ZFF-Info 04/2020

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SCHWERPUNKT I: Equal Care Day

Anlässlich des Equal Care Day am 29.02.2020 bekräftigt das ZFF, dass eine zeitgemäße Familienpolitik die geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit ins Zentrum rücken muss.

Der Equal Care Day macht im Schaltjahr 2020 auf die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Konkret übernehmen Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit (2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017).

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2020

Zum Equal Care Day am 29. Februar erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

Der Equal Care Day ist ein wichtiger Aktionstag, der auf die für unsere Gesellschaft so wichtige Sorgearbeit aufmerksam machen soll. Einkaufen für die Nachbarin, Hausaufgaben machen mit den Kindern, da sein für den pflegebedürftigen Vater: Das ist Arbeit, die überwiegend Frauen scheinbar nebenher erledigen. Die unbezahlte Arbeitszeit von Frauen ist noch immer fast doppelt so hoch wie die von Männern und damit extrem unfair verteilt.

Gleichzeitig erfährt diese Arbeit nur wenig Wertschätzung, obwohl unsere gesamte Gesellschaft und auch die Wirtschaft ohne sie nicht funktionieren könnten. Das hohe private Engagement in den Familien und die fachlichen Fähigkeiten in den sozialen Berufen sind das Rückgrat dieser Gesellschaft.

Die berufliche Sorgearbeit ist höchst anspruchsvoll und verdient deutlich mehr Anerkennung. Zudem dürfen wir aber die Arbeit nicht vergessen, die zumeist Frauen in ihrer Familie oder Nachbarschaft in die Pflege von Angehörigen stecken. Darum unterstützen wir die Macherinnen und Macher des Equal Care Days und setzen uns gemeinsam für Gleichberechtigung und eine faire Verteilung der Sorgearbeit ein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

„Arbeit und Zeit gerecht zu verteilen ist eine der dringlichsten Aufgaben der Politik. Ob die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, das Organisieren der Familie und die damit einhergehende Verantwortung: Diese notwendigen Daueraufgaben werden immer noch überwiegend Frauen zugeschrieben, gesellschaftlich unzureichend bewertet und ungleich verteilt. Folge ist, dass Frauen im Erwerbsleben zurückstecken und schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Rentenaussichten haben“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Equal Care Day am 29. Februar. Achelwilm weiter:

„Laut dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer. Hier braucht es einen Kultur- und Politikwandel, der bei der Gleichstellung von Männern und Frauen auch die gleiche Verteilung von Verantwortung und Zeit im Privatleben mitdenkt. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen und Familien finanziell nach wie vor stark von männlichen Haupteinkommen oder steuerlichen Fehlanreizen wie dem Ehegattensplitting abhängig sein sollen. Es ist eine Aufgabe gesellschaftlicher Emanzipation und überfälliger Lohngerechtigkeit, dass Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, auf der Einkommensskala mit z.B. technischen Fachberufen gleichgestellt werden. Der Equal Care Day stellt diese Fragen zu Recht in den Vordergrund, es ist an der Bundesregierung, entsprechend tätig zu werden.“

Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fährt fort: „Dingen, die von Frauen umsonst und selbstverständlich erwartet werden, wird gesellschaftlich viel zu wenig Wert zugeschrieben. Das erleben unter anderem Pflegefachkräfte jeden Monat beim Blick auf ihren Lohnzettel. Auch die schlechten Arbeitsbedingungen finden bei Weitem noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Der Aufschrei über den Pflegenotstand ist zwar groß, die Bundesregierung setzt dem aber nichts Wirksames entgegen. Sonntagsreden helfen niemandem weiter. Der Mangel an Pflegefachkräften ist auch eine Folge der Abwertung der Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

80 Prozent der Care-Arbeit wird von Frauen geleistet. Das wird wenig anerkannt. Der Equal Care Day am 29. Februar macht auf die unfaire Verteilung und mangelnde Wertschätzung von Care-Arbeit aufmerksam.

Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Care-Arbeit, die Sorge für andere Menschen, ist der Motor unserer Gesellschaft.

Betrieben und geölt wird dieser Motor wesentlich von Frauen. Und zwar nicht nur im Beruf, zum Beispiel als Erzieherin oder Pflegekraft, sondern auch privat.

Frauen wenden pro Tag durchschnittlich über 50 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer: Kindererziehung, Hausarbeit oder die Pflege von Angehörigen sind nach wie vor überwiegend Frauensache – ein zusätzlicher Job, der nicht entlohnt und wenig anerkannt wird. Das muss sich dringend ändern! Care- Arbeit darf keine reine Frauensache bleiben. Und: Frauen, die privat viel Care- Arbeit leisten und dafür ihren Job reduzieren, gefährden ihre eigene soziale Absicherung. Wer sich um die Erziehung und Pflege seiner Kinder, Eltern und Angehörigen kümmert, darf dadurch nicht in prekäre Lebensverhältnisse oder Altersarmut abrutschen. Deshalb müssen diese Sorge- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden. Die kleinen Schritte der Verbesserung in den letzten Jahren reichen bei weitem nicht aus.

Außerdem schlagen wir als Diakonie vor, dass Menschen, die beruflich kürzertreten um ihre Angehörigen zu pflegen, sozialversicherungspflichtig angestellt werden können. So würde aus der unbezahlten eine bezahlte Care Arbeit. Denn gerade diese Care Arbeit darf nicht unsichtbar bleiben, und schon gar nicht selbstverständlich."

Zum Hintergrund:

Der Equal Care Day ist eine Initiative, die Menschen, Organisationen und Institutionen international dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren um auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam zu machen. Er wurde 2016 ins Leben gerufen und findet am 29. Februar 2020 das nächste Mal statt. Mehr Information unter www.equalcareday.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/062019-konzept-fuer-eine-grundlegende-pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.02.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Frauentag

Auch 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag haben Frauen und Männer in zentralen Bereichen der Gesellschaft noch immer nicht die gleichen Chancen. Die Erfahrung lehrt: Von alleine ändert sich daran nichts. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten machen daher weiter Druck und fordern eine Nachschärfung der Frauenquote sowie mehr Macht für Frauen im Deutschen Bundestag.

„Heute vor fünf Jahren hat der Deutsche Bundestag die Frauenquote für Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Seitdem hat sich einiges bewegt. Allerdings nur dort, wo das Gesetz klare Vorgaben macht.

Deshalb unterstützen wir unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf weitere Unternehmen auszuweiten. Des Weiteren sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser aus mindestens vier Personen besteht. Denn Frauen müssen endlich überall dort mehr Mitsprache haben, wo es um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und um Löhne geht. Damit wollen wir den Kulturwandel in den Unternehmen weiter vorantreiben, damit alle Frauen – nicht nur in den Spitzenpositionen – profitieren.

Das gleiche gilt für die Politik. Obwohl Frauen in der Bevölkerung in der Mehrheit sind, sind sie im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Frauen das bekommen, was ihnen zusteht: die Hälfte der politischen Macht. Deshalb wollen wir, dass künftig nur noch solche Parteien zur Wahl zugelassen werden, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau oder umgekehrt besetzt sind.

Wenn es um die Verteilung von Zeit, Macht und Geld in der Gesellschaft geht, müssen mehr Frauen in Wirtschaft und Politik mitentscheiden können. Damit Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern endlich selbstverständlich wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Antifeminismus ist ein zunehmendes Problem in unserer Gesellschaft. Das gesellschaftliche Klima wird merklich rauer. Eine breite rechtsextreme Bewegung propagiert neben einem rassistischen ein zutiefst antifeministisches Weltbild. Rechte Hetzer haben eine rückwärtsgewandte, stereotype Rollenvorstellung und wollen Frauen das Recht verwehren, über ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper zu entscheiden. Queere Personen diffamieren sie als krank oder sprechen ihnen das Existenzrecht gänzlich ab. Feministinnen bezeichnen sie häufig als Ursprung allen Übels. Ihr Weltbild speist sich aus brandgefährlichen rechten Ideologien und Verschwörungstheorien. Rassismus und Antifeminismus bilden eine Einheit und sind der Nährboden für Hass und Gewalt. Dem treten wir entschlossen entgegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2020

"Am 8. März gehen Frauen weltweit auf die Straße, um für ihre Rechte, für Gleichstellung und für ein Leben frei von Gewalt zu demonstrieren. All das ist für Frauen immer noch nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Wir erleben zwar kleine gleichstellungspolitische Schritte, die dem zunehmenden, mitunter tödlichen Frauenhass aber nicht genug entgegensetzen", erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März. Möhring weiter:

"Gewalt an Frauen muss auf allen Ebenen konsequent bekämpft werden. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Woche den Antrag ,Für eine friedliche, feministische Außenpolitik‘ beschlossen. Uns geht es nicht um eine Besetzung von militärischen Spitzenpositionen mit Frauen oder quotierten Bundeswehreinheiten. Militärische Interventionen schützen keine Frauenrechte. Deutsche Panzer sichern keine Frauenrechte. Waffengewalt schafft Situationen, in denen Frauen und Mädchen systematisch sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Deshalb fordern wir den Stopp deutscher Waffenexporte und die Verankerung von sexualisierter Gewalt als legitimen Fluchtgrund im Asylgesetz. Und angesichts der humanitären Katastrophe an der europäischen Außengrenze ist das Gebot der Stunde: Die EU muss die Grenze öffnen und die schutzsuchenden Menschen aufnehmen."

Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Gleichstellungs- und Queerpolitik, fährt fort:

"Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen. Diese gesellschaftlich notwendigen Aufgaben werden im patriarchalen Kapitalismus als billig oder selbstverständlich vorausgesetzt. Oxfam hat errechnet: Ihr Geldwert entspricht einer Summe von 11 Billionen US-Dollar im Jahr – und das, wenn für diese Arbeit gerade einmal landesübliche Mindestlöhne gezahlt würden.

Auch bei uns sind Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Laut Zweitem Gleichstellungsbericht von 2017 bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer und stecken entsprechend beruflich zurück. Die Folge sind schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Renten. Gleichzeitig werden Sorgeberufe wie die Pflege, schlechter bezahlt als z.B. technische Fachberufe. Deshalb fordern wir, Arbeit und Zeit geschlechtergerecht zu verteilen. Berufe der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Erziehung und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen endlich gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden. Am Internationalen Frauentag und an allen anderen Tagen im Jahr."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Engagierte Frauen fördern – Frauen, die Hilfe brauchen, unterstützen

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Wenn wir gemeinsam eine gute Zukunft gestalten wollen, brauchen wir mehr Frauen in der Politik, in Führungspositionen in der Arbeitswelt und beim digitalen Wandel. Ein demokratisches Gemeinwesen kann sich nicht damit zufriedengeben, dass die eine Hälfte der Bevölkerung nicht angemessen in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene repräsentiert ist. Hier müssen sich alle Parteien, bei denen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Mandaten nicht verwirklicht ist, auf den Weg machen.

Führen in der Arbeitswelt muss weiblicher werden! Es ist nicht zu akzeptieren, dass es etliche Unternehmen gibt, die beharrlich weiter ihre Zielvorgaben für Frauen in Leitungsfunktionen mit ‚Null‘ angeben und nicht einmal versuchen, dies zu begründen. Dabei wollen wir aber nicht nur mit dem Finger auf die Unternehmen zeigen. Auch in der Bundesverwaltung gilt es das Ziel zu realisieren, bis 2025 Frauen und Männer gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen.

Außerdem: Wir brauchen mehr Frauen in der digitalen Welt und als Gründerinnen von Startups. Das muss auch beim neuen Zukunftsfonds mitgedacht und angegangen werden.“

Marcus Weinberg: „Frauen müssen uneingeschränkt und überall Schutz vor Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung genießen. Der Staat hat diesen Schutz ohne Wenn und Aber und mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewährleisten. Es gibt weder Freiräume noch besondere Umstände, die Gewalttaten gegenüber Frauen rechtfertigen. Täter müssen unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten bestraft werden. Deshalb haben wir Schutz vor Gewalt in dieser Wahlperiode zu einem Schwerpunkt gemacht.

Die ersten Ergebnisse sind da. Das Aktionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ läuft. Dazu gehören neben dem Runden Tisch, bei dem Bund, Ländern und Kommunen ihre Arbeit zusammenführen, auch Investitionen des Bundes in Höhe von 120 Millionen Euro für den Ausbau der Frauenhäuser und Beratungsstellen.

Dennoch bleibt bei dem Thema noch viel zu tun: Das Tabu, häusliche Gewalt anzusprechen, muss gebrochen werden, und zwar in allen gesellschaftlichen Milieus. Dafür müssen Betroffene, Freunde und Nachbarinnen das Thema und die Hilfsangebote kennen. Uns, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist es besonders wichtig, dass Mädchen frei von Gewalt und selbstbewusst aufwachsen können. Dazu braucht es starke Mütter und Väter. Und schließlich müssen wir stärker gegen Frauenhass im Netz vorgehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Studien anlässlich des Frauentages und Equal Pay Days – Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern steigt mit dem Alter – Sowohl Männer als auch Frauen finden niedrigere Löhne für Frauen fair – Deutliche Unterschiede bei Lohnerwartungen – Unter anderem mehr Partnermonate beim Elterngeld, Reform des Ehegattensplittings und mehr weibliche Vorbilder könnten Gender Pay Gap reduzieren

Die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, variiert stark mit dem Alter der Beschäftigten: Bei etwa 50-Jährigen ist der Unterschied in den Bruttostundenlöhnen, der im Durchschnitt 21 Prozent beträgt, in etwa drei Mal so groß wie zwischen Frauen und Männern im Alter von bis zu 30 Jahren. Der Gender Pay Gap schlägt sich derweil nicht nur auf dem Gehaltszettel nieder, sondern zeigt sich auch in Umfragen. So haben Frauen mit Blick auf ihre künftigen Löhne deutlich geringere Erwartungen als Männer. Darüber hinaus bewerten auch sie es als gerecht, wenn Frauen für dieselbe Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer. Das sind zentrale Ergebnisse dreier Studien, die anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages und des Equal Pay Days am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entstanden sind. Insgesamt zehn ForscherInnen, unter anderem aus der Forschungsgruppe Gender Economics, der Abteilung Staat und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW Berlin, haben sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern beschäftigt.

Unterschiedliche Erwerbsbiografien sind eine wichtige Ursache für den Gender Pay Gap

Erhebliche Unterschiede ergaben sich bei der Untersuchung der Verdienstlücke nach dem Alter: Während diese beispielsweise bei Beschäftigten bis zu einem Alter von 30 Jahren mit neun Prozent noch vergleichsweise klein ist, steigt der Gender Pay Gap ab dem 30. Geburtstag stark an und liegt zwischen 49 Jahre alten Frauen und Männern bei 28 Prozent und damit weit über dem Durchschnitt von rund 21 Prozent. Die Hauptursache für dieses Muster sind die sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Familienbedingt pausieren Frauen ab einem Alter von 30 Jahren häufig zumindest vorübergehend von ihrem Job und reduzieren die Arbeitszeit, mitunter sogar dauerhaft – bei Männern kommt dies nur äußerst selten vor.

„Unsere Untersuchungen legen nahe, dass die sehr ungleich verteilte Sorgearbeit – sprich insbesondere die Betreuung von Kindern – dazu beiträgt, dass die Stundenlöhne von Frauen ab 30 Jahren nicht weiter steigen. Männer hingegen können bis zum 50. Lebensjahr ein deutliches Gehaltsplus verzeichnen“ sagt Studienautorin Aline Zucco. Der Gender Pay Gap entsteht also vor allem mit der Geburt von Kindern.

Gender Gap in als gerecht empfundenen Löhnen ähnelt tatsächlicher Verdienstlücke

Doch auch wenn Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen berücksichtigt werden, indem man beispielsweise nur die Löhne derjenigen Frauen und Männer miteinander vergleicht, die ununterbrochen in Vollzeit erwerbstätig waren, verbleibt eine Verdienstlücke von rund sechs Prozent. Mögliche Erklärungen für diesen bereinigten Gender Pay Gap sind offene oder subtile Formen der Diskriminierung oder geschlechterstereotype Vorstellungen. Hinweise für solche geschlechterstereotypen Vorstellungen liefern die Auswertungen eines umfragebasierten Experiments, in dem Befragte anhand von fiktiven Personenbeschreibungen das Gehalt dieser Personen bewerten sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Frauen als auch Männer geringere Löhne für Frauen als gerecht empfinden, auch wenn alle anderen Merkmale wie die Tätigkeit, das Alter oder die Arbeitsleistung gleich sind.

Je älter die befragten Personen und die bewerteten fiktiven Personen sind, desto größer fällt der Gender Gap in den als gerecht empfunden Löhnen aus. „Das Muster entspricht also weitgehend den tatsächlich vorhandenen Verdienstunterschieden – es scheint, als würden sich im Berufsleben erfahrene Ungleichheiten in stereotypen Einstellungen widerspiegeln“, erklärt Jule Adriaans, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP und eine der Studienautorinnen.

Frauen erwarten deutlich geringere Lohnsteigerungen als Männer

Darauf deuten auch die Lohnerwartungen von Frauen und Männern hin. Wie die Auswertung einer repräsentativen Befragung zeigt, erwarten Frauen langfristig für sich selbst wesentlich geringere Lohnzuwächse als Männer. Insbesondere junge Akademikerinnen neigen dazu, ihre künftigen Löhne zu unterschätzen. „Wenn Frauen bestimmte Entscheidungen anders treffen als Männer, weil sie mit Blick auf ihre künftigen Löhne pessimistischer sind, verstärkt dies womöglich die tatsächliche Lohnentwicklung und verfestigt den Gender Pay Gap“, sagt Studienautorin Iuliia Grabova.

Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, müsste also auch der Kreislauf aus Erwartungen und stereotypen Einstellungen durchbrochen werden. Die StudienautorInnen sprechen sich daher unter anderem dafür aus, durch gezielte Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu sorgen. Dazu zählen beispielsweise mehr Partnermonate beim Elterngeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit und eine Reform des Ehegattensplittings. „Wichtig sind zudem mehr Frauen in klassisch männlich konnotierten Rollen, die als Vorbilder geschlechterstereotype Vorstellungen aufbrechen können“, so Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Auch ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen hat das Potential, stereotype Zuschreibungen mit Blick auf die Fähigkeiten und Verdienste von Frauen und Männern zu verändern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.2020

„Die Forderungen zum internationalen Frauentag sind jedes Jahr dieselben, weil der Fortschritt im Bereich Frauen- und Gleichstellung im Schneckentempo daherkommt und durch das Erstarken von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sogar Rückschritte verzeichnet“ sagt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler zum heutigen internationalen Frauentag.

Der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag ist hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts so gering wie seit zwanzig Jahren nicht mehr, zwei Drittel aller Abgeordneten sind Männer. Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter. Stereotype Vorstellungen von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Rollenverteilung bilden den gesellschaftlichen Nährboden für diese Benachteiligung. Frauen mit Migrationsgeschichte werden dabei noch stärker benachteiligt oder gar von Teilhabeprozessen ausgegrenzt. Mädchen und Frauen mit Behinderungen müssen sich vehementer als andere gegen eine Vielzahl von strukturellen Benachteiligungen, Vorurteilen und Bedrohungen behaupten.

Die AWO fordert ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und ökonomisch abgesichertes Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit. Konkret bedeutet das:

  • Die Schließung des Gender Pay Gaps und des Gender Pension Gaps bspw. durch einen Branchentarifvertrag Soziales und eine Anhebung der Löhne.
  • Maßnahmen zur Behebung der Care-Krise, vor allem im Bereich der Pflege
  • Die Abschaffung von §218 und 219aStGB und der ärztlichen Gutachterpflicht zur Anerkennung von Trans- und Intergeschlechtlichkeit und damit die Umsetzung von körperlicher Selbstbestimmung für alle Menschen
  • Den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und queere Menschen und einen Ausbau der Schutzeinrichtungen sowie Präventionsprogramme gegen geschlechtsspezifische Gewalt
  • Eine entschlossenere Verpflichtung der Gesellschaft gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Frauen mit offensichtlichem Migrationshintergrund
  • Dass die Akteure der Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik endlich den Kampf von Mädchen und Frauen mit Behinderungen anerkennen und Barrieren abbauen.

„Wir wollen für eine Gesellschaft streiten, in der alle Menschen gleichberechtigt und solidarisch miteinander leben können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir uns nicht spalten lassen und alle Menschen mitdenken und mitmeinen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2020

Mehr Maßnahmen um die Tarifbindung zu erhöhen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März gefordert. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Freitag in Berlin:

„Gleiches Gehalt für Frauen und Männer – wo Tarifverträge gelten, sind wir diesem Ziel ein Stück näher. Deswegen sollte die Politik die Tarifbindung stärken, indem sie öffentliche Aufträge künftig ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Bund und Länder können dies in entsprechenden Tariftreuegesetzen regeln. Überdies sollte es die Politik erleichtern, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für ganze Branchen gelten können. Insbesondere frauendominierte Berufe im Dienstleistungssektor würden davon profitieren. Tarifverträge drängen prekäre Beschäftigung zurück, sorgen für faire Arbeitszeiten und bieten den Beschäftigten bessere Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung – im Erwerbsleben und im Alter.“

Deutschland belegt mit einer durchschnittlichen Lohnlücke zwischen Frauen- und Männergehältern in Höhe von 21 Prozent einen der letzten Plätze im EU-Ranking. Wo Tarifverträge gelten, ist hierzulande die Kluft zwischen Frauen- und Männergehältern aber zehn Prozentpunkte kleiner. Und Frauen, die nach Tarif bezahlt werden, bekommen fast ein Viertel mehr Gehalt als Frauen in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Für die 21-Prozent-Lohnlücke gibt es viele Ursachen: Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit und in vergleichsweise schlecht bezahlten Berufen, sie haben seltener Führungspositionen inne – und sie übernehmen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit.

Das Faktenblatt "Frauen profitieren von Tarifverträgen" als PDF zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2020

– Internationaler Frauentag am 8. März: nach wie vor zu wenig Frauen in Führungspositionen

– Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, für Unternehmen unter bestimmten Umständen Frauenquote zur Pflicht zu machen, sind ein Ansatz, der nach Ansicht der Diakonie nicht weit genug geht

– Diakonie-Vorstand Maria Loheide: verbindliche Frauenquote als ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen, das aber durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss; auch Diakonie hat bei Geschlechtergerechtigkeit noch Luft nach oben

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Nach wie vor ist der Anteil von Frauen in den obersten Führungspositionen wesentlich geringer als der Anteil der Männer. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will für Unternehmen unter bestimmten Umständen eine Frauenquote im Vorstand zur Pflicht machen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, geht dieser Vorschlag nicht weit genug, wenngleich eine verbindliche Frauenquote ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen sei. Es müssten weitere Maßnahmen ergänzt werden: "Wir brauchen mehr Frauen in den obersten Führungspositionen. Damit das gelingt, ist neben der Quote die Frauenförderung mit klaren Zielvorgaben in den Strategien von Unternehmen und Verbänden zu verankern. Sie muss mit konkreten Indikatoren und Maßnahmen geplant und messbar gemacht werden. Selbstverständlich sind dafür finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Frauenförderung gelingt nicht zum Nulltarif!"

Auch in den eigenen Reihen sieht Loheide bei der Frauenförderung noch Luft nach oben: "Auf der Führungsebene und in Gremien hat auch die Diakonie deutlichen Nachholbedarf." Frauen sind in diakonischen Aufsichts- und Entscheidungs-Gremien sowie Leitungspositionen noch unterrepräsentiert, obwohl 77 Prozent der Mitarbeitenden weiblich sind. Dies zeigt der Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diakonie, der 2019 veröffentlicht wurde. Mit dem Atlas liegen erstmalig verlässliche Zahlen über Frauen und Männer in Führungspositionen, in Aufsichts- und Entscheidungsgremien der Diakonie vor.

"Jetzt sind konkrete Maßnahmen notwendig, die von der Diakonie Deutschland sowie den Landes- und Fachverbänden umgesetzt werden müssen.

Geschlechtergerechtigkeit gehört ganz konsequent in jede Strategie", sagt Loheide. Im Diakonischen Corporate Governance Kodex wurde bereits 2016 das Ziel gesetzt, eine geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien, Organen und Leitungsstellen zu erreichen. Dazu soll bis 2026 ein Mindestanteil von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern erreicht sein.

Geschlechtergerechtigkeit sei aber auch eine Frage der Haltung und der Unternehmenskultur, sagt Maria Loheide. "Arbeitgeber müssen bereit sein, neue Wege zu gehen, um Frauen in Führung zu holen. Dazu gehört zum Beispiel die Abkehr von der zeitlichen Verfügbarkeit rund um die Uhr: Führungspositionen sollten wesentlich flexibler auch in Teilzeit oder in einer Doppelbesetzung möglich sein. Frauen müssen raus aus der Zwickmühle, sich zwischen Sorgeaufgaben – Kindererziehung oder Pflege Angehöriger – und Karriere entscheiden zu müssen.

Bei der Personalentwicklung gehört Frauenförderung ganz oben auf die Agenda.

Dazu gehören Mentoring-Programme oder Frauennetzwerke genauso wie aktive Rekrutierung von Frauen für Führungspositionen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.03.2020, gekürzt

Für eine Umverteilung der Sorgearbeit, die Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schafft, spricht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den „Frauenstreiktag“ aus. „Frauen leisten den mit Abstand größten Teil der familiären Pflege- und Sorgearbeit. Das muss sich dringend ändern“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Sonntag in Frankfurt a.M. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 komme zu dem Schluss, dass 18- bis 64-jährige Frauen in Deutschland 2,4mal so viel Zeit in unbezahlte Fürsorgearbeit und 1,6mal so viel in Hausarbeit investieren wie Männer. „Damit schultern Millionen Frauen unentgeltlich gesellschaftlich wichtige Arbeit.“

„Eine Umverteilung zwischen den Geschlechtern klappt nur, wenn weniger Zeit für Erwerbsarbeit eingesetzt werden muss. Dann steht mehr Zeit für Sorgearbeit zur Verfügung“, betonte Gützkow. Sie sprach sich für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich aus. „Die GEW hat das ganze Leben im Blick: Zeit für die Erwerbsarbeit, Zeit für die Sorgearbeit und die Pflege von Freundschaften, Zeit für politisches Engagement und Zeit für sich selbst“, betonte die frauenpolitische Expertin.

Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich teile die GEW eine zentrale Forderung des bundesweiten Frauenstreik*bündnisses, das heute zu einem „Feministischen Streik“ sowie zahlreichen Veranstaltungen aufruft. „Zu sehen, dass viele lokale und überregionale Bündnisse für die Rechte der Frauen aktiv sind, ist eine gute Nachricht. Wir freuen uns, mit ihnen an einem Strang zu ziehen“, erklärte Gützkow. „Im Schulterschluss von frauenpolitisch aktiven Gewerkschafterinnen und feministischen Gruppierungen erreichen wir mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern.“ Der Bundesfrauenausschuss der GEW ruft zur Unterstützung der bundesweiten Aktionen auf. „Lasst uns mit den Aktivist*innen vom Frauen*streik solidarisch zusammenstehen“, hoben die GEW-Frauen hervor. Sie bitten die Mitglieder der Bildungsgewerkschaft, sich unter dem Motto „Wenn Frauen* streiken, steht die Welt still!“ mit eigenen Aktivitäten zu beteiligen.

Info: Unter anderem sind in Rostock, Halle, Hannover, Göttingen, Frankfurt a.M., Nürnberg und Augsburg Demonstrationen und Veranstaltungen geplant. Im vergangenen Jahr gingen nach Schätzung der Frauen*streikbündnisse bundesweit 75.000 Menschen auf die Straßen – eine Rekordzahl.

Hier finden Sie den Beschluss des GEW-Gewerkschaftstages von 2017 „Zeit zu leben – Zeit zu arbeiten“.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 08.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Armut hat immer noch viel zu oft ein weibliches Gesicht. Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. So vielfältig die Lebenslagen von Frauen sind, so einheitlich ist das Armutsrisiko. Besonders der eingeschränkte Zugang zu existenzsichernden Arbeitsplätzen und die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik sich immer noch stark an traditionellen Familienmodellen orientieren, führt für viele Frauen in die Armutsfalle.“

„Ein wesentlicher Grund für diese fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Wie eine jüngst veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zeigt, macht unbezahlte Arbeit bei Frauen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer“, so Stöcken weiter.

In einem gemeinsamen Aufruf forderten die nak und die Landesarmutskonferenzen deshalb bereits in der Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“ konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauenarmut: Es gilt erstens den Gender-Pay-Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie der Einzelhandel und das Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten. Dafür braucht es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting muss einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag weichen und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Der Aufruf „Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen!“ ist Teil der nak Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“. Die Broschüre finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Seit über 100 Jahren findet am 8. März der Internationale Frauentag statt. Auch wenn sich die Rolle der Frau in der Gesellschaft seit 1911 gewandelt hat, wird der Tag dafür genutzt, um auf bestehende globale Probleme aufmerksam zu machen. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Betroffenen-Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Vermeidung und Bekämpfung von Armut einsetzen. Die Verbesserung von Teilhabe und Partizipation für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, ihren sozialen, kulturellen oder individuellen Merkmalen, ist eines der zentralen Ziele der nak.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 08.03.2020

Der Paritätische Gesamtverband und pro familia fordern in gemeinsamer Pressemitteilung international verbriefte Frauenrechte endlich umzusetzen.

In Bezug auf die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen gibt es in Deutschland viele Defizite. Dies stellen der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband anlässlich des internationalen Frauentags 2020 fest. So haben die lange vorliegenden Belege für den hohen Bedarf einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel bis heute nicht zu einer gesetzlichen Lösung geführt. Frauen, die eine vertrauliche Beratung aufsuchen wollen, sind vor Beratungsstellen immer noch religiösen Eiferern ausgesetzt, weil rechtliche Regelungen fehlen, die dies verbieten. Und auch die Informationslage im Netz über Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist desolat geblieben, da die neu eingerichtete zentrale Liste für ganze Regionen in Deutschland keine Eintragung aufweist. In Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte gibt es nichts zu feiern, erklären der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband.

In vielen internationalen und nationalen Dokumenten sind Menschenrechte festgeschrieben, die sich auf die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Fortpflanzung, auf das Recht auf Information und auf den Zugang zu sicheren, effektiven, bezahlbaren und akzeptablen Methoden der Familienplanung beziehen. In der Praxis werden diese Rechte oft verletzt oder eingeschränkt.

So hat die Auswertung des pro familia Modellprojekts „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ im letzten Jahr bestätigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Im Rahmen der Studie gab mehr als die Hälfte der befragten Frauen an, dass sie ohne eine Kostenübernahme nicht oder weniger sicher verhüten. Ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Die Ergebnisse des Modellprojekts decken sich mit den Erkenntnissen aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die in den letzten zehn Jahren durchgeführt worden sind. Klarer Handlungsbedarf also, worauf wartet der Gesetzgeber?

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein“, erklärt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Paritätische fordert daher grundsätzlich kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen. Ansonsten ist es weiterhin Realität, dass Menschen auf günstige, weniger sichere oder weniger gut verträgliche Verhütungsmittel zurückgreifen oder ganz auf Verhütung oder Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten verzichten. Sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gesundheit sind Menschenrechte, die es zu schützen gilt.“

Auch die vertrauliche Beratung gehört zu den sexuellen und reproduktiven Rechten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Ratsuchende – etwa ungewollt schwangere Frauen oder Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden haben und denen per Gesetz absoluter Schutz ihrer Anonymität zugesichert ist – vor Beratungsstellen auf mit Plakaten und Holzkreuzen bewaffnete religiöse Eiferer treffen. „Der Gesetzgeber muss mit Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen sicherstellen, dass Beratung geschützt, anonym und unbeeinträchtigt stattfinden kann“, macht die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner deutlich.

Es war absehbar, dass die zentrale Liste im Internet mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nie vollständig sein würde. Denn viele Ärzt*innen wollen in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich mit dem Schwangerschaftsabbruch in Verbindung gebracht werden. Auf Seiten von fundamentalistischen Selbstbestimmungsgegner*innen werden Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als Mörder*innen angeprangert. Die Politik hat sich gegen die Streichung des §219a StGB und damit gegen eine Normalisierung von Informationswegen und Informationsinhalten zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Für Frauen bedeutet das, dass sie nur über komplizierte Umwege an Informationen gelangen, die sie für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigen. Mit dieser Gängelung von Frauen verletzt Deutschland einmal mehr seine Menschenrechtsverpflichtungen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 06.03.2020

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Morgen ist Equal-Pay-Day. Bis zu diesem Tag müssen Frauen arbeiten, um für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer zu erhalten. Damit arbeiten sie faktisch 77 Tage umsonst. Diese Ungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar. Damit Frauen eine echte Chance auf gleichen Lohn haben, bekämpft die SPD-Bundestagsfraktion bestehende Benachteiligungen weiterhin mit Vehemenz und fordert unter anderem die Einführung eines Verbandsklagerechts.

„Um gegen Lohnungleichheit vorzugehen, braucht es verschiedene Ansätze. In Deutschland gilt zum Beispiel seit Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben seitdem das Recht, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Nach ersten Erfahrungen mit dem Gesetz ist für uns klar, dass hier nachgebessert werden muss, damit Frauen und Männer eine echte Chance auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit haben. Eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei die Einführung eines Verbandsklagerechts. Frauen ist nicht zuzumuten, allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Das Problem darf nicht länger individualisiert werden. Außerdem sollte eine Einigungsstelle für Entgeltgleichheit eingerichtet werden. Weiter wollen wir, dass Unternehmen zukünftig verbindlich Prüfverfahren anwenden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert sind. Wenn schlechtere Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit festgestellt wird, muss das Unternehmen das konsequent beseitigen. Darüber hinaus muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Damit gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich Realität wird.

Ein weiterer konkreter Schritt zur Verkleinerung der Entgeltlücke ist eine höhere Tarifbindung im Dienstleistungsbereich, zum Beispiel für Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufe. Soziale Berufe, die derzeit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, müssen endlich ihren Anforderungen und der hohen Verantwortung entsprechend angemessen gewürdigt werden.

Sorgearbeit ist fast überall immer noch weiblich. Hier müssen wir mit einem Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass unbezahlte Sorgearbeit und bezahlte Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männer endlich gerechter verteilt wird. Um zum Beispiel bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu schaffen, führen wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.03.2020

Zum Equal Pay Day am 17. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung hat keinerlei Verbesserung gebracht und läuft ins Leere. Frauen nutzt es überhaupt nicht, wenn sich in Sachen Lohngerechtigkeit nichts verändert. Im Gegenteil, wenn die Frauenministerin trotz des vorliegenden Evaluationsberichtes immer noch verkündet, das Gesetz sei ein Erfolg, weil jetzt über Gehalt gesprochen werde, zeigt dies ihre Ignoranz gegenüber der anhaltenden Ungerechtigkeit.

Mit diesem Gesetz werden die Frauen noch immer allein gelassen. Wir fordern daher ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren, das sowohl große als auch kleine Betriebe in die Verantwortung nimmt. Gleichzeitig muss das Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens umgesetzt werden, damit betroffene Frauen nicht weiterhin allein und völlig ohne Unterstützung vor Gericht ziehen müssen, um Recht zu bekommen.

Aber auch das ist nur ein Anfang. Soziale und Care-Berufe werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Gleichzeitig ist diese Berufsgruppe oft unterbezahlt und es herrscht Überlastung wegen Personalmangels. Wir fordern deshalb eine Aufwertung der sozialen Arbeit, und in der Pflege fordern wir höhere Entlohnungen und strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Nur so entsteht echte Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Denn Frauen verdienen mehr.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.03.2020

„Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern wirken sich in der jetzigen Krise besonders zu Lasten von Frauen aus. Wer schon regulär erheblich weniger verdient, erwirbt auch deutlich geringere Ansprüche auf Lohnersatzleistungen im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Was in der Logik der Arbeitslosenversicherung stimmig ist, ist gleichstellungspolitisch verheerend. Denn es sind überholte Geschlechterklischees, die dazu führen, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit noch immer weniger verdienen und typische ‚Frauenberufe‘ generell erheblich schlechter bezahlt werden“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Equal-Pay-Day, wonach Frauen in Deutschland im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienen als Männer. Ferschl weiter:

„Hinzu kommt, dass es aktuell wohl vor allem Frauen sind, die vor der Aufgabe stehen, die Betreuung ihrer Kinder aufgrund der flächendeckenden Kita- und Schulschließungen zu organisieren. Hier braucht es dringend schnelle und unbürokratische Hilfe in Form einer Entgeltfortzahlung für die betroffenen Eltern analog zur Regelung im Krankheitsfall.

Die Krise zeigt deutlich: Pflegerinnen, Verkäuferinnen, Arzt- und Praxishelferinnen sowie Erzieherinnen sind systemrelevant. Fallen sie aus, hat das erhebliche gesamtwirtschaftliche Folgen. Das muss sich endlich auch im Lohnniveau widerspiegeln. Nichts weniger als gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und eine Aufwertung von Pflegearbeit sowie von Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst durch höhere Löhne und wirksame Entlastung sind zwingend notwendig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.03.2020

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Es kann nicht sein, dass Frauen im Jahr 2020 in vergleichbaren Berufen und bei gleicher Qualifikation immer noch sechs Prozent weniger verdienen als Männer. Frauen fordern und verdienen eine faire Bezahlung. Nicht das Geschlecht, sondern die Leistung muss zählen. Wir brauchen einen stärkeren Kulturwandel in Gesellschaft und Unternehmen. Es gilt, mehr Frauen für die besser bezahlten MINT-Berufe zu begeistern und durch ein stärkeres Talentmanagement auf allen Ebenen mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Schließlich müssen wir Frauen und Männern eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf etwa durch familienfreundliche Vollzeit und Führen in Tandems ermöglichen. Auch sollten Frauen stärker netzwerken und härter verhandeln. Der bereinigte Gender Pay Gap muss geschlossen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.03.2020

Eine aktuelle Studie zeigt: Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sind über das gesamte Erwerbsleben größer als bisher angenommen.Der häufig herangezogene Gender Pay Gap kann das wahre Ausmaß der Ungleichheit nur unzureichend abbilden.

Auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, verdienen Frauen nuretwas mehr als die Hälfte der Erwerbseinkommen der Männer. Ausgedrückt in absoluten Zahlen erzielen Frauen in Westdeutschland in Preisen von 2015 ein erwartetes durchschnittliches Lebenserwerbseinkommen von rund 830.000 Euro, während Männer mit durchschnittlich rund 1,5 Millionen Euro rechnen können. In Ostdeutschland fallen die erwarteten Lebenserwerbseinkommen insgesamt geringer aus. Frauen kommen hier auf rund 660.000 Euro, Männer auf knapp 1,1 Millionen Euro. Die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen, der sogenannte GenderLifetime Earnings Gap, beträgt damit für die jüngsten Jahrgänge, die heute Mitte 30-Jährigen, 45 Prozent inWest-und 40 Prozent in Ostdeutschland. Wie groß die Kluft ist, verdeutlicht auch die Betrachtung nach Qualifikationsniveau: Bis zum Geburtsjahrgang 1974 erzielen hochqualifizierte Frauen im Durchschnitt nur so viel Erwerbseinkommen wie geringqualifizierte Männer. Jüngere Akademikerinnen können immerhin ein ähnliches Lebenserwerbseinkommen wie mittelqualifizierte Männer erwarten und holen damit etwas auf.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie, für die ein Forschungsteam um Prof. Dr. Timm Bönke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Freien Universität (FU) Berlin die durchschnittlichen Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers – also staatliche Leistungen wie das Eltern- oder Kindergeld – für das 20. bis 60. Lebensjahr berechnet hat.  

Kinderlose Frauen schließen zu Männern auf, Mütter hinken immer noch weithinterher

Kinder führen zu einer deutlichen Minderung der Lebenserwerbseinkommen von Müttern. Auf das Einkommen der Väter wirken sich Kinder hingegen so gut wie nicht aus. Mütter, die heute Mitte 30 sind, können mit einem Lebenserwerbseinkommen von rund 580.000 Euro (Westdeutschland) bzw. 570.000 Euro (Ostdeutschland) rechnen. Damit verdienen sie voraussichtlich rund 62 bzw. 48 Prozent weniger als Männer. Die Entwicklung im Zeitverlauf verdeutlicht, dass es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Müttern älterer und jüngerer Jahrgänge gibt. Für Manuela Barišic, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Die Unterschiede in den Lebenserwerbseinkommen zeigen, dass in Deutschland Chancen und Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen sehr ungleich verteilt sind. Dabei haben insbesondere Mütter das Nachsehen." Lediglich die Lebenserwerbseinkommen der kinderlosen Frauen näherten sich denen der Männer an. Soverdienen heute Mitte 30-Jährige westdeutsche Frauen ohne Kinder 13 und ostdeutsche Frauen drei Prozent weniger als Männer. Dieser relativ geringe Abstand in Ostdeutschland kann durch das vergleichsweise geringe Einkommen von Männern der jüngeren Jahrgänge erklärt werden.

Teilzeitbeschäftigung und längere Auszeiten von Frauen entscheidend für die Einkommenslücke

Rund die Hälfte der Lebenserwerbseinkommenslücke zwischen Frauen und Männern wird durch die vermehrte Teilzeitbeschäftigung sowie längere Auszeiten vom Arbeitsmarkt von Frauen erklärt. Dabei spielen Kinderbetreuung und die Pflege Angehöriger eine wesentliche Rolle. Die Studie zeigt, dass für Frauen im Haupterwerbsalter zwischen 30 und 50 Jahren Teilzeit die dominante Erwerbsform ist. Männer hingegen arbeiten in dieser Phase mehrheitlich in Vollzeit. „Ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen wird aktuell nicht voll ausgeschöpft. Im Zuge des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten", so Barišic.

Politik sollte Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt im Lebensverlauf betrachten

Da der viel diskutierte Gender Pay Gap, der in 2019 für Gesamtdeutschland bei 20 Prozentlag, lediglich die Lücke in den Bruttostundenlöhnen erfasst, kann er die Ungleichheit, die sich im Lauf eines gesamten Erwerbslebens zwischen Frauen und Männern aufbaut, nicht abbilden. „Die derzeit geltende Messgröße, der Gender Pay Gap, verschleiert, wie groß die Kluft zwischen Männern und Frauen beim Einkommen tatsächlich ist", kommentiert Barišic. Darüber hinaus ist die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen auch ein Vorbote der Geschlechterlücke in den Rentenansprüchen. Der Gender Lifetime Earnings Gapsei laut Barišic daher auch für die Politik ein relevantes Maß.

Zusatzinformationen

Der von der Bertelsmann Stiftung geförderten Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung und Prognose von Lebenserwerbseinkommen in Deutschland" liegt ein dynamisches Mikrosimulationsmodell zugrunde, das vollständige Erwerbsbiografien im Längsschnitt nachzeichnet. Als Datenbasis dient das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Unter der Annahme, dass die aktuell zu beobachtenden Trends am Arbeitsmarkt fortgeschrieben werden, reicht die Analyse bis in das Jahr 2045. Auf dieser Datengrundlage lassen sich Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers vom 20. bis 60. Lebensjahr für die Kohorten 1964 bis 1985 für Deutschland untersuchen. Für die Analyse von Subgruppen in Ostdeutschland werden die Kohorten von 1971 bis 1982 betrachtet.Dabei liegt für dieälteren Kohorten, die heute bereits am Ende ihres Erwerbslebens stehen, der Großteil der empirisch erhobenenDaten vor. Für jüngere Kohorten steigt der Anteil der prognostizierten Daten sukzessive. Mit dieser Betrachtung komplementieren wir bereits bestehende Studien und Analysen zum Thema „Frauen in derArbeitswelt" wie z. B. des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler Stiftung, von McKinsey und vom World Economic Forum.

Quelle: PressemitteilungBertelsmann Stiftungvom 17.03.2020

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20% weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 17. März 2020 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen mit durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger als Männer (22,16 Euro). 2018 hatte die Differenz 4,51Euro betragen.

Gender Pay Gap in Westdeutschland dreimal so hoch wie in Ostdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland viel geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 21% gesunken, während er im Osten mit 7% unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein sehr langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22% um 2 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Drei Viertel des Gender Pay Gap sind strukturbedingt

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Da die Ergebnisse der VSE 2018 erst Mitte dieses Jahres vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur auf die Erkenntnisse der Analysen der VSE 2014 zurückgegriffen werden. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2019 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2018 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6% weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten Gender Pay Gap finden sich in den Aufsätzen: "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen" sowie "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern" in der Zeitschrift "WISTA – Wirtschaft und Statistik".

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap lassen sich hier abrufen.

Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Berichtsjahr 2018 finden Sie in der Eurostat Datenbank abrufbar. Ergänzend enthält die Veröffentlichung von Eurostat "Adjusted Gender Pay Gap" Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap 2014 im europäischen Vergleich.

Gleichstellung ist elementarer Teil der Indikatoren zur Messung der globalen Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen.
Die zugehörigen Daten für Deutschland finden Sie auf unserer nationalen Berichtsplattform unter: https://sustainabledevelopment-deutschland.github.io

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 16.03.2020

Die vom Corona-Virus ausgelöste Krise zeigt einmal mehr: Die Arbeit, die mehrheitlich Frauen für die Gesellschaft leisten, zum Bespiel als Pflegerinnen oder Erzieherinnen ist überlebenswichtig. Doch werden sie dafür nicht angemessen bezahlt. Das ist ein wesentlicher Faktor für die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland 20 Prozent weniger als Männer, zeigen aktuelle Zahlen vom Statistischen Bundesamt zum Equal Pay Day.

„Wenn sich jetzt Politiker*innen öffentlich bei Pflegepersonal oder Kassierer*innen bedanken und in den Sozialen Medien Wertschätzung zum Ausdruck bringen, dann muss der nächste Schritt sein, diese Berufsgruppen endlich angemessen zu bezahlen. Anerkennung muss sich auch auf dem Gehaltszettel zeigen,“ fordert die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers, zum Equal Pay Day. „Wenn die Regierung Mittel in unbegrenzter Höhe der krisenleidenden Wirtschaft in Aussicht stellt, dann muss auch Geld da sein, um dem akuten Pflegekräfte- und Erzieher*innenmangel mit höheren Gehältern entgegenzuwirken,“ so Küppers weiter.

Die angeordneten Schließungen von Kitas und Schulen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zeigen, wie bedeutsam flexible Arbeitszeitregelungen für Erwerbstätige mit Sorgepflichten sind. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Frauen die Kinderbetreuung in den kommenden Wochen übernehmen und auch die damit verbundenen finanziellen Einbußen schultern werden. „Jetzt sind Unternehmen und der Staat gleichermaßen gefragt, Arbeitnehmer*innen mobiles Arbeiten, selbstbestimmte Arbeitszeiten und einen Abbau von Überstunden zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte der Staat Eltern und Pflegenden, die wegen Schließungen von Einrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein können, eine Entgeltersatzleistung zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, findet der Equal Pay Day 2021 noch später im Jahr statt“, warnt Küppers.

Der Deutsch Frauenrat nimmt den diesjährigen Equal Pay Day zum Anlass, um auf die ungleich verteilte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern hinzuweisen. Im Schnitt kümmern sich Frauen jeden Tag knapp 90 Minuten länger um Haushalt, Kinder und Pflege als Männer. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und Entgeltersatzleistungen für Pflegezeiten“, so Mona Küppers.

Der Equal Pay Day markiert jedes Jahr den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das Einkommen der Männer zu erreichen, das diese bis zum 31.12. des Vorjahres erwirtschaftet haben. Deutschland liegt mit einer Lohnlücke von 20 Prozent im EU-weiten Vergleich weiterhin auf dem vorletzten Platz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 17.03.2020

Der Equal Pay Day macht auf die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern bei den Löhnen aufmerksam. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist dem Bundesamt zufolge strukturbedingt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und in Minijobs, sind in Branchen und Berufen tätig, in denen schlechter bezahlt wird und erreichen seltener Führungspositionen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland "Die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern entsteht vor allem dadurch, dass Frauen nach wie vor überwiegend die unbezahlte Arbeit in der Familie leisten. Sie stecken ihre Interessen zurück und bleiben beruflich auf der Strecke.

Das wird meist schmerzhaft spürbar im Alter, wenn Frauen mit niedriger Rente in Armut leben. Dieses Risiko für Frauen muss noch stärker in den Blick genommen und die Lücke in der Alterssicherung unbedingt geschlossen werden. Pflege ist gesellschaftlich so notwendig wie Kindererziehung. Ein wichtiger Schritt in Richtung Equal Pay: Gleichberechtigte Aufteilung der Familien- und Sorgearbeit zwischen Männer und Frauen und eine vernünftige Anerkennung dieser Arbeit in der sozialen Absicherung. Die Diakonie hat Vorschläge gemacht, wie dieses Ziel erreicht werden kann."

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

https://www.diakonie.de/gleichstellungsatlas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fruchtmus in Beuteln – sogenannte Quetschies – erfreuen sich als vermeintlich gesunde Kinderlebensmittel großer Nachfrage. Doch die Stiftung Warentest hat teilweise enorme Zuckermengen in Quetschies festgestellt. Das zeigt erneut: Gerade für Lebensmittel, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, brauchen wir Nährwertprofile, die den Anteil ungesunder Inhaltsstoffe wie Zucker begrenzen.

„Fruchtmus in Quetschbeuteln, das klingt gesund, ist praktisch und beliebt bei Kindern und Eltern. Ein ideales Kinderlebensmittel sind ‚Quetschies‘ nicht, denn sie sind viel zu süß. Auch Produkte die ohne Zuckerzusatz auskommen, enthalten sehr viel fruchteigenen Zucker. Stiftung Warentest fand im Schnitt 11 Gramm pro 100 Gramm, in manchen Quetschies sogar 16,5 Gramm. Das ist mehr als in Cola-Getränken.

Quetschies sind ungesund, viel zu kalorienreich und schlecht für die Zähne. Den Genuss von frischem Obst und Gemüse und alle damit verbundenen positiven Effekte können Quetschies nicht ersetzen. Zudem sind Quetschies ein Beispiel dafür, was sogenannte Kinderlebensmittel leider häufig auszeichnet: Ein hoher Zuckeranteil macht sie zu süß und damit beliebt bei Kindern – aber leider sehr ungesund.

Die SPD-Fraktion fordert, dass Kinderlebensmittel, die als solche bezeichnet, vermarktet und beworben werden, dem von der WHO in 2015 erstellten Europäischem Nährwertprofil für ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel entsprechen müssen. Damit würde der Anteil von Zucker und anderen ungesunden Inhaltstoffen deutlich reduziert werden.

Dieses Europäische Nährwertprofil muss Teil einer nationalen Diabetesstrategie werden. Zudem muss die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um sich auch auf EU-Ebene für das Nährwertprofil einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern" erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und MariaKlein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Kinder psychisch kranker Eltern sind häufig auf sich allein gestellt, ihnen muss endlich geholfen werden. Wenn Eltern psychisch erkranken oder an einer Suchterkrankung leiden, hat das Auswirkungen auf die ganze Familie. Eigentlich sollten Eltern Sorge für Ihre Kinder tragen. Bei Kindern aus Suchtfamilien oder mit psychisch erkrankten Elternteilen ist es oft andersrum: Die Kinder fühlen sich für ihre Eltern und das Funktionieren der Familie im Alltag verantwortlich. Expertinnen und Experten sprechen hier von Parentifizierung. Diese Verantwortung ist nicht alters- und kindgerecht. Zusätzlich belastet werden sie häufig durch den aus Angst vor Stigmatisierung immer noch sehr hohen Schweigedruck in den Familien.

Kinder psychisch und suchtkranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld und rechtzeitige sowie qualifizierte Hilfe angewiesen. Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig allein. Das erhöht ihr Risiko, später selbst seelisch zu erkranken. Kinder und ihre Familien benötigen sowohl alltagspraktische Unterstützung als auch medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Versorgung. Es fehlt jedoch bisher an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen.

Es braucht zudem eine interdisziplinäre Kooperations- und Vernetzungsstruktur der beteiligten professionellen Akteure und Hilfssysteme, um den komplexen Hilfebedarfen in Familien mit psychisch und suchtkranken Eltern angemessen zu adressieren. Konkrete Empfehlungen seitens der Arbeitsgruppe liegen nun vor.

Wir erwarten, dass die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und für Frauen, Senioren, Familie und Jugend diese umsetzen und dafür zeitnah konkrete Regelungsvorschläge vorlegen. Die Unterstützung der Kinder muss breit in der Fläche und dauerhaft gewährleitest sein, ebenso wie die Frage der Finanzierung. Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagne.

Der vom Parlament einstimmig beschlossene Bundestagsbeschluss liegt fast drei Jahre zurück. Weiterer Zeitverzug ist im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Familien nicht hinnehmbar.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

"Nach dem rasanten Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ein logischer und notwendiger nächster Schritt. Die Einschulung ihrer Kinder stellt viele berufstätige Eltern vor schwierige Herausforderungen. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich Studien zufolge eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind. Dieser Bedarf ist bei Weitem nicht gedeckt. Es wird die Aufgabe der kommenden Jahre sein, ein bedarfsdeckendes Angebot zu schaffen. Hier stehen primär die Länder in der Pflicht. Der Bund wird die Länder aber finanziell unterstützen. Dafür richtet er nunmehr ein Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden Euro ein. Es muss aber auch weiterhin die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie dieses Angebot nutzen wollen. Eine verpflichtende Ganztagsschule, wie immer wieder auch von SPD-Politikern als Ziel benannt, wird es mit der Union nicht geben."

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Die FDP im Bundestag fordert Elterngeld für Haushalte, die bei sich ein Pflegekind aufnehmen. Nach geltendem Recht erhalten Pflegeeltern kein Elterngeld, sondern Pflegegeld. Die Beträge sind unterschiedlich hoch.

Der Antrag der FDP-Bundestagfraktion ist hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/174/1917473.pdf

Quelle: Antrag Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 02.03.2020

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, sind nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats die Vorlage eines Sozialgerichts zurückgewiesen, das dies mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hält, soweit Unionsbürger vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen seien, bei denen das Nichtbestehen der Freizügigkeit zwar festgestellt, diese Feststellung aber noch nicht in Bestandskraft erwachsen sei. Im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren begehrt eine rumänische Familie im Wege des Eilrechtsschutzes die Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Ausländerbehörde hatte den Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern und die daraus folgende Ausreisepflicht festgestellt. Über die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Die Vorlage des Sozialgerichts im Wege der konkreten Normenkontrolle ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Vorlage übergeht mehrere Fragen zur Verfassungswidrigkeit und zur Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, die für die verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar sind und ohne deren Klärung das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren nicht entscheiden kann. Das Sozialgericht legt nicht hinreichend dar, dass das geltende Recht in der hier konkret zu entscheidenden Situation nicht so hätte ausgelegt werden können, dass die Leistung vor Bestandskraft der Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 04.03.2020

Die Linksfraktion drängt die Bundesregierung zur Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit. In Absprache mit Ländern und Kommunen solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/17771). Grundsatz müsse sein, dass ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, wenn es vorrangig und dauerhaft an mittlere und niedrige Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen vermietet, sich auf wohnungswirtschaftliche Aktivitäten beschränkt und die Rendite auf maximal vier Prozent jährlich begrenzt. Darüber hinausgehende Überschüsse sollten zweckgebunden reinvestiert werden oder in einen Förderfonds für weitere gemeinnützige Bauvorhaben einfließen. Die Unternehmen müssten auf den Handel mit Wohnungen oder Unternehmensbeteiligungen sowie auf Bau, Umwandlung und den Verkauf von Eigentumswohnungen verzichten.

Im Gegenzug erhalten solche Firmen nach Vorstellung der Linksfraktion Steuererleichterungen, einen exklusiven Zugang zu Bundes-Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau und zur Vergabe bundeseigener Grundstücke und Liegenschaften. Einen Missbrauch der besonderen Unternehmensform wollen die Abgeordneten durch ein vierstufiges Kontrollverfahren ausschließen.

Weiter fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach dem Vorbild Wiens. Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sollten jährlich zehn Milliarden Euro in den Aufbau eines gemeinnützigen Sektors in der Wohnungswirtschaft fließen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 12.03.2020

Die medizinische Versorgung von Kindern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/17461) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach spezialisierten Einrichtungen wie Kinderkrankenhäusern und der vertragsärztlichen Versorgung in der Kinderheilkunde (Pädiatrie).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden seien derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/17633) der Fraktion, der die Legalisierung der Eizellspende durch Änderung des EschG vorsieht.

Die jetzige Regelung führe in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken.

Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine "feministische Außenpolitik zum Primat der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu erklären, um Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranzutreiben". Dazu solle im Auswärtigen Amt unter anderem ein Referat für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ("Frauen, Frieden und Sicherheit") eingerichtet werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/17548). Die Bundesregierung wird aufgefordert, in "allen Friedensverhandlungen und -prozessen aktiv darauf zu drängen, dass sowohl auf Seiten der Konfliktparteien als auch aus der Zivilgesellschaft Frauen und Frauenorganisationen einbezogen werden". Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Fluchtgrund im Asylgesetz, den Familiennachzug und die Rücknahme von Einschränkungen im Asylrecht einerseits sowie auf die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und auf ein Verbot sämtlicher Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern andererseits.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 266 vom 10.03.2020

Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen "deutliche" Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur "vorsichtig erfolgen". Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.

Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 263 vom 10.03.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Idee einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einem eigenen Gesetzentwurf untermauert. Er solle dazu beitragen, dass Menschen unabhängig von Geldbeutel und Herkunft gleich gute Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, heißt es im "Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit" (19/17307). "Gutes Wohnen muss bezahlbar bleiben", fordert die Fraktion. Eine Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein Baustein dafür.

Hinter dem Instrument stehe das Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, Steuerbefreiungen in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer erhalten. Die Umsatzsteuer soll gesenkt werden. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen weiter befugt werden, eine Eigenkapitalrendite von 3,5 Prozent zu erwirtschaften. Gefördert werden dabei sämtliche immobilienwirtschaftlichen Möglichkeiten von Neubau über Vermietung bis hin zum Kauf von Belegungsrechten.

Die Wohnungen dürften dabei nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und die Wohnungen müssten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten liegen.

Flankierend fordern die Abgeordneten ein Investitionsprogramm zum Bau neuer, günstiger Wohnungen. Finanziert werden soll es maßgeblich mit Bundesmitteln, und zwar in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 03.03.2020

Nach den "Gesundheitschancen" von Kindern und Jugendlichen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17385). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Studien über die Ursachen unterschiedlicher Gesundheitschancen als Grundlage für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 02.03.2020

Die Summe der Rückforderungen für zu viel gezahltes Geld im Bereich des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hat sich im Jahr 2018 auf rund 2,7 Milliarden Euro belaufen. Der Verwaltungsaufwand für die Feststellung und Geltendmachung dieser Rückforderungen durch die Jobcenter belief sich auf rund 223 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort (19/17247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16260) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 26.02.2020

Der Bund kann dem öffentlichen Wohnungsbau in Deutschland kurzfristig neuen Schub geben und so helfen, die akute Wohnungsknappheit in vielen Großstädten zu entspannen. Der Schlüssel dazu sind drei bundeseigene Gesellschaften, die Länder und Kommunen flexibel bei der Entwicklung von Bauprojekten und dem Bau neuer Wohnungen unterstützen: Erstens eine Beratungsgesellschaft, die Städten und Gemeinden Planungskapazitäten zur Verfügung stellt. Zweitens ein Bodenfonds, der Kommunen bundesweit finanziell und konzeptionell dabei hilft, Bauland zu erwerben und Infrastruktur zu finanzieren. Drittens eine Beteiligungsgesellschaft, die das Eigenkapital kommunaler Wohnbauunternehmen durch finanzielle Beteiligung stärkt. Das zeigen Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung und Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim in einem neuen Konzept für eine Bundesinitiative „Zukunft Wohnen“.*

Die Initiative soll in erster Linie dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Weitere Ziele sind: eine stärkere soziale Durchmischung der Städte, die Förderung ökologisch nachhaltigen Bauens und eine Senkung der Baukosten. „Diese Ziele lassen sich nur sinnvoll mit einer Zentralisierung bestimmter Elemente des Wohnungsbaus erreichen“, schreiben die Ökonomen. Durch die enge Zusammenarbeit der Bundesgesellschaften mit den lokalen Verwaltungen und Wohnungsgesellschaften werde aber auch die besondere Kompetenz vor Ort einbezogen. Die Initiative könnte „praktisch sofort mit relativ kleinen Volumina starten“, schreiben die Ökonomen – und schon in der Anfangsphase „eine merkliche Vergrößerung des öffentlichen Wohnungsbaus erreichen.“ Nach Berechnungen der Wissenschaftler ließen sich mit zehn Milliarden Euro an Bundesmitteln kurzfristig rund 90.000 zusätzliche Wohnungen bauen. Mittelfristig wäre das Modell beliebig skalierbar, je nachdem, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gebraucht werden.

Der Bedarf an Neubauten wird deutschlandweit bis 2030 auf mindestens 330.000 Wohnungen pro Jahr geschätzt. Neu gebaut wurden zuletzt aber nur rund 285.000 Wohnungen im Jahr. „Der Wohnungsneubau in Deutschland muss also weiter gesteigert werden, um die langfristige Nachfrage zu befriedigen“, schreiben die Wissenschaftler. „Dies sollte eigentlich für eine massive Ausweitung der öffentlichen Wohnraumförderung sprechen, doch bis vor kurzem war das Gegenteil der Fall.“ Besonders deutlich wird das, wenn man den Bestand an Sozialwohnungen anschaut: Während es Anfang der 1980er-Jahre noch 4 Millionen Sozialwohnungen gab, sind es heute nur noch 1,2 Millionen. Jährlich fallen weiter etwa 80.000 Sozialwohnungen aus der Förderung heraus, nur circa 25.000 werden neu gebaut. „Der Wohnungsmangel hat negative makroökonomische Konsequenzen, weil Menschen nicht ihr Produktivitätspotenzial ausschöpfen können“, schreiben Dullien und Krebs – beispielsweise, weil sie ihre Arbeitszeiten reduzieren müssen, wenn lange Fahrtwege aus dem Umland nötig sind. „Außerdem kommt es zu Segregation und Ghettobildung, was Bildungschancen beeinträchtigt.“

Mit den Bundesgesellschaften, so Dullien und Krebs, lassen sich Engpässe auflösen, die aus Sicht vieler Experten den nötigen großflächigen Neubau von gleichzeitig preisgünstigem und qualitätvollem Wohnraum massiv behindern. So haben viele Kommunen nach langjährigem Personalabbau zu wenig Fachkräfte in den Bauverwaltungen, um Anträge schnell zu bearbeiten oder Baugebiete zu entwickeln. Finanziell schwache Städte und Gemeinden verkauften Bauland in ihrem Eigentum lange Zeit an den meistbietenden Investor, der dann häufig überwiegend hochpreisige Wohnungen errichtete. Kommunale Wohnungsgesellschaften blieben in vielen Städten weit unter ihren Möglichkeiten.

Die Beratungsgesellschaft würde die kommunalen Verwaltungen bei der Entwicklung von Wohn- und Stadtteilprojekten unterstützen. Solche Projekte sind häufig hochkomplex und erfordern die Beteiligung vieler Fachleute: Ingenieure, Stadtplaner, Grundstücksentwickler, Ökonomen, Kulturwissenschaftler, Geistes- und Sozialwissenschaftler, Geografen und Landschaftsarchitekten müssen alle eng zusammenarbeiten. Zudem müssen komplizierte Finanzierungsfragen beantwortet und Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. In vielen Fällen sind die Kommunen damit überfordert. Eine Gesellschaft auf Bundesebene, die auf die Entwicklung von Wohnquartieren spezialisiert ist, könnte ihre Expertise bei Bedarf zur Verfügung stellen – ähnlich wie es etwa die Stadt Hamburg mit der Gründung der HafenCity Hamburg GmbH auf Landesebene praktiziert hat. Diese Gesellschaft – eine hundertprozentige Tochter der Stadt – hat sich um Planung und Management des Stadtteils HafenCity gekümmert.

Eine der Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Wohnpolitik ist, dass Grund und Boden in öffentlicher Hand bleiben. Der Bodenfonds soll die finanziellen Mittel dazu bereitstellen. Dank der Unterstützung durch den Fonds könnten es sich die Kommunen leisten, Bauland zu behalten oder sogar zuzukaufen, statt es Investoren zu überlassen. Derzeit werden Vorkaufsrechte auf kommunaler Ebene oftmals nicht genutzt, weil es den Kommunen entweder an Geld für den Grundstückserwerb mangelt oder die Mittel für eine baldige Nutzung durch die öffentliche Hand fehlen. Zusätzlich zu finanziellen Beiträgen könnte der Bodenfonds auch Grundstücke aus Bundeseigentum und organisatorisches Know-how beisteuern.

Der Beteiligungsfonds würde die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durch Aufstockung des Eigenkapitals finanziell stärken und die Kommunen oder Länder bei der Gründung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Obwohl viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften ihre Bautätigkeit zuletzt ausgeweitet haben, halten sich einige immer noch mit dem Neubau zurück, um nicht ihre Eigenkapitalquote zu sehr abzusenken. Niedrige Eigenkapitalquoten führen zu höheren Finanzierungskosten bei Baukrediten. Eine Aufstockung des Eigenkapitals mit Mitteln aus dem Beteiligungsfonds würde die Lage für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften entspannen.

Die drei Bundesgesellschaften sollten rechtlich selbständige Einheiten sein, deren Eigentümer zu hundert Prozent die öffentliche Hand ist, so Dullien und Krebs. Dabei sollte es neben den üblichen Aufsichtsgremien auch einen wissenschaftlichen Beirat geben, der mit Vertretern der Fachverbände und der Wissenschaft besetzt wird. Das Grundkapital der Gesellschaften würde sich im Wesentlichen aus Finanzmitteln des Bundes speisen. Die Finanzierung dieser Unternehmen über Kredite wäre dabei für den Bund eine „finanzielle Transaktion“ und würde daher nicht unter die Regeln der Schuldenbremse fallen. Die Bundes-AGs könnten zudem Geld durch Fremdfinanzierung aufnehmen.

*Sebastian Dullien, Tom Krebs: Wege aus der Wohnungskrise, IMK-Report Nr. 156, März 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, haben mittlerweile fast alle Bundesländer die Kitas und Schulen geschlossen. Viele Familien müssen nun kurzfristig die Kinderbetreuung organisieren. Für erwerbstätige Eltern und insbesondere für Alleinerziehende ist dies eine Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren in Deutschland im Jahr 2018 rund 692000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren erwerbstätig, davon 292000 in Vollzeit und 400 000 in Teilzeit. 90% der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 13 Jahren waren Frauen (620000).

Insgesamt lebten rund 1,3 Millionen Kinder unter 13 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Doch auch auf Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können Betreuungsengpässe zukommen. Dies traf 2018 auf gut 3,5Millionen beziehungsweise zwei Drittel (68%) der Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren zu.

Zum Schuljahr 2019/2020 gab es in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen gut 2,9 Millionen Grundschulkinder. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2019 deutschlandweit knapp 3,7Millionen Kinder betreut.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.03.2020

3,3 % weniger Personen in Bildungsprogrammen zwischen Schule und Ausbildung als 2018

Im Jahr 2019 haben in Deutschland 255000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung weiter mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber 2018 ab. Damit setzt sich der rückläufige Trend weiter fort. Im Jahr 2005 hatte die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich noch rund 418000 betragen, seither ist diese Zahl mit Ausnahme des Jahres 2016 kontinuierlich gesunken.

Niedrigere Anfängerzahlen auch in Berufsausbildung, Sekundarbereich II und Studium

Neben dem Übergangsbereich werden in der integrierten Ausbildungs­berichterstattung die Bildungsgänge in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II (zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung, etwa gymnasiale Oberstufe) und Studium. Im Jahr 2019 nahmen rund 2,0 Millionen Personen nach Verlassen der SekundarstufeI einen dieser Bildungsgänge auf (-0,5% gegenüber 2018). Während die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, im Vorjahresvergleich um 0,9% auf 730000 stieg, sanken die Anfängerzahlen in den übrigen zwei Sektoren. So ging die Anfängerzahl in Bildungsgängen des SekundarbereichsII um 0,8% auf 486000 zurück, die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,9% auf 512000.

Weniger Ausländerinnen und Ausländer im Übergangsbereich, mehr im Sekundarbereich II

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die im Jahr 2019 einen Bildungsgang anfingen, sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,7% auf 328000. Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren: Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 7,2% und im Studium um 1,3% ab. Dagegen blieb die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung nahezu konstant (+0,2 %) und stieg in Bildungsgängen des Sekundarbereich II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 7,4%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2020

Erneut rund 101000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18% zwischen 35 und 39Jahren. Rund 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (56%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 26% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant – rund 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant im Krankenhaus.

Im 4. Quartal 2019 wurden rund 24300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 1,3% weniger als im 4. Quartal 2018.

Im Vergleich zum Jahr 2009 (110700 Abbrüche) sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 8,9% beziehungsweise 9800 Fälle. Am stärksten ging die Zahl in den Altersgruppen 18 bis 19 Jahre (-41,4% beziehungsweise -3300 Abbrüche) und 20 bis 24 Jahre (-26,3% beziehungsweise -7000 Abbrüche) zurück. Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass zeitgleich die Zahl der 18- bis 19-jährigen Frauen um 12,6% und die Zahl der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,1% gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10000 Frauen ging bei den 18- bis 19-Jährigen von 86 auf 57 Abbrüche zurück, bei den 20- bis 24-Jährigen von 111 auf 89 Abbrüche. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und für das Jahr 2019 Bevölkerungszahlen von 2018 verwendet.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.03.2020

Die öffentlichen Haushalte gaben 2017 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7300Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen insgesamt durchschnittlich 8000Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben dabei auf 6400Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8600Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin und Schüler mit 5100Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im dualen System zurückzuführen.

Der größte Teil, nämlich knapp 82% der Ausgaben für öffentliche Schulen, entfiel auf das Personal. Im Bundesdurchschnitt entspricht dies 6000Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin und Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9700Euro) und Hamburg (9600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6400Euro) und Schleswig-Holstein (6700Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, sind in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2017“ oder in der Tabelle "Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern" zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO verurteilt die Gewalt gegen die Schutzsuchenden an der griechisch-türkischen Grenze und lehnt den Versuch Griechenlands, das Recht auf Asyl aufzuheben und Schutzsuchende zurückzuweisen, auf das Schärfste ab. Deutschland muss mithelfen, eine Lösung zu finden, damit die Menschenrechte in griechischen Lagern und an den europäischen Außengrenzen nicht weiter missachtet und verletzt werden.

Grenzen zu überqueren, um Schutz zu finden, ist nicht illegal. Die Weltöffentlichkeit erlebt gegenwärtig eine humanitäre Katastrophe an der griechisch-türkischen Grenze und das unerträgliche Versagen aller politischen Regelungen zum menschenrechtlich fundierten Recht auf Asyl. Die AWO fordert daher umgehend die Rückkehr zu einem humanen Umgang mit geflüchteten Menschen, entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und den internationalen Menschenrechten, sowie eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das europäische Bündnis darf sich nicht länger abschotten. Europa wurde auf der Basis gemeinsamer Werte erschaffen. Diese Werte dürfen nicht an den europäischen Grenzen ihre Gültigkeit verlieren, diese Werte dürfen nicht leere Verlautbarungen bleiben. Wie stark sie sind, zeigt sich daran, ob ihnen Taten folgen. An den europäischen Grenzen und in Lagern werden Menschen in unwürdige Lebensumstände gezwungen. Das können wir nicht einfach hinnehmen. Es braucht endlich eine solidarische Lösung – die Geflüchteten müssen von allen europäischen Staaten aufgenommen werden.“

Hintergrund/Rechtliche Situation:

Flüchtlinge aus der Türkei müssen in der Europäischen Union aufgenommen werden. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat, war es auch vor dem 16. März 2016 nicht. (Aus Art. 33 Abs. 1 GFK, Art. 21 RL 2011/95/EU und Art. 38 RL 2013/32/EU und aus Art. 3 in Verb. mit Art. 13 EMRK ergibt sich ein nicht hinterfragbarer Anspruch darauf, dass ihr Schutzbegehren in der EU geprüft und hierüber nach den festgelegten EU-Regelungen entschieden wird.)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2020

Der Bundestag berät heute ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme geflüchteter Minderjähriger aus Griechenland.

Zu den FAQs des BumF: Was können Bund, Länder, Kommunen, Privatpersonen und Jugendhilfeträger tun? Wieviele Aunfahmezusagen gibt es?

Nachdem die türkischen Grenzbehörden Schutzsuchende nicht mehr am Grenzübertritt hindern und Geflüchtete zum politischen Spielball gemacht werden, gehen die griechischen Grenzbehörden brutal vor. Tränengas und Gummigeschosse werden eingesetzt und geflüchtete Frauen, Männer und Kinder illegal in die Türkei zurückgeschoben. Diese rechtswidrigen Push-Backs treffen auch Minderjährige. Das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen ist derzeit kaum absehbar. Berichte über tödliche Schüsse und das abdrängen von Booten kursieren.

Um die flüchtenden Menschen zu schützen, muss dringend gehandelt werden. Illegale Push-Backs müssen umgehend beendet werden. Schutzsuchende müssen auf das griechische Festland gebracht werden. Dort müssen sie menschenwürdig untergebracht und schnellstmöglich in andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.

Seit Monaten blockiert das Bundesinnenministerium jedoch die Aufnahme von Schutzsuchende aus Griechenland. Dabei fordern Kinderrechts- und Flüchtlingsorganisationen angesichts der katastrophalen Lage für Kinder und Jugendliche in den Horror-Lagern auf den griechischen Inseln seit längerem unbegleitete Minderjährige aus Griechenland aufzunehmen. Zahlreiche Kommunen, Bundesländer, Einzelpersonen und Jugendhilfeträger sagen: „#WirHabenPlatz!“ und sind bereit Minderjährige aufzunehmen. Tausende Menschen waren gestern auf der Straße.

Gestern gab es erstmals Signale aus dem Bundesinnenministerium, die auf ein Ende der Blockadehaltung hoffen lassen. Es darf nun keine Zeit verloren werden. Heute wird der Bundestag ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme aus Griechenland beraten und namentlich abstimmen. Der BumF fordert die Abgeordneten aller Fraktionen auf, für eine Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland zu stimmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 04.03.2020

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes als notwendigen Schritt in die digitale Gegenwart, mahnt aber Verbesserungen wie Netzanschlussfilter an.

„Der Gesetzentwurf ist ein überfälliger Schritt in die Gegenwart, denn die Digitalisierung stellt auch den Kinder- und Jugendschutz im Internet vor neue Herausforderungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zunehmende Medienvielfalt und die Risiken im Umgang mit Neuen Medien berücksichtigt werden,“ sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Erstmals sollen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) Neuerungen wie Apps, Streamingdienste, Soziale Netzwerke und Online-Spiele beachtet werden. Bislang beschränkt es sich auf die Regulierung von Inhalten auf Datenträgern wie Büchern, Filmrollen oder DVDs.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit neun Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz mahnt der DFV jedoch verpasste Chancen an, besonders aus Sicht der Eltern: „Die digitale Revolution verwischt zunehmend die gewohnten Grenzen zwischen den Medien. Das fordert Eltern besonders heraus. Hier steht jede Familie erst einmal alleine da – im Guten wie im Schlechten. Enorm hilfreich wäre eine einfache Lösung aus einem Guss,“ so Zeh. Diese fehlt auch im neuen Entwurf. Notwendig sind Netzanschlussfilter, welche als ebenso kostenlose wie plattformübergreifende Lösung bereits vor dem Gang ins Netz ansetzen. Sie werden nicht einmal erwähnt.

Für völlig unverständlich halten die Verbände zudem, dass lediglich Anbieter mit einer Million Nutzern in Deutschland zu Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen angehalten werden sollen. „Hier gerät der Entwurf ins Straucheln, denn die Umsetzung lässt viele Fragen offen. Um wirklich wirksam und zukunftsweisend zu sein, muss Kinder- und Jugendschutz bei der tatsächlichen Gefährdung ansetzen, nicht bei willkürlich gezogenen Größenordnungen,“ mahnt Zeh an.

Lob verdient hingegen das Vorgehen der Bundesregierung gegen sexualisierte Anmache von Minderjährigen im Internet (sogenanntes Cybergrooming). Erst im Januar wurden die Befugnisse von Ermittlungsbehörden durch eine Änderung des Strafrechts gestärkt. Jetzt soll die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen als Schutzziel in das JuSchG eingeführt werden.

Erleichterung für Eltern verspricht zudem die vorgesehene Alterskennzeichnung auch für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen. Der Grund für die Altersbeschränkung soll zudem durch einfache Symbole klar erkennbar gemacht werden. Allerdings sollen auch hier Anbieter unter einer Millionen Nutzern in Deutschland ausgenommen werden. „Hier muss dringend nachgebessert werden,“ so Zeh. „Ein Film oder Spiel wird nicht weniger gewalttätig, bloß weil der Verkäufer kein Internetgigant ist. Das Einfügen der entsprechenden Kennzeichen auf Seiten der Anbieter ist alles andere als eine Herkulesaufgabe – der Entwurf selbst spricht von einem unerheblichen Erfüllungsaufwand.“

Die Verbände mahnen an, die neuen Regelungen auch konsequent durchzusetzen. Bei Verstößen sind klare Sanktionen und ihre wirksame Durchsetzung nötig. Dazu gehört die ausreichende Ausstattung der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Jugend- und Medienschutz sowie die Bildung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Weiterführende Information

Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2020

Während die Bundesregierung in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht meint, die „Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme“ hätte sich in den vergangenen 20 Jahren „stark verbessert“, sind sich Wissenschaftler darin einig, dass die Politik so schnell wie möglich auf die demografischen Veränderungen reagieren muss. Denn die Sozialversicherung steht vor einem demografischen Kollaps.

Nun meldet sich der langjährige Geschäftsführer der Rentenversicherung, Franz Ruland, zur Grundrente zu Wort. Er meint, im solidarischen Rentensystem könnten Bürger Anreize finden, „ein Minimum an Arbeit legal zu erbringen und den Rest schwarz, denn jeder Euro mehr mindert die Grundrente“. Das ist sogar möglich. Lebensleistung lohnt sich nicht mehr.

Die Grundrente wird Eltern nicht viel bringen, obwohl sie mit ihrer Kindererziehung für den Erhalt des Generationenvertrages überhaupt erst sorgen. Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehepartners grundsätzlich angerechnet (soweit bestimmte Freibeträge überstiegen werden). Bei nicht ehelichen Partnerschaften wird das Einkommen hingegen nicht angerechnet. Hier sieht der ehemalige Geschäftsführer der Rentenversicherung einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz.

Ein ähnliches grundgesetzwidriges Verhalten finden wir derzeit auch in der Verbeitragung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit Jahren kämpfen mehr als 2.000 Familien gegen die Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG), weil der generative Beitrag (Kindererziehung) nicht gleichwertig zum monetären Beitrag berücksichtigt wird.

Da aber fürchten alle – Bundessozialgericht, Bundesregierung und Sozialversicherungsträger – „neue Verwerfungen“, die sie allerdings nicht beziffern können. Und so kommt es, dass beim Bundesverfassungsgericht noch immer nicht die Frage geklärt ist, wie viele kindergeldberechtigte Kinder es bei Sozialversicherungspflichtigen gibt und wie viele Sozialversicherungspflichtige derzeit keine kindergeldberechtigten Kinder haben.

Der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung hatte mir auf einem Fachtag vor einiger Zeit hierzu Daten zugesagt, ist seither aber nicht mehr zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.02.2020

In Anbetracht der aktuellen Lage werden wir in Absprache mit dem „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstages in seiner vorgesehenen Form verschieben. Großveranstaltungen sind derzeit in vielen Städten und Kommunen nicht möglich.

Unser Kampf für eine radikale Kursänderung der Wohnpolitik geht trotz Corona-Krise weiter. Denn unsere Forderung, dass Menschen sicher und bezahlbar wohnen können, ist dringender denn je. Wir brauchen sozial und ökologisch lebendige Städte – ohne Armut, Wohnungslosigkeit und Diskriminierung.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Europa und der Bundesrepublik ruft das Aktionsbündnis Wohnen ist Menschenrecht! die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen auf, die Menschen, die auf der Straße sowie in Not- und Sammelunterkünften leben, verstärkt zu schützen. Notwendig sind kommunale Maßnahmen zur Beschaffung von Wohnraum, um Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen, die Öffnung der Schlafunterkünfte auch tagsüber zur Entlastung der Tagesstätten und die sofortige Aussetzung von Zwangsräumungen.

Die Einstufung von Covid-19 als Pandemie zeigt einmal mehr, wie grundsätzlich es ist, dass das Menschenrecht auf Wohnen Umsetzung findet. Wir fordern eine Verstärkung des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus auf allen Ebenen, um menschenwürdiges Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen.

Gemeinsam werden wir uns auch weiterhin gegen Verdrängung und Wohnungslosigkeit stark machen! Die Vernetzung auf bundesweiter und europäischer Ebene ist dabei zentral – den neuen Termin des Aktionstages teilen wir rechtzeitig mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2020

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1 Prozent).

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Gute Beratung und bedarfsgerechte Familienförderung sind die Schlüssel bei einem Schwangerschaftskonflikt. Es ist erfreulich, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nicht steigt. Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, brauchen gute Beratung und Unterstützung – unabhängig von ihrer Entscheidung, die jede Frau für sich treffen muss. Die Entscheidung für ein Kind hängt ganz stark davon ab, ob die Lebensplanung mit einem Kind gelingen und den Frauen die Angst vor der Zukunft genommen werden kann."

Mit großer Sorge stellt die Diakonie fest, dass es überall an wohnortnahen Kitaplätzen und Betreuungsmöglichkeiten fehlt. Zudem ist in Städten kaum noch bezahlbarer Wohnraum für Familien zu finden. "Ich befürchte, dass es für Frauen immer schwieriger wird, sich für ein Kind zu entscheiden, wenn nicht in diese beiden wesentlichen Versorgungslücken massiv investiert wird. Ich wünsche mir, dass sich ein Trend zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen entwickelt", so Loheide.

Es braucht bestmögliche Unterstützung für Paare und alleinerziehende Frauen, um ein Leben mit Kind zu ermöglichen. Die Kirchen und die Diakonie arbeiten intensiv für eine familienfreundliche Gesellschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrnehmung partnerschaftlicher Erziehungsverantwortung von Eltern.

Zum Hintergrund:

Knapp drei Viertel (72 Prozent) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_070_233.html

Weitere Infos:

Broschüre Selbstverständnis der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/200107_Broschuere_SelbstverstaendnisWeb.pdf

Themenschwerpunkt Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/schwangerschaftskonfliktberatung

Wissen kompakt zu Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/schwangerschafts-und-schwangerschaftskonfliktberatung

Ratgeber zu Schwangerschaft und Geburt: https://hilfe.diakonie.de/schwangerschaft-und-geburt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.03.2020

Die Europäische Kommission hat kurz vor dem Internationalen Frauentag am 8. März 2020 ihre Gleichstellungsstrategie für die kommenden fünf Jahre veröffentlicht. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: "Die neue Strategie ist ambitioniert und enthält viele begrüßenswerte Ansätze. Allerdings ist es wichtig, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bloß aneinanderzureihen, sondern in ein kohärentes und überzeugendes Konzept der Geschlechtergleichstellung zu integrieren. Die europäische Gleichstellungspolitik muss den Anspruch haben, Vorreiterin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu bleiben und aktiv für die Rechte der Frauen einzutreten. Dies umso mehr, als die Bemühungen der Kommission zunehmend durch reaktionäre Trends in einigen Mitgliedstaaten konterkariert werden."

EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention

Der djb begrüßt, dass die Kommission sich weiterhin für einen Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Istanbul-Konvention starkmacht. Sollte dieser scheitern, will die Kommission 2021 Maßnahmen vorschlagen, die im Ergebnis dieselben Schutzstandards garantieren wie die Istanbul-Konvention. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission eine Ergänzung des Art. 83 Abs. 1 AEUV, um die Kompetenzen der EU auf Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu erweitern. Damit setzt sie ein wichtiges Zeichen gegen die ablehnende Haltung einiger Mitgliedsstaaten.

Aufsichtsrätinnen-Richtlinie

Erfreulich ist aus Sicht des djb auch, dass die Kommission verspricht, sich für eine Verabschiedung der seit Jahren u.a. von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie einzusetzen. Diese sieht eine Zielvorgabe für den Frauenanteil in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften vor.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Verabschiedung dieser Richtlinie voranzutreiben.

Genderperspektive

In der neuen Amtszeit will die Kommission alle laufenden EU-Vorhaben und Prozesse aus einer Genderperspektive betrachten. Dabei betont die Kommission ihr Bewusstsein für die besondere Gefahr intersektionaler Benachteiligungen:

Häufig sind etwa Migrantinnen oder Frauen mit Behinderung in spezifischer Weise von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Der djb fordert, dass es hier nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt: "Die Sichtbarmachung von Mehrfachdiskriminierungen ist ein erster Schritt", so Wersig. "Wir brauchen nicht nur Geschlechterparität in Führungspositionen, sondern auch Geschlechtergerechtigkeit für alle Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die von der EU-Kommission angekündigten bindenden Maßnahmen zur Lohntransparenz sind hier ebenso ein zentraler Baustein wie die zügige Umsetzung der im letzten Jahr in Kraft getretenen Vereinbarkeits-Richtlinie."

EU-Managementpositionen paritätisch besetzen

Die Kommission will selbst mit gutem Beispiel vorangehen: Bis 2024 sollen alle Management-Positionen innerhalb der Kommission geschlechterparitätisch besetzt sein. Bis die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur in EU-Management-Positionen, sondern EU-weit erreicht ist, ist es dagegen offensichtlich noch ein weiter Weg. Der djb wird ihn weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.

Weitere Informationen:

Zu den Inhalten der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Zur von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie, djb-Pressemitteilung vom 11.12.2015: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/pm15-45/

Zur Vereinbarkeitsrichtlinie, djb-Pressemitteilung vom 13.06.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.03.2020

Die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vom Mai 2015 hat ernüchternde Ergebnisse erbracht. Zwar konnte der Frauenanteil in Aufsichtsräten mithilfe der festen Quote auf 35 Prozent gesteigert werden. Die freiwillige Zielgrößenverpflichtung für die Vorstände allerdings hat versagt. Der Frauenanteil liegt unter acht Prozent. Besonders bemerkenswert ist es, dass sich rund 80 Prozent der unter das Gesetz fallenden Unternehmen für den Vorstand gar keine Zielgröße oder die Zielgröße Null gesetzt haben. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb): "Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss."

Die Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Justiz und für Verbraucherschutz haben deshalb einen Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht. Nach dessen Leitlinien soll das FüPoG folgende Regelung enthalten: Besteht der Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus vier oder mehr Personen, soll bei Neubesetzung mindestens eine Frau bestellt werden. Die Zielgröße Null soll klar und verständlich begründet und veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht über Zielgrößen, Fristen und Begründungen soll es künftig spürbare Sanktionen bis zu zehn Millionen Euro geben.

Das wäre keine weitgehende Änderung. Eine Frau im Vorstand allein kann eine von traditionellen Männern für traditionelle Männer geprägte Unternehmenskultur nicht ändern. Sie erlebt Anpassungszwang und höhere Anforderungen. Aber es ist ein Anfang! Die feste Besetzungsregel für eine Frau garantiert wenigstens, dass sie nicht wegen eines Mannes weggemobbt wird, wie nicht selten zu beobachten ist.

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden. Allerdings beginnt Gleichstellung nicht erst in den Vorständen. Der djb fordert deshalb eine Erweiterung der Anforderungen an die Erklärungspflicht im FüPoG. Prof. Dr. Maria Wersig: "Der Gesetzesentwurf der Ministerinnen für eine neue Quote in Vorständen ist ein guter Anfang und muss jetzt umgesetzt werden! Um die Gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen, braucht es allerdings weitreichendere verpflichtende Maßnahmen, nicht nur in den Vorständen, sondern schon auf dem Weg dahin."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.03.2020

Der UN-Frauenrechtsausschuss wird auf seiner Sitzung vom 2. bis 6. März 2020 festlegen, zu welchen Themen Deutschland im Rahmen der UN-Frauenrechtskonvention Rechenschaft ablegen muss. "Die Bundesregierung hat die Chance, jetzt noch einmal die Weichen für die volle Gleichberechtigung aller Frauen in Deutschland zu stellen", fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Die UN-Frauenrechtskonvention konkretisiert das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. Unsere Stellungnahme zeigt signifikante Lücken bei der Umsetzung der Gleichberechtigungsgebote und Menschenrechte von Frauen auf. Wir erwarten, dass der Ausschuss die Bundesregierung zur Berichterstattung zu den vom djb benannten Themen auffordert."

Das Staatenberichtsverfahren ist eine Chance, die deutsche Gleichstellungspolitik auf den Prüfstand zu stellen. Gerade im Gleichstellungsjahr 2020 wäre es sehr zu begrüßen, wenn Deutschland auch in diesem Bereich in die Spitzengruppe aufrücken würde.

Der djb zeigt in seinen an den Ausschuss gesendeten Vorschlägen für die "List of Issues" dringenden Handlungsbedarf auf: bei der tatsächlichen Wahlrechtsgleichheit für Frauen, dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Situation von geflüchteten Frauen, dem Umgang mit Digitalisierung, dem wirksamen Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und steuerrechtlichen Benachteiligungen. Weitere Themen sind die Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten, die Gewährleistung des Zugangs zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere der Schutz vor Gehsteigbelästigung, sowie die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, insbesondere in der Bildung, den Medien und der Werbung.

Die "List of Issues" finden Sie hier:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06d/ (deutsch)

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06e/ (englisch)

Hintergrund

Als wichtigster internationaler Vertrag über die Menschenrechte von Frauen verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of Discrimination against Women) Deutschland zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen. Das Übereinkommen gilt als Bundesgesetz. Gesetzgebung, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte in Bund und Ländern dürfen daher nicht gegen CEDAW verstoßen. Deutschland ist zudem verpflichtet, aktiv die tatsächliche Gleichheit aller Frauen in der Gesellschaft zu erreichen und jegliche Form der Diskriminierung von Frauen auch durch Unternehmen und Privatpersonen zu beseitigen.

Die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten wird durch den aus unabhängigen Expert*innen bestehenden CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen (UN-Frauenrechtsausschuss) regelmäßig kontrolliert. Deutschland befindet sich aktuell im 9. Berichtsverfahren. Im Verfahren erstellen die Staaten Umsetzungsberichte. Die Zivilgesellschaft kann Parallelberichte einreichen. Der djb beteiligt sich seit vielen Jahren an den Prüfverfahren mit eigenen Stellungnahmen und Berichten.

Mit seinen Vorschlägen zur "List of issues" nutzt der djb die zivilgesellschaftlichen Organisationen zustehende Möglichkeit, den CEDAW-Ausschuss auf Bereiche mit schwerwiegenden Umsetzungslücken aufmerksam zu machen. Nach dem neuen, vereinfachten Berichtsverfahren sendet der Ausschuss dem Staat einer Liste von Fragen zu (List of Issues Prior to Reporting – LoIPR), deren Beantwortung der Regierung obliegt und damit die Grundlage für den Staatenbericht bildet. Der CEDAW-Ausschuss wird der Bundesregierung nach seiner Sitzung im März diese Fragenliste übersenden. Diese muss innerhalb eines Jahres beantwortet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 zu einem entschiedenen Kampf gegen nationalistische und rechtspopulistische Bewegungen auf. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dazu sowohl einen breiten und verstärkten Einsatz zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure als auch und gerade von staatlichen Institutionen. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass sich künftig ein Kabinettsausschuss mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus befassen soll. Dieser muss jetzt schnell und verbindlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den zunehmenden rassistischen Einstellungen und Verbrechen in Deutschland Einhalt geboten wird.

"Die vielfach zu beobachtende Verrohung in politischen Auseinandersetzungen findet zunehmend einen Resonanzraum in unserer Gesellschaft. Die immer wieder vorgetragenen rassistischen Denkmuster befeuern nicht nur antidemokratisches Verhalten, sondern dienen teilweise auch als Legitimationsgrundlage für rassistische Straftaten. Hier dürfen Staat und Zivilgesellschaft keinen Millimeter nachgeben und müssen die Opfer von Rassismus und letztlich auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen. Die Förderung von Toleranz und das Erlernen von demokratischen Verhaltensmustern sind essentiell für unser demokratisches Gemeinwesen. Damit kann gar nicht früh genug begonnen werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 als Kooperationspartner.

"Dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen kommt beim Thema Demokratieförderung eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus ist jede und jeder einzelne gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch, der Vorbild für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in den sozialen Medien. Gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass deren bevorzugte Medien wie YouTube, Instagram, TikTok oder Facebook für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit letztlich für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden", so Krüger weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 finden vom 16. bis 29. März statt und stehen unter dem Motto "Gesicht zeigen – Stimme erheben". Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 ist Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte finanzielle Engagement des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Deutschland. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen nicht ausreichend, es braucht hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

"Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen droht ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Was wir nicht brauchen, sind Verwahranstalten am Nachmittag. Ganztagsbetreuung muss als Ganztagsbildung verstanden werden, die über den Tag verteilt Raum für Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Aber Außenräume von Schulen sind meist noch für den Halbtag ausgelegt, für den Ganztag sind sie oftmals zu klein. Auch hier muss ein Umdenken stattfinden", so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert, und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, die Information für Familien zu verbessern, die angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus von Quarantäne und Kita- und Schulschließungen betroffen sind.

Dazu erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Epidemie in Deutschland kann einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Familien haben. Neben der Angst um die eigene Gesundheit sollen Familien sich nicht zusätzlich noch Sorgen machen müssen, welche Folgen Quarantäne und Schulschließungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben. Die Bundesregierung muss deshalb Eltern schon im Vorfeld darüber informieren, welche Ansprüche sie insbesondere gegenüber ihren Arbeitsgebern haben. Öffentliche Informationen der Bundesregierung wie beispielsweise www.infektionsschutz.de enthalten bislang nur medizinische Informationen und Verhaltenstipps. Sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen aber auch wissen, welche gesetzlichen Regelungen in solchen Fällen für Freistellungen und finanzielle Entschädigung gelten.

Auch der Gesetzgeber ist gefordert: Eltern müssen arbeitsrechtliche Sicherheit haben, dass sie sich im Fall von Kita- und Schulschließungen zuhause um ihre Kinder kümmern können. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Eltern bei behördlich angeordneten Schließungen oder Quarantänen einen Anspruch auf Home-Office oder Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Der Bundestag ist gefordert, dies durch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes klarzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin vom 28.02.2020

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert geplantes Adoptionshilfegesetz

Heute findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz)“ der Bundesregierung statt. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das geplante Adoptionshilfegesetz wird die Diskriminierung und Bevormundung von Zwei-Mütter-verschärfen! Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die geplante Einführung einer verpflichtenden vorherigen Beratung bei Stiefkindadoptionen als verfassungswidrig. Das Gesetz sieht vor, die Adoption bei fehlendem Beratungsnachtweis auch für Frauenpaare zu versagen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wurde. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen diesen Paaren auch noch längere Wartezeiten, bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf.

Der LSVD fordert Bundesjustizministerin Lambrecht dazu auf, die versprochene Reform des Abstammungsrechts endlich auf den Weg zu bringen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums hierzu liegt nun seit mittlerweile einem Jahr vor, ohne dass es vorangeht! Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden. Gleichgeschlechtliche Eltern müssen von Geburt ihres Kindes an gemeinsam in der Geburtsurkunde stehen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

Eine entsprechende Petition des LSVD zusammen mit All Out an die Bundesjustizministerin Lambrecht wurde in kürzester Zeit bereits von über 45.000 Menschen unterschrieben.

In der heutigen Anhörung wird der LSVD durch Rechtsanwalt Dirk Siegfried vertreten.

Hintergrund

Stellungnahme des LSVD zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption

Petition "Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien"

Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare, in deren Partnerschaft ein Kind hineingeboren wird, sind lesbische Elternpaare weiterhin auf die Stiefkindadoption angewiesen, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erzeugen.

Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren ist der Ehemann nach § 1592 Nr. 1 BGB automatisch Vater eines von der Ehefrau geborenen Kindes. Auch ohne Ehe können verschiedengeschlechtliche Paare die Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 2 BGB im Wege der Vaterschaftsanerkennung erzeugen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit bewusst voraussetzungsarm ausgestaltet und insbesondere nicht von der biologischen Vaterschaft abhängig gemacht. Auch diese Möglichkeit ist gleichgeschlechtlichen Elternpaaren verwehrt. Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar wird somit sogar schlechter gestellt als ein nicht miteinander verheiratetes verschiedengeschlechtliches Paar.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 02.03.2020

Mit der heute gegründeten „Sozialen Plattform Wohnen – Für eine menschenorientierte Wohnungspolitik“ wollen sich acht Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände für Menschen engagieren, die auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt kaum Chancen haben. Die Mitzeichner der Plattform sehen mit Sorge, dass besonders in den Ballungsgebieten kaum noch bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Am stärksten von Wohnungsnot betroffen sind Menschen ohne Arbeit, mit einer Behinderung oder Krankheit, in einem bestimmten Alter, mit Schulden oder Alleinerziehende. Den Stimmen dieser Menschen möchte die Soziale Plattform Wohnen Gehör verschaffen.
Die Initiatoren fordern von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft stärkere Investitionen der Öffentlichen Hand für bezahlbaren Wohnraum, die Stärkung nicht-profitorientierten Bauens, Schutz vor Verdrängung besonders gefährdeter Menschen und die Förderung von barrierefreiem und inklusiven Wohnen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte dazu: „Wir Sozialverbände müssen uns laut und deutlich in die wohnungspolitische Debatte einmischen. Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware. Die Realität sieht leider anders aus, besonders für Ärmere, Ältere und Kranke. Ihre Interessen müssen wir auch auf dem Wohnungsmarkt vertreten. Deswegen haben wir die Soziale Plattform Wohnen ins Leben gerufen.“

„Als Verband kommen wir an unsere Grenzen“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK über die Motivation, an der Plattform mitzuwirken. „Alle Erfolge, die wir für unsere mehr als zwei Millionen Mitglieder errungen haben wie die Grundrente oder höhere Rentenansprüche, werden wieder aufgefressen durch rasant steigende Mieten und zu wenig barrierefreien Wohnraum. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik.“

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: „Die Mietenexplosion trifft Familien mit geringem Einkommen besonders hart. Weder die Löhne noch andere familienbezogene Leistungen halten mit dem Mietenanstieg Schritt. Da bleibt kaum Geld für Kleidung, Zoobesuche und Bildung. In vielen Gegenden fehlen auch kindgerechte Angebote wie Spielplätze. Wir brauche mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien.“

Der Sozialen Plattform Wohnen gehören der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V., der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und der Sozialverband SoVD e.V. an.

Die Soziale Plattform Wohnen veröffentlicht zu ihrem Auftakt die Broschüre „Menschen im Schatten des Wohnungsmarktes“, in dem neben den Forderungen der Plattform auch sechs spannende Reportagen von Menschen zu finden sind, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer hatten bzw. haben. Die Broschüre ab sofort auf www.paritaet.org zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.03.2020

Mit einer gemeinsamen Erklärung haben 22 Organisationen heute zu den Vorschlägen der Bundesregierung zu einer Reform des Europäischen Asylsystems Stellung bezogen. Angesichts der jüngsten Eskalation auf den griechischen Inseln fordern die Organisationen einen auf Menschenrechten und Flüchtlingsschutz basierenden Neustart.

Vor dem Hintergrund der dramatischen Lage an der türkisch-griechischen Grenze fordert der Paritätische gemeinsam mit Amnesty International, PRO ASYL, Caritas, Diakonie Deutschland, AWO sowie zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen die sofortige Gewährleistung des Zugangs zum Asylrecht an Europas Grenzen. Menschenrechtswidrige „Push-Backs“ – direkte Abschiebungen ohne Prüfung eines Asylantrages – durch Griechenland und andere EU-Mitgliedstaaten wie Kroatien, müssten aufhören. „Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht ausgehebelt werden. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und muss dieses auch in Europa bekommen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Organisationen kritisieren das im Februar bekannt gewordene Konzeptpapier der Bundesregierung zu einer Reform des Gemeinsames Europäischen Asylsystems und die darin geplante Vorprüfung von Asylanträgen an der Außengrenze. Entweder würden die Verfahren lange dauern und zu großen Lagern mit katastrophalen Bedingungen wie aktuell in Griechenland führen. Oder sie würden schnell abgewickelt und mit ernsthaften Qualitätsmängeln behaftet sein. Insbesondere bezweifeln die Organisationen stark an, dass unter Gegebenheiten wie an der Grenze zwangsläufig gegeben ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann. Ohne diesen drohen aber menschenrechtswidrige Abschiebungen. Wenn in Vorverfahren geprüft wird, ob die Person in einen nicht-europäischen Staat als „sicheren Drittstaat“ zurückkehren könnte, drohe sich die EU ganz aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei befinden sich aktuell 84% der weltweiten Flüchtlinge in Ländern des globalen Südens. „Deutschland und die Europäische Union müssen Verantwortung übernehmen. Es darf keine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in andere Länder geben, die ohnehin schon den größten Teil der Flüchtlinge aufnehmen", so Rosenbrock.

Hier ist die gemeinsame Erklärung: 200312_GemeinsamePosition_ReformGEAS_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2020

pro familia informiert über Informations- und Beratungsmöglichkeiten während der Corona-Pandemie

Einschränkungen durch Vorkehrungen gegen Infektionen mit dem Corona-Virus treffen auch die Beratungsstellen. Dringende Beratungen, wie beispielsweise Pflichtberatungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, sollen aber weiterhin stattfinden. Nach Möglichkeit führen Beratungsstellen Beratungen telefonisch oder online durch. Diese und weitere aktuelle Informationen zur Arbeit von pro familia während der Corona-Pandemie sind ab sofort auf www.profamilia.de abrufbar.

Auf der Webseite gibt es außerdem Verweise auf Fachinformationen zu den Risiken für Schwangere und Säuglinge sowie Links zu nützlichen Webseiten und Hotlines. pro familia wird die Seite regelmäßig aktualisieren und aktuelle Informationen auch über den facebook-Kanal (https://www.facebook.com/profamilia.deutschland/ ) streuen.

pro familia wird auch in diesen Krisenzeiten die sexuellen und reproduktiven Rechte ihrer Klient*innen im Blickbehalten. Das bedeutet für uns, aktuelle sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen sowie eine unter den aktuellen Umständen bestmögliche Versorgung mit Beratung.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.03.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. bis 19. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Augsburg

aktuell stehen Familien über 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Leistungen des Bundes und weitere Förderungen und Leistungen der Länder und Kommunen zur Verfügung. Diese Leistungen können dazu beitragen größere Belastungen für Familien abzufedern und z.B. die negativen Auswirkungen von Kinderarmut auszugleichen. Die Evaluation familienpolitischer Leistungen hat bereits gezeigt, dass das stark ausdifferenzierte Leistungsspektrum in der Bevölkerung in Teilen nur wenig bekannt ist. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden, nicht überwinden können. Vor diesem Hintergrund fordern verschiedene Akteure seit längerem einen stärker zentralisierten, einfacheren Zugang zu Leistungen, z.B. sollen Hürden durch einen zentralisierten und/ oder digitalen Zugang zu Informationen und Anträgen überwunden werden.

Auf der Veranstaltung stellen sich verschiedene best practice Modelle vor. In Vorträgen und Arbeitsgruppen wird darüber diskutiert wie die Information über Leistungsberechtigung und der Zugang zu Leistungen vereinfacht werden kann und wann sich digitale Lösungen, persönliche Beratung, der Aufbau von Netzwerken oder andere Vorgehensweisen anbieten.

Die Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Anmeldeschluss ist der 17. März 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Termin: 08. – 09. Juni 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

»Evangelische Familienbildung wendet sich an alle Menschen, die Familie als Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft in ihrer ganzen Vielfalt leben.« So oder so ähnlich lauten viele Formulierungen, die den Anspruch Evangelischer Familienbildung beschreiben. Wie sieht aber die Wirklichkeit in unseren Einrichtungen und unserer (Arbeits-)Umgebung aus? Wie vielfältig sind die Menschen, ihre Familienformen, unsere Angebote, unser Team? Und was heißt überhaupt „Vielfalt“?

Der eaf-Präsident PD Dr. Martin Bujard ist Forschungsdirektor am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und im Forschungsbereich Familie und Fertilität tätig. In seinem Eröffnungsvortrag wird er uns einen demografischen Überblick der Bevölkerungsstruktur sowie zu den Familienleitbildern und deren Bedeutung für das Familienleben geben.

Die Robert-Bosch-Stiftung hat 2019 das Vielfaltsbarometer „Zusammenhalt in Vielfalt“ herausgegeben und beschreibt Vielfalt als ein schwer zu fassendes Konstrukt. Was verstehen wir unter Vielfalt? Erleben wir sie als Bereicherung, Bedrohung oder Herausforderung? Die Arbeitswelt spricht von „Diversity Management“ und sieht in der Vielfalt den Schlüssel zum Erfolg. Dieser Diversity-Ansatz beinhaltet verschiedene Dimensionen des menschlichen Zusammenlebens, auch die soziale Kompetenz im Umgang mit Vielfalt. In diesen Themenkomplex, der einerseits die Konzepte und Zusammenhänge von Diversity – Diskriminierung – Inklusion beleuchtet und andererseits einen Blick auf mögliche Umsetzungsstrategien wirft, wird Ann-Sofie Susen einführen. Sie ist Projektleiterin des Mobilen Beratungsteams Berlin für Demokratieentwicklung im Geschäftsbereich Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung der Stiftung SPI.

Sara Reiter von der Universität Münster wird die Ergebnisse ihrer Studie in NRW mit Blick auf die Familienbildung in den Mittelpunkt stellen und auf einige Herausforderungen hinsichtlich des Umgangs mit migrationsbedingter Diversität eingehen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. – 08. September 2020

Veranstalter: BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Flensburg

Der Empfang der Stadt Flensburg wird am Sonntag, den 06. September 2020 ab 18.00 Uhr,

im Hotel „Alte Post“ in Flensburg stattfinden. (www.ap-hotel-flensburg.de)

Die Konferenz tagt am 07. und 08. September 2020 im Audimax der Hochschule Flensburg (https://hs-flensburg.de/hochschule/lageplan) und im Haus Helsinki der Europa-Universität Flensburg. (www.uni-flensburg.de/portal-die-universitaet/kontakt/anfahrt/)

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt unseres bundesweiten Netzwerkes und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Der Programmflyer steht Ihnen als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung. Hier.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 165,00 Euro. Darin enthalten ist ein Kombiticket für den Öffentlichen Nahverkehr in Flensburg während der drei Konferenztage.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 26. Bundeskonferenz. Die Fahrkarte ist nur in Verbindung mit der Teilnahmebestätigung gültig!!

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Hier direkt zur Anmeldung: www.frauenbeauftragte.org/Anmeldung_26_Bundeskonferenz_Flensburg?special=gast

AUS DEM ZFF

Das ZFF beurteilt beide Anträge auf Einführung einer Kindergrundsicherung, ebenso wie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, als Meilensteine auf dem Weg zu einer besseren und sozial gerechteren Absicherung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie für die Sicherung eines Aufwachsens in Wohlergehen. Zudem sind dies nicht die einzigen Vorschläge im politischen Raum, die hierzu vorliegen: Auch die SPD hat ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, einige Landesverbände der CDU haben sich der grundsätzlichen Forderung nach einer Kindergrundsicherung angeschlossen und auf Länderebene wird in diesem Jahr ein Grundsatzbeschluss der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz zur Kindergrundsicherung erwartet. Zahlreiche Verbände und Gewerkschaften arbeiten seit Jahren an immer konkreter ausdifferenzierten Kindergrundsicherungskonzepten. Aus Sicht des ZFF ist es dringend notwendig, diese Dynamik zu nutzen und zügig eine Kindergrundsicherung umzusetzen und die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass die neue Leistung für alle Kinder und Jugendliche gilt, in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt wird (und bspw. nicht hinter den Status Quo zurückfällt) und so einfach wie möglich an alle Kinder und Jugendlichen bzw. an ihre Familien ausbezahlt wird.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Infektion mit dem Coronavirus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen, schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2020

Das Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit der Zielsetzung zu reformieren, Angebote zur Nutzung von Elterngeld zu flexibilisieren. Diese sollen den Wünschen und Bedarfen von Eltern nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Daneben strebt der Entwurf die Verbesserung der Situation von Eltern mit besonders früh geborenen Kindern sowie Vereinfachungen und rechtliche Klarstellungen an. Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Es begrüßt die geplanten Reformvorschläge, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit und sozialer Gerechtigkeit.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.03.2020

Im Jahr 2020 steht eine grundlegende Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung auf
der Tagesordnung. Dazu ist der Gesetzgeber verpflichtet, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2018 vorliegen. Zahlreiche Verbände, darunter auch das ZFF, die auch im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum organisiert sind, haben sich daher an die politisch Verantwortlichen gewendet und fordern, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze
nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass die existenziellen Bedarfe auch tatsächlich gedeckt werden.

Den Wortlaut des Briefes finden Sie hier.

Quelle: Schreiben an Mitglieder des Bundestages vonDiakonie Deutschland,Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD),Deutscher Gewerkschaftsbund, Volkssolidarität, Nationale Armutskonferenz, Paritätischer Gesamtverband,Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., AWO Bundesverband undZukunftsforum Familie e. V. vom 10.03.2020

AKTUELLES

Die Handreichung soll allen Gliederungen, Einrichtungen und Diensten der AWO aufzeigen, wie entsprechende Schutzkonzepte erstellt, verstetigt und überprüft werden können. Dabei bietet diese Handreichung kein fertiges Konzept, welches direkt übernommen werden kann. Vielmehr ist jeder Träger aufgefordert, die regionalen und zielgruppenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen und eigenständig entsprechende Schutzkonzepte zu erarbeiten.

Bitte leitet diesen Hinweis in die Einrichtungen und Dienste weiter und verbreitet die Handreichung in Euren Arbeitszusammenhängen.

Der Download ist hier möglich: https://www.awo.org/awo-handreichung-schutzkonzepte-gegen-sexuellen-missbrauch

Das Bundesforum Familie hat 2018 und 2019 in intensiven Diskussionen das Themenfeld „Familie, Partizipation und Demokratie” bearbeitet. Die Abschlusspublikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken!“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Außerdem haben die Mitgliedsorganisationen Good Practice Projekte im diesem Bereich zusammengetragen. Diese sind hier zu finden: Partizipation, Demokratie und Familie: Good Practice Projekte

In Zeiten wachsender Akzeptanz und zunehmender demokratieskeptischer Einstellungen und Radikalisierung junger Menschen gewinnt die Frage nach dem Erwerb demokratischer Kompetenzen und demokratiefördernder Einstellungen an Bedeutung. Familie kann dabei eine große Rolle spielen, indem bereits hier mit großer Selbstverständlichkeit die Grundlagen partizipativen und solidarischen Verhaltens erlernt und erprobt werden. Wie können diese Prozesse in unserer Gesellschaft initiiert und gefördert werden? Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht allen Kindern und Jugendlichen in gleichem Maße die Familie als „Übungswiese“ zu Verfügung steht. Auch Kita, Schule und Jugendhilfeeinrichtungen können durch ein offenes Gesprächsklima, durch Diskussionsbereitschaft und Möglichkeiten der Mitwirkung, Teilhabe und demokratischer Entscheidungsprozesse einen wertvollen Beitrag leisten.

So können demokratische Werte wie Akzeptanz, Vielfalt, Wertschätzung sowie Dialogfähigkeit geweckt werden. Die Bedeutung und Möglichkeiten der Familie und anderer Institutionen für Demokratie, Teilhabe, Zusammenhalt und Akzeptanz einzustehen standen bei dieser Themenperiode des Bundesforums Familie im Fokus.

Eine lebendige Demokratie von Menschen lebt, die für sie einstehen und sie weiterentwickeln; von Menschen, die bereit sind, über gesellschaftliche Werte und Fragestellungen in den Dialog zu treten und durch ihr Engagement das Gemeinwesen zu stärken. Hervorgehoben wird, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich darin unterstützt werden müssen, sich zu selbstständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sie sollen in der Lage sein, Informationen kritisch zu reflektieren, Argumente abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden, andere Meinungen zu akzeptieren und auf dieser Basis gemeinsame Entscheidungen auszuhandeln. Familien sind dabei als erster und lebenslanger Bildungsort eine wichtige Grundlage für Demokratiebildung.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung für (sozialpädagogische) Fachkräfte und Lehrende für den Bereich der Kindertagesbetreuung, wie sie dem Präsidium am 18. März 2020 vorgelegt werden,finden Sie hier.

In der aktuellen Stellungnahme positioniert sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) zu dem am 10.02.2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Die im Referentenentwurf enthaltenen wichtigen und grundlegenden Regulierungen sind für den Kinder- und Jugendschutz in unserer mediatisierten Gesellschaft weiterführend und letztlich auch überfällig. Wünschenswert wäre aus Sicht des BJK allerdings eine stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten. Insgesamt bildet sich in dem Entwurf auch das fast schon klassische Problem der strukturellen Lücke zwischen erzieherischem und strukturellem Jugendmedienschutz ab.

Das BJK möchte verdeutlichen, dass mit dem Referentenentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte unternommen wird. Gleichwohl zeigt sich mit diesem Entwurf, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt in den kommenden Jahren noch grundlegend weiterzuentwickeln und in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren sind.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.