ZFF-Info 14/2019

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren ist 2018 auf 33,6 Prozent gestiegen

Das zeigen die aktuellen Zahlen, die das Bundesfamilienministerium für die vierte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2018 bundesweit 789.559 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Das waren 27.198 mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote stieg damit von 33,1 auf 33,6 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 52.061 auf knapp 2,4 Millionen. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn des Berichtszeitraums im Jahr 2006 und entspricht einer Betreuungsquote von 93,3 Prozent.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Alle Kinder in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, eine gute Kindertagesbetreuung zu erleben. Dafür machen wir uns auch im Bund stark – das belegen die neuen Zahlen. Wir unterstützen mit unserem Investitionsprogramm den Ausbau von Plätzen, mit dem Gute-Kita-Gesetz die Bemühungen für eine bessere Qualität und mit unserer Fachkräfte-Offensive die verschiedenen Initiativen zur Gewinnung von mehr Fachkräften. Denn mehr Betreuungsplätze und bessere Qualität sind nur machbar, wenn wir ausreichend Erzieherinnen und Erzieher haben.“

Durch höhere Geburtenzahlen und den gesellschaftlichen Wandel besteht trotz des enormen Ausbaus immer noch eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. So wünschen sich 47,7 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz für ihr Kind, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 98,1 Prozent.

100.000 zusätzliche Betreuungsplätze

Um weitere Betreuungsplätze zu schaffen und dem steigenden Bedarf zu begegnen, investiert der Bund weiterhin kräftig in den Ausbau. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Zudem unterstützt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. So viel hat der Bund in so kurzer Zeit noch nie Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung investiert. Außerdem hat das Bundeskabinett im Rahmen der Beschlusslage zur Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse am 10. Juli 2019 entschieden, dass der Bund über 2022 hinaus seine Verantwortung bei der Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen wird.

Fachkräfte

Der Bund startet mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019/2020 die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“. Ziel ist es, durch mehr vergütete Ausbildungsplätze zusätzlichen Nachwuchs zu gewinnen, die Praxisausbildung zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte zu schaffen. In diesen Tagen startet der erste Jahrgang mit 2.500 angehenden Erzieherinnen und Erzieher seine Ausbildung.

Mehr Informationen zu der vierten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie auf dem Portal Frühe Chancen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2019

Zum 50. Jahrestag nach der Entschärfung des § 175 StGB erklären UlleSchauws und SvenLehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik:

Dass es heute – 50 Jahre nach der Liberalisierung des § 175 StGB – politische Kräfte im Bundestag gibt, die ein Programm der Entrechtung von Lesben und Schwulen fordern – wie die Abschaffung der gleichen Rechte beim Heiraten – ist nicht nur ein Skandal, sondern eine Mahnung zu lautem Protest gegen diese Art der Menschenfeindlichkeit.

Der beispiellosen Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus folgte nach Kriegsende keine Abkehr von der Strafverfolgung. Der von der Nationalsozialisten verschärfte § 175 bestand in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Zwischen 1945 und 1969 gab es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ca. 50.000 bis 60.000 Verurteilungen. Am 1. September 1969 trat ein Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft, das den § 175 StGB liberalisierte, aber nicht aufhob. Auch die moralische Verurteilung verschwand nicht. Völlig gestrichen wurde der § 175 erst am 11. Juni 1994, obwohl die grüne Bundestagsfraktion dies erstmals 1985 gefordert hatte.

Die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 StGB kam viel zu spät. Nur wenige in der BRD beziehungsweise in der DDR verfolgten Homosexuellen erlebten noch das Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Viel zu lange haben die CDU/CSU aber auch die SPD und die FDP mit ihren verfassungsrechtlichen Bedenken eine Rehabilitierung und Entschädigung im Parlament blockiert und mehrere grüne Gesetzesinitiativen abgelehnt. Als sie 2017 endlich ihre Meinung änderten, war es für die große Mehrheit der Opfer schon zu spät.

Gleichzeitig versuchen politische Kräfte im Bundestag, die hart und lange erkämpfte Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen abzuwickeln und die Fortschritte der letzten Jahre wieder rückgängig zu machen. Damit verrohen sie nicht nur die öffentliche Debatte. Vielmehr wollen sie zurück zu der Zeit, als Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen unsichtbar waren, ausgegrenzt wurden und in vielen Bereichen unter eklatanter Diskriminierung gelitten haben. Wer heute die gleichgeschlechtlichen Ehen abschaffen will, versucht die Uhr zurück zu drehen und unsere Gesellschaft mit alten Ressentiments zu vergiften. Dem muss nicht nur im Bundestag mit aller Deutlichkeit widersprochen werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.08.2019

Zu aktuellen Zahlen des Statischen Bundesamts zu atypischer Beschäftigung im Jahr 2018, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der Anteil an atypischer und prekärer Beschäftigung ist trotz leichter Verbesserungen definitiv zu hoch. Es istnicht akzeptabel, dass dies von der Bundesregierung schulterzuckend hingenommen wird. Sie muss endlich tätig werden. Frauen müssen auf dem Weg in Normalarbeitsverhältnisse noch viel stärker als bisher unterstützt werden. Zu oft stecken sie in Teilzeit- oder Minijobs fest, besonders wenn sie minderjährige Kinder haben. Frauen werden damit unfreiwillig in die Altersarmut gedrängt. Denn viele von ihnen wollen mehr arbeiten, können es aber nicht. Notwendig sind neben besserer Kinderbetreuung dringend mehr Zeitsouveränität, mehr Mitspracherechte bei der Lage der Arbeitszeit und insbesondere ein Recht auf Homeoffice, damit Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch wirklich gelebt werden kann.

Viel zu viele Menschen finden auch weiterhin nur noch Jobs in der Leiharbeit. Das bedeutet häufig weniger Lohn sowie ein höheres Risiko arbeitslos zu werden. Wir fordern nicht nur Equal Pay ab dem ersten Tag, sondern zusätzlich auch einen Flexibilitätsbonus für die Beschäftigten, damit die Risiken der Leiharbeit abgefedert werden. Außerdem muss die Große Koalition endlich den versprochenen Gesetzesentwurf zur sachgrundlosen Befristung vorlegen. Denn gerade junge Menschen bekommen häufiger nur befristete Verträge und können ihr Leben nur unter großen Unsicherheiten planen. Deshalb muss die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung endlich abgeschafft werden. Vor allem muss Schluss sein mit prekärer Bezahlung. Die Beschäftigten sollen in Würde von ihrer Arbeit leben können. Deshalb muss der Mindestlohn deutlich steigen und der Bundesarbeitsminister muss endlich effektive Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung auf den Weg bringen. Denn jegliche Arbeit hat ihren Wert. Auf all diesen Baustellen muss die Große Koalition endlich aktiv werden und prekärer und atypischer Beschäftigung insgesamt etwas entgegensetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2019

Zur Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/12555) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie sie die Notwendigkeit einer rechtsübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe bewertet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 946 vom 29.08.2019

Im Dezember 2018 waren knapp die Hälfte (46 Prozent) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) länger als vier Jahre auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II, ALG II) angewiesen. Das geht aus der Antwort (19/12568) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11865) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach waren im Jahresdurchschnitt 2018 rund 5,8 Millionen Menschen auf ALG II angewiesen, davon waren 1,5 Millionen (26 Prozent) arbeitslose ELB und 1,1 Millionen (27 Prozent) erwerbstätige Leistungsberechtigte (Aufstocker). Der Anteil der Integrationsmaßnahmen, die nicht zu einer kontinuierlichen, bedarfsdeckenden Beschäftigung geführt haben, lag im Jahr 2017 bei 39 Prozent, wie die Bundesregierung unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit schreibt. Im Jahr 2018 belief sich dieser Anteil für ELB, die in einer Single-Bedarfsgemeinschaft lebten, auf 45 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 946 vom 29.08.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Arbeit des "Runden Tischs von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen". In einer Kleinen Anfrage (19/12400) will sie unter anderem wissen, welche Personen am "Runden Tisch" teilnehmen und nach welchen Kriterien sie ausgesucht wurden und welche konkreten Arbeitsresultate seit seiner Einsetzung im September 2018 erzielt wurden. Zudem erkundigt sie sich nach dem Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des angekündigten "Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen", das vom "Runden Tisch" ausgearbeitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Ausgaben für Babyausstattung. In einer Kleinen Anfrage (19/12398) will sie unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über den Umfang und die Kosten einer kindgerechten beziehungsweise ausreichenden Babyerstausstattung hat. Zudem möchte sie über die Erkenntnisse der Bundesregierung über die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen werdender Eltern für eine Babyausstattung informiert werden. Ebenso möchte sie erfahren, in welcher Höhe Leistungen für die Babyausstattung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in den Kommunen gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

Die Linksfraktion fordert Informationen über die Entwicklung der Jugendarmut in Deutschland seit 2012. In einer Kleinen Anfrage (19/12396) will sie unter anderem wissen, wie hoch die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen in den Altersgruppen ein bis 25 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 15 bis 25 Jahre und 18 bis 25 Jahre ist. Zudem möchte sie erfahren, welche Daten der Bundesregierung über die sozio-ökonomische Lage junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und Jugendhilfe vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

In wirtschaftsstarken Regionen sind die Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2016 und 2018 deutlich gestiegen. In den Metropolkernen erhöhte sich die Miete um ungefähr 6 Prozent. 2017 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete dort 10,88 Euro/m2, in den weiteren kreisfreien Städten und den städtischen Kreisen lag das mittlere Niveau der Angebotsmieten gut drei Euro pro Quadratmeter darunter. In den ländlichen Kreisen kostet der Quadratmeter gut 6,50 Euro. Dies geht aus dem Wohngeld- und Mietenbericht 2018 der Bundesregierung (19/11750) hervor.

Die Regionalen Unterschiede sind erheblich. Während in München durchschnittlich 17,73 Euro/m2 nettokalt gezahlt werden müssen, sind es im Vogtlandkreis nur 4,50 Euro/m2. Im Bundesschnitt betrug die Bruttokaltmiete 7,36 Euro/m2. Die Bestandsmieten entwickelten sich mit einem Anstieg um 1,6 Prozent hingegen nur moderat. Die Inflation lag im selben Zeitraum bei 1,8 Prozent.

Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Mietnebenkosten verringert. Der Anteil der kalten Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw.) an der Warmmiete sank von 17 Prozent auf rund 13 Prozent. Die warmen Nebenkosten (Heizung und Warmwasser) sind von 17 Prozent auf 14,1 Prozent zurückgegangen.

Die Zahl der Wohngeldempfänger fiel laut Bericht zwischen 2016 und 2017 von 631.00 auf 592.00 Haushalte. Etwa 48 Prozent der Empfänger waren Rentner, 38 Prozent erwerbstätig, 5 Prozent in Ausbildung oder Studium, 4 Prozent arbeitslos und weitere 4 Prozent "sonstige Nichterwerbspersonen". Die Ausgaben blieben mit 1,13 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres (2016: 1,15 Milliarden Euro). 2017 entlastete die öffentliche Hand insgesamt 4,4 Millionen Haushalte mit 17,5 Milliarden Euro im Rahmen der Grundsicherung und des Wohngeldes bei den Wohnkosten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 26.08.2019

Derzeit haben über zwei Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind mehr als 14 Prozent der jungen Menschen ausbildungslos – obwohl sich die "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018" zum Ziel gesetzt hatte, die Quote nicht formal qualifizierter junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf acht Prozent zu senken, bemängelt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12288). Zudem steige trotz guter wirtschaftlicher Lage die Quote seit 2013 sogar noch. Nach Ansicht der Linken ist die Benachteiligung Jugendlicher ohne Berufsausbildung somit nicht nur ein konjunkturelles Problem, sondern ein weiterer Anhaltspunkt für soziale Ungleichheiten im Bildungssystem.

Die Fraktion möchte gerne wissen, wie viele junge Menschen in den Jahren 2010 bis 2018 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht in einer Maßnahme oder Ausbildung befanden. Auch interessiert die Linke wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung über keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, mittleren Schulabschluss oder über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 924 vom 23.08.2019

Eine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden ist nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Durch das im Embryionenschutzgesetz verankerte Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die eindeutige Mutterschaft gewährleistet werden, heißt es in der Antwort (19/12407) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12039) der FDP-Fraktion.

Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. "Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten."

Dem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende lägen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. So sei eine Eizellspende ein komplizierter Prozess, der für die Spenderin physisch und psychisch belastend sei und mit medizinischen Risiken verbunden sein könne.

Die Spaltung in eine genetische und eine biologische Vaterschaft sei nicht möglich. Die Samenspende sei zudem risikoarm. Beim Verbot der Eizellspende sei der Gesetzgeber hingegen davon ausgegangen, dass das Risiko einer gespaltenen Mutterschaft nicht in Kauf genommen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 923 vom 23.08.2019

Immer mehr Väter beziehen Elterngeld, jedoch weiterhin deutlich weniger als Mütter – Zudem ist die Dauer ihrer Elternzeit weiterhin sehr viel kürzer als bei Müttern – Viele Väter fürchten mögliche negative Folgen im Beruf – Auch finanzielle Gründe sprechen für Väter gegen eine Elternzeit – Höhere Lohnersatzrate bei niedrigen Einkommen könnte Abhilfe schaffen

Immer mehr Väter in Deutschland pausieren vom Job und beziehen Elterngeld, allerdings sind sie nach wie vor deutlich in der Minderheit. Der Anteil der Männer, die Elternzeit nehmen, ist seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 von zuvor etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – gestiegen. Im Vergleich dazu nehmen mehr als neun von zehn Müttern Elternzeit, zudem in sehr viel höherem Umfang als die Väter. Auch die Einführung des Elterngeld Plus im Jahr 2015, das den Elterngeldbezug mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert, hat daran nicht grundlegend etwas geändert. Väter halten sich in Sachen Elternzeit vor allem aus finanziellen Gründen zurück, zudem befürchten viele negative berufliche Konsequenzen.

Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, gemeinsam mit Claire Samtleben und Clara Schäper Daten der Elterngeldstatistik und des Beziehungs- und Familienpanels pairfam ausgewertet hat. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran“, sagt Katharina Wrohlich.

Elterngeld Plus hat in erster Linie bei Müttern Bewegung in Nutzungsmuster gebracht

Nicht nur die Inanspruchnahme des Elterngeldes von Müttern und Vätern an sich ist sehr ungleich, sondern auch die Nutzungsdauer. Von den Männern, die im Jahr 2018 Elterngeld bezogen, taten dies fast 72 Prozent nur in Höhe des Minimums von zwei Partnermonaten. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es gut 76 Prozent. „Der Fortschritt hin zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Elternzeit vollzieht sich also eher in kleinen Schritten“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. „Es verwundert daher kaum, dass die ‚Partnermonate‘ im alltäglichen Sprachgebrauch zu ‚Vätermonaten‘ wurden, denn das typische Nutzungsmuster beim Elterngeld ist, dass der Vater zwei Monate nimmt und die Mutter die übrigen zwölf.“

Daran hat sich auch nur bedingt etwas geändert, als mit dem Elterngeld Plus ab 2015 die Möglichkeiten, Elterngeldbezug und Teilzeitjob zu kombinieren, verbessert wurden. Mit dieser Regelung stehen insgesamt bis zu 28 Monate bezahlte Elternzeit zur Verfügung. Bei den Müttern ist der Anteil derer, die mehr als ein Jahr bezahlte Elternzeit nehmen, auf gut 30 Prozent gestiegen. Bei den Vätern tat sich mit Blick auf die Nutzungsdauer des Elterngeldes hingegen kaum etwas. Auch ist der Anteil derer, die überhaupt Elterngeld beziehen, durch die Einführung des Elterngeld Plus bislang nicht nennenswert gestiegen.

Finanzielle Gründe sind für Väter wichtigstes Motiv gegen (längere) Elternzeit

Die Mehrheit der Väter nennt – wie sich aus Befragungsdaten des pairfam-Panels ergibt – finanzielle Gründe als Motiv, nicht oder nicht länger Elternzeit zu nehmen. In Ostdeutschland trifft das unter den Vätern, die nicht länger als zwei Monate Elterngeld bezogen, auf zwei Drittel zu und damit auf deutlich mehr als in Westdeutschland (49 Prozent). Das könnte darauf hindeuten, dass nicht so sehr die ungleiche Aufteilung der Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern vor der Geburt des Kindes (die im Westen stärker ausgeprägt ist als im Osten) eine Rolle spielt, als vielmehr die absolute Höhe des Haushaltseinkommens. Dieses ist in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt deutlich geringer. „Offensichtlich sehen viele Familien in Ostdeutschland keinen Spielraum, zwei Monate oder länger auf bis zu 35 Prozent des Einkommens des Vaters zu verzichten“, so Wrohlich. „Eine Erhöhung der Lohnersatzrate könnte vor allem im unteren Einkommensbereich dafür sorgen, dass die Elternzeit für Väter attraktiver wird.“

Ein weiterer oft genannter Grund, der gegen eine Elternzeit beziehungsweise eine umfangreichere Elternzeit spricht, ist für Väter eine mögliche Benachteiligung im Beruf. Dafür gibt es bisher zwar keine wissenschaftlichen Belege, allerdings steht die Forschung zu diesem Aspekt auch noch am Anfang, da Elternzeitväter ein eher neues Phänomen sind. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sollten Mütter und Väter transparent über die Folgen einer Elternzeit auf Löhne und berufliche Aufstiegschancen informiert werden.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2019

Interview mit Katharina Wrohlich

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 28.08.2019

2 600 Babys mehr als im Vorjahr – Geburtenziffer stabil bei 1,57 Kindern je Frau

Im Jahr 2018 kamen in Deutschland 787500 Babys zur Welt. Das waren rund 2600 Neugeborene mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, blieb 2018 die durchschnittliche Kinderzahl je Frau auf dem Vorjahresniveau: Die zusammengefasste Geburtenziffer betrug 1,57 Kinder je Frau. In den neuen Ländern (ohne Berlin) war sie mit 1,60 Kindern je Frau höher als im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 1,58. Bemerkenswert ist die steigende Geburtenhäufigkeit der Frauen ab 40 Jahren. Mütter im Alter ab 40 Jahren brachten 2018 rund 42800 Babys zur Welt. Zwar war ihre Geburtenhäufigkeit mit 88 Kindern je 1000 Frauen immer noch relativ gering, hat sich aber gegenüber 23 Kindern je 1000 Frauen in 1990 fast vervierfacht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im betrachteten Jahr.

Niedersachsen und Brandenburg mit höchster Geburtenziffer

In Niedersachen und Brandenburg war 2018 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,62 Kindern je Frau am höchsten. Mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns war sie auch in den übrigen ostdeutschen Bundesländern sowie in Bremen und Nordrhein-Westfalen mit 1,60 Kindern je Frau relativ hoch. Besonders niedrig war die Geburtenziffer dagegen in Berlin (1,45 Kinder je Frau). Auch im Saarland (1,47) und in Hamburg (1,49) war sie deutlich niedriger als den übrigen Bundesländern.

Stadtstaaten gemessen an Einwohnerzahl besonders geburtenreich

Die Zahl der Geborenen wird allerdings nicht nur durch das Geburtenverhalten, sondern auch durch die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung beeinflusst. In Bundesländern mit einer relativ jungen Bevölkerung gibt es mehr potenzielle Eltern. Dort werden deshalb – bezogen auf die Einwohnerzahl – vergleichsweise mehr Kinder geboren. An erster Stelle standen hier 2018 die Stadtstaaten Hamburg mit 12 Kindern sowie Berlin und Bremen mit jeweils 11 Kindern je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den Bundesländern mit einer verhältnismäßig alten Bevölkerung und weniger potenziellen Eltern wurden dagegen im Verhältnis zur Einwohnerzahl weniger Kinder geboren. So kamen in den neuen Ländern (außer Sachsen) und im Saarland nur 8 Babys je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Welt. In Deutschland insgesamt wurden 9 Kinder je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner geboren, im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 10 Kinder.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.09.2019

Die Zahl der in einem Normalarbeitsverhältnis arbeitenden Frauen ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund 300000 (+2,8 %) gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Frauen in atypischer Beschäftigung um ca. 160000 (-3,1 %) gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war diese Veränderung bei den Männern nicht so stark ausgeprägt. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der normalbeschäftigten Männer um 150000 (+1,0 %) gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber waren 45000 (-1,9 %) weniger Männer atypisch beschäftigt.

Zu den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zählen abhängig Beschäftigte, die in ihrer Haupttätigkeit einer unbefristeten und voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt wird. Zu den atypisch Beschäftigten zählen entsprechend Personen, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden oder in Zeitarbeit arbeiten.

Insgesamt betrachtet, vergrößerte sich der Anteil der Normalbeschäftigten an den Kernerwerbstätigen von 69,3 % im Jahr 2017 auf 70,3 % in 2018. Der Anteil atypisch Beschäftigter ging entsprechend von 20,8 % auf 20,1 % zurück. Diese Veränderungen zeigen sich vor einem insgesamt moderaten Anstieg der Zahl der Kernerwerbstätigen um 123000 (+0,3 %) im Vergleich zu 2017. Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Enthalten sind dabei neben den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern auch atypisch Beschäftigte und Selbstständige.

2018 befanden sich 26,2Millionen Kernerwerbstätige in einem Normalarbeitsverhältnis und 7,5Millionen waren atypisch beschäftigt. In allen einzelnen Formen atypischer Beschäftigung sinken die Erwerbstätigenzahlen.

Die wachsende Zahl von Frauen in einem Normalarbeitsverhältnis geht einher mit einem Rückgang der Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden und der geringfügigen Beschäftigung. Gleichzeitig gibt es auch eine größere Zahl an Frauen, die Teilzeit, aber mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese sogenannte substanzielle Teilzeit wird den Normalarbeitsverhältnissen zugeordnet. Diese Zunahme macht immerhin rund 50 % der Zunahme der Normalarbeitsverhältnisse bei den Frauen aus. Der Anteil der Frauen in Teilzeitbeschäftigung bis 20 Stunden an allen Kernerwerbstätigen hat sich moderat verändert und ist von 23,5 % in 2017 auf 22,6 % in 2018 zurückgegangen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.08.2019

Einzelhandelsumsatz, Juli 2019
-2,2% zum Vormonat (real, kalender- und saisonbereinigt, vorläufig)
-2,1% zum Vormonat (nominal, kalender- und saisonbereinigt, vorläufig)
+4,4% zum Vorjahresmonat (real, vorläufig)
+5,4% zum Vorjahresmonat (nominal, vorläufig)

WIESBADEN – Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland setzten im Juli 2019 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 4,4% und nominal (nicht preisbereinigt) 5,4% mehr um als im Juli 2018. Dabei hatte der Juli 2019 mit 27 Verkaufstagen einen Verkaufstag mehr als der Juli 2018.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Juli 2019 real 4,0% und nominal 5,1% mehr um als im Juli 2018. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real um 4,3% und nominal um 5,4% über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln setzte im Vergleich zum Juli 2018 real 1,0% und nominal 3,0% mehr um.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stiegen die Umsätze im Juli 2019 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 4,6% und nominal um 5,8%. Das größte Umsatzplus mit real 8,4% und nominal 9,2% erzielte der Internet- und Versandhandel.

Von Januar bis Juli setzte der deutsche Einzelhandel real 2,8% und nominal 3,5% mehr um als im Vorjahreszeitraum.

Kalender- und saisonbereinigt lag der Umsatz im Juli 2019 im Vergleich zum Juni 2019 real um 2,2% und nominal um 2,1% niedriger.

Methodische Hinweise:

Die Revisionstabellen geben Auskunft über die Auswirkungen der Aktualisierungen auf die Ergebnisse.
Ergebnisse zum Einzelhandelsumsatz in tiefer Wirtschaftsgliederung, einschließlich der Unternehmensmeldungen, die nach dieser Pressemitteilung eingegangen sind, stehen in etwa 14 Tagen in der Datenbank GENESIS-Online zur Verfügung. Informationen zu aktuellen Datenergänzungen werden über das RSS-Newsfeed bereitgestellt.

Außerdem stehen zusätzliche Ergebnisse ergänzend zur Pressemitteilung zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO veranstaltet in der Dortmunder Innenstadt ein großes Jubiläumsfest. Unter dem Motto „100 Jahre Menschlichkeit“ gibt es vom 30.08.-01.09.2019 ein umfangreiches Bühnenprogramm sowie eine Pagodenstadt mit Ständen.

Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des AWO-Präsidiums, sagt hierzu: „Wir freuen uns sehr, gemeinsam in Dortmund unser Jubiläumsjahr zu feiern. Es sind alle herzlich eingeladen: Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns 100 Jahre Menschlichkeit!“

Auf dem Fest präsentieren sich mehr als 100 Aussteller: Neben AWO-Einrichtungen und -Gliederungen sind Kooperationspartner sowie befreundete Organisationen mit vor Ort. Auch der AWO Bundesverband ist mit einem 100 Jahre AWO-Bingo-Quiz und dem AWO-Sozialbarometer in Dortmund. Alles steht unter dem Motto: „Nicht nur anschauen, sondern mitmachen“.

Das Programm richtet sich an alle Generationen. Vom Rockkonzert für Kinder oder einem AWO Street Soccer Court, bis zum Kabarettabend: Für jede*n ist etwas dabei. Eines der Highlights wird das Samstagabend-Konzert mit Konstantin Wecker sein, der auf dem Dortmunder Friedensplatz ein politisches Zeichen setzen wird.

Eine ausführliche Programmübersicht und weitere Infos finden sich hier: Link. Der Eintritt ist zu allen Programmpunkten frei.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2019

Zahlreiche Organisationen, Einzelpersonen sowie einige Landesministerien veröffentlichten heute den Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien“. Darin fordern sie, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen zu bündeln und der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen. Derzeit ist die Zuständigkeit der Jugendämter für Kinder ohne Beeinträchtigung oder seelischer Behinderung getrennt von der Eingliederungshilfe für Kinder mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Dies führt zu vielen Streitigkeiten und oftmals verspäteten und unzureichenden Unterstützungen der Behörden.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, sagt hierzu: „Diese Ungleichbehandlung per Gesetz muss beendet werden! Die AWO fordert schon lange die inklusive Lösung, also die Zuständigkeit aus einer Hand. Dazu sind viele Anstrengungen notwendig, zu denen bereits eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten vorbereitet worden sind. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.“

Der AWO Bundesverband gehört zu den Erstunterzeichnern des Appells. In ganz Deutschland unterstützen ihn viele AWO-Gliederungen. Der Appell kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Link.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.08.2019

Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht. „Tatsächlich ist der Kontakt mit einem inhaftierten Elternteil nur sehr begrenzt und keineswegs für jedes Kind in Deutschland an jedem Ort so möglich, dass die Eltern-Kind-Beziehung gut aufrechterhalten werden kann,“ erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug“.
In einer nichtrepräsentativen Online-Umfrage hat das Institut bundesweit Justizvollzugsanstalten (JVAs) zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Ergebnisse der Befragung, an der 83 von insgesamt 173 JVAs teilgenommen haben, sind in der heute vorgestellten Analyse zusammengefasst.
Wie häufig, wie lange und in welchem Rahmen Kinder ihre inhaftierten Eltern besuchen oder kontaktieren können, unterscheidet sich deutschlandweit stark. Manche JVAs halten kindgerechte Räumlichkeiten vor, in anderen JVAs treffen Kinder ihre Eltern in Besuchsräumen, wo Körperkontakt nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Familienfreundliche Maßnahmen und Angebote, die sich an Kinder Inhaftierter richten, sind bislang nur in einzelnen JVAs vorhanden. Die Angebote scheinen außerdem abhängig zu sein vom teils ehrenamtlichen Engagement freier Träger. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesuchszeiten sind je nach Bundesland verschieden: von monatlich einer Stunde zum Beispiel in Hessen und im Saarland bis hin zu vier Stunden zum Beispiel in Brandenburg und Niedersachsen.
„Besuchszeiten sind ein Recht des inhaftierten Elternteils. Nicht hinreichend verstanden wird aber, dass es auch um ein Recht des Kindes geht“, so Kittel weiter. „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt vor, dass bei der Ausgestaltung von Besuchen bei inhaftierten Eltern auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden muss, insbesondere ihr Recht, ihre Beziehung mit dem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten.“

Weitere Informationen: Judith Feige (2019): Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Kinder_Inhaftierter_barrierefrei.pdf

Mehr zum Thema Kinder von Inhaftierten: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/themen/kinder-von-inhaftierten/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Instituts für Menschenrechte vom 29.08.2019

Mit der neuen Aktion "Schulhofträume" fördern das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble deutschlandweit die Sanierung maroder Schulhöfe mit insgesamt 270.000 Euro. Damit sollen die oft vernachlässigten Außenbereiche von Schulen mit neuen Spiel- und Bewegungsangeboten, naturnahen Arealen und Rückzugsräumen umgestaltet werden. Bei der Ideenfindung und Umsetzung soll möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst.

"Vielerorts werden die Schulhöfe nach Katalogvorlagen möbliert oder sie sind über Jahre vernachlässigt worden. Teilweise wurden sie sogar verkleinert, um nötige Anbauten unterzubringen. Dies entspricht nicht den ganzheitlichen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig stehen den Kommunen immer weniger Mittel zur Verfügung, die sie dann für Instandhaltung, Investitionen am Schulgebäude oder lediglich die Grünpflege einsetzen, aber eben nicht für die Verbesserung der Schulhöfe. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir über die Aktion ,Schulhofträume‘ kreative, beteiligungsorientierte Projekte unterstützen können", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Gerade mit dem zunehmenden Ausbau von Ganztagsschulen wird es immer wichtiger, dass Schulhöfe kreativ und kindgerecht gestaltet sind. Daher freuen wir uns sehr, gemeinsam mit unseren Partnern Schulen bei ihren Projekten unterstützen zu können", so Astrid Teckentrup, Geschäftsführerin Vertrieb von Procter & Gamble.

"Seit vielen Jahren setzt sich ROSSMANN gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit dem Projekt ,Schulhofträume‘ möchten wir aus asphaltierten Flächen mit Randbepflanzung und wenigen Bäumen einen Schulhof mit Aufenthaltscharakter entstehen lassen, auf dem das Lernen und Spielen gleichermaßen Freude bereitet", erklärt Raoul Roßmann, Geschäftsführer Einkauf & Marketing der Dirk Rossmann GmbH.

Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen und Vereine. Gefördert wird die Sanierung bzw. Schaffung von Spielangeboten auf Schulhöfen, wie zum Beispiel Kletterwände oder ein Balancierparcours, die Gestaltung naturnaher Außenräume, beispielsweise durch Kräuterbeete oder Insektenhotels sowie die Errichtung von Rückzugsräumen, etwa durch Sitzgelegenheiten, Weidentipis oder Spielhäuschen.

Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 270.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert, die Bewerbungsphase startet am 26. August. Bewerbungen werden bis zum 20. Oktober 2019 angenommen.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen unter www.dkhw.de/schulhoftraeume

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.08.2019

Schwierige Lebensverhältnisse sind für Vorschulkinder mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Familien Realität. Nicht nur wächst ein Teil der Kinder in Armut auf, auch gibt es aus Wissenschaft und Praxis Hinweise darauf, dass nicht bei allen Kindern ein vorhandener Förder- bzw. Rehabilitationsbedarf gedeckt wird. In ihrem Positionspapier befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) mit der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabesicherung dieser Kinder und nimmt dabei vor allem die Rolle von sektorenübergreifenden Netzwerken und therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten in den Blick.
Ganz wesentlich für eine gelingende Teilhabesicherung sowie Förderung und Gesundheitsversorgung betroffener Kinder sind die frühzeitige und umfassende Bedarfserkennung und die vernetzte Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren des Gesundheits- und Sozialsystems und der Professionen. Hierbei spielen die Beratung, Einbeziehung und Begleitung der Eltern eine zentrale Rolle. Zur Sicherung von Teilhabe muss auch Kindern mit großem Unterstützungs- und Förderbedarf der Besuch einer inklusiv ausgerichteten Kindertagesstätte ermöglicht werden.
Zu diesen Ergebnissen kommt die DVfR in ihrem Positionspapier „Zur interdisziplinären Teilhabesicherung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen im Vorschulalter und der Unterstützung ihrer Eltern“. Vor dem Hintergrund einer Problemanalyse werden darin Eckpunkte eines sozialräumlichen Netzwerks und die Aufgaben der verschiedenen Akteure beschrieben und gesundheits- und rehabilitationspolitische Forderungen formuliert. In einer Anlage werden unterschiedliche Modelle der Organisation und Finanzierung von therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten erörtert.

Positionspapier: https://www.dvfr.de/fileadmin/user_upload/DVfR/Downloads/Stellungnahmen/DVfR_Positionspapier_Interdisziplin%C3%A4re_Teilhabesicherung_f%C3%BCr_Kinder.pdf

Anlage: https://www.dvfr.de/arbeitsschwerpunkte/stellungnahmen-der-dvfr/detail/artikel/positionspapier-der-dvfr-zur-teilhabesicherung-von-kindern-im-vorschulalter/

Quelle: Stellungnahme Deutsche Vereinigung für Rehabilitation vom 28.08.2019

Angesichts wachsender sozialer Ungleichheit warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem aktuellen Jahresgutachten vor einer fortschreitenden Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Verband fordert den Ausbau der sozialen gemeinnützigen Infrastruktur in der Fläche, eine Stärkung individueller sozialer Rechte und Reformen der sozialen Sicherungssysteme. In seinen Jahresgutachten untersucht der Paritätische regelmäßig anhand von amtlichen Daten und der Bundesgesetzgebung, wie es um soziale Lage und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland steht. Das aktuelle Jahresgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass schwerwiegende und ungelöste soziale Probleme das Bild einer insgesamt guten gesamtwirtschaftlichen Lage trüben: „Die Einkommenszuwächse in Deutschland sind höchst ungleich verteilt, die Vermögenskonzentration und damit die Spreizung nehmen zu. Die immer tiefer werdende Kluft zwischen Arm und Reich gefährdet den sozialen Zusammenhalt massiv“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Die gute Beschäftigungsentwicklung könne nicht über die tiefen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt hinwegtäuschen. Zudem gebe es massive Defizite in der Infrastruktur, wobei sich extreme regionale Disparitäten zeigen: „Von einer ‚Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‘, wie sie das Grundgesetz fordert, sind wir sternenweit entfernt. Statt kurzer Wege für ein gutes Leben für alle überall, fehlt es in vielen Regionen an adäquater Infrastruktur und Grundversorgung“, so Rosenbrock. Die Bundesregierung habe im Berichtsjahr 2018 zwar durchaus einige Gesetze realisiert, die im Ansatz gut und geeignet waren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das Jahresgutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben in der Regel zu rigide in den Voraussetzungen bzw. viel zu klein dimensioniert waren. „Aufgabe des Sozialstaates ist es nicht zuletzt, durch solidarische, sozial gerechte Umverteilung für einen Ausgleich zu sorgen. Tatsache aber ist: Die bestehenden sozialen Sicherungssysteme erodieren und verlieren zunehmend ihre Funktionsfähigkeit. Die sozialpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung greifen zu kurz und erreichen in vielen Fällen nur einen Bruchteil der betroffenen Zielgruppen“, so Rosenbrock. Der Paritätische fordert eine neue „soziale Sicherheitspolitik, verstanden als Politik für soziale Sicherheit und Zusammenhalt“ und schlägt dazu Reformen u.a. bei den Grundsicherungsleistungen, der Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung vor. Darüber hinaus fordert er einen massiven Ausbau sozialer Infrastruktur und plädiert für einen Vorrang der Gemeinnützigkeit: „Es gibt Bereiche, in denen haben Profitinteressen nichts verloren“, so Rosenbrock. Am aktuellen Beispiel der Wohnungspolitik zeige sich der akute Handlungsbedarf: „Was gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen selbstorganisiert und ohne Gewinnausschüttungen schaffen können, das muss wieder Vorrang vor privaten Renditeinteressen oder staatlicher Regulierung bekommen“, so Rosenbrock. Zur Finanzierung fordert der Paritätische einen steuerpolitischen Kurswechsel. Die vieldiskutierte Vermögensteuer könne dabei allenfalls ein erster Schritt sein.

190829_Pressemappe_Jahresgutachten_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Statistischen Bundesamt (DESTATIS) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt

Ort: Berlin

Am 11. September 2019 veröffentlichen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“. Die Gemeinschaftsveröffentlichung ist eine Ergänzung zur OECD-Publikation „Education at a Glance“. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz stellen das Statistische Bundesamt und das Hessische Statistische Landesamt als Ländervertretung ausgewählte OECD- Bildungsindikatoren für die Bundesländer vor. Im Zentrum stehen die Beteiligung an hochqualifizierenden Bildungsgängen wie Studium, Meister-,

Techniker- und Erzieherausbildung sowie der Bildungsstand der Bevölkerung im Ländervergleich und in Bezug auf die OECD. Die Ergebnisse geben Antworten auf folgende Fragen:

– Wie hoch ist die Beteiligung an hochqualifizierenden Bildungsgängen im Ländervergleich?

– Wie attraktiv sind die Bundesländer für Studierende aus dem Ausland?

– Welchen Bildungsstand hat die junge, welchen die ältere Bevölkerung in den Bundesländern?

– Wie hat sich die Erwerbslosenquote in den Bundesländern in Abhängigkeit vom Qualifikationsniveau entwickelt?

Im Falle einer geplanten persönlichen Teilnahme wird um Anmeldung an presse@destatis.de gebeten.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Das Narrativ, der Frauenanteil im Bundestag und in den Landtagen werde langsam aber doch stetig immer weiter ansteigen, hat sich als falsch erwiesen. Frauen sind seit den letzten Wahlen zahlenmäßig noch weniger vertreten als zuvor. Mit der Wahl 2017 war der Frauenanteil im Bundestag auf 30,9 Prozent gefallen. In sechs Bundesländern liegt der Frauenanteil bei deutlich unter 30 Prozent. In den Kommunen sieht es noch schlechter aus. Bei großen regionalen Unterschieden finden sich in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten im Durchschnitt kaum mehr als 25 Prozent Frauen. Bei den Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind es um die zehn Prozent.

Die parteiinternen Quoten bei den Grünen und der SPD ab Mitte der 1980er Jahre und bei der Linken ab den 1990er Jahren haben zu deutlichen Verbesserungen der Teilhabe von Frauen in den politischen Vertretungskörperschaften und bei den politischen Spitzenpositionen geführt. Aber CDU/CSU und FDP verweigern sich weiterhin verbindlichen Quoten oder anderen wirksamen Mitteln zur Erhöhung des Frauenanteils. Mit der AfD ist zudem eine Partei hinzugekommen, die Rückschritte für die Gleichberechtigung von Frauen zum Programm erhebt. Was tun?

Das Land Brandenburg beschloss Anfang 2019 ein Parité-Gesetz. Thüringen folgte im Juli 2019. In anderen Bundesländern wird Vergleichbares diskutiert. Weltweit sind solche Regelungen selbstverständlicher als hier. Die Vereinten Nationen mahnen Deutschland: Im aktuellen Staatenberichtsverfahren zur UN-Frauenrechtskonvention wird auf strukturelle Barrieren und Geschlechterstereotype als Ursachen für die geringe Partizipation von Frauen am öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungen hingewiesen. Deutschland wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verwirklichung auch der politischen Teilhabe von Frauen zu ergreifen. Die deutsche Staatsrechtslehre – mit wenigen Ausnahmen – blockiert.

Das Ziel ist, dass Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern. Es wird sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten paritätischer Regelungen, analysieren bestehende Vorschläge und liefern Argumente für Lösungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen in den Parlamenten befasst.

Es sprechen und stehen für Fragen zu Verfügung:

* Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin, Deutscher Juristinnenbund e.V.: Begrüßung

* Dr. Cara Röhner, ausgezeichnet mit dem Marie Elisabeth Lüders Preis 2019 für ihre Arbeit: "Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse", Frankfurt/Main: Gerechte Staatlichkeit und Parität

* Dr. Sina Fontana, Akademische Rätin, Georg-August-Universität Göttingen: Wahlrecht und Gleichheit (38 GG)

* Marion Eckertz-Höfer, Deutscher Juristinnenbund e.V., Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Präsidentin des BVerwG i.R., Leipzig: Parteienfreiheit (Art 21)

* Winfriede Schreiber, Ministerialdirigentin a.D., Innenministerium Brandenburg, zuletzt Leiterin des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, Potsdam: Paritätsgesetz Brandenburg

* Kerstin Geppert, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg und Promotion im Verfassungs- und Parteienrecht: Paritätsgesetz in Thüringen / Parität in Frankreich

Bitte teilen Sie (per E-Mail oder telefonisch)mit, ob Sie an dem Pressegespräch teilnehmen werden.

Anmeldungen an:

Helen Hahne

Presse- und Öffentlichkeitsreferentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Anklamer Str. 38, 10115 Berlin

E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de

Fon: +49 30 44327-00, Fax: +49 30 443270-22

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Eizellspende, Leihmutterschaft – was medizinisch möglich ist, ist noch lange nicht überall legal. Fast 30 Jahre nach der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes in Deutschland ist die sogenannte Kinderwunschbehandlung für heterosexuelle, verheiratete Paare eine reguläre Option auf dem Weg zur Gründung einer Familie. Nicht nur die medizintechnischen Möglichkeiten, auch die gesellschaftlichen Bedingungen haben sich seitdem geändert. Mit der „Ehe für alle“ und einer deutlich gestiegenen Sichtbarkeit von Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie geht auch die ungeklärte Frage der reproduktiven Rechte für alle einher. Immer mehr Menschen mit Kinderwunsch erfüllen sich diesen aufgrund der deutschen Rechtslage im Ausland. Davon zeugen Verfahren vor deutschen Familiengerichten zwecks Anerkennung der Elternschaft und Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft von im Ausland durch Leihmütter geborenen Kindern. Parallel dazu werden in Deutschland Stimmen laut, Eizellspende und Leihmutterschaft zu legalisieren. Aus dem Blick geraten dabei oft diejenigen, die ihren Körper für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zur Verfügung stellen. Die schöne neue Welt der Fortpflanzung ist ein international florierender Markt geworden, in dem die Spenderinnen und Leihmütter aus wirtschaftlich und sozial schwächeren Regionen oftmals unter prekären Bedingungen die Kinderwünsche von Menschen aus reicheren Weltregionen erfüllen. Die Kinderrechte bleiben in dieser Konstellation oft unberücksichtigt, z. B. wenn es um das Wissen über die eigene Herkunft geht.

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO) gemeinsam mit seinem sozialpolitischen Fachausschuss Kinder, Jugend, Frauen, Familie, Bildung sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wollen in einem Fachgespräch und bei einer Abendveranstaltung einen Blick auf den aktuellen Stand in der Fortpflanzungsmedizin sowie auf die gesellschaftspolitischen Debatten und Regelungen in anderen europäischen Ländern werfen. Dabei wird mit Betroffenen und Akteur_innen über mögliche Konsequenzen und Entwicklungen vor allem in Bezug auf Leihmutterschaft und Eizellspende diskutiert.

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: www.fes.de/lnk/3ku

Termin: 20. bis 21. September 2019

Veranstalter: attac, ver.di, Rosa Luxemburg Stiftung, Netzwerk Mieten & Wohnen, Hessisches Bündnis Mietenwahnsinn, Frankfurter Mietentscheid und in Zusammenarbeit/Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Hessen e.V.

Ort: Frankfurt a.M.

Die Konferenz bietet einen Austausch für Engagierte in der kommunalen Arbeit (Stadt- und Gemeinderäte, Verwaltungen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften), sowie für wohnungspolitische und Stadtteilinitiativen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet eine Plattform, sich mit wohnungspolitisch Aktiven und Expertinnen und Experten über die Bedingungen und Möglichkeiten kommunaler Wohnungspolitik auszutauschen und gemeinsam politische Strategien dazu zu entwickeln.

HINTERGRUND

In einer wachsenden Zahl europäischer und deutscher Städte – von London bis Oldenburg, von Stockholm bis Frankfurt, von Barcelona bis Rüsselsheim – herrscht ein zunehmender Wohnungsmangel. Diese Wohnungsnot ist keine allgemeine, wie in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern eine besondere, auf bestimmte Teilräume, Teilmärkte und Bevölkerungsgruppen beschränkte. Einem anhaltend schrumpfenden Anteil „bezahlbarer Wohnungen“ steht – vor allem in Großstädten und Wachstumsregionen – eine steigende Zahl hochpreisiger Luxuswohnungen gegenüber. Hauptbetroffene sind nicht nur die Angehörigen unterer Einkommensschichten, sondern zunehmend auch Angehörige der Mittelschicht.

DIE KONFERENZ

  • beschäftigt sich mit den oben genannten Ursachen für die Wohnungsmisere
  • will Auswege aus der Wohnungskrise aufzeigen,
  • beleuchtet positive Beispiele kommunaler Wohnungspolitik und
  • diskutiert politische Interventionsmöglichkeiten
  • bietet am Samstag (14-16 Uhr) Raum für

1. HESSISCHER MIETENRATSCHLAG

Auch und besonders in Hessen steigen die Mieten und Menschen werden aus ihren Nachbarschaften verdrängt. Im Oktober 2018 sind deswegen 8.000 Menschen aus ganz Hessen dem Demonstrations-Aufruf des Bündnisses #Mietenwahnsinn-Hessen gefolgt und haben im Rahmen einer hessenweiten Demonstration eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik gefordert. Die schwarz-grüne Landesregierung aber macht eine Politik des „Weiter so“ und verschärft die Wohnungskrise. Viele Initiativen in unterschiedlichen Städten und Gemeinden Hessens machen gegen diese Politik mobil. Mit dem Hessischen Mietenratschlag soll erstmals eine Plattform geboten werden für einen Erfahrungsaustausch zwischen allen Aktiven und Initiativen in Hessen, die sich in Stadtentwicklung einmischen und für bezahlbaren Wohnraum streiten. Anhand lokaler Beispiele sollen konkrete Handlungsperspektiven entwickelt werden, die zeigen, wie eine andere Wohnungspolitik vor Ort und hessenweit umgesetzt werden kann. Außerdem soll gemeinsam über die weiteren Perspektiven der landesweiten Vernetzung und mögliche gemeinsame Projekte diskutiert werden. Nehmt teil am ersten Hessischen Mietenratschlag – für eine grundlegende Kehrtwende in der hessischen Wohnungspolitik!

ANMELDUNG zur Konferenz und zum Mietenratschlag

Anmelden können Sie sich über ein Formular direkt auf der Internetseite.

Termin: 26. September 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In diesem Herbst jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Das Jahr 1989 trifft auf 2019 – eine spannende Begegnung verschiedener Generationen, von Erfahrungen und Positionen!

Der Slogan „Wir sind das Volk“ stand 1989 für den Mut der Menschen, auf die Straße zu gehen, sich für Reformen in der DDR einzusetzen, für Wahl- und Meinungsfreiheit einzustehen. 30 Jahre später sind Fragen notwendiger Reformen und moderner Demokratie nicht nur unverändert aktuell. In einer Zeit, in der Rechtspopulisten diesen Slogan umdeuten und gerade auch in Ostdeutschland damit erfolgreich sind, ist es sogar wichtiger denn je, sich mit ihnen intensiv auseinander zu setzen.

In der Veranstaltung der Reihe „Zur Lage der Generationen: „Aufbruch-Umbruch-Ausbruch“ werden die Ereignisse der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 in Bezug zur heutigen Zeit gesetzt. Es wird gefragt: Welche politischen Konzepte, Visionen und Formen von Beteiligung von damals sind noch für das Heute von Interesse und können weiterentwickelt und – fortgeführt werden? Was können und sollten wir aus den Erfahrungen der Friedlichen Revolution mitnehmen auf dem Weg in ein (neues) Miteinander in Deutschland und in Europa?

Das „Alphabet der Friedlichen Revolution“ wird sich dabei wie ein roter Faden durch die Tagung ziehen – von Aufbruch bis Zweifel, von Ankommen bis Zusammenhalt, von Ausbruch bis Zivilcourage.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Es werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, wird mit Frau Dr. Becker intensiv diskutiert. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 31. 10. 2019 Modul I

28. 11. 2019 Modul II

31. 01. 2020 Modul III

27. 02. 2020 Modul IV

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

In der Bildungseinrichtung Schule ist die diversitätsorientierte Arbeit, u.a. auf der Basis unumstößlicher Grundrechte, Kinderrechte und weiteren Grundlagen menschenrechtsorientierter Arbeit durchaus eine große Herausforderung:

Wie kann mit den Zielgruppen gearbeitet werden, die sich abwertend aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen?
Was tun, wenn Kinder und Jugendliche Mitschüler_innen und andere Personen in ihrem Umfeld wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie sprechen wir mit
den Eltern darüber? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kind-, jugend- und elterngerecht thematisieren? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän
und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte auf ihrem Weg und in ihrer Funktion als Vielfaltsbeauftragte_r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu Reflexionsrunden eingeladen, um mit kollegialer und fachlicher Unterstützung den Prozess fortzusetzen.

Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

Modul II: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung mit Ellena Hüther, Pädagogin und Fortbildnerin

Modul III: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen mit Wiebke Eltze, Politikwissenschaftlerin

Modul IV: Ansprechperson für Vielfaltsfragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie findet statt in der Kultschule, Sewanstrasse 43, 10319 Berlin im Seminarraum des Stadtteilbüros, rechter Flügel, Erdgeschoss.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert_innen verschiedener Fachgebiete, geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Eva Prausner, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH

In Kooperation mit: Marcel Dieckmann, Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke, pad gGmbH

Termin: 14. bis 15. November 2019

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: München-Pasing

Die Tagungsgebühr beträgt

für Mitglieder 45,– €,
für Nichtmitglieder 75,– €.

Wie können Familienzentren Knotenpunkte in einem Sozialraum sein? Arbeiten Sie mit an dieser Frage! Es wird sich auf einen gemeinsamen Austausch gefreut. Für die Fachtagung konnten namhafte Referent*innen verpflichtet werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem detailierte Programm. Anmeldungen sind nur online unter www.bundesverband-familienzentren.de möglich.

Termin: 19. bis 20. November 2019

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut

Ort: Berlin

Seit einem Jahrzehnt boomt der deutsche Arbeitsmarkt. Wo einst Massenarbeitslosigkeit herrschte, eilt die Beschäftigung von Rekord zu Rekord. Für einen Großteil der Beschäftigten ist dieser Wandel mit deutlichen Verbesserungen verbunden. Dennoch zeigen sich auch Schattenseiten. Während in einigen Branchen Fachkräfteengpässe zu beobachten sind, hat sich neben der seit Langem bekannten atypischen Beschäftigung ein wachsender Niedriglohnsektor etabliert. Auch mehren sich die Zweifel an der Nachhaltigkeit des Aufschwungs. Dabei geht es nicht nur um die dunklen Wolken am Konjunkturhimmel. Noch relevanter ist die Frage, ob und wie das deutsche Wirtschafts- und Beschäftigungsmodell für eine ökologische Transformation sowie für die Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels gewappnet ist.

Vor diesem Hintergrund nimmt das diesjährige WSI-Herbstforum sowohl die aktuelle Lage des Arbeitsmarktes und dessen Rückwirkungen auf die Beschäftigung in den Blick wie auch die künftigen Anforderungen an eine die Transformation unterstützende Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Wie stabil ist der Arbeitsmarkt? Setzt sich die verbesserte Verhandlungsposition der Beschäftigten in eine wachsende Tarifbindung und steigende Löhne um oder befördern insbesondere neue Dienstleistungsangebote und Arbeitsmigration das Wachstum des Niedriglohnsektors? Verbessern die Betriebe die Arbeitsbedingungen, um Personal zu halten, oder nehmen Arbeitsverdichtung und Stress zu? Verwandelt der Aufschwung prekäre Beschäftigung in Normalarbeit oder hybridisieren sich Beschäftigungsverhältnisse? Wie verändert der technologische Wandel die Leistungs- und Qualifizierungsanforderungen? Welche Herausforderungen stellen sich für die betriebliche Mitbestimmung?

Auf der Grundlage von Beiträgen zu diesen Themen wollen wir auf dem WSI Herbstforum 2019 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Gewerkschaften die Frage nach der Transformation des deutschen Beschäftigungsmodells diskutieren und Anforderungen an die Politik formulieren.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme des Elterngelds und des Elterngeld Plus von Müttern und Vätern fordert das ZFF die Politik auf, stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen den Elternteilen zu setzen.

Die heute veröffentlichte Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus von Müttern und Vätern kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Aufteilung zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor sehr ungleich. Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Inanspruchnahme von Vätern zwar deutlich gestiegen – von etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – im Vergleich nutzen Mütter die Lohnersatzleistung jedoch deutlich häufiger und länger. So haben 2018 unter den Vätern 72 Prozent das Elterngeld nur für die zwei Partnermonate bezogen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Laut der Studie liegen die zentralen Beweggründe für die ausbleibende oder nur kurze Elterngeldnutzung von Vätern in der Sorge um langfristige berufliche Nachteile und in finanziellen Erwägungen. Gerade für einkommensschwache Familien bleibt es eine Herausforderung, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben längerfristig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann weiter:

„Aus Sicht des ZFF muss die partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngelds deutlich gestärkt werden. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf SGB-II-Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden!“

Das ZFF hat sich ausführlich zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik positioniert. Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.2019