ZFF-Info 17/2023

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

Die Haushaltskrise scheint beigelegt worden zu sein, was das für die Freie Wohnfahrtspflege bedeutet, ist aber noch ungewiss. Wir möchten daher nochmal auf die Rede unserer stellvertretenden Vorsitzenden, Meike Schuster, aufmerksam machen, die sie anlässlich einer Kundgebung am 8.Novemeber vor dem Bundestag gehalten hat. Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zu dieser Kundgebung  aufgerufen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

„Wir haben eine Zukunft, wenn wir einander unsere Entwicklung ermöglichen und sie fördern“, so Meike Schuster. „Wir haben keine Zukunft, wenn wir nicht in uns investieren“

Die vollständige Rede finden Sie hier.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kabinett beschließt 111 Maßnahmen in ressortübergreifender Strategie gegen Einsamkeit

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Mit der Einsamkeitsstrategie erfüllt die Bundesregierung ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Einsamkeit zu überwinden und geht damit nach Vorbildern aus Japan und Großbritannien erstmals gesamtstrategisch gegen Einsamkeit in Deutschland vor.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Einsamkeit ist eine Herausforderung an die gesamte Gesellschaft mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und das soziale Miteinander. Einsamkeit schadet Menschen unabhängig von Alter oder Lebenslage. Unser Ziel ist es, das Thema Einsamkeit in Deutschland stärker politisch und wissenschaftlich zu beleuchten. Deshalb gehen wir Einsamkeit gesamtgesellschaftlich an mit 111 konkreten und bereichsübergreifenden Maßnahmen. So brechen wir das Tabu und setzen ein Signal: Einsame Menschen sind nicht alleine. Das Motto der Strategie gegen Einsamkeit lautet ‚Richtig gut geht’s uns nur gemeinsam‘.“

Die Strategie verfolgt insgesamt 111 Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Verbundenheit und des gesellschaftlichen Miteinanders. Diese sollen helfen, Einsamkeit vorzubeugen oder zu lindern. Sie sensibilisieren, unterstützen die Menschen konkret, stärken das Wissen und die Praxis.

Bundesministerin Lisa Paus hatte im Juni 2022 das Startzeichen für die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gegeben. Sie entstand in einem breiten Beteiligungsprozess, umfasst alle Altersgruppen und nimmt Menschen in den Blick, die auch nur in bestimmten Lebensphasen von Einsamkeit betroffen sein können.

Durch eine Geschäftsstelle im Projekt „Kompetenznetz Einsamkeit“ wird das Erreichen der Ziele begleitet. Im Kompetenznetz entsteht ferner ein Wissenspool zu aktuellen Forschungsergebnissen und es veröffentlicht jährlich ein „Einsamkeitsbarometer“. Die Erkenntnisse aus den geförderten Modellmaßnahmen werden über das Kompetenznetz Einsamkeit in die Weiterentwicklung einfließen.

Geplant sind zudem öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. So nahm Ministerin Paus am Sonntag, 10.12., an der Aktion „Singen gegen Einsamkeit“ gemeinsam mit dem Berliner Kiezchor am Berliner Hauptbahnhof teil.

Weiterführende Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.12.2023

7. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte „Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ beschlossen.

Demnach ist der Frauenanteil an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entwicklung des Frauenanteils an den Führungspositionen ist insgesamt erfreulich. Unsere Führungspositiongesetze tragen entscheidend dazu bei, dass mehr Frauen Führungsverantwortung übernehmen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Über neue Modelle wie das Führen in Teilzeit gelingt ein Kulturwandel. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir darüber hinaus eine transparente Datenlage für alle. Ich bin überzeugt: diese Transparenz erzeugt den notwendigen Druck und Wettbewerb. Denn nur mit moderner Personalpolitik werden Frauen in angemessener Zahl Führungspositionen einnehmen. Davon profitieren die Unternehmen, weil Diversität sich positiv auszahlt. Und davon profitiert auch die Gesellschaft, weil es einen echten Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: Der diesjährige Bericht zeigt: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist weiter gestiegen auf mehr als 35,5 Prozent. Gerade in Vorständen besteht mit gut 10 Prozent Frauenanteil aber noch Steigerungspotential. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unternehmen erkannt haben, dass eine chancengerechte Beteiligung von Frauen in Führungspositionen wichtig und in ihrem eigenen Interesse ist.“

Die Zahlen:

Die Siebte Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar

  • in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft einschließlich des Geschäftsjahrs 2020
  • in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2021
  • im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2022 und im nachgeordneten Bereich bis Ende 2022
  • in den Gremien des Bundes bis Ende 2021
  • in den Sozialversicherungen bis Juni 2022 für landesunmittelbare Träger und bis Ende 2022 für bundesunmittelbare Träger

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2020 für die 2.045 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2020 von 18,6 Prozent auf 24,9 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2020 bei 10,3 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 60 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 61,5 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Paritätische Besetzung der Führungspositionen bis Ende 2025. In den Obersten Bundesbehörden ist der Frauenanteil auf 41 Prozent, im nachgeordneten Bereich auf 43 Prozent gestiegen. 2023 startete das Projekt „Führen in Teilzeit in den Obersten Bundesbehörden“. Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungspositionen über Teilzeitangebote zu erhöhen. 

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes trifft dies jedoch erst auf zwei Drittel der Gremien zu. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 51 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,5 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 30,1 Prozent durch Frauen besetzt.

Erstmals wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen in Führungspositionen hier mit einem Anteil von 24 Prozent bzw. 25 Prozent unterrepräsentiert sind.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.   

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.12.2023

Die Kinderbeaufsichtigung bei Integrationskursen hat sich im Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ als wirksames und erfolgreiches Modell zur Integration insbesondere von Müttern erwiesen. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Programm werden das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung in den Jahren 2024 bis 2026 – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ weiter fördern. Die Förderrichtlinie wurde – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – auf www.esf.de veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können ab heute eine Förderung beantragen.

Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern die Teilnahme für Eltern, die ihre Kinder in räumlicher Nähe gut beaufsichtigt wissen. Gleichzeitig ebnet das Angebot den Kindern sowie auch den Eltern den Übergang in das Regelangebot der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beaufsichtigungskräfte eine Qualifizierung erlangen. So können Fachkräfte gewonnen werden, die in vielen Bereichen der Kinderbetreuung fehlen. Der Fokus des geplanten neuen Programms liegt daher insbesondere auf der Gewinnung, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kinderbeaufsichtigungspersonen und damit auf potentiellen Fachkräften.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, vielfältige Möglichkeiten zu nutzen, um Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen und zu binden. Ich freue mich, dass wir die Integrationskurse mit Kind weiterführen können, denn sie schaffen beides: Unterstützung bei der Integration von Familien und beim Einstieg in ein wichtiges Berufsfeld.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen auf Integration von Anfang an. Das gilt natürlich auch für Eltern mit kleinen Kindern, die – oftmals als Geflüchtete vor Krieg und Terror – nach Deutschland gekommen sind. Mit unserem Angebot können die Eltern an den Integrationskursen teilnehmen, während ihre Kinder in der Nähe spielen können und gut beaufsichtigt werden.“

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Überführung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung in kommunale Strukturen weiter vorangetrieben werden.

Beratung zum Bundesprogramm

Weitere Informationen finden Sie unter www.esf.de sowie https://www.fruehe-chancen.de/intmikiplus.

Fragen rund um die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren zum Bundesprogramm beantwortet die Servicestelle „Integrationskurs mit Kind Plus“ telefonisch unter 030 390 634 730 sowie per E-Mail unter service@integrations-kibe.de. Eine finanz-technische Beratung kann unter 030 544 533 712 erfolgen.

Die administrative Betreuung des Förderportals Z-EU-S erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS).

Service-Hotline: +49 (0)355 355 486 999

E-Mail: ZEUS@kbs.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.12.2023

Bundeskabinett beschließt ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat heute den ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit mindestens 1,7 Millionen Kinder im Grundschulalter (oder 55 Prozent der Kinder) Ganztagsschulen oder Tageseinrichtungen (Hortangebote) besuchen. Bis zur Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/27 werden bundesweit etwa 470.000 zusätzliche Plätze benötigt, um den Elternbedarf erfüllen zu können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Verlässliche Ganztagsbetreuung in hoher pädagogischer Qualität – das ist die Chance für alle Schulkinder für einen guten Start ins Leben und gerechte Teilhabe, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern. Eltern können dank Ganztag Familie und Beruf besser vereinbaren. Unser Land wird familienfreundlicher. Deshalb treiben wir als Bundesregierung mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz den Ausbau durch Länder und Kommunen voran. Auf dem Weg zu einem bedarfsgerechten Angebot brauchen wir jedoch weitere Fachkräfte. Unter anderem mit Qualifizierungsprogrammen wollen wir deshalb mehr Menschen für die tolle Arbeit im Ganztag begeistern.“

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Der Bericht macht deutlich: Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Deshalb müssen sie zügig bundesweit ausgebaut werden. Der Bund unterstützt die Länder durch das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erheblich mit 3,5 Milliarden Euro. Er beteiligt sich künftig auch dauerhaft an den Betriebskosten des Ganztags. Länder und Kommunen sollten die Investitionsmittel jetzt nutzen, um den Ausbau ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote weiter voranzutreiben.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Erstmals wurde dieser Bericht heute am 6. Dezember 2023 im Kabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet hat.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 393.000 (+23,4 Prozent) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 545.000 (+32,5 Prozent) zusätzliche Plätze benötigt, d.h. im Mittel damit 470.000 zusätzliche Plätze. Dabei fällt der größte Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während er in den ostdeutschen Ländern aufgrund des bereits weiter ausgebauten Bildungs- und Betreuungsangebote geringer ausfällt.

Weiterführende Informationen

GaFöG-Bericht 2023: www.bmfsfj.de/ganztag 

https://www.recht-auf-ganztag.de

https://www.ganztagsschulen.org

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.12.2023

Auf Einladung der Nationalen Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, und des Bundesfamilienministeriums sind heute Vertretungen von Kommunen, Länder, Bund und Organisationen der Zivilgesellschaft auf der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ zusammengekommen. Gemeinsam wird an integrierten Strategien und wirkungsvollen Instrumenten der Armutsprävention gearbeitet.

Im Rahmen der Konferenz werden Best-Practice-Beispiele gesammelt und integrierte Ansätze kommunaler Armutsprävention diskutiert. Damit Kinder und Jugendliche die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen bekommen, braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Der Bund ist sich der großen Bedeutung von integrierten Ansätzen der Armutsprävention bewusst. Daher leistet er mit der Konferenz im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wichtige Unterstützung für Kommunen und bringt sie mit Ländern, Wissenschaft, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen.

In ihrer Begrüßungsrede betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz:Kinderarmut und insbesondere die Folgen davon betreffen mehr als die Frage der finanziellen Absicherung. Familien brauchen unterstützende Strukturen und Angebote vor Ort. Das heißt unter anderem Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung, Rückzugsorte um ungestört Hausaufgaben zu erledigen und niederschwellige Angebote der Gesundheitsförderung. Als Orte der Daseinsvorsorge leisten Kommunen bereits jetzt wertvolle Arbeit. Gemeinsam wollen wir zukünftig noch bessere präventive Strukturen vor Ort schaffen. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen beim Start ins Leben zu geben.“

Bund unterstützt Kommunen bei der Armutsprävention vor Ort

Von der Jugendhilfeplanung bis hin zu Präventionsketten – viele Kommunen und Bundesländer können bereits von guten Beispielen kommunaler Armutsprävention berichten. In sechs verschiedenen Workshops werden diese diskutiert und weitergedacht. Denn die Teilnehmenden der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ sind sich einig: Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt werden – und dazu braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Bund und Länder können dafür wichtige Impulse setzen. „Die Kommunen haben die Prävention der Armut fest im Blick. Sie verantworten wesentliche soziale Leistungen und bieten niedrigschwellige Zugänge zu Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Dafür arbeiten wir eng mit allen föderalen Ebenen zusammen“, fasst Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, zusammen.

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Dazu enthält der NAP rund 350 Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Kindergrundsicherung, über den Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ bis hin zum ESF Plus-Programm „ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken“ und den Präventionsketten. „Der NAP kann hier einen wichtigen Beitrag leisten und alle Ebenen zusammenbringen“, so Kerstin Petras vom Programm „Präventionsketten Niedersachsen“. „Die Kinder und Familien, und hier insbesondere die verletzlichsten, armutserfahrenen von ihnen, haben die öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und auch einen entsprechenden Ressourceneinsatz gerade in diesen Zeiten dringend nötig.“

Kommunale Armutsprävention ist Schwerpunkt des ersten Fortschrittsberichts an die EU

Als zentrales Arbeitsgremium wurde Ende September der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet er die Umsetzung des Aktionsplans – sei es in Workshops zu Maßnahmen und Monitoring oder als Begleitgruppe „Kommunale Armutsprävention“, in der Zivilgesellschaft und kommunale Praxis ihre Expertise einbringen können. Diese wird zusammen mit den Ergebnissen der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ in den ersten Fortschrittsbericht an die EU einfließen, der 2024 erstellt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.11.2023

Digitale Gewalt richtet sich überdurchschnittlich häufig gegen Frauen und ist oft sexualisiert. Anfänglich digitale Gewalt verlässt dabei immer wieder den digitalen Raum und setzt sich in der analogen Welt fort. Wie digitale Gewalt gegen Frauen mit einem starken digitalen Gewaltschutzgesetz, im Strafrecht und durch weitere Maßnahmen wie der Handhabung von Spionage Apps bekämpft werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion gestern Abend in einer Fachtagung diskutiert.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Frauen haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben – im Netz und überall. Dafür brauchen wir nicht nur klare Gesetze, sondern auch eine laute Zivilgesellschaft, wenn wir wirksam gegen digitale Gewalt vorgehen wollen. Zu einer lauten Zivilgesellschaft gehört aus unserer Sicht auch ein Verbandsklagerecht, um kollektiv gegen digitale Gewalt vorgehen und Betroffene in ihrem Kampf unterstützen zu können. Wir müssen Organisationen wie HateAid weiter stärken, die meist einzige Anlaufstelle bei digitaler Gewalt sind.“

Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:

„Der Abend macht uns allen Mut, unsere Demokratie auch im Digitalen weiter zu verteidigen. Der Austausch mit den Expertinnen aus der Rechtswissenschaft und den Frauenberatungsstellen hat uns auch noch besonderen Handlungsbedarf aufgezeigt. Zum einen müssen wir Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt schließen. Und zum anderen muss das digitale Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert speziell für Frauen haben, da sich zum Beispiel häusliche Gewalt häufig im Digitalen fortsetzt. Wir fordern deshalb, dass Hersteller von sogenannten Spionage-Apps verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerin regelmäßig abzufragen. So bemerken Frauen, wenn sie heimlich von ihrem Partner oder Expartner überwacht werden“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.12.2023

Zur heutigen Veröffentlichung der Studie von UNICEF zur Kinderarmut im internationalen Vergleich erklärt Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss:

Die Studie von UNICEF untermauert, dass wir im Kontext der aktuellen Haushaltskrise nicht bei Kindern und nicht bei Familien kürzen dürfen. Deutschland rangiert beim Kampf gegen Kinderarmut im unteren Mittelfeld. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland. Mit der Kindergrundsicherung erhalten bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einfacher und direkter die Leistungen, die ihnen zustehen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Damit holen wir Tausende von Kindern aus der verdeckten Armut. Vor diesem Hintergrund ist es sozial und ökonomisch unverantwortlich, genau hier den Rotstift anzusetzen. Denn die Studie zeigt auch: Kinderarmut führt zu schlechter Gesundheit und schlechten Bildungschancen. Das können wir auch in Zeiten des ernsten Fachkräftemangels nicht wollen. In Ländern, in denen in Familienleistungen investiert wird, sinkt die Kinderarmut. Frankreich und Großbritannien haben im letzten Jahrzehnt Familienleistungen reduziert, die Kinderarmut dort ist sprunghaft angestiegen. Diese Entwicklung darf in Deutschland nicht passieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.12.2023

Der Bundesrat übt deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Kindergrundsicherung. Das geht aus seiner Stellungnahme zum Entwurf hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (20/9643) vorliegt. Das Ziel der Kindergrundsicherung, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen und so mehr Kinder aus der Kinderarmut zu holen, lasse sich mit dem Entwurf „nur in Teilen realisieren“, schreibt die Länderkammer. Sie begründet dies anhand vieler konkreter Einzelregelungen.

Unter anderem kritisiert der Bundesrat die Regelungen, die den Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag definieren. Er schreibt: „Es erscheint insbesondere in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch und mit dem dem Kind zustehenden Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbar, den Anspruch auf den Zusatzbetrag davon abhängig zu machen, dass das Kind mit einem Elternteil in einer Familiengemeinschaft lebt, in der für dieses Kind der Garantiebetrag bezogen wird. Dadurch werden nicht alle Kinder und Jugendlichen mit den umfassenden Leistungen der Kindergrundsicherung erreicht.“ Auch beim Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollte nur auf das anspruchsberechtigte Kind selbst abgestellt werden und nicht auf einen Verbleib im elterlichen Haushalt, heißt es weiter.

Der Bundesrat bittet ferner darum, „den Wortlaut des Bundeskindergrundsicherungsgesetzes (BKG) ausdrücklich dahingehend klarzustellen, dass alle Kinder, für die bislang Kinderzuschlag nach Paragraf 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) bezogen werden kann, tatsächlich anspruchsberechtigt sind hinsichtlich des Kinderzusatzbetrages“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 933 vom 12.12.2023

Wege zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur Verbesserung der Wohnungslosenhilfe hat der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag in einem öffentlichen Fachgespräch erörtert. Wie es in der Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) heißt, werde aktuell von 607.000 Wohnungs- und Obdachlosen ausgegangen, von denen 372.000 in Einrichtungen untergebracht, 185.000 verdeckt wohnungslos und 50.000 obdachlos seien. Die Zahl der untergebrachten Wohnungs- und Obdachlosen sei von 178.000 im vergangenen Jahr auf 372.00 in diesem Jahr gestiegen, wobei der Zuwachs zum einen auf 130.000 Flüchtlinge aus der Ukraine und zum anderen auf 60.000 Personen nichtdeutscher Herkunft zurückzuführen sei.

GdW-Geschäftsführer Christian Lieberknecht stellte fest, dass Bedarf und Angebot an Wohnraum weiter auseinandergehen und plädierte für eine höhere Wohnungsbauförderung. Darüber hinaus müsse die Datenschutzproblematik angegangen werden. Es brauche eine rechtliche Klarstellung, dass die Weitergabe von Mieterdaten bei gefährdeten Mietverhältnissen nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, so der GdW. Drittens müsste das Bundesjustizministerium die sogenannte Schonfristregelung im Mietrecht ändern, wonach derzeit durch die Tilgung von Mietrückständen nur eine fristlose Kündigung, nicht aber eine ordentliche Kündigung abgewendet werden kann.

Ähnlich äußerte sich Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W). Es gehe darum, bezahlbaren und dauerhaft sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen. Die Bundesregierung habe versprochen, mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit 2024 an den Start zu gehen. Maßgeblich sei auch die Akquise von Wohnraum, von dem aber ein bestimmter Prozentsatz für Wohnungslose zur Verfügung gestellt werden müsse. Rosenke forderte zudem ein Programm „Von der Straße in die Wohnung“ mit begleitenden Hilfen für die Betroffenen. Schließlich sei auch die Prävention unverzichtbar. Dazu gehöre, dass durch die Zahlung der Mietrückstände auch eine ordentliche Kündigung verhindert werden kann.

Jutta Henke, Geschäftsführerin der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, sah in der Prävention den Hebel für eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Die Präventionssysteme nützten jedoch nichts, wenn man die Menschen nicht erreiche. Henke trat dafür ein, die Akquisemöglichkeiten auszuschöpfen, um eine gesicherte Wohnraumversorgung zu erreichen. Eine langjährige teure Jugendhilfe darf nach Ansicht Henkes nicht dazu führen, dass junge Menschen in Notunterkünften landen. Den Anteil der Menschen, die Bedarf hätten, nach dem „Housing First“-Konzept versorgt zu werden, bezifferte sie auf fünf bis zehn Prozent.

Im Housing-First-Ansatz sieht der Nürnberger Oberbürgermeister Marcus König ein Mittel zur Linderung der Wohnungsnot. Nach diesem Ansatz soll zunächst versucht werden, für Wohnungslose auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden. Der Mietvertrag werde mit der jeweiligen Person abgeschlossen, erläuterte König, der darin „ein Werkzeug im Werkzeugkasten“ sieht. Darüber hinaus setze Nürnberg auf das Modell der Sozialimmobilien, die mit einem Belegungsrecht für den schnellen Zugriff errichtet würden. Zudem gebe es Heime für die Obdachlosenhilfe sowie ambulante Angebote.

Stefanie Frensch, Sprecherin der Region Ost des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), hob auf die Datenschutzproblematik ab, weil es fast unmöglich sei, die Menschen zu erreichen und etwa Stundungsprogramme anzubieten. Frensch sagte, alle Kräfte müssten gebündelt werden, es brauche eine Vernetzung mit den sozialen Trägern und auch Housing First sei eine wichtige Initiative. Benötigt werde die kontinuierliche Hilfe professioneller Unterstützer, die Mehrkosten für die Akteure müssten vermindert werden.

Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag sagte, die Obdachlosenhilfe müsse als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Die Querschnittsbetrachtung vermisse er auf Seiten des Bundes, so Klöppel. Der Verzicht auf Prävention werde am Ende für alle teurer, fehlende finanzielle Mittel könnten kein Argument sein.

Für den Deutschen Lankreistag sowie den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte Irene Vorholz, dass Obdachlosigkeit nicht mehr nur ein Problem der Städte, sondern auch der kleinen und mittleren Gemeinden in den Landkreisen sei. Dabei handele es sich vor allem um verdeckte Wohnungslosigkeit, sodass man auf Prävention setzen müsse. Die Situation der Wohnungslosen sei höchst unterschiedlich. Vorholz sprach sich für einen stärkeren Einsatz des Bundes aus, damit Wohnungslose einen gesicherten Zugang zur Wohnraumversorgung haben.

Christin Weyershausen vom Sozialdienst katholischer Frauen in Berlin berichtete aus der Praxis, dass versucht werde, den Frauen einen Hauptmietvertrag zu vermitteln. Die Frauen brauchten viel Unterstützung, das Konzept sei auf eine lebenslange Beratung angelegt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 931 vom 12.12.2023

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (20/9041) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 11. Dezember 2023. Die eingeladenen neun Expertinnen und Experten unterstützten einzelne Aspekte des Vorhabens, mahnten aber gleichzeitig eine grundsätzliche Reform an. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann. Bisher führt in der Praxis nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen. Laut Vorlage ist das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ und wird „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht.

Christiane von Bary von der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte in ihrer Stellungnahme, dass im deutschen Namensrecht ein kohärentes System kaum noch erkennbar und der Reformbedarf hoch sei. Der vorliegende Gesetzentwurf setze allerdings den bisherigen Weg fort und führe dazu, dass die Komplexität weiter steigt. Viele der durch den Entwurf adressierten Einzelfälle seien tatsächlich reformbedürftig und daher grundsätzlich zu befürworten. Allerdings wäre eine grundlegende Reform erforderlich, wie sie eine Arbeitsgruppe 2020 im Auftrag von Justiz- und Innenministerien vorgeschlagen habe. Die Expertin nahm auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion an der Anhörung teil.

Tobias Helms von der Philipps-Universität Marburg erklärte in seiner Stellungnahme, alle neuen Gestaltungsoptionen besäßen ihre Berechtigung. Problematisch sei allerdings, dass nach wie vor kein kohärentes und widerspruchsfreies System geschaffen werde. So würden die namensrechtlichen Anliegen, die der Gesetzgeber aufgreife, in jeweils strikt getrennten komplizierten Einzeltatbeständen normiert, die noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt seien. Auch frage sich, warum es für andere namensrechtliche Gestaltungswünsche bei den restriktiven Regelungen des Namensänderungsgesetzes bleiben solle. Es sei nicht stimmig, so der auch von der Unionsfraktion eingeladene Experte, im Bundesgesetzbuch liberale bis sehr liberale Gestaltungsoptionen punktuell zu eröffnen und gleichzeitig an der restriktiven Regelung des Namensänderungsgesetzes festzuhalten.

Der ebenfalls von der Unionsfraktion als Experte vorgeschlagene Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, Volker Weber, erklärte, die angedachte Reform im Gesetzentwurf komme dem Wunsch nach Vereinfachung nicht nach, sondern erweitere die bestehenden Regelungen um ein Vielfaches in kaum nachvollziehbare und in sich wiederum widersprüchliche Normen. Er wünsche sich für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten, aber vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger eine klare und verständliche Gesetzesgrundlage der im Koalitionsvertrag festgelegten Liberalisierung des Namensrechts. Der Bundesverband befürworte eine grundlegende Reform des Namensrechts, die die Trennung der Zuständigkeiten beim Standesamt und den öffentlich-rechtlichen Namensänderungsbehörden aufgibt.

Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, begrüßte die Novellierungen grundsätzlich, verwies aber wie andere Sachverständige auf die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Reform-Eckpunkte. Dass eine grundhafte Neuregelung des Namensrechts ausbleibe, habe nicht nur zur Folge, dass sich die Liberalisierung des Namensrechts auf einzelne, wenn auch durchaus bedeutende Teilbereiche beschränke. Auch für Hettich, der von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde, nimmt die Komplexität des Namensrechts deutlich zu. Das größte Versäumnis des Entwurfs ist laut Hettich, das öffentlich-rechtliche Namensrecht nicht zu reformieren. Durch dieses Unterlassen entstehe ein „windschiefes“ Verhältnis zwischen zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Namensrecht, das dringend der Korrektur bedürfe.

Saskia Lettmaier von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erklärte ihre uneingeschränkte Zustimmung zum Grundanliegen des Entwurfs und den Grundzügen der vorgesehenen Änderungen. Gegenüber dem Referentenentwurf gebe es signifikante Verbesserungen. Zusammenfassend enthalte der Entwurf viel Licht, aber durchaus auch einige Schatten. Zu oft würden unkritisch die alten Regelungen fortgeschrieben, erklärte die auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige, die auch eine Reihe von Korrekturen vorschlug. Sie bemängelte unter anderem das schwerfällige familiengerichtliche Prozedere bei Dissens der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über den Kindesnamen.

Ebenfalls auf Vorschlag der SPD nahm Alexander Sixt, Stellvertretender Leiter des Standesamts Nürnberg, teil. Er stellte fest, dass aus Sicht der Praxis eine Reform des deutschen Namensrechts längst überfällig sei. Grundsatz könne nur die autonome Entscheidung der Betroffenen sein. Dem Entwurf liege noch immer der Grundsatz der Namenskontinuität zugrunde. Man müsse sich aber fragen, welche Berechtigung dieser Grundsatz überhaupt noch habe. Es würden mit dem Entwurf einige sehr offenkundige Probleme angegangen, die Konstruktion des deutschen Namensrechts werde aber beibehalten. Wie andere Sachverständige kritisierte Sixt, dass der Entwurf klar hinter den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Namensrecht zurückbleibe. Allerdings würden einige Lücken nun endlich geschlossen.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärte, der Entwurf sei gekennzeichnet von einer doppelten, überaus begrüßenswerten Zielsetzung. Er erweitere die Möglichkeiten zur autonomen Gestaltung des Namens und liberalisiere das Namensrecht. Die begrenzt erscheinende Reichweite des Entwurfs dürfe nicht den Blick darauf verstellen, dass das Erreichte richtig und wichtig sowie quantitativ alles andere als unbedeutend sei. In Ermangelung einer umfassenden Reform könne der Entwurf nicht anders, als zur Unübersichtlichkeit des geltenden Namensrechts beizutragen. Daher seien weitere Reformschritte nötig, betonte die von der FDP-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagene Professorin.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München Stellung zu dem Entwurf. Für alle diejenigen, die gehofft hatten, dass der Gesetzgeber das Namensrecht endlich vereinfacht und liberalisiert, sei der Entwurf eine herbe Enttäuschung und Anlass für eine gewisse Frustration, sagte Dutta mit Blick auf die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die 2020 das Eckpunktepapier für die Bundesregierung ausgearbeitet hätten, das Vorschläge für eine deutliche Vereinfachung des Namensrechts enthalte. Diese hätten die Freiheit des Namensträgers in den Mittelpunkt gerückt. Diese Ideen greife der Entwurf nicht einmal ansatzweise auf, sondern füge dem bisherigen komplexen System weitere Komponenten hinzu, die für deutlich mehr Komplexität sorgten. Mit dem Entwurf baue das deutsche Namensrecht, was Umfang und Komplexität anbelange, „auch international seinen traurigen, unangefochtenen Spitzenplatz weiter aus“, so Dutta.

Der ebenfalls auf Vorschlag der Grünen teilnehmende Leiter des Minderheitensekretariates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands, Gösta Nissen, sieht die Ergänzungsvorschläge der Minderheitenverbände des sorbischen Volkes, der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe im Entwurf weitgehend berücksichtigt. Dennoch reiche aus Sicht der Verbände vor allem die Beachtung der Bekenntnisfreiheit bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis nicht aus. Es müsse künftig sichergestellt werden, dass die Bekenntnisfreiheit gewahrt wird und die Zugehörigkeit von Antragstellenden zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe von Standesämtern nicht überprüft, registriert oder bestritten wird. Zudem müssten die Regelungen auch außerhalb von anerkannten Siedlungsgebieten gelten.

Die Anhörung im Video und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/976298-976298

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf auf bundestag.de:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-975254

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 11.12.2023

Die Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9532) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9126). Danach hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft, inwieweit der Anspruch für Selbstständige, etwa durch Verfahrenserleichterungen, modernisiert werden sollte. Derzeit bereitet es laut Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der Selbstständigen einen Gesetzentwurf vor, „der einige Elterngeldregelungen zum Verfahren klarer fasst und zielgerichteter ausrichtet oder vereinfacht“.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass der Elterngeldanspruch grundsätzlich bereits jetzt sehr flexibel sei, denn Selbstständige könnten unter denselben Anspruchsvoraussetzungen Elterngeld erhalten wie angestellte Eltern. Allein der Bemessungszeitraum sei für angestellte und selbstständige Eltern unterschiedlich. Da das Elterngeld als Einkommensersatzleistung ausgestaltet sei, gelte für die Berechnung des Elterngeldes ein steuerrechtlicher Einkommensbegriff. Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen, die sich aus dem Steuerrecht ergeben, fänden sich daher auch bei der Berechnung des Elterngeldes.

Ob beispielsweise eine bestimmte Einnahme einem bei der Elterngeldberechnung maßgeblichen Zeitraum zuzuordnen ist, sei grundsätzlich nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip zu beurteilen, heißt es in der Antwort weiter. Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gelte abweichend vom Zu- und Abflussprinzip bei Selbstständigen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, wodurch im Einzelfall Einnahmen einem anderen Zeitraum als beim Zuflussprinzip zugerechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 924 vom 08.12.2023

In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 fordert die Fraktion Die Linke, die Schuldenbremse 2023 und 2024 auszusetzen. Einen entsprechenden Antrag (20/9491) will der Bundestag am heutigen Donnerstagabend beraten und direkt abstimmen.

Die Linke führt zur Begründung an, dass in diesem und im nächsten Jahr weiterhin eine Notlage im Sinne des Grundgesetzes bestehe. „Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Energiepreise (und damit der Inflation) als Folge der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten und weiterer damit verbundener Kosten (wie z.B. die Finanzierung von Hilfe für Geflüchtete) stellen eine außergewöhnliche Notsituation dar, die eine Reaktion des Staates erfordert“, heißt es dazu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 909 vom 30.11.2023

Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich im gesamten Jahr 2022 in Deutschland auf 382 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/9447) auf eine Kleine Anfrage (20/8931) der Fraktion Die Linke zur Wohnkostenlücke in den Grundsicherungssystemen. Nach Angaben der Regierung überstiegen im Durchschnitt des Jahres 2022 in rund 338.000 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von rund 13 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 907 vom 29.11.2023

Über eine Million Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflüchtet sind, leben gegenwärtig in Deutschland. Eineinhalb Jahre nach ihrer Ankunft hat sich ihre Lebenszufriedenheit deutlich gesteigert. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie veröffentlicht, für die knapp 3.000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen zum dritten Mal befragt wurden. Erstmalig liegen mit der neuen Untersuchung auch Daten zu mitgeflüchteten Kindern und Jugendlichen vor.

Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat sich das Wohlbefinden der Geflüchteten insgesamt verbessert. So ist die allgemeine Lebenszufriedenheit innerhalb des letzten halben Jahres deutlich gestiegen:  Kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gaben 20 Prozent der Geflüchteten an, mit ihrem Leben zufrieden zu sein. Während sich dieser Anteil in den ersten Monaten kaum veränderte, begann er sich nach etwa einem dreiviertel Jahr kontinuierlich zu erhöhen. Nach knapp eineinhalb Jahren in Deutschland liegt er bei 27 Prozent. Gleichzeitig haben sich ihre Sorgen um die in der Ukraine verbliebenen Verwandten kontinuierlich verringert. Diese Zunahme im Wohlbefinden steht auch mit einer verbesserten Wohnsituation der Geflüchteten in Verbindung. So ist die Lebenszufriedenheit der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Menschen noch immer deutlich geringer. „Ein starker positiver Zusammenhang besteht darüber hinaus zwischen den Deutschkenntnissen und dem Wohlbefinden der Geflüchteten“, erklärt Dr. Andreas Ette, Studienleiter am BiB. „Je besser die Deutschkenntnisse, desto höher ist die Lebenszufriedenheit.“

Sprachkenntnisse haben sich deutlich verbessert

Deutsch zu sprechen und zu verstehen gilt als Schlüsselqualifikation für eine stärkere gesellschaftliche Partizipation. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass sich Investitionen in Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete lohnen: Mittlerweile berichtet die Hälfte der erwachsenen Geflüchteten, dass sie mindestens mäßige oder gute Deutschsprachkenntnisse haben – das sind 33 Prozentpunkte mehr als im Spätsommer 2022. Mit dem Anstieg des Wohlbefindens und der deutschen Sprachkenntnisse bestehen heute bessere Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Teilhabe der Ukrainerinnen und Ukrainer. Dies gelte auch für die Integration in den Arbeitsmarkt.

Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung

So belegen die Studienergebnisse einen nachhaltigen und kontinuierlichen Anstieg der Teilhabe der Geflüchteten auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Von Spätsommer 2022 bis Mitte 2023 stieg die Erwerbstätigenquote von 16 auf 23 Prozent – obwohl viele der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer auf Grund der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sowie Herausforderungen bei der Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen. Innerhalb der ersten eineinhalb Jahre ist es zudem gelungen, einer substanziellen Zahl von Geflüchteten eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, die ihrem bisherigen beruflichen Status entspricht. „Eine Tätigkeit zu finden, die den eigenen Fähigkeiten entspricht, benötigt Zeit. Der jetzt beobachtete kontinuierliche Anstieg qualifizierter Beschäftigungsverhältnisse ist bemerkenswert. Dies verbessert die beruflichen Perspektiven für die Ukrainerinnen und Ukrainer und ist gleichzeitig eine Chance für den deutschen Arbeitsmarkt“, sagt Ette. Neue Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer von Oktober 2023 zielen darauf ab, die Erwerbstätigenquoten weiter zu erhöhen.

Auch Wohlbefinden der Kinder hat sich verbessert

Das gestiegene Wohlbefinden von Erwachsenen ist auch für deren Kinder wichtig. Die Lebenszufriedenheit der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen hat sich seit ihrer Ankunft in Deutschland ebenfalls verbessert. Dies hängt auch mit außerschulischen Freizeitaktivitäten zusammen: „Die Studienergebnisse verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig Freizeitangebote wie Sport oder Musikunterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund sind“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB. Rund 44 Prozent aller Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren nehmen an sportlichen Aktivitäten außerhalb der Schule teil, bei den Kindern im Grundschulalter ist es die Hälfte.

Außerschulische Aktivitäten könnten weiter gefördert werden

Einen wichtigen Ansatzpunkt zur weiteren Verbesserung der Situation sieht die Studie in der weiteren Förderung von Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Kita- und Grundschulalter. „Für Kinder und Jugendliche sind die Teilhabe und der Kontakt zu Gleichaltrigen essentiell“, meint Spieß. „Mit einer steigenden Kitanutzung könnte der Kontakt mit Gleichaltrigen für mehr Kinder ermöglicht werden.“ Ähnliches trifft auf betreuungsbedürftige Kinder im Grundschulalter zu – für sie und ihre Familien sind ganztägige Angebote, welche die Betreuung am Nachmittag abdecken, wichtig. Neben den formalen Bildungsangeboten wie Kita und Schule kann die Teilhabe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch Nutzung außerschulischer Freizeitangebote verbessert werden. Viele Jugendliche nutzen bereits Sportangebote, nehmen aber vergleichsweise selten an Jugendgruppen teil.

Über die Studie

Für die vorliegende Studie wurden im Juni und Juli 2023 rund 3.000 Ukrainerinnen und Ukrainer befragt, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Die Daten gehören zur dritten Welle der „BiB/FReDA-Befragung: Geflüchtete aus der Ukraine“. Die beiden vorherigen Befragungswellen aus dem Jahr 2022 hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) durchgeführt.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/pdf/Bevoelkerungsforschung-Aktuell-6-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.12.2023

25 Expertisen des DJI beschreiben Herausforderungen für Kinderschutz-Fachkräfte in Baden-Württemberg

Mehrere Gesetzbücher, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, das Jugendgerichtsgesetz sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, stellen die Grundlagen für einen gelingenden Kinderschutz in Deutschland dar und sollen die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessern. Die Gesetzestexte sehen unter anderem einen professionellen Kinder- und Jugendschutz, eine gelingende Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von Kindern, jungen Menschen, Eltern und Familien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz vor. Die Umsetzung stellt Jugendämter und dort tätige Fachkräfte, aber auch Familiengerichte und andere Fachpersonen im Kinderschutz immer wieder vor große Herausforderungen.

Hier setzt das Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) an: Forschende befragten Fachkräfte des ASD zu ihrer Arbeitssituation im Kinderschutz. Insgesamt beteiligten sich 84 Prozent der Fachkräfte mit Kinderschutzaufgaben. Die Ergebnisse wurden vor Ort mit dem befragten Personal und den Leitungen diskutiert und interpretiert. Jedes Jugendamt legte auf dieser Grundlage bis zu drei Qualitätsentwicklungsbedarfe fest.

Themenfelder, die Jugendämter beschäftigen

Bei den Qualitätsentwicklungsbedarfen handelte es sich um Themen, die das jeweilige Jugendamt besonders beschäftigten. Häufig genannt wurden beispielsweise die Ausgestaltung der Beziehung zu Kindern und ihren Erziehungsberechtigten in Kinderschutzverfahren sowie die Vermittlung passender und spezialisierter Hilfen für verschiedene Bedarfe in den Familien. Zu weiteren Themen zählten die Zusammenarbeit mit den Gerichten und dem Gesundheits- und Bildungsbereich sowie Prozesse, die zu nachvollziehbaren und qualifizierten Entscheidungen in Kinderschutzverfahren führen. Darüber hinaus thematisierten die Fachkräfte den Umgang mit Multiproblemfamilien und das Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt sowie Unterstützungsmöglichkeiten bei besonderen Belastungen und Kritik.     

Forschungsstand zu ausgewählten Kinderschutzthemen

Zu den genannten Qualitätsentwicklungsbedarfen analysierten DJI-Forschende zusammen mit Kinderschutz-Expertinnen und -Experten in insgesamt 25 Expertisen den Forschungsstand und gaben Empfehlungen für die Gestaltung einer qualifizierten Kinderschutzarbeit. Im Umgang mit Kindern ist es beispielsweise wichtig, eine Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, in der ihnen mit Zeit, Aufmerksamkeit und Interesse begegnet wird. Bei der Exploration der Bedürfnisse und Gefährdungslagen eines Kindes sollte zunächst eine positive Beziehungsebene geschaffen und offene, nichtleitende Fragestellungen bevorzugt werden. Für Entlastung der im Kinderschutz Tätigen können unter anderem Co-Arbeit, Wertschätzung und Rückhalt im Team, klare Strukturen und Verfahrensabläufe sowie eine regelhafte Fallsupervision sorgen.

Das Projekt wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/wie-die-qualitaet-im-kinderschutz-verbessert-werden-kann.html

DJI-Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“
https://www.dji.de/QuaKi

25 Kinderschutz-Expertisen zum Download
https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/qualitaetsentwicklung-im-kinderschutz-in-baden-wuerttemberg/projekt-publikationen.html

DJI-Themenseite Kinderschutz
https://www.dji.de/themen/kinderschutz.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 13.12.2023

Die Vermögen superreicher Haushalte in Deutschland dürften weitaus größer sein als in Forschung, Medien und Öffentlichkeit angenommen. Allein die mehr als 200 Milliardenvermögen im Land könnten zusammengerechnet statt rund 900 Milliarden Euro mindestens 1400 Milliarden Euro umfassen, möglicherweise sogar noch deutlich mehr. Das entspricht gut einem Drittel bis der Hälfte des jährlichen deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und verteilt sich auf lediglich rund 4300 sehr reiche Haushalte. Gründe für die deutliche Unterschätzung der Milliardenvermögen sind, dass es mehr davon geben dürfte als bislang angenommen. Zudem sind die bekannten Supervermögen in bisherigen Analysen teilweise unterbewertet, etwa weil Gewinnausschüttungen nicht voll erfasst sind oder Unternehmensanteile oder Immobilien in ihrem Wert unterschätzt werden. Das ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Die Untersuchung zeigt auch: Wichtige Steuersätze zur Besteuerung der Erträge aus Milliardenvermögen sind seit 1996 deutlich gesenkt worden. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 in etwa halbiert.  Ein weiteres Ergebnis: Die meisten der über 200 Milliardenvermögen in Deutschland stehen zwar mit großen Unternehmen in Zusammenhang und entfallen meist auf Mitglieder der (ehemaligen) Eigentümerfamilien. In knapp jedem fünften Fall beruht das aktuelle Vermögen aber im Wesentlichen schlicht auf dem Verkauf der Firma. Und auch, wenn Familien noch wirtschaftlich mit einem Unternehmen verbunden sind, wird dieses nur in gut der Hälfte dieser Fälle durch Familienmitglieder gemanaged. Bei der anderen Hälfte beschränkt sich die Rolle der Familie auf eine Mitgliedschaft in den Kontrollgremien oder eine stille Teilhaberschaft. Bei der Mehrzahl der Milliardenvermögen kann daher nicht von „Unternehmertum“ als direkter Quelle des Reichtums die Rede sein, konstatieren die Studienautor*innen Julia Jirmann und Christoph Trautvetter von der Nichtregierungsorganisation Netzwerk Steuergerechtigkeit – anders als es Interessengruppen Vermögender oft darstellten.

Wie viel besitzen die Superreichen in Deutschland? Einigermaßen genau weiß es bislang niemand. Die Datenlage zu sehr großen Vermögen ist sehr lückenhaft. Seit in den 1990er Jahren die Vermögensteuer ausgesetzt wurde, haben die Steuerbehörden keinen systematischen Überblick. Auch Datenquellen wie der Mikrozensus oder das sozio-oekonomische Panel (SOEP) enthalten kaum verwertbare Zahlen zu Superreichen und ihrem Besitz. Denn deren Zahl ist so klein, dass sie selbst von großen Stichproben kaum erfasst werden. Zudem sind viele Befragungen freiwillig. Um sich der Realität wenigstens anzunähern, nutzen verschiedene Forscher ergänzend so genannte „Reichenlisten“, die von Wirtschaftsmedien recherchiert werden. Auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung beruft sich auf diese Listen und verzichtet bisher auf eigene Analysen zu den Milliardenvermögen.

Mehr transparente Informationen zu Supervermögen wichtig für politische Entscheidungen

Dabei sei es politisch besonders relevant und wissenschaftlich machbar, beim Thema Milliardenvermögen die Datenlücken zu verkleinern, betonen Jirmann und Trautvetter. „Geeignete Maßnahmen gegen die zunehmende Ungleichheit scheitern an politischem Widerstand und an weitverbreiteten Mythen und Fehleinschätzungen der Öffentlichkeit zu Vermögensverteilung und  -besteuerung.“ Wo Informationen fehlen, habe Lobbyismus leichtes Spiel, mehr unabhängige Reichtumsforschung sei dringend nötig. Die Böckler-geförderte Studie leistet dazu einen Beitrag, ihr Datensatz ist öffentlich abrufbar – anders als bei anderen Untersuchungen zu Hochvermögenden, wie sie beispielsweise die Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gibt, so die Forschenden (Link zum Datensatz unten).

Jirmann und Trautvetter haben die Datenrecherche und -analyse in ihrer Studie deutlich verfeinert. Dabei gehen sie aus von den „Milliardärslisten“, die die Wirtschaftzeitschriften „Forbes“ und „Manager-Magazin“ jährlich veröffentlichen. Beide Listen werden detailliert abgeglichen, zusätzlich integrieren die Expert*innen Informationen aus zahlreichen weiteren öffentlich zugänglichen Quellen wie Unternehmensdatenbanken. Damit lassen sich die Milliardenvermögen in Deutschland, auf die sich die Studie konzentriert, besser als bisher abschätzen. Das führt unter anderem dazu, dass die Forschenden zum jetzigen Stand 11 zusätzliche Milliardenvermögen identifizieren, die bislang nicht auf den Listen waren.

In der Systematik orientieren sich die Forschenden am Vorgehen des „Manager-Magazins“ und nehmen als Ausgangspunkt für die Abgrenzung    nicht das individuelle Eigentum einzelner Personen, sondern Vermögen, die in einem engen Bezug zueinander stehen und insgesamt mindestens eine Milliarde Euro umfassen – häufig ein Mehrfaches davon. Diese Bezüge ergeben sich meist durch familiäre Bande und/oder Verbindungen zu Unternehmen, die nach Schätzung der Fachleute bei rund 90 Prozent der Milliardenvermögen ursprüngliche Quelle des Reichtums waren oder sind.

Zentrale Ergebnisse:

– Für eine der in Deutschland meist verwendeten Quellen der Reichtumsforschung, die „Reichenliste“ des „Manager Magazins“ zeigen die Forschenden, dass diese sowohl die Anzahl als auch die Höhe der Milliardenvermögen untererfasst. Mit den zusätzlich  identifizierten elf weiteren Milliardenvermögen ergibt sich eine erweiterte Liste mit 237 Einträgen für 2023.

– Der Gesamtwert der deutschen Milliardenvermögen dürfte weitaus größer sein als die in der gerade aktualisierten „Reichenliste“ des „Manager-Magazins“ geschätzten etwa 900 Milliarden Euro. Das liegt zum einen an den jetzt zusätzlich recherchierten elf Vermögen, die einen Wert von mindestens rund 70 Milliarden bis 120 Milliarden Euro haben. Zum anderen zeigen der Abgleich und die vertiefte Analyse einzelner Beispiele, dass privates – vor allem aus am Kapitalmarkt reinvestierten Gewinnausschüttungen gespeistes – Vermögen untererfasst ist und die Unternehmen, deren Besitz einen wesentlichen Teil der Milliardenvermögen ausmacht, zumindest teilweise unterbewertet sein dürften. Tatsächlich dürfte der Wert der deutschen Milliardenvermögen laut der neuen Studie mindestens etwa 1,4 Billionen Euro betragen. Aber auch 2 Billionen erscheinen den Forschenden nicht unplausibel, wenn man unter anderem volkswirtschaftliche Vermögensanalysen und Schätzungen zu Vermögen in Offshore-Standorten mit einbezieht.

– Um wissenschaftliche Analysen zur Struktur der Milliardenvermögen zu ermöglichen, bereitet die Studie die 237 Einträge der erweiterten Liste in einem konsistenten Datensatz mit insgesamt 212 Milliardenvermögen auf. So werden beispielsweise unterschiedlichen Personen zugeordnete Einträge, die sich im Wesentlichen auf Teilvermögen eines Milliardenvermögens beziehen, zusammengefasst.

– Hinter den 212 Milliardenvermögen stehen nach der Analyse rund 4300 Haushalte, wobei es eine erhebliche Streuung gibt: Etwa 2700 dieser Haushalte halten Anteile an 11 Großvermögen, wohingegen sich 114 andere Milliardenvermögen auf je drei bis maximal neun Haushalte verteilen und weitere 33 jeweils sogar auf weniger als drei. Nur ein kleiner Teil aller Haushalte, die an Milliardenvermögen partizipieren, hat ein individuelles Eigentum von einer Milliarde Euro oder mehr, „aber fast alle gehören zu den vermögendsten 0,1 Prozent“ in Deutschland, schreiben Jirmann und Trautvetter. Menschen in diesem Segment der Verteilung können in der Regel sehr gut von den Erträgen ihres Vermögens leben und müssen nicht arbeiten. Vermögen in dieser Liga können zudem zur „generationenübergreifenden Sicherung von Status und Macht“ dienen.

– Während „intensive Lobbyarbeit“ dafür gesorgt habe, „dass Milliardenvermögen oft mit Unternehmertum gleichgesetzt wird“, ergibt die datengestützte Strukturanalyse der Expert*innen, dass 38 der 212 Milliardenvermögen aktuell nicht oder nicht mehr auf einem mit der Familie verbundenen Unternehmen beruhen. Das entspricht 18 Prozent. Grund dafür ist vor allem der Verkauf des Unternehmens und die Reinvestition der Erlöse am Finanzmarkt.

– Von den verbliebenen 174 „Familienunternehmen“ werden lediglich 95 noch aktiv durch Familienmitglieder gemanaged (55 Prozent). Nur in neun dieser Unternehmen übernimmt eine weibliche Person die wichtigste Rolle und/oder hält den größten Anteil. Ein ostdeutsches Milliardärsunternehmen gibt es auch über dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung zumindest laut den Daten nicht.

– Die Forschenden zeigen zudem, dass die Besteuerung der Erträge aus den Milliardenvermögen meist weitaus niedriger ist als noch vor knapp 30 Jahren. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 fast halbiert – von über 57 Prozent auf unter 30 Prozent. Zum Vergleich: Der Steuersatz auf durchschnittliche Arbeitseinkommen hat sich im gleichen Zeitraum nur geringfügig von 21 auf 18 Prozent reduziert. Zusätzlich leisten Arbeitseinkommen über die Sozialabgaben einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherung – anders als Kapitaleinkommen aus Milliardenvermögen.

Ausweichen ins Ausland zur Steuervermeidung erschwert

Schließlich unterziehen die Forschenden auch typische Vorbehalte gegen eine höhere Besteuerung sehr hoher Vermögen einem Realitäts-Check, ebenso Argumente für noch günstigere Steuerregeln. Dabei zeigt sich etwa: Während die steuerliche Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen vom Gesetzgeber mit der Erwartung auf eine Reinvestition betrieblicher Gewinne und auf die Schaffung von Arbeitsplätzen begründet wurde, besteht dieser direkte Bezug nicht immer. „Einige Unternehmen verwenden die thesaurierten Gewinne zum Kauf von kurzfristigem Finanzvermögen oder Barrücklagen oder für Unternehmenszukäufe und Investitionen im Ausland“, schreiben Jirmann und Trautvetter.

Eine verstärkte legale Steuerflucht als Reaktion auf eine stärkere Heranziehung von Milliardenvermögen erwarten die Fachleute mit Blick auf ihren Datensatz nicht, u.a. weil die mittlerweile geltende sogenannte Wegzugsbesteuerung einen Umzug zur Steuerminimierung unattraktiver macht.
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung spielten laut öffentlichen Quellen, die Jirmann und Trautvetter ausgewertet haben, auch bei einigen deutschen Milliardenvermögen eine gewisse Rolle. Generell kämen zudem Analysen aus Europa und den USA zu dem Ergebnis, dass Superreiche im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen auch prozentual die höchste Steuerhinterziehung aufwiesen und dabei unterdurchschnittlich oft entdeckt würden. Allerdings haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Reihe von Reformen – von der Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle bis zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten – Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erschwert. Die Verschiebung großer Vermögen ins Ausland sei insgesamt schwieriger geworden.

Neue Studie *Julia Jirmann, Christoph TrautvetterMilliardenvermögen in Deutschland. Lücken der Reichtumserfassung und -besteuerung – Vorschlag für einen alternativen Reichtumsbericht. Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nummer 316, Dezember 2023

Datensatz zur Studie Netzwerk-Steuergerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.12.2023

Erwerbspersonen, die die AfD wählen wollen, berichten deutlich häufiger als der Durchschnitt der Erwerbspersonen von problematischen Arbeitsbedingungen und mangelnder Anerkennung im Job. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, für die auch detailliert erhoben wurde, ob Menschen Erfahrungen von Würde, demokratischer Teilhabe und sozialer Anerkennung im Kontext von Erwerbsarbeit erleben oder nicht.* Zudem zeichnen sich AfD-Wähler*innen durch ein hohes Maß an Misstrauen gegenüber staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen aus, gleichzeitig berichten sie überdurchschnittlich häufig von großen Belastungen und Sorgen. Diese betreffen ihre eigene wirtschaftliche Situation, die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes oder ihre Altersvorsorge, aber beispielsweise auch die soziale Ungleichheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land. Durch die Verwendung von Paneldaten ist es in der Studie möglich, AfD-Stammwähler*innen und Personen, die erst seit Kurzem zur AfD tendieren, zu vergleichen. So lassen sich Ursachen für das aktuelle Umfragehoch der AfD analysieren. Beide Gruppen unterscheiden sich in manchen Merkmalen spürbar voneinander. Beispielsweise ist der Frauenanteil unter potenziellen Neuwähler*innen höher, sie haben häufiger mittlere bis höhere Bildungsabschlüsse und Einkommen, die Bekämpfung des Klimawandels wird hier häufiger als wichtige politische Aufgabe erachtet, sie haben sich auch deutlich öfter gegen Corona impfen lassen als Stammwählende. Und während Stammwähler*innen der AfD mit sehr hohem Vertrauen in die Partei, die sie wählen, auffallen, ist es unter den neu zur AfD Tendierenden deutlich geringer. Eine sehr starke Ähnlichkeit besteht dagegen unter Neu- und Stammwählenden darin, dass sie hochbesorgt sind, der Bundesregierung extrem stark misstrauen, eine sehr kritische Sicht auf Migration haben – inklusive der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine – und eine Politik zur Beschränkung von Zuwanderung für sie Priorität hat.

„Die Studie zeigt, dass es der AfD gelungen ist, noch stärker als bisher in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Dabei wird diese Partei nicht trotz, sondern wegen ihrer migrationsfeindlichen Positionen gewählt. Gleichzeitig wird deutlich, dass Erfahrungen mangelnder sozialer und demokratischer Teilhabe, vor allem im Kontext von Erwerbsarbeit, ebenso wie materielle Sorgen mit der Wahl der AfD in Zusammenhang stehen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die neuen Ergebnisse ein.

Bei der Sonntagsfrage hat die AfD seit Beginn des Jahres stetig zugelegt, in den neuen Bundesländern ist sie zur stärksten Kraft avanciert. Um den Ursachen dieser Entwicklung auf die Spur zu kommen, hat WSI-Forscher Dr. Andreas Hövermann Daten des Erwerbspersonenpanels der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet. Für das Panel, das seit April 2020 regelmäßig erhoben wird, sind bei der zehnten und aktuellsten Welle im Juli 2023 über 5.000 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt worden. Insgesamt viermal haben die Teilnehmenden in den vergangenen Jahren ihre Wahlabsicht zu Protokoll gegeben, kurz nach der Bundestagswahl 2021 zudem ihr tatsächliches Votum. Aus diesen Angaben lassen sich deutliche Zugewinne für die AfD ablesen: Während bei der Bundestagswahl noch 8,6 Prozent der Befragten ihr Kreuz bei dieser Partei gemacht hatten, erklärten im Juli 2023 knapp 23 Prozent, AfD wählen zu wollen. 28 Prozent davon wiederum hatten auch in den vorherigen Befragungen ausschließlich diese Präferenz geäußert, 38 mehrmals, aber nicht immer, 26 Prozent taten das zum ersten Mal.

Angesichts der Befunde kommt Studienautor Hövermann zu der Einschätzung, dass die migrationskritischen Positionen diejenigen sind, mit denen die AfD besonders bei ihren Wählenden punkten könne. Es sei aber für demokratische Parteien keine kluge Strategie, über diese Schiene Wähler*innen mit AfD-Präferenz ansprechen zu wollen. Nicht nur widerspreche dies den Werten und Grundsätzen offener demokratischer Gesellschaften, es vergifte auch den politischen Diskurs, verschärfe gesellschaftliche Spaltungen und verschiebe die Grenzen des Sagbaren nach rechts, wovon demokratische Parteien zudem auch noch selten profitierten. Darauf deute beispielsweise die Analyse der Wähler*innenwanderung zur AfD im Zeitverlauf hin, so Hövermann: Zwar verloren mit der FDP und der SPD auch zwei Ampelparteien viele Wählende an die AfD, jedoch wandten sich die Wählenden im Falle der SPD verstärkt im ersten Jahr nach der Bundestagswahl ab. Im vergangenen Jahr fällt in den Analysen insbesondere die Union mit Verlusten an die AfD auf, die zwar wiederholt eine politische Brandmauer nach rechts zusichert, deren Spitzenpolitiker jedoch mehrfach klar rechtspopulistische Positionen, Stilmittel und Vokabular teilten. Dagegen gebe es zahlreiche soziale Themen, mit denen die demokratischen Parteien durchaus Chancen hätten, zumindest einen Teil der nach rechts Gedrifteten zurückzugewinnen: Es gelte, sie jedoch unbedingt mit „anderen als mit migrationsfeindlichen Positionen“ anzusprechen – mit Positionen, die geeignet sind, ihre sozialen und finanziellen Sorgen zu adressieren.
 
Weniger Mitsprache und Anerkennung bei der Arbeit, häufiger Sorgen um den Job

Im Vergleich zu den anderen Befragten sind unter den AfD-Anhänger*innen anteilig mehr Männer, Ostdeutsche und Personen ohne Abitur. Überdurchschnittlich vertreten sind auch Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen, die Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren und Eltern. Wenn es um die berufliche Situation geht, sticht die AfD-Wählerschaft in mehrfacher Hinsicht hervor: Arbeiter*innen kommen mit 22 Prozent deutlich häufiger vor als bei den anderen Befragten mit 12 Prozent. Gleiches gilt für Arbeitsuchende. Beamt*innen sind dagegen unterrepräsentiert. Einen Betriebs- oder Personalrat haben diejenigen mit AfD-Präferenz etwas seltener als der Rest. Sie sind – wenn es eine solche Interessenvertretung gibt – häufiger mit deren Arbeit unzufrieden. Auch Tarifverträge sind etwas weniger verbreitet als im Durchschnitt.

Auffällige Unterschiede betreffen die Erfahrungen im Arbeitskontext (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten): Dass ihr Job sicher sei, sagen 74 Prozent derjenigen, die der AfD zuneigen, im Vergleich zu 85 Prozent der übrigen Befragten. Stolz auf die eigene Arbeit empfinden 74 Prozent im Vergleich zu 84 Prozent. Auch die Chancen im Fall von Arbeitslosigkeit werden pessimistischer eingeschätzt, die Arbeit wird seltener als abwechslungsreich empfunden, es gibt weniger Mitsprache bei strategischen Fragen am Arbeitsplatz und weniger Unterstützung durch Kolleg*innen. Insbesondere beim Thema soziale Anerkennung zeigen sich markante Differenzen: Für angemessen halten ihren Lohn 42 Prozent der AfD-Anhängerschaft und 55 Prozent der übrigen Erwerbspersonen, dass ihre Arbeitsleistung vom Arbeitgeber nicht wertgeschätzt werde, monieren 48 Prozent im Vergleich zu 40 Prozent. Alles in allem ist ein Viertel der AfD-Wähler*innen wenig oder gar nicht zufrieden mit dem Job, bei den anderen Befragten nur ein Sechstel.

„In der Studie wurden verschiedene Dimensionen von Würde im Arbeitskontext untersucht, zum Beispiel, stolz auf die eigene Arbeit zu sein oder eine abwechslungsreiche Tätigkeit ausüben zu können. Es wird deutlich, dass neben der Erfahrung von materieller Sicherheit auch diese Erfahrungen ebenso wie das Erleben sozialer Anerkennung und demokratischer Teilhabe im Kontext von Erwerbsarbeit einen Einfluss darauf haben, ob Menschen sich dafür entscheiden, ihre Stimme der AfD zu geben“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Erwerbsarbeit ist ein wichtiger Mechanismus sozialer Integration. Wenn Menschen dort dauerhaft Erfahrungen von Desintegration machen, schadet das der Demokratie.“

Äußerst kritisch stehen die AfD-Sympathisant*innen auch staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen gegenüber (Abbildung 2 in der pdf-Version): Nur ein verschwindend geringer Anteil von ihnen äußert großes oder sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung (2,8 Prozent) oder in die öffentlich-rechtlichen Medien (6 Prozent). Bei den Befragten, die andere Parteien bevorzugen, sind es 21 und 38 Prozent. Auch Polizei oder Gerichten stehen AfD-Wähler*innen deutlich distanzierter gegenüber. Das Vertrauen in die AfD selbst fällt dagegen mit 48 Prozent in ihrer Anhängerschaft vergleichsweise hoch aus, nur die Grünen schneiden hier mit 58 Prozent bei den eigenen Anhänger*innen deutlich besser ab, die SPD folgt mit 42 Prozent auf Platz drei (Abbildung 3).

Man müsse also davon ausgehen, dass viele Menschen die AfD aus Überzeugung wählen und nur eher wenige ihr Kreuz hier willkürlich aus Protest gegen demokratische Parteien machen, ohne auch mit der AfD einverstanden zu sein, so der WSI-Forscher. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass das Vertrauen in die AfD bei denjenigen weniger ausgeprägt ist, die vor kurzem zum ersten Mal eine Präferenz für diese Partei geäußert haben (20 Prozent, Abbildung 4). Das sei eventuell ein Grund zur Hoffnung, da einige der Neuwählenden noch keine gefestigte Wahlüberzeugung für die AfD entwickelt haben und bei ihnen der Weg zurück zu demokratischen Parteien noch nicht gänzlich verstellt sein könnte.

Zum Klischee des „besorgten Bürgers“ passt der Befund, dass AfD-Anhänger*innen ein „konstant sehr hohes Sorgen- und Belastungslevel“ aufweisen (Abbildung 5 in der pdf-Version). Große Sorgen, den Lebensstandard nicht halten zu können, machen sich 47 Prozent von ihnen im Vergleich zu 23 Prozent der anderen Erwerbspersonen, wegen steigender Preise sorgen sich 71 Prozent im Vergleich zu 42 Prozent, um die eigene wirtschaftliche Situation 38 Prozent im Vergleich zu 19 Prozent. Starke oder äußerst starke Belastungen verspüren Befragte mit Vorliebe für die AfD im Hinblick auf die Gesamtsituation und die finanzielle Situation fast doppelt so oft wie die anderen. Die einzige weniger ausgeprägte Sorge bezieht sich auf eine mögliche Ausweitung des Ukrainekrieges.  

Ablehnung von Geflüchteten aus der Ukraine und Verschwörungserzählungen weit verbreitet

Kurz nach der Bundestagswahl 2021 konnten die Befragten im Erwerbspersonenpanel angeben, welche Themen für die neue Regierung Priorität haben sollten. In manchen Punkten lagen die Befragten, die aktuell AfD wählen wollen, nicht weit entfernt vom Durchschnitt der Befragten. So nannten sie mit ähnlicher Häufigkeit beispielsweise Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Investitionen in Infrastruktur oder Verbesserung der Pflege. Beim Thema Migration war die Differenz dagegen enorm: 95 Prozent der Befragten, die aktuell der AfD zuneigen, nannten die Begrenzung der Zuwanderung als ein wichtiges Thema. Unter denen, die andere Parteien wählen wollen, waren es 55 Prozent. Dass man gegenüber ukrainischen Geflüchteten nicht zu großzügig sein dürfe, bejahten in der Befragungswelle von November 2022 73 Prozent der AfD-Sympathisant*innen im Vergleich zu 36 Prozent der anderen Befragten, dass diese Geflüchteten sich erst mal hinten anstellen sollten, 76 Prozent im Vergleich zu 31 Prozent (Abbildung 6).

Gleichzeitig tendierte ein erheblicher Teil der AfD-Sympathisant*innen in vorherigen Befragungswellen zu Verschwörungserzählungen oder russlandfreundlichen Interpretationen des Kriegs gegen die Ukraine. Der Aussage, der Krieg in der Ukraine werde „genauso künstlich dramatisiert wie die Pandemie“, stimmten im November 2022 mehr als die Hälfte der AfD-Wählenden zu (16 Prozent unter Wählenden anderer Parteien). Auch die Deutung der Schuldfrage, dass die NATO Russland zum Krieg „provoziert“ habe, erhält unter knapp der Hälfte der Befragten mit AfD-Wahlabsicht Zuspruch (unter Wählenden anderer Parteien 14 Prozent).

Werden die Unterschiede zwischen den AfD-Wählendengruppen betrachtet, bestätigt sich das auch für die Einstellungen zu Geflüchteten geltende Bild: Verschwörungsideologische sowie russlandfreundliche Aussagen erhalten unter AfD-Stammwählenden klar den größten Zuspruch. Auch wenn die Zustimmungswerte unter den jetzigen AfD-Neuwählenden im Vergleich dazu geringer ausfallen, sind sie doch ebenfalls deutlich überdurchschnittlich und waren dies bereits im April 2022. Dagegen ist die Bekämpfung des Klimawandels ein Thema, bei dem Befragte, die erst in letzter Zeit zur AfD tendieren, zumindest nach der letzten Bundestagswahl deutlich näher bei den Wähler*innen anderer Parteien lagen als bei den AfD-Stammwähler*innen: 66 Prozent der Neuwähler*innen ordneten sie im Oktober 2021 als wichtig ein, gegenüber nur 37 Prozent der AfD-Stammwähler*innen und 85 Prozent der Wähler*innen anderer Parteien.    

Um zumindest Teile der AfD-Wählerschaft für das demokratische Spektrum zurückzugewinnen, brauche es gute Politik, die Probleme und empfundene Ungerechtigkeiten angeht und löst, so Hövermann. „Wenn aber öffentliche Infrastruktur häufig nicht funktioniert oder bezahlbarer Wohnraum in vielen Regionen ausgesprochen knapp ist und hier tatsächliche Konkurrenzsituationen mit zugewanderten Personen entstehen, wenn unzureichend Geld zur Verfügung gestellt wird, um ankommende Menschen erfolgreich zu integrieren, ist all das Wasser auf die Mühlen der politischen Akteure, die weiteres Misstrauen in demokratische Institutionen schüren und einheimische gegen geflüchtete Menschen aufbringen wollen.“ Eine Sparpolitik, wie sie derzeit vom Bundesfinanzminister vorgegeben wird, erscheine vor dem Hintergrund der Befunde dagegen als ein sehr gefährlicher Weg.

Das Umfragehoch der AfD: Aktuelle Erkenntnisse über die AfD-Wahlbereitschaft aus dem WSI-Erwerbspersonenpanel, WSI-Report Nr. 92, November 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.11.2023

Im Vergleich zu 2004 hat sich dieser Wert nur um drei Prozentpunkte verbessert. Da der Anteil von Frauen an allen Beschäftigten bei 44 Prozent liegt, bleibt ihre Unterrepräsentation in Führungspositionen bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Auf der zweiten Führungsebene sind Frauen mit 41 Prozent deutlich häufiger vertreten. Seit 2016 hat sich dieser Anteil jedoch nicht mehr erhöht. In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf beiden Führungsebenen höher als in Westdeutschland. Auf der zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland seit zehn Jahren sogar eine leichte Überrepräsentation von Frauen zu beobachten. „Sowohl betriebliche Rahmenbedingungen wie die Dauer und Flexibilität von Arbeitszeiten als auch die persönliche Lebenssituation von potenziellen Führungskräften entscheiden darüber, ob sie in Führungspositionen aufsteigen“, erläutert Susanne Kohaut, Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Betriebe und Beschäftigung“.

Mit sehr geringen Frauenanteilen an den Beschäftigten und den Führungskräften sind Frauen im Baugewerbe und im Bereich Verkehr und Lagerei dennoch überdurchschnittlich oft auf der ersten Führungsebene repräsentiert. Im Sektor Finanz- und Versicherungsdienstleistungen dagegen sind über die Hälfte der Beschäftigten Frauen. Ihr Anteil auf der ersten Führungsebene mit 16 Prozent und 32 Prozent auf der zweiten Führungsebene liegt über alle Branchen hinweg aber deutlich unter dem Durchschnitt.

23 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ermöglichen es Führungskräften in Teilzeit zu arbeiten. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich dieser Anteil um sieben Prozentpunkte erhöht. Während es im Jahr 2014 häufiger Betriebe im Westen waren, die Führung in Teilzeit ermöglichten, lässt sich acht Jahre später kein Unterschied mehr zwischen West- und Ostdeutschland feststellen.

In 13 Prozent aller privatwirtschaftlichen Bertriebe wird mindestens eine Position auf der obersten oder zweiten Führungsebene in Teilzeit ausgeübt. Fast drei Viertel aller Teilzeit-Führungspositionen in der Privatwirtschaft sind von Frauen besetzt. „Die Bereitschaft von Arbeitgebern, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen, kann insbesondere für Personen mit Betreuungspflichten einen Weg darstellen, den beruflichen Aufstieg trotz familiärer Pflichten zu meistern“, ergänzt IAB-Forscherin Iris Möller.

Die Studie beruht auf den Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung, an der jährlich gut 15.000 Betriebe teilnehmen. Sie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-22.pdf. Ein Interview mit den Autorinnen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/maenner-weiter-in-fuehrung/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 12.12.2023

  • Die durchschnittlich größten Familien lebten 2022 in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
  • Spendenaufkommen erreichte 2019 Höchstwert mit 7,1 Milliarden Euro
  • Drei Viertel aller Karpfen kamen 2022 aus Bayern und Sachsen

Weihnachten gilt traditionell als Fest der Familie. Im Jahr 2022 lebten in Deutschland rund 11,9 Millionen Familien mit Kindern unter einem Dach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei machten die insgesamt 5,9 Millionen Ein-Kind-Familien die Hälfte (50 %) aus. 4,4 Millionen Familien (37 %) hatten zwei Kinder. Nur in rund 13 % aller Familien (1,5 Millionen) lebten drei Kinder oder mehr.

Deutlich größer ist der Anteil der Ein-Kind-Familien bei den Alleinerziehenden: 2022 lebten rund zwei Drittel (67 %) der Alleinerziehenden mit einem Kind, knapp 26 % mit zwei Kindern und gut 7 % mit drei oder mehr Kindern. 2012 hatten noch gut 69 % der Alleinerziehenden eine Ein-Kind-Familie, gut 24 % lebten mit zwei Kindern und gut 6 % mit drei oder mehr Kindern. 

Die größten Familien leben in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 

Eine typische Familie bestand 2022 in Deutschland aus nicht mehr als vier Personen, der Durchschnittswert lag bei 3,44 Personen. Die durchschnittlich größten Familien lebten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (3,49 Mitglieder), gefolgt von Niedersachsen (3,48), Bayern (3,47) und Hessen (3,46) mit leicht geringeren Werten. Die kleinsten Familien gab es in Mecklenburg-Vorpommern (3,24), Thüringen und Brandenburg (je 3,26). 

2019 wurden rund 7,1 Milliarden Euro Spenden in der Steuererklärung geltend gemacht 

Weihnachtszeit ist Spendenzeit: Im Jahr 2019 haben 11,4 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland insgesamt 7,1 Milliarden Euro als Spende in ihrer Steuererklärung angegeben – ein neuer Höchstwert. Die Spendenhöhe nahm gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 % zu. Deutschlandweit machten gut 38 % der Steuerpflichtigen Spenden in ihrer Steuererklärung geltend. Am höchsten war die Spendenbereitschaft demnach im Saarland (69 %), gefolgt von Bayern (53 %) und Baden-Württemberg (45 %).  Am niedrigsten war sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (je 21 %) sowie in Brandenburg (24 %).

Fast drei Viertel aller Karpfen kommen aus Bayern und Sachsen

In vielen Familien kommt an Weihnachten Karpfen auf den Tisch. In Deutschland wird der Fisch dafür vor allem in Aquakulturbetrieben in Bayern und Sachsen produziert: Fast drei Viertel der 2022 erzeugten Menge von insgesamt 4 100 Tonnen kamen aus diesen beiden Bundesländern. Auf Platz 3 nach Bayern (38 %) und Sachsen (35 %) folgte Brandenburg mit einem Anteil von 12 % an der insgesamt erzeugten Menge. In Bayern sind mit Abstand (81 %) die meisten Betriebe mit Karpfenerzeugung zu Hause: Gut 1 100 der 1 400 Betriebe, die 2022 Karpfen produzierten, lagen in dem südlichen Bundesland.

Der Karpfen zählt zu den wichtigsten Süßwasser-Speisefischen – und zu den am meisten erzeugten: Knapp ein Viertel (24 %) der im vergangenen Jahr in deutschen Aquakultur-Betrieben produzierten 17 800 Tonnen Fisch waren Karpfen. Nur von der Regenbogenforelle wurde mit knapp 6 000 Tonnen eine noch größere Menge erzeugt.

Erntemenge an Rotkohl 2022 um 21 % gesunken

Eine beliebte Beilage zu einem klassischen Weihnachtsessen ist Rotkohl oder Blaukraut, wie es in Süddeutschland heißt. 2022 wurden in Deutschland knapp 112 400 Tonnen Rotkohl geerntet – gut ein Fünftel (21 %) weniger als im Vorjahr. Damit liegt der Rotkohl in Bezug auf die Erntemenge nach dem Weißkohl (384 700 Tonnen) an der Spitze unter den anderen Winterkohlarten wie Wirsing (32 200 Tonnen), Grünkohl (15 800 Tonnen) und Rosenkohl (11 600 Tonnen). Der größte Anteil der Gesamterntemenge von Rotkohl entfiel auf Schleswig-Holstein (30 %). Weitere Top-Anbauländer waren Nordrhein-Westfalen (28 %) und Bayern (23 %).

Methodische Hinweise:

Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Adventszeit und zu Weihnachten haben wir auf unserer Themenseite gebündelt.

Detaillierte Ergebnisse zu den Spenden sind in unserer Sonderauswertung abrufbar.

Detaillierte Ergebnisse zu den Erntemengen von Rotkohl sind in den Tabellen 41215-0001 bis 0002 „Anbaufläche, Erntemenge (Gemüse): Deutschland, Bundesländer, Jahre, Gemüsearten“ in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.12.2023

  • Von Januar 2022 bis Juni 2023 sind netto rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland zugewandert
  • Anteil der Alleinerziehenden und deren Kinder unter den Zugewanderten aus der Ukraine mit 40 % fünfmal höher als in der Gesamtbevölkerung (8 %)
  • Jede fünfte zugewanderte Person aus der Ukraine im Alter von 25 bis 59 Jahren war im 1. Halbjahr 2023 erwerbstätig

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 haben nach Schätzungen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) über 6 Millionen Menschen das Land verlassen. Deutschland verzeichnete im Jahr 2022 und im 1. Halbjahr 2023 eine Nettozuwanderung von rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der Wanderungsstatistik mitteilt. Vorabergebnisse des Mikrozensus für das 1. Halbjahr 2023 geben einen Einblick in die sozioökonomische Situation der Eingewanderten aus der Ukraine, die in diesem Zeitraum in Deutschland wohnten. Demnach waren vier von zehn dieser Personen nach ihrer Ankunft in Deutschland entweder Alleinerziehende oder Kinder von Alleinerziehenden. Trotz eines hohen Bildungsniveaus war lediglich jede fünfte aus der Ukraine zugewanderte Person im Alter von 25 bis 59 Jahren erwerbstätig.

Frauenanteil der seit 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen bei 61 %

Sechs von zehn (61 %) der im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland wohnenden und seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen waren weiblich und vier von zehn (39 %) männlich. Bei den Erwachsenen überwog der Frauenanteil noch deutlicher: Hier waren sieben von zehn (69 %) Zugewanderten Frauen und lediglich drei von zehn (31 %) waren Männer. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass häufig Mütter mit ihren Kindern alleine aus der Ukraine nach Deutschland kamen. Dementsprechend waren 40 % der seit Anfang 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen entweder Alleinerziehende (15 %) oder Kinder eines alleinerziehenden Elternteils (25 %). In der Gesamtbevölkerung Deutschlands lebten im 1. Halbjahr 2023 dagegen nur 8 % der Menschen in Alleinerziehenden-Familien.

Mehr akademische Bildungsabschlüsse als in der Gesamtbevölkerung

Bemerkenswert ist bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen der hohe Anteil von akademischen Bildungsabschlüssen. Betrachtet man die Personen in der Haupterwerbsphase im Alter von 25 bis 59 Jahren, so hatten von den seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine Eingewanderten 45 % einen akademischen Berufsabschluss einer Fachhochschule oder Universität und 28 % einen nicht-akademischen Berufsabschluss. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung Deutschlands hatten 27 % der Personen dieser Altersgruppe einen akademischen Abschluss. Mit 52 % lag der Anteil der 25- bis 59-Jährigen mit einem nicht-akademischen Abschluss in der Gesamtbevölkerung dagegen deutlich höher als bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen. Der Anteil von Personen mit akademischem Bildungsabschluss war dabei bei den Frauen aus der Ukraine mit 48 % höher als bei den Männern mit 37 %.

Erwerbstätigenquote von Eingewanderten aus der Ukraine bei 19 %

Trotz des hohen Qualifikationsniveaus war die Erwerbsbeteiligung der seit Anfang 2022 aus der Ukraine Eingewanderten deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung: In der Haupterwerbsphase von 25 bis 59 Jahren waren lediglich 19 % der Eingewanderten aus der Ukraine erwerbstätig. Die Erwerbstätigenquote in der Gesamtbevölkerung war in dieser Altersgruppe mit 85 % mehr als vier Mal so hoch. Bei den aus der Ukraine eingewanderten Frauen lag die Erwerbstätigenquote mit 14 % (Gesamtbevölkerung: 81 %) dabei noch deutlich unter der Erwerbstätigenquote von Männern, von denen 30 % erwerbstätig waren (Gesamtbevölkerung: 89 %). Dass die Aufnahme einer Beschäftigung für aus der Ukraine eingewanderte Frauen und vor allem für Mütter mit Kleinkindern schwieriger ist als für Männer, zeigt auch das Forschungsprojekt „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“. Demnach steigt zudem die Erwerbstätigenquote von Zuwandererinnen und Zuwanderern aus der Ukraine ab einer Aufenthaltsdauer in Deutschland von zwölf Monaten deutlich.

Methodische Hinweise:

In der Wanderungsstatistik werden Zu- und Fortzüge dargestellt, die nach den melderechtlichen Regelungen von den zuständigen Behörden erfasst wurden.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben des Mikrozensus beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Mit dem Halbjahresbericht werden bereits vorab Einblicke in ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus 2023 gegeben. Diese Vorabergebnisse werden bis zur Bereitstellung der Erstergebnisse des Mikrozensus für das Gesamtjahr 2023 (voraussichtlich im April 2024) weiter aufbereitet und plausibilisiert. Die Vorabergebnisse für das 1. Halbjahr 2023 zeigen somit erste Tendenzen auf und werden sich unter Einbezug des gesamten Jahresmaterials noch verändern.

Die absolute Zahl der zugewanderten Personen aus der Ukraine unterscheidet sich zwischen Mikrozensus und Wanderungsstatistik. So betrug die Zahl der seit 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen nach den Vorabergebnissen des Mikrozensus für das 1. Halbjahr 2023 rund 673 000 Personen, das waren rund 354 000 weniger als in der Wanderungsstatistik. Für den Unterschied kann es eine Reihe methodischer Gründe geben. Insbesondere dürfte eine Rolle spielen, dass die Eingewanderten aus der Ukraine in Befragungen nur schwer vollzählig zu erfassen sind. Zudem beziehen sich die Ergebnisse des Mikrozensus auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (1. Halbjahr 2023: 83,7 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, für die die hier dargestellten Merkmale nicht erhoben werden.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.12.2023

 

  • Im 1. Halbjahr 2023 lebten 60 % der Erwachsenen mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen, 1996 hatte der Anteil noch bei 66 % gelegen

  • 84 % der Paare waren im 1. Halbjahr 2023 verheiratet, 1996 waren es noch 90 % – Anteil der Verheirateten bei jüngeren Paaren besonders gering

Im 1. Halbjahr 2023 lebten 60 % der Erwachsenen in Deutschland mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Vorabergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, ist der Anteil der zusammenlebenden Paare damit seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 1996 zurückgegangen. Damals hatte er noch bei 66 % gelegen.

Rückgang der Ehepartnerschaften vor allem bei jüngeren Paaren 

Rückläufig ist ebenfalls der Anteil der verheirateten Paare. Im Jahr 1996 waren noch neun von zehn Partnerschaften (91 %) im gemeinsamen Haushalt ein Ehepaar. Bis zum 1. Halbjahr 2023 ging dieser Anteil auf 84 % zurück. Besonders stark war der Rückgang der Ehepartnerschaften unter jungen Paaren: Während 1996 noch acht von zehn zusammenlebenden Paaren (80 %) verheiratet waren, bei denen die ältere Person jünger als 40 Jahre war, so waren es im 1. Halbjahr 2023 nur noch sechs von zehn Paaren (61 %). In der Altersgruppe der Paare mit einer älteren Person von 40 bis unter 60 Jahren fällt der Rückgang von 94 % auf 85 % bereits deutlich schwächer aus. Bei Paaren, bei denen die ältere Person mindestens 60 Jahre alt ist, sank der Anteil der Verheirateten lediglich von 96 % im Jahr 1996 auf 93 % im 1. Halbjahr 2023.

Methodische Hinweise: 

Mit dem Halbjahresbericht werden bereits im laufenden Erhebungsjahr des Mikrozensus vorab Einblicke in ausgewählte Ergebnisse der Erhebung gegeben. Diese Vorabergebnisse werden bis zur Bereitstellung der ersten Ergebnisse (voraussichtlich im April 2024) auf Basis des gesamten Mikrozensus 2023 weiter aufbereitet und plausibilisiert. 

Dargestellt werden Paare, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben (Hauptwohnsitzhaushalte). Partnerschaften ohne gemeinsamen Haushalt bleiben unberücksichtigt. Ausgangspunkt für den zeitlichen Vergleich ist das Jahr 1996, da seit 1996 neben Haushalten auch Lebensformen als soziale Einheiten im Mikrozensus abgegrenzt werden. 

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.  

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.12.2023

WZB-Studie zeigt erstmals umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

Arme Viertel, reiche Viertel: Wie ungleich sind Deutschlands Städte? Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen. Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt.

Soziale Segregation meint die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen. Im untersuchten Zeitraum (2005 bis 2022) hat sich vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen. Sie hat besonders stark in Städten zugenommen, in denen bereits ein hohes Segregationsniveau erreicht war. Dazu zählen Städte wie Schwerin, Halle (Saale) oder Kiel (zur Rangliste der Städte hier).

Vor allem in den ostdeutschen Städten hat sich die Armutssegregation zugespitzt und 2021 ein deutlich höheres Niveau als in den anderen Regionen erreicht (siehe Grafik). Besonders die soziale Schere zwischen den Plattenbausiedlungen einerseits und den Innenstädten oder Vororten andererseits ist größer geworden. Auch in den norddeutschen Städten ist die Armutssegregation hoch, sie hat sich aber weniger dynamisch entwickelt. In den Städten des Ruhrgebiets ist von 2013 bis 2020 ein beständiger Anstieg der Armutssegregation zu beobachten – begleitet von einer wachsenden Armutsquote. Eine besondere Situation ist in den süddeutschen Städten zu beobachten: Hier ist die ungleiche Verteilung von Armut rückläufig. Zum einen hat der wirtschaftliche Aufschwung dazu geführt, dass hier kaum Armutsquartiere entstanden sind. Zum anderen bedingt der angespannte Mietmarkt eine stärkere soziale Durchmischung. „Aufgrund der hohen Mieten können sich hier auch Menschen mit mittlerem Einkommen oft nur noch Wohnungen in ärmeren Stadtteilen leisten“, vermutet Marcel Helbig.

Ballung von Kinderarmut im Ruhrgebiet

Für alle untersuchten Städte zeigt sich, dass die Verteilung bei Kindern noch ungleicher ist als in der Gesamtbevölkerung. Das heißt: Gerade arme Haushalte mit Kindern konzentrieren sich in bestimmten Stadtvierteln. Ein positiver Trend lässt sich in ostdeutschen Städten beobachten: Die Anzahl der Stadtteile, in denen mehr als die Hälfte aller Kinder von Sozialleistungen lebt, ist hier seit 2010 deutlich zurückgegangen. Grund dafür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, sodass weniger Familien mit Kindern auf Transferleistungen angewiesen sind. Anders sieht die Entwicklung in den Städten des Ruhrgebiets aus: Hier lebten 2021 mehr Kinder als zuvor in Stadtteilen, in denen mindestens die Hälfte der Haushalte mit Kindern staatliche Unterstützung erhält (siehe Grafik).

Ethnische Segregation

In allen Städten zeigt sich: Dort, wo besonders viele arme Menschen wohnen, leben auch besonders viele Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit (siehe Grafik). Vor allem in ost- und norddeutschen Städten sowie in den Städten des Ruhrgebiets erfolgte ab 2013 die Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland besonders in die von Armut geprägten Stadtteile. Bis 2013 gab es in den ostdeutschen Städten nur einen geringen Zusammenhang zwischen Ausländeranteilen und Armut. 

Bildung und Einkommen weniger ungleich verteilt

Die Studie misst soziale Segregation auch über die räumliche Verteilung von Menschen mit akademischem Abschluss und mit hohem Einkommen. Im Blick auf hohe Bildung und hohe Einkommen ist die Segregation jedoch weniger stark ausgeprägt als bei der Armut. Allerdings steigt mit der Größe einer Stadt auch die Bildungs- und Einkommenssegregation. Besonders in Städten über 500.000 Einwohner verteilen sich Akademiker*innen und Menschen mit hohem Einkommen sehr ungleich.

Muster sozialräumlicher Ungleichheit

Die sozialräumliche Segregation ist nicht in allen Städten gleich. Die Studie identifiziert verschiedene Muster. So gibt es eine Gruppe von Städten, in denen sich Armut stark im Zentrum konzentriert (z. B. Gelsenkirchen und Wolfsburg). In einer anderen Gruppe von Städten wohnen im Zentrum vor allem Akademiker*innen; das betrifft besonders Universitätsstädte wie Münster und einige Metropolen wie Berlin und Frankfurt a. M. Für ostdeutsche Städte wiederum zeigt sich das Muster, dass arme Menschen in den großen Plattenbausiedlungen leben. Süddeutsche Städte wie zum Beispiel Bayreuth, Fürth und Tübingen stehen für ein relativ homogenes Muster mit wenig Segregation.

Datenbasis 

Die Untersuchung beruht auf bislang einzigartigen Daten. Neben Daten der Kommunalstatistik für 101 deutsche Städte wurden erstmals auch räumlich vergleichbare Daten der Bundesagentur für Arbeit für 153 Städte ausgewertet. Der Datensatz ist frei verfügbar: https://doi.org/10.7802/2633

Die Studie ist als WZB Discussion Paper erschienen und als Download (PDF) verfügbar:

Marcel Helbig: Hinter den Fassaden. Zur Ungleichverteilung von Armut, Reichtum, Bildung und Ethnie in den deutschen Städten. P 2023-003. November 2023.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 08.12.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und weitere Verbände fordern menschenwürdiges Existenzminimum.

Gemeinsam mit weiteren Sozialverbänden und der Gewerkschaft Verdi ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu Klarheit in der Haushaltsdebatte auf. Kürzungen bei Sozialleistungen seien in der aktuellen Lage keine Option. Sollte die Bürgergelderhöhung ausgesetzt werden, bedeute dies sogar einen Verfassungsbruch.

Seit Wochen ringt die Bundesregierung darum, wie sie die nach dem Karlsruher Urteil fehlenden Milliarden aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgleichen soll. Aus Union und FDP wurde nun der “Sparvorschlag” laut, die vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene Erhöhung des Bürgergelds rückgängig zu machen.

In ihrem Aufruf entgegnen die mitzeichnenden Sozialverbände und Verdi: “Die Erhöhung des Bürgergeldes in 2024 ist für Millionen von Menschen von existenzieller Bedeutung, um die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energieversorgung halbwegs abfedern zu können.” Außerdem habe die “Sicherstellung des Existenzminimums durch das Bürgergeld […] Verfassungsrang”.

Dass das Bürgergeld mittlerweile so hoch sei, dass Menschen keinen Anreiz mehr hätten, noch arbeiten zu gehen, bezeichnen die Verbände als “unsägliche Stigmatisierung der Betroffenen”. Wer arbeite, habe immer mehr als diejenigen, die nur Bürgergeld beziehen – abgesehen davon stünde ein Großteil der 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung. Dazu zählen z.B. die 1,5 Millionen Leistungsberechtigen, die nicht erwerbsfähig sind, weil sie etwa unter 15 Jahre alt sind. Hinzu kommen die rund 800.000 “Aufstocker*innen”, die Bürgergeld erhalten, weil ihr Erwerbslohn unter dem Existenzminimum liegt.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: “Dass in Zeiten knapper Kassen wieder Sozialneid-Debatten geführt werden, ist wenig überraschend. Doch selten war es gefährlicher, Geringverdienende gegen noch ärmere Menschen auszuspielen: Dieses Spiel leistet am Ende nur den Rechtspopulist*innen Vorschub. Der Finanzminister und die FDP müssen nun Farbe bekennen und klarstellen, dass die Erhöhung des Bürgergelds alternativlos ist!”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.12.2023

„Einsamkeit trifft junge und alte Menschen; sie gefährdet ganz konkret ihr Leben, denn sie macht krank und mündet nicht selten in Suizidgedanken. Die Gegenwehr ist eine wichtige Aufgabe, derer sich die Politik gemeinsam mit der Zivilgesellschaft tatkräftig annehmen muss“, äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa im Vorfeld der morgigen Befassung des Bundeskabinetts mit der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“.

Für den Deutschen Caritasverband gilt: Eine Einsamkeitsstrategie muss mehr sein als die Erhebung von Daten für ein Einsamkeitsbarometer. Zu messen, wie und wo Einsamkeit zunimmt, ist nur dann zielführend, wenn wirksam Ressourcen in ihre Bekämpfung gesteckt werden. „Das ist wie beim Fieber. Auch da ist das fiebersenkende Medikament wichtiger als das Thermometer“, so Welskop-Deffaa.

Leider sind – nicht zuletzt unter den Vorzeichen der Haushaltsengpässe auf Bundesebene – die Ressourcen, die die Bundesregierung für die Einsamkeitsstrategie verfügbar machen kann und will, begrenzt. Die angekündigte Unterstützung von kommunalen Projekten zur Stärkung der Altenhilfe etwa springt deutlich zu kurz, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich in den nächsten Jahren aus dem demographischen Wandel ergeben.

Nachhaltige Strukturen statt kurzfristiger Projekte

„Wir erleben, dass für zunehmend viele alte Menschen der ambulante Pflegedienst, der einmal am Tag vorbeikommt, den einzigen menschlichen Kontakt darstellt, und das über Wochen – die Kinder leben weit weg, Freunde sind nicht mehr mobil oder verstorben“, berichtet die Caritas-Präsidentin. „Einer solchen Entwicklung kann nicht mit kurzfristigen Projekten begegnet werden, es braucht nachhaltige und verlässliche Strukturen.“

Das Familienministerium will „Handlungsempfehlungen“ für Kommunen herausgeben, um die Gründung von Allianzen zur Vorbeugung von Einsamkeit vor Ort zu unterstützen. Solche Empfehlungen nützen aber nichts, wenn die potenziellen Mitglieder solcher Allianzen, etwa die freien Träger der Wohlfahrtspflege, unter Unterfinanzierung leiden und Personal verlieren, moniert Welskop-Deffaa.

Freiwilliges Engagement essenziell im Kampf gegen Einsamkeit

„Sich einerseits die Bekämpfung von Einsamkeit auf die Fahne schreiben und gleichzeitig die freien Träger finanziell schwächen, das geht nicht“, so die Caritas-Präsidentin weiter. „Unsere Angebote sind essenziell für eine sorgende Gesellschaft, nicht zuletzt, weil sie berufliches und freiwilliges Engagement verknüpfen.“ Wohlfahrtsverbände sind Möglichkeitsräume für freiwilliges Engagement – von Besuchsdiensten bis zu Rikscha-Fahrten für Senior_innen, von der Bahnhofsmission bis zu Nachbarschaftsseniorentreffs. „Freiwilliges Engagement hilft übrigens in beide Richtungen gegen Einsamkeit – denn wer sich für andere einsetzt, kommt auch aus seinem Schneckenhaus.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.12.2023

Der Deutsche Frauenrat (DF) hat den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien 2021 als gleichstellungspolitischen Erfolg gelobt. Nach der Hälfte der Amtszeit der Ampelkoalition zieht der DF eine feministische Halbzeitbilanz und bewertet die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorhaben im Querschnitt der Politikfelder.

Angesichts des ambitionierten Koalitionsvertrages fällt die Zwischenbilanz allerdings ernüchternd aus: Viele Maßnahmen sind in Verzug geraten oder drohen zu scheitern. Das Fortschrittsversprechen der Ampel wartet in vielen Bereichen auf seine Einlösung.

Die ausführliche Halbzeitbilanz des Deutschen Frauenrats „Kein Fortschritt ohne Gleichstellung!“ finden Sie anbei und unter diesem Link

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 06.12.2023

Nach zwei Jahren Regierungszeit ist die wohnungspolitische Bilanz der Ampel mangelhaft. Zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags sind noch nicht umgesetzt. Unterdessen spitzt sich die Wohnungskrise weiter zu: Steigende Mieten, unbezahlbare Immobilienpreise, kaum Neubau und keine Besserung in Sicht. Es fehlen mehr als 700.000 bezahlbare Mietwohnungen im Bundesgebiet. Zur Halbzeit der Legislaturperiode ziehen der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Mieterbund auf einer Pressekonferenz Bilanz.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Mittwoch in Berlin:
„Millionen Menschen sind durch hohe Miet- und Wohnkosten überlastet. Die Wohnungskrise ist ein sozialpolitischer Skandal, der zunehmend auch für Unternehmen zum Problem wird. Immer öfter können sie ihre Planstellen nicht besetzen, weil es vor Ort für neue Beschäftigte kaum günstige Wohnungen gibt. Die Bundesregierung hat die Tragweite der Wohnungskrise offensichtlich immer noch nicht erkannt und scheut mutige Lösungen. An massiven öffentlichen Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und die energetische Sanierung führt kein Weg vorbei. Auch deshalb ist es wichtig, die Schuldenbremse zu reformieren. Ebenso muss die Ampel endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Wohngemeinnützigkeit umsetzen, um dauerhaft preisgebundene Wohnungen zu ermöglichen. Damit die Kommunen Bauland günstiger erwerben können, brauchen sie zudem ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, denn die hohen Baulandpreise sind Kostentreiber Nummer eins bei jedem Neubau.“

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes:
„Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten 2 Jahren weiter verschärft. Die Mietpreisspirale hat deutlich an Dynamik gewonnen, möbliertes Wohnen und Indexmieten sind die neuen Kostenfallen. In Deutschland sind Millionen Mieterinnen und Mieter mit ihren Wohnkosten überlastet und die Mieten werden weiter steigen. Die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag reichen bei weitem nicht aus, um aus der Krise herauszukommen. Wir brauchen jetzt einen Mietenstopp im Bestand und eine Offensive für bezahlbares Bauen und Wohnen, ansonsten drohen uns massive soziale Verwerfungen.“

Die Halbzeitbilanz Ampel und unsere Forderungen zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand und Deutscher Mieterbund vom 06.12.2023

Wenn der Bundestag in diesem Jahr keinen Haushalt für 2024 mehr beschließt, tritt ab dem 1. Januar tritt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Doch was routiniert klingt, ist in der Praxis höchst problematisch. Viele Träger sozialer Projekte und Dienste blicken nun mit großer Sorge in die Zukunft. Die Diakonie Deutschland warnt angesichts der anhaltenden Haushaltskrise vor gravierenden Folgeschäden im Sozialbereich.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Die Tatsache, dass es in diesem Jahr keinen Haushaltsbeschluss mehr geben wird, stellt in diesen Tagen für viele Projekte und Träger im sozialen Bereich eine enorme Herausforderung dar. Gerade kleinere Projekte sind davon besonders betroffen. Viele Angebote sind substantiell finanziell gefährdet. Wenn die dringend benötigten Mittel für 2024 nicht wie zunächst in Aussicht gestellt zur Verfügung gestellt werden, müssen beispielsweise Migrationsberatungsstellen schließen, was dazu führt, dass ausgerechnet Menschen, die dringend Unterstützung benötigen, diese nicht mehr erhalten. Sie werden mit ihren Problemen allein gelassen. Die Folgeprobleme werden wir alle spüren.“

Seit Wochen herrscht große Planungsunsicherheit in gesellschaftlichen so relevanten Bereichen, wie den Freiwilligendiensten, der Demokratieförderung oder den Jugendmigrationsdiensten. „Stellen können nicht wiederbesetzt oder nur unter Vorbehalt verlängert werden, Träger steigen aus Programmen aus und qualifizierte Fachkräfte gehen verloren“, so Lilie weiter. Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung: Die Schwächsten dürfen nun nicht allein gelassen werden. Nur ein stabiler und verlässlicher Sozialstaat garantiert eine funktionierende Demokratie. „Es ist dringend notwendig, sich jetzt für verlässliche Rahmenbedingungen bei Schlüsselaufgaben im sozialen Bereich einzusetzen. Hier tragen relativ geringe finanzielle Mittel sehr viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.“

Lilie appellierte nachdrücklich an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich für einen stabilen Haushalt 2024 einzusetzen, um auch die zukünftige Arbeit wichtiger sozialer Einrichtungen zu sichern.

Hintergrund: So wirkt sich die Haushaltskrise aktuell im sozialen Bereich aus:

Das Ausbleiben neuer Verträge für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat sowohl für potenzielle Freiwillige als auch für die kirchlich-diakonischen Einsatzstellen weitreichende Folgen. Aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem Administrationsorgan für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) für den BFD, können keine neuen Verträge ausgestellt werden. Die Folge ist ein Stillstand im Dienst und beeinflusst auch die Pädagoginnen und Pädagogen, die als Begleitende für die Freiwilligen arbeiten. Ihre Arbeitsplätze sind entweder befristet oder nicht sichergestellt, was für die überwiegend auf Länderebene angestellten Mitarbeitenden ein finanzielles Risiko darstellt.

Bei den Jugendmigrationsdiensten und dem Programm Respect Coaches besteht aufgrund des fehlenden Haushaltsbeschlusses weiterhin Unsicherheit.

Die Projekte zur Demokratiestärkung, die vom Bundesverband und den Landesverbänden betreut werden, sind von den Haushaltseinschränkungen nicht betroffen, da sie mehrjährige Bewilligungen haben. Allerdings droht die Förderung der in den „Kompetenznetzwerken“ organisierten großen Projekte zum 1. Januar auslaufen. Dies führt sowohl bei den Projektmitarbeitenden als auch den Trägervereinen zu Unsicherheiten. Es wäre angesichts der politischen Rahmenbedingungen ein verheerendes Signal, wenn es zu Förderlücken insbesondere bei den Kompetenznetzwerken für Rechtsextremismusprävention und für Antisemitismusbekämpfung käme. Auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind unverzichtbar, um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist durch die Haushaltskrise bedroht: Kürzungen können zu Stellenabbau und in einigen Fällen zum Verlust von Standorten führen. Die landesweite Infrastruktur der Migrationsberatung könnte dadurch nachhaltig geschwächt werden. Mit jedem Tag ohne Lösung steigt das Risiko, dass Träger ausfallen und Fachkräfte abwandern. Dies hätte weniger Begleitung in Integrations- und Sprachkursen sowie bei der Erwerbsintegration zur Folge. Ein fehlender Haushaltsbeschluss für 2024 ist der vorläufige Endpunkt einer Reihe von unsicheren und belastenden Phasen für die Träger. Es besteht die konkrete Befürchtung, dass die anhaltende Unsicherheit dazu führt, dass sich Träger aus der MBE zurückziehen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.12.2023

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels in den Einrichtungen der Behindertenhilfe werden immer gravierender. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) unter seinen Mitgliedseinrichtungen durchgeführt hat. Die große Mehrheit der Befragten gab an, im ersten Halbjahr 2023 stark von den Auswirkungen des Fachkräftemangels betroffen zu sein. So bleiben 60 Prozent der offenen Fachkräfte-Stellen länger als sechs Monate unbesetzt. Dieser dramatische Personalmangel hat nicht nur organisatorische Konsequenzen, sondern wirkt sich auch direkt auf die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen aus. Eine Mehrheit von 53 Prozent der Befragten bestätigt, dass die Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung dazu geführt haben, dass Einrichtungsplätze nicht wiederbesetzt werden konnten. Anfragen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen müssen also abgelehnt werden.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Menschen mit Behinderungen brauchen professionelle Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Realität aber ist eine andere: Die Umfrage zeigt, dass der Fachkräftemangel dazu führt, dass die dringend notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend gesichert ist. Je weniger Stellen besetzt werden können, desto weniger Plätze stehen auch in den Einrichtungen zur Verfügung. Wir brauchen dringend eine gemeinsame Image-Kampagne für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Die muss unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums für die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht werden.“

Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB: „Die Umfrage-Ergebnisse verdeutlichen in alarmierendem Maße die Notwendigkeit, Sofortmaßnahmen zur Sicherung qualifizierten Personals in der Eingliederungshilfe zu ergreifen. Der anhaltende Fachkräftemangel bedroht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt eine ernste Herausforderung für unsere Einrichtungen dar. Die Diakonie Deutschland und der BeB appellieren daher an Politik, Gesellschaft und Interessenvertreter*innen, gemeinsam Lösungen zu finden. Daher erwarten wir vom Bund, einen Runden Tisch zu initiieren, um dem Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe entgegenzuwirken.“

Die repräsentative Umfrage des Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) unter seinen Mitgliedseinrichtungen fand zwischen dem 11. September und dem 16. Oktober 2023 statt: https://beb-ev.de/inhalt/umfrage-zum-personalmangel-2023/

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird jährlich am 3. Dezember begangen. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Rechte und Würde dieser Menschen zu fördern. Der Tag soll dazu beitragen, Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, vollständig an der Gesellschaft teilzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelischer Fachverband für Teilhabe (BeB)vom 01.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) gratuliert der in Iran inhaftierten iranischen Aktivistin und Menschenrechtlerin Narges Mohammadi zur Verleihung des Friedensnobelpreises am 10. Dezember 2023 in Oslo. „Narges Mohammadi spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen in Iran, weil sie sich in ihrem Land für die Förderung der Menschenrechte, Freiheit für alle und eine starke Zivilgesellschaft engagiert“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. 

Die diesjährige Preisträgerin setzt sich seit Langem ein gegen den Kopftuchzwang für Frauen sowie gegen die Todesstrafe in ihrem Land. Bereits vor Jahrzehnten wurde sie dafür wiederholt inhaftiert, ausgepeitscht und gefoltert. Derzeit ist sie wegen „Propaganda gegen den Staat“ im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis in Haft, weshalb sie den Friedensnobelpreis nicht selbst entgegennehmen konnte. Zum Termin der Preisverleihung am letzten Sonntag ist sie erneut in den Hungerstreik getreten, um Solidarität mit der politisch verfolgten größten religiösen Minderheit in Iran, den Bahai, zu zeigen und internationale Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu erregen. In ihrer Nobelpreisrede betont Mohammadi, dass sie nur eine von Millionen stolzer und widerstandsfähiger iranischer Frauen sei.  

Der Friedensnobelpreis für Narges Mohammadi ehrt auch all jene iranischen Frauen, die seit dem staatlichen Femizid von Jina Mahsa Amini am 13. September 2022 unter dem Slogan „Jin, Jîyan, Azadî“ (zu Deutsch: „Frau, Leben, Freiheit“) gegen das Regime auf die Straße gegangen sind. Diese große feministische Protestwelle wurde vom Regime mit aller Macht und mit allen Ressourcen bekämpft. Zahlreiche Menschen erlitten im Zuge der landesweiten Proteste und Inhaftierungen systematisch staatliche, insbesondere sexualisierte Gewalt. „Sexualisierte Gewalt wird vom iranischen Staat als besonders brutale Waffe gegen die Protestierenden eingesetzt. Diese andauernden Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend beendet werden“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.12.2023

Aktionsbündnis veröffentlicht Rechtsgutachten zu Schulstraßen und eröffnet damit Kommunen in ganz Deutschland rechtliche Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder.

Das Kidical Mass Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben heute ein gemeinsames Rechtsgutachten zu Schulstraßen vorgestellt. Das Gutachten weist eindeutig nach, dass Kommunen vielfältige Möglichkeiten haben, so genannte Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten. Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht bieten nach geltender Rechtslage zahlreiche Optionen die Straßen nur für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben und damit für ein sicheres Schulumfeld für die Kinder zu sorgen: Zum Beispiel mittels Teileinziehung, als Fahrradstraße, mit dem Nachweis der qualifizierten Gefahrenlage oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechtes damit hinfällig wäre. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach wie vor die Voraussetzung, um die Verkehrswende voranzubringen und mehr kinderfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Bündnis fordert, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (§ 45, Absatz 9) als Grundvoraussetzung für entsprechende Eingriffe in den Straßenverkehr zu reformieren.

Damit würde die Bundesregierung ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern setzen und mehr Bewusstsein für Schulstraßen schaffen. Das Bundesverkehrsministerium ist daher dringend angehalten, den Prozess noch in der laufenden Legislatur konsequent fortzuführen, statt die Verantwortlichkeit allein bei den Ländern und Kommunen abzuladen.

Rechtsgutachten zum Download

Simone Kraus, Co-Initiatorin und Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis: „Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher, selbstständig und geschützt zu bewegen. Schulstraßen tragen nachweislich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern bei. Städte wie Wien, Paris und Gent machen es vor. Mit dem Rechtsgutachten haben Politik und Straßenverkehrsbehörden keine Ausreden mehr. Die Einrichtung von Schulstraßen ist rechtlich auch in Deutschland möglich. Jetzt heißt es: Umsetzen!“

Kerstin Hamann, VCD-Bundesvorsitzende: „Während Frankreich und Österreich vorpreschen, hinkt Deutschland bei den Schulstraßen weit hinterher. Dabei muss es oberste Priorität haben, die Verletzlichsten im Verkehr zu schützen: Kinder. Sie sind besonders gefährdet und das Verkehrschaos vor Schulen trägt erheblich dazu bei. Deshalb brauchen Kommunen mehr Spielraum, den Verkehr sicherer zu machen – etwa durch Schulstraßen.“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt:

„Es gibt viele Argumente für mehr Sicherheit der Kinder im Umfeld der Schulen: Wenn Schulkinder ihren Schulweg eigenständig zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller bestreiten können, ohne auf den elterlichen Hol- und Bringdienst angewiesen zu sein oder Gefahr zu laufen, vor dem Schultor von Autofahrenden in Gefahr gebracht zu werden, trägt dies viel zu ihrer Selbstständigkeit bei. Ganz nebenbei tun sie der Umwelt etwas Gutes, erhalten bereits morgens eine dringend benötigte zusätzliche Bewegungseinheit und pflegen beim gemeinsamen Weg mit Freund*innen zudem ihre sozialen Kontakte.“

Zum Hintergrund:

Schulstraßen sind Leuchttürme zur Förderung der sicheren und aktiven Kindermobilität. Und sie bieten ein enormes Potenzial für die Mobilitätswende, wie man an Beispielen in Paris sehen kann. Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage auch in Deutschland. Das Kidical Mass Aktionsbündnis hat das Konzept bundesweit verbreitet. Es hat das Konzept auf die Straßen gebracht und tausende Eltern und Kinder, Schulen, Anwohnende und Politker*innen davon begeistert.

Die Stadt Köln startete 2023 daraufhin einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Gleichzeitig berichten Städte und Kommunen über die große Rechtsunsicherheit im Bereich „Schulstraße“.

Unter „Schulstraße“ ist ein Set von Maßnahmen und Regeln gemeint, das Kindern im Umfeld von Schulen oder Kitas die Teilhabe an Mobilität und die Verbesserung von Verkehrssicherheit ermöglichen soll. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule (oder Kita) für den Kraftverkehr gesperrt – und somit zugleich die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung wird typischerweise zeitlich für eine halbe Stunde bis Stunde auf den Schulbeginn oder das Schulende begrenzt (temporäre Schulstraße). Das Umfeld einer Schule kann aber auch dauerhaft autofrei gestaltet werden, um über den ganzen Tag Möglichkeiten zum Verweilen oder Spielen zu schaffen (permanente Schulstraße).

Zum Rechtsgutachten:

Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsche Kinderhilfswerk und VCD von Dr. Olaf Dilling (re Rechtsanwälte PartGmbB) erstellt und untersucht die planungsrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen sowie straßenrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen anhand der rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Kidical Mass Aktionsbündnis und VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 13.12.2023

LSVD begrüßt Entscheidung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat die Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Die Indizierung erfolgte aufgrund der diskriminierenden und potenziell verrohenden Wirkung der Broschüre. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen die Indizierung der Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ als jugendgefährdend. Die Begründung, die uns vorliegt, beschreibt diese als „geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Das Angebot ist mindestens als jugendgefährdend einzustufen.“ Denn es richte sich in diskriminierender Art und Weise gegen junge trans* und nichtbinäre Menschen. Die BzKJ macht mit dieser Indizierung deutlich, wie gefährlich sogenannte Elternratgeber für trans* und nichtbinäre Jugendliche sein können. Damit kommt sie ihrer wichtigen Pflicht nach, alle Jugendlichen vor gefährlichen Medien zu schützen.

Das Narrativ, dass es sich bei Transgeschlechtlichkeit und Nichtbinarität um einen Trend handle, der sich durch „soziale Ansteckung“ weiterverbreite, und dem durch die Eltern Einhalt geboten werden müsse, schadet auch aus unserer Sicht trans* und nichtbinären Jugendlichen. Die Zahl an trans* Personen verändert sich nicht. Dank in den letzten Jahrzehnten gestiegener gesellschaftlicher Akzeptanz trauen sich immer mehr Menschen, sich zu outen. In der Behauptung, dass viele bei einem Coming-out nur einem Trend folgen, schwingt eine gefährliche Logik mit. Denn im Umkehrschluss müsste man Trans*sein wieder stärker stigmatisieren und weiter abwerten, damit sich so wenig Menschen wie möglich als trans* outen. Zudem wird diesem Narrativ zufolge Trans*geschlechtlichkeit grundsätzlich abgewertet.

Insbesondere trans* Kindern und Jugendlichen wird oft das eigene Wissen, wer sie sind, nicht geglaubt. Sie werden nicht ernst genommen oder unterstützt, obwohl wissenschaftlich eindeutig belegt ist, dass sich bereits Kinder und Jugendliche über ihre geschlechtliche Identität im Klaren sind. Außerdem belegen verschiedene Studien, wie negativ ein nicht unterstützendes soziales Umfeld sich auf die mentale Gesundheit von trans* Jugendlichen auswirken kann.

Weiterlesen

Broschüre: 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit 

Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche? Fragen und Antworten zu Transgeschlechtlichkeit 

Alle Dokumente bzgl. der Indizierung von „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ von „Lasst Frauen sprechen“ – FragDenStaat

Deutsches Jugendinstitut (2015). Coming-out – und dann…?! Ein DJI-Forschungsprojekt zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.12.2023

Nachverhandlungen in entscheidenden Punkten nötig

Das Selbstbestimmungsgesetz befindet sich in den parlamentarischen Verhandlungen. Am 15.11. wurde es in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Am 28.11. kamen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss zusammen. Nun besteht die letzte Gelegenheit, den Entwurf in einzelnen Regelungen nachzubessern und die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft miteinzubeziehen. Dazu erklären der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD):

In einem ersten Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren war vorgesehen, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch im Dezember 2023 in die 2./3. Lesung und damit in Abstimmung geht. Momentan ist unklar, ob die beteiligten Ampelfraktionen an diesem Vorgehen festhalten werden. 

Dazu erklärt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT*): “Viele Personen wünschen sich, dass ein Selbstbestimmungsgesetz möglichst bald in Kraft tritt. Gleichzeitig gibt es mehrere Kritikpunkte an dem aktuellen Entwurf, sodass Nachbesserungen dringend erforderlich sind. Wir appellieren an alle Beteiligten, den Prozess nicht zu überstürzen und so lange wie notwendig miteinander über Änderungsvorschläge zu diskutieren und zu verhandeln. Ziel muss sein, ein Gesetz einzuführen, das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert.”

Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) fügt hinzu: “Der aktuelle Regierungsentwurf würde den Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch die Dreimonatsfrist, die Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis und die Übermittlung der Informationen an Sicherheitsbehörden aktiv verschlechtern. Das ist inakzeptabel. In der Gesetzesbegründung werden sowohl intergeschlechtliche als auch nicht-binäre Menschen kaum erwähnt. Und im aktuellen Entwurf unterliegen Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung – er verfehlt damit im Kern sein Ziel: Selbstbestimmung. Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen.”

Diese Punkte wurden auch in der Anhörung im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz gestärkt. Dort waren Nele Allenberg (Deutsches Institut für Menschenrechte), Bettina Heiderhoff (Universität Münster), Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*), Richard Köhler (Transgender Europe), Henrike Ostwald (Deutscher Frauenrat) und Sybille Winter (Charité Berlin) für die Fraktionen der Ampelparteien geladen. Als Sachverständige sprachen sich alle für eine Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung auf der rechtlichen Ebene aus. An einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf wurde jedoch auch Kritik geübt. 

Wiederholt wurde in diesem Zusammenhang die vorgesehene automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBBG-E) erwähnt. Diese allgemeine Datenweitergabe sei unverhältnismäßig und widerspreche dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu erklärt Alva Träbert vom LSVD: “Die geplante automatisierte Datenübermittlung löst bei Menschen, die ihren Personenstand nach SBGG ändern wollen, berechtigte Sorge aus. Sie könnte trans* und intergeschlechtliche Personen zukünftig z.B. davon abhalten, als Zeug*innen auszusagen, weil sie dann in den Registern der Sicherheitsbehörden gespeichert sind – und damit bei einer späteren Personenstandsänderung auch Informationen über ihre Transition aufgenommen werden.”

Anna-Katharina Mangold (Uni Flensburg) formulierte im  Familienausschuss des Bundestags deutliche Kritik an den Einschränkungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Dass bei der Änderung des Geschlechtseintrags an einen bestimmten Aufenthaltsstatus angeknüpft werde, sei ein klares Problem, da es um ein Menschenrecht gehe. Auch die vorgeschlagene abstammungsrechtliche Regelung (§ 11 SBBG-E) wurde kritisiert, da sie die Eintragung als rechtliches Elternteil für Personen erschwert, die ein Kind gezeugt haben, aber keinen männlichen Geschlechtseintrag führen. Würde der Entwurf unverändert in Kraft treten, müssten beispielsweise trans* Frauen, die biologisches Elternteil sind, ein Gerichtsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. 

Änderungen beim Selbstbestimmungsgesetz werden seit der Veröffentlichung des Referent*innen-Entwurfs im Mai 2023 von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen gefordert – darunter der Deutsche Frauenrat, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Paritätische Gesamtverband, die Frauenhauskoordinierung und nicht zuletzt Beratungsinstanzen der Bundesregierung selbst wie die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Kalle Hümpfner erklärt in diesem Zusammenhang abschließend: “In den vergangenen Monaten ist deutliche Kritik aus menschenrechtlicher Perspektive an dem Entwurf geäußert worden. Es wäre eine äußerst schmerzliche Entwicklung, wenn die Kritik unberücksichtigt bliebe. Die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden.”

Weiterlesen: 
Schriftliche Zusammenfassung und Mitschnitt der Ausschussanhörung

Schriftliche Stellungnahme von Kalle Hümpfner zur Vorbereitung der Ausschussanhörung

Gemeinsame Stellungnahme von LSVD und IMeV zum Regierungsentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz

Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zum Selbstbestimmungsgesetz

Petition auf innn.it “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!”:  https://innn.it/jazuselbstbestimmung

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.12.2023

Noch ist nicht bekannt, was in welchen Ressorts konkret gekürzt wird.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, erklärt:

“Scholz, Habeck und Lindner haben in ihren Erklärungen angekündigt, mit ihrem Kompromiss klimapolitisch relevante Projekte fortführen und die Ukraine weiterhin unterstützen zu wollen, ohne soziale Standards in Deutschland abzusenken. Beruhigen kann diese Ankündigung noch nicht. Die Ampel-Partner haben konkret benannt, was weiter im Programm bleiben soll – wie etwa die Förderung beim Heizungsumbau oder die Absenkung der Einkommensteuer um 15 Milliarden Euro. Was Einsparungen anbelangt, haben sie jedoch lediglich Beispiele genannt. Offen ist, in welchen Ressorts was konkret gekürzt worden ist. Für uns als Wohlfahrtsverband stellt sich so die dringliche Frage, was ist mit den Freiwilligendiensten, was ist mit der Migrationssozialarbeit, mit der Unterstützung von Sozialverbänden oder wie sieht es mit Einsparungen bei Sozialtransfers aus. Das Mindeste, was wir erwartet hätten, wäre eine sofortige Aufhebung der aktuellen Haushaltssperre für die sozialen Dienste gewesen. Ein zeitlicher Fahrplan zur Verabschiedung des Haushalts wurde jedoch noch immer nicht vorgelegt. Viele soziale Träger wissen damit noch immer nicht, wann sie Planungssicherheit erhalten werden.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2023

Statt reale Herausforderungen zu lösen, werde inhumane Symbolpolitik betrieben.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat zum sogenannten “Rückführungsverbesserungsgesetz” warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband eindringlich vor weiteren Verschärfungen des Migrations- und Asylrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte vor, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stünden, kritisiert der Verband. Die Pläne seien vielmehr das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik und zutiefst inhuman. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den Vorschlägen nicht zu folgen.

“Eine Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und die Ausweitung der Abschiebungshaft werden erfahrungsgemäß nicht zu mehr, sondern vor allem zu härteren Abschiebungen führen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gehe die Bundesregierung selbst davon aus, mit den geplanten Maßnahmen ca. 600 Menschen pro Jahr mehr abschieben zu können – von einer spürbaren Entlastung der Kommunen könne also keine Rede sein.

Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. Zutiefst besorgt ist der Verband darüber hinaus über die Ankündigung, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll,  dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen.

“Statt reale Herausforderungen zu lösen, wird hier inhumane Symbolpolitik betrieben. Nicht einmal auf Kinder wird hierbei Rücksicht genommen”, so Schneider. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen.”

Weiterführende Links

Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.12.2023

Die geplanten Verschärfungen der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung treffen viele Menschen hart.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Wesentlichen die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, warnt aber ausdrücklich vor der Verabschiedung der ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltenen Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, erklärt dazu:
„Politische Rechte dürfen nicht vom Einkommen oder einer Vollzeittätigkeit abhängig gemacht werden. Das Einbürgerungsrecht ist dafür da, die demokratische Teilhabe der Menschen zu fördern und sicherzustellen, die bereits seit Längerem in Deutschland leben. Mit der geplanten Verschärfung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung werden Menschen nach Wirtschaftlichkeitskriterien auf reines Humankapital reduziert. Dieses Gesetz bedeutet eine massive Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit und ihren Angehörigen. Viele Menschen werden betroffen und teilweise dauerhaft von der Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, ausgeschlossen sein. So können zum Beispiel viele Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen ihren Lebensunterhalt nicht (vollständig) sichern oder in Vollzeit arbeiten. Sie werden voraussichtlich besonders hart von dieser Regelung betroffen sein, was einen Verstoß gegen die UN Behindertenrechtskonvention darstellt. Andere Gruppen, wie alleinerziehende Elternteile werden auf unbestimmte Zeit von einer Einbürgerung ausgeschlossen. Außerdem wird mit dem Entwurf ein überholtes Familienbild belohnt, bei der eine geteilte Kinderbetreuung und die damit einhergehende Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile nicht vorgesehen ist. Dies steht eklatant im Widerspruch mit der sonst im Gesetzentwurf prominenten Betonung der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Und auch ältere Menschen, die nicht im Rahmen eines Abwerbeankommens nach Deutschland gekommen sind und ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können, werden von dieser Gesetzesverschärfung erfasst, die eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt. Die Umsetzung dieser Pläne wären ein echter Rückschritt und das Gegenteil einer zeitgemäßen und gerechten Einbürgerungspolitik.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2023

Neuer UNICEF-Bericht über Kinderarmut in den reichsten Ländern der Welt

Das Risiko, dauerhaft in Armut zu leben, begleitet mehr als eine Million Kinder in Deutschland. Seit einem Jahrzehnt ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, nahezu unverändert hoch. Im neuen Forschungsbericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti rangiert Deutschland im unteren Mittelfeld – auf Platz 25 der insgesamt 39 untersuchten OECD- und EU-Staaten. Vor diesem Hintergrund fordert UNICEF Deutschland die politisch Verantwortlichen auf, effektiver und nachhaltiger in Kinder und Jugendliche zu investieren.

Laut der Studie lebt jedes fünfte Kind in den OECD- und EU-Ländern in Einkommensarmut, insgesamt 69 Millionen Kinder. In der Europäischen Union sind rund sechs Millionen Kinder betroffen und bei insgesamt 6,6 Millionen Kindern können materielle Grundbedürfnisse nicht gedeckt werden. Ihre Familien können es sich zum Beispiel nicht leisten, die Wohnung ausreichend zu heizen, abgenutzte Kleidung zu ersetzen oder für genügend Lebensmittel, geschweige denn Spielzeug zu sorgen. Auch hier liegt Deutschland nur im Mittelfeld, rund 800.000 Kinder waren 2021 von dieser materiellen Form der Armut betroffen.

Kinder, die dauerhaft oder immer wieder in Armut leben müssen, zeigen laut des Berichts mehr als doppelt so häufig soziale und emotionale Verhaltensauffälligkeiten. Viele von ihnen weisen einen geringeren Wortschatz auf und erkranken häufiger an Depressionen als Kinder, die in Wohlstand aufwachsen.

Länder, die laut Forschungsbericht im Vergleich am schlechtesten abschnitten, sind Frankreich und Großbritannien. In Frankreich stieg die Kinderarmut von 2012 bis 2021 um zehn Prozent an, in Großbritannien sogar um 20 Prozent. Kürzungen der Familienleistungen sind einer der Gründe für die Situation im Vereinigten Königreich.

Gegenbeispiele sind Polen, Slowenien, Lettland und Litauen. Diese Länder minderten Kinderarmut im Untersuchungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Polen hat dafür unter anderem in Familienleistungen investiert, Slowenien den Mindestlohn erhöht.

Das Fazit des Berichts: Die Politik hat es weitgehend in der Hand, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen.

Die aktuelle Haushaltskrise dürfe nicht dazu führen, dass bei der Bekämpfung der Kinderarmut gespart werde, sagte Sebastian Sedlmayr, Leiter Advocacy und Politik bei UNICEF Deutschland. „Wie Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, entscheidet mit über die Zukunft eines Landes. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen appellieren wir deshalb an die Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen, trotz der aktuellen Haushaltskrise mehr für Kinder zu tun, die in Armut leben. Neben einer effektiven Kindergrundsicherung geht es dabei um den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für Kinder.“

Eine Verbesserung der Situation wünscht sich auch eine dreifache, alleinerziehende Mutter aus Beeskow in Brandenburg im Gespräch mit UNICEF. Die Stadt ist eine „Kinderfreundliche Kommune“. Damit verpflichtet sie sich zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Die vierköpfige Familie lebt momentan vom Bürgergeld und ist auf Hilfe angewiesen, erzählt die Mutter: „Ich muss regelmäßig zur Lebensmittelausgabe der Tafel, damit meine Kinder gesund und ausgewogen essen können. Kein Kind sucht sich aus, in Armut aufzuwachsen. Ich hoffe nicht nur für meine, sondern für alle betroffenen Kinder, dass die Politik sie nicht weiter zurücklässt.“

Mehr als jedes siebte Kind in Deutschland macht sich laut des Forschungsberichts permanent oder häufig Sorgen um Geld, das Thema ist allgegenwärtig in betroffenen Familien. „Wir haben einen absoluten Not-Euro für Zeiten, wenn gar nichts mehr da ist. Das wissen meine Kinder, und es belastet sie natürlich,“ so die Mutter aus Beeskow.

Service für die Redaktionen

Das UNICEF-Forschungsinstitut Innocenti vergleicht in seiner „Report Card“-Serie seit dem Jahr 2000 regelmäßig die Situation von Kindern in den reichsten Ländern der Welt. Die 19. Ausgabe vergleicht Kinderarmut in den 40 Ländern der OECD und EU über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. setzt sich dafür ein, dass immer mehr Orte in Deutschland kinderfreundlicher werden und die Kinderrechte stärker in den Fokus ihres politischen Handelns stellen. Der Verein vergibt dazu ein Siegel an Städte und Gemeinden, die einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben – unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst. Getragen wird der Verein von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk.

» Der vollständige Innocenti-Bericht in englischer Sprache steht hier zum Download bereit.

» Eine deutsche Zusammenfassung des Berichts finden Sie auf dieser Seite.

» Für weitere Informationen und Interviews stehen Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Stabsabteilung Advocacy und Politik, und Jan Braukmann, Referent Advocacy und Politik, gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 06.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Dezember 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Berlin

Rituale fördern den sozialen Zusammenhalt. Ob Hochzeit, Amtseinführung, oder Begrüßung: Rituale haben sich stets verändert und im Laufe der Zeit immer weiterentwickelt. Die Bedeutung von Ritualen ist je nach Kultur und Zeitgeist dementsprechend unterschiedlich geprägt. Vom Ursprung des religiösen Ritus entfernt, bedienen beispielsweise Alltags- und Übergangsrituale oder politische Rituale in der heutigen Zeit das Bedürfnis, soziale Solidarität herzustellen. Ritualisierte Praktiken formen damit Realitäten, die durch Symbolik entstehen. Dabei interpretieren und ordnen Rituale die Welt, in der wir leben. Sie ermöglichen in ihren Wiederholungen eine Vertiefung von Aufmerksamkeit und Erfahrungen von Veränderung und Weltbezug. Aber was bedeuten Rituale heute noch für uns als Gesellschaft? Brauchen wir sie gerade jetzt mehr denn je, um in unserer schnelllebigen, affektbestimmten und lauten Welt klarzukommen? Kurz vor den Weihnachtsfeierlichkeiten und zum Abschluss des Jahres wollen wir über die kontemplative Kraft von Ritualen sprechen mit: Ronja von Rönne (Schriftstellerin, Moderatorin) und Ana-Maria Trăsnea (MdB SPD). Moderiert von Boussa Thiam (Journalistin, Moderatorin).

Programm

18.30 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.00 Uhr
Bis 21.30 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 21.12.23 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 17. – 18. Januar 2024

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit dem Institut Arbeit und Technik (IAT)/Westfälische Hochschule, Ruhr Universität Bochum, der Universität Osnabrück und HGAL e.V. (Humane Gestaltung von Arbeit und Leben)

Ort: Rehburg-Loccum

Angesichts des demographischen Wandels und des Fach- und Arbeitskräftemangels steht die   häusliche Versorgung pflegebedürftiger Personen vor großen Herausforderungen. Sie werden sich nur bewältigen lassen, wenn es gelingt, Sorgenetzwerke zu stärken, die Erwerbsarbeit und private Care-Arbeit, professionelle ambulante Dienste und ehrenamtliches Engagement miteinander zu verbinden. So wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für pflegende An- und Zugehörige verbessert. Was ist hierfür zu tun?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsgeühr: 130,- € (inkl. USt.) für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag; für Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienst-ler sowie Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 65,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.

Termin: 19. Januar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000). Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sarah Volk,Bildungsreferentin|Sozialarbeiterin M.A., Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 

Termin: 25. März 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Online

Als Mitglied eines Jugendhilfeausschusses sind Sie ein Bindeglied zwischen der Arbeiterwohlfahrt als Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Jugendamt. Damit Sie Ihre wichtige Arbeit im Jugendhilfeausschuss wirkungsvoll gestalten können, werden Sie in diesem Seminar informiert darüber,

  • welche Rolle der Jugendhilfeausschuss innerhalb der Jugendarbeit und als Gremium Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt einnimmt,
  • über welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Sie persönlich als Mitglied dieses Gremiums verfügen und
  • wie die Verfahrensweise vor und während der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Einzelnen ausgestaltet ist.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

150,00 € (für AWO)
180,00 € (für Externe)

Termin: 24. – 25. April 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Apolda

Die Kindergrundsicherung wird derzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert und soll ab 2025 die zentrale Leistung für die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen sein. Mit der Umsetzung soll der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Behörde und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche werden. Dennoch werden weiterhin Schnittstellen sowohl inhaltlicher als auch praktischer Art für Familien und Verwaltung vorhanden sein. Damit die Kindergrundsicherung auch bei allen Anspruchsberechtigten ankommt, ist die gute Umsetzung durch den Familienservice – aber auch die gute Zusammenarbeit mit den ebenfalls für die Familien relevanten Akteure der monetären Sicherung vor Ort maßgeblich. In der Veranstaltung werden daher die Schnittstellen der relevanten Akteure sowie die Möglichkeiten der Vernetzung und Zusammenarbeit in den Blick genommen. Ausgehend von Ihren Erfahrungen zu aktuell gut funktionierender Netzwerkarbeit sollen Gelingensbedingungen, Potentiale und hilfreiche Anknüpfungspunkte aufgezeigt werden. Gleichzeitig gilt es, frühzeitig noch offene Fragen dahingehend zu formulieren und zu diskutieren, wie es gelingt, dass Familien vor Ort den Weg zur Kindergrundsicherung finden und alle beteiligten Akteure für die notwendigen Kooperationen/Netzwerke sensibilisiert werden.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte auf kommunaler Ebene aus dem Aufgabenbereich Familienkasse, Familienservice, Unterhaltsvorschuss, SGB II/XII, Wohngeld sowie Anlaufstellen für Familien wie Familienzentren/Familienbüros und weitere Interessierte.

Anmeldeschluss ist spätestens am 25. Januar 2024

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-24-leistungen-familien-kinder

Für fachliche Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Dr. Romy Ahner
Wissenschaftliche Referentin
Arbeitsfeld II Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe
Tel.: +493062980-206 
E-Mail: Romy.Ahner@deutscher-verein.de

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich gern an:

Bärbel Winter
Veranstaltungsmanagement
Tel.: 030 62980-605
E-Mail: baerbel.winter@deutscher-verein.de

Termin: 12. Juni 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Möhnesee

Drei Millionen Kinder und Jugendliche gelten in Deutschland als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenbereich. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kindertageseinrichtung als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Im Seminar werden Wissen zu Armut und den Auswirkungen vermittelt und einhergehende Belastungen der Kinder und der Familien thematisiert. Die eigenen Bilder zu Armut und die pädagogische Arbeit werden aus einer vorurteilsbewussten Perspektive reflektiert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

380,00 € (für AWO)
440,00 € (für Externe)

Termin: 23. – 25. September 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Netphen

In einer Kita muss das angebotene Essen grundsätzlich gekostet werden. Eine pädagogische Fachkraft fällt durch rassistische Äußerungen auf. Ein Vater behauptet, dass eine Fachkraft bei Übergriffen unter Kindern untätig bleibt. Fehlverhalten und Gewalt durch Fachkräfte kann viele Formen annehmen und offen, aber auch sehr subtil sein. Die Unsicherheit im Umgang damit ist groß. Was darf ich überhaupt noch? Welche Rechte haben Kinder? Wie kann Fehlverhalten möglichst präventiv verhindert werden? Was tun, wenn etwas passiert ist? Wie reagieren bei Falschbeschuldigungen? Wann ist eine Meldung an die Aufsichtsbehörden erforderlich? Welche Bausteine gehören zu einem Gewaltschutzkonzept und welche Rolle spielen Beschwerdeverfahren? Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird in der Veranstaltung dargestellt, wie ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet und im pädagogischen Alltag verwirklicht werden kann.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

620,00 € (für AWO)
720,00 € (für Externe)

WEITERE INFORMATIONEN

In der Publikation wird unter anderem betont, wie wichtig der politische Wille ist, präventive Maßnahmen umzusetzen, auch wenn deren Effekte schwer quantifizierbar sind und sich erst Jahre später zeigen – „There is no glory in prevention“. Hierfür ist zwingend der gesamtgesellschaftliche, von den (monetären) Interessen von Einzelressorts befreite Blick zentral. Stattdessen müssten sowohl die individuellen Effekte für die Familien als auch die gesamtgesellschaftlichen Effekte in das Zentrum rücken. Dies gelte umso mehr angesichts der zahlreichen Krisen, denen sich die Familien und die Gesellschaft aktuell ausgesetzt sehen. Nur dann könne es  gelingen, die große Stärke der Heterogenität sowohl in der Arbeit mit Familien, als auch in der Arbeit mit familienunterstützenden Strukturen eine zentrale Stärke zu nutzen. Denn diese Potentiale zu heben, brauche viel Aufmerksamkeit und Zuwendung, die derzeit noch nicht ausreichend möglich sind.

Mit diesen Plädoyers bildeten die Diskussionen einen wichtigen thematischen Kontrapunkt in der familienpolitischen Debattenlandschaft.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für gelingende Familienunterstützung: Monetäre und infrastrukturelle Unterstützung von Familien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur durch die kombinierte Verschränkung von finanziellen und strukturellen Maßnahmen – ergänzt um Investitionen in Infrastruktur – ist eine langfristige Verbesserung der Situation für Familien möglich.
  • Strukturelle Herausforderungen und Chancen im Bereich der Familienbildung: Die (überwiegend weiblich geprägte) Personalstruktur der Familienbildung baut auf Ehrenamt, Honorarverträge und Teilzeitarbeit auf und ist damit zugleich eine Struktur, die zunehmend unter Druck gerät. Hier muss mit gesellschaftlicher und finanzieller Anerkennung, guten Ausbildungsbedingungen und der Sichtbarkeit des Arbeitsfeldes auf dem Bildungsmarkt gegengesteuert werden. Das Umsetzungsdefizit in Bezug auf rechtlich klar geregelte Zuständigkeiten bei der Organisation und Koordination von Angebotsstrukturen muss strategisch angegangen werden.
  • Ansprache und Werthaltungen in der Familienunterstützung: Gelingende Unterstützungssettings verlangen die Reflexion der eigenen Position. Die Rolle der Sprache ist dabei kaum zu überschätzen. Die Publikation benennt strukturelle Rahmenbedingungen, die für respektvolle und hilfreiche Unterstützungsarbeit essentiell sind.

Hintergrund:

Das Bundesforum Familie (BFF) ist ein Dialogforum mit ca. 120 Organisationen aus verschiedenen Bereichen, u. a. Wohlfahrts-, Fach- und Familienverbände, Stiftungen, Ministerien und Parteien, Forschungseinrichtungen sowie Gewerkschaften. Ziel ist es, die gesellschaftlichen Strukturen für Familien zu verbessern. Das Bundesforum Familie erörtert in zweijährigen Diskussionsprozessen verschiedene Themenschwerpunkte, zu denen die beteiligten Organisationen ihre Positionen und ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

In den Jahren 2022/2023 arbeiteten die Mitglieder zum inhaltlichen Schwerpunkt „Unterstützungsstrukturen für Familien: Wie sind Angebotsstrukturen der Familienunterstützung in Deutschland konzipiert, organisiert und umgesetzt?“ Die nun vorliegende Publikation fasst den Prozess, der aus Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppentreffen bestand, zusammen.

Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden. Für Druckexemplare wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Bundesforums Familie: info@bundesforum-familie.de

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der neue AWO-Flyer „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen! Trans Kinder und ihre Geschwister in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (Stand November 2023) ist veröffentlicht worden und kann per eMail unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12130, Gebinde à 50 Stück) bestellt* werden.

Zielgruppen sind Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Trans bezeichnet die Diskrepanz zwischen der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung bzw. der geschlechtlichen Selbstzuordnung und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. 2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll u.a. trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Gleichzeitig hat die mediale Aufmerksamkeit dafür gesorgt, dass zunehmend auch für die Situation von trans Kindern und ihren Familien ein Bewusstsein besteht.

Das bedeutet, dass trans Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sichtbarer werden. Die damit einhergehenden Informations- und Beratungsbedarfe werden mit dem vorgelegten Flyer aufgegriffen.

*Der Flyer ist kostenlos. Es werden nur Versandkosten i.H.v. 4,95 € in Rechnung gestellt. 

Flyer zum Download: