ZFF-Info 01/2025

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AUS DEM ZFF

Alle reden über die Wirtschaft – aber wer spricht über Kinderarmut? Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung um die Kindergrundsicherung scheint das Thema “Kinderarmut” im Wahlkampf derzeit kaum eine Rolle zu spielen. Das muss sich ändern, finden Arbeiterwohlfahrt (AWO), Zukunftsforum Familie (ZFF) und das Bundesjugendwerk der AWO.

Heute veröffentlichen die drei Verbände das erste von 12 Factsheets zur Armut von Kindern und Jugendlichen. Die Datenblätter erläutern Hintergründe und sozialpolitische Lösungswege. Das Bündnis sieht sie als Auftrag an die zukünftige Bundesregierung, entschieden gegen soziale Ungerechtigkeit in Kindheit und Jugend vorzugehen: AWO wählt Demokratie – AWO

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: „Aufwachsen in Armut bedeutet sehr konkrete materielle Entbehrungen – das erleben wir jeden Tag in den vielen Kindertagesstätten, den Jugendmigrationsdiensten und in vielen anderen Einrichtungen, die die AWO als Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereithält. Dabei ist für uns als AWO klar: Armut ist kein individuelles Versagen, sondern sie hat strukturelle Gründe. Daher erwarten wir von der nächsten Bundesregierung endlich ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderarmut durch eine Erhöhung und Vereinfachung der monetären Leistungen, eine dauerhafte Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der die Qualität dort absichert.“

Katharina Zejewski, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO, ergänzt: „Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, werden nicht nur in ihrer persönlichen Entwicklung eingeschränkt, sondern ihnen wird auch die Möglichkeit genommen, die Demokratie als gerechte und solidarische Gesellschaftsform zu erfahren. Armut erschwert nicht nur individuelle Lebenswege, sondern ist auch eines der größten Hindernisse für politische und gesellschaftliche Teilhabe. Die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut in Deutschland waren unzureichend. Wir fordern von der kommenden Regierung entschlossene und wirksame Maßnahmen, um allen jungen Menschen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, unterstreicht: „Viel zu viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien nutzen ihre Ansprüche auf sozialrechtliche Leistungen nicht. Viele wissen nicht, was ihnen zusteht, schämen sich, die Unterstützung zu beantragen, scheuen die bürokratischen Hürden oder wissen schlichtweg nicht, wie und wo sie den Beistand erhalten können. So leben mehrere Hunderttausende von Familien in verdeckter Armut und unter dem Existenzminimum – trotz der Rechte, die ihnen zustehen. Es ist höchste Zeit, dass jedes Kind und jeder Jugendliche die Chance auf ein Leben ohne materielle Entbehrungen erhält.“

Direkter Download des Factsheets „Der Ungleichheit wirksam begegnen“ (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., AWO Bundesverband e. V. und Bundesjugendwerk der AWO vom 23.01.2025

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels übernimmt die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen vom Deutschen Familienverband. Der eaf-Präsident, Prof. Dr. Martin Bujard, wurde als neuer Vorsitzender für zwei Jahre gewählt. Er übernimmt damit den Staffelstab von Dr. Klaus Zeh, dem Präsidenten des Deutschen Familienverbands, der zuletzt den AGF-Vorsitz innehatte und zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.

Prof. Dr. Martin Bujard ist hauptberuflich stellvertretender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und leitet dort den Forschungsbereich Familie und Fertilität. Zu seinem Amtsantritt als AGF-Vorsitzender stellt er fest, dass „Familien gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Stabilitätsanker für viele Menschen waren und für die Gesellschaft viel geleistet hatten, aber zunehmend an Grenzen der Belastung gestoßen sind“. So blieben weiterhin anhaltend große Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zumal Kinderbetreuung oft als weniger verlässlich erlebt wird, hohe finanzielle Belastungen durch steigende Preise, Kinderarmut und viel zu häufig ein eklatanter Mangel an familiengerechtem Wohnraum. Zudem beobachtet er, dass gerade in der Rushhour des Lebens, mit jüngeren Kindern, Eltern oft erheblichen Zeitdruck und Stress erleben, der sie an Belastungsgrenzen bringt, statt dass sie diese Lebensphase als junge Familie genießen können.

„Die AGF muss sich mit der Breite der Probleme, mit denen Familien konfrontiert sind, auseinandersetzen. Als neuer Vorsitzender werde ich mich schwerpunktmäßig dafür einsetzen, Familien durch zeitpolitische Maßnahmen zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Angebot und die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu erhöhen“, so Martin Bujard. „Familie umfasst aber Mitglieder in allen Altersphasen. Familie braucht deshalb auch Zeit und Unterstützung für die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Angehöriger, gerade angesichts der demografischen Alterung unserer Gesellschaft.“

Damit knüpft die AGF an wichtige Themen der letzten Jahre an, in denen sie bereits an der Konzeptentwicklung für eine „Neue Familienpflegezeit“ beteiligt war und sich mit dem Thema Kinderarmut u.a. durch die Begleitung der Umsetzung der EU-Kindergarantie befasst hat. In den letzten beiden Jahren hat sich die AGF zudem unter anderem intensiv mit Kindertagesbetreuung, Wohnungsnot von Familien, der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet, der EU-Elternschaftsverordnung, transnationalen Familien sowie dem Klimawandel beschäftigt. An diesen Themen wird die AGF auch unter neuer Leitung mit unveränderter Energie weiterarbeiten, ebenso wie sie ihre intensive Arbeit auf der europäischen und internationalen Ebene fortsetzen wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 16.01.2025

SCHWERPUNKT I: 10. Familienbericht

Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick.

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus heute im Kabinett vorgestellt hat.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich danke der Familienberichtskommission unter Leitung von Prof. Michaela Kreyenfeld für ihre hervorragende Arbeit. Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht. So macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das zeigt sich auch in der größten Kindergelderhöhung seit 1996, von der insbesondere auch Alleinerziehende profitieren.

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Seit 2021 wurde er mehrfach erhöht von maximal 205 Euro auf aktuell maximal 297 Euro pro Monat und Kind. Wir haben das Kindergeld deutlich aufgestockt – zuletzt im Januar dieses Jahres noch einmal auf 255 Euro im Monat. Ich halte nach wie vor eine gezielte Unterstützung für Alleinerziehende für notwendig, etwa durch eine Steuergutschrift. Das sollte auch Ziel einer kommenden Bundesregierung sein.

Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute. Die Mittel für das KiTa-Qualitätsgesetz sollten verstetigt werden, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bildungsstandards anzugleichen. Es ist ein wichtiges gemeinsames Ziel von Bund und Ländern gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, um die Frühkindliche Bildung zu stärken.“

Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission: „Die Vielfalt von Familie nach Trennung und Scheidung hat zugenommen. Auch wenn das Wechselmodell mit 5–10 Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet ist, übernehmen die meisten Eltern Erziehungs-, Betreuungs- und Sorgeverantwortung. Es ist an der Zeit, Recht, Politik und Statistik an diese veränderten Bedingungen anzupassen, um mit den Lebensrealitäten von Familien Schritt zu halten und alle gut zu unterstützen. Der Familienbericht liefert hierzu wichtige Ansatzpunkte.“


Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  1. Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
  2. die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
  3. die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
  4. die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.
     

Zentrale Handlungsempfehlungen:

  • Ökonomische Eigenständigkeit stärken: Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission u.a. eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
     
  • Gemeinsame Elternverantwortung fördern: Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
     
  • Vulnerabilitäten beachten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
     
  • Familienvielfalt anerkennen und geteilte Betreuung berücksichtigen: Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
     

Der 10. Familienbericht – Hintergrund 
Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.

Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Weitere Informationen finden Sie auf
www.bmfsfj.de/zehnter-familienbericht (Langfassung)
www.bmfsfj.de/zehnter-famillienbericht-kurzfassung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2025

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich häufiger armutsgefährdet als Eltern in Paarbeziehungen. Darauf verweist der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung (20/14510), der nun als Unterrichtung vorliegt.

Alleinerziehende sind demnach überwiegend erwerbstätig, aber ihr Äquivalenzeinkommen liegt deutlich unter dem von Paarfamilien mit Kindern. Im Jahr 2021 waren 72 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 79 Prozent der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig (in Paarfamilien: 66 Prozent beziehungsweise 90 Prozent). Dennoch haben Alleinerziehende im Durchschnitt deutlich weniger Geld zur Verfügung als Eltern in Paarfamilien. Im Jahr 2021 hatte ein Drittel der Alleinerziehenden (33,2 Prozent) ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien waren es im Vergleich nur 19,4 Prozent.

Zum Armutsrisiko schreibt die Expertenkommission: „Besonders gefährdet in Armut zu leben, sind alleinerziehende Frauen, die weder über einen Hochschul- noch über einen Berufsabschluss verfügen. Das Armutsrisiko ist zudem signifikant erhöht, wenn das jüngste Kind im Haushalt unter drei Jahre alt ist. Allein- und getrennt erziehende Eltern sind nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Frauen nach einer Trennung aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften.“ Das Sozialleistungssystem sei ein wichtiges Handlungsfeld, um Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen, stellen die Sachverständigen weiter fest und plädieren unter anderem für eine bessere Berücksichtigung umgangs- und betreuungsbedingter Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht und eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. Außerdem schlägt die Kommission vor, nur noch den hälftigen Kindergeldbetrag auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und bei einem regelmäßigen Aufenthalt des Kindes in zwei elterlichen Haushalten zu überprüfen, wie die Unterhaltsvorschussleistung gegebenenfalls aufgeteilt oder gemindert werden könne, wenn sich ein Kind regelmäßig länger im Haushalt des anderen Elternteils aufhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 26 vom 16.01.2025

Welskop-Deffaa: „Wir müssen die Türen der Erziehungsangebote offenhalten“

Angesichts des jüngsten Familienberichts der Bundesregierung, bekräftigt der Caritasverband, Familien in Trennungssituationen zu unterstützen und Betreuungs- und Erziehungsberatungsangebote zu stärken

Der aktuelle Familienbericht wirft ein Schlaglicht auf die finanziellen und strukturellen Herausforderungen, vor denen Getrennt- und Alleinerziehende stehen: Hat die Kita (jetzt, wo endlich ein Platz gefunden ist) verkürzte Öffnungszeiten oder bleibt gar ganz geschlossen? Reichen Geld und Zeit wochenlang nur für Nudeln und Tiefkühlpizza? Sind die dringend nötigen Winterstiefel für die Kinder bezahlbar?

„Fragen wie diese beschäftigen viele Familien – vor allem aber Millionen Eltern in Deutschland, die nach Trennung und Scheidung mit doppelten Kosten und besonderen Belastungen zurechtkommen müssen. Das hören wir aus unseren Caritas-Beratungsstellen landauf landab“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Damit Familien für Kinder getrenntlebender Eltern ein Netz bleiben können, das schützt und trägt, brauchen sie Angebote, die über die Krise hinweghelfen.“

Kein Kind zurücklassen – Betreuung und Bildung sichern

„Ein verlässlicher Kita-Platz und eine gute schulische Betreuung der Kinder sind unverzichtbar, damit die Anforderungen der Arbeitswelt für Eltern nicht zur Dauerbelastung werden. Das gilt besonders, wenn für die familiäre Kinderbetreuung nur ein Elternteil verfügbar ist“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Wir brauchen in Deutschland ausreichend Betreuungsplätze, flexible Betreuungszeiten und genug Fachpersonal in den Kitas. Das gilt für alle Eltern, besonders aber für die, die sich nach Trennung und Scheidung die familiären Sorgeaufgaben nicht partnerschaftlich aufteilen können.“

Damit der Unterhalt bei den Kindern ankommt

Viele Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen für sich oder ihr Kind, aber mehr als die Hälfte von ihnen erhalten diese Zahlungen nicht oder nicht in voller Höhe. Es ist notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu verbessern. „Es muss sichergestellt werden, dass der Unterhaltsbedarf des Kindes in jeder Betreuungskonstellation geregelt ist und das Geld für das Kind auch ankommt“, so Welskop-Deffaa.

Ausweislich des 10.Familienberichts ist das Armutsrisiko für Mütter, die aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften heraus Alleinerziehende wurden, weiter gestiegen; das Armutsrisiko für alleinlebende Frauen mit Kindern ist dreimal so hoch wie für Frauen, die in einer Partnerschaft leben. Bei alleinerziehenden Müttern und Vätern führen die finanziellen Belastungen häufig zu gesundheitlichen Problemen – ein Umstand, der sich auch negativ auf das Wohlbefinden der Kinder auswirkt.

Manche Partnerschaft gerät mit der Geburt des ersten Kindes in die Krise. Umso wichtiger für den Deutschen Caritasverband, dass die Frühen Hilfen zu einem Regelangebot werden; Gesundheitsvorsorge und Jugendschutz sind im Rahmen einer ganzheitlichen Familienpolitik zusammenzuführen. „Babylotsendienste sind als Türöffner in die Frühen Hilfen eine Erfolgsgeschichte. Wenn Mutter oder Vater direkt in der Geburtsklinik eine Lotsin an ihrer Seite finden, die sie durch den Dschungel der Gefühle und Behördengänge begleitet, ist der Anfang nur halb so schwer – auch dann wenn das Baby viel zu früh oder krank geboren wird“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

„Der 10. Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht,“ bekräftigt Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei ihrem Besuch im Deutschen Caritasverband. „Der Bericht macht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das Kindergeld wurde deutlich erhöht und der Kinderzuschlag ausgebaut. Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute.“

Gemeinsam mit Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa öffnete Bundesministerin Paus symbolisch eine der 1000 Türen, die die Caritas im Jahr 2025 im Rahmen ihrer Kampagne „Da kann ja jeder kommen. Caritas öffnet Türen“ in ganz Deutschland aufstellt. „Wir wollen, dass jedes Kind willkommen ist. Damit es gut starten kann, braucht es die Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die die freie und öffentliche Wohlfahrtspflege bereithalten,“ so die Caritas.

Hintergrund

In Deutschland gibt es etwa 2,97 Millionen alleinerziehende Eltern, von denen rund 1,7 Millionen minderjährige Kinder haben. Dabei sind die meisten Alleinerziehenden Frauen: Im Jahr 2023 lebten rund 2,39 Millionen Mütter und etwa 580.000 Väter allein mit ihren Kindern. Besonders betroffen von Armut sind Kinder in Alleinerziehendenfamilien und Mehrkindfamilien. Im Jahr 2023 galten 20,7 Prozent der Kinder unter 18 Jahren und 25 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren als armutsgefährdet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 16.01.2024

Deutscher Familienverband kritisiert Vorschlag zur Abschaffung des Ehegattensplittings und Schönfärberei des Kinder- und Elterngeldes.

Ehegattensplitting

„Die vorgeschlagene Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein massiver Angriff auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Es wäre mit bis zu 25 Milliarden Euro staatlichen Mehreinnahmen die größte Steuererhöhung für Familien seit Gründung der Bundesrepublik“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Besonders kinderreiche Familien, die ohnehin schon mit steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen, würden dadurch arm gemacht werden.“

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings stößt zudem an deutliche verfassungsrechtliche Schranken. Gerade das Grundgesetz gebietet, die Ehe und Familie zu schützen. „Die Forderung aus dem 10. Familienbericht, das Ehegattensplitting abzuschaffen, ist nichts anderes als eine politische Steuererhöhungsphantasie auf dem Rücken von Millionen von Familien“, so Heimann.

Der DFV stellt klar: Das Ehegattensplitting ist weder eine Eheförderung noch ein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Kindergeld / Kinderzuschlag

Mit Befremden nimmt der DFV die Eigendarstellung der Bundesregierung zur Kenntnis, sie habe die Leistungen für Familien „massiv ausgeweitet“ und stelle so viel Geld wie kaum eine Bundesregierung zuvor bereit.

„Die Darstellung der Familienministerin zum Kindergeld verschleiert die Realität“, erklärt Heimann. Das Kindergeld ist 2025 lediglich um 2 Prozent erhöht worden. Die vielgepriesene Kindergelderhöhung wird durch die Inflation mehr als aufgezehrt. 2024 gab es bereits eine Nullrunde beim Kindergeld. Real haben Familien heute weniger in der Tasche als vor der Erhöhung. Auch Alleinerziehende profitieren keineswegs in dem Maße, wie es die Bundesregierung darstellt – sie sind nach wie vor am stärksten von Armut bedroht.

Die Bundesregierung ist an ihrem eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, die Kinderarmut zu bekämpfen, gescheitert. „Die Kindergrundsicherung hat sich zu einem familienpolitischen Desaster entwickelt. Die Reform des Kindergeldes beinhaltete ausschließlich einen Namenswechsel und die Erhöhung des Kinderzuschlages ist viel zu gering, um eine Familien aus der Armutsfalle zu befreien“, so Heimann.

Basis- und Höchstbetrag des Elterngeldes

Beim Elterngeld hat die Bundesregierung selbst Kürzungen beschlossen. Die Einkommenshöchstgrenzen wurden deutlich abgesenkt.

Gegenwärtig beziehen etwa ¼ aller Mütter das Basis-Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Seit 1986 (damals Erziehungsgeld genannt) wurde dieser Betrag nicht mehr erhöht. Die fehlende Inflationsanpassung hat zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von knapp 150 Euro aufweist. Die Bundesregierung will Mütterarmut bekämpfen. Gleichzeitig ignoriert sie die Erhöhung des Mindest-Elterngeldes seit fast 40 Jahren. Hier ist eine Anpassung auf 600 Euro pro Monat überfällig.

Ein weiteres Problem besteht beim Höchstbetrag selbst. Wenn die Partnerschaftlichkeit gestärkt werden soll, muss der Höchstbetrag von derzeit 1.800 Euro ansteigen. Idealerweise auf 2.300 Euro, so die Forderung des DFV. Bundesgeschäftsführer Heimann sagt dazu: „Wenn in einer Familie deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Partnern vorliegen, ist es eine rationale Entscheidung, dass der Mehrverdiener in der Regel keine oder nur eine kurze Auszeit nimmt. Bei Reformvorschlägen hantiert das Bundesfamilienministerium aber lieber mit ineffektiven Zusatzmonaten, anstatt Geld in die Hand zu nehmen und das Problem endlich zu lösen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.01.2024

Das Bundesfamilienministerium hat gestern den 10. Familienbericht zu Allein- und Getrennterziehenden veröf-fentlicht. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Ver-bandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):
„Der Bericht empfiehlt konkrete Maßnahmen, um Alleinerziehende besser zu unterstützen: Eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss würde den Alleinerziehenden helfen, die sich nicht auf Kindesunter-halt verlassen können. Ein Weiterentwickeln der steuerlichen Entlas-tung für Alleinerziehende hin zu einer Negativsteuer würde auch Alleinerziehende mit geringen Einkommen unter die Arme greifen. Das Berücksichtigen von zusätzlichen Mehrbedarfen, wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt, ist im Sozial- und Unterhaltsrecht überfällig.
Eine Stärke des Berichts ist, dass er grundlegend den gesellschaftli-chen Rahmen für ökonomische Eigenständigkeit über das ganze Le-ben fordert, denn die Weichen für das hohe Armutsrisiko Allein-erziehender werden vor einer Trennung gestellt, wenn Mütter beruf-lich zurückstecken. Konkrete Empfehlungen der Kommission, etwa Fehlanreize wie das Ehegattensplitting auf den Prüfstand stellen, eine ausreichende Kinderbetreuung auch zu Randzeiten sicher zu stellen oder Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt rechtlich zu stützen, begrüßen wir. All das sind Aufgaben für eine neue Bundes-regierung.
Bauchschmerzen haben wir beim Thema Statistik. Es ist richtig, ver-schiedene Betreuungsarrangements nach einer Trennung statistisch besser abzubilden. Den Begriff Alleinerziehend in Frage zu stellen, schießt aber über das Ziel hinaus. Alleinerziehende tragen die Hauptverantwortung im Alltag, mindestens ein Kind zu betreuen, Geld zu verdienen und den Haushalt zu schmeißen, selbst wenn der andere Elternteil sich einbringt. Gerade das darf nicht unter den Tisch fallen, wenn Alleinerziehende und Getrennterziehende wirklich passgenauer unterstützt werden sollen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 16.01.2024

SCHWERPUNKT II: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten

Die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten erzielt. Es ist wichtig, dass wir hier endlich handeln.

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, als Regierungsfraktionen gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten zu erzielen. Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt und hat bislang kaum rechtlichen Schutz. Deshalb ist es umso wichtiger, hier endlich zu handeln. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Als Initiatorinnen haben wir einen Gesetzentwurf für Rot-Grün aus der Mitte des Parlaments vorgelegt und von Anfang an alle demokratischen Fraktionen in den Entstehungsprozess eingebunden. Dass die Union nun einen nahezu identischen Antrag eingebracht hat, ist ein gutes Zeichen. Es bestätigt unseren Ansatz und zeigt, dass wir selbst gegen Ende der Legislaturperiode noch Bewegung in dieses wichtige Thema bringen konnten.

Unser Ziel ist es, den gestaffelten Mutterschutz als gemeinsames Projekt aller demokratischen Fraktionen zu verabschieden. Noch sind einige Verfahrensfragen zu klären, die wir in Kürze im Gespräch mit der Union besprechen werden. Für uns steht nicht im Vordergrund, welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, sondern dass die Rechte von Frauen nachhaltig gestärkt werden.

In der letzten Sitzungswoche werden wir den gestaffelten Mutterschutz verabschieden. Dazu laden wir alle demokratischen Fraktionen ein, diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam mit uns und Natascha Sagorski, die von Anfang an unermüdlich für den Mutterschutz eingetreten ist, bei einem Empfang zu feiern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.01.2025

Gestern hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion von CDU/CSU zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt sowie des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen stattgefunden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher wie folgt zitieren: 

„Der Vorschlag von CDU/CSU für ein Gesetz zum gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt liegt auf dem Tisch. Unser Gesetz sieht einen Mutterschutz nach einer Fehlergeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot an, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, soll sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen müssen. Sie braucht einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können. Viele Fachgespräche im Vorfeld des Gesetzes und auch die Petition von Natascha Sagorski haben die Notwendigkeit einer Mutterschutzreform deutlich gemacht. Es ist ein Gesetz, das wir nun gemeinsam im Parlament zügig beschließen wollen. Weitere Anhörungen bedarf es unseres Erachtens daher nicht mehr. Wir werden bereits heute die Aufsetzung der abschließenden Beratung des Gesetzes von CDU/CSU in der nächsten Sitzungswoche erbitten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.12.2024

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/14241) beider Fraktionen vor, der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten werden soll.

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen der Fehlgeburt ein. Eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt wurde nicht ausdrücklich vorgesehen. „In der bisherigen Rechtsanwendung gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen und Leistungen bei einer Lebend- oder Totgeburt, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Dies führt auch auf die Intention des Gesetzgebers zurück, die Fehlgeburt von der Entbindung rechtsbegrifflich zu differenzieren“, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es: „Ziel der Neuregelung ist es, eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen und damit einen besonderen Schutzraum für die Frau, die ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft erleidet, festzulegen. Dies soll durch eine Staffelung der Schutzfristen – abhängig vom Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft – gelingen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Festlegung einer Schutzfrist für den Fall der Fehlgeburt sich nicht nachteilig auf die betroffene Frau auswirkt.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche „post menstruationem“ vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 876 vom 18.12.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und Bundesminister Özdemir eröffnen größtes nationales Forum für die Entwicklung ländlicher Räume

„Land.kann.Vielfalt. – Mach mit!“ lautet der Aufruf und das Motto des 18. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung, das heute von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, eröffnet wurde.

Beim größten nationalen Forum für die Entwicklung ländlicher Räume diskutieren über 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen derGrünen Woche zwei Tage lang, wie Teilhabe, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in ländlichen Regionen gestärkt werden können. Ein besonderer Fokus des Forums liegt auf den Themen Frauen und Jugend in ländlichen Räumen. Expertinnen und Experten aus verschiedensten Organisationen, aus Bund, Ländern und Kommunen diskutieren in 30 Fachforen über Lösungsansätze, wie beispielsweise die Repräsentanz von Frauen in kommunalen und wirtschaftlichen Gremien gestärkt werden kann oder wie Jugendliche in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, um ländliche Räume für sie als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu gestalten.

Bundesministerin Lisa Paus: „Um die Zukunft unserer Gemeinden und Landkreise anzupacken, brauchen wir alle Stimmen. Noch immer reden zu wenige Frauen in der Kommunalpolitik mit, bleiben Frauen bei Entscheidungen für die Gemeinschaft außen vor. Das wollen wir ändern. Mit dem Programm „Frauen. Vielfalt. Politik.“ holen wir mehr Frauen in die Sitzungsräume und Ratssäle, wo über kommunale Projekte und Finanzen entschieden wird. Und wir sorgen dafür, dass auch junge Menschen mitreden: Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung zeigen wir Gemeinden und Landkreisen Wege, wie sich Bedarfe und Ideen der nächsten Generationen stärker berücksichtigen lassen. An diesem Plan haben Kinder und Jugendliche über mehrere Jahre mitgearbeitet. Denn nur wer beteiligt ist, gestaltet mit. Unser Land lebt von Vielfalt, vom Mut zur Veränderung und von Menschen, die anpacken. Gerade im ländlichen Raum ist das Engagement junger Menschen und Frauen deshalb unverzichtbar.“

Bundesminister Özdemir: „Unsere ländlichen Regionen sind für mich Sinnbild für Vielfalt und Tatkraft. Hier packen überdurchschnittlich viele Menschen mit großem Engagement an. Ob als Mitglied im Gemeinderat oder als Bürgermeister, im kulturellen Bereich, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder auch bei Hilfsangeboten für Senioren oder Geflüchtete – Ehrenamt kennt viele Gesichter, ist aber immer nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und trägt entscheidend dazu bei, Miteinander zu erhalten und Lebensqualität zu steigern. Wo Menschen unmittelbar an lokalen Entscheidungsprozessen teilhaben, wo sie mitgestalten und Verantwortung übernehmen können, werden demokratische Grundwerte jeden Tag mit Leben gefüllt. Wie wir Teilhabe und ländliche Gemeinden als Keimzellen von Vielfalt und Demokratie erhalten – darum geht es bei unserem diesjährigen Zukunftsforum. Das gilt besonders mit Blick auf das Engagement von Frauen und jungen Menschen.“

Hintergrund

Ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen, gehört zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, in denen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt, zu stärken.

Mit dem Zukunftsforum als größte nationale Plattform für ländliche Räume bietet das BMEL Akteurinnen und Akteuren der Ländlichen Entwicklung seit 2008 jährlich während der Grünen Woche eine zentrale Plattform für Vernetzung, Wissenstransfer, Diskussion und Austausch zu praktischen Lösungen

  • Informationen zu BMEL-Projekten und zum Thema „Ländliche Entwicklung“ finden Sie hier.

Das gesamte Programm und weitere Informationen, insbesondere zum „Markt der Möglichkeiten“, finden Sie auf der Webseite zum Zukunftsforum Ländliche Entwicklung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2025

Neue Schwerpunkte auf Verschwörungsdenken und Hass im Netz

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet in seine dritte Förderperiode. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. „Demokratie leben!“ hat sich zum größten Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention entwickelt.

„Demokratie leben!“ ist als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Evaluierung der letzten zwei Förderperioden durch externe Institute zeigt, dass das Bundesprogramm insbesondere junge Menschen erreicht und durch Demokratieförderung gegen demokratiefeindliche Positionen stützt; Fachkräfte werden gestärkt im Umgang mit Vielfalt, radikalisierte Personen reflektieren ihr Weltbild.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit zehn Jahren wendet sich ‚Demokratie leben!‘ erfolgreich gegen jede Form von Extremismus und ist inzwischen fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Wir stärken zivilgesellschaftliches Engagement und die Arbeit gegen Radikalisierung, denn Demokratieförderung kann nicht allein auf Ehrenamtliche abgewälzt werden. Ehrenamt braucht Hauptamt, um sich entfalten zu können.
Die Evaluation zeigt: ‚Demokratie leben!‘ wirkt und wir erreichen insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie werden darin gestärkt, sich einzubringen, Extremismus zu erkennen und dagegen einzustehen.
Eine große Stärke von ‚Demokratie leben!‘ ist, flexibel auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Das tun wir auch jetzt. In der dritten Förderperiode setzen wir neue Schwerpunkte, etwa gegen Verschwörungsdenken und Hass im Netz, mit einem Fokus auf strukturschwache Regionen. Zudem verlängern wir die Förderperiode auf acht Jahre, um mehr Planungssicherheit zu bieten. Wir haben auch aufgestockt: so fördern wir mehr Projekte und einen bundesweiten Kooperationsverbund im Bereich Antisemitismus.
Unsere Demokratie steht unter Druck und es ist unser aller Pflicht, darauf zu reagieren. Darum ist ein Demokratiefördergesetz so wichtig. Der Bund bekäme damit den gesetzlichen Auftrag, Projekte zur Demokratieförderung zu unterstützen. Es wäre damit keine Kannleistung des Bundes wie zur Zeit, sondern eine Pflichtaufgabe mit hohen Transparenz- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament.“

Das Programm in der dritten Förderperiode

Das Bundesprogramm unterteilt sich in fünf Programmbereiche. Insgesamt setzt die Projektförderung verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung.

Im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ wird die weitere Professionalisierung und engere Kooperation von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Themenfeldern des Bundesprogramms (z.B. Digitale Demokratie, Antisemitismus, Rassismus) angestrebt.

Die „Landes-Demokratiezentren“ stellen insbesondere ein Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bereit.

Über die „Partnerschaften für Demokratie“ werden zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt.

„Innovationsprojekte“ dienen der Entwicklung und Erprobung neuer inhaltlicher und methodischer Arbeitsansätze sowie neuer Wege der Zielgruppenerreichung. Sie orientieren sich an den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltsgestaltung“ und „Extremismusprävention.“

Die im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ geförderten Projekte entwickeln die Beratung und Begleitung von radikalisierungsgefährdeten, ideologisierten oder wegen einschlägiger Straftaten Inhaftierten sowie Klient*innen der Bewährungshilfe weiter.

Die Arbeit in den fünf Programmbereichen wird durch Sondervorhaben wie Forschungsvorhaben, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung ergänzt.

Auswahl der Projekte

Im Sommer 2024 hatten Initiativen, Vereine und Kommunen die Gelegenheit, sich für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 zu bewerben. Rund 2.000 Interessenbekundungen wurden eingereicht. Es wurden für alle Programmbereiche umfangreiche und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagierende Zielvorgaben entwickelt. Diese müssen von den geförderten Projekten erfüllt werden.

Anhand standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expert*innen wurden aus den eingereichten Interessenbekundungen eine Vielzahl von Projekten für eine Förderung in der 3. Förderperiode von „Demokratie leben!“ ausgewählt, u.a.:

  • 333 Partnerschaften für Demokratie
  • 16 Landes-Demokratiezentren
  • 15 Projekte im Programmbereich Strafvollzug
  • 125 Innovationsprojekte
  • 14 Kooperationsverbünde und eine Fachorganisation im Programmbereich Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur 

 

Weiterführende Informationen:

https://www.demokratie-leben.de/

Evaluation des Bundesprogramms: https://www.demokratie-leben.de/demokratie-leben/programm/evaluation

Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet. In dieser sind die Grundlagen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ festgeschrieben. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten: https://www.demokratie-leben.de/resource/blob/253710/c64c47db0a7da96df93d0fcc0e02994f/foerderrichtlinie-demokratie-leben–data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.01.2025

BM’in Paus stellt 9. Altersbericht der Bundesregierung vor

Ältere Menschen in Deutschland leben so vielfältig wie nie zuvor, sie bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssen ältere Menschen mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können – das zeigt der Neunte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesseniorenministerin Lisa Paus heute im Kabinett und im Anschluss gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Martina Brandt der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Dr. Regina Görner, kommentierte die Erkenntnisse aus Sicht der Zivilgesellschaft. 

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Alle älteren Menschen müssen die gleichen Chancen auf Teilhabe haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage. Besonders benachteiligt sind nach wie vor viele Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund. Als Bundesseniorenministerium stärken wir den sozialen Zusammenhalt unter anderem mit der Strategie gegen Einsamkeit. Mit der Engagementstrategie geben wir einen verlässlichen Rahmen für die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit für andere engagieren – das sind gerade die Älteren. Der Digitalpakt Alter ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Alt werden in Deutschland sollte bedeuten, das Leben so lange wie möglich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Deshalb ist wichtig, dass wir das Erreichte in den kommenden Jahren weiter ausbauen.“

Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund), Vorsitzende der Berichtskommission: „Das Älterwerden der Gesellschaft birgt viele Chancen – wir müssen jedoch die Vielfalt des Alters wertschätzen, Diskriminierung bekämpfen und Ungleichheiten abbauen. Um in Zeiten von Herausforderungen und Krisen die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen sicherzustellen und zu verbessern, müssen wir gemeinsam eine integrierte Politik für ein gutes Leben im Alter entwickeln.“

Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können z.B. Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrant*innen, LSBTIQ* und Frauen sind benachteiligt sind.

Ein weiterer Berichtspunkt ist Altersdiskriminierung. Der sog. Ageismus tritt dann auf, wenn Menschen aufgrund ihres Alters auf bestimmte Weise bewertet oder behandelt werden, obwohl die entsprechende Beurteilung oder Behandlung nicht gerechtfertigt ist. Ausdrucksformen hiervon sind gefühlsmäßige Bewertungen älterer Menschen. Ein Beispiel für Ageismus ist, wenn angenommen wird, dass ältere Menschen nicht gut hören, nicht schnell begreifen und deshalb in Interaktionen mit ihnen ähnlich wie mit Kleinkindern gesprochen wird: laut und langsam und in sehr einfachen Sätzen („Secondary Baby Talk“).

In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt u.a. an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken.

Hintergrund
Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte 9. Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.neunter-altersbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.01.2025

2025 treten Neuerungen in Kraft, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Zudem steigen das Kindergeld und der Sofortzuschlag um je 5 Euro sowie der Mindestunterhalt für Kinder. Das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. Pflegefachpersonen erhalten mehr Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, in dem wir bereits einiges für Familien erreichen konnten. Gleichzeitig macht der Blick auf das neue Jahr Mut, denn der Einsatz für Familien, Pflege und Demokratie lohnt sich. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag wird auch das KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt. Damit unterstützen wir die Länder dabei, in den kommenden zwei Jahren noch mehr für verlässliche Kitas und eine gute Betreuungsqualität zu investieren. Der Mindestunterhalt wird im neuen Jahr steigen, zusätzlich werden wir das Beantragen von Elterngeld vereinfachen – das ist ein gutes Zeichen für alle Familien.”

Verbesserung der Kinderbetreuung
Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
    Kita-Leitungen zu unterstützen.
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, so dass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Eltern bekommen die Erhöhung aber auf jeden Fall.

Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.

Steigerung des Mindestunterhaltes
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).


Bürokratieentlastungen beim Elterngeld
Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen
Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025 weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.

Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Förderung der Demokratie
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Diese Neuerungen wurden in 2024 bereits umgesetzt:

Freiwilligen-Teilzeitgesetz (seit Mai 2024 in Kraft)
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige in der gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten BFD, FSJ, FÖJ, u.a. durch Anhebung der Taschengeld-Obergrenze, Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten für unter 27-jährige Freiwillige und weitere gesetzliche Klarstellungen.

Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024 in Kraft)
Ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung ist an die Stelle des veralteten und zum Teil verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes getreten.

Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen (seit November 2024 in Kraft)
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Schwangere vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen, damit sie den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen können.

Weitere Informationen:

Für gute Kinderbetreuung bundesweit: das KiTa-Qualitätsgesetz

Unterhaltsvorschuss

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Gesetze:

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Externe Links:

Das Familienportal

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2024

Positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Die Strategie umfasst mittlerweile 132 konkrete Maßnahmen – 21 mehr als bei ihrer Einführung vor einem Jahr. Das geht aus dem ersten Monitoring-Bericht zur Strategie gegen Einsamkeit hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute veröffentlichte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter.“

Die ressortübergreifende Strategie basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt, das bereits 2022 von Ministerin Paus initiiert wurde.

Status der Maßnahmen

Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung, acht wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. 
Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser-Modellprojekt gegen Einsamkeit Hochaltriger.

Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Agieren wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.

Internationaler Austausch und Ausblick

Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie z. B. die Arbeit der „Commission on Social Connection“ der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. 
Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. 
Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.

Das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (https://www.iss-ffm.de/) führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Weiterführende Links:

Angebote gegen Einsamkeit mit Angebotslandkarte: www.strategie-gegen-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2024

Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 einen Bericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ beschlossen.

„Der Neunte Altersbericht beschreibt einmal mehr die steigende Anzahl von älteren Menschen in Deutschland und deren vielfältige Lebensverhältnisse. Wie in allen anderen Altersgruppen reichen sie von arm bis reich, von gesund bis krank und von guten bis katastrophalen Wohnsituationen vor Ort. Er geht auf die wichtigen Potenziale Älterer für Sorgearbeit in Familien, gelingende Nachbarschaften, Pflegebedürftige, Vereine und Demokratie ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion dankt der Sachverständigenkommission für die vielen wertvollen Hinweise und die wichtigen Empfehlungen des Berichts. Kommunen, Länder und Bund sollen gleichermaßen bestehende Hürden abbauen, Barrieren überwinden und Diskriminierungen bekämpfen.

Umsetzen lässt sich das alles aber nur mit dem richtigen Kompass. Der muss vor allem auf das Ziel „gutes Leben im Alter für alle“ ausgerichtet sein. In stürmischen Zeiten setzen wir auf angemessene Gesundheitsversorgung, barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum, Unterstützung von armutsgefährdeten älteren Menschen und zugänglichen Angeboten vor Ort. Dabei sind und bleiben die Organisationen und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege unsere wichtigsten Partner. Weil nicht alle älteren Menschen beim Megatrend Digitalisierung mitmachen wollen, setzen wir uns auch für das Recht auf ein analoges Leben ein.

Ich meine, dass wir die gesellschaftlichen Chancen nutzen sollten, die mit einem Eintritt in den Ruhestand einhergehen: Mitsechziger:innen, die viel gearbeitet haben, wollen nicht zwangsläufig von Hundert auf Null herunterfahren. Oft wissen sie gar nicht, was es vor Ort für Angebote gibt, die womöglich zu ihnen passen. Vor Ort wiederum ist bei Vereinen, Organisationen und in der Wohlfahrt schlicht nicht bekannt, dass Herr Huber aus der Gartenstraße oder Frau Epple aus dem Teichweg künftig viel Zeit haben und sich einbringen wollen. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass Epple und Huber auf ihrem Rentenbescheid beispielsweise einen QR-Code finden, mit dem sie postleitzahlgenau Bedarfe, Angebote und Kontaktdaten für aktuelles ehrenamtliches Engagement finden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.01.2025

Ein französisches Gericht hat heute den Hauptangeklagten im Prozess um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und zur Höchststrafe von 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil zeigt auch, dass wir offensiv den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über Frauenrechte, Frauenbilder und Gleichstellung führen müssen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Heute wurde in Frankreich ein wichtiges Urteil gesprochen: Dominique Pelicot, der seine Frau Gisèle über Jahre betäubt und Fremden über das Internet zur Vergewaltigung angeboten hat, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das ist gut und richtig so. Es gibt jedoch hierzulande keinen Grund, mit Schaudern auf die menschlichen Abgründe in Frankreich zu schauen und diese als schlimmen Einzelfall einzuordnen. Wie ein diese Woche veröffentlichter Bericht des Reportagenetzwerks STRG_F beweist, werden Frauen auch hierzulande von ihnen nahestehenden Männern betäubt, sexuell missbraucht und dabei entstandene Aufnahmen ins Internet gestellt. Mit Einvernehmlichkeit hat das nichts zu tun. Solche Fälle müssen aufgeklärt und als Straftat intensiv verfolgt werden. Wir brauchen zudem eine eindeutige rechtliche Regelung. Statt „Nein-heißt-Nein“ muss auch hier eine „Ja-heißt-Ja“-Regelung eingeführt werden.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin

„Das Urteil ist zu begrüßen. Vergewaltiger-Netzwerke machen deutlich, welche Schieflage wir hinsichtlich der Wahrnehmung von Frauen und Sexualität rechtlich und gesellschaftlich haben. Die Recherchen und das Urteil zeigen uns den dringenden und unaufschiebbaren Handlungsbedarf bezüglich der selbstbestimmten Sexualität von Frauen auf. Bisher ist auch das Sexualstrafrecht nicht verbindlich im juristischen Curriculum verankert. Eine Trauma- und opfersensible Betrachtung ist dringend notwendig. Das heutige Urteil zeigt, dass wir offensiv den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über Frauenrechte, Frauenbilder und Gleichstellung führen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.12.2024

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Montag, 10. Februar 2025 , 17.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

 

Der Rechtsausschuss veranstaltet eine öffentliche Anhörung zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1035320-1035320.

Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Aufgrund von begrenzen Platzkapazitäten ist für Medienvertreter, die vor Ort zuhören möchten, eine Anmeldung unter pressereferat@bundestag.de unbedingt erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass pro Redaktion nur eine Anmeldung möglich ist. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Redaktion an. Die Anmeldefrist endet am 6. Februar 2025.

Zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages ist zudem eine gültige Akkreditierung notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 23.01.2025

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung. 

Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

– die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)

– die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)

– die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

– die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)

Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024

Die Zahl der Sozialmietwohnungen ist in den vergangenen zehn Jahren stark zurückgegangen. Gab es im Jahr 2014 noch rund 1,46 Millionen Sozialmietwohnungen, so betrug deren Zahl Ende 2023 noch 1,07 Millionen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14409) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe die Linke (20/13975) hervor. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass der Bestand an Sozialmietwohnungen 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 14.000 Wohneinheiten abgenommen habe: „Das ist der geringste Rückgang seit der Bundesregierung die Daten vorliegen (2006).“ Im Jahr 2023 sei es darüber hinaus in sieben Ländern zu einem Anstieg beim Bestand an Sozialmietwohnungen gekommen. Die Ausgaben für Wohngeld sind in jüngster Zeit stark gestiegen. Wurden 2022 noch 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, so stiegen die Aufgaben im Jahr 2023 auf 3,9 Milliarden Euro an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 20.01.2025

Knapp 480.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen in Deutschland Verantwortung für pflegebedürftige Familienmitglieder. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14524) auf eine Kleine Anfrage (20/14376) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten einer Studie der Universität Witten/Herdecke. Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung ergebe sich zudem für den Berichtszeitraum des Jahres 2023, dass 22.646 Personen unter 25 Jahren, davon 1.095 unter 18 Jahren, als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Eine Aussage, welche Person gepflegt wurde (ein Elternteil, Geschwisterteil oder andere Personen), könne durch diese Daten jedoch nicht getroffen werden, heißt es in der Antwort weiter.

„Pflegende Kinder und Jugendliche nehmen sich selbst häufig nicht als Pflegende wahr. Sie kümmern sich wie selbstverständlich um Familienmitglieder. Aus Angst vor Stigmatisierung oder dem Auseinanderbrechen der Familie sprechen sie oftmals nicht über ihre familiären Sorgen. An diesen Punkten setzen die niedrigschwelligen Beratungsangebote des Projekts ‚Pausentaste‘ an“, schreibt die Regierung weiter. Den Angaben zufolge gab es in den Jahren 2018 bis 2024 monatlich durchschnittlich über 4.500 Zugriffe auf die Website des Projekts, die gezielt pflegende Kinder und Jugendliche anspricht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 22.01.2025

Der Bundesrat macht in einer Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf (20/14343) der Bundesregierung für ein Kinder- und Jugendhilfe-Inklusionsgesetz. Diese Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (20/14505) durch die Bundesregierung vor.

Der Bundesrat betont darin unter anderem: „Um den Schutz und das Kindeswohl von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß Paragraf 34 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) noch besser zu gewährleisten, muss die Zusammenarbeit der verschiedenen öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Hilfe- und Leistungsplanung für die Fälle verbindlich geregelt werden, bei denen sich Leistungsgewährung und Leistungserbringung örtlich unterscheiden.“ Die Länderkammer fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zu den Ergänzenden Bestimmungen zur Hilfe- und Leistungsplanung bei Hilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe dahingehend zu überprüfen, verbindliche Regelungen zur Kooperation, Kommunikation und Informationsübermittlung der beteiligten örtlichen Träger der Jugendhilfe zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 26 vom 16.01.2025

Die Förderung des familiengerechten Wohnens steht besonders im Fokus des Regierungshandelns. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14274) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13987). Als eines der Beispiele wird die Wiederbelebung des nach Angaben der Regierung jahrzehntelang vernachlässigten sozialen Wohnungsbaus genannt. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.591 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Das seien knapp 21 Prozent beziehungsweise rund 8.500 Wohneinheiten mehr als im Vorjahr gewesen.

Außerdem wird auch auf das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ verwiesen. Es richte sich explizit auch an Familien mit Kindern. Gefördert würden Haushalte mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 6 vom 03.01.2025

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14343) zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Sie bezieht sich darin auf Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nach denen auch das Sozialleistungssystem, in dem Fall das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein soll. „Dies impliziert eine Umgestaltung des Leistungssystems des SGB VIII dahingehend, dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, ohne dabei an die Kategorisierung von Kindern und Jugendlichen danach, ob und welche Behinderungen vorliegen, anzuknüpfen“, heißt es im Entwurf. Anfang Dezember hatten bereits die Fraktionen von SPD und Grünen einen gleichlautenden Entwurf vorgelegt.

Der Forderungskatalog bezieht sich unter anderem auf Regelungen der Leistungserbringung, das System der Verfahrenslotsen und die Kostenheranziehung. Für damit verbundene Umstellungsprozesse bei örtlichen Trägern soll den Ländern eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Nach der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf fragt die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13164). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Frauen und Männer in den Jahren 2014, 2019, 2022, 2023 und 2024 Rentenpunkte aufgrund von Kindererziehungszeiten bezogen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13163) zur Regierungsbilanz beim Thema Verteilungsgerechtigkeit gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, was diese für eine armutsfeste Ausgestaltung des Mindestlohns unternommen hat, wenn ein armutsfestes Einkommen in Anlehnung an die EU-Mindestlohnrichtlinie als ein Einkommen in Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens definiert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Die Bundesregierung will Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie hat deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14342) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten. Einen gleichlautenden Entwurf hatten im Dezember bereits die Fraktionen von SPD und Grünen vorgelegt.

Die Regierung bezieht sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das ‚Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Der Entwurf kritisiert, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellt die Bundesregierung fest.

Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 3 vom 02.01.2025

Zum Schutz der Wohnungssuchenden vor überproportionalen Mietsteigerungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten setzt die Bundesregierung besonders auf zwei Gesetzesvorhaben. In einer Antwort der Regierung (20/14202) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13895) wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und auf den Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrierten Stadtentwicklung verwiesen. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören neben der Verlängerung der Mietpreisbremse auch die Verlängerung des Umwandlungsschutzes sowie der Verordnungsermächtigung der Länder zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte, in denen Instrumente wie das Baugebot eingesetzt werden könnten. In der Antwort heißt es auf Fragen nach der Mietentwicklung in Bayern, der Freistaat Bayern habe die Mieterschutzverordnung zum 1. September 2023 um fünf Gemeinden erweitert. Damit lägen 208 bayerische Kommunen im Geltungsbereich von Mietpreisbremsen- und Kappungsgrenzenverordnung. Die Antwort enthält zudem Angaben zur Mietpreisentwicklung in bayerischen Gemeinden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 896 vom 27.12.2024

Der Bundesregierung liegen keine Erhebungen und damit auch keine verlässlichen und belastbaren Zahlen dazu vor, wie hoch die Gesamtzahl der Familien ist, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aus diesem Grund könnten auch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie viele dieser Familien den Kinderzuschlag tatsächlich beziehen oder nicht beziehen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/14206) auf eine Kleine Anfrage (20/13921) der Gruppe Die Linke. Darin rechnet die Regierung unter anderem auch vor, dass eine Nicht-Anrechnung des Kindergeldes im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Vergleich zur geltenden Rechtslage in den vergangenen zehn Jahren zu Mehrausgaben von insgesamt rund 34,5 Milliarden Euro geführt hätte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 19.12.2024

Für den Stichtag 31. Januar 2024 wurde dem Statistischen Bundesamt eine Gesamtzahl von 439.465 untergebrachten wohnungslosen Personen gemeldet, darunter sind 189.505 Personen weiblich, was einem Anteil von rund 43 Prozent entspricht. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14216) auf eine Kleine Anfrage (20/13871) der Gruppe Die Linke.

Insbesondere ältere Frauen ab 50 Jahre, die lange ohne jede Unterkunft auf der Straße gelebt haben, seien mit Mehrfachbeeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen, Suchtproblematiken und/oder psychischen Erkrankungen konfrontiert. Auch die Situation von wohnungslosen Frauen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, insbesondere aus den ost- und südosteuropäischen EU-Staaten, stelle seit über zehn Jahren eine Herausforderung dar, schreibt die Regierung weiter. „Der Zugang zu angemessenem Wohnraum und zum deutschen Hilfesystem ist für Zuwandernde häufig erschwert, Frauen sind durch die drohenden Ausbeutungs- und Missbrauchsrisiken besonders gefährdet“, heißt es in der Antwort.

Nach Angaben der Regierung waren im Jahr 2022 rund 6.900 Frauen offen wohnungslos beziehungsweise wohnungslos ohne Unterkunft. Verdeckt wohnungslos waren 19.525 Frauen. Unter den wohnungslosen Personen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben (erste Gruppe), betrug der Anteil der Männer demnach 79 Prozent, jener der Frauen 19 Prozent. In der zweiten Gruppe (in verdeckter Wohnungslosigkeit Lebende) machte der Männeranteil 60 Prozent und der der Frauen 40 Prozent aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 19.12.2024

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs soll die Mietpreisbremse noch einmal bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf (20/14238) vor. Zudem wird der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen ausgedehnt, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden, um die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen.

Zur Begründung schreiben die Koalitionsfraktionen, die Energiekosten und die Inflation seien insgesamt stark angestiegen. Mieterinnen und Mieter müssten einen zunehmend größeren Anteil ihres Einkommens für Lebenshaltungskosten und die Mietnebenkosten der Wohnung ausgeben. Hohe Wiedervermietungsmieten würden insbesondere Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen, vor allem Familien mit Kindern, vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen bei der Wohnungssuche stellen. Folge sei eine Verdrängung eines Teiles der Wohnbevölkerung aus ihren angestammten Wohnquartieren. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern, bedürfe es daher flankierender Maßnahmen im sozialen Mietrecht.

Zu den Erfahrungen mit der Mietpreisbremse heißt es in dem Entwurf, diese habe den Mietenanstieg in den durch die Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten moderat verlangsamt. „Die Mietpreisbremse wirkt zielgerichtet dort, wo besonders starke Mietenanstiege – von jährlich über 3,9 Prozent – vorliegen und nicht in anderen Marktsegmenten“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 wird auch unter Berücksichtigung der Grundrechte der Vermieter als angemessen bezeichnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 887 vom 19.12.2024

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/12089), der das Ziel verfolgt, Kinder suchtkranker Eltern oder von Eltern mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen, stößt bei Sachverständigen auf großen Zuspruch. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Mittwochnachmittag deutlich.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, die Empfehlung Nr. 18 der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern umzusetzen. „Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen“, heißt es in der Vorlage.

Außerdem soll das Präventionsgesetz mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln insgesamt weiterentwickelt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen soll geprüft werden, damit ein bedarfsorientiertes Angebot bundesseitig flächendeckend gewährleistet werden kann. Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht.

Professor Beate Ditzen vom Institut für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Heidelberg wies darauf hin, dass die Folgen psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen von Eltern nicht nur die Erkrankten selbst beträfen. Vielmehr wirkten sie „unmittelbar auf das familiäre Zusammenleben und über Generationen hinweg über das Verhalten und die Lebenssituation hinaus auch über biologische Faktoren auf die Kinder“. Die einzige realistische Möglichkeit, die es gebe, liege in der Zusammenarbeit der Versorgungseinrichtungen. Daher sei dem Antrag uneingeschränkt zuzustimmen, sagte Ditzen.

Mit dem Antrag könne den Kindern Leid erspart werden, sagte Jörg Kons, Leiter des Vereins Fitkids. Gespart werde zudem auch noch das „Geld des Steuerzahlers“. Kons schilderte vor den Abgeordneten den Fall eines von seinem Verein betreuten Mädchens, dessen Eltern Drogen konsumiert und mit Drogen gehandelt hätten, und das inzwischen dennoch als inzwischen junge Erwachsene eine Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht habe und nun „ein Mitglied unserer Gesellschaft ist“.

Psychisch belasteten Eltern, so sagte Tina Lindemann, Geschäftsführerin beim Dachverband Gemeindepsychiatrie, werde oft Erziehungsunfähigkeit und Kindeswohlgefährdung unterstellt. Sie dürften jedoch keinesfalls noch zusätzlich stigmatisiert werden in ihrer Elternrolle. Es sei die Entstigmatisierung, die zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme professioneller Hilfen führe, sagte Lindemann. Daher brauche es nachhaltige Entstigmatisierungskampagnen.

Stephan Osten vom Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bewertete eine dauerhafte Erhöhung der Mittel für die Frühen Hilfen als „essenziell“. Der Ausbau von Lotsendiensten und die Entwicklung verlässlicher Übergangskonzepte, etwa zwischen Frühen Hilfen und weiteren familienorientierten Angeboten, sollten aus seiner Sicht prioritär behandelt werden. Frühe und umfassende Interventionen seien entscheidend, um langfristige psychosoziale und wirtschaftliche Folgekosten zu vermeiden, sagte Osten.

Heide Mertens von der Bundesgeschäftsstelle Sozialdienst katholischer Frauen plädierte für eine Absicherung und den Ausbau der Finanzierung der Frühen Hilfen sowie die Prüfung der Ausdehnung auf das 6. Lebensjahr. Zudem sei eine Kooperation und Verbindung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems dringend im ambulanten und stationären Bereich erforderlich.

Katharina Lohse vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht befürwortet die im Antrag enthaltene Forderung nach einer gesetzlichen Ausweitung der Leistung auf Familien mit Kindern über 14 Jahren ausdrücklich. Auch Familien mit älteren Kindern könnten im Fall einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung einen Unterstützungsbedarf haben.

Für eine multiprofessionelle und auf allen Ebenen gesteuerte Hilfestruktur gebe es eine Blaupause, sagte Gabriele Sauermann vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Das seien die Frühen Hilfen. Von ihnen könne man lernen, dass es aufeinander abgestimmte Strukturen „auf allen föderalen Ebenen“ brauche.

Sabine Surholt vom Verein Schatten & Licht, der bundesweiten Selbsthilfe-Organisation zu peripartalen psychischen Erkrankungen, hält ein noch engeres Netz an aufsuchenden bindungsfördernden und entlastenden Hilfsangeboten für nötig. „Vor allem auch im ländlichen Raum“, sagte sie. Die Frühen Hilfen sollten aus ihrer Sicht längerfristig bedarfsorientiert begleiten können. Viel zu häufig nämlich gingen Eltern an den Schnittstellen der Angebote verloren, sagte sie.

Juliane Tausch von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ begrüßte den Antrag. Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern seien darauf angewiesen, dass ihre Wegbegleiterinnen in Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit ihre besondere Belastungslage wahr- und ernstnehmen, sagte sie. „Sie dürfen mit ihren Nöten und Sorgen um ihre Eltern nicht allein sein“, betonte Tausch.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es sinnvoll, die Erfüllung der 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführten Aufgaben in der kommenden Legislaturperiode zu evaluieren und die Erfüllung gegebenenfalls noch ausstehender Aufgaben konzentriert anzugehen, „bevor über eine Ausweitung der bestehenden Aufgaben entschieden werden kann“, wie Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages sagte. Hierzu müsse der Stand der Umsetzung in den Bundesländern erfasst werden. Die Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sollte sich aber auch explizit mit der Frage der damit verbundenen Kostenaufwüchse befassen, machte der Kommunalvertreter deutlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 886 vom 19.12.2024

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmittag die Durchführung einer Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen. Die Sachverständigen sollen am Montag, 10. Februar, ab 17 Uhr zu dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) Stellung nehmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 879 vom 18.12.2024

Die FDP-Fraktion fordert eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten. In einem von den Liberalen vorgelegten Gesetzentwurf (20/14255) zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz – ArbZFlexG) bezeichnet sie eine Modernisierung der Vorgaben als „überfällig“. Eine flexible Einteilung der Arbeitszeit sei immer öfter der Standardfall, wobei sich die Ziele und Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen regelmäßig ergänzten. Dennoch orientiere sich das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seinen wesentlichen Vorgaben immer noch an einer Vergangenheit, in der mobiles, digitalisiertes Arbeiten weitgehend unbekannt war, schreibt die Fraktion zur Begründung.

Konkret sollen im deutschen Arbeitszeitgesetz neue Abweichungsmöglichkeiten per Tarifvertrag oder durch eine auf Grund eines Tarifvertrags getroffene Betriebs- oder Dienstvereinbarung geschaffen werden. So würden neue Freiräume für die Einteilung der Arbeitszeit, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auch vorsehe, entstehen, argumentieren die Abgeordneten. „Die Zustimmung der Tarifpartner sichert sowohl den Schutz der Beschäftigten ab und ermöglicht die Berücksichtigung unternehmerischer Ziele. Zudem operationalisiert diese Regelung das unverbrüchliche Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, indem mobile Arbeit zur Emissionsreduzierung beiträgt, ohne die Lebensplanung der Menschen oder die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Unternehmen einzuengen“, heißt es in dem Entwurf weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 876 vom 18.12.2024

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/14164) zu Teilzeit und Transferleistungsbezug gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Personen, die Kinderzuschlag erhalten, in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten. Außerdem fragen die Liberalen nach der Teilzeit-Struktur im Bereich des Kinderzuschlags und nach Gründen, die Kinderzuschlagsbezieher für Teilzeit-Tätigkeiten anführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 866 vom 16.12.2024

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA (Family Research and Demographic Analysis) am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) ist mit dem Jahresbeginn 2025 in den Dauerbetrieb übergegangen. FReDA hat zum Ziel, die Forschung und die Datenbasis zu Lebenssituation, Lebenszufriedenheit und Wertvorstellungen von Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter, insbesondere im Familienkontext, deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesbildungsminister Cem Özdemir:

„Der erfolgreiche Aufbau des Familiendemografischen Panels FReDA durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte eine Lücke in der Forschungsdatenlandschaft schließen. Dank FReDA haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zugang zu hochwertigen Daten, mit denen sie Fragen zum demografischen Wandel, zur Familienplanung und zu Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens erforschen können. Dass FReDA nun in die Dauerfinanzierung übergeht, ist ein großer Erfolg und unterstreicht die Bedeutung der Investition in Forschungsdateninfrastrukturen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

„Als Schirmherrin des familiendemografischen Langzeitpanels FReDA freue ich mich über die erfolgreiche Verstetigung dieser wichtigen Dateninfrastruktur für die familiendemografische Forschung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Die Langzeitstudie FReDA liefert uns regelmäßig wichtige und aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung von Familien und des gesellschaftlichen Zusammenhalts insgesamt. Damit gewinnen wir auch Erkenntnisse zur Förderung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für das politische Handeln als auch für die Wissenschaft von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Prof. Dr. C. Katharina Spieß:

„Das Projekt FReDA ist für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik zentral. Die Untersuchung der familiären Herausforderungen in Zeiten der Krisen und Umbrüche bildet das Fundament einer bürgernahen Politik, die alle Familien stärken soll.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard:

„Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist essenziell, um gesellschaftliche Entwicklungen wissenschaftlich fundiert zu beschreiben und kausale Zusammenhänge zu verstehen. Weiterhin sind demografische Veränderungen wie der gegenwärtige Geburtenrückgang und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Daher arbeiten wir eng mit über 20 internationalen Partnern zusammen, so dass ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern ermöglicht wird.“

Hintergrund

Das innovative Forschungsdateninfrastrukturprojekt FReDA, dessen Projektleitung am BiB angesiedelt ist, liefert seit 2020 repräsentative familiendemografische Befunde. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 55 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie wird gemeinsam mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften durchgeführt.

Zunächst war der Aufbau der Studie über fünf Jahre mit einer Anschubfinanzierung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht worden. Eine unabhängige wissenschaftliche Begutachtung zum bisherigen Projektverlauf und zum Zukunftskonzept fiel positiv aus. Die eingeholten Gutachten votierten einstimmig auf „förderwürdig“. Somit erfolgt seit dem 1. Januar 2025 die planmäßige Verstetigung des Panels am BiB im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter Maßgabe der rechtlichen Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung zum Bundeshalt.

Weitere Informationen

http://www.freda-panel.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 14.01.2025

In der Debatte über die Fachkräftesituation behaupten manche, es brauche nur mehr „Druck“, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen. Genannt werden etwa Kürzungen beim Bürgergeld oder eine Erhöhung des Rentenalters. Doch solch vereinfachte Positionen gehen an der Realität des deutschen Arbeitsmarktes vorbei, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die den aktuellen Forschungsstand erschließt.* Danach gibt es bislang große ungenutzte Potenziale von Menschen, die als Fachkräfte arbeiten könnten. Wenn diese Potenziale gehoben würden, könnte damit die Fachkräftelücke reduziert werden – als ein wichtiger Faktor, ergänzt durch Zuwanderung. Aber es braucht Investitionen, um das ungenutzte Potenzial nachhaltig zu erschließen, unter anderem in Weiterbildung, in betriebliches Gesundheitsmanagement, insbesondere für ältere Beschäftigte, und in Kinderbetreuung und Schulen, so die Untersuchung von WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und WSI-Qualifizierungsexpertin Magdalena Polloczek.

Die Ampelkoalition habe mit dem Qualifizierungsgeld ein sinnvolles Instrument geschaffen, dessen Wirksamkeit sich im betrieblichen Alltag aber erst noch erweisen müsse. Die ebenfalls sinnvolle Bildungsteilzeit wurde bis zum Bruch der Koalition nicht umgesetzt. Trotz solcher Umsetzungslücken wiesen derartige Ansätze in die richtige Richtung, betonen die Forscherinnen: „Eine Fachkräftedebatte, die die Potenziale von Menschen in den Blick nimmt, führt zu mehr Chancengleichheit und tut damit nicht nur den direkt betroffenen Menschen gut. Dies entfaltet auch einen ungemeinen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft.“ Falsch und riskant sei es dagegen, schwache gesellschaftliche Gruppen gegen noch schwächere auszuspielen, etwa Geringverdiener*innen gegen Bürgergeldbezieher*innen. Das berge die Gefahr, „soziale Ungleichheiten zu verschärfen und damit den sozialen Zusammenhalt zu gefährden, während diese Ansätze vergleichsweise wenig Potenzial bergen, die Anzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fachkräfte tatsächlich kurzfristig zu erhöhen.“, warnen Kohlrausch und Polloczek.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Boeckler-Stiftung vom 19.12.2024, gekürzt

  • Zahl der Kinder mit Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden pro Woche im selben Zeitraum um 8 % zurückgegangen
  • Pädagogisches Kita-Personal binnen zehn Jahren um 46 % zugenommen, 67 % arbeiten nicht in Vollzeit
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolvent/-innen auf neuem Höchststand

Lange Betreuungszeiten werden in den Kindertageseinrichtungen hierzulande immer häufiger. Die Zahl der Kinder mit einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden in der Woche hat von 2014 bis 2024 um 30 % zugenommen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Knapp zwei Drittel (64 %) dieser Kinder hatten zuletzt eine festgelegte Betreuungszeit von mehr als 45 Wochenstunden. Ebenfalls gestiegen ist in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Kinder mit einer Betreuungszeit von 25 bis 35 Wochenstunden (+25 %). Einen Rückgang gab es hingegen bei Kindern mit einer kürzeren Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden in der Woche: Deren Zahl nahm von 2014 bis 2024 um 8 % ab. Die durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit stieg damit in den vergangenen zehn Jahren von 35,3 auf 36,1 Stunden pro Woche. Im selben Zeitraum ist die Zahl der betreuten Kinder insgesamt um ein Fünftel (20 %) gestiegen – von 3,29 Millionen auf 3,94 Millionen.

46 % mehr pädagogisches Personal als zehn Jahre zuvor

Um lange Betreuungszeiten gewährleisten zu können, wird ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 46 % gestiegen. Rund 724 100 Betreuungskräfte arbeiteten 2024 in Kindertageseinrichtungen, im Jahr 2014 waren es noch gut 494 300 Personen.

67 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiten in Teilzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stark gestiegen ist, gilt die Personalsituation in vielen Einrichtungen als angespannt. Ein Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 67 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2024 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2014: 65 %).

Zur Einordnung: Nach Ergebnissen des Mikrozensus für das Jahr 2023 arbeiteten 31 % aller abhängig Erwerbstätigen nicht in Vollzeit. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.

55 600 Menschen 2023 mit Ausbildungsabschluss in Top-3-Erziehungsberufen

Für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung qualifiziert unter anderem eine schulische Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe. Im Jahr 2023 schlossen rund 55 600 Menschen eine solche Ausbildung als Erzieher/in, Sozialassistent/in oder sozialpädagogische/r Assistent/in beziehungsweise als Kinderpfleger/in ab. Das war ein neuer Höchststand, obwohl für Schleswig-Holstein die entsprechende Zahl nicht vorlag. Knapp die Hälfte (44 %) der Absolvierenden, die einen beruflichen Abschluss an Berufsfachschulen, Fachschulen oder Fachakademien erlangten, erwarb diesen in einem der Top-3-Erziehungsberufe. Im Jahr 2013 hatten bundesweit noch 44 100 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem dieser Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/in sowie als Heilerziehungspfleger/in.

Erzieher/in unter Top 10 der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse

Für die Kinderbetreuung wird auch auf Fachkräfte aus dem Ausland gesetzt. 2 778 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/in gab es im Jahr 2023. Davon wurden 1 743 positiv, 624 negativ und 222 noch nicht beschieden. 186 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Besonders häufig ging es um die Anerkennung von Abschlüssen aus Spanien (324), der Ukraine (237) und der Türkei (231). Insgesamt zählt der Abschluss als Erzieher/in zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse. Die Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/in machten knapp 3 % aller Anerkennungsverfahren aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zu den Kindern und den tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen beziehen sich auf den 1. März des jeweiligen Jahres.

Die Daten zur Teilzeitquote unter allen abhängig Erwerbstätigen stammen aus dem Mikrozensus. Die Unterteilung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung basiert auf der Selbsteinstufung der Befragten.

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/in, Sozialassistent/in und sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2023 nicht vor.

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Aus Datenschutzgründen sind die Absolutwerte jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet, der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2025

WZB-Studie: Mangel an bezahlbarem Wohnraum in strukturstarken Regionen behindert Integration von Flüchtlingen

Flüchtlinge ziehen in Deutschland häufig in wirtschaftlich schwache Städte mit hoher Arbeitslosigkeit, da sie nur dort günstigen Wohnraum finden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von WZB-Forscher Jonas Wiedner und Merlin Schaeffer von der Universität Kopenhagen. Für ihre Untersuchung analysierten die Forscher erstmals für Deutschland die Umzüge von über 2.400 geflüchteten Personen zwischen 2015 und 2019.  

Flüchtlinge, die nach der Aufhebung der Wohnsitzbeschränkungen umziehen, lassen sich laut bisherigen Untersuchungen vor allem in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nieder. Die Gründe für diesen Befund hat die Studie von Jonas Wiedner und Merliner Schaeffer erstmals näher beleuchtet. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass der Wohnungsmarkt eine entscheidende Rolle spielt. Wohnraum in wirtschaftlich attraktiven Lagen ist knapp und teuer. Flüchtlinge weichen daher oft in Städte strukturschwacher Regionen aus, wo sie überhaupt erst die Chance auf eine Wohnung haben. Gleichzeitig sind Flüchtlinge oft auf die Infrastrukturen größerer Städte angewiesen. Hier finden sie zum Beispiel soziale Kontakte zu anderen Einwanderern und deren Nachfahren, die ihnen ein Gefühl von Zugehörigkeit vermitteln und sie oft bei den weiteren Schritten in Deutschland unterstützen.

Im untersuchten Zeitraum von 2015 bis 2019 verzeichneten zum Beispiel ehemalige Industriestädte wie Duisburg (+ 5,6 Prozentpunkte) oder Salzgitter (+ 7,2 Prozentpunkte) aufgrund ihres hohen Wohnungsleerstandes einen überproportionalen Anstieg an Flüchtlingen (siehe Karte). Während der Anteil anerkannter Flüchtlinge deutschlandweit um 2,9 Prozentpunkte stieg, waren es in vielen Städten des Ruhrgebiets deutlich über 5 Prozentpunkte. In vielen wohlhabenden Regionen Bayerns, in denen es oft einen ungedeckten Arbeitskräftebedarf gab, stieg der Bevölkerungsanteil von Flüchtlingen hingegen kaum, etwa nur um 0,1 Prozentpunkte im Landkreis Eichstätt. Auch in Ostdeutschland ziehen Flüchtlinge in die Städte. So erhöhte sich etwa der Flüchtlingsanteil von Cottbus von 0,7 auf 7,2 Prozent, während es im gesamten Osten nur einen Anstieg von 0,9 auf 2,9 Prozent gab.

Die Studie zeigt insgesamt: Je höher die Arbeitslosigkeit in einer Region ist, desto stärker steigt der Flüchtlingsanteil an der Bevölkerung. Damit sehen sich Kommunen mit einer ohnehin herausfordernden Sozialstruktur höheren Belastungen durch die Integration der Flüchtlinge ausgesetzt. „Damit wird auch die Zielsetzung des sogenannten Königsteiner Schlüssels verfehlt“, sagt Jonas Wiedner. Dieser Schlüssel sieht die Verteilung von Flüchtlingen auf Länder und Kreise nach deren Bevölkerung und Steueraufkommen vor. Wirtschaftsstärkere Regionen sollen eine höhere Zahl an Schutzsuchenden aufnehmen. Dies ist jedoch nicht der Fall — auch weil Flüchtlinge nach Ende der Wohnsitzbeschränkung in ärmere Gegenden abwandern, wie die WZB-Untersuchung jetzt belegt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass für Flüchtlinge in Deutschland bei der Wahl ihres Wohnortes zunächst Ressourcen wie bezahlbarer Wohnraum oder soziale Nähe zu anderen Einwanderern wichtig sind“, erläutert Merlin Schaeffer. „Angesichts der Zustände auf dem Mietmarkt ist es für einkommensschwache Flüchtlinge oft schlicht nicht möglich, eine Wohnung in prosperierenden Regionen zu finden. Dies führt dazu, dass sie in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ziehen. Das wiederum kann die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, wie wir aus anderen Studien wissen“, sagt Jonas Wiedner.

Die Ergebnisse tragen zur Diskussion über die seit 2016 geltende Wohnsitzregelung bei. Diese schreibt vor, dass schutzberechtigte Personen in vielen Fällen drei Jahre am Ort ihres Asylverfahrens leben müssen. Wissenschaftliche Untersuchungen solcher Wohnsitzauflagen zeigen, dass sie oft die Integration verlangsamen. Kritiker dieser Regeln argumentieren daher, dass sich Flüchtlinge in Regionen mit besseren Integrations- und Jobmöglichkeiten ansiedeln würden, wenn man ihnen dies erlaubte. Allerdings zieht nur eine Minderheit der Geflüchteten tatsächlich in andere Regionen, sobald es ihnen erlaubt ist, wie die WZB-Forscher zeigen. Und diejenigen, die mobil sind, verbessern durch einen Ortwechsel ihre Wohnlage nicht: „In unserer Studie sehen wir klar, dass die Flüchtlinge nach Aufhebung der Beschränkungen verstärkt in ärmere Gegenden ziehen – zumindest unter den Gegebenheiten des aktuellen Wohnungsmarkts. Daher stellt die Wohnungsnot ein erhebliches Integrationshindernis dar“, sagt Jonas Wiedner.

Die Untersuchung basiert auf Daten aus der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, die jährlich zur ihrer Lebenssituation befragt werden.

Die Studie ist im Journal of Ethnic and Migration Studies erschienen und hier frei zugänglich.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung vom 20.01.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu einer breiten Beteiligung an der Wahl auf und veröffentlicht 15 Kernforderungen für eine gerechte, demokratische Gesellschaft. 

Die Bundestagswahl 2025 ist ein entscheidender Moment für die Zukunft unseres Landes. Die Wahl birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Es geht darum, für eine Regierung zu stimmen, die demokratische Werte hochhält und die dringend benötigten Investitionen in den Sozialstaat vorantreibt. Gleichzeitig gilt es, sich gegen antidemokratische Kräfte und diejenigen zu stellen, die den Sozialstaat abbauen wollen, so der Wohlfahrtsverband. In einer Zeit, in der Demokratie und Sozialstaat unter Druck stehen, will die AWO gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen demokratischen Kräften ein starkes Zeichen für eine gerechte, zukunftsfeste Gesellschaft setzen.

Mit der Kampagne „AWO wählt Demokratie“ fordert die AWO eine starke Zivilgesellschaft, eine gerechte Verteilung von Wohlstand und eine umfassende Reform der sozialen Sicherungssysteme”, so die AWO Bundesvorstände Claudia Mandrysch und Marvin Deversi, „Es braucht eine mutige Sozialpolitik, die die Demokratie stärkt und den sozialen Zusammenhalt fördert. Besonders im Fokus stehen dabei die Kernforderungen der AWO.”

Der Verband fordert unter anderem:

  • Eine starke, gerechte Pflegepolitik, die faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte schafft und Pflegebedürftigen den Zugang zu hochwertiger Versorgung ermöglicht.
  • Gleichstellung und Vielfalt: Die Schaffung einer Gesellschaft, in der alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung – gleichberechtigt teilhaben können.
  • Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen, die von einer familienfreundlichen Gesellschaft mit gerechtem Zugang zu Bildung profitieren.

„Unsere Vision für Deutschland 2030 ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch in Würde lebt und Politik für gleiche Chancen sorgt, in der Kinder und Jugendliche in einer familienfreundlichen Umgebung aufwachsen und in der jeder und jede in der Gesellschaft sich aktiv für unsere Demokratie engagieren können“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

“Die AWO ruft alle Wahlberechtigten auf, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und für eine der demokratischen Parteien zu stimmen, die sich für eine gerechte, soziale und demokratische Zukunft einsetzen. Die Demokratie braucht uns alle“, so AWO-Präsident Michael Groß abschließend, „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Bundestagswahl 2025 eine Wahl für eine starke, gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft wird.“

Materialien zur Kampagne, die vollständigen Kernforderungen und alle Termine gibt es auf der Kampagnen-Webseite: https://awowaehltdemokratie.awo.org

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.01.2025

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gedenkt anlässlich seines 110. Geburtstages am 22. Januar ihres langjährigen Bundesvorsitzenden Heinrich Albertz. In einer Erklärung betont AWO-Ehrenvorsitzender Wilhelm Schmidt:

„Heinrich Albertz war ein Mensch von außergewöhnlichem Engagement und einer bemerkenswerten Vielseitigkeit. Als AWO Bundesvorsitzender hat er nicht nur den Wiederaufbau der Arbeiterwohlfahrt nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend vorangetrieben, sondern auch mit seiner politischen Arbeit einen nachhaltigen Einfluss auf die soziale und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes ausgeübt. Sein Leben und Wirken sind ein Paradebeispiel für gelebte Solidarität und für das Streben nach einer gerechten und friedlichen Gesellschaft.“

Heinrich Albertz war von 1949 bis 1965 Bundesvorsitzender der AWO und leitete den Wiederaufbau der 1933 verbotenen Organisation. In dieser Zeit trugen zahlreiche AWO-Mitglieder dazu bei, die Werte der Solidarität und des sozialen Ausgleichs nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs wiederzubeleben. Albertz, der auch als Sozialminister und später als Regierender Bürgermeister von Berlin einen bedeutenden politischen Weg ging, setzte sich zeitlebens für den sozialen Frieden und die Förderung von Gerechtigkeit ein.

„Besonders hervorzuheben ist Albertz’ Arbeit in der Friedensbewegung der 1980er Jahre, in der er mit unermüdlichem Einsatz gegen den NATO-Doppelbeschluss und für Abrüstung eintrat“, so Wilhelm Schmidt weiter. „Seine Friedensarbeit und sein Engagement für die Demokratie und die sozialen Werte der AWO sind auch heute noch ein wichtiger Ansporn für uns alle.“

Die AWO ehrte Albertz‘ Verdienste mit der Stiftung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises, der seither an herausragende Persönlichkeiten verliehen wird, die sich in den Bereichen Frieden, soziale Gerechtigkeit und politisches Engagement besonders verdient gemacht haben.

Albertz’ lebenslanges Engagement wird weiterhin in zahlreichen AWO-Einrichtungen gewürdigt. Die AWO Bremen beispielsweise widmet ihm seit 2019 gemeinsam mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Heinrich-Albertz-Symposium. Gast in diesem Jahr am 4. Februar wird Prof. Dr. Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung sein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.01.2025

Einer neuen Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zufolge sind die für stationäre Pflege aufzubringenden Eigenanteile erneut angestiegen. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Alle paar Monate geht die Meldung neuer beängstigender Kostensteigerungen für die Pflege durch die Presse und ohne politisches Handeln wird sich das nicht ändern. Die steigenden Eigenanteile in der Pflege dürfen nicht weiter politisch ausgesessen werden. Die neue Bundesregierung muss dringend eine Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung angehen, und zwar so schnell wie möglich. Die Politik darf pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige nicht wieder und weiter im Regen stehen lassen. Versicherungsfremde Leistungen müssen endlich aus Steuermitteln ausgeglichen werden und es braucht eine Pflegevollversicherung, an der sich alle beteiligen!“

Laut WIdO müssen Pflegebedürftige inzwischen 2.424 Euro im Monat für ihre Pflege im Heim aufwenden, fast sieben Prozent mehr als noch 2023. Bis 2029 wird mit einer weiteren Zunahme um 57 Prozent auf bis zu 3812 Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.01.2025

Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat am Montag in Berlin die politischen Schwerpunkte für das Jahr 2025 vorgestellt und die aktuelle politische Lage bewertet.

Mit Sorge blickt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi auf ein Jahr, in dem sich die wirtschaftliche Krise weiter zu verfestigen droht: „Eine toxische Mischung aus Managementfehlern, Konjunkturschwäche und strukturellen Defiziten hat bereits viele gute Arbeitsplätze gekostet, und andere geraten zunehmend unter Druck. Der unmittelbare Schutz der Beschäftigten steht jetzt für unsere Betriebsräte und ihre Gewerkschaften an erster Stelle.“ 

Die Schuldenbremse sei keine Staatsräson. Vielmehr sei ein starker Sozialstaat das Wesen der sozialen Marktwirtschaft – und das Rückgrat einer erfolgreichen demokratischen Gesellschaft. Deswegen müsse die nächste Bundesregierung im Eiltempo eine Investitionsoffensive starten: „Fehlende Investitionen von heute sind die Schulden von morgen zu Wucherzins“, so Fahimi.

Nur durch eine verlässliche Infrastruktur und modere Daseinsvorsorge könnte der Standort Deutschland auch für Privatinvestitionen wieder attraktiver gemacht werden. Investitionsprämien sollten zur Modernisierung des industriellen Kerns beitragen. Außerdem seien verlässliche und wettbewerbsfähige Energiepreise eine Überlebensfrage für die energieintensive Industrie. Jedoch warnte Fahimi: „Keine Leistung ohne Gegenleistung. Wir erwarten, dass begünstigte Unternehmen sich zur Beschäftigungssicherung und Tariftreue verpflichten.“ 

Jeglichen Versuchen, soziale Errungenschaften im Schatten der Krise abzuschaffen, erteilte Fahimi eine klare Absage: „Sozialversicherungsbeiträge zu deckeln und Leistungen aus den Versicherungssystemen herauszunehmen spart nur den Arbeitgebern Geld. Für die Beschäftigten heißt es Sparen an ihrer sozialen Absicherung oder sogar Draufzahlen für bisherige Versicherungsleistungen.“ Außerdem seien es nicht die Sozialversicherungsbeiträge, die über „mehr Netto vom Brutto“ entschieden, sondern Entlastungen bei Mieten, Energiepreisen oder bei der kalten Progression.

Mit Blick auf die Bundestagswahl appellierte Fahimi an Wählerinnen und Wähler, genau aufzupassen, welche der Parteien wirklich ihre Interessen vertreten. Das sei auch die Basis, auf der die DGB-Kampagne zur Bundestagswahl aufgebaut ist. Sie steht unter dem Motto: „Mach Dich stark mit uns!“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack forderte verstärkte Investitionen in den öffentlichen Dienst, da es häufig an Personal und besserer Ausstattung mangele. „Wer erfolgreich Zukunft gestalten will, muss den Staat finanziell, strategisch und personell wieder in die Lage versetzen, seine Aufgaben zu erfüllen. Anderenfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust in Politik und Staat“, sagte sie. Forderungen nach Stellenstreichungen lehnte Hannack entschieden ab.

Deutschland investiere zudem seit Jahrzehnten zu wenig in sein Bildungssystem. Die DGB-Vize hob die unzureichende Kita-Betreuung hervor und forderte mehr Gelder für bedarfsdeckende Angebote in der Kinderbetreuung und für die häusliche Pflege. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten“, betonte sie. 

Hannack forderte, Bildung zur Priorität zu machen und das Bildungssystem zu verbessern. „Deutschland benötigt kluge Köpfe, investiert jedoch im internationalen Vergleich zu wenig in Bildung“, sagte sie. Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir im Grundgesetz ein Kooperationsgebot für Bildung, damit der Bund die Länder dauerhaft finanziell unterstützen könne. Zudem sollte das Startchancenprogramm ausgeweitet werden, um benachteiligte Kinder zu erreichen. Die Ausbildungsgarantie sollte auf das gesamte Bundesgebiet erweitert und ein Zukunftsfonds für neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Eine neue Architektur für lebensbegleitendes Lernen, inklusive staatlich geförderter Bildungsteilzeit, sei notwendig, um den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte, „die nächste Bundesregierung muss dringend ihre Investitionstätigkeit verstärken. Für Investitionen in die Infrastruktur, in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sollte die Schuldenbremse von vornherein nicht gelten. Wer zukünftig die goldene Investitionsregel nicht anwendet, wird in einer bleiernen Zeit aufwachen.“ Aktuell bestehe ein zusätzlicher Investitionsbedarf bei Bund, Ländern und Gemeinden von mindestens 600 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre, um unsere Infrastruktur zu modernisieren, Schulen zu sanieren und unsere starke Wirtschaft auf klimafreundliche Füße zu stellen. 

Die wachsende Ungleichheit im Land bezeichnete Körzell als „große Gefahr für die Demokratie.“ Es sei „überhaupt nicht nachvollziehbar, warum leistungsloses Einkommen geringer besteuert wird als Erwerbsarbeit. Reiche und Superreiche, große Erbschaften, Höchstverdienende und Kapitaleinkünfte müssen endlich mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Die nächste Bundesregierung müsse diese Einkünfte höher besteuern. „Bei der Einkommensteuer wollen wir die ‚unteren‘ 95 Prozent der Beschäftigten entlasten. Damit wird der breite Konsum gestärkt und die wirtschaftliche Entwicklung stabilisiert“, betonte Körzell.

Zudem forderte Körzell Maßnahmen, um die Tarifbindung zu stärken. „Heute arbeiten nur noch knapp 50 Prozent der Beschäftigten unter dem Schutz von Tarifverträgen. Damit liegt Deutschland unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern auf dem vorletzten Platz“, sagte der Gewerkschafter. Der Bund müsse gegensteuern mit einem wirksamen Bundestariftreuegesetz. Tarifverträge sollten leichter für gesamte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können. Auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe müsse endlich kommen. 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte die zentrale Rolle sozialer Sicherheit in Krisenzeiten. Viele Menschen seien verunsichert und bangten um ihre Arbeitsplätze. „Dabei wird schnell vergessen: So schlecht sind die Voraussetzungen nicht, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen. Gut ausgebildete Beschäftigte und ein handlungsfähiger Sozialstaat sind dafür unschlagbare Standortvorteile“, sagte Piel. Sie warnte davor, den Sozialstaat als Rückgrat von Demokratie und Zusammenhalt zu schwächen. „Wer die Axt an den Sozialstaat legt, gefährdet gesellschaftlichen Frieden und die Stabilität unserer Demokratie“, mahnte sie. 

Piel forderte deshalb ein stabiles Rentenniveau und lehnte eine Erhöhung des Rentenalters ab: „Ein höheres Rentenalter ist eine Rentenkürzung. Die Menschen wissen das.“ Es sei kein Wunder, dass jetzt selbst die Union verspreche, das Rentenalter nicht über 67 anzuheben. Gerichtet an die Union forderte Piel: „Wer im Wahlkampf vollmundig verspricht, das Rentenalter nicht anzuheben, sollte tunlichst die Finger von der Rente nach 45 Beitragsjahren lassen!“ Mehr Geld für die gesetzliche Rente erreiche man mit mehr Tarifbindung, fairen Löhnen und höherer Erwerbsbeteiligung.

Für die Fachkräftesicherung forderte Piel, in Weiterbildung zu investieren, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu fördern und eine gute Einwanderungspolitik zu organisieren. Zur Arbeitslosenversicherung sagte Piel: „Eine starke Arbeitslosenversicherung ist unverzichtbar, damit Beschäftigte nicht im Regen stehen und Strukturwandel nicht zum Verlustgeschäft wird. Dafür braucht es weiterhin eine solide finanzielle Grundlage für die Bundesagentur für Arbeit.“

Zusammenfassend forderte Piel von den Parteien, den Sozialstaat zu stärken: „Wer krank oder arbeitslos wird oder in den verdienten Ruhestand geht, muss sich darauf verlassen können, nicht abgehängt zu werden. Nur so funktionieren sozialer Frieden und Demokratie.“

Die Statements vom Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand zum Download:

Statement der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi

Statement der stellvertretenden Vorsitzenden Elke Hannack

Statement von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

Statement von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.01.2025

Die Sozial-Managerin Elke Ronneberger ist seit Januar die neue Bundesvorständin Sozialpolitik in der Diakonie Deutschland. Die 1968 in Halle (Saale) geborene Diplom-Pädagogin folgt auf Maria Loheide, die zum Jahreswechsel in den Ruhestand ging.

Ronneberger gehörte von Juni 2021 bis März 2024 der Geschäftsführung der Kloster Dobbertin gGmbH an. Der gemeinnützige Einrichtungsträger zählt zu den größten Anbietern sozialer Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor war sie von 2013 bis 2021 Vorständin und Geschäftsführerin der Evangelischen Stadtmission in Halle (Saale). Seit 2014 ist Elke Ronneberger zudem ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des evangelischen Fachverbandes für Teilhabe e.V. (BeB) sowie seit 2019 Mitglied im Ethik-Beirat des BeB.  
 
Elke Ronneberger gehört neben Präsident Rüdiger Schuch und Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht, dem Vorstand der Diakonie Deutschland an.

Zur Vorstandsseite und Pressefoto von Elke Ronneberger 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland  vom 02.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert politische Unterstützung für die Durchsetzung von Gleichstellung auch in der Privatwirtschaft. Auf seinen Social-Media-Kanälen wird er in der kommenden Woche die Aufmerksamkeit auf bestehende Missstände richten und vom 13. bis zum 17. Januar 2025 in fünf zentralen Thesen den Handlungsdruck sowie die Handlungsmöglichkeiten offenlegen. Grundlage bildet die aktualisierte djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft, die um konkrete Handlungshinweise für Unternehmen und Interessenvertretungen ergänzt wurde. „Mit der Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft zeigen wir, dass es praktikable, nicht überfordernde und effektive Lösungen gibt, Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen herzustellen“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Nötig ist das, weil die Arbeit von Frauen gerade in der Privatwirtschaft nach wie vor strukturell erschwert und systematisch abgewertet wird. Selbst 30 Jahre nach Einführung von Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz belegen Indikatoren wie der Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap oder auch der Digital Gender Gap die strukturellen Benachteiligungen. Frauen können nicht so viel arbeiten, wie sie wollen, haben trotz gleicher Qualifikation nicht den gleichen Zugang zu Jobs und Positionen wie Männer, bekommen weniger Entgelt und Rente trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit und werden vom betrieblichen Arbeitsschutz nur unzureichend erfasst. Kurz, der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag ist noch nicht erfüllt.

Es wäre also fatal und ein Verfassungsbruch, Gleichstellungspolitik auf Eis zu legen. Daher adressiert die djb-Konzeption sowohl den Gesetzgeber als auch Unternehmen und Interessenvertretungen. Im ersten Teil fordert sie den Gesetzgeber auf, endlich ein wirksames, umfassendes und für alle geltendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu schaffen. Das gibt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen, um realisierbare Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Unabhängig davon haben die Unternehmen und Interessenvertretungen aber bereits nach dem geltenden Recht die Verantwortung, diskriminierungsfreie Strukturen zu schaffen. Sie sollten dies auch tun, um von erheblichen Wettbewerbsvorteilen und Produktivitätssteigerungen zu profitieren. Dazu enthält der zweite Teil der djb-Konzeption wichtige Handlungshinweise, wie und in welchen Bereichen Unternehmen sich auf den Weg machen sollen. Diese können auch als Grundlage für die Formulierung konkreter rechtspolitischer Forderungen in der gleichstellungspolitischen Lobbyarbeit genutzt werden.

„Insbesondere Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen müssen dafür Sorge tragen, dass Gleichstellung in der Erwerbsarbeit ein zentrales Thema der Gestaltung von Arbeit bleibt“, fordert Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.01.2025

Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Der Sonderfonds U18 ist mit insgesamt 100.000 Euro gefüllt, wobei gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunale Träger bis zu 5.000 Euro, Kinder und Jugendliche bis zu 500 Euro beantragen können.

 

„Im Zuge der Bundestagswahl beschäftigen sich auch viele junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens. Deshalb unterstützen wir mit dem neuen Sonderfonds U18 Maßnahmen zur politischen Bildung im Vorfeld und zur Aufarbeitung der Bundestagswahl. Hier sind der Fantasie fast keine Grenzen gesetzt: Workshops zu den Wahlprogrammen, ein Video zum Thema ‚Kampf gegen Rechtsextremismus‘, eine Demo-Plakat-Mal-Aktion im Jugendclub oder die konkrete Umsetzung durch ein Wahllokal im Rahmen der U18-Bundestagswahl vor Ort. Ganz wichtig ist es, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht. Denn diese ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im besonderen Fokus des Förderfonds stehen Projekte der U18-Bundestagswahl. Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen dabei deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus und ihre Stimmen werden im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Die U18-Wahlen werden von einem Unterstützernetzwerk sowie durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern, Regionen und zum Teil Kommunen beraten, vernetzt und unterstützt. Träger des Netzwerks sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände.

Weitere Information zum Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ und zum Jugendfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter http://www.dkhw.de/sonderfonds-u18

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2025

Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale der U18-Bundestagswahl. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus, ihre Stimmen werden so im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Die finalen Wahlergebnisse der Kinder- und Jugendwahl werden am 17. Februar gegen 12:30 Uhr auf http://www.u18.org/ und per Pressemitteilung veröffentlicht.

 

U18 ist eine der größten Initiativen in der außerschulischen politischen Jugendbildung in Deutschland – offen, niederschwellig und selbstorganisiert. Wahllokale der U18-Wahl werden in Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder an Schulen eingerichtet. Junge Ehrenamtliche organisieren zudem Workshops, Diskussionen und setzen sich aktiv mit politischen Themen und mit demokratischen Prozessen auseinander. So macht U18 junge Stimmen sichtbar und belebt die Demokratie durch Engagement und frische Perspektiven.

 

Gruppen, Initiativen oder Organisationen können Wahllokale unter https://wahlen.u18.org/dashboard anmelden. Redaktionen sind herzlich eingeladen, Wahllokale zu besuchen und darüber zu berichten. Eine Übersicht aller Wahllokale finden Sie unter: https://wahlen.u18.org/bundestagswahl/wahllokale. In der Praxis sind das meist Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendeinrichtungen, Schulclubs und andere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden. Ausgeschlossen sind lediglich Organisationen, die parteipolitische Interessen verfolgen.

 

Die letzte U18-Bundestagswahl 2021 verzeichnete eine Rekordbeteiligung: Über 262.000 junge Menschen stimmten in knapp 2.700 Wahllokalen ab. Details dazu unter: https://www.dbjr.de/artikel/rekordbeteiligung-bei-u18-bundestagswahl-zeigt-junge-menschen-wollen-mitbestimmen. Trotz der vorgezogenen U18-Bundestagswahl und der damit verbundenen kurzen Vorbereitungszeit erwarten die Organisator*innen eine hohe Beteiligung.

 

Die U18-Wahlen werden von einem Unterstützernetzwerk sowie durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern, Regionen und zum Teil Kommunen beraten, vernetzt und unterstützt. Träger des Netzwerks sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Sie sind überzeugt: Politische Jugendbildung braucht selbstbestimmte Freiräume für junge Menschen und dafür die Unterstützung der demokratischen Zivilgesellschaft. Die U18-Bundestagswahl 2025 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesjugendministerium. Die U18-Bundestagswahl findet mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Bundestages statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring vom 08.01.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn einen stärkeren Fokus auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an. „Politik und Gesellschaft sollten sich mehr als bisher für die Belange und Bedürfnisse der jungen Generation einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nimmt. Es muss Schluss sein mit einer Politik, die die Interessen der jungen Generation systematisch ausblendet. Wir werden uns diesbezüglich die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Monat genau anschauen und die nächste Bundesregierung am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einer nachhaltigen Gestaltung unserer Gesellschaft gehört auch Stärkung unserer Demokratie. Dabei dürfen Kinder nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern sie sind bereits konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten. Hier braucht es dringend eine nachhaltige Absicherung der bislang oft prekären Strukturen im Bereich der Demokratieförderung durch den Bund, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene sowie in strukturschwachen Bundesländern. Nur so kann Demokratieprojekten eine langfristige Perspektive geboten und eine Abkehr von der bisherigen Praxis kurzfristiger Projektförderungen erreicht werden. Auch deshalb treten wir für ein wirkungsvolles Demokratiefördergesetz ein, damit es eine verbesserte Rechtsgrundlage zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft gibt“, so Krüger weiter.

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Denn die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie und ist insofern unverzichtbar“, sagt Thomas Krüger.

„Drängendes Thema ist aber auch nach wie vor die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland. Hier hat es in den letzten Jahren kaum Fortschritte gegeben, es ist deshalb an der Zeit, endlich bestehende kindbezogene Leistungen transparent zu bündeln, zugänglicher zu machen und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht zu gewährleisten. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, braucht es zudem armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld. Dazu gehören Spielorte und Spielräume sowie Freizeitangebote ebenso wie ein Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem, das Kindern gleiche Chancen eröffnet und in enger Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe in den Sozialraum wirkt“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2025

Ein breites Bündnis von rund 200 Organisationen, Verbänden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit fordert eine krisenfeste und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für Kinder und Jugendliche in Deutschland. In einem heute veröffentlichten Appell fordert das Bündnis vor allem eine Stärkung der Kinderrechte, eine Absicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, eine bessere vorschulische und schulische Bildung sowie eine Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der jungen Generation. Auch der Erhalt funktionierender Kinder- und Jugendhilfestrukturen insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und die verstärkte Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt der Forderungen. Den Appell haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze sowie der Spielmobile e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte unterzeichnet.

Wörtlich heißt es: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Bereits vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe in vielen Kommunen ,auf Kante genäht‘. Neue Bedarfe sind durch die Pandemie hinzugekommen und jetzt steht sie aufgrund der kommunalen Finanznot vielfach vor dem Zusammenbruch. Es ist zu befürchten, dass Angebote und notwendige Unterstützung nicht mehr bei den jungen Menschen und ihren Familien ankommen, viele kleine Träger der freien Jugendhilfe diese Sparmaßnahmen nicht überleben und Fachkräfte abwandern. Wenn Strukturen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weiter wegbrechen, wird es sehr schwer sein, sie später wieder aufzubauen. Außerdem werden sie dringend gebraucht, um unsere Demokratie zu schützen und die einzigartigen Qualitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im offenen Ganztag an Schulen einzubringen. Deshalb brauchen wir einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche, der ihre Bedarfe in den Mittelpunkt stellt und auf verschiedenen Ebenen grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland schafft.“

„Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Investitionen in soziale Dienste, schulische Förderung und die Finanzierung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sind nur einige Beispiele, die viel zu oft hintenangestellt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit muss in Deutschland um jeden Cent kämpfen, darunter leiden insbesondere arme Kinder. Sie haben aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten vielfach kaum eine Chance, kostenpflichtige Angebote in diesem Bereich zu nutzen und werden dadurch ausgegrenzt. Von Chancengleichheit, einem gesunden Aufwachsen und fairen Bildungschancen können diese Kinder oftmals nicht einmal mehr träumen. Deshalb brauchen wir einen grundlegenden Wandel in der Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland, hin zu einem viel stärkeren Augenmerk auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Generation“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Appell für einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche mit allen unterzeichnenden Organisationen finden Sie unter https://www.bdja.org/aktuelles.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.12.2024

Influencer*innen, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, bewegen sich häufig im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Das belegt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Der Gesetzgeber muss deshalb die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet bis zum vollendeten siebten Lebensjahr eines Kindes uneingeschränkt verbieten. Erst danach sollte die Veröffentlichung überhaupt möglich sein – mit der Einwilligung der abgebildeten Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Eltern können Gerichte in Einzelfällen Ergänzungspfleger zur Vertretung der Kinder bestimmen.

 

Nach Ansicht der Gutachter*innen braucht es ein altersabgestuftes Schutzkonzept. Zwar gibt es bereits Gesetze zum Kinderschutz, doch im Fall von „Family-Influencing” greifen sie nur unzureichend. Darum muss der Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” – wie die Autor*innen es nennen – konkretisiert und vor allem anwendbar gemacht werden. Zudem sollten die Jugendämter sowie die Landesmedienanstalten in die Überwachung der Vorgaben eingebunden werden.

 

Dr. Astrid Deilmann, geschäftsführende Vorständin bei Campact e.V., sagt:  “Die schamlose Zurschaustellung der eigenen Kinder, um Reichweite und letztendlich Werbedeals zu sichern, kann kindeswohlgefährdend sein. Das Rechtsgutachten belegt dies klar und sollte die künftige Bundesregierung zum Handeln aufrufen: Wir brauchen Gesetze, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen. Besonders wenn Kinder zu Werbefiguren stilisiert und in den sozialen Medien in allen Lebenslagen inszeniert und instrumentalisiert werden, verletzt das ihr Recht auf informelle Selbstdarstellung und greift massiv in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Gemeinsam mit unserer WeAct-Petentin Sara Flieder und dem Deutschen Kinderhilfswerk werden wir das Gutachten nutzen, um diese klaffende Lücke im Kinderschutz durch den Gesetzgeber zu schließen.”

 

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont: „Bei zahlreichen Social-Media-Accounts verschwimmen die Grenzen zwischen kreativer Freizeitbeschäftigung und Arbeit von Minderjährigen einerseits, zwischen Werbung und nicht-kommerziellen Inhalten andererseits. Dabei entsteht an vielen Stellen ein erheblicher Interessenkonflikt: Das wirtschaftliche Interesse der Eltern steht oft im Widerspruch zu den Rechten der Kinder – dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Wenn Kinder im Wettlauf um Reichweiten monetarisiert und instrumentalisiert werden, dann ist das Kindeswohl in Gefahr. Das vorliegende Rechtsgutachten leistet hier einen wichtigen Beitrag, Schutzlücken im Kontext von Kindeswohlgefährdungen aufzudecken und eben diese Lücken mit einem konkreten Praxiskonzept zu schließen“.

 

Sara Flieder, Kinderrechtsexpertin und Initiatorin der WeAct-Petition „Kinderrechte auf Instagram wahren“ stellt fest: “Vor zwei Jahren habe ich per WeAct-Petition gefordert, die kindliche Privatsphäre auf kommerziellen Social Media Accounts zu schützen. Ich konnte über 55.000 Unterschriften sammeln, aber politisch veränderte sich nichts. Heute sehe ich mich mit dem Rechtsgutachten bestätigt: Kinder haben Rechte und die werden durch Family-Influencing auf vielfache Weise verletzt. Und dabei geht es nicht mal um die schlimmen Fälle, in denen Kinder vor laufender Kamera gedemütigt werden. Schlafen, das Kranksein, die intimen Momente beim Kuscheln – das reicht aus, um die Privatsphäre der Kinder irreparabel zu schädigen. Das Internet vergisst nichts und die Influencer*innen haben keine Kontrolle über diese Bilder. Wir brauchen eine Verschärfung der Gesetze, um unsere Kinder zu schützen“

 

Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ sowie weitere Informationen können hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen und Rückfragen:

 

Campact e.V.

Lynn Rohwer, Pressereferentin

0151-70605315

Mail: presse@campact.de

www.campact.de

 

Campact ist eine Kampagnen-Organisation, mit der über 3 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und die Demokratie verteidigen. Der Verein schmiedet breite Bündnisse und mobilisiert eine starke Bewegung für den ökosozialen Fortschritt. Damit eine gerechte Gesellschaft entsteht, in der alle Menschen sicher und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit leben können. Campact finanziert sich durch Spenden von hunderttausenden Menschen und handelt unabhängig von Parteipolitik und Wirtschaftsinteressen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.12.2024

Für Familien sind die verschiedenen gleichzeitig stattfindenden Krisen eine große Heraus­forderung. Finanzielle Unsicherheiten, organisatorische Belastungen und emotionale Anforderungen prägen deshalb das Zusammenleben von Eltern und Kindern. Sie benötigen in ihrem Alltag und speziell in Ausnahme- und Krisensituationen die für sie passende Unterstützung, um mit diesen Herausforderungen gut umgehen zu können. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) hat vor diesem Hintergrund ein Forderungspapier mit 10 zentralen Handlungsempfehlungen für die 21. Wahlperiode veröffentlicht.

Familienpolitik ist aus Sicht der eaf eine Querschnittsaufgabe. „Ob Arbeit, Soziales, Bildung, Wohnung, Verkehr, Klima oder Demokratiebildung: Familien müssen in allen politischen Bereichen mitgedacht werden“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard.

„Wir fordern von der neuen Regierung, die Bildungs- und Betreuungskrise aktiv zu bewältigen. Die finanzielle Situation von Familien muss endlich verbessert werden. Durch zeitpolitische Instrumente sollten besonders Väter für die Übernahme von familiärer Sorgearbeit gewonnen werden. Reformen im Familienrecht müssen das Kind in den Mittelpunkt stellen und umfassenden Gewaltschutz schaffen.“

Ein weiteres zentrales Anliegen der eaf ist es, Familienbildung durch ausreichende Finanzierung langfristig zu stärken.

„Wir werden die familienpolitische Arbeit der nächsten Bundesregierung an unseren Forderungen messen“, so Bujard weiter. „In den vergangenen Jahren wurde viele Chancen verpasst. Jetzt ist es an der Zeit, längst überfällige Verbesserungen für das Leben von Familien endlich umzusetzen.“

Link zum Forderungspapier

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.01.2025

Nicole Trieloff ist die neue Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und hat zum 1. Januar 2025 die Leitung der Bundesgeschäftsstelle übernommen.

 

eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard begrüßte Trieloff im Namen des gesamten Präsidiums und erklärte: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Nicole Trieloff und wünschen ihr einen guten Start! Sie wird die Arbeit unseres Verbandes durch ihre profunden fachlichen Kenntnisse und vielfältigen Erfahrungen sehr bereichern, neue Impulse setzen und dazu beitragen, dass wir weiterhin als starke Stimme für Familien in Kirche und Gesellschaft präsent sind.“

 

„Ich freue mich sehr darauf, mit dem engagierten Team der eaf die wichtige Arbeit des Verbandes fortzuführen“, betonte Nicole Trieloff. „Gerade in stürmischen Zeiten ist es entscheidend, Familien als Rückgrat der Gesellschaft zu stärken und ihnen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, um den wachsenden Anforderungen standzuhalten. Dabei geht es auch darum, Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und so hoffnungsvolle Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.“

 

Trieloff ist mit den Themen und Anliegen der eaf bestens vertraut. Als Dipl.-Sozialpädagogin blickt sie auf langjährige Erfahrungen in der direkten Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien zurück. Von 2016 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des Christlichen Sozialwerks Berlin e. V., eines freien Trägers der Jugendhilfe. Anschließend wechselte sie in die politische Verbandsarbeit, wo sie zuletzt als Referentin für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland tätig war.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 09.01.2025

Der neue „Kita-Sozialindex“ des Paritätischen Gesamtverbandes

Die Bedingungen in deutschen Kindertagesstätten (Kitas) könnten unterschiedlicher kaum sein. Vor allem Einrichtungen mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben oft mit großen Hürden zu kämpfen. Der Paritätische Gesamtverband will das ändern und hat den „Kita-Sozialindex“ entwickelt – ein innovatives Instrument zur systematischen Unterstützung von Kitas, in denen Kinder mehr Hilfe brauchen. 

„Der Kita-Sozialindex gibt Bund und Ländern in der Bildungs- und Sozialpolitik ein Instrument an die Hand, das mehr Chancengerechtigkeit von Klein auf ermöglicht,“ erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Studien zeigen: Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen haben schon im frühen Alter schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen. Gleichzeitig sind Kitas mit vielen benachteiligten Kindern besonders stark vom Personalmangel betroffen. Doch bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Methodik, die Benachteiligung in ihrer Komplexität hinaus erfasst. Genau hier greift der Kita-Sozialindex des Paritätischen: Er schaut genauer hin, nämlich auf das Haushaltseinkommen, Migrationshintergrund, Gesundheit und die Familienverhältnisse – und zeichnet so ein umfassendes Bild der Lebensrealität von Kindern.  

Der Kita-Sozialindex regt dazu an, vorhandene oder leicht zugängliche sozioökonomische Daten der Kinder systematisch zu nutzen, um Kitas flexibel und bedarfsgerecht zu unterstützen. Gleichzeitig liefert diese Erfassung wertvolle Informationen über die Teilhabe von benachteiligten Kindern und eröffnet neue Perspektiven für die Jugendhilfe. Der Kita-Sozialindex zielt nicht auf die Kompensation einzelner Benachteiligungen ab, sondern schafft die Möglichkeit, soziale Ungleichheiten grundsätzlich anzugehen.  

Auf Basis des Kita-Sozialindexes könnten Fördermittel – analog zum Startchancen-Programm für Schulen – gezielt eingesetzt werden, um Kitas mit erhöhtem Bedarf mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Dazu gehören mehr Fachkräfte für kleinere Gruppen, spezialisierte Stellen für Sprachförderung oder Sozialarbeit und eine spürbare Entlastung des Kita-Teams – etwa durch zusätzliches Personal für Verwaltung, Hauswirtschaft oder externe Beratung. Damit wird die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit geschaffen.

Der Kita-Sozialindex (26 Seiten) ist als pdf-Datei auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes ab sofort kostenlos abrufbar. Am 29.1.25 informiert das Fachteam des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in einer Online-Veranstaltung über Hintergründe und Details. Anmeldung erforderlich.

Dokumente zum Download

Gerechtigkeit von Anfang an. Ein Sozialindex für Kindertageseinrichtungen (316 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.01.2025

  • VdK-Analyse zeigt, worin sich die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen begründet und wie sie behoben werden kann
  • Verena Bentele: „Politische Maßnahmen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, müssen auch von der gesamten Gesellschaft finanziert werden“
  • Bund und Länder könnten insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro mehr einnehmen

Stimmen aus Politik und Wirtschaft betonen immer wieder: Die Sozialversicherungen, also die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, seien viel zu teuer. Als Folge sei es unvermeidlich, dass Beiträge angehoben und/oder Leistungen gekürzt werden.

Der Sozialverband VdK hat diese Behauptungen überprüft. Zusammen mit Fiscal Future, einer Nichtregierungsorganisation, die sich intensiv mit Finanzpolitik befasst, hat er analysiert, worin sich die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen begründet und wie die Versicherungen wieder stabilisiert werden können – und zwar ohne Beitragszahlende immer weiter zu belasten.

Das Ergebnis: In den vergangenen Jahrzehnten war es gängige Praxis, dass einige politische Vorhaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, der eigentlich genau für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben da ist. Stattdessen bedient sich der Gesetzgeber an den Kassen der Beitragszahlenden der gesetzlichen Versicherungen.

Zu sehen ist das unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung: Diese zahlt zum Beispiel momentan die Kosten, die für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Mutterschutz und Ausbildungszeiten anfallen. Insgesamt zahlt die Rentenversicherung 108,2 Milliarden Euro für solche Leistungen, von denen der Bund der Rentenversicherung lediglich 84,3 Milliarden als sogenannter „Bundeszuschuss“ zurückzahlt. Auf den restlichen knapp 24 Milliarden Euro bleibt die Rentenkasse sitzen. „Dass diese Rentenleistungen sinnvoll sind, bezweifelt der VdK nicht. Wir finden jedoch, die Kosten dafür sollten nicht allein von den Beitragszahlenden der Rentenversicherung, sondern von der gesamten Gesellschaft übernommen werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Beispiele für solche Leistungen, die die Sozialversicherungen übernehmen, die aber eigentlich nicht aus den Beiträgen finanziert werden sollten, findet der VdK in allen Versicherungen. Dass immer wieder gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Töpfen der Sozialversicherungen gezahlt werden, führt zu sozialer Ungerechtigkeit. Denn während sich die Sozialversicherungen vorrangig aus Beiträgen von gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert, speist sich der Bundeshaushalt auch aus den Steuern von Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern, Selbstständigen, Unternehmen und aller, die Umsatzsteuer zahlen. Wer sich also in den Töpfen der Sozialversicherungen bedient, bedient sich an dem Geld einer Gruppe mit tendenziell geringeren Einkommen.

„Für uns ist klar, dass diese Praxis aufhören muss. Politische Vorhaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, müssen auch von der gesamten Gesellschaft finanziert werden – also aus den Steuereinnahmen“, so Bentele.

Das Problem, dass der Bund und die Länder traditionell ebenfalls knapp bei Kasse sind, lässt sich nach Berechnungen des VdK durch eine gerechtere und solidarische Steuerpolitik lösen. Bis zu zehn Milliarden Euro könnte beispielsweise eine sozial gerechte Ausgestaltung der Erbschaftssteuer einbringen, sogar 40 Milliarden brächte eine verfassungsgemäße Form der Vermögenssteuer, und weitere 25 Milliarden könnten nach Schätzungen des VdK über eine konsequentere Bekämpfung von Steuervermeidung erzielt werden.

Die Berechnungen in Zusammenarbeit mit Fiscal Future haben ergeben: Würde die Politik alle steuerpolitischen Vorschläge des VdK umsetzen, könnten Bund und Länder insgesamt sogar bis zu 100 Milliarden Euro mehr einnehmen als bisher. „Damit ließen sich die gesamtgesellschaftlichen Ausgaben der Sozialversicherungen übernehmen. Die Folge davon wäre, dass sich die Beitragssätze stabilisieren würden. Die Sozialversicherungen könnten für die Menschen gute Leistungen erbringen. Davon würde die gesamte Gesellschaft profitieren“, sagt Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 21.01.2025

  • Verena Bentele: „Wohnen, Heizen, Essen – die Lebensgrundlagen der Menschen sind für einige kaum noch bezahlbar“
  • Sozialverband VdK setzt sich für starken Sozialstaat ein, der gleiche Chancen für alle schafft
  • VdK fordert die schnelle Veröffentlichung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts

Laut dem aktuellen Sozialbericht des Statistischen Bundesamtes sind knapp zwölf Millionen Menschen in Deutschland derzeit von Armut betroffen oder bedroht. Zwar sind die Vermögen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, diese sind aber sehr ungleich verteilt. Armut hingegen verharrt auf hohem Niveau, und das Risiko, im Alter arm zu sein, hat zugenommen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Weihnachten steht vor der Tür und viele Familien wissen noch nicht einmal, wie sie die Heizkosten für die Wohnung oder die Lebensmittel bezahlen sollen – geschweige denn Geschenke oder einen Weihnachtsbaum. Das tägliche Leben wird teurer und teurer, das spüren wir alle. Doch einige trifft das besonders hart.“

Laut einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kletterten die Mieten innerhalb eines Jahres im Schnitt um rund vier Prozent. Seit 2010 sind die Nettokaltmieten damit insgesamt um 64 Prozent gestiegen. „Wohnen, Heizen, Essen – die Lebensgrundlagen der Menschen sind für einige kaum noch bezahlbar. Die politisch Verantwortlichen müssen endlich Lösungen finden, wie vor allem Menschen mit geringem Einkommen besser unterstützt werden können“, sagt Bentele.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gibt am Ende jeder Legislaturperiode einen guten Einblick, wie Armut – auch unter Einbeziehung der Superreichen – zielgerichtet bekämpft werden könnte. „Durch die kürzere Amtszeit der Ampel-Regierung droht dieser Bericht nun unter den Tisch zu fallen. Das darf nicht passieren“, sagt Bentele. „Der Bericht muss noch vor Antritt der neuen Regierung veröffentlicht werden, um dieser einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben.“

Der VdK fordert in seiner Aktion zur anstehenden Bundestagswahl, dass die Parteien sich zum Sozialstaat bekennen. Das Ziel muss sein, Menschen vor Armut in jedem Alter zu schützen. „Armut kann jeden treffen – in allen Altersgruppen und in fast allen Lebenslagen. Daher muss ein starker Sozialstaat für gute Startbedingungen und gleiche Chancen für alle sorgen. Dazu gehören eine solide Kindergrundsicherung, ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro, Konzepte gegen Armut, vor allem für ältere Menschen und Frauen, durch eine Anhebung des Rentenniveaua auf 53 Prozent“, sagt Bentele.

VdK-Bundestagswahl-Aktion JASOZIAL

 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.12.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Verschiedene Studien zeigen, dass Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Kinder oft deutlich schlechtere Rahmenbedingungen haben. Es gibt also einen erheblichen Bedarf, diese Einrichtungen besser auszustatten. Doch wie können die Bedarfe in geeigneter Weise erfasst werden? Dazu hat der Paritätische Gesamtverband einen Sozialindex erstellt, der von einem breiten Benachteiligungsverständnis ausgeht, wie es der Initiative „Europäische Garantie für Kinder“ zugrunde liegt. Diese Initiative wird in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ umgesetzt. Wie sich dieses Benachteiligungsverständnis für die Erstellung eines Sozialindex für Kindertageseinrichtungen adaptieren lässt, wird im Verlauf der Veranstaltung dargelegt.

Die Erstellung eines derart komponierten Sozialindex soll beispielhaft zeigen, dass es möglich ist, komplexe Ausgangslagen von Kindern statistisch zu erfassen und – analog zum Bereich der schulischen Bildung – zusätzliche Ressourcen zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit an die Kitas mit einem höheren Bedarf zu verteilen.

Insbesondere mit Blick auf die wechselseitige Verstärkung unterschiedlicher Benachteiligungsrisiken erscheint es notwendig, die Komplexität der unterschiedlichen Ausgangslagen besser als bisher zu erfassen. Damit Benachteiligungen möglichst früh und möglichst umfassend abgebaut werden können.  

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 03. April 2025 bis 04. April 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Eltern mit Behinderungen und chronisch kranke Eltern sind Mutter und Vater wie andere Eltern auch. Durch vielfältige Barrieren können Eltern mit Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Hilfe angewiesen sein.

Wie gelingt die Unterstützung mit „Elternassistenz“ und/oder begleiteter Elternschaft? Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) als auch Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Hilfe zur Erziehung, SGB VIII) zur Unterstützung denkbar. In der Praxis gestaltet sich diese Schnittstelle oft herausfordernd. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und der hieraus resultierenden Notwendigkeit einer träger- und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit wird der Frage nachgegangen, wie die bedarfsgerechte Unterstützung von Eltern mit Behinderungen in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes gelingt.

Ziel der Veranstaltung ist die Information und Förderung des kontinuierlichen Austauschs der beteiligten Akteure und Unterstützung der Praxis bei der Aufgabe eines besseren Schnittstellenmanagements und der Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung für die Zielgruppe der Eltern mit Behinderungen.

Das Thema wird aus den verschiedenen Perspektiven der Wissenschaft, der Leistungsträger und -erbringer, der Interessenvertretung der Eltern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und der Beratungsstellen beleuchtet. Neben den Vorträgen wird besonderer Wert auf die Möglichkeit der Vernetzung und den fachlichen Austausch gelegt.

Anmeldeschluss ist spätestens der 04.02.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm, welche in Kürze zur Verfügung stehen wird, finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/selbstbestimmt-eltern-sein-elternassistenz-und-begleitete-elternschaft/

WEITERE INFORMATIONEN

Umfang: Teilzeitstelle (max. 12 Stunden/Woche [30,0%])
Dauer: voraussichtlich 03/2025 bis 02/2030 (5 Jahre)
Einsatzort: Herne (und NRW)

ANFORDERUNGEN/ PROFIL:

  • Unterstützung der Projektleitung bei der inhaltlichen Konzeption und Durchführung von
    familienorientierten, inklusiven (digitalen) Bildungsformaten (u.a. digitaler Selbstlernkurse) im
    Fokus Anti-Bias und Inklusion
  • Unterstützung der Planung, Durchführung und Abwicklung der verschiedenen
    Projektmaßnahmen
  • Kommunikation (E-Mail, Telefon, etc.) mit Honorarkräften, pädagogischen Fachkräften,
    Ehrenamtlichen und weiteren Projektbeteiligten
  • Erstellung von Social-Media-Content (im Projektkontext)
  • Evaluation und Dokumentation von Projektaktivitäten

WIR BIETEN:

  • eine vielseitige Tätigkeit mit eigenem Gestaltungsspielraum
  • Arbeit in einem diversitätssensiblen Team mit entsprechender Reflexionskultur
  • Teilnahme an Supervision und Teamevents
  • eine flexible, aufgabenorientierte Gestaltung der Arbeitszeit
  • Möglichkeit zur Remote-Arbeit
  • betriebliche Unterstützung bei Fortbildung und Qualifizierung (individuelle Personalentwicklung)
  • eine angemessene Vergütung nach TV-L, EG 11 inkl. Jahressonderzahlung
  • Berücksichtigung der familiären Situation der Mitarbeiter*innen

WIR ERWARTEN:

  • (erste) Erfahrungen in der Bildungsarbeit
  • Nachweis einer einschlägigen (sozial-)pädagogischen oder sozialwissenschaftlichen Hochschul-
    bzw. Berufsausbildung
  • Zusatzqualifikationen/ Vorkenntnisse in den Bereichen Anti-Bias/ Anti-Diskriminierung und/ oder
    Inklusion/ Ableismuskritik
  • Bereitschaft zur gelegentlichen Arbeit in Abendstunden oder an Wochenenden
  • fundierte EDV- (MS 365/Office) und Social-Media-Kenntnisse, ggf. Vorerfahrungen im Erstellen
    digitalen Lerncontents
  • Kommunikationsstärke, Flexibilität, Teamfähigkeit und Mobilität
  • ein auf Gleichwertigkeit aller Menschen orientiertes Menschenbild sowie eine wertschätzende
    Grundhaltung gegenüber der Vielfalt von Familien, ggf. gesellschaftspolitisches Engagement
  • ein tadelloses Führungszeugnis hinsichtlich § 72a Abs. 1 und 2 SGB VIII (Kinderschutz)
  • Freude an Netzwerkarbeit und persönlichen Entwicklungsprozessen mit Familien

Als Tendenzbetrieb setzen wir eine Übereinstimmung der Mitarbeiter*innen mit unserer verbandlichen Wertorientierung voraus. Wir laden ausdrücklich BIPoC, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen/Assistenzbedarfen und Mehrfachmarginalisierte zur Bewerbung ein.

Bewerbungen (PDF-Format) bitte an die Geschäftsführung des PEV NRW (bewerbung@pevnrw.de), Manuel Becker und Dana Meyer richten. Bewerbungsgespräche werden ab Mitte Februar terminiert. Informationen zur Projektkonzeption oder zum Stellenprofil können über Dana Meyer (02323 49317 63 / dana.meyer@pevnrw.de) eingeholt werden.

Der PEV NRW e.V. ist ein seit 1973 in NRW tätiger gemeinnütziger Bildungs- und Jugendhilfeträger mit dem Schwerpunkt Bildung und Unterstützung für Familien. Die Bildungsarbeit ist DIN EN ISO zertifiziert. Besondere Bezugspunkte liegen in der gesellschaftlichen Partizipation, der Kooperation mit Initiativen und klassischen Einrichtungen des schulischen und vorschulischen Bereichs sowie der Einbeziehung sozial- und bildungsbenachteiligter Familien. Außerdem wirkt der PEV als Lobbyist für Familieninteressen. Der Verband ist korporatives Mitglied der AWO sowie Mitglied des Zukunftsforums Familie ZFF.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) steht für eine solidarische Gesellschaft. Er ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sucht eine*n Abteilungsleiter*in (m/w/d) für die Abteilung Arbeitsmarktpolitik

Beginn: zum nächstmöglichen Termin
Arbeitszeit: Vollzeit 37h 
Arbeitsort: Keithstraße 1, 10787 Berlin

Gegenstand der Stelle

Die Stelle umfasst die Leitung und die Personalführung der Abteilung Arbeitsmarktpolitik
Dazu gehören die Politikfelder:

  • Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik
  • Fachkräftegewinnung durch inländische Potenziale und Fachkräfteeinwanderung
  • Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit (SGB II und SGB III)
  • Aktive Arbeitsmarkpolitik für unterschiedliche Zielgruppen
  • Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten gerade in Transformationsprozessen
  • Bekämpfung prekärer und dequalifizierender Beschäftigungsformen, sowie Armut und Ausgrenzung
  • Europäische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
  • berufliche Rehabilitation von Schwerbehinderten und Schwerbehindertenrecht

Ihre Aufgaben

  • Grundsatzfragen der Abteilung
  • Personalführung
  • Koordination der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit der Arbeitnehmerbank in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit 
  • strategische und fachspezifische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand
  • Verantwortung für die Erarbeitung von Stellungnahmen, Reden und Publikationen
  • Vertretung des DGB bei Anhörungen und im Rahmen von fachspezifischen öffentlichen Veranstaltungen
  • Vertretung des DGB in Gremien 
  • fachlicher Austausch mit den Gliederungen des DGB und der Gewerkschaften sowie umfangreiche strategische Netzwerkarbeit 
  • Verantwortung für Veranstaltungen, Seminare, Bildungsarbeit und die Organisation von Kampagnen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik
  • Kosten- und Budgetverantwortung für den Abteilungsbereich
  • Teilnahme an Leitungssitzungen

Ihr Profil

  • Masterstudium an FH oder Universität oder gleichwertige Kenntnisse
  • umfangreiche arbeitsmarktpolitische Kenntnisse
  • mehrjährige Erfahrungen in der gewerkschaftlichen Arbeit und in gewerkschaftlichen Abstimmungsprozessen
  • vertiefte Kenntnisse SGB II und SGB III
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Rahmen der Gremienarbeit und repräsentativen Terminen
  • einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren
  • mehrjährige Führungserfahrung
  • gute Kenntnisse der Bundespolitik
  • Erfahrungen in der Netzwerkarbeit
  • komplexe Methoden-, Problemlösungs- und Organisationskompetenzen
  • komplexe Kooperations- und Kommunikationskompetenz insbesondere im Rahmen von Verhandlungen und außenwirksamen Tätigkeiten
  • Verantwortung für Finanzen und Sachmittel für strategische Verwendungszwecke
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache 

Wir bieten

  • attraktive Arbeitsbedingungen (bei Vollzeit: 37-Stunden-Woche, 31 Tage Urlaub [+ 10 Tage Arbeitszeitverkürzungstage], gute Bedingungen zur Vereinbarung von Beruf und Familie, umfangreiche Sozialleistungen)
  • gute Bezahlung (Entgeltgruppe 09, DGB-Entgeltsystem)
  • strukturierte Einarbeitungsphase
  • ausgezeichnetes Weiterbildungsprogramm
  • Firmenhandy und Dienstlaptop
  • berufliche Bahncard nach Bedarf

Wir sind immer auf der Suche nach Talenten! 
Dabei spielen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Behinderungen/ Beeinträchtigungen und sexuelle Orientierung für uns keine Rolle, im Gegenteil: wir fördern Vielfalt.
Bei entsprechender gleicher Eignung und Qualifikation werden Menschen mit Behinderung vorrangig berücksichtigt.

Schriftliche Bewerbungen bitten wir bis spätestens 28.01.2025 zu senden.

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Der Deutsche Frauenrat sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Referent*in (w/M/d) zur Koordinierung des
Bündnisses Sorgearbeit fair teilen

befristete Stelle mit 32-35 Wochenstunden bei flexiblen Arbeitszeiten
und der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten

Der Deutsche Frauenrat (DF), Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle. Hierfür bündelt der DF im Wege demokratischer Willensbildung die Interessen seiner Mitgliedsverbände und bringt seine starke Stimme in die Bundespolitik ein.

Der Deutsche Frauenrat hat die Trägerschaft für die Koordinationsstelle des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen inne, gefördert durch das BMFSFJ.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Die Mitglieder des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen haben sich zusammengeschlossen, um den Blick auf die gesellschaftliche Organisation von Arbeit zu weiten und bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit zusammenzudenken. Das Bündnis versteht sich als Netzwerk, das den Austausch und den gegenseitigen Transfer von Wissen pflegt und gemeinsame Aktionen initiiert, um den gesellschaftlichen Wert der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit öffentlich sichtbar zu machen und auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung hinzuweisen. Dem Bündnis gehören in Deutschland ansässige Organisationen und Verbände an, die sich für die geschlechtergerechte Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland einsetzen und deren Ziel es ist, die Sorgelücke zu schließen.

  • Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen sensibilisiert Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für das Thema der gerechten Verteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und dafür, wie Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich organisiert ist.
  • Das Bündnis begleitet und forciert den gesellschaftlichen und politischen Diskurs.
  • Das Bündnis informiert über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und unterstützt die Kommunikation und den Austausch darüber.
  • Das Bündnis diskutiert und formuliert Forderungen an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
  • Das Bündnis sucht das Gespräch mit Politik, Wirtschaft und anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren (Lobbyarbeit).
  • Das Bündnis begleitet seine Arbeit mit einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit, die dazu beiträgt, das Thema bekannter und dessen Relevanz bewusst zu machen sowie die Implementierung notwendiger Veränderungen voranzutreiben.

Was wir von Ihnen erwarten

  • Koordination der politischen Lobbyarbeit des Bündnisses
  • Konzeption, zeitliche Planung und Durchführung aller Vorhaben im Auftrag des Plenums
  • Inhaltliche sowie organisatorische Koordination der Gremien
  • Konzeption und Begleitung von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Erstellung von Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen
  • Auswertung und Dokumentation der Arbeit des Bündnisses

Sie bringen mit

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für das Aufgabengebiet adäquaten Studienfach
  • Erfahrungen in Verbands- und Lobbyarbeit oder in der parlamentarischen Arbeit auf Bundesebene
  • engagiertes Interesse an Gleichstellungs- und Familienpolitik, Schwerpunkt Sorgearbeit
  • hohe Sicherheit beim Erstellen und Zusammenführen von Texten
  • einschlägige Erfahrung in der Gestaltung von politischen Konsensbildungs- und Abstimmungsprozessen zwischen verschiedenen Akteur*innen
  • Erfahrung in der Veranstaltungsorganisation und -moderation

So runden Sie Ihr Profil ab

  • souveräner Umgang mit politischen Akteur*innen und Interessengruppen
  • Kooperationsfähigkeit und Flexibilität

Wir bieten eine inhaltlich anspruchsvolle Tätigkeit mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten in einer feministischen Organisation mit weitreichendem Netzwerk und kollegialer Arbeitsatmosphäre. Arbeitsort ist die gut angebundene DF-Geschäftsstelle in Berlin mit der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten.

Die Stelle mit einem Umfang von 32-35 Wochenstunden ist vom 1.1.2025 – 31.12.2025 befristet. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt vorbehaltlich Projektbewilligung und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die Eingruppierung der Stelle erfolgt nach Qualifikationen bis zu TVöD E13.

Wir möchten gezielt Menschen ansprechen, die die Vielfalt in unserem Team stärken. Insbesondere freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Color oder Menschen mit Behinderung sowie Angehörige marginalisierter Gruppen. (Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsplatz leider nicht vollständig barrierefrei ist.) Wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen unser Team bereichern und einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit leisten – wenn Sie sich in einem solchen Umfeld engagieren möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung können Sie ab sofort und bis zum 15.01.2025 über unsere Webseite einreichen. Nennen Sie in Ihrer Bewerbung bitte Ihre gewünschte Wochenstundenzahl. Bewerbungen werden direkt nach Eingang gesichtet und Vorstellungsgespräche am 22.01.2025 in der DF-Geschäftsstelle geführt.

Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführerin Judith Rahner unter rahner@frauenrat.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Stellenausschreibung als Pdf-Datei