ZFF-Info 16/2024

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AUS DEM ZFF

73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf. Bitte beachten Sie im Anhang den Verbändebrief und die dazugehörige Pressemitteilung.

Auch das ZFF hat den Verbändebrief unterzeichnet. Sie können die Vorsitzende des ZFF, Britta Altenkamp, wie folgt zitieren: „Es ist an der Zeit, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages ist ein Meilenstein für den Schutz der reproduktiven Rechte, für die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren! Endlich soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen aus dem Strafgesetzbuch genommen werden. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aussprechen und uns für ein Recht auf flächendeckende Beratungsangebote stark machen. Eine Beratungsflicht lehnen wir kategorisch ab.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung und den Verbändebrief.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und Andere vom 28.11.2024

SCHWERPUNKT I: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Das Bundesfrauenministerium hat den Gesetzentwurf in sorgfältiger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Kabinettbeschluss soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig. Ich bitte den Deutschen Bundestag: Helfen Sie mit, dass die sorgfältige Arbeit der letzten Jahre an diesem Gesetz nicht umsonst war. Bitte helfen Sie, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die von Gewalt betroffenen Frauen werden es Ihnen danken.“ 

Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.  
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
  • Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
  • Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich. 

Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern werden zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Über 4.000 Akteure, darunter die Betroffenen Kinder und Jugendliche selbst, haben sich eingebracht und über Optionen zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt. 
  • Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort. 
  • Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.  
  • Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.  

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/

Quelle: Pressemitteilung  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.11.2024

Neues Lagebild gibt erstmals umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfrauenministerin Lisa Paus haben heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorgestellt. Es stellt zum ersten Mal Zahlen aus unterschiedlichen Datenquellen zusammen und stellt umfassend dar, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Das Lagebild umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können. Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich – und verlangt konsequentes Handeln.“

BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer: „Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum.“

Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.

Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“:

  • Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
  • Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
  • Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von „Cyberstalking“ oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
  • Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).
  • Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
  • Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).
  • Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier: https://bka.de/StraftatengegenFrauen2023

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2024

Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt hat bei der SPD-Bundestagsfraktion immer Priorität. Wir stehen an der Seite der Frauen und machen uns dafür stark, dass Betroffene und ihre Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden.

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen muss mit aller Kraft und auf allen Ebenen entschieden entgegengetreten werden. Wie das aktuelle Lagebild zeigt, gehört geschlechtsspezifische Gewalt zum Alltag vieler Frauen. Die Zahlen dazu sind erneut gestiegen. Im Jahr 2023 wurde fast jeden Tag eine Frau Opfer eines Femizids. Das ist unerträglich und muss unbedingt ein Ende haben. Deshalb wollen wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit einem Gewalthilfegesetz soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle in Deutschland lebenden Frauen und ihre Kinder garantiert werden. Neben einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern legt das Gesetz einen Schwerpunkt auf eine umfassende Prävention. Dies unterstützen wir sehr. Unser gesamtgesellschaftliches Ziel muss sein, Gewalttaten gegen Frauen ein Ende zu setzen – die Prävention ist dabei das beste Mittel.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss immer Priorität haben. Es gilt jetzt, keine weitere Zeit zu verlieren – und betroffenen Frauen und ihren Kindern schnellstmöglich und bestmöglich ausreichend Schutz und niedrigschwellige Unterstützung zu garantieren. Die SPD-Bundestagsfraktion sucht mit allen demokratischen Bundestagsfraktionen Gespräche, um noch in dieser Legislaturperiode ein Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Parteipolitische Machtspiele sind hier nicht angebracht. Das Gesetz muss jetzt kommen.

‚Die Scham muss die Seite wechseln‘ – dieser Satz der Französin Gisèle Pélicot kann ein neues Verständnis für und einen anderen Blick auf von Männern ausgehende Gewalt sein, nicht nur in Frankreich, auf der ganzen Welt und auch bei uns. Darum ist es so wichtig, das Schweigen zu brechen. Wenn nicht geschwiegen und weggeschaut wird, dann kann sich für die Betroffenen viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.11.2024

Wir brauchen eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Der 25. November als „Orange Day“ ist der Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär und die frauenpolitische Sprecherin, Silvia Breher: 

Dorothee Bär: „Ein Recht auf gewaltfreies Leben darf kein Zufall sein. Es ist ein Menschenrecht, das für alle Frauen und Mädchen gelten muss – und selbstverständlich unabhängig von der Willkür des eigenen Partners oder unter Unrechtsregimen egal wo. Die stetig steigenden Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen in ihren vielfältigen und grausamen Facetten in Deutschland und der ganzen Welt sind für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Führung unseres Vorsitzenden Friedrich Merz nicht länger hinnehmbar. Nachdem die Ampel und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin drei Jahre lang gebraucht haben, um exakt gar nichts zu erreichen für von Gewalt bedrohte Frauen, treten wir an, um die Missachtung von Frauenrechten und die Herabwürdigung und Verletzung von Frauen mit aller Kraft zu bekämpfen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht nur schauen wir hin, denn ohne Sichtbarmachung ist Heilung für die Betroffenen unmöglich. Entscheidend ist für uns die Umsetzung eines umfassenden Konzepts zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder. Es ist Zeit, dass wir jetzt endlich ins Handeln kommen.“ 

Silvia Breher: „Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland trauriger Alltag. Knapp 495 Frauen werden täglich Opfer von häuslicher Gewalt. Fast jeden Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Expartner ermordet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes zu Hause. Trotz dieser erschreckend hohen Zahlen ist es ein Thema, über das kaum jemand spricht. Es ist mit einem Stigma behaftet, das endlich gebrochen werden muss. Dies erreichen wir nur, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen. Der Orange Day setzt dafür ein wichtiges Zeichen. Ein gesellschaftlicher Wandel allein reicht aber nicht aus, wir brauchen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die das Thema umfassend angeht. Neben dem Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems, brauchen wir umfassende und langfristige Maßnahmen zum präventiven Gewaltschutz, mehr Aufklärungsarbeit, ein härteres Vorgehen gegen die Täter, durch konkrete Strafverschärfungen und Verbesserungen beim Schutz von Frauen vor Nachtrennungsgewalt und digitaler Gewalt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.11.2024

Der 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Laut kürzlich veröffentlichten Zahlen des BKA aus dem Jahr 2023 werden jeden Tag mindestens zwei bis drei Tötungsversuche gegen Frauen allein in Deutschland unternommen. 360 Frauen und Mädchen sind 2023 Opfer von vollendeten Taten geworden, davon wurden 155 Frauen durch Partner, Ehemänner und Ex-Partner getötet. Angesichts dieser Zahlen fordert die AWO alle politischen Entscheidungsträger*innen zu einem entschlossenen Handeln auf, um häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen und ein Gewalthilfegesetz endlich zu verabschieden.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Jeden Tag werden rund 500 Frauen und Mädchen Opfer von Delikten häuslicher Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. Um diese Gewalt zu stoppen müssen Schutz, Beratung und Intervention gestärkt werden. Mit dem vorliegenden Gewalthilfegesetz soll die vielerorts prekäre finanzielle Situation von Schutzeinrichtungen, spezifischen Fachberatungs- und Interventionsstellen sowie die Arbeit mit Tätern endlich bundesweit verbessert werden. Diese Zahlen und die dahinterstehenden Schicksale sind nicht hinnehmbar.“

Mit dem Gesetz sollen ebenfalls entscheidende Anforderungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erfüllt werden. „Deutschland ist in der Pflicht, seinen gesetzlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen dringend nachzukommen. Wir mahnen alle demokratischen Fraktionen dringend zur Eile an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verabschieden,“ so Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2024

Das heute von Bundesfamilienministerium und Bundeskriminalamt vorgestellte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeigt einmal mehr das immense Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes:

 

„Die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen müssen endlich mit einem Recht auf Schutz und Beratung gestärkt werden. Es braucht wirksame Prävention, ungehinderten Schutz und fachliche Beratung. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein immer wieder auf die lange Bank geschobenes Gewalthilfegesetz endlich umzusetzen. Es muss auch die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen auf solide finanzielle Füße stellen. Schutz vor Bedrohung und Gewalt sowie Beratung müssen kostenfrei, zu jeder Zeit und ohne bürokratische Hürden überall in Deutschland erreichbar sein.“

 

Mehr als 52.000 weibliche Opfer von Sexualstraftaten, mehr als 180.000 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt und mehr als 17.000 weibliche Opfer von digitaler Gewalt sind das erschreckende Ergebnis der Datenerhebung für 2023. 938 Frauen und Mädchen wurden Opfer eines versuchten Femizides, d. h. eines Tötungsdeliktes, weil sie Frauen sind; 360 Tötungen wurden vollzogen. Die Täter sind geleitet von einer Vorstellung von Ungleichwertigkeiten, patriarchalen Denkmustern und Strukturen, Dominanz- und Überlegenheitsansprüchen. In allen Deliktgruppen sind seit Jahren steigende Zahlen zu verzeichnen. Das Dunkelfeld wird als sehr viel umfassender eingeschätzt, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden – aus Scham, aus Sorge vor weiterer Eskalation, fehlendem Vertrauen in Polizei und Justiz oder wegen gemeinsamer Kinder.

 

„Die finanzielle Situation in vielen Frauenhäusern, Fachberatungsstellen für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt oder Interventionsstellen ist seit Jahren vielerorts prekär. Auch die Arbeiterwohlfahrt musste bereits zwei Frauenhäuser im ländlichen Raum schließen, weil eine kostendeckende Refinanzierung fehlt. Das geht zulasten von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. Dieser unhaltbare Zustand muss jetzt beendet werden, um die steigenden Gewaltzahlen entschieden stoppen zu können“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2024

SkF fordert schnelles Handeln zum Schutz von Gewaltbetroffenen

Das Bundeskriminalamt hat heute das neue Lagebild zu geschlechtsspezifischen Straftaten gegen Frauen veröffentlicht. Die Ergebnisse spiegeln einen besorgniserregenden Trend wider: Die Gewalt gegen Frauen nimmt in erschreckendem Maße zu.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die gemeldeten Delikte zum Nachteil von Frauen steigen in allen Bereichen. Über 6 % mehr Fälle wurden in den Fallgruppen Menschenhandel und Sexualstraftaten registriert, 5,6 % mehr Frauen wurden Opfer häuslicher Gewalt. Besonders alarmierend ist der Anstieg digitaler Gewalt gegen Frauen um 25 %. 360 Frauen und Mädchen verloren ihr Leben durch Femzide. Diese Zahlen verdeutlichen die drängende Notwendigkeit, Betroffene besser zu schützen und Unterstützungsstrukturen zu stärken.

Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein e-V.: „Die Ergebnisse des Lagebildes bestätigen, was wir seit Jahren beobachten: Die Gewalt hinter verschlossenen Türen nimmt zu. Jede Frau, die Gewalt erfährt, ist eine zu viel. Es ist höchste Zeit, dass ein Gewalthilfegesetz verabschiedet wird, das klare Standards für Schutz und Hilfe für Betroffene schafft und deren Finanzierung sichert.“

Der SkF fordert die Politik auf, die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes auf die Prioritätenliste zu setzen. Ziel muss es sein, ein flächendeckendes und verlässlich finanziertes Netz aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufangeboten zu garantieren.

„Betroffene brauchen schnell und unkompliziert Schutz und Hilfe – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation. Ein Gewalthilfegesetz ist ein notwendiger Schritt, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und ihnen eine Perspektive zu geben“, so Fritz weiter.

Der SkF appelliert an alle gesellschaftlichen Akteure, Gewalt gegen Frauen und in Familien nicht als privates Problem abzutun, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Der Verein setzt sich seit Jahren für gewaltbetroffene Frauen ein und unterstützt sie mit spezialisierten Beratungsangeboten und sicheren Schutzräumen.

Eva Maria Welskop-Deffaa, Caritas-Präsidentin: „Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem, das unabhängig von Einkommen und Bildung in allen Bevölkerungsschichten vorkommt. Gewalt gegen Frauen gefährdet ihre körperliche und seelische Gesundheit und die mitbetroffenen Kinder. Die Absicherung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, namentlich von Frauenhäusern, ist unerlässlich. Die Opfer brauchen Schutz – die oft ungeheuerlichen Taten müssen gesühnt werden. Giséle Pelicot hat sichtbar gemacht, wie sehr die Scham der Opfer die Täter viel zu häufig und viel zu lange schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 19.11.2024

Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft fordern ein Gewalthilfegesetz.

Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft seit heute früh in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz. Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!

Das ungewöhnliche Gemeinschaftsvideo ging am heutigen Dienstagvormit-tag auf allen relevanten Social-Media-Kanälen gleichzeitig online. Anlass war die Präsentation des Lagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ durch das Bundeskriminalamt im Beisein der Bundesinnenministerin und der Frauenministerin in der Bundespressekonferenz. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren stets angestiegen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt worden.

Jetzt gibt es 22 Personen (12 Männer, 10 Frauen) aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, die gemeinsam ein Gewalthilfegesetz fordern. Initiator ist Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband ist der größte Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in Deutschland. Gesicht zeigen außerdem Top-Manager*innen aus unterschiedlichsten Unternehmen. Das Spektrum reicht vom FC Bayern München über die Deutsche-Bank-Tocher DWS bis zu IKEA. Außerdem beteiligen sich Prominente aus Film und Fernsehen, darunter Ursula Karven, Marc-Uwe Kling, Uwe Ochenknecht und Natalia Wörner.

Das Video kann ab sofort hier angesehen werden!

Hintergrund
In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die bestehenden Einrichtungen sind oft überlastet, mit langen Wartezeiten und unzureichenden Kapazitäten. Trotz bestehender Schutzstrukturen gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken im Hilfesystem. Nur ein Bundesgesetz kann diese Lücken schließen. Es muss die bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems bundeseinheitlich regeln und mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt verbinden.

Bis Ende 2025 muss ein solches Gesetz auf den Weg gebracht sein. Denn Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Im Herbst 2022 hatte die vom Europarat beauftragte Expertenkommission GREVIO festgestellt, dass Deutschland der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. Die Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern.

Beteiligte Personen in der Reihenfolge ihres Auftretens im Video:

  • Ursula Karven, Schauspielerin
  • Eva Mattes, Schauspielerin
  • Ingo Abel, Schauspieler
  • Esra Karakaya, CEO und Gründerin von KARAKAYA TALKS
  • Sandra Stibale, Deputy Country Retail Manager IKEA Deutschland
  • Julia Monro, Autorin und Aktivistin für trans* Rechte und Selbstbestim-mung
  • Dr. Michael Diederich, Finanzvorstand und stellv. Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG
  • Mercy Dorcas Otieno, Schauspielerin
  • Marc-Uwe Kling, Liedermacher, Kleinkünstler, Regisseur und Autor
  • Uwe Ochsenknecht, Schauspieler
  • Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf
  • Dr. Stefan Hoops, Vorsitzender der Geschäftsführung der DWS KGaA
  • Benito Bause, Schauspieler und Sänger
  • Luis Hanemann, Digitalunternehmer und Impact Investor
  • Kenza Ait Si Abbou Lyadini, Vorstand Fiege AG
  • Dr. Rainer Esser, Geschäftsführer ZEIT-Verlagsgruppe
  • Marek Erhardt, Schauspieler
  • Scumeck Sabottka, Geschäftsführer der Berliner Konzertagentur MCT
  • Bernhard Fischer-Appelt, Gründer und Inhaber der Agenturgruppe Fi-scher-Appelt
  • Natalia Wörner, Schauspielerin
  • Janina Kugel, Multiaufsichtsrätin und Senior Advisor
  • Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2024

Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes erlebt in Deutschland alle drei Minuten eine Frau häusliche Gewalt, fast jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Expartner getötet. Ein von der Ampelregierung erarbeiteter Gesetzentwurf würde von Gewalt bedrohten Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantieren und könnte noch vor den Neuwahlen im Bundestag verabschiedet werden. Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide befürchtet, dass das Gesetz parteipolitischen Machtspielen zum Opfer fallen könnte und appelliert an die Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Gesetz mit großer Mehrheit zu beschließen.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) erklärt Maria Loheide: „Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig fehlen fast 14.000 Frauenhausplätze. Das können wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Von Gewalt betroffene Frauen brauchen jetzt Schutz und Beratung. Ich appelliere an alle Bundestagsabgeordneten: Der Schutz von Frauen ist wichtig. Parteitaktische Überlegungen dürfen das Gewalthilfegesetz im Bundestag nicht blockieren. Nur mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen kann eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sichergestellt werden. Es reicht allerdings nicht aus, Frauen und Mädchen besser zu schützen – wir müssen endlich die Ursachen von Männergewalt angehen. Wenn wir häusliche Gewalt wirklich verhindern wollen, müssen wir sehr viel mehr präventiv und mit den Tätern arbeiten, um die von Gewalt geprägten Beziehungs- und Verhaltensmuster zu verändern.“

Weitere Informationen

 
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts 256.276 Fälle häuslicher Gewalt registriert, 65,5 Prozent davon sind von Partnerschaftsgewalt betroffen. Das entspricht einem Anstieg der häuslichen Gewalt von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 70,5 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Trotz der Tendenz müssen Frauenhäuser nach wie vor schutzsuchende Frauen und Kinder aufgrund fehlender Plätze abweisen. Nach Berechnungen der aktuellen Frauenhausstatistik fehlen in Deutschland 13.300 Plätze in Frauenhäusern. 61 Prozent der 2023 im Frauenhaus lebenden Frauen fanden mit ihren Kindern unter 18 Jahren Schutz im Frauenhaus. 
 
Frauenhausstatistik 2023 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 25.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme die Vorlage des Referentenentwurfs für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nachdrücklich und fordert dessen zügige Verabschiedung. Angesichts alarmierender Zahlen des kürzlich veröffentlichten Lagebilds des Bundeskriminalamts, das beinahe täglich einen Femizid in Deutschland dokumentiert, ist sofortiges Handeln unabdingbar.

„Die erschütternden Statistiken zeigen, dass wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Ein rechtlich verbindliches Hilfesystem ist ein zentraler Schritt, um den Schutz von Gewaltbetroffenen zu garantieren,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf zeitnah zu verabschieden.“

Der djb hebt sehr positiv hervor, dass der Entwurf individuelle Rechtsansprüche auf Schutz und Beratung vorsieht. Dennoch besteht im Einzelnen Verbesserungsbedarf. Kritisch bewertet der djb z.B. die definitorische Einschränkung des Gewaltbegriffs im Vergleich zur Istanbul-Konvention. Zum einen erfasst der im Entwurf genutzte Gewaltbegriff die – stark zunehmenden – digitalen Gewaltformen nicht eindeutig. Zum anderen bedarf es einer Klarstellung, dass vom individuellen Rechtsanspruch auch psychische und wirtschaftliche Gewalt umfasst ist.

„Die Istanbul-Konvention bietet hier ein umfassendes Rahmenwerk. Der Gesetzentwurf sollte deren Definition wörtlich übernehmen, um der Realität geschlechtsspezifischer Gewalt gerecht zu werden“, fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Zudem seien Anpassungen im Aufenthaltsrecht erforderlich, um auch geflüchteten und migrierten Personen einen diskriminierungsfreien und wirksamen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen. „Wegen der fehlenden Ausnahme von Wohnsitzauflage und Meldepflicht wird der Entwurf seinem eigenen Anspruch nicht gerecht, einen intersektionalen Ansatz zu verfolgen und verlässlichen Schutz unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewährleisten“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der angedachte Zeitplan zum Inkrafttreten des Gesetzes. Der djb mahnt an, dass die geplante Bundesbeteiligung erst ab 2027 nicht ausreicht, um den dringenden Bedarf an Schutz- und Beratungseinrichtungen zu decken. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung soll sogar erst 2030 in Kraft treten. Ein weiteres Hinhalten der Gewaltbetroffenen ist angesichts der seit Langem bekannten Bedarfe an Unterstützung schwer verständlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.11.2024

eaf formuliert zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen deutliche Erwartungen an die zukünftige Bundesregierung

Mit dem frühzeitigen Ende der Ampel sind die Chancen auf eine zeitnahe Verbesserung des Gewaltschutzes im Sorge- und Umgangsrecht dahingeschwunden. Das ist aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. dramatisch:

„Hier gab es wirklich gute Ansätze, die wir gerne noch weiter ausgestaltet gesehen hätten“, so Andreas Zieske, Bundesgeschäftsführer der eaf. „Das Thema kann nicht warten, denn hier geht es um Leib und Leben. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir deshalb, diesen Punkt zügig auf die Tagesordnung zu setzen.“

Gemeinsame Kinder und ökonomische Abhängigkeiten machen es Frauen schwer, sich aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. Haben sie diesen Schritt jedoch endlich gewagt, versagen die Gerichte oftmals darin, sie und ihre Kinder wirksam vor dem Täter zu schützen. Ursache dafür sind auch Defizite im Familienrecht und Familienverfahrensrecht.

„Wir setzen uns dafür ein, Gewaltschutz ausdrücklich gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht zu verankern. Es ist höchste Zeit, zu handeln! In der deutschen Praxis gefährdet die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts noch zu oft die Sicherheit des Opfers und der Kinder“, führt Zieske aus. „Familienrichter:innen, die noch keine ausreichenden Qualifikationen zu Gewaltfällen erworben haben, müssen durch das Verfahrensrecht darauf hingewiesen werden, auf was sie bei Partnerschaftsgewalt zu achten haben.“

Das letzte Woche veröffentlichte kriminalistische Lagebild zeigt: 2023 gab es in Deutschland fast jeden Tag einen Femizid. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partner­schaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 25.11.2024

Die neue Studie „Macht und Kontrolle in familien-rechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ weist auf Schieflagen hin, die Kinder und Mütter im Kontext von häuslicher Gewalt gefährden können. Dr. Wolfgang Hammer hat in seiner neuen Studie auf der Grundlage von in Medien dokumentierten Fälle Faktoren herausgearbeitet, die in familiengerichtlichen Verfahren Entscheidungen begünstigen, welche ein in der Trennungsfamilie bestehendes System häuslicher Gewalt stützen, statt zu durch-brechen.
„Es gibt Anlass zur Sorge – die analysierten Fälle aus den Medien scheinen nur die Spitze des Eisbergs zu sein“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V., (VAMV). Zu den herausgearbeiteten Faktoren gehören u.a. die Anwendung pseudowissenschaftlicher Entfremdungstheorien und die ihnen zugrundeliegenden misogynen Überzeugungen: Müttern werde unterstellt, dass sie Umgang verhindern, um ihre „alleinige Verfügungsgewalt“ über das Kind zu sichern. Der Wille des Kindes werde grundsätzlich als durch die Mutter manipuliert bewertet, wenn das Kind Umgangskontakten mit dem Vater ablehnend gegenübersteht. Selbst bei häuslicher Gewalt bleiben so voraussichtliche Gefährdungen durch Umgangskontakte im toten Winkel. Äußert die Mutter ihre Bedenken, müsse sie sogar damit rechnen, dass ihr das Sorgerecht entzogen und das Kind zum Vater umplatziert oder in einem Heim untergebracht wird. Unzureichende Kenntnisse und Kompetenzen von Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeiter*innen zu den Mechanismen häuslicher Gewalt führen zu Lücken und Unsicherheiten im familiengerichtlichen System. Hier hinein wirken dann von Lobbyorganisationen verbreitete pseudowissenschaftliche Konstrukte wie Entfremdungstheorien. Dass so in Deutschland der Gewaltschutz ausgehebelt wird, hat auch GREVIO, das Expertengremium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, kritisiert.
Jaspers fordert: „Für familiengerichtliche Verfahren, die die Schutzbelange von Kindern und Eltern angemessen berücksichtigen, braucht es verpflichtende und wissenschaftlich fundierte Fortbildungen aller am Verfahren beteiligten Professionen. Diese müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die weder Kinder noch Mütter gefährden. Hier steht Deutschland in der Pflicht, um die Istanbul-Konvention und die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Ge-walt vollständig umzusetzen. Die geplatzte Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wäre ein wichtiger erster Schritt, der in der neuen Legislatur unbedingt kommen muss.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 19.11.2024

  • Verena Bentele: „Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag sind gefragt um das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern“
  • Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen muss dringend abgesichert werden

Mit dem Gewalthilfegesetz will Familienministerin Lisa Paus einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schaffen. Das Gesetz will sie kommende Woche ins Kabinett einbringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es ist dringend nötig, das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar und hat für Betroffene enorme physische und psychische Folgen. Im Moment sind Frauen, die Hilfe suchen, vor Hürden gestellt: Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist weiterhin unzureichend, obwohl die Istanbul-Konvention des Europarats eine ausreichende Anzahl an Frauenhaus-Plätzen vorschreibt.

Das Gewalthilfegesetzt sollte als ein erster Schritt in die richtige Richtung unbedingt schnellstmöglich beschlossen werden. Betroffene Frauen können nicht länger auf passende Hilfsangebote warten. Die Zeit drängt. Damit das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, müssen alle demokratischen Fraktionen im Bundestag jetzt zusammenarbeiten.

Das Gesetz alleine wird jedoch nicht ausreichen, um Gewalt gegen Frauen zu beenden. Der VdK bedauert sehr, dass die Bundesregierung ihre geplante Gewaltschutzstrategie bisher nicht auf den Weg gebracht hat. Es braucht ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und regelmäßig evaluiert und nachgebessert wird.

Es ist gut, dass ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden soll. Allerdings läuft der ohne ein flächendeckend ausgebautes Hilfesystem ins Leere. Daher unterstützt der VdK die geplante Verpflichtung der Länder, ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Dass dabei besondere Bedarfe, wie Behinderungen der Schutzsuchenden, berücksichtigt werden sollen, ist ein großer Fortschritt. Bisher sind viele Frauenhäuser nicht barrierefrei.

Vor allem die Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung des Hilfesystems sind nach Ansicht des VdK aber noch unzureichend. Die Finanzierung der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen wird auch weiterhin regional sehr unterschiedlich sein. Damit ist keine verlässliche, finanzielle Absicherung der Hilfsangebote gegeben. Die Finanzierungsfrage muss nach Ansicht des VdK dringend abschließend und transparent geklärt werden und ist für die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 20.11.2024

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 2024 ist der 35. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu gratuliert die SPD-Bundestagsfraktion. Starke Rechte für Kinder und Jugendliche machen sie wiederum stark. Gesamtgesellschaftlich sichern sie Zukunft, Gerechtigkeit, Zusammenhalt, Vielfalt und Demokratie.

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, Beteiligung und Gesundheit. Selbst in einem reichen Land wie Deutschland sind diese Rechte zu oft nicht selbstverständlich. Immer noch hängt auch bei uns der Bildungserfolg vom Elternhaus ab, werden Kinder nicht ohne weiteres angehört und sind körperlichen und seelischen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion steht für kreative bildungspolitische Allianzen, ehrliche Beteiligungsformate und verantwortungsvolle Gesundheits- und Klimaschutzpolitik. Das alles erfordert mutige Zukunftsinvestitionen. Das Festhalten an einer aus der Zeit gefallenen Schuldenbremse hilft bei all dem leider nicht.“

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Alle Kinder sollten die Chance haben, ihre Ideen und Träume zu verwirklichen. Dafür brauchen wir gut ausgestattete Kitas, Schulen, Jugendämter und Vereine. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben erreicht, dass der Bund in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten investiert und die Kommunen stärkt. Um Kinderarmut weiterhin zu bekämpfen, setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen ein. In den vergangenen Jahren haben wir mit der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag sowie dem Kindersofortzuschlag wichtige Schritte umgesetzt. Wir wollen Familien auch künftig umfassend unterstützen und entlasten. Deshalb rufen wir alle demokratischen Parteien dazu auf, die für dieses Jahr noch geplanten Leistungserhöhungen zum Wohl unserer Kinder gemeinsam zu verwirklichen. Jedes Kind hat ein Recht auf ein glückliches und gesundes Leben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.11.2024

Anlässlich des Internationalen Tags für Kinderrechte erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Am 20.11. vor 35 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, ein Meilenstein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit. Denn immerhin haben 196 Staaten das Abkommen ratifiziert. Somit hat sie weltweit die größte internationale Zustimmung von allen Menschenrechtsabkommen.

Und doch leben Mädchen und Jungen weltweit weiterhin in prekären Lebenssituationen. Hunger, Armut, Gewalt, fehlende Bildungsmöglichkeiten, das ist nur die Spitze des Eisbergs an eingeschränkten Lebenschancen und fehlenden Zukunftsperspektiven.

Besonders besorgniserregend ist die Lage der Kinder, die in Kriegs- und Krisengebieten aufwachsen – Orte, an denen sie häufig die ersten Opfer von Gewalt, Angst und Unsicherheit sind. Der Krieg und die daraus resultierende humanitäre Krise im Nahen Osten hat verheerende Auswirkungen auf Tausende von Kindern. Auch die Kinder und Jugendlichen in der Ukraine können keine normale, sorglose Kindheit erleben. Bombenalarm, Beschulung in U-Bahnhöfen, Angst um Familienangehörige oder gar deren Verlust, Fluchterfahrungen – das ist seit nunmehr rund 1000 Tagen bittere Realität. Das Leben dieser Kinder hat sich auf einen Schlag für immer verändert.

Kinder, die in Kriegsgebieten aufwachsen, leiden nicht nur unter physischer Gefahr, sondern tragen oft tiefe seelische Wunden. Die Situation von Kindersoldaten in Konfliktregionen wie dem Südsudan oder Syrien zeigt, wie grausam Kinder missbraucht und in den Kreislauf der Gewalt hineingezogen werden. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, psychologische Unterstützung und die Perspektive auf ein besseres Leben. Sie sind die unschuldigsten Opfer und müssen im Zentrum unserer internationalen Bemühungen stehen.

Über all dieses Leid darf die besonders kritische Lage von Mädchen nicht vergessen werden. Sie haben nicht nur seltener Zugang zu Bildung, sondern sind auch überproportional von Zwangsheiraten, Genitalverstümmelung und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Ein Beispiel dafür ist Afghanistan, wo die Rechte von Mädchen systematisch unterdrückt werden, ihnen der Schulbesuch verweigert wird und sie vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sind. Der Schutz und die Förderung von Mädchenrechten ist kein Nebenthema, sondern der Schlüssel für die globale Entwicklung – wenn wir Mädchen stärken, stärken wir die gesamte Gesellschaft.

Als Grüne setzen wir uns weltweit für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Wir kämpfen dafür, dass Kinder, unabhängig davon, wo sie leben, ein Recht auf Schutz, Bildung und ein gewaltfreies Aufwachsen haben. Es liegt an uns, den Fokus auf die Rechte der Schwächsten zu richten und internationale Allianzen zu stärken, die das Wohl und die Zukunft der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.11.2024

Anlässlich des Weltkindertages können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher MdB, wie folgt zitieren:

„Kinder sind unsere Zukunft und Kinder brauchen eine Zukunft. Wir, die Erwachsenen, haben die Verantwortung auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass Kinderechte eingehalten, um- und durchgesetzt werden. Es liegt in unserer Verantwortung, Kindern bestmögliche Startchancen zu geben. Ob beim Kinderschutz, bei der frühkindlichen oder schulischen Bildung, der Sicherstellung eines verlässlichen Kinderbetreuungsangebotes oder bei Teilhabemöglichkeiten an Freizeitangeboten. Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in unsere Zukunft. Für mich als zuständige Familienpolitikerin haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen oberste Priorität. Dieser wichtigen Aufgabe muss sich eine neue Bundesregierung unverzüglich und prioritär stellen. Denn die derzeitige SPD-geführte Bundesregierung mit einer Bundesjugendministerin Lisa Paus von Bündnis 90/Die Grünen hat in den letzten drei Jahren mehr durch Ankündigungen als durch Taten „geglänzt“.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.11.2024

Am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte erinnert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) an den 35. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention und fordert eine zukunftsorientierte Umsetzung.

„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, betont AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die Politik ist aufgefordert, Kinderrechte verfassungsrechtlich abzusichern und ihnen das Gewicht zu verleihen, das Kindern und Jugendlichen in Deutschland zusteht. Im Wahlkampf müssen sich die demokratischen Parteien verbindlich dazu bekennen, damit eine Grundgesetzänderung durch den nächsten Deutschen Bundestag möglich ist!“

Kinderrechte und das Wahlrecht – für eine demokratische Teilhabe
Die AWO fordert, das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Damit sollen junge Menschen frühzeitig in politische Entscheidungen eingebunden werden, die direkt ihr Leben beeinflussen. „Jugendliche müssen eine stärkere Stimme in unserer Demokratie erhalten, die auch gehört wird,“ so Sonnenholzner weiter. „Es ist an der Zeit, dass auch die Generation, die die Auswirkungen unserer heutigen Entscheidungen trägt, gleichberechtigt an der demokratischen Meinungsbildung teilnehmen kann.

Es ist umso bedauerlicher, dass sowohl die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als auch die Absenkung des Wahlalters, die beide als wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, nun nicht umgesetzt werden. Das ist fatal, denn es bedeutet eine vertane Chance, junge Menschen in ihrer Mitbestimmung zu stärken.“

Junge Menschen stärken – soziale Sicherheit und Solidarität
Für eine gerechtere und inklusive Zukunft setzt sich die AWO auch für die Bekämpfung von Kinderarmut ein. Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig von seiner Herkunft oder seinem sozialen Status die gleichen Chancen erhalten. In diesem Sinne engagiert sich die AWO seit Jahren für den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe und die Verwirklichung existenzsichernder Regelsätze.

Kathrin Sonnenholzner bekräftigt: „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen in allen politischen Entscheidungen mitgedacht werden. Ein demokratischer und sozial gerechter Wandel, der die Interessen der jungen Generation hinreichend achtet, kann nur gelingen, wenn Kinderrechte konsequent geschützt und umgesetzt werden.“

Die AWO lädt dazu ein, diesen Internationalen Tag der Kinderrechte als Appell zu verstehen, Kinder und Jugendliche als gleichwertigen Bestandteil der Gesellschaft zu behandeln und durch eine verfassungsrechtliche Verankerung ihrer Rechte die Basis für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft zu legen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2024

Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland die Kinderrechte weiterhin nur oberflächlich kennen. Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen nur 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 67 Prozent kennen Kinderrechte nur vom Namen her, und 9 Prozent haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Damit hat sich die Bekanntheit der Kinderrechte bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren nur geringfügig verbessert. Im Jahr 2018 antworteten 19 Prozent bei der gleichlautenden Frage für die Pilotstudie Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, dass sie sich hier „ganz gut auskennen“ und auch einzelne Kinderrechte nennen können, bei Umfragen für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes waren es 18 Prozent im Jahr 2017, und 15 Prozent im Jahr 2016.

Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede: Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bremen, 29 Prozent in Berlin und 28 Prozent in Hamburg. Bei den Flächenstaaten haben Sachsen-Anhalt mit 27 Prozent und Brandenburg mit 26 Prozent am besten abgeschnitten. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen (jeweils 19 Prozent) und Thüringen (18 Prozent) sind die Anteile am niedrigsten.

Auch zwischen Großstädten und kleinen Kommunen gibt es Unterschiede. Während sich in kleinen Kommunen 18 Prozent bei den Kinderrechten nach eigener Aussage „ganz gut auskennen“, sind es in Großstädten 25 Prozent. Kinder aus Haushalten mit höherem Einkommen geben häufiger an, die Kinderrechte gut zu kennen (30 Prozent) als der Durchschnitt, ebenso Schülerinnen und Schüler an Gymnasien (26 Prozent), während es an Hauptschulen nur 13 Prozent sind.

„Bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland haben wir in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Nur wer seine Rechte kennt, kann für diese einstehen. Gerade in Zeiten, in denen sich demokratiefeindliche Tendenzen mehr und mehr in Wahlergebnissen niederschlagen, ist eine nachwachsende Generation notwendig, die sich aufbauend auf der Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten für die Demokratie einsetzt. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Denn auch bei den Erwachsenen gibt es diesbezüglich vergleichbar große Wissenslücken, das wissen wir aus vorhergehenden Befragungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld des Internationalen Tages der Kinderrechte am Mittwoch (20.11.).

„Kinderrechte gehören in schulische Lehrpläne und Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Wichtig ist dabei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte nicht nur abstrakt zu vermitteln, sondern sie konkret auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu beziehen und im Kita- und Schulalltag gemeinsam zu verwirklichen. Auch Jugendzentren, Kinderhäusern, kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.  Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme für die Vermittlung und die Anwendung von Kinderrechten in Deutschland. Zur Bekanntheit der Kinderrechte würde zudem ihre Verankerung im Grundgesetz entscheidend beitragen“, so Hofmann weiter.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian vom 19. April bis 10. Mai 2024 deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index-bekanntheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.11.2024

Anlässlich des internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November, macht der Kinderschutzbund auf die prekäre Lage Kinderrechte in Deutschland aufmerksam.

„Kinder haben Rechte, aber leider muss man für Deutschland konstatieren: Diese Rechte sind in Gefahr. Weder politisch noch gesellschaftlich wird genug getan, um die Einhaltung der Kinderrechte zu gewährleisten“, so Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

„Der Mangel an Lehrkräften und der schlechte bauliche Zustand vieler Schulen im Land, höhlen das Recht auf Bildung aus. Hunderttausende Unterrichtsstunden fallen jedes Jahr bundesweit ersatzlos aus. Unterricht findet zum Teil in Containerunterkünften statt, Schwimmunterricht wird vielerorts wegen fehlender Schwimmhallen gar nicht mehr erteilt. Auch in den Kindertagesstätten ist die Situation nicht besser. Kinder, die einen besonderen Förderungsbedarf haben, fallen derzeit fast zwangsläufig durchs Raster, weil Fachkräfte fehlen. Dabei ist insbesondere die Sprachförderung in Zeiten von großen Migrationsbewegungen ein elementarer Schlüssel für den späteren Schulerfolg,“ so Andresen weiter.

„Wer dieser Tage mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter oder Beschäftigten der Jugendhilfe spricht, hört von unhaltbaren Zuständen. Weil Inobthutnahmeplätze fehlen, bringen Mitarbeitende Kinder, die dringend aus ihren Familien genommen werden müssen, privat bei sich unter. Das ist selbstverständlich aller Ehren wert und angesichts der Situation auch richtig und nachvollziehbar. Aber politisch und gesellschaftlich müssen wir dafür sorgen, dass so etwas nicht nötig ist. Kinder in einer solchen Krisensituation haben ein Recht darauf, in angemessener Weise psychologisch unterstützt und in einem geschützten Raum unter Aufrechterhaltung aller fachlichen Standards betreut zu werden,“ so Kinderschutzbund-Präsidentin Andresen.

Mit seiner Kampagne „Wen kümmert’s“ macht Kinderschutzbund auf diese Zustände aufmerksam und will politischen Druck aufbauen, damit Kinder und Jugendliche und ihre Rechte, endlich die Priorität erfahren, die sie brauchen.

Alle Informationen zur Kampagne des Kinderschutzbundes finden Sie auf

www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach möglichen Kenntnissen der Bundesregierung über Diskriminierungen von queeren Menschen in Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13888). Auch fragen sie darin unter anderem, an wen sich queere Menschen im Falle einer Diskriminierung in Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes wenden können.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 26.11.2024

Armut im ländlichen Raum ist das Thema einer Kleinen Anfrage (20/13869) der Gruppe Die Linke. Sie stellt darin fest, dass Forschung zu Armut noch immer hauptsächlich auf Städte konzentriert sei, während Armut im ländlichen Raum im Wesentlichen wenig erforscht werde. Von der Bundesregierung möchten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie diese das bestehende Gefälle des Armutsrisikos zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bewertet und welche spezifischen Faktoren aus Sicht der Regierung zur Armut im ländlichen Raum beitragen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Nach den Unterstützungsangeboten für obdachlose und wohnungslose Frauen erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13871). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob diese Zusammenhänge zwischen der strukturellen Diskriminierung von Frauen, ihrer zunehmenden Armut und ihrem wachsenden Anteil an Wohnungslosen erkennt. Sie fragt auch danach, ob solche Zusammenhänge in den Nationalen Aktionsplänen gegen Wohnungslosigkeit und Gewalt gegen Frauen berücksichtigt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13848) zur Situation queerer Menschen in Beschäftigungsverhältnissen der Privatwirtschaft gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche Kenntnisse sie über die Datenlage zur Diskriminierung von queeren Menschen in der Privatwirtschaft besitzt und ob sie derzeit oder zukünftige Forschung in diesem Bereich unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Einwilligung erteilt, bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu leisten. Die Mehrausgabe diene der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13839). Der Bund sei nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches verpflichtet, den Ländern die Anteile des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 808 vom 22.11.2024

Die Bundesregierung plant weiterhin mit der Einführung eines Klimageldes noch während der laufenden Legislaturperiode. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/13773) auf eine Kleine Anfrage (20/13554) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Soziale Kompensation steigender Energiepreise aufgrund CO2-Bepreisung“. Die entsprechende Bundestagsdrucksache trägt das Datum vom 13. November 2024.

Allerdings macht die Regierung keine Angaben zum konkreten Zeitplan. Zugleich bejaht sie die Frage, ob sie der Auffassung des zum Zeitpunkt der Anfrage noch amtierenden Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) sei, „dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden soll“, wie es in der Anfrage heißt.

In der Antwort steht weiter: „Die Bundesregierung arbeitet an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist.“ Es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernehme. Grundlage für den Direktauszahlungsmechanismus sei die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. „Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft“, schreibt die Regierung weiter. Ziel sei es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) bis zum Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren.

Die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro im Jahr 2024 hat den Preis für einen Liter Benzin den Angaben zufolge um 10,8 Cent erhöht. Ziel des Klimageldes sei es, den künftigen Anstieg der Preise im CO2-Emissionshandel zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. „Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 807 vom 21.11.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung für eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 85 Millionen Euro erteilt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13841) hervor. Die überplanmäßige Ausgabe wird benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Ländern erfüllen kann, die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Der Mittelansatz bei dem Haushaltstitel reiche auch unter Berücksichtigung der bereits erteilten Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150 Millionen Euro nicht aus, um noch mögliche Abrufe durch die Länder zu erfüllen, schreibt das Bundesministerium der Finanzen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 805 vom 21.11.2024

Fast alle befragten arbeitslosen Grundsicherungsbeziehenden sind nach eigenen Angaben grundsätzlich bereit, eine neue Arbeitsstelle auch bei ungünstigeren Arbeitsbedingungen anzunehmen. Gleichzeitig unterscheidet sich die sogenannte Konzessionsbereitschaft zwischen Männern und Frauen, vor allem wenn der familiäre Kontext berücksichtigt wird. Frauen mit Kindern legen insbesondere auf Stelleneigenschaften Wert, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Arbeitslose Männer und Frauen ohne Kinder, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind insbesondere dann kompromissbereit, wenn es um Arbeit unter dem eigenen fachlichen Können, ungünstige Arbeitszeiten und lange Arbeitswege geht. Die geringste Konzessionsbereitschaft weisen Kinderlose beiderlei Geschlechts bei Wohnortwechseln auf. Auch ein geringes Einkommen würde von den meisten nicht akzeptiert.

Arbeitslose Leistungsbeziehende mit Kindern sind eher bereit, einen Job unter dem fachlichen Können anzunehmen sowie Belastungen am Arbeitsplatz zu akzeptieren – und zwar unabhängig vom Geschlecht. Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es hingegen bei der Akzeptanz ungünstiger Arbeitszeiten und langer Arbeitswege: Während jeweils etwa 60 Prozent der Männer hier zu Zugeständnissen bereit wären, würden bei den Frauen nur 29 Prozent lange Arbeitswege und 19 Prozent ungünstige Arbeitszeiten akzeptieren. Demgegenüber ist mehr als jede zweite Frau bereit, ein geringes Einkommen zu akzeptieren, jedoch nur knapp 40 Prozent der Männer.

„Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Konzessionsbereitschaft von arbeitslosen Leistungsbeziehenden zumindest teilweise ein klassisches Rollenverständnis widerspiegelt. Mütter sind demnach eher bereit, schlechter bezahlte Jobs anzunehmen, sofern diese eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Vätern hingegen wird häufiger die Rolle des Familienernährers zugeschrieben, sodass ihnen monetäre Aspekte im Schnitt wichtiger sind als Müttern“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. Die Tatsache, dass bestimmte Stellen aus Sicht der Betroffenen nicht in Frage kommen, beeinflusse auch die beruflichen Chancen im weiteren Erwerbsverlauf und kann zu Nachteilen insbesondere für Mütter führen. „Bestehende Geschlechterrollen, die sich darauf auswirken, wie Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit innerhalb der Familie aufgeteilt werden, haben langfristige Konsequenzen für die individuelle Arbeitsmarktbeteiligung, die sich zum Nachteil von Müttern auswirken“, so Frodermann.

Die Studie beruht auf Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), einer jährlichen Panelbefragung der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 15 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/arbeitslose-im-grundsicherungsbezug-vaeter-nehmen-unguenstige-arbeitszeiten-und-lange-arbeitswege-eher-in-kauf-als-muetter/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.11.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Kosten für die Pflege drohen dem neuen Pflegereport der Barmer Krankenversicherung zufolge aus dem Ruder zu laufen. Gründe dafür sind dem heute veröffentlichten Bericht nach die steigende Zahl der Pflegebedürftigen, eine längere Pflegedauer, höhere Löhne und mehr Personal.

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die Zeit der Notlösungen muss vorbei sein. Die großen Herausforderungen in der Pflege können nur mit einer umfassenden Pflegereform bewältigt werden. Wir erwarten vom Bund, dass die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut wird, in der Pflegebedürftige einen kalkulierbaren Eigenanteil leisten müssen. Es wird höchste Zeit, dass eine Flexibilisierung der Leistungen und eine sektorübergreifende Versorgung möglich wird, bei der auch die Unterstützung der pflegenden Zu- und Angehörigen und die Zivilgesellschaft stärker in den Blick genommen wird. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, wenn Pflegebedürftige auch in Zukunft gut versorgt werden sollen. Deshalb fordern wir die Bundestagsparteien auf, die Pflege als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen.“ 

Darüber hinaus hat die Diakonie gemeinsam mit weiteren Verbänden und Gewerkschaften die Petition „Mach Dich #StarkFuerPflege!“ ins Leben gerufen, die die Bundestagsparteien auffordert, die Pflegereform als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen: https://weact.campact.de/petitions/mach-dich-stark-fur-pflege 

Zur Diakonie-Pflegekampagne  

Die Diakonie Deutschland hat sechs zentrale Forderungen für eine nachhaltige Reform des Pflegesystems erarbeitet. Dazu gehören neben einer Pflegevollversicherung und Präventionsmaßnahmen für ältere Menschen die Verpflichtung der Kommunen zur Altenhilfeplanung, die Absicherung pflegender Angehöriger, die Stärkung des Pflegeberufes sowie der Ausbau und Einsatz von digitalen Technologien. Angesichts eines zunehmenden Handlungsdrucks in der Pflege kritisierte der evangelische Wohlfahrtsverband die politische Untätigkeit und forderte durchsetzungsstarke Maßnahmen, um die Pflege langfristig zu sichern. Mit prominenter Unterstützung von Benno Fürmann, Anna Maria Mühe, Eckart von Hirschhausen, Ricardo Lange und weiteren engagierten Gesichtern startete die Diakonie Anfang November eine bildstarke Kampagne, die mit der klaren Botschaft „Auch Du brauchst Pflege. Irgendwann.“ auf die Dringlichkeit einer Reform hinweist. https://pflege.diakonie.de/

Barmer Pflegereport

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 18.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die paritätische Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wiederherzustellen.

Mit der Ernennung von Holger Wöckel am 21. Dezember 2023 als Nachfolger von Sibylle Kessal-Wulf im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts endete die kurze Zeit der erstmaligen paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nach nur dreieinhalb Jahren. Mit der nun noch anstehenden Nachwahl für Josef Christ im Ersten Senat, der altersbedingt ausscheidet, bietet sich nun noch in dieser Legislatur und damit sehr kurzfristig die Chance, das Bundesverfassungsgericht wieder paritätisch zu besetzen. „Mit einer Nachfolgerin auf dieser Richterstelle wären erstmals beide Senate jeweils paritätisch besetzt, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten und begleitet unter diesem Aspekt auch jeweils kritisch die Wahlen der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts. Auch zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und zu den dafür erforderlichen Gesetzesinitiativen hat der djb sich mehrfach geäußert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zwei umfangreiche Policy Papers veröffentlicht, die sich mit Schutzlücken und Reformbedarfen bei der strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Gewalt befassen. Das erste Policy Paper beleuchtet das Ausmaß und die verschiedenen Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt und zeigt, dass der rechtliche und gesellschaftliche Umgang mit dieser Gewaltform dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gerecht wird. Im zweiten Policy Paper spricht sich der djb für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts aus: Ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell soll die sexuelle Selbstbestimmung besser schützen und die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen.

„Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Gewalt, die besonders Frauen und marginalisierte Gruppen betrifft und als geschlechtsspezifisches Problem in der gesellschaftlichen Diskussion endlich mehr Raum finden muss“, so die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Das Policy Paper „Sexualisierte Gewalt – Schutzlücken und Reformbedarfe“ zeigt, dass sexualisierte Gewalt über körperliche Übergriffe hinausgeht und vielfältige Formen von Belästigungen und digitaler Gewalt umfasst. Eine effektive Bekämpfung erfordert ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Schwere und Formen dieser Übergriffe sowie Anpassungen im Strafrecht.

Das Policy Paper „Nur Ja heißt Ja“ betont die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts. Das derzeitige Strafrecht in Deutschland basiert auf einem „Nein heißt Nein“-Ansatz und erkennt die Schutzbedürftigkeit von Betroffenen nur in ausgewählten Fällen an. Der djb fordert daher eine Regelung, die auf einem Einverständnis basiert und klarstellt, dass jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis als Übergriff gewertet wird. „Diese Reform im Sexualstrafrecht kann dazu beitragen, sexualisierte Gewalt effektiver zu bekämpfen und die Rechte der Betroffenen besser zu schützen“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Im Vorfeld des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen lädt der djb am heutigen Abend zu einer virtuellen Diskussionsveranstaltung ein, bei der die Policy Paper vorgestellt werden. Moderiert von Lisa Schmidt und Maja Werner diskutieren die Expert*innen Dilken Çelebi, Kaja Deller, Ronska Grimm und Sabine Kräuter-Stockton darüber, warum sexualisierte Gewalt oft verharmlost wird, welche rechtlichen Schutzlücken bestehen und welche Maßnahmen notwendig sind, um dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirksam Geltung zu verschaffen. Der djb setzt mit diesen Veröffentlichungen und der Diskussionsveranstaltung ein starkes Zeichen für eine geschlechtergerechte und wirkungsvolle Strafverfolgung sexualisierter Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.11.2024

Über 100 engagierte Menschen mit Armutserfahrung aus ganz Deutschland haben beim 17. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin eine klare Botschaft an die Politik gerichtet: Es braucht dringend spürbare Verbesserungen für Menschen, die in Armut leben, und wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung. Vor allem auch mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl war die einhellige Meinung der Versammlung unmissverständlich: Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen müssen zwingend in die Wahlprogramme aller Parteien aufgenommen werden.

Während der zweitägigen Veranstaltung, die vom 14. bis 15. November im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung stattfand, kamen die Teilnehmer:innen mit verschiedenen Bundespolitiker:innen zusammen, um über drängende Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren.  

Im Fokus des Treffens standen die Punkte der Menschen für ein „Wahlprogramm zur Armutswende“. Sie bewerteten die aktuelle Situation, die angekündigte Nullrunde beim Bürgergeld, die Verschärfung von Sanktionen, die Hetze gegen Menschen mit Armutserfahrung und die steigenden Lebensmittelpreise. So machten sich einige Beteiligte dafür stark, dass es für jeden Menschen eine warme Mahlzeit an jedem Tag geben solle. Das kostenfreie Schulessen soll als Teil der Lernumgebung und des Erlebens gesellschaftlichen Zusammenhalts deutschlandweit eingeführt werden.  

In allen Gesprächen tauchte ein Thema immer wieder auf: Bezahlbares Wohnen. „Dass die Ampel-Koalition nicht einmal minimalste Verbesserungen im Mietrecht und zum Schutz vor Wohnungsverlust umgesetzt hat, enttäuschte viele hier sehr“, so Michael Stiefel, Koordinator des Treffens der Menschen mit Armutserfahrungen und Mitarbeiter der Diakonie Deutschland. Ein wohnungsloser Teilnehmer des Treffens – Hartmut Nölling – hat u.a. deshalb sein Vorhaben, als Einzelkandidat zur Bundestagswahl anzutreten, präsentiert. „Wohnungslosigkeit ist viel zu wenig repräsentiert im Deutschen Bundestag. Mit meiner Kandidatur will ich aufrütteln, dass hier endlich Wirksames passiert“, formuliert er seine Motivation. Durch den vorgezogenen Wahltermin sei die Kandidatur für ihn als wohnungsloser Mensch allerdings deutlich schwieriger geworden.

Teilnehmer Karsten Dunzweiler sah sich nach mehrjähriger Wohnungslosigkeit mit erheblichen Schulden aus der Krankenversicherung konfrontiert: „Es kann nicht sein, dass man so leicht den Schutz der Krankenversicherung verliert und es so viele Menschen gibt, die nicht krankenversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen haben.“

Die Altersarmut der Teilnehmerin Gisela Brauhaus aus Köln resultiert aus ihrer Zeit als pflegende Angehörige: „Ich habe jahrelang meinen bettlägerigen Vater gepflegt. Jetzt bin ich selbst arm.“ Hier will sie sich engagieren. Der Veränderungsbedarf ist immens und das Thema bewegt immer mehr Menschen. Mit Gedichten über die Situation bringt sie ihren Protest zum Ausdruck, wo immer sie kann.  

Die Teilnehmer:innen des Treffens betonten, dass es ihnen nicht nur um kurzfristige Lösungen geht, sondern um nachhaltige Strategien, die langfristige Verbesserungen für alle von Armut Betroffenen bringen. Das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung bietet eine wichtige Plattform für den Austausch und die Vernetzung von Betroffenen und Entscheidungsträger:innen und setzt ein starkes Zeichen für die Notwendigkeit politischer Maßnahmen gegen Armut. 

Das Treffen wird am Freitagabend mit einem musikalischen Manifest des Komponisten Dr. Martin Krämer Liehn enden. Musiker:innen werden die Forderungen der Teilnehmenden mit Cello, Fagott, Posaune, Pauken und Sprechchören intonieren: „Wir spielen uns auf – zur #Armutswende“. 

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 15.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ist die Weiterentwicklung des Förder- bzw. Bildungsauftrags für die Kindertagesbetreuung überfällig?

Bildung oder Betreuung? Wenngleich Kindertageseinrichtungen als „Betreuungseinrichtungen“ bezeichnet werden, so setzt sich gesellschaftlich und bildungspolitisch immer mehr durch, dass Kitas als erster institutioneller Bildungsort gelten. Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung, formuliert als Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“, findet sich rechtlich in § 22 (3) des SGB VIII verankert und ist damit Leitlinie für fachpolitische Diskurse und unterschiedliche Ordnungsinstrumente der Länder (u.a. Bildungs- und Orientierungspläne sowie Ausführungsgesetze der Länder).

In der Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden grundlegende Überlegungen zur rechtlichen und fachlichen Ausgestaltung des gültigen Förderauftrags angestoßen und beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erweiterte Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung stärker in den Fokus rücken kann, um die Bildungsmöglichkeiten von Kindern im frühkindlichen Alter zu fördern.

Nach einem umfassenden Einblick in die Expertise erfolgt die Vorstellung des vom Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) auf der Basis des rechtswissenschaftlichen Vorschlags von Herrn Prof. Dr. Münder erarbeiteten Vorschlags zur Weiterentwicklung des Förderauftrages im SGB VIII.

Die Diskussion eröffnet die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, Politik und Forschung auszutauschen.

Referierende:
Dr. Stephanie Simon (ITES) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit sowie Vorstandsmitglied des ITES – Institut für Theorie und Empirie des Sozialen, Werkstatt für sozialpädagogisches Denken, e.V. in Kassel. Sie hat 2022 an der Universität Kassel im Fach Erziehungswissenschaft zum Thema ‚Armut, Bildung und soziale Ungleichheiten – Deutungen und Bedeutungen im Feld der Pädagogik der Kindheit‘ promoviert und in der Zeit 2015-2021 an Forschungsprojekten an der Universität Kassel mitgewirkt, u.a. in der Studie KiSte – Kinder als ‚Stakeholder‘ in Kindertageseinrichtungen. Zuvor studierte sie von 2009-2015 Soziologie, Psychologie und Empirische Bildungsforschung an der Uni Kassel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Kinder)Armut und Klassismus, Rechte Dynamiken im Feld der Bildung und Erziehung, Kinder als Akteur*innen und Kinderperspektiven. 

Andreas Hilliger (pfv Vorstandsmitglied), Erziehungswissenschaftler, nach dem Studium in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und der dafür zuständigen Senatsverwaltung in Berlin (West) tätig. Seit Dezember 1990 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandburg beschäftigt, zuletzt bis zur Pensionierung 2017 insgesamt 18 Jahre als Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Sport.

Prof. Dr. Anke König (Uni Vechta – pfv Vorstandsmitglied), ist Erziehungswissenschaftlerin und Professorin für Allgemeine Pädagogik/Frühpädagogik in Vechta. Davor war sie Projektleitung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e. V. in München. Sie ist Mitglied in unterschiedlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (u. a. DGfE) und Beiräten, u. a. Vorstandsmitglied des Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: (Internationale) Diskurse in der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Inklusion, Pädagogikethik und sozialer Wandel sowie Interaktions-, Professionalisierungs- und Arbeitsfeldforschung.

DJI Kolloquium online

Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung

Datum: 03. Dezember 2024 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Ist die Weiterentwicklung des Förder- bzw. Bildungsauftrags für die Kindertagesbetreuung überfällig?

Bildung oder Betreuung? Wenngleich Kindertageseinrichtungen als „Betreuungseinrichtungen“ bezeichnet werden, so setzt sich gesellschaftlich und bildungspolitisch immer mehr durch, dass Kitas als erster institutioneller Bildungsort gelten. Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung, formuliert als Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“, findet sich rechtlich in § 22 (3) des SGB VIII verankert und ist damit Leitlinie für fachpolitische Diskurse und unterschiedliche Ordnungsinstrumente der Länder (u.a. Bildungs- und Orientierungspläne sowie Ausführungsgesetze der Länder).

In der Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden grundlegende Überlegungen zur rechtlichen und fachlichen Ausgestaltung des gültigen Förderauftrags angestoßen und beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erweiterte Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung stärker in den Fokus rücken kann, um die Bildungsmöglichkeiten von Kindern im frühkindlichen Alter zu fördern.

Nach einem umfassenden Einblick in die Expertise erfolgt die Vorstellung des vom Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) auf der Basis des rechtswissenschaftlichen Vorschlags von Herrn Prof. Dr. Münder erarbeiteten Vorschlags zur Weiterentwicklung des Förderauftrages im SGB VIII.

Die Diskussion eröffnet die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, Politik und Forschung auszutauschen.

Referierende:
Dr. Stephanie Simon (ITES) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit sowie Vorstandsmitglied des ITES – Institut für Theorie und Empirie des Sozialen, Werkstatt für sozialpädagogisches Denken, e.V. in Kassel. Sie hat 2022 an der Universität Kassel im Fach Erziehungswissenschaft zum Thema ‚Armut, Bildung und soziale Ungleichheiten – Deutungen und Bedeutungen im Feld der Pädagogik der Kindheit‘ promoviert und in der Zeit 2015-2021 an Forschungsprojekten an der Universität Kassel mitgewirkt, u.a. in der Studie KiSte – Kinder als ‚Stakeholder‘ in Kindertageseinrichtungen. Zuvor studierte sie von 2009-2015 Soziologie, Psychologie und Empirische Bildungsforschung an der Uni Kassel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Kinder)Armut und Klassismus, Rechte Dynamiken im Feld der Bildung und Erziehung, Kinder als Akteur*innen und Kinderperspektiven. 

Andreas Hilliger (pfv Vorstandsmitglied), Erziehungswissenschaftler, nach dem Studium in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und der dafür zuständigen Senatsverwaltung in Berlin (West) tätig. Seit Dezember 1990 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandburg beschäftigt, zuletzt bis zur Pensionierung 2017 insgesamt 18 Jahre als Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Sport.

Prof. Dr. Anke König (Uni Vechta – pfv Vorstandsmitglied), ist Erziehungswissenschaftlerin und Professorin für Allgemeine Pädagogik/Frühpädagogik in Vechta. Davor war sie Projektleitung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e. V. in München. Sie ist Mitglied in unterschiedlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (u. a. DGfE) und Beiräten, u. a. Vorstandsmitglied des Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: (Internationale) Diskurse in der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Inklusion, Pädagogikethik und sozialer Wandel sowie Interaktions-, Professionalisierungs- und Arbeitsfeldforschung.

Termin: 04. Dezember 2024

Veranstalter: OECD Berlin Centre und IAB

Ort: Online

Impulsvortrag: Yulia Kosyakova, IAB 

Im Anschluss Diskussion mit:

Gunilla Fincke, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Florian Janik, Oberbürgermeister von Erlangen 
Thomas Liebig, OECD 

Moderation: Nicola Brandt, OECD 

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten lässt sich auf individuelle Faktoren wie den Spracherwerb, Bildungsfortschritt und zunehmende Arbeitsmarkterfahrung in Deutschland sowie den schrittweisen Abbau institutioneller Hürden zurückzuführen. So sind der Erwerb von Deutschkenntnissen, Bildungs- und Hochschulabschlüssen sowie die Beantragung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im Schnitt mit höheren Erwerbstätigenquoten verbunden. Bei den institutionellen Faktoren zeigt sich ein statistisch positiver Zusammenhang zwischen der Anerkennung von Asylanträgen und den Erwerbstätigenquoten. Im Gegensatz dazu stehen Einschränkungen des Arbeitsmarktzugangs bei Männern, die Gewährung von Sachleistungen bei Frauen sowie Wohnsitzauflagen in einem negativen Zusammenhang. Hinzu kommt, dass sich die Arbeitsmarktchancen verschiedener Gruppen von Geflüchteten deutlich unterscheiden. Diese Themen sollen im Panel vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Ländern diskutiert werden.

Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular https://events.oecd-berlin.de/349  für diese Veranstaltung an. 

Termin: 10. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

Pädagogische Fachkräfte haben es bei der Gestaltung der Erziehungspartnerschaft immer auch mit Vätern zu tun – das ist einerseits eine Selbstverständlichkeit, andererseits wirft es spezielle Fragen auf: Wie können gerade Väter bei der Gestaltung ihrer Rolle unterstützt werden, ohne in Geschlechter-Klischees abzudriften? Welche Form der Ansprache brauchen Väter, wenn diese manchmal etwas weniger greifbar sind?

Denn viele Väter wollen nicht nur verstärkt am Aufwachsen ihrer Kinder aktiv teilnehmen, sie tun es auch zunehmend. Aber so wie es für Mütter nicht damit getan ist, einfach Zeit für die Berufstätigkeit zu erkämpfen (und alles wird gut), ist es für Väter nicht ausreichend, zwei Monate Elternzeit zu beantragen und ansonsten alles in den alten Strukturen, vor allem den alten Denkstrukturen, zu belassen. Vielmehr müssen Mütter wie Väter (und wir Fachkräfte) jene gesellschaftlichen und vor allem psychologischen Faktoren und Prozesse erkennen, die uns immer wieder in alte Stereotype zurückfallen lassen und somit ein wirklich befriedigendes Zusammen von Arbeit und Familie erschweren. Zumal Männer in keinem gesellschaftlichen Bereich solche Einschränkungen und Abwertungen, ja, ein solches Nicht-Ernstnehmen erleben wie im Bereich der Vaterschaft. Und das, obwohl hier doch die Weichen gestellt werden – für funktionierende Elternschaft, für psychisch gesunde Söhne und Töchter und durchaus auch für ein befriedigendes Männerleben.

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Fragen des Vater-Seins behandelt und dabei berücksichtigt, wie pädagogische Fachkräfte Väter und Mütter bei diesem Findungsprozess unterstützen können.

Mit Björn Süfke, man-o-mann männerberatung, Bielefeld (www.man-o-mann.de)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 11. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

In dieser Ausgabe der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie setzen wir uns mit den Themen Klassismus und Rassismus auseinander – zwei zentrale Diskriminierungsformen, die das Leben junger Menschen maßgeblich prägen. Klassismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund von Klassenherkunft und Klassenzugehörigkeit, während Rassismus auf der Zuschreibung einer vermeintlich „ethnischen“ Herkunft basiert. Dabei schauen wir auch auf die Verschränkung dieser Diskriminierungen (Intersektionalität) und beleuchten ihre Auswirkungen auf die Jugend, etwa in den Bereichen Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und psychische Gesundheit.

Gemeinsam diskutieren wir, welche Rolle diese Diskriminierungsformen in der Jugendarbeit spielen und welche Handlungsansätze und Strategien es gibt, um Rassismus und Klassismus in der Jugendarbeit zu erkennen und entgegenzuwirken.

Ziel ist es, Fachkräften und Interessierten Ansätze für eine diskriminierungssensible Jugendarbeit zu vermitteln und aufzuzeigen, wie sie junge Menschen nachhaltig unterstützen und stärken können.

Input von

Alli Kamalanathan (sie/ihr) ist freiberufliche Fach- und Prozessberaterin für diskriminierungskritische Schul- und Organisationsentwicklung sowie Social Justice und Diversity-Trainerin. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich Diskriminierungskritik, Empowerment, Haltungsarbeit sowie Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Als Vorstandsmitglied von korientation e.V. setzt sich Alli außerdem für die Sichtbarkeit von Asiatisch-Deutschen Perspektiven in Deutschland ein. 

Sie positioniert sich als Eelam-Tamilin, cis-Frau of Color, queer, in Armut aufgewachsen, neurotypisch und nicht-behindert.

Moderation

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Anmeldung bitte über Eveeno: https://eveeno.com/133772297

Inhaltliche Rückfragen gerne an

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-328)

Organisatorische Rückfragen gerne an

Sabine Haseloff, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-327)

Termin: 24. Januar 2025

Veranstalter: deutsches Netzwerk Grundeinkommen, österreichisches Pendant Netzwerk Grundeinkommen und Sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria und FRIBIS.  Netzwerk Care Revolution und  Verein Solidarisch Sorgen unterstützen den Fachtag. 

Ort: Dortmund

Der Streit um den Haushaltsentwurf der Bundesregierung, Ukraine-Krieg, Klimawandel und die unsägliche „Bürgergeld“-Debatte lassen scheinbar keinen Spielraum für sozialpolitische Forderungen oder gar visionäre Höhenflüge. Aber gerade diese Krisen verweisen auf die Sackgassen: Nicht zuletzt der Rechtsruck in Teilen des Landes zeugt von den Folgen starker Verunsicherung und existenzieller Sorgen. Vor diesem Hintergrund sind offene Diskussionen und ein beherztes Nachdenken über Zukunftsalternativen umso dringlicher. Dessen will sich der Sozialpolitische Fachtag in Dortmund annehmen.

Der Fachtag soll in beide Ideen – die des Grundeinkommens und die der sozialen Infrastruktur – einführen und ihre Stärken, Schwächen, Anschlussstellen, Unvereinbarkeiten und Umsetzungswege diskutieren. Was den deutschen und österreichischen Protagonist*innen in den Pionierjahren der Grundeinkommensidee klar war, nämlich, dass das Grundeinkommen und Soziale Infrastruktur zusammen zu denken sind, wird in der Gegenwart neu diskutiert. Um diese Diskussion zu vertiefen und voranzubringen, werden beide Ansätze zunächst auf wissenschaftlicher Ebene dargestellt, kontrovers beleuchtet und auf verwandte Debatten, wie z. B. die über De-Growth oder Alltagsökonomie, bezogen. Im nächsten Schritt werden zwei populäre politische Initiativen – Öffentlicher Luxus und Care Revolution – vorgestellt und theoretisch eingebettet. Schließlich wird anhand der Lebenslage und Interessen wohnungs- und obdachloser Menschen exemplarisch die Praxistauglichkeit der Ansätze geprüft. Dass der Fachtag nicht nur an der Hochschule selbst, sondern in der (Nord-)Stadt Dortmunds (Pauluskirche) stattfinden wird, steht auch für einen Perspektivenwechsel weg vom rein Akademischen hin zum direkt Gesellschaftspolitischen: Wie könnte eine Transformation der Gesellschaft in Anbetracht der Ansätze und Ideen gelingen? Wie sehen es die Akteure selbst?

Die Referent*innen des öffentlichen Fachtages:

Margit Appel (Wien, Österreich), Politikwissenschaftlerin und Soziologin, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin der Katholischen Sozialakademie Österreichs, Mitbegründerin des Netzwerks Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria. Freie Autorin und Referentin zu Themen wie Feministische Ökonomie, (Care-)Arbeit und Bedingungsloses Grundeinkommen.

Dr. Richard Bärnthaler (Leeds, Großbritannien), sozial-ökologischer Ökonom, Assistenzprofessor für Ökologische Ökonomik an der University of Leeds, Leiter der Forschungsgruppe Economics and Policy for Sustainabilty, Vorstandsmitglied der European Society for Ecological Economics, im wissenschaftlichen Beirat des Kompetenzzentrums Alltagsökonomie und Associate Editor des Journal Sustainability: Science, Practice, Policy.

Ronald Blaschke (Dresden), Dipl. Phil., Dipl. Päd., Mitbegründer des Netzwerks Grundeinkommen, Mitglied im Netzwerkrat und im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen, Mitglied im FRIBIS-Team Care.

Dr. Dierk Borstel (Dortmund), Politikwissenschaftler, Professor für praxisorientierte Politikwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, lehrt und forscht u. a. zu Gefährdungen der liberalen Demokratie, zu Prozessen der Radikalisierung und der Wohnungslosigkeit.

Anja Butschkau (Dortmund), Dipl.-Sozialarbeiterin, Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen (SPD), dort frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, Vorsitzende des AWO-Unterbezirks Dortmund und stellv. Vorsitzende des AWO-Bezirks Westliches Westfalen.

Dr. Ute Fischer (Dortmund), Ökonomin und Soziologin, Professorin für Politik- und Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, Mitglied im FRIBIS-Team Care und im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen, Mitbegründerin der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“.

Elfriede Harth (Frankfurt am Main), Aktivistin im Netzwerk Care Revolution. Sie ist diplomiert vom Institut d’Etudes Politiques de Paris und von der Ecole de Hautes Etudes en Sciences Sociales (ebenfalls in Paris). Sie ist Hausfrau und inzwischen Großmutter und war mehrere Jahre als Lobbyistin für sexuelle und reproduktive Rechte in der internationalen Zusammenarbeit im Europäischen Parlament tätig.

Friedrich Laker (Dortmund), evangelischer Theologe und Pfarrer der Pauluskirche Dortmund (Ev. Lydia-Kirchengemeinde), Initiator und Leiter von „Pauluskirche & Kultur“ seit 2004, einem innovativen Format für den Dialog zwischen Kirche, Kunst und Gesellschaft mit philosophischen Podiumsdiskussionen, Kulturveranstaltungen und zeitgemäßen Gottesdienstformen.

David J. Petersen (Flensburg), Sozioökonom und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Plurale Ökonomik und beim Norbert Elias Center for Transformation Design & Research an der Europa-Universität Flensburg aktiv. Bei Economists for Future engagiert er sich für zukunftsfähiges Wirtschaften.

Bastian Pütter (Dortmund), Journalist, leitet die Redaktion des sozialen Straßenmagazins bodo und ist Sprecher der deutschsprachigen Straßenzeitungen im Internationalen Netzwerk der Straßenzeitungen (INSP).

Tim Sonnenberg (Dortmund), Sozialarbeiter und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule Dortmund. Forschungsschwerpunkte sind „Diskriminierung von wohnungslosen Personen“ und „non-formal social work“.

Lukas Warning (Berlin), politischer Ökonom und Mitgründer von communia. Er studierte in Maastricht, Toulouse und Koblenz. Er war als Bildungsreferent für Klimagerechtigkeit tätig, gründete und koordinierte das zivilgesellschaftliche Aktionsbündnis Wachstumswende Bremen und arbeitete als Campaigner und Referent für die sozialökologische Transformation bei Oxfam Deutschland.

Die Moderatorinnen des öffentlichen Fachtages:

Gudrun Kaufmann (Freiburg), Ökonomin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Freiburg Institute for Basic Income Studies. Promoviert zum Grundeinkommen im Kontext der Narrativen Ökonomik. Mitglied (u. a.) im Netzwerk Plurale Ökonomik und bei Economists for Future.

Dr. Verena Löffler (Witten), Ökonomin mit Fokus Sozialpolitik, Vorstandsreferentin Die Brücke e. V. Dortmund, Mitglied im FRIBIS Team Care und des Unabhängigen Instituts #CloseEconDataGap

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.