ZFF-Info 08/2022

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SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp erklärt anlässlich des Internationalen Tages der Familie:

„Familien in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sind der Kern unserer Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb müssen Politik und Gesellschaft Familien in all ihrer Vielfalt unterstützen und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Das gilt auch für die Stadtplanung und Baupolitik. Besonders in Ballungsräumen fehlt es oft an bezahlbarem Wohnraum für Familien. Freiräume, Spiel- und Sportplätze für Kinder und Jugendliche sowie Schulen und Kitas müssen im Zuge der Stadtentwicklung mitgedacht werden. Sichere Verkehrswege und ein gut ausgebauter Nahverkehr sind für den Alltag von Familien in großen und kleinen Städten von großer Bedeutung.

Dabei sollten in den Kommunen vor Ort auch die Möglichkeiten genutzt werden, Kinder und Jugendliche mit in die Stadtplanung einzubeziehen und damit ihren Blick und ihre Vorstellungen konkret in Projekte einzubinden. Hierzu gibt es bereits viele gelungene Beispiele.

Letztendlich ist eine kinder- und familienfreundliche Stadtentwicklung eine Investition in die Zukunft.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2022

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai appelliert die Diakonie Deutschland an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Familiennachzug zügig umzusetzen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nicht nur am Tag der Familie gilt das Grundrecht: Familien gehören zusammen. Es ist unverantwortlich, dass tausende Flüchtlingsfamilien in Deutschland aufgrund von bürokratischen Hürden und gesetzlichen Auflagen immer noch getrennt voneinander leben. Kinder werden von ihren Eltern und Großeltern getrennt – das ist enorm schädlich für die Entwicklung von Kindern und muss endlich ein Ende haben. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen und dafür sorgen, dass Menschen, die bei uns leben, ihre nahen Angehörigen unbürokratisch nachholen können. Die gesetzlichen Regelungen müssen vereinfacht und zum Beispiel Dokumente auch in digitaler Form anerkannt werden.“

Hintergrund:

Um im Ausland lebende Familienangehörige nach Deutschland zu holen, müssen geflüchtete Menschen hohe bürokratische Hürden nehmen. Oft bleiben Familien deswegen über Jahre getrennt oder finden auch gar nicht mehr zueinander. Die neue Regierungskoalition hatte vor einem halben Jahr verabredet, zumindest teilweise Abhilfe zu schaffen: Alle Schutzberechtigten, unabhängig davon, ob sie nach der Genfer Konvention oder nach europäischem Recht Schutz bekommen haben, sollten ihre Angehörigen der unmittelbaren Kernfamilie nachholen können. Zur Kernfamilie gehören Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige, ledige Kinder. Das ist bis heute noch nicht passiert. Aus Sicht der Diakonie müssen zudem weitere familiäre Bedingungen bei der Familienzusammenführung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Pflegebedürftigkeit aufeinander angewiesen sind.

Das Beschaffen von Dokumenten ist oftmals teuer. Deshalb fordert die Diakonie, dass der Staat bedürftige Menschen bei der Familienzusammenführung auch finanziell unterstützt. Häufig verschulden sich Flüchtlingsfamilien, um die Ausreise von Verwandten zu ermöglichen und sind durch die Familienzusammenführung verschuldet. Die Diakonie unterstützt Flüchtlingsfamilien bei der Zusammenführung mit ihrem Spendenfonds.

Weitergehende Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/familienzusammenfuehrung

Fonds Familienzusammenführung: https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Familie Städte und Gemeinden zu einem radikalen Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung auf, um Kommunen endlich kinderfreundlicher zu gestalten. Die Kinderrechtsorganisation warnt nachdrücklich davor, dass die weitere Vernichtung von Freiflächen und Spielmöglichkeiten Kinder und Jugendliche immer weiter ausgrenzt. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Raumplanung verbindlich etabliert werden. Nur eine kinderfreundliche Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien.

„Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich auch Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Kinder und Jugendliche sind vielfach die Leidtragenden von Wohnraumverdichtung, Lärmschutzklagen, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. Gerade ältere Kinder finden kaum für sie geeignete Aufenthaltsflächen und nehmen daher Spielplätze für Kleinkinder in Beschlag oder treffen sich in Einkaufszentren. Hier wird deutlich, dass bei Planungsfragen fast ausschließlich aus der Erwachsenenperspektive und nicht im Sinne von Familien und ihren Bedürfnissen gedacht wird. Wir sollten deshalb schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch in der Verkehrsplanung, gerade wenn es um Maßnahmen zur Verkehrssicherheit geht, müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch hier, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen oder der Planung von Radwegen, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Zudem sollten durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen sowie temporäre Spielstraßen überall dort, wo es an Spielraum mangelt, einrichten können. Und schließlich sollte Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelten, um insbesondere kleine Kinder effektiver als bisher im Straßenverkehr zu schützen und die Lebensqualität für alle zu stärken“, so Holger Hofmann.

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2022

Mehr als 600.000 Menschen sind seit Beginn des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, etwa 70 Prozent davon sind Frauen, viele mit ihren minderjährigen Kindern. Die geflüchteten Mütter sind faktisch alleinerziehend, da die Väter der Kinder in der Ukraine zurück­bleiben mussten. Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai verweist die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) auf die wichtige Rolle der Familienbildung für die Betreuung und Integration ukrainischen Familien. Sie fordert die Schaffung nachhaltiger Förderstrukturen, um die Arbeit der Bildungsstätten langfristig sicherzustellen.

 

„In Familienbildungsstätten finden die geflüchteten Mütter und Kinder Hilfe und Unterstützung. Dort sind das Wissen, die jahrelange praktische Erfahrung und bewährte Netzwerke vorhanden, um Angebote für genau diese durch Krieg und Flucht traumatisierten Familien zu schaffen“, stellt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard fest. „Unsere Familienbildungseinrichtungen wollen auf den sprunghaft gestiegenen Bedarf adäquat reagieren. Aufgrund der unzureichenden Planung und Förderung in Ländern und Kommunen fehlen ihnen dafür aber seit Jahren und erst recht durch die Umstellungen in der Corona-Pandemie die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen. Nun geraten die Einrichtungen an den Rand ihrer Möglichkeiten.“

 

Die eaf fordert Bund, Länder und Kommunen deshalb auf, eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau der Familienbildung zu schaffen. Familienbildung und Familienberatung sollten in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe durch die Jugendämter einbezogen werden, damit bedarfsgerechte Angebote auch langfristig zur Ver­fügung stehen.

 

Abschließend betont Bujard: „Durch gute familienunterstützende Angebote können wir ver­hindern, dass sich traumatische Erlebnisse aus der Erfahrung von Krieg und Flucht verfestigen. Gleichzeitig werden die geflüchteten Menschen nach ihrer Ankunft bei uns nicht allein gelassen und in dieser schwierigen Lebensphase von Profis unterstützt. Das Potenzial der Familienbildung sollte dafür unbedingt genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 13.05.2022

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum heutigen Tag der Pflege fordert die Arbeiterwohlfahrt die Bundesregierung auf, schnell die notwendige Reform der Pflegeversicherung anzugehen. Dabei müssen bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Das alles wird Kosten verursachen, die sich auch in erhöhten Eigenanteilen zeigen werden.  Die Bezahlbarkeit von Pflege durch eine nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung muss im Zentrum stehen und politisch priorisiert werden.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es gehen immer mehr Menschen in die Pflege, das zeigt, dass die Pflege grundsätzlich ein attraktiver Beruf sein kann. Es braucht aber angesichts des demografischen Wandels mehr Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden. Die Pflegeinfrastruktur in Deutschland ist für den demografischen Wandel und des sich daraus ergebenden Bedarf überhaupt nicht ausgestattet. Der Fachkräftemangel ist bereits jetzt akut.“ 

Die Corona-Pandemie hat deutlich den Finger in die Wunden des Pflegesystems gelegt: Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Testverpflichtungen und Personalausfälle aufgrund von Quarantäne der Mitarbeiter*innen oder wegen Erschöpfungserscheinungen belasten die professionelle Pflege sehr.

Diese Belastungen stehen nicht für sich, sondern treten hinzu zu den ohnehin strukturellen Problemen in der Pflege: Im professionellen Bereich ist dies der sich immer weiter zuspitzende Personalmangel, bei den pflegenden Angehörigen der Mangel an Angeboten zur Entlastung, wie etwa Tages- oder Kurzzeitpflegeplätze, aber auch psycho-soziale Entlastungsangebote oder finanzielle Absicherung durch Entgeltersatzleistungen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die Gesellschaft ist den beruflich und privat Pflegenden zum Dank verpflichtet. Die Pandemie hat uns dringlich vor Augen geführt, wie wichtig Pflegende für unsere Gesellschaft sind, mit welchem Einsatz und welcher Selbstlosigkeit sie Verantwortung übernehmen für diejenigen Menschen, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Doch auf diesem Selbstverständnis der Pflegenden darf sich die Gesellschaft nicht ausruhen. Viele Pflegende hat diese Pandemie an ihre Grenzen gebracht – es gilt nun, sie aufzufangen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die AWO fordert daher die konsequente und vollständige Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes zur Verbesserung der Personalsituation, eine tarifliche Bezahlung für alle Pflegekräfte und die Entlastung pflegender Angehöriger unter anderem über die  Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten.

All diese wichtigen Verbesserungen in der Pflege werden kosten. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten wird sich absehbar in den steigenden Eigenanteilen pflegebedürftiger Menschen zeigen oder zu einer nicht mehr bedarfsdeckenden ambulanten Versorgung führen. Die eingeführte relative Bezuschussung der Eigenanteile im stationären Bereich wird daran nichts ändern, weil sie das strukturelle Problem nicht bei der Wurzel packt. Finanzielle Planbarkeit und damit eine bedarfsgerechte Absicherung pflegebedürftiger Menschen kann nur durch eine echte Deckelung der Eigenanteile erreicht werden. Daher fordert die AWO im Kontext der absehbar steigenden Kosten durch steigende Löhne und den Personalaufbau in der Pflege, diese wichtige Reform der Pflegeversicherung jetzt anzugehen. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen durch zwei Jahre Pandemie und jetzt durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine dürfen die Reformbaustellen in der Pflege und deren Ziele nicht vergessen oder gar aufgegeben werden. Nur so kann ein Ausgleich zwischen der Verbesserung der Situation Pflegender und der Bezahlbarkeit für Pflegebedürftige geschaffen werden, so dass beide Seiten nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Zum 202. Mal jährt sich am 12. Mai der Geburtstag von Florence Nightingale, der Begründerin der modernen Pflege. Seit den 1970er Jahren wird dieses Datum als internationaler Tag der Pflege begangen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.05.2022

„Pflegende Angehörige sind erschöpft. Ihre Belastung ist enorm. ihre ´Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit` muss gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, nach der Corona-Zeit umso mehr. Sie treten beruflich kürzer und verzichten damit auf Lohn und Karriere. Am Ende führt das auch noch zu einer geringeren Rente. Eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist das A und O der Pflegepolitik. Die politischen Schritte dahin sind überfällig“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des heutigen Tags der Pflegenden.

Caritas fordert Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, die allermeisten von ihnen ausschließlich oder überwiegend durch ihre Angehörigen. Bei der zuletzt beschlossenen Pflegereform sind pflegende Angehörige allerdings leer ausgegangen. „Sie brauchen Entlastung – beispielsweise eine auskömmliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Familienpflege- und Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Politik muss zugleich den Ausbau der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege vorantreiben und ein Entlastungsbudget einführen, das flexibel und passgenau für die Entlastung, die man gerade braucht, eingesetzt werden kann“, fordert Welskop-Deffaa.

Pflegezeit- und Familienpflegegesetz vereinheitlichen

Der Deutsche Caritasverband setzt sich schon seit langem dafür ein, das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz zu einer einheitlichen Pflegekarenz zusammengeführt werden. „Sollte die Regierung beide Gesetze parallel bestehen lassen, ist es das Mindeste, für pflegende Angehörige die Pandemie-Sonderregelungen zur flexiblen Inanspruchnahme von Pflege- und Familienzeit zu verstetigen“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

Sterbende begleiten ohne existenzielle Sorgen

„Pflegende Angehörige sollten Sterbende begleiten können, ohne in existenzielle Sorgen zu geraten“, so die Caritas-Präsidentin. Dafür müsse es einen Rechtsanspruch auf eine Sterbekarenz geben, die für 3 Monate zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Die Sterbekarenz gibt es bereits seit einigen Jahren in Österreich. Sie gewährt Arbeitnehmer_innen das Recht zur Betreuung sterbender oder schwerstkranker Angehöriger. „Sterben ist ein Beziehungsgeschehen, das haben wir im Lockdown schmerzlich erfahren, als Angehörigen der Abschied von ihren Eltern und Großeltern in Altenhilfeeinrichtungen verwehrt blieb“, so Welskop-Deffaa. Die Sterbekarenz ist die Antwort unserer mobilen Leistungsgesellschaft auf diese Erkenntnis. „Wir müssen verhindern, dass Menschen in den letzten Wochen ihres Lebens allein sind, weil die Kinder keine beruflichen Freiräume finden.“

Versorgung im häuslichen Umfeld stärken

Eine gute Versorgung im häuslichen Umfeld braucht einen Pflegemix, der die Angehörigen mit Angeboten ambulanter Hilfen entlastet. Auch die Gestaltung rechtskonformer und fairer Arbeitsbedingungen von Live-in-Pflegekräften, die Pflegebedürftige Zuhause betreuen und damit Angehörige entlasten, gehört zu diesem Pflegemix, für den die Caritas mit Nachdruck eintritt. Notwendig sei zudem, dass Pflegende und pflegende Angehörige Sachleistungen in Höhe von 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können – also etwa für Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe. Mit dem Umwandlungsanspruch könnten Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag aufstocken und die Leistungen der Pflegekasse flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2022

Laut statistischem Bundesamt gelten 4,13 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, überwiegend von ihren Angehörigen – meistens Frauen, die „den größten Pflegedienst der Nation“ darstellen. Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai macht der Deutsche Caritasverband auf seine Hilfs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige aufmerksam, denn diese Aufgabe ist ohne externe Unterstützung kaum zu stemmen.

Überforderung der pflegenden Angehörigen auf vielen Ebenen

70% der privat Pflegenden fühlen sich in ihrem Pflegealltag bereits nach wenigen Monaten überfordert. Fehlende Wertschätzung, Berufstätigkeit, das Kümmern um die eigenen Kinder und Enkelkinder belasten erheblich den Alltag. Dazu kommen erhöhte finanzielle Ausgaben, eine häufig beengte Wohnsituationen sowie psychischer und emotionaler Druck durch die ständige Verfügbarkeit. Vielen Angehörigen fehlt es zudem an pflegerischen und medizinischen Kompetenzen, beispielsweise bei der Grundversorgung des Patienten oder bei Auftreten einer Demenz. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen haben täglich körperliche Beschwerden.

Anrecht auf Entlastung

Der Gesetzgeber hat Entlastungsmöglichkeiten geschaffen, u.a. mit dem gesetzlichen Anspruch der Pflegezeit für Angehörige – seit 2015 mit einem Recht auf Bezahlung versehen.
Eine andere Möglichkeit ist die Entlastung der Pflegeperson durch die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können auch eine Kur in Anspruch nehmen.

Um der Not vieler pflegenden Angehörige zu begegnen und zusätzliche Entlastung zu verschaffen, halten die Caritasverbände vielfältige Angebote bereit.

  • Haushaltnahe Dienstleistungen, auch für pflegende Angehörige:

Eine Unterstützungskraft kommt regelmäßig zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt in alltäglichen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Eine Haushaltshilfe kann im Rahmen einer Pflegesachleistung abgerechnet werden. Die Höhe der Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Pflegegrad abhängig. Dieses Angebot bieten beispielsweise die Caritas in Coesfeld, Dresden, im Landkreis Donau-Ries oder im Rhein-Erft-Kreis.

  • Kurberatung für pflegende Angehörige:

Die Caritas unterstützt z.B. in der bei der Beantragung und Auswahl einer geeigneten Kurklinik, aber auch bei der Organisation und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Zeit der Kur. In Einzelfällen können Kuren auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen stattfinden. Dieses Angebot wird u.a. bei der Caritas in Wilhelmshafen, Mecklenburg, Regensburg oder Bochum durchgeführt.

  • Pflegeberatung:

Zu den Aufgaben der Pflegeberatung gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen konkreten Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Die Berater_innen weisen auch auf Entlastungsangebote für Pflegepersonen hin. Die anfallenden Kosten der umfassenden Beratung übernehmen die Pflegekassen. Diese Beratungen werden u.a. bei der Caritas in Osnabrück, Leipzig, Würzburg und Dortmund angeboten.

  • Schulungs- und Pflegekurse:

Die Kurse vermitteln grundlegende Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege in der Häuslichkeit und werden bundesweit bei vielen Caritasverbänden angeboten. In einem speziellen Pflegeübungszentrum der Caritas in Rhön-Grabfeld können darüber hinaus Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 21 Tagen zusammenleben und gemeinsam Pflege „üben“.

  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für pflegende Angehörige:

Aus Sorge, die übernommene Verantwortung nicht gut genug auszufüllen, werden z.T. eigene Grenzen überschritten. In Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreisen finden entlastende Gespräche in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Tipps und Anregungen von professioneller Seite helfen dabei, die täglichen Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen. Die Caritas in Magdeburg, Düren-Jülich oder Lichtenfels organisieren u.a. diese Gruppen.

  • Seniorenreisen und Tagesfahrten, zum Beispiel für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:

Die speziell für Senioren konzipierten Reisen der Caritas bieten nicht nur Abwechslung vom Alltag, sondern auch Gesellschaft und neue Erfahrungen, bei denen auch pflegende Angehörige teilhaben können. Erfahrenen, ehrenamtliche Reisebegleiter, die entsprechend fachlich geschult sind, begleiten die Reisen. Dieses Angebot bietet die Caritas u.a. in Dortmund, Fulda, Aachen oder Frankfurt.

Pflegende Angehörige, die Entlastung wünschen, können sich bei Fragen und Beratungsbedarf an ihren Caritasverband vor Ort wenden. Weitere Informationen unter: caritas.de/adressen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.05.2022

Unter dem Motto „Pflege braucht Aufwind“ fordern Mitarbeitende der Diakonie in ganz Deutschland bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Am heutigen Tag der Pflege ließen sie an rund 250 Standorten lila Ballons steigen. Diese sind eine Mahnung an die Politik, den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.

„Pflegekräfte verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Sie müssen vor Überlastung geschützt und entlastet werden. Dazu sind insbesondere eine bessere Personalausstattung und eine gute Bezahlung erforderlich. Verlässliche freie Zeiten und Wochenenden sowie Urlaube ohne Unterbrechung und Notdienste sind ein wirksamer Schutz vor Überlastung und tragen dazu bei, dass Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben oder auch wieder einsteigen. Es gibt immer mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Menschen, die professionell pflegen wollen. Die Politik muss jetzt handeln, denn wir sitzen auf einem demografischen Pulverfass“, sagt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Spätestens die Erfahrungen aus der Corona-Krise müssen zu einem Umdenken in der Pflegepolitik führen“, sagt Wilfried Wesemann vom Deutschen Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Ein „weiter so wie zuvor“ dürfe es nicht geben: „Wir brauchen endlich ein Gesamtpaket, um die Pflege für die Zukunft besser aufzustellen und diese Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich anzuerkennen und wertzuschätzen. Entsprechend sind dringend notwendige Zukunftsentwicklungen zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln“.

Maria Loheide und Wilfried Wesemann halten eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für längst überfällig. Notwendig seien Maßnahmen, die kurzfristig spürbare Verbesserungen im Pflegealltag bewirken und die Weichen für notwendige Reformschritte stellen: „Wer alte und kranke Menschen pflegt, muss sich darauf verlassen können, dass Gesellschaft und Politik sie nicht im Regen stehen lassen. Bonuszahlungen als steuerfreie Prämie sind ein wichtiges, anerkennendes Signal, ersetzen aber die Entlastung durch ausreichend Personal und gute Löhne nicht“, so Loheide.

Initiiert wurde die Aktion zum Tag der Pflege gemeinsam von Diakonie Deutschland und dem DEVAP. Die Verbände wollen damit auf die weiterhin dramatische Situation in der Pflege aufmerksam machen. Neben einer besseren Anerkennung für den Beruf und einer besseren finanziellen Ausstattung der Pflege fordern sie einen wirksamen Schutz vor der Überlastung der Pflegekräfte.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. vom 12.05.2022

SCHWERPUNKT III: Entlastungspakete

Martin Rosemann, arbeitspolitischer Sprecher::

Im Plenum wird heute über den Gesetzentwurf zum Kindersofortzuschlag abgestimmt. Dadurch erhalten ab Juli von Armut betroffene Kinder und Jugendliche 20 Euro pro Monat zusätzlich. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur im Koalitionsvertrag beschlossenen Kindergrundsicherung.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die finanziellen Härten durch den Krieg in der Ukraine und die Preissteigerungen nicht diejenigen am härtesten treffen, die am wenigsten haben. Deshalb entlasten wir erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten einmalig 100 Euro. So ermöglichen wir trotz Krisen die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Maßnahmen sind Teil des umfangreichen Entlastungspakets der Bundesregierung. Dazu gehören neben diesen Unterstützungen auch eine Energiepreispauschale, ein Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind – auch für aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Kinder –, eine Energiesteuerabsenkung auf Kraftstoffe für drei Monate sowie die 90 Tage ÖPNV-Flatrate für neun Euro pro Monat für alle.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2022 erfolgreich für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ eingesetzt. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag am 11.05.2022 sollen die Mittel dafür gegenüber dem Haushaltsansatz um 15 Millionen Euro erhöht werden. Außerdem stärken wir die Jugendmigrationsdienste und die Jugendverbände. Weitere Verbesserungen konnten wir im Bereich Gleichstellungspolitik sowie für das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen“ erreichen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Wir sehen die großen Herausforderungen durch die aus der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Auch deshalb stärken wir die Arbeit der Jugendmigrationsdienste mit zusätzlichen acht Millionen Euro. Um die Integrations- und Migrationsforschung in Deutschland voranzubringen, erhöhen wir außerdem die Mittel für das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung sowie den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa). Gleichzeitig stocken wir die Ausstattung der ‚Zukunftswerkstatt Kommunen‘ auf. Wir verstetigen die Förderung von ‚UN Women Deutschland‘ und setzen damit ein wichtiges Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte von Frauen.“

Elisabeth Kaiser, zuständige Berichterstatterin:

„Die letzten zwei Jahre waren für Kinder und Jugendliche nicht einfach. Umso wichtiger ist es nun, dass die SPD-Fraktion im Bundestag zielgerichtet auf eine Erhöhung der Mittel im Kinder- und Jugendplan hinwirkt. Mit den insgesamt 26 Millionen Euro mehr im Jahr 2022 fördern wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Beispielsweise stärken wir mit dem Bundesprogramm ‚Respekt Coaches‘ das Demokratieverständnis junger Menschen, sorgen für mehr Zusammenhalt und tragen damit zu einem insgesamt besseren Gesellschaftsklima bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise von 16 Milliarden Euro auf den Weg. Mit der Energiepreispauschale als wichtigste Einzelmaßnahme werden 44 Millionen Erwerbstätige zügig und unbürokratisch entlastet – sie erhalten eine 300 Euro Einmalzahlung. 

„Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise auf den Weg.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet 44 Millionen Erwerbstätige. Die Auszahlung erfolgt zügig und ohne bürokratische Hürden: Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Da die Besteuerung mit dem Einkommen steigt, wird eine soziale Ausgestaltung der Pauschale erreicht.

Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die SPD-Fraktion war besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Darum wird Bonus nicht auf Transferleistungen angerechnet. Der Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022.

Angehoben werden außerdem der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„1,7 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Haushalten auf, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Statistisch ist es für ein Paar ohne Kinder fast doppelt so wahrscheinlich, den Ausstieg aus der Grundsicherung zu schaffen, wie für ein Paar mit Kindern. Aber Kinder dürfen in unserer Gesellschaft keine Chancenbremse sein. Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz bringt die dringend benötigte Entlastung für die Menschen, bei denen gestiegene Preise über das Gewicht der Brotdose oder den Schwimmbadbesuch entscheiden. Für eine vierköpfige Familie in der Grundsicherung sind das 600 Euro Einmalzahlung und 40 Euro im Monat mehr im Geldbeutel. Der Sofortzuschlag baut eine Brücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, um die Härten der gestiegenen Preise abzufedern und mehr gesellschaftliche Teilhabe für Kinder aus von Armut betroffenen Familien zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.05.2022

Ampel beschließt Bürokratiemonster

Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss die Energiepreispauschale beschlossen. Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen bleiben außen vor. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann, und der Berichterstatter Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Das Gesetz ist sozial unausgewogen. Elterngeldbezieher, Rentnerinnen und Rentner, auch mit niedrigen Renten, sowie Studentinnen und Studenten bleiben beim Bezug der Energiepreispauschale von 300 € außen vor. Dabei werden diese von steigenden Energiepreisen genauso hart getroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wer gut beraten ist, findet trotzdem einen Weg, die Energiepreispauschale zu bekommen. Der schlecht Beratene fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein.“

Olav Gutting: „Wir werden dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nicht zustimmen, allein schon aufgrund des immensen Bürokratieaufwands und der nicht zielgenauen Entlastung. Stattdessen bringen wir einen eigenen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Koalition u.a. auffordern, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie jungen Eltern und anderen Beziehern von Lohnersatzleistungen, zügig auszuzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung Einmalzahlungen für Transferleistungsbezieher und einen Kinder-Sofortzuschlag beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung für das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in geänderter Fassung stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden zwei Anträge der Linken für eine Neuberechnung der Regelsätze (20/1502) und für einen höheren Kinder-Sofortzuschlag (20/1504).

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und Kinder aus Anlass der Corona-Pandemie entlastet werden: So soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstützen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen durch eine Einmalzahlung für Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht. Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlängert, um die Kommunen zu entlasten.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten ihren Gesetzentwurf und erläuterten die Änderungen. Es sei richtig gewesen, in der derzeitigen Situation schnell eine Lösung zu finden. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Zahlungen vor dem Hindergrund der Inflation als völlig unzureichend und forderte einen höheren Regelsatz. Die Unionsfraktion sprach von einem chaotischen Flickenteppich und forderte, ukrainische Geflüchtete sofort ins SGB II zu integrieren. Die AfD-Fraktion nannte die Zahlungen tendenziell zu niedrig und kritisierte, dass die Regierung nur Symptome behandle aber die Ursachen nicht angehe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 11.05.2022

Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich als auch die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung wird von Experten als zu niedrig bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Sitzung war zum einen der Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). Zum anderen standen zwei Anträge der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in denen diese fordert, den Sofortzuschlag für Kinder auf 100 Euro zu erhöhen (20/1504), und sich für höhere Regelsätze in der Grundsicherung stark macht (20/1502). Die Bundesregierung lehnt dies ab. Sie plant stattdessen, über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, die bisher vorgesehene Einmalzahlung für Menschen im Grundsicherungsbezug von 100 Euro auf 200 Euro zu erhöhen.

Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband nannte die Einmalzahlung zwar richtig, die Höhe sei aber in der derzeit schwierigen Lage steigender Inflation „natürlich nicht ausreichend“. Alexander Nöhring, für das Zukunftsforum Familie geladen, betonte, die 20 Euro für Kinder deckten „nicht im geringsten“ die gestiegenen Kosten. Auch die Vertreter der Diakonie und der Caritas sowie von der Bertelsmann-Stiftung schlossen sich dieser Ansicht an. Für die Diakonie Deutschland plädierte Michael David für einen gesetzlich geregelten Notfallmechanismus, der in genau definierten Krisenzeiten automatisch greife und höhere Zahlungen in der Grundsicherung ermögliche. Dies erspare langwierige Einzelgesetzgebungen, so David. Er forderte ebenso wie Joachim Rock, die Regelsätze in der Grundsicherung neu zu berechnen. Dies betrachtete wiederum Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als nicht notwendig. Sie verteidigte das derzeitige System der Berechnung als transparent und nachvollziehbar und betonte, der Fokus müsse stärker auf der Vermittlung in Arbeit liegen.

Kritisch diskutiert wurde ferner, ob die Kommunen mit der Aufgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge überfordert sein könnten. Diese Aufgabe müssten sie übernehmen, wenn eine weitere Änderung im Gesetzentwurf in Kraft tritt: Der zum 1. Juni 2022 vorgesehene „Rechtskreiswechsel“, also der Wechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag befürchtete das Entstehen eines „Flaschenhalses“, denn die Kommunen seien technisch dafür nicht ausgestattet. Ähnlich argumentierte auch Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Bei Personen mit biometrischem Pass solle auf eine solche Registrierung verzichtet werden, das würde die Kommunen entlasten, sagte er. Grundsätzlich begrüßten die Experten jedoch mehrheitlich den Rechtskreiswechsel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 09.05.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist weiterhin erheblich: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im April 2022 um 8,0 Prozent bzw. um 6,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,4 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,9 bis 7,2 Prozent im April etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate 7,6 bzw. 7,5 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,1 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,5 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die Entlastungspakete der Bundesregierung haben nach Analyse der Forschenden zwar durchaus eine soziale Komponente, aber längst nicht in jeder Konstellation: Sie dürften zwar erst einmal den absehbaren Effekt der starken Teuerung für „Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien substanziell“ lindern, schreiben die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober. Sie veranschlagen beispielsweise für eine typische vierköpfige Familie mit zwei Erwerbstätigen und niedrigem Haushaltseinkommen für das Gesamtjahr 2022 eine Entlastung um 1006 Euro, während diese Familie durch die Preisexplosion von Januar bis April insgesamt 398 zusätzlich für Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel ausgeben musste. Schwächer fällt die Entlastungswirkung bei Alleinerziehenden und Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Eine gravierende Lücke zeigt sich insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, auch mit niedrigen Einkommen: Deren Belastung durch stark gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise war bereits im Vier-Monatszeitraum von Januar bis April mehr als drei Mal so hoch wie die für das Gesamtjahr vorgesehene Entlastung (151 Euro gegenüber 46 Euro; siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). „Hier muss nachgesteuert werden, um soziale Härten und eine weitere Spreizung der sozialen Schere zu verhindern“, mahnen Dullien und Tober. Und ergänzen: „Je nach Verlauf der Pandemie und des Ukrainekrieges muss zudem insgesamt bei der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen nachgelegt werden.“

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im April so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 1,8 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden lag die Differenz im April fast so hoch wie im März und mehr als doppelt so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,8 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,0 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,1 Prozentpunkte von insgesamt 6,2 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben IMK-Direktor Dullien und Inflationsexpertin Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder mit mittlerem Einkommen sowie bei einkommensstarken Singles wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb aktuell noch etwas unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.05.2022

Der Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket verabschiedet. Ziel des Entlastungspaket ist es, die in Folge des Ukrainekriegs gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Energie, abzufedern und die Bürger*innen durch Steuersenkungen, Zuschüsse und Zuschläge zu entlasten. Die AWO begrüßt, dass auch Menschen in der Grundsicherung, mit geringen Einkommen und Familien berücksichtigt wurden. Gleichwohl gehe das Paket stellenweise nicht weit genug und brauche insgesamt mehr Zielgenauigkeit.

 

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Bürgerinnen und Bürger, die durch die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise vor großen Herausforderungen im Alltag stehen, kurzfristig zu unterstützen. Die Politik muss aber dafür sorgen, dass mehr Unterstützung da ankommt, wo sie am meisten gebraucht wird. Neben Leistungsberechtigten der Grundsicherung sind insbesondere auch Auszubildende, Studierende und Rentner*innen von den steigenden Kosten betroffen, profitieren jedoch kaum von den beschlossenen Maßnahmen – das ist nicht gerecht. Hier erwarten wir weitere, bedarfsgerechte und zielgerichtete Maßnahmen!“

 

Außerdem drängt die AWO darauf, es nicht bei einer einmaligen Entlastung zu belassen. In den Leistungssystemen müssen langfristige Mechanismen verankert werden, die die Preissteigerungen abfedern und Armut abbauen, da sich die soziale Lage vieler Menschen immer weiter verschärft. Der Koalitionsvertrag sieht wichtige Maßnahmen vor, die trotz der aktuellen politischen Lage konsequent umgesetzt werden müssen. Mit Blick auf das hohe Niveau der Kinderarmut in Deutschland mahnt die AWO eine bedarfsorientierte Umsetzung der Kindergrundsicherung an.

 

Dazu Michael Groß, der auch der Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung ist, weiter: „Wir sehen ganz deutlich, wie wichtig die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung ist. Eines muss dabei klar sein: Eine solche Maßnahme ist nur dann eine echte Verbesserung, wenn sie den Lebensstandard der Betroffenen deutlich anhebt – alles andere ist eine Mogelpackung. Eine armutsfeste und unbürokratische Kindergrundsicherung sichert nicht nur höhere Lebenshaltungskosten ab, sondern ermöglicht auch eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Groß.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2022

BAGSO appelliert an Mitglieder des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche über das Steuerentlastungsgesetz 2022 abstimmen, dass für Berufstätige eine einmalige Energiepreis-Pauschale von 300 Euro vorsieht. Rentnerinnen und Rentner sollen eine solche Pauschale nicht erhalten. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen protestiert gegen diese Ungleichbehandlung. In einem Brief an die Mitglieder im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heißt es: „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht.“

Als Interessenvertretung der älteren Generationen bezeichnet die BAGSO die Regelung als vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, heißt es wörtlich in den Schreiben.

Auch der Verweis auf aktuelle Rentenerhöhungen rechtfertigt nach Ansicht der BAGSO diese Entscheidung nicht. Die jährliche Rentenanpassung ist den Bezieherinnen und Beziehern gesetzlich zugesichert und orientiert sich an der Entwicklung der Arbeitnehmereinkünfte im Vorjahr. „Niemand käme ernsthaft auf die Idee, bei den nun begünstigten Berufstätigen danach zu unterscheiden, wer in 2022 von einer Tariferhöhung profitiert und wer nicht“, so die BAGSO.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wird am 11. Mai 2022 im Finanzausschuss beraten und liegt am 12. Mai 2022 dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 09.05.2022

  • Gesetzgeber muss Grundsicherung krisenfest gestalten
  • Notlagenregelung fest in Sozialgesetzbüchern verankern
  • Regelsatzanpassung für Hartz IV-Betroffene auf 630 Euro im Monat nötig

Der massive Preisanstieg bei Energie und Nahrungsmitteln zeigt überdeutlich: Deutschland braucht eine realistische, an die Inflation angepasste Grundsicherung und eine fest in den Sozialgesetzbüchern verankerte Regelung für soziale Notlagen. Immer neue Einmalzahlungen reichen nicht aus. Die Diakonie Deutschland schlägt vor, die Betroffenen ein halbes Jahr lang mit mindestens 100 Euro zusätzlich im Monat zu unterstützen. Diesen Krisen-Mechanismus könnte der Bundestag bei Bedarf in Kraft setzen, indem er eine soziale Notlage feststellt. Dies wäre verlässlicher und würdevoller, als in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten.

„Diese ewigen Einmal- und Bonuszahlungen haben etwas von Almosen“, sagt Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Der Gesetzgeber muss die Grundsicherung armutsfest und krisensicher gestalten.“ Darüber hinaus brauche es eine Notlagenregelung und auch dauerhaft höhere Regelsätze in der Grundsicherung.

Eine stichprobenartige Umfrage in den Beratungsstellen der Diakonie Anfang Mai zeigt, dass immer mehr Familien darüber klagten, dass sie ihren Kindern nicht mehr das kaufen könnten, was sie eigentlich brauchten, zum Beispiel Kleidung in der nächsten Größe. Teilweise seien die günstigen Lebensmittel in den Regalen der Supermärkte nicht mehr vorhanden, viele äußerten Zukunftsängste. „Immer mehr Menschen müssen darauf achten, dass am Ende des Monats überhaupt noch Lebensmittel eingekauft werden können“, so Loheide.

Die Corona-Pandemie und die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise haben die Lage von Hartz-IV-Beziehenden und Menschen mit geringen Einkommen in Deutschland massiv verschärft. Insbesondere die steigenden Energiepreise stürzen in Armut Lebende in existenzielle Not. Es drohen Strom- und Gassperren. Die Diakonie Deutschland begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehenen Einmalzahlungen an Hartz-IV-Betroffene sowie den Kindersofortzuschlag, kritisiert aber Höhe und Leistungsdauer. Eine wirksame Krisenhilfe müsse sich über mehrere Monate erstrecken. Auch sei die Anpassung der Regelsätze für Hartz IV-Empfängerinnen- und Empfänger längst überfällig.

Nach Beschlüssen von Bundesregierung und Bundestag erhalten Kindergeldbeziehende ab Juli einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind sowie einen Einmalbonus für Kinder von 100 Euro pro Kind. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen bekommen einmalig 200 Euro. Hinzu kommt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen im September 2022.

Acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der monatliche Regelsatz liegt für Erwachsene bei 449 Euro und sollte aus Sicht der Diakonie rund 630 Euro im Monat betragen, bei andauernder Inflation entsprechend mehr. Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 fest, dass in krisenhaften Situationen mit starken Preissteigerungen kurzfristigere Anpassungen des Regelsatzes erfolgen müssen –  auf Basis der aktuellen Zahlen. Nach Diakonie-Berechnungen ist der Regelsatz bei Erwachsenen rund 180 Euro zu niedrig, bei Kindern durchschnittlich 78 Euro.

 „Das Leben in Deutschland verteuert sich spürbar. Der Regelsatz wurde zu Jahresbeginn jedoch gerade einmal um drei Euro angehoben. Das ist deutlich weniger als ein Prozent bei einer Inflationsrate von über sieben Prozent. Die Anpassung der Regelsätze ist lange überfällig. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, so Loheide weiter.

Am 9. Mai findet im Bundestag eine Verbände-Anhörung zum Gesetzentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz statt. Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/verlaessliches-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 08.05.2022

SCHWERPUNKT IV: Streichung § 219a

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Es steht ein Moment vor der Tür, für den viele Frauen und Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben und auf die Straße gegangen sind: Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat. Das ist ein guter Tag für Frauenrechte.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und vereinfachen den Zugang zu sachlichen Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer Expertise und Vertrauensstellung bestens geeignet, qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie sind gerade deswegen wichtig, weil durch alle anderen Personen im Internet auch falsche und polemische Informationen verbreitet werden dürfen. Für uns steht fest: Wissen ist nicht gefährlich, sondern stärkt die selbstbestimmte Entscheidung.“ 

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Keine Frau trifft eine so weitreichende Entscheidung, wie die Frage, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, offenbart ein Frauenbild, das wir als SPD entschieden ablehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir setzen nicht auf Bevormundung und Angst. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im gesellschaftlichen Hier und Jetzt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a können wir den Staub der Vergangenheit wegwischen und stärken die Rechte von Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist von der Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch, 18. Mai 2022, unterstützt worden. Für die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die die seit Jahren anhaltende und zum Teil heftig geführte Debatte durch ihre Verurteilung wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ins Rollen gebracht hatte, gibt es wie für die anderen Befürworterinnen in der Anhörung keinen guten Grund, Frauen, die von ungewollter Schwangerschaft betroffen sind, Informationen vorzuenthalten. Der abzuschaffende Paragraf 219a des Strafgesetzbuches sei eine der Ursachen für die immer schlechter werdenden Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, erklärte die Ärztin. Gegen ihre Verurteilung und gegen den Paragrafen 219a hat Hänel Verfassungsbeschwerde eingereicht.

In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Thorsten Lieb (FDP) geleiteten ersten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses in der 20. Wahlperiode ging es vor allem um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (20/1635). Dieser war in der vergangenen Woche erstmals im Plenum beraten worden. Die Abgeordneten hatten darüber hinaus den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (20/1017) und den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Paragraf 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (20/1736) beraten. Die Anträge standen auch auf der Tagesordnung der Anhörung.

Auch die Bundesvorsitzende des Bundesverbands pro familia, Monika Börding, begrüßte die geplante Streichung von 219a aus dem Strafgesetzbuch. Dieser Schritt sei überfällig, denn der Paragraf verletze die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärztinnen und Ärzten. Künftig könnten sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken könnten nach der Streichung nicht mehr von Gegnerinnen und Gegnern der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung wegen der Bereitstellung solcher Informationen angezeigt werden. Die Streichung sei ein guter erster Schritt, reiche jedoch nicht aus, betonte Börding in ihrer Stellungnahme.

Dies sieht auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) so. Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht, erklärte, für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit seien weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere müsse der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Die Abschaffung des Paragrafen 219a beseitige die Verletzung der Berufsfreiheit der informierenden Ärztinnen und Ärzte. Die Rehabilitierung der auf Grundlage von 219a verurteilten Personen setze hierfür ebenfalls ein wichtiges Zeichen.

Dem stimmte Valentina Chiofalo vom Netzwerk Doctors for choice Germany zu. Wie Steinl gab sie zu Protokoll, dass die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nicht weit genug gehe. Im Hinblick auf die immer schlechter werdende Versorgungslage werde deutlich, erklärte die Juristin, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch weiter abgesichert werden muss. Die jetzigen Defizite seien dabei auf die andauernde Kriminalisierung, Stigmatisierung und Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs zurückzuführen.

Aus Sicht der Frauenärztin Angela Köninger trifft die von mehreren Sachverständigen geschilderte schlechte Lage nicht zu. Die Klinikdirektorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme für eine sachliche und auf dem Boden der realen Tatsachen geführte Diskussion, fern von „theoretischen Angstkulissen“, aus. Aus ihrer Sicht seien die in der aktuellen Debatte um den Gesetzentwurf postulierten Missstände in der Information und Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in der Realität nicht präsent. Zudem stelle 219a nicht den Grund dar, warum Ärztinnen und Ärzte keine Abbrüche anbieten. Grund hierfür sei in fast allen Fällen deren Berufung auf ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht.

Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe erklärte, dass das Werbeverbot entgegen der Auffassung der Bundesregierung ein wichtiger Bestandteil des gut austarierten Schutzkonzepts des Strafgesetzbuchs und des Schwangerenkonfliktgesetzes für das ungeborene Leben sei. Die Expertin betonte, dass der Staat eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht für das ungeborene Leben habe. 219a sollte aus diesem Grunde erhalten werden und allenfalls im Hinblick auf berechtigte Informationsbedarfe der Frauen Anpassungen erfahren. Um sicherzustellen, dass Frauen die notwendigen, fachlich fundierten und qualitätsgesicherten Informationen erhalten, die sie als Grundlage für ihre Entscheidung benötigen, sei die von der Bundesregierung geplante Streichung weder geeignet noch erforderlich.

Der 1990 in Leipzig gegründete Verein „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (Kaleb) sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung von Paragraf 219a aus. Geschäftsführer Albrecht Weißbach erklärte, der Bundestag solle nicht nur 219a als Teil des staatlichen Schutzes für die Würde des Menschen betrachten, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, die eine falsche Einordnung von Abtreibungen als „normale“ medizinische Heilbehandlungen verhindern. Die Bundesregierung solle die Lücken beim Schutz von Ungeborenen und ihren Müttern schließen, statt bestehende Schutzvorschriften zu beseitigen.

Die eingeladenen Strafrechts-Sachverständigen vertraten unterschiedliche Meinungen. Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig erklärte, die Reform des 219a habe die grundlegenden Bedenken gegen das strafrechtliche Verbot nicht beseitigen können. Nach derzeit geltendem Recht würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufwiesen. Die Bestrafung von neutralen Informationen über die Art und Weise von Schwangerschaftsabbrüchen sei verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem sei die fortgeltende Bestrafung der sachlichen Information über nicht verbotene berufliche Handlungen für den Schutz des ungeborenen Lebens weder geeignet noch erforderlich. Das Beharren der CDU/CSU-Fraktion auf der Strafnorm von 219a entspreche nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit. Der Paragraf habe seine Legitimation mit der Entscheidung für die strafrechtliche Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen verloren.

Dagegen ist für Michael Kubiciel von der Universität Augsburg die Streichung des Paragrafen verfassungsrechtlich nicht notwendig, sondern im Gegenteil problematisch. Das Ziel des Regierungsentwurfes, mehr sachliche Informationen zu den Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, lasse sich zielgenauer mit einer Änderung des Paragrafen erreichen. Zudem eröffne die Abschaffung Spielräume für „meinungshaltige“ Darstellungen bis hin zur Publikumswerbung. Dies widerspreche der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber müsse dem Eindruck entgegentreten, bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich um einen „alltäglichen, also der Normalität entsprechenden Vorgang“. Unterschiedlich bewerteten Hoven und Kubiciel auch die geplante Aufhebung von rechtskräftigen Verurteilungen.

Wie vor ihr auch Hoven begrüßte es Anna Katharina Mangold, Europarechtlerin von der Europa-Universität Flensburg, wenn „verfassungswidrige Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den verfassungswidrigen Paragrafen 219a StGB in seinen seit 1990 geltenden Fassungen aufgehoben werden“. Mangold betonte in ihrem Statement, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch das Werbeverbot an keiner Stelle erwähne, obgleich es im Übrigen alle einschlägigen Strafrechtsnormen gründlich überprüft habe. Es gebe keinen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, der die Eingriffe in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einerseits, in die Informationsfreiheit der schwangeren Frauen andererseits zu rechtfertigen vermöchte.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es vor allem um die Sicherung der Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, den Sinn einer möglichen Modifizierung des Paragrafen 219a, den Schutz des ungeborenen Lebens, die Rehabilitierung verurteilter Ärztinnen sowie die geplanten Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes und der Anträge im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 251 vom 18.05.2022

Die Fraktion Die Linke unterstützt die von der Ampel-Koalition geplante Aufhebung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB). Darüber hinaus fordert die Fraktion, „die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218 StGB“. Die bisherige Beratungspflicht soll ferner durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden, der „Beratungszwang“ nach Paragraf 218a Absatz 4 und Paragraf 219 StGB abgeschafft werden. „Reproduktive Gerechtigkeit“ will die Fraktion zum Regierungsziel erklärt wissen. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (20/1736) hervor, der am Freitag gemeinsam mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) sowie einem Antrag der Unionsfraktion (20/1017), der sich gegen die Aufhebung ausspricht, auf der Tagesordnung steht.

Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, hätten „das über 150 Jahre geltende grundsätzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in § 218 StGB sowie die fast ein Jahrhundert andauernde Wirkung des Regelungsinhalts des § 219a StGB […] tiefe Spuren in der Versorgungslage für Schwangere, die einen Abbruch wünschen, hinterlassen“. Daher seien weitere Maßnahmen von Nöten, „um körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich sicherzustellen“, schreibt die Fraktion.

Neben einem Ausbau von Beratungsangeboten fordert die Fraktion „den wirksamen Schutz vor Belästigung von Schwangeren und medizinischem oder beratendem Personal in Form von Gehsteigbelästigung vor Beratungsstellen und Praxen beziehungsweise Kliniken oder Belästigung im digitalen Raum durch aggressive Fehlinformation und Hassrede, insbesondere den Gebrauch von Holocaust verharmlosender Polemik in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche“.

Zudem sprechen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der „Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen“ aus, etwa durch die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern. Zudem müsse ein flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs sichergestellt werden. „Wenn nötig ist dies durch weitere Regelungen, die Kliniken in öffentlicher Hand verpflichten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, zu realisieren“, fordert die Fraktion. Ferner verlangt die Fraktion, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Zu den beiden Anträge und der Gesetzentwurf findet am Mittwoch, 18. Mai, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/891746-891746

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 11.05.2022

Heute wird im Deutschen Bundestag zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des §219a StGB beraten.

Selvi Naidu aus dem AWO Bundesvorstand begrüßt die geplante Streichung und erklärt: „Es ist dem Einsatz unerschrockener Ärzt*innen wie Kristina Hänel und der feministischen Zivilgesellschaft zu verdanken, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche endlich Geschichte werden wird. Keine Frau entscheidet sich durch zu viel Information für einen Schwangerschaftsabbruch.“

Seit der Öffentlichmachung der Verurteilung von Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen §219a StGB im Jahr 2017 fand in Deutschland eine intensive Auseinandersetzung um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Menschen, die Berufs- und Meinungsfreiheit von Ärzt*innen sowie die Umsetzung von reproduktiven Rechten insgesamt statt. Die 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte keinerlei Fortschritte, da weiterhin Ärzt*innen wegen Verstoßes gegen §219 a StGB verurteilt wurden. Eine niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen über Kosten, Verfahren und Rahmenbedingungen von Abbrüchen außerhalb persönlicher Beratungsgespräche war für Betroffene weiterhin kaum möglich.

„Aus der Praxis unserer Schwangerschaftsberatungsstellen wissen wir, dass nicht nur die Informationslage prekär ist, sondern insgesamt keine ausreichende Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen, vor allem außerhalb von Großstädten, in Deutschland gegeben ist. Die Möglichkeit, sich sachlich auch übers Internet über Abtreibung zu informieren, ist ein erster Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren zu erhöhen“, erklärt Selvi Naidu.

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein und sieht – gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als zentral dafür an. Sie fordert neben einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Menschen die Abschaffung der Pflichtberatung sowie eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

„Mit Blick auf die besorgniserregende Entwicklung in Polen und den USA bezüglich der Selbstbestimmungsrechte von Frauen sollte die Bundesregierung nach diesem ersten Schritt schnell den zweiten tun und die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen“, sagt Selvi Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.05.2022

Morgen findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB statt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Straftatbestands und die Verbesserung der reproduktiven Selbstbestimmung ein. Der djb wird in der Anhörung durch Inga Schuchmann, Mitglied der Strafrechtskommission des djb, und Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb, als Sachverständige vertreten.

Vor wenigen Wochen hat der djb eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung einer Ärztin nach § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und die Verfassungswidrigkeit des Straftatbestands dargelegt. „Sowohl Ärzt*innen als auch ungewollt schwangere Personen werden durch § 219a StGB in ihren Grundrechten verletzt. Die Vorschrift verstößt gegen die Berufs-, die Informations- und die Meinungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie greift als Strafvorschrift zudem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ärzt*innen ein, indem sie ein mit der Berufsausübung verbundenes Verhalten mit einem sozialethischen Unwerturteil belegt. Nicht zuletzt verletzt sie die Gleichheitsrechte“, fasst Inga Schuchmann die Stellungnahme zusammen.

Die geplante Abschaffung des § 219a StGB ist ein erster wichtiger Schritt, um die reproduktive Selbstbestimmung von ungewollt schwangeren Personen zu stärken und die fortdauernde Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Rehabilitierung der auf Grundlage des § 219a StGB verurteilten Personen setzt hierfür ein wichtiges Zeichen. Für das Ziel des Entwurfs, umfassend sachliche Informationen durch Ärzt*innen zu gewährleisten, ist jedoch eine weitere als die bereits geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes geboten. Der djb fordert insoweit, Schwangerschaftsabbrüche nicht nur aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 HWG, sondern auch aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 HWG auszunehmen. Dies dient der Rechtssicherheit für Ärzt*innen und der Sicherstellung des Zugangs zu Informationen.

„Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden“, ergänzt Dr. Leonie Steinl.

[Weitere Informationen: djb-Stellungnahme st22-09 zum Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), 16. Mai 2022]

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ berät über bundesgesetzliche Regelung

Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist heute der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Die Sitzung bildete den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung. Das wollen wir bundesgesetzlich regeln, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems schaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Denn obwohl wir bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen haben, reicht das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert hier einen klaren Auftrag und stärkt uns den Rücken, um den Schutz von Frauen vor Gewalt in den nächsten Jahren deutlich voranzubringen.“

Koalitionsvertrag sieht Strategie gegen Gewalt vor

Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Eine staatliche Koordinierungsstelle soll diese Strategie erstellen und ihre Umsetzung koordinieren. Zudem soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten. Denn es braucht belastbare Daten, um das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Deutschland zu erfassen und politisch angemessen reagieren zu können.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Gemeinsames Positionspapier als Grundlage für den Gesetzentwurf

In ihren Beratungen am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hatten sich Bund, Länder und Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode bereits mit breiter Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Das dazu verabschiedete Positionspapier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode bilden. Ziel ist es, Verlässlichkeit für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern zu schaffen und sicherzustellen, dass sie bundesweit professionelle Unterstützung bei Gewalt erhalten können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2022

Familienministerin Paus und EU Kommissar Schmit starten Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Kinderarmut bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern, Eltern stärken – das sind die Vorhaben, mit denen sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus für eine gute und sichere Zukunft von Kindern einsetzt. Dazu startete sie heute in Berlin gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit einer Kick-Off-Veranstaltung.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht oder betroffen. Das ist für ein so reiches Land wie Deutschland eine Schande, mit der wir uns nicht abfinden dürfen. Um Kinder und ihre Familien wirksam zu unterstützen, haben wir heute den Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ gestartet. Mit dem Aktionsplan wollen wir die Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren stärken, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder spürbar zu verbessern. Wir wollen betroffene Familien aber noch mehr fördern: durch die Einführung der Kindergrundsicherung, einer 14-tägigen Partnerschaftsfreistellung nach der Geburt und von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, Verbesserungen beim Elterngeld und ein neues ESF Plus-Programm zur Unterstützung von Eltern.“

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ setzt Deutschland die 2021 verabschiedete Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Danach soll jedem Kind in Europa der Zugang zu Erziehung, Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum garantiert werden.

Nicolas Schmit, EU Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte:
„Die Kindergarantie ist eine wesentliche Antwort darauf, wie die EU die Kinderarmut reduzieren will, denn EU und Mitgliedstaaten haben sich auf ambitionierte Ziele im Kampf gegen die Armut verständigt: Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 EU-weit um 15 Millionen gesenkt werden. Darunter sollen mindestens 5 Millionen Kinder sein. Der Europäische Sozialfonds Plus wird hierbei eine wesentliche Anschubfinanzierung in vielen Mitgliedstaaten leisten.“

Damit jedes Kind in Deutschland Zugang zu den Ressourcen bekommt, die für sein Wohlergehen und seine Entwicklung notwendig sind, soll der Nationale Aktionsplan auch die Kooperation und Vernetzung der relevanten Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen sicherstellen. Zur Steuerung dieses Prozesses ernannte Ministerin Paus die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin.

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz:

„Wir wollen den Aktionsplan zum Erfolg machen – in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und mit der Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa. Ganz wichtig ist mir dabei der Dialog mit den Kindern und Jugendlichen selbst, die wir sehr stark einbinden wollen. Nur wenn wir unsere Kräfte bündeln, werden wir eine faire materielle und soziale Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen erreichen.“

Deligöz verabredete mit der anwesenden Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, und dem Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, die Zusammenarbeit in einer Steuerungsgruppe zum Aktionsplan.

An der fachöffentlichen Kick-Off-Veranstaltung nahmen rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis und Zivilgesellschaft teil. Zehn Kinder und Jugendliche konnten ihre Eindrücke und Wünsche an die Politik adressieren. In acht Fachforen zu den unterschiedlichen Themen des Nationalen Aktionsplans wurden Handlungsempfehlungen für den Aktionsplan erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Beauftragte Claus skizzierte in ihrer heutigen Antritts-Pressekonferenz zentrale Themen für die Jahre 2022/23.

Die neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat heute einige ihrer zentralen Themen für die Jahre 2022/23 vorgestellt. Kerstin Claus wurde am 30. März mit Beschluss der Bundesregierung zur neuen Beauftragten berufen und hat das Amt am 1. April 2022 angetreten.

Claus: „Meine Botschaft ist klar: Ich kämpfe dafür, sichtbar zu machen, dass sexueller Missbrauch jede und jeden angeht. Wir alle gemeinsam tragen eine persönliche, gesellschaftliche oder politische Verantwortung, die wir nicht weg delegieren dürfen. Es ist mein Ziel, dieses Bewusstsein gesamtgesellschaftlich zu stärken, damit Kinder und Jugendliche künftig effektiver vor sexualisierter Gewalt geschützt und Taten schneller aufgedeckt werden. Sexualisierte Gewalt geschieht nicht spontan oder aus Versehen. Sie findet auch nicht irgendwo, sondern mitten unter uns statt. Wir alle müssen lernen, für möglich zu halten, dass sie in unserem ganz persönlichen Umfeld stattfindet, dass wir alle mit großer Wahrscheinlichkeit betroffene Kinder und wahrscheinlich auch Täter und Täterinnen kennen. Nur wer das begreift, wird Missbrauch wahrnehmen, sich zuständig fühlen und bereit sein zu handeln.“

Ausbau von Netzwerken vor Ort und Unterstützung von Landesbetroffenenräten

„Fälle wie jene in Staufen und Lügde, die nur stellvertretend für so viele stehen, haben uns in den vergangenen Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, was es heißt, wenn zu spät interveniert wird, weil Strukturen im Kinderschutz sich nicht effektiv vernetzen und Hinweisen nicht konsequent nachgegangen wird“, so Claus. Eine solche Verantwortungsdelegation verhindert frühzeitige Aufdeckung und führt dazu, dass Kinder weiter Taten ausgeliefert bleiben. „Rund 14 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Wenn wir sie ausreichend schützen wollen, müssen die Strukturen um das Kind herum funktionieren.

Deshalb brauchen wir starke Netzwerke, Schutzkonzepte vor Ort und verlässliche Hilfen, die Betroffenen über die gesamte Lebensspanne niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Hierfür müssen wir diejenigen stärken, die sich vor Ort gegen sexuelle Gewalt engagieren: die Beratungsstellen, die Kinder- und Jugendhilfe, die Ermittlungsbehörden und auch Ausbildungseinrichtungen, zum Beispiel für soziale und pädagogische Fachkräfte – dies sind alles Strukturen, die in Länderverantwortung liegen und dort ressortübergreifend weiter ausgebaut werden sollten.“ Claus wolle bereits in diesem Jahr verstärkt den Dialog vor Ort mit den Ländern, Kommunen und Gemeinden suchen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist ihr die strukturierte politische Anbindung von Betroffenenexpertise auf Länderebene, analog zum Betroffenenrat beim UBSKM-Amt: Es brauche den konsequenten Austausch von Politik mit Betroffenen. Über Landesbetroffenenräte wird ihre spezifische Fachlichkeit und ihr Erfahrungswissen nutzbar. Betroffene wissen, was geholfen hätte, die Taten zu verhindern oder wenigstens die Folgen bestmöglich zu minimieren.

Kompetenzzentrum Forschung für Deutschland – damit regelmäßig erhobene Zahlen evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen ermöglichen

Dass wir trotz allen Engagements der vergangenen Jahre vielfältig noch am Anfang stehen, etwa wenn es um die verpflichtende Verankerung von Schutzkonzepten in Schulen, in Vereinen, in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit geht, ergibt sich für Claus auch daraus, dass es noch immer keine wirklich aussagekräftigen und validen Daten gebe: „Es ist ein Skandal, dass wir selbst im Jahr 2022 noch immer keine verlässlichen Zahlen zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben. Und das obwohl wir wissen, dass die in den verschiedenen Systemen erfassten Fälle, das Hellfeld, nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahlen darstellt.“ Claus: „Das Thema Prävalenzdaten werden wir jetzt zügig angehen. Wir müssen Zahlen dauerhaft und regelmäßig erheben. Nur so können wir erkennen, ob Politik greift, sich die Zahl der Taten reduziert, Taten schneller aufgedeckt und Kinder besser geschützt werden.“ Hier beruft sich Claus auf gleichlautende Verständigungen des ‚Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘, die dieser im Sommer 2021 vorgelegt hatte. Claus stellt klar, dass es gerade nicht um eine einmalige Stichprobe gehen dürfe, sondern um die Darstellung von Entwicklungen in Form eines regelmäßigen Lagebildes. Ein nationales Kompetenzzentrum Forschung sollte dieses systematisch und fortlaufend erheben. „Dies ist mir ein zentrales Anliegen. Fachlich besteht hier breite Einigkeit. Jetzt braucht es konkret Zusagen aus der Politik, um zügig in die Umsetzung zu kommen.“

Gesetzliche Verankerung des UBSKM-Amtes sollte jetzt schnell umgesetzt und ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene werden

Claus begrüßte die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Verankerung des UBSKM-Amtes. „Es ist wesentlich, das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche endlich auch verbindlich im Parlament zu verankern.

Über eine gesetzlich geregelte Berichtsplicht gegenüber dem Parlament zum Stand der Prävention, Intervention und Aufarbeitung werde es möglich, positive Entwicklungen auf Bundes- aber auch Landesebene zu benennen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Zudem halte der Koalitionsvertrag explizit fest, dass die Regierung künftig Aufarbeitung aktiv begleiten und befördern und wenn erforderlich hierfür gesetzliche Grundlagen schaffen wird. „Es ist von besonderer Bedeutung, dass endlich auch der Staat bereit ist, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Dort, wo Kinder und Jugendliche nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt wurden, kann Aufarbeitung wenigstens heute Taten sichtbar machen. Deswegen sollte ein Recht für Betroffene auf Aufarbeitung im Gesetzgebungsprozess mitgedacht werden.“

Start der Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne im Herbst 2022 – damit alle verstehen, was das Thema Missbrauch mit ihnen zu tun hat und handeln können

Die Unabhängige Beauftragte kündigt den Start für die gemeinsame Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne mit dem Bundesfamilienministerium für diesen Herbst an. Claus: „Wir brauchen eine solche Kampagne, die insbesondere uns Erwachsene adressiert: Täterstrategien sind hochmanipulativ und sie beziehen immer auch das soziale Umfeld ein. Das müssen wir verstehen, wenn wir Kinder künftig besser schützen, ihnen Hilfe ermöglichen wollen. Hierfür müssen wir nicht alle Expert:innen werden, aber wir alle sollten über Täterstrategien Bescheid wissen. Erst wenn wir begreifen, dass sexueller Missbrauch jederzeit auch in unserem direkten Umfeld stattfinden kann, werden wir anfangen, genauer hinzusehen und auch aktiv zu werden.“ Einen solchen Bewusstseinswandel erreiche man nicht mit ein paar Plakaten. Deswegen habe man die Kampagne von Beginn an auf mehrere Jahre angelegt. Trotz früherer Zusagen fehle es aktuell aber an Finanzierungszusagen über 2022 hinaus. 

Claus: „Sexueller Missbrauch ist immer noch ein Tabuthema. Noch immer wird die ganz konkrete Bedrohung von so vielen Kindern und Jugendlichen verdrängt und weggeschoben. Die Kampagne will genau diese Haltung des Verdrängens durchbrechen: Damit dies gelingen kann, müssen wir dieses Thema immer wieder neu zu den Menschen bringen. Lösungen aufzeigen und Netzwerke vor Ort stärken. Eine auf mehrere Jahre angelegte Kampagne ist auf diesem Weg ein wesentlicher Baustein.“

Die Pressemappe zur Antritts-Pressekonferenz finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 17.05.2022

Der heutige Tag der Kinderbetreuung bietet eine gute Gelegenheit, den Kita-Fachkräften und Tageseltern zu danken. Damit die Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit noch besser werden, wollen wir auch als Bund weiterhin die Länder dabei unterstützen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung aufzuwerten. Ebenso wollen wir sie dabei unterstützen, die Arbeits- und Ausbildungsbildungen für das Kita-Fachpersonal nachhaltig zu stärken.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Kita-Fachkräfte, Tagesmütter und Tagesväter leisten jeden Tag Herausragendes. Sie sind Bildungs- und Erziehungspartnerinnen und Erziehungspartner, Zuhörerinnen und Zuhörer, Ersthelferinnen und Ersthelfer und vieles mehr. Dafür danken wir ihnen herzlich. Aber Danke sagen alleine reicht nicht. Faire Löhne für Fachkräfte sowie zum Beispiel ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung ihrer Arbeit müssen endlich selbstverständlich werden.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir auch von Bundesseite die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dieses Engagement wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Davon profitieren alle: Kinder, Fachkräfte und Eltern.“

Erik von Malottki, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen von der Bundesseite dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern: kleinere Gruppen, bessere Löhne und mehr Zeit und Fachpersonal für Sprachbildung und Integration. Die Nachfrage nach guten Kita-Plätzen steigt weiter. Das gilt auch für die Erwartungen und Anforderungen an Tagesmütter, Tagesväter und Kita-Fachkräfte. Deshalb benötigen wir viele zusätzliche Fachkräfte. Die Kita-Zeit ist eine wichtige Phase in der kindlichen Entwicklung. Deshalb streben wir an, gemeinsam mit den Ländern dafür langfristig höhere und bundeseinheitliche Qualitätsstandards und eine vergütete, einheitliche Ausbildung zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag hat das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten. An Kinder von Sozialleistungsempfängern soll ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro gezahlt werden. Zusätzlich erhalten SGB II, XII-Bezieher eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:

„Die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen sind ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,4 Prozent schnell aufgezehrt. Das hat auch die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht. Nötig ist ein deutlich breiterer Ansatz als die bloßen Einzelmaßnahmen der Ampelkoalition. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt, den die Ampel abgelehnt hat. Darin haben wir unter anderem auch gefordert, dass die Wirkungen der kalten Progression durch einen Anpassung des Einkommensteuertarifs beseitigt werden. So hätten alle mehr Netto vom Brutto.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.05.2022

„Jede bzw. jeder dritte Studierende in der Bundesrepublik lebt in Armut – ein Armutszeugnis für die deutsche Politik. Das ist unfassbar und verdeutlicht erneut das Versagen der letzten Bundesregierungen bei den notwendigen Anpassungen beim BAföG“, erklärt Nicole Gohlke zur heute vorgelegten Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland. Aktuelle empirische Befunde zu einer bedarfsorientierten Reform der Berufsausbildungsförderung in Deutschland“ des Paritätischen Gesamtverbands. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Eine umfassende Überarbeitung des BAföG bleibt bitter nötig: derzeit erhalten nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG. Umso unerklärlicher ist es, dass die jetzige Bundesregierung mit ihrem vorliegenden, halbherzigen Entwurf der BAföG-Novelle diese Schieflage nicht ausreichend angeht. Wer die Studierenden und Auszubildenden so stiefmütterlich behandelt, braucht sich über Fachkräftemangel nicht zu wundern.

Die Bedarfssätze werden auch weiterhin den realen Bedarf nicht decken. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent wird durch die Inflationsrate von derzeit mehr als sieben Prozent komplett aufgefressen. Das heißt im Klartext: auch das ,neue‘ BAföG wird unterhalb der Armutsgrenze und unter Hartz-IV-Niveau liegen. Die Mieten gehen weiter durch die Decke, und die Lebenshaltungskosten steigen.

Wir brauchen eine Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebensrealitäten der Studierenden. Wir müssen endlich zurück zum rückzahlungsfreien Vollzuschuss. Die Frage, ob man sich für die Ausbildung oder ein Studium verschulden muss, ist zentral, wenn es um den Abbau von sozialer Ungleichheit geht. Und die Wohnpauschale muss umgewandelt werden in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung. Das wäre ein ernstgemeinter Anfang. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden an der derzeitigen prekären Situation der Studierenden leider nicht viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.05.2022

Das durchschnittlich bezogene Arbeitslosengeld von Pflichtversicherten in der Arbeitslosenversicherung hat im vergangenen Jahr bei 1.072 Euro im Monat gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1790) auf eine Kleine Anfrage (20/1378) der Fraktion Die Linke. Die Regierung bezieht sich dabei auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Demnach haben im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt rund 84.000 versicherungspflichtige Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld gleichzeitig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Bezogen auf alle versicherungspflichtigen Leistungsbeziehenden lag der Anteil bei neun Prozent, wie aus der Antwort hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 250 vom 18.05.2022

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich in einem gemeinsamen Antrag (20/1856), der am heutigen Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.

So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 249 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/1408) der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 Euro hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müssten die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie, hoffentlich gehe er gut, so die Liberalen.

Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke bemängelte fehlende Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, obwohl die Zollbehörden dies seit Jahren als Haupteinfallstor für den Missbrauch des Mindestlohns bezeichnen würden. Die AfD-Fraktion stellte fest, das Gesetz hebele die Mechanismen des Marktes aus und das berge Risiken. Sie verwies auf drohenden Arbeitsplatzverlust und darauf, dass auch der erhöhte Mindestlohn nicht armutsfest sei.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-de-mindestlohn-891072

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für eine befristete Aussetzung von Sanktionen in der Grundsicherung geebnet und dem Gesetzentwurf (20/1413) der Bundesregierung für ein Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zugestimmt. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich.

Der Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II sieht nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen nun vor, das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Die SPD-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf schaffe den nötigen Raum, um bis zur Einführung des Bürgergeldes Mitwirkungspflichten zu diskutieren und zu evaluieren. Die Grünen stellten fest, dass Meldeversäumnisse nicht nachträglich sanktioniert werden könnten. Das habe die Koalition mit ihrem Änderungsantrag klargestellt. Der FDP-Fraktion war wichtig zu betonen, dass es keine Sanktionsfreiheit gebe und auch das Bürgergeld nicht ohne Sanktionen auskommen werde.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte das Gesetz als unlogisch und verfassungsmäßig nicht geboten. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit würden stets betonen, dass sie Sanktionen für ihre Arbeit bräuchten. Die AfD-Fraktion übte ebenfalls deutliche Kritik und warf der Bundesregierung vor, eine absolute Sanktionsfreiheit anzustreben, dies jedoch derzeit nicht offen sagen zu wollen. Die Linke unterstützte das Moratorium grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass Sanktionen nicht grundsätzlich abgeschafft würden, deshalb sei das Gesetz eine Mogelpackung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männer im Deutschen Bundestag erreicht werden kann, hat die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am Donnerstagabend beschäftigt. Derzeit beträgt der Frauenanteil im Bundestag 34,9 Prozent. Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier brachte die zentrale Frage auf den Punkt: „Frauen sind 50,7 Prozent der Bevölkerung, die wollen gleichberechtigte Repräsentation.“ Es gehe darum, dass das „Leben und Erleben von Frauen im Parlament vorkommt“, um die Abgabe von Macht von Männern an Frauen.

Den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 Absatz 2 hatten die Mütter des Grundgesetzes 1949 im Parlamentarischen Rat durchgesetzt, worauf besonders die Sachverständige Professorin Silke Ruth Laskowski hinwies. Der Absatz wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bei der damaligen Grundgesetzänderung beteiligt war die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Sachverständige in der Kommission Elke Ferner. Sie wies auf die Ursachen dafür hin, weshalb der Frauenanteil im Bundestag nie höher als 36,3 Prozent war: Man müsse die Zeit haben, um sich parteipolitisch zu betätigen. Viele Frauen hätten diese Zeit nicht. Auch seien die Erfolgschancen auf Direktmandate bei Wahlen niedriger als bei Männern.

Die Sachverständige Professorin Sophie Schönberger ergänzte, dass Frauen mehr Care-Arbeit leisteten als Männer, mithin weniger Zeit hätten. Sie diagnostizierte aber auch eine strukturelle Benachteiligung, etwa durch Sexismus, und sprach von einem „dicken Brett, das gebohrt werden muss“. Nicole Bauer (FDP) sagte, das Parlament müsse vielfältiger und moderner werden. Sie warb dafür, die Parlamentsarbeit durch familienfreundliche Sitzungszeiten oder elektronische Abstimmungen zu modernisieren.

Bei der Frage, ob Veränderungen innerhalb der Parteien bei den Listenaufstellungen, etwa Quoten, zu einer Verbesserung führen würden, wies Nina Warken für die Unionsfraktion auf die Beobachtung hin, dass der Frauenanteil in den Bundestagsfraktionen immer etwa dem Frauenanteil in den jeweiligen Parteien entspreche. Es liege an den Parteien selbst, wesentliche Änderungen zu bewirken.

Die Veränderung eines „unguten Gefühls“ durch Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen thematisierte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). „Wenn der Kuchen 70:30 verteilt ist, wenn es 50:50 werden soll, müssen die 70 was abgeben. Das ist die Frage der Macht“, sagte sie. Sie betonte zugleich, dass Frauen und Männer im Parlament die gesamte Gesellschaft repräsentierten: „Ich möchte nicht Repräsentantin der Frauen sein.“ Grünen-Obmann Till Steffen sah die Vereinbarkeit von Familie und Mandat eher überbetont. Offenkundig seien hingegen „Abwertungsmechanismen“ gegenüber Frauen stärker als gegenüber Männern.

AfD-Obmann Albrecht Glaser bezweifelte, dass „strukturell etwas falsch“ ist, das sei ein „unempirischer Schluss“. Im Hinblick auf ein Paritätsgesetz sagte Glaser, wenn ein Staat seinen „Souverän“ ausgestalten wolle, sei das „tendenziell undemokratisch“. Er fragte, ob aus dem juristischen Gleichheitsgebot eine „numerische Gleichheit“ abgeleitet werden könne.

Der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff plädierte dafür, das gesamte Wahlrecht und die Stellung der Parteien im Wahlsystem in den Blick zu nehmen. Mit „offenen Listen“ würde die Dominanz der Parteien reduziert, sie müssten Macht abgeben. Gleich für ein Paritätsgesetz zu argumentieren, ohne über andere Dinge zu sprechen, ist für ihn mit „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ verbunden. FDP-Obmann Konstantin Kuhle hält eine gesetzliche Paritätsregelung für verfassungswidrig und „hochgradig problematisch“ für die Parlamentskultur. Hinter einer verpflichtenden Parlamentskultur verberge sich der Eindruck, es gäbe ein „perfekt zusammengesetztes Parlament“, das perfekt die Bevölkerung widerspiegele: „Das ist unserer Verfassungskultur fremd.“

Den Einwand, auch andere gesellschaftliche Gruppen als die Frauen könnten im Nachgang eine Parität einfordern, konterte die Sachverständige und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak, mit dem Verweis auf den Wortlaut in Artikel 3: „Eine andere Quote für andere Gruppen wäre nicht gerechtfertigt.“ Mit einem Paritätsgesetz würde in die Wahlrechtsgrundsätze des Artikels 38 des Grundgesetzes wie etwa die Gleichheit der Wahl eingegriffen. Es käme aber darauf an, ob die Eingriffe gerechtfertigt sind, etwa bei struktureller Diskriminierung von Frauen. Ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip läge nicht vor, ein Paritätsgesetz würde nicht die Zusammensetzung des Parlaments determinieren.

Die Wahlrechtskommission, bestehend aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen, war am 16. März 2022 vom Bundestag eingesetzt worden. Sie soll Vorschläge zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 13.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 12.05.2022

Der Petitionsausschuss setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten hingegen für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der öffentlichen Eingabe wird eine zuverlässige Kontrolle jener Arbeitgeber gefordert, die Minijobber beschäftigen. Bei Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz müssten diese auch zur Verantwortung gezogen werden, heißt es.

Einige Arbeitgeber würden geringfügig Beschäftigten trotz anderslautender Regelungen ihre Rechte wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Erholungsurlaub vorenthalten, schreibt der Petent. Der Gang zum Arbeitsgericht verhelfe nur dem Einzelnen zu seinem Recht und habe unter Umständen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Eine grundlegende Änderung der Arbeitssituation für geringfügig Beschäftigte werde damit nicht erreicht, heißt es in der Petition.

Nach Einschätzung des Petitionsausschusses hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die mit ihm eingeführten Dokumentationspflichten die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. In das Mindestlohngesetz (MiLoG) seien bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns „gerade mit Blick auf die geringfügig Beschäftigten“ auch öffentlich-rechtliche Vorschriften aufgenommen worden, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese regelten unter anderem Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit von Minijobbern und die Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Damit werde gewährleistet, dass den Beschäftigten bei einem für die Arbeitnehmerrechte derart grundlegendem Gesetz wie dem MiLoG „nicht allein die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung ihres Mindestlohnanspruchs offensteht“.

Um darüber hinaus den Rechten von Minijobbern Geltung zu verschaffen, hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge die Information und Beratung von Beschäftigten sowie Arbeitgebern im Bereich der Arbeitnehmerrechte für maßgeblich. Das ausgebaute Informations- und Beratungsangebot durch die Minijobzentrale sei insoweit zu begrüßen, heißt es.

Unabhängig davon weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf Verbesserungen bei den Mini- und Midi-Jobs verständigt hätten. So sollen beispielsweise Hürden abgebaut werden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren. Zudem solle sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie soll dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder „zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“.

Stärker kontrolliert werden soll laut Koalitionsvertrag auch die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs. Mit Blick hierauf hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, „in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 11.05.2022

Die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise bringen insbesondere Geringverdienende in Bedrängnis – rund zwei Drittel der Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 2.300 Euro brutto sehen sich davon betroffen. In dieser Gruppe berichtet etwa ein Fünftel über „große finanzielle Schwierigkeiten“ in Folge der höheren Kosten für Heizenergie, Motorkraftstoffe und Strom. Zusätzlich geben in Abhängigkeit vom Energieträger jeweils 42 bis 50 Prozent an, auf andere Dinge verzichten zu müssen, um ihre Energierechnungen zu bezahlen. Unter Beschäftigten mit einem höheren Monatsverdienst ab 4.000 Euro brutto berichtet hingegen rund die Hälfte, dass sie sich die steigenden Kosten für Energie aufgrund ihres Einkommens bislang „ganz gut leisten“ können (Abbildung 1 bis 3 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Allerdings gibt auch in dieser Einkommensgruppe rund ein Viertel an, mindestens bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Im mittleren Verdienstbereich zwischen 2.300 und 4.000 Euro berichten schließlich jeweils 45 Prozent von Einschränkungen und rund jede*r zehnte von ernsthaften finanziellen Problemen. Rund ein Fünftel aller Befragten gibt an, von den einzelnen Energiepreissteigerungen bislang nicht betroffen zu sein – zum Beispiel, weil die Stromkosten noch nicht gestiegen sind oder sie kein Auto besitzen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de, an der sich 5.164 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

„Wir sehen immer deutlicher, welchen sozialen Sprengstoff die Preisentwicklung der vergangenen Monate birgt“, sagt Dr. Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. Entscheidend hierfür sind zwei Faktoren: Zum einen entfällt für Haushalte mit geringen Einkommen ein besonders hoher Anteil der Ausgaben auf Güter, deren Preise zuletzt stark gestiegen sind. Neben Energie zählen hierzu auch Nahrungsmittel.* Zum anderen haben Menschen mit geringem Einkommen oft keinen finanziellen Spielraum, um die zusätzlichen Kosten aufzufangen. „Wenn das Haushaltsbudget sowieso schon auf Kante genäht ist, können Preissteigerungen beim Grundbedarf schnell zu finanziellen Problemen führen“, sagt WSI-Experte Lübker. „Selbst wenn man Energie spart, wo es eben geht, stehen dann harte Entscheidungen an – und man muss auch auf Dinge verzichten, die eigentlich notwendig sind.“

Die allgemeine Lohnentwicklung wird im laufenden Jahr voraussichtlich hinter der Preisentwicklung zurückbleiben. Per Saldo dürfte dies für viele Beschäftigte zu spürbaren Reallohnverlusten führen, die Kaufkraft der Löhne und Gehälter geht also zurück. Umso wichtiger ist nach Meinung der Fachleute die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll von derzeit 9,82 Euro zunächst zum 1. Juli auf 10,45 Euro und dann ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. „Das liegt sehr deutlich oberhalb der Inflationsrate und bringt für diejenigen eine dringend notwendige finanzielle Entlastung, die unter der aktuellen Preisentwicklung besonders leiden“, so Lübker. „Der Mindestlohn von 12 Euro kommt also genau zum richtigen Zeitpunkt – und wirkt auch dort, wo keine Tarifverträge gelten und die Löhne besonders niedrig sind.“ Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Teuerung nennenswert beschleunigt. So zeigen detaillierte Berechnungen des WSI und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass der Inflationseffekt der Mindestlohnanhebung mit 0,25 Prozent äußerst moderat ausfällt.** Auch die Bundesbank prognostiziert für 2022/23 nur einen Preiseffekt von insgesamt 0,2 Prozent.

In der aktuellen Lohnspiegel.de-Umfrage wurde zudem erhoben, welche staatliche Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Befragten bevorzugen. Den größten Zuspruch erhielten dabei eine gezielte Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen (29 Prozent) und ein Preisdeckel für den Grundbedarf aller Bürger (ebenfalls 29 Prozent) (Abbildung 4). Deutlich weniger Befragte sprachen sich für eine Subvention des gesamten Energieverbrauchs aus (13 Prozent) oder forderten, dass in erster Linie Berufspendelnde unterstützt werden sollten (6 Prozent). Lediglich 2 Prozent der Befragten hielten Entlastungsmaßnahmen nicht für notwendig, während 22 Prozent zu dem Thema keine Meinung hatten. Differenziert man nach dem Einkommen der Befragten so zeigt sich, dass eine gezielte Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen sowohl unter den Geringverdienenden (32 Prozent) als auch den Besserverdienenden (ebenfalls 32 Prozent) die bevorzugte Maßnahme ist. Unter Beschäftigen mit mittlerem Verdienst fand hingegen der Energiepreisdeckel für den Grundbedarf (31 Prozent) die größte Zustimmung.

Informationen zur Methode

Für die neue Studie wurden 5.164 Datensätze von Beschäftigten ausgewertet, die sich im Zeitraum vom 23. März bis zum 3. Mai 2022 an einer kontinuierlichen Online Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Situation der Beschäftigten. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro beeinflusst Inflation kaum, IMK Policy Brief Nr. 116, Januar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.05.2022

  • Zahl der Fälle in allen Altersgruppen geringer als 2019, Rückgang fällt bei jungen Menschen aber besonders groß aus 
  • Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor am höchsten
  • Deutliche Geschlechterunterschiede sichtbar

Abgesagte Feste, geschlossene Lokale, Kontaktbeschränkungen – in der Folge kamen im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie deutlich weniger Menschen wegen Alkoholmissbrauchs in ein Krankenhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in Deutschland im Jahr 2020 rund 12 200 Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 20 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt. Das waren 39,7 % weniger als im Jahr 2019. Damals waren es rund 20 300 Kinder und Jugendliche.

Über alle Altersgruppen hinweg gab es im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen im Vergleich zu 2019 rund ein Viertel (-23,8 %) weniger Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung. Dabei ist der Rückgang in allen Altersgruppen zu beobachten, er fällt aber in der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen (-41,7 %) und bei den 20- bis unter 25-Jährigen (-41,5 %) am höchsten aus. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 40- bis unter 45-Jährigen und bei den 60- bis unter 65-Jährigen nahm die Zahl der Fälle um jeweils 12,2 % ab.

Die Ergebnisse zeigen im Jahr 2020 zwar einen coronabedingt starken Rückgang, trotzdem sind die Fallzahlen immer noch höher als zur Jahrtausendwende. Im Jahr 2000 gab es insgesamt rund 54 000 Fälle und damit 41,1 % weniger als im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen. Auch bei den 10- bis unter 20-Jährigen liegen die Zahlen im Jahr 2020 um mehr als ein Viertel (+28,6 %) über denen von vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 gab es rund 9 500 stationäre Krankenhauseinweisungen dieser Altersgruppe, im Jahr 2020 waren es 12 200 Fälle. Demografische Effekte spielen hierbei eine geringe Rolle: Auch bei den Pro-Kopf-Fallzahlen zeigt sich über alle Altersgruppen hinweg ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2000.

Jugendliche von 15 bis unter 20 Jahren besonders gefährdet

Trotz coronabedingt sinkender Fallzahlen ist das Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor besonders groß: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen wurden auch 2020 mit 9 900 die meisten Fälle verzeichnet. Danach folgen die 50- bis unter 55-Jährigen mit 8 400 Fällen. Noch deutlicher zeigt sich die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Altersgruppen in den Pro-Kopf-Daten: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen gab es im Jahr 2020 mit knapp 254 Fällen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner den höchsten Wert aller Altersgruppen. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 50- bis unter 55-Jährigen gab es 126 Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Männer neigen stärker zum Rauschtrinken als Frauen 

Die Daten weisen auch auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin. Im Jahr 2020 mussten rund 54 300 Männer über alle Altersgruppen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus, das waren 71,2 % aller Fälle. Dabei liegt der Männeranteil über alle Altersgruppen, ausgenommen in der Altersgruppe der 10- bis unter 15-Jährigen (Männeranteil: 39 %) deutlich über dem Anteil der Frauen. In der Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen ist der Unterschied mit einem Männeranteil von 77 % am stärksten ausgeprägt.

Methodische Hinweise: 

Die Angaben zu Krankenhausbehandlungen basieren auf der Krankenhausstatistik. Hierbei handelt es sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls die Patientin oder der Patient in einem Jahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt wurde.

Im Jahr 2020 war wegen der Corona-Pandemie die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen unter anderem nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 06.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der Kinderbetreuung fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die professionelle Kinderbetreuung zu stärken und die Belastungen durch die Pandemie abzufedern. Es brauche zudem Unterstützung für die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Kindern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen ist in der Kitalandschaft langsam eine vermeintliche Normalität zu spüren. Viele Sicherheitsmaßnahmen wurden reduziert, regelmäßige Testungen werden nach und nach beendet und Quarantänebestimmungen wurden aufgeweicht. Diese Lockerungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Arbeitsfeld massiv belastet ist. Die AWO fordert seit Jahren, dass es bundesweite und nachhaltige Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung benötigt – diese Forderung ist aktuell wichtiger und drängender als je zuvor. Es zeigt sich derzeit, dass zu lange zu wenig in das Arbeitsfeld investiert wurde. Dabei braucht es nach der Pandemie massive Anstrengungen um das System zu stärken: es müssen neue Fachkräfte aber auch Quereinsteiger*innen gewonnen, aus- und fortgebildet werden, um die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder gewährleisten zu können. Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und auf Förderung und Fachkräfte brauchen gute Arbeitsbedingungen für ihre wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten  – diesen Aspekten muss nun wieder verstärkt nachgekommen werden.“

Der Tag der Kinderbetreuung findet bereits zum 10. Mal statt. Er soll Anlass geben, Erzieher*innen und Tageseltern für ihr Engagement zu danken.

Naidu abschließend: „In der gegenwärtigen Zeit braucht es mehr als nur ein Dankeschön! Die Kindertageseinrichtungen brauchen jetzt mehr Unterstützung, mehr finanzielle Ressourcen und mehr Personal, um die Auswirkungen der Pandemie und die Integration der geflüchteten Kinder und Familien aus der Ukraine zu bewältigen. Ihre Betreuung und Integration ist angesichts der sowieso schon herausfordernden Situation nicht nebenbei zu leisten.“

Infos zum Tag der Kinderbetreuung: https://www.rund-um-kita.de/tag-der-kinderbetreuung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2022

125 Jahre Deutscher Caritasverband – „Not sehen und handeln“

Der Krieg in der Ukraine bedeutet unendliches menschliches Leid. Mit großer Spenden- und Hilfsbereitschaft unterstützen die Menschen in Deutschland die Arbeit der Caritas für die vom Bombenhagel Vertriebenen. „Die große Solidarität mit den Opfern des Krieges ist ein wichtiges Signal, dass wir der Aggression nicht ohnmächtig zuschauen. Die humanitäre Hilfe ist unverzichtbarer Teil der Lösung, an der wir politisch und zivilgesellschaftlich arbeiten, um im Angesicht vielfältig verbundener Krisen Zukunft und Zusammenhalt neu zu gestalten“, sagt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des Caritas-Jahresempfangs in Berlin.

Passende Antworten auf neue soziale Notlagen – 125 Jahre Caritas in Deutschland

Der Empfang steht im Zeichen der Jubiläums-Kampagne #DasMachenWirGemeinsam und richtet das Augenmerk auf das Zusammenwirken nationaler und internationaler Arbeit des Verbandes. Der Deutsche Caritasverband hat in seiner 125-jährigen Geschichte immer wieder passende Antworten auf neue soziale Notlagen entwickeln müssen; die Zusammenhänge von nationalen und internationalen Gerechtigkeitsfragen seien immer dringlicher geworden, so Welskop-Deffaa mit Blick auf die Klimakrise ebenso wie auf die Pandemieerfahrung der letzten beiden Jahre.

Globale und lokale Krisen bewältigen

Ricklef Beutin, Abteilungsleiter aus dem Auswärtigen Amt, dankte dem Deutschen Caritasverband für die langjährige Zusammenarbeit und verwies auf die strategisch wichtige Rolle von Nichtregierungsorganisationen bei der humanitären Hilfe: „Laut UN benötigen gerade weltweit 296 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Der Krieg in der Ukraine hat vielfältige Auswirkungen auf andere Konflikte wie in Syrien, Afghanistan und am Horn von Afrika. Zur Lösung braucht es starke internationale und lokale Partner.“

Die langjährige Zusammenarbeit auf Ebene der Zivilgesellschaft habe zu einer lebendigen und widerstandsfähigen demokratischen Gesellschaft in der Ukraine beigetragen, so der parlamentarische Staatsekretär Niels Annen, aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dies vereinfache nun auch die bedarfsgerechte Umsetzung der Nothilfe durch lokale Partner: “Wir stehen fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer und unterstützen sie bei allen Wiederaufbaumaßnahmen.“

Not sehen und handeln

Andrij Waskowycz, vom ´Ukrainischen Weltkongress` und ehemaliger Caritas-Präsident der Ukraine, zeigt sich bestürzt über die immense Gewalt und Auslöschung des Lebens im Krieg: „Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der ukrainischen Caritas schon lange besteht.“ Die Kapazitäten für humanitäre Hilfe wurden stetig ausgebaut. Das hilft uns jetzt bei der akuten Nothilfe. Trotz der Bombardierungen arbeitet die Caritas vor Ort weiter.“

Das machen wir gemeinsam – Solidarität als Anker

„Die Menschen aus der Ukraine, die als Geflüchtete zu uns kommen, beeindrucken uns mit ihren Erfahrungen, mit ihrer Leidensgeschichte, aber auch mit ihrem enormen Durchhaltewillen und Zusammenhalt. Für viele ist ihr christlicher Glaube eine entscheidende Ressource, aus der sie Kraft schöpfen in der aktuellen Situation“, sagt Bischof Dr. Michael Gerber. Die Caritas habe mit ihrer aktuellen Jahreskampagne #dasmachenwirgemeinsam die richtige Botschaft getroffen, den traumatischen Folgen des Krieges entgegenzutreten und neue Lebenswege zu entwickeln.

Hilfe, die vor Ort ankommt

„Die Menschen, die bei uns ankommen, haben meist schon Unterstützung auf ihrer Flucht durch verschiedene Organisationen und Freiwillige erfahren – in der Ukraine und in den anliegenden Nachbarländern“, berichtet Darya Damyuk, Ersthelferin der Caritas am Hauptbahnhof in München. Sie hoffe, dass die Solidarität weiter anhält und weitere nachhaltige Angebote zur Integration der Menschen entwickelt werden. Sie bedankte sich besonders bei den Menschen in Deutschland, die Geflüchtete bei sich aufnehmen.

Weitere Informationen zu 125 Jahre Caritas in Deutschland

Geschichte der Caritas in Deutschland – eine Chronologie von 1897 bis heute

Caritas-Jahreskampagne #DasMachenWirGemeinsam

125 Jahre Caritas in Deutschland – Menschen und Geschichten

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2022

Nach der Wohnungssuche ist die Frage nach dem
´Ob und Wie` der Kinderbetreuung die drängendste Frage für die Familien, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. „Wir haben in der Vergangenheit gelernt, welch unschätzbar wertvollen Beitrag zur Integration die Kindertageseinrichtungen leisten können“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands.

„Kindertageseinrichtungen sind Bildungsinstitutionen, in denen die Förderung von Integration und Teilhabe, gewährleistet ist. Sie sind Orte des Ankommens in der fremden Umgebung; sie sind in der Lage, Kindern unter Kindern nach den Schrecken der Flucht ein Stück unbeschwerten Kindseins zurückzugeben. Gleichzeitig ist gute Kinderbetreuung die Voraussetzung für viele geflüchtete Frauen, um über Integrations- und Sprachkurse schnell den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden.“

Kitas trotz Überlastung bereit zur Aufnahme geflüchteter Kinder

In Deutschland fehlen hunderttausende Kita-Plätze.* Die Bereitschaft der Einrichtungen, trotz andauernder Personalüberlastung die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen, ist großartig. Wichtig ist, dafür die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, fordern der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) -Bundesverband.

Mehr Assistenzkräfte und Entlastung der Verwaltung notwendig

Kurzfristig benötigen Träger und Fachkräfte Spielräume für innovative Ansätze, zusätzliche Mittel und unbürokratische Unterstützungsleistungen durch die Länder und Kommunen, etwa für den Einsatz von Assistenzkräften und Entlastung in der Verwaltung. Darüber hinaus muss der Bund jetzt die Weichen für eine Entfristung und Erhöhung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz stellen.

Multiprofessionelle Teams müssen zum Einsatz kommen

Der KTK-Bundesverband fordert schon lange, dass multiprofessionelle Teams in Kitas zum Einsatz kommen: Teams, in denen neben pädagogischen Fachkräften Mitarbeitende tätig sind, die neben einer pädagogischen Basisqualifikation eine weitere Ausbildung und andere bereichernde Kompetenzen mitbringen, etwa aus dem Handwerk oder der Kunst.

Bisher wurden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie das Bundesqualitätsgesetz nicht weiter konkretisiert, kritisieren die Verbände. „Das wird höchste Zeit, nicht nur, weil tausende Kinder auf der Flucht vor einem Krieg zu uns gekommen sind. Der Personalmangel belastet das Arbeitsfeld erheblich. Außerdem muss der Ausbau fortgesetzt werden. Der Einsatz für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel und die konsequente Berücksichtigung von Leitungsaufgaben und mittelbarer pädagogischer Arbeit dürfen durch die aktuellen Ausnahmeregelungen nicht gefährdet werden“, fordert Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.

*Quelle: Regelmäßige Erhebungen und Vorausberechnungen des Forschungsverbundes Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund.

Hintergrund:
Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband. In ihm sind fast 8.000 Kindertageseinrichtungen mit über 106.000 pädagogischen Fachkräften organisiert

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband vom 11.05.2022

In ihrer ersten Rede als DGB-Vorsitzende hat Yasmin Fahimi am Montag beim DGB-Bundeskongress in Berlin die Aufgabe der Gewerkschaften als Schutzmacht voller Gestaltungskraft betont.

In Zeiten fundamentaler Veränderung, Krisen und Fehlentwicklungen in der Politik würden Gewerkschaften gebraucht als Lotsen für eine gute Gesellschaft und als Gestalter einer guten neuen Arbeitswelt. „Wir gestalten Zukunft! Solidarisch und gerecht, mit Selbstvertrauen und Zuversicht“, rief Fahimi den Delegierten der Gewerkschaften und Gästen des Kongresses zu. „Wir werden dafür sorgen, dass es auch in der Transformation gerecht zugeht und der soziale Frieden gesichert bleibt.“

Dafür brauche es einen Aufbruch, der die Wirtschaft demokratischer, die Gesellschaft widerstandsfähiger und das Leben nachhaltiger, freier, sicherer und menschlicher mache. Einen solchen Aufbruch könne es nur mit einer starken Gewerkschaftsbewegung geben.

Die neue DGB-Chefin wies darauf hin, dass nur eine demokratisch gestaltete Transformation zur Erfolgsgeschichte werden könne: „Wer sich Tarifverträgen verweigert, wer das Recht auf Mitbestimmung im Betrieb, im Unternehmen und der Dienststelle glaubt ignorieren zu können, der verurteilt die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zum Scheitern. Sie wird nur mit den Beschäftigten und ihrer Kompetenz gelingen – und nicht gegen sie.“ Deswegen müsse das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend reformiert werden und eine echte Mitbestimmung in den Unternehmen abgesichert sein. „Außerdem brauchen wir mehr Gemeinwohlorientierung und eine funktionierende Daseinsvorsorge. Transformation braucht auch eine funktionierende öffentliche Verwaltung“, bekräftigte Fahimi.

Vor dem Hintergrund der aktuellen historischen Herausforderungen forderte sie mehr Verteilungsgerechtigkeit, um den sozialen Frieden zu sichern. Leistungsfreie Erlöse aus Vermögen, Immobilien und Spekulationen müssten für das Gemeinwohl stärker herangezogen werden. Eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sei überfällig. Darüber hinaus sei zusätzlich eine Sondervermögensabgabe, etwa in Form eines mehrjährigen Lastenausgleichs, angemessen.

Um den Investitionsstau in Deutschland zu beheben, brauchten die öffentlichen Haushalte dringend zusätzliche Einnahmen. Stattdessen werde aber das alte Dogma der Schwarzen Null gepredigt: „Die sogenannte Schuldenbremse ist längst aus der Zeit gefallen. Sie ist nichts anderes als eine ideologische Bremse gegen einen aktiven Staat und gegen eine soziale Politik,“ kritisierte Fahimi. Das absolut falsche Signal sei nun der Ruf nach Lohnzurückhaltung. Das sei nichts anderes, als „die Krisenbewältigung den Beschäftigten aufzuladen. Das machen wir nicht mit.“

Die DGB-Vorsitzende forderte in ihrer Rede außerdem, alle Lebensleistungen angemessen zu würdigen, denn „das bedeutet sozialen Fortschritt“. Dabei gehe es nicht allein um ein soziales Sicherheitsnetz, sondern um echte Teilhabe: „Soziale Gerechtigkeit heißt, soziale Rechte zu stärken. Es heißt, sich mindestens eine existenzsichernde Lebensgrundlage schaffen zu können – und dabei, wenn nötig, Unterstützung zu bekommen. Ohne diese sozialen Rechte bleiben viele Menschen nur Bittsteller. Das werden wie niemals hinnehmen!“

Die Grundsatzrede der DGB-Vorsitzenden finden Sie hier.

Der DGB-Kongress wird mit den Antragsberatungen fortgesetzt. Alle Informationen inklusive Livestream finden Sie hier: 22. DGB-Bundeskongress 2022 – Parlament der Arbeit

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag berät am (heutigen) Freitag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf zur befristeten Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen bis zur Einführung des geplanten Bürgergelds. Dieses soll die Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern und die Folgen von Verstößen neu regeln. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Als Diakonie wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis: Hartz IV-Sanktionen treffen Menschen mit besonderen Problemen. Wer nicht gut lesen und schreiben kann, sich im Umgang mit den Behörden nicht auskennt oder nicht gut deutsch spricht, ist besonders von Sanktionen bedroht. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Zusätzlicher Druck durch Sanktionen verschärft ihre Lage weiter und trägt nichts zur Lösung der individuellen Probleme der Menschen bei.

Darum begrüßt die Diakonie Deutschland das Sanktionsmoratorium der Bundesregierung, das verhaltensbedingte Sanktionen bis zur Einführung des Bürgergeldes aussetzt. Allerdings werden bisher  Sanktionen wegen verpasster Termine nicht ausgesetzt. Sie machen den Großteil der Pflichtverletzungen aus. Das Moratorium muss auch in diesen Fällen gelten.

Mit dem geplanten Bürgergeld muss der bisherige Sanktionmechanismus bei Hartz IV dauerhaft beendet werden. Denn diese Strafen greifen in das Existenzminimum ein. Das Minimum an Lebensnotwendigem muss immer gesichert sein und darf nicht gekürzt werden. Die Sanktions-Paragraphen 31 und 32 im Sozialgesetzbuch II müssen gestrichen und damit Kürzungen am Existenzminimum beendet werden.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

In Weimar hat am Wochenende das erste Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten stattgefunden. An dem Treffen am 14. und 15. Mai nahmen rund 130 junge Menschen aus ganz Deutschland teil. Die auf Landesebene bestehenden sechs Dachverbände der Kinder- und Jugendparlamente waren ebenso vertreten wie das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen. Auf dem Treffen standen Austausch und Unterstützung, Information und Wissenserwerb ebenso im Vordergrund wie die Vernetzung über Landesgrenzen hinaus. Bereits vor drei Jahren veranstaltete die Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk erstmalig drei Vernetzungstreffen, zwei regionale Vernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente und ein bundesweites Vernetzungstreffen für Fachkräfte.

„Es ist ein schönes Gefühl und es macht stolz zu erleben, dass das eigene Engagement etwas bewirken kann, gemeinsam mit Gleichaltrigen und auch mit Unterstützung von Erwachsenen. Kinder- und Jugendparlamente sind ein wichtiger Lernort für unsere Demokratie. Die Bundesregierung wird mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung die Jugendstrategie weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendbeteiligung und Beteiligungsnetzwerke stärken“, sagte Bundesjugendministerin Lisa Paus in einer Videogrußbotschaft zum Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten.

„Jungen Menschen mehr Mitbestimmung zu ermöglichen ist unsere gemeinsame Aufgabe, die wir in Thüringen mit der Landesstrategie Mitbestimmung und der Änderung der Kommunalordnung verfolgen. Ich freue mich in diesem Sinne, dass das diesjährige Bundesvernetzungstreffen der Kinder- und Jugendparlamente in Weimar in Präsenz stattfinden kann und jungen Menschen eine Möglichkeit zum Austausch und zur gemeinsamen Diskussion bietet“, erklärte Prof. Dr. Winfried Speitkamp, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

„Das Bundesvernetzungstreffen ist Teil eines vielfältigen Unterstützungsangebotes der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk. Kinder- und Jugendparlamente tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen Gehör finden und an Stärke gewinnen. Optimalerweise sind sie zentrale Interessenvertretungen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen in der Kommune einfordern können“, betonte Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bundesvernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente wurde veranstaltet von der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk als Teil der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente, in der außerdem der Arbeitskreis Deutscher Bildungsstätten, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine wissenschaftliche Begleitung und ein Jugendbeirat vertreten sind, unterstützt bundesweit Kinder- und Jugendparlamente durch Beratung, Information, Vernetzung und Qualifizierung. Das Bundesvernetzungstreffen fand zudem in Kooperation mit dem Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, der Servicestelle Mitbestimmung Thüringen, der Europäischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar, sowie dem Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom  15.05.2022

Nur zwei Flugstunden von Berlin entfernt werden Männer, Frauen und Kinder grausam getötet, rollen Panzer, explodieren Bomben und harren Frauen, Männer und Kinder in Kellern und Bunkern aus. Die Schwächsten der Gesellschaft sind am schwersten betroffen. Mehr als vier Millionen Kinder sind auf der Flucht.

 

Der Kinderschutzbund verabschiedet deshalb auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung die Resolution „Unterstützung für Kinder auf der Flucht“.

 

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

 

„Kinder gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, sie brauchen deshalb besonderen Schutz und unsere Fürsorge. Geflüchtete Kinder müssen deshalb schnell einen festen und verlässlichen Rahmen erhalten, dazu gehören angemessener Wohnraum ebenso wie der Schul- und Kitabesuch. Sie haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Es muss also sichergestellt sein, dass auch geflüchtete Kinder Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Freizeitangeboten erhalten. Insbesondere für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss die Registrierung höchste Priorität haben: Nur die Kinder, von denen der Staat weiß, kann er mit Hilfsangeboten unterstützen. Nur so können sie auch vor der Gefahr des Menschenhandels geschützt werden.“

 

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherrin der Kinderschutztage 2022:

 

„Es ist entsetzlich, Tag für Tag mit ansehen zu müssen, wie Frauen und Kinder unter unmenschlichen Umständen fliehen müssen. Es ist uns ein Herzensanliegen, den Geflüchteten humanitär zu helfen. Dafür haben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ein umfangreiches Hilfspaket für dieses und nächstes in Höhe von 320 Millionen Euro geschnürt. Die Geflüchteten, insbesondere die Kinder brauchen unsere Hilfe und unsere Mitmenschlichkeit. Dafür stehen wir hier in unserem Bundesland.“

Resolution

Quelle: Pressemitteilung Deutscher  Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom  12.05.2022

Bildungsgewerkschaft stellt Studie „Die Umsetzung des Digitalpakts Schule 2022“ vor: „Digitalisierungsschub kommt nicht überall an“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom  02.05.2022

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Familien, ihre Heimat zu verlassen. Teils schwer traumatisiert und ohne die engsten Angehörigen und Freunde, begeben sie sich in eine ungewisse Zukunft. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, diesen Menschen zu helfen. Dafür zeichnen, neben der staatlichen Unterstützung, seit Monaten gemeinnützige und private Organisationen und die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen mit ihrem unermüdlichen Einsatz verantwortlich. Ihr seid klasse!

Auch Sie können geflüchteten Familien Unterstützung zukommen lassen. Die Familienbildungsprogramme von IMPULS erleichtern den Kindern und Eltern die erste Zeit in Deutschland und helfen Organisationen, Sozial- und Bildungseinrichtungen bei der Inklusion dieser Menschen.
 
Die positiven Effekte unserer Familienbildungsprogramme im Kontext der Fluchtmigration konnten in einer Evaluationsstudie unter der Leitung von Prof. Dr. Korntheuer (KU Ingolstadt-Eichstätt) im Jahr 2021 nachgewiesen werden.
 
Beim Klick auf das obige Thumbnail gelangen Sie zum Video mit den Studienergebnissen.  Dort stellt das Forschungsteam dar, wie die Familienbesuchsprogramme e:du (OPSTAPJE), HIPPY und Willkommen mit IMPULS zur Inklusion von Kindern im Vorschulalter und ihrer Familien beitragen:
  • Familienbesucher*innen begleiten Kinder und Eltern auf Augenhöhe und sind Vertrauenspersonen
  • Deutschkenntnisse werden verbessert
  • Kinder und Eltern fühlen sich angenommen und wechseln in eine aktive Gastgeber-Rolle
  • das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein wird gesteigert (Empowerment)
  • Familien finden schneller Anschluss zu anderen Menschen und Einrichtungen (Networking)

    📰 Den vollständigen Abschlussbericht zur Studie gibt es hier als Download
Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom  12.05.2022

Queerpolitischer Aufbruch muss beginnen

Am 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990. Seit diesem Tag wird Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation nicht länger als Krankheit einstuft. Mit fünf Forderungen zum Idahobit2022 drängt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) auf den zeitnahen Beginn zentraler queerpolitischer Vorhaben durch die Bundesregierung.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss sich auch für Lesben und Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) erfüllen. Die neue Bundesregierung hat für die Legislatur einen queerpolitischen Aufbruch versprochen. Dieser muss nun endlich an Fahrt aufnehmen. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten zentralen Vorhaben für eine spürbare Verbesserung der Rechte von LSBTI muss nun zügig begonnen werden.

1. Fachkommission gegen lsbti-feindliche Hasskriminalität und Nationalen Aktionsplan starten

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und angegriffen, weil die Täter*innen ihren Hass auf LSBTI in Gewalt ausleben. Im vergangenen Jahr wurden von den Behörden über 1.000 LSBTI-feindliche Taten registriert. Das sind drei Fälle jeden Tag und mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Und die Dunkelziffer dürfte beim Vielfachen davon liegen. Innenministerin Faeser muss LSBTI-feindliche Hasskriminalität auf die innenpolitische Agenda setzen und die von der Innenminister*innenkonferenz geforderte unabhängige Fachkommission unverzüglich einsetzen. Der erste Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen soll bereits für die Herbstkonferenz vorliegen. Doch bislang ist noch nichts passiert!

Der LSVD setzt große Hoffnungen in den von der Bundesregierung vereinbarten ressortübergreifenden und finanziell unterlegten Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Queerbeauftragte Lehmann hat den Startschuss für diesen Sommer angekündigt. Ein wirksamer, nachhaltiger und auf die Zukunft gerichteter Aktionsplan muss in enger Abstimmung zwischen den Ministerien und der Community erarbeitet werden. Wichtig ist zudem, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung anderer Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegangen werden. Das eröffnet eine intersektionale Perspektive, die der Vielfalt von LSBTI Rechnung trägt und auch Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nimmt. Notwendig sind konkrete Maßnahmen, eindeutige Zielvereinbarungen und belastbare Selbstverpflichtungen.

2. Effektives Demokratiefördergesetz

Die offene Gesellschaft braucht offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen. Der LSVD unterstützt das geplante Demokratiefördergesetz und erwartet, dass sich dort die im Koalitionsvertrag bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vereinbarten wichtigen Schwerpunkte wiederfinden. Hierzu gehören die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Frauenhass und Queerfeindlichkeit sowie Angriffe gegen Geflüchtete und Engagierte.

Ein erstes Diskussionspapier bleibt jedoch bei den Themen Empowerment, Intersektionalität und Stärkung der Beratung für Betroffene von Hasskriminalität noch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für ein effektives Demokratiefördergesetz müssen das Empowerment marginalisierter Gruppen und die Förderung intersektional arbeitender Projekte als klare Gesetzesziele formuliert werden. Zudem müssen bestehende, erfolgreich arbeitende Strukturen zur Förderung von Demokratie und Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen langfristig abgesichert werden.

3. Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht

Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung. Fast fünf Jahre nach der #EheFürAlle und über zwei Jahre nach Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht. Wir fordern die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Justizminister Dr. Marco Buschmann hat angekündigt, dass die im Koalitionsvertrag verabredete umfangreiche Reform im Abstammungs- und Familienrecht im Herbst 2023 im Kabinett der Bundesregierung verabschiedet wird. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen: eine Interimsreform soll die drängendsten Probleme lösen, bevor in einem weiteren Reformschritt eine grundlegende Neuordnung familienrechtlicher Beziehungen erfolgt. Am vergangenen Donnerstag versprach er, in einem schnellen ersten Schritt „möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden“ und „bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen“. Dieser erste Schritt muss das Ende der unsäglichen Stiefkindadoptionen bedeuten! Der LSVD fordert für alle Fragen, die einer kurzfristigen Lösung zugänglich sind, umgehend neue Regelungen zur gesellschaftlichen Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen.

In einem weiteren Reformschritt können dann Themen verhandelt werden, die einer intensiven Diskussion bedürfen, wie etwa die Entwicklung von Elternschaftsvereinbarungen für Mehrelternfamilien, in denen die Väter gerade keine Samenspender sein wollen, sondern soziale und rechtliche Elternteile, die Einführung von Verantwortungsgemeinschaften und die Regulierung in anderen verwandten Rechtsgebieten, wie die Entscheidung über die Regulierung von Eizellenspende und Leihmutterschaft.

4. Selbstbestimmter Geschlechtseintrag für trans- und intergeschlechtliche Menschen

Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen wird in Deutschland Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert. In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit. Der Kampf um Selbstbestimmung für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen ist die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht darf nicht länger an demütigende und langwierige Fremdbegutachtungen geknüpft sein. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub.

5. Rechte queerer Geflüchteter sicherstellen

In vielen Staaten ist die Menschenrechtssituation für LSBTI grausam. Einige wenige schaffen es, vor Unterdrückung, Gewalt, Folter und Todesdrohung zu uns flüchten. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) scheint es weiterhin ein großes Anliegen zu sein, LSBTI in Verfolgerstaaten abschieben zu können. Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Dem muss Innenministerin Faeser endlich Einhalt gebieten und für faire, rechtskonforme Asylentscheidungen Sorge tragen. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Ausdrücklich begrüßen wir die Bemühungen der Bundesregierung, die Einreise und die Aufnahme von Personen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch zu gestalten. In Deutschland angekommen, ist es wichtig, dass aus der Ukraine geflüchtete LSBTI bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung erhalten. Die Verteilung der Geflüchteten muss sich daher auch nach diesen Kriterien richten. Bei der unbürokratischen Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine fordern wir die Bundesregierung überdies auf, sich dafür einzusetzen, dass auch möglichst vielen Drittstaatler*innen ein Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz zuteil wird und sie nicht in klassische Asylverfahren samt Unterbringung in Sammelunterkünften gedrängt werden. Viele dieser Drittstaatler*innen sind LSBTI aus Verfolgerstaaten, die ebenso wie Ukrainer*innen Schutz bedürfen.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom  16.05.2022

Die pro familia Bundesdelegiertenversammlung fand am 8. Mai 2022 wegen der Pandemie erneut virtuell statt. Die Delegierten waren unter anderem zusammengekommen, um neue Vorstandsmitglieder zu wählen.

Die bisherige Bundesvorsitzende, Dörte Frank-Boegner, schied nach drei Jahren aus dem Bundesvorstand aus. Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende, dankte ihr im Namen des Vorstands für das große Engagement, mit dem sie aus der Erfahrung der Beratungsarbeit heraus gemeinsam Ideen entwickelt und diese mit starker Stimme in die Politik eingebracht habe.

Die Delegierten wählten Monika Börding mit großer Mehrheit zur neuen Bundesvorsitzenden. Die Diplom-Pädagogin aus Bremen ist kein neues Gesicht im Verband: Von 2013 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des pro familia Landesverbands Bremen. Sie freue sich, an der Weiterentwicklung von pro familia beteiligt zu sein, erklärte Monika Börding nach der Wahl. Der Verband läge ihr sehr am Herzen und Themen gebe es weiterhin genug.

„Selbstverständlich stellt der aktuelle Krieg in der Ukraine und die durch den Klimawandel entstehenden Fragen viele Themen in den Schatten. Gleichwohl gilt es weiterhin, Fragen der Selbstbestimmung und reproduktiven Rechte zu verteidigen und zu entwickeln. Diese stehen immer wieder auf dem Prüfstand, wie ein Blick auf die aktuelle Entwicklung in den USA zeigt. Aus meiner Sicht sind die anstehenden Fragen in Deutschland die Abschaffung des §219a StGB und eine Verbesserung der regionalen medizinischen Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte Börding. Sie verwies auf den Film ‚Wie wir wollen‘ des Kollektivs Kinokas aus Berlin, in dem alle Aspekte der aktuellen Debatte umfassend dargestellt seien.

Fiona Franz, Medizinstudentin an der Universität Hamburg und Gründungsmitglied von Medical Students for Choice Hamburg, wurde als stellvertretende Vorsitzende für eine weitere Wahlperiode wiedergewählt. Sie ist Mitglied des jungen Netzwerks pia – pro familia in action und möchte im Bundesvorstand ein Sprachrohr für die jungen Menschen bei pro familia sein.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 09.05.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2022

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum

Auf unserem digitalen Fachgespräch „Mobilität von Kindern und Jugendlichen – sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum“ diskutieren wir, wie wir den Straßenraum kindgerechter gestalten können.

Unter den Aspekten der Gesundheit, Verkehrserziehung, Bewegungs- und Entwicklungsförderung ist eine selbständige und aktive Mobilität und Teilhabe am Verkehr für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Doch hat die eigenständige Mobilität junger Menschen in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgenommen. Das liegt unter anderem daran, dass der öffentliche Raum zu ihren Ungunsten verteilt und die Straßeninfrastruktur größtenteils nicht kindgerecht ist.

Mitte Mai gehen in mehr als 200 Städten Menschen im Rahmen der Kidical Mass auf die Straße und demonstrieren für eine kindgerechte Infrastruktur. Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen an selbstständige und sichere Mobilität auf die Agenda im Parlament. Welche Änderungen es im StVG braucht, um diese besser in Planungen einfließen zu lassen, diskutieren wir mit den eingeladenen Referent*innen.

Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Zur Veranstaltung  

Mit dabei

Stefan Gelbhaar MdB, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Swantje Michaelsen MdB, Berichterstatterin für Mobilität von Kindern und Jugendlichen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Johannes Wagner MdB, Berichterstatter für Prävention und Kindergesundheit MdB Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion | Anika Meenken, Sprecherin Mobilitätsbildung, VCD | Dr. Roman Ringwald, Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht, Partner Becker Büttner Held

Termin: 14. Juni 2022, 14.00 bis 15.30 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Online

Seit einigen Monaten erreichen den Paritätischen zunehmend Problemanzeigen aus unseren Mitgliedsorganisationen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kindergeldanträgen für in Deutschland lebende Unionsbürger*innen stehen. Ein Teil der Probleme dürfte auf die Verschärfung der gesetzlichen Regelung im Sommer 2019 zurückzuführen sein, ein anderer Teil ergibt sich aber unabhängig davon aus der Verwaltungspraxis der Familienkassen. Dazu zählen unter anderem: überlange Bearbeitungsdauer der Kindergeldanträge, unverhältnismäßige Anforderungen an Nachweispflichten oder rechtswidrige Ablehnungen von Kindergeld aufgrund freizügigkeitsrechtlicher Vorgaben.

In dem Fachgespräch möchten wir die Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis schildern und anschließend mit dem Fachpublikum darüber diskutieren, wie die Zugangsbarrieren zu den Kindergeldleistungen für diese Gruppe abgebaut werden können – auch in Hinblick auf die womöglich bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Zuge der Kindergrundsicherung.

Tagesordnung

14:00 Uhr Begrüßung

14:10 Uhr  Anspruch auf Kindergeld für Kinder  von EU-Bürger*innen: aktuelle Rechtslage
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender

14:25 Uhr  Zugangsbarrieren und  Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des  Anspruchs auf Kindergeld aufgrund der  Verwaltungspraxis
Natalia Bugaj-Wolfram, Der Paritätische Gesamtverband

14:40 Uhr  Folgen der gesetzlichen oder  verwaltungsbedingten Kindergeldausschlüsse  für die betroffenen Familien: Problemlagen  und Zukunftsperspektiven
Chrysovalantou Vangeltziki, Verband binationaler Familien und Partnerschaften

14:55 Uhr   Austausch im Plenum

15:30 Uhr   Abschluss der Veranstaltung

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Sie bekommen nach der Anmeldung eine Buchungsbestätigung mit den Einwahldaten. In dieser Mail gibt es auch einen Link zum Buchungscenter, sodass Sie ggf. selbst stornieren können. Nach der Einwahl werden Sie in einen Warteraum geleitet – wir beginnen pünktlich 14.00 Uhr.

Termin: 30. November 2022

Veranstalter: „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ AWO Bundesverband e.V.

Ort: Digital | Zoom

Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte und Fachberater*innen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung

Hiermit möchten wir auf unsere Fachveranstaltung des Begleitprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ am 30. November 2022 von 09:30-15:30 Uhr aufmerksam machen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin vormerken.

Eine Einladung mit konkretem Programm folgt.