ZFF-Info 06/2022

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Spiegel sagt in Warschau Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu

Deutschland unterstützt Polen bei der Unterbringung und Versorgung von Heim- und Waisenkindern aus der Ukraine. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel der polnischen Familien- und Sozialministerin Marlena Malag heute in Warschau zugesagt. Entsprechend der großen Solidarität, mit der sich alle deutschen Bundesländer an der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Heimen beteiligen, hat nunmehr Baden-Württemberg zugesichert, noch weitere derzeit in Polen untergebrachte Waisenkinder aus der Ukraine aufzunehmen.

Spiegel besucht für zwei Tage Polen, um sich vor Ort über die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter im Nachbarland zu informieren. Begleitet wird sie unter anderem von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz sowie von Desirée Weber, UNICEF Deutschland, Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. und Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich bin sehr beeindruckt und bewegt von der überwältigenden Solidarität, mit der unsere polnischen Nachbarinnen und Nachbarn die rund zweieinhalb Millionen Menschen, die aus der Ukraine zu ihnen geflohen sind, aufnehmen. Wir sind nach Polen gekommen, um uns hier aus erster Hand über die Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten zu informieren und das System der Unterbringung und Versorgung vor Ort kennenzulernen. Auch die deutsche Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die Geflüchteten zu unterstützen, und hat unter anderem eine bundesweite Koordinierungsstelle für die Aufnahme evakuierter ukrainischer Waisen- und Heimkinder in Deutschland eingerichtet. Diese jungen Menschen sind besonders schutzbedürftig, und es ist mir persönlich sehr wichtig, dass sie gut in Deutschland untergebracht und versorgt werden. Daher freue ich mich sehr, dass ich meiner Amtskollegin Marlena Malag zusagen konnte, dass sich das Land Baden-Württemberg bereiterklärt hat, ukrainische Waisenkinder aus Polen aufzunehmen und unterzubringen. Baden-Württemberg danke ich sehr herzlich für das Engagement.“ Desirée Weber, UNICEF Deutschland: „Wir begrüßen außerordentlich die große Solidarität Polens mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Bereitschaft Deutschlands, weitere Kinder aus institutionellen Einrichtungen aufzunehmen. Bis zur Eskalation des Krieges lebten in der Ukraine annähernd 100.000 Kinder in Heimen und Internaten – etwa die Hälfte von ihnen sind Kinder mit Behinderungen. Diese Kinder sind besonders schutzbedürftig und brauchen entsprechende Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland sicher untergebracht und gut versorgt werden. Ganz entscheidend ist außerdem, dass sie dabei unterstützt werden, zur Ruhe zu kommen und das Erlebte zu verarbeiten. Die meisten Kinder aus Waisenhäusern und institutionellen Einrichtungen in der Ukraine haben noch Eltern oder eine erweiterte Familie. Es muss daher sichergestellt werden, dass sie wo immer möglich im Kontakt mit ihren Familien bleiben und ermittelt wird, ob sie wieder mit Angehörigen zusammengeführt werden können, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.“ Prof. Dr. Sabina Schutter, SOS-Kinderdorf e.V.: „In Polen werden Geflüchtete aus der Ukraine mit offenen Armen empfangen, dafür sind wir sehr dankbar. Als internationale Kinderschutzorganisation weiß SOS-Kinderdorf, wie wichtig es ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche kindgerecht und sicher untergebracht und betreut werden. Nur so können Kinderschutz und Kindeswohl gewährleistet werden. Mit der SOS-Meldestelle unterstützen wir im Auftrag des Bundesfamilienministeriums insbesondere die kindgerechte Aufnahme und Verteilung von ukrainischen Heim- und Waisenkindern in Deutschland. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass diese als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Die Kinder, die jetzt bei uns ankommen, brauchen Bildungsangebote, eine sichere Versorgung mit kindgerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung sowie Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen.“ Daniel Grein, Deutscher Kinderschutzbund e.V.: „Polen zeigt mit der Aufnahme von bislang mehr als zwei Millionen geflüchteten Menschen aus der Ukraine große Solidarität. Das ist ein Kraftakt, vor dem ich großen Respekt habe. Ich bin deshalb froh darüber, dass auch Deutschland Verantwortung übernimmt und die Aufnahme von Heimkindern zugesagt hat. Die geflüchteten Kinder müssen nun zügig in das bestehende Kinder- und Jugendhilfesystem integriert werden. Denn insbesondere traumatisierte Kinder brauchen so schnell wie möglich eine feste Struktur, einen rhythmisierten Tagesablauf und Kontakt zu anderen Kindern. Der Kinderschutzbund seinerseits steht bereit, geflüchteten Kindern das Ankommen zu erleichtern, sie in seine Angebote zu integrieren und sozialpädagogisch zu begleiten.“ Auf dem Programm der zweitätigen Reise steht neben dem Gespräch von Bundesministerin Spiegel mit ihrer Amtskollegin in Warschau ein Treffen mit polnischen und deutschen Organisationen, die in der Geflüchtetenhilfe in Polen aktiv sind. Die Delegation besichtigt außerdem das humanitäre Hilfszentrum der temporären Flüchtlingsunterkunft Expo Ptak, die größte Durchgangsaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Europa mit einer Gesamtkapazität von bis zu 20.000 Menschen. Spiegel nimmt dort an der Übergabe einer Hilfslieferung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln teil, die von der deutschen Botschaft in Warschau in Kooperation mit der deutsch-polnischen Außenhandelskammer und deutschen Unternehmen in Polen organisiert wird. Anlässlich der Reise nach Warschau legt Ministerin Spiegel zudem einen Kranz am Denkmal der Helden des Ghettos nieder.

Darüber besucht die Delegation die zentrale Durchgangsstelle für ukrainische Heim- und Waisenkinder und unbegleitete Kinder und Jugendliche in Stalowa Wola südlich von Warschau. Dort werden die evakuierten Kinder und Jugendlichen registriert und vorläufig untergebracht, bevor sie in dauerhafte Unterkünfte in ganz Polen vermittelt werden. Den Abschluss der Reise bildet die Besichtigung des zentralen Logistikzentrums des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Lublin, das Ausgangspunkt für Hilfsgüterlieferungen in Polen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2022

Bund und Länder vereinbaren enge Zusammenarbeit bei Schutz und Integration ukrainischer Frauen und Kinder.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder wollen sich gemeinsam für den Schutz und die Integration von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine einsetzen. In einer Videokonferenz verständigten sich Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und die Hamburger Senatorin für Gleichstellung Katharina Fegebank mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern heute darauf, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit voller Kraft anzugehen.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Die geflüchteten Frauen und Kinder aus der Ukraine brauchen bestmöglichen Schutz und die Chance auf einen guten Start in Deutschland. Sie benötigen Angebote und Beratung sowie Möglichkeiten der schnellen Integration. Dabei können wir auf Strukturen und Schutzsysteme aufsetzen, die seit 2015 aufgebaut wurden und die sich bewährt haben. Wir werden diese Strukturen den aktuellen Herausforderungen anpassen. Es geht um den Schutz vor Gewalt und Menschenhandel, um Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration, um Sprachkitas für die Kinder und um das wichtige Thema der psychosozialen Versorgung der Menschen, die Traumatisches im Krieg erlebt haben. Ich bin den Ländern sehr dankbar für ihr Engagement – wir werden die Herausforderungen gemeinsam stemmen.“ Senatorin Katharina Fegebank: „Ich bin von der Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland und Europa überwältigt. Die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine sind von den Ereignissen der letzten Wochen stark traumatisiert und es gilt nun insbesondere, die vulnerablen Gruppen wie Frauen, Kinder, aber auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Leider gibt es auch Personen und Gruppen, die versuchen, ihre Notlage auszunutzen. Deshalb ist es notwendig, über die Gefahr des Menschenhandels aufzuklären und hierfür zu sensibilisieren. Die Gleichstellungs- und Frauenminister:innen der Länder stellen sich ihrer Verantwortung und entwickeln ihre länderspezifischen Strategien deshalb ständig weiter. Eine gute Koordination und Verzahnung der Hilfsangebote zwischen Bund und Ländern ist essentiell, um dem Menschenhandel entschieden entgegenzuwirken. Es ist unser aller Aufgabe als Gesamtgesellschaft, genauer hinzuschauen, wie es den Frauen geht.“ Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht, vor allem Frauen und Kinder. Viele Tausende suchen Schutz in Deutschland. Für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten sind grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt sie bei dieser Aufgabe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2022

Am heutigen Mittwoch debattiert der Deutsche Bundestag den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“. Dazu können Sie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär wie folgt zitieren:

„Alleinerziehende tragen alleine eine doppelte Verantwortung und schultern doppelte Sorgen. Sie verdienen deshalb auch doppelte Entlastung. Alleinerziehende leisten Enormes für unsere Gesellschaft. Viele der beinahe 2,7 Millionen Väter und insbesondere Mütter arbeiten in Teilzeit, um Familie und Beruf vereinbaren zu können und nehmen dafür erhebliche Abstriche bei ihrem Verdienst in Kauf. Beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden gilt als einkommensarm. Angesichts einer Inflation von 7,3 Prozent kommen die gestiegenen Kosten im Supermarkt, an der Zapfsäule oder bei den Mieten hier besonders hart zum Tragen. Deshalb braucht es jetzt schnelle Entlastung. Mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Alleinerziehende kurzfristig mehr Netto im Portemonnaie haben.“

Hintergrund: Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht alleine lassen“ (20/1334) steht am Mittwoch, 6. April 2022, um 17.50 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages: https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001334.pdf

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 06.04.2022

Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung vor. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.

Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert der Bundesrat eine Reihe von Änderungsforderungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort allesamt ablehnt. Die vom Bundesrat geforderte Streichung von § 145 Absatz 4 SGB XII wird abgelehnt. Nach dieser Vorschrift werden die für den Sofortzuschlag zuständigen Träger nach Landesrecht bestimmt. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich zwingend und könne nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden, entgegnet die Bundesregierung.

Zusätzlich zur Streichung der Zuständigkeitsregelung fordern die Länder die Einführung der Erstattungsregelung in § 146 SGB XII für den Sofortzuschlag. Die Ausgabenlast nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werde vom Bund weder voll noch teilweise übernommen, schreibt die Bundesregierung. Auch die vom Bundesrat geforderte Erstreckung einer Erstattungsregelung auf die Einmalzahlung lehnt die Bundesregierung ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 14.04.2022

Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 160 vom 06.04.2022

Die CDU/CSU-Fraktion will Alleinerziehende in der aktuellen Inflation entlasten. In einem Antrag (20/1334), der am heutigen Mittwoch erstmalig im Bundestagsplenum auf der Tagesordnung steht, fordert die Fraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben.

„Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.

Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinder kümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären Verhältnissen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 06.04.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist deutlich größer als in den Vormonaten: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im März 2022 um 7,9 Prozent bzw. um 6,0 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,3 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,7 bis 7,0 Prozent im März etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern und mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate je 7,4 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 6,8 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt bei 7,2 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM, Link unten, und die Informationen zur Methode). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im März so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Der Preisanstieg hat sich zuletzt nicht nur bei den Preistreibern der Vormonate, Haushaltsenergie und Kraftstoffen, sondern  auch bei Nahrungsmitteln spürbar beschleunigt. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor, und sie haben zuletzt deutlich zugenommen: Lag die Differenz im März bei 1,9 Prozentpunkten, waren es im Februar 0,8 Prozentpunkte. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,9 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 7,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,3 Prozentpunkte von insgesamt 6 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung, zeigt die neue Auswertung von IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK.

„Zusammenfassend lässt sich schlussfolgern, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker spüren“, schreiben die Forschenden. Dieser Trend dürfte sich weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden und zudem die Nahrungsmittelpreise auf den Weltmärkten zuletzt noch weiter kräftig gestiegen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder und mittlerem Einkommen wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb noch unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die Europäische Zentralbank (EZB), unter normalen Umständen erste Instanz bei der Kontrolle der Preisentwicklung, sei in der aktuellen Situation, in der fortgesetzte Energiepreisschocks die Inflation treiben, machtlos, betonen die Forschenden. Es sei daher richtig, dass die EZB „an ihrem bedachten Kurs“ festhalte und die Leitzinsen frühestens zum Jahresende etwas erhöhen dürfte. „Damit verhindert sie, dass die Belastung der Preisschübe zusätzlich durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit erhöht wird“, schreiben Dullien und Tober.

Die Bundesregierung habe in dieser Situation mit ihren beiden Entlastungspaketen Schritte in die richtige Richtung gemacht, attestieren die Forschenden des IMK. Sie dürften „die zu erwartenden Belastungen durch die über dem Inflationsziel der EZB liegende Teuerung weitgehend sozial ausgewogen und zu einem erheblichen Teil“ auffangen.

Eine kurz vor Ostern vorgestellte Studie des IMK beziffert die Effekte**: Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien werden danach durch die Pakete substanziell von den Zusatzausgaben für Energie entlastet – und im Verhältnis auch stärker als reichere Haushalte. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Einkommen auf rund 90 Prozent der zusätzlichen Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen sind es 77 Prozent. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen werden 70 Prozent der zusätzlichen Energieausgaben aufgefangen. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch teurere Energie zu rund 76 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 44 Prozent.

Generell spürbar geringer fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Und Rentnerinnen und Rentner profitieren von den Entlastungspaketen kaum, auch wenn sie sehr niedrige Einkommen haben.

Wie aus dem aktuellen Inflationsmonitor nun hervorgeht, steht der Großteil der Belastungen in diesem Jahr den Haushalten noch bevor. Im Januar und Februar waren die Zusatzbelastungen aus gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen noch vergleichsweise gering, sind aber im März deutlich gestiegen. Für die kommenden Monate werden von Dullien und Tober – trotz einer prognostizierten leichten Entspannung bei den Inflationsraten – weiter hohe Zusatzbelastungen erwartet.  

Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Regierungsbeschlüsse sieht das IMK daher weiteren Handlungsbedarf, insbesondere im Falle weiterer Preisschocks: Bei etlichen Haushalten mit geringeren Einkommen bleibe eine spürbare Lücke, betonen die Forschenden, die Politik müsse deshalb bereit sein, noch mehr zu tun, auch damit die soziale Schere nicht noch weiter auseinandergeht.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sozial weitgehend ausgewogen, aber verbesserungsfähig. IMK Policy Brief Nr. 120, April 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.04.2022

Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

Mehr Geburten von Geschwisterkindern von Januar bis November 2021 

Von Januar bis November 2021 kamen in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 728 000 Kinder zur Welt. Davon hatten etwa 394 000 (54 %) bereits bei der Geburt ältere Geschwister. Die Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern, nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 3,2 % deutlich stärker zu als die der Erstgeborenen (+0,9 %). 

Besonders auffallend war die Zunahme der Geschwistergeburten in den Monaten März (+9,7 %) und April (+5,8 %) 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Dieses Geburtenplus geht auf die Schwangerschaften im Juni und Juli 2020 zurück, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Auch im weiteren Jahresverlauf entwickelten sich die Geburten der Geschwisterkinder überwiegend sehr positiv, während die Gesamtzahl der Geburten mit Ausnahme von August nur ein geringes Plus verzeichnete.

Methodischer Hinweis:

Bei den Angaben zu den Haushalten handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2021. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Webseite verfügbar.

Die Angaben zu Geburten für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können.  

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern. 

Weitere Informationen: 

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis November 2021 sind auf der Themenseite Geburten veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gestern, am 05. April 2022 hat der Europäische Rat eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie beschlossen. Damit wird es zukünftig für nationale Regierungen insbesondere bei Kinderbekleidung und –schuhen leichter, den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Die Familienorganisationen fordern, dass die Bundesregierung diese Möglichkeiten zügig umsetzt.

„Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“, so die Vorsitzende der AGF, Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“

Die Familienorganisationen betonen, dass dies ein Baustein sein kann, die Familien zumindest etwas von der beschleunigten Preissteigerung zu entlasten. Die finanziellen Belastungen sind derzeit durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten enorm. Gerade dies sind Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben haben. Zudem sind Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist.

Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien bestimmen dann die Mitgliedstaaten, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden. Zu den Produkten, die neu hinzugekommen sind, gehören Kinderbekleidung und –schuhe.

Die AGF setzt sich seit langem dafür ein, auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden, und Familien dadurch zu entlasten. Unter anderem initiierte sie das Bündnis „7% für Kinder“ (http://7fuerkinder.de). Im Rahmen der Aktion wurden über 50.000 Unterschriften für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 06.04.2022

Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind nicht die richtige Strategie.

Angesichts der rekordhohen Inflationsrate fordert die Arbeiterwohlfahrt ein radikales Umdenken in der Armuts- und Energiepolitik. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Inflation trifft auf eine zutiefst ungleiche Gesellschaft, in der viele Menschen in Armut leben und derzeit durch die steigenden Lebenshaltungskosten in existenzielle Not geraten. Die momentanen Teuerungen belasten armutsbetroffene Haushalte relativ mehr, sie müssen einen immer höheren Anteil ihres Haushaltseinkommens u.a. für Warmmiete, Strom, Mobilität und Lebensmittel aufbringen. Hinzu kommen die sozialen Folgen von Corona. In der Summe entstehen finanziellen Mehrbelastungen, die für ärmere Haushalte nicht mehr tragbar sind. Die aktuelle Situation muss daher zum Anlass genommen werden, um das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates kurzfristig wie langfristig zu erneuern. Wir erwarten, dass die Sozialpolitik auf diesen Preisschock bedarfsgerecht reagiert! Durch die galoppierenden Preise verschärft sich die Situation täglich. Wie klein die finanziellen Spielräume sind, erleben täglich unsere Kitas und Quartiersprojekte.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, ergänzt: „Die kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen zeigen den richtigen Willen, soziale Härten abzufedern. Aber Stückwerk und Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind langfristig gesehen keine Strategie für die zwingend gebotene sozial-ökologische Transformation. Wenn die Klimawende verpasst, alle Menschen mitzunehmen, steigt in den kommenden Jahren das Risiko einer sozialen Spaltung. Wir brauchen als Gesellschaft eine gerechte, sozial-ökologische Wende. Denn die Klimakrise ist eine zutiefst soziale Frage – das zeigt sich im Moment ganz deutlich. Effektiver Klimaschutz ist also schon sozialpolitisch geboten. Wir müssen gleichzeitig die Verteilungswirkung der Instrumente und Maßnahmen genau in den Blick nehmen. Wir appellieren deshalb an die Politik, die Armutspolitik an diese neuen Realitäten anzupassen. Die beschleunigte Transformation darf nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die bereits in der gegenwärtigen Situation an existenzielle Grenzen stoßen – sonst sind der soziale Frieden und Zusammenhalt unserer Gesellschaft akut gefährdet.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.04.2022

Die Hartz-IV-Regelsätze liegen weit unter dem tatsächlichen Existenzminimum. Unvorhergesehene Kostensteigerungen lassen sich nicht ausgleichen. In der Corona-Pandemie sind die Lebenshaltungskosten laufend gestiegen. Inflation und Energiepreise wachsen durch den Ukraine-Krieg weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht 2014 geforderte Anpassung des Regelsatzes ist nicht nur für Strom überfällig. Die geringen Einmalzahlungen gleichen die Kostenexplosion nicht aus. Allein Lebensmittel haben sich 2021 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent verteuert. Immer mehr Haushalte können ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Der Strom-Betrag im Regelsatz von rund 36 Euro entspricht laut Stromspiegel Deutschland einem extrem geringen Verbrauch. Einkommensarme können aber z.B. nicht einen Stromfresser gegen einen energieeffizienten Kühlschrank austauschen.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert daher mit Unterstützung der Nationalen Armutskonferenz (nak) für Einkommensarme und Grundsicherungsbeziehende:

  • Übernahme der Energiekosten für alle existenziellen Bedürfnisse;
  • unbürokratische Erstattung erhöhter Abschläge und Nachzahlungen;
  • Verbot von Strom- und Gassperrungen für Privathaushalte;
  • Erhöhung des Regelsatzes auf das tatsächliche Existenzminimum;
  • Einmalzahlung als Ausgleich für Preissteigerungen und Mehrausgaben müssen hinreichend bemessen sein und dürfen eine notwendige zeitnahe Erhöhung der Regelbedarfe nicht ersetzen;
  • Übernahme der Anschaffungskosten für energiesparende Geräte.

Hier geht es zum ausführlichen Forderungspapier: 22-4-8_Forderungspapier_Energiekosten.pdf

Quelle: Position Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. vom 08.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation heute zwei Publikationen veröffentlicht: eine Sammlung guter Praxisbeispiele zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren.

 

Die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Damit macht sie zum einen den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zum anderen die Landesjustizministerien, aber auch einzelne Gerichte zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

 

„Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Zugleich zeigen zahlreiche Studien auf, dass ihre Situation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Dabei bestehen zudem große regionale Unterschiede. Es darf aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Dabei stehen besonders die Verbesserung der Qualität der Anhörungen sowie der Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, der Zugang und die Beteiligung am Recht und die Stärkung interdisziplinärer Kooperationen im Vordergrund.

 

„Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Entscheidungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden. Zudem hat die Aufarbeitung zahlreicher Kinderschutzfälle deutlich gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern an allen Verfahrensstadien wesentlich ist“, so Lütkes weiter.

 

Der Qualifikation von Richterinnen und Richtern im Umgang mit Kindern kommt in einem kindgerechten Justizsystem eine besondere Bedeutung zu. Wie Kinder ein gerichtliches Verfahren wahrnehmen, hängt maßgeblich davon ab, wie die sie anhörenden Richterinnen und Richter ihnen begegnen. Um passgenau an der gängigen gerichtlichen Praxis anzuknüpfen, wurden die dargestellten Empfehlungen ausschließlich von Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammengetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Empfehlungen sich niedrigschwellig in die tägliche praktische Arbeit von Richterinnen und Richter integrieren lassen.

 

„Aus der Zusammenarbeit und Konsultationsprozessen mit relevanten Akteuren der Zielgruppe, vor allem Richterinnen und Richtern, wissen wir, dass bei ihnen ein besonderes Interesse an interdisziplinären Kenntnissen im Umgang mit Kindern besteht. Eine hohe Arbeitsauslastung, mangelnde Ressourcen und fehlende Fortbildungsplätze erlauben es allerdings nicht immer, im gewünschten Maß an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können. Zudem werden in der Praxis die gesetzlichen Möglichkeiten häufig aufgrund von Handlungsunsicherheiten beteiligter Akteure nicht ausgeschöpft. So wird etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht eingesetzt oder nur unzureichend ausgeführt. Hier müssen Bund und Länder geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Richterinnen und Richter bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren zu unterstützen. Dazu gehört neben einem breiten, qualitativ hochwertigen und interdisziplinären Fortbildungsangebot vor allem auch eine angepasste Personalbedarfsplanung. Auch hier besteht großer Handlungsbedarf“, sagt Anne Lütkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ können unter www.dkhw.de/kindgerechtejustiz heruntergeladen werden. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages einen stärkeren Fokus auf die Bedeutung ökologischer Kinderrechte für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in Deutschland. „Trotz des gestiegenen Bewusstseins für Umweltkrisen und trotz zahlreicher internationaler Vereinbarungen steckt das Verständnis für die Beziehung zwischen Kinderrechten und Umweltschutz noch in den Kinderschuhen. Dabei haben die Folgen des Klimawandels gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität von Kindern. Auch deshalb sollten sie aktiver an Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu ökologischen Fragen beteiligt werden. Ohne die Mitwirkung und Kompetenz von Kindern und Jugendlichen werden die globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele kaum erreicht werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dabei müssen wir immer beachten, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gutsituierten Haushalten. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Familieneinkommen und der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Wohnquartieren, der mehr beachtet werden muss.  So mangelt es an naturnahen Spiel- und Erholungsflächen eher in den Quartieren, in denen ärmere Familien zuhause sind.  Dies kann konkrete gesundheitliche Folgen für die Kinder haben, beispielsweise steigt die Wahrscheinlichkeit an Neurodermitis zu erkranken. Deshalb muss bei der Diskussion über ökologische Kinderrechte die soziale Dimension eine starke Berücksichtigung finden“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, dass gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention die Risikobewertung von Schadstoffen an der besonderen Vulnerabilität von Kindern orientiert wird. Umwelteinwirkungen auf die körperliche Entwicklung von Kindern, insbesondere hinsichtlich von Atemwegs-, Haut- und Immunsystemerkrankungen, aber auch Auswirkungen auf ihre psychische Entwicklung müssen in Längsschnittstudien erforscht und bewertet werden. Umweltbildung und aktives umweltgerechtes Handeln, beispielsweise bei der Auswahl von Nahrungsmitteln, sollten einen festen Platz in Kita, Schule und Hort haben. Schließlich muss die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung die Rechte der jungen Generation sowie der zukünftigen Generationen konsequent berücksichtigen und jungen Menschen ermöglichen, darauf Einfluss zu nehmen. Vorgaben, wie sie in internationalen Klimaschutzabkommen festgehalten sind, gilt es einzuhalten.

Mit dem Weltgesundheitstag erinnert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an ihre Gründung im Jahr 1948. Sie legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz für den Weltgesundheitstag fest. Ziel dabei ist es, dieses aus der Sicht der WHO vorrangige Gesundheitsproblem ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken. Mit dem diesjährigen Motto „Our Planet, our health“ macht die WHO zum Weltgesundheitstag auf den Zusammenhang zwischen den Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2022

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist erneut angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,1 Prozent, im letzten Jahr bei 33,1 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2021 waren von 5.277.413 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.763.973 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Wir brauchen deshalb endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Erfreulicherweise hat sich die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen und in der letzten Woche eine entsprechende interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Nun wird es auf die konkrete Ausgestaltung und die eingesetzten Mittel im Haushalt ankommen. Ziel muss es dabei sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bei der Erstellung der Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess sowie ein ressortübergreifender Ansatz. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mit beschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 699 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2022

eaf beglückwünscht Lisa Paus – und das Haus

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, freut sich über die Ernennung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Lisa Paus bekommen wir eine ausgewiesene Finanzexpertin, die sich in dem komplexen Feld der Familienpolitik bereits mit ihrem Konzept zur Kindergrundsicherung einen Namen gemacht hat.“

Für die eaf steht seit knapp 70 Jahren progressive Familienpolitik im Mittelpunkt ihrer politischen Bemühungen. Der eaf ist wichtig, eine starke Stimme für die Interessen von Familien in Politik und Gesellschaft zu sein und deutlich zu machen, dass Familienpolitik gelebte Realität und eine Querschnittsaufgabe ist.

„Aufgrund ihres beruflichen und privaten Lebensweges bin ich davon überzeugt, dass sie die weichen und harten Faktoren in diesem gesellschaftlich allumfassenden Bereich wirkungsvoll verbinden kann“, führt Bujard aus. „Ich bin optimistisch, dass sie im politischen Berlin Mehrheiten für Kinder und Familien finden wird. Dabei wünschen wir ihr viel Erfolg und unterstützen sie gern.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Mai 2022

Veranstalter: Fachzentrum Mehrsprachigkeit im Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

Die Tagung bietet einen fachlichen Einblick in das Themenfeld frühe Mehrsprachigkeit. Sie bietet Raum für Reflexion und Erfahrungsaustausch. Beispiele aus der Praxis, mit einem Blick nach Frankreich, liefern Ansatzpunkte für den Kita-Alltag.

Die Veranstaltung im Hybrid-Format findet in Kooperation mit dem und im Haus am Dom, Frankfurt statt. Anmeldung für die Präsenzteilnahme bitte direkt über diesen Link. Eine online-Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich über diesen Livestream-Link.
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Flyer zum Fachtag als Download

Termin: 12. Mai 2022

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Am 12. Mai 2022 veranstaltet das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. den Fachtag „Männer. Beratung.“ und richtet im Anschluss seinen Jahresempfang aus. Sie können sich direkt hier für den Fachtag tagsüber und/oder den Jahresempfang am Abend anmelden.

Der Fachtag findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 10:00 bis 17:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Der Jahresempfang findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 17:00 bis 21:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Fachtag „Männer.Beratung.“

Mit dem Fachtag wollen wir Chancen und Herausforderungen der Beratung von Männern ausloten, die Bedeutung einer geschlechterreflektierten & männlichkeitsorientierten Beratungsarbeit herausstellen und einen Perspektivwechsel beim Blick auf Männer und Beratung ermöglichen. Dazu haben wir als Bundesforum Männer u.a. den Leitfaden „Männer gut beraten“ erstellt, den wir auf dem Fachtag vorstellen werden.

Jahresempfang

Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen! Gleichstellungsorientierte Männerpolitik der Ampelkoalition“ lädt das Bundesforum Männer ab 17:00 Uhr zum Jahresempfang ein. Wir freuen uns, dass der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ Sven Lehmann mit einem politischen Impuls zum Thema unser Gast sein wird. Im Anschluss besteht bei Snacks und Getränken die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung.

Das detaillierte Programm zum Fachtag „Männer.Beratung.“ sowie zum anschließenden Jahresempfang finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. Juni 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

Die Fachtagung beschäftigt sich in diesem Jahr mit den Zumutungen und Herausforderungen der Pandemie und deren Folgen. Neue Normalität – seit dem Frühjahr 2020 ist der Ausdruck im Zuge der COVID-19-Pandemie zu einem – umstrittenen – politischen Schlagwort geworden. Wird diese Neue Normalität der Ausnahmezustand bleiben? Gehen wir gestärkt aus der Krise hervor? Klar ist: Es wird nicht mehr so sein, wie es vorher war.

Die Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen (Mitgliederversammlung) tagt am 21.6.2022 nach dem Ende der Fachtagung. 

FLYER / PROGRAMM

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.