ZFF-Info 07/2021

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese stärkt Ihren Schutz und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten Ihre Person betreffend. Sie haben sich in der Vergangenheit in den Verteiler eingetragen und werden daher weiterhin den Newsletter erhalten. Ihre Kontaktdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sollten Sie den Erhalt des ZFF-Newsletter aber nicht mehr wünschen, können Sie in jedem Newsletter den Abmelden-Button anklicken, um sich auszutragen.

Die aktualisierte Datenschutzerklärung des Zukunftsforum Familie e.V. finden Sie hier.

DRUCKEN

SCHWERPUNKT I: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Im Zuge der Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Bundestag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) im Hinblick auf die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erneut, die Familienbildung zu stärken und als wirksames Instrument der niedrigschwelligen Begleitung von Familien abzusichern.

Der Deutsche Bundestag verabschiedet morgen das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), wenig später folgt der Bundesrat. Im Zuge der langjährigen Debatten um diese Reform ist es gelungen, den inhaltlichen Leistungskatalog der Familienbildung, -beratung und -erholung nach § 16 SGB VIII im Gesetzentwurf auszudifferenzieren und bspw. ihre Bedeutung für das Erlernen eines demokratischen Miteinanders zu betonen. Das ZFF kritisiert jedoch die nach wie vor mangelnde Rechtsverbindlichkeit dieser Leistungen. Diese sorgt vor Ort für Unklarheiten bei der Finanzierung und damit oftmals für Diskontinuitäten in den Angeboten sowie prekäre Beschäftigungsverhältnisse der Fachkräfte.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Insbesondere das vergangene Jahr hat gezeigt, dass Familienbildung ein unverzichtbarer Teil der sozialen und niedrigschwelligen Infrastruktur ist, die Familien Beratung, Begleitung und Unterstützung bietet. Mancherorts waren die Angebote der Familienbildung die einzigen, die nach den Schließungen von Kitas und Schulen für Familien erreichbar waren und ihnen bei der Bewältigung der zweifellos enormen Herausforderungen in der Corona-Krise beistehen konnten.“

Altenkamp fährt fort: „Die Fachwelt ist sich einig, nun muss dringend das Gesetz folgen: Die Familienbildung wie auch die Familienberatung und -erholung nach § 16 SGB VIII muss gesetzlich eindeutig abgesichert und gestärkt werden. Dies nicht nur inhaltlich, sondern auch mit klaren Rechtsansprüchen für die Familien. Andernfalls drohen massive Kürzungen, wenn die kommunalen Haushalte nach der Krise umfassende Sparrunden erfahren. Die Corona-Krise ist für Familien und ihre Kinder, Jugendliche und Eltern noch lange nicht vorbei. Als Gesellschaft sind wir in der Pflicht, alles dafür zu tun, um Familien langfristig zu stärken!“

Bereits im Februar 2021 hat das ZFF gemeinsam mit 22 weiteren Organisationen den Appell „Stärkung der Familienbildung jetzt! Offener Brief anlässlich der Reform des SGB VIII“ veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.04.2021

Kinder schützen, Familien stärken

Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben: Das ist Ziel der Modernisierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das der Bundestag beschlossen hat. Welche jungen Leute hat das Gesetz im Blick? Wie wird ihre Situation verbessert? Ein Überblick in Fragen und Antworten.

Das Kabinett hat den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beschlossen.

„Mehr Schutz und Chancen auf Teilhabe für Kinder und Jugendliche“

  • Besserer Austausch zwischen Jugendamt, Ärzten und Lehrkräften  
  • Verbindlichere Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern    
  • Höhere Anforderungen für Betrieb von Kinderheimen 
  • Kostenbeteiligung junger Menschen bei vollstationären Leistungen wird deutlich reduziert
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung
  • Ombudsstellen werden gesetzlich verankert

Was konkret regelt das modernisierte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz?

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes regelt konkret:

  • einen besseren Kinder- und Jugendschutz
  • die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • mehr Prävention vor Ort
  • mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Warum ist die Reform des Gesetzes notwendig?

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken. Dieses umfassende Verständnis liegt dem Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) zugrunde. Damit diese Gesetzgebung auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden kann, muss sie angepasst und weiterentwickelt werden.

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, Gefährdungen des Kindeswohl abzuwehren. Zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen zu betrachten, sondern sie vielmehr als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages.

Wie verbessert das Gesetz den Kinder- und Jugendschutz?

Eine besondere Bedeutung kommt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu. Die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen werden erhöht. Aufsicht und Kontrolle werden verstärkt. Konkret können Heime künftig jederzeit und ohne Anlass kontrolliert werden. 

Sehr wichtig ist auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ziel ist, diese Zusammenarbeit auszubauen und zu verbessern. So wird das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen. Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. So erhalten Kinderärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung.    

Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird verbessert.  

Wie werden Kinder und Jugendliche gestärkt, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen?

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Sie können also drei Viertel eines Nebenverdienstes für sich behalten. Ein Freibetrag von 150 Euro wird von der Kostenbeteiligung ganz ausgenommen. Ebenso Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit. 

Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Darüber hinaus werden gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern gestärkt, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig kann der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.   

Wie steht es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen?  

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern wird es deutlich leichter, ihre Rechte zu verwirklichen. Dazu sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in einem Stufenverfahren in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe überführt und integriert werden. Ziel sind Hilfen aus einer Hand.

Die Inklusion wird als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe verankert. In Kitas ist grundsätzlich eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorgesehen. Beteiligte Leistungsträger müssen enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Eltern von Kindern mit Behinderungen werden ab 2024 durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, der ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ziel ist eine verbindlichere Beratung.                 

Wie werden die Beteiligungsrechte von Betroffenen gestärkt?

Eine wichtige Neuerung: Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus werden Ombudsstellen gesetzlich verankert, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken. Insbesondere werden die Rechte von Pflegekindern gestärkt. Das Jugendamt wird verpflichtet, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten. Eltern sind an der sogenannten Hilfeplanung für ihre Kinder zu beteiligen, wenn dadurch der Hilfeprozess nicht in Frage gestellt wird. Hier sind vor allem der Willen und die Bedürfnisse des jeweiligen jungen Menschen sowie des Sorgeberechtigten zu berücksichtigen.    

Darüber hinaus wird das Jugendamt zur umfassenden Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bei einer Inobhutnahme verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 22.04.2021

Familien in Notsituationen

Die Kinder- und Jugendhilfe wird verbessert: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen. Die Hilfen sollen künftig aus einer Hand kommen.

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, gut aufzuwachsen. Doch nicht alle haben die gleichen Startvoraussetzungen. So leben in Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Es gibt drei bis vier Millionen Kinder, deren Vater oder Mutter unter einer psychischen Krankheit leidet.

Immer wieder gibt es in Familien Notsituationen, in denen sie Hilfe von Beratungsstellen oder vom Jugendamt brauchen. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) will die Koalition die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelnDas Gesetz, das in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wurde, ist das Ergebnis eines einjährigen Dialogprozesses von Bund, Ländern, Kommunen und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst fünf Schwerpunkte:

Erstens einen besseren Kinder- und Jugendschutz. So soll es künftig bei Kindeswohlgefährdungen eine verstärkte Kommunikation zwischen dem Jugendamt und Fachkräften wie Ärztinnen und Ärzten oder Lehrerinnen und Lehrern geben.  Es wird Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien geben, Heime und Auslandsmaßnahmen werden künftig stärker kontrolliert. Außerdem wird die Zusammenarbeit von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern verstärkt.

Bessere finanzielle Situation

Zweitens verbessert das neue Gesetz die finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen. Wer in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwächst, muss sich künftig mit maximal 25 Prozent des Einkommens, statt wie bisher 75 Prozent, an den Kosten beteiligen. So bleibt mehr von dem Geld, das man sich zum Beispiel im Ferienjob verdient hat. Eltern bekommen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind. Das Familiengericht kann unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dass ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft bei seinen Pflegeeltern bleibt. Junge Volljährige erhalten einen besseren Anspruch auf Fortsetzung der Hilfen. Sie können auch künftig in die Pflegefamilie oder die Wohngruppe zurückkehren, wenn der Schritt in die Selbstständigkeit noch nicht gelingt.

Drittens sorgt das neue KJSG dafür, dass Hilfen künftig aus einer Hand kommen sollen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern werden auch künftig auch zu Leistungen der Eingliederungshilfe von der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Verpflichtend ab 2024, freiwillig auch schon früher stehen ihnen Verfahrenslotsen des Jugendamtes zur Seite. Ziel ist es, dass ab 2028 die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, mit oder ohne Behinderungen, zuständig ist.

Der vierte Kernpunkt des Gesetzes ist der Ausbau von Unterstützungsstrukturen: Künftig sollen Familien, Kinder und Jugendliche schnell und unbürokratisch Hilfe in Notsituationen bekommen. Eine örtliche Erziehungsberatungsstelle hilft bei der Bewältigung des Alltags in schwierigen Situationen, etwa bei psychischen Erkrankungen. So können etwa Patinnen und Paten einspringen, um regelmäßig Essen zu kochen oder Kinder zur Schule zu bringen. Die Aufgaben zur Förderung der Erziehung in der Familie werden klarer gefasst, Schulsozialarbeit im Gesetz verankert.

Mehr Beteiligung

Fünftens sieht das Gesetz vor, Familien und junge Menschen stärker zu beteiligen. So sollen unabhängige Ombudsstellen in Konflikten mit dem Jugendamt oder mit Leistungserbringern beraten und vermitteln. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und in Pflegefamilien werden verbessert. Zudem bekommen Kinder und Jugendliche einen Beratungsanspruch. Selbstvertretungsorganisationen von Kindern und Jugendlichen, von Eltern und Pflegeeltern werden gestärkt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, die stärkere Beteiligung und die Hilfen aus einer Hand: „Das neue Gesetz macht die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen“, erklärt Sönke Rix, der kinder- und jungendpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat, bekommt das über 30 Jahre alte Gesetz ein wichtiges Update. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich für Hilfen aus einer Hand, mehr Beteiligung der Betroffenen, Verbesserungen im Kinderschutz sowie für Pflegekinder und junge Volljährige eingesetzt.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz stärken wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belasteten Lebensumfeld. Sie sollen bessere Chancen auf Teilhabe haben. Dazu erhalten sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung, Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt die Weichen dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig wird. Das ist überfällig, denn alle hilfesuchenden Familien sollen möglichst passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben wir erreicht, dass sie sich höchstens zu 25 Prozent an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen. Keine Kostenheranziehung wäre uns allerdings noch lieber gewesen.“

Sönke Rix, kinder- und jugendpolitischer Sprecher:

„Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelingt die lange vorbereitete Weiterentwicklung einer wichtigen Säule im System der sozialen Sicherung.

Kinder sollen umfassend geschützt werden. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen und anderen wichtigen Akteuren.

Wir balancieren die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern neu aus. Ein Kind kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Es hat sich am Ende ausgezahlt, dem Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem guten Reformwerk zustimmen wird.“

 

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

Bundestag beschießt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beraten und beschlossen. Dazu erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Das Gesetz ist die wichtigste Reform im Kinder- und Jugendbereich in dieser Wahlperiode. Profitieren werden von einer zielgenauen und bedarfsorientierten Kinder- und Jugendhilfe insbesondere die jungen Menschen und Eltern, die benachteiligt und auf die Unterstützung angewiesen sind. Kinder sollen wirksamer vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden.

Der Kinder- und Jugendschutz wird wesentlich verbessert: Die Aufsicht über Einrichtungen wird stärker am Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitert und die Kooperation im Kinderschutz ausgebaut. Für uns ist entscheidend in Fällen von Kindeswohlgefährdungen die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Justiz. Vor allem Ärztinnen und Ärzte werden stärker in die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen.

Das Gesetz stärkt die Prävention vor allem durch unbürokratische Hilfeangebote für Familien in Notsituationen. Kinder- und Jugendliche werden in allen Prozessen intensiver beteiligt und für sie gibt es mehr Beratungsmöglichkeiten durch unabhängige Ombudsstellen in den Ländern.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir als CDU/CSU noch weitere Verbesserungen erreichen können:

Ärztinnen und Ärzte sollen bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl im Regelfall das Jugendamt informieren. Zudem wird für die Länder eine Möglichkeit geschaffen, unter Berücksichtigung des Datenschutzes Landesregelungen für einen interkollegialen Ärzteaustausch zu schaffen.

Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie wird durch die explizite Möglichkeit der gemeinsamen Betreuung beider Elternteile, das heißt durch eine gemeinsame Unterbringung, ein weiterer Meilenstein erreicht. Für das Kindeswohl gegebenenfalls schädliche langfristige Trennungen können somit vermieden werden.

Überfällig war auch, dass die Kostenbeteiligung junger Menschen bei vollstationären Leistungen künftig auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert wird. Es werden nunmehr noch weitere Freibeträge eingeführt und Einkommen aus Ferienjobs oder dem Ehrenamt nicht mehr angerechnet.

Die Zuständigkeiten der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen künftig unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Dafür haben wir die entscheidenden Weichen gestellt. Damit heißt es in absehbarer Zeit: Endlich Hilfen aus einer Hand.

Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen fordern wir den Ausbau der Frühen Hilfen. Zudem müssen junge Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind (sog. Straßenkinder) durch Wohnangebote unterstützt werden. Hierbei sind regionale Modellprojekte zu bewerten und bei positiven Ergebnissen zu verstärken.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

  • Die Reform der Jugendhilfe ist ein wichtiger und überfälliger Schritt.
  • Zentral ist vor allem der im Gesetzentwurf enthaltene Aufbruch in eine inklusive Jugendhilfe. Nach Jahren fachlicher Debatte wird die wegweisende Entscheidung getroffen, künftig alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, unter dem Dach der Jugendhilfe zu vereinen.
  • Wir Grüne im Bundestag begrüßen das Gesetzesvorhaben, gleichzeitig zeigen wir in unserem Entschließungsantrag Korrekturbedarf und Verbesserungspotential.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein wichtiges, überfälliges und somit begrüßenswertes Gesetzesverfahren. Nach Jahren fachlicher Debatte wird damit die wegweisende Entscheidung getroffen, künftig alle Kinder mit einer Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zu vereinen. Es soll künftig nicht auf die Art der Behinderung ankommen, welchem Leistungssystem diese Kinder primär zugeordnet werden.

Korrektur- und Verbesserungsbedarf

Wir Grüne im Bundestag begrüßen das Gesetzesvorhaben im Grundsatz. Gleichzeitig sehen wir vor allem beim Kinderschutz, bei der Inklusion in der Jugendhilfe und der notwendigen Finanzierung Korrektur- und Verbesserungsbedarf. Diesen haben wir mit unserem Entschließungsantrag zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens eingebracht.

Beim Kinderschutz sind weitergehende Maßnahmen zur Zusammenarbeit relevanter Berufsfelder erforderlich. Das bezieht sich zum Beispiel auf gesetzliche Kooperationsverpflichtungen oder eine breitere Finanzierung der Netzwerkarbeit von Ärztinnen und Ärzten, denn solche kooperativen Netzwerke sind ein entscheidender Baustein für effektiven Kinderschutz.

Junge Heranwachsende – sogenannte Care-Leaver – sollen von einer Rückkehroption in Hilfemaßnahmen, von einer höheren Verbindlichkeit der Leistungen, von einer frühzeitigen Übergangsplanung sowie einer geringeren Kostenheranziehung beim eigenen Einkommen profitieren.

Es war überfällig, dass junge Menschen in dieser Situation stärker ins Blickfeld des Gesetzgebers rücken und Verbesserungen erfahren. Umso unverständlicher ist es, dass die Kostenheranziehung nicht vollständig abgeschafft werden soll, um auch in materieller Hinsicht eine hohe Selbstwirksamkeit stärker erfahrbar zu machen.

Weitreichende sozialrechtliche Umgestaltungen

Das Reformvorhaben erfordert weitreichende sozialrechtliche Umgestaltungen, vor allem des Jugendhilferechts und der darin verankerten Eingliederungshilfe. Damit werden die Akteur*innen in der Praxis vor große Herausforderungen gestellt. Insofern ist der im Gesetz vorgegebene Stufenplan sachgerecht, auch wenn die Fristsetzung für die Einführung von Verfahrenslotsen im Jahr 2024 sowie die Vorsehung des zentralen Leistungsgesetzes für die zentralen Leistungsregelungen bis 2028 gerade für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien eine regelrechte Geduldsprobe bedeutet.

Umso wichtiger ist es, dass frühzeitig und energisch die notwendigen Aufgaben angegangen werden. Die Erfahrungen mit der 2016 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes verabschiedeten Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen lassen stark daran zweifeln, dass die Überführung der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen in die Kinder-und Jugendhilfe zum 1. Januar 2028 gelingen kann, wenn das dafür notwendige weitere Gesetz erst im Jahr 2026 verkündet wird. Die Konkretisierung der „Inklusiven Lösung“ muss daher deutlich früher erfolgen, als bisher geplant.

Um die weiteren Etappen möglichst erfolgreich zu gestalten, sollte das Gesetz zudem eine Experimentierklausel bereithalten, die besonders ambitionierten Kommunen ein schnelleres Voranschreiten ermöglicht. Basierend auf einem Bundesmodellprogramm ließen sich dann frühzeitig Konzepte und Realisierungswege erproben, welche die spätere Etablierung der inklusiven Jugendhilfe in der Fläche erheblich erleichtern dürften.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.04.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein wichtiges, überfälliges und somit begrüßenswertes Gesetzesverfahren. Vor allem beim Kinderschutz und bei der Inklusion in der Jugendhilfe sind aber noch Korrekturen erforderlich. Beim Kinderschutz sind weitergehende Maßnahmen zur Zusammenarbeit relevanter Berufsfelder erforderlich, z.B. gesetzliche Kooperationsverpflichtungen oder eine breitere Finanzierung der Netzwerkarbeit von Ärztinnen und Ärzten. Denn kooperative Netzwerke sind ein entscheidender Baustein für effektiven Kinderschutz. Endlich wird der Einstieg in eine inklusive Jugendhilfe beschlossen. Künftig sollen alle Kinder und Jugendlichen, auch unabhängig von der Art möglicher Behinderungen, unter dem Dach der Jugendhilfe vereint werden. Leider wird das dazu entscheidende Leistungsgesetz in die Zukunft geschoben, jetzt aber schon eine Leistungsdeckelung festgeschrieben. Diese Vorfestlegung ist fachlich nicht vertretbar und sollte im Entwurf gestrichen werden. Die gesetzliche Befristung der neu zu schaffenden Verfahrenslotsen ist kontraproduktiv und sollte aufgehoben werden. Notwendig wäre zudem ein frühzeitiges Modellprogramm, um den Weg für ein wirklich inklusives Regelsystem zu beschleunigen. Die Kostenheranziehung von Pflege- und Heimkindern gehört nicht reduziert, sondern gänzlich abgeschafft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.04.2021

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bereits jetzt die ab 2024 geplanten Verfahrenslotsen in 50 Modellregionen eingeführt werden. In diesen Regionen soll jeweils mindestens ein Modellprojekt für inklusive Wohnformen unter Einbeziehung der Verfahrenslotsen finanziert werden, in denen die Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in der Praxis entwickelt und erprobt wird, heißt es in dem entsprechenden Antrag (19/28769). Die Liberalen verweisen darauf, dass die Rolle der Verfahrenslotsen bei der Zusammenführung aller Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bislang nicht klar definiert sei. Daher wäre eine Erprobung ihrer Rolle und Zuständigkeiten ein wichtiger und sinnvoller Schritt, um 2024 bereits Erfahrungen aus der Praxis zu haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 537 vom 22.04.2021

Der Familienausschuss hat das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gebilligt. Das Gremium verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26107) am Mittwoch in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegen die Gesetzesvorlage stimmten die AfD- und die Linksfraktion, die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Zuvor hatte der Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag von Union und SPD mit den Stimmen der Koalition und der Grünen gegen das Votum der AfD bei Stimmenthaltung von Linken und FDP angenommen. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen.

Das Gesetz sieht umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, um Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser zu schützen und zu unterstützen. So sollen Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt werden. Kinder in Pflegefamilien sollen auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft in diesen verbleiben, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe soll von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt werden. Mit dem Änderungsantrag der Koalition wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit sollen gänzlich freigestellt werden. AfD, FDP, Linke und Grüne hingegen plädierten dafür, die Kostenbeteiligung ganz abzuschaffen.

Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung erhalten. Darüber hinaus soll die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien verbessert werden. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen eingerichtet werden und die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien soll erweitert werden. Die FDP bemängelte, dass die Unabhängigkeit der Ombudsstellen nicht gewährleistet sei, wenn diese bei den Jugendämtern angesiedelt werden. Dies müsse ausgeschlossen werden.

Mit der Gesetzesnovelle sollen die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert. Die AfD-Fraktion kritisierte den Inklusionsgrundsatz als zu undifferenziert. Dies sei bereits in der Schulpolitik nicht geglückt, unterschiedliche Behinderungen müssten unterschiedlich berücksichtigt werden.

 

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 528 vom 21.04.2021

Heute verabschiedet der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, im Mai entscheidet der Bundesrat darüber. Die Arbeiterwohlfahrt fordert die Länder auf, dem Gesetz zuzustimmen. Sie begrüßt die wichtige Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts, die die Grundlage für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe legt. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die von ihm profitierenden Familien mussten schon in der vorigen Legislaturperiode verkraften, dass es von den Ländern abgelehnt wurde. Es ist mehr als an der Zeit, es endlich zu verabschieden. Wir hoffen deshalb sehr, dass das Gesetz auch im Bundesrat Zustimmung finden wird.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz legt fest, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zukunft allen Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Bis 2028 sollen demnach auch die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der jeweiligen Jugendämter verlagert werden. Ab 2024 sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung im Verfahren durch sogenannte Verfahrenslotsen im Jugendamt Unterstützung bekommen.

„Wenn man bedenkt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt, hat es natürlich einen bitteren Beigeschmack, dass die betroffenen Familien schon viel zu lange auf verbesserten Zugang zu Unterstützungen und Hilfen warten“, so Schubert, „Aber: Das KJSG setzt dieses Vorhaben nun auf die Schiene. Es darf nicht wieder ausgebremst werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 22.04.2021

Heute befasst sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“. Es stellt nach einer langjährigen Diskussion erstmals Weichen, um die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu bündeln. Der Kinderschutz wird weiterentwickelt und Ombudsstellen werden verbindlich gesetzlich verankert.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Verbesserung des Kinderschutzes und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.“

Für die Zukunft einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden leider nur zögerlich die Weichen gestellt. Eine Umsetzung erfolgt erst in sieben Jahren.

Dabei ist ein mutiger Schritt längst überfällig, um die Teilhabe und Chancen junger Menschen mit und ohne Behinderung und ihrer Familien gleichermaßen zu fördern.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien aufwachsen, werden gestärkt. Maria Loheide: „Es ist gut, dass Eltern einen Anspruch auf Unterstützung der Beziehung zu ihrem Kind erhalten, auch dann, wenn ein Kind langfristig in einer Pflegefamilie lebt. Allerdings widerspricht die vorgesehene obligatorische Adoptionsprüfung der Tatsache, dass manche Kinder Eltern und Pflegeeltern haben und brauchen. Dass Adoption die bessere Alternative ist, ist ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört. Für Kinder sind und bleiben die leiblichen Eltern wichtig.“

Besonders erfreulich ist die verbindliche gesetzliche Regelung zur flächendeckenden Einführung von Ombudsstellen: „Das ist wirklich ein Meilenstein. Schon deshalb sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen“, so Loheide.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Vorschriften über den Kinderschutz sollen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz deutlich verbessert werden. Der rechtliche Rahmen für Kinder in Pflegefamilien wird weiterentwickelt. Beteiligungsrechte werden ausgebaut und Ombudsstellen flächendeckend eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sollen mittelfristig nachhaltig verbessert werden. Die inklusive Lösung – die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Jugendämtern – wird jedoch erst einmal vertagt. Sie soll erst im Jahr 2028 kommen und das auch nur dann, wenn bis dahin ein weiteres Reformgesetz zustande kommt, das die Grundlagen dafür schafft.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-fuer-ein-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz

https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/kommentierung-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendli-chen-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-stand-17122020

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.04.2021

  • Exklusion von Kindern mit Behinderungen muss endlich beendet werden
  • Bentele: „Die Reform hat lange auf sich warten lassen.“

Heute wurde im Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. „Es ist höchste Zeit, dass Kinder mit Behinderungen Unterstützung aus der Jugendhilfe erhalten“, freut sich VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist überfällig.“

„Die Zeit der Corona-Krise hat uns gezeigt, dass insbesondere Kinder mit Behinderungen bei Gesetzesentwürfen oft vergessen werden“, so Bentele. „Umso mehr freuen wir uns, dass der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nun weiter voranbringt. Ich fordere den Bundesrat daher auf, dem Gesetz zügig zuzustimmen.“

Die Frist für die Umsetzung der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bis 2028 sei allerdings deutlich zu lang, mahnt die VdK-Präsidentin. „Kinder brauchen jetzt Hilfe. Der VdK wird die Umsetzung weiter kritisch begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 22.04.2021

SCHWERPUNKT II: Kinderkrankentage

Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Aufstockung der Kinderkrankentage, fordert aber längerfristige Unterstützungsangebote für Familien

Im Rahmen der aktuellen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage zur Unterstützung von Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen. Nachdem die Anzahl der Kinderkrankentage bereits Anfang des Jahres erhöht wurde, ist nun angesichts des verschärften Lockdowns eine erneute Aufstockung um zehn Tage vorgesehen. Im Jahr 2021 stehen jedem Elternteil damit jeweils 30 Tage zu, Alleinerziehenden insgesamt 60 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anzahl weiter. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Vorstoß, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik reagiert damit auf anhaltende Belastungen für Eltern, angesichts geschlossener oder nur teilweise offener Kitas und Schulen. Diese kurzfristige Hilfe reicht aber nicht aus, um Familien nachhaltig zu unterstützen. Sie ist zudem gleichstellungspolitisch nicht zielgenau und bei anhaltend hohen Infektionszahlen besteht die Gefahr, dass die Krankentage aufgebraucht sind, wenn sich Kinder im kommenden Herbst Erkältungskrankheiten zuziehen. Es braucht jetzt längerfristige Antworten auf die Bedarfe von Eltern.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen zusätzliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung fordern wir die Politik dazu auf, die Auswirkungen auf die Geschlechter bei den Maßnahmen zu berücksichtigen und die ungerechte Arbeitsteilung endlich aktiv anzugehen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.04.2021

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wird weiter ausgeweitet. So unterstützt die Bundesregierung Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Das hat der Bundestag beschlossen.

Die Bundesregierung unterstützt Eltern bei den besonderen Herausforderungen der Pandemie.

Das Kinderkrankengeld soll berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Erweiterung hat der Bundestag jetzt beschlossen. Ein Anspruch auf das erweiterte pandemiebedingte Kinderkrankengeld besteht nicht nur dann, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist. Das gilt unter anderem dann, wenn die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist, die Präsenzbetreuung untersagt ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern können einen Entschädigungsanspruch nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen..

Wie viele Krankentage stehen den Familien zu?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?

Ja. Die 30 oder auch 60 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt ist.

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Müssen Schule oder Kita komplett geschlossen sein?

Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule oder Kita gehen kann, haben Eltern Anspruch.

Gilt der Anspruch auch, wenn Eltern neben der Kinderbetreuung im Homeoffice arbeiten könnten?

Ja. Ein Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns.

Wie und wo wird das Geld beantragt?

Eltern beantragen das Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen und weisen auf geeignete Weise nach, dass die Einrichtung geschlossen ist oder nicht besucht wird. Die Krankenkasse kann die Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule verlangen.

Besteht parallel Anspruch auf Lohnersatzleistungen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes?

Nein, wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes.

Hier finden Sie einen Überblick darüber, wie die Bundesregierung Familien in der Corona-Pandemie unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21.04.2021

Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28418) auf eine Kleine Anfrage (19/28055) der FDP-Fraktion klar. Eine temporäre Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld, etwa in der Corona-Pandemie, sei mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedenklich. Bei gleicher Leistungsfähigkeit seien Steuerpflichtige grundsätzlich gleich hoch zu besteuern.

Auch Gründe der Steuergerechtigkeit führt die Bundesregierung gegen eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für bestimmte Lohnersatzleistungen an: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen beispielsweise, die während der Krise unter erschwerten Bedingungen arbeiteten, unterlägen der vollen progressiven Besteuerung und der vollen Sozialabgabenpflicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 559 vom 28.04.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert wegen der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Corona-Aufholpaket. Damit sollen Kinder und Jugendliche, die in Pandemiezeiten viel verpasst haben, Versäumtes schnellstmöglich nachholen können. Alle Kinder sollen ihre Bildungsziele erreichen und sich persönlich verwirklichen können.

„Die Herausforderungen für Kinder, Jugendliche und Familien sind aktuell so vielfältig, dass auch die Hilfsangebote breit gefächert sein müssen. Für beste Bildungschancen von Anfang an wollen wir das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und die Bundesstiftung Frühe Hilfen besser ausstatten. Wir wollen das junge Menschen sich gegenseitig besser unterstützen können. Auch junge Engagierte sollen die Möglichkeit haben, sich für Kinder und Jugendliche mit Nachholbedarf einzusetzen. Deshalb sorgen wir für mehr Angebote für Freiwilligendienstleistende.“

Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

„Weil die Länder für schulische Bildung zuständig sind, bekommen sie Geld vom Bund. Damit sollen sie unter anderem unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen, Sommercamps, Lernwerkstätten und Schulsozialarbeit ausbauen.

Wir erwarten, dass die zusätzlichen Mittel in den Ländern gezielt in die Vermittlung von Kernkompetenzen und Bewegung investiert werden. Kinder und Jugendliche sollen Verpasstes schnell nachholen können. Es geht für sie um nicht weniger als um Bildungs-, Lebens-, und Zukunftsperspektiven.“

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Bedürftige Familien unterstützen wir mit Zuschüssen zu Freizeitgestaltung, Ferienfreizeiten und weiteren außerschulischen Angeboten. Weil Familien im Leistungsbezug und mit geringem Einkommen in dieser Zeit besonders belastet sind, brauchen wir einen Corona-Zuschuss für Kinder und Jugendliche im Hilfebezug. Der Freizeitbonus kommt da an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Er sichert gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Krise.

Oft wird es finanziell dann besonders eng, wenn es um Ferien- und Freizeitaktivitäten geht. Wenn beispielsweise Sportausrüstung oder -bekleidung neu angeschafft werden muss, kann ein geringes Budget schnell überlastet sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 22.04.2021

Die dritte Welle muss gebrochen werden. Aber es geht auch um die Zeit danach. Die Impfstoffproduktion muss ausgebaut werden. Für Kinder und Jugendliche fordert die SPD-Fraktion ein großes Corona-Aufholpaket.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt darauf, dass die Infektionszahlen mit einem einheitlichen Vorgehen von Bund und Ländern und nachvollziehbaren Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gesenkt werden können. Dafür ist es dringend notwendig, die Notbremse im Infektionsschutzgesetz zu verankern, damit sie bundeseinheitlich umgesetzt wird.

Gleichzeitig wollen die SPD-Abgeordneten den Menschen eine Perspektive für eine transparente und verantwortungsvolle Öffnung des kulturellen und wirtschaftlichen Bereichs geben.

Entscheidend für den Erfolg von Öffnungsstrategien ist der SPD-Fraktion zufolge eine effektive Nachverfolgung von Corona-Kontakten. Digitale Lösungen zur Übertragung von Kontaktinformationen an die Gesundheitsämter können helfen, die Kontaktnachverfolgung im Alltag zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Gesundheitsämter zu entlasten.

Darüber hinaus ist ein effektiver Ausbau von Produktionskapazitäten für Impfstoffe und Tests sowie das Vorantreiben der Forschung an Medikamenten gegen COVID notwendig. Benötigt wird zudem zeitnah eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass Geimpfte bei den Öffnungsstrategien gleich behandelt werden wie Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Für die SPD-Bundestagfraktion steht fest, dass angesichts der weiteren Einschränkungen die Hilfsprogramme für Familien, Betriebe und Beschäftigte unter anderem in Gastronomie, Kultur und Tourismus aufgestockt und bis zum Jahresende verlängert werden müssen.

Kinder und Jugendliche brauchen ein großes Corona-Aufhol-Paket, das aufgetretene Lernrückstände in den Blick nimmt, aber nicht dabei stehen bleibt. Mit zwei Milliarden Euro müssen neben der Nachhilfeunterstützung auch zusätzliche soziale Arbeit gerade bei Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen und kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote in den Schulferien finanziert werden.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 16.04.2021

Im Jahr 2020 in eingeschränktem Maß durchgeführte Schuleingangsuntersuchungen weisen darauf hin, dass Veränderungen in der körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Vorjahren zu beobachten sind. Das zeigen erste, noch nicht wissenschaftlich publizierte Berichte, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28274) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27708). Aus Schuleingangsuntersuchungen der Region Hannover im Jahr 2020 werde beispielsweise von einem Anstieg des Anteils an übergewichtigen und schwer übergewichtigen Mädchen und Jungen berichtet, sowie von einer Verschlechterung der sprachlichen Fähigkeiten, der Deutschkenntnisse und Feinmotorik der Fünf- bis Sechsjährigen.

Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen würden verschiedene Studien aus Deutschland auf hohe psychosoziale Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die Pandemielage und die pandemieassoziierten Eindämmungsmaßnahmen hinweisen. Dabei muss laut Bundesregierung zwischen erhöhten psychischen Belastungen – als Reaktionen auf ein erhöhtes Stressniveau – und dem Auftreten erster psychischer Auffälligkeiten und schließlich der Entwicklung von psychischen Erkrankungen unterschieden werden.

In der bundesweit repräsentativen COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf seien für Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren während des ersten Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome beobachtet worden. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen leide zudem unter einer eingeschränkten Lebensqualität und einem geringeren Wohlbefinden als im vorpandemischen Zeitraum.

Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Januar 2021) gehe hervor, dass die psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen habe. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen würden angeben, sich durch die Situation belastet zu fühlen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Corona-KiTa-Studie (www.corona-kita-studie.de), die durch das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut gemeinsam umgesetzt wird, unter anderem untersucht, wie die Kindertagesbetreuung und die Familien den Betreuungsalltag im Rahmen der Corona-Pandemie gestalten und bewältigen. Dabei werde auch untersucht, wie sich die Schließung der Kindertagesbetreuung aus Sicht der Eltern auf ihre Kinder auswirke. Das Ende des Erhebungszeitraums der Studie ist für August 2021 geplant. Damit stehen laut Bundesregierung die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie im Fokus der Untersuchung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 541 vom 22.04.2021

Das Thema Einsamkeit bedarf einer grundlegenden Erforschung und einer Anti-Stigmatisierungskampagne. Dies war das einhellige Votum von sieben Expertinnen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag. Die Sachverständigen unterstützten damit einen FDP-Antrag (19/25249), der die Grundlage für die Anhörung bildete.

Die Psychologin Susanne Bücker von der Ruhr-Universität Bochum wies darauf hin, dass Einsamkeit über die gesamte Lebensspanne auftreten könne. In Deutschland litten Millionen Menschen durch alle Altersgruppen unter Einsamkeit. Allerdings seien vor allem junge Erwachsene und Menschen im hohen Lebensalter besonders oft von Einsamkeit betroffen beziehungsweise gefährdet. Ein weiteres Risiko für Einsamkeit stelle Armut dar. Und umgekehrt könne Einsamkeit ein höheres Armutsrisiko darstellen. Ein spezifischer Stadt-Land-Unterschied lasse sich nicht feststellen. Allerdings würden Menschen in Regionen, in denen es an niedrigschwelligen Freizeitangeboten mangele oder die durch eine starke Bevölkerungsfluktuation geprägt seien, sehr viel häufiger angeben, dass sie unter Einsamkeit leiden.

Maike Luhmann, ebenfalls Psychologin an der Ruhr-Universität, wies darauf hin, dass es in Deutschland an belastbaren Daten und Grundlagenforschung zum Thema Einsamkeit mangele. Zudem müsste die Arbeit der wenigen Forscher auf diesem Gebiet besser vernetzt werden. Die Politik müsse sich des Themas verstärkt annehmen. Einsamkeit stelle ein gesundheitliches Problem dar, dass auch wirtschaftlichen Schaden hervorrufe. In Nordrhein-Westfalen habe der Landtag deshalb im vergangenen Jahr eine Enquete-Kommission zu der Problematik eingesetzt, der sie selbst angehöre, berichtete die Expertin.

Die Sozialpädagogin Severine Thomas von der Universität Hildesheim betonte, dass sich bei Jugendlichen das Problem der Einsamkeit in der Corona-Pandemie deutlich verschärft habe. Auffällig sei, dass dies unabhängig von den Haushaltsformen sei, in denen die Jugendlichen leben. Einsamkeit habe für Jugendliche sehr oft auch eine politische Dimension. Gerade in der Corona-Pandemie würden viele Jugendliche ihre Interessen in der Politik nicht vertreten sehen. Es mangele an Partizipationsmöglichkeiten, sagte Thomas. Die Gesundheitspsychologien Sonia Lippke von der Jacobs University Bremen führte aus, dass während der Pandemie mitunter schon die Kommunikation der Behörden zu Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen das Problem vergrößern könne. So sei es falsch, vom „social distancing“ zu sprechen. Es gehe um körperliche, nicht um soziale Distanz.

Elke Schilling vom Verein Silbernetz und Sabrina Odijk vom Malteser Hilfsdienst machten deutlich, dass ältere Menschen verstärkt direkt angesprochen werden müssten auf das Problem. Besonders gut gelinge dies durch die aufsuchende Hilfe von Ehrenamtlichen. Ältere Menschen seien öfter gesundheitlich bedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt oder könnten die digitalen Informations- und Hilfsangebote nicht wahrnehmen. Marion von zur Gathen vom Paritätischen Gesamtverband forderte in diesem Zusammenhang, den Zugang für ältere Menschen zur digitalen Welt zu verbessern. Zugleich warnte sie davor, darin ein Allheilmittel sehen zu wollen. Digitalisierung könne das Problem von Einsamkeit auch verschärfen, wenn sich der Kontakt zu anderen Menschen auf den digitalen Raum begrenze. Man könne ein Smartphone zwar umarmen, aber diese Umarmung werde eben nicht erwidert.

Alle Expertinnen forderten einhellig, das Problem der Einsamkeit von seinem Stigma zu befreien. Dafür wären Informationskampagnen nötig. Menschen dürften nicht das Gefühl des Versagens haben, wenn sie unter Einsamkeit leiden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 512 vom 19.04.2021

Studie untersucht Daten zu fast 9,2 Millionen gesetzlich krankenversicherten Kindern – Diagnosen körperlicher Krankheiten im ersten Lockdown deutlich gesunken – Rückgang der Infektionen bei Ein- und Zweijährigen mit etwa 50 Prozent am größten – Gesundheitsprävention an Kitas und Schulen über Pandemie hinaus wichtig, auch mit Blick auf Langfristfolgen

Die Zahl der Behandlungsfälle von Kindern in ambulanten Arztpraxen ist im zweiten Quartal 2020, also zur Zeit des ersten coronabedingten Lockdowns, um bis zu 20 Prozent gesunken. Dabei diagnostizierten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei Ein- bis Zwölfjährigen vor allem deutlich weniger körperliche Erkrankungen wie Infektionen. Bei psychischen Krankheiten fielen die Rückgänge deutlich kleiner aus oder waren gar nicht vorhanden. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) basiert. Berücksichtigt wurden Daten aller gesetzlich krankenversicherten Kinder, die im Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2020 mindestens einmal in einer ambulanten Arztpraxis behandelt wurden – insgesamt 9,2 Millionen.

„Die Gründe für die rückläufigen Diagnosen bei Kindern während des ersten Lockdowns sind wohl vielfältig“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Zu vermuten ist, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen beziehungsweise geschlossener Kitas und Schulen tatsächlich weniger Kinder krank waren. Es kann aber auch sein, dass Eltern Ansteckungsrisiken meiden wollten und daher mit ihren Kindern weniger oft in eine Arztpraxis gingen. Vermutlich war es eine Mischung aus beidem.“

Eltern mit chronisch kranken Kindern verzichteten offenbar nicht auf Arztbesuche

Für die Studie haben Spieß und die Gesundheitsökonomin Mara Barschkett, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Bildung und Familie, verschiedene Diagnose- und Altersgruppen unter die Lupe genommen. Die Autorinnen betrachteten Kinder im Krippenalter (Ein- und Zweijährige), Kinder im Kindergartenalter (Drei- bis Fünfjährige), Kinder im Grundschulalter (Sechs- bis Zehnjährige) und ältere Schulkinder (Elf- und Zwölfjährige). Verglichen wurden die diagnostizierten Erkrankungen im zweiten Quartal 2019 mit dem zweiten Vierteljahr 2020, in das der erste coronabedingte Lockdown fiel.

Demnach stellten Ärztinnen und Ärzte im zweiten Quartal 2019 bei fast 24 Prozent der ein und zwei Jahre alten Kinder eine Infektion fest. Ein Jahr später lag dieser Anteil nur bei gut elf Prozent – ein Rückgang von etwa 50 Prozent. In den höheren Altersgruppen sanken die Infektionen etwas weniger stark. Umgekehrt verhielt es sich bei den Verletzungen: Hier waren die sinkenden Diagnosezahlen bei den älteren Kindern stärker ausgeprägt – mutmaßlich, weil sie vor der Pandemie häufiger sportlich aktiv und draußen unterwegs waren. Die Diagnosen psychischer Krankheiten gingen deutlich weniger zurück – beispielsweise bei Grundschulkindern um zwölf Prozent – als die Diagnosen körperlicher Krankheiten. Die vergleichsweise konstanten Zahlen für Krankheiten wie Diabetes oder Zöliakie sprechen dafür, dass Eltern mit chronisch kranken Kindern auf nötige Arztbesuche nicht verzichteten.

Dem Gesundheitsschutz in Kitas und Schulen sollte den Studienautorinnen zufolge künftig mehr Beachtung geschenkt werden. „Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung, damit Kinder bestmöglich lernen können“, so Barschkett „Es wurde viel diskutiert, wie Schulen und Kitas in Sachen Infektionsschutz zu einem sichereren Ort werden können, etwa über Luftfilter, Hygienemaßnahmen, kleinere Gruppengrößen und vieles mehr. Das sind Dinge, die man in Zukunft nicht wieder vergessen darf.“ Zudem sollte die aktuelle Entwicklung der Gesundheit von Kindern stärker in den Blick genommen werden. Andere Studien weisen bereits auf die Langfristfolgen des Lockdowns hin – so zeigen internationale Studien beispielsweise einen coronabedingten Anstieg übergewichtiger Kinder. „Gesundheitsprävention bei Kindern darf nicht nur in Pandemiezeiten im Fokus stehen, sondern muss es auch in Nach-Corona-Zeiten, um das Humanvermögen der Zukunft zu fördern“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.04.2021

Schon vor der Covid-19-Pandemie kämpfte ein beträchtlicher Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mentalen Problemen und fehlenden Chancen. Dies ist Ergebnis des UNICEF-Berichts zur Lage von Kindern in Deutschland 2021. Der Report unter dem Titel „Kinder – unsere Zukunft!“ warnt vor gravierenden Konsequenzen der Covid-19 Pandemie für das kindliche Wohlbefinden. Die Pandemie verschärft bestehende Probleme und stellt auch Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen. 

„Der Sicherung der Kinderrechte muss jetzt höchste Priorität eingeräumt werden. Es gilt, einen Gipfel für Kinder, Jugendliche und Familien zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise einzuberufen. Und dort muss auch Kindern und Jugendlichen selbst eine Stimme gegeben werden“, so Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland.

„Die jungen Menschen in Deutschland haben in der Pandemie große Solidarität bewiesen“, so Elke Büdenbender, UNICEF-Schirmherrin. „Aber je länger die Krise dauert, umso größer wird die Belastung gerade für die jungen Menschen und umso stärker kommen sie an ihre Grenzen. Jetzt müssen wir Älteren Solidarität mit den Jüngeren zeigen und uns aktiv für ihre Interessen bei der weiteren Bewältigung der Pandemie einsetzen.“

Der bekannte Familiensoziologe Prof. Dr. Hans Bertram hat für UNICEF-Deutschland die verfügbaren Daten zum subjektiven Wohlbefinden von Kindern, ihren Beziehungen zu Freundeskreis und Familie, zur Bildungssituation, Gesundheit, ihrem Verhalten und möglichen Risiken sowie zur materiellen Situation bis zum Ausbruch der Pandemie ausgewertet. Befunde neuerer Untersuchungen zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien ergänzen die Analyse.

Deutschland bei der Zufriedenheit der Kinder nur Mittelmaß

Danach waren schon vor der Pandemie mehr als jedes fünfte Mädchen und nahezu jeder siebte Junge im Alter von 15 Jahren unzufrieden mit ihrem Leben. Bei weniger privilegierten Kindern, bei Kindern mit einer Einwanderungsgeschichte oder Mobbingerfahrungen war die Lebenszufriedenheit geringer als im Durchschnitt. Rund 16 Prozent der Mädchen schätzen sich als depressiv ein. 13 Prozent der Mädchen erhielten verschreibungspflichtige Beruhigungsmittel. In Griechenland waren es nur 2,8 Prozent.

Familien geben Rückhalt, kommen aber an ihre Grenzen

Die Unterstützung und der Rückhalt durch die Familie ist für Kinder entscheidend. Vor der Krise fühlte sich laut LBS Kinderbarometer die Mehrheit der Kinder in Deutschland in der Familie „meist gut“, „gut“ oder sogar „sehr gut“. Bereits 2015 schätzten in einer PISA-Untersuchung 91 Prozent der befragten Kinder ihre Eltern als unterstützend und interessiert an ihrer schulischen Entwicklung ein. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass derzeit viele Familien an ihre Grenzen stoßen. So gaben bei einer aktuellen Befragung von mehr als 1.000 Eltern in Deutschland über die Hälfte der Väter oder Mütter an, dass die Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten den Stress in ihren Familien deutlich erhöht haben. Ein Teil berichtet zudem von einem gestiegenen aggressiven Verhalten gegenüber den Kindern.

„Die Familien haben durch ihre große Anpassungs- und Improvisationsfähigkeit im vergangenen Jahr unglaublich viel aufgefangen. Aber die private Lebensführung kann öffentliche Räume nicht ersetzen“, sagte Prof. Dr. Hans Betram. „Mädchen und Jungen brauchen unbedingt öffentliche Räume wie Schulen, Kindergärten und Sportvereine, um sich gut entwickeln zu können. Der direkte Austausch mit Gleichaltrigen ist entscheidend, um die Kompetenzen zu erwerben, die sie in unserer Gesellschaft brauchen.“

Faire Startchancen für alle Kinder schaffen

Der UNICEF-Bericht zeigt weiter, dass die gute Konjunktur der vergangenen Jahre nicht ausreichend genutzt wurde, um relative Kinderarmut zurückzudrängen. So waren 2019 in Deutschland 1,48 Millionen Kinder unter 16 Jahren von Armut betroffen. Dies entspricht einer Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen von 12 Prozent. Dies bedeutet zwar einen leichten Rückgang um 2,6 Prozentpunkte im Vergleich zu 2014. Allerdings haben bestimmte Gruppen wie die Kinder von alleinerziehenden Elternteilen und Kinder mit Einwanderungsgeschichte weiterhin ein stark erhöhtes Armutsgefährdungsrisiko.

Aufruf von UNICEF Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 20.04.2021

  • Bertelsmann-Studie: Angst der Jugend um berufliche Zukunft nimmt zu
  • Bentele: „Wir dürfen junge Menschen nicht sich selbst überlassen.“

Viele junge Frauen und Männer machen sich große Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Das zeigt eine aktuelle Erhebung der Bertelsmann Stiftung, die heute veröffentlicht wird. Demnach finden 71 Prozent der Befragten, dass die Corona-Pandemie die Suche nach einem Ausbildungs- oder Praktikumsplatz erschwert hat. 70 Prozent befürchten, dass sie bis zum Herbst 2021 keinen Ausbildungsplatz finden werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Wir wissen aus dem Jahr 2020, dass es durch die Corona-Pandemie bereits einen beispiellosen Einbruch bei den Ausbildungszahlen gegeben hat. Die befragten Jugendlichen beschreiben hier kein subjektives Gefühl. Viele von ihnen werden im Herbst auf der Straße stehen, wenn sie keine Unterstützung von der Politik bekommen und sich Betriebe aus der Verantwortung ziehen. Das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten: Wer nach der Schule oder nach der Ausbildung den Anschluss verliert, dem drohen Arbeitslosigkeit, schlecht bezahlte Jobs und am Ende eine niedrige Rente. Es ist in unser aller Interesse, das zu verhindern. Wir alle brauchen gut ausgebildete Menschen, die mit ihren Beiträgen die sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Nur so kann der Sozialstaat seine Aufgaben erfüllen. Besorgniserregend finden wir als VdK auch, dass fast drei Viertel der Befragten meinen, die Politik tue nicht genug für sie. Wir dürfen diese jungen Menschen nicht sich selbst überlassen, wenn wir den sozialen Zusammenhalt nicht gefährden wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 29.04.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kindgerechte Gesellschaft

Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz will die SPD-Bundestagsfraktion das Kindswohl mehr ins Zentrum der Gesellschaft rücken. Das Vorhaben kommt jetzt einen wichtigen Schritt voran.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten. Die in dem Entwurf vorgeschlagene Ergänzung des Art. 6 im Grundgesetz verfolgt das Ziel, die Sichtbarkeit der sogenannten „Kinderrechte“ deutlich zu erhöhen und den Akteuren in Exekutive, Legislative und Judikative die zentrale Bedeutung von Kindern und Jugendlichen für die Gesellschaft vor Augen zu führen.

Die Grundrechtsänderung zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche zukünftig von der Verfassung nicht als „kleine Erwachsene“, sondern als eigenständige Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger anerkannt werden. Hierdurch wird insbesondere unterstrichen, dass Heranwachsende besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden müssen, wodurch auch dem Rechtsgut des Kindeswohls zukünftig Verfassungsrang zukäme.

„Die Rechte von Kindern werden so  öfter zum Maßstab staatlichen Handelns“, sagt SPD-Fraktionsvizin Katja Mast. „Mit klar formulierten Kinderrechten im Grundgesetz rücken wir das Kindeswohl mehr ins Zentrum unserer Gesellschaft. Genau deshalb machen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns seit vielen Jahren für Kinderrechte stark und haben diese in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt“, so Mast.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass sich die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nachhaltig auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auswirken würde. Zwar reicht eine Änderung des Grundgesetzes allein nicht aus, dass umgehend neue Spielplätze, mehr Zebrastreifen geschaffen oder die Kinderarmut auf einen Schlag beseitigt würde, aber der grundsätzliche Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern mit Verfassungsrang wäre ein Anfang mit Signalwirkung, der sämtliche staatlichen Stellen für die Belange von Kindern und ihren Familien sensibilisieren könnte. So würden die Kinderrechte im Grundgesetz eine starke Basis für eine gute, kindgerechte Politik schaffen und die handelnden Akteure in die Pflicht nehmen, sich stärker für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.

Ungeachtet der beachtlichen Signalwirkung einer Grundgesetzänderung bleibt es allerdings auch in Zukunft die Aufgabe der Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die Familienpolitik unermüdlich voranzutreiben und den Schutz von Heranwachsenden besonders in den Blick zu nehmen.

Der auf nachdrückliches Betreiben der SPD-Fraktion hin eingebrachte Gesetzentwurf drohte bis zuletzt am Widerstand der Union zu scheitern, sodass eine gemeinsame Formulierung für die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens erst nach zähem Ringen erzielt werden konnte.

Jetzt gilt es, gemeinsam einen Weg für Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu finden. Hierzu führt die SPD-Fraktion Gespräche mit allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag führen. Mit der Ersten Lesung im Deutschen Bundestag sind wir auf dem Weg, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, einen wichtigen Schritt vorangekommen. Jetzt kommt es im anstehenden parlamentarischen Verfahren darauf an, diese hart erkämpfte Chance zu nutzen. Das sind wir unseren Kindern und auch den Familien in Deutschland schuldig.

Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion  vom 16.04.2021

Zur Vorstellung des UNICEF-Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland 2021 erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die zentralen Ergebnisse des UNICEF-Berichts zur Lage der Kinder in Deutschland sind ernüchternd, jedoch wenig überraschend. Nach Jahren kinder- und familienpolitischen Stillstands unter dem sozialdemokratisch geführten Bundesfamilienministerium hat sich die Situation für Millionen Kinder in Deutschland nicht sonderlich verbessert. Die Zeche dafür zahlen besonders Kinder aus ärmeren und zugewanderten Familien, denen nach wie vor das Recht auf gleiche Entwicklungschancen und Teilhabe verwehrt bleibt.

Bedrückend sind die Zahlen zur psychischen Situation und der Zufriedenheit der Kinder in Deutschland, besonders bei Mädchen, die schon vor der Pandemie schlechter war als in anderen Industrieländern.

Die Corona-Pandemie muss deshalb ein Weckruf für uns alle sein, dem Wohlergehen von Kindern endlich Priorität einzuräumen. Die Herausforderungen sind bekannt, ebenso die Instrumente, um wirksam die Lage der Kinder in Deutschland nachhaltig zu verbessern:

Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz – aber richtig. Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf beim Beteiligungsrecht und bei der Kindeswohlberücksichtigung nachbessern. Es braucht eine Kindergrundsicherung und existenzsichernde Regelsätze für Kinder und Erwachsene, damit Kinderarmnut nicht länger verwaltet wird, sondern Kinder und Familien endlich aus der Armutsfalle herausgeholt werden.

Besonders geflüchtete Kinder trifft die Corona-Pandemie ungleich härter. Ihnen fehlt es oftmals an notwendiger technischer Ausstattung und an einem ruhigen Platz zum Lernen, um am digitalen Unterricht teilzunehmen. Zudem können die Eltern aufgrund von Sprachbarrieren nicht immer ausreichend Unterstützung anbieten. Eine zielgenaue und individuelle Förderung ist daher wichtiger denn je.

Der Bericht zeigt, dass ein Aufbruch in eine kinderfreundlichere Gesellschaft nicht nur möglich, sondern längst überfällig ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2021

Die Fraktion Die Linke hat weitere Kleine Anfragen zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt (19/28662, 19/28663, 19/28665, 19/28667, 19/28669, 19/28814,19/28815,19/28816, 19/28817, 19/28914,19/28915, 19/28947). Die Fragen zielen unter anderem auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt.

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche externe Dritte bei den Entwürfen in den Verbändeanhörungen beteiligt wurden und welche Stellungnahmen oder sonstige Schreiben mit Bezug zu den Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind. Außerdem erkundigen sie sich, welche Vorschläge aus Stellungnahmen von Dritten durch die Bundesregierung übernommen wurden und welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder ähnliches von welchen externen Dritten den Gesetzentwürfen als Erkenntnisquellen zugrunde gelegt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 558 vom 28.04.2021

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/28781). Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege weggebrochen seien.

Die Abgeordneten schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 26.04.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vorgelegt (19/28681). Wie es darin heißt, wird das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFam-RVG) um die zur Durchführung der Brüssel-IIb-Verordnung erforderlichen Vorschriften ergänzt. Neben notwendigen Folgeänderungen im Rechtspflegergesetz, im Auslandsunterhaltsgesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch sehe der Entwurf die Änderung einzelner Vorschriften der Zivilprozessordnung vor, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen.

Wie in der Vorlage erläutert wird, entfällt durch die Brüssel-IIb-Verordnung insbesondere das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bislang der Vollstreckung ausländischer Titel grundsätzlich vorgeschaltet sei. Die Neuregelung, die ab dem 1. August 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks Anwendung finden werde, gelte in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedürfe jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 524 vom 21.04.2021

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung. In einer Kleinen Anfrage (19/28032) will sie unter anderem wissen, wie sich die Kosten für die Kinderbetreuung seit 2017 entwickelt haben und wie sie sich voraussichtlich bis 2028 entwickeln werden. Zudem möchte sie über die finanzielle Beteiligung des Bundes an den laufenden Ausgaben informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 524 vom 21.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. April 2021:

Berlin hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das Familien mit zahlreichen Unterstützungsangeboten stärken wird. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, beschlossen. Das „Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz)“ sichert in der Hauptstadt langfristig die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung.

Familiensenatorin Sandra Scheeres: „Mit dem ersten Familienfördergesetz bundesweit setzt Berlin Standards für eine passgenaue Unterstützung von Familien Es stellt die 350.000 Berliner Familien in ihrer Vielfalt in den Mittelpunkt und schafft gute Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft. Mit dem Gesetz erhalten die Familien vielfältige Angebote in Familienzentren oder Familienservicebüros, die es künftig in jedem Bezirk geben wird. Ich danke allen ganz herzlich, die am Zustandekommen des Gesetzes mitgewirkt haben. Ich bin sehr froh, dass wir das geschafft haben und einen weiteren Baustein für ein gutes Familienleben setzen konnten.“

Das Gesetz basiert auf einem breiten Beteiligungsprozess. Fachkräfte unter anderem aus Familienzentren und Beratungsstellen waren ebenso einbezogen wie Eltern, die LIGA der Wohlfahrtsverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände, der Landesjugendhilfeausschuss, der Berliner Beirat für Familienfragen, bezirkliche Vertretungen sowie die Senatsverwaltung für Finanzen.

Das neue Gesetz zielt unter anderem auf eine grundsätzliche Verbesserung und bessere gesamtstädtische Verteilung der Beratungs- und Entlastungsangebote: Mehr Kurse zu Erziehungsfragen, Besuche von Stadtteilmüttern, Beratungen in Familienservicebüros, Erholungsfahrten. Wichtig ist auch, dass Familien zukünftig mehr beteiligt sein sollen, wenn es um die Angebotsplanung vor Ort geht. Land und Bezirke werden gemeinsam die Unterstützung von Familien verbessern und präventiv Problemlagen begegnen.

Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.04.2021

Wir haben unseren Artikel zum Anspruch auf digitale Endgeräte auf der Tacheles-Seite aktualisiert und einiges zum Thema digitale Geräte im Kinderzuschlag (Kiz) und beim Wohngeldbezug veröffentlicht, denn auch dort besteht ein Anspruch.

Auch neu ist eine Weisung des BMI, nach der auch einmalige SGB II/SGB XII – Bedarfe trotz Wohngeld möglich sind, entsprechend natürlich auch Bedarfe in Form von digitalen Endgeräten.

Den aktualisierten Artikel zu den digitalen Geräten und auch die WoGG-Weisung gibt es hier: https://t1p.de/7tzl

Quelle: Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Die Pandemie trifft Kinder und Jugendliche besonders hart. Deshalb ist eine schnelle und gezielte Hilfe für sie notwendig“, so Caritas-Präsident Peter Neher. „Wir begrüßen daher den Vorstoß des Familienministeriums für ein Paket gezielter Maßnahmen, mit denen die für junge Menschen entstandenen Nachteile ausgeglichen werden können.“

Auch wenn niemand den jungen Menschen die fehlenden sozialen Kontakte, den fehlenden Austausch und die Entfaltungsmöglichkeiten zurückgeben kann: An vielen Stellen, gerade im Bildungsbereich, kann und muss der Staat helfen. „Die bekannt gewordenen Ansätze eines Corona-Programms – Förderung der frühkindlichen Bildung, Lernförderung, Schulsozialarbeit aber auch von gemeinsamen Freizeitaktivitäten – sind die richtigen“, bekräftigt der Caritas-Präsident. Damit werden Bildungschancen in den Blick genommen aber auch grundlegende Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, die in der Pandemie zurückgestellt werden mussten.

Konflikte in Familien durch Pandemie verschärft
Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler individuell zu begleiten und zu fördern und Bildungsbenachteiligung zu vermeiden. Sie unterstützt bei der Bewältigung von Konflikten innerhalb der Familien. Die Pandemie hat diese in vielen Fällen verschärft.

Hohe Nachfrage nach Beratung bei der Caritas
Zudem müssen niedrigschwellige psychosoziale Angebote für Kinder und Jugendliche und ihre Familien in ganz Deutschland auch in digitaler Form weiter ausgebaut werden. Dies zeigt die hohe Nachfrage nach Angeboten der Jugendberatung sowie der Erziehungs-, Familien-, und Lebensberatung in den Einrichtungen, Diensten und Angeboten der Caritas.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags und mehr Mittel im Bildungs- und Teilhabepaket des SGB II sind sehr zu unterstützen. Denn nicht nur in Kita und Schule, sondern auch außerhalb – beim Sport, bei der Teilnahme am Kulturleben – kommen Kinder und Jugendliche gerade zu kurz.

Geld muss vor Ort ankommen
„Ein Programm für Kinder und Jugendliche vom Bund ist dann wirksam, wenn das Geld auch an den Stellen und für die Projekte vor Ort ankommt, wo es dringend gebraucht wird“, unterstreicht der Caritas-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 21.04.2021

Am kommenden Mittwoch berät der Bundestag über eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, um sogenannte Share Deals einzuschränken. Der Deutsche Familienverband (DFV) bemängelt, dass es für Familien weiterhin keine Freibeträge in der Grunderwerbsteuer gibt.

Die Grunderwerbsteuer ist eine große Hürde für Familien auf dem Weg zu Wohneigentum. Um einen Immobilienerwerb für Familien zu ermöglichen, braucht es einen Freibetrag in der Grunderwerbsteuer und eine Senkung der Steuersätze. Im Koalitionsvertrag 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, Entlastungen für Familien bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen.

„Vielen Worten sind noch keine Taten gefolgt. Die Reform der Grunderwerbsteuer lässt immer noch auf sich warten. Leidtragende sind Familien, denen der Hauskauf unnötig verteuert wird. Die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder haben inzwischen schwindelerregende Höhen erreicht. Die Grunderwerbsteuer ist kein Selbstbedienungsladen“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

Ohne Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer ist es für Familien schwierig, eigenen Wohnraum zu erwerben. Die Abgabe, die beim Kauf eines Grundstücks von den Bundesländern erhoben wird, verteuert erheblich die Nebenkosten für eine Immobilie. Die Grunderwerbsteuer berücksichtigt nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Käufer, sondern richtet sich nach dem Preis des Grundstücks oder dem Gesamtpreis der Immobilie. Bei einem Grundstückpreis von 350.000 Euro fallen in den meisten Bundesländern 17.500 bis 22.750 Euro allein an Grunderwerbsteuern an. Diese haben sich in den letzten 15 Jahren von durchschnittlich 3,5 Prozent auf 5,44 Prozent erhöht und Rekordsummen in die Länderkassen gespült. Mittlerweile geht mehr als die Hälfte ihrer Steuereinnahmen auf Grunderwerbsteuern zurück.

Wohneigentum ist für Familien oftmals die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben. Besonders Familien mit mehreren Kindern finden kaum geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete. Eine eigene Immobilie dient vielen Familien als Altersvorsorge und bietet nicht zuletzt zusätzliche Sicherheit in schwierigen Zeiten.

Weiterführende Informationen

Positionspapier des DFV: Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.04.2021

Für den Deutschen Familienverband (DFV) ist der Gesetzesentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein klares Signal in die richtige Richtung.

Der Bundestag hat heute (Donnerstag) in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beraten. „Kinderrechte haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Kinder zu fördern, ihnen eine gute Zukunft zu ermöglichen, muss in unserer Gesellschaft höchste Priorität haben. Wir begrüßen ausdrücklich den Entwurf der Bundesregierung zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.“

Der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung stellt sicher, dass die fein austarierte Balance von elterlicher Erstverantwortung und des staatlichen Wächteramtes nicht verändert wird. „Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern immer am besten. Das weiß nicht der Staat. Die Erstverantwortung der Eltern verdeutlicht, dass die Kinderrechte nicht gegen die Elternrechte aufgestellt sind. Die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen.

Für den DFV ist eine nachhaltige Kinder- und Familienpolitik die zentrale Herausforderung der Gegenwart. Denn allein unsere Kinder sind die Zukunft des Gemeinwesens. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für Innovation in Wirtschaft, Politik und Kultur. Sie schaffen damit die Grundvoraussetzung für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft, für ihre Stabilität und Erneuerung zugleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.04.2021

Im Superwahljahr 2021 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund neue Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland vorgestellt. „Kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten und gleichzeitig die Einnahmebasis des Staates stärken – diese Aufgaben muss die nächste Bundesregierung lösen, wenn sie den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht gefährden will“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Dienstag vor Journalisten. 

„Mit ihrem Steuerkonzept legen die DGB-Gewerkschaften detaillierte, durchgerechnete und belastbare Vorschläge für eine gerechtere Steuerpolitik vor. Schließlich geht es auch darum, die Lasten der Corona-Krise gerecht zu verteilen. Reiche und Spitzeneinkommen müssen wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen“, betonte der Gewerkschafter. „Schon vor der Pandemie war die Kluft zwischen Arm und Reich groß, dies hat sich mit der Krise weiter zugespitzt.“  Überdies bringe die Pandemie erhebliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte mit sich, während gleichzeitig der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Ausgaben immer deutlicher sichtbar werde.

„Massive Investitionen in Schulen, in eine funktionierende Infrastruktur, in das Gesundheitssystem und für den wirtschaftlich-ökologischen Umbau sind überfällig, damit die Bundesrepublik nicht den Anschluss verliert“, sagte Körzell. Der staatliche Handlungsspielraum dürfe weder durch eine Rückkehr zur Schuldenbremse noch durch eine übereilte Tilgung der Corona-Schulden eingeschränkt werden. Laufende Staatsausgaben – beispielsweise für notwendiges zusätzliches Personal im öffentlichen Dienst – seien allerdings auch durch laufende Einnahmen, also aus Steuern zu finanzieren. 

Die Vorschläge des DGB: 95 Prozent werden entlastet
„Wir wollen mit einem gerechteren Einkommensteuertarif gut 95 Prozent aller Haushalte entlasten. Große Vermögen, Erbschaften und Kapitaleinkünfte sollen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Die Einnahmebasis der Kommunen soll durch eine weiterentwickelte Gewerbesteuer und mittelfristig auch durch eine höhere Besteuerung von Körperschaften gestärkt werden“, sagte Körzell. Insgesamt erhöhe die Umsetzung des DGB-Steuerkonzeptes die Staatseinnahmen um rund 60 Milliarden Euro pro Jahr. Allein die Wiedererhebung der Vermögenssteuer brächte zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von rund 28 Milliarden Euro jährlich.

Der DGB-Steuerrechner
Wieviel Steuern zahlen Berufstätige jetzt und was würde sich daran ändern, wenn die Gewerkschaftsforderungen umgesetzt würden? Mit unserem DGB-Steuerrechner lassen sich beide Zahlen für jeden und jede individuell annähernd ermitteln.

Linksammlung:

Statement DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell

DGB-Steuerkonzept

Beispiele Einkommenssteuer

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.04.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. – 20. Mai 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

„Wir machen Zukunft – Jetzt!“ – Vom 18. bis 20. Mai 2021 findet der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag unter diesem Motto statt – in diesem Jahr zum ersten Mal ausschließlich digital. Der AWO Bundesverband e. V ist Ausrichter von zehn Fachveranstaltungen beim DJHTFachkongress.

Das ZFF ist auch dabei:

Termin: 18. – 20. Mai 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

„Wir machen Zukunft – Jetzt!“ – Vom 18. bis 20. Mai 2021 findet der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag unter diesem Motto statt – in diesem Jahr zum ersten Mal ausschließlich digital. Der AWO Bundesverband e. V ist Ausrichter von zehn Fachveranstaltungen beim DJHTFachkongress. Die AWO ist mit vier Ständen bei der Fachmesse vertreten.
So bedauerlich es ist, dass wir uns in diesem Jahr nicht persönlich begegnen werden können: Das digitale Format eröffnet auch neue Chancen. Denn nach einer kurzen Registrierung können Sie sich ganz bequem am Rechner für die zahlreichen Fachveranstaltungen und Messeforen anmelden und sie dann kostenlos und von jedem Ort der Welt aus besuchen.

Alle Informationen zu den AWO-Fachveranstaltungen finden Sie hier

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und das Bundesjugendkuratorium (BJK) veröffentlichen den Offenen Brief „Junge Zukunft trotz(t) Corona – Chancenpaket für junge Menschen“.

Der Offene Brief thematisiert das vom Bund geplante Maßnahmenpaket mit dem pandemiebedingte Nachteile für junge Menschen ausgeglichen werden sollen.

„Da Kinder und Jugendliche mehr sind, als Kita-Kinder und Schüler*innen, braucht es aber ein umfangreiches Maßnahmenpaket für alle Felder der Kinder- und Jugendhilfe von Bund, Ländern und Kommunen. Auch während der Pandemie müssen Kinder und Jugendliche Ferien haben, um Abstand von den Belastungen des Alltags und dem Druck der Schulerwartungen zu gewinnen. Ein solcher Abstand gelingt nicht durch die Verschulung von Ferien, sondern nur dadurch, dass alle Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gestärkt und ausgebaut werden. Eine weitere Milliarde Euro ist dafür nicht zu viel verlangt! Sie kann aber nur der Anfang für einen nachhaltigen Ausgleich der Coronafolgen sein.“

Den gesamten Offenen Brief finden Sie hier.