ZFF-Info 05/2023

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AUS DEM ZFF

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei können wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 08.05.2023.

Anlässlich der ernüchternden Ergebnisse des Koalitionsausschusses fordern vier progressive Familienverbände die Bundesregierung auf, durch die Einführung der Kindergrundsicherung einen echten Unterschied im Kampf gegen Kinderarmut zu machen. Dafür müssen im Bundeshaushalt die Einnahmen wieder stärker in den Blick genommen werden.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. erklärt: „Für den gewünschten Systemwechsel müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen und auch Geld im Haushalt einplanen, um Kinder und ihre Familien tatsächlich aus der Armut zu holen. Es kann nicht sein, dass der Finanzminister im Koalitionsvertrag verabredete Maßnahmen für Kinder jede Woche aufs Neue hinterfragt und nun auch noch der Koalitionsausschuss Entscheidungen darüber auf später vertagt.“

Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften ergänzt die Position ihres Verbandes: „Kinderarmut ist eine traurige Realität in Deutschland und sie betrifft besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Daher: Kindergrundsicherung für alle Kinder – ohne migrationspolitische Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung darf nicht von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus abhängig sein.“

Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter fordert: „Wichtig ist, dass alle Kinder unabhängig von der Familienform unterstützt werden, insbesondere Kinder von Alleinerziehenden. Die Kindergrundsicherung sollte realitätsgerecht abbilden, was ein Kind tatsächlich braucht. Durch die Steuerfreibeträge für Kinder erhalten Familien mit hohen Einkommen aktuell mehr Geld fürs Kind als Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen mit dem Kindergeld. Hier sollte es keine falschen Tabus geben: Auch die Höhe des steuerlichen Pauschalbetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung gehört auf den Prüfstand. Es ist Zeit, die soziale Schieflage in der Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: Kinder aus armen bzw. armutsgefährdeten Familien brauchen eine höhere Unterstützung als jetzt, um ihre Potenziale und Talente entfalten zu können. Für Kinder aus gut situierten Familien können die Eltern diese Unterstützung aus eigener Kraft finanzieren.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, stellt abschließend fest: „Die Kindergrundsicherung muss insbesondere für Familien im SGB II-Bezug eine materielle Verbesserung darstellen. Derzeit hat zum Beispiel die volle Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld zur Folge, dass arme Familien überhaupt nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. Damit muss Schluss sein! Eine weitere ungerechte und von der sozialen Realität überholte Regelung ist das Ehegattensplitting. Eine Finanzierung der neuen Kindergrundsicherung wird einfacher, wenn dieses verstaubte Instrument zu ihren Gunsten beendet wird. Das Splitting kommt insbesondere Ehen mit starken Einkommensdifferenzen zu Gute. Eine zeitgemäße Familienförderung soll nicht am Trauschein ansetzen, sondern dort wo Kinder aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften und  Verband alleinerziehender Mütter und Väter vom 29.03.2023

In einem offenen Brief fordern AWO und Zukunftsforum Familie (ZFF) Bundesfinanzminister Lindner auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zusätzliches Geld für die Kindergrundsicherung bereitzustellen.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, zeigt sich entsetzt: „Seit Jahrzehnten stagniert die Armut von Kindern und Jugendlichen in unserem Land auf hohem Niveau. Als Träger von Kitas, Familienzentren oder Beratungsstellen sehen wir jeden Tag, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche unter Armutsbedingungen aufwachsen. Ihr Selbstwertgefühl leidet, sie haben schlechtere Chancen auf ihrem Bildungsweg und ihr Risiko, krank zu sein, ist deutlich höher. Die Dauerkrisenjahre haben die Situation drastisch verschärft. Es reicht, Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen! Durch Geld für gute Kitas, Schulen und Sozialarbeit vor Ort und für eine ambitionierte Kindergrundsicherung, welche die Armut beendet.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Wir fordern von der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als zentralen Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut endlich umzusetzen. Aus unserer Sicht braucht eine wirksame neue Leistung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Darüber hinaus sollte eine Kindergrundsicherung eine sozial gerechte Familienförderung anstreben, die armutsbetroffene Familien mehr unterstützt als wohlhabende Familien. Damit die Kindergrundsicherung diese Wirkung entfalten kann, können die derzeit zur Diskussion stehenden 12 Mrd. Euro maximal ein Anfang sein. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gehen wir von circa doppelt so hohen Kosten aus. Wir müssen jetzt in die Zukunft unserer Kinder investieren, das geht nur mit einer Kindergrundsicherung, die auch wirklich ihren Namen verdient!

Hintergrund: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung, in welcher die wesentlichen pauschalierbaren Leistungen der monetären Familienförderung wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze nach SGB II/XII, Wohnkostenanteile, kindbedingte Anteile aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst werden. Darüber hinaus soll die neue Leistung höher ausfallen als die aktuelle Unterstützung, da sie ein neu zu bemessendes Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu Grunde legt. AWO und ZFF unterstützen dies ausdrücklich, fordern jedoch zudem, dass von Anfang an die Kinderfreibeträge aus dem Steuerrecht systematisch in die Kindergrundsicherung mit einbezogen werden. Die Kindergrundsicherung soll in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden. Im Zuge der Beratungen über die langfristige Finanzplanung wird die Kindergrundsicherung jedoch derzeit vor allem von Bundesfinanzminister Lindner öffentlich in Frage gestellt, denn diese neue Leistung kostet zusätzliches Geld.

Den offenen Brief an BM Lindner „Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!“ steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.03.2023

Anlässlich der gestern veröffentlichten Ergebnisse des Familienbarometers fordert das ZFF, Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit weiterzuentwickeln.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und Hausarbeit, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Die aktuellen Ergebnisse des Familienbarometers weisen erneut darauf hin, dass sich mit Geburt des ersten Kindes, trotz anders gelagerter Wünsche und persönlicher Leitbilder, bei den meisten Eltern eine (Re-)Traditionalisierung der Arbeitsteilung einschleicht. Danach übernehmen Mütter den Hauptteil der Sorgearbeit während Väter ihre Erwerbsvorstellungen nach Teilzeittätigkeit nur selten realisieren.“

Altenkamp ergänzt: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, politische Lösungen vorzulegen, die es allen Geschlechtern ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen und am Erwerbsleben teilzuhaben. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, ihre politischen Vorhaben endlich anzupacken: die Weiterentwicklung des Elterngelds, die Einführung einer Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt sowie die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Langfristig müssen wir aber weiterdenken. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.03.2023

SCHWERPUNKT I: Kindergrundsicherung

Pflege, Kindergrundsicherung, energetische Sanierung von sozialen Wohnungen, soziale Absicherung für kleine Selbstständige: Die dringend notwendigen sozialen Reformvorhaben der Ampel bleiben derzeit komplett auf der Strecke, moniert der Deutsche Caritasverband. „Der Regierung fehlt erkennbar der Gestaltungswille, Sozialpolitik als Krisenresilienz-Politik mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.“

Vom Fortschritts- zum Stillstandsbündnis

„Um die Ankündigungen des Koalitionsvertrages einzulösen, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Lebenschancen zu bieten, muss die Bundesregierung Geld in die Hand nehmen,“ so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Mit leeren Versprechen wird aus dem selbsternannten Fortschritts- ein Stillstandsbündnis. Mit gravierenden Folgen für die Zukunftschancen derer, die auf Unterstützungsleistungen dringend angewiesen sind.“       

Ohne Finanzierung bleiben viele Vorhaben heiße Luft

Die Probleme sind vielfältig, wie die Caritas aus ihrer Arbeit vor Ort weiß. Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigen Einkommen haben schlechte Bildungs- und Teilhabechancen; viele Pflegebedürftige erhalten nicht die Pflege, die sie brauchen, oder tragen dafür horrende Kosten; Menschen in sozialen Berufen sind am Limit; arme Haushalte ächzen unter steigenden Energiekosten.

Die Bundesregierung hat sich vieles vorgenommen, was sich positiv auswirken würde –  Leistungsverbesserungen für Familien mit niedrigen Einkommen und eine ambitionierte Pflegereform. „Nur: Wenn die Ampel dafür kein Geld bereitstellt, bleiben diese Vorhaben heiße Luft und die rot-grün-gelben Blütenträume zerplatzen“, so Welskop-Deffaa.

Sozial gerechte Klimamaßnahmen, Kindergrundsicherung, Lösungen für die Pflege: Fehlanzeige

Die jüngsten Verabredungen im Koalitionsausschuss nähren die Sorge, dass das Soziale für die Bundesregierung keine Priorität hat. Wirksame sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen wurden dort genauso wenig verabredet wie Lösungen im Streit um die Neugestaltung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die vorliegenden Vorschläge für eine Pflegereform sind mangels ausreichender Finanzierung gänzlich ungeeignet, den Teufelskreis aus Personalmangel, Einschränkung der Angebote und steigender Kosten für Pflegebedürftige zu durchbrechen. Das Versprechen, für die sogenannte 24-Stunden-Pflege faire Rahmenbedingungen zu schaffen, scheint gänzlich vergessen.

Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich Finanzzusagen für Familienleistungen, die das Existenzminimum aller Kinder verlässlich absichern; die Bereitstellung von Mitteln für ein Gebäudeenergiegesetz, das diesen Namen verdient und ein ambitioniertes Sanierungsprogramm für Sozialwohnungen vorsieht. Bundeszuschüsse für ein Pflegesystem, das menschenwürdiges Leben im Alter sichert, sind auch dringend erforderlich.

Mehr Informationen

Pflegereform: Notwendige strukturelle Reformen bleiben aus (gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)

Kinder vor Armut bewahren: Eckpunkte einer Kindergrundsicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 02.04.2023

Im Streit in der Ampelkoalition über die Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, zügig die Mittel für die Kindergrundsicherung freizugeben. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Ich appelliere an Finanzminister Lindner, den Weg für die Kindergrundsicherung freizumachen. Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen Reformprojekte der Ampel. Sie bietet die historische Chance, das Versprechen gleicher Chancen für alle Kinder endlich einzulösen. Es ist wenig zukunftsweisend, ja unverantwortlich, dieses Reformprojekt mit dem Hinweis auf die Erhöhung des Kindergeldes und auf Sparzwänge zu kippen. Drei Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut – das ist rund ein Fünftel aller Kinder in unserem Land. Ihnen fehlt es regelmäßig an früher Förderung im Elternhaus und unkomplizierten und leicht zugänglichen Hilfen. Mehr als die Hälfte der Sozialleistungsansprüche verfällt, weil ihre Eltern den Weg durch das Behördendickicht eben nicht finden. Wir wissen längst, dass unterschiedliche Kinder unterschiedliche Formen der möglichst frühen Unterstützung und Hilfen benötigen. Jetzt hat die Regierung die Chance, die Startblöcke für alle Kinder endlich auf dieselbe Linie zu bringen. Damit wird die Strecke für alle Mädchen und Jungen zu ersten Mal gleich lang. Bisher müssen Kinder aus wohlhabenderen Haushalten nur 100 Meter bis zum Ziel laufen, während die anderen ein Vielfaches der Strecke zurücklegen müssen bis sie einen Schulabschluss geschafft haben. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Je größer die Not in einer Familie, desto größer muss die Hilfe sein. Wer jetzt nicht handelt, trägt Mitverantwortung dafür, dass sich die Bildungsbiografien von Kindern in Deutschland immer unfairer entwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.04.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein klares Bekenntnis des Bundesrates zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland. „Das Ergebnis oder besser gesagt Nicht-Ergebnis des Koalitionsausschusses bei der Kindergrundsicherung hat uns wieder einmal vor Augen geführt, dass die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ganz offensichtlich nicht die notwendige Priorität innerhalb der Bundesregierung hat. Das ist verantwortungslos gegenüber den rund drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die in unserem Land von Armut betroffen sind. Die Kindergrundsicherung muss jetzt, und nicht erst irgendwann, auf den Weg gebracht werden und so ausgestaltet sein, dass sie die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dazu gehört es einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre ausreichende Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe sicherzustellen. Entsprechend dringend sollte nun auch eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Abstimmung des Bundesrates über einen Entschließungsantrag des Saarlandes zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung.

„Das alles gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb erwarten wir entsprechende Rückendeckung für eine finanziell ausreichend ausgestattete Kindergrundsicherung durch Bundeskanzler Olaf Scholz in den Etatberatungen von Bundesfamilienministern Lisa Paus mit Bundesfinanzminister Christian Lindner. Denn ein so hohes Maß an Kinderarmut darf sich ein Land wie Deutschland nicht mehr länger leisten. Eine effektive Kindergrundsicherung, die Kinder aus der Armut holt, sind wir nicht nur den betroffenen Kindern und Familien schuldig, sie ist auch unerlässlich für eine nachhaltige wirtschaftlich-soziale Ausgewogenheit unseres Landes. Es darf keine weiteren Verzögerungen bei diesem wichtigen armutspolitischen Projekt geben. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Krüger weiter.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir nicht auf die Kindergrundsicherung warten. Wir brauchen schnellstmöglich eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Rückschläge geben wird. Trotz der seit Januar geltenden Verbesserungen bei den Regelsätzen reicht das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht. Für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen müssen monetäre Leistungen und soziale Infrastruktur ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden. Notwendig ist dafür letztlich ein Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen“, so Thomas Krüger.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes daher die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.03.2023

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Ulrich Schneider schrieb heute an den Vorsitzenden der FDP, Christian Lindner, und den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Dürr, einen Brief in Sachen „Kindergrundsicherung“.

Schneider korrigiert darin die vielzitierten Thesen von angeblich 150 verschiedenen familienpolitischen Leistungen und einer angeblichen Dunkelziffer beim Kinderzuschlag in Höhe von 65 Prozent. Er setzt sich darüber hinaus kritisch mit der tatsächlichen Reichweite der seitens der FDP zur Bekämpfung der Kinderarmut präferierten Wege der Digitalisierung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auseinander.

Sie finden den Brief hier zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.04.2023

SCHWERPUNKT II: Familienbarometer

Familienpolitik sorgt für Zusammenhalt, schafft Zuversicht und sozialen Ausgleich in unruhigen Zeiten

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute gemeinsam mit Prof. Renate Köcher (Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach) und Christian Böllhoff (Direktor Prognos AG) das Familienbarometer vorgestellt. Im Familienbarometer werden zentrale Trends zum Familienleben in Deutschland analysiert und konkrete Optionen für die Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen aufzeigt. Die Publikation ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienbarometer.

Der Fokus des Familienbarometers liegt auf den Handlungsfeldern: „Finanzielle Sicherheit für Familien erhöhen“, „Kinderbetreuung bedarfsgerecht weiterentwickeln“ und „Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen“.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das Familienbarometer macht deutlich: Mit Familienpolitik können wir Zusammenhalt und Resilienz unserer Gesellschaft stärken. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen für Familien so gestalten, dass sie zu den Bedürfnissen von Familien passen – gerade in Krisen. Das Familienbarometer gibt dafür zuverlässig Orientierung.

Ich sehe es als eine der Kernaufgaben des Staates, Sicherheit zu schaffen – erst recht in Zeiten, in denen sich Menschen um ihre Zukunft sorgen. Deshalb hat vor allem die Umsetzung der Kindergrundsicherung Priorität für mich. Denn mit der Kindergrundsicherung können wir ein Sicherheitsnetz schaffen.

Nach der Geburt des ersten Kindes stellen Eltern zentrale Weichen bei der Aufgabenteilung zwischen Familie und Beruf. Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit aber ist dabei in vielen Familien groß. Mit einer Elternstartzeit schaffen wir nun auch einen Schutz- und Schonraum für die erste intensive Phase mit einem neugeborenen Kind, stärken den familiären Zusammenhalt und setzen einen wichtigen Impuls für partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familien.“

Prof. Renate Köcher (IfD Allensbach): „Es ist eine besondere Stärke Deutschlands, dass die Bevölkerung soziale Unterschiede ernst nimmt. Das prägt auch die Erwartungen an die Familienpolitik. Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung benachteiligter Kinder ist der Bevölkerung außerordentlich wichtig. Dies ist ein wesentliches Motiv für die breite Unterstützung der Kindergrundsicherung.“

Christian Böllhoff (Prognos AG): „Die ökonomische Transformation wird gut gelingen, wenn Familien gestärkt werden durch wirksame Geldleistungen, bedarfsgerechte Infrastruktur und eine moderne Zeitpolitik, für die die Unternehmen Mitverantwortung übernehmen.“

Zentrale Ergebnisse des Familienbarometers:

Für das Familienbarometer hat das Institut für Demoskopie Allensbach eine vom BMFSFJ beauftragte repräsentative Studie für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf durchgeführt (Weichenstellungsstudie). Aus dieser Studie und weiteren repräsentativen Allensbach-Umfragen, die in den vergangenen Wochen für die Vorstellung des Familienbarometers gemacht wurden, ergeben sich die folgenden Erkenntnisse:

Eltern durch Krisen unter Druck – 93 % in Sorge wegen Inflation

Familien stehen unter Druck: Die Jahre der Pandemie und die hohe Inflation sind für Familien eine besondere Herausforderung: 93 Prozent der Eltern minderjähriger Kinder macht die Inflation große Sorgen. Die Bilanz der eigenen wirtschaftlichen Lage hat sich im vergangenen Jahr deutlich verschlechtert: Nur noch 43 Prozent der Eltern bewerten ihre Lage positiv. Gleichzeitig werden die staatlichen Entlastungsmaßnahmen von Familien überdurchschnittlich als hilfreich bewertet.

Die Erwartung, dass der Sozialstaat materieller Ungleichheit entgegenwirkt und gute Startchancen für alle Kinder fördert, ist in der Bevölkerung insgesamt und speziell bei Eltern hoch. Unterstützung soll zielgenau sein und denjenigen helfen, die sie brauchen. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten. 70 Prozent der Bevölkerung erwarten von der Familienpolitik, dass die Kinderarmut reduziert wird.

75 Prozent der Eltern befürworten Kindergrundsicherung

Die Befunde des Familienbarometers zeigen deutlich: Die Kindergrundsicherung kann Sicherheit und Stabilität schaffen. Mit ihr werden Familien in wirtschaftlich prekären Lagen gestärkt und Kinderarmut wird reduziert. Eine große Mehrheit der Bevölkerung von 60 Prozent und 75 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern befürwortet die Einführung der Kindergrundsicherung. Sozialer Ausgleich ist den Menschen wichtig – auch dann, wenn auf die Kosten der Kindergrundsicherung hingewiesen wird.

Neben der finanziellen Stabilität braucht es eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur, damit Familien mit Vertrauen in staatliche Unterstützung ihre Zukunft planen können. Gute Kinderbetreuung ist für die meisten Familien eine zentrale Voraussetzung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Aufgabenteilung wird beim ersten Kind zementiert

Der Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung von Familien- und Erwerbsarbeit ist weiterhin hoch, aber für viele schwer zu realisieren: Knapp die Hälfte (46 %) der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit, aber nur ein erheblich kleinerer Teil kann dies tatsächlich umsetzen.

Mit der Geburt des ersten Kindes und dem Beginn der Elternzeit stellen Paare zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit. Vor der Geburt des ersten Kindes sind angehende Eltern mit großer Mehrheit noch beide vollzeitberufstätig. Nach der Geburt ändern sich die Erwerbskonstellationen dann erheblich. Die große Bedeutung dieser Entscheidung für die gesamte Erwerbsbiografie und das Lebenseinkommen scheint den meisten aber nicht bewusst zu sein. Die Entscheidung ergibt sich meist, ohne groß thematisiert zu werden.

49 Prozent erwarten Unterstützung der Politik

49 Prozent der Gesamtbevölkerung und 56 Prozent der Eltern mit Kindern unter 6 Jahren erwarten, dass Familienpolitik Eltern bei einer gleichmäßigen Aufteilung von Kinderbetreuung und Beruf unterstützt.

Die Aufgabenteilung in der Familie hat langfristige Effekte auf die Lebenszufriedenheit und die Fachkräftesicherung: Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ermöglicht vielen Müttern die gewünschte stärkere Erwerbsbeteiligung und vielen Vätern die gewünschte stärkere Beteiligung in der Familie. Elternpaare, die ihre Aufgaben in Beruf und Familie gleichgewichtig teilen, berichten auch häufiger als andere Paarfamilien über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und besonders über gegenseitige Unterstützung der Elternteile (84 Prozent gegenüber 63 Prozent).

Langfristig sorgt die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf für wirtschaftliche Stabilität beider Eltern und ist damit auch eine Antwort auf den Fachkräftemangel. Wenn Väter den Spielraum für Mütter vergrößern, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. auszubauen, werden Erwerbstätigkeit und -umfänge von Müttern weiter zunehmen.

Pflege von Angehörigen: 75 % wünschen sich Lohnersatzleistung

Längst beschränkt sich die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen nicht mehr auf die Kinderbetreuung, sondern umfasst auch die Versorgung pflegebedürftiger Eltern und anderer Angehörige. Zwei Drittel der Bevölkerung können sich grundsätzlich vorstellen, Angehörige zu pflegen. Eine überwältigende Mehrheit von 75 Prozent wünscht sich eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

Zentrale Vorhaben des BMFSFJ

Das Familienbarometer macht deutlich: Familienpolitik sorgt für Zusammenhalt, schafft Zuversicht und sozialen Ausgleich in unruhigen Zeiten. Zentrale Vorhaben des BMFSFJ sind dafür:

  • eine Kindergrundsicherung, die Sicherheit gibt und Chancengerechtigkeit beim Start ins Leben stärkt
  • Investitionen in eine verlässliche und gute Kinderbetreuungsinfrastruktur
  • die 2-wöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin (Elternstartzeit), um gleich nach der Geburt des Kindes den familiären Zusammenhalt zu stärken
  • eine Reform der Familienpflegezeit, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf deutlich zu verbessern

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.03.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Familienbarometers des Bundesfamilienministeriums erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Das Familienbarometer des Bundesfamilienministeriums zeigt, dass die Pandemiejahre und die hohe Inflation Familien besonders belasten.

Vor diesem Hintergrund darf der Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2024 nicht an den Entwicklungschancen unserer Kinder und Jugendlichen sparen. Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion erwarten wir eine auskömmliche Finanzierung der Kindergrundsicherung. Konkret heißt das, dass wir sowohl die Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen durch Digitalisierung und Entbürokratisierung vereinfachen als auch ein Teilhabe sicherndes kindliches Existenzminimum umsetzen müssen.

Das Familienbarometer zeigt auch, dass die Einführung der Kindergrundsicherung von weiteren Maßnahmen flankiert werden muss. Wir setzen uns deshalb gleichzeitig für qualitativ hochwertige und verlässliche Kita und Ganztag in der Grundschule ein. Zudem wird die zweiwöchige Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt und eine Reform der Familienpflegezeit kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2023

eaf fordert, jetzt mutig Geld in zeitpolitische Instrumente für Eltern zu investieren

Das gestern von Familienministerin Lisa Paus vorgestellte Familienbarometer nimmt Wünsche und Erwartungen von Eltern an die Familienpolitik in den Blick. Ein Fokus liegt auf dem Handlungsfeld „Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen“.

Aus Sicht der eaf ist der Ausbau des Basis-Elterngeldes der richtige Weg. Sie favorisiert ein 6+6+6 Modell: 18 Basis-Elterngeld-Monate mit jeweils sechs Monaten exklusiv für einen Elternteil und sechs zur beliebigen Verteilung. „Das kostet natürlich Geld“, so die Bundes­geschäftsführerin Svenja Kraus, „aber gute Familienpolitik darf nicht dem Haushaltsdiktat zum Opfer fallen.“ Sie kritisiert die geplante bloße Umverteilung innerhalb der 14 Elterngeldmonate. „Die Wünsche von Familien sind äußerst unterschiedlich. Deshalb sollte der Bund ihnen größere Spielräume eröffnen, wie das Leben mit Kindern organisiert und finanziert werden kann. Dies nimmt den Druck aus den Familien und dafür setzt sich die eaf ein.“

„Den Fokus auf Zeitpolitik setzen wir als evangelische arbeitsgemeinschaft familie schon länger“, unterstreicht Kraus. Laut Familienbarometer ist eine Reduktion des Erwerbsumfangs von Vätern, um die Lasten der Sorgearbeit innerhalb der Familien besser zu verteilen, aber bisher kaum zu beobachten. „Sorgearbeit passiert nicht nebenbei, sondern beide Elternteile müssen ihre Erwerbsarbeit dafür phasenweise zurückstellen und reduzieren“, erklärt Kraus. „Nur wer von Anfang an mindestens zeitweise allein Sorge für ein Kind übernimmt, kann einschätzen, was das bedeutet und wird später diese Verantwortung anerkennen und teilen. Hier erwarten wir ein deutliches Signal im Bundeshaushalt.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 21.03.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, haben auf Grundlage des Koalitionsvertrages die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert.

Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.

Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden. Sie brauchen gute Beratung und erreichbare Ärztinnen und Ärzte. Ich begrüße sehr, dass nun die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnimmt, um diese komplexe Thematik durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen. Ich erhoffe mir Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden kann.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein. Ich wünsche den Mitgliedern der Kommission viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage. Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse.“

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind:

  1. Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg
  2. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
  3. Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda
  4. Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  5. Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg
  6. Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln
  7. Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover
  8. Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn
  9. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:

  1. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn
  2. Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
  3. Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm
  4. Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
  5. Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
  6. Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  7. Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim
  8. Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  9. Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2023

Projekt für ehrenamtliche Erstbegleitung nach der Diagnose Demenz startet

In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Jedes Jahr gibt es etwa 440.000 neue Erkrankungen. Um Betroffene nach ihrer Diagnose zu unterstützen, sollen sie von geschulten Ehrenamtlichen begleitet werden können. Das kann ihnen Sicherheit in der neuen Lebenssituation sowie einen Überblick zu Unterstützungsangeboten geben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) startet dafür zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Projekt, um ehrenamtliche Erstbegleitung in der Praxis aufzubauen und zu erproben. Sie bietet außerdem eine Handreichung für dieses Ehrenamt an.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Ehrenamtliche Erstbegleiterinnen und Erstbegleiter haben ein offenes Ohr für Betroffene, geben Orientierung zu möglichen Hilfen und stellen Kontakte her. Davon profitieren insbesondere Menschen mit Demenz, die alleine leben. Denn sie können besonders schutzbedürftig sein. Als Bundesseniorenministerin möchte ich die Situation von Demenzerkrankten verbessern. Ich hoffe, dass wir durch dieses Projekt in den nächsten Jahren an vielen Orten in Deutschland ehrenamtliche Erstbegleitungen anbieten.“ 

Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Die Diagnose einer Demenz im frühen Stadium ist für davon betroffene Menschen ein großer Einschnitt. Das Leben ist häufig auf den Kopf gestellt und nicht selten macht sich ein Gefühl von Hilflosigkeit breit. Die bisherige Lebensplanung wird durch die Diagnose komplett in Frage gestellt. Die Idee der „Ehrenamtlichen Erstbegleitung“ setzt hier an, um die Betroffenen in den ersten Monaten nach der Diagnose nicht allein zu lassen und ihnen Hilfestellungen zu geben, sich im Versorgungs- und Unterstützungssystem zurecht zu finden.“

Die Nationale Demenzstrategie sieht vor, eine niedrigschwellige Erstbegleitung von Menschen mit beginnender Demenz durch ehrenamtliche Personen auszubauen. Initiativen und Organisationen sind aufgerufen, solche Angebote aufzubauen und zu erproben. Zur Unterstützung bietet die DAlzG auch fachliche Begleitung an:

  • für Personen und Träger, die solche Angebote koordinieren
  • für die ehrenamtlichen Begleitungen selbst
  • Kontaktvermittlung zu Referentinnen und Referenten für die Schulung der Ehrenamtlichen
  • zur Förderung des Austausches der umsetzenden Organisationen untereinander.

Die DAlzG arbeitet eng mit der Netzwerkstelle Lokale Allianzen der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. zusammen. Die „Ehrenamtliche Erstbegleitung“ und die Handreichung sollen in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich evaluiert werden.

Das Projekt ergänzt existierende Angebote. So bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V. die Online-Weiterbildung „Demenz und Ehrenamt in der Arbeit mit älteren Menschen“ an.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ können Netzwerke für ehrenamtliche Erstbegleitung von Menschen mit Demenz über einen dreijährigen Zeitraum auch finanzielle Förderung erhalten. Die Bewerbung für 2024 ist seit 1. März 2023 möglich.

Hintergrund

Die Nationale Demenzstrategie wurde 2020 durch die Bundesregierung beschlossen. Sie wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) begleitet. Co-Vorsitzende ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG). Ziel ist es, durch mehr als 160 Einzelmaßnahmen aus vier Handlungsfeldern bis 2026 die Situation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland zu verbessern. Mehr als 70 Akteure sind an der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2023

Zum Kabinettsbeschluss zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Wir haben lange auf diesen Kabinettsentwurf gewartet, endlich kann die Pflegereform in das parlamentarische Verfahren.

Der Entwurf bringt Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden. Ein wichtiger Schritt ist die Erhöhung des Pflegegelds und der Zuschüsse der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Zugleich muss man feststellen, dass der Finanzminister verhindert hat, dass die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen in der Höhe entlastet werden, wie es notwendig wäre.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel zur Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben werden nicht bereitgestellt. Dies sind insbesondere die Rentenbeiträge für Pflegende Angehörige in Höhe von 3,7 Mrd. Euro im Jahr und die Kosten für Pflegeausbildung in Höhe von 750 Mio. Euro im Jahr. Da diese Ausgaben weiter von den Beitragszahler*innen getragen werden, werden diese nicht entlastet. Sie müssen weiterhin allein die erforderlichen Mittel aufbringen, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Die vereinbarte Vereinfachung bei der Beantragung von Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege fehlt. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bleiben hinter dem Vereinbarten zurück. In all diesen Punkten werden wir im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen dringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.04.2023

Zur Einsetzung der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Saskia Weishaupt, Obfrau im Gesundheitsausschuss:

Es ist gut und wichtig, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin jetzt eingesetzt wird und ihre Arbeit aufnimmt. Damit setzen wir als Ampel-Koalition um, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Ziel ist, eine verfassungskonforme Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu erarbeiten sowie Legalisierungsmöglichkeiten der Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft zu prüfen.

Für uns Grüne ist klar: Wir brauchen eine neue gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches als Ersatz für den § 218 StGB. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.

Die strafrechtsbasierte Regelung führt zu einer Tabuisierung und Stigmatisierung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen und dadurch auch zu einer mangelhaften medizinischen Versorgungslage. Es gibt nicht genügend Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, weil die Kriminalisierung durch § 218 StGB eine große Hürde darstellt. Im Studium wird den Medizinstudierenden der Schwangerschaftsabbruch auf Grund der gesetzlichen Verortung nicht vermittelt. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, müssen wegen der schon geringen – und weiter abnehmenden – Zahl an Anlaufstellen oft weite Strecken zurücklegen. Außerdem gibt die strafrechtliche Regelung den Anti-Choice-Gruppen, die Ärzt*innen und ungewollt Schwangere belästigen und diffamieren, eine gesetzliche Basis.

Auch wird die Kommission Legalisierungsmöglichkeiten der sogenannten Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft prüfen. Besonders die Perspektive der Spenderinnen und Leihmütter muss im Vordergrund stehen. Bestehende soziale und finanzielle Ungleichheit darf nicht dazu führen, dass sich Frauen gezwungen sehen, Eizellen abzugeben oder ein Kind für Dritte auszutragen.

Wir werden diesen Prozess engmaschig begleiten und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.03.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld zeigen, dass wir gesellschaftlich noch weit von einer gleichberechtigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entfernt sind. Zwar verzeichnen wir einen positiven Trend, wonach mit 26,1 Prozent immer mehr Väter Elternzeit nehmen, doch vom Wunsch vieler junger Familien nach paritätischer Aufteilung sind wir noch weit entfernt. Auch die Bezugsdauer unterscheidet sich nach wie vor erheblich zwischen Frauen und Männern. Während Frauen durchschnittlich 14,6 Monate zu Hause bleiben, sind es bei Männern nur 3,6 Monate.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine gleichberechtige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ein. In einem ersten Schritt führen wir die Familienstartzeit ein, wodurch der zweite Elternteil für zwei Wochen nach der Geburt freigestellt wird. Das ermöglichen wir auch für Alleinerziehende. Damit unterstützen wir Familien in dieser besonders vulnerablen aber auch wichtigen und schönen Zeit.

Außerdem fördern wir mit dem Kita-Qualitätsgesetz und dem Ganztag in Grundschulen bedarfsgerechte und bessere Bildung und ermöglichen damit beiden Elternteilen einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Weitere Maßnahmen werden folgen, zum Beispiel die Entbürokratisierung und Digitalisierung des Elterngelds.

Das alles sind wichtige und richtige Maßnahmen. Doch klar ist auch: Es muss noch mehr folgen. Wir werden uns genau anschauen, aus welchen Gründen in manchen Familien eine paritätische Aufgabenverteilung gelingt und in anderen nicht – obwohl die Mehrheit der jungen Eltern sich eine paritätische Aufteilung wünscht. In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf Familien mit niedrigen Einkommen und dementsprechend niedriger Elterngeldhöhe besonders wichtig. Auch hier braucht es Verbesserungen, damit es nicht am Geldbeutel hängt, ob der zweite Elternteil Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen kann oder nicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2023

Entlastungsbudget muss in die Pflegereform aufgenommen werden

Das Bundeskabinett hat am 5. April 2023 den Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers:

„Pflegende Angehörige verdienen unsere Unterstützung. Sie leisten einen großen Dienst für unsere Gesellschaft. Nicht selten unter großen persönlichen, beruflichen und gesundheitlichen Entbehrungen helfen sie pflegebedürftigen Menschen, oftmals mit einer Behinderung und darunter vielfach Kindern.

Für diese Angehörigen entpuppt sich der Regierungsentwurf der Ampel zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz als Etikettenschwindel und als eine große Enttäuschung. Denn das im Referentenentwurf noch enthaltene Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ist von der Ampel still und heimlich gestrichen worden.

In unserem im vergangenen Herbst beschlossenen Positionspapier ‚Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern‘ haben wir uns als Unionsfraktion ausdrücklich zum Entlastungsbudget bekannt. Genauso fordern wir die Schaffung von mehr Kurzzeitpflegeplätzen, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität und auch einmal Ruhezeiten zu ermöglichen.

Wir fordern daher die Ampelfraktionen dringend dazu auf, das Entlastungsbudget im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz aufzunehmen.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2023

„Mieterinnen und Mietern kommt die Untätigkeit der Regierung teuer zu stehen. In Anbetracht der steigenden Energiekosten sitzen die 20 Millionen Miethaushalte auf einer tickenden Zeitbombe. Es wird höchste Zeit, dass der ‚Kanzler für bezahlbares Wohnen‘ ein Machtwort spricht“, erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Caren Lay, angesichts der heutigen Veröffentlichung der Destatis-Auswertung zur steigenden Wohnkostenbelastung. Lay weiter:

„Diese Zahlen sind erschreckend, überraschend sind sie nicht. Schon seit vielen Jahren steigen die Mietkosten rasant, schon seit Jahren ist die Hälfte der Miethaushalte in den Städten überlastet. Jetzt spitzt sich die Situation durch die Inflation zu. Im vergangenen Jahr haben die fast 20 Millionen Miethaushalte im Schnitt 27,8 Prozent ihres Einkommens für Kaltmiete und Betriebskosten ausgegeben. 16 Prozent aller Miethaushalte weisen eine Mietbelastung von mehr als 40 Prozent auf. Die rasant gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sind noch nicht mit eingerechnet.

Das ist das Ergebnis von jahrelanger Unfähigkeit, Politik im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu machen. Die unterlassene Hilfeleistung für Miethaushalte setzt die Ampel-Regierung bedauerlicherweise fort: Die versprochene Mietrechtsnovelle lässt ebenso auf sich warten wie die Wiederherstellung des Vorkaufsrechtes oder die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit. Statt der versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen waren es im Jahr 2022 de facto 27.000 weniger. Wie bereits die Vorgängerregierung hat auch diese Regierung nicht den Mut, sich mit der Immobilienlobby anzulegen. Die Ampelparteien schieben sich wechselseitig die Schuld in die Schuhe, der Kanzler für bezahlbares Wohnen ist abgetaucht.

Wir brauchen endlich einen bundesweiten Mietenstopp, den die SPD im Wahlkampf noch vollmundig versprochen hat. Außerdem brauchen wir einen bundesweiten, atmenden Mietendeckel, der die unterschiedlichen Situationen vor Ort berücksichtigt. Ein Neustart im sozialen Wohnungsbau und eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit müssen endlich kommen. Die Ampel darf die Mieterinnen und Mieter nicht weiter im Stich lassen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.03.2023

Die Kinderkommisssion teilt mit:

„Lesen ist Malen im Kopf“ – mit diesem Bild verweist der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, zum Internationalen Kinderbuchtag auf die Freude, die das Lesen machen kann: 

„Lesen eröffnet eine neue Welt, regt die Phantasie an und bildet so auf ganz eigene Weise. Es ist eine Schlüsselkompetenz, ohne die der Zugang zur Wissens- und Informationsgesellschaft verschlossen bleibt. Lesen richtet den Blick und den Verstand auf Dinge, die ansonsten nicht im eigenen Blickfeld liegen, und erlaubt ein Eintauchen in die große Vielfalt unserer Welt. Wer mit offenen Augen liest, der lernt, dieser Vielfalt wertschätzend zu begegnen. Das ist für ein respektvolles Zusammenleben in unserer Gesellschaft unerlässlich“.

Der Internationale Kinderbuchtag wird seit 1967 am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.

Leider haben nicht alle Kinder die Chance, für sich zu entdecken, welchen Spaß das Lesen machen kann. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Kommunen sind aufgerufen, Lese- und Bücherräume für Kinder vorzuhalten. Lesen und Vorlesen mit Kindern sollte in den Familien und Kitas zum Alltag gehören – meint die Kinderkommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2023

Rund 283.000 mit BAföG-geförderte Studierende hatten im Wintersemester 2022/23 Anspruch auf den Heizkostenzuschlag I in Höhe von 230 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/6222) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5976) hervor.

Das seien 9,6 Prozent der Studierenden, schreibt die Bundesregierung und bezieht sich dabei auf die Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes, wonach im Wintersemester 2021/22 fast drei Millionen Studierende an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren. Bezogen auf die in der amtlichen BAföG-Statistik 2021 erfassten rund 467. 600 BAföG-geförderten Studierenden, seien das 60,4 Prozent.

Zudem hätten rund 60.000 der insgesamt rund 155.400 im Jahr 2021 mit BAföG geförderten Schüler Anspruch auf den Heizkostenzuschuss I, heißt es in der Antwort weiter. Hinzu kämen außerdem etwa 79.000 „Ausbildungsfortbildungsteilnehmende“, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zwischen Oktober 2021 und März 2022 Unterstützung erhalten haben: Sie hätten ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss. Darunter befänden sich auch Fachschüler, schreibt die Bundesregierung. Wie viele genau, werde jedoch nicht erfasst.

Aussagen zur Anzahl der mit dem Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro unterstützten Studierenden und Schüler macht die Bundesregierung in der Antwort nicht: Abschließende Meldungen der Länder über die mit dem Heizkostenzuschuss II geförderten BAföG- bzw. AFBG-Berechtigten lägen noch nicht vor, heißt es dort zur Erklärung. Die Auszahlung der Zuschüsse sei voraussichtlich erst Ende April 2023 abgeschlossen.

Die Union hatte mit der Anfrage Auskunft über die „Unterstützung von Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in der aktuellen Krise“ verlangt und insbesondere nach der Auszahlung des Heizkostenzuschlag I an sie gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 11.04.2023

Studie auf Basis von SOEP-Daten zeigt: Kinder machen unter anderem seltener (Fach-)Abitur, wenn ein Elternteil arbeitslos war – Studiendesign erlaubt es, gemessene Effekte kausal zu interpretieren – Ergebnisse verdeutlichen Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom Elternhaus – Bildungspolitik sollte dem entgegenwirken, Ganztagsschulausbau ist wichtiger Schritt

Sind die Eltern in der Grundschulzeit ihres Kindes arbeitslos, leidet dessen Bildungserfolg nachhaltig: Ihr Kind erreicht dann viele Jahre später niedrigere Bildungsabschlüsse. Das ist das Ergebnis einer Studie der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Celina Tippmann und Felix Weinhardt Daten den Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet haben. Das Besondere an der Untersuchung: Anders als bisherige Studien legt sie den Schwerpunkt auf die Arbeitslosigkeit der Eltern im Grundschulalter der Kinder, also im Alter von sechs bis neun Jahren. Trotz der langen Zeit zwischen der Arbeitslosigkeit der Eltern und den gemessenen Effekten erlaubt es das Studiendesign, die Ergebnisse kausal zu interpretieren – die Arbeitslosigkeit der Eltern ist also tatsächlich die Ursache für die schlechteren Bildungsergebnisse ihrer Kinder.

„Die Studie zeigt ein weiteres Mal, wie stark der Bildungserfolg in Deutschland vom Elternhaus abhängt“, sagt Tippmann, Co-Autorin der Studie. Die Effekte treten demnach insbesondere dann auf, wenn der Vater arbeitslos war: Betroffene Kinder erreichen mit einer um gut 30 Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit das Abitur oder Fachabitur. Ein Studium schließen Kinder mit einem in ihrer Grundschulzeit arbeitslosen Vater mit einer um fast neun Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit ab.

Bei einer Arbeitslosigkeit der Mutter sind die Effekte schwächer oder gar nicht vorhanden. „Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitslosigkeit von Müttern eine geringere Bedeutung beigemessen werden sollte als der von Vätern“, erklärt Tippmann. Die Kinder in der untersuchten Stichprobe wurden zwischen 1979 und 2001 geboren – seitdem ist zum Beispiel die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich gestiegen. Entsprechend dürfte bei späteren Geburtsjahrgängen die Arbeitslosigkeit von Müttern eine größere Rolle spielen.

Ganztagsausbau kann ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit sein

Arbeitslosigkeit verursacht also noch Jahre später hohe soziale Kosten – und zwar generationenübergreifend. Deshalb gilt es Tippmann und Weinhardt zufolge, Arbeitslosigkeit so weit wie möglich zu verhindern und besonders Kinder vor den Folgen zu schützen. Dafür müsse das Bildungssystem so gestaltet werden, dass der Bildungserfolg der Kinder weniger stark von den Eltern abhängt. „Ganztagsschulen und der beschlossene Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter ab 2026 sind ein wichtiger Schritt “, sagt Weinhardt, Co-Autor der Studie. „Nun kommt es darauf an, den Rechtsanspruch auch tatsächlich zu erfüllen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen.“ Nur dann könne dieser dazu beitragen, Bildungsungleichheit zu reduzieren, so Weinhardt. „Nicht nur mit Blick auf die Chancengleichheit ist das dringend geboten, sondern aus gesamtwirtschaftlicher Sicht auch vor dem Hintergrund des schon heute bestehenden Fachkräftemangels, der sich noch deutlich verschärfen dürfte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 22.03.2023

Für die Qualität in Kitas gilt der Personal-Kind-Schlüssel als wichtiges Merkmal. Dieser hat sich in den vergangenen zehn Jahren zwar deutlich verbessert: So ist eine pädagogisch tätige Person in Gruppen mit unter 3-Jährigen rechnerisch im Mittel für 4 Kinder zuständig, und damit für ein Kind weniger als noch vor zehn Jahren (2012: 4,9; 2021: 4,0). Doch benennen Dr. Christiane Meiner-Teubner und Katharina Knopp in der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse mit dem Titel „Frühe Bildung weiterentwickeln“ auch Verbesserungsbedarf. Dieser betrifft vor allem die ostdeutschen Bundesländer, wo sich eine Fachkraft um 5 bis 6 Kinder dieser Altersgruppe kümmert.

Fachkräftemangel erschwert die Qualitätsentwicklung

Eine große Herausforderung für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung stellt zudem der akute Fachkräfteengpass dar, schreiben die DJI-Wissenschaftlerinnen Birgit Riedel, Prof. Dr. Susanne Kuger, Dr. Diana Schacht und Franka Baron in ihrem Artikel. Das zeigen Ergebnisse aus dem am Deutschen Jugendinstitut (DJI) und im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund angesiedelten Projekt „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK): Ein hoher Anteil an Stellen in den Kitas bleibt demnach mehr als sechs Monate unbesetzt. Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Kita-Alltag: So wird fehlendes Personal in der Regel durch Überstunden der anwesenden Fachkräfte und größere Gruppen ausgeglichen. Außerdem helfen häufig Leitungskräfte aus, die eigentlich anderen Aufgaben nachgehen müssten.

Staatssekretärin Deligöz fordert, Kosten für Erzieherinnen-Ausbildung abzuschaffen

Im Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften spricht sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Ekin Deligöz für höhere Löhne in den Einrichtungen aus. Außerdem fordert sie im Interview mit DJI Impulse unter anderem, die Kosten für die schulische Erzieher:innen-Ausbildung flächendeckend abzuschaffen und die Fachkräfte im Arbeitsalltag von Zusatzaufgaben zu entlasten, die nicht in den pädagogischen Bereich fallen.

Kita-Zugang ist nicht für alle gleich

Verbesserungsbedarf gibt es laut DJI Impulse auch bei der gleichberechtigten Teilhabe an früher Bildung: So besuchen in Deutschland Kinder von Eltern mit geringerem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund seltener und später die Kindertagesbetreuung als der Durchschnitt der entsprechenden Altersgruppe. Anhand von Ergebnissen der international vergleichenden Equal-Access-Studie des Deutschen Jugendinstituts stellen DJI-Wissenschaftler:innen dar, wie Kommunen Barrieren für benachteiligte Familien abbauen können.

Der Blick auf andere Länder

Wie Herausforderungen bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in anderen Ländern bewältigt werden, zeigen die Beiträge von drei Gast-Autor:innen. Sie illustrieren, wie in Gent und Brüssel die Kommunalpolitik Ungleichheiten beim Kita-Zugang verringert, wie Finnland Evaluationen gezielt nutzt, um ein gleichwertiges Angebot in allen Kommunen zu stärken und wie Norwegen innerhalb von 15 Jahren die Anzahl männlicher Fachkräfte verdreifachte. Die international vergleichende Forschung zur frühen Bildung wird am DJI seit zehn Jahren vom Internationalen Zentrum Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung vorangetrieben. Anlässlich des Jubiläums werden wichtige Meilensteine nachgezeichnet.

Fachkräfte sind im internationalen Vergleich gut ausgebildet

Die international vergleichende Forschung zeigt auch: Deutschlands Kita-Fachkräfte sind gut ausgebildet, wie Ergebnisse der OECD-Studie TALIS-Starting-Strong nachweisen. Dies gilt als wichtige Voraussetzung dafür, dass Fachkräfte die Interaktionen mit den Kindern gut gestalten können. Dr. Katja Flämig, Leiterin der Fachgruppe „Pädagogische Konzepte der Kindheit“ am DJI erklärt in ihrem Artikel und im „DJI Videocast Perspektiven“, wie die Interaktionsqualität erhoben werden kann und warum es wichtig ist, die Sicht von Kindern, Eltern und Fachkräften bei der Qualitätsentwicklung einzubeziehen.

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis.

In einer Videoreihe, die die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Wissenschaftler:innen auf Basis der wissenschaftlichen Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen und formulieren Lösungsansätze.

Die DJI Impulse-Ausgabe mit dem Schwerpunkt „Frühe Bildung weiterentwickeln“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden: www.dji.de/impulse

Folge 2 der Videoreihe mit Dr. Katja Flämig, Leiterin der Fachgruppe „Pädagogische Konzepte für die Kindheit“ am DJI: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge2

Mehr Angebote zum Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/fruehebildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 22.03.2023

  • Überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote für nach 2019 eingezogene Haushalte, Einpersonenhaushalte sowie Haushalte in Großstädten
  • 3,1 Millionen Haushalte hatten eine Mietbelastung von 40 % und mehr
  • 1,5 Millionen Haushalte gaben sogar mindestens die Hälfte ihres Einkommens für Nettokaltmiete und verbrauchsunabhängige Betriebskosten aus
  • Bruttokaltmiete je Quadratmeter bundesweit im Schnitt bei 8,70 Euro 

Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).  

3,1 Millionen Haushalte mit einer Mietbelastung von 40 % oder mehr

Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %. 

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen. 

Mietbelastung und Miete pro Quadratmeter in Großstädten überdurchschnittlich

In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mussten Mieterhaushalte im Jahr 2022 mit durchschnittlich 28,9 % mehr von ihrem Einkommen für die Bruttokaltmiete verwenden als in Kleinstädten beziehungsweise Orten mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wo die Mietbelastungsquote lediglich 25,9 % betrug. Nah am Durchschnitt war hingegen die Belastung von Haushalten in einer mittelgroßen Stadt mit einer Einwohnerzahl zwischen 20 000 und 100 000. Dort zahlten die Haushalte im Schnitt 27,6 % ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. 

Neben dem Verhältnis von Miete zu Einkommen lassen sich auch für die Miete je Quadratmeter Unterschiede feststellen. Diese unterscheidet sich beispielsweise nach der Lage der Wohnung sowie dem Einzugsjahr. So betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter im Jahr 2022 bundesweit im Schnitt 8,70Euro. Wer in einer Großstadt lebte, musste auf den Quadratmeter gerechnet mit 9,60 Euro jedoch eine deutlich höhere Miete zahlen als in mittelgroßen Städten (8,20 Euro) oder kleineren Orten (7,50 Euro). Dies bedeutet beispielsweise, dass zwei Haushalte mit Mietwohnungen von je 75 Quadratmetern Größe, von denen einer in einer Großstadt und einer in einer Mittelstadt wohnt, im Durchschnitt allein durch diesen Umstand einen Mietunterschied von etwa 105 Euro aufwiesen. Beim Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt betrug der Mietunterschied in diesem Beispiel sogar rund 158 Euro. 

Um die Entwicklung von Mieten nachzuvollziehen, lohnt es sich, zudem das Einzugsjahr zu berücksichtigen. Hier zeigt sich, dass Mietende, die 2019 oder später eingezogen sind, unabhängig von der Einwohnerzahl der Wohngemeinde überdurchschnittlich hohe Mieten und Belastungsquoten aufweisen. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt betrug 2022 etwa 1,10 Euro je Quadratmeter. In Großstädten war dieser Unterschied mit 1,40 Euro deutlich höher als in mittelgroßen Städten (1,00 Euro) oder Kleinstädten (0,80 Euro). 

Methodische Hinweise: 

  • Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Dieser Indikator wird ohne die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berechnet, um eine vom individuellen Verbrauch der Haushalte unabhängigen Vergleich zu ermöglichen.
  • Sofern auch die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berücksichtigt werden, wird von der Belastung durch Wohnkosten gesprochen. Diese wird nicht standardmäßig ausgewiesen, da sie vom individuellen Verbrauch der Haushalte abhängt und somit einen Vergleich erschwert.
  • Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen, die an die Vermieter/-innen gezahlt werden. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu. Sofern diese Kosten nicht an die Vermieter/-innen gezahlt werden, sind diese seit dem Erhebungsjahr 2022 nicht mehr in der Bruttokaltmiete sowie der Mietbelastungsquote berücksichtigt, sondern werden als Zahlungen an Dritte gesondert erfasst.
  • Zum Haushaltsnettoeinkommen zählen im Mikrozensus alle Zahlungen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Dies ist die Summe aller Einkunftsarten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen oder auch staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld.
  • Für die Ergebnisse zu Mieten und zur Mietbelastung wurden lediglich Hauptmieterhaushalte ausgewertet, die alleine in einer Wohnung leben. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse. Hauptmieterhaushalte sind alle Haushalte, die angegeben haben, Hauptmieter der von ihnen bewohnten Wohnungen zu sein. Haushalte in anderen Mietverhältnissen, wie zum Beispiel einer Untervermietung oder auch mietfreien Überlassung, wurden nicht berücksichtigt.
  • Bei den Angaben für die Bruttokaltmiete je Quadratmeter in Euro wurde der Cent-Betrag jeweils auf Zehner gerundet.
  • Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse (voraussichtlich im Januar 2024 für das Berichtsjahr 2022) veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Detaillierte Ergebnisse aus weiteren Themenbereichen des Mikrozensus werden in den kommenden Monaten gesondert im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Bereits jetzt sind weitere Ergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12211) verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 31.03.2023

Frauen bekommen ihr erstes Kind immer später – nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten der Europäischen Union: Im Jahr 2021 waren Frauen in der EU im Schnitt 29,7 Jahre alt, wenn sie zum ersten Mal Mutter wurden. Das Durchschnittsalter der Erstgebärenden ist nach vergleichbaren Ergebnissen, die seit 2013 vorliegen, kontinuierlich gestiegen; im Jahr 2013 betrug es noch 28,8 Jahre. Deutschland liegt mit einem Durchschnittsalter von 30,1 Jahren im oberen Drittel der EU-Staaten, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat weiter mitteilt. 

Besonders hoch war das Alter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes im Jahr 2021 in Spanien und Italien (jeweils 31,6 Jahre), gefolgt von Luxemburg (31,3 Jahre) und Irland (31,2). Vergleichsweise früh bekommen Frauen dagegen in den osteuropäischen EU-Staaten ihr erstes Kind: allen voran in Bulgarien mit einem Durchschnittsalter von 26,5 Jahren sowie in Rumänien mit 27,1 Jahren und der Slowakei mit 27,3 Jahren. Doch auch in diesen Staaten bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind.   

Die Geburtenrate betrug 2021 im EU-Durchschnitt 1,53 Kinder je Frau

Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder pro Frau geboren werden. In allen EU-Mitgliedstaaten lag die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2021 deutlich darunter, im Schnitt bekam im Jahr 2021 eine Frau 1,53 Kinder. Dabei sind nicht nur sehr unterschiedlich hohe Geburtenziffern zu beobachten, auch die Entwicklung in den vergangenen Jahren weicht stark voneinander ab.

In einigen Staaten wie Spanien (1,19) und Malta (1,13) stagnierte die zusammengefasste Geburtenziffer nach einem länger andauernden Geburtenrückgang auf niedrigem Niveau. In einigen Staaten ging sie entsprechend dem Trend der Vorjahre weiter zurück: in Litauen auf 1,36 und in Polen auf 1,33. Und in vielen anderen Staaten zeigte sich nach jahrelang sinkender Geburtenhäufigkeit im Jahr 2021 ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, beispielsweise in Frankreich (1,84), den Niederlanden (1,62), Belgien (1,60) oder Italien (1,25). Auch in Deutschland stieg die Geburtenziffer zuletzt an, von 1,53 im Jahr 2020 auf 1,58 im Jahr 2021. Hierzulande bekamen die Frauen damit etwas häufiger Kinder als im EU-Durchschnitt. 

Methodischer Hinweis:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt weichen aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes ab. 

Weitere Informationen: 

Die Daten zu den Geburtenziffern und dem Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt des ersten Kindes stammen aus der Eurostat Datenbank. 

Aktuelle monatliche Geburtenzahlen für Deutschland für das Jahr 2022 finden Sie auf unserer Themenseite. 

Annahmen zur Geburtenentwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten liefert unsere 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 28.03.2023

Rund 104 000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2022 mit rund 104 000 gemeldeten Fällen um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nachdem im Jahr 2021 mit 94 600 Fällen der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik verzeichnet worden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit auch über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99 000 und 101 000 gelegen hatte. Höher als im Jahr 2022 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt im Jahr 2012 mit 106 800 Fällen. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die starke Zunahme im Jahr 2022 erkennen.

Sieben von zehn Frauen (rund 70 %), die im Jahr 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. Rund 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, rund 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der im Jahr 2022 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant im Krankenhaus.

4. Quartal 2022: 7,1 % mehr Schwangerschaftsabbrüche als im Vorjahresquartal

Im 4. Quartal 2022 wurden rund 26 100 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 7,1 % mehr als im 4. Quartal 2021.

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2012 (106 800 Fälle) war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2022 um 2,7 % beziehungsweise 2 900 Fälle niedriger. Besonders stark ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-29,4 % bzw. -1 000 Fälle), 18 bis 19 Jahre (-30,8 % bzw. -2 100 Fälle) und 20 bis 24 Jahre (-23,5 % bzw. -6 000 Fälle) zurück. Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass zeitgleich die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 5,4 %, der 18- bis 19-jährigen Frauen um 3,8 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 7,6 % gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 30 auf 22 zurück, bei den 18- bis 19-Jährigen von 83 auf 60, bei den 20- bis 24-Jährigen von 108 auf 90. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2022 Bevölkerungszahlen von 2021 zugrunde gelegt.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse (einschließlich Quartalsergebnissen) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 23311), im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de sowie auf der Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 27.03.2023

Gut 6 % mehr Personen als im Vorjahr beginnen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich

Im Jahr 2022 haben in Deutschland rund 239 000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich gegenüber 2021 um gut 6 % oder 14 000 Personen zu. Sie stieg damit erstmals seit dem Jahr 2016 wieder an. Der Zuwachs dürfte im Wesentlichen auf ukrainische Jugendliche zurückzuführen sein, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine zugewandert sind und an Programmen zum Erlernen der deutschen Sprache teilnehmen. So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die 2022 ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich begannen, gegenüber 2021 um 22 % oder 14 000 auf insgesamt 81 000 Personen. Eine Unterscheidung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten ist dabei nicht möglich.

Steigende Anfängerzahlen bei Studium, Rückgang bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung

Neben dem Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung werden in der integrierten Ausbildungsberichterstattung auch die Anfängerzahlen in Bildungsgängen dreier weiterer Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Im Jahr 2022 nahmen knapp 1,9 Millionen Personen einen Bildungsgang in einem dieser insgesamt vier Sektoren auf. Das waren 0,7 % oder 14 000 Personen mehr als im Jahr 2021.

Während die Zahl der Personen in Bildungsgängen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Vorjahresvergleich um 0,7 % auf 483 000 sank, stieg die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,6 % auf 479 000. Die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 682 000.

Der Zuwachs der Anfängerzahl von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zeigt sich analog zum Übergangsbereich auch in den übrigen drei Sektoren. So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begannen, gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 % auf 93 000. Bei den Studienanfängerinnen und -anfängern betrug der Zuwachs gut 10 % auf 129 000, in den Programmen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gab es mit 41 000 gut 13 % mehr ausländische Anfängerinnen und Anfänger als im Jahr 2021.

Methodischer Hinweis:

Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in der Integrierten Ausbildungsberichterstattung beinhaltet auch die Studierenden im ersten Studienjahr an Berufsakademien (Vorjahresdaten). Sie ist daher etwas höher als die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger des Studienjahres 2022 an den deutschen Hochschulen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen bietet die Publikation „Schnellmeldung Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Vorläufige Ergebnisse“.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamts.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 20.03.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Es reicht nicht zum Leben…

Während Bundeskanzler Olaf Scholz „Zuversicht“ zu verkünden versucht, müssen Millionen Menschen in  Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – mit einer ihre Existenz bedrohenden Lage klarkommen. Viele wissen nicht mehr, wie sie angesichts  immer stärker steigender Preise über den Monat kommen  sollen. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen.

Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen

An der Tatsache, dass in der reichen Bundesrepublik immer mehr Menschen in der Einkommensarmut landen und sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten können, ändern weder die lächerlichen Zuversichtsparolen der Regierung etwas, noch die bisher durchgeführten völlig unzureichenden Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen. Dies gilt sowohl für die 7,5 Millionen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor festhängen als auch für die offiziell 19 Prozent von Altersarmut betroffenen Rentner*innen.

Für eine existenzsichernde Grundsicherung!

Die Einführung des so genannten Bürgergelds wurde als „Überwindung von Hartz IV“ gefeiert. Festzuhalten ist jedoch leider, dass es sich im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems handelt. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Ein Blick auf die Preisschilder im Supermarkt oder die Stromrechnung zeigt, dieser Betrag reicht NICHT zum Leben. Wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie
Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!

Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!

Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie das 100 Mrd.- „Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt. Während die Tafeln dem immer größeren Andrang nicht gewachsen sind, haben die hundert umsatzstärksten Unternehmen im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte mühsam das Geld für Strom zusammenkratzen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt.

… uns reicht es jetzt!

Es bleibt dabei, wir fordern:

  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
  • Abschaffung der Sanktionen
  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.

Bitte teilt uns möglichst bald mit, ob und in welcher Form ihr euch an der Aktionswoche beteiligt!

Mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 wollen wir auf die wachsende finanzielle Not und die Armutsbedrohung großer Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik aufmerksam machen, über mögliche Sozialleistungen informieren, unseren Forderungen in der Öffentlichkeit Gehör verschaffen und diesen Nachdruck verleihen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten an der Aktionswoche beteiligen, so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen… Wenn ihr weitere
Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Wir werden ein Flugblatt schreiben, das Ihr für Eure Aktionswoche bzw. Euren Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und verteilen könnt.

Den Entwurf einer Pressemitteilung und ggfs. weiteres Material werden wir Euch im Vorfeld der Aktionswoche zur Verfügung stellen.

Wir werden uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 03.04.2023

Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungs-maßnahmen in der bundesdeutschen Nachkriegszeit wird wissenschaftlich aufgearbeitet: Dafür haben sich die Deutsche Rentenversicherung Bund und drei Wohlfahrtsverbände – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – auf ein Forschungsvorhaben verständigt. Mit der Durchführung beauftragt wurde ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel, Sozial- und Wirtschaftshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Vorhaben ist auf zwei Jahre angelegt. Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen und 2025 veröffentlicht werden.

Im Mittelpunkt der Forschungen steht die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung des bundesdeutschen Kinderkurwesens zwischen 1945 und 1989. Bei den zu untersuchenden Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen handelt es sich um ein weit verbreitetes Angebot in der deutschen Nachkriegszeit. Die Kuren sollten den gesundheitlichen Zustand von Kindern und Jugendlichen durch eine ausreichende Ernährung und den Aufenthalt in einer Region mit guter Luftqualität verbessern. In den letzten Jahren wurden vermehrt Berichte von Menschen veröffentlicht, die während der Kuraufenthalte belastende Erfahrungen machten und die auf Missstände in Heimeinrichtungen hinwiesen.

Professor Nützenadel und sein Team sind damit beauftragt, die grundlegenden Strukturen der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen aufzuarbeiten, um eine empirische, sozialrechtliche, historische und konzeptionelle Einordnung vorzunehmen. Auch sollen Ausmaß und Formen von Fehlverhalten und Missständen in den Heimeinrichtungen aufgezeigt werden. Zu den zu untersuchenden Akteurinnen und Akteuren zählen das Heimpersonal, Aufsichtsbehörden und die Träger der Einrichtungen sowie Krankenkassen und die Rentenversicherung. Die Erfahrungen der betroffenen ehemaligen Kinder und Jugendlichen werden durch Zeitzeugenberichte und qualitative Interviews eingebunden.

Begleitet wird das Forschungsvorhaben durch einen Projektbeirat. Ihm gehören neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffeneninitiativen an.

Es ist der Rentenversicherung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – ein wichtiges Anliegen, ihre Rolle in diesem Zusammenhang unabhängig untersuchen zu lassen und damit ihrer Verantwortung als institutionelle Akteure nachzukommen.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt gibt es online unter diesem Link zur Studie.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 31.03.2023

Familienzusammenführungen dürfen nicht an zu strengen Regeln scheitern

Der Vorschlag für die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stellt wichtige Weichen, um die die dringend gebrauchte Arbeitskräfteeinwanderung auf fast allen Qualifikationsstufen aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern und Migrantinnen und Migranten möglichst zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fakt ist aber: Damit Deutschland noch attraktiver für Arbeitskräfte aus dem Ausland wird, müssen vor allen die Verfahren zum Familiennachzug und die bürokratischen und rechtlichen Hürden deutlich erleichtert werden.

„Familienzusammenführungen nach Deutschland dauern oft viele Monate, sogar mehrere Jahre. Das ist für die Betroffenen nicht zumutbar. Gerade für Kinder oder Jugendliche kann die lange Zeit ohne ein Elternteil oder ohne die Geschwister schwere Folgen haben“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Es darf nicht sein, dass Familienzusammenführung an zu hohen Hürden scheitert oder die Umsetzung am Bürokratiestau in deutschen Behörden stecken bleibt.“

Der Deutsche Caritasverband fordert seit 2006 analog der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass u.a. Sprachnachweise vor der Einreise, die eine Familienzusammenführung verzögern oder sogar verhindern, generell gestrichen werden – denn Deutsch lässt sich am besten in Deutschland lernen. Weiterhin führen die aktuell gültigen Wohnraumerfordernisse dazu, dass Niedrig- und Durchschnittsverdiener in Großstädten kaum eine Chance haben, ihre Familien nachzuholen: „Für die Kinder ist es wichtiger, gegebenenfalls ohne eigenes Zimmer, dafür aber mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter aufzuwachsen“, erläutert Welskop-Deffaa. Auch die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung für die ganze Familie führt dazu, dass es z.B. für eine Krankenschwester in München unmöglich ist, ihre Familie nachzuholen. Der Familiennachzug von Ehegatt_innen und nachziehenden Kindern müsse generell von der Einkommenssicherung unabhängig sein, fordert die Caritas. „Die Einheit der Familie ist höher zu bewerten als die Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen,“ bewertet die Caritas-Präsidentin.

Neben den rechtlichen Neuerungen im Gesetz dürfen wir die praktische Umsetzung in den Behörden vor Ort nicht vernachlässigen. Visa- und Verwaltungsverfahren dauern schon seit einiger Zeit übermäßig lang, u.a. weil Visastellen und Ausländerbehörden stark überlastet sind und sie mit einer ständig komplexer werdenden und häufigen Änderung unterworfenen Rechtslage konfrontiert sind. „Es braucht primär mehr Personal für die betroffenen Behörden. Weiterhin wissen wir aus der Praxis unserer Beratungsstellen, dass die Prozesse dringend stärker digitalisiert werden müssen, unter anderem bei den Terminvergaben und dem Dokumenten- und Informationsaustausch. Zudem sollten z.B. bei der Visavergabe stärker Videogespräche eingesetzt werden, um lange Anreise- und Wartezeiten zu ersetzen und in der Regel sollte auch eine persönliche Vor-Ort-Verifizierung reichen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa. Die schwierigen und überlangen Verfahren führen auch dazu, dass Arbeitgeber das Angebot zurückziehen und sich dringend benötigte Fachkräfte in einwanderungsfreundlichere Länder orientierten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.03.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Ergebnis der Wahl des Richterwahlausschusses, der am 30. März 2023 tagte. Insgesamt wurden elf Richterinnen und sieben Richter gewählt. “Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass im zweiten Jahr in Folge mehrheitlich Frauen auf die zu besetzenden Stellen an vier obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt wurden“, kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, das Ergebnis. „Damit kann die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Spitzenpositionen in der Justiz nun tatsächlich zur Normalität werden“, so Wersig.

Insbesondere die Wahl von zwei Richterinnen für die zwei Stellen am Bundesverwaltungsgericht setzt ein deutliches Zeichen, nachdem im letzten Jahr ausschließlich Männer für dieses Gericht gewählt wurden. Die Wahl von drei Richterinnen auf die fünf zu besetzenden Stellen am Bundesfinanzhof deutet ebenfalls darauf hin, dass die Forderungen des djb, der sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, in der Politik nun endgültig verankert sind. Nun sind auch diese beiden Bundesgerichte mit dem regelmäßig geringsten Frauenanteil auf einem guten Weg zu einer paritätischen Besetzung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.04.2023

Ein Bündnis von zwölf Verbänden, Organisationen und Institutionen warnt in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und mehrere Bundesministerien vor der Verabschiedung der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. „Wir befürchten, dass unsere Arbeit durch den Verordnungsentwurf eingeschränkt oder gar unmöglich werden wird. Dabei gründet unsere Sorge auf Definitionen und Regulierungsansätzen in diesem Entwurf, welche unserer Auffassung nach nicht hinreichend zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Interessen unterscheiden und dadurch, möglicherweise unbeabsichtigt, negative Auswirkungen auf unsere vitale und für eine Demokratie notwendige Zivilgesellschaft haben. Es bedarf daher präziserer Regeln und Definitionen, was als politische Werbung erachtet werden und welche Akteur*innen unter die neue Verordnung fallen sollen“, heißt es wörtlich in dem Offenen Brief, den u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeu Antonio Stiftung, der Deutsche Fundraising Verband, die Deutsche Liga für das Kind, die National Coalition Deutschland, Save the Children und die Stiftung Digitale Chancen unterzeichnet haben.

Zur Arbeit der unterzeichnenden Verbände und Organisationen gehört es unter anderem, regelmäßig mit Veröffentlichungen über politische Vorhaben zu informieren und auf deren Wechselwirkungen hinsichtlich des Aufwachsens junger Menschen sowie mit den Kinderrechten hinzuweisen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden auch Möglichkeiten der Unterstützung durch politische Persönlichkeiten genutzt, um damit die öffentliche Aufmerksamkeit für politischen Ziele und Forderungen zu erhöhen, beispielweise wenn diese als Schirmherren oder -frauen tätig werden oder Veranstaltungen eröffnen. Ebenso dienen Veröffentlichungen dazu die Arbeit als gemeinnützige Organisationen darzustellen sowie die Bekanntheit zu steigern. Insgesamt ist die Arbeit der Verbände und Organisationen ohne das Artikulieren von Positionen, die als Beeinflussung politischer Vorgänge entsprechend des vorliegenden Entwurfes gewertet werden, nicht umsetzbar. Diese Arbeit darf durch die geplante EU-Verordnung nicht eingeschränkt werden.

Vor diesem Hintergrund setzen sich die unterzeichnenden Organisationen für folgende Punkte ein:

  1. Politische Werbung und damit verbundene Dienstleistungen sollen Regeln unterworfen werden, die dazu dienen, die Manipulationen von Wahlen und Abstimmungen zu verhindern bzw. minimieren.
  2. Der Begriff der politischen Werbung bedarf einer klaren und eindeutigen Definition, die auf einem präzisen Kriterienkatalog basiert.
  3. Der Regulierungsvorschlag sollte eindeutig zwischen Akteur*innen unterscheiden, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren und solchen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind.
  4. Auch für Akteur*innen, die auf Grundlage der Menschenrechte und gemeinnützig tätig sind sollen die Regelungen zur Transparenz politischer Werbung gelten.
  5. Im Unterschied zu Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren soll politische Werbung von Akteur*innen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind, jedoch nicht dem grundsätzlichen Verbot des Targeting unterfallen.
  6. Politische Werbung von Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse tätig sind, sollte auch nicht auf Grundlage einer individuellen Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten erlaubt werden.

Der Offene Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesdigitalminister Volker Wissing, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke zum Entwurf für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ mit allen unterzeichnenden Verbänden, Organisationen und Institutionen kann unter www.dkhw.de/transparenzpolitischeWerbung heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreicht zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 die Bedeutung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung als Grundlage für die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus. „Wir müssen rassistischen Einstellungen und Verhaltensweisen offensiv entgegentreten und die von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen mit fester Entschlossenheit verteidigen. Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenso wie Schulen keine diskriminierungsfreien Räume. Insbesondere pädagogische Fachkräfte und Leitungskräfte müssen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und das nicht erst, wenn es zu rassistischen Vorfällen in ihren Einrichtungen kommt. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtebasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 als Kooperationspartner.

 

„Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung angegangen werden. Hier dürfen Staat und Gesellschaft keinen Millimeter nachgeben. Es braucht aber auch eine stärkere Unterstützung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für ein vielfaltsbewusstes, demokratisches Miteinander und gegen Vorurteile und Diskriminierung gefördert und vernetzt werden kann. Wichtig sind zudem unabhängige und niedrigschwellige Beschwerdestellen für Kinder und Familien im Bildungsbereich“, so Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 finden vom 20. März bis 02. April statt und stehen unter dem Motto „Misch dich ein“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 ist die Bundestagsabgeordnete Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus.

 

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus. Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag betreibt das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit und bietet vielfältige Informationsangebote für Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.03.2023

Die Kindergelderhöhung im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes (IAG) trägt nicht zur finanziellen Entlastung in großen Familien bei. Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung.

Viele Familien ächzen gegenwärtig besonders unter den enormen Lebensmittelpreisen. Für Familien mit mehreren Kindern ist die Lage deshalb sehr angespannt. „Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, zeigt sich die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller enttäuscht vom IAG. Der Verband fordert eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro und schlägt die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor.  

Die Grundnahrungsmittel machen einen großen Teil des monatlichen Budgets aus. „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht“, so Müller. Noch vor 12 Monaten hätte man für einen typischen Einkauf von Milch, Brot und Eiern nur 5-10 Euro ausgegeben, aber heute kosten diese Produkte alleine schon 15-20 Euro. Wenn man bedenkt, dass man als Familie in der Woche mehrere solcher Einkäufe tätigen muss, kann das schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden, wie die Zahlen zeigen (siehe Tabelle).

Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr schmilzt die Wirkung des Kindergeldes ab, denn  sowohl für eine 8-köpfige Familie als auch eine 5-köpfige Familie stehen nach der Erhöhung des Kindergeldes mit dem IAG lediglich 87 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Dabei brauchen gerade kinderreiche Haushalte besondere Unterstützung, müssen aber, wie das Beispiel verdeutlicht, mit demselben Betrag auskommen, wie kleinere Familien. So liegt die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes mit 5 Kindern bei 7,48%. Allein die Inflationsrate lag im Februar 2023 bei 8,7%. Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt.

Laut Abfrage unter Mitgliedsfamilien des Verbandes kostet der Wocheneinkauf in kinderreichen Familien durchschnittlich 100-150 Euro mehr. Generell ist der Warenkorb bei kinderreichen Familien wesentlich voller. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Inflation die kinderreichen Familien wesentlich stärker trifft. „Leider wird der Warenkorb und damit die tatsächliche Inflationsrate kinderreicher Familien statistisch nicht erfasst, sodass auch hier dringend Nachholbedarf besteht“, wünscht sich Müller.
Für den Verband ist es daher unerlässlich, dass die Regierung zeitnah Maßnahmen ergreift, um Familien mit mehreren Kindern jetzt zu unterstützen und die finanzielle Belastung zu verringern. „Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, so Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 16.03.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. April 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: hybrid 

In Deutschland werden nach wie vor Säuglinge und Kinder normangleichenden, medizinisch nicht notwendigen Operationen und Behandlungen unterzogen. Das Ziel ist, ihre körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen in Einklang zu bringen. Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können schwerwiegende, langfristige physische sowie psychische Leiden verursachen.

Am 22. Mai 2021 trat das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft. Als grüne Fraktion haben wir dieses Gesetz begrüßt, gleichwohl mit einem Entschließungsantrag auf die Lücken und praktische Defizite hingewiesen (Drucksache 19/27940). Zahlreiche Meldungen aus der Praxis sowie der Zivilgesellschaft bestätigen unsere Kritik, sodass eine Reform des Gesetzes erforderlich ist.

Daran anknüpfend sollen konkrete Vorschläge zur Schließung bestehender Gesetzeslücken erarbeitet werden, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Diese Veranstaltung findet hybrid statt. Sie können also vor Ort teilnehmen oder digital per Videokonferenz. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 04. Mai 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

Verkanntes Potenzial für die deutsche Wirtschaft?

Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Immer häufiger wird es vorkommen, dass Arbeitnehmer*innen sich plötzlich um Angehörige kümmern müssen, weil diese pflegebedürftig werden. Das ist ein Einschnitt im Leben der betroffenen Menschen, stellt aber auch die Betriebe vor die Herausforderung, mit solchen Situationen umzugehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es für sie entscheidend, Mitarbeiter*innen durch gute Vereinbarkeitsregelungen im Job zu halten. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird somit zu einem wichtigen Faktor für Unternehmen und letztlich für die ganze Wirtschaft, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen.

Dieses Potenzial wollen wir adressieren: Welche Möglichkeiten bestehen schon heute für Arbeitnehmer*innen und Betriebe, um Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten? Was muss verbessert werden und welche Chancen bietet der Koalitionsvertrag der Ampel? Diese Fragen wollen wir als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren. Im Anschluss besteht bei einem Get-Together die Möglichkeit für direkten Austausch untereinander.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2023

  • Fachtag: 10:00 bis 16:30 Uhr
  • politischer Jahresempfang: 17:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

Zentral werden uns auf dem Fachtag folgende Fragen beschäftigen: 

  • Warum brauchen wir eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Männer- und Väterpolitik? 
  • Wie kann eine solche Perspektive als Teil einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik wirksam werden?  
  • Wie kann ein solcher Politikansatz auf den verschiedenen politischen Ebenen – Kommune, Länder, Bund und darüber hinaus – stärker verankert werden? 

Programm 

  • 10:00 Uhr: Ankommen
  • 10:30 Uhr: Begrüßung durch Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer Bundesforum Männer e.V. 
  • 10:35 Uhr: Keynote „Gleichstellung beginnt am Anfang. Gender in der Arbeit mit Jungen.“ 
    Referentin: Elli Scambor, Geschäftsleiterin im Institut für Männer- und Geschlechterforschung Graz
  • 11:15 Uhr: Keynote: „Männerpolitik im Plural gedacht“ 
    Referent: Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer Bundesforum Männer e.V.

Pause

  • 13:30 Uhr: Panel „Männerpolitik von der EU zur Kommune“

Teilnehmer:innen:

  • Terry Reintke, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament (Videobotschaft) 
  • Daniel Baldy, Mitglied des Deutschen Bundestags (SPD)/Ordentliches Mitglied des Familienausschusses 
  • Dr. Arn Sauer, Co-Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung
  • Astrid Petermann, Koordinatorin Interkulturelle Projekte beim Christlichen Verein Kiel 
  • Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer in der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg   
  • 14:15 Uhr: „Sie sind gefragt“ – Thementische

Begleitet von inhaltlichen Expert:innen kommen die Teilnehmenden des Fachtags an Thementischen zu unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik ins Gespräch. 

Unter anderem folgende Thementische sind aktuell geplant:

  • Männer und Gewaltschutz
  • Männergesundheitsstrategie politisch verankern
  • Väter, Sorge, Familienrecht
  • Männerberatung und Flucht
  • Männer in der Daseinsvorsorge von Kommunen
  • Vielfältige Männlichkeiten

Kaffeepause

  • 15:45 Uhr: Fishbowl „Gleichstellungsorientierte Männerpolitik – so geht das!” 

Zum Abschluss des Fachtags führen wir die Diskussionen der Thementische zusammen.   

  • 16:30 Uhr: Ende

Gesamtmoderation: Shelly Kupferberg (freie Journalistin und Moderatorin)

Pause

  • 17:00 Uhr: Politischer Jahresempfang

Begrüßung durch Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesforum Männer e.V.  

  • Keynote von Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär im BMFSFJ und Queer-Beauftragter der Bundesregierung 
  • Gespräch mit Boris von Heesen, Autor des Buchs „Was Männer kosten
  • 21:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Weitere Informationen und Anmeldung

Termin: 03. – 05. Juli 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Weimar

Der Fokus dieser Tagung liegt auf der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in die Übergangsgestaltung. Denn in der Praxis und in ihrer Lebenswelt sehen sich junge Menschen mit Behinderung mit einem exkludierenden Sondersystem konfrontiert.

Wie können sich die Jugendberufsagenturen (JBA) für den Rechtskreis des SGB IX öffnen? Wie können sich die Systeme ergänzen, wie kann eine Koordination der Leistungen erfolgen? Damit das Leitbild der Inklusion nach und nach auch im Übergang Schule – Beruf mit Leben gefüllt werden kann, sollen diese und weitere Fragen mit all ihren Facetten beleuchtet werden.

Anmeldeschluss ist der 2.5.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-uebergang-schule-beruf