ZFF-Info 16/2019

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SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Armut und Ausgrenzung

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung fordert das ZFF ein Maßnahmenbündel für eine sozial gerechte Familien- und Sozialpolitik. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Schräubchen im bisherigen System zu drehen, denn die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander.

Hierzu erklärt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF:

„Um Armut bei Kindern und Jugendlichen zu beseitigen, müssen wir endlich das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen! Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der morgen im Bundestag anstehende Beschluss zur Reform des Wohngeldes sind wichtige Schritte, bleiben jedoch Tropfen auf den heißen Stein. Immer noch sind zu viele Kinder- und Jugendliche auf unzureichende Sozialleistungen angewiesen. Arme Familien haben es dadurch schwer, die Teilhabe für ihre Kinder sicherzustellen und angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Nicht selten führen Mietsteigerungen Familien noch weiter in die Armutsfalle oder zur Verdrängung in preisgünstigere Wohnungen in benachteiligten Quartieren. Hier fehlen häufig qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, gute Schulen und damit Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche.

Neben einer besser ausgebauten sozialen Infrastruktur, einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik, die den Bedürfnissen von Familien entspricht und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es dringend mehr Geld für arme Familien. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Familien-, Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler*innen fordert das ZFF die Einführung einer Kindergrundsicherung. Wir setzen uns für die Zusammenführung von Hartz IV-Regelleistung, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bildungs- und Teilhabepaket zu einem einzelnen Beitrag ein, der sozial gerecht ausgestaltet und automatisch ausgezahlt wird.“

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Die Dokumentation der Fachtagung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik, und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Die Bundesregierung muss endlich die Vermeidung von Armut engagierter angehen – national, europäisch und weltweit. Die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen sprechen eine klare Sprache und geben einen deutlichen Rahmen vor. So haben sich die Staaten selbstverpflichtet, bis 2030 extreme Armut weltweit zu beseitigen sowie den Anteil der Menschen, die in Armut nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte zu senken.

In Deutschland liegt die Zahl der in Armut lebenden Menschen seit Jahren auf einem Rekordniveau. Fast 50.000 Menschen müssen sogar auf der Straße leben. Das ist eine Schande für ein so reiches Land. Um Armut hierzulande zu vermeiden, fordern wir eine Kindergrundsicherung, eine Garantierente und die Überwindung von Hartz IV durch eine Garantiesicherung, um das Existenzminimum für alle sicherzustellen und soziale Teilhabe zu schaffen. Außerdem brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Auch europaweit muss Armut bekämpft werden. Die Europäische Union hatte sich eigentlich vorgenommen, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2020 um 20 Millionen im Vergleich zu 2010 zu senken. Das Ziel droht deutlich zu scheitern – mitverantwortlich ist hier auch die Bundesregierung. Für die EU fordern wir eine Rahmenrichtlinie, die dafür sorgt, dass es in allen Mitgliedstaaten eine Grundsicherung gibt, die vor Armut schützt.

Und auch auf globaler Ebene kommt der Kampf gegen die Armut ins Stocken: erstmals seit der Jahrtausendwende nimmt der Anteil der Armen in einigen Regionen wieder zu. Außerdem hat Armut viele Dimensionen: Unzureichendes Einkommen bedingt weitere Probleme wie Bildungsarmut, schlechte Gesundheit und Mangelernährung. Ein Teufelskreis, der vor allem Frauen trifft.

Gleichzeitig steigt die soziale Ungleichheit fast überall – sowohl innerhalb der Länder als auch zwischen den armen und reichen Staaten. Solange wir die Verteilungsfrage nicht angehen, werden wir Armut nie nachhaltig beseitigen. Hier kommt es vor allem darauf an, endlich wirksam gegen Steuervermeidung durch Reiche und global agierende Konzerne vorzugehen. Armen Staaten gehen in etwa so viel Steuern dadurch verloren, wie global an staatlichen Entwicklungsgeldern bereitgestellt wird. Die Bekämpfung der Klimakrise muss endlich glaubwürdig angegangen werden, denn vor allem die ärmsten Staaten leiden unter den katastrophalen Folgen. Im Handel müssen wir für faire Bedingungen sorgen und zum Beispiel unsere Agrarsubventionen zurückfahren und entlang der gesamten Lieferkette Ausbeutung von Mensch und Umwelt wirksam unterbinden.

Jeder Tag sollte zum internationalen Tag zur Beseitigung der Armut erklärt werden, denn das braucht Deutschland, das braucht Europa, das braucht die Welt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.10.2019

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Armutsprävention und Armutsbekämpfung gehören zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart, denen sich die AWO in ihrer täglichen politischen und praktischen Arbeit stellt. Denn Armut und Ausgrenzung sind in Deutschland kein Randphänomen mehr, sondern bedrohen oder betreffen mehr als 13 Millionen Menschen. Mit diesem Zustand können wir uns als Arbeiterwohlfahrt nicht abfinden! Armut mit seinen materiellen, gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Auswirkungen gefährdet die Teilhabe an der Gesellschaft und untergräbt den sozialen Zusammenhalt.“

Nach der Definition der europäischen Union gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16% oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalten bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzu kommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

Dass sich soziale Ungleichheit und Armut in der Gesundheit und damit auch in der Lebenserwartung der Betroffenen widerspiegelt, ist seit Jahren bekannt. Forscher des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) haben diese Erkenntnisse für Deutschland nun auf eine verlässliche Datenbasis gestellt. Anhand von Daten der Deutschen Rentenversicherung von 27 Millionen Versicherten haben sie nachgewiesen, dass vor allem ein geringes Einkommen und Arbeitslosigkeit ausschlaggebend für eine frühere Sterblichkeit sind. Der größte Unterschied ergibt sich für in Ostdeutschland lebende Männer: Im Vergleich mit der höchsten Einkommens- und Bildungsschicht haben die im Hinblick auf Einkommen und Bildung am stärksten benachteiligten Männer ein achtmal höheres Sterberisiko.

„Diese Erkenntnisse verdeutlichen auf erschütternde Weise, welche gravierenden Auswirkungen Armut hat und dass der Handlungsbedarf nach wie vor enorm ist.“ erklärt Wolfgang Stadler und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen, setzt sich die AWO sowohl dafür ein Armutsursachen zu bekämpfen, als auch allen Menschen, unabhängig von ihrem sozialen Status, eine gute Gesundheit zu ermöglichen. Wir fordern die Politik dazu auf, die Prävention und Überwindung von Armut stärker zum prioritären Ziel der Sozialpolitik zu machen!“

*Link zur Studie des Max-Planck-Instituts: https://www.demogr.mpg.de/de/news_presse/news/press/hoechstes_sterberisiko_fuer_arme_und_arbeitslose_6649.htm

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2019

Die Vereinten Nationen haben den 17. Oktober zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut erklärt. Anlässlich dessen fordert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Wohnungspolitik auf:

"Die hohen Mietsteigerungen der letzten Jahre in vielen deutschen Städten belasten immer mehr Menschen. Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen müssen mittlerweile häufig mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. Das hat die soziale Ungleichheit in Deutschland verschärft. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik. Der Sozialstaat muss seine Verantwortung im Wohnungsmarkt wieder aktiv und deutlich wahrnehmen. Wohnen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss in einem ausreichenden Maße gemeinnützig und sozial gewährleistet werden. Für den freien Wohnungsmarkt sind wirksame Regelungen zur Mietpreisbegrenzung nötig. Wohnen ist Menschenrecht, es muss bezahlbar sein und darf nicht in Armut führen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.10.2019

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17.10. erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Armut ist weiterhin bittere Realität in Deutschland. Daran haben auch wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen der letzten Jahre wenig geändert. Ob in Form von Kinder- und Familienarmut, Altersarmut, Wohnungsnot, Krankheit, Erwerbsarmut, Arbeitslosigkeit oder Ausgrenzung: Armut betrifft immer mehr Menschen in der Gesellschaft. Arme Menschen sind pausenlos damit beschäftigt, über die Runden zu kommen, während sie gesamtgesellschaftlicher Abwertung, Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Wo verlässliche und auskömmliche Hilfe, Kontakt, Unterstützung und Teilhabe angebracht wären, erleben viele Menschen Ausgrenzung, Anfeindungen und individuelle Schuldzuschreibungen für ihre existenzbedrohende Lage. In solch einem vergifteten gesellschaftlichen Klima fällt es schwer, Solidarität zu organisieren.“

Als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Für einen Einpersonenhaushalt ist diese Schwelle bei etwa 1000 Euro pro Monat erreicht1. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16% oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalte bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzukommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

„Als zivilgesellschaftliches Bündnis hat sich die Nationale Armutskonferenz das Ziel gesetzt, die Perspektiven von armutserfahrenen Menschen stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Denn wir stellen fest, dass mehr über arme Menschen statt mit armen Menschen gesprochen wird. Auf diese Weise entsteht kein ganzheitliches Bild von Armut und die Entwicklung gemeinsamer Strategien zu ihrer Überwindung wird unmöglich. Stattdessen beobachten wir eine zunehmende Entkopplung von Lebensrealitäten, die Teilhabe und Zusammenhalt untergraben. Wir fordern endlich entschlossenes politisches Handeln, das zu einer wirksamen Prävention, Bekämpfung und Überwindung von Armut führt.“

[1] Quelle: Statistisches Bundesamt für das Jahr 2017

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 16.10.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anke Fuchs, Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit von April bis Oktober 1982, ist am 14.10.2019 im Alter von 82 Jahren gestorben.

Dazu Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit Anke Fuchs verlieren wir eine starke Frau und Sozialdemokratin, die sich in ihrer politischen Arbeit mit viel Kraft und Engagement für soziale Gerechtigkeit in Deutschland und vor allem für die Rechte von Frauen und berufstätigen Müttern eingesetzt hat. Anke Fuchs stand für den politischen Kampf für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und nahm sich dieses Themas zu einer Zeit an, als die Gesellschaft weit davon entfernt war, Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erreichen. Es gehörte viel Mut dazu, das Thema damals so forsch auf die Tagesordnung zu setzen. Bei unserer Arbeit für Gleichberechtigung profitieren wir bis heute vom Wirken von mutigen Frauen wie Anke Fuchs.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mit Anke Fuchs verlieren wir eine engagierte Sozialpolitikerin. Sie hat sich immer mit deutlicher Stimme stark gemacht auch für die Belange der Menschen, die es nicht so leicht haben im Leben. Als Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und später als Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit prägte sie die deutsche Sozialpolitik mit. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie und ihren Freunden.“

Anke Fuchs war von April bis Oktober 1982 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Zuvor war sie Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Von 1998 bis 2002 war Anke Fuchs Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, von 2003 bis 2010 stand sie an der Spitze der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2019

Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern als Sitz vorgeschlagen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, mit dem die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt errichtet werden soll. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Als Sitz der Stiftung wird die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht vor allem dann, wenn Menschen Dinge gemeinsam tun. Wo sich viele engagieren, funktioniert das Gemeinwesen besser und dort steigt auch die Lebensqualität. Indem wir das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt gezielt und nachhaltig unterstützen, zeigen wir den Kümmerern im Land, dass wir ihre Leistung anerkennen und wertschätzen. Die Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde durch das Bundesfamilienministerium in die Arbeit der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse eingebracht. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag, um die Demokratie in ganz Deutschland zu stärken.“

Bundesinnenminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Ohne Ehrenamtliche geht es nicht! Häufig machen erst sie es möglich, dass ein Sportverein Kinder trainieren, eine Kultureinrichtung Angebote umsetzen oder eine Rettungsorganisation ihrem Dienst nachgehen kann. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses besondere Engagement, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist, wollen wir mit der Einrichtung der Stiftung würdigen. Darüber hinaus wollen wir die Strukturen des Ehrenamts dort ausbauen, wo sie heute nur schwach ausgeprägt sind.“

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Gerade in ländlichen Regionen sind lebendige Ortsgemeinschaften ein wichtiger Standortfaktor. Wer vor der Frage steht, zu gehen oder zu bleiben, für den kann ein vielfältiges Vereinsleben, das Gefühl gebraucht zu werden und mitzumachen, entscheidend sein. Und wer sich engagiert, der gestaltet aktiv, der hat Teil an Gemeinschaft. Der wird sich nicht abgehängt fühlen. Mit der Ehrenamtsstiftung wollen wir diese Strukturen stärken, wollen verlässliche Leitplanken für Vernetzung, Beratung und Qualifizierung schaffen. Das unterstützen wir als Ministerium auch mit unserem Programm ‚Hauptamt stärkt Ehrenamt‘. Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich einbringen, den Rücken freizuhalten, sie in ihrem Engagement für die Gesellschaft zu unterstützen. Eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene ist Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung.“

Die Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.

Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist jedoch ungleich verteilt. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sowie in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen auf besondere Unterstützung angewiesen. So sind nur 9 Prozent aller Bürgerstiftungen und nur 15 Prozent aller Freiwilligenagenturen Deutschlands im Osten angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.10.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der SPD-Bundesminister Giffey und Scholz für eine Aufstockung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ um acht Millionen Euro für das Jahr 2020. Wir kämpfen für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit. Deshalb fordern wir darüber hinaus ein Demokratiefördergesetz.

„Das demokratische Miteinander in den Herzen und Köpfen aller ist das Rückgrat unserer wehrhaften Demokratie. Diese bestmöglich gegen demokratiefeindliche Bewegungen und Ansichten zu verteidigen ist auch Aufgabe des Bundes.

Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Bei der Erarbeitung eines Demokratiefördergesetzes müssen wichtige grundgesetzliche Vorgaben beachtet werden. Insbesondere das Konzept der wehrhaften Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Dies ist eine Herausforderung, darf aber keine Ausrede dafür sein, nichts zu tun.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.10.2019

Zur heutigen Veröffentlichung der 18. Shellstudie erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Die Jugend ist politisch wie lange nicht. Das ist die gute Nachricht. Die 18. Shell-Jugendstudie untermauert, was wir seit Wochen und Monaten sehen. Junge Menschen wollen die Zukunft mitgestalten und sie wollen von der Politik gehört und ernst genommen werden. Klimawandel und Artensterben, das sind die Themen, die Jugendliche mobilisieren, weil es ihnen nicht egal ist, wie die Welt von morgen aussieht. Fridays for Future hat das eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Damit Beteiligung wirklich funktioniert, muss sich allerdings auch die Politik bewegen. Junge Menschen müssen die Chance haben, sich und ihre Ideen konkret in politische Prozesse einbringen zu können. Nur das schafft Vertrauen in Parteien, in Politikerinnen und Politiker und ist ein starkes Zeichen, das zum Mitmachen animiert und letztlich unsere Demokratie stärkt.

In den konkreten Lebenswelten der jungen Menschen, also den Kommunen und Ländern brauchen wir institutionelle Beteiligungsstrukturen, damit Kinder und Jugendliche ihr Umfeld dort mitgestalten können, wo sie leben.

Aber auch die Bundespolitik ist hier gefordert. Denn Jugendliche wollen sich einbringen, bleiben aber im aktuellen Politikbetrieb außen vor. Denkbar wäre hier beispielsweise ein Jugendrat, der die Bundesregierung berät und auch sicherstellt, dass junge Menschen in wichtige gesetzgeberische Prozesse von Anfang an eingebunden werden.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert, dass politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach als auch als Querschnittsaufgabe ausgebaut wird und zwar in allen Schulformen.

Darüber hinaus brauchen wir ein Demokratiefördergesetz, das die jetzige Arbeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verstetigt. Demokratieförderung und der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit brauchen eine gesetzliche Verankerung und eine angemessene und verbindliche Finanzierung.

Gerade jetzt, wo sich weltweit Demagogen und Rechtspopulisten Gehör verschaffen, den Holocaust leugnen und menschenverachtende Parolen verbreiten, ist eine fundierte politische und historische Bildung von immenser Bedeutung. Jugendliche dürfen nicht zur leichten Beute für Antidemokraten werden. Beteiligung fängt im Kleinen an. Wir brauchen deshalb Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen von Anfang an, also bereits in Kita, Grundschule und wir brauchen Angebote der informellen Bildung. Darüber hinaus gilt es nun, möglichst zügig und konsequent die Leitlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.10.2019

Zum zweiten Jahrestag der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Dr. Jens Brandenburg:

„Wir feiern zwei Jahre Ehe für alle, eine große Erfolgsgeschichte. Mehr als 30.000 neu geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen bis Ende 2018 zeigen, wie überfällig dieser Meilenstein war. Es gibt jedoch keinen Grund, sich zurückzulehnen. Für gleiche Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen ist noch viel zu tun. Die FDP-Fraktion fordert ein modernes Familienrecht für Regenbogenfamilien, einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und mehr Aufklärung an Schulen. Den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wollen wir fest im Grundgesetzes verankern. Der zunehmenden Gewalt gegen gleichgeschlechtliche Paare treten wir geschlossen entgegen. Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt oder angegriffen werden. Zudem muss sich die Bundesregierung im Ministerrat der EU endlich für eine europaweite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 01.10.2019

Die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88 Prozent. Am 11. Oktober stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18. September 2019 beschlossen hatte: Alleinstehende Erwachsene sollen danach 432 Euro künftig im Monat erhalten – acht Euro mehr als bisher.

Betrifft auch Kinder und Jugendliche

Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben

Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung.

Die Preisentwicklung wird nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Gilt ab dem neuen Jahr

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.10.2019

Die FDP-Fraktion möchte Sozialleistungen in einem "liberalen Bürgergeld" bündeln. Darin sollten Wohngeld und weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen zusammengeführt werden, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/14060). Sie fordern die Bundesregierung zudem auf, eine Einkommensüberprüfung mit geringerem bürokratischen Aufwand umzusetzen. "Durch die Zustimmung der Betroffenen soll es ermöglicht werden, dass von Seiten des Arbeitgebers Informationen freiwillig übertragen werden." Das Bürgergeld solle auf digitalem Weg beantragt werden können, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1149 vom 17.10.2019

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/13892) zu den Maßnahmen von Jobcentern gegenüber Alleinerziehenden gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Meldungen eines Jobcenters an ein Jugendamt zur Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in den vergangenen zehn Jahren erfolgt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1142 vom 17.10.2019

"Für eine schnelle Aufnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder aus den EU-Hotspots in Griechenland" setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/14024) ein, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, ist die Lage insbesondere von etwa 2.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den griechischen Hotspots "besonders desaströs". Gerade unbegleitete Minderjährige seien besonders schutzbedürftig "und sollten nicht in den EU-Hotspots untergebracht werden".

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, im Rahmen einer humanitären Aktion alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufzunehmen, "gegebenenfalls auch in Absprache mit anderen EU-Mitgliedstaaten". Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, "die nach der Dublin-Verordnung geltenden Regelungen zur Übernahme von Asylverfahren aus Griechenland großzügig wahrzunehmen und insbesondere die Übernahme unbegleiteter Flüchtlingskinder und von Familienangehörigen hier lebender Flüchtlinge unkompliziert zu ermöglichen".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1138 vom 16.10.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

Durch den Ausschuss abgelehnt wurden mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So hatte die FDP einen Antrag (19/9928) vorgelegt, mit dem der Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Unter anderem verlangte sie eine Entkopplung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit vom Durchschnittsentgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/11099) eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig oder gar keine Menschen mit Behinderungen einstellen, und eine Anhebung der Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/5907) eine Reform des Bundesteilhabegesetzes, um unter anderem ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu erreichen.

Die Unionsfraktion kritisierte am Linken-Antrag, dass schon bisher die Fünf-Prozent-Quote in den Betrieben kaum erreicht werde und eine Erhöhung deshalb nicht nötig sei. Die SPD-Fraktion lehnte den AfD-Vorschlag für Bonuszahlungen an Betriebe ab, da dadurch kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert würden. Die FDP-Fraktion kritisierte den Entwurf der Bundesregierung als Reparaturgesetz ohne erkennbare Stringenz. Viele zu regelnde Dinge blieben ungelöst, so die Liberalen. Die AfD-Fraktion bezeichnete es als Schande, dass 37.000 Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Linke kritisierte, der Regierungsentwurf setze die Personenzentrierung von Leistungen nicht konsequent genug um, auch stünde zu vieles noch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen kritisierten den bürokratischen Aufwand, um die Selbständigkeit der Menschen zu erreichen, als viel zu hoch und deshalb nicht zielführend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1130 vom 16.10.2019

Um "Jugendarmut in Deutschland" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12396). Danach gab es in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 2,42 Millionen leistungsberechtigte junge Menschen unter 25 Jahren im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

Darunter waren 768.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um Kinder unter 15 Jahren. Ihr Anteil an dieser Gruppe beläuft sich laut Vorlage auf etwa 95 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1113 vom 11.10.2019

Die FDP-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, wie viele unter Dreijährige und wie viele Drei- bis unter Sechsjährige im Jahr 2018 ein Angebot der Kindertagesbetreuung besucht haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13699) danach, wie viele Eltern von unter Dreijährigen im vergangenen Jahr einen Betreuungsplatz brauchten, für die der Rechtsanspruch gilt. Ferner fragt sie unter anderem, wie viele Fachkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kinderbetreuung aktuell fehlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1099 vom 08.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will wissen, wie viele Menschen Ende vergangenen Jahres erwerbstätig waren und dennoch aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen mussten. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13682) unter anderem danach, mit welcher Begründung nach Kenntnis der Bundesregierung "bei Arbeitslosen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, und bei Arbeitslosen, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren, danach statistisch die Dauer der Arbeitslosigkeit neu gezählt" wird, "ohne dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1099 vom 08.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung erfahren, wie sich die altersspezifischen Betreuungsquoten bei Kindern bis zehn Jahren seit 2009 entwickelt haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13651) unter anderem danach, welchen Bedarf die Bundesregierung beim Ausbau der quantitativen Kinderbetreuung bis 2025 sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1091 vom 07.10.2019

Den Familiennachzug zu Flüchtlingen thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13525). Darin erkundigt sie sich, wie viele Visa zum Familiennachzug im bisherigen Jahr 2019 beziehungsweise im Jahr 2018 erteilt worden sind. Auch will sie unter anderem wissen, wie lang nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Verfahren zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1078 vom 02.10.2019

Studie auf Basis von SOEP-Daten – Generation der 68er bleibt häufiger auch nach dem Renteneintritt ehrenamtlich aktiv – Anstieg des Engagements geht aber auch auf junge Menschen zurück – Pflicht zum Engagement für bestimmte Altersgruppen wäre nicht zielführend, stattdessen sollten flexible und niedrigschwellige Angebote für alle geschaffen werden, die ehrenamtlich aktiv sein wollen

Fast jede dritte in Deutschland lebende Person ab 17 Jahren – insgesamt also rund 22 Millionen – engagiert sich ehrenamtlich. Der Anteil der ehrenamtlich Aktiven lag im Jahr 2017 bei rund 32 Prozent und damit um fünf Prozentpunkte höher als im Jahr 1990. Sowohl junge Erwachsene als auch Rentnerinnen und Rentner sind zunehmend bereit, beispielsweise in Vereinen, Initiativen oder der Flüchtlingshilfe freiwillig mit anzupacken. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basiert.

Im Generationenvergleich stechen insbesondere die 68er, also die in den Jahren 1941 bis 1954 Geborenen, hervor. Stärker als vorherige Generationen sind sie auch nach dem Renteneintritt ehrenamtlich aktiv: Betrachtet man die Zeitspanne von drei Jahren vor dem Renteneintritt bis drei Jahre nach dem Renteneintritt, bleiben gut 29 Prozent dieser Generation durchgehend engagiert; knapp 13 Prozent nehmen sogar ein Ehrenamt erstmals oder erneut auf. Diese Werte liegen deutlich über denen der Kriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1908 bis 1930) und der Nachkriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1931 bis 1940).

„Dass sich immer mehr Menschen auch in hohem Alter bester Gesundheit erfreuen, das Bildungsniveau im Durchschnitt steigt und im gesellschaftlichen und politischen Diskurs das Thema Altern viel positiver besetzt ist – all das kommt dem ehrenamtlichen Engagement zu Gute“, sagt Luise Burkhardt, die die Studie gemeinsam mit Jürgen Schupp verfasst hat. „In dieser Entwicklung liegt ein großes Potential für die Gesellschaft, wenn man an die Babyboomer-Generation denkt, die in den kommenden Jahren nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden wird“, ergänzt Schupp.

Starker Anstieg der Engagementquote auch bei SchülerInnen und jungen Erwachsenen

Insgesamt ist die Engagementquote der 60- bis 76-Jährigen in Deutschland in den vergangenen fast 30 Jahren um elf Prozentpunkte auf 33 Prozent geklettert. Selbst unter den mindestens 77-Jährigen ist mit 23 Prozent noch fast jede vierte Person ehrenamtlich aktiv. Doch es sind bei weitem nicht nur die Älteren, die für das steigende ehrenamtliche Engagement in Deutschland verantwortlich sind: Besonders stark zugenommen hat auch der Anteil der ehrenamtlich tätigen Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren – von 27 Prozent im Jahr der Wiedervereinigung auf 46 Prozent im Jahr 2017. Und auch bei den jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 29 Jahren geht der Trend klar nach oben, jede dritte Person dieser Gruppe engagiert sich. Am höchsten liegt die Quote der Engagierten im mittleren Lebensalter (30 bis 59 Jahre).

Die Unterschiede beim Anteil der ehrenamtlich Aktiven zwischen Frauen (30 Prozent) und Männern (33 Prozent) sowie zwischen Ostdeutschland (28 Prozent) und Westdeutschland (33 Prozent) sind über die Jahre deutlich kleiner geworden. Markant sind hingegen die Unterschiede zwischen Stadt und Land: Während in kleineren Kommunen 37 Prozent der Menschen ehrenamtlich aktiv ist, sind es in Großstädten 26 Prozent. Auch der Bildungsabschluss spielt eine Rolle: Je höher dieser ist, desto wahrscheinlicher engagiert sich eine Person ehrenamtlich.

Ehrenamt darf nicht zum „Lückenbüßer“ werden

Die Wertschätzung für Ehrenämter ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, sowohl in der Gesellschaft als auch seitens der Politik. Doch das Potential, dass offenbar quer über alle Altersgruppen hinweg immer mehr Menschen bereit sind, ihre freie Zeit in ein Ehrenamt zu stecken, könnte noch besser genutzt werden, so die Autorin und der Autor. „Wichtig sind Rahmenbedingungen, die es allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen oder Herkunft ermöglichen, sich zu engagieren, wenn sie es denn möchten“, so Burkhardt. Eine Pflicht zum Engagement, wie sie mitunter beispielsweise für junge Erwachsene diskutiert wird, sei hingegen nicht zielführend.

Entsprechende Angebote sollten also flexibel und niedrigschwellig sein. Ratsam sei zudem der Ausbau gesellschaftlich sinnvoller Einsatzfelder für Ehrenamtliche, beispielsweise im digitalen Bereich, sowie entsprechende Strukturen und Informationsangebote als Unterstützung, so Schupp. Dabei dürfe, ergänzt Burkhardt, dem Ehrenamt aber keine „Lückenbüßerfunktion“ zufallen: „Dort, wo der Sozialstaat gefragt ist, muss er auch künftig seiner Verantwortung nachkommen. Den vielen ehrenamtlich Aktiven sollte nicht das Gefühl gegeben werden, dass eigentlich staatliche Aufgaben rein aus Kostengründen auf sie abgewälzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.10.2019

Dank der zunehmenden Freiheit, zwischen Elternschaft und Erwerbstätigkeit zu wählen und die Kinderbetreuung individuell zu gestalten, sind Mütter und Väter heute zufriedener mit ihrem Leben als vor 20 oder 30 Jahren. Das zeigt eine Studie auf Basis von Daten der für Deutschland repräsentativen Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin, die eine Forschungsgruppe um den Schweizer Soziologen Klaus Preisner erstellt hat. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift Gender & Society online veröffentlicht.

Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater arbeitet Vollzeit – dieses gesellschaftliche Rollenverständnis hielt sich lange Zeit hartnäckig. In den letzten Jahrzehnten aber haben sich die normativen Erwartungen an Mütter und Väter verändert. Mutterschaft ist heute für die weibliche Identität und ein erfülltes Leben als Frau nicht mehr zwingend. Von Müttern wird nicht mehr erwartet, dass sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben, während es zunehmend selbstverständlich ist, dass sich Väter an der Kindererziehung und -betreuung beteiligen.

Diskrepanz zwischen öffentlichen Diskussionen und empirischen Daten

Zusammen mitForschenden der Universität Konstanz und des Deutschen Jugendinstituts in München hat der Soziologe Klaus Preisner von der Universität Zürich (UZH) untersucht, wie sich diese veränderten gesellschaftlichen Erwartungen auf die Lebenszufriedenheit von Eltern ausgewirkt haben. Um herauszufinden, wie sich die sozialen Normen bezüglich der Elternschaft im Laufe der Jahre entwickelt haben, analysierten die WissenschaftlerInnen Angaben aus der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS). Hier wurde auf einer vierstufigen Skala erfasst, wie stark die westdeutschen Befragten folgender Aussage zustimmten: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ Um die Veränderungen in der Lebenszufriedenheit zu erfassen, werteten die WissenschaftlerInnen Angaben von 18.397 Frauen und 11.896 Männern aus den alten Bundesländern aus, die im Zeitraum von 1984 bis 2015 im SOEP befragt worden waren.

Das Nachlassen sehr spezifischer normativer Erwartungen an die Elternschaft zeigt sich in den ALLBUS-Daten: Die Aussage «Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert“ wurde im Laufe der Jahre von immer weniger Menschen unterstützt. Während in den 1980er Jahren jede/r Zweite zustimmte, war es 2015 nur noch jede/r Fünfte.

«Während in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren vermehrt thematisiert wurde, dass Eltern unter großen Belastungen stehen oder ihre Elternschaft sogar bedauern, zeigt unsere Analyse das Gegenteil», sagt Klaus Preisner.In den 1980er-Jahren gaben Mütter bei Befragungen mehrheitlich an, weniger zufrieden mit ihrem Leben zu sein als kinderlose Frauen. Das «Glücksversprechen Kind» – auch eine Folge des damaligen Tabus, kritisch über die Mutterschaft zu sprechen – wurde damals nicht eingelöst. «Mit zunehmenden Freiheiten, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden und die Elternschaft zu gestalten, ist der sogenannte ‹maternal happiness gap› verschwunden. Heute finden wir keine Unterschiede mehr in der Lebenszufriedenheit von Müttern und kinderlosen Frauen», so Preisner.

Lebenszufriedenheit beider Elternteile hat zugenommen

Für die Männer gilt: Im Unterschied zu Frauen wurde von Vätern früher nicht erwartet, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen, Elternzeit zu nehmen oder die Erwerbsarbeit zumindest zeitweise einzuschränken. Den Freuden der Vaterschaft standen also kaum häusliche Verpflichtungen entgegen und Männer mit Kindern waren genauso zufrieden wie Männer ohne Kinder.

Obwohl sich die Erwartungen an Väter geändert haben, hat sich ihre Lebenszufriedenheit dadurch kaum verändert. Väter sind heute nach wie vor genauso zufrieden wie kinderlose Männer. «Der Grund dafür liegt darin, dass Väter, die den neuen Erwartungen gerecht werden, heute mit viel privater und öffentlicher Anerkennung für ihr Engagement belohnt werden», sagt Preisner.

Moderne Familienpolitik nützt sowohl Eltern wie auch Kindern

Mit den veränderten normativen Erwartungen seien auch neue familienpolitische Maßnahmen wie etwa die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes sowie die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der Familie möglich geworden, erklären die AutorInnen. So könnten Mütter und Väter freier entscheiden, wie sie ihre Elternschaft im Hinblick auf Eigen- und Fremdbetreuung gestalten wollen. Darüber hinaus seien die Rollen und Aufgaben zwischen Müttern und Vätern heute weniger ungleich verteilt. Beides wirke sich positiv darauf aus, wie zufrieden Eltern mit ihrem Leben sind. «Diese familienpolitischen Maßnahmen sind nicht nur im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern von großer Bedeutung. Ebenso wichtig sind sie im Hinblick auf die Lebenszufriedenheit der Eltern und damit letztlich auch der Kinder», sagt Klaus Preisner.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.10.2019

Individuelle Nettovermögen legen zwischen 2012 und 2017 im Schnitt um ein Fünftel an Wert zu – Vor allem Immobilien und Betriebsvermögen tragen zur Wertsteigerung bei – Ungleichheit bleibt auch im internationalen Vergleich hoch – Ostdeutsche nur halb so vermögend wie Westdeutsche

Die Deutschen werden reicher: Nachdem das Nettovermögen zwischen 2002 und 2012 nominal nur wenig gestiegen war, hat es in den Jahren ab 2012 wieder deutlich zugelegt. Die Bevölkerung ab 17 Jahren verfügte im Jahr 2017 durchschnittlich über 22 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren: Waren es im Jahr 2012 noch knapp 85.000 Euro, stieg es bis 2017 auf knapp 103.000 Euro. Ostdeutsche liegen mit einem individuellen Nettovermögen von 55.000 Euro im Jahr 2017 weit unter diesem Schnitt.

Dies ergab eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Erstmals wurden auch die Kraftfahrzeuge und Studien-/Ausbildungskredite in die Vermögensberechnung miteinbezogen. Dies erhöhte das durchschnittliche Vermögen auf 108.000 Euro.

Der Median der Vermögensverteilung, also der Wert, der die reichsten 50 Prozent der Bevölkerung von der ärmeren Hälfte trennt, lag im Jahr 2017 mit rund 26 000 Euro oder einem Viertel wesentlich niedriger als der Durchschnittswert, was auf eine stark ungleiche Verteilung hinweist. Die reichsten zehn Prozent besitzen den aktuellen Zahlen zufolge mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens (56 Prozent), während die ärmere Hälfte der Bevölkerung über 17 Jahren nur 1,3 Prozent des Gesamtvermögens hält. Das oberste eine Prozent besitzt 18 Prozent des Gesamtnettovermögens – so viel wie die unteren 75 Prozent zusammen.

„Die Vermögensungleichheit ist zwar in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – sehr hoch, sie verharrt aber in den letzten zehn Jahren auf diesem Niveau“, fasst Studienautor Markus Grabka das Ergebnis zusammen. Zwar haben in absoluten Zahlen vor allem die reichsten zehn Prozent ihr Vermögen stark vergrößern können, da Immobilien und Betriebsvermögen überproportional zugelegt haben. Relativ haben aber nahezu alle Vermögensdezile in den Jahren 2012 bis 2017 ähnlich stark von Zuwächsen profitiert, mit Ausnahme der Personen, die über kein Vermögen verfügen – immerhin 15 Prozent der Bevölkerung.

Westdeutsche sind doppelt so vermögend wie Ostdeutsche

Wie hoch das individuelle Nettovermögen ist, hängt stark von Alter, Region und Einkommen ab. „Personen, die zwischen 1940 und 1950 geboren wurden, in Westdeutschland leben und eine Immobilie besitzen, verfügen im Schnitt über besonders viel Vermögen“, fasst Studienautor Christoph Halbmeier zusammen. Das Nettovermögen der Erwachsenen in Westdeutschland ist im Schnitt mit gut 120.000 Euro mehr als doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 55.000 Euro. Der Abstand verkleinert sich in den jüngeren Alterskohorten: Während die 71- bis 80-jährigen Ostdeutschen im Schnitt noch 133.000 Euro weniger Vermögen haben als die Westdeutschen, beträgt der Abstand in der Generation der 21- bis 25-Jährigen nur 5000 Euro.

Immobilienbesitz entscheidet über die Vermögen

Entscheidend für die Vermögensverteilung ist auch, ob die untersuchten Personen Immobilien besitzen. EigentümerInnen einer selbstgenutzten Immobilie verfügen im Schnitt über ein zehnmal so hohes Vermögen (rund 225.000 Euro) wie Personen, die zur Miete wohnen (24.000 Euro) – immerhin in Deutschland die Hälfte der gesamten erwachsenen Bevölkerung. Stagnierte zwischen 2002 und 2012 noch das Nettovermögen beider Gruppen, wirken sich ab 2012 Wertsteigerungen von Immobilien positiv auf die Nettovermögen der EigentümerInnen aus. Ähnliches gilt für das Betriebsvermögen, das seit 2012 auch deutlich zugelegt hat, aber vor allem in den Händen der oberen Vermögensdezile liegt.

Staatliches Fördervolumen zur Vermögensbildung muss erhöht werden

„Um die Vermögensungleichheit zu reduzieren, wird es nicht reichen, große Vermögen ein wenig zu besteuern. Eine Vermögenssteuer, wie erst jüngst wieder mal gefordert wurde, wird zwar fiskalische Mehreinnahmen schaffen, die aber nicht automatisch den vermögensschwachen Bevölkerungsgruppen zugutekommen“, gibt Markus Grabka zu bedenken. Stattdessen sollten vor allem der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung angeboten werden, um auch drohender Altersarmut vorzubeugen. Die bisherigen Instrumente wie Baukindergeld, Wohnungsbauförderung und Arbeitnehmersparzulage förderten nur einen begrenzten Personenkreis und dies oftmals nur mit geringen Beträgen. Privater Immobilienbesitz könne viel effizienter gefördert werden – zum Beispiel durch ein staatliches Mietkaufmodell. „Das staatliche Fördervolumen sollte zumindest wieder auf das Niveau des Jahres 2004, also zwölf Milliarden Euro, angehoben werden“, fordert Grabka. Darüber hinaus biete es sich an, insbesondere die private Altersvorsorge stärker an Modellen aus dem Ausland zu orientieren, die weitaus höhere Renditen erzielen als die in Deutschland geförderten Riester- und Rürup-Renten.

Studie im DIW Wochenbericht 40/2019

Infografik (Druckqualität)

Interview mit Markus Grabka

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.10.2019

Ungleichheit bei den Einkommen auf neuem Höchststand – Arme Haushalte zunehmend tiefer unter der Armutsgrenze

Die Schere bei den verfügbaren Einkommen hat sich in Deutschland weiter geöffnet, die Einkommensungleichheit befindet sich trotz der über Jahre guten wirtschaftlichen Entwicklung auf einem historischen Höchststand. Das zeigen übereinstimmend Berechnungen mit unterschiedlichen statistischen Maßen zur Einkommensverteilung. So lag der Gini-Koeffizient, das gebräuchlichste Maß für Ungleichheit, Ende 2016 sogar noch um zwei Prozent höher als 2005 – dem Jahr, das unter Forschern nach einem drastischen Anstieg der Einkommensspreizung seit Ende der 1990er Jahre als besonders „ungleich“ gilt. Zwei Faktoren haben die materielle Ungleichheit in den vergangenen Jahren vor allem wachsen lassen: Hohe Einkommensgruppen haben von sprudelnden Kapital- und Unternehmenseinkommen profitiert und dadurch die große Mehrheit der Haushalte in Deutschland beim verfügbaren Einkommen deutlich hinter sich gelassen. Gleichzeitig sind die 40 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen zurückgefallen – auch gegenüber der Mitte, deren Einkommen wiederum durch die gute Arbeitsmarktlage und spürbare Lohnsteigerungen real solide zunahm. Dementsprechend liegt die Armutsquote ebenfalls auf hohem Niveau. Und die Armutslücke, sie beschreibt das Jahreseinkommen, das armen Haushalten rechnerisch fehlt, um die Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens zu überschreiten, ist zwischen 2011 und 2016 preisbereinigt um 29 Prozent gewachsen: Um 779 Euro auf mehr als 3400 Euro. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Basis der Studie sind die aktuellsten vorliegenden Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), der größten repräsentativen Panel-Befragung in Deutschland, für die jährlich über 25.000 Menschen in Deutschland interviewt werden.

„Die aktuellen Daten zeigen, dass all jene Politiker und Ökonomen falsch liegen, die Entwarnung geben wollten, weil sich der rasante Anstieg der Einkommensspreizung nach 2005 zunächst nicht fortgesetzt hat“, sagt WSI-Expertin Dr. Dorothee Spannagel. „Richtig ist: Die Ungleichheit wächst aktuell deutlich langsamer, und die Entwicklung unterminiert nicht mehr so stark die Position der Haushalte mit mittleren Einkommen wie vor anderthalb Jahrzehnten: Wer eine feste, reguläre Arbeitsstelle hat, der hat zuletzt auch nach Abzug der Inflation spürbar mehr Einkommen zur Verfügung, insbesondere, wenn sie oder er nach Tarif bezahlt wird.“ Trotz dieses positiven Trends, so die Forscherin „geht die Polarisierung in Deutschland weiter. Denn die Ränder der Einkommensverteilung streben auseinander: Der Niedriglohnsektor ist weiterhin sehr groß und ärmere Haushalte fallen zurück, während sich reiche weiter absetzen. Und dabei sind Deutschlands Superreiche, also Multimillionäre und Milliardäre, die vom langjährigen Boom bei Aktien und Immobilien besonders stark profitiert haben dürften, im SOEP nur schwach erfasst. Alles in allem haben wir den riskanten Weg zu größerer Ungleichheit immer noch nicht verlassen: Ausufernde soziale Spaltungen verstärken den Verteilungskampf, reduzieren soziale und politische Teilhabe und gefährden das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft.“

Schere bei den Einkommen geht wieder auf

Der verbreitetste Indikator zur Einkommensverteilung ist der Gini-Koeffizient. Je nach Grad der Ungleichheit nimmt er Werte zwischen Null (alle Haushalte haben das gleiche Einkommen) und eins (ein einziger Haushalt bezieht das komplette Einkommen im Land; Visualisierung auch in unserem Video; Link unten) an. Ende 2016 lag der Gini-Koeffizient der verfügbaren Haushalteinkommen, bereits bereinigt um Effekte unterschiedlicher Haushaltsgrößen, in Deutschland bei 0,295. Damit zeigte er im aktuellsten Jahr, für das SOEP-Daten vorliegen, einen um rund 19 Prozent höheren Ungleichheits-Wert an als noch Ende der 1990er Jahre. Damals lag der Gini knapp unter 0,25. Sehr schnell angestiegen ist die Ungleichheit in Deutschland Ende der 1990er und in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – auf 0,289 im Jahr 2005. Laut der Industrieländerorganisation OECD nahm sie damals stärker zu als in den meisten anderen ihrer 30 Mitgliedsländer. War die Bundesrepublik zuvor ein Land mit relativ ausgeglichener Einkommensverteilung, rutschte sie ins Mittelfeld von EU und OECD ab.

Unter Fachleuten umstritten ist, was nach 2005 passierte. Einige Ökonomen kommen auch in jüngeren Studien zu dem Fazit, die Ungleichheit sei seitdem stabil geblieben oder sogar wieder leicht gesunken.

Der WSI-Verteilungsbericht macht aber auf Basis der neuesten SOEP-Zahlen deutlich, dass es sich dabei lediglich um eine Momentaufnahme gehandelt hat. Denn nach einem leichten Rückgang auf 0,279 im Jahr 2009, der wesentlich darauf beruhte, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise die zuvor florierenden Kapitaleinkommen kurzfristig einbrachen, geht der Gini-Wert seit 2011 wieder nach oben. Die so gemessene Ungleichheit wuchs zwar langsamer als zuvor, aber fast stetig auf den neuen Höchststand. Dabei entwickeln sich die Einkommen in Ostdeutschland deutlich schneller auseinander als im Westen. Noch ist die Spreizung in den neuen Ländern spürbar geringer als in den alten, doch der Abstand zwischen Ost und West wird kleiner (siehe auch die erste Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Armut nimmt zu

Dass sich die Schere bei den Einkommen öffnet, belegt auch der Blick auf zwei weitere Verteilungsmaße. Der Palma-Index vergleicht den Anteil des wohlhabendsten Zehntels der Haushalte an den gesamten Einkommen mit dem Part der unteren 40 Prozent. Dadurch reagiert er statistisch besonders sensibel auf Veränderungen am oberen Ende der Einkommensverteilung. Dagegen ist der Theil-Index ein feiner Indikator für Entwicklungen in den „unteren“ Gruppen, die ein niedriges Einkommen haben. An beiden Indizes lässt sich seit 2005 ein ganz ähnlicher Trend ablesen wie beim Gini-Koeffizienten: Nach einem Rückgang am Ende des vergangenen Jahrzehnts sind sie wieder deutlich angestiegen (Grafik 2 in der pdf-Version).

Die Veränderungen „fallen jedoch ausgeprägter aus – ein Hinweis darauf, dass es die Ränder sind, an denen die entscheidenden Entwicklungen stattfinden“, schreibt WSI-Expertin Spannagel.

Das gilt nach vertiefter Analyse der Verteilungsforscherin insbesondere im unteren Bereich der Einkommensverteilung. So ist der Anteil der Haushalte, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben und deshalb nach gängiger wissenschaftlicher Definition als arm gelten, in den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs spürbar gewachsen – von 14,2 Prozent 2010 auf 16,7 Prozent 2016 (Grafik 3 in der pdf-Version).

Gleichzeitig wurde auch die so genannte „Armutslücke“ beträchtlich größer. Sie zeigt an, welches jährliche Einkommen einem durchschnittlichen armen Haushalt fehlt, um es über die 60-Prozent-Hürde zu schaffen: Lag der Fehlbetrag inflationsbereinigt 2005 bei 2873 und 2011 bei 2673 Euro, stieg der Rückstand bis 2016 wieder stark an auf 3452 Euro. Der Abstand zur Armutsgrenze wuchs also um rund 29 Prozent (siehe auch die Tabelle).

Dass die Lücke so viel größer wurde, hat nach Spannagels Analyse auch damit zu tun, dass im aktuellen Aufschwung – anders als in den 2000er-Jahren – nicht nur die oberen, sondern auch die mittleren Einkommen stärker zugelegt haben. Ein positiver Trend, von dem im unteren Bereich der Einkommensverteilung aber wenig bis nichts ankam: Das unterste Dezil hat zwischen 2010 und 2016 nach Abzug der Inflation sogar Einkommen verloren. Im 2., 3. und 4. Dezil waren die Zuwächse unterdurchschnittlich.

Wachstum allein reicht nicht, um Ungleichheit zu reduzieren

Die Entwicklung der vergangenen Jahre mache deutlich, dass eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht ausreiche, um Ungleichheit und Armut zu reduzieren, resümiert Verteilungsexpertin Spannagel. Zumal, wenn politische Weichenstellungen nachwirkten, welche einen Anstieg der Einkommensungleichheit begünstigt haben. Dazu zählt die Wissenschaftlerin auch die Steuerpolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte: Während reiche Haushalte von der Senkung des Spitzensteuersatzes, der pauschalen Abgeltungssteuer oder der Reform der Erbschaftsteuer mit ihren zahlreichen Ausnahmen für Betriebsvermögen profitierten, wurden ärmere Haushalte durch höhere indirekte Steuern zusätzlich belastet.

„Wachsende Ungleichheit ist kein Schicksal“, schreibt die Wissenschaftlerin deshalb. Die Politik habe wirksame Möglichkeiten, gegenzusteuern. Zu den wichtigsten Ansätzen zählt Spannagel:

  • Eine Reduzierung der Lohnungleichheit durch eine Stärkung der Tarifbindung. Ein wichtiger Beitrag, um auch im Niedriglohnsektor bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen, sei es, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu vereinfachen.
  • Parallel empfiehlt die Forscherin eine Erhöhung des Mindestlohns. Zudem müsse besser verhindert werden, dass Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen.
  • Stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen. Um den weiteren Anstieg der Ungleichheit zu bremsen, sei es auch wichtig, „die wachsende Konzentration der Einkommen am oberen Ende zu dämpfen“, schreibt Spannagel. Dazu sollten sehr hohe Erbschaften stärker besteuert und Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer konsequent abgebaut werden. Zudem sollte der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer angehoben werden. Kapitalerträge müssten wieder in die Einkommenssteuer eingegliedert werden und somit progressiv besteuert werden. Auch die Wiederaufnahme der Vermögensteuer sei relevant, argumentiert die Forscherin.
  • Eine deutliche Anhebung der Regelsätze im Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Diese lägen häufig weit unter der Armutsgrenze.
  • Als wichtige Hilfe zur Selbsthilfe hätten sich unbürokratische soziale Beratungs- und Hilfsangebote erwiesen, die ausgebaut werden müssten, um den realen Bedarf abdecken zu können. Dazu zählt die Expertin psychosoziale Beratung, etwa bei Schulden oder Sucht, ausreichend Deutschkurse für Migranten, aber auch passgenaue Umschulungen oder Weiterbildungen für Langzeitarbeitslose.

Weitere Informationen:

Terminhinweis: Gerechter ist besser!? ist der Titel der hochkarätig besetzten Verteilungskonferenz, die die Hans-Böckler-Stiftung am 17. Oktober in Kooperation mit dem DGB veranstaltet. Dort diskutieren u.a. Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe, der Grünen-Vorsitzende Dr. Robert Habeck, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Katja Kipping, Parteivorsitzende Die Linke, der FDP-Vorsitzende Christian Lindner, Stefan Körzell, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB, sowie die Ökonomen Prof. Dr. Peter Bofinger (Universität Würzburg) und Prof. Dr. Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft).

Dorothee Spannagel, Katharina Molitor: Einkommen immer ungleicher verteilt. WSI-Verteilungsbericht 2019. WSI-Report Nr. 53, Oktober 2019 (pdf).

Trends der Ungleichheit im Bild: Unser Video visualisiert die zentralen Ergebnisse des Verteilungsberichts in 2 Minuten

Das Programm zur Verteilungskonferenz

Die Pressemitteilung mit Grafiken (pdf)

Kontakt: Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin

Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2019

Beschäftigte im Osten verdienen bei gleicher Qualifikation 17 Prozent weniger als im Westen – geringe Tarifbindung wichtiger Grund

Auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen Beschäftigte in Ostdeutschland noch deutlich weniger als Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. Insgesamt beträgt der Abstand rund 16,9 Prozent, wenn man Beschäftigte gleichen Geschlechts, im gleichen Beruf und mit vergleichbarer Berufserfahrung vergleicht (mehr Informationen zur Methode unten). Besonders stark zurück liegen ostdeutsche Arbeitnehmer, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder eine weiterführende berufliche Qualifikation (z.B. als Techniker oder Meister) erworben haben. In akademisch geprägten Berufen und bei Helfertätigkeiten ist der Abstand zum Westen geringer. Dies ergibt eine Auswertung von annähernd 175.000 Datensätzen des Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Unterteilt man die Berufe nach dem Qualifikationsniveau, beträgt der Abstand bei fachlich ausgerichteten Tätigkeiten 17,4 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Hierzu gehören die meisten Ausbildungsberufe. Befragte aus Ostdeutschland, die nach ihrer betrieblichen Ausbildung eine kaufmännische Fortbildung durchlaufen haben oder eine weiterführende technische Qualifikation erworben haben, verdienen sogar 18,4 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Spezialistentätigkeiten im Westen. In Berufen mit hoch komplexen Anforderungen, für die in der Regel ein Hochschulabschluss Voraussetzung ist, beträgt der Rückstand gegenüber dem Westen hingegen 15,4 Prozent. Geringer sind die Unterschiede nur bei Helfertätigkeiten (14,4 Prozent), für die die Angaben aufgrund relativ kleiner Fallzahlen allerdings weniger verlässlich sind. Hier zeigt der Mindestlohn Wirkung, der in Ost und West identisch ist.

Auch zwischen den ostdeutschen Ländern gibt es ein merkliches Gefälle. In Brandenburg ist, auch aufgrund des prosperierenden Berliner Umlandes, der Rückstand gegenüber dem Westen mit 13,9 Prozent am geringsten (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version). In Mecklenburg-Vorpommern beträgt das Minus 15,3 Prozent. Im Mittelfeld liegen Thüringen (16,9 Prozent) und Sachsen-Anhalt (17,1 Prozent). Schusslicht ist der Freistaat Sachsen: Hier liegen die Verdienste der Befragten um 18,2 Prozent unter dem Niveau für vergleichbare Tätigkeiten im Westen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits im Frühjahr die WSI-Studie „Tarifverträge und Tarifflucht in Sachsen“ gekommen. In Berlin, das sich aufgrund seiner Sonderstellung nicht eindeutig zuordnen lässt, beträgt der Rückstand zum Westen 4,5 Prozent.

Die geringere Verbreitung von Tarifverträgen ist nach Analyse des WSI neben Unterschieden in der Wirtschaftskraft ein wesentlicher Grund für den Gehaltsrückstand in den neuen Bundesländern. „Bei den Tariflöhnen haben die Gewerkschaften inzwischen eine weitgehende Angleichung zwischen Ost und West durchsetzen können“, sagt Dr. Malte Lübker, WSI-Experte für Tarif- und Einkommensanalysen. So lag das Tarifniveau in Ostdeutschland 2018 bei 97,6 Prozent des Westens, verglichen mit 91,9 Prozent im Jahr 2000 (siehe Abbildung 3). „Aber Tarifverträge können nur da wirken, wo sie auch verbindlich angewendet werden“, so Lübker. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) wurden 2018 nur 45 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. Im Westen waren es hingegen 56 Prozent.

Informationen zur Methode

Die Gehaltsunterschiede beziehen sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ost und West, die sich hinsichtlich wichtiger Eigenschaften nicht voneinander unterscheiden. Neben dem ausgeübten Beruf wurden Lohnunterschiede statistisch herausgerechnet, die sich mit Faktoren wie der Berufserfahrung, dem Geschlecht, der Größe des Betriebes oder einer innerbetrieblichen Leitungsfunktion erklären lassen. „Wir vergleichen in unserer Analyse also gleich mit gleich – Menschen, die im gleichen Beruf tätig sind und auch sonst ähnliche Merkmale haben“, sagt Malte Lübker. „Die verbleibenden Gehaltsunterschiede lassen sich folglich nicht darauf zurückführen, dass etwa in Ingolstadt oder Stuttgart mehr hochqualifizierte Ingenieure arbeiten als in der Niederlausitz.“

Einen detaillierten, auf individuelle Merkmale zugeschnittenen Gehalts-vergleich können Arbeitnehmer für über 500 Berufen mit Hilfe des Lohn- und Gehaltschecks auf Lohnspiegel.de erzeugen. Um zu einem aussagekräftigen Vergleich zu kommen, werden hierfür zunächst eine Reihe von Fragen zur eignen beruflichen Situation gestellt. Auf der Auswertungsseite können die Nutzer des Portals dann im zweiten Schritt unter „Was wäre wenn …?“ gezielt einzelne Angaben ändern, indem sie z.B. ihr eigenes Bundesland gegen ein anderes austauschen. Die typischen Gehälter werden dann für das gewählte Bundesland neu berechnet. Ausgewiesen werden auch Differenzen zwischen den alten Bundesländern, unter denen Baden-Württemberg und Hamburg vorne liegen.

Die Daten des Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden 174.600 Datensätze berücksichtigt, die seit Anfang 2017 erhoben wurden. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Entgelte. Alle Angaben beziehen sich auf die Bruttoverdienste pro Stunde, sodass Unterschiede in der Arbeitszeit nicht zum Tragen kommen. Nicht berücksichtigt wurden Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Der Lohnspiegel ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Pressemitteilung mit Grafiken (pdf)

Kontakt: Dr. Malte Lübker, WSI Experte für Tarif- und Einkommensanalysen

Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2019

– Neue Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation veröffentlicht
– In den sieben größten Metropolen zahlen die seit 2015 eingezogenen Mieterinnen und Mieter ein Fünftel mehr als Personen mit älteren Mietverträgen
– Relativ geringe durchschnittliche Mietbelastung in Sachsen und Thüringen

Die aktuelle Lage auf den Wohnungsmärkten der Metropolen in Deutschland hat dazu geführt, dass Haushalte, die ab 2015 eine Wohnung neu angemietet haben und dort eingezogen sind, überdurchschnittlich hohe Mieten zahlen. Dies zeigen die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation in Deutschland für das Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, mussten private Haushalte nach eigenen Angaben bundesweit im Schnitt 7,70 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter für eine in 2015 und später angemietete Wohnung bezahlen. Damit liegen diese Mietkosten um 12 % über der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland (6,90 Euro).

Hohe Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab 2015 in Metropolen und Bundesländern mit großer Wirtschaftskraft

Weit über dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen die Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 und später in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg. Am größten war der Unterschied jedoch in Berlin. So lag in Berlin 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete für 2015 und danach angemietete Wohnungen bei 9,10 Euro pro Quadratmeter und damit um fast ein Viertel höher als der Berliner Mietendurchschnitt insgesamt (7,40 Euro). Die höchsten Nettokaltmieten für solche Neuanmietungen mussten Mieter mit 10,30 Euro in Hamburg entrichten.

Geringer als im Bundesdurchschnitt war der Unterschied zwischen den Nettokalt-mieten bei Neuanmietungen ab 2015 zu den jeweiligen Durchschnittsmieten vor allem in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, aber auch in Nordrhein-Westfalen.

Hohe Mieten sind vor allem ein Problem der Metropolen in Deutschland. So lag 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 in den sieben Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf bei 10,80 Euro und damit um gut 21 % über dem allgemeinen Durchschnitt in diesen Städten (8,90 Euro).

Mietbelastung in Metropolen teils bei 30 %

Die höheren Durchschnittsmieten in den Metropolen und größeren Städten tragen dazu bei, dass die betroffenen Mieterhaushalte auch mit überdurchschnittlichen Mietbelastungsquoten zu kämpfen haben. Demnach lag 2018 der Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, den die Haushalte insgesamt für die Bruttokaltmiete aufwendeten, bundesweit bei 27,2%, in Metropolen bei 29,5%.

Für Haushalte, die ihre Wohnung in den letzten vier Jahren neu angemietet haben, lag die Mietbelastungsquote bundesweit bereits bei 28,6%. Leben diese Haushalte in einer Metropole beziehungsweise in einer größeren Stadt, nähert sich die Mietbelastung dem Wert von 30% oder liegt sogar darüber, wie das Beispiel Hamburg zeigt (30,4% durchschnittliche Mietbelastung insgesamt, 31,4% für Neuanmietungen ab Einzugsjahr 2015). Hohe Mietbelastungsquoten sind eher im Westen Deutschlands zu finden als im Osten. Haushalte in Sachsen und Thüringen haben mit jeweils rund 23% die geringste durchschnittliche Mietbelastung in Deutschland.

Nettokaltmieten in Wohnungen von privaten Wohnungsunternehmen am höchsten

Von den knapp 37 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland (ohne Wohnheime und ohne Wohnungen in Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden) waren 2018 mehr als die Hälfte (53,5 %) vermietet. Eigentümer dieser Mietwohnungen waren zu 58 % private Vermieter und zu 23 % Wohnungsgenossenschaften. 15 % der Mietwohnungen waren im Besitz von privaten Wohnungsunternehmen und 4 % der Mietwohnungen gehörten öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen.

Mieter, die 2018 in Wohnungen privater Wohnungsunternehmen lebten, zahlten mit durchschnittlich 7,30 Euro je Quadratmeter die höchsten Nettokaltmieten. Zum Vergleich lagen die Nettokaltmieten der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen bei 7 Euro. Unter dem Bundesdurchschnitt von 6,90 Euro für die Nettokaltmieten blieben die öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen mit 6,60 Euro und die Wohnungsgenossenschaften mit 6,40Euro.

Definitionen:

Mietbelastungsquote:
Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu.

Weitere Informationen:
– Gemeinschaftsveröffentlichung „Wohnen in Deutschland. Zusatzprogramm des Mikrozensus 2018“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.10.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die systematische Weiterentwicklung, die finanzielle und die rechtliche Absicherung der Schulsozialarbeit sind die Kernforderungen der 550 Fachkräfte, die am 10. und 11. Oktober 2019 in Jena zum Bundeskongresses Schulsozialarbeit zusammen kamen. In der Jenaer Erklärung des Kongresses heißt es: „Schulsozialarbeit braucht Kontinuität und Verlässlichkeit, damit sie qualitätsvoll zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beitragen kann.“ Deshalb müsse Schulsozialarbeit an allen Schulen für alle jungen Menschen etabliert werden. Die Jenaer Erklärung ist ein Ergebnis des Treffens der Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, Verantwortlichen bei Trägern, aus der Verwaltung und Politik, Lehrenden und Forschenden der Sozialen Arbeit.

Der zweitägige Bundeskongress fand erstmals in Thüringen statt. Unter dem Motto „Bildung · Chancen · Gerechtigkeit“ leistete er Beiträge zur Profilierung der Schulsozialarbeit. In über 100 Vorträgen, Foren und Workshops wurden Fragen der konzeptionellen Weiterentwicklung von Schulsozialarbeit sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus praktischer Perspektive diskutiert.

AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler begrüßt ausdrücklich die Initiative: „Schulsozialarbeit ist ein professionelles Jugendhilfeangebot, welches an jeder Schule systematisch entwickelt und abgesichert werden sollte. Schulen bedürfen einer fachlichen Unterstützung durch die Jugendhilfe, um für mehr Gerechtigkeit beim Aufwachsen junger Menschen zu sorgen“.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter macht deutlich: „Schulsozialarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ganz aktiv mit. Deshalb haben wir in Thüringen nicht nur für eine gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit gesorgt. Wir werden zudem im Jahr 2020 über 10 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen und damit die Gesamtinvestition auf mehr als 22 Millionen Euro steigern. So können wir weitere 180 Schulsozialarbeiterstellen finanzieren.“

Veranstalter des Bundeskongresses waren der Freistaat Thüringen, die Stadt Jena, das Organisations- und Beratungsinstitut ORBIT Jena und der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit. Im 2001 gegründeten Kooperationsverbund Schulsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Internationaler Bund (IB), INVIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) zusammengeschlossen.

Download der Jenaer Erklärung des Bundeskongresses Schulsozialarbeit „Schulsozialarbeit an allen Schulen für alle jungen Menschen“: Download der Jenaer Erklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.10.2019

Angesichts der Veröffentlichung des WSI-Verteilungsberichts 2019 erklärt der Vorstandsvorsitzende der AWO, Wolfgang Stadler:

„Der aktuelle Verteilungsbericht macht wieder einmal deutlich, dass trotz der günstigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland erneut zugenommen haben. Wir beobachten diese Trends mit großer Besorgnis, denn solche Entkopplungstendenzen gefährden den sozialen Zusammenhalt in Deutschland spürbar.“

Der Verteilungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Lücke zwischen Arm und Reich weiter zugenommen hat. Wichtiger Treiber dieser Entwicklung ist laut des Berichts eine weitere Spreizung der Löhne, vor allem an den Rändern der Einkommensverteilung: Während die untersten Einkommensgruppen im Betrachtungszeitraum real Einkommensverluste zu verzeichnen hatten und von einer Entkopplung der allgemeinen Lohnentwicklung bedroht sind, waren in oberen Einkommensgruppen Zuwächse möglich. Zudem ist im Betrachtungszeitraum die Armutslücke, also der Einkommensbetrag, der armen Haushalten im Schnitt fehlt, um über die Armutsgrenze zu kommen, stark angewachsen.

„Einkommensarmut widerspricht unserem Anspruch, über Arbeit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir fordern daher politische Maßnahmen, die diese Entwicklungen ernst nehmen und wirksam gegensteuern,“ kommentiert Wolfgang Stadler weiter, „Hierzu gehören eine konsequente Bekämpfung des Niedriglohnsektors, eine Stärkung der Tarifbindung sowie eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen und Vermögen. Zur Prävention und Bekämpfung von Armutsrisiken muss zudem eine teilhabeorientierte soziale Infrastruktur zur Verfügung stehen und weiter ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.10.2019

Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Fast 30Jahre nach der Wiedervereinigung darf nicht nur das Erreichte in den Blick genommen werden. Wir müssen vor allem auf das schauen, was auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den alten und neuen Bundesländern noch zu tun ist. Die Freude über die Wiedervereinigung und die Erfolge beim Abbau des enormen Sanierungs- und Modernisierungsstaus in den neuen Bundesländern dürfen nicht vergessen lassen, dass es viele Menschen gibt, die die Nachwendezeit nicht zu einer persönlichen Erfolgsgeschichte ummünzen konnten und erhebliche Brüche erleben mussten.

Diese Brüche wirken bis heute in das gesellschaftliche Miteinander in Deutschland nach. Das Gefühl von Chancenungleichheit zwischen Ost und West kann auch politische Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern und die Zukunft unseres Zusammenlebens mit prägen:

Die Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern liegt –trotz der positiven Lage am Arbeitsmarkt – höher als im Westen und der Abstand bei den Löhnen in Ost und West ist auch bei gleicher Qualifikation immer noch beträchtlich. Eine Spätfolge dieses sehr langsamen Angleichungsprozesses: In den neuen Bundesländern wird Altersarmut in den kommenden Jahren deutlich steigen.

Beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ist das nicht mehr hinnehmbar. Vor allem in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik brauchen wir verstärkte Anstrengungen. Die Rückkehr zu „Sonderlösungen Ost“ ist aber keine Option. Wir brauchen gesamtdeutsche Lösungen, die Arbeitslosigkeit, Niedriglohn und Altersarmut auch in den alten Bundesländern in den Blick nehmen. Hierzu gehört die vorgeschlagene Grundrente, die Altersarmut nicht nach Himmelsrichtungen bekämpft, sondern dort, wo es notwendig ist. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung endlich auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.10.2019

"Bei der Unterstützung von Betroffenen geschlechtsbezogener Gewalt in Strafverfahren besteht dringender Nachholbedarf", kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens begrüßt der djb die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung als einen Beitrag zum Opferschutz. Darüber hinaus gibt es aber weiteren Reformbedarf. Der djb fordert: Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Beschleunigungsgebot von Verfahren mit Beteiligung von minderjährigen Betroffenen und Zeug*innen. Lange Strafverfahren stellen – neben den grundsätzlich hiermit verbundenen, oft erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, und ihre Familien eine große Belastung dar.

Der djb begrüßt auch die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Beiordnungsmöglichkeiten in § 397a Abs. 1 StPO. Jedoch bleiben wichtige Schutzbedürfnisse außen vor: So sind zum Beispiel Sexualstraftaten nach § 177 StGB, die als Vergehen einzustufen sind, bei Erwachsenen grundsätzlich von der Beiordnungsmöglichkeit ausgenommen. Damit sind noch immer nicht alle Fälle von sexualisierter Gewalt von der Beiordnung erfasst. Dies ist insbesondere mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention nicht vereinbar, die einen umfassenden Schutz von Betroffenen von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt vorsieht.

Für misslungen hält der djb die im Entwurf vorgesehene Neuschaffung einer Regelung nach § 397b StPO zur gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung:

Betroffenen einer Straftat könnte nach der Regelung eine gemeinsame Nebenklagevertretung gegen ihren Willen zugeteilt werden. Einzelne Nebenklagevertrer*innen könnten eine angemessene rechtliche Vertretung einer sehr großen Anzahl von Betroffenen nicht leisten und durch die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehene Gebühr nicht angemessen entlohnt werden. Außerdem könnte ein Gericht Interessenkonflikte zwischen den Betroffenen bis zum Zeitpunkt des Prozessbeginns nur unzureichend prüfen.

Während des Prozesses zutage tretende Interessenkonflikte hätten dann zur Folge, dass Nebenklagevertrer*innen zur Mandatsniederlegung im laufenden Prozess gezwungen wären.

Ausführliche Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cyber-Groomings. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf dafür aus, die Änderungsvorschläge des Bundesrates aufzugreifen und ausnahmslos jeden Versuch des Cyber-Groomings zu bestrafen. Kinder müssen im Internet mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Cyber-Grooming geschützt, und damit einhergehend bereits jede frühe Vorbereitungshandlung unter Strafe gestellt werden.

"Es ist dringend erforderlich, den Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming im Internet zu verbessern. Dafür braucht es die jetzt vorgeschlagenen Strafverschärfungen ebenso wie verstärkte Kontrollen. Kinder müssen soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfrei nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cyber-Groomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich zugleich dafür aus, die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen. Um Anbieter grenzüberschreitend stärker in die Pflicht zu nehmen, braucht es dringend eine Reformierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland", so Lütkes weiter.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. "Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cyber-Grooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten", so Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.10.2019

Die Ergebnisse der neuen Shell Jugendstudie zeigen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind. Deshalb gilt es, insbesondere die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, und dabei alle jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Bildungsgrad und Elternhaus gleichermaßen zu fördern. Dafür bedarf es sowohl einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit als auch einer Stärkung der Interessenvertretungen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

"Die Shell Jugendstudie macht Mut für die Zukunft, und zeigt zugleich die Handlungsbedarfe für Politik und Gesellschaft klar auf. Kinder und Jugendliche wünschen sich wirksame Beteiligungsmöglichkeiten und fordern diese mittlerweile lautstark ein. Das müssen wir ernst nehmen. Kinder und Jugendliche brauchen umfangreiche und rechtlich abgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten, um ihre Interessen und Ansprüche wirkungsvoll artikulieren zu können. Hier müssen wir auf der kommunalen Ebene die Selbstverwaltung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Jugendverbänden, ebenso stärken wie direkte Formen der politischen Einflussnahme, etwa in Kinder- und Jugendparlamenten, Jugendforen oder Kinderkonferenzen. Aber auch auf Landes- und Bundesebene hat die Politik einen klaren Handlungsauftrag. Wir brauchen Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in allen Landesverfassungen und vor allem im Grundgesetz", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Dabei sollten die Kinder und Jugendlichen selbst mit ihren Bedürfnissen der Ausgangspunkt der Überlegungen sein. Um ihre Interessen zu kennen und zu gewährleisten, müssen sie gefragt und eingebunden werden.

"Die Ergebnisse der Shell Jugendstudie verdeutlichen zudem, wie wichtig ein konsequenteres Augenmerk auf die Förderung von armen Kindern und Jugendlichen ist. Der nach wie vor starke Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft muss aufgelöst werden. Hier sind erste kleine Schritte gemacht, wir dürfen aber jetzt an dieser Stelle nicht nachlassen. Deshalb braucht es ein entschlosseneres Vorgehen gegen die Kinderarmut in Deutschland und eine Bildungspolitik, die Kinder aus einkommensschwachen Familien konsequent fördert und unterstützt", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten sich die Bundesländer auch verstärkt im Bereich der politischen Bildung in Schulen engagieren, und eine demokratische Schulkultur ermöglichen, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen für alle Entwicklungsbereiche von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten vermag. "Fächer wie Politik, Sozialkunde oder Geschichte dürfen nicht zugunsten Pisa-relevanter Fächer wie Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften aus dem Stundenplan zurückgedrängt werden. Politische Bildung und Mitbestimmung in Schulen etwa bei der Wahl der Unterrichtsinhalte und der Unterrichtsmethoden fördert unsere Demokratie und kann somit auch langfristig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglichen", so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.10.2019

Rund 150 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kommen im Oktober für eine Woche am Werbellinsee bei Berlin zusammen, um sich über ihre Erfahrungen mit sozialer Ungleichheit auszutauschen. Ziel des Camps 2GETHERLAND ist, dass die jungen Menschen selbst Ideen und Lösungen für gerechtere Chancen entwickeln und sich aktiv für die Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen.

Berlin, 01.10.2019. Schon lange ist bekannt, dass soziale Ungleichheit maßgeblich verhindert, dass junge Menschen ihr Potenzial voll entfalten. Jedes vierte Kind in Deutschland wächst in Armut auf mit gravierenden negativen Folgen für die Persönlichkeits-entwicklung und die Bildungschancen. Jahrzehntelang wurde es versäumt, junge Menschen selbst mit in die Lösung ihrer Probleme einzubeziehen. Verbände und Stiftungen aus der Zivilgesellschaft, darunter Der Kinderschutzbund arbeiten jetzt zusammen, um den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, sie zu ermutigen, selbst aktiv zu werden und mehr Teilhabe einzufordern.

Aus zehn Bundesländern nehmen vom 7. bis 12. Oktober 30 Delegationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus ganz Deutschland in dem 2GETHERLAND Camp am Werbellinsee bei Berlin teil. Die rund 150 jungen Menschen ab acht Jahren konnten sich im Vorfeld für die Teilnahme an dem einwöchigen Camp über eine sie vertretende Organisation, bewerben. Dazu gehörten Schulen, Träger der Jugendhilfe, Mentoring- und Stipendien-Programme, Initiativen zur Integration von Migranten sowie Glaubensgemeinschaften, Verbände und Jugendparlamente.

Die Planung wurde von einem 14-köpfigen Jugend-Experten-Team im Alter von 13-21 Jahren durchgeführt und Studierende der Hochschule Osnabrück halfen bei der Vorbereitung der Veranstaltung im Bereich Media und Interaktionsdesign. Zeitgemäß können sich die Teilnehmenden im Vorfeld damit über soziale Medien und digitale Angebote miteinander vernetzen und sich kennenlernen. Vor Ort werden die jungen Menschen gemeinsam mit Erwachsenen generationsübergreifend diskutieren und sich selbst eigene Lösungen für das Thema „soziale Ungleichheit“ erarbeiten. Das Programm beinhaltet Elemente zum Erfahrungs- und Wissensaustausch wie Barcamps und Gruppenarbeit sowie Theater-, Musik- und Sportangebote.

Das zugrunde liegende Prinzip ist die Begegnung auf Augenhöhe. „Für viel zu viele Kinder ist Armut in Deutschland Realität. Mit gravierenden Folgen. Armut grenzt aus, Armut macht krank und vermindert Teilhabechancen. Dem müssen wir entschieden entgegenwirken. Neben ausreichenden Geldleistungen und einer guten Infrastruktur vor Ort, ist Partizipation dabei ganz entscheidend. Denn sie sind die Expert*innen für ihr eigenes Leben. Deshalb wollen wir mit dem 2getherlandcamp einen Raum schaffen, um eigene Erfahrungen zu schildern und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, wie Armut wirksam vermindert werden kann“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes.

Ziel von 2GETHERLAND ist, dass die jungen Menschen gemeinsam mit den Erwachsenen praktische Lösungen dafür erarbeiten, wie sich soziale Ungleichheit wirksam vermindern lässt. Das Camp soll als Initialzündung dienen, aus der eine Reihe von Nachfolgeprojekten entstehen.

Zusatzinformationen

Partner des 2GETHERLAND sind: Bertelsmann Stiftung, Breuninger Stiftung, DerKinderschutzbund, Hochschule Osnabrück, KinderRechteForum, Learning for Well-being Foundation, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention, Robert Bosch Stiftung, SOS Kinderdorf

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 01.10.2019

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden“, fordert Schneider.

Rückenwind bekommt der Paritätische durch das Bundesarbeitsministerium, das angekündigt hat, die umstrittenen Teilhabe-Gutscheine abschaffen zu wollen und durch eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat zu ersetzen. Auch der Vorschlag des Verbandes nach Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird von Seiten des Ministeriums inzwischen unterstützt und hat Eingang in die Handlungsempfehlungen des BMAS-Zukunftsdialogs gefunden. „Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“

Die vorliegende Expertise des Paritätischen unterstreicht den akuten Handlungsbedarf. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Rat der Expert*innen ernst nimmt und sich nun zügig an die Umsetzung macht“, so Schneider.

Hier finden Sie die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle "Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus." als pdf zum Download:expertise-BuT-2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.10.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2019

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Erfurt

Der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e.V. (AKF) lädt herzlich zu einem familienpolitischen Frühstück ein. Wir möchten mit Vertreter*innen der Parteien zur Landtagswahl 2019 in Austausch treten und familienpolitische Anliegen bei Kaffee und Brötchen diskutieren.

Es gibt auch eine Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/2169761456649925/

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen

Ort: Hannover

Die Leistungen, die im §16 des SGB VIII benannt werden, dienen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und haben damit explizit präventiven Charakter. Sie sind zwar Pflichtleistungen, aber die Familien haben keinen einklagbaren Rechtsanspruch. Das führt dazu, dass die Ausgestaltung dieses Bereichs in den Kommunen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Wir möchten mit der Fachtagung das Aufgabenspektrum der familienunterstützenden Leistungen gemäß § 16 SGB VIII beleuchten und aufzeigen, wie wichtig eine verlässliche, breit aufgestellte Angebotsstruktur ist, damit Familie von Anfang an gelingen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier: https://agf-nds.de/assets/downloads/2019-07-02-flyer.pdf

Termin: 25. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

nach Brandenburg und Thüringen wird auch in Berlin über die Einführung eines Parité-Gesetzes diskutiert. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in Deutschland von einer gleichberechtigten Teilhabe an Politik weit entfernt. Im Bundestag und in den Landesparlamenten nahm ihr Anteil in den letzten Jahren deutlich ab. Auch in Berlin ist der Anteil von Mandatsträgerinnen sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirksverordnetenversammlungen rückläufig: Nach der Wahl 2016 sank der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus gegenüber der letzten Wahl 2011 von 35 % auf 33 %.

Diese Tendenzen haben deutschlandweit den gesellschaftlichen Diskurs über die politische Teilhabe von Frauen belebt und insbesondere dem Instrument der Parité-Gesetze Momentum verliehen.

Dass auch Berlin die Parität braucht, darüber ist sich die rot-rotgrüne Landesregierung einig. Doch über die Ausgestaltung wird kontrovers diskutiert. Wie also stellen wir auch in und für Berlin eine echte gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen sicher? Was ist erreicht, worauf bauen wir auf und wo stehen wir vor Herausforderungen? Wo stehen wir, auf dem Weg zur Parität im Land Berlin?

Sie sind herzlich eingeladen, die Debatte mit Ihren Gedanken und Ideen zu bereichern!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. bis 03. November 2019

Veranstalter: Arbeitskreis Frauengesundheit

Ort: Berlin

Pflege ist ein Thema im persönlichen Leben, im gesellschaftlichen Diskurs und seit Jahren eine Dauerbaustelle in der Politik. Noch nie wurde hierzulande so viel öffentlich über Pflege diskutiert wie derzeit. Im Zentrum stehen der Mangel an qualifiziertem Personal und die Kommerzialisierung der stationären sowie ambulanten Pflege, Qualitätsmängel in der pflegerischen Versorgung, Abrechnungsbetrug und erschöpfte pflegende Angehörige.

Seit etwa vier Jahrzehnten sind gesellschaftliche Entwicklungen zu verzeichnen, die die Sorgearbeit – von der Kindererziehung bis zur Pflege behinderter, chronisch kranker und alter Menschen – betreffen. Frauen gehen in der Regel einer Erwerbstätigkeit nach und können daher die Sorgearbeit nicht mehr wie einst in vollem Umfang übernehmen. Nicht selten sind Frauen heute mit ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch Familienernährerin. Die Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Berufstätigkeit bleibt eine schwierige Gratwanderung.

Hinzu kommen die Singularisierung der Lebensformen, die zunehmende Lebenserwartung und häufiger werdende chronische Erkrankungen einhergehend mit Phasen der Pflegebedürftigkeit.

Es wir eingeladen, die „Frauensache“ Pflege in all ihren Anwendungsbezügen umfassend auszuleuchten, Fragen nach Gerechtigkeit und Daseinsfürsorge, Respekt und Missbrauchspotenzial zu stellen, das Verhältnis von reproduktiver und produktiver Arbeit zu reflektieren und dabei Lösungsvorschläge wie Pflegerobotik, assistierende elektronische Assistenzsysteme und Pflegemigration zu hinterfragen.

Es werden mit feministischem Blick die Bedingungen, unter denen gepflegt und Pflege empfangen wird, in den unterschiedlichsten Strukturen unter die Lupe genommen. Es sollen auch Gute-Praxis-Beispiele aufgezeigt und politische Forderungen diskutiert werden, um Pflege für alle, die sie benötigen und die sie leisten, in hoher Qualität zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter:https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2019/08/04/frauensache-pflege-pflegen-und-gepflegt-werden/

Termin: 08. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich in einer digitalisierten Welt auf. On- und offline Zeiten lassen sich immer weniger unterscheiden, weil digitale und analoge Welten ineinander übergehen. Während die Fünfjährige zum Zeitvertreib auf dem Tablet spielt, schreibt sich der Zehnjährige online Nachrichten mit seinen Freunden und die Vierzehnjährige produziert eigene Videos, die sie auf einer Online Plattform hochlädt. Schritt für Schritt entdecken Kinder und Jugendliche die digitale Welt und sollten dort – genauso wie in der analogen Welt – nicht von heute auf morgen auf sich selbst gestellt sein. Je erfahrener und kompetenter junge Menschen werden, desto weniger Schutz brauchen sie und desto besser und risikobewusster können sie die Chancen digitaler Angebote nutzen.

Gemäß UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz, Förderung und Partizipation. Das schließt auch den digitalen Raum mit ein. Sie brauchen deshalb ein digitales Umfeld, in dem sie Angebote und Dienste kompetent und selbstbestimmt nutzen können und vor möglichen Risiken geschützt sind.

Gemeinsam mit Ihnen soll darüber diskutiert werden, wie Kinderrechte in der digitalen Welt mit Leben gefüllt werden können. Wie können Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, sich kritisch und kompetent in der digitalen Welt zu bewegen? Was gehört in ein modernes Jugendschutzgesetz? Wie werden Schulen kompetent für die digitale Bildung? Wie können Kinder vor Kriminalität im Netz geschützt werden? Gehören Kinderfotos ins Netz und braucht es ein Recht auf Vergessen? Benötigen alle Kinder eine digitale Grundausstattung?

Man möchte Ideen vorstellen und lädt dazu ein, gemeinsam mit zahlreichen ExpertInnen Wege und Bedingungen für ein gutes Aufwachsen in der digitalen Welt zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 01. November 2019 möglich.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Weltweit engagieren sich junge Menschen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen verstärkt für ihre Rechte. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fragen wir nach, wie das Engagement junger MenschenrechtsverteidigerInnen besser unterstützt und auch geschützt werden kann. Immer noch werden jungen Menschen elementare Rechte wie etwa der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung vorenthalten. Auch ihr Recht auf eine gesunde Umwelt spielt zwar in gesellschaftlichen Debatten eine größere Rolle, allerdings bisher ohne ausreichende politische Konsequenzen.

Die tatsächliche Umsetzung der in der Konvention verbrieften Rechte junger Menschen muss elementarer und selbstverständlicher Bestandteil deutscher und internationaler Politik werden. Eine existentielle Rolle spielt dabei der Schutz vor staatlichen und nichtstaatlichen Übergriffen auf junge MenschenrechtsverteidigerInnen. Große Defizite gibt es auch beim Zugang zu altersgerechten Informationen und bei der möglichst frühen demokratischen Partizipation auf allen Ebenen. Deutschland kann hier national, aber auch als wichtiger Akteur in Europa und in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit wichtige Beiträge leisten. Nicht zuletzt geht es auch um Verbesserungen bei nationalen und internationalen Regelwerken zur Unterstützung des Engagements junger Menschen weltweit.

Darüber soll mit Ihnen und unseren Gästen diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. November 2019 möglich.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Stiftungsverbundes der Heinrich-Böll-Stiftung, Heinrich Böll Stiftung NRW und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

U.a. mit Josephine Apraku, Dr. Dorothee Beck, Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Neil Datta, Dr. Regina Frey, Lisa Gutsche, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer, Peggy Piesche, Judith Rahner, Ulle Schauws, Dr. Uta C.Schmidt, Francesca Schmidt, Dr. Dag Schölper, Dr. Franziska Schutzbach, Dr. Klaus Theweleit, Dr. Claudia Wallner

Weitere Informationen und das Programm im Web.

Hier können Sie sich anmelden: Jetzt anmelden

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

Auf dem Fachtag will man sich gemeinsam mit Ihnen und den geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinandersetzen. In den Workshops wird man sich mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns beschäftigen und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung entnehmen sie der Einladung.

Termin: 04. bis 05. Dezember 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familienzentren sind Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Angebote für Eltern bündeln. Diese möglichst niederschwelligen Angebote sollten dazu beitragen, die Lebensbedingungen aller Familienmitglieder zu verbessern und ein Unterstützungsnetzwerk für Familien bereitzustellen. Grundsätzlich ist die Arbeit solcher Einrichtungen an den Bedarfen aller Familien orientiert, da alle Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienlebens mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Jedoch stehen nicht allen Familien die gleichen Ressourcen zur Verfügung, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen notwendig sind. In diesem Sinne geht es bei der Arbeit von Familienzentren auch um Chancengerechtigkeit, um den Zugang zu und die Stärkung von sozialen und kulturellen Ressourcen für Familien. Die Institution Familienzentrum hat sich zunehmend etabliert und das Vertrauen von Eltern gewonnen. Dabei ist die institutionelle Ausgestaltung der Einrichtungen sehr vielfältig. Deshalb zielt diese Fachtagung, ausgehend von der fachlichen und praktischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte, auf eine Verständigung über Ziele, Inhalte und Formen von Familienzentren. Es gilt Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den Herausforderungen der Arbeit verschiedener Einrichtungsformen herauszuarbeiten sowie Lösungsmöglichkeiten und Weiterentwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Schwerpunktthemen sind dabei: die Erreichbarkeit aller Familien, die Partizipation in der Ausgestaltung von Einrichtungen und Angeboten sowie die Stärkung der Generationenbeziehungen.

Diese Veranstaltung richtet sich an Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Familienzentren, Vertreter/innen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Politik

Anmeldeschluss: 11. Oktober 2019

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-19-weiterentwicklung-familienzentren

Termin: 05. bis 06. Dezember 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Der Teilnahmebeitrag beträgt für einen Tag 25 Euro, für beide Tage 40 Euro. Die Teilnahmebeiträge decken die Kosten der Verpflegung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Männer mit Migrationsgeschichte werden selten als engagierte Väter wahrgenommen, obwohl sie in Kita, Schule oder Vereinen als solche präsent sind. Oft wird ihnen ein traditionalistisches Rollenverständnis unterstellt, ohne ihre Potentiale oder Perspektiven in den Blick zu nehmen. Auch in Forschung und Politik ist noch kaum Bewusstsein für die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten dieser Männer zu finden.

Immer mehr Praktiker*innen sehen den Bedarf für migrationssensible, diversitätsbewusste Väterarbeit. Passgenaue Angebote, Handlungsempfehlungen oder gar Fortbildungen gibt es jedoch nur vereinzelt.​​​​​​​

Die zweitägige Tagung macht auf die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten von Vätern mit Migrationsgeschichte aufmerksam und eröffnet Räume für die Reflexion eigener Perspektiven und Haltungen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://eveeno.com/abubaba

AUS DEM ZFF

Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Als AWO und ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2019

AKTUELLES

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018 und Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019) am

Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sucht für die Weiterentwicklung seines bundesweiten Arbeitsbereiches Regenbogenfamilien zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Psycholog*in (d/w/m) für die Leitung des Arbeitsbereiches Regenbogenfamilien (25 Stunden/Woche).

Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist Köln.

Der LSVD-Arbeitsbereich Regenbogenfamilien setzt sich für die Verbesserung der persönlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien ein und bietet LSBTI* bundesweit Beratung zum Themenkomplex Familien- und Geschlechtervielfalt, LSBTI* und ihre Familienformen. Zudem fördert der LSVD seit vielen Jahren bundesweit die offene Haltung von Fachstrukturen gegenüber Regenbogenfamilien und anderen Familienformen.

Die Bandbreite der Angebote reicht von einer bundesweiten Beratung für LSBTI* und Fachkräfte zum Themenkomplex Familien- und Geschlechtervielfalt, LSBTI* und ihren Familienformen, über Print- sowie Onlinemedien und Pressearbeit bis hin zu Vorträgen und (Fach-)Veranstaltungen zur Themenpalette Regenbogenfamilien in Recht und Gesellschaft. Der LSVD fördert die bundesweite Vernetzung von Regenbogenfamilien u.a. im Rahmen der Initiative lesbischer und schwuler Eltern im LSVD (ILSE).

Es wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation, mehrjährige Berufserfahrung in der psychosozialen bzw. Familienberatung, der Beantragung und Bewirtschaftung öffentlicher Fördermittel und in der Zusammenarbeit mit Fachverbänden erwartet. Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und im Veranstaltungsmanagement sind erwünscht.

Darüber hinaus wird von Ihnen Sensibilität in Bezug auf die Vielfalt der LSBTI*-Familienformen, für Zwei-Väter- und Zwei-Mütter-Familien, trans* und inter* Familien, Mehreltern- und Einelternfamilien erwartet. Zudem erwartet man ein sicheres Auftreten, Kommunikationskompetenz, gute Selbstorganisation, selbständiges und teamorientiertes Arbeiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Erfahrung in der Betreuung von Webseiten ist erwünscht; Ihre Bereitschaft zu monatlichen Dienstreisen im Inland setzen man voraus. Es wird eine Fachkraft gewünscht, die die langjährige Arbeit im Themenfeld inhaltlich weiterentwickelt.

Es wird Ihnen eine spannende und anspruchsvolle Tätigkeit in einem wachsenden Verband geboten und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Motivation und Ihre Kenntnisse unter Beweis stellen können.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellung senden Sie bitte digital bis zum 18.11.2019 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de