ZFF-Info 10/2023

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Anlässlich der Vorstellung des 2. Gesamtberichts des Beirats weisen die Familienorganisationen auf das große Engagement der Familien bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hin.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die hohe Bedeutung einer Einführung der im Bericht vorgeschlagenen 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich sowie den weiteren Ausbau der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Beides seien Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wären ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen von Familien.

„Die Pflege in der Familie ist für viele Familien eine Frage der Solidarität und wird gern und freiwillig übernommen. Aber sie ist häufig sehr zeitaufwändig und körperlich und psychisch belastend. Sind die Pflegenden erwerbstätig, führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit der Erwerbsarbeit“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest und betont, dass die bisherigen Regelungen dafür ihre Ziele verfehlen:

„Bislang gibt es mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit nur unzureichende Möglichkeiten. Insbesondere das zinslose Darlehen zeigt keine ausreichenden Entlastungseffekte, ist nicht praktikabel und wird daher kaum in Anspruch genommen. Eine sozial ausgestaltete, finanziell unterfütterte Familienpflegezeit ist daher der richtige Weg.“

Die Verbände betonen, dass selbst die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich für die erforderliche Entlastung nur einen Teil beitrage. Daneben brauche es auch den Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen zur Entlastung der Familien.

Die Familienorganisationen weisen darauf hin, dass ca. 84 % der knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland in häuslicher Umgebung leben. Über die Hälfte (2,55 Millionen) wird ausschließlich informell durch Angehörige gepflegt, wovon die meisten Frauen sind. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden in ihren Haushalten vollständig oder teilweise durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Auch bei den Pflegebedürftigen, die professionelle Unterstützung erhalten, leisten die Familien einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen.

Die Hauptpflegepersonen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit oder scheiden ganz aus dem Erwerbsverhältnis aus. Die direkten und indirekten Kosten für diesen Umgang mit ihrem Vereinbarkeitsproblem sind allerdings enorm hoch. In der Folge sinken die Familieneinkommen und die pflegenden Angehörigen müssen langfristig mit niedrigeren Löhnen (bei einem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf) und niedrigeren Rentenbezügen rechnen.

„Die Politik erhält mit dem aktuellen Bericht eine Blaupause, die von der Bundesregierung nur aufgegriffen werden muss. Dies ist nicht nur aus Sicht der Familien notwendig, sondern auch eine gesellschaftliche Investition: Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel würde das Pflegesystem ohne die weitgehende Übernahme der häuslichen Pflege zusammenbrechen. Aber auch der Ausstieg der pflegenden Angehörigen aus dem Beruf hätte weitreichende negative Folgen. Beides ergäbe eine ungeheure Belastung für den Staat und die Wirtschaft“, betont Sven Iversen, AGF-Geschäftsführer.

In ihrer Stellungnahme geht die AGF auf diverse Aspekte des 2. Gesamtberichts des Beirats ein. Sie finden die Stellungnahme auf der Website: https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

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Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Das ZFF ist eine von 55 Organisationen, die den gemeinsamen Appell „Nein zur ‚Instrumentalisierung‘ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen“ unterschrieben haben. An den EU-Außengrenzen herrscht eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, dem ein Ende zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Die Familienorganisationen sind entsetzt über die Pläne der Koalition, die Familien stärker zu belasten, indem sie Einschränkungen beim Elterngeld und weiteren familienunterstützenden Leistungen umsetzen will.

„Dies ist ein ganz schlechtes Signal an die Familien und gerade auch an die Paare, die planen, eine Familie zu gründen“, so Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und erläutert: “eigentlich bräuchte es beim Elterngeld weitere Verbesserungen statt Verschlechterungen, denn das Elterngeld ist seit seiner Einführung nicht erhöht worden – weder für die unteren noch für die mittleren Einkommensgruppen.“
Die Verbände betonen, dass es sich beim Elterngeld um eine etablierte Leistung handelt, die viele Familien erreicht, die Umsetzung des Kinderwunsches unterstützt und Eltern mit kleinen Kindern deutlich entlastet. Eine Absenkung der Einkommensobergrenze von 500.000 Euro auf 300.000 je Paar erfolgte bereits 2021. Dies sei hart aber verschmerzbar gewesen, weil davon stark überdurchschnittlich verdienende Paare betroffen worden seien. Eine Absenkung auf 150.000 Euro, die derzeit im Gespräch ist, träfe jedoch Eltern, für die das Elterngeld eine große Bedeutung hat. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Anlässlich des Jahrestages des Stonewall-Aufstandes am 28. Juni 1969 spricht sich das Zukunftsforum Familie für ein Selbstbestimmungsgesetz aus, das das derzeit bestehende diskriminierende Transsexuellen-Gesetz (TSG) ersetzen soll. In einer Stellungnahme begrüßt es den aktuellen Referent*innenentwurf von BMFSFJ und BMJ, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das uns allen zustehen muss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz alle Menschen das Recht bekommen, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht. Wir können nicht hinnehmen, dass dieser einfache Grundsatz dafür genutzt wird, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen anzugreifen, sie als potentielle Gewalttäter zu denunzieren und Hass gegen sie zu verbreiten. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite und wehren uns gemeinsam gegen diese Angriffe und Vorurteile.“

Insbesondere trans* Jugendliche leiden unter Diskriminierung in Schule und Familie, mit schweren Folgen für ihre psychische Gesundheit. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Wahl, frei ihre Religion zu wählen. Wir sind der Meinung, dass sie auch das Recht haben müssen, ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern.  Anders als die mediale Debatte vermuten lässt, enthält das SBGG keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen.

Britta Altenkamp fordert außerdem: „Die kostenlosen Beratungsangebote für die gesamte Familie müssen gestärkt werden. Wenn ein Familienmitglied seinen Geschlechtseintrag ändert, sollen sowohl Eltern als auch Kindern vorurteilsfreie Informationen sowie empathische Begleitung zur Verfügung stehen.“

Hier geht es weiter zur Stellungnahme.

Info: Beim Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 wehrten sich queere Menschen in New York gegen Polizeischikanen und Diskriminierung, darunter vor allem trans* Menschen und People of Color. Auslöser war eine Razzia in der Szenekneipe „Stonewall Inn“ in der Christopher Street. Diese Ereignisse gelten als der Anfangspunkt der heutigen queeren Bewegung. Der jährlich im Juni stattfindende Pride Month erinnert an dieses Datum und ist Anlass für queere Menschen und ihre Verbündeten für sich und für ihre Belange auf die Straße zu gehen, Öffentlichkeit herzustellen und ihre Forderungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.06.2023

30 Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, in ihrer Ernährungsstrategie wirkungsvolle Maßnahmen für eine gerechte und ökologische Grundversorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln vorzusehen. Die Politik muss entsprechende Angebote fördern und die Ernährungsumgebung der Menschen so gestalten, dass das Recht auf angemessene Nahrung global wie hierzulande gewährleistet werden kann.

Anlässlich der internationalen Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Politik gegen Hunger“ warnen die Organisationen vor den hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten des aktuellen Agrar- und Ernährungssystems. Falsche Anreize und Rahmenbedingungen im Ernährungssystem der Industrie- und Schwellenländer führen zu einem ungleichen Zugang zu Nahrung und verstärken so Hunger, Fehl- und Mangelernährung – global wie auch hierzulande. Insbesondere der zu hohe Konsum tierischer Lebensmittel in Ländern wie Deutschland trägt maßgeblich dazu bei und hat zudem gravierende negative Auswirkung für die planetare Gesundheit. Einen nachhaltigen Speiseplan für Mensch und Erde haben Wissenschaftler*innen im Rahmen der Planetary Health Diet entwickelt [1].

Von der Bundesregierung fordern die Organisationen, Armut und Hunger zu beenden und eine Ernährungspolitik umzusetzen, die auf vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln setzt und dafür den öffentlichen Rahmen, das Angebot und die entsprechenden Teilhabebedingungen schafft. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die derzeit unter Federführung des BMEL erarbeitet wird, muss sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu mindestens einer vollwertigen, warmen Mahlzeit pro Tag erhalten. Dafür müssen die staatlichen Voraussetzungen in der Grundsicherung und Daseinsvorsorge, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Ernährungsumgebung vor Ort und bei finanziellen Anreizen und Preisgestaltung von Lebensmitteln geschaffen werden.

Das Forderungspapier zur Ernährungsstrategie schließt sich vorangegangenen Gutachten [2] des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz an. Das Bündnis richtet folgende fünf Forderungen an die Bundesregierung: 

  1. Eine warme Mahlzeit pro Tag aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln allen Menschen zugänglich machen
  2. Eine Grundsicherung, die eine gesunde, ökologische Ernährung ermöglicht
  3. Vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  4. Gesunde, ökologische Ernährung erlebbar machen
  5. Steuerfreiheit für pflanzliche Lebensmittel dient dem Klimaschutz

Zum Forderungspapier

Informationen

[1]      Wissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen – darunter Klimaforscher:innen und Ernährungswissenschaftler:innen – empfehlen eine „Planetary Health Diet“. Dieser Speiseplan orientiert sich am individuellen Kalorienbedarf und den Maßgaben einer ausgewogenen Ernährung sowie an Prognosen für das globale Bevölkerungswachstum. Quelle: https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/lancet-report-gesun…– auf-einem-gesunden-planeten-anders-essen-und-anders-produzieren und https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/lebensmittel/die-planetary-health-diet- speiseplan-der-zukunft-76609

[2]      WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae- gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html und WBAE 2023: Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/032- wbae-ernaehrungsarmut-pandemie.html

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2023

SCHWERPUNKT: Kritik am Haushaltsentwurf 2024

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2024

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro. 

Bundesministerin Lisa Paus:  „Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag. Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen.“

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ:

Kindergrundsicherung: In 2024 wird dieses wichtige sozialpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung wird durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es wird sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. 

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, wird es keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2024 Mittel eingeplant. 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stellt das BMFSFJ sicher, dass alle bis zum derzeitigen Programmende (31.12.2024) bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Mio. € aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.

Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage wird das BMFSFJ die Maßnahmen für Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöhen. 

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden in 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das BMFSFJ führt die Förderung mit 5 Mio. € auch in 2024 fort.

Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. 

Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit. Damit kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk bleibt möglich. 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) ist trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert. 

Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem BMFSFJ beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart kann die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Dem BMFSFJ ist es gelungen, eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für die Eltern zu verhindern. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen hat das BMFSFJ wiederholt hingewiesen.

Darüber hinaus hat das BMFSFJ als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben vorgenommen:

Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten geht auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben kommt nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ wird deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.

Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Mio. € zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das BMFSFJ zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.

Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte vermieden werden.

Weitere Kürzungen sind dem Einzelplan 17 zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird leiden

Nach den Plänen der Ampel sollen künftig nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Eine Bundesfamilienministerin, die beim Elterngeld kürzt, ist gegen Kinder. Ausgerechnet bei einer der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften aus der Regierungszeit der Union den Rotstift des Finanzministers anzusetzen, ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid. Denn es trifft vor allem die gut ausgebildeten und hart arbeitenden jungen Frauen, die nun wieder ihrem Mann gegenüber die Hand aufhalten müssten, wenn sie durch ein Baby nicht in Existenznot katapultiert werden wollen. Die Grünen drehen das Rad zurück in gleichstellungspolitische Finsternis.

Wir müssen junge erwerbstätige Familien in ihrem Kinderwunsch unterstützen, statt sie zu schwächen. Frau Paus sendet ein fatales Signal an all die potenziell jungen Mütter und Väter, die zwar arbeiten, aber weit entfernt von reich sind. Sie steuert die Entscheidung für oder gegen eine Familiengründung, indem sie sie für tausende Frauen zu einer Sache des Geldes macht. Und das, wo die Rahmenbedingungen ohnehin sehr schwierig sind mit hunderttausenden fehlenden Kita-Plätzen, im Zeichen von Fachkräftemangel und einer überalternden Gesellschaft.

Frau Paus vergisst, dass gerade die arbeitende Mittelschicht mit ihren Steuern unseren Sozialstaat trägt. Für die ist diese Politik ein Schlag ins Gesicht. Die Elterngeld-Streichung wäre eine katastrophale Entwicklung gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen.

Wird das so beschlossen, ist klar, dass sich viele, die mit Hilfe des Elterngeldes das erste Jahr nach der Geburt finanziell überbrücken müssen, in dem es kaum Kitaplätze gibt und eine private Kinderbetreuung sehr teuer ist, gegen Kinder entscheiden werden.

Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn es wir es den Menschen, die Kinder bekommen wollen, finanziell schwerer machen, statt sie zu entlasten. Dieser wichtige Baustein darf nicht wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

„Wir lehnen jegliche Kürzungen im Elterngeld ab! Seit Jahren fordern wir eine Dynamisierung des Elterngeldes, die mindestens den Inflationsausgleich abdeckt. Eine regelmäßige und automatische Anpassung der Elterngeldbeträge an die Entwicklungen des allgemeinen Verbraucherindexes würde die Entwicklung der steigenden Lebenskosten abfedern“, erklärt Gökay Akbulut, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu der aktuellen Debatte über die geplanten Kürzungen im Elterngeld. Akbulut weiter:

„Wir wollen verhindern, dass Familien in die Armut abrutschen, wenn sie in die Elternzeit gehen. Das aktuelle Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ist viel zu gering. Durch eine Dynamisierung des Elterngeldes würde dieser Betrag zumindest auf 402 Euro ansteigen. Außerdem fordern wir, dass das Mindestelterngeld nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet wird.

Gleichzeitig fordern wir, dass die Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung verbessert wird. Daher fordern wir, dass beide Elternteile jeweils 12 Monate Elternzeit erhalten, die nicht übertragbar sind. Das Elterngeld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.07.2023

„SPD, Grüne und FDP setzen weiter auf Aufrüstung der Bundeswehr. Den Kampf gegen Kinderarmut haben sie aufgegeben“, kommentiert Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027. Lötzsch weiter:

„Die Bundesregierung ist stolz darauf, dass sie im nächsten Jahr 71 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr eingeplant hat. Schon jetzt ist klar, dass damit unsere Sicherheit nicht erhöht wird, sondern nur mit Sicherheit die Gewinne der Rüstungskonzerne steigen werden. Rheinmetall und die anderen Rüstungskonzerne rufen absurde Traumpreise auf und die Bundesregierung ist bereit, ungeprüft jeden Preis zu zahlen.

Zur Finanzierung der Aufrüstung der Bundeswehr soll bei Kindern, Bildung, Gesundheit, Rente und humanitärer Hilfe der Rotstift angesetzt werden. All diese Kürzungen sind unsozial und nicht nötig. Die Bundesregierung muss nur die Gewinner der Krisen zur Kasse bitten. Die Extragewinne von Aldi, Lidl und Rheinmetall müssen gerecht besteuert werden. Doch das lehnt diese Regierung kategorisch ab. Da zeigt sich wieder, dass diese Regierung vor allem große Vermögen schützen will und nicht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Krisen leiden.

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 spaltet die Ampel weiter unsere Gesellschaft. Die Linksfraktion ist die einzige Fraktion im Bundestag, die die rasante Aufrüstung der Bundeswehr ablehnt. Uns ist auch der Zusammenhalt der Gesellschaft wichtiger als die bürokratische Einhaltung der Schuldenbremse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für 2024 einen Sparhaushalt. Beim Bundesfamilienministerium werden Kürzungen das Elterngeld treffen. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.

Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt. Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.

„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen“, sagt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“

„Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist“, so Schmidt. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“

1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).

Der Deutsche Familienverband fordert die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.07.2023

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 und die weiteren Planungen für 2025 fallen für die Freiwilligendienste dramatisch aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro in 2024 und um weitere 35 Millionen Euro in 2025 gekürzt werden. Die Diakonie Deutschland und die aej appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern. Bei Umsetzung der geplanten Kürzungen von insgesamt 113 Millionen Euro stünden viele Plätze in den Freiwilligendiensten vor dem Aus.

 

„Wenn tatsächlich 35 Prozent der Mittel gekürzt werden, bedeutet das für die Zukunft, dass die Freiwilligendienste nicht mehr in der gewohnten Form umgesetzt werden können. Die drohenden Kürzungen stellen die Träger und Einsatzstellen vor unlösbare Herausforderungen. Jede vierte Einsatzstelle würde wegfallen. Vielerorts können Freiwilligendienste in Zukunft nicht mehr angeboten werden“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten. „Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fordern und gleichzeitig ein dafür wichtiges Instrument kaputt zu sparen, passt für uns politisch nicht zusammen“, erläutert aej-Generalsekretär Michael Peters.

 

Demokratiestärkung und Fachkräftegewinnung sind zentrale Themen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Die Freiwilligendienste leisten in beiden Bereichen einen wichtigen Beitrag: Bislang absolvieren insgesamt rund 100.000 Menschen pro Jahr einen Freiwilligendienst. Das sind mehr als zehn Prozent eines Jahrgangs der Schulabsolventinnen- und absolventen. Die Einsatzstellen und Trägerorganisationen bieten den Freiwilligen Orientierung und begleiten sie in ihrem Dienst.

 

Eine Kürzung der Freiwilligendienste lässt vor allem junge Menschen im Stich, da ihnen diese Orientierungsmöglichkeit genommen wird. Die Kürzungen stellen aber auch die sozialen Bereiche vor weitere Herausforderungen: Die Freiwilligen ermöglichen während ihres Dienstes zusätzliche Leistungen in den Einrichtungen, die künftig wegfallen werden. „Außerdem zeigen unsere Erfahrungen, dass rund zwei Drittel der Menschen nach ihrem Freiwilligendienst auch weiterhin dem sozialen Bereich verbunden bleiben. Eine Einschränkung der Freiwilligendienste als persönliche Erprobungszeit in sozialen Arbeitsfeldern wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen“, so Diakonie-Sozialvorständin Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) vom 11.07.2023

Der heutige Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf für 2024 ist aus Sicht der Diakonie Deutschland keine nachhaltige Lösung für aktuelle soziale Krisen. Wichtige Projekte drohen auf der Strecke zu bleiben. Die Diakonie appelliert an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern.

 

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „‚Mehr Fortschritt wagen‘ – das hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Dieser Haushaltsentwurf der Ampel muss diesen Anspruch nun auch sozialpolitisch einlösen. Derzeit befürchten wir jedoch, dass fehlende Investitionen und die bisher bekannten Kürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen können. Die fehlende Finanzierung der Kindergrundsicherung und der Wegfall des Bundeszuschusses in der Pflege sind zwei Beispiele, die der Diakonie Sorgen bereiten. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten bleibt es von großer Bedeutung, in eine sozial ausgewogene Politik zu investieren. Dies ist nicht nur für die Menschen unerlässlich, die sich das tägliche Leben kaum mehr leisten können, sondern fördert auch das Vertrauen in die Demokratie.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.07.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aus und fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden. Die vorgeschlagene Regelung wirkt geschlechterdiskriminierend. Die Bundesregierung kann nach Überzeugung des djb mit gleichstellungsorientierten Reformschritten, zum Beispiel einem modernen Steuerrecht und einer Reform des Ehegattensplittings, bessere Lösungen finden.

„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. Wersig weiter: „Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden.“

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 € halbiert werden.

Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und haben dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes werden sie damit unmittelbar von ihren Partner*innen ökonomisch abhängig. Hinzu kommt, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung wird darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 € pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.“, betont Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.07.2023

eaf zum Bundeshaushalt: Das zentrale sozialpolitische Reformvorhaben der Legislaturperiode scheint zu scheitern.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, endlich ihr Zeitspiel aufzugeben und durch finanzielle Sicherheit im Bundeshaushalt eine armutssichere Kindergrundsicherung zu ermöglichen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, kritisiert, dass am Mittwoch ein Haushalt ohne fundierte Zahlen zu den Kosten der Kindergrundsicherung verabschiedet werden soll. „Es grenzt an Arbeitsverweigerung, keine ehrliche Summe für die Kindergrundsicherung in den Bundes­haushalt einzustellen. Der Platzhalter ‚2 Milliarden‘ wird voraussichtlich schon für die digitalisierte Inanspruchnahme aufgebraucht. Damit ist offensichtlich, dass eine signifikante Reduktion von Kinderarmut nicht erreicht werden kann. Es fehlt weiterhin eine realistische neu errechnete – höhere – Summe, die abbildet, was Kinder und Jugendliche wirklich brauchen.“

Eine auskömmliche Kindergrundsicherung ist nicht nur im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen dringend notwendig, sondern rechnet sich zusätzlich auch volkswirtschaftlich und ist damit eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft: Dies belegt der aktuelle Policy Brief „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann Stiftung. Die Bundesgeschäftsführerin weist noch einmal auf die Forderung der eaf hin, sich von der Orientierung am sozialrechtlichen Minimum zu verabschieden. Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und eine angemessene Teilhabe muss ein neu definierter „ausreichender Kindermindestbedarf“ sein. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln.

Kraus erklärt: „Die Regierung spielt auf Zeit – Zeit, die von Armut betroffene Kinder und Jugend­liche nicht haben. Die Koalition hatte sich für ihre vier Regierungsjahre große Ziele gesetzt, wissend, dass es manchmal auch nur genau diese vier Jahre gibt, um die notwendigen Veränderungen anzustoßen. Ebenso verhält es sich bei Kindern und Jugendlichen: Vier Jahre sind eine lange Zeit, in der die richtigen – oder falschen – Weichen gestellt werden. Verschwenden wir sie nicht!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 04.07.2023

„Doppelwumms gegen Eltern mit Kindern, Familien und Gleichstellung! Das Vorhaben der Ampel aus dem Koalitionsvertrag Gleichstellung innerhalb dieses Jahrzehnts zu erreichen scheint in weiter Ferne:

Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Endlosschleifen zur Ausgestaltung und Ausstattung der Kindergrundsicherung – das ursprünglich wichtigste sozialpolitische Vorhaben aus dem Ampelvertrag zur Chancengleichheit aller Kinder und um Kinderarmut konsequent die Stirn zu bieten – kommt der nächste Doppelwumms gegen Familien und Gleichstellung:

Zur Haushaltsberatung der heutigen Kabinettssitzung stehen u.a. Einschnitte beim BAföG an und die Streichung des Elterngeldes für besserverdienende Paare.

Die Verringerung der Einkommenshöhe für den Bezug des Elterngelds in 2021 von 500.000 auf 300.000 Euro je Paar haben wir als Verband mitgetragen, für die aktuelle angestrebte Herabsetzung der Einkommenshöhe auf 150.000 Euro je Paar haben wir allerdings kein Verständnis! Vor dem Hintergrund, dass das Elterngeld seit Einführung nicht erhöht wurde und es de facto daher inzwischen inflationsbedingt um ca. 35 % seit Einführung gekürzt ist, wie die mit über 66.000 Unterschriften sehr erfolgreiche Petition #ElterngeldHoch am Montag im Petitionsausschuss mit folgerichtigen Forderungen anschaulich darstellte, macht den Handlungsbedarf auch beim Elterngeld mehr als deutlich!

Das Elterngeld muss erhöht werden, anstelle über 60.000 Familien aus dem Elterngeldbezug auszuschließen, daher unterstützen wir nicht nur die Petition #ElterngeldHoch sondern auch die Petition #NeinZurElterngeld-Streichung!

Elterngeld ist zum einen ein wichtiger Hebel, Paare und Frauen zu ermutigen sich ihren Kinderwunsch tatsächlich zu erfüllen und zum anderen ist die faire Ausgestaltung des Elterngeldes nicht nur eine wichtige Lohnersatzleistung – sondern in den richtigen Höhen – auch ein Hebel, um mehr Väter für die Elternzeit und Elterngeldbezug zu gewinnen und somit ein wichtiger Beitrag zu Gleichstellung!

Wir brauchen endlich eine Kinderwillkommenskultur, ein Ende von Elterndiskriminierung und eine Abkehr der Kostendiskussion hin zur Investitionsentscheidung!

Jedes 5. Kind in Armut ist ebenso wenig hinnehmbar wie verpasste Selbstverwirklichungschancen durch die Bildungsmisere oder schlechte Bedingungen für Familiengründung als auch die UNvereinbarkeit von Beruf und Familie – weder für Kinder, berufstätige Eltern, Familien noch für unsere Volkswirtschaft!“ appelliert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Weg frei zu machen für die notwendigen Investitionen für Kinder und Familien und führt weiter aus:

„Dass gespart werden muss, steht außer Frage, ebenso wie die Notwendigkeit nach Investitionen. Aber anstelle den Rotstift an der falschen Stelle anzusetzen, sollte über echte Umverteilung verhandelt werden: Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Umorganisation der zeitlich unbegrenzten und nicht an Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gekoppelten beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse bieten soviel Einsparpotenzial, was an anderer Stelle dringend für Familiengründung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für Bildung und Armutsbekämpfung gebraucht wird – wichtige Aspekte zur Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 05.07.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium legt Studie zu Stand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung vor

Die Anzahl der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen eine Kita. Allerdings übersteigt der Bedarf weiterhin die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Das zeigt die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“, die das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) heute veröffentlicht. Die Ausgabe enthält Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2022.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt – das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Situation in der Kindertagesbetreuung
Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 2.651.611 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote lag bei 92 Prozent. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot. Bei den unter Dreijährigen lag die Betreuungsquote bei 35,5 Prozent. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Betreuungsquote deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen. 

Präpandemisches Niveau wieder erreicht
Nachdem 2021 erstmals ein Rückgang verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp 4 Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort. 

Seit Einführung des Rechtsanspruchs steigende Betreuungsquoten für unter Dreijährige
Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in den letzten Jahren intensiv durch den Bund vorangetrieben. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 steigen die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen stetig. Lag diese in 2013 noch bei 29,3% stieg diese bis 2022 auf 35,5%. 

Kinderbetreuung weiter ausbauen 
Der Betreuungsbedarf übersteigt das Angebot an verfügbaren Betreuungsplätzen noch immer. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Grundschulalter zu. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liegt die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent. Damit gibt es auch hier eine Lücke von 18 Prozentpunkten zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026
Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag
Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind, wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen. 

Weitere Informationen:
„Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Ausgabe 08“ 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2023

Bundesjugendministerin Lisa Paus informierte heute zur Mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Siebzig Prozent der Kinder und Jugendlichen sind im dritten Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie psychisch gestresst. Sie machen sich Sorgen und haben aufgrund der Vielzahl an Krisen erhebliche Zukunftsängste. Sie brauchen Gehör und Unterstützung. Dafür setzt sich das Bundesjugendministerium mit verschiedenen Maßnahmen ein, unter anderem der „Strategie gegen Einsamkeit“, dem „Bündnis für die junge Generation“ und der Unterstützung des Online-Beratungsangebotes der JugendNotmail.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Die Pandemie wirkt bei Kindern und Jugendlichen noch lange nach. Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Mehr junge Menschen als vor der Pandemie leiden an Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Bei etlichen ist die Mediennutzung regelrecht aus dem Ruder gelaufen. Als Bundesjugendministerium haben wir deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den jungen Menschen zur Seite zu stehen. Ich bin froh, dass wir starke Partner an unserer Seite haben wie im Bündnis für die Junge Generation oder mit der JugendNotmail. Eine ganz konkrete Maßnahme sind zudem die ‚Mental Health Coaches‘, die nach den Sommerferien starten werden. An über 100 Schulen erreichen wir damit mehrere zehntausend Schüler*innen. Jeder Euro, den wir jetzt in die mentale Gesundheit der jungen Generation investieren, ist gut investiertes Geld. Das zeigt ganz konkret die Studie zu den ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.“

Bundesministerin Paus startete heute die App „Junoma“. Das Online-Beratungsangebot der JugendNotmail steht Kindern und Jugendlichen 24/7 als kostenloses, niedrigschwelliges und datensicheres Online-Beratungsangebot zur Verfügung.

Durch die drei typischen psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen – Angststörungen, Depressionen und Essstörungen – sind erhebliche Folgekosten in der Zukunft zu erwarten. Je nach Szenario betragen diese rund 2,8 bis 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus der „Studie zu ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ des Forschungskonsortiums der Universitäten Ulm und Hamburg hervor. Mehr Informationen unter: https://www.comcan.de/berichte/expertisen  

Das BMFSFJ unterstützt die Stärkung der Kinder und Jugendlichen mit einer Vielzahl an Maßnahmen wie dem Bündnis für die Junge Generation oder der Strategie gegen Einsamkeit.

Das Bündnis für die Junge Generation ist ein Zusammenschluss aus Fürsprecher*innen und Partner*innen in Politik und Gesellschaft, die die jungen Menschen mitdenken, ihnen Gehör schenken, sie einbeziehen und sich mit lauter Stimme hinter sie stellen – mit ihrem Einfluss und ihrer Reichweite.

Seit Juni 2022 erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Derzeit befindet sich die Strategie in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien.

Nähere Informationen finden sie unter:

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/buendnis-fuer-die-junge-generation

https://jugendnotmail.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2023

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Damit setzt Deutschland die im Jahr 2021 angenommene Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:  „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. 

Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum Nationalen Aktionsplan gestartet, der im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans fortgesetzt wird. Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, die von Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt wurde. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten.

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan unter www.neue-chancen-fuer-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Am heutigen Freitag unterzeichnen Bundesfamilienministerin Lisa Paus, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch im Roten Rathaus die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes im Land Berlin. Im Anschluss an die Unterzeichnung besuchen sie gemeinsam den Musikkindergarten Berlin.

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Gemeinsame Erklärung der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister in Japan

Das zweitägige Treffen der G7-Gleichstellungsminister*innen im japanischen Nikko, an dem auch Bundesfrauenministerin Lisa Paus teilgenommen hat, ist gestern zu Ende gegangen. Im Fokus der Konferenz standen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die ökonomische Gleichstellung von Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Stärkung der Rechte von LGBTQIA+-Personen wurden diskutiert. Zum Abschluss verabschiedeten die Gleichstellungsministerinnen und -minister eine Gemeinsame Erklärung.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir, die G7-Gleichstellungsminister*innen, haben die wirtschaftliche Stärkung von Frauen erneut auf die Agenda unseres Treffens gesetzt. Obwohl wir in vielen Bereichen Fortschritte sehen, ist der Weg zur ökonomischen Gleichstellung der Geschlechter noch weit. Wir haben uns darauf verständigt, unsere Anstrengungen in diesem Bereich noch einmal zu erhöhen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie unterschiedlich die Lage für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist und wo wir ansetzen müssen. Wir wollen die wirtschaftliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig fördern und krisenfest machen.“

Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Erklärung:

Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung

Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister haben auf ihrem Treffen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Situation von Frauen und Mädchen in ihrer Vielfalt reflektiert. Frauen und insbesondere Mütter waren in allen G7-Ländern ungleich härter von den wirtschaftlichen Folgen von Corona betroffen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung zählen zu den weltweit größten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen seit Jahrzehnten.  

Wirtschaftliche Stärkung von Frauen

Die G7 Gleichstellungsministerinnen und -minister haben ihr Engagement für die nachhaltige ökonomische Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen bekräftigt. Die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit, zu der neben Kinderbetreuung auch die Pflege von Angehörigen gehört, ist dazu eine wesentliche Voraussetzung. Die G7-Ministerinnen und -Minister wollen Frauen ermutigen, Führungs- und Entscheidungspositionen zu ergreifen und den rechtlichen Rahmen dazu stärken. Dabei wurden auch Ansätze wie Führen in Teilzeit diskutiert.

Neuauflage des G7 Dashboards on Gender Gaps

Unter der japanischen G7-Präsidentschaft wurde das im vergangenen Jahr auf dem G7-Gipfel in Schloss Elmau beschlossene „G7 Dashboard on Gender Gaps“ neu aufgelegt. Mit dem Dashboard hatten sich die G7-Staats- und Regierungschefs erstmals verpflichtet, Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter kontinuierlich zu überprüfen. So sollen Erfolge sichtbar und Handlungsbedarfe transparent dargestellt werden. Das Dashboard zeigt für Deutschland in vielen Bereichen tendenziell positive Entwicklungen. So ist der Frauenanteil in den Vorständen der größten öffentlich gelisteten Unternehmen im letzten Jahr gestiegen. Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind etwas zurückgegangen.

Gleichstellung unter der japanischen G7-Präsidentschaft

Das Treffen der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister bildete den Höhepunkt der gleichstellungspolitischen Agenda der japanischen G7-Präsidentschaft. Japan verfolgt im „G7 Gender Equality Track“ drei prioritäre Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Umsetzung der Women, Peace and Security Agenda (WPS), die wirtschaftliche Stärkung von Frauen und eine umfassende gesellschaftliche Gleichstellungspolitik. Japan hat sich zudem das Ziel gesetzt, das unter der deutschen G7-Präsidentschaft im letzten Jahr begonnene Gender Mainstreaming fortzusetzen und Gleichstellung weiter in allen Politikbereichen zu verankern. Begleitet wird der Prozess erneut durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women 7, die im April ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des von Premierminister Fumio Kishida einberufenen G7-Beirats für Gleichstellungsfragen.

Die „Gruppe der Sieben“ (G7) ist ein informelles Forum der sieben führenden Industrienationen und Demokratien Deutschland, Kanada, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Europäischen Union. Zum 1. Januar 2023 hat Japan den Vorsitz der G7 übernommen. Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2024 wird Italien den Vorsitz übernehmen.

Das komplette Joint Statement der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist auf der Homepage des Bundesgleichstellungsministeriums abrufbar: www.bmfsfj.de/japan-g7

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.

Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.

Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenminister*innenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ*-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“

Hintergrund

Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.

Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de

Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.06.2023

Zur heutigen Bundespressekonferenz der Bundesfamilienministerin anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Kinderarmut (NAP) im Bundeskabinett und der Vorstellung des Kinderreports des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt es erneut deutlich: Es ist mehr als zwingend, entschlossen und prioritär gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen. Als Bündnisgrüne begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss auf den Weg bringt. Es ist ein wichtiges Zeichen, denn hiermit rücken wir die Situation von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Fokus.

Als Bündnisgrüne ist uns beim Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut die Gesamtstrategie gegen Kinderarmut besonders wichtig. Dafür ist die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument. Sie soll Kinder aus der Armut holen und ein Sicherheitsnetz für alle Familien spannen. Durch die Digitalisierung und Bündelung von Unterstützungsmaßnahmen sparen wir Familien Zeit, Nerven und erhöhen vor allem die Inanspruchnahme schon bestehender Leistungen. Durch die Anhebung von Leistungen wollen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Es soll zielgenau bei den Kindern mehr ankommen, die es am meisten benötigen.

Ebenfalls zentral: Die Bundesregierung beteiligt Kinder und Jugendliche am Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Dadurch erfahren sie Selbstwirksamkeit und die Maßnahmen sind zielgenauer, denn Kinder und Jugendliche sind die Expert*innen ihrer Lebensrealität.

Gleichzeitig setzen wir flankierende Maßnahmen um: Mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Ganztagsschulausbau und dem Startchancenprogramm investieren wir zielgenau in die Bildungsinfrastruktur.

Hintergrund zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“:

Bis 2030 sollen die Mitgliedsstaaten Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum für alle gewährleisten. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut handelt die Bundesregierung themen- und akteursübergreifend. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um, die 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.07.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Policy Briefs „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann-Stiftung erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland erneut gestiegen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert in ihrem Policy Brief zur Kinderarmut und Kindergrundsicherung eindringlich die bedarfsgerechte und teilhabesichernde Einführung der Kindergrundsicherung. In diesem Zusammenhang ist das klare Bekenntnis des Bundeskanzlers zur Einführung der Kindergrundsicherung ein wichtiger Etappensieg für die Bundesfamilienministerin.

Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen, das bestätigt die Bertelsmann-Stiftung eindrücklich. Die Folgekosten für die Gesellschaft sind enorm, wenn ein Fünftel der Heranwachsenden in Armut aufwachsen: Fachkräftemangel, steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen, aber auch ein zerbröselnder gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Darum ist es so wichtig, dass die Forschenden klarstellen: Eltern geben jeden Cent, den sie mehr für ihre Kinder erhalten, für eine bessere Ernährung, Teilhabe beispielsweise im Sportverein oder der Musikschule oder für mehr Bildung aus. Das zeigt eine neue Studie aus den USA und bestätigt damit die Studienergebnisse der Bertelsmann-Stiftung von 2018.

Zudem bestätigen die Forschenden: Geldleistungen für Kinder und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es braucht dringend beides. Die IGLU-Studie und der Chancenmonitor haben eindrücklich gezeigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland immer noch stark vom Elternhaus abhängig ist.

Diese Erkenntnisse sind für uns als Bündnisgrüne handlungsleitend. Wir setzen uns für eine teilhabesichernde Kindergrundsicherung ein und mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und dem Ganztagsausbau für eine gute Bildungsinfrastruktur und Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.07.2023

Zur von der Mindestlohnkommission angekündigten Erhöhung des Mindestlohns erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Obwohl der Mindestlohn im letzten Jahr politisch auf 12 Euro erhöht wurde, kämpfen die Menschen, die nur wenig verdienen, mit den hohen Preissteigerungen. Der nun vorgelegte Vorschlag der Mindestlohnkommission für die schrittweise Erhöhung auf 12,82 Euro bis 2025 stellt diesem Reallohnverlust nur wenig entgegen. Die unterschiedlichen Interpretationen in der Mindestlohnkommission zeigen, dass die Kriterien für die Anpassung geschärft werden müssen. Dazu gehört, dass der Schutz vor Armut in die Gesamtabwägung einfließen muss und nicht allein das starre Kriterium der Tariflohnentwicklung entscheidet. Darüber wird auch zu diskutieren sein, wenn die EU-Mindestlohnrichtlinie bis November 2024 umgesetzt werden muss. Diese sieht eine Orientierung an 60 Prozent des Medianlohns vor, die wir mit dem Vorschlag der Kommission derzeit nicht erreichen. Sinnvoll wäre auch, den Mindestlohn in kürzeren Abständen anzupassen, um flexibler auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

Mit dieser Situation wird nochmals deutlich, dass die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 richtig war. Knapp 6 Millionen Menschen bekommen seitdem mehr Geld für ihre Arbeit. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist von 19 auf 15 Prozent geschrumpft. Insbesondere Frauen, die häufig geringfügig beschäftigt sind, haben von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Niveau wäre allein durch die regelmäßigen Anpassungen nicht erreicht worden und zeigt, wie wichtig die politische Entscheidung der Ampel-Regierung war.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.06.2023

Abschaffung des Ehegattensplittings ist politische Kampfansage an Familien

Zum Vorschlag des SPD-Parteivorsitzenden Klingbeil, das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen, erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:

Stephan Stracke: „Die Pläne von SPD-Chef Klingbeil und Arbeitsminister Heil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, sind eine politische Kampfansage an die Familien in unserem Land. Schon jetzt stehen Familien unter enormen finanziellen Druck durch Inflation und steigende Lohnnebenkosten. Das Heizungsgesetz und die beabsichtigte Kürzung des Elterngeldes erhöhen diesen finanziellen Druck noch mehr. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet nichts anderes als eine massive Mehrbelastung für die breite Mitte unserer Gesellschaft. Das lehnen wir entschieden ab.“

Antje Tillmann: „Die ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings würde Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligen. Zwei unverheiratete Lebenspartner mit jeweils 40.000 Euro würden plötzlich besser stehen als eine Einverdienerehe mit 80.000 Euro. Diese Maßnahme träfe Familien gerade in der Phase, in der sie am meisten auf Unterstützung angewiesen sind: Wenn einer der Partner Kleinstkinder betreut und deshalb eine Zeitlang gar nicht arbeitet. Hier soll neben der Gehaltseinbuße, die dieser Partner erleidet, beim anderen auch noch die volle Wucht der steuerlichen Progression durchschlagen. Das kann die SPD nicht ernst meinen. Statt Ehen und Familien gegeneinander auszuspielen, sollte die Ampel Familien den Rücken stärken und ihnen Anerkennung zollen. Unser Ziel ist deshalb, die Kinderfreibeträge schrittweise auf die Höhe des Grundfreibetrags anzuheben und damit Familien weiter zu stärken statt sie zu schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.07.2023

Zu den am vergangenen Mittwoch im Kabinettbeschluss zum Haushalt angekündigten Plänen der Ampel, ab dem 1. Januar 2025 aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbringen zu lassen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, gerne wie folgt zitieren:

„Statt sich um Organisations- und Zuständigkeitsfragen zu kümmern, sollte die Bundesregierung lieber mehr dafür tun, dass junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit bestmöglich unterstützt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die sehr erfolgreichen Leistungen für schwer erreichbare Jugendliche in der Grundsicherung (§ 16h SGB II) für alle schwer erreichbaren Jugendlichen als Regelleistung zugänglich zu machen. Diejenigen Jugendlichen, die trotz der derzeit hervorragenden Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle oder Beschäftigung finden, benötigen oftmals sehr genau auf sie zugeschnittene Hilfestellungen. Hier verfügen die Jobcenter vor Ort über eine große Erfahrung. Die Ampel will die Steuerzahler um 900 Millionen Euro jährlich entlasten – dies aber zu Lasten der Beitragszahler: Denn sie plant, Menschen unter 25 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bei Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenhilfe betreuen zu lassen. Dies birgt die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt mit steigenden Sozialbeiträgen belastet wird. Die Ampel will gerade dort sparen, wo die mit dem Bürgergeld geschaffenen neuen Möglichkeiten zum Erfolg werden können, nämlich bei einer angemessenen Ausstattung der Jobcenter.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2023

Zum Ampel-Streit um die Kindergrundsicherung können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Seit Monaten rühmt sich die Ampel und besonders die Grünen damit, dass die Bekämpfung der Kinderarmut ihr oberstes Ziel sei. Das Ergebnis auch hier wieder: handwerklich verpfuschte Vorschläge, die nicht umsetzbar sind. Die Regierung ist bald zwei Jahre im Amt und kann das Regieren immer noch nicht. Mehr als einen hohlen Formelkompromiss bekommt die Ampel auch für diese ihre wichtigste Sozialreform offenbar nicht hin. Was wir beobachten, ist das übliche Gezerre und Vertagen. Die Paus’schen Vorstellungen des Geldregens sind handwerklich schlecht gemacht, vom Inhalt her der falsche Ansatz und in der Umsetzung illusorisch. Mit dieser Art von Regieren wird kein einziges Kind weniger arm, geschweige denn sehen Eltern Perspektiven. Die Grünen sollten endlich in der Realität ankommen. Das, was Familien brauchen, liefert diese Bundesregierung nicht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.06.2023

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Abschaffung des Kinderreisepasses frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes laut Bundesregierung Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Gegen die Stimmen der Opposition nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem unter anderem die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre gestrichen sowie die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe geändert wird.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 522 vom 05.07.2023

Das Vorhaben der Koalition von SPD, Grünen und FDP, das „soziokulturelle Existenzminium“ von Kindern und Jugendlichen neu zu definieren, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/7413) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wann und auf welcher Grundlage die Neudefinition erfolgen wird und welche Auswirkung diese Neudefinition auf die Höhe der Kindergrundsicherung und weitere Leistungen haben wird.

Ebenfalls Teil der Kleinen Anfrage sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Leistungen in diesem Bereich trotz gestiegener Preise noch angemessen sind und ob sie künftig pauschalisiert in der Kindergrundsicherung enthalten sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 493 vom 26.06.2023

In einem neuen Policy Brief präsentiert die Bertelsmann Stiftung aktuelle Daten zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. Das Dokument gibt auch einen Überblick über den Forschungsstand zu den ökonomischen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung.

Langzeitstudie zur Lebenssituation und Wertvorstellungen von Familien in Deutschland Innenministerin Nancy Faeser übernimmt die Schirmherrschaft der repräsentativen Wiederholungsbefragung von mehr als 30.000 Menschen im Alter von 18 bis 49 Jahren.

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zum Ziel, Forschung und Datenbasis zur Lebenssituation, zur Lebenszufriedenheit und zu Wertvorstellungen von Familien und Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, die Schirmherrschaft über ein solches Leuchtturmprojekt der Bevölkerungsforschung übernehmen zu können. Die Langzeitstudie FReDA wird uns wichtige, regelmäßig aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Familien liefern und bildet dabei die Regionen und die Vielfalt unserer Gesellschaft differenziert ab. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und auch zur Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für die Wissenschaft als auch für das politische Handeln von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) Prof. Dr. C. Katharina Spieß: „Die Schirmherrschaft der Ministerin ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt FReDA wie auch für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik insgesamt. Veränderungen in Familien gerade in Zeiten des Umbruchs zu untersuchen, ist für viele Familienforscherinnen und Familienforscher sehr spannend. Die Politik benötigt belastbare Grundlagen, um evidenzbasierte Politikmaßnahmen auch angesichts des demografischen Wandels zu entwickeln.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard: „Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist zentral, um die Untersuchung gesellschaftlicher Entwicklungen und kausaler Zusammenhänge zu ermöglichen. Weiterhin sind demografische Veränderungen und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Um ein umfassendes Verständnis zu erlangen, ist unsere enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern von entscheidender Bedeutung. Insofern freue ich mich, mit FReDA ein international vernetztes Projekt mit aufbauen zu können.“

Die Abkürzung FReDA steht für „Family Research and Demographic Analysis“. Die repräsentative familiendemografische Wiederholungsbefragung ist ein seit 2020 laufendes, innovatives Forschungsdateninfrastrukturprojekt, dessen Projektleitung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) angesiedelt ist und das durch den Bund gefördert wird. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 49 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie ist ein Kooperationsprojekt mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und der Universität zu Köln.

Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www.freda-panel.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.07.2023

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene endet damit die Schulzeit. Ein kleinerer Teil von ihnen startet ohne Schulabschluss in den neuen Lebensabschnitt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verließen im Jahr 2021 rund 47 500 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne sogenannten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss). Das entsprach einem Anteil von 6,2 %. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 6,0 % gelegen, 20 Jahre zuvor bei knapp 9,6 %. Allerdings hat gut die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler (23 800) einen Förderschulabschluss. 

Von den Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule verließen, schloss mehr als ein Drittel (34,3 %) mit der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, ab (263 400 Abschlüsse). 20 Jahre zuvor hatte der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten noch 23,1 % betragen. Der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler (43,5 %) verließ die Schule 2021 mit Mittlerem Schulabschluss, dem Realschulabschluss (334 100 Abschlüsse). Stark an Bedeutung verloren hat der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss): Mit 122 300 Absolventinnen und Absolventen betrug dieser Anteil 15,9 % im Jahr 2021 gegenüber 16,5 % im Vorjahr und 25,5 % im Jahr 2001.

Junge Menschen ohne einen Schulabschluss des Sekundarbereichs II haben vergleichsweise schlechte Chancen, in Ausbildung zu kommen. So schlossen im Jahr 2021 nur 13 100 Männer und Frauen ohne Schulabschluss neue Ausbildungsverträge ab. Von Personen mit Erstem Schulabschluss (Hauptschulabschluss) wurden 111 900 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. 

Dementsprechend stieg der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Mittleren Schulabschluss haben und sich nicht oder nicht mehr in (Aus-)Bildung oder Weiterbildung befinden, von 10,2 % im Jahr 2020 auf 12,4 % im Jahr 2021. 2022 lag dieser Bildungsindikator nach vorläufigen Ergebnissen ebenfalls bei 12,4 %. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im hinteren Viertel: Lediglich drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten eine höhere Quote. Im gesamten EU-Durchschnitt lag der Anteil im Jahr 2022 bei 9,6 %. 

Methodische Hinweise:

In der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen verließen, sind sowohl Absolventinnen und Absolventen als auch Abgängerinnen und Abgänger enthalten. Letztere haben keinen Ersten Schulabschluss. Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger der beruflichen Schulen sind hier nicht berücksichtigt. 

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu den allgemeinbildenden Schulen finden Sie in unserem Statistischen Bericht zum Schuljahr 2021/2022

Mehr Daten zu Bildungsstand und Bildungsbeteiligung stehen auf der Themenseite „Bildungsindikatoren„. Informationen zum Thema Ausbildung finden sich auch auf der Sonderseite zum Fachkräftemangel.  

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2023

  • Förderbetrag 8 % höher als im Vorjahr
  • 78 % der in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden weiter am häufigsten gefördert

Im Jahr 2022 standen erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 % auf 1 027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192 000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Aufstiegs-BAföG wesentliche Einnahmequelle für die meisten in Vollzeitform Geförderten

74 000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118 000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 % (92 000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 % der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5 000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.

Zuschüsse finanzieren vor allem den Lebensunterhalt, Darlehen vor allem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Rund 865 Millionen Euro und damit 84 % der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 % auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. August 2020 von 50 % auf 100 % gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren weiter am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55 400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8 600 auf 9 700 Personen. Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG der Fall war. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2022 die Berufe Industriemeister/-in Metall mit 9 600 Geförderten und Wirtschaftsfachwirt/-in mit 9 500 Geförderten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.07.2023

  • Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken – weiterhin kein Corona-Effekt erkennbar
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen, im Durchschnitt ließen sich Paare nach gut 15 Jahren scheiden
  • Zahl der Eheschließungen stieg 2022 gegenüber dem stark von der Corona-Pandemie geprägten Vorjahr um 9,2 %

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137 400 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 400 oder 3,8 %, nachdem sie im Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen war. Damit ist die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken. „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind auch im Jahr 2022 weiterhin nicht erkennbar“, sagt Bettina Sommer, Expertin für Demografie beim Statistischen Bundesamt. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33 000 oder 9,2 % auf rund 391 000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. „Bei der Zahl der Eheschließungen ist von einer Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren und zum Teil auch von einem Nachholeffekt auszugehen. Eine Reihe heiratswilliger Paare dürfte ihre Hochzeit auf die Zeit nach der Pandemie verschoben haben“, so Sommer weiter.

115 800 Kinder aus geschiedenen Ehen im Jahr 2022

Etwas mehr als die Hälfte (50,7 % bzw. rund 69 600) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,2 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115 800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Mehr geschiedene Langzeitehen als noch vor 25 Jahren

Etwa 24 300 oder 17,7 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der vergleichsweise niedrige Anteil geschiedener Langzeitehen: 1997 wurden nur 19 100 oder 10,2 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Bei 89,5 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 3,9 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Im Jahr 2022 ließen sich rund 1 100 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 100 oder 10 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. 2022 wurden mit rund 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 22,0 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das dritte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sind über die Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.06.2023

Im 1. Quartal 2023 wurden rund 27 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg fort (1. Quartal 2022: +4,8 % gegenüber 1. Quartal 2021). Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 43 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 85 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) geht in die nächste Runde. Der Vorstand der AGJ hat auf seiner Sitzung am 29. Juni 2023 das Motto „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ für den 18. DJHT beschlossen. Unter diesem Leitgedanken wird sich vom 13. bis 15. Mai 2025 dieses Mal in der gastgebenden Stadt Leipzig alles um die Generation U 27 drehen.

„Mit dem Motto machen wir als Veranstalterin darauf aufmerksam, dass junge Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe und die Gesellschaft insgesamt in Anbetracht der multiplen Krisen vor entscheidenden Weichenstellungen stehen. Bei diesen Transformations­prozessen geht es ums Ganze, damit junge Menschen eine gerechte und lebenswerte Zukunft haben,“ sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst. „Der Fokus liegt dabei darauf, die Gesellschaft so zu verändern und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt miteinander leben und an allen Lebensbereichen teilhaben. Nur so kann Demokratie gelingen!“, so Porst weiter. Der DJHT werde als der größte Jugendhilfegipfel in Europa dazu beitragen, Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zusammenzutragen, zu reflektieren und voranzubringen.

Dazu bietet der 18. DJHT ein reichhaltiges Programm im Rahmen des Fachkongresses und der Fachmesse. Die Fachveranstaltungen des Fachkongresses werden von den AGJ-Mitgliedsorganisationen und ihren Kooperationspartner*innen sowie der AGJ selbst durchgeführt. Aufgrund des großen Erfolgs des 17. DJHT werden einige Formate auch digital stattfinden und es wird wieder ein europäisches Programm geben. Des Weiteren werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenpartner präsentieren.

Informationen zu den konkreten Möglichkeiten der Mitwirkung wird es auf der Website des 18. DJHT geben, die Anfang 2024 online geht. Ab dann können sich AGJ-Mitgliedsorganisationen für Veranstaltungen anmelden und sich Aussteller*innen für die Fachmesse bewerben.

Die AGJ veranstaltet Deutsche Kinder- und Jugendhilfetage seit dem Jahr 1964. Sie werden alle vier Jahre an wechselnden Orten ausgerichtet. Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stadt Leipzig.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 06.07.2023

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die Regelsätze erhöht und der Vermögensschonbetrag von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird jetzt ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Auch wurde ein neuer Mehrbedarf eingeführt und Erbschaften werden neuerdings direkt dem Vermögen und nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.

Wie immer verdeutlicht der Ratgeber in bewährter Form anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm  www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“).

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden auf www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.07.2023

Die Mindestlohnkommission hat heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein ganzes Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Im ersten Jahr entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um magere 3,4 Prozent, im zweiten Jahr sind es sogar nur 3,3 Prozent. Die Arbeitnehmer*innenseite hat deshalb eine eigene Stellungnahme zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission abgegeben.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission, sagte am Montag in Berlin: 

„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Die Mindestlohnkommission wird damit nicht ihrer Aufgabe gerecht, den gesetzlich geforderten Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.

Vollkommen aberwitzig ist zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von 12 Euro ansetzen. Mit dem jetzt gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die 12 Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten.

Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber in dieser Situation mit den höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten des Arbeitsmarktes sparen wollen. Sie müssten de facto Einkommensverluste hinnehmen und wären komplett von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppelt.“

Wortlaut der Stellungnahme der Arbeitnehmer*innenseite zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission

Die Arbeitnehmer*innenseite der Mindestlohnkommission konnte aus folgenden Gründen dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden nicht zustimmen:

  1. Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich, zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.
  2. Die Gewerkschaften kritisieren zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nehmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro als Ausgangspunkt genommen haben. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht.

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.06.2023

Der Pflegeversicherung drohen durch Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 neue finanzielle Risiken, wenn der zugesagte Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro ausbleibt. Die Diakonie Deutschland warnt davor, bei der Finanzierung der Pflegeversicherung allein auf die Versicherten zu setzen.

Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik der Diakonie, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden jetzt alle Kosten auf die Versicherten abgewälzt. Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen, die jetzt fehlen. Deshalb darf der Finanzminister den zugesagten Steuerzuschuss nicht streichen. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Mit der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe.“

Weitere Informationen

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/20230508_StN_DD_mit__BAGFW-Stena_zum_PUEG.pdf

Kosten für Pflegeversicherung explodieren: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2023

Im Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, die Kindergrundsicherung auskömmlich zu finanzieren.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der gegenwärtige Verhandlungsstand der Ampel zur Kindergrundsicherung lässt eine Schmalspurvariante befürchten. Der Staat muss jetzt zeigen, dass er entschlossen gegen Kinderarmut vorgeht. Ein Klein-Kleinrechnen notwendiger Hilfen, die dann vorne und hinten nicht reichen, fördern Frustration und Politikverdrossenheit. Stattdessen muss die Ampel mit der Kindergrundsicherung ein Zeichen sozialpolitischer Stärke setzen und das Vertrauen in den Sozialstaat fördern. Weniger Bürokratie, leichtere Inanspruchnahme der Leistungen und ein realistisches Existenzminimum setzen ausreichende Mittel voraus. Die Inflation hat besonders in Armut lebende Familien hart getroffen. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.07.2023

Immer mehr Menschen in Deutschland melden Fälle von Diskriminierung. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Ferda Ataman, heute vorgestellt hat. Mit einem Anteil von 43 Prozent der Beratungs-Anfragen berichten Menschen am häufigsten von rassistischer Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle betrafen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Diakonie gehören Vielfalt und Diskriminierungsschutz zusammen. Dieser Bestandsaufnahme müssen nun Taten folgen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Der Antidiskriminierungsbericht macht es deutlich: Der Weg zu einem inklusiven und gleichberechtigten Arbeitsmarkt ist noch weit. Menschen mit Behinderungen stehen noch vor zu vielen Hürden in der Arbeitswelt. Sie können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen – aber zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Für den Großteil der Menschen mit Behinderungen kann ein Arbeitsplatz gestaltet oder angepasst werden. Voraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren – bereits im Bewerbungsprozess, die umfassende Kenntnis und Nutzung von Unterstützungsangeboten bei Arbeitgebern sowie Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.“

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Instrument, um den Diskriminierungsschutz wirksam zu gestalten. „Diskriminierung dürfen wir nicht hinnehmen, denn sie untergräbt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Es braucht Strukturen, um Betroffene wirksam zu schützen. Deswegen begrüße ich sowohl die Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten für ein stärkeres Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wie auch das Programm respekt*land, mit dem die Antidiskriminierungsberatung flächendeckend ausgebaut werden soll“, so Loheide.

Hintergrund:

Im Jahr 2022 haben sich so viele Bürger:innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie nie zuvor. Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung gingen bei der ADS ein. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich verdoppelt.

Weitere Informationen:

Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html?nn=304718

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) räumt in einem heute veröffentlichten Themenpapier mit den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting auf.

Seit Jahrzehnten plädiert der djb für eine Individualbesteuerung von Eheleuten bei übertragbaren Grundfreibeträgen. „Hieran hält der Verband weiterhin fest. Auch ein pauschale Stichtagsregelung, nach der nur künftig geschlossene Ehen individuell besteuert würden, lehnen wir ab.“, erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Wersig weiter: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 1950er Jahren, es fördert besonders Einverdienstehen in hohen Einkommensgruppen, übrigens überwiegend in Westdeutschland. Das Ehegattensplitting ist weder als Familienförderung, noch als Sozialleistung zu betrachten und basiert auf Rollenvorstellungen, die von Verfassungs wegen zu überwinden sind. Mit einer klugen Reform sind auch Mehreinnahmen verbunden, die in Reformprojekte zu Gunsten von allen Familien fließen können. Wir fordern die Bundesregierung zu einer ernsthaften Abwägung dieser Option auf und raten von einer ideologiebasierten Debatte ab.“

Das Ehegattensplitting zu verstehen ist nicht einfach. Seine Funktionsweise ist außerhalb des Steuerrechts wenig bekannt. Über die Wirkungen streiten Politik und Wissenschaft schon lange. Uneinigkeit besteht auch über die Spielräume des Gesetzgebers für alternative Lösungen.

Diese Grauzonen des Wissens zeigen sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Abschaffung des Splittings im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen überdeutlich. Der djb fordert alle an der Debatte beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, sich und andere bestmöglich zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 12.07.2023

Der Bundestag hat beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufzunehmen. Damit setzt der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) um. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um künftig eine Rechtspraxis zu erwirken, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens und geschlechtsspezifischer Gewalt bewusst ist. Zusätzlich sollte diese Gesetzesänderung mit weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden,“ so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Trotz der Möglichkeit, die einschlägigen Motive bereits unter die „menschenverachtenden“ Beweggründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu fassen, berücksichtigte die Rechtspraxis diese bislang nur defizitär oder uneinheitlich. Durch die Erweiterung des § 46 StGB sollen Rechtsanwender*innen im gesamten Strafverfahren – einschließlich der Ermittlungsbehörden – für die genannten Motive sowie in einem weiteren Schritt für intersektionale Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Nur so können Gerichte die Motive auch angemessen in der Strafzumessung berücksichtigen.

Erforderlich sind neben einem breiteren Fortbildungsangebot für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt eine gesetzliche Verankerung der Fortbildungspflicht für die Justiz.

 „Diese Gesetzesänderung kann nur einer von vielen Schritten zur Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Der Fokus sollte jetzt auf präventiven Maßnahmen liegen“, so die Vorsitzende der Kommission Strafrecht Prof. Dr. Leonie Steinl. Unerlässlich sind beispielsweise der Ausbau und die gesicherte, dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und ihre diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Ausstattung. Bundesweit ist außerdem ein interdisziplinäres Fallmanagement notwendig, das die bei verschiedenen Einrichtungen vorhandenen Informationen über eine individuelle Bedrohungslage zusammenführt. Ferner sollten die flächendeckende Täterarbeit und ihre Finanzierung ausgeweitet werden. Für die Identifizierung weiterer Präventionsmaßnahmen muss außerdem die Daten- und Forschungslage zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Diese Gesetzesänderung stellt daher nur einen Anfangsschritt dar, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten geplante Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

„Appelle reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.07.2023

Große Teile der Bevölkerung in Deutschland stellen Staat und Gesellschaft laut einer Umfrage für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen und 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass sehr viel zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. 72 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden, dass eher wenig bzw. sehr wenig zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. Neben diesem unzureichenden Engagement sind nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zu niedrige Einkommen von Eltern sowie eine zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland.

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, unterstützt ein Großteil der Bevölkerung eine grundlegende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas sowie mehr günstiger Wohnraum. Große Zustimmung erfährt auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Auch bei der Frage der Finanzierung dieser Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung unter den Befragten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2023, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, Bundesfamilienministerin Lisa Paus, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt glasklar auf, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut ist Familienarmut. Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste sozialpolitische Vorhaben, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kindergrundsicherung eingebettet in ein breites Netz verschiedenster Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Mit dem gestern beschlossenen Nationalen Aktionsplan ,Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ führen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft diese Maßnahmen zusammen und entwickeln sie gemeinsam weiter. So holen wir von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Kinder und Jugendliche in die Mitte der Gesellschaft“, sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Paus für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Diese wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob das soziokulturelle Existenzminimum eigenständig bemessen wird, die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal aller an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Thomas Krüger.

Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2023 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen sind der Ansicht, dass „sehr viel“ zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland getan wird, für 15 Prozent wird „eher viel“ getan. Die befragten Kinder und Jugendlichen kommen zu ähnlichen Einschätzungen: Für nur 5 Prozent der Befragten wird „sehr viel“, und für 22 Prozent „eher viel“ von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen.

Gründe für Kinderarmut

83 Prozent der Erwachsenen („Trifft voll und ganz zu“ und „Trifft eher zu“) und sogar 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen erachten zu geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut. Dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, meinen 81 Prozent der Erwachsenen, bei den Kinder und Jugendlichen sind es 68 Prozent. Mangelnde Unterstützung von Alleinerziehenden, beispielsweise finanziell oder durch Kinderbetreuung, sehen 78 Prozent der Erwachsenen als wichtigen Grund für die Kinderarmut an, bei den Kindern und Jugendlichen sogar 80 Prozent.

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Als Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden von den Kindern und Jugendlichen besonders kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (96 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (92 Prozent) sowie politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum (91 Prozent) und mehr Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen (91 Prozent) favorisiert. Aber auch kostenfreies Essen in Schule und Kita (90 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (89 Prozent) sowie mehr Unterstützung und Informationen, wenn Familien staatliche Hilfen benötigen (89 Prozent), werden als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet. Das gilt auch für eine Erhöhung des Kindergeldes (88 Prozent), kostenlosen Eintritt für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (87 Prozent), mehr Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung bieten (86 Prozent) sowie mehr Angebote, wie man die eigene Gesundheit und die der Familie stärken kann (83 Prozent).

Von den Erwachsenen werden vor allem kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (95 Prozent), gezielte Förderprogramme für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen (94 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent), mehr Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit (91 Prozent) und der Auf- und Ausbau von Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung anbieten (90 Prozent), gefordert. Favorisiert werden auch mehr politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum und sozial gemischte Wohnquartiere (88 Prozent), eine kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (88 Prozent), kostenloser Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (88 Prozent) sowie kostenloses Frühstück und Mittagessen in Kitas und Schulen (87 Prozent). Von großen Mehrheiten werden außerdem der Ausbau der Unterstützung durch Familienhilfen (86 Prozent) sowie mehr Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (84 Prozent) als wirksame Maßnahmen bewertet.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut

62 Prozent der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte, bei den befragten Kindern und Jugendlichen beträgt dieser Wert lediglich 10 Prozent.

Mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche Die Erwachsenen messen einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte („sehr wichtig“ und „wichtig“) insbesondere in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (82 Prozent), in der Familie (80 Prozent) und in der Schule (79 Prozent) eine große Wichtigkeit bei. Kinder und Jugendliche wünschen sich vor allem mehr Mitsprache im schulischen Bereich und im familiären Umfeld (91 bzw. 90 Prozent), aber auch in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (81 Prozent) sowie in Deutschland insgesamt (80 Prozent).

Für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.693 Personen, davon 682 Kinder und Jugendliche sowie 1.011 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2023 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2023 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2023 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2023

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

 

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

 

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind wieder Bewerbungen bis zum 30. September möglich. Über diese Initiative fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielplätzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale Träger oder private Träger wie Wohnungsunternehmen.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.06.2023

Freizeittipps im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals

 

Vom 13. Juli bis zum 25. August ist in den Sommerferien wieder so richtig was los. Viele Berliner Vereine, Organisationen und Institutionen haben abwechslungsreiche Ferienprogramme auf die Beine gestellt. Familien, die die Sommerferien in der Hauptstadt verbringen, können sich also freuen: Bei zahlreichen kreativen Workshops, coolen Entdeckertouren, Sommerfesten, sportlichen Aktivitäten und vielem mehr fehlt es an nichts! Erholung vom Schulalltag und Stadttrubel finden Kids in Feriencamps und bei Ausflügen im Berliner Umland.

Im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals sind zahlreiche kostengünstige Angebote gelistet: Vom Klimazirkus, Upcycling-, Video- oder Foto-Kurs bis zu Kunstateliers und Contemporary Dance – für alle ist etwas dabei. Erschwingliche Ferienerlebnisse gibt es zudem in Museen und Theatern, in Kunst- oder Musikschulen, Sport- und Jugendzentren. Auch draußen in der Natur oder um die Ecke im eigenen Kiez ist so einiges los.

Einfach im Kalender nach Bezirk, Tagen und Zeit suchen und unter rund 1.900 Terminen das passende Event auswählen. Familien können auch in den großen Ferien die Vorteile des aktuellen Super-Ferien-Passes sowie des FamilienPasses nutzen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen  vom 05.07.2023

Nach Auffassung des Familienbundes der Katholiken beschreitet der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe und gefährdet das Leben von Menschen in existenziellen Krisen. Der Familienbund befürwortet den Entwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, der neben dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die durch Angebote geschäftsmäßiger Suizidhilfe entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Blick nimmt.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, spricht sich dafür aus, nicht die Suizidberatung, sondern die Suizidprävention zu stärken: „Menschen in schweren Lebenskrisen benötigen Hilfe und Perspektiven und keine neutrale Beratung zum Suizid. Wenn der Entwurf von Helling-Plahr und Künast eine solche, neutrale Beratungsinfrastruktur für Menschen jeden Alters unabhängig vom Gesundheitszustand aufbauen und durch die öffentliche Hand fördern will, ist er nur scheinbar neutral. In Wirklichkeit fördert er Suizide.“

Eine Regelung der Suizidhilfe muss nach Auffassung des Familienbundes von der empirischen Realität der Suizide ausgehen. „Die Entscheidung jedes Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann, ist zu respektieren. Aber beim Thema Suizid verbietet sich jedes Freiheitspathos“, so Ulrich Hoffmann. „Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil zur Suizidhilfe fest, dass in rund 90 % der tödlichen Suizidhandlungen psychische Störungen, insbesondere in Form einer Depression vorlägen, die häufig schwer zu erkennen seien. Zudem würden 80 bis 90 % der aufgrund eines kurzfristigen Entschlusses durchgeführten Suizide von den geretteten Suizidenten im Nachhinein als Fehlentscheidung gewertet. Das idealisierte Bild des freiverantwortlichen, nüchtern abgewogenen Suizids ist empirisch widerlegt. Es ist daher nach Auffassung des Familienbundes richtig, wenn der Entwurf von Castellucci und Heveling – im Gegensatz zum Entwurf Helling-Plahr und Künast – die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses durch eine zweimalige, im zeitlichen Abstand erfolgende fachärztliche Untersuchung prüft.“

Der Familienbund weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidhilfe oft einseitig interpretiert werde. Karlsruhe hat entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingeschränkt werden kann, wenn der Staat einen legitimen Zweck verfolgt und das Recht auf Sterben nicht faktisch entleert wird. Den Schutz des Lebens und der Autonomie des Einzelnen sowie die Verhinderung einer Normalisierung der Suizidhilfe und hat das Gericht als legitime Zwecke ausdrücklich anerkannt. Eine faktische Entleerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben droht im Entwurf von Castellucci und Heveling nicht, da dieser neben dem grundsätzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe ein reguliertes Verfahren für die rechtmäßige Inanspruchnahme von Suizidhilfe vorsieht.

Ulrich Hoffmann verweist auf die lange Debatte im Bundestag, die 2015 zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe geführt habe: „Im Gegensatz zur aktuellen Diskussion war es eine zweijährige, ausführliche parlamentarische Debatte – mit Zeit zur Reflektion und großer Beteiligung der Zivilgesellschaft. Viele Abgeordnete haben in ihren Reden sehr persönliche Bekenntnisse abgegeben und ihre Gewissensentscheidungen begründet. Kommentatoren haben von einer Sternstunde der parlamentarischen Demokratie gesprochen. Der Entwurf von Castellucci und Heveling knüpft hier an und stellt eine Synthese zwischen dem Ertrag dieser Debatte und den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts dar. Die nach der Befürchtung des Familienbundes weitreichenden Folgen des Entwurfs von Helling-Plahr und Künast wurden bisher aber weder im Parlament noch in der Gesellschaft ausreichend diskutiert. Es darf in unserer Gesellschaft nicht zu einer Situation kommen, in der es leichter ist, Suizidberatung und Suizidhilfe zu erhalten als Hilfe bei persönlichen Krisen, gute Pflege und eine hinreichende Gesundheits- und Palliativversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 06.07.2023

Innerhalb der Bundesregierung sollen die Verhandlungen zur Kindergrundsicherung nach Medienberichten auf die Zielgerade gehen. „Kinderarmut zu bekämpfen geht nicht zum Nulltarif. Wir appellieren an den Finanzminister, die notwendigen Mittel für eine Kindergrundsicherung zur Verfügung zu stellen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Für Kinder von Alleinerziehenden ist sowohl das Wieviel als auch das Wie der Kindergrundsicherung entscheidend, um eine tatsächliche Verbesserung zu erreichen.“

In der Kindergrundsicherung sollen unterschiedliche Leistungen gebündelt werden. Sie soll einen Garantiebetrag in fester Höhe und einen Zusatzbetrag abhängig von Einkommen umfassen. Für Alleinerziehende ist hierbei das Kleingedruckte äußerst wichtig: Werden Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrenten als Kindeseinkommen den Zusatzbetrag zu 100 Prozent verringern wie derzeit im Bürgergeld oder wie beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent? „Laut Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Auf keinen Fall darf die Kindergrundsicherung hinter den Kinderzuschlag zurückfallen und zu einer Verschlechterung für Kinder von Alleineinziehende führen“, unterstreicht Jaspers. „Sonst konterkariert die Kindergrundsicherung das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen! Politik nach Kassenlage greift zu kurz: Jeder Euro gegen Armut und für Chancengerechtigkeit ist eine Investition in die Zukunft von Kindern und zahlt sich auch für die Gesellschaft aus“, betont Jaspers.

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein, um eine Verbesserung zum Status Quo zu erreichen. „Die aktuellen Regelbedarfe als Grundlage sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Die Kindergrundsicherung muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht länger künstlich klein rechnen“, so Jaspers. „Hierbei muss die Kindergrundsicherung auch zusätzliche existenzielle Bedarfe von Trennungskindern durch einen pauschalierten Umgangsmehrdarf als Gegenstück zum Zusatzbetrag auffangen. Bei erweitertem Umgang und im paritätischen Wechselmodell fallen zusätzliche Kosten für Doppelanschaffungen an, die Alleinerziehende nicht entsprechend einsparen. Je mehr Umgang, desto höher sind die Kosten.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 27.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. August 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Vielerorts ist die Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen geleitet von Klischees und Geschlechterstereotypen. Dabei sollten der gewählte Ausbildungsweg und spätere Beruf insbesondere zu den individuellen Stärken und dem Lebensweg des jeweiligen jungen Menschen passen. Die „Initiative Klischeefrei“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, setzt genau hier an. Sie unterstützt junge Menschen dabei eine klischeefreie Berufs- und Ausbildungswahl zu treffen.

In der Veranstaltung stellt Miguel Diaz, Projektleitung, die Initiative und ihre Aktivitäten vor, um bundesweit zu einer klischeefreien Wahl von Berufen und Ausbildungswegen beizutragen. Insbesondere geht es dabei auch um die Angebote am Übergang Schule und Beruf.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Jennifer Puls, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit , Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-325 E-Mail: jsa@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-476, Telefax: 030 24636-140, E-Mail: mandy.gaensel@paritaet.org.

Bitte melden Sie sich hier (Eveeno) an. Sie bekommen dann eine Buchungsbestätigung mit Zugangsdaten und u. a. einen Link zum Buchungscenter, in dem Sie Ihre Buchung ggf. stornieren können.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit für eine fachliche und politische Diskussion des jüngst veröffentlichten Familienbarometers, das Sie unter folgendem Link finden:
Familienbarometer | BMFSFJ. Das Familienbarometer skizziert Trends des Familienlebens und Perspektiven für die Familienpolitik.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Tillmann Prüfer (Journalist und Autor), Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherin Bündnis Kindergrundsicherung), Anja Piel (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Teresa Bücker (freie Journalistin und Autorin), Dr. David Juncke (Vize-Direktor und Leiter Familienpolitik Prognos AG), Dr. Ulrike Ehrlich (Wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutsches Zentrum für Altersfragen), Dr. Sigrun Fuchs (Vorstandsmitglied wir pflegen e. V.), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Professorin für Soziologie, Hertie School und Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission), Anne Dittmann (Journalistin und Autorin) und weitere Gäste, die Herausforderungen der Gegenwart und richten ihren Blick in die Zukunft von Familien in Deutschland.

Die Familienpolitik ist eine zentrale Stellschraube für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber welche Rolle spielt Familienpolitik konkret bei den übergeordneten gesellschaftlichen Trends, Krisen und Transformationsprozessen? Was brauchen Familien um ihren Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung besser leben zu können? Welchen Beitrag leisten Kindergrundsicherung oder Familienpflegezeit, um in unruhigen Zeiten Sicherheit zu schaffen? Welche spezifischen Bedarfe haben allein- und getrennterziehende Familien und wie können sie besser unterstützt werden?

Gemeinsam mit Ihnen und weiteren Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik möchte man diese drängenden familienpolitischen Fragen und Themen diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

In unserer Vortragsreihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung begrüßen wir ganz herzlich Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler. Sie arbeitet am Institut für Kindheit, Jugend, Familie und Erwachsene der TH Köln, wo sie vor allem im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung das Lehrgebiet „Familienbildung“ vertritt. Und sie ist Mitglied im Fachbeirat im Forum Familienbildung.

Digitalität ist zu einer selbstverständlichen Dimension der Alltagskultur geworden – natürlich auch in Familien und in der täglichen Praxis der Familienbildung. Covid 19 hat zuletzt der bereits seit längerem intendierten Digitalisierung der Familienbildung bezogen auf ihre verschiedenen Facetten einen massiven Schub verschafft.

Zwei Lehrprojekte, eins forschungsorientiert, eins als Werkstatt angelegt – im Rahmen der kooperativen Entwicklung einer handlungsfelderübergreifenden Digitalisierungsstrategie „On-the-Fly“ zum Curriculum 4.0 im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung an der TH Köln -beschäftigten sich zwei Jahre lang mit Digitalität und Digitalisierung in Familien und in der Familienbildung.

Das erste fragte forschend nach der Digitalität und Medienerziehung in Familien sowie nach der Einschätzung von Fachkräften der FB z. B. bezogen auf digitales pädagogisches Arbeiten und dessen Voraussetzungen; das zweite richtete sich auf die Entwicklung konkreter Werkzeuge und Konzepte für digitale Familienbildung und die Qualifikation von Fachkräften dafür an der Hochschule.

Der Vortrag berichtet über Grundlagen, Arbeit und Ergebnisse dieser Projekte sowie offene Fragen.

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

Ort: Rendsburg

Es beginnt am Mittwoch, dem 20. September, um 16.00 Uhr.

Für den Eröffnungsvortrag konnte Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg gewonnen werden. Er führt uns mit seinem Vortrag über politische Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung werden wir der Frage nachgehen, wie die Menschen die Bedrohungen und Herausforderungen durch die Klimakrise wahrnehmen und welche Auswirkungen klimapolitische Maßnahmen auf den ganz konkreten Alltag in Familien haben. Wir möchten unsere Tagung dazu nutzen, uns gemeinsam mit Ihnen darüber Gedanken zu machen, welchen Beitrag wir als evangelischer Familienverband dazu leisten können, Familien durch die Krise zu begleiten.

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de)

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Juli 2023 an.

Termin: 16. – 17. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Potsdam

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention sind (nicht nur) für den Deutschen Verein weiterhin wichtige Themen. Der Deutsche Verein hat sich dabei zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Jahr 2022 intensiv mit den Aspekten Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihren Kindern, sowie mit der Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt befasst. Auf der aktuellen Veranstaltung werden zum einen der aktuelle Stand politischer Diskussionen, Entwicklungen sowie gesetzlicher Vorhaben bzw. ihre Umsetzung beleuchtet. Zum anderen werden Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert. Hierbei soll auch ein Fokus auf besonders vulnerable Gruppen gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder liegen

Diese Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft. Sie wird vom 16. Oktober 2023 14 Uhr bis 17. Oktober 2023 13 Uhr in Potsdam stattfinden.

Das tagesaktuelle Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldelinks finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-schutz-gewaltbetroffener-frauen

Termin: 18. – 20. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 18.-20.10.2023 in Berlin hat in diesem Jahr drei fachliche Schwerpunkte: Die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes, die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen durch die Jobcenter. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

Mit der Einführung des Kooperationsplans sowie des Schlichtungsverfahrens zum 1. Juli 2023 soll der Eingliederungsprozess neugestalten werden. Ziel ist es die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden der Jobcenter und Leistungsberechtigten mit mehr Augenhöhe zu gestalten, rechtliche Anforderungen zu minimieren und Konflikte möglichst einvernehmlich beizulegen.  Die Fachtagung will Hilfestellungen und Beispiele für eine gelungen Praxisumsetzung geben.

Die Leistungsgewährung durch die Jobcenter wird sich durch die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung verändern, da voraussichtlich Schnittstellen zwischen den Leistungen entstehen werden. Die Fachtagung möchte insbesondere der Frage nachgehen, wie diese Schnittstellen gestaltet werden können, um eine möglichst friktionslose Leistungsgewährung zu ermöglichen.

Überdurchschnittlich viele Personen im Leistungsbezug des SGB II sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, und viele von diesen Personen wollen erwerbstätig sein. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, diese werden vorgestellt ebenso wie aktuelle Projekte aus der Jobcenterpraxis. Hierdurch wird die Komplexität der Aufgabe aufgezeigt und konkrete Lösungsmöglichkeiten mit den Teilnehmenden erarbeitet und diskutiert.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 17.08.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-grundsicherung-arbeitsuchende

WEITERE INFORMATIONEN

„Was brauchst Du zu einem guten Leben?“ Diese Frage haben Jugendliche aus dem JugendExpert:innenTeam des Projekts „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ in 25 Workshops mit 112 Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland diskutiert. Die in dieser Studie präsentierten Ergebnisse des partizipativen Forschungsprojekts Peer2Peer geben Einblicke, welche Bedarfe junge Menschen aktuell haben, was sie sich wünschen und welche Sorgen und Ängste sie umtreiben.  

Die Befunde machen deutlich, dass junge Menschen eigene Perspektiven und Bedarfe haben und diese sehr gut, konkret und differenziert äußern und dafür eintreten können. Sie bauen weder Luftschlösser noch wünschen sie sich Gummibärchen oder Spielekonsolen. Vielmehr formulieren sie gut begründet eher moderate, durchschnittliche Ansprüche und Bedarfe.  

Besonders deutlich wird das in dem von ihnen formulierten Bildungsverständnis, das weit über den akademischen oder schulischen Kontext hinausgeht. Aber auch der Stellenwert von Familie und Freund:innen zieht sich durch alle Workshops. Zudem beschreiben sie existenzielle materielle Bedarfe, wie ein Dach über dem Kopf, Geld für gesunde Ernährung oder die Möglichkeit, selbst Geld zu sparen. Denn Sparen eröffnet Handlungsspielräume, erlaubt die Zukunft zu gestalten und gibt gerade in krisengeschüttelten Zeiten Sicherheit. Darüber hinaus ist mentale und körperliche Gesundheit ein zentrales Thema, das alle Teilnehmer:innen der Workshops altersunabhängig einbrachten.  

Die Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass sie zwar über Rechte verfügen, diese aber zu oft nicht ausreichend gewahrt werden. Sie skizzieren Situationen, in denen sie Unrecht, Diskriminierung und Mobbing erleben bzw. beobachten. Auch ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Privatsphäre sehen sie zu oft nicht ausreichend von Erwachsenen respektiert. Schließlich fühlen sie sich bei wichtigen gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen vielfach nicht gehört und ernstgenommen.  

Die Peer2Peer-Workshops machen einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche selbst nach ihren Bedarfen zu fragen und haben sich dabei als innovativer, partizipativer Forschungsansatz sehr bewährt. Sie zeigen, wie jungen Menschen auf Augenhöhe begegnet und eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann. Das hat der Zwischenbericht zu Peer2Peer bereits näher beleuchtet. Insofern sollten Peer2Peer-Ansätze im Rahmen der Konzeption einer umfassenden Bedarfserhebung für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), an der wir weiter arbeiten und für die wir werben, aufgenommen und weiterentwickelt werden. Denn wir brauchen dringend bessere Daten von Kindern und Jugendlichen, was sie brauchen, was sie sorgt und umtreibt, um gute Politik für sie gestalten zu können.  

Teilhabe und Beteiligung neu denken. Kinder und Jugendliche sprechen mit!

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren in der Kritik. Dabei werden insbesondere die Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie die Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen kritisiert. Nach wie vor gilt in Deutschland mehr als jedes fünfte Kind/jeder fünfte Jugendliche als armutsgefährdet. Der Deutsche Verein hat vor diesem Hintergrund zuletzt 2019 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder verabschiedet und hierin Eckpunkte für die Diskussion um eine Kindergrundsicherung formuliert.

Mit der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Kindergrundsicherung soll ein Neustart der Familienförderung erfolgen. Hierzu sollen bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese neue Leistung soll sich aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem einkommensabhängig gestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen. Ebenso ist die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche vereinbart. Auf Bundesebene wurde dieser Prozess mit der Konstituierung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein konsentierter Vorschlag der Bundesregierung vor.

Die vorliegenden Empfehlungen sollen als Unterstützung des umfassenden und anspruchsvollen Prozesses der Einführung einer Kindergrundsicherung dienen. Sie beziehen sich auf den aktuellen Diskussionsstand und richten sich im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren insbesondere an die politisch handelnden Akteur/innen in Bund und Ländern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2023 [PDF, 640 KB]