ZFF-Info 13/2023

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AUS DEM ZFF

Gemeinsame Pressemitteilung von 23 zivilgesellschaftlichen Organisationen

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist inhuman und widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche, die aktuell in Deutschland leben und aufwachsen, unterschiedlich zu behandeln. U.a. Kinder und Jugendliche im Asylbewerberleistungsgesetz vom Bezug der  Kindergrundsicherung auszuschließen und ihnen darüber hinaus auch den derzeitigen Sofortzuschlag zu streichen, bedeutet eine enorme finanzielle Schlechterstellung für diese von Armut und Ausgrenzung betroffene Gruppe. Nicht mal der Erhalt des Minimums kann so gewährleistet werden. Seit Monaten werden aus dem Finanzministerium und Teilen der FDP Ressentiments gegen Geflüchtete und Migrant*innen befeuert und Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder gemacht. Dagegen müssen wir uns gemeinsam stellen und für eine echte Kindergrundsicherung kämpfen, von der alle Kinder profitieren – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“

Hintergrund:

  • Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
  • Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  • Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.
  • Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
  • AWO Bundesverband e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Diakonie Deutschland
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Internationaler Bund (IB) – freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • JUMEN e.V
  • Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
  • PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • SOS-Kinderdorf e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • terre des hommes Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
  • Volksolidarität Bundesverband e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.09.2023

SCHWERPUNKT I: Wohngipfel

Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ unter Leitung des Bundeskanzlers und Bauministerin Klara Geywitz hat gestern über den Umsetzungsstand der Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum informiert. Die Bundesregierung plant zusätzlich weitere Krisenmaßnahmen, die der Bau- und Wohnungswirtschaft einen ordentlichen Wumms geben werden. Der Schutz auf dem Mietmarkt muss jetzt folgen.

Verena Hubertz, stellvertetende Fraktionsvorsitzende:
„Mitmachen lautet die Devise. Das ist das Angebot für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, das vom Gipfel ausgeht. Im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum haben wir ein Jahr nach dem Beschluss unseres Maßnahmenpakets eine erste Bilanz gezogen, die sich sehen lassen kann. Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder werden konkret in Angriff genommen. Der digitale Bauantrag kommt, er macht Bauverfahren zukünftig schneller und effizienter. Dazu kommt ein weiteres Gesetz, das wir noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wollen. Wir werden den Wohnungsbau in angespannten Wohnlagen beschleunigen, indem wir die Regelung des § 246, ursprünglich ausschließlich für Notunterkünfte, öffnen.

Die Förderung von klimafreundlichem Neubau und Wohneigentum für Familien fassen wir deutlich weiter. Dazu kommen neue Programme, mit denen wir leerstehenden Gewerberaum als Wohnraum nutzbar und den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien für junge Familien attraktiver machen wollen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:
„Die Krise auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu. Die Bauzinsverdopplung hat zum Einbruch bei den privaten Bauaktivitäten geführt. Umso wichtiger sind die Impulse, die vom Wohnungsgipfel ausgehen zur Stärkung der Bau- und Wohnungswirtschaft. Jetzt kommt es auf die gemeinnützigen, staatlichen und genossenschaftlichen Bauträger an.

Neubau ist beim Kampf um bezahlbaren Wohnraum allerdings nur eine Seite der Medaille, denn die Ergebnisse werden erst mit Verzögerung sichtbar. Für viele Mieterinnen und Mieter ist aber bereits die aktuelle Situation kaum erträglich.

Umso dringender ist deshalb die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, wie die Absenkung der Kappungsgrenze, die Ausweitung von Mietspiegeln oder die Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Bundesjustizminister muss sich jetzt entscheiden: will er weiter Klientelpolitik betreiben oder endlich die Situation von Millionen Mieterinnen und Mietern, der Mehrheit in diesem Land, erträglicher machen?“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.09.2023

Zum Wohnungsbaugipfel erklärt der Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Fraktion Daniel Föst:

„Dem heutigen Wohnungsbaugipfel müssen jetzt zügig Taten folgen. Die verkündeten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung und müssen schnellstens umgesetzt und ergänzt werden. Deutschland muss wieder mehr, schneller und günstiger bauen. Um zügig neuen Wohnraum zu schaffen, müssen wir Regulierungen abbauen, europäische Vorgaben praxistauglich umsetzen, den Normungsprozess vom Bauordnungsrecht entkoppeln und neues Bauland mobilisieren. Dafür brauchen wir ein Baukostenmoratorium für den Wohnungsbau. Immer strengere Vorschriften, auch im Mietrecht, lenken nur vom Hauptproblem ab. Es fehlt in Deutschland an Wohnraum und das nicht zu knapp. Die Stadt Berlin hat deutlich demonstriert, dass dieses Problem nicht wegreguliert werden kann. Der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter ist genügend Wohnraum. Die Lösung für eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit sind nicht weitere Regulierungen, sondern mehr, schnelleres und günstigeres Bauen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.09.2023

„Der ‚Baugipfel‘ ist eine einzige Enttäuschung für Mieterinnen und Mieter. Zwei Jahre nachdem Olaf Scholz sich selbst zum ‚Kanzler für bezahlbares Wohnen‘ erklärt hat, steigen die Mieten ungebremst weiter, der soziale Wohnungsbau kommt nicht in die Gänge und der versprochene Mietenstopp steht noch nicht einmal auf der Tagesordnung. Die von Miet- und Sozialverbänden geforderte Gemeinnützigkeit bleibt ein Papiertiger. Stattdessen besiegelt der Gipfel ein neues Steuersparmodell für die Oberschichten, ohne soziale Vorgaben – das ist absurd“, so Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Lay weiter:

„Die Bundesregierung inszeniert beim Wohngipfel eine Reihe kleinerer Maßnahmen. Keine davon ist geeignet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Mietenanstieg zu stoppen. Selbst in Städten, in denen die Mieten bisher bezahlbar waren – wie Delmenhorst, Worms oder Weiden – stiegen die Mietpreise um 13 Prozent innerhalb nur eines Jahres.

Nach zwei Jahren im Amt legt die Ampel-Regierung noch nicht einmal einen Gesetzentwurf für ein soziales Mietrecht vor, von dem schwachen Inhalt des Koalitionsvertrages ganz zu schweigen. Im Ergebnis zahlen viele Menschen jetzt schon über die Hälfte des Einkommens nur für das Wohnen. Nicht einmal ein Viertel der versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr wurde geschafft. Da hilft es auch nicht, dass die Bundesregierung jetzt die Ausgaben der Länder in ihre Rechnung integriert, um eine möglichst hohe Zahl von 45 Milliarden Euro zu präsentieren. Es ändert nichts daran, dass die Regierung selbst nur 18 Milliarden in fünf Jahren für Sozialwohnungsbau ausgeben will, soviel bräuchte es eigentlich im Jahr.

Auch der Rechtsrahmen für einen nachhaltigen Neustart im sozialen Wohnungsbau, die Neue Wohngemeinnützigkeit, kommt nicht in die Gänge. Bisher liegt nur ein dürrer Vermerk des Bauministeriums vor, von einem ressortabgestimmten Gesetzentwurf fehlt jede Spur. Und auch der Bund selbst hat im letzten Jahr gerade mal lächerliche 76 Wohnungen selbst gebaut.

Die Sonder-AfA mit einer Rekord-Steuerabschreibung von sechs Prozent kommt gänzlich ohne Mietobergrenzen aus. Das ist eine teure und ungezielte Gießkannenförderung, mit der am Ende Reiche ihre Luxusvillen und Lofts von der Steuer absetzen können. Das hat mit sozialer Wohnungspolitik nichts zu tun.

Man wird den Eindruck nicht los: Scholz hat sich seinen Wahlsieg mit den Stimmen der Mieterinnen und Mieter erkauft, sich dann zwei Jahre nicht um sie gekümmert und hat offensichtlich auch nicht die Absicht, es künftig zu tun. Wir brauchten jetzt dringend einen Mietenstopp und ein Öffentliches Wohnungsbauprogramm von 20 Milliarden jährlich, das zum Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungssektors dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.09.2023

Die CDU/CSU-Fraktion sieht „Deutschland in einer Wohnungsbaukrise“ und fordert in einem Antrag (20/8523), wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu ergreifen.

Die Lage der Baubranche nennt die Union „dramatisch“. Die Baugenehmigungszahlen brächen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen liefen leer und Projekte würden reihenweise storniert. In der Branche gebe es bereits Kurzarbeit und Entlassungen, erste Betriebe meldeten Insolvenz an. Die dramatische Lage der Bauwirtschaft wirke sich unmittelbar auf den Wohnungsmarkt aus und führe dort „zu steigenden Mieten und gesellschaftlichen Spannungen“, schreiben die Abgeordneten. Leidtragende seien viele hunderttausende Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung seien, heißt es in dem Antrag.

Ein weiteres Problem sieht die CDU/CSU-Fraktion darin, dass die Ampel-Regierung das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nicht mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet habe, um bezahlbares Bauen und Wohnen wirklich voranzubringen. So liege nur die Neubauförderung in den Händen des BMWSB, während für die Sanierungsförderung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig sei. Zudem würden zahlreiche Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) administriert, die wiederum in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liege.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, im Bereich steuerlicher Maßnahmen eine Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen, wonach Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren.

Außerdem verlangt die Unionsfraktion die steuerliche Förderung und einen auf vier Jahre befristeten fünfprozentigen Abzug für Eigentümer, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen. Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen sollen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Immobilien staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden.

Darüber hinaus müsse es massive Kostensenkungen geben. Dazu sei ein Belastungsmoratorium auszurufen: Neue Regeln müssten auf verteuernde Auswirkungen des Bauens überprüft werden, bis Ende 2027 dürften keine neuen Vorschriften erlassen werden, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen.

Die kürzlich beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) sei zurückzunehmen und schnellstmöglich ein verbindliches Förderkonzept vorzulegen, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz sozial flankiere und wirtschaftliche Überforderungen vermeide.

Die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sei voranzutreiben, um damit die Kostensenkungspotentiale des seriellen und modularen Bauens etwa mit Typengenehmigungen zu erschließen.

Schließlich sollen beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle Zuständigkeiten konzentriert werden, „die notwendig sind, um die Themen Bauen, Wohnen und Sanieren wirkungsvoll voranzubringen“, schreiben die CDU/CSU-Abgeordneten in ihrem Antrag.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmalig im Plenum debattiert werden und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 701 vom 28.09.2023

Auf Pro und Contra bei den Sachverständigen stieß ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung eines Rechts auf Wohnungstausch (20/6714) bei einer Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Nach dem Antrag soll es tauschwilligen Mieterinnen und Mietern ermöglicht werden, aus zu großen in kleinere Wohnungen zu ziehen und umgekehrt. Er sieht vor, dass die bestehenden Mietverträge jeweils ohne Mieterhöhung übernommen werden können. Verwiesen wird auf einen entsprechenden Passus im österreichischen Mietrecht.

Für den Antrag sprachen sich die Vertreter von Wohnungstauschbörsen und Mieterverbänden aus. Von der Linksfraktion eingeladen war Joachim Faßmann vom Cottbuser Kollektiv Stadtsucht, das seit 2020 als Projektträger die Koordinierungsstelle Wohnungstausch (KSWT) im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam betreibt. Wie Faßmann in seiner Stellungnahme schilderte, dauerte es etwa drei Jahre, bis der Wohnungstausch in Potsdam auf signifikante Erfolge verweisen konnte. Im August 2023 seien 550 Tauschgesuche registriert gewesen, aus denen sich mehr als 4.500 Tauschmöglichkeiten ergäben. Zwölf Wohnungstausche seien umgesetzt worden, 35 weitere Tausche seien in Vorbereitung und Umsetzung. Die Erfahrungen zeigten, dass es einer öffentlichen Förderung des Wohnungstauschs bedarf. Dabei gehe es nicht um die Pflicht zum Wohnungstausch, sondern um das Recht und eine angemessene finanzielle Unterstützung auf Bundes- und Landesebene.

John Weinert, Geschäftsführer der Bonner Tauschwohnung GmbH, die seit 2010 ein bundesweites Wohnungstauschportal und kommunale Wohnungstauschportale betreibt sowie Wohnungstauschlösungen für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften anbietet, verwies in seiner Stellungnahme auf „riesige stille Wohnraumreserven“ und plädierte ebenfalls für ein Recht auf Wohnungstausch. Über Tauschwohnung seien in den letzten zwei Jahren rund 5.300 Haushalte vermittelt worden, so Weinert, der von der SPD-Fraktion eingeladen wurde. Aktuell seien es durchschnittlich drei Tauschpaare pro Tag mit steigender Tendenz. Viele Menschen seien bereit, im Alter in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dafür sollten die richtigen Bedingungen geschaffen werden. Wohnungstausch funktioniere zwar auch jetzt schon auf Basis von Freiwilligkeit. In der Praxis scheiterten Wohnungstauschvorgänge oft an den Vermietern, die sich oft nicht über die Vorteile im Klaren seien.

Franz Michel vom Deutschen Mieterbund (DMB) erklärte, ein Rechtsanspruch wie im Antrag gefordert würde die Rechtsposition für Mieter und Mieterinnen erheblich verbessern und wäre eine „sinnvolle, kluge Lösung“. Eine Verbesserung könne allerdings nur entstehen, wenn auch die Tauschbedingungen gesetzlich geregelt würden. Vor allem müsse festgelegt werden, wann der Vermieter seine Zustimmung verweigern darf, denn der Rechtsanspruch dürfe keine enttäuschten Erwartungen schüren. Ein Blick nach Österreich zeige, so der von der SPD-Fraktion eingeladene Experte, dass mehr Rechtssicherheit beim Wohnungstausch möglich und sinnvoll sei. Auch für Deutschland empfehle sich, den Wohnungstausch in einer eigenständigen Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln, in der analog zum österreichischen Modell die konkreten Bedingungen festgelegt werden, unter denen ein Wohnungstausch rechtlich eindeutig vollzogen werden kann.

Ulrike Hamann vom Berliner Mieterverein ging in ihrer Stellungnahme auf zwei Studien ein, die sich mit dem Problem unter- beziehungsweise überbelegter Wohnungen befassen und vorschlagen, zur Lösung des Problems die Mietenregulierung aufzuheben. Dabei werde jedoch nicht auf die Einkommenslage der betroffenen Haushalte eingegangen, so Hamann, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnahm. Ein wesentlicher Teil der Haushalte, die in unterbelegten Wohnungen wohnen, verfügten über ein überdurchschnittliches Einkommen und könnten sich daher eine große Wohnung leisten und wollten dies vermutlich auch. Gleichzeitig würde eine Mietenderegulierung die Situation der Haushalte mit niedrigem Einkommen, die bisher überbelegt wohnen, noch verschlechtern. Vor diesem Hintergrund mache der Antrag der Linksfraktion mehr Sinn als eine Deregulierung. Wie Michel vom DMB sprach sich Hamann für die Einführung eines Rechts wie in Österreich aus. Im Vorschlag der Linken gebe es jedoch zu viel Auslegungsspielraum.

Die Immobilienbranche lehnt den Antrag strikt ab. Es brauche keine gesetzlichen Regelungen, denn diese würden nur dazu führen werden, dass freiwillige Initiativen der Wohnungsunternehmen gefährdet oder eingestellt werden, erklärte Carsten Herlitz vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Laut Herlitz, der von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen wurde, bieten die im GdW organisierten Unternehmen bereits verstärkt Möglichkeiten an, wie Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen tauschen können. Dabei werde auf Freiwilligkeit und Kooperation gesetzt – ohne staatlichen oder gesetzgeberischen Zwang. In der Praxis sei aber festzustellen, dass Angebote über Tauschbörsen nicht oder nur in ausgesprochen geringem Maß angenommen werden. Eine Übernahme der Regelung aus Österreich dürfte weder die praktischen Probleme beim Wohnungstausch, noch die rechtlichen Probleme lösen, so Herlitz.

Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin von Haus & Grund Deutschland, die ebenfalls von der Unionsfraktion eingeladen worden war, begrüßte Anstrengungen für ein größeres Wohnraumangebot. Haus & Grund ist laut Storm der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Derartige Maßnahmen dürften allerdings nicht allein zu Lasten der vermietenden Eigentümer gehen, erklärte Storm in ihrer Stellungnahme. Ein so tiefreichender Eingriff in die Rechte und Interessen der Vermieter, wie er durch den Antrag gefordert werde, stehe in keinem Verhältnis zu den Zielen des Antrags. Die Forderungen des Antrags seien inakzeptabel. Er verstoße gegen die Vertragsfreiheit und die Eigentumsfreiheit des Vermieters.

Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland (IVD), erklärte, das Instrument des Wohnungstausches könne aus der Perspektive des IVD sein, die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, solange die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten gewahrt blieben. Das sei grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Tausch im Einvernehmen aller Beteiligten erfolgt. Es gebe Wohnungsbauunternehmen, die das Tauschmodell praktizieren, aber nur wenige erfolgreiche Tauschgeschäfte, so Osthus. Bei kleinen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Kleinvermietern, die mit Abstand das Gros der Vermieter darstellten, spiele der Wohnungstausch praktisch keine Rolle. Dies könne man nicht durch einen Zwang des Vermieters überwinden, dem Wohnungstausch zuzustimmen. Das zeige auch das Beispiel Österreich.

Auch die Vertreter der Rechtswissenschaft bewerteten den Antrag unterschiedlich. Martin Häublein von der Universität Innsbruck, Institut für Zivilrecht, sagte zu der im Antrag geforderten Problemlösung nach österreichischem Vorbild, diese Norm habe in über vier Jahrzehnten keine nennenswerte praktische Bedeutung erlangt und werde als „totes Recht“ angesehen. Sie habe in Österreich nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes beigetragen. Die Ursachen lägen in einem Grundkonflikt, den die Norm zu lösen habe. Unter Hintanstellung der unter anderem durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verbürgten Privatautonomie des Vermieters werde diesem gegen seinen Willen ein Vertragspartner aufgezwungen, erklärte Häublein, der auf Einladung der Unionsfraktion Stellung zu dem Antrag nahm. Das müsse durch einen hinreichend gewichtigen Grund gerechtfertigt sein, andernfalls sei der Eingriff in die Privatautonomie nicht gerechtfertigt und die Norm rechtswidrig. Auch in Deutschland würde eine solche Regulierung mehr Probleme aufwerfen als lösen.

Markus Artz, Lehrstuhlinhaber an der Universität Bielefeld, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht und Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags, der von der SPD-Fraktion eingeladen wurde, hält die Einführung eines Anspruchs auf Zustimmung zum Wohnungstausch für ein Mittel, mit dem man einen Teil eines riesigen Problems angehen könnte. Er könne sich das ähnlich wie bei der Untermiete vorstellen, dass es im Grunde ein Anspruch jeweils gegen den Vermieter auf Zustimmung gibt, den dieser auch verweigern kann, wenn ihm aus Gründen, die in der Person des Mietinteressenten liegen, eine Vermietung nicht zuzumuten ist. Auch die Solvenz des neuen Mieters sei ein sehr wichtiger Grund. Es dürfe selbstverständlich kein Zwang und kein Druck auf Bestandsmieter geben, ihre Wohnungen zu verlassen, sondern dies müsse auf Freiwilligkeit basieren. Dem Vermieter gehe natürlich die Möglichkeit der Neuvermietung verloren, so dass er sich durchaus vorstellen könne, so Artz, dass man ihm einen geringfügigen Zuschlag zur Bestandsmiete gewähren könnte.

Elke Hanel-Torsch, Wiener Landesvorsitzende der Mietervereinigung Österreichs, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnahm, erläuterte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wohnungstausch in Österreich. Der Paragraf 13 des Mietrechtsgesetzes würde theoretisch einen Wohnungstausch ermöglichen. Die Voraussetzungen seien jedoch so hoch, dass sie den Anwendungsbereich einengten und die Norm damit „totes Recht“ sei. Nach ihrer Kenntnis habe es in den vergangenen Jahren kein einziges Wohnungstauschverfahren gegeben, „weil die Voraussetzungen einfach nicht erfüllbar sind“. Ein zusätzliches Problem sei in Österreich, dass zwei Drittel aller Mietverträge nur noch befristet seien. Dann mache ein Tausch de facto keinen Sinn. Außerdem dürfe der Vermieter oder die Vermieterin den Mietzins im Fall eines Tausches anheben.

Wie die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag schreibt, sind die aktuellen Instrumente des Mietrechts, die den Anstieg der Mietpreisniveaus dämpfen sollen, angesichts unaufhörlich steigender Mieten und einer sich verschärfenden Wohnungsnot in ihrer Wirkung völlig unzureichend. Neben grundlegenden bundesgesetzlichen Änderungen zum Schutz der Mieter und Mieterinnen vor noch weiter steigenden Wohnkosten und einer anderen Wohnungsbaupolitik seien flankierend schnelle und pragmatische Lösungen erforderlich, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Dazu gehöre die Einführung des Rechts auf Wohnungstausch.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Rechtsanspruch einführt, der Mietern und Mieterinnen den gegenseitigen Eintritt in bestehende Mietverträge unter Beibehaltung der jeweiligen Vertragskonditionen und demnach ohne Erhöhung der Mieten ermöglicht. Nach österreichischem Vorbild müsse eine Zustimmung der Vermieter und Vermieterinnen eingeholt werden, die nur wegen besonders triftiger Gründe verweigert werden dürfe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 686 vom 25.09.2023

In Deutschland gibt es rund 1,09 Millionen Sozialwohnungen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/8369) auf eine Kleine Anfrage (20/8140) der Fraktion Die Linke.

Demnach haben die Bundesländer, Stand 31. Dezember 2022, einen Bestand von 1,087.571 Sozialmietwohnungen übermittelt, heißt es in der Antwort. Die zukünftige Anzahl auslaufender Miet- und Belegungsbindungen von Mietwohnungen sei der Bundesregierung nicht bekannt. Hintergrund ist die seit Jahren sinkende Zahl der Sozialwohnungen. Während es in der alten Bundesrepublik Ende der 1980er Jahre noch rund vier Millionen Sozialwohnungen gab, waren es im Jahr 2010 noch etwa 1,66 Millionen, 2020 wurden noch 1,13 Millionen Sozialwohnungen gezählt. Als Grund für den Rückgang gilt unter anderem auch, dass Sozialwohnungen nach einer bestimmten Zeit aus der Sozialbindung fallen. Das bedeutet, sie können nach 15 oder maximal 40 Jahren ohne staatliche Auflagen frei am Markt vermietet oder verkauft werden. Die Zahl der Wohnungen, die aus der Sozialbindung fallen, ist derzeit höher als die Zahl neu entstandener Sozialbauwohnungen. So fielen im Jahr 2020 rund 56.000 Wohnungen aus der Sozialbindung, neu errichtet wurden in dem Jahr etwa 23.000 Sozialwohnungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 683 vom 25.09.2023

Am 25. September tagt das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das vom Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ins Leben gerufen wurde. Der AWO Bundesverband mahnt zu diesem Anlass mietrechtliche Reformen an, um bezahlbaren Wohnraum abseits des Neubaus zu sicherzustellen.

 

Dazu Michael Groß, Präsident der AWO: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist absolut wichtig. Gerade in Ballungsräumen sehen wir eine dramatische Wohnungsnot. Der Neubau von Wohnungen ist natürlich ein wichtiges Element, um diese Wohnungsnot anzugehen. Doch wir wissen auch, dass für viele Menschen eine Neubauwohnung nicht bezahlbar ist und sie nur in den günstigeren Bestandsgebäuden eine bezahlbare Wohnung finden werden. In Großstädten muss man für Neubauwohnungen ohne Förderung mit einer Kaltmiete von bis zu 20€ pro Quadratmeter rechnen – bezahlbarer Wohnraum sieht anders aus.“

 

Im Koalitionsvertrag versprach die Regierung, eine Neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen sowie mietrechtliche Reformen umzusetzen. Bisher gibt es zwar ein erste Eckpunktepapier zur Neuen Wohngemeinnützigkeit, doch es stockt bei der Konkretisierung und Umsetzung. Auch bei den mietrechtlichen Reformen gibt es kaum Bewegung. Deswegen fordert Michael Groß: „Mieter*innen warten seit Jahren auf Reformen, zum Beispiel bei der Mietpreisbremse oder bei der Regulierung von möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietungen. Die Konzepte liegen längst vor, nun muss es an die Umsetzung gehen. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, braucht es wesentlich mehr Mietwohnungen in der Hand gemeinnütziger Genossenschaften und öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften als Marktkorrektiv.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.09.2023

SCHWERPUNKT II: Kabinettsbeschluss Kindergrundsicherung

Lisa Paus: „Wir schaffen ein Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Der Gesetzentwurf, die Stellungnahmen von Verbänden sowie Informationen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden, denn mit der Kindergrundsicherung knüpfen wir ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien. Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt und ihnen soll ein sorgenfreies Aufwachsen und bessere Chancen für den Start ins Leben ermöglicht werden. Verdeckte Armut in Deutschland reduzieren wir, indem mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden als bisher. Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben!

Diese Bundesregierung unterstützt Familien in der Breite und damit auch die Mitte der Gesellschaft. Schon dieses Jahr haben Familien mit der größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre rund 750 Euro mehr pro Jahr für die ersten beiden Kinder in der Tasche. Zukünftig wird mit der Kindergrundsicherung das Kindergeld, das dann Kindergarantiebetrag heißen wird, für alle Kinder auch automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo.

Den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden insgesamt rund 5,6 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen können – darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen. Ebenso werden auch Kinder aus Familien mit geringen Einkommen, die hart arbeiten, den Kinderzusatzbetrag erhalten. Dabei achtet die Bundesregierung darauf, dass ausreichend Erwerbsanreize gegeben sind.  

Schließlich werden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.“

Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Die Kindergrundsicherung wird aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der dem heutigen Kindergeld entspricht, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen. Diese drei Komponenten zusammen tragen dazu bei, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.
  • Der Kinderzusatzbetrag setzt sich aus dem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes sowie einem Betrag für Unterkunft und Heizung auf Grundlage des jeweils maßgeblichen Existenzminimumberichts der Bundesregierung zusammen, soweit diese Leistungen nicht durch den Kindergarantiebetrag abgedeckt sind.
  • Zusätzlich zum Kinderzusatzbetrag wird das Schulbedarfspaket, das Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist und derzeit 174 Euro jährlich beträgt, automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag mitbeantragt und ausgezahlt. Der Teilhabebetrag von 15 Euro monatlich wird unbürokratischer und als Bundesleistung ausgestaltet. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren bis spätestens 2029 ein eigenes digitales Kinderchancenportal aufgebaut.
  • Mit der Anpassung des Existenzminimums von Kindern kommt es nach bisherigen Schätzungen für die unteren Altersgruppen (Regelbedarfsstufen 5 und 6) zu Regelsatzerhöhungen um bis zu 28 Euro. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt der bis dahin zu gewährende Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Die Schnittstellen der Kindergrundsicherung zu bestehenden Leistungen werden möglichst friktionsarm ausgestaltet. Ca. 5,6 Millionen Kinder und Jugendlichen – davon 2,9 Millionen arme und armutsbedrohte Kinder darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen – haben zukünftig einen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Bürgergeld kann bei individuellen erhöhten Bedarfen oder starken Einkommensschwankungen im Bewilligungszeitraum ergänzend bezogen werden. Wohngeld kann grundsätzlich (wie bisher beim Kinderzuschlag) neben dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung bezogen werden. Leistungen zur Ausbildungsförderung sind vorrangig zum Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anpassung des Kindergarantiebetrags erfolgt zukünftig für alle 18 Millionen leistungsberechtigten Kinder auf gesetzlicher Grundlage entsprechend der Freibeträge der Kinder.
  • Außerdem wird mit der Kindergrundsicherung die Rechtsposition der jungen Erwachsenen gestärkt: Für Volljährige soll es zukünftig einen eigenen Auszahlungsanspruch für den neuen Kindergarantiebetrag geben.
  • Die Kindergrundsicherung verbessert die Situation von Alleinerziehenden, indem die Anrechnung von Unterhaltseinkommen von Kindern in Höhe von 45 Prozent grundsätzlich eingeführt wird. Ab Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes ist für den Bezug des Unterhaltsvorschusses einschließlich der verminderten Anrechnung (nicht aber bei privaten Unterhaltsleistungen) ein Mindesteinkommen von 600 Euro nötig. Bei höheren privaten Unterhaltszahlungen greifen höhere Anrechnungsquoten (gestaffelt nach Höhe des Unterhaltseinkommens zwischen 45 und 75 Prozent).
  • Durch verschiedene Maßnahmen soll die Kindergrundsicherung unbürokratisch und bürgernah ausgestaltet und insbesondere auf einem digitalen und einfachen Antragsverfahren aufgebaut werden. Beantragungszeiten sollen dadurch deutlich reduziert werden. Damit wird sich auch die Inanspruchnahme der Leistung schrittweise erhöhen.
  • Insbesondere sollen mittels eines sogenannten „Kindergrundsicherungs-Checks“ Daten, die in Behörden bereits in elektronischer Form vorliegen, für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Kinderzusatzbetrag verwendet werden und potentielle Anspruchsberechtigte zur Beantragung der Leistung angesprochen werden. Dies soll ebenfalls zu einer Steigerung der Inanspruchnahme beitragen. Der Staat wird somit zum Dienstleister und aus der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger wird eine Bringschuld des Staates den Bürgerinnen und Bürger gegenüber.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2023

„Nach Beschluss im Bundeskabinett hat die innerkoalitionäre Opposition – diesmal die SPD – das Gesetzgebungsverfahren um die sogenannte Kindergrundsicherung vorerst gestoppt. Was die Koalition hier seit Monaten abzieht, ist einfach sinnbildlich für den geringen Stellenwert, den Kinderarmut in der Koalition hat“, kommentiert Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung. Reichinnek weiter:

„Kinderarmut muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Das ist unser Maßstab im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem aktuellen Stand der Kindergrundsicherung wird es keine flächendeckenden Änderungen am Stand der Kinderarmut geben. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure haben hier gleichlautende Kritik wie die LINKE formuliert. Es droht sogar noch schlimmer zu werden: aktuell sieht es nach einer Verwaltungsreform mit Mehraufwand für Familien aus.

Das größte sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung scheint darauf hinauszulaufen, dass arme Familien künftig noch eine Behörde mehr abklappern müssen, um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum für ihre Familie zugesprochen zu bekommen.

Die Bundesregierung muss zwischen dem ganzen Eigenlob auch mal Zeit finden, ihre eigenen Papiere zu lesen; denn wer sich mit dem Arbeitsstand auseinandersetzt, bleibt entsetzt zurück.”

Forderungen der LINKEN

  1. Die finanzielle Absicherung garantieren: DIE LINKE fordert eine armutsfeste Neuberechnung des Existenzminimums, damit arme Kinder und Jugendliche eine tatsächlich armutsfeste Kindergrundsicherung erhalten.
  2. Keinen Mehraufwand schaffen: Außerdem braucht es die Einrichtung von funktionierenden One-Stop-Governance-Strukturen, damit Familien zukünftig an nur einer Stelle alle monetären Leistungen klären können.
  3. Gesellschaftliche Teilhabe stärken: Armut darf nicht nur auf monetäre Fragen reduziert werden. Wir brauchen eine starke Struktur für gesellschaftliche Teilhabe und Bildung in den Lebenswelten der Familien und für junge Menschen. Deshalb fordern wir ein Bundesprogramm für den Ausbau von Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Familien in ihrem Wohnumfeld. Dafür braucht es Kinder-, Jugend und Familienzentren inklusive einer Stärkung der Jugendhilfe und selbstorganisierten Jugendverbandsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.09.2023

bvkm verhindert erfolgreich massive Verschlechterung  

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) im Stellungnahmeverfahren zum vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums gefordert hatte. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.

„Wir sind überglücklich, dass der Formulierungsvorschlag des bvkm in den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen wurde“, zeigt sich Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, erleichtert. „Die wichtige finanzielle Ausgleichsfunktion, die das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung hat, bleibt dadurch erhalten.“

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.

„Zum Glück ist es uns gelungen, diese massive Verschlechterung für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung zu verhindern“, bekräftigt Beate Bettenhausen. „Volljährige Kinder mit Behinderung sind nun nach dem Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung vom neuen Auszahlungsanspruch ausgenommen. Damit ist sichergestellt, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, weiterhin entsprechende Entlastung erfahren.“

Zum Hintergrund

Stellungnahme des bvkm zur Kindergrundsicherung: Die Stellungnahme des bvkm vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist auf der Internetseite www.bvkm.de veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Den Eltern eines behinderten Kindes kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel, etwa Sozialleistungen oder eine Rente, zu decken. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, wird für behinderte Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung Kindergeld geleistet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 28.09.2023

Nach der heutigen Verabschiedung der Kindergrundsicherung im Kabinett hält der Familienbund der Katholiken eine Verbesserung des Entwurfes im weiteren Gesetzgebungsverfahren für dringend erforderlich. Nachdem das Ziel der Leistungsverbesserungen für Familien weitgehend aufgegeben wurde, ist es fraglich, ob der Entwurf überhaupt das Mindestziel einer gelungenen Verwaltungsreform erreicht.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, sieht das bisherige Ergebnis kritisch. „Ich sehe wenig Neues unter neuem Namen und keine wirkliche Situationsverbesserung für armutsbetroffene Kinder und Familien. Ich fürchte, dass der Gesetzentwurf in der Praxis nicht einhalten kann, was er verspricht. Für die Verbesserung der Chancen und Teilhabe aller Kinder sollte die Kindergrundsicherung die ‚umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren‘ werden. Davon ist im bisherigen Entwurf wenig zu lesen. Hier fehlen maßgebliche Leistungsverbesserungen, eine echte Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder, sowie eine niedrigere Abschmelzrate und eine Anhebung der Sätze in allen Altersgruppen beim Kinderzusatzbetrag. Bisher ist bei der Verwaltungsreform viel Umstellung, aber wenig Vereinfachung und teilweise sogar eine Verkomplizierung festzustellen. Denn Familien müssen weiterhin zu verschiedenen Behörden, um ihre Hilfeleistungen zu beantragen.“

Der Familienbund betont, dass es richtig ist, dass sich die Regierung eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Familien und eine Vereinfachung der familienpolitischen Leistungen vorgenommen hat. Ulrich Hoffmann ist aber nicht überzeugt, dass die Regierung bereits eine gute Lösung zur Erreichung dieser Ziele gefunden hat: „Im Moment besteht der Eindruck, dass eine umfangreiche Umetikettierung bisheriger Regelungen und größere Umstellungen auf der Verwaltungsebene vor allem dazu dienen, symbolische Veränderungen herbeizuführen und den eigentlich geringen Gehalt der Reform zu überdecken.“

Ausgehend vom zur Verfügung stehenden Finanzvolumen wünscht sich Ulrich Hoffmann weniger große Worte und mehr Pragmatismus: „Von rein begrifflichen Veränderungen können sich Familien nichts kaufen. Wahrscheinlich würde man für die Familien mehr erreichen, wenn man mit dem zur Verfügung stehenden Budget gezielt den bestehenden Kinderzuschlag verbessern würde. Hier könnte man die Voraussetzungen und das Antragsverfahren vereinfachen, den Zahlbetrag erhöhen und durch eine reduzierte Abschmelzrate dafür sorgen, dass erwerbstätige arme Familien von einem Zuverdienst mehr behalten können und dadurch in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind für eine echte Kindergrundsicherung zu wenig. Konzentriert auf den Kinderzuschlag ließe sich mit dem Geld aber viel für die Familien erreichen, die den dringendsten Bedarf haben.“

Da hinsichtlich des Ziels der Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Regierung Einigkeit besteht, ruft Ulrich Hoffmann dazu auf, die plausibel vorgetragene Kritik der Länder und Kommunen ernst zu nehmen und gemeinsam an einer überzeugenden Lösung für Familien zu arbeiten: „Die Regierung sollte sich die für eine gute Umsetzung erforderliche Zeit nehmen, damit nicht neue Probleme geschaffen werden.“

Die vom Familienbund bereits in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgebrachte Kritik finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.09.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue NZFH-Studiendaten: Chancen gesund aufzuwachsen sind ungleich verteilt

Bei 78 Prozent der Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland ist der Gesundheitszustand „sehr gut“ – so lautet das Ergebnis der repräsentativen Studie „Kinder in Deutschland 0-3 2022“ (KiD 0-3) des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Die neuen Daten zeigen aber auch: Die Chancen auf ein gesundes und entwicklungsförderliches Aufwachsen sind ungleich verteilt. Die Corona-Pandemie hat diese bestehenden Ungleichheiten weiter vertieft.

Der Gesundheitszustand von Kindern, die in einem armutsbelasteten Familienumfeld aufwachsen, ist im Vergleich nur bei 64 Prozent „sehr gut“. 21 Prozent der Kinder, deren Familien von Armut betroffen sind, sind überdies nicht altersgerecht entwickelt. Negative Effekte der Corona-Pandemie stellen Kinderärztinnen und -ärzte vor allem bei der sozialen und affektiven Entwicklung von Kleinkindern fest.

Die Studienergebnisse unterstreichen auch, wie wichtig die Angebote der Frühen Hilfen sind: 92 Prozent der Eltern, die von einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden oder einer Familienhebamme zu Hause begleitet wurden, bewerten das Angebot als „(sehr) hilfreich“.

Lisa Paus, Bundesfamilienministerin: „Die Studie KiD 0-3 liefert uns wertvolle repräsentative Daten zur Gesundheit und Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland und füllt damit eine Leerstelle. Dass das Aufwachsen in Armut die Entwicklung bereits von so kleinen Kindern nachweislich beeinträchtigt, ist nicht hinnehmbar. Diesen Trend hat die Pandemie nochmals verstärkt. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen erreichen wir insbesondere Familien mit kleinen Kindern in prekären Lebensverhältnissen und können negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken. So kommen wir unserem Ziel näher, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Mechthild Paul, Leiterin des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH): „Die Ergebnisse der Studie KiD 0-3 geben uns ein viel genaueres Bild davon, wie es Familien in Deutschland und vor allem in bestimmten Lebenssituationen geht. KiD 0-3 bekräftigt, dass Familien in Armutslagen den größten Unterstützungsbedarf haben. Bei ihnen kommen viele Belastungen zusammen und führen dazu, dass ihre Kinder von Anfang an viel geringere Chancen in allen Lebensbereichen haben. Mit diesen Daten können wir die Angebote noch bedarfsgerechter gestalten.“

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): „Familien mit Hilfebedarf sind gleichermaßen angewiesen auf ärztliche und sozialpädagogische Unterstützung. Je früher wir Familien in belasteten Lebenslagen passende Hilfsangebote machen können, desto besser sind die Chancen für ihre Kinder. Hier ist die gezielte Ansprache von Familien in unseren Praxen unverzichtbar. Dass Frühe Hilfen weiterhin verlässlich in zahlreichen kommunalen Netzwerken etabliert sind, dafür setzen wir uns mit vielen Partnern ein.“

Für die Studie wurden von April bis Dezember 2022 insgesamt 7.818 Mütter und Väter befragt. 258 Kinderärztinnen und Kinderärzte haben sich beteiligt. Die Erhebungen fanden im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U7a statt. Die Eltern gaben Auskünfte zu ihren Belastungen und vorhandenen Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme und Bewertung von Unterstützungsangeboten. Parallel dazu füllten die Ärztinnen und Ärzte für jede teilnehmende Familie einen Dokumentationsbogen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes aus. Dieser Bogen wurde in enger Kooperation mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) entwickelt.

Die Daten der Befragungen bilden eine wichtige Grundlage, um sowohl aus Elternsicht als auch aus kinderärztlicher Einschätzung die Situation von Familien mit kleinen Kindern in Deutschland nachzuzeichnen und ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln.

Ergebnisse und Informationen zur Studie stehen unter:

https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/praevalenz-und-versorgungsforschung/kid-0-3-repraesentativbefragung-2022/ausgewaehlte-ergebnisse

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2023

Am 20. September 2023 ist Weltkindertag. An diesem Ehrentag für Kinder macht die SPD-Bundestagsfraktion darauf aufmerksam, dass wir auch in dieser Legislaturperiode spürbare Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erreicht haben. Darüber hinaus haben wir noch wichtige Projekte in Planung, mit denen wir Deutschland noch kinderfreundlicher machen wollen.

Leni Breymaier, familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche sind auch mit dem Ukrainekrieg konfrontiert. Die geflüchteten Kinder aus der Ukraine sitzen mit in den Klassenzimmern. Das verursacht schwer zu greifende Ängste. Mental Health Coaches können hier nicht nur konkret helfen, sondern auch wichtige Erkenntnisse zur Bewältigung solcher Ängste bringen. In der Corona-Pandemie haben gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft sich sehr zurückgenommen aus Solidarität mit den Älteren. Das waren und sind belastende Jahre für Kinder und Jugendliche. Darauf reagieren wir auch von Bundesseite. Mit Aufholpaketen, mehr Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Bürgergeld, Wohngeld und Investitionen in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten in Grundschulen. Wir wollen Kindern ermöglichen, was sie verdient haben: eine unbeschwerte Kindheit.“

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und ihre Rechte müssen deshalb stärker berücksichtigt werden. Wir wollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, deshalb starten wir einen weiteren Anlauf, dies umzusetzen. Ihre Belange und Interessen müssen in Zukunft auf allen Ebenen besser berücksichtigt werden. Mit einer Kindergrundsicherung wollen wir sie in Zukunft besser vor Armut schützen. Wir machen weiter Druck bei besten Bildungsangeboten von Anfang an, passgenauer Jugendarbeit, besseren Beteiligungsformaten und mehr Zeit für Familien. Besser geht immer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.09.2023

Zum bundesweiten Bildungsprotesttag des Bündnisses „Bildungswende JETZT!“ am 23.09.2023 erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Ob Lehrkräfte- und Erzieher*innenmangel, sinkende Basiskompetenzen bei Grundschulkindern, steigende Schulabbrecherquoten oder mangelhafte Schulinfrastruktur: Wir müssen unser Bildungssystem endlich zukunftsfest machen.

Wir begrüßen, dass sich über 180 zivilgesellschaftliche Organisationen zum Bündnis „Bildungswende JETZT!“ zusammengeschlossen haben und beim Bildungsprotesttag laut werden. Das ist wichtig, denn Bildungspolitik hat noch nicht auf allen politischen Ebenen die Priorität, die sie dringend braucht.

Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, müssen wir die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung und Forschung deutlich erhöhen. Gezielt dort zu fördern, wo Bedarf ist, muss dabei die Leitlinie sein. Mit dem Startchancen-Programm zur gezielten Förderung von Schulen in herausfordernden Lagen gehen Bund und Länder hierbei einen ersten wichtigen Schritt. Weitere müssen folgen. So brauchen wir endlich verlässliche Zusagen des Bundesfinanzministers für den Digitalpakt 2.0.

Die Expertise der Zivilgesellschaft muss bei allen bildungspolitischen Prozessen viel besser eingebunden werden. Das BMBF hat hierfür beim sogenannten „Bildungsgipfel“ eine große Chance verpasst.

Hierbei darf es nicht bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Hausaufgaben machen und eine gemeinsame Strategie mit gesamtstaatlichen Bildungszielen erarbeiten, unter enger Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.09.2023

Zur Einigung auf Eckpunkte zum Startchancen-Programm der gemeinsamen Verhandlungsgruppe aus BMBF und Ländern erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Einigung der Verhandlungsgruppe von BMBF und Ländern auf Eckpunkte für das Startchancen-Programm ist ein Meilenstein.

Wir schaffen den größten, je dagewesenen Pakt zwischen Bund und Ländern, um die Bildungsgerechtigkeit in diesem Land gemeinsam zu verbessern. Damit setzen wir auch eine grüne Idee um, die den Ursprung in einem Bundesprogramm für benachteiligte Schulen hatte und schon in unserem Wahlprogramm stand. Noch nie gab es ein derart umfangreiches und langjähriges Projekt für Schulen in benachteiligen Quartieren zwischen Bund und Ländern.

Eine Milliarde Euro jährlich seitens des Bundes und eine Milliarde seitens der Länder werden nun über zehn Jahre gezielt in Schulen in herausfordernden Lagen investiert. Zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams, ein für die Schulen vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung werden gezielt dort unterstützen, wo Bedarf ist.

Der besondere Fokus des Programms auf Grundschulen ist ein wichtiger bündnisgrüner Verhandlungserfolg, denn angesichts abnehmender Basiskompetenzen bei Grundschulkindern, muss genau hier angesetzt werden.

Dass zumindest in der Programmsäule „Investitionsprogramm“ die Abkehr vom dysfunktionalen Königsteiner Schlüssel und der Einstieg in eine evidenzbasierte Mittelverteilung gelungen ist, ist wegweisend – auch für künftige Bund-Länder-Projekte.

Nun müssen noch die letzten Details geklärt werden, damit das Programm rechtzeitig zum Schuljahresstart 2024/25 an den Start gehen kann. Dabei ist nun auch entscheidend, dass alle sechzehn Bundesländer den Weg frei machen für einen echten Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.09.2023

Zur Einigung zwischen Bund und Ländern beim Startchancenprogramm erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„20 Milliarden Euro werden Bund und Länder über die nächsten zehn Jahre gemeinsam in die Bildungs- und Startchancen von Kindern investieren. Mit diesem Verhandlungsergebnis der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger lösen wir Freie Demokraten ein zentrales Versprechen ein, mit dem wir in diese Koalition eingetreten sind. Mit dem Startchancenprogramm füllen wir das Aufstiegsversprechen mit Leben und gehen einen riesigen Schritt, um die Bildungschancen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Diesen Auftrag haben uns auch zahlreiche Studien in den vergangenen Monaten gegeben. Von Anfang an war klar, dass diese Aufgabe nur als gemeinsames und wissenschaftsbasiertes Projekt von Bund und Ländern gelingen kann. Das Startchancenprogramm beschreibt einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik. Entscheidend für die Mittelzuweisung ist ab sofort, wo die größten Bedarfe liegen. Die liegen dort, wo besonders viele Kinder leben, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder aufgrund einer Migrationsgeschichte die größte Unterstützung brauchen. Die Einigung ist ein wichtiges Signal der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und ein starkes Zeichen, dass wir politische Antworten auf die großen Herausforderungen im Bildungsbereich finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 21.09.2023

„Über zehn Prozent Rückgang bei den Lehramtsabsolventinnen und -absolventen innerhalb von zehn Jahren – das ist krass, aber kaum überraschend. Wen wundert das angesichts von halb auseinanderfliegenden Schulen, Spitzenwerten bei Burnout-Statistiken, immer größer werdenden Klassen und gleichzeitig immer mehr Problemlagen bei den Kindern und Jugendlichen. Da schreit nun mal nicht jeder ‚juchhu, ich will Lehrkraft werden‘. Die pädagogische Profession hat aufgrund der miesen Arbeitsbedingungen einen entsprechenden Ruf. Hier sind in erster Linie die Länder, aber auch der Bund in der Pflicht, Schule als guten Lern- und Arbeitsort auszugestalten“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des morgigen Weltlehrertags und vor dem Hintergrund der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, Quereinsteigerinnen und -einsteigern. Gohlke weiter:

„Die Empfehlung an Lehrkräfte, mehr Yoga zu machen, ist zynisch und hilft auch nicht weiter. Wichtiger wären beispielsweise die Entlastung der Lehrkräfte von bürokratischen Aufgaben, Raum für mehr externe Schulentwicklungsberatung oder die Gleichstellung bei der Bezahlung von Lehrkräften unabhängig von Schulform und Schulstufe (A 13/E 13) bundesweit. Es braucht eine Ausbildungsoffensive. Die Studien- und Ausbildungsbedingungen müssen insgesamt verbessert und mit der Praxis verzahnt, die Qualität der Lehre gesteigert werden. Die Lehrerbildung darf nicht länger ein Sparmodell an den Hochschulen sein. Und wir brauchen schleunigst Strategien, um die Abbruchquoten bei Lehramtsstudierenden deutlich zu senken. Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteiger, ohne die es nicht mehr geht, müssen besser qualifiziert, betreut und bezahlt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.10.2023

„Statt anzupacken und die Probleme in den Griff zu kriegen, ist die Bundesregierung in ihren kulturkämpferischen Attitüden um die Erhaltung des Status quo der sozialen Spaltung in der Gesellschaft und im Bildungssystem bemüht. Es herrschen Druck und Ängste, Lehrkräfte am Rande der Belastbarkeit stehen vor unmotivierten und unkonzentrierten Kindern und Jugendlichen im Klassenraum, manch Schüler kommt ohne Frühstück in die Schule, andere klemmen sich den Unterricht ganz – wie kann die Bundesregierung die Augen so dermaßen vor diesen Zuständen verschließen“, erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das heute veröffentlichte Deutsche Schulbarometer. Nicole Gohlke weiter:

„DIE LINKE hat am Montag das umfassende Forderungspapier ,Entschlossen gegen den Bildungsnotstand‘ vorgelegt. Schulen müssen ,Wohlfühlorte‘ werden. Deswegen fordert die Linksfraktion im Bundestag in einem Antrag ein 100 Milliarden-Euro-Sondervermögen für Bildung zur Sanierung, Modernisierung und Unterstützung der Bildungseinrichtungen, um die Mangelwirtschaft zu beenden. Leistungsdruck und Angst müssen aus den Klassenzimmern verschwinden.

In der Bildungspolitik muss endlich radikal umgesteuert werden, sonst fährt das Schulsystem sehenden Auges gegen die Wand – auf Kosten aller Beteiligten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 20.09.2023

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.

Dass Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.

Maßnahme gegen Kindesmissbrauch

Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.

Versand von Ausweisdokumenten

Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch – im Inland – per Post an die antragstellende Person versenden – damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen.

Weniger Bürokratie

Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates vom 29.09.2023

Deutschlandweit haben bisher 28.322 Schulen von den Fördermitteln des Digitalpakts Schule profitiert. Das geht aus einer Antwort (20/8382) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8193) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Ferner seien von den insgesamt zur Verfügung stehenden 6,5 Milliarden Euro des Digitalpaktes bereits rund 4,5 Milliarden Euro in konkreten Projekten in Schulen gebunden, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Digitalpakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bis zum Jahr 2024 bei der Digitalisierung des Bildungswesens. Wie es in der Antwort der Bundesregierung weiter heißt, seien die konkrete Ausgestaltung eines Digitalpakts 2.0 sowie eine mögliche Anschlussfinanzierung, Gegenstand laufender Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 690 vom 26.09.2023

Die Bundesregierung weist die Kritik der Unionsfraktion zurück, dass junge Arbeitslose (unter 25 Jahre) künftig nicht mehr durch die Jobcenter, sondern durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) betreut werden sollen. Aus Sicht der Union geht dadurch die jahrelang aufgebaute Expertise der Jobcenter verloren und die Idee der Beratung aus einer Hand wird konterkariert. In ihrer Antwort (20/8368) auf eine Kleine Anfrage (20/8132) der CDU/CSU-Fraktion betont die Regierung, künftig solle allen das gleiche Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt und Doppelstrukturen beendet werden. Diese entstünden, weil bei der Betreuung durch die BA oder die Jobcenter danach unterschieden werde, ob junge Menschen oder ihre Eltern Bürgergeld beziehen oder nicht. Gleichzeitig leiste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit seinen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, der ab dem Jahr 2025 damit um 900 Millionen Euro entlastet werde, verteidigt sich die Regierung in der Antwort weiter.

Sie stellt darüber hinaus klar, dass auch in der Zuständigkeit der BA den jungen Arbeitslosen eine „umfassende“ Förderung zuteil werden soll, die konkreten Regelungen würden noch erarbeitet. Außerdem werde versucht, Mitarbeiter der Jobcenter für diese Beratungsleistung der BA zu gewinnen, so dass keine Expertise verloren gehe. Im Haushalt der BA seien ab 2025 Mehrausgaben von einer Milliarde Euro eingeplant, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 25.09.2023

Welche Auswirkungen die Zuwanderung auf die Sozialversicherungssysteme in Deutschland insgesamt hat, kann die Bundesregierung nicht im Detail beantworten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/8270) auf eine Kleine Anfrage (20/8091) der CDU/CSU-Fraktion. Darin führt die Regierung unter anderem aus, dass es keine Zu- und Fortzugsstatistik gebe, die den Zuwanderungsgrund aufschlüssele. Die Union wollte unter anderem wissen, wie viele Menschen in den vergangenen 30 Jahren über das Merkmal Fachkräfteeinwanderung oder über ein Asylverfahren in den Statistiken der Sozialversicherung gelistet werden. Das Statistische Bundesamt (StBA) führe die amtliche Wanderungsstatistik, die im Sinne der Fragestellung die Fälle von Zuzügen nach Deutschland und Fortzügen aus Deutschland statistisch darstelle. Diese Statistik differenziere aber weder im Falle eines Zuzugs noch eines Fortzugs nach Zuwanderungsgründen oder Qualifikationsstatus, so die Regierung. Sie verweist aber ganz allgemein auf den tendenziell verjüngenden Effekt der Zuwanderung auf die Sozialsysteme: „Da Zuwanderung regelmäßig verjüngend auf die Bevölkerungsstruktur wirkt, kann sie in einer alternden Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels leisten.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 684 vom 25.09.2023

Der Petitionsausschuss verlangt Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente. Eine Petition, in der Entgeltpunkte bei der Rente für jene Pflegepersonen gefordert werden, die parallel eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, soll daher nach dem Willen des Ausschusses mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überweisen werden, „soweit es um Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente geht“. Die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedete der Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig.

Die Petentin spricht in ihrer öffentlichen Eingabe (ID 122248) von einer Benachteiligung, wenn nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig seien und keine Entgeltpunkte erhielten. Wer mehr arbeitet werde dafür nicht belohnt, kritisiert sie. Wenn ein Angehöriger als Pflegeperson zusätzlich zur Vollzeitbeschäftigung einen Angehörigen pflegt, muss aus ihrer Sicht diese zusätzliche Arbeit und Zeit auch bei der Rente in Form von Entgeltpunkten und Arbeitszeit anerkannt werden.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf, dass die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der grundlegenden Vorschrift des Paragraf 44 11. Buches Sozialgesetzbuch dann übernimmt, „wenn die Pflegeperson regelmäßig neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist“. Diese Vorschrift sei im Rentenrecht umgesetzt worden. Nach Paragraf 3 Satz 3 des 6. Buches Sozialgesetzbuch seien nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig, heißt es in der Vorlage.

Die rentenrechtliche Berücksichtigung von Pflegezeiten, so schreibt der Petitionsausschuss, stelle grundsätzlich keinen allgemeinen Nachteilsausgleich für besonders belastete Pflegepersonen dar. Vielmehr sollen damit ausschließlich Lücken in der Alterssicherung in pauschaler Form ausgeglichen werden, die durch Pflegetätigkeiten entstehen. Sie sei also für Pflegepersonen gedacht, „die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit so erheblich einschränken, dass sie neben einer finanziellen Einbuße auch deutliche Nachteile in ihrer Alterssicherung in Kauf nehmen müssen“.

Im Grundsatz halten die Abgeordneten der Vorlage zufolge die bestehende Regelung für sachgerecht. Der Petitionsausschuss unterstütze jedoch Möglichkeiten der Verbesserung für pflegende Angehörige und plädiere daher für die Erwägungsüberweisung, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 677 vom 21.09.2023

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich in einem Antrag (20/8406) gegen die geplante Absenkung der Verdienstgrenze beim Elterngeld aus. Die Bundesregierung plant, dass Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 150.000 Euro keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bislang liegt die Verdienstgrenze bei 300.000 Euro.

Aus Sicht der Unionsfraktion trifft die Bundesregierung damit „vor allem auch Eltern, die diese Gesellschaft und das Sozialsystem tragen. Das sind nicht die Superreichen, sondern die, die sich mit Bildung, Fleiß und 40-Stundenwoche ein gutes Leben aufgebaut haben“. Für die Abgeordneten stellt die geplante Änderung zudem ein „katastrophales Signal dar, das sich gegen Kinder, die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen richtet“. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Angaben des IW Köln, nach denen sich die Einkommensverteilung bei den betroffenen Paaren so gestaltet, dass es häufig die Männer seien, die mehr verdienen als die Frauen. Die Absenkung der Verdienstgrenze würde dann laut Unionsfraktion dazu führen, dass die häufig weniger verdienenden Frauen vielfach die Kinderbetreuung wahrnehmen und die Männer zur Arbeit gehen werden, „nicht weil diese Paare das so wollen, sondern weil sie Miete, Heizung und Lebensmittel bezahlen müssen und weil sie rechnen können“.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmalig im Plenum beraten werden, gemeinsam mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298). Der Entwurf enthält die geplante Absenkung der Verdienstgrenze.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 672 vom 20.09.2023

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/8399) ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Chancen von Kindern und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Sie schreibt darin: „Kinder sollen unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern oder der Zuwanderungsgeschichte ihrer Familie gerechte Chancen in unserer Gesellschaft erhalten. Wir setzen uns dafür ein, ihnen ein Umfeld zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial zu entfalten – in erster Linie durch ein gut funktionierendes, ineinandergreifendes Bildungs- und Betreuungssystem.“

Die Union verweist weiter auf alarmierende Ergebnisse aktueller Bildungsstudien, die immer noch einen deutlichen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsweg belegten. Außerdem hätten aktuelle Preisentwicklungen dazu beigetragen, Erfolge bei der Armutsbekämpfung wieder zunichte zu machen. Die Bundesregierung habe darauf bisher keine adäquaten Antworten gefunden, so der Vorwurf der Abgeordneten.

Sie fordern deshalb unter anderem eine Stärkung der Frühen Hilfen, damit Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und passgenaue Unterstützung lokaler Anbieter erhalten. Die Zahl von Familien steige, die Unterstützung benötigen, so die Union. Außerdem verlangt die Fraktion die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern, die Einführung einer verpflichtenden Vorschulförderung bei Förderbedarf und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule.

Als Reaktion auf die von der Ampel-Regierung beschlossene Kindergrundsicherung macht sich auch die Unionsfraktion für eine andere finanzielle Unterstützung von Familien durch Kindergeld und Kinderzukunftsgeld stark: „Der Begriff des Kindergeldes und seine Ausgestaltung als Familienleistung sollen erhalten und die Leistung fortlaufend bedarfsgerecht angepasst werden. Die familienpolitischen Leistungen, die Kinder vor einer Armutsgefährdung schützen, sollen dagegen zu einem ‚Kinderzukunftsgeld‘ gebündelt werden. Zum Kinderzukunftsgeld gehören der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II (Teilhabebetrag). Für Kinder, deren Familie Bürgergeld bezieht, sind Regelsatz und der Teilhabebetrag ebenfalls zusammenzuführen. Beim Teilhabebetrag sollen der Mitgliedsbeitrag für Vereine empirisch ermittelt und jährlich dynamisiert, tatsächliche Aufwendungen für Sportgeräte und Musikinstrumente und der für Kinder so wichtige Besuch von Schwimmkursen übernommen werden. Außerdem soll das Schulbedarfspaket mit dem Kinderzukunftsgeld automatisch zu Beginn des Schulhalbjahres allen Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 20.09.2023

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sind die Kürzungen im Haushaltsplan ihres Ministeriums für 2024 kein Grund zur Freude. Den ursprünglichen Regierungsansatz (knapp sechs Milliarden Euro) für den Einzelplan 17 habe man jedoch in den Verhandlungen mehr als verdoppeln können und das sei natürlich auch ein großer Erfolg, betonte Paus vor den Abgeordneten des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochvormittag. Sie verteidigte bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre Pläne für die Kindergrundsicherung, die 2025 eingeführt werden soll. Auch wenn die dafür eingeplanten Mittel sehr deutlich unter ihren Vorstellungen lägen, sei es ein erster wichtiger Schritt, der für einzelne Gruppen zeitnah leichte materielle Verbesserungen bedeuten werde. „Vor allem aber wird es einfacher, Leistungen zu bekommen, sagte sie. Die AfD-Fraktion stellte klar, dass sie das Projekt der Kindergrundsicherung nicht unterstütze.

Kritisch äußerten sich die Fraktionen zu den Folgen der Kürzungen von rund 200 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt für 2023. Die Unionsfraktion zielte dabei vor allem auf die Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld (von 300.000 auf künftig 150.000 Euro Jahreseinkommen) ab. Sie fragte aber weiter, wie auch die SPD-Fraktion und Die Linke, kritisch nach, ob für den Bereich des Kinder- und Jugendplans weitere Kürzungen in den kommenden Jahren zu erwarten seien. Dies verneinte die Ministerin. Sehr große Sorge quer durch die Fraktionen lösten die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten aus (25 Millionen Euro beim Freiwilligen Sozialen Jahr und 53 Millionen Euro beim Bundesfreiwilligendienst). Man wolle versuchen, in den Haushaltsberatungen noch Änderungen zu erreichen, betonte unter anderem die FDP-Fraktion. Ministerin Paus betonte, dass die laufenden Freiwilligen-Programme bis Sommer 2024 abgesichert seien. Die Linke kritisierte den Haushalt deutlich als “absolute Mangelverwaltung„, sämtliche Kürzungen seien eine Katastrophe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 20.09.2023

Um den Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7836). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob nach Ansicht der Bundesregierung für alle Frauen in Asylverfahren standardmäßig Anhörerinnen vorgesehen werden sollten, um die Hürden für die Benennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu senken, und was sie gegebenenfalls diesbezüglich plant.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, beinhalten die EU-Asylverfahrensrichtlinie und das nationale Asylrecht keinen Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Asylverfahrens durch eine Person eines bestimmten Geschlechts. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) versuche jedoch stets im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten dem Anliegen von vulnerablen Personen nach Mitarbeitenden und Sprachmittelnden eines bestimmten Geschlechtes nachzukommen. Alle Entscheidenden im Bamf seien zudem verpflichtend im Modul der EU-Asylagentur „Interviewing Vulnerable Persons“ geschult. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, für alle weiblichen Antragstellenden standardmäßig Anhörerinnen einzusetzen, sei daher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 662 vom 20.09.2023

Wie steht es um den Wohlstand der Bevölkerung? Wie zufrieden ist die Bevölkerung? Wie zufrieden Menschen mit ihrem Leben tatsächlich sind, hängt nicht nur vom Gesundheitszustand oder vom Einkommen ab, sondern auch von anderen demografischen Merkmalen. In seiner ersten Ausgabe untersucht der „BiB.Monitor Wohlbefinden“, inwieweit die Lebenszufriedenheit mit der familiären Situation, der Bildung, der Zuwanderungsgeschichte, Umzugs- und Pendelerfahrungen oder der Entfernung zur älteren Generation zusammenhängt. Dabei wird nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit betrachtet, sondern auch auf die Ränder der „Zufriedenheitsverteilung“ geschaut.

ALLEINERZIEHENDE SIND HÄUFIGER UNZUFRIEDEN

Menschen, die einen Partner bzw. eine Partnerin oder Kinder haben, sind tendenziell zufriedener mit ihrer Lebenssituation. Es ist allerdings besonders auffällig, dass sich unter Alleinerziehenden ein hoher Anteil wenig Zufriedener findet. Während nur rund ein Drittel der Befragten, die mit einem Partner oder einer Partnerin und Kindern zusammenleben, wenig zufrieden ist, ist dieser Anteil in Ein-Eltern-Haushalten fast doppelt so hoch (57 %).

„Einsamkeit und bei Singles mit Kindern auch die besonderen Herausforderungen, sich ohne Partner oder Partnerin im Haushalt um Kinder zu kümmern, gehen mit einer geringeren Lebenszufriedenheit einher. Der Anteil von Singles mit Kindern hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen. Hier herrscht ein ganz großer Unterstützungsbedarf vor, um ihr Wohlbefinden zu steigern, da dieses auch die Kinder beeinflussen kann“, sagt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB).

ZUGEWANDERTE BESONDERS ZUFRIEDEN – IM GEGENSATZ ZU IHREN HIER GEBORENEN KINDERN

Personen mit eigener Zuwanderungserfahrung, die sogenannte „erste Generation“, geben mit einem Durchschnittswert von 6,8 auf einer Skala von 0 bis 10 eine recht hohe Lebenszufriedenheit an. Die Kinder der Zugewanderten, die sogenannte „zweite Generation“, sind dagegen etwas weniger zufrieden (6,5), obwohl sie im Hinblick auf Bildungsabschlüsse und Einkommen tendenziell erfolgreicher sind als ihre Eltern.

„Vermutlich vergleichen Zugewanderte der ersten Generation ihr Leben eher mit der Situation im Herkunftsland, während die zweite Generation ihr Leben häufiger im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund bewertet. Sie ist dadurch stärker für bestehende Unterschiede zu diesen sensibilisiert“, erläutert C. Katharina Spieß.

RÄUMLICHE ENTFERNUNG ZWISCHEN DEN GENERATIONEN BEEINFLUSST LEBENSZUFRIEDENHEIT

Das subjektive Wohlbefinden ist direkt und indirekt von der Elterngeneration geprägt. So wirkt sich der Bildungsabschluss der Eltern nicht nur auf die bildungsbezogenen Chancen ihrer Kinder aus, sondern auch auf das Wohlbefinden. Erwachsene Kinder von Eltern ohne Hochschulabschluss geben häufiger an, weniger zufrieden zu sein.

Auch die Distanz zum Elternhaus spielt eine Rolle für das Wohlbefinden der erwachsenen Kinder. Die größte Zufriedenheit berichten diejenigen, die bis zu einer Stunde Fahrzeit mit dem Auto entfernt von den Eltern wohnen.

PENDELN WIRKT SICH NEGATIV AUF ZUFRIEDENHEIT AUS

Liegt der Arbeitsplatz weiter vom Wohnort entfernt, müssen Pendeln und Umzug gegeneinander abgewogen werden. Lange tägliche Arbeitswege können einen Stressfaktor darstellen, der die Lebenszufriedenheit verringert. Laut BiB.Monitor Wohlbefinden berichten Personen mit langen täglichen Arbeitswegen eine geringere Lebenszufriedenheit. Berufliche Umzüge hingegen stehen mit einem Anstieg der Lebenszufriedenheit in Zusammenhang (26 % sehr Zufriedene vs. 17 % bei Personen ohne Umzug).

„Seit der Coronazeit, aus der die Daten der Erhebung stammen, ist Homeoffice weiter verbreitet und bietet eine Alternative zum täglichen Pendeln. Wenn lange Pendelstrecken entfallen, kann sich das letztlich positiv auf die Lebenszufriedenheit auswirken“, sagt Nico Stawarz, Forscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB).

Der BiB.Monitor Wohlbefinden erscheint einmal im Jahr und startet 2023 mit seiner ersten Ausgabe, in der verschiedene demografische Gruppen analysiert werden. Die Forschenden des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) nutzen zur Analyse des Wohlbefindens primär Daten des familiendemografischen Panels FreDA. Darüber hinaus werden für einige Analysen die Daten des Surveys on Health and Retirement in Europe, kurz SHARE, verwendet. Mehr Infos unter www.bib.bund.de/wohlbefinden

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.10.2023

Psychische Gesundheit in Deutschland hat sich in den vergangenen 20 Jahren verbessert, büßte während Rezessionen aber erheblich ein – Deutliche Unterschiede bestehen zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Menschen in Ost- und Westdeutschland

Die psychische Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich von 2002 bis 2020 ähnlich wie die Wirtschaftsleistung entwickelt: Sie verbesserte sich in den vergangenen 20 Jahren und erlitt Einbrüche nach der Finanzkrise 2009 und zu Beginn der Corona-Pandemie 2020. Neben wirtschaftlichen Entwicklungen spiegeln sich soziale Ungleichheiten in der psychischen Gesundheit wider: Sie unterscheidet sich nach Geschlecht, Wohnort, Hochschulabschluss und Migrationshintergrund. Dies sind die Kernergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Anlässlich des Welttags für psychische Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 10. Oktober untersuchten DIW-Wissenschaftler*innen, wie sich die psychische Gesundheit in Deutschland entwickelt hat. Sie nutzten dafür Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Psychische Gesundheit von Frauen verschlechtert sich in Pandemie

Frauen hatten über den gesamten Zeitraum eine deutlich schlechtere psychische Gesundheit als Männer. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hatte sich bis 2018 zwar leicht verringert, mit der Pandemie kehrte sich diese Entwicklung jedoch wieder um. „Dies liegt möglicherweise an der sogenannten Retraditionalisierung der Geschlechterrollen. Frauen haben in der Pandemie wieder mehr Haus- und Sorgearbeit übernommen und waren dadurch in der Krise vermehrt belastet“, erklärt Studienautor Daniel Graeber vom SOEP.

Auch nach Wohnort gibt es erhebliche Unterschiede: Menschen in Ostdeutschland haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung eine schlechtere psychische Gesundheit als jene in Westdeutschland. Die positive Nachricht: Der Abstand hat sich von 2002 bis 2020 merklich verringert. „Wir sehen hier einen echten Aufholtrend“, meint Graeber.

Die psychische Gesundheit unterscheidet sich ebenfalls nach Abschluss und Migrationshintergrund: Akademiker*innen verfügen über eine bessere psychische Gesundheit als Menschen ohne Hochschulabschluss, Menschen ohne Migrationshintergrund stehen etwas besser da als jene mit Migrationshintergrund.

„Die Unterschiede entlang entscheidender Merkmale zeigen, dass sich soziale Ungleichheiten auch in der psychischen Gesundheit widerspiegeln. Normativ ist das problematisch“, so Graeber. Das häufig beschriebene soziale Gefälle der physischen Gesundheit zeigt sich auch in der psychischen Gesundheit.

Psychische Gesundheit und Wirtschaft müssen nach diesen Ergebnissen zusammengedacht werden. „Wirtschaftliche Abschwünge wie der aktuelle verschlechtern im Schnitt die psychische Gesundheit der Bevölkerung – nicht nur direkt durch Arbeitslosigkeit, sondern auch indirekt dadurch, dass Menschen sich vermehrt Sorgen machen. Dies ist ein Befund, der noch stärker bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss“, so Graeber. So könnte beispielsweise der Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen im Zweifel erleichtert werden, um Risiken für die psychische Gesundheit zu mindern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.10.2023

Die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie eine schwache Auslandsnachfrage haben die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft. Die Zahl der Arbeitslosen wird um 190.000 in 2023 und um 60.000 Personen in 2024 zunehmen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten IAB-Prognose für die Jahre 2023 und 2024 hervor. Die Jobchancen von Arbeitslosen sind derzeit so niedrig wie zu Corona-Zeiten. Entsprechend liegt die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich über dem Vor-Corona-Niveau.

Insgesamt erwarten die Forschenden für 2023 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um -0,6 Prozent, für 2024 ein Wachstum von 1,1 Prozent. Die Erholung setzt voraus, dass die Inflation deutlich sinkt. „Der Wirtschaftsabschwung hat sich in Deutschland festgesetzt. Das macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar, gemessen an der schwachen Konjunktur hält er sich aber vergleichsweise gut“, erläutert Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. 

Im Jahresdurchschnitt 2023 dürfte die Zahl der Erwerbstätigen laut IAB-Prognose trotz des aktuellen Dämpfers um 310.000 Personen höher liegen als noch im Vorjahr. Für 2024 wird mit einem nochmaligen Anstieg um 160.000 Personen gerechnet. Ebenfalls ansteigen wird laut Prognose die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen. Aufgrund der schwachen Wirtschaftsentwicklung und der Knappheit an Arbeitskräften rechnet das IAB für 2023 mit einem vergleichsweise geringen Anstieg von 250.000 Personen auf 34,76 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im Vergleich zu 2022 reduziert sich der Beschäftigungszuwachs um mehr als die Hälfte. Mit der wirtschaftlichen Erholung wird zwar auch der Aufwärtstrend wieder stärker zur Geltung kommen. Wegen einer relativ schwachen Startposition aus dem laufenden Jahr ergibt die Prognose für 2024 aber nur ein Wachstum von 130.000 auf dann 34,89 Millionen Personen.

Den höchsten Beschäftigungszuwachs mit jeweils 100.000 zusätzlichen Stellen im Jahr 2023 und 60.000 Stellen im darauffolgenden Jahr erwarten die Forschenden in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe rechnet das IAB mit leichten Rückgängen.

Das Erwerbspersonenpotenzial dürfte 2023 um rund 410.000 kräftig wachsen. Für das Jahr 2024 ist mit einem weiteren Wachstum von 90.000 Personen zu rechnen.

„Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung steht angesichts der konjunkturellen Schwäche, tiefgreifender Transformationen und der Arbeitskräfteknappheit vor großen Herausforderungen. Es braucht daher ein umfassendes Transformationsprogramm“, erklärt IAB-Ökonom Weber. Dabei gehe es um Investitionsförderung, Infrastruktur, Kompetenzentwicklung und Datenpolitik, ebenso wie um eine umfassende Fachkräftesicherung.

Die IAB-Prognose ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-18.pdf. Ein begleitendes Interview zur Prognose finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/der-wirtschaftsabschwung-hat-sich-in-deutschland-festgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) 
vom 22.09.2023

StoryMap der Statistischen Ämter zeigt regionale Veränderungen zwischen 1997 und 2022 basierend auf Daten aus dem Mikrozensus

Im Jahr 2022 waren in Deutschland etwa 7 von 10 Müttern mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Anteil erwerbstätiger Frauen mit minderjährigen Kindern seit 1997 von 58 % auf 69 %. Gleichzeitig haben sich regionale Unterschiede in diesen 25 Jahren deutlich verringert: Die Erwerbstätigenquoten der Mütter in West- und Norddeutschland näherten sich den nach wie vor höheren Quoten der Mütter in Ost- und Süddeutschland an. 

So gingen im Jahr 2022 in den westdeutschen Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) 66 % und in Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) 68 % der Mütter mit minderjährigen Kindern einer Erwerbstätigkeit nach. In Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) lag die Erwerbstätigenquote bei 70 % und in den ostdeutschen Bundesländern (Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei 76 %. 

Im Jahr 1997 waren die regionalen Unterschiede noch weitaus deutlicher: In den westdeutschen Bundesländern war damals nur die Hälfte (50 %) der Frauen mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig, in Norddeutschland lag die Quote bei 55 % und in Süddeutschland bei 60 %. In Ostdeutschland gingen dagegen 69 % der Mütter minderjähriger Kinder einer Erwerbstätigkeit nach – und damit bereits im Jahr 1997 so viele wie im bundesweiten Durchschnitt des Jahres 2022. 

Interaktives Kartenangebot bietet regional tief gegliederte Ergebnisse zum Thema „Familie und Erwerbstätigkeit“

Diese und weitere Ergebnisse haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in einer neuen StoryMap zum Thema „Familie und Erwerbstätigkeit“ veröffentlicht. Die StoryMap visualisiert in interaktiven Karten und Infografiken ausgewählte Ergebnisse aus dem Mikrozensus zur Veränderung der Familienstrukturen sowie der Erwerbstätigen- und Vollzeitquote von Müttern und Vätern im Zeitraum 1997 bis 2022. 

Die Kartendarstellungen geben neben den deutschlandweiten Werten Auskunft über regionale Ergebnisse auf Ebene der 96 Raumordnungsregionen. Regionale Trends sind aufgrund der Farbgebung direkt erkennbar, die Werte für einzelne Regionen lassen sich gezielt auswählen. Schieberegler ermöglichen auf allen Karten den dynamischen Wechsel zwischen den Ergebnissen aus 2022 und 1997 und machen den strukturellen Wandel im Zeitverlauf einfach nachvollziehbar.

Die StoryMap lässt sich in Sozialen Medien oder per E-Mail teilen. Alle Ergebnisse stehen zudem als Microsoft-Excel-Datei zum Download bereit. Weiterführende Informationen zur Methodik sind auf der StoryMap verlinkt. 

Zu finden ist die neue StoryMap im Internet unter https://storymap-familie-erwerbstaetigkeit.statistikportal.de 

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf Ergebnissen aus dem Mikrozensus 2022 (Erstergebnisse) und 1997. Der Mikrozensus wurde 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung sind auf der eigens eingerichteten Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Der Berechnung der Erwerbstätigenquoten liegt das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit zugrunde: Personen, die ihr Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit etwa aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Erhebungszeitpunkt nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten. 

Raumordnungsregionen stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Räumliche Basiseinheiten dieser Regionen sind kreisfreie Städte und Landkreise, um den Bezug auf die Regionalstatistik zu sichern. 

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.10.2023

  • Bevölkerungsvorausberechnung zeigt unterschiedliche Entwicklungen in westdeutschen und ostdeutschen Ländern (ohne Berlin)
  • Seit 2017 ziehen mehr Menschen aus dem Westen in den Osten als umgekehrt
  • Zuwanderung aus dem Ausland erfolgt überwiegend in westdeutsche Länder
  • Bevölkerung im Osten wächst seit 2017 allein in den Großstädten, im Westen auch in kleineren Orten und auf dem Land

Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor allem im Osten Deutschlands abnehmen – trotz Zuwanderung. Zum Jahresende 2022 lebten 51,4 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren in Deutschland, davon 7,2 Millionen in den ostdeutschen Ländern. In den nächsten 20 Jahren wird deren Zahl in Ostdeutschland um mindestens 560 000 (-8 %) bis 1,2 Millionen Menschen (-16 %) zurückgehen. Bis zum Jahr 2070 ist hier mit einem Rückgang um mindestens 830 000 Menschen und maximal um 2,1 Millionen Personen in dieser Altersgruppe zu rechnen. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung anlässlich des Tages der Deutschen Einheit mit. Wie stark der Rückgang tatsächlich ausfällt, hängt vor allem vom künftigen Ausmaß der Zuwanderung aus dem Ausland ab.

In Westdeutschland könnte die Zahl der Menschen im Erwerbsalter bei weiterhin hoher Zuwanderung bis 2043 relativ gesehen nur leicht sinken – um 680 000 Personen (-2 %). Bei geringer Zuwanderung würde sie um 4,7 Millionen Menschen (-11 %) zurückgehen. In Berlin ist bei hoher Zuwanderung in den nächsten 20 Jahren eine Zunahme um bis zu 14 % von knapp 2,4 Millionen auf 2,75 Millionen 18- bis 64-Jährige möglich, bei niedriger Zuwanderung ein leichter Rückgang um 1 %.

Ein Grund für die unterschiedliche Entwicklung sind regionale Unterschiede in der Altersstruktur der Bevölkerung. „Die gegenwärtige Altersstruktur in Ostdeutschland ist noch immer durch den Geburteneinbruch nach der Deutschen Vereinigung und die verhältnismäßig starke Abwanderung der letzten Jahrzehnte geprägt“, erklärt Bettina Sommer, Expertin für Bevölkerungsentwicklung im Statistischen Bundesamt. „Selbst bei vergleichsweise hoher Zuwanderung, wie wir sie aktuell beobachten, können die damit verbundenen Verluste im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Bevölkerung im Erwerbsalter nicht kompensiert werden.“

Der Zuwanderung kommt mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung auch deshalb in Ost und West eine ähnlich große Rolle zu, weil länderübergreifend mehr Menschen sterben als geboren werden. Die Geburtenraten haben sich angeglichen und sind in Ostdeutschland (1,43 Kinder je Frau im Jahr 2022) derzeit geringfügig niedriger als in Westdeutschland (1,48 Kinder je Frau).

Seit 2017 ziehen mehr Menschen aus dem Westen in den Osten als umgekehrt

Die Abwanderung aus den ostdeutschen Bundesländern gen Westen hat neben dem Rückgang der Geburten und der im Vergleich zu den westdeutschen Ländern geringeren Zuwanderung aus dem Ausland nach 1991 jahrelang zu einem Schrumpfen sowie zur Alterung der Bevölkerung in Ostdeutschland beigetragen. In den letzten Jahren ist jedoch bei innerdeutschen Umzügen eine Veränderung zu beobachten. So ziehen seit 2017 durchgängig mehr Menschen von Westdeutschland in die ostdeutschen Länder als umgekehrt – und zwar überwiegend Personen im Erwerbsalter. Im Jahr 2022 waren 77 % der aus dem Westen in den Osten Zugezogenen zwischen 18 und 64 Jahre alt, 33 % waren zwischen 18 und 29 Jahre alt.

Zuwanderung aus dem Ausland erfolgt größtenteils in westdeutsche Bundesländer

Der geringe Bevölkerungsverlust im Westen Deutschlands durch die Abwanderung gen Osten wird allerdings durch die Zuwanderung aus dem Ausland mehr als kompensiert. Diese erfolgt nach wie vor größtenteils in die westdeutschen Länder. Von 1991 bis 2022 ist die Bevölkerung in Ostdeutschland (ohne Berlin) durch Zuwanderung aus dem Ausland über alle Altersgruppen hinweg um rund 1,2 Millionen Menschen gewachsen. Die Nettozuwanderung aus dem Ausland in die westdeutschen Länder war im selben Zeitraum mit knapp 8,9 Millionen Menschen rund acht Mal so groß. Nach Berlin betrug sie 0,7 Millionen Menschen.

Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist im Osten deutlich kleiner als im Westen. In den ostdeutschen Ländern stellten ausländische Staatsangehörige Ende 2022 gut 7 % (910 000) der Bevölkerung, in den westdeutschen knapp 16 % (10,6 Millionen).

Zahl der 18- bis 64-Jährigen in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren um 3 % gesunken

Die schneller vorangeschrittene Alterung in Ostdeutschland seit 1991 ist eine Ursache für den künftig zu erwartenden Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter. Auch in den letzten fünf Jahren hat sich diese Entwicklung gezeigt: Von 2017 bis 2022 ging die Zahl der 18- bis 64-Jährigen in den ostdeutschen Ländern um gut 3 % auf 7,2 Millionen zurück. Dagegen nahm die Zahl der Menschen in der Altersgruppe 65plus um knapp 6 % auf 3,4 Millionen zu. In den westdeutschen Bundesländern blieb die Zahl der Menschen im Erwerbsalter dagegen im selben Zeitraum nahezu gleich. In Berlin wuchs sie um gut 3 % auf 2,4 Millionen.

Bevölkerung nahm in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren allein in Großstädten zu, in Westdeutschland auch in kleineren Städten und auf dem Land

Abgesehen vom durch den Zuzug aus der Ukraine geprägten Ausnahmejahr 2022 war die Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern seit 2017 weiter rückläufig, während sie in Westdeutschland leicht wuchs. Ausnahmen bilden hier die Großstädte. In den ostdeutschen Großstädten wuchs die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von 2017 bis 2022 um 2,6 % – und damit stärker als in westdeutschen Großstädten (+1,8 %). In mittleren und kleinen Städten sowie in Landgemeinden ging sie im selben Zeitraum allerdings eher zurück.

Dass es vor allem jüngere Menschen in die Großstädte zieht, macht sich bei der Entwicklung des Durchschnittsalters bemerkbar. Während dieses von 2017 bis 2022 in den Großstädten in Ost und West gleichermaßen eher stabil blieb, stieg es in mittleren und kleineren Städten sowie auf dem Land an. Insgesamt ist das Durchschnittsalter in Ostdeutschland mit 47,2 Jahren im Jahr 2022 allerdings höher als in den westdeutschen Bundesländern (44,2 Jahre) und in Berlin (42,4 Jahre).

Methodische Hinweise:

Für die Angaben zur künftigen Bevölkerungsentwicklung wurden Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung des Jahres 2022 und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Jahres 2043 miteinander verglichen. Das eigentliche Basisjahr der Vorausberechnung war 2021. Die Ergebnisse „bei geringer Zuwanderung“ entsprechen Variante 1, diejenigen bei „moderater Zuwanderung“ Variante 2 und die „bei hoher Zuwanderung“ Variante 3 der Vorausberechnung. Weitere Informationen zu Annahmen und Ergebnissen gibt es auf der Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Die dargestellten Bevölkerungszahlen für 2017 bis 2022 sind auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben.

Bei den Gemeindetypen handelt es sich um ein räumliches Abgrenzungskonzept des BBSR, welches sich an der Bevölkerungszahl der Gemeinden und ihrer zentralörtlichen Funktion orientiert:

  • Großstädte sind Gemeinden mit mindestens 100 000 Einwohnern. Sie haben in der Regel eine oberzentrale Funktion – mindestens jedoch eine mittelzentrale Funktion inne.
  • Mittelstädte sind Gemeinden mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern. Sie haben überwiegend eine mittelzentrale Funktion.
  • Kleinstädte sind Gemeinden mit 5000 bis unter 20 000 Einwohnern oder Gemeinden mit einer mindestens grundzentralen Funktion.
  • Landgemeinden sind Gemeinden mit unter 5000 Einwohnern ohne eine grundzentrale oder höhere Funktion.

Detaillierte Informationen zu den Gemeindetypen finden Sie auf der Internetseite des BBSR.

Weitere Informationen:

Weitere Analysen zur Bevölkerungsentwicklung in Städten und Umland finden Sie auf unserer Themenseite Großstadtregionen im Wandel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.09.2023

    • 2,1 % mehr Kinder unter drei Jahren in Tagesbetreuung als im Vorjahr
    • Erstmals mehr als 60 000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland
    • Zahl der Tageseltern sinkt im dritten Jahr in Folge

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 17 900 auf insgesamt 856 600 Kinder gestiegen. Damit waren 2,1 % mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2022. Der Zuwachs fiel etwas schwächer aus als im Vorjahr (2022: +28 800 oder +3,6 % auf 838 700 Kinder). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 36,4 % (2022: 35,5 %). Beim Personal gab es in den Kindertageseinrichtungen einen Zuwachs um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 1,5 % zurückging.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte der unter Dreijährigen in Tagesbetreuung, in Westdeutschland knapp ein Drittel

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2023 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,2 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 32,7 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (59,2 %), Sachsen-Anhalt (59,0 %) und Brandenburg (57,6 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 50,3 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (38,3 %) und Niedersachsen (34,9 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,7 %) sowie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (beide 31,0 %).

1,2 % mehr Kindertageseinrichtungen, jedoch 1,5 % weniger Tageseltern als im Vorjahr

Am 1. März 2023 gab es bundesweit 60 045 Kindertageseinrichtungen. Das waren 722 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,2 %). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 23 000 oder 3,2 % auf 753 900. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im dritten Jahr in Folge, und zwar um 631 auf 41 233 (-1,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2023 wider. Hier wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Das Angebot zu Statistiken der Kindertagesbetreuung in der Datenbank GENESIS-Online wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und bildet nun noch mehr Merkmale und Merkmalskombinationen ab.

Auf Basis der Ergebnisse der Statistiken der Kindertagesbetreuung, des Mikrozensus sowie der Bevölkerungsstatistik berechnet das Statistische Bundesamt seit 2009 auch eine Betreuungsquote von Kindern unter 6 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund nach Bundesländern. Die migrationsspezifischen Betreuungsquoten beschreiben für Kinder unter 6 Jahren den Anteil von Kindern mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung an allen Kindern mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund in der Bevölkerung. Die Erhebung des Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren neu konzipiert und seit 2020 wird der integrierte Mikrozensus erhoben. Daten zur migrationsspezifischen Betreuungsquote auf Grundlage des neuen Mikrozensus sind nunmehr für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht. Die entsprechenden Online-Tabellen sind auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ebenso verfügbar wie ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.09.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

19 Tage verbleiben von heute an bis zum Bewerbungsschluss (10. Oktober 2023) des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises – Hermine-Albers-Preis – 2024. Gesucht werden bis dahin noch beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z. B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Mit der Ausschreibung des Praxispreises 2024 werden alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe angesprochen. In den Handlungsfeldern Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie (Frühe Hilfen, Familienbildung, Erziehungs- und Trennungsberatung), Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige werden verschiedenste pädagogische Angebote zum Thema ökologische Nachhaltigkeit entwickelt. Diese nehmen deren unterschiedlichen Themenkomplexe in den Blick, die sich nicht nur auf Deutschland beziehen, sondern auch auf die globalen Auswirkungen der Klimakrise (u. a. die sich verstärkenden Fluchtbewegungen aus dem Globalen Süden).

Außer dem Praxispreis sind auch der Medienpreis (nur für Journalist*innen) und der Theorie- und Wissenschaftspreis ohne Themenbindung ausgeschrieben. Die Ausschreibung zu allen drei Kategorien des Hermine-Albers-Preises finden Sie unter: www.agj.de/fileadmin/files/jugendhilfepreis/DJHP2024/230306layout2_faltblatt_djhp_2024_final.pdf

Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro und ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Stifter des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sind die Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2023 online möglich unter www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Für Fragen rund um den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis kontaktieren Sie bitte die Presse- und Öffentlichkeitsreferentin der AGJ, Sabine Kummetat, unter jugendhilfepreis@agj.de oder telefonisch unter (030) 400 40 219.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 21.09.2023

Die neue Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt eine alarmierende Zunahme demokratiefeindlicher Haltungen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

 

„Die Ergebnisse der Mitte-Studie sind nicht überraschend, weil sie absehbar waren. Seit Jahren warnt die demokratische Zivilgesellschaft entschieden vor der wachsenden Gefahr von rechts, ohne, dass politische Entscheider*innen diese Warnungen genügend ernst genommen und entsprechend reagiert haben. Stattdessen wird von einigen politischen Akteurinnen und Akteuren für mediales Interesse mit rechten Haltungen kokettiert, werden rassistische und protofaschistische Überzeugungen zur Grundlage vermeintlich rationaler Politikentscheidungen und vordergründig einfacher Lösungen. Wer die AfD durch Zusammenarbeit salonfähig macht, wer normalisiert, über nützliche und schlechte Geflüchtete zu sprechen, wer schulterzuckend die Armut von Kindern hinnimmt und eine Politik zugunsten einiger Weniger macht, während mehr und mehr Menschen den Anschluss verlieren – der muss sich direkt für diese Entwicklung mit verantworten. Es werden zurzeit rote Linien überschritten. Diese Grenzüberschreitungen werfen verstärkt die Frage auf: wird die Bedrohung von rechts ernst genug genommen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 21.09.2023

„Jedes Kind braucht eine Zukunft“ ist dieses Jahr das Motto des heutigen Weltkindertages. „Natürlich brauchen Kinder Fürsorge, Bildung, Schutz und Stärkung, damit sie ihren Weg in eine gute Zukunft gehen können. Vor allem aber gilt: Unsere Zukunft braucht jedes Kind. Deshalb ist es zukunftsvergessen, im Bundeshaushalt tiefe Einschnitte gerade da vorzunehmen, wo es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa vor dem Hintergrund der Einspardebatten um den Haushalt des Bundesfamilienministeriums und am Tag einer größeren Mobilisierung gegen die Kürzungspläne.

Folgen der Pandemie, Krieg, Klimaangst

Viele Kinder und Jugendliche leiden massiv unter den Folgen der Pandemie, etwa, weil sie während der Lockdowns nicht ordentlich Lesen lernen konnten, weil sie dauerhaft den Anschluss in der Schule verloren oder den Start ins Berufsleben verpasst haben, weil Furcht vor Viren und Klimaangst sie in Depressionen stürzten, oder weil sich die Eltern vor lauter Existenzängsten nicht kümmern konnten. Zusätzlich sind sie belastet durch den Krieg in der Ukraine und die Erfahrungen steigender Gewaltbereitschaft im unmittelbaren Umfeld. Gerade bei Angeboten, die diese Probleme adressieren, soll gekürzt werden – etwa bei der Jugendsozialarbeit und den Frühen Hilfen. „Hier wird Hilfe verwehrt, die für junge Menschen Hoffnung und Perspektive bedeuten könnte“, so Welskop-Deffaa.

„Mit den drastischen Kürzungen bei Familienferienstätten und bei der Müttergenesung steht zu befürchten, dass unverzichtbare Entlastungs-Angebote wegbrechen. Gerade für Ein-Eltern-Familien oder Familien mit vielen Kindern ginge damit ein Angebot verloren, dessen Bedeutung als Kraftquelle und Mutmach-Oase unbestritten ist,“ betont die Caritas-Präsidentin.

Sparkurs der Bundesregierung ist kurzsichtig

„Wir dürfen junge Menschen und Familien nicht allein lassen. Die Kurzsichtigkeit des Sparkurses der Bundesregierung gefährdet das Netz der sozialen Infrastruktur für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf“, kritisiert Welskop-Deffaa.

Die geplanten Einsparungen betreffen viele Beratungs- und Unterstützungsangebote: So sollen z.B. die Zuwendungen an die Bundesstiftung Frühe Hilfen um rund 10 Prozent gekürzt werden. Das trifft Schwangere, Kleinkinder und ihre Eltern in belasteten Lebenssituationen. Gerade in Ostdeutschland sind die Träger dringend auf Zuschüsse aus der Bundesstiftung angewiesen. „Frühe Hilfen“ bieten Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren Beratung und Unterstützung und spielen eine wichtige Rolle beim Kinderschutz. Zu den Angeboten der „Frühen Hilfen“ gehören Familienhebammen, ehrenamtliche Familienpatinnen, Babylotsinnen und Besuchsdienste in Geburtskliniken.

Auch im Bereich der Jugendsozialarbeit haben die geplanten Haushaltspläne bittere Auswirkungen: Die Kürzungen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) um rund 20 Prozent bedeuten, dass z.B. das erfolgreiche Programm der Respekt Coaches beendet werden muss, und dass die gerade zu Schuljahresbeginn begonnene Arbeit der Mental Health Coaches an Schulen bereits nach diesem Schuljahr endet. Auch die Jugendmigrationsdienste haben keine sichere Perspektive.

„Genauso wie die fatalen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten gehen all diese Einschnitte zulasten der Orientierungsmöglichkeiten von Heranwachsenden in einer immer unübersichtlicheren Welt,“ so Welskop-Deffaa.

Mehr Informationen

Unter dem Motto „Kürzt uns nicht weg“ demonstrieren heute Dutzende Sozialverbände und Organisationen in Berlin gegen die geplanten Haushaltskürzungen im Bereich Kinder, Jugend, Familie und Engagement. Die Mittel im sogenannten Kinder- und Jugendplan sollen laut Haushaltsplanung gegenüber 2023 um etwa ein Fünftel gekürzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.09.2023

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Ein klares Signal an die Bundesregierung: Bei den Jobcentern kann nicht gespart werden, wenn Perspektiven für Arbeitssuchende schlechter werden. Wenn Arbeitgeber sich bei Neueinstellungen stärker zurückhalten, bleiben mehr Menschen ohne Job und landen in Langzeitarbeitslosigkeit. Das betrifft in Deutschland bald eine Million Menschen. 

Wenn die Bundesregierung wirklich an ihrem Plan festhält, die Mittel für die Jobcenter um 700 Millionen Euro zu kürzen, heißt das für all diejenigen, die künftig ihren Job verlieren, ab sofort: weniger Hilfe, weniger Weiterbildung, und damit weniger Aussicht, auf dem Arbeitsmarkt schnell wieder Fuß zu fassen. Je länger jemand arbeitslos ist, desto schwerer fällt es, eine neue Beschäftigung zu finden. Arbeitslosigkeit macht in vielen Fällen einsam und krank. 

Betroffene brauchen deshalb verlässliche Unterstützung, damit sie dem Arbeitsmarkt nicht dauerhaft verloren gehen. Sparpläne für die Förderung passen nicht zu steigenden Arbeitslosenzahlen und erst recht passen sie nicht zu den ständigen Klagen über fehlende Fach- und Arbeitskräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.09.2023

Die EU hat nach langjährigem Ringen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Juni 2023 ratifiziert. Sie ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. „Dies ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Signal. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die alle EU-Mitgliedstaaten mit Priorität bekämpfen müssen.“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

EU-weit hat seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. Jede zwanzigste Frau wurde vergewaltigt, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau hat eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren. Die Istanbul-Konvention bietet der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren.

„Das klare Bekenntnis der EU ist nach dem Backlash der vergangenen Jahre dringend notwendig. Kein EU-Mitgliedsstaat darf den individuellen Schutz von Frauen und LGBTQIA* unter dem Deckmantel des Familienschutzes unterwandern.“, betont die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiert und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden.

Auch für die EU darf es nicht der letzte Schritt bleiben. Weitere Initiativen sind unerlässlich für einen einheitlichen EU-weiten Mindestschutz vor den schwersten sowie vor neueren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie der digitalen Gewalt gegen Frauen. Der djb unterstützt daher auch die derzeitige Arbeit an der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.  

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.10.2023

Schulklassen und Kitagruppen in ganz Deutschland waren zwei Wochen lang aufgerufen, selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule und zum Kindergarten zu kommen. Die vom ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) organisierten Aktionstage waren wieder ein voller Erfolg.

 

Jeden September sind bei den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Kinder, Erzieher*innen, Lehrkräfte und Eltern dazu aufgerufen, den Weg zu den Bildungseinrichtungen umweltschonend und sicher ohne Auto zurückzulegen. Auch dieses Jahr freuen sich das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) über eine rege Beteiligung an den Aktionstagen. Mit verschiedenen Projekten konnte gezeigt werden, dass es Alternativen zum Elterntaxi gibt, die einen sicheren Schulweg ermöglichen. Denn diese sorgen im ganzen Land für Verkehrschaos und Unfälle, viele Kinder fühlen sich unsicher mit der Verkehrsbelastung vor ihren Schulen. Schön also, dass die Alternative so einfach sein kann: Wenn wir alle zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller zur Schule kommen, löst sich der Stau in Luft auf!

 

Die an den Aktionstagen teilnehmenden Schulen und Kindergärten haben sich auch in diesem Jahr wieder viele kreative Aktionen einfallen lassen. Die besten Projektideen zeichnen die Verbände mit Bewegungssets und Spielen aus. Der erste Platz geht an die städtische Kita „Purzelbaum“ in Oestrich-Winkel (Hessen). Den Kindern standen täglich Mitmach-Angebote frei, beispielsweise eine Bastelaktion für das Fahrrad oder ein Fahrzeugtag, an dem der Fahrradbeauftragte der Stadt die Kinder besuchte. Gut angenommen wurde auch die Aktion, den Parkplatz vor der Kita zum Hindernisparcours und zum großen Straßenmalplatz zu machen. Den zweiten Platz belegt die Grundschule am Vierrutenberg in Berlin-Reinickendorf. Dort wurde während der Aktionstage ein Laufbus zur Schule über eine gesperrte Straße organisiert, es gab eine Stempelaktion über gelaufene und geradelte Kilometer und eine Ausstellung zum Thema „Mein Schulweg“. Der dritte Platz geht an die Marienschule Ochtrup (Nordrhein-Westfalen). Hier wurde von der Kinderkonferenz der Schule ein Erklärvideo erstellt, das Lehrkräfte, Eltern, Erziehungsberechtigte und die Kinder der Schule über die Aktionstage sowie die Weiterführung des Projekts informiert.

 

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Unsere Aktionstage zeigen, dass wir uns im Verkehr an den Kleinsten orientieren müssen! Mehr Rücksicht und die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln sind Pflicht und kommen uns allen zugute. Und darüber hinaus muss viel mehr getan werden, damit unsere Kinder sicher und selbstständig mobil sein können. Tempo 30 innerorts, kindgerechte Fuß- und Radwege und nachhaltige Mobilitätsbildung sind Bausteine für eine bessere Mobilität und Teilhabe!“

 

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Es ist immer wieder sehr beeindruckend zu sehen, dass Kinder eine sehr gute Einschätzung davon haben, was sie für einen sicheren Weg zur Schule oder in die Kita brauchen. Zum Beispiel weniger chaotische Zustände vor den Eingängen, indem auf das Elterntaxi verzichtet wird. Hier können viele Eltern noch so einiges von ihren Kindern lernen und sich an ihnen ein Beispiel nehmen: Indem endlich die allmorgendlichen Autokarawanen der Vergangenheit angehören.“

 

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE: „Die Aktionstage zeigen jedes Jahr eindrucksvoll, wie Kinder sich einen idealen Schulweg vorstellen. Sie sind bereit, auf Bequemlichkeit zu verzichten und haben Spaß an der Bewegung und der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen. Wir erhoffen uns, dass viele dieser Projekte so erfolgreich waren, dass sie auch nach den Aktionstagen fortgeführt werden und den Kindern und Jugendlichen so eine eigenständige und sichere Mobilität ermöglichen. Zentral dafür ist, dass die Eltern das Gefühl haben, dass ihre Kinder sicher sind. Dass dem oft nicht so ist, bestätigte unsere jüngst veröffentlichte repräsentative Umfrage. Das zeigt: Politik und Verwaltung müssen Hand in Hand arbeiten, um Schulwege sicherer zu gestalten.“

 

Die Umfrage, die von forsa durchgeführt wurde, finden Sie hier. Zudem haben die drei Verbände ihre Positionen in einem gemeinsamen Forderungspapier festgehalten.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben vom 18. bis zum 29. September 2023 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aufgerufen. Auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de können auch nach den Aktionstagen Aktions- und Spielideen eingesehen, konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 29.09.2023

Weltkindertag 2023: UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk schaffen Kindern eine kreative Bühne für eine bessere Zukunft

Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen zum heutigen Weltkindertag Politik und Gesellschaft dazu auf, sich mit Unterstützung der jungen Generation lautstark für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen und ihre Bedeutung für eine gute und gerechte Zukunft für alle hervorzuheben! Heute jung zu sein bedeutet, täglich mit Krisen, Unsicherheit und Zukunftssorgen konfrontiert zu sein. Zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es deshalb umso wichtiger, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

Vor dem Bundeskanzleramt in Berlin forderten die beiden Organisationen heute in Anwesenheit von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, zahlreichen Kindern und Jugendlichen sowie der Band Glasperlenspiel ein stärkeres politisches Engagement von Staat und Gesellschaft für eine bessere Zukunft junger Menschen.

Eine Schulklasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin präsentierte dabei einen Kinderrechte-Song, dessen Text sie gemeinsam mit Glasperlenspiel zur Melodie des Hits „Geiles Leben“ umgeschrieben hatten. Den Song nutzten die Kinder, um mit einer gemeinsamen Stimme auf ihre Anliegen und Forderungen aufmerksam zu machen. Zudem formulierten Kinder und Jugendliche des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorBeirats ihre Gedanken zu Zukunftsthemen wie Bildung, Teilhabe und der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Kinder und Jugendliche wachsen heute in belastenden Zeiten auf. Umso wichtiger ist es, ihre Probleme zu lindern, ihnen eine Stimme zu geben und dass sie mitentscheiden – vor allem wenn es um ihre Zukunft geht! Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen herzlich zum Weltkindertag – mit der Botschaft: Mischt euch ein, pocht auf eure Rechte und gestaltet die Zukunft mit! Eure Perspektiven und Ideen sind in der alternden Gesellschaft unverzichtbar.

Als Bundesfamilienministerin streite ich für die UN-Kinderrechte: Alle Kinder verdienen besondere Aufmerksamkeit, Schutz und Förderung auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Ist ein Land kinderfreundlich, tut das der ganzen Gesellschaft gut. Deshalb bin überzeugt: Um hier voranzukommen, sollten die Kinderrechte auch in unserem Grundgesetz festgeschrieben werden.

Und schon jetzt schaffen wir mit der Kindergrundsicherung einen Weg, endlich die vielfache Kinderarmut in Deutschland grundlegend zu bekämpfen. Armut hindert die Jüngsten daran, zuversichtlich ins Leben zu starten. Wir wollen ein Sicherheitsnetz für Familien aufspannen. Alle Leistungen, auf die junge Menschen ein Recht haben, sollen unkompliziert ankommen. Davon können in Deutschland Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.“

Marisol Ferreira Lopes (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Der Zugang zu Bildung ist für so viele Kinder weltweit noch immer ein unerfüllter Traum! Ich wünsche mir für die Zukunft, dass sich die globale Bildungssituation verbessert, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder weltweit sicher lernen können.“

Gloria Dargatz (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Wir, die junge Generation, sind die Zukunft dieses Landes. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und brauchen starke Rechte – jetzt! Nur so können uns Schutz und Mitspracherecht garantiert werden. Wir fordern daher: Kinderrechte ins Grundgesetz!“

Ella Gottschling (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Jedes Kind hat Rechte – egal mit welchen Voraussetzungen es auf die Welt kommt. Gemeinsam muss dafür gesorgt werden, dass eine bestmögliche Grundlage für Förderung und Teilhabe geschaffen wird, damit alle Kinder die Chance auf eine gute und gerechte Zukunft haben.“

Jonte Mai (16), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Damit alle Kinder in Deutschland eine gute Zukunft haben, muss unsere Mitbestimmung gestärkt werden. Wir sind aktive Mitglieder der Gesellschaft – warum also werden wir von Wahlen ausgeschlossen? Die Zukunft unseres Landes hängt von uns ab. Gebt uns eine Chance, diese mitzugestalten!“

Ella-Marie Hönemann (13), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Politik sollte Kinder und Jugendliche stärker in ihre Entscheidungsfindung integrieren, beispielsweise beim Thema Umweltschutz. Dazu braucht es eine gemeinsame Gesprächsebene, bei der wir uns auf Augenhöhe treffen müssen. Und zwar so schnell wie möglich, denn es geht um unsere Zukunft.“

Sophie Koxholt (16), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Gerechte Chancen sind die Grundlange dafür, dass jedes Kind eine gute Zukunft haben kann. Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, ihre Ziele zu erreichen – egal, wo sie herkommen oder in welcher Familie sie aufwachsen.“

Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland: „Die Situation der Kinder im Blick gibt die Halbzeit der Agenda 2030 Anlass zur Sorge. Viele Fortschritte weltweit sind ins Stocken geraten. Immer noch gibt es in Deutschland zu viele Kinder, deren Rechte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gemeinsam mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der jungen Generation selbst müssen wir dafür sorgen, dass die Kinderrechte stärker in den Mittelpunkt unseres Handelns rücken – mit dem Augenmerk auf besonders benachteiligte Kinder. Nur wenn alle Kinder angemessen geschützt, gefördert und beteiligt werden und Chancen auf ein gutes Aufwachsen haben, können die nachhaltigen Entwicklungsziele Realität werden. Es gibt viele gute Beispiele, die zeigen, dass Kinder und Jugendliche ihre Zukunft durch eigene Ideen gestalten können.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „In Sonntagsreden werden der jungen Generation vielerlei Versprechungen gemacht, im Alltag müssen wir dann insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung ihrer Belange wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischer Überlegungen und praktischen Handelns gehören. Dafür braucht es dringend die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine konsequente Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine mehr als deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Zum Weltkindertag am 20. September finden bundesweit zahlreiche Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen statt, die auf die Situation der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen und ihre Anliegen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.

UNICEF Deutschland lädt Kinder jeden Alters und ihre Familien in vielen Städten und Gemeinden dazu ein, an kreativen Mitmach-Aktionen teilzunehmen. Sie können ihren Teil zu einem Kinderrechte-Puzzle beitragen oder mit bunten Kreidebildern auf Straßen, auf Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Sorgen, Wünsche, Ideen und Vorstellungen für eine bessere Zukunft für Kinder zum Ausdruck bringen.

Um den Forderungen der jungen Generation Nachdruck zu verleihen, können Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen Fotos der kreativen Erzeugnisse der Kinder unter dem Aktions-Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den Sozialen Medien posten. Alle Beiträge der Kinder werden auch auf www.unicef.de/weltkindertag veröffentlicht. Dort gibt es weitere Informationen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das einen ganzen Monat lang: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September mehr über ihre Rechte erfahren, thematische Unterhaltungsangebote wahrnehmen oder selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

Inhaltlicher Schwerpunkt dieses „Monats der Kinderrechte“ ist das Thema Zukunft, und dabei insbesondere das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals – SDGs“). Denn diese sind in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte, da jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl hat.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 20.09.2023

Am diesjährigen Weltkindertag wird Kinderschutzbund-Präsidentin Professorin Sabine Andresen das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland ehrt Menschen, die sich besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.

Der Festakt zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes findet im Bundesfamilienministerium statt. Die Auszeichnung erfolgt durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

In ihrer Dankesrede mahnt Professorin Sabine Andresen Engagement, über das Private hinaus, an:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber das entbindet niemanden von der zivilgesellschaftlichen Verantwortung für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.“

Andresen weiter:

„Doch angesichts der globalen und nationalen Herausforderungen der Gegenwart scheint es mir wichtig, dass wir in Politik und Zivilgesellschaft zwei Gedanken nach vorne stellen:

Nötig ist erstens Solidarität mit armutsgefährdeten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Priorisierung ihrer Rechte, Bedarfe und Interessen und

Und es geht zweitens um Verzicht.  Wem kann ökonomisch zugemutet werden, zu verzichten im Interesse eines höheren Ziels und nach sorgsamer Abwägung der unterschiedlichen Güter““

Professorin Sabine Andresen ist Kindheits- und Familienforscherin an der Goethe-Universität Frankfurt (Main). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderarmut, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Aufarbeitung, Generationengerechtigkeit und Bildungsmöglichkeiten. Von 2016 bis 2021 war Andresen ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.“

Vollständige Rede Sabine Andresen

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 20.09.2023

eaf-Jahrestagung diskutiert Auswirkungen von Klimapolitik auf das Leben von Familien und die Rolle von Familien für eine gesellschaftliche Mehrheit für Klimaschutz

Am Freitag endete die Fachtagung „Eiskalt erwischt?! Nicht mit uns! Klimapolitik für und mit Familien“ der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) mit der deutlichen Forderung an die Bundesregierung, Familienpolitik und Klimapolitik stets zusammen zu denken.

Martin Bujard, Präsident der eaf, fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen: „Der Klimawandel ist allgegenwärtig und seine sozialen, finanziellen und emotionalen Folgen treffen uns alle. Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unter­stützen.“ Die wichtige Rolle der Familie in dieser Frage werde unterschätzt: „Bei der gesell­schaftlichen Debatte zum Klimaschutz werden oft Gruppen und Generationen gegeneinander ausgespielt, was Ängste forciert und die Unterstützung für Klimaschutzpolitik unterminiert. Familien bringen verschiedene Generationen zusammen, die Baby-Boomer lernen von der Fridays-Generation und umgekehrt – nur so entsteht eine breite gesellschaftliche Mehrheit für eine mutige und konstruktive Klimapolitik“, so Bujard.

Die eaf hatte für zwei Tage Wissenschaftler:innen, Expert:innen aus Diakonie, Kirche und Zivilgesellschaft sowie zahlreiche Teilnehmer:innen aus den eaf-Mitgliedsverbänden und Familienbildungsstätten eingeladen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wurde beleuchtet, vor welche Herausforderungen Familien durch die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels sowie durch klimapolitische Maßnahmen gestellt werden. Schließlich wurde im Plenum diskutiert, was sie brauchen, um mit diesen Herausforderungen gut umgehen zu können und welche Rolle die Kirche und ihr familienpolitischer Verband dabei zukünftig spielen sollten.

Die eaf war mit ihrer Tagung zu Gast im Martinshaus in Rendsburg und wurde bei der Vorbereitung und Durchführung unterstützt von der der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, betonte in seinem Grußwort: „Schon im Motto Ihrer Tagung setzen Sie bewusst ein Ausrufezeichen. Und ich deute dieses Ausrufezeichen so: Ohne Familie ist Klimapolitik nicht möglich. Denn Klimapolitik ist nicht ohne Bildung möglich. Das ist eine Erfahrung, die uns in der Nordkirche und mich auch persönlich seit vielen Jahren motiviert, die Themen Klimaschutz, Familie und frühkindliche Bildung zusammenzudenken.“

Die Dokumentation der Tagung mit Beiträgen u. a. von Prof. Dr. Stefan C. Aykut (Universität Hamburg), Dr. Ingo Wolf (Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit – Helmholtz-Zentrum Potsdam), Wiebke Rockhoff (Diakonie Deutschland), Christian Ledig (KLIMA ARENA Sinsheim), dem Religionsmonitor 2023 (Bertelsmann Stiftung) und Dr. Edgar Wunder (Sozialwissenschaftliches Institut der EKD) finden Sie in Kürze auf unserer Website.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 26.09.2023

Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten  Familie, also ihren Kindern, ihrer*n Ehe- oder  Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele Familien in Deutschland ist aber genau das die Realität.

Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag  von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit alle Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag:

“Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. […] Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu
unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.“ (Seiten 138, 140)

Fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus. Während andere Vorhaben im Bereich Migration und Flucht bereits umgesetzt wurden, unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften, übergeht die Bundesregierung die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennten Familien. Für Zehntausende von ihnen war die Ankündigung, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu erleichtern, der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten nun seit knapp zwei Jahren darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten endlich Priorität einräumt.

Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wie konzentriert man sich auf das Erlernen der deutschen Sprache, auf die Schule oder die Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig fortwährend in Gedanken um seine engsten Angehörigen in der Heimat oder einem Drittland bangt?

Ehe und Familie und die damit einhergehenden Rechte von Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7 EU-GRCh) sowie internationaler menschenrechtlicher Verträge, wie der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK, Art. 10 UN-KRK). Die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen, zum Beispiel aus Syrien –, die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nach Deutschland zu holen, sowie die in der Praxis jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren stehen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht im Einklang mit diesen menschenrechtlichen Verpflichtungen. Die daraus resultierenden Missstände müssen dringend behoben werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Die Familien können nicht länger warten. Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Für eine genaue Darstellung der Problemlage und der Forderungen verweisen die Organisationen auf den gemeinsamen Appell zum Weltkindertag 2022. Es ist dramatisch, dass sich ein Jahr später nichts verbessert hat.

Gemeinsames_Statement_Recht_auf_Familiennachzug_jetzt_umsetzen__20.09.2023_a.pdf (verband-binationaler.de)

Quelle: Gemeinsames Statement Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. und anderen vom 20.09.2023

LSVD mit Bi+-Pride-Hamburg am 23. September auf der Straße

Jeden September macht der Aktionsmonat der bisexuellen Sichtbarkeit auf die im Regenbogenspektrum oft unsichtbare Gruppe der Bisexuellen aufmerksam. Dabei machen Menschen, die Personen unterschiedlicher Geschlechter sexuell und/oder romantisch anziehend finden, Schätzungen zufolge über die Hälfte der Community von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und inter* sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) aus. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unterstützt deshalb auch dieses Jahr wieder die Bi+-Pride-Parade in Hamburg am 23. September. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Der Monat der bisexuellen Sichtbarkeit rückt bisexuelle Lebensrealitäten in den Mittelpunkt. Die Diskriminierung und Ausgrenzung bisexueller Personen hält sich bis heute hartnäckig und führt dazu, dass sich Bisexuelle im Schnitt seltener als Lesben und Schwule outen. Fehlende Akzeptanz sowie Gewalterfahrungen, die auf den diskriminierenden Narrativen aufbauen, wirken sich nachweislich besonders negativ auf die psychische Gesundheit von Personen aus, deren Begehren und Liebe nicht nur gleich- oder andersgeschlechtlich ist. So kämpfen laut dem Bi-Youth-Report von 2019 ganze 96 Prozent der bisexuellen Jugendlichen mit Schlafproblemen. Bisexuelle Frauen sind außerdem überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt betroffen: Fast jede Zweite erlebt sie im Laufe ihres Lebens (Movement Advancement Project 2016).

Das Bi+-Spektrum umfasst verschiedene Sexualitäten und Selbstbezeichnungen, die sich nicht nur auf eine Geschlechtsidentität beziehen – wie bisexuell, pansexuell oder auch polysexuell. Auch in der Regenbogencommunity können sich Personen auf dem Bi+-Spektrum leider nicht immer zuhause fühlen, weil sie auch hier noch viel zu oft mit Misstrauen, diskriminierenden Narrativen und Ausgrenzung konfrontiert sind. Deshalb ist es uns als LSVD ein besonderes Anliegen, die Bi+-Pride-Parade in Hamburg auch in diesem Jahr wieder zu unterstützen. Am 23. September, dem internationalen Tag der bisexuellen Sichtbarkeit, werfen wir gemeinsam Licht auf die bisexuelle Community und ihre politischen Anliegen – in all ihrer Vielfalt.

Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, aber beispielsweise auch die gesundheitliche Regelversorgung, müssen die spezifischen Bedarfe bisexueller Menschen kennen und berücksichtigen. Wir fordern verbindliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in allen relevanten Bildungseinrichtungen, sowohl in der Schule als auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Und wir müssen auf bereits errungene Erfolge für die Gleichberechtigung von Bisexuellen aufbauen, wie beispielsweise die Gleichstellung bisexueller mit homosexuellen Geflüchteten im Asylrecht durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020.

Wir freuen uns über viele Teilnehmer*innen bei der Bi+-Demo in Hamburg!

Quellen/ Weiterlesen
Gerichtsentscheidungen zum Asylrecht für geflüchtete LSBTI 
Bi+Pride – Bi+sexuelle Sichtbarkeit
HRC-2019-Bi-Youth-_Report
Movement Advancement Project | Invisible Majority: The Disparities Facing Bisexual People and How to Remedy Them
SchwulenBeratung_Expertise_Bisexualitaet_WEB.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 18.09.2023

Der Paritätische hat 900 Expert*innen aus Sozial- und Gesundheitswesen zu Hitzeschutz befragt.

Als größte Herausforderung, um mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und notwendige Maßnahmen bspw. zum Hitzeschutz umzusetzen, sehen Expert*innen aus Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens nach einer Umfrage des Paritätischen Gesamtverband das Fehlen einer verlässlichen, nachhaltigen und unbürokratischen Finanzierungsgrundlage. Vier von fünf der befragten Organisationen und Einrichtungen gaben an, dass die Auswirkungen von Hitze im Arbeitsalltag deutlich zu spüren sind, drei von vier Befragten gaben an, dass Hitzewellen (große) Sorgen bereiten. Die Umfrage, an der sich rund 900 Fach- und Leitungskräfte beteiligten, zeigt, dass bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Patient*innen und Klient*innen umgesetzt werden, es aber an finanziellen und personellen Ressourcen für umfassenden Hitzeschutz fehlt.

Ist die Organisation, Einrichtung oder der Träger nicht Eigentümer des Gebäudes, bestehe häufig die Problematik, dass Vermieter*innen den hitzeschutzbedingten Sanierungsbedarf nicht nachvollziehen können oder keine Befugnis zu baulichen Veränderungen vorliegt. Auch der Denkmalschutz stelle eine Hürde bei baulichen Maßnahmen dar. Bestehende Förderprogramme seien häufig zu kompliziert im Antragsverfahren und die Förderfenster zu kurz geöffnet. Deutlich wurde, dass vertiefender Informations- und Beratungsbedarf besteht. Eine Mehrheit der Befragten (69 %) hatte z. B. keine Kenntnis darüber, ob ein kommunaler Hitzeschutzplan in ihrer Kommune vorliegt. Auch gaben 62 Prozent der Befragten an, dass die Politik sich noch nicht in ausreichendem Maße dem Thema Hitzeschutz widmet.

In der Sitzung am 22. September 2023 hat der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands unter dem Titel „Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen und Diensten durch verlässliche und nachhaltige Finanzierung und Unterstützung stärken“ ein Forderungspapier verabschiedet. Der Verband appelliert an die Politik, die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen sicherzustellen und vor Ort Strukturen, in Form von u. a. niedrigschwelligen Informationszugängen und kompetenten Ansprechpersonen, zu etablieren. Hierbei sei die Vielfalt der Betroffenen und Einrichtungen zu berücksichtigen und u.a. auch bei der Entwicklung kommunaler Hitzeschutzpläne zu beteiligen. Schließlich brauche es eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, um “Natur und Mensch vor den Auswirkungen zunehmender klimatischer Veränderungen zu schützen sowie die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken”, fordert der Paritätische. Dies sei letztlich auch eine Frage der Gerechtigkeit: “Ziel einer sozial-ökologischen Wende muss sein, allen Menschen in Deutschland gleichermaßen ein klimafreundliches und gesundheitsförderliches Leben zu ermöglichen und soziale Ungleichheit abzubauen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.09.2023

Drängende Probleme sind bisher nicht oder nur unzureichend bearbeitet.

Eine insgesamt durchwachsene Bilanz zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband mit Blick auf die bisherige Arbeit der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die im Dezember 2023 seit zwei Jahren im Amt ist. Neben sozialpolitischen Fortschritten, etwa beim Wohngeld oder zeitweise beim Mindestlohn, stehen große Enttäuschungen beim Bürgergeld oder der Kindergrundsicherung. Drängende Probleme, z.B. im Bereich der Pflege, des sozial gerechten und wirksamen Klimaschutzes oder der Inklusion und Teilhabe, sind bislang nicht oder nicht hinreichend bearbeitet, kritisiert der Verband.

„Sozialpolitisch konnte die Ampel-Koalition bisher noch nicht überzeugen. Unsere Halbzeitbilanz fällt entsprechend durchwachsen aus“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Neben Licht wie beim Wohngeld, gibts auch viel Schatten, vor allem armutspolitisch – seien es die Regelsätze in Hartz IV bzw. Bürgergeld oder aber der aktuelle Planungsstand für eine Kindergrundsicherung, die eben nicht vor Armut schützen wird.“

Der Paritätische sieht in dem Ausschluss von Steuererhöhungen, auch für die sehr großen Einkommen, Vermögen und Erbschaften in diesem Land, „die Achillesferse der Ampel-Regierung“, wie es in der heute veröffentlichten Halbzeitbilanz heißt. Der Verband warnt in dem Papier zudem, „dass die Haushaltspläne der Ampel in der zweiten Regierungshälfte massive Einschnitte bei zahlreichen sozialen Angeboten bedeuten würden – und damit eine ernsthafte und nachhaltige Schwächung des sozialen Zusammenhalts im Raum steht“.

„Wir appellieren an die Koalitionspartner, die zweite Hälfte der Legislaturperiode nun wirklich zu nutzen, um Wahlversprechen und im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben umzusetzen. Dies darf nicht an der Finanzierung scheitern“, mahnt Schneider. „Was es braucht, ist eine steuer- und haushaltspolitische Kehrtwende, um den gesellschaftlichen Herausforderungen nachhaltig und sozial gerecht zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.09.2023

pro familia fordert eine gesetzliche Neuregelung gemäß der Empfehlungen der WHO

„Der Schwangerschaftsabbruch sollte vollständig entkriminalisiert werden. Gesetzliche, politische und programmatische Hindernisse – sowie Hindernisse in der Praxis –, die den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch behindern, sollten beseitigt werden. Dazu gehören unter anderem Fristen für Schwangerschaftsabbrüche und verpflichtende Wartezeiten.“* Diese Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Schwangerschaftsabbruch ignorieren viele Staaten, darunter bislang auch Deutschland. Darauf weist der pro familia Bundesverband anlässlich des Internationalen ‚Safe Abortion Days‘ hin, der am 28. September weltweit begangen wird. Bei der überfälligen gesetzlichen Neuregelung in Deutschland müssen die WHO-Empfehlungen berücksichtigt werden, fordert der Verband. Um Schwangere zu unterstützen – nicht zu bevormunden – ist es außerdem notwendig, statt der Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch ein Recht auf Beratung festzuschreiben.

Bislang gilt, dass schwangere Personen vor einem gewünschten Schwangerschaftsabbruch eine verpflichtende Beratung aufsuchen. Dies ist im Strafrecht festgelegt und bedeutet in der Konsequenz, dass Schwangeren ohne Beratung der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verwehrt ist.

Die Erfahrung von pro familia Berater*innen mit der bisherigen Pflichtberatung zeigt, dass schwangere Menschen Angst vor Entmündigung und Fremdbewertung ihrer Entscheidung haben. Diese Gesprächssituation erschwert Berater*innen den Zugang zu den Klient*innen und damit die Möglichkeit, sie zu unterstützen. Schwangere erwarten von der verpflichtenden Beratung, dass sie von der Fortführung der Schwangerschaft überzeugt werden sollen. Daraus ergibt sich oft eine negative Abwehrhaltung und eine Fixierung auf das Ausstellen des Beratungsscheins.

Deshalb spricht sich pro familia für ein Ende der Beratungspflicht und für ein Recht auf freiwillige Beratung aus, die ungewollt Schwangere in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Um dabei unterstützt zu werden, für ihre Problemlagen und Konflikte tragfähige Lösungen zu entwickeln, muss ihnen werteneutrale Akzeptanz entgegengebracht werden, ohne dass sie sich in eine Richtung gedrängt, bevormundet oder schuldig gesprochen fühlen.

Die Bedürfnisse, mit denen Menschen in die Beratungsstellen von pro familia kommen, sind vielfältig und betreffen alle Themenbereiche der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Es geht um medizinische und gesundheitliche Fragen, sozialrechtliche Regelungen und finanzielle Hilfen oder um psychosoziale Fragen rund um das Thema Partnerschaft und Sexualität sowie häusliche und sexualisierte Gewalt. Diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und damit die sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken, ist der Auftrag von Beratungsarbeit. Dafür müssen alle Menschen Zugang zu freiwilligen und umfassenden Beratungsangeboten zu allen Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und zu sexueller Bildung haben. Beratung und Informationen sollten partizipativ und ergebnisoffen sein und schwangere Menschen als Rechteinhaber*innen in Hinsicht auf ihre selbstbestimmte Entscheidungsfindung stärken. So verstanden stärkt das Recht, Beratung wahrzunehmen zu können, Menschen in ihrer selbstbestimmten Lebensplanung und ermöglicht ihre Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft.

pro familia hat Kriterien für freiwillige Informations- und Beratungsangebote sowie sexuelle Bildung formuliert, wie sie im Rahmen einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs verankert werden sollten. Dazu gehört die leichte Zugänglichkeit von – barrierefreien und kostenlosen –Beratungsangeboten. Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Beeinträchtigung, sozialem Status, Religion, Weltanschauung, Alter, Gesundheitszustand oder sexueller Orientierung, sollte Zugang haben. Es müssen alle Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit umfassend abgedeckt werden: Sexuelle Bildung, Familienplanung, Schwangerschaftsberatung, Verhütungsberatung, Unterstützung bei ungeplanter/ungewollter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, Partnerschaft, Sexualität, unerfüllter Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin, Pränataldiagnostik und vieles mehr. Die Beratungsangebote müssen zudem ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen erhalten und bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.

Mehr Informationen zu pro familia Positionierung und zur Forderung nach freiwilligen Beratungsangeboten gibt es hier.

https://www.profamilia.de/fachinfos/nach-themen/zugang-zum-schwangerschaftsabbruch

Mehr Informationen zum Safe Abortion Day 2023 gibt es hier: https://safeabortionday.noblogs.org/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2023

„Seit Gründung des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) in 1990 engagieren wir uns für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu haben wir ein umfangreiches Forderungs- und Zielspektrum in den Bereichen Bildung & Betreuung, Familien- und Rollenbilder, Recht & Steuern sowie Arbeitswelt & Karriere entwickelt, für welches wir uns in verschiedensten Zusammenhängen, Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsformaten und Kooperationen engagieren.

Auch diese Kooperation anlässlich der Weltstillwoche 2023 mit dem Motto „Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar!“ ist uns ein Herzensanliegen!

Es gilt auch hierzu zu informieren, zu sensibilisieren und auch mit Erfahrungswerten sich zu positionieren!

Wir sind überzeugt, dass Stillen und Berufstätigkeit vereinbar sind – natürlich unter bestimmten Bedingungen auf allen beteiligten Seiten: die des Kindes, die der Mutter und auch die des Arbeitsplatzes, ob Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium.

In meinem persönlichen Falle vor über 24 Jahren wurde mir unser Sohn von den Großeltern ins Büro zum Stillen gebracht, da Remote-Arbeiten nicht möglich war.

Ich habe durchweg nur positive Erfahrungen mit Stillen am Arbeitsplatz gemacht.

Es war für andere Menschen befremdlicher, dass ich im Dom in Köln gestillt habe, als in Nürnberg an meinem Arbeitsplatz!

Wir als VBM stehen für eine Kinderwillkommenskultur – dazu gehört auch, dass Mütter darin bestärkt werden ihre eigene persönliche Entscheidung zu treffen, ob sie am Arbeitsplatz stillen möchten, anstelle sich strukturellen oder kulturellen Herausforderungen in ihrer Abwägung stellen zu müssen!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) anlässlich der Weltstillwoche 2023 und Unterzeichnerin der in einem breiten Bündnis vereinbarten Gemeinsamen Erklärung:

Stillen und Berufstätigkeit? Dass beides vereinbar ist und was es dafür braucht, steht im Mittelpunkt der diesjährigen Weltstillwoche. Sie hat zum Ziel, Mütter zu informieren und in ihrem Stillwunsch zu bestärken. Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung sollten kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die Weltstillwoche richtet sich auch an Arbeitgebende: Stillfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und können für Arbeitnehmerinnen das ausschlaggebende Argument bei der Wahl ihres Arbeitgebers sein. Nicht nur im Wettbewerb um Fachkräfte kann Stillfreundlichkeit ein Vorteil sein. Auch die Belegschaft profitiert von früh zurückkehrenden Kolleginnen, die ihrer Tätigkeit wieder nachgehen und sich in den Betrieb einbringen.

Das deutsche Mutterschutzgesetz erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit stillender Mütter an und fördert das Stillen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben sie das Recht auf bezahlte Stillzeiten, bei Vollzeitbeschäftigung sind es mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, der Arbeitgebende hat geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.

Die Weltstillwoche mit dem diesjährigen Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“ informiert und will dazu beitragen, stillenden Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Zudem wird auf die Vorteile des Stillens aufmerksam gemacht.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Typ 2-Diabetes, ein verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten als Kinder, die mit Säuglingsmilch ernährt werden. Da gesunde Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern tendenziell weniger Fehlzeiten haben, profitieren auch die Arbeitgebenden sowie die Kolleginnen und Kollegen, wenn die Stillfreundlichkeit im Betrieb gefördert wird.

Folgende Akteurinnen und Akteure setzen sich für die Unterstützung Stillender ein und engagieren sich im Rahmen der Weltstillwoche 2023 für die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) begrüßen Maßnahmen und Initiativen, mit denen Arbeitgebende Müttern die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf ermöglichen.

Vollständige Liste der Akteurinnen und Akteure: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf

Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2023 von 2. bis 8. Oktober:

  • Elterninfo „Muttermilch to go“ mit den wichtigsten Informationen zum Umgang mit Muttermilch
  • Tipps für Arbeitgebende „Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen“
  • Website zur Weltstillwoche: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf
  • Nachgefragt beim Netzwerk: Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren?
  • Instagram @gesund.ins.leben mit allen relevanten Infos rund um Stillen und Beruf, Aufruf zum Teilen von Erfahrungen unter #StillenImJob; Insta-Live zur Vereinbarkeit von Stillen und Beruf mit Expertinnen und Praxisbeispielen

Amera Hahne, Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)
Anja Lucas, stellvertretende Leitung der Stabsstelle Familie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Expertin zum Mutterschutzrecht, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von Stillberaterinnen.

Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ):
Emailinfo@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr

Hintergrundinformation:

Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Internet: gesund-ins-leben.de
Instagram: @gesund.ins.leben

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 20.09.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie und der Paritätischen Forschungsstelle.

Das Bundesfamilienministerium hat Ende August einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgestellt. In Bälde will die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf formell beschließen. Damit tritt die Diskussion um die Kindergrundsicherung in eine entscheidende politische Phase. Paula Wenning, Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung und Referentin für Soziale Sicherung beim Kinderschutzbund, führt in die Thematik ein und stellt den aktuellen Diskussionsstand vor: Was ist konkret geplant? Welche Aspekte sind noch strittig? Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie wir den vorliegenden Vorschlag bewerten und wo ggf. Nachbesserungen zu fordern sind.  

Mit Paula Wenning, Fachreferentin für Soziale Sicherung/Kinderhäuser Blauer Elefant® Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 18. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Zuge der verstärkten Ausbreitung von Verschwörungserzählungen seit Beginn der Corona-Pandemie erfuhren auch Bewegungen wie die der “Reichsbürger” und angrenzender, teils verschwörungsideologisch und rechtsextrem motivierter Akteure, erheblichen Zulauf und Aufmerksamkeit. Hervorstechendes Merkmal dieser heterogenen Szene ist die Betonung der individuellen Eigenständigkeit unter gleichzeitiger, aggressiver Abgrenzung von Staat und Gesellschaft.

Neben Polizei und Ämtern sind auch Schulen, Kindertagesstätten und andere Orte betroffen, an denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Sie können in ihrer Arbeit und im Betriebsfrieden massiv beeinträchtigt werden. Im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrechten berichten Fachkräfte von schwierigen und konfliktträchtigen Situationen. Erschwert wird eine sachliche Debatte durch die ideologische Orientierung in diesen Milieus.

Die Veranstaltung wird sich diesen Konfliktfeldern zuwenden und die unterschiedlichen Konfrontationen in den Prozessen zwischen Verwaltung und pädagogischen Einrichtungen exemplarisch beleuchten. Der Fokus liegt auf Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Mitarbeiter*innen von Ombudsstellen und Familienberatungen. Zur Unterstützung von Fachkräften haben Miteinander e.V. und der Paritätische eine Broschüre erstellt, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt wird.

Die Veranstaltung findet in Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus bei Miteinander e.V. statt.

Referent*innen:
·        Lena Lehmann und Katharina Kist, Miteinander e.V.
·        Christian Weßling, Paritätischer Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Stefanie Sachse, stefanie.sachse(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 323

Termin: 25. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Krise, Kollaps, Burnout – kein Bild scheint drastisch genug, den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiben. Dabei ist das Problem nicht neu und war lange Zeit absehbar. Der demografische Wandel, sowohl was den Nachwuchs an Fachkräften angeht als auch hinsichtlich des leichten Geburtenanstiegs, hat sich seit einigen Jahren abgezeichnet – dabei fehlte es an einer übergreifenden Strategie der Fachkräftequalifizierung und -gewinnung in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Vortrag „Care-Arbeit bleibt Frauenarbeit? Fachkräftemangel in KiTas, Kinder- und Jugendhilfe“ werfen wir einen systematischen Blick auf die Zusammenhänge des Fachkräftemangels in einem Feld, das nach wie vor eine ungleiche Geschlechterverteilung aufweist, das öffentlich weitgehend auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert wird und in dem wir gemeinsam nach zukunftsfähigen Lösungen suchen müssen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Frau Professor Dr. Sabine Schutter, Vorstandsvorsitzende vom SOS Kinderdorf e. V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 22. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Bochum

Angesichts des Fachkräftemangels, der auch Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe) betrifft, und der nötigen Verbesserung der Ausbildungssituation von jungen Menschen, fokussiert die bundesweite Fachtagung u. a. die Fragen, wie die schulischen Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen besser befördert werden können und wie sie für junge Menschen attraktiver gestaltet werden sollten. Wie dem Fachkräftemangel bei den GES-Berufen begegnen?

Hier geht es zur Anmeldung und weiteren Informationen.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen und dem Paritätischen Baden-Württemberg.

Termin: 15. Dezember 2023

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Ort: Berlin

Müttern den Rücken stärken – gegen den patriarchalen Backlash

Kindererziehung ist Arbeit – und noch dazu keine einfache. Ein Großteil dieser Arbeit wird in unserer Gesellschaft von den Eltern im Haushalt geleistet. Von den Eltern? Besser gesagt: mehrheitlich von Müttern. In den Vorstellungen vieler Eltern und von Teilen der Öffentlichkeit sollte die Erziehungsarbeit gleich zwischen Männern und Frauen verteilt sein. Doch in der Realität ist das meist nicht der Fall, wie Zeitverwendungsstudien immer wieder zeigen. Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit wird zudem durch Institutionen der Familienhilfe und Fachleute aus der Sozialen Arbeit oft (unbewusst) gefördert. Auch auf Seiten des Familienrechts und in Entscheidungen von Familien- und Jugendgerichtsbarkeit befördert die Praxis nicht selten tradierte Rollenzuschreibungen und greift damit substantiell vor allem in die Lebensgestaltung der Mütter ein.

In einem Workshop, der sich zum Ziel setzt, tradierten Rollenbildern in der Care-Arbeit entgegenzuwirken und institutionelle Ungleichbehandlung von Müttern zu verhindern, wollen wir uns unter anderem folgenden Fragen zuwenden:

  • Mit welchen Schritten und neuen Strukturen bzw. Methoden kann eine feministische „Revolution“ in der Jugendhilfe erreicht werden, die die patriarchale Verteilung von Sorgearbeit in den Familien untergräbt, anstatt sie zu fördern?
  • Wie können wir die Beschäftigten in Jugendämtern, Gerichten und Beratungsstellen unterstützen, die berichten, dass antifeministische Organisationen systematisch Druck ausüben, falsche Informationen verbreiten oder sogar Schulungen in den Institutionen durchführen dürfen?

Die Anmeldung zur Teilnahme ist bis zum 30. November 2023 unter https://www.fes.de/veranstaltung/veranstaltung/detail/268344 möglich.

Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen zum Workshop. Eine Einladung mit detailliertem Programm wird im Vorfeld der Veranstaltung versendet. Diese wird dann auch unter obigem Link verfügbar sein.