ZFF-Info 13/2021

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.10.2021

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2021

Deutsche Liga für das Kind fordert künftige Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf – Kinder müssen an der Ausgestaltung der Krisenbewältigung beteiligt sein 

Bildung, Spiel und Beteiligung sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern und deshalb auch als Kinderrechte verankert. Während der Corona-Pandemie gerieten die Rechte von Kindern jedoch häufig aus dem Blick, und Kinder waren nicht an der Gestaltung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung beteiligt. Gerade in und nach Krisen kommt es aber darauf an, die besten Interessen und die Sichtweisen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.

„Dass es der letzten Bundesregierung 2021 nicht gelungen ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zeigt: In der Corona-Krise wurden die Kinderrechte marginalisiert“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München. „Kindern fehlte der Kontakt zu Spielkamerad:innen und Pädagog:innen genauso wie der Zugang zur Kita, Schule, zu Spielplätzen, sportlichen und kulturellen Angeboten. Viele Familien gerieten an den Rand ihrer Kräfte, bestehende Benachteiligungen wurden zu akuten Risiken für das Wohl vieler Kinder. Gerade in Krisenzeiten kommt es aber darauf an, das Wohl und die Meinung von Kindern besonders zu berücksichtigen. Kinder, die ihre Rechte kennen und sich darauf verlassen können, dass ihre Stimme Gehör findet, sind auch in Krisen besser vor Risiken wie zum Beispiel Gewalt geschützt und können sich an der Krisenbewältigung beteiligen. Es ist fast 30 Jahre her, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Jetzt wird es endlich Zeit, dass die künftige Bundesregierung eine neue Chance ergreift, um die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.“ 

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Spielräume für Kinder: Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ fordert die Deutsche Liga für das Kind die neue Bundesregierung auf, über befristete Aufholprogramme hinaus dauerhaft für eine hohe Qualität in der frühen Bildung und für den Ausbau hochwertiger ganztägiger Bildung zu sorgen und sicherzustellen, dass das Wohl und die Meinung von Kindern gerade in Krisenzeiten besondere Berücksichtigung finden. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist dafür eine wichtige Voraussetzung. 

Auf der Tagung soll diskutiert werden, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte des Kindes gewahrt bzw. verwirklicht werden können. Dabei wird auch die Frage aufgegriffen, welche Rolle den Fachkräften zukommt und welche Aufgaben Politik und Verwaltung haben. Zu den Referent:innen der Tagung unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., gehören Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen), Prof‘in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam), Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin), Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf), Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück) und Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg). An der abschließenden Podiumsdiskussion werden Schüler sowie Absolventinnen des Masterstudiengangs Childhood Studies and Children’s Rights der Fachhochschule Potsdam teilnehmen.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den rund 200 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 08.10.2021

Der DGB Bundesvorstand hat sich am heutigen Dienstag in Berlin erneut mit dem Ergebnis der Bundestagswahl beschäftigt. Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen bekräftigen die Gewerkschaften die Forderungen, die sie bereits im November 2020 und im Rahmen der Kampagne „ECHT GERECHT: Zukunft solidarisch gestalten“ an die politischen Parteien gestellt haben.

Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Unser Land steht vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, die Zukunft unserer Arbeitswelt und Wirtschaft angesichts von Klimawandel und Digitalisierung, um Geschlechtergerechtigkeit, gute Bildung, Chancengleichheit und unsere Demokratie in Deutschland und Europa. Wir brauchen einen Aufbruch, um die Herausforderungen in diesem Land stemmen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass schnell eine handlungsfähige Regierung gebildet wird, die dann die Weichen richtig stellt.“

Folgende Punkte muss die neue Bundesregierung zügig umsetzen: 

  1. Die Handlungsfähigkeit des Staates stärken – mehr Investitionen für die Transformation, den Wandel nachhaltig gestalten und Wohlstand sichern
  • öffentliche und private Investitionen stärken, ein umfangreiches staatliches Investitionsprogramm von zusätzlich mindestens 45 Mrd. Euro pro Jahr für zehn Jahre umsetzen, zur Finanzierung die Schuldenbremse abschaffen, zumindest aber mehr Spielräume und Ausnahmen für (Zukunfts-)Investitionen einführen oder alle Möglichkeiten ausnutzen, öffentliche Investitionen auch bei bestehenden Schuldenregeln ausweiten zu können (beispielsweise über öffentliche Investitionsgesellschaften und Extrahaushalte), Tilgungspläne für Corona-Schulden verlängern.
  • ein gerechtes Steuersystem einführen – mit Mehreinnahmen bei Erbschafts-, Vermögens- und anderen Steuern und gleichzeitiger Entlastung der Normal- und Geringverdienenden im Bereich der Einkommenssteuer.
  • den klimaneutralen und beschäftigungssichernden Umbau bestehender Wirtschaftsstrukturen und vorhandener Wertschöpfungsnetzwerke aus Industrie und Dienstleistungen vorantreiben.
  • die nachhaltige Energie-, Verkehrs- und digitale Infrastruktur ausbauen und Planungsverfahren beschleunigen.
  • den Ausbau erneuerbarer Energien und Aufbau einer Wasserstoff-Wirtschaft beschleunigen.
  • die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte (Steuerfinanzierung der EEG-Umlage) senken.
  • eine proaktive Strukturpolitik für die Regionen umsetzen und Transformationsräte und -netzwerke einrichten, Industrie und Schlüsseltechnologien im Land halten oder neu ansiedeln.
  • eine umfassende öffentliche Daseinsvorsorge und innere Sicherheit gewährleisten, kommunale Altschulden durch Bund und Länder übernehmen, mehr in bessere Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, Mobilität, lebenswerte Regionen, gute Kitas, Schulen und Unis und bedarfsgerechte Personalausstattung im Öffentlichen Dienst investieren.
  1. Tarifbindung und Mitbestimmung stärken
  • ein Bundestariftreue- und Vergabegesetz (auch für Bundesunternehmen) einführen.
  • die Instrumente zur Stärkung von Tarifverträgen (z.B. Allgemeinverbindlicherklärung) ausbauen.
  • Regelungen zum (digitalen) Zugangsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte schaffen bzw. erweitern.
  • das Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte z.B. bei Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung, Ein- und Durchführung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Fragen der Gleichstellung, Durchsetzung von Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführen. Entsprechende Regelungen braucht es im Bundespersonalvertretungsgesetz.
  • legale Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht schließen, effektives Sanktionsregime bei Nichtanwendung von Mitbestimmungsgesetzen schaffen.
  • die Unternehmensmitbestimmung modernisieren, das Doppelstimmrecht der oder des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch Schlichtungsverfahren ersetzen.
  1. Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen
  • gute Arbeitsbedingungen sichern, die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes verhindern, die Rechte der Arbeitnehmer*innen stärken und ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.
  • die Nationale Weiterbildungsstrategie u.a. mit dem Ziel fortführen, ein Recht auf lebensbegleitendes Lernen unabhängig vom Lebensalter und sozialem Status einzuführen sowie finanziell abzusichern und umfassende, verbindliche und passgenaue Freistellungs- und abgesicherte Weiterbildungsansprüche durchsetzen.
  • eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf öffnet, einführen und einen Pakt für berufliche Schulen abschließen.
  • den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöhen, Ausnahmen abschaffen, die Durchsetzung verbessern.
  • prekäre Beschäftigungsformen und ihren Missbrauch überwinden, sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse abschaffen, Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen, Minijobs reformieren und Saisonarbeit regulieren.
  • einen Rechtsrahmen für freiwilliges und gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice setzen.
  • einen Rechtsrahmen für die Einführung und Nutzung neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz definieren.
  1. Den Sozialstaat stärken – Sicherheit im Wandel garantieren
  • die solidarische Finanzierung und paritätische Beiträge von Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sichern.
  • die Pflegeversicherung zu einer Pflegebürgervollversicherung weiterentwickeln.
  • das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabilisieren und in weiteren Schritten anheben ohne Beitragssatz auf 22 oder gar 20 Prozent zu deckeln.
  • das Rentenalter nicht anheben und flexible Übergänge in die Rente fördern.
  • die betriebliche Altersversorgung stärken.
  • eine Kindergrundsicherung einführen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.10.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die demokratischen Parteien, bei den anstehenden Sondierungsgesprächen und nachfolgenden Koalitionsverhandlungen die Situation von Kindern und Jugendlichen ambitioniert in den Mittelpunkt zu stellen.

„Gerade die Parteien, die junge Wählerinnen und Wähler haben ansprechen können, sind in der Pflicht, eine politische Zukunftsvision zu entwickeln, die sich an den aktuellen und zukünftigen Anliegen der jungen Generation ausrichtet. Übergreifende Klammer aller Maßnahmen eines solchen Zukunftsprojekts sollte eine Generationenpolitik sein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequent ernst nimmt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Wir brauchen endlich den Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland, das sich den drängenden Herausforderungen nachhaltiger Klimapolitik genauso annimmt wie der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems und einer am Gemeinwohl ausgerichteten Gestaltung der Digitalisierung“, so Krüger weiter.

„Das erreicht man nicht durch eine Politik der kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern durch gemeinsame Visionen für eine zukunftsfähige Politik. Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung nichts weniger als einen großen kinder- und jugendpolitischen Wurf. Dieser darf sich dabei nicht allein auf die klassischen Felder der Kinder- und Jugendpolitik beschränken, sondern muss Lösungen finden für Gemeinschaftsaufgaben, die so lange liegen geblieben sind. Dazu gehören auch eine ehrgeizige Sozialpolitik, die vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut vorantreibt, und eine bessere rechtliche Absicherung der Kinderrechte in Deutschland“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.09.2021

Auch Verteilungsfragen dürften bei Sondierungen nicht ausgeklammert werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an die Sondierungsteams von SPD, den Grünen und der FDP sich in den Verhandlungen darauf zu konzentrieren, wie eine Ampel-Koalition den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine echte sozial-ökologische Transformation auf den Weg bringen kann. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden, mahnt der Verband. Ob eine künftige Bundesregierung wirklich einen Beitrag zu gesellschaftlichem Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit leisten könne, stehe und falle mit der Frage der Finanzierung.

“Deutschland ist ein sozial und regional tief gespaltenes Land. Die künftige Bundesregierung kann es sich nicht leisten, diese wachsende Kluft und brennende soziale Probleme wie Pflegenotstand, Wohnungsnot und wachsende Armut zu ignorieren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Was es brauche, sei eine “echte Offensive für den gesellschaftlichen Zusammenhalt”. Eine konsequente Klimaschutzpolitik müsse mit einer genauso ambitionierten Sozialpolitik einhergehen, die alle mitnimmt, fordert der Paritätische. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden.

“Die Frage nach der Finanzierung ist der Glaubwürdigkeitstest für eine jede neue Regierung. Wer es ernst meint mit der sozial-ökologischen Transformation, mit Modernisierung, Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftlichem Zusammenhalt, muss sagen, wie notwendige Reformen und Investitionen finanziert werden sollen”, so Schneider. Dabei gehe es nicht allein um Transferleistungen, sondern vor allem auch um die Sicherung notwendiger sozialer Infrastruktur vor Ort – vom Jugendzentrum über die Schuldner- und Suchtberatung bis hin zum Frauenhaus. “Es geht um die Unterstützung vieler notleidender Regionen und um gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland.”

Zwingend notwendig sind aus Sicht des Verbandes insbesondere entschlossene Maßnahmen, um Armut in diesem reichen Land abzuschaffen. “Die Armut in Deutschland ist inzwischen auf neuem traurigem Rekordhoch. Hinter uns liegen viele armutspolitisch verlorene Jahre. Es darf nicht noch einmal passieren, dass in einem Koalitionsvertrag ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft leer ausgehen”, fordert Schneider.

In den Wahlprogrammen von SPD und Grünen fänden sich viele gute Ideen, lobt der Verband: von einer Kindergrundsicherung über die Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau bis zu Konzepten für eine solidarische Bürgerversicherung in Pflege und Gesundheit sowie die Stärkung der gesetzlichen Rente. “Es wäre verheerend, wenn die klugen sozialpolitischen Ansätze entweder einem blinden Fortschrittsglauben oder aber einer neuerlichen Tabuisierung von Steuererhöhungen zum Opfer fielen”, warnt Schneider.

Mehr Infos zu den Forderungen des Paritätischen unter: www.der-paritaetische.de/weilallezählen

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.10.2021

  • Sozialverband VdK erinnert SPD und Grüne an Wahlversprechen, den Mindestlohn zu erhöhen
  • Auch die Kindergrundsicherung müsse endlich kommen, forderte Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an SPD und Grüne, sich an ihre Wahlversprechen zu halten und endlich einen Neustart bei der Bekämpfung der Armut zu wagen: „Jetzt ist die Zeit, die Ampel umzuschalten und Armut in Deutschland konsequent zu beseitigen: Das ist dringend notwendig für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, davon profitiert aber auch die Wirtschaft“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele angesichts der Sondierungsgespräche in Berlin.

„Arbeit schützt nur dann vor Armut, wenn es gute Löhne gibt. Deswegen muss der gesetzliche Mindestlohn jetzt erhöht werden“, forderte Bentele. SPD und Grüne sollten ihr Wahlversprechen einhalten und den Mindestlohn sofort auf zwölf Euro anheben. „Das muss ein nicht verhandelbarer erster Schritt zu einem existenzsichernden Lohn sein“, sagte Bentele. Der VdK hält in einem zweiten Schritt die Erhöhung auf mindestens 13 Euro für notwendig, um eine Altersvorsorge oberhalb der Grundsicherung sicherzustellen.

Bentele erinnerte SPD-Chef Olaf Scholz zudem an sein Versprechen, für stabile Renten zu sorgen: „Wir brauchen ein stabil hohes Rentenniveau, das mindestens bei 50 Prozent liegen muss, besser aber bei 53 Prozent.“ Nur so lasse sich dauerhaft Altersarmut bekämpfen.

Gegen Kinderarmut vorzugehen, hatten alle drei Parteien angekündigt. Dass das aktuelle System der Familienförderung versagt hat, ist Konsens, daraus sind aus Sicht des VdK Konsequenzen nun zu ziehen: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden“, forderte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht zeigt auch Auswirkungen der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den Väterreport. Update 2021 veröffentlicht.

Der Väterreport beschreibt regelmäßig auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen von Vätern in Deutschland. Neben ihren Werten und Einstellungen nimmt der Report das Familienleben der Väter und ihre berufliche Situation in den Blick. Zum zweiten Mal stellt der Report auch die Situation von Vätern, die in Trennung leben, dar. Ein eigenständiges Kapitel thematisiert die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Beruf und Familie.  

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: Die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Doch dies zu erreichen ist ein täglicher Spagat. Dabei brauchen Familien die bestmögliche Unterstützung: durch moderne Familienleistungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, und durch gute Kitas und Ganztagsschulen.

Heute teilen sich in jeder sechsten Familie beide Eltern die Kinderbetreuung gleichermaßen auf. Trotzdem klaffen in den meisten Familien Wunsch und Wirklichkeit noch auseinander. Der Väterreport zeigt, dass viele Väter sich gerne deutlich mehr an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen würden. Corona hat trotz aller Belastungen gezeigt, dass eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung möglich ist, auch dank einer veränderten Arbeitswelt. Viele Väter haben sich in dieser Zeit mehr als je zuvor um die Bildung und Betreuung ihrer Kinder gekümmert. Das sind Erfahrungen, an die Familien, aber auch wir als gesamte Gesellschaft, anknüpfen können.

Die positiven Effekte, die Elternzeit und Elterngeld für die Partnerschaftlichkeit haben, müssen wir stärken. Gerade erst haben wir das Elterngeld flexibler und partnerschaftlicher gemacht, vor allem durch mehr Teilzeitmöglichkeiten. Jetzt geht es darum, Mütter und Väter über längere Zeit als bisher dabei zu unterstützen, sich die Verantwortung für Job und Familie partnerschaftlich zu teilen.“

Der Väterreport zeigt: Immer mehr Väter wollen heute die Familienaufgaben und die Verantwortung für das Familieneinkommen partnerschaftlich teilen, anders als die Generation zuvor. Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wollen gemeinsam mit der Mutter für die Kinder verantwortlich sein.

Auch nach einer Trennung wollen sich viele Väter aktiv an Kinderziehung und -betreuung beteiligen. Getrennt lebende Väter geben zu großen Anteilen (48 %) an, dass sie sich gerne mehr um Erziehung und Betreuung ihrer Kinder kümmern möchten.

Elterngeld und Elternzeit sind wirksame Instrumente, die immer mehr Väter dabei unterstützen, zumindest zeitweise im Beruf kürzer zu treten und sich stärker familiär zu engagieren. Mittlerweile nehmen über 42 % der Väter Elternzeit, beziehen dabei Elterngeld und nehmen sich damit Zeit für ihre Kinder. Die „Väterzeit“ ist von einer Ausnahme zum in Wirtschaft und Gesellschaft weithin akzeptierten und gelebten Modell geworden. Zusätzlich unterstützen Unternehmen die Väter und passen ihr Angebot familienbewusster Personalmaßnahmen auf ihre Bedürfnisse an.

Weder die sich wandelnden Einstellungen noch die stärkere Teilhabe am Familienleben durch das Elterngeld haben jedoch nachhaltig die Erwerbstätigkeit von Vätern verändert. Väter sind nach der Elternzeit immer noch überwiegend in Vollzeit erwerbstätig. 68 % der Mütter von minderjährigen Kindern arbeiten in Teilzeit, aber nur 7 % der Männer. Hier zeigen sich Wunsch und Wirklichkeit: Nur 17 % der Eltern übernehmen etwa gleiche Teile bei der Kinderbetreuung, während sich 45 % eine partnerschaftliche Aufteilung wünschen. 52 % der Väter würden gerne weniger arbeiten. 42 % der Mütter wollen dagegen gerne ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder ausweiten.

Der Report empfiehlt daher, die positiven Effekte von Elternzeit und Elterngeld deutlich zu verlängern und über eine Familienarbeitszeit zu einer existenzsichernden und vollzeitnahen Erwerbstätigkeit sowohl von Müttern, als auch von Vätern beizutragen.

Der Väterreport zeigt erhebliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Während viele Väter in Kurzarbeit oder im Homeoffice tätig waren, engagierten sie sich stärker in der Familienarbeit. Die tägliche Kinderbetreuungszeit von Vätern aus Paarfamilien stieg auf durchschnittlich 5,3 statt 2,8 Stunden täglich (+ 89 %). Mütter übernahmen dennoch weiter den deutlich größeren Teil der Familienarbeit: während der Lockdowns durchschnittlich 9,6 statt bisher 6,7 Stunden Kinderbetreuungszeit pro Tag (+ 43 %). Der Väterreport wertet diese Pandemie-Erfahrungen als Chance, die Familienarbeit nachhaltiger partnerschaftlich aufzuteilen.

Der Väterreport stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse einer aktuellen Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach zu „Elternzeit, Elterngeld und Partnerschaftlichkeit“.

Den Väterreport. Update 2021 finden Sie hier:
www.bmfsfj.de/vaeterreport

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2021

Stillende Mütter brauchen ein gutes Umfeld und Unterstützung

Bis zum 10. Oktober 2021 findet die Weltstillwoche statt. In diesem Jahr lautet das Motto: „Stillen. Unser gemeinsamer Weg.“ Ziel der Weltstillwoche ist es, das soziale Umfeld für die Besonderheiten dieser Zeit zu sensibilisieren. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann:

„Stillen geht alle Eltern an. Fast alle Mütter versuchen nach der Geburt, ihr Kind zu stillen. Denn sie wissen: Muttermilch ist erste Nahrung und noch viel mehr, nämlich Wärme, Nähe, Geborgenheit. Allerdings sinkt die Zahl der gestillten Säuglinge sehr schnell sehr stark. Die Gründe sind vielfältig. Dazu gehören auch negative Erfahrungen mit dem Stillen in der Öffentlichkeit. Dieses wird in Deutschland immer noch von Teilen der Bevölkerung stigmatisiert.

Gerade die ersten Wochen sind aber eine ganz besondere und sensible Phase – für die stillende Mutter, den Säugling und die ganze Familie. Die Weltstillwoche macht dies zum Thema und sorgt für Haltung für das Stillen. Stillende Frauen dürfen sich nicht allein gelassen fühlen. Deshalb ist es wichtig, klar zu machen: Stillende und ihre Familien sind nicht allein. Es gibt viele Menschen, die sie begleiten und unterstützen können: Hebammen, Stillberaterinnen, Ärzte und Ärztinnen, Sozialarbeiter. Und auch Arbeitgeber, die mit einem still­freundlichen Arbeitsumfeld das Stillen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Eines ist klar: Stillen ist die natürliche Ernährung für Babys. Stillen schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Muttermilch ist viel mehr als nur Nahrung. Sie schützt den Säugling und späteren Erwachsenen auch vor Infektionen, Allergien und vor der Entwicklung von Übergewicht, Diabetes mellitus Typ 2. In den ersten tausend Tagen im Leben eines Kindes wird seine Gesundheit geprägt. Prävention fängt früh an. Deshalb setzen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Ausbau der Stillförderung bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans ‚In Form‘ ein. Wir wollen Deutschland stillfreundlicher machen. Damit gewinnen alle!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.10.2021

„Geld allein macht noch längst kein Online-Klassenzimmer. Bei der Umsetzung der Digitalisierung ist noch viel Luft nach oben“, erklärt Nicole Gohlke mit Blick auf den Beschluss der heutigen Kultusministerkonferenz. Die hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Davon zeugt selbst die holprige Hybrid-Pressekonferenz der KMK. Gerade einmal zwölf Prozent der Schulen sind umfassend ausgestattet, während ein Drittel als ‚digitale Nachzügler‘ gelten. Es sind längst sind nicht alle Gebäude mit W-Lan oder Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit einem eigenen Laptop ausgestattet. Bisher wurden nur 17 Prozent aus dem Digitalpakt ausgezahlt. Die Mittel müssen schneller vor Ort ankommen, damit die Netze stabil und Geräte voll einsetzbar sind. Da sich die Digitalisierung täglich wandelt, braucht es mehr Wartung und Weiterbildung. Es ist gut, wenn die KMK eine langfristige Bundesförderung zum Ziel macht, denn diese ist längst überfällig. DIE LINKE wird ein Auge darauf haben, dass die dauerhafte Mitfinanzierung auch kommt.

Das Aufholprogramm ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Milliarden Euro für über zehn Millionen Schülerinnen und Schüler in einer historischen Bildungskrise sind zu wenig. Um bei Lernrückständen und psychischen Belastungen ausreichend Unterstützung zu finanzieren, müssen mehr Mittel in die Hand genommen werden. Anstelle von externen Nachhilfekursen braucht es bessere Lern- und Arbeitsbedingungen in den Schulen, die seit langem teils völlig überlastet sind. Viele Schulleitungen und Lehrkräfte fühlen sich in der Coronakrise alleingelassen. Der eklatante Lehrkräftemangel muss endlich in Angriff genommen werden, um Unterricht, Schulsozialarbeit und Digitalisierung voranzubringen.

Der Flickenteppich bei den Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen macht die Leute kirre. Das Virus ist in München genauso ansteckend wie in Hamburg oder Köln. Präsenzunterricht und Gesundheitsschutz zusammen müssen oberste Priorität haben. Ich erwarte, dass dafür alle Länder an einem Strang ziehen. Die Klassenzimmer müssen endlich flächendeckend mit Luftfiltern ausgestattet werden, damit alle Beteiligten sicher durch den Winter kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.102021

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat heute eine wissenschaftliche Studie zur Digitalisierung im Schulsystem veröffentlicht. Die Studie offenbart gravierenden Handlungsdruck: Mehr als 50 Prozent der Schulen verfügen über kein WLAN. 43 Prozent der befragten Lehrer*innen geben an, dass es an ihrer Schule nicht genug mobile Endgeräte für den Unterricht gibt. Gleichzeitig klagen viele Lehrer*innen über eine enorme Arbeitsbelastung und häufig mehr als 48 Stunden Arbeit pro Woche.

Dazu erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Hochschul- und Wissenschaftspolitik: „Alle Schulen brauchen WLAN und alle Schüler*innen ein mobiles Endgerät – das muss zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Lehrkräfte dürfen durch IT-Technik nicht zusätzlich belastet werden. Viele Lehrkräfte arbeiten schon jetzt am Limit oder darüber hinaus. Für den pädagogisch wertvollen Einsatz digitaler Technik brauchen Lehrkräfte Zeit für Fort- und Weiterbildung. Die Schulen brauchen endlich deutlich mehr und besser bezahlte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen.
Die Schulen in Deutschland sind sehr unterschiedlich weit beim Einsatz digitaler Technik. Die digitale Spaltung muss überwunden werden, denn schon jetzt sorgt sie auch für eine soziale Spaltung. Fehlende Medienkompetenzen führen zu schlechteren Bildungschancen und Abschlüssen.

Noch immer sind die Mittel des ‚Digitalpakts Schule‘ nicht vollständig in den Ländern und vor Ort in den Schulen angekommen. Die neue Bundesregierung muss endlich mit dem Klein-Klein aufhören und ein breit angelegtes Investitionsprogramm für gute Bildung starten. Es darf nicht länger sein, dass das marodeste Gebäude mit dem schlechtesten Internetempfang im Ort die Schule ist.

Die technische Ausstattung allein bildet aber nur die Grundlage. Digitalisierung sorgt nicht automatisch für eine gute Bildung, wenn sie allein auf einen guten WLAN-Empfang reduziert wird. Wir brauchen ein Umdenken und müssen Digitalisierung an den Schulen als Schlüssel zu politischer und kultureller Teilhabe aller Menschen im digitalen Zeitalter neu ausrichten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 29.09.2021

Das EU-Parlament hat eine Entschließung angenommen, die die Rechte von LGBTQI-Familien stärken soll. Sie betrifft vor allem die Freizügigkeit von Bürger:innen, die in homosexuellen Beziehungen leben und ihre Familien. In der Entschließung wird gefordert, dass gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Partnerschaften in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei Eltern gleichen Geschlechts beide Elternteile rechtlich anzuerkennen und in Dokumenten wie zum Beispiel Geburtsurkunden aufzuführen. Familienzusammenführungen sollen bei gleichgeschlechtlichen Partner:innen ebenso ermöglicht werden wie bei heterosexuellen Partner:innen und die Nationalität der Kinder müsse ebenso gleich geregelt werden. Insgesamt sollten gleichgeschlechtliche Ehe- und Lebenspartner:innen in jeder Hinsicht so behandelt werden, wie es die Ehegatten-Bestimmungen der Freizügigkeitsrichtlinie vorsehen.

Quelle: EuropaNEws Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 04.11.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Überblick zur SGB-VIII-Novelle

Seit 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nun in Kraft. Welche Neuerungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) sind jetzt zu beachten?

Im Folgenden werden zentrale Änderungen dargestellt und erläutert bzw. aus Sicht der AWO bewertet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gesetzesänderungen sind thematisch unter die vom Bundesministerium bereits eingeführten Überschriften Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen gefasst.

Nicht alle Gesetzesänderungen sind bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe:

  • Erst zum 01.01.2024 werden die sogenannten Verfahrenslotsinnen bei den Jugendämtern eingeführt
  • und erst zum 01.01.2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zuständig werden, ganz gleich ob bzw. welche Beeinträchtigung vorliegt (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe).

Diese Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe kann aber als letzte Stufe der SGB-VIII-Reform erst dann umgesetzt werden, wenn Bundestag und Bundesrat bis 2027 ein Bundesgesetz verabschieden, das die Einzelheiten konkret regelt. Die auch von der AWO seit Jahren geforderte inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist somit „auf die Schiene“ gesetzt, aber ob und wie sie tatsächlich per Bundesgesetz 2027 umgesetzt wird oder doch noch ausgebremst wird, hängt von einem zukünftigen Gesetzgeber ab. Hier hätte die AWO eine erheblich verbindlichere Gesetzesregelung für erforderlich gehalten.

  • Schützen – Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärken – Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Helfen – Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Unterstützen – Mehr Prävention vor Ort 
  • Beteiligen – Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • sowie weitere Neuregelungen

Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) im Überblick

Quelle: Artikel AWO Bundesverband e.V. vom 07.10.2021

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen zweiten Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige und Nahestehende pflegebedürftiger Menschen. Von den derzeit 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden  3,3 Millionen zu Hause gepflegt, davon 2,1 ausschließlich von Angehörigen versorgt. Eine besondere Herausforderung bedeutet dabei die Pflege eines demenzerkrankten Angehörigen. Schätzungen der Deutschen Alzheimergesellschaft zufolge sind daran etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland erkrankt.

Mit einem Aktionstag will die AWO die Leistungen der pflegenden Angehörigen in den gesellschaftlichen Fokus stellen. Für pflegende Angehörige, nahestehende Pflegende und  interessierte Bürger*innen bietet der AWO Bundesverband gemeinsam mit awo lifebalance einen Informations- und Austauschtag (Link: https://www.awo-pflegeberatung.de/aktuelles/detail/awo-in-aktion-am-2-europaeischen-tag-der-pflegenden-angehoerigen) zum Thema Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „In Deutschland sind pflegende Angehörige trotz starker sozialer Versicherungssysteme weiterhin der größte Pflegedienst der Nation – und in den meisten Fällen sind es Frauen, die diese unsichtbare Arbeit leisten, ohne, dass sie angemessen entlastet oder unterstützt würden. Ihre Anliegen müssen zusammen mit der generellen Situation der Pflege hierzulande von der nächsten Bundesregierung dringend angepackt werden.“

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Oftmals fehlt es an bedarfsorientierter Information zu Unterstützungsangeboten oder es gibt bürokratische Hürden, entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gerade in der Corona-Pandemie wurde europaweit deutlich, dass durch die Beschränkungen und Auflagen zum Infektionsschutz pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von den nationalen Gesundheitssystemen abgeschnitten waren und isoliert die Hauptlast der Versorgung und Organisation zu tragen hatten. Bislang drohen Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, Armut, Krankheit oder soziale Isolation. Wir müssen dafür sorgen, dass Angehörige und Nahestehende mehr Unterstützung bekommen.“

Die AWO setzt sich für die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen ein. Hierzu gehört ein passgenauer Ausbau und ein crossmedialer Zugang der Informations-und Beratungsstruktur für pflegende Angehörige; eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sowie eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate als auch die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten. Ebenso fordert die AWO den Ausbau der ambulanten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Zur gesundheitlichen Entlastung der hoch belasteten Gruppe der pflegenden Angehörigen setzt sich die AWO verstärkt für die Gesundheitsförderung sowie Präventions- und Reha-Angebote ein. Als Voraussetzung dafür gilt es dringend Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote auszubauen. Die aktuellen Wartezeiten sind absolut inakzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.10.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut.

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Der vollständige Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.09.2021

Zum 70. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die immer noch fehlende Umsetzung wegweisender Familienurteile. Bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung muss diese in den Mittelpunkt gestellt werden.

Vor allem vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren in der Vergangenheit wegweisend für die Familienpolitik in Deutschland: das Urteil vom steuerfreien Existenzminimum (1990), das sogenannte Trümmerfrauen-Urteil (1992), das Kinderbetreuungsurteil (1998) und das Pflegeversicherungsurteil (2001). Bis heute werden die vier großen Familienentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch nicht umfassend umgesetzt und vielfältige Benachteiligung von Familien in Kauf genommen. „Es ist ein großes Unrecht, das den Familien angetan wird. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eigentlich bindend“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Für eine verfassungsgemäße Familienpolitik müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollzogen werden. Das bedeutet, dass den Familienurteilen entsprechend:

  1. der steuerliche Kinderfreibetrag realitätsgerecht erhöht wird
  2. keine Nachteile mehr bei der Rente durch Kinderziehungszeiten entstehen
  3. echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung existiert
  4. Familien bei den Sozialabgaben entlastet werden

„Mit der aktuellen Familienpolitik ignoriert der Staat die höchstrichterlichen Vorgaben und vernachlässigt seine grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht gegenüber Familien sträflich“, so Zeh.

Zum Schutz der Familie verpflichtet

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Familien unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Familienschutzartikel). Dabei ist der Staat auch verpflichtet, Familien zu achten und aktiv zu fördern. „Den hohen Familienschutz verankerten die Verfassungsgeber nicht nur aus Fürsorglichkeit gegenüber Familien, sondern weil sie Familie als eine Grundvoraussetzung des freiheitlichen und solidarischen Verfassungsstaates erkannten“, so der Verbandspräsident.

Mit den vier Familienurteilen hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht verwirklicht werden und Korrekturen geboten sind. „Bis heute fehlt die konsequente Umsetzung durch den Gesetzgeber. Die neue Bundesregierung hat ein großes Aufgabenpaket nachzuholen. Wir erwarten, dass es neben dem Klimathema im Mittelpunkt der Koalitionsverhandlungen steht, damit dieser verfassungswidrige Zustand endlich beendet wird“, sagt der Verbandspräsident.

Knapp 3.000 Familien stehen derzeit für familiengerechte Abgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Deutschen Familienverband (Wir jammern nicht, wir klagen!). Die Klagen befinden sich in der entscheidenden Phase.

Weitere Informationen

Die vier großen Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts

www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.09.2021

  • Verena Bentele kündigt Protest an, wenn Koalitionsvertrag Angehörigenpflege weiter ignoriert
  • DAK-Pflegereport bestätigt VdK-Studie: Angehörige sind bereit zu pflegen

Der Sozialverband VdK sieht sich durch den heute veröffentlichten DAK-Pflegereport bestätigt, dass die Bundesregierung endlich die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege verbessern muss. „Die Bundesregierung darf nicht länger einseitig die Lobbyinteressen der Pflegebetreiber bedienen, sondern muss endlich die häusliche Pflege stärken. Angehörige, vor allem auch jüngere Menschen, sind bereit zu pflegen und sehen darin auch eine sinnstiftende Tätigkeit, wie eine Studie des VdK unlängst gezeigt hat. Dies wurde heute von der DAK-Studie bestätigt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele zu der Veröffentlichung des DAK-Pflegereports.

Durch den Corona-Rettungsschirm seien eine Million nach der anderen für nicht belegte Heimplätze an die Pflegeeinrichtungen geflossen, kritisierte Bentele: „Für die häusliche Pflege gab es dagegen nichts. Wann wird endlich verstanden: Die Betroffenen wollen nicht ins Heim und die Angehörigen sind bereit sich an der Pflege zu beteiligen – aber sie brauchen Unterstützung.“ Bentele forderte deshalb die Verhandler der künftigen Bundesregierung auf: „Kein Koalitionsvertrag ohne Stärkung der Angehörigenpflege! Ansonsten werden wir als Sozialverband auf die Barrikaden gehen.“

Angesichts des Fachkräftemangels in Einrichtungen sei die Förderung der Pflege durch Angehörige und ambulanter Angebote das Gebot der Stunde, sagte Bentele: „Dafür müssen aber endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Die Liste der zu erledigenden Aufgaben ist nach Ansicht des VdK lang: Das Pflegegeld muss erhöht, die Pflegeleistungen müssen flexibilisiert und als Budgets ausgestalten werden. Die Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige sind zu verbessern. Außerdem ist eine Pflegezeit, die den Namen verdient hat, mit einer Lohnersatzleistung einzuführen. Gebraucht werden nach Ansicht des VdK zudem Angehörigenpflege-Manager, die Angehörige neutral beraten und in schwierigen Lagen auch die Hilfen zusammenstellen und koordinieren.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Rahmen des Pflegereports der DAK-Krankenversicherung hat ergeben, dass eine Mehrheit der Menschen unter 40 Jahren eigene Angehörige pflegen würde. Demnach wären zwei von drei, die zwischen 16 und 39 Jahren alt sind, bereit, Pflegeaufgaben in der Familie zu übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Oktober 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Digitalisierung wirkt sich auf bestehende Geschlechterverhältnisse aus und umgekehrt.  Selbstbedienungskassen im Supermarkt, Pflegeroboter, der Anteil von Frauen an Gründungen digitaler Start Up Unternehmen oder geschlechtsbezogene digitale Gewalt sind nur einige Beispiele für die umfassenden Veränderungen, die der digitale Transformationsprozess in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugt.
Mit dem Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung liegt erstmals eine ausführliche und differenzierte Verknüpfung von Gleichstellung und Digitalisierung als zentrale politische Handlungsfelder und Stellschrauben für gesellschaftlichen Wandel vor.

Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben die umfassenden technischen Innovationen, insbesondere mit Blick auf strukturell benachteiligte Gruppen? Wie wollen wir im Zuge der digitalen Transformation der Gesellschaft heute und zukünftig leben, arbeiten und miteinander umgehen? Wie kann Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden? Welche konkreten gendersensiblen Maßnahmen kann die AWO in diesem Transformationsprozess unternehmen? Das sind Fragen, die uns auch in der AWO stark beschäftigen und zwar als Arbeitgeberin, Mitgliederverband und wichtige sozialpolitische Akteurin.

Prof. Dr. Aysel Yollu Tok , Vorsitzende der  Sachverständigenkommission des Dritten  Gleichstellungsberichts, wird uns die zentralen  Ergebnisse des Berichts vorstellen.  Anknüpfungspunkte an die Themen und Handlungsfelder der AWO werden anschließend im  digitalen Spitzengespräch mit Prof. Dr. Aysel Yollu Tok  und Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzende r des AWO Bundesverbandes e.  V., aufgezeigt.

Die persönliche Anmeldung ist über folgendes Online Formular möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/digitales-spitzengespraech-gleichstellungsbericht-2021
Anmeldeschluss ist der 25.10.2021

Termin: 10. November 2021

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fait teilen

Die Corona-Krise führt den gesellschaftlichen Wert von Sorgearbeit wie Pflege, Kindererziehung
oder Hausarbeit einmal mehr vor Augen. Zugleich zeigt sie überdeutlich die problematischen Folgen der ungleichen Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern: Die Pandemie hat Überlastung, gesundheitliche Probleme und die Gefährdung beruflicher Existenzen vor allem bei Frauen verstärkt. Die Politik ist aufgefordert, in der neuen Wahlperiode sich abzeichnenden negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv entgegenzuwirken.
Welche Erkenntnisse zur Sorgelücke zwischen Frauen und Männer gibt es? Welche Maßnahmen sind – auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – notwendig, um den Gender Care Gap zu schließen? Und welche Wünsche haben Menschen mit Sorgeverantwortung an Politik und Verwaltung?

Die Veranstaltung wird in digitaler Form durchgeführt. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns den Link für die Teilnahme.
Bitte melden Sie sich bis zum 5.11.2021 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, Ihrer Postanschrift und Ihrer E-Mail-Adresse unter kontakt@sorgearbeit-fair-teilen.de an.

Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie unter www.sorgearbeit-fair-teilen.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Stellungnahme der Bundesregierung zu den Zwischenberichten der Evaluationsstudien zur Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG)

Inhaltsübersicht

I. Präambel
II. Evaluation nach § 6 Absatz 3 KiQuTG
III. Stellungnahme der Bundesregierung zu einzelnen Punkten der Zwischenberichte der
Evaluationsstudien

  1. Fachpolitische und partizipative Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung des
    Gesetzes
  2. Die Umsetzung durch Bund-Länder-Verträge
  3. Die Ausgestaltung der Handlungsfelder und die Umsetzung der Maßnahmen durch die
    Länder
  4. Entlastung der Eltern bei den Gebühren
  5. Mögliche Perspektiven für die bundesweite Weiterentwicklung der Qualität und die
    Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Den ganzen Bericht finden Sie hier.

In der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ wurden Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2020 sowie im Zeitverlauf zusammengestellt. Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 stark beeinflusst. Vielerorts wurden Betreuungsangebote zeitweise geschlossen. Die angeführten Statistiken erfassen diese
Situation nicht, sondern bilden die Situation an einem bestimmten Stichtag ab: zum 1. März für die Kinder bis zum Schuleintritt und zum Schuljahresbeginn für die Grundschulkinder.

Dies sind zentrale Ergebnisse der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“:
Kinder bis zum Schuleintritt

  • Zum Stichtag 1. März 2020 wurden erneut mehr Kinder bis zum Schuleintritt betreut als im
    Vorjahr.
  • Die Betreuungsquote für die Kinder unter drei Jahren ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen,
    bei den Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt jedoch leicht gesunken. Der Grund
    dafür ist, dass die Zahl der Kinder der letztgenannten Altersgruppe in der Bevölkerung
    deutlich gestiegen ist.
  • Bei der Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren gab es nach wie vor große Unterschiede
    zwischen Ost- und Westdeutschland. Die Quoten näherten sich aber weiter an, wenn auch
    aktuell langsamer als in den Vorjahren.
  • Auch 2020 gab es im Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der
    Eltern und der Betreuungsquote: Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer
    als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Kindertageseinrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt deutlich früher. Zudem schlossen Einrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt
    auch später als im Westen.

Grundschulkinder

  • 2020 wurden erneut mehr Grundschulkinder in Horten und Ganztagsgrundschulen in der
    Statistik erfasst als im Vorjahr.
  • Die Ergebnisse zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zeigen, dass es auch 2020 im
    Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern und der
    Betreuungsquote gab. Es werden mehr Plätze in Ganztagsschulen, Horten und weiteren
    Betreuungsangeboten für Grundschulkinder benötigt, um den Bedarf der Eltern zu decken.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Horte und Einrichtungen mit Hortangeboten deutlich
    früher. Die Schließzeiten waren dagegen in Ost- und Westdeutschland ähnlich.
    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung
  • Während der Corona-Pandemie sind Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote durch
    Betreuungseinrichtungen massiv eingebrochen. Der Anteil der Eltern, die ihr Kind ausschließlich selbst betreuten, ist sowohl für Eltern von Kindern vor dem Schuleintritt als auch
    für Eltern von Grundschulkindern stark angestiegen.

Die komplette Ausgabe finden Sie hier.