ZFF-Info 01/2021

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SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Anlässlich der gestern im Kabinett beschlossene Ausweitung der Kinderkranktage begrüßt das ZFF die vorgesehene Regelung, weist jedoch darauf hin, dass diesbezüglich noch Unklarheiten bestehen, was viele Eltern zusätzlich belastet.

Für das Jahr 2021 soll das Kinderkrankgeld um 10 Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet werden. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch soll unabhängig davon bestehen, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik hat endlich verstanden, dass Homeoffice, Home-Schooling und die Betreuung von Kita-Kindern nicht miteinander vereinbar sind.

Ratlos lässt uns aber die Vorgehensweise der Bundesregierung zurück, wenn es um eine verlässliche und rechtzeitige Kommunikation der neuen Regelung geht. Es ist bald Mitte Januar und viele Eltern wissen noch nicht, wo und wie sie die Krankentage beantragen können. Auch fragen sich viele Eltern, was passiert, wenn die Krankentage aufgebraucht sind, Kinder aber im Herbst wirklich krank sind und die Pflege der Eltern benötigen.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Darüber hinaus möchten wir zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass uns bei den meisten Regelungen, die in der Corona-Pandemie in einem Hau-Ruck Verfahren verabschiedet wurden, die gleichstellungspolitische Wachsamkeit fehlt. Auch Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.01.2021

Anlässlich der Verlängerung des Corona-Lockdowns fordert das ZFF einen klaren Fahrplan zur Unterstützung von Familien, der auch die längerfristige Absicherung über den Januar hinaus umfasst.

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehen haben die Bundesregierung und die Bundesländer den seit Mitte Dezember bestehenden Lockdown bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft. Auch Kitas und Schulen sollen in diesem Zeitraum geschlossen sein oder je nach Landesregelung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist absolut richtig, die anhaltend hohen Infektionszahlen nachhaltig zu reduzieren. Angesichts der fortdauernden Schließung von Kitas und Schulen begrüßen wir die Entscheidung, zehn zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende zu gewähren. Diese sollen auch dann genutzt werden können, wenn Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut werden. Wird diese Regelung klar kommuniziert und tatsächlich einfach zugänglich gemacht, kann sie Eltern in dieser Krise entlasten!“

Britta Altenkamp fährt fort: „Eine Notfallregelung, die zwar tageweise freistellt, jedoch mit Lohneibußen und über den eigentlich systemfremden Umweg der Krankenkassen, ist keine nachhaltige und verlässliche Unterstützung von Familien. Gleichzeitig fehlt gleichstellungspolitische Wachsamkeit, denn Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen und die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Zentral gilt es daher, diese  Ungerechtigkeit zu bekämpfen, denn Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.

Zudem müssen die Bedarfe von armen und von Armut bedrohten Familien endlich ernst genommen werden. Es braucht dringend Maßnahmen, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung in der Krise und darüber hinaus ermöglicht. Dazu gehören ein Nachteilsausgleich im SGB II, XII und dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, die sofortige Auszahlung des Betrages für Mittagessen, welches sonst im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen wird sowie die zusätzliche Unterstützung für die Anschaffung digitaler Endgeräte für Schüler*innen überall dort, wo der Digitalpakt Schule noch nicht greift.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!“ zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.01.2021

Anlässlich der weiterhin hohen Infektionszahlen positioniert sich das ZFF mit einem umfangreichen Forderungspapier zu den sozialen Folgen der Pandemie und schlägt politische Handlungsempfehlungen vor. Vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche ist und bleibt die Pandemie ein enormer Kraftakt, der gegenüber wirtschaftlichen Interessen oft wenig Beachtung findet.

Trotz eines bundesweiten Teil-Lockdowns, verbunden mit Kontaktbeschränkungen, geschlossenen Restaurants und Kultureinrichtungen geht das Infektionsgeschehen nicht zurück und die Todesfälle aufgrund einer Corona-Infektion steigen rasant. Vor diesem Hintergrund rufen Wissenschaft und Politik dazu auf, einen harten Lockdown umzusetzen und neben den bereits getroffenen Maßnahmen auch die Schulen, Kitas und den Einzelhandel bis zum 10. Januar 2021 geschlossen zu halten.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist richtig und wichtig, jetzt die Weichen für eine dringend notwendige Reduzierung der Infektionszahlen zu stellen. Gleichzeitig wird es für viele Familien schwierig sein, die verlängerten Schul- und Kitaferien so kurzfristig und ohne staatliche Hilfe abzufangen. Wenn tatsächlich ein harter Lockdown umgesetzt wird, muss dieser mit entsprechenden familienpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel zusätzlichen Urlaubstagen für Eltern, flankiert werden. Denn viele Eltern haben ihren Urlaubsanspruch in diesem Jahr bereits aufgebraucht und wenn das nächste Jahr gleich mit Urlaub beginnt, so fehlen diese Tage bei der dringend benötigten Erholung nach dem Ende der Pandemie. Aber auch die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bildung, Schutz und Freizeit müssen gehört werden. Es drohen ansonsten weitere Überforderungen und Benachteiligungen.“

Altenkamp fährt fort: „Aus Sicht des ZFF ist es zentral, auf die sozialen Begleiterscheinungen der Pandemie hinzuweisen. Das Corona-Virus muss bekämpft werden, aber gleichzeitig dürfen die strukturellen Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft nicht weiter wachsen: Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen, Kinder aus armen Familien dürfen nicht weiter abgehängt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung müssen endlich ernst genommen werden und auch Familien, die vor Krieg und Folter fliehen, haben ein Recht, sich in Sicherheit zu wissen. In unserem Positionspapier fassen wir unsere Überlegungen zur Krisenpolitik der letzten Monate zusammen und leiten daraus politische Forderungen für Kinder und Jugendliche, für Mütter und Väter, aber auch für pflegende Angehörige ab. Dabei sehen wir deutlich: Die Lücken im Hilfesystem und den Rettungsschirmen bleiben vielfach offen und müssen dringend geschlossen werden. Das gilt für Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, aber auch für die Zukunft unserer Gesellschaft!“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.12.2020

Geld für die Betreuung auch bei der Empfehlung, die Kinder zu Hause zu betreuen

Das Kabinett hat am heutigen Dienstag eine Formulierungshilfe für die Ausweitung des Kinderkrankengelds beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Die Corona-Pandemie und die Verlängerung des Lockdowns stellen Eltern von Kita- und Schulkindern vor große Herausforderungen. Schulen und Kitas sind geschlossen oder setzen die Präsenzpflicht aus und Kitas bieten lediglich eine Notbetreuung an. Oder es gibt die dringende Empfehlung an die Eltern, ihre Kinder trotz geöffneter Kitas zuhause zu betreuen.

In dieser Situation lassen wir die Eltern nicht allein. In all diesen Fällen können Eltern für die Betreuung ihrer kleinen Kinder ab sofort Kinderkrankentage bei der GKV beantragen. Und zwar insgesamt 20 Tage pro Elternteil. Und das ganz unbürokratisch. Auch dann, wenn sie ihre Arbeit grundsätzlich auch im Homeoffice erledigen könnten. Damit schaffen wir eine echte Entlastung für die Eltern, die schon seit Monaten Enormes leisten.“

Marcus Weinberg: „Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage setzen wir für Eltern, die ihre Kinder in diesen schwierigen Zeiten zu Hause betreuen, ein ganz wichtiges familienpolitisches Signal: Wir greifen den Eltern mit dem Kinderkrankengeld nicht nur finanziell unter die Arme, wir entlasten sie auch von der – fast nicht machbaren – Herausforderung, Homeoffice, Homeschooling und Betreuung von kleineren Kindern unter einen Hut bekommen zu müssen.

Die neue Kinderkrankengeldregelung sieht vor, dass jedes Elternteil pro Kind im Jahr 2021 insgesamt 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann, wenn es sein Kind zu Hause betreut. Alleinerziehende können 40 Arbeitstage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern im Home-Office arbeiten könnten. Auch Überstunden und Urlaub müssen nicht vorrangig in Anspruch genommen werden. Kinderkrankengeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Kita zwar geöffnet ist, aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes die dringende Empfehlung seitens der Ämter ausgesprochen wurde, die Kinder zuhause zu betreuen. Familien brauchen für die kommenden Wochen die Sicherheit, dass es eine klare und unbürokratische Unterstützung für ihre Familienarbeit gibt. Mögliche Unklarheiten haben wir jetzt beseitigt. Eine gute Lösung für und im Sinne unserer Familien.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 12.01.2021

Zum ersten Entwurf zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der erste Entwurf zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes enthält positive Neuerungen, bleibt aber insgesamt hinter den Erfordernissen zurück. Die Klarstellung, dass der Anspruch auch besteht, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten, ist essentiell und somit zu begrüßen. Ebenso wichtig ist der Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. An anderen Stellen bleibt der Vorschlag aber unzureichend.

Eltern müssen auch dann einen Anspruch erhalten, wenn keine Kita-Schließungen erfolgen, behördlich aber dazu geraten wird, die Kinder möglichst nicht hinzuschicken. Auch betrifft die Regelung Privatversicherte nicht, so dass diese nur auf die unzureichend ausgestaltete Elternentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bauen können. Nicht zuletzt ist der Zeitraum von 20 Tagen pro Elternteil recht knapp bemessen. Je nach Pandemieverlauf könnte schon recht bald eine Verlängerung der Regelung notwendig werden. Schon die jetzt zur Umsetzung stehende Regelung kommt reichlich spät: Noch im Dezember hatte die Koalition an der Elternentschädigung nach Infektionsschutzgesetz herumgebastelt und einen Sonderurlaub oder den Weg über das Kinderkrankengeld ausgeschlossen. Jetzt wird mi t heißer Nadel an letzterem gestrickt. Die Umsetzung sollte nun schnellstmöglich erfolgen, damit Eltern Rechts- und Planungssicherheit haben.

Unverständlich ist, dass die Koalition die Gruppe der Selbständigen außen vor lässt. Auch Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen vom ersten Tag an einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wie wir es in unserem Antrag „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ fordern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.01.2021

„Es ist richtig, dass die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben bleibt, auch wenn wir uns deutlich verbindlichere Beschlüsse gewünscht haben, wie mit Schulen in der Pandemie verfahren werden soll. Die Länder dürfen sich weiterhin von Woche zu Woche hangeln und ihre eigenen Wege gehen, obwohl Schulen, Eltern und fast alle Bildungsverbände nahezu einstimmig fordern, dass es eine Orientierung an einem inzidenzzahlenbasierten Stufenplan braucht, um Planungssicherheit zu gewinnen. Der Bund muss die jetzt gewonnene Zeit unbedingt dafür nutzen, diese Planungssicherheit wenigstens für den Rest des Schuljahres herzustellen“, kommentiert Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse des gestrigen Bund-Länder-Gesprächs zum Umgang mit der Pandemie an den Schulen. Bull-Bischoff weiter:

„Außerdem müssen Bund und Länder dafür sorgen, dass die digitale Ausstattung mit höchster Priorität vorangetrieben wird. Wir begrüßen, dass es einen höheren Druck auf Arbeitgeber gibt, Home-Office zu ermöglich. Dabei darf es allerdings nicht bleiben. Um Eltern zu unterstützen, die nun Home-Schooling und Home-Office vereinbaren müssen, fordern wir eine entsprechende Ausstattung des Home-Office durch die Arbeitgeber und eine vergütete Freistellung, so lang diese Ausstattung nicht erfolgt ist. Arbeitszeiten im Home-Office müssen für Eltern auf bis zu 50 Prozent bei voller Vergütung angepasst werden können. Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um für Eltern zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, bezahlten Urlaub zu nehmen.

Bereits im November forderte DIE LINKE außerdem in einem Antrag die bedarfsdeckende, niedrigschwellige und bürokratiearme Förderung bei der Anschaffung von FFP2-Masken, CO2-Messgeräten und geeigneten und sicheren mobilen Raumluftfiltersystemen, sowie von Plexiglas-Schutzwänden und Schutzkleidung für Förder- und inklusive Schulen. Weiterhin soll es schnelle, kostenfreie Testverfahren für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte geben. Die Mittel des DigitalPakt Schule müssen aufgestockt und verstetigt werden, um Schulen insbesondere mit quelloffenen, mindestens aber interoperablen datenschutzgeprüften Lehr- und Lernplattformen, OER-Material und Kommunikationssystemen auszustatten. Dazu braucht es einen geräteunabhängigen Bildungstarif mit unbegrenztem Volumen und ohne Beschränkung auf bestimmte Inhalte, um Netzneutralität und Datenschutz zu gewährleisten und Überwachungen zu verhindern. Der Zugang zum Netz muss kurzfristig insbesondere für Schüler aus armen Haushalten sichergestellt sein. Ergänzend fordert die Fraktion einen interdisziplinären Beirat für die Kultusministerkonferenz (KMK) und weitere Forschung zum Infektionsgeschehen an der Schule.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 20.01.2021

„Die Erhöhung der Kinderkrankentage ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch es ist wieder keine langfristige Lösung für Familien, und sie gilt wieder nicht für alle Eltern, sondern nur für gesetzlich Versicherte. Schon jetzt ist absehbar, dass die Tage nicht für das ganze Jahr reichen. Deswegen ist es an der Zeit, endlich zusätzlichen bezahlten Urlaubsanspruch zu schaffen und damit die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stärker in die Pflicht zu nehmen“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:

„Bis jetzt wurde die Krise zu großen Teilen auf dem Rücken von Familien und Kindern ausgetragen. Viel zu lange standen sie nicht ausreichend im Fokus der Bundesregierung, und viele Eltern gehen schon seit Monaten auf dem Zahnfleisch. Deswegen ist es auch eine Frage der Anerkennung und Würdigung, allen Familien langfristige Lösungen zu bieten, sie zu entlasten und Sorgen zu nehmen. Nach der Pandemie braucht es eine grundlegende Reform, um endlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 14.01.2021

Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt. Die entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hatte der Bundestag kurzfristig an das Gesetz über eine Corona-Sonderzahlung für Besoldung-und Wehrsoldempfänger angefügt.

Voraussetzung: keine andere Betreuungsmöglichkeit

Die Regelung sieht eine Entschädigung vor, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Schul- oder Betriebsferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Voraussetzung ist, dass keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind besteht. Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind.

Entschädigung für insgesamt 20 Wochen

Die betroffenen Eltern haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter – beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende. Der Maximalzeitraum kann über mehrere Monate verteilt werden.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung leitet das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und verkündet den Text danach im Bundesgesetzblatt. Die Regelung soll dann mit Wirkung zum 16. Dezember 2020 in Kraft treten und damit bereits den begonnen Lockdown erfassen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020

Für Schulen und Kitas in der Pandemie soll Planungssicherheit geschaffen werden. Das fordert die Fraktion die Linke in einem Antrag (19/25799). Dazu sollen unverzüglich in Zusammenarbeit mit den Ländern Räume und Betreuungspersonal für diejenigen Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder bereitgestellt werden, die zuhause nicht betreut werden können. Zudem soll ab einer Inzidenz von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger der Stufenplan des Robert Koch-Instituts (RKI) für Schulen und Kitas verbindlich anerkannt und dauerhaft verpflichtend angewendet werden. Tests und Prüfungen sollen so lang ausgesetzt werden, bis Unterricht im Wechselmodell oder voller Präsenz unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen laut RKI wieder möglich ist. Dazu gehören nach Vorstellungen der Abgeordneten auch Abschlussprüfungen. Abschlussnoten sollen auf Basis bisher erbrachter Leistungen ermittelt werden. Ferner soll ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um für Eltern zur Kinderbetreuung während der pandemiebedingten Schließung und des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, der Aussetzung der Präsenzpflicht in der Schule beziehungsweise des eingeschränkten Zugangs, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, bezahlten Urlaub zu nehmen. So sollen Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 64 vom 13.01.2021

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/25791), mit regional angepassten Pandemiemaßnahmen und mobilen Luftreinigungsgeräten das Schuljahr zu retten. Danach soll zusammen mit dem Robert Koch-Institut (RKI) ein bundesweit einheitliches und transparentes Richtwerte-Spektrum über den einfachen Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen hinaus für die unterschiedlichen Unterrichtsszenarien vorgelegt werden. Dieses Richtwert-Spektrum soll den Schulen sowie lokalen Gesundheits- und Ordnungsämtern regional angepasstes Handeln erlauben und so Klarheit für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern schaffen. Ferner soll nach den Vorstellungen der Antragsteller passgenau in mobile Luftreinigungsgeräte für Klassenzimmer investiert werden und Schulen und Kitas sollen kostenlose Schnelltests und FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden. Bei dem Digitalpakt Schule solle zudem die gesamte Beantragungs-Bürokratie in Form eines Moratoriums ausgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 64 vom 13.01.2021

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, Betriebe zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu verpflichten. In einem Antrag (19/25798) schreiben die Abgeordneten: „Entsprechend ist es kontraproduktiv, parallel zu den massiven Einschränkungen für einige, andere – höchstwahrscheinlich sehr infektionsrelevante – Bereiche nicht mit der gleichen Konsequenz zu beschränken. Das gilt insbesondere für Büroarbeit, wo es eine Vielzahl an Tätigkeiten gibt, die auch ohne unverhältnismäßige Nachteile im Homeoffice geleistet werden können.“

Sie fordern deshalb Änderungen im Arbeitsschutzgesetz, die Unternehmen während der pandemischen Notlage verpflichten, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, soweit es die betrieblichen Anforderungen zulassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit Bußgeld geahndet werden. Ferner sieht der Antrag vor, Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern betreuungsbedürftiger Kinder planbar zu regeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 60 vom 13.01.2021

Die durchschnittliche Erwerbs-Arbeitszeit von Frauen ist im Zuge der Corona-Krise stärker gesunken als die von Männern. Dadurch hat sich die Schere bei den geschlechtsspezifischen Erwerbs-Arbeitszeiten geöffnet: Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten Frauen im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche weniger als Männer in einem bezahlten Job. Im Herbst 2020 betrug die Differenz bei den tatsächlichen Arbeitszeiten sechs Stunden, damit war sie kaum kleiner als während des ersten Lockdowns im Frühjahr. Bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern lag die Differenz zwischen Männern und Frauen im Herbst bei elf Stunden pro Woche, vor der Krise waren es zehn und während des ersten Lockdowns im Frühjahr 12 Stunden (Details unten). Das ergeben neue Daten aus der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung vom November. Eine Ursache für den während der Krise gewachsenen Abstand dürfte sein, dass vor allem Frauen zusätzliche Sorgearbeit übernommen haben, etwa in Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen, und dafür im Beruf kürzertreten mussten. Dass sich die zusätzliche Lücke im Herbst nicht wieder geschlossen hat, könnte auch damit zusammenhängen dass im November erstaunlich wenige Erwerbstätige vorwiegend im Homeoffice gearbeitet haben: Zu Beginn des „Lockdowns Light“ Anfang des Monats taten das 14 Prozent, während der ersten großen Corona-Welle im April waren es 27 Prozent.

Durch den aktuell verschärften Lockdown Zwei dürfte der Rückstand der Frauen bei der bezahlten Arbeitszeit noch einmal wachsen, vermutet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Denn durch die verlängerten Weihnachtsferien von Schulen und Kitas entsteht erneut erheblicher zusätzlicher Betreuungsbedarf. Hinzu kommt, dass mit dem Einzelhandel eine Branche mit vielen weiblichen Beschäftigten stark von Schließungen betroffen ist. Daher könnten jetzt mehr Frauen als Männer in Kurzarbeit wechseln. Diese sichert zwar zahlreiche Jobs, sie bringt Frauen aber oft noch empfindlichere finanzielle Einbußen als Männern, zeigen die neuen Daten ebenfalls: Von den männlichen Kurzarbeitenden erhielten im November 46 Prozent eine Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitsgeldes (KUG). Unter den Frauen in Kurzarbeit waren es nur 36 Prozent (siehe Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Deutlich seltener als im Durchschnitt aller Befragter (41 Prozent) wird das KUG auch bei Beschäftigten ohne Tarifvertrag aufgestockt oder bei Menschen, die nicht in einer Gewerkschaft sind.

Für die Erwerbspersonenbefragung wurden im November mehr als 6100 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online befragt. Dieselben Personen hatten bereits im April und im Juni Auskunft gegeben, so dass Trends im Zeitverlauf analysiert werden können. Die Panel-Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

65 Prozent mit Kindern empfinden familiäre Situation als belastend

„Während der Feiertage haben es viele Familien sicherlich leichter als Alleinstehende – Einsamkeit ist für sie in Zeiten des Lockdowns ein geringeres Problem. Aber generell bringt die Corona-Krise für Familien große Herausforderungen“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch, die auch Professorin für gesellschaftliche Transformation an der Universität Paderborn ist. „Das macht unsere Befragung deutlich: 65 Prozent der Befragten mit betreuungsbedürftigen Kindern im Haushalt empfinden ihre familiäre Situation als belastend. Bei den Alleinerziehenden sagen das sogar 71 Prozent. Unter den Befragten ohne Kinder sind es 48 Prozent.“ Zwar erleichtere die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade in der Pandemie. „Aber beides im Alltag zu verbinden, ist oft anstrengend. Zudem zeigt die neue Befragungswelle, dass im November zunächst überraschend wenige Erwerbstätige überwiegend im Homeoffice waren – trotz vorangegangener Regierungs-Appelle an die Arbeitgeber“, sagt die Wissenschaftlerin.

Dabei übernehmen Frauen nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Im November gaben 66 Prozent der befragten erwerbstätigen Frauen mit Kind/Kindern, die in einer Partnerschaft lebten, an, den größeren Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Sieben Prozent sahen den Hauptpart bei ihrem Partner, 27 Prozent sprachen von einer Gleichverteilung der Sorgearbeit. Die befragten Männer sahen das mit Abweichungen ähnlich (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). „Damit war die Ungleichverteilung bei der Kinderbetreuung wieder fast so groß wie vor Ausbruch der Pandemie“, sagt Kohlrausch.

Bei Erwerbstätigen mit Kindern liegt der wöchentliche Unterschied der Erwerbs-Arbeitszeiten jetzt bei elf Stunden

Nach wie vor schlägt die Krise auf die Erwerbs-Arbeitszeit von Männern und, noch etwas stärker, von Frauen durch: Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten die befragten Männer im Durchschnitt rund 40 Stunden pro Woche im bezahlten Job, die Frauen rund 35 (siehe auch Grafik 3). Während des ersten Lockdowns im April erreichte die durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit bei beiden Geschlechtern mit 34 bzw. 28 Wochenstunden den Tiefpunkt, was sowohl auf weitverbreitete Kurzarbeit als auch auf hohen zusätzlichen Betreuungsbedarf bei geschlossenen Schulen und Kitas zurückzuführen ist. Seitdem ist die Arbeitszeit sowohl bei Männern als auch bei Frauen wieder deutlich gestiegen, doch auch im November (als nach der tatsächlichen Arbeitszeit von Oktober gefragt wurde) hinkten die weiblichen Erwerbstätigen bei der Normalisierung weiterhin etwas hinterher: Bei Frauen betrug die durchschnittliche Arbeitszeit rund 32 Stunden in der Woche, bei Männern 38 Stunden.

Deutlich größer sind die Abstände bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern: Vor der Krise arbeiteten hier die Männer im Schnitt 41 Stunden pro Woche, die Frauen wegen weitverbreiteter Teilzeit durchschnittlich 31 Stunden. Im April waren die tatsächlichen Erwerbs-Arbeitszeiten auf 36 bzw. 24 Stunden pro Woche gesunken und die geschlechtsspezifische Differenz parallel von zehn auf 12 Stunden angewachsen. Im Oktober waren die Männer 39 Stunden wöchentlich mit Erwerbsarbeit beschäftigt, die Frauen 28 Stunden, die Differenz betrug somit noch 11 Stunden. „Der zusätzliche durchschnittliche Rückstand der Frauen von einer Stunde in den vergleichsweise ruhigen Herbstmonaten ist erheblich“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Darin dürfte sich einerseits spiegeln, dass trotz generell geöffneter Schulen und Kitas wegen lokaler Corona-Ausbrüche individuell immer wieder Betreuungsbedarf entstanden sein wird. Andererseits könnte ein Teil der Frauen, die ihre Arbeitszeit im Lockdown deutlich reduzieren mussten, Schwierigkeiten haben, zu ihrer alten Arbeitszeit zurückkehren zu können. Es besteht die Gefahr, dass manche Arbeitgeber sagen: Einmal reduziert, immer reduziert.“      

Von Kurzarbeit waren Frauen und Männer im November in fast identischem Umfang betroffen: Unter den befragten männlichen Erwerbstätigen arbeiteten sieben Prozent kurz, bei den weiblichen acht Prozent. Spürbare Unterschiede gab es hingegen bei den finanziellen Folgen der Kurzarbeit. Denn zum einen verzeichnen erwerbstätige Frauen im Schnitt niedrigere Einkommen. Zum anderen erhielten die befragten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes über das gesetzlich vorgesehene Niveau hinaus: Während davon im November 46 Prozent der kurzarbeitenden Männer profitierten, waren es unter den Kurzarbeiterinnen lediglich 36 Prozent.

Ein möglicher Grund dafür ist nach Kohlrauschs Analyse, dass Frauen seltener nach Tarifvertrag bezahlt werden, was bei der faktischen Höhe des Kurzarbeitsgeldes einen erheblichen Unterschied macht. Denn in zahlreichen Branchen wurden tarifliche Regelungen zu Aufstockungen abgeschlossen. Dementsprechend erhielten von den Befragten in tarifgebundenen Betrieben im November 52 Prozent eine Aufstockung, in Betrieben ohne Tarifvertrag waren es nur 27 Prozent. Auch eine zweite Korrelation falle ins Auge, so Kohlrausch: Von den Gewerkschaftsmitgliedern im Befragungspanel erhielten 65 Prozent ein aufgestocktes Kurzarbeitsgeld, unter den Nicht-Mitgliedern lediglich 34 Prozent. Und weibliche Erwerbstätige sind nach wie vor seltener organisiert als männliche.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.12.2020

Mit dem Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden die aktuell gültigen Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung bis zum 14. Februar fortgesetzt und verschärft. Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist dies angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen sinnvoll. Eine gemeinsame Linie aller Bundesländer, die sich an den jeweiligen Infektionszahlen vor Ort orientiert, ist jedoch nach wie vor nicht in Sicht.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Viele Eltern bringen ihre Kinder nach wie vor in die Kita, weil sie keine Alternative haben.

Um die Infektionszahlen zu senken und auch Mitarbeitende und Familien keinen Risiken auszusetzen, sind weitere Einschränkungen beschlossen worden. Das ist notwendig, darf aber Familien und Fachkräfte nicht immer stärker belasten. Sie sind bereits am Limit. Kindertagesbetreuung, Kindeswohl und Kinderschutz sind – unter Einhaltung der Hygienebedingungen – weiterhin unbedingt im Blick zu behalten und Notbetreuung aufrecht zu erhalten.

Wenn die Kindertagesbetreuung weiter eingeschränkt wird und in Notbetreuung ist, müssen Familien in dieser schwierigen Situation besser unterstützt werden. Hier sind gerade Arbeitgeber gefordert, Entgegenkommen zu zeigen. Es müssen schon jetzt Strategien entwickelt werden, damit Bildungsbenachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen ausgeglichen und kompensiert werden können. Wenn Familien eine Perspektive sehen, kommen sie besser durch den harten Lockdown-Winter.“

Die Diakonie hatte mehrfach einen kohärenten Corona-Fahrplan für Kitas gefordert, der den Familien und den Einrichtungen eine klare Perspektive eröffnet. Neben Notbetreuung muss es eine flexible und unbürokratische Unterstützung der Eltern geben. Auch müssen Kitas zwingend darin unterstützt werden, die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen auch tatsächlich umsetzen zu können – zum Beispiel durch konstant kleinere Gruppen und ausreichendes Hygienematerial und Lüftungssysteme.

Weitere Informationen: www.diakonie.de/kinderbetreuung

Nachgefragt: https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-kinderbetreuung-muss-pandemiefest-sein-familien-und-fachkraefte-brauchen-unterstuetzung

https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2021

Zusätzliche Kinderkrankentage für die Kinderbetreuung zu Hause während des Lockdowns: Dafür hat die Bundesregierung gestern eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die neu geschaffene Möglichkeit für alle Eltern, die Betreuungsengpässe überbrücken müssen.

„Nun kommt es aber darauf an, den Eltern so schnell wie möglich ein unkompliziertes Antragsverfahren zur Verfügung zu stellen und breit darüber zu informieren“, betont Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf. „Wo bekommen Eltern das entsprechende Antragsformular her, was muss dort eingetragen werden und wo müssen sie es hinsenden? Welche Bescheinigungen werden benötigt? All diese Informationen sollten über eingespielte Kommunikationswege aktiv an alle Eltern verteilt werden, zum Beispiel über die Schulen und Kitas oder Kinderarztpraxen und Bürgerämter. Nur so wird die neue Leistung dort ankommen, wo sie dringend benötigt wird: bei den Familien. Denn die sind oftmals bereits deutlich an ihrer Belastungsgrenze, weil die Eltern Kinderbetreuung und Job unter einen Hut bringen müssen, während Kitas und Schulen geschlossen sind. Deshalb ist es auch gut, dass der Anspruch auch rückwirkend ab dem 5. Januar geltend gemacht werden kann.“

Das Kinderkrankengeld kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die derzeit im Homeoffice tätig sind. Diese Klarstellung ist aus Sicht der eaf besonders wichtig. Denn die Regelungen im Infektionsschutzgesetz hatten es Eltern im Homeoffice in den meisten Fällen unmöglich gemacht, Entschädigungszahlungen in Anspruch zu nehmen, obwohl Berufstätigkeit im Homeoffice eine gleichzeitige Betreuung kleinerer Kinder in der Regel ausschließt. Zudem hatte das komplizierte Antragsverfahren über die Arbeitgeber dazu geführt, dass nur sehr wenige Anträge überhaupt gestellt und noch weniger bewilligt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.01.2021

Um den Anstieg der Infektionszahlen während der Corona-Pandemie zu senken, haben Bund und Länder eine erneute Schließung von Schulen und Kindertagesstätten bis mindestens 10. Januar 2021 beschlossen. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass die Bedürfnisse von Familien mit Kindern in den Beratungen stärker berücksichtigt worden sind als noch im Frühjahr und dass die Öffnung der Einrichtungen im Falle der Lockerungen Priorität erhalten soll. Dennoch steht den Familien erneut eine harte Zeit bevor, in der viele Eltern Berufstätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen.

Dies gilt gerade auch angesichts der aktuell unklaren Regelungen für die Inanspruchnahme von Notbetreuung in einigen Bundesländern. „Der eindringliche Appell, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, delegiert eine schwierige Abwägung allein an die Eltern, welche sich dann sowohl gegenüber ihren Arbeitgeber/innen als auch gegenüber der Betreuungseinrichtung erklären und rechtfertigen müssen. Das erhöht den Druck auf Mütter und Väter, die im Lockdown bereits besonders hart gefordert sind.“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.

In den vergangenen Monaten sei es nur unzureichend gelungen, die Regelungen für Eltern zu präzisieren und temporäre Arbeitszeitreduzierungen zu ermöglichen. Bereits am 30. April 2020 habe die eaf in ihrem Positionspapier „Coronavirus und Kindeswohl“ darauf aufmerksam gemacht, dass Homeoffice und die Betreuung von jüngeren Kindern nicht problemlos miteinander vereinbar sind. Weder effektives Arbeiten noch zugewandte Kinderbetreuung seien in dieser Kombination richtig möglich. Auch im Zuge der kürzlich erfolgten Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes habe der Gesetzgeber es versäumt, diese wichtige Klarstellung einzuarbeiten. Bujard stellt fest: „Und so sind Millionen Mütter und Väter erneut darauf angewiesen, dass Arbeitergeber/innen ihnen entgegenkommen oder sie auf Kosten von Schlaf und ihrer Gesundheit die Betreuung der Kinder und Erwerbsarbeit in vollem Umfang leisten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit mit finanzieller Kompensation wäre für Eltern hilfreich. Allerdings stehen auch die Arbeitgeber/innen in der Verantwortung: Vorgesetzte müssen Mütter und Väter in der Lockdownphase unbürokratisch und großzügig bei der Vereinbarkeit unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 16.12.2020

„Im Rahmen der Corona-Maßnahmen muss die Bundesregierung die Wirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin angesichts des morgigen Treffens der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs zum Umgang mit der Corona-Lage. „Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben eine besorgniserregen-de sozial- und familienpolitische Unwucht. Das muss dringend korrigiert werden“, erklärte Hoffmann. Er zeigt sich alarmiert: „Die sich abzeichnenden Verschärfungen und Verlängerungen des Lockdowns bei geschlossenen Kitas und Schulen ohne gleichzeitige Entlastungsmaßnahmen beanspruchen Familien weit über die Grenzen der Belastbarkeit. Der aktuelle politische Corona-Kurs nimmt den Verschleiß von Familien billigend in Kauf. Das ist umso erstaunlicher, als Familien laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Diesem Verfassungsanspruch werden die Corona-Maßnahmen seit nun bald einem Jahr kaum gerecht, weil sie mit der Lebenswirklichkeit von Familien nicht vereinbar sind. Das zeigt sich vor allem in den enormen Mehrfachbelastungen von Eltern zwischen Homeoffice, Hausunterricht, Erziehungs- und Sorgearbeit sowie den weitreichenden Einschränkungen für Kinder und Jugendliche bei Bildung und sozialen Beziehungen.“ Hoffmann fordert abermals die rasche Einberufung eines hochrangig besetzen nationalen Familiengipfels für grundlegende familienpolitische Weichenstellungen auf dem Weg durch die Krise: „Entscheidungsgremien zur Corona-Pandemie müssen endlich mit ebenso vielen Familienexperten wie Virologen besetzt werden. Hinzu kommt: Die Corona-Maßnahmen müssen einen fairen Lastenausgleich zwischen Familien und der Wirtschaft ermöglichen. Es ist abwegig, Schulen und Kitas über Wochen und Monate zu schließen, während die Wirtschaft weiter hochtourig läuft und der Appell des Bundespräsidenten, Homeoffice zu ermöglichen, vielerorts ungenutzt bleibt. Ein menschenfreundlicher Infektionsschutz sieht anders aus.“

Hoffmann bekräftigte, dass eine Politik der Einschränkungen und des Verzichts notwendig ist, um die Folgen der Corona-Pandemie mit möglichst wenig Leid und überschaubaren Folgen zu bewältigen: „Die Corona-Politik muss gesellschaftlich aus-gewogen sein und die unter besonderem Schutz und Belastungen stehenden Gruppen wie Familien wirkungsvoll unterstützen, gerade auch mit Blick auf ihre tagtäglichen Belastungen.

Die Corona-Politik stellt ihre weitreichenden Einschränkungen fast ausschließlich auf den privaten Lebensbereich der Menschen ab, ohne die Wirtschaft nennenswert in die Verantwortung zu nehmen. Das ist weder solidarisch, sozial ausgewogen noch nachvollziehbar“, sagte Hoffmann weiter. „Die Wirtschaft sitzt auch bei der Bewältigung der Corona-Pandemie mit im Boot. Es dürfen aber nicht nur die Eltern sein, die rudern. Die Wirtschaft stärker in die Verantwortung zu nehmen, zum Beispiel durch mehr Verbindlichkeit beim Homeoffice und Sonderurlaub für Eltern, würde nicht nur die Effektivität der Corona-Maßnahmen erhöhen, sondern auch Eltern bei ihren immensen Anforderungen wirkungsvoll entlasten, nicht zuletzt auch durch Schulen und Kitas, die wieder geöffnet werden könnten.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.01.2021

Der Familienbund der Katholiken fordert zu Beginn des zweiten harten Lockdown in diesem Jahr eine deutlich stärkere Unterstützung von Familien. „Die bisherigen familienfördernden Maßnahmen in der Pandemie sind unzureichend, gerade auch dann, wenn – was absehbar ist – die aktuellen Schul- und Kitaschließungen über die Weihnachtsferienzeit hinausgehen werden“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. Konkret fordert der Verband vor allem die Einführung einer Corona-Elternzeit und eines Corona-Elterngeldes. „Um die Parallelisierung von Homeoffice, Homeschooling und Homework auf dem Rücken der Familien muss eine Corona-Elternzeit und ein daran gekoppeltes Corona-Elterngeld eingeführt werden“, sagte Hoffmann weiter. „Mütter und Väter mit Kindern bis zu 14 Jahren müssen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht haben, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Dazu gehört auch ein angemessenes Rückkehrrecht in den alten Arbeitsumfang und ein fortbestehender Kündigungsschutz.“ Die immensen Mehrfachbelastungen, die Familien im ersten Lockdown zu bewältigen hatten, dürften sich nicht wiederholen. „Homeoffice ist kein Betreuungsmodell und kein Ersatz für geschlossene Schulen und Kitas.“ Hoffmann stellte klar: „Zur Entlastung von Familien müssen auch die Arbeitgeber durch angemessene Betreuungsregelungen für Eltern maßgeblich beitragen.“ Familienfreundliche Anpassungen mahnte Hoffmann auch beim Kurzarbeitergeld für Eltern an: „Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren.“

Die Forderungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Plans für Familien in der Corona-Krise, die der Familienbund vorgelegt hat. Der Verband fordert außerdem die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auf, endlich Leitlinien für mehr Geld und Personal an Schulen und Kitas zu formulieren. „Sie sind seit Monaten ebenso überfällig wie eine grundlegende und einheitliche Digitalisierung von Schulen, um den Schulbetrieb auch in Phasen von möglichen Schulschließungen aufrecht erhalten zu können. Dafür braucht es auch kreative und lebensnahe Konzepte“, heißt es in dem Papier des Familienbundes der Katholiken. Hoffmann betonte: „Bei allem, war jetzt in den nächsten Wochen und Monaten auf uns zukommt, muss Familie menschlich lebbar bleiben. Dazu gehört vor allem auch, dass das Homeoffice bei den jetzt neuerlichen Schul- und Kitaschließungen durch eine
finanziell unterstützte Corona-Elternzeit ersetzt wird – und zwar nicht nur jetzt, sondern auch mit einer mittelfristigen Strategie. Denn Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb, womöglich auch mit weiteren Schließungen, werden mindestens bis zum nächsten Sommer wie ein Damoklesschwert weiter über den Familien schweben. Darauf muss die Bundesregierung familienfreundliche Antworten haben, die über das Hier und Jetzt hinausgehen.“ 

Corona-Elternzeit und -Elterngeld statt Homeoffice

Nach den Plänen des Familienbundes der Katholiken sollten alle Familien, die in der Corona-Krise von der Elternzeit Gebrauch machen, automatisch den Anspruch auf das Corona-Elterngeld haben. „Eltern, die sich wegen geschlossener Schulen und Kitas um ihre Kinder kümmern und dadurch Gehaltseinbußen erleiden, müssen finanziell unterstützt werden“, so Hoffmann weiter. Das Corona-Elterngeld berechnet sich als Lohnersatzleistung prozentual aus dem bisherigen Einkommen der Eltern, sollte aber mindestens 300 Euro betragen. Anders als der von der Koalition beschlossene „Kinderbonus“ wird das Corona-Elterngeld nicht mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. „Eine solche Leistung trägt dazu bei“, so Hoffmann, „die besonderen familialen Belastungen aller Familien während der pandemiebedingten Schul- und Kitaschließungen zu kompensieren – kontinuierlich, familiengerecht und angemessen. Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren.“

„Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren“

Grundlegende Korrekturen fordert der Familienbund auch beim Kurzarbeitergeld, um es an die „Lebenswirklichkeit von Familien anzupassen“: „Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren“, sagte Hoffmann. „Eltern mit mehreren Kindern sind auch mit höheren Ausgaben aufgrund der Lebensmittelversorgung oder auch der Größe des benötigten Wohnraumes konfrontiert. Das Kurzarbeitergeld muss der ökonomischen Lebenswirklichkeit von Familien gerecht werden und muss deshalb dringend angepasst werden. Das Kurzarbeitergeld für Eltern muss mindestens eine Höhe von 80 Prozent des Gehalts haben, nach der Kinderzahl gestaffelt sein und ab dem dritten Kind das bisherige Einkommen komplett ersetzen.“

Bei allem Verständnis für eine entschlossene Bekämpfung der Pandemie, um Leiden zu vermeiden, betonte Hoffmann, dass die „Verlässlichkeit für Familien bei der Kinderbetreuung, der frühkindlichen und schulischen Bildung auch in Zeiten einer Pandemie unerlässlich“ sei, sagte er. „Wenn sich die Politik dazu entschließt, Schulen und Kitas wieder zu schließen, müssen sie die ersten Institutionen sein, mit denen Deutschland im nächsten Jahr wieder aus dem zweiten harten Lockdown aufgetaut wird.“ Er erinnerte daran, dass Schulen und Kitas trotz aller Corona-Fälle in Deutschland keine Hotspots des Infektionsgeschehens gewesen seien. Lernen ließe sich, so Hoffmann, auch von unserem großen westlichen Nachbarn: „Frankreich war es ein nationales Anliegen, in seinen härtesten Lockdowns Schulen und Kitas geöffnet zu halten – und auch so die Fallzahlen deutlich zu senken.“ 

Das Zehn-Punkte-Papier des Familienbundes der Katholiken zu Familien und Corona finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 17.12.2020

Der VAMV begrüßt, dass sich das Bundeskabinett gestern auf zusätzliche Kinderkrankentage für Eltern geeinigt hat, wenn Kinder wegen geschlossener oder nur eingeschränkt geöffneter Kitas und Schulen zu Hause betreut werden müssen. Die geplante Neuregelung sollte jedoch auch nicht gesetzlich Versicherte erfassen, wie insbesondere Selbstständige, und flexible Teilzeitmodelle ermöglichen.

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. sagt dazu:

„Die Ankündigung der Bundesregierung lässt Alleinerziehende hoffen. Einelternfamilien mit kleinen Einkommen würden über das ausgeweitete Kinderkrankengeld deutlich mehr Lohnausgleich erhalten, unabhängig davon, ob ihre Tätigkeit Homeoffice zulässt. Damit erkennt die Bundesregierung endlich an, dass Homeoffice, Kinderbetreuung und Homeschooling gleichzeitig nicht möglich sind. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum diese Verbesserungen nur für gesetzlich versicherte Eltern gelten sollen. Gerade kleine Selbstständige drohen dann auf der Strecke zu bleiben. Ihnen bleiben nur die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die einen deutlich niedrigeren Einkommensausgleich vorsehen und bei denen der Vorrang von Homeoffice extra geprüft wird.“

Weiterhin fordert Jaspers konkrete Nachbesserungen bei den Voraussetzungen für den Anspruch:

„Staatliche Unterstützung im Lockdown muss sich an der Lebensrealität von Familien orientieren. Viele Alleinerziehende wünschen sich flexible Regelungen, die es ihnen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dafür einen anteiligen Einkommensausgleich zu bekommen. Auch sollte die Altersgrenze für die zu betreuenden Kinder von 12 auf 14 Jahre erhöht werden. Denn auch bei älteren Kindern stellt das Homeschooling zusätzliche Anforderungen an die Eltern und auch 12-Jährige können noch nicht allein zu Hause bleiben. Für den Fall, dass der Lockdown länger dauert als jetzt gedacht, werden Eltern weitere Kinderkrankentage brauchen. Hier ist es wichtig, bereits jetzt vorzusorgen, um Eltern Planbarkeit und Verlässlichkeit zu geben.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 13.01.2021

Anlässlich der Einigung von Bund und Ländern über eine Verlängerung des Lockdowns erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Alleinerziehende haben besonders schwer an der Corona-Krise zu tragen. Denn diese hat die Existenzsorgen vieler Alleinerziehender und die alltäglichen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter potenziert. Ohne Kinderbetreuung können sie nicht ihr Geld verdienen, ohne Einkommen nicht ihre Kinder versorgen. Wegen der Kontaktbeschränkungen bricht das soziale und familiäre Netzwerk weg, das sonst helfen kann, die Quadratur des Kreises zu schaffen. Familien und insbesondere Einelternfamilien dürfen in der Krise nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Unterstützung.

Bleiben die Schulen und Kitas nun geschlossen ist es wichtig, dass die Notbetreuungen für die Kinder von Alleinerziehenden in allen Bundesländern geöffnet sind. Bisherige Appelle Kinder zu Hause zu betreuen, interpretationswürdige Regelungen oder auch das Homeoffice haben die Alleinerziehenden-Zwickmühle von Zeit und Geld nicht gelöst.

Gleichzeitig ist eine finanzielle Abfederung notwendig, denn eine Notbetreuung löst nicht alle Vereinbarkeitsprobleme und der Sparstrumpf ist allzu oft leer. Den Beschluss, das Kinderkrankengeld auszuweiten und zu öffnen für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, begrüßen wir. Wichtig wird sein, diesen Beschluss schnell in trockene Tücher zu bringen und eine unbürokratische und lebenspraktische Umsetzung zu finden. Auch für den Fall, dass der Lockdown über den Januar hinaus notwendig ist, müssen die politischen Akteure bereits vorsorgen.

Den Beschluss des Berliner Senats, bei den verschärften Kontaktbeschränkungen eine Ausnahme für die Kinder von Alleinerziehenden einzuführen, begrüßen wir: Alleinerziehende können kleine Kinder nicht einfach alleine zu Hause lassen. Die Berliner Regelung ermöglicht ihnen, etwa mit einer anderen Alleinerziehenden Kontakt zu pflegen und sich im Alltag zu unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 07.01.2021

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25252), durch eine Sonderzahlung für die Ärmsten soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden. Zur Begründung schreibt die Fraktion, Menschen mit wenig Geld wie Hartz-IV-Bezieher, Geringverdiener oder Alleinerziehende seien am stärksten von Einkommensrückgängen beziehungsweise coronabedingten Mehrausgaben betroffen, denn Leiharbeiter, Minijobber und anderweitig prekär Beschäftigte würden am häufigsten entlassen.

Die Bundesregierung soll deshalb unter anderem für das Arbeitslosengeld II und alle weiteren Leistungen, die das Existenzminimum absichern sollen, rückwirkend ab dem 1. März 2020 einen deutlichen Corona-Zuschlag von 100 einführen. Das Kurzarbeitergeld soll einheitlich auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden. Die Kinder- und Jugendarbeit müsse so ausgestattet werden, dass sie auch in Krisenzeiten mit ihren Angeboten erreichbar bleibt. Kündigungen von Mietverträgen aufgrund von pandemiebedingten Mietschulden sollen untersagt werden, verlangt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1398 vom 16.12.2020

Gestern haben Bund und Länder unter anderem die Maskenpflicht verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt den Schritt. Allerdings müsse die Maßnahme sozial gerecht gestaltet und niedrigschwelliger Zugang für besonders vulnerable Menschen garantiert werden. Armut dürfe für die Betroffenen nicht zu weiteren Abstrichen beim Gesundheitsschutz sowie beim Zugang zu wichtigen Versorgungsstrukturen führen.

„In der Grundsicherung stehen umgerechnet 17,02 Euro für den Bereich der Gesundheitspflege zur Verfügung. Das ist nicht mal ein Euro pro Tag, und davon müssen die Betroffenen auch andere für ihre Gesundheit notwendigen Ausgaben finanzieren. Wie viele Masken können sie sich da leisten, zumal nach der Verordnung die Preise sicher steigen werden?“, kritisiert Jens M. Schubert, Bundesvorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt, „Deshalb muss es für sie schnell mindestens kostenlose Masken geben. Die Grundsicherung war schon vor den pandemiebedingten Mehrkosten viel zu gering. Jetzt zeigt sich: Sie ist im wahrsten Sinne lebensbedrohlich knapp bemessen. Das muss sich ändern, und zwar dauerhaft.“

Der Verband fordert Unterstützung aber auch für Menschen, die nicht auf Grundsicherung angewiesen, aber dennoch von Armut betroffen sind. Dazu zählten z.B. Beziehende anderer Sozialleistungen. Es sei erwiesen, dass von Armut betroffene Menschen während der Pandemie einem höheren Risiko ausgesetzt seien. „Wer benutzt denn die öffentlichen Verkehrsmittel? Es sind vielfach Menschen in gering bezahlten Berufen, ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen. Viele können sich nicht im Homeoffice schützen oder mal eben Masken auf Vorrat kaufen“, so Schubert. Er fordert: „Damit diese Menschen die Möglichkeit zur Anschaffung von medizinischen Masken haben, sollte eine sinnvolle Übergangsfrist geschaffen werden – auch um Engpässe zu vermeiden. Es muss verhindert werden, dass durch die Maskenpflicht soziale und gesundheitliche Benachteiligungen entstehen. Der Zugang zu Schutz darf nicht vom eigenen Portemonnaie abhängen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 20.01.2021

Bedürftige Kinder und deren Familien brauchen einen direkten finanziellen Ausgleich, wenn das kostenlose Mittagessen in der Schule ausfällt. Dafür plädiert die Diakonie Deutschland angesichts des aktuellen Lockdowns und der geschlossenen Schulen sowie bei Quarantäne oder Unterricht im Wechselmodell. Der im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehene Betrag für das Schulessen muss leistungsberechtigten Kindern in der Grundsicherung (Hartz IV), beim Kinderzuschlag und im Wohngeld auch weiterhin zur Verfügung stehen, und das möglichst unbürokratisch.

„Kinder, die in Armut leben, müssen auch dann zu Mittag essen, wenn sie im Lockdown nicht in der Schule sind und zuhause lernen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bei einem Corona-bedingten Ausfall des Präsenzunterrichts die Familien nicht das Essensgeld bekommen, sondern das Essen an die Kinder nach Hause geliefert wird. „Diese Regelung geht völlig an der Realität vorbei und klappt überhaupt nicht“, sagt Loheide. „Kein Schul-Caterer beliefert Kinder einzeln zu Hause. Das Schulessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht viele bedürftige Kinder nicht mehr, obwohl diese auch zuhause eine warme Mahlzeit dringend bräuchten.“

Statt dieses Problem vernünftig zu lösen, bleibe die Bundesregierung Antworten schuldig, kritisiert Loheide. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP vom November werde lediglich festgestellt, der Bundesregierung lägen dazu keine Informationen vor, weil das Bildungs- und Teilhabepaket Ländersache sei.

Zudem ging bereits während des Lockdowns im Frühjahr die Zahl der Bewilligungen für Schulessen massiv zurück: Von März bis Mai 2020 nahm die Zahl der Anspruchsberechtigten auf ein schulisches Mittagessen mit mehr als 70.000 Kindern um etwa 17 Prozent ab. „Scheinbar wurden in mehreren Bundesländern die Anträge für kostenloses Mittagessen von Schülerinnen und Schülern angesichts der temporären Schulschließungen nicht mehr bearbeitet. Damit wurde den Kindern und Jugendlichen ihr Anspruch auf das kostenlose Schulmittagessen vorenthalten und kein Ersatz ermöglicht“, sagt Loheide. Der jetzige Lockdown dürfte erneut zu einem deutlichen Rückgang führen. „Es kann nicht sein, dass die Mittel für das Mittagessen auf Kosten bedürftiger Kinder eingespart werden. Die Mittagessenversorgung für Kinder muss auch unter Corona-Bedingungen finanziert und ermöglicht werden“, so Loheide.

Weitere Informationen:

Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923746.pdf

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.01.2021

Angesichts der geplanten Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns fordert der Paritätische Gesamtverband Sofortmaßnahmen des Bundes zur Unterstützung einkommensarmer Familien. Konkret fordert der Paritätische ein Sofortprogramm zur Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten durch eine sofortige Erhöhung von Grundsicherungsleistungen um 100 Euro monatlich, die Finanzierung von schulisch notwendigen Notebooks durch die Jobcenter und eine Neuauflage des bereits letzten Juni ausgelaufenen Moratoriums bei Mietschulden.

„Die Bundesregierung hat es in den vergangenen Monaten versäumt, dafür zu sorgen, dass einkommensarme Haushalte in der Krise nicht noch weiter abgehängt werden“, kritisierte der Hautgeschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider. „Bei all den Milliarden, die bisher zur Bewältigung der Corona-Krise ausgegeben wurden, findet sich kaum ein Cent für Menschen in Hartz IV oder Altersgrundsicherung. Wir dürfen die Ärmsten nicht länger mit gestiegenen Ausgaben für Schutzmaßnahmen und weggefallenen Hilfsangeboten aufgrund von Einrichtungsschließungen alleine lassen. Es ist vordringliche Aufgabe der Politik, in dieser Pandemie die Gesellschaft zusammenzuhalten“, appellierte Schneider.

Da die Ausstattung von Kindern aus einkommensarmen Familien mit Notebooks und anderen digitalen Lernmitteln noch immer nicht gesichert sei, müssten entsprechende Ausgaben für alle Bezugsberechtigten von Bildungs- und Teilhabeleistungen durch die Jobcenter übernommen werden. Um den unverändert hohen Bedarf an an Hygiene- und Schutzartikeln sicherzustellen und wegfallende Hilfen, etwa Schulmittagessen, unbürokratisch kompensieren zu helfen, seien die Regelleistungen in der Grundsicherung in der Pandemie um monatlich 100 Euro pro Person zu erhöhen. Darüber müsse das bereits im Juni letzten Jahres ausgelaufene Kündigungs- und Kreditmoratorium für Mieterinnen und Mieter erneuert werden. „Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dass Menschen aufgrund der andauernden Einkommenseinbußen das Dach über dem Kopf verlieren oder aufgrund einer Verschuldung ihre Strom- oder Wasserversorgung verlieren“, betonte Ulrich Schneider. Arbeitsagenturen, Jobcenter und Grundsicherungsträger müssten darüber hinaus flächendeckend persönliche Beratungsangebote bereitstellen, da die bestehenden digitalen und telefonischen Angebote eine zu hohe Hürde für viele unterstützungsbedürftige Menschen, etwa Wohnungslose, darstellten.

Der Verband wies erneut darauf hin, dass die Leistungen der Grundsicherung schon bislang viel zu niedrig bemessen gewesen seien. Mit den pandemiebedingten Mehrausgaben, die durch die viel zu geringe Regelsatzerhöhung zu Jahresbeginn, nicht annähernd ausgeglichen worden seien, habe sich die Not einkommensarmer Familien noch vergrößert. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren seien die Leistungen beispielsweise lediglich um einen Euro monatlich erhöht worden. „An grundlegenden Bildungs- und Teilhabeleistungen zu sparen, können wir uns nicht leisten“, betonte der Verband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.01.2021

Studien zeigen, dass die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen Sorgen und Ängste verstärkt. Psychische Auffälligkeiten haben demnach stark zugenommen, wie aus der Antwort (19/25228) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24280) der FDP-Fraktion hervorgeht.

In der Repräsentativstudie „Corona und Psyche“ zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen haben den Angaben zufolge 66 Prozent der 11- bis 17-Jährigen eine geminderte Lebensqualität angegeben. Bei 31 Prozent der Kinder lagen psychische Auffälligkeiten vor.

Viele Kinder und Jugendliche machen sich Sorgen wegen der Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft, die Schule oder die wirtschaftliche Lage, auch sorgen sie sich vor Ansteckung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 9 vom 04.01.2021

Durch die Covid-19-Pandemie besteht laut Bundesregierung das Risiko von Rückschlägen für den Schutz von Kinder- und Jugendrechten. Die Vereinten Nationen etwa erwarteten einen Anstieg ausbeuterischer Kinderarbeit aufgrund der Pandemie, unter anderem auch durch Schulschließungen oder aufgrund wirtschaftlicher Notlagen der Eltern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25075) auf eine Kleine Anfrage (19/23960) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bis Ende des Jahres könnten zusätzlich rund 6,7 Millionen Kinder unter fünf Jahren von akuter Mangelernährung betroffen sein, heißt es darin. Daher unterstütze das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Kinder und ihre Familien, insbesondere in Flucht- und Krisenregionen.

Derzeit bereite das BMZ außerdem nach Beratungen im Ressortkreis, mit internationalen Partnern, Durchführungsorganisationen, dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Zivilgesellschaft eine spezifische Kinderschutz-Policy für den neu einzurichtenden Jugendbeirat des Ministeriums vor. Diese solle zum Zeitpunkt seiner Konstituierung vorliegen und werde Verhaltensregeln enthalten für alle Mitglieder des Beirats und derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ, die die Arbeit des Beirats begleiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1418 vom 29.12.2020

In dieser Woche beginnt ein neuer Lockdown. Die Entscheidungen sind aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums notwendig und auch für Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft wichtig. Es ist dabei aber zentral, dass gerade jetzt der Blick auch darauf gerichtet wird, dass für Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen in den kommenden Wochen Hilfen und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen.

Nicht alle Kinder und Jugendlichen werden in den kommenden Wochen zu Hause eine entsprechende Atmosphäre und genügend Raum finden, um die Wochen altersgerecht und sicher verbringen zu können. Zudem können sie sich jetzt nicht – wie im Frühjahr und Sommer – für längere Zeit „draußen“ aufhalten. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) möchte mit diesem Zwischenruf darauf aufmerksam machen, junge Menschen in prekären Lebenslagen im Rahmen des politischen Krisenmanagements noch stärker zu beachten.

Gleichzeitig möchte das Bundesjugendkuratorium schon jetzt den Blick auf die Folgen für Kinder und Jugendliche und auf die Zeit richten, wenn Schulen und Kitas wieder öffnen. Aufgrund der schnellen Dynamik, des unterschiedlichen Zeitempfindens sowie der besonderen Verletzbarkeit im Kinder- und Jugendalter schreiben sich grundlegende Einschränkungen nachhaltig in den biografischen Verlauf von jungen Menschen ein. Die Ermöglichung von sozialen Beziehungen und die Beachtung der Gesundheitsförderung wird zu Beginn des Jahres 2021 in den Kitas, Schulen und in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von besonderer Bedeutung sein.

Das Bundesjugendkuratorium ruft dazu auf, die Rechte von jungen Menschen gerade in Krisenzeiten nachhaltig zu sichern und zu verwirklichen. Hierfür braucht es neben altersgerechten Beteiligungsformaten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Einbezug von Interessenvertreter*innen in Krisengremien auch Beziehungsangebote und soziale Räume.

Der gesamte Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahme zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratoriums vom 15.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der morgigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Kindern und ihrer Familien an. „Bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe gerade jetzt höchste Priorität haben. Wie es uns gelingt, zum einen soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in der Corona-Pandemie zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es derzeit mehr denn je. Dies betrifft vor allem sozial benachteiligte Kinder und Familien, die oftmals über weniger Ressourcen verfügen, um die Herausforderungen der Krise ohne Unterstützung zu meistern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche brauchen soziale Interaktion besonders mit Gleichaltrigen, Bewegung, kulturelle Entfaltung und politische Bildung, ansonsten nimmt ihre Entwicklung deutlichen Schaden. Deshalb sollte die Diskussion sich nicht nur um Ausgangssperren oder eine FFP2-Maskenpflicht drehen, sondern es braucht nachhaltig umsetzbare Lösungen dafür, wie es beispielsweise mit dem Kinderrecht auf Bildung weitergehen soll. Hier passiert schlichtweg zu wenig. Zugleich sind volle Büros bei gleichzeitig geschlossenen Schulen und Kitas einfach nicht vermittelbar. Zudem verdient die finanzielle Situation von Familien mit Kindern verstärkte Aufmerksamkeit. Deshalb sollten Bund und Länder eine Neuauflage des Kinderbonus auf den Weg bringen, um insbesondere von Armut betroffene Kinder und ihre Familien zu entlasten“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von Bund, Ländern und Kommunen, dass bei allen in Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen das Kindeswohl beachtet und insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen besonders aufmerksam in den Blick genommen werden und dementsprechend zügig Maßnahmen zur Unterstützung eingeleitet werden. Das gilt beispielsweise für Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.01.2021

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, warnt im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor dem Entstehen einer „Lost Generation“ von Kindern und Jugendlichen aufgrund wiederholter oder langanhaltender Kita- und Schulschließungen sowie mangelnder persönlicher Beziehungen. Bei aller Anerkennung der nötigen Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie spricht sich Hoffmann nachdrücklich für eine rasche Rückkehr von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen aus, mahnt allerdings deutliche Verbesserungen in Hygiene- und Unterrichtskonzepten sowie an technischer und räumlicher Ausstattung von Schulen und Kitas an. „Eine Politik, die die Corona-Pandemie in den Griff bekommen will, ohne Kinder und Jugendliche angemessen zu beachten, gefährdet die Zukunftschancen einer ganzen Generation“, sagte Hoffmann heute in Berlin anlässlich der neuerlichen Beratungen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Fortsetzung des Lockdowns in Deutschland. Bildungsökonomen weisen nach Hoffmanns Worten bereits auf die fatalen Folgen von Bildungs- und Qualifikationseinbußen auf spätere Gehälter und Renten hin, bis hin zu einem größeren Anteil von Geringqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt. „Kitas und Schulen weiter zu schließen, bedeutet, Kindern und Jugendlichen eine ihrer wichtigsten Entwicklungsgrundlagen zu nehmen. Ein menschenwürdiges Aufwachsen ist für Kinder und Jugendliche gleichbedeutend mit der Chance zu lernen, mit dem Recht auf Bildung und dem Leben so-zialer Beziehungen. Wer Kitas und Schulen schließt, muss auch klare und akzeptable Alternativen für Kinder, Jugendliche und Eltern formulieren und umsetzen. Diese Antworten bleibt die Politik seit Beginn des ersten Lockdown vor nun fast einem Jahr schuldig. Bis heute fehlen sowohl der erkennbare politische Wille als auch die politische Phantasie, Kitas und Schulen in der Pandemie mit Expertenwissen digital, didaktisch und baulich so zu ertüchtigen, dass Kinder, Jugendliche und Eltern nicht zu den Verlierern der Krise werden – mit langfristigen gesellschaftlichen Folgen.“ Hoffmann erneuerte seine Forderung nach einem nationalen Familiengipfel, um im Jahr 2021 die Bekämpfung der Pandemie mit den Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern abzustimmen und für wirkungsvolle Hilfsangebote zu sorgen.

Nach wie vor schenke die Politik bei ihren Maßnahmen Kindern, Jugendlichen und Eltern zu wenig Beachtung, monierte Hoffmann weiter. „Die Politik bekämpft die Pandemie zum Nachteil von Menschen, die schon heute für die Zukunft unserer Gesellschaft sorgen. Es fehlt der politische Wille, die vielfältigen Konzepte entschlossen umzusetzen, die Kindern, Jugendlichen und Eltern helfen, unter widrigen Bedingungen eine menschenwürdige Entwicklung und Lebenspraxis zu ermöglichen: Dazu kann eine Corona-Elternzeit oder ein Corona-Elterngeld ebenso gehören wie bezahlter Urlaub für Eltern oder eine Betreuungsgarantie für Schüler und Kita-Kinder in der Zeit geschlossener Kitas und Schulen. Eine weitere Mehrfachbelastung von Eltern aus Homeoffice, Hausunterricht, Haushalt, Kochen und Erziehungsarbeit darf es nicht geben! Wer glaubt, sich mit den in Deutschland begonnenen Impfungen um tragfähige schulische und familiäre Lösungen winden zu können, verkennt: Weite Teile des Jahres 2021 werden unter dem Stern der Bewältigung der Corona-Krise stehen. Daran knüpft sich die Einsicht: Die zeitpolitischen Defizite der Familienpolitik wie auch die der Digitalisierung von Schulen und dem Ausbau von Schulgebäuden werden künftig ebenso drängend beantwortet werden müssen.“
Fragen würden auch die aktuellen technologischen Förderschwerpunkte hierzulande aufwerfen, so Hoffmann: „Während junge und innovative Start-up-Unternehmen mit Milliardenhilfen unterstützt werden, kämpfen Schulsekretariate in Zeiten der Corona-Pandemie mit einer funktionierenden telefonischen Erreichbarkeit. Das ist Ausdruck einer verzerrten und skurrilen Schwerpunktsetzung auf dem Gebiet der Technologieförderung. Zukunftsinvestitionen dürfen aber gerade an Schulen nicht vorbeigehen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass das Hochindustrieland Deutschland es bislang nicht geschafft hat, Schulen zumindest in den technischen, baulichen und digitalen Grundlagen zu ertüchtigen. Die Corona-Pandemie offenbart Schwächen der Infrastruktur in unserer Gesellschaft, die schon vorher bestanden und die die Politik vor allem bei den Schulen als unverzichtbaren Bildungsträger dringend beheben muss. Dazu gehört auch die didaktische Fortbildung von Lehrern für digitales Unterrichten und eine zeitgemäße Pädagogik wie das Lernen in kleinen Gruppen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 05.01.2021

Die Corona-Pandemie hat die Familien in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Viele von ihnen sind mittlerweile vollkommen erschöpft. Hilfe finden Mütter, Väter und pflegende Angehörige bisher in den Kurberatungsstellen und Kliniken des Müttergenesungswerkes, u.a. des Evangelischen Fachverbands für Frauengesundheit (EVA). Durch die Pandemie sind die Kurkliniken in den vergangenen Monaten in eine ernste existenzielle Krise geraten. Nur durch intensive Bemühungen der Verbände und einzelner politischer Unterstützerinnen und Unterstützer haben sie zeitlich eng befristete finanzielle Hilfen des Bundes erhalten. Mit einer Online-Petition hatten sich die Diakonie Deutschland und EVA im Oktober für eine Verlängerung des Rettungsschirmes eingesetzt. Die Unterschriften und Kommentare der Unterzeichnenden belegen eindrucksvoll, wie wichtig und systemrelevant die Kurkliniken sind.

Anlässlich der Zuleitung der Unterschriften an Bundesminister Jens Spahn sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wer die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen fördern will, darf die Kurkliniken nicht im Regen stehen lassen. Die schwierige Situation der Familien und die Bedeutung privater Care-Arbeit haben in der Corona-Pandemie große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Davon zeugen auch die in kurzer Zeit gesammelten Unterschriften. Wir müssen das wirtschaftliche Aus der wichtigen gesundheitsfördernden Angebote für Familien verhindern.“

Für EVA-Vorsitzende Antje Krause ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet diese Unterstützungssysteme so um Unterstützung kämpfen müssen. „Es stellt sich die Frage: Welchen Stellenwert hat die vorrangig von Frauen und Müttern geleistete private Care-Arbeit eigentlich in der Politik und unserem Sozial- und Gesundheitswesen?“

Im nächsten Jahr wird eine neue Bundesregierung gewählt. Die Wahlprogramme der Bundestagsparteien werden sich auch an der Frage der spürbaren Wertschätzung privater Care-Arbeit und der Unterstützung für Familien messen lassen müssen. „Dies ist eine gesellschaftliche Verantwortung. Private Care-Arbeit ist bisher vor allem weiblich und damit eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit und der Verteilung von Macht. Wenn die Förderung von Gleichberechtigung der Geschlechter keine leere Worthülse sein soll, muss die Politik diese Fragen zukünftig deutlich mehr in den Blick nehmen“, so Krause.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland und des Evangelischen Fachverbands für Frauengesundheit e.V vom 17.12.2020

SCHWERPUNKT II: Frauenquote in Vorständen

Heute hat sich das Bundeskabinett mit Frauen in Führungspositionen befasst. Der Gesetzentwurf für die Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen ist endlich beschlossen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit ihren Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht lange und beharrlich für mehr Frauen in Unternehmensvorständen gekämpft. Dies zahlt sich aus: Vorstände börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Unternehmen, die ausschließlich von Männern besetzt sind, gehören bald der Vergangenheit an. Erstmals wird es verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben. Künftig gilt eine gesetzliche Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen – Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern müssen mit mindestens einer Frau besetzt sein. Zudem müssen künftig börsennotierte oder paritätisch mitbestimmte Unternehmen es begründen, wenn sie sich die Zielgröße Null für Frauen in Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstände setzen. Auch für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wird es neue verbindliche Regelungen geben. So wird eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung für Frauen und Männer in den geschäftsführenden Organen bei mehr als zwei Mitgliedern eingeführt. Dies wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.

Die Einführung der Vorstandsquote ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Verbindliche Regeln waren längst überfällig – Erfahrungen haben gezeigt, dass wir mit Freiwilligkeit nicht weiterkommen. Davon konnten wir nun endlich auch unseren Koalitionspartner überzeugen. Mit dem Gesetz tragen wir dazu bei, die Aufstiegschancen von allen Frauen zu verbessern und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Das Gesetz kommt nicht nur Frauen und Mädchen zugute, sondern unserer Gesellschaft insgesamt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 06.01.2021

Großer Schritt hin zu mehr Diversität

Heute hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein. Wir haben über viele Jahre versucht, den Frauenanteil an Führungspositionen in Unternehmen auf freiwilliger Basis zu erhöhen. Es gab immer wieder Zusagen, dies zu realisieren. Aber die Realität sieht leider anders aus. Jetzt handeln wir.

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war wichtig, dass wir nicht nur Regelungen für die Privatwirtschaft treffen, sondern dass wir als Bund mit gutem Beispiel vorangehen: im öffentlichen Dienst, bei Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung und den Krankenkassen. Gemischte Teams sind ein Erfolgsrezept – nicht nur in Krisenzeiten. Frauen in Vorständen der Unternehmen und in Leitungsorganen der Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung werden künftig dafür sorgen, dass auch in den anderen Führungsetagen qualifizierte Frauen nachrücken. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Diversität.“

Marcus Weinberg: „Der Gesetzentwurf bringt Deutschland frauenpolitisch richtig nach vorne. Zwar reden jetzt viele über die geplante Quote für Unternehmensvorstände, doch im Gesetz steckt noch mehr drin, wovon an anderer Stelle auch mehr Frauen profitieren werden. Der Bund geht mit großen Schritten in seinem Verantwortungsbereich weiter voran: Auch die gesetzlichen Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit müssen künftig eine Frau und einen Mann im Vorstand haben. Dort arbeiten viele Frauen und wir wollen, dass auch in diesem Bereich mehr Frauen in Führungsfunktionen kommen. Auch Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes müssen künftig im Vorstand mindestens eine Frau und einen Mann haben, wenn der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht.

Frauen sind in Deutschland gut ausgebildet und in der Lage, jede Tätigkeit auf allen Ebenen auszuführen. In den Führungsetagen sind sie aber vergleichsweise selten vertreten. Weniger als zehn Prozent der Vorstände in Deutschland sind Frauen. Leider hat sich da in den letzten Jahren wenig bewegt. Die Vertretung von Frauen in Führungspositionen muss Normalität werden. Wir sorgen jetzt für mehr Vorbilder.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.01.2021

Zum Kabinettsbeschluss zum Führungspositionengesetz II erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Claudia Müller, Sprecherin für Mittelstandspolitik:

Ein Zeichen für Gleichberechtigung am Ende der Kanzlerschaft von Merkel ist dieser Gesetzentwurf nicht. Der Regierungsvorschlag ist schwach und lediglich ein Minimalkonsens. Das ist für alle Frauen sehr enttäuschend. Denn die Botschaft des novellierten Führungspositionengesetz ist: Frauen dürfen mitbestimmten, aber nur ein bisschen. Angesichts des eklatant niedrigen Frauenanteils in Führungspositionen deutscher Großunternehmen ist das ein Armutszeugnis. Denn das, was nun verabschiedet werden soll, ist keine Quote, sondern nur eine Mindestbeteiligung. Die Koalition will ab einer Vorstandsgröße von vier Mitgliedern eine Frau vorschreiben, unabhängig davon wie groß dieser Vorstand ist. Anders als bei einer richtigen Quote erhöht sic h die Zahl der Frauen also in größeren Vorständen nicht automatisch. Diese Regel gilt auch nur für rund 70 Unternehmen. Mit einer solchen Minimal-Regelung schaffen wir den Kulturwandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und Diversität ganz sicher nicht. Denn um die kritische Masse zu erreichen, braucht es einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel. Wir fordern deswegen in unserem Antrag eine Mindestquote von 33 Prozent für Unternehmensvorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen bei der Neubesetzung von Vorstandsposten sowie eine Erhöhung und Ausweitung der Frauenquote für Aufsichtsräte. Zukünftig soll bei Neubestellungen von börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Mindestquote von 40 Prozent erreicht werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.01.2021

SCHWERPUNKT III: Hartz IV überwinden

Die Diakonie hat ein Modell für eine alternative Regelbedarfsermittlung vorgestellt. Für die SPD-Bundestagfraktion ist in punkto Grundsicherung klar, dass damit nicht nur das Existenzminimum sichergestellt sein muss, sondern auch soziale Teilhabe für alle, insbesondere Kinder.

„Die Höhe der Grundsicherung darf nicht nur zum Überleben reichen, sondern muss auch gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Neben einer Geldleistung gehören dazu immer auch Strukturen der Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe. Mit den Verbesserungen wie dem sozialen Arbeitsmarkt und begleitendem Coaching sind wir erste wichtige Schritte in diese Richtung gegangen.

Armut betrifft besonders die Kinder. Deswegen haben Kinder nichts in der Grundsicherung verloren. Wir wollen eine eigenständige Kindergrundsicherung, die Chancengleichheit garantiert und aus zwei Säulen besteht. Eine Säule der sozialen Infrastruktur mit beitragsfreien Ganztagsangeboten auch in den Schulen, einer Mobilitätsgarantie und inklusive Freizeitangeboten. Und eine zweite Säule mit einer Geldleistung, die sich an der Mitte und nicht den Ärmsten in unserer Gesellschaft orientiert. Niemand darf wegen seiner Kinder arm werden und jedem Kind müssen alle Türen offen stehen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.12.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die bisherigen Hartz-IV-Leistungen zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln. In einem Antrag (19/25706) begründet sie ihre Initiative mit den sozialen Schieflagen, die die im vergangenen Jahr verabschiedeten Sozialschutzpakete der Bundesregierung aufweisen würden. „Die Erfahrungen der Corona-Pandemie machen deutlich, wie kommende Krisen und notwendige wirtschaftliche Transformationsprozesse die Grundsicherung herausfordern werden. Die temporären Regelungen der Sozialschutz-Pakete zeichnen bereits den Weg zu einer vereinfachten, umfassenderen und digitaleren Leistungsgewährung vor. Sie sollten aber keine krisenbedingte Eintagsfliege, sondern der positive Ansatzpunkt für die Verbesserung der bestehenden Leistungen für alle Menschen mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen sein“, schreiben die Grünen.

Zu den Forderungen gehören unter anderem, die Regelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung so zu ändern, dass diese kostendeckend, rechtssicher und weniger streitanfällig sind. Das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern soll neu ermittelt und die Regelsätze deutlich angehoben werden. Die Regelbedarfsermittlung soll auf eine reine Statistikmethode umgestellt werden. Ferner verlangen die Grünen Verbesserungen bei der Arbeitsberatung in den Jobcentern und die Einführung einer Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 41 vom 08.01.2021

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Entwurf zu einer Reform von Hartz IV vorgelegt. Die Diakonie Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem die bisherige Hartz-IV- Logik überwunden werden kann.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Entwurf enthält wesentliche Schritte in Richtung einer Existenzsicherung, die Vertrauen und Ermutigung an die Stelle von Kontrollen und Sanktionen setzt.

Die vereinfachte Einkommens- und Vermögensanrechnung erleichtert die Leistungsgewährung deutlich. Mit dem Weiterbildungsbonus wird ein starker Anreiz gesetzt, die Qualifikation – vorrangig mit Erwerb eines Abschlusses –  der Leistungsberechtigten zu verbessern. Es ist gut und existentiell wichtig für die Menschen, in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezuges den bestehenden Wohnraum zu erhalten. Dass Sanktionen auf ein Drittel des Regelsatzes begrenzt, die ungerechtfertigten schärferen Regelungen für unter 25-Jährige abgeschafft und die Kosten der Unterkunft vor Sanktionen geschützt werden, ist längst überfällig. Im Ergebnis würde so eine Grundsicherung entstehen, die die Menschen und ihre Situation ernst nimmt und verbessert. Als weitergehenden Schritt schlägt die Diakonie vor, Sanktionen abzuschaffen und das Existenzminimum grundsätzlich zu garantieren.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/hartz-iv-saetze-lebensnah-berechnen-diakonie-stellt-alternativ-modell-vor

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.01.2021

Zum Beschluss der grünen Bundestagsfraktion zu einer Garantiesicherung erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Respekt und Ermutigung müssen in der Existenzsicherung endlich Wirklichkeit werden. Dieser großen Reformaufgabe wird sich die nächste Bundesregierung in der kommenden Wahlperiode stellen müssen – unabhängig davon, von welchen Parteien sie getragen wird. Der Beschluss der Grünen-Bundestagsfraktion berücksichtigt wesentliche Anforderungen des Diakonie-Reformkonzepts: eine methodisch sauber ermittelte und ausreichende Existenzsicherung, bessere und unkomplizierte Zuverdienstmöglichkeiten und der Verzicht auf Sanktionen. So kann das heutige Hartz IV-System überwunden werden.

Die Diakonie schlägt außerdem vor, eine flächendeckende unabhängige Sozialberatung und eine konsequent anreizorientierte Arbeitsförderung umzusetzen. Dies gibt den Menschen im Hartz-IV-Bezug Würde zurück und entlastet perspektivisch auch die öffentlichen Haushalte.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/hartz-iv-saetze-lebensnah-berechnen-diakonie-stellt-alternativ-modell-vor

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.01.2021

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz in Kraft, das die Höhe des Existenzminimums festlegt. Die Diakonie Deutschland fordert, die Berechnungsmethode für die Regelsätze in der Grundsicherung („Hartz IV„) grundlegend zu reformieren und an die Lebenswirklichkeit von Leistungsberechtigen anzupassen. Dazu hat die Diakonie Deutschland am Freitag ein Rechenkonzept vorgelegt, das von der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker erarbeitet wurde. Es gewährleistet ein realistisches Existenzminimum, wahrt aber zugleich den Abstand der Regelsätze zu den mittleren Einkommen.  

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Menschen, die Grundsicherung beziehen, müssen davon menschenwürdig leben und soziale Teilhabe erfahren können. Das Modell der Diakonie schlägt eine Berechnung vor, die Fehler der Vergangenheit und willkürliche Streichungen von Ausgaben vermeidet. Mit diesem Konzept wird ein realistischer Regelsatz ermittelt, der das Lebensnotwendige und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, zugleich aber auch einen Abstand der Regelsätze zu den mittleren Einkommen wahrt.“

Der Kern des Diakonie-Rechenmodells: Referenzausgaben für physische Grundbedarfe wie Nahrung und Kleidung dürfen um maximal 25 Prozent, die weiteren Ausgaben um nicht mehr als 40 Prozent hinter dem zurückbleiben, was die gesellschaftliche Mitte ausgibt. Dazu wird eine statistische Vergleichsgruppe mit niedrigen Einkommen identifiziert, die diesen Vorgaben am nächsten kommt. Anhand dieser wird der Regelsatz ermittelt. Sie wird mit dem nach Einkommen mittleren Fünftel der Haushalte verglichen. „Das neue Verfahren belässt einen politischen Entscheidungsspielraum, stellt aber auch sicher, dass der Abstand zwischen dem Existenzminimum und dem mittleren Lebensstandard nicht zu groß ist. Es ist transparent und nimmt keine willkürlichen Kürzungen vor“, sagt Gutachterin Dr. Irene Becker.

Maria Loheide betont: „Dieser Vorschlag macht deutlich: In der Sozialpolitik müssen wir offen darüber diskutieren, wie weit das Existenzminimum sich von dem entfernen darf und soll, was in der gesellschaftlichen Mitte normal ist. An die Stelle willkürlicher Entscheidungen in Rechendetails gehört eine klare und transparente Festlegung dieses Abstands.“

Auf Grundlage des Diakonie-Modells könnte das Statistische Bundesamt die Auswertung der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorbereiten. Die Diakonie schlägt vor, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die die Methodik der Regelsatzermittlung weiterentwickelt. „Wir müssen bereits jetzt Weichen für eine korrekte Berechnung im Jahr 2024 stellen. Es ist genug Zeit, Expertise aus Wissenschaft und Verbänden zu nutzen, damit methodische Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden“, so Loheide.

Bericht Regelbedarfsbemessung – eine Alternative zum gesetzlichen Verfahren: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Bericht_RegelbedarfeAlternativ.pdf

Methodischer Überblick: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-12-18_UEberblick_Regelsatzgutachten.pdf

Statement Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-12-18_Statement_Maria_Loheide.pdf

Statement Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-12-18_Statement_Dr_Irene_Becker.pdf

Folien zum Statement von Dr. Irene Becker: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Folien_zumStatement_Irene_Becker.pdf

FAQ Regelsatz: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-12-18_FAQ_Regelsatz.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.12.2020

Als „großen Wurf“ begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband das heute von der Grünen Bundestagsfraktion vorgestellte Konzept einer Garantiesicherung für einkommensarme Menschen. Auch wenn man über Details diskutieren könne, sei das Grüne Modell eine glaubhafte politische Ansage für einer Überwindung von Hartz IV.

„Ein jeder Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung muss sich daran messen lassen, ob er tatsächlich Armut beseitigt sowie die Misstrauenskultur und das negative Menschenbild in Hartz beendet“, macht Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider die Position des Verbandes deutlich. Eine sehr deutliche und am wirklichen Bedarf orientierte Erhöhung der Regelleistungen, die Abschaffung der Sanktionen und die Zurücknahme überzogener Kontrollen seien die wesentlichen Prüfkriterien für einen Vorschlag, der sich Reform nennen möchte. Das Grüne Konzept für eins Garantiesicherung werde diesen Kriterien gerecht. „Der Vorschlag der Grünen eröffnet im Gegensatz zu so manchem Auf-der-Stelle-Treten und politischem Klein-Klein echte Reformperspektive“, betont Schneider.

Ausdrücklich unterstütze der Paritätische Gesamtverband die Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV auf über 600 Euro, wie es die Grünen vorsehen. „Alles, was darunter bleibt, beseitigt keine Armut, sondern zementiert sie“, klagt Schneider. Dies betreffe ausdrücklich auch die letzte Erhöhung der Regelsätze um lediglich 14 auf 446 Euro, die einem armutspolitischen Offenbarungseid der Bundesregierung gleichkäme.

Auf „uneingeschränkte Zustimmung“ stößt ebenfalls die geplante Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV, die der Verband als grundgesetzwidrig und „völlig überholte Rohrstockpädagogik“ kritisiert. „Was die Sanktionen in Hartz IV anbelangt, braucht es einen ganz klaren Schnitt ohne Hintertüren und Kompromisse“, betont Schneider. „Anders lässt sich das misanthropische Menschenbild, das Hartz IV prägt, nicht überwinden“. Auch Hartz IV-Bezieher hätten ein Anrecht auf Bürgerfreundlichkeit, anstatt permanentem Mistrauen und Verdächtigungen ausgesetzt zu sein.

Insofern sei auch die Abschaffung der aufwendigen, aber meist völlig sinnlosen Vermögensprüfung nur zu unterstützen. Eine Selbstauskunft, wie sie die Grünen vorschlagen, reiche bei Menschen, die in aller Regel ohnehin kaum Erspartes hätten, völlig aus. Die Anhebung der Vermögensfreigrenze auf 60.000 Euro sei in jedem Falle beizubehalten.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.01.2021

SCHWERPUNKT IV: Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.

Nach dem Entwurf soll in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz folgende Formulierung aufgenommen werden (neuer Text unterstrichen):

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:

„Der Schutz der Kinderrechte muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft sein. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.

Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz kann noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden. Dazu brauchen wir eine breite parlamentarische Mehrheit, die wir nur mit einer konstruktiven Haltung und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten erreichen können. Wir dürfen diese historische Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen lassen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erklärt:

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Es ist wichtig, dass wir dafür das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen und die Rechte der Kinder überall sichtbarer machen – vor allem endlich auch im Grundgesetz, unserem Wertekompass. Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses historische Vorhaben weiter voranzubringen. Ich setze darauf, dass wir im parlamentarischen Verfahren zu einem guten Ergebnis kommen. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir die Interessen der Kinder stets besonders im Blick behalten müssen, dies aber leider noch nicht überall selbstverständlich ist. Umso wichtiger ist es deshalb, gerade jetzt die Kinderrechte großzuschreiben – in unser Grundgesetz.“

Der Regierungsentwurf geht auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück und setzt die Einigung auf einen Regelungstext um, welche eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am 12. Januar erzielt hatte.

Zu den wesentlichen Punkten gehören:

Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts

Die Grundrechtssubjektivität besagt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist im Regelungstext so umgesetzt, dass ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Achtung und Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte verankert ist. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt.

Verankerung des Kindeswohlprinzips

Das Kindeswohl als handlungsleitender Aspekt soll ausdrücklich in der Verfassung verankert werden und bei staatlichem Handeln angemessen berücksichtigt werden. Das wird die Elternrechte nicht schmälern. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Staat in Elternrechte nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls eingreifen darf. 

Gehörsrecht des Kindes

Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör bei Einzelentscheidungen von Gerichten oder Behörden in eigenen Angelegenheiten wird bekräftigt. Sie können ihre Meinung äußern und diese ist zu berücksichtigen.

Rechtsstellung Eltern

Das Verhältnis von Eltern und Staat bleibt unberührt. Die Rechte und Pflichten der Eltern bleiben bestehen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.01.2021

Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat heute einen Regelungstext für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, die die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorsieht. Für den Regelungstext wurde sich für Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz auf folgende Formulierung geeinigt (neuer Text kursiv): „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Ich bin sehr froh, dass wir uns jetzt auf einen Regelungstext geeinigt haben, um die Kinderrechte im Grundgesetz besser sichtbar zu machen. Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt. Der Schutz der Kinderrechte wird damit zu einem Leitbild für unsere Gesellschaft. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden. Der Koalitionsvertrag enthält einen klaren Auftrag, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Den setzen wir nun um. Nach langem Ringen haben wir uns auf eine Formulierung geeinigt, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dies war nicht einfach, aber der Schutz unserer Kinder war diese Anstrengung wert. Wir haben eine ausgewogene Regelung gefunden, die sich harmonisch ins Grundgesetz einfügt. Jetzt müssen zügig die nächsten Schritte folgen, damit wir die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode realisieren können. Um die nötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu erzielen, brauchen wir eine konstruktive Haltung und Kompromissbereitschaft auch von Seiten der Opposition. Ich appelliere an alle Beteiligten, diese hart erkämpfte Chance auf eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Das sind wir unseren Kindern schuldig.“

Mit dem Regelungsentwurf werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die Beschlüsse einer vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe umgesetzt. Zu den wesentlichen Punkten gehören:

Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts. Die Grundrechtssubjektivität besagt, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Diese an sich selbstverständliche Feststellung ist im Regelungstext so umgesetzt, dass ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Achtung und Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte verankert ist. Insbesondere wird das Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit genannt.

Verankerung des Kindeswohlprinzips: Das Kindeswohl als handlungsleitender Aspekt soll ausdrücklich in der Verfassung verankert werden und bei staatlichem Handeln angemessen berücksichtigt werden. Das wird die Elternrechte nicht schmälern. Vielmehr bleibt es dabei, dass der Staat in Elternrechte nur bei konkreter Gefährdung des Kindeswohls eingreifen darf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 12.01.2021

Zum Formulierungsvorschlag der Bundesregierung für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ausgerechnet in einer Zeit, wo das Kindeswohl und Kinderrechte regelmäßig hinten herunterfallen, schließen Union und SPD einen faulen Kompromiss, der keinerlei Fortschritt für die Kinderrechte in Deutschland bedeutet. Die jetzige Formulierung, wonach Kinderrechte im Grundgesetz „angemessen“ zu berücksichtigen seien, fällt nicht nur hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die bereits geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück, sondern ist noch einmal schwächer als der erste Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht vom November 2019.

So fehlen der besondere Schutz der staatlichen Ordnung für Kinder und des Kindeswillens völlig. Auch fehlt es an umfassenden Beteiligungsrechten der Kinder. Darüber hinaus ist die Formulierung nach einer „angemessenen“ Berücksichtigung des Kindeswohls zu schwach und hat keinerlei Steuerungswirkung.

Aus Kreisen der SPD ist zu vernehmen, dass die Verfassungsänderung nur ein erster Schritt sei. Bei einer solch grundlegenden Verfassungsänderung gibt es aber keinen ersten und zweiten Versuch, sondern es muss gleich von Anfang an stimmen.

Wir setzen uns seit Langem für eine starke Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz sein. Eine bloße Staatszielbestimmung ist unzureichend. Es braucht daher aktive Kinderrechte, die neben dem Recht von Kindern auf Schutz und Förderung auch die Beteiligung an den Entscheidungsprozessen enthält, die sie selbst betreffen. Wir sind bereit für konstruktive Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren, allerdings hat sich die SPD nur wenig kompromissbereit im Verfahren zum Sexualstrafrecht gezeigt. Eins wollen wir daher klarstellen: Wir werden für faule Kompromisse nicht zur Verfügung stehen.

Wir haben bereits im Juni 2019 eine starke Formulierung gefunden und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Artikel 6 des Grundgesetzes ausdrücklich verankert und Kinder neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.

Gerade jetzt in der Pandemie hätten Kinderrechte im Grundgesetz einen Unterschied gemacht. So hätte die Situation in den Kitas und Schulen gleich zu Beginn höchste Priorität erfahren. Auch der zunehmende Rückzug ins Private birgt für Kinder die Gefahr zunehmender häuslicher Gewalt, die unzureichend thematisiert wird. Damit wir für unsere Kinder in der Zukunft einen echten Mehrwert schaffen können, muss die Koalition ihren Vorschlag dringend nachbessern, damit Kinder endlich die starken Rechte im Grundgesetz bekommen, die ihnen zustehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.01.2021

„Dass die Bundesregierung zum Ende der Wahlperiode nun einen Vorschlag auf den Tisch legt, um die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz umzusetzen, ist zu begrüßen, dass sie damit allerdings unter die Standards der UN-Kinderrechtskonvention fällt, ist nicht hinnehmbar“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den Formulierungsvorschlag der Bundesregierung. Norbert Müller weiter:

„Grundsätzlich gibt es drei Varianten: Kinderrechte können mit einer Aufnahme im Grundgesetz gestärkt werden oder der Status Quo kann bestätigt werden oder man kann es so machen wie die Bundesregierung, nämlich zurückfallen. Das darf nicht das Ergebnis eines gesellschaftlichen Diskurses aus drei Jahrzehnten sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, der eine Stärkung der Kinderrechte insbesondere bezüglich Förderung, Beteiligung und Schutz beinhaltet. Wir haben zuletzt 2019 einen Formulierungsvorschlag auf den Tisch gelegt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.01.2021

Die Bundesregierung hat heute die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Die Arbeiterwohlfahrt befürwortet diesen überfälligen Schritt.

Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich schon lange für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass es der Regierungsfraktion noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, sich auf einen Kompromissvorschlag für einen Verfassungszusatz zu Kinderrechten zu verständigen“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Jens M. Schubert. „Allerdings ist aus Sicht der AWO gleichzeitig zu kritisieren, dass keine weitreichenderen Formulierungen in Artikel 6 des Grundgesetzes gewählt wurden. Denn dies wäre mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention möglich und aus Sicht der AWO wünschenswert gewesen,“ so Schubert weiter.

Mit ihrem Bundeskonferenz-Beschluss 2016 hatte sich die AWO dem Formulierungsvorschlag des „Aktionsbündnis Kinderrechte“ angeschlossen und für die Verankerung in Art. 6 GG gefordert:

a) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

b) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag.

c) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

d) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 20.01.2021

Eine Arbeitsgruppe von CDU, CSU und SPD hat sich auf einen Formulierungsvorschlag zur Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt ausdrücklich die Erklärung der Regierungsparteien zur elterlichen Erstverantwortung.

Der DFV teilt das Anliegen der Koalition, die Rechte und das Wohl von Kindern umfassend zu schützen und Familien zu stärken. „Für den Deutschen Familienverband haben die Regierungsparteien nach vielen Jahren der Diskussion einen guten Kompromiss gefunden“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Den Kinderrechten wurde der Weg in die Verfassung geebnet.“

Bei jeder Grundgesetzänderung muss sichergestellt sein, dass die fein austarierte Balance aus elterlicher Erstverantwortung und Wächteramt des Staates nicht gefährdet wird. Durch die nun gefundene Formulierung bleibt bei der Förderung von Kinderrechten gesichert, dass das verfassungsgemäße natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder gewahrt bleibt. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht in mehrfachen Entscheidungen immer wieder klargestellt.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern am besten. Nicht der Staat. Die Erstverantwortung der Eltern verdeutlicht, dass die Kinderrechte nicht gegen die Elternrechte aufgestellt sind. Die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen.

„Innenminister Seehofer und Justizministerin Lambrecht haben erstmals in der Kinderrechtediskussion einen entscheidenden Grundsatz festgeschrieben: Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt. Dieser Satz ist wichtig für die gesellschaftliche Akzeptanz der Kinderrechte“, so Zeh.

Das bestehende staatliche Wächteramt bleibt weiterhin in einer besonderen Verantwortung. Die verfassungsrechtliche Balance zwischen Kindern, Eltern und öffentlicher Hand würde durch den aktuellen Formulierungsvorschlag nicht gestört, sondern zu Gunsten der Kinder sogar präzisiert. Jedes Kind könne sich unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.01.2021

Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, hat sich die Bundesregierung offenbar auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Die zuständige Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung soll den Entwurf heute Abend endgültig beschließen.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzesänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.01.2021

Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, hat sich die Bundesregierung offenbar auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz verständigt. Die zuständige Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung soll den Entwurf heute Abend endgültig beschließen.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzesänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.01.2021

Angesichts des bekanntgewordenen Formulierungsvorschlags der großen Koalition, Kinderrechte in der Verfassung sichtbar zu machen, spricht sich der Familienbund der Katholiken gegen eine Verfassungsänderung aus. „Der wortreiche Passus, auf dem sich die große Koalition nun geeinigt hat, scheint zwar mit Blick auf die Einschränkung von Elternrechten weitgehend entschärft, bleibt aber für die Stellung von Kindern in unserem Rechtssystem folgenlos und bietet Anlass für Missverständnisse.“ Zu dieser Einschätzung kommt Familienbund-Präsident Ulrich Hoffnung heute in Berlin. „Das geltende Verfassungsrecht schützt Kinder immer noch am besten. Es wird auch weiter die konkrete Einzelgesetzgebung sein, wie die Kinder- und Jugendhilfe, die die Lebenslage von Kindern konkret verändern können, nicht die abstrakte Verfassungsgesetzgebung.“ Erleichtert zeigt sich der Verband, dass die primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern unangetastet bleiben soll. Die jetzt vorgeschlagene Formulierung enthält den ausdrücklichen Satz: „Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ „Das ist ein Fortschritt“, so Hoffmann, „der mögliche rechtliche Nebenwirkungen einer Verfassungsänderung, wie Eingriffe in die Eltern-Kind-Beziehung, verhindern soll. Jede Textänderung birgt jedoch auch die Gefahr einer unbeabsichtigten Inhaltsänderung. Daher spricht sich der Familienbund dafür aus, angesichts einer allgemein als gut erachteten verfassungsrechtlichen Regelung, von einer Verfassungsänderung abzusehen.“

„Der von den Koalitionären jetzt vorgelegte Formulierungsvorschlag verweist darauf, dass die „verfassungsmäßigen“ Rechte der Kinder zu achten und zu schützen sind und der „verfassungsrechtliche“ Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör zu wahren ist“, sagte Hoffmann weiter. „Der Koalitionsentwurf bringt damit zum Ausdruck, dass kein neues Kindergrundrecht geschafften werden soll, sondern vielmehr die bestehenden verfassungsmäßigen Rechte noch einmal bekräftigt werden sollen.“

Hoffmann begrüßte auch, dass die Kinderrechte „angemessen“ und nicht generell allen anderen Rechten „vorrangig“ zu berücksichtigen sind. Das ermöglicht eine sachgerechte Abwägung im Einzelfall, die immer auch die eminent wichtige Stellung von Kindern in unserer Gesellschaft mitberücksichtigt.“

Die neue Formulierung begrenze die Probleme, sie sei aber weiterhin überflüssig, so Hoffmann. „Es bleibt widersinnig, eine Verfassungsänderung mit der Zielsetzung durchzuführen, dass sich möglichst wenig ändern soll, weil die derzeitige Rechtslage gut ist. Das Sichtbarmachen bereits bestehender Kindergrundrechte kann keine Rechtfertigung sein. Zum einen sind die Kindergrundrechte bereits sichtbar. Wenn das Grundgesetz, die Rechte aller beschreibt, ergibt sich zweifellos, dass auch Kinder gemeint sind. Zum anderen birgt jede Textänderung der Verfassung die Gefahr einer unbeabsichtigten Inhaltsänderung.
Eine solche Gefahr sollte man bei einer von allen Seiten als gut beschriebenen Rechtslage nicht eingehen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 12.01.2021

Der KRFD begrüßt die gefundene Lösung für die Aufnahme der Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes. Der Auftrag, dem sich die Bundesregierung gestellt hat, war höchst anspruchsvoll. Es galt, einerseits die Eingriffe des Staates in die familiäre Selbstbestimmung und das Elternrecht zu vermeiden sowie den Grundrechtsanspruch des besonderen Schutzes der Familie zu wahren. Andererseits sollten die bestehenden Grundrechte der Kinder deutlich sichtbar gemacht und das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anerkannte Prinzip des Kindeswohls ausdrücklich und angemessen im Grundgesetz verankert werden. Den Herausforderungen dieses Auftrages ist die Bundesregierung mit den vier ergänzenden Sätzen, die in Art.6 Abs. 2 hinzugefügt worden, gerecht geworden.

Kinder sind in vollem Umfang Träger von Grundrechten, insofern bestand bislang keine Schutzlücke. Sie werden durch die Menschenwürde und weitere Grundrechte in ihren unveräußerlichen Rechten geschützt, sie sind unmittelbarer Träger der Rechte auch wenn sie diese je nach Alter und noch nicht selbstständig ausüben können. Der Staat schützt und akzeptiert die Familien in besonderem Maße und greift nur in Fällen ein, in denen das Kindeswohl nicht anders geschützt werden kann.

Ob Kinderrechte eigens in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen und ob nicht die grundgesetzlich verbürgten Menschenrechte den Kindern bereits vollen Schutz gewähren, wird seit über 20 Jahren kontrovers diskutiert. Die Diskussion hat gelegentlich jene in konträre Stellung gebracht, die sich im Kern, nämlich der Sorge um das Kindeswohl, einig waren. Der KRFD hat die Diskussion intensiv verfolgt und sich dafür eingesetzt, das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat nicht einseitig zu Lasten der Familien und der familiären Selbstbestimmung zu verändern. Das klare Bekenntnis des Gesetzgebers zur Erstverantwortung der Eltern trägt dieser Sorge Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 15.01.2021

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der die Rechte von Kindern im Deutschen Grundgesetz besser sichtbar und durchsetzbar machen soll. Konkret soll dazu Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes so geändert werden, dass Kindern mehr politische Teilhabe möglich ist und ihr Wohl stets mitbedacht werden muss.

Plan International Deutschland begrüßt die Einigung der Bundesregierung, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Allerdings fordert die Kinderrechtsorganisation Nachbesserungen bei der Formulierung der Gesetzesreform. „Kinder haben besondere Bedürfnisse und brauchen deshalb über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte – ein Prinzip, das mit der UN-Kinderrechtskonvention auf internationaler Ebene bereits seit über 30 Jahren gilt“, sagt Maike Röttger, Vorsitzende der Geschäftsführung. „Ein Gesetz, das Kinderrechte im Grundgesetz verankert, muss deshalb sicherstellen, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte der Kinder auch tatsächlich umfassend verwirklicht werden. Das ist mit der geplanten Formulierung nur unzureichend der Fall.“

So müsse das Kindeswohl als „vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Bislang sieht der Entwurf der Bundesregierung lediglich eine „angemessene“ Berücksichtigung vor. Maike Röttger: „Kinder haben nicht nur das Recht darauf, dass ihre Meinung bei Rechtsverfahren angehört wird, sondern auch inhaltlich gewürdigt und bei der Urteilsfindung entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt wird. Hier braucht es dringend Nachbesserungen, die wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu erreichen hoffen.“

Gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Verbänden und Organisationen setzt Plan International Deutschland sich als Teil der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ seit vielen Jahren für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Denn die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland bislang nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht normenhierarchisch unterhalb der Verfassung. Wenn es zu Konflikten zwischen der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz kommt, hat das Grundgesetz demnach Vorrang. Daher ist es besonders wichtig, einen bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang sowie die Beteiligungsrechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

„Kinder sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern“, so Maike Röttger.

Union und SPD wollen das Grundgesetz noch vor der Bundestagswahl im September ändern. Dafür ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig.

Quelle: Pressemitteilung Plan International Deutschland e.V. vom 12.01.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Gleichstellungsindex 2020 – nur minimale Fortschritte bei der Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden

Es besteht weiterhin großer Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2020, den das Statistische Bundesamt heute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

Nachdem im Jahr 2019 noch eine Steigerung des Anteils von Frauen in den Leitungsfunktionen in Höhe von zwei Prozentpunkten erzielt werden konnte, hat sich die Steigerung im Berichtsjahr 2020 auf knapp einen Prozentpunkt halbiert. 21 von 24 Behörden beschäftigen immer noch deutlich mehr Männer als Frauen in Führungspositionen. Auf Ebene der Referatsleitungen waren 2020 wie bereits im Vorjahr 38 Prozent der Führungskräfte weiblich. Auf Unterabteilungsleitungs- und Abteilungsebene waren es fast ein Drittel. Auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen konnte erfreulicherweise ein Anstieg um sechs Prozentpunkte auf 25 Prozent erzielt werden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Nicht nur die Wirtschaft, auch der Bund ist aufgefordert, mehr für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen zu tun. Die Bundesbehörden müssen sogar eine Vorbildrolle einnehmen. Im Entwurf des Zweiten Führungspositionengesetzes verankern wir deshalb das Ziel, bis Ende 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Bundes zu erreichen, als 50:50. Der aktuelle Gleichstellungsindex und seine Entwicklung zeigen, was zu tun ist, nämlich die Dynamik beim Aufholprozess deutlich zu erhöhen.“

Der Gleichstellungsindex 2020 zeigt auch, dass das vorhandene Führungskräftepotenzial unter den Teilzeitbeschäftigten noch nicht ausreichend genutzt wird. Führen in Teilzeit ist noch immer die Ausnahme.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Daten beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 bzw. auf den Stichtag 30.06.2020.

Der Gleichstellungsindex kann hier abgerufen werden: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/gleichstellungsindex-5799901207004.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.01.2021

Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat dem Adoptionshilfe-Gesetz zu.

Der Bundesrat hat heute in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Adoptionshilfe-Gesetz zugestimmt. Bereits gestern hatte der Bundestag die Reform gebilligt. Vorausgegangen war eine Einigung zu den noch strittigen Fragen am 10. Dezember 2020 im Vermittlungsausschuss.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Heute ist ein wichtiger Tag für alle, die über den Weg der Adoption eine Familie gründen wollen. Nach der Zustimmung der Länder kann jetzt unser modernes Adoptionshilfe-Gesetz kommen. Die letzte Hürde fiel im Vermittlungsausschuss – durch die Einigung, dass die künftig verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle im Vorfeld einer Stiefkindadoption nicht für lesbische Paare gilt, deren gemeinsames Wunschkind in ihre Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird. Damit stellen wir sicher, dass lesbischen Paaren der Weg zur Familiengründung nicht zusätzlich erschwert wird. Künftig erhalten alle Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und vor allem die Kinder mehr Hilfe und Unterstützung. Wir verbessern die Beratung, Aufklärung und Vermittlung und wir machen verbindlichere Vorgaben bei Auslandsadoptionen, um Kinder vor Menschenhandel zu schützen. All das kann nun zügig in Kraft treten. Viele Familien und Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung warten seit Langem darauf.“

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption sichert die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen. Vor einer Stiefkindadoption wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Nicht zur Beratung verpflichtet sind lesbische Paare, deren Kind in ihre bestehende Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird und die Partnerin der Geburtsmutter es im Rahmen der Stiefkindadoption adoptiert.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Das Adoptionshilfe-Gesetz soll zu einem offeneren Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.12.2020

Die Mieterinitiative der SPD-Bundestagsfraktion nimmt Fahrt auf. Dass Beschlusspapier der Klausur stellt klar: Mietwohnungen und Gewerberäume müssen für die breite Masse bezahlbar sein. Mit diesem Ziel im Blick arbeiten wir für eine weitere Stärkung des sozialen Mietrechts, wollen den Mietspiegel rechtsicher machen sowie kleine Gewerbetreibende und soziale Einrichtungen besser schützen.

„Wir stehen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und sehen den dringenden Bedarf, die energetische Sanierung im Gebäudesektor voranzutreiben. Die seit 1. Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung ist dafür ein weiterer wichtiger Schritt. Dieser darf allerdings nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Wer in schlecht sanierten Wohnungen lebt, darf nicht noch zusätzlich belastet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und will die Kosten der CO2-Bepreisung zu 100 Prozent auf die Eigentümerinnen und Eigentümer umlegen.

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für die Reform des Mietspiegels vorgelegt. Diesen wollen wir schnellstmöglich umsetzen. Hierbei wollen wir – um Schlupflöcher zu schließen – auch die Möglichkeit streichen, Mieten unter Angabe dreier Vergleichswohnungen erhöhen zu können, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist.

Vor allem die Kleinstgewerbetreibenden sowie soziale Projekte und Einrichtungen in Innenstädten bedürfen des besonderen mietrechtlichen Schutzes. Um deren zunehmende Vertreibung zu stoppen, wollen wir die soziale Funktion des Mietrechts, wo es sinnvoll ist, auf Gewerbetreibende übertragen. Für diese sollen dann ebenfalls Regelungen des sozialen Mietrechts gelten, wie ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen. Denkbar ist auch die Einführung eines Gewerbemietspiegels analog zur Mietpreisbremse. Ein solcher Schutz ist unverzichtbar, um die vielfältige Mischung aus kleinen Gewerbebetrieben, sozialen und kulturellen Projekten sowie Wohnraum in den Städten zu erhalten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 08.01.2021

Unsere Gesellschaft wird individualisierter, mobiler und digitaler. Wer wenige soziale Kontakt hat, leidet auch häufiger unter Einsamkeit. Davon sind junge Menschen, die auf Grund ihrer digitalen und mobilen Lebensweise weniger Bindungen aufbauen können, genauso betroffen wie Seniorinnen und Senioren. Dazu können Sie Marcus Weinberg, den Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gerne wie folgt zitieren:

„Als Familien-, Senioren- und Jugendpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen wir uns dafür aus, eine nationale Strategie gegen Einsamkeit aufzusetzen. Wir müssen Gründe, Wirkungen und Folgen der Einsamkeit vertiefter erforschen und uns genau anschauen, welche Maßnahmen erfolgreich der Prävention dienen und welche Einsamkeit gezielt bekämpfen. Diese Maßnahmen reichen vom Besuchsdienst bei Betroffenen über generationenübergreifendes Bauen bis zu sozialen Angeboten im nahen Wohnumfeld. Die Bekämpfung der Einsamkeit ist ein Querschnittsthema und ein Auftrag an alle Ebenen.

Einsamkeit macht krank – seelisch und körperlich. Die Ursachen von Einsamkeit sind nicht nur im Persönlichen zu suchen und die Folgen betreffen die Gemeinschaft als Ganze. Die Alterung der Gesellschaft, Digitalisierung, zunehmende Mobilität in der Arbeitswelt und Urbanisierung können Einsamkeit verstärken. Einsamkeit ist mittlerweile ein Phänomen aller Generationen. Auch die 20 bis 40-Jährigen sind betroffen. Sorgen bereitet uns besonders, dass unter den Jugendlichen die Einsamkeit besonders schnell zunimmt. Die digitale Welt ersetzt den sozialen Kontakt und die soziale Interaktion. Das verändert die Menschen und führt nicht selten auch zu politischen Radikalisierungen. Einsamkeitsprävention ist also auch eine Frage des demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenhalts.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 15.12.2020

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Dezember 2020 erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt werden uns auch im neuen Jahr noch länger beschäftigen. Die Bundesregierung muss aufhören, nur auf Sicht zu fahren. Wir müssen endlich die Zukunft wieder in den Blick nehmen.

Kurzfristig ist es wichtig, Neueinstellungen stärker zu fördern. Es darf nicht sein, dass sich Arbeitslosigkeit weiter verfestigt und insbesondere jungen Menschen muss der Start ins Erwerbsleben erleichtert werden.

Gleichzeitig müssen zukünftige Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt endlich angepackt werden. Die Bundesregierung hat es leider versäumt, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit schon während der Corona-Krise mit einer Weiterbildungsoffensive zu verknüpfen. Es müssen Anreize geschaffen werden, sich in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit weiterzubilden. Wir schlagen daher einen Weiterbildungsbonus von 200 Euro auf das Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld vor.

Zudem müssen Selbständige und Menschen mit Minijobs besser abgesichert und gefördert werden. Wir Grüne wollen die Arbeitslosenversicherung für alle Erwerbstätigen öffnen und zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln, damit wir auch für künftige Krisen gut gewappnet sind.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.01.2021

Zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an diesem Montag zum Thema „Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik

Die Zahl der Wohnungslosen steigt seit Jahren an, betroffen sind auch immer mehr junge Menschen, die häufig in „versteckter“ Wohnungslosigkeit leben, also „Sofa-Hopping“ betreiben. Schätzungen zufolge sind mehrere Zehntausende betroffen. Allerdings gibt es eine hohe Dunkelziffer, eben weil viele junge Menschen bei Freunden, Bekannten oder Verwandten unterkommen. Dadurch entstehen oft Abhängigkeits- und sogar Ausbeutungsverhältnisse.

Um die Situation dieser jungen Menschen zu verbessern, haben wir einen Antrag vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen und beispielsweise ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu entwickeln sowie ein bundesweites Netz an Wohnangeboten und Notschlafstellen zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Jugendhilfe bis zum Ende des 25. Lebensjahres ausweiten und als Rechtsanspruch festschreiben.

Die öffentliche Anhörung an diesem Montag kam aufgrund unserer Initiative zustande, weil wir den Fokus auf dieses bislang bundespolitisch sehr vernachlässigte Thema lenken wollen. Junge Menschen ohne Wohnung brauchen endlich mehr Aufmerksamkeit, mehr Unterstützung, mehr Hilfen.

Auch die zur Anhörung geladenen Sachverständigen befürworten unsere Forderungen. Es ist gut, dass die Anhörung jetzt, wo ein langer Winter beginnt, stattfindet. Junge Wohnungslose, die auf der Straße leben, brauchen auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise dringend sichere Notschlafstellen und ausreichende Beratung.

Wohnungslosigkeit ist eine extreme Form sozialer Ausgrenzung, die die Entwicklung und die Lebensperspektive junger Menschen nachhaltig schmälert. Es ist eine politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihr konsequent entgegenzuwirken. In Zeiten der Pandemie mehr denn je.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.12.2020

Breite Zustimmung haben die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen von Sachverständigen für ihre Initiativen gegen Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen erfahren. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag unter der Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) begrüßten die Experten ausdrücklich, dass mit den Anträgen von Linksfraktion (19/24642) und Grünen (19/20785) das Problem auf die Agenda des Parlamentes komme. Zwar gab es durchaus Kritik im Detail, doch waren sich die Sachverständigen einig, dass dringender politischer Handlungsbedarf bestehe. Steigende Mieten und knapper Wohnraum hätten die Zahl wohnungsloser junger Menschen steigen lassen. „Sie sind längst kein Randphänomen mehr“, unterstrich einer der Experten. Auch die Corona-Pandemie habe die Situation der Betroffenen zusätzlich verschärft.

So wies etwa Sascha Facius, wissenschaftlicher Referent beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, darauf hin, dass Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zufolge 2018 etwa 19.000 Kinder und minderjährige Jugendliche wohnungslos waren. Auch eine Studie zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung komme zu dem Ergebnis, dass 2018 „jede fünfte von Wohnungslosigkeit bedrohte Person nicht volljährig war“. Angesichts dieser Zahlen sei es „gut und richtig“, dass nun über einen gemeinsamen, kooperativen Ansatz debattiert werde, der die „besondere Problematik“ junger von Wohnungslosigkeit betroffener oder bedrohter Menschen „ganzheitlich und rechtskreisübergreifend“ betrachte.

Birgit Fix, Referentin für Armuts- und Arbeitsmarktfragen beim Deutschen Caritasverband, erklärte, die Pandemie zeige die schwierige Situation wohnungsloser junger Menschen „wie in einem Brennglas“. Dennoch hätten Politik und Medien das Thema noch nicht „wirklich auf dem Radar“. Der Bund könne jedoch mit „klugen Rahmenbedingungen“ wie der Schaffung von günstigem Wohnraum zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit wirksam beitragen, sagte Fix. In diesem Zusammenhang plädierte die Sachverständige für die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit. Auch das Jugendwohnen solle ausgebaut und zur Pflichtleistung werden.

Auch Andrea Pingel von der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit sprach sich für einen Ausbau von unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für junge Menschen aus. Selbst jene, die ein eigenes Einkommen hätten, seien auf dem Wohnungsmarkt gegenwärtig „ohne Chance“. Ein weiteres Problem: Bestehende Hilfssysteme reichten nicht, um junge Menschen in prekären Lebenslagen zu unterstützen – Sanktionierungen führten oftmals auch dazu, dass sie „verloren“ gingen. Dieser „Exklusion“ müsse mit der anstehenden Reform der Kinder- und Jugendhilfe entgegengewirkt werden, forderte Pingel. Rechtsansprüche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Teilhabe, Ausbildung und Wohnen gelte es zu stärken. „Weder der 18. oder der 21. Geburtstag und schon gar nicht die aktuelle Kassenlage oder mangelnde Zuständigkeit dürfen Gründe sein, die Hilfen einzustellen, wenn Selbstständigkeit noch nicht gesichert ist“, mahnte die Expertin.

Dieser Forderung schloss sich Ronald Prieß, Botschafter der Straßenkinder Hamburg, an: Die Ausweitung der Altersgrenzen für individuelle Unterstützung, für die sich auch Die Linke in ihrem Antrag einsetze, müsse Teil der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sein, forderte er mit Blick auf die sogenannten Careleaver – junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Dies sei eine Frage der Gerechtigkeit: „Careleaver müssen schneller erwachsen werden als andere Jugendliche, haben aber schlechtere Chancen“, so Prieß. Zudem drängte er darauf, wohnungslosen jungen Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, schnell und unkonventionell zu helfen, etwa durch eine Unterbringung in Hotels: „Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Hotels sind leer, die Kids müssen von der Straße.“

Angela Smesseart, stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), appellierte, als Akuthilfe auch die Angebote etwa von Jugendherbergen und Jugendbildungsträgern anzunehmen. Die sichere Unterbringung von wohnungslosen Jugendlichen sei dringend erforderlich, da deren üblichen Überlebensstrategien in der Pandemie nicht mehr griffen: „Schnorren oder Übernachtungen bei wechselnden Freunden“ seien im Lockdown nicht mehr möglich, Hilfsangebote und Jugendämter nur noch eingeschränkt erreichbar, erläuterte Smesseart. Und spezialisierte Notunterkünfte seien ebenfalls selten. Die Vertreterin der AGJ forderte zur Prävention von Wohnungslosigkeit eine „hinreichende Ausstattung der bestehenden Angebote“, darunter die offene und mobile Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und das Jugendwohnen. Diese „volle Spanne der Hilfen“ sei unverzichtbar.

Wolfgang Schröer, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Hildesheim, forderte, der Bund müsse die Kommunen stärker unterstützen. Die kommunale Sozialpolitik habe das Problem der Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen zwar erkannt, doch „Jugendhilfe und Jobcenter“ könnte es nicht allein lösen. Eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit sei deshalb gefragt. Dazu gebe es Modelle in vielen Regionen, so Schröer. „Diese Modelle brauchen die landes- und bundespolitische Stärkung, dass sie erwünscht sind.“ Ein weiteres Manko sei, dass in der Diskussion um den Wohnungsnotstand das Problem der Armut im jungen Erwachsenenalter noch nicht systematisch genug betrachtet werde, monierte der Wissenschaftler.

Ruth Seyboldt, Vorsitzende des Vereins Careleaver, wies darauf hin, dass nicht nur der Mangel an finanzierbarem Wohnraum ein Grund dafür sei, dass in Deutschland Kinder und Jugendliche ohne festen Wohnsitz lebten. „Heranwachsende entscheiden sich auch bewusst gegen die Jugendhilfe. Sie haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Bedürfnisse in diesem System nicht ernst genommen werden“, erklärte Seybold und sprach sich deshalb unter anderem für unabhängige Ombudsstellen aus. Junge Menschen brauchten individuelle, passgenaue Lösungen. Im „Dschungel potenzieller Sozialleistungen“ fänden sie sich allein nicht zurecht. Ihnen sollten zur Unterstützung „Lotsen“ zur Seite gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1388 vom 15.12.2020

„Pflegende Angehörige leisten täglich Außergewöhnliches. Sie kompensieren damit die Fehlentscheidungen in der Pflegepolitik und werden von der Bundesregierung alleine gelassen“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. „Mehr als die Hälfte der Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause, alleine von Angehörigen versorgt. Das heißt auch, dass mehr als die Hälfte der Menschen mit Pflegebedarf, alleine wegen des hohen Verantwortungsbewusstseins ihrer Angehörigen, gut versorgt werden. Die Bundesregierung nutzt dieses Verantwortungsbewusstsein aus und tut zu wenig dafür, die Pflege durch Angehörige bedarfsdeckend zu finanzieren.“ Zimmermann weiter:

„Im Koalitionsvertrag wurde pflegenden Angehörigen ein unbürokratisches Entlastungsbudget versprochen, in dem verschiedene Leistungen zusammengefasst werden. Alles was dazu bis jetzt vorliegt, sind vage und völlig unzureichende Absichtserklärungen. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen lässt man hier am langen Arm verhungern. Nicht mal die Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie kann die Bundesregierung sicherstellen. Ohne diese konkreten Hilfen bleiben die Beteuerungen der Bundesregierung Lippenbekenntnisse. Das ist peinlich und beschämend.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.12.2020

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspenden legalisieren BT-Drucksache 19/17633

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/815320-815320

Hinweis: Die Anhörung findet aufgrund der aktuellen Situation ohne Publikum statt.
Die Sitzung wird zeitversetzt am 28.1. um 13.30 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 21.01.2021

Welche Bedingungen die Bundesregierung an die Verkehrserziehung in Kindergarten und Schule stellt, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/25742) erkundigen sich die Abgeordneten auch nach der Anzahl der Jugendverkehrsschulen und den dort besetzten Stellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 79 vom 18.01.2021

Die Sicherheit für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu Schule und Kindergarten stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/25754). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Unfälle mit Kindern es in den vergangenen fünf Jahren auf dem Schulweg in den verschiedenen Bundesländern gab. Gefragt wird auch, was getan wird, um Gefahrenstellen auf den Schulwegen zu entschärfen, und ob die Bundesregierung plant, Kommunen beim Problem der „Elterntaxis“, die nach Einschätzung der Grünen den Schulweg vieler Kinder besonders gefährlich machen, durch Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 79 vom 18.01.2021

Einen Überblick über die Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25590) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25052). Die Antwort enthält unter anderem Tabellen, aus denen der Anteil der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen an allen Eheschließungen und der Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen an bestehenden Ehen ersichtlich ist.

Zu der Frage nach Problemen bei der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts schreibt die Bundesregierung, diese seien durch das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18. Dezember 2018 geregelt worden. Eventuelle Umsetzungsprobleme auf Landes- und Kommunalebene fielen aufgrund der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

Zu einer Behebung der im Abstammungsrecht bestehenden rechtlichen Unterschiede im Hinblick auf die Eltern-Kind-Zuordnung der zweiten Elternstelle heißt es, die Meinungsbildung zur Reform des Abstammungsrechts sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Weitere rechtliche Unterschiede für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare gebe es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 73 vom 15.01.2021

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25786) ein Konzept für eine beitragsfreie Verpflegung an Schulen und in Kitas. Dabei seien die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einzuhalten, heißt es. Außerdem gelte es, den dafür nötigen Aus- und Umbau von Küchen in Schulen und Kitas, die Ausstattung von Räumlichkeiten zum Essen und die Anlage von Schulgärten voranzutreiben. Auch müssten, so die Fraktion, „kompetitive Verpflegungsangebote“, etwa private Cafeterias, Kioske und Verkaufsautomaten, reguliert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 63 vom 13.01.2021

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) stößt bei Sachverständigen teils auf Zustimmung, teils auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag deutlich. Ziel der Novelle ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern. Dazu sollen die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden. Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage hohe Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor. Darüber hinaus sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht und so geändert werden, dass sie Eltern, Fachkräften und den Kinder und Jugendlichen selbst eine nachvollziehbare Orientierung bieten.

Zuspruch für die geplante Neuregelung kam von Torsten Krause vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die Erweiterung der Schutzziele in den Paragrafen 10 a und 10 b sei zu unterstützen, sagte er. Die Aufnahme von Interaktionsrisiken in das Gesetz böte eine geeignete Grundlage dafür, Gefährdungen zu unterbinden und Verstöße zu sanktionieren. Bezüglich der Jugendschutzvoreinstellungen plädierte Krause für eine Verschärfung des Entwurfes „hin zu einer Verpflichtung der Anbieter“.

Auch Julia von Weiler vom Verein „Innocence in Danger“ begrüßte den Entwurf. Es sei richtig, Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen. Immer wieder darauf zu verweisen, die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen müsse gestärkt werden, „dann wird schon alles gut“, reiche nicht aus, betonte sie. Richtig sei es auch, dass die Games, anders als im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, in die Regelung aufgenommen werden sollen. In Übereinstimmung mit Kinderhilfswerk-Vertreter Krause kritisierte von Weiler, dass eine Befreiung von der Kennzeichnungs- und Vorsorgepflicht bei Film- und Spieleplattformen die weniger als eine Million Nutzer haben, geplant sei. „Diese Logik kapiere ich nicht“, sagte sie. Krause hatte zuvor gesagt: Niemand käme auf die Idee, eine kleine Kneipe aufgrund ihrer Größe von der Auflage zu befreien, keinen Alkohol an Kinder oder Jugendliche auszuschenken.

Ein positives Fazit zog Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen. „Mit der Novellierung sind wir auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Jugendschutz, der sich in ein übergreifendes rechtliches Umfeld einordnet“, befand sie. Es würden gesetzlich klare und verlässliche Strukturen für ein kohärentes und effektives Miteinander im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern für den Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen.

Carsten Schöne vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen bemängelte, dass das Ziel des Gesetzes im Paragrafen 10 „versteckt“ sei. Es gehöre aber gleich in den Paragrafen eins. Sinnvoll wäre es aus seiner Sicht auch, die Ziele des Jugendschutzgesetzes mit Aufträgen an die Länder und die Gebietskörperschaften zu kombinieren, um eine Förderung der Medienbildung sicherzustellen. „Das greift nicht in die Selbstverwaltung der Kommunen ein“, urteilte er.

Annette Kümmel vom Verband Privater Medien (Vaunet) und Felix Falk vom Verband der deutschen Games-Branche halten das Gesetz in seiner jetzigen Form hingegen für untauglich. Der Entwurf verfehle das Ziel des Koalitionsvertrages von Union und SPD, ein kohärentes Jugendschutzsystem zu schaffen, kritisierte Kümmel. „Der ohnehin schon sehr komplexe deutsche Jugendmedienschutz wird noch komplizierter, ohne dass das Schutzniveaus signifikant verbessert wird“, sagte sie. Der Entwurf bedeute zudem für die privaten Medienanbieter eine unnötige Doppelregulierung, „aber auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung“.

Aus Sicht von Felix Falk ist es auch „kein Wunder“, dass der Entwurf sein Ziel verfehle, da sich Bund und Länder nicht auf gemeinschaftliche Regelungen „aus einer Hand“ hätten einigen können. Folge dessen sie ein schlechter Kompromiss, der auf Kosten von Eltern, Kindern und Anbietern gehe. „Auf dem schon bestehenden Flickenteppich im Kinder- und Jugendmedienschutz kommen jetzt noch ein paar Flicken hinzu“, sagte er. Falk forderte eine Stärkung des Systems der Selbstkontrolle. Korrekturen brauche es auch im Zusammenhang mit den Interaktionsrisiken.

Professor Marc Liesching von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig räumte ein, dass die Regulierung des Jugendmedienschutzes in Deutschland aufgrund der Aufteilung der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern eine besondere Herausforderung darstellt. Daher könnten bei gesetzgeberischen Alleingängen seitens des Bundes – wie der Länder – keine umfassenden regulatorischen Lösungen für die digitale, konvergente Medienrealität erwartet werden. Mit dem vorliegenden Entwurf würden nur marginale Veränderungen im bestehenden Jugendschutzsystem vorgenommen, sagte Liesching. Diese würden seiner Einschätzung nach „keine oder allenfalls geringe praktische Auswirkungen im Bereich des Jugendmedienschutzes zeitigen“.

Nach Ansicht von Professor Wolfgang Schulz vom Leibnitz-Institut für Medienforschung Hamburg adressiert der Entwurf „die richtige Risikoverschiebung“. Mit dem Vorsorgeansatz sei die Bundesregierung auf einem Weg, „den wir wissenschaftlich auch für plausibel halten“. Die fehlende Abstimmung zwischen Bundes- und Landesregelungen lasse es aber offen erscheinen, „wie viel davon tatsächlich auf die Straße kommt“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 48 vom 11.01.2021

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. 84 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, würden allein durch Angehörige oder Nahestehende mit Bezug von Pflegegeld versorgt. Seit 2017 steige die Zahl rentenversicherter Pflegepersonen sprunghaft, argumentieren die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass Verbesserungen der vergangenen Jahre erst ab Pflegegrad 2 gelten und die unterschiedliche rentenrechtliche Bewertung der Pflegegrade und Versorgungsformen nicht aufgehoben sei.

Die Linke fordert unter anderem, dass alle Pflegepersonen unabhängig vom Erwerbsstatus und auch im Pflegegrad 1 zusätzliche Rentenansprüche aus der Pflegetätigkeit erwerben können. Die Beitragszahlungen der Pflegekassen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung von Pflegepersonen sollen deutlich erhöht werden. Alle Pflegepersonen sollen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge von der regulären Altersrente, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad, zusätzliche Rentenansprüche aus häuslicher Pflege bis zum Ende der Pflegesituation erwerben. Minderungen von erworbenen Betriebsrentenansprüchen sollen ausgeschlossen werden. Erwerbstätige Pflegepersonen, die ihre Arbeitszeit pflegebedingt reduzieren oder zeitweise unterbrechen, sollen hierdurch keine Renteneinbußen erfahren. Beim erstmaligen Eintreten einer Pflegesituation soll eine sechswöchige bezahlte Freistellung für erwerbstätige pflegende Angehörige analog dem Krankheitsfall gewährt werden, verlangt Die Linke weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 22 vom 05.01.2021

Die Bundesregierung hat ihren Bericht zur Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung vorgelegt. Aus Sicht der Regierung scheine ein Anstieg der Leistungsbeträge um fünf Prozent angemessen, heißt es in dem Bericht, wie aus einer Unterrichtung (19/25283) hervorgeht. Die Bundesregierung werde zeitnah über die Umsetzung entscheiden.

Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge alle drei Jahre einen Bericht über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung vorzulegen. Als Orientierungswert diene die kumulierte Preisentwicklung in den vergangenen drei Kalenderjahren, heißt es. Dabei sei sicherzustellen, dass der Anstieg der Leistungsbeträge nicht höher ausfalle als die Bruttolohnentwicklung im selben Zeitraum.

Der kumulierte Verbraucherpreisindex für die Jahre 2017 bis 2019 habe bei 4,8 Prozent gelegen. Die Bruttolohnsumme der abhängig Beschäftigten sei im selben Zeitraum um 8,9 Prozent gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 10 vom 04.01.2021

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag auf ein zweigeteiltes Echo gestoßen. Einerseits begrüßten die geladenen Sachverständigen mehrheitlich die geplanten Änderungen. Anderseits monierten sie, dass diese nicht weit genug gingen.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) sieht vor, dass der Bezug des Elterngeldes um einen weiteren Monat verlängert wird, wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt kommt. Zudem soll die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können. Thema der Anhörung war zudem ein Antrag der FDP-Fraktion (19/17284), die sich ebenfalls für flexiblere Arbeitszeitkorridore bei den Partnerschaftsmonaten ausspricht.

Sigrid Andersen von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie begrüßte grundsätzlich die angestrebte Reformen beim Elterngeld und der Elternzeit. Der Gesetzentwurf der Regierung enthalte gute Ansätze. Allerdings sei die Flexibilisierung des Stundenkorridors bei der wöchentlichen Arbeitszeit beim Partnerschaftsbonus nicht weitgehend genug. Andersen sprach sich dafür aus, diesen bereits ab einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden zu ermöglichen. Die Festsetzung auf 24 Wochenstunden werde nicht dazu führen, dass der Partnerschaftsbonus zukünftig häufiger in Anspruch genommen werde, führte sie aus. Für unzureichend hält sie auch die Regelungen für Frühgeburten. Ein zusätzlicher Monat Elterngeld reiche nicht aus. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum der zusätzliche Monat nur gewährt werde, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt.

In diesem Sinne argumentierte auch Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. Auch er forderte, beim Partnerschaftsbonus den Arbeitszeitkorridor bei bereits 20 Arbeitsstunden pro Woche beginnen zu lassen. Der Sachverständige monierte, dass der Partnerschaftsbonus prinzipiell ein Familienmodell mit zwei Verdienern gegenüber dem Alleinverdienermodell begünstige. Dies stehe im Widerspruch zu verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität des Staates. Partnerschaftliche Erziehungsarbeit sei auch in Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil möglich. Der Staat solle hier keine Vorgaben machen, forderte Dantlgraber. Zudem sprach er sich dafür aus, für jeden Monat, den ein Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird, einen zusätzlichen Elterngeldmonat zu gewähren. Prinzipiell müsse auch der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 auf 450 Euro angehoben werden.

Für eine großzügigere Regelungen bei Frühgeburten, eine Anhebung des Mindestbetrags des Elterngeldes und mehr Flexibilität beim Arbeitszeitkorridor sprach sich auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie aus. Vor allem für Alleinerziehende sei der Arbeitskorridor zu eng. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit müsse nach unten korrigiert werden.

Das Urteil von Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) über das Gesetzesvorhaben fiel ebenfalls zweigeteilt aus. Einerseits begrüßten es die Arbeitsgeber ausdrücklich, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess einsteigen. Deshalb sei die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit von 30 auf 32 Stunden zu begrüßen. Plack verwies allerdings darauf, dass viele kleinere Betriebe Probleme bei der Umsetzung von Teilzeitmodellen hätten. Es sei sehr schwer, für eine begrenzte Zeit und Wochenstundenzahl qualifizierte Vertretungen auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Gesetzentwurf. Der erweiterte Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Wochenstunden sei praxistauglich. Die Vielfalt der damit möglichen Arbeitszeitarrangements erleichterte es nicht nur Müttern, sondern auch Vätern, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen. Raab plädierte darüber hinaus dafür, dass die Regelungen zum Elterngeld angesichts der Corona-Pandemie entfristet werden. So sei derzeit geregelt, dass Verdienstausfälle etwa durch Kurzarbeit nicht zu Nachteilen bei der Inanspruchnahme beziehungsweise der Berechnung des Elterngeldes führen dürfen. Diese Regelung laufe aber Ende des Jahres aus. Dies müsse geändert werden, forderte Raab.

Jörg Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte, dass die Bearbeitung von Elterngeld- und Elternzeitanträgen zukünftig mehr Zeit erfordern werde. Gleiches gelte für die Beratungszeit. Der von der Bundesregierung noch immer veranschlagte Aufwand von zehn Minuten sei nicht mehr realistisch. Ein Beratungsaufwand von 20 bis 30 Minuten sei realistischer.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1382 vom 14.12.2020

Die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare in Deutschland, der Europäischen Union und weltweit ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/25052). Wie es darin heißt, plant das Bundesjustizministerium, auf die breite Kritik an der abstammungsrechtlichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Ehepaare eingehend, derzeit eine Reform des Abstammungsrechts zugunsten verheirateter Frauen. Demnach solle es künftig auch zwei Müttern ermöglicht werden, von Geburt eines Kindes an dessen rechtliche Eltern zu sein. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts befinde sich Presseberichten zufolge derzeit in der Ressortabstimmung. Weiterhin nicht berücksichtigt würden im vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf jedoch andere Konstellationen von Regenbogenfamilien wie beispielsweise Mehr-Eltern-Familien oder die Rolle des leiblichen Vaters bei bereits vor der Zeugung des Kindes einvernehmlich getroffenen Elternschaftsvereinbarungen. Darüber hinaus sei eine Rechtsgleichheit gleichgeschlechtlicher Ehepaare auch innerhalb der Europäischen Union noch nicht flächendeckend gegeben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1378 vom 14.12.2020

Mehr Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen, Dynamik aber vor allem in Vorständen verhalten – Frauenanteile in Aufsichtsräten deutlich höher – Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen ist wichtiges gleichstellungspolitisches Signal, reicht allein aber nicht aus

Die Frauenanteile in den Spitzengremien großer Unternehmen in Deutschland sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Vielerorts gewann die Entwicklung aber insbesondere in den Vorständen kaum an Dynamik. Das geht aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. 101 Vorständinnen gab es demnach im Herbst vergangenen Jahres in den 200 umsatzstärksten Unternehmen – sieben mehr als ein Jahr zuvor. Bei insgesamt 878 Vorstandsposten entsprach dies einem Anteil von rund zwölf Prozent und damit einem Plus von gut einem Prozentpunkt. Nachdem es 2019 noch etwas dynamischer aufwärts ging, büßte die Entwicklung wieder ein wenig Tempo ein. Auch in den Vorständen der größten Banken und Versicherungen ist der Frauenanteil zuletzt etwas langsamer gestiegen als im Jahr zuvor. In der Gruppe der DAX-30-Unternehmen stagnierte er sogar. In den Aufsichtsräten der größten Unternehmen in Deutschland ist der Frauenanteil hingegen durchgehend weiter gestiegen.

„Im Gegensatz zu einigen Aufsichtsräten sitzen bei den meisten Vorstandsrunden nach wie vor ganz überwiegend Männer am Tisch“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics in der Abteilung Staat am DIW Berlin. Erneut hat sie in der größten Auswertung dieser Art gemeinsam mit Anja Kirsch von der Freien Universität Berlin mehr als 500 Unternehmen unter die Lupe genommen und ausgewertet, inwieweit Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten vertreten sind.

Etwa 30 Unternehmen brauchen mindestens eine Frau für ihren Vorstand

Schwung verleihen könnte der vergleichsweise zähen Entwicklung in Vorständen die zu Jahresbeginn vom Bundeskabinett beschlossene Mindestbeteiligung von Frauen: In ihrer jetzigen Ausgestaltung würde sie für 74 Unternehmen gelten, sofern das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Etwa 30 davon erfüllen die Vorgabe von mindestens einer Frau in einem Vorstand ab vier Mitgliedern noch nicht. Tun sie dies künftig, stiege der Anteil der Vorständinnen in den unter die Regelung fallenden Unternehmen von etwa 13 auf 21 Prozent. „Die verbindliche Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen in ein wichtiges gleichstellungspolitisches Signal“, so Wrohlich. „Es wird Zeit, dass sich nach den Aufsichtsräten auch in den Vorständen endlich etwas tut. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, denn mehr Geschlechterdiversität wirkt sich meistens äußerst positiv aus.“

Das unterstreichen auch die Aussagen von 60 AufsichtsrätInnen, die im Rahmen eines Forschungsprojekts an der Freien Universität Berlin interviewt wurden. Anja Kirsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Professur für Personalpolitik, befragte dabei jeweils 30 Frauen und Männer mit Aufsichtsratsmandaten in 75 börsennotierten Unternehmen zu den Auswirkungen von mehr Frauen in den Kontrollgremien. Das Ergebnis: Interaktion, Diskussion und Entscheidungsfindung profitieren deutlich. Die Interviewten empfanden eine freundlichere Atmosphäre, mehr Höflichkeit und gegenseitige Wertschätzung. Zudem wurden Diskussionen als umfassender und facettenreicher beschrieben. Die Vorstellung, dass Frauen in Aufsichtsräten besonders risikoscheue, altruistische und ethische Beiträge machen, bestätigte sich hingegen nicht.

„Frauen hinterfragen offenbar eher Vorschläge und Entscheidungen des Vorstands und fordern öfter zusätzliche Informationen“, sagt Kirsch. „Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten kann also dazu beitragen, Vorstände effektiver zu kontrollieren.“ Angesichts immer wieder auftretender Fälle von Betrug durch das Top-Management – wie im Fall Wirecard – erscheine eine verbesserte Diskussion und Entscheidungsfindung in Aufsichtsräten enorm wichtig, so die Studienautorinnen. „Die Hoffnung ist, dass in diesem Sinne auch die gesetzliche Vorgabe für eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen zusätzliche Impulse bewirkt“, so Kirsch.

Entwicklung in Aufsichtsräten zeigt, dass gesetzliche Vorgaben wirken

Dass verbindliche Vorgaben wirken und den Frauenanteil nachhaltig erhöhen können, zeigt die 2015 beschlossene Geschlechterquote für Aufsichtsräte: Die der Quote unterliegenden Unternehmen haben die vorgeschriebene 30-Prozent-Marke bereits 2017 geknackt und den Anteil ihrer Aufsichtsrätinnen dennoch weiter erhöht – im Herbst 2020 lag er bereits bei rund 36 Prozent.

Ob die Mindestbeteiligung für Vorstände eine ähnliche Entwicklung anstoßen kann, bleibt abzuwarten. Im Gegensatz zu Aufsichtsrätinnen sei der Pool an möglichen Vorständinnen deutlich geringer, so Wrohlich, da Vorstände in der Regel langjährige Managementerfahrungen haben und aus der Hierarchieebene direkt unterhalb des Vorstands rekrutiert werden – und genau dort sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. „Das sollten die Unternehmen dringend ändern, sonst werden sie Probleme bekommen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen“, so Wrohlich. Neben neuen Formen der Arbeitsorganisation müssten dafür nicht zuletzt Geschlechterstereotype in der Arbeitswelt und die vielerorts noch immer männlich geprägte Führungskultur aufgebrochen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 20.01.2021

Im 3. Quartal 2020 wurden in Deutschland rund 24 000 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,7 % weniger als im 3. Quartal 2019. Diese Veränderungsrate liegt im Bereich der üblichen Schwankungen, sodass dieses Ergebnis nicht durch einen Sondereffekt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beeinflusst sein muss. 

70 % der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 19 % waren zwischen 35 und 39 Jahren. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische Indikation oder ein Sexualdelikt war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche (56 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration), fast ein Drittel (32 %) wurde medikamentös durchgeführt, vor allem mit dem Mittel Mifegyne® (29 %). 97 % der Eingriffe erfolgten ambulant, davon gut 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und knapp 17 % ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 21.01.2021

Bevölkerungszahl bleibt voraussichtlich konstant bei 83,2 Millionen Menschen

Ende 2020 haben in Deutschland nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 83,2 Millionen Menschen gelebt. Aufgrund einer geringeren Nettozuwanderung und einer gestiegenen Sterbefallzahl bei voraussichtlich etwas weniger Geburten als im Vorjahr hat die Bevölkerungszahl damit erstmals seit 2011 nicht zugenommen. In den drei Jahrzehnten seit der deutschen Vereinigung war die Bevölkerung Deutschlands überwiegend gewachsen, mit Ausnahme der Jahre 1998 sowie 2003 bis 2010. Das Bevölkerungswachstum hatte sich jedoch ausschließlich aus dem positiven Wanderungssaldo ergeben – also dadurch, dass mehr Menschen zugewandert als abgewandert sind. Ohne diese Wanderungsgewinne würde die Bevölkerung bereits seit 1972 schrumpfen, da seither jedes Jahr mehr Menschen starben als geboren wurden. 

Erste Schätzungen: Weniger Geburten und mehr Sterbefälle als 2019 

Die Zahl der Geburten dürfte 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen haben und die Zahl der Sterbefälle spürbar gestiegen sein. Für 2020 ist der Schätzung nach mit 755 000 bis 775 000 Geborenen und mindestens 980 000 Gestorbenen zu rechnen. Der Schätzung der Sterbefälle liegen sowohl die vorläufigen Ergebnisse bis einschließlich September 2020 als auch eine Sonderauswertung der Sterbefallzahlen auf Basis der Rohdaten bis einschließlich der 50. Kalenderwoche zugrunde. Auf dieser Grundlage wurde der derzeit zu beobachtende, offenbar auch mit der Corona-Pandemie zusammenhängende Anstieg der Sterbefälle fortgeschätzt.

Aus der Schätzung der Geburten- und Sterbefälle ergibt sich ein Geburtendefizit (Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen) von mindestens 205 000. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hatte die Zahl der Geborenen 778 090, die Zahl der Gestorbenen 939 520 und das Geburtendefizit 161 430 betragen.

Voraussichtlich deutlich weniger Wanderungen als 2019 

Der Saldo aus Zu- und Fortzügen wird für 2020 zwischen +180 000 und +240 000 Personen geschätzt (2019: 327 060). Der Wanderungssaldo würde damit nach dem Höchstwert im Jahr 2015 (1 139 402) im fünften Jahr in Folge gegenüber dem Vorjahr abnehmen. Im Jahr 2020 dürften sich insbesondere Reisebeschränkungen durch die Corona-Pandemie und wirtschaftliche Folgen eindämmend auf die Wanderung ausgewirkt haben. Allein bis September 2020 ging die Zahl der Zuzüge um 25 % und der Fortzüge um 22 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück. Erfahrungsgemäß ist das Wanderungsgeschehen am Jahresende geringer, sodass für das Gesamtjahr 2020 mit einem etwa um 25 % bis 45 % niedrigeren Wanderungssaldo als 2019 zu rechnen ist.

Methodische Hinweise:
Grundlage für die Schätzung des Bevölkerungsstandes zum Jahresende 2020 bilden die bereits verfügbaren monatlichen Angaben zu Geburten (bis einschließlich September 2020), Sterbefällen (vorläufige Sterbefallzahlen bis einschließlich September 2020 und Sonderauswertung der Rohdaten bis zur 50. Kalenderwoche 2020) sowie Zu- und Abwanderungen (bis einschließlich September 2020 ). Die noch fehlenden Werte wurden mithilfe einer Zeitreihenanalyse der monatlichen Veränderungen der Geburten, der Sterbefälle sowie der Zuzüge nach und der Fortzüge aus Deutschland berechnet. Die Ergebnisse bilden daher einen vorläufigen Stand der Bevölkerungsentwicklung für 2020 ab. Die endgültigen Ergebnisse werden im Sommer 2021 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 12.01.2021

  • In 5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren war mindestens ein Elternteil erwerbstätig
  • 581 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; 41 % von ihnen in Vollzeit

Wiesbaden – Mit der Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bleibt auch der Regelbetrieb in Schulen und Kitas in den meisten Bundesländern ausgesetzt. Berufstätige Eltern müssen Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen – vor allem für Eltern jüngerer Kinder und Alleinerziehende eine enorme Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2019 rund 5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (68 %). 

90% der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen

Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. 1,1 Millionen Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2019 waren 581 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 41 % in Vollzeit (241 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (90 %). 

Die Kultusministerkonferenz beschloss am 4. Januar eine Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Schulen in mehreren Stufen. Danach sollen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, zunächst Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das könnte vor allem für berufstätige Eltern mit Kindern unter 13 Jahren die Betreuungssituation entspannen. 2019 gab es 5,7 Millionen Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, in denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig war. In 3,6 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren waren beide Elternteile erwerbstätig. Bei den erwerbstätigen Alleinerziehenden hatten 730 000 Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, 310 000 von ihnen arbeiteten in Vollzeit (Anteil von 42 %). 

4,5 Millionen Kinder wurden 2019/2020 in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 unterrichtet 

Im Schuljahr 2019/20 besuchten rund 2,8 Millionen Kinder in Deutschland die Grundschule, 4,5 Millionen Kinder wurden in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 unterrichtet. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2020 bundesweit gut 3,7 Millionen Kinder unter elf Jahren betreut.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 07.01.2021

Häufigste Kombination: Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 mit rund 55 500 Kindeswohlgefährdungen das zweite Mal in Folge 10 % mehr Fälle festgestellt als im jeweiligen Vorjahr. Eine neue Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt nun, dass in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung (20 %) mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vorlagen. Im Jahr 2019 betraf das rund 11 200 Kinder und Jugendliche. Zu den vier Gefährdungsarten zählten dabei – neben psychischen und körperlichen Misshandlungen – noch Vernachlässigungen und sexuelle Gewalt.

In 17 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden zwei verschiedene Gefährdungsarten festgestellt, in 3 % waren es drei und in 0,2 % der Fälle lagen sogar alle vier Gefährdungsarten vor. Am häufigsten hatten die mehrfach betroffenen Jungen oder Mädchen sowohl Vernachlässigungen als auch psychische Misshandlungen erlebt (6 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung). Die zweithäufigste Kombination bildeten 2019 psychische und körperliche Misshandlungen (ebenfalls 6 %). An dritter Stelle stand die Kombination aus Vernachlässigung und körperlicher Misshandlung (4 %).Gut vier Fünftel (81 %) der Mehrfachbetroffenen waren Kinder unter 14 Jahren, knapp ein Fünftel Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Dabei waren die mehrfach betroffenen Mädchen und Jungen tendenziell etwas älter als der Durchschnitt aller Betroffenen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der mehrfach betroffenen Kinder und Jugendlichen überdurchschnittlich gestiegen – und zwar um 15 % (Durchschnitt: +10 %).

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt der Anteil der Inobhutnahmen und der Anrufungen der Familiengerichte 

Mit der Zahl der Gefährdungsarten steigt auch der Anteil der Minderjährigen, die nach der Feststellung der Kindeswohlgefährdung zu ihrem Schutz in Obhut genommen wurden: Während dies in den Fällen mit einer Gefährdungsart auf 14 % der Kinder und Jugendlichen zutraf, waren es bei zwei Arten 22 %, bei drei Arten 27 % und bei allen vier Arten 40 %. 

Noch ausgeprägter war dieser Zusammenhang bei den Anrufungen des Familiengerichts: Familiengerichte werden vom Jugendamt immer dann eingeschaltet, wenn der Kinderschutz durch mildere Mittel nicht (wieder) hergestellt werden kann. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass das Familiengericht bei einer Gefährdungsart in 18 % der Fälle angerufen wurde. Bei zwei Gefährdungsarten traf dies auf 28 %, bei drei Arten auf 38 % und bei allen vier Gefährdungsarten auf 54 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu. Damit lag dieser Anteil dreimal so hoch wie bei den Fällen mit einer Gefährdungsart.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Sonderauswertung zu den mehrfach betroffenen Kindern und Jugendlichen können der verlinkten Tabelle entnommen werden. Ausführliche Angaben der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Genesis Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und andere Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite. Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem im Indikator 16.2 aufgegriffen.

Hinweis:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz nicht widerspricht – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 06.01.2021

Zahl der Erwerbstätigen gegenüber Vorjahr um 1,1 % oder 477 000 Personen gesunken

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren rund 44,8 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2020 um 477 000 Personen oder 1,1 % niedriger als 2019 und war auch um 76 000 Personen oder 0,2 % geringer als 2018. 2019 hatte die Zuwachsrate noch +0,9 % betragen. Damit endete in der Corona-Krise der über 14 Jahre, auch während der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit in Deutschland. Allerdings wäre der seit 2007 dauernde Beschäftigungszuwachs vermutlich auch ohne die Corona-Krise bald zum Ende gekommen, da das Erwerbspersonenpotenzial aufgrund des demografischen Wandels schwindet. Diese Entwicklung wird derzeit immer schwächer durch eine höhere Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte kompensiert.

Dienstleistungsbereiche mit größten Beschäftigungsverlusten

In der Summe gab es im Jahr 2020 in den Dienstleistungsbereichen mit -281 000 Personen oder -0,8 % gegenüber 2019 den stärksten Rückgang der Erwerbstätigenzahl. Insgesamt waren noch rund 33,5 Millionen Personen in den Dienstleistungsbereichen tätig. Die größten Beschäftigungsverluste darunter hatten der Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe mit -207 000 Erwerbstätigen (-2,0 %) und die Unternehmensdienstleister mit -156 000 Erwerbstätigen (-2,5 %), zu denen auch die Arbeitnehmerüberlassung zählt. Beschäftigungsgewinne gab es hingegen im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +153 000 Erwerbstätigen (+1,4 %). 

Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sank die Erwerbstätigenzahl 2020 um 191 000 (-2,3 %) auf rund 8,2 Millionen. Vom Baugewerbe kamen mit einem Anstieg um 17 000 Erwerbstätige (+0,7 % auf rund 2,6 Millionen) noch positive Impulse. In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei waren 22 000 Personen weniger erwerbstätig als 2019 (-3,7 % auf 577 000). 

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dank Kurzarbeit stabil, Zahl der Selbständigen deutlich gesunken 

Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sank im Jahresdurchschnitt 2020 um 324 000 Personen (-0,8 %) auf rund 40,8 Millionen. Besonders stark war der Teilbereich der marginal Beschäftigten betroffen (geringfügig Beschäftigte, kurzfristig Beschäftigte und Arbeitsgelegenheiten). Dagegen konnte bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, insbesondere durch den Einsatz von Kurzarbeit, die Beschäftigung stabil gehalten werden. Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich der seit nunmehr 9 Jahren andauernde Abwärtstrend im Corona-Krisenjahr 2020 verstärkt fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2019 um 153 000 auf 4,0 Millionen (-3,7 %). 

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige und nicht als Erwerbslose zählen. 

Zahl der Erwerbslosen um mehr als ein Drittel gestiegen 

Die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer Definition) in Deutschland stieg nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 474 000 Personen (+34,5 %) auf 1,85 Millionen. Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe von Erwerbstätigen und Erwerbslosen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 42 000 Personen (+0,1 %) auf 46,5 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 3,0 % auf 4,0 %.

Weitere Informationen:
Tief gegliederte Daten und lange Zeitreihen zu den Erwerbstätigen und Erwerbslosen können über die Tabellen Erwerbstätige Erwerbstätige (81000-0015) und Erwerbspersonen inklusive Erwerbslose (81000-0011) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die aktuellen Daten sowie methodische Kurzbeschreibungen zur Berechnung der Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit stehen im Internet zur Verfügung.

Zentrale Ergebnisse der Erwerbspersonenvorausberechnung 2020 enthält die Pressemitteilung Nr. 436 vom 2. November 2020. Die Vorausberechnung umfasst sechs Varianten zur Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials bis ins Jahr 2060.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 04.01.2021

Die rund 3,4 Millionen Erwerbstätigen im Einzelhandel stehen zurzeit besonders im Fokus. Ob in Ladengeschäften, denen während des Corona-bedingten Lockdowns ein Teil des Weihnachtsgeschäfts entgeht oder in Supermärkten, die die Bevölkerung auch in dieser Zeit mit Lebensmitteln versorgen – fast zwei Drittel (64 %) aller Erwerbstätigen dort waren 2019 Frauen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Fast die Hälfte der Erwerbstätigen arbeitete in Teilzeit

45 % der Erwerbstätigen im Einzelhandel arbeiteten in Teilzeit. Die überwiegende Mehrheit davon waren Frauen (84 %). Zum Vergleich: 29 % der Erwerbstätigen aller Branchen leisteten 2019 Teilzeitarbeit. Auch hier stellten Frauen mit einem Anteil 78 % die Mehrheit. 

Zwei Drittel der Erwerbstätigen im Einzelhandel arbeiten samstags 

Zum Alltag im Einzelhandel gehört die Arbeit am Samstag. 64 % der Erwerbstätigen arbeiteten im Jahr 2019 an diesem Tag. Das waren anteilig fast doppelt so viele wie bei den Erwerbstätigen aller Branchen (34 %). Sonn- und feiertags dagegen ergibt sich ein umgekehrtes Bild. Dank der herrschenden Ladenöffnungsgesetze kann die Mehrheit der Erwerbstätigen im Einzelhandel hier regelmäßig einen freien Tag genießen. Nur 11 % mussten 2019 an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Von den Erwerbstätigen aller Branchen leisteten dagegen 21 % Sonn- und Feiertagsarbeit. 

Methodische Hinweise. 

Erwerbstätige im Kfz-Handel werden in der dieser Meldung zugrundeliegenden Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel“ nicht miterfasst. Enthalten sind hier dagegen nicht nur die Erwerbstätigen im Versand- und Internethandel, sondern auch viele weitere Untergruppen wie etwa Apotheken, die während des Corona-bedingten Lockdowns zur Gesundheitsversorgung offenbleiben (müssen). 

Datengrundlage ist der Mikrozensus, für den jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 22.12.2020

Insgesamt wurden mehr als die Hälfte (51,3 %) aller Pflegebedürftigen in Deutschland allein durch Angehörige versorgt

Sich auf wenige Kontakte beschränken, Hygienemaßnahmen einhalten und generell eine erhöhte Sorge füreinander an den Tag legen – die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fordern die Menschen im Alltag. Besonders hart trifft es Risikogruppen, darunter auch Pflegebedürftige und deren Angehörige – nicht nur in Pflegeheimen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden Ende 2019 hierzulande 2,1 Millionen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 und damit mehr als die Hälfte aller 4,1 Millionen Pflegebedürftigen (51,3 %) allein durch Angehörige zu Hause versorgt. 72 700 von ihnen hatten den höchsten Pflegegrad (5) und wiesen damit schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf.

In Baden-Württemberg (55,3 %), Hessen (55,1 %) und Nordrhein-Westfalen (54,0 %) lag der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich durch Angehörige versorgt wurden, am höchsten. Am niedrigsten lag der Anteil in Sachsen-Anhalt (42,9 %), Schleswig-Holstein (43,2 %) und Hamburg (44,7 %).

Ambulante Pflegedienste werden mit zunehmendem Pflegegrad immer wichtiger 

Je schwerer die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen, desto häufiger übernehmen ambulante Pflegedienste – zumindest teilweise – deren Versorgung. Zum Jahresende 2019 versorgten 14 700 ambulante Dienste 983 000 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 in Deutschland. Die ambulanten Pflegedienste beschäftigen hierzulande zuletzt 421 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit steigendem Pflegegrad nimmt auch der Anteil zu, den Pflegedienste an der Versorgung zu Hause erbringen: Von 27,6 % bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis hin zu 37,9 % bei Menschen mit Pflegegrad 5 (Pflegegrad 3: 31,0 %, Pflegegrad 4: 34,9 %). 

Insgesamt wurden vier von fünf Pflegebedürftigen (3,31 Millionen) zu Hause versorgt 2. In Brandenburg lag der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen mit 83,9 % am höchsten. Ähnlich hoch war er in Nordrhein-Westfalen (82,5 %) und Bremen (82,1 %). Schleswig-Holstein (73,1 %), Bayern (76,6 %) und Sachsen-Anhalt (77,6 %) wiesen bundesweit den niedrigsten Anteil auf. Die Zahl der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) stieg im Vergleich zur letzten Erhebung 2017 im bundesweiten Durchschnitt um 27 %. Hier zeigen sich auch Effekte des zum 1. Januar 2017 neu eingeführten weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Pflege zu Hause wird mit zunehmendem Alter der Betroffenen immer schwieriger 

Pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen sind Individuen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen – verschieden in der Art der Erkrankung, der Pflegesituation und den damit verbundenen Herausforderungen auch im Alter. Die Zahlen der Pflegestatistik zeigen: Der Anteil der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen sinkt mit deren zunehmendem Alter. Während Pflegebedürftige von 65 bis unter 70 Jahren im vergangenen Jahr zu 84,5 % zu Hause versorgt wurden, lag der Anteil der zu Hause betreuten über 90-Jährigen bei 64,6 %. Hierbei spielt auch eine Rolle, dass im hohen Alter die Pflegebedürftigkeit steigt. Ende 2019 waren 16,4 % der 65 bis unter 70-Jährigen Pflegebedürftigen in den beiden höchsten Pflegegraden, bei den über 90-Jährigen liegt der Anteil der Pflegegrade 4 und 5 bei 26,0 %.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Erläuterungen der zweijährlichen Statistik – insbesondere auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einschließlich des Personals – stehen in der Publikation „Pflegestatistik 2019 – Deutschlandergebnisse “ und „Pflegestatistik 2019 – Ländervergleich Pflegebedürftige “ sowie in den Tabellen zur Pflegestatistik (224) in der Datenbank GENESIS-Online (zum Beispiel Pflegebedürftige nach Art der Versorgung und Altersgruppen in 22421 -B2007) zur Verfügung.

Pflege zu Hause betrifft auch das Thema Geschlechtergerechtigkeit: In Deutschland ist die bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen ungleich verteilt, der Gender Care Gap liegt bei 52 %. Dies bedeutet, dass Frauen durchschnittlich 52 % mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit verwenden als Männer, erläutert Prof. Dr. Jutta Almendinger in unserem Podcast .

Methodische Hinweise:

Als Pflegebedürftige werden Menschen beschrieben, die pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind, das heißt aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung in einem solchen Ausmaß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind, dass es der Unterstützung anderer bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben bedarf. Die Bedürftigkeit der Menschen klassifiziert das Gesetz von gering (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten (Pflegegrad 5).

Pflegebedürftige allein durch Angehörige versorgt: Hier werden die Pflegebedürftigen zugeordnet, die Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen nach § 37 Abs.1 SGB XI erhalten. Die Leistung erhalten nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Inwieweit hier auch unterstützend anderweitig finanzierte Haushaltshilfen tätig sind, wird in der Statistik nicht abgebildet. Die Statistik enthält zudem keine Angaben über die Zahl der pflegenden Angehörigen.

Fußnote 2: Hierzu zählen die allein durch Angehörige Versorgten, die zusammen mit/ durch ambulante Dienste Versorgten, Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 mit ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen der Heime und Dienste sowie Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 mit teilstationären Leistungen.

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 18.12.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die gemeinnützige Stiftung Alltagsheld:innen hat mit einem soliden Startkapital von 1.200.000 Euro zum Beginn des Jahres 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist die erste Stiftung, die sich bundesweit ausschließlich für die Rechte von Alleinerziehenden einsetzt. Als Auftakt fördert sie Projekte, die Ein-Eltern-Familien in der Corona-Krise unterstützen.

In Deutschland ist jede fünfte Familie eine Ein-Eltern-Familie – es handelt sich dabei also nicht um ein Ausnahmephänomen, sondern um eine bedeutende Bevölkerungsgruppe. Von den etwa 2,6 Millionen Alleinerziehenden sind 90 Prozent Frauen. Ein erschreckend hoher Anteil lebt an der Armutsgrenze – es gibt in Deutschland kein größeres Armutsrisiko für Frauen, als ihre Kinder allein aufzuziehen. Die Corona-Pandemie stellt für Alleinerziehende eine weitere große Belastungsprobe dar: Sie müssen Berufstätigkeit und Kinderbetreuung, Homeoffice und Homeschooling unter einen Hut bekommen und sind dabei auf sich allein gestellt.

Die neu gegründete Stiftung Alltagsheld:innen setzt sich für Alleinerziehende ein: Sie macht durch politische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Situation von Ein-Eltern-Familien aufmerksam und fördert wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema. Die Stiftung leistet keine Einzelfallhilfe, sondern finanziert Projekte, die geeignet sind, grundsätzlich und langfristig zur Verbesserung der konkreten Lebenssituation von Alleinerziehenden beizutragen. So zum Beispiel die Entwicklung innovativer gemeinschaftlicher Wohn- und Arbeitsplatzformen oder hochwertiger und bedarfsgerechter Kinderbetreuungsmodelle, die Ein-Eltern-Familien im Alltag entlasten können. Auch für Projekte im Ausland werden Mittel zur Verfügung gestellt. Erste Projektpartnerin der Stiftung ist eine Vereinigung alleinerziehender Frauen in Marokko, die sich „100% Mamans“ nennt.

In Deutschland startet die Stiftung mit Projekten zur gezielten Unterstützung von Alleinerziehenden in der Corona-Pandemie. Entsprechende Vorschläge und Anträge können ab sofort eingereicht werden. Außerdem ist es nun möglich, sich durch steuerlich absetzbare Spenden am weiteren Aufbau der gemeinnützigen Stiftung zu beteiligen und damit längst ausstehende Veränderungen zu einer geschlechtergerechteren Gesellschaft voranzutreiben.

Mit der Gründung der Stiftung Alltagsheld:innen verwirklichte die geschäftsführende Vorständin Heidi Thiemann ihren Traum von einer bundesweit tätigen Institution, die Alleinerziehende und deren Kinder in den Mittelpunkt rückt. Ausgangspunkt für ihre Vision waren persönliche und berufliche Erfahrungen. Die Kölner Ethnologin hat selbst zwei mittlerweile volljährige Söhne allein großgezogen.

„Alleinerziehenden fehlt es nicht nur an adäquater Unterstützung und Entlastungsoptionen. Sie werden darüber hinaus systematisch benachteiligt – finanziell, rechtlich und sozial. Das kann so nicht bleiben“, stellt Heidi Thiemann fest. „Ich bin deshalb sehr dankbar über die großzügige finanzielle Zuwendung unserer Gründungsstifter:innen und freue mich auf die Umsetzung innovativer Projekte und Maßnahmen, um die Situation von Ein-Eltern-Familien in Deutschland, aber auch in anderen Teilen der Welt, nachhaltig verbessern zu können. Wir sind überzeugt, dass viele Menschen den Wert unserer Ziele erkennen und unsere Arbeit durch Spenden langfristig unterstützen werden. Alle Spenden an unsere gemeinnützige Stiftung sind selbstverständlich steuerlich absetzbar.“

Die Stiftung Alltagsheld:innen sieht sich in der Tradition vieler anderer Initiativen und Verbände, die sich seit Jahrzehnten für die Interessen Alleinerziehender einsetzen.

Bei der Entwicklung von Unterstützungsangeboten setzt die Stiftung auf eine gute Zusammenarbeit mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Die Stiftung mit Sitz in Hilden erlangte im November 2020 ihre Rechtsfähigkeit als eine der neuen Hybridstiftungen, die Verbrauchs- und Ewigkeitsstiftungsanteile enthalten. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Quelle: Pressemitteilung Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden vom 19.01.2021

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die von der Gießener Ärztin Kristina Hänel eingelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen verworfen. Das Urteil nach §219a wegen „Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch“ ist damit rechtskräftig.

„Das erneue Urteil gegen Kristina Hänel hat wieder einmal bestätigt, was wir als AWO schon lange sagen: Der Paragraph §219a StGB muss ersatzlos gestrichen werden!“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. Die Selbstbestimmung der Frau über ihr eigenes Leben enthält nach Ansicht der AWO auch das Recht, sich selbstverantwortlich für oder gegen ein Leben mit Kindern entscheiden zu können. Schubert: „Frauen müssen vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen erhalten, um eine für sie sinnvolle Entscheidung zu treffen zu können.“

Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen für umfassende und niedrigschwellige Sexualaufklärung, kostenfreie Verhütungsmittel für einkommensarme Menschen, ein Recht auf Information über und den niedrigschwelligen Zugang zu einem legalen und medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch ein.

Kristina Hänel war 2017 zu einer Geldstrafte von 6.000€ verurteilt worden, da sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche umfassend informiert hatte. Die anschließende Debatte führte 2019 zu einer Reform des §219a StGB, die im Ergebnis Ärztinnen und Ärzten erlaubte, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abbrüche durchführen, aber keine weitergehenden Informationen zu Kosten oder Methoden zuließ. In seiner Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt ausgeführt, dass der reformierte Paragraph im praktischen Ergebnis nicht mehr nur die Werbung, sondern auch die bloße sachliche Information über einen medizinischen Eingriff unter Strafe stellt. Auf der 2019 neu hinzugekommenen bundesweiten Liste mit Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche durchführen, sind 2021 immer noch wenige aufgeführt. Sie stellt keine verbesserte Information für betroffene Frauen da.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 20.01.2021

Im Namen des AWO Bundesverbandes begrüßt AWO-Präsident Wilhelm Schmidt zum Jahresbeginn 2021 Prof. Dr. Jens M. Schubert als neuen Vorstandsvorsitzenden. Schubert (51) ist Nachfolger des zum Jahresende 2020 in den Ruhestand verabschiedeten Wolfgang Stadler und war bereits seit Anfang August 2020 als Geschäftsführer für den AWO Bundesverband tätig. 

Zuvor war er Leiter des Bereichs Recht und Rechtspolitik in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft ver.di. Der Jurist lehrt als apl. Professor an der Leuphana Universität Lüneburg und war mehrere Jahre Ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht. Er ist Experte für Arbeits- und Sozialrecht.

Schubert stammt aus Hessen und lebt heute mit seiner Familie in Potsdam. Er hat in Frankfurt und Lausanne studiert und in Hannover und Oldenburg promoviert bzw. habilitiert.

Der neue AWO-Vorstandsvorsitzende sieht seine Arbeitsschwerpunkte in der Verbesserung und Sicherung der Sozialstaatsstrukturen und Sozialleistungen. Die tarifliche Absicherung und bessere Bezahlung von Mitarbeitenden in den Sozialberufen liegen ihm ebenso am Herzen wie die Bekämpfung von Kinderarmut, gerechte Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen und die Verbindung von Nachhaltigkeits- mit sozialen Fragen. In diesen gesellschaftlichen Kernthemen will er die AWO als einen der großen deutschen Wohlfahrtsverbände weiterhin stark positionieren. Die AWO insgesamt als verlässliche Institution für viele hunderttausend Menschen in einer guten Verfassung zu halten, ist für ihn selbstverständliche Aufgabe.

Wilhelm Schmidt erklärt dazu: „Die zurückliegenden Monate haben bereits bewiesen, dass Jens Schubert die richtige Wahl ist. Ich wünsche ihm alles erdenklich Gute und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihm. Mit Schubert hat jemand den Staffelstab des Bundesvorstandes übernommen, der die AWO in eine erfolgreiche Zukunft führen und klare Impulse in der Sozialpolitik setzen wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.01.2021

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag, nur wenige Tage vor Weihnachten, einen auf Dauer erhöhten Steuerfreibetrag für Alleinerziehende beschlossen. Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), begrüßt diese – vom DFV seit vielen Jahren angeregte – Entscheidung als längst überfälligen Schritt.

Als vor sechs Jahren die Anhebung des Freibetrages für Alleinerziehende nach langer Diskussion von 1.308 Euro auf 1.908 Euro beschlossen worden ist, machte der DFV darauf aufmerksam, dass der Freibetrag weiterhin erheblich unter dem Grundfreibetrag eines erwachsenen Ehepartners (8.472 Euro) liegt. Bis 2004 wurde allen Personen, die alleinstehend waren und mindestens ein Kind zu erziehen hatten, ein Haushaltsfreibetrag gewährt, mit dem die erheblichen Belastungen, die bei der Kindererziehung entstehen, zumindest teilweise ausgeglichen werden sollten.

In der Höhe entsprach der Haushaltsfreibetrag dem Existenzminimum (Grundfreibetrag) eines Erwachsenen. Dann klagte ein Ehepaar vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn trotz Ehegattensplitting zahlten sie plötzlich mehr Steuern als vor der Eheschließung, da der Haushaltsfreibetrag wegfiel. Der Haushaltsfreibetrag wurde abgeschafft und durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ersetzt, der nur „echten“ Alleinerziehenden zusteht und in der Höhe allein dem politischen Gestaltungwillen unterliegt.

Wegen besonderer Belastungen 2020 und 2021 wurde der Betrag mehr als verdoppelt und auf 4.008 Euro angehoben. Am 16. Dezember 2020 schließlich wurde die Einschränkung auf diese beiden Jahre gestrichen. Doch selbst im Bundesfinanzministerium scheint diese Änderung noch nicht angekommen zu sein. Im online-Steuerrechner 2021 steht noch immer der Hinweis, dass der Entlastungsbetrag für 2020 und 2021 erhöht worden und diese Erhöhung manuell einzutragen sei.

„Das Ministerium ist derzeit noch damit beschäftigt, die frohe Botschaft zu verbreiten, dass untere und mittlere Einkommen – im Gegensatz zu hohen Einkommen – 2021 stark entlastet werden“, mutmaßt Stresing. Bei der „größten Entlastung seit sehr, sehr langer Zeit“ (O-Ton Scholz) werde allerdings der Blick ausschließlich auf die Einkommensteuer begrenzt. „Die neu eingeführte CO2-Steuer und die wieder angehobene Mehrwertsteuer werden unterschlagen“, sagt Stresing. „Beide Steuern belasten Familien in besonderem Maße, da sie ihr gesamtes Einkommen in den täglichen Konsum stecken müssen.“

Ein besonderes Ärgernis für den DFV ist, dass mit einem solchen „Entlastungsmarketing“ weiterhin die deutliche Belastung durch die längst reformbedürftige gesetzliche Sozialversicherung verschleiert wird. „Der Gesetzgeber verhindert seit Jahren, die Beiträge zur Sozialversicherung nach Leistungsfähigkeit zu erheben. Stattdessen lässt er, durch einen auch 2021 erhöhten Luxusfreibeitrag, Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unbelastet. Es wird Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht damit befasst.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 11.01.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt den anstehenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien.

„Mobbing, sexuelle Belästigung oder Kostenfallen im Internet müssen hart und konsequent sanktioniert werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, zur heutigen Beratung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes im Bundestag.

„Es wird endlich Zeit, den Jugendmedienschutz in die Moderne zu führen. Die letzten Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich sind 2002 vereinbart worden. Die Medienrealität hat sich seitdem stark verändert.“

Der DFV begrüßt es, dass die Bundesregierung mit verpflichtenden Voreinstellungen Kinder und Jugendliche vor Hassrede, Tracking, Mobbing und sexualisierter Ansprache schützen will. Ebenso ist es wichtig, Abzocke – bei so genannten „Loot Boxes“ – in Computerspielen endlich einen Riegel vorzuschieben. Positiv am Gesetzesentwurf ist, dass Eltern die Möglichkeit gegeben wird, über Hilfs- und Beschwerdesysteme die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten.

„Jugendschutz ist Verfassungsauftrag. Wenn Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, wenn sie mit verstörenden Inhalten konfrontiert werden, dann muss entschieden gehandelt werden. Und zwar nicht erst danach, sondern grundsätzlich präventiv“, so Heimann. Der Medien- und Jugendschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Es dient dazu, die Entwicklung und die Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen.

Weiterhin fehlende Netzanschlussfilter

Ein Kritikpunkt am Gesetzesvorhaben ist weiterhin das Fehlen eines Netzanschlussfilters. Bereits im Februar 2020 haben der Deutsche Familienverband und neun weitere Verbände in einer Stellungnahme an das Bundesfamilienministerium die Einführung von vorinstallierten Jugendschutzfiltern gefordert. Diese sollen zentral gewartet und von den Anschlussinhabern ausgeschaltet und entsprechend ihren Wünschen auch angepasst werden können.

„Anbieterseitige Filter haben für Familien große Vorteile. Statt verschiedene Geräte mit verschiedenen Jugendschutzfiltern zu bestücken und sich um Updates zu kümmern, haben sie einen Filter für den ganzen Netzanschluss. Egal ob über Kabel oder WLAN, die Kinder sind immer geschützt“, sagt Heimann.

Weitere Informationen

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes; Stand 10.02.2020

DFV-Pressemitteilung vom 16.10.2020: Reform Jugend-Medienschutz: Netzanschlussfilter sind unverzichtbar

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.12.2020

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Stunde. Der DGB setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass der Mindestlohn zukünftig armutsfest wird. Die im vergangenen Jahr erzielten Erhöhungsschritte bis zum Juli 2022 auf dann 10,45 Euro zeigen in die richtige Richtung. Es bleibt jedoch dabei, dass es eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro braucht.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Freitag in Berlin:

„Wir wollen einen Mindestlohn, der zum Leben reicht – und zwar zügig und nicht erst am Sankt Nimmerleinstag. Da der Einstieg in den gesetzlichen Mindestlohn vor sechs Jahren mit 8,50 Euro zu niedrig war, sollte die Politik jetzt das Niveau anheben, damit wir schnell auf 12 Euro kommen, um den Mindestlohn zukünftig armutsfest zu machen. Überdies wird so die Binnennachfrage angekurbelt.

Gute Arbeit wird aber nicht mit einem Mindestlohn bezahlt – der immer nur die unterste Haltelinie sein kann –, sondern nach Tarif. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung endlich liefert und die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung umsetzt.“ 

Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. In Deutschland sind das mindestens 12 Euro je Stunde. Eine DGB-Auswertung neuester verfügbarer Daten zeigt, wie viele Beschäftigte dies betrifft. Demnach verdienen bundesweit mehr als 26 Prozent der Arbeitnehmer*innen unter 12 Euro in der Stunde. Besonders Frauen sind betroffen. Fast ein Drittel (32 Prozent) von ihnen arbeitet unter der 12 Euro-Marke (Eigene Berechnungen auf Basis der Verdienststrukturerhebung (VSE2018) des Statistischen Bundesamtes 2020).

Hintergrund:
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2020 hatte die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfohlen, ihn in vier Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Demnach müssen ab Januar 2021 in Deutschland mindestens 9,50 Euro pro Arbeitsstunde gezahlt werden. Ab Juli sind es 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn erneut auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Wie wirkt der Mindestlohn? Der DGB hat dazu im Dezember 2020 einen Bericht vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.01.2021

Mit der Stellungnahme „Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei den jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!“ fordern acht Fachorganisationen gemeinsam die Beibehaltung bewährter Kinderschutzstandards und einen hilfeorientierten Kinderschutz. Der im November vorgelegte Regierungsentwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), der von den Verbänden im Grundsatz begrüßt wird, gewährleiste dies im Kinderschutz noch nicht ausreichend.

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren betonen zusammen mit weiteren Fachverbänden: „Die systematische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist besonders für den (präventiven) Schutz von Kindern und Jugendlichen Voraussetzung.“ Ausgangspunkt für Hilfen müsse daher die Situation des jungen Menschen beziehungsweise der Familie sein, nicht institutionelle Gefüge und standardisierte Verfahren. Insbesondere müsse die „Hilfeorientierung für alle Akteur*innen“ beibehalten werden, sie dürfe nicht durch eine forcierte „Kultur der Meldung“ an das Jugendamt „verschüttet“ werden.

Für eine bessere Zusammenarbeit von Medizin und Kinder- und Jugendhilfe biete der Gesetzentwurf begrüßenswerte Ansätze, weitere Veränderungen in den Sozialgesetzbüchern VIII und V seien notwendig. Hochproblemtisch sei allerdings, die Finanzierung von Kooperationsleistungen von dem Feststellen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung abhängig zu machen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene verbindliche Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren lehnen die Unterzeichnenden – darunter auch der Deutsche Sozialgerichtstag und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht – ab.

Die Stellungnahme – mitgezeichnet haben auch die Erziehungshilfeverbände Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET), Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen (IGfH), Evangelischer Erziehungshilfeverband (EREV) und Bundesverband katholischer Erziehungshilfeeinrichtungen (BVkE)– warnt vor einer Entwicklung im Kinderschutz, „die eine multiprofessionelle Kooperation von Fachkräften und Berufsgeheimnisträger*innen verkürzt auf strukturierte Handlungsvorgaben und engführende Verfahren der Kontrolle und Weitergabe von Informationen an das Jugendamt.“

Link zur Stellungnahme „Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei den jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!“

https://www.dgsf.org/themen/stellungnahmen-1/besserer-kinderschutz-ist-kinderschutz-der-bei-den-jungen-menschen-ansetzt-und-bei-familien-ankommt

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF) und Bundesarbeitsgemeinschaft Die Kinderschutz-Zentren e. V. vom 13.01.2021

Morgen debattiert der Bundestag über den Rentenversicherungsbericht 2020 und den Alterssicherungsbericht 2020. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Berichte der Bundesregierung zur Altersvorsorge machen deutlich: Es muss dringend gehandelt werden, um Altersarmut zu verhindern. Rentenansprüche sinken, vor allem bei Versicherten mit geringen Einkommen und durchbrochenen Erwerbsbiografien. Dies trifft besonders Frauen, die häufiger zu niedrigen Löhnen arbeiten und durch Pflege– und Erziehungszeiten Beitragspausen haben.

Auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden stärker in weiblich geprägten Erwerbsbereichen mit unsicheren, befristeten und Teilzeitbeschäftigungen spürbar sein. Dort drohen häufiger Entlassungen, die zu weiteren Beitragslücken führen. Der Alterssicherungsbericht zeigt zudem, dass Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben, nicht privat fürs Alter vorsorgen können. Private Altersvorsorge ist daher kein Instrument, um wachsender Altersarmut wirksam zu begegnen. Deshalb muss die gesetzliche Rente dringend gestärkt und die Grundrente weiterentwickelt werden, so dass mehr Versicherte Anspruch auf eine Aufstockung ihrer Rente haben und von der unteren Haltelinie profitieren.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.01.2021

Die Diakonie Deutschland fordert gemeinsam mit Menschen mit Armutserfahrung ein Bundesprogramm „Digitale Beteiligung“.

Innerhalb von vier Jahren sollen digitale Zugänge für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.

„Pandemie und Lockdown haben deutlich gemacht, wie groß der digitale Handlungsbedarf in Deutschland ist“, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik. „Vor allem Menschen, die in Armut leben, sind ohne Computer und WLAN ausgeschlossen: Sie haben oft keinen Zugang zu Behörden, können Sozialleistungen nur unter großen Schwierigkeiten beantragen und haben wenig Möglichkeiten, kulturell oder politisch teilzuhaben. Darum müssen öffentliches WLAN und eine digitale Mindestausstattung aus Computer oder Laptop mit Drucker flächendeckend allen Menschen zur Verfügung stehen.“

„Die Erfahrungen von Sozialleistungsberechtigten und insbesondere Wohnungslosen in dieser Pandemie sind bedrückend“, ergänzt Jürgen Schneider, der aus eigener Armutserfahrung im Armutsnetzwerk politisch aktiv ist. „Schon vorher war es schwierig, sich zu beteiligen, jetzt ist es fast unmöglich. Menschen mit Armutserfahrung werden für andere Menschen zunehmend unsichtbar. Während die einen neue digitale Welten erkunden, sind die anderen ausgegrenzt wie lange nicht mehr. Digitale Teilhabemöglichkeit ist ein soziales Grundrecht, das gewährleistet werden muss.“

Gemeinsam betonen Loheide und Schneider: „Digitale Beteiligungsmöglichkeiten sind Teil des Existenzminimums. Sie müssen jetzt in Deutschland für alle Menschen verwirklicht werden.“ Die Diakonie schätzt die Gesamtkosten für den Bund auf sechs Milliarden Euro bei einem auf vier Jahre angelegten Programm.

Weitere Informationen:

Positionspapier Digitalisierung und Armuthttps://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/21-1-5_Digitalisierung_und_Armut_Thesen_Diakonie_CD.pdf

Statement Maria Loheide: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/21-01-05_Statement_Maria_Loheide.pdf

Statement Jürgen Schneider: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/21-1-05_Digitalisierung_Statement_Schneider.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.01.2021

„Lasst uns (was) bewegen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2021. Denn Bewegungsförderung spielt eine zentrale Rolle bei einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern. Zudem ist Bewegungsförderung zentrales Mittel der Bildungsarbeit im Sportverein. Die Deutsche Sportjugend unterstützt deshalb in diesem Jahr den Weltspieltag mit dem Fokus auf Bewegung. Als langjähriger Partner des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es das Anliegen der Deutsche Sportjugend, insbesondere angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, gemeinsam mit dem „Bündnis Recht auf Spiel“, die Aufmerksamkeit für das Thema Bewegungsförderung zu erhöhen.

Der gemeinsame Aufruf soll Politik und Gesellschaft den Handlungsbedarf verdeutlichen und aufzeigen, dass die Rahmenbedingungen für die Bewegung von Kindern verbessert werden müssen. Dazu sollten es beispielsweise in den Kommunen mehr altersgerechte, eigenständig erreichbare und frei zugängliche Spiel- und Grünflächen geben, mehr Bewegungsmöglichkeiten in den Schul- und Kita-Alltag integriert werden und zudem der Vereinssport stärkere Unterstützung erhalten als bisher. Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen, aber auch Familien und Elterninitiativen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2021 teilzunehmen und den Aktionstag zu nutzen, verbesserte Rahmenbedingungen für die Bewegungsförderung von Kindern einzufordern.

„Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, dem sie vielfach schon vor der Corona-Pandemie nur unzureichend nachkommen konnten. Wir müssen aufpassen, dass sich in der Pandemie das Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich nachteilig verändert. Denn wenn Kinder selten herumtollen und sich nur wenig bewegen, kann das bis ins Erwachsenenalter negativen Einfluss haben. Dies geht in der Corona-Pandemie vielfach einher mit einer ungesünderen Ernährung und führt letztlich zu körperlichen Beeinträchtigungen wie Haltungsschäden oder Gewichtszunahme. Aber auch die Psyche leidet unter dem Bewegungsmangel. Insbesondere Kinder aus armen Verhältnissen sind davon betroffen. Deshalb gilt es insgesamt, dem Bewegungsdrang von Kindern möglichst immer und überall freien Lauf zu lassen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Lasst uns (was) bewegen! Den Wunsch nach Bewegung kann man kaum treffender ausdrücken. Gerade für Kinder ist Bewegung ein zentraler Baustein einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und des gesunden Aufwachsens. Jetzt liegt es an uns als Gesellschaft zu entscheiden, wie wichtig uns diese ganzheitliche Entwicklung ist. Lasst uns daher gemeinsam stärker denn je das Kinderrecht auf Bewegung und Spiel einfordern. Wir als Deutsche Sportjugend unterstützen als Jugendorganisation des gemeinnützig organisierten Sports den Weltspieltag 2021 und wollen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und dessen Bündnis Recht auf Spiel unseren Beitrag zu einer bewegungsfreundlichen Lebenswelt für Kinder leisten!“, so der Vorsitzende der Deutschen Sportjugend, Michael Leyendecker.

Der Weltspieltag 2021 wird deutschlandweit zum 14. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 18.01.2020

Ein breites Bündnis von 29 Verbänden und Organisationen fordert in einer gemeinsamen Resolution, dass in Städten und auf dem Land barrierefreie Zugänge zu naturnahen Grünflächen, Naturerfahrungsräumen oder Wäldern für alle Menschen in geringer Entfernung zu ihrer Wohnung verfügbar sind. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft soll zu diesem Zweck die Entwicklung von neuem Wohnraum in Städten eng mit der Schaffung und Erhaltung von Naturräumen und naturnahen sicheren Wegen verbunden werden. Erreicht werden kann dies jedoch nur mit klareren Vorgaben beispielsweise in der Bauleitplanung und einer neuen Schwerpunktsetzung in der Fachkräfteausbildung. Empfohlen wird auch die Flächenentsiegelung an Schulen und die Stärkung von Naturerfahrungsräumen. Die Erklärung „NaturVielfalt – Kitt für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt“ haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, die Diakonie Deutschland, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und das Umweltbundesamt unterzeichnet.

Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass positive gemeinschaftliche Naturerlebnisse das soziale Miteinander stärken und entscheidende Beiträge für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leisten. Aufenthalt, Spiel und Sport in der Natur tragen zudem wesentlich zu Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung bei. Deshalb fordern die Organisationen mehr Naturflächen und naturnahe Grünräume in den Städten und auf dem Land. Ihre Erhaltung und Entwicklung ist kein Luxus, sondern eine dringende Notwendigkeit.

„Die räumliche Lebenswelt von Kindern hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem in den Städten äußerst nachteilig verändert. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird zunehmend schwieriger. Der Mangel an Brach- und Freiflächen, die zunehmende Verdichtung sowie die fortschreitende Dominanz des Straßenverkehrs führen dazu, dass öffentliche Räume für Kinder unattraktiver werden oder schlicht nicht mehr vorhanden sind. Das bedeutet eine Verarmung von Erlebnisqualitäten, von Erfahrungsreichtum, also dem, was Kindheit ausmacht. Fehlende Naturerfahrungen bergen außerdem die Gefahr von negativen gesundheitlichen Auswirkungen, und führen zudem auch zur Naturentfremdung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die gemeinsame Erklärung mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.dkhw.de/NaturVielfalt heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn nachdrücklich sozial- und bildungspolitische Reformen für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an. „Die Corona-Pandemie hat eine Vielzahl kinderpolitischer Anliegen und Versäumnisse wie unter einem Brennglas deutlich gemacht, beispielsweise bei der Digitalisierung schulischen Lernens, bei der personellen und qualitativen Entwicklung frühkindlicher Bildung, bei der strukturellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen oder bei der nachhaltigen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Neben zahlreichen reaktiven Maßnahmen sind grundlegende Reformen aber nicht zu erkennen. Gleichzeitig setzte sich im letzten Jahr der Trend fort, die allermeisten Entscheidungen ausschließlich aus Erwachsenenperspektive zu denken. Deshalb müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Ein einfaches ,Weiter so‘ darf es im Interesse der Kinder und Jugendlichen nicht geben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen werden uns noch viele Monate beschäftigen. Gleichzeitig sind sehr viele Kinder die Verliererinnen und Verlierer der Pandemie, das betrifft insbesondere arme Kinder. Ihre Eltern können die finanziellen und organisatorischen Belastungen der Pandemie gar nicht oder nur sehr schlecht ausgleichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem niedrigen Bildungsabschluss und geringem Lohnniveau können wesentlich seltener ins Homeoffice wechseln und so versuchen, ihre Kinder beim Distanzlernen zu unterstützen. Wenn dazu noch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen sind, das Schul- und Kitaessen wegfällt und gleichzeitig die Tafeln nur eingeschränkt arbeiten können, bleiben viele Kinder sprichwörtlich auf der Strecke. Die Corona-Pandemie wird für sie langfristige, weit über die Krise hinaus andauernde negative Folgen haben“, so Krüger weiter.

„Das gilt auch für die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, die beispielsweise im Krankenhaus, im Supermarkt, im Altenheim, bei der Müllabfuhr, bei der Polizei oder im Wasserwerk arbeiten. Besonders stark betroffen sind auch Kinder mit chronischen Erkrankungen, die schon seit vielen Monaten vom Schulbesuch ausgeschlossen sind, Kinder mit Behinderungen und geflüchtete Kinder. Aber auch Kinder, denen es von außen betrachtet vermeintlich gut geht, sind vielfach durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie stark belastet“, so Krüger.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehören deshalb insbesondere die Kinderrechte auf Bildung, soziale Sicherheit und Beteiligung in den Fokus der Überlegungen. Das gilt sowohl für Entscheidungen in der Corona-Pandemie als auch im Hinblick auf langfristige Weichenstellungen. „Wir werden uns die Wahlprogramme der Parteien im Superwahljahr 2021 auch diesbezüglich genau anschauen und sowohl die nächste Bundesregierung als auch die Landesregierungen am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen. Politik und Gesellschaft sollten sich mehr als bisher für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Gerade deshalb drängt das Deutsche Kinderhilfswerk mit Vehemenz auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.01.2020

Trotz kleiner Verbesserungen halbherzig, zuweilen kleinlich und mehr arbeitsmarktals familienorientiert – der Familienbund der Katholiken kritisiert die Elterngeldreform der Bundesregierung und vermisst den  nötigen großen Wurf. Das macht der Verband heute in einer öffentlichen Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages deutlich. Dennoch verbessere der Gesetzentwurf nach Ansicht des Verbandes an einigen Stellen die bisherigen Elterngeldregelungen ein wenig. So begrüßt der Familienbund grundsätzlich die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und die Anerkennung von Elterngeldmonaten bei Eltern frühgeborener Kinder. Dass viele Familien von der Mini-Reform profitieren werden, glaubt der Familienbund allerdings nicht. Dafür seien die Anpassungen zu geringfügig, die Materie zu komplex und die Antragsverfahren zu kompliziert. Daran änderten auch inzwischen digitale Antragsverfahren für Eltern nichts. Mit einer wesentlich höheren Inanspruchnahmequote beim Partnerschaftsbonus, dem Herzstück der Reform, rechnet allerdings selbst die Bundesregierung nicht: Mehrkosten weist der Gesetzentwurf nicht aus. Der Familienbund fordert, das Mindestelterngeld um 50 Prozent auf 450 Euro pro Monat zu erhöhen, beim Elterngeld Plus auf 225 Euro. „Die Anhebung des Mindestelterngeldes ist auch deswegen überfällig, weil der Betrag in Höhe von 300 Euro bereits seit 1986 konstant ist. Bereits die Vorgängerregelung des Elterngeldes – das Erziehungsgeld – sah eine Zahlung in dieser Höhe vor, von damals 600 DM“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.

„Die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus nach dem Gesetzentwurf ist zwar erfreulich, orientiert sich aber zu wenig an der Lebenswirklichkeit der Familien. Die nach wie vor starre Neuregelung dürfte sich mit dem Leben von Familien nur schwer in Einklang bringen lassen, um davon profitieren zu können“, so Hoffmann weiter.

„Ein wesentliches Problem des Partnerschaftsbonus besteht darin, dass viele Eltern nicht in der Lage sind, die engen bisherigen Voraussetzungen zu erfüllen, wegen fehlenden Entgegenkommens der Arbeitgeber, aus ökonomischen oder familienorganisatorischen Gründen. Zwar dürfte durch die Flexibilisierungen der Partnerschaftsbonus für mache Familien attraktiver werden. Ich erwarte aber auch, dass es nicht deutlich mehr Familien sein werden, da es weiterhin vielen Familien nicht gelingen wird, ihre Arbeitsverhältnisse so aufeinander abzustimmen, dass sie die nach wie vor zu engen Voraussetzungen erfüllen können. Weil der geplanten Elterngeldreform der Ehrgeiz fehlt, bleibt sie für die meisten Eltern wohl folgenlos.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass der zeitliche Korridor, in dem beide Eltern arbeiten müssen, nach oben und nach unten geringfügig erweitert wird. Eltern müssen nicht mehr zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Stattdessen reicht es künftig aus, dass der Erwerbsumfang bei beiden Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden liegt. Zudem müssen die Eltern ihre Arbeitszeit nicht mehr zwingend in vier aufeinander folgenden Monaten koordinieren. Stattdessen können Sie den Bonus auch nur für zwei oder drei aufeinander folgende Monate beantragen.

„Dass der Korridor im Gesetzentwurf nach oben stärker erweitert wird als nach unten, ist die falsche Richtung und das falsche Signal.“

Den Partnerschaftsbonus in seiner im Gesetzentwurf vorgesehenen Gestalt hält der Familienbund für korrekturbedürftig: „Um wirklich mehr Familien zu erreichen, sollte der Korridor so erweitert werden, dass er zumindest auch eine halbe Stelle mit 20 Wochenstunden erfasst“, fordert Hoffmann. „Dass der Korridor im Gesetzentwurf nach oben stärker erweitert wird als nach unten, ist die falsche Richtung und das falsche Signal – gerade auch dann, wenn man es als Ziel des Elterngeldes ansieht, Eltern in der Rushhour des Lebens zu entlasten, ihnen mehr gemeinsame Zeit in der Familie zu ermöglichen und vor allem auch Väter dazu zu motivieren, ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Familie stärker zu reduzieren. Dass der Partnerschaftsbonus Anreize für eine Erwerbsarbeitsreduzierung der Männer setzt, hält der Familienbund für den positivsten Aspekt des Partnerschaftsbonus. Denn eine Familienpolitik, die sich nur darum kümmert, die Erwerbstätigkeit der Frauen zu steigern, ohne eine entsprechende Arbeitsreduzierung der Männer in den Blick zu nehmen, dient nicht den Familien, sondern in erster Linie den Interessen des Arbeitsmarktes.“

Hoffmann fordert außerdem, das Mindestelterngeld um 50 Prozent auf 450 Euro pro Monat zu erhöhen, beim Elterngeld Plus auf 225 Euro. Er begründet seine Forderung mit dem Anstieg der Kosten für das sächliche Existenzminimum der Kinder. Das Mindestelterngeld wurde seit der Einführung des Elterngeldes 2007 nicht erhöht. Damals hat es noch das sächliche Existenzminimum von Kindern abgedeckt. Für das Jahr 2021 hat der im September 2020 beschlossene 13. Existenzminimumsbericht der Bundesregierung ein sächliches Existenzminimum in Höhe von 5.412 Euro pro Jahr errechnet. Dem entspricht ein monatliches sächliches Kinderexistenzminimum in Höhe von 451 Euro. „Die Anhebung des Mindestelterngeldes ist auch deswegen überfällig, weil der Betrag in Höhe von 300 Euro bereits seit 1986 konstant ist. Bereits die Vorgängerregelung des Elterngeldes – das Erziehungsgeld – sah eine Zahlung in dieser Höhe vor, von damals 600 DM.“

„Der Partnerschaftsbonus ist nicht familienformneutral angelegt.“

Hoffmann machte auch grundsätzlich Einwände geltend: „Der Partnerschaftsbonus ist nicht familienformneutral angelegt: Wenn man alle Familien und Familienformen gleichermaßen in den Blick nehmen möchte, ist es widersprüchlich, durch eine Sonderregelung wie den Partnerschaftsbonus eine bestimmte Gruppe von Familien besonders zu unterstützen, hier doppelt und vollzeitnah erwerbstätige Paare.“

So passe der Grundgedanke des Partnerschaftsbonus nicht bei Alleinerziehenden. „Dass Alleinerziehende die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen können, ist aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Familienformen zwingend und richtig“, sagte Hoffmann. „Allerdings erscheint es beim Vergleich unterschiedlicher Alleinerziehendenkonstellationen wenig einsichtig, warum Alleinerziehende, die in einem bestimmten zeitlichen Korridor arbeiten, besser gefördert werden sollten, als Alleinerziehende mit einem Wochenstundenumfang, der diesen Korridor über- oder unterschreitet. Der dem Partnerschaftsbonus zugrundeliegende Gedanke einer Partnerschaft, in der ein Partner die Erwerbsarbeit reduziert, während der andere diese ausweitet, ist bei Alleinerziehenden naturgemäß nicht anwendbar.“

„Für jeden vollen Monat, um den die Geburt vor dem errechneten Geburtstermin liegt, sollte ein zusätzlicher Elterngeldmonat gewährt werden.“

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Neuregelung für Eltern vor, deren Kind sechs Wochen oder früher vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde. Sie sollen einen weiteren Basiselterngeldmonat beziehungsweise zwei weitere Elterngeld-Plus-Monate in Anspruch nehmen können. „Das ist eine kleine Verbesserung gegenüber der jetzigen Regelung“, sagte Hoffmann. „Kinder, die sich zum Zeitpunkt ihrer Geburt in einem früheren Entwicklungsstadium befinden, müssen auch länger von den Eltern betreut werden können. Dass der Entwurf dieses Problem in den Blick nimmt, ist zu begrüßen. Der Reformvorschlag ist jedoch halbherzig und kleinlich. Fraglich ist, warum ein zu früh geborenes Kind mindestens sechs Wochen früher geboren sein muss, um einen Monat länger Elterngeld zu beziehen. Der Entwurf argumentiert, dass erst bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin eine Verzögerung der Kindesentwicklung unterstellt werden könne, die den zusätzlichen Bezugsmonat rechtfertige. Wissenschaftlich belegt wird diese Annahme allerdings nicht. Sie erscheint auch nicht ohne Weiteres plausibel.“

Der Familienbund hält es für einleuchtender, einfacher und für die Familien verständlicher, hier mit einheitlichen Fristen zu arbeiten und die Regelung großzügiger zu gestalten. „Für jeden vollen Monat, um den die Geburt vor dem errechneten Geburtstermin liegt, sollte ein zusätzlicher Elterngeldmonat gewährt werden“, sagte Hoffmann. „Bei sehr früh geborenen Kindern sind die weiteren Elterngeldmonate durch den zusätzlichen Aufwand und die zusätzlichen Sorgen der Eltern mehr als gerechtfertigt.“

Die Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken finden Sie hier auf der Website des Deutschen Bundestages und hier auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.12.2020

Chrysovalantou Vangeltziki übernimmt im Januar 2021 die Staffel von Hiltrud Stöcker-Zafari, die nach ihrer langjährigen Tätigkeit als Bundesgeschäftsführerin in den Ruhestand geht.

„Ich hoffe, dass ich meine Stärken hier einbringe. Als Volljuristin ist es mir ein Anliegen, dass migrantische Familien, dass binationale und globale Familien rechtlich gleichgestellt sind. Diskriminierungen basieren auch auf gesetzlichen Grundlagen, ohne dass auffällt, dass Ungleichheiten entstehen. Der Verband ist der einzige Familienverband, der repräsentativ für migrantische Familien steht“. Als Kind nach Deutschland migriert, verbinde sie Themen wie Familiennachzug, Mehrsprachigkeit, Vielfalt und Diskriminierung auch mit ihrer eigenen Biografie.

Sie verbinde den Verband zudem mit den wilden, starken feministischen Frauen, weißen deutschen Frauen, die den Verband gründeten und das Thema Vielfalt auf die Agenda setzten. Und der Verband entwickele sich weiter, wie die Gesellschaft. „Vor meiner Zeit war die Bundesgeschäftsführerin immer eine deutsche, weiße Frau, die einen migrantischen Mann geheiratet hatte. Und jetzt sitzt hier eine Chrysovalantou Vangeltziki und jeder fragt erstmal: Oh, wie spricht man jetzt den Namen aus? Das zeigt doch die Entwicklung innerhalb des Verbandes und der gesellschaftlichen Strukturen. Also einerseits Frau zu sein, einerseits migrantisch zu sein und andererseits auch die Themen zu vertreten, die aktuell debattiert werden, wie Rassismus, wie Migration“.

Wünschen würde sie sich mehr Empathie in Politik und Gesellschaft, um nachzuvollziehen was es bedeute Migrant:in zu sein. Migrant:in entweder der ersten, zweiten, dritten Generation und hier zu leben. In einer Gesellschaft ohne wir und ihr. „Eine Gesellschaft ohne Ungleichheit, wo Leistungsstärke nicht abgesprochen wird, weil der Name, die Hautfarbe oder die Religion nicht stimmt. Dass alle gleichberechtigte Mitglieder dieser Gesellschaft sind und genauso viele Rechte haben wie Menschen, die hier geboren sind. Damit sie sagen können: Deutschland ist meine Heimat und ich möchte auch gerne so behandelt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.01.2021

Das Jahr geht dem Ende entgegen, der International Migrant’s Day am 18. Dezember jährt sich zum 20. Mal, die International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of their Families gar zum 30. Mal. Bis heute hat Deutschland diese internationale Konvention nicht unterzeichnet. Bis heute ist im Einwanderungsland Deutschland nicht wirklich angekommen, dass Migration ein Querschnittsthema für alle Politikfelder und zudem immer ein Familienprojekt ist.

Die vielen Ein- und Beschränkungen im zurückliegenden Jahr durch die Covid 19-Pandemie haben Familien und insbesondere migrantische Familien betroffen. Das zeigen alle Studien, zuletzt der Internationale Migrationsbericht der OECD.
Und das bekommen die Familien zu spüren: in der Bildungs-, Wirtschafts-, Außen-, Gesundheitspolitik und in vielen anderen Politikfeldern. Sie werden nicht mitgedacht. Auch nicht die vielen Paare und Familien mit Partner:innen aus Drittstaaten, die aufgrund bürokratischer Hürden, verschärft durch die Covid19-Pandemie, in diesem Jahr nicht zusammenkommen werden.

Alle Jahre wieder: Migration wird noch immer fast ausschließlich unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten und im Hinblick auf Gefahrenabwehr gedacht. Das betrifft die eindimensionalen Vorstellungen über Integration in der Politik bis hin zu den komplizierten Hürden im Familiennachzug. „Migrantische, binationale, globale Familien sind stärker ein Teil dieser Gesellschaft geworden. Aber die Frage, warum es so schwer ist, als Paar mit unterschiedlichen Pässen zusammenzukommen, die Frage hat mir bisher noch keiner wirklich beantworten können,“ so die scheidende Geschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften Hiltrud Stöcker-Zafari.

Alle Jahre wieder: Es ist an der Zeit, Migration anders zu denken.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.12.2020

Bundesrat verabschiedet Adoptionshilfe-Gesetz in neuer Fassung

Im Juli hat der Bundesrat das Adoptionshilfe-Gesetz gestoppt wegen der darin von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien. Nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss wurde es nun in der heutigen Bundesratssitzung in einer neuen Fassung verabschiedet. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass mit dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Adoptionshilfe-Gesetz die befürchtete Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare nun endgültig vom Tisch ist. Wir haben intensiv dafür gekämpft, dass dieses Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung nicht verabschiedet wird. Wir danken allen, die unser Engagement unterstützt haben und die dem Verschärfungsvorhaben zu Lasten von Kindern und Müttern in Regenbogenfamilien im Bundestag und Bundesrat entgegengetreten sind. Dadurch musste die Bundesregierung einlenken.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Der Bundesregierung läuft die Zeit davon. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die dort aufwachsen.

Hintergrund

Das neue Adoptionshilfe-Gesetz führt für das Verfahren der Stiefkindadoption eine neue verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen vor. Diese Beratungspflicht entfällt, wenn der annehmende Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Zudem wird für diese Paare die notwendige zusätzliche Beteiligung der Adoptionsvermittlungsstellen nicht vorgesehen, da das ohnehin am Verfahren beteiligte Jugendamt die im Gesetz vorgeschriebene fachliche Äußerung abgibt.

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht seit der letzten Bundestagswahl 2017

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Beschluss des Bundesrats vom 18.12.2020

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) vom 18.12.2020

Mit der Einführung des CO2-Preises zum 1. Januar 2021 werden im Gebäudesektor die Kosten zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht. Dadurch verpufft der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich völlig. Vermieter werden nicht zum Austausch ihrer Heizanlagen angehalten, da sie die Kosten vollständig umlegen können. Mieterinnen und Mieter stehen trotz Corona-Krise und wirtschaftlicher Folgen vor steigenden Heizkosten, die allein dieses Jahr in einer durchschnittlichen Wohnung bis zu 125 Euro betragen können.

Die Bundesregierung hatte bereits im 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramm angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen. Dazu liegen seit September 2020 von den SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Justiz und Finanzen Vorschläge vor, die vom Koalitionspartner ignoriert wurden. Laut Medienberichten soll jetzt von den beteiligten Ministerien ein Fahrplan erstellt werden, um Lösungen zur Verteilung der CO2-Kosten zu erarbeiten. Dass dabei die Effizienzklassen des Gebäudes stärker berücksichtigt werden sollen, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit und rechtlichen Belastbarkeit der unterschiedlichen Energieausweis-Typen, ist aber eine praktische und vor allem schnelle Umsetzung dieser Lösung nicht zu erwarten.

Der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband, die Deutsche Umwelthilfe und der Sozialverband Deutschland fordern daher eindringlich eine sozial gerechte und klimapolitisch wirksame Verteilung der Kosten. Die Umlage des CO2-Preises auf Mieterinnen und Mieter, die am 01.01.2021 begonnen hat, muss schnellstmöglich unterbunden werden.

Dafür sind folgende Gründe ausschlaggebend:

  • Die verschiedenen Energieausweis-Typen (Verbrauchs- und Bedarfsausweis, alte und neue Energieausweise) führen zu nicht vergleichbaren Effizienzklassen. Es ist noch eine Vielzahl älterer Ausweise im Umlauf, auf denen die Effizienzklasse für Wohngebäude fehlt. Zudem sind die Angaben dieser Ausweise mit heutigen energetischen Standards nicht vergleichbar. Die Zuordnung der Vergleichswerte ist nur auf Ausweisen realistisch, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden.
  • Der CO2-Preis dient der Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmesektor. Fossile Brennstoffe kommen sowohl in sanierten Gebäuden der Effizienzklasse B als auch im Neubau zum Einsatz. Eine vollständige Befreiung des Vermieters bzw. Eigentümers von den Kosten der CO2-Bepreisung ist daher nicht sachgerecht.
  • Der CO2-Preis trifft einkommensarme Mieterinnen und Mieter überproportional stark, da diese häufiger in energetisch schlechten Gebäuden leben. Dort sind die Energiekosten im Schnitt doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Mieterinnen und Mieter in diesen Gebäuden haben vielerorts keinen Spielraum durch Verhaltensänderungen den CO2-Preis auszugleichen. Die Mehrkosten durch den CO2-Preis betragen in einer unsanierten Wohnung allein dieses Jahr bis zu 125 Euro und steigen bis 2025 auf bis zu 280 Euro pro Jahr.
  • Vermieter und Eigentümer dürfen auch bei sanierten Gebäuden nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden, das Gebäude optimal zu betreiben und die Mieter beim Energiesparen zu unterstützen. Wenn der CO2-Preis allein von den Mieterinnen und Mietern getragen werden muss, wird bei den Vermieterinnen und Vermietern noch nicht einmal ein Anreiz geschaffen, geringinvestive Maßnahmen zur Betriebsoptimierung umzusetzen. Zudem müssen Mieterinnen und Mieter durch eine transparente und nachvollziehbare Heizkostenabrechnung dabei unterstützt werden, ihr Nutzerverhalten entsprechend anzupassen, soweit dies möglich ist. Die Novellierung der Heizkostenverordnung darf nicht weiter verzögert werden.
  • Gerade in den Städten und Ballungszentren sind die Belastungsgrenzen der Mieterinnen und Mieter erreicht, beziehungsweise in den unteren Einkommensgruppen bereits deutlich überschritten. Mieterinnen und Mieter profitieren nicht automatisch von einer gestiegenen Pendlerpauschale oder vom Wohngeld. Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist jegliche Kostensteigerung für einkommensarme Mieterhaushalte zu vermeiden und alle Mieterinnen und Mieter müssen vollständig von der CO2-Bepreisung entlastet werden.
  • Die Höhe des zu zahlenden CO2-Preises wird entscheidend durch den Energieträger und den Energieverbrauch des Gebäudes bestimmt, der wiederum maßgeblich vom energetischen Zustand des Gebäudes abhängt. Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Einfluss auf die Wahl des Heizungssystems und den energetischen Zustand des Gebäudes.

Eine Änderung der Umlagefähigkeit des CO2-Preises ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar.

Schnelles Handeln ist dringend geboten!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.01.2021

Der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. setzt gemeinsam mit vier Künstlerinnen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald ein Fotoprojekt um.

Die Mittel dafür sind beim Landkreis Dahme-Spreewald beantragt.

Thema des Projektes sind Dinge unserer Alltagskultur. Damit bietet sich Alleinerziehenden eine Möglichkeit zur künstlerischer Auseinandersetzung und zur Vernetzung mit anderen Alleinerziehenden. Auch für die Künstlerinnen wird ein neues Wirkungsfeld erschlossen.

Die Teilnehmer*innen werden in einem Zeitraum von drei Monaten von professionellen Fotografinnen überwiegend online betreut, vorgesehen sind (falls möglich) drei Nachmittage, an denen sich alle Teilnehme*innen treffen.

Mit Berücksichtigung der geringen Zeit Alleinerziehender kann im gesamten Projektzeitraum von Mitte Januar bis Mitte April zu Hause gearbeitet werden.

Fotografiert wird mit einer Kamera oder dem Fotohandy, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Ergebnisse werden voraussichtlich vom 9.4.2021 bis zum 19.4.2021  in einer Ausstellung im Kulturbahnhof in 15757 Halbe (Esperanto Stacio) gezeigt.

Interessierte schicken bitte ihre Anfrage an: halbewelt@yahoo.com

Weitere Informationen erteilt SHIA e. V. unter Tel. 03375/294752.

Für den Eigenanteil an den beantragten Projektgeldern wird finanzielle Unterstützung gesucht.

Jede Person, die das Projekt finanziell unterstützt, erhält:

  • eine Einladung zur Ausstellungseröffnung
  • eine Werbung auf allen öffentlichen Ankündigungen, Plakaten und Flyern, u. a. sichtbar an der Bahnstrecke Berlin-Cottbus
  • eine Erwähnung in den Pressemitteilungen und den Veranstaltungen während des Ausstellungszeitraumes.
  • eine Spendenbestätigung.

Geldspenden sind erbeten unter dem Stichwort „HALBE WELT“ auf das Konto des SHIA-Landesverbandes Brandenburg e. V., IBAN DE95 1002 0500 0003 3303 00.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 06.01.2021

Der im August 2020 bekanntgewordene Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Kindschafts- und Unterhaltsrechts ist leider kein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der Lebenswirklichkeiten von Einelternfamilien. „Die größten Stolpersteine der geplanten Reform sind erstens die Einführung eines automatischen gemeinsamen Sorgerechts bei Anerkennung der Vaterschaft, zweitens die Einführung einer faktischen Beratungspflicht in Sorgerechtsstreitigkeiten und drittens die Neuregelungen des Unterhalts im paritätischen Wechselmodell, die zu einer weiteren Schlechterstellung des einkommensschwächeren Elternteils führen“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Ein Kernstück der Reform ist die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Anerkennung der Vaterschaft. Diesen Automatismus lehnt der VAMV entschieden ab. „Gemeinsame Sorge ja, aber durch bewusste Entscheidung!“, betont Jaspers. Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sprechen bei den restlichen 9 Prozent gute Gründe dagegen, wie eine hochstrittige Trennung, der Umstand, dass sich die Eltern kaum kennen oder auch Gewalt und Sucht. Der geplante Automatismus sieht nur eine Ausnahme vor, nämlich wenn ein Gericht die Vaterschaft feststellt. „Hier besteht die Gefahr, dass betroffene Mütter aus Angst vor einem belastenden Gerichtsverfahren diesen Weg nicht gehen und in der Folge die betroffenen Kinder ohne Kenntnis ihres Vaters und ohne Unterhalts- und Erbschaftsansprüche bleiben werden“, gibt Jaspers zu Bedenken.

Ferner warnt der VAMV vor der Einführung einer faktischen Beratungspflicht bei Sorgerechtskonflikten ohne ausreichendes und gutes Beratungsangebot: Denn dies würde Eltern mit ihren Konflikten allein lassen, anstatt diese zu deeskalieren. Eindringlich kritisiert der VAMV die Unterhaltsregelung im paritätischen Wechselmodell: Die vorgesehene Anrechnung des Kindergeldes würde zulasten des einkommensschwächeren Elternteils und zulasten einer fairen Bemessung des Unterhalts gehen, statt das Kindergeld hälftig zwischen den Eltern aufzuteilen. Ziel muss bleiben, im Wechselmodell ein Kind in beiden Haushalten gut versorgen zu können.

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie unter www.vamv.de.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.01.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Januar 2021

Veranstalter: AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Fachtagung zur Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe LSBTIQ*

Das Modellprojekt „Queer im Alter – Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe LSBTIQ*“ wurde im Zeitraum von Januar 2019 bis Februar 2021 vom Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. koordiniert und gemeinsam mit sechs Modellstandorten der AWO umgesetzt – gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queeren Menschen (kurz LSBTIQ*) als Zielgruppe waren bisher in den Konzepten und Angeboten der Altenhilfe systematisch kaum bis gar nicht bedacht. Im Rahmen des Projekts entstand daher ein Praxishandbuch zur Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für LSBTIQ*, dessen Vorstellung im Mittelpunkt der Abschlusstagung steht.

Es beinhaltet einen Leitfaden mit Instrumenten für die Praxis sowie ein Fortbildungspaket mit Coaching-Konzept für Mitarbeitende von Altenhilfeeinrichtungen, mit deren Hilfe sich verschiedene Einrichtungen und Serviceformen der Altenhilfe für queere Senior*innen öffnen können. Das Praxishandbuch wendet sich sowohl an Einrichtungen der institutionellen Altenhilfe als auch an Anbieter*innen der beruflichen Erwachsenenbildung.

Die Entwicklung des Handbuchs erfolgte von Beginn an in enger Abstimmung mit  Leitungskräften und Mitarbeitenden aus den Altenhilfe-Modellstandorten der AWO und Vertreter*innen von bundesweiten Interessenverbänden der queeren Communities. Diese werden während der Abschlusstagung gemeinsam mit den Autor*innen des Handbuchs und weiteren Gästen die Projektergebnisse präsentieren und sich gemeinsam mit Ihnen zu den Erfordernissen einer queer-freundlichen Altenhilfe austauschen.

Hier geht’s zur kostenlosen Anmeldung mit Tagungs- und Projektflyer zum Download.

Anmeldung zur Abschlusstagung

Online-Podiumsdiskussionen

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Während der ersten Corona-Pandemie wurden sie gefeiert und beklatscht: Die Beschäftigten in Krankenhäusern und der Altenpflege. Doch die Kluft zwischen ihrem Status als »systemrelevante Held*innen« und ihren realen Arbeitsbedingungen wird nicht kleiner, sondern größer. Diese Online-Veranstaltungsreihe wirft einen Blick auf die aktuelle Lage in Kliniken und Pflegeheimen und die Kämpfe der Beschäftigten um die dringend nötige Verbesserung von Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsversorgung.

In sechs aufeinanderfolgenden Veranstaltungen werden Erfahrungen mit Missständen, der Bekämpfung gewerkschaftlicher Organisierung und erfolgreichem Widerstand ausgetauscht: Sie reichen von den USA, England, Frankreich, Bulgarien bis nach Deutschland.

Donnerstag, 21. Januar 2021, 18 – 19.30 Uhr

Ein bisschen Zuckerbrot, viel Peitsche: Wo stehen wir im Kampf um Aufwertung der Pflegearbeit?

Samstag, 30. Januar 2021, 11 – 12.30 Uhr

Pflege in der Familie: Der größte Pflegedienst der Nation? Der billigste Pflegedienst der Nation!

Dienstag, 9. Februar 2021, 18 – 19.30 Uhr

Kämpfe um Aufwertung und gute Arbeitsbedingungen in anderen Ländern: Gesundheitsarbeiter*innen in der Pandemie

Dienstag, 23. Februar 2021, 18 – 19.30 Uhr

Krankenhaus-Streik während der Pandemie? Erfahrungen aus Kalifornien

Donnerstag, 11. März 2021, 18 – 19.30 Uhr

Dumpinglöhne in der Altenpflege: Wird mit der Allgemeinverbindlichkeit alles gut?

Donnerstag, 25.März 2021, 18 – 19.30 Uhr

Unsere Gesundheit, ihr Profit? Union-Busting in Krankenhäusern und Pflegeheimen und gewerkschaftliche Gegenstrategien


Weitere Informationen zu unserer Veranstaltungreihe Systemrelevant? Systemwechsel! und Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage.

Für die Teilnahme per Videokonferenz ist die Installation der Software alfaview erforderlich: https://alfaview.com/de/download/. Sie benötigen keine persönliche Registrierung. Vor der jeweiligen Veranstaltung senden wir Ihnen den Zugangslink per E-Mail.


 

AUS DEM ZFF

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Prof. Dr. Jens M. Schubert, ist seit dem Jahreswechsel der neue Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung für 2021 und 2022. Er übernimmt das Amt von seinem Vorgänger Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

„Ich freue mich über die Wahl zum Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und möchte allen Bündnismitgliedern für das mir und der AWO entgegengebrachte Vertrauen danken“, erklärt dazu Jens M. Schubert. „Mein besonderer Dank gilt dem bisherigen Sprecher Ulrich Schneider und seinem Team für das Engagement, das sie für das Bündnis und für die Kindergrundsicherung in den letzten beiden Jahren unternommen haben. Die Kindergrundsicherung ist vor allem dank des langjährigen politischen Drucks zivilgesellschaftlicher Organisationen von einer Idee zu einem realen Reformvorschlag geworden. Sie erfährt politisch immer größeren Zuspruch. Ich werde mich in den kommenden beiden Jahren dafür stark machen, dass die Kindergrundsicherung weiter Fahrt aufnimmt und endlich politisch umgesetzt wird. Es muss endlich gelingen, alle Kinder und Jugendliche in Deutschland mit einer Kindergrundsicherung sozial gerecht abzusichern und ihre Bildungs- und Teilhabechancen wirksam zu verbessern.“

Jens M. Schubert (51) ist seit Januar 2021 Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. Zuvor war er Leiter des Bereichs Recht und Rechtspolitik in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft ver.di. Der Jurist lehrt als apl. Professor an der Leuphana Universität Lüneburg und war mehrere Jahre Ehrenamtlicher Richter u.a. am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht. Er ist Experte für Arbeits- und Sozialrecht.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden dafür stark, die Kindergrundsicherung fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Es fordert eine sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Die Mitteilung als PDF finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 08.01.2021

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Elterngeld-Reform begrüßt das ZFF einzelne Neuregelungen, mahnt aber grundsätzlichere Schritte im Sinne einer partnerschaftlicheren Gestaltung des Elterngelds an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit  zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben sollen Eltern von Frühchen durch einen zusätzlichen Elterngeld-Monat unterstützt werden.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Verbesserungen für Familien. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um, auch wenn wir uns hier eine deutlich großzügigere Regelung gewünscht hätten.“

Nöhring ergänzt: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern deutlich mutigere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es allen Eltern tatsächlich Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird am 14. Dezember ab 17:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ und der FDP-Fraktion „Elternzeit verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.12.2020

AKTUELLES

Die Studie von Anja Bade gibt einen Überblick über die Vielfalt der Angebote familiärer Gesundheitsförderung in Berlin. Familien haben unterschiedliche Bedarfe und es gibt für ihre verschiedenen Lebensphasen und besonderen sozialen Lebenslagen sehr viele Hilfsangebote. In diesem reichhaltigen „Angebotsdschungel“ ist ein Überblick schwer. Daher hat der Berliner Beirat für Familienfragen zur Vorbereitung des Berliner Familienberichts 2020 in Zusammenarbeit mit der Alice Salomon Hochschule Berlin / Berlin School of Public Health Ende 2018 eine studentische Studie beauftragt, die untersucht, wie Bedarfe familiärer Gesundheitsförderung im Land Berlin bedient werden und wie die Angebotslandschaft einzuschätzen ist. Die Ergebnisse der Studie mit einem Recherchestand vom 19.09.2019 wurden mit einer Einführung von Laurette Rasch und Prof. Dr. Raimund Geene, der die Studie begleitet hat, sowie der Darstellung der Handlungsempfehlungen des Berliner Beirats für Familienfragen aus dem Berliner Familienbericht 2020 „Familien in der wachsenden, vielfältigen Stadt“ zum Thema der familiären Gesundheitsförderung nun in einer Broschüre veröffentlicht.

Sie können die Studie hier downloaden. Wir senden Ihnen auch gerne eine Printversion zu, schreiben Sie dazu eine Mail an post@familienbeirat-berlin.de.

Am 26.01.2021 von 10.00 – 14.00 Uhr als Online-Veranstaltung mit einem Impulsvortrag von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin zu:

„Verschwörungsmythen aus dem Spektrum von „Querdenken“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre problematische Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren?

Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder?

Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Bitte melden Sie sich über diese Email an eva_prausner@elternstaerken.de. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie den ZOOM-Zugangslink für den 26.01.2021.

Die Fortbildung findet in Kooperation mit dem Zentrum für Demokratie in Treptow-Köpenick statt.

Familien sind noch immer die verbreitetste Form, in der Sorge füreinander geleistet wird. Sorgearbeit ist in unserer Gesellschaft von existenzieller Bedeutung und umfasst Sorgetätigkeiten und Kompetenzen in der Betreuung, Erziehung und Bildung sowie in der Gesundheit und Pflege. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ macht mit ihrem Positionspapier deutlich, an wie vielen Stellen Familien Sorgearbeit übernehmen und welche Ressourcen darüber hinaus in Familien liegen. Die AGJ beschreibt zudem die Herausforderungen, denen Familien alltäglich gegenüberstehen, die sich z. B. in den Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Zeitnöten begründen.

Link zum Positionspapier: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/Care_braucht_mehr.pdf

Die Klimakrise ist eines der derzeit dominierenden Themen und treibt viele Menschen auf die Straße. Sie fordern Politik und Gesellschaft auf, sich für den Erhalt der Erde und ihrer Ökosysteme einzusetzen und dafür notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Auswirkungen der Klimakrise betreffen alle Menschen, ganz besonders Menschen im globalen Süden sowie Kinder und Jugendliche überall auf der Welt. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ macht mit diesem Papier auf die Relevanz von ökologischen Kinderrechten aufmerksam und fordert deren konsequente Umsetzung. Sie geht auf die UN-Kinderrechtskonvention ein und stellt fest, dass für die Realisierung fast aller Kinderrechte intakte Umweltbedingungen die Grundlage sind.

Link zum Positionspapier: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/How_dare_you.pdf

Kinderarmut ist in Europa weit verbreitet. In der aktuellen Ausgabe stellen wir Ihnen als europäisches Instrument zur Verringerung von Kinderarmut die Kindergarantie vor. Diese wurde 2015 vom Europäischen Parlament gefordert und soll im kommenden Jahr ihre Wirkung entfalten. Sie können den Newsletter hier herunterladen.

Inhalt:

  • Europäische Perspektive: neue Impulse zur Bekämpfung von Kinderarmut durch eine europaweite Kindergarantie, Katrin Lange, Beobachtungsstelle
  • Zivilgesellschaftliche Perspektive: Europa muss JETZT handeln, Elisabeth Gosme, COFACE Families Europe
  • Nationale Perspektiven im Interview: Bekämpfung von Kinderarmut in Frankreich und Italien – ist die Kindergarantie ein neuer Meilenstein?, mit Experten des des European Social Policy Network aus Frankreich und Italien

Das Team der Beobachtungsstelle analysiert gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa und befasst sich mit möglichen Auswirkungen auf Deutschland. Wir veröffentlichen wissenschaftliche, meist europäisch-vergleichende Expertisen zu sozialpolitisch relevanten Themen. Zudem erstellen wir regelmäßig Monitorings zu europäischer Politik und führen europäische Fachveranstaltungen durch. Ziel unserer Arbeit ist es, europaweit Akteure zu vernetzen, ihren Austausch zu fördern und gegenseitiges Lernen anzuregen. Aktuelle Veröffentlichungen der Beobachtungsstelle finden Sie auf unserer Webseite.