ZFF-Info 18/2019

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SCHWERPUNKT I: Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht und unterstützt damit die Haltung der SPD.

„Jeder und jede hat das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden. Das gilt auch und ganz besonders für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Die Haltung der SPD ist deshalb schon lange klar: Vorrangiges Ziel ist, Menschen in Arbeit zu bringen. Dabei müssen wir aber auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und unsinnige Strafen. Niemand soll befürchten müssen, in die Obdachlosigkeit sanktioniert zu werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, denn es schafft Rechtssicherheit: Mitwirkungspflichten dürfen verlangt werden – aber sie müssen verhältnismäßig sein. Wenn Pflichten zur Mitwirkung verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In Härtefällen muss es den Jobcentern auch möglich sein, von einer Sanktion abzusehen. Außerdem muss jeder und jede die Möglichkeit haben, seine Mitwirkungspflicht nachträglich zu erfüllen, sodass Sanktionen dann wieder zurückgenommen werden können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern angekündigt, schon im Januar einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil umgesetzt wird. Das Gesetz wird dazu beitragen, unser Sozialsystem weiter zu verbessern – hin zu einem partnerschaftlichen Sozialstaat auf Augenhöhe. Denn wir wollen, dass die Menschen sich in jeder Lebensphase darauf verlassen können, dass sie Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen – und dabei auch mit Respekt behandelt werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.11.2019

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Dieses Urteil ist ein Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht tut damit das, wozu der Großen Koalition seit Jahren der politische Wille fehlt. Es schiebt der völlig aus dem Ruder gelaufenen Sanktionspraxis der Jobcenter einen Riegel vor. Die aktuell 5,4 Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden damit endlich besser vor drastischen Kürzungen ihrer Existenzsicherung geschützt.

Das Gericht hat klargestellt: Die Bundesregierung darf nicht länger trödeln, sondern muss unverzüglich handeln. Als Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen haben wir für die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales einen Bericht von der Bundesregierung verlangt.

Die Frage der Sanktionierung bleibt aber eine politische Frage, die der Bundestag als Gesetzgeber zu entscheiden hat. Es muss jetzt unverzüglich um Reformen gehen, die unseren Sozialstaat modernisieren und die auf individuelle Förderung und Motivation setzen statt auf Drohen und Bestrafen.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Es ist menschenunwürdig und eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, Leistungsberechtigte mit Druck und Zwang erziehen zu wollen. Sanktionen sind das falsche Instrument, um Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen. In der Situation, in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind Anerkennung, individuelle Unterstützung und Motivation entscheidend. Sanktionen dagegen sind für ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis im Beratungsprozess kontraproduktiv. Die pauschale Kürzung des Existenzminimums bringt die Betroffenen in existentielle Schwierigkeiten und geht oftmals mit psychischen Belastungen, Verschuldung, Misstrauen oder auch einem Rückzug aus dem Beratungsproz ess einher. Die mit den Sanktionen verbundenen sozialen Härten sind auch angesichts der Tatsache höchst bedenklich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und deshalb von den Sozialgerichten wieder zurückgenommen werden.

Wir brauchen kleinere Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, bessere Hinzuverdienstregeln sowie einen Rechtsanspruch auf individuelle Qualifizierung und Weiterbildung. Es ist bedauerlich, dass Union und SPD mehrheitlich diesen Weg noch nicht gehen wollen. Wir werden deswegen in dieser Frage weiter Druck machen – im Bundestag und im Bündnis mit vielen Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.11.2019

„Das ist wirklich ein bemerkenswertes Urteil. Es gibt Rückenwind für den weiteren politischen Kampf für Sanktionsfreiheit. Ein Quantensprung für soziale Grundrechte“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Parteivorsitzende, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende mit dem Grundgesetz. Kipping weiter:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute erklärt, dass Totalsanktionen, Sanktionen, die die Hartz-IV-Sätze um mehr als 60 Prozent mindern, und Sanktionen, die eine besondere Härte darstellen bzw. eine starre Dauer haben, mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind. Weiter heißt es im Urteil: Die Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten. Damit wird den geltenden Sanktionsregeln ein Riegel vorgeschoben.

Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, als Karlsruhe sich mit politischen Vorgaben zurückhält und lediglich die Verfassungsmäßigkeit prüft. Als LINKE werden wir nun der Bundesregierung und konkret Sozialminister Hubertus Heil auf die Finger schauen, dass die Umsetzung umgehend erfolgt. Zugleich geht der Kampf um politische Mehrheiten für die vollständige Sanktionsfreiheit und die Überwindung von Hartz IV weiter. Die gute Nachricht ist: Wir werden dabei immer mehr!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.11.2019

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sanktionen erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Pascal Kober:

„Das Urteil bestätigt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Erwartungen, die der Sozialstaat an Hartz-IV-Bezieher richtet, sind zumutbar. Sanktionen sind auch ein Zeichen der Fairness gegenüber denjenigen, die täglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern Hartz IV finanzieren. Das Urteil sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Sanktionen aufgehoben werden, sobald Betroffene ihre Verpflichtungen nachgeholt haben. Engagement muss anerkannt werden und für die Zukunft motivieren. Außerdem sollten die Sanktionsregeln für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren angepasst werden: Im Sanktionsfall müssen unmittelbar psychosoziale Angebote der Jugendhilfe oder des Jobcenters gemacht werden. Denn junge Menschen dürfen dem Sozialstaat durch Sanktionen nicht verloren gehen. Zudem müssen die Zuverdienstgrenzen bei Hartz IV verbessert werden, damit Arbeit auch finanziell einen Unterschied macht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.11.2019

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass langfristige Leistungskürzungen beim Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wieder einmal die rote Karte gezeigt und unter anderem die Vollsanktionierung für verfassungswidrig erklärt. Das Grundgesetz schützt diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Gut so! Wir haben schon lange gefordert, dass die Vollsanktionen abgeschafft werden müssen. Durch das heutige Urteil fühlen wir uns darin bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine klare Aussage getroffen. Die derzeitige Sanktionspraxis ist unverhältnismäßig und nicht geeignet, Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es braucht eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln. Wir fordern den Gesetzgeber auf, jetzt den gegebenen Handlungsspielraum zu nutzen – und zwar auch bei der Ausgestaltung der ungleich schärferen Sanktionen gegenüber Menschen unter 25 Jahren.“

Die besonders strengen Sanktionen gegen Menschen unter 25 Jahren waren zwar kein Gegenstand des Urteils, die Verfassungswidrigkeit von Kürzungen über 30% hat aber in der Konsequenz Folgen für die Rechtmäßigkeit der Sanktionspraxis bei Menschen unter 25 Jahren.

Wolfgang Stadler: „Es darf hier keine Ungleichbehandlung geben! Für alle Leistungsbezieher gilt gleichermaßen: Menschen brauchen keinen existenzbedrohenden Druck, sondern Unterstützung und Stabilisierung ihrer Lebensverläufe!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November 2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht, erklären die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.

"Die Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken, also das zum Leben unbedingt Notwendige", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle Not in Kauf. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum ein, für alle Menschen!"

"Sanktionen führen zu Leid und dazu, dass Menschen sich zurückziehen", sagt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. "Sie entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts. Sie sind deshalb komplett und ersatzlos zu streichen."

"Die Sanktionen in ihrer jetzigen Form tragen nicht dazu bei, den Menschen eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen", sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, "Und gerade die verschärften Sanktionen bei den Unter-25-Jährigen sind kontraproduktiv: Sie treiben junge Menschen ins Abseits. Wir wollen eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln!"

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB sagt dazu: "Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die der Gesetzgeber auch hinausgehen kann. Denn nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und Beschäftigten. Und längst nicht alles, was gut und richtig ist wie beispielsweise der Mindestlohn, ergibt sich aus der Verfassung. Der Gesetzgeber kann und muss sicherstellen, dass das Existenzminimum durch Sanktionen nicht unterschritten wird."

Hintergrund:

Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.

Zur Gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Ein Minimum darf nicht weiter gekürzt werden!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil Hartz-IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Für das ZFF ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Vorfeld des Urteils hat sich ein breites Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen auf eine Erklärung verständigt und fordert, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Auch das ZFF unterstützt die Erklärung und damit auch die Arbeit des "Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum"!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind. Maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen sind möglich, alles darüber Hinausgehende ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Zu diesem Urteil sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Urteil setzt Sanktionen endlich klare Grenzen. Es ist nicht beliebig, ob und wie der Gesetzgeber die Existenz sichert. Jetzt muss er seinen Gestaltungsrahmen voll ausschöpfen. Das Umsetzen von Mindestanforderungen des Gerichts reicht nicht. Existenzsicherung und Kürzungen am Minimum sind ein offener Widerspruch. Dieser Knoten muss endlich aufgelöst werden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2019

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis im SGB II begrüßen wir, dass das BVerfG das Sanktionsregime endlich verfassungsgerichtlich beurteilt und die Kürzungen über 30 % für verfassungswidrig erklärt hat. Wir fordern aus Respekt vor dem Gericht und den Menschen die Jobcenter auf, dies in der Anwendung konsequent umzusetzen “, betont der Sprecher der nak.

Nicht verfassungsgemäß sind nach dem BVerfG daher alle Kürzungen, die mehr als 30 % des Regelsatzes betreffen. Zumutbar ist eine Leistungsminderung in dieser Höhe aber nur, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr drei Monate andauert.

„Das heutige Urteil hat erhebliche Relevanz für die Lebenssituation von fast 6 Millionen Menschen im Hartz IV-Bezug. Wir freuen uns deshalb, dass das BVerfG Farbe bekannt und Flagge gezeigt hat gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Die bisherige Praxis im SGB II ist nicht geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sanktionen führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und einer immer weiteren Entfernung vom Arbeitsmarkt“, bekräftigt Gerwin Stöcken.

„Wir erwarten nunmehr, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht und die Sanktionen im SGB II deutlich beschränkt. Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel im SGB II-Regime. Beschäftigungs- und Sozialpolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen, anstatt prekäre Beschäftigung zu befördern.

Zum Hintergrund:

Nach den Erwägungen des BVerfG steht es dem Grundgesetz nicht entgegen, an der Überwindung der eigenen Hilfsbedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht darf der Gesetzgeber auch durch belastende Sanktionen durchsetzen. Die derzeitige Ausgestaltung schafft allerdings eine außerordentliche Belastung, welche den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht wird.

Die Nationale Armutskonferenz ist Mitunterzeichnerin der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 05.11.2019

SCHWERPUNKT II: AWO-ISS-Langzeitstudie Kinderarmut

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der AWO-ISS-Langzeitstudie „Armut im Lebensverlauf. Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter“ und der aus den Studienergebnissen abgeleiteten politischen Handlungsempfehlungen der Arbeiterwohlfahrt weist das ZFF darauf hin, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche keine Utopie bleiben dürfen, sondern endlich Realität werden müssen!

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) erforscht seit 22 Jahren im Auftrag des AWO Bundesverbandes die Lebenslagen und Zukunftschancen von (armen) Kindern in Deutschland. Mit der vorliegenden fünften Erhebungsphase liegen nun Lebensverläufe von armen und nicht-armen Menschen vor, die Ende der 1990er Jahre Kindertageseinrichtungen der AWO besucht haben. Damit werden erstmals Forschungsdaten vorgestellt, die Langzeitwirkungen von Armut bis ins junge Erwachsenenalter nachvollziehen und Risiko- und Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen detailliert darstellen. Aus der Studie ergeben sich konkrete, am Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen orientierte, Handlungsempfehlungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): "Nachhaltige Armutsprävention und nicht nur die Abmilderung von Armutsfolgen muss eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe sein. Viele junge Erwachsene, die schon in ihrer Kindheit mit Armutserfahrungen gemacht haben, fällt es sehr schwer, zentrale Entwicklungsaufgaben wie ein gelingender Übergang von Schule in den Beruf, die Loslösung vom Elternhaus oder die Familiengründung zu bewerkstelligen. Sie sind damit schlecht gerüstet, um dem Teufelskreis der Armut zu entkommen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.

Die Studienergebnisse zeigen aber auch, dass ein Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Wohlergehen keine Utopie sein muss! Vor allem inner- und außerfamiliäre Unterstützungsstrukturen und –ressourcen sind entscheidend, um Armutsverläufe zu durchbrechen.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse formuliert der AWO Bundesverband Handlungsempfehlungen, die u. a. eine Stärkung der sozialen Infrastruktur, eine vermehrte Investition in Bildung und eine nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeit für alle jungen Erwachsenen beinhaltet. Auch wird die Forderung nach einer Reform der Kinder- und Familienförderung und damit die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung verstärkt. Ein Konzept für das sich AWO und ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit 2009 einsetzen.

Armut und Ausgrenzung dürfen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Entfaltung nicht beeinträchtigen. Das ZFF wird daher weiterhin lautstark und mit Nachdruck dafür einstehen, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen endlich Realität werden!“

Die Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes sowie zentrale Studienergebnisse finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.11.2019

AWO-ISS-Studie: Armut in der Kindheit kann das Leben von Menschen langfristig belasten.

„Einmal arm, immer arm“ – ganz so vorgezeichnet sind Lebenswege armer Kinder nicht. Die aktuelle Auswertung der AWO-ISS-Langzeitstudie zeigt aber: Armut in der Kindheit kann das Leben von Menschen langfristig belasten.

Dazu erklärt Studienleiterin Dr. Irina Volf vom ISS Frankfurt am Main: „Die Studie zeigt: Armut in der Kindheit muss kein Lebensschicksal sein. Es gibt keinen Automatismus, der aus armen Kindern zwingend arme Erwachsene werden lässt. Aber: Viele junge Erwachsene mit Armutserfahrung entkommen der Armut nicht. Ein Drittel der armen Kinder bleibt auch im jungen Erwachsenenalter arm. Der Übergang ins junge Erwachsenenalter ist dabei ein Scheideweg im Leben dieser Menschen. Er ist eine Chance, der Armut der Familie zu entwachsen. Er kann aber auch in die weitere Armut führen.“

AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler ergänzt: „Die Studie zeigt deutlich: Übergänge sind Scheidewege. Wenn es an diesen sensiblen Übergangsphasen im Leben passende soziale Dienstleistungen und ein funktionierendes soziales Netz gibt, dann steigen die Chancen der Betroffenen, der Armut zu entkommen. Was es also braucht, ist eine stärker präventive Ausrichtung – einen Paradigmenwechsel, der Armut im Vorhinein verhindert, statt ausschließlich an individuellen Armutssymptomen herumzudoktern, die das strukturelle Problem nicht lösen. Die Studie ist ein politischer Auftrag! Uns kann es nicht zufrieden stellen, wenn in Deutschland in jedem fünften Kinderzimmer die Armut mitspielt. Damit verwehren wir jedem fünften Kind legitime Ansprüche auf Wohlergehen, Anerkennung und Zukunftschancen. Wir fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung, einen Ausbau der sozialen Infrastruktur, Investitionen in Bildung sowie eine gezielte Unterstützung und Förderung junger Menschen beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Zudem müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für gute und existenzsichernde Arbeit weiter verbessert werden, um Einkommens- und Familienarmut wirkungsvoll zu bekämpfen.“

Die Panelstudie ist die fünfte Phase einer seit 1997 laufenden Langzeitstudie zur Kinder- und Jugendarmut. In ihr wurde Armut im jungen Erwachsenenalter quantitativ und qualitativ untersucht. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Langzeitfolgen von Armut in Kindheit und Jugend.

Wolfgang Stadler: „Wir freuen uns, mit der neuen AWO-ISS-Langzeitstudie erneut einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen und politischen Diskussion leisten zu können. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Forscherinnen und dem ISS für die produktive und freundschaftliche Zusammenarbeit bedanken. Außerdem gilt mein herzlicher Dank den vielen Studienteilnehmenden, die uns stellvertretend für Millionen junger Menschen in Deutschland Einblicke in ihre Lebenssituationen gewährt haben.“

Positionspapier: Armut im Lebensverlauf Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

„Keine Altersgruppe ist so sehr durch Armut bedroht wie die der jungen Erwachsenen. Allein das ist ein Skandal. Dass ausgerechnet dieser Gruppe von Seiten des Jobcenters die meisten und härtesten Sanktionen erteilt werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Studie bestätigt leider die Erkenntnisse, die wir bereits aus den bloßen Statistiken zur Einkommenssituation der Haushalte ablesen können. Junge Erwachsene sind in besonderem Maße von Armut betroffen“, sagt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuelle AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut. Müller weiter:

„Wie sich die Lage junger Menschen im Zuge der drohenden wirtschaftlichen Rezession weiter verschlechtert, wenn jetzt nicht gehandelt wird, möchte ich mir gar nicht ausmalen. Die Forderungen der AWO nach einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung unterstütze ich nachdrücklich. Aber auch Auszubildendenvergütungen und BAföG sind alles andere als armutsfest. Die Studie zeigt auch, wie wichtigdie soziale Infrastruktur für den jeweiligen Lebensweg ist. Anstatt Jugendprojekte wie in den vergangenen Jahrzehnten zu kürzen, brauchen wir eine Offensive für die Kinder- und Jugendhilfe, bei Jugendclubs, in der Beratung und Begleitung junger Menschen. Die Sanktionierung im Hartz IV- System muss endlich abgeschafft werden, so wie es auch schon die Kinderkommission des Bundestags gefordert hat.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.11.2019

SCHWERPUNKT III: Einigung Grundrente

„Der Grundrenten-Kompromiss ist kein sozialpolitischer Meilenstein, sondern der Rettungsring für den Fortbestand der Bundesregierung. Es ist richtig, dass es endlich einen Rentenzuschlag für Menschen mit niedrigen Löhnen geben soll. Die Einkommensprüfung ist viel zu hart und wird viele Frauen ausschließen“, erklären der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch und Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dietmar Bartsch weiter: „Wenn Hubertus Heil im Februar drei bis vier Millionen Rentner besser stellen wollte und jetzt gerade einmal 1,2 bis 1,5 Millionen einen Zuschlag erhalten, dann ist das kein sozialpolitischer Erfolg. Wieder einmal hat die SPD nicht einmal 50 Prozent dessen erreicht, was ursprünglich gewollt war. Grund ist die viel zu harte Einkommensprüfung, die Millionen ausschließt. Der Grundrenten-Streit zeigt, wir brauchen eine große Rentenreform: Altersarmut muss bekämpft werden, das Rentenniveau muss für alle steigen und alle Menschen mit Erwerbseinkommen müssen einzahlen, auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige.“

Matthias W. Birkwald weiter: „Union und SPD zahlen mit der Grundrente die Zeche dafür, dass sie seit den 2000er Jahren systematisch einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa gefördert und zugelassen haben. Deshalb ist es nur gut, dass Menschen, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten mussten, auf ein paar Euro mehr Rente hoffen dürfen und dieser Zuschlag sowie die neuen Freibeträge komplett aus Steuermitteln gegenfinanziert werden. Schlecht ist, dass durch die Einkommensprüfung und die Anhebung der Untergrenze 1,4 Millionen Menschen mit einem Federstrich von der sogenannten Grundrente ausgeschlossen wurden. (30 statt 24 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 2019 972,60 Euro statt 778,08 Euro monatlichem Bruttolohn.)“

DIE LINKE wird im Gesetzgebungsverfahren für folgende Punkte kämpfen:

– 35 Beitragsjahre sind als Hürde zu hoch. DIE LINKE fordert, dass 25 Jahre als Voraussetzung reichen mögen.

– Die Anhebung der Untergrenze an Entgeltpunkten und die Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent treffen überproportional niedrige Renten und müssen beide gestrichen werden.

– Auch die Ehefrau eines gut verdienenden Mannes, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten musste, hat sich einen Rentenzuschlag verdient. Die Einkommensprüfung ist verzichtbar. Es bleibt abzuwarten, ob sie wie angekündigt „unbürokratisch“ umzusetzen ist.

– Der Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung darf nicht an 35 Beitragsjahre gekoppelt werden, sondern muss für alle gesetzlichen Renten gelten und somit Riester- und Betriebsrenten gleichgestellt werden.

– Als Gegenfinanzierung für unsere Vorschläge fordern wir, dass der gesetzliche Mindestlohn sofort auf zwölf Euro brutto angehoben wird. Das würde die Kosten für die sogenannte Grundrente erheblich reduzieren und zwar zu Lasten derer, die davon profitieren – der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.11.2019

Anlässlich des Kompromisses zur Grundrente erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Mit dem gestern im Koalitionsausschuss erzielten Kompromiss zur Grundrente hat die Koalition ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Rund 1,5Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden von der Grundrente profitieren. Sie werden einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, mit dem die Lebensleistungen dieser Menschen besser als bisher anerkannt werden.

Dass bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden wird, ist systemkonform und richtig. Die Rente ist keine Sozialhilfe, sondern der Lohn für Lebensleistung. Ob der gestern erzielte Kompromiss mit Blick auf die Einkommensprüfung diesem Anspruch gerecht wird, wird sich zeigen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Ein Wermutstropfen des Entwurfs ist, dass der Freibetrag bei der Grundsicherung ebenfalls nur für langjährig Versicherte gelten soll. Der Freibetrag bei der Grundsicherung muss für alle Rentner unabhängig von ihrer Beitragszeit gelten. So wie die Rente nicht von einer Bedürftigkeit abhängig gemacht werden darf, darf die Grundsicherung nicht von Versicherungszeiten abhängig gemacht werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Worten schnell Taten folgen zu lassen und bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.11.2019

Die Diakonie begrüßt die Einigung von SPD, CDU und CSU zur Mindestrente.

"Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie: "Die Einigung war überfällig." Die Sicherung im Alter sei eines der drängendsten Probleme im Land. "Die Menschen erwarten endlich tragbare Lösungen. Diese Existenzfragen dürfen nicht dem Profilierungsstreit der Parteien zum Opfer fallen", sagt Lilie.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die angekündigte, unbürokratische, automatisierte Umsetzung und eine Einkommensprüfung über den Abgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, erklärt: "Damit wird endlich die verdeckte Armut von Rentnerinnen und Rentnern beendet. Denn nach 35 Jahren Arbeit einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen ist für viele Seniorinnen und Senioren mit Scham und dem Gefühl versagt zu haben verbunden." Besonders Frauen werden von der Grundrente profitieren, die heute vier von fünf Berechtigten stellen.

"Die Grundrente ist für Frauen eine wichtige Anerkennung ihrer Lebensleistung. Sie haben Teilzeit in schlecht bezahlten Berufen gearbeitet und zugleich die Sorgearbeit in der Familie über Jahrzehnte geleistet. Sie dürfen im Alter nicht in Armut leben!" betont Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.11.2019

Als einen intelligenten Kompromiss begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Einigung der Großen Koalition auf ein Grundrenten-Modell. Er mahnt an, die nach langem Ringen gefundene Lösung nun zügig umzusetzen, fordert jedoch zugleich Verbesserungen für den Kreis der Grundsicherungsbeziehenden.

"Bei aller Kritik, die man im Detail haben kann und muss: der Kompromiss zur Grundrente ist besser als man hätte erwarten dürfen. Es ist kein fauler, sondern ein intelligenter Kompromiss", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Aus Sicht des Paritätischen stellt das Modell eine ausbaufähige Grundlage für eine echte Mindestrentenregelung dar. Kritik übt der Verband jedoch an den Plänen, unterschiedliche Freibetragsregelungen für Renteneinkünfte von Altersgrundsicherungsbeziehenden einzuführen. "Der Schritt, endlich Renteneinkünfte nicht mehr voll in der Altersgrundsicherung anzurechnen, ist überfällig und richtig. Es kann jedoch nicht angehen, dass dies nur für Grundsicherungsbeziehende mit 35 und mehr Beitragsjahren gilt. Dies ist eine nicht akzeptable Diskriminierung aller anderen Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten in der Grundsicherung", so Schneider. Der Paritätische fordert einheitliche Freibeträge auf Renten für alle Grundsicherungsbeziehende.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.11.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue Möglichkeiten, bessere Beratung, mehr Offenheit

Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern. Das Bundeskabinett hat heute sowohl den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen.

Adoptionshilfe-Gesetz (BMFSFJ)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jeden Tag werden in Deutschland zehn Kinder adoptiert – seit 1990 mehr als 150.000. Eine Adoption endet nicht mit dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss, sondern begleitet die abgebenden Eltern, die Kinder und die Adoptivfamilien ein Leben lang. Mit unserem Adoptionshilfe-Gesetz können wir die Herkunftsfamilien und die Adoptionsfamilien so unterstützen, wie sie es brauchen. Wir sichern die gute, fachlich fundierte Beratung und Unterstützung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland – und zwar vor, während und auch nach einer Adoption. Es geht sowohl um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption in der Adoptionsfamilie als auch um den Austausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie. Wenn beides sensibel begleitet wird, kann mehr Offenheit bei einer Adoption gelingen. Das schafft Vertrauen, fördert die kindliche Entwicklung und stärkt die Familie. Am wichtigsten ist bei allem das Wohl der adoptierten Kinder. Sie sollen gut aufwachsen und ihren Weg sicher gehen.“

Das Gesetz enthält vier Bausteine, um die Adoptionshilfe in Deutschland zu verbessern:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten (vor, während und nach einer Adoption)

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Der Gesetzentwurf soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen, welche von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Der Schutz von Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleibt weiterhin gesichert.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption (BMJV)

Der Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien dient der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019. Das Bundesverfassungsgericht hat im Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot gesehen und diesen deshalb für verfassungswidrig erklärt. Zugleich hat es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine verfassungsmäßige Neuregelung zu treffen.

Die Neuregelungen eröffnen Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach dem Gesetzesentwurf in der Regel vor, wenn die Betroffenen eheähnlich vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Kritik des Bundesverfassungsgerichts begegnet und gleichzeitig die Situation der Kinder in diesen Familien verbessert. Auch wenn der Stiefelternteil und der Elternteil nicht heiraten, soll der Stiefelternteil das Kind seines Partners oder seiner Partnerin adoptieren können, damit die betroffenen Kinder zwei rechtliche Elternteile in der Familie haben, in der sie tatsächlich leben. Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet; Bundestag und Bundesrat haben jetzt eine Grundlage für ihre Beratungen.“

Adoptionswesen in Zahlen
Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016), 3.812 (2015); 3.805 (2014)
Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)
Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2019

120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in 4 Jahren

Der Bund plant in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland zu investieren. Bei der heutigen Sitzung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen wurden Details der Umsetzung des Investitionsprogramms durch das Bundesfrauenministerium vorgestellt und mit Ländern und Kommunen beraten. Im Januar 2020 soll das Programm starten.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Gewalt gegen Frauen darf niemals die Oberhand gewinnen. Jede Frau in einer Notsituation muss schnelle Hilfe und Unterstützung bekommen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in Verantwortung. Der Bund unterstützt ab Januar 2020 erstmalig den Ausbau von Hilfseinrichtungen mit einem Bundesinvestitionsprogramm. 120 Millionen Euro sind ein wichtiger Impuls, um Frauenhäuser und Beratungsstellen besser aufzustellen. Unser Ziel erreichen wir aber nur zusammen. Die Länder und Kommunen wissen, wo welche Ausbau-Maßnahmen sinnvoll sind und können sicherstellen, dass die Investitionen nachhaltig sind und vor Ort ankommen. Deshalb haben wir heute gemeinsam die Umsetzung des Bundesprogramms beschlossen.“

Anne Spiegel, Landesfrauenministerin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder (GFMK):

„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Sie verpflichtet uns, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Jede dritte Frau in Deutschland wurde bereits Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Die Länder investieren seit Jahren in den Schutz von Frauen. So konnte ein breites Hilfesystem aufgebaut werden. Dennoch finden noch immer nicht alle Frauen die Unterstützung, die sie benötigen. Die GFMK hat sich bereits im Juni bei ihrer Hauptkonferenz dafür ausgesprochen, dass der Bund hier die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Daher begrüße ich das jetzt aufgelegte Bundesinvestitionsprogramm.“

Silvio Witt, Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen ist inakzeptabel. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz. Die Kommunen wollen gemeinsam mit Bund und Ländern Prävention und Hilfsangebote verbessern und ausbauen. Der Ausbau des Hilfesystems ist erforderlich, weil Frauenhäuser bundesweit überlastet sind. Deshalb muss vor allem die Finanzierung der Frauenhausplätze auf eine sichere Basis gestellt werden. Das vorgesehene Bundesförderprogramm ist ein erster wichtiger Schritt für bessere Hilfe für Frauen in Not. Auch die Städte, Landkreise und Gemeinden wollen sich an dieser Aufgabe beteiligen und mithelfen, bürokratische Hürden weiter abzubauen.“

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 mit jährlich 30 Mio. Euro den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern. So ist es in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber. Insgesamt gibt der Bund damit 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.

Am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorsitz) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales alle 16 Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zentrales Ziel der Gespräche ist der bedarfsgerechte Ausbau der Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen. Der Runde Tisch wird auch künftig weiterarbeiten, damit die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder weiter verbessert wird.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.10.2019

„Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet – 269 Millionen Euro Unterstützung des Bundes

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ unterstützt der Bund das Land Rheinland-Pfalz bei der Weiterentwicklung der Qualität in den rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten bis 2022 mit rund 269 Millionen Euro. Den entsprechenden Vertrag unterzeichneten heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Bei der Unterzeichnung in der Staatskanzlei in Mainz sagte Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich freue mich, die Landesregierung mit den 269 Millionen Euro aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützen zu können. Konkret investiert das Land mit den Bundesmitteln in einen besseren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte und starke Kita-Leitungen. Das heißt mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder, vor allem in Kitas mit besonderen Herausforderungen. Jedes Kind hat das Recht auf die besten Startchancen, genau dafür setzt Rheinland-Pfalz die richtigen Schwerpunkte.“

Ministerpräsidentin Dreyer betonte: „Rheinland-Pfalz ist das Bildungsland. Seit zehn Jahren ist bei uns Bildung von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei. Wir investieren jährlich rund 4,8 Milliarden Euro in Bildung, rund jeder vierte Euro unseres Landeshaushalts fließt in Bildung. Und das zahlt sich aus. In keinem anderen Bundesland hängt der Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft ab als bei uns. Das hat erst kürzlich der Bildungsmonitor 2019 belegt. Wir stehen für Durchlässigkeit, für Chancenvielfalt und für Bildungsgerechtigkeit. Und die beginnt bei den Kleinsten“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz habe das Kita-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um diese Erfolgsgeschichte fortzuführen. „Wir schaffen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in dem es künftig einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Stück geben wird. Zudem verbessern wir die Qualität in unseren Kitas, in dem wir mehr Personal mitfinanzieren, Zeit für Leitung und Praxisanleitung ermöglichen sowie Erzieherinnen und Erzieher entlasten“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Wir werden die Qualität in unseren Kitas weiter ausbauen. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz das Kita-Zukunftsgesetz erarbeitet und genau dafür werden wir auch die Gelder des Bundes einsetzen“, sagte Bildungsministerin Hubig. „Wir investieren vor allem in einen guten Betreuungsschlüssel, in qualifizierte Fachkräfte und in starke Kita-Leitungen. Wir berücksichtigen mit einem Sozialraumbudget die sozialräumlichen Besonderheiten von Kitas und ermöglichen beispielsweise Kita-Sozialarbeit oder Französisch-Sprachkräfte in grenznahen Gebieten. Wir fördern die sprachliche Bildung im Alltag, stärken die Beteiligungsstrukturen mit einem neuen Kita-Beirat, unterstützen die freien Träger mit mehr Geld zur Qualitätssicherung und alle Träger beim Ausbau der Kita-Küchen, damit sie einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen können. Jetzt gilt es, gemeinsam an der Umsetzung unseres Kita-Zukunftsgesetzes und damit verbunden des Gute-KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz zu arbeiten. Mit starken Partnern auf allen Ebenen, vom Bund bis zu den Kommunen, wird uns das gelingen.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig abschließend: „Wir freuen uns über die Bereitschaft des Bundes, die Länder zu unterstützen und umfangreich in unsere Kitas zu investieren. Denn entscheidende Verbesserungen im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse aller Kinder im Bundesgebiet erreichen wir nur gemeinsam. Deshalb bedanken wir uns herzlich bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für dieses wichtige Gesetz.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Rheinland-Pfalz vor allem in folgende Handlungsfelder:Guter Betreuungsschlüssel: Das Personalbemessungssystem wird von einem gruppen- auf ein platzbezogenes System umgestellt. Damit stellt das Land eine einheitliche und transparente Personalbemessung sicher. Und weil nicht alle Kitas die gleichen Herausforderungen haben, werden mittels eines Sozialraumbudgets spezifische Sozialräume bei der Personalbemessung berücksichtigt und so strukturelle Benachteiligung überwunden. Qualifizierte Fachkräfte: Die Ausbildung wird attraktiver. Durch den Ausbau der vergüteten berufsbegleitenden Ausbildung und Zeit für die Praxisanleitung von Auszubildenden. Außerdem wird den Trägern ein Anreiz gegeben, Fachkräfte auszubilden: Denn Auszubildende werden künftig nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet.Starke Kitaleitung: Alle Tageseinrichtungen erhalten ein verbindliches Leitungsdeputat. Bis zu 20 Prozent der Leitungszeit kann durch qualifiziertes Verwaltungspersonal erfüllt werden. Das entlastet die Einrichtungsleitungen und eröffnet zugleich Möglichkeiten zur Professionalisierung.Kindgerechte Räume: Um einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen zu können, legt das Land ein Sachkostenprogramm zur Ausstattung von Küchen in den Tageseinrichtungen auf.Förderung sprachlicher Bildung: In Rheinland-Pfalz ist die Landesregierung überzeugt, dass Sprachbildung und Sprachförderung alltagsintegriert erfolgen müssen. Deshalb sind in jedem Platz für Über-Zweijährige Personalstellenanteile dafür eingerechnet.Netzwerke für mehr Qualität: Um eine Kindertageseinrichtung bestmöglich weiterzuentwickeln, müssen alle Protagonisten beteiligt sein. Deshalb gibt es den neuen Kita-Beirat, in dem Einrichtungsträger, Leitung, Fachkräfte und Eltern unter Berücksichtigung der Perspektiven des Kindes die wesentlichen Fragen der Einrichtung gemeinsam besprechen.Verbesserung der Steuerung im System (Vielfältige pädagogische Arbeit): Freie Träger erhalten 4.500 Euro pro Jahr und Einrichtung, um die Umsetzung der pädagogischen Konzeption zu unterstützen und die pädagogische Arbeit zu evaluieren. Damit wird zur Qualitätssicherung bei Einrichtungen in freier Trägerschaft beigetragen. Außerdem führt das Land ein webbasiertes Administrations- und Monitoringsystem ein und vereinfacht so das Zuweisungsverfahren des Landes und notwendige Datenerhebungen.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2019

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket

Der furchtbare Anschlag in Halle ist Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.

Daher hat das Bundeskabinett heute das von dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: "Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Das Paket umfasst unter anderem eine verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Das BKA wird hier Zentralstelle sein. Zudem werden punktuelle Verschärfungen im Waffenrecht vorgenommen, denn Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Außerdem sollen Kommunalpolitiker besser geschützt sein und präventive Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verstetigt werden. Das Signal ist klar: Wir handeln und lassen unseren Worten Taten folgen."

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstreicht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagt: „Was viele Engagierte tagtäglich vor Ort für Demokratie, gegen Hass und Gewalt leisten, braucht noch mehr strukturelle und finanzielle Absicherung. Demokratieförderung und Extremismusprävention ist nichts, was man mal macht und dann wieder lässt, sondern sie ist eine Daueraufgabe. Und sie gelingt dann noch besser, wenn klar ist, dass Projekte kontinuierlich und verlässlich ausgestattet und unterstützt werden können. Dass die Stärkung der Präventionsarbeit Teil des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung ist, zeigt ihre Bedeutung. Denn Sicherheit und Prävention sind zwei Seiten einer Medaille. Das ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und an die Engagierten. Ich setze mich darüber hinaus weiter für eine verbesserte Fördergrundlage ein und werde gemeinsam mit dem Bundesinnenminister zusätzliche konzeptionelle und rechtliche Anpassungen prüfen.“

Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets:Zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet soll eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Für das Programm „Demokratie leben!“ bedeutet das, dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2019

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Oktober erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar stabil, aber das ist kein Grund zum Ausruhen. Denn strukturelle Probleme bleiben weiterhin: So beziehen immer noch über eine Million Menschen Arbeitslosengeld II, obwohl sie erwerbstätig sind. Die meisten davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar, denn Erwerbstätige gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Insbesondere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen wir aus Hartz IV herausholen.

Erwerbstätige brauchen ein garantiertes Einkommen über dem Existenzminimum. Dies kann bei abhängig Erwerbstätigen und Vollzeit-Beschäftigten durch einen höheren Mindestlohn gewährleistet werden und bei Teilzeit-Erwerbstätigen und Selbständigen durch eine unbürokratische Garantiesicherung, bei der Erwerbsarbeit mehr belohnt wird als heute. Durch die Kombination dieser Maßnahmen können wir erreichen, Armut trotz Erwerbstätigkeit effektiv zu verringern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2019

„Hartz IV war ein Angriff auf unsere Sozialversicherungssysteme und hat viele Beschäftigte schutzlos dem Niedriglohnsektor ausgeliefert. Um mit dieser Logik zu brechen, müssen wir die Arbeitslosenversicherung stärken: Wer einzahlt, muss auch vom Schutz profitieren", erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Konzept der Fraktion zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung. Ferschl weiter:

„Das Arbeitslosengeld I (ALG I) muss höher sein, früher greifen und länger gezahlt werden. Das Prinzip dabei ist so einfach wie gerecht: Wer über viele Jahre Arbeit Beiträge geleistet hat, soll länger abgesichert sein. Im Anschluss an den Bezug des ALG I soll das neue – ebenfalls über Beiträge finanzierte – Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus) Beschäftigte davor schützen, bei Jobverlust auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein. Wer zum Beispiel 15 Jahre beschäftigt war, erwirbt einen Anspruch auf 25 Monate ALG I und 25 Monate ALG Plus. Das verschafft Beschäftigten die notwendige Zeit und materielle Sicherheit, um sich einen Job zu suchen, der ihren Qualifikationen entspricht.

Menschen wollen arbeiten, sich dabei aber nicht unter Wert verkaufen. Wir erkennen die Lebensleistung der Beschäftigten an. Soziale Sicherheit im Fall von Arbeitslosigkeit ist kein staatliches Almosen, sondern ein erworbener Anspruch in der Sozialversicherung. Durch die Beitragsfinanzierung beider Leistungen nehmen wir die Arbeitgeber in die Pflicht, damit das Risiko von Arbeitslosigkeit nicht allein bei den Beschäftigten liegt. Gleichzeitig schützen wir so ihre erarbeiteten Ersparnisse. DIE LINKE wird ihr Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung zeitnah in den Bundestag einbringen."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.11.2019

„Es ist eigentlich völlig absurd, dass auf Periodenprodukte nicht schon längst der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt – gerade, wenn man sich die lange Liste anschaut, was alles mit sieben Prozent ermäßigt besteuert wird. Umso erfreulicher, dass anscheinend auch Finanzminister Olaf Scholz endlich diese Absurdität anerkannt hat und nun eine entsprechende Absenkung vornehmen will. Wir wollen mit unserem Antrag ‚Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken‘ noch mehr: Tampons und Binden sollen auch in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Unis und Behörden kostenlos auf Toiletten zur Verfügung gestellt werden. Das geht in Schottland, warum nicht auch hier?“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema. Möhring weiter:

„Menstruieren gehört zum Alltag der Hälfte der Menschen und geht mit Schmerzen und Unwohlsein einher. Periodenprodukte sind notwendig, um an diesen Tagen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und zur Arbeit, Schule oder Ausbildung gehen zu können. Damit sind es Produkte des alltäglichen Bedarfs. Gut, dass der Druck durch Petitionen und Kampagnen gewirkt hat und das Finanzministerium seine bisherige Position überdenkt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.10.2019

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Die Koalitionsfraktionen möchten die sexuellen und reproduktiven Rechte weltweit stärken und fordern die Bundesregierung daher auf, das Thema als eigenständigen Schwerpunkt der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu setzen und in einschlägigen Strategien und Konzepten zu verankern. "Alle Menschen sollen frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt eigenverantwortlich darüber entscheiden können, ob, wann und wie viele Schwangerschaften sie herbeiführen möchten", schreiben Union und SPD in einem Antrag (19/14749), über den der Bundestag heute Abend erstmals berät. Allerdings blieben die Möglichkeiten, selbstbestimmt über die eigene Familienplanung zu entscheiden, insbesondere Mädchen und Frauen verwehrt.

Die Bundesregierung solle die Partnerländer verstärkt auch beim Aufbau von statistischen Systemen sowie zivilen Registrierungssystemen, insbesondere der Geburtenregistrierung, unterstützen und Informationen und Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte gerade auch in Krisen- und Konfliktregionen bereitstellen, heißt es im Antrag weiter. Außerdem soll sie prüfen, ob die Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für "Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit" in Zukunft finanziell gestärkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1252 vom 07.11.2019

Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Antrag (19/14788) dafür stark, das Hartz-IV-System zu überwinden. Es sei arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ein gravierender Fehler gewesen, mit zu niedrigen Leistungen, Repressalien und Druck auf Löhne. Denn zum einen seien zentrale arbeitsmarktpolitische Ziele der Reform verfehlt worden, zum anderen schütze Hartz IV nicht vor Armut und Ausgrenzung, schreiben die Linken. Sie fordern deshalb unter anderem, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu erleichtern, eine bessere Weiterbildung für alle Erwerbslosen durch einen Rechtsanspruch zu sichern, die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung von zwei auf drei Jahre zu verlängern sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Erwachsene ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1245 vom 07.11.2019

Die von der Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) geplante Entlastung von Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe unterhaltsverpflichtet sind, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kommunalvertreter kritisierten bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag hingegen, die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs – Eltern und Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein – führe zu einer Entsolidarisierung der Familie. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert.

Neben der Änderung bei der Unterhaltspflicht enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

DGB-Vertreter Ingo Schäfer begrüßte während der Anhörung ausdrücklich den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff ebenso wie das geplante Budget für Ausbildung. Letzteres sei ein hilfreiches und wichtiges Instrument, um jungen Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und damit einer selbstständigen Sicherung der eigenen Existenz zu ermöglichen, sagte Schäfer.

Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland sagte, die geplante Regelung, unterhaltsverpflichtete Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern zu entlasten, entspräche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und müsse konsequenterweise für alle Sozialleistungen gelten. Sie sorge zudem auch für gesellschaftliche Gerechtigkeit, sagte Verspohl. Manche Familie habe drei Pflegefälle, für die sie derzeit aufkommen müssten, andere keinen. "Diese Aufgabe muss die gesamte Gesellschaft schultern, nicht einzelne Familien", sagte sie.

Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe hält den Grundsatz "ambulant vor stationär" durch die Neuregelung bei der Unterhaltspflicht nicht für gefährdet. Aus ihrer Sicht ist "keine Sogwirkung hin zu stationärer Pflege" zu befürchten. Die verhältnismäßig hohe Grenze von 100.000 Euro sei angemessen, befand sie.

Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen begrüßte das geplante Budget für Ausbildung. Allerdings ziele es ausschließlich auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Auch Menschen mit Behinderungen die schon länger in Werkstätten sind, sollte der Zugang zur Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Ausbildung ermöglicht werden, forderte Völker.

Da das im Bundesteilhabegesetz enthaltene Budget für Arbeit "zu kurz gesprungen" sei, begrüße er das geplante Budget für Ausbildung, sagte Christoph Beyer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz sieht in dem Gesetzentwurf hingegen "ein weiteres Beispiel für die Missachtung der UN-Behindertenrechtkonvention und der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Zentrales Anliegen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, "nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst", wodurch das Ziel eines gleichen Lebensstandards in immer weitere Ferne rücke, kritisierte er.

Aus Sicht von Andreas Krampe vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ist es durch das Gesetz möglich, mit einem "vergleichsweise überschaubaren finanziellen und rechtlichen Mittelansatz" einen bedeutsamen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Bevölkerung zu erzielen. Die Kosten für die Kommunen bezifferte er mit etwa 70 Millionen Euro jährlich.

Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag gehen hingegen von deutlich höheren Kosten aus. Zudem sei von einer erheblichen Nachfragesteigerung nach stationärer Pflege auszugehen, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Das dämpfende Element der Selbstverantwortung und der familiären Solidarität werde deutlich geschwächt, betonte Johann Keller vom Deutschen Landkreistag. Er gehe davon aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu rechnen sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1222 vom 04.11.2019

Im Bemühen um bessere Löhne in der Pflege hat die Bundesregierung Unterstützung von Experten erhalten. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, begrüßten die Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf der Regierung für bessere Löhne in der Pflege (19/13395).

In dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor, um bessere Löhne in der Pflegebranche durchzusetzen: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Pflegelöhne auf Tarifniveau sofort refinanzieren" (19/14023). Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Finanzierungskonzept, um die im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen zu vereinbarenden Tarifverträge für die Altenpflegebranche bundeseinheitlich refinanzieren zu können, ohne dass die Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige zusätzlich finanziell belastet werden.

Die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber im Pflegebereich unterstützten das Vorhaben der Bundesregierung, bessere Löhne in der Pflege über eine tarifliche Lösung durchzusetzen. Die Entlohnungsbedingungen in der Pflege bedürften unbedingt einer Verbesserung, um die demografischen Herausforderungen zu meistern, erklärte Uta Losem (Kommissariat der deutschen Bischöfe). Da die Tarifbindung im nicht-kirchlichen Bereich der Branche mit "zehn bis 20 Prozent" auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau liege, sei neben der Pflegekommission auch eine "tarifvertragsbasierte Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen" sinnvoll, so Losem.

Dies bekräftigte auch Jörg Kruttschnitt (Diakonie Deutschland): Angesichts des steigenden Pflegebedarfs müsse der Pflegeberuf attraktiver werden. Insbesondere gehe es darum, den Abstand zwischen Löhnen in der Altenpflege und Löhnen in der Krankenpflege weiter zu minimieren. Die Pflegekommission habe schon in der Vergangenheit eine "wichtigen Beitrag" geleistet, doch gehe er davon aus, dass sich "bessere und differenziertere Ergebnisse" über eine Tariflösung erzielen ließen.

Sylvia Bühler (ver.di -Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) begrüßte ebenfalls das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Bislang sei es leider nicht gelungen, Tarifverträge für die kommerziellen Altenpflegeinrichtungen und ambulanten Dienste abzuschließen. Die Branche sei auch nicht durch "Haustarifverträge" zu ordnen, so Bühler. "Man kann nicht im Konflikt mehr als 10.000 Einrichtungen in die Tarifbindung zwingen." Auf Arbeitgeberseite fehle das Pendant, um als Gewerkschaft selbst Verträge auszuhandeln. Insofern helfe das Gesetz, für eine bessere Vergütung der Beschäftigten zu sorgen.

Thomas Greier (Arbeitgeberverband Pflege) wiederum übte deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Diese nannte er einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit. "Mit dem Gesetz beseitigen Sie auch noch die letzte Möglichkeit, dass ich mitbestimmen kann, wie ich mein Personal bezahle", monierte Greier und warnte, das Gesetz werde zu ungewünschten Auswirkungen führen. So sei etwa mit einer deutlichen Steigerung der Zuzahlungen zu rechnen. Dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigenden Pflegebedarfs die unternehmerische Freiheit weiter einschränke, sei auch in anderer Hinsicht kurzsichtig, so der Sachverständige. "Welcher Unternehmer wird da noch in größeren Stil investieren, wenn er seinen Invest nicht refinanzieren kann?" Mit den geplanten Regelungen breche die Bundesregierung mit dem, was der Gesetzgeber eigentlich mit Einführung der Pflegeversicherung bezweckt habe – Wettbewerb und privates Kapital."

Sven Halldorn (bpa Arbeitgeberverband) äußerte darüber hinaus "massive verfassungsrechtliche Bedenken". So sei neben der unternehmerischen Freiheit auch Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes "massiv betroffen". Die positive wie auch und die negative Koalitionsfreiheit würden berührt durch das "sehr weitreichende Sonderrecht der Kirchen", kritisierte Halldorn. Letztendlich warnte der Sachverständige vor negativen Entwicklungen wie einer starken Konzentration in der bislang noch von vielen kleinen und mittelständischen Betrieben geprägten Branche.

Diese verfassungsrechtlichen Bedenken teilten wiederum die Einzelsachverständigen Professor Klaus Bepler und Professor Jens Schubert nicht. Bepler betonte, die im Gesetzentwurf gefundene tarifliche Regelung sei "wünschenswert und verfassungsfest". Die Erstreckung auf Außenseiter habe auch das Bundesverfassungsgericht bereits in einem früheren Urteil als unbedenklich erklärt. Auch die positive sowie die negative Koalitionsfreiheit seien nicht beeinträchtigt, so der ehemalige Richter des Bundesarbeitsgerichts. Auch das ergebe sich schon durch ein früheres Urteil der Karlsruher Richter zum Tarifeinheitsgesetz.

Schubert unterstrich zudem als Entgegnung auf Halldorns Kritik, dass allein der Umstand, dass ein Recht berührt werde, noch nicht bedeute, dass es auch verletzt sei. Es gebe zahlreiche gute Gründe, weshalb der Gesetzgeber bei diesem Thema justierend eingreife. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1165 vom 22.10.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (19/14245). Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch einerseits kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Weiter heißt es in der Vorlage, Mietspiegel seien ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, werde eine großzügige Übergangsregelung eingeführt. Über den Entwurf berät der Bundestag am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1161 vom 21.10.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall verschwinden die Unterschiede im familiären Zusammenleben zwischen Ost und West zusehends. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Jahrestag des Falls der Berliner Mauer am 9. November 2019 mit.

Ähnlich viele Hochzeiten in Ost und West
Ein Beispiel hierfür sind die Veränderungen bei den Eheschließungen. 1989 war die Eheschließungsziffer (Eheschließungen je 1 000 Einwohner/-innen) in der damaligen DDR noch höher als in der Bundesrepublik. Nach der deutschen Einheit kehrte sich das Bild um: 1991 betrug die Eheschließungsziffer im Osten nur noch 3,2, im Westen dagegen 6,3. Später näherten sich diese Werte an. Inzwischen ist die Häufigkeit von Eheschließungen in Deutschland leicht gestiegen, wobei die Eheschließungsziffer im Osten zuletzt geringfügig höher war als im Westen (2017: 5,1 gegenüber 5,0).

Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes nähert sich an
1989, im Jahr des Mauerfalls, lag das Durchschnittsalter von Frauen in der DDR bei der Geburt ihres ersten Kindes noch bei etwa 23 Jahren. In der Bundesrepublik waren die Frauen bei der ersten Geburt mit rund 27 Jahren deutlich älter. 2018 bekamen Frauen in ganz Deutschland ihr erstes Kind noch später. Im Osten Deutschlands waren sie mit durchschnittlich 29 Jahren etwa ein Jahr jünger als im Westen.
Der Anteil der Babys miteinander verheirateter Eltern an allen Geborenen war im Osten Deutschlands im Jahr 1989 mit 66 % viel niedriger als im Westen (90 %). Bis 2012 sank er in beiden Teilen Deutschlands deutlich auf 38 % im Osten und 72 % im Westen. Inzwischen gibt es in Deutschland wieder mehr Geburten verheirateter Mütter. Im Jahr 2018 hatten in Deutschland insgesamt 66 % der Neugeborenen verheiratete Eltern, in den ostdeutschen Ländern waren es 43 % und in den westlichen Bundesländern 71 %.

Höhere Geburtenraten, aber weniger potenzielle Eltern im Osten

In fast jedem dritten West-Haushalt (29 %) lebten im Jahr 2018 Kinder. Im Osten (einschließlich Berlin) war der Kinderanteil etwas geringer (23 %).
Aufgrund der Unterschiede im Altersaufbau der Bevölkerung leben in den ostdeutschen Bundesländern gegenwärtig weniger potenzielle Eltern. Obwohl die jährlichen Geburtenraten der ostdeutschen Frauen seit 2008 höher sind als diejenigen der westdeutschen Frauen, wurden 2018 im Osten Deutschlands nur 8 Kinder je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner geboren. Im Westen waren es 10 Kinder.

Bundesweiter Trend zu mehr Alleinerziehenden
Rund 3,6 Millionen Kinder lebten in Deutschland im Jahr 2018 mit nur einem Elternteil zusammen. Im Vergleich zum Jahr 1996 stieg ihre Anzahl um 17 %. In 84 % aller Fälle wohnten die Kinder bei ihrer Mutter. Dieser Anteil blieb im Vergleich zu 1996 unverändert. Leicht vergrößert hat sich in diesem Zeitraum hingegen der Anteil ostdeutscher alleinerziehender Väter: Waren 1996 nur etwa 12 % der Alleinerziehenden in Ostdeutschland Männer, so waren es 2018 15 %, während der Anteil in Westdeutschland mit 15 % nahezu gleich blieb.

Sächsische Männer beziehen am häufigsten Elterngeld
Immer mehr Väter nehmen für ihren Nachwuchs eine berufliche Auszeit. Deutschlandweit stieg der Anteil männlicher Elterngeldbezieher zwischen 2015 und 2018 von 21 auf 24 %. Spitzenreiter beim Anteil männlicher Leistungsbezieher ist das Bundesland Sachsen (28 %), gefolgt von Bayern (26 %). Schlusslichter sind das Saarland (17 %) sowie Rheinland-Pfalz (20 %). Wie in jedem anderen Bundesland stieg aber auch in diesen beiden Ländern kontinuierlich der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen.

Deutliche Unterschiede bei Kindertagesbetreuung
Kleinkinder in Ostdeutschland sind weitaus häufiger in Tagesbetreuung als in Westdeutschland. Während im Jahr 2018 rund jedes zweite ostdeutsche Kind unter drei Jahren (52 %) in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderten Kindertagespflegestätten (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreut wurde, war dies im Westen bei weniger als jedem dritten Kind der Fall (30 %). Der zunehmende Ausbau der Kindertagesbetreuung blieb dabei nicht ohne Wirkung. Diesmal ist es der Westen Deutschlands, der aufholen konnte. Im Jahr 2007 hatten nur etwa 10 % der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Im Osten waren es bereits damals 41 %.

Informationen:

Fachserie 1. Reihe 3. "Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus"

Pressemitteilung vom 3.9.2019 „Gestiegene Geburtenhäufigkeit bei älteren Müttern

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2019

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.11.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zur Halbzeitbilanz.

Zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die Große Koalition hat viele Versprechen zügig umgesetzt und richtungsweisende Maßnahmen auf den Weg gebracht: Mit dem "Rentenpakt2018“ wurden bereits wenige Wochen nach Zustandekommen der Koalition Haltelinien beim Rentenbeitrag und beim Rentenniveau eingezogen und deutliche Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und Kindererziehungszeiten auf den Weg gebracht. Mit dem Teilhabechancengesetz wurde die langjährige Forderung der AWO nach einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen aufgegriffen.

Das „Starke-Familien-Gesetz“ geht mit dem Kinderzuschlag die finanzielle Absicherung von Kindern an. Das ist ein zukunftsweisender Schritt! Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind damit deutlich verbessert. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ werden wichtige Qualitätsverbesserungen in der Betreuung von Kindern durchgesetzt.

Um den steigenden Pflegebedarf erfüllen zu können, braucht es mehr beruflich Pflegende. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag Pflege ist ein wesentlicher Erfolg bei der dafür dringend nötigen Aufwertung des Pflegeberufs. Hierfür hat die Große Koalition die gesetzlichen Grundlagen gelegt und mit der Konzertierten Aktion Pflege weitere Maßnahmen zur Verbesserung z. B. der Arbeitsbedingungen in der Pflege angestoßen.

Damit hat die Große Koalition Einiges auf den Weg gebracht. Jetzt stehen wichtige Vorhaben noch aus. Das Ziel müssen gleichwertige Lebensverhältnisse in einer offenen, vielfältigen Gesellschaft sein, in der niemand abgehängt wird:

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, brauchen wir perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt. Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen muss umgesetzt werden, allerdings muss die Qualität des Angebots im Mittelpunkt stehen.

Die versprochene Grundrente muss endlich kommen und darf nicht wieder auf die lange Bank geschoben werden. Mit dem Sanktionsurteil vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht zudem eine erneute Reform von HartzIV ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt.

Die AWO begrüßt Vorhaben wie die Reform des „Kinder- und Jugendhilfegesetzes“, um ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht auf den Weg zu bringen. Das muss aber noch in dieser Legislaturperiode geschehen und ausreichend finanziert werden. Auch das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt muss aber realisiert werden.

Dringend angegangen werden müssen weitere Baustellen in der Pflege: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die rasant steigenden Eigenanteile kaum mehr alleine schultern. Die Eigenanteile müssen gedeckelt werden. Dafür braucht es endlich eine Finanzreform der Pflegeversicherung.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.11.2019

Glaubt man der Halbzeitbilanz läuft es ziemlich gut in der Familienpolitik der Bundesregierung. Der Deutsche Familienverband (DFV) kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Gute Noten gibt es für das Baukindergeld und das Gute-Kita-Gesetz. Unzureichend sind Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut und in der Rentenpolitik.

(Magdeburg). Für den Deutschen Familienverband ist die bisherige familienpolitische Leistung der Bundesregierung durchwachsen. Müsste man ein Zwischenzeugnis ausstellen, wäre sie versetzungsgefährdet. „Noch immer ignoriert die Große Koalition die verfassungsmäßig notwendige Beitragsentlastung von Familien in der Sozialversicherung“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh im DFV-Bundesverbandsrat in Magdeburg.

Familienpolitische Maßnahmen oft nur Minimallösungen

Für Familien reichen die minimalen Kindergeld- und Kinderzuschlagserhöhungen in keiner Weise aus, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Hier wird die Bundesregierung ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht, wenn gleichzeitig Eltern in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden. Die Benachteiligung führt zu einer Mehrbelastung von etwa 240 Euro je Monat und Kind.

Wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für das Generationensystem Rente. Der Deutsche Familienverband sieht mit Sorge auf die Ausgestaltung der Grundrente und mahnt an, die Leistung Kindererziehung nicht aus den Augen zu verlieren.

Bei einem anderen Rententhema erhält die Bundesregierung nur eine ausreichende Note. Bei der beschlossenen Mütterrente erhalten Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, jetzt einen zusätzlichen halben Rentenpunkt pro Kind. Für den Deutschen Familienverband ist das nur ein kleiner und halber Schritt zu den dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern.

Familienwohnen: Hier verdient sich die Bundesregierung gute Noten

„Beim bezahlbaren Wohnen und Bauen hat die Koalition sehr gute Vorschläge auf die Agenda gesetzt“, so der Verbandspräsident.

Das Baukindergeld ist trotz vieler Unkenrufe ein voller Erfolg für Familien. Bis September haben fast 147.000 Familien einen Förderantrag gestellt. „Gut ist, dass die Leistung vor allem junge Familien mit Kindern bis 6 Jahren und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen erreicht“, sagt Zeh. Des Weiteren wird der Soziale Wohnungsbau bis 2021 mit 5 Milliarden Euro unterstützt, die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und das Wohngeld erhöht.

Das Bundesfamilienministerium ist für das Gute-Kita-Gesetz zu loben. Bis 2022 werden 5,5 Milliarden Euro in die Qualität der Kindertagesbetreuung und die Gebührenentlastung von Eltern investiert.Jede Familie wünscht sich eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung. Dennoch ist das nur ein Teilaspekt der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, dürfen von der Bundesregierung nicht im Stich gelassen werden. Ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro würde helfen, tatsächliche Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.11.2019

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Renate Künast gegen Facebook hat Mitte September eine bundesweite Diskussion über Hate Speech ausgelöst: Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit und wo beginnt sanktionswürdiges Verhalten? Hat Hass im Netz eine Geschlechterdimension? Wenn Frauen sich im Netz öffentlich oder gar politisch äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien bis hin zu Vergewaltigungsdrohungen. Steckt dahinter Methode?

Unter dem Titel »Hate Speech und digitale Gewalt gegen Frauen« diskutieren Renate Künast, MdB, Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid und Rechtsanwältin Verena Haisch heute bei einer Veranstaltung der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium führt mit einem Impulsvortrag in die Diskussion ein.

Im Fokus des Abends steht die Frage, wie es zu einer Entscheidung wie im Fall von Renate Künast gegen Facebook kommen konnte. Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gibt es und reicht das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das die Bundesregierung nach dem Anschlag in Halle/Saale beschlossen hat aus?

Staatsrätin Almut Möller: "Hamburg ist beim Kampf gegen "Hate Speech" aktiv, denn hier besteht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Demokratie. Der Hamburger Senat hat dies schon seit langem erkannt und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung initiiert und unterstützt. Neben Strafverfolgung wollen wir aber auch die Nutzerinnen und Nutzer stärken. Hier muss es baldmöglichst eine Online-Beratungsstelle des Bundes geben, die den Betroffenen Beratung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bietet. Eine entsprechende Initiative hat Hamburg gerade eingebracht."

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: "Der Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Bei Hassreden im Netz besteht ein Dreiklang von Antifeminismus, Sexismus und Rassismus, der die politische Kultur in Deutschland bedroht und reale Folgen für die Betroffenen hat. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich mit aktuellen rechtspolitischen Forderungen für einen wirksamen Schutz vor allen Formen von Hass im Netz ein."

BMJV-Staatssekretär Gerd Billen erklärte in seinem Impulsvortrag: "Sexistische Beleidigungen, Phantasien von sexueller Gewalt, Vergewaltigungsdrohungen: Der Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt längst besonders auf Frauen.

Hasskriminalität ist unter keinen Umständen hinnehmbar. Wir müssen viel klarere Grenzen setzen: Daher hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt.

Plattformen werden nicht mehr nur löschen, sondern strafbare Posts dem Bundeskriminalamt melden müssen. Wichtig ist auch, dass Betroffene von Angriffen im Netz nicht länger allein gelassen werden und die nötige Unterstützung erhalten, um sich zur Wehr zu setzen. Initiativen wie HateAid unterstützen wir. Sie leisten hierzu einen wertvollen Beitrag."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.11.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert von der Bundesregierung unverzügliches und umfassendes Handeln, um Hass im Netz entgegen zu treten und stärker zu sanktionieren. Dabei muss auch die lange vernachlässigte Geschlechterdimension in den Blick genommen werden. "Frauen sind mehr und anders von Hate Speech betroffen als Männer!", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. "Der Fall Renate Künast hat es noch einmal gezeigt: Frauen riskieren im Netz sexualisierte Angriffe – sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien, die Androhung von Vergewaltigungen bis hin zu Morddrohungen. Dies ist nicht nur eine schwere Belastung für die Betroffenen, es verdrängt sie auch aus dem digitalen Raum. Das darf der Staat nicht hinnehmen, es geht um die Meinungsfreiheit, den Schutz vor Gewalt, die Grundfesten unserer Demokratie werden berührt!"

Das von der Bundesregierung in der vergangenen Woche vorgelegte Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist völlig unzureichend. Zwar gehen einige der noch wenig konkreten Eckpunkte in die richtige Richtung: so ist es begrüßenswert, wenn die strafrechtlichen Regelungen zu Hasskriminalität, insbesondere auch zu Beleidigung, den Besonderheiten des Netzes angepasst würden; auch wird der Ausbau der Präventionsprogramme befürwortet. "Es muss aber nicht nur gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sensibilisiert werden, ebenso notwendig ist es, dem massiven Antifeminismus der Täter Rechnung zu tragen! Der Anschlag in Halle/Saale, aber auch vergleichbare Terrorakte vorher haben gezeigt, dass in den diffusen Manifesten der Attentäter Frauenfeindlichkeit eine entscheidende Rolle spielt. Es gibt einen Dreiklang von Antisemitismus, Rassismus und Antifeminismus!", so Wersig.

In seinem aktuellen Forderungspapier "Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen" benennt der djb einen umfangreichen Forderungskatalog:

1. Prioritär ist, wie vom djb bereits mehrfach gefordert, die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Meldeverfahrens, gesetzliche Vorgaben für die Transparenzberichte, die Verankerung eines Put-Back-Verfahrens, eine normative Klarstellung zur sachlichen Zuständigkeit der Zustellungsbevollmächtigten, eine Prüfung der Erweiterung der bisher erfassten Plattformen, ein individueller Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformbetreiber*innen entsprechend dem Urheberrecht und ihre Pflicht, sämtliche Kopien von rechtswidrigen Äußerungen zu suchen, zu entfernen oder zu sperren. Unverzichtbar für eine geschlechtergerecht sachliche Evaluierung des Gesetzes ist eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Daten.

2. Der djb begrüßt grundsätzlich die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, das in einem richterlichen Verfahren die Löschung und/oder (zeitweilige) Sperrung von Accounts ohne Klarnamenpflicht ermöglicht. Unverzichtbar ist hier die Verbandsklage.

3. Im Strafrecht fordert der djb, Hate Speech im digitalen Raum als Beleidigungsdelikt auch ohne Strafantrag der verletzten Person zu verfolgen, wenn dies den Interessen der verletzten Person nicht widerspricht. Dabei können auch für Beleidigungsdelikte eine Melde- und Beweissicherungspflicht sowie eine Speicherpflicht der Plattformbetreiber*innen erforderlich sein. Die flächendeckende Einführung von Sonderstaatsanwaltschaften ist ebenso notwendig wie eine intensive Fortbildung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz.

Außerdem muss die polizeiliche Definition von sogenannter »Hasskriminalität« um das Merkmal "Geschlecht" ergänzt werden. Im Übrigen verweist der djb auf seine schon bisher erhobene Forderung, das Opferentschädigungsgesetz auch auf Opfer psychischer Gewalt mit schweren Folgen auszuweiten. Dies ist für Betroffene von Hate Speech, die häufig mit erheblichen psychischen Folgen durch die Angriffe belastet sind, von großer Bedeutung.

Weitere Informationen:

djb-Policy Paper »Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen« vom 4. November 2019, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.11.2019

"Nur 28 Frauen von 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag, ein ganz ähnliches Bild in Sachsen und Brandenburg, zuvor bereits in Hessen und Bayern. Der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten sinkt weiter. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert – dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Chancengleichheit muss endlich hergestellt werden!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 31,1 Prozent bewegt sich Thüringen damit nur geringfügig über dem beschämenden Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Sachsen bleibt mit 27,7 Prozent seit der Landtagswahl im September noch deutlich dahinter zurück und fällt auf den niedrigsten Wert seit 1994 zurück. Auch in Brandenburg sinkt der Frauenanteil um 5,7 Prozentpunkte auf 31,8 Prozent. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in allen drei Ländern Frauen der Parteien, die entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben: CDU/CSU, FDP und AfD.

Brandenburg und Thüringen hatten bereits reagiert und Paritätsgesetze erlassen. Sie gelten allerdings erst ab den nächsten Landtagswahlen. Wersig:

"Die Paritätsgesetze sind ein wichtiger Schritt. Strukturelle Nachteile, die Frauen bei der Aufstellung von Kandidaturen erfahren, müssen beseitigt werden.

Die diesjährigen Landtagswahlen zeigen einmal mehr, dass sich dieses Ziel ohne verpflichtende gesetzliche Regelungen nicht erreichen lässt. Es ist die Aufgabe des Staates, die faktische gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen proaktiv zu fördern und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dieser Verantwortung muss der Staat endlich nachkommen. Letztlich geht es um die gleiche Verteilung von Macht!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stattet zum 30. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1.000 Kitas im gesamten Bundesgebiet mit Kinderrechtepaketen aus. Die Materialien in diesen Kinderrechtepaketen richten sich vor allem an Erzieherinnen und Erzieher. Die deutschlandweite Aktion soll dazu beitragen, die Kinderrechte im frühkindlichen Bildungsbereich bekannter zu machen sowie Kitas und pädagogische Fachkräfte mit Praxismaterialien in ihrer Kinderrechte- und Demokratiebildungsarbeit zu unterstützen.

Hauptbestandteil der Pakete ist die Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Bücher machen bereits Kinder im Kita-Alter auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Themen der Reihe sind die Mitbestimmung von Kindern, der Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, das Kinderrecht auf beide Eltern sowie das Recht auf Privatsphäre. Außerdem sind die PIXI-Begleithefte „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 1-5“ enthalten, durch die Erzieherinnen und Erzieher vielfältige methodische Anregungen bekommen, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kitakindern thematisieren können. Zusätzlich liefert die Broschüre „Kinderrechte in der Kita“ den Kita-Fachkräften allgemeine Informationen zu den Kinderrechten sowie praxisbezogene Fallbeispiele zu ausgewählten Kinderrechten.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Die Kinderrechtepakete des Deutschen Kinderhilfswerkes für Kitas sollen mithelfen diese Bildungsoffensive anzustoßen und zu einer praktischen Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern im Bildungsalltag führen. Nur wenn Kinder über ihre Rechte Bescheid wissen, können diese auch gesellschaftlich wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Kinderrechtepakete werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und können von Kitas kostenfrei gegen Porto im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/shop bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.11.2019

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 60-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Nathalie Schulze-Oben gewählt. Den Vorstand komplettieren Siegfried Barth, Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Birgit Schmitz sowie mit Katja Dörner, Katja Mast, Norbert Müller, Matthias Seestern-Pauly und Marcus Weinberg Bundestagsabgeordnete aus fünf der sechs Bundestagsfraktionen.

"Die deutsche Gesellschaft blendet weiterhin an vielen Stellen Kinderinteressen aus. Deshalb werden wir uns weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist", betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

"Weitere zentrale Themen werden die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, oder die Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus sein. Außerdem werden die Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Fragen der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Wir sind als Kinderrechtsorganisation sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern", so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2019

Der Verband kinderreicher Familie fordert, die Mehrwertsteuer auf Windeln und Kinderhygiene-Produkte zu senken. Aktuell wurde eine Senkung der Mehrwersteuer auf Artikel der Monatshygiene beschlossen mit dem Argument, dass es sich nicht um Luxus, sondern um unausweichliche Artikel handele. Auch mit dem Hinweis der einseitigen Belastung der Frauen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes wurde die Steuer gesenkt. „Wenn der Gesetzgeber die "Unvermeidbarkeit" eines Produktes als Grund für die Steuersenkung anführt, kommt er an einer Steuersenkung bei Windeln nicht vorbei“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreiche Familien Deutschland e.V. (KRFD)

Auch für Familien ist der Kauf von Windeln unvermeidlich; sie werden über mehrere Jahre täglich benötigt. „Die Besteuerung mit dem vollen Mehrwertsteuersatz trifft auch Babynahrung. Wie verzerrt die Verhältnisse dabei sind, macht ein Blick auf Tiernahrung deutlich, die mit nur 7 Prozent besteuert wird“, führt Müller aus.

Gerade über den hohen Anteil von Verbrauchsgütern spülen die Familien dem Staat große Summen in die Kassen. Sie erziehen die Arbeitnehmer von morgen, von denen zukünftig die ganze Gesellschaft profitiert. Im Umkehrschluss werden sie unverhältnismäßig hoch steuerlich belastet und ihre Leistungen werden bei der Berechnung der Renten kaum berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 11.11.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. November 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Ort: Berlin

Die Erfahrung von Teilhabe und Mitbestimmung stärkt demokratische Einstellungen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Trotzdem ist echte Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft noch nicht selbstverständlich. Die gemeinsame Fachtagung von Friedrich-Ebert-Stiftung und kijufi am 18. November 2019 von 11-18 Uhr in der FES Berlin fragt, wie digitale Tools dazu beitragen können, Partizipation zu ermöglichen und Mitbestimmung effektiv zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://klappeauf.org/fachtagung/

Bitte Anmeldung über das Anmeldeformular

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Es sind noch wenige Plätze frei. Melden Sie sich jetzt an!

Die Workshops 1 und 2 sind bereits voll belegt. Es gibt aber noch freie Plätze in den Workshops 3 und 4, die sicher nicht weniger spannend sein werden!

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

Auf dem Fachtag soll sich gemeinsam mit Ihnen und den geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinander gesetzt werden. In denWorkshops beschäftigt man sich mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente zu erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Das aktuelle Programm können Sie der Einladung entnehmen.

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: SPD-Fraktion im Landtag NRW

Ort: Düsseldorf

Der vorliegende Gesetzentwurf zur KiBiz-Revision hat deutlich gezeigt: Es ist allerhöchstens ein Reförmchen, das den Status Quo fortschreibt. Damit ist für die SPD klar, das kann nur ein Zwischenspiel bis zur grundlegenden Reform sein.
Die Fachwelt ist sich einig, dass Kindpauschalen die völlig falsche Grundlage für die Finanzierung der frühkindlichen Bildung sind. Sie lassen alle Beteiligten im Unklaren: Träger in der Planungssicherheit, Erzieher*innen in ihrer persönlichen Planung und Familien in der Frage des Betreuungsplatzes. Gelder fließen erst mit abgeschlossenem Betreuungsvertrag. Damit herrscht aber in der Einrichtung lange Zeit Unklarheit über die Finanzierung des nächsten Kitajahres.
Gemeinsam mit Experten aus der Wissenschaft, der Praxis und den Gewerkschaften wollen wir ergründen, wie man die Finanzierung der frühkindlichen Bildung vom Kopf auf die Füße stellt und dadurch mehr Sicherheit für alle erlangen kann. Im Zentrum soll hier der Ansatz einer festen Sockelfinanzierung stehen. Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie ein solches neues Finanzierungssystem zu mehr Qualität und Planungssicherheit führen und wie man gemeinsam den Druck zum Systemwechsel erhöhen kann.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. November 2019

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk veranstaltet am 28. November 2019 in Berlin den Fachtag „Party-cipate! Über die Bedeutung von Partizipation in der kulturellen Praxis“. Der Fachtag beleuchtet vor allem die Bedeutung von Beteiligungsprozessen in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Dabei steht die Vermittlung theoretischer Grundlagen von Kinder-und Jugendpartizipationsarbeit ebenso im Vordergrund wie der Austausch über praktische und politische Gelingensbedingungen. Zudem werden Einblicke in Methoden der Kinder- und Jugendpartizipation ermöglicht, Grundlagen der allgemeinen Kinderrechte-Arbeit vermittelt sowie Strukturen und Institutionen kommunaler Kinder-und Jugendbeteiligungsarbeit als Ausgangspunkt gelungener Partizipationsprozesse vorgestellt.

„Kulturelle Bildung bietet Kindern einen eigenkreativen Zugang zur Welt und legt ein wichtiges Fundament bei der Persönlichkeitsentwicklung sowie für die spätere gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe. Deshalb fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit „It’s your Party-cipation“ bundesweit Bündnisse für Bildung, die in Projekten der kulturellen Bildung einen Schwerpunkt auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen legen und sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen. Dabei sollen fehlende chancengerechte Zugänge zu Bildung und Kultur ausgeglichen und gleichzeitig lokale Strukturen geschaffen werden, die diese Leerstellen nachhaltig füllen können. Auf unserem Fachtag möchten wir auch die Rolle von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Künstlerinnen und Künstlern bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kulturellen Bildungsprojekten beleuchten, und zudem die praktische Seite in den Fokus stellen, nämlich die Frage, wie Kinderrechte altersgerecht und nachhaltig vermittelt werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Fachtag richtet sich insbesondere an kulturelle Bildnerinnen und Bildner und andere Vertreterinnen und Vertreter aus Projekten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Nähere Informationen zum Fachtag und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter https://doo.net/veranstaltung/40786/buchung.

Der Fachtag wird im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem AWO Bezirksverband Hannover e.V.

Ort: Hannover

21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben mindestens fünf Jahre lang dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Für 10 Prozent der Kinder ist Armut somit zumindest kurzzeitig ein Teil ihres Lebens. Doch was bedeutet das für Kinder und Jugendliche konkret?

Kinderarmut hat schwerwiegende Auswirkungen. Vielfach sind Kinder vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, kulturelle und soziale Aktivitäten können aufgrund der fehlenden finanziellen Möglichkeiten nicht realisiert werden. Im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen führt dies bei von Armut bedrohten Kindern zu sozialer Isolierung, materieller Unterversorgung und gesundheitlichen Benachteiligungen. Armut im Kindesalter hat gleichzeitig auch verheerende Konsequenzen für die Zukunftsperspektiven. Denn schlechtere Leistungen und Chancen in der Schule gehen mit Armut häufig einher. Daher ist es den Betroffenen zumeist auch nicht in ihrem Erwachsenenleben möglich, aus diesen Verhältnissen auszubrechen.

Wie muss die Politik handeln, um diesen Kreis zu durchbrechen? Aus welchen Gründen wird Armut so häufig von Generation zu Generation weitergegeben und welche Gruppen sind von Kinderarmut besonders betroffen? Was können Politik und Gesellschaft tun, um die Zukunftsperspektiven dieser Kinder zu verbessern?

Dazu geben Prof. Dr. Gerhard Bäcker (Universität Duisburg-Essen), Birgit Merkel (Zukunftsforum Familie) und Kerstin Tack MdB Kurzstatements. Diesen schließt sich das TOWN HALL MEETING mit dem Publikum an, moderiert von Cosima Schmitt (Journalistin und ZEIT-Autorin),

Das "Town Hall Meeting" ist eine Form der Bürgerbeteiligung, die in Amerika eine lange und erfolgreiche Tradition hat. Es ist ein informelles, öffentliches Treffen, bei dem alle eingeladen sind, ihre Meinung zu äußern und die Vertreter_innen der Öffentlichkeit bzw. gewählte Repräsentant_innen zu befragen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Wohnungslosigkeit ist ein Thema, über das in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist. Bis heute gibt es keine Statistiken, die Dunkelziffer ist hoch. Und auch viele junge Menschen sind betroffen. Nach aktuellen Schätzungen der BAG-Wohnungslosenhilfe gibt es in Deutschland mindestens 40.000 Jugendliche, die entweder auf der Straße oder in ungesicherten Wohnmöglichkeiten leben, also selbst keine feste Wohnung haben.

Ein Teil dieser Jugendlichen ist am Übergang ins Erwachsenenalter aus sämtlichen „institutionellen Kontexten“ herausgefallen. Das Deutsche Jugendinstitut spricht in diesem Zusammenhang von entkoppelten Jugendlichen, also jungen Menschen zwischen 15 und 27 Jahren, die nur noch schwer erreichbar sind.

Verstärkt wird das Problem durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, vor allem in den Großstädten und Ballungszentren, wo Menschen mit geringem Einkommen oft keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden und Jugendliche ohne finanzielle Unterstützung der Eltern auf der Strecke bleiben, einfach weil sie sich keine eigene Wohnung leisten können.

Das öffentliche Fachgespräch soll dazu führen, diese Gruppe von jungen Menschen stärker in den Fokus zu rücken.

Gemeinsam mit ExpertInnen aus der Praxis, sowie betroffenen Jugendlichen wollen wir Ursachen beleuchten, politischen Handlungsbedarf identifizieren, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ausloten sowie Vorschläge für konkrete Unterstützungsangebote erarbeiten.

Weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie hier.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 25. November 2019 möglich.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung zwischen dem Deutschen Juristinnenbund und der
Deutschen Rentenversicherung Bund

Ort: Berlin

Die intensive Diskussion über eine Grundrente zeigt den Handlungsbedarf für eine ausgewogene und existenzsichernde Altersversorgung für alle Menschen in Deutschland. Von einer solchen Grundrente sollen vor allem auch Frauen profitieren. Die diskutierten Vorschläge für eine Grundrente werfen allerdings nicht nur rechtliche Probleme auf, sondern können zudem als Instrument zur Vermeidung von Altersarmut bzw. zur Anerkennung der Lebensleistung wenig überzeugen. So richtig die Diskussion um eine angemessene und ausreichende Alterssicherung gerade für Frauen ist, verstellt der Fokus auf die verschiedenen Vorschläge für die Grundrente auch in der Fachöffentlichkeit den Blick auf andere Gestaltungsoptionen für eine geschlechtergerechte Alterssicherung.

Der gemeinsam von dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und dem Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund initiierte Fachdialog "Geschlechtergerechte Reformen in der Alterssicherung" soll diesen Blick weiten und eine fachkundige Diskussion über die Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Alterssicherung ermöglichen.

Auf der Grundlage aktueller Daten zu den Erwerbsbiografien und der Alterssicherung von Frauen werden Anforderungen an eine geschlechtergerechte Alterssicherung formuliert. Danach werden alternative Reformansätze innerhalb des Alterssicherungssystems, aber auch im Steuerrecht, vorgestellt. Ganz im Sinne eines Fachdialogs ist viel Zeit für Diskussionen mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen.

Informationen zu Programm, Anmeldung und Tagungsort finden Sie hier.

Termin: 02. Dezember 2019

Veranstalter: hessenstiftung – familie hat zukunft

Ort: Frankfurt am Main

Im Licht der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen wird die Vereinbarkeit für Beruf und Familie immer wichtiger. Bereits für Beschäftigte in „Normalarbeitszeit“ ist es häufig schwierig, beides unter einen Hut zu bekommen – für Beschäftigte im Schichtdienst eine noch größere Herausforderung. Wer arbeiten muss, während der Partner und die Kinder frei haben, bekommt vom Familienleben oft nicht mehr viel mit. Doch sind Schichtarbeit und Vereinbarkeit tatsächlich unvereinbar? Oder gibt es Möglichkeiten, auch den Schichtdienst familienfreundlich zu gestalten? Oder stecken in der Gestaltung von Schichtarbeit sogar Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Thesen jetzt prüfen und auswerten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Väter mit Migrationsgeschichte sind in Kitas und Familienzentren präsent, fragen Vater-Kind Angebote in der Familienbildung nach und suchen nach Möglichkeiten, sich mit anderen Vätern auszutauschen. Sie sind Adressaten von Bildungsträgern, Beratung und Coaching.

Mit einer Erhebung (online-Umfrage) möchte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und mit Unterstützung der hessenstiftung – familie hat zukunft herausfinden, welche Angebote für Väter mit Migrationsgeschichte es in Hessen gibt, in welchem Umfang sie genutzt werden und wo Sie als Expertinnen und Experten noch Entwicklungsbedarfe sehen und Unterstützung benötigen. Dabei versteht man Väterarbeit in einem weiten Sinne als Arbeit mit Vätern in Einrichtungen, in Familienbildung, Beratung und Coaching.

Mit der Beantwortung der Fragen, die etwa 15 Minuten am PC in Anspruch nimmt, leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, aktive Vaterschaft in Hessen zu stärken und Vernetzung zu fördern.

Direkt zur Umfrage geht es hier.

Alle Teilnehmenden erhalten die Ergebnisse der Erhebung nach der Auswertung per Mail zugesandt.

Auf der Fachtagung „Abu, Baba, Tata, Papa: Potentiale migrationssensibler Väterarbeit“ am 5. und 6. Dezember in Frankfurt am Main werden die Ergebnisse der Erhebung präsentiert und diskutiert.

Gerne können Sie sich dazu hier anmelden.

ist ein Diskussionsbeitrag, der für die Weiterentwicklung konkreter Lösungen für das Vereinbarkeitsproblem von Pflege und Beruf wichtige Empfehlungen auf den Punkt bringt. Denn bisherige gesetzliche Regelungen werden von pflegenden Angehörigen für unzureichend gehalten und zudem kaum genutzt. Der Vorschlag eines steuerfinanzierten flexiblen Zeitbudgets wurde von der Sachverständigenkommission zum 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aufgegriffen, und auch der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat in seinem Bericht 2019 die Ausweitung von Freistellungen für pflegende Angehörige und die Einführung einer Lohnersatzleistung vorgeschlagen.

Mit dieser Kurzexpertise will die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Beitrag für die anstehenden Diskussionen und gute Lösungen leisten und besonderes Augenmerk auf eine geschlechtergerechte Pflegepolitik lenken.