AUS DEM ZFF
ZFF-Positionspapier: „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“
Bezahlbarer, familiengerechter Wohnraum und ein passendes Wohnumfeld sind grundlegend für ein gutes Familienleben. Vor diesem Hintergrund formuliert das ZFF in einem Positionspapier politische Forderungen und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung einer familiengerechten Wohnungspolitik.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist ein zentraler Ort der Sozialisation, der Fürsorge und des familiären Miteinanders. Familien brauchen ausreichenden, bezahlbaren und guten Wohnraum, der Rückzugsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist ein Wohnumfeld, welches Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält und Nachbarschaften fördert, von entscheidender Bedeutung für das Familienleben. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gutes, sicheres und lernförderndes Zuhause ist. Seit Jahren beobachten wir jedoch, dass sich Wohnen zu einer der drängendsten sozialen Fragen entwickelt. Arme Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, tragen hohe Wohnkostenbelastungen. Für sie wird es immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden und nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt.“
Altenkamp ergänzt: „Die Wohnungsfrage gehört auf die familienpolitische Agenda, denn sie ist existenziell notwendig für ein gutes Familienleben und Voraussetzung für ein Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Wohlergehen. Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien in den Mittelpunkt stellen!“
Das ZFF- Positionspapier „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“ können Sie hier herunterladen.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.01.2022
SCHWERPUNKT I: Streichung von §219a StGB
FDP: Ersatzlose Streichung des unsäglichen § 219a Strafgesetzbuch ist überfällig
Zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:
„Die ersatzlose Streichung des unsäglichen § 219a Strafgesetzbuch ist überfällig. Es ist unerträglich, dass Ärzte im Jahr 2022 noch immer dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen in solchen Extremsituationen brauchen die Möglichkeit, sich umfassend informieren zu können. Mit dieser Prioritätensetzung legt der Bundesjustizminister einen ersten wichtigen Baustein für gesellschaftspolitischen Fortschritt. Gleichwohl gilt besonderer Dank Aktivisten wie Kristina Hähnel, die sich trotz der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für Betroffene stark gemacht haben.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022
CDU/CSU: Die Abschaffung von § 219a StGB hilft Frauen nicht
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind ausreichend vorhanden und gut zugänglich
Der Bundesjustizminister hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklärt Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Die Streichung von § 219a StGB hilft uns Frauen nicht. Denn es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, der beseitigt werden müsste. Ärzte dürfen auf ihrer Website auch heute schon auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken. Lediglich offensiv werben dürfen sie für Schwangerschaftsabbrüche nicht.
Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen und aus meiner Sicht entscheidend ist ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren, sie in dieser Situation nicht allein zu lassen und als Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Dies ist in der Vergangenheit in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Die Streichung des § 219a ist deshalb falsch.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022
CDU/CSU: Der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren
Bundesjustizminister Buschmann hat am heutigen Montag einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:
„Frauen – auch die werdenden Väter – stehen bei einer möglichen Abtreibung vor einer äußert schwierigen Gewissensentscheidung. Dabei geht es nicht nur um die Selbstbestimmung als Frau, sondern auch um das Leben des Ungeborenen. Keine Frau trifft eine solche Entscheidung über das Lebensrecht ihres Kindes leichtfertig. Genau deshalb aber braucht auch das ungeborene Leben eine Fürsprache und die Sicherstellung, dass auch seine Interessen im bewährten Schutzraum des vertraulichen und verpflichtenden Beratungsgesprächs gewahrt werden. Denn der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren. Was wir nicht brauchen, ist Werbung für Abtreibungen. Vielmehr brauchen Frauen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation. In unserer Gesellschaft muss es möglich sein, für eine werdende Mutter (und den Vater) Lösungen aufzuzeigen, auch wenn eine Schwangerschaft oder das Elternsein im ersten Moment völlig unvorstellbar scheint. Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.
Als Union stehen wir in dieser Frage zu unserem Grundsatz: Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Die Abschaffung des Paragraphen 219a lehnen wir daher ab. Dabei ist für uns auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend: Das Ungeborene steht bereits unter dem Schutz von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Schon 2019 haben Union und SPD daher geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.
Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. So darf nach unserer Überzeugung die finanzielle Situation eines Paares für die Gewissensentscheidung über ein (weiteres) Kind niemals ausschlaggebend sein.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022
DIE LINKE.: Abschaffung von § 219a geht nicht weit genug – § 218 streichen!
„Dass der unsägliche § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik endlich umgesetzt wird. Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert den Zugang massiv. Deswegen fordern wir als LINKE, dass neben § 219a auch § 218 sofort gestrichen wird. Doch statt diese Streichung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, verlagert die Ampel das Thema in eine Kommission und verschleppt das Vorhaben weiter, wie Justizminister Buschmann heute noch einmal bekräftigt hat“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Entwurfs des Justizministeriums zur Streichung des § 219a. Reichinnek weiter:
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar. Deshalb müssen sie ferner Teil der universitären Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern werden. Es kann nicht sein, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärztinnen und Ärzte mehr gibt, die diese Eingriffe durchführen.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022
AWO: Abschaffung 219a StGB ist erst der Anfang – AWO fordert Gesamtkonzept für reproduktive Rechte
Gestern wurde der erste Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt.
„Schwangere haben ein Recht auf Informationen. Die Ampel setzt ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zur Streichung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zügig um. Damit wird Deutschland in diesem Bereich endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Ungewollt Schwangere werden nach der Streichung sachliche Informationen rund um Methoden und Kosten von Abbrüchen sofort im Netz finden können sowie Ärzt*innen nicht mehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Die AWO begrüßt diesen rechtlichen Fortschritt ausdrücklich und hofft auf eine zügige Verabschiedung!“, erklärt dazu Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.
Ausgelöst durch die Öffentlichmachung ihrer Verurteilung im Jahr 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB, entfachten die Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere verurteilte Ärzt*innen die Debatte um den Zugang zu und das Recht auf Abtreibung in Deutschland neu. Die nach intensiven politischen Auseinandersetzungen 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte aber keinerlei Fortschritte für Ärzt*innen und Betroffene. Es fanden weiterhin Verurteilungen nach § 219a StGB statt und die niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen verbesserte sich nicht für ungewollt Schwangere. Aus Sicht der AWO lenkte der Streit um das Informationsrecht ungewollt Schwangerer über Schwangerschaftsabbrüche aber den Blick auf ein altes zentrales gleichstellungspolitisches Thema – das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen. Die prekäre Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland wurde sichtbar.
„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Die Streichung von § 219a StGB darf daher nicht das Ende der Liberalisierung sein“, führt AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert aus. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. „Die angekündigte Kommission, die sich mit einer außerstrafrechtlichen Regelung von Abtreibung beschäftigen soll, muss daher zügig kommen, um auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine wirkliche Liberalisierung voranzutreiben und reproduktive Rechte auch in Deutschland umzusetzen“, fordert Schubert abschließend.
Informationen und Beratungsstellen für Fragen zur Schwangerschaft: www.awo-schwanger.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.01.2022
djb begrüßt geplante Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung von § 219a StGB, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Hierdurch wird endlich die ungerechtfertigte Kriminalisierung von Ärzt*innen beseitigt. Gleichzeitig wird ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen beendet. Ihnen war es bislang kaum und nur mit der schwebenden Gefahr eines Strafverfahrens möglich, sachlich über die von ihnen angewendeten Methoden, Rahmenbedingungen und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Diese mit einer erheblichen Stigmatisierung verbundene Kriminalisierung hat zur signifikanten Verschlechterung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere beigetragen und ihre reproduktive Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt.
„Die Streichung der Vorschrift war lange überfällig.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Es ist ein erster Schritt getan, die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärzt*innen sowie die Stigmatisierung von ihnen und ungewollt Schwangeren zu beseitigen. Um die Situation von Schwangeren in Deutschland zufriedenstellend zu verbessern, verbleiben allerdings noch weitere Schritte.“ So entfällt zwar mit der Strafvorschrift eine Hürde für sachliche Informationen durch Ärzt*innen. Dennoch führen massive Anfeindungen durch fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen, etwa durch sogenannte Gehsteigbelästigungen, noch immer dazu, dass viele Ärzt*innen sich nicht auf offizielle Listen aufnehmen lassen oder davon absehen, selbst öffentlich auf ihren Websites über die angebotenen Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.
Zur Sicherstellung und Förderung der reproduktiven Selbstbestimmung muss die Informationslage weiter aktiv verbessert werden. Dazu gehört, Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und Beratungsstellen besser vor Anfeindungen zu schützen. Es gilt, die weiteren Ankündigungen des Koalitionsvertrags umzusetzen: die Möglichkeit der Online-Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Außerdem müssen die Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, besser geschützt werden und die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag ernst nehmen. „Die Länder müssen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen sicherstellen. Davon sind aber einige Gebiete Deutschlands auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes weit entfernt.“, so Wersig.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.01.2022
pro familia: Endlich! Der §219a StGB ist bald Geschichte
pro familia begrüßt Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDF) hat heute einen Referentenentwurf vorgelegt, der die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:
pro familia begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und das Vorhaben, den § 219a ersatzlos zu streichen. Dieser Schritt ist überfällig, denn der Paragraph verletzt die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzt*innen. Künftig können sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie können auf der Webseite der Praxis/der Klinik die Informationen abrufen, die die Einrichtungen für Patient*innen als wichtig erachten, etwa zur angewandten Methode, zum Ablauf, zu den Kosten und zu organisatorischen Fragen. Ärzt*innen und Kliniken können nach der Streichung des §219a StGB nicht mehr von fundamentalistischen Gegner*innen der Selbstbestimmung angezeigt werden, weil sie diese Informationen bereitstellen.
„Informationen für Patient*innen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Bisher wurden sie aber durch den Strafrechtsparagraphen als ‚Werbung‘ eingestuft und bestraft“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt zur Informationsfreiheit der Ratsuchenden. Denn der direkte Weg von der informationssuchenden Person zu der Person, die sie geben kann und will, wird künftig gewährleistet sein.“
pro familia stellt fest, dass die Aufhebung des §219a nur der Anfang sein kann. Es ist wichtig, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als solche auf den Prüfstand kommt und ein menschenrechtskonformes Gesetz außerhalb des Strafrechts geschaffen wird. Die bisherige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht menschenrechtskonform und evidenzbasiert. Deshalb unterstützt pro familia die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, um eine Neuregelung des § 218 auf den Weg zu bringen.
Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.01.2022
SCHWERPUNKT II: Corona-Krise
FDP: Recht auf Bildung schützen
Zum Welttag der Bildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:
„Beste Bildung ist weltweit der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und sozialem Aufstieg. Gerade in Krisenzeiten muss das Recht auf Bildung geschützt werden. Es darf nicht sein, dass beispielsweise in Uganda viele Schülerinnen und Schüler nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie nicht mehr in ihre Schulen zurückkehren. Auch in Deutschland muss das Recht auf Bildung oberste Priorität haben. Der vergangene Schul-Lockdown hat die Problematik unterschiedlicher Bildungschancen aufgezeigt und noch vertieft: Während die einen Unterstützung von den Eltern, Zugang zu Nachhilfe und ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch haben, fehlt es anderen schon an einem eigenen Endgerät oder Internetanschluss. Deshalb muss der Präsenzunterricht trotz steigender Infektionszahlen durch die zwar milde, aber hochansteckende Omikron-Variante stattfinden. Wichtig ist dabei eine hohe Impfquote bei Lehrkräften, die Maskenpflicht und genügend Test- und Impfkapazitäten für Schülerinnen und Schüler um die Gefahr einer schweren Erkrankung zu verringern. Gleichzeitig muss der Digitalisierungsschub an vielen Schulen jetzt weiter ausgebaut werden. Die Ampel wird mit dem Digitalpakt 2.0 dazu einen zentralen Beitrag leisten.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 23.01.2022
CDU/CSU: Mehr Sicherheit in den Schulen durch Auffrischungsimpfung
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich heute für eine Corona-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ausgesprochen. Hierzu können Sie den bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, wie folgt zitieren:
„Eine gute Nachricht für mehr Sicherheit in den Schulen: Die Stiko empfiehlt eine Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche. Dies ist ein wichtiger Schritt, um in der Omikron-Welle mehr Schutz und Stabilität im Schulbetrieb zu erlangen. Jetzt können sich Schülerinnen und Schüler an der Empfehlung orientieren und sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde noch besser schützen. Dadurch steigen die Chancen für offene Schulen in den nächsten Monaten. Es ist gut, dass die Ständige Impfkommission dieses wichtige Thema prioritär und nach wissenschaftlicher Erkenntnis behandelt hat.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022
Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Allen ein Leben in Würde ermöglichen und Armut dauerhaft bekämpfen
Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, schlägt der Bundesregierung einen Corona-Armutsgipfel vor, um gemeinsam mit Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen Lösungen zu finden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen. Er bittet Kanzler Olaf Scholz in einem Brief darum, einen schnellen Corona-Zuschlag auf Hartz IV zu zahlen, um armen Menschen zu helfen:
„Seit über zwei Jahren wird das öffentliche und private Leben von der Corona-Pandemie eingeschränkt. Die letzte Bundesregierung hat mit vielen Maßnahmen auf diese Krise reagiert. Meine Fraktion DIE LINKE hat einige dieser Maßnahmen im Bundestag mitgetragen und in anderen Punkten Alternativen vorgeschlagen – so wie es die jetzigen Koalitionsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen auch getan haben. Was in vielen Punkten am Ende der richtige Weg gewesen wäre, können wir zum Teil heute noch nicht sagen. Aber neben der Weigerung, die Patente auf Impfstoffe freizugeben und damit der Pandemie international den Kampf anzusagen, war eine Entscheidung definitiv falsch: Zwar einen Autogipfel nach dem anderen zu veranstalten, aber keinen Sozialgipfel.
Arme Menschen sind in jeder Hinsicht am meisten durch die Pandemie betroffen – nicht gefühlt, sondern empirisch belegt. Wer arm ist, hat laut einer RKI-Studie ein höheres Risiko, an Corona zu erkranken und zu sterben. Die Armut in Deutschland ist laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in der Pandemie auf einen Höchststand gewachsen. Parallel sind Hilfsangebote wie Tafeln oder Sozialkaufhäuser zeitweise weggebrochen und aktuell wieder durch die Omikron-Welle gefährdet. Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern sind bei uns am meisten von Armut betroffen. Einige Schulkinder aus diesen Familien werden zeitweise nicht am Fernunterricht teilgenommen haben, wenn sie zu den 230.000 Menschen gehören, denen laut Paritätischem im vergangenen Jahr der Strom abgedreht wurde.
Und die Lage wird gerade noch schlimmer. Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie gehen über die Hartz-IV-Anpassung weit hinaus. In meinen Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt melden sich derzeit so viele verzweifelte Menschen wie noch nie, die sagen, dass sie mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, nicht mehr über die Runden kommen. Ich bitte Sie, jetzt sofort zu helfen und einen Krisenaufschlag von 100 Euro auf Hartz IV zu veranlassen, wie es Sozialverbände fordern.
Die andauernde Pandemie ist eine riesige Herausforderung für den Staat und für Sie als neue Bundesregierung. Deshalb sollten Sie sich jetzt Expertise von außen holen und einen Corona-Armutsgipfel einberufen, um sich einen Überblick über die gravierenden Probleme der 13 Millionen armen Menschen in Deutschland zu verschaffen. Gemeinsam mit Wohlfahrts- und Sozialverbänden, mit Kommunen, den Betroffenen sowie Hilfsorganisationen müssen unverzüglich Lösungen gefunden werden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen.“
Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.01.2022
Bundestag: Sonderregelungen für pflegende Angehörige in der Pandemie
Zur Unterstützung pflegender Angehöriger in der Corona-Pandemie gelten nach Angaben der Bundesregierung bis Ende März 2022 Sonderregelungen. So wird das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung auch gezahlt, wenn eine Covid-19-bedingte Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause besteht. Anders als regulär werde das Pflegeunterstützungsgeld dabei je pflegebedürftiger Person für bis zu insgesamt 20 Arbeitstage gewährt, heißt es in der Antwort (20/376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/308) der AfD-Fraktion.
Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, umfasse ebenfalls 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage, wenn die Pflegesituation aufgrund der Pandemie aufgetreten sei.
Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege könnten Pflegekassen für Patienten der Pflegegrade zwei bis fünf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins könnten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat ausnahmsweise auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022
IAB-Forum: Ist diese Krise anders? Wie sich die Corona-Krise auf die wirtschaftliche und soziale Situation von Jugendlichen in Europa auswirkt
Aktuelle Anpassungen im Infektionsschutzgesetz gefährden den Fortbestand wichtiger Betreuungsangebote und damit das Wohl von Kindern und Jugendlichen
Seit der Ende 2021 umgesetzten erneuten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes stehen viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor einem Problem: In Ermangelung der Durchsetzungsfähigkeit einer allgemeinen Impfpflicht soll Verantwortung nun delegiert und Einrichtungen dazu verpflichtet werden, die Impfpflicht unter ihren Mitarbeitenden selbst umzusetzen. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf den eigentlichen Adressatenkreis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – medizinische und pflegerische Einrichtungen – unverhältnismäßig und stellt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor große Probleme.
„Bisher sind wir ganz klar davon ausgegangen, dass Jugendhilfeeinrichtungen von der Neuregelung nicht betroffen sind, da diese grundsätzlich keine Orte mit besonderen Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Bewohner sind. Aktuell zeichnet sich aber ab, dass das Gesetz in einigen Bundesländern nun so interpretiert wird, dass auch Einrichtungen der Jugendhilfe unter die ab Mitte März 2022 einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sofern diese Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung betreuen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes e.V. „Diese Gruppe von jungen Menschen definiert sich aber über ihre seelischen Besonderheiten und nicht über akute oder chronische Grundkrankheiten, die ein erhöhtes Risiko für schwere oder sogar tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe bergen. Aus diesem Grund lässt sich eine Zuordnung zur Kategorie der medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Die von uns betreuten jungen Menschen leiden unter psychischen Belastungen und traumatischen Störungen. Grundvoraussetzung für ihre Betreuung und Genesung sind stabile und haltgebende Strukturen sowie tragfähige, professionelle und langfristige Beziehungsangebote durch erfahrene Fachkräfte“, so Adam weiter.
Die aktuelle Anpassung des Infektionsschutzgesetzes setzt eben diese Stabilität in den Strukturen der Einrichtungen und in den Beziehungen der dort betreuten Kinder und Jugendlichen nun aufs Spiel. In völlig unverhältnismäßiger Weise wird in Kauf genommen, dass langjährige, überaus engagierte und für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen kündigen und die Einrichtungen in einer Zeit des ohnehin schon dramatisch um sich greifenden Fachkräftemangels damit in existentielle Nöte bringen. Dies führt in Verbindung mit den zu erwartenden deutlich höheren Personalausfällen wegen COVID-19-Erkrankungen zu fast unlösbaren Personalproblemen in den Einrichtungen, die die Betreuung substanziell gefährden.
„Es ist unseren Trägern bisher erfolgreich gelungen, die Weiterverbreitung des Virus in den Einrichtungen zu verhindern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die jungen Menschen in den vergangenen Monaten mit großem Verantwortungsbewusstsein und leidenschaftlichem Engagement durch diese Pandemie begleitet und vor deren Gefahren geschützt. Im Gegensatz zu Pflegeeinrichtungen, in denen das Virus durch Angestellte in die Einrichtungen getragen wird, liegt das Gefahrenrisiko einer Infektionsübertragung in der Jugendhilfe bei den betreuten jungen Menschen, die das Virus aufgrund ihrer unterschiedlichen Außenkontakte in Schule oder Freundeskreis in die Einrichtung tragen können. Aber auch hier haben individuelles Verantwortungsbewusstsein, regelmäßiges Testen und die gegenseitige Rücksichtnahme dazu geführt, dass größere Krankheitsausbrüche stets verhindert werden konnten“, so Martin Adam.
Sollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht zukünftig tatsächlich für zahlreiche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, so können wichtige Angebote für junge Menschen aufgrund der durch Kündigungen und Überbelastung der verbleibenden Fachkräfte verursachten Personalausfälle künftig in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt werden. Von den Auswirkungen werden betroffene Kinder und Jugendliche dann in ihrer Entwicklung und Gesundheit erheblich stärker gefährdet sein als bisher.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 24.01.2022
VPK: Impfpflicht in der Jugendhilfe?
Wirtschaftskrisen mindern die Arbeitsmarktchancen gerade junger Menschen unverhältnismäßig stark. Das gilt auch für die Covid-19-Rezession. Denn diese Personengruppe sieht sich auch in dieser Krise einer Gemengelage an Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. So arbeiten junge Menschen häufig in Branchen und Berufen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zum Beispiel im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in der Tourismusbranche. Außerdem sind ihre Arbeitsverträge oft nur befristet – und wurden wegen der Pandemie auch häufig nicht verlängert. Zudem waren und sind junge Menschen stark von Schulschließungen und eingeschränkten Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. In Verbindung mit der pandemiebedingten sozialen Isolation hat dies vermehrt zu psychischen Problemen geführt. Basierend auf einem wissenschaftlichen Bericht, den Regina Konle-Seidl und Francesca Picarella im September 2021 für das Europäische Parlament erstellt haben, werden im Folgenden die Auswirkungen von Covid-19 auf die Arbeitsmarktsituation, Bildung und psychische Gesundheit von jungen Menschen in Europa zusammenfassend beschrieben. Dabei werden die Auswirkungen der aktuellen Krise mit denen der globalen Finanzkrise von 2008/2009 verglichen. Bei dem Vergleich geht es nicht zuletzt darum, die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu Beginn der beruflichen Laufbahn (sogenannte Scarring- oder “Vernarbungseffekte“) auf die Erwerbschancen im weiteren Lebensverlauf auszuloten.
Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit
Während der Pandemie entwickelten sich Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen in Wellen, was die unterschiedlichen Lockdown- und Öffnungsphasen widerspiegelt. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg in allen europäischen Ländern im zweiten Quartal 2020 und im ersten Quartal 2021 besonders stark. Diese stieg zwischen März und August 2020 von gut 15 Prozent auf fast 19 Prozent. Im April 2021 erreichte sie mit 18,5 Prozent einen erneuten Höchststand. Seitdem ist die von Eurostat gemessene (saisonbereinigte) Quote stetig gesunken. Im August 2021 lag sie bei etwa 16 Prozent – und damit immer noch höher als vor Ausbruch der Krise. Neuzugänge auf dem Arbeitsmarkt waren für einen Großteil des Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit verantwortlich, da viele Unternehmen ihre Einstellungspraxis änderten und befristete Verträge nicht verlängerten. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit war im Allgemeinen bei jungen Frauen höher als bei jungen Männern.
Vor dem Ausbruch der Krise war die Jugendarbeitslosigkeit in fast allen europäischen Ländern deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2019 gab es 1,9 Millionen weniger Arbeitslose in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen als 2012. Bislang liegt der Anstieg deutlich unter dem Niveau, auf dem sie sich während und nach der Finanzkrise 2008/2009 bewegt hatte. Dennoch unterscheiden sich die Arbeitslosenquoten bei Jugendlichen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor stark.
Besorgniserregend ist die Tatsache, dass Länder, die von der Finanzkrise besonders stark betroffen waren (Griechenland, Italien oder Spanien), während der Pandemie erneut einen überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit verzeichneten. In Deutschland ist die Jugendarbeitslosigkeit generell niedrig. Ende 2019 lag die Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen bei 5,1 Prozent. Sie stieg im ersten Quartal 2021 auf 8,3 Prozent und sank im zweiten Quartal 2021 auf 7,1 Prozent. Der Anstieg um 2 Prozentpunkte zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem zweiten Quartal 2021 lag leicht unter dem EU-Durchschnitt (+ 2,6 Prozentpunkte) im gleichen Zeitraum.
Während die Eurostat-Daten noch kein klares Bild darüber vermitteln, ob sich die Jugendarbeitslosigkeit verfestigt, zeigen die nationalen Registerdaten für Deutschland im September 2021 einen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen um 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit
- Für die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ist der wichtigste Indikator für die Jugendarbeitslosigkeit die “Zahl der jugendlichen Arbeitslosen geteilt durch die Gesamtzahl der 15- bis 24-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt (Beschäftigte plus Arbeitslose)”. Dieser Indikator (Jugendarbeitslosigkeitsquote) überzeichnet jedoch tendenziell das tatsächliche Ausmaß der Problematik, da sich ein großer Teil der jungen Menschen in dieser Altersgruppe noch im Bildungssystem befindet. Junge Menschen, die zur Schule gehen, studieren oder dem Arbeitsmarkt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden durch diesen Indikator nicht erfasst — weder im Zähler noch im Nenner.
- Dieser Umstand wird durch einen alternativen Indikator (Populationsanteil erwerbsloser Jugendlicher) berücksichtigt. Er misst den prozentualen Anteil der arbeitslosen 15- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe. Die so gemessene Jugendarbeitslosigkeit ist daher deutlich niedriger als mit dem vorstehend definierten Indikator (siehe Tabelle).
- NEET ist ein Akronym, das Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren bezeichnet, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Training befinden (“Not in Education, Employment, or Training”). NEET umfasst eine sehr heterogene Bevölkerung, wobei arbeitslose Jugendliche hier nur eine Teilgruppe sind. Die NEET-Bevölkerung im Alter von 15 bis 29 Jahren kann in insgesamt sieben Untergruppen unterteilt werden: Wiedereinsteiger, Kurzzeitarbeitslose, Langzeitarbeitslose, die aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht zur Verfügung stehen, Langzeitarbeitslose, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht zur Verfügung stehen, entmutigte Beschäftigte und andere Nichterwerbspersonen. Im Nenner dieses Indikators steht die Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe und desselben Geschlechts. Auf EU-Ebene hat das NEET-Konzept eine wichtigere Bedeutung erlangt als das der Arbeitslosenquoten, denn damit wird die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern besser und genauer als bisher auf die konkreten Problemlagen und Gefährdungspotenziale junger Menschen am Arbeitsmarkt gelenkt.
Junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind (NEET)
Im Gegensatz zu früheren Krisen zeichnet sich die Covid-19-Krise dadurch aus, dass es in allen Altersgruppen mehr Übergänge von Beschäftigung in Nichterwerbstätigkeit als in Arbeitslosigkeit gab. Damit spiegeln die Arbeitslosenzahlen nur einen kleineren Teil der verlorenen Arbeitsplätze wider. Das zeigt sich auch am Erwerbsstatus junger Menschen, die weder eine Beschäftigung noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Im Englischen hat sich dafür die Bezeichnung „NEETs“ etabliert (siehe Infokasten „Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit“). Der Anteil der nicht erwerbstätigen NEETs, die nicht auf der Suche nach Arbeit sind beziehungsweise innerhalb von zwei Wochen nicht für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen, ist im Jahr 2020 doppelt so stark gestiegen (+0,8 Prozentpunkte) wie der Anteil der arbeitslosen NEETs (+0,4 Prozentpunkte). Die aggregierten Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass der Anteil der NEETs, die arbeiten wollten (aber nicht aktiv nach Arbeit suchten), um 0,9 Prozentpunkte zunahm. Dies könnte darauf hindeuten, dass die neuen NEETs im Jahr 2020 in erster Linie Kurzzeitarbeitslose waren.
Unmittelbar vor dem Ausbruch der Covid-19-Krise im März 2020 gab es im Vergleich zu 2013 etwa 1,7 Millionen weniger NEETs. Seither ist die Zahl jedoch wieder angestiegen: Im Jahr 2020 gab es EU-weit rund 725.000 mehr junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung waren als im Jahr 2019. Die NEET-Quote stieg von 12,5 Prozent vor Ausbruch der Krise Ende 2019 auf einen Höchststand von 14,6 Prozent im zweiten Quartal 2020. Ein Jahr später war sie wieder auf 13,2 Prozent gesunken.
Dabei meldet Eurostat einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten nicht nur für Länder mit historisch hohen Raten wie Italien oder Griechenland, sondern auch für Deutschland, ein Land mit einer allgemein niedrigen NEET-Quote. Die deutsche Quote stieg von 7,8 Prozent Ende 2019 auf 9 Prozent im zweiten Quartal 2021.
Beständigkeit von NEET-Länderclustern
Es gibt erhebliche länderspezifische Unterschiede im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung der NEET-Population. Neben der ökonomischen Lage auf regionaler Ebene beeinflussen auch soziodemografische Merkmale (zum Beispiel ein niedriger Bildungsstand) sowie institutionelle Gründe (zum Beispiel nationale Regelungen für den Übergang von der Schule in den Beruf) das NEET-Risiko eines jungen Menschen. Trotz erheblicher Verbesserungen seit 2013 können auch während der Pandemie weitgehend drei von Eurofound bereits im Jahr 2016 ermittelten Ländercluster ausgemacht werden. Im ersten Cluster, das hauptsächlich aus nordischen, westlichen und kontinentalen Ländern besteht, sind Kurzzeitarbeitslose die größte NEET-Gruppe. In den südlichen Mitgliedstaaten dominieren Langzeitarbeitslose und entmutigte junge Arbeitsuchende. In Osteuropa wiederum machen junge Frauen, die Kinder oder Angehörige betreuen, einen großen Anteil der NEETs aus. Im Jahr 2020 verzeichneten Italien und Griechenland einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten, während andere Länder mit ebenfalls hohen NEET-Quoten, etwa Bulgarien oder Spanien, einen Anstieg unterhalb des europäischen Durchschnitts verzeichneten.
Interessanterweise zeigt sich in dieser Krise ein eher untypisches Muster in Bezug auf das Bildungsniveau von NEETs und kürzlich arbeitslos gewordenen jungen Menschen: Die Wahrscheinlichkeit, NEET zu werden, nimmt üblicherweise mit steigendem Bildungsniveau ab. Folglich besteht für Geringqualifizierte das größte Risiko, zur Gruppe der NEETs zu gehören. Die Daten von Eurostat zeigen jedoch , dass die NEET-Quoten im Jahr 2020 über alle Bildungsniveaus hinweg gestiegen sind. das bedeutet, dass zumindest im Hinblick auf das Bildungsniveau keine weitere Polarisierung zu beobachten ist.
Auswirkungen der Pandemie auf Bildung und psychisches Wohlbefinden junger Menschen
Die Schließung von Schulen und die eingeschränkten Möglichkeiten des berufsbegleitenden Lernens haben die verfügbare Lernzeit verkürzt – und damit auch die Chancen der Betroffenen, sich Kompetenzen anzueignen. Zugleich zeigen verschiedene Erhebungen, etwa eine von Eurofound durchgeführte Umfrage zu den Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen in der Europäischen Union, dass Schulschließungen und Eindämmungsmaßnahmen auch das psychische Wohlbefinden junger Menschen unverhältnismäßig stark beeinträchtigen. Deren Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden sanken im Frühjahr 2021 auf einen Tiefpunkt. Zu dieser Zeit sahen sich fast zwei Drittel der Jugendlichen dem Risiko von Depressionen ausgesetzt. Im Gegensatz hatte die (vorübergehende) Schließung von Betrieben eine positive, aber unbedeutende Auswirkung auf die Lebenszufriedenheit der betroffenen jungen Menschen.
Arbeitsplatzverluste und verkürzte Arbeitszeiten haben dagegen zu einem starken Rückgang des Arbeitseinkommens bei jungen Beschäftigten geführt. Auf Basis von Indikatoren wie “von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht” ergibt sich jedoch noch kein klares Bild darüber, ob sich die soziale Lage junger Menschen auch langfristig verschlechtert. Vermutlich dürften aber insbesondere junge Menschen aus marginalisierten Verhältnissen auch längerfristig unter den negativen Folgen von Arbeitslosigkeit, eingeschränkten Bildungschancen und schlechter psychischer Gesundheit leiden.
Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Covid-19-Krise für Jugendliche
Trotz der beschriebenen negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung und die soziale Lage junger Menschen sind diese möglicherweise weniger schwerwiegend als die Konsequenzen der globalen Finanzkrise. Die meisten Länder haben frühzeitig mit gezielten Maßnahmen reagiert, um die negativen Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen abzumildern. Diese Maßnahmen reichen von der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und -erhaltung über die Stärkung arbeitsbezogener Lernmöglichkeiten bis hin zur Einkommensunterstützung und der Verhinderung sozialer Ausgrenzung. Allerdings haben nur wenige Mitgliedstaaten Initiativen zur Verbesserung der psychosozialen Dienste für junge Menschen gestartet. Um eine verlorene “Generation Lockdown” zu vermeiden, ist es daher wichtig, der psychischen Gesundheit junger Menschen in der Erholungsphase besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch auf europäischer Ebene wurde eine Vielzahl von Initiativen und Programmen ins Leben gerufen, um die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen. So hat die Förderung junger Menschen nunmehr auch haushaltspolitisch eine hohe Priorität in der Europäischen Union.
Fazit
Frühere Rezessionen, insbesondere die globale Finanzkrise von 2008, haben gezeigt, dass die Jugendarbeitslosigkeit in vielen europäischen Ländern nicht nur zu Beginn eines wirtschaftlichen Abschwungs rasch und deutlich ansteigt, sondern auch noch lange nach Beginn der Erholung über dem Vorkrisenniveau bleibt. Wissenschaftlichen Studien zufolge erleiden junge Menschen, die während einer schweren Rezession ihren allgemeinen oder beruflichen Bildungsabschluss machen, nicht nur unmittelbar danach signifikante Einkommenseinbußen, sondern auch in den Folgejahren. Es gibt jedoch Gründe zur Annahme, dass die negativen Folgen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung junger Menschen weniger schwerwiegend sein könnten als die Folgen der globalen Finanzkrise, und dass die in den Jahren vor der Pandemie erzielten Fortschritte nicht völlig zunichtegemacht wurden. Anders als bei der Finanzkrise haben die nationalen Regierungen und die EU frühzeitig mit gezielten Fördermaßnahmen zugunsten der jungen Generationen reagiert, und so die negativen Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit gemildert.
Allerdings sind auch in Deutschland – einem Land mit traditionell niedriger Jugendarbeitslosigkeit – junge Menschen infolge der Krise häufiger und länger arbeitslos als vorher. Je länger die Krise anhält, desto größer ist das Risiko, dass sich die Arbeitslosigkeit verfestigt. Ein besonders besorgniserregendes Phänomen ist das Fortbestehen hoher NEET-Quoten in Ländern wie Italien oder Griechenland. Daher ist die Umsetzung der erneuerten „Jugendgarantie“ – die vom Europäischen Rat im Oktober 2020 verabschiedet wurde – für viele Länder eine Chance, wichtige Lücken in der Jugendgarantie von 2013 zu schließen, insbesondere in Bezug auf Qualität von Praktika und die aktive Ansprache vulnerabler NEET-Gruppen.
Obwohl die langfristigen Auswirkungen auf die soziale Situation und das psychische Wohlbefinden junger Menschen noch ungewiss sind, könnten die Lernverluste aufgrund von Schulschließungen längerfristig zu großen Nachteilen führen. Die jungen Menschen verdienen auch dann noch die besondere Aufmerksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Entscheidungsträger in ganz Europa, wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt wieder erholen. Denn es gilt zu verhindern, dass sich die Covid-19-Krise langfristig negativ auf Leben und Beschäftigung junger Menschen auswirkt.
Quelle: Artikel Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.01.2022
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
CDU/CSU: Robert Habeck zerstört den Traum vom Eigenheim
Zum sofortigen Förderstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:
„Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat gestern abrupt das Förderprogramm für effiziente Gebäude (EH 55) gestoppt. Mit der Entscheidung steht der langgehegte Traum vom Eigenheim für viele Familien vor dem Aus. Angesichts ohnehin steigender Bau- und Materialpreise ist das ein herber Schlag ins Gesicht. Sie alle bekommen von dieser Bundesregierung keine Verlässlichkeit, sondern beschädigtes Vertrauen. Viele stehen nach monatelanger Planung und ersten Ausgaben nun vor dem Nichts. Das ist eine Unverschämtheit. Das eigene Haus ist nicht nur Wohn-, sondern Heimat-, Lebens- und Rückzugsort. Die Bundesregierung zeigt damit erneut den geringen Stellenwert von Familien auf ihrer Prioritätenliste.
Jedes Eigenheim ist aber auch ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Angesichts der geringsten Eigentumsquote in ganz Europa sollte sich auch die Bundesfamilien- und Seniorenministerin zur Entscheidung ihres Vizekanzlers äußern. Familien und Senioren könnten jetzt eine starke Stimme in der Bundesregierung gebrauchen. Für mich ist klar: Erfolgreiche Programme baut man aus und stellt sie nicht ein. Dass es sich dabei um ein Klimaschutzprogramm handelt, setzt der Geschichte die grüne Krone auf.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.01.2022
CDU/CSU: Ampel fehlt es an Respekt gegenüber den Leistungsträgern der Gesellschaft
Zur heute anstehenden Bundestags-Debatte zur Familienpolitik können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:
„Der Ampel fehlt es an Respekt gegenüber den Leistungsträgern der Gesellschaft! Statt Familien angesichts steigender Energiepreise und der höchsten Inflation seit 30 Jahren zu entlasten, führt die Ampel mit der Verantwortungsgemeinschaft lieber ein neues Familienmodell ein, das das Tor zur Vielehe öffnet. Wir müssen leider konstatieren: Bei der Ampel stimmen weder Kompass noch Prioritäten.
Interessant ist hierbei insbesondere die Rolle der Grünen und der SPD. Noch im letzten Jahr haben sie einen FDP-Antrag zu Verantwortungsgemeinschaften abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein Steuersparmodell handelt. Das war auch richtig. Denn die Wahrheit ist: Auch Zweierbeziehungen werden vor der Frage stehen: Ehe oder Verantwortungsgemeinschaft? Wir lehnen diese Ehe light ab. Denn die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sie beinhaltet Rechte und Pflichten. Davon bleibt aber nicht viel übrig, wenn es ein Rechtsinstitut gibt, das zwar bei Sonnenschein möglichst unbürokratisch zugänglich, jederzeit auflösbar, in unterschiedlichen Abstufungen und mit finanziellen Vergünstigungen des Staates verbunden, aber gleichzeitig weniger verpflichtend als die Ehe wäre. Moderne Familienpolitik heißt für uns als Union nicht Beliebigkeit. Daran werden wir die Familienministerin messen. Wenn sie Familien entlasten oder aber mit flexiblen Arbeitszeiten den Alltag erleichtern will, sind wir als Union dazu jederzeit bereit.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022
Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Top Bildung für alle - gerecht und krisenfest
„Der Zugang zu guter Bildung muss in allen Lebenslagen möglich sein – hier und anderswo. Zu viele Kinder und junge Menschen sind derzeit von Bildung abgeschnitten und bleiben abgehängt. Wir brauchen endlich ein modernes Bildungssystem, krisenfest und sozial gerecht. Statt nur den Mangel zu verwalten sind endlich umfassende Reformen und ausreichend finanzielle Unterstützung nötig“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Nicole Gohlke anlässlich des internationalen Tages der Bildung am 24. Februar 2022. Gohlke weiter:
„Der Zugang zu Bildung muss endlich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sein. Bildung ist ein Menschenrecht. Die Bildung muss Chefsache und darf nicht der Wirtschaft überlassen werden.
Corona lehrt uns: unser Bildungssystem muss krisenfest werden. Schaffen wir gleiche Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit: mit einer Lehrkräfteoffensive, mit einer Digitalisierungsoffensive.
Und wir brauchen endlich ein bundesweites Bildungsrahmengesetz und die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz – das Kooperationsverbot in der Bildung gehört endlich vom Tisch.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.01.2022
Bundestag: Spiegel: Sofortzuschlag für Kinder kommt in Kürze
Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.
In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.
Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.
Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.
Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 26.01.2022
Bundestag: Bundesregierung legt 22. BAföG-Bericht vor
Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2016 bis 2020 insgesamt zurückgegangen. Dies geht aus dem 22. BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung als Unterricht (20/413) vorgelegt hat.
Lag die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten 2016 noch bei rund 377.000, sei sie im Jahr 2020 um etwa 14,9 Prozent auf rund 321.000 gesunken. Es ist somit laut Bericht zwar gelungen, „den Rückgang der Gefördertenzahlen deutlich zu verlangsamen, jedoch ohne, dass der eigentlich erhoffte Wiederanstieg bereits sichtbar geworden wäre“. Das Jahr 2020 stehe im besonderen Fokus des Berichts, da die erste Stufe der Leistungserhöhungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes hier erstmals voll zum Tragen gekommen sei. Mit diesem Gesetz ist unter anderem ein Anstieg der Bedarfssätze um insgesamt sieben Prozent in zwei Stufen und der Freibeträge um insgesamt 16 Prozent in drei Stufen beschlossen worden. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende ist somit ab dem Jahr 2020 von zuvor 735 Euro auf 861 Euro gestiegen.
Neben dem 26. BAföG-Änderungsgesetz hat auch die COVID-19-Pandemie das Berichtsjahr 2020 geprägt. Um zu sichern, dass Studierende keinen finanziellen Nachteil durch pandemiebedingte Beeinträchtigungen an Universitäten oder Hochschulen erleiden würden, sei im Jahr 2020 beschlossen worden, BAföG-Leistungen trotz verschobenem Vorlesungsbeginn normal weiterzuzahlen und eine Verlängerung der Förderhöchstdauer zu ermöglichen. Außerdem sollten nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen Studierende in finanzieller Notlage unterstützen. Dieser Zuschuss stand laut Bericht auch BAföG-Empfängern offen. Über den gesamten Zeitraum von Juni bis September 2020 und November 2020 bis September 2021 haben rund 181.000 Studierende diesen finanziellen Zuschuss mindestens einmal beantragt.
Der Start von „BAföG Digital“ ermögliche seit dem 16. September 2021 allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern Leistungen nach dem BaföG-Gesetz digital zu beantragen. Bisher seien 110.563 Anträge in digitaler Form eingegangen (Stand: 02.11.2021).
Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor. Um die Auswirkungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2019 abbilden zu können, wurde die Vorlage des 22. BAföG-Berichts von 2019 auf 2021 verschoben. Der Bericht umfasst daher die Jahre 2017 bis 2020.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022
Bundestag: Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Die Bundesregierung empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf des Bundesrates für ein Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz (20/409) für erledigt zu erklären. Mit dem Gesetzentwurf sollten sowohl das Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch das Ganztagsfinanzhilfegesetz so angepasst werden, dass die bereitgestellten Bundesmittel für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die bisherige Frist hinaus ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2022, von den Ländern abgerufen werden können.
Diese beabsichtigte Gesetzesänderung sei jedoch bereits erfolgt, heißt es zur Erklärung in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzs und des Ganztagsfinanzhilfegesetz vom 20. Dezember 2021, das am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten sei, sei die Frist zum Abfluss der Finanzhilfe bereits um ein Jahr verlängert worden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates könne daher für erledigt erklärt werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 17 vom 14.01.2022
forsa-Umfrage bestätigt: Hoher Druck auf Familien
Bundesweite forsa-Befragung von Eltern im Auftrag der Bepanthen-Kinderförderung:
Familien unter Druck – Mehrheit der Eltern wünscht sich mehr Verständnis bei der Kindererziehung
- Die Mehrheit aller Eltern erlebt Kritik an der Erziehung ihrer Kinder
- Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihre Kindererziehung kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater
- Kritik trifft vor allem Mütter und junge Eltern unter 35 Jahren
- Experten äußern Verständnis für das Empfinden der Eltern
Unzählige Erziehungstipps in Büchern und Zeitschriften, diverse Familienblogs und Mom-Influencer in Social Media und dann mischen sich noch Freunde und Familie ein – von allen Seiten gibt es gut gemeinte Ratschläge, aber auch handfeste Kritik zur Kindererziehung von Eltern. Wie sehr sich Eltern tatsächlich kritisiert fühlen, zeigt nun die aktuelle, repräsentative forsa-Befragung, die von der Bepanthen-Kinderförderung in Auftrag gegeben wurde. Demnach erlebt die deutliche Mehrheit aller Eltern Kritik an ihrer Kinderziehung. Das hat Folgen: Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihren Erziehungsstil kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater. Die Mehrheit der Eltern und sogar fast zwei Drittel der jungen Eltern unter 35 Jahren wünscht sich deshalb in Bezug auf ihre Kindererziehung mehr Verständnis von anderen.
Mehrheit der Eltern kennt Kritik am Erziehungsstil und leidet darunter
Die Zahlen lassen aufhorchen: Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der befragten Eltern gibt an, schon einmal von anderen für den Umgang mit ihrem Kind kritisiert worden zu sein. Dabei kommt die Kritik vor allem aus dem familiären Umfeld der Eltern. Eigene Familienangehörige (45 Prozent) äußern am häufigsten Kritik, die vor allem jüngere Eltern (51 Prozent) und Eltern jüngerer Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren (48 Prozent) trifft. Dieser Umfang an negativen Rückmeldungen geht nicht spurlos an den kritisierten Eltern vorbei. Ganze 41 Prozent der Eltern sehen aufgrund der wahrgenommenen Kritik ihre Erziehungskompetenz grundsätzlich in Frage gestellt. Die Folge: Frauen bewerten sich deutlich öfter als schlechte Mutter (48 Prozent) als Männer (31 Prozent).
Frauen und junge Eltern besonders betroffen
Die Umfrage zeigt an mehreren Stellen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Altersgruppen der Eltern auf. Frauen erleben durchweg eine höhere Belastung durch Kritik. Tendenziell werden Mütter (65 Prozent) und jüngere Eltern bis 34 Jahre (63 Prozent) häufiger kritisiert als Väter (53 Prozent) und Eltern über 45 Jahre (54 Prozent). Sie ärgern sich öfter über Ratschläge von anderen (55 Prozent; Männer: 40 Prozent) und fühlen sich schneller verletzt (40 Prozent, Männer: 16 Prozent) oder unter Druck gesetzt (34 Prozent, Männer: 18 Prozent). Vor allem junge Eltern ärgern sich besonders über Kritik, weil sie der Meinung sind, die Kindererziehung sei allein ihre Sache (62 Prozent). Dennoch nehmen sich gerade junge Eltern kritische Äußerungen besonders zu Herzen und fühlen sich dadurch am ehesten verletzt (34 Prozent), unter Druck gesetzt (41 Prozent) oder als schlechtes Elternteil (31 Prozent).
Mom Shaming – besonders junge Frauen leiden unter Kritik
Damit bestätigen die Ergebnisse der forsa-Befragung ein Phänomen, das auch als Mom (bzw. Dad) Shaming bekannt ist: Aufgrund von beiläufigen oder tatsächlich kritischen Bemerkungen des persönlichen Umfelds am Erziehungsstil entsteht bei Betroffenen das Gefühl, als Mutter oder Vater zu versagen. Solche Rückmeldungen zur Kindererziehung müssen nicht unbedingt verbal und kritisch kommuniziert werden, um große Verunsicherung bei Eltern zu verursachen. Bereits ein abfällig wahrgenommener Blick, aber auch visuelle Emoticons und Nachrichten in den sozialen Medien, die den Erziehungsstil von Müttern oder Vätern kommentieren, können tiefgreifende Zweifel hervorrufen. Solche Situationen kennt auch Henriette Zwick, SuperMom-Bloggerin. „Gut gemeinte Ratschläge zur Erziehung meiner Kinder wirken schnell wie Kritik. Vor allem bin ich damit in den sozialen Medien konfrontiert. In der Anonymität des Internets nehmen sich die Leute deutlich mehr heraus“, so Zwick.
Ob streng oder lax – Kritik gibt es in beiden Fällen
Dabei sind sich die Kritiker oft nicht einig, was Mütter und Väter falsch machen. Von den Eltern, die Kritik an ihrem Erziehungsstil kennen, wurde über der Hälfte (54 Prozent) vorgeworfen, dass sie ihrem Kind zu viel durchgehen ließen. Fast genauso viele Eltern (48 Prozent) wurden aber auch schon für das Gegenteil kritisiert: Sie seien zu streng und würden ihr Kind zu häufig ermahnen. Hier legt die Umfrage wieder einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern offen: Mütter werden eher dafür kritisiert, ihrem Kind zu viel durchgehen zu lassen (58 Prozent; Männer: 50 Prozent), Väter eher für einen zu strengen Erziehungsstil (55 Prozent; Frauen; 43 Prozent). „Als Mutter oder Vater ist man besonders empfindlich, wenn es um die Kinder und die Kindererziehung geht. Und: Man möchte alles richtig machen. Es ist gut zu wissen: Fehlerlose Eltern gibt es nicht – zum Glück“, sagt die Diplom-Psychologin Elisabeth Raffauf. „Bei Kritik ist es wichtig zu unterscheiden: Empfinde ich sie als freundlich oder bevormundend? Ist sie vielleicht – mit Abstand betrachtet – auch hilfreich?“
Eltern wünschen sich mehr Verständnis für die Kindererziehung
Genau das wünscht sich die Mehrheit der Befragten (61 Prozent) von ihrem Umfeld: Mehr Verständnis für den eigenen Erziehungsstil und dafür, dass sie Dinge anders machen als andere. Von den jungen Eltern unter 35 Jahren wünschen sich dies sogar mehr als zwei Drittel (70 Prozent). Neben mehr Verständnis fordern Eltern über alle Altersgruppen hinweg auch mehr Wertschätzung für die Erziehungsarbeit (52 Prozent). Für Frauen (60 Prozent) ist Wertschätzung dabei erneut wichtiger als für Männer (42 Prozent). Einig sind sich allerdings nahezu alle Eltern bei einem Aspekt: Kaum ein Elternteil (4 Prozent) wünscht sich mehr Tipps und Ratschläge zur Kindererziehung. Das sieht auch Henriette Zwick so: „Ich habe über die Jahre als Mama eins gelernt: Als Eltern kennen wir unsere Kinder. Wir wissen, was sie brauchen. Das sollten sich alle Eltern bewusst machen und ihre Kinder auf ihre ganz eigene und persönliche Weise beim Großwerden begleiten.“
Über die Bepanthen Kinderförderung
Die Bepanthen Kinderförderung setzt sich seit 2008 für Kinder und Jugendliche in Deutschland ein. Im zweijährlichen Rhythmus führt sie gemeinsam mit der Universität Bielefeld Sozialstudien durch, um aktuelle Problemfelder in der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren – beispielsweise zum Thema Achtsamkeit, Gewalt oder Kinderarmut. Die aus den Studien gewonnenen Erkenntnisse fließen in die praktische Kinderförderung des Kinderhilfswerks „Die Arche“ ein.
Während der Corona-Pandemie widmete sich die Bepanthen-Kinderförderung der mentalen und physischen Gesundheit von Familien und entwickelte mit der Arche das digitale Fitnessprogramm „Mach Dich fit – Für Kids!“, das Kinder dazu anregt, sich auch zu Hause ausreichend zu bewegen und auf die inneren Stärken zu konzentrieren. Zusätzlich wurde eine Forsa-Umfrage in 2021 veröffentlicht, die das aktuelle Stimmungsbild der Eltern während der noch anhaltenden Corona-Pandemie spiegelt.
Weitere Informationen unter bepanthen.de/kinderfoerderung und zur aktuellen Studie unter bepanthen.de/kinderfoerderung/sozialforschung/gemeinschaftssinn.
Über Bayer
Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen Menschen nützen und die Umwelt schonen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Bayer verpflichtet sich dazu, mit seinen Geschäften einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Die Marke Bayer steht weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der Konzern mit rund 100.000 Beschäftigten einen Umsatz von 41,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich bereinigt um Sondereinflüsse auf 4,9 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de
Die Bayer Vital GmbH vertreibt die Arzneimittel der Divisionen Consumer Health und Pharmaceuticals in Deutschland. Mehr Informationen zur Bayer Vital GmbH finden Sie unter: www.gesundheit.bayer.de
Quelle: Pressemitteilung Bayer Vital GmbH und Bepanthen-Kinderförderung vom 18.01.2022
Hans Böckler Stiftung: Neuer Monitor liefert monatlich Daten für verschiedene Haushalte - Inflation: Familien und Paare mit mittlerem Einkommen derzeit am stärksten betroffen
Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen sowie kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung: Gemessen an einem für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkorb sind die Preise im Dezember 2021 um 5,5 Prozent gestiegen. Dagegen wiesen Alleinstehende mit niedrigem Einkommen die im Vergleich geringste haushaltsspezifische Teuerungsrate mit 4,4 Prozent auf. Auch für Singles mit hohen und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 4,7 bzw. 5,0 Prozent im Dezember etwas unter der allgemeinen Preissteigerung von 5,3 Prozent. Bei Familienhaushalten mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen waren es 5,3, bei Familien mit höherem Einkommen 5,4 Prozent (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Schaut man auf die Inflationsraten für das gesamte Jahr 2021, zeigt sich ein ähnliches Muster auf deutlich niedrigerem Niveau: Während im deutschen Durchschnitt der Verbraucherpreisindex um 3,1 Prozent stieg, reichten die haushaltsspezifischen Raten von 2,6 Prozent bei Singles mit niedrigem Einkommen bis zu jeweils 3,3 Prozent bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem beziehungsweise mittlerem Einkommen (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die neue Auswertung liefert künftig monatlich die spezifischen Teuerungsraten für acht repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.
„In den vergangenen Monaten ist die Inflation hochgeschnellt. Viele aktuell preistreibende Faktoren beruhen dabei auf Corona-bedingten Sondereffekten, wie auch die Preisentwicklung für das Jahr 2021 insgesamt zeigt, die mit 3,1 Prozent deutlich niedriger ist als die Monatszahlen zum Jahresende. Wir rechnen damit, dass sich die Inflation im laufenden Jahr wieder spürbar abschwächt. Trotzdem belastet die Teuerung die Haushalte in Deutschland. Und grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten“, sagt Dr. Silke Tober. Die IMK-Expertin für Geldpolitik hat den monatlichen Monitor konzipiert.
Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ermittelt Tober die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im neuen IMK Inflationsmonitor werden acht repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.
„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation gegenwärtig nicht überproportional Haushalte mit geringeren Einkommen trifft“, fasst Tober das aktuell beobachtete Muster zusammen. Allerdings erweist sich etwa die vergleichsweise niedrigere Inflationsrate bei Alleinstehenden mit geringem Einkommen als zweischneidig – auch über das Problem fehlender Rücklagen hinaus. Denn diese Haushalte sind stark von den erheblichen Preisanstiegen bei Lebensmitteln und insbesondere Haushaltsenergie betroffen – Güter des Grundbedarfs, deren Konsum sie kaum reduzieren können. Dass ihre haushaltsspezifische Inflation derzeit unterdurchschnittlich ausfällt, liegt vor allem schlicht daran, dass sie sich andere Waren und Dienstleistungen, deren Preise ebenfalls stark zugelegt haben, ohnehin nicht leisten können. Das gilt vor allem für Benzin und andere Ausgaben fürs Auto sowie beispielsweise für Reisen.
Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen, die mit 5,3 Prozent im Dezember eine durchschnittliche Monatsrate aufweisen, spielen die deutlich gestiegenen Preise für Lebensmittel, Heizung und Strom ebenfalls eine wichtige Rolle für die haushaltsspezifische Preisentwicklung. Zudem schlagen in ihrem Fall auch die im Vorjahresvergleich stark erhöhten Kraftstoffpreise zu Buche. Das gilt in noch etwas höherem Maße für Haushalte mit Kindern und mittlerem sowie für Paare mit mittlerem Einkommen, weshalb die beiden letztgenannten Gruppen aktuell mit jeweils 5,5, Prozent die höchste Inflationsbelastung tragen. Dagegen spielen solche alltäglichen Güter im Gesamt-Warenkorb von Alleinstehenden mit sehr hohen Einkommen eine etwas kleinere Rolle. Daher ist ihre haushaltsspezifische Inflationsrate mit 4,7 Prozent im Dezember unterdurchschnittlich.
Welche hohe Bedeutung aktuell insbesondere die Preise für Heizöl und Auto-Kraftstoffe haben, verdeutlicht Tober am Beispiel dreier Paarhaushalte mit mittlerem Einkommen. Heizt eines dieser Paare mit Öl und fährt ein Auto mit Verbrennermotor, liegt seine Inflationsrate bei 5,9 statt 5,5 Prozent. Dagegen hat Paar 2 eine Haushalts-Teuerungsrate von 5,2 Prozent, weil es mit Gas heizt. Für Paar 3, das Gasheizung hat und auch noch statt des Autos öffentliche Verkehrsmittel nutzt, stiegen die Preise im Dezember um 3,8 Prozent.
Auch wenn das IMK in diesem Jahr einen weiteren deutlichen Anstieg der Energiepreise eher für unwahrscheinlich hält, rät Inflationsexpertin Tober der Politik, die Entwicklung genau im Blick zu behalten und über Hilfen für Haushalte mit niedrigen Einkommen nachzudenken: „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen stellen die aktuell hohen Energiepreise eine große Belastung dar. Das gilt selbst für Menschen in der Hartz-IV-Grundsicherung, da hier zwar die üblichen Heizkosten, nicht aber die Stromkosten vom Staat übernommen werden“, sagt die Ökonomin. „Ein Zuschuss für Geringverdienende, insbesondere jene mit Kindern, ist daher in der aktuellen Situation eine sinnvolle verteilungspolitische Maßnahme.“
Der IMK Inflationsmonitor wird künftig monatlich aktualisiert.
Quelle: Pressemitteilung Hans Böckler Stiftung vom 21.01.2022
Statistisches Bundesamt: In 67 % der Familien mit jüngeren Kindern sind beide Elternteile erwerbstätig
- In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
- 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit
- In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
- 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit
Wegen der hohen Zahl an Covid-19-Infektionen in Deutschland müssen viele Kinder erneut zu Hause betreut werden – das stellt vor allem berufstätige Eltern vor Probleme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2020 rund 4,5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (67 %).
85 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen
Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. Gut eine Million Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2020 waren 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 43 % in Vollzeit (233 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (85 %).
3,8 Millionen Kinder zwischen 0 und 10 Jahren wurden zuletzt in Kitas betreut
Die aktuell angespannte Lage in Betreuungseinrichtungen und an Grundschulen betrifft Millionen jüngere Kinder, die dort betreut beziehungsweise unterrichtet werden. Rund 3,8 Millionen Kinder unter elf Jahren wurden zum Stichtag 1. März 2021 in Kindertageseinrichtungen in Deutschland betreut. Rund 2,8 Millionen Kinder besuchten im Schuljahr 2020/2021 die Grundschule.
Methodischer Hinweis:
Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.
Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen „Digitalen Magazin“. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.
Weitere Daten zu Schülerinnen und Schülern nach Alter und besuchten Schularten finden Sie in unserer Fachserie 11, Reihe 1, Tabelle 3.5 „Schüler/innen nach Schularten, Bildungsbereichen, Geburtsjahren/Alter und Geschlecht“.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2022
Statistisches Bundesamt: 93 100 Schülerinnen und Schüler wiederholten im Corona-Schuljahr 2020/2021 die Klassenstufe
- Höchste Quote an Wiederholerinnen und Wiederholern in Bayern (2,8 %), niedrigste in Berlin (0,9 %)
- Im Schnitt besuchten zuletzt 24 Schülerinnen und Schüler eine Klasse
- Das neue „Digitale Magazin Bildung“ bereitet Bildungsindikatoren multimedial auf
Während der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2020/21 deutlich weniger Kinder die Klassenstufe wiederholt – unter anderem wegen veränderter Versetzungsregelungen. Insgesamt betraf dies 93 100 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die entweder freiwillig wiederholten oder weil sie im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 50 500 weniger als im Schuljahr 2019/2020. Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 % im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 %. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.
Die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26 500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 % besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 zum wiederholten Mal ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2 500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe (0,9 %). Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (58 %), die die Klassenstufe wiederholten, waren zuletzt männlich, 42 % davon waren weiblich.
Grundschulen: 21 Schülerinnen und Schüler im Schnitt je Klasse
Bei der Diskussion um gute Lehr- und Lernbedingungen während der Corona-Pandemie spielt auch die Klassengröße eine Rolle – etwa im Zusammenhang mit den geforderten Abstandsregeln. Die Klassengröße – also die Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse – variiert je nach Schulart. Über alle Schularten (ohne Sekundarstufe II) hinweg lag die durchschnittliche Klassengröße im Schuljahr 2020/2021 bundesweit bei 24 Schülerinnen und Schülern. Am höchsten war sie mit 26 Schülerinnen und Schülern in Berlin, am niedrigsten mit 21 in Sachsen-Anhalt.
Abstands- und Hygieneregeln spielen in Grundschulen eine verstärkte Rolle, da die Kinder dort seltener gegen das Coronavirus geimpft sind. Im Schuljahr 2020/2021 hatten die Klassen an Grundschulen bundesweit im Schnitt 21 Schülerinnen und Schüler. Während der letzten zehn Jahre hat sich die Klassengröße an Grundschulen nicht verändert. Am kleinsten waren die Klassen im Schnitt zuletzt in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen mit jeweils 19 Schülerinnen und Schülern. In Nordrhein-Westfalen und in Berlin mit jeweils 23 waren die Grundschulklassen am größten.
Wichtige Bildungsindikatoren multimedial aufbereitet
Die Daten sind Teil des neuen „Digitalen Magazins Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Darin sind Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium zusammengestellt. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. In dem neuen Veröffentlichungsformat werden zentrale Bildungsindikatoren multimedial präsentiert – als interaktive Grafiken, kombiniert mit erklärenden Texten, Videos und Audios.
Methodische Hinweise:
Die Wiederholerquote beschreibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Klassenstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholern (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholerinnen und Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe im gleichen Schuljahr.
Durch Auflösung des Klassenverbandes in der reformierten Oberstufe an Gymnasien, Integrierten Gesamt-, Freien Waldorfschulen, Abendgymnasien und Kollegs entfallen die Klassenangaben für den Sekundarbereich II.
Weitere Informationen enthält die Fachserie 11 Reihe 1.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2022
Statistisches Bundesamt: 6,4 % weniger Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2021 als im Vorjahresquartal
Im 3. Quartal 2021 wurden rund 22 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2020 um 6,4 % ab. Damit ist wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der vorliegenden Daten ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.
70 % der Frauen, die im 3. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS–Online, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.01.2022
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO: Gemeinsamer Appell zu Afghanistan: Bündnis fordert schnelle Hilfe von Bundesregierung
Ein Bündnis aus AWO-Verbänden hat sich mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt und fordert humanitäre Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan. Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:
„Die erschütternden und hoffnungslosen Bilder, die uns kurz nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan erreichten, sind längst aus den Medien verschwunden. Das Leid der Menschen im Land hält aber nicht nur an, sondern wird von Tag zu Tag größer. Ihre Situation bleibt lebensgefährlich und entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Die Taliban haben inzwischen endgültig die Kontrolle über das gesamte Land erlangt, in kürzester Zeit geht die ohnehin schon angeschlagene Wirtschaft Afghanistans zugrunde. Laut UN sind aktuell eine Million Kinder unter fünf Jahren von akuter Unterernährung betroffen.“
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert daher in einem gemeinsamen Appell mit Mitgliedsverbänden deutschlandweit sofortige Maßnahmen der Bundesregierung.
Konkret fordert das Bündnis
- ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes für besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan.
- Landesaufnahmeprogramme für gefährdete Familienangehörige (auch außerhalb der Kernfamilie) von in Deutschland lebenden Afghan*innen bzw. das hierzu erforderliche Einvernehmen des Bundes.
- zur Entlastung der Nachbarstaaten Afghanistans zusätzliche Aufnahmeplätze für Afghan*innen im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms.
- einen schnellen, unbürokratischen Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten und die dazu notwendige Einrichtung von Familiennachzugsverfahren an allen deutschen Auslandsvertretungen in der Region.
„Das Leben von Menschen ist bedroht – darunter Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen, Ortskräfte deutscher Institutionen, von denen viele bei Subunternehmern beschäftigt waren, und Menschen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben“, mahnt AWO Präsident Michael Groß, „Wir können diese Leben retten. Wenn wir schnell und unbürokratisch handeln!“
Der vollständige Appell (PDF).
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.01.2022
AWO-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Entschlossene Umsetzung von wichtigen sozial- und gesellschaftspolitischen Vorhaben gefordert
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine umfassende Bewertung des Koalitionsvertrages veröffentlicht. Der Verband begrüßt darin die sozial- und gesellschaftspolitische Stoßrichtung des Vertrages und fordert eine entschlossene Umsetzung. Mehr Gerechtigkeit und Zusammenhalt seien auch mit Blick auf die Bewältigung anstehender Herausforderungen wie Pandemiebekämpfung, sozial-ökologische Transformation und Digitalisierung von zentraler Bedeutung, so der Verband.
Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der Fortschritt, den sich die neue Bundesregierung zu Recht vorgenommen hat, muss unbedingt in der Breite der Gesellschaft ankommen. Entsprechend müssen sich die im Koalitionsvertrag verankerten sozialen Vorhaben daran messen lassen, ob sie den sozialen Zusammenhalt stärken und Armut abbauen. Wir stellen fest: Viele Instrumente in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben das Potenzial, die soziale Lage der Menschen konkret und spürbar zu verbessern. Auch in der Gesellschaftspolitik sehen wir wichtige Fortschritte.“ AWO Präsident Michael Groß merkt an: „Mehr Problembewusstsein und einen gemeinsamen politischen Willen hätte sich die AWO beim Abbau von Vermögensungleichheit gewünscht. Unsere Gesellschaft wird immer ungleicher. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Demokratie, hier umzusteuern. Wir werden uns mit unserer Expertise einbringen und uns weiter für einen starken Sozialstaat und hochwertige soziale Dienstleistungen und Angebote einsetzen. Es kommt jetzt entscheidend auf eine entschlossene Umsetzung der Vorhaben an.“
Mit der heute veröffentlichten Stellungnahme bewertet die AWO die aus wohlfahrtsverbandlicher Perspektive relevanten Maßnahmen des Koalitionsvertrages im Einzelnen. Dabei werden vielfach Hinweise zur Konkretisierung der Vorhaben gegeben und über den Vertrag hinaus gehende Handlungsbedarfe identifiziert. Insbesondere die finanzpolitischen Leerstellen sieht der Verband kritisch.
„Bei der Ausgestaltung und Umsetzung darf es an den Finanzen nicht scheitern“, ergänzt der AWO Bundesvorsitzende Jens M. Schubert, „Es wird also darauf ankommen, ob die Vorhaben mit den dafür benötigten finanziellen Mitteln unterlegt werden. Hier bleibt der Koalitionsvertrag leider im Unklaren. Bei den Investitionen in die digitale und soziale Infrastruktur, bei der Kindergrundsicherung, dem Wohnungsbau, bei Nachhaltigkeit und Pflege können wir uns keine halben Sachen mehr leisten. Wir müssen jetzt richtig anpacken! Das gilt im Übrigen auch für den Abbau ausufernder Ungleichheiten. Bei der Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen und den Regelsätzen in der Grundsicherung muss im Laufe der Legislaturperiode dringend nachgesteuert werden!“
Die vollständige Stellungnahme zum Download gibt es hier.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.01.2022
DKHW und UNICEF: „Gemeinsam für Kinderrechte“ – Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland geben Motto zum Weltkindertag 2022 bekannt
Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Gemeinsam für Kinderrechte“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen mit diesem Motto sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft auf, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen muss das gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. Nur so kann es gelingen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und damit ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen.
UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk sehen mit Sorge, dass Kinder gerade während der Covid-19-Pandemie kaum gehört und ihre Belange häufig übergangen wurden und werden. Die Bedürfnisse von Kindern müssen im Alltag berücksichtigt werden und Kinder müssen bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitbestimmen können. Der von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigte Nationale Aktionsplan zur Kinder- und Jugendbeteiligung sollte schnell auf den Weg gebracht werden. Aber auch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein wesentlicher Baustein für Kinderrechte, der nun endlich wirksam werden muss. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland setzen auf eine neue Initiative der Bundesregierung zum Beginn dieser Legislaturperiode. Bund und Länder sind hier gemeinsam in der Verantwortung, im Interesse von Kindern und Jugendlichen eine längst überfällige verfassungsrechtliche Absicherung der Kinderrechte zu ermöglichen.
„Die Corona-Krise zeigt uns mehr als jemals zuvor, dass die UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt werden muss. Eingebunden werden müssen unterschiedliche politische Ressorts, denn Kinderrechte betreffen neben der Kinder- und Jugendpolitik etwa auch die Stadtentwicklungs- oder Gesundheitspolitik. Nur so kann es gelingen, ein kinderfreundliches Deutschland zu schaffen und die richtigen Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für eine kinderfreundliche Gesellschaft muss neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie angegangen werden. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt.“
„Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen sich politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen in unserem Land noch stärker für die Verwirklichung der Kinderrechte engagieren“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Dazu gehört auch, dass die Kinderrechte endlich explizit im Grundgesetz verankert werden. Damit dies gelingt, ist ein breiter politischer Konsens nötig. Wir ermutigen die politischen Akteure, rasch das Gespräch zu suchen, um den Schritt in dieser Legislaturperiode mit einem wirkungsvollen Vorschlag endlich zu tun.“
Zum Weltkindertag am 20. September 2022 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam machen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 25.01.2022
DKHW: Internationaler Tag der Bildung: Deutsches Kinderhilfswerk fordert umfangreiche Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Bildung umfangreiche und ambitionierte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. So vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Und auch bei der Integration von geflüchteten Kindern ins Bildungssystem gibt es noch viel zu tun. Zudem muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die digitale Bildung von Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Diese soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen und im Zeitalter der Digitalisierung Angebote barrierearm in Anspruch nehmen zu können.
„Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, ungeachtet ihrer sozialen Lage oder ihrer Herkunft. Deshalb müssen wir es schaffen, die Vererbung von Bildungsverläufen aufzubrechen. Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung ist nachweislich von entscheidender Bedeutung. Deshalb müssen allen Kindern gleichwertige Chancen ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für die fast drei Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland von Armut betroffen sind. Hier lassen sich auch über eine gute Personal-, Raum- und Sachausstattung von Bildungseinrichtungen, durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte sowie ein vielfältiges, nicht nur an Lehrplänen orientiertes Bildungsangebot die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen in den Elternhäusern ausgleichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Aus dem Recht auf Bildung folgt zudem, dass alle Kinder in Deutschland Anspruch auf Bildung und Beschulung haben. Auch zu uns geflüchtete Kinder sollten schnellstmöglich eine Schule besuchen können. Dabei geht es zum einen um das Lernen generell, aber auch um den sozialen Austausch mit anderen. Das monatelange Warten und Ausharren in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften ohne ausreichenden Zugang zu Bildung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Hofmann weiter.
„Mit dem General Comment No.25 sichern die Vereinten Nationen Kindern ein Recht auf digitale Bildung zu. Dies umfasst sowohl die technische Ausstattung, die Qualifizierung der Fachkräfte zum Umgang mit Technik und Materialien als auch die Förderung von Entwicklung und Anschaffung digitaler Bildungsmaterialien. Digitale Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen. Digitale Bildung kann zudem das Recht auf Bildung in Situationen sichern, die eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht zulassen“, sagt Holger Hofmann.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.01.2022
iaf: Warum nur einsprachig, wenn es auch mehrsprachig geht?
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. startet im Januar 2022 das Fachzentrum Mehrsprachigkeit. Ziel ist es, Mehrsprachigkeit als gelebte Normalität stärker sichtbar zu machen. Noch immer fehlt es an Wissen und Informationen, insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule, in Beratungsstellen, in Ämtern und Organisationen.
„Wir leben in einer globalen und mehrsprachigen Einwanderungsgesellschaft. Die Bildungspolitik muss das endlich aufgreifen. Wenn in Bildungskonzepten unter Sprachförderung weiterhin nur der Erwerb des Deutschen verstanden wird, geht das in die völlig falsche Richtung. Es braucht dringend ein neues Verständnis von sprachlicher Bildung, die alle Sprachen der Kinder einbezieht. Und das geht weit über “herkunftssprachliche Angebote” hinaus, wie es etwa im Koalitionsvertrag steht“, so Maria Ringler, Referentin des Verbandes zum Thema Mehrsprachigkeit.
Der Verband will mit diesem Angebot nicht nur mit Bildungspolitik, Multiplikator:innen und Fachkräften in Dialog treten, sie beraten und informieren. “Wir richten uns vor allem an Eltern und Kinder, beraten zu Fragen der mehrsprachigen Erziehung, zeigen Wertschätzung und schaffen Räume für Austausch und Vernetzung”, so Ringler.
Sprache sei mehr als nur ein reines Kommunikationsmittel, betont Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Sprache sei immer auch Trägerin von Wissen und kultureller Erfahrung. „Je mehr Sprachen mir vertraut sind, desto mehr Türen zu unterschiedlichen Welten stehen mir offen. Sie verdeutlichen mir unterschiedliche Denk- und Verhaltensmuster, sie sind Teil meiner Identitätsbildung. Mit der Familiensprache kann ich mit meiner Familie, mit meinen Verwandten, meinen Großeltern verbunden bleiben.“ Aus diesem Grund sei es für einen Familienverband, der die Interessen migrantischer Familien vertritt, so wichtig, ein Fachzentrum Mehrsprachigkeit zu etablieren.
„Es geht uns nicht zuletzt um ein sprachen-gerechteres Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Um die Anerkennung der mehrsprachigen Kompetenzen der migrantischen, bi- und transnationalen Familien und ihre Wirkung als “Brückenbauer:innen” und “Übersetzer:innen”. Sie leben im Kleinen vor, was wir in einer diversen Gesellschaft im Großen benötigen: Offenheit und Verständnis füreinander und vielfältige Sprachkompetenzen, um gemeinsam erfolgreich miteinander kommunizieren, leben und arbeiten zu können,“ so Vangeltziki.
Mit Dr. Marie Leroy, Soziolinguistin, und Selma Walther, Diplom-Sprachwissenschaftlerin, stehen zwei Expertinnen für Mehrsprachigkeit dem Fachzentrum zur Verfügung. Sie informieren und beraten Eltern und Fachkräfte, bieten Qualifizierungen und Workshops an und sind ansprechbar für alle Anfragen zum Thema Mehrsprachigkeit
Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.01.2022
Paritätischer Gesamtverband: Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig: Paritätischer fordert Anhebung der Grundsicherung
Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 678 Euro betragen.
Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.
“Der geltende Regelsatz ist trickreich kleingerechnet, reicht vorne und hinten nicht und geht schon lange an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Die Anhebung um lediglich drei Euro zum Jahreswechsel ist ein schlechter Witz, faktisch hat sich die Lage für arme Familien durch die realen Kaufkraftverluste sogar verschlechtert”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode und den bestehenden Fortschreibungsmechanismus zur jährlichen Anpassung als willkürlich und nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. “Das ganze Bemessungssystem des Regelsatzes gehört umgehend auf den Prüfstand, die statistischen Tricksereien müssen beendet und die Leistungen neu und wirklich armutsfest berechnet werden. Preisentwicklungen wie derzeit müssen zeitnah Berücksichtigung finden“, fordert Schneider.
Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer aktuellen Expertise die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden sowie den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt 449 Euro betragen.
“Die bedarfsgerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Regelsätze ist die Grundlage einer jeden Reform von Hartz IV und auch der von der Koalition angekündigten Kindergrundsicherung. Wir werden diese Bundesregierung auch daran messen, dass sie die Ärmsten nicht eine weitere Legislaturperiode lang in ihrer Not alleine lässt, sondern armutspolitisch in die Offensive geht”, so Schneider. Damit die Menschen angesichts der andauernden Pandemie und der explodierenden Preise kurzfristig Hilfe erfahren, fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro.
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Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.01.2022
Paritätischer Gesamtverband: Sofortzuschlag für Kinder: Paritätischer fordert von Ampel-Koalition schnelle und spürbare Entlastung für arme Familien
Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung sollen arme Familien einen monatlichen Zuschlag bekommen. Der Paritätische mahnt zügige Entscheidung an.
Der Paritätische Gesamtverband unterstützt den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen), schnellstmöglich einen Zuschlag auf den Regelsatz für Kinder aus Familien zu gewähren, die aktuell Hartz IV, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag bekommen, um die Zeit bis zur Einführung einer echten Kindergrundsicherung zu überbrücken. Als “armutspolitischen Affront” kritisiert der Wohlfahrtsverband dagegen die Haltung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die monatliche Soforthilfe für die betroffenen Familien auf 10 Euro deckeln will. Der Paritätische appelliert an die Ampel-Koalition, zügig eine Entscheidung zu treffen, die eine spürbare Entlastung für die Familien bringt.
“Die Ankündigung der Ampel im Koalitionsvertrag, eine Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen, ist ein echter Meilenstein. Doch bereits auf dem Weg zur Umsetzung wird sich zeigen, wie ernst es den unterschiedlichen Koalitionären mit der Abschaffung der Kinderarmut wirklich ist”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Die Regelsätze für Kinder und auch für Erwachsene gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand, da sie schon bei der Einführung von Hartz IV künstlich kleingerechnet wurden und seitdem den Mindestbedarf von Kindern und Erwachsenen nicht abdeckten, fordert der Paritätische. Der Vorstoß der Bundesfamilienministerin, den im Koalitionsvertrag angekündigten Zuschlag für die Kinder bis zur endgültigen Neuberechnung nicht auf die lange Bank zu schieben, sei daher nur zu begrüßen. Die von der Familienministerin vorgeschlagenen 25 Euro pro Monat seien dabei nach Auffassung des Verbandes das absolute Minimum. Als armutspolitisch ignorant und Affront betrachtet Schneider vor diesem Hintergrund die von Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagenen 10 Euro pro Kind. “Wer weiß, wie es armen Familien wirklich geht, weiß auch, dass es schnell eine spürbare Entlastung braucht. Es führt kein Weg dran vorbei: gegen Armut hilft Geld.”
Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, zügig zu einer Einigung zu finden, die die finanzielle Not der Familien angemessen berücksichtigt. Der Verband reagiert auf eine Meldung des Business Insider.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.01.2022
Paritätischer Gesamtverband: Kindergrundsicherung für alle!
Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.
In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.
Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.
Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.
Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 10.01.2022
VAMV: Koalitionsvertrag: Gute Grundlage für Verbesserungen bei Alleinerziehenden
„Mit einer Kindergrundsicherung und einer Steuergutschrift für Alleinerziehende plant die Ampel echte Verbesserungen für Alleinerziehende“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die Vorhaben der neuen Regierung für die kommenden vier Jahre. „Insgesamt gibt es Licht und Schatten, bei vielen Vorhaben wird es auf das Kleingedruckte ankommen. Bei Leistungen auf die Preisschilder – kommen unterm Strich auch tatsächlich Verbesserungen an?“, so Jaspers weiter.
In einer Bewertung des Koalitionsvertrages hat der VAMV Pläne der Ampel für Alleinerziehende eingeordnet und erste Vorschläge für die Ausgestaltung gemacht. „Eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer tatsächlichen Steuergutschrift ist ein echter Fortschritt, um Alleinerziehende mit mittleren und geringen Einkommen zu entlasten. Entscheidend ist die Höhe: Um keine Alleinerziehende schlechter zu stellen, muss die Höhe des Abzugsbetrags an der maximalen Wirkung des jetzigen steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende anknüpfen“, unterstreicht Jaspers.
Im Familienrecht begrüßt der VAMV, dass weiter kein Umgangsmodell zum Leitbild erhoben werden soll und die Orientierung am Kindeswohl vorne steht. „Beim vieldiskutierten Wechselmodell geht es um ein Ermöglichen und nicht um ein Verordnen, das ist genau richtig. Kritisch sehen wir, dass das Wechselmodell bei der Beratung für getrennte Eltern in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Eine gute Beratung muss ergebnisoffen Eltern helfen herauszufinden, welches Umgangsmodell zu ihrem Kind und ihrer Lebenssituation individuell am besten passt“, betont Jaspers.
An manchen Stellen hätte der VAMV sich mehr Mut gewünscht: Beim Elterngeld für stärkere Anreize hin zur Parität, im Steuerrecht hin zur Individualbesteuerung. Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV ist ein Schritt nach vorne, tastet aber den Ehegattensplitting-Effekt nicht an. Dieser wird durch eine Ausweitung der Minijobs – weiter mit vollem Splittingvorteil – verschärft. „Die Steuerungswirkung hin zu einer asymmetrischen Arbeitsteilung sowie die Steuerungerechtigkeit für Alleinerziehende bleiben bestehen“, bemängelt Jaspers. „Es bleibt bei Anreizen für die verheiratete Zuverdienerin im Minijob – ein Modell, die gerade Müttern nach einer Trennung auf die Füße fällt, wenn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst den Lebensunterhalt zu verdienen.“
Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.01.2022
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
BAGFW: Veranstaltungsreihe „Unbeschwert ist anders“
Termin: 10. Februar 2022 und 23. Februar 2022
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Die BAGFW bietet insgesamt sechs kostenfreie Online-Veranstaltungen an, die sich mit den Wirkungen und Folgen der Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie auch den Wirkungen auf die betreffenden Einrichtungen und Dienste beschäftigen.
Die nächsten Online-Veranstaltungen sind:
- Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche aus? Herausforderungen für die zukünftige Ausgestaltung der Hilfen und Angebote, Donnerstag, 10.02.2022, 09:30 – 12.30 Uhr
- Erschöpfte Familien als Adressat*innen von Familienbildung und Familienerholung, Mittwoch, 23.02.2022, 09:30 – 12.00 Uhr
Worum geht es? Die seit zwei Jahren anhaltende Pandemie und die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus haben das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien gravierend verändert. Die Wohlfahrtsverbände nehmen diese Auswirkungen wie Seismographen wahr und können unmittelbar aus der Praxis die Pandemiefolgen und die (unerwünschten) Folgen der Maßnahmen zu deren Eindämmung veranschaulichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bietet daher in der ersten Jahreshälfte 2022 eine Online-Veranstaltungsreihe zu den anhaltenden Wirkungen und Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege der entsprechenden Arbeitsfelder an.
Ausgehend von Impulsen aus der Praxis und einem Blick auf Familien aus wissenschaftlicher Sicht wollen wir mit Euch darüber ins Gespräch kommen, welche Herausforderungen die Pandemie mit ihren wochenlangen massiven Einschränkungen für Familien, aber auch für Mitarbeitende und Träger von Familienbildung und -erholung mit sich gebracht haben und welche Probleme sichtbar geworden sind. Was brauchen Familien, aber auch Fachkräfte jetzt? Gleichzeitig soll es aber auch darum gehen, welche Lehren wir aus dieser Krise ziehen und welche Antworten für die Zukunft wir in der Familienförderung und in der Politik darauf finden müssen.
Impulse:
Dr. Inken Balla, Leiterin des AWO Familien-, Freizeit- und Lernberatungszentrums in Güstrow
Martina Bunk-Georgieva, Referatsleitung Familienerholung der AWO SANO gGmbH in Rerik
Dr. Laura Castiglioni, Deutsches Jugendinstitut München
Eine Anmeldung zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist unter dem folgenden Link möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/erschoepfte-familien-23022022
Informationen zur gesamten Veranstaltungsreihe sind dem Anhang zu entnehmen oder unter dem folgenden Link abzurufen: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail-1/unbeschwert-ist-anders
GUV: Väter und Familien nach der Corona-Pandemie
Termin: 15. Februar 2022
Veranstalter: Niedersächsisches Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“
Digitale Angebote ausbauen und entwickeln: Chance für die Väterarbeit
Das Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“ lädt zum Online-Fachgespräch in der Veranstaltungsreihe „Wie geht es weiter für Väter und Familien nach der Corona-Pandemie?“ ein.
Die Corona-Pandemie hat die Umstellung von Präsenzangeboten der Familienbildung und -beratung auf digitale Formate erzwungen. Dadurch wurde ein Entwicklungsschub ausgelöst, der viele kreative Lösungen hervorgebracht hat. Welche Chancen ergeben sich daraus für die Beteiligung von Vätern an der Familienbildung und -beratung? Wie können digitale Angebote ansprechend und kreativ gestaltet werden? Wie kann ein geschützter Rahmen geschaffen werden, in dem (werdende) Väter mit Angeboten der Familienbildung gut und dauerhaft erreicht werden?
Nora Becher, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, stellt Möglichkeiten zur Umsetzung von Online-Angeboten vor. Axel Hengst, mannigfaltig e.V., gibt Einblick in die Beratungs- und Gruppenarbeit im Projekt „Bald Papa“ für werdende Väter.
Bitte melden Sie sich bis zum 12. Februar 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.
Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.
Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.
Paritätischer Gesamtverband: „Alleinerziehend: Was kommt in dieser Legislatur? Wir fragen und die Politik antwortet!"
Termin: 22. Februar 2022
Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Alleinerziehend – ein Wort, das gerade mal fünf Mal im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel vorkommt, aber dennoch eine große Rolle in der Legislatur spielen muss. Denn für Alleinerziehende haben die großen familienpolitischen Reformen der kommenden Legislatur besondere Relevanz. Ob Sorge Umgangs- und Unterhaltsrecht, Kindergrundsicherung, Steuergutschrift, Elterngeld, Kinderkrankentage oder haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei Alleinerziehenden muss doppelt geschaut werden, ob Änderungen tatsächlich die beabsichtigte Wirkung entfalten. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – deshalb möchten wir gleich zu Beginn der Legislatur das Gespräch mit Politiker*innen aus dem Deutschen Bundestag suchen und drängende Sachfragen diskutieren.
An der Veranstaltung wirken mit:
– Miriam Hoheisel, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
– Silvia Breher, Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU / CSU
– Heidi Reichinnek, Mitglied des Deutschen Bundestages, Die Linke
– Nina Stahr, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bündnis 90 / Die Grünen
– Jasmina Hostert, Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier können Sie sich anmelden.
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung an Ihre E-Mail mit den Einwahldaten (per Zoom). Bitte geben Sie diese Daten nicht weiter. Sie können Ihre Anmeldung ggf. bei eveeno im Buchungscenter selbstständig stornieren.
Über den Link wählen Sie sich per Webbrowser ein und nehmen teil, Sie werden dann aufgefordert das Video und das Audiosignal über Computer oder Telefon freizuschalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist sich ggf. Zoom als Anwendung vorab herunterzuladen.
Wer keine Kamera hat, kann den Link trotzdem starten und sich über Telefon (siehe Möglichkeiten oben) in die Audio-Übertragung einwählen.
Bitte benennen Sie sich bei oder nach dem Einloggen mit Ihrem Klarnamen, der Vorname kann abgekürzt sein. Wir nutzen die nachträgliche Berichtfunktion von Zoom (ausschließlich für die interne Dokumentation), um Anmeldestand und Teilnahme abzugleichen. Während der Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet oder fotografiert.
Wir werden alle Teilnehmenden (ausgenommen die Input-Geber*innen) für die Dauer der Übertragung stumm schalten und bitten Sie dies vorerst beizubehalten. Die Chatfunktion wird es ermöglichen, Fragen und Anmerkungen zu notieren, die von unserer Moderation bearbeitet werden.
BMFSFJ und Stiftung Ravensburger Verlag: Podiumsdiskussion "Weg mit der Gießkanne: Was Familien in der Corona-Pandemie wirklich brauchen"
Termin: 24. Februar 2022
Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag
„Was brauchen Familien in der Corona-Pandemie wirklich?“: in der nunmehr fünften COVID-19-Welle ist diese Frage drängender denn je. Die derzeitige Ausnahmelage hat deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Wie sieht nun aber eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie aus? Damit hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst, und seine Analysen und Empfehlungen bieten eine Fülle an konkreten Ansatzpunkten, Argumentationen und Hintergründen.
Diesen Dialog möchten wir nun gemeinsam vertiefen, und laden Sie deshalb herzlich ein
am 24. Februar 2022 um 17 Uhr in die Vertretung des Landes Baden-Württemberg nach Berlin* (oder im Livestream) zur gemeinsamen Veranstaltung des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag „Weg mit der Gießkanne: Was Familien in der Corona-Pandemie wirklich brauchen“.
Besonders freuen wir uns, dass wir die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, begrüßen dürfen, die die Keynote sprechen wird, gefolgt vom Impulsreferat der Bildungs- und Familienökonomin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Auf dem Podium diskutieren im Anschluss Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats, moderiert von Dr. Daniel Deckers (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Alle Details verrät Ihnen der Programmflyer, den Sie oben zum Download finden.
Wir freuen uns, wenn wir Sie in Berlin persönlich begrüßen dürfen oder Sie via Livestream teilnehmen! Sie helfen uns sehr, wenn Sie sich bis 10. Februar über das Formular, dessen Online-Link Sie unten (und im Programmflyer) finden, anmelden.
DV: "Forum Fachberatung für Kindertagesbetreuung – Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung und im Feld der Fachberatung“
Termin: 21. März 2022
Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Diese Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater/innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachberater/innen sind Vermittler/innen und Multiplikator/innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.
Ziel und Inhalt der Veranstaltung ist es, die derzeitige Situation der Fachberatung auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse zu beleuchten und konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis zu identifizieren. Ausgehend von aktuellen Gesetzgebungsprozessen (KiQuTG und KJSG) und den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf das System der Kindertagesbetreuung richtet sich der Fokus zum einen auf Strategien zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie im System der Kindertagesbetreuung. Hierbei sollen insbesondere die Schnittstellen zwischen Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen / Trägern / Fachberatungen in den Blick genommen werden. Zum anderen wird sich das Forum mit den Professionalisierungsentwicklungen im Feld der Fachberatung auseinandersetzen und der Frage nachgehen, welche Handlungsbedarfe und Perspektiven sich aus den oben genannten Gesetzen für die Arbeit von Fachberater/innen mit und ohne Dienst- und Fachaufsicht ergeben. Die Veranstaltung bietet Raum für den fachlichen, bundesweiten Austausch.
Sie richtet sich an Fachberater/innen sowie Vertreter/innen der Fach- und Dienstaufsicht aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung.
Anmeldeschluss ist spätestens der 18. Februar 2022.
Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:
www.deutscher-verein.de/de/va-22-fachberatung-kindertagesbetreuung
WEITERE INFORMATIONEN
Handbuch: Feministische Perspektiven auf Elternschaft
Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung?
Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe.
Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung? Lange Zeit beschäftigten sich feministische Debatten kaum mit Elternschaft und Familie. Der bis in die Gegenwart hinein tonangebende Gleichheitsfeminismus orientiert sich an der Gleichheit mit Männern – ungebunden und durch Frauen von Fürsorge befreit. Durch feministische Kämpfe sollte Autonomie und Selbstbestimmung auch für Frauen erstritten werden. Da die Sorge um ein abhängiges Kind der mütterlichen Selbstbestimmung Grenzen setzt, war sie in den feministischen Debatten lange Zeit Gegenstand der Abgrenzung. Zeiten ändern sich! Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. Nicht länger richten sie sich gegen die Familie, sondern gegen Verhältnisse, in denen das Leben mit Kindern zur Zumutung wird. In der Familie Feminismus leben – eine neue Devise und Herausforderung. Lust auf Bindung, Freiheit durch Angewiesenheit, Macht durch Mutterschaft – auch für Freundinnen und Väter. Damit sind Feminismus, Familie und Elternschaft in dieser Kombination ein neuer Untersuchungsgegenstand.
Ein Handbuch, das anhand von Schlagwörtern lexikonartig 50 feministische Perspektiven auf Elternschaft versammelt.
Das Handbuch Feministische Perspektiven auf Elternschaft erscheint Mitte Dezember 2021 im Verlag Barbara Budrich.
UBSKM: Neues Portal mit Geschichten von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs gestartet
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs will Betroffenen eine Stimme geben und ihre Erfahrungen sichtbar machen. Dafür startet sie ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt und veröffentlicht 100 Geschichten von betroffenen Menschen auf einem neuen Internetportal.
Unter dem Namen „Geschichten, die zählen“ veröffentlicht heute die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ein frei zugängliches Internetportal mit 100 biografischen Berichten von betroffenen Menschen. Es ist in diesem Umfang ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt. Mit ihren Geschichten legen die Betroffenen ein vielfältiges Zeugnis ab über das erlebte Unrecht und Leid, aber auch über Hilfe in der Kindheit, über die Folgen des Missbrauchs, aber auch über Kraft, Mut und Wege, das Geschehene zu bewältigen. Sie berichten unter einem Pseudonym von Missbrauch in der Familie, im sozialen Umfeld, im Sportverein, in der Schule, in der Kirche, im Heim oder auch in organisierten Strukturen.
Das Geschichten-Portal leistet als Gedächtnisort einen bedeutenden Beitrag für die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Darüber hinaus tragen die Geschichten dazu bei, für die Folgen sexueller Gewalt zu sensibilisieren, die Tabuisierung des Themas und die Stigmatisierung betroffener Menschen zu beenden, die häufig auf den Status eines Opfers reduziert werden, wenn sie über den Missbrauch sprechen.
Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission:
„Der Name des Portals steht für die Bedeutung dessen, was Betroffene der Kommission in vertraulichen Gesprächen oder schriftlich berichten: Jede einzelne dieser Geschichten ist wichtig und zählt. Mit dem Portal „Geschichten, die zählen“ wollen wir einen würdigen Ort schaffen für die vielfältigen Erfahrungen betroffener Menschen. Unser Dank und unsere Anerkennung gehören den Betroffenen, die sich uns anvertraut haben. Sie stellen mit ihren Geschichten wertvolles Wissen zur Verfügung. Unsere Pflicht als Gesellschaft ist es, dieses Wissen auch für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu nutzen.“
Vielen betroffenen Menschen, die sich anvertrauen, ist genau dies ein großes Anliegen. So schildert es eine Betroffene:
„Ich habe mich dafür entschieden, meinen Bericht zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass ich durch meine Erfahrungen dazu beitragen kann, Kinder besser zu schützen. Und damit meine Vergangenheit einen Sinn bekommt, etwas Positives für andere bewirkt.“
Matthias Katsch, Mitglied der Kommission:
„Das Portal ist ein Ort, an dem die Geschichten von betroffenen Menschen gewürdigt werden und öffentliche Anerkennung für das erlittene Unrecht, aber auch für ihre Lebensleistung erhalten. Wir wollen Betroffenen eine Stimme geben und ihre Geschichten sichtbar machen. Aber nicht jeder betroffene Mensch kann oder will über die sexuelle Gewalt in der Kindheit oder Jugend sprechen oder schreiben. Sie haben auch das Recht, darüber zu schweigen. Die biographischen Berichte und Erfahrungen auf dem Portal stehen daher stellvertretend für die vielen nicht erzählten Geschichten.“
Das Portal der Kommission ist seit heute unter der Internetadresse www.geschichten-die-zählen.de erreichbar.
Bis heute haben sich fast 3.000 Betroffene und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei der Kommission gemeldet und sich in vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten mitgeteilt. Auf dem Portal www.geschichten-die-zählen.de veröffentlicht die Kommission in enger Abstimmung mit den betroffenen Menschen und mit ihrem Einverständnis ihre Berichte in gekürzter und pseudonymisierter Form. Die Geschichten können auf dem Portal sowohl nach dem Kontext und dem Zeitraum, in dem der Missbrauch stattfand, als auch nach Geschlecht der Betroffenen ausgewählt werden. Auf dem Portal sollen fortlaufend neue Geschichten veröffentlicht werden.
AWO Kitas und Familienzentren in OWL: Integrationsbegleiterinnen in Kitas
+++ Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in NRW und ab 2022 auch bundesweit +++
Das Modellprojekt „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ wird seit 2016 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und der Auridis Stiftung gefördert und von der AWO OWL in Ostwestfalen-Lippe durchgeführt.
Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas bundesweit.
Im Jahr 2020 führte das Forschungsunternehmen INTERVAL GmbH eine externe Evaluation des Modellprojekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ durch. Hier wird deutlich, dass die Integrationsbegleiterinnen durchgehend eine Unterstützung für Kinder und Eltern mit Migrations- oder Fluchthintergrund sind. Die Evaluationsergebnisse finden Sie hier.
Projektidee und Ziele
Das Projekt zielt auf die Integration von Kindern und Familien mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Es setzt dabei auf drei Ebenen an:
1. Schulung von Frauen mit Integrationserfahrung
Frauen mit eigener Integrationserfahrung aufgrund von Flucht oder Migration werden zu Integrationsbegleiterinnen geschult und bekommen einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt.
2. Unterstützung von Kindern und Eltern
Die Integrationsbegleiterinnen unterstützen Kinder und ihre Eltern mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Sie fungieren als Mittlerinnen zwischen den Kindern und ihren Familien auf der einen Seite und Fachkräften auf der anderen Seite, dolmetschen und sind Identifikationsfiguren.
3. Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden durch den Einsatz der Integrationsbegleiterinnen unterstützt und entlastet.
Projekthistorie
Die AWO OWL führt seit März 2017 Schulungen für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in Ostwestfalen-Lippe durch.
In den ersten fünf Schulungsrunden haben 99 Teilnehmerinnen zw. 20 – 54 Jahren an der Schulung in OWL teilgenommen. Von diesen haben 86 Teilnehmerinnen die Schulung erfolgreich als Integrationsbegleiterinnen abgeschlossen. Zusätzlich haben 11 Teilnehmerinnen den Unterrichtsteil der Schulung erfolgreich abgeschlossen, konnten aber pandemiebedingt oder aufgrund persönlicher Umstände ihr Praktikum in einer Kita, welches Bestandteil der Schulung ist, nicht (oder aufgrund einer Schwangerschaft noch nicht) beenden.
Der Bildungshintergrund der Teilnehmerinnen ist sehr unterschiedlich. Teilgenommen haben Frauen ohne Schulabschluss bis hin zu einem in Deutschland anerkannten Hochschulstudium.
Die Herkunftsländer der Teilnehmerinnen sind Afghanistan, Ägypten, Albanien, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Lettland, Libanon, Marokko, Pakistan, Polen, Rumänien, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Türkei und Ukraine.
Die Aufenthaltsdauer der Teilnehmerinnen in Deutschland zu Beginn der Schulung erstreckt sich von 17 Monaten bis zu 40 Jahren.
Anschlussbeschäftigungen der Teilnehmerinnen
Insgesamt sind in OWL 46 Teilnehmerinnen im Anschluss an die Schulungen zunächst befristet als Integrationsbegleiterinnen in Kitas angestellt worden. Mehr als ein Drittel von ihnen ist nach 1-2 Jahren der Anstellung bereits entfristet worden.
Einige Teilnehmerinnen haben sich zudem, teilweise nach einer Zeit der Anstellung als Integrationsbegleiterin, für eine weitere Bildungsphase entschieden: für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin oder Kinderpflegerin, für den Besuch eines Sprachkurses oder das Nachholen eines Schulabschlusses. Eine Teilnehmerin kann nach Anerkennung ihres Studiums aus dem Herkunftsland als Sozialarbeiterin arbeiten.
Weitere Teilnehmerinnen haben eine Anstellung im hauswirtschaftlichen Bereich angetreten.
Finanzierung der Schulungsmaßnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme ist, dass geflüchtete und migrierte Frauen über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden können, der durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit ausgestellt wird. Die Voraussetzungen hierfür werden durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit geprüft. Die Kosten für die Schulung werden über die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gedeckt.
Für teilnehmende Kitas entstehen für die Dauer der Schulung keine Kosten.
In unserem Flyer finden Sie alle Informationen kurz zusammengefasst.
Weitere Informationen:
Dr. Franziska Eisenhuth (Projektleitung)
Maike Lippelt (Mitarbeiterin Transfer)
Erika Richert (Mitarbeiterin Transfer)
Sara Weege (Sozialarbeiterin Maßnahme)
Integrationsbegleiterinnen@awo-owl.de
Tel. 0521-9216-249
Wenn Sie sich für eine Umsetzung des Projekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ in Ihrer Kommune interessieren, berät und unterstützt Sie das Transferteam der AWO OWL gerne dabei.
Nähere Informationen zum Projekt
AGF: Umsetzung der Europäischen Kindergarantie: Empfehlungen der AGF für den Bereich "Gesundheit"
In den Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ sind u.a. die Ergebnisse eines Fachgesprächs eingeflossen, dass die AGF in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit durchgeführt hat.
In dem Empfehlungspapier „Gesundheit“ wird betont, dass sich der nationale Aktionsplan an einem umfassenden Gesundheitsbegriff orientieren muss und insbesondere gesundheitsfördernde, verhältnispräventive Maßnahmen, die auf körperliche, seelische und soziale Einflüsse auf die Kindergesundheit zielen, ins Zentrum seiner politischen Strategie stellen sollte.
Insbesondere gehen die Empfehlungen auf folgende Bereiche ein:
- Grundsätzliche Anmerkungen zum Zusammenhang von Armut und Gesundheit sowie zur Implementierung der Kindergarantie
- Vorsorgeuntersuchungen
- Frühe Hilfen und anschließende Maßnahmen weiterentwickeln
- Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche erleichtern
- Präventionsketten flächendeckend ausbauen und familiäre Gesundheitsförderung stärken
- Die gesundheitsfördernden Funktionen familienbezogener Angebote stärken
- Soziale Arbeit und Gesundheitsfachkräfte in Kitas und Schulen stärken
- Gesundheitsfördernde Ernährungs- und Bewegungskultur in Kitas und Schulen fördern
- Fachkräfte gewinnen und qualifizieren, diverse Teams fördern und Kooperation ermöglichen
Hintergrund:
Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“
Die AGF begrüßt die „Europäische Garantie für Kinder“ und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut sowie für mehr gesundheitliche Chancengleichheit zu verstärken. Mit ihrer Umsetzung geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält.
Von der Bundesregierung wird erwartet, dass der zu erstellende nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um die Grundziele zu erreichen. Nicht ausreichend wäre es hingegen, sich auf die Aufzählung bereits vorhandener Maßnahmen zu beschränken.
Die AGF begleitet den Umsetzungsprozess der Child Guarantee und entwickelt vor dem Hintergrund der deutsche Situation Empfehlungen für die nationale Umsetzung. Diese Empfehlungen veröffentlicht die AGF in unregelmäßigen Abständen. Im Dezember 2021 veröffentlichte sie die ersten Empfehlungen, die sich vor allem auf den Themenbereich „Ernährung“ bezogen (https://www.ag-familie.de/media/docs21/AGF_CG_Empfehlungen_Ernaehrung_2021.pdf).
Die Empfehlungen liegen jeweils in deutscher und englischer Sprache vor.
Deutsche Liga für das Kind: Dokumentation der Jahrestagung 2021: neue frühe Kindheit erschienen!
Zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ (Dokumentation der Jahrestagung 2021) ist ab sofort die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält folgende Artikel: Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel – eine Einführung (Sabine Walper, München); Spiel – ein Booster der sozialen Umgebung (Bernhard Hauser, St. Gallen); Das Recht auf Beteiligung in Krippen (Frauke Hildebrandt, Potsdam); Kultur – Bildung – Teilhabe. Potenziale frühkindlicher kultureller Bildung für kreative Teilhabe (Fabian Hofmann, Düsseldorf); „Die Kinder werden zu wichtigen Ideengebern unserer Entwürfe“ (Interview mit Susanne Hofmann, Die Baupiloten BDA, Berlin); Die ungerechte Gesellschaft, ihr Bildungssystem und seine Zukunft (Aladin El-Mafaalani, Osnabrück); Recht auf Bildung und Recht auf Spiel. Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention (Stefanie Schmahl, Würzburg); Interview mit Bianka Pergande, Berlin: „Die Wahrung des Kinderrechts auf Partizipation geht direkt mit der Wahrung des Kinderrechts auf Schutz einher“ sowie folgende Praxisartikel: Kindergarten plus: Raum für das Spiel mit Gefühlen. Positive Erfahrungen rund um das Thema Emotionen (Stella Valentien, Berlin); Eure Zukunft. Heute schon da. 1 von 14 Millionen, Appell aus der Jugend. Das Heft können Sie zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellen unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder als E-Magazin erwerben.