ZFF-Info 07/2020

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SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff: Kitas und Schulen sind weiterhin nicht im Regelbetrieb und Familienbildung sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe finden nur unter erschwerten Bedingungen statt. Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Viele Eltern und pflegende Angehörige arbeiten im Home-Office, erhalten ggf. Kurzarbeitergeld und/oder sind zunehmend auf Sozialleistungen angewiesen. Dabei übernehmen Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in deutlich größerem Umfang betroffen.

Die derzeitigen Auflagen und Beschränkungen sind wichtig, stellen uns alle jedoch vor große Herausforderungen und verstärken zahlreiche gesellschaftliche Ungleichheiten. In besonderem Maße trifft dies auf Menschen zu, die Fürsorge leisten und verlässlich für andere da sind.

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Mit Beginn der Corona-Krise sowie der Schließungen der sozialen Infrastruktur und Bildungseinrichtungen haben wir die Mitglieder des ZFF gebeten, uns ihre Erfahrungen in der aktuellen Arbeit mit und für Familien zu schildern, von Herausforderungen zu berichten und weiteren Unterstützungsbedarf zu benennen. Dabei wird klar: Familien und Menschen mit Sorgeverantwortung stehen angesichts der Corona-Pandemie vor zahlreichen Herausforderungen, die genau so vielfältig sind wie die Sorgekonstellationen und die Menschen selbst.

Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir im hier zusammenfassen. Diese Darstellung ist jedoch nicht abgeschlossen und wird laufend erweitert.

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Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie „Wie erleben Jugendliche die Coronakrise?" der Universität Hildesheim und der Goethe-Universität Frankfurt erklärt Beate-Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe und schon seit langem wissen wir, dass gerade sie oft nicht beachtet werden. Ihre Themen fallen allzu oft politisch unter den Tisch. Jugendliche sind in Deutschland nicht im Fokus.

Die Studie bestätigt, was wir wissen: Die meisten Jugendlichen fühlen sich zuhause gut aufgehoben. Für fast 13 Prozent der Jugendlichen aber gilt das nicht. Sie sagen, dass sie in der Familie niemanden haben, der sich ausreichend um sie kümmert. Das wird durch die Krise und die soziale Distanzierung noch stärker. Auch bestätigt wird: Die Schule ist für Menschen zwischen 15 und 21 Jahren kein demokratischer Ort. Sie fühlen sich nicht wahrgenommen. Auch beim Corona-Krisenmanagement sind Jugendliche kaum bedacht worden. Schule, Jugendhilfe und Sozialarbeit sind planlos alleingelassen worden. Viele Jugendliche, die darauf angewiesen sind, wurden abgehängt.

Das ist skandalös in einem doch so reichen Land.

Wir fordern deshalb, die Perspektiven von jungen Menschen auch in der Coronakrise zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen mit am Tisch sitzen, wenn es um ihren Alltag und ihre Zukunft geht. Ihre Beteiligungsrechte dürfen auch in Zeiten der Pandemie nicht übergangen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam mit allen Ebenen Konzepte zu erarbeiten, die die spezifischen Bedürfnisse von Heranwachsenden vorrangig in den Blick nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mahnt, die Bedürfnisse und die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern in der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick zu verlieren, und erklärt hierzu:

„Jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss letztlich mit einem Zielkonflikt zwischen Schutz der Gesundheit, Wahrung persönlicher Freiheiten und Folgen für die ökonomische Entwicklung umgehen. Dabei muss der Blick auch auf die Kinder gerichtet werden.

Kinder haben einen Anspruch auf soziale Kontakte, frühkindliche und schulische Bildung. Von Mitte März bis Anfang Mai waren Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Spiel- und Sportplätze weitestgehend geschlossen und Vereinsangebote gestrichen. Kinder konnten kaum persönliche Beziehungen zu Freunden und engen Verwandten unterhalten. Diese Situation kann nur in einem absoluten Ausnahmezustand gerechtfertigt werden.

Familien mit Kindern sind angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen besonders belastet. Eltern müssen neben der Arbeit in Beruf und Haushalt das fehlende Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebot ersetzen und sind angesichts der Krise nicht selten mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert. Gerade für Alleinerziehende bedeutet diese Situation eine gewaltige Belastung.

Für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien wirken sich die fehlenden Bildungschancen bei einer länger andauernden Schließung von Schulen und Kindergärten langfristig besonders negativ aus. Familien mit Kindern, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen im Alltag besondere Unterstützung benötigen, sind auf funktionierende Strukturen sowohl bei Behörden als auch im Gesundheits- und Sozialsektor angewiesen.

Die Folgen des Shutdowns für Kinder, die in einem häuslichen Umfeld aufwachsen, in dem Alkoholismus, Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, sind sehr besorgniserregend. Hier fehlen Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten. Gleichzeitig sind Hilfsangebote angesichts der Corona-Maßnahmen vielerorts nur eingeschränkt zugänglich.

Die Kinderkommission begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, die unter anderem die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz sowie die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin mit Blick auf die schrittweise Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in die Wege geleitet haben.

Die Kinderkommission unterstreicht, dass es nach einer begrenzten Übergangszeit einer echten Perspektive für Kinder und Familien bedarf, wann und wie Betreuungseinrichtungen, Schulen, außerschulische und sonstige Angebote einen regel-mäßigen Betrieb wieder aufnehmen können. Dabei muss um-sichtig, schrittweise, differenziert und kreativ vorgegangen werden. Es muss akzeptiert werden, dass gerade kleine Kinder – bei aller Bereitschaft – oft nicht in der Lage sind, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.05.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen erhöhten Schutz der Kinderrechte während der Corona-Pandemie. In einem Antrag (19/19146) fordert sie die Bundesregierung auf, den Schutz, die Bedürfnisse und die besondere Perspektive von Kindern in den bundesweiten Pandemieplan aufzunehmen. Zudem sprechen sich die Grünen dafür aus, einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro als Kompensation für den Wegfall verschiedener Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie gestiegene Lebensmittelpreise an Kinder und Jugendliche zu zahlen. Gemeinsam mit den Bundesländern soll ein "Gerechtigkeitspaket für Bildungschancen" auf den Weg gebracht werden, um Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zusätzliche Lernförderung, Schulsozialarbeit und Freizeit- und Ferienangebote zu gewährleisten. Ebenso soll sichergestellt werden, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird.

Nach dem Willen der Grünen soll die im Infektionsschutzgesetz verankerte Lohnentschädigung für Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung von Betreuungseinrichtungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, verlängert und zu einem "Corona-Elterngeld" weiterentwickelt und die umfassende Versorgung mit Gesundheits- und Vorsorgediensten für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf aufrecht erhalten werden. Zusätzlich soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes prioritär vorangetrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.505 vom 14.05.2020

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, im Bundeskanzleramt einen Kindergipfel zur Gewährleistung der Rechte und gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie einzuberufen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/19145) spricht sie sich dafür aus, dass zu diesem Gipfel neben den Fachministern von Bund und Ländern auch Vertreter aus Jugendhilfeausschüssen, Kinder- und Jugendparlamenten, Schülervertretungen und Jugendverbänden sowie der Wohlfahrtsverbände, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Kinder- und Jugendhilfe und der Wissenschaft geladen werden. Zudem soll die Bundesregierung finanzielle Hilfen für die Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen, um die Öffnung und Ausstattung deren Einrichtungen und Angebote zu gewährleisten.

Nach Ansicht der Linksfraktion wurden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht ausreichend berücksichtigt. Grundlegende Rechte der UN-Kinderrechtskonvention seien missachtet worden. Durch die Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen seien Kinder und Jugendliche vielfach Zuhause eingesperrt worden, die Beziehungen zu Gleichaltrigen und Verwandten massiv beschränkt worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.504 vom 14.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über die Rechte von Kindern in der Corona-Krise von allen Beteiligten eine ehrliche Debatte darüber, wie insbesondere die vollständige Öffnung von Kitas und Schulen mittelfristig gesichert werden kann. "In vielen Grundschulen kann das aktuell bis zu den Sommerferien ausgegebene Unterrichtsprogramm keinen relevanten Beitrag zur Bildung der Kinder geschweige denn Entlastung der Eltern leisten. Und so wie sich die Corona-Pandemie entwickelt, wird sich daran ohne Anpassung der Konzepte und geordneten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte auch nach den Sommerferien nichts ändern. Wir brauchen also jetzt eine offene, ehrliche und vor allem vorausschauende Debatte darüber, wie wir es mit dem Kinderrecht auf Bildung halten wollen. Das gilt auch für Kindertageseinrichtungen, die ja längst zu Bildungsinstitutionen geworden sind. Hier ist keinem Kind, und auch nicht Eltern und Fachkräften mit kinderrechtlichen Lippenbekenntnissen geholfen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Gleichzeitig erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, wird die Meinung der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit schlichtweg übergangen", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es für Schulen und Kitas konkrete, aufeinander abgestimmte Konzepte auf allen föderalen Ebenen, die neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es dazu zwingend erforderlich, bei allen Maßnahmen das Kindeswohl entsprechend der Festschreibung in Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention vorrangig mit abzuwägen. Dazu braucht es auch politische Zugänge für die Interessen von Kindern und Jugendlichen: Ihre Perspektive und die von anderen Expertinnen und Experten, wie etwa Kinder- und Jugendärzten, Pädagoginnen, Entwicklungspsychologen oder Bildungsforscherinnen, sollten in Beratungskreisen stärker als bisher mit einbezogen werden. Hier ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes für die Vorbereitung der Entscheidungen von Bundesregierung und Bundesländern ein entsprechend zugeschnittenes Gremium notwendig.

"Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Das Problem könnte sich noch verschärfen, wenn es nach Wiederöffnung der Schulen in einem höheren Lerntempo weitergeht. Daher brauchen wir einen Sonderfonds für Kommunen, der Bildungsbegleitung für Kinder, die diese brauchen, finanziert. Die ohnehin schon ungleich verteilten Bildungschancen erst in den Blick zu nehmen, wenn die Krise ausgestanden ist, riskiert Kinder wissentlich abzuhängen", so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.05.2020

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett über die häusliche Belieferung mit zubereitetem Mittagessen anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher während der Kita- und Schulschließungen kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) diese Regelung scharf und fordert die Auszahlung des Essensgeldes als Soforthilfe.

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzesentwurf beraten, der u. a. vorsieht, den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens in Schule oder Kita mit einer häuslichen Essenslieferung zu kompensieren. Dieses soll Kindern und Jugendlichen zustehen, die zuvor Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben. Geplant ist, dass Kommunen die Lieferung mit den Caterern abstimmen und koordinieren, wobei die bisherigen Kostensätze nicht überstiegen werden dürfen. Die geplante Regelung soll rückwirkend ab März und bis Ende Juni gelten.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich entsetzt: „Dieser Regelungsentwurf ist an Misstrauen, Realitätsferne und Absurdität kaum zu überbieten! Es wird vor Ort kaum möglich sein, die Regelungen flächendeckend und zeitnah umzusetzen, denn es fehlt an Ressourcen und sicherlich auch an Anbietern, die unter diese Bedingungen ein warmes Mittagessen ausliefen. Kinder und Jugendliche, die in armutsgefährdeten Haushalten aufwachsen, brauchen aber gemeinsam mit ihren Familien dringend schnelle Unterstützung. Das Essensgeld, welches der Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung pro Kind zur Verfügung stellt, muss daher schnell und unbürokratisch an die Familien ausbezahlt werden. Das letzte, was arme Familien brauchen, ist ein weiterer bürokratischer Aufwand in der Organisation des Mittagessens für ihre Kinder sowie ein Outing ihrer sozialen Situation gegenüber dem Caterer!“

Am 23.04.2020 hat sich das ZFF gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden in einer gemeinsamen Erklärung angesichts der Corona-Krise für eine unbürokratische Aufstockung des Hartz-Regelsatzes für Kinder ausgesprochen. Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.04.2020

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Bundesminister Heil zum Sozialschutzpaket II erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kurzarbeitergeldes kommt für viele zu spät und für Geringverdienende reichen 80% nicht aus. Die Alternative zu dem Vorschlag der Bunderegierung ist eine zielgenaue Anhebung des Kurzarbeitergeldes für untere und mittlere Einkommen, und zwar sofort.

Vorrangiges Ziel einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes sollte sein, vor Armut zu schützen und ein Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern. So würden auch die Jobcenter entlastet. Das wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Mit dem grünen Kurzarbeitergeld Plus werden zielgenau kleine und mittlere Einkommen erhöht. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozentpunkte mehr.

Die im Gesetzentwurf geplante Verlängerung des Arbeitslosengeld I ist sinnvoll.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 14.05.2020

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18966) für das Sozialschutz-Paket-II geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag wurde aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut.

Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, sieht der Regierungsentwurf vor. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Außerdem sollen für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist es "ausnahmsweise gerechtfertigt, das Kurzarbeitergeld anzuheben", wie DGB-Vertreter Johannes Jakob sagte. Allerdings habe sich der Gesetzgeber für eine relativ komplizierte Regelung entschieden, die durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sehr aufwendig geprüft werden müsse. Vor allem mit Blick auf die derzeit stark betroffene Dienstleistungsbranche wie etwa das Gastgewerbe seien die Kurzarbeitergeldsätze zu niedrig, befand Jakob. Auch mit der geplanten Aufstockung kämen viele nicht über den Hilfebedarf der Grundsicherung.

Eva Strobel von der BA bestätigte, dass der Aufwand für die Kurzarbeitergeld-Abrechnung steigen werde. Es müsse "arbeitnehmerbezogen für jeden Monat und für jeden Kurzarbeiter nachträglich in den Abrechnungslisten der Abgleich mit den Arbeitszeit- und den Arbeitsentgeltunterlagen bei den Arbeitgeber geprüft werden". Bei potenziell bis zu zehn Millionen Kurzarbeitern sehe die BA trotz aller Bemühungen um eine Verschlankung des Verfahrens erhebliche Mehraufwendungen, sagte Strobel.

Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelung als "sozialpolitisch fragwürdig". Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes dienten nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, "sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden", sagte Wuttke. Seiner Ansicht nach werden unerfüllbare Ansprüche an den Sozialstaat geweckt, wenn selbst besonders gut verdienende Facharbeiter bei 50 Prozent Arbeitsausfall auf Niveaus von mehr als 90 Prozent ihres normalen Nettoeinkommens abgesichert werden. Zudem werde die Liquidität der Arbeitgeber gefährdet, weil sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssten.

Der Einzelsachverständige Stefan Sell forderte Verbesserungen insbesondere für kleine bis mittlere Einkommensbereiche. Ziel sollte sein, so schnell wie möglich die finanzielle Lage vor allem der überdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffenen Niedriglöhner zu verbessern, "und eben nicht eine schrittweise Anhebung für alle, die aber erst nach einigen Monaten Wartezeit kommt", sagte er.

Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung hätte nach eigener Aussage "sehr viel Sympathie dafür gehabt, dass bei Betrieben, die jetzt in den Lockdown kommen und Kurzarbeit Null machen, kurzfristig die Einkommenssicherung stattfindet". Ein einheitlich höherer Kurzarbeitergeldsatz sei auch von der Administration her einfacher, sagte er.

Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Beitragszahler durch das Kurzarbeitergeld entlasten und gleichzeitig Dividenden und Vorstands-Boni weiter in gewohnter Größenordnung auszahlen. "Da muss eine Bremse eingezogen werden", sagte Hesse. Die geplante Unterstützung für bedürftige Familien mit 150 Euro für den Kauf eines Laptops bewertete er als zu niedrig. Sinnvoll seien 450 Euro, die über das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II finanziert werden könnten.

Auch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist der Betrag zu gering. "Wir brauchen auf jeden Fall noch ergänzend einen Zuschuss", sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix. Wichtig sei auch eine schnell kommende Regelung. Bildungsungleichheit verschärfte die Situation der Familien immens, gab sie zu bedenken.

Rainer Schlegel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ging auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen ein, die die Arbeitsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichten in der Corona-Pandemie sicherstellen sollen. Bezüglich des Vorhabens, in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten zu können, urteilte er: Es gehe jetzt nicht allgemein um die Förderung von Videotechnik, sondern um die Vermeidung von Infektionsgefahren. Die Gerichte hätten aktuell anderes zu tun, als sich mit der Beschaffung von Videotechnik zu befassen.

Eine ähnliche Bewertung kam von Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht. Die vorgesehenen Regelungen seien unnötig und würden die Arbeit der Gerichte sogar noch erschweren, befand er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 11.05.2020

Die Koalitionsfraktionen wollen die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie erneut mit weiteren sozialpolitischen Maßnahmen abfedern und haben dazu einen Gesetzentwurf (19/18966) für ein Sozialschutz-Paket-II vorgelegt.

Das Paket enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Gleiches gilt für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse und des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Mit Sonderregelungen im Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sowie im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.470 vom 06.05.2020

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Sozialschutzpaket II zugestimmt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverband erklärt:

„Mit dem Sozialschutzpaket II wurden weitere wichtige Maßnahmen verabschiedet, um den wirtschaftlichen und sozialen Härten durch die Corona-Pandemie zu begegnen. Die schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen und die Verlängerung des Arbeitslosengeld I sind insgesamt begrüßenswerte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Wir begrüßen außerdem Verbesserungen im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG): Das Gesetz sieht nun auch den Schutz für soziale Dienstleister im Bereich der Frühförderung und Früherkennung vor.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Aufgegriffen wurde außerdem die Kritik der AWO und vieler anderer Organisationen: Mehrkosten für das warme Mittagessen für bedürftige Kinder und Jugendliche werden nun übernommen. Gleichwohl sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die existenzsichernden und familienpolitischen Leistungen erhöht werden. Neben einem Corona-bedingten Zuschlag auf den Regelbedarf sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung als Geldleistung direkt an die Familien auszuzahlen. Auch für den Erhalt der sozialen Infrastruktur in ihrer Vielfalt müssen weitere Schritte folgen.“

Zur Stellungnahme: https://www.awo.org/stellungnahme-zum-sozialschutzpaket-ii

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Je länger die Krise dauert, desto offensichtlicher werden die existenziellen Sorgen von Familien sichtbar. Angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise fordert der Deutsche Familienverband ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat.

Kriselt die Wirtschaft, werden Rettungsschirme aufgespannt. Kommen Familien in enorme finanzielle Bedrängnisse, werden sie im Stich gelassen. „Dass viele Familien vergessen werden, können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der Deutsche Familienverband fordert ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat. Gerade in der Coronakrise zeigt sich, wie wichtig diese Unterstützung wäre. Familien sind derzeit am Rande ihrer Kraft und finanziellen Möglichkeiten. Existenzen stehen auf dem Spiel.

Der Ruf nach direkter Familienunterstützung wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Die Not von Familien immer drängender. Mehrere Vorschläge zur finanziellen Unterstützung stehen derzeit in der Diskussion. „Es ist jetzt ganz besonders wichtig, Eltern und Kindern eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Möglichkeiten für die Kinder suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen wären sicher auch Risikogruppen wie Großeltern vermehrt eingebunden. Das Corona-Kindergeld oder das im Thüringer Landtag eingebrachte Familiengeld sind daher Ideen, die in die richtige Richtung gehen“, sagt Franziska Schmidt, Landesvorsitzende des Deutschen Familienverbandes in Thüringen. „Eine gute, verlässliche Familienpolitik muss Eltern bei der Betreuung helfen. Das gelingt am besten mit einem Betreuungsbudget von 800 Euro. Es soll unbürokratisch und bedingungslos an alle Familien ausgezahlt werden.“

Der DFV macht sich dafür stark, dass das Betreuungsbudget nach der Coronakrise weitergeführt werden soll. Eltern können dann frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: Ob zuhause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden.

„Die Coronakrise ist der absolute Lackmus-Test der Familienpolitik“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Die Politik muss Eltern und Kinder mit einem Betreuungsbudget unterstützen. Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft, ohne sie ist kein Staat zu machen. Vernachlässigen die Parteien auf Landes- und Bundesebene die Familienförderung, lässt man Familien in der Coronakrise ungeniert in die Armut abgleiten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Auch das ZFF sieht in der Corona-Krise eine nie dagewesene Herausforderung für Familien. Mal wieder übernehmen in dieser Situation Frauen den Löwenanteil der Sorgearbeit, die durch Kita- und Schulschließungen sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen deutlich zunimmt. Aus unserer Sicht müssen bei Entscheidungen über anstehenden Maßnahmen, neben den zweifellos zentralen gesundheitspolitischen Erwägungen, aber sehr viel stärker die Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse und die Bedürfnisse von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt in den Blick genommen werden, ansonsten tragen weiterhin Frauen und Mütter die Doppelbelastung aus Sorge- und Erwerbsarbeit. Wir setzen uns vor diesem Hintergrund für eine Familienleistung ein, die insbesondere eine Kombination von(parallelem) Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.

Zur ausführlichen ZFF-Positionierung: https://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/ZFF_Familien_entlasten_Gleichstellung_nicht_vergessen_29.04.2020.pdf

Heute wird das Sozialschutzpaket II vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Diakonie Deutschland fordert einen Krisenzuschlag für Menschen, die in Armut leben. Er ist im Sozialschutzpaket nicht vorgesehen.

Hierzu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"In der Corona-Krise gibt es Soforthilfen für die Wirtschaft und für Beschäftigte. Für arme Menschen und ihre Familien gibt es nur wenige Verfahrenserleichterungen und schwer umsetzbare wenig hilfreiche Sachleistungen.

So ist der Ersatz von Schul- oder Kitaessen durch Essen auf Rädern viel zu kompliziert. Lösungen zeichnen sich erst ab, wenn die ersten Kinder schon wieder in die Schule und in die Kita gehen. Familien, die staatliche Unterstützung (Hartz IV) erhalten, brauchen einen zeitlich begrenzten finanziellen Zuschuss anstelle von Sachleistungen", so Loheide.

Die Diakonie fordert gemeinsam mit anderen Verbänden einen Krisenzuschlag von 100 Euro für Alleinstehende, 90 Euro für zusammenlebende Erwachsene und 80 Euro pro Kind. Daneben braucht es ein ausreichendes EDV-Paket für Schülerinnen und Schüler.

Einkommensarme Menschen geraten in der Krise in existenzielle Notlagen – und werden von der Politik übersehen. Hilfsangebote (z.B. der Tafeln) und Sonderangebote in Supermärkten stehen kaum zur Verfügung und Zusatzkosten für Kinder im Homeschooling sind nicht zu schultern. Bildungsbenachteiligung verfestigt sich jetzt und ist kaum wieder aufzuholen.

Loheide weiter: "Unser Sozialsystem ist nicht krisenfest. Es muss jetzt sozialpolitisch nachgesteuert werden, damit unvorhersehbare Belastungen und Kosten für Menschen in Armut schnell, direkt und unkompliziert abgefedert werden können. Solche Regelungen müssen dauerhaft gesetzlich verankert werden, damit sie im Bedarfsfall kurzfristig wirken können. Schnelle Krisenhilfen für Arme gehören genauso auf die politische Agenda wie die Rettung der Wirtschaft."

Mehr Informationen:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

Am vergangenen Freitag wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesrat verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der nak kommentiert:

„Das Sozialschutz-Paket II enthält wichtige Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I, um die Situation vieler Menschen zu verbessern, deren wirtschaftliche und soziale Existenz durch die Corona-Pandemie erschüttert wurde. Aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz sehen wir jedoch die Regelung zur Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder und Jugendliche kritisch. Durch die Schließung von Schulen und KiTas fällt das gemeinsame Mittagessen weg, was im Gesetz durch eine Belieferung oder Abholung mit einem zubereiteten Mittagessen kompensiert werden soll. Wir warnen eindringlich vor dem stigmatisierenden Effekt, wenn die ganze Nachbarschaft Zeuge der Belieferung wird. Statt dieser zudem sehr bürokratisch und logistisch komplizierten Lösung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen als Geldleistungen direkt an die Familien auszuzahlen.

Zudem möchte ich auf die allgemeine Situation von Menschen mit Armutserfahrung aufmerksam machen. Viele arme Menschen trifft die Pandemie in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders hart. Wir brauchen daher dringend weitergehende Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung, damit sich die Situation der Ärmsten nicht weiter verschärft. Bei aller Befürwortung von Maßnahmen, die im Moment verhindern, dass noch mehr Armut entsteht, dürfen wir auch diejenigen nicht aus Blick verlieren, die in verfestigter Armut leben.“

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 18.05.2020

,Anlässlich der anhaltenden Corona-Krise fordern der DF, der djb und das ZFF, Familien und Kinder nachhaltiger zu unterstützen und bei anstehenden Entscheidungen die Geschlechtergerechtigkeit im Blick zu behalten.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor zunehmende Herausforderungen und verstärkt bestehende Ungleichheiten auch innerhalb von Familien. Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen die durch Kita- und Schulschließungen anfallende Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Vor diesem Hintergrund fordern der Deutsche Frauenrat (DF), der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) Maßnahmen für eine nachhaltige Unterstützung von Familien mit Kindern, welche der ungleichen Arbeitsteilung von Männern und Frauen in Familie und Arbeitswelt entgegensteuern. Die Organisationen haben Handlungsempfehlungen zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderung vorgelegt.

Mona Küppers, Vorsitzende des DF, erklärt: „Wegen der Kitaschließungen stecken vor allem Mütter beruflich zurück, um den Betreuungsbedarf aufzufangen. Frauen werden so in traditionelle Geschlechterrollen gedrängt. Dies kann zu langfristigen Nachteilen im Erwerbsleben für sie führen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Familienminister*innen von Bund und Ländern für einen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung. So lange bedarf es großzügigerer Regelungen bei der Notfallbetreuung in Kitas. Das gilt insbesondere für die 1,5 Millionen Alleinerziehenden, davon rund 90 Prozent Frauen.“

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fährt fort: „Da wir mit der Pandemie noch eine ganze Weile leben werden, müssen wir darauf achten, dass die Rechte von Kindern und Eltern bei der Gestaltung aller Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden. Familien sind vielfältig, es braucht deshalb ein Maßnahmenpaket für die kommende Zeit, das einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen entgegenwirkt, Alleinerziehende besonders stärkt, Bildung und Teilhabe für alle Kinder, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, möglich macht und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung sichert.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Die Corona-Pandemie setzt Familien und Kinder in diesem Land enorm unter Druck. Angesichts fortdauernder Kita- und Schulschließungen fehlen den Jüngsten zentrale Lern- und Sozialisationsorte. Gleichzeitig stehen insbesondere Frauen vor enormen Herausforderungen, denn sie übernehmen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit: Kleinkinder müssen betreut, Schulkinder bei Hausaufgaben begleitet werden und die Hausarbeit steht auch weiter an. Neben einer schrittweisen Öffnung von Kitas und Schulen, fordern wir die Politik auf, nachhaltige Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Phase der Corona-Pandemie vorzulegen“.

Die Positionierungen der Organisationen finden Sie hier:

Deutscher Frauenrat (DF): „Frauen in der Corona Krise“ vom 06.04.2020 / Pressemitteilung „Erste Corona-Lockerungen: Rolle rückwärts ins Alleinernährer-Modell abwenden“ vom 17.04.2020.

Deutscher Juristinnenbund (djb): „Stellungnahme: Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in der COVID-19-Pandemie“ vom 27.04.2020.

Zukunftsforum Familie (ZFF): Familien schnell entlasten – Kinder fördern – Gleichstellung nicht vergessen. Anmerkungen des ZFF zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld und Kita-Öffnungen vom 29.04.2020.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Deutscher Frauenrat und Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 29.04.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2020 beschlossen, das Elterngeld krisenfest zu machen. Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass Eltern durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus keine Nachteile entstehen.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben maßgeblich dafür gesorgt, dass Eltern jetzt im Hinblick auf das Elterngeld Planungssicherheit haben.

Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes ist für Eltern eine ganz besondere. Für viele wird diese aktuell allerdings von der Corona-Pandemie überschattet. Neben der Unsicherheit, inwiefern die Pandemie Auswirkungen auf Schwangerschaft und Geburt hat, kommen finanzielle Sorgen dazu. Pläne, die bereits vor der Krise gemacht wurden, lassen sich unter den neuen Vorzeichen nicht mehr umsetzen.

Wenn Eltern durch die Corona-Krise bedingt weniger Einkommen haben, zum Beispiel durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, verringert sich das Elterngeld nicht. Auch für werdende Eltern ergeben sich dadurch keine Nachteile. Bei der späteren Berechnung des Elterngeldes werden Monate mit Einkommenseinbußen ausgeklammert.

Pläne, wer wann und wie lange in Elternzeit geht, müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gegebenenfalls angepasst werden. Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und im Job dringend gebraucht wird, kann seine Elterngeldmonate verschieben. Eltern, die während des Elterngeldbezugs parallel in Teilzeit arbeiten und den sogenannten Partnerschaftsbonus beziehen, verlieren diesen nicht, auch wenn sie in der Krise weniger oder mehr als vorgegeben arbeiten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die aktuell schwierigen Lebenslagen von Familien im Blick. Deshalb sind die maßgeblich von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten initiierten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, Kinderzuschlag und beim Elterngeld wichtige Bausteine zur Unterstützung von Familien. Weitere Hilfen werden folgen. Dabei werden wir darauf achten, dass die Unterstützungsleistungen von Kommunen, Ländern und dem Bund sinnvoll aufeinander abgestimmt und die zuständigen Verwaltungsstellen nicht überfordert werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.05.2020

Familienpolitiker der Union können Ministerpräsidenten von Fortsetzung der Lohnfortzahlung für Eltern überzeugen

Bislang können Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Diese Regelung gilt seit dem 30. März dieses Jahres. Zu einer möglichen Verlängerung dieser Entschädigungsregelung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Verlängerung der Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, unverzichtbar. Die Verlängerung der sechswöchigen Entschädigungsregelung für betroffene Eltern ist kein Gnadenakt, sondern eine absolute familienpolitische Notwendigkeit. Deshalb ist es ein ganz wichtiger Erfolg, dass wir als Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Tagen Ministerpräsidenten der Union davon überzeugen konnten, diese Regelung fortzusetzen. Eltern erwarten in dieser besonderen Situation die klare Botschaft, dass die Politik sie nicht im Stich lässt. Alles andere wäre realitätsfremd.

Jeder Politiker, der sich gegen eine Verlängerung einer Entschädigungszahlung stellt, muss sich dann auch die Frage gefallen lassen, ob er überhaupt noch einen Überblick über die tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten unserer Familien unmittelbar vor Ort hat. Denn eines ist klar: Auch wenn die Kitas schrittweise ihren Notbetrieb erweitern, so sind sie doch aufgrund der Einhaltung notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Hinzu kommt, dass ein Teil des Fachpersonals zu den Risikogruppen gehört. Das bedeutet, die Betreuung kann nur für einen Teil der Kinder sichergestellt werden.

Ich bin sehr erfreut, dass sich der Bundessozialminister Hubertus Heil entgegen erster Äußerungen in der letzten Woche, die Entschädigungszahlung für Eltern nicht verlängern zu wollen, nun doch anders entschieden hat. Dieses Durcheinander verunsichert Eltern unnötigerweise. Wir arbeiten jetzt mit den Ländern konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung und wollen die Entschädigungszahlung für die betroffenen Eltern je Elternteil zügig verlängern.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.05.2020

Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die Corona-Krise die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern vergrößert, können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Ein Blick in Online-Foren zeigt es deutlich: In der Corona-Krise werden in vielen Familien klassische Aufgabenteilungen gelebt. Natürlich gibt es auch Familien, in denen der Mann mehr Sorgearbeit übernimmt oder beide Partner sich Fürsorgeaufgaben teilen. Aber die Kita- und Schulschließungen haben dazu geführt, dass mehr Frauen als Männer bereit waren, die Kinderbetreuung zu übernehmen und ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In manchen Familien natürlich auch deshalb, weil die Frauen weniger verdienen als der Mann. Frauen sind nach wie vor häufig in Berufen beschäftigt, die in der Bezahlung unterbewertet sind: in der Pflege, im Supermarkt, in der Dienstleistung. Wir müssen die Anerkennung, die diese Berufe in der Corona-Krise genießen, nutzen, um eine bessere Bezahlung der Frauen zu erreichen. Ich hoffe, dass Frauen jetzt Druck machen und in den kommenden Tarifverhandlungen höhere Löhne durchsetzen. Das ermöglicht auch in Krisenzeiten eine fairere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und dient der Gleichberechtigung. Und der Bund kann mit gutem Beispiel vorangehen: Führen in Teilzeit muss stärker möglich sein und gelebte Praxis werden. Das wäre ein großer Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zur Senkung der Lohnlücke.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.05.2020

Die Kindertagesbetreuung soll in vier Stufen wieder geöffnet werden. Das haben die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder und das Bundesfamilienministerium jetzt in einem gemeinsamen Beschluss empfohlen. Dabei soll das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet werden. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Der konkrete Termin der Kita-Öffnung ist derzeit eine der drängendsten Fragen vieler Kinder und Eltern. Viele Familien haben durch die Corona-bedingten Kita-Schließungen schwierige Wochen hinter sich, die sie toll gemeistert haben. Doch mehr und mehr Familien hängen am seidenen Faden zwischen Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice. Kochlöffel, Mathebuch und Exceltabelle sind nicht dauerhaft vereinbar. Grundsätzliche Absichtserklärungen müssen, soweit gesundheitspolitisch vertretbar, jetzt durch klare und konkrete Ablaufprozesse unterlegt werden. Familien und Kinder brauchen keinen Konjunktiv bei der Frage der Terminplanung, sondern Planungssicherheit.

Deshalb ist es richtig, dass jetzt ein Plan für den strukturierten stufenweisen Einstieg in die Kita-Öffnung vorliegt. Familien sind systemrelevant. Wichtig ist auch, dass wir uns beim Wiedereinstieg in die Kita-Betreuung von der Frage leiten lassen: Wer hat den dringendsten Bedarf? Für die Zukunft müssen wir unsere politischen Entscheidungen bei der Kita-Betreuung in Zeiten der Corona-Pandemie unbedingt auf eine verlässliche wissenschaftliche Basis stellen: Es ist bislang nicht abschließend geklärt, welche Rolle Kitas im aktuellen Pandemiegeschehen für Krankheits-Übertragungen spielen. Deshalb begrüße ich die Initiative der Bundesregierung mit den Familienministerinnen und Familienministern der Länder, hier endlich konkret für Klarheit zu sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.04.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie ausweiten. Neben Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen sollen auch Eingewöhnungskinder und deren Geschwister, Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide berufstätig sind, in die Notbetreuung aufgenommen werden, fordern die Liberalen in ihrem Antrag (19/18954).

Als Vorbedingung für eine Öffnung von Kindertageseinrichtungen sollen umfangreiche Schnelltests von allen Kita-Mitarbeitern und der Kinder in den Einrichtungen eingeführt werden. Diese Schnelltests sollen bei Bedarf oder bei Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung wiederholt werden. Fachkräfte und auch Kinder, die nach Einschätzung von Experten gemeinhin als Risikogruppen zählen, sollen hingegen bis auf Weiteres nicht wieder in den Kita-Betrieb eingegliedert werden.

Die Fraktion tritt ferner für einen Infektionsschutz durch Kinderbetreuung in zeitlich versetzten Kleinstgruppen aus Kindern und Erziehern sowie Zugangsbeschränkungen von betriebsfremden Personen vor. Auch will sie einen Infektionsschutz durch Rahmenhygienepläne bei Kindern, Fachkräften und Elternkontakt. Für die Kita-Mitarbeitender müsse Schutzkleidung für den Umgang mit den Eltern und für Dienstbesprechungen bereitgestellt werden.

Zudem fordert die FDP für die Zeit der Pandemie befristet eine sogenannte Corona-Elternzeit, die einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz umfasst. Sofern in der genommenen Elternzeit oder Corona-Elternzeit keine anderweitigen Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen bestehen, müsse eine Verdienstausfallentschädigung nach den bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch über den bisher geltenden Maximalzeitraum von sechs Wochen hinaus gezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.473 vom 06.05.2020

Auf dem ersten Treffen des Fachkräfte-Forums im Projekt FachkräfteZOOM sagte eine Teilnehmerin: "Wir brauchen eine Stimme, die uns eint!"

Ihre Expertise fände bislang wenig Gehör in den fachpolitischen Diskursen.

Das möchten die pädagogischen Fachkräfte, KiTa-Leitungen und Fachberatungen aus dem Fachkräfte-Forum nun ändern.

Mit zwei Stellungnahmen meldet sich das Fachkräfte-Forum aktuell zu Wort. Gerne möchten wir Sie auf beide Dokumente aufmerksam machen:

„Corona und KiTa: Stellungnahme der KiTa-Experten!“

„Wir mischen uns ein! Forderungen des Fachkräfte-Forums“

Bildung und Betreuung in KiTas unter den aktuell notwendigen – aber auch teilweise ungeklärten – Hygieneanforderungen durchzuführen, ist eine große Herausforderung. Die Situation verschärft sich durch – auch im Normalbetrieb – mangelnde Kapazitäten für pädagogisches Personal oder Leitungsaufgaben. Dass ein Teil der pädagogischen Fachkräfte selbst zu den gefährdeten Gruppen zählt, erschwert die Situation zusätzlich.

Das Fachkräfte-Forum ruft zu mehr Besonnenheit und ausgewogenem Handeln auf.

Die Stimme der KiTa-Praxis verdient es, wahrgenommen zu werden im Konzert der Expert*innen-Stimmen. Ihre fundierte Expertise zu KiTa-Themen ist in der aktuellen Situation gefragter denn je.

„Kommen Sie auf uns zu und suchen Sie das Gespräch mit uns!“ lautet daher das Angebot der Fachberater*innen, KiTa-Leitungen und pädagogischen Fachkräfte.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftungvom 07.05.2020

Die Corona-Pandemie löst eine verheerende Wirtschaftskrise aus, die auch am deutschen Arbeitsmarkt gravierende Spuren in Form von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hinterlässt. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2008/2009, in der Männer stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen waren, trifft es in der aktuellen Krise Wirtschaftssektoren wie das Gastgewerbe, in denen Frauen stärker repräsentiert sind. Außerdem zeigen erste Zahlen zu den Zugängen zur Arbeitslosigkeit allgemein und zum Beschäftigungsrückgang bei MinijoberInnen, dass Frauen momentan stärker von Arbeitsplatzverlust betroffen sind als Männer.

Durch die Corona-Pandemie zeichnet sich eine gewaltige Rezession[1] ab, deren Auswirkungen auch am Arbeitsmarkt deutlich zu spüren sind. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass bereits für bis zu 10,1 Millionen ArbeitnehmerInnnen im Zeitraum März und April 2020 Kurzarbeit angezeigt wurde.[2]

Der wirtschaftliche Einbruch trifft die Wirtschaftssektoren unterschiedlich stark, je nachdem, wie sehr die Tätigkeiten beispielsweise von den Eindämmungsmaßnahmen eingeschränkt werden. Da sich die Geschlechterverteilung über die Wirtschaftssektoren unterscheidet, können Männer und Frauen in unterschiedlichem Ausmaß von der Krise und deren Folgen am Arbeitsmarkt betroffen sein.[3] Dieser Bericht zeigt anhand offizieller Arbeitsmarktzahlen für Deutschland auf, welche Sektoren besonders viele Anzeigen zu Kurzarbeit und hohe Zugänge in Arbeitslosigkeit im März und April 2020 aufweisen.[4] In Kombination mit Daten über Frauen- und Männeranteile in den einzelnen Sektoren können die geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf die Arbeitsnachfrage in Deutschland abgeschätzt werden.

Gastgewerbe hat für 96 Prozent aller Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Beschäftigten, für die seit Anfang März 2020 in Deutschland Kurzarbeit angemeldet wurde, auf 30 Prozent. Wichtig ist hierbei, dass eine Anzeige über Kurzarbeit von Seiten der ArbeitgeberInnen nicht automatisch einer tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit gleichkommt.[5] Dennoch erlaubt die Anzahl der Anzeigen bereits eine Einschätzung, wie stark und unmittelbar die Wirtschaft und ihre einzelnen Sektoren von der Krise betroffen sind.

Das Gastgewerbe ist der Sektor, in dem mit 96 Prozent anteilsmäßig die meisten Beschäftigten seit März 2020 von Anzeigen über Kurzarbeit betroffen sind (Abbildung 1). Erheblich ist der Anteil mit 71 Prozent auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung. Diese Bereiche des öffentlichen Lebens leiden vermutlich mit am stärksten unter Kontaktbeschränkungen und vorübergehenden Schließungen. Daher ist es nicht überraschend, dass hier besonders viele Kurzarbeitsanzeigen registriert werden. Die Anteile in den weiteren stark von Kurzarbeit betroffenen Sektoren sind mit zwischen knapp 20 bis 40 Prozent deutlich niedriger, wenn auch immer noch erheblich.

Im Vergleich zum gesamten Krisenjahr 2009 ist bereits jetzt ein mehr als doppelt so großer Teil der Beschäftigten von Anzeigen zur Kurzarbeit betroffen.[6] Zudem waren damals die Auswirkungen zwischen den Wirtschaftssektoren anders verteilt. Während aktuell das Gastgewerbe, die Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung im Fokus stehen, fielen im Jahr 2009 in diesen Sektoren nur sehr wenige Beschäftigte unter die Anzeigen von Kurzarbeit. Am stärksten reagierten im Jahr 2009 das verarbeitende Gewerbe und die Baubranche.

Abbildung 1: Von Anzeigen zu Kurzarbeit betroffene Personen nach Wirtschaftsbereichen in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Zeitreihe Quartalszahlen (online verfügbar) und Angezeigte Kurzarbeit, Dezember 2009 (online verfügbar) und April 2020 (online verfügbar).

Mehr Wirtschaftsbereiche mit hohem Frauenanteil betroffen als im Jahr 2009

Üblicherweise sind die kurzfristigen negativen Arbeitsmarktauswirkungen von Wirtschaftskrisen für Männer ausgeprägter als für Frauen. Die Corona-Krise hebt sich davon mit einer vergleichsweise größeren Betroffenheit von Bereichen mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten ab.[7]

Dieser Kontrast spiegelt sich auch in den Anzeigen zur Kurzarbeit wider: In fünf der zehn Wirtschaftsbereiche, für die im März und April 2020 besonders viele Personen zur Kurzarbeit angezeigt wurden, sind überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt (Abbildung 2). In den besonders betroffenen Bereichen Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung liegt der Frauenanteil unter den Beschäftigten mit 54 beziehungsweise 51 Prozent über dem Anteil von 46 Prozent unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies steht in deutlichem Kontrast zum Krisenjahr 2009, in dem mehrheitlich Wirtschaftsbereiche von Kurzarbeit betroffen waren, in denen unterdurchschnittlich viele Frauen arbeiteten. Im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe, in denen 2009 relativ zur Beschäftigung besonders häufig Kurzarbeit angemeldet wurde, waren im Vorjahr nur 25 beziehungsweise 13 Prozent Frauen unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Abbildung 2: Kurzarbeit und Frauenanteile in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent

Geringfügig Beschäftigte nicht durch Kurzarbeit geschützt und mehrheitlich weiblich

Kurzarbeit soll die Effekte der Krise am Arbeitsmarkt abfedern, indem sie für viele Menschen die unmittelbare Arbeitslosigkeit verhindert. Es gibt jedoch, neben den Selbstständigen, auch abhängig Beschäftigte, deren drohender Arbeitsplatzverlust nicht durch Kurzarbeit abgefedert werden kann. Für ausschließlich geringfügig Beschäftigte können Unternehmen kein Kurzarbeitergeld beantragen. Weiterhin haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, da sie von deren Beiträgen befreit sind.

Unter den geringfügig Beschäftigten beträgt der Frauenanteil insgesamt etwa 61 Prozent und liegt damit 15 Prozentpunkte über dem Frauenanteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.[8] In den zwei im März und April 2020 am stärksten von Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftssektoren, Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung, sind besonders viele Personen geringfügig angestellt. Auf etwa zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommt in diesen beiden Bereichen etwa eine ausschließlich geringfügig beschäftigte Person.[9]

Nach Angaben der Minijob-Zentrale hat bereits zum Stichtag 31. März 2020 die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Vorjahr stark abgenommen. Besonders betroffen war dabei das Gastgewerbe, in dem Ende März 2020 um 11,1 Prozent weniger MinijobberInnen beschäftigt waren als zur selben Zeit des Vorjahres. Über alle Sektoren hinweg war der Rückgang bei den Frauen in geringfügiger Beschäftigung mit vier Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Männern (2,3 Prozent).[10]

Auch Zuwachs an Arbeitslosen aus dem Gastgewerbe besonders hoch

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Zugang an Arbeitslosen im April 2020 um 81.000 beziehungsweise 14 Prozent erhöht. Gleichzeitig konnten 300.000 beziehungsweise 46 Prozent weniger Personen als im Vorjahr ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder durch die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme beenden. Der Anstieg im Zugang zur Arbeitslosigkeit ist für Frauen mit 16 Prozent höher als für Männer mit zwölf Prozent, während der Rückgang in der Beendigung der Arbeitslosigkeit zwischen den Geschlechtern sehr ähnlich ist. Im gesamten Krisenjahr 2009 lag die Zunahme in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr für Männer (15 Prozent) deutlich über der für Frauen (sechs Prozent).[11]

Der Anstieg in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit kommt insbesondere durch Personen zustande, die sich im April 2020 arbeitslos meldeten und zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Trotz der Maßnahme Kurzarbeit beträgt die prozentuale Veränderung für diese Gruppe 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Anzahl derer, die ihre Beschäftigung im Gastgewerbe verloren und daher arbeitslos wurden, war besonders groß (Abbildung 3). Der Übergang von Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit war hier mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Auch der Bereich Kunst, Kultur und Erholung liegt mit einer Vorjahresveränderung von 85 Prozent deutlich über dem Durchschnitt aller Wirtschaftsbereiche.

Abbildung 3: Zugang von Arbeitslosen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im April 2020
Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Prozent
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt, Deutschland, Monatszahlen, April 2020 (online verfügbar)

Fazit: Konjunkturprogramme müssen Gender-Budgeting unterworfen werden

Im Unterschied zu vergangenen Krisen, die häufig männerdominierte Wirtschaftssektoren besonders getroffen haben, drohen infolge der Corona-Pandemie auch Sektoren mit einem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten Einschnitte. Im besonders stark von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffenen Bereich Gastgewerbe sind beispielsweise mehr als die Hälfte aller Beschäftigten Frauen. Hinzu kommt, dass Frauen häufig ein niedrigeres Kurzarbeitergeld erhalten als Männer. Dies liegt daran, dass sich das Kurzarbeitergeld einerseits am Nettogehalt orientiert, das für viele verheiratete Frauen aufgrund der Lohnsteuerklasse V sehr niedrig ist.[12] Andererseits erhalten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeber.[13] Unter den geringfügig Beschäftigten, die keine Ansprüche auf Kurzarbeitergeld haben und damit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes noch stärker ausgesetzt sind, sind ebenfalls mehrheitlich Frauen vertreten.

Im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass Frauen auch die Hauptlast der zusätzlichen Sorgearbeit aufgrund des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebes tragen[14], lässt sich folgern, dass Frauen von der Corona-bedingten Wirtschaftskrise in besonderem Maße betroffen sind. Deswegen sollten sämtliche staatliche Maßnahmen wie Rettungspakete, Konjunkturprogramme und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung nach der Wirtschaftskrise einem Gender-Budgeting unterworfen werden. Damit sollten die sich abzeichnenden langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern abgefedert werden.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Studie auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Auswertungen zur Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zum Home-Office-Potential vor Beginn der Corona-Pandemie erlauben Rückschlüsse für aktuelle Situation – Millionen Familien umso stärker belastet, je länger Kitas und Schulen nicht zu Normalbetrieb zurückkehren – Corona-Elternzeit und -Elterngeld können erwerbstätige Eltern entlasten

Seit Wochen weitgehend geschlossene Kitas und Schulen, eine Rückkehr zum Normalbetrieb nicht in Sicht: Die Folgen der Corona-Pandemie stellen in Deutschland mehr als vier Millionen Familien mit erwerbstätigen Eltern und Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren vor große Probleme, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, dürften von den Mehrbelastungen in Sachen Kinderbetreuung und Hausarbeit in erster Linie die Mütter betroffen sein. Den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zufolge hat zudem ein großer Teil der Haushalte nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Und selbst wenn diese Möglichkeit besteht, sind die Vereinbarkeitsprobleme noch nicht dauerhaft gelöst. Viele Familien benötigten dringend unmittelbar eine Entlastung und mittelfristig eine Perspektive, schlussfolgern Kai-Uwe Müller, Claire Samtleben, Julia Schmieder und Katharina Wrohlich aus der Abteilung Staat und der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin. Helfen könnte die Einführung einer Corona-Elternzeit verbunden mit einem Corona-Elterngeld.

Erwerbs- und Sorgearbeit schon vor Beginn der Corona-Pandemie sehr ungleich verteilt

Repräsentative Informationen zur Frage, wie viele erwerbstätige Eltern derzeit von zu Hause arbeiten können und wie sie sich die Erwerbs- und Sorgearbeit aufteilen, liegen bisher kaum vor. Die StudienautorInnen haben daher SOEP-Daten aus Vorkrisenzeiten analysiert und daraus Erkenntnisse mit Blick auf die gegenwärtige Situation abgeleitet. Demnach sind in zwei Drittel aller Paarhaushalte mit Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren beide Elternteile erwerbstätig. Allerdings hat nur in etwas mehr als der Hälfte dieser Haushalte zumindest eine Person theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Unter den besonders betroffenen Alleinerziehenden, von denen ebenfalls etwa zwei Drittel erwerbstätig sind, gilt das sogar nur für rund 35 Prozent.

„Das vielfach als Vereinbarkeitswunder gepriesene Arbeiten im Home-Office ist also für einen Großteil der betroffenen Eltern schlicht keine Option – ganz abgesehen davon, dass wirklich produktives Arbeiten parallel zur Kinderbetreuung oftmals auch nicht möglich ist“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen – und weil sie durch das Corona-Virus besonders gefährdet wären – Großeltern bei der Betreuung nicht wie gewohnt helfen können. In normalen Zeiten nehmen rund 30 Prozent der Haushalte mit Kindern im Alter von bis zwölf Jahren regelmäßig Betreuung durch Verwandte in Anspruch, unter den Alleinerziehenden sind es sogar 40 Prozent.

Den Hauptteil der zusätzlichen Last tragen vermutlich die Mütter. Schon in normalen Zeiten leisten sie den größten Teil der Kinderbetreuung, selbst wenn sie wie ihr Partner in Vollzeit erwerbstätig sind und noch umso mehr, wenn sie teilzeitbeschäftigt sind. Auch andere Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen, die in Corona-Zeiten verstärkt anfallen, dürften wie zuvor allen voran Mütter übernehmen. „Wenn in einer Familie jemand die Arbeitszeit reduzieren oder den Job zumindest zeitweise ganz aufgeben muss, um Zeit freizuschaufeln, dann dürften es am ehesten die Mütter sein“, so Studienautorin Julia Schmieder, „denn sie sind oft teilzeitbeschäftigt und haben mehrheitlich ein geringeres Gehalt als ihre Partner. Die Gefahr eines gleichstellungspolitischen Backlashs ist daher nicht abwegig, sondern sogar sehr real.“

Corona-Elternzeit könnte auch gleichstellungspolitischen Impuls geben

Nach Ansicht der StudienautorInnen sollte die Politik das Vereinbarkeitsproblem von Beruf und Familie dringend adressieren – zumal es umso größer wird, je länger der gegenwertige Zustand anhält. „Jahresurlaub und Überstunden sind nach einer Weile abgebaut, Einkommensersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz laufen nach sechs Wochen aus und sind zudem an die Bedingung geknüpft, dass Eltern ihrem Beruf nicht im Home-Office nachgehen können“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Die Erfahrung vieler Eltern nach zwei Monaten Heimarbeit verdeutlicht jedoch die Grenzen der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und produktivem Arbeiten zu Hause. Deshalb müssen erwerbstätige Eltern schnell entlastet werden, etwa mit einer Corona-Elternzeit und einem Corona-Elterngeld“, so Wrohlich.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass erwerbstätige Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit beantragen können, um ihre Kinder zu betreuen. Dafür gäbe es dann eine staatliche Einkommensersatzleistung, ähnlich wie im Falle des Elterngeldes. Sofern die Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren. „So könnte vermieden werden, dass bestehende Geschlechterungleichheiten bei der Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit im Zuge der Corona-Krise noch verschärft werden“, sagt Wrohlich. „Damit würde auch ein gleichstellungspolitischer Impuls gesetzt.“

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Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

92 ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung in Deutschland unterzeichnen bildungsökonomischen Aufruf – Gravierende Folgen der Kita- und Schulschließungen, Bildungsungleichheiten könnten steigen – Maßnahmen nötig, um auch zu Hause alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen – Kita- und Schulbesuch sollte für alle Gruppen zumindest zeitweise wieder möglich sein – Klare Kommunikation erforderlich, um Unsicherheit zu reduzieren

Mit einem Appell unter dem Motto „Bildung ermöglichen!“ wenden sich namhafte deutsche ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung im Vorfeld des morgigen Bund-Länder-Treffens an die Politik. C. Katharina Spieß vom DIW Berlin, Ludger Wößmann vom Münchener ifo Institut und vier weitere ProfessorInnen von der FU Berlin, KU Eichstätt-Ingolstadt und JMU Würzburg fordern „umfassende Maßnahmen, um frühkindliche und schulische Bildung in Deutschland sofort in angepasstem Format für alle Altersgruppen anzubieten“. Vor dem Hintergrund des auch in den kommenden Wochen allenfalls eingeschränkt möglichen Kita- und Schulbetriebs wird in dem sechsseitigen Papier auch dargelegt, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten – von der Optimierung des Distanzlernens bis zur Überarbeitung von Bildungs- und Lehrplänen.

„Geschlossene Schulen und Kitas haben gravierende Folgen: Es wird nicht nur weniger neues Wissen vermittelt. Der Verlust bereits erworbener Fähigkeiten fällt auch umso größer aus, je länger ein normaler Schul- und Kitabetrieb nicht möglich ist. Dies hat langfristig deutliche negative Effekte auf die Gesamtwirtschaft“, sagt Ludger Wößmann, Leiter des Zentrums für Bildungsökonomik am ifo Institut.

C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), sagt: „Sozial benachteiligte Kinder und solche mit Lernschwierigkeiten sind von den Schließungen besonders betroffen – ihnen werden Orte der Fürsorge, Förderung und Verpflegung mit ausgewogenen Mahlzeiten entzogen, zudem fallen sie beispielsweise beim Erlernen der deutschen Sprache zurück, wenn zu Hause kein Deutsch gesprochen wird. Auf diese Weise vergrößern Kita- und Schulschließungen die Unterschiede in Lerngruppen und darüber hinaus werden soziale Ungleichheiten in der Gesellschaft verstärkt. Das Humankapital von morgen kann sich nicht optimal entwickeln.“

Maßnahmen erstrecken sich über drei Phasen

Deshalb muss dem Aufruf zufolge schnell gegengesteuert werden. In einem ersten Schritt komme es darauf an, allen SchülerInnen das Lernen zu Hause mit entsprechender technischer Ausstattung und fachlicher Unterstützung zu ermöglichen. Gleichzeitig müssten pädagogische Fachkräfte inklusive der LehrerInnen mit Blick auf die Konzeption digitalen Unterrichts und Lernens schnellstmöglich geschult werden. Sollte Distanzlernen in einzelnen Haushalten nicht möglich sein, müssen die Kinder in eine Notbeschulung aufgenommen werden. Auch in Kitas ist es angezeigt, altersgerechtes Fördermaterial zum Vorlesen, Malen und Spielen zur Verfügung zu stellen und über Videoanrufe oder Telefonate regelmäßig Kontakt zwischen Fachkräften sowie Kindern und Eltern herzustellen.

Im zweiten Schritt müsse umgehend der Besuch von Kitas und Schulen allen Kindern und Jugendlichen, also unabhängig etwa von der Altersgruppe oder dem Beruf der Eltern, zumindest zeitweise wieder ermöglicht werden. Kleingruppen, die sich tage- oder wochenweise abwechseln, seien dafür geeignet. Zudem brauche es Konzepte für Zusatzförderungen, die es vor allem leistungsschwächeren Kindern und Jugendlichen erlaubten, Boden gut zu machen. Schließlich sollten im dritten Schritt die Bildungs- und Lehrpläne von Kitas und Schulen für das kommende Jahr angepasst werden, auch auf Basis erster wissenschaftlicher Evaluierungen des Lernens von zu Hause.

In jedem Fall, so die InitiatorInnen des Aufrufs, müsse schnell und umfassend gehandelt und zudem klar zu Strategien und Konzepten kommuniziert werden, um Kindern, Jugendlichen, Eltern und PädagogInnen eine klare Perspektive zu geben und sie nicht länger zu verunsichern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

Die Coronakrise stellt eine enorme Belastung dar für das Gesundheitswesen, die Volkswirtschaft, den Sozialstaat – und für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nehmen momentan zu, Fortschritte bei der Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit werden in vielen Familien zumindest zeitweilig zurückgenommen. Diese Tendenz ist in Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen stärker ausgeprägt als bei höheren Einkommen, auch weil Personen mit höheren Einkommen generell während der Pandemie seltener ihre Erwerbsarbeit einschränken müssen. Das zeigen Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7677 Erwerbstätige interviewt wurden.* Die Anfang bis Mitte April von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. „Die Pandemie legt nicht nur problematische Ungleichheiten in den wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten offen, sie verschärft sie oft noch“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Neben Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat seien Frauen derzeit überproportional belastet. Kohlrausch hat die Befragung gemeinsam mit WSI-Forscherin Dr. Aline Zucco ausgewertet.

Generell erleben Erwerbstätige ihre Lage angesichts der Pandemie noch deutlich häufiger als belastend, wenn sie Kinder unter 14 Jahren haben. 48 Prozent der Eltern in Paarbeziehungen bewerten ihre Gesamtsituation als „äußerst“ oder „sehr belastend“. Unter den Alleinerziehenden sind es knapp 52 Prozent – gegenüber knapp 39 Prozent unter den Befragten ohne Kinder bis maximal 14 Jahre (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wenn Eltern in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen einspringen müssen, tragen Mütter die Hauptlast: Der Auswertung zufolge haben in Haushalten mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren 27 Prozent der Frauen, aber nur 16 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduziert, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten – also ein Unterschied von 11 Prozentpunkten. Bei Haushalten mit geringerem oder mittlerem Einkommen fällt die Diskrepanz größer aus (rund 12 bzw. 14 Prozentpunkte; siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das spreche dafür, dass finanzielle Überlegungen bei der Entscheidung, wer von den Eltern Arbeitszeit reduziert, eine wesentliche Rolle spielen, so Kohlrausch und Zucco. Familien mit wenig Geld könnten es sich häufig nicht leisten, auf das – meist höhere – Gehalt des Mannes zu verzichten.

„Paare, die sich so verhalten, handeln individuell unter dem Druck der Krisensituation kurzfristig oft rational. Sie sehen ja derzeit keine Alternative“, sagt Soziologin Kohlrausch. Die Forscherinnen warnen aber vor langfristigen Gefahren für die Erwerbsverläufe von Frauen. Da die ökonomischen Folgen der Krise noch länger spürbar sein werden, könnte eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit unter Umständen nicht möglich sein. Somit drohten auf längere Sicht drastische Folgen für das Erwerbseinkommen von Frauen: Die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern dürfte sich dann durch die Coronakrise noch weiter vergrößern.

Aus den Daten lasse sich ableiten, dass Eltern mit geringerem Einkommen von der Krise noch stärker betroffen sind. Denn erstens müssen sie ihre Arbeitszeit häufiger reduzieren, um sich um ihre Kinder zu kümmern (Grafik 2, Werte jeweils für Frauen und Männer zusammengenommen). Die Forscherinnen führen das unter anderem darauf zurück, dass Geringverdienende seltener die Gelegenheit haben dürften, im Homeoffice zu arbeiten. Zweitens ist bei Beschäftigten mit kleineren oder mittleren Einkommen Kurzarbeit häufiger (z.B. gut 17 Prozent in Kurzarbeit bei Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 1300 Euro) als bei jenen, die relativ viel verdienen (knapp zehn Prozent bei einem Haushaltsnetto von mindestens 4500 Euro Prozent). Damit müssten insbesondere jene Haushalte finanzielle Einbußen hinnehmen, die davor schon am unteren Ende der Einkommensverteilung lagen. Das heißt: Die Ausfälle von Schulen und Kitas könnten bestehende Einkommensungleichheiten weiter verstärken.

Nicht selten Rückkehr zu traditioneller Arbeitsteilung

Bei der Arbeitsteilung innerhalb von Partnerschaften komme es oft tendenziell zu einer „Retraditionalisierung“, stellen Kohlrausch und Zucco fest. Auch wenn sich die Angaben von Männern und Frauen geringfügig unterscheiden, werde deutlich, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit auch in Familien mit einer vormals gleichberechtigten Verteilung unbezahlter Arbeit nun vor allem die Frauen übernehmen (siehe Grafik 3). Nur rund 60 Prozent derjenigen Paare mit Kindern unter 14 Jahren, die sich die Sorgearbeit vor der Coronakrise fair geteilt haben, tun dies auch während der Krise. Bei den übrigen übernehmen in knapp 30 Prozent der Fälle die Frauen und in gut 10 Prozent der Fälle die Männer den Hauptteil der Sorgearbeit. Bei Paaren mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2000 Euro und zuvor ausgeglichener Arbeitsteilung praktizieren aktuell sogar nur 48 Prozent weiterhin dieses Modell. Das zeige, dass Eltern, die finanziell stark unter Druck stehen, weniger Spielräume für eine faire Arbeitsteilung bleiben.

Dieser Befund sei auch insofern besorgniserregend, als viele Beschäftigte ihre finanzielle Situation zurzeit als prekär wahrnehmen, erklären die WSI-Forscherinnen. Das gelte insbesondere bei Kurzarbeit, die zwar Beschäftigung sichert aber für die Betroffenen oft mit harten finanziellen Einbußen verbunden ist. Unabhängig von ihrer aktuellen Arbeitssituation schätzen etwa 32 Prozent aller Befragten, bei Kurzarbeit Null mit dem zum Zeitpunkt der Befragung gesetzlich vorgesehenen Kurzarbeitergeld von maximal 67 Prozent ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. „Das zeigt, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei längerem Bezug ein Fortschritt ist“, sagt Kohlrausch. „Allerdings ist fraglich, ob dieser Schritt insbesondere im Niedriglohnbereich ausreicht.“

Frauen erhalten seltener Aufstockung beim Kurzarbeitergeld

Besser stünden Beschäftigte da, deren Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken, so Kohlrausch und Zucco. Hier hätten Tarifbeschäftigte einen klaren Vorteil: Befragte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, erhalten zu 45 Prozent eine Aufstockung, die übrigen Befragten nur zu 19 Prozent. Auch hier beobachten die Forscherinnen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen (28 Prozent) erhalten seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes als Männer (36 Prozent). Ein möglicher Faktor dabei: Frauen arbeiten häufiger in kleinen Betrieben und werden seltener nach Tarif bezahlt als Männer.

Als Fazit halten die Sozialwissenschaftlerinnen fest, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit durch die Schließung von Kitas und Schulen Familien enorm unter Druck setzt und dabei Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verfestigen kann. Um dem entgegenzuwirken, brauche es zumindest für die unteren Einkommensgruppen mehr finanzielle Unterstützung, wenn wegen Kinderbetreuung Arbeitszeit reduziert werden muss, und eine generelle Entlastung bei der Sorgearbeit. Deshalb sollte aus Sicht der Familien – insbesondere der Kinder und der Frauen – eine schrittweise Öffnung der Kitas Priorität haben. Zudem gelte es, die Möglichkeiten für digitalen Unterricht auszubauen, wozu gehöre, auch ärmere Haushalte mit der nötigen Technik auszustatten, und über innovative Betreuungsmodelle nachzudenken.

Hier finden Sie die PDF: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_40_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.05.2020

  • 78 % der Mütter in Paarfamilien mit Schulkindern waren 2018 erwerbstätig
  • In Ostdeutschland arbeiteten Mütter häufiger in Vollzeit als in Westdeutschland
  • In Sachsen-Anhalt arbeiteten 50% der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren in Vollzeit – mehr als in jedem anderen Bundesland
  • Bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind die Anteile vollzeiterwerbstätiger Müttern zwischen 2008 und 2018 in allen Bundesländern gestiegen

Wegen des stark eingeschränkten Schulbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie müssen die meisten Eltern schulpflichtiger Kinder weiterhin einen Spagat zwischen Kinderbetreuung und Berufsalltag vollführen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10.Mai 2020 mitteilt, ist der Anteil der Mütter, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6bis unter 18 Jahren zusammenleben und zugleich erwerbstätig sind, zwischen 2008 und 2018 von gut zwei Dritteln (69%) auf mehr als drei Viertel (78%) gestiegen.

Knapp ein Viertel (23%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern von 6 bis unter 18 Jahren waren im Jahr 2018 vollzeiterwerbstätig (2008: 18%). Die Tendenz zur höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern in Paarfamilien ist nicht in allen Bundesländern gleich: In Sachsen-Anhalt arbeitet mittlerweile die Hälfte der Mütter in Vollzeit (2018:50%, 2008: 40%), während der Anteil in Bremen bei 15% liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem die Vollzeit-Erwerbsbeteiligung zwischen 2008 und 2018 gesunken ist (von 41% auf 39%), wenngleich der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Mütter dort noch immer wesentlich höher ist als in den westdeutschen Bundesländern.

Erwerbstätige Mütter arbeiten überwiegend in Teilzeit

Mehr als die Hälfte (55%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren arbeitete 2018 allerdings in Teilzeit (2008: 51%). In Baden-Württemberg (62%), Bayern (61%) und Rheinland-Pfalz (59%) waren die Anteile der teilzeiterwerbstätigen Mütter am höchsten, während die Anteile in Sachsen-Anhalt (35%), Berlin (37%) und Brandenburg (39%) am geringsten ausfielen. Nur in Sachsen-Anhalt und Brandenburg lagen die Anteile der vollzeiterwerbstätigen Mütter höher als die Anteile der Mütter in Teilzeiterwerbstätigkeit.

Methodischer Hinweis:

In dieser Pressemitteilung ist zum Teil verkürzt von „erwerbstätigen Müttern“ die Rede. Wichtig ist: Für diese Auswertung wurden ausschließlich Mütter betrachtet, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6 bis unter 18 Jahren zusammenleben.

Weitere Informationen:

Fast 700 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren im Jahr 2018 erwerbstätig
Im Jahr 2018 waren verheiratete Mütter bei der Geburt des ersten Kindes im Schnitt 31,3 Jahre alt
Realisierte Erwerbstätigkeit zur Messung des Vereinbarkeitsarrangements von Familie und Beruf
Daten zu Kinderlosigkeit, Geburten und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2018 – Ausgabe 20197

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2020

Bei Kita-Öffnungen darf nicht nur auf Sicht gefahren werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. begrüßen die ersten Schritte der stufenweisen Kita-Öffnung in Thüringen. Nach dem Beschluss des Landeskabinetts vom 6. Mai 2020 ist es ein notwendiger Beitrag, sowohl zur frühkindlichen Bildung, als auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unzähliger Beschäftigter.

Gleichzeitig fordern sie, bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen, Vertreter*innen von Gewerkschaften, Familienverbänden, Elternbeiräten und Jugendverbänden in die Planungen einzubeziehen.

„Niemand weiß, wie sich die Infektionsraten entwickeln und welche erneuten Einschränkungen potentiell notwendig sind. Vor diesem Hintergrund braucht es ein tragfähiges Konzept zur Kinderbetreuung, insbesondere für berufstätige Eltern und Kita-Beschäftigte, das Planungssicherheit nicht nur für einige Tage und Wochen ermöglicht. Sowohl die Interessen und die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern, als auch der Schutz der Beschäftigten in diesem Bereich, müssen Berücksichtigung finden", so Corinna Hersel, Geschäftsführerin von ver.di Thüringen.

Kristine Müller, Geschäftsführerin der NaturFreunde Thüringen e.V., unterstreicht die Priorität der Kinderbetreuung: „Mit der Corona-Krise hat sich das Leben aller Familien schlagartig und in nie geahnter Weise verändert. Familie, Beruf und neu auch Bildung zu vereinbaren, gelang Familien bisher mehr oder weniger erfolgreich. Dass im Mai Biergärten, Autohäuser, Frisöre und Co. wieder öffnen dürfen, stellt für die angestellten Eltern eine neue Unsicherheit dar. Denn auf Betreuung ihrer Kinder dürfen sie erst im Juni wieder hoffen. Diese zeitliche Lücke verdeutlicht, dass Bedarfe nicht systematisch angegangen werden, sondern Wirtschaftsinteressen unabhängig von sozialen Notwendigkeiten diskutiert werden und zudem die Bedürfnisse von Kindern nicht ausreichend in Betracht gezogen werden."

„Eltern, Kinder und Erzieher*innen brauchen Planungssicherheit", so Corinna Hersel weiter. „Schon vor der Corona-Pandemie sahen wir uns mit einer problematischen Fachkräftesituation im Bereich der Kitas konfrontiert. Corona verschärft diese Situation, u.a. mit Blick auf das Alter und gesundheitliche Vorbelastungen vieler Beschäftigter. Bei den Kita-Öffnungen muss der infektions- und arbeitsrechtliche Schutz der Erzieher*innen, die zur Risikogruppegehören, ebenso oberste Priorität genießen, wie derjenigen Kolleg*innen, die Sorge haben, die zusätzlichen Belastungen stemmen zu müssen. Vordiesem Hintergrund sind Bestrebungen zur Kurzarbeit für Kindertageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen absurd. Diese müssen im Interesse der Sicherheit und der gestiegenen Anforderungen der Beschäftigten ausgeschlossen werden."

Familienverband und Gewerkschaft fordern, die stufenweise Öffnung aller Bereiche des öffentlichen Lebens nach sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut aufeinander abzustimmen.

Zum Hintergrund:

Ende April 2020 hatte ver.di ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Kriterien für die Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie dargelegt werden. Dabei geht es vornehmlich um Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutzder Beschäftigten zu gewährleisten und die Gesundheit der Kinder und Familien nicht zu gefährden.

Dieses ist nachzulesen unter: https://mehr-brauchtmehr.verdi.de/++co++3f5203bc-8ae2-11ea-8ff0-525400940f89

Quelle: Pressemitteilung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. vom 12.05.2020

Symptomfreiheit aller Haushaltsmitglieder als erweitertes Konzept zum Gesundheitsschutz

Die Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg werden ab dem 18. Mai über die erweiterte Notbetreuung hinaus geöffnet. Doch nach wie vor gelten Einschränkungen – lediglich maximal 50 Prozent der Kinder dürfen gleichzeitig anwesend sein. „Welche Kinder in den Genuss der Förderung kommen, darf nicht allein vom Bedarf der Eltern abhängen. Kinder haben ein Recht auf den Besuch in ihrer Kita, um sich die Welt kindgemäß aneignen und ihre Persönlichkeit entwickeln zu können“, betont das Bildungsträger-Netzwerk Konzept-e. Der Träger mit Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führt ein Wechselsystem ein, dass es allen Kindern er-möglichen soll, stunden- bzw. tagesweise wieder in die Kita zu gehen. Ein erweitertes Hygienekonzept, das den Gesundheitszustand aller Haushaltsmit-glieder einbezieht, gewährleistet den Gesundheitsschutz.

„Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und eine gesunde persönliche Entwicklung“, betont Carola Kammerlander, pädagogische Geschäfts-führerin des Bildungsträgernetzwerks Konzept-e aus Stuttgart. „Unabdingbar dafür ist das Spiel mit anderen Kindern ähnlichen Alters, indem sie Ideen austauschen, Regeln aushandeln, Erlebnisse verarbeiten und sich gegenseitig Orientierung geben.“

Der Besuch einer Kita als kindgerechtem, freudigem Sozialisations- und Lernort, der ihnen dies in einem anregungsreichen Umfeld ermöglicht, sei aus diesem Grund von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Mädchen und Jungen. „Das Recht auf den Besuch einer Kindertagesstätte darf nicht nur vom Bedarf der Eltern abhängen. Es ist das ureigene Recht jedes Kindes selbst.“

Kita-Zeiten für jedes Kind

Das Konzept-e Netzwerk, zu dem rund 40 element-i Kinderhäuser in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gehören, entwickelt daher ein Wechselkonzept. Es ermöglicht allen Kindern jeweils in reduziertem zeitlichen Umfang (zum Beispiel in einem rollierenden System oder einem „Schichtbetrieb“) den Zugang zur Kita-Betreuung. Und: Das Konzept verschafft ihren Rechten auf Bildung und Gesundheit gleichermaßen Geltung. Folgende Gesundheitsschutzmaßnahmen stellen das sicher:

Betreuung in festen Kleingruppen (Kohorten)

In den element-i Kinderhäusern betreuen künftig zwei pädagogische Fachkräfte fünf bis maximal zehn alters- und entwicklungsähnliche Kinder. Sie bilden eine sogenannte Kohorte und bleiben von anderen im Haus streng räumlich getrennt. Ihnen stehen Räume zur Verfügung, die doppelt so groß sind, wie es die Vorgaben in der Vor-Corona-Zeit vorsahen. Die regelmäßig gereinigten Gemeinschaftsflächen nutzen sie abwechselnd mit den anderen Gruppen.

Voraussetzung: Symptomfreiheit

Um die Sicherheit der Kleingruppen zu gewährleisten, dürfen nur Kinder und Fachkräfte in die Kita kommen, die möglichst sicher Corona-frei sind. „Da die Unterscheidung zu anderen grippalen Erkrankungen nur schwer zu treffen ist und Corona-Tests nicht immer erhältlich sind, schließen wir die Haushalte, in denen die Kinder leben, in die Betrachtung ein“, erklärt Konzept-e Geschäftsführerin Waltraud Weegmann. Das bedeutet: Die Kinder selbst und auch alle Mitglieder ihres Haushaltes dürfen seit mindestens 48 Stunden keine über 37 Grad erhöhte Köpertemperatur haben oder an Husten bzw. Atemnot leiden. Eltern müssen dies schriftlich zusichern und sich verpflichten, bei auftretenden Symptomen ihr Kind zuhause zu behalten und die Kita sofort zu informieren.

Dokumentation der Anwesenheitszeiten

Das Kita-Team dokumentiert nicht nur die Anwesenheit der Kinder in der Einrichtung genau. Personen, die die Kinder bringen und abholen, werden einbezogen. So lässt sich in einem Corona-Verdachtsfall nachvollziehen, welche Kontakte stattgefunden haben.

Spagat zwischen kindgerechter Gemeinschaft und Sicherheit

„Wir sind überzeugt, dass wir möglichst vielen Kinder wieder die Möglichkeit geben müssen, ihre Freunde in ihrer Kitaumgebung treffen zu können“, sagen Waltraud Weegmann und Carola Kammerlander. „Dafür ist ein Spagat zwischen Freiheit, erweiterten Sozialkontakten und Sicherheit nötig. Mit unserem Konzept, denken wir, ist er in verantwortbarer Weise gelungen.“

Weitere Informationen und das Positionspapier finden Sie hier: www.element-i.de/corona.

Quelle: Pressemitteilung Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH vom 11.05.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen Tag der Kinderbetreuung sichere Arbeitsplätze für Erzieherinnen und Erzieher, die ihnen verlässliche Rahmenbedingungen bieten.

Dazu erklärt AWO-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Stadler: „Angesichts der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte und faire Entlohnung und Wertschätzung sind. Gerade jetzt möchten wir den Erzieher*innen in den Einrichtungen und ihren Leitungen einen großen Dank aussprechen. Dabei darf es aber nicht bleiben: In der Diskussion im Umgang mit dem Virus wurden Kitas lange kaum berücksichtigt, die besondere Situation kaum beachtet. Dabei leisten die Fachkräfte eine gesellschaftlich über alle Maßen relevante Aufgabe und helfen, die Daseinsversorgung, Pflege und kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Zeitgleich zeigt sich die immense Bedeutung von Kindertageseinrichtungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es darf nicht vergessen werden, dass in Kindertageseinrichtungen keine absoluten Schutzvorkehrungen getroffen werden können. Deshalb muss es für die Öffnung vernünftige Schutzkonzepte für die Mitarbeitenden in Kindertagesstätten geben. Es darf nicht sein, dass Menschen, die für uns alle ihre Gesundheit auf’s Spiel setzen, nicht nach bestem Wissen und Gewissen geschützt und unterstützt werden. Wir müssen uns auch in der Zeit nach Corona an die jetzige Situation erinnern und dafür sorgen, dass dieser Beruf auch finanziell die Anerkennung bekommt, die er verdient.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat Voraussetzungen und konkrete Forderungen zu Schutzstandards und Arbeitsorganisation der Kita-Mitarbeitenden formuliert. Zum Forderungspapier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.05.2020

In der Corona-Krise drohen erhebliche Rückschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn die politischen Maßnahmen zum Umgang mit dem Virus vernachlässigen die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Mädchen und setzen auf längst überholt geglaubte Geschlechterrollen. Damit unsere Gesellschaft aus dieser Krise gerechter und sensibilisierter hervorgeht, als sie hineingeraten ist, fordert der DF tiefgreifende wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Veränderungen. Ziel ist ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel, der Menschen und nicht Märkte in den Mittelpunkt politischen Handelns stellt.

Was aus Sicht der größten Frauenlobby dafür getan werden muss, beschreibt eine neue Textreihe unter dem Titel „Geschlechtergerecht aus der Krise“. Teil1startet heutemit grundsätzlichen Überlegungen und Forderungen für eine geschlechtergerechte Krisenpolitik: gerechte Verteilung von Finanzhilfen, gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungen und eine zukunftsweisende Gleichstellungsstrategie.

Konkret fordert der DF:

  • Überprüfung jeder Finanzausgabe auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern und ob sie zur tatsächlichen Gleichstellung beiträgt.
  • Geschlechtergerechte Besetzung aller entscheidungsgebenden wissenschaftlichen und politischen Gremien der Krisenbewältigung.
  • Berufung von Bundesfrauenministerin Giffey als festes Mitglied in das Corona-Kabinett.
  • Umsetzung aller gleichstellungspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: z.B. Abstimmung einer verbindlichen ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, Gründung eines Bundesinstituts für Gleichstellung und Reform des Führungspositionengesetzes.

Dazu Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats: „Ohne konsequente Gleichstellungspolitik gibt es keine dauerhafte Lösung für diese Krise. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und gehört als Aufgabe und Ziel in den Mittelpunkt der Krisenbewältigung. Aus Corona lernen, heißt, die herrschende Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern abzubauen. Damit die Krisenzeit nicht zur neuen Männerzeit wird.“

Die Textreihe „Geschlechtergerecht aus der Krise“ können Sie ab sofort auf unserer Website www.frauenrat.de/corona verfolgen. Unser Newsletter hält sie über neu erschienene Beiträge informiert.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 14.05.2020

Zwanzig bundesweit aktive Frauenverbände und Gewerkschaften haben sich heute mit gleichstellungspolitischen Forderungen in einem gemeinsamen Aufruf an die Bundesregierung und Arbeitgeber gewendet.

Corona hat das Leben in Deutschland und in der Welt grundlegend verändert. Deutlich wird, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen wesentlich stärker treffen. Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Probleme/Schieflagen, auf die wir bereits seit Jahrzehnten hinweisen. Angesichts der existenziellen Krise wird deutlich, wie lebensbedrohlich sich die über Jahre privatisierte und eingesparte öffentliche soziale Infrastruktur und die falschen Arbeitsbewertungen jetzt auf unseren Lebensalltag auswirken.

Wann, wenn nicht jetzt werden unsere frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen anerkannt und umgesetzt. Wir erwarten von Politik, Arbeitgeber*innen und allen Verantwortungsträger*innen ein ebenso mutiges, sachbezogenes und schnelles Handeln wie jetzt in der Zeit von Corona.

Deshalb fordern wir u.a.:

  • finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel,
  • Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs,
  • Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gereicht zu teilen,
  • eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 29.04.2020

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten beraten heute über Lockerungen der Corona-Auflagen. Diskutiert wird auch der Beschluss der Familienministerkonferenz, die sich auf einen gemeinsamen Rahmen für eine stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in Deutschland verständigt hat. Danach soll in den kommenden Wochen und Monaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Corana-Situation ein behutsamer Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen ermöglicht werden – von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Es ist enorm wichtig, dass Schritt für Schritt wieder mehr Kinder und ihre Familien die gewohnte Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen wahrnehmen können. Leider sorgen die Vorschläge nicht für eine klare Perspektive für Familen. Es bleibt in der Hand der Länder, die Maßnahmen der vier Phasen konkret umzusetzen. Damit droht ein bundesweiter Flickenteppich. Wann und welche Kinder wieder in die Tagesbetreuung gehen können steht noch in den Sternen.

Hier muss deutlich nachgebessert werden. Für Familien muss transparent und nachvollziehbar sein, wie die nächsten Schritte aussehen. Länder und Kommunen sollten sehr schnell, in engem Austausch mit den örtlichen Trägern und Einrichtungen Festlegungen zu treffen."

Maria Loheide begrüßt, die Öffnung von Spielplätzen: "Kinder brauchen dringend wieder Spiel- und Bewegungsräume und Familien Entlastung. Viele sind im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung mit ihren Kräften am Ende.

Selbstverständlich müssen auch auf den Spielplätzen Abstands- und Hygieneregeln gelten, die insbesondere die Erwachsenen, aber auch die Kinder selbst beachten."

Die nächsten konkreten politischen Maßnahmen müssen insbesondere den Bedarf von Kindern und Familien, die im Pandemie-Alltag stark belastet sind, berücksichtigen. Die Diakonie Deutschland fordert ein Corona-Familienpaket: ein Rettungsschirm für Familien, dass neben der Ausweitung der Kindertagesbetreuung die besondere Situation von Familien in Armutslagen berücksichtigt. Dazu zählt mehr finanzielle und soziale Unterstützung in der aktuellen Situation.

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Blog von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie "Die Würde der Kinder": https://praesident.diakonie.de/2020/04/30/die-wuerde-der-kinder/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.04.2020

Das DJI veröffentlicht erste Ergebnisse einer Online-Befragung von Eltern

Die Coronavirus-Pandemie hat insbesondere den Alltag von Familien und Kindern vollkommen verändert. Zwar scheinen viele Kinder die damit einhergehenden Herausforderungen eher gut oder sehr gut zu bewältigen, jedoch berichtet ein Drittel der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) befragten Eltern, dass ihr Kind Schwierigkeiten hat, mit der aktuellen Situation zurechtzukommen. Das zeigen erste Ergebnisse einer Online-Befragung, an der sich zwischen dem 22. April und dem 4. Mai 2020 deutschlandweit mehr als 8.000 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 15 Jahren beteiligt haben.

Familien mit einer angespannten finanziellen Situation schätzen die Belastung ihrer Kinder deutlich höher ein als diejenigen, die ihre finanzielle Lage positiver beurteilen (51 Prozent vs. 30 Prozent). Auch Eltern mit maximal mittlerem formalem Bildungsabschluss geben zu einem höheren Anteil an, dass ihre Kinder nicht gut mit der Situation zurechtkommen (41 Prozent vs. 29 Prozent der Kinder von Eltern mit hohem Bildungsabschluss). „Die Daten zeigen, dass Eltern, die selbst unter der aktuellen Situation leiden, auch eher Belastungen bei ihren Kindern wahrnehmen“, sagt Dr. Alexandra Langmeyer, die die Studie zusammen mit vier weiteren Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern am DJI durchgeführt hat. „Das macht deutlich, wie wichtig es für das Wohlbefinden der Kinder ist, dass es auch den Eltern gut geht“. Außerdem deuten die Studienergebnisse darauf hin, dass Eltern die Belastung ihres Kindes höher einschätzen, wenn sie ihr Kind in der aktuellen Situation als einsam beschreiben, und wenn es häufiger zu Konflikten und chaotischen Situationen in der Familie kommt.

Ein konflikthaltiges Klima herrscht in jeder fünften befragten Familie (22 Prozent) zur Zeit der Krise häufig oder sehr häufig. Gleichzeitig gelingt mehr als Dreiviertel der Familien das ungewohnte ständige Zusammensein überwiegend gut. Langmeyer gibt zu bedenken: „In unserer Stichprobe sind überdurchschnittlich viele Familien mit formal hohem Bildungsgrad und ohne finanzielle Sorgen. Das lässt vermuten, wie schwierig die Situation für Familien in schwierigeren Lebenslagen ist, die mit dieser Studie bislang nicht erreicht werden konnten“.

Trotz digitaler Technik bricht der Kontakt zu Kita-Fachkräften erst einmal ab
Viele Kinder erleben während der Kontaktbeschränkungen offenbar Gefühle der Einsamkeit: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der befragten Eltern stimmen der Aussage eher oder ganz zu, dass sich ihr Kind zurzeit einsam fühlt. Fachkräfte und Lehrkräfte aus Kitas und Schulen tragen der Befragung zufolge nur wenig zur Abmilderung dieser Situation bei. Denn obwohl in nahezu allen befragten Haushalten zahlreiche Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, werden diese nach Einschätzung der Eltern nur in geringem Umfang durch die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte genutzt. Dies betrifft vor allem die Kindergartenkinder in den befragten Familien, von denen mehr als ein Viertel während der Krise gar nichts von ihren Bezugspersonen in der Kita gehört haben. Zwischen Lehrkräften und Schulkindern gibt es offenbar wesentlich mehr Austausch und hauptsächlich über E-Mails, Video-Chats und Textnachrichten; dieser bleibt jedoch in den meisten Fällen sporadisch.

Einige Familien beziehen die Großeltern weiterhin in die Betreuung der Kinder ein
Der Studie zufolge werden nahezu alle Kinder aufgrund der Schul- und Kitaschließungen in erster Linie von ihren Eltern betreut (98 Prozent) und verbringen mehr Zeit mit ihnen und ihren Geschwistern. Die Daten weisen darauf hin, dass Mütter häufiger als Väter die Kinderbetreuung übernehmen. Deutlich weniger sehen alle Altersgruppen ihre Freundinnen und Freunde, wobei die befragten Eltern glauben, dass das am stärksten auf die Jüngsten zutrifft. Auch der Austausch mit den Großeltern ist nach Auskunft der Eltern für einen Großteil (89 Prozent) deutlich weniger geworden. Besonders bei kleineren Kindern helfen Oma und Opa allerdings trotz anderslautender Empfehlung bei der Betreuung aus (18 Prozent der Kita-Kinder, 13 Prozent der Grundschulkinder, 7 Prozent der Kinder der Sekundarstufe I). „Unter dem Druck, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung gleichzeitig nachkommen zu müssen, sahen sich möglicherweise einige Eltern dazu gezwungen, auf die Unterstützung der Großeltern zurückzugreifen“, erklärt Langmeyer.

Weitere Studien-Ergebnisse

Studienbericht "Erste Ergebnisse zum veränderten Alltag und Wohlbefinden von Kindern" (PDF)

Zur Online-Befragung (noch bis 20.Mai 2020)

Bericht in der Süddeutschen Zeitung, 18.05.2020

Interview mit Dr. Alexandra Langmeyer im Deutschlandfunk, 18.05.2020

Bericht auf ZEIT-Online, 18.05.2020

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V.vom 18.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der Corona-Pandemie, insbesondere in Großstädten alternative Spielflächen für Kinder zu schaffen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in verdichteten Innenstadtquartieren, in Gebieten mit sozialen Problemlagen und städtebaulichen Missständen häufig große, grüne Freiflächen und damit Möglichkeiten zur Kompensation von derzeit nur eingeschränkt zugänglichen Spiel- und Sportstätten. Gerade in diesen Gebieten muss eine weitere Öffnung dieser Anlagen und Ergänzung der bisherigen Angebote vorrangig vorangetrieben und begleitet werden.

In einer Stellungnahme, die das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit Expertinnen und Experten des Bündnisses "Recht auf Spiel" erarbeitet hat, werden dazu Kommunalpolitik und Verwaltung zahlreiche Vorschläge unterbreitet. So braucht es vor allem ein kommunales Gesamtkonzept, das neben den eingeschränkt zugänglichen Spielplätzen ebenso Sportplätze und Bolzplätze, die Außengelände von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen, verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen, Abenteuerspielplätze, Kinder- und Jugendfarmen, Naturstationen und Naturerfahrungsräume, Parkanlagen, öffentliche Grünflächen, Zoos, Botanische Gärten sowie Fußgängerzonen in das bespielbare Angebot aktiv einbezieht und zu ganzheitlichen Spiel- und Bewegungskonzepten zusammenzuführt.

"Politik und Verwaltung in den Kommunen sind dazu angehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das vielfältige Spielen von Kindern wieder zu ermöglichen, Spielplatzöffnungen und Vereinssport allein genügen aufgrund der nur eingeschränkten zahlenmäßigen Nutzungsmöglichkeiten auf Dauer nicht. Es sollte geprüft werden, wo auch Sporthallen und andere Vereinsflächen geöffnet und in Kooperation mit Schulen, Kitas und Vereinen genutzt werden können. Hier braucht es kreative und mutige Lösungen, bei deren Entwicklung professionelle Hilfe aus der Spielraumszene eingeholt werden sollte", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Bereits vor der Corona-Pandemie mussten wir bei vielen Kindern und Jugendlichen einen erheblichen Bewegungsmangel konstatieren. Diese Defizite haben sich aktuell vielfach verschärft. Besonders Benachteiligungen in den Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in Stadtquartieren mit städtebaulichen Missständen kommen nun verstärkt zum Tragen. Hier braucht es schnelle Abhilfe. Zudem sollten Eltern über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für Kinder auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen informiert und mit entsprechenden Angeboten, zum Beispiel seitens der Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, aktiv unterstützt werden", so Hofmann weiter.

Als konkrete Möglichkeiten fordert das Deutsche Kinderhilfswerk beispielsweise die Öffnung von Sporthallen, wo durch Absperrung von kleineren Bewegungsräumen die Nutzung nur von einer festen Gruppe oder einer Familie möglich wäre. Als flexible Lösung bietet sich auch an, temporäre Spielstraßen auszuweisen, also regelmäßige Sperrungen von ruhigen Wohnstraßen zu bestimmten Tageszeiten, um Kindern Gelegenheit zum Spiel trotz Abstandsgebot zu bieten. Grundsätzlich braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in jeder Kommune eine ämterübergreifende Steuerungsrunde aus Grünflächenamt, Jugendamt, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt und Polizei, die gemeinschaftlich an einer Lösungsstrategie für mehr Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder arbeitet. Einzubeziehen sind dabei auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise die von pädagogisch betreuten Spielplätzen oder Jugendfreizeiteinrichtungen sowie die Sportvereine.

Die Stellungnahme "Das Recht auf Spiel in Zeiten der Pandemie" kann unter www.dkhw.de/Spiel-Corona heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.05.2020

Zur Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die derzeit von Schul- und Kitaschließungen betroffen sind, erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

"Die Verlängerung der Lohnfortzahlung ist eine gute Nachricht für Familien.Auch die Verdoppelung des Anspruchs für Alleinerziehende war dringend notwendig.Noch besser wäre es, den Anspruch auf den gesamten Zeitraum auszudehnen, in dem der Regelbetrieb in Kitas und Schulen noch nicht wieder aufgenommen ist. Sonst muss die Bundesregierung in einigen Wochen womöglich erneut nachbessern. Zudem muss es einen Kündigungsschutz für Eltern geben, die von der Regelung Gebrauch machen.Viele Kinder können weiterhin nicht regelmäßig Kita und Schule besuchen und müssen zuhause betreut werden. Solange dies so bleibt, solltenbetroffeneEltern keine Angstum ihren Arbeitsplatz oder Lohn haben müssen."

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 20.05.2020

Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für von Schul- und Kitaschließungen betroffene Eltern nicht fortsetzen zu wollen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

"Die Beendigung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ein verheerendes Signal für Familien – und das ausgerechnet am Tag der Familie. Viele Eltern können ihre Kinder weiterhin nicht oder nur 1-2 Tage die Woche zur Schule und in die Kita schicken. Ihnen eine Lohnfortzahlung zu verweigern, während man Wirtschaftsunternehmen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe unterstützt, zeigt den geringen Stellenwert, den Familien bei der Politik in der Corona-Krise haben. Der Hinweis, dass die Verlängerung nicht nötig sei, weil beide Elternteile ja nacheinander sechs Wochen pausieren könnten, geht an der Realität vorbei: Alleinerziehende und Familien, in denen ein Partner in einem systemrelevanten Beruf, wie beispielsweise der Pflege arbeitet, haben diese Möglichkeit nicht. Viele Mütter und Väter sind überlastet, am Limit und haben existenzielle Sorgen. Eine Beendigung der Lohnfortzahlung ist für sie ein Schlag ins Gesicht.

Die bisherige Regelung muss verlängert werden oder, noch besser, durch eine Corona-Familienarbeitszeit ersetzt werden, die die eaf schon länger fordert. Diese Corona-Familienarbeitszeit beinhaltet einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren, der gerade für niedrige und mittlere Einkommen essenziell ist. Diese hilft nicht nur denen, die derzeit die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen, sondern wäre auch ein Rettungsanker für die Millionen Mütter und Väter, die zurzeit auf dem Zahnfleisch gehen. Oft würde eine temporäre Arbeitszeitreduzierung beider Elternteile eine entscheidende Entlastung für die Familien darstellen."

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 15.05.2020

Die Verbreitung des Coronavirus hat unser Alltagsleben grundlegend verändert. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Ihre Tagesabläufe wurden völlig durcheinandergeworfen. Viele Eltern betreuen und beschulen ihre Kinder ganztags zusätzlich zum Beruf und sind schon seit Wochen an der Belastungsgrenze. Zudem fehlt ihnen gegenwärtig jegliche Perspektive, wann es wie besser gehen wird. Bei Kindern betreffen die Auswirkungen eine für das Leben grundsätzliche Dimension: Kontakte zu Gleichaltrigen sind nahezu unmöglich, was für Einzelkinder faktisch eine Isolierung von anderen Kindern bedeutet. Auch viele vertraute Erwachsene sind für sie nicht mehr greifbar. Gerade für kleinere Kinder ist das schwer zu verkraften.

„Es verwundert, dass Öffnungen von Baumärkten oder Profifußball eine höhere Priorität eingeräumt bekommen als die Bildung und Betreuung kleiner Kinder. Die eaf fordert die Politik dazu auf, stärker als bisher die Interessen von Familien bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen“, sagt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. Die frühzeitig eingerichteten finanziellen Nothilfen für Familien sind hilfreich, helfen aber nicht gegen die derzeit drohenden Entwicklungs- und Bildungsnachteile von Kindern und gegen die Dauerüberlastung von Eltern.

Die eaf macht vier Vorschläge zu den offenbar doch länger dauernden Einschränkungen:

  1. Digitaler Unterricht muss mit einer persönlichen Ansprache von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler verknüpft werden
  2. Tageweise Betreuung für Kita-Kinder sukzessive wieder einführen
  3. Corona-Familienarbeitszeit für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren
  4. Wirtschaftlich benachteiligte Familien durch BuT-Aufschlag unterstützen.

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 30.04.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aller Eltern in der CoronaKrise. „Es sindalle Eltern, die in der Corona-Krise ganz besonderen finanziellen, körperlichen und mentalen Belastungen ausgesetzt sind", erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Es ist deshalb dringend geboten, auchalle Eltern schnell finanziellangemessen zu unterstützen." Die von der Bundesfamilienministerin ins Gespräch gebrachte Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro pro Kind hält Hoffmann jedoch mit Hinweis auf die monatelangen zusätzlichen Ausgaben von Familien für unzureichend. Hoffmann bekräftigte stattdessen seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise." Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführungeiner Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden", sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden,ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co."

„Eszeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familiensind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt"

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit", sagte Hoffmann weiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work." 

Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann."

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 19.05.2020

Der Familienbund der Katholiken appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können, zuverlängern. Die Unterstützung läuft dieser Tage aus.

„Solange der Schul- und Kitabetrieb aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur im eingeschränkten Krisenmodus arbeiten, muss es einebegleitende Lohnfortzahlung für berufstätige Eltern geben, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heutein Berlin. „Nebender nach wie vor ausstehenden Einführung eines Corona-Elterngeldes ist dieLohnfortzahlung für Eltern eine der wichtigsten Leistungen, um Familiennicht in eine dramatische finanzielle Schieflage geratenzu lassen. Die Politik ist aufgerufen, unter Beweis zu stellen,wie ernst sie die Unterstützung von Familiennimmt, die in dieser Zeit außerordentlichen familiären Belastungen ausgesetzt sind."

Die Bundesregierung zögertderzeit, die auslaufende Regelung fortzusetzen. Eltern können bislang bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten,wenn sieKinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalbEinkommensverluste haben. Die Leistung ist aber begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat und wird bisher höchstens sechs Wochen lang gezahlt. Zeiten, in denen die Kita oder Schule ohnehin wegen Ferien geschlossen wäre, werden nicht mitgerechnet.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 15.05.2020

Die Selbsthilfeinitiative SHIA e. V. – Bundesverband – unterstützt die Forderungen vom Deutschen Kinderschutzbund und vom Deutschen Kinderhilfswerk nachGeldzahlungen an Familien.

Die aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen nicht genutzten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen unbürokratisch in Höhe von 90 Europro Monat und Kind an alle Familien ausgezahlt werden, deren Kinder Ansprüche auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Und zwar rückwirkend ab dem 1.4.2020.

Ebenso fordern wir mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II um 100 Euro, solange Kitas und Schulengeschlossen sind. Die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug sind ebenfalls für 6 Monate auszusetzen und ganz zu streichen.

Birgit Uhlworm, SHIA-Bundesvorstandsvorsitzende: "Familien brauchen einen Dreiklang aus Geld, Zeit und Infrastruktur. Gerade Alleinerziehende leistenmomentan Herausragendes. Sie verdienen Respekt und Wertschätzung, auch durch finanzielle Unterstützung.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde 2009 auch an die Familien gedacht- das sollte heute ebenfalls möglich sein.

Der Notfall-Kinderzuschlag ist zwar ein Weg, aber leider viel zu bürokratisch ist, wenn die Bearbeitungsdauer über 6 Wochen liegt.

Familien brauchen das Geld jetzt."

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 30.04.2020

Angesichts der Debatte um die Verlängerung der Entschädigungszahlungen für Eltern, die ohne Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, fordert der VAMV die Politik auf, schnellstmöglich eine Perspektive für die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden zu schaffen.

Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „In Paarfamilien haben zwar zwei die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen je sechs Wochen und damit für die doppelte Zeit zu erhalten. Für Alleinerziehende laufen die sechs Wochen jetzt aber ersatzlos aus.
Einelternfamilien, die keine erweiterte Notbetreuung nutzen können oder deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, wissen damit nicht, wie sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen sollen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind schon jetzt für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe.“

„Angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen appelliere ich an die Politik, umgehend eine Anschlusslösung für Alleinerziehende zu schaffen, damit Einelternfamilien nicht in Armut abrutschen. Besonders wichtig ist dabei, wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Ich appelliere an die Politik, hier schnell zu einer Lösung zu kommen“, fordert Daniela Jaspers.

Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten. Der Entschädigungsanspruch ist allerdings für jeden auf sechs Wochen begrenzt und schließt Eltern im Home Office sowie Ferienzeiten a

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Empfehlung der Familienminister*innenkonferenz, stufenweise und behutsam die Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen. Anlässlich der morgigen Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung des Coronavirus bekräftigt der VAMV seine Forderung nach einem bundesweiten Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende. Eine vom VAMV dazu gestartete Petition unterstützen inzwischen mehr als 42.000 Menschen.

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu:

„Es ist richtig, bei der stufenweisen Öffnung die Belange der Eltern und der Kinder zu berücksichtigen wie auch den Infektionsschutz. Die hohe Resonanz auf unsere Petition zeigt jedoch, wie existenziell wichtig die Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende ist. Wir begrüßen die Initiativen vieler Bundesländer, die Notbetreuung für Kinder aus Einelternfamilien zu öffnen. Es darf jedoch nicht vom Wohnort abhängen, ob Alleinerziehende ihre Arbeit wieder aufnehmen können oder ob die Haushaltskasse angesichts auslaufender Entschädigungszahlungen bald leer bleibt. Wir fordern deshalb in allen Bundesländern einen Anspruch auf Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende, auch wenn sie nicht in einem unmittelbar systemrelevanten Beruf arbeiten. Wichtig ist auch: Im Homeoffice die volle Arbeitsleistung zu bringen und gleichzeitig Kinder zu betreuen oder zu beschulen, ist für Alleinerziehende eine ultimative Zerreißprobe. Der Zugang zur Notfallbetreuung muss auch im Homeoffice und unabhängig von der Sorgerechtsform bestehen.“

Die Petition des VAMV Bundesverbandes läuft seit Mitte März auf der Petitionsplattform „WeAct“ von Campact. Die Vielzahl der Unterzeichnenden zeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist:
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 29.04.2020

Bundesseniorenministerin Giffey hat sich erfolgreich für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Rund 2,5 Millionen Berufstätige pflegen und betreuen Familienmitglieder zu Hause. Ihre Leistung wird zu selten gesehen – obwohl sie das Funktionieren der Pflege sichern. Denn sie leisten Enormes: Sie leben zwischenmenschliche Solidarität und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und in der Corona-Krise zusätzliche Hilfe. Besonders dann, wenn sie Beruf und Pflege in Einklang bringen müssen.“

Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet. Das BMFSFJ hat sich intensiv und in Zusammenarbeit mit BMG und BMAS für die Aufnahme von Erleichterungen für pflegende Angehörige eingesetzt.

Dazu erklärt Franziska Giffey: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“

Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:

1. Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation

a)Pflegeunterstützungsgeld

Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. September 2020 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.

b) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bisher haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn z. B. wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.

2. Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und PflegezeitBeschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, werden befristet bis zum 30. September die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgeschöpft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur 10 Tage (statt 8 Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.

3. Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz

Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Wegen der Krise haben die rund 4.500 Tagespflegeeinrichtungen in Deutschland geschlossen. Insgesamt übernehmen etwa 2,5 Millionen Angehörige in Deutschland die Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Zu 70% sind es Frauen, die diese Aufgabe schultern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen zugunsten von pflegenden Angehörigen. Sie bekommen in Zukunft doppelt so lange Pflegeunterstützungsgeld und können leichter Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

„Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll befristet für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können.

Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit soll eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, soll der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden soll bei der Familienpflegezeit möglich sein.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die schwierigen Lebenslagen der mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen fest im Blick. Weil ohne sie Pflege in Deutschland undenkbar wäre, arbeiten wir langfristig an weiteren Lösungen, zum Beispiel an einem Familienpflegegeld, als Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.05.2020

Spätestens mit der vom SARS-CoV-2-Virus verursachten Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit der Pflege für unsere gesamte Gesellschaft ist – sie ist systemrelevant. Während andere Branchen in den Lockdown gingen, machten die Pflegenden unter hohem persönlichem Risiko für sich und ihre Angehörigen weiter.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Die AWO dankt am heutigen Tag all ihren Mitarbeiter*innen und allen in der Pflege tätigen Menschen, die nach wie vor tagtäglich, ob im ambulanten Dienst, in der stationären Einrichtung oder als Angehörige zu Hause, mit vollem Einsatz und kreativen Lösungen für die Menschen da sind, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Ohne diese Menschen sind die Herausforderungen, vor die uns diese Pandemie stellt, nicht zu bewältigen.

Die nächste große Herausforderung steht uns bevor. Die Lockerungen in stationären Pflegeheimen sind nur mit großer Umsicht und Sachverstand der Pflegenden vor Ort umzusetzen. Um den Menschen, die das höchste Risiko der Pandemie tragen, weiterhin größtmöglichen Schutz zukommen lassen zu können, bedarf es mit Sorgfalt durchdachter, fundierter Konzepte, aber auch aller notwendigen Ressourcen unter Hinzuziehung der Akteure vor Ort.

Die Anerkennung der Öffentlichkeit mit Applaus von Balkons und einer schwer abgerungenen einmaligen Pflegeprämie muss über die Krise hinaus Bestand haben. Die AWO fordert daher für die Mitarbeiter*innen der professionellen Pflege angemessene und damit ihre Systemrelevanz anerkennende Löhne, die nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Die hoffentlich nach Corona anstehende Reform der Pflegeversicherung muss dies berücksichtigen und die Eigenanteile deckeln, damit Pflegende und Pflegebedürftige nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2020

Dringende Empfehlungen der BAGSO an die Politik

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen appelliert an Bund, Länder und Kommunen, pflegende Angehörige in der aktuellen Corona-Situation besser zu unterstützen. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen und zwei Drittel der demenziell Erkrankten leben zu Hause. Die meisten von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege und zur Entlastung pflegender Angehöriger reichen nicht aus.

„Viele Millionen Menschen sind von der Situation in der häuslichen Pflege betroffen“, so BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering. „Wie sie besser unterstützt werden können, muss auf dem anstehenden Bund-Länder-Treffen behandelt werden – ebenso wie die Situation der Menschen in Pflegeeinrichtungen.“

In ihren dringenden Empfehlungen an die Politik fordert die BAGSO unter anderem, dass alle an der häuslichen Pflege Beteiligten in ausreichendem Umfang mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung ausgestattet werden. In den Kommunen muss eine Notbetreuung sichergestellt sein, um die pflegerische Versorgung auch beim Ausfall der Pflegeperson sicherzustellen. Pflegende Angehörige benötigen zudem ein frei verfügbares Budget, um flexibel Unterstützung organisieren zu können. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungssituation müssen psychosoziale Beratungsangebot sieben Tage die Woche erreichbar sein.

Stellungnahme: Pflegende Angehörige in Corona-Situation besser unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 05.05.2020

Jahresbericht 2019: Zahl der Beratungen stieg im Jahresvergleich um 6,5 Prozent

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist in Zeiten von Corona besonders gefragt – aber auch schon vor der Pandemie sind Nachfrage und Bekanntheit weiter gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der heute veröffentlicht worden ist. Demnach wurden seit dem Start des Hilfetelefons im März 2013 insgesamt fast 230.000 Beratungen, sowohl telefonisch als auch online, durchgeführt. 44.700 davon fanden 2019 statt. Damit verzeichnete das bundesweite Beratungsangebot auch im siebten Jahr einen weiteren Anstieg der Beratungen um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 24.700 von Gewalt betroffene Personen nutzten das niedrigschwellige Angebot – per Telefon, Chat und E-Mail. Mehr als 9.400 Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener und Fachkräfte wurden beraten.

„Das Hilfetelefon kann ein Rettungsanker sein, es ist für viele betroffene Frauen buchstäblich die erste Hilfe, um der Gewalt zu entgehen“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Zahlen für 2019 zeigen aufs Neue, wie wichtig diese erste Anlaufstelle für die Betroffenen ist und dass das Hilfetelefon in seiner Rolle als Vermittler zwischen Ratsuchenden und Beratungseinrichtungen vor Ort ankommt. In der aktuellen Corona-Krise ist die Bedeutung dieses europaweit einzigartigen Beratungsangebots sogar noch gewachsen. Umso wichtiger ist es, dass die Erreichbarkeit des Hilfetelefons rund um die Uhr auch in diesen schwierigen Zeiten aufrechterhalten werden kann.“

Mit rund 3.500 Beratungen stieg auch die Nachfrage nach fremdsprachiger Beratung deutlich: um mehr als 29 Prozent. Am häufigsten wurde 2019 in Arabisch, Farsi/Dari und Russisch beraten.

„Der deutliche Zuwachs bei den Beratungen in einer Fremdsprache zeigt, wie wichtig gerade auch für Migrantinnen ein niedrigschwelliges anonymes Beratungsangebot wie das Hilfetelefon ist“, so Edith Kürten, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. „In der eigenen Sprache mit einer Beraterin vertrauensvoll über das Erlebte reden zu können, ist für viele Betroffene oftmals der erste Schritt aus der Gewalt.“

Häusliche Gewalt bleibt häufigster Grund für Beratung

Fast 20.000 Beratungen drehten sich 2019 um das Thema häusliche Gewalt. Zweithäufigstes Thema war sexualisierte Gewalt mit rund 4.400 Beratungen. In mehr als 60 Prozent aller Beratungen konnten Ratsuchende an Beratungsstellen vor Ort und in rund 22 Prozent an Frauenhäuser weitervermittelt werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2019 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zum Herunterladen finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse

Die Infografik „Sieben Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick“ finden Sie hier.

Zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr zu allen Formen von Gewalt zur Seite – ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte, beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2020

Rund 26.000 Märkte informieren über Hilfsangebote im Rahmen der Initiative „Stärker als Gewalt“

Das eigene Zuhause ist in der Corona-Krise nicht für alle ein sicherer Ort. Kontaktbeschränkungen und Existenzängste belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Ausnahmesituation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen. Zugleich wird es für Betroffene schwieriger, sich zu informieren, wo es Hilfe gibt und diese Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen. Auch Familien, Freunde oder Nachbarn sind in dieser herausfordernden Zeit unsicher, an wen sie sich wenden können. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihr Umfeld gerade jetzt auf alternativen Wegen außerhalb der eigenen vier Wände erreicht werden und aufgezeigt bekommen, wo sie Hilfsangebote finden und was sie gegen Gewaltsituationen tun können.

Aus diesem Grund startet Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute die bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“: Gemeinsam mit Deutschlands großen Einzelhandelsketten Aldi Nord und Aldi Süd, Edeka, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny, Real und Rewe will die Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesfrauenministeriums Menschen unterstützen, die in der aktuellen Corona-Situation von häuslicher Gewalt betroffen sind oder die Betroffenen helfen wollen. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen und an den Schwarzen Brettern aufgehängt, die über die Initiative und Hilfsangebote informieren. Auch auf der Rückseite vieler Kassenzettel finden sich Informationen über „Stärker als Gewalt“.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „In der Corona-Zeit spielt sich bei den meisten Menschen fast das gesamte Leben zu Hause ab. Im eigenen Zuhause nicht sicher zu sein ist ein unerträglicher Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es gibt Wege aus der Gewalt, es gibt Hilfe – und ich ermutige alle Frauen und auch Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich Unterstützung zu holen. Bei der Information über diese Hilfsangebote spielen Supermärkte eine wichtige Rolle, denn sie gehören zu den wenigen öffentlichen Orten, die zurzeit regelmäßig aufgesucht werden. Im Rahmen unserer Initiative „Stärker als Gewalt“ haben wir daher eine starke Allianz mit acht großen Einzelhandelsketten geschmiedet. Ab sofort werden in etwa 26.000 Supermärkten in ganz Deutschland Plakate der Aktion „Zuhause nicht sicher?“ über Hilfsangebote informieren. Auch auf Displays, Kassenzetteln oder auf Eigenmarken der Unternehmen finden die Kundinnen und Kunden Informationen über die Aktion. Ich bedanke mich bei den Märkten, die mitmachen, bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei allen Partnerinnen und Partnern der Initiative. Außerdem rufe ich jede und jeden dazu auf, die Aktion zu unterstützen und sich aktiv gegen Gewalt einsetzen. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen. Alle interessierten Unternehmen, Verwaltungen, Vereine oder Besitzerinnen und Besitzer kleinerer Läden können sich beteiligen. Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, können die Plakate beispielsweise im Hausflur aushängen. Jede und jeder kann etwas tun, damit Gewalt beendet wird. Die ganze Gesellschaft ist jetzt mehr denn je gefragt. Denn gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Unterstützer können Poster und Infoblätter runterladen

Alle, die die Aktion „Zuhause nicht sicher?“ unterstützen wollen, finden die Postervorlage und ein Infoblatt mit allem Wissenswerten rund um „Stärker als Gewalt“ direkt zum Download auf der Internetseite der Initiative:https://staerker-als-gewalt.de/initiative/poster-aktion-haeusliche-gewalt

Die Aktion soll auch Nachbarinnen und Nachbarn erreichen, die in dieser Zeit besonders aufgefordert sind, auf Alarmsignale für häusliche Gewalt zu achten und dagegen aktiv zu werden. Über die Initiativen-Website können sie sich darüber informieren, wie sie Anzeichen von häuslicher Gewalt erkennen, wie sie selbst helfen und wo sie Unterstützung erhalten können. Außerdem gibt es Aushänge für den Hausflur, über die Betroffene und ihre Nachbarschaft direkt über die Hilfsangebote informiert werden können.

Beratung beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt und Menschen, die helfen wollen, ist das vom BMFSFJ geförderte Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Das Hilfetelefon ist unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr zu erreichen – anonym und barrierefrei – und bietet in deutscher Sprache und in 17 Fremdsprachen telefonische Beratung für gewaltbetroffene Frauen, für Menschen aus dem sozialen Umfeld und für Fachkräfte an. Über www.hilfetelefon.de ist außerdem eine Onlineberatung möglich.

Über die Initiative „Stärker als Gewalt“

Bundesfrauenministerin Giffey hat die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ im November 2019 gestartet. Die Initiative ist Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Bislang haben sich 13 Partnerinnen und Partner zusammengeschlossen, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt machen. Gemeinsam mit den beteiligten Organisationen setzt sich „Stärker als Gewalt“ außerdem dafür ein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das Gewalt an Frauen und Männern verurteilt und Menschen, die eingreifen und helfen wollen, unterstützt.

Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch motiviert werden, sich gegen Gewalt einzusetzen.

Die Internetseite www.staerker-als-gewalt.de bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten.

Die Partnerorganisationen der Initiative sind: Das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“, die Frauenhauskoordinierung e.V., der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Weibernetz e.V., das Bundesforum Männer e.V., die Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen, der Sozialdienst Katholischer Männer e.V., die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2020

Zu dem von der bundesweiten Kinderschutzhotline gemeldeten deutlichen Anstieg der Beratungsgespräche in den ersten zwei Maiwochen erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Anstieg der Beratungsgespräche bei der bundesweiten Kinderschutzhotline ist Anlass zu großer Besorgnis. An diese Hotline wendet sich medizinisches Personal bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, um mögliche weitere Schritte zu besprechen. Dabei geht es in der Regel um Kinder, die oft massive Verletzungen aufweisen und etwa bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen aufgefallen sind. Betroffene Kinder und Jugendliche benötigen dringend Hilfe und Unterstützung. Der sprunghafte Anstieg der Beratungsgespräche weist darauf hin, dass die Dunkelziffer misshandelter Kinder und Jugendlicher deutlich höher liegt.

Gerade jetzt muss deshalb dringend Vorsorge getroffen werden, um von Gewalt und Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche auch in der Coronakrise effektiv zu schützen. Beratungsstellen und digitale oder telefonische Beratungsangebote müssen auch für Kinder und Jugendlichen weiter ausgebaut und aufgestockt werden. Und die Kinder- und Jugendhilfe benötigt bundesweit eine dem Pandemieschutz angemessene Ausstattung und Vorbereitung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2020

Zum morgigen Tag der gewaltfreien Erziehung erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. Und oftmals geschieht sie zuhause im Verborgenen. Von häuslicher Gewalt betroffene Kinder benötigen Hilfe und Unterstützung. Das galt schon vor der Coronakrise. Es ist zu befürchten, dass mit den Mehrfachbelastungen und Sorgen des Corona-Alltags vieler Familien auch die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ansteigt. Ohne regelmäßigen Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern, Schulfreundinnen und -freunden, Betreuerinnen und Betreuern, die Gewaltanzeichen erkennen und denen sich Kinder anvertrauen können, ist es momentan besonders schwierig, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Hier muss aktiv mit Beratungs- und Hilfsangeboten gegengesteuert werden, digital und vor Ort.

Es gilt, Kinderrechte stark zu machen. Kinder haben seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf eine Erziehung ohne physische Strafen, ohne seelische Verletzungen, ohne Vernachlässigung. Die damalige Gesetzesänderung war ein immens wichtiger Schritt. Die schwierige Situation der Jüngsten in der Coronakrise macht deutlich, dass wir die Rechte von Kindern politisch ernst nehmen müssen. Bei allen staatlichen Entscheidungen muss das Kindeswohl eine maßgebliche Rolle spielen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ein besonderes Recht auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung. Auch deshalb gehören die Rechte von Kindern mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Bundesweit große Beteiligung bei der Aktion #keinkindalleinelassen

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnt davor, die schrittweise Öffnung der Schulen ab heute als Rückkehr in eine behütete Normalität für Kinder und Jugendliche misszuverstehen:

„Wir dürfen nicht den Fehler machen und glauben, dass Missbrauch und andere Gewalt in Familien beendet ist, nur weil jetzt die Schulen langsam wieder öffnen," sagt Rörig. „Gewalt in der Familie hat auch schon vor Corona zur gesellschaftlichen Realität gehört. Aber jetzt werden die Bedrohung von Kindern und Jugendlichen durch familiäre Gewalt und ihre Hilflosigkeit sehr deutlich. Die aktuelle Krise wirkt hier wie ein Brennglas."

Der Missbrauchsbeauftragte rief dazu auf, gerade jetzt auf Kinder zu achten, die in den vergangenen sechs Wochen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wenig sichtbar waren:

„Zumindest einige Kinder und Jugendliche haben nun wieder die Chance im sozialen Umfeld ‚Schule‘ unmittelbaren Kontakt zu Lehrkräften zu haben, wenn auch weiterhin sehr eingeschränkt. Ich appelliere an alle Lehrerinnen und Lehrer gerade jetzt bei ihren Schülerinnen und Schülern auf Verhaltensänderungen zu achten. Ich weiß, dass alle stark gefordert sind, um den Lehrbetrieb unter widrigen Bedingungen wieder anlaufen zu lassen. Die Mithilfe aller wird jedoch gebraucht, um Kinder zu schützen und ihnen Hilfe zu ermöglichen."

Der Missbrauchsbeauftragte zeigt sich beeindruckt von der großen Resonanz auf die Aktion „Kein Kindalleine lassen", die er vor knapp drei Wochen mit dem Portal www.kein-kind-alleine-lassen.de und einerdamit verbundenen Plakat- und Flyer-Aktion gestartet hat. Über 60.000 Menschen haben bisher dieSeite besucht, 30.000 Unterstützer*innen haben Plakate und Flyer heruntergeladen.

Der Unabhängige Beauftragte und sein Team reagieren mit der Aktion auf die zunehmenden Sorgen und Berichte über Gewalt in der Familie während der Ausgangsbeschränkungen:

„Wir haben innerhalb kurzer Zeit eine starke Verbreitung erreicht und wichtige Hilfsangebote für Menschen, die von Missbrauch und anderer familiärer Gewalt betroffen sind, bekannt gemacht", sagt der Unabhängige Beauftragte. „Ich bin besonders beeindruckt vom großen Engagement vieler Einzelner und vieler Initiativen, Organisationen und Einrichtungen die bei unserer Aktion #keinkindalleinelassen mitmachen und trotz der restriktiven Corona-Regeln Wege suchen und finden, wie sie "ihre" Kinder erreichen können."

Gerade auch hinsichtlich der noch nicht schulpflichtigen Kinder besteht weiterhin dringenderHandlungsbedarf. Auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de finden sich im Bereich#keinkindalleinelassen Ideen und Projekte von A wie „Arche Berlin" bis Z wie „Zuper-Q", die zeigen, wie der Kontakt mit Kinder trotz Ausgangsbeschränkungen aufrechterhalten werden kann.

Bundesweite Organisationen unterstützen die Aktion #keinkindalleinelassen ebenfalls. So bringt bspw. der Deutsche Städtetag die Aktion in 3.400 Städte, die 6.500 Mitglieder des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz plakatieren in ihrem Bundesland und Wohnungsbaugesellschaften verteilen die Flyer in Mietshäusern. Lehrerinnen und Lehrer werden digital angesprochen, #keinkindalleinelassen ist zentral auf einem Portalserver, der momentan an rund 3.500 Schulen zur Kommunikation eingesetzt wird und ca. 1,6 Millionen Benutzer erreicht. Auch auf Twitter, Instagram und anderen Social Media Kanälen findet die Aktion breite Unterstützung und wird von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, Kinderschutzorganisationen und -verbänden geteilt und verlinkt. Prominente wie der Pianist Igor Levit oder Influencer*innen wie Barbara Sophie retweeten oder weisen auf die Aktion hin. Auch der Deutsche Olympische Sportbund, der über seine Social Media Kanäle 90.000 örtliche Sportvereine erreicht, unterstützt die Aktion, ebenso die Caritas, die Diakonie oder die Polizei.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl der Hilfegesuche bei einigen Beratungshotlines angestiegen. Andere Hilfsangebote dagegen melden keinerlei Veränderungen in der Nutzung. Kinderschutzexpert*innen wie Silke Noack vom „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" befürchten, dass gerade das ein Indiz für die Zunahme familiärer Gewalt in der Corona-Krise sein könnte: Täter und Täterinnen sind ganztägig zuhause, Kinder können so nicht heimlich telefonieren.

Berater*innen von Hilfetelefonen kennen das als den sogenannten „Feiertags-Effekt": Immer nachZeiten des „verordneten Familienlebens" wie zum Beispiel Weihnachten, steigt die Zahl der Kinder, die anrufen und Hilfe suchen, stark an.

Corona wird vermutlich ähnlich wirken: Im Kinder- und Jugendschutz Engagierte gehen davon aus, dass nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder einfacher Zugang zu Hilfsangeboten haben und in den Institutionen erlebt werden, die Nutzung – auch von Fachkräften – stark zunehmen wird.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bittet deshalb darum, bei der Aktion „Kein Kindalleine lassen" mitzuwirken und die Materialien von der Seite www.kein-kind-alleine-lassen.de zuverbreiten, damit Kinder und auch Erwachsene erfahren, wie sie Hilfe finden können.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.05.2020

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen müssen die Menschen während der Corona-Krise überwiegend zuhause bleiben. Das erhöht das Risiko für häusliche Gewalt. Die Diakonie Deutschland begrüßt daher die neue bundesweite Aktion "Zuhause nicht sicher?" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit Einzelhandelsketten, die in Supermärkten auf Beratungsangebote und Hilfen bei häuslicher Gewalt aufmerksam macht. Zwingend notwendig sei allerdings im Moment, dass zügig ausreichend Beratungsangebote und Schutzplätze geschaffen und langfristig die öffentliche Aufmerksamkeit für häusliche Gewalt und die Finanzierung der Hilfsangebote gesichert werden, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

"Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland schon vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsschichten verbreitetes Problem. Wie durch ein Brennglas werden jetzt die Lücken im Hilfesystem sichtbar. Personell und räumlich sind die Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder viel zu schlecht ausgestattet. Die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Schutzangebote für Frauen bekannt zu machen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Stresssituation, die sich oft im häuslichen Umfeld entlädt, enorm wichtig. Ohne das Personal aufzustocken und die Beratungsangebote sowie Schutzplätze auszubauen geht es allerdings nicht. Derzeit gibt es 6.800 Plätze in Deutschland. Nötig wären mindestens mehr als doppelt so viele Frauenhausplätze.

Wir brauchen dringend einen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen und eine einheitlich geregelte Finanzierung durch Länder und Kommunen. Betroffene Frauen müssen jederzeit – in und nach der Corona Krise – Zugang zu Schutz und Beratung haben. Durch die Anforderungen des Infektionsschutzes und Quarantänebestimmungen arbeiten die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser unter erschwerten Bedingungen. Was vorher schon knapp war, wird – bei zunehmendem Risiko für häusliche Gewalt -augenscheinlich. Wir brauchen eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungsstrukturen für betroffene Frauen und deren Kinder, damit häusliche Gewalt auch als das anerkannt wird, was es ist – eine Menschenrechtsverletzung und ein gesellschaftliches Problem."

Zum Hintergrund:

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen setzen alles daran, Schutz und Beratung suchende Frauen auch jetzt zu unterstützen. Das tun sie derzeit unter erschwerten Bedingungen: Quarantäne-Maßnahmen und Anforderungen an den Infektionsschutz gelten auch für Frauenhäuser. Das ist wichtig zum Schutz von Bewohnerinnen, ihrer Kinder und der Mitarbeiterinnen. Das führt in einigen Frauenhäusern zu Aufnahmestopps oder Verringerung der Belegung, um so social distance zu ermöglichen. Hier ist ein hohes Maß an Organisation und Krisenmanagement erforderlich. Es fehlt an Schutzausrüstungen, Desinfektionsmaterial und technischer Ausstattung für eine datensichere Beratung, aber auch an Räume und Personal.

Vielerorts werden alternative Schutzunterkünfte eingerichtet. Unterkünfte in Ferienwohnungen, Hotels und Gemeinschaftsunterkünften werden auch mit Unterstützung von Ländern und Kommunen gefunden. Für die Beratung und Betreuung der Frauen und Kinder sind aber zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

Mit der bereits vorher zu dünnen Personaldecke in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen und zusätzlichen Ausfällen bei Mitarbeitenden durch fehlende Kinderbetreuung, Erkrankungen, Quarantäne ist das nicht zu realisieren.

Die mit dem derzeitigen Gebot des Daheimbleibens einhergehenden Belastungen wie Kinderbetreuung zu Hause, Homeoffice, fehlende soziale Kontakte und Ausweichmöglichkeiten sind verstärkende Faktoren für Konflikte und häusliche Gewalt, keine ursächlichen Faktoren. Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland auch vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsteilen verbreitetes Problem.

Mehr Informationen:

– Nachgefragt: Mehr häusliche Gewalt in der Corona-Krise? https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-mehr-haeusliche-gewalt-in-der-corona-krise

– Ratgeber der Diakonie zu Gewalt gegen Frauen: https://hilfe.diakonie.de/gewalt-gegen-frauen

– Initiative "Stärker als Gewalt": https://staerker-als-gewalt.de/

– Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2020

Bund und Länder haben heute eine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht: Es gibt zusätzlich 500 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schülerinnen und Schülern. Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt Kinder und Jugendliche, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war. Sie sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden.

„Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD-Fraktion hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht. Schulträger können jetzt flexibel auf die besonderen Herausforderungen vor Ort reagieren.

Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass das Bildungsministerium dies engagiert vorantreibt. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Auch angesichts der Coronavirus-Pandemie gelte, dass Kinder selbstverständlich Kontakt zu beiden Eltern behalten sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgangsrecht angesichts von COVID-19 (19/18569). Erkenntnisse über diesbezügliche Probleme lägen der Bundesregierung nicht vor. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben, heißt es in der Antwort. Die bisherigen Vereinbarungen, Regelungen oder gerichtlichen Entscheidungen zum Umgang gälten weiterhin. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronavirus-Pandemie am besten organisiert, sollten die Eltern sich, wie sonst auch, immer am Kindeswohl orientieren und beachten, dass grundsätzlich eine gute emotionale Bindung und der Kontakt zu beiden Eltern dem Kindeswohl dient.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.515 vom 19.05.2020

„Die Corona-Krise deckt die Schwächen des Bildungssystems in Deutschland gnadenlos auf. Sie macht deutlich, welche Probleme die Globalisierung mit sich bringt und wie tief gespalten die Gesellschaften sind“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am „Tag der Arbeit“ in Frankfurt a.M. „Solidarisch ist man nicht alleine“, lautet das Motto am 1. Mai. „Gesundheit first – solidarisch zu sein, heißt in Corona-Zeiten, Abstand zu halten“, betonte Tepe. Weltweit feiere die Gewerkschaftsbewegung diesen „Tag der Arbeit“ zum ersten Mal digital. In Deutschland verzichteten die DGB-Gewerkschaften auf Demonstration. Tepe stellte fest, dass 2020 eine Ausnahme sei und bleiben werde.

„Bildung wird seit mindestens 20 Jahren sträflich vernachlässigt. Jetzt holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit ein. Probleme, Hygiene und Infektionsschutz sicherzustellen, hängen auch mit den 43 Milliarden Euro Investitionsstau allein an den Schulen zusammen. Die Reinigung der Bildungseinrichtungen wurde outgesourced. Bildung für das digitale Zeitalter fit zu machen, ist zu spät und zu zögerlich angegangen worden. Zudem sind wir sehenden Auges in einen dramatischen Lehrkräfte- und Fachkräftemangel in den Kitas hineingesteuert“, betonte die GEW-Vorsitzende. Platzmangel führe zu überfüllten Kitas, Schulklassen und Hörsälen an den Hochschulen.

Der Mangel an Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften stelle die Kitas und Schulen auf dem Weg einer schrittweisen Öffnung vor große Probleme. Auch weil der Altersschnitt hoch sei und viele Lehrende zu den Risikogruppen zählten und deshalb nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürften. „Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich durch den Fernunterricht. Kinder aus armen Familien sind schlechter mit digitalen Medien ausgestattet, sie müssen in beengten Wohnverhältnissen lernen. Dieses Problem muss unverzüglich gelöst werden. Wir brauchen weitere zusätzliche Ressourcen, die nach Sozial-Index vergeben werden“, unterstrich Tepe.

Die Gewerkschaften kämpften gemeinsam für einen besseren Schutzschirm der Beschäftigten gegen die Folgen der Wirtschaftskrise. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent (87 Prozent für Familien) sei ein richtiger Schritt, auch wenn er spät gekommen sei. „Sorgen bereiten die prekär Beschäftigten in der Weiterbildung und der Hochschule sowie die Studierenden. Ihre Existenz ist bedroht, sie dürfen nicht ins Bodenlose fallen. Hier muss die Politik kräftig nacharbeiten“, verlangte die GEW-Vorsitzende. „Auffällig ist, dass viele Frauen zwar auf wichtigen Arbeitsplätzen tätig sind, aber schlecht bezahlt werden. Ihre Arbeit muss dringend aufgewertet werden.“

Info: Die Gewerkschaften verzichten in diesem Jahr zum ersten Mal seit der Gründung des DGB 1949 auf die traditionellen „Tag der Arbeit“-Demonstrationen und -Feiern auf den Straßen und Marktplätzen der Republik. Der DGB bietet einen Livestream mit einem bunten Mix aus Politik und Kultur an.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstandvom 01.05.2020

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

am 9. Mai wird der Europatag gefeiert. Dieser Tag steht für ein gemeinsames Europa in Frieden und Freiheit. Die Grundrechtscharta der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon ist das Herzstück der Europäischen Union und mit ihr die Freizügigkeit und die damit einhergehenden offenen Grenzen. Diese Freizügigkeit dient nicht nur dem freien Warenverkehr. Sie gibt den Menschen in Europa die Möglichkeit, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, sich niederzulassen, zu studieren und zu arbeiten. Die europäischen Staaten wuchsen zusammen, die Grenzen fielen, ein gemeinsames europäisches Zusammenleben entstand und mit ihnen vielfältige europäische familiäre Konstellationen. Diese Paare und Familien leben den europäischen Gedanken und für sie war bisher die Freizügigkeit ein selbstverständlicher Teil ihrer Lebensplanung. Die Corona Pandemie stellt nun diesen Gedanken der Freiheit vor eine Zerreißprobe. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, fielen als erstes die Schlagbäume.

In Europa leben Millionen binationaler Paare. Allein in Deutschland ermittelte der Mikrozensus 2017 eine Zahl von 1,5 Millionen. Viele Paare kommen zahlenmäßig hinzu, da sie nicht miteinander verheiratet sind. Sie konnten bislang ihre Beziehung innerhalb Europas auch ohne Trauschein gut leben, wie tausende andere Paare auch.

Die Wiedereinführung nationaler Grenzen, die uns zurückwerfen in eine schon fast vergessene Zeit, führte für unverheiratete binationale Paare zu einer plötzlichen Trennung. Das Fallen der Schlagbäume ging durch die Paare hindurch, unterbrach unvermittelt ihre Beziehung, beendete abrupt über Wochen ihre gemeinsame Lebensplanung. Gerade in Krisenzeiten sind Menschen auf Nähe und Unterstützung angewiesen. Die Grenzschließungen verwehren diesen Paaren den emotionalen Rückhalt, den eine Liebesbeziehung geben kann. Und sie sind in einem Europa der offenen Grenzen für diese Paare extrem belastend und nicht nachvollziehbar.

„Ich bin im Badischen aufgewachsen – verbunden im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich. Für uns hier gibt es keine Grenzen mehr. Mein Partner ist Schweizer, wohnhaft in Basel. Uns trennen 15 Minuten S-Bahnfahrt. Wir sind nicht verheiratet, bisher war das kein Thema. Dies ist uns nun zum Verhängnis geworden. Wir dürfen uns seit Wochen nicht sehen. Und auch wenn wir nun kurzfristig heiraten wollten, wäre dies nicht möglich, denn laut Bundesgrenzschutz-Seite, darf ein Ausländer nicht einmal zur eigenen Hochzeit einreisen, da eine Hochzeit keinen triftigen Grund darstellt. Wie uns geht es vielen: Deutsche mit Partnern in der Schweiz oder Frankreich. Aus der Traum.

Hunderttausende Grenzgänger können tagtäglich pendeln. Dass einerseits Einreisen aus beruflichen Gründen möglich sein sollen, während elementare soziale Strukturen mit Füßen getreten werden, ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur für Personen in der Grenzregion. Dahinter stehen Menschen, die zutiefst verzweifelt sind. Grenzen die kaum mehr existierten ziehen sich nun quer durch das Leben der Betroffenen und trennen sie ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit von ihren wichtigsten Bezugspersonen. Die psychischen Folgen sind immens. In Frankreich gab es schon Suizide und auch hier ist spürbar, dass Depressionen und Angstzustände zunehmen. Geben Sie diesen Menschen wieder ihren Halt zurück, den sie jetzt mehr denn je brauchen. Bitte ignorieren Sie diese Menschen nicht und vertrösten sie auf Juni oder gar noch länger.“ Gudrun F.

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, dieses Beispiel steht stellvertretend für zahlreiche andere, die unseren Verband seit März erreichen. Je länger die Corona Pandemie anhält, je länger die innereuropäischen Grenzen geschlossen sind, desto schwieriger gestaltet sich die Situation für diese Paare. Selbstverständlich gilt es, das Infektionsgeschehen einzudämmen, das versteht auch jedes Paar. Keines dieser Paare will zur Ausbreitung des Virus beitragen. Sie wollen verantwortlich und unter Berücksichtigung bestehender Schutzmaßnahmen mit ihren Partner*innen zusammen sein. In der gesamten Debatte um die Bekämpfung des Virus Covid 19 werden leider Paare und Familien viel zu wenig in den Blick genommen. Ihre Belastungen werden kaum thematisiert.

Wir möchten betonen, dass es sich bei den hier angesprochenen Paaren um langfristige Beziehungen handelt, die füreinander einstehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Ebenso wie verheiratete Paare. Eine junge Frau beispielsweise hat ihre Wohnung und ihre Arbeitsstelle gekündigt, um zu ihrem Partner in die Schweiz zu ziehen. Dann kam die Corona Pandemie und schloss die Grenzen. Diese junge Frau hat ihre Lebensgrundlage in Deutschland aufgegeben, sie steht ohne Arbeit und ohne Wohnung in Deutschland da, kann aber ihr “neues Leben” in der Schweiz nicht realisieren.

Herr Minister Seehofer, es sind viele einzelne Schicksale, die hinter der großen Anzahl der europäischen Paare stehen, auf die an dieser Stelle nicht vertieft eingegangen werden kann.

In einem vereinten Europa sollte es aber doch möglich sein, trotz der Krise, diesen Paaren die Möglichkeit zu geben, zusammen zu kommen.

So könnten nach dem Beispiel Schweiz und Österreich Passierscheine ausgestellt werden, die auf einer Selbstauskunft basieren. Mit einer entsprechenden Anweisung an die Grenzbeamten. Dies wäre eine unbürokratische, sofort umsetzbare Möglichkeit auch für Deutschland – unabhängig von einer allgemeinen Grenzöffnung.

Wir bitten Sie daher im Interesse zahlreicher europäischer Paare und als Zeichen für den Europatag, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Herr Minister Seehofer: Bitte lassen Sie binationale unverheiratete Paare innerhalb Europas wieder zusammenkommen!

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.05.2020

Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak)vom 30.04.2020

Angesichts der Kosten für eine sozial gerechte Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bei gleichzeitigem Einbruch der Steuereinnahmen fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Vermögensabgabe zur solidarischen Krisenbewältigung. Der Verband warnt vor einer gefährlichen Verschärfung der sozialen Spaltung, sollte die Große Koalition jetzt nicht zu einem sozial ausgewogenen, solidarischen Krisenmanagement finden. Dazu gehöre zwingend ein sofortiges armutspolitisches Notprogramm sowie die Heranziehung sehr großer Vermögen zur Finanzierung der Krisenbewältigung.

„Es steht völlig außer Frage, dass die Folgen dieser Krise nur bewältigt werden können, wenn diejenigen, die über sehr großen Reichtum verfügen, zur solidarischen Finanzierung der Kosten herangezogen werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der aktuellen Steuerschätzung, die von Mindereinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe ausgeht, seien entschlossene steuerpolitische Maßnahmen zwingend. „Es darf auch in dieser Koalition keine steuerpolitischen Tabus mehr geben. Auf den Kabinettstisch gehören genauso gut Konzepte für eine Vermögensabgabe wie für eine Reichensteuer. Wenn jetzt die falschen Maßnahmen ergriffen werden, droht unsere Gesellschaft auseinanderzubrechen“, warnt Schneider.

Corona wirke wie ein „Brennglas“, das soziale Schieflagen verschärfe. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband daher für die bisherige Weigerung der Großen Koalition, armen Menschen in der Krise eine finanzielle Soforthilfe zu gewähren. Der Paritätische kritisiert vor diesem Hintergrund das so genannte Sozialschutzpaket II, das heute im Bundestag beraten wird, als „armutspolitische Enttäuschung“. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach finanzieller Soforthilfe für alle Menschen, die existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV, Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Konkret fordert der Paritätische einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 100 Euro sowie eine Einmalzahlung für krisenbedingte Zusatzausgaben von 200 Euro.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus DGB, Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Verbraucherschutzorganisationen, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk hat der Paritätische unter dem Motto #100EuroMehrSofort einen Aufruf für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für Solidarität gerade auch mit den Ärmsten vorgelegt. Zwischenzeitig haben sich weitere Bundesorganisationen und auch Bündnisse auf Landesebene hinter die Forderung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie (15. Mai) betonen Familienministerin Ur-sula Nonnemacher und die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienver-bände in Brandenburg (LAGF) Bedeutung und zentrale Funktion der Familie. „Als Rückgrat der Gesellschaft leisten Familien in diesen besonderen Zeiten Herausragendes: Mütter und Väter betreuen ihre Kinder, unterstützen sie bei den Schulaufgaben und arbeiten von zu Hause aus. Es zeigt sich einmal mehr: die Gesellschaft kann sich auf die Familien verlassen, dafür mein herzlicher Dank!“, so Ministerin Nonnemacher.

Mit der frühen Erweiterung der Notfallbetreuung hat Brandenburg die in der Corona-Pandemie besonders geforderten Alleinerziehenden entlastet.

Die 32 vom Land geförderten Familienzentren stehen weiterhin beratend zur Seite, wenn auch vorübergehend telefonisch oder digital.

Die Landesregierung will Familien aber auch langfristig finanziell entlasten und das System familienbezogener Leistungen bündeln. Daher wird die bundesweite Ein-führung einer Kindergrundsicherung unterstützt, denn nur hierüber kann es zu-friedenstellend gelingen, Familien die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.

Ursula Nonnemacher: „Familien verdienen nicht nur während der derzeitigen Pandemie unsere Anerkennung und Wertschätzung. Sie sorgen dafür, dass die Gesellschaft funktioniert! Ich freue mich, dass wir am Tag der Familie im Bundesrat die Sonderregelungen bei der Inanspruchnahme von Elterngeld beschließen, die für viele Eltern Corona-bedingte finanzielle Härten verhindern.“ Birgit Uhlworm von der LAGF: „Familien brauchen keine Almosen, sondern ge-zielte Unterstützung sowie Anerkennung und Wertschätzung. Die vom Land Brandenburg finanzierten Einrichtungen und Verbände sind in diesen Zeiten ver-lässliche Ansprechstellen und stehen den Familien zur Seite.

Diese Infrastruktur für Familien muss erhalten und ausgebaut werden.“

Quelle: PressemitteilungMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration undVerbraucherschutzvom 14.05.2020

Viele Familien erleben durch die Pandemie große Belastungen. Zum Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt, dass viele davon nicht neu seien – sondern die Krise nur das Brennglas auf bestehende Probleme hält. Familien müssten endlich besser unterstützt werden, fordert der Verband.

„In diesen Krisenzeiten zeigt sich besonders deutlich, dass wir Familien wieder in die Lage versetzen müssen, Raum für Entwicklung und Geborgenheit geben zu können“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Viele Familien hatten schon vor der Krise zu kämpfen, weil sie von Armut bedroht waren, Beruf und Familie vereinen mussten oder die Pflege von Angehörigen organisierten. Die jetzige Belastungssituation zeigt nur, wie sträflich wir als Gesellschaft Familien mit diesen Herausforderungen allein gelassen haben. Das muss sich ändern! Damit Familien Schutz und Fürsorge für alle Familienangehörigen bieten und Teilhabe organisieren können, brauchen sie deutlich bessere Rahmenbedingungen und eine stärkere Beachtung, als das derzeit der Fall ist.

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege steht nur ausgewählten Familien eine eingeschränkte Kinderbetreuung zur Verfügung. Viele Eltern müssen im Moment nicht nur die Lernwege ihrer Kinder begleiten, sondern ihnen schulrelevanten Lernstoff selbst vermitteln – oft genug neben der Erwerbsarbeit im Homeoffice und weiteren Pflichten. Homeschooling und Homeoffice als neue Realität in den Familien sind das Einfallstor für neue Bildungsungerechtigkeiten. Insbesondere in armutsbetroffenen Haushalten und für Alleinerziehende droht die Corona-Krise zu einer fundamentalen Chancen-Krise zu werden!“

Grundsätzlich fordert die AWO daher ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtkonzept, das Menschen und Familien ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt und ohne Angst zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können. Wissenschaftler*innen haben hierfür schon Vorschläge, wie zum Beispiel das Optionszeitenmodell für atmende Lebensläufe, erarbeitet. Diese müssen aus Sicht der AWO endlich einer gesamtgesellschaftlichen Debatte zugeführt und umgesetzt werden, damit Familien ihre Funktionen – auch für die Stabilität unserer Gesellschaft – wieder erfüllen können.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Durch Kurzarbeit und Lohnausfälle wegen der Corona-Pandemie hat sich die finanzielle Situation von Familien verschärft. „Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte würde Familien schnell helfen und ist einfach umzusetzen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringem Einkommen würden besonders profitieren.

Der DFV fordert, dass die Mehrwertsteuer für Produkte wie Babynahrung, Windeln und Kinderkleidung von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Anstoß ist der Gesetzentwurf zur Senkung der Umsatzsteuer für die angegriffene Gastronomie, der heute im Bundestag beraten werden soll. „Was für Restaurants möglich ist, muss auch für Familien zu machen sein. Kinderprodukte gehören zum familiären Grundbedarf und sollten wie Milch, Mehl und Tee günstiger zu konsumieren sein“, so Zeh.

Schon in gewöhnlichen Zeiten haben Familien hohe Ausgaben beim Verbrauch. Allein aufgrund ihres Wachstums benötigen Kinder in manchen Lebensphasen mehrmals im Jahr neue Kleidung und Schuhe. „Die Entlastung von Familien über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist ein längst überfälliger, notwendiger Schritt“, sagt der DFV-Präsident. Perspektivisch müsse es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt bzw. das Existenzminimum des Kindes entfallen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte ist eine jahrelange Forderung des DFV. „Der Deutsche Familienverband hat die Bedürfnisse von Familien im Blick. Kinder und ihre Eltern müssen bei allen Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie besonders“, so Zeh. „Familien tragen wesentlich zur Überwindung dieser Krise bei. Sie sollten in erster Linie ermutigt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2020

Jedes Jahr am 15. Mai findet der Internationale Tag der Familie statt. Mit diesem Gedenktag erinnert die UN an die Bedeutung und den Wert von Familie. In diesem Jahr erinnert die UN in ihrem Aufruf daran, dass die Reaktion auf die Corona-Krise eine echte Gelegenheit bietet, die Art und Weise, wie Volkswirtschaften und Gesellschaften funktionieren, zu überdenken und zu verändern, um eine größere Gleichheit für alle zu fördern.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Hinter den Familien liegt ein Marathon an Zumutungen wegen der Corona-Pandemie: Geschlossene Schulen und Kitas, Home-Office und Home-Schooling, kein direkter Kontakt mit Großeltern oder Freunden – all das sind enorme Belastungen für alle, die mit Kindern leben.

Zugleich zeigt die Krise eindrucksvoll: Familien sind der Anker, der unsere Gesellschaft nach wie vor stabilisiert. Deshalb brauchen Familien dringend mehr politisches Gehör: für eine familiengerechte Arbeitswelt mit fairen und gleichen Löhnen für Frauen und Männer, für beste Kinderbetreuung, bezahlbaren Wohnraum und wirksame Hilfe, wenn es Probleme gibt.

Auch jetzt in der Krise stimmen die Prioritäten wieder nicht: Viele Eltern und noch mehr Kinder würden sich freuen, wenn sich die Politik genauso viele kreative Gedanken über die Öffnung weiterer Schulen und Kitas machte wie über den Spielbetrieb des Milliardengeschäfts Bundesliga."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

In der Corona-Pandemie wird deutlich wie nie, dass die Rechte von Kindern keine Priorität besitzen.

„Die Kinderrechte werden in der Pandemie zur Privatsache der Familien erklärt. Es bleibt den Eltern, vor allem den Müttern, überlassen, für die Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung zu sorgen. Ich bin überzeugt: Stünden die Kinderrechte schon heute im Grundgesetz, die Pandemiepläne hätten eine andere Prioritätensetzung – zugunsten der Kinder und ihren Familien. Nie wurde deutlicher, dass Kinderrechte Rechte gegen den Staat sind, nicht gegen die eigenen Eltern“, erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.

Kinder haben ein Recht auf Bildung, sie haben ein Recht auf Spielen und ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Diese Rechte spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle.

„Lange Zeit gab es keinen Plan dafür, wie eine schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen aussehen könnte. Stattdessen wurde viel Energie und Kreativität für die Entwicklung von Hygieneplänen für den Spielbetrieb der Fußballbundesliga aufgewendet. Erst nach heftigem Protest von Eltern und Kinderschutzorganisationen gibt es nun etwas Bewegung,“ so Heinz Hilgers weiter.

Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigt. Sowohl Union als auch SPD hatten diese Forderung in ihren Wahlprogrammen formuliert. Die Parteien brechen damit nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern auch ihre Wahlversprechen.

„Das ist ein enttäuschendes Signal an die Familien und Kinder in unserem Land“, ergänzt Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverbande.V.(DKSB) vom 15.05.2020

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie.

Aus diesem Grund hat sich der Verband binationaler Familien und Partnerschaften in einem Offenen Brief an die Minister Maas und Seehofer gewandt.

Der Internationale Tag der Familie bekräftigt die Bedeutung von Familie auch und gerade in Krisenzeiten. Ihr gebührt Anerkennung und Zuspruch.

In diesem Offenen Brief wird auf die prekäre Lage binationaler Paare in der Corona-Zeit hingewiesen und um eine unbürokratische Erleichterung der Einreise der Partner*innen gebeten.

Offener Brief

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2020

Im Corona-Jahr 2020 zeigen Familien täglich, was sie leisten. Sie synchronisieren die Erfordernisse von Beruf und Schule, Hobby und Alltag. Alles, was sonst wohlgeordnet nebeneinander funktioniert, wird nun von einer Einheit getragen und treuhänderisch weitergeführt. „Die Gesellschaft hat sich stillschweigend auf die Familien verlassen, wohl in der unerschütterlichen Annahme, dass sie verlässlich sind“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD).

„Wenn wir jetzt beginnen, unsere Gesellschaft wieder zu aktivieren, dürfen wir die Familien nicht bloß mitdenken, sondern alle Pläne müssen von der Familie ausgehen. Sie muss wieder ein relevanter Maßstab gesellschaftlichen Denkens werden“, so Müller. „Mütter und Väter haben ihre Qualitäten gezeigt und jetzt ist es eine Frage der Verantwortung und wirtschaftlichen Weitsicht, Müttern und Vätern auf dem Arbeitsmarkt mit Flexibilität, Kulanz und Wertschätzung entgegen zu kommen.“
Familie bedeutet auch Zusammenhalt über Generationen hinweg, Sorge und Fürsorge, geteilte Freude und schmerzliches Vermissen – besonders zwischen ganz Jungen und Älteren. Für Familien stellt sich deshalb gar nicht die Frage, ob sie eine Generation „unbequem“ finden. Sie würden sich nie in eine Konkurrenz von Jung und Alt treiben lassen, denn sie sind verbunden als Enkel, Töchter, Söhne, Väter, Mütter und Großeltern.

Die von manchem als „spießig und einengend“ beargwöhnte Familie zeigt sich als verlässliches Sprungtuch für so viele Menschen, die innerhalb kürzester Zeit aus beruflichen und sozialen Bezügen gerissen wurden. „Dass es die in Familien gelebten Softskills sind, die eine Gesellschaft in der Krise stabil halten, dürfte nun jedem klar geworden sein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 15.05.2020

SCHWERPUNKT III: Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie/ Regenbogenfamilientag

Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17.05., kurz IDAHOT, werden die meisten geplanten Aktionen auf Grund der aktuellen Vorsichtsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können. Umso wichtiger ist es daher aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt, an diesem Tag Solidarität mit allen Opfern von Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie zu zeigen.

In Deutschland identifizieren sich rund 7,5 % der Menschen ab 14 Jahren als LGBTI*. Nach wie vor erleben viele von ihnen ein diskriminierungsfreies und anerkennendes Umfeld eher im Freundeskreis sowie in Szene- und Gruppenzusammenhängen, statt in der Herkunftsfamilie.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Durch den fast kompletten Wegfall vieler sozialer Angebote auf Grund der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind beispielsweise ältere allein lebende LGBTI* stärker isoliert. Auch für Jugendliche in ihrer Outing-Phase kann eine besondere Belastung entstehen, wenn sie sich nicht mit anderen austauschen können. Benachteiligte Gruppen, wie trans*- und inter Personen, die sowieso schon in höherem Maße sozialer Ablehnung ausgesetzt sind, könnten durch die weitere Abnahme sozialer Kontakte von zusätzlicher Einsamkeit und Isolation betroffen sein. Daher rufen wir dazu auf, Beratungsstellen und Begegnungsorte für LGBTI* bei den gegenwärtigen Diskussionen um Wiedereröffnungen nicht zu übersehen und die Bereitstellung ihrer wichtigen Angebote auch während der Corona-Krise weiterhin zu gewährleisten.“

Nach wie vor werden auch in Deutschland Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert oder werden Opfer physischer oder psychischer Gewalt. So ist in den vergangenen Jahren nicht nur die Zahl direkter Angriffe auf Lesben, Schwulen, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich gestiegen. Ebenfalls häufen sich die Fälle bewusster Provokationen im öffentlichen Raum, unter anderem wird das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin regelmäßig beschmiert und beschädigt.

Brigitte Döcker: „Wir lassen es nicht zu, dass queere Menschen in Deutschland an vielen Orten weiterhin einem Klima der Angst und Ablehnung oder absichtlichen Anfeindungen ausgesetzt sind. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich insbesondere in ihren Einrichtungen mit gezielten Projekten, Maßnahmen, Angeboten und Schulungen für eine Willkommenskultur der Vielfalt ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.05.2020

Am internationalen Tag gegen Homosexuellen-, Bisexuellen-, Inter- und Trans*feindlichkeit am 17. Mai 2020 mahnen weltweit Organisationen, Institutionen, Netzwerke und Initiativen der LSBTIQ*-Communities durch verschiedenste Aktionen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Diskriminierungen, Gewalt und Ablehnung gegenüber Lesben, Schwulen, Trans*personen, Bisexuellen, Interpersonen und Queers beendet werden müssen.

Nach wie vor werden weltweit Menschenrechte verletzt, wenn Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität verfolg, eingesperrt und getötet werden. Auch in Deutschland werden jährlich viele LSBTIQ*-Menschen nach wie vor angepöbelt, geschlagen, gedemütigt. Ebenso strukturelle Benachteiligungen und das Ignorieren der Lebensrealitäten von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen und Trans*personen widerspricht den Grundrechten auf ein selbstbestimmtes Leben und Gleichstellung.

Constanze Körner, Leiterin und Projektkoordinatorin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. sagt dazu:

„Gerade in diesen Zeiten der Kontakteinschränkungen und fehlender öffentlicher Bilder von Vielfalt müssen wir mit Kreativität und Stolz sichtbar und verbunden bleiben und solidarisch miteinander sein. Denn egal ob im Coming-out, wartend im Stiefkindadoptionsverfahren oder einsam zu Hause, wir müssen füreinander da sein, weiter für unsere Rechte kämpfen und sichtbare Zeichen für eine vielfältige Gesellschaft setzen.“

Hissen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT

Am Dienstag, den 12. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Hellersdorf, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin, die Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf Dagmar Pohle zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Maja Loeffler und Vertreter*innen von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. als Trägerin des neuen Projektes im Bezirk „Lesben* in Marzahn-Hellersdorf stärken!“ die Regenbogenfahne hissen.

Am Freitag, den 15. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Lichtenberg, Möllendorfstr. 6, 10367 Berlin, der Bezirksbürgermeister von Lichtenberg Michael Grunst zusammen mit Vertreter*innen von Lesben Leben Familien (LesLeFam) e.V. als Trägerin verschiedener Projekte für Lesben*, Regenbogenfamilien und die queere Community im Bezirk die Regenbogenfahne hissen.

Bei beiden Fahnenhissungen werden die Kontakt- und Hygienevorschriften beachtet.

Informationen zum IDAHOT

Immer am 17. Mai wird seit 2005 der internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie (englisch: International Day Against Homophobia and Transphobia, IDAHOT, später IDAHOBIT) mit verschiedensten Aktionen weltweit begangen, um an den 17. Mai 1990 zu erinnern. An diesem Tag hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Krankheiten gestrichen. Für Transsexualität folgte die Streichung erst 2018.

Informationen zu Lesben Leben Familie (LesleFam) e.V.

Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. wurde im Februar 2018 in Berlin gegründet und unterstützt lesbische* Frauen* und Regenbogenfamilien in unterschiedlichen Lebensmodellen und Lebenslagen und vertritt ihre Interessen in Gesellschaft und Politik. Durch Vernetzung, konkrete Maßnahmen und Angebote will LesLeFam die gesellschaftliche Sichtbarkeit und Akzeptanz von lesbischen* Frauen* und ihren Familien verbessern – über Generationen hinweg und unabhängig von Identitäts- und Lebensentwürfen sowie Familienformen.
Alle weiteren Informationen: www.leslefam.de

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 11.05.2020

Am 3. Mai 2020 begehen Regenbogenfamilien aus vielen Ländern und Städten auf der ganzen Welt den International Familiy Equality Day (IFED), um sich als Familien stolz zu zeigen und auf die Vielfalt von Familien hinzuweisen. Sie stehen zusammen für gleiche Rechte, mehr Teilhabe und Sichtbarkeit.

In diesem Jahr lautet das Motto des IFED „Family Diversity in Education“, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen diese Familienvielfalt erleben und entdecken können und Regenbogenfamilien in Materialien, Büchern und Aufgabenstellungen berücksichtigt werden müssen.

Dazu sagt Constanze Körner, Leiterin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.:

„Immer mehr Menschen, die sich der LSBTIQ*-Community zugehörig fühlen, gründen überall auf der Welt Familien. Doch längst werden sie nicht überall als gleichwertige Familien anerkannt. Auch in Deutschland haben Regenbogenfamilien noch immer nicht die Rechte, die sie brauchen, um von Anfang an als Familien abgesichert zu sein und diskriminierungsfrei zu leben. Diese Rechte fordern wir jeden Tag – nicht nur am IFED! Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern kommen zudem nur selten in Kinderbüchern vor und in Schulbüchern fehlen sie ganz. Das muss sich ändern!“

Malaktion von Lesben Leben Familie e.V. zum IFED

Aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie fallen zum IFED 2020 viele Aktionen von Organisationen und Gruppen für Regenbogenfamilien aus oder werden ins Internet verlegt. So hat LesLeFam alle Regenbogenfamilien aufgerufen an einer Malaktion teilzunehmen. Eltern, Kinder, Verwandte und Freund*innen sind eingeladen Bilder von ihrer Regenbogenfamilie zu gestalten und dem, was sie sich für die Zukunft wünschen.
Die Bilder können direkt an info@leslefam.de geschickt werden oder direkt am 3. Mai 2020 auf der Facebookseite Lesben Leben Familie hochgeladen werden.

Informationen zum International Family Equality Day (IFED)

Der International Family Equality Day (IFED) wurde zum ersten Mal im Jahr 2012 ausgerufen und immer auf den ersten Sonntag im Mai festgelegt. Die Tatsache, dass weltweit immer mehr Regenbogenfamilien geründet werden und sich Organisationen und Netzwerke für ihre Interessen einsetzen, hat dazu geführt, dass es den Wunsch nach einem Zusammenschluss gab, um die Anliegen und Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien hervorzuheben.
Alle weiteren Informationen unter: https://internationalfamilyequalityday.org/

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 30.04.2020

Bundesregierung muss Nationalen Aktionsplan und LSBTI-Inklusionskonzept vorlegen

Am Sonntag, den 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990, der Tag, seit dem die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität nicht länger als Krankheit einstuft. Anlässlich des IDAHOBIT erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In Polen rufen Städte LSBTI-freie Zonen aus. Ungarn möchte transgeschlechtlichen Personen faktisch die Existenz absprechen und in Uganda diskutiert die Regierung immer wieder über die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle. Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wird weltweit die Existenz und das Recht auf ein offenes und selbstbestimmtes Leben verweigert. In vielen Ländern drohen ihnen Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Ihr Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist oftmals nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert einen glaubwürdigen und konsequenten Kampf gegen Kriminalisierung und Diskriminierung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTI entschieden entgegenzutreten.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und zum Kampf gegen die Diskriminierung von LSBTI. Den hehren Worten müssen noch stärker Taten folgen und das längst versprochene LSBTI-Inklusionskonzept für die Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtigen Beziehungen verabschiedet werden. Viele mutige Aktivist*innen riskieren tagtäglich ihr Leben und ihre Sicherheit für die Anerkennung und den Schutz ihrer Communities. Sie brauchen Unterstützung.

Auch in Deutschland werden Grundrechte von LSBTI eingeschränkt oder nicht vollständig garantiert. Ohne Frage: In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von LSBTI erkämpft und gewonnen. Aber: Gleichzeitig werden sie im Alltag auch heute noch benachteiligt, verleugnet, beleidigt oder angegriffen. Diese Fälle alltäglicher LSBTI-Feindlichkeit werden auch unterstützt durch gesellschaftliche Autoritäten und staatliche Politik. Daher fordert der LSVD einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit. Das wäre ein staatliches Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben.

#MutigGegenHass: Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai, ab 18:00 Uhr spricht LSVD-Bundesvorstand Alfonso Pantisano mit LSBTI-Aktivist*innen aus dem In- und Ausland. Die Konferenz streamen wir live auf unserer Facebook-Seite

Auf der LSVD-Homepage haben wir hier auch einen Überblick über Veranstaltungen der LSVD-Landesverbände zum IDAHOBIT2020 zusammengestellt.

Hintergrund

Nachhaltigen Schutz für die Menschenrechte von LSBTI umsetzen! Bundesregierung muss LSBTI-Inklusionskonzept in den internationalen Beziehungen endlich verabschieden

Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen. Zivilgesellschaftliche Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit der Bundesregierung

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2020

Verheiratete Zwei-Mütter-Familien sollten aus Anwendungsbereich des geplanten Adoptionshilfegesetzes ausgeklammert werden

Am Sonntag, den 03. Mai 2020, ist der Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Eine dramatische Verschärfung der Situation durch das geplante Adoptionshilfegesetz muss zudem unbedingt verhindert werden.

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll das Verfahren der Stiefkindadoption erschwert werden. Der LSVD hat den Familien- und den Rechtsausschuss des Bundestages gebeten, Zwei-Mütter-Familien vom Anwendungsbereich des Adoptionshilfegesetzes auszuklammern und einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet. Sie würden damit von der geplanten Beratungspflicht und Erfordernis einer fachlichen Äußerung ausgenommen.

Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts versprochen. Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Doch bislang gibt es laut Bundesjustizministerium weder einen Zeitplan, noch hat sich Justizministerin Christine Lambrecht zu diesem Thema jemals geäußert. Die Zeit drängt aber.

53.000 Menschen fordern: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition des LSVD gemeinsam mit allout.

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"

Stellungnahme des LSVD zum geplanten Adoptionspflegegesetz

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 02.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Engagementbericht

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Dritten Engagementbericht befasst. Der Bericht besteht aus dem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung. Der Dritte Engagementbericht trägt den Titel „Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich gesellschaftliche Teilhabe und freiwilliges Engagement durch die Digitalisierung verändern und welche Folgerungen sich daraus für die Engagementpolitik ergeben. Untersucht wurde, wie sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren auch digital freiwillig einbringen.

„Wie wertvoll und bereichernd digitales Engagement ist, sehen wir gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Digitale Möglichkeiten helfen dabei, dass sich – vor allem auch junge – Menschen trotzdem für andere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen können, indem sie zum Beispiel Nachbarschaftsinitiativen oder Einkaufshilfen digital organisieren oder aber Vereine verstärkt Online-Beratungen anbieten. Der Bericht zeigt, wie groß das Potential ist und dass es noch besser ausgeschöpft werden kann. Das digitale Engagement ersetzt die traditionellen Formen nicht, aber es kann sie wirksam ergänzen. Es geht deshalb auch darum, analoges und digitales Engagement besser miteinander zu verknüpfen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die wir in diesem Jahr gründen ist dafür wie geschaffen. Auch in Zukunft wird es auf das Engagement ankommen, denn es macht unsere Gesellschaft stärker und lebenswerter“, so Franziska Giffey.

Der Dritte Engagementbericht bildet den Auftakt einer Reihe von fünf Berichten, mit denen das BMFSFJ bis zum Ende der Legislaturperiode ein umfassendes Bild der Gesellschaft zeichnen wird: Im Sommer folgt der Altersbericht, im Herbst werden der Familienbericht und der Kinder- und Jugendbericht vorgestellt und im Frühjahr 2021 der Gleichstellungsbericht.

Der heute vorgelegte Engagementbericht macht deutlich, welche Rolle die Digitalisierung im Engagement junger Menschen einnimmt und analysiert neue Themen, Praktiken und Typen des Engagements, die durch die Digitalisierung entstehen. Formuliert werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft.

"Junge Menschen nutzen zunehmend digitale Medien für ihr Engagement, unabhängig davon, in welchen Organisationsformen sie sich einbringen. Viele junge Engagierte betrachten die Digitalisierung als eine gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Laut der Jugendbefragung des Dritten Engagementberichts verfolgen heute rund 30 Prozent der jungen Engagierten das Ziel, die digitale Welt zu einem besseren Ort zu machen,“ erklärt die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Jeanette Hofmann.

Der Dritte Engagementbericht bietet eine gute Wissensbasis zum Thema „Engagement und Digitalisierung“ sowie Anregungen für die Engagementpolitik.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt unter anderem:Bessere Verbindung etablierter und digitaler Engagementformen und Wertschätzung des (jungen) digitalen Engagements,Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools, damit Organisationen leichtere Einstiegswege für junge Menschen anbieten können,Vermeidung von neuen Bildungsunterschieden und Abbau bestehender Spaltungen,Verbindung von politischer Bildung mit Medienbildung und entsprechende Förderung der Akteure und Einrichtungen,Beratungs- und Vernetzungsangebote für Organisationen bei Digitalisierungsprozessen.

Das BMFSFJ wird die Empfehlungen der Sachverständigenkommission bei der Planung künftiger engagementpolitischer Maßnahmen mit bedenken.

Bereits jetzt fördert das BMFSFJ eine Reihe von Maßnahmen und Projekten, die sich mit der Digitalisierung befassen, z.B. das Programm „Zukunftssicherung der freien Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ und mehrere Modellprojekte mit digitalem Schwerpunkt im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).

Zusätzlich wird sich die von der Bundesregierung dieses Jahr errichtete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt dieses Themas annehmen. Neben eigenen Angeboten wie etwa der Beratung und Qualifizierung im Bereich der Digitalisierung für freiwillig Engagierte oder Unterstützung im Kontext der Digitalisierung von Engagement-Organisationen kann die Stiftung Innovationen im Bereich des freiwilligen digitalen Engagements auch finanziell fördern.

Die Bundesregierung ist durch Bundestagsbeschluss vom 19. März 2009 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen wissenschaftlichen Bericht einer unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen, der auf einen Schwerpunkt konzentriert die Entwicklung des Engagements in Deutschland darstellt.

Mitglieder der Sachverständigenkommission Dritter Engagementbericht sind:Prof. Dr. Jeanette Hofmann (Vorsitzende), Leiterin der Forschungsgruppe „Politik der Digitalisierung“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsdirektorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft und Professorin für Internetpolitik an der Freien Universität BerlinProf. Dr. Christoph Bieber, Universität Duisburg-EssenJun.-Prof. Dr. Sascha Dickel, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Martin Emmer, Freie Universität BerlinProf. Dr. Cathleen Grunert, FernUniversität in HagenProf. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft KölnProf. Dr. Gesche Joost, Universität der Künste BerlinProf. Dr. Heinz Reinders, Julius-Maximilians-Universität WürzburgProf. Dr. Wibke Riekmann, MSH Medical School Hamburg

Der Dritte Engagementbericht inklusive der Stellungnahme der Bundesregierung ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Interessierten steht eine Kurzfassung des Berichts auf der Internetseite des BMFSFJ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.05.2020

Die Sendung „Männerwelten“ setzt ein Ausrufezeichen hinter die alltägliche und dadurch umso erschütternde Situation vieler Frauen in unserem Land. Sexueller Missbrauch, Beleidigungen und Gewalt sind kein Randproblem, sondern tief in unserer Gesellschaft verankert. Dem stellen wir uns mit aller Kraft entgegen.

„Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf haben die mediale Reichweite ihrer Sendung genutzt, um sexistische Belästigung und sexuelle Gewalt schonungslos zu thematisieren. Wer schon einmal Opfer von Gewalt oder Beleidigungen geworden ist, kann nachempfinden wie schwer es ist, diese Erfahrungen öffentlich anzusprechen. Gerade deshalb möchten wir Frauen weiter Mut machen, sich zu wehren und unterstützen sie mit der Stärkung ihrer Rechte. So gilt unter anderem seit 2016 der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Grundvoraussetzung dafür ist ein Zusammenleben ohne Angst und Gewalt. Deshalb gilt: Null Toleranz gegenüber Sexismus und physischen und psychische Angriffen.

Am 25. November vergangenen Jahres – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kampagne www.staerker-als-gewalt.de ins Leben gerufen. Die Seite soll Opfern und Dritten erleichtern, Gewalt zu erkennen, gegebenenfalls einzuschreiten und Hilfe zu finden. Darüber hinaus erreicht man unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Seit 2013 werden Frauen dort vertraulich und anonym in über 17 Sprachen beraten und weitervermittelt. Wir haben auch in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Frauen und auch ihre Kinder zu schützen. Aktuell machen wir mit der Initiative ‚Zuhause nicht sicher?‘ Opfer von Gewalt niedrigschwellig auf das Hilfsangebot des Bundes aufmerksam. Bereits vergangene Woche haben wir das sogenannte ‚Upskirting‘, die unbefugte Bildaufnahme des Intimbereichs, endlich unter Strafe gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Zu den Ergebnissen der zweiten Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Lage von LGBTI in Europa erklären SvenLehmann und UlleSchauws, Sprecher und Sprecherin für Queerpolitik:

Die Ergebnisse der aktuellen Studie sind mehr als alarmierend. In Europa, aber auch hier in Deutschland. Die Diskriminierung im Alltag besteht fort – am Arbeitsplatz und in der Schule; in Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken; bei der Wohnungssuche; beim Zugang zu Gesundheits- oder Sozialdienstleistungen; und in Geschäften. Die Folge davon: Über 40 Prozent der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen (LGBTI) in Deutschland leben ihre sexuelle Orientierung aus Angst vor Diskriminierung nicht offen aus, für Europa insgesamt sehen die Umfragewerte noch schlechter aus.

Versteckt zu leben bringt eine ständige psychische Anspannung mit sich, kann zu Depressionen führen und macht krank. Das Ringen um Akzeptanz in der Familie, am Arbeitsplatz, im Sportverein kostet Kraft.

Auch der heute von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) veröffentlichte Rainbow Index zeigt den politischen Handlungsbedarf auf: Laut dem Index der Rainbow Map erfüllt Deutschland aktuell 51 Prozent der von ILGA aufgestellten Kriterien für eine komplette Gleichstellung von LSBTI+ Personen.Die Ergebnisse der FRA zeigen auch, dass LGBTI-Personen in der gesamten EU – und darüber hinaus – glauben, dass Recht und Politik sowie das Verhalten von Politikern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, von Führern der Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft ihr Leben stark beeinflussen.

Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und deutlich stärker als bisher gegen Diskriminierung vorgehen. Nicht nur mit Lippenbekenntnissen am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) oder auf den CSD-Bühnen. Wir haben immer wieder einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gefordert.

Wir werden mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft weiterhin dafür kämpfen. Denn unsere Gesellschaft braucht eine politische Antwort auf anhaltende LSBTI-Feindlichkeit, auf den zunehmenden Hass und die Hetze – im Netz und auf der Straße – auf die Worte, aus denen immer wieder auch Taten folgen. Nicht nur sicherheitspolitisch und strafrechtlich, sondern gerade im Bereich Prävention und Demokratieförderung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/19082) zur Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, ob sie die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Regelbedarfsermittlung plant, bestehend aus Wissenschaftlern, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.518 vom 19.05.2020

Männer haben ein erheblich höheres Vermögen als Frauen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127) unter Verweis auf Berechnungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts mitteilt, soll das durchschnittliche Nettogesamtvermögen von Männern im Jahr 2017 124.000 Euro betragen haben. Das Nettogesamtvermögen von Frauen habe bei 90.000 Euro gelegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.510 vom 18.05.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.

Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“

Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.

DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.

Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar.

DFV und FDK unterstützen Familien, die gegen familienblinde Sozialversicherungen den Rechtsweg beschritten haben. Hintergründe dazu liefert die gemeinsame Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Weiterführende Informationen

Verbändepositionierung zu den Beratungsergebnissen der Rentenkommission der Bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.05.2020

Heute begrüßte der DGB-Bundesvorstand sein neues Mitglied, Anja Piel. Damit übernimmt Piel nach ihrer Wahl im März jetzt formal die Amtsgeschäfte für die Themen Arbeitsmarkt, Soziales, Recht sowie Antirassismus und Migration in der DGB-Spitze. Piel folgt auf Annelie Buntenbach, die 14 Jahre lang Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands gewesen ist und das Amt aus Altersgründen niedergelegt hat. Vor ihrem Wechsel zum DGB war Piel Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag. Zu ihrem Dienstantritt sagte sie am Dienstag in Berlin:

„Die Welt nach der Corona-Pandemie wird eine andere sein als bisher. Die Krise hat Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter enormen Druck gesetzt. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, im Herbst zahlreiche harte Debatten über soziale Fragen zu führen. Dabei ist klar: Das gegebene Versprechen solidarischen Handelns müssen wir einlösen – denn die Krise wird mit den ersten Lockerungen der Verhaltensregeln nicht vorbei sein.

Obwohl sich die Bundesregierung nach viel zu langem Zögern dazu durchgerungen hat, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, bleiben soziale Verwerfungen. Das gilt ganz besonders für die Familien, da muss noch etwas passieren. Gleichzeitig müssen wir die Weiterbildung ausbauen, damit sich die zu erwartende Arbeitslosigkeit nicht verfestigt. Mit einem breiten Investitionsprogramm für die öffentliche Infrastruktur müssen wir die Konjunktur stützen, denn der Umbau unserer Wirtschaft für eine sozial-ökologische Zukunft wartet nicht.

Die Krise hat nicht nur gezeigt, wie wichtig unsere sozialen Sicherungssysteme sind. Sie hat auch deutlich gemacht, wer in diesem Land unverzichtbare Arbeit leistet. All den Pflegerinnen, den Müllwerkern, Reinigungskräften, Paketboten und LKW-Fahrern sind wir endlich mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen schuldig. Dazu gehört zuallererst, dass die verkürzten Ruhe- und die verlängerten Arbeitszeiten in diesen Bereichen schnell wieder rückgängig gemacht werden.“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte Anja Piel herzlich: „Es ist keine einfache Zeit, in der Anja Piel ihr Amt im DGB antritt. Aber in den kommenden Wochen und Monaten kommt es auf die Gewerkschaften an. Wir werden uns im Epizentrum dieses Bebens stark machen für Solidarität und Gerechtigkeit. Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Kosten und Lasten der Krise gerecht verteilt werden. Deshalb freuen wir uns sehr, mit Anja Piel einer versierte Sozialpolitikerin für den geschäftsführenden Bundesvorstand gewonnen zu haben. Unser besonderer Dank und unsere große Anerkennung gilt Annelie Buntenbach und ihrer hervorragenden langjährigen Arbeit – für die sozialen Fragen, für die Beschäftigten und für den DGB.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.05.2020

"Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und angesichts des fehlenden politischen Willens zu vieler Parteien, ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen, war die Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers für ein Thüringer Paritätsgesetz ein immens wichtiger Schritt. Das Ziel war und ist, die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern voran zu bringen. Dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kommt die wichtige Aufgabe zu, die Entscheidung des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers gegen den Angriff der AfD zu verteidigen und das Frauenfördergebot des Art. 3 Abs. 2 GG geschichtsbewusst zu interpretieren.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die anstehende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Durch eine Änderung des Thüringer Wahlgesetzes war (mit Wirkung ab 2020) die Anforderung eingeführt worden, die Landeslisten für die Wahlen zum Thüringer Landtag abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Hiergegen hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein Normenkontrollverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt. Am 13. Mai 2020 wird hierüber mündlich verhandelt.

"Der Landesgesetzgeber hat zu Recht Handlungsbedarf gesehen.", so Wersig. Der djb hat in mehreren Veröffentlichungen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Paritätsgesetzen beleuchtet und setzt sich seit Jahren für wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung von Parität in den Parlamenten ein.

In Thüringen – wie in anderen Ländern – geht es darum, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Politik endlich auch bei der Listenaufstellung zu den Landtagswahlen umzusetzen. Die Notwendigkeit des neuen Thüringer Wahlrechts hat die letzte Landtagswahl auf der Grundlage des früheren Rechtszustandes gezeigt: Von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind nur noch 28 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von nur 31 Prozent der Abgeordneten. Wersig: "Eine Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof wäre ein großer Rückschritt. Und zugleich ein trauriges Signal in Hinblick auf das bemerkenswerte Engagement vieler Parlamentarierinnen und den entsprechenden Teilen der Zivilgesellschaft im gesamten Bundesgebiet. In mehr als 100 Staaten dieser Welt gibt es frauenfördernde Quoten im Wahlrecht. Thüringen hätte die Chance, die Geschichte in diesem Sinne fortzuschreiben."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist anlässlich der derzeitigen Koalitionsverhandlungen in Hamburg auf den dringenden Reformbedarf des Gleichstellungsrechts hin. Das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz leiden unter einem grundlegenden Konstruktionsfehler. Die Regelungen sehen bei Stellenbesetzungen (im Falle des Leistungspatts) sowie bei der Zusammensetzung von Gremien eine vorrangige Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts vor. Dies führt in der Praxis auch zu Männerquoten und Männerbevorzugungsklauseln, die sich z.B. in den Stellenausschreibungen der Justiz finden. Die Männerquote steht nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Danach ist es im Grundsatz verboten, Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen von dem Geschlecht der Bewerber*innen abhängig zu machen.

"Förderquoten zugunsten von Frauen können zur Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG zulässig sein, Männerquoten hingegen nicht", erklärt die Vorsitzende des djb-Landesverbandes Hamburg Dana-Sophia Valentiner. "Soweit im Falle eines Leistungspatts Frauen bevorzugt berücksichtigt werden, entspricht dies dem staatlichen Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken."

Fördermaßnahmen zum Ausgleich einer bloßen Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, sind aber von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG nicht gedeckt.

Auch bei der Einteilung der Ressorts und der Aufgabenverteilung besteht Nachholbedarf, um die Gleichstellung in Hamburg zu stärken. Die Zuständigkeit für das Gleichstellungsrecht liegt seit der letzten Legislaturperiode in der Freien und Hansestadt nicht mehr im Ressort Gleichstellung, sondern bei dem Personalamt. Diese eigentümliche Stellung steht der Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze entgegen. Der djb fordert daher, diese Hamburgensie aufzugeben und die Kompetenz für das Gleichstellungsrecht wieder im Gleichstellungsressort zu verankern. Um die Strategie des Gender Mainstreaming erfolgreich zu implementieren, ist es zudem erforderlich, Gleichstellung nicht nur in einem eigenen Ressort, sondern als Querschnittsthema auch in allen Fachressorts zu berücksichtigen. Dies kann durch die Einsetzung von Spiegelreferaten in den Fachressorts sichergestellt werden.

"Die Parteien haben jetzt in den Koalitionsgesprächen die Möglichkeit, die Grundlagen für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik in den nächsten Jahren zu schaffen", so Dana-Sophia Valentiner. "Auch in Krisenzeiten ist die Gleichberechtigung der Geschlechter kein Luxus, sondern gerade für ein Bundesland wie Hamburg, das sich in seiner Verfassung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung in der Demokratie verpflichtet, besonders bedeutsam."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Qualität der familiengerichtlichen Verfahren und Fortbildung der Familienrichterinnen und -richter eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Justizverfahren an. Dazu gehört aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine bundesweite Verpflichtung zur Fortbildung für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben. Bisher gibt es eine Fortbildungspflicht lediglich in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und seit Kurzem Hamburg). Gerade das Kinderrecht auf Beteiligung durch kindgerechte Anhörungen sowie Berücksichtigung der Kindesinteressen kommt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in vielen Verfahren viel zu kurz. Hier braucht es kompetente Familienrichterinnen und -richter, um ein Verständnis für die Wichtigkeit der Kinderrechte im Verfahren zu stärken.

"Die Anhörung von Kindern vor Gericht muss vor allem kindgerecht sein. Dafür brauchen Familienrichterinnen und -richter Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit und Respekt den Kindern gegenüber, oder auch einen Blick auf eine Zeiteinteilung in Verfahren adäquat für das Alter des Kindes. Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein, einen altersgerechten Einstieg in das Gespräch zu finden und eine Vertrauensbasis mit dem Kind aufzubauen. Auch der richtige Abschluss des Verfahrens ist enorm wichtig. Es muss sichergestellt sein, dass dem Kind die Entscheidung kindgerecht erklärt wird. Deshalb sollten das Familienrecht und die Kinderrechte viel stärker bereits in der juristischen Ausbildung eine Rolle spielen, und das Recht und die Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter gesetzlich verankert werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Richterinnen und Richter müssen auch in der Lage sein, mit involvierten Akteuren anderer Fachrichtungen wie Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen zusammenzuarbeiten, um das Kindeswohl zu ermitteln und die Aussagen des Kindes richtig zu bewerten. Hierzu braucht es beispielsweise Kenntnisse zur Entwicklungspsychologie. Psychiatrische und medizinische Grundkenntnisse sind ebenfalls wünschenswert. Dies ist erforderlich, um Verhaltensweisen des Kindes richtig deuten und beispielsweise durch Sachverständige festgestellte Verletzungen eines Kindes richtig einordnen zu können", so Lütkes weiter.

Neben den familiengerichtlichen Verfahren sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das Kindeswohl in Strafverfahren stärker in den Blick genommen werden. Dafür sollte ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Neben der bundesweiten Verpflichtung zur und Ermöglichung von Fortbildungen für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte für Jugendschutzverfahren bei der Strafjustiz zu schaffen. Denn bei mehr als 750 Amts- und Landgerichten kann nicht jede Richterin oder jeder Richter in allen Spezialgebieten zu Hause sein. Durch die Spezialisierung bestimmter Gerichte muss nicht jedes einzelne Amts- und Landgericht die Ressourcen für die Videovernehmung und die Schulungen der Richterinnen und Richter zur Vernehmung von Kindern aufbringen. Daher wäre es ratsam, diese Verfahren über Gerichtsbezirksgrenzen hinweg zu konzentrieren – wie man es aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder bei Staatsschutzsachen kennt.

Weitergehende Informationen zum Thema "Kindgerechte Justiz" können unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2020

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten", die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk wollen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Kinder ermutigen, zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Grundschule oder in die Kita zu kommen.

Nachdem wegen der Corona-Krise bundesweit sämtliche Bildungseinrichtungen wochenlang schließen mussten, läuft der Schul- und Kitabetrieb nun schrittweise wieder an. In dem Papier, das die Kultusministerkonferenz als Rahmenbeschluss für die Schulöffnungen verabschiedet hat, wird explizit empfohlen, "nach Möglichkeit verstärkt zu Fuß zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren." Die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller ist daher unbedingt zu fördern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" anzumelden. Los geht es dann im Herbst. Vom 21. September bis 2. Oktober können Kinder zwei Wochen ausprobieren wie es ist, selbstständig zur Schule oder in die Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: "Gerade Corona hat uns die Wichtigkeit einer krisenfesten Mobilität vor Augen geführt. Das empfohlene Verkehrsmittel erster Wahl: das Fahrrad oder die eigenen Füße. Aber auch unabhängig von der Krise hat diese Art der Fortbewegung viele Vorteile: Besonders für Kinder ist Bewegung an der frischen Luft gesund, außerdem lernen sie, sich gut und sicher im Verkehr zu bewegen und tun der Umwelt etwas Gutes."

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: "Die Aktionstage bieten Kindern die Chance, die vielen positiven Effekte zu entdecken, die es mit sich bringt, wenn sie den Schulweg eigenständig bewerkstelligen. Die Bewegung tut ihrer Gesundheit gut, außerdem können sie gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern, mit Freundinnen und Freunden zur Schule oder Kita gehen. Das macht Spaß und nebenbei gewinnen sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr."

Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender: "Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und die Schulleitungen können im Rahmen der Aktionstage gemeinsam mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern erproben, welche Auswirkungen es hat, wenn die Kinder selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Rad zur Schule kommen. Gleich morgens körperlich aktiv zu sein, hilft ihnen dabei, im Unterricht konzentriert zu bleiben, sie werden ausgeglichener und aufnahmefähiger. Außerdem können so gefährliche Situationen, die immer wieder durch das Bringen der Kinder mit dem Auto entstehen, vermieden werden."

Im Rahmen der Aktionstage "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" vom 21. September bis 2. Oktober 2020 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilungökologischer Verkehrsclub VCD, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.und Verband Bildung und Erziehung (VBE)vom 18.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27.Mai 2020

Veranstalter: DIE LINKE.im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Linksfraktionen im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin laden Sie und Euchherzlich zum Queer-Livestream aus dem Berliner aquarium (Südblock) ein.

Vor Ort muss in diesem Jahr leider auf Publikum verzichtet werden, Ihr könnt Euch aber online an der Diskussion beteiligen.

Doris Achelwilm und Carsten Schatz

https://www.facebook.com/events/694928311309020

Termin: 28.Mai 2020 / 18.00 – 19.30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Corona-Krise betrifft uns alle, wenn auch nicht alle in gleichem Ausmaß. Die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie werden uns nach Beendigung der Krise begleiten und auch lange nachwirken. Viele Menschen sind unsicher und möchten stetig transparente Informationen über die Entwicklungen in der Krise und über Möglichkeiten der Bewältigung. Die aktuelle Situation bietet aber auch Chancen, vorhandene Missstände in unserer Gesellschaft zu hinterfragen. Wir wollen online mit Expert_innen den folgenden Fragen nachgehen: Wie sind die Bundesregierung und die Länder mit ihren Kommunen auf die Krise vorbereitet? Welche Weichen müssen in gesundheitlichen und sozialen Bereichen gestellt werden, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein? Welche Lehren können Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus der Krise ziehen?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen.Bitte melden Sie sich bis zum 27.05. an. Am Morgen des 28.05. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen.

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Bedingt durch die aktuellen Corona-Beschränkungen haben wir uns mit Bedauern entschieden, die Bundeskonferenz Forum Familienbildung am 8./9. Juni 2020 in Magdeburg abzusagen.

In der Hoffnung, dass sich im kommenden Jahr die Situation entspannt haben wird und Tagungen wieder möglich sein werden, möchten wir den Fachtag „Familienbildung für ALLE?! Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ mit leicht verändertem Programm auf den 14./15. Juni 2021 verschieben. Bitte merken Sie sich dieses Datum bereits jetzt vor.

Ausschließlich für die Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung werden wir am 8. und am 9. Juni 2020 zwei unterschiedliche Veranstaltungsformate online anbieten. Insbesondere am 9. Juni werden wir als Alternative zur Mitgliederversammlung die Möglichkeit bieten, sich zur gegenwärtigen Situation in einer Videokonferenz auszutauschen. Am 8. Juni wird es ein Fortbildungsangebot für die Fachkräfte in den Mitgliedseinrichtungen geben.

Nähere Informationen folgen für die Mitglieder des Forums Familienbildung in den nächsten Tagen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, Sie im kommenden Jahr zur Fachtagung in Magdeburg begrüßen zu dürfen.

VERSCHIEBUNG des Bundesfachkongresses 2020 „Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung" im Tagungszentrum des ZDF in Mainz

nach sehr sorgfältiger Abwägung aller möglichen und letztlich nicht vorhersehbaren Entwicklungen in diesen herausfordernden Zeiten der Corona-Epidemie haben der PestalozziFröbel-Verband e.V., der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz beschlossen, den für den 25./26. September 2020 geplanten

Bundesfachkongress

„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung"

auf den

24./25. September 2021

zu verschieben.

Der Tagungsort konnte bereits gesichert werden und wir gehen heute davon aus, das Programm unter Berücksichtigung der dann aktuellen Situation im nächsten Jahr durchführen zu können.

Das Thema des Bundesfachkongresses büßt durch die Verschiebung unserer Ansicht nach nicht an Aktualität ein. Im Gegenteil – z. B. die Befassung mit den Ergebnissen der Reichsschulkonferenz 1920, dieser wegweisenden historischen Situation, an die wir mit dem Bundesfachkongress inhaltlich anknüpfen, bleibt auch im Jahr 2021 relevant.  

Auch im nächsten Jahr soll nach der gemeinsamen Vergewisserung mit Ihnen aus historischer, gesellschaftlicher, rechtlich-struktureller und fachlicher Perspektive am zweiten Tag der Blick in die Zukunft gerichtet werden.  

Die aktuelle Situation zeigt mit großer Wucht und Deutlichkeit die herausragende Bedeutung des Systems der öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Gleichzeitig zeichnen sich diverse Entwicklungenab, die 2021 in den Blick zu nehmen sind. Dies gilt nicht nur für die Kindertageseinrichtungen, sondern auch für das gesamte System, in das sie eingebettet sind. Dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen tun!

Wir würden uns freuen, Sie alle am 24./25. September 2021 zum Bundesfachkongress„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung" in Mainz begrüßen zu dürfen.

Bitte notieren Sie sich den Termin für den Bundesfachkongress schon heute in Ihrem Kalender.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt zusammen mit zahlreichen Privatpersonen, Organisationen, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen das EQUAL CARE Manifest, das gestern veröffentlicht wurde. Care-Arbeit istfundamental für unsere Gesellschaft und gemeinsam setzen wir uns für eine „faire Verteilung von Sorgearbeit, Einkommen und Vermögen und entsprechende Rahmenbedingungen“ ein.

https://equalcareday.de/manifest/

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen Bund und Länder die Vereinfachung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse von Familienleistungen durch die Nutzung des einwilligungsbasierten Datenaustausches schaffen. Es hat sich gezeigt, dass für eine weitere Verknüpfung und Digitalisierung von Familienleistungen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten. Der Referentenentwurf sieht deshalb vor, Rechtsgrundlagen zum Datenabruf zwischen Behörden im Bereich der Familienleistungen zu schaffen.

Die Stellungnahme des ZFF bezieht sich weniger auf die in dem Gesetzesentwurf intensiv diskutierten Fragen der Verwaltungsvereinfachung. Allerdings war es uns ein Anliegen v.a. auf zwei Punkte aufmerksam zu machen:

  • Nicht die Verwaltungsvereinfachung an sich sollte Ziel einer Digitalisierung von Leistungen sein, sondern die Erhöhung der Inanspruchnahme, die dadurch gelingen kann.
  • Neben Kindergeld und Elterngeld sollte auch der Kinderzuschlag in die Digitalisierungsverfahren stärker als bisher einbezogen werden.

Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

AKTUELLES

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie. Dazu passend hat der Berliner Beirat für Familienfragen heute den Familienbericht 2020 an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, stellvertretend für den Senat von Berlin übergeben. Im Mittelpunkt des mehr als 200 Seiten umfassenden Berichts steht die Frage, wie Familienleben in der wachsenden Stadt gelingen kann und welche Unterstützung Familien in Berlin benötigen.

Bei der Übergabe des Berichts, die aufgrund der Corona-Maßnahmen nur in einem kleineren Rahmen stattfinden konnte, dankte Senatorin Scheeres dem Beiratsvorsitzenden Karlheinz Nolte sowie allen 30 Mitgliedern des überparteilichen und unabhängigen Gremiums für ihre Arbeit. „Der Bericht stellt die Situation von Familien in Berlin sehr kenntnisreich dar und gibt dem Senat wertvolle Impulse, um Berlin weiter zu einer familiengerechten Metropole zu entwickeln“, so die Senatorin.

Senatorin Sandra Scheeres betonte weiter: „Der Familienbericht 2020 zeigt, dass Berlin für Familien sehr attraktiv ist. Viele junge Paare entscheiden sich bewusst für die Stadt und gründen hier eine Familie. Sie schätzen die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, dass es in der fast jeder Nachbarschaft zahlreiche Angebote für sie gibt und dass sich das Familienleben individuell gestalten lässt. Es leben in Berlin aber auch viele Familien in schwierigen Lebenslagen, die wir stärken und in unserem politischen Handeln besonders im Blick haben müssen. Der rot-rot-grüne Berliner Senat steht für eine moderne, familienfreundliche und solidarische Politik. Der Mietendeckel, beitragsfreie Kitas, flächendeckende Ganztagsschulen und das kostenfreie Schulmittagessen sind hierfür konkrete Beispiele.“

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen, unterstrich: „Berlin wächst und wird als europäische Metropole immer vielfältiger. Die große Herausforderung besteht für den Senat und alle familienpolitischen Akteure darin, diesen Prozess weiter familienfreundlich zu gestalten. Das Zusammenleben und die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Großeltern muss immer wieder neu unterstützt werden. Der Familienbericht 2020 zeigt an vielen guten Beispielen auf, wo in gemeinsamer Anstrengung von Senatsverwaltungen, Bezirken und freien Trägern die Angebote für Familien ausgebaut und weiterentwickelt wurden. Er benennt aber auch die Themen, bei denen Familien sich wünschen, dass sie künftig noch stärker in den Fokus der politischen Entscheidungen rücken. Die Schaffung von familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum, verbunden mit dem Angebot an wohnortnaher Infrastruktur für Kinder und Familien steht bei den Wünschen ganz vorne an. Ebenso der Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die in den zurückliegenden Jahren große Fortschritte gemacht hat, auch dank des Zusammenwirkens von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.“

Der Berliner Familienbericht 2020 „Familien in der wachsenden, vielfältigen Stadt“ ist in fünf thematischen Kapitel gegliedert: die familienfreundliche Stadt, Infrastruktur für Familien, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Pflege. Er enthält Daten, Analysen und Handlungsempfehlungen sowie Aussagen von Familien in Berlin. Jedes Kapitel schließt mit guten Beispielen aus der Praxis. Die Kernforderungen des Berichts sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien, der Ausbau der Infrastruktur für Familien, Chancengleichheit und Teilhabe stärken sowie die Familienpolitik noch stärker in den Blick zu nehmen.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein von der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie berufenes, unabhängiges, ehrenamtliches, gesellschaftlich repräsentatives Gremium mit 30 Mitgliedern, das sich aus den verschiedenen Akteuren der Gesellschaft zusammensetzt. Der Familienbericht erscheint alle fünf Jahre.

Zahlreiche Anregungen aus dem vorherigen Bericht von 2015 wurden vom Senat umgesetzt. Dazu zählen unter anderem der Beschluss der gesamtstädtischen Strategie zur Armutsprävention, die digitale Kita-Suche, der erleichterte Zugang zu Leistungen, ein höheres Budget für die Jugendarbeit und die Etablierung von Babylotsen und Stadtteilmüttern.

Der komplette Familienbericht 2020 steht auf der Homepage des Berliner Beirats für Familienfragen www.familienbeirat-berlin.de zum Download zur Verfügung oder kann auch als kostenfreie Printversion zugesandt werden.

Wir freuen uns, Ihnen eine aktuelle Veröffentlichung aus unserem Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ vorstellen zu dürfen: den Methodenschatz „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“.

Die Perspektiven, Meinungen und Wünsche von Kindern werden bisher nicht selbstverständlich und nicht systematisch in die Qualitätsentwicklung von KiTas einbezogen. Kinder haben aber ein Recht darauf, dass ihren verschiedenen Ausdrucksformen aufmerksam Gehör geschenkt wird, dass ihre Erfahrungen und Perspektiven ernst genommen werden und ihnen die Möglichkeit geboten wird, an der Entwicklung von KiTa-Qualität mitzuwirken. Um dies zu unterstützen, wurden im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann im Projekt verschiedene Methoden entwickelt und erprobt, die Kindern vielfältige Möglichkeiten eröffnen, sich dazu zu äußern, was für sie eine „gute“ KiTa ausmacht.

Die Veröffentlichung besteht aus zwei Teilen: Der Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“ enthält Materialien zur Reflexion und Diskussion der Qualitätsdimensionen aus Kinderperspektive. Der Methodenschatz II umfasst die konkreten Methoden, um die Kinderperspektiven in der KiTa selbst zu erheben, auszuwerten, zu dokumentieren und im Qualitätsentwicklungsprozess der KiTa zu berücksichtigen. Die Praxismaterialien wurden gemeinsam mit Fachkräften im Rahmen der Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ im pädagogischen Berufsfeld erprobt.

Der Methodenschatz kann von Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen, Trägervertreter*innen im KiTa-Alltag genutzt werden, um die Perspektiven von Kindern kontinuierlich in Qualitätsentwicklungsprozesse einzubeziehen.

Weitere Informationen zur Bestellung des Methodenschatzes „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“

Methodenschatz II „Erhebung, Auswertung und Dokumentation“

Kombipaket zum Sonderpreis: Methodenschatz I und II

Aufgrund der Corona-Krise kann aktuell der Großteil aller Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen und Trägervertreter*innen nicht ihrem normalen beruflichen Alltag nachgehen. Um die Inhalte des Methodenschatzes für alle zeitnah nutzbar zu machen, erhalten sie mit dem Kauf des Methodenschatzes bis Ende Juni 2020 eine PDF-Version gratis dazu. Wir hoffen, dadurch vielen Pädagog*innen die Möglichkeit geben zu können, sich während der Zeit außerhalb der KiTa bei Interesse mit den Materialien vertraut machen zu können.

Darüber hinaus werden im Laufe dieses Jahres der Forschungsbericht zum Projekt und der Leitfaden zur Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ veröffentlicht. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: www.achtung-kinderperspektiven.de