ZFF-Info 07/2023

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AUS DEM ZFF

Heute findet die ZFF-Fachtagung statt mit dem Titel „Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein?“. Rund 80 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt: „Durch die vielen Umbrüche und Krisen der letzten Jahre geht Familien die Puste aus! Daher brauchen sie gerade jetzt eine zukunftsfähige Politik, die sie anspricht und ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt. Sie brauchen eine starke soziale Infrastruktur, die Eltern und Kinder gut bei ihren täglichen Herausforderungen unterstützen kann! Der beschlossene Ausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ist hier ein guter erster Schritt. Aber, viele Gesetzesvorhaben, die die Lage von Familien weiter verbessern und sie entlasten würden, lassen derzeit auf sich warten: angefangen von der Kindergrundsicherung über die Familienstartzeit bis hin zur Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegende Angehörige.“ 

Altenkamp ergänzt: „Es ist klar: ohne Familien geht es nicht und in die Verbesserung ihrer Lage muss angemessen investiert werden! Das ist nicht umsonst – in doppelter Hinsicht. Es gibt viele Möglichkeiten, die Staatskasse wieder zu füllen und Familien, Kinder und Jugendliche die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie dringend benötigen! Daher freue ich mich auf unserer heutigen Tagung mit vielen Expert*innen nochmal genauer hinzuschauen und nach Gelingensbedingungen zu suchen, die für Familien essentiell sind, um gut durch weitere Krisen zu kommen. Gleichzeitig ist es wichtig zu erfahren, wo genau wir den Blick hinrichten müssen und für wen noch mehr Unterstützung notwendig ist! Es ist nun an der Zeit, eine zukunftsfähige Familienpolitik zu gestalten! Lassen Sie uns das gemeinsam angehen, denn nur gemeinsam sind wir stark! “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.05.2023

Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich das ZFF seit 2009 dafür ein, dass Kinderarmut wirksam bekämpft wird. Das Bündnis aus inzwischen 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen fordert dafür die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Mit dieser echten Kindergrundsicherung sollen alle Kinder in Deutschland so finanziell ausreichend abgesichert werden, dass sie unabhängig von ihrem Elternhaus echte Teilhabechancen erhalten.

Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren. Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: https://kinderarmut-hat-folgen.de/Mythen-zur-Kindergrundsicherung

Hierzu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Vielen Kindern und Familien könnte es mit der Einführung einer Kindergrundsicherung deutlich besser gehen, denn derzeit wird das Kindergeld auf SGB II Leistungen angerechnet. Sie haben daher rein gar nichts von einer Erhöhung dieser Leistung. Unser Sozialstaat unternimmt nicht genügend gegen Kinderarmut, sondern nimmt in Kauf, dass es immer mehr Kinder gibt, die in Armut aufwachsen. Wir müssen das Projekt Kindergrundsicherung jetzt gemeinsam in die Hand nehmen und für eine bessere Zukunft für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land eintreten.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.05.2023

Die 26 Mitgliedsorganisationen begrüßen das vom BMFSFJ konkretisierte Vorhaben der Bundesregierung, Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes zehn Tage bezahlt freizustellen, und drängen auf einen zügigen Gesetzgebungsprozess. Sie fordern zudem, die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ebenfalls jetzt zeitnah umzusetzen. Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an!

„Die geplante Familienstartzeit ist wichtig für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an. Mit der Geburt eines Kindes werden in Partnerschaften entscheidende Weichen gestellt. Die Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit sie ab 2024 gelebte Realität werden kann!“, fordern die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Um die gerechte Verteilung von Sorgearbeit rund um die Familiengründung zu fördern, setzt sich das Bündnis zusätzlich für die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ein, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mit beiden Maßnahmen werden Anreize für Männer gesetzt, vermehrt Sorgearbeit zu übernehmen, und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit gestärkt.

Knapp die Hälfte der Eltern (46 Prozent) wünscht sich laut kürzlich veröffentlichtem Familienbarometer eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit. „Die Politik ist gefordert, den Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung Rechnung zu tragen“, unterstreichen die Bündnismitglieder.

Die Zeit der Familiengründung ist der Abschnitt im Lebenslauf, an dem sich die Erwerbsbiografien von Frauen und Männern noch zu oft auseinanderentwickeln und sich die Sorgelücke vergrößert. Die Aufteilung geht bislang in der Regel zu Lasten der Erwerbstätigkeit von Frauen, was sich nachteilig auf ihre eigenständige ökonomische Absicherung über den Lebensverlauf auswirkt.

Vollständige Positionierunghttps://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/04/BSFT-Position-Fuer-fair-geteilte-Sorgearbeit-von-Anfang-an.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Sorgearbeit fair teilen vom 02.05.2023

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht unter dem Motto „Families and Demographic Change“ der demografische Wandel im Fokus.

Der demografische Wandel ist einer der wichtigsten Megatrends, der weltweit Auswirkungen auf das Leben und Wohlergehen von Familien hat. Überall sind Familien betroffen von seinen vielfältigen Auswirkungen. Auch in Deutschland ist der demografische Wandel längst angekommen. Die Zahl der jüngeren Menschen sinkt, während gleichzeitig immer mehr Menschen immer älter werden. Das bringt für den Zusammenhalt zwischen den Generationen besondere Herausforderungen mit sich. 

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, MdB, erklärt hierzu: „Familien sind der Kern unserer Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Politik und Gesellschaft haben die Aufgabe, Familien in all ihrer Vielfalt und ihren unterschiedlichen Ausprägungen unterstützen und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen. Dazu gehört, nicht zu verkennen, wie viel mehr Verantwortung die jetzt noch jungen Generationen zukünftig für immer mehr ältere Menschen wird übernehmen müssen. Um unsere Kinder und unsere Gesellschaft für diese Aufgabe zu wappnen, ist es an uns, dafür zu sorgen, dass unsere Politik familienorientiert ist und den Menschen in Deutschland die Werkzeuge in die Hand gibt, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.05.2023

„Der Familiennachzug nach Deutschland muss vereinfacht und beschleunigt werden! Jährlich stehen zehntausende Familien vor den hohen Hürden des deutschen Aufenthaltsrechts. Das Menschenrecht auf Familienleben gilt für sie in der Praxis häufig nicht. Ein großes Hindernis ist für Viele der Deutsch-Sprachnachweis, der beim Ehegattennachzug vor der Einreise verlangt wird. Allein letztes Jahr scheiterten rund 14.000 Familien an dieser Hürde, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage hervorgeht. Es ist unerträglich, dass die Ampel-Koalition diese gesetzliche Schikane bislang nur beim Nachzug zu Fachkräften beseitigt hat. Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht und kein Privileg für Menschen, die beruflich besser qualifiziert sind“, erklärt Gökay Akbulut, migrations- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum Internationalen Tag der Familie und den hohen Hürden beim Familiennachzug nach Deutschland. Akbulut weiter:

„DIE LINKE hatte bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 20/1850), damit Deutschkenntnisse nicht schon vor der Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen. So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart. Trotzdem haben die Ampelfraktionen den Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt ist es höchste Zeit für eine entsprechende Gesetzesänderung, um tausenden Familien unnötiges Leid zu ersparen.

Eine weitere Hürde beim Familiennachzug ist, dass in der Regel ausreichendes Einkommen und Wohnraum nachgewiesen werden müssen. Das ist angesichts des Wohnungsmangels und bei niedrigen Löhnen für viele Menschen sehr schwierig.

Unerträglich ist zudem die Wartezeit auf einen Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung, um ein Visum beantragen zu können. Das Auswärtige Amt lässt Familienangehörige in einigen Ländern über ein Jahr warten, in der Türkei dauert es über ein halbes Jahr, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage von zeigt. Hinzu kommt noch die Zeit der Bearbeitung der Visumsanträge. Diese extrem langen Wartezeiten sind nicht hinnehmbar. Das Auswärtige Amt muss die Visaverfahren gerade beim grundrechtsrelevanten Familiennachzug beschleunigen – nicht nur für Fachkräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.05.2023

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), begrüßt, dass sich so viele Verbände gemeinsam für die Qualität von Ganztagsangeboten einsetzen.

Anlässlich des „Internationalen Tags der Familie“ betont Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Kinder brauchen unsere geballte Unterstützung. Für uns als Familienverband stehen sie im Fokus. Gemeinsam mit unserem Forum Familienbildung setzen wir uns für eine gute Ausstattung von Ganztagsangeboten ein. Dabei sehen wir vor allem einen hohen Bedarf, multiprofessionelle Teams mit mehr finanziellen und zeitlichen Ressourcen auszustatten und so Kooperationen auch mit außerschulischen Lernorten, wie z.B. der Familienbildung, zu ermöglichen. Denn nur mit einem umfassenden Bildungsbegriff, der sozialräumliche Arbeit in die Gestaltung der Lebenswege der Kinder miteinbezieht, wird das Kind als Ganzes gesehen und kann sich individuell entfalten. Das ist uns wichtig!“

Zum Aufruf der Verbände: „Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztags­fördergesetzes“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 15.05.2023

SCHWERPUNKT II: Flüchtlingsgipfel

Zum morgigen Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt kritisiert die AWO die mangelnde Bereitschaft des Bundes, sich stärker an den Kosten für die Flüchtlingshilfe zu beteiligen. Wegen der Kostensteigerungen der zurückliegenden Monate drohe vielen Angeboten der Flüchtlingssozialarbeit das Aus.   

„Die Haltung der Bundesregierung ist für uns schlichtweg unverständlich, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, “Die Migrationsfachberatungen sind wichtige Anlaufstellen für die Menschen, die nach Deutschland kommen. Angesichts von demografischem Wandel und Arbeitskräftemangel ist es eine sprichwörtliche Milchmädchenrechnung, an den Hilfen für diese Menschen zu sparen.”  

Beim Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 10. Mai wird erneut vor allem über die Unterbringung Geflüchteter in den Kommunen und die damit verbundenen finanziellen Forderungen verhandelt. Während die AWO eine verlässliche und ausreichende Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ausdrücklich unterstützt, greift der Fokus der Verhandlungen aus Sicht des Verbandes zu kurz   

„Ein modernes Einwanderungsland muss nicht nur kurzfristig in Unterbringung investieren, sondern langfristig Ressourcen zur Verfügung stellen. Nur so können ankommende Menschen auf eigenen Beinen stehen, sich ein neues Leben aufbauen und einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten”, so Sonnenholzner, “Menschenwürdige Unterbringung und Versorgung sollten selbstverständlich sein. Damit Ankommen und Teilhabe gelingen, braucht es aber mehr als ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen. Inflation und zu Recht steigende Löhne setzen Migrationsfachdienste finanziell unter Druck, viele Träger können die nötigen Eigenmittel nicht oder kaum noch aufbringen. Die AWO Migrationsberatung in Aschaffenburg beispielsweise musste bereits schließen, bundesweit stehen mehrere Migrationsberatungsstellen vor einer ungewissen Zukunft. Sollte eine Schließungswelle bevorstehen, stünden die Ratsuchenden vielerorts ohne eine lebenswichtige Unterstützung da, die sie brauchen, um in Deutschland zurechtzukommen.”  

Kathrin Sonnenholzner abschließend: „Der mögliche Verlust dieser lebenswichtigen Dienste ist nicht nur ein Schlag für alle, die auf sie angewiesen sind, sondern auch ein Rückschlag für Deutschlands Bemühungen, Zuwander*innen schnell Teil der Gesellschaft werden zu lassen. Die Regierung muss der Finanzierung von Migrationsberatungsdiensten eine hohe Priorität einräumen.”  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 09.05.2023

Gemeinsamer Appell von über 50 Organisationen an die Bundesregierung

„In den Diskussionen über die Reform des EU-Asylrechts wird über das verhandelt, was eigentlich indiskutabel ist: das Versprechen, dass Menschen auf der Flucht, sobald sie Boden in der EU betreten, dort auch Schutz finden müssen. Wir sehen mit zunehmender Sorge, dass viele bereit sind, dieses grundlegende Prinzip aufzuweichen,“ so Steffen Feldmann, Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für Internationales, anlässlich der Veröffentlichung eines Appells von über 50 Organisationen an die Bundesregierung.

Die Caritas und die anderen Unterzeichnenden fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Die Ende April veröffentlichte deutsche Verhandlungsposition signalisiert eine besorgniserregende Bereitschaft, den Weg der schleichenden Entwertung von Grund- und Menschenrechten mitzugehen. „Die aktuellen Reformvorschläge rütteln nicht nur an den Grundfesten des Rechtsstaates, sondern werden auch bereits existierende Probleme des europäischen Asylsystems noch verschärfen,“ so der Appell.

Das dysfunktionale EU-Asylsystem nach dem Dublin-Prinzip, bei dem überwiegend die Staaten an den EU-Außengrenzen für die Durchführung von Asylverfahren zuständig und damit überlastet sind, muss nicht noch einmal neu aufgelegt, sondern aufgegeben werden, so der Appell. Dieses System führt jetzt schon dazu, dass Tausende Menschen in unwürdigen Bedingungen in Lagern ohne Perspektive ausharren, etwa auf den griechischen Inseln.

„Das Leitmotiv für politische Entscheidungen muss immer der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden sein“, betont Feldmann. „Ein gemeinsames Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn es den desolaten Zuständen an den EU-Außengrenzen ein Ende setzt.“

Vorschlag für einen solidarischen Verteilungsmechanismus

„Wir brauchen einen wirklich solidarischen Mechanismus, in dem sich widerspiegelt, dass die EU hier eine gemeinschaftliche Verantwortung trägt “ so Steffen Feldmann. Eine solche Regelung muss sowohl den unterschiedlichen Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten aber auch den Bedürfnissen und Interessen der Schutzsuchenden gleichermaßen gerecht werden.

Die Caritas, das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – katholisches Büro und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland haben hierzu einen konkreten Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jedes Jahr der EU-Kommission mitteilt, wie viele Schutzsuchende er bereit und in der Lage ist aufzunehmen. Gleichzeitig gesteht er den Asylsuchenden eine aktive Rolle zu, indem durch eine Ausweitung der Kriterien persönliche Verbindungen zu einem Mitgliedstaat der EU – über die Präsenz von Verwandten in einem bestimmten Land hinaus – im Asylverfahren stärker gewichtet werden als bisher.

Um Mitgliedstaaten mit hohen Aufnahmekapazitäten zu unterstützen und um Anreize für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die geringe Aufnahmekapazitäten melden, wird im EU-Haushalt ein Fonds eingerichtet, in den alle Mitgliedstaaten gemessen an ihrem Bruttoinlandsprodukt einzahlen und aus dem die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer gemeldeten Aufnahmekapazitäten Zahlungen erhalten, um ihre Kosten auszugleichen und Maßnahmen zu finanzieren, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.

Hier finden Sie den heute veröffentlichten Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“. Unterzeichnende des Appells sind neben der Caritas bspw. auch ProAsyl, Amnesty International, Diakonie, AWO, Der Paritätische, JRS, MSF und andere.

Hier geht es zu den gemeinsamen Vorschlägen des Deutschen Caritasverbands, des Kommissariats der deutschen Bischöfe – katholisches Büro Berlin und dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland für ein praktikables gemeinsames europäisches Asylsystem.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2023

Bundeskanzler Olaf Scholz trifft sich am heutigen Mittwoch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer, um über die Aufgaben- und Lastenteilung bei der Versorgung von Flüchtlingen zu beraten.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „In der gesamten Debatte sollte das Prinzip Fairness nicht nur das Reden, sondern auch das Handeln von allen Beteiligten bestimmen. Fairness bei einer gerechten Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.  Erst recht aber brauchen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Unterdrückung zu uns fliehen, Sicherheit und eine faire Chance, sich zu integrieren. Das bedeutet, von Anfang an gute Bedingungen zu schaffen, damit dies gelingt. Dies ist auch eine Frage der Fairness gegenüber allen, die bereits hier leben und ihre neuen Nachbarinnen und Nachbarn integriert wissen wollen. Darüber hinaus: Wir können auf Zuwanderung nicht verzichten. Deshalb sind faire und schnellere Verfahren für eine reguläre Zuwanderung wichtig. Denn wer hier arbeitet, der zahlt in die Sozialsysteme ein und leistet damit einen Beitrag für die Gesellschaft. Dafür brauchen wir mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Leider geht viel Zeit durch langwierige Asylverfahren verloren, die eine schnelle Integration hemmen und nicht fördern.

Dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine direkt einen Aufenthaltstitel erhalten haben, war ein riesiger Vorteil. Diese faire Chance sollten wir auch für Menschen aus anderen Kriegs- und Krisengebieten mit hoher Schutzquote schaffen, um auf das jeweils individuelle Asylverfahren verzichten zu können. Dabei sollte vor allem ein schneller und unbürokratischer Zugang zum Arbeitsmarkt im Zentrum aller Bemühungen stehen.Bei der Schaffung von fairen Verfahren und Chancen haben Bund und Länder jahrelang zu wenig getan. Wenn Wohnraum, Kitaplätze und Beratungsangebote fehlen, steht das einer erfolgreichen Migrationspolitik entgegen. Geflüchtete haben den Mangel in vielen Bereichen nicht verursacht, der sich seit Jahren angekündigt hat. 

Mit dem falschen Rezept, durch mehr Haft und Abschiebungen Entlastung zu schaffen, ist die GroKo bereits gescheitert. Nun greift die Ampel in die Mottenkiste von praktisch nutzlosen und rechtsstaatlich bedenklichen Rechtseinschränkungen. Fair wären rechtsstaatlich einwandfreie und zügige Verfahren, um zeitnah zu klären, wer bleiben kann und wer nicht. Und gleichzeitig für Integrationsmöglichkeiten zu sorgen, die Zuwanderung für alle zu einem Gewinn macht.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/gemeinsam-helfen-hilfe-fuer-fluechtlinge

https://www.diakonie.de/arbeitsmigration-und-pflege

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2023

Anlässlich des morgigen Flüchtlingsgipfels warnt der Paritätische Gesamtverband davor, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern auf dem Rücken der schutzsuchenden Menschen auf der Flucht ausgetragen werden könnten.

Der Wohlfahrtsverband fürchtet, dass im Streit zwischen den Verhandlungspartnern die Humanität und die Menschenrechte Strecke bleiben könnten und keine Politik im Sinne der Geflüchteten gemacht würde.

“Abschottung und Abschiebung dürfen nicht die Haupttreiber von Migrations- und Flüchtlingspolitik sein”, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische beobachtet mit Sorge, dass immer mehr fragwürdige Pläne seitens Bund und Ländern zur Flüchtlingspolitik gemacht werden. “In ihrem Koalitionsvertrag kündigt die Ampel an, dass sie das Leid an den Außengrenzen verhindern möchte.Nun schlägt die Innenministerin ganz andere Töne an und fordert Asylverfahren an den Außengrenzen”, so Schneider weiter.

Rechtsstaatliche Garantien müssten dringend erhalten bleiben, fordert der Wohlfahrtsverband. “Nachdem das Abschiebehaftrecht schon über acht Jahre lang massiv verschärft wurde, gehen die neuen Pläne sogar noch darüber hinaus und sehen die Möglichkeit einer Inhaftierung von Schutzsuchenden selbst während des Asylverfahrens vor”, stellt Ulrich Schneider fest. Die Härte der Maßnahmen seien ungerechtfertigt.

Wie es besser laufen konnte, zeigt die erfolgreiche Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, die schnellen Zugang zu Wohnraum, regulären Sozialleistungen, Sprachkursen und Lohnarbeit bekommen haben. Diese Standards sollten für alle Geflüchteten gelten.

Der Paritätische fordert einen echten Spurwechsel für abgelehnte Asylbewerber*innen in einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit. Der Verband erwartet vom Flüchtlingsgipfel ein starkes Signal für faire Asylverfahren in der EU und in Deutschland sowie die Aufhebung der Verpflichtung der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen. Außerdem fordert der Paritätische die Integration und den  Zugang zum Arbeitsmarkt von Anfang an, unabhängig von der Herkunft, den Ausbau der Beratung sowie Erstorientierungs- und Integrationskurse und nachhaltige, gut finanzierte Strukturen für Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Fachinformation mit einer ausführlichen Bewertung!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2023

SCHWERPUNKT III: Pflegepolitik

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.“

Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
  • Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
  • Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.
  • Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
  • Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/pflegestudiumstaerkungsgesetz-pflstudstg–223650

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2023

Auszeichnung würdigt Leistungen der ersten Absolvent*innen der generalistischen Pflegeausbildung

Bundesministerin Lisa Paus startet heute anlässlich des „Internationalen Tags der Pflegenden“ den Pflegeausbildungspreis 2023 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit der Auszeichnung werden die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs der neuen generalistischen Pflegeausbildung gewürdigt.

Bundesministerin Lisa Paus: „Gute Pflege braucht Pflegeprofis. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir die Ausbildung zur Pflegefachkraft moderner und attraktiver gemacht. Die umfassende Ausbildung befähigt dazu, Menschen jeden Alters und in allen Bereichen zu versorgen. Jetzt schließt der erste Jahrgang die neue Ausbildung ab. Die Leistung der Absolventinnen und Absolventen wollen wir mit dem Pflegeausbildungspreis würdigen. Damit zeigen wir: Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf. Wer ihn ausübt, trägt jeden Tag zur Lebensqualität von Millionen Menschen bei, die Unterstützung brauchen.“

Der Pflegeausbildungspreis wird in zwei Kategorien vergeben: Eine Kategorie richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit sehr guten Ausbildungsleistungen. Die zweite Kategorie zeichnet engagierte Pflegeklassen aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger erwarten attraktive Sach- und Geldpreise. Bewerbungsschluss ist der 12. August 2023.

Die neue Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz bietet Praxiseinsätze in unterschiedlichen Bereichen, vielfältige Karrierechancen und eine der höchsten Ausbildungsvergütungen in Deutschland.

Alle Informationen zum BMFSFJ Pflegeausbildungspreis 2023 sind unter www.pflegeausbildungspreis.de zu finden. Informationen zur Pflegeausbildung, zur Ausbildungsoffensive Pflege und zum Beratungsteam Pflegeausbildung gibt es unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2023

Am heutigen 12. Mai ist der Internationale Tag der Pflegenden. Dazu können Sie den Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers, gerne wie folgt zitieren:

„Pflegende Angehörige, in vielen Fällen Eltern von Kindern mit einer Behinderung, sind die leisen und stillen Helden des Alltags. Auch sie brauchen einmal eine Erholung. Ein gemeinsamer und flexibel einsetzbarer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege würde ihnen solche Auszeiten ermöglichen. Doch 968 Euro mehr an Leistungen im Jahr sind der Ampel die Anerkennung des großen Einsatzes dieser Angehörigen offenbar nicht wert. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gehört hier dringend nachgebessert. Der heutige Internationale Tag der Pflegenden hilft der Ampel hoffentlich beim Umdenken.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Referentenentwurf vom 24. Februar 2023 sah zunächst ab 2024 einen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro vor, der flexibel für die bereits existierenden Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) einsetzbar sein sollte (Neuregelung in § 42a SGB XI). Im Regierungsentwurf, der bereits in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten wurde, findet sich der gemeinsame Jahresbetrag hingegen nicht mehr. Mit ihm hätten für die Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden, wovon vor allem Eltern behinderter Kinder profitiert hätten. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wiederum nützt dieser Personengruppe wenig, da er eine stationäre Unterbringung und damit Trennung der Kinder von ihren Eltern voraussetzt.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.05.2023

Gesetzentwurf der Ampel löst die Probleme nicht

Am morgigen Freitag findet der internationale Tag der Pflegenden statt. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der zuständige Berichterstatter Erich Irlstorfer: 

Tino Sorge: „Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht. Wir brauchen daher strukturelle Reformen, um den Pflegenden gute Arbeitsbedingungen und den zu Pflegenden eine gute Versorgung anbieten zu können.

Leider hat die Ampel mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz einen untauglichen Versuch unternommen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Die Anhörung im Bundestag in dieser Woche hat die gewaltigen Defizite der Reform noch einmal deutlich gemacht. Eine nachhaltige Finanzierung wird es auch mit diesem Gesetz nicht geben.“

Erich Irlstorfer: „Viele Regelungen im Entwurf, etwa zur Leiharbeit, greifen zu kurz oder sind nicht umsetzbar. Gute Ansätze – wie die Einrichtung eines gemeinsamen Budgets für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – wurden im parlamentarischen Verfahren aus dem Entwurf genommen. Das heißt: Auch pflegende Angehörige finden bei der Ampel keine Berücksichtigung. 

Wir werden das weitere Verfahren nutzen, um aus der Opposition heraus unsere Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Anliegen der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen sowie der Pflegerinnen und Pfleger werden wir dabei im Blick haben. Von der Bundesregierung und vor allem dem Bundeskanzler erwarten wir, dass sie die Pflege vorrangig behandeln – wie auch die Themen Inflation, Verteidigung, Energie und Klima.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.05.2023

„Our Nurses. Our Future.“ lautet das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflege. Der AWO Bundesverband dankt allen professionell Pflegenden für ihren täglichen, ungebrochenen Einsatz für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft. 

Die Erschöpfung aus den Pandemiejahren sitzt den Pflegenden noch in den Knochen. Manche mussten gehen, um sich selbst zu schützen. All diejenigen, die geblieben sind, tragen die doppelte Last – Our Nurses. Dabei rollt die Welle der Babyboomer-Generation gerade erst an. Sie wird uns in den nächsten Jahren in eine demografische Schieflage bringen – Our Future.  

Auch wenn bereits einiges auf den Weg gebracht wurde, um die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende zu verbessern, beispielsweise durch die verpflichtende regionalorientierte tarifliche Entlohnung oder die Einführung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens, sind wir noch lange nicht am Ziel angekommen.

Das sogenannte „Holen aus dem Frei“ ist gängiger Alltag in der Pflege und bedeutet schlicht, dass professionell Pflegenden sichere Erholungsräume und Planbarkeit im Privaten nicht zugestanden werden. Derartige „Konzepte“ sind nicht länger tragbar. Es gilt diese beispielsweise durch sogenannte Springerpools aufzubrechen. Die Finanzierung wurde zumindest im aktuellen Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, der Aus- und Aufbau muss jetzt in der Praxis vorangetrieben werden. Springerpools können die Grundlage sein, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf anzugehen, wie etwa die 4-Tage-Woche oder die Zusicherung von zwei freien Wochenenden im Monat.   

Springerpools sollen aber vor allem auch die umstrittene Leiharbeit in der Pflege ablösen, welche schon zuvor, aber gerade noch einmal in den Pandemiejahren, einen enormen Aufschwung in der Pflege erfahren hat.  

„Die Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege ist längst überfällig. Es ist ungerecht, dass Pflegende Seite an Seite zu ganz unterschiedlichen Bedingungen arbeiten. Leiharbeit schafft zwei Klassen von Pflegenden, konterkariert Beziehungspflege und Teambuilding und zermürbt so das Stammpersonal“, sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.   

Zwar gibt es auch zur Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege aktuelle Vorhaben in der Gesetzgebung, allerdings kritisiert der AWO Bundesverband, dass diese an der falschen Stelle ansetzen: „Den Einrichtungen die Finanzierungsmöglichkeiten zu entziehen, kann in der aktuellen Situation zu Leistungseinschränkungen und Belegungsstopps führen. Zielführender wäre es, direkt bei den Leiharbeitsunternehmen anzusetzen – deren Preise, Gebühren und Einsatzzeiten zu begrenzen“, fordert Kathrin Sonnenholzner.  

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.05.2023

Anlässlich der heutigen Anhörung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) im Bundestagsgesundheitsausschuss erneuert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die scharfe Kritik der Arbeiterwohlfahrt an dem Gesetzesentwurf:  

„Diese „Reform“ verdient den Namen nicht. Wir warnen seit Monaten davor, dass sie die Probleme der Pflege in Deutschland nicht einmal im Ansatz zu lösen vermag. Das Beharren auf unzureichenden Konzepten zeigt, was dieser Regierung Pflege wert ist: Mit diesem Gesetz lässt die Koalition pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige genauso im Regen stehen wie die beruflich Pflegenden. Dringende Leistungsverbesserungen und -vereinfachungen bleiben aus oder wurden sogar seit dem Referentenentwurf zurückgenommen. Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit der Pflegekassen wird nur verschoben statt grundsätzlich abgewendet, und die schon im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Pflegekassen von versicherungsfremden Leistungen wie den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder Pandemiekosten durch Steuermittel wird nicht umgesetzt. Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Vereinbarungen dieser Koalition zurück. Stattdessen werden einmal mehr die Versicherten durch höhere Beitragssätze belastet.“ 

Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher Nachbesserungen: unter anderem die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen, Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen einschließlich der Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen, eine Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden, z. B. durch die Regulierung von Leiharbeit.  

Hintergrund 

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro im ersten Jahr, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro. 

Die AWO warnt seit Monaten vor den Folgen der unzulänglichen Reformpläne. Sie hat bereits im Februar 2023 die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Mehr dazu unter: https://awo.org/pflegekassen-stehen-vor-der-zahlungsunfaehigkeit  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.05.2023

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege muss zurück ins Gesetz!

Anlässlich des morgigen „Internationalen Tags der Pflegenden“, an dem treffenderweise der Bundesrat erstmals über das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berät, fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wieder in das Gesetz aufzunehmen. Hierdurch würde sich die Entlastung für pflegende Eltern von Kindern mit Behinderung deutlich verbessern.

„Pflegende Eltern sind oft am Limit“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm deutlich. „Die über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte erfolgende Pflege von Kindern mit Behinderung stellt eine kräftezehrende Dauerbelastung dar. Die Eltern brauchen deshalb dringend Auszeiten und Erholung von der Pflege, damit sie selbst gesund bleiben und weiterhin gut für sich und ihre Kinder sorgen können.“

Ein Hoffnungsschimmer für pflegende Eltern zeigte sich deshalb zu Beginn des Jahres: Im Referentenentwurf zum PUEG vom 24. Februar war ab 2024 ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386 Euro vorgesehen, der frei und flexibel einsetzbar sein sollte. Damit hätten für die besonders wichtige Entlastungsleistung der Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden. Im aktuellen Gesetzentwurf zum PUEG ist von diesem Gemeinsamen Jahresbetrag nicht mehr die Rede. Er wurde von der Bundesregierung kurzerhand wieder aus dem Gesetz gestrichen.

„Das ist eine ganz bittere Enttäuschung für mich und alle anderen pflegenden Eltern“, erklärt Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit schwerer Behinderung ist. „Der Gemeinsame Jahresbetrag muss deshalb dringend zurück ins PUEG!“, fordert die Vorsitzende des bvkm und ruft pflegende Eltern dazu auf, sich für dieses Ziel gemeinsam bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages stark zu machen.

Hierfür hat der bvkm ein Musterschreiben vorbereitet, das pflegende Eltern ganz einfach auf der Webseite des bvkm herunterladen und per E-Mail an die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises versenden können. 

Zum Hintergrund:

Gemeinsamer Jahresbetrag: Der Referentenentwurf zum PUEG vom 24. Februar 2023 sah ab 2024 in einem neu einzuführenden § 42a SGB XI einen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro vor, der flexibel für Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege einsetzbar sein sollte. Damit hätten für die Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden. Mit den Leistungen der Verhinderungspflege können Pflegende die Betreuung ihrer Angehörigen während der Zeiten finanzieren, in denen sie selbst an der Pflege gehindert sind. Für Eltern behinderter Kinder, die häufig keine geeigneten Kurzzeitpflegeangebote für ihre Kinder finden, stellt sie die wichtigste Entlastungsmöglichkeit der Pflegekassen dar.

Gesetzentwurf zum PUEG: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PUEG, über den der Bundesrat am 12. Mai 2023, dem „Internationalen Tag der Pflegenden“, erstmals berät, wurde der Gemeinsame Jahresbetrag wieder gestrichen. Die maßgeblichen Ausschüsse des Bundesrats haben sich im Vorfeld der Beratung für die Wiederaufnahme des Gemeinsamen Jahresbetrags in das PUEG ausgesprochen (vgl. BR-Drucksache 165/1/23).

Stellungnahme des bvkm: In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PUEG vom 6. März 2023 hatte der bvkm die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrages für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die einer langjährigen Forderung des bvkm entspricht, nachdrücklich begrüßt.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert. www.bvkm.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) vom 11.05.2023

Bei der vorliegenden Pflegereformgesetzgebung haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen das Nachsehen – wieder einmal! Die Chance auf einen großen Schritt wird mit diesem Kompromissvorschlag verspielt, kommentiert der Deutsche Caritasverband das Gesetz zur Pflegereform, das am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. „Wir erwarten, dass Minister Lauterbach das Kapitel „Pflegereform“ damit für diese Legislaturperiode nicht ad acta legt, sondern zeitnah die Themen aufgreift, die diesmal hinten runtergefallen sind“, unterstreicht Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Dass es nun ein Entlastungsbudget gibt, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vereint, ist zwar zu begrüßen, kommt jedoch zum 1. Juli 2025 viel zu spät und wird auch noch durch Kürzung bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen finanziert. „Gut, dass wenigstens Familien mit Kindern mit Behinderungen bereits ab 2024 davon profitieren können“, kommentiert Welskop-Deffaa die Reform. Ein nachhaltig tragfähiges Pflegesystem aber sieht anders aus. Und die jetzt umgesetzten Vorhaben bleiben weit hinter den geplanten Änderungen im Koalitionsvertrag zurück.

Wenigstens sind Quartierspflege und neue Modelle in der Pflegereform aufgenommen

Erleichtert ist die Caritas, dass die Modellvorhaben zur Förderung der Quartierspflege in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, wenngleich auch mit einem im Vergleich zu früheren Planungen reduzierten Fördervolumen. „Pflege im Quartier ist das A und O, wenn wir erreichen wollen, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause gut versorgt werden. Dafür müssen wir auch neue Modelle der Quartierspflege, wie zum Beispiel das holländische Buurtzorg, in Deutschland erproben können. Wichtig ist auch die Entwicklung neuer Wohnformen wie Altenwohnheime für Menschen mit geringem Pflegebedarf oder die Öffnung der Kurzzeitpflege für die ambulante Versorgung“, so Welskop-Deffaa.

Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stärken

Positiv bewertet der Deutsche Caritasverband auch, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verlängert wird. „Wie groß der Bedarf ist, zeigt das Projekt der Pflegebevollmächtigten „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“, für das jetzt die Mittel länger ausgeschöpft werden können. Gute Arbeitsbedingungen sind der Dreh- und Angelpunkt, um Pflegekräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

Pflegereform lässt Regulierung der 24-Stunden-Pflege außen vor

Allerdings liefert der aktuelle Vorschlag für eine Pflegereform keine Antwort auf faire gesetzliche Rahmenbedingungen für die sogenannte „24-Stunden-Pflege“. Damit steht sie einer breitenwirksamen Umsetzung eines fairen Konzepts für Live-in-Care-Kräfte im Wege, Für die Caritas hat das bereits vor einigen Jahren der Diözesancaritasverband Paderborn entwickelt. Das Projekt „CariFair“ sichert den Pflege-Betreuerinnen (Live-in-Care-Kräften) faire Bezahlung, verlässliche Arbeitsbedingungen und praktische Unterstützung und für die Pflegebedürftigen und ihre Familien eine Begleitung, die die Qualität der Betreuung gewährleistet und bei steigendem Pflegebedarf die „24-Stunden-Pflege“ nicht alleine lässt.

Weiterführende Links

Pflegereform: Notwendige strukturelle Reformen bleiben aus (caritas.de)

Stärkung der hochschulische Pflegeausbildung und Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege (caritas.de)

Betreuung von Pflegebedürftigen im Privathaushalt („24-Stunden-Betreuung“) legal und gerecht gestalten (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.05.2023

Mit Trillerpfeifen und Sprechchören haben rund 300 Pflegekräfte aus Berlin und Brandenburg sowie pflegende Angehörige lautstark auf die dramatische Situation in der Pflege aufmerksam gemacht. Unter dem Motto „Fünf nach Zwölf“ demonstrierten sie um 12:05 am Berliner Hauptbahnhof für eine bessere Pflege und gegen die aktuellen Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur geplanten Pflegereform. Zu der Kundgebung hatten die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) aufgerufen. Die Aktion mitten im politischen Berlin gehört zu einer bundesweiten Social Media-Kampagne für faire Bedingungen in der Pflege, bei der Hunderte diakonische Pflegeeinrichtungen und -dienste mit kreativen Live-Aktionen unter den Hashtags #5nach12 um 12:05 Uhr ihre Bilder, Kommentare, Videos posteten.

„Wer heute Mittag am Berliner Hauptbahnhof ankommt oder einsteigt, kommt an der Pflege nicht vorbei. Die Pflege selbst ist schon längst ein Pflegefall.  Leider nehmen viele Menschen in unserer Gesellschaft die Pflege erst wahr, wenn sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden. Das wollen wir ändern. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform, um in den nächsten Jahren eine würdevolle Pflege für alle Menschen zu sichern“, sagte Maria Loheide, Sozialpolitische Vorständin der Diakonie Deutschland bei der Kundgebung in Berlin.

Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP: „Heute sind wir laut und setzen uns gemeinsam mit vielen engagierten Pflegekräften in ganz Deutschland für eine bessere Pflege und gegen die aktuellen Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur geplanten Pflegereform ein. Knapp 1,3 Millionen Pflegekräfte waren in den herausfordernden Jahren der Corona-Pandemie in der Langzeitpflege beschäftigt und haben unter hohem persönlichem Einsatz die Pflegebedürftigen weiter versorgt und geschützt. Dafür sind wir dankbar. Doch es ist längt 5 nach 12: Wir brauchen dringend eine grundlegenden Struktur- und Finanzreform der Pflege, damit wir endlich vor die Krise kommen. Die aktuelle DEVAP-Umfrage hat die dramatische Situation bestätigt. Wir brauchen Mut auf allen Ebenen und müssen die Pflege gesamtgesellschaftlich in den Blick nehmen, damit dieser großartige Beruf weiterhin attraktiv bleibt.“

Andrea U. Asch, Vorständin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: „Pflegekräfte und pflegende Angehörige fühlen sich von der Politik nicht gesehen. Sie leiden unter Belastungen, die sich seit Jahren angestaut haben. Ein gravierender Personalmangel in den Pflegeeinrichtungen, Tausende Pflegebedürftige, die auf Sozialhilfe angewiesen sind: Symptome für das Versagen der Politik, während die Pflegekassen in Berlin und Brandenburg die Krise aktiv verstärken. In den laufenden Verhandlungen über bessere finanzielle Bedingungen für die Pflegeeinrichtungen glänzen sie mit Untätigkeit und schieben Personalnot vor. Alle müssen jetzt verstehen: Wer die schwarze Null will, bekommt im Alter null Pflege.“

Pressefotos stehen am 12.05. ab 13 Uhr zur Verfügung: https://timflavor.lightfolio.com/gallery/devap2023

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und DEVAP: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.05.2023

eaf beurteilt Entlastung von Familien im PUEG als unzureichend

Der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) der Bunderegierung bleibt leider hinter den Möglichkeiten zurück, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Familienentlastung in der Pflegeversicherung bietet.

„Eltern tragen durch die Erziehung von Kindern zur Stabilität des Pflegesystems bei, denn ihre Kinder zahlen zukünftig nicht nur Beiträge zur Pflegeversicherung, sondern sind auch – privat oder beruflich – die Pflegenden der Zukunft“, so Prof. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf). „Die Pflegereformen sind notwendig, da die Relation von Beitragszahlenden und Empfängern sich aus demografischen Gründen erheblich verschlechtert. Wobei gerade kinderreiche Familien hier zu einer Reduzierung der Probleme beitragen.“ Aus diesem Grund ist die eaf der Ansicht, dass auch bei mehr als fünf Kindern jedes weitere Kind zu weiteren Beitragsentlastungen führen sollte.

Zudem begrenzt der Gesetzesentwurf die Beitragsentlastung pro Kind auf die aktive Er­ziehungsphase. Dies kritisiert Professor Martin Bujard: „Aus dem Gleichstellungsbericht wissen wir, dass die Folgen der Erwerbsreduktion zugunsten der Kindererziehung ein Leben lang nachwirken: Auch ein nur vorübergehender Ausstieg aus der Erwerbsarbeit oder eine länger andauernde Teilzeitbeschäftigung lassen sich im Verlauf der Erwerbsbiografie kaum mehr kompensieren und führen in der Regel zu einer geringeren Altersversorgung. Für die eaf ist deshalb klar: Die Beitragsabschläge pro Kind müssen lebenslang gewährt werden.“

Zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 09.05.2023

Der Familienbund der Katholiken kritisiert die geplante Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Entlastung von Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Entlastung ist unausgewogen gestaffelt und zu niedrig. Als angemessene Berücksichtigung der Leistungen der Familien für die Pflegeversicherung befürwortet der Familienbund einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht. 

Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)  kritisiert der Präsident des Familienbunds, Ulrich Hoffmann, das Regierungskonzept zur Entlastung von Familien: „Jedes Kind ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Pflegeversicherung. Daher leuchtet es nicht ein, warum die Entlastung pro Kind so unterschiedlich sein soll. Das erste Kind soll durch den Wegfall des Kinderlosenzuschlages zu einer lebenslangen Beitragsentlastung um 0,6 Prozentpunkte führen. Für die weiteren Kinder soll es nur noch eine bis zum 25. Lebensjahr begrenzte Entlastung um jeweils 0,25 Prozentpunkte geben. Und ab dem sechsten Kind soll es gar keine weitere Entlastung mehr geben. Hier gibt es eine Schlagseite zu Lasten von Mehrkindfamilien. Dabei sind gerade diese wichtig, damit die Pflegeversicherung auch in Zukunft funktioniert und finanzierbar bleibt. Es muss daher für alle Kinder eine angemessene Entlastung geben.“

Der Gesetzgeber ist durch die vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverband erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 verpflichtet, Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen differenziert nach der Kinderzahl zu entlasten. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Karlsruher Richter ihre im Jahr 2001 getroffene Entscheidung, dass Familien mit der Kindererziehung einen „generativen Beitrag“ für die Pflegeversicherung erbringen und daher bei den Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet werden müssen.

Nach Auffassung des Familienbundes sollte der Gesetzgeber den Kinderlosenzuschlag abschaffen und auf einen einheitlichen Pflegeversicherungsbeitrag mit Kinderfreibeträgen für Familien analog zum Steuerrecht umstellen. Ulrich Hoffman weist darauf hin, dass der Kinderlosenzuschlag verdecke, worum es bei der Anerkennung des generativen Beitrages von Familien eigentlich gehe: „Es geht nicht um die zusätzliche Belastung von Kinderlosen, sondern um die Entlastung von Familien, weil diese durch die Kindererziehung einen weiteren, kostenaufwendigen Beitrag für die Pflegeversicherung erbringen. Die Erziehung zukünftiger Beitragszahlender kommt allen Versicherten zugute.“

Ein Kinderfreibetrag in der Pflegeversicherung hätte gegenüber einer prozentualen Entlastung von Familien den Vorteil, dass er für alle Familien die gleiche Entlastungswirkung hätte. Familien hätten pro Kind monatlich rund 30 Euro (inklusive Arbeitgeberbeitrag) bzw. 16 Euro (nur Arbeitnehmerbeitrag) mehr zur Verfügung. Dagegen würden Familien mit einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung (2022: 38.901 Euro) nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur eine monatliche Entlastung in Höhe von jeweils 8 Euro für die Kinder zwei bis fünf erhalten. Ulrich Hoffmann fordert daher mindestens eine Anhebung dieser Entlastung: „Wenn der Gesetzgeber bei der prozentualen Entlastung bleiben möchte, muss die Entlastung pro Kind mindestens 0,5 Prozentpunkte betragen, um Mehrkindfamilien mit Durchschnittseinkommen angemessen zu unterstützen. Sie muss darüber hinaus für jedes Kind gezahlt werden – auch über das 5. Kind hinaus. Denn mit jedem Kind leisten Familien einen generativen Beitrag, der die Pflegeversicherung stützt und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass später Angehörige statt der öffentlichen Hand den Großteil der Pflege übernehmen.“

Weitere Informationen:

Der Familienbund ist am 10. Mai 2023 als Sachverständiger zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Unsere aktuelle Stellungnahme zum Regierungsentwurf finden sie hier.

Eine Bewertung der geplanten Familienentlastung ist auch in unserer Verbandszeitschrift „Stimme der Familie“ (02/2023) erschienen (Stand: Referentenentwurf). Diese finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken, Bundesgeschäftsstelle vom 10.05.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staatssekretärin Gottstein stellt gleichstellungspolitische
Herausforderungen und Fortschritte vor CEDAW-Komitee vor

Die Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Margit Gottstein, präsentiert heute den 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen (VN) in Genf. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, regelmäßig über die Umsetzung von Frauenrechten zu berichten.

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Wir haben das Jahrzehnt der Gleichstellung ausgerufen und wollen bis 2030 echte Fortschritte erreichen. Diese Bundesregierung ist die erste, die die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat. Wir bekennen uns damit ausdrücklich zu diesem wichtigen Abkommen. Auch große Herausforderungen wie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Klimawandel, Wirtschaftskrisen oder der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dürfen uns nicht davon abhalten, Gleichstellung aktiv zu verfolgen. Im Gegenteil: Auch und gerade in diesen Zeiten wollen wir Gleichstellung in allen Bereichen voranbringen. Wenn wir Toleranz leben und Stereotypen abbauen wollen, spielt Gleichstellung eine entscheidende Rolle. Gleichstellungspolitik muss daher intersektional ausgerichtet sein. Dazu bekennt sich die Bundesregierung.“

Vor dem Komitee hat die deutsche Delegation auch die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes sowie zur weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgestellt. Weitere Themen waren die Maßnahmen zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit, die Berufung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Prüfung der Frage, inwieweit der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann, sowie das geplante Gesetz für Schutz und Beratung bei Gewalt, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und den Ausbau und die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen zum Ziel hat.

Der 9. Staatenbericht wurde dem CEDAW-Komitee im Juli 2021 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Er erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben.

Alle Dokumente und Informationen zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie unter: 

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/TBSearch.aspx?Lang=en&TreatyID=3&CountryID=66

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2648&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.05.2023

Rund 1.000 Teilnehmende entwickeln Ideen für jugendgerechte Politik

Bundesjugendministerin Lisa Paus eröffnet heute die 4. JugendPolitikTage in Berlin. Unter dem Motto „Politik ohne Jugend ist wie Gegenwart ohne Zukunft“ werden rund 1.000 junge Menschen aus ganz Deutschland vier Tage lang Ideen für eine jugendgerechtere Politik entwickeln und mit Vertreter*innen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft diskutieren.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich schätze die JugendPolitikTage als einen Ort, an dem die Fragen dieser Zeit besprochen werden, an dem unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen, an dem auch gestritten wird. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig miteinander im Gespräch zu sein, das hilft, die aktuellen Herausforderungen zu benennen und zu bewältigen. Mir ist wichtig, mich mit jungen Menschen auszutauschen. Besonders in den Zeiten der Pandemie hatten viele Kinder und Jugendliche das Gefühl, dass sie nicht gehört und ihre Bedürfnisse und Belange ignoriert werden. Das muss ein Ende haben. Um Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, habe ich auch das Bündnis für die junge Generation ins Leben gerufen. Die Bundesregierung hat außerdem das Wahlalter für die Europawahlen auf 16 Jahre gesenkt. Ich setze mich außerdem dafür ein, dass 16-Jährige künftig auch bei Bundestagswahlen abstimmen dürfen. Junge Menschen haben ein Recht darauf, nicht nur wahr- sondern ernstgenommen zu werden.“

Nach der Eröffnungsrede diskutiert Bundesministerin Paus mit Teilnehmenden, anschließend besucht sie mit Bundeskanzler Olaf Scholz das Jugendmedienzentrum und tauscht sich mit Jungjournalist*innen aus.

Die JugendPolitikTage bieten verschiedene Diskussionspanels und rund 40 Workshops mit Themen wie Frieden in Europa, psychische Gesundheit, Jugendbeteiligung, sexuelle Selbstbestimmung oder nachhaltige Klimapolitik. Die JugendPolitikTage finden alle zwei Jahre statt. Sie werden von der Jugendpresse Deutschland veranstaltet und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Weitere Informationen unter https://jugendpolitiktage.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.05.2023

Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) heute veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu: „Wir sind mit dem Selbstbestimmungsgesetz erneut einen großen Schritt vorangekommen – und damit auch beim Schutz vor Diskriminierung und den Rechten trans- und intergeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein. So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde. Mit der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahmen aus der Community einzuholen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein langgehegter Wunsch vieler – und ein Vorhaben ganz im Geist unserer Verfassung. Denn das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Wir ermöglichen nun, dass betroffene Menschen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen können, wenn dieser nicht ihrer Identität entspricht. Genau um diese Freiheit geht es uns: Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen sollen nicht länger entwürdigende Verfahren durchlaufen müssen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. Andere liberale Rechtsordnungen haben längst ähnliche Regelungen. Wenn wir hierzu aufschließen, dann ist das nur angemessen. Die überfällige Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, geht nicht zu Lasten anderer Menschen. Der Entwurf wahrt Hausrecht und Privatautonomie – und lässt Raum für sachgerechte Differenzierungen. Ich bin überzeugt: Wir haben damit eine Lösung gefunden, die eine Chance hat auf breite gesellschaftliche Zustimmung. Transgeschlechtliche Menschen sind schon viel zu lange betroffen von Diskriminierung und würdeloser Behandlung – diesen Zustand werden wir endlich hinter uns lassen.“

Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurde von beiden Ministerien auf Grundlage des Eckpunktepapiers erarbeitet, das im Juni 2022 vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. Er trifft keine Regelung zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, es bleibt bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für die Wirksamkeit: Die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen soll drei Monate nach der Erklärung gegenüber dem Standesamt wirksam werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach Wirksamkeit der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung ab.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, soll die Eintragung „Elternteil“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht unberührt, wie der Gesetzestext klarstellt, ebenso das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig, was heute verboten ist, bleibt verboten. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite beider Ministerien veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Mai 2023 Stellung zu nehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die Stellungnahmen ebenfalls auf den Internetseiten von BMFSFJ und BMJ veröffentlicht.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–224546

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2023

Zur heutigen Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Ganztag durch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Mit dem heutigen Start des Investitionsprogramms zeigen wir Kindern und Familien in diesem Land, dass wir in ihre Zukunft investieren. Als Bündnisgrüne ist es uns wichtig, die Länder dabei zu unterstützen, die Ganztagsbildung flächendeckend auszubauen.

Die gestern veröffentlichte Iglu-Studie zeigt, wie wichtig die Investition in die Bildung unserer Kinder ist. Es darf nicht sein, dass ein Viertel unserer Viertklässler gravierende Probleme beim Lesen hat. Die Ganztagsbildung ist ein zentraler Schritt, um den Bildungserfolg unserer Kinder endlich stärker von der Herkunft zu entkoppeln.

Ergänzende Maßnahmen müssen folgen. Der wichtigste nächste Schritt ist die Einigung auf die gemeinsamen Eckpunkte für das Startchancenprogramm. Es ist uns ein zentrales Anliegen, gezielt Schulen in benachteiligten Quartieren und Regionen zu unterstützen. Wir werden massiv in marode Schulinfrastruktur und neue Stellen für Schulsozialarbeit investieren. Bildung ist die größte Ressource für Chancengerechtigkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.05.2023

Zum 12. Jahrestag der Unterzeichnung Deutschlands der Istanbul-Konvention (11.05.2011) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Obfrau im Familienausschuss:

Vor bereits 12 Jahren hat Deutschland die Istanbul-Konvention, die europäische Konvention zum Schutz aller von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen, unterzeichnet. Nach jahrelangen Versäumnissen der Vorgänger-Regierung haben wir uns als Ampel-Koalition zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Istanbul-Konvention und die hierfür notwendigen Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen gezielt und vorrangig anzugehen. Dafür haben wir bereits im letzten Jahr mit der erforderlichen Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im BMFSFJ einen wichtigen und zentralen Schritt eingeleitet, um eine effektive und ressortübergreifende nationale Strategie im Bereich Gewaltschutz zu entwickeln und die Umsetzung zu koordinieren. Als völkerrechtlicher Vertrag verpflichtet uns diese wegweisende und umfassende Konvention, Gewaltschutz für Frauen und Kinder auf allen Ebenen umzusetzen.

Auch die Einrichtung der unabhängigen Berichterstattungsstellen zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel im Deutschen Institut für Menschenrechte, welche für die Sammlung und Auswertung von Daten sowie zur unabhängigen Überwachung der Umsetzung der Konvention zuständig ist, haben wir in unserer Regierung bereits umgesetzt.

Seit Februar dieses Jahres sind auch endlich die Vorbehalte gegen Artikel 44 und 59 der Istanbul-Konvention ausgeräumt, sodass endlich ein uneingeschränkter Schutz für alle Frauen gilt, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Es muss gewährleistet werden, dass jede Frau Schutz erhält, die häusliche Gewalt erfährt.

Unabdingbar ist, die Frauenhäuser und Schutzplätze auszubauen und auf Bundesebene einen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung zu schaffen.

Im erweiterten Sinne gehört zum Gewaltschutz auch, dass alle Menschen  Zugang zu Verhütungsmitteln, Beratungsangeboten rund um Sexualität und Familienplanung sowie medizinischer Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch haben. Wir wollen den Schutz vor Gewalt auf allen Ebenen sicherstellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2023

Zur Veröffentlichung von „Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts“ seitens zivilgesellschaftlicher Fachverbände erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Familienpolitik:

Dass nunmehr ein so breites zivilgesellschaftliches Bündnis abermals die Reform des Abstammungsrechts anmahnt, unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in diesem Feld: es kann nicht sein, dass Kinder, die in queere Paarkonstellationen geboren werden, auch noch im Jahr 2023 nur einen rechtlichen Elternteil zugewiesen bekommen. Regenbogenfamilien sind noch immer dem aufwändigen und mitunter in die Intimsphäre eingreifenden Prozess der Stiefkindadoption ausgesetzt. Durch die versagte Anerkennung des zweiten Elternteils werden den betroffenen Kindern wichtige Absicherungen von der Staatsangehörigkeit bis zum Unterhaltsanspruch genommen. Das kann mitunter fatale Folgen haben: Sollte die gebärende Mutter beispielsweise bei der Geburt versterben, wäre das Kind nach aktueller Rechtslage Vollwaise. Hierin liegt eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Kindern, die in heterosexuelle Konstellationen geboren werden und bei denen entweder eine automatische Anerkennung des zweiten Elternteils qua Ehe oder durch die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Dieser immer noch andauernde Zustand schürt Unsicherheit für die betroffenen lesbischen Paare und queeren Familien und ist ganz sicher nicht im Sinne des Kindeswohls.

Mittlerweile liegen sechs Fälle von Regenbogenfamilien vor dem Bundesverfassungsgericht. Erst diese Woche kam der sechste dazu. Als Ampelkoalition muss unser Anspruch im Sinne einer progressiven Rechts- und Familienpolitik sein, nicht erst dann zu handeln, wenn Karlsruhe dies aufgrund verfassungsrechtlich nicht mehr haltbarer Zustände anmahnt. Im Koalitionsvertrag haben wir deswegen verabredet, das Abstammungsrecht zu reformieren. Dafür braucht es nun eine zügige und verfassungsrechtlich tragfähige Novelle. Damit stellen wir das Kindeswohl in den Mittelpunkt und bauen rechtliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien ab.

Die im Bündnis vertretenen Organisationen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Politik und Öffentlichkeit für die bestehenden Missstände im Abstammungsrecht zu sensibilisieren. Dafür gebühren ihnen unser Lob und unsere Anerkennung. Nun ist es an uns, das im Koalitionsvertrag verankerte Versprechen einzulösen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.05.2023

„Gut ein Drittel der Studierenden sind in einer finanziell prekären Situation. Hinzu kommen zu hohe Mieten oder die verzweifelte Suche nach bezahlbarem Wohnraum und hohe psychische Belastungen. Da ist es wirklich unbegreiflich, wie die Bundesregierung wichtige Reformen zur Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden immer wieder verschleppt“, erklärt Nicole Gohlke zu der heute veröffentlichten 22. Sozialerhebung zur sozialen Lage der Studierenden des Deutschen Studierendenwerks. Die stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Bundesregierung redet sich die Welt lieber schön, anstatt endlich eine umfassende BAföG-Reform vorzulegen, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten mitberücksichtigt und einen breiteren Kreis erreicht. Das Programm ‚Junges Wohnen‘ muss an die tatsächlichen Bedarfe angepasst und verstetigt werden. Die große Lücke der Wohnraumversorgung für Studierende muss endlich geschlossen werden. Auch die psychosoziale Beratung muss schleunigst ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.05.2023

Queere Menschen erfahren weltweit Verletzungen ihrer Menschenrechte, darauf haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag aufmerksam gemacht und für ein stärkeres LGBTIQ-Engagement in der Außen- und Entwicklungspolitik plädiert.

In mindestens 67 Staaten weltweit würden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Inter-Personen auf unterschiedlichste Weise kriminalisiert, sagte Julia Ehrt, Geschäftsführerin der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA World). Die Strafen reichten von Geldstrafen über körperliche Züchtigungen bis hin zu Haftstrafen. „Einige Länder verhängen auch die Todesstrafe, einige wenige vollstrecken sie auch regelmäßig“, so Ehrt. Die Expertin hob hervor, dass queere Menschen nicht nur für sexuelle Handlungen kriminalisiert würden, sondern bereits aufgrund ihrer Geschlechtsidentität und ihres Geschlechtsausdrucks. Häufig seien LGBTI-Personen Polizeimissbrauch und Misshandlungen ausgesetzt. Durch die Kriminalisierung legitimierten Staaten gesellschaftliche Diskriminierung, das habe Einfluss „auf alle Bereiche des Lebens“.

Das bestätigte Mikhail Tumasov, ehemaliger Vorsitzender des Russian LGBT Network, der über die Situation der LGBTIQ-Gemeinschaft in Russland berichtete. Das „Anti-Homosexuellen-Propaganda Gesetz“, verabschiedet im Dezember 2022, habe Russland „Raum für einen Krieg gegen die Community“ gegeben. Ziel des Gesetzes sei nicht, die russische Gesellschaft vor den angeblich negativen Auswirkungen liberaler, westlicher Werte zu schützen, sondern Gewalt und Hassverbrechen gegen sexuelle Minderheiten zu schüren, so der Experte in seiner Stellungnahme. Laut einem Bericht von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International hätten die Übergriffe nach Verabschiedung des Gesetzes erheblich zugenommen.

Trotz Fortschritten hinsichtlich der rechtlichen Situation von queeren Menschen in Europa sah Philipp Braun, Mitglied des Vorstands des Lesben- und Schwulen Verbands in Deutschland (LSVD), die Lage der LGBTIQ-Community weltweit insgesamt mit Sorge: Die Menschenrechte von queeren Menschen stünden weltweit vermehrt unter Druck, so der Sachverständige.

Sarah Kohrt, Projektleiterin der LGBTI-Plattform Menschenrechte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, begrüßte zwar, dass sich die Bundesregierung Leitlinien für eine feministische Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit gegeben habe. Doch sie müssten jetzt auch auf „allen Ebenen in politisches Handeln übersetzt werden“, so die Mahnung der Expertin. Es brauche eine enge, kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Partnerländern und eine Auseinandersetzung mit der Kolonial- und Missionsgeschichte. Vor allem aber müsse das Konzept finanziell unterlegt werden – das sei bislang nicht passiert, monierte Kohrt. Deutschland sei eines der wichtigsten Geberländer weltweit. Doch in LGBTIQ-Projekte fließe nur ein sehr geringer Teil der Gelder. Anders sei das etwa in den Niederlanden oder in Schweden.

Die Aktivistin Marlize Andre lenkte den Blick auf die Lage der LGBTIQ-Gemeinschaft in Afrika, wo in Uganda das Parlament zuletzt eine Verschärfung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes mit drakonischen Strafen beschlossen hat. Kein Einzelfall: Auch in anderen Ländern des globalen Südens gebe es Gesetze gegen Homosexualität, die Relikte aus der Kolonialzeit seien. Davor dürfe man nicht länger die Augen verschließen, forderte Andre. Menschen, die vor solcher Unterdrückung nach Deutschland flöhen, bräuchten zudem besondere Unterstützung. Zum Beispiel fehle es auch hierzulande an Angeboten, um Gesundheitsversorgung für queere Menschen leichter zugänglich zu machen. Experten zufolge meiden diese aufgrund von Diskriminierungserfahrungen oft das Gesundheitssystem, obwohl sie oft einen höheren Bedarf haben.

Die Bedeutung von Safe Houses für geflüchtete LGBTIQ-Personen, betonte Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU). In Asylbewerberunterkünften seien die Menschen vor erneuter Diskriminierung nicht sicher, da die „übrigen Bewohner in gesellschaftspolitischen Fragen nicht unbedingt liberale Werte vertreten, wenn sie aus muslimisch oder anderen traditionell geprägten Gesellschaften kommen“, so der Sachverständige. Inzwischen gebe es zwar in einigen deutschen Städten wie Frankfurt am Main oder Nürnberg solche separaten Unterkünfte, doch gebe es zu wenige Plätze.

Auch der Publizist David Berger beklagte in seiner schriftlichen Stellungnahme, „eine enorme Zunahme der Gewalt gerade in großen Städten“ gegen transsexuelle und homosexuelle Menschen. Den Blick auf dieses Problem verstellten jedoch „queer-ideologischer Schwurbeleien“. Politik und Gesellschaft warf er vor, gleichgültig auf Verbrechen wie die Messerattacke in Dresden auf ein schwules Paar im Oktober 2021 zu reagieren. Die „Überlebensinteressen homo- und transsexueller Menschen“ würden auf dem „Altar des Islam-Appeasements“ geopfert.

Als „sehr besorgniserregend“ bezeichnete der querpolitische Experte und Aktivist Fabian Grischkat die „globale Zunahme queerfeindlicher, antifeministischer und rechtspopulistischer Bewegungen“. Dieses Wachstum der international vernetzten Anti-Gender-Bewegung sei nicht zufällig, sondern werde seit Jahren strategisch koordiniert und finanziert. Teil davon seien „rechtsextreme Denkfabriken und korrupte Oligarchen“. Die Effekte der querfeindlicher Tendenzen könne man auch in Deutschland beobachten, warnte Grischkat mit Blick auf die Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung. „Radikalfeministinnen und Neue Rechte“ hätten den „Diskurs so verschoben“, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf radikal geändert worden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 396 vom 24.05.2023

Einblick in die Kinderganztagsbetreuung in Deutschland als ein System am Limit, das die Nachfrage der gesetzlich Anspruchsberechtigten schon jetzt nicht mehr bedienen kann, gaben die Expertinnen und Experten im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Fachkräftemangel in den Kitas und Probleme beim Ausbau der Ganztagsbetreuung“ am Mittwochmittag.

Seit 37 Jahren sei sie nun als Erzieherin tätig, aber „so schlimm war es noch nie“, beschrieb Martina Meyer von der Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die derzeitige Situation an den Kindertageseinrichtungen in Deutschland.

Die Personalentwicklung halte mit dem Ausbau des Systems – Rechtsansprüche, Qualitätsstandards, Neueröffnungen – nicht mehr Schritt. Auf fast 25.000 offene Stellen belaufe sich nach jüngsten Erhebungen der bundesweite Fachkräftemangel in dem Bereich. Und die Fachkräftelücke werde weiter wachsen. Mit dramatischen Folgen: Gruppen würden aufgestockt, Öffnungszeiten verkürzt, Bildungs- und Freizeitangebote entfielen. Und: Gebaute Einrichtungen könnten aufgrund des Fachkräftemangels nicht eröffnen, sagte Meyer. Ungeachtet dessen werde weiter gebaut.

Gleiches gelte für den Auf- und Ausbau der ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Schulkindern, für die ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch für die Erstklässler bestehen soll. Durch die Personallücken einerseits, die noch durch Weggänge und eklatant hohe Krankenstände verschärft würden, sei es den Kitas unmöglich, ihren Betrieb den fachlichen Anforderungen der Bildungspläne und Ansprüchen der Eltern auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechend aufrecht zu erhalten.

Die Belastung der in den Einrichtungen verbleibenden Fachkräfte sei immens und steige weiter an, berichtete Meyer. Dieselbe Arbeit, ein Job mit hoher Verantwortung, höhere Standards und zu viel Verwaltungstätigkeit verteilten sich auf immer weniger Schultern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekämen zudem täglich Frust und Wut der Eltern zu spüren. „Wir sind davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren das derzeitige System die eigentlich notwendigen Kapazitäten nicht gewährleisten kann“, so die Verdi-Vertreterin.

Bund, Länder und Kommunen müssten einen Stufenplan erarbeiten, der die Stabilisierung des Systems sowie dessen qualitativen und quantitativen Ausbau sichere. Es brauche bundesweit einheitliche Standards für Personal, Ausbildung und Finanzierung. „Mindestens zehn Jahre“ werde es dauern, „um dieses System wieder stabil zu machen“, sagte die ehrenamtliche Gewerkschafterin, Erzieherin und Personalrätin.

„Das tue ich mir nicht mehr an“, sagten sich viele Erzieherinnen angesichts des Personalnotstands, der gestiegenen Arbeitsbelastung und der ihnen täglich entgegenschlagenden Unzufriedenheit der Eltern, und wechselten in einen anderen Job, berichtete Waltraud Weegmann vom Deutschen Kitaverband, Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.

Kita-Erzieherin/Kita-Erzieher gehöre zu den Jobs mit der höchsten Burnout-Quote. Die Erzieherinnen und Erzieher liebten ihre Arbeit, stellten höchste Ansprüche an sich selbst und seien dabei mit den Anforderungen und Defiziten eines expandierenden Systems sowie den gestiegenen Ansprüchen der Eltern konfrontiert. „Wir verlieren immer mehr Menschen aus dem System“, das doch eigentlich im Aufbau sei, so Weegmann

In dem Berufsfeld herrsche Vollbeschäftigung. Zehn Prozent der Stellen in den Kitas seien unbesetzt. Der Personalnot begegneten viele mit ganztägigen Schließungen. Fast 60 Prozent der Bildungsaktivitäten für die Kinder hätten im Schnitt eingestellt werden müssen. „Und die Situation verschärft sich täglich“, sagte Weegmann. Die genannten Zahlen datierten aus dem Jahr 2022. Heute sehe es vermutlich noch drastischer aus. Die Vergütung in der Branche – „Dreieinhalbtausend als Einstiegsgehalt“ – bezeichnete Weegmann als attraktiv. Und insgesamt: „Wir müssen den Beruf gut reden, nicht schlecht.“

Weegmann warb für ein „gemeinsames Verständnis“ der aktuellen problematischen Situation, die man gemeinsam lösen müsse. Es gehe darum, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, das System durchlässiger für Quereinsteiger zu machen und ausländische Fachkräfte schneller einzubinden. Sie wisse von britischen und spanischen Erziehern, die hierzulande arbeiten wollten, jedoch eineinhalb Jahre auf ihre Anerkennung hätten warten müssen.

Man brauche Personal aus allen Bereichen, von der pädagogischen Fachkraft bis hin zu Akademikern. Mit Vereinen aus den unterschiedlichsten Bereichen seien zudem Kooperationen einzugehen, um den Kindern attraktive Angebote machen, und dazu Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeiten bei gemeinsamen Aktivitäten zu klären. Kita-Leitungen und Fachkräfte seien zudem dringend von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten.

„Der Personalbedarf wird erheblich weiter steigen“, sagte auch Marc Elxnat, kommissarischer Leiter des Dezernats für Recht, Soziales, Bildung, Kultur und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Für die Kommunen als Träger zahlreicher Kitas werde es „immer schwieriger, familienfreundliche Öffnungszeiten anzubieten“.

830.000 Beschäftigte seien momentan deutschlandweit in den Kitas angestellt, es handele sich um einen sehr großen und dynamischen Bereich des Arbeitsmarktes. Von 2006 bis 2020 habe sich das pädagogische Personal verdoppelt. Je nach Bundesland habe man hohe Standards und Personalschlüssel, wie viele Kinder von wie vielen Fachkräften betreut und unterrichtet werden dürften. Zusätzlich zu mehr Personal benötige man aber auch noch mehr Einrichtungen.

Um die Probleme zu lösen, hätten sich Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kommunen zusammengetan. Bund, Länder und Kommunen müssten nun ebenfalls gemeinsam handeln. Die Ausbildungskapazitäten müssten vergrößert werden, Auszubildende bereits eine Vergütung erhalten. Quereinsteigern und ausländischen Fachkräften sei der Einstieg zu erleichtern.

So wie es momentan laufe, könne man die sich aus den gestiegenen Rechtsansprüchen sich ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen, lautete das Fazit Elxnats. Einen Rechtsanspruch, den man nicht einhalten könne, schreibe man eigentlich besser nicht in ein Gesetz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 393 vom 24.05.2023

Beim Mutterschutz sollen nichtselbständig und selbständig erwerbstätige Schwangere gleich behandelt werden. Dieser in einer öffentlichen Petition (ID 133680) erhobenen Forderung schließt sich der Petitionsausschuss an. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten daher einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die genannte Eingabe der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

In der Petition, die schon in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 26. Oktober 2022 behandelt wurde, heißt es: Eine Schwangerschaft dürfe keine Existenzbedrohung für Selbständige darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen, in investitionsintensiven Branchen Tätige und für Selbständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssten Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern. Aus diesem Grund müssten die europarechtlichen Regelungen zum Mutterschutz selbständiger Frauen in Deutschland umgesetzt werden, schreibt die Petentin. Familie und berufliche Selbstentfaltung müssten geschlechtsunabhängig ermöglicht werden.

Gefordert wird daher, dass im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung gezahlt wird. Auch dürfe es beim Krankengeld keine Abzüge geben, heißt es in der Eingabe. Das Krankengeld müsse auf der Grundlage der gezahlten Beträge und nicht auf der Grundlage des ausgefallenen Arbeitseinkommens berechnet werden.

Darüber hinaus sollten schwangere Selbständige nach Auffassung der Petentin einen voll bezahlten Mutterschutz genießen. Der schwangeren Selbständigen derzeit maximal gewährte Betrag, der überdies mit dem Krankengeld verrechnet werde, sei angesichts der laufenden privaten und betrieblichen Kosten völlig unzureichend, urteilt die Petentin.

Sie spricht sich des Weiteren dafür aus, im Hinblick auf die betriebliche Absicherung die Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auf schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greife, auszuweiten. Es müsse ein System aus Betriebshelfern nach dem Vorbild der Landwirtschaft eingerichtet werden, um Betrieben, in denen die Arbeitskraft der schwangeren Unternehmerin fehle, unbürokratisch und kostenfrei zu helfen.

„Dem Petitionsausschuss ist eine Stärkung der Gründerkultur ein herausragendes Anliegen“, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten seien sich der zum Teil erheblichen, mit der Petition eindrucksvoll dargelegten Schwierigkeiten bewusst, denen insbesondere selbständige Frauen bei dem Versuch begegneten, eine berufliche Selbständigkeit, Schwangerschaft und Familie zu vereinbaren.

Eine gute Gründerkultur setzt nach Auffassung des Ausschusses zwingend voraus, dass Selbständigkeit, Schwangerschaft und eine gleichberechtigte Begleitung und Betreuung der eigenen Kinder sich nicht wechselseitig ausschließen. Dies sei auch eine Frage der sozialen wie ökonomischen Gleichstellung von Frauen, heißt es in der Vorlage. Von selbständigen Müttern gehe zudem ein wichtiges Signal für die Mädchen und Frauen aus, sich ihrerseits für eine berufliche Selbstständigkeit zu entscheiden.

Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den aufgezeigten Erfordernissen an eine moderne, die Bedürfnisse von Frauen, die sich für ein eigenes Kind entscheiden, Rechnung tragenden Gründerkultur „nur in eingeschränktem Maße gerecht“, befinden die Abgeordneten. Daher sei eine umfassende Überprüfung des Rechtsrahmens erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 385 vom 24.05.2023

Die Situation von Müttern und Familien nach Fehl- und Totgeburten ist ein viel zu wenig beachtetes Thema und der Schutz der Mütter vor und nach der Geburt, egal wann und wie ein Kind zur Welt kommt, muss verbessert werden – darin waren sich die Expertinnen und Experten im Fachgespräch zum Thema „Sternenkinder“ des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag einig.

Auch ein sehr früh geborenes und dann verstorbenes Kind „lebt im Herzen seiner Eltern weiter“. Wichtig sei, „dass das in Würde geschehen kann“, sagte Christoph Bührer, Präsident der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin der Charité-Universitätsmedizin Berlin. Er bezeichnete die Grenzwerte der geltenden Personenstandsgesetzgebung als wenig hilfreich. „Ein Kind“, das unterhalb der 24. Schwangerschaftswoche geboren werde, sei „genauso lebensfähig“. Die im Gesetz beschriebene „Gewichtsgrenze“ sei ebenso „unsinnig“. Die Mutter habe eine Beziehung zu ihrem Kind, auch wenn sie es noch nie oder nur durch das Ultraschallbild gesehen habe. Sie brauche einen angemessenen Rahmen, um mit dem Verlust nach einer Tot- oder Fehlgeburt fertig zu werden.

Nina Reitis von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Gründerin der Initiative „Plötzlich SternenKindEltern“, unterstrich dies: „Jede Frau braucht Unterstützung und bestmöglichen Schutz nach der Geburt, unabhängig vom Geburtszeitraum.“ Reitis wies auf „einen Misstand im Mutterschutgesetz“ hin. Nach sogenannten „kleinen“ und „stillen Geburten“ habe eine Frau Anrecht auf eine Hebamme, nicht aber auf Mutterschutz. Die Zubilligung oder Aberkennung eines Schutzbedarfs je nach dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes müsse überwunden werden. Stattdessen brauche es in jedem Fall Mutterschutz, gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche. Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten, bräuchten „Zeit für die körperliche Regeneration und Adaption an die neue Familiensituation“, müssten freiwillig und selbstbestimmt für eine gewisse Zeit ihre berufliche Tätigkeit ruhen lassen können ohne beim Arbeitgeber Nachteil zu erleiden. Das Thema müsse in der Gesellschaft sichtbarer gemacht werden. Mütter von Sternenkindern müssten wie alle anderen Mütter wertgeschätzt werden.

Dass Mütter nach einer Fehlgeburt am nächsten Morgen wieder ins Büro gehen müssten und nicht automatisch krankgeschrieben würden, deute auf ein strukturelles Problem hin, sagte Natascha Sagorski, Initiatorin der Petition „Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten“ und Autorin aus München. Sie mahnte Handlungsbedarf an. Es ergehe vielen Frauen so. Sie trauerten stumm statt lautstark für ihr Anliegen zu werben. Es bestehe eine Gesetzeslücke, so Sagorski. Daher habe sie eine Petition gestartet für einen gestaffelten, freiwilligen Mutterschutz, der sich ab den ersten Schwangerschaftswochen sukzessive aufbaue und nicht von der Lebensfähigkeit des Kindes abhängig gemacht werde. Mit einer Staffelung gelte es, die harte Grenze und daraus resultierte Ungerechtigkeiten zu überwinden, die sich bislang aus Geburtszeitpunkt, Gewichtsangabe, Tot- oder Lebndgeburt ergäben. Die bisherige Praxis stehe auch in Widerspruch zum grundgesetzlich garantierten Schutz der Frauen und Mütter.

Physischer und psychischer Schutz solle jeder Gebärenden zukommen, auch bei einer Tot- oder Fehlgeburt, sagte Claudia Sprengel vom Netzwerk Sternenkinder Brandenburg. Durch die Schwangerschaft und Geburt werde eine Frau Mutter, Elternteil. Dies gelte es anzuerkennen. Um aus der Sprach- und Hilflosigkeit herauszukommen und die gesellschaftliche mit einer Fehlgeburt verbundene Stigmatisierung zu überwinden, habe sie das Netzwerk initiiert. Leider sei das Wissen um Hilfsangebote sehr unterschiedlich, es gebe oft keine ausreichende Unterstützung nach der Geburt, kaum Informationsmaterial direkt in den Kliniken. Die Hilfe für Mütter und Familien in einer solchen Situation dürfe kein Zufall oder ortsabhängig sein, sagte Sprengel. Die Betroffenen bräuchten flächendeckend, auch im ländlichen Raum, umfassende Unterstützung. Der gesetzliche Mutterschutz müsse ausgebaut werden. Dazu gelte es eine Expertinnengruppe einzurichten. Außerdem müsse die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden.

Für einen ganzheitlichen und präventiven Mutterschutz plädierte Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund e.V. Die bisherige Gesetzeslücke gelte es durch eine gestaffelte Regelung im Sinne der Mütter zu schließen, ohne die Arbeitgeber aus dem Blick zu lassen. Für Mütter müssten adäquate, diskriminierungsfreie Bedingungen am Arbeitsplatz hergestellt werden, vor einer Geburt ebenso wie nach einer Fehlgeburt. Frauen müssten ihre Schwangerschaft ohne Angst beim Arbeitgeber anzeigen können, damit ihr Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet werden könne. Auch nach einer Fehlgeburt wäre ein Beschäftigungsverbot wichtig. Mit einer guten betrieblichen Mutterschutzpraxis komme man der beruflichen Gleichstellung von Frauen näher. Das Europarecht gebe im Übrigen bereits einen besonderen Schutz von Frauen nach Fehlgeburten her, sagte die Expertin.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 347 vom 10.05.2023

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Einrichtung eines 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Bildung (20/5821) abgelehnt. Bei Zustimmung der einbringenden Fraktion lehnten die Ausschussmitglieder der übrigen Fraktionen den Vorstoß ab.

In dem Antrag argumentiert die Fraktion unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nach der der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, fordern die Linken über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus. „Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 346 vom 10.05.2023

Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Fortentwicklung der Umsetzungsmaßnahmen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, geht“.

In der Petition wird ein wirkungsvolles Programm zum Schutz von Frauen gegen Gewalt sowie die sofortige Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gefordert. Zur Begründung wird auf die steigende Anzahl geschlechtsbedingter Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen verwiesen. Die Taten beruhten im Wesentlichen auf männlicher Gewalt und seien durch Selbstüberhöhung beziehungsweise Frauenverachtung und eine fehlende Impulskontrolle gekennzeichnet, schreibt die Petentin. Die Kriminalitätszahlen zeigten, dass Deutschland beim Schutz von Frauen gegen Gewalt im internationalen Vergleich Nachholbedarf habe. Es fehle etwa an einer hinreichend differenzierten und transparenten bundeseinheitlichen Datenerfassung. Auch seien Defizite in der Strafgesetzgebung und bei der Strafzumessung zu verzeichnen.

Es sei daher erforderlich, dass der Bundestag einen dringenden Handlungsbedarf zu Femiziden auf allen Ebenen der Gesellschaft anerkenne und alle erforderlichen Mittel zur Akut-Bekämpfung sowie zur nachhaltigen Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft bereitstelle. Zudem sei ein stringentes, an konkreten Ziel-Kennzahlen orientiertes Aktionsprogramm zu beschließen. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Istanbul-Konvention in Deutschland nicht vollständig umgesetzt worden sei, obwohl deren Inkrafttreten bereits mehrere Jahre zurückliege, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss, dass ihm die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen „ein herausragend wichtiges Anliegen ist“. Zugleich bilde dieser Politikbereich seit Jahren einen langjährigen Tätigkeitsschwerpunkt sowohl des Bundestages als auch der Bundesregierung. „In Deutschland wird der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen durch ein umfangreiches Hilfe- und Unterstützungssystem entschieden begegnet“, schreiben die Abgeordneten. So seien zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen bereits zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Bereich ergriffen worden.

Was die mit der Petition bemängelte Datenlage anbelangt, so gelangt der Ausschuss zu der Feststellung, dass die Datenerhebung mit einer geänderten polizeilichen Kriminalstatistik weiterentwickelt worden sei. Neben der Erfassung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter dem jeweiligen Straftatenschlüssel erfolge seitdem eine auf Bundesebene einheitliche Erfassung weiterer Angaben zu Tatverdächtigen, Opfern sowie zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung.

In Bezug auf die mit der Petition geforderte vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention merkt der Ausschuss an, dass die Konvention in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten sei. Gleichzeitig unterstreichen die Abgeordneten, „dass dies nach deutschem Verfassungsrecht nur möglich ist, wenn Deutschland schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Anforderungen der Konvention auch im nationalen Recht bereits erfüllt“. Ungeachtet dessen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, arbeiteten Bund, Länder und Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Zuständigkeiten beständig daran, „den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention weiter nachzukommen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 338 vom 10.05.2023

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/6583) auf, eine Studie zur sozialen Lage von queeren Menschen zu beauftragen. Die Studie solle mit mindestens zwei Millionen Euro finanziert und deren Ergebnisse alle drei Jahre dem Bundestag vorgelegt werden.

Die Lebenswelt queerer Menschen sei bislang nur ungenügend erforscht, heißt es in dem Antrag. Um Gesetzesvorhaben und Unterstützungen künftig auch an die soziale Lebenslage von queeren Menschen anzupassen, sei es notwendig, beispielsweise mehr zu „Einkommen, Familienverhältnissen, Diskriminierungen, Einstellungen und Lebensstrategien“ zu erfahren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 329 vom 04.05.2023

Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/6604) unter anderem danach, wie hoch der Anteil barunterhaltspflichtiger Eltern in Deutschland ist, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 324 vom 02.05.2023

Mehrheit in Deutschland für staatliches Grundeinkommen ohne Verpflichtungen für Erwachsene – Analyse von zwei repräsentativen Umfragen zeigt, dass politische Zustimmung für Grundeinkommen vorhanden ist – Grundeinkommen sollte daher bei Reform der Sozialsysteme mitgedacht werden – Grundeinkommen kann Menschen unterstützen, wirtschaftliche Transformation in Klimakrise zu meistern 

Ungebrochen von Corona oder Krisen stimmt die Mehrheit der Deutschen einem bedingungslosen Grundeinkommen zu. Das ergeben zwei repräsentative Befragungen aus dem Sommer 2022, die Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Konstanz durchgeführt und analysiert haben. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen und großen Sorgen über die eigene wirtschaftliche Situation unterstützen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Die Befragung von Wissenschaftlern der Uni Konstanz erlaubt durch Anwendung innovativer Umfragemethoden, die Bedeutung einzelner Aspekte eines fiktiven Grundeinkommens abzuschätzen. Demnach steigt die Zustimmung für ein Grundeinkommen, je höher es ausfällt – die größte Unterstützung hätten 1.200 Euro im Monat. Ebenso steigt die Unterstützung, wenn das bedingungslose Grundeinkommen an Deutsche oder Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, ausgezahlt würde. Zur Finanzierung eines Grundeinkommens unterstützen die meisten Befragten die Erhöhung von Einkommen- und Vermögensteuern. „Politisch ist das bedingungslose Grundeinkommen hoch umstritten, doch genießt es seit Jahren hohe Popularität in der Bevölkerung“, sagt Jürgen Schupp, Wissenschaftler in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) im DIW Berlin und einer der Autoren der Studie. „Die politische Zustimmung zum Grundeinkommen ist also vorhanden – es sollte daher in künftigen Debatten über die Transformation der Sozialsysteme berücksichtigt werden.“

Die Studie analysiert Zustimmung oder Ablehnung in Verbindung mit sozialen und demographischen Merkmalen wie Alter, Haushaltsnettoeinkommen oder auch Lebenszufriedenheit der Menschen. Sie wurden in einer repräsentativen Online-Erhebung unter Wahlberechtigten in Deutschland ermittelt. Vor allem jüngere Leute, Menschen mit niedrigem Einkommen oder geringer Lebenszufriedenheit befürworten demnach ein Grundeinkommen. Auffallend ist auch, dass vor allem Befragte mit großen Sorgen über Klima und Umwelt einem Grundeinkommen zustimmen.

Erstmalig analysiert die Studie die Präferenzen der Wohnbevölkerung in Deutschland zu einer möglichen Ausgestaltung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dafür haben Marius R. Busemeyer (Universität Konstanz) und Adrian Rinscheid (Universitäten Nijmegen und Konstanz) die Daten einer zweiten repräsentativen Befragung von 4.500 Menschen zwischen 18 bis 84 Jahren in Deutschland mit verschiedenen Möglichkeiten eines Grundeinkommens verbunden. „Besonders interessant an den Ergebnissen ist, dass ein Grundeinkommen ohne weitere Bedingungen tatsächlich die beliebteste Option wäre,“ sagt Marius Busemeyer, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Konstanz und Sprecher des Exzellenzclusters „The Politics of Inequality“. Adrian Rinscheid, Assistenzprofessor für Umweltpolitik an der Universität Nijmegen und Gastforscher am Konstanzer Exzellenzcluster, ergänzt: „Unsere Ergebnisse zeigen außerdem, dass in der Bevölkerung durchaus Unterstützung für eine engagierte Umverteilungspolitik vorhanden ist.“

„Politisch ist das bedingungslose Grundeinkommen hoch umstritten, doch genießt es seit Jahren hohe Popularität in der Bevölkerung.“ Jürgen Schupp

Die Ergebnisse aus dem Sommer 2022 bestätigen die seit Jahren hohe Zustimmung in Deutschland zwischen 45 und 53 Prozent zum bedingungslosen Grundeinkommen. Am DIW Berlin läuft derzeit ein Pilotprojekt des Vereins Mein Grundeinkommen in Kooperation mit mehreren wissenschaftlichen Instituten wie dem DIW Berlin zu den individuellen Wirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens von 1.200 Euro pro Monat für die Dauer von drei Jahren. Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 veröffentlicht. Studienleiter Jürgen Schupp: „Ein garantiertes Grundeinkommen könnte die Menschen in die Lage versetzen, aus einer stärkeren ökonomischen Position und größeren Verlässlichkeit künftige Herausforderungen zu bewältigen, die etwa in den Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels oder technologischen Umwälzungen am Arbeitsplatz ihre Ursachen haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2023

DIW-Studie untersucht Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen in Deutschland – Erwerbsbeteiligung steigt allmählich – Mangelnde Bildung und Sprachkenntnisse sowie traditionelle Rollenbilder hemmen Integration – Sprachförderung und Ausbildungsprogramme gezielt für geflüchtete Frauen mit Kindern müssen ausgebaut werden

Frauen mit Fluchthintergrund haben es schwer auf dem Weg in den Arbeitsmarkt, fassen dort aber immer besser Fuß. Ihre Erwerbsbeteiligung steigt langsam, liegt aber weiter auf einem niedrigen Niveau, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht. Studienautorin Adriana Cardozo hat dafür Befragungen von Geflüchteten ausgewertet, die das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin vorgenommen haben. Befragt wurden geflüchtete Frauen, die zwischen 2013 und 2019 und damit auch zum Höhepunkt der Fluchtmigration 2015 nach Deutschland kamen.

Geflüchtete Frauen werden durch mehrere Faktoren ausgebremst

Gaben 2017 fünf Prozent der befragten erwerbsfähigen Frauen an, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen, waren es 2020 bereits 13 Prozent. „Für geflüchtete Frauen ist es nach wie vor sehr schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden“, erläutert Ökonomin Adriana Cardozo. „Zu den Bremsfaktoren gehören das im Vergleich zur deutschen Bevölkerung geringere Bildungsniveau sowie mangelnde Deutschkenntnisse. Erschwerend hinzu kommen traditionelle Geschlechterrollen.“ Die meisten der befragten Geflüchteten stammen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea – Ländern, in denen eher traditionelle Familienbilder vorherrschen.

Frauen mit Fluchthintergrund haben oftmals einen nur geringen Bildungsabschluss sowie keine oder nur geringe Berufserfahrung. Geflüchtete Männer verfügen zumeist über ein höheres Bildungsniveau und mehr berufliche Praxis. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Sprachkenntnissen. Geflüchtete Männer sprechen meistens besser Deutsch, weil sie mehr Zeit mit Sprachkursen verbringen konnten. Frauen können die Kursangebote hingen oft nicht nutzen, unter anderem weil Betreuungsangebote für ihre Kinder fehlen. „Hier zeigt sich deutlich, dass bei vielen Geflüchteten noch sehr traditionelle Rollenbilder vorherrschen“, so Cardozo. Die Männer besuchten die Sprach- und Integrationskurse, während die Frauen mit Haus- und Sorgearbeit beschäftigt seien. Später seien es dann auch eher die Männer, die zur Arbeit gingen und am Arbeitsplatz durch mehr Kontakte zu deutschen Muttersprachler*innen ihre Sprachkompetenz verbesserten. „Ein ermutigendes Zeichen ist aber, dass sich die Zahl der jungen Frauen in Bildungsprogrammen über die Jahre von 5,3 Prozent auf 17 Prozent mehr verdreifacht hat. Auch die Zahl der Frauen mit mittleren und guten Sprachkenntnissen wächst stetig.“

„Bei den geflüchteten Frauen liegt ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial“ Adriana Cardozo

Maßgeschneiderte Bildungsprogramme für geflüchtete Frauen

Genau hier setzt die Empfehlung der Studienautorin an: „Bei den geflüchteten Frauen liegt ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial“, bilanziert Cardozo. „Auch Frauen mit Fluchterfahrung können einen Beitrag leisten, den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben.“ Voraussetzung dafür sei der Ausbau bestehender Integrations- und Sprachprogramme, die zudem mehr auf die Bedürfnisse der Frauen zugeschnitten werden und etwa Betreuungsmöglichkeiten für Kinder stärker berücksichtigen müssten. Dies sei auch mit Blick auf die zahlreichen geflüchteten Frauen mit Kindern aus der Ukraine sinnvoll, die seit 2022 nach Deutschland kämen – zumeist ohne Begleitung ihrer Partner.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.05.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März nur wenig gesunken und war mit 7,2 Prozent weiterhin sehr hoch. Die sozialen Unterschiede bei der Teuerung haben sich spürbar verkleinert, sie machen gleichwohl noch fast zwei Prozentpunkte aus. So hatten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen im April mit 8,1 Prozent die größte Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 6,2 Prozent die niedrigste. Die soziale Spreizung bei der haushaltsspezifischen Inflation betrug damit 1,9 Prozentpunkte, nachdem es im März 2,4 Prozentpunkte waren. Dass ärmere Haushalte besonders stark durch die Inflation belastet sind, liegt daran, dass die nach wie vor wichtigsten Preistreiber, Haushaltsenergie und Nahrungsmittel, in ihren Warenkörben ein besonders hohes Gewicht haben. Allerdings hat die Preisdynamik bei diesen Gütern des Grundbedarfs gegenüber anderen Waren und Dienstleistungen zuletzt nachgelassen. Deshalb haben sich die Raten im April stärker angenähert als in den Vormonaten. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien berechnen darin seit Anfang 2022 jeden Monat die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen. Am größten war die soziale Differenz bei den Inflationsraten bislang im Oktober 2022 mit 3,1 Prozentpunkten.   

Eine überdurchschnittlich hohe Teuerungsrate mussten im April auch Familien mit niedrigen Einkommen schultern (7,6 Prozent). Sie hatten zwischen Februar 2022 und Februar 2023 durchgehend die höchste Inflationsbelastung unter allen Haushaltstypen aufgewiesen, in den ersten beiden Monaten 2023 zusammen mit einkommensarmen Alleinlebenden. Dass die ärmeren Familien nun nicht mehr ganz so stark hervorstechen, beruht auf zuletzt rückläufigen Kraftstoffpreisen. Diese schlagen sich rechnerisch im Ausgabenportfolio von Familien spürbar nieder. Arme Alleinstehende besitzen hingegen selten ein Auto, weshalb ihre Inflationsrate weniger zurückging.

Die übrigen untersuchten Haushaltstypen lagen im April bei oder relativ nahe an der allgemeinen Inflationsrate. Das gilt für Alleinerziehende sowie für Alleinlebende und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen, die 7,2 Prozent bzw. 7,1 Prozent Teuerungsrate verzeichneten. Bei Familien mit mittleren Einkommen schlug die Inflation mit 7,0 Prozent zu Buche. Alleinlebende mit höherem Einkommen und Familien mit hohen Einkommen hatten Inflationsraten von 6,9 bzw. 6,8 Prozent (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Trotz des nachlassenden Drucks bei den Preisen für Haushaltsenergie und Lebensmitteln spielen diese Kostenfaktoren für Haushalte mit niedrigeren Einkommen weiterhin eine große Rolle, wie der Detailvergleich zeigt. Bei ärmeren Alleinlebenden trugen sie im April 5,5 Prozentpunkte zu 8,1 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate bei. Bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 5,2 Prozentpunkte, bei Familien mit zwei Kindern und mittleren Einkommen immerhin noch auf 3,9 Prozentpunkte. Das Problem wird vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind und viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben.

Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,2 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 6,2 Prozent bei. Bei ihnen wie den Haushalten mit höheren Einkommen waren dagegen beispielsweise die deutlich gestiegenen Preise für Pauschalreisen ein spürbarer Faktor bei der spezifischen Teuerung.  

Für die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine weitere leichte Entspannung bei der Preisentwicklung. Dullien und Tober rechnen damit, dass mittlerweile auch die sogenannte Kernrate der Inflation – die Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel – ihren Höhepunkt erreicht hat. Das liege daran, dass die Preisschocks bei der Energie die Produktions- und Transportkosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen verteuert haben, was zeitversetzt geschieht. Dieser Prozess könnte aber weitgehend abgeschlossen sein, schätzen die Fachleute: Mittlerweile dürften die Preisschocks „weitgehend in der Kernrate enthalten sein, sodass bei hinreichendem Wettbewerb in den kommenden Monaten Entspannung und teilweise auch Preisrückgänge zu erwarten wären“, schreiben die Forschenden. Im Zuge dieser Normalisierung dürften sich auch die „teilweise überhöhten Gewinnmargen“ zurückbilden, die etliche Unternehmen im Windschatten von Lieferengpässen und allgemein starken Preissteigerungen aufgeschlagen haben.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.05.2023, gekürzt

Die Vier-Tage-Woche wird öffentlich viel diskutiert. Positive Zwischenergebnisse von Pilotprojekten in Großbritannien haben Schlagzeilen gemacht: Beschäftigte sind mit der verkürzten Arbeitszeit produktiver, weniger gestresst und seltener krank. Auch in Deutschland halten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Verkürzung ihrer Arbeitswoche unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Darin untersuchen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung und Dr. Eike Windscheid auf Basis aktueller Befragungsdaten, ob Vollzeiterwerbstätige eine Vier-Tage-Woche möchten oder nicht, und aus welchen Gründen. Kernergebnis: Rund 81 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen wünschen sich eine Vier-Tage-Woche mit entsprechend niedrigerer Wochenarbeitszeit. Knapp 73 Prozent geben dabei an, eine Arbeitszeitverkürzung nur bei gleichem Lohn zu wollen. Acht Prozent der Erwerbstätigen würden ihre Arbeitszeit auch reduzieren, wenn dadurch das Entgelt geringer ausfiel. 17 Prozent der Befragten lehnen eine Vier-Tage-Woche ab, zwei Prozent haben ihre Vollzeittätigkeit bereits auf vier Tage verteilt.

Die Befragten, die sich eine Vier-Tage-Woche wünschten, gaben an, mehr Zeit für sich selbst und für ihre Familie haben zu wollen (knapp 97 bzw. 89 Prozent; Mehrfachnennungen möglich). Lott und Windscheid schlussfolgern daraus, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Beschäftigte einen sehr hohen Stellenwert hat und viele eine Vier-Tage-Woche als Instrument ansehen, das ihnen dabei hilft. Mehr Zeit für Hobbies, Sport und Ehrenamt möchten 87 Prozent der Befragten. Eine Vier-Tage-Woche könnte also auch dabei helfen, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken, so die Forschenden. „Zeit für Muße hat damit einen besonderen Stellenwert für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stabilität von Demokratie.“ Rund 75 Prozent der Befragten möchten ihre Arbeitsbelastung verringern. Knapp 31 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen möchten ihre Arbeitszeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen verkürzen.

Wer eine Vier-Tage-Woche grundsätzlich ablehnt, hat sehr oft das Gefühl, dass sich an den Arbeitsabläufen nichts ändern würde (82 Prozent der 17 Prozent, die mit Nein geantwortet haben; auch hier waren Mehrfachantworten möglich) oder die Arbeit in kürzerer Zeit nicht zu schaffen wäre (rund 77 Prozent). Etwa 86 Prozent wollen ihre Arbeitszeit nicht verkürzen, weil sie Spaß an der Arbeit haben. Bei circa 69 Prozent der Befragten ohne Interesse kann die Arbeit nach eigener Einschätzung nicht einfach einen Tag ruhen. Knapp 38 Prozent lehnen eine Vier-Tage-Woche ab, weil sie häufig für Kollegen einspringen müssten, rund 34 Prozent haben das Gefühl, bei verkürzten Arbeitszeiten beruflich nicht voranzukommen.

Die Untersuchung basiert auf Daten von 2.575 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Vollzeit arbeiten und vertraglich geregelte Arbeitszeiten haben. Sie nahmen im November 2022 an der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung teil. Das ist eine Online-Panelbefragung, bei der seit April 2020 in bislang neun Wellen Berufstätige zu ihrer Arbeits- und Lebenssituation befragt werden. Die Auswahl der Befragten basiert auf strukturellen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Bundesland und Bildung. Deren Verteilung in der Stichprobe entspricht der Verteilung in der amtlichen Statistik, sodass die Ergebnisse repräsentativ für die deutsche Erwerbsbevölkerung sind.

Produktivitätsgewinne durch kürzere Arbeitszeiten

Dass die große Mehrheit der Vollzeitbeschäftigten sich eine Vier-Tage-Woche bei gleichbleibendem Lohn wünscht, ist nach Einschätzung der Forschenden keine grundsätzliche Hürde für eine Arbeitszeitverkürzung. Bisherige Forschung weist darauf hin, dass Arbeitnehmer bei einer Vier-Tage-Woche produktiver arbeiten, wodurch ein Lohnausgleich kompensiert werden könne, betonen Lott und Windscheid. „Insofern handelt es sich bei der Vier-Tage-Woche um ein Arbeitszeitarrangement, das nicht nur betriebliche Gewinne verspricht, sondern auch individuell breit favorisiert wird“, schreiben die Forschenden. „Eine Verbesserung der subjektiven Zeitautonomie stellt dabei zugleich als wichtiger Aspekt von Arbeitgeberattraktivität einen Mehrwert bei der Gewinnung von Fachkräften dar.“

Weitere Vorteile sehen Lott und Windscheid für die Gesellschaft insgesamt – darin, dass sich Beschäftigte besser regenerieren können, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren und eher gesund bleiben. „Es spricht daher viel dafür, dass Entscheidungsträger*innen in Politik, bei den Sozialpartnern sowie in Betrieben das Modell der Vier-Tage-Woche als Instrument zur Behebung des Fachkräftemangels, zur Stabilisierung von Sozialkassen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung von Beschäftigten in Erwägung ziehen und den verbreiteten Wunsch danach unter den Erwerbstätigen ernst nehmen sollten“, schreiben die Forschenden.
 
Jedoch müssen bei einer Vier-Tage-Woche auch die Arbeitsmenge und die Arbeitsabläufe angepasst werden. Ansonsten könnte sich eine Arbeitszeitverkürzung negativ auf die Motivation und das Wohlergehen der Beschäftigten auswirken. „Für eine wirkungsvolle Umsetzung braucht es verbindliche Vertretungsregelungen, mehr Personal sowie eine angepasste Arbeitsorganisation, z.B. Erreichbarkeitsregeln im Kundenkontakt, und eine verringerte Arbeitsmenge, z.B. durch Automatisierungsprozesse“, schreiben Lott und Windscheid. Ein weiterer wichtiger Punkt: Mehr und verlässliche öffentliche Kinderbetreuung sei auch dann nötig, wenn künftig deutlich mehr Beschäftigte vier Tage die Woche arbeiten.

Vorteile für Beschäftigte und betriebliche Voraussetzungen, WSI Policy Brief Nr. 79, Mai 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.05.2023

Neueingestellte Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Vergleicht man Frauen und Männer im gleichen Beruf mit ähnlichen individuellen Merkmalen lag der Unterschied bei rund 15 Prozent. Unter Berücksichtigung des geschlechtsspezifischen Bewerbungsverhaltens reduziert sich die bereinigte Verdienstlücke sogar um mehr als die Hälfte auf rund 7 Prozent. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Montag veröffentlicht wurde.

„Der Frauen bewarben sich seltener bei Betrieben mit höheren Löhnen und häufiger bei solchen mit niedrigeren Löhnen. Ihre Bewerbungsquote bei Hochlohnfirmen war um mehr als 25 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Bei den zehn Prozent der Betriebe mit den niedrigsten Löhnen bewarben sich im Mittel rund 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer. 

Flexibilitätsanforderungen, die mit einer ausgeschriebenen Stelle einher gehen, beeinflussen das Bewerbungsverhalten. Bewerber*innen sind bereit, längere Pendelstrecken für besser bezahlte Stellen zurückzulegen. Außerdem erfordern höher bezahlte Stellen im Durchschnitt mehr Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und beruflicher Mobilität. Mit zunehmenden Flexibilitätsanforderungen steigt der Anteil der Bewerbungen von Männern. Im Mittel bewarben sich etwa 30 Prozent Frauen auf Stellen mit häufigen Dienstreisen und wechselnden Arbeitsorten. Dagegen lag der Anteil der Bewerbungen von Männern bei circa 70 Prozent. Auch legten Männer größere Pendeldistanzen zu Hochlohnfirmen zurück als Frauen, speziell im Vergleich zu Müttern. Mütter, die in geringerem Maße Flexibilitätsanforderungen nachkommen können, haben im Vergleich zu Männern und kinderlosen Frauen die höchsten Verdiensteinbußen. „Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, etwa durch flexiblere Arbeitsmodelle und mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten, sowie eine gerechtere Aufteilung der Sorge-Arbeit zwischen beiden Elternteilen könnte die individuelle Flexibilität erhöhen, was sich wiederum positiv auf das Bewerbungsverhalten und die Verdienstmöglichkeiten auswirken könnte“, erklärt IAB-Forscher Benjamin Lochner.

Die Ergebnisse beruhen auf kombinierten Daten der IAB-Stellenerhebung von 2016 bis 2020 und den Individualdaten 21.694 neueingestellter Personen im Rahmen der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB), basierend auf dem Meldeverfahren der Sozialversicherungen in 2020. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-08.pdf

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.05.2023

Anteil 2022 fünf Prozentpunkte höher als zehn Jahre zuvor

Immer mehr Alleinerziehende sind Väter. Im Jahr 2022 traf dies auf 15 % der Alleinerziehenden zu, die in Deutschland mit ihren minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben. Der Anteil ist gestiegen: zehn Jahre zuvor lag er noch bei 10 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 18. Mai mitteilt. Parallel dazu hat auch die Zahl der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern zugenommen: um 44 % von 166 000 im Jahr 2012 auf 239 000 im Jahr 2022. Zum Vergleich: Die Zahl der alleinerziehenden Mütter ging im selben Zeitraum um 10 % zurück: von 1,48 Millionen auf 1,33 Millionen.

Insgesamt gab es im vergangenen Jahr rund 1,57 Millionen Alleinerziehenden-Familien in Deutschland. Damit gab es in knapp jeder fünften Familie mit Kindern unter 18 Jahren (19 %) nur ein Elternteil. Der Anteil ist gegenüber 2012 leicht zurückgegangen: Damals machten 1,64 Millionen Alleinerziehenden-Familien einen Anteil von 20 % an allen Familien mit minderjährigen Kindern aus.

Insgesamt stieg die Zahl der Familien mit Kindern unter 18 Jahren von 8,11 Millionen im Jahr 2012 auf 8,45 Millionen im vergangenen Jahr.

Methodischer Hinweis:

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im vorliegenden Fall werden nur Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern betrachtet.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Neugestaltung des Mikrozensus sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu Familien in Deutschland finden Sie auf unserer Themenseite.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2023

Familie und Arbeit unter einen Hut zu bekommen, ist für Eltern eine besondere Herausforderung. Vor allem Mütter übernehmen oft die Sorgearbeit und passen ihre Erwerbstätigkeit der Familiensituation an. Im Jahr 2022 waren 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Muttertags am 14. Mai mitteilt. Der Anteil ist binnen 14 Jahren um 9 Prozentpunkte gestiegen, 2008 zu Beginn der Zeitreihe lag er bei 30,8 %. Ein Grund dürfte der Ausbau der Kinderbetreuung im Zuge der Einführung eines rechtlichen Anspruchs auf frühkindliche Betreuung sein. Auf die Erwerbstätigkeit von Vätern mit Kindern unter drei Jahren wirkte sich dies kaum aus. 2022 waren 89,6 % der Väter mit einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, 2008 waren es 88,9 %.  

Insgesamt lebten im vergangenen Jahr in Deutschland 8,2 Millionen Mütter mit minderjährigen Kindern unter einem Dach. Bei 2,1 Millionen von ihnen war mindestens ein Kind jünger als drei Jahre.   

Erwerbstätigkeit von Müttern insgesamt gestiegen  

Unabhängig vom Alter des Kindes ist die Erwerbstätigkeit der Mütter in den vergangenen 14 Jahren gestiegen. Waren 2008 noch 56,7 % aller Mütter mit Kindern unter 12 Jahren erwerbstätig, so waren es 2022 bereits 64,1 %. Bei Müttern mit älteren Kindern im Alter von 12 bis unter 18 Jahren stieg der Anteil im selben Zeitraum von 76,8 % auf 84,0 %. Insgesamt waren 2022 mehr als zwei von drei Müttern (69,3 %) Minderjähriger im Job, im Jahr 2008 waren es noch 62,8 %.   

Methodischer Hinweis: 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.  

Weitere Informationen:  

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit finden Sie auf unserer neuen Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 09.05.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode sieht nichts weniger als einen „Neustart der Familienförderung“ vor und meint damit die Reformierung und Bündelung der bisher bestehenden familienpolitischen Leistungen unter dem Dach der sog. Kindergrundsicherung. Jungen Menschen und Familien in Armutslagen soll so der Zugang zu den ihnen zustehenden Sozialleistungen erleichtert werden.

Dieser versprochene Neustart ist derzeit allerdings heftig ins Stottern geraten, weil sich die Koalitionspartner über die Frage der Finanzierung nicht einig werden. „Mit Sorge und Verärgerung“, so die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert, „nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wahr, dass beim zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Regierungskoalition scheinbar der politische Wille für eine nennenswerte Investition in junge Menschen fehlt.“

Die AGJ begrüßt das Vorhaben, eine Kindergrundsicherung einzuführen, weil sie darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sieht. Die Kindergrundsicherung kann dazu beitragen, das unübersichtliche Nebeneinander familienpolitischer Leistungen – die sich in ihrer Wirkung teilweise aufheben – in eine neue transparente Struktur zu überführen und Bürokratie abzubauen. Wenn so deutlich mehr Anspruchsberechtigte als bisher die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung erhalten, ist dies sozialpolitisch nur wünschenswert. Um bislang verschlossene Zukunftschancen zu öffnen, braucht es zusätzlich zu dem fixen Grundbetrag einen flexiblen, an die finanzielle Situation der Familie angepassten Zusatzbetrag. Damit stellt die Kindergrundsicherung einen Schritt in Richtung   gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe für alle jungen Menschen dar.

Die AGJ hat in einem Positionspapier im Dezember 2022 folgende Mindestanforderungen an die Kindergrundsicherung formuliert:

  • Das Kind ist Anspruchsinhaber*in.
  • Die Kindergrundsicherung muss bedarfsgerecht und sozial gerecht ausgestaltet sein.
  • Die Kindergrundsicherung muss unkompliziert gewährt werden.
  • Der Gestaltung von Schnittstellen kommt eine zentrale Bedeutung zu.
  • Die Kindergrundsicherung muss auskömmlich finanziert sein.
  • Die Kindergrundsicherung muss mit dem Ausbau von Infrastrukturleistungen für Kinder und Jugendliche verknüpft werden.

 

Entscheidend wird sein, wie die Kindergrundsicherung konkret gestaltet wird. Dazu besteht eine Vielzahl möglicher Modelle – und es müssen nun Festlegungen zwischen den Koalitionspartnern getroffen werden. Andernfalls wird der für 2025 versprochene Start der Kindergrundsicherung, an dem die Koalition sich wird messen lassen müssen, nicht zu halten sein.

Fest steht: Die Kindergrundsicherung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die vom Familienministerium genannten 12 Mrd. € liegen dabei noch am unteren Ende der Kostenspanne. Die Nettokosten der bekannten Konzepte zur Umsetzung einer Kindergrund-sicherung betragen je nach Modell zwischen 10 und 22 Mrd. €. Ein großer Teil der Mehrkosten der Kindergrundsicherung geht allerdings darauf zurück, dass von einer automatischen Auszahlung, d. h. einer 100-prozentigen Inanspruchnahme ausgegangen und dies mit den Ausgaben für aktuelle Leistungen verglichen wird. Diese weisen aufgrund ihrer Komplexität und hoher bürokratischer Hürden allerdings deutlich geringere Inanspruchnahmequoten auf. Dies zu Lasten der Kinder in Armutslagen auszublenden, ist unlauter, zumal in der Debatte um die Kosten der Kindergrundsicherung die entlastenden Effekte einer besseren monetären Absicherung von Kindern und Jugendlichen bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu Prof. Dr. Karin Böllert: „Bislang bleiben die monetären Folgekosten eines Aufwachsens in Armut außen vor. Nicht zuletzt ist die auskömmliche Finanzierung der Kindergrundsicherung eine Frage sozialer Gerechtigkeit – daran zeigt sich, was einer Gesellschaft ihre Kinder wert sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 03.05.2023

‚Eintritt zum Arzt leider nicht möglich!‘. Nur jede vierte Praxis in Deutschland ist in Teilen barrierefrei, weniger als ein Drittel ist barrierereduziert.1 „Aus Sicht der AWO ist das ein unhaltbarer Zustand,“ konstatiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. „14 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das ein Skandal! Gesundheit ist ein Menschenrecht. Allen Menschen ist der gleichberechtigte Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermöglichen!“  

Von der Bundesregierung fordert die AWO-Präsidentin mehr Finanzmittel für den barrierefreien Umbau des Gesundheitswesens: “Wir müssen aus dem Schneckentempo der letzten Jahre herauskommen. Menschen brauchen sofort Zugang zu ärztlichen Einrichtungen. Fehlender Zutritt für Menschen mit Behinderungen zu Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen ist ein Armutszeugnis für unser Gesundheitssystem und kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Betroffene haben.“  

Sonnenholzner, die selbst Ärztin ist, führt weiter aus: „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, bis zum Ende des Jahres 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen aufzustellen. Am heutigen 5. Mai 2023, dem Europäischen Protesttag, liegt immer noch kein Plan vor. Es ist Zeit für die Bundesregierung, auf Worte Taten folgen zu lassen. Sie muss konkrete Schritte benennen und verbindliche Zeiträume definieren, in denen die vollständige Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem umgesetzt wird.“ 

Durch die Ratifizierung der UN-BRK ist Deutschland dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine wohnortnahe gesundheitliche Versorgung auf demselben Standard zu garantieren wie Menschen ohne Behinderungen. Außerdem sollen sie alle Leistungen der gesundheitlichen Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Behinderung benötigen. Des Weiteren haben alle Versicherten das Recht, sich ihre Ärztin frei zu wählen. In § 17 Abs. 1 SGB I heißt es zudem, dass die Leistungsträger darauf hinwirken müssen, dass Sozialleistungen in barrierefreien Räumen erbracht werden. In der Praxis stoßen Menschen mit Behinderungen in Deutschland vielerorts jedoch auf zahlreiche Barrieren: Sei es die nicht barrierefreie Internetseite, der fehlende Aufzug oder nicht vorhandene Informationsmaterialien in einfacher oder Leichter Sprache.    

1 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vom Oktober 2020 (Drucksache 19/23214 (bundestag.de)); vgl. Zahlen der KBV zitiert in: DVFR Reha Recht: Bundesinitiative Barrierefreiheit auf den Weg gebracht (reha-recht.de) und Drucksache 20/4977 — Eckpunkte für die Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei (bundestag.de) 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 05.05.2023

Gemeinsamer Appell von über 50 Organisationen an die Bundesregierung

„In den Diskussionen über die Reform des EU-Asylrechts wird über das verhandelt, was eigentlich indiskutabel ist: das Versprechen, dass Menschen auf der Flucht, sobald sie Boden in der EU betreten, dort auch Schutz finden müssen. Wir sehen mit zunehmender Sorge, dass viele bereit sind, dieses grundlegende Prinzip aufzuweichen,“ so Steffen Feldmann, Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für Internationales, anlässlich der Veröffentlichung eines Appells von über 50 Organisationen an die Bundesregierung.

Die Caritas und die anderen Unterzeichnenden fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Die Ende April veröffentlichte deutsche Verhandlungsposition signalisiert eine besorgniserregende Bereitschaft, den Weg der schleichenden Entwertung von Grund- und Menschenrechten mitzugehen. „Die aktuellen Reformvorschläge rütteln nicht nur an den Grundfesten des Rechtsstaates, sondern werden auch bereits existierende Probleme des europäischen Asylsystems noch verschärfen,“ so der Appell.

Das dysfunktionale EU-Asylsystem nach dem Dublin-Prinzip, bei dem überwiegend die Staaten an den EU-Außengrenzen für die Durchführung von Asylverfahren zuständig und damit überlastet sind, muss nicht noch einmal neu aufgelegt, sondern aufgegeben werden, so der Appell. Dieses System führt jetzt schon dazu, dass Tausende Menschen in unwürdigen Bedingungen in Lagern ohne Perspektive ausharren, etwa auf den griechischen Inseln.

„Das Leitmotiv für politische Entscheidungen muss immer der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden sein“, betont Feldmann. „Ein gemeinsames Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn es den desolaten Zuständen an den EU-Außengrenzen ein Ende setzt.“

Vorschlag für einen solidarischen Verteilungsmechanismus

„Wir brauchen einen wirklich solidarischen Mechanismus, in dem sich widerspiegelt, dass die EU hier eine gemeinschaftliche Verantwortung trägt “ so Steffen Feldmann. Eine solche Regelung muss sowohl den unterschiedlichen Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten aber auch den Bedürfnissen und Interessen der Schutzsuchenden gleichermaßen gerecht werden.

Die Caritas, das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – katholisches Büro und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland haben hierzu einen konkreten Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jedes Jahr der EU-Kommission mitteilt, wie viele Schutzsuchende er bereit und in der Lage ist aufzunehmen. Gleichzeitig gesteht er den Asylsuchenden eine aktive Rolle zu, indem durch eine Ausweitung der Kriterien persönliche Verbindungen zu einem Mitgliedstaat der EU – über die Präsenz von Verwandten in einem bestimmten Land hinaus – im Asylverfahren stärker gewichtet werden als bisher.

Um Mitgliedstaaten mit hohen Aufnahmekapazitäten zu unterstützen und um Anreize für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die geringe Aufnahmekapazitäten melden, wird im EU-Haushalt ein Fonds eingerichtet, in den alle Mitgliedstaaten gemessen an ihrem Bruttoinlandsprodukt einzahlen und aus dem die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer gemeldeten Aufnahmekapazitäten Zahlungen erhalten, um ihre Kosten auszugleichen und Maßnahmen zu finanzieren, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.

Hier finden Sie den heute veröffentlichten Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“. Unterzeichnende des Appells sind neben der Caritas bspw. auch ProAsyl, Amnesty International, Diakonie, AWO, Der Paritätische, JRS, MSF und andere.

Hier geht es zu den gemeinsamen Vorschlägen des Deutschen Caritasverbands, des Kommissariats der deutschen Bischöfe – katholisches Büro Berlin und dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland für ein praktikables gemeinsames europäisches Asylsystem.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2023

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland 295.300 neue Wohnungen im Jahr 2022 gebaut. Vorgenommen hatte sich die Ampelregierung den Neubau von 400.000 Wohnungen, um der grassierenden Wohnungsnot Einhalt zu gebieten. Dass dieses Ziel nicht erreicht wurde, hat viele Gründe, unter anderem massiv gestiegene Baukosten und Grundstückspreise. Zu den neuen Zahlen erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Angemessene, bezahlbare Wohnungen sind eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Deshalb muss die Bundesregierung die Wohnungspolitik neu und konsequent denken – sozial und ökologisch. Die Wohnsituation ist an vielen Orten desolat, die Mietsteigerungen in Ballungsräumen sind dramatisch, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat längst die Mittelschicht erreicht. Besonders betroffen sind jedoch Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, Familien mit vielen Kindern, Wohnungslose und andere am Wohnungsmarkt strukturell Benachteiligte, die keine Bleibe finden.“

Ergänzend zum Neubau schlägt die Diakonie ein Maßnahmenbündel gegen Wohnungsnot vor:

– Deutschland braucht die Einführung einer echten Wohngemeinnützigkeit und damit einen nicht gewinnorientierten Sektor im Wohnungsmarkt.

– Das Konzept der Gemeinwohlwohnungen muss umgesetzt werden. Es sieht eine besondere Förderung für privater Vermieter vor, die energetisch sanieren und sich verpflichten, preisgedämpft zu vermieten.

– Die energetische Gebäudesanierung muss konsequent vorangetrieben werden. Dabei müssen Steuermittel nicht mit der Gießkanne, sondern nach sozialen Kriterien verteilt werden.

– Spekulationsgewinne aus Immobiliengeschäften müssen weitgehend abgeschöpft und für bezahlbares Wohnen eingesetzt werden.

– Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsreform muss kommen.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/armut-und-arbeit/bezahlbarer-wohnraum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2023

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter soll stufenweise ab 2026 eingeführt werden. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsfördergesetzes (GaFöG) kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Kinder leisten. Die Diakonie Deutschland unterstützt kirchliche und diakonische Träger der Kinder- und Jugendhilfe deshalb mit einem neuen Entwicklungs- und Zertifizierungsprogramm beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems im Ganztagsbereich.

Mit dem neuen „Bundesrahmenhandbuch Bildung und Betreuung für junge Menschen im Ganztag“ verknüpft die Diakonie den Rechtsanspruch mit einer Qualitätsoffensive im Ganztagsbereich. Das „Bundesrahmenhandbuch“ beschreibt erforderliche Führungs-, Kern- und Unterstützungsprozesse, Ziele und Qualitätskriterien für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems zur Entwicklung der Ganztagsqualität von kirchlich-diakonischen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit evangelischem Profil. Es stellt das psychische und physische Wohlergehen junger Menschen in den Mittelpunkt. Partizipation als zentrales Element zur Verwirklichung der Kinderrechte sowie eine demokratische Verfasstheit der Arbeit sind entscheidend für die Qualität ganztägiger Bildung und Betreuung.

Die Qualität des Ganztages und ein gelingendes Zusammenwirken mit außerschulischen Trägern ist entscheidend für die Verbesserung der Bildungschancen für junge Menschen aus benachteiligenden Lebensverhältnissen und eine stärkere Entkopplung von Herkunft und Bildungserfolg. Über die Unterstützung bei Aufbau oder Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements hinaus eröffnet das Bundesrahmenhandbuch auch die Möglichkeit zur Zertifizierung mit Diakonie-Siegel sowie nach DIN EN ISO 9001. Das Siegel belegt, dass Einrichtungen und Angebote evangelischer Träger im Ganztag eine ganz besondere Qualität nach modernsten Standards aufweisen, dabei einen hohen Anspruch an ihre Professionalität haben sowie unabhängig, überprüfbar sowie transparent sind. Das Rahmenhandbuch ermöglicht es jedem Träger, sein individuelles Profil vor Ort herauszubilden und weiter zu stärken. Mit ihm werden die praxisnahe Reflexion der eigenen Abläufe erleichtert und Räume eröffnet, den eigenen fachlichen Ansprüchen an Qualität im Ganztag gerecht zu werden.

Zum Bundesrahmenhandbuch:

https://shop.diakonie.de/Bildung-und-Betreuung-fuer-junge-Menschen-im-Ganztag-Bundesrahmenhandbuch-Diakonie-Siegel/90032088

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.05.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat einen Alternativbericht zum neunten CEDAW-Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht und darin umfassende Forderungen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gestellt.

Heute findet die Anhörung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen anlässlich des neunten CEDAW-Staatenberichtsverfahrens in Genf statt. CEDAW ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem CEDAW-Ausschuss regelmäßig über den derzeitigen Umsetzungsstand der Rechte dieses Abkommens zu berichten. Im Juli 2021 hat die Bundesregierung ihren neunten Staatenbericht (CEDAW/C/DEU/9) abgegeben, auf dessen Grundlage die heutige Anhörung stattfindet. Im Anschluss an die Anhörung wird der Ausschuss der Bundesrepublik Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung machen und dabei auch die sogenannten „Alternativberichte“ der Zivilgesellschaft berücksichtigen.

„Wir begleiten im djb die Umsetzung dieses wichtigen internationalen Abkommens für die Rechte der Frau sehr aufmerksam und drängen auf Verbesserungen“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Die Forderungen des djb-Alternativberichts beziehen sich auf die Bereiche des Waffenhandels, der Digitalisierung, der geschlechtsspezifischen Gewalt, der Rechte geflüchteter Frauen, der politischen Teilhabe, des Arbeitsmarktzugangs, des Steuerrechts sowie des Schwangerschaftsabbruchs. Im Einzelnen kritisiert der djb beispielsweise, dass die Vorgaben des Vertrags über den Waffenhandel zur Risikoüberprüfung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der djb fordert die Bundesregierung dazu auf, die geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung institutionell abzusichern. Im Hinblick auf Strafverfahren gegen geschlechtsspezifische Gewalt kritisiert der Alternativbericht die mangelhafte Unterstützung der Betroffenen sowie fehlende Fortbildungsmöglichkeiten der staatlichen Stellen. Der djb weist außerdem darauf hin, dass geflüchtete Frauen in Deutschland nicht ausreichend geschützt werden, und fordert ihren uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern. Hinsichtlich des deutschen Arbeitsmarkts konstatiert der djb eine ausgeprägte Geschlechtersegregation sowie eine fortbestehende Entgeltungleichheit und macht Vorschläge, um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Alternativbericht fordert ferner die Abschaffung negativer Erwerbsanreize im Steuer- und Sozialrecht und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 11.05.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum heutigen Tag des Grundgesetzes an Bund und Länder, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Bei der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen war immer wieder zu hören, dass die Vernachlässigung der Kinderinteressen ein Fehler war und zukünftig ausgeschlossen werden muss. Das kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes am besten mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz bewerkstelligt werden. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal. Der Gesetzgebungsprozess dazu muss baldmöglichst starten, damit das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt werden kann. Denkbar wäre dafür auch, dass die Bundesländer jetzt einen Anstoß geben, damit der Prozess in Schwung kommt“, so Lütkes weiter.

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen darüber hinaus auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich entspricht eine starke Subjektstellung von Kindern einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis. Dieses sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen, das in den letzten Jahrzehnten unzählige Male an aktuelle Bedingungen angepasst wurde. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes könnten Kinderrechte die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes bereits vor einiger Zeit erstelltes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/  heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.05.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Start der JugendPolitikTage in Berlin einen grundlegenden Wandel bei der Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. „Es muss Schluss sein mit den Lippenbekenntnissen und Sonntagsreden, wenn es um die Mitwirkung junger Menschen geht. Wir brauchen einen grundlegenden Wandel im Verständnis der Erwachsenen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Beteiligung heißt nämlich auch Macht abzugeben, und darf nicht zu einer Pseudo-Beteiligung verkommen, die nur dann zugestanden wird, wenn es den Erwachsenen gerade in den Kram passt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein ,nice to have‘, sondern ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb sollten verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Studie ist vor einiger Zeit zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend weiter ausgebaut werden müssen. Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei kommt der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. Es gilt, den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend Geltung zu verschaffen.

„Die Interessen, Wünsche und Ideen von Kindern und Jugendlichen sind sehr vielfältig, je nach Alter oder sozialen, gesundheitlichen oder finanziellen Lebensbedingungen. Ganz klar ist, dass alle Kinder und Jugendlichen laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht haben, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. So können beispielsweise Kinder- und Jugendparlamente dazu beitragen, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen Gehör finden und an Stärke gewinnen. Optimalerweise sind sie zentrale Interessenvertretungen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen in der Kommune einfordern können“, so Krüger weiter.

Der vom Bundesfamilienministerium angekündigte Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung (NAP) sollte schnell auf den Weg gebracht werden. Darin sollten möglichst alle Beteiligungsformate Berücksichtigung finden: Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte und Kinderforen ebenso wie Beteiligungsnetzwerke und Jugendverbände. „Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die vielfältigen Potentiale der Kinder- und Jugendbeteiligung insbesondere auf der lokalen Ebene, aber auch auf Bundes- und Länderebene stärker zusammenführen und sichtbar machen. So gibt es beispielsweise mehrere hundert Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland, bei gleichzeitig rund 11.000 Kommunen in unserem Land sehen wir aber noch große Lücken, die es zu schließen gilt. Dazu gehört es auch, über die Notwendigkeit der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr als bisher zu informieren. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Schließlich sollte der Aktionsplan auch Aussagen über notwenige Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung treffen, und dabei vor allem auf praxisdienliche Methoden und Arbeitsformen abheben“, sagt Thomas Krüger.

Bei den JugendPolitikTagen vom 11. bis 14. Mai in Berlin entwickeln bis zu 1.000 junge Menschen Maßnahmen und Zukunftsideen für eine kinder- und jugendgerechtere Politik. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Erarbeitung von Empfehlungen für den Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung. Erstmals finden die JugendPolitikTage zusammen mit dem Bundestreffen der Kinder- und Jugendparlamente statt. Für die Organisation und inhaltliche Gestaltung dieses Bundestreffens arbeitet der Veranstalter Jugendpresse Deutschland e.V. mit der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente zusammen. Diese Initiative besteht aus der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB), dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. als Träger der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente und des Jugendbeirates, einer wissenschaftlichen Begleitung durch die Professoren Dr. Waldemar Stange und Dr. Roland Roth, sowie dem für die „Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik“ zuständigen Referat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.05.2023

Mit dem Launch des Infoportals https://kommunen.kinderrechte.de/ präsentieren das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen einen neuen Baustein zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Die auf dem Infoportal gesammelten Materialien über Kinderrechte werden Städte und Gemeinden dabei unterstützen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. Zielgruppen des Portals sind insbesondere Verwaltungsmitarbeitende sowie politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Kommunen, beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeinderäte.

„Insbesondere den Kommunen kommt bei der Umsetzung der Kinderrechte eine wichtige Rolle zu, da ihre Aufgaben und ihr Handeln sich sehr oft direkt oder indirekt auf Kinder auswirken. Der Wissenstransfer unter den kommunalen Akteurinnen und Akteure ist allerdings bisher eher gering, obwohl kontinuierlich Materialien zum Thema entstehen. Das möchten wir mit dem neuen Infoportal ändern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„In fast allen kommunalen Handlungsfeldern spielen Kinderrechte eine Rolle und sind damit eine typische Querschnittsaufgabe. Doch die UN-Kinderrechtskonvention bekannt zu machen und auf eine praktische Ebene in die täglichen Arbeitsabläufe einer Kommunalverwaltung zu übersetzen, ist eine Herausforderung. Auf dem Infoportal ‚Kinderrechte in Kommunen‘ finden Mitarbeitende von Städten und Gemeinden jetzt gebündelt an einer Stelle Informationen zu Kinderrechten und ihrer Beachtung im Verwaltungshandeln. Das wird die Kinderechte auf kommunaler Ebene einen Schritt voranbringen“, sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen.

Das Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“ ist ein Angebot der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Vereins Kinderfreundliche Kommunen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert das Infoportal. Neben dem Infoportal bietet der Verein Kinderfreundliche Kommunen ein auf die jeweilige Kommune maßgeschneidertes Programm, das bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt. Das Deutsche Kinderhilfswerk qualifiziert darüber hinaus Kommunalmitarbeitende zu Kinderrechten und insbesondere zu Beteiligung im Verwaltungshandeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.05.2023

Die Mitgliederversammlung des Kinderschutzbundes hat Professorin Sabine Andresen zur neuen Präsidentin gewählt. Heinz Hilgers kandidierte nach 30 Jahren Präsidentschaft nicht mehr für den Vorsitz.

Professorin Sabine Andresen ist Kindheits- und Familienforscherin an der Goethe-Universität Frankfurt (Main). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderarmut, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Aufarbeitung, Generationengerechtigkeit und Bildungsmöglichkeiten. Von 2016 bis 2021 war Andresen ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.

Kinderschutzbund-Präsidentin Sabine Andresen:

„Kinder und Jugendliche brauchen starke Verbündete. Darum nehme ich die Aufgabe, mich als Präsidenten des Kinderschutzbundes zusammen mit dem neu gewählten Vorstand für die Belange der jungen Generation einzusetzen, gern an. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie oft die Interessen, Bedürfnisse und vor allem die Rechte von Kindern und Jugendlichen nachrangig behandelt werden. Wir brauchen in unserer Gesellschaft endlich einen Sinneswandel. Insbesondere müssen sich Kinder und Jugendliche darauf verlassen können, dass sie gehört, gesehen und beteiligt werden. Der Kinderschutzbund tritt seit Langem dafür ein.“

Andresen fügt hinzu:

„Armut, Gewalt, die medizinische Versorgung, Bildung, Erfahrungen mit Diskriminierung und Ungerechtigkeit, aber auch das Recht der jungen Generation auf Zukunft angesichts der Klimakrise sind zentrale Themen des Kinderschutzbundes. Bei uns werden starke Kinderrechte als Basis für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verstanden.“

Andresen weiter:

„Ich danke Heinz Hilgers im Namen des gesamten Kinderschutzbundes für sein außerordentliches Engagement im Kampf für die Rechte der Kinder. In seiner Amtszeit sind Meilensteine wie das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung umgesetzt worden. Die Debatte um die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz hat es in den breiten Diskurs geschafft, auch, wenn diese Aufgabe bleiben wird. Sein besonderes Engagement galt immer jenen Kindern, die in Armut aufwachsen. Er entwickelte maßgeblich das Konzept einer Kindergrundsicherung, die Kinderarmut nachhaltig bekämpfen soll. Und er setzte sich in unzähligen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, auf Bundes- Landes- und Kommunalebene, in Zeitungen, im Radio und Fernsehen für eine gerechtere Gesellschaft ein, in der jedes Kind eine echte Chance bekommt. Heinz Hilgers ist daher heute von der Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten des Kinderschutzbundes ernannt worden.“

Der neue Bundesvorstand des Kinderschutzbundes im Überblick:

Präsidentin

Prof. Dr. Sabine Andresen, geboren 1966 in Nordstrand, verheiratet, eine erwachsene Tochter.

  • Promotion in Heidelberg, Habilitierung in Zürich
  • seit 2011 Professur für Familienforschung und Sozialpädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • seit 2011 Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes
  • von 2016 bis 2021 ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Vizepräsident

Joachim Türk, geboren 1957 in Bad Marienberg, verheiratet, zwei erwachsene Töchter, ein Enkel

  • Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Aufbau Online-Dienst
  • Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt digitale Transformationsprozesse
  • Lehrbeauftragter TH Köln (u.a. Social Media Marketing); HS Osnabrück (Strategische Onlinekommunikation); Goethe-Universität Frankfurt (Ökosysteme des Internet)

Vizepräsidentin

Nezahat Baradari, MdB, geboren 1965 in Ankara (Türkei), verheiratet, zwei erwachsene Töchter

  • Seit 2019 Mitglied im Deutschen Bundestag, SPD-Bundestagsfraktion
  • Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied im Gesundheitsausschuss, Mitglied im Ausschuss für europäische Angelegenheiten
  • Seit 2008 Niederlassung als Kinder- und Jugendärztin in Attendorn

Schatzmeister

Rolf Himmelsbach, geboren 1956 in Hannover, zwei Kinder

Schriftführerin

Prof. Beate Naake, geboren 1973 in Riesa, drei Kinder

Beisitzerin

Yvonne Bauer, geboren 1977 in Werneck, drei Kinder

Beisitzerin

Heidi Schmieding, geboren 1954 in Korbach, ein Sohn

Quelle: Pressemitteilung Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 13.05.2023

eaf vermisst gesellschaftliche Debatte zu europäischem Elternschafts­zertifikat

 

Die Frist für die nationalen Parlamente, sich zur EU-Verordnung zur Einführung eines Eltern­schaftszertifikats zu äußern, läuft Anfang Juni aus. Die Zeit für eine Stellungnahme und die dazu gehörige gesellschaftliche Debatte drängt also.

 

Die evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission. Insbesondere die Anerkennung der Elternschaft von gleichgeschlecht­lichen Eltern und Adoptiveltern in jedem Mitgliedsstaat ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung von Kinderrechten innerhalb der Europäischen Union. Kritisch sieht die eaf hingegen, dass damit faktisch auch Rechtssicherheit für Eltern geschaffen wird, die sich ihren Kinderwunsch mithilfe von Leihmutterschaft erfüllen.

 

„Leihmutterschaft macht die Reproduktionsfähigkeit der Frau zu einer käuflichen Ware. In Deutschland ist sie deshalb zu Recht verboten. Die Risiken und Belastungen einer Schwanger­schaft und die Ausnutzung sozialer Notlagen durch die meist wohlhabenderen Auftraggeber werden von den Befürwortern heruntergespielt“, so Präsident Prof. Martin Bujard.

 

Aus Sicht der eaf sollte der juristischen Regelung solcher Fragen eine gesellschaftliche Debatte voraus gehen, die bislang jedoch noch nicht geführt wurde. „So lange die dazu kürzlich eingerichtete Kommission keinen Abschlussbericht vorgelegt hat, der in Parlament und Zivilgesellschaft diskutiert wurde, erwarten wir von der Bundesregierung, der Verordnung nicht zuzustimmen, da sie über die deutsche Rechtslage hinaus Fakten schafft.“ Bujard formuliert die Position der eaf: „Die rechtliche Zuordnung von Kindern, die im Ausland von einer Leihmutter geboren werden, muss – analog zur deutschen Rechtsprechung – aus der Anerkennungsregelung zwischen den Mitgliedsstaaten ausgenommen werden. Es sollten weiterhin gerichtliche Einzelfallentscheidungen erfolgen, die sich ausschließlich an dem Kriterium des Kindeswohls orientieren.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 24.05.2023

LSVD fordert Ergänzung des Grundgesetzes

Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen eine Anpassung des Artikel 3,3 des Grundgesetzes für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie queere (LSBTIQ*) Menschen in Aussicht gestellt. Aktuell gibt es allerdings keine wahrnehmbaren Bestrebungen der Regierungskoalition, dieses Versprechen umzusetzen. Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai erklärt Henny Engels, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

75 Jahre nachdem der Parlamentarische Rat mit der Erarbeitung eines Grundgesetzes begonnen hat, bleibt der Schutz von LSBTIQ* eine Leerstelle. Der Antidiskriminierungskatalog in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes war 1949 eine demokratische Antwort auf die nationalsozialistischen Verbrechen. Die LSBTIQ* Verfolgten des NS-Regimes blieben aber bis heute von dieser Antwort ausgeschlossen. Eine explizite Nennung von LSBTIQ* bedeutet umfassenden Rechtsschutz, der zurzeit umso wichtiger ist, weil Gewalt und Anfeindungen zunehmen. Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Gedenkstunde für LSBTIQ* Opfer des Nationalsozialismus im Januar diesen Jahres seiner historischen Verantwortung für den Schutz der LSBTIQ*-Community gestellt. Nun muss als Konsequenz darauf auch die längst überfällige Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 folgen. Die demokratischen Parteien im Bundestag müssen endlich diesen Anfangsfehler korrigieren und auch ganz explizit die Diskriminierung von LSBTIQ* verbieten.

In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Diesem Vorbild müssen der Bundestag und andere Bundesländer unbedingt folgen. Dafür setzt sich der LSVD seit 1992 ein. Der Rechtsschutz für LSBTIQ* in Artikel 3,3 würde z. B. verhindern, dass bereits erstrittene Rechte für die Gleichstellung von LSBTIQ* wie die Ehe für alle nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen die Umsetzung dieses zentralen queerpolitischen Anliegens umgehend angehen. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mehr zum Thema:
Artikel 3 GG ergänzen: Den Anfangsfehler endlich korrigieren
Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 22.05.2023

LSVD begrüßt weiteren Schritt zur rechtlichen Selbstbestimmung

Heute liegt der offizielle Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz nach der Ressortabstimmung den Verbänden zur Stellungnahme vor. Damit startet die zivilgesellschaftliche Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Dazu erklärt Mara Geri aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

in weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstbestimmung von trans*, inter* und nichtbinären Personen ist mit der Veröffentlichung des Referent*innenentwurfs heute getan. Der LSVD begrüßt es ausdrücklich, dass der Prozess auf dem Weg zu rechtlicher Selbstbestimmung nach vierzig Jahren Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz (TSG) von der Ampelregierung wie im Koalitionsvertrag versprochen vorangebracht wird. Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll das verfassungswidrige TSG endlich abgelöst werden. Das ist ein längst überfälliger Schritt. Trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen müssten mit dem neuen Gesetz keinen übergriffigen Begutachtungsprozess und kein Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, um ihren Personenstand und Vornamen anpassen zu lassen. Durch die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens auf Antrag beim Standesamt könnte sich die rechtliche Lage und die Anerkennung von trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen fundamental verbessern.

Wir werden die Regelungen des Entwurfs in den nächsten Wochen genau analysieren. Der LSVD wird sich im weiteren legislativen Verfahren aktiv für die Verbesserungen einsetzen, die aus der Sicht der Betroffenen notwendig sind. Insbesondere der Verweis auf das Hausrecht, die Wirksamkeitsfrist, die Regelungen für Minderjährige sowie Ausnahmen beim Offenbarungsverbot werfen Fragen auf, die einer kritischen Auseinandersetzung bedürfen. Unsere detaillierte Stellungnahme werden wir in den nächsten Wochen veröffentlichen.

Seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im letzten Jahr beobachten wir eine Zunahme trans*feindlicher Rhetorik und Stimmungsmache in der breiten Öffentlichkeit. Ängste vor trans*, inter* und nichtbinären Personen werden gezielt verbreitet, geschürt und instrumentalisiert. Die Aufgabe eines Selbstbestimmungsgesetz ist es auch, sich klar gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren. Es darf nicht bestehendes Misstrauen gegenüber trans* Personen noch weiter verstärken. Das Ziel ist die rechtliche Absicherung der geschlechtlichen Selbstbestimmung.

Weiterlesen

BMJ | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungs-Gesetz

Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit

Selbstbestimmungsgesetz jetzt! – Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.05.2023

LSVD übergibt Leitplanken zur Abstammungsrechtsreform

Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen übergibt Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau heute vor dem Kindergarten des Bundestags Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts. Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform vereinbart, die Ampelregierung ist aber bisher nicht tätig geworden. Dazu erklärt Patrick Dörr, aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Seit Jahren fordern wir eine Reform des Abstammungsrechts, damit Kinder in Regenbogenfamilien endlich gleiche Rechte haben. Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen übergibt heute um 12:45 Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau vor dem Kindergarten des Bundestags Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts. Die Leitplanken sind eine Aufforderung an den Bundestag, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform endlich auf den Weg zu bringen – und zwar in einer Weise, die keine neuen Diskriminierungen produziert und möglichst umfassend die vielfältigen Familienkonstellationen berücksichtigt. Dafür enthalten die Leitplanken konkrete Vorschläge, die schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Erarbeitet haben die Leitplanken der Deutsche Juristinnenbund (djb), die Initiative Nodoption, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Es ist höchste Zeit, das Abstammungsrecht zu reformieren. Auch nach sechs Jahren „Ehe für Alle“ sind Kinder lesbischer, bisexueller, trans*, inter* und nichtbinärer Elternteile noch immer auf die Stiefkindadoption angewiesen, um einen zweiten rechtlichen Elternteil zu bekommen. Das sind sechs bis 18 Monate, in denen das Kind sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert und die Geburtsurkunde unvollständig ist. Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden, die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft, und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bisher hat die Bundesregierung weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf für die versprochenen Reformen vorgelegt.

Mehr zum Thema:

Wir brauchen eure Unterstützung, um unsere Regierung davon zu überzeugen, die Abstammungsrechtsreform jetzt voranzubringen. Unterschreibe die Petition:
Abstammungsrecht: Kein Gesetz ohne uns!

Pressekontakt für 5.5.: Lucy Chebout, Nodoption@gmx.de

Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts 

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien?

Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.05.2023

pro familia diskutiert über die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und verabschiedet Verbandsposition

pro familia hat sich auf dem Verbandswochenende am 6. und 7. Mai 2023 mit dem Thema gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befasst. Den nach Leipzig angereisten Fachkräften und Delegierten boten Vorträge und Workshops auf der Fachtagung am Samstag die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion. Eine zentrale Frage war dabei, wie das Recht auf Zugang zu freiwilligen, rechtebasierten Informations- und Beratungsangeboten zum Schwangerschaftsabbruch und zu allen anderen Themen im Rahmen einer Neuregelung ausgestaltet werden kann. Auf der Bundesdelegiertenversammlung am Sonntag wurde als wichtigster Beschluss eine Positionierung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts verabschiedet.

Auf der Fachtagung mit dem Titel „Perspektiven einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte umsetzen“ zeigte ein Vortrag über erste Erkenntnisse aus der ELSA-Studie deutliche Defizite bei der Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch auf und machte somit den Handlungsbedarf deutlich. Jede zweite der befragten Frauen berichtete über Schwierigkeiten beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. Insbesondere seien belastend: der Zeitdruck, Probleme bei der Organisation des Schwangerschaftsabbruchs, die Kosten sowie die Wartezeit. Zudem fühlte sich jede fünfte Frau schlecht informiert. In den weiteren Vorträgen ging es um die wichtige Bedeutung der ergebnisoffenen Beratung für die Vermittlung von Informationen und für die Befähigung, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Beratung stehe für Emanzipation, fördere Autonomie und Teilhabe und erfülle somit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, so die Fachreferent*innen.

Laut gängigen fachlichen Standards darf Beratung keine Pflicht sein. Die Teilnehmenden diskutierten in einem Workshop, welche Veränderungen und Chancen sich in der Beratungsarbeit auftun, wenn aus der Pflicht zur Beratung ein Recht wird. In einem weiteren Workshop ging es um die Möglichkeiten, der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenzuwirken und die Selbstermächtigung von Frauen zu stärken. Was die sexuellen und reproduktiven Rechte konkret bedeuten und wie sie sich mit der Beratungsarbeit verknüpfen lassen, erarbeiteten die Teilnehmenden in einem dritten Workshop. In der abschließenden Diskussion zeigte sich das Podium optimistisch, dass eine gesellschaftliche Debatte über eine gesetzliche Neuregelung Räume eröffne, aus verschiedenen Perspektiven – juristisch, medizinisch, beraterisch – Anforderungen an eine gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs neu zu formulieren . Neben einer aktuellen verfassungsrechtlichen Perspektive müsse hierbei internationalen Menschenrechtsnormen und internationaler Gesundheitsevidenz Rechnung getragen werden. Ein ‚Weiter so‘ könne es auch angesichts der sich verschlechternden Versorgungslage nicht geben. Alle müssten ein Interesse an einem konstruktiven Gespräch haben, um eine Verbesserung zu erreichen.

Die Delegierten verabschiedeten am Tag darauf eine Positionierung für eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. pro familia sieht sich den sexuellen und reproduktiven Rechten verpflichtet und geht daher vom prinzipiellen Recht und der Fähigkeit schwangerer Personen aus, über die Fortsetzung einer Schwangerschaft, über ihren Körper und ihr Leben selbst verantwortungsvoll entscheiden zu können und die erforderliche Unterstützung erhalten. Dies bedeutet, dass Schwangere in keiner Situation zum Austragen oder zum Abbruch einer Schwangerschaft gezwungen werden dürfen. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen oder ohne die Zustimmung der schwangeren Person muss weiterhin strafrechtlich sanktioniert sein. pro familia schließt sich den Positionierungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der International Planned Parenthood Federation (IPPF) an und fordert eine außerstrafrechtliche Regelung der Entscheidungsfreiheit der schwangeren Person ohne Fristen und Indikationen. Die Positionierung ist Ergebnis intensiver innerverbandlicher Diskussionen zur Frage, wie zukünftige Regelungen wirkungsvoll dazu beitragen können, den Schwangerschaftsabbruch zu entstigmatisieren sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte umzusetzen und zu stärken. pro familia hat in der Positionierung ausführlich formuliert, wie eine neue menschenrechtsbasierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ausgestaltet werden sollte. Außerdem werden Kriterien benannt, anhand derer der Verband mögliche Gesetzesänderungen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs bewerten wird.

„pro familia steht dafür ein, schwangeren Menschen zu vertrauen und sie dabei zu unterstützen, für sie passende Entscheidungen zu treffen“, erklärt Monika Börding, Bundesvorsitzende von pro familia.

„Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die der schwangeren Person die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft zugesteht – frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung. Wir möchten mit unserer Positionierung fachliche sowie politische Impulse setzen und einen Beitrag zur Konzeption einer umfassenden Neuregelung leisten“, ergänzt die stellvertretende Bundesvorsitzende Stephanie Schlitt, die von den Delegierten für drei Jahre wiedergewählt worden war.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 09.05.2023

Seit 2 Jahren das wichtigste Thema des Kinder-und Jugendrates von SOS-Kinderdorf e.V.

Psychische Erkrankungen steigen seit der Pandemie rasant an: Knapp 30 Prozent mehr 15- bis 17-Jährige wurden 2021 mit Depressionen in Kliniken behandelt.

Im KiJu-Rat sind zur Lösung deshalb diese Forderungen entstanden, die der KiJu-Rat nun auch in Form einer Petition veröffentlicht hat.

Der Rat vertritt die Rechte von Kindern und setzt sich aus betreuten Kindern und Jugendlichen von SOS-Kinderdorf zusammen. Die Jugendlichen haben die Forderungen gemeinsam erarbeitet und dazu auch mit Psychiatern, Therapeuten und anderen Experten gesprochen.

Die Petition und die Möglichkeit, diese zu unterzeichnen, finden Sie hier: https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/wie-wir-helfen/familie/petition-mehr-therapiemoeglichkeiten-fuer-kinder-und-jugendliche

Quelle: Information SOS-Kinderdorf e.V. vom 02.05.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Juni 2023

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)  

Ort: Berlin

Zielgruppe

Unser Fachtag richtet sich an Geschäftsführungen, Trägervertreter*innen und Einrichtungsleitungen aus allen Arbeitsfeldern des Sozialwesen, wie Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe. Auch andere Interessierte sind herzlich willkommen.

Der Inhalt:

Im Rahmen des Fachtages stellen wir Strategien und Erfahrungen zur Anwerbung und Bindung von Personal im Sozialwesen vor. Die Gelegenheit zum Austausch bieten wir in wählbaren Workshops mit verschiedenen Schwerpunkten. Unser Fokus liegt dabei nicht auf der Lösung des angespannten Arbeitsmarktes im Sinne des Personalmangels, sondern auf wirksamen Herangehensweisen für Einrichtungen und Träger, um Personal anzuwerben und zu halten.

Mitwirkende:

Prof. Dr. Lutz Schumacher – Professor für Personalmanagement und Organisationsentwicklung an der Alice Salomon Hochschule in Berlin

Martina Schmeink und Uta Sadowski-Lehmann (Das Demographie-Netzwerk e.V.) – Geschäftsführender Vorstand des Demographie Netzwerks und Freie Beraterin. Verein, der Unternehmen, Organisationen und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen unterstützt

Kirsten Frohnert und Damian Cvetkovic (Erfolgsfaktor Familie) – Projektleiterin und Referent im Unternehmensnetzwerk als zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Dr. Sabine Gregersen (BGW) – Leitung Bereich Gesundheitswissenschaften bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Alessandro Novellino (GEW) – Referent für den Organisationsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Experten*innen der Volkssolidarität mit Best-Practice-Beispielen aus unserem Verband im Bereich Pflege, Kinder- und Jugendhilfe und Marketing.

Die Anmeldung ist ab sofort und bis einschließlich 24. Mai 2023 über folgenden Link möglich: https://app.guestoo.de/public/event/a56c1180-f500-4262-ba26-33036b30093e.

Alle weiteren Informationen zum Programm, den Workshops sowie zu Anmeldung und Anfahrt entnehmen Sie bitte hier.

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Bitte beachten Sie, dass keine Kosten für Anfahrt und Übernachtung übernommen werden können.

Termin: 01. Juni 2023

Veranstalter: Kooperation zwischen carat- caring all together und Rosa Luxemburg Stiftung Nordrhein- Westfalen

Referentin: Melanie Stitz, Rosa Luxemburg Stiftung NRW.

Überforderung ist häufig ein Resultat menschlicher Unterforderung. Um alle notwendige Arbeit gerecht zu teilen, bräuchte wir einen 16-Stunden-Arbeitstag. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre Teilzeit für alle.

Mit provokanten Thesen wie diesen bringt die marxistische Feministin Frigga Haug das Denken über Arbeit, Demokratie und menschliche Entwicklung in Bewegung. Melanie Stitz stellt Frigga Haugs „4-in-1-Perspektive“ vor – eine Utopie, die ihre Kraft zieht aus den Widersprüchen unserer Zeit, ein Instrument zur Analyse herrschender Verhältnisse sowie ein nützlicher Kompass für konkrete Politik hier und heute.

Melanie Stitz (lohn-)arbeitet als Büroleiterin der Rosa-Luxemburg-Stiftung in NRW, ist Mitglied der feministischen Sektion des Berliner Instituts für Kritische Theorie (InkriT), Redakteurin der feministischen Zeitschrift „Wir Frauen“ (www.wirfrauen.de) und Mitherausgeberin des gleichnamigen Taschenkalenders.

Hier der Zoom- Link zur Veranstaltung:

https://uni-bremen.zoom.us/j/61877725357?pwd=K0d1WmJsN2VhUTBocUdJYlEySVUvZz09

Termin: 06. Juni 2023

Veranstalter: carat- caring all together 

Referentin: Maimuna Sallah

Kinder sollten in den Medien, die sie konsumieren, repräsentiert werden und sich gesehen fühlen. Durch eine positive Repräsentation mit Figuren, die ihnen als Vorbildcharaktere dienen, können Kinder empowert werden. Authentische und altersgerechte Abbildung und Adressierung zeigt ihnen, dass sie mitgedacht werden und ein relevanter Teil der Gesellschaft sind. Auch lernen Kinder, die keiner bestimmten Marginalisierung angehören, dass Vielfalt in der Gesellschaft etwas Normales und Gutes ist. Doch noch immer werden diverse Kinder kaum oder gar nicht als Hauptfiguren von Geschichten in ihrer Alltagswelt oder Lebensrealität abgebildet.

Die Schwarze Kinderbibliothek Bremen ist bundesweit die erste Kinder- und Jugendbibliothek, die Schwarze Kinder und Jugendliche als Protagonist*innen und Held*innen der Geschichten zentriert. Sie möchte Schwarze und Afrodeutsche Kinder empowern und alle anderen Kinder für diverse Lebensentwürfe sensibilisieren.

In diesem Vortrag wird Maimuna Sallah (sie/ihr), Co-Leitung der Schwarzen Kinderbibliothek, die Idee und das Konzept der Bibliothek vorstellen, über Diversität in Kinder- und Jugendliteratur referieren und in einem offenen Austausch Raum für Fragen geben.

Maimuna Sallah studiert an der Universität Bremen den Master „Transnationale Literaturwissenschaft: Literatur, Theater, Film“. Ihr Interessens- und Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Dekonstruktion von kolonialen Kontinuitäten an der Intersektion von Bildungs-und Kulturpolitik sowie im Bereich der diversen Kinder- und Jugendliteratur. Seit 2023 leitet sie zusammen mit Sheeko Ismail (keine Pronomen) die Schwarze Kinderbibliothek Bremen.
Freiberuflich moderiert sie Lesungen und Podien.

Hier der Zoom- Link zur Veranstaltung:

https://uni-bremen.zoom.us/j/66477733396?pwd=RmtnOTBWNU5WYkdnQ2F2NFU3U1ltdz09

Veranstalter: Konsortium Elternchanse

Die Veranstaltungen richten sich sowohl an zertifizierte Elternbegleiter*innen als auch an interessierte Fachkräfte aus der frühkindlichen Bildung, Familienbildung und sozialen Arbeit.

Termine:

06.06.2023, Dienstag

„Aktiv und empathisch zuhören“ – digital

Ob als Erwachsene oder als Kinder brauchen wir die Sicherheit, gesehen und gehört zu werden; wahrgenommen als die, die wir (gerade) sind und als solche auch wertvoll zu sein.

Durch Input, praktische Übungen und im Austausch untereinander laden wir dazu ein, sich mit den Grundlagen des „Zuhörens“ auseinanderzusetzen. Wir wollen konkrete Fragen und Anliegen aufgreifen, um durch dialogisches und empathisches Zuhören neue Lösungen zu entdecken und Konfliktlösungskompetenzen zu stärken.

Dozentinnen: Gerhild Damm, Kim Ehlers-Klier

Anmeldung und weitere Informationen unter: https://veranstaltungen.awo.org/event/aktiv-und-empathisch-zuhoeren

13.-14.06.2023, Dienstag bis Mittwoch

„Dialogische Haltung in mein Team und meine Einrichtung tragen“ – Nümbrecht

Nach Abschluss der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung stehen die Fachkräfte vor der Herausforderung die erlernte Dialogische Haltung in der Praxis zu leben. Nicht immer gibt es Kolleg*innen, die ebenfalls an der Qualifizierung teilgenommen haben und so gilt es das Team mit ins Boot zu holen.

Dozentinnen: Oda Bakuhn, Beate Lamm

Anmeldung und weitere Informationen unter: https://veranstaltungen.awo.org/event/dialogische-haltung-mein-team-und-meine-einrichtung-tragen

19.-20.06.2023, Montag bis Dienstag

„Gewaltsensibilisierung in der Kita“ – digital

Nicht nur das Erkennen von Gewalt, auch der weitere Umgang damit ist oft schwierig. In der Weiterbildung wird das Bewusstsein für verschiedene Arten von Gewalt geschärft. Die Teilnehmer*innen erfahren, wie sie für Gewalt sensibilisieren, aber auch gewaltvolles Verhalten konstruktiv ansprechen können. Dafür wird zusammen die Dialogische Haltung eingenommen. Weitere Methoden der Gesprächsführung, u.a. aus dem Systemischen Aggressions-Management (SAM), werden ebenfalls gemeinsam ausprobiert. Anhand von Fallbeispielen werden in der Diskussion mögliche Handlungsspielräume aufgezeigt.

Dozent*innen: Prof. Dr. Jörg Maywald, Goska Soluch

Prof. Maywald war von 1995 bis 2021 Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, von 2002 bis 2022 Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Anmeldung und weitere Informationen unter: https://veranstaltungen.awo.org/event/gewaltsensibilisierung-der-kita

14.11.2023, Dienstag

„Meine Methodenschatzkiste“ – digital

Diese eintägige Weiterbildung wird durchgeführt von und mit Sabine König und Petra Bartoli y Eckert.

Anmeldung und weitere Informationen folgen. Bei Interesse können Sie gern bereits eine Mail schreiben an: christhin.krage@awo.org

Termin: 10. Juni 2023

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)  

Ort: Kiel

Insbesondere in Großstädten ist bezahlbarer Wohn­raum Mangelware. Dort wo das Geld knapp ist, nimmt die Miete einen überdurchschnittlich hohen Teil des Ein­kommens weg und verfestigt soziale Schieflagen. Stei­gende Mieten führen zu beengten Wohnverhältnissen. Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen hatten auch vor der Inflation mit knapp 50 Prozent des Haushalts­budgets bereits eine viel zu hohe Wohnkostenbelastung. Die harte Konkurrenz um viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum führt zunehmend dazu, dass Einelternfami­lien in prekäre Wohnlagen und benachteiligte Quartiere verdrängt werden. Dies hat vor allem negative Folgen für die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Der VAMV will mit seiner Fachtagung auf die beson­deren Bedarfe und Herausforderungen von Eineltern­familien bei den Themen bezahlbares Wohnen und le­benswertes Umfeld hinweisen und multiperspektivische Handlungsansätze für eine nachhaltige Verbesserung der Situation aufzeigen.

Mit Blick auf geplante Wohnungsbauoffensiven will sich der VAMV mit den Fragestellungen des „Gender Planning“ aus der Perspektive von Alleinerziehenden auseinandersetzen und mögliche Handlungsansätze für Planungsvorhaben im Wohnungsbau und Quartiers­management diskutieren. Für Alleinerziehende stehen neben dem sozialen Umfeld insbesondere auch alltags­praktische und organisatorische Herausforderungen, wie Wegezeiten oder die infrastrukturelle Anbindung, im Vordergrund. Was macht ein gutes, förderliches Wohn­raumumfeld für Alleinerziehende und ihre Kinder aus? Nicht zuletzt soll der Frage nachgegangen werden, welche gelungenen Beispiele unterschiedlicher Wohn­formen bereits erprobt sind und inwiefern die bewähr­te Praxis mögliche Lösungsansätze für bestehende Fragen rund um Wohnraum und Lebensumfeld bieten könnte.

Die Tagung richtet sich an Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden, Vertreter*innen des VAMV und Interessierte.

Den vollständige Veranstaltungsflyer mit weiteren Informationen finden Sie  unter https://www.vamv.de/service/veranstaltungen.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 17. Mai 2023 mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, und Ihrer E-Mailadresse unter kontakt@vamv.de an.

Teilnahmebeitrag

Für die Teilnahme an der Fachtagung erheben wir einen Beitrag von 30,00 Euro. Bitte überweisen Sie diesen nach Erhalt Ihrer Anmeldungsbestätigung auf unser Konto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE17 3702 0500 0007 0946 00.

Termin: 12. Juni 2023

Veranstalter: UN Women Deutschland e.V.

Ort: Berlin

für eine (geschlechter-)gerechte Welt brauchen wir mutige Ideen mit intersektionaler Perspektive und entschlossene Schritte. Bisher verlaufen die Fortschritte viel zu langsam. Sie haben bereits darüber abgestimmt, welche vier Utopien wir in unserer Konferenz vertiefen wollen.

Wir freuen uns auf spannende Beiträge von u.a. Elke Ferner, Kübra Gümüşay, Esther 윤정  (Yungsung) Lisa Rüden, Jacinta Nandi, Asha Hedayati und Fikri Anıl Altıntaş.

Lassen Sie uns gemeinsam couragierte feministische Utopien schaffen und uns an die Umsetzung machen. Gemeinsam können wir eine gerechte Zukunft für alle verwirklichen.

Alle Infos hier. Bitte melden Sie sich bis zum 29. Mai 2023 an (Kinderbetreuungswünsche müssen bis zum 22. Mai gemeldet werden).

Termin: 20. Juni 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Die Präsentation stellt die zentralen Ergebnisse eines Forschungsprojektes des NZFH zum Thema migrationssensible Frühe Hilfen vor. Die qualitative Studie hatte zum Ziel, explorativ die alltäglichen Herausforderungen zu eruieren, die Fachkräfte in ihrer Arbeit mit Familien mit Migrations- und Fluchterfahrung wahrnehmen. Drei Schlüsselelemente standen dabei im Fokus: der Beziehungsaufbau zwischen Fachkraft und Eltern, das Erkennen von psychosozialen Bedarfen und Umgang mit den Bedarfen sowie die Vermittlung in passende Angebote der Frühen Hilfen oder andere Angebote.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Dr. Birgit Jentsch, wissenschaftliche Referentin, Nationales Zentrum Frühe Hilfen/Deutsches Jugendinstitut in München

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 22. Juni 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen einen neuen General Comment zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause, Referent für Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt bei der Stiftung Digitale Chancen. Er koordinierte die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes ins Deutsche.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 23. Juni 2023

Veranstalter: nak-Koordinierungskreis und AG Gesundheit

Ort: Mainz

In insgesamt zwei Impulsvorträgen werden unter anderem die Lücken im Gesundheitssystem darleget sowie aus dem Arbeitsalltag der Clearingstellen berichtet. Auch die Situationen der Haftentlassenen werden aufgezeigt und das Positionspapier der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen in der nak wird vorgestellt.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Im vergangenen Jahr startete das Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ der Evangelischen Hochschule Dresden, an dem schon viele Familienbildungseinrichtungen und Familienzentren beteiligt sind. Einrichtungen aller Träger, die mit und für Familien Angebote gestalten, sind nun herzlich eingeladen, sich an einer bundesweiten Online-Befragung zu beteiligen. Diese Befragung basiert auf einer bereits durchgeführten qualitativen Forschungsphase, in der durch das Forschungsteam Einrichtungen der Familienbildung besucht, sowie Eltern und Mitarbeiter*innen interviewt wurden.

Anhand der Befragung sollen in der Breite Informationen zu den Rahmenbedingungen, Zielen und der konkreten Umsetzung von Familienbildung erhoben werden, um Erkenntnisse zu gewinnen, wie Familienbildung niedrigschwellig gestaltet werden kann und insbesondere belastete und erschöpfte Familien erreichen werden können. Die Ergebnisse der Forschung fließen direkt in die Praxisentwicklung der Familienbildung ein und kommen somit den Familien zugute.

Weitere Informationen zum Projekt sind auf der Projektseite verfügbar.

Eine Mitwirkung an der Befragung ist möglich bis zum 31. Mai 2023 unter diesem Link: https://www.soscisurvey.de/fabi/

Auch mit dem QR-Code lässt sich der Fragebogen aufrufen.

Das Ausfüllen des Fragebogens wird etwa 25 Minuten in Anspruch nehmen.

Anlässlich der sehr angespannten Situation in vielen Kitas hat das Institut für Kindheits- und Schulpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen eine empirische Studie konzipiert, die seit letzter Woche bundesweit freigeschaltet ist. Ziel ist es, konkrete Anhaltspunkte für die Entwicklung von Maßnahmen zu identifizieren, die dazu geeignet sind, das Kita-System auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu entlasten.

Im Fokus stehen psychosoziale Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag pädagogischer Fachkräfte – konkret betrifft dies den angemessenen Umgang mit Kindern und herausfordernden Situationen, Kinderschutz und die sozialen Dynamiken, die sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen innerhalb der Kita-Teams entwickelt haben.

Teilnehmen können bis zum 9. Juni 2023 alle Personen, die in einer pädagogischen Funktion in Kitas in Deutschland tätig sind – als Fachkraft, Aushilfe, aber auch als PraktikantIn etc. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist anonym. Es wird nicht möglich sein, Rückschlüsse auf die Teilnehmenden oder auf deren Einrichtungen zu ziehen.

Link zur Studie: https://survey.hrz.uni-giessen.de/index.php/357442?lang=de

Für Rückfragen und Anregungen stehen Frau Dr. Lagemann (Marina.Lagemann@erziehung.uni-giessen.de) und ich, Eva Werner (Eva.S.Werner@erziehung.uni-giessen.de), jederzeit gerne zur Verfügung.

Demokratisch und nicht indifferent – Orientierungen und Positionierungen zum Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Ehrenamtliche sind zunehmend mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen konfrontiert. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ möchte der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Positionspapier Orientierung bieten, was das Grundgesetz mit seinem parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebot meint, wie die Praxis diese Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie in ihre Arbeit integrieren und Instrumentalisierungen und bewusste Fehlinterpretationen, u. a. von rechten Gruppierungen, entgegentreten kann.