ZFF-Info 11/2023

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AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.23

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), der AWO Bundesverband e.V. und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) fordern die Bundesregierung auf, endlich eine Einigung bei der Kindergrundsicherung zu erzielen! Das Taktieren auf dem Rücken von Millionen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die dringend eine bessere Unterstützung brauchen, ist entwürdigend und erbärmlich und muss endlich ein Ende haben.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, betont: „Seit Anfang des Jahres wird um die Kindergrundsicherung und ihre Ausgestaltung gerungen. Eine Einigung auf Schloss Meseberg ist nun dringend von Nöten. Leider geht es dabei in den letzten Monaten mehr um Machtspiele als um tatsächliche Herausforderungen, vor denen Familien – insbesondere Familien mit wenig oder keinem Einkommen – jeden Tag stehen. Viele von ihnen konnten nicht in die Sommerferien fahren, es reicht kaum für den Schreibtisch, der nun für den Schulanfang gebraucht wird. Armut ist und bleibt ein Spielgefährte von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Familien brauchen daher jetzt eine Zusage für ihre Kinder und für die Zukunft. Ein Herabspielen von Armut und Armutserfahrungen ist vollkommen fehl am Platz. Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass dort, wo Kindergrundsicherung draufsteht, auch Kindergrundsicherung drin ist. Dass bedeutet, dass sie für alle Kinder, die in Deutschland aufwachsen, eine Verbesserung darstellt. Eine Verwaltungsvereinfachung und Erhaltung des Status quo, wie sie derzeit angedacht ist, ist absolut inakzeptabel. Seit 2009 setzt sich das ZFF dafür ein, das System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen und eine neue Leistung zu schaffen, die dort die größte Wirkung entfaltet, wo diese auch am dringendsten gebraucht wird: bei den armen Familien. Darüber hinaus braucht eine wirksame Kindergrundsicherung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Dafür muss ausreichend Geld in die Hand genommen werden.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schließt: „Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgelegte Kinderreport 2023 hat deutlich gemacht, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es langfristig ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, umfassende Reformen bündelt und verschiedenste Politikbereiche miteinander verzahnt. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen. Die Kindergrundsicherung könnte die finanzielle Situation vieler Familien verbessern, aber dafür muss sie auch finanziell ausreichend untersetzt werden, um die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abzudecken und sie damit vor Armut zu schützen.“

Hintergrund: Seit Anfang des Jahres wird zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesfinanzministerium um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gerungen. Obwohl eine Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag steht und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte vorgelegt hat und derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, wird diese neue Leistung von Finanzminister Lindner immer wieder aufs Neue in Frage gestellt. Wenn der Zeitplan eingehalten werden und die Kindergrundsicherung noch in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden soll, muss so schnell wie möglich eine Einigung erzielt werden.

AWO, ZFF und Deutsches Kinderhilfswerk sind Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.08.23

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist Erstunterzeichnerin einer Petition, die aus diesem Anlass die Bundesregierung dazu auffordert, ein Selbstbestimmungsgesetz zu beschließen, das frei von diskriminierenden Paragrafen Grundrechte für alle trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen garantiert.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Wir befürworten ein SBGG – ohne Misstrauensparagrafen -, das allen Menschen das Recht einräumt, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile zu schüren und Bedrohungsszenarien zu inszenieren.

Das ZFF fordert: Schluss mit dem gegeneinander Ausspielen von verschiedenen Betroffenengruppen. Selbstbestimmung für trans* Menschen ist notwendig und schränkt Frauenschutzräume nicht ein: Sicherheit und Selbstbestimmung von trans* Menschen widersprechen weder Frauenrechten noch Gewaltschutz – im Gegenteil, sie gehen nur gemeinsam.“

Die feministische Petition kritisiert unter anderem, dass der Gesetzesentwurf Sperrfristen für die Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht. Außerdem berufe er sich unnötigerweise auf Hausrecht und Vertragsfreiheit und höhle das Offenbarungsverbot durch die Übermittlung an Sicherheitsbehörden aus. Zudem werde der Zugang für abgelehnte Asylbewerber*innen und im Verteidigungsfall eingeschränkt. Jugendlichen ab 14 Jahren wird die Kompetenz abgesprochen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Sie sind abhängig von der Zustimmung ihrer Eltern.

Die Petition richtet sich deshalb an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen und fordert: „Überarbeiten Sie den Gesetzesentwurf entsprechend der Forderungen der trans*, inter und nicht-binären Fachverbände und Selbstorganisationen! Nur so wird aus dem Entwurf ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz.“

Hier geht es weiter zur Petition.

Und hier geht es zur Stellungnahme des ZFF.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.08.2023

SCHWERPUNKT I: Einigung Kindergrundsicherung

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Seit heute Nacht steht endlich fest: der Einstieg zu einer Kindergrundsicherung ist geschafft. Es ist der Verdienst von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass sie und ihr Ministerium mit enormer Detailarbeit und gegen große Widerstände beharrlich an dieser großen sozialpolitischen Reform gearbeitet und festgehalten haben. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder werden durch die Kindergrundsicherung die Leistungen, die ihnen zustehen, schneller, einfacher und direkter bekommen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Dadurch holen wir tausende Kinder aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.

Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu den Familien kommen. Mit dem automatisierten Kindergrundsicherungscheck kehren wir die Holschuld von Familien in eine Bringschuld des Staates um und starten ein umfangreiches Digitalisierungsprojekt. Das spart allen Familien in Deutschland Zeit und Nerven und sorgt endlich dafür, dass alle Familien die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Besonders wichtig ist der Erfolg, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die vielen Alleinerziehenden in unserem Land erreichen konnte, die oftmals trotz Arbeit von Armut bedroht sind. Unterhaltszahlungen werden künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen auf den Zusatzbetrag angerechnet und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher. Damit bleiben 55 Prozent der Unterhaltszahlungen beim Kind.

Endlich wird auch die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse von Familien angepasst und ebenso werden die seit 20 Jahren unveränderten Verteilschlüssel verändert. Für weitere Schritte zur Anhebung des sozio-kulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse kämpfen wir als Bündnisgrüne weiterhin. Wir schaffen heute das Fundament, indem wir wichtige Leistungen bündeln, um sie im nächsten Schritt weiter erhöhen zu können. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als Bündnisgrüne eine stärkere Leistungsanhebung gewünscht hätten. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun sorgsam um wichtige Detailfragen ringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Es ist gut, dass jetzt konkretere und geeinte Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorliegen. Kinderarmut hat etliche Facetten, deshalb muss die Kindergrundsicherung zwingend immaterielle Armutsfaktoren in den Blick nehmen. Dazu gehört ein vernetzter Ansatz mit weiteren Koalitionsprojekten wie dem Startchancenprogramm und dem geplanten KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz. Damit stärken wir Bildungsqualität und die frühkindliche Betreuungsinfrastruktur. In der Kindergrundsicherung müssen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deshalb in Form des digitalen Kinderchancenportals zu einer elementaren Säule wachsen. Damit machen wir Unterstützung für Kinder und Jugendliche leichter zugänglich, digitalisieren und automatisieren den Prozess. Dafür muss das Familienministerium den Aufbau des Kinderchancenportals dringend priorisieren. Die beste Versicherung gegen materielle Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb sind das Lohnabstandsgebot und funktionierende Erwerbsanreize nicht nur eine Frage der Fairness, sondern tragen dazu bei, die Chancenarmut von Kindern zu reduzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Kompromiss basiert auf unklarer Zahlengrundlage

Die Ampel hat Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Die Einigung bei der Kindergrundsicherung ist ein weiterer hohler Formelkompromiss der Ampel: Die Eckpunkte basieren nach monatelangem Streit immer noch auf unklarer Zahlengrundlage, berücksichtigen nicht die bereits insbesondere von den Kommunen vorgetragene Kritik und der Fraktionsvorsitzende der SPD macht deutlich, dass das Parlament auch noch Ideen hat. Das zeigt, dass hier ein Gesetz hin gezimmert wird, bei dem überhaupt nicht klar ist, was das Ziel ist.

Das, was die Bundesregierung als große Sozialreform verkauft, ist nichts anderes als der partout nicht gelingen wollende Versuch einer Verwaltungsreform. Eine Bundesfamilienministerin, die ein Abschmelzen der von ihr geforderten 12,5 Milliarden auf 2,4 Milliarden für ihr Flaggschiffprojekt als Erfolg verkauft und dieses noch nicht einmal erklären kann, ist nicht ernst zu nehmen.

Frau Paus erweckt mit ihren Äußerungen den Eindruck, dass möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger verstehen sollen, was eigentlich geschieht, und den Etikettenschwindel nicht bemerken. Weder setzt die Bundesregierung mit dieser Verwaltungsreform wirksame Erwerbsanreize für Eltern, noch versetzt sie arme Kinder in die Lage, ihre Bildungschancen zu ergreifen und so ihr Potential voll zu entfalten. Die Kindergrundsicherungsshow der Ampel ist eine Farce und eine familienpolitische Zumutung.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.08.2023

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt zeigt sich enttäuscht angesichts der heute bekannt gegebenen Einigung zur Kindergrundsicherung.  

“Das große, ambitionierte Vorhaben, Kinderarmut zu beenden, ist zu einer reinen Verwaltungsreform geschrumpft. 2,4 Milliarden Euro sind schlicht zu wenig Geld. Die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums muss zu deutlichen Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen führen; ansonsten wäre am Problem der Kinderarmut vorbeireformiert. Seit 2009 kämpfen wir für eine umfassende und armutsfeste Reform der kindbezogenen Leistungen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Was ein Meilenstein hätte werden können, ist nun ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Die Zukunft vieler Kinder wird damit verspielt”, erklärt Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt. “Dass der Bundesfinanzminister zudem angekündigt hat, dies sei die letzte finanzierbare Sozialreform in diesem Haushalt, zeigt sehr deutlich: Dieser enttäuschende Entwurf ist das Ergebnis ideologisch getriebener Debatten, die wieder einmal auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wurden.” 

Der Verband erklärt, es sei bezeichnend, dass in ersten Verlautbarungen der beteiligten Ministerien kaum konkrete Zahlen zu tatsächlichen Erhöhungen genannt würden. Zudem kritisiert er die Fokussierung auf Erwerbsanreize für Eltern armutsbetroffener Kinder.  

Michael Groß: „Die heute angekündigten Leistungserhöhungen bleiben noch weit hinter den Bedarfen zurück. Dass der Finanzminister statt klaren Finanzierungszusagen nun wieder damit argumentiert, dass Eltern verstärkt in Beschäftigung gebracht werden müssen, ist eine Farce – denn gleichzeitig sieht sein Haushaltsentwurf eine Kürzung der Mittel für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Das passt nicht zusammen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung freut uns als AWO jedoch, dass viele kindbezogene Leistungen zusammengefasst werden sollen und sich beim Bewilligungszeitraum und der Abschmelzrate ein Beispiel am Kinderzuschlag genommen wird. Dass dieses künftig auch für den Unterhalt gelten soll, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist ein guter Schritt für einige Alleinerziehenden-Haushalte.“ 

Groß betont weiter: „Enttäuschend hingegen ist die geplante Ausklammerung der Unterstützung für die soziale und kulturelle Teilhabe sowie für den Schulbedarf. Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres hätten wir uns hier ein anderes Signal von der Regierung gewünscht für die Absicherung der Teilhabe von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Auch dass Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten und in Deutschland aufwachsen, von der Kindergrundsicherung ausgeklammert werden, ist und bleibt sozial ungerecht. Hier hoffen wir auf beherzte Verhandlungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

„Es ist mehr als überfällig, dass sich die Ampel jetzt auf eine gemeinsame Linie für die Kindergrundsicherung einigt. Der Streit darüber hat bei vielen Menschen im Land das Zutrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung insgesamt geschwächt. Fatal aus unserer Sicht: Es ist der Eindruck entstanden, als sei es besonders schwer, sich da zu einigen, wo es um die konkrete Lebenswelt von Familien geht, wenn es um die Familien geht, die am meisten Unterstützung brauchen. 

Wir werden im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung der Eckpunkte die Bedarfe der Familien mit kleinen Einkommen priorisiert werden. Die Zugänge zu Leistungen müssen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis einfacher gemacht werden. Wir wollen, dass Familien Zeit bei der Beantragung von öffentlichen Fördergeldern sparen. Sir brauchen diese Zeit, für ihren Alltag, für ihre Erwerbsarbeit und um ihre Kinder zu fördern. Wir wollen auch, dass alle Kinder und Jugendliche, denen Leistungen zustehen, sie auch bekommen – das ist das Mindeste. Die Bundesregierung springt deutlich zu kurz, wenn sie weiter von einer Inanspruchnahme von 48 Prozent ausgeht. Hier muss mehr getan werden – durch gute Beratung.

Auskömmliche Transferzahlungen und die Sicherung der sozialen Infrastruktur sind die zwei Säulen einer zukunftsfähigen Familienpolitik. Zur Stärkung dieser Infrastruktur, von der Kita über das Lesepatenprogramm bis zur Erziehungsberatungsstelle findet sich in den heute vorgelegten Eckpunkten wenig.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.08.2023

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung als substanzielle Verbesserung. Wenn die bereitgestellten Gelder allerdings nicht reichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss nachgebessert und nachgelegt werden. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Montag in Berlin: 

„Viele der geplanten Neuregelungen stellen substanzielle Verbesserungen zum Bürgergeld dar. Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt: Geringverdienende Eltern werden zukünftig proaktiv darauf hingewiesen, dass ihnen finanzielle Hilfen für ihre Kinder zustehen. Dass die Rentenkasse künftig Angaben zum Lohn automatisch vermittelt, erspart den Familien, ihre Nachweise individuell zuzuliefern. Das und weitere Maßnahmen machen die Antragstellung viel einfacher. 

Auch profitieren Alleinerziehende deutlich, die heute Bürgergeld beziehen. Sie haben mehr Geld in der Haushaltskasse, da Unterhaltszahlungen nicht mehr so stark den Leistungsanspruch reduzieren. Auch für erwerbstätige Eltern, die aufstocken, gilt, dass sie von ihrem Lohn mehr behalten können. Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt und eine langjährige Forderung des DGB erfüllt.

Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen. Als DGB werden wir das Vorhaben eng begleiten und genau prüfen, für wen und was die 2,4 Mrd. Euro gedacht sind und wie die neue Leistungshöhe ausgestaltet wird. Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden kann, muss das Parlament nachbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.08.2023

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass mit der Auflösung der Blockade bei der Kindergrundsicherung erste Schritte zur Kindergrundsicherung möglich werden. Mit dem heute vorgestellten Kompromiss sollen Leistungsansprüche leichter anerkannt werden. Allerdings erfolgt entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine systematische Überprüfung des Existenzminimums. Es ist weiterhin zu niedrig bemessen.

Diakonie-Präsident Lilie: „Die gute Nachricht ist: Das bürokratische Hin und Her zwischen verschiedenen existenzsichernden Leistungen wird endlich angegangen. Die schlechte Nachricht: Mit 2,4 Milliarden Euro lässt sich keine armutsfeste Kindergrundsicherung schaffen. Die grundsätzlichen Fehler bei der Ermittlung des Existenzminimums werden nicht behoben. Es gibt kein Entweder-Oder bei Ausgaben für Bildung und Existenzsicherung. Beides bleibt notwendig, um Kinderarmut gezielt und wirkungsvoll zu bekämpfen“, so Lilie.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus begrüßte ebenfalls, dass die Ampel-Koalition sich auf erste Schritte für eine Kindergrundsicherung verständigt hat.  „Kinder, die in Armut groß werden, sind in vielen Bereichen völlig ausgeschlossen von der Teilhabe am Leben“, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende. Wer als Kind keine Chance habe, habe leider allzu oft auch später als Erwachsener keine mehr. „Man kann gar nicht genug für die Kindergrundsicherung tun“, sagte Kurschus: „Entscheidend wird sein, was am Ende bei den von Armut betroffenen Familien ankommt.“

Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten von DIW und Diakonie hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Insofern leistet das geplante Gesetz nur die Hälfte dessen, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Die Situation von Alleinerziehenden wird sich kaum verbessern, wenn ausschließlich verminderte Unterhaltsanrechnungen für Erwerbstätige vorgesehen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_v4.0.pdf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einigung der Bundesregierung bei der geplanten Kindergrundsicherung, ist aber gleichzeitig enttäuscht vom erzielten Kompromiss. „Wir freuen uns, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern sind wichtige Hebel. Die Kindergrundsicherung ist aber nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf, der die Kinderarmut in Deutschland umfassend und nachhaltig beseitigt. Dafür wurden im Laufe der regierungsinternen Beratungen zu viele Abstriche an den ursprünglichen Zielen der Kindergrundsicherung gemacht. Die Kindergrundsicherung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen, und vor allem eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses Existenzminimum darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden, aber genau damit muss bei den veranschlagten Kosten für die Kindergrundsicherung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gerechnet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir begrüßen den Grundansatz der Kindergrundsicherung, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen. Hier kann die angestrebte Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung einen großen Schritt nach vorne bedeuten, der auch Vorbild für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein könnte. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Den Preis für diese Kompromisse zahlen die betroffenen Kinder und Familien. Wir setzen auf die parlamentarischen Beratungen, insbesondere auf die Verbändeanhörung, um doch noch zu einer Kindergrundsicherung zu kommen, die ihren Namen auch wirklich verdient“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung gleichzeitig an, auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern zu legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion sowie beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2023

Folgendes Zitat der Präsidentin des Kinderschutzbundes Professorin Sabine Andresen zur Einigung der Bundesregierung auf Eckpunkte einer Kindergrundsicherung zu Ihrer Verwendung:

„Das, was die Bundesregierung vorschlägt, ist enttäuschend. Das ist keine Kindergrundsicherung. Wir begrüßen, dass künftig der Anspruch für einen Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern automatisiert geprüft wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch ist es ein gutes Signal, dass die schwierige Situation von Alleinerziehenden in den Fokus genommen wird.  Darüber hinaus bleibt das Konzept aber mutlos und schafft nicht den erhofften Beitrag zu Bekämpfung der Kinderarmut. Die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums, also die Höhe der Leistung an den wirklichen Bedarfen des Kindes auszurichten,  ist eine der zentralen Aufgaben einer Reform. Sie steht aber auch seit beinah drei Jahren im Koalitionsvertrag. Uns stellt sich die Frage, warum das im Bundesarbeitsministerium nicht längst umgesetzt wurde. Jetzt erfolgt dieser Schritt unter hohem Zeitdruck, das dient der Sache nicht.  Viel hängt nun von den Ergebnissen dieser Berechnung ab, darauf sind wir gespannt.  Den versprochenen Systemwechsel zu einer Kindergrundsicherung, also eine echte Reform des Familienlastenausgleichs, schafft diese Ampel-Koalition so nicht. Selbst bei der Zusammenführung von Leistungen bleibt zum Beispiel der Leistungsdschungel des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Daran wird auch ein neues digitales Antragsportal nichts ändern. Im weiteren Prozess werden wir sehr genau beobachten, dass die Bundesregierung zumindest ihr Versprechen hält, einzelne Kinder nicht schlechter zu stellen als vor der Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

Heute stellte die Ampelkoalition ein Eckpunktepapier zur „Kindergrundsicherung“ vor. Vom großen Wurf mit 12 Milliarden Förderung sind nur 2,4 Milliarden übriggeblieben.

„Was die Ampelkoalition jetzt unter Neustart der Familienförderung – Kindergrundsicherung – versteht, ist wenig mehr als eine Verwaltungsreform, die die bereits bestehenden Leistungen bündelt. Um wirklich Kinderarmut zu beseitigen, braucht es mehr Mittel, die auch wirklich den Kindern – und zwar ALLEN Kindern zu Gute kommt. Wie zu befürchten war, haben viele migrantische Kinder – gerade die im Asylbewerberleistungsbezug – mal wieder das Nachsehen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Mehr als jedes fünfte Kind war laut einem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr von Armut betroffen oder bedroht. Die Folgekosten von Kinderarmut kosten den Staat und damit die Gesellschaft ein Vielfaches einer angemessenen Existenzsicherung für alle Kinder (Kurzexpertise für die Diakonie vom 18.8.2023).

Zudem seien die nun von einigen Politiker:innen in Umlauf gebrachten Schuldzuweisungen wenig zielführend, um Kinderarmut effektiv und auf Dauer zu bekämpfen, so Vangeltziki.

„Gerade neuzugewanderte Familien sind nicht das Problem, sie haben ein Problem. Anstatt hier für Chancengerechtigkeit zu sorgen, werden Eltern auf Grund ihrer Herkunft, wegen ‚mangelnder Sprachkenntnisse‘ und ‚geringer Erwerbsarbeit‘ von der Politik an den Pranger gestellt. Es geht hier nicht um eine Elterngrundsicherung, sondern um eine Kindergrundsicherung. Die aktuelle Familienpolitik lässt gerade diese Kinder im Stich und entzieht sich ihrer Verantwortung“, so Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 28.08.2023

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:

„Die Eckpunkte sind enttäuschend. Die Angaben zur Höhe des Kindergeldes sind vage. Nennenswerte Leistungsverbesserungen für Kinder, die jetzt in Hartz IV sind, sind offenbar nicht vorgesehen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern sollen weiterhin einzeln beantragt werden. Die veranschlagten 2,4 Millarden Euro Mehrkosten gehen wohl eher für Verwaltung drauf. Die verbesserten  Anrechnungsregelungen für Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, gleichen die Verschlechterungen unterm Strich nicht aus. Eine echte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, findet nicht statt. Tatsache aber ist: Die Wahrheit liegt im Portemonnaie. Die Regelsätze sind nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes derzeit um 44 Prozent zu niedrig, um das Existenzminimum sicherzustellen. Sollten arme Kinder am Ende nicht mehr Geld bekommen, bleiben sie arme Kinder. Genau das aber ist zu befürchten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.08.2023

Die Bundesregierung hat sich gestern auf Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung geeinigt.

„Wir haben von einer Kindergrundsicherung mehr erhofft“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir begrüßen, dass für Alleinerziehende Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings werden wir sehr genau auf die Details im Entwurf schauen. Davon auszugehen, dass Alleinerziehende Erwerbsanreize brauchen, um das Familieneinkommen zu steigern, geht jedoch komplett an der Realität vorbei.“

„Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für sie eine Verbesserung zu erreichen ist wesentlich im Kampf gegen Kinderarmut. Die Stellschraube Kindeseinkommen – Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente – ist hier entscheidend: Wir begrüßen, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Die Ankündigung, dass „höherer Unterhalt“ mit einer höheren Quote als 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll, lehnen wir ab“, erklärt Jaspers. „Kritisch sehen wir auch, den Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen des alleinziehenden Elternteils zu knüpfen.“

Der Finanzminister kündigte in der Pressekonferenz an, durch „verschärfte Erwerbsanreize“ die Einkommenssituation in Einelternfamilien zu verbessern. „Das ist weltfremd und ein Schlag ins Gesicht all der Alleinerziehenden, die Tag für Tag im Spagat zwischen Beruf, Kindern und Haushalt an ihre Grenzen gehen. Erwerbsanreize zu setzen, indem man den Unterhaltsvorschuss auch für die Kinder im mittleren Alter an ein Mindesteinkommen von 600 Euro knüpft, geht am Problem vorbei. Richtig ist, dass gute Arbeit der Eltern ein Schutz vor Armut ist. Aber es mangelt Alleinerziehenden nicht an Motivation, sondern an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung auch zu Randzeiten, Brückenteilzeit für alle statt Teilzeitfalle, und Equal Pay für Frauen. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen, auch wenn während der Coronapandemie ein Knick entstanden ist. 2012 lag nach Daten des Statistischen Bundesamtes die Erwerbstätigenquote alleinerziehender Mütter bei 64 Prozent, 2019 bei 70 Prozent. 2022 war sie auf 65 Prozent abgesunken. „Genau daran zeigt sich, dass Alleinerziehende auf Ganztagsbetreuung angewiesen sind, um ihre Erwerbswünsche umzusetzen“, stellt Jaspers klar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 29.08.2023

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll einfacher möglich werden

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, den Bundes­familienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Busch­mann vorgelegt haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu:

„Die Verabschiedung des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett ist ein großer Moment für trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verwirklichen wir das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden. Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Dafür steht diese Bundesregierung.“

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns. Das geltende Recht schikaniert transgeschlechtliche Menschen. Wir wollen diesen unwürdigen Zustand beenden – und zeitgemäße Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags schaffen, wie andere Länder sie längst haben. Der heutige Beschluss im Bundeskabinett hat uns diesem wichtigen Ziel ein großes Stück nähergebracht. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Denn wir haben den Entwurf gründlich vorbereitet. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt, so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – haben wir ausgeschlossen. Es ist ein Entwurf, der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt. Und es ist ein Entwurf ganz im Geist des Grundgesetzes. Wenn unser Staat trans- und intergeschlechtliche Menschen endlich mit Respekt behandelt – dann ist das ein Gewinn für alle.“

Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihre Vornamen bewirken können. Das Gesetz soll keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Entwurfs sind wie folgt:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Eltern soll die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig ver­boten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Es wurden jedoch auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass niemand sich durch Änderung des Geschlechtseintrags und seines Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbst­bestimmungs­gesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zu­lässig ist, das wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/entwurf-sbgg  

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz erklären Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Nyke Slawik, stellv. Mitglied im Familienausschuss:

Das heute von der Bundesregierung beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird die fundamentalen Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen stärken. Die aktuell geltende Rechtspraxis verlangt entwürdigende und langwierige Fremdbegutachtungen – diese Zwangsvorgaben gehören nun bald endlich der Vergangenheit an. Individuelle Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus, es geht hier also um Grundrechte, die seit Jahrzehnten vorenthalten wurden. In einer Zeit, in der die Zahl queerfeindlich motivierter Straftaten steigt, können unsere Anstrengungen nicht groß genug sein, um die Grundrechte aller Menschen in unserem demokratischen System zu schützen.

Wir wissen genau, wie dringend betreffende Menschen auf dieses Gesetz warten. Es gibt jedoch gegenwärtig noch mehrere Punkte, die ganz klar nicht unseren Ansprüchen an ein gutes Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Das verbindet uns mit dem großen Teil der Bürgerrechtsorganisationen und queeren Verbänden, für deren zahlreiche Stellungnahmen zum Referent*innenentwurf wir sehr dankbar sind. Wir teilen die dort vorgebrachte Kritik in vielerlei Hinsicht, weswegen wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen werden, im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf nachzubessern. Dies betrifft u.a. den Verzicht auf eine dreimonatige Anmeldefrist, Klarstellung zu irreführenden und möglicherweise diskriminierenden Ausführungen zum Hausrecht, selbstbestimmte Inanspruchnahme des Verfahrens für Jugendliche ab 14 Jahren und ein Abstammungsrecht, das allen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Elternschaft garantiert.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir die Situation von trans-, inter- und nicht-binären Menschen spürbar verbessern und einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung garantieren.

Angesichts der Gesetzentwürfe der FDP und des von der SPD geführten Bundesjustizministeriums aus den letzten Legislaturperioden hoffen wir auf die Zustimmung der anderen Ampel-Fraktionen zu einem modernen und progressiven Selbstbestimmungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

„Die Möglichkeit, Personenstand und Vornamen beim Standesamt einfacher als bisher und ohne demütigendes Begutachtungsverfahren ändern zu lassen, ist eine deutliche Verbesserung. Gleichzeitig jedoch spiegeln die vielen einschränkenden Regelungen im Gesetz den  Geist des Misstrauens gegenüber den Betroffenen wider. Damit ist der heute endlich im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes leider nicht der erhoffte große Wurf. Dass das Gesetz erst im November kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist völlig indiskutabel“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Vogler weiter:

„Das sehr ausführliche Gesetz ist in den Bestimmungen und der Begründung widersprüchlich und enthält Einschränkungen insbesondere beim Hausrecht, die keine Klarheit schaffen, sondern Misstrauen ausdrücken. Dass generell die persönlichen Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags an den Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesflüchtlingsamt und weitere Behörden weitergegeben werden sollen, ist höchst bedenklich. Ich bezweifle, dass diese und weitere Regelungen grundrechtskonform sind, und werde im parlamentarischen Verfahren darauf hinwirken, dass dies noch verändert wird. Ein Gesetz, das höchstrichterlich korrigiert werden müsste, wäre ein schlechtes Gesetz.

Die Reform des Personenstandsrechts ist jedoch nur ein erster Schritt. Jetzt muss es auch deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung für die Betroffenen geben. Diese darf das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach nicht weiter auf die lange Bank schieben. Als LINKE werden wir auch weiter darauf drängen, dass die soziale Lage von trans, inter und nonbinären Menschen verbessert wird und dass Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitssystem überwunden werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ beschlossen.

Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt – insbesondere für Frauen. Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Zahl der Unternehmen, die ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüfen, ist bisher gering. Klare Entgeltstrukturen und Transparenz bei den Gehältern sind noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit wahrnehmen und auch durchsetzen können.“

Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Das Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz hat das Ziel: gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Die mangelnde Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen soll bekämpft werden, denn sie ist eine wichtige Ursache der Entgeltungleichheit. Deshalb enthält das Gesetz einen individuellen Anspruch auf Auskunft, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen.

Die Bundesregierung erfüllt mit dem zweiten Evaluationsbericht ihren Auftrag aus § 23 Entgelttransparenzgesetzes.

Weitere Informationen:

www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz

www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat in dieser Woche den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und damit den letzten der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund 4 Milliarden Euro umsetzen werden, die der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung stellt.

Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern rund 4 Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung und verknüpft dies mit einer klaren Erwartung: Die Bundesmittel sollen vor allem dafür eingesetzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Die Länder setzen diese Vorgabe mit ihren Planungen um und wollen die Bundesmittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung einsetzen. Mit dem letzten Vertragsabschluss haben wir jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld an die Länder fließen und die Umsetzung beginnen kann.“

Länder setzen Schwerpunkt in den vorrangigen Handlungsfeldern

Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)

Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.

Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas

Mit Ablauf des 30. Juni 2023 wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.

Abschluss der Vertragsverhandlungen ist Voraussetzung für die Freigabe der Mittel

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kita-qualität

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Viele Bürger:innen leiden unter den derzeit restriktiven Regelungen des deutschen Namensrechts. Dieses Thema betrifft und bewegt viele Menschen. Umso wichtiger ist es, dass die Ampel hier aktiv wird. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett hat der Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Namensrechts heute eine wichtige Hürde genommen. 

Die Reform im Namensrecht ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Aufbruch und trägt der gewichtigen und identitätsstiftenden Bedeutung des eigenen Namens Rechnung. Auch wenn die von vielen Expert:innen angemahnte grundlegende Neuordnung und Systematisierung des Namensrechts ausbleibt, atmet der Gesetzentwurf eindeutig den Geist der Liberalisierung: An vielen Stellen werden die Wahlmöglichkeiten vermehrt, seit Jahrzehnten im Namensrecht klaffende Regelungslücken werden geschlossen. Doppelnamen, die gleichberechtigt aus beiden Namen gebildet werden, sollen nun als Ehenamen und als Geburtsnamen für gemeinsame Kinder ermöglicht werden. Eine kleine Revolution ist auch die Möglichkeit, den Bindestrich bei Doppelnamen nunmehr wegzulassen. Patchworkfamilien wird es erleichtert, gemeinsame Namen anzunehmen.

Erfreulich sind ganz besonders die zahlreichen Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. So ist es gelungen, die Fristen für Altfälle zu streichen, hierbei handelt es sich um einen wichtigen grünen Erfolg. Wer unter dem bisherigen restriktiven Namensrecht leidet, wird ausreichend Zeit bekommen, seinen oder ihren Nachnamen nachträglich zu ändern.

Auch Forderungen der nationalen Minderheiten haben ihre Umsetzung gefunden. Nunmehr sind spezifische Regelungen für sorbische, friesische sowie dänische Namen vorgesehen. Und von den Neuregelungen sollen auch Erwachsene profitieren. Im nächsten Schritt stehen die parlamentarischen Beratungen an. Hier werden sicherlich noch weitere Anregungen der Expert:innen Umsetzung finden und weitere Verbesserungen erzielt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Die Bundesfamilienministerin gab den praktischen Start des Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossenen Kita-Qualitätsgesetz bekannt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Geld ausgeben allein löst den Notstand in der Kinderbetreuung nicht.  Zwar ist es richtig, die Mittel mehr als bisher in die Qualitätsentwicklung von Kitas zu geben, um den bundesweiten Flickenteppich abzubauen, aber der Engpass liegt vor allem am Fachkräftemangel in Erziehungsberufen und der fehlenden Infrastruktur.  Hinzu kommt: durch die Einstellung der Bundesprogramme für eine Fachkräfteoffensive oder die Sprach-Kitas wurden leider bewährte Strukturen verschenkt, die nun mit neuem Steuergeld erst mühsam wieder aufgebaut werden sollen. Es heißt nämlich im Klartext: ‚Länder, euer Problem‘. Für uns ist dies keine nachhaltige Politik einer Bundesfamilienministerin, die hier ernsthaft engagiert ist und Verantwortung übernimmt. Es fehlt ein Plan dahinter. Innovative Konzepte für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungslage im Kita-Bereich seitens des Bundes gehören offenbar nicht zu den Prioritäten dieser Regierung. Wir würden uns in diesem familienpolitisch zentral wichtigen Feld mehr Einsatz von Frau Paus wünschen – im Interesse der Kinder, ihrer Familien und unserer Länder und Kommunen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.08.2023

„Während im Jahr 2022 rund die Hälfte der weiblichen Beschäftigten in Teilzeit arbeitete, waren es bei den Männern gerade einmal etwas mehr als 10 Prozent. Das verdeutlicht, dass am Arbeitsmarkt nach wie vor eine eklatante Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern herrscht. Denn die Teilzeit von Frauen ist oft unfreiwillig und steht im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, eine Studie des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu Arbeitszeiten und Teilzeitquoten. Ferschl weiter:

„Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit Frauen ihr Erwerbspotential selbstbestimmt ausschöpfen können. Zentral dafür ist es, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz endlich konsequent umzusetzen. Bund und Länder müssen gemeinsam die notwendigen Milliarden in die Hand nehmen, um die Kita-Infrastruktur zu stärken und dem Personalengpass in deutschen Kitas durch attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne zu begegnen. Das wäre auch ein wichtiger Beitrag, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr etwas geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2023 (20/7800) sieht für 2024 Ausgaben von 13,35 Milliarden Euro vor gegenüber 13,57 Milliarden Euro im Jahr 2023. Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro). Der Etat soll am Dienstag, 5. September 2023, erstmalig beraten werden.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,13 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,53 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,15 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro) und 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,2 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die in Planung befindliche Kindergrundsicherung sind 100 Millionen Euro für „Planungs- und Umsetzungskosten zur Einführung“ etatisiert.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro).

415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro). Gekürzt werden soll dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 612 vom 25.08.2023

Von Januar bis Juni 2023 haben bisher 46.672 Frauen und Mädchen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, darunter waren 20.557 unter 18 Jahre alt. Die meisten Antragstellerinnen kamen laut Bundesregierung aus Syrien (10.225), der Türkei (5.284) und Afghanistan (5.282), wie aus einer Antwort (20/8032) auf die Kleine Anfrage (20/7823) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Gesamtschutzquote habe bei 51 Prozent gelegen, bei den unter 18-Jährigen bei 60 Prozent. Antragstellerinnen aus Syrien und Afghanistan hätten mit 89 beziehungsweise 84 Prozent die höchsten Schutzquoten erreicht. Am geringsten war sie mit jeweils einem Prozent bei Antragstellerinnen aus Indien und Georgien.

In der Antwort führt die Bundesregierung tabellarisch auch entsprechende Daten für die Jahre 2021 und 2022 auf. Außerdem berichtet sie, wie viele Frauen seit 2021 einen Schutzstatus im Rahmen des Familienasyls erhalten haben.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 606 vom 21.08.2023

Die Bundesregierung hat dem Bundestag im Rahmen einer Unterrichtung (20/7750) den Zweiten Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorgelegt. In ihrer darin enthaltenen Stellungnahme schreibt die Bundesregierung: „Die Evaluationsergebnisse bekräftigen, dass mit den Bund-Länder-Verträgen für das KiQuTG eine in der Praxis tragfähige Lösung für die Kindertagesbetreuung gefunden wurde.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 594 vom 10.08.2023

Um das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7946). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren seit 2017 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Um die Entwicklung der Niedriglöhne in Deutschland geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7941). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wo die aktuelle Niedriglohnschwelle für Vollzeitbeschäftigte liegt und wie viele Beschäftigte derzeit ein Einkommen unterhalb dieser Niedriglohnschwelle erhalten.

Bezugnehmend auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit vom November 2010 gilt als Geringverdiener laut Anfrage, „wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Niedriglohnschwelle).“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/7850) vor, den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen hatte.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht konkret auf die Regelungsvorschläge ein. Sie verweist auf eigene mietpolitische Vorhaben und einem Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt. „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Schlussberichts sowie gegebenenfalls weiterer Analysen gesetzgeberische Handlungsbedarfe prüfen. Dabei wird sich die Bundesregierung auch vertieft mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 589 vom 07.08.2023

In einem Antrag (20/7641) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht.

Zudem soll nach Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft soll eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen.

Als Begründung schreibt die Fraktion in dem Antrag, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders unter der Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen litten, der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres bislang jedoch nicht ausgeglichen worden sei. „Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren“, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 583 vom 03.08.2023

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30. Juni 2022 lag sie bei rund 10,2 Millionen, ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 29,7 Prozent. Am 30. Juni 2012 lag der Wert bei 7,3 Millionen beziehungsweise 24,8 Prozent. Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung (20/7878 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7501) hervor.

Die Abgeordneten wollten sich angesichts der aktuellen Debatte um die Vier-Tage-Woche ein genaueres Bild über die Entwicklung und den Status quo von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit in Deutschland machen. „Denn während die einen über ausreichend Einkommen verfügen, um sich bereits jetzt den Wunsch nach weniger Erwerbsarbeit erfüllen zu können, müssen andere zu diesem Mittel greifen, um ihre Gesundheit zu schützen oder Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen. Wieder andere haben gar keine Aussicht auf eine adäquate Vollzeitstelle und arbeiten unfreiwillig in Teilzeit“, hieß es in der Anfrage.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lag die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland lag am 30. Juni 2022 bei rund 4,4 Millionen und die Zahl der kurzfristig Beschäftigten bei rund 267.200; ihr Anteil an allen geringfügig Beschäftigten bei 57,5 Prozent beziehungsweise 3,5 Prozent. Im 30. Juni 2012 lagen die entsprechenden Werte bei rund 5,3 Millionen beziehungsweise rund 328.100, die Anteilswerte bei 70,1 Prozent beziehungsweise 4,3 Prozent.

Weitere Angaben zur Entwicklung in Ost- und Westdeutschland, nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit führt die Antwort in tabellarischer Form auf. Darüber hinaus listet die Antwort der Regierung die Gründe für das Arbeiten in Teilzeit getrennt nach Männern und Frauen auf – und nennt die Berufsgruppen, in denen am meisten in Teilzeit gearbeitet wird.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 02.08.2023

Die „Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/7836). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Existenz spezifischer Angebote zur Unterbringung wie abschließbare und separate Schlafräume oder abschließbare Sanitäranlagen für geflüchtete Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besitzt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 577 vom 01.08.2023

Inmitten der Coronapandemie erreichte die Lebenszufriedenheit in Deutschland einen Tiefpunkt: Kontaktbeschränkungen, gesundheitliche Ängste und wirtschaftliche Risiken verunsicherten viele Menschen. Mittlerweile hat sich die Stimmung wieder gebessert. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat in einer Untersuchung mit neuen Daten der familiendemografischen Studie FReDA die Lebenszufriedenheit während der Pandemie untersucht und dabei drei Strategien gefunden, die bei der Bewältigung der Krise geholfen haben. „Von diesem Dreiklang an schützenden Faktoren können wir auch für zukünftige Krisen einiges lernen,“ fasst Prof. Dr. Martin Bujard vom BiB zusammen.

Emotionale Unterstützung von Familien und Paaren in Krisenzeiten wichtig

Wie aus der Studie hervorgeht, waren vor allem intakte Familienverhältnisse mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden. Sowohl Paare als auch Eltern, selbst wenn sie durch Kita- und Schulschließungen stärker belastet waren, kamen im Durchschnitt zufriedener durch die Coronapandemie als andere Gruppen: „Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig stabile Paar- und Familienbeziehungen im Allgemein und für die Lebenszufriedenheit der Menschen unter Stressbedingungen im Besonderen sind“, erklärt Mitautorin Dr. Inga Laß. Demnach ist die emotionale Unterstützung durch Nahestehende ein wesentlicher Schutzfaktor in Krisenzeiten, um schwierige Lebensphasen besser durchleben zu können.

Finanzielle Sicherheit ist eine Voraussetzung

Als weiteren Aspekt für die Lebenszufriedenheit macht die Studie eine sichere finanzielle Situation aus. Gerade für sozial benachteiligte Personen, die schon vor der Pandemie mit finanziellen Einschränkungen leben mussten, hat sich die Situation während der Coronakrise noch verschärft: Unsicherheiten über die Anstellung, den Lohn oder weitere Entwicklungsmöglichkeiten waren häufig mit ernsthaften finanziellen Sorgen und psychischem Stress verbunden. „Finanzielle Einbußen gingen oft einher mit einer reduzierten Lebenszufriedenheit“, beschreibt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse der Studie. „Insbesondere Männer berichteten von finanziellen Sorgen infolge der Coronapandemie.“

Fähigkeit zu Optimismus als Schutzfaktor

Wie Auswertungen der familiendemografischen Erhebung FReDA zeigen, konnten 54 Prozent der Befragten den veränderten Abläufen während des Lockdowns auch positive Seiten abgewinnen. Das kann mit optimistischen Einstellungen zusammenhängen oder aber mit faktischen Verbesserungen:  So verringerte die häufigere Nutzung von Homeoffice bei vielen Beschäftigten die Pendelwege. „Die Fähigkeit, in kritischen Phasen auch Gutes zu erkennen, ist demnach eng mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden“, meint Bujard. Eine Prise Optimismus und ein Blick auf andere Lebensaspekte könnten dazu beitragen, gestärkt aus Krisen herauszugehen.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Familien-in-der-Coronapandemie.html?nn=1219468

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)  vom 27.07.2023

Zehn Jahre, nachdem der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in Kraft getreten ist, fehlen nicht nur zahlreiche Betreuungsplätze. Auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Platz in der Kita oder bei Tageseltern haben, kann nicht auf eine zuverlässige Betreuung vertrauen: Gut 57 Prozent von ihnen waren in diesem Frühjahr mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar zeitweiligen Schließungen der Einrichtung aufgrund von Personalmangel konfrontiert. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Juli insgesamt mehr als 5000 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden. „Die Zahl ist ein Alarmsignal: Die frühe Bildung in Deutschland steht auf wackligen Füßen. Sie wurde zwar in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark ausgebaut. Aber unzureichende finanzielle Ausstattung und der damit zusammenhängende Fachkräftemangel in Erziehungsberufen machen sie unzuverlässig“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wertet die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Von den 469 befragten Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder bei einer/einem Tagesmutter/-vater in Betreuung gegeben haben, gaben 38 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung zeitweise wegen Personalmangels geschlossen hatte. Bei 47 Prozent kam es aus diesem Grund zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 57,4 Prozent.     

Sehr viele Eltern stellt das vor große Probleme im Alltag: 67 Prozent der betroffenen Befragten gaben an, dass sie die Ausfälle bei der Kinderbetreuung bzw. die zeitliche Verkürzung als belastend empfinden. 30 Prozent bewerten die Situation sogar als „sehr belastend“. Knapp die Hälfte der betroffenen Mütter und Väter hat während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. Knapp 30 Prozent mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren.

Um den Engpass irgendwie zu überbrücken, wurden häufig auch die Partner*innen oder Verwandte/Freund*innen eingebunden. Innerhalb von Partnerschaften zeigt sich dabei ein charakteristischer geschlechtsspezifischer Unterschied: Während 63 Prozent der befragten Väter in heterosexuellen Beziehungen angaben, dass ihre Partnerin bei der Kinderbetreuung eingesprungen sei, berichteten das nur 33 Prozent der Mütter über ihren Partner.

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Denn es droht eine sich selbst verstärkende Spirale nach unten: Es gibt generell zu wenige Stellen an Kitas, weil die Betreuungsschlüssel zu schlecht sind und zu wenig ausgebildet wird. In dieser Situation steigen dann Erzieherinnen und Erzieher aus. Aus anderen Untersuchungen wissen wir, dass das häufig Menschen sind, die den Beruf lieben, aber die konkreten Zustände, den Stress bei mäßiger Bezahlung, auf die Dauer nicht aushalten. Der Fachkräftemangel in der frühen Bildung verschärft dann wiederum den Arbeitskräftemangel in anderen Branchen. Denn Eltern, vor allem Mütter, die nicht auf eine stabile Kinderbetreuung vertrauen können, müssen ihre Erwerbstätigkeit eher einschränken als dass sie sie ausbauen können.“

Es gebe keine schnelle Patentlösung für das Problem, das sich über Jahre aufgebaut hat, betont die Soziologin. „Trotzdem kann und muss die Politik etwas tun, und zwar rasch. Nur so kann im ersten Schritt verhindert werden, dass sich die Situation noch weiter verschlechtert und im zweiten eine Verbesserung erreicht werden“, sagt Kohlrausch. „Ein Ansatz wäre eine Ausbildungsoffensive für Erziehungsberufe, gekoppelt an deutlich bessere Personalschlüssel. Ein zweiter die Bezahlung. Trotz einiger Verbesserungen ist da noch Luft nach oben. Und mehr Geld könnte abgewanderte Fachkräfte dazu bewegen, wieder in den Bereich der frühen Bildung zurückzukehren.“

Informationen zur Befragung

Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.08.2023

Die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geht mit einer Verringerung des Gender Pay Gaps bei Vollzeitbeschäftigten einher. Jede zusätzliche Maßnahme in einem Betrieb hängt mit einem um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte geringeren Gender Pay Gap zusammen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Dienstag hervor. Dieser Effekt besteht allerdings nur in Westdeutschland.

Die IAB-Forscher haben in der Studie untersucht, wie sich Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern im Betrieb ausgewirkt haben. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem betriebliche Kinderbetreuungsangebote sowie die gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses, beispielsweise durch ein Mentoringprogramm. IAB-Forscher Florian Zimmermann erklärt: „Diese Maßnahmen können zu einer Reduktion des Gender Pay Gaps beitragen, indem Frauen im Betrieb beispielsweise flexibler arbeiten können oder häufiger befördert werden.“

Die Forscher betonen, dass alle untersuchten Maßnahmen zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen. „Eine öffentliche Förderung von freiwilligen betrieblichen Maßnahmen könnte empfehlenswert sein, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt Matthias Collischon, Forscher am IAB.

Die Studie beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-17.pdf

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.08.2023

54 Prozent der 2015 nach Deutschland Geflüchteten waren 2021 erwerbstätig. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Ihre Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Pandemiejahr 2020 um zehn Prozentpunkte gestiegen.

Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau und immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus: 33 Prozent der erwachsenen Geflüchteten haben sechs Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland Schulen und Hochschulen besucht oder haben Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit, für die ein Berufs- oder Studienabschluss notwendig ist, aus. Allerdings sind unter denjenigen, die sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten, immer noch 41 Prozent unterhalb ihres Tätigkeitsniveaus vor dem Zuzug beschäftigt, 12 Prozent oberhalb.

65 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland sind, arbeiten in Vollzeit, während es im Durchschnitt aller Erwerbstätigen in Deutschland 62 Prozent sind. Das mittlere Bruttomonatsentgelt der vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten steigt von 1.660 Euro in den ersten beiden Jahren nach Ankunft auf 2.037 Euro im sechsten Jahr.  „Geflüchtete haben zum einen die Wochenarbeitszeit erhöht und zum anderen können sie einen höheren Stundenverdienst erzielen. Allerdings verdienen Geflüchtete nach wie vor deutlich weniger pro Stunde als der Durchschnitt der Beschäftigten“, erklärt Herbert Brücker, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Die mittleren Bruttomonatsverdienste von vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten liegen sechs Jahre nach der Ankunft bei 60 Prozent der mittleren Bruttomonatsverdienste von Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland. Dabei spielt das geringe Durchschnittsalter der Geflüchteten eine Rolle. So erreichen die 18- bis 25-jährigen Geflüchteten 74 Prozent der mittleren Verdienste ihrer Altersgruppe im Bevölkerungsdurchschnitt.

Zwischen den Geschlechtern zeichnet sich immer noch ein erhebliches Gefälle ab. Während 67 Prozent der männlichen Geflüchteten sechs Jahren nach der Ankunft erwerbstätig sind, sind es bei Frauen 23 Prozent. Hier spielen die Betreuung von Kindern, aber auch Bildung und Berufserfahrung im Herkunftsland und die Teilnahme an Sprach- und Arbeitsmarktprogrammen in Deutschland eine Rolle. Acht Jahre nach Zuzug steigt die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen allerdings auf 39 Prozent.

„Sechs Jahre nach der Ankunft in Deutschland zeichnen sich in allen Dimensionen der Arbeitsmarktintegration erhebliche Fortschritte ab“, berichtet Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Allerdings gebe es weiterhin dringenden Handlungsbedarf, insbesondere was die Förderung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen angeht.

Die Studie beruht auf Paneldaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 27.07.2023

In diesen Wochen beginnt für viele Kinder die Kindergartenzeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort auch von einem Mann betreut werden, hat sich binnen zehn Jahren fast verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Männeranteil am pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 bei 7,9 %. 2012 betrug er noch 4,1 %. Am Stichtag 1. März 2022 waren insgesamt rund 681 000 Menschen unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen befasst, knapp 53 500 davon waren Männer. Im Jahr 2012 arbeiteten zum Stichtag 1. März insgesamt gut 438 000 Menschen in der pädagogischen Betreuung, davon rund 18 000 Männer.

Männeranteil bei jungen Beschäftigten am höchsten 

Vermutlich wird der Anteil an männlichen Erziehern in Kinderbetreuungseinrichtungen noch weiter zunehmen. Je jünger die unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befassten Beschäftigten in Kindertagesstätten sind, desto höher ist der Männeranteil: 2022 waren 12,6 % der Beschäftigten unter 30 Jahren männlich, bei den Beschäftigten ab 50 Jahren dagegen nur 2,8 %. Am höchsten war der Männeranteil bei den Beschäftigten unter 20 Jahren mit 17,9 %, am niedrigsten bei den 60- bis 64-Jährigen mit nur 2,0 %.

Ähnlich hoch wie bei den jüngeren Beschäftigten ist der Männeranteil bei den Absolventinnen und Absolventen der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher: 2021 lag er bei 17,7 %. 2012 hatte er noch 13,3 % betragen. 

Auf einen Tagesvater kommen 24 Tagesmütter 

Ein Teil der Kinder wird nicht in Kindertagesstätten, sondern bei Tageseltern betreut. Am Stichtag 1. März 2022 waren in der Kindertagespflege knapp 41 900 Personen beschäftigt. Zwar sind Tagesväter (gut 1 700 Personen) im Verhältnis zu Tagesmüttern (gut 40 100 Personen) immer noch sehr selten, dennoch ist der Männeranteil auch dort gestiegen – von 2,7 % im Jahr 2012 auf 4,1 % im Jahr 2022. 

Methodische Hinweise: 

Als unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befasste Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in Leitung und Verwaltung. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung sowie der Sonderseite zum Fachkräftemangel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.08.2023

  • Anteil erwerbstätiger Mütter minderjähriger Kinder um 9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2005 gestiegen
  • Die Erwerbstätigkeit von Vätern ist im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % gestiegen
  • Bei zwei Dritteln der Paare mit minderjährigen Kindern waren 2022 beide Elternteile erwerbstätig (2005: 54 %)
  • Bei 65 % der gemischtgeschlechtlichen erwerbstätigen Elternpaare arbeitete 2022 der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit 

Im Jahr 2022 waren 69 % der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 % um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % weniger stark. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist damit sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. 

Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder: Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 %), im Vergleich zu 87 % der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 % der Mütter und 92 % der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 % und 93 % bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.

Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+ 16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+ 24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+ 8 bis 13 Prozentpunkte). Es liegt nahe, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Angesichts der Zielsetzung des Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, ist es bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei den Vätern mit kleinen Kindern gestiegen ist – wenngleich deutlich geringer als bei den Müttern. 

Bei zwei Dritteln der Elternpaare waren beide Elternteile erwerbstätig 

Bei 66 % aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 % der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 % nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 % der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 %, während in 5 % der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. 

Väter arbeiten nach wie vor meist in Vollzeit, Mütter in Teilzeit

Betrachtet man nur die gemischtgeschlechtlichen Elternpaare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater erwerbstätig sind, so war im Jahr 2022 bei 65 % der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei dieser Konstellation sind zwar beide Elternteile erwerbstätig, doch trägt meist der Vater weiter den Hauptteil des Einkommens bei. Bei 27 % der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei 5 % beide in Teilzeit. Bei lediglich 2 % der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 % und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von 2 % auf 5 % zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert.

Methodische Hinweise: 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Es werden hier nur gemischtgeschlechtliche Paare betrachtet, da geschlechtsspezifische Erwerbskonstellationen bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht dargestellt werden können. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten.  

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse und Analysen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Eltern und zur Aufteilung der Erwerbsarbeit bei Elternpaaren finden sich in dem Beitrag „Closing the gap? Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit von Müttern und Vätern nach 15 Jahren Elterngeld“, der in Ausgabe 4/2023 von WISTA – Wirtschaft und Statistik, dem Wissenschaftsmagazin des Statistischen Bundesamts erschienen ist. 

Darüber hinaus finden Sie Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie zur geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit (Care-Arbeit) auch auf unserer Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.08.2023

  • 130 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit untergebracht
  • Paare mit Kindern bildeten die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht (2022: 178 000), dieser Anstieg ist jedoch zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Des Weiteren wurden 2023 knapp 130 000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2022: 305 Personen). Dies entspricht gut einem Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen.

Insgesamt hat sich durch den Anstieg bei den Ukrainerinnen und Ukrainern der Anteil aller Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf 80 % beziehungsweise 311 875 Personen erhöht (2022: 69 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit hat mit 60 185 im Vergleich zum Jahr 2022 (55 035 Personen) zwar zugenommen, jedoch liegt der Anteil nur noch bei 16 % (2022: 31 %). Bei 3,5 % der gemeldeten Personen lagen entweder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, sie war ungeklärt oder es handelte sich um Staatenlose.

50 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und etwa 42 % Frauen, im Vergleich zu 62 % Männern und 37 % Frauen im Vorjahr. Für 7,2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben. Im Durchschnitt waren die untergebrachten wohnungslosen Personen mit 31 Jahren am Stichtag etwas jünger als im Vorjahr (32 Jahre). Mehr als ein Drittel (38 %) der untergebrachten wohnungslosen Personen war jünger als 25 Jahre (2022: 37 %). Unverändert blieb der Anteil der untergebrachten wohnungslosen Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (5 %).

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushaltskonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten dabei mit 31 % (114 975) die größte Gruppe. Etwa 29 % (109 080) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 16 % (61 165 Personen) (waren als Alleinerziehenden-Haushalte untergebracht, 9,3 %(34 595 Personen) als sonstige Mehrpersonenhaushalte und 3,6 % (13 505 Personen) als Paarhaushalte ohne Kinder (3,6 %). Für 38 740 Personen (10 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 84 690 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 76 510 Personen und Berlin mit 39 375 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden zum Stichtag für das Saarland (2 805 Personen), Sachsen-Anhalt (1 980 Personen) und Mecklenburg-Vorpommern (1 195 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen (z.B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und weiterhin untergebracht werden, weil sie zum Beispiel keinen Mietvertrag haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken oder von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht Teil der Erhebung. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht in die Erhebung einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise sind im Qualitätsbericht (2022) enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

  • Jugendämter meldeten 2022 rund 62 300 Kindeswohlgefährdungen
  • 2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen als 2021
  • Etwa vier von fünf betroffenen Kindern waren jünger als 14 Jahre
  • Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2 300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68 900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203 700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24 000 Fälle beziehungsweise 63 %. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu -und zwar jährlich um 9 % bis 10 %. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (‑1 %), um im Jahr 2022 mit 4 % wieder moderat zu wachsen.

2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen

Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die Kontaktbeschränkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunächst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch Auffälligkeiten: So gingen zwar die latenten Fälle -also jene, bei denen eine gegenwärtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestätigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb – im Jahr 2022 auf 28 900 zurück (‑2 %). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung mit 10 % vergleichsweise stark auf 33 400 Fälle gestiegen.

Etwa vier von fünf gefährdeten Kindern waren jünger als 14 Jahre

Etwa vier von fünf (79 %) aller 62 300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als 8 Jahre (47 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) auf, 10 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere 9 % in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. Knapp die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen (47 %) nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem.

In 22 % aller Fälle lagen mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt vor

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten -also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt -gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Knapp ein Drittel (30 %) der rund 203 700 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 %) der Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kam aus der Bevölkerung -also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (11 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie -etwa durch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Lockdowns oder das Homeschooling -auf die Entwicklung der Kinderschutzfälle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in  einer Ausnahmesituationen wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorübergehend weniger Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle an die Jugendämter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der Rückschau fällt auch hier das Jahr 2020 besonders auf.

Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im längerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61 300 Gefährdungseinschätzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt -gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 %). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 %).

Methodische Hinweise:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

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Nach zwanzig Jahren Einsatz internationaler Truppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die den Aufbau eines demokratischen Systems in Afghanistan unterstützen sollten, ergriff die Taliban für viele überraschend am 15. August 2021 die Macht. Bilder des Kabuler Flughafens voller Menschen, die das Land verlassen wollten, gingen um die Welt. Deutschland evakuierte innerhalb von zwölf Tagen 5.400 Menschen, insbesondere deutsche und ausländische aber auch besonders gefährdete afghanische Staatsbürger. Viele tausende Menschen blieben zurück, darunter politische Oppositionelle, Journalist*innen und Verteidiger*innen der Menschenrechte und der Demokratie. Sie werden verfolgt und fürchten um ihr Leben. Frauen, Mädchen und Minderheiten werden systematisch aus dem öffentlichen Leben verdrängt und ihre Menschenrechte stark eingeschränkt.

Es gibt dringenden Bedarf, flüchtende Menschen besser zu schützen, kritisiert der AWO Bundesverband. „Die Flucht aus dem eigenen Heimatland ist oft die einzige Möglichkeit, um Schutz und Sicherheit zu finden“, mahnt AWO-Präsident Michael Groß. „Hier sind Deutschland und Europa ganz klar in der Pflicht. Doch der Großteil der Fluchtrouten ist lebensgefährlich. Allein im Jahr 2022 sind 2.439 Menschen auf ihrer Flucht im Mittelmeer ertrunken bzw. gelten als vermisst. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher eingeschätzt.“ Im Februar 2023 ertranken mehr als 50 Personen, die sich auf der Mittelmeerroute kurz vor der Südküste Italiens befanden. Unter ihnen waren viele Frauen und Kinder – überwiegend aus den Ländern Iran, Pakistan und Afghanistan.  

„Deswegen brauchen wir humanitäre Aufnahmeprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan als legalen und sicheren Fluchtweg dringend,“ fordert Michael Groß „Das Recht auf Asyl existiert nicht nur auf dem Papier! Entsprechende Schutzmechanismen müssen bei Schutzbedürftigen Menschen auch ankommen. Die AWO fordert eine schnelle und effiziente Umsetzung des Programms, um damit Menschenleben zu retten.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.08.2023

Seit Monaten beklagen etliche Bundesländer und Kommunen finanzielle und strukturelle Überlastungen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Der Anfang August vorgestellte Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Verbesserung der Rückführung“ wird diese Situation nicht ändern, kritisiert der AWO Bundesverband. Stattdessen würden Narrative bedient, nach denen die Schuld bei den Schutzsuchenden selbst gesucht wird.

„Umfangreiche Gesetzesänderungen in den letzten Jahren sollten Regelungen, welche Abschiebungsmaßnahmen verhinderten oder erschweren, bereits anpassen. Es wurden Leistungen gekürzt, Arbeitsverbote ausgeweitet und Wohnverpflichtungen deutlich verlängert. Erreicht wurden leider nur ein erhöhter Ausreisedruck und Verunsicherung bei Schutzsuchenden“, erklärt AWO-Präsident Michael Groß. Auch der neue Diskussionsentwurf des BMI schlägt Maßnahmen vor, welche großes Potential haben, unverhältnismäßig in die Grundrechte von Schutzsuchenden einzugreifen. Es werden neue Möglichkeiten der Inhaftierung geschaffen und die Ingewahrsamnahme ausgeweitet. Die Auslesung von Datenträgern wie Handys oder Cloud-Diensten wird pauschal erlaubt. Andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Betroffenen in der Gemeinschaftsunterkunft dürften von Behörden ohne Erlaubnis betreten werden. „Die meisten Schutzsuchenden, aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Iran und Irak, fliehen vor staatlicher Verfolgung und Gewalt. Sie müssen nun damit rechnen, dass jederzeit – meist nachts, wo Abschiebungen in der Regel stattfinden – ihre Wohnräume von Polizisten betreten und durchsucht werden, ohne selbst von einer Maßnahme betroffen zu sein.“ So Groß weiter. „Auch können jederzeit persönliche Bilder und Nachrichten von Behörden ausgelesen werden. Solche Eingriffe in die Grundrechte sind eines Rechtstaats unwürdig!“

Begründet werden diese Maßnahmen mit einer „hohen Zahl“ ausreisepflichtiger Personen. Die AWO weist jedoch darauf hin, dass diese sich statistisch nicht belegen lässt. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Allerdings sind die Daten im Ausländerzentralregister kaum valide. Zum einen werden freiwillige Ausreisen oftmals nicht dokumentiert, sondern nur Abschiebungen und freiwillige Ausreisen, die über staatliche Programme wie REAG/GARP laufen. Zum anderen gibt es Duldungsgründe, wie zum Beispiel ein Ausbildungsverhältnis, wo kein Interesse an einer Vollziehung der Ausreisepflicht vorliegt. „Wir müssen uns darauf besinnen, das Asyl ein Menschenrecht ist, und Abschreckung und Abschottung nicht nur den betroffenen Schutzsuchenden schaden, sondern auch unserer Gesellschaft. Als AWO unterstützen wir die Einführung des Chancenaufenthalts als Schritt in die richtige Richtung und fordern die politischen Entscheidungsträger*innen auf, in diese Richtung weiterzudenken“, so Michael Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2023

10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht! Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Bundeselternvertretung der Kinder in  Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner dazu: “Bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine verpflichtend zu erbringende Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und es darf nicht vom guten Willen oder der Finanzstärke einer Kommune abhängen, ob Kinder in der Kindertagespflege oder einer Kita gefördert werden.”

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von  entscheidender Bedeutung, da er die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern fördert und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder der Pflege von Angehörigen unterstützt.

Katharina Queisser Bundeselternsprecherin: “Nicht nur in prekären Lebenssituationen benötigen Eltern, Familien und vor allem die Kinder eine verlässliche Infrastruktur. Die KiTa ist ein wichtiger Baustein in dieser Infrastruktur, um zu unterstützen und Kindern als erste Bildungsinstitution den
Start in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Damit jedes Kind es schaffen kann.”

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen tragen als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Durch die frühe Förderung in KiTas erhalten Kinder zudem die Möglichkeit, ihre Talente und Fähigkeiten optimal zu
entwickeln, wodurch ihre Bildungsbiografien positiv  beeinflusst werden können. Leider zeige sich derzeit eine dramatische Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität.

Laut aktuellen Schätzungen fehlen in der Alterskategorie der Unter-3-Jährigen noch immer fast 300.000  Betreuungsplätze. Die BEVKi betrachtet diese Situation als äußerst besorgniserregend. Zusätzlich können selbst  vorhandene Betreuungsverträge oft nicht eingehalten  werden, da der akute Fachkräftemangel in Bildungs- und  Erziehungsberufen die Situation vor Ort verschärft.  Leidtragende sind die Familien.

Die BEVKi appelliert an die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Kommunen, dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsanspruch auf einen  Betreuungsplatz zu erfüllen, ohne dass Eltern erst den  Rechtsweg beschreiten müssen.

„Der Rechtsanspruch auf  qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche  Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar  mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn – man hat ihn zwar, aber er nützt oft nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann. Die Leidtragenden sind
die Familien, aber letztendlich die gesamte Gesellschaft, weil der Platzmangel soziale Ungerechtigkeit fördert,“ ergänzt Bundeselternsprechin Irina Prüm abschließend.

Die BEVKi bleibt entschlossen, sich weiterhin für die Interessen von Eltern, Kindern und Kitas einzusetzen und  hofft auf eine künftige Verbesserung der Situation für eine gerechtere und bildungsstärkere Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) vom 03.08.2023

In der aktuellen Debatte um steigende Eigenanteile in der Pflege und der Zukunft der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung die Ergebnisse einer Umfrage vor.

Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten. 

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Es ist völlig klar, dass die deutliche Mehrheit eine Pflegeversicherung will, die alle Pflegekosten übernimmt. Schließlich kann sich jetzt schon eine große Gruppe die Eigenanteile für die stationäre Pflege nicht mehr leisten und muss dafür Sozialhilfe beantragen. Die Last steigt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den letzten Jahren immer weiter. Das Ziel, für das wir streiten müssen: Pflege darf niemanden arm machen. Diese Bundesregierung muss sich der großen Herausforderung Pflege endlich annehmen und eine solidarische Pflegevollversicherung einführen.“

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.“

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.“

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO. 

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.08.2023

Die Kindergrundsicherung ist nach eigener Auffassung der Bundesregierung eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen: Zum einen durch die Bündelung sozial- und familienpolitischer Leistungen und zum anderen durch eine Erhöhung des Grundbedarfs. Doch statt einer sachlichen Debatte darüber, wie beide Ziele am besten erreicht werden können, streitet die Ampelkoalition seit Monaten.

Die Diakonie Deutschland hat am Freitag in Berlin eine Kurzexpertise vorgestellt, die zur Versachlichung der Debatte beitragen soll. Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.

„In der Diskussion über die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die kurzfristigen Sparzwänge im Bundeshaushalt eine Rolle spielen. Wir müssen auch über die mittel- und langfristigen Belastungen für Staat und Steuerzahler sprechen, die sich zwangsläufig ergeben, wenn wir nicht frühzeitig in alle Kinder investieren“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Präsentation des Gutachtens. Denn gesunde und gut ausgebildete Kinder hätten deutlich bessere Chancen, sich ein selbstständiges Leben mit höheren Einkommen und einer geringen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen aufzubauen. Lilie: „Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen und ersparen dem Sozialstaat weitaus höhere Folgekosten.“ Die Diakonie fordert seit vielen Jahren im breiten Bündnis Kindergrundsicherung eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.

„Gefragt ist jetzt eine kluge Sozialpolitik mit ökonomischem Weitblick, die investiert und nicht nur die Folgeschäden von Armut ausbessert“, sagte Lilie: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf.“

Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. „Das ist ein Bruchteil der Summe, die Staat und Steuerzahler heute schon schultern müssen, wenn Kinderarmut nicht energischer bekämpft, sondern stattdessen lieber die enormen Folgekosten in Kauf genommen werden“, sagte Lilie. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). „Wir sprechen hier also von einem zehnfachen Betrag von 110 bis 120 Milliarden Euro“, so Lilie.

Lilie zufolge wäre es sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Milliarden in besser erreichbare und gezielt höhere Leistungen für Kinder in armutsgefährdeten Familien zu investieren. Zudem müsse der Staat für eine bessere soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sorgen. Lilie: „Wir brauchen eine Politik des Sowohl-als-Auch: Mehr direkte Unterstützung für die Bedürftigen und bessere Bildungs-Strukturen für alle. Wer an einem davon oder gar an beidem spart, der spart an der falschen Stelle und wird am Ende die x-fache Summe draufzahlen.“

Eine chancenorientierte und faire Politik mit ökonomischem Weitblick investiert zielgenau und wirksam, statt im Nachhinein mit einem Vielfachen der Folgekosten nur Symptome zu kurieren. „Täglich erleben unsere Mitarbeitenden in den Sozial-, Migrations- oder Familienberatungsstellen, Kitas und anderen Einrichtungen die Folgen von Kinder- und Familienarmut. Sie erleben auch die Überforderung, die mit der Beantragung von Leistungen einhergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht“, so Lilie weiter. Der Bundestag habe es in den anstehenden Haushaltsberatungen in der Hand, die Kindergrundsicherung zu einem Erfolgsmodell zu machen – für Kinder und ihre Familien, aber auch für einen zielgenauen Sozialstaat, der sich von Klugheit und nicht von Populismus leiten lässt. „Dies stärkt das Vertrauen in Demokratie und Sozialstaat, stärkt den Arbeitsmarkt – und zuallererst: Dies sollten uns alle Kinder wert sein“, so der Diakonie-Präsident.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, dringt ebenfalls auf eine rasche Einführung der Kindergrundsicherung. „Studien zeigen, dass Armut oft von Generation zu Generation weitergegeben wird, diese Entwicklung gilt es zu durchbrechen“, so Fratzscher. „Ein Schlüssel dazu liegt in der Kindergrundsicherung. Ein automatisiertes und digitales Verfahren bei der Auszahlung macht die Familien nicht länger zu Bittstellern und sorgt dafür, dass die Berechtigten alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sinnvoll ist auch ein höherer Garantiebetrag zur Kindergrundsicherung (möglichst höher als das Kindergeld in Höhe von 250 Euro), so dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist.“ Hinzu komme ein einkommensabhängiger Betrag und andere Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Sportverein und Musikschule.

„Große Sorge bereitet mir, dass die Kindergrundsicherung aus Kostengründen scheitern könnte“, ergänzt Fratzscher. „Es wäre ein Fehler, die Ausgaben für die Kindergrundsicherung auf zwei Milliarden Euro zu drücken, wie es derzeit im Bundeshaushalt vorgesehen ist“, sagt Fratzscher. „Die Kindergrundsicherung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Strukturkrise, die Bundesregierung muss nun alle Anstrengungen auf die überfällige Transformation lenken. Wirtschaft und Gesellschaft würden stark durch die besseren Bildungschancen einer Kindergrundsicherung profitieren, auch da dies die Grundlage für mehr Fachkräfte ist.“ Die Schwerpunkte der Transformation seien Investitionen, Entbürokratisierung sowie die Stärkung der Sozialsysteme und damit auch eine gut durchdachte Kindergrundsicherung.

Zum Gutachten:

Datengrundlage der Analyse sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Eine empirische Simulation für drei Szenarien untersucht das Ausmaß der Wirksamkeit gezielter politischer Maßnahmen gegen Kinderarmut 1) eine Entbürokratisierung, die zu einer vollständigen Ausschöpfung des Kinderzuschlags führt, 2) ein kinderbezogener Transfer von 50 Euro für armutsbetroffene Kinder und 3) ein kinderbezogener Transfer von 100 Euro für armutsbetroffene Kinder. Der Vergleich der untersuchten Szenarien zeigt dabei, dass ein zusätzlicher Transfer von 100 Euro den Anteil armutsbetroffener Haushalte von allen Szenarien am stärksten reduzieren könnte. Insbesondere Alleinerziehende und Paare mit mindestens drei Kindern würden von den zusätzlichen Leistungen profitieren – und damit die Haushalte, die derzeit am stärksten von Armut betroffen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.08.2023

372.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 178.000), wie aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Dieser Anstieg ergibt sich zum Teil aus einer verbesserten Datenlage sowie dem Zuzug von geflüchteten Ukrainer und Ukrainerinnen. Gut ein Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen kommen aus der Ukraine.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, sondern ein lösbares Problem. Es gibt ausreichend Vorschläge und Empfehlungen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie müssen konsequent umgesetzt und finanziert werden. Der angekündigte Nationale Aktionsplan der Bundesregierung muss konkrete Maßnahmen enthalten und darf sich nicht bloß auf Absichtserklärungen beschränken. Denn wohnungslose Menschen haben aktuell auf dem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Deshalb braucht es einen Neustart für eine soziale Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen gewährleistet.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen am Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungslosenhilfe untergebracht waren. Sie umfasst jedoch nicht Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt. Die tatsächliche Zahl wohnungsloser Menschen ist also deutlich höher.

Wohnungslosenstatistik : https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_305_229.html

Zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 arbeitet die Bundesregierung aktuell an einem Nationalen Aktionsplan. Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans sollen der verbesserte Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen sowie ein besserer Schutz vor einem Verlust der eigenen Wohnung stehen.

Weitere Informationen

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/neustart-fuer-eine-soziale-wohnungspolitik-noetig

https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.08.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht die aktuellen Reformpläne des Justizministers zur Entlastung von mitbetreuenden Elternteilen beim Kindesunterhalt kritisch. „Wir warten seit Jahren auf eine geschlechtergerechte Reform des Unterhaltsrechts, und nun stehen einseitig vor allem die angeblich notwendigen Entlastungen von Vätern im Vordergrund.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Statistisch betrachtet sind es ganz überwiegend Männer, die von den Reformplänen profitieren würden, weil sie im Vergleich zu Frauen einen deutlich geringeren Anteil an der Betreuungsarbeit ihrer Kinder leisten. Darüber hinaus blendet die angedachte Entlastung aus, dass schon jetzt die Unterhaltsbeträge, die Väter für ihre Kinder zahlen, die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder nicht decken. So stellt auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klar, dass betreuende Mütter die Deckungslücke aus eigenen Mitteln schließen müssen, weil leistungsfähige Väter mit dem nach der Düsseldorfer Tabelle zu bemessenden Betrag zu wenig Unterhalt leisten. Einen finanziellen Beitrag leisten die hauptsächlich betreuenden Mütter also bereits jetzt. Eine weitere Entlastung von mitbetreuenden Vätern würde insofern zu größerer Ungleichverteilung der Lasten führen – und ganz maßgeblich auch negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der betroffenen Kinder bewirken. Ein Reformprojekt im Unterhaltsrecht, das modernen Familienformen gerecht wird, muss alle Formen der Unterhaltsbeiträge (Barunterhalt, Naturalunterhalt, Care) berücksichtigen.

Abgesehen davon hätten die Reformpläne die größten Auswirkungen bei wirtschaftlich leistungsfähigen Eltern, bei Geringverdienenden hingegen kaum. Damit betreffen sie einen verhältnismäßig kleinen Teil von Trennungsfamilien. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Justizminister nicht mit aller Kraft den Nöten von schätzungsweise Dreiviertel der Trennungskinder widmet, die nicht einmal den Mindestunterhalt bekommen und deren alleinerziehende Elternteile neben der Betreuung auch die finanziellen Lasten tragen. Alljährlich stellt die Politik fest, dass alleinerziehende Mütter zu den Ärmsten im Lande gehören. Diesen Missstand zu beseitigen, sollte leitend sein für die Vorhaben der Ampel im Familien- und Sozialrecht.

Der Ansatz, kindbezogene Care-Arbeit adäquat zu würdigen, geht in die richtige Richtung. „Wie bei der Diskussion um Umgangsmodelle setzt die vermeintliche Gleichstellung erst nach der Trennung allerdings zu spät an. Bereits in Zeiten intakter Partnerschaften müssen Anreize gesetzt werden, dass beide Elternteile die Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Einen Fehlanreiz setzt hier nach wie vor beispielsweise das Ehegattensplitting“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert die #digiclass-Sprachtrainer für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit 19.000 Euro. Die Sprachtrainer in sieben Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Französisch und Englisch) sind kostenlos und lassen sich überall nutzen: in der Kita, in der Schule, in der kulturellen Arbeit, in Unterkünften für Geflüchtete oder in der Familie. Sie beinhalten pro Sprache rund 400 Wörter und kurze Sätze, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag wirklich brauchen. Das Besondere am Lernkonzept ist der leichte Zugang: Jede Vokabel wird durch eine Illustration, das Wortbild und in einer deutschen, sowie jeweils muttersprachlichen Tonaufnahme vorgestellt. Das Zusammenspiel der drei Merk-Anker macht das Lernangebot so selbsterklärend, dass Kinder ab dem Kita-Alter selbstständig und ohne die Unterstützung von Erwachsenen damit arbeiten können.

 

Die Sprachtrainer gibt es in zwei Versionen: einmal datensicher und ablenkungsfrei innerhalb der App #digiclass und dann als Web-Link für den schnellen Zugriff. Diese zweite Version sorgt dafür, dass die Sprachtrainer mit einem Internetzugang überall und jederzeit auf jedem digitalen Gerät funktionieren. Aufgrund der Barrierearmut konnten bislang über 500.000 Zugriffe verzeichnet werden. Ganz im Sinne der Kinderrechte zeigen die Sprachtrainer nebenbei auch, dass Sprachenlernen wichtig für alle Kinder ist, die sich die Welt über die eigenen Landesgrenzen hinaus erschließen und neue Kulturen kennenlernen möchten. Um diese Erkenntnis zu unterstützen, lassen sich die Sprachtrainer auch im regulären Englisch-Unterricht in der Grundschule etablieren, so dass die gemeinsame Nutzung der Sprachtrainer in den Herkunftssprachen geflüchteter Kinder nicht die Ausnahmesituation bleiben muss, sondern etwas Selbstverständliches werden kann. Alle Zugänge findet man unter: www.w-ort.de .

 

„Gemeinsame Sprachen sind eine der wichtigsten Brücken, um neue Kontakte aufzubauen. Und da erste Freundschaften wiederum die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder stabilisieren können, machen die Vokabeltrainer den Zugang zur Sprache so leicht wie möglich. Deshalb unterstützen wir dieses Projekt besonders gerne. Auch weil das Projekt gleichzeitig Augenhöhe mit Kindern aus Deutschland herstellt, und diese beim gemeinsamen Lernen auch die Sprache der geflüchteten Kinder ausprobieren können. So können geflüchtete Kinder auch deutschen Kindern helfen. An dem Projekt finden wir zudem besonders gut, dass bei den Sprachen Farsi und Arabisch mit geflüchteten jungen Frauen zusammengearbeitet wurde“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

 

Zudem hatte das Deutsche Kinderhilfswerk direkt nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einerseits einen Fonds für Initiativen aufgesetzt, die geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine unterstützen. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Zum anderen ist über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes eine schnelle und unbürokratische Hilfe für einzelne Familien möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Insgesamt hat das Deutsche Kinderhilfswerk geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit insgesamt mehr als einer Million Euro unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.08.2023

Sozial ist das Miteinander, aber leider befindet sich unser Land in einer gefährlichen Phase. Die Reflexe wiederholen sich! Immer, wenn Einsparungen in öffentlichen Haushalten geplant werden, muss der Sozialbereich herhalten.

So geschehen in Berlin, im Bundeshaushalt und in vielen Ländern und Kommunen im Jahr 2023! Betroffen davon sind besonders Obdachlosen- sowie Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. So sollen z.B. nach der Coronakrise und der aktuellen Energiekrise Zuschüsse für Schuldner- und Insolvenzberatungen gekürzt werden, obwohl die Zahl der Überschuldeten und Privatinsolvenzen massiv angestiegen ist. Auch die Sucht- und Integrationsdienste sind betroffen.

Die Kosten der Krise den Schwächsten der Gesellschaft aufzubürden ist zutiefst ungerecht. Wie so oft muss der soziale Bereich herhalten. Von dem oft sowieso schon in prekären Lagen lebenden Klientel wird wenig Widerstand erwartet.

Deshalb fordert die nationale Armutskonferenz:

– Schluss mit den Kürzungen im sozialen Bereich!

– Wo bereits Kürzungen vorgenommen werden, müssen die sofort zurückgenommen werden.

– Bei zukünftigen Haushaltsplanungen sollten auch von Armut betroffene Menschen mitbeteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.08.2023

Union greift langjährige Forderung des Paritätischen auf.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als “sehr gut und lange überfällig”. In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband bereits seit Langem einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

„Pflegende dürfen nicht deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Vorstoß der Union gehe daher in die richtige Richtung. Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen schlicht nicht gerecht, kritisiert der Paritätische.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote sowie der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung notwendig, fordert der Verband. Auch wenn Angehörige in die Pflegeverantwortung gehen, braucht es professionelle Unterstützung und temporäre Entlastung. Wichtig sei daher, dass alle pflegebedingten Kosten in Zukunft auch wirklich durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Anderenfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil benötigte professionelle Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. 

“Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden“, so die Forderung auch des vom Paritätischen mit initiierten Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung.

Weiterführende Links

Mehr Infos zum Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung und die Kampagne Pflege? Aber sicher!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.08.2023

Bundesjustizminister Buschmann will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten und damit für Väter Anreize setzen, sich nach einer Trennung  stärker in die Betreuung einzubringen, wie er in einem  Zeitungsinterview angekündigt hat. Hierzu erklärt Daniela  Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender  Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Die Reform muss sich an der Lebensrealität von Familien orientieren, statt an einem Leitbild von Gleichstellung, das meistens vor einer Trennung gar nicht gelebt wurde. Sonst sieht der VAMV eine große Gefahr für den weiteren Anstieg der Armutsgefährdung von Einelternfamilien. Wer Anreize für Väter setzen möchte, sich stärker in der Erziehung und Betreuung zu engagieren, sollte in Paarfamilien beginnen und Fehlanreize wie das Ehegattensplitting verabschieden, statt das Pferd von hinten aufzuzäumen.“

In einem Viertel der Paarfamilien steigt die Mutter weiter ganz aus dem Beruf aus. Wenn beide Elternteile arbeiten, dominiert das Modell er Vollzeit, sie Teilzeit, so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes. Alleinerziehende arbeiten bereits zu 46 Prozent in Vollzeit, die Armutsquote ist mit 42 Prozent dennoch hoch wie bei keiner anderen
Familienform.

Um bei einer Reform des Unterhaltsrechts zu einer fairen Lastenverteilung zwischen den Eltern zugunsten des Kindes zu kommen, sind drei Kriterien zu berücksichtigen: 1. Die Existenz des Kindes muss in beiden Haushalten gesichert sein. Eine Barunterhaltspflicht beider Eltern darf erst bei spürbarer Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils im Alltag einsetzen, damit dieser den Kindesunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit auch erwirtschaften kann. Dies ist im paritätischen Wechselmodell gegeben, jedoch nicht bei erweitertem Umgang. Zudem müssen auch Wechselmehrkosten angemessen berücksichtigt sein. 2. Es darf keine Interessenkonflikte zwischen Existenzsicherung und Umgang geben. Ein Tag mehr oder weniger Umgang darf nicht zu wesentlich geringerem oder höherem Unterhalt führen. 3. Eine faire Unterhaltsregelung muss die  Lebensverlaufsperspektive beider Elternteile mit  einbeziehen. Nach dem Grundsatz familiärer Solidarität müssen familienbedingte Nachteile in der Erwerbsfähigkeit ausgeglichen werden. Wichtig ist das Verankern von angemessenen Übergangsfristen.

Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle Folgen für den  Unterhalt ausbuchstabiert: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.08.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: hybrid, München und Webex

Soziale Gruppen verteilen sich in Städten ungleich. In dem Vortrag wird auf die Entwicklung der Ungleichverteilung verschiedener sozialer Gruppen in den deutschen Städten eingegangen. Erstmals kann dabei auf eine einheitliche Datenbasis zurückgegriffen werden, die es ermöglicht die deutschen Städte fair miteinander zu vergleichen. In dem Vortrag wird dabei nicht nur auf die Ungleichverteilung (Segregation) von Armut (und Kinderarmut) eingegangen werden, sondern auch auf Einkommensverteilung  wohlhabender und bildungshoher Personen. Insgesamt zeigen sich im Zeitverlauf unterschiedliche Entwicklungsmuster in den deutschen Städten. Am stärksten stieg die soziale Segregation in den ostdeutschen Städten an. Allerdings ging gerade hier in den letzten Jahren die Ballung von armen Kindern in bestimmten Stadtteilen deutlich zurück. In den Städten des Ruhrgebiets nahm zuletzt nicht nur die soziale Segregation im Allgemeinen zu, sondern auch die Ballung armer Kinder in sozial besonders benachteiligten Gebieten. Auf der anderen Seite kommt es in den süddeutschen Städten zu einer Entwicklung hin zu mehr sozialer Durchmischung. In der sozialen Ungleichverteilung ärmerer Schichten spiegelt sich zudem immer stärker die ethnische Ungleichverteilung wieder, d. h. Armut und Ausländeranteil hängen in den Quartieren der deutschen Städte immer stärker miteinander zusammen.

Referent:
Prof. Dr. Marcel Helbig ist Arbeitsbereichsleiter „Strukturen und Systeme“ am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBI) in Bamberg und Wissenschaftler in der Projektgruppe bei der Präsidentin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Er forscht zu verschiedenen
Dimensionen von Ungleichheit im Bildungssystem, so z. B. zu Geschlechterungleichheiten und sozialen Ungleichheiten. Darüber hinaus hat er sich mit sozialräumlichen  Ungleichheiten der deutschen Städte auseinandergesetzt, ihrer zunehmenden sozialen Spaltung und der Zuwanderung von Migranten in sozial benachteiligte Stadtteile. Zuletzt hat er sich in der öffentlichen Debatte zu coronabedingten Folgen für Schülerinnen und Schüler sowie der Umsetzung der Aufholprogramme in den Bundesländern zu Wort gemeldet. Seine Forschung knüpft somit an politisch relevante Fragestellungen an und deckt zugleich Themen der Bildungs und Familienforschung ab.

Für die Teilnahme in Präsenz bitten wir Sie, sich unbedingt unter veranstaltungen@dji.de anzumelden.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begegnen Fachkräften immer wieder Kinder und Jugendliche, die Zuhause Gewalt zwischen den Eltern, vor allem gegen die Mutter, miterleben. Wie können diese Kinder sensibel, traumainformiert und ressourcenorientiert geschützt und unterstützt werden? Wie sollten Fachkräfte sich verhalten, wenn Kinder sich ihnen offenbaren? Wie kann in solchen Fällen die Elternarbeit gestaltet werden?

Anhand ausgewählter Materialien des Fachkräfteportals www.sicher-aufwachsen.org stellt der Workshop Konzepte und methodische Ansätze aus der Präventions- und Interventionsarbeit mit Kindern im Kontext häuslicher Gewalt vor. Dabei werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Präventionsbotschaften für betroffene Kinder/ Jugendliche
  • Gespräche mit Eltern und Kindern bei Verdacht auf häusliche Gewalt (Gesprächsanlässe, Setting, Leitfäden)
  • Gefühls- und Psychoedukation (Gefühle, Grenzen, Geheimnisse)
  • Kindgerechte Aufklärung über häusliche Gewalt
  • Trauma- & Gewaltsensible & geschlechterspezifische pädagogische Ansätze bei häuslicher Gewalt
  • Teen-Dating- Violence und Gesprächsanlässe und Gesprächsführung mit Jugendlichen

An der Veranstaltung wirkt mit:
Juliane Kremberg, Referentin Kinder in Frauenhäusern, Frauenhauskoordinierung e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Flüchtlingsunterkünfte sind für junge lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete häufig Angsträume. Sind sie dort geoutet, erleben sie sehr häufig Gewalt. Es gibt kaum Unterstützungsangebote, die junge LSBTIQ* stärken und gegebenenfalls mit den Familien in den Dialog treten. Zudem sind Schutzkonzepte, die auch minderjährige LSBTIQ*-Geflüchtete mit einbeziehen, selten.
Wie können Fachkräfte in Unterkünften, und vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit, junge LSBTIQ*- Geflüchtete stärken? Was sind ihre spezifischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung oder in der Selbst-/Identitätsbildung?
Mitwirkende
Alva Träbert (Referent*in für besondere Schutzbedarfe & Advocacy – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.)
Daniela Rohleder (Projekt: Netzwerk geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.).
Beide Referent*innen gehören auch zu den Autor*innen des neuesten LSVD Queer-Papiers „Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit – Intersektionale Lebensrealitäten, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen für Fachkräfte“.
Mit den Queer-Papieren möchte der LSVD den professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt bei Fachkräften fördern, Tipps und Handlungsempfehlungen im Umgang mit LSBTIQ*-feindlichen Äußerungen aufzeigen. Die „Queer-Papiere“ können Sie sowohl online als PDF herunterladen als auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen unter: koordinierungsstelle@lsvd.de oder online unter diesem Link: www.lsvd.de/de/ct/8503
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung

Termin: 29. – 30. September 2023

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv)

Ort: Berlin

Die diesjährige Bundesfachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbandes e.V. (pfv) steht im Jubiläumsjahr 2023 ganz im Zeichen des Spiels. Fröbels Idee von einem Kindergarten basiert auf dem Lernen im Spiel, das bis heute Ausgangspunkt der frühkindlichen Bildung ist.

Anlässlich der aktuell geführten Diskussion zur Förderung basaler Kompetenzen von Kindern vor dem Schulstart, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK), das Ziel gesetzt, sich mit Bildungsprozessen in der frühkindlichen Bildung genauer zu befassen. Daher ergreift der pfv die Initiative, die Bedeutung des Spiels als Teil frühkindlicher Bildungsprozesse und mit dem von Fröbel und seiner Pädagogik vorgedachten Aktualitätsbezug aufzugreifen und zu reflektieren.

Geplant sind Beiträge und Diskussionen, um entlang historischer Wurzeln heutige (gesellschaftliche) Ansprüche in einem digitalen Zeitalter im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung zu erörtern und die Zukunftsfähigkeit der Pädagogik nach Fröbel herauszuarbeiten.

Um das Kita-System zukunftsgerichtet zu stärken, wird auch die heutige Rolle und Verantwortung der Qualitäts- und Forschungsinstitute im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbezogen.

Am 15.03. 2023 wurde „Die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Aus diesem Anlass werden die drei Kulturerbeträger – der Fröbelkreis in Bad Blankenburg, der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. und die Internationale Froebel Society Deutschland einen Workshop zur Vorstellung und Sicherung des Kulturerbeauftrages und ihrer jeweiligen Schwerpunkte anbieten.

Hier können Sie sich anmelden!

Weitere Informationen zur Tagung:

Programmübersicht der Tagung
Allgemeine Tagungsinformationen
Informationen zum Rahmenprogramm

Schauen Sie sich das Programm in einem Flyer an.

Termin: 10. Oktober 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen.

Der Bericht umfasst ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten, in dem die Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes und des Entgeltgleichheitsgebotes untersucht werden sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Zentrale Ergebnisse des Evaluationsgutachtens sind:

Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft. Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Weitere Informationen und den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-evaluationsbericht-zum-entgelttransparenzgesetz-228904

Gern möchten wir Ihnen die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens im Einzelnen vorstellen und mit Ihnen und weiteren Expert*innen aus Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ins Gespräch kommen. Dabei möchten wir insbesondere die Handlungsempfehlungen des Evaluationsgutachtens mit Ihnen diskutieren und auch die kürzlich in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie einbeziehen, die von Deutschland verpflichtend umzusetzen ist.

Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link bis zum 15.09.2023 an. Ihre Fragen und Anmerkungen können Sie gern bereits bei der Anmeldung einreichen.

surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=J488UQRES631

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind e. V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Oktober 2023

Veranstalter: Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO)

Ort: Berlin

Die Armut in Deutschland wächst. Sie ist eine gesellschaftliche Realität, die Teilhabe verhindert und zu Ausgrenzung führt. Armutssensibles Handeln ist deshalb eine zentrale Anforderung an jede soziale Praxis und politische Gestaltung. Darüber wollen wir reden, beim Fachtag Armutssensibilität der Berliner Stadtmission!

Eröffnet wird der Tag mit einem Grußwort des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, und des theologischen Vorstands des Vereins für Berliner Stadtmission, Dr. Christian Ceconi.

Angeregt durch die Vorträge der Armutsforscherin Gerda Holz und des Wirtschaftsethikers Prof. Dr. Christian Neuhäuser vertiefen wir den Austausch in vielfältigen Workshops und diskutieren mit interessanten Gästen auf dem Podium. Kommen Sie mit Akteur:innen der sozialen Arbeit, Betroffeneninitiativen, Verwaltung, Bildung und Politik ins Gespräch und bringen Sie Ihre Ideen und Projekte ein!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 09. November 2023

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wirtschaft und Gesellschaft kommen nicht aus dem Krisenmodus: Corona, Energiekrise, Inflation und die näher rückende Bedrohung durch den Klimawandel treffen die Menschen hart. Die Krisenlasten sind dabei keineswegs gerecht verteilt. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheit nehmen zu.

  • Wer ist am stärksten von den multiplen Krisen betroffen und wie können wir sozialen Verwerfungen entgegenwirken?
  • Wie können wir die sozial-ökologische Transformation erfolgreich bewältigen und dabei gerecht gestalten?
  • Welche Antworten liefert die Politik und wie sind diese zu bewerten?

Diese und andere Fragen möchten die Hans-Böckler-Stiftung und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Gästen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik auf einer verteilungspolitischen Konferenz diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Bericht „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit – Herausforderungen und Wege der Transformation“ wurde unter gemeinsamer Federführung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Forschung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.

In dem sogenannten Transformationsbericht stellt die Bundesregierung die Bedeutung der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit heraus: Mit dem Bericht wird angestrebt, Fragen der sozialen Dimension einen höheren Stellenwert innerhalb der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einzuräumen. Auch wird darauf abgezielt, die soziale Dimension als Querschnittsthema wirksam in alle Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren und eine sozialverträgliche Gestaltung aller Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Volkssolidarität zählt zu den großen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland und ist vor allem im Osten der Bundesrepublik aktiv. In ihren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Begegnungsstätten und Beratungsstellen werden von 19.500 hauptamtlich Angestellten täglich 100.000 Menschen aller Altersgruppen betreut, unterstützt und begleitet. Zudem engagieren sich viele tausend Ehrenamtliche bei sozialen und kulturellen Angeboten der Volkssolidarität.

Gleichzeitig versteht sich der Bundesverband der Volkssolidarität als sozialpolitische Interessenvertretung der Menschen, die der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts besonders bedürfen. Der Verband engagiert sich deshalb gegen wachsende Kinder- und Altersarmut, für eine starke Kinder- und Jugendhilfe, gegen den Notstand in der Pflege und für soziale Sicherungssysteme, die allen ein Leben in Würde ermöglichen.

Die Volkssolidarität mischt sich ein in die Prozesse der politischen Willensbildung und hat dafür Sozialpolitische Positionen erarbeitet, die nun in neuer Fassung vorliegen. Wir möchten Ihnen die Lektüre empfehlen und freuen uns auf einen regen Gedankenaustausch. Abrufbar sind die Sozialpolitischen Positionen auch auf unserer Webseite.

Die Kindergrundsicherung und die Reform des Elterngeldes gehören zu den größten sozialpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und sind aktuell (Juli 2023) Gegenstand einer längst überfälligen Debatte zu Fragen sozialer Gerechtigkeit. Wer wird durch sozialpolitische Maßnahmen in Deutschland unterstützt, Kinder zu bekommen, wessen Kinder leben in Armut?

Unter den Bedingungen eines Sparhaushaltes, an dem trotz multipler Krisen festgehalten wird, können die angekündigten Reformen nur schwerlich so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich ökonomische und Geschlechterungerechtigkeit bekämpfen. Das vorliegende Policy Paper will jenseits dessen, was realpolitisch aktuell möglich scheint, den Status quo und die geplanten Schritte aufzeigen – und daraus konkrete politische Empfehlungen für eine gerechtere Familienpolitik ableiten.

Mehr zum Kindergeld hier: Der Mehraufwand von Familien – Kompensation und Fehlanreize der deutschen Familienpolitik

Eine Einordnung des Elterngeldes hier: Elterngeld: Fehlanreiz zur Verschiebung des Kinderwunsches – Die Lohnersatzleistung in der Kritik

Hier können Sie das Papier herunterladen.