ZFF-Info 01/2022

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AUS DEM ZFF

In seiner umfassenden Bewertung des Koalitionsvertrages begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine Vielzahl der familienpolitischen Pläne der Ampelparteien, sieht aber zeit- und verteilungspolitischen Nachbesserungsbedarf.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht umfassende Vorhaben in der Familienpolitik vor. So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, mit dem Ziel, das System der monetären Familienleistungen umfassend zu reformieren. Daneben sind zahlreiche Verbesserungen bei Leistungen für die frühe Familienphase vorgesehen, etwa ein zusätzlicher Partnermonat beim Elterngeld, der Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt oder die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf. Zudem soll mit einer Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt werden. Der Vielfalt des Familienlebens wird u. a. mit einer Reform des Abstammungsrechts Rechnung getragen, die etwa die Anerkennung von Mütter-Familien ab Geburt des Kindes ermöglicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein großer Fortschritt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien! Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten. Wir begrüßen, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag ausbezahlt werden soll. Dieser muss angemessen hoch sein und umgehend umgesetzt werden!“

Altenkamp ergänzt: „Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Dafür sind sie auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Wir begrüßen die familienpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen und Impulse für eine partnerschaftliche Ausgestaltung von Familienleistungen setzen. Allerdings hätten wir uns im Koalitionsvertrag deutlich mutigere Schritte für eine gleichstellungsorientierte Zeit- und Familienpolitik gewünscht, welche der Übernahme von Sorgeverantwortung über den gesamten Lebensverlauf hinweg tatsächlich Rechnung trägt!“ 

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.01.2022

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) fordert angesichts der Ergebnisse einer Studie des IAB im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu Aufstocker*innen dringende Reformen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Die heute vorgestellte Studie „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug: Wer sind die Aufstocker*innen und wie gelingt der Ausstieg?“ zeigt deutlich auf, dass Arbeit alleine nicht vor Armut schützt – vor allem dann nicht, wenn Kinder im Haushalt leben. Demnach ist nahezu jede*r dritte Leistungsbezieher*in mit Kindern erwerbstätig. Besonders schwer ist es für Alleinerziehende und Familien mit mehr als zwei Kindern, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, stellt fest: „Es ist ein Skandal, dass es in einem der reichsten Länder der Welt ein Armutsrisiko darstellt, Kinder zu bekommen. Die vorgelegte Studie zeigt einmal mehr den Fehler im System auf. Eltern gehen vielfach einer Erwerbstätigkeit nach, kümmern sich um ihre Kinder und trotzdem bleibt am Ende des Monats kein Geld übrig, um ins Kino zu gehen, in den Urlaub zu fahren oder sich etwas anzusparen. Die Kinder erleben früh, dass Armut ein Stigma ist, das nicht leicht loszuwerden ist.“

Altenkamp fordert: „Der aktuell vorgelegte Koalitionsvertrag zeigt hier Licht und Schatten. Wir begrüßen, dass mit einer Kindergrundsicherung Kinder und Jugendliche aus der Armut geholt und das Mindestelterngeld angehoben werden soll. Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenzen im Grundsicherungsbezug helfen Aufstocker*innen mit Kindern. Diese Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden. Die Ausweitung der Minijobgrenze hingegen, dies zeigt die vorgelegte Studie deutlich, kommt dem Festhalten an prekärer Beschäftigung ohne Aufstiegschancen und eigenständiger Absicherung gleich. Diese Beschäftigungsfalle, vor allem für Mütter, muss dringend beseitigt werden!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.12.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition steht es schwarz auf weiß: Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Das Bundesforum Männer begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung hier Großes vornimmt. Dennoch hätte die Ampelkoalition bei der Formulierung ihres Koalitionsvertrages ruhig etwas mehr Männlichkeit wagen können. Denn unklar ist, wieviel (kritische) Männlichkeitsperspektive in den beschriebenen Zielen und Maßnahmen steckt und wo Männer als Adressaten und als Akteure einer Politik für geschlechtergerechte Verhältnisse direkt angesprochen sind.

Die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie begrüßen wir als Bundesforum Männer genauso, wie einen durchgehenden Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen oder das Ziel, den Gender Data Gap zu schließen. Aber wir erwarten zugleich, dass dabei Männer bzw. Männlichkeit(en) Berücksichtigung finden. Das betrifft den Bereich der Gesundheitspolitik mit einem differenzierten Blick auf männliche Lebenslagen genauso, wie bspw. die Familienpolitik, wo Väter beim Thema Partnerschaftlichkeit ausdrücklich stärker positiv angesprochen, ermuntert und – wo nötig – auch gefordert werden müssen.

Wichtige gleichstellungspolitische Vorhaben auch für Männer

Aus der Perspektive einer gleichstellungsorientierten Politik für Männer, Jungen und Väter sind wichtige politische Weichenstellungen geplant. Dazu gehört, dass die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abgebaut, die Partnermonate erweitert und die neue Familienleistung einer vergüteten Freistellung für Väter (und Mitmütter) aus Anlass einer Geburt eingeführt werden sollen. Wir werten es als positives Signal, dass die neue Bundesfamilienministerin Anne Spiegel medial hinter diese Maßnahmen noch ein Ausrufezeichen gesetzt hat.

Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern weiter zu stärken – auch nach Trennung und Scheidung – finden wir genauso sinnvoll wie die Zielstellung, in der Trennungs- und Konfliktberatung den Fokus deutlicher auf die Möglichkeiten des Wechselmodells zu richten, um so Schritt für Schritt vom alten Residenzmodell als alleinigem Normalfall wegzukommen. Ebenfalls stellt die skizzierte Möglichkeit, dass nicht verheiratete Väter einseitig das gemeinsame Sorgerecht erklären können, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bei einer Reform des Abstammungsrechts sollte dagegen dringend darauf geachtet werden, dass bei der Integration der völlig berechtigten Anliegen von queeren Familienkonstellationen auch die heterosexuelle Vaterschaft in der Rechtssprache weiterhin adäquat repräsentiert bleibt.

Gewalt soll künftig mit einer ressortübergreifenden Strategie entgegengewirkt werden und auch die Istanbul-Konvention soll endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Das bedeutet eine Stärkung des Gewaltschutzes vor allem für Frauen und Mädchen, aber auch für Jungen und Männer. Als Bundesforum Männer finden wir es wichtig, in diesem Feld insgesamt aufzusatteln und dabei eine Balance aus Prävention, Opferschutz und -unterstützung sowie Täterarbeit zu gewährleisten. Die Ansätze im Koalitionsvertrag klingen vielversprechend. Jetzt muss geliefert werden.

Für die geplante Kindergrundsicherung oder für den Zusammenhang von Pflege und Vereinbarkeit sind Männer ebenfalls eine wichtige Bezugsgröße, auch wenn dies im Koalitionsvertrag nicht gesondert hervorgehoben wird. Denn die Kindergrundsicherung kann als gesellschaftliche Solidarleistung und in Verschränkung mit der geplanten Reform bei der Familienbesteuerung und den Steuerklassen dazu beitragen, dass die männliche Rolle des Allein- oder Haupternährers weiter aufgeweicht und damit Geschlechterungleichheit überwunden wird, auch und vor allem in den untersten Einkommensniveaus. Die geplante Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag sein, um Männern eine Übernahme von Angehörigenpflege zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern.

Caring Masculinities – Männer werden noch zu selten explizit angesprochen

Viele der geplanten Maßnahmen eint, dass darin die Erweiterung des männlichen Rollenbildes „Erwerbsmann“ um die Facette von Caring Masculinities (fürsorgliche Männlichkeiten) angelegt ist, so wie dies bereits im 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Erwerbs-und-Sorge-Modell für alle Geschlechter entworfen wurde. Daher halten wir es für zentral, Männer und Väter gezielt anzusprechen, um ihnen das Entfaltungspotential und die persönlichen Chancen nahezubringen, die in all diesen mittel- und unmittelbar gleichstellungspolitisch wirkenden Maßnahmen liegen.

Die Richtung stimmt – aber Jungen, Männer und Väter müssen noch gezielter angesprochen und mitgedacht werden

Wir hoffen, dass es in den nächsten vier Jahren unter der neuen Bundesregierung gelingt, mehr Jungen, Männer und Väter für die Gleichstellungspolitik zu gewinnen und alle Geschlechter einzuladen, Gleichstellung gemeinsam voranzubringen. Dafür stehen wir als Bundesforum Männer bereit.

Pressemitteilung zum Internationalen Männertag: Männer als Akteure einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik

Quelle: Aktuelles Bundesforum Männer vom 21.12.2021

Der am 7. Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein frauenpolitischer Erfolg. Er greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat und weitere Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, zeigt die nun veröffentlichte Auswertung des DF. Es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf.

Auf Grundlage seiner Wahlforderungen hat der DF den Koalitionsvertrag überprüft und zeigt in seiner Auswertung, welche dieser DF-Wahlforderungen die Regierungsparteien aufgreifen wollen und welche offen geblieben sind. Zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden und Verbündeten wird der Deutsche Frauenrat die neue Bundesregierung an der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag messen und die darüber hinaus notwendigen Maßnahmen einfordern.

Quelle: Aktuelles Deutscher Frauenrat e.V. (DF) vom 21.12.2021

  • Appell an Ampelkoalition: Kinder aus armen Familien müssen besser gefördert werden
  • Flankierende Maßnahmen etwa zur Stärkung der Erziehungskompetenz müssen bestehen bleiben

Die Vorstandsvorsitzende der SOS-Kinderdörfer, Sabina Schutter, appelliert gemeinsam mit dem VdK Deutschland an die Ampelkoalition, dass die Kindergrundsicherung nicht zu einer Reduzierung von Leistungen führen dürfe: „Ich habe die Befürchtung, dass wir mit der Kindergrundsicherung schlechter dastehen werden als vorher, wenn die jetzt bestehenden Leistungen nicht vollständig integriert werden“, sagte Schutter im Gespräch mit VdK-Präsidentin Verena Bentele. So müssten auch Leistungen der jetzigen Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen die Kinder integriert sind, vollständig in der Kindergrundsicherung abgebildet werden wie etwa die Kosten der Unterkunft, sagte Schütter in Benteles Podcast „In guter Gesellschaft“, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bentele teilt Schutters Befürchtungen in dem Podcast: „Wenn die Kindergrundsicherung nicht gut umgesetzt wird, bleibt es wie es jetzt ist, nämlich dass Kinder aus der Mittelschicht am besten gefördert werden, besser als Kinder aus Familien, die wenig Geld haben.“ Gebraucht würden zudem weiterhin flankierende Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz stärken und Kinder in schwierigen Lebenslagen unterstützen, sagte Schütter: „Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Mit einer monetären Leistung ist nicht alles getan.“

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer und Sozialverband VdK Deutschland vom 16.12.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zur Sondersitzung der Kultusministerkonferenz erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Die Kultusministerinnen und -minister müssen alles daran setzen, um Kinder in den Schulen bestmöglich vor Corona zu schützen. Flächendeckende Schulschließungen wie zuletzt von Dezember 2020 bis Mai 2021 dürfen sich nicht wiederholen. Denn diese hatten bittere Folgen für die psychische und physische Gesundheit, soziale Teilhabe und Bildungschancen von Kindern. In den Schulen müssen gerade jetzt nach den Ferien täglich Tests durchgeführt werden, im besten Fall PCR-Pool-Tests. Bestehende Hygienekonzepte müssen konsequent eingehalten, Lehrkräfte erneut geschult werden. Bei Booster-Impfungen brauchen wir eine Priorisierung und spezielle Angebote für Lehrkräfte. Schulen spielen eine entscheidende Rolle für die Zukunftschancen von Kindern und gehören damit zur kritischen Infrastruktur. Daher muss für Lehrkräfte die verkürzte Quarantäne-Regelung gelten, soweit dies dem Schutz der Kinder dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

„Die Ankündigungen der neuen Bildungsministerin sind schön und gut, doch den warmen Worten müssen Taten folgen. Ich habe große Sorge, dass das BAföG-Desaster weiter ausgesessen wird“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:

„Spätestens zum nächsten Wintersemester muss das neue BAföG vollumfänglich umgesetzt sein und gelten. Die jetzige Studierendengeneration erwartet im vierten Corona-Semester eine sichere finanzielle Perspektive, und dafür braucht es eine Grundsatzreform. Das BAföG muss wieder zur Vollförderung gemacht werden, denn nur so wird es für Bildungsgerechtigkeit sorgen.

Vor der Wahl hatte die SPD angekündigt, den Darlehensteil streichen zu wollen. In seiner Regierungserklärung dampfte Bundeskanzler Olaf Scholz dieses Versprechen zu einer Möglichkeit ein, die geprüft werde. Das ist ein Vertrauensbruch sondergleichen.

Dass die Ampel die KfW-Schuldenfalle neu auflegen will, macht mich sprachlos. Was FDP und Grüne bei der Groko noch kritisierten, ist nun doch gut genug, um die Studierenden abzuspeisen. Kredite und Almosen sind keine Hilfen. Eine unkomplizierte Öffnung des BAföG ist jetzt nötig, bevor der nächste Lockdown kommt und wieder Nebenjobs wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Konsequente Anwendung aller Instrumente und schnelle Befassung STIKO mit Empfehlung Booster-Impfung für Jugendliche notwendig

Mit Blick auf die heutige Beratung der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit der Omikron-Welle an Schulen erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

Thomas Jarzombek: „Die Omikron-Welle darf nicht zur Bremse von Bildungschancen werden. Es darf daher nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, dass Schulen auch in den nächsten Monaten mit allen Mitteln offengehalten werden müssen. Die schulseitigen Instrumente, wie Masken, Lüftungskonzepte und engmaschige Testverfahren, sind da und müssen konsequent angewendet werden.

Zu einem umfassenden Schutz gehört aber auch, dass möglichst viele Jugendliche die vorhandenen Angebote für eine Auffrischungsimpfung nutzen. So können sie sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde gut schützen. Die Ständige Impfkommission wäre gut beraten, eine unmittelbare und schnelle Befassung auf Grundlage wissenschaftlich verfügbarer Daten hinsichtlich einer Booster-Impfempfehlung für Jugendliche vorzunehmen. Dies hat einen elementaren Einfluss für den Schulbetrieb in den nächsten Monaten.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

SCHWERPUNKT III: Aufstocker-Familien in Deutschland

„Wer noch einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die Tatsache brauchte, dass die geplante Ausweitung und Flexibilisierung der Minijobs arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischer Unsinn ist, hat ihn heute bekommen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Menschen, die trotz Arbeit Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Ferschl weiter:

„Erneut stellen die Forscherinnen der Bertelsmann-Stiftung fest, dass vor allem Frauen, und zumeist diejenigen mit familiären Verpflichtungen, in prekären Kleinstjobs festkleben. Ein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen und der Aufbau von Ansprüchen in der Sozialversicherung werden ihnen systematisch verwehrt. Stattdessen sind sie trotz Arbeit auf Almosen vom Amt angewiesen.

Die negativen Auswirkungen von Minijobs sind seit Jahren bekannt. Was fehlt, ist der politische Handlungswille. Gleichstellungspolitik wird aber nicht durch paritätisch besetzte Ministerposten am Kabinettstisch erreicht, sondern durch Maßnahmen, die Frauen endlich wirksam eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen und für mehr Tarifverträge sorgen. Tarifverträge verringern nämlich nachweislich die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.

Höhere Zuverdienstmöglichkeiten für das Bürgergeld genannte Hartz IV im neuen Gewand, wie die Ampelkoalition sie plant, sind hingegen keine Lösung. Denn sie holen die Menschen nicht aus dem Leistungsbezug heraus.

Die Koalition muss ihr Vorhaben, die Minijobs auszuweiten, im Licht der neuen Forschung ernsthaft überdenken. Minijobs müssen endlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.12.2021

Die heute veröffentlichte Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug“ zeigt, dass viele Familien trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Kinder erhöhen für Familien das Armutsrisiko. Der Kinderschutzbund fordert deshalb die Kindergrundsicherung und bis diese eingeführt wird einen Sofortzuschlag, um Kinderarmut zu beenden.

Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung stellt heraus, dass etwa ein Drittel der SGB II – Leistungsbeziehenden mit Kindern erwerbstätig und trotzdem auf finanzielle Hilfen angewiesen ist. Bestimmte Familienformen sind besonders betroffen, so Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, dazu: „Eltern geben ihr Bestes und trotzdem leben sie mit ihren Kindern in Armut. Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb ist es höchste Zeit für die Kindergrundsicherung. Bis zu ihrer Einführung muss schnell ein Sofortzuschlag für Kinder in substanzieller Höhe kommen, der Armut wirklich verringert.“

Zu den Kindern, die in Familien mit ergänzenden SGB II-Leistungen aufwachsen, kommt noch eine etwa gleich große Anzahl im Kinderzuschlagsbezug hinzu. Diese werden in der Untersuchung der Bertelsmann Stiftung nicht berücksichtigt. Hilgers dazu: „Bezieher*innen des Kinderzuschlags leben auf einem ähnlich finanziellen prekären Niveau wie die Aufstocker*innen. Mit vergleichbarem bürokratischem Aufwand, bestes Beispiel dafür ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Die Hebelwirkung der Kindergrundsicherung wird enorm sein, weil alle Kinder und Familien endlich aus der Armut geholt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 15.12.2021

IAB-Studie im Auftrag von Bertelsmann bestätigt eaf in der Forderung nach mehr zeitlicher Entlastung für Eltern

Wer mit Kindern in einem Haushalt lebt, hat ein höheres Risiko, trotz Erwerbstätigkeit noch zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Viele Eltern, insbesondere Alleinerziehende, gehen arbeiten und müssen trotzdem ihr Einkommen mit Sozialleistungen aufstocken. Das Erwerbseinkommen reicht für die Existenzsicherung der Familie nicht aus, weil die Eltern zu wenige Stunden arbeiten oder der Lohn zu gering ist. Häufig trifft beides zu.

„Ein zentraler Befund der Studie lautet, dass sich das Aufstocker-Risiko erhöht, wenn man Kinder hat. Das ist kein Zufall“, erläutert Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Auf der einen Seite erhöhen Kinder den finanziellen Bedarf einer Familie, auf der anderen benötigen sie viel Zeit und Fürsorge. Jede Stunde des Tages steht aber nur einmal zur Verfügung: entweder für Familien­arbeit oder für Erwerbsarbeit.“

Die von Eltern aufgewendete Fürsorgezeit geht oftmals zulasten der Zeit für eine existenz­sichernde Erwerbstätigkeit. Für ein gutes Leben mit Kindern sind aber genügend Zeit, genügend Geld und ein weniger kräftezehrender Alltag notwendig. Die Studie zeigt, dass das eine das andere zu oft ausschließt.

„Wir haben bereits Bedenken angemeldet, dass die von der Ampelkoalition geplanten zeit­politischen Maßnahmen für Familien nicht ausreichen werden“, so Bujard. „Deshalb fordern wir mutigere Reformvorhaben im Bereich der Zeitpolitik für Familien.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.12.2021

  • IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung bestätigt Forderung des Sozialverbands VdK nach Eindämmung von Minijobs
  • Familien brauchen mehr Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeit-Modelle

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung beziehen etwa 860.000 Menschen in Deutschland zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit Sozialleistungen. Unter diesen sogenannten „Aufstockern“ befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte dazu:

„Die Studie bestätigt die Erfahrung des VdK: Minijobs halten nicht, wofür sie gedacht waren – einen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Das Gegenteil ist der Fall: Sie sind zu einer Armutsfalle für viele Menschen geworden, vor allem für Frauen und Alleinerziehende. Dass die Ampelkoalition sie nun mit der Erhöhung der Grenze auf 520 Euro auch noch ausweiten will, ist der absolut falsche Weg. Stattdessen sollte sie die Kinderbetreuung unbedingt ausbauen und Anreize für Arbeitgeber schaffen, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 15.12.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung beruft Sven Lehmann in neu geschaffenes Amt

 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Zu seiner Ernennung erklärt Sven Lehmann:

„Das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeigt, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt ist. Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können. Die neue Bundesregierung wird ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queerpolitik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität muss im Grundgesetz sichergestellt und die Grundrechte von trans-, inter- und nicht binären Menschen müssen endlich vollständig durchgesetzt werden. Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt soll mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er koordiniert insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und die damit verbundene Information der Öffentlichkeit.

Sven Lehmann ist seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2018 bis 2021 war er Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.01.2022

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den zweiten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz veröffentlicht. Der Bericht zeigt: In vielen Bereichen hat sich die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in Deutschland verbessert, zum Beispiel beim Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte oder der Fachkräftegewinnung. Außerdem profitieren immer mehr Familien von kostenfreien Kitaplätzen. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen aber weiterhin.

Seit dem Frühjahr 2020 arbeiten Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen. Trotz der Einschränkungen konnten die meisten Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Den Ländern, die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für die folgenden Jahre gutgeschrieben.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat – und zwar von Anfang an und überall im Land. Dafür werde ich mich einsetzen und eng mit den Ländern zusammenarbeiten. Das Gute-KiTa-Gesetz war ein erster zentraler Schritt: Es gibt jetzt mehr kostenfreie Kita-Plätze und bessere Personalschlüssel. Der heutige Bericht zeigt, dass die Maßnahmen wirken.

Leider unterscheidet sich die Qualität der Betreuungsangebote zum Teil aber noch stark zwischen den Regionen. Hier setzen wir an: Wir werden das Gute-KiTa-Gesetz dahingehend weiterentwickeln und nach 2022 fortführen. In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards auf den Weg bringen.“

Das sind die zentralen Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes:

  • Bundesweit sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
  • Im Jahr 2020 nahm die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften an Fahrt auf: Die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im Schuljahr 2019/20 stieg um rund 3.100 und die Zahl der pädagogisch Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita verbessert werden konnte.
  • Deutschlandweit stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent. Etwa 7.000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, z. B. durch mehr Zeit für Leitungsaufgaben.
  • Es gab deutliche Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz bzw. war von den Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien zu.
  • Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Bundesländer bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund dabei unterstützt, die Qualität und Teilhabe in der
Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern für mehr Qualität sowie
Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. In jährlichen datenbasierten Monitoringberichten werden die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern und die Entwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung untersucht.

Weitere Informationen:
www.gute-kita-portal.de/gute-kita-gesetz/monitoring

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.12.2021

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat den ersten wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen veröffentlicht. Schwerpunktthema des Berichts, der den Zeitraum von 2018 bis Ende 2020 umfasst, ist die Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Frühe Hilfen sind wichtig, um Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig mit passgenauen Angeboten zu unterstützen. Sie ebnen kleinen Kindern und ihren Eltern den Weg ins Leben und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bundesstiftung Frühe Hilfen weiter stärken.“

Mit dem Start der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Januar 2018 hat die Qualitätsentwicklung weiter an Bedeutung gewonnen. Die Bundesstiftung verfolgt das Ziel, ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau im Bereich der Frühen Hilfen zu gewährleisten und unterstützt dabei, gleichwertige Lebensbedingungen für Eltern mit Kinder bis drei Jahre in ganz Deutschland zu schaffen. Insbesondere Familien mit psychosozialen Belastungen sollen einen besseren Zugang zu bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Angeboten der Frühen Hilfen finden.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in der das NZFH seinen Sitz hat, betont: „Der Bericht zeigt deutlich die hohe Innovationskraft der Frühen Hilfen. Diese wird vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durch zahlreiche Aktivitäten in Forschung und Qualitätsentwicklung gefördert. Damit bietet es Ländern und Kommunen eine wichtige Orientierung für ihre Arbeit mit Familien.“

Thematisiert werden in dem Bericht unter anderem die Herausforderungen der Corona-Pandemie für Familien und für die Akteure in den Frühen Hilfen. Der durch die Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub hat neue Online-Formate in den Frühen Hilfen hervorgebracht: Online-Treffs und Video-Beratungen für Eltern sowie Online-Fortbildungen für Fachkräfte wie die Lernplattform des NZFH. Viele dieser digitalen Formate werden auch in Zukunft bestehen bleiben und analoge Formate ergänzen.

Von hoher Bedeutung für alle Bundesländer ist die angespannte Personalsituation bei den Fachkräften in den Frühen Hilfen. Der Gesamtbericht der Länder weist insbesondere auf den Fachkräftemangel bei den Gesundheitsfachkräften in den Frühen Hilfen hin. Kommunen versuchen, mit festen Anstellungen Gesundheitsfachkräfte zu gewinnen und zu binden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dynamisierung der Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird helfen, die steigenden Bedarfe zukünftig aufzufangen.

Den wissenschaftlichen Bericht hat das NZFH unter Beteiligung der Bundesstiftung Frühe Hilfen und der Bundesländer erstellt.

Die Publikation „Qualität in den Frühen Hilfen. Wissenschaftlicher Bericht 2020 zum Thema Qualitätsentwicklung“ steht online zur Verfügung unter: www.fruehehilfen.de  

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.12.2021

Frauen stärker als Männer betroffen / Geschlecht und Bildung machen den Unterschied beim Einkommen

Mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahren (22,4 Prozent) in Deutschland ist von Armut betroffen. Bei den hochbetagten Frauen liegt der Anteil sogar noch um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse der vom Bundesseniorenministerium geförderten Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+). Der nun vorliegende zweite Bericht „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ zeigt, dass die Einkommenssituation von Menschen über 80 Jahren wie auch in den anderen Altersgruppen sehr unterschiedlich ist. So liegt ein beträchtlicher Anteil Hochbetagter mit dem Einkommen unter der Armutsgrenze. Gleichzeitig gibt es aber auch einen großen Anteil mit mittleren Einkommen und einige wenige, die in der Studie als „einkommensreich“ bezeichnet werden.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig. Besonders betroffen sind die Frauen: Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren ist fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen. Das zeigt, wie deutlich sich schlechtere Bezahlung, aber auch längere Teilzeitarbeit und Unterbrechungen im Erwerbsleben in späteren Jahren auf das Leben von Frauen auswirken. Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Dafür lösen wir endlich die Bremse bei vielen Fragen der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln und die Rechtsdurchsetzung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Genauso ist es höchste Zeit, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Denn rund zwei Drittel derjenigen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, sind Frauen. Und: Mit dem Gleichstellungscheck für alle Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts will ich dafür sorgen, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen endlich ein Ende haben.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ im Überblick:

  • Insgesamt 22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter sind von Einkommensarmut betroffen. Damit verfügen die Betroffenen über ein maximales Einkommen von 1.167 Euro im Monat. In der Gesamtbevölkerung liegt diese Quote bei 14,8 Prozent.
  • Der Zusammenhang zwischen Bildung und Einkommen besteht bis ins hohe Alter: Hochgebildete haben im Vergleich zu niedriggebildeten Hochaltrigen durchschnittlich ein um fast 1.150 Euro höheres monatliches Nettoäquivalenzeinkommen.[1] Die Armutsquote unter den Niedriggebildeten ist mit 41,5 Prozent ungleich höher als bei den Hochgebildeten dieser Altersgruppe mit 6,7 Prozent.
  • Das durchschnittliche monatliche Nettoäquivalenzeinkommen von hochaltrigen Frauen liegt bei 1.765 Euro, jenes von hochaltrigen Männern bei 2.068 Euro. Damit liegt das Einkommen der Frauen ca. 300 Euro unter dem Einkommen von Männern. Zudem ist die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei Männern. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Frauen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Diese haben im Durchschnitt ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von 1.369 Euro, die Armutsquote liegt hier bei über 50 Prozent.
  • Das Einkommen der Hochaltrigen in Ostdeutschland (1.758 Euro) liegt unter dem Einkommen in Westdeutschland (1.923 Euro); allerdings ist dieser Unterschied statistisch nicht bedeutsam. Die Armutsquote der ab 80-Jährigen ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als in Westdeutschland (18,2 Prozent vs. 23,7 Prozent). Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland.
  • In der Bevölkerungsgruppe der ab 80-Jährigen gelten 2,8 Prozent als einkommensreich.[2] Bei ihnen übersteigt das monatliche Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf den Wert von 3.940 Euro.

Der Bericht basiert auf Angaben von mehr als 10.000 zufällig ausgewählten Personen im Alter von 80 Jahren oder älter im gesamten Bundesgebiet, die zwischen November 2020 und April 2021 schriftlich befragt wurden.

Die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) sowie dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt.

Der Bericht und weitere Informationen finden sich unter https://ceres.uni-koeln.de/forschung/d80 sowie https://www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/hohes-alter-in-deutschland-d80

[1] Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Einkommen und wird berechnet, um Haushaltseinkommen unabhängig von der Größe des Haushalts vergleichbar zu machen. Hierbei hat die erste Person ein Gewicht von 1,0, jede weitere Person ein Gewicht von 0,5, um Einsparungseffekte, wie z.B. Miete, Nebenkosten etc. zu berücksichtigen. Die Summe des Haushaltseinkommens wird durch die Summe der Personengewichte geteilt. [2] Einkommensreichtum liegt vor, wenn das Nettoäquivalenzeinkommen einer Person über 200 Prozent des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung beträgt. Das liegt bei einem monatlichen Einkommen über 3.940 Euro vor.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2021

Bildungswege individueller fördern und Digitalisierung für einfachere Handhabe nutzen

Das Bundeskabinett hat sich am heutigen Mittwoch mit dem neuen BAföG-Bericht befasst. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„Die aktuellen Zahlen des Berichtes bleiben hinter den Erwartungen der letzten Reform zurück. Daher muss das BAföG weiterentwickelt und von der Ampel-Regierung konkrete Vorschläge vorgelegt werden. Notwendig sind eine flexiblere Ausgestaltung und einfachere Anwendung. Dazu trägt bereits bei, dass Schülerinnen, Schüler und Studierende ab September diesen Jahres in allen 16 Bundesländern den digitalen Antragsassistenten ‚BAföG Digital‘ nutzen können. Damit kann der BAföG‐Antrag bequem im Online‐Tool erstellt, bearbeitet und digital verschickt werden, inklusive Upload-Funktion für beizufügende Dokumente. 

Das Potential der Digitalisierung muss weiter voll genutzt werden, um die Attraktivität des BAföG zu steigern. Neben der leichteren Handhabe muss das BAföG stärker zu einem Instrument der individuellen Förderung von Bildungswegen werden. Auch ein Master-Studium zu einem späteren Zeitpunkt sollte förderfähig sein, wenn der Bedarf an Unterstützung da ist.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Verlängerung des Förderprogramms für Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schafft Kommunen Planungssicherheit

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung von Abruffristen für Fördermittel beim Ganztagsausbau im Grundschulalter beschlossen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Verlängerung des Förderprogramms für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt gerade noch rechtzeitig. Die Kommunen erhalten die notwendige Planungssicherheit, um bereits begonnene Projekte, wie beispielsweise Hortbauten, auch tatsächlich beenden zu können. Drohende Rückforderungen und weitere Haushaltslöcher in den Kassen der Kommunen werden damit kurz vor ‚Toresschluss‘ am 31.12. vermieden. Die Ampel-Koalition hat mit dem Gesetz eine Initiative von CDU/CSU aufgegriffen, die dem Bundestag bereits seit Wochen vorliegt. Leider hatten die Ampel-Parteien die Initiative zunächst auf das Abstellgleis geschoben. Die nunmehr beschlossene Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige Weg, damit Familien entlastet werden und von der Ganztagsförderung im Grundschulalter möglichst schnell profitieren.

Das von der Union auf den Weg gebrachte Prestigeprojekt muss von den Ampel-Parteien weiterhin mit Leben gefüllt werden, damit es ein Erfolg wird. Schon jetzt ist klar, dass die Schulen und Horte für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern viele Fachkräfte benötigen werden. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher muss daher nicht nur fortgesetzt, sondern so weiterentwickelt werden, dass auch Grundschulkinder davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Hintergrund:
Die Wartezeiten beim Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen liegen bei über einem Jahr (siehe Frage 7, Stand Mai 2021; genauer wird dies nicht erfasst). Die Bundesregierung hatte zuletzt eine personelle Aufstockung der Visastellen in den Nachbarländern Afghanistans angekündigt; seit Schließung der deutschen Botschaft in Kabul im Mai 2017 werden die Visaverfahren vor allem in Islamabad und Neu Delhi bearbeitet. Dort kam es von Mai 2019 bis Mai 2021 zu einem Abbau der Stellen im Visumsbereich von 47 auf 39 (ebd., Antwort zu Frage 17).

Im August 2021(Nachbeantwortung vom 30.8. des AA an Ulla Jelpke) betrug die Zahl der Personen aus Afghanistan, die auf einen Termin zur Vorsprache zur Beantragung eines Familiennachzugs warteten: 2.760 in Islamabad und 1.413 in Neu Delhi, das waren insgesamt 4.173 afghanische Angehörige auf einer „Terminwarteliste“. Im ersten Halbjahr 2021 seien insgesamt 624 Familiennachzugsvisa an afghanische Staatsangehörige erteilt worden.
Anfang Mai 2021 waren es noch 1.879 afghanische Angehörige, die in Islamabad auf einen Termin warteten, und 1.138 in Neu Delhi, d.h. insgesamt 3.017 Personen (Frage 2).

»Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich«

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Frage ergibt sich, dass sich Ende November / Anfang Dezember 2021 schon 5.707 afghanische Angehörige auf einer Terminwarteliste zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung befanden (1.818 in Neu-Delhi und 3.889 in Islamabad). 1.283 Personen waren Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten, die Übrigen Angehörige von anerkannten Flüchtlingen bzw. von sonstigen AfghanInnen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland (in seltenen Fällen von Deutschen). Wegen Doppel- und Fehlbuchungen von Terminen liege die tatsächliche Zahl der registrierten Personen vermutlich niedriger als angegeben, erläutert die Bundesregierung.

Weiter heißt es, dass das Personal in den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi temporär verstärkt worden sei – auf aktuell 27 in Islamabad und 20 Stellen in Neu-Delhi -, doch mit insgesamt 47 Stellen an diesen beiden Standorten wurde damit gerade einmal der Personalstand von Mai 2017 wieder erreicht!

Dazu erklärt Gökay Akbulut:

„Immer mehr afghanische Angehörige warten auf den Familiennachzug nach Deutschland. Knapp 6.000 Menschen stehen derzeit auf den Wartelisten der Botschaften, das sind fast doppelt so viele wie vor einem halben Jahr. Die aktuellen Personalaufstockungen reichen bei Weitem nicht, zumal damit nur der Personalstand von vor zweieinhalb Jahren wiederhergestellt wurde. Die Angehörigen in Afghanistan können nicht länger warten: Der Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich. Wenn die Visumsbearbeitung im derzeitigen Tempo weitergeht, dauert es Jahre, bis alle Anträge bearbeitet sind – das ist inakzeptabel. Die neue Bundesregierung steht im Wort: Die Visaverfahren müssen deutlich beschleunigt und vereinfacht werden, hier bedarf es drastischer Maßnahmen und eines Mentalitätenwechsels im Auswärtigen Amt. Es geht um die Verwirklichung des Menschenrechts auf Familienleben!“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 21.12.2021

„Es ist beschämend, dass die Armut in diesem reichen Land einen neuen Rekordwert erreicht. Staatliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben zwar einen noch größeren Anstieg der Armut verhindert, waren aber einfach nicht ausreichend“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, den heute vorgestellten Bericht „Armut in der Pandemie“ des Paritätischen Gesamtverbands. Ferschl weiter:

„Schon vor Beginn der Pandemie wurden einkommensarme Menschen von den wirtschaftlichen Folgen der Krise ungleich härter getroffen. Denn wenn schon das Lohneinkommen kaum zum Leben reicht, sind Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erst recht zu wenig. Für Menschen im Grundsicherungsbezug war von wirksamer Soforthilfe keine Spur. Die ergriffenen Maßnahmen der Regierung haben zwar durch eine Absicherung von Beschäftigten einen sprunghaften Anstieg der messbaren Armut verhindert, individuelle Armutslagen jedoch teils sogar verschärft. Eine solche Entwicklung birgt gesellschaftlichen Sprengstoff, zumal Superreiche in der Pandemie ihre Einkommen sogar steigern konnten. Es ist überfällig, umzusteuern und die gesellschaftliche Ungleichheit mit einer Vermögenssteuer zu reduzieren. Außerdem müssen die Regelsätze schleunigst auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden – DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme einen Regelsatz von 658 Euro. Die neue Ampel-Regierung muss hier zwingend tätig werden, denn eine Umbenennung in Bürgergeld allein wird an der grassierenden Armut hierzulande wenig ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Die SPD-Parlamentarierin Ulrike Bahr leitet den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Ausschuss konstituierte sich am Mittwoch unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özuguz (SPD) und wählte Bahr mit 36 Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen zur Vorsitzenden. Die bayerische Sozialdemokratin gehört dem Bundestag seit 2013 an.

Die SPD-Fraktion ist im Ausschuss mit elf Abgeordneten vertreten, die CDU/CSU-Fraktion mit zehn, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs, die FDP-Fraktion mit fünf, die AfD-Fraktion mit vier und die Linksfraktion mit zwei Abgeordneten. Über den stellvertretenden Vorsitz entscheidet der Ausschuss aufgrund einer interfraktionellen Einigung erst im Januar kommenden Jahres, dann werden auch die Obleute der Fraktionen benannt.

SPD: Ulrike Bahr, Daniel Baldy, Leni Breymeier, Felix Döring, Ariane Fäscher, Anke Henning, Jasmina Hostert, Sarah Lahrkamp, Erik von Malottki, Josephine Ortleb, Stefan Schwartze

CDU/CSU: Silvia Breher, Ralph Edelhäußer, Anne Janssen, Paul Lehrieder, Katja Leikert, Gero Storjohann, Hermann-Josef Tebroke, Astrid Timmermann-Fechter, Christoph de Fries, Mareike Lotte Wulf

Bündnis 90/Die Grünen: Emilia Fester, Schahina Gambir, Ricarda Lang, Denise Loop, Ulle Schauws, Nina Stahr

FDP: Matthias Seestern-Pauly, Martin Gassner-Herz, Katja Adler, Nico Tippelt, Nicole Bauer

AfD: Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Martin Reichardt

Linke: Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1133 vom 15.12.2021

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung erzielt, in der sie die Entscheidung bekräftigen, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Vorgeschlagen hatte dies die EU-Kommission (s. EuropaNews 10/21), um junge Menschen in Europa bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und ihre politische Partizipation zu fördern. Der EU-Jugendbericht hatte gezeigt, dass sich die Bildungschancen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die psychosoziale Situation junger Menschen während der Pandemie deutlich verschlechtert haben. Das geplante Europäische Jahr wird Konferenzen, Veranstaltungen und Informationskampagnen umfassen, die junge Europäer:innen in diesen Bereichen Möglichkeiten aufzeigen sollen.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass EU-Mitgliedstaaten die Elternschaft beider gleichgeschlechtlicher Partner:innen anerkennen müssen, wenn diese in der Geburtsurkunde des Kindes so eingetragen sind. Die rechtliche Elternschaft führe dazu, dass die Staatsbürgerschaft des Kindes im Herkunftsland des Elternteils anerkannt werden müsse. Außerdem gelte, wie auch für alle leiblichen Eltern, ein Einreise- und Aufenthaltsrecht des anderen Elternteils gemeinsam mit dem Kind. Geklagt hatte ein lesbisches Ehepaar gegen die Entscheidung Bulgariens, ihre gemeinsame Elternschaft nicht anzuerkennen. Die Eltern sind eine bulgarische und eine britische Staatsbürgerin, die in Spanien leben und dort als zwei Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen wurden. Der EuGH stellte klar, dass kein Mitgliedstaat Eltern ihr Recht auf Freizügigkeit vorenthalten oder erschweren dürfe, weil beide Eltern das gleiche Geschlecht haben. Dies bedeute allerdings nicht, dass jeder Mitgliedstaat die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen und selbst Geburtsurkunden mit zwei Müttern oder Vätern ausstellen müsse.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zur Sorge. Deshalb müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder verstärkt werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 1.826 Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Seit Beginn des letzten Jahres ist diese Zahl damit um fast 16 Prozent gestiegen.

„Seit einigen Monaten ist zu beobachten, dass die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder wieder ansteigt. Deshalb müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an entscheidenden Stellen in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Klar ist aber, das zeigen internationale Studien, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Derzeit ist der Blick auf Kinder in Deutschland durch die Corona-Pandemie sehr auf die Situation in Schulen und Kitas geprägt. Das darf uns aber nicht davon ablenken, dass es auch noch andere wichtige Problemstellungen gibt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei der Umverteilung der Flüchtlingskinder Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Flüchtlingskinder betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Alles andere wäre kinderrechtlich fahrlässig“, so Hofmann weiter.

In einigen europäischen Ländern erfolgt in diesem Zusammenhang eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Jahresbeginn Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland die Kinderrechte in diesem Jahr stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland verstärkt als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts der anhaltend hohen Kinderarmutsquote auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

„Die praktische Durchsetzung von Kinderrechten ist eine Frage von gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber ebenso abhängig von einer Grundhaltung unserer Gesellschaft Kindern gegenüber. Wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung klafft eine zu große Lücke. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Jetzt gilt es, diese Vorhaben möglichst schnell auf den Weg zu bringen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Kinder noch nicht durchgängig als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Aber auch im Alltag von Familien sowie in der täglichen Praxis von Schulen, Verwaltungen und Politik muss der Bewusstseinswandel schneller voranschreiten. Schon die Diskussion in den letzten Jahren um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat gezeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Wir sollten uns aktiv für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Denn Kinder sind nicht einfach nur unsere Zukunft, sondern vor allem sind sie ein existenzieller Bestandteil des Hier und Jetzt. Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnten, müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Gerade die vergangenen Pandemie-Monate haben gezeigt, welch geringen Stellenwert die Belange junger Menschen an vielen Stellen hierzulande haben“, so Krüger weiter.

„Umso wichtiger ist es nun den Blick auf die Kinderrechte zu richten. Und das mit zwei runden Jubiläen. Wir werden in diesem Jahr nicht nur den 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, sondern auch den 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Dazu sind unter dem Motto „Für ein kindgerechtes Deutschland” zahlreiche Aktionen und Maßnahmen geplant, beispielsweise ein Kinder- und Jugendgipfel in Berlin, ein neues Gesprächsformat unter dem Titel „Jugend trifft Politik“, eine Studie zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland oder der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Generationengerechtigkeit. Aber natürlich werden auch der Weltspieltag, der Weltkindertag und der Internationale Tag der Kinderrechte wichtige Wegmarken in diesem Jahr setzen“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die geringe Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022 als völlig unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird damit kein Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet. Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering.

„Zwei Euro mehr für Kinder und drei Euro Regelsatzerhöhung für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sind ein Hohn und angesichts der Inflationsrate eine faktische Regelsatzkürzung. Es ist eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, bei den Hartz-IV-Regelsätzen eine komplette Neuberechnung vorzunehmen. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Der von der Bundesregierung angekündigte Sofortzuschlag für Kinder im Hartz-IV-Bezug könnte je nach Höhe hier zumindest teilweise helfen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach einem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze sogar verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.12.2021

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht.

Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Der Bericht geht unter anderem auf die Lage in den Bundesländern ein, die von tiefen Gräben zeugt: Während die beiden süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Armutsquote von ‚nur‘ 12,2 Prozent kommen, weisen die übrigen Bundesländer eine gemeinsame Armutsquote von 17,7 Prozent aus. Der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) betrage mittlerweile 16,8 Prozentpunkte. „Deutschland ist nicht nur sozial, sondern auch regional ein tief gespaltenes Land und die Gräben werden immer tiefer. Wenn in einem Bundesland jeder zehnte und in dem anderen mehr als jede*r vierte Einwohner*in zu den Armen gezählt werden muss, hat dies mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Deutschland nichts mehr zu tun”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Neben soziodemografischen Aspekten und der Zusammensetzung der Gruppe armer Menschen liegt ein Schwerpunkt des Armutsberichts auf der Analyse der Pandemie-Auswirkungen.  „Die allgemeinen Folgen der Pandemie trafen Arme ungleich härter”, kritisiert Schneider. Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder: Zählte die Mikrozensuserhebung 2019 unter den Erwerbstätigen insgesamt 8 und unter den Selbständigen 9 Prozent Arme, kommt die 2020er Erhebung auf 8,7 Prozent bei den Erwerbstätigen und sogar 13 Prozent bei den Selbständigen.

Der Paritätische kritisiert in dem Bericht Versäumnisse der Großen Koalition, deren Krisenbewältigungspolitik zwar teilweise neue Armut verhinderte, aber zu wenig für die Menschen getan habe, die bereits vor der Pandemie in Armut lebten. „Eine ‚nur‘ um 0,2 Prozentpunkte höhere Armutsquote als in der Erhebung aus 2019 darf als Hinweis darauf verstanden werden, dass die rasch ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern noch höhere Armutswerte durchaus verhindern konnten. Für die Ärmsten und ihre besonderen Nöte hatte die große Koalition 2020 allerdings im wahrsten Sinne des Wortes einfach nichts und in 2021 bestenfalls den berühmten Tropfen auf den heißen Stein übrig”, so Schneider.

Von der neuen Ampel-Regierung fordert der Verband eine schnellstmögliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. Schneider: „Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen die Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Wer dies ignoriert, wird keine erfolgreiche Armutspolitik machen können. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, hier nicht weitere vier Jahre tatenlos zu bleiben.”

Der Armutsbericht des Paritätischen arbeitet mit amtlichen Statistiken, u.a. einer Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der erstmals zuverlässige Armutsquoten für das Pandemie-Jahr 2020 liefert. Der Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen 2020 und 2019 ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Doch fügen sich die aktuellen Daten in das Bild der letzten Jahre: Rückblickend auf 2006 lässt sich ein stetiger Aufwärtstrend ausmachen, der auch 2020 nicht gebrochen zu sein scheint. 2006 lag die Quote noch bei 14,0 Prozent.

Dokumente zum Download

Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021. 837 KB

Weiterführende Links

Schwerpunkt-Website zum Armutsbericht 2021 Hier finden Sie weitere Informationen und Grafiken zum Paritätischen Armutsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 16.12.2021

Montag wurde die Düsseldorfer Tabelle 2022 veröffentlicht. „Erfreulicherweise wurden grundlegende Änderungen, die im Ergebnis zu weniger Unterhalt für Kinder geführt hätten, nicht umgesetzt“, stellt Daniela Jaspers fest, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV). Der Verband hatte zu konkreten Änderungsvorschlägen, die im Raum standen, kritisch Stellung genommen.

Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021 wird ab Januar 2022 der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) um 3 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) um 4 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) um 5 Euro erhöht. Mindestunterhalt ist bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro zu zahlen. Die neue Düsseldorfer Tabelle setzt diese Erhöhung des Mindestunterhalts um, die sich auch auf alle höheren Einkommensgruppen erhöhend auswirkt. „Diese, wenn auch geringe, Erhöhung des Mindestunterhalts ist einerseits zu begrüßen, reicht andererseits jedoch nicht aus, damit der Mindestunterhalt auch den tatsächlichen Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt“, erklärt Jaspers. „Hier sind weitere Schritte nötig, damit endlich eine bedarfsdeckende Unterhaltshöhe erreicht wird.“

Zwar stellt die Mindestunterhaltsverordnung weitere Erhöhungen des Mindestunterhalts zum 1. Januar 2023 in Aussicht. „Um zu einem wirklich bedarfsdeckenden Unterhalt zu kommen, müssen jedoch neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen und auch soziokulturelle Teilhabe umfassen“, fordert Jaspers.

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.

Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages für die Düsseldorfer Tabelle 2022

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 15.12.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

Welche Herausforderungen bringen die Wege und Maßnahmen in und aus der Corona-Pandemie für die Lebenssituationen von Familien? Wie unterscheiden sich diese für unterschiedliche Gruppen? Welche Unterstützungsbedarfe gibt es dabei? Wie sind die von der Bundesregierung bisher aufgesetzten Förderprogramme für die unterschiedlichen Gruppen zu bewerten

Auch und besonders während der Pandemie hat sich wieder deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Mit der Situation der Familien während der Pandemie hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst und seine Diskussionsergebnisse in Form verschiedener, offen zugänglicher Beiträge herausgegeben. Die entstandenen Analysen und Empfehlungen bieten Hintergründe, Argumentationen und Ansatzpunkte für eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie und verdeutlichen einmal mehr, dass Familienpolitik ein Querschnittsthema ist und auch angrenzende Politikfelder die Lebenswelt der Familien oft betrifft.

Hierauf aufbauend möchte der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen mit Förderung der Stiftung Ravensburger Verlag die Diskussion weiter vorantreiben und auf dieser Fachveranstaltung mit Gästen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Handlungsfelder der Familienpolitik bei dem Weg aus und nach der Pandemie hierhingehend beleuchten, wie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien eingegangen werden kann.

  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ

Es diskutieren Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ:

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung
  • Prof. Dr. Claudia Diehl, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie
  • Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ
  • Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School, Professor of Sociology

Moderation: Dr. Daniel Deckers, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Programm:

  • Eröffnung durch den Vorstand der Stiftung Ravensburger Verlag, Johannes Hauenstein und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ, Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß
  • Podiumsdiskussion
  • Ende gegen 19 Uhr, danach Stehempfang

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin jetzt schon einplanen: eine ausführliche Einladung erreicht Sie dann im Januar 2022. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Veranstaltung wird online gestreamt, den entsprechenden Link teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Termin: 25. Januar 2022

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung

Die aktuelle Studie „Homeoffice in Deutschland – eine Neiddebatte?“ bringt ans Tageslicht, dass vor allem Frauen zu den Verliererinnen der Krise gehören. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.) soll die Schieflage in Wirtschaft und Gesellschaft erörtert werden, die viele Frauen betrifft.

In Krisenzeiten ist es noch einmal schwieriger, das Bild der funktionierenden Karrierefrau aufrecht zu erhalten, die jederzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung steht, während sie gleichzeitig die Hauptlast der Familienarbeit trägt. Handlungsbedarf besteht an mehreren Stellen! Wie sollte Führung sich verhalten? Was kann helfen? Alles easy im Job?

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21. Januar 2022

Veranstalter: Deutschen Liga für das Kind

Am Freitag, dem 21. Januar 2022 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr der Neujahrsempfang der Liga als Online-Veranstaltung statt. . 

Auf dem Podium: Iris Nentwig-Gesemann (Professorin für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik/ Frühpädagogik an der Freien Universität Bozen), Heike Völger (Referatsleiterin im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Katrin Macha (Direktorin des Instituts für den Situationsansatz), Katrin Gralla-Hoffmann (Pädagogische Geschäftsleitung Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin). Moderation: Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des DJI und Präsidentin der Liga für das Kind. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Die Anmeldung ist bis zum 19. Januar 2022 unter liga-kind.de/neujahrsempfang-2022 möglich. 

Save the date: Die nächste Jahrestagung – ebenfalls zum Thema „Sichere Orte für Kinder?“ – ist am 7. und 8. Oktober 2022 voraussichtlich in Leipzig sowie online geplant. Direkt im Anschluss an die Jahrestagung findet die Mitgliederversammlung der Liga statt.

WEITERE INFORMATIONEN

An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick.

Der neue Sammelband kann unter https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-5594-0/grundsicherung-weiterdenken/ erworben werden.

Die Abhängigkeit der Bildungsteilhabe von der sozialen Herkunft ist in Deutschland besonders stark ausgeprägt. Um Chancengleichheit zu steigern, sollten Schulen in schwierigen sozialen Lagen deswegen besser ausgestattet werden. Hier setzt die Idee von Schulsozialindizes an: Sie machen Ungleichheiten zwischen Schulen sichtbar und stellen die Grundlage dar, Ressourcen bedarfsgerecht zu verteilen.

Von besonderer Bedeutung ist dieses Instrument für Kommunen. Sie erleben als erstes die Folgen von Bildungsungleichheiten. Das Papier soll Kommunen eine praktische Perspektive und Orientierung geben, mit welchen Strategien und Konzepten sie sich auf den Weg der Sozialindexbildung machen können.

Sozialindizes für Schulen

Kommunale Perspektiven ; Studie im Auftrag des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, 2021

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Die AGF hat zur Umsetzung der Kindergarantie n Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Ernährung“ vorgelegt. Die AGF begleitet die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder (Child Guarantee) in Deutschland mit einer Reihe von Fachgesprächen zu den unterschiedlichen Themenbereichen und entsprechenden Empfehlungen.

In den Fachgesprächen und den daraus resultierenden Empfehlungen der AGFwerden die einzelnen in der Kindergarantie genannten Themenbereiche auf die deutsche Situation analysiert und Vorschläge für eine Verbesserung der Situation diskutiert. Aus den Gesprächen entwickelt die AGF Empfehlungen für die nationale Umsetzung der Kindergarantie.

Die ersten Empfehlungen betreffen das Ziel „effektiver Zugang zu ausreichender und gesunder Ernährung“. Hierzu hat die AGF am 31. Mai in Zusammenarbeit mit der plattform ernährung und bewegung (peb) ein Fachgespräch durchgeführt.

Die Empfehlungen der AGF betonen, dass die in der Kindergarantie empfohlenen Elemente grundsätzlich wichtige Ansatzpunkte bieten, die zu unterstützen sind. Für eine Verbesserung der Ernährungssituation ist ein umfangreicher Maßnahmen-Mix nötig, der die Familien als Ganzes in ihrer Ernährungskompetenz stärkt, positiv auf ein gesundes Ernährungsverhalten der Kinder einwirkt, sie vor irreführender Werbung schützt und die Betreuungs- und Bildungsinstitutionen in die Lage versetzt, „gute Ernährung“ als Bildungsthema für Kinder und Eltern zu etablieren und auch praktisch umzusetzen.

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Ausgabe 4/2021 von „Demografische Forschung Aus Erster Hand“ ist erschienen.

Sie ist online auf der Homepage https://www.demografische-forschung.org/ zu finden.

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Themen dieser Ausgabe sind:

(Max-Planck-Institut für demografische Forschung)
Lebenserwartung: Jähes Ende des steten Anstiegs
Pandemie-Jahr 2020 bringt Rekord-Verluste in vielen Ländern
Neue Analysen des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigen, wie sich die Lebenserwartung im Jahr 2020 in Europa, Russland, den USA und Chile entwickelt hat. In 28 von 30 untersuchten Ländern ging die durchschnittliche Lebensdauer demnach teils deutlich zurück. Die Hauptursache war die COVID-19-Pandemie.

(Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung)
Keine Zeit für das Sonntagsfrühstück
Wie sich Wochenendarbeit auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt
Ausschlafen, gemeinsam kochen, basteln, spielen oder Ausflüge unternehmen: Das Wochenende ist gemeinhin Familienzeit. Doch nicht wenige Eltern müssen auch an Sams- und Sonntagen arbeiten. Die Schwierigkeiten, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, steigen in diesem Fall deutlich an.

(Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels)
Nicht ohne Trauschein
Studie zu Lebensformen von türkeistämmigen Migrant*innen und Spätaussiedler*innen
Unter jungen Erwachsenen ohne Migrationshintergrund lebt ein Viertel ohne Partner*in außerhalb des Elternhauses und ein Siebtel ohne Trauschein mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen. Unter türkeistämmigen Migrant*innen der ersten und zweiten Generation sowie bei Spätaussiedler*innen sind diese beiden Lebensformen dagegen die Ausnahme, zeigt eine Studie zur Altersgruppe der 18- bis 40-Jährigen.

Wir freuen uns, Ihnen heute unsere zwei jüngsten, druckfrischen Publikationen aus dem Projekt Frühkindliche Bildung vorstellen zu dürfen. Beide Exemplare erhalten Sie Anfang nächsten Jahres: 

Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2021. Transparenz schaffen – Governance stärken 

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021

Bereits Ende August dieses Jahres veröffentlichten wir online das aktuelle Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme gemeinsam mit den erstmals publizierten Ergebnissen des Fachkräfte-Radars.  

Das diesjährige Ländermonitoring zeigt, dass trotz eines erheblichen KiTa-Ausbaus nach wie vor nicht von gleichen Teilhabe- und Bildungschancen in der frühkindlichen Bildung gesprochen werden kann. In Westdeutschland gibt es nicht genug KiTa-Plätze und in Ostdeutschland ist die Personalausstattung noch immer deutlich ungünstiger. Dieses doppelte Ost-West-Gefälle kann allerdings aufgelöst werden. Wie dies umgesetzt werden kann, zeigt der Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule. Er beschreibt in Szenarien, wie sich der Bedarf und das Angebot an KiTa-Fachkräften bis 2030 entwickeln könnten. Basis sind differenzierte Daten für alle Bundesländer, die eine Grundlage für frühzeitige Strategien gegen den Fachkräfte-Mangel bieten.   

Die achte Ausgabe des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme hält in diesem Jahr in 16 Länderprofilen zusätzliche Auswertungen zur Situation in der Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung bereit. Darüber hinaus zeigt sie auf, welche dringenden Handlungsbedarfe im KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz bestehen, um allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Lebensverhältnisse bieten zu können.  

Schauen Sie auch gerne auf unserem neu strukturierten Onlineportal
www.laendermonitor.de vorbei. Dieses hält eine Vielzahl neuer Indikatoren in den Bereichen KiTa, Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung für Sie bereit.