ZFF-Info 07/2024

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 22.05.2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.05.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai veröffentlicht das Familienministerium den Familienreport 2024

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

– Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.

Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.

– Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.

– Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 

– Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.

– Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 

– Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.

– Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.

– Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2024

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Familien und Klimawandel“.

Die Stellungnahme der Kinderkommission: „Das Motto soll darauf aufmerksam machen, wie der Klimawandel Familien betrifft und welche Rolle sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielen können.
Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien in aller Welt. Sie tragen durch Nutzung von Elektrizität, ihre Entscheidungen in Ernährungs- oder Konsumfragen und bei der Wahl ihrer Fortbewegungsmittel wesentlich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. 
Familien vermitteln ihre Werte über Generationen. Deshalb ist es unerlässlich, Familien mit all ihren Mitgliedern bei der Formulierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und mitzudenken.“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, erklärt hierzu:
„Der Klimawandel ist einer der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und wirkt sich bereits auf die heutige Generation aus und wird die nächsten Generationen noch stärker beschäftigen. Die Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in diesem Zusammenhang immer relevanter. Familien sind der Mittelpunkt unseres Zusammenlebens und ein wichtiger Ort, an denen Kinder ein Wertesystem entwickeln können, um dieses in die Gesellschaft hinauszutragen. Der Klimaschutz beginnt daher bereits im eigenen Zuhause und somit hat jeder Mensch die Möglichkeit seinen individuellen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2024

Deutscher Caritasverband fordert bundeseinheitliche Regelfinanzierung

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert der Deutsche Caritasverband mehr Unterstützung für junge Familien. Ein bewährtes Programm sind die Babylotsinnen und Babylotsen in Geburtskliniken.
„Eine Familie zu gründen ist für viele Menschen Lebenstraum und Abenteuer zugleich. Junge Paare erleben eine Achterbahnfahrt der Gefühle, wenn mitten in der Schwangerschaft der Berg der Alltagsprobleme immer größer wird und niemand da ist, der den Start ins Familienleben begleitet. Die Schwierigkeit, eine Hebamme zu finden, eine drohende Frühgeburt, die Kündigung der Wohnung – das alles kann sich gerade in den Familien, in denen das Einkommen knapp ist, zu einer manifesten Überforderung aufstauen. Heute helfen Babylotsinnen in fast 100 Geburtskliniken Müttern und Vätern bei der Orientierung nach der Geburt ihres Kindes – eine segensreiche Einrichtung, die wir uns für alle Entbindungsstationen wünschen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des Internationalen Tages der Familie.
„Es braucht dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Finanzierung“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Daher begrüße ich sehr, dass endlich ein Vorschlag zur Regelfinanzierung des Babylotsen-Programms vorliegt, der im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder beraten werden soll. Damit kann das wichtige präventive Familien-Angebot endlich auf eine solide Grundlage gestellt und ausgebaut werden.“

Fachliche Beratung und Unterstützung im Hilfesystem

Babylotsinnen sind hauptamtliche Fachkräfte mit einer sozialpädagogischen Qualifikation. Sie beraten in Geburtskliniken frischgebackene Eltern. Sie erkennen schnell, ob Mütter psychosozial belastet sind, beispielsweise von Armut betroffen, psychisch erkrankt oder von Gewalt bedroht. Sie vermitteln den Eltern die Hilfe, die sie brauchen, organisieren die Nachsorge und erläutern die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen im sozialen Nahraum u.v.m..
Da in Deutschland fast alle Kinder in Kliniken zur Welt kommen, werden dort auch fast alle Familien erreicht. Im Jahr 2023 haben Babylotsinnen in Geburtskliniken 36.805 Familien unterstützt.
Derzeit arbeiten Babylotsinnen an mehr als 96 Geburtskliniken in 13 Bundesländern. Aber nicht jede Klinik kann dieses Angebot umsetzen, da es dafür keine Regelfinanzierung gibt.

Babylotsen rechnen sich

Der seit 2007 erprobte Einsatz von Babylotsen an Geburtskliniken hat nachweislich positive Wirkungen für die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Die präventive Arbeit erspart Kindesleid: Nach den Erfahrungen aus der Praxis identifiziert eine Babylotsin pro Jahr drei bis fünf bestätigte Kinderschutzfälle. 2023 wurden mehr als 300 konkrete Kinderschutzfälle erkannt.
Die Babylotsin hilft so auch, Kosten zu sparen. Ein einzelner Kinderschutzfall, bedeutet für den Staat Ausgaben in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Für eine flächendeckende Umsetzung des Programms Babylotse an allen Geburtskliniken wären knapp 34 Millionen Euro p.a. nötig. Das sind gerade einmal 50 Euro pro Geburt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.05.2024

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai erklärt Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Pflege- und Altenpolitik:

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflegefachpersonen lautet nicht ohne Grund: „Our Nurses. Our Future. The economic power of care.“ Denn Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in schwersten Krisen dabei, Selbstständigkeit und Wohlbefinden zurückzugewinnen, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu lindern, hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. Sie übernehmen damit nicht nur eine Schlüsselrolle in persönlichen Schicksalsmomenten, sondern leisten auch einen wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag. Allerdings zeigt sich der demografische Wandel in der Pflege bereits jetzt in doppelter Weise. Fachkräfte scheiden aus dem Beruf aus, während die Nachfrage nach professionell Pflegenden allerorts steigt. Dem müssen wir weiterhin entschieden begegnen, indem wir an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und den beruflichen Kompetenzen der Pflegenden arbeiten.

Der allgegenwärtige Fachkräftemangel in der Pflege beeinträchtigt Versorgungskapazitäten. In einem Krankenhaus kann nur operiert werden, wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist. Eine Langzeitpflege kann nur mit genügend Fachkräften funktionieren, egal ob im Pflegeheim oder zu Hause. Wo Pflege fehlt, entstehen dagegen Kosten, sowohl finanziell, zeitlich und vor allem auch menschlich.
Die Pflege ist mittlerweile zu einem vielfältigen Berufsbild geworden, dass es zu stärken gilt. Neben Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege locken neue Rollen wie die Gemeinde- oder Schulgesundheitspflege. Denn für die komplexer werdenden Pflegebedarfe entstehen immer mehr Spezialisierungen, auf die berufsbegleitende Weiterbildungen oder Studiengänge vorbereiten, ebenso wie auf Management, Lehre und Forschung.

Eine moderne und effiziente Versorgung braucht Expertise. Eine gute generalistische Ausbildung legt den Grundstein dafür. Aber auch das grundständige Studium ist ein Weg in die Pflege, der heute so attraktiv ist, wie noch nie zuvor. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass, ähnlich wie in der Berufsausbildung, primärqualifizierend Studierende seit diesem Jahr eine Vergütung erhalten und in bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten ausgebildet werden, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.

In unserer Rolle als Regierungspartei werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass Pflege darf, was Pflege kann: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollen wir Pflegefachpersonen konkret mit mehr Verantwortung und Selbstständigkeit ausstatten.
In Zeiten des demografischen Wandels wächst sowohl die Bedeutung der individuellen Versorgung als auch die ökonomische und volkswirtschaftliche Bedeutung professioneller Pflege für die Gesellschaft. Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und wohnortnahe Angebote für die gesamte Gesellschaft – dafür steht grüne Gesundheits- und Pflegepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2024

Zum Tag der Pflegenden am Sonntag den 12. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt eine bessere Entlastung von Pflegekräften. Dazu sagt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Menschen die professionell pflegen sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung – egal ob ambulant oder stationär. Sie sind tagtäglich für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft im Einsatz und setzen dabei nicht selten auch die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie sind von gesundheitlichen Risiken wie psychischen Belastungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates besonders betroffen. Arbeitsausfälle im späteren Erwerbsalter liegen überdurchschnittlich hoch. Und dennoch bleiben Pflegekräfte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen lange in ihrem Beruf, was ihr hohes Engagement zeigt.” 

Auf die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung bei medizinischem und pflegerischem Personal hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zur Fachkräftesituation hingewiesen. 

Die AWO fordert daher, dass Gesundheitsförderung und Prävention selbstverständlich und regelhaft genutzt werden können: “Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Supervision müssen zum Standard werden und endlich refinanzierbar sein – und zwar über die Kassen und nicht über steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige!”, so Sonnenholzner abschließend. 

Hintergrund: 

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden und Muttertag äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:

„In diesem Jahr fällt der Tag der Pflegenden auf den Muttertag. Für die Caritas ein doppelter Anlass zu bekräftigen: Die Sorge um die Pflege ist das Zukunftsthema Nummer 1 – in Deutschland und Europa. Heute gibt es 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, in zehn Jahren werden es über eine halbe Million mehr sein. In den europäischen Nachbarstaaten ist es nicht viel anders, denn überall kommen die Babyboomer in das Alter, in dem sie mehr Unterstützung brauchen.

Überall sind es zuvörderst Frauen, die ihre Mütter und Väter pflegen und Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Es sind vor allem Frauen, die alleine alt werden, weil ihre Männer vor ihnen sterben und die sich fragen, wer sich morgen um sie kümmern wird.

Eine sorgende Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Pflegebedarf gut versorgt sind und in der Pflegende die nötige Unterstützung erfahren. Gerade pflegende Angehörige brauchen infrastrukturelle Entlastung, zeitliche Spielräume und finanzielle Anerkennung. Die Politik darf diesen Auftrag nicht in die nächste Legislatur verschleppen.“   

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2024

Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform der Pflege nicht länger auf die lange Bank zu schieben.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen, sonst können Pflegebedürftige schon bald nicht mehr professionell versorgt werden. Schon jetzt gibt es in manchen Regionen erhebliche Probleme, einen ambulanten Dienst oder einen stationären Pflegeplatz zu finden. Für immer mehr Pflegebedürftige fehlt es an Pflegepersonal. Doch statt einer grundlegenden Pflegereform reagiert die Bundesregierung mit Stückwerk. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Pflegekräfte insgesamt bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass Pflegekräfte deutlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bekommen und ihre Kompetenzen umfassend anerkannt werden. Das anstehende Pflegekompetenzgesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne eine grundlegende Pflegereform und eine Weiterentwicklung der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auf halber Strecke stehen.

An diesem Tag der Pflege, der mit dem Muttertag zusammenfällt, gilt mein besonderes Augenmerk der häuslichen Pflege durch Angehörige. Nach wie vor sind es die Kinder, die den größten Teil der Pflege ihrer Eltern sicherstellen. Die Bundesregierung muss das Engagement pflegender Angehöriger durch eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes stärken. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen ist häufig mit hohen Einkommenseinbußen und dem Risiko der Altersarmut verbunden. Davon sind vor allem Frauen betroffen. Deshalb sollte mit dem Gesetz auch eine Lohnersatzleistung analog eines Elterngeldes eingeführt werden, die den Lohnausfall bei der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ausgleicht. Eine solche Lohnersatzleistung wäre für die Pflege eine große Chance. Auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, müssen verbessert werden.“

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und Deutschem Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege von 2023: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai weist der Familienbund der Katholiken darauf hin, dass ein überwiegender und zunehmender Anteil der Pflege auf den Schultern der Familien lastet. Diese Sorgearbeit benötigt mehr Anerkennung und Unterstützung – durch eine ausgebaute Pflegeinfrastruktur und ein Pflegendengeld. Denn Pflege darf kein Armutsrisiko bedeuten.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Familien aufgebürdet werden,“ betont der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. „Derzeit nimmt der Anteil der familiären Pflege weiter zu, während Pflegefachkräfte und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen an vielen Orten fehlen. Die schon lange absehbare Pflegekrise gehört endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Der demographische Wandel und eine zunehmend älter werdende Gesellschaft fordern gleich mehrfach heraus. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2011 von 2,5 Millionen auf rund 5 Millionen verdoppelt und steigt weiter an. Derzeit werden 86 % der zu pflegenden Personen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt. 2013 waren es noch 70 Prozent. „Damit erfüllen die pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Familien entlasten mit ihrer Pflege die Gesellschaft, den Staat und die öffentlichen Haushalte, die ansonsten einspringen müssten. Sie dürfen aber nicht selbst überlastet werden“, so Ulrich Hoffmann.

„Eine Person zu pflegen ist ein enormer Kraftakt. Nicht nur das professionelle Pflegepersonal ist am Limit, auch die Familien, die ihre Angehörigen pflegen sind an ihrer Belastungsgrenze: mit ihrer Kraft, ihrer Zeit und ihren finanziellen Mitteln,“ erläutert Ulrich Hoffmann. Die Pflegenden kommen im Laufe der Zeit oft an ihre eigenen körperlichen Grenzen. Aber die Pflege fordert nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. „Wenn beispielsweise die Arbeitszeit reduziert wird, um besser der Sorgearbeit nachzukommen, dann nimmt auch der finanzielle Spielraum ab. Hier wäre ein Pflegendengeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit, eine adäquate Unterstützung“, erklärt Ulrich Hoffmann.

Ein Pflegendengeld sollte aus Sicht des Familienbundes zum einen vor Armut schützen, aber auch einen Beitrag zur faireren Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Eine steuerfinanzierte Leistung kann Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit teilweise kompensieren und verbessert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Zentral ist für den Familienbund auch der Ausbau der Pflegeinfrastruktur: „Die familiäre Pflege ist nur mit einem funktionierenden Netzwerk zu stemmen, in dem alle mitanpacken und alle auf sich aufpassen. Dabei darf niemand allein gelassen werden – wir müssen sowohl die Gesundheit der zu Pflegenden beachten als auch das Wohl der Pflegenden, die vor Überlastung geschützt werden müssen,“ so Hoffmann. „Bund, Länder und Kommunen haben ein eigenes Interesse daran, die Gesundheit zu erhalten und die Pflege zu stärken. Kommunale Versorgungsstrukturen, ähnlich denen der Familienzentren und der Kinderbetreuung können hier gute Dienste leisten. Zum einen würden Pflegestützpunkte die Beratungslücken schließen und zum anderen die zu Hause Pflegenden unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.05.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle – schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt.“

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte („dualisierte“) Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.“

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.05.2024

PSt Lehmann: Wir brauchen digitale Kompetenzen im Alter

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2024

Zur heutigen Veröffentlichung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die „Gesamtstrategie Fachkräfte“ ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstarzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.05.2024

Zur Forderung eines „Bildungsdialogs für Deutschland“ des Bündnisses #NeustartBildungJetzt erklärt  Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:  

Wir unterstützen die Forderung eines „Bildungsdialog für Deutschland“ ausdrücklich. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis #NeustartBildungJetzt fordert zurecht ein, was nun angesichts der zahlreichen Herausforderungen für unser Bildungssystem – abnehmende Basiskompetenzen der Schüler*innen, Lehrkräftemangel und multiple Bedrohungen für unsere Demokratie wie der zunehmende Rechtsruck nötig ist. 

Alle verantwortlichen politischen Ebenen von den Kommunen über die Länder bis zum Bund müssen den Ball aufnehmen und einen ernsthaften Dialog auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteur*innen des Bildungssystems und der Wissenschaft führen. Und zwar endlich auch  ressortübergreifend, KMK und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sind ebenso gefordert wie die Ministerpräsident*innen. Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, darf sich keine Akteurin, kein Akteur aus der Verantwortung stehlen. Begrüßenswert ist außerdem der Vorschlag, Kinder und Jugendliche strukturell am Prozess zu beteiligen, so wird Demokratie für sie erlebbar.

Das jüngst von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Startchancen-Programm zeigt, welch positive Impulse in unserem Bildungssystem möglich sind, wenn alle politischen Ebenen unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen. Diese Kooperation gilt es weiter auszubauen und gemeinsame Bildungsziele zu entwickeln und umzusetzen.

Wir fordern auch das BMBF auf, sich in diesen Dialogprozess konstruktiv einzubringen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt mit allen Akteur*innen eine „neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit zu begründen”. Bisher bleibt das BMBF in dieser Hinsicht aber weitestgehend untätig. Nun ist der Zeitpunkt, dies zu ändern und den wichtigen Impuls aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2024

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Offenbarungsverbot

Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.

Wie es weitergeht:

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (20/11375) mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“.

Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 15.05.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit (20/10387) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag argumentiert: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion.

Die Abgeordneten hatten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf verlangt, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Bis auf die FDP-Fraktion unterstützte diesen Vorschlag keine andere Fraktion. SPD, Grüne, AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW kritisierten eine einseitige Parteinahme des Antrags zugunsten der Interessen der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit wirklich den Wünschen der Beschäftigten entspreche. Außerdem verwiesen sie auf die umfangreichen Flexibilisierungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes, die schon jetzt einen Dauerbetrieb in Firmen ermöglichten, sowie auf die gesundheitlich schädlichen Folgen einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die FDP lehnte den Antrag wegen seiner inhaltlichen Unentschlossenheit ab, wie sie vortrug.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 15.05.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen.

Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folge der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der Entwurf sieht nunmehr vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 15.05.2024

  • Fast 3,2 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich nach eigenen Angaben Arbeit, sind aber kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Rund ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Gesundheitliche Gründe sind ebenfalls bedeutend für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
  • Fast 60 % der Menschen in Stiller Reserve haben ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2023 wünschten sich in Deutschland fast 3,2 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das knapp 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.

Von den 3,2 Millionen 15- bis 74-Jährigen Nichterwerbspersonen in der Stillen Reserve im Jahr 2023 gaben 372 000 Personen an, dass sie zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Weitere 945 000 Personen gaben an, dass sie gerne arbeiten würden und für den Arbeitsmarkt verfügbar seien, aber aktuell keine Arbeit suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe der Stillen Reserve im Jahr 2023 umfasste 1,85 Millionen Personen. Bei dieser arbeitsmarktfernsten Gruppe handelt es sich um Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

Geschlechtsspezifische Unterschiede: 57 % der Stillen Reserve sind Frauen

Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei jeweils 52 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 61 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 32 % beziehungsweise 383 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 4 % beziehungsweise rund 32 000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Gesundheitliche Einschränkungen spielen dagegen für beide Geschlechter eine bedeutende Rolle: für 35 % der Männer und 20 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund ihrer Inaktivität am Arbeitsmarkt.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

58 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2023 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt, mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation, bei den Männern 54 %. Ein niedriges Qualifikationsniveau wiesen 42 % der Personen in der Stillen Reserve auf (Frauen: 39 %; Männer: 46 %).

Methodische Hinweise:

Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden im Vergleich zu früheren Jahren einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B blieb dadurch aber unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, seit dem Berichtsjahr 2021 der Stillen Reserve zugerechnet und als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 mit regelmäßigen Updates zu aktuellen Berichtsjahren sind auf einer Sonderseite verfügbar. Darüber hinaus liefern jährliche Qualitätsberichte zum Mikrozensus Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse, die auch berichtsjahrspezifische Besonderheiten thematisieren.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind in der Rubrik „Tabellen“ auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2023 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuwahl bestätigt Karin Böllert als Vorsitzende

Ein Jahr vor dem 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in der Gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böller sagte auf der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024: „Wir freuen uns sehr auf den Jugendhilfetag 2025. Mit der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen als Partnern, aber auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als weiterem Zuwendungsgeber, werden wir die Erfolgsgeschichte dieses Großevents der Kinder- und Jugendhilfe fortschreiben.“ Zur Mitgliederversammlung begrüßte die AGJ im Leipziger Rathaus als Gäste die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping und die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie der Stadt Leipzig, Vicki Felthaus. Das Grußwort von Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde per Videobotschaft übertragen.

Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Karin Böllert ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster. Mit ihrer Wiederwahl tritt sie ihre fünfte Amtsperiode an. Außerdem wurden Claudia Porr aus der AGJ-Mitgliedergruppe Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder und Dr. Gabriele Weitzmann aus der AGJ-Mitgliedergruppe Jugendverbände und Landesjugendringe in Ihren Ämtern als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Claudia Porr ist Abteilungsleiterin im rheinlandpfälzischen Familienministerium; Gabriele Weitzmann Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings.

Über die Wahl der AGJ-Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung hinaus wurden für die nächsten drei Jahre auf der Mitgliederversammlung außerdem sieben Einzelpersönlichkeiten in den Vorstand gewählt. Diese Einzelpersönlichkeiten sind: Tina Cappelmann, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg; Lisa Eisenbarth, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen; Dr. Birgit Jagusch, TH Köln; Myriam Lasso, Jugendamt Heidelberg; Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg; Dr. Kerstin Schröder, Jugendamt Nürnberg; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Der AGJ-Vorstand besteht zudem aus 17 Delegierten der AGJ-Mitgliedergruppen sowie deren Stellvertreter*innen, die in das Gremium entsandt wurden.

„Mit diesem Vorstand ist die AGJ für die neue Arbeitsperiode und den 18. DJHT im nächsten Jahr personell wieder einmal hervorragend aufgestellt. Die Strukturen der AGJ schaffen ein einzigartiges Netzwerk, das auf einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Austausch angelegt ist. Nur in der Wertschätzung der Breite der Kinder- und Jugendhilfe und dank der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann es der AGJ gelingen, wirkungsvoll für die Interessen und Rechte junger Menschen einzutreten. Unter dem Motto ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ werden wir auf dem größten Jugendhilfegipfel in Europa gemeinsam mit jungen Menschen einen Beitrag leisten, um Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu entwickeln und voranzubringen. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr zum Demokratiemotor,“ sagte die AGJ-Vorsitzende zum Abschluss der Mitgliederversammlung.

18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig statt. Das Motto lautet dieses Mal „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird der DJHT durch den Bund, die gastgebende Stadt und das gastgebende Land. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Veranstalterin von Jugendhilfetagen erwartet ca. 30.000 Besucher*innen an den drei Veranstaltungstagen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa.

Seien Sie als Aussteller*in mit dabei!

Bis zum 7. Juni 2024 gibt es noch die Möglichkeit den 18. DJHT mitzugestalten und einen Messestand einzureichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.jugendhilfetag.de. Bei Fragen können Sie gerne am 23.05.2024 (9-10 Uhr) an einer digitalen Info-Veranstaltung teilnehmen. Ein Link wird kurz vorher auf www.jugendhilfetag.de zur Verfügung gestellt. Sie können sich aber auch gerne an das DJHT-Team wenden unter 030/400 40-230 oder djht@agj.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 16.05.2024

Eine aktuelle repräsentative Befragung der AOK bestätigt erneut, dass pflegende Angehörige unter massivem Druck stehen und dringend Entlastung brauchen.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Ergebnisse alarmierend. Dass pflegende Angehörige unter höchstem zeitlichem und finanziellem Druck stehen und auf Kosten der eigenen beruflichen und gesundheitlichen Stabilität die Fürsorge für ihre Lieben stemmen müssen, darf nicht als Normalzustand akzeptiert werden. Wenn professionelle Pflege ein Armutsrisiko ist und Menschen nur versorgt werden können, weil ihre Familien sich für sie aufopfern, ist das eine Krise der Pflege. 

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Pflege so zu organisieren, dass nicht einzelne Menschen den Großteil der Belastung allein schultern müssen Es braucht dringend gesetzliche Reformen, die diese Fehlentwicklung geraderücken: für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, für mehr finanzielle Entlastung und für eine Deckelung der Eigenanteile für stationäre Pflege, um nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Ideen für bessere Vereinbarkeit wurden längst vorgelegt: zum Beispiel eine verbesserte Freistellung zur Pflege von An- und Zugehörigen oder eine neue Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese Maßnahmen sind konkrete Verbesserungen und müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Vor allem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung das abdecken, was Pflege heute tatsächlich kostet – sie müssen regelmäßig angepasst werden an die durch Lohnentwicklungen und Inflation steigenden Kosten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. Das Gesetz kann nun wie geplant ab November in Kraft treten. Der Termin im Bundesrat fiel mit dem Aktionstag IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) zusammen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nach über 40 Jahren wird das sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ abgeschafft und durch ein menschenrechtsbasiertes Gesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche arbeiten wir aktiv an der Verwirklichung der Überzeugung, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer resilienten und pluralen Demokratie. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans*, inter* und nicht-binäre Personen endlich die rechtliche Anerkennung, die ihnen zusteht.“

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des SBGG weist die Diakonie auf zukünftige Herausforderungen hin. „Entscheidend ist, dass trans*, inter*, und nicht-binäre Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen und ihr soziales Umfeld Zugang zu einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung haben. Bislang sind Anlaufstellen für die Beratung wenig sensibilisiert und wenig bekannt“, so Loheide weiter.

Hintergrund:

Der Aktionstag IDAHOBIT am 17. Mai steht geschichtlich für die Entpathologisierung queeren Lebens. Der Bundestag hatte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bereits am 12. April beschlossen. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Begutachtung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Die Diakonie hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Politik für den Reformprozess eingesetzt. Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Stellungnahme von Diakonie Deutschland und den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. März 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_Selbstbestimmungsgesetz_M%C3%A4rz_2024.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf Mai 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Stellungnahme_Selbstbestimmunggesetz_Mai_2024.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften. Der djb lehnt den Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive ab, denn er führt zu einer unverhältnismäßigen pauschalen Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien sowie zur Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften. „Familien, in denen die Elternteile nicht verheiratet sind und nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen nicht als Familien zweiter Klasse behandelt werden“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine Vaterschaftsanerkennung für Kinder, die in ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ hineingeboren werden, soll nach den Plänen der Ministerien künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Dies würde dazu führen, dass eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und damit die rechtliche Absicherung des Kindes qua Geburt faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Kinder und Eltern, bei denen tatsächlich gar keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, würden erhebliche Nachteile erleiden. Durch die vorgesehene Neuregelung könnten Kinder zu rechtlichen Vollwaisen werden und in die Obhut des Jugendamtes kommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt – obwohl sie einen fürsorgebereiten Vater haben, der aber gegenüber dem Kind rechtlich als fremde Person gilt. „Dass im Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung pauschal jede Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein soll, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Dr. Stefanie Killinger.

„Der Referentenentwurf steht auch im Widerspruch zu der vom BMJ geplanten Abstammungsrechtsreform, weil er dem Ziel eines inklusiveren Familienrechts zuwiderläuft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht zu bedenken.

Der djb weist schließlich darauf hin, dass eine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung weiterhin fehlt, die den nun vorgesehenen Eingriff in das familienrechtliche Gefüge rechtfertigen könnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) klärt vom 21. bis 24. Mai 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen über die dringende Notwendigkeit des vom Bundesfamilienministerium angekündigten Gewalthilfegesetzes auf. Das Gewalthilfegesetz soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verankern. Aktuell fehlen deutschlandweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und es bestehen zahlreiche diskriminierende Zugangsbarrieren für gewaltbetroffene Personen.

„Das angekündigte Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für einen effektiven Gewaltschutz, den der djb sehr begrüßt. In Deutschland erlebt jede 4. Frau Partnerschaftsgewalt, stündlich werden mehr als 14 Frauen Opfer dieser Gewalt. Trans*, inter und nicht-binäre Personen sind ebenfalls von geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Für einen effektiven und umfassenden Gewaltschutz bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist zentral, dass das Gewalthilfegesetz in Umsetzung der Istanbul-Konvention alle Dimensionen körperlicher, sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt erfasst und auch digitale Gewalt berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sollte kosten-, barriere- und diskriminierungsfrei für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern umgesetzt werden. Infrastruktur und Finanzierung sollten langfristig sichergestellt sein. Eine sofortige Unterbringung in spezialisierte Einrichtungen sollte niedrigschwellig möglich sein. Der Anspruch auf Beratung muss eine qualifizierte, an den spezifischen Bedürfnissen der gewaltbetroffenen Personen ausgerichtete Unterstützung durch Fachkräfte sicherstellen. Besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, bleibt der Zugang zu Schutz und Beratungseinrichtungen aktuell häufig verwehrt. Der djb fordert daher, dass Gewaltschutz auch Frauen und LGBTQI*-Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, mit älteren Söhnen oder mehreren Kindern, obdachlosen Frauen und LGBTQI*-Personen und auch jenen mit sonstigen physischen wie psychischen Einschränkungen uneingeschränkt offensteht.

Die effektive Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt setzt auch intensive Täterarbeit voraus. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Täter*innen dabei zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen. Täterarbeit sollte als Präventionsmaßnahme verstanden werden und das Gewalthilfegesetz diese gesetzlich verankern“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission. Die Social-Media-Fokustage sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie ein verbesserter Gewaltschutz aussehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich, die Gründung des neuen Netzwerks „Juristinnen mit Migrationsgeschichte“ (JuMi) bekannt zu geben. Das Ziel dieses Netzwerks ist es, juristische Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu vernetzen, die in ihrem Berufsalltag Diskriminierung erleben, und ihre Sichtbarkeit und Einflussnahme zu stärken. JuMi wird gezielt intersektionale Ansätze verfolgen, um die Schnittstellen von Geschlecht und kultureller Herkunft in der Rechtsbranche zu adressieren.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Bedeutung dieses Netzwerkes: „Mit der Schaffung des JuMi-Netzwerks machen wir in Übereinstimmung mit unserem Leitbild einen großen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Unser gemeinsames Engagement richtet sich gegen Mehrfachdiskriminierung und für eine aktive Antidiskriminierungspolitik in der juristischen Ausbildung und den juristischen Berufen.“

Farnaz Nasiriamini, Mitgründerin des Netzwerks und Mitglied im djb-Bundesvorstand, ergänzt: „Wir streben danach, die bisherige Rechtspraxis durch die Integration von intersektionalen Perspektiven weiterzuentwickeln und somit gleiche Chancen für Juristinnen mit Migrationsgeschichte zu schaffen. Trotz ihrer bedeutenden Rolle in unserer Gesellschaft sind diese Frauen signifikant unterrepräsentiert.“

Das JuMi-Netzwerk plant, eine Reihe von Initiativen zu starten, darunter rechtspolitische Veranstaltungen, lokale Netzwerktreffen und die fortlaufende Integration von intersektionalen Perspektiven in die Arbeit des djb. Zudem strebt das Netzwerk Partnerschaften mit anderen Organisationen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Das Netzwerk ist unter netzwerk.jumi@djb.de erreichbar.

Im djb sind auch weitere Untergruppen vernetzt. Im Netzwerk der Jungen Juristinnen tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen aus. Die Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen haben als Teil der Jungen Juristinnen auch ihre eigenen Strukturen. Außerdem haben sich Gleichstellungsbeauftragte, Mediatorinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen im djb zusammengeschlossen und treffen sich regelmäßig virtuell und in Präsenz. Bei monatlichen digitalen Meetings vernetzen sich Frauen mit Behinderung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

Die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder macht dazu deutlich: „Wir brauchen dringend einen verbesserten Mutterschutz für Selbstständige, damit Frauen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Wir freuen uns, Teil des Bündnisses zu sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11.05.2024 hier.

In wenigen Tagen findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses in Berlin statt. Unter der Überschrift „Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit“ kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die „Gemeinsame Erklärung“ wird vorgestellt, Erfahrungsberichte geteilt und über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Der Eintritt ist frei. Die Anmeldung erfolgt digital über dieses Formular.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.05.2024

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.05.2024

In der gesamten Bundesrepublik öffnen vom 27. bis zum 31. Mai die selbstorganisierten Wahllokale der U18-Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei U18 anlässlich der Europawahl an die Wahlurnen gehen. Das Projekt ermöglicht damit politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Anders als sonst haben alle jungen Menschen eine Stimme und können die Themen diskutieren, die für sie eine Rolle spielen. Sie setzen sich bei U18 auch ganz praktisch mit demokratischen Wahlen auseinander – ob als „Wahlhelfer*in“ in einem U18-Wahllokal, als Organisator*in einer Talkrunde mit Kandidierenden oder als Wählende. U18 ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Sie ist offen und niederschwellig gestaltet, schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort, ist jugendorientiert und macht Spaß.

Das bundesweite Ergebnis der U18-Wahlen wird am Montag, den 3. Juni um 12:00 Uhr über die Website www.u18.org und per Pressemitteilung veröffentlicht.

U18 als eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland

Die Kinder- und Jugendwahl U18 wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen ebenso wie zu vielen Kommunalwahlen mit dem politischen Geschehen, setzen sich im Vorfeld mit den Themen auseinander, die für sie wichtig sind und treffen letztendlich ihre Wahlentscheidung. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie organisieren Workshops und Aktionen zu politischen Themen, Diskussionen mit Politiker*innen und setzen sich mit demokratischen Wahlen und der Wahrnehmung ihrer politischen Interessen durch verschiedene Parteien auseinander. So stärkt U18 Demokratie in zwei Richtungen: Junge Menschen werden mit ihren politischen Interessen sichtbar und beleben zugleich demokratische Wahlen durch ihre Ideen, ihre politischen Interessen und ihr Engagement.

„Kinder und Jugendliche können Demokratie mitgestalten und stärker machen!“

Junge Menschen können und wollen Demokratie erfahren und erlernen und diese durch ihre Ideen und Interessen mitgestalten. U18 gibt Jugendlichen eine Stimme. Beteiligung von Jugendlichen stärkt unsere Demokratie. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt – auch wegen der rechtsextremen Attacken auf die freiheitliche Demokratie“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„U18 ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens!“

„Es gibt kaum eine bessere Initiative der politischen Bildung als U18. Hier beschäftigen sich junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist bundesweit aktiv. Besuchen Sie ihr Wahllokal!

Wahllokale werden durch Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendclubs, Schulen und weitere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden, in der Regel ehrenamtlich organisiert. Besuchen Sie ihr lokales Wahllokal und lernen sie die Aktiven kennen, die sich für die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen engagieren. Finden Sie Ihr Wahllokal hier: https://wahlen.u18.org/europawahl/wahllokale.

U18 als bottom-up Struktur mit Unterstützernetzwerk

U18-Wahlen werden durch die Organisator*innen der vielen U18-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt (www.u18.org/kontakt). Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Die U18-Europawahl 2024 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Kinderhilfswerkes und Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2024

Prof. Dr. Martin Bujard bei United Nations Expertengruppe zu Familie und Klima in New York

 

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des „Internationalen Jahres des Familie“ referierte Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), am 15. Mai 2024 auf Einladung des Director of the Population Division der UN bei einem Expert:innentreffen über die Rolle von Familien für die zukünftige Klimaschutzpolitik.

 

Bujard, ehrenamtlicher Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), betonte darin die Vorreiterrolle von Familien und der jungen Generation beim Schutz des Klimas und bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels: „Es ist viel zu kurz gedacht, Familien als ressourcenverbrauchende Personengruppe und gar als Treiber des Klimawandels zu betrachten. Wer soll denn zukünftig den Klimaschutz voranbringen, wer technische Innovationen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ersinnen, wenn nicht die heranwachsende Generation? In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf. Also müssen wir, müssen Politik, Gesellschaft und Forschung dafür sorgen, dass Kinder in ihren Familien weltweit beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen und Zugang zu hervor­ragender Bildung vorfinden.“

 

Die eaf hatte sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Fachtagung intensiv mit dem Thema „Klimapolitik für und mit Familien“ auseinandergesetzt. Die deutliche Forderung des familienpolitischen Verbandes: Familienpolitik und Klimapolitik müssen stets zusammen gedacht werden. Für die eaf ist klar: „Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unterstützen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 16.05.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie und der Familienbund der Katholiken rufen vor den diesjährigen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen zur aktiven Teilnahme daran und zum Engagement für Demokratie auf. Denn Familien sind das Fundament der Demokratie und brauchen eine stabile Demokratie.

„Durch Wählen können wir den Unterschied machen und mitbestimmen“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Demokratie lebt durch Menschen, die sich für sie einsetzen. Sie ist – wie die Familie – kein Selbstläufer, sondern fordert uns täglich auf, uns mit ihr auseinander- und für sie einzusetzen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zuhause erlernen Kinder idealerweise demokratische Aushandlungsprozesse und können ihre Eltern als aktive Gestalter der demokratischen Gesellschaft erleben. „In Familien herrscht nicht immer Einigkeit, aber das Streiten hilft, einander zu verstehen. Familien finden Kompromisse, gemeinsame Lösungen und den für sie persönlich richtigen Weg“, erklärt Ulrich Hoffmann. Die freiheitliche Demokratie schützt das Recht auf Individualität und stärkt die Gemeinschaft in der Vielfalt. „Wir sind füreinander verantwortlich, in der Familie wie in der Demokratie. Es geht darum, sich füreinander und miteinander zu entscheiden, für die besten Lösungen für alle in unserer Gesellschaft“, erläutert Martin Bujard.

Die konfessionellen Familienverbände treten für ein offenes, faires und von Sachargumenten geleitetes Ringen um die beste politische Lösung ein. Sie stellen sich dabei entschieden gegen rechtsextremistisches Gedankengut, da es dem universalen Anspruch der Menschenwürde und dem christlichen Menschenbild widerspricht. „Antisemitismus, Queer- und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in unserer Mitte: Völkische Eingrenzungen widersprechen unserem Glauben ebenso wie demagogische Verdrehungen und Verhetzungen“, so Bujard und Hoffmann.

Die Präsidenten sind sich einig: „Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten sowie engagierte Familien, die hinter den Menschenrechten, dem Rechtsstaat und demokratischen Prinzipien stehen und diese Werte durch die Erziehung an kommende Generationen weiter geben.“

Im Vorfeld der Wahlen betonen die Verbände den hohen Wert unserer Demokratie und treten für ein friedliches Europa sowie für die Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes für Familien ein. Sie fordern: „Dafür brauchen wir Politikerinnen und Politiker, die offen sind für die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse verschiedener Menschen und bereit zum Kompromiss.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 13.05.2024

Entscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!

In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.

Elf Parteien haben die Wahlprüfsteine des LSVD zu einem erneuten LSBTIQ*-Aktionsplan auf EU-Ebene, besserem Diskriminierungsschutz, Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Freizügigkeit für Regenbogenfamilien, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zur EU-Außenpolitik beantwortet.  Deutlich wurde, dass sich die Parteien im Hinblick auf ihre EU-Queerpolitik wesentlich unterscheiden. So haben sich mehrere Parteien etwa zur Bekämpfung von Hasskriminalität unklar geäußert und keine konkreten politischen Vorhaben eingebracht oder sogar gefährliche Falschinformationen verbreitet. Auch mit Blick in unsere Nachbarländer zeigt sich: Hass und Hetze gegen LSBTIQ* werden auch beim EU-Wahlkampf zunehmend zum Spielball für Wähler*innenstimmen gemacht. Das ist fatal, denn die EU sollte einen sicheren Raum für alle Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen bieten.

Da in Deutschland die meisten Kandidat*innen für das EU-Parlament gewählt werden, haben wir eine große Verantwortung für queere Communitys in der ganzen Europäischen Union. Nach dem heute erschienenen Länder-Ranking von ILGA Europe hat Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Doch auch hier bleibt viel zu tun: Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien steht nach wie vor aus, queerfeindliche Übergriffe und Gewalttaten nehmen zu.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten stagniert die Verbesserung der Rechte von queeren Personen ganz oder wird sogar wieder zurückgedreht. Deswegen fordern wir von den Parteien im EU-Parlament, sich über die Ländergrenzen hinweg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Ländern einzusetzen und auch Mittel wie Vertragsverletzungsverfahren zu unterstützen. Die EU darf nicht von ihrem Fokus auf Menschenwürde abrücken. Bei der Wahl am 9. Juni muss verhindert werden, dass menschenrechtsfeindliche Kräfte durch große Stimmanteile die Menschenrechtspolitik aushöhlen und untergraben können. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie!

Weiterlesen:
Hier geht’s zu den Wahlprüfsteinen in voller Länge: Wahlprüfsteine 2024
Grafische Darstellung: hier
With elections looming, Rainbow Map shows Europe is not equipped against attacks from the far-right | ILGA-Europe
EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann? (lsvd.de)
Come Out 4 Europe Pledge 2024 (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2024

Bundesweite Aktionswochen zur EU-Wahl starten

Ab morgen will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit Demonstrationen in ganz Deutschland Menschen mobilisieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Im Vorfeld der Europawahl und Kommunalwahlen sind Proteste in ganz Deutschland geplant.

Den Auftakt macht am 23. Mai Rosenheim mit einer festlichen Kundgebung anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes. Weitere Veranstaltungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen bis zur EU-Wahl in über 150 Orten deutschlandweit, unter anderem am 25. Mai in Erfurt und Greiz, am 01. Juni in Köln und Bremen sowie am 08. Juni in Dresden, Berlin, Leipzig und München. Eine Übersicht aller Aktionen findet sich auf www.rechtsextremismus-stoppen.de.

Initiiert wurden die bundesweiten Aktionswochen von der Kampagnen-Organisation Campact, getragen werden sie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Paritätischen Gesamtverband, WWF und Greenpeace. Mehrere prominente Künstler:innen treten auch bei den Demonstrationen auf, u.a. Ski Aggu in Berlin oder die Band KAFVKA in Leipzig.

Ziel ist, den prozentualen Stimmenzuwachs rechtsextremer Parteien zu stoppen und besonders Erstwähler:innen ab 16 Jahren zu motivieren, demokratische Parteien zu wählen. Die Aktionsformen sind dabei vielfältig und reichen von klassischen Demozügen und Kundgebungen über festivalartige Veranstaltungen bis zu einem gemeinsamen Kuchenessen in Cottbus.

Demonstriert wird nicht nur in großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum: So sind etwa am 02. Juni Veranstaltungen in 20 Orten allein in Mecklenburg-Vorpommern zum landesweiten Aktionstag „Nie wieder ist jetzt“ geplant. Außerdem wird es zum Beispiel in Görlitz in Sachsen, Berkenthin in Schleswig-Holstein oder Kusel in Rheinland-Pfalz Aktionen geben.

Presseanfragen bitte an presse@rechtsextremismus-stoppen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.05.2024

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes zeige dies, dass Maßnahmen wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten. Ulrich Schneider: „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden.“ Insbesondere mahnt der Verband eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung sowie einen armutsfesten Familienlastenausgleich an.

Die gravierende Zunahme der Altersarmut verlange, so Schneider, eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung mit Mindestrentenelementen.  Die Stabilisierung des Rentenniveaus, wie im Rentenpaket vorgesehen, sei zwar ein wichtiger Schritt. Doch werde man damit allein der wachsenden Altersarmut nicht Herr werden können.           

Dokumente zum Download

Expertise zu den Erstergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2024

Muttertag: Schenk mir Blumen und sei meine Lobby 24/7/365! Wir brauchen feministische Männer!

Der Muttertag wird jedes Jahr in vielen Ländern auf der ganzen Welt gefeiert. Es gilt Mütter in Dankbarkeit zu würdigen, in Deutschland oftmals verbunden mit Blumen, Pralinen, Geschenken, oder Take Over von Küche und Herd.

Ein Tag Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für eine alljährliche 24/7/365-Leistung.

„Mehr denn je, in Zeiten des Rechtsrucks und nur wenige Wochen vor der Europawahl 2024, gilt es, sich selbstverständlich über „Blumen“ an jedem Tag und nicht nur zum Muttertag zu freuen, aber Schulter an Schulter, andere als bisherige Strukturen und Kulturen einzufordern. Diese als Basis für gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für eine faire, gleichberechtigte und gleichwertige Verteilung der Sorgearbeit, Mental Load sowie Karriere- und Einkommenschancen! Frauenrechte sind Demokratiezeiger! Wir müssen unsere bisherigen Errungenschaften an Frauenrechten verteidigen und weiter hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung ausbauen. Wir Mütter wollen nicht zurückgedrängt werden zu privaten Aushandelungsprozessen, ob, wie viel, wann und was wir arbeiten dürfen! Wir Mütter wollen nicht auf den Wickeltisch reduziert werden, sondern an allen relevanten Verhandlungs- und Entscheidungstischen gleichberechtigt sitzen! Und dies völlig unabhängig davon in welcher (Ex-) Partnerschafts- oder (Nachtrennungs-) Familienkonstellation wir leben und welcher Form und mit welchem Zeitaufwand – ob als Angestellte oder (Solo-) Selbstständige oder Freiberuflerin – wir erwerbstätig sein wollen oder sind!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandssitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day sowie MeForHer.International auch anlässlich des diesjährigen Muttertags.

Die unbezahlte Sorgearbeit, die wir insbesondere als Mütter leisten, ist essenziell, aber unsichtbar! Der Equal Care Day, der 2016 von Almut Schnerring und Sascha Verlan, ins Leben gerufen wurde, thematisiert die fehlende Aufmerksamkeit dieser unbezahlten Leistung, zeigt uns sowohl die Unwucht dieser unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern mit Lösungsansätzen und Best Practice für Equal Care auf, als auch den kapitalisierten Wert der unbezahlten Sorgearbeit für unsere Volkswirtschaft!

Zusätzlich, um das Bewusstsein zur unbezahlten Sorgearbeit, Fürsorge- und Pflegeverantwortung und auch den damit erworbenen Kompetenzen zu schärfen und sichtbar zu machen, hat Franziska Büschelberger die neue Initiative auf LinkedIn mit dem fiktiven Unternehmen Unpaid Care Work ins Leben gerufen. Und welch Wunder: das fiktive Unternehmen hat schon in kürzester Zeit einen enormen Mitarbeiter*innenzuwachs, vor allem von Frauen und Müttern überwiegend in CEO-Positionen ihrer jeweiligen Familienkonstellation und -verantwortung!

„Es ist an der Zeit und längst überfällig, dass weder die ganze Verantwortung, der ganze Mental Load noch die ganze unbezahlte Arbeit von Kinderbetreuung, Kindererziehung, Bildungsbegleitung, Haushalt und Pflege von Angehörigen auf unseren alleinigen Schultern lastet!“ so Spachtholz und fordert: „Schenk mir keine Blumen, sondern eine Lobby, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, im Alltag und für den Alltag. Wir müssen endlich gemeinsam die patriarchalischen Ideologien, die in Struktur und Kultur noch immer manifestiert sind, überwinden.

Am Muttertag sollten wir also nicht nur über Blumen sprechen, sondern über die Veränderungen, die wirklich zählen. Wir Mütter verdienen nicht nur Dankbarkeit und Aufmerksamkeit an einem Tag, sondern gleichwertige Selbstverwirklichungschancen, gleiche Bezahlung sowie eine faire und gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit und des Mental Load. Das ist die wahre Bedeutung des Muttertags im 21. Jahrhundert! Hierfür brauchen wir eine zeitgemäße, konsistente und gleichstellungsorientierte Familienpolitik, wie mit unserem Zielspektrum gefordert und wünschen uns feministische Männer und gleichstellungsorientierte Väter!“

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Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 10.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.
Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit
Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis
Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt ein umfassendes Bild der Bedarfe und Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage erfasst die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen. Die Angaben der Teilnehmenden zeigen sehr eindrücklich den aktuellen Zustand der Kindertagesbetreuung.

In der Umfrage wurde, neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen, das Schwerpunktthema Inklusion erfasst. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Der vorliegende Bericht gibt erstmals einen Überblick über die Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Juliane Meinhold, Abteilungsleitung Soziale Arbeit und
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Weitere Informationen und Anmelden finden Sie in diesem Flyer.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den multiplen Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann, diskutieren wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Programm

Anmeldung (bis 17. Juni 2024, 23.59 Uhr)

Termin: 17.  Juli 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in dieser Regierung. Zuletzt wurde das bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich. Über das Gesetz und über Herausforderungen, mit denen sich die Demokratien in Deutschland und in Europa aktuell konfrontiert sehen, wollen wir auf dem Regenbogenabend diskutieren. Zudem wird ein Gast aus Polen über die Erfolge der dortigen Frauen- und LSBTIAQ*-Bewegung – nach acht Jahren rechtskonservativer Regierung – berichten.

Die Einladung mit Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung folgt in Kürze. Bitte merkt Euch/ merken Sie sich den Termin gerne schon vor.

Termin: 11. und 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein? Konkretere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir im Laufe des Sommers fortwährend aktualisieren werden. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen in Kürze gesondert zu.