ZFF-Info 03/2023

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SCHWERPUNKT: Belastungen durch Corona von Kindern und Jugendlichen

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie besonders belastet wurden. Viele von ihnen haben weiterhin dringenden Unterstützungsbedarf. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat darüber beraten, wie Kinder und Jugendliche besser unterstützt werden können. Ihren Bericht beschloss nun das Kabinett. 

Die Corona-Pandemie ist wahrscheinlich an keinem Kind oder Jugendlichen spurlos vorüber gegangen: geschlossene Kitas und Schulen, fehlende soziale Kontakte, Lernlücken, mangelnde Bewegung, ausgefallene Klassenfahrten oder Abifeiern. Das macht sich unter anderem bemerkbar in Lernrückständen oder einer Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Es ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, die immer noch fortbestehenden Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und Angebote der Unterstützung zu erarbeiten. Deshalb hat eine interministerielle Arbeitsgruppe beraten, wie Kinder und Jugendliche in ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen gestärkt werden können und welche Maßnahmen dabei helfen könnten. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe hat nun das Kabinett beschlossen.

Den Abschlussbericht finden Sie beim Bundesfamilienministerium: „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Psychische Belastungen im Fokus

Im Fokus des IMA standen psychische Belastungen als indirekte Folgen von Corona. „73 Prozent der jungen Menschen sind auch durch die Einschränkungen während der Pandemie bis heute enorm gestresst“, erläuterte Bundesjungendministerin Lisa Paus bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Hinzu kämen aktuelle Belastungen durch Krieg, Inflation und Klimakrise. „Wir sind als gesamte Gesellschaft gefordert, die Belastungen für junge Menschen abzumildern.“

Gesundheitsminister Lauterbach unterstrich, dass es richtig gewesen sei, „einen besonderen Fokus auf sozial benachteiligte junge Menschen“ zu legen. Verschiedene Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass soziale Benachteiligung – zum Beispiel durch niedrigen Bildungsstand der Eltern, beengte Wohnverhältnisse, psychische Belastungen der Eltern, oder Migrationshintergrund – ein zentraler Risikofaktor für gesundheitliche Belastungen bei Kindern und Jugendlichen ist.

Paus betonte, wie gut Kinder und Jugendliche die pandemiebedingten Herausforderungen meistern, dürfe aber weder von ihren persönlichen Ressourcen abhängen, noch davon, ob das private Umfeld Stabilität und Unterstützung bereitstellen könne.

Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ tagte bereits 2021. Auf Anraten des Corona-ExpertInnenrates der Bundesregierung setzte diese die IMA 2022 wieder ein. Unterstützt wurde die IMA von zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und den Ländern. 

Weiterhin großer Unterstützungsbedarf

Die Arbeitsgruppe fordert alle Beteiligten – Bund, Länder, Kommunen, das Gesundheitswesen und die Wissenschaft – auf, in ihren Zuständigkeiten das ihnen Mögliche beizutragen, um Kindern und Jugendlichen ein gutes, gesundes Aufwachsen auch unter krisenhaften Bedingungen zu ermöglichen.

Der Bericht rät, mögliche Maßnahmen an die bestehenden Regelsysteme wie Kitas und Schulen oder die Jugend- und Familienhilfe anzubinden, damit sie für alle leicht zugänglich sind. Ziel der Maßnahmen müsse es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer Gesundheit nachhaltig zu stärken und sie resilient auch für künftige Krisen zu machen.

Zudem sei es wichtig, dass sich die Beteiligten über fachliche und föderale Grenzen hinweg vernetzten und besser zusammenarbeiten, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst gewinnbringend einsetzen zu können.

Welche Maßnahmen zur Unterstützung gibt es konkret?

Die interministerielle Arbeitsgruppe sieht fünf sogenannte Handlungsfelder und hat für jeden Bereich Empfehlungen erarbeitet. Viele sinnvolle Maßnahmen sind schon auf den Weg gebracht worden. Hier einige Maßnahmen, für die der Bund Verantwortung trägt:

  • Im Handlungsfeld Frühe Hilfen erweitert der Bund in diesem Jahr die Angebote. Insgesamt stehen dafür 56 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem, um Familien mit Belastungen direkt nach der Geburt über Willkommensbesuche oder Lotsendienste zu erreichen und zum Beispiel durch Familienhebammen zu unterstützen.
  • Im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung sieht zum Beispiel das Kita-Qualitätsgesetz auch Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung vor.
  • Im Handlungsfeld Schule unterstützen ab dem Schuljahr 2023/24 Mental Health Coaches an Schulen in einem Modellprogramm des BMFSFJ bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen.
  • Im Handlungsfeld Gesundheitswesen setzt sich der Bund für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sollen gestärkt und für Kinder und Jugendliche mit stärkeren psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen mehr Therapieplätze geschaffen werden. Somit sollen Wartezeiten vor allem im ländlichen Raum reduziert werden.
  • Im Handlungsfeld Jugend- und Familienhilfe geht es unter anderem darum, vom Bund mit dem Jugendstärkungsgesetz geschaffene neue Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Familien auf Beratung und Unterstützung umzusetzen. Kinder können nun beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.02.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zu „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona” erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Johannes Wagner, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Nina Stahr:
Es ist unsere Verantwortung, mit einem ganzheitlichen Ansatz alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst erkranken. Die Handlungsempfehlungen der IMA zeigen: Es braucht mehr Qualität in Kitas und Schulen und folglich auch mehr pädagogische Fachkräfte. Wir müssen Lehrkräfte und Kitaleitungen durch den Einsatz multiprofessioneller Teams entlasten, damit sie Zeit für Beziehungsarbeit haben. Wir wollen den Leistungsdruck vermindern und Schüler*innen mitbestimmen lassen, damit sie Selbstwirksamkeit erfahren. Als Ampelkoalition haben wir mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und der ressortübergreifenden Fachkräftestrategie schon mehrere Initiativen für Bildungsgerechtigkeit auf den Weg gebracht und das ist gut so.

Besonders wichtig ist, dass wir jungen Menschen zuhören und ihre Meinung ernst nehmen: Wir sind überzeugt, dass wir für die Lösungen der multiplen Krisen die Perspektive junger Menschen brauchen. Für dieses Ziel ist das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus gegründete Bündnis für die junge Generation ein zentraler Baustein.

Johannes Wagner:
Die Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehabt. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Folgen zu mildern und gleichzeitig gesundheitsförderliche Strukturen zu schaffen. Dafür muss Gesundheit im Alltag noch mehr als Thema in der Gesellschaft verankert werden – insbesondere in Einrichtungen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, wie in Kitas und Schulen. Erzieher*innen und Lehrer*innen sollten noch mehr dafür sensibilisiert werden und dieses Wissen an die Kinder weitergeben. Auch eine gesunde Verpflegung und Bewegungsangebote gehören dazu. Auf Bundesebene fördern wir das bereits über das Präventionsgesetz. Zusätzlich setzen wir gerade eine Nationale Ernährungsstrategie auf, die insbesondere auch die Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen in den Blick nimmt.

Auch in Bezug auf die psychischen Folgen der Pandemie müssen wir handeln. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, insbesondere um für Kinder- und Jugendliche die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz deutlich zu reduzieren. Das muss jetzt auch umgesetzt werden. Bei alldem gilt: Auch die Länder müssen mitziehen, damit die Gesundheit der Kinder noch mehr in den Fokus rückt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Zum Entwurf des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Kosten und Konsequenzen der Corona-Maßnahmen bei den Jüngsten waren viel zu hoch und tiefgreifend. Das zeigen auch die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe. Debatten über verpasste Mathestunden als Chancenbremser greifen deutlich zu kurz. Kinder und Jugendliche müssen den Kopf freihaben, um zu lernen. Um Entwicklungsschritte nachzuholen, brauchen Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Elternhauses vertrauensvolle und einfühlsame Ansprechpartner, mit denen sie offen über Schwierigkeiten, Sorgen und Ängste reden können. Die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgestellten Ansatzpunkte geben wichtige Impulse. Allerdings fehlt es uns hier, wie überall, an Fachkräften. Deshalb sind auch schnell unkonventionelle Lösungen gefragt. Dazu gehören beispielsweise Psychologie- und Pädagogik-Studierende, die Schulpsychologen unterstützen. Viele ältere Menschen sind ehrenamtlich engagiert, sie könnten als Mentoren und Ersatz-Großeltern auch niedrigschwellig junge Menschen an die Hand nehmen. Zu dieser Ideenfindung sollten Kommunen, Länder und Bund in einem Mental-Health-Gipfel zusammenkommen, gerade auch um Best Practices auszutauschen und im Idealfall flächendeckend auszurollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Bericht macht Defizite bei Kindern und Jugendlichen infolge Corona-Pandemie deutlich

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ beschlossen. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, sowie der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge: 

Silvia Breher: „Als Handlungsbedarfe wurden im Bericht der Arbeitsgruppe ‚Kindergesundheit‘ insbesondere der Ausbau der Frühen Hilfen sowie Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung identifiziert. Umso mehr verwundert es, dass die Ampel in diesen Bereichen einen Rückwärtsgang eingelegt und wichtige Programme wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas oder die Fachkräfteoffensive gestrichen hat. Ende vergangenen Jahres wurde die Forderung der CDU/CSU-Fraktion auf Ausbau der Frühen Hilfen als nicht notwendig abgebügelt. Im Sinne unserer Kinder endlich handeln statt permanent reden: das ist das Gebot der Stunde!“ 

Tino Sorge: „Schulschließungen und Lockdowns haben tiefe Spuren in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. Depressions- und Adipositaserkrankungen haben in dieser Zeit deutlich zugenommen. Es ist daher wichtig, dass zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung als Empfehlungen in den Bericht aufgenommen wurden. Weitere Lehren für die Zukunft sind aber unverzichtbar. Bei der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen müssen künftig die Folgen für die Betroffenen noch stärker Maßstab bei der Abwägung sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

eaf fordert frühere Einbindung der Familienverbände als Lobby der Betroffenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) sieht sich durch die Ergebnisse des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ in ihrer Forderung bestärkt, dass die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Krisen sehr viel früher beachtet und sehr viel konstanter berücksichtigt werden müssen.

„Welche schwerwiegenden Auswirkungen teils monatelange Schulschließungen auf die psy­chische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und damit auf das Leben der Familien haben, darauf hat die eaf bereits 2020 und 2021 hingewiesen“, betont eaf-Präsident Professor Martin Bujard. „Wir unterstützen deshalb die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Handlungs­empfehlungen ausdrücklich. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden. Mit Blick auf zukünftige Krisen gehen wir aber noch darüber hinaus: In Entscheidungen von so großer Tragweite, wie es die Schulschließungen waren, müssen Familienverbände als Lobby der Betroffenen von Anfang an mit eingebunden werden. Denn sie sind es, die die Sicht der Familien kompetent in politischen Überlegungen und Abstimmungsprozesse einbringen können.“

Um den Herausforderungen und Bedürfnissen von Familien über akute Krisen hinaus Gehör zu verschaffen, wiederholt die eaf ihren Ruf nach einem Familiengipfel im Kanzleramt. „Ein regelmäßiger Austausch auf dieser Ebene wäre ein deutliches Signal an die Familien: Ihr seid Chefsache. Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 09.02.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Während Arbeitgeber in vielen Engpassberufen händeringend nach Arbeitskräften suchen, leistet sich die Ampel eine anwachsende ‚Stille Reserve‘ von mittlerweile rund zwei Millionen Menschen, deren Alter zwischen 25 bis 59 Jahren liegt. Dabei handelt es sich um Menschen mit Arbeitswunsch und überwiegend guten Qualifikationen, die aber nicht als arbeitsuchend registriert sind. Sie sind damit unsichtbar für die Behörden. Für die Gesamtwirtschaft und die Unternehmen ist das ein großes Problem. Minister Heil hat dieses Problem weder erkannt noch einen Plan, diese Menschen anzusprechen. Stattdessen dreht sich die Diskussion immer noch einseitig um billige und fertig ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Stille Reserve in den Blick zu nehmen“, kommentiert Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahlen. Tatti weiter:

„Oft liegt es an den Rahmenbedingungen wie einer verlässlichen Kinderbetreuung, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Mehr als jede dritte Frau in der Stillen Reserve gibt an, aufgrund ihrer Betreuungsaufgaben keine Arbeit aufnehmen zu können. Zudem braucht es hochwertige Beratung und niederschwellige Angebote wie kostenlose Bewerbungstrainings. Am wichtigsten sind aber gute Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, gerade im Dienstleistungsbereich. Dann wären wieder mehr Menschen bereit, ihre Arbeitskraft einzubringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.01.2023

Das Modellvorhaben zum Einsatz von sogenannten Mental Health Coaches im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ (in der Nachfolge des Corona-Aufholpaketes für Kinder und Jugendliche) befindet sich noch in der Phase der Konzeptionierung. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5469) auf eine Kleine Anfrage (20/5206) der Unionsfraktion aus. In welchen Regionen und an welchen Standorten Mental Health Coaches gefördert werden können, stehe aktuell noch nicht fest. Die Auswahl erfolge in enger Abstimmung mit den Ländern, heißt es in der Antwort weiter.

Zur Unterstützung besonders belasteter Schulen sollen demnach im Rahmen dieses Modellvorhabens Mental Health Coaches eingesetzt werden, die sich in Gruppenangeboten präventiv um die Stärkung der Resilienz und weiterer Gesundheitsaspekte kümmern. Bei den Mental Health Coaches soll es sich um Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/-pädagogen oder vergleichbare pädagogische oder psychologische Ausbildung) handeln, die entsprechend fortgebildet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 08.02.2023

Ein Antrag (20/678) der Fraktion die Linke zur Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher wurde von der Mehrheit des Bildungsausschusses abgelehnt, nur die Linke stimmte für die Vorlage.

In dem Antrag hatten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Absprache mit den Ländern ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze sowie ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 96 vom 08.02.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/5544) zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgelegt. Darin bezieht sie sich auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter„ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021, mit dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und gleichzeitig der dafür erforderliche Infrastrukturausbau finanziell unterstützt wurde. Dieser Ausbau komme jedoch durch erschwerte Bedingungen infolge der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nur stockend voran, weshalb die Länder mehr Zeit bräuchten, um die Fördermittel abzurufen, schreibt die Unionsfraktion. Die Laufzeit des Investitionsprogramms müsse deshalb um ein weiteres Jahr, bis Ende 2023, verlängert werden, fordert die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 08.02.2023

Über eine der weltweit bisher wenigen Studien zum Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischem Status und dem Risiko für eine Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung) mit Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5083). Danach ist die Auswertung von Versichertendaten der AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf die einzige für Deutschland vorliegende Studie zum genannten Thema.

Insgesamt ist eine Hospitalisierung mit Covid-19 im Untersuchungszeitraum der Studie zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 13. Juli 2021 bei Kindern und Jugendlichen ein seltenes Ereignis gewesen, wie die Bundesregierung darlegt. Analysen nach dem Erwerbsstatus der Eltern zeigten dabei den Angaben zufolge unter anderem ein erhöhtes Risiko für Kinder von Eltern, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren.

Wie es zu dieser Ungleichverteilung kam, könne anhand dieser Studie nicht abschließend geklärt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine ungleiche Verteilung von Vorerkrankungen, die Risikofaktoren für einen schweren klinischen Verlauf von Covid-19 sind, habe diese Assoziation nicht erklären können.

Die Studie ist laut Bundesregierung auf die Population von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zwischen 0 und 18 Jahren mit Aufenthalt in Deutschland beschränkt. Die Ergebnisse der Studie könnten somit nicht ohne weiteres auf die gesamte bundesdeutsche Bevölkerung im Kindes- und Jugendalter übertragen werden.

Wie genau es zu dem erhöhten Hospitalisierungsrisiko für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern kommt, sei auch in der internationalen Literatur bisher nicht genau untersucht worden, heißt es in der Antwort ferner. Eine mögliche Erklärung, die auch die Autorinnen und Autoren der Studie anführten, sei das erhöhte Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 für Kinder mit sozialer Benachteiligung, das international beschrieben wurde. „Dieses erhöhte Infektionsrisiko könnte konsekutiv zu einem erhöhten Risiko für Krankenhauseinweisungen mit Covid-19 in dieser Gruppe geführt haben“, führt die Bundesregierung weiter aus. Diese mögliche Erklärung könne allerdings durch die Studie nicht empirisch belegt werden und sei für Deutschland bisher nicht untersucht worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 78 vom 01.02.2023

Im Jahr 2023 werden voraussichtlich rund 200.000 Haushalte, die bisher Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, in das Wohngeld wechseln. Das geht laut Bundesregierung aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor, wie sie in einer Antwort (20/5253) auf eine Kleine Anfrage (20/5019) der Fraktion Die Linke erklärt. Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Wohngeldreform und deren Folgen für Empfänger von Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von „komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen“. Zugleich betont sie, dass ein Anspruch auf Wohngeld gegenüber einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vorrangig sei, „wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der Leistungsbeziehenden vermieden wird“. Bei Bezug von Wohngeld sei daher grundsätzlich davon auszugehen, „dass die betreffenden Personen im Sinne des SGB II nicht oder nicht mehr hilfebedürftig sind“.

Die Wirkung der Wohngeldreform sei vom IW auf Basis von Mikrosimulationen geschätzt worden, führt die Bundesregierung aus. Den Berechnungen zufolge profitierten von der Wohngelderhöhung unter anderem rund 1,04 Millionen sogenannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten habe. Auch rund 380.000 sogenannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen hätten, hätten nun Anspruch auf Wohngeld.

Perspektivisch geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Verwaltungsaufwand im SGB II vermindern wird, da Bedarfsgemeinschaften in den Wohngeldbezug wechseln würden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 31.01.2023

6,2 Millionen Menschen profitieren von der neuen Midijob-Regelung seit 1. Januar 2023 – Viele Frauen, Alleinerziehende und Teilzeiterwerbstätige sind unter den Entlasteten – Midijobber*innen zahlen weniger in Rentenversicherung ein, haben aber keine geminderten Rentenansprüche – Rentenkasse kostet diese Umverteilung eine Milliarde Euro, die besser in der Grundrente angelegt wäre

Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte profitieren besonders von der Reform der Midijobs seit Anfang des Jahres. Bis zu einem Arbeitslohn von 2 000 Euro zahlen Midijobber*innen verminderte Beiträge zur Rente und anderen Zweigen der Sozialversicherung. Die Midijob-Regelung kann zur Vermeidung von Altersarmut beitragen. Allerdings entlastet sie auch Personen mit mittleren und hohen Einkommen oder Stundenlöhnen, deren Altersarmutsrisiko deutlich geringer sein dürfte. Das zeigt eine Studie von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Wirkungen der Reform untersucht haben.

„Die Ausweitung der Midijobs soll vor Altersarmut schützen, die Reform ist aber nicht zielgenau“, sagt Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DIW Berlin und Co-Autor der Studie. „Die eine Milliarde Euro teure Reform entfaltet nicht ihr volles Potenzial, weil das Geld auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und nicht zum Ziel der Armutsvermeidung beiträgt – dafür profitieren auch Besserverdienende“, sagt Buslei. Die Sozialversicherungsbeiträge von Midijob-Beschäftigten sind von 520 Euro bis zu 2 000 Euro monatlichem Bruttolohn vermindert. Die reduzierten Sozialabgaben für die Rente werden durch eine Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung ausgeglichen. Das bedeutet: Midijobber*innen zahlen weniger Beiträge, erhalten aber dieselben Rentenansprüche als wenn sie den vollen Beitrag gezahlt hätten.

Grundrente ausbauen bringt mehr als Midijob-Regelung

Allerdings entlastet die Midijob-Regel auch Personen in den höchsten Einkommensgruppen, ohne zu prüfen, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie die finanzielle Situation der staatlich geförderten Person ist. Zwar profitieren auch potenziell von Altersarmut betroffene Menschen, allerdings werden auch Beschäftigte entlastet, deren Altersarmutsrisiko eher niedrig ist. Um Altersarmut effektiver zu bekämpfen, könnte direkt bei den Rentenanwartschaften der Betroffenen angesetzt werden. „Man könnte die Förderung anhand der Grundrente ausbauen. Die hat den Vorteil, dass sie nur Haushalte mit niedrigem Einkommen erreicht und dass die Betroffenen keine Anträge für die Unterstützung benötigen“, sagt Hermann Buslei. Die Autoren weisen zudem darauf hin, dass die Förderung der Midijobs nicht gegenfinanziert ist und in Zukunft Kostensteigerungen zu erwarten sind. Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin und Co-Autor der Studie rät: „Man sollte den Bundeszuschuss entsprechend anpassen und die zusätzlichen Kosten transparent finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.02.2023

 

Abends an den Schreibtisch, um Erwerbstätigkeit und Familienleben besser unter einen Hut zu bringen? Das ist für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Option, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Wenn Beschäftigte die Wahl hätten, bis wann sie täglich arbeiten, würden sich nur gut drei Prozent für einen Feierabend nach 18 Uhr entscheiden.*

In der politischen Arena werden immer wieder Forderungen nach einer Aufweichung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln laut. Eines der Argumente, die unter anderem Arbeitgeberverbände oder CSU-Politikerinnen nennen: Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen, falle leichter, wenn Beschäftigte sich bei Bedarf auch abends an den Schreibtisch setzen können – etwa, wenn die Kinder schlafen. Mit realen Arbeitszeitwünschen hat das aber kaum etwas zu tun, ergibt die Untersuchung von WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott. Sie hat Daten von über 2300 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten analysiert, die im November 2022 an der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung teilgenommen haben. Das Ergebnis: Knapp 97 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten spätestens um 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit abschließen. Nur ein Bruchteil würde gern von diesem Zeitrahmen abweichen. Das gilt für Eltern genauso wie für andere Beschäftigte.

Die aktuellen Befragungsergebnisse stehen im Einklang mit dem Stand der Forschung, betont die Soziologin. Lott referiert zahlreiche empirische Studien, die festgestellt haben, dass Arbeit am Abend die Work-Life-Balance beeinträchtigen kann. Sie sei nicht vereinbar mit dem Rhythmus des sozialen Lebens. Schließlich sei die moderne Erwerbsgesellschaft als „Abend- und Wochenendgesellschaft“ strukturiert, „in der die Zeit am Abend und am Wochenende als sozial besonders wertvoll eingeschätzt wird“.

Arbeit am Abend begünstige Stress, Schlafprobleme und emotionale Erschöpfung bei betroffenen Beschäftigten, so die Forschungslage. Wenn die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen, könne es zu Konflikten kommen, die unter anderem das Wohlbefinden von Kindern gefährden. Auch Partnerinnen und Partner litten dann vermehrt unter Stress und Depressionen und seien weniger zufrieden mit dem Zusammenleben. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe.

Für ihre eigene Analyse hat Lott Antworten auf die Frage ausgewertet, wann Beschäftigte ihren Arbeitstag am liebsten beginnen und beenden würden, wenn sie selbst entscheiden könnten. Demnach möchte der größte Teil je nach Arbeitsbeginn zwischen 14 und 17 Uhr Feierabend machen. Frauen wollen im Schnitt rund eine Stunde früher aufhören als Männer, ansonsten finden sich ähnliche Muster, auch bei Eltern und Kinderlosen. Den Wunsch, bis nach 18 Uhr zu arbeiten, äußern lediglich 3,4 Prozent aller Befragten. Dass Abendarbeit in der Realität deutlich häufiger vorkommt, habe also nichts mit den Interessen von Beschäftigten zu tun, sondern verschärfe in vielen Fällen Vereinbarkeitskonflikte.

„Beschäftigte, und das gilt auch für Eltern, wollen nicht bis 22 Uhr oder 23 Uhr am Abend arbeiten. Was sie wollen, ist ein Feierabend spätestens um 17 Uhr beziehungsweise 16 Uhr“, schreibt die WSI-Expertin. Wenn es darum geht, Vereinbarkeitsprobleme zu lösen, liege eine andere Lösung auf der Hand: Die Einführung der Viertagewoche würde Spielraum für private Verpflichtungen schaffen. Weil dadurch die Produktivität nachweislich steigt, könnten Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Wann Eltern Feierabend machen wollen, WSI Policy Brief Nr. 74, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.02.2023

 

Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis der repräsentativen IMK-Energiepreisbefragung.* Vor allem Paare und Familien schätzen ihre konkrete Entlastung durch die Pakete der Bundesregierung mittlerweile höher ein als noch im vergangenen Sommer. Zugleich ist zwischen August und Dezember der Anteil der Menschen etwas gesunken, die Ausgaben für Energie als erhebliche oder sogar sehr schwere finanzielle Belastung für sich wahrnehmen und deshalb andere Ausgaben kürzen wollen. Trotzdem ist sowohl die wahrgenommene Belastung als auch der Spardruck für viele weiter enorm, insbesondere bei Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen.

Eine gewisse Entspannung zeigt sich insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Gas beziehen: Im August bewerteten fast zwei Drittel von ihnen die Kosten dafür als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung. Im Dezember taten das 56 Prozent, obwohl der Gaspreis zwischenzeitlich weiter angezogen hatte. Auch unter Haushalten, die mit Fernwärme oder Öl heizen, gingen die Belastungsquoten etwas zurück, ebenso bei den Treibstoffkosten, mit Blick auf die Stromkosten stagnierten sie (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen etwas gesunken, die wegen der hohen Energiepreise etwa für Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungseinrichtung, Verkehr, Freizeit, Gaststättenbesuche oder Urlaub weniger Geld ausgeben wollen. In den meisten Bereichen sahen sich aber auch im Dezember zwischen 51 und 61 Prozent der Befragten unter dem Druck, ihre Ausgaben 2023 etwas oder sogar erheblich einzuschränken. Und nach wie vor beabsichtigt rund ein Viertel der Befragten, selbst bei Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel kürzer zu treten (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version; die Daten zu allen Abbildungen schicken wir Ihnen gerne).

Für die Untersuchung ließ das IMK zwischen dem 6. und dem 21. Dezember 2022 rund 1600 repräsentativ ausgewählte Personen zwischen 18 und 75 Jahren befragen. Diese Personen hatten bereits im August und im Mai an der Umfrage teilgenommen. Während der Befragungswelle im Dezember wurden die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verabschiedet. Ein Teil der Umfrage fiel in den Zeitraum, in dem die Übernahme der Dezember-Abschläge für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug wirksam wurde.      

„Die neuen Ergebnisse zeigen, dass die Politik der Bundesregierung der für Herbst und Winter befürchteten Belastungswelle etwas die Spitze nehmen konnte. Obwohl die Inflationsrate zum Jahresende noch einmal spürbar höher war als im Sommer, kommt der Teuerungsdruck bei vielen Menschen mit etwas weniger Wucht an“, ordnet Prof. Dr. Sebastian Dullien die neuen Befunde ein. „Ganz offenbar nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisbremsen als wirksame Maßnahmen wahr“, sagt der wissenschaftliche Direktor des IMK, der die Studie zusammen mit dem IMK-Verteilungsexperten Dr. Jan Behringer verfasst hat.  

Auffällig ist zudem nach Analyse der Wissenschaftler, dass die Wirkung der Entlastungspakete I und II im Dezember von den Befragten als deutlich höher eingeschätzt wurde als noch im August, obwohl beispielsweise die darin enthaltenen Steuervergünstigungen im August schon in Kraft und weitere Leistungen bereits beschlossen waren. Das gilt vor allem für Paare ohne Kinder und für Familien. So hatten kinderlose Paarhaushalte ihre Entlastung durch die ersten beiden Pakete im August durchschnittlich bei lediglich 368 Euro angesetzt und damit um mehr als 50 Prozent unterschätzt. Im Dezember lag die wahrgenommene Entlastung hingegen rund 130 Euro höher, sie wurde somit noch um etwa 40 Prozent unterschätzt. Bei Paaren mit Kindern stieg der wahrgenommene Entlastungsbetrag von knapp 580 Euro auf nun 770 Euro und näherte sich damit deutlich an die tatsächliche Entlastung an (siehe Abbildung 3). „Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass vielen Haushalten das volle Ausmaß der ersten beiden Entlastungspakete erst mit der Auszahlung der Energiepreispauschale bewusst geworden ist“, schreiben Dullien und Behringer.

Unter dem Strich lasse sich aus den Befragungsdaten schließen, dass die Entlastungspakete und Preisbremsen der Bundesregierung derzeit einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Privatkonsums in Deutschland leisten. Das helfe auch der Konjunktur, konstatieren die Ökonomen. Sie warnen gleichwohl davor, den positiven Trend zu überschätzen. „Die Situation hat sich etwas entspannt und ist besser als noch vor einigen Monaten erwartet. Weitere Impulse werden in nächster Zeit von den Tariferhöhungen in verschiedenen Branchen kommen, die 2022 ausgehandelt wurden und in diesem Jahr wirksam werden“, erklärt IMK-Experte Behringer. „Für sehr viele Menschen ist die finanzielle Situation aber nach wie vor fragil. Deutliche Einkommensverbesserungen sind für sie, aber auch gesamtwirtschaftlich, sinnvoll und notwendig.“

Entlastungspakete und Energiepreisbremse stabilisieren Konsum in Deutschland. Ergebnisse aus der IMK-Energiepreisbefragung. IMK Policy Brief Nr. 145, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.02.2023

 

Sechs Prozent aller Mieterhaushalte in Metropolen wohnen beengt, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem Familien und Menschen mit Migrationshintergrund sind betroffen. Dabei leben in etwa genauso viele in besonders großen Wohnungen.

In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das hat Folgen: Neueste IW-Zahlen zeigen, dass etwa sechs Prozent der Mieterhaushalte in Großstädten in beengten Verhältnissen leben, also weniger Räume zur Verfügung haben als es Bewohner gibt.  Gleichzeitig wohnen ebenfalls sechs Prozent der Mieterhaushalte in großzügigen Wohnungen. Als großzügig gilt eine Wohnung, wenn die Zahl der Räume die der Bewohner um drei übertrifft – also etwa bei einem Single in einer Vier-Zimmer-Wohnung. 

Familien und Menschen mit Migrationshintergrund stark betroffen

Neben Familien sind vor allem Haushalte mit Migrationshintergrund betroffen: Ein Fünftel von ihnen wohnen zu klein. Wegen der hohen Mieten können sich viele Familien einen Umzug in eine größere Wohnung nicht leisten. Hinzu kommt, dass Studierende immer später von zu Hause ausziehen. 

In großzügigen Wohnungen leben dagegen vor allem ältere Bestandsmieter. Viele ziehen auch dann nicht in kleinere Wohnungen, wenn die Kinder das Haus verlassen oder der Partner verstirbt. Weil das Verhältnis von beengt und großzügig wohnenden Haushalten ausgeglichen ist, zeigt sich hier ein Tauschpotenzial – zunächst aber nur in der Theorie. Denn für viele Bestandsmieter mit Altverträgen ist es günstiger, in einer größeren Wohnung zu bleiben, als in eine kleinere Wohnung mit teurerem Neuvertrag umzuziehen. 

Hohe Energiepreise setzen Anreize für Umzug

„Die gestiegenen Energiepreise setzen Anreize, von größeren in kleinere Wohnungen umzuziehen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Die Bereitschaft sich zu verkleinern könnte durch Umzugshilfen und Unterstützungen bei der Wohnungssuche weiter gesteigert werden. Mit Maßnahmen, die Dachausbauten, Aufstockungen oder die Schaffung von Einliegerwohnungen erleichtern, kann die Politik ihren Teil dazu beitragen, den Wohnungsbestand in Deutschland besser zu nutzen.“

Quelle: Pressemitteilung Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
vom 25.01.2023

  • Insgesamt befinden sich mehr Frauen als Männer in der Stillen Reserve
  • Über ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Mehr als 60 % der Menschen in Stiller Reserve verfügen über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2021 wünschten sich in Deutschland gut 3,1 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das rund 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie gelten deshalb nicht als erwerbslos, sondern als Stille Reserve am Arbeitsmarkt.

Die Personen, die trotz Arbeitswunsch nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, lassen sich in drei Gruppen einteilen. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Gruppe würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C). Im Jahr 2021 setzte sich die gesamte Stille Reserve aus knapp 1,4 Millionen Personen in Stiller Reserve A und B und weiteren fast 1,8 Millionen Personen in Stiller Reserve C zusammen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Knapp 56 % der Stillen Reserve sind Frauen

Frauen stellten im Jahr 2021 55,9 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B nur bei 50,8 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 59,9 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 37,0 % der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve A an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Bei Frauen dieser Altersgruppe in der Stillen Reserve C lag dieser Anteil bei 38,4 %. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve A sowie C nannten dagegen nur 5,0 % beziehungsweise 4,7 % Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Nichtverfügbarkeit.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

60 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2021 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten gut 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation.

38,1 % der Stillen Reserve A und B und 49,0 % der Stillen Reserve C wiesen 2021 ein niedriges Qualifikationsniveau auf, die Hochqualifizierten machten dagegen einen Anteil von 18,5 % bei der Stillen Reserve A und B und 15,8 % bei der Stillen Reserve C aus.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2021 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Podcast Demografie, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel

Über die Potenziale einer alternden Gesellschaft für den Arbeitsmarkt sowie den Mangel an Fach- und Arbeitskräften sprechen wir auch in der aktuellen Folge von „StatGespräch“, dem Podcast des Statistischen Bundesamtes. Gäste sind Prof. Norbert Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demografie, und Frank Schüller, Leiter des Referats „Arbeitsmarkt“ im Statistischen Bundesamt.

Methodische Hinweise:

Im Vergleich zu früheren Jahren wurden ab dem Berichtsjahr 2021 einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B bleibt jedoch unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, hier erstmalig als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach Ansicht der AWO ist die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer nur mangelhaft umgesetzt. „Seit fünf Jahren ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Das nehmen wir zum Anlass, um nachdrücklich Taten und Ergebnisse zu fordern, die zeigen, dass die Konvention voll umfänglich umgesetzt wird – dies ist bislang leider nicht der Fall“ so Selvi Naidu, Mitglied im AWO-Bundesvorstand. „Der Gewaltschutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss oberste Priorität haben“.

 

Die Istanbul-Konvention fordert von den Vertragsstaaten eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. Eine Expert*innengruppe des Europarats hat in ihrem Evaluationsbericht 2022 zum Umsetzungsstand der Konvention in Deutschland – dem Grevio-Bericht – noch immer zahlreiche Lücken offenbart, um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirklich wirksam auszubauen und zu stärken. Es fehlen unter anderem ein nationaler strategischer Rahmen sowie bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Eine verbindliche standardisierte Risikoabschätzung für gewaltbetroffene Frauen, landesweite Qualitätsstandards für Schutz und Beratung und eine solide öffentliche Finanzierung müssen endlich umgesetzt werden.

 

Die AWO fordert, dass in dieser Legislatur zügig eine bundesgesetzliche Grundlage geschaffen wird, um das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe bei geschlechtsspezifischer bzw. häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu garantieren. Bislang gibt es zur Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag keine Ergebnisse. Es braucht ebenfalls eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung, um die bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen, Notrufen, Frauenhäusern und weiteren notwendigen Angeboten vorzuhalten und entsprechend den Anforderungen aus der Istanbul-Konvention auszubauen. Nach wie vor fehlen bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, um gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort aufnehmen zu können, zu schützen und auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen. Der Ausbau mit spezifischen Angeboten für Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, wohnungslose Frauen und/oder Asylsuchende muss ermöglicht werden, um niedrigschwellige, professionelle und diskriminierungsfreie Zugänge zu Schutz und Hilfe zu gewährleisten.

 

Am 01.02.20218 trat in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen sind von sexualisierter und häuslicher Gewalt nach wie vor in einem besonders hohen Maße betroffen. Diese findet durch zumeist männliche Partner vor allem in den eigenen vier Wänden statt.

Mehr zur AWO-Position zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 31.01.2023

Der Deutsche Bundestag debattiert heute anlässlich eines Antrags der Fraktion DIE LINKE über die zukünftige Ausrichtung der Wohnungslosenpolitik. In dem Antrag spricht sich DIE LINKE dafür aus, den erfolgreich erprobten „Housing-First“-Ansatz zu etablieren, bei dem wohnungslose Menschen als Grundlage für weitere Hilfen zuerst in eine eigene Wohnung vermittelt werden. Die Diakonie begrüßt diesen Ansatz, fordert aber weitere Maßnahmen, um das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel zu erreichen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland:

„Wohnungslosigkeit ist ein vielschichtiges soziales Problem. Housing First ist deshalb kein Allheilmittel für alle wohnungslosen Menschen, aber ein sinnvoller und in vielen Bundesländern erfolgreich erprobter Ansatz innerhalb des Hilfesystems. Denn er ermöglicht eine schnelle Unterbringung in eigenem Wohnraum auch für Menschen, die schon sehr lange ohne eigene Wohnung leben und einen besonders hohen Hilfebedarf haben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieser Wohnraum auch zur Verfügung steht. Als Diakonie beobachten wir mit großer Sorge, dass immer mehr Menschen um zu wenige bezahlbare Wohnungen konkurrieren. Wohnungslose Menschen haben auf diesem hart umkämpften Markt praktisch keine Chance. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir neue Wege zur Unterstützung ausprobieren und auch finanzieren. Wenn die Ampelkoalition wie angekündigt Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden will, muss sie noch deutlich nachlegen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Menschen, die ohne eigenen Mietvertrag sind und folglich als wohnungslos gelten. Gleichzeitig finden auf dem freien Wohnungsmarkt, vor allem in den Metropolregionen, auch Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch eine bezahlbare Wohnung.

„Wenn wir eine flächendeckende Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum erreichen möchten, brauchen wir eine neue, an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtete Wohnungspolitik“, sagt Loheide. „Es gilt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, das Mietrecht zu reformieren und gute Rahmenbedingungen für eine gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Wohnungswirtschaft zu schaffen. In einem solchen Mix kann auch Housing First ein wichtiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit sein.“

Hintergrund:

Housing First ist ein sozialpolitisches Konzept zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Es wurde in den USA entwickelt und mittlerweile auch in mehreren europäischen Ländern erprobt. Auch in Deutschland spielt dieser Hilfeansatz eine immer größere Rolle in Wohnungsnotfällen. Housing First ist vor allem für Menschen konzipiert, die multiple Problemlagen aufweisen und besonders stark vom freien Wohnungsmarkt ausgegrenzt sind. Ihnen wird ein eigener, mietvertraglich abgesicherter Wohnraum zur Verfügung gestellt, der zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation beitragen und so die Grundlage für die freiwillige Annahme weiterer Hilfen darstellen soll. Housing First zielt somit auf eine unmittelbare und nicht auf eine schrittweise Integration in Wohnraum ab.

In Deutschland wird Housing First vor allem in Form von Projekten angeboten. Solche Housing-First-Projekte gab bzw. gibt es in Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Gießen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Stuttgart sowie vielen weiteren Städten. In Berlin konnten im Rahmen einer Modellphase 40 Personen mit eigenem Wohnraum versorgt werden. In der Folge wurden die Housing-First-Projekte dort mittlerweile verstetigt und Housing First dient als Leitmotiv in Wohnungsnotfällen. Aufgrund der bisher insgesamt sehr positiven Ergebnisse der umgesetzten Housing-First-Angebote wird von fachlicher Seite empfohlen, sie nicht mehr nur als zeitliche befristete Projekte durchzuführen, sondern sie in die lokalen Hilfestrukturen einzubetten und in eine sozialrechtlich abgesicherte Regelfinanzierung zu überführen. Andere Formen der Versorgung und Unterstützung im Gesamtsystem der Wohnungsnotfallhilfe bleiben gleichwohl weiterhin unbedingt notwendig.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen – Konzept und Umsetzungshinweise https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Vor mehr als einem Jahr hat der BGH Elternteilen, die nach einer Trennung weiterhin die gemeinsamen Kinder betreuen, mehr Unterhalt zugesprochen (BGH, Beschluss vom 29.9.2021 – XII ZB 474/20). Mit dieser Rechtsprechung erkennt der BGH den Naturalunterhalt für Kinder an, der vom betreuenden Elternteil – und das sind in Deutschland weiterhin ganz überwiegend Frauen – geleistet wird. Die Rechtsprechung wurde inzwischen bestätigt und gilt damit als gefestigt (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 – XII ZB 325/20).

„Leider ist diese Rechtsprechung in der Praxis noch nicht angekommen, insbesondere haben die meisten Oberlandesgerichte sie auch zum Jahreswechsel 2022/2023 nicht in ihren Unterhaltsleitlinien umgesetzt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Das widerspricht jedoch dem Grundgedanken solcher Leitlinien“, so Wersig weiter.

Der BGH hält ausdrücklich fest, dass der finanzielle Aufwand eines betreuenden Elternteils für ein Kind im eigenen Haushalt gerade nicht vollständig durch den von dem anderen Elternteil gezahlten Barunterhalt abgedeckt wird. Deswegen ist für die Berechnung des Unterhalts für ehemalige Partner*innen, die zugleich betreuender Elternteil sind, der nicht vom barunterhaltspflichtigen Elternteil abgegoltene Aufwand zu berücksichtigen.

Obwohl durchaus zu erwarten wäre, dass sich die betreuenden Elternteile im Unterhaltsprozess auf diese Rechtsprechung berufen, berechnen Gerichte wie Rechtsanwält*innen weiterhin zu oft den Unterhalt für Ex-Partner*innen ohne Berücksichtigung des Naturalunterhalts. Diesen leisten betreuende Elternteile, indem sie höhere Beträge für Verpflegung und Unterkunft, Spiel- und Schulsachen oder Taschengeld aufwenden, als ihnen aus den als Barunterhalt überlassenen Mitteln möglich wäre. Auch wenn die Berechnung des Naturalunterhalts für die Kinder selbst nicht sehr schwierig ist, nimmt die Praxis die Umsetzung in die Berechnung des Unterhalts für Ex-Partner*innen wohl wegen des notwendigen weiteren Rechenschritts aktuell als Erschwerung wahr. Das darf jedoch nicht zulasten der Unterhaltsberechtigten gehen. Deshalb appelliert der djb an die Oberlandesgerichte, die Rechtsprechung zum Naturalunterhalt baldmöglichst in alle Unterhaltsleitlinien einzuarbeiten, wie es bei dem Oberlandesgericht Celle und Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bereits der Fall ist. Nur so werden die betreuenden Elternteile den ihnen zustehenden Unterhalt realisieren können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 13.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ veröffentlicht.

„Die Europäische Union ist Vorreiterin für die Rechte der Frauen, sie muss geschlossen und entschlossen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen. Die wichtige Gesetzesinitiative der EU-Kommission wird zusammen mit dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zu erheblichen Verbesserungen beim Gewaltschutz in allen EU-Mitgliedstaaten führen“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb begrüßt das EU-Gesetzesvorhaben und hebt positiv hervor, dass der Richtlinienentwurf das Phänomen Gewalt gegen Frauen ausdrücklich in den Kontext von Menschenrechtsverletzungen und struktureller Diskriminierung stellt. Der Entwurf erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen aus historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern hervorgeht und ihre Wurzeln in gesellschaftlich geprägten Rollenzuschreibungen für die Geschlechter zu finden sind. Mit dem Richtlinienentwurf wird sichergestellt, dass zentrale Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrecht ambitioniert im gesamten Unionsraum umgesetzt werden.

Dennoch kann die Richtlinie einen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention nicht ersetzen. Der djb fordert aufgrund dessen weiterhin mit Nachdruck den Beitritt der EU zur IK, um ein vollumfängliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Auch in Deutschland besteht trotz der Ratifizierung der IK im Jahre 2018 noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz von Frauen. 

In der Stellungnahme setzt sich der djb detailliert mit der EU-Rechtsgrundlage und wesentlichen Artikeln des Richtlinienentwurfs auseinander. Begrüßt wird unter anderem das Bekenntnis zum „Ja-heißt-Ja“-Modell beim Vergewaltigungstatbestand und die Aktualität des Richtlinienentwurfs hinsichtlich des Themas der digitalen Gewalt. Bei einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs sieht der djb noch Verbesserungsbedarf. So sollten u.a. der Schutzumfang bei einzelnen Vorschriften erweitert und intersektionale Aspekte des Gewaltschutzes stärker einbezogen werden.

Der djb fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen zum Richtlinienentwurf einerseits und zum EU-Beitritt zur IK andererseits zügig fortzusetzen und abzuschließen, wobei ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert einen wirksamen Mutterschutz für schwangere und frisch entbundene Selbstständige. „Existenzsorgen bis hin zum Risiko einer Insolvenz dürfen nicht der Preis sein, den Selbstständige zahlen müssen, wenn sie schwanger werden,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Seit 13 Jahren fordert Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, von der Politik eine Lösung für die Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage schwangerer Selbstständiger – ohne dass die Politik bislang tätig geworden wäre. Eine politische Lösung ist überfällig. Der djb hat dazu das Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“ veröffentlicht. Es knüpft an Forderungen aus den Kreisen selbstständiger Handwerksmeisterinnen an, die 2022 mit einer Petition die öffentliche und politische Debatte wieder eröffnet haben.  

Der Kreis der Betroffenen geht jedoch weit über die selbstständigen Handwerksmeisterinnen hinaus, bei denen die physisch belastende Arbeit eine Rolle spielt. Anspruch auf gleichwertigen Mutterschutz müssen, um aus der großen Vielfalt nur wenige zu nennen, auch niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen, solo-selbstständige Übersetzerinnen oder Änderungsschneiderinnen haben. Bei ihnen könnten eher überlange Arbeitszeiten, Stress und psychische Belastungen die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes gefährden. Für alle betroffenen Selbstständigen muss der Mutterschutz in Form des finanziell abgesicherten Beschäftigungsverbotes für die Zeit nach der Geburt gelten –  unabhängig von der Art der gesundheitlichen Risikofaktoren am Arbeitsplatz.

Der djb fordert, den Fokus nicht nur auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld als vollen Einkommensersatz mit möglichst wenig Bürokratie zu legen, sondern zusätzliche Hilfen für das Fortbestehen des Betriebes einzubeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.02.2023

Anlässlich des diesjährigen Aktionstages Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die digitale Selbstbestimmung bei Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen im Bildungsbereich zu fördern.

Unter dem Motto „Together for a better Internet“ wird jedes Jahr der SID begangen, um die Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Das diesjährige Thema „Online am Limit – Digitale Grenzen erkennen und selbst abstecken“ benennt ausdrücklich die Gefahren der digitalen Welt, die in hohem Maß digitale Kompetenz und Souveränität erfordern. Die aktuelle Digitalpolitik der Bundesregierung will sich in einer kurzfristigen Perspektive allein an technikzentrierten Erfolgen messen lassen. Dies übersieht Bildung als langfristiges Investment in einer digitalisierten Gesellschaft. „Das Internet ist kein sicherer Ort – schon gar nicht für Kinder und Jugendliche. Die Förderung von Wissen und Bildung über den digitalen Raum muss deshalb in den Fokus der Digitalpolitik gerückt werden“, fordert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (3.GLB) „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ hat aufgezeigt, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend lernen, sich im digitalen Raum zu bewegen. Der djb befürchtet, dass sich diese Bildunglücke noch vergrößert, da sich mit neuen und immer komplexeren KI-Anwendungen fortlaufend zusätzliche digitale Herausforderungen stellen. Bildung ist der Schlüssel, um im Lebensalltag digitale Grenzen zu erkennen und selbst abstecken zu können. Die unter dem Stichwort „digitalisierungsbezogene Kompetenz“ im 3. GLB eingeforderten Maßnahmen verlangen deshalb ein Umdenken im Bildungsbereich. Digitalisierung verändere gemäß dem 3.GLB die gesamte Art und Weise von Kompetenzerwerb und erfordere entsprechende Qualifizierung von Lehrkräften über die Vermittlung reiner digitaler Bedienkompetenzen hinaus. Der Digital Gender Gap (Initiative D21), also die faktisch bestehende strukturelle Barriere für Mädchen und Frauen, verlange darüber hinaus Genderkompetenz sowohl im Hinblick auf Mädchen als auch im Hinblick auf das Lehrpersonal. Die aktuelle Digitalstrategie der Bundesregierung übergeht diese bildungspolitischen Analysen.

Der djb verweist dazu auf seine Stellungnahme 22-22 zur Digitalstrategie der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Safer Internet Day in der Diskussion über die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Internet eine Abkehr von bisherigen Denk- und Debattenmustern an. „Wir müssen damit aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat. Das bisherige Schwarz-Weiß-Denken wird uns an vielen Stellen kaum einen Schritt weiterbringen. Freiheit im Netz ist für Kinder und Jugendliche nur dann möglich, wenn sie diese auch altersgemäß geschützt nutzen können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Diskussionen um kindliche und jugendliche Mediennutzung, sei es in Bezug auf das Aufwachsen mit Medien, in Bildungs- oder Gesundheitsfragen, vor allem Risiken fokussieren, und damit allzu oft einseitig eine Schutzperspektive einnehmen. Weniger benannt und diskutiert werden dadurch die Bedeutung digitaler Technologien für Chancengerechtigkeit, Bildung, Mitbestimmung, Inklusion, Zugehörigkeit und Wohlbefinden, für die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und die Stärkung von Resilienz. Durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland aber einem ganzheitlichen Ansatz verschrieben, der neben Schutzrechten den Einbezug von Förder- und Beteiligungsrechten von Kindern einfordert“, so Krüger weiter.

 

„Damit Kinder und Jugendliche auch digital umfassend teilhaben können, braucht es Investitionen in die Entwicklung und Weiterentwicklung kindgerechter Räume im Internet. Für uns ist dabei klar, dass diese nur mit Kindern zu machen sind. Gerade die digitale Medien- und Spielelandschaft muss zusammen mit Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Hier kann der Ansatz ,Kinderrechte by design‘ Unternehmen darin unterstützen, Kinderrechte ganzheitlich in die Entwicklung digitaler Räume zu implementieren und damit neben Schutz und Förderung auch die Teilhabe junger Menschen in ihnen zu erleichtern. Wichtig für die Teilhabe und Sicherheit von jungen Menschen im digitalen Raum ist auch die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zugleich sollten Erziehungsberechtige und alle am Familiensystem beteiligten Menschen Unterstützung erfahren, Kindern und Jugendlichen altersgerechte Teilhabeoptionen anzubieten. Auch alle Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, sollten systematisch über das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung derer Meinungen geschult werden“, sagt Thomas Krüger.

 

Zum Safer Internet Day 2023 hat das Deutsche Kinderhilfswerk im Rahmen des Online-Dossiers „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“ unter https://dossier.kinderrechte.de/unsere-handlungsempfehlungen ein neues Positionspapier veröffentlicht. Die darin dargelegten Handlungsempfehlungen für eine Stärkung der digitalen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen basieren auf Beiträgen verschiedener Expertinnen und Experten im Online-Dossier sowie auf den Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld und den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.02.2023

29 Stadtoberhäupter aus ganz Deutschland warnen angesichts des Drucks auf die kommunalen Haushalte vor den negativen Folgen möglicher Einsparungen auf Kinder und Jugendliche insbesondere bei nicht ausreichend gesetzlich abgesicherten Leistungen. Dazu zählten beispielsweise Beratungsstellen, Jugendclubs oder Bibliotheken. Solche sozialen und kulturellen Angebote seien insbesondere für benachteiligte Kinder Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und einem gleichberechtigten Aufwachsen.

In einem gemeinsamen Appell rufen die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister gemeinsam dazu auf, die Kinderrechte trotz Inflation und Energiekrise jederzeit zu gewährleisten. Die Unterzeichnenden vertreten Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Kinderrechten auf allen Ebenen Nachdruck zu verleihen.

Sie weisen darauf hin, dass bereits während der Corona-Pandemie die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen wenig berücksichtigt wurden: „Kinder und Jugendliche mussten deutlich weiterreichende Einschnitte in ihre Rechte und ihre Lebenswelt hinnehmen als die Mehrheit der Erwachsenen. Familien waren durch die Schließungen der Schulen, Kitas sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auf sich allein gestellt und teilweise sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Das betraf insbesondere ärmere Familien. Neben der aktuellen finanziellen Notlage für viele Familien beobachten wir, dass Kinder und Jugendlichen auch heute noch unter den Folgen dieser Maßnahmen leiden.“

  • Die Stadtoberhäupter appellieren an Bund und Länder die Pflicht aller politischen Ebenen zur Umsetzung der Kinderrechte durch deren Aufnahme ins Grundgesetz klarzustellen.
  • Kommunen müssen unterstützt werden auch in schwierigen Zeiten die Umsetzung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls zu gewährleisten. Insbesondere die für Kinder wichtigen sogenannten „freiwilligen Leistungen“ müssen verbindlich geregelt werden.
  • Schließlich muss eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung schnell vorangebracht und das Existenzminimum für Familien neu berechneten werden.

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeister_innen und Bürgermeister_innen von Algermissen, Bad Pyrmont, Beeskow, Berlin-Marzahn-Hellersdorf und -Pankow, Bernau, Brühl, Eltville, Hanau, Harsum, Hemmoor, Hohenhameln, Köln, Landshut, Maintal, Nauen, Nordhausen, Oestrich-Winkel, Papenburg, Puchheim, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Taunusstein, Weilerswist, Witzenhausen, Wolfsburg und Zeven.

Diese Städte und Gemeinden sind Teil des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“, das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Dieses wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits fast 50 Kommunen der Initiative angeschlossen.

Die Initiative wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

www.kinderfreundliche-kommunen.de

www.childfriendlycities.org

Der Appell kann hier runtergeladen werden: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/aufruf-energiepreiskrise-kfk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Kinderfreundliche Kommunen e.V.und UNICEF Deutschland vom 01.02.2023

eaf: Fokus auf armutsbetroffene Jugendliche richten!

 

Das neue Factsheet der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, was die eaf seit 2020 beobachtet: „Erwachsenwerden in Krisenzeiten ist eine besondere Herausforderung und eine Erfahrung, auf die Jugendliche gern verzichtet hätten“, so Svenja Kraus, Geschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

Die neusten Daten der Stiftung zeigen, dass 18- bis 25-Jährige von allen Altersgruppen das höchste Armutsrisiko haben und die staatlichen Unterstützungssysteme nicht gut aufeinander abgestimmt sind. „Junge Menschen brauchen die Sicherheit, dass der Staat unkompliziert zur Hilfe kommt, wenn es in der Familie finanziell eng ist“, so Kraus. „Ein vorsorgender Sozialstaat muss Armut vermeiden. Heute ist es leider immer noch so, dass Kinder Armut als Dauerzustand erleben, der sie begrenzt, stigmatisiert und beschämt. Diese Erfahrung prägt sie ein Leben lang.“

 

Jedes fünfte Kind und sogar jede:r vierte junge Erwachsene unter 25 Jahren ist armutsgefährdet. Vor dem Hintergrund dieser starken Armutsverbreitung ist der Appell des evangelischen Familienverbandes deutlich: „Nachdem die Bedürfnisse von jungen Menschen in der Corona-Pandemie zur Nebensache erklärt wurden und der russische Angriffskrieg nun wieder andere existenzielle Fragen in den Vordergrund rückt, müssen wir als Gesellschaft den Tatsachen ins Auge blicken: Jugendliche und junge Erwachsene bleiben zu oft auf der Strecke. Wir aber müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten und sie mit Zuversicht in die Welt der Erwachsenen zu entlassen. Deshalb bleibt – zumindest was die Bekämpfung von Armut angeht – die Forderung nach einer Kindergrundsicherung aktuell, bis Ministerin Paus auch für junge Erwachsene eine spürbare Verbesserung ihrer Situation herbeigeführt hat.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 26.01.2023

Die Bundesregierung hält weiterhin an den Visavorgaben zur Einreise nach Deutschland für Familienangehörige aus Syrien und der Türkei fest.

„Angesichts der Katastrophe in Teilen von Syrien und der Türkei ist es völlig unverständlich, warum die Bundesregierung an Vor-Ort-Terminen und Visumsantrag mit langen Wartezeiten in nicht erreichbaren Botschaften festhält,“ sagt Chrysovalantou Vangeltziki vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. So müssten Syrer:innen bis nach Beirut, Jordanien oder Istanbul, die Botschaft in
Damaskus ist geschlossen. Die nächste zuständige Stelle für T:urkinnen ist in Gaziantep, ein Honorarkonsulat in einer zerstörten Stadt.

Zahlreiche in Deutschland lebende Familienangehörige suchen beim Verband um Rat, wie sie ihre Eltern, Großeltern, Geschwister nach Deutschland holen können. Sie sind bereit Erklärungen zu unterzeichnen, die Kosten zu übernehmen, sich um Alles zu kümmern.

„Anstatt in Zelten oder unter freiem Himmel zu erfrieren, könnten diese Menschen bei ihren Familien in Deutschland wohnen. Obdach und Hilfe zu leisten, ist für die Familien selbstverständlich. Es ist immer wieder das gleiche Spiel: Familienzusammenführung – und sei sie auch nur zeitlich begrenzt – scheitert an unflexiblen, bürokratischen Vorgaben. Humanitäre Hilfe könnte eigentlich in diesem Bereich einfacher sein“, so Vangeltziki

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 10.02.2023

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. begrüßt die Corona-bedingte Anpassung der Regelstudienzeit beim BAföG, die sich positiv für die Empfänger auswirkt. „Wir freuen uns, dass die Regelung für BAföG-Empfänger eine Entlastung in dieser herausfordernden Zeit ist und den (Leistungs-)Druck im Studium etwas herausnimmt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung für alle Familien, die studierende Kinder haben, wichtig und richtig wäre“, so Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende im Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Wir schlagen deshalb vor, die drei anrechnungsfreien Semester auch beim Kindergeld abzubilden und den Auszahlungszeitraum für Betroffene zu verlängern.“ Des Weiteren macht es einen Unterschied, in welchem Bundesland man studiert. Der Verband fordert hier eine rückwirkende Anpassung für das gesamte Bundesgebiet.

Die Regelstudienzeitverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie führt dazu, dass Semester wie „Null-Semester“ wirken und nicht in die Anrechnung der Regelstudienzeit fallen. Dies wirkt sich wiederum auch auf das BAföG aus, weil dadurch der Anspruch „mitverlängert“ wurde. „Das Kindergeld blieb jedoch unangetastet. Ein ‚Corona-Faktor‘ wurde hier nicht eingeführt. Es endet mit dem Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag“, erklärt Müller. „Das BAföG ist hier positiv vorangegangen und berücksichtigt dies bei der finanziellen Unterstützung. Dies zum Vorbild sollte auch beim Kindergeld nachjustiert werden.“

Alle Bundesländer haben für das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Gleiches gilt – außer im Saarland und in Thüringen – auch für das Sommersemester 2020. Wichtig ist die Regelstudienzeit für das BAföG (der Leistungsnachweis entscheidet über die Förderungsdauer). „Durch die Pandemie sind die Ausbildungs- und Studienzeiten bei vielem jungen Menschen aufgrund sich ändernder Lebenssituationen und herausfordernder Umstände länger geworden. Pläne und Lebensläufe haben sich verändert bzw. mussten sich auf oftmals ändern. Nicht jeder Studierende konnte so vor dem 25. Geburtstag sein Studium abschließen, als wenn es Corona nicht gegeben hätte“, so die Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 14.02.2023

„(…)Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie  Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die  Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat.(…)“ 

Zu diesem Auszug aus der am 26. Januar 2023 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung im Zusammenhang mit der Kinderarmut in  Deutschland und der daraus resultierenden Forderung, die  Kindergrundsicherung zu etablieren, nimmt der Landesfamilienverband Selbstbestimmte Handlungsstrategien und  Initiativen für Alleinerziehende (SHIA) e.V. LV Sachsen wie folgt  Stellung:

Ob Kinder von Soloeltern mit der geplanten Ausgestaltung der  Kindergrundsicherung chancengerecht profitieren würden, ist der  aktuellen Debatte in keiner Weise zu entnehmen, so Brunhild Fischer,  ehrenamtliche Geschäftsführerin des Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen und weist deshalb darauf hin, dass die seitens der  bundespolitischen Ebene diskutierte Kindergrundsicherung in Bezug  auf ihre finanzielle Gerechtigkeit für Kinder aus Einelternfamilien noch  dringender Diskussionen bedürfen.

Für die Überwindung der lt. Bertelsmannstiftung bei 20,3% liegenden  Kinderarmut im Freistaat Sachsen, sieht Brunhild Fischer neben der  Staatsregierung insbesondere aber auch die Kommunen und  Landkreise in der Verantwortung.

Dieser seit Jahren für alleinerziehende Familien defizitären Bundespolitik ist hier dringend mit einer familien- und  sozialpolitischen Strukturreform zu begegnen, die u.a. die Schaffung  kostenfreier Infrastruktur/Angebote zur Überwindung der Kinderarmut beinhaltet. Denn diese ist vor allem in alleinerziehenden Familien  präsent, obgleich der Landesfamilienverband SHIA e.V. in den letzten  Jahrzehnten immer wieder fundierte Maßnahmen und Vorschläge zu  deren Überwindung erarbeitet und der Politik übergeben hat.

Eine dringende und lange schon kommunizierte Forderung des SHIA  e.V. ist beispielsweise kostenloses Essen an Kitas und Schulen, die  Abschaffung der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten bzw.  das kostenlose Vorschuljahr und der kostenfreie öffentliche Nahverkehr allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an diesen zu ermöglichen. 

In diesem Zusammenhang konferierte Brunhild Fischer, die auch dem LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND  SOLOELTERN des SHIA e.V. LV Sachsens vorsteht, bereits Anfang  Januar 2023 mit der sächsischen Kinderund Jugendbeauftragten  Susann Rühtrich. Der Verband wünscht, dass die Kinder- und Jugendbeauftragte sich unter Einbeziehung der verantwortlichen  Akteur_innen aus der Landes- und Kommunalpolitik für die  Überwindung der Kinderarmut als ursächliche Folge der Armut  insbesondere der alleinerziehenden Elternteile einsetzt und zum  Mittelpunkt ihrer familienpolitischen Arbeit macht.

Verbandsgeschäftsführerin Fischer verweist zudem auf den seitens der  Landesregierung zu erstellenden Landesaktionsplan für  Alleinerziehende zur chancengerechten Teilhabe am Arbeitsmarkt wie  am öffentlich- gesellschaftlichen Leben hin, sowie auf rasch umsetzbare Maßnahmen, die Einelternfamilien in Sachen Teilhabe sofort entlasten.  So müsse u.a. der Sächsische Familienpass unverzüglich für  Alleinerziehende ab dem ersten Kind gelten.

Die aktuelle Situation von sächsischen Alleinerziehenden beleuchtet  auch die in Zusammenarbeit mit dem Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen, mit Frau Prof. Heike Förster von der HTWK Leipzig  erstellte aktuelle Studie, die zudem auf die stressbesetzte  Mehrfachbelastung Alleinerziehender im Alltag fokussiert und die fehlende Teilhabe der Kinder von Soloeltern an Freizeit- und Sport- Aktivitäten herausstellt.

Quelle: Pressemitteilung LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND SOLOELTERN (LKAS) vom 01.02.2023

Die ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme gab vor 100 Tagen ihre Empfehlungen ab, die teilweise von der Ampel-Koalition umgesetzt wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht die Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung kritisch und fordert weitergehende Maßnahmen für ärmere Haushalte.

“Statt Pauschalhilfen für alle hätten wir uns gezielte Hilfen für diejenigen gewünscht, für die steigende Energiepreise existenzbedrohlich sind”, meint Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Deckelung auf 80 Prozent des Vorjahresverbauchs hält er für nicht zielführend: “Der Gutverdiener, der dieses Jahr lediglich weniger seine Heimsauna nutzt, kommt mit der Gaspreisbremse gut zurecht. Die alleinerziehende Mutter, die in ihrer schlecht isolierten Wohnung schon lange auf kleiner Flamme lebt, kann kaum 20 Prozent einsparen. Das ist sozialpolitisch unfair.”

Schneider kritisierte ebenfalls, dass die Gaspreisbremse erst ab März, also gegen Ende der kalten Jahreszeit, gültig ist. Für sozial unausgewogen hält er die Einmalzahlungen im Dezember: “Eine schöne Ersparnis für Durchschnittsverdienende, für ärmere Menschen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.” Stattdessen fordert der Verbandschef gezielte Hilfen für Ärmere, die sowieso schon unter der Inflation leiden. “Wir brauchen zunächst eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes. Dieser muss auf 725 Euro erhöht werden, damit er armutsfest ist. Darüber hinaus müssen wir über eine Energiekostenkomponente im Wohngeld nachdenken, von denen alle ärmeren Menschen profitieren könnten und die volle Kostenübernahme der Stromkosten. Die wäre sozial deutlich gerechter.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.02.2023

Der PEV NRW (Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband) startet das Projekt „K/WIR in Köln – Queere Familienmitglieder erfahren Unterstützung“ als ein erweitertes Familien- und Elternbildungsangebot für lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär und queer (LGBTIQ*) lebende Eltern und Sorgeverantwortliche mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter aus dem Kölner Stadtgebiet sowie für Kölner Eltern, deren Kinder und Jugendliche sich als LGBTIQ* identifizieren.
Das Projekt versteht sich als beteiligungsorientiertes und lebensweltnahes Bildungsangebot mit niederschwelligen Zugangs- und Mitwirkungsmöglichkeiten und hat sich zum Ziel gesetzt, Regenbogenfamilien sowie Familien mit queeren Familienmitgliedern in Köln gleichermaßen zu unterstützen und zu empowern.

Mehr über das Projekt und die Stellenausschreibung (pädagogische Projektkoordination 50%) findet ihr/ finden Sie unter PEVNW.de / Aktuelles.

Wir würden uns freuen, wenn ihr/ Sie die Info in eure Arbeit und eure Netzwerke aufnehmt und die Ausschreibung an geeignete interessierte Menschen weitergebt.

Wir freuen uns darauf, spannende Menschen kennenzulernen und im Projekt mit euch/ Ihnen .zusammenzuarbeiten.

Das Projekt wird vom Jugendamt der Stadt Köln unterstützt und gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. vom 27.01.2023

pro familia begrüßt Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch und die schon jetzt angekündigte Weiterentwicklung

Heute hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) die neue Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon veröffentlicht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt die neue S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon. Endlich ist die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl zumindest im ersten Schwangerschaftsdrittel in einer Leitlinie geregelt. Die Leitlinie wird Ärzt*innen sowie Berater*innen und Ratsuchenden mehr Sicherheit geben, dass das Prozedere eines Schwangerschaftsabbruchs nach evidenzbasierten Erkenntnissen verläuft. pro familia hat zusammen mit anderen Organisationen an der Leitlinie mitgearbeitet und konnte wichtige Akzente setzen.

Besonders wichtig ist an der Leitlinie, dass beide Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, der instrumentelle und der medikamentöse, ausführlich behandelt werden. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass der Anteil der medikamentösen Methode in Deutschland viel niedriger ist als im internationalen Vergleich und nicht alle Klient*innen, die es wünschen, diese Methode wählen können. Die Leitlinie kann dazu beitragen, dass sich das künftig ändert.

pro familia lobt, dass die Leitlinie die Empfehlung enthält, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, frühzeitig evidenzbasierte Informationen und Unterstützung angeboten bekommen sollen. Diese sollen sie befähigen, eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Zudem wird in der Leitlinie ein respektvoller Umgang mit den Bedürfnissen der schwangeren Frau angemahnt, ebenso wie die Sicherstellung von Vertraulichkeit, ausreichend Zeit sowie eine wertneutrale, nicht bewertende Haltung der Professionellen gegenüber der Entscheidung der Betroffenen.

Bedauerlicherweise konnten in den Leitlinien nicht mehr die neuen WHO-Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch („Abortion care guideline“) berücksichtigt werden. Dies muss in der der geplanten S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch nachgeholt werden, denn die WHO-Richtlinie stellt auf der Basis internationaler wissenschaftlicher Evidenz zu klinischen Aspekten die zurzeit maßgeblichen Empfehlungen und Erklärungen zur Best Practice beim Schwangerschaftsabbruch zusammen.

pro familia hebt hervor, dass für eine Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach den Richtlinien der WHO die Rahmenbedingungen für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitssystem und die gesetzlichen Regelungen reformiert werden müssen. Im Sinne einer menschenrechtsbasierten Gesundheitsversorgung spricht sich die WHO für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruch und gegen Zugangsbeschränkungen durch Indikationen, Fristen, verpflichtenden Wartezeiten und Pflichtberatung aus.

pro familia mahnt an dieser Stelle an, dass die ebenfalls dringend benötigte Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche im zweiten und dritten Trimenon nach wie vor fehlt.

Link zur S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Link zur neuen WHO-Richtlinie „Abortion care guideline“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 26.01.2023

Netzwerk für Energiesolidarität organisiert finanzielle Krisenhilfe für Alleinerziehende

Die bundesweite Aktion Energie-Soli für Solo-Eltern stellt auf die Beine,
was die Politik in Energiekrise und rasanter Inflation nicht schafft: Sie verteilt auf freiwilliger Basis die Krisenhilfen um von jenen, die sie nicht benötigen an jene, die sie dringend brauchen:
Alleinerziehende Familien. Möglich wird die Aktion durch Spenden der Zivilgesellschaft und Unternehmenspartnern. Wer die  Energieentlastungen der Bundesregierung nicht benötigt, wandelt sie in den Energie-Soli für Solo-Eltern um.

Kurz vor Weihnachten haben die  Stiftung Alltagsheld:innen und der Verein Fair für Kinder e.V. den Energie-Soli gestartet. Für die Aktion gründeten die Initiatorinnen ein  Netzwerk für Energiesolidarität, deren Partnerorganisationen vor Ort  eng mit Alleinerziehenden arbeiten und ihre Bedarfe kennen. Denn: Ein-Eltern-Familien sind in besonderem Maße von der aktuellen Energiekrise und Inflation betroffen.

„Mit dem Energiesoli für Solo-Eltern können und wollen wir nicht den Arbeitsauftrag der Bundesregierung ersetzen. Angesichts der großen  tatsächlichen Bedarfe ist der Energiesoli nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagheld:innen. „Genau deshalb ist der Energiesoli aber auch ein  deutliches Signal an die Politik, endlich alleinerziehende Familien und  ihre besonders herausfordernden Rahmenbedingungen konsequent  mitzudenken. Immerhin machen sie ein Fünftel aller Familien aus“, so  Thiemann. Bisher werden sie bei Maßnahmen der Bundespolitik  regelmäßig vergessen bzw. die Maßnahmenwirkung auf sie nicht zu  Ende gedacht – so geschehen während Corona oder aktuell in der  Energiekrise und hohen Inflation.

Grösstes Armutsrisiko: Alleinerziehend

Alleinerziehend zu sein bedeutet in Deutschland das größte Armutsrisiko – in der gegenwärtigen Krise erst recht. Viele Hilfen  kommen jedoch bei Alleinerziehenden zu wenig oder gar nicht an. So erreicht z.B. die inflationsbedingte Kindergelderhöhung Ein-Eltern-Familien, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ebenso wenig wie  alleinerziehende SGB II-Bezieher:innen, die häufig aufstocken müssen.  In beiden Fällen wird das Kindergeld in vollständiger Höhe mit den  Leistungen verrechnet. Die Erhöhung geht an ihnen vorbei, und damit  dringend benötigte finanzielle Hilfe.

Zusammenhalt, der Ankommt

Esther Konieczny vom Verein Fair für Kinder e.V. erklärt: „Unsere  Netzwerkpartner:innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen  arbeiten jeden Tag mit alleinerziehenden Eltern und kennen deshalb  ihre Bedarfe gut. Dieses Netzwerk stellt sicher, dass die Spenden des  Energie-Soli direkt bei Betroffenen ankommen. Jede Spende kann die  Situation einer alleinerziehenden Familie verbessern.“ Zusätzlich wird  der Energie-Soli von zahlreichen Unternehmens-Partner:innen  unterstützt. Seit Weihnachten sind bereits Spenden im hohen  fünfstelligen Bereich zusammengekommen. „Unser Ziel sind 150.000  Soli-Euro für Solo-Eltern“, benennt Thiemann als Spendenziel. Ab Ende Januar sollen bereits die ersten Energie-Soli an Alleinerziehende über  die Netzwerkpartner vor Ort ausgegeben werden, „damit die Hilfen  rasch ankommen“, sagt Thiemann. Gespendet werden kann der  Energie-Soli bis zum 31. März 2023 unter www.energie-soli.org. Denn  die monatlichen Abschläge für Energie bleiben weiterhin hoch, trotz  Strom- und Gaspreispreisbremse. 

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen: vom 13.01.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Februar 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. 

Ort: Online via Zoom

„Es ist so viel leichter für Träume auch zu kämpfen, wenn du unterwegs Menschen triffst, die dich verstehen und an dich glauben, wenn du selbst noch an Dir zweifelst.“

Undine Zimmer weiß, wovon sie spricht, wenn sie vom Kämpfen redet. Sie ist mit einer liebevollen, von Armut betroffenen alleinerziehenden Mutter in Kreuzberg und Spandau aufgewachsen. Von ihrem Aufwachsen als Hartz IV-Empfängerin, vom nicht immer leichten Umgang mit den Behörden, von Abwertungserfahrungen, aber auch von Unterstützung und dem Verfolgen ihrer Träume schrieb sie schon 2013 in ihrem autobiografischen Buch „Nicht von schlechten Eltern“.

Seither sind zehn Jahre vergangen, inzwischen erscheinen immer mehr Bücher über Armutserfahrungen, das Thema ist kein Tabu mehr. Vieles ist aber gleichgeblieben. Immer noch haben arme Kinder schlechtere Chancen auf Bildungserfolge, Gesundheitsversorgung und kulturelle Teilhabe. Woran das liegt und was wir persönlich daran ändern können, darüber möchten wir ins Gespräch kommen.

Heute arbeitet Undine Zimmer als Vermittlerin beim Jobcenter und bereitet ihre Doktorarbeit vor, für die sie Abiturient*innen befragt, die auf Transferleistungen angewiesen sind.

Mehr über Undine Zimmer: https://undinezimmer.de/

Mit dieser Veranstaltung beginnen wir ein neues Kapitel der Reihe „Räume öffnen“. Unter dem Titel „Let’s talk privilege“ geht es nun darum, was Armut eigentlich bedeutet. Wer ist betroffen, wer nicht? Was haben wir persönlich mit dem Thema zu tun? Wo sind unsere Handlungsspielräume?

In dieser neuen Veranstaltungsreihe möchten wir Menschen zu Wort kommen lassen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Armut auseinandersetzen. Sensibel für Armutslagen und ihre strukturellen Ursachen werden, sich einbringen und Veränderung gestalten: dazu möchten wir mit unseren Veranstaltungen beitragen. Wenn Armut und ihre Folgen Sie beschäftigen, wenn Sie sich gemeinsam mit uns für die Chancengleichheit aller Kinder einsetzen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Teilnahme!

Hier können Sie sich anmelden: Räume Öffnen: Nicht von schlechten Eltern (cleverreach.com)

Termin: 01. März 2023

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)

Ort: Online via Zoom

Unter welchen Rahmenbedingungen leben Alleinerziehende in Deutschland? Welche Hilfen bekommen sie? Wie hat sich ihre soziale  und gesundheitliche Situation in den letzten Jahren entwickelt? Was  muss Politik tun, um das Armutsrisiko von Alleinerziehenden spürbar  zu senken? Was können Betriebe tun, damit Alleinerziehende nicht  überfordert werden? Wie kann ihre Gesundheit gefördert werden?

Mit diesen Fragen befasst sich die Veranstaltung, die in Kooperation  mit den Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Nationalen  Netzwerk Frauen und Gesundheit stattfindet. Die Veranstaltung richtet  sich an ein breites Publikum wie Forschende zum Thema Gender und  Gesundheit, Verbandsvertreter*innen, Betriebs- und Personalrät*innen, Alleinerziehende. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren.

Im Rahmen der Veranstaltung nutzen wir digitale Interaktionsmöglichkeiten. Bitte halten Sie, falls vorhanden, Ihr Smartphone oder ein ähnliches digitales Endgerät bereit. 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. März 2023

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Die Corona-Pandemie hat es gezeigt: Deutschland hält sich zwar für ein familien­freundliches Land, ist es aber nur bedingt. Wenn es ernst wird, stehen Eltern oft auf verlorenem Posten. Und Rücksicht auf Kinder will niemand so richtig nehmen. Was wir brauchen, ist eine bessere Vereinbarkeit, und zwar nicht nur von Beruf und Erziehung, sondern von Familie und öffentlichem Leben allgemein.

Die Journalistin und Bloggerin Nathalie Klüver zeigt in ihrem neuen Buch, was uns andere Länder, allen voran die skandinavischen, voraushaben und in welchen Bereichen Deutschland dringend Nachholbedarf hat. Eine kinder­­freundlichere Gesellschaft wäre nicht nur besser für Vereinbarkeit und Gleich­berechtigung, sondern letztendlich auch für mehr Chancen­gleichheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Wie das zusammenhängt, was sich ändern muss und was jeder Einzelne tun kann, darüber spricht Nathalie Klüver mit Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und Prof.in Dr.in Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V.

Es wird um Anmeldung gebeten bis Montag, 27.02.2023 unter dem Link: www.dkhw.de/Buchvorstellung

Termin: 24. März 2023

Veranstalter: in Kooperation: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW, Landesfamilienrat BW, FamilienForschung BW im Statistischen Landesamt, Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart

Ort: Online

Die anhaltende Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise stellt  insbesondere Familien mit geringem Einkommen und überschuldete  Familien vor große Herausforderungen. In dieser Veranstaltung in der  Reihe der familienpolitischen Gespräche Extra richtet sich der Fokus  auf die Situation überschuldeter Familien in Baden-Württemberg. Welche Gründe gibt es für die Überschuldung von Familien und welche  Folgen hat sie für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern?  Wie können verschuldete Familien möglichst früh erreicht werden,  damit sich die Folgen einer Überschuldung nicht nachteilig auf die  Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken? Welche  Ansatzpunkte gibt es für eine bessere Unterstützung betroffener  Familien in der Schuldnerberatung?

Ein digitales Forum für  pädagogisches Fachpersonal, Fachkräfte in Beratungsstellen und  familienorientierten Angeboten, familienpolitisch Engagierte und  Interessierte.

Anmeldung bis 21. März 2023: https://eveeno.com/154840044

Termin: 18. April 2023

Veranstalter: VPK-Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Der VPK blickt auf eine lange Tradition zurück. Im Frühjahr 1953 in Wyk auf Föhr auf Initiative von dreißig Kureinrichtungen für Kinder gegründet, bekam der Verband mit der Entstehung des Landesverbandes Baden-Württemberg im Jahr 1955 über das Gründungsland Schleswig-Holstein hinaus bundesweite
Zuständigkeit und erweiterte seine fachliche Kompetenz schrittweise von der Vorsorge und Rehabilitation hin zu den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sein 70-jähriges Bestehen im Jahr 2023 möchte der Verband nutzen, um den Blick auf 70 Jahre VPK, 70 Jahre Kinder- und Jugendhilfe und 70 Jahre Kindheit und Pädagogik zurück- und gleichzeitig in die Zukunft zu werfen: Wie haben sich die Aufwachsensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen sieben Jahrzehnten verändert? Inwiefern hat sich die Kinder- und Jugendhilfe in dieser Zeit gewandelt, und ist es ihr gelungen, Antworten auf diese Veränderungen und neue Herausforderungen zu finden, die untrennbar mit einem grundsätzlichen Wandel gesellschaftlicher Rahmenbedingungen verknüpft sind? Wie hat sich die Trägerlandschaft insgesamt verändert und welche Rolle spielten private Träger der Kinder- und Jugendhilfe? Und nicht zuletzt: Wie gestalten wir die Kinder- und Jugendhilfe der Zukunft?

In seinem Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Die Würde des Kindes ist unantastbar | Warum wir junge Menschen noch stärker schützen und unterstützen sollten“ wird der Philosoph und  Erziehungswissenschaftler Dr. Michael Schmidt-Salomon insbesondere  auf das Kernthema „70 Jahre Pädagogik und Kindheit in der offenen  Gesellschaft“ eingehen, gleichzeitig aber auch einen grundsätzlichen  Blick auf das Erziehungsverständnis und die Jugendhilfelandschaft in  Deutschland werfen. Dabei wird er vor allem auch die Notwendigkeit  der Beteiligung aller Trägerformen intensiver beleuchten. In den  folgenden Diskussionen mit hochkarätigen Expert*innen und  langjährigen Gestalter*innen der Kinder- und Jugendhilfe,  Praktiker*innen, ehemaligen und aktuell in VPK-Einrichtungen der  Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kindern und Jugendlichen soll es  darum gehen, gemeinsam Antworten auf die eingangs gestellten Fragen  zu finden und über Perspektiven für die Zukunft der Kinder-  und Jugendhilfe zu sprechen.

Wir laden Sie herzlich zu diesem generationenübergreifenden  Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein und freuen uns auf  spannende Diskussionen, hoffentlich zukunftsweisende Erkenntnisse,  authentische Schilderungen und Einschätzungen aus der Praxis der  Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt ein feierliches  Rahmenprogramm, das u. a. durch ein von Kindern und Jugendlichen  aufgeführtes Improvisationstheater gestaltet wird.

Die Anmeldung zur Teilnahme am PODIUM 2023 sowie weitere  Informationen zum VPK finden Sie unter www.vpk.de

Termin: 14. bis 16. Mai 2023

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Leipzig

27. Bundeskonferenz steht unter dem Motto GRETCHENFRAGEN – feministische Perspektiven für die Zukunft. Gretchenfragen sind als unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen.

Solche Gretchenfragen wollen wir stellen und gemeinsam diskutieren.  Vor dem Hintergrund aktueller Krisen steht die Gesellschaft vor großen  Herausforderungen. Wir wollen zusammen Antworten auf  „Gretchenfragen“ finden, und unsere Inhalte, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik weiterentwickeln. In insgesamt 16  Foren geht es unter anderem um die Themen Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin, in Sprache und Bildern und im Strukturwandel, um  Frauen, Krieg und Forderungen an eine feministische Außenpolitik, um  die Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen, die Umsetzung der  Istanbul Konvention, um Täterarbeit, Geschlechtervielfalt,  Alleinerziehende und intersektionale Ansätze in der Praxis.

Mit einer Demonstration in der Leipziger Innenstadt werden wir  gleichstellungspolitische Forderungen öffentlich und laut aussprechen. 

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mütter nehmen nach einer Elternzeit schneller wieder eine Arbeit auf, wenn der Ehemann auch Elternzeit nimmt. Das gilt besonders dann, wenn diese länger als 2 Monate dauert.  Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 07.02.2023 veröffentlicht wurde.

Die Forschenden haben in der Studie untersucht, nach wie vielen Monaten ein Großteil der Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, abhängig von der Elternzeit der Ehemänner. Drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als 6 Monate Elternzeit nimmt, nehmen nach spätestens 9 Monaten wieder eine Arbeit auf. Wenn der Ehemann für 4 bis 6 Monate in Elternzeit geht, ist dies nach spätestens 10 Monaten der Fall. Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für 2 bis 4 Monate, sind drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal 2 Monate Elternzeit nimmt, sind nach 20 Monaten wieder erwerbstätig. Nimmt der Ehemann keine Elternzeit, sind erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es sind auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit nimmt, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit.  Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbricht, dann vorrangig für maximal 2 Monate.

Insgesamt stiegen nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern. „Nichtsdestotrotz dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen“, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest.  Die ungleiche Verteilung der Dauern familienbedingter Erwerbsunterbrechungen bei Paaren ist vor allem vor dem Hintergrund längerfristiger Karrierenachteile problematisch, so die Forschenden. IAB-Forscherin Corinna Frodermann erklärt: „Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern.“

Die Studie basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Erwerbsverläufen von verheirateten Paaren, deren erstes Kind zwischen 2007 und 2013 geboren ist. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13157951.

Ein begleitendes Interview finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-aufteilung-von-care-und-erwerbsarbeit-ist-eine-richtungsentscheidung-fuer-die-erwerbsverlaeufe-beider-eltern.