ZFF-Info 05/2024

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AUS DEM ZFF

Konsens gesellschaftlicher Player bei Forderungen nach besserem Gewaltschutz, Nachbesserungen im Unterhaltsrecht und ergebnisoffener Beratung

Noch vor Ostern haben das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) zusammen mit dem Deutschen Frauenrat, dem Kinderschutzbund, dem Deutschen Juristinnenbund, dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, dem Familienbund der Katholiken und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter in einem gemeinsamen Brief an Justizminister Buschmann Kritikpunkte und Änderungsvorschläge benannt, die alle acht Verbände gemeinsam vertreten und im politischen Prozess berücksichtigt sehen wollen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Unterzeichnenden des Gemeinsamen Briefes vereint, dass wir uns in der gesamten Reform eine stärkere Berücksichtigung der Stimme der Kinder und des Kindeswohls wünschen. In Fällen häuslicher Gewalt fordern wir eine gesetzliche Vermutung, dass Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Für eine einseitige Sorgeerklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters sehen wir keine Notwendigkeit, sondern die Gefahr, nicht kindeswohldienlich zu sein.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF: „Da wir alle die Einführung des Wechselmodells als Leitbild ablehnen, wollen wir verhindern, dass verschiedene Vorhaben, die in den Eckpunkten angekündigt werden, in der Gesamtschau zu einem solchen Leitbild „durch die Hintertür“ führen“. Insbesondere lehnen wir eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell ab und kritisieren die vorgesehene Schwelle für den Beginn eines erweiterten Umgangs.“

Konsens besteht im Gemeinsamen Brief auch bezüglich der Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle und der Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Beratung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.04.2024

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf, der die sogenannte Gehsteigbelästigung verbietet. Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt dies.

In den vergangenen Jahren haben Proteste von Abtreibungsgegner*innen zugenommen, die teils mit rabiaten Methoden Beratungssuchende vor Beratungsstellen bedrängen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, und Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Diese Art der Protesten sollen nun in einem Umkreis von 100 Metern um die Einrichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Birgit Merkel, Stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Schwangere haben ein Recht auf Beratung. Insbesondere da derzeit ein Schwangerschaftsabbruch an eine Pflichtberatung geknüpft wird, ist es dringend notwendig, den Zugang dazu auch ohne Hindernisse zu garantieren. Die Realität ist oft anders, Protestgruppen attackieren Frauen vor Beratungsstellen und versuchen sie massiv mit verstörenden Bildern und Beschimpfungen in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Dieser Gehsteigbelästigung von Beratungssuchenden durch Abtreibungsgegner*innen muss daher dringend ein Ende gesetzt werden. Schwangere werden durch diese eingeschüchtert, und unter Druck gesetzt. Der Gang zur Beratungsstelle wird ein Spießroutenlauf und das in einem Moment, in dem die Betroffenen eigentlich darin bestärkt werden sollten, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Ampelkoalition Schwangere und Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen vor Anfeindungen und Aggression schützen sowie diese Form des Protestes verbieten will.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2024

Bündnis aus 20 Verbänden fordert, Bürokratie endlich aus Familiensicht zu denken. Familien und Kinder brauchen leicht verständliche Unterstützung statt Behördendschungel und Antragsbergen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Bürokratie-Wahnsinn erschwert enorm den Kampf gegen Kinderarmut. Familien mit wenig Einkommen müssen bis zu vier Behörden ablaufen, um ihre Kinder finanziell abzusichern. Die Anträge müssen in unterschiedlichen Abständen wiederholt eingereicht werden, und die meisten Leistungen werden mit unterschiedlichen Logiken miteinander verrechnet. Wenn dann das Einkommen auch noch schwankt, können sich die zuständigen Behörden sogar regelmäßig verändern. Das ist für Familien nicht mehr verständlich und viele wissen deswegen nicht, ob und welche Ansprüche sie haben. Es ist kein Wunder, dass Familien teilweise bewusst auf die oft kleinteiligen Unterstützungsleistungen verzichten, um nicht von der Bürokratielast erdrückt zu werden. Als Bündnis fordern wir hier einen vollumfänglichen Systemwandel!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Selbstverständlich hat der Staat eine Bringschuld gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bedürfnisse von Kindern dürfen nicht als Arbeitsanreize für ihre Eltern missbraucht werden, sondern müssen immer gedeckt sein. Familien dürfen von den Ansprüchen ihrer Kinder nicht mit Formularen und Papierbergen ferngehalten werden. Wir müssen vielmehr den Weg hin zu einer automatischen Auszahlung bereiten und es für Familien möglichst einfach machen. Jetzt das ganze Projekt zu blockieren und sich im Streit zu verzetteln, hilft absolut nicht gegen Kinderarmut. Alle Beteiligten sollten sich besinnen, worauf es ankommt: es für Familien und Kinder besser und einfacher zu machen!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 02.04.2024

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Derzeit sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Angehörige verdienen daher nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung! Diese Entlastung muss sozial gerecht ausgestaltet werden, vor Armut schützen und mehr Männer dazu motivieren, Pflegeaufgaben zu übernehmen.“ In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter: „Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten. Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen. Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei. Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden. Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf Das Bündnis Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen. Weitere Informationen: Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de X: @sorgearbeit Instagram: @buendnis_sorgearbeit Dem Bündnis gehören an:
  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.03.2024

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Gestern, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.03.2024

SCHWERPUNKT I: Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Ampelfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit wurde der Wunsch der Länder umgesetzt. Dazu erklären Dagmar Schmidt (SPD), Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) und Lukas Köhler (FDP):

Dagmar Schmidt, Stv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion:
„Wir stehen zu unserem Wort und setzen den MPK-Beschluss um. Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen. Dieser sichert, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ich bin froh, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, die Länder wie verabredet bei der Umsetzung ihrer Bezahlkarten zu unterstützen.“

Andreas Audretsch, Stv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden. Wir haben gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert ist. Gerade Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das gewährleistet die gesetzliche Regelung nun.“

Lukas Köhler, Stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion:
„Mit dieser Einigung geben wir den Ländern die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen können. Damit setzen wir die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen und vom Kabinett beschlossenen Vereinbarungen ohne inhaltliche Änderungen um. Die Länder haben nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.04.2024

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Lukas Köhler:

„Mit der Möglichkeit zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beseitigen wir einen wesentlichen Pull-Faktor für irreguläre Einwanderung. Dadurch haben die Länder und Kommunen nun die notwendige Rechtssicherheit, um aktiv an einer neuen Realpolitik in der Migration mitzuwirken. Durch die Bezahlkarte erschweren wir die Finanzierung illegaler Schleuserbanden und reduzieren Geldströme ins Ausland. Uns gelingt damit der Einstieg in eine moderne und effiziente Asylpolitik, die humanitäre Verantwortung und migrationspolitische Vernunft in Einklang bringt.“

Dazu erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung setzt die Koalition heute mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht sowie mit dem Bezahlkartengesetz weitere Punkte der Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik um. Zusammen mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das in dieser Woche im Europäischen Parlament beschlossen wurde, leiten wir einen echten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik ein. Der deutsche Gesetzgeber muss die neuen europäischen Regeln nun schnell in nationales Recht umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch den Gesetzentwurf (20/10722) der CDU/CSU-Fraktion zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie einen Antrag (20/8729) der Fraktion mit der selben Zielrichtung abgelehnt. Dagegen votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP und die Gruppe Die Linke. Dafür stimmten neben der Unionsfraktion die Gruppe BSW und die AfD-Fraktion.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag von CDU/CSU so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung in dem Gesetzentwurf.

In der Ausschussberatung verwiesen die Koalitionsfraktionen auf die am selben Tag im Innenausschuss verabschiedeten Änderungspläne der Bundesregierung für das AsylbLG. Diese waren dort im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470) beschlossen worden. Die Änderungen des AsylbLG sollen die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende rechtlich absichern (siehe Meldung aus dem Innenausschuss).

Die Unionsfraktion verteidigte ihre Initiativen dennoch als besser, unter anderem weil diese vorsehen, dass Asylsuchende ihre Bezahlkarte persönlich abholen sollen, um Missbrauch auszuschließen. Sie wies außerdem den Vorwurf aus den Koalitionsfraktionen zurück, die Bezahlkarte als das Allheilmittel in der Migrationspolitik zu betrachten. Die SPD-Fraktion hatte an den Unionsvorlagen kritisiert, diese seien zu 99 Prozent von der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgeschrieben. Die AfD-Fraktion betonte, Geld- und Sachleistungen seien ein zentraler Faktor für Migrationsbewegungen, auch wenn sie nicht der einzige Faktor seien, dies habe die Anhörung des Ausschusses am 8. April gezeigt. Aus diesem Grund müsse es starke Begrenzungen für die Zahlung von Sozialleistungen an Ausländer geben, forderte die AfD.

Die Gruppe Die Linke lehnte die Bezahlkarte grundsätzlich als Gängelung und Stigmatisierung von Geflüchteten ab. Die Gruppe BSW warf der Bundesregierung vor, nicht die Kraft zu haben, die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 10.04.2024

Der Bundestag will heute den Weg für die Einführung einer Bezahlkarte freimachen. Die Diakonie Deutschland appelliert an Länder und Kommunen, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Es ist jetzt schon absehbar, dass die Bezahlkarte ebenso wie das Aushändigen von Sachleistungen mit erheblichen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sind. Statt Millionen von Euro an Bezahldienstleister und hohe Gebühren zu zahlen, sollten Länder und Kommunen in Sprachkurse, Bildung und Migrationsfachdienste investieren. Dies kommt den Betroffenen und der Aufnahmegesellschaft zugute.

Die Bezahlkarte sollte nur zum Einsatz kommen, wenn dadurch der Verwaltungsaufwand sinkt oder es der Digitalisierung dient. Dies wird höchstens in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten der Fall sein. Eine Bezahlkarte ohne Kontofunktionen und mit Auszahlungsbeschränkungen ist entmündigend und wirkt der Integration entgegen. Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt oder ein Eis für die Kinder ist mit der Bezahlkarte nicht mehr drin. Für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung oder Arbeit ausüben, bereits über ein eigenes Konto verfügen und in einer eigenen Wohnung leben, ist die Bezahlkarte erst recht ungeeignet. Spätestens nach 36 Monaten, wenn die Menschen keine reduzierten Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollte ohnehin klar sein: Konto vor Bezahlkarte.“

Hintergrund:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Faktencheck Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/240301_Positionspapier_Faktencheck_Bezahlkarte.pdf

Checkliste Basiskonto

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2024

Zwar gebe es einige Verbesserungen auf Initiative der Grünen, die Bezahlkarten seien dennoch schikanöse Symbolpolitik.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das heute verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete  als ein Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter im Asylbewerberleistungsbezug. Zwar enthält das Gesetz nun einige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf, die auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen wurden,  dennoch bleibt die grundsätzliche Kritik des Verbandes an der Einführung von Bezahlkarten bestehen. Mit der heute beschlossenen Regelung steht es Ländern und Kommunen frei, darüber zu entscheiden, ob und wie sie Bezahlkarten einführen. Der Paritätische appelliert an Vernunft und Pragmatismus vor Ort und fordert zum Verzicht auf die Einführung auf. 

“Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es handelt sich hier schlicht um schikanöse Symbolpolitik. Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sie sind ein Abschreckungsinstrument, das im Übrigen wirkungslos bleiben wird. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Der Ball liegt nun bei Ländern und Kommunen. Diesen steht es frei, Bezahlkarten einzuführen, die bundesgesetzliche Regelung verpflichtet sie dazu nicht. In den meisten Fällen gibt es eine wenig aufwändige und inklusive Alternative: Die Überweisung auf das Konto der Leistungsbezieher*innen”, so Schneider. Der Paritätische warnt insbesondere vor dem enormen Verwaltungsaufwand und den drohenden Widersprüchen und Klagen der Betroffenen dort, wo Bezahlkarten mit Einschränkungen bei Bargeldabhebungen und Überweisungen eingeführt werden. Schneider: “Es ist schon erstaunlich, dass manche sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut über 5000 zusätzliche Stellen in der Verwaltung erregen, aber wenn es um die Drangsalierung von Flüchtlingen geht, keine Kosten und Mühen gescheut werden sollen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Rechtsunsicherheit und Missbrauch drohen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 2./3. Lesung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Mareike Lotte Wulf:

Dorothee Bär: „Die Ampel handelt verantwortungslos und bar jeder Vernunft. Das Gesetz richtet so mehr Schaden an als Nutzen. Die Anpassungen, die die Ampel nach dem Aufschrei von besorgten Eltern und der Fachwelt nun als Beitrag zum Minderjährigenschutz verkauft, sind keine Verbesserung. Wenn ein 14-Jähriger nur per Selbstauskunft versichern soll, dass er zu seinem Geschlechtswechsel von wem auch immer beraten wurde, ist das lächerlich. Wenn ein 5-jähriges Kind einverstanden sein soll, wenn seine Eltern seinen Geschlechtswechsel beantragen, ist das absurd. Eine nachweislose Alibiberatung ist kein Schutz für Jugendliche! Das Gesetz ist gerade für diese vulnerable Gruppe gefährlich. Viele Jugendliche fühlen sich in der Pubertät in ihrem Körper unsicher, söhnen sich dann aber in den allermeisten Fällen mit ihrem Geburtsgeschlecht aus. Deshalb bestehen wir auf einer Begutachtungspflicht bei Kindern und Jugendlichen. Nicht aus Bevormundung, sondern aus Fürsorge. Nach wie vor soll außerdem Eltern, die nicht einverstanden sind, der Entzug des Sorgerechts drohen. Das ist ein gemeiner Keil, den die Ampel gerade bei diesem sensiblen Thema zwischen Eltern und ihre Kinder treibt.“ 

Mareike Lotte Wulf: „Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt in seiner Grundanlage falsch. Die Regierungsfraktionen haben allenfalls kosmetische Änderungen vorgenommen. Völlig voraussetzungslos kann zukünftig jeder und jede das gewünschte Geschlecht beim Standesamt eintragen lassen. Diese Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt nicht nur für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land. Sie führt zu Rechtsunsicherheit – etwa, wenn es um den Zugang zu Frauenschutzräumen oder gleichstellungspolitische Maßnahmen wie Frauenquoten geht. Zudem wurde das ohnehin bereits sehr weitgehende Offenbarungsverbot noch einmal verschärft. Darüber hinaus wurde die Frage, wie ein möglicher Missbrauch des Gesetzes verhindert werden kann, nicht beantwortet. So steht die Frage nach wie vor im Raum, wie eine Identitätsverschleierung ausgeschlossen werden kann. Das zeigt, worum es der Ampel in den abschließenden Verhandlungen eigentlich ging: um ein notdürftiges Übertünchen der Streitigkeiten innerhalb der Koalition. Das ist keine ausgewogene und verantwortungsvolle Lösung. Für die Ampel gilt offenbar: kurzzeitiger Burgfrieden vor Rechtssicherheit und Jugendschutz.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch den Plänen der Bundesregierung für ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“(20/9049) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die Gruppe Die Linke. Dagegen votierten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können.

Volljährige Menschen sollen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihre Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Dies soll nun für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen einheitlich geregelt werden, also nicht mehr in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Änderung des Geschlechtseintrags muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll verhindert werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Für Minderjährige bis 14 Jahre gilt: Nur die Sorgeberechtigten können die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Ab dem Alter von 14 Jahren können es die Minderjährigen selber tun, benötigen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Diese dürfen nicht über den Kopf des Minderjährigen hinweg einen Geschlechtseintrag ändern, in einem solchen Streitfall würde ein Familiengericht nach Maßgabe des Kindeswohls entscheiden.

Die nachträglichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf Vorgaben zur Beratungspflicht. So soll die Versicherung einer beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch die Erklärung enthalten, dass sie beraten worden ist. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Versicherung des gesetzlichen Vertreters eine Erklärung über die Beratung enthalten.

Für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags des gesetzlichen Vertreters einer minderjährigen Person, die geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll außerdem das Einverständnis des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat, nötig sein. Deshalb wird im Personenstandsrecht geregelt, dass die minderjährige Person bei dieser Erklärung im Standesamt anwesend sein muss.

Es wird außerdem sichergestellt, dass bereits zu amtlichen Registern eingereichte Dokumente erhalten bleiben und nicht neu ausgestellt und eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wird der Anspruch auf Neuausstellung von Dokumenten zukunftsoffen ausgestaltet. Die Regelung zur automatisierten Datenweitergabe wird ersatzlos gestrichen. Dadurch sollen unterschiedliche Regelungen insbesondere im Vergleich zu sonstigen Namensänderungen vermieden werden.

Das Offenbarungsverbot, also die Weitergabe von Informationen zum geänderten Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der betreffenden Person, wird auf die in Paragraf 13 genannten privilegierten Familienangehörigen ausgeweitet, für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.

Es wird ferner möglich sein, dass Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können und im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten können. Durch ein zweistufiges Inkrafttreten des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass bereits ab dem 1. August 2024 eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden kann, sodass die dreimonatige Anmeldefrist zu laufen beginnt. Ab 1. November 2024 löst das SBGG dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 223 vom 10.04.2024

LSVD begrüßt lange überfällige Abschaffung des Transsexuellengesetzes

Heute hat der Bundestag endlich das lange erwartete Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Damit können trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen künftig ihren Personenstand durch Erklärung gegenüber dem Standesamt korrigieren lassen und sind nicht mehr auf langwierige, teure und demütigende Gerichts- und Begutachtungsverfahren angewiesen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein und ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Das TSG wurde in seiner ursprünglichen Fassung in großen Teilen immer wieder als verfassungswidrig eingestuft. Übrig geblieben waren demütigende Sachverständigengutachten und ärztliche Atteste, um den richtigen Geschlechtseintrag zu bekommen. Diese gehören nun endlich der Vergangenheit an. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut einer Demokratie und mit der geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt Deutschland endlich seiner ethischen Verpflichtung nach, auch einer Minderheit diese demokratischen Grundrechte zu gewähren! Zum ersten Mal hat eine Bundesregierung die rechtliche Lage zum Geschlechtseintrag von trans*, inter* und nicht-binären aus Eigeninitiative verbessert und damit ein demokratisches Kernanliegen umgesetzt!

Deutschland ist damit das dreizehnte Land in Europa, in dem ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag auf Basis einer Selbsterklärung und ohne Begutachtungen durch Psycholog*innen, Ärzt*innen oder Jurist*innen möglich ist. In Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen und Portugal geht das schon seit vielen Jahren, Island, Finnland und die Schweiz haben ihre Gesetze erst kürzlich angepasst. Begutachtungen der Geschlechtsidentität sind nicht nur unnötig, sondern greifen auch massiv und unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind geprägt von grenzüberschreitenden Befragungen und körperlichen Untersuchungen mit erniedrigendem Charakter. Es war mehr als überfällig, diese menschenrechtswidrige Begutachtungspraxis auch in Deutschland endlich abzuschaffen und trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen übereinstimmend mit medizinischen Erkenntnissen zu entpathologisieren.

Der selbstbestimmte Geschlechtseintrag findet in der Zivilgesellschaft entgegen Unkenrufen aus rechtskonservativen und „genderkritischen“ Kreisen große Zustimmung. Die Verbesserung der Rechte für trans* und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen ist schon immer Teil feministischer emanzipatorischer Kämpfe. In der Verbändeanhörung hat sich ein überwältigender Teil der Zivilgesellschaft für geschlechtliche Selbstbestimmung ausgesprochen. Darunter waren Sozial-, Jugend- und Frauenverbände, kirchliche Organisationen, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund und mehrere große Arbeitgeber*innen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Amadeu-Antonio-Stiftung.

Das nun vorliegende Gesetz gewährleistet nicht alles, was die Zivilgesellschaft seit Jahren fordert. Es gibt zum einen den im Gesetzgebungsprozess von rechten und Akteur*innen gezielt mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum, statt sie auszuräumen, etwa mit dem Verweis auf das Hausrecht. Zum anderen bleiben viele Regelungen weit hinter den im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkten und den Forderungen der queeren Verbände zurück. Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung besonders vulnerabler Personen wie Minderjähriger, Geschäftsunfähiger und Staatenloser wird nur unzureichend gewährleistet. Wir begrüßen es sehr, dass der Gesetzgeber einige kritische Stellen im Kabinettsentwurf wie die Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden entschärft bzw. gestrichen hat. Dennoch gilt es, die noch vorhandenen Schwachstellen des Gesetzes auf dem Rechtsweg und durch rechtspolitische Arbeit anzugehen und zu beseitigen. Darüber hinaus müssen weitere Reformbedarfe für die Gleichstellung trans*, inter* und nicht-binärer Personen wie die rechtliche Absicherung von Gesundheitsleistungen und die Entschädigung für diejenigen, die sich nach dem alten TSG-Verfahren scheiden oder sterilisieren lassen mussten, dringend auf die politische Agenda gesetzt werden.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT III: Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Die Kommission empfiehlt:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.  

Hintergrund

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.

In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Den vollständigen Bericht sowie den Kurzbericht finden Sie unter:

www.bmfsfj.de/Kom-rSF

www.bmfsfj.de/Kurzbericht-Kom-rSF

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.04.2024

Die vor rund einem Jahr von der Ampelkoalition eingesetzte unabhängige Kommission für sexuelle Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin stellt am Montag den 15. April in Berlin ihre Arbeitsergebnisse vor. Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit ein und plädiert daher für eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Von der Bundesregierung fordert die Arbeiterwohlfahrt eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur, kombiniert mit einem Recht auf Beratung, sowie eine Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche über den Leistungskatalog der Krankenkassen.  

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Täglich erleben wir in unseren Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Versorgung von ungewollt Schwangeren erschwert wird, weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt wird. Das Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, ist eine klare Diskriminierung von Frauen, Mädchen und allen Menschen, die schwanger werden können. Wir fordern, den Paragrafen 218 StGB zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die aktuelle restriktive Gesetzgebung stehen völkerrechtlichen Verpflichtungen und reproduktiver Gerechtigkeit entgegen.“ 

„Das hat ganz reale Folgen für Betroffene,“ so Kathrin Sonnenholzner weiter. „Beratungspflichten, Wartezeiten und Fristenregelungen bringen die Schwangeren in unwürdige Situationen und schaffen Hürden, die einen Schwangerschaftsabbruch verzögern oder verunmöglichen. Der Gesetzgeber muss endlich anfangen, schwangeren Personen in ihrer Entscheidung für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft zu vertrauen. Als AWO fordern wir, dass die staatliche Einmischung und Diskriminierung bei dieser höchst persönliche Entscheidung von schwangeren Menschen endlich der Geschichte angehören muss.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.04.2024

Caritas-Präsidentin: Wir müssen die Menschenwürde des Kindes von Anfang an schützen

er Deutsche Caritasverband lehnt die Vorschläge zur Reform des Paragraphen 218 ab, die heute von der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung vorgelegt worden sind. Der Verband appelliert an die Politik, den Kommissionsempfehlungen nicht zu folgen, denn ihre ethischen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Implikationen seien außerordentlich weitreichend. „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und das Lebensrecht des Kindes im Schwangerschaftskonflikt gleichermaßen respektieren und in ihrer spannungsreichen Beziehung überzeugend schützen will, darf nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes zur Disposition stellen,“ betont die Präsidentin des Verbandes Eva Maria Welskop-Deffaa.

„Der Bericht der Kommission bietet eine breite Sammlung juristischer Informationen, die das geltende deutsche Recht einordnen und bewerten “, kommentiert Welskop-Deffaa. „Es ist gut, dass dabei auch Fragen aufgeworfen werden, die lange wenig zu interessieren schienen: etwa wie wirksam verhindert werden kann, dass die schwangere Frau zur Abtreibung gegen ihren Willen genötigt wird.“

„Das passt einfach nicht zusammen“

Die Schlussfolgerungen der Kommission zum Schwangerschaftskonfliktrecht sind allerdings nach Einschätzung des Caritasverbandes polarisierend und lebensfremd. Sie versuchen, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen wird.

„Ein solcher Vorschlag ignoriert die guten Erfahrungen, die wir seit 30 Jahren mit der geltenden Regelung in Deutschland gemacht haben“, sagt die Caritas-Präsidentin. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt die Beratung und Begleitung Schwangerer in Not- und Konfliktsituationen sowie werdender Eltern in den Mittelpunkt, es setzt auf Aufklärung und Verhütung. Konzeptionell ist es eingebettet in ein System umfänglicher psychosozialer und praktischer Unterstützung wie finanzieller Hilfen und Betreuungsangebote, etwa den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „So schützt das geltende Recht die Selbstbestimmung der Frau und das Leben des Kindes gleichermaßen“, so Eva Maria Welskop-Deffaa weiter.

„In einer Zeit, in der Schwangere vom ersten Ultraschall an das Herz ihres Babys auf dem Monitor schlagen sehen, widerspricht es nicht nur ethischen Grundsätzen, sondern der lebensweltlichen Erfahrung, dem Embryo den Menschenrechtsschutz vorzuenthalten“, ergänzt sie. „Das passt einfach nicht zusammen.“

Beratungspflicht erhalten

„Die Politik muss übereilte Entschlüsse vermeiden und in der Diskussion, die uns bevorsteht, die Expertise aus der Praxis einbeziehen. Diese gibt es nicht zuletzt in der Begleitung und Beratung von Frauen und jungen Familien in Beratungsstellen und anderen sozialen Diensten.“, unterstreicht Yvonne Fritz, Vorständin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Der SkF ist der für Fragen von Schwangerschaft und Schwangerschaftsberatung zuständigen Fachverband der verbandlichen Caritas.

„Die Beratung kann Frauen auch schützen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, wenn sie von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt werden. Die Beratungspflicht muss daher unabdingbar erhalten bleiben“, so Yvonne Fritz.

Lebenspraktische Hilfen stärken

Mit besonderer Sorgfalt sei das Unterkapitel „Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch“ im Bericht zu lesen, so SkF und Caritas. Es wird dort sichtbar, dass sich Menschen in vulnerablen und prekären Lebenslagen bei ungewollten Schwangerschaften häufiger für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eva Maria Welskop-Deffaa unterstreicht: „Im Caritasverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass umfassende Hilfen angeboten werden. Es macht einen Unterschied, ob der schwangeren Frau in schwieriger Lebenslage direkt zu Beginn der Schwangerschaft Türen und nach der Geburt geöffnet werden – etwa mit praktischen Hilfen wie den Babylotsen, mit Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Gewaltprävention.“

Weiterer Diskussionsbedarf bei Leihmutterschaft

Der zweite Teil des Kommissionsberichts beschäftigt sich mit dem Thema ungewollte Kinderlosigkeit. SkF und Deutscher Caritasverband begrüßen, dass die Kommission Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft abwägend beantwortet. Die Risiken, die in einer global kommerziell agierenden Fortpflanzungsmedizin mit diesen Eingriffen verbunden sind, werden deutlich benannt. Die Frage, ob es faire altruistische Formen der Leihmutterschaft geben kann, wird weiter zu diskutieren sein.

„Ungewollte Kinderlosigkeit kann wie eine ungewollte Schwangerschaft zu einer tiefen Lebenskrise führen. Die ethische Bewertung und rechtliche Regelung medizinischer Angebote sind daher immer wieder neu zu prüfen,“ meint SkF-Vorständin Yvonne Fritz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Schwangerschaftsabbruch der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Der Abschlussbericht ebnet den Weg zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eröffnet nach vielen Jahren eine breite gesellschaftliche Debatte. Er stellt einen notwendigen und längst hinfälligen Paradigmenwechsel im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs dar. Zu Recht betont die Kommission, dass das grundsätzliche strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Nun wird dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen endlich Rechnung getragen. Die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, konstatiert: „Es ist längst überfällig, dass wir uns mit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befassen. Der Abschlussbericht der Kommission macht erneut deutlich, dass schnellstmöglich eine Neuregelung erfolgen sollte.“

Zugleich mahnt der djb an, den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission für Fragen der Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zwischen der 12. und 22. Woche vorsieht, in der Gestalt auszuschöpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche zulässig sind. Außerdem hält der djb an seiner Forderung fest, dass Abbrüche unabhängig vom Fortschritt der Schwangerschaft grundsätzlich nicht in das Strafgesetzbuch gehören, sondern im Sozialrecht zu verorten sind. Auch eine Beratungspflicht oder die dreitägige Wartezeit werden dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person nicht gerecht und sind europa- sowie völkerrechtlich nicht haltbar.

„Die Bundesregierung muss diesen Moment nutzen und endlich dazu beitragen, dass die Rechte schwangerer Personen auch durch eine Verbesserung der derzeit defizitären Versorgungslage nachhaltig und effektiv gestärkt werden,“ so die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch des djb, Céline Feldmann.

Des Weiteren sieht der Abschlussbericht die Kriminalisierung bestimmter Handlungen zur Verhinderung von unsicheren Abbrüchen vor; wie die Vornahme von Abbrüchen durch nicht medizinisch geschultes Personal sowie Schädigungen des Fötus durch Dritte. Der djb sieht hier weiteren Diskussionsbedarf. Bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs sollte stets das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person im Zentrum stehen. Eine extensive strafrechtliche Regelung birgt die Gefahr der Stigmatisierung von Abbrüchen und Unklarheiten für das medizinische Personal, wie es bereits bei der derzeitigen Regelung der Fall ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.04.2024

LSVD begrüßt die Vorschläge zur Legalisierung von Eizellabgaben

Die vor einem Jahr von der Regierung eingesetzte Expert*innen-kommission zur Prüfung einer möglichen Legalisierung von Eizellabgaben und Leihmutterschaft hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Grundsätzlich hält sie eine Legalisierung von Eizellabgaben für zulässig, bei der Frage nach einer Legalisierung der Leihmutterschaft sind die Expert*innen zurückhaltender. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands:

Der LSVD fordert seit langem eine Überprüfung der geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft. Mit Bezug auf die Eizellabgabe muss die Legislative nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen und einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, der die reproduktive Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der abgebenden Personen sowie die Rechte der betroffenen Kinder sicherstellt.

Aktuell reisen viele queere Paare ins Ausland, um einander zur eigenen Familiengründung eine Eizelle zu spenden – ein in der Regel teures Unterfangen. Der LSVD spricht sich daher klar dafür aus, dass dies auch in Deutschland möglich sein muss. Das Risiko von Ausbeutung ist hier als gering einzuschätzen. Das gleiche gilt für jene Fälle, in denen Eizellen gespendet werden, die im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung entstanden und überzählig sind.  Auch hier spricht sich der LSVD für eine Legalisierung der Spende in Deutschland aus.

Zugleich herrschen in den Strukturen des globalen Reproduktionsmarktes jedoch häufig starke Machtunterschiede zwischen den Eizellen abgebenden und den sie empfangenden Personen. Die Abgabe von Eizellen berührt nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern angesichts der Weitergabe genetischer Zellen auch das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Eine gesetzliche Grundlage muss Selbstbestimmung und Schutz gewährleisten. Dazu gehört für alle Szenarien die Finanzierung umfassender medizinischer und rechtlicher Aufklärung und Beratung aller Beteiligten (auch der Wunscheltern etwa im Hinblick auf Aufklärung ihrer eigenen Kinder). Zusätzlich ist ebenfalls eine hinreichende Dokumentation notwendig. Diese Standards müssen auch dann sichergestellt werden, wenn Kliniken in Deutschland auf Eizellen aus dem EU-Ausland zurückgreifen.

Leihmutterschaft kann insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen, gleichzeitig herrschen auch hier oft starke Machtgefälle. Der LSVD spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln. Als Menschenrechtsverband stellt der LSVD dabei hohe Anforderungen an Aufklärung, Beratung und Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen austragender Person und Wunscheltern, sollte eine Legalisierung von Leihmutterschaft politisch diskutiert werden.

Dabei darf die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Leistungen keine Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung queerer Familien sein. Queere Familiengründungen sind vielfältig; in vielen Fällen ist keine medizinische Assistenz notwendig. Wichtig ist, dass der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und eine etwaige finanzielle Förderung diskriminierungsfrei unabhängig von Geschlecht, Familienstand oder Sexualität der Personen sichergestellt wird. Queere Familien müssen jedoch auch dann rechtlich anerkannt werden, wenn sie privat entstanden sind. Der LSVD setzt sich daher seit vielen Jahren für die Implementierung von Elternschaftsvereinbarungen und die Anerkennung von freiwillig gewählten Mehrelternschaften ein.

Hintergrund:

Reziproke Eizellspenden sowie die Inanspruchnahme von Eizellen Dritter oder sogenannter Leihmutterschaft können ein Weg zu queeren Familiengründungen sein.

Die Durchführung von Eizellspenden und Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 strafrechtlich verboten. Das für die Verbote maßgebliche Argument, eine „gespaltene Mutterschaft“ schade dem Kindeswohl, ist wissenschaftlich nicht haltbar und angesichts der Akzeptanz von Samenspenden abzulehnen. Zugleich wirft insbesondere die Leihmutterschaft in einem globalen Reproduktionsmarkt wesentliche rechtliche und ethische Fragen auf.

Weiterlesen:

 

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 15.04.2024

Würde der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt, wäre endlich die Stigmatisierung ungewollt Schwangerer beendet.

Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Selbstbestimmung von Schwangeren bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vorgestellten Empfehlungen der “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Durch eine rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung, wie von der Kommission alternativ zur Beratungspflicht empfohlen, würde endlich die unsägliche Stigmatisierung beendet, denen ungewollt Schwangere bisher ausgesetzt sind. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Kommission schnellstmöglich umzusetzen.

“Die Autonomie der Schwangeren und der Schutz des ungeborenen Lebens können nicht mit den Mitteln des Strafrechts verwirklicht werden. Statt Schwangere in schwieriger Lebenslage zu kriminalisieren und durch die Androhung von Strafen zusätzlich unter Druck zu setzen, braucht es Zugang zu Informationen, Hilfe und Unterstützung. Keine Schwangere darf allein gelassen werden und es muss Schluss sein mit Stigmatisierung. Der Schwangerschaftsabbruch muss enttabuisiert werden, um den Weg frei zu machen zu aufgeklärten, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Entscheidungen, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schwangeren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. 

Die Forderung der Kommission nach einem flächendeckenden, niedrigschwelligen, barrierefreien und vielsprachigen Beratungsangebot, das kostenfrei und im Wege eines Rechtsanspruches zur Verfügung steht, sei unbedingt zu unterstützen. Auch die Stärkung von Präventionsmaßnahmen wie u.a. der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen im Transferleistungsbezug und mit geringem Einkommen ist eine langjährige Forderung des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen. Darüber hinaus fordert der Verband die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche.

Der Verband spricht sich dafür aus, dass der §218 gestrichen und der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit im Zusammenhang stehenden Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person dagegen muss nach Ansicht des Paritätischen Straftatbestand bleiben und hier der Strafrahmen vom Vergehen zum Verbrechen verschärft werden. “Für den Verband ist es Haltung und Auftrag zugleich, dass das historische Erbe Deutschlands vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der u.a. Zwangsabtreibungen und -sterilisationen legitimiert wurden, nicht vergessen werden darf. (…) Das damit verbundene Unrecht darf sich niemals wiederholen”, heißt es in der verbandlichen Positionierung zum Thema.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.04.2024

Unsere Verbände und Organisationen begrüßen den Bericht der AG 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Wir wenden uns heute an die Bundesregierung und fordern jetzt zügig eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Einklang mit Grundgesetz und internationalen Menschenrechten und Gesundheitsrichtlinien.

Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungslage und -qualität vielenorts und die Erfahrungen vieler ungewollt schwangerer Menschen problematisch sind. Der Kommissionsbericht zeigt vom geltenden Gesetz geschaffene Probleme auf und bietet Lösungsansätze an.

Auf dieser Grundlage muss die Regierung notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen.

Amnesty International Deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

AWO Bundesverband

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Deutscher Juristinnenbund

Doctors for Choice Germany

Evangelische Frauen in Deutschland

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

GEW Berlin

Medical Students for Choice

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

pro familia Bundesverband

TERRE DES FEMMES

UN Women

Verein demokratischer Ärzt*innen

Women in Exile

Zentralrat der Konfessionsfreien

Zitate und Stellungnahmen

Amnesty International

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin: „Schwangerschaftsabbrüche müssen vollständig entkriminalisiert werden. Das erfordern menschenrechtliche Standards und die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation. Und auch die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt müssen Regierung und Parlament endlich handeln!“

https://www.amnesty.de/deutschland-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-entkriminalisieren-forschungsprojekt-elsa
https://www.amnesty.de/schwangerschaftsabbruch-deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2024/04/15/pressemitteilung-zur-veroeffentlichung-des-berichts-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-ag-1/

AWO Bundesverband

https://awo.org/weg-mit-paragraf-218-stgb-awo-fordert-legalisierung-von-schwangerschaftsabbruechen

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Dr. Ines Scheibe, Mitbegründerin: „Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich keine Straftat mehr sein, sondern ein Recht von ungewollt Schwangeren. Das ist möglich und dringend notwendig, wie die Expert*innen und die Ergebnisse der ELSA – Studie deutlich zeigen. Jetzt erwarten wir rasches Regierungshandeln.“

https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/19064/pressemitteilung-buendnis-fuer-sexuelle-selbstbestimmung-begruesst-erste-ergebnisse-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzung/

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

https://dgpfg.de/wp-content/uploads/2024/04/Pressemitteilung-zu-den-Empfehlungen-der-Expertinnenkommission-zur-Neuregelung-des-Paragraph-218-StGB-download.pdf

Deutscher Juristinnenbund

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-26

Doctors for Choice

https://doctorsforchoice.de/2024/04/ergebnisse-der-kommission-als-handlungsauftrag-an-regierung/

Evangelische Frauen in Deutschland

Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende des Präsidiums: „Die Empfehlungen der Kommission werden der Tatsache gerecht, dass das aktuelle Strafrecht im Rahmen des §218 keine angemessene Lösung für die Verhinderung von Abtreibungen darstellt. Ein kostenloser und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln sowie umfassende Beratungsdienste sind deutlich wirksamere Ansätze.“

https://evangelischefrauen-deutschland.de/pressemitteilung-16-april-2024-evangelische-frauen-in-deutschland-fordern-umfassende-unterstuetzung-fuer-reproduktive-freiheit/

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

Taleo Stüwe, Assistenzarzt im medizinischen Fachteam: „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist längst überfällig. Die Bundesregierung hat die Chance, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und ihren gesetzgeberischen Spielraum zu nutzen. Für eine gute, bedarfsorientierte Versorgung ungewollt schwangerer Personen brauchen wir eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs – ohne Stigmatisierung und Pflichtberatung, mit Kostenübernahme und flächendeckenden Angeboten.“

https://www.fpz-berlin.de

GEW Berlin

https://www.gew-berlin.de

Medical Students for Choice

„Die gesellschaftliche Tabuisierung und rechtliche Kriminalisierung steht einer würdigen und gesundheitsfördernden Versorgung von ungewollt Schwangeren seit Jahren im Weg. Wir benötigen kompetente Ärzt*innen und einen legalen Schwangerschaftsabbruch mit niederschwelligem Zugang, um sichere Schwangerschaftsabbrüche und reproduktive Gesundheit zu wahren.“

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

www.nationales-netzwerk-frauengesundheit.de/downloads/NNW_Stellungnahme_AG1_Kommission_final.pdf

pro familia Bundesverband

Monika Börding, Vorsitzende: „Es gab nie einen guten Kompromiss zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Denn er hat zu schwierigen Erfahrungen und einer schlechten Versorgungslage geführt, die die ELSA-Studie jetzt bestätigt hat. Mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann die Regierung endlich gute Rahmenbedingungen für eine gute Gesundheitsversorgung schaffen. Dazu gehört, Schwangeren einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung geben, und zwar zu allen Fragen zu Sexualität und Fortpflanzung.“

https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/pressemitteilungen/pm_empfehlungen_der_Kommission_zur_Schwangerschaftsabbruchregelung_2024-4-9.pdf

TERRE DES FEMMES

Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate: „Es ist lange überfällig, dass der frauenfeindliche §218 gestrichen wird. Dafür kämpfen TERRE DES FEMMES und viele andere seit Jahrzehnten. Jede Frau muss frei entscheiden können, ob, wann und mit welcher Methode sie einen Abbruch durchführen möchte. Dafür braucht es jetzt einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Schwangerschaftsabbrüche legalisiert. Der im Kommissionsbericht vorgestellte Gestaltungsspielraum ist dabei nicht nur vollständig auszuschöpfen, sondern es muss darüber hinausgegangen und die aktuelle WHO Richtline umgesetzt werden!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DD824EA758A0E0637E695E860EEF/current/document/Terre_Des_Femmes_Stellungnahme.pdf

UN Women

Elke Ferner, Vorsitzende: „Schwangere, die sich zu einem Abbruch entschließen und Arzt*innen, die ihnen helfen, dürfen nicht länger mit dem Strafrecht bedroht werden. Eine Entkriminalisierung ist möglich und muss noch in dieser Wahlperiode erfolgen!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DE60E7185ACEE0637E695E86C4DF/current/document/UN_Women_Stellungnahme.pdf

Verein demokratischer Ärzt*innen

Elisabeth Furian, Mitglied des erweiterten Vorstands: „Unser Platz als Ärzt*innen ist an der Seite der ungewollt schwangeren Person. Leider wird das Thema Schwangerschaftsabbruch jedoch in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ausgespart. Die fehlende Ausbildung ist eine der Ursachen für die ungenügenden Versorgungsstrukturen. Deshalb fordern wir: Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch und rein in die Lehre!“

https://www.vdaeae.de/2024/04/12/pm-vom-12-4-2024-legal-einfach-fair-fuer-eine-entkriminalisierung-des-schwangerschaftsabbruchs/

Women in Exile

“We believe women should be given the choice of making a decision on whether they want kids or not.”

Zentralrat der Konfessionsfreien

„Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die Empfehlung der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren. Das Selbstbestimmungsrecht aller ungewollt schwangeren Frauen wird nur durch eine weltanschaulich neutrale Regelung sichergestellt.“

https://konfessionsfrei.de

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.04.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet Daimagüler, haben zum Internationalen Tag der Roma am 8. April auf die Situation der in Deutschland lebenden Roma aufmerksam gemacht. Mit einem Empfang zum Welt-Roma-Tag setzten sie dabei ein Zeichen für Vielfalt und Zugehörigkeit der Sinti und Roma.

Bundesministerin Lisa Paus: „Zum Welt-Roma-Tag rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht weg zu schauen bei antiziganistischen Vorfällen im Alltag. Ich bin dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Dr. Mehmet Daimagüler sehr dankbar für die wichtige Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz gegen Antiziganismus und Rassismus. Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen ist und bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Antiziganismus hat keinen Platz in Deutschland.“

Dr. Mehmet Daimagüler, Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung: „Der 8. April würdigt die historischen Verdienste der Bürgerrechtsbewegung sowie das Leben und die Vielfalt der Communitys. Aber es erinnert uns auch daran, dass noch viel zu tun ist.“

Dr. Daimagüler nannte als wichtigste bevorstehende Aufgabe seines Amtes die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an den Sinti und Roma in der Nachkriegszeit.

Der Aktivist und Autor Gianni Jovanovic führte als Moderator durch das Programm zum Internationalen Tag der Roma im BMFSFJ, bei dem auch der Jugendclub des „Romplay Theaters“ aus Hamburg eine Szene spielte. Vor den zahlreichen Gästen, darunter Mitglieder von Selbstorganisationen von Sinti und Roma, erinnerte Ministerin Lisa Paus daran, dass der Welt-Roma-Tag auf den Jahrestag des ersten Welt-Roma-Kongresses 1971 in London zurückgeht – einem Meilenstein der Selbstorganisation und der Bürgerrechtsbewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2024

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben heute einen „Letter of Intent“ zum weiteren gemeinsamen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Der Letter of Intent würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem Letter of Intent, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel.“

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder stellen im Letter of Intent klar, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem auskömmlichen und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften umsetzbar sind.

Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 traten der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess ein. Vertreterinnen und Vertreter des BMFSFJ und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Die Arbeitsgruppe wurde zudem durch einen Expertendialog aus Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet.

Mit dem Letter of Intent wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der Arbeitsgruppe Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen „Verbesserung der Betreuungsrelation“, „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“, „Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote“ sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte beleuchtet, wie zum Beispiel der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, die mögliche rechtliche Ausgestaltung oder Vorschläge für ein zeitlich gestuftes Vorgehen.

Langjähriger Qualitätsprozess von Bund und Ländern
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln.

Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde.
Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Letter of Intent

Bericht AG Frühe Bildung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2024

Zu den Ergebnissen der ELSA-Studie zur Versorgungslage ungewollt Schwangerer erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Die Ergebnisse der ELSA-Studie enthalten wichtige Hinweise für den Weg zu einer besseren Versorgung ungewollt Schwangerer.

Die Bundesländer haben die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Was das genau bedeutet, ist allerdings bisher nicht gesetzlich klar definiert. Das erschwert Einschätzungen zur Versorgungslage.

Durch die wissenschaftliche Befragung von Betroffenen können wir nun die Versorgungssituation besser einschätzen. Es wird deutlich, dass eine angemessene Erreichbarkeit von Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs nicht flächendeckend gegeben ist. Insbesondere in den südlichen und westlichen Bundesländern bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Eine ungewollte Schwangerschaft ist immer auch eine belastende Situation. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass Versorgungsbarrieren und Stigmatisierungen einen Einfluss auf die psychische Lage von ungewollt schwangeren Frauen haben.

Wir wollen, dass Frauen in dieser schwierigen Entscheidung die bestmögliche Unterstützung und medizinische Versorgung erhalten. Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben. Die Ergebnisse der Studie zeigen uns deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Es ist unsere Aufgabe Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen, egal wie sie sich entscheiden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2024

Zum Beschluss der Reform des Namensrechts erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir um, was wir als FDP-Fraktion bereits in den vergangenen Jahren aus der Opposition heraus angestoßen haben: Eine gezielte Liberalisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts, die neue Freiheiten bringt, ohne das Namensrecht dabei beliebig zu machen. Der Name hat nicht nur Identifikations- und Zuordnungsfunktionen, sondern ist Teil der eigenen Identität und Ausdruck persönlicher Individualität. Dem trägt die heute verabschiedete Namensrechtsreform Rechnung. Sie ermöglicht außerdem, flexibler auf sich ändernde Lebenssituationen zu reagieren. Mit der Reform besteht künftig etwa die Möglichkeit von Doppelnamen für beide Ehepartner sowie für Kinder. Auch die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten und die Situation von Stiefkindern, Scheidungskindern und Adoptierten finden besser Berücksichtigung. Damit reagieren wir auf die Bedürfnisse vieler Menschen in unserem Land und machen einen großen Schritt zu mehr individueller Freiheit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Montag, 22. April 2024 , 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
BT-Drucksache 20/10387

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/998002-998002

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.04.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anvisierte Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Eine Petition, die sich gegen eine solche Absenkung ausspricht, fand bei der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, die vorsieht, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ votiert.

In der aus dem Januar 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 144196) heißt es, mit Blick auf die Ereignisse in Berlin-Neukölln an Silvester 2022 könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, um eine verantwortliche Wahlentscheidung treffen zu können. Die Gefahr der Verbreitung durch sich explizit auf diese Wähler einstellende neue Parteien mit demokratiezersetzenden Narrativen sei zudem zu groß, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem darauf, dass das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bereits auf 16 Jahre gesenkt worden sei. Hintergrund der entsprechenden Entscheidung des Bundestages im Jahr 2022 sei gewesen, „dass das frühere aktive Wahlalter von 18 Jahren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen hat, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Zudem habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum EP auf die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern gestützt.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprechen aus Sicht der Ausschussmehrheit im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie für die bereits vollzogene Absenkung des Wahlalters auf europäischer Ebene. Auch auf nationaler Ebene sollten 16-jährige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Zudem gelte auch hier, dass gerade die junge Generation durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der Regulierung des Internets, in besonderer Weise betroffen sein werde.

Der Ausschuss hebt außerdem hervor, dass auch die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen habe, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken.

Was den Einwand des Petenten angeht, es könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, und die Gefahren der Beeinflussung durch demokratiezersetzende Narrative zu groß seien, so widersprächen dem sowohl empirische Befunde als auch rechtliche Wertungen, heißt es in der Vorlage. Die kognitive Entwicklungsforschung zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfinde, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit an, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. „Wenn dies für 14-Jährige gilt, dann muss es für 16-Jährige erst recht gelten“, urteilt der Petitionsausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 10.04.2024

Die Höhe von Sozialleistungen ist nicht entscheidend für Migrationsbewegungen. Das betonte in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen. Mehrere Wissenschaftlerinnen wiesen in der Anhörung darauf hin, dass die These von dem einen entscheidenden Pull-Faktor für Migration schon seit Jahrzehnten als wissenschaftlich überholt gilt. Entscheidender seien die Community vor Ort, Arbeitsperspektiven und die demokratische Verfasstheit des Ziellandes.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9740) unter anderem eine Absenkung der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und eine Bezahlkarte für Asylsuchende. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4051), dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem AsylbLG anstatt Bürgergeld erhalten.

Noa Kerstin Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), kritisierte die These von den Pull-Faktoren als „bestenfalls unvollständig“. Aktuelle Studien würden die Evidenz sogenannter Wohlfahrtsmagneten eindeutig widerlegen, sagte sie. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wies Vera Egenberger darauf hin, dass die Ablehnung von Migration selten auf Fakten basiere. Auch sie bekräftigte, eine Absenkung von Leistungen werde Migration nicht reduzieren, denn die primären Gründe dafür seien andere, wie zum Beispiel Kriegs- und Krisensituationen oder Klimakatastrophen. Hier müsse man ansetzen, wolle man Wanderungsbewegungen stoppen, betonte Egenberger. Den Ruf nach Sachleistungen kritisierte Katharina Voss von der Diakonie Deutschland als „Ladenhüter“, denn die Debatte sei eigentlich längst abgeschlossen. Die Praxis in den Kommunen hätte gezeigt: „Es ist personalintensiv, teuer und unpraktisch und geht für die Betroffenen oft am Bedarf vorbei.“ Demgegenüber böte ein Bezahlkarte Vereinfachungen, wenn sie diskriminierungsfrei ausgestaltet werde. Dies sei aber derzeit mit der willkürlichen Festlegung auf einen verfügbaren Betrag von zum Beispiel 50 Euro, über den die Asylsuchenden frei verfügen können sollen, nicht der Fall.

Zustimmend zur Bezahlkarte äußerte sich dagegen Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag: „Wir machen damit gute Erfahrungen.“ Die Betroffenen könnten überall damit einkaufen, sogar online, aber es sei natürlich abhängig vom Betrag, der auf der Karte verfügbar ist, ergänzte sie. Daniel Thym, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz, bezeichnete Sozialleistungen als den „nicht relevantesten Faktor“ für Migrationsströme, gleichwohl könnte deren Absenkung einen „symbolisch sichtbaren Effekt“ haben. Er äußerte sich darüber hinaus zustimmend zu der Forderung der Unionsfraktion nach einer Absenkung von Leistungen für ausreisepflichtige Menschen und nach schnelleren Sanktionsverfahren im AsylbLG. Derzeit seien Sanktionen in der Praxis kaum relevant, weil die Verfahren viel zu kompliziert seien, sagte Thym.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 08.04.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10674) zur Wohnungslosigkeit in Deutschland gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche präventiven Maßnahmen bestehen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und welche Maßnahmen es gibt, um bestehende Wohnungslosigkeit in Kontexten wie Überschuldung, Arbeitsplatzverlust und Scheidung zu bekämpfen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, was die Bundesregierung unternimmt, um Staaten „dazu zu bewegen, damit sie sich um ihre Wohnungslosen“ aus dem EU-Ausland und dem Nicht-EU-Ausland kümmern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 24.03.2024

Das durchschnittliche Alter von Vätern bei der Geburt eines Kindes ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen: Lag es 1991 noch bei 31,0 Jahren, waren Väter 2022 bei der Geburt ihrer Kinder im Schnitt 34,7 Jahre alt. Dieser Trend ist weltweit in vielen Ländern zu beobachten. Er wird von Teilen der Wissenschaft mit Sorge gesehen, da Kinder älterer Väter ein höheres biologisches Risiko haben, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein. Eine neue Studie von Forschern des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und der Universität Oldenburg in der Fachzeitschrift „Human Reproduction“ zeigt nun erstmals auf, dass das heute verzeichnete Alter der Väter bei Geburt im historischen Vergleich nicht ungewöhnlich ist.

Bei allen Ländern, für die Daten über die letzten 100 Jahre vorliegen, zeigt sich ein ähnliches Bild: Trotz hoher Anstiege in den letzten Jahrzehnten liegt das heutige Durchschnittsalter der Väter bei Geburt von Kindern unter oder nur leicht über den zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzeichneten Werten. So waren etwa in Frankreich um 1900 die Väter bei Geburt im Durchschnitt 34 Jahre alt, was dem heutigen Niveau entspricht. Bis in die 1970er Jahre ging das Durchschnittsalter dann stark zurück und lag Anfang der 1970er um die 30 Jahre, bevor es ab 1980 wieder anstieg. Ähnliche Verläufe zeigen sich für Schweden, die USA, Japan und eine Reihe weiterer Länder. Für Deutschland sind Aussagen zu Langzeitentwicklungen nicht möglich, da Daten zum Alter der Väter bei Geburt ihrer Kinder erst seit 1991 durchgängig vorliegen.

Langfristig betrachtet sind niedrige Geburtsalter ungewöhnlich

„Unsere Analysen vermitteln den Eindruck, dass eher die niedrigen Werte in den 1960er und 1970er Jahren ungewöhnlich waren“, erklärt Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. Die hohen Alter zu Beginn des 20. Jahrhunderts erklären sich dadurch, dass die Familiengründung aus wirtschaftlichen Gründen relativ spät erfolgte. Damals gab es auch noch viele kinderreiche Familien, bei welchen die letzten Kinder in einem relativ hohen Alter geboren wurden.  Dies änderte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als viele Gesellschaften sehr industriell geprägt waren. Damals konnten Erwerbstätige früh im Arbeitsleben höhere Einkommen erzielen, was für eine frühzeitige Familiengründung förderlich war. Gleichzeitig sank der Anteil kinderreicher Familien, so dass viele Eltern ihre Familienplanung früh abschlossen.  Der für das Einkommen sorgende Ehemann und die sich um Haushalt und Kinder kümmernde Ehefrau waren das stark verbreitete Rollenbild dieser Zeit. Dies änderte sich ab den 1970er Jahren. Im Zuge des Übergangs von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft entstanden neue attraktive Karrieremöglichkeiten für Frauen. In dieser Zeit begannen sich auch die Rollenverständnisse von Frauen und von Männern zu ändern. Zusätzlich führten höhere Anforderungen an die berufliche Qualifikation und bessere Bildungsangebote zu längeren Ausbildungszeiten bei Männern und Frauen. Diese Entwicklungen trugen neben anderen Einflussfaktoren letztlich zu einem steigenden Geburtsalter bei.

Einen älteren Vater zu haben kann auch von Vorteil sein

Ob der Anstieg des Alters von Vätern bei der Geburt von Kindern tatsächlich Anlass zu Besorgnis ist, hängt von verschiedenen zum Teil noch wenig erforschten Faktoren ab. Während die mit dem Geburtsalter steigenden biologischen Gesundheitsrisiken für das Kind gut belegt sind, kann es auch von Vorteil sein, einen älteren Vater zu haben. Da ältere Väter in der Regel bereits mehr im Arbeitsmarkt etabliert sind, können sie ihren Kindern potenziell einen finanziell besser abgesicherten Start ins Leben ermöglichen. Außerdem gilt es die gestiegene Lebenserwartung und die Folgen des Fortschritts in der Medizin zu berücksichtigen: Ein heute 35 Jahre alter Mann ist im Durchschnitt gesünder als ein 35 Jahre alter Mann vor 50 Jahren. Durch den medizinischen Fortschritt werden zudem gesundheitliche Folgen abgemildert, die eine späte Vaterschaft für das Kind hat. „Wenn die bestehenden Forschungslücken weiter gefüllt sind, ist eine noch bessere Einschätzung der Vor- und Nachteile möglich“, meint Klüsener. „Die aktuellen oft als drastisch hoch bezeichneten Durchschnittsalter sind jedenfalls weder neu noch ungewöhnlich.“

Die gesamte Publikation finden Sie hier:

https://doi.org/10.1093/humrep/deae067

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 09.04.2024

Nach knapp vier Jahren Krisensituation sind Erfahrungen und Stimmungen unter den Erwerbspersonen in Deutschland stark gemischt, zeigt die aktuelle Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2023: Mehr als ein Viertel der befragten Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden berichtete von starken finanziellen Belastungen. 60 Prozent aller Befragten äußerten geringes oder gar kein Vertrauen in die Bundesregierung. Bei einer relevanten Gruppe besteht ein erheblicher Zuspruch zu antidemokratischen Kräften. Andererseits zeigten sich aber auch Stabilisierungstendenzen beim Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen und oft eine etwas günstigere Einschätzung der eigenen Gesamtsituation als während der Corona-Krise und kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine.

Der vertiefte Blick auf in der Befragung geäußerte negative Weltsichten zeigt, dass sie sich bei einem Teil der Befragten zu verfestigen und ein Stück weit zu verselbständigen scheinen. Das ergibt sich beim Vergleich von Personen in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage, differenziert nach politischen Präferenzen: Während AfD-Wähler*innen eine besonders ausgeprägte Verunsicherung und starke Sorgen zu Protokoll geben, äußern sich Wähler*innen anderer Parteien auch bei ähnlicher finanzieller Situation im Mittel deutlich seltener besorgt. Sehr groß sind auch die Unterschiede bei der Haltung zu Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg geflohen sind: Im November 2023 gaben beispielsweise lediglich 42 Prozent der Befragten mit Präferenz für die AfD an, das Schicksal der Geflüchteten bewege sie. Unter den Befragten, die andere Parteien wählen wollen, äußerten hingegen 79 Prozent Mitgefühl.

„Die aktuelle Erhebung der Erwerbspersonenbefragung zeigt eine von multiplen Krisen verunsicherte, aber nicht erschütterte Gesellschaft“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung das Bild zusammen. Die Soziologin wertet die Wiederholungsbefragung, die sich seit Frühjahr 2020 im Abstand von vier bis sechs Monaten an dasselbe Panel aus aktuell rund 5.200 Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden richtet, zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Es gelingt der AfD, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken

Die beobachtete Verunsicherung resultiere aus den großen finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation 2022/2023, die vor allem die unteren Einkommensgruppen stark getroffen haben – auch wenn die Teuerungsrate mittlerweile deutlich gesunken ist, analysiert Kohlrausch. Aus diesen Belastungen und den Sorgen, die damit einhergehen, speise sich auch zu einem beträchtlichen Teil das nur noch geringe Vertrauen in die Bundesregierung und die Zustimmung zur AfD, die unter Erwerbspersonen zwischen den Befragungswellen im Juli und November 2023 erneut gestiegen war (Details und Zahlen zu allen Befunden unten). Mögliche Veränderungen, die sich mit den Berichten des Recherche-Netzwerks Correctiv und den großen Demonstrationen zum Schutz der Demokratie ab Januar 2024 ergeben haben, sind in den Daten nicht erfasst.

Gleichzeitig sei es sehr wichtig, jenseits dieser generellen Zusammenhänge auf signifikante Unterschiede individueller Krisenreaktionen zu schauen, betont WSI-Experte Andreas Hövermann: „Unabhängig von ihrer tatsächlichen finanziellen Situation fühlen sich AfD-Wähler*innen durch die aktuellen Krisen stärker betroffen und verunsichert als die Wähler*innen anderer Parteien. Ganz offensichtlich gelingt es der AfD besonders gut, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken. Dies ist ein beunruhigender Befund, weil ein derartiges Erstarken anti-demokratischer Kräfte eine ernsthafte Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaftsordnung darstellt.“

Debatten um Rückzug des Staates, etwa im Sozialen, sind kontraproduktiv

Gleichwohl zeige sich in den Befragungsergebnissen aber auch, dass sich das Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen bei vielen Menschen stabilisiert hat, ebenso wie der Sorgenhaushalt – auch wenn die Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation bei einem Viertel der Befragten weiter hoch sind. „Auch in turbulenten Zeiten sollte man also nicht aus den Augen verlieren, dass die Gesellschaft über Ressourcen verfügt, die sie stabilisieren. Es gilt, diese Ressourcen zu stärken und destabilisierenden Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, insbesondere der starken Belastung der unteren Einkommensgruppen, die trotz sinkender Inflation nachwirkt“, sagt Kohlrausch. „Dafür ist es auch notwendig, dass deutlich wird, dass die Krisen durch staatliches Handeln gestaltbar sind. Debatten um einen Rückzug des Staates, zum Beispiel in der Sozialpolitik, sind hier kontraproduktiv.“  

Details und Zahlen zu den Befunden
(siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten)

Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) mit niedrigen Haushaltseinkommen berichtete im November 2023 von starken oder äußerst starken finanziellen Belastungen. Der Wert ist gegenüber der vorherigen Befragungswelle von Juli 2023 um 5 Prozentpunkte angestiegen. Auch in mittleren und höheren Einkommensgruppen hat die finanzielle Belastung bis zum Jahresende 2023 zugenommen – allerdings auf niedrigerem Niveau, insbesondere bei Befragten mit hohen Einkommen (Anstieg von 11 auf 14 Prozent; Abbildung 1 in der pdf-Version). Generell fühlen sich Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen derzeit stärker von Krisen betroffen.

Befragte, die der AfD zuneigen, konstatieren weitaus häufiger als Wähler*innen anderer Parteien, sie selbst und Deutschland insgesamt seien stark von den Krisen der letzten Jahre betroffen. AfD-Wähler*innen fühlen sich auch besonders häufig unsicher. Die Differenz bei den verschiedenen Fragestellungen liegt bei 25 bis 30 Prozentpunkten (Abbildung 2).

Dass Befragte mit Tendenz zur Wahl der AfD bei wahrgenommener Krisenbetroffenheit und Verunsicherung weit vorne liegen, hängt auch damit zusammen, dass Personen mit niedrigeren Einkommen generell überdurchschnittlich oft AfD wählen. Allerdings erklärt das nur einen Teil der Differenz, wie die verfeinerte Auswertung in unterschiedlichen Einkommensgruppen deutlich macht: Auch bei vergleichbaren Einkommen sehen sich AfD-Wählende viel häufiger durch die Krisen betroffen und sind öfter verunsichert als Wählende anderer Parteien (Abbildung 3). „Die Unterschiede sind auch bei ähnlichem Einkommen nicht nur statistisch signifikant, sondern teilweise geradezu enorm. Die von der AfD verbreiteten Untergangsszenarien verfangen beim Personenkreis, der AfD wählen will, offenbar nicht nur besonders gut, sie zeigen auch ihre Wirkung und verstärken die Verunsicherung in ihrer Wählerschaft“, sagt Forscher Hövermann. Der gleiche Trend zeigt sich auch, wenn verglichen wird, ob Wählende über finanzielle Rücklagen verfügen oder nicht.

Gleichzeitig zeichnet sich in Bezug auf das Vertrauen in wichtige staatliche und gesellschaftliche Institutionen im Gesamtsample eher eine Stabilisierung ab. Nachdem das Vertrauen gegenüber fast allen Institutionen unmittelbar nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine zurückgegangen war, hat es sich anderthalb Jahre später, im November 2023, stabilisiert. Lediglich das Vertrauen in die Bundesregierung befindet sich mit 11 Prozent aller Befragten, die ein großes, beziehungsweise sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung haben, auf dem niedrigsten Stand, der im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung bisher gemessen wurde. 60 Prozent äußerten im November 2023 wenig oder kein Vertrauen zur Regierung, der bislang höchste Wert (Abbildung 4 in der pdf-Version).

Anhänger*innen der AfD zeichnen sich generell durch ein stark unterdurchschnittliches Institutionenvertrauen aus. Das gilt auf unterschiedlichem Niveau, für Polizei, Justiz oder Bundeswehr ebenso wie für Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände. Extrem niedrig sind die Werte beim Vertrauen zu öffentlich-rechtlichen Medien und zur Bundesregierung – nur 4 bzw. 1 Prozent der AfD-Wähler*innen äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen. Dagegen ist das Vertrauen in die präferierte Partei bei AfD-Wähler*innen überdurchschnittlich: 51 Prozent äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen in die AfD – Unter Wählenden anderer Parteien sind es im Durchschnitt 41 Prozent, die ein solch großes Vertrauen in die Partei äußern, der sie ihre Stimme geben. „Hier zeigt sich die Abwendung und ausgeprägte Entfremdung vieler AfD-Anhänger*innen von zentralen demokratischen Institutionen, während die AfD von ihnen als einzige Institution mehrheitlich Vertrauen zugesprochen bekommt. Daran lässt sich zum einen die erhebliche Unzufriedenheit von AfD-Anhänger*innen ablesen. Zum anderen wird aber auch ersichtlich, wie erfolgreich die AfD bei ihren Wählenden darin ist, das Bild eines chaotischen und versagenden Systems zu zeichnen und sich selbst als einzigen Heilsbringer zu positionieren“, sagt WSI-Experte Hövermann.

Schaut man wieder auf alle Befragten, scheinen sich die Erwerbspersonen in Deutschland in mehreren wichtigen Kategorien jenseits der finanziellen Situation tendenziell eher weniger belastet zu fühlen als während der akuten Corona-Krise und im ersten Jahr des Ukraine-Kriegs. Das gilt für die familiäre Situation und für die Arbeitssituation. Die wahrgenommenen Belastungen im Hinblick auf die Gesamtsituation sind zuletzt zwar wieder leicht gestiegen, liegen aber ebenfalls deutlich unter dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022 (Abbildung 5).

Weniger uneinheitlich ist die Entwicklung bei den Sorgen, die sich die Befragten machen. Sorgen um die Preisentwicklung liegen weiterhin auf hohem Niveau und die Besorgnis um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung steigt wieder. Gesellschaftsbezogene Sorgen, beispielsweise zum Zusammenhalt im Land oder zur sozialen Ungleichheit, nahmen bis Ende 2023 weiter zu, sodass zuletzt rund die Hälfte der Befragten hier große Sorgen äußert (Abbildung 6). Die Anstiege der letzten Jahre bei diesen Sorgen gehen auf weite Teile der Gesellschaft zurück und sind somit nicht auf einzelne gesellschaftliche Gruppen begrenzt – ebenfalls ein Anzeichen für eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft.​

Die Einstellungen zu Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind zwischen Kriegsbeginn und November 2023 deutlich kritischer geworden. So waren zuletzt unter allen befragten Erwerbspersonen 68 Prozent der Meinung, Deutschland könne nicht noch mehr Geflüchtete aufnehmen – 30 Prozentpunkte mehr als kurz nach dem russischen Überfall. Nachdem direkt nach Kriegsbeginn noch zwei von drei Befragten optimistisch waren, dass Deutschland die Integration der Geflüchteten gelänge, geben dies zuletzt nur noch 40 Prozent an (Abbildung 7/1).

Bei allen abgefragten Items sind Wähler*innen der AfD geflüchteten Ukrainer*innen gegenüber weitaus ablehnender eingestellt als Wähler*innen anderer Parteien (Abbildung 7/2). Unter ihnen fordern vier von fünf, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland „erstmal hintenanstellen sollten“ und über 90 Prozent finden, dass Deutschland keine weiteren Geflüchteten mehr aufnehmen könne. „Die anhaltenden Debatten über eine härtere Gangart im Umgang mit Geflüchteten schlagen sich also zunehmend auch in Entsolidarisierungsprozessen nieder. Gleichzeitig scheint das Gefühl unter AfD-Wähler*innen, gegenüber Geflüchteten zu kurz zu kommen und Etabliertenvorrechte, im Sinne von „wir zuerst“ einzufordern, enorm Verbreitung zu finden. Insgesamt zeigt das Einstellungsmuster der AfD-Wähler*innen hier, wie sehr die Themen Geflüchtete und Integration sie emotionalisieren und mobilisieren“, fasst Andreas Hövermann die Befunde zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.04.2024

Die gedämpfte wirtschaftliche Entwicklung ist auch auf den regionalen Arbeitsmärkten spürbar. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2024 nicht mehr überall in Deutschland steigt, nimmt die Arbeitslosigkeit hingegen in allen Bundesländern zu. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

 

Die größten relativen Anstiege bei den Arbeitslosenzahlen gibt es der Prognose zufolge in Baden-Württemberg mit 6,6 Prozent, in Hamburg mit 6,1 Prozent und in Bayern mit 5,8 Prozent. Dies entspricht in Bayern und Baden-Württemberg einem Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,1 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2023, in Hamburg um 0,3 Prozentpunkte. Somit werden in Baden-Württemberg mit 4,1 Prozent und in Bayern mit 3,5 Prozent weiterhin die niedrigsten Arbeitslosenquoten erwartet. Für Hamburg zeigt sich hingegen ein anderes Bild – hier wird eine Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent erwartet. In Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 2,9 Prozent beziehungsweise mit 3,0 Prozent am geringsten aus. Die höchste Arbeitslosenquote verzeichnet Bremen mit 11,0 Prozent, gefolgt von Berlin mit 9,4 Prozent.

In Westdeutschland dürfte die Zunahme der Zahl der Arbeitslosen mit 4,4 Prozent etwas geringer ausfallen als in Ostdeutschland mit 4,9 Prozent. Für Ostdeutschland liegt dabei die Arbeitslosenquote mit 7,4 Prozent höher als für Westdeutschland mit 5,5 Prozent, was einem Anstieg von 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkten gegenüber 2023 entspricht. „Insgesamt hängen die Dynamik und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Jahr 2024 entscheidend vom Fortgang der momentan recht unsicheren Wirtschaftsentwicklungen ab“, fasst IAB-Forscher Christian Teichert zusammen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dürfte 2024 nur ein leichtes Plus verzeichnen – in Westdeutschland steigt sie um 0,8 Prozent, in Ostdeutschland um 0,3 Prozent. Am stärksten steigt die Beschäftigung in Hamburg mit 1,5 Prozent, in Berlin mit 1,2 Prozent und in Bayern mit 1,0 Prozent. Die größten Rückgänge in der Beschäftigung werden für Thüringen mit 0,4 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 0,3 Prozent erwartet.

„Chancen für die regionalen Arbeitsmärkte in Deutschland bieten sich durch sich weiter stabilisierende und wachsende Volkswirtschaften, insbesondere von China und den USA, aber auch eine Lockerung der Zinspolitik der EZB sowie eine Verbesserung der Kaufkraft“, erklärt IAB-Forscherin Anja Rossen. „Risiken hingegen ergeben sich unter anderem, falls die schwachen Entwicklungen im Bau und im Produzierenden Gewerbe weiter anhalten.“

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-08.pdf. Ein begleitendes Interview zur Regionalprognose mit IAB-Forscherin Anja Rossen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/arbeitslosigkeit-wird-2024-in-allen-bundeslaendern-ansteigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.04.2024

Die Teilnahme junger Erwachsener in der Grundsicherung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger oder einem Arbeitgeber erhöhen längerfristig im Schnitt nicht nur deren Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungswahrscheinlichkeit mit einem höheren monatlichen  Erwerbseinkommen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich im Schnitt negativ aus.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG), die einem Praktikum in einer Firma ähneln, erhöhen im Schnitt bis fünf Jahre nach Förderbeginn die Jobchancen junger Erwachsener im Alter von 20 bis 22 Jahren. Zwar nehmen die Geförderten zunächst kurzfristig insbesondere eine Beschäftigung mit geringerem monatlichen Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf. Über die Zeit erhöht sich jedoch die Wahrscheinlichkeit, einer Beschäftigung mit höherem monatlichen Erwerbseinkommen nachzugehen.

Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zielen darauf ab, Vermittlungshemmnisse zu verringern und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten zu stärken. Diese Programme verbessern im Schnitt ebenfalls die Jobchancen und die Beschäftigungsqualität, wenngleich die Wirkungen verglichen mit Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) etwas schwächer sind. Dennoch spielen sie eine wesentliche Rolle: „Sie umfassen eine Bandbreite von Aktivitäten, von der Vermittlung an private Bildungsträger für spezialisierte Trainings bis hin zu Unterstützungsleistungen bei der Jobsuche“, erklärt IAB-Forscherin Veronika Knize. Demgegenüber verringern Ein-Euro-Jobs im Schnitt die Jobchancen von jungen Erwachsenen. Zudem mindern sie längerfristig die Chancen auf eine Beschäftigung mit höherem Erwerbseinkommen.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Maßnahmen umso eher zu einer verbesserten Beschäftigungsqualität beitragen, je näher sie am ersten Arbeitsmarkt verankert sind“, fasst IAB-Forscher Markus Wolf die Ergebnisse zusammen. „Solche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können längerfristig dazu beitragen, dass häufiger Beschäftigung mit einem vergleichsweise höherem Erwerbseinkommen zustande kommt“.

Die Daten basieren auf den administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Untersucht wurde eine Bestandsstichprobe von erwerbsfähigen Beziehenden von Grundsicherungsleistungen, die zum Stichtag 31. Juli 2014 Leistungen bezogen und zwischen 20 und 22 Jahre alt waren.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-07.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.03.2024

  • 1,3 Millionen Frauen und 462 000 Männer bezogen 2023 Elterngeld; Väteranteil mit 26,2 % nahezu unverändert
  • 50 400 Personen der insgesamt 1,8 Millionen Elterngeldbeziehenden waren alleinerziehend; 97,8 % davon waren Frauen
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2023 bei Frauen mit 14,8 Monaten deutlich länger als bei Männern mit 3,7 Monaten

Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2023 Elterngeld erhalten. Das waren 79 500 oder 4,3 % weniger als im Jahr 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 20 000 oder 4,1 % auf 462 000 zurück, während die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen sogar um 59 600 oder 4,4 % auf 1,3 Millionen zurück ging.

614 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2023 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 40,9 % der berechtigten Mütter und 17,7 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 34,8 % (2022: 32,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Erstmals seit der Einführung der Statistik wurden Zahlen zu den alleinerziehenden Elterngeldbeziehenden veröffentlicht. Demnach waren im Jahr 2023 unter den 1,8 Millionen Müttern und Vätern, die Elterngeld erhalten haben, rund 50 400 Personen alleinerziehend. 49 300 oder 97,8 % davon waren Frauen.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil bleibt im Jahr 2023 nahezu unverändert bei 26,2 % (2022: 26,1 %). Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,1 % im Jahr 2023 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,4 %), Bayern (28,2 %) und Thüringen (28,1 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2023 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,4 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2023 bei 14,8 Monaten und stieg damit weiter an (2021 und 2022: 14,6 Monate, 2020: 14,5 Monate, 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Die geplanten Bezugsdauern der Väter blieben in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2022: 3,6 Monate; 2019 bis 2021: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2023 sowie für das 4. Quartal 2023 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2023 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Heute, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 25.03.2024

Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt Jugendgerechte Mobilitätspolitik appellieren anlässlich der
Verkehrsministerkonferenz am 17./18. April 2024 an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen,
künftig Jugendinteressen in der Verkehrspolitik stärker als bisher zu berücksichtigen und
Jugendliche selbst an Planung und Umsetzung zu beteiligen.
„Junge Menschen sind stärker als viele andere Altersgruppen darauf angewiesen, dass ihre
Mobilitätsbedarfe politisch mitgedacht werden. Wer Verkehrspolitik plant und umsetzt, muss
daher junge Menschen beteiligen, um nachhaltige, sichere und bezahlbare Mobilität zu
ermöglichen!“, so die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.
Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt haben Herausforderungen und Lösungsansätze für
jugendrelevante Mobilitätsthemen festgehalten. Jugendliche erwarten, dass die Mobilitätspolitik im
Einklang mit den planetaren Grenzen gestaltet wird und die deutschen Klimaziele auch im
Verkehrssektor eingehalten werden. Zudem wollen sie sicher, selbstständig und zuverlässig ihre
Wohn- und Freizeitorte erreichen – unabhängig von ihren Eltern.
Dafür braucht es einen kostengünstigen und zweckdienlichen ÖPNV ebenso wie eine gut
ausgebaute Rad- und Fußwegeinfrastruktur, klug verschränkte Mobilitätssysteme und die
Berücksichtigung der Interessen aller Jugendlicher in Stadt und Land. Unerlässlich hierfür ist die
Beteiligung junger Menschen an den Planungs- und Umsetzungsprozessen in Stadt, Land und Bund,
wenn die Weichen für die kommenden Jahrzehnte gestellt werden.
Der vollständige Appell „Jugendinteressen in der Verkehrspolitik berücksichtigen: Mobil sein und
ankommen – jetzt und in Zukunft!“ ist dem Anhang dieser Pressemitteilung beigefügt und online
verfügbar unter www.jugendgerecht-mobil.de.
Zum Start der Begleitkampagne jugendgerecht mobil findet am 10.4.um 11:00 Uhr eine digitale
Diskussionsveranstaltung statt. Programminformationen und eine Anmeldemöglichkeit finden
sich auf www.jugendgerecht.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.04.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.

 

AWO-Präsident Michael Groß kommentiert: „Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“

An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.

„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit,” so Michael Groß dazu, „Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans sind! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützig im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“

Zur Stellungnahme: https://awo.org/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.03.2024

Zum anhaltenden Streit in der Koalition über das Bürgergeld und die Kindergrundsicherung sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Donnerstag in Berlin:

„Anhaltende Verweigerungshaltung und mangelnder Kooperationswille einzelner in der Ampel dürfen am Ende des Tages nicht zum Schaden für die soziale Sicherheit aller im Land werden.

Die aktuellen Debatten über Bürgergeld und Kindergrundsicherung, mit der eigentlich die Armut bekämpft werden soll, spalten die Gesellschaft, verunsichern und vergiften das gesellschaftliche Klima. Die Menschen erwarten von ihrer Regierung zurecht anderes, nämlich dass Lösungen und Interessensausgleich gefunden werden, statt wichtige soziale Projekte zu blockieren. 

Menschen brauchen Lösungen für die harten Herausforderungen des Alltags wie gestiegene Mieten und Nebenkosten, Lebensmittel oder Energiepreise.

Sie brauchen diese Lösungen besonders, wenn sie ihren Kindern als Alleinerziehende und Alleinverdiener*innen Chancen bieten wollen, wenn sie einen niedrigen Lohn aufstocken müssen oder aber kranke Angehörige pflegen und deshalb nur stundenweise arbeiten können.

Die permanente Stimmungsmache gegen Sozialstaat, Bürgergeld und Kindergrundsicherung muss solchen Menschen wie Hohn in den Ohren klingen und ist schäbig.

Wer die Empörung von Geringverdiener*innen schürt gegen solche, die zu ihrem noch geringeren Verdienst noch Bürgergeld erhalten, der will doch nur von den eigentlichen Ungerechtigkeiten ablenken:

In den Polykrisen sind die Reichen noch reicher geworden. Trotzdem zahlen sie auf ihre Vermögen und Erbschaften immer noch keine gerechten Steuern. Trotzdem arbeiten immer noch viel zu viele Menschen ohne gute tarifgebundene Löhne.

Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf prekärer und niedrig entlohnter Arbeit beruht, dürfen nicht Profiteure solcher Debatten werden: Kein Beschäftigter hat deshalb mehr im Portemonnaie, wenn der Aufstocker eine Nullrunde beim Bürgergeld erleiden muss. 

Auch bei der Kindergrundsicherung muss sich die Koalition zusammenraufen. Noch offene Fragen müssen so geklärt werden, dass das Gesetz funktioniert. Familien mit wenig Einkommen brauchen dringend mehr Unterstützung. Es geht um nicht weniger als  die Zukunftschancen unserer Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat einen Alternativvorschlag zur geplanten Kindergrundsicherung vorgelegt. Zur geplanten Kindergrundsicherung hat der djb bereits eine Stellungnahme im September 2023 sowie eine weitere Stellungnahme im November 2023 abgegeben. Da die Kindergrundsicherung politisch nicht einigungsfähig zu sein scheint, regt der djb in der aktuellen Stellungnahme an, noch in dieser Legislaturperiode ein Kindermindestsicherungsgesetz zu verabschieden. Darüber hinaus werden weitere kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen empfohlen.

Ursula Matthiessen-Kreuder, die Präsidentin des djb, hebt hervor: „Die Existenzsicherung für Kinder muss dringend und noch in der aktuellen Legislaturperiode verbessert werden. Dazu unterbreiten wir konkrete Vorschläge, die ohne komplexe Systemumstellung jetzt umsetzbar sind.“ So fordert der djb u.a. die spürbare Erhöhung des Existenzminimums für Kinder, die dauerhafte Gewährung eines Startchancenzuschlags auch für Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und beim Kindergeld einen eigenen Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder. Maßnahmen wie die Verbesserung der Beratung für Leistungsberechtigte oder eine breite Informationskampagne sind einfach und kurzfristig umsetzbar.

Langfristig regt der djb an, zu prüfen, inwieweit Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammengelegt werden können. Dies würde das Potenzial für eine Vereinfachung enorm erhöhen. Ein solcher Schritt könnte das Leistungssystem für einkommensschwache Familien transparenter gestalten und zu einer klareren Strukturierung von Gesetzgebungszuständigkeit, Aufsicht, Verwaltung, Gerichtsbarkeit sowie der Finanzierung der Leistungen und deren Umsetzung führen.

„Trotz aller parteipolitischer Differenzen braucht es zur Vermeidung von Kinderarmut für die Familie insgesamt auskömmliche Leistungen, ein transparentes Angebot und das klare Signal, dass die Gemeinschaft den Zugang zu den Leistungen unterstützt“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich Dr. Franziska Vollmer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ruft in einem eindringlichen Appell dazu auf, am 9. Juni 2024 an der Europawahl teilzunehmen und startet heute eine neunwöchige Social-Media-Kampagne.

Die anstehende Wahl bietet die Chance, die gleichstellungspolitische Vorreiterrolle des Europäischen Parlaments zu stärken. „Wir müssen uns dem Rechtsruck dringend auch auf europäischer Ebene entgegenstellen, um eine nachhaltige Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik sicherzustellen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb veröffentlicht bis zur Europawahl jede Woche auf Instagram ein Video und informiert auf seinen Social-Media-Kanälen, warum es wichtig ist, wählen zu gehen und was für das Thema Geschlechterpolitik auf dem Spiel steht. Der djb wünscht sich deshalb eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen, gerade auch von Erstwählerinnen. Für den djb steht fest, dass ein Zuwachs rechtsextremer Parteien im Europäischen Parlament verhindert werden muss, um auch in Zukunft Fortschritte in der Geschlechtergleichstellung erreichen zu können.

„Diese Wahl ist von immenser Bedeutung, um auf ein Ende von geschlechtsspezifischer Gewalt hinzuarbeiten und reproduktive Rechte abzusichern, um Geschlechtergerechtigkeit beim Entgelt, bei der Sorgearbeit und in der Alterssicherung herzustellen und um umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe gerade auch von Frauen in einer zunehmend digitalen Welt zu gewährleisten!“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht Valentina Chiofalo.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befürwortet eine Legalisierung der Eizellabgabe bei sorgfältiger Regulierung zum Schutz aller beteiligten Personen. Bisher ist die Eizellabgabe in Deutschland verboten. In einem Policy Paper diskutiert der djb die Rechtslage und stellt Eckpunkte für eine mögliche Legalisierung vor.

„Die Eizellabgabe wirft schwierige gleichstellungspolitische, rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf, die insbesondere Frauen und Kinder in fundamentaler Weise berühren“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Eine Legalisierung muss die körperliche Unversehrtheit, reproduktive Selbstbestimmung, Schutz vor Ausbeutung, das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherstellen.“

Gegenstand des veröffentlichten Papiers ist nicht die sog. Leihmutterschaft oder Surrogacy, sondern der Fall, dass die eizellempfangende Person das Kind, das mit der Eizelle der eizellabgebenden Person gezeugt wird, selbst austragen und mit dieser eine Familie gründen will. Dies kann durch eine spezielle Abgabe der Eizellen erfolgen oder indem jemand, der seine eigenen Eizellen kryokonserviert hat (Social Freezing), diese nach Abschluss seiner eigenen Familienplanung anderen Paaren zur Verfügung stellt. Eine Eizellabgabe kann damit eine fremde Familiengründung unterstützen. Sie kann aber auch Teil eines gemeinsamen Familiengründungsprojekts, z.B. eines lesbischen Paares sein.

Eizellabgaben können für viele Frauen mit Kinderwunsch Hoffnung bedeuten, finden jedoch nicht selten in einem Kontext sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit statt. Des Weiteren sind medizinische Risiken zu beachten. Daher ist eine unabhängige ärztliche Aufklärung von zentraler Bedeutung, ebenso wie effektiver Schutz vor Ausbeutung.  

Außerdem plädiert der djb für niederschwellige psycho-soziale Beratungsangebote für die eizellabgebende Person und für Wunscheltern, um diese über die Erfolgsaussichten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung und die möglichst frühe, altersgerechte Aufklärung des Kindes über dessen Zeugung zu informieren.

„Ein Kind muss nicht notwendig mit den Menschen aufwachsen, von denen es genetisch abstammt. Wichtig ist aber, dass keine Geheimnisse über seine Abstammung in der Familie bestehen. Ausgangspunkt der Diskussionen könnten die bestehenden Regelungen für die Samenspende sein“, so Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., mit Viktoria Piekarska und Ronja Westermeyer Co-Vorsitzende der kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe Reproduktive Selbstbestimmung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ seit Jahren für eine erhöhte Präsenz von Richterinnen an den obersten Bundesgerichten ein. Es ist bedauerlich, dass das Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 nicht die angestrebte Parität aufweist.

„Der positive Trend der letzten beiden Jahre hin zu Parität setzt sich mit Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 leider nicht fort“, kommentiert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder die Wahl von drei Bundesrichterinnen und fünf Bundesrichtern durch den Richterwahlausschuss am 21. März 2024.

Erfreulich ist, dass die Wahl für den Bundesgerichtshof mit drei Richterinnen und drei Richtern paritätisch ausfiel, obwohl Frauen auf der Vorschlagsliste – erneut – deutlich unterrepräsentiert waren. Andererseits verdeutlicht die Wahl von zwei Richtern für die beiden beim Bundesverwaltungsgericht zu besetzenden Positionen, dass eine selbstverständliche, gleichberechtigte Berücksichtigung selbst hochqualifizierter Kandidatinnen auf der Vorschlagsliste im Jahr 2024 immer noch nicht gewährleistet ist. Damit wird der Frauenanteil von weniger als 40 % an diesem Gericht weiter zementiert.

Der djb fordert daher den Bundesrichterwahlausschuss, dessen Mitglieder vorschlagsberechtigt sind, auf, rechtzeitig vor den nächsten Bundesrichter*innenwahlen sicherzustellen, dass bei zukünftigen Wahlvorschlägen und der Wahl selbst Frauen und Männer paritätisch berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die stärkere Verankerung von Demokratiebildung als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Bildungs- und Rahmenplänen von Grundschulen und Kitas. Dafür müssen Kinderrechte und Partizipation in der organisationalen Entwicklung der Bildungseinrichtungen festgeschrieben werden. Diese dürfen nicht nur von der Initiative engagierter Lehr- und Fachkräfte abhängig sein. Zudem braucht es die Implementierung der Themen Demokratiebildung, Kinderrechte und gesellschaftliche Vielfalt als Aus- und Fortbildungsinhalte für das pädagogische Personal im Bildungsbereich. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu Demokratiebildungsprozessen bei Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinder müssen bereits in der Kita und dann nachfolgend in der Grundschule ab der ersten Klasse Partizipationserfahrungen machen können und an Gremien beteiligt werden. Sie dürfen keinen Bruch in ihren Demokratiebildungserfahrungen beim Übergang von der Kita in die Grundschule erleben. Frühe Partizipationserfahrungen in der Kita werden in Schule und Hort viel zu wenig aufgegriffen und weiterentwickelt. So wie wir beim Kinderschutz in Präventionsketten denken, gilt es auch das Thema Demokratieerfahrungen in ineinandergreifenden Konzepten verschiedener Bildungseinrichtungen zu etablieren. Die qualitative Studie hat auch gezeigt, dass zwar an allen untersuchten Schulen formelle Beteiligungsformate wie Klassensprecherinnen und Klassensprecher und zum Teil Formate wie Klassenrat oder Essensausschuss etabliert sind, aber in fast allen Fällen waren Kinder der ersten Klassenstufen hiervon ausgeschlossen. Hier braucht es ein Umdenken, Kindern dürfen in den ersten Schuljahren keine Beteiligungskompetenzen abgesprochen und damit einhergehend Beteiligungsmöglichkeiten verwehrt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schul-, Kita-, und Hortkonzepte müssen Demokratiebildung als wesentlichen Bestandteil ihrer alltäglichen pädagogischen Praxis begreifen. Zudem braucht es eine stärkere Verzahnung und Kooperation von Grundschule, Hort und Kita, um im multiprofessionellen Team ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln und Partizipation von Kindern sowie die Umsetzung der Kinderrechte sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studie zeigen auch, dass in Kitas und Schulen, in denen umfangreiche demokratiebildende Konzepte zum Einsatz kommen, die Kinder wichtige Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Kompromissfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Aushandlung und Empathie stärken konnten. Das schließt an die Ergebnisse des Kinderreports 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Der Kinderreport hatte gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita und der Grundschule entsprechende Erfahrungen machen zu können“, so Holger Hofmann.

Zum Hintergrund der Studie: Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter untersuchte die InterVal GmbH im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie sich Demokratiebildungsprozesse von Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule entwickeln. Ein besonderes Augenmerk der Untersuchung lag dabei auf den Erfahrungen und dem Erleben der Kinder in den Bereichen Kinderrechte, Partizipation, Inklusion und Persönlichkeitsentfaltung sowie der Entwicklung von hiermit zusammenhängenden Kompetenzen. Zudem wurden die Einflüsse institutioneller Eigenschaften von Kita und Grundschule und die der pädagogischen Fachkräfte und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den Blick genommen. Das mehrjährige qualitative Forschungsvorhaben (2020-2023) stellte die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt und war partizipativ angelegt. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Studie „Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule“  kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildungsprozesse heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Auch wenn die Klage der sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 Staaten des Europarats aus formalen Gründen als nicht zulässig betrachtet wurde, wird das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schweizer „Klimaseniorinnen“ aus Sicht der Kinderrechtsorganisation positive Auswirkungen auf die Umwelt- und Klimapolitik der deutschen Bundesregierung haben müssen.

„Wir setzen uns als Kinderrechtsorganisation für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein. Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Dass die Klage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwiesen und dort verhandelt wurde, zeigt deutlich auf, dass die Richterinnen und Richter auch dieser Klage besondere Bedeutung beimaßen. Das unterstreicht noch einmal nachdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen sollte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt entschiedener als bisher reagieren und gemeinschaftlich agieren, trotz allem die Verantwortung in jedem Ressort anerkennen und den entsprechenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten“, sagt Holger Hofmann.

„Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte. Unser Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Wir wissen aus Studien, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss“, so Hofmann.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte im vergangenen Jahr mit dem General Comment Nr. 26 ein Dokument verfasst, das den Regierungen Orientierung über den Zusammenhang von Kinderrechten, Umwelt und Klimawandel gibt und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Umweltzerstörung stellt demnach eine erhebliche Bedrohung der Kinderrechte dar. Deshalb ist es dem Deutschen Kinderhilfswerk ein besonderes Anliegen, junge Menschen in ihren Forderungen nach mehr Umweltschutz zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden (online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur 74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr 15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 – finden sich unter http://www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Konfessionelle Familienverbände beobachten familienrechtliche Reformideen zur Elternschaftsvereinbarung mit Sorge

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken lehnen eine Legalisierung von Leihmutterschaft ab und halten eine gesellschaftliche Debatte, insbesondere zu den Folgen für Leihmütter und von Leihmüttern zur Welt gebrachten Kindern, für elementar.

Vor dem Hintergrund des im April 2024 erwarteten Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordern Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes, und Martin Bujard, Präsident der eaf, gemeinsam ein be­sonnenes Vorgehen: „Wir wünschen uns eine gesellschaftliche Debatte zum Thema Leih­mutterschaft, bevor durch eine Familienrechtsreform ein generelles Umdenken bezüglich vertraglicher Eltern-Kind-Zuordnungen beginnt, das möglicherweise später schwer wieder einzufangen ist.“

Durch die geplanten Eltern(schafts)vereinbarungen soll die Elternautonomie gestärkt werden, indem Eltern-Kind-Zuordnungen und Umgangs- und Sorgerechte vertraglich festgelegt werden können. Ob das Kindeswohl dann zentraler Maßstab bleibt, bezweifeln die Verbände. Die beiden konfessionellen Verbände stellen fest, dass die Interessen des Kindes in den aktuellen Eckpunkten des Justizministeriums (BMJ) zum Kindschafts- und Abstammungsrecht nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen der Regierung, Kinder zu stärken und deren Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen.

Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes: „Kinder und die Rechte an Kindern sollten kein Vertragsgegenstand sein, über den die an der Entstehung des Kindes beteiligten Erwachsenen frei verfügen können. Bei der Eltern-Kind-Zuordnung sollte das Kindeswohl das oberste Kriterium sein. Kinder sollten dort zugeordnet werden, wo eine dauerhafte und krisenfeste Verant­wortungsübernahme zu erwarten ist.“

Gleichzeitig ist die erfolgende vertragliche Zuordnung eines Kindes zu den Wunscheltern unter Umgehung der Geburtsmutter das Kennzeichen der Leihmutterschaft.

Deshalb fordert Martin Bujard, Präsident der eaf, die Ergebnisse der Kommission zur Legalisierung von Leihmutterschaft abzuwarten und sich Zeit für eine breite gesellschaftliche Debatte zu nehmen. „Wenn künftig die Besetzung der zweiten Elternstelle durch Elternschaftsvereinbarungen üblich wird, bereitet dies den Boden dafür, um im nächsten Schritt auch die gesetzliche Besetzung der ersten Elternstelle durch die Geburtsmutter in Frage zu stellen. Konsequenzen für die Leihmutterschaft sind daher bei der geplanten Elternschaftsvereinbarung der Elefant im Raum.“

Links:

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Ab­stammungsrechts.

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu den Eckpunkten für eine Reform des Abstammungsrecht sowie zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  und Familienbund der Katholiken (FDK) vom 26.03.2024

Anlässlich des aktuellen Koalitionsstreits zur Umsetzung der Kindergrundsicherung fordert der Familienbund der Katholiken eine klare Zäsur: Im Interesse der Kinder und Familien sollte die Koalition die vereinbarten Mittel auf eine gute Reform des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen konzentrieren und die parallel geplante Reform von Verwaltungszuständigkeiten hintenanstellen. Kompromiss statt öffentlich ausgetragenem Streit lautet das Gebot der Stunde. Anderenfalls droht das Vorhaben zulasten der Familien vollends zu scheitern.

„Der aktuelle Konflikt über Mehrbedarfe beim Verwaltungspersonal im Rahmen der Kindergrundsicherung zeigt, dass es in der Regierung derzeit keine Einigkeit über die Umsetzung der Kindergrundsicherung zu geben scheint. Doch Kinder und Familien brauchen die angekündigte Unterstützung – insbesondere jene, die mit kleinen Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Die Regierung sollte daher endlich den Teil der Reform umsetzen, der bereits Konsens ist: Leistungsverbesserungen und Vereinfachungen für Kinder und Familien beim Kinderzuschlag“, erläutert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes die Position des Verbands.

Der Familienbund der Katholiken plädiert dafür, die im Rahmen der Kindergrundsicherung vereinbarten Mittel auf Anpassungen beim Kinderzuschlag zu konzentrieren. So käme das Geld direkt denjenigen Familien zugute, die wegen der Inflation der letzten Jahre auf finanzielle Unterstützung besonders angewiesen sind. Dieser Schritt würde deutlich zur Armutsreduzierung beitragen und dem grundlegenden Ziel der Armutsbekämpfung entsprechen. Derzeit sind allein für die Verwaltungsreform bei der Kindergrundsicherung Mindestkosten in Höhe von 408 Millionen Euro pro Jahr geplant, rund ein Fünftel des Gesamtbudgets. Sie sind vom Etat des Familienministeriums zu tragen, werden absehbar weiter steigen und reduzieren damit zukünftige Handlungsspielräume.

„Aus Sicht des Familienbundes ließe sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am meisten erreichen, wenn der Kinderzuschlag zielgenau gestärkt würde: Eine Erhöhung des Maximalbetrags, eine Reform der Mindesteinkommensgrenzen und günstigere Regeln bei der Anrechnung von Kindeseinkommen sowie beim Abschmelzen der Leistung würden die Situation armutsgefährdeter Familien sofort spürbar verbessern“, rät Ulrich Hoffmann. So ließen sich gute Gedanken aus dem aktuellen Kindergrundsicherungskonzept bewahren. „Die Regierung muss sich jetzt zusammenraufen.“

Obwohl der Familienbund die Ziele der Leistungserhöhung und Leistungsbündelung im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Inanspruchnahme teilt, erscheint ihm das aktuelle Konzept für eine Kindergrundsicherung nicht gelungen. Finanziellen Besserstellungen, besonders für Familien im Bürgergeldbezug und für Alleinerziehende, stehen Verschlechterungen an anderer Stelle gegenüber, die vor allem jüngere Kinder und ebenfalls Alleinerziehende treffen. Kinder unter 14 Jahren sind zwar im Zeitpunkt der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung durch eine Bestandsschutzregelung geschützt, würden aber langfristig schlechter gestellt als bisher. Auf Verwaltungsebene wird deutlich, dass die Umsetzung komplex bleibt und sich teils weiter verkompliziert. Die Zusammenführung des Grundsicherungssystems mit dem Familienförderungssystem ist hauptverantwortlich für die zahlreichen Unstimmigkeiten und Probleme. Sie sollte daher unterbleiben. Mit unterschiedlichen Anlaufstellen für Kinder und Eltern entsteht zudem deutlicher Mehraufwand für Familien im Bürgergeldbezug. Das widerspricht dem Ziel der Kindergrundsicherung, die Familienleistungen zu vereinfachen.

„Mit einer beherzten Reform des Kinderzuschlags ist den Familien mehr geholfen als mit einer halbherzigen Umsetzung der Kindergrundsicherung. Das gilt besonders dort, wo Eltern für wenig Geld an der Grenze der Grundsicherung arbeiten gehen. Gerade diese Familien verdienen bei begrenzten finanziellen Mitteln politische Priorität“, so Ulrich Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 11.04.2024

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.

Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

„Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich große regionale Unterschiede. Während in Bayern jede achte Person von Armut betroffen ist, ist es in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hamburg jede fünfte Person, in Bremen sogar fast jede dritte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Armut in Berlin besonders stark gesunken (von 20,1 auf 17,4 Prozent), während sie in Hamburg, in Schleswig-Holstein und im Saarland besonders stark gestiegen ist.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer entschlossenen Armutspolitik auf. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes unter anderem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.

Dokumente zum Download

Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation. (1 MB)

Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich der Präsentation des Paritätischen Armutsberichtes 2024 am 26. März 2024 in der Bundespressekonferenz (85 KB)

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Paritätischen Armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In einem internationalen Verbundprojekt wurde die mHealth Intervention I-PREGNO (https://www.i-pregno.org) entwickelt und in Studien auf ihre Wirksamkeit überprüft. Sie soll Familien mit hohen psychosozialen Belastungen im ersten Jahr nach der Geburt bei der Förderung und Aufrechterhaltung von Gesundheitsverhalten (z.B. Bewegung, Ernährung) unterstützen. Mittels evidenzbasierten behavioral-kognitiven Methoden sollen Wohlbefinden und Resilienz sowie ein gesundes Gewichtsmanagement begünstigt werden. Das Projektteam der Otto-Friedrich-Universität Bamberg stellt erste Ergebnisse der Studien vor.

Mit

Prof. Dr. Jörg Wolstein, Projektleiter

Carmen Henning (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin
Natalie Schoemann (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Der Schutz der Betroffenen muss aus verbindlichen Rechtsnormen und aus der Gesellschaft selbst heraus erfolgen, dies besagen auch die 81 Artikel der sogenannten „Istanbul-Konvention“. Die unterzeichnenden Staaten sind angehalten, nicht nur mehr Opferschutz zu gewährleisten, sondern auch Repression und Prävention zu intensivieren. Täter müssen bestraft, sie müssen auch von Gewalttaten abgehalten werden. Die Chance auf ein gewaltfreies Leben für alle Frauen zu erhöhen, sollte zu den hohen Aufgaben sowohl der Exekutive als auch der Zivilgesellschaft gehören.

Mit dem Diktum „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“ fordert die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu auf, Frauen besser vor Gewalt zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Hemmschwelle von Betroffenen, Hilfe zu suchen, gesenkt wird. Mit welchen Ansätzen können Sicherheitsbehörden hier einen Beitrag leisten, wie kann polizeiliche Präventionsarbeit aussehen und mit welchen neuen Ansätzen kann dem Thema begegnet werden? Welche repressiven Mittel sind sinnvoll? Wie wirken aktuelle juristische Kontroversen und was können Perspektiven sein?

Die Fragen diskutieren wir mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, weiteren Gästen und Ihnen!

Programm:

18.00 Uhr • Einlass

18.30 Uhr • Begrüßung: Dr. Sabine Fandrych, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung

Gewaltschutz als innenpolitische Aufgabe: Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat und Prof. Dr. Monika Schröttle, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Auf dem Radar: Fallbeispiele von Asha Hedayati, Juristin und Autorin

Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Podiumsdiskussion mit Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, Stefanie Knaab, Gewaltfrei in die Zukunft e. V., Renate Schwarz-Saage, Stiftung deutsches Forum für Gewaltprävention

20.30 Uhr • Empfang

Moderation: Shanli Anwar

ZUR ANMELDUNG

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 30. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In einer weiteren Ausgabe unserer Reihe „Feminism and Bookmarks!“ widmen wir uns dem Thema der Gendermedizin und zeigen am Beispiel von AD(H)S warum eine geschlechterspezifische Medizin auch für unser mentales Wohlbefinden wichtig ist. Bei betroffenen Frauen und Mädchen äußern sich die Symptome anders, sie sind weniger hyperaktiv, dafür verträumt, unaufmerksam und vergesslich. Die zu späte oder fehlende Diagnose kann weitreichende Folgen haben: Der Leidensdruck bleibt meist über Jahrzehnte bestehen, schadet ihrem Selbstwertgefühl und zieht Folgeerkrankungen nach sich.

Die AD(H)S Expertin Dr. Swantje Matthies liest aus ihrem Buch, und im anschließenden Gespräch mit Barbara Rohm vom culture change hub wird die Frage beleuchtet, wie Betroffene ihre vielen Stärken entdecken und mit ihrer Besonderheit Frieden schließen können.

Informationen zum Buch gibt es hier.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht – auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche, Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus.

Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen.  

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Am Tag der Familie diskutieren wir, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann u.a. mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus, DGB-Vize Elke Hannack, Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Prof. Dr. Katja Nebe, Prof. Dr. Anja Abendroth.

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch in Fachforen aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg sowie Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Anmeldung
Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an: 
https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen

Freistellung
Die Teilnahme ist kostenlos.
Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung wendet euch gerne an vereinbarkeit@dgb.de

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Europäische Bewegung Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Lange Zeit galt die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union als Erfolgsgeschichte und hatte Vorbildwirkung für nationale Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten. Seit einigen Jahren mobilisieren demokratiefeindliche Bewegungen gezielt gegen gleichstellungspolitische Vorhaben – auf europäischer und nationaler Ebene. Viele Errungenschaften stehen auf dem Spiel. Vor diesem Hintergrund ist die anstehende Europawahl am 9. Juni 2024 eine besonders wichtige.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Kooperation der Bundesstiftung Gleichstellung, der Europäischen Bewegung Deutschland e. V., dem Deutschen Frauenrat e. V. und dem Deutschen Juristinnenbund e. V.

Melden Sie sich bitte bis Donnerstag, 9. Mai 2024 hier an, da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung über einen Live-Stream auf der Webseite der Bundesstiftung Gleichstellung zu verfolgen.

Bei Fragen zur Teilnahme und Veranstaltung können Sie den dafür zuständigen Kooperationspartner Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD) per E-Mail oder telefonisch kontaktieren (info@netzwerk-ebd.de, Tel. 030 303 620 110).

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird einen Input halten

Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wird Familie in Deutschland künftig auch politisch und juristisch größer gedacht. Von nun an sollen zwei und mehr Menschen rechtlichen Schutz erhalten, die sich füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen möchten. Zur Ausgestaltung der Verantwortungsgemeinschaft macht das BMJ mit seinem Eckpunktepapier erste Vorschläge. Während damit auch alternative Sorgekonzepte einfacher umsetzbar werden, weisen die Vorschläge jedoch in einigen Punkten, so z.B. der Absicherung der geleisteten Sorgearbeit, noch Leerstellen auf.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie einladen, die Eckpunkte zur Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit uns und mit Expert*innen aus Recht, Wissenschaft und Verbänden zu diskutieren. Wir wollen uns dabei fragen:

In welchen Bereichen kann die Verantwortungsgemeinschaft eine rechtliche Erweiterung darstellen? Wo muss nachgeschärft werden, um Familienkonzepte besser rechtlich abzusichern? Wer ist Zielgruppe des Eckpunktepapiers – und wer wird bisher nicht oder zu wenig bedacht?

Wir freuen uns, wenn Sie sich unsere Veranstaltung vormerken. Das detaillierte Programm erhalten Sie in Kürze mit der offiziellen Einladung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit Bundesverband der Volkssolidarität

Ort: Online

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.
Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch
(Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. – 17. September 2024

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Würzburg

Die 28. Bundeskonferenz in Würzburg ist eine besondere, denn die Bundesarbeitsgemeinschaft wird 40 Jahre alt und wird das Jubiläum im Rahmen der BUKO feiern. Dazu haben wir uns ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Mit Blick zurück und nach vorne. Das Thema der Konferenz: Armut.

Armut ist weiblich: Das zeigen die unterschiedlichsten Studien der vergangenen Jahre. Frauen haben im Schnitt immer noch weniger Einkommen und deutlich niedrigere Altersrenten als Männer. Alleinerziehende, Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen sind besonders von Armut betroffen. Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, Frauen besser zu stellen. Doch die Politik muss radikalere Lösungen in den Blick nehmen, damit die soziale Ungleichheit und damit auch die Frauenarmut endlich gestoppt werden. Armut ist ein Armutszeugnis für unser Land und Armut ist eine Gefahr für die Demokratie. Mit der Bundeskonferenz wollen wir die aktuelle Situation beleuchten und Forderungen an die Politik formulieren.

Den Programmflyer finden Sie im Anhang. Eine ausführliche Beschreibung der Foren und Referent*innen, die Links zu den Anmeldungen und alle Informationen zur 28. Bundeskonferenz sind auf der Website der BAG veröffentlicht.

Zur Feier des 40-jährigen Jubiläums der BAG laden wir am 15.09.2024 um 21 Uhr im Anschluss an den Empfang der Stadt Würzburg zum Tanzen im Club „Alter Ego“ ein.

Anmeldung
Über die Website der BAG können Sie sich verbindlich für die Bundeskonferenz in Würzburg anmelden. Hier finden Sie zunächst eine Beschreibung der Foren und im Anschluss finden Sie das Anmeldeformular.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt 190,00 Euro. Darin enthalten ist ein Ticket für die zwei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr. Wir haben den Preis für die Bundeskonferenz leicht erhöhen müssen. Leider ist es uns anders nicht möglich, die gestiegenen Kosten aufzufangen.

Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie keine automatische Anmeldebestätigung erhalten, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unter bag@gleichberechtigt.org

Anmeldeschluss ist der 1. August 2024. Ab diesen Tag kann der Teilnahmebetrag bei einer Stornierung nicht mehr erstattet werden.

Kulturelles Begleitprogramm
Die Anmeldung zu den kulturellen Begleitprogrammpunkten erfolgt ebenfalls über die Internetseite der BAG. Vor Ort ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Einzelne Angebote haben eine Anmeldefrist bis zum 10.05.2024 und müssen voll belegt sein, damit sie stattfinden können. Eine ausführliche Beschreibung des kulturellen Begleitprogramms sowie das Anmeldeformular finden sie verlinkt auch auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass für das kulturelle Begleitprogramm eine Rechnung nur auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle ausgestellt wird. Sie erhalten lediglich eine Anmeldebestätigung via Email.

Wir bitten, die Kosten für das Begleitprogramm getrennt und im Vorfeld der Konferenz auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX
Bitte als Verwendungszweck angeben: Nachname Begleitprogramm

Übernachtung
Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer*innen der 28. Bundeskonferenz, sind über CTW-Congress Tourismus Würzburg zu buchen.
Über dessen Buchungsseite können Sie Zimmer aus dem Kontingent buchen.

Wenn sie Unterstützung bei der Hotelbuchung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an CTW-Congress Tourismus Würzburg unter 0931-37 23 71 oder service@wuerzburg.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir am ifb die Einrichtungen der Familienbildung und Beratung in Bayern mit dem Forschungsprojekt kontakt.los! Bildung und Beratung von Familien während der Corona-Pandemie begleitet. Die dafür erhobenen Daten basieren auf der Expertise der pädagogischen Fachkräfte und sind so eine wertvolle Ergänzung zu den Erkenntnissen aus Bevölkerungsbefragungen während der Pandemie.

Unsere Auswertungen zeigen, welche Unterstützungsbedarfe Eltern und Schwangere während der Pandemie hatten, wie Familienbildung und Beratung in dieser herausfordernden Zeit begleiten, beraten und unterstützen konnten und welche Hindernisse den Kontakt von Fachkräften mit Eltern und Schwangeren erschwert haben. Die Ergebnisse wurden im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge und Publikationen veröffentlicht und darüber hinaus für die Konzeption von praxisorientierten Fortbildungen zum Thema Digitalisierung in der Erwachsenenbildung genutzt.

Wir freuen uns, Sie auf die jüngste Veröffentlichung im Zusammenhang mit diesem Projekt hinzuweisen, den neuen ifb/Familienreport. Sie können ihn im Broschürenportal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und hier von der Website des ifb / Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg herunterladen. Weitere Informationen zum kontakt.los!-Projekt finden Sie hier.