ZFF-Info 05/2021

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SCHWERPUNKT I: Appell: „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen setzt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert die Bundestagsfraktionen und Bundesländer in einem gemeinsamen Appell dazu auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wird, kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Zentral sei eine Grundgesetzänderung die ausdrückliche Kinderrechte in einem eigenen Absatz aufnimmt. Die Organisationen legen Eckpunkte für eine solche Formulierung im gemeinsamen Appell vor.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kinderrechte müssen endlich im Grundgesetz verankert werden! Wir unterstützen den Appell und fordern die Politik auf, bis zur Sommerpause ein Gesetz vorzulegen, das den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Als ZFF setzen wir uns dafür ein, die Trias aus Förderung, Beteiligung und Schutz vollumfänglich im entsprechenden Gesetz zu verankern und einen Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten unter allen Umständen zu vermeiden. Nur so können Kinderrechte effektiv gestärkt werden.“

Altenkamp führt weiter aus: „Eine gute Politik für Familien muss die Position von Kindern in unserer Gesellschaft stärken. Die Bundesregierung hat seit der Vereinbarung des Koalitionsvertrags viel Zeit verstreichen lassen, um einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten vorzulegen. Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Besonders der Anspruch auf Beteiligung, der in der Corona-Pandemie vielfach missachtet wurde, ist hier von Bedeutung. Zudem braucht es erweiterte, demokratische und wirksame Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen. Hierzu gehört auch die Einführung eines eigenständigen Wahlrechts für Kinder und Jugendliche.“

Den vollständigen Appell finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 25.03.2021

Zum zivilgesellschaftlichen Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ erklären Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Kinderrechte gehören in die Verfassung – aber richtig! Wir begrüßen den Appell des breiten Bündnisses aus zivilgesellschaftlichen Organisationen ausdrücklich, der auf die Bedeutsamkeit einer wirksamen Formulierung der Kinderrechte hinweist.

Das Urteil der Organisationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eindeutig. Dieser ist kein Fortschritt für die Kinderrechte, sondern fällt eklatant hinter bereits bestehendes Recht – wie die UN-Kinderrechtekonvention, die EU-Menschenrechtscharta, aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – zurück. Das können wir so nicht akzeptieren.

Auch die rechtssystematischen Bedenken bei der Verortung der Kinderrechte sind ein wichtiger Aspekt, der in den Verhandlungen aufgegriffen werden sollte. Die Kinderrechte sollten einen eigenen Absatz erhalten, so wie wir es in unserem Gesetzentwurf vorgelegt haben.

Die Große Koalition muss sich endlich einen Ruck geben und darf die historische Chance nicht verstreichen lassen. Wir sind es unseren Kindern in diesen schwierigen Zeiten schuldig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2021

„Der Appell ‚Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!‘ von über 100 Organisationen ist eine schallende Ohrfeige für die Regierungskoalition“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion Die LINKE, den zivilgesellschaftlichen Appell an die Bundestagsfraktionen und Bundesländer. Müller weiter:

„Das Herummurksen der Koalition muss aufhören. Am Ende des jahrzehntelangen Kampfes um die Aufnahme der Rechte von Kindern und Jugendlichen in unsere Verfassung darf keine Schwächung der Kinderrechte stehen, wie es der Vorschlag der Bundesregierung befürchten lässt. Stattdessen muss eine Grundgesetzänderung zu einer wirklichen Stärkung der Kinderrechte führen. Dafür steht DIE LINKE. Wir haben Vorschläge auf den Tisch gelegt und sind verhandlungsbereit. Ich fordere daher von der Regierungskoalition, DIE LINKE bei den Verhandlungen nicht weiter auszugrenzen. Union und SPD sind gut beraten, zur Sicherung der erforderlichen verfassungsgebenden parlamentarischen Mehrheit, endlich auch mit uns ins Gespräch zu kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.03.2021

SCHWERPUNKT II: Kindergarantie

Die „Kindergarantie“ (Child Guarantee) hat das Ziel, jedes arme und armutsgefährdete Kind in der EU zu unterstützen. Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung inklusive eines kostenlosen Mittagessens. Diese Schwerpunkte sind in dem Kommissionspapier mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert. Dieser nun verabschiedete Vorschlag erfolgt im Rahmen der ebenfalls gestern beschlossenen Kinderrechtsstrategie

Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, die Ratsempfehlung möglichst kurzfristig anzunehmen. Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft hatten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits eine Deklaration veröffentlicht, mit der die Staaten ihre Bereitschaft zur Unterstützung der EU-Kindergarantie erklären und ihre Verpflichtung für eine angemessene Umsetzung auf nationaler Ebene betonen. Die Deklaration wurde in einem offenen Brief der COFACE Europe unterstützt.

Mit der Kindergarantie sollen die europäischen Mitgliedstaaten eine Einschätzung der Situation der Kinder bzgl. der unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte vorlegen und wirksame Maßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt somit überwiegend auf nationaler Ebene. Innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Ratsempfehlung sollen die Regierungen nationale Aktionspläne zur Umsetzung vorlegen.

Die Initiative bietet somit eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Mit ihr geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält. Die AGF unterstützt die Initiative und plant, den Prozess auf nationaler Ebene weiterhin zu begleiten, indem wir uns mit einer Reihe von Fachgesprächen den einzelnen Themenbereichen nähern und diskutieren, was eine Umsetzung in und für Deutschland bedeutet.

In diesem Jahr wollen wir zunächst zwei Gespräche zu den Themen „Zugang zu geeigneter Ernährung“ (in Kooperation mit der plattform ernährung und bewegung) und „Zugang von Kindern zu kostenloser medizinischer Versorgung und Gesundheitsförderung“ (in Kooperation mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit) durchführen. Bereits im letzten Jahr haben wir in Zusammenarbeit mit COFACE Families Europe im September zu dem Prozess ein Europäisches Fachgespräch durchgeführt .

Weitere Informationen zur Kindergarantie finden Sie in Kürze auf unserer Website: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 25.03.2021

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut vorgestellt.

Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die Tatsache, dass in der EU rund 18 Millionen Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist untragbar und erfordert umgehendes Handeln. Auch in Deutschland gibt es großen Handlungsbedarf. Kinderarmut gefährdet die soziale und kulturelle Teilhabe sowie die Zukunftschancen von Kindern. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass der Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut vorgelegt wurde. Es liegt nun in der Hand der Mitgliedstaaten, die Empfehlung zügig anzunehmen und auf nationaler Ebene umzusetzen.”

Der Vorschlag sieht vor, soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, und soll es allen Kindern in Europa ermöglichen, unabhängig des Einkommens ihrer Eltern folgende Grundsätzlichkeiten in Anspruch nehmen zu können: frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Bildungsangebote, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und -vorsorge, gesunde Ernährung und angemessener Wohnraum.

„Glücklicherweise haben die meisten Kinder in der EU bereits Zugang zu diesen Diensten“, so Schubert, „Doch ein inklusiver und wirklich universeller Zugang ist unerlässlich zur Gewährleistung der Chancengleichheit aller Kinder. Gut, dass der Vorschlag sich dessen annimmt!“

Der Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut  ist Teil der Strategie für die Rechte der Kinder, welche ebenfalls heute vorgestellt wurde. Mit der Strategie sollen allen Kindern fundamentale Rechte gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 24.03.2021

18 Millionen Kinder in der EU sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht – auch in Deutschland ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Die Europäische Kommission setzt jetzt ein deutliches Zeichen, indem sie die Mitgliedstaaten auffordert, der Kinderarmut endlich effektiv den Kampf anzusagen. Für SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer ist das längst überfällig: „Die Corona-Pandemie hat nochmals verstärkt gezeigt, dass insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien besonderen Schutz benötigen. Die Europäische Kindergarantie will Kindern in Not einen freien Zugang zu wichtigen Leistungen gewähren, so beispielsweise zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung. Aber auch Ausrüstung für Fernunterricht sowie mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag sowie der Zugang zu Gesundheitsvoruntersuchungen gehören dazu.“

Auch Deutschland ist dringend aufgefordert, nachzubessern: „Nicht überall wird eine kostenfreie frühkindliche Betreuung bei uns gewährt, bei der Digitalisierung hinkt Deutschland ebenso hinterher. Nach wie vor haben nicht alle Schüler*innen uneingeschränkten Zugang zum digitalen Unterricht. Darüber hinaus sieht der SoVD dringenden Handlungsbedarf bei der Bemessung der Regelsätze, die nicht kindgerecht und schlicht zu niedrig sind“, so Engelen-Kefer. Die SoVD-Vizepräsidentin ergänzt: „In Deutschland zeigen neueste Studien, dass die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen während der Pandemie in akuter Gefahr ist. Kontakt zu Gleichaltrigen fehlt und Kinder aus einkommensschwachen Familien können kaum teilhaben. Besonders alarmierend: Parallel nimmt die Chancenungleichheit in Zeiten von Homeschooling aufgrund fehlender digitaler Zugänge wieder erheblich zu.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e. V. vom 26.03.2021

SCHWERPUNKT III: Abstammungsrecht

Zur Entscheidung des Berliner Kammergerichts zur Verfassungswidrigkeit bei abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien erklären Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Wir sind bereit, gemeinsam mit Abgeordneten anderer demokratischer Fraktionen einen neuen Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht zu erarbeiten. Union und SPD rufen wir zur Mitarbeit auf, damit das Ende der Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich Realität wird. Bereits bei der „Ehe für Alle“ wurden ermutigende Erfahrungen zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit gemacht.

Dass heute bereits das zweite Gericht die abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien für verfassungswidrig hält, zeigt wie groß der politische Handlungsdruck ist. Fast vier Jahre lang ist von der jetzigen Koalition nichts dazu gekommen. Einig waren sich Union und SPD nur bei der Ablehnung des grünen Gesetzentwurfes, der diese Diskriminierung bereits vor einem Jahr beendet hätte.

Es ist eine Zumutung für die Eltern, immer wieder lange Gerichtsprozesse hinnehmen müssen, um die Diskriminierung des Gesetzgebers zu korrigieren. Und solange das Gerichtsverfahren läuft, gibt es für die betroffenen Kinder keine rechtliche Sicherheit. Das dürfen wir nicht  hinnehmen. Es muss das Parlament sein, das Diskriminierung von Kindern in Regenbogenfamilien noch vor dem Sommer beendet.

Wenn die Koalition nicht die Kraft findet, sich dazu zu positionieren, muss sie die Abstimmung freigeben.

Hintergrundinformationen:

Die Ehe für alle hat nicht alle rechtlichen Nachteile für Regenbogenfamilien beseitigt. Wenn ein Kind in einer heterosexuellen Ehe geboren wird, sind beide Ehepartner automatisch die Eltern mit allen Rechten und Pflichten. Dabei ist es gleich, ob der Ehemann tatsächlich der biologische Vater ist.

Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe kann die Ehefrau der Mutter nur durch eine aufwändige und langwierige Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden. Diese Regelung widerspricht dem Kindeswohl und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

So sehen das das Oberlandesgericht Celle sowie das Berliner Kammergericht und haben deshalb Anträge von Regenbogenfamilien ausgesetzt und an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/026/1902665.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2021

Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das es für verfassungswidrig hält, dass in Deutschland bei lesbischen Elternpaaren nicht automatisch beide Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden können, erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Schon wieder müssen die Gerichte ausbaden, was die Politik der Großen Koalition vermasselt hat. Die Verhinderungspolitik der aktuellen Regierung im Bereich der Queerpolitik und einer modernen Familienpolitik ist unerträglich und untergräbt das Vertrauen in die Rolle des Parlaments. Wir brauchen dringend eine Reform des Abstammungsgesetzes. Einen Gesetzentwurf können wir der Koalition sofort zur Verfügung stellen.

Der Reformbedarf ist deshalb besonders dringend, da die Ungleichbehandlung Kinder betrifft. Wenn ein Kind in einer heterosexuellen Ehe geboren wird, sind beide Ehepartner automatisch die Eltern mit allen Rechten und Pflichten. Dabei ist es unerheblich, ob der Ehemann tatsächlich der biologische Vater ist.

Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe kann die Ehefrau der Mutter nur durch eine aufwändige und langwierige Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden. Diese Regelung widerspricht dem Kindeswohl und ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz nicht vereinbar.

Als Grüne haben wir dazu einen Vorschlag gemacht, den die Union, die SPD und die FDP im letzten Jahr abgelehnt haben.

In diesem Kontext erscheint der Versuch von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), letztes Jahr beim Adoptionshilfegesetz die Diskriminierung für Regenbogenfamilien im Adoptionshilfegesetz noch zu verschärfen, nochmal mehr absurd. Zum Glück stoppte der Bundesrat das Gesetz auf Druck der Grünen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.03.2021

Bundesregierung muss Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen

Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass bei Zwei-Mütter-Familien nicht automatisch beide Ehepartner als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Es wird nun das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung dieser verfassungsrechtlichen Frage vorlegen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist ein wichtiger und toller Erfolg für die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien. Statt nun auf das Urteil aus Karlsruhe zu warten, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Bundesregierung dazu auf, die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen. Seit vielen Jahren warten Regenbogenfamilien auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die dort aufwachsen.

Zwei-Mütter-Familien erfahren aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.03.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

„Die Bundesregierung hätte auch in dieser Frage auf die soziale Opposition und das Bündnis aus 41 Sozialverbänden und Gewerkschaften hören sollen. Seit Anbeginn der Krise fordern wir einen Pandemie-Zuschlag von mindestens 100 € pro Corona-Monat. Die Hartz-IV-Sätze waren schon vor Corona zu niedrig bemessen. Monatelang ignorierte die Bundesregierung die Frage, wie man von den zu niedrigen Sozialleistungen auch noch die coronabedingten Mehrausgaben wie Masken, Desinfektionsmittel, Schnelltests, höhere Ausgaben für wegfallendes bisher gestütztes Essen in Kitas und Schulen usw. bezahlen soll“, kommentiert Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe, dass der von der Bundesregierung verabschiedete Corona-Zuschuss von 150 € zu gering und verfassungswidrig ist. Kipping weiter:

„Dass die Betroffenen ihre Rechte erst einklagen müssen, ist beschämend für die Bundesregierung. Wenn die Union auch nur einen Funken sozialpolitisches Gewissen hat, sollte sie jetzt umgehend reagieren und endlich einen monatlichen Pandemiezuschlag für alle einführen, die auf Sozialleistungen und sozial Renten angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.03.2021

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/27826), Wege aus der Bildungskrise aufzuzeigen und Zukunftsperspektiven für Kinder zu sichern. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung einen bundesweit einheitlichen und verlässlichen Stufenplan mit einer rechtssicheren Perspektive insbesondere auch für den Schulbetrieb in der Pandemie vorlegen, verlangen die Abgeordneten. Ein solcher Plan müsse auf wissenschaftlicher Grundlage deutlich machen, bei welchen Kennzahlen welche Maßnahmen vor Ort ergriffen werden könnten. In die Umsetzung vor Ort sollten Lehrkräfte, Eltern und Schüler eingebunden werden. Schulen und Kitas sollen mit einem Sofortausstattungsprogramm für Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung unterstützt werden.

Zudem soll gemeinsam mit Ländern und Kommunen ein Bildungsschutzschirm für Kinder und Jugendliche aufgespannt werden, der das Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen fördert und eine sichere Lernumgebung ermöglicht. Die Forschungsförderrichtlinie „Gesellschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie – Forschung für Integration, Teilhabe und Erneuerung“ soll finanziell sowie hinsichtlich des Förderzeitraums deutlich ausgeweitet werden, um umfassende und langfristig angelegte Evaluationsstudien zu ermöglichen. Die Bildungsforschung soll mit der Entwicklung hochwertiger und bundesweit anwendbarer digitaler Diagnoseinstrumente beauftragt werden, um pandemiebedingte Lernlücken und Kompetenzstände kontinuierlich zu erfassen und individualisierte Lernangebote zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 394 vom 25.03.2021

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Krisengipfel zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie einzuberufen. An diesem Gipfel sollen Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden sowie der Jugendämter, Kinderbetreuungseinrichtungen und betroffenen Familien teilnehmen, heißt es in dem entsprechenden Antrag (19/27810). Zudem müsse die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern dafür sorgen, dass in Bildungseinrichtungen zusätzliches psychologisches und pädagogisches Personal während und nach der Corona-Pandemie zur Verfügung steht, um die negativen Folgen der Krise zu erkennen und aufzuarbeiten.

Darüber hinaus fordern die Liberalen eine bessere finanzielle Ausstattung der außerschulischen Kinder- und Jugendsozialarbeit, die Überprüfung der Frühwarnsysteme für häusliche Probleme im Home-Schooling, den Ausbau von Therapie- und Betreuungsplätzen in der Psychotherapie und Psychiatrie für Kinder und Jugendliche sowie pandemiefeste Betreuungs- und Freizeitangebote in den Sommerferien.

Nach Ansicht der Liberalen sind Familien und Kinder auf besondere Weise von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Allerdings würden Kinder und Jugendliche als Opfer der Auswirkungen übersehen. So komme eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zu dem Ergebnis, dass fast jedes dritte Kind während der Pandemie psychische Auffälligkeiten aufweise. Und laut der Hamburger COPSY-Längsschnittstudie würden Ess-, Angst- und Konzentrationsstörungen sowie Suizidgedanken und Suizidversuche zunehmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 390 vom 25.03.2021

Die FDP-Fraktion fordert eine stärkere digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung. In einem Antrag (19/27806) schreibt sie: „Durch pandemiebedingten Digitalunterricht zuhause werden Kinder und Jugendliche, die in sozioökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und bei denen das Elternhaus keine oder nur wenig Unterstützung beim Lernen leisten kann, benachteiligt. 68 Prozent der Eltern mit niedrigem Haushaltseinkommen sorgen sich um die Bildungszukunft ihrer Kinder.“

Deshalb fordern die Liberalen von der Bundesregierung, ein Programm aufzusetzen, das sozial benachteiligte Kinder im Umgang mit digitalen Geräten und Lernplattformen fördert. Hierdurch soll die Teilhabe am digitalen Unterricht und die Nutzung von digitalen Geräten zur Bildung, auch in Zukunft, besser ermöglicht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 386 vom 24.03.2021

Zur Lage der Förderschulen für Kinder mit Behinderungen in der Corona-Pandemie stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/27728). Die Fraktion möchte wissen, welche Schultypen es zum Beispiel für blinde oder körperbehinderte Kinder in Deutschland im Bereich der Förderschulen nach Kenntnis der Bundesregierung gibt und welche Instrumente zur Ermittlung der individuellen Förderbedarfe in Bezug auf die Teilhabe an Bildung die Länder anwenden. Auch interessiert die Fraktion, wie viele Kinder aktuell in eine Förderschule in Deutschland gehen.

Förderschulen leisten aus Sicht der Fragesteller einen wichtigen Beitrag, bereits im Kindesalter die Stärken und Talente von jungen Menschen mit Behinderungen zu erkennen und zu unterstützen. Viele Eltern von Kindern mit Behinderungen würden sich bewusst für spezialisierte Schulen entscheiden, um ihrem Kind eine bestmögliche Beschulung zu ermöglichen. Für diese bestmögliche Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sei es daher aus Sicht der Fragesteller unabdingbar, auch in Zukunft den Eltern im Interesse ihrer Kinder die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Schulformen zu erhalten. Bei der Debatte um Schulschließungen, Notbetreuung und Teilhabe an Bildung kommen nach Ansicht der FDP-Fraktion auch die Förderschulen zu kurz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 382 vom 24.03.2021

Zu Bildungs- und Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie stellt die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage (19/27708). Die Abgeordneten möchten gerne wissen, ob der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vorliegen, welche Auswirkungen die Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen haben beziehungsweise langfristig haben werden. Auch interessiert die Fraktion, ob die Bundesregierung eigene Studien in Auftrag gegeben hat, um die langfristigen Auswirkungen der Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu evaluieren. Ferner fragen die Abgeordneten, wie sich die Zahl von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 entwickelt hat und welche Planungen es seitens der Bundesregierung gibt, um auf den von Experten vermuteten steigenden Bedarf zur Behandlung von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu reagieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 374 vom 23.03.2021

Kurzarbeit bedeutet für viele Betroffene erhebliche finanzielle Einbußen und löst bei etwa der Hälfte Sorgen um die wirtschaftliche Existenz aus. Zugleich hat ihr massiver Einsatz bislang rechnerisch mindestens eine Million Arbeitsplätze über die Corona-Krise gerettet. In einigen Familien zeigt die starke Arbeitszeitverkürzung zudem einen positiven sozialen Effekt: Väter, die ihre Arbeitsstunden reduzieren müssen, kümmern sich deutlich häufiger intensiv um ihren Nachwuchs. Die Quote der kurzarbeitenden Männer, die den größeren Teil der Kinderbetreuung übernehmen, vervierfacht sich gegenüber der Zeit vor Beginn der Kurzarbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die Analyse der WSI-Forscher Dr. Toralf Pusch und Dr. Hartmut Seifert beruht auf Daten aus der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür sind gut 6100 Erwerbstätige und Arbeitsuchende mehrfach online befragt worden. Die Panel-Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Wissenschaftler werteten die Befragungswelle vom November 2020 aus. In diesem Monat waren nach vorläufigen Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 2,4 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Wie viele davon Männer waren, ist noch nicht ermittelt. In den Monaten zuvor waren es deutlich mehr als die Hälfte. Ihre Arbeitszeit mussten Kurzarbeitende im November um durchschnittlich 51 Prozent reduzieren.

„Im Zuge der durch Kurzarbeit vermehrt verfügbaren Zeit haben sich die Anteile in der partnerschaftlichen Kinderbetreuung verschoben“, konstatieren Pusch und Seifert. Jedenfalls gilt das bei etwa jedem vierten kurzarbeitenden Vater, der befragt wurde. Knapp 30 Prozent gaben im November an, während der Kurzarbeitsphase den Hauptteil der Kinderbetreuung in ihrer Familie zu übernehmen. Vor Beginn der Pandemie taten das lediglich sieben Prozent. Weitere rund 35 Prozent kümmerten sich nach eigener Angabe im November ebenso ausführlich um den Nachwuchs wie ihre Partnerin, gegenüber knapp 32 Prozent, die vor der Pandemie ungefähr die Hälfte der Sorgearbeit übernahmen (siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Bei den befragten Müttern in Kurzarbeit änderte sich hingegen wenig – wohl, weil sie meist immer schon den überwiegenden Anteil bei der Kinderbetreuung übernommen hatten: Das gaben rund zwei Drittel sowohl für die Zeit vor als auch während der Kurzarbeit an. „Kurzarbeit macht deutlich, dass Arbeitszeitverkürzungen die ungleiche Lastenverteilung bei der Kinderbetreuung verringern können. Das alleine reicht aber nicht aus, sie zu beseitigen. Das Hauptengagement verbleibt weiterhin bei den Frauen“, schlussfolgern die Forscher.

Kurzarbeit – Mehr als eine Beschäftigungsbrücke. WSI Policy Brief Nr. 53, März 2021

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.03.2021

Kindertageseinrichtungen sollen im verschärften Lockdown weiter geöffnet bleiben und mehr Testungen durchgeführt werden. Die Testkapazitäten reichen aber vielerorts nicht aus. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen bei kleinen Kindern besorgniserregend an, Ausbrüche in Kitas werden gehäuft gemeldet. Der AWO Bundesverband fordert vor diesem Hintergrund, flächendeckend Kinder und Fachkräfte in den Einrichtungen effektiv zu schützen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die geforderte Anzahl von zwei Tests die Woche für Mitarbeitende und Kinder ist bisher in vielen unserer Kindertagesstätten nicht umsetzbar. Uns fehlt einfach die erforderliche Menge an Tests. Zudem gibt es noch nicht flächendeckend kindgerechte, jeweils altersangepasste Testungen, und die Kolleg*innen vor Ort bräuchten Einweisungen für deren Handhabung, die diesen Namen auch verdient haben. Die Tests für Kinder müssen zudem natürlich freiwillig bleiben und Eltern einbezogen werden.

Unsere Einrichtungen geraten dadurch in ein Dilemma: entweder Kinder und Mitarbeitende vor Ort Risiken auszusetzen oder Kinder in wichtigen Phasen ihrer Entwicklung keine pädagogischen Angebote mehr machen zu können. Diese ungeklärte Situation in den Einrichtungen zeigt, dass Kindertagesstätten im politischen Umgang mit der Pandemie noch zu wenig priorisiert werden.“

So sei beim Bund-Länder-Gipfel vom Montagabend das Infektionsgeschehen in Kindertagesstätten zu wenig thematisiert worden. Die stattdessen bereits in der Vorwoche durch die Kultusministerkonferenz beschlossene weitgehende Entkopplung der Schutzmaßnahmen von Inzidenzwerten sei angesichts der heranrollenden „Dritten Welle“ nicht der richtige Schritt.

„Das Familienministerium hat wichtige Hinweise gegeben, wie jetzt vorgegangen werden sollte. Diese Hinweise gilt es zu berücksichtigen“, so Schubert, „Denn wenn wir jetzt nicht umsteuern, müssen wir, so, wie sich die Situation derzeit darstellt, damit rechnen, dass die Dritte Welle auch durch Kindertagesstätten rollt – und zwar vergleichsweise ungebremst.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 24.03.2021

Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sieht eine deutliche Zunahme privater Überschuldung durch die Pandemie. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt sieht in diesen Ergebnissen eine Bestätigung der Erfahrungen aus der eigenen Beratungspraxis und warnt vor einer sozialen Krise.

„Schon vor der Pandemie gab es ein hohes Beratungsaufkommen, jetzt aber rechnen wir in Kürze mit einem Beratungsbedarf in bisher nicht gesehenem Ausmaß. Denn finanzielle Problemlagen sind inzwischen nicht nur häufiger, sondern auch existenzieller: Wo die Beratenden sonst vielleicht noch Spielraum haben, mit den Betroffenen vorhandene Reserven zielführend umzulenken, gibt es jetzt schlicht keine Reserven mehr. Nach einem Jahr Pandemie und zwei Lockdowns sind die Rücklagen aufgebraucht“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Wenn wir nicht jetzt anfangen, Lösungen für diese Menschen zu finden, steuern wir sehenden Auges in eine soziale Katastrophe.“

Ver- und überschuldete Haushalte seien von den Folgen des nahezu stillstehenden öffentlichen Lebens besonders betroffen. Der Schutz vor Pfändungen und die Beantragung von Sozialleistungen oder anderen Hilfen seien zudem aktuell deutlich erschwert. Darüber hinaus würden vermehrt auch Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die bis zur Pandemie in vergleichsweise stabilen Verhältnissen lebten.

Der AWO Bundesverband fordert deswegen, die Hilfe- und Beratungsstruktur durch Einführung einer bundesweiten pauschalen Finanzierung der Beratungsstellen zu sichern und auszubauen. Bislang gebe es deutlich zu wenig Beratungskapazitäten, die des steigenden Bedarfs nicht Herr würden. Zudem müssten für all diejenigen, die heute noch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hätten, vergleichbare Schutzmechanismen eingeführt werden.

Nicht zuletzt brauche es unbürokratische Hilfen, um soziale Härten auszugleichen. „Neue Schuhe für die Kinder, eine defekte Waschmaschine oder andere Ausgaben, die anfallen – Viele Menschen sind nach diesem Jahr in einer Situation, wo schon kleinste Mehrbelastungen Existenznot bedeuten können. Wir dürfen sie nicht auf einen bürokratischen Hürdenlauf schicken, sondern müssen pragmatisch und schnell entlastend helfen“, so Schubert abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.03.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert das Pandemie-Management der Länder und der Bundesregierung. Seit einem Jahr befinden sich Eltern und Kinder im Dauer-Lockdown. Ihre Sorgen und Nöte bleiben außen vor. Der DFV fordert einen Familiengipfel und Maßnahmen zur Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Corona ist die schwerste Familienkrise der Bundesrepublik. Seit 12 Monaten befinden sich Eltern und Kinder in einem massiven Ausnahmezustand. Improvisierte Kinderbetreuung, Präsenzausfall in den Schulen und fehlende Sozialkontakte haben Familien an den Rand des Erträglichen gebracht. Selbst zu den Osterfeiertagen werden es der Bund und die Länder nicht schaffen, für eine ausreichende Anzahl von Schnelltest zu sorgen. Obwohl diese dringend benötigt werden.

„Das Vertrauen der Eltern in das Corona-Management der Politik ist nachhaltig erschüttert“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Wir schlittern von einem Lockdown zum nächsten. Wir hören viele Ideen, sehen aber zu wenige Taten, die das Infektionsgeschehen eindämmen. Familien erleben Streit zwischen Politikern und Kompetenzgerangel auf allen Ebenen. Auf eine einheitliche und nachhaltige Lösung warten Familien seit einem Jahr – und ein Ende ist nicht in Sicht.“

Die Schließung von Kitas und Schulen stellt mehr als die Hälfte der Familien mit Kindern unter 15 Jahren vor enorme persönliche und finanzielle Herausforderungen. Eine Zeitlang ist der Wegfall von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen durch Eltern kompensierbar. Das kostet Zeit, Geld und viel Geduld. „Diesen Punkt haben wir längst überschritten“, so Zeh. „Viele Familien stehen vor einer existenziellen Notlage. Die Ersparnisse sind aufgebraucht und das Familienleben wird über Kredite finanziert.“

Aktuelle Studien berichten zunehmend von Vereinsamung und ernsten psychischen Problemen bei Kindern und Eltern. Familien leiden an der monatelangen Dauerüberlastung zwischen Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Homeschooling. Spezielle Freizeitangebote für Familien gibt es nicht. Eltern und Kinder sind am Ende ihrer körperlichen und psychischen Kräfte. Das ist ein deutliches Alarmsignal.

Der DFV fordert einen Familiengipfel auf Bundes- und Länderebene. „Die Politik redet über Familien, aber nicht mit ihnen. In diesen schwierigen Zeiten ist das keine gute Familienpolitik. Das muss sich endlich ändern“, sagt Verbandspräsident Zeh.

Die Corona-Krise hat eines ganz deutlich gezeigt: In der Digitalisierung von Schulen ist Deutschland ein Entwicklungsland. Einheitliche Schulportale und Datenstrukturen? Absolute Fehlanzeige! Trotzdem macht jeder seins. Von Fach zu Fach hangeln sich Lehrer mit unterschiedlichen pädagogischen Online-Konzepten durch die Pandemie. Auch wenn Eltern ihre Kinder beim Lernen unterstützen, können sie die Schule nicht ersetzen. Am Ende sind Kinder die Verlierer einer verschleppten Bildungsdigitalisierung. Hier bedarf es intensiverer Anstrengungen. Präsenzunterricht kann nicht ersetzt werden. Familien brauchen Stabilität und Planbarkeit. Dafür ist eine konsequente Gesamtstrategie für den Schulbesuch, aber auch für die Kinderbetreuung in der Krippe und Kita dringend notwendig.

Der DFV fordert dafür eine Impfpriorisierung für Erzieher und Lehrer, kostenfreie Schnelltests in jeder Kita und an jeder Schule, Luftfilteranlagen, höhere Personalschlüssel, damit Ausfälle kompensiert werden können und qualitativ hochwertige Online-Angebote für Schüler.

Diese Maßnahmen müssen flankiert werden durch einen allgemeinen Schadensersatzanspruch der Eltern (mindestens 800 Euro/Monat), wenn Kinder aufgrund von Schließungen der Krippen, Kitas und Schulen Zuhause betreut werden. Ebenso wichtig ist die schnelle Einführung eines Kinderfreibetrages in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Wer Kinder hat, ist wirtschaftlich weniger leistungsfähig als jemand, der bei gleichem Einkommen keine Unterhaltspflichten zu schultern hat.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.03.2021

Psychische Probleme, Vereinsamung, Zukunftsängste und fehlendes politisches Gehör: Die Pandemie stellt Minderjährige und junge Menschen vor erhebliche Herausforderungen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, die in Kooperation mit den Universitäten von Hildesheim und Frankfurt am Main durchgeführt worden ist.

„Die Corona-Pandemie geht an Jugendlichen keineswegs spurlos vorbei. Sehr viele fühlen sich vereinsamt und haben mit psychischen Belastungen zu kämpfen“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). 61 Prozent der Jugendlichen geben laut Bertelsmann Studie an, sich teilweise oder dauerhaft einsam zu fühlen. 64 Prozent stimmen zum Teil oder voll zu, psychisch belastet zu sein. 69 Prozent sind, und sei es nur teilweise, von Zukunftsängsten geplagt.

„Jugendliche fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Das zeigen die Untersuchungsergebnisse deutlich“, kommentiert Heimann die Studie. 65 Prozent der befragten Jugendlichen gaben während des zweiten Lockdowns im November 2020 an, dass ihre Sorgen eher nicht oder gar nicht gehört werden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Befragung im Frühling 2020, bei der bereits 45 Prozent diesen Eindruck äußerten. 58 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Situation der Jugendlichen den Politikern nicht wichtig sei. „Es wird zwar über Jugendliche, aber nicht mit ihnen gesprochen – und das in der schwersten Krise nach der Wiedervereinigung. Damit gewinnt die Politik kein Vertrauen unter jungen Menschen“, sagt Heimann.

Demokratische Beteiligung nötig

Um die Belange von minderjährigen Jugendlichen zu stärken, spricht sich der DFV für eine Reform des Wahlrechts aus. „Nur das Wahlrecht garantiert echte politische Mitsprache. Wer gehört werden will, muss Politiker wählen und abwählen können“, so Heimann. Unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt setzt sich der DFV für ein modernes und allgemeines Wahlrecht ab Geburt ein. „Die Bedürfnisse und Potenziale von minderjährigen Jugendlichen kommen in der öffentlichen Debatte kaum vor. Wir brauchen deshalb dringend einen politischen Wandel, der unsere Demokratie zukunftsfest macht. Das geht nur mit einer Wahlrechtsänderung einher.“

Weitere Informationen

Studie der Bertelsmann Stiftung: Das Leben von jungen Menschen in der Corona-Pandemie (PDF)

DFV-Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 23.03.2021

Nach Medienberichten fordert der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen, der Familienministerin Giffey berät, einen „Marshallplan für Familien“. So sollen gezielt Eltern und Kinder, die durch die Pandemie besonders belastet wurden, gezielt gefördert werden –  etwa mit digitalen Lernmitteln, Kuren und Freizeitprogrammen.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Ein Corona- Hilfsprogramm ist ein wichtiges Signal an die Familien in Deutschland, die sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einem Ausnahmezustand befinden. Durch die Versorgung der Familie, Homeoffice und Homeschooling sind sie extremen Belastungen ausgesetzt, was häufig zu starker Erschöpfung geführt hat. Viele Eltern sind mit ihren Kräften am Ende und auch Kinder sehr belastet.

Die gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen und Kliniken des Müttergenesungswerkes bieten mit ihren vielfältigen Hilfeprogrammen für Mütter und Väter Unterstützung und helfen, wieder neue Kraft zu tanken. Aber auch Familienberatungsstellen und familienunterstützenden Dienste sind wichtige Angebote, die digital eine echte Hilfe in Belastungssituationen sein können.

Eine bessere schulische Förderung von sozialbenachteiligten Kindern und Jugendlichen und vor allen Dingen eine deutlich bessere Ausstattung mit digitalen Lernmitteln im Bildungs- und Teilhabepaket sind genauso – wie eine bessere finanzielle Absicherung der Familien und Kinder in der Grundsicherung – wichtige Maßnahmen, die die Diakonie Deutschland bereits seit langem fordert.

Wir brauchen ein umfassendes Corona-Hilfsprogramm für Familien. Die Bundesregierung tut gut daran, diesen Plan zügig in die Tat umzusetzen, zumal ein weiterer Lockdown bis über die Osterferien hinaus in den April hinein nicht vermeidbar erscheint.“

Weitere Informationen:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.03.2021

Das heute ergangene Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, das den geplanten einmaligen Corona-Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende für zu gering und verfassungswidrig hält, kommentiert der Paritätische Gesamtverband wie folgt:

Der Paritätische Gesamtverband bewertet es als beschämend, dass das Sozialgericht Karlsruhe nun bereits zum wiederholten Mal das armutspolitische Versagen dieser Bundesregierung in der Corona-Krise feststellen muss. Mit dem Hinweis, dass ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat nötig wäre, um die Mehrbedarfe angesichts der Pandemie zu kompensieren, folgt das Gericht der Forderung von rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbänden.

„Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Deutschland wieder seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Es braucht eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und für die Dauer der Pandemie finanzielle Soforthilfe in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat für alle, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.“

Mehr Informationen zum Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” unter www.der-paritatische.de/coronahilfe

Hintergründe und Reportagen zur Lage armer Menschen während der Corona-Pandemie finden Sie auch in einer aktuellen Schwerpunktausgabe unseres Verbandsmagazins: https://www.der-paritaetische.de/publikation/verbandsmagazin-der-paritaetische/der-paritaetische-221/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.03.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Unternehmen können sich ab heute bis Ende Mai bewerben

Zum ersten Mal wird der „German Equal Pay Award“ in diesem Jahr verliehen. Der Wettbewerb ist Teil des neuen Unternehmensprogramms „Entgeltgleichheit fördern“ vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich in besonderer Weise für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in ihrem Betrieb engagieren. Dabei richtet sich der „German Equal Pay Award“ nicht nur an Unternehmen, die bereits geringe Entgeltunterschiede und deutliche Fortschritte in diesem Bereich vorweisen können. Es werden auch Unternehmen mit innovativen Ideen und Konzepten zur Umsetzung von Entgeltgleichheit ausgezeichnet.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Die Zeit der ungleichen Bezahlung zwischen Männern und Frauen muss endlich vorbei sein. Im Bundesfrauenministerium haben wir viele Maßnahmen zum Abbau der Lohnlücke auf den Weg gebracht, unter anderem das Entgelttransparenzgesetz. Faire Bezahlung und Entgeltgleichheit gehören zu einer modernen und nachhaltigen Personalpolitik und sind ein entscheidender Wettbewerbsvorteil zur Fachkräftesicherung. Viele Unternehmen haben das bereits erkannt und setzen entsprechende Strategien in ihren Unternehmen um. Mit dem ‘German Equal Pay Award‘ wollen wir sie auf diesem Weg bestärken, ihre Anstrengungen würdigen und Vorbilder auszeichnen. Ich lade alle Unternehmen ein, teilen Sie Ihre Strategien und Konzepte und bewerben Sie sich beim ‘German Equal Pay Award‘!“

Unternehmen aller Größenklassen und Branchen mit Sitz in Deutschland können sich ab heute bis zum 30. Mai 2021 bewerben. Eine fachkundige Jury wird die Bewerbungen auswerten. Im September 2021 werden die Siegerunternehmen des ersten „German Equal Pay Award“ offiziell mit einem Preis und einer Urkunde durch Bundesfrauenministerin Franziska Giffey ausgezeichnet. 

Das Online Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb sowie alle weiteren Informationen zum Thema Entgeltgleichheit stehen auf der Webseite www.entgeltgleichheit-fördern.de zur Verfügung.

Über das Unternehmensprogramm „Entgeltgleichheit fördern“:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Unternehmensprogramm „Entgeltgleichheit fördern. Unternehmen beraten, begleiten, stärken“ 2020 ins Leben gerufen, um Unternehmen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes sowie des Entgeltgleichheitsgebotes zu geben. Zudem soll das Bewusstsein für die Chancen einer geschlechtergerechten Entlohnung gefördert werden. Zum Bundesprogramm gehören neben dem „German Equal Pay Award“ auch die Website (www.entgeltgleichheit-fördern.de) mit Informationen, Anregungen und Ideen aus der Praxis, eine Servicestelle für individuelle Beratungen sowie Unternehmensdialoge zum gemeinsamen Austausch von Ansätzen und Hürden zwischen Betrieben. Das Programm ist auf drei Jahre angelegt und wird vom BMFSFJ gemeinsam mit Ramboll Management Consulting und KPMG AG umgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2021

Aktuelle Befragung zeigt, dass die Bevölkerung Gleichstellung befürwortet, aber noch viel Handlungsbedarf sieht.

95 Prozent der Männer und Frauen in Deutschland bewerten Gleichstellungspolitik für eine gerechte und demokratische Gesellschaft als wichtig. Die große Mehrheit (80 Prozent) verbindet mit der Gleichstellung von Frauen und Männern etwas Positives. Dies und mehr geht aus einer aktuellen repräsentativen Befragung von Kantar Public Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Fragen der Gleichstellung hervor, deren Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden.

Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey: „Die Studie zeigt uns, wie wichtig und hochaktuell Gleichstellung als Fortschrittsmotor für eine demokratische und freie Gesellschaft ist, in der Männer und Frauen ihre Lebenschancen ergreifen können. Es wird aber auch deutlich, dass mehr als 80 Prozent der Befragten finden, dass das Ziel noch nicht erreicht ist und meinen damit die Gleichstellung von Frauen im Beruf und von Männern im Privaten. Aus der Befragung geht hervor, wie sehr Gleichstellung zu einer gemeinsamen Gesellschaftsaufgabe geworden ist. Eine ermutigende Botschaft und ein fortbestehender Auftrag.“

Dr. Sophia Schmid, verantwortliche Studienleiterin Kantar Public Deutschland: „Befragungen wie diese zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter dem gesamtgesellschaftlichen Projekt der Gleichstellung steht und diese aktiv einfordert. Gleichstellung ist somit kein Frauen- oder Elitenthema, sondern kommt Männern, Frauen und Kindern ganz konkret in ihrem beruflichen und familiären Alltag zugute. Auch die Politik und Wirtschaft können durch bessere Gleichstellung nur profitieren – davon ist die Mehrheit der Deutschen überzeugt. Wir sind somit auf einem guten Weg, jedoch noch längst nicht am Ziel angelangt.“

Gleichstellung nutzt Frauen im Beruf und Männern in der Familie
Die Vorteile der Gleichstellung für Frauen werden vor allem in den Bereichen Lohngleichheit und Berufswahl frei von Rollenbildern gesehen. Aber auch Entlastung bei der Familienarbeit, mehr Zeit für Beruf und Karriere sowie bessere Chancen auf Frauen in Führungspositionen werden von mindestens zwei Dritteln als positive Aspekte wahrgenommen.

Die Vorteile der Gleichstellung für Männer werden vor allem darin gesehen, dass sie mehr Zeit für Familie und Kinder gewinnen könnten. Eine Mehrheit sieht zudem weniger Druck, die Rolle des Versorgers einnehmen zu müssen sowie – ähnlich wie bei Frauen – eine Berufswahl unabhängig von Rollenbildern.

Mehr Gleichstellung führt zu Verbesserungen in Politik und Wirtschaft
Mehr als drei Viertel der Befragten sind zudem überzeugt, dass eine bessere Gleichstellung zu Verbesserungen in Politik und Wirtschaft führen würde. Eine deutliche Mehrheit (63 Prozent) spricht sich für eine verbindliche Frauenquote aus, um die Dominanz von Männern in Führungspositionen zu vermindern. Aus Sicht der Befragten gibt es aber noch viel zu tun, um das gesellschaftliche Ideal der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen: so stimmen nur 14 Prozent der Aussage zu, dass Gleichstellungspolitik schon alles erreicht habe.

Gleichstellung als gemeinsames Projekt von Frauen und Männern
In Bezug auf die Ausrichtung von Gleichstellungspolitik besteht weitgehender Konsens, dass die Bedürfnisse von Männern genauso wie die von Frauen berücksichtigt werden müssen. Damit einher geht die Hoffnung von 90 Prozent der Befragten, dass Jungen und Mädchen sich in Zukunft frei von Geschlechterstereotypen entfalten können. Die Corona-Krise halten nur wenige für eine Chance für die Gleichstellung von Frauen und Männern (36 Prozent).

Über die Befragung
Im Rahmen der KANTAR-Befragung „Mehr Gleichstellung im Beruf, mehr Partnerschaftlichkeit im Privaten“ wurden 1.000 Computergestützte Telefon-Interviews (CATI) durchgeführt. Dabei wurde die deutschsprachige Bevölkerung ab 18 Jahren in Deutschland, repräsentativ für die gesamte Republik befragt. Es erfolgte eine faktorielle Gewichtung nach soziodemografischen Merkmalen (Alter, Geschlecht, Bildung, Region). Befragungszeitraum war der 17. bis 30. November 2020.

Die vollständige Studie finden Sie hier: bmfsfj.de/kantar-studie-gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2021

Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Die Zeit einer Normangleichung ist damit endgültig vorbei. Jeder Mensch erhält nun von Geburt an das Recht, selbst über seinen Körper und seine Identität zu entscheiden.

„Mit dem OP-Verbot tragen wir der Vielfalt unseres Landes und unserer Gesellschaft Rechnung und stärken das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit nachhaltig. In der Vergangenheit wurden Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung häufig nur mit dem Ziel durchgeführt, sie an ein bestimmtes Geschlecht optisch anzugleichen. Fehlende Aufklärung und Stigmatisierung führten dazu, dass Kindern eine eigene Entscheidung über ihren Körper und ihre Identität vorenthalten blieb.

Diese Praxis wird in Zukunft untersagt. Künftig ist es Ärztinnen und Ärzten verboten, Operationen an nicht-einwilligungsfähigen Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung durchzuführen – es sei denn, es besteht akute Gefahr für Leib und Leben, oder eine Operation dient eindeutig allein dem Wohl des Kindes. Ob ein Eingriff notwendig ist oder nicht entscheidet eine interdisziplinäre Kommission, nach deren Gutachten das Familiengericht einem Eingriff stattgeben kann.

Die Kommission hat die Pflicht, die Rechte des Kindes zu wahren und immer zum Wohle des Kindes seine Empfehlungen zu formulieren. Deshalb hat sich die SPD erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle Kommissionsmitglieder Erfahrung im Umgang mit intergeschlechtlichen Kindern haben müssen. Das trifft sowohl für Ärztinnen und Ärzte, als auch Kinderpsychologinnen und -psychologen sowie Ethikerinnen und Ethikern zu. Auch hat die SPD die Bundesregierung aufgefordert, ein Zentralregister für durchgeführte Operationen einzurichten. Betroffene sollen auch nach Jahrzehnten noch die Möglichkeit haben, auf einfachem Wege herauszufinden, ob und welche Eingriffe an ihnen vorgenommen wurden.

Das Gesetz ist ein großer Schritt nach vorn. Es befördert die Auseinandersetzung mit der Vielfalt menschlichen Lebens. Es wäre ein Gewinn für das ganze Land, wenn unser Koalitionspartner auch in anderen Themenfeldern so fortschrittlich mit uns zusammenarbeiten würde. Denn es bleibt noch viel zu tun, bis auch wirklich jeder selbstbestimmt und frei von Diskriminierung leben kann.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 25.03.2021

Seit heute kann der Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts online eingesehen werden. Er zeigt, dass unser Sozialstaat, unsere Sozialschutzpakete und die vielen weiteren Unterstützungsmaßnahmen auch in der Krise wirken.

„Auf den Sozialstaat ist Verlass. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Brücke über die Krise. Wir wollen den Sozialstaat weiter stärken. Er soll sowohl Sicherheit bieten, als auch sozialen Aufstieg bestmöglich unterstützen.

Der Mindestlohn wirkt. Er muss aber erhöht werden, damit man gut davon leben kann und bei Vollzeitarbeit vor Armut sicher ist. Das wären aktuell zwölf Euro. Deswegen machen wir uns mindestens zwölf Euro zu unserem Ziel für 2022. Der Mindestlohn ist dabei die absolute Lohnuntergrenze. Tarifgebundene Unternehmen zahlen hingegen deutlich höhere Löhne und übernehmen so gesellschaftliche Verantwortung. Daher wollen wir die Tarifbindung stärken, die in den vergangenen Jahren durch den enormen Wettbewerbsdruck auf den Märkten gelitten hat.

Noch immer ist die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern deutlich zu spüren. Dringend muss es in den sogenannten Frauenberufen, von denen viele besonders systemrelevant sind, eine Lohnerhöhung und bessere Rahmenbedingungen geben. So werten wir diese sozialen Berufe auf – denn von Applaus kann niemand seine Miete bezahlen.

Alle Kinder sollen die gleichen Chancen auf ein gutes Leben haben. Deshalb darf kein Kind in Armut aufwachsen. Mit der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung wollen wir das Kindergeld neugestalten. Zum einen müssen Bildung und Teilhabe gerechter und zugänglicher werden. Zum anderen planen wir ein Kindergeld, das gestaffelt ausgezahlt wird, um Familien zu unterstützen, die es nicht leicht haben. Das neue Kindergeld ersetzt so den Kinderfreibetrag und bündelt bisherige Leistungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 23.03.2021

Unterschiede zu Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte nehmen im Zeitverlauf ab

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den ersten Bericht zum indikatorengestützten Integrationsmonitoring „Integration in Deutschland“ beschlossen. Das Integrationsmonitoring beschreibt die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit familiärer Einwanderungsgeschichte anhand von 55 Indikatoren im Zeitverlauf.  Zentrales Ergebnis ist, dass in der zweiten Generation deutlich weniger Differenzen im Vergleich zur Bevölkerung ohne Einwanderungs-geschichte festzustellen sind als in der ersten Generation. Dazu erklärt die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nina Warken:

„Das Integrationsmonitoring unterstreicht einmal mehr, dass Integration ein langer Prozess ist und häufig erst in der zweiten Generation erfolgreich verläuft. Differenzen zur Bevölkerung ohne familiäre Einwanderungsgeschichte – etwa in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt – fallen in der zweiten Generation deutlich geringer aus. Dieser Befund macht Mut. Er mahnt aber zugleich, dass bei den Menschen, die im Zuge der Fluchtmigration in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, weiterhin Anstrengungen insbesondere in den Bereichen Bildung und Arbeit notwendig sind. Verstärkt müssen auch Frauen und Kinder in den Blick genommen werden. Dies ist umso notwendiger vor dem Hintergrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf erreichte Integrationserfolge. Studien wie das Integrationsmonitoring liefern die notwendigen Daten, um entsprechende Weichenstellungen zu tätigen und die Debatte zu entideologisieren. Hierfür benötigen wir zu gegebener Zeit auch ein Post-Corona-Monitoring, das die Folgen der Pandemie für Zugewanderte und ihre nachfolgenden Generationen sachlich beschreibt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 24.03.2021

„Die Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern zeigen der Bundesregierung deutlich den Handlungsbedarf auf. Auf der einen Seite muss es darum gehen, der Entgrenzung von Arbeitszeit einen Riegel vorzuschieben, auf der anderen Seite muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Beschäftigungsumfang garantiert werden. In besonderem Maße betrifft dies Frauen, die neben der allgemeinen Benachteiligung am Arbeitsmarkt auch bei den Arbeitszeiten Probleme haben, ihre Wünsche zu realisieren. Oft sind Frauen mangels Alternativen gezwungen, in nicht existenzsichernder Teilzeit und Minijobs zu arbeiten. Die Bundesregierung muss endlich bessere Voraussetzungen für eine gerechte Verteilung der Arbeitszeit schaffen“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zur Entwicklung der tatsächlichen und gewünschten Arbeitszeit. Zimmermann weiter:

„Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit muss auf 40 Stunden in der Woche gesenkt werden. Zudem müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit für die Beschäftigten verbessert werden. Um vor allem Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen, ist ein Rechtsanspruch auf ein Minimum an Arbeitsstunden einzuführen. Generell ist die Stellung der Beschäftigten bezüglich der Veränderung ihrer Arbeitszeit zu schwach, da Ansprüche nur im Klageverfahren durchgesetzt werden können und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich das nicht trauen. Die Bundesregierung muss stärkere und praxistauglichere Rechtsansprüche hinsichtlich der Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten verankern. Insbesondere bedarf es besserer Angebote zur Kinderbetreuung, auch in den so genannten Randzeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 30.03.2021

„Es ist gut, dass die Inanspruchnahme des Elterngelds durch Väter steigt, doch weiterhin ist bei der partnerschaftlichen Ausgestaltung des Elterngeldes sehr viel Luft nach oben. Immer noch nehmen Väter sehr viel kürzer Elterngeld in Anspruch als Mütter. Jeweils 12 Elterngeldmonate für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind, würden für deutlich mehr Partnerschaftlichkeit bei Erziehungs- und Sorgearbeit sorgen. Für Alleinerziehende braucht es entsprechend einen Anspruch auf 24 Monate“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld im Jahr 2020. Werner weiter:

„Zudem muss endlich der Mindestbetrag des Elterngeldes auf 400 Euro angehoben werden. Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 ist dieser nicht mehr erhöht worden. Seither sind jedoch die Verbraucherpreise gestiegen. Durch die fehlende Erhöhung des Mindestbetrags werden Familien mit geringem Einkommen durch das Elterngeld diskriminiert, und das muss endlich ein Ende haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.03.2021

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein breites Maßnahmenpaket zur Unterstützung für Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie. In einem Antrag (19/27825) spricht sie sich unter anderem für einen „Bildungsschutzschirm“ aus, der ein sicheres Lernen in den Schulen ermöglichen soll. Dazu gehöre die Ausstattung mit Schutzmitteln, Luftfiltern, der Zugang zu regelmäßigen kostenlosen Corona-Tests und der Ausbau der Digitalisierung.

Zudem soll nach dem Willen der Grünen das gesamte Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe bundeseinheitlich als systemrelevant eingestuft und dementsprechend krisen- und zukunftssicher ausgestattet werden. Im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sollen das „sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen“ als verbindliche Leistung festgeschrieben, die Altersgrenze bei Hilfen für den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben erhöht und die sogenannte Kostenheranziehung von Jugendlichen in Pflegefamilien und Heimen abgeschafft werden.

Darüber hinaus fordern die Grünen einen Einstiegszuschuss für Berufseinsteiger in besonders schwierigen konjunktureller Lagen, mit dem analog zum Eingliederungszuschuss maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts für maximal sechs Monate oder maximal 50 Prozent der Ausbildungsvergütung für maximal zwölf Monate bezuschusst werden können. Außerdem werben die Abgeordneten für die Einführung einer Ausbildungsgarantie.

Die Grünen verweisen auf die einschneidenden Auswirkungen auf das Leben junger Menschen während der Corona-Pandemie. Eine verlorene „Generation Corona“ müsse verhindert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 396 vom 25.03.2021

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen, durch eine geteilte Anrechnung der Kindererziehungszeit beiden Elternteilen die Möglichkeit zu eröffnen, Rentenanwartschaften erwerben zu können. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen. Die FDP-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Votum einer Überweisung „als Material“ plädiert.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Anrechnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausschließlich bei einem Elternteil erfolgt, sondern durch Aufteilung der Erziehungszeit beide Elternteile Rentenanwartschaften erwerben können. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass in vielen Familien nicht mehr ausschließlich ein Elternteil für die Erziehung des Kindes verantwortlich sei. Vielmehr erfolge untereinander eine hälftige Aufteilung. Nach derzeitiger Rechtslage sei für diesen Fall jedoch nur ein Elternteil berechtigt, die rentensteigernden Kindererziehungszeiten zu erhalten.

Aktuell seien die Kindererziehungszeiten dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind – nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat, heißt es in der Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, in der auch auf eine Stellungnahme der Bundesregierung Bezug genommen wird. „Darauf, wer das Kind geboren oder dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, kommt es hingegen nicht an.“

Der Elternteil, dem die Kindererziehungszeit zugeordnet wird, um damit Nachteile auszugleichen, die erziehende Elternteile hinnehmen, werde deshalb für die Rente so gestellt, „als ob er in einer Beschäftigung versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hätte“. Kindererziehungszeiten würden insoweit rentenbegründend und rentensteigernd bei dem Elternteil anerkannt, „der zum Zweck der Kindererziehung typischer Weise seine Erwerbstätigkeit einschränkt“, teilt die Bundesregierung mit.

Grundsätzlich werde die Kindererziehungszeit nur der Mutter zugeordnet, „wenn die Eltern keine andere Zuordnung bestimmen“. Die Eltern hätten aber die Möglichkeit, die Kindererziehungszeit zeitlich nacheinander unter sich aufzuteilen und eine übereinstimmende Erklärung darüber abzugeben. „Dadurch kann im Ergebnis erreicht werden, dass jedem Elternteil die Hälfte der Kindererziehungszeit anzurechnen ist“, heißt es in der Vorlage.

Der Petitionsausschuss begrüßt diese Regelung ausdrücklich, „denn es wird somit in das Belieben der Eltern gestellt, eine aus ihrer Sicht den tatsächlichen Verhältnissen am besten gerecht werdende Aufteilung festzulegen“. Gleichwohl sei der Vorschlag der Petentin ausdrücklich anzuerkennen, der aus Sicht der Abgeordneten durchaus eine Regelungserweiterung beziehungsweise sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Gestaltungsoptionen darstellen könne und insoweit möglicherweise den gewandelten Lebensweisen und Rollenverteilungen in einer Partnerschaft Rechnung trage. „Vor diesem Hintergrund befürwortet der Petitionsausschuss eine Prüfung der gesetzgeberischen Forderung der Petentin, bei der dann auch die finanziellen Auswirkungen und möglicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die gesetzliche Rentenversicherung zu betrachten wären“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 376 vom 24.03.2021

Heute (19. März 2021) eröffnet der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin), das von Papst Franziskus ausgerufene „Jahr der Familie“ mit einem Gottesdienst um 18.00 Uhr in Berlin. Aus diesem Anlass erklärt Erzbischof Koch:

„Vor einem Jahr haben die Corona-Pandemie und die vor diesem Hintergrund getroffenen politischen Entscheidungen das Leben der Familien grundlegend verändert. Während einige Familien sich aufgrund der individuellen Umstände mit der Lage arrangieren können, sind viele andere an der Grenze ihrer Belastungsfähigkeit oder bereits weit darüber hinaus. Allgemein ist die Belastung für Familien sehr hoch, das gilt gerade auch für Alleinerziehende, die besonders schwierigen Herausforderungen ausgesetzt sind:

  • Viele Eltern sind aufgrund von Schulschließungen oder eingeschränktem Schulbetrieb überlastet. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist schon in einem Alltag ohne Pandemie schwierig. In den Zeiten des Lockdowns und ohne Unterstützung durch Kitas, Schulen und Großeltern stoßen Eltern und Familien unvermeidlich an Belastungsgrenzen oder überschreiten diese. Es ergeben sich Mehrfachbelastungen von Eltern, die sich zwischen Erwerbsarbeit, oftmals im Homeoffice, Hausunterricht, Erziehungs-, Sorge- und Hausarbeit aufreiben.
  • Bei vielen Familien treten – oft durch eingeschränkte Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten oder Arbeitsplatzverlust – finanzielle Engpässe auf, die durch staatliche Maßnahmen nur teilweise gemildert werden.
  • Der Kontakt der erwachsenen Kinder mit ihren Eltern und Großeltern leidet darunter, dass man sich nicht oder kaum mehr sehen kann. Ältere Familienmitglieder leiden unter Einsamkeit. Besonders drastisch ist die Einsamkeit für schwer erkrankte ältere Menschen.
  • Viele Familien haben Angehörige verloren und trauern um diese. Die Corona-Maßnahmen erschweren das Abschiednehmen und die Zeit der Trauer.
  • Die langen Lockdown-Phasen und die Schließung der Kitas und Schulen haben – wie aktuelle Studien zeigen – negative Folgen für die seelische Gesundheit der Kinder, für ihre soziale Entwicklung und ihre Bildungsbiographie.
  • Insbesondere Kinder, die auch sonst benachteiligt sind, erleben in der Corona-Zeit besondere Nachteile. Sie haben eine schlechte oder keine technische Ausstattung, wenig Platz und kaum oder gar keine Unterstützung beim Homeschooling. Teilweise gibt es sprachliche Barrieren. Um diese Kinder und ihre Familien muss sich die Gesellschaft besonders kümmern.

In der aktuellen Krise wird deutlich, welche wichtigen Leistungen die Familien und Alleinerziehende für die Gesellschaft erbringen. Aufgaben wie die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder sowie die Pflege älterer Menschen werden häufig zu wenig anerkannt. Zu oft gilt nur Erwerbsarbeit als Arbeit. In der Corona-Pandemie haben viele Familien ihre Sorgearbeit für andere Menschen weitergeführt und zusätzlich Aufgaben übernommen, die von den unterstützenden Strukturen wie Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen nicht mehr erfüllt werden konnten. Hierfür bedarf es einer Anerkennung für die Familien: Sie verdienen, dass die Politik die Familien ganz oben auf die Agenda setzt. Ohne stabile Familien funktioniert unsere Gesellschaft nicht – generell nicht und erst recht nicht in der derzeitigen Ausnahmesituation. Familienexperten müssen bei politischen Entscheidungen in der Corona-Krise eingebunden werden. Ein Familiengipfel – wie er während eines Onlinedialogs der Kanzlerin mit Eltern angeregt wurde – ist eine gute Idee. Im Rahmen eines derartigen Treffens könnten die Problem- und Bedürfnislagen von Familien und Alleinerziehenden während und nach der Corona-Krise beleuchtet und mit Fachleuten aller relevanten Disziplinen Lösungsansätze diskutiert und entwickelt werden.“

Hintergrund

Am Fest der Heiligen Familie, 27. Dezember 2020, hat Papst Franziskus ein Aktionsjahr zu Ehe und Familie angekündigt. Das „Jahr der Familie Amoris laetitia“ beginnt am 19. März 2021, dem fünften Jahrestag der Unterzeichnung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris laetitia, und endet mit dem 10. Weltfamilientreffen am 26. Juni 2022 in Rom. Amoris laetitia ist die von Papst Franziskus geschriebene Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratungen der XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode in Rom, die vom 4. bis 25. Oktober 2015 stattgefunden hat.

Der Gottesdienst am 19. März 2021 um 18.00 Uhr wird auf verschiedenen Kanälen gestreamt:

www.erzbistumberlin.de

www.facebook.com/erzbistumberlin

www.youtube.com/erzbistumberlin

www.facebook.com/dbk.de

www.youtube.com/c/deutschebischofskonferenz

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Bischofskonferenz vom 19.03.2021

Voraussichtlich 0,8 % mehr Geburten von Dezember 2020 bis Februar 2021 – Anstieg liegt im Bereich üblicher Schwankungen

Der erste Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 22. März bis Anfang Mai 2020 mit umfassenden Kontaktbeschränkungen hat sich nach einer ersten Auswertung der Geburtenmeldungen nicht spürbar auf die Geburtenzahl in Deutschland ausgewirkt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind bisher rund 182 000 Meldungen zu den in den Monaten Dezember 2020 bis Februar 2021 geborenen und damit während des ersten Lockdowns gezeugten Kindern eingegangen. Zwar war die Zahl der Geburtenmeldungen damit 0,8 % höher als in den entsprechenden Vorkrisenmonaten Dezember 2019 bis Februar 2020. Allerdings bewegt sich diese Veränderung im Bereich der üblichen Schwankungen monatlicher Geburtenzahlen.

In Westdeutschland lag die Zahl der für die Monate Dezember 2020 bis Februar 2021 gemeldeten Geburten 1,7 % höher und in Ostdeutschland (einschließlich Berlin) 3,8 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Geburten am Schalttag 29. Februar 2020 wurden bei diesem Vergleich nicht herausgerechnet.

Geburtenentwicklung in Europa: Spanien, Frankreich und Österreich mit deutlichen Rückgängen

Für Spanien ergeben die aktuellen Schätzungen für die Geburtenzahl im Dezember 2020 den historisch niedrigsten Monatswert; im Januar 2021 sank die Geburtenzahl um 20 % im Vergleich zu Januar 2020. Nach vorläufigen Ergebnissen hat die Zahl der Geburten in Frankreich im Dezember 2020 und im Januar 2021 das jeweilige monatliche Minimum seit der Nachkriegszeit erreicht. Auch in Österreich ging die Geburtenzahl im Dezember 2020 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurück. In Norwegen, in Schweden und in den Niederlanden wurden im Dezember 2020 etwa gleich viele Kinder geboren wie im Dezember 2019. Für die Niederlande liegt die vorläufige Geburtenzahl auch für den Geburtsmonat Januar 2021 vor. Diese deutet auf eine Abnahme der Geburtenzahl hin. Die meisten Statistischen Ämter veröffentlichen allerdings die monatlichen Geburtenzahlen ab Dezember 2020 erst zu einem späteren Zeitpunkt, sodass es für ein umfassendes Bild zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geburtenentwicklung noch zu früh ist.

Methodische Hinweise:
Diese Zahlen für Deutschland bilden die Geburtenmeldungen ab, die bisher in den Statistischen Landesämtern eingegangen sind. Sie erfüllen noch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und präzise räumliche und zeitliche Abgrenzung der Geburten. Dieser Bearbeitungsstand gehört deshalb nicht zum regulären Veröffentlichungsprogramm der amtlichen Statistik. Die zusammengefassten Angaben für drei Monate bieten jedoch eine erste Datengrundlage für eine Bewertung von Pandemie-Effekten. Die regulären vorläufigen Ergebnisse für die Monate Dezember 2020 bis Februar 2021 für Deutschland und Bundesländern werden bis Anfang Mai 2021 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind in GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Die Anzahl registrierter Geburten (sdg-indikatoren.de/16-9-1) ist neben anderen Indikatoren zu Neugeborenen Teil des Monitorings der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 26.03.2021

1,4 Millionen Frauen und 462 000 Männer bezogen 2020 Elterngeld

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2020 Elterngeld erhalten. Das waren rund 4 000 oder 0,2 % weniger als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahrsvergleich um 6 500 erhöht (+1,4 %), dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 10 500 (-0,7 %) zurück. Dadurch stieg der Väteranteil auf 24,8 % (2019: 24,4 %). Damit hat sich der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils auch 2020 fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen.   

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Erhebliche regionale Unterschiede bei den Väteranteilen 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2020 war Sachsen, gefolgt von Bayern und Berlin mit je 27,2 %. Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2020 im Saarland (19,1 %) sowie in Bremen (20,7 %). 

34,7 % der berechtigten Frauen und 14,2 % der Männer wählten Elterngeld Plus 

552 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 34,7 % der Mütter und 14,2 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2020 insgesamt 29,6 %. Das waren 1,8 Prozentpunkte mehr als noch 2019. 

Keine Änderung bei den von Vätern geplanten Bezugsdauern 

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2020 bei 14,5 Monaten (2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer.  Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017 und 2019: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate). 

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2020 sowie für das 4. Quartal 2020 sind abrufbar im Bereich „Eltern- und Kindergeld„.  

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online (https://www-genesis.destatis.de/genesis/online, Suchwort „Elterngeld“) verfügbar. Hier stehen auch Daten zu beendeten Leistungsbezügen für im 3. Quartal 2018 geborene Kinder (Tabellen 22922-0002 ff.) inklusive der neuesten ermittelten Väterbeteiligungen auf Länderebene bereit (Tabelle 22922-0012).

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 25.03.2021

Rund 100 000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2020 mit rund 100 000 gemeldeten Fällen leicht gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen (-0,9 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren sieben von zehn Frauen (71 %), die 2020 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. Rund 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

96 % der im Jahr 2020 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (55 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 29 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant – rund 81 % in gynäkologischen Praxen und 16 % ambulant im Krankenhaus. 

Im 4. Quartal 2020 wurden rund 24 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 0,6 % weniger als im 4. Quartal 2019. 

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2010 (110 400 Abbrüche) sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 10,4 % beziehungsweise 10 500 Fälle. Überdurchschnittlich stark ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-66,4 % bzw. 1 600 Abbrüche), 18 bis 19 Jahre (-67,1 % beziehungsweise -3 000 Abbrüche) und 20 bis 24 Jahre (-42,0 % beziehungsweise -8 000 Abbrüche) zurück. Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurück zu führen, dass zeitgleich die Zahl der 15 bis 17-jährigen Frauen um 8,8 %, der 18- bis 19-jährigen Frauen um 13,5 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,0 % gesunken ist. 

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 37 auf 22 zurück, 18- bis 19-Jährigen von 85 auf 55, bei den 20- bis 24-Jährigen von 111 auf 87. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2020 Bevölkerungszahlen von 2019 zugrunde gelegt. 

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 24.03.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen der heute beginnenden Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 15. bis 28. März 2021 setzen Einrichtungen und Gliederungen der Arbeiterwohlfahrt deutschlandweit Zeichen gegen Rassismus. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Rassismus ist für diejenigen, denen er entgegenschlägt, eine alltägliche Bedrohung. Es ist an uns allen, deutlich zu machen, dass unsere Solidarität den Betroffenen gilt und wir Rassismus, Diskriminierung und Gewalt als Gesellschaft nicht dulden. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus. Aber jeder Tag muss ein Tag gegen Rassismus werden. Deshalb bietet die AWO ihren Engagierten und Mitarbeitenden fortlaufend entsprechende Fortbildungen an und engagiert sich mit demokratiestärkenden und antirassistischen Projekten.“

Zum heutigen Auftakt der Internationalen Wochen gegen Rassismus lädt der AWO Bundesverband gemeinsam mit weiteren Wohlfahrtsverbänden zum Diskussionsforum „Die Freie Wohlfahrtspflege im ländlichen Raum – Herausforderungen und Strategien. Im Fokus der Onlineveranstaltung steht die praktische Arbeit vor Ort. Ziel ist die Stärkung des Engagements der Fachkräfte in der Sozialen Arbeit gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung.

In den kommenden zwei Wochen veranstalten Einrichtungen und Gliederungen der AWO zahllose weitere Online-Veranstaltungen: vom Argumentationstraining über den digitalen Kochabend bis hin zu Fachvorträgen und Demokratiewerkstätten: https://www.awo.org/kampagnen/awo-gegen-rassismus/veranstaltungen   

Für die Arbeiterwohlfahrt ist die politisch-gesellschaftliche Bildung ein integraler Bestandteil der Sozialen Arbeit, weshalb sie Mitarbeitende und Ehrenamtliche im Umgang mit Rechtspopulismus sowie gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung sensibilisiert und schult. So hat der Bundesverband u.a. die Publikation „Vorurteile, Hass und Gewalt“ veröffentlicht und bietet Trainings an, bei deren Entwicklung durch die Ludwig-Maximilians-Universität München die AWO mitgewirkt hat.

Mit der Homepage www.demokratie.awo.org bietet der AWO Bundesverband eine Plattform, um Informationen über Projekte und Materialien zum Thema Demokratiestärkung und Antidiskriminierungsarbeit zu bündeln und damit die Kompetenzen von Haupt- und Ehrenamtlichen im Verband zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.03.2021

Informationsbedarf von Kindern über das Leben hinter Gittern ist in Corona-Zeiten noch größer

Seit dieser Woche ist das überarbeitete, mehrsprachige Internetangebot der Caritas für Kinder von Inhaftierten online. In Zeiten von Corona, in denen Besuche ins Gefängnis oft untersagt und die Kontakte mit Inhaftierten extrem eingeschränkt sind, sind die Inhalte und Informationen über das Leben hinter Gittern für die betroffenen Kinder wertvoller denn je.

Der Deutsche Caritasverband und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe betreiben die Webseite http://besuch-im-gefaengnis.de seit 2014. Ziel ist es, die Kinder über das Leben im Gefängnis zu informieren – Wie sieht es in einer Zelle aus? Wie gestaltet sich der Alltag in Haft? – und sie auf den Besuch eines Elternteils im Gefängnis vorzubereiten. Aktuell steht eindeutig der erste Aspekt im Vordergrund. Besuche von Angehörigen finden pandemiebedingt überwiegend, soweit in den einzelnen Justizvollzugsanstalten überhaupt möglich, über Video-Konferenzen statt. Virtuelle Besuche können aber niemals den Live-Besuch ersetzen.

„Sitzt ein Elternteil in Haft, sind Kinder oft verunsichert, sie machen sich Sorgen, sie schämen sich vielleicht auch – und die Pandemie verstärkt diese Gefühle noch. Ein Besuch bei Mama oder Papa im Gefängnis fühlt sich in Zeiten von Corona schlimm an, denn der direkte persönliche Kontakt wird oftmals durch eine Schutzscheibe verhindert. Viele Kinder und Jugendliche haben Fragen, die sie niemandem in ihrem vertrauten Umfeld stellen können. Ich bin der Caritas dankbar, dass sie diese Zielgruppe mit einem altersgerechten Angebot in den Blick nimmt,“ so Peter Holzer, Gefängnisseelsorger in Bruchsal und Dekan im Justizvollzug in Baden-Württemberg.

Angebot in sechs Sprachen

Der Webauftritt www.besuch-im-gefaengnis.de wurde in den vergangenen Monaten grundlegend erneuert und mit neuen Inhalten angereichert. Die Informationen sind nun in sechs Sprachen verfügbar – neben Deutsch sind das Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch und Russisch. Die Webseite besuch-im-gefaengnis.de ist das einzige Angebot dieser Art im deutschsprachigen Raum. Sie wird durchschnittlich von etwa 200 Menschen am Tag angeklickt. Die Seite bietet auch Informationen darüber an, was anderen Kindern in dieser Situation geholfen hat sowie Anregungen, wo Unterstützung gesucht werden kann.

In Deutschland betrifft die Inhaftierung eines Elternteils geschätzt 100 000 Kinder. Nicht selten wird der Umstand, dass Vater oder Mutter inhaftiert ist, außerhalb der Familie verschwiegen, so dass es sehr wenige Möglichkeiten für die Kinder gibt, sich darüber mit jemandem auszutauschen.

Über dieses Angebot für Kinder hinaus, bietet die Online-Beratung der Caritas Angehörigen von inhaftierten Menschen Rat und Unterstützung an (Beratung für Angehörige von Straffälligen (caritas.de)).

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.03.2021

Das Baukindergeld läuft Ende März 2021 aus. Ein breites Verbändebündnis aus den Bereichen Familien-, Kommunal-, Bau- und Wohnungspolitik sowie dem Verbraucherschutz fordert eine Verstetigung des Baukindergeldes über diese Legislaturperiode hinaus.

„Das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Eine zielgenaue Fortführung ist unerlässlich“, betonen acht Verbände in einer gemeinsamen Erklärung. Auch in Zukunft müssen Familien bei der Bildung von Wohneigentum – und damit auch nachhaltige Wohnstrukturen außerhalb der großen Städte – unterstützt werden.

Die Zahlen zeigen: Ungeachtet der Kritik hat sich das Baukindergeld bewährt. 310.000 Familien haben einen Antrag auf Förderung gestellt – trotz Corona-Pandemie. Das übertrifft auch die Erwartungen der Bundesregierung, die bei Einführung im September 2018 mit 200.000 Anträgen gerechnet hat.

„Wer ein Haus baut oder saniert, schafft Zukunft. Vor allem junge Familien mit kleinen Kindern werden durch das Baukindergeld bei der Eigenheimbildung gefördert“, so die Verbände. Mehr als die Hälfte der Antragsteller hat Kinder unter vier Jahren. Dreiviertel der Familien haben ein Bruttojahreseinkommen von unter 50.000 Euro. Aus Sicht der Verbände ist das Baukindergeld eine wirksame und an den Bedürfnissen von Familien orientierte Leistung. Gleichzeitig ist es eine wertvolle Unterstützung bei der Gesamtfinanzierung eines Immobilienkaufs.

„Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen“, erklären die Verbände. Die eigenen vier Wände sind für Familien oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben und darüber hinaus eine Investition in die Altersvorsorge. Ob Kinder sich gut entwickeln, hängt wesentlich auch von der Wohnqualität und vom Wohnumfeld ab. Darauf verweist auch der jüngst veröffentlichte neunte Familienbericht.

Auch vor dem Hintergrund der andauernden Debatte um die Zukunft des Eigenheims fordern die Verbände, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnungspolitik zu stellen. Da mit der Familiengröße der „Platzverbrauch“ pro Kopf sinkt, sind Häuser zudem vergleichsweise effizient genutzte Wohnfläche. Für viele Eltern ist der Immobilienkauf oftmals die einzige Möglichkeit, überhaupt geeigneten Wohnraum für sich und ihre Kinder zu erhalten.

Jeder Euro Baukindergeld kommt dem Wohnungsmarkt insgesamt zugute. Eine Familie, die eine Immobilie baut oder saniert, macht eine Mietwohnung frei. Das ist besonders in Zeiten von steigenden Mieten und Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten ein nicht zu unterschätzender Faktor. Darüber hinaus können sich auf diese Weise viele Familien leichter den Wunsch nach einem Eigenheim außerhalb der Ballungszentren erfüllen.

Werden dort bereits vorhandene Immobilien von jungen Familien erworben, kann dies helfen, Ortskerne in von Strukturveränderungen betroffenen Gebieten zu stabilisieren. So leistet das Baukindergeld auch einen Beitrag zur Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.

Für die Verbände steht die Notwendigkeit der zielgenauen Fortführung des Baukindergeldes bei steigenden Bau- und Grundstückspreisen außer Frage: „Wer Familien nachhaltig fördern will, muss das Baukindergeld dauerhaft verstetigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 30.03.2021

Der jetzt vorgelegte Neunte Familienbericht der Bundesregierung hat aus Sicht der Diakonie Deutschland Lücken: Es fehlen Lösungsvorschläge für getrennt erziehende Eltern und ihre Kinder in der Grundsicherung. Sie haben einen höheren Bedarf als Familien, in denen die Kinder mit beiden Eltern in einem Haushalt leben. SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines Umgangsmehrbedarfes vorgesehen – bis heute wurde die entsprechende Vereinbarung nicht umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund legt die Diakonie ein Konzept für einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung vor. In einem Schreiben an die Fraktionen, Familienministerin Giffey und Sozialminister Heil fordert sie die Regierungskoalition auf, die anstehende parlamentarische Diskussion des Berichtes mit einem Beschluss zum Umgangsmehrbedarf zu verbinden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Getrennt lebende Eltern und ihre Kinder haben in der Grundsicherung mit besonderen Problemen zu kämpfen. Der Kinderregelsatz wird einfach zwischen beiden Haushalten nach Tagen aufgeteilt. Das ist kompliziert und macht ständige Neuberechnungen nötig. Das Ergebnis: In beiden Haushalten steht dem Kind weniger zur Verfügung, als es zum Leben braucht. Dabei ist klar: Bett, Schrank und Tisch sind unteilbar. Kleidung und Spielzeug müssen in beiden Haushalten einfach da sein. Es ist eine Zumutung, von Kindern zu verlangen, mit großen Koffern zwischen den Elternhaushalten hin- und herzufahren. Die Grundsicherung muss Trennungsfamilien endlich angemessen ausstatten.“

Loheide erläutert den Diakonie-Vorschlag: „Nach den Berechnungen der Diakonie müsste mindestens ein Drittel des Regelsatzes immer in beiden Haushalten zur Verfügung stehen. Ergänzend sollen weitere Pauschalen je nach regelmäßiger Aufenthaltsdauer vereinbart werden. Im Ergebnis muss klar sein: Der Bedarf für Kinder, die in zwei Haushalten leben, ist immer höher als bei Kindern, die mit beiden Eltern in einem Haushalt leben.“

Das Konzept der Diakonie Deutschland im Überblick:

Typische Aufteilungen der Erziehungsverantwortung sind nach dem Diakonie-Konzept

– ein Aufenthalt an jedem zweiten Wochenende,

– eine Verteilung von bis zu ein Drittel / zwei Drittel der Zeit zwischen den Eltern,

– eine fast gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsverantwortung

– oder eine volle Aufteilung der Zeiten.

Die Diakonie Deutschland schlägt vor, für diese vier typischen Konstellationen unterschiedliche Pauschalen vorzusehen. Diese setzen sich aus einem Viertel des Regelsatzes (unabweisbarer Bedarf) und einer Pauschale für einen weiteren flexiblen Bedarf zusammen, bei der nicht mehr als drei Viertel des Regelsatzes nach einem Schlüssel verteilt werden. Nach einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern sollen diese einfach festgestellt und so lange gewährt werden, wie die Eltern an dieser Verteilung festhalten.

In der Gesamtsumme sollen immer mindestens 125 Prozent des normalen Kinderregelsatzes für diese Kinder zur Verfügung stehen. Größere Anschaffungen wie Fahrrad, Waschmaschine oder Computer sollen für beide Haushalte als zusätzlicher Bedarf finanziert werden.

Kommt das Kind im zweiten Haushalt tatsächlich nicht mehr als fünf Nächte im Monat zu Besuch, soll dem Haushalt, in dem es hauptsächlich lebt, immer der volle Regelsatz zur Verfügung stehen und die Leistungen für den Besuch im zweiten Haushalt sollen immer zusätzlich ausgezahlt werden.

Vorgeschlagen wird die folgende Aufteilung:

Haushalt 1 (überwiegende Erziehungsverantwortung): Regelsatzanteil mathematisch

Bis zu 5 Nächte: kein Abzug; volle Auszahlung des Regelsatzes                 

              100,00 %

6 bis 10 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus ¾ des flexiblen Bedarfes       

              81,25 %

11 bis 14 Nächte: 25 Prozent des Regelsatzes plus 2/3 des flexiblen Bedarfes

              75,00 %

Haushalt 2 (anteilige Erziehungsverantwortung):

Bis zu 5 Nächste: 25 % des Regelsatzes plus 1/6 des flexiblen Bedarfes  

              37,50 %

6 bis 10 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus 1/4 des flexiblen Bedarfes    

               43,75 %

11 bis 14 Nächte: 25 Prozent des Regelsatzes plus 1/3 des flexiblen Bedarfes

               50,00 %

Paritätisches Wechselmodell: jeweils 25 Prozent des Regelsatzes plus ½ des flexiblen Bedarfes:

Regelsatzanteil mathematisch jeweils:                             

               62,50 %

Insgesamt kommt es zu einem höheren Kostenansatz, als wenn ein Kind nur in einem Haushalt lebt. Die Gesamtkosten ergeben in Prozent des Kinderregelsatzes für die jeweiligen Fallkonstellationen:

Bis zu 5 Nächte in Haushalt 2:                                           

               137,50 %

Mehr als 5 Nächte in Haushalt 2:                                     

               125,00 %

Das detaillierte Diskussionspapier der Diakonie können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:

https://diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Diakonie_Diskussionspapier_Umgangsmehrbedarf_210324.pdf

Neunter Familienbericht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/neunter-familienbericht

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2021

Der heute veröffentlichte General Comment des UN-Kinderrechteausschusses [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] zeigt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den umfangreichen Reform- und Handlungsbedarf bei den Kinderrechten in der digitalen Welt auf. Das gilt aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz als auch für Investitionen in technologische Infrastruktur und Medienbildung in Schulen. Bund und Länder sind jetzt in der Pflicht, die Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses gerade im Hinblick auf die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes aufzugreifen, und den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen.

„Der General Comment zeigt auf, dass Kinderrechte, wie der Schutz auf Privatsphäre sowie der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden die Interessen der Kinder und Eltern zukünftig mehr als bisher in den Mittelpunkt gestellt. Da Kinder heutzutage sehr früh mit Medien in Kontakt kommen, braucht es einheitliche, für Eltern und Kinder nachvollziehbare und wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur der Schulen und Fortbildungen von Lehrkräften muss Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen. Die Ausstattung mit technischen Geräten darf aber keine Einbahnstraße sein. Es ist unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientieren und Medien pädagogisch-didaktisch einsetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird“, so Krüger weiter.

Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) vom 24.03.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. mahnen die verpflichtende Einführung von Landeskinder- und Jugendbeauftragten in allen Bundesländern an. Nach Ansicht der beiden Organisationen sollen damit unabhängige staatliche Institutionen auf Landesebene geschaffen werden, die sich für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Bei der Einrichtung von solchen Institutionen sind zwei Aspekte grundlegend: Die Beauftragtenstellen müssen sich in ihrer Ausrichtung an den Gegebenheiten in den Ländern orientieren und bestehende Institutionen ergänzen. Als Orientierung für ihre strukturelle Einbindung und Ausgestaltung sind zudem unbedingt international anerkannte und erprobte Prinzipien heranzuziehen: Unabhängigkeit und weitgehende Kompetenzen der Beauftragtenstellen müssen gegeben sein, ebenso wie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung.

„Die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen werden in unserer Gesellschaft nach wie vor unzureichend berücksichtigt. Junge Menschen spielen in Politik und Gesellschaft vielfach nur eine nachgeordnete Rolle. Das hat sich in der Corona-Pandemie leider eindrücklich bestätigt. Landeskinder- und Jugendbeauftragte helfen dies zu ändern: Sie unterstützen Kinder und Jugendliche darin ihre Stimme zu äußern und sie verleihen den Anliegen von Kindern und Jugendlichen Gewicht in Politik und Gesellschaft. Davon profitieren alle, denn eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft ist eine lebenswertere Gesellschaft. Bisher gibt es nur in Hessen und Sachsen-Anhalt solche Beauftragtenstellen. Das zeigt den Handlungsbedarf in den anderen Bundesländern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen zwingend unabhängige und kinderparteiliche Landesbeauftragte. Sie stärken der kinderrechtspolitischen Arbeit in den Kommunen den Rücken, vernetzen landesweit die Akteur*innen von Kinder- und Jugendbeteiligung und legen ihr Veto bei Kinderrechtsverletzungen auf Landesebene ein. Die Einführung und Absicherung von Landeskinder- und Jugendbeauftragen ist lange überfällig. In Hessen konnte die erste Beauftragte eine Kinderrechtscharta vorlegen, die der Auftakt für die breite Durchsetzung der Kinderrechte in Hessen ist. In die hessische Verfassung konnten die Kinderrechte umfassend aufgenommen werden. Wir haben mit der Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten eine feste Verbündete gewonnen. Das wünsche ich allen Bundesländern“, sagt Dr. Susanne Feuerbach, Amtsleitung des Frankfurter Kinderbüros im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen.

Aus Sicht der beiden Organisationen ist die strukturelle Einbindung der Stelle für das Gelingen der Arbeit von zentraler Bedeutung. So sollte die oder der Landeskinder- und Jugendbeauftragte an der Landesregierung angebunden sein und nicht dem Landtag. Sie oder er muss direkten Zugang zur Landesregierung haben und sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung der Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. Zur besonderen Wirksamkeit soll die oder der Beauftragte mit einem Vetorecht ausgestattet werden. Dieses kommt zur Wirkung, wenn sie oder er bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren eine Verletzung bzw. fehlende Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Grundsätze, insbesondere der Vorrangstellung des Kindeswohls, feststellt.

Eine ausführliche Positionierung des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen findet sich unter www.dkhw.de/landeskinderbeauftragte und https://www.kinderinteressen.de/index.php/aktuelles/informationen-aus-der-bag

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen vom 11.03.2021

Am 26. März 2021 soll das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Deutschen Bundes­tag verabschiedet werden. Vor den abschließenden Beratungen des Familienausschusses fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) die Abgeordneten auf, einen Rechtsanspruch auf Familienförderung nach § 16 in der neuen Fassung des SGB VIII zu verankern.

Familienbildungseinrichtungen sind Entlastungs- und Begegnungsort und bieten Eltern die Gelegenheit zur Erweiterung ihrer sozialen Netze. Im kürzlich vorgelegten Neunten Familien­bericht der Bundesregierung betonen die Sachverständigen die wachsende Bedeutung der Familienbildung. Sie empfehlen, die Familienbildung als wichtige wohnortnahe Unterstützung durch eine verpflichtende Finanzierung seitens der Länder abzusichern und sie in das Leistungsspektrum der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe einzubinden. „Der Bundestag sollte eine entsprechende Erweiterung von § 16 SGB VIII unbedingt mit in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aufnehmen, ehe es in der kommenden Woche verabschiedet wird“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zudem sollte die Gesetzesreform auch dafür genutzt werden, Familienbildung verpflichtend in die kommunale Jugendhilfeplanung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang unterstützt die eaf den Vorschlag des Neunten Familienberichts, in allen Jugendämtern eine Stelle zur Koordination von Angeboten der Familienbildung einzurichten und regelmäßige Bedarfs­erhebungen durchzuführen.

Die eaf fordert bereits seit Jahren eine zuverlässige und langfristige Finanzierung von An­geboten der Familienbildung. Diese Forderung war auch Teil ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vom 22. Oktober 2020 sowie des Positionspapiers „In Verantwortung für Kinder“ aus dem Jahr 2017.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 19.03.2021

Lücken im Gesetzentwurf der Koalition verhindern ausreichenden Schutz

Der Bundestag stimmt heute Abend über das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ der Bundesregierung ab. Damit sollen intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche vor „normalisierenden“ medizinischen Behandlungen geschützt werden. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Diese „normalisierenden“ Behandlungen und Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen sind keine Heileingriffe, sondern Menschenrechtsverletzungen. Der Gesetzentwurf von Union und SPD zum OP-Verbot bleibt leider ein halbherziger Schritt hin zur Wahrung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit für intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche. Nun liegt es an der nächsten Bundesregierung nachzubessern, um einen besseren und ausreichenden Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Wie viele andere Sachverständige hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vor allem fehlende Maßnahmen kritisiert, die eine Umgehung des Verbots verhindern oder eine effektive Strafverfolgung ermöglichen. Da das Verbot nur Kinder mit der medizinischen Diagnose „Variante der Geschlechtsentwicklung“ schützen soll, besteht eine große Umgehungsgefahr, indem Kinder aus dem Anwendungsbereich hinausdefiniert werden. Da Intergeschlechtlichkeit oftmals als „Krankheit“ betrachtet wird, stehen Eltern häufig unter dem fatalen Eindruck stehen, ihrem Kind mit einer „normalisierenden“ OP ein besseres Leben zu ermöglichen. Das wird im Gesetz weiterhin ignoriert.

Ärgerlich ist auch die fehlende Einrichtung eines zentralen Melderegisters und umfassender Melde- und Dokumentationspflichten. Diese Forderung wird von den Regierungsfraktionen zwar unterstützt, fand mit Verweis auf fehlende Zeit zur Klärung von Details jedoch keinen Eingang in das geplante Gesetz. Da das OP-Verbot eine der wenigen konkreten queerpolitischen Versprechen im Koalitionsvertrag war, wäre über drei Jahre Zeit gewesen, eine tragfähige Lösung zu finden.

Weiterhin fordern wir eine Beratungspflicht durch qualifizierte Peer-Berater*innen vor jedem Eingriff. Eltern und Kinder müssen umfassend und vorurteilsfrei über die mit der Behandlung verbundenen Folgen und Alternativen aufgeklärt werden.

Hintergrund

Intergeschlechtliche Menschen erleben das Gesundheitswesen oft als Ort der Gewalt. Eine inter*sensible und akzeptierende Gesundheitsversorgung ist nicht gegeben. Itergeschlechtlichkeit gilt vielmehr als „Krankheit“, „Störung“ oder „Abweichung“. Mithilfe dieser medizinischen Kategorisierung nehmen Ärzt*innen in Deutschland bis heute irreversible, verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen an inter* Kindern und Jugendlichen vor. Jahr für Jahr werden an die 2.000 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen allein an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 25.03.2021

Eine Rechtsanalyse im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks, des Deutschen Komitees für UNICEF, des Paritätischen Gesamtverbands sowie von Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, terre des hommes Deutschland und World Vision Deutschland hat gezeigt, dass die Rechte von Kindern in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket nicht umfassend verankert werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen daher, dass das Kindeswohl in allen Verfahren vorrangig behandelt wird, wie es die UN Kinderrechtskonvention vorgibt.

„Wir begrüßen zwar, dass die Europäische Kommission teils in ihrem Entwurf des Migrations- und Asylpakets auf die Belange und Rechte von Kindern eingeht. Es fehlt allerdings eine systematische und damit auch praktisch durchsetzbare Sicherstellung der Rechte von Kindern“, heißt es in dem heute veröffentlichten Positionspapier. „Die Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen greifen keineswegs nahtlos ineinander. Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern.“

In dem Positionspapier äußern die beteiligten Organisationen die Sorge, dass das Reformpaket in der aktuellen Form die Situation geflüchteter und migrierter Kinder insgesamt verschlechtert. So gebe es zwar einige positive Ansätze, wie zum Beispiel die Einführung eines Monitoring-Mechanismus und die Anerkennung von Geschwistern als Teil der Kernfamilie, doch insbesondere die entstehenden Regelungslücken hätten negative Auswirkungen auf die Situation von Kindern. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass unbegleiteten Kinder keine vormundschaftliche Vertretung mit geeigneten fachlichen Qualifikationen zur Seite steht.

Die Organisationen fordern, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern geprüft werden muss und eine kindgerechte Unterbringung von Anfang an sicherzustellen ist. Kinder dürfen nicht in Haft genommen oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Aus Sicht der Organisationen ist es unerlässlich, der Definition der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung zu tragen, nach der allen Kindern ein besonderer Schutzbedarf und besondere Rechte zwingend gewährt werden müssen.

Hintergrund

Am 23. September 2020 stellte die EU-Kommission ein „Migrations- und Asylpaket“ vor, das aus einer Reihe von Gesetzesentwürfen zur europäischen Migrations- und Asylpolitik besteht. Kernziele der Kommission sind die Etablierung eines effizienten und schnellen Verfahrens an den EU-Außengrenzen, die Verhinderung von Sekundärmigration durch Sanktionen sowie die verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Das Positionspapier mit den Forderungen der Organisationen finden Sie hier:
https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/positionspapier-kinderrechte-im-eu-migrations-und-asylpaket-konsequent-verankern/

Die rechtliche Analyse zur Rechtsstellung von Kindern im neuen Migrations- und Asylpaket der EU findet sich hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/rechtliche-analyse-ueber-die-situation-von-kindern-im-europaeischen-migrations-und-asylpaket-veroeffen/https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Fluechtlingshilfe/doc/MAP_Rechtliche_Analyse_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.03.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Mai 2021

Veranstalter: eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem AWO Bundesverband e.V. (AWO)

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von den derzeit ca. drei Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa 3/4 zu Hause gepflegt und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die meisten Menschen wollen diese Aufgabe übernehmen. Doch dem Bedürfnis, füreinander Verantwortung zu übernehmen, Sorge zu tragen und Zuwendung zu schenken, stehen keine Regelungssysteme gegenüber, welche die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter
verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. 

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir mit dem Ziel einer Gesellschaft, die die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, Konzepte für eine gute Vereinbarkeit diskutieren und weiterdenken.

Die Einladung und den Programmablauf finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular hier oder alternativ können Sie uns Ihre Anmeldung auch postalisch oder per Fax zusenden.

Anmeldeschluss ist der 26. April 2021.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten

AUS DEM ZFF

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ wurde vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und Beschlüsse überarbeitet und aktualisiert.

In der Corona-Krise zeigen Familien, dass sie unsere Gesellschaft im Innersten zusammenhalten: ob in der Übernahme privater Fürsorgeverantwortung durch Kinderbetreuung oder bei der Pflege von Angehörigen, ob durch Homeschooling, Homeoffice oder die solidarische Nachbarschaftshilfe.

Das ZFF-Positionspapier “Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

AKTUELLES

Wie sieht das Leben von jungen Menschen in der Corona-Pandemie aus? Wie geht es ihnen und was macht ihnen Sorgen? Diesen Fragen gehen Jugendforscher:innen der Universitäten Hildesheim und Frankfurt am Main mit den beiden „Online-Befragungen zu Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen“ (JuCo I und II) auf den Grund. Im April/Mai und im November 2020 haben sie junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren befragt. Mit der vorliegenden Publikation legen sie eine vertiefende und vergleichende Auswertung der Ergebnisse vor.  

Dabei skizzieren die Autor:innen den Entstehungskontext der Befragungen sowie ihre methodischen Zugänge und Grundlagen. Zentrale Themen der Auswertungen von JuCo I und II sind die mangelnde Beteiligung von jungen Menschen, die in den Befragungen zum Ausdruck kommt, aber auch Veränderungen im Freizeitverhalten, Belastungen, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen schildern sowie Sorgen, z. B. um die finanzielle Situation und ihre Zukunft.  

Ein eigenes Kapitel widmet sich den 2.000 Freitextantworten, die die Jugendlichen den Jugendforscher:innen in den Online-Befragungen gegeben haben. Abschließend werden Überlegungen angestellt, die sich an die Zivilgesellschaft und die Politik richten, um eine bessere soziale Teilhabe junger Menschen – auch in Krisenzeiten – zu ermöglichen.

1. Auflage 2021, 48 Seiten (PDF)

DOI 10.11586/2021021

kostenlos

Download

Der Paritätische Gesamtverband hat in dieser Woche sein aktuelles Verbandsmagazin veröffentlicht, das im Zeichen des Appells „Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!“ steht:

https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/der-paritaetische-221/

Bitte leiten Sie Link/ PDF weiter und verweisen Sie dabei auch stets immer wieder auf den Aufruf, für den wir weiterhin Unterstützung sammeln: www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Angesichts des verlängerten Lockdowns bleibt die Lage für die Betroffenen bitter – lassen Sie uns den Druck aufrecht erhalten!

Zu dem Thema „Beratung und Therapie von Eltern und jungen Kindern“ ist ab sofort die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält folgende Artikel: Die Eltern-Säuglings-Kleinkind-Psychotherapie (Christiane Ludwig-Körner, Berlin); Der Übergang in die Elternschaft – eine Schwellensituation mit Risiken und Chancen. Begleitung, Beratung und Therapie von Eltern und jungen Kindern (null bis drei Jahre) (Barbara von Kalckreuth, Freiburg); Die vielfältigen Herausforderungen, Eltern zu werden und Familien zu begleiten. Eine Auseinandersetzung mit den Herausforderungen in der Begleitung, Beratung und Therapie von Eltern und ihren Kindern (Bärbel Derksen, Potsdam); Väter in der Eltern-Säuglings-Kleinkind-Beratung (Andreas Eickhorst, Hannover); Wann ist Hilfe hilfreich? Eine Untersuchung von Wirksamkeitsstudien über die Auswirkungen und ein Interview mit Kai von Klitzing, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Leipzig: „Es gibt einen dringenden Bedarf an frühen Präventions- und Interventionsansätzen, die nicht nur das Leiden der jungen Kinder vermindern helfen, sondern ihre Entwicklungschancen erhöhen“ sowie folgende Praxisartikel: Kindergarten plus: Evaluationsergebnisse zum Piloten Kindergarten plus START. Gute Methoden und Materialien für zwei- und dreijährige Kinder (Stella Valentien, Berlin); Frühe Hilfen in der Babyambulanz – Von Anfang an. Die Beratungsstelle für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren (Dagmar Brandi, Hamburg);  

Die Elternberatung Oberursel. Ein psychoanalytisch-familientherapeutisches Präventionsmodell für Mütter und Väter mit Säuglingen und Kleinkindern – im kommunalen Gesundheitswesen (Inken Seifert-Karb, Oberursel). Das Heft können Sie zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellen unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder als E-Magazin erwerben.