ZFF-Info 07/2022

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AUS DEM ZFF

Der ZFF Geschäftsführer, Alexander Nöhring, ist als Sachverständiger zu dieser Anhörung geladen.

Montag, 9. Mai 2022, 14:00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung 
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) BT-Drucksache 20/1411

Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus 
BT-Drucksache 20/1502

Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten 
BT-Drucksache 20/1504

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/892378-892378

Hinweise: 
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 04.05.2022

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.04.2022

SCHWERPUNKT I: Tag der Arbeit

Zum Tag der Arbeit erklären die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann:

Der diesjährige Tag der Arbeit fällt in eine Zeit, die von großen Herausforderungen und Unsicherheit geprägt ist. Nachdem die Corona-Krise unser Land lange gebremst hat, stellt nun der furchtbare russische Angriffskrieg die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Die hohen Energiepreise belasten die Konjunkturaussichten und stellen schon jetzt viele Bürger*innen vor große Probleme. In dieser Zeit braucht es Sicherheit für die Arbeitnehmer*innen, gute Löhne und eine funktionierende Sozialpartnerschaft.

Um die Folgen des Krieges abzufedern und das Land aus der Krise zu führen, haben wir umfangreiche Entlastungen für die Bürger*innen und Unternehmen auf den Weg gebracht, die zielgerichtet und insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen unterstützen.

Eines der ersten großen Vorhaben der Ampel ist die Einführung des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde. Damit stellen wir 6 Millionen Menschen in Deutschland sofort besser. Wir wollen das Tarifsystem stärken und als Bund vorangehen. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen.

Auch in diesen Zeiten macht die Klimakrise keine Pause. Die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft bringt riesige Chancen mit sich: klimagerechter Wohlstand, wirtschaftlicher Aufschwung, Innovationen, Zukunftsjobs und eine bessere Lebensqualität. Allerdings zeigen sich diese Chancen oft erst mittel- bis langfristig. Mit unserer Klimaschutz-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nehmen wir die berechtigten Sorgen und Ängste ernst und machen den Betroffenen sinnvolle Angebote. Unser Ziel ist es, den ökologischen Wandel voranzutreiben und sozial gerecht zu gestalten. Insbesondere dort, wo Jobprofile sich grundlegend verändern oder Arbeitsplätze verloren gehen, braucht es ein noch besseres Angebot an Weiterbildung und Qualifizierung. Mit einer Weiterbildungsoffensive, einem Qualifizierungsgeld und einem Transformationsfond wollen wir Beschäftigte und Unternehmen in der digitalen und ökologischen Transformation unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Lebendige Sozialpartnerschaft ist unverzichtbar

Der Tag der Arbeit am 1. Mai rückt alljährlich die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig:

„Die Herausforderungen wachsen scheinbar unaufhaltsam: Die Verteidigung von Frieden und Freiheit, die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Rettung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind nur in einem großen gesellschaftlichen Konsens zu bewältigen. Individuelles Engagement, eine lebendige Sozialpartnerschaft mit aktiven Gewerkschaften und Betriebsräten sowie der ordnende Staat sind dafür die unverzichtbaren Motoren.

Die existenzielle Bedrohung durch Krieg überlagert bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Gefühl der Unsicherheit in der sich durch die Digitalisierung wandelnden Arbeitswelt. Wichtig sind jetzt Zukunftsstrategien für ihre aktive Beteiligung in der Transformation der Arbeitswelt. Handeln statt ausgeliefert sein. Zentrale Bausteine sind die Vermittlung von Qualifikationen und die Perspektive, dass dort moderne Betriebe mit zukunftssicheren Jobs entstehen können, wo traditionelle Arbeitsplätze wegfallen.

Keine Option dürfen Konzepte sein, die aussondern, statt mitnehmen – etwa über Modelle eines Grundeinkommens. Unabhängigkeit durch Arbeit ist die zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Diese Unabhängigkeit lässt sich nicht durch staatliche Alimentation ersetzen.

Möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich an den derzeit laufenden Betriebsratswahlen beteiligen und sich selbst in die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen einbringen. Sie leisten damit einen eigenen Beitrag zu gelebter Sozialpartnerschaft und einer fairen Gestaltung des Wandels.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Unter dem Motto „Zukunft geMAInsam gestalten!“ begeht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Tag der Arbeit – im dritten Jahr der Corona-Pandemie wieder mit Kundgebungen vor Ort auf den Straßen und Plätzen im gesamten Bundesgebiet.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann brachte bei der zentralen Kundgebung in Berlin seine Bestürzung über den Krieg in der Ukraine zum Ausdruck und verurteilte den völkerrechtswidrigen Angriff. „Mit dem verbrecherischen Angriff Putins auf die Ukraine ist Krieg als Mittel der Politik nach über 20 Jahren nach Europa zurückgekehrt. Unsere Werte wie Menschenrechte, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Dieser menschenverachtende Krieg ist ein Angriff auf die europäische Friedensordnung und auf unsere Demokratie“, so Hoffmann. Er appellierte an den russischen Präsidenten, den Krieg sofort zu beenden und forderte Hilfe für diejenigen, über die der Krieg Not und Elend gebracht habe.

Hierzulande komme es nun darauf an, Geflüchtete zu integrieren. „Ihre Qualifikationen müssen unbürokratisch anerkannt werden. Nur so können sie schnell gute Arbeit finden, die anständig bezahlt wird.“ Angesichts der Frage nach der künftigen Friedens- und Sicherheitsordnung Europas warnte er vor einer neuen Phase der Konfrontation und einer dauerhaften Aufstockung des Rüstungshaushalts: „Wir sagen Nein zu Militarisierung und massiver Aufrüstung. Wir brauchen dieses Geld für Zukunftsinvestitionen in die Transformation. Und wir brauchen es für die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaats. Militärische Friedenssicherung darf niemals zulasten des sozialen Friedens erkauft werden.“

Der Krieg beeinflusse auch die Wirtschaft und Energieversorgung hierzulande. „Die Energiepreise sind für viele Menschen und für einige Unternehmen kaum noch bezahlbar. Hier muss gegengesteuert werden.“ Hoffmann forderte, von Energieimporten unabhängig zu werden. „Die Ampelkoalition hat ein ambitioniertes energiepolitisches Programm aufgestellt. Die Gewerkschaften werden sie dabei unterstützen – aber auch ganz genau hinschauen. Wir brauchen bezahlbare Energie für alle“.

Deutlich bessere Löhne für die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack in ihrer Mai-Rede auf dem Frankfurter Römer. Angesichts der aktuellen Tarifrunde in dem Bereich forderte sie von den Arbeitgebern: „Zollt den Kolleginnen endlich den nötigen Respekt für Ihre Arbeit! Legt endlich ein ordentliches Angebot vor! Die Arbeitsbedingungen müssen endlich besser werden, die Löhne müssen rauf!“ Es sei „skandalös, dass die kommunalen Arbeitgeberverbände auch nach der zweiten Verhandlungsrunde noch immer keine einzige Idee haben, die bis an die Erschöpfung arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu entlasten oder ihre Arbeit finanziell anzuerkennen! Und dass, obwohl der Fachkräftemangel weiter um sich greift, die Krankenstände aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen hoch sind und viele einfach nicht mehr können.“

Für den Bildungsbereich verlangte die DGB-Vize mehr Investitionen für Schulgebäude und Kindergärten, für mehr Personal und für die Aus- und Weiterbildung. „Unser Bildungssystem ist nicht vorbereitet auf die Veränderungen der sozial-ökologischen Transformation und ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften“, betonte Hannack. „Zu viele junge Menschen verlassen die Schule ohne Abschluss. Zu viele junge Menschen bleiben ohne Ausbildungsplatz. Zu viele Menschen bleiben ohne Berufsabschluss. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt handelt und einlöst, was im Koalitionsvertrag verabredet wurde. Dazu gehört der Ausbau der frühkindlichen Bildung, ein modernisiertes BAföG, eine bessere Förderung der Weiterbildung sowie endlich eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie.“ Es müsse „Schluss damit sein“, so Hannack, „dass nur rund 20 Prozent der Betriebe ausbilden und die anderen 80 Prozent der Betriebe sich darauf ausruhen und keinen einzigen jungen Menschen ausbilden.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, verwies bei der Mai-Kundgebung in Leipzig auf die noch immer existierende Lohnkluft zwischen Ost und West: „Damit muss Schluss sein! Es wird Zeit, dass die Arbeitgeber hier in die Spur kommen.“ Wo Tarifverträge gelten, sei der Abstand zwischen Ost- und Westlöhnen fast ausgeglichen. Aber vielfach, so Körzell, „flüchten die Arbeitgeber aus der Tarifbindung. Die haben immer noch nicht kapiert, dass ein gutes Betriebsklima und zufriedene Beschäftigte wichtig für den unternehmerischen Erfolg sind.“ Die Bundesregierung müsse hier engagiert mit einem Bundestariftreuegesetz gegensteuern, betonte der Gewerkschafter. „Wir brauchen den Schutz durch Tarifverträge auch bei Betriebsübergängen, Outsourcing und Umstrukturierungen. Öffentliche Aufträge sollten ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen gehen.“

Der Mindestlohn als unterste Haltelinie müsse schnell auf 12 Euro angehoben werden. Gerade in ostdeutschen Ländern profitieren davon viele Beschäftigte, vor allem Frauen.

Für die Kohleregionen forderte Körzell eine vorausschauende Strukturpolitik mit ausreichend Qualifikations- und Ausbildungsangeboten. „Die dafür vom Bund zugesagten Gelder müssen endlich eingesetzt werden, um neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. „Alle müssen an einen Tisch, Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die Wissenschaft und nicht zuletzt Betriebs- und Personalräte.“

Überdies forderte Körzell massive Investitionen in Infrastruktur, für Bildung und Soziales, für Straßen, Schulen und Gesundheit. Dafür brauche der Staat mehr Einnahmen. „Unternehmen, Spitzenverdienende und reiche Haushalte müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Beschäftigte finanzieren mit ihren Steuern den größten Teil der öffentlichen Ausgaben. Hier muss die Politik für mehr Gerechtigkeit sorgen, sonst bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt auf der Strecke.“

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erinnerte in Kassel daran, wie wichtig in krisenhaften Zeiten ein starker Sozialstaat ist: „Es war der Sozialstaat, der uns mit seinen Sicherheitsankern durch die Krise gebracht hat. Wir Gewerkschaften haben an der Seite der Beschäftigten ein höheres Kurzarbeitergeld erstritten und Arbeitslosigkeit verhindert. Mit dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung wurde von vielen bitterste Not abgewendet. Gemeinsam haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitgeber ihren Teil der Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz übernehmen, Kosten für Tests und Masken. Jeden neoliberalen Angriff auf unsere Sicherungssysteme haben wir hart zurückgewiesen, gekämpft für Lohnfortzahlung in der Quarantäne, für Kinderkrankengeld“, zog Piel Bilanz.

Die Krise habe aber auch Lücken gezeigt. „Wer ohnehin schon ein Mini-Einkommen hat, ist durch das anteilige Kurzarbeitergeld nicht gut abgesichert. Deshalb muss es in Zukunft auch beim Kurzarbeitergeld eine untere Haltelinie geben“, forderte Piel. In der Krise fielen außerdem tausende Minijobs weg. Viele landeten direkt in der Grundsicherung. „Dass die Ampel die Minijobs jetzt auch noch ausweiten will, ist ein Riesenfehler“, mahnte die Gewerkschafterin. Auch in Zukunft und angesichts des Kriegs in der Ukraine liege viel Arbeit vor den Gewerkschaften. „Die steigenden Energiepreise und die Inflation machen einmal mehr deutlich, wie wichtig gerechte Lastenverteilung gerade in krisenhaften Zeiten ist. Wir denken an Menschen in Arbeit genauso wie an die in Arbeitslosigkeit, an die jungen Menschen in Schulen, Ausbildung und Studium genauso wie an unsere Älteren mit kleinen Renten und an Kinder, deren Armut wir mit einer echten Kindergrundsicherung eingrenzen müssen“, so Piel.

Die Reden der DGB-Vorstandsmitglieder zum Download:

Rede vom DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann am 1. Mai 2022 in Berlin (PDF, 151 kB)

Rede der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack am 1. Mai 2022 in Frankfurt am Main (PDF, 157 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am 1. Mai 2022 in Leipzig (PDF, 178 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am 1. Mai 2022 in Kassel (PDF, 161 kB)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt das Teilhabechancengesetz und weitere Maßnahmen zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterlegen. Denn bisher sind diese unzureichend und können dadurch in der Praxis ihre Wirkung nicht zielgerichtet und in voller Breite entfalten. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Arbeit ist der Schlüssel zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Wir müssen alle Chancen ergreifen, Menschen für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu qualifizieren und zu gewinnen. Insbesondere langzeitarbeitslose Menschen benötigen Unterstützung, um wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Hierfür hat die Bundesregierung 2019 das Teilhabechancengesetz geschaffen, das die AWO als ein grundsätzlich erfolgreiches Instrument bewertet. Dieses Instrument und alle weiteren Maßnahmen können in der Praxis nur dann wirksam werden, wenn sie mit entsprechenden Mitteln hinterlegt sind. Die Kürzungen im Eingliederungstitel der Jobcenter und Arbeitsagenturen sind vielerorts dramatisch und haben sehr konkrete Auswirkungen auf die Menschen, die die Mittel dringend benötigen. Das muss sich ändern, wenn wirkliche Hilfe das Ziel sein soll und nicht nur wohlklingende Instrumente auf dem Papier.“

Aus der Praxis berichtet die AWO, dass erfolgreiche Einstellungen aufgrund fehlender Mittel seitens der Jobcenter gestrichen werden und keine neuen Beschäftigungen mehr möglich sind. Dies trifft in erster Linie diejenigen, die über die Maßnahmen Orientierung und Motivation gefunden sowie Mut gefasst haben und nun wieder ohne Anschlussperspektive in die Langzeitarbeitslosigkeit gehen müssen. Die Erfahrung von Berater*innen zeigt, dass ein erneuter Anlauf deutlich schwieriger werden wird. Das sind verpasste Chancen.

„Nach zwei Jahren Pandemie, in Zeiten hoher Inflation und sozialer und gesellschaftlicher Verunsicherung sind wirksame Arbeitsmarktinstrumente mehr denn je notwendig. Wir müssen jetzt die Menschen unterstützen! Wir appellieren an die Bundesregierung, die Versprechen des Koalitionsvertrags von Weiterentwicklung und Ausbau des Teilhabechanceninstruments schnell einzulösen und mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten“, so Döcker abschließend.

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, setzt sich die AWO auf allen Ebenen dafür ein, dass allen Menschen, die es wollen und die dazu in der Lage sind, unterschiedliche Maßnahmen der Qualifizierung, Begleitung und Beschäftigung angeboten werden. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.04.2022

Zu den Menschen, in deren Leben die Pandemie besonders tiefe Spuren hinterlassen, gehören neben Kindern, einsamen alten Menschen auch diejenigen, die bereits vor der Corona-Krise den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt verloren hatten. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit, wie vom Finanzminister geplant, im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (BAG IDA) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) tritt dafür ein, dass Langzeitarbeitslose nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen. Am 1. Mai startet ihre Kampagne #DauerhafterLockdown.

„Eingeschlossen und ausgegrenzt – so erleben viele langzeitarbeitslose Menschen ihren Alltag. Wie einen dauerhaften Lockdown! Was schon vor der Corona-Krise wie ein sozialer Kältetest wirkte, hat sich mit der Pandemie für viele zu frostiger Perspektivlosigkeit verschärft“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Erfahrungen der Integrationsbetriebe und Beratungsstellen der Caritas. Im März zählte die Bundesagentur für Arbeit fast eine Million Langzeitarbeitslose, 281.000 mehr als im Vergleichsmonat 2020.

Durch die Pandemie verfestigt sich Arbeitslosigkeit

„Die Corona-Krise hat allen erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen zum Trotz für zwei Gruppen besondere Belastungen gebracht, für die wir politische Aufmerksamkeit einfordern: für junge Erwerbslose und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die vollends ihre beruflichen Chancen zu verlieren drohen. Der soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt wurde, entfaltet seine Wirkung nur, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse durch Zuschüsse gefördert werden“, so Welskop-Deffaa.

Teilhabechancengesetz (THCG) entfristen und weiterentwickeln

Dass öffentlich geförderte Beschäftigung funktioniert, zeigt sich in vielen Regionen vor Ort. Die Caritas im Kreis Recklinghausen beispielsweise bestätigt, dass allein hier 600 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung gefunden haben. Die Menschen arbeiten in Jugendwerkstätten, in der Grünanlagenpflege, in Radstationen oder in Sozialkaufhäusern. Aber: „Schon jetzt werden vielerorts keine neuen Stellen bewilligt, weil die Mittel ausgeschöpft sind“, kritisiert Helmut Flötotto, stellvertretender Vorsitzender der BAG IDA. Die Caritas tritt deshalb dafür ein, dass Teilhabeinstrumente entfristet und damit ein fester Bestandteil arbeitsmarktpolitischer Förderung werden.

Coaching, aufsuchende Sozialarbeit und die Arbeit der Jobcenter stärken

Die Caritas und ihre BAG IDA begrüßen, dass im Koalitionsvertrag begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit als Regelinstrumente in SGB II und SGB XII festgeschrieben sind. Hier sei ein Wunsch- und Wahlrecht sinnvoll, um das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen. Und die Jobcenter brauchen genügend Ressourcen für ihre Arbeit und einen größeren Gestaltungsspielraum, um intensiver auf regionale Bedarfe einzugehen.

Sanktionen reformieren

„Um Menschen in großem Stil aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu führen, müssen lebensgeschichtlich wiederholte Versagenserfahrungen und Enttäuschungen überwunden werden. Dafür bedarf es offener Türen in Vertrauensräume. Eine Reform des Sanktionsrechts mit Abschaffung der verschärften Sanktionen für Jugendliche ist dringend notwendig“, fordert Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Weitere Informationen zur Kampagne #DauerhafterLockdown
https://www.dauerhafter-lockdown.de

Über die BAG IDA
Hilfen für (langzeit-)arbeitslose Menschen zu entwickeln und zu fördern, ist Zweck der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA). Die BAG IDA hilft, die berufliche und soziale Ausgrenzung von arbeitslosen Menschen zu überwinden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es für sie kaum Chancen. Die BAG IDA setzt sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für eine Förderung eines solchen integrativen Arbeitsmarktes ein und unterstützt damit eine Forderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsmarktes ist die Beteiligung von Betroffenen. Die Erfahrungen dieser Experten zum Thema Arbeitslosigkeit fließen in die Arbeit der BAG IDA ein.

Weitere Informationen: https://www.ida.caritas.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.04.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 appelliert ein breites Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden mit einem Grundsatzpapier an die Politik, jetzt dafür zu sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen vorbei. Ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie die anderer Erwerbsloser. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber viel zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Hier ist nun die Politik gefragt: Sie muss Verwaltung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammenbringen, um den Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in die Praxis umzusetzen. Die Menschen sind bereit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, nun müssen Taten folgen.“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung: Inklusive Arbeit voranbringen – Wir müsse handeln!

Hintergrundpapier: Inklusive Arbeit vom Verbändetreffen Arbeit

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/jetzt-die-weichen-fuer-einen-inklusiven-arbeitsmarkt-stellen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2022

SCHWERPUNKT II: Kinder-Sofortzuschlag

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1504) eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte den von der Bundesregierung vorgesehenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu viel zu gering. „Dieser Sofortzuschlag geht an den sozialen Realitäten komplett vorbei und hält nicht was er verspricht. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist eine echte Besserstellung notwendig. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Auf dieses Jahr gerechnet bringt der Sofortzuschlag armen Kindern nur 33 Cent am Tag mehr. Das ist einfach armselig“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Nach aktueller Studienlage tragen derzeit Familien mit niedrigem Einkommen die höchste Inflationsbelastung. Deshalb sollte der Sofortzuschlag vor allem die Funktion erfüllen, die materielle Lage von einkommensarmen Familien spürbar zu verbessern. Dies wird mit zusätzlichen 20 Euro nicht erreicht. Schon der zu Beginn in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich war willkürlich gegriffen und nicht sachlich begründet. Auch er hätte den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine kinderrechtlich angemessene soziokulturelle Teilhabe nicht abdecken können. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Wirkliche Armutsbekämpfung sieht anders aus“, so Krüger weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Sofortzuschlag für Kinder. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht tatenlos bleibt, sondern von Armut bedrohten Kindern einen Sofortzuschlag zahlen will“, sagt Svenja Kraus, neue Bundesgeschäftsführerin der eaf. Der Zeitplan der interministeriellen Steuerungsgruppe Kinder­grundsicherung sieht den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für den Winter 2023/2024 vor. Die eaf teilt die Einschätzung, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung noch viele offene Fragen zu klären sind, um am Ende alle relevanten Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

 

Bereits im August 2021 hatte die eaf angemahnt, in der Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung umgehend mit der Verbesserung der sozialen Absicherung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der etablierten Strukturen zu beginnen. Dort sind die Stellschrauben bekannt und die Folgen gut abzuschätzen. Mit ihrem Zwischenruf zur Kindergrundsicherung schlug sie unter anderem vor, zeitnah einen am Wohl des Kindes orientierten Kinderregelsatz zu ermitteln und den Unterhaltsvorschuss zu reformieren. „Der Sofortzuschlag ist mit 20 Euro monatlich ein pauschaler erster, aber leider viel zu kleiner Schritt in Richtung eines solchen Kinderregelsatzes. Weitere Zwischenschritte sind erforderlich!“, so Kraus.

 

Ein großer Teil der Zielgruppe einer Kindergrundsicherung sind Kinder von Alleinerziehenden. „Insofern verdient ein aktueller Antrag der Opposition aus Sicht der eaf einen zweiten Blick, weil er die Forderung der eaf nach einer nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhalts­vorschuss aufnimmt“, so Kraus weiter. „Derzeit fehlt Kindern im Unterhaltsvorschussbezug im Vergleich zu Kindern mit Mindestunterhalt das halbe Kindergeld in Höhe von 109,50 Euro, eine nicht nachvollziehbare Regelung.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 28.04.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus stellt erste Ergebnisse des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors vor

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser danken Beteiligten für rund 170 Stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Preis des Bundesfamilienministeriums zeichnet Mehrgenerationenhäuser für gesellschaftliches Engagement aus

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Parlamentarische Staatssekretärinnen von Bundesfamilien- und Ernährungsministerium besuchen Brandenburger Kita

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.05.2022

Bundesfamilienministerium startet Unternehmenswettbewerb „Innovationspreis Vereinbarkeit“ – Bewerbungen bis zum 24. Juni möglich

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2022

Studie zeigt Bedeutung der vertrauten Umgebung für mehr Lebensqualität und weniger Depressionen bei Demenz auf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2022

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2022

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Gleichzeitig wird die Rente generationengerechter. Gerechtigkeit ist auch das Stichwort für die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind. Dadurch unterstützen wir rund 3 Millionen Menschen, die von den gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre nicht oder nur teilweise profitiert haben.

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES HUBERTUS HEIL

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung gleich zwei Vorhaben des Koalitionsvertrags um: Neben den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand ist das die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent.

Zum Nachholfaktor

Die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Pandemie unter Druck geraten. Dennoch ist die Rente stabil geblieben. Rein rechnerisch hätte es letztes Jahr, mitten in der Krise, eine Rentenabsenkung geben müssen. Das konnte dank der Rentengarantie verhindert werden.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird für die diesjährige Rentenanpassung zur Wahrung der Generationengerechtigkeit der Nachholfaktor – unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau – wieder aktiviert. Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird.

In diesem Zusammenhang wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein statistischer Revisionseffekt bereinigt. Durch diesen war das berechnete Sicherungsniveau vor Steuern letztes Jahr einen Prozentpunkt höher ausgefallen, ohne dass die Renten dadurch gestiegen wären. Dank der Bereinigung passt das sogenannte Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.

Zur Rentenanpassung 2022

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli festgelegt. Im Jahr 2021 sind die Löhne wieder deutlich gestiegen und damit legen auch die Renten zum 1. Juli 2022 zu. Durch den Nachholfaktor wird – wie bereits ausgeführt – gleichzeitig die vermiedene Rentenkürzung aus dem letzten Jahr vollständig nachgeholt.

Trotz dieser Dämpfung werden die Renten zum Sommer kräftig steigen: in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren. Und auch weiterhin gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Auch in Krisenzeiten bleibt die Rente verlässlich.

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres schreitet die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West zudem weiter voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht 98,6 Prozent seines Westwertes. Spätestens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.

Zu den Erwerbsminderungsrenten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diejenigen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.

Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
  • Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.

Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenfälle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13.04.2022

Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum erklären Christina-Johanne Schröder, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wohnen muss für alle Bürgerinnen und Bürger wieder bezahlbar sein. Um das zu erreichen, braucht es einen echten Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik und eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Nur so lassen sich, trotz schwieriger Bedingungen, jährlich deutschlandweit 400.000 neue Wohnungen bauen – ein Viertel davon mit öffentlichem Geld.

Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes benötigen wir eine Beschleunigung von Planungen und Genehmigungen. Bauland muss schneller mobilisiert werden. Zudem wollen wir einen klimagerechteren, flächen- und ressourcenschonenden und für Mieterinnen und Mieter bezahlbaren Wohnungsbau. Dazu zählen auch die Begrenzung von Baukosten und die Sicherung der Qualität im Wohnungsbau.

Für diesen gemeinschaftlichen Kraftakt ist das im Koalitionsvertrag verabredete Bündnis bezahlbarer Wohnraum ein wichtiger Baustein. Es ist gut, dass die Bundesbauministerin dieses Bündnis gleich zu Beginn der Legislatur einberuft und breit aufstellt. Neben Vertreter*innen der Baubranche und der Immobilienwirtschaft gibt es zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft, die sich mit ihren Belangen, aber vor allem auch mit ihren Erfahrungen und unterschiedlichen Perspektiven einbringen können. Die Expert*innen werden gemeinsam mit der Politik Empfehlungen erarbeiten, um schnell nötige Impulse für den Wohnungsbau zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Zur Vereidigung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Gyde Jensen:

„Als FDP-Bundestagsfraktion freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit unserer neuen Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Die schnelle Ernennung von Lisa Paus zeigt, dass die Aufgaben des Hauses und seiner Ministerin für diese Koalition einen hohen Stellenwert haben. Jetzt gilt es, gemeinsam und mit voller Konzentration auf die Sache unsere Vorhaben für eine progressive Familienpolitik aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Wir haben uns als Koalition das übergeordnete Ziel gesetzt, dass die soziale Herkunft nicht darüber entscheiden darf, welche Entwicklungschancen ein Kind in Deutschland hat. Mit der Kindergrundsicherung und einem digitalen Kinderchancenportal, das unbürokratisch Teilhabe ermöglicht, gehen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz und der Fachkräfteoffensive haben wir uns hier wichtige Ziele gesetzt, die wir jetzt anpacken und auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

„Das Mindestlohnerhöhungsgesetz kommt und setzt die Lohnuntergrenze auf 12 Euro fest. Was für Millionen Beschäftigte eine gute Nachricht ist, empfinden Unternehmen mit dem Geschäftsmodell ‚Dumpinglöhne‘ als Zumutung. Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände den Druck erhöhen und mit juristischen Klagen drohen“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der bevorstehenden ersten parlamentarischen Lesung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Ferschl weiter:

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) vor, der am Freitag, 13. Mai, in erster Lesung beraten werden soll. Die Unionsfraktion hat zu dem Tagesordnungspunkt ebenfalls einen Antrag eingebracht (20/1017), der sich unter anderem gegen die Aufhebung des Paragrafen ausspricht.

Laut Entwurf soll zum einen Paragraf 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in Gänze aufgehoben werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“. Auch eine Reform der Norm im Jahr 2019 habe daran nichts geändert, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Verurteilung einer Gießener Ärztin schreibt. Durch die Einschränkungen für Ärztinnen und Ärzte werde betroffenen Frauen „zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert“.

Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch betont die Bundesregierung in der Begründung, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Der Paragraf sei „kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat“. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept.

Der Entwurf sieht zum anderen Änderungen am Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor, um zum einen der Gefahr zu begegnen, dass nach der Aufhebung des Paragrafen „unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben wird“. Dessen in Paragraf 1 geregelter Anwendungsbereich soll demnach auch auf „Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug“ erweitert werden. Durch eine Anpassung in Paragraf 12 Absatz 2 HWG soll zum anderen das bisher geltende Verbot für Publikumswerbung für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben werden. Damit solle künftig „die Möglichkeit der Information über medizinisch indizierte und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der allgemeinen Vorgaben des HWG“ bestehen. Damit sei insbesondere irreführende Werbung nach Paragraf 3 HWG verboten. Zudem griffen die Vorgaben von Paragraf 11 für Publikumswerbung. Die Vorgaben des HWG würden für jedermann gelten, schreibt die Bundesregierung. Für Ärztinnen und Ärzte würden zudem die Regelungen der jeweiligen Berufsordnungen greifen, führt die Bundesregierung aus. „Es gibt daher keine Anhaltspunkte, dass nach der Aufhebung der Strafnorm des § 219a StGB werbende Handlungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem Ausmaß erfolgen werden, das dem Schutz des ungeborenen Lebens zuwiderläuft“, heißt es in dem Entwurf.

Weiter ist laut Entwurf eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgesehen. Mit dieser Änderungen sollen strafgerichtliche Urteile auf Grundlage von Paragraf 219a StGB in den Fassungen seit dem 16. Juni 1993 beziehungsweise auf Grundlage von Paragraf 219b StGB in der Fassung von 1. Oktober 1997 bis 15. Juni 1993 aufgehoben werden. Die den Urteilen zugrundeliegenden Verfahren sollen zudem gesetzlich eingestellt werden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ in den Bundesrat eingebracht. Eine Stellungnahme der Länderkammer steht noch aus. Der Rechtsausschuss will sich am Mittwoch, 18. Mai 2022, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf und dem Unions-Antrag befassen.

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Der Vorgang im DIP: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-strafgesetzbuches-aufhebung-des-verbots-der/286486

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 206 vom 03.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 29.04.2022

Die Fraktion Die Linke kritisiert in einem Antrag (20/1503) die geplanten Änderungen bei den Minijobs im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde. Dass zeitgleich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) ausgeweitet, dynamisiert und als Zukunftsmodell zementiert werden sollen, sei fatal, schreibt Die Linke. Denn Minijobs stünden sinnbildlich für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit.

Die Abgeordneten fordern deshalb Änderungen an dem von der Bundesregierung dazu formulierten Gesetzentwurf. So soll unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Ferner soll ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend eingeführt werden. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns soll als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschrieben werden. Ausnahmen von der Geltung des Mindestlohns soll es nach dem Willen der Linken nicht mehr geben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1502), den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor.

Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Berufsgruppe „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ zwischen 2020 und 2025 rund 288.000 Stellen neu besetzt werden müssen. Das schreibt sie in der Antwort (20/1433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1003) unter Bezug auf die Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings, das für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden ist.

Bei 136.000 Stellen handele es sich demnach um Ersatzbedarf für die in den Ruhestand gehenden Beschäftigten. Rund 152.000 Stellen müssten neu besetzt werden, weil die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten zunehme. Es sei davon auszugehen, dass im selben Zeitraum rund 147.000 Personen aus dem Bildungssystem kommen und einen entsprechenden Beruf erlernt haben, schreibt die Regierung. Nicht alle würden jedoch in ihrem erlernten Beruf arbeiten, hingegen würden auch Personen mit einer anderen Qualifikation in den Bereich wechseln. „Es wird erwartet, dass der Beruf (wie in der Vergangenheit) über diese Personen an beruflicher Mobilität gewinnt. Die rund 41.000 Personen, die über die berufliche Mobilität zwischen 2020 und 2025 hinzukommen, werden zusammen mit den erlernten Kräften aus dem Bildungssystem demnach ein Neuangebot an Arbeitskräften von insgesamt 188.000 Personen stellen und daher um fast 100.000 weniger als der Neubedarf insgesamt“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

531 Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden in 2022 in Deutschland mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ (2021 bis 2028) gefördert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1197) hervor. 88 davon befinden sich in Bayern, 65 im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. 23 der mit öffentlichen Geldern geförderten MGH gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Häuser seien bereits Teil der vorherigen Förderprogramme gewesen, keines erhalte neu eine Förderung, heißt es in der Regierungsantwort.

Mehr als die Hälfte der Häuser (55,6 Prozent), seien vollständig barrierefrei, schreibt die Bundesregierung weiter, zusätzlich 40,3 Prozent seien teilweise barrierefrei – inklusive des Offenen Treffs. Die Förderung teilten sich Bund, Länder und Kommunen zu unterschiedlich großen Teilen. Festgeschrieben ist allerdings laut Bundesregierung in den Förderrichtlinien eine regionale Kofinanzierung von jährlich 10.000 Euro. Diese könne von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten oder den Bundesländern erbracht werden.

Die Förderung des Bundes werde als Festbetrag gewährt, daher seien die Förderanteile „variabel“, heißt es in der Antwort. In den Jahren 2012 bis 2019 seien bis zu 30.000 Euro als Bundesförderung gewährt worden, seit 2020 bis zu 40.000 Euro pro Haus. Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Bundesförderung je MGH in den Jahren 2020 und 2021 auf Antrag um jeweils bis zu 1.000 Euro aufgestockt worden.

Weitere zehn Millionen Euro seien im gleichen Zeitraum zur Aufstockung des Bundesprogramms im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

Die von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angestrebte Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Bundestag bewerten Sachverständige mehrheitlich als sinnvoll. Dies führe zu mehr demokratischer Legitimität, Transparenz und Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren und stärke damit die Antidiskriminierungsstelle (ADS) insgesamt. Das war der vorherrschende Tenor der öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 20/1332) am Montag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zudem mahnten einige Experten eine umfassendere Reform des AGG an. Andere jedoch kritisierten die vorgesehene Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens als Fehler. Auch dass die Leitung der ADS zu einem oder einer Unabhängigen Beauftragten umgestaltet werden solle, monierten sie als „nicht zielführend“.

Klar für die geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sprach sich Samiah El Samadoni, Bürger- und Polizeibeauftragte von Schleswig-Holstein aus, die auch zugleich die Antidiskriminierungsstelle des Landes leitet: Es brauche dringend ein Besetzungsverfahren, das rechtssicher sei, betonte sie. Die durch Rechtsstreitigkeiten verursachte lange Vakanz der Leitung habe zu einer Schwächung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geführt. Die Ausgestaltung als Wahlamt biete die erforderliche Rechtssicherheit und betone die demokratische Legitimation, argumentierte El Samadoni. Damit werde ein wichtiges Signal nach innen und außen gesetzt: „Damit ist die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nicht mehr nur irgendeine Stelle im Verwaltungsgefüge, sondern es wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Aufgabe der Antidiskriminierung als herausgehoben betrachtet.“

Ähnlich hatte sich Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), positioniert: In einer schriftlichen Stellungnahme des Dachverbands der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen begrüßte sie eine Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag „aus demokratischer Sicht und aus Gründen der Transparenz“ als Fortschritt. Die geplante gesetzliche Ausgestaltung der Leitungsstelle als Beauftragten für eine Amtszeit von fünf Jahren führe insgesamt zu einer Aufwertung der Stelle. Die bisher „unklare Stellung der Leitung“ ohne den Bundesbeauftragtenstatus werde beendet. Allerdings forderte der advd weitere Reformschritte: Die Antidiskriminierungsstelle solle als oberste Bundesbehörde eingerichtet werden, um ihre „völlige Unabhängigkeit“ – analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten – zu gewährleisten, heißt es in der Stellungnahme.

Gänzlich anders beurteilte Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, die anvisierte Änderung des AGG: Die Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens nannte er in seinem Statement einen „Irrweg“, über den sich keine Verbesserung des Status quo erreichen lasse. Besonders kritikwürdig sei die Besetzung der Leitung per Wahl: Zwar könne der Gesetzgeber so, wie angestrebt, Konkurrentenklagen vermeiden, aber dies sei auch möglich, wenn man – anders als in der Vergangenheit – Verfahrensfehler vermeide, argumentierte der Arbeitsrechts-Experte. Indem man sich so aber auch vom „Prinzip der Bestenauslese“ verabschiede, schließe man die rechtliche Überprüfung der Besetzung bewusst aus. Das nütze der Antidiskriminierungsstelle nicht. Im Gegenteil: „Das schadet ihr!“

Auch Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich skeptisch, ob die Wahl im Bundestag tatsächlich für mehr Transparenz sorgen werde. „Ist das wirklich das richtige Signal – oder nicht doch die Bestenauslese?“ Auch sah sie kaum Notwendigkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der ADS. Fachlich bestehe diese doch bereits, meinte die Arbeitsrechtlerin. Viel wichtiger sei es aus ihrer Sicht, die Arbeit der Stelle zu verbessern. Es bestehe Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer Bekanntheit und der Erreichbarkeit ihres Beratungsangebots, so Benz. Die Umwandlung der Leitungsstelle in einen Unabhängigen Bundesbeauftragten sei hier aber nicht „zielführend“. Auch für eine pauschale Ausweitung der Beteiligungsrechte der ADS-Leitung bestehe kein Anlass, heißt es zudem in der schriftlichen Stellungnahme des BDA.

Dieser Einschätzung widersprach die frühere, langjährige Leiterin der ADS, Christine Lüders: Es brauche eine Stärkung der Unabhängigkeit der ADS von der Exekutive – und hierzu trage die Wahl ihrer Leitung durch den Bundestag bei. Aber auch Ausstattung und Kompetenzen der ADS müssten erweitert werden, drängte Lüders. Nur so könne die Stelle ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. „Feste Beteiligungsrechte verschaffen der ADS mehr unmittelbare Wirksamkeit, mehr Möglichkeiten präventiv wirken zu können“, erklärte die frühere Managerin und heutige Beraterin. Insofern sei die Änderung des AGG ein erster, aber ein „großer Schritt nach vorn“.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/890824-890824

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-889366

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes in der Mediathek: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-gleichbehandlungsgesetz-887866

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 25.04.2022

Die Linksfraktion sieht die Entwicklung und Zukunft des sozialen Wohnungsbaus mit Sorge. Von vier Millionen Sozialwohnungen in der 1980er Jahren seien heute nur noch eine Millionen Sozialwohnungen übrig, heißt es in einer Kleinen Anfrage (20/1449). Die Unterstützung für einen Neustart bleibe bislang aus, sowohl rechtlich als auch haushalterisch.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Ausgaben des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen zehn Jahren waren, wie viele Sozialwohnungen neu gebaut wurden – und wie viele die Regierungskoalition in den nächsten vier Jahren zu bauen gedenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 182 vom 21.04.2022

Um den Mittelabfluss beim Digitalpakt Schule geht es in einer Nachfrage (20/1418) der CDU/CSU-Fraktion zur Antwort (20/908) der Bundesregierung. In dieser Antwort vom 3. März 2022 habe die Bundesregierung auf die Frage, wie hoch der Stand des Mittelabflusses beim DigitalPakt Schule sei, geantwortet, dass für den Stichtag 15. Februar noch keine weitergabefähigen Daten vorlägen. Laut Fragesteller seien die aktuellen Zahlen zum Mittelabfluss am 4. März 2022 in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden.

Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob am 3. März 2022 bereits weitergabefähige Zahlen zum Stand des Mittelabflusses vorlagen und welche Maßnahmen das BMBF zur Überprüfung und Validierung der von den Ländern übermittelten Daten unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 21.04.2022

In Deutschland waren im Jahr 2020 Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 30,2 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter noch bei 29,0 Jahren, wie das Statistische Bundesamt aus Anlass des Muttertages am 8. Mai mitteilt. Das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden ist in den vergangenen zehn Jahren fast durchgehend gestiegen.

Im Jahr 2020 kamen in Deutschland rund 360 000 Erstgeborene auf die Welt. Davon hatten 0,8 % (2 900) eine Mutter, die jünger als 18 Jahre alt war. Bei 2,9 % der Erstgeborenen (10 500) war die Mutter bei der Entbindung 40 Jahre und älter.

EU-Vergleich: Durchschnittsalter der Erstgebärenden in Italien am höchsten

Auch in den anderen Staaten der Europäischen Union bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind. Im Jahr 2020 betrug das Alter der Erstgebärenden im EU-Durchschnitt laut Eurostat 29,5 Jahre. In Italien waren die Frauen bei Geburt ihres ersten Kindes mit im Schnitt 31,4 Jahren am ältesten, gefolgt von Spanien mit 31,2 Jahren und Luxemburg mit 31,0 Jahren.  Am jüngsten waren die Erstgebärenden 2020 in Bulgarien (26,4 Jahre), gefolgt von Rumänien (27,1 Jahre) und der Slowakei (27,2 Jahre).

Methodische Hinweise:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt können aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.05.2022
  • Noch nie haben in der Bundesrepublik Deutschland so wenige Paare geheiratet wie im Jahr 2021
  • Zugleich kamen im zweiten Jahr der Corona-Pandemie in Deutschland so viele Kinder zur Welt wie seit 1997 nicht mehr

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland ist im Jahr 2021 auf einen neuen historischen Tiefstand gesunken. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben 2021 rund 357 800 Paare geheiratet. Damit wurden 2021 noch einmal 15 500 oder 4,2 % weniger Ehen geschlossen als im ersten Corona-Jahr 2020, in dem die Zahl bereits um 10,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken war. Weniger Eheschließungen wurden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik lediglich während des Ersten Weltkriegs in den Jahren 1915 bis 1918 registriert. Für die Kriegsjahre 1944 und 1945 liegen keine Daten vor. Demgegenüber stieg die Zahl der Geburten in Deutschland im Jahr 2021 auf den höchsten Stand seit 1997.

Im Osten Deutschlands war der Rückgang der Zahl der Eheschließungen 2021 mit -8,6 % stärker ausgeprägt als im Westen mit -3,5 %. Hierzu kann auch beigetragen haben, dass in Ostdeutschland derzeit die Zahl der Menschen im Alter um 30 Jahre abnimmt. Bei den etwa 30-Jährigen sind die Heiratsraten üblicherweise am höchsten, allerdings befinden sich aktuell die in den östlichen Bundesländern schwach besetzen Geburtsjahrgänge von Anfang der 1990er Jahre in diesem Alter.

Im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 349 000 Ehen (2020: 363 000) zwischen Mann und Frau und 8 700 Ehen (2020: 9 900) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen. Ohne Umwandlungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe waren es 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021 (2020: 8 400). 

Geburtenzahl mit 795 500 Kindern auf dem höchsten Niveau seit 1997 

Im Gegensatz zu den Eheschließungen nahm die Zahl der Geburten im zweiten Jahr der Pandemie zu. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 795 500 Kinder geboren. Das war die höchste Geburtenzahl seit 1997 (812 173 Kinder). Damit stieg die Geburtenzahl im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 2,0 %. In den Monaten Februar (+4,3 %), März (+7,3 %) sowie Oktober (+3,3 %) und November (+4,7 %) war 2021 die Geburtenzahl deutlich höher als im Durchschnitt der drei vorherigen Jahre. Von Mai bis Juli 2021 lag sie dagegen leicht darunter. 

In Westdeutschland stiegen die Geburtenzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 3,3 %. Anders in Ostdeutschland, wo die Geburten – unter anderem aufgrund der abnehmenden Zahl potenzieller Eltern – um 5,1 % zurückgingen.

Deutschlandweit war eine Zunahme der Geburten der dritten Kinder (also Kinder von Müttern, die zuvor bereits zwei Kinder geboren hatten) zu beobachten. Sie stiegen um 3,9 %. Die Geburten der ersten Kinder nahmen dagegen insgesamt nur um 1,2 % zu.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2021 sind vorläufig und stammen aus der regulären Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen, die auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern erstellt werden. Die endgültigen Daten werden turnusgemäß Mitte des Jahres vorliegen und auch eine Auswertung nach weiteren Merkmalen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen. 

Für 1944 und 1945 liegen keine Angaben zu Eheschließungen vor. Die monatlichen Geburtenzahlen 2021 werden mit den jeweiligen Durchschnittswerten der drei vorangegangenen Jahre verglichen, um belastbare Aussagen zu den monatlichen Veränderungen zu erhalten. 

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. 

Weiterführende Informationen:

Die Ergebnisse der Geburtenstatistik (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) und Eheschließungsstatistik (Tabellen 12611-0002 und 12611-0011) nach Monaten und Bundesländern bis einschließlich Dezember 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 und zu Eheschließungen im Tabellensegment 12611 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

Gut 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 24 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2020. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Knapp 589 000 beziehungsweise 52,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 10 Monaten. 

Knapp 534 000 beziehungsweise 47,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151) verfügbar. Methodische Hinweise sind in den Qualitätsberichten zur Sozialhilfe enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit ihrem neuen Positionspapier zur sozial-ökologischen Transformation setzt sich die AWO vor dem Hintergrund der existenziellen Klimakrise für einen solidarischen Wandel ein. Der Verband fordert die Politik auf, schnell für Verbindlichkeit zu sorgen und den Pfad zur Klimaneutralität mit wirksamer Rahmensetzung zu ebnen. Die AWO betont dabei, dass die Klimakrise es erforderlich macht, sich sozialen Fragen neu zu stellen. Alle Menschen müssten sich gerade in den aktuell unsicheren Zeiten auf soziale Sicherheit verlassen können.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert: „Die Klimakrise wird in hohem Maße von den Emissionen der Wohlhabendsten getrieben. Lösungen müssen auch an diesen gewaltigen Ungleichheiten ansetzen. Die Kosten der Transformation dürfen nicht auf einkommensarme Haushalte umgelegt werden, die weltweit und in Deutschland den geringsten Beitrag an der Entstehung und Verschärfung der Klimakrise tragen und sich zu Recht Sorgen machen, finanziell abgehängt zu werden. Gleichzeitig dürfen wir bei der sozial-ökologische Transformation nicht immer nur die Kosten sehen, sondern sollten auch einmal vom Ende her denken. Den Wandel solidarisch zu gestalten heißt für uns, Klima und Umwelt zu schützen. Wir müssen alle Menschen in die Lage versetzen, am Wandel teilzuhaben, etwa mit einer Rückverteilung der CO2-Bepreisung, einem Programm zum Umstieg auf energieeffiziente Haushaltsgeräte oder auch klimagerechten Infrastrukturen in den Bereichen Wohnen, Energie und Mobilität. Hier erwarten wir nicht nur Marktanreize, sondern einen sozial gerechten, staatlichen Ordnungsrahmen.“

Brigitte Döcker, Vorstand des AWO Bundesverbandes, stellt klar: „Die aktuelle Diskussion um steigende Energiepreise zeigt, dass wir über weitere Instrumente sprechen müssen, die einkommensarme Menschen bedarfsgerecht unterstützen. Das gilt auch für die sozial-ökologische Transformation. Wir wollen unsere Gesellschaft für alle Menschen lebenswerter machen. Deshalb haben wir uns auch für unsere Einrichtungen und Dienste konkrete Selbstverpflichtungen für den Klimaschutz auferlegt. Denn wir wollen als Wohlfahrtsverband auf allen Ebenen am Wandel mitwirken.“

Die AWO gibt dafür erste politische Impulse in den Bereichen Bepreisung von CO2 Emissionen, Abbau von umweltschädlichen Subventionen sowie im Bereich Wohnen und Energie. Diese Schwerpunkte sind dabei nur der Anfang, denn der Verband will sich künftig auch in weiteren Bereichen der Transformation für sozial gerechte Reformschritte stark machen.

Download des Positionspapiers (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2022

„Angesichts der anhaltenden tragischen Flucht von Menschen aus der Ukraine ist die breite Solidarität in Deutschland ein großartiges Signal der Mitmenschlichkeit. Wichtig ist uns, die vielfältige spontane humanitäre Hilfe strukturell abzusichern. Die private Gastfreundschaft ist überwältigend, sie ist ein Schlüsselelement wirksamer persönlicher Solidarbereitschaft. Die, die ihre Herzen und Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine geöffnet haben, verdienen Hochachtung und Dankbarkeit. Sie müssen nun die unerlässliche Unterstützung für viele praktische Fragen erfahren“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des „Round Table #Ukraine – gutes Ankommen vor Ort”, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz heute Wohlfahrtsverbände und andere Vertreter_innen der Zivilgesellschaft ins Kanzleramt eingeladen hat.

Von den mehr als 5 Millionen aus der Ukraine Geflüchteten, sind über 369.400 Menschen nach Deutschland geflohen, vor allem sind es Frauen (84 %), von denen viele mit ihren Kindern (58 %) hierzulande Schutz suchen*. Auch zahlreiche ältere, pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sind angekommen.

Private Unterbringung nachhaltig stärken

Anfang April waren 24 % der Geflüchteten bei Freunden untergekommen, 22 % in einer sonstigen Privatwohnung und 19 % wohnten bei Verwandten. „Über die Hälfte der Schutzsuchenden sind also in privatem Wohnraum aufgenommen worden. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Situation, in der große Aufnahmeeinrichtungen kaum die nötigen Rückzugsorte gewährleisten können, hat die private Unterbringung sich als Anker solidarischer Aufnahme erwiesen. Nun müssen Gastgeber_innen und Geflüchtete dringend unterstützt werden, damit die Bereitschaft zur Unterbringung und Begleitung nachhaltig weiterbesteht. Konflikte müssen so früh und so gut wie möglich vermieden werden“, so Welskop-Deffaa.

Ausreichend Begleitung und Hilfe bei Konflikten

Dazu braucht es etwa Beratung im Vorfeld, Unterstützung beim Matching und Begleitung während der Aufnahme, eine Vermittlung im Konfliktfall und eine Weiterleitung an Hilfestrukturen. Welskop-Deffaa: „Ein digitales Vermittlungsportal ist aus unserer Sicht allein nicht ausreichend. Ohne Unterstützung drohen Enttäuschung und Überforderung oder gar ein Abbruch der Aufnahme.“

Angebote bundesweit ausbauen

Die Caritasverbände vor Ort sind bereits dabei, diese neue Form der Unterbringung zu unterstützen und entwickeln wirkungsvolle Lösungen für den neu entstandenen Bedarf. So vermittelt beispielsweise die Caritas Osnabrück im Rahmen des
Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen“ Ehrenamtliche, die Freizeitangebote organisieren und gestalten (bspw. Zoobesuche, Kindergruppen, Austauschangebote für Frauen) oder zu Behörden, Sprachkursen etc. begleiten und damit private Wohnungsgeber_innen entlasten können. In Düsseldorf begleiten und beraten Mitarbeitende der Caritas und andere Wohlfahrtsverbände im Auftrag der Stadt privat untergebrachte Schutzsuchende. Genau diese Unterstützung ist derzeit erforderlich.

Neben privater Unterbringung gibt es aber auch weitere Formen der Aufnahme. Die Caritas ist in Flüchtlingsunterkünften aktiv und kümmert sich um diejenigen, die nicht privat aufgenommen werden. Zudem wurden in Caritas-Einrichtungen zahlreiche allein reisende Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit besonderen Bedarfen (Behinderung, Pflegebedarf) aufgenommen. „Aus den Kriegsgebieten müssen in diesen Wochen auch ganze Einrichtungen von Menschen mit Behinderung evakuiert werden. Wir sind sehr dankbar, dass diese vulnerablen Schutzsuchenden an verschiedenen Stellen in Deutschland über das Netz der europäischen Caritasfamilie Aufnahme und Hilfe erfahren“, so Welskop-Deffaa. 

Hintergrundinformation
Private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine kann ein wichtiger Beitrag sein, wenn sie gut begleitet wird. Der Deutsche Caritasverband hat dazu einen
Leitfaden für private Unterbringung veröffentlicht.

(*Quelle aller in der Pressemitteilung genannten Zahlen: Erhebung Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI)).
BMI – Alle Meldungen – Befragung ukrainischer Kriegsflüchtlinge (bund.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.04.2022

Die mangelnde staatliche Anerkennung der Kindererziehung in der Sozialversicherung ist auch 2022 eine Armutsfalle. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Familienverbände DFV und FDK.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) analysieren im Horizontalen Vergleich 2022, wie sich Sozialabgaben auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die finanzielle Situation für Familien deutlich verschlechtert: Fehlten einer Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen 2021 noch 223 Euro ihres Existenzminimums, sind es 2022 insgesamt 2.472 Euro. Die in diesem Jahr zu erwartende Inflationsrate wird das Existenzminimum voraussichtlich sehr stark ansteigen lassen. Damit vergrößert sich die Schere noch einmal deutlich. Die Entwicklung schätzen die Familienverbände als dramatisch ein.

„Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto weniger Rücksicht nimmt der Staat auf die finanziellen Belastungen der Familien. Das ist sozialpolitisch geradezu paradox“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Im Steuersystem ist die Belastungsgerechtigkeit hingegen klar geregelt: Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig ist, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Das Sozialversicherungssystem nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Kinderfreibeträge wie im Steuerrecht gibt es in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht. Mit dem Ergebnis, dass es diejenigen bestraft, die durch die Kindererziehung deutlich weniger leistungsfähig sind.“

Zusammen mit dem FDK unterstützt der DFV deswegen Familien, die gegen familienblinde Abgaben in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung klagen und mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

„Auf Grundlage vorheriger Urteile des Bundesverfassungsgerichts fordern die Familienverbände einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen für die Dauer der aktiven Familienzeit. Wir müssen das Sozialversicherungssystem, das völlig aus der Balance geraten ist, auf die Füße stellen. Da sich die Politik nicht bewegt, bleibt uns nur der Weg über Karlsruhe“, sagt FDK-Präsident Ulrich Hoffmann.

Reformansatz „Gerechtigkeit für Familien“: So werden Familien gleichgestellt

Mit dem Horizontalen Vergleich machen die Familienverbände jährlich aufs Neue auf den familiengefährdenden Armutsmissstand aufmerksam. In diesem Jahr rechnen sie zusätzlich vor, wie sich die Kombination zweier aus Gerechtigkeitsgründen gebotener Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von insgesamt 558 Euro im Monat (6.694 Euro pro Kind im Jahr) auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken würde.

Die vorgeschlagene Entlastung von Familien setzt sich zusammen aus:

  • der Anhebung des Kindergeldes auf die Höhe der Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz, damit die Entlastungswirkung pro Kind in jeder Familie gleich und jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist
  • der Einführung eines Kinderfreibetrags in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung, um in der Sozialversicherung endlich die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und Leistungsgerechtigkeit herzustellen

Der Horizontale Vergleich zeigt, dass einer Familie mit fünf Kindern und einem Durchschnittseinkommen in Höhe von 38.901 Euro etwas mehr als das Existenzminimum zur freien Verfügung stehen würde.

„Wer Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen will, muss Gerechtigkeit für Familien herstellen und auf diesem Weg eine Kindergrundsicherung gewährleisten“, so Zeh. „Nur eine Kindergrundsicherung, die einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung auf dem Schirm hat, kann eine wirkungsvolle Kindergrundsicherung sein.“

Ulrich Hoffmann betont: „Wer für Kinder sorgt, darf finanziell nicht diskriminiert werden. Wer einen Staat ohne Blick auf die Familien machen will, wird scheitern. Mit erheblichen Konsequenzen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft.“

Weiterführende Informationen: Horizontaler Vergleich 2022 – Was am Monatsende übrig bleibt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.05.2022

Am Mittwoch traf das neue Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zum ersten Mal zusammen. Ihm gehören 35 ständige Mitglieder an, wobei Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu gleichen Teilen vertreten sind. Der Deutsche Familienverband (DFV) bemängelt, dass eine zentrale gesellschaftliche Gruppe keinen Eingang ins Bündnis gefunden hat: die Familien.

Familien sind die großen Verlierer am Wohnungsmarkt. In Ballungsgebieten finden sie kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Neue Wohnungen entsprechen immer weniger den Bedürfnissen von Eltern und Kindern, zum Beispiel die Größe sowie den Zuschnitt betreffend.

„Fehlender bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum hat dramatische Konsequenzen für Familien. Die Wohnsituation beeinflusst wesentlich, wie sich Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen Mut zu Kindern finden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. Hinzu kommt seit geraumer Zeit eine erhebliche Schattenmiete in Form von Spitzensteuersätzen auf Energieträger. Heizung und Elektrizität sind für Familien zur Luxusware geworden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

Um die berechtigten Interessen von Eltern und Kindern unmittelbar zu berücksichtigen, hätten Familien im neuen Bündnis des Bundesbauministeriums vertreten sein müssen. Von einer Familienvertretung fehlt im Bündnis bezahlbarer Wohnraum jedoch jede Spur.

„Es ist gut und richtig, dass die Baubranche und die Kommunalvertreter am Tisch des Bündnisses sitzen. Doch wenn die Bedürfnisse von Familien ignoriert werden, hat das Bündnis von Anfang an einen erheblichen Geburtsfehler“, so Heimann. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohn- und Baupolitik des Bundes und nicht an den Zuschauerrand.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.04.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einigung auf ein europäisches Gesetz über digitale Dienste vom 23. April 2022. Der Digital Services Act (DSA) bringt eine europaweit einheitliche Regulierung von illegalen Inhalten, zu denen insbesondere Hassrede und Hetze sowie rechtswidrige diskriminierende Inhalte im Netz zählen, mit entsprechendem politischem Gewicht. „Damit nutzt die EU ihre Stärke, den großen Tech-Playern vereint entgegenzutreten,“ so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig, „Frauen sind von Hasskriminalität im Netz in besonders großem Ausmaß betroffen und werden gehindert, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auszuüben.“

Mit dem DSA setzt die EU auf mehr Transparenz bei Löschungen und Algorithmen der Plattformen. Das ist jedenfalls ein wichtiger Schritt. Es ist unverzichtbar, in einer digitalisierten Gesellschaft hier mehr Wissen und Forschungsmöglichkeiten zu generieren.

Der djb hatte bereits 2017 begrüßt, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dem Phänomen der maßlosen Hassrede auf sozialen Netzwerken entschieden entgegengetreten war. Den Evaluierungs- und Reformierungsprozess des NetzDG hat der djb seitdem kritisch begleitet. Der Regulierungsansatz des NetzDG zielt allein auf eine schnelle, den digitalen Verbreitungsmechanismen angepasste Rechtsdurchsetzung gegen Hasskriminalität. Die Vereinbarkeit des NetzDG mit EU-Recht stand dabei immer in Frage. Dieser deutsche Sonderweg hat als Anstoß-Regulierung funktioniert. Löschung und Sperrung allein reichen jedoch nicht aus. Nicht aus dem Auge verloren werden darf, dass es Betroffenen von digitaler Gewalt immer auch darum geht, dass das gewaltvolle Verhalten sanktioniert wird.  

„Ob der Regulierungsansatz der EU die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Hasskriminalität erschwert, wird sich zeigen.“, so Wersig weiter. „Es ist denkbar, dass noch weitreichendere Regulierungsansätze aktiviert werden müssen, um den virtuellen Kommunikationsraum gegen digitale Gewalt nachhaltig zu schützen.“

Der djb verweist dazu auf seine Ausführungen im Papier „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen„.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland unter dem Motto „Für Kinder und Umwelt: Adieu Elterntaxi!“ dazu auf, sich ab sofort zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Während der Aktionstage vom 19. bis 30. September 2022 sollen möglichst viele Kinder deutschlandweit zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Schule oder Kindertagesstätte kommen. In den letzten Jahren hatten zehntausende Kinder in ganz Deutschland bei den Aktionstagen mitgemacht und die Aktion zu einem großen Erfolg geführt. Wer in diesem Jahr teilnehmen will, sollte sich auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de eintragen, um vielfältige Informationen, Projektideen und Materialien zum Bewerben für die Aktionstage im September 2022 zu erhalten.

 

Gute Beispiele gibt es aus den vergangenen Jahren zur Genüge: So können Schulen und Kitas während der Aktionstage etwa sogenannte Laufbusse organisieren. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen vor Ort Haltestellen vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen können. Auch das Sammeln von „Laufpunkten“ für jeden zu Fuß zurückgelegten Weg, auf den Boden gemalte Spiele oder selbstgemachte Aufkleber zur Kennzeichnung des Schul- und Kitawegs motivieren die Kinder, zu Fuß zu gehen.

 

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „In der kindlichen Entwicklung spielt Bewegung eine entscheidende Rolle. Dem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen, ist für ein gesundes Aufwachsen von Kindern elementar. Daher sollte jede Gelegenheit genutzt werden, um mehr Bewegung in den Alltag zu bringen. Der Weg zur Schule oder zum Kindergarten ist dafür perfekt geeignet. Die Strecken sind meist relativ kurz. Und mit anfänglicher Begleitung durch Erwachsene oder ältere Kinder können sie in der Regel problemlos zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zurückgelegt werden. So starten Kinder aktiv in den Tag und können den Weg gemeinsam mit Freunden oder der Familie erleben. Als Schirmherrin freut es mich deshalb sehr, wenn sich möglichst viele Schulen und Kindergruppen an den diesjährigen Aktionstagen beteiligen. Ich wünsche allen Kindern auf ihrem Weg zur Schule oder in den Kindergarten eine bewegte Zeit mit vielen schönen Begegnungen.“

 

Damit möglichst viele Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurücklegen, fordern VCD, VBE und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für alle Kinder so zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können: Dazu gehört neben Tempo 30 auf allen als Schulweg genutzten Straßen insbesondere die sicherere Gestaltung der Infrastruktur unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bei den entsprechenden Planungsprozessen. Zudem muss der Straßenverkehr rund um Schulen und Kindergärten nach Ansicht der Verbände wirksam begrenzt werden. Eltern, die nicht auf das Elterntaxi verzichten können oder wollen, sollten Alternativparkplätze angeboten werden, damit durch Bring-Situationen vor den Bildungseinrichtungen niemand gefährdet wird.

 

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 19. bis 30. September 2022 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung vom 05.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk macht ab heute mit einer großangelegten Spendenkampagne auf die Situation geflüchteter Kinder aus der Ukraine aufmerksam. Dafür wirbt die Kinderrechtsorganisation mit Plakaten, die in neun deutschen Städten auf mehr als 2.000 Flächen hängen werden, um Spenden für Projekte, die den Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern sollen. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den Einnahmen der Spendenkampagne unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk deutschlandweit Hilfsprojekte für geflüchtete Kinder aus der Ukraine: zum Beispiel Projekte, in denen sie auf den Schulbesuch in Deutschland vorbereitet werden oder psychologische Betreuung erhalten, damit sie die Erlebnisse ihrer Flucht verarbeiten können. Zudem können Familien, die nach Deutschland geflohen sind, schnell und unkompliziert individuelle Unterstützung beim Deutschen Kinderhilfswerk beantragen, etwa für Schulausstattungen, medizinische Hilfen oder eine kindgerechte Wohnungseinrichtung.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Spendenkampagne großzügig unterstützt. Die Zahl der Geflüchteten wächst täglich weiter an, dementsprechend ist der Bedarf an Unterstützung weiterhin sehr groß. Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die auf der Flucht sind. Ihre Aufnahme ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen brauchen jetzt beispielsweise kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Mit unserem Kindernothilfefonds fördern wir deutschlandweit entsprechende Projekte ebenso wie einzelne Familien, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Weil es uns am Herzen liegt, unterstützen wir die Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes reichweitenstark mit der Plakatierung des Spendenaufrufs. Wir wollen die Millionen von Menschen in Deutschland, die wir mit unseren Medien erreichen, für dieses wichtige Thema sensibilisieren und dabei helfen, möglichst viele Spenden für die vom Krieg betroffenen Kinder zu sammeln, die tagtäglich in Deutschland ankommen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

 

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Hilfe des Deutschen Kinderhilfswerkes für geflüchtete Kinder aus der Ukraine finden Sie unter: www.dkhw.de/ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen öffentlichen Beratungssitzung der Kommission zur Reform des Wahlrechts des Deutschen Bundestages eine überparteiliche Initiative zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen. „Eine Absenkung des Wahlalters auf der Europa- und Bundesebene ist ein notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht stark profitiert. Die Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit ist antiquiert und sollte der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der andauernden Pandemie, der Klimakrise sowie des Krieges in Europa, um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen das Wahlrecht ermöglichen. Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Die aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes notwendige Absenkung des Wahlalters wird auch eines der Themen im Kinderreport 2022 sein, den das Deutschen Kinderhilfswerk demnächst unter dem Titel „Rechte von Kindern in Deutschland: Generationengerechte Politik für und mit Kindern“ vorstellen wird. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Absenkung des Wahlalters findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/wahlalterabsenkung, weitere Informationen sowie die Broschüre „Absenkung des Wahlalters“ unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/beteiligung/absenkung-des-wahlalters/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung mahnt der Kinderschutzbund, dass auch psychische Gewalt keinen Platz in der Erziehung haben darf. Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, die auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen ausschließt.

 

 „Demütigungen, Liebesentzug oder Herabsetzungen sind Formen der Gewalt. Für diese Gewalt gibt es noch zu wenig Bewusstsein. Wir brauchen eine breitere Strategie, die gerade auch für Demütigungen und emotionale Gewalt sensibilisiert“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds. „Hier ist eine nachhaltige Aufklärungskampagne gefragt. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Hilgers weiter.

 

Um Eltern und Kinder in der Erziehung zu begleiten, wurde im Kinderschutzbund das Konzept der Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® vor mehr als 20 Jahren entwickelt. In diesen ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ein zentrales Thema.

 

Die Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® werden ab der zweiten Jahreshälfte 2022 auch in teildigitalisierter Form angeboten werden, um den Zugang noch einfacher zu machen. Möglich gemacht wurde diese Teildigitalisierung durch Fördergelder des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Unterstützung der Drogeriemarktkette DM. Weitere Informationen und Materialien finden Sie unter www.sesk.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 30.04.2022

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die ersten Schritte zur Eindämmung der Inflationsfolgen und fordert die Bundesregierung dazu auf, weitere Schritte zu unternehmen. Neben einer Beseitigung der „kalten Progression“ fordert er einen besonderen Blick auf einkommensschwächere Familien.

 „Wir haben die seit Jahrzehnten höchste Inflationsrate in Deutschland, vor allem für Mehrkindfamilien und Geringverdiener spitzt sich damit die Lage zu. Auch wenn gerade in vielen anderen Ländern der Welt noch dramatischere Entwicklungen zu beobachten sind, verlangt auch die Situation in der Bundesrepublik politisches Handeln“, forderte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute in Berlin.

„Die Bundesregierung hat erste wichtige und gute Schritte zur Linderung der Inflationsfolgen unternommen, aber auch weiterhin muss genau geschaut werden, was unternommen werden sollte, damit wir nicht Verhältnisse bekommen, in denen sich Familien zwischen Nahrung und Wärme entscheiden müssen“, erklärte Hoffmann weiter.

Die derzeitige Inflation bezieht sich noch im Schwerpunkt auf die Energiekosten. Aber der Familienbund warnt vor einer drohenden Spirale. Es gilt den Trend zu brechen, so dass die Inflation sich nicht von den Energiepreisen zu anderen Preissparten durchfrisst. Hier sieht der Familienbund ganz klar den Regierungsauftrag, „denn diese hat einen Stabilisierungsauftrag und muss gegen eine Preisspirale vorgehen“, bittet Hoffmann.

Der Familienbund appelliert auch an die Unternehmen, die Situation nicht auszunutzen: „Die Preise dürfen nicht nur deswegen steigen, weil gerade eine gewisse Stimmung der Akzeptanz herrscht und man Erhöhungen hinter dem Mantel einer scheinbar allgemeinen Inflation verstecken kann“, erklärte Hoffmann und fuhr fort: „Es muss sichergestellt werden, dass die durch die Abschaffung der EEG-Umlage geschaffenen Entlastungen bei den Energieversorgern an die Verbraucher*innen weitergegeben wird.“

Hoffmann plädiert dafür, insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen im Blick zu haben: „Gerade die Not von Geringverdienern, Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien mit gestiegenen Energiepreisen offenbart, dass das Existenzminimum und die Bedarfe von Kindern zeitnah neu zu ermitteln und in dessen Folge der Regelsatz und die Kinderfreibeträge anzupassen sind.

Der Familienbund sieht vielfältige weitere Möglichkeiten, wie die Bundesregierung Maßnahmen einleiten kann. Vor allem die Beseitigung der „kalten Progression“ durch einen „Tarif auf Rädern“ ist ein dringendes Gebot der Steuergerechtigkeit. Denn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft nicht steigern, dürfen nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Daher ist eine automatische Anpassung des Einkommenssteuertarifs an die Inflation erforderlich.

Für wichtig hält der Familienbund zudem eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Kinderprodukte. Diese würde insbesondere einkommensschwächere Familien entlasten, die einen hohen Anteil ihres Einkommens für solche Produkte ausgeben. „Denn es geht um zielgenaue Dauerlösungen und nicht um schnell verpuffende Einzelmaßnahmen, die bestenfalls wie ein Tropfen auf dem heißen Stein und schlimmstenfalls wie ein Brandbeschleuniger für die Inflation wirken“, forderte Hoffmann. Es gelte zu prüfen, inwiefern eine echte Entlastungswirkung erzeugt wird und nicht nur eine einmalige kurzfristige Aktion vorliegt, die den Gegeneffekt beschleunigt. Das bisherige Entlastungspaket ist nach Ansicht des Familienbundes nicht zielgenau und entlastet auch nur kurzfristig. Der Familienbund fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Maßnahmen noch einmal zu untersuchen und zu ergänzen.

Neben Entlastungsmaßnahmen muss jetzt geprüft werden, inwiefern die Kaufkraft erhalten bleiben und die Inflation direkt bekämpft werden kann. Aus diesen Gründen gilt es zu prüfen, inwiefern die Bundesregierung, die EZB und andere Akteure Möglichkeiten der Gegensteuerung ergreifen können. „Es ist widersprüchlich, wenn die Ampel-Koalition sich gegen eine Vermögenssteuer für Großverdiener und eine Reform der Erbschaftssteuer wehrt, aber die Enteignung der Kleinsparer billigend in Kauf nimmt“, erklärte Hoffmann. Geprüft werden sollten auch die Chancen und Risiken einer „konzertierten Aktion“, d.h. einer Abstimmung von Tarifpartnern und Bundesregierung mit dem Ziel, langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und keine Preisspirale in Gang zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.04.2022

Queerpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung: Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Unter dem Motto „Selbstbestimmt wir“ diskutierte der LSVD auf seinem 34. LSVD-Verbandstag die queerpolitischen Möglichkeiten und Vorhaben der neuen Bundesregierung. In seiner Gastrede stellte uns der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, die Aktivitäten und Planungen der Bundesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik vor. So soll mit der Reform im Abstammungsrecht, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie der Erstellung des Nationalen Aktionsplans noch in diesem Jahr begonnen werden. Dabei rief er die Community und Zivilgesellschaft dazu auf, weiter Druck zu machen, um die Realisierung der im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben weiter voranzutreiben.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Der verbrecherische und unvorstellbar brutale Angriffskrieg von Putins Russland auf die Ukraine steht für eine epochale Auseinandersetzung zwischen Demokratie und autoritären Regimen, die nichts so sehr fürchten wie Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen. Wir solidarisieren uns mit dem Freiheitskampf der Menschen in der Ukraine.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde. Selbstbestimmung ist nicht denkbar ohne Demokratie, ohne Rechtsstaat, ohne Meinungsfreiheit, aber auch nicht ohne wirksamen Schutz vor Hass und Hetze.

Die Demokratie wird die epochale Auseinandersetzung am besten bestehen, wenn sie möglichst viele Menschen für ihre Werte der Freiheit und Selbstbestimmung gewinnt, wenn sie dafür sorgt, dass ihre Gesellschaften noch inklusiver werden und diese Werte auch im staatlichen Handeln jederzeit zum Tragen kommen und damit von allen gelebt werden können. In seinem Verbandstagsbeschluss „Selbstbestimmt wir“ stellte der LSVD daher vier Projekte für 2022 in den Mittelpunkt, die mehr Selbstbestimmung für LSBTI ermöglichen. Dazu gehören ein Selbstbestimmungsgesetz für trans- und intergeschlechtliche Menschen, ein effektives Demokratiefördergesetz und ein wirksamer Nationaler Aktionsplan sowie Schutz und faire Verfahren für queere Geflüchtete.

Gegen jede Verbesserung der Selbstbestimmungsrechte queerer Menschen hat die katholische Kirche mit ihrem hartnäckigen jahrzehntelangen Widerstand schwere Schuld auf sich geladen. Wir begrüßen, dass nun auch in der katholischen Kirche in Deutschland einiges in Bewegung gekommen ist. Für all das Leid, das sie generationenlang queeren Menschen, ihren Angehörigen und Freund*innen angetan haben, erwarten wir nicht nur ein Schuldanerkenntnis der deutschen Bischöfe, sondern auch tätige Reue: die Akzeptanz und Unterstützung staatlicher Gesetzgebung, die Freiheit und Selbstbestimmung queerer Menschen umfassend rechtlich verbrieft, auch im Grundgesetz, und einen engagierten Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI in der Weltkirche.

Bedrohte LSBTI aus Verfolgerstaaten aufnehmen und in Deutschland Schutz bieten

In den letzten Jahren haben der systematische Angriff gegen die LSBTI-Community in der russischen Teilrepublik Tschetschenien, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die Androhung der Todesstrafe für queere Menschen in elf Staaten und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeigt, dass Menschenrechte konstant unter Druck stehen – auch und gerade für LSBTI. Dabei beginnt der Angriff auf die Community bereits vor unserer Haustür, durch rechtspopulistische Regierungen in Ungarn und Polen.

In einem weiteren Beschluss fordert der LSVD-Verbandstag daher die Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um verfolgte LSBTI im Ausland zu schützen und Menschenrechtsverteidiger*innen zu stärken. Gleichzeitig muss die Bundesregierung ihrer internationalen Pflicht nachkommen, bedrohte LSBTI in Deutschland aufzunehmen und Schutz zu bieten. Hierfür bedarf es großzügig ausgestalteter Aufnahmeprogramme, der verstärkten Vergabe humanitärer Visa, fairer Asylverfahren, einer sicheren Unterbringung und einer Asylverfahrensberatung durch Träger der queeren Community. So müssen LSBTI aus der Ukraine unbürokratisch aufgenommen und bedarfsgerecht verteilt werden. Das versprochene Aufnahmeprogramm für Afghanistan muss LSBTI als besonders gefährdete Gruppe ausdrücklich berücksichtigen. Prioritär muss Innenministerin Faeser der rechtswidrigen Bescheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich ein Ende bereiten. Es dürfen keine europarechtswidrigen Prognosen mehr über „diskretes Leben“ angestellt werden, um LSBTI in die schlimmsten Verfolgerstaaten abschieben zu können.

Wahlen zum Bundesvorstand und Verabschiedung von Günter Dworek und Helmut Metzner

Nach der Vorstellung des Tätigkeits- und des Finanzberichts standen die Wahlen zum Bundesvorstand auf der Tagesordnung. Nach über 30 Jahren mussten wir Abschied von Günter Dworek nehmen. Mit seinem jahrzehntelangen Engagement prägte er nicht nur unseren Verband, sondern war auch maßgeblich an den großen Erfolgen der rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Emanzipation von LSBTI beteiligt. Wir verbeugen uns vor dieser Leistung und sagen vom ganzen Herzen Danke. Ebenfalls verabschieden mussten wir Helmut Metzner nach 13 Jahren Mitarbeit im Gremium. Er wurde zum neuen Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gewählt und gibt daher seine Ämter im LSVD und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zum Frühsommer 2022 auf. Für dieses neue Amt wünschen wir ihm viel Erfolg und Energie. Er wird uns im Bundesvorstand sehr fehlen.

Patrick Dörr, Henny Engels, Andre Lehmann, Stefanie Lünsmann-Schmidt und Christian Rudolph wurden für eine weitere zweijährige Amtszeit bestätigt. Neu im Bundesvorstand begrüßen wir Alva Trävert. Weiterhin gehören dem neunköpfigen ehrenamtlichen Gremium die im letzten Jahr gewählten Philipp Braun, Gabriela Lünsmann und Alfonso Pantisano an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 25.04.2022

Der Paritätische fordert die zügige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau.

Angesichts der aktuellen massiven Preissteigerungsraten kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets beschlossenen Hilfen für einkommensschwache Haushalte als völlig unzureichend. Statt einer Einmalleistung sei eine deutliche Anhebung der Regelsätze für Leistungen der Mindestsicherung wie Hartz IV um monatlich mindestens 200 Euro nötig.

“Die Monat für Monat dahinschmelzende Kaufkraft treibt die Ärmsten gerade buchstäblich an den Rand der Verzweiflung”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische weist darauf hin, dass nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Preise für Lebensmittel in den vergangenen Monaten außergewöhnlich stark angestiegen sind, während die Hartz-IV-Regelsätze zu Jahresbeginn um gerade einmal 0,7% erhöht wurden. “Arme Menschen dürfen nicht länger mit unzureichenden  Einmalzahlungen vertröstet werden, sondern brauchen spürbare und dauerhafte Unterstützung in ihrer Not. Die Bundesregierung muss endlich einsehen, dass die Hartz-IV-Regelsätze schlicht viel zu niedrig sind”, so Schneider. Mindestens 200 Euro mehr im Monat brauche es laut Schneider, um die Grundsicherung annähernd bedarfsgerecht zu machen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  treffen die aktuellen hohen Energiepreise ärmere Haushalte mit besonderer Wucht. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die morgen über das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten werden, für wirksame Nachbesserungen zu sorgen. Neben einer dauerhaften und spürbaren Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung brauche es auch eine Ausweitung von Wohngeld und BaföG, damit mehr Menschen wirksam erreicht und entlastet werden. Der zuletzt beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss werde zudem in der Höhe absehbar kaum ausreichen, um die Preisentwicklungen in diesem Jahr aufzufangen. Auch hier braucht es eine nachhaltige und dauerhafte Lösung in Form einer echten Klimakomponente, fordert der Verband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Mai 2022

Veranstalter: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin und Online

Verwandtschaftsverhältnisse ergeben sich nicht, wie allgemein angenommen, aus Blutsbanden, sondern aus einer rechtlichen Bestimmung, der sog. Eltern-Kind-Zuordnung. Solche rechtlichen Bestimmungen sowie ihre Auslegung ziehen eine Vielzahl von Folgen für Eltern und Kinder nach sich. Dabei werden unterschiedliche Kriterien für Elternschaft herangezogen, die aktuell virulent diskutiert, werden. Inwiefern sind soziale Kriterien für die Eltern-Kind Zuordnung ausschlaggebend? Welchen rechtlichen Rahmen finden Co-Eltern bei ihrer Familiengründung vor? Welche rechtlichen Voraussetzungen finden wir in Nachtrennungsfamilien? Und wo besteht Reformbedarf?

Das Handbuch „Feministische Perspektiven auf Elternschaft“ versammelt 50 Schlagworte feministischer Debatten um Elternschaft. An diesem Abend diskutieren wir gemeinsam mit Autor*innen des Handbuchs über soziale Elternschaft, die sich zwischen rechtlichen Voraussetzungen und sozialer Wirklichkeit konstituiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. und 24. Mai 2022

Veranstalter: AWO Landesverband Sachsen e.V.
Landesfachstelle Interkulturelle Öffnung und Diversität

Ort: digital via ZOOM

Die Welt von heute ist heterogen und kulturell vielfältig. Diese Vielfalt spiegelt sich in
verschiedensten Arbeitsfeldern aber besonders im Beratungskontext wieder.
Diese gesellschaftliche Vielfalt bedarf einer sozialintegrativen Beratungsleistung welche
weltoffen und kulturell aufgeschlossen auf die Menschen eingeht und zugleich solidarisch
und verantwortungsbewusst handeln kann. Diese gesellschaftliche Vielfallt spiegelt
sich nicht nur in der geografischen Herkunft der Menschen wieder, sondern bedeutet auch
einen integrativen Ansatz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu vertreten.
Um eine kompetente, emphatische und verständnisvolle Beratung zu gewährleisten
möchten wir Ihnen mit diesem Workshop gerne Handlungsempfehlungen an die Hand
geben und zu verschiedensten Themengebieten der interkulturellen Kompetenzen sensibilisieren.
Der Workshop findet an zwei Tagen statt, um genügend Zeit zu haben die
erlernten Techniken zu vertiefen und ein Verständnis für das gemeinsame Miteinander
unabhängig von sozialer und geografischer Herkunft sowie weiteren sozialen Dimensionen
der Diversität zu erarbeiten.

Anmeldung bis 17. Mai 2022 an: Landesfachstelle.IKOED@awo-sachsen.de

Nutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular.

Bei Fragen wenden Sie sich an melanie.eberlein@awo-sachsen.de.

Termin: 31. Mai bis 01. Juni 2022

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ort: Stuttgart und Online

Familien agieren in unsicheren Zeiten: Nicht nur die Corona-Pandemie, auch die digitale Revolution sowie neue Dynamiken in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft und in der Arbeitswelt stellen herkömmliche Sicherheiten in Frage.

Wie kann Familie unter solchen komplexen Bedingungen gestaltet werden?

Die 8. Hohenheimer Tage der Familienpolitik beleuchten am 31. Mai und 1. Juni 2022 die Auswirkungen der gesellschaftlichen Transformationsprozesse auf Familien.

Wir blicken auf die Vielfalt an familiären Lebensmodellen und die sozialen und politischen Kontexte, die Zusammenleben und Aufwachsen heute beeinflussen. So fragen wir beispielsweise danach, wie Familie jenseits von Heteronormativität hergestellt und gelebt werden kann. Welchen Herausforderungen müssen sich LGTB*Q-Familien stellen? In interaktiven Workshops diskutieren wir aus theoretischer und praktischer Perspektive u.a., wie Familien mit Migrationsgeschichte empowert werden können und welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Alltag von Familien hat. Und wir blicken auf die Maßnahmen der Politik: Wird genug getan, um Familien angesichts der neuen Lebensrealitäten zu fördern und zu unterstützen? Oder klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander?

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird am 2. Tag der Tagung beim Podiumsgespräch „Familienfreundlichkeit: Anspruch und Wirklichkeit“ mitdiskutieren.

Weitere Informationen zur Anmeldung und dem Programm  finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2022

Veranstalter: BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Ort: Berlin und Online

Zum diesjährigen Thema „Steuerpolitik für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien“ können Sie spannende Vorträge und Diskussionsrunden im Haus der Bundespressekonferenz und online per Livestream mitverfolgen.

Nach der Begrüßung und Einführung zum Verbandstag durch den Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft wird die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMF, MdB Katja Hessel, einen Überblick zu Steuerpolitischen Vorhaben der 20. Legislaturperiode geben und im Anschluss Fragen beantworten. 

Ab 11.45 Uhr dürfen Sie sich auf eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten und finanzpolitischen Sprechern Michael Schrodi (SPD), Antje Tillmann (CDU/CSU), Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Markus Herbrand (FDP), Christian Görke (DIE LINKE) sowie dem BVL-Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft freuen. 

Ab 14.00 Uhr hält Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft einen Vortrag über „100 Jahre Lohnsteuer – 60 Jahre Lohnsteuerhilfevereine“. 

Anschließend referiert Prof. Dr. Frank Hechtner, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, zu „Steuerlichen Verhaltensreaktionen bei Arbeitnehmern am Beispiel ausgewählter empirischer Analysen.“ 

Zum Abschluss erläutert Meinhard Wittwer, Vorsitzender Richter am BFH, aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Steuerrecht. 

Für die Planung und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine verbindliche Anmeldung benötigt.

Für eine Online-Teilnahme am Verbandstag können Sie sich ab dem 10.05.2022 über folgenden Link anmelden: https://www.bvl-verband.de/verbandstag-2022
Sie erhalten dann eine automatisierte Bestätigung mit den Zugangsdaten.

Termin: 11. Mai 2022 und 22. Juni 2022

Veranstalter: Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Im Rahmen eines EU-geförderten Projekts entwickeln wir Online-Gruppenangebote für diejenigen Zielgruppen, die durch die Corona-Pandemie stark benachteiligt wurden.

Hier finden Sie zwei aktuelle Online Gruppenangebote für werdende Väter (Start: 22.06.2022) und berufstätige Eltern (Start: 11.05.2022).

Es sind noch Plätze frei, die Teilnahme ist kostenlos. 

 

Termin: 23. bis 24. September 2022

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle

Ort: Potsdam 

(Multi-)professionelle Teams bilden in der Kinder- und Jugendhilfe seit jeher eine Facette des Personals. Im Zuge der starken Expansion der Arbeitsfelder und des hohen Personalbedarfs werden die pluralen Ausbildungs-, Studien- und Lebenshintergründe – insbesondere in Kindertageseinrichtungen – deutlicher sichtbar als zuvor. Erweiterte Ansprüche an die pädagogische Arbeit, veränderte Fachkräfterichtlinien und neue Formen inklusiver Zusammenarbeit unterstützen diese Prozesse. Auf der Bundesfachtagung sollen die Potenziale und Hindernisse für die pädagogische Praxis gemeinsam ausgelotet werden. Mit der Tagung wird Raum gegeben für offene Fragen von Ausbildung, Praxis, Wissenschaft und Fachpolitik. Impulsvorträge und Workshops rahmen diese Auseinandersetzungen.
Die Tagung bietet neben dem unmittelbaren Austausch vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung.

Die Veranstaltung ermöglicht eine Standortbestimmung aus theoretischer und praktischer Perspektive. Sie richtet sich an alle, die sich mit den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen oder dem offenen schulischen Ganztag beschäftigen sowie an diejenigen, denen die Weiterentwicklung guter Bildungsorte in unserer Gesellschaft ein offenes Anliegen ist.

Die pfv-Bundesfachtagung 2022 führt der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv) in Kooperation mit der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam sowie den Beruflichen Schulen Hermannswerder durch. Sie findet am 23. und 24. September 2022 auf der Insel Hermannswerder in Potsdam statt.

Anmeldungen via www.pfv. info

WEITERE INFORMATIONEN

Vor 30 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Anlass veröffentlicht UNICEF Deutschland eine Publikation mit dem Titel

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – eine Bilanz

Darin befassen sich Expert*innen aus der Politik, Wissenschaft, Verbänden und NGOs mit der Kinderrechtskonvention, analysieren den aktuellen Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der deutschen Politik und geben Empfehlungen für nächste Schritte.

Über alle Beiträge hinweg wird deutlich: In den vergangenen 30 Jahren ist Deutschland der Umsetzung der Kinderrechtskonvention ein gutes Stück nähergekommen. Von einer Situation zu Beginn der 1990er Jahre, in der vielen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention für Deutschland gar nicht bewusst war, hin zu wichtigen Verbesserungen wie der Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention und neuen Initiativen für Kinder und Jugendliche ist viel geschehen.

Aber es wird auch klar: Es gibt noch viel zu tun. Unter anderem der Umgang mit der Covid-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen zu selten berücksichtigt und ihre Interessen viel zu oft nicht gehört oder nicht ernst genommen werden.

Unsere Publikation greift zentrale und aktuelle Themen in unterschiedlichen Politikbereichen auf, die für Kinder besonders relevant sind. Sie beleuchtet die Integration der Kinderrechte in verschiedene Politikbereiche sowie aktuelle Trends und Herausforderungen wie die mentale Gesundheit oder die Situation geflüchteter Kinder. Die Publikation gibt außerdem Impulse für die weitere Umsetzung der Kinderrechte in den Bereichen Klimapolitik, Partizipation von Kindern und Jugendlichen und sozialer Gerechtigkeit.

Sie können die Publikation hier abrufen: https://www.unicef.de/informieren/materialien/30-jahre-kinderrechtskonvention/265966

  • Was ist dir bei deiner Bildung wichtig?
  • Hast du alles, was du als junger Erwachsener brauchst?
  • Bekommst du die Unterstützung, die du benötigst?

Hier kommst du zum Fragebogen:
https://s2survey.net/Bedarfe/?q=JO

Teilnehmen kannst du vom 25.04. bis zum 22.05.2022.

Das Institut für soziale Arbeit (ISA e.V. ) & Bertelsmann Stiftung

Zwischen den Bruttolebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern klafft nach wie vor eine deutliche Lücke. Verheiratete Frauen können diese Lücke in ihren verfügbaren Lebenseinkommen schließen – wenn sie in traditionellen Rollen durch das Partnereinkommen abgesichert sind. Alleinerziehenden, die auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind, fällt es deutlich schwerer, ihren Lebensstandard zu sichern. Zum Tag der Arbeit rückt das Thema wieder in den Blickpunkt.

Frauen können sich, auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, nur etwas mehr als halb so viel Bruttoeinkommen erarbeiten wie Männer. Dieser sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap ist für Mütter noch größer. Eine von unserer Stiftung geförderte Studie des Forscher:innenteams um Timm Bönke von der FU Berlin zeigt, dass sich diese Lücke mit Blick auf die verfügbaren Einkommen und damit den tatsächlichen Lebensstandard vor allem dann schließt, wenn Frauen sich innerhalb des traditionellen Familienbilds bewegen. Werden beide Einkommen im Haushalt zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, fängt das Partnereinkommen Einkommensausfälle von Müttern infolge von Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise durch Kindererziehungszeiten, auf.

Fällt diese Absicherung im Haushalt jedoch weg, kann der Staat Einkommensausfälle in der Lebensperspektive nur unzureichend kompensieren: Heute Mitte-30-jährige verheiratete Mütter und Väter haben in ihrem Haupterwerbsalter, das heißt zwischen 20 und 55 Jahren, nach Steuern und Abgaben zuzüglich Transfers und Familienleistungen jeweils rund 700.000 Euro zur Verfügung. Frauen, die überwiegend alleinerziehend sind (mehr als die Hälfte der Erziehungszeit) kommen lediglich auf rund 520.000 Euro und müssen im Vergleich zu verheirateten Müttern damit durchschnittlich Einbußen von rund 25 Prozent hinnehmen. Der tatsächliche Lebensstandard hängt also stark von der Familienkonstellation und den wohlfahrtsstaatlichen Leistungen ab.

„Für verheiratete Mütter schließt sich die geschlechtsspezifische Lücke in den Lebenseinkommen – die Partnerschaft sichert sie finanziell ab. Alleinerziehende haben dagegen das Nachsehen, da sie von Partnereinkommen kaum oder gar nicht profitieren können.“

Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung

Sozialstaat gleicht Lebenseinkommensverlust von Alleinerziehenden nicht aus

Bei (überwiegend) alleinerziehenden Müttern kann das im Zuge der Familiengründung wegfallende Einkommen kaum oder gar nicht durch einen Partner kompensiert werden. Sie sind daher stärker auf staatliche Sozialleistungen angewiesen und hinken dennoch hinterher. Das gilt auch für Mütter, die über einen längeren Zeitraum verheiratet waren und sich nach der Trennung um die Kinder kümmern. Das verfügbare Lebenseinkommen von heute Mitte-30-jährigen teilweise alleinerziehenden Müttern (weniger als die Hälfte der Erziehungszeit) liegt bei 625.000 Euro und ist damit rund 10 Prozent niedriger als das der verheirateten Mütter. Die Zahlen zeigen auch, dass Alleinerziehende zunehmend auf Transferleistungen angewiesen sind. Im Vergleich zu älteren Alleinerziehenden (Jahrgang 1964), ist der Anteil der Transfers am gesamten Lebenseinkommen für jüngere teilweise alleinerziehende Mütter (Jahrgang 1985) von 5 auf 9 Prozent und für überwiegend Alleinerziehende von 10 auf 17 Prozent stark angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil des Einkommens aus Erwerbstätigkeit gesunken, weil sich beispielsweise Phasen der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit verlängert haben. Sie sind nur bedingt in der Lage, zu den verheirateten Müttern aufzuschließen. „Viele der familienbezogenen Leistungen sind noch immer auf die eheliche Lebensgemeinschaft ausgerichtet, so wie das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung. Für Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare sind diese Leistungen nicht zugänglich“, sagt Timm Bönke, Juniorprofessor für Öffentliche Finanzen und Autor der Studie.

Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken

Insbesondere die Kombination aus Ehegattensplitting, steuer- und abgabenfreien Minijobs und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten setzt starke Anreize für eine traditionelle Rollenaufteilung, in der die Frau weniger Erwerbsarbeit und dafür mehr Sorgearbeit übernimmt als der Mann. Dabei sind die Vorteile einer solchen Spezialisierung im Haushalt über das Leben gering, der Preis langfristig aber hoch: „Viele Frauen stecken in der Zweitverdienerinnenfalle fest. Dadurch sind es bei Trennungen und im Alter vor allem Frauen, die gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen“, mahnt Barišić. „Wohlfahrtstaatliche Leistungen, die einen spezifischen Lebensentwurf fördern, sollten der Vergangenheit angehören, zumal Familie heute deutlich vielfältiger ist als früher.“

Stattdessen müsse es um eine universellere Absicherung unterschiedlicher Lebenswirklichkeiten gehen – durch verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und größeren finanziellen Spielraum. Dies seien wichtige Rahmenbedingungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und eine bessere Absicherung von Alleinerziehenden.

Hier geht es zur Studie „Wer gewinnt? Wer verliert?“.

Präventionsketten bekommen immer größere Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt der Planung und Umsetzung vor Ort sind Koordinationskräfte dieser integrierten kommunalen Strategien zur Gesundheitsförderung und Prävention. Diese Personen gilt es wohlüberlegt auszuwählen und zu qualifizieren, damit sie ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden können. Das vom Programm Präventionsketten Niedersachsen herausgegebene digitale Handbuch setzt genau hier an: die fachlich fundierte Erweiterung von Fachkompetenz und personaler Kompetenz von Fachkräften, die in Kommunen tätig sind.

Was müssen diese Fachkräfte, wissen und können, um diese Aufgabe fachlich erfolgreich zu bewältigen? Welche Fähigkeiten sollte sie mitbringen oder sich aneignen? Antworten liefern die im kompetenzorientierten Handbuch zusammengestellten Erkenntnissen der fast sechsjährigen Qualifizierung von Koordinator*innen und weiteren Fachkräften aus den 22 niedersächsischen Kommunen des Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“.

Inhaltlich orientiert sich das Handbuch an den Handlungsanforderungen, die an Koordinationskräfte gestellt werden:

  • Wissenserwerb
  • Strategieentwicklung und Strukturaufbau
  • Gremienarbeit und Veranstaltungen
  • Reflexion von Haltung und Handeln.

Das Handbuch richtet sich an Koordinations- und Fachkräfte aus Kommunen, Prozessbegleitungen, Aus- und Weiterbildende in diesem Feld sowie Entscheidungsträger*innen, die Koordinationskräfte auswählen und bei ihrer komplexen Aufgabe unterstützen möchten.

Präventionsketten konkret!

Ein kompetenzorientiertes Handbuch zur Koordination von integrierten kommunalen Strategien.