ZFF-Info 16/2021

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AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die familienpolitischen Pläne der Ampelparteien. Besonders die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung bedeutet einen Meilenstein in der Bekämpfung von Kinderarmut. Auch weitere Veränderungen u.a. im Hinblick auf Elternzeit und die Reform des Lohnsteuerverfahrens sind positiv zu bewerten, müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht diverse Neuerungen in der Familienpolitik vor: So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das System der monetären Familienleistungen umfassend reformieren würde. In Bezug auf das Ehegattensplitting soll die Kombination der Steuerklassen III und V abgeschafft werden und die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren das bisherige Splitting ersetzen. Zudem ist in der Elternzeit ein zusätzlicher, übertragbarer Partnermonat vorgesehen, auch ein Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt soll etabliert werden. Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 15 geplant. Die Familienpflegezeit soll mit einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem plant die Koalition, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, und greift damit ein wichtiges politisches Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder auf.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein erfreuliches sozialpolitisches Signal! Dies hilft vielen Kindern und Jugendlichen aus der Armut. Dass bis zur Neuberechnung des Existenzminimums ein Sofortzuschlag für bedürftige Kinder und Jugendliche gezahlt werden soll, zeigt, dass die Koalition verstanden hat, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrale Bedeutung hat. Als ZFF hätten wir uns jedoch gewünscht, dass die Ideen nicht im Sozialrecht stehenbleiben, sondern auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht mit einbezogen werden. Nur so wird eine wirkliche soziale Umverteilung möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben aber ein bedeutender  Schritt auf dem Weg zu einer echten Kindergrundsicherung.“

Altenkamp ergänzt: „Viele Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sie brauchen dafür gute öffentliche Rahmenbedingungen. Wir begrüßen die familienpolitischen Impulse im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen. Dazu gehört die partnerschaftlichere Ausgestaltung des Elterngeldes, die geplante Reform des Lohnsteuerverfahrens, die Freistellung nach Geburt des Kindes, die Weiterentwicklung der Pflege- bzw. Familienpflegzeit oder die Verbesserung beim Kinderkrankengeld. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2021

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), geflüchteten Kindern und ihren Familien sichere Fluchtwege und ein gutes Ankommen in Deutschland zu ermöglichen.

Die Situation geflüchteter Kinder und ihrer Familien war angesichts der Corona-Pandemie lange von der politischen und medialen Tagesordnung gestrichen. Angesichts der unsäglichen Situation geflüchteter Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze erfährt sie wieder öffentliche Aufmerksamkeit. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Kinderrechte ist es zentral, dass die kommende Bundesregierung die deutsche Flüchtlingspolitik unter dem Aspekt des Kindeswohls gestaltet und der internationalen Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten gerecht wird. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Die katastrophale Situation an den europäischen Grenzen zeigt deutlich, dass es solidarische Lösungen braucht, um Geflüchteten sichere Fluchtwege zu ermöglichen. Wir wissen, dass für viele Familien die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht ist bzw. Beweggrund, ihre Kinder allein auf die gefährliche Reise zu schicken. Auch Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen und Schutzsuchenden Zugänge ermöglichen.“

Altenkamp bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.11.2021

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert das ZFF gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden in einem offenen Brief, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden: Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig.

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Vermeintliches Allheilmittel gegen Kinderarmut gleicht Rechnung mit vielen Unbekannten

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am heutigen Mittwoch den Entwurf ihres Koalitionsvertrags für 2021 bis 2025 vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Gespannt haben wir auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gewartet, welche die Ampel-Parteien bereits vor der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages als neues Allheilmittel gegen Kinderarmut angekündigt hatte. 

Der Koalitionsvertrag klingt hier zunächst vielversprechend, ist aber letztlich ernüchternd. Offenbar hat die Ampel keine Idee, wie sie ihr Versprechen einer Kindergrundsicherung umsetzen will.

Vollkommen unklar bleibt die Berechnung des vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrags, der zusätzlich zu einem für alle Kinder und Jugendlichen einheitlichen Garantiebetrag gezahlt werden soll. Die Ampel will erst einmal einen Arbeitskreis bilden, der bei der Leistungsbündelung Wechselwirkungen mit anderen Leistungen prüfen und sicherstellen soll, ‚dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt.‘ Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung will die Ampel von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag absichern und Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlasten.

Die vielgepriesene Kindergrundsicherung ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten und eingepreister Zwischenlösung.“

Hintergrund:
Mit der Kindergrundsicherung wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2021

„Neue Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass 18,5 Prozent und damit jeder Fünfte in Deutschland armutsgefährdet ist. Die kommende Bundesregierung muss der Armutsbekämpfung endlich oberste Priorität einräumen“, so Katja Kipping, Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE. Kipping weiter:

„Die gut 15 Millionen Betroffenen sind trotz Sozialleistungen arm. Die Regelbedarfe für Erwerbslose und Armutsrentner sind seit Jahren zu niedrig. Stigmatisierung durch das Hartz-IV-Sanktionsregime sowie aufgesplitterte und kompliziert zu beantragende Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern sorgen ebenfalls dafür, dass Geld nicht bei denen ankommt, die es am dringendsten brauchen. Dennoch gilt: Ohne Sozialleistungen wäre die Armutsgefährdungsquote noch erheblich höher.

Die verbesserte Methodik des Mikrozensus bewirkt, dass bisherige Verzerrungen der Armutsstatistik gemildert werden. Das bedeutet aber auch, dass Armut in den letzten Jahren statistisch unterstützt wurde. Die Ampel hat nun vier Aufgaben: Armutsfeste Regelbedarfe für Erwerbslose und Grundsicherungsbeziehende von mindestens 658 Euro, eine Mindestrente, die den Namen verdient, sowie eine armutsfeste Kindergrundsicherung und eine Beendigung des Niedriglohnsektors mit Armutslöhnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

„Die Ampelkoalition hat sich im sozialen Bereich viel vorgenommen. Der Koalitionsvertrag macht sichtbar, wo die drängendsten Probleme sind und dass die neue Regierung daran arbeiten will, sozialen Spaltungen entgegen zu treten“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode.

„Viele konkrete Vorhaben zeugen vom Willen, Zusammenhalt und Fortschritt zu gestalten – für einen resilienten Sozialstaat, der Sprungbretter und Sicherheitsnetze für alle Generationen schafft,“ so die Bewertung der Caritas.

Besonders verletzliche Menschen im Blick

Mit Maßnahmen, die akute Probleme anpacken – wie der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte und die Einrichtung eines Corona-Krisenstabs -, schafft die Koalition Freiraum für ihre große Reformvorhaben in der Pflege, in der Arbeitsmarkt- und in der Familienpolitik, gegen die Vererbung von Armut, für Bildungschancen für alle.

Es ist gut, dass besonders verletzliche Menschen in den Blick genommen werden – Menschen im Sozialleistungsbezug, Menschen in der Verschuldungsfalle, Menschen mit Behinderung und in den Elendslagern für Geflüchtete an den Toren Europas.

Begrüßenswertes bei Pflege, sozialem Arbeitsmarkt, in der Migrationspolitik

Der Deutsche Caritasverband begrüßt ausdrücklich die Stärkung der häuslichen Pflege und die weitere Reduzierung der finanziellen Belastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen, die Entfristung des sozialen Arbeitsmarkts und die Abschaffung der Sondersanktionen für Jugendliche in der Grundsicherung. Sehr erfreulich ist die Stärkung der humanitären Aufnahme- und Resettlement-Programme für besonders schutzbedürftige Menschen auf der Flucht. Die Koalitionspartner haben auch mutige Ideen im Bereich der Demokratieförderung. Sie setzen auf eine Stärkung der Betroffenenbeteiligung und des Ehrenamts.

Perspektivwechsel bei Klimaschutz, Digitalisierung

„Die Parteien der neuen Bundesregierung stellen Klimaschutz und Digitalisierung in den Dienst sozialer Gerechtigkeit. Diesen Perspektivwechsel unterstützen wir nachdrücklich,“ so Welskop-Deffaa.

Manche Aussage in der internationalen und gerade auch in der Politik für ein soziales Europa bleibt noch blass, bewertet Welskop-Deffaa weiter. Gerade zum sozialen Europa wird manche gute Idee ihren Praxistest noch bestehen müssen.

Lebensanfang und Lebensende schützen

Lücken sieht die Caritas auch bei der finanziellen Absicherung von Menschen in der Grundsicherung und der Sozialhilfe: Der Deutsche Caritasverband fordert schon lange eine andere Methodik bei der Kalkulation der Regelsätze für Hartz IV. Die Umbenennung in „Bürgergeld“ ändert nichts daran, dass das Geld für viele Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, vorne und hinten nicht reicht und keine umfassende gesellschaftliche Teilhabe möglich macht.

So überzeugend der Vertrag mit der Stabilisierung der gesetzlichen Rente und der Kindergrundsicherung die Anliegen der älteren und der jüngeren Generation versöhnt, so wenig werden die ethischen Leitplanken in Fragen des Lebensschutzes ausreichend sichtbar. „Wir hoffen, dass an Lebensanfang und Lebensende der Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde auch in der neuen Legislaturperiode höchste Priorität hat,“ so die Caritas-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen der Ampel-Koalition im Bildungs- und Familienleistungsbereich.

„Weniger Bürokratie ist mehr Zeit für Kinder“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. Die Digitalisierung hat die Kommunikation und den Datenaustausch in vielen Lebensbereichen vereinfacht und Prozesse effizienter gemacht. Dennoch müssen sich bisher Familien immer wieder durch Papierberge und -ausdrucke kämpfen, wenn sie beispielsweise einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen oder ihren Kindern im Homeschooling mit den Hausaufgaben helfen.

„Der vorgestellte Koalitionsvertrag steht für einen umfassenden digitalen Aufbruch. Im Deutschen Familienverband begrüßen wir das ausdrücklich“, so Salzmann. „Eine moderne Verwaltung muss digital und familienorientiert sein. Die Digitalisierung muss Eltern bei allen wichtigen Verwaltungsleistungen entlasten – von der Schwangerschaft bis zur Geburt, von dem Kinder- und Elterngeld bis hin zur Anmeldung in der Kindertagesstätte.“

Die Große Koalition hatte bereits im Mai 2021 die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern mit 134 Millionen Euro unterstützt. Es ist folgerichtig, dass die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Koalitionsvertrag mit einer ausreichenden Finanzierung einhergeht.

„Bei der Digitalisierung im Bildungswesen ist es wichtig, dass Bund und Länder Hand in Hand arbeiten. Es ist der richtige Schritt, die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung zu fördern. Wir brauchen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Standardisierung von digitalen Bildungskonzepten. Wir brauchen in den Schulen moderne Technik, Lehrerfortbildungen und die dazugehörige Gerätewartung und -administration“, so Salzmann. „Im Kontext der Digitalisierung von Schulen ist ein moderner Datenschutz wichtig. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich kommunale Entscheidungsträger zu oft hinter vermeintlichen Datenschutzparagraphen verbarrikadierten. Der Datenschutz darf keine Digitalisierungsbremse mehr sein. Auch hier sind Reformen dringend angebracht.“

Für den Deutschen Familienverband ist es wichtig, dass Eltern als Bildungspartner in der Digitalisierung der Schulen nicht außen vor gelassen werden. Die Familie ist der erste Bildungsort für Kinder. Auch dort muss der Digitalpakt seine Wirkung entfalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.11.2021

Die Ampel-Koalition will Eltern während der aktiven Familienphase in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht entlasten. Familien erwarten nun deutliche Worte vom Bundesverfassungsgericht.

Für leistungs- und familiengerechte Sozialabgaben ist ein Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht diesen jedoch nicht vor. Damit wird eine längst überfällige Reform in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von der nächsten Bundesregierung auf die lange Bank geschoben.

„Ohne einen Kinderfreibetrag werden Familien in der Sozialversicherung benachteiligt und die Vorgaben aus dem Beitragsleistungsurteil Kindererziehung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Klar ist, den Generationenvertrag der gesetzlichen Rente, Pflege und Krankenversicherung halten nur Familien ein.“

Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, die Kinder betreuen und erziehen – und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten –, mit einem gleich hohen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.

„Eltern erziehen die Beitragszahler von morgen, zahlen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder und werden am Ende für die Kindererziehung in der Rente auch noch abgestraft“, so Zeh. „Wieder will eine Bundesregierung den verfassungswidrigen Zustand in der gesetzlichen Sozialversicherung aufrechterhalten und in Kauf nehmen, Familien nachhaltig zu schaden“, sagt der Verbandspräsident.

DFV-Berechnungen zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie familienblinde Sozialabgaben Eltern und ihren Kindern die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Betroffen sind inzwischen auch Familien mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen. „Kinder zu haben ist kein Armutsrisiko, denn es sind gerade familienblinde Sozialabgaben, die Eltern unter das Existenzminimum treiben“, so Zeh. „Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung ist eine Investition in eine zukunftsgewandte Familienpolitik.“

Weiterführende Informationen

Elternklagen – Webseite zu den Verfassungsbeschwerden

Horizontaler Vergleich – Berechnungen zur Abgaben- und Steuerlast von Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

SPD, Grüne und FDP wollen das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 herabsetzen. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequentere Reform des Wahlrechts.

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und muss Kindern bereits ab Geburt zustehen. Solange die Kinder selbst den Wahlakt nicht ausüben können, müssen sie konsequenterweise durch ihre Eltern vertreten werden. Das Wahlrecht ab Geburt sichert ab, dass die Belange von Minderjährigen in der Politik tatsächlich ernst genommen werden.

„Die Corona-Krise hat bestätigt, wie schnell Kinder aus dem Blickfeld der Politik geraten. Damit ihre Stimmen nachhaltig gehört werden, brauchen sie ein tatsächliches Recht auf politische Beteiligung. Die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre genügt nicht“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Bei einem Wahlrecht ab 16 bleiben weiterhin Millionen von Stimmen junger Menschen unberücksichtigt und ihre Belange ungehört. „Wir brauchen eine konsequentere Reform des Wahlrechts, um den Mangel an Repräsentation von Kindern und Jugendlichen in der Politik zu beheben. Nur das Wahlrecht ab Geburt kann leisten, dass kein Minderjähriger mehr ausgeschlossen wird. Solange Kinder nicht selbst wählen können, sind dabei die Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Lampe.

Das Wahlrecht ab Geburt wird von vielen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, darunter Familienministerin a. D. Renate Schmidt, vertreten. „Kinder und Jugendliche sind mit den politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden, schließlich am längsten konfrontiert“, sagt Schmidt auf wahlrecht.jetzt, der Kampagnen-Webseite für das Wahlrecht ab Geburt. Die Gemeinschaft müsse zukunftsfest gemacht werden.

Spätestens seitdem junge Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist deutlich geworden, dass Kinder eine klare politische Meinung haben und diese deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist an der Zeit, dass wir den jungen Menschen das wichtigste demokratische Grundrecht gewähren und damit der Zukunft eine Stimme geben“, sagt der Vizepräsident.

Weiterführende Information

Nur wer wählt, zählt! – Website zum Wahlrecht ab Geburt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Der Deutsche Familienverband fordert von den künftigen Partnern einer neuen Bundesregierung, dass die hohen Energiekosten beim Wohnen endlich gesenkt werden.

„Deutschland ist europäischer Rekordhalter beim Strompreis. Kein europäischer Verbraucher zahlt mehr Geld für Strom als in der Bundesrepublik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Wenn der CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden soll, muss sich die Energiewende in einem deutlich günstigeren Stromtarif widerspiegeln.“

Anfang des Jahres 2021 haben sich mit der CO2-Besteuerung von Heizöl, Gas und Treibstoffen die Energiepreise im Bereich Wohnen und Mobilität massiv erhöht. Bis zum Jahr 2025 wird die Besteuerung um mehr als das Doppelte von derzeit 25 Euro auf 55 Euro je Tonne CO2 steigen. Danach soll der Steuerbetrag bei 65 Euro fixiert werden, wobei es bereits Pläne von Bundestagsparteien gibt, den CO2-Besteuerungsbetrag nach oben durch einen Zertifikatehandel offen zu lassen. Für fossile Energieträger bedeutet das bis 2025 eine Steuererhöhung von 121 Prozent (Benzin), 120 Prozent (Diesel), 119 Prozent (Heizöl) und 117 Prozent (Erdgas).

„Kein Vater und keine Mutter wird die Kinder im Winter Zuhause frieren lassen. Wärme muss im Winter ein Grundrecht sein. Familien haben nicht die Wahl, einfach das Thermostat zu zudrehen oder die Zimmer auf Jacken-Temperatur abzukühlen. Die Kosten der CO2-Steuer schlagen im Familienportemonnaie ein dickes Loch. Die Alternative, mit Strom zu heizen, besteht nicht. Der Strompreis klettert von einem Rekordniveau zum anderen“, sagt Zeh.

Paradoxerweise ist gerade der Staat selbst der größte Strompreistreiber. Laut dem Monitoringbericht 2020 sind alleine 52 Prozent des Strompreises staatlich veranlasste Preisbestandteile. Bereits die EEG-Umlage macht rund 21 Prozent des Gesamtstrompreises aus. Die seit Jahresanfang wieder erhöhte Mehrwertsteuer verteuert den Strom zusätzlich.

„Wenn die Energiewende von breiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert werden soll, muss sie bezahlbar sein. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung muss die deutliche Reduzierung der Stromkosten für Familien sein“, fordert der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Monitoringbericht 2020 des Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes (PDF)

Bundesumweltministerium: FAQ CO2-Bepreisung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Koalitionsvertrag: Kinder- und Elternrechte gehören zusammen

Der Deutsche Familienverband (DFV) warnt vor dem Ansinnen der Ampelkoalition, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die elterliche Erstverantwortung auszublenden.

„Kinder und Eltern bilden eine Einheit. Kinderrechte müssen immer aus der Sicht der Familie gedacht werden. Alles andere widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Wir teilen das Anliegen der künftigen Bundesregierung, die Rechte von Kindern zu stärken. Aber der Plan der Ampelkoalition spielt Kinder- und Elternrechte gegeneinander aus und gefährdet die grundgesetzlich austarierte Balance zwischen Kindern, Eltern und Staat“, warnt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden. Das staatliche Wächteramt ist gefordert, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Aber der Staat hat nicht das Hoheitsrecht über die Kinderbetten. Dagegen werden sich die Familien immer wehren“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern, zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern am Besten. Nicht der Staat. „Kinder können sich nur unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Deshalb sind Kinderrechte und Elternrechte kein Gegensatz – die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen“, so Zeh.

Bereits jetzt stehen Kindern zudem alle Grundrechte zu: Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde, eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eigenem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne der Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Soll dies durch eine Änderung des Grundgesetzes nochmals politisch bekräftigt werden, muss sichergestellt sein, dass Kinderrechte an die elterliche Erstverantwortung knüpfen. Hierfür liegt aus der letzten Legislaturperiode schon ein sinnvoller Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung vor, den die SPD und damit die künftige Kanzlerpartei mit eingebracht hat.

„Ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft. Statt den klaren und prägnanten Familienschutz der Verfassung zu gefährden, muss die Politik Kinder und Familien endlich in den Mittelpunkt stellen“, so DFV-Präsident Klaus Zeh.

Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagt Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

„Wir begrüßen das Zustandekommen der ersten Ampel-Regierung und den politischen Aufbruch, den das neue Bündnis verspricht. Viele Themen in Richtung eines sozial-ökologischen Wandels werden richtig adressiert. Das Bekenntnis, dass die Transformation und Digitalisierung nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden kann, ist richtig und muss rasch in konkrete Politik übersetzt werden.

Dazu gehört die Stärkung von Tarifverträgen durch ein Bundestariftreuegesetz, das für Millionen Beschäftigte höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen bedeuten wird. Durch die angekündigte Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen kann die Tarifflucht der Arbeitgeber eingedämmt werden.

Richtig ist, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt werden muss. Das Ende der missbräuchlichen Umgehung der Mitbestimmungsrechte durch europäisches Gesellschaftsrecht wie der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist überfällig. Auch dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit zukünftig als Offizialdelikt eingestuft wird, ist gut. Sie muss empfindlich bestraft werden. Das geplante digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe ermöglicht es uns, auch in der digitalen Arbeitswelt die Menschen zu erreichen. Für einen fairen Wandel der Arbeitswelt wird das aber nicht reichen. Um ihn zu gestalten und die Beschäftigten dabei mitzunehmen, muss der politische Stillstand bei der Mitbestimmung endlich überwunden werden. Daran werden wir die Koalitionsparteien messen. 

Dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigen soll, ist richtig und bedeutet eine ordentliche Lohnerhöhung für rund zehn Millionen Beschäftigte. Allerdings dürfen Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose, wenn sie einen Job antrete, nicht länger ausgeschlossen bleiben!

Der DGB begrüßt das Bekenntnis der Ampelkoalition, das Renteneintrittsalter nicht noch weiter zu erhöhen und das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent dauerhaft festzulegen. Darüber hinaus muss die betriebliche Altersvorsorge gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Für den DGB ist zugleich klar, dass eine fondsbasierte private Aktienrente die betriebliche Altersvorsorge nicht schwächen darf.

Die Pläne der Ampelkoalition zur Kindergrundsicherung sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut. Auch die Überführung der Grundsicherung (Hartz IV) in ein Bürgergeld ist zu begrüßen, wenn sie richtig gemacht wird. Völlig verfehlt ist hingegen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs. Minijobs sind für viele Menschen – vor allem für Frauen – eine Falle und verdrängen sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Der DGB fordert stattdessen seit langem eine Minijobreform, mit der die kleinen Teilzeitarbeitsverhältnisse von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden.

Falsch ist es, die sachgrundlose Befristung nur für den öffentlichen Dienst zu begrenzen und das auch nur halbherzig. Sie muss auch – und zwar ambitioniert – für die private Wirtschaft abgeschafft werden.

Durchaus ambitioniert sind die Ziele, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten. Über die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen Erziehung über den Digitalpakt Schule bis zu einem elternunabhängigem BAföG oder einem Zukunftsvertrag Studium und Lehre werden bis zur Stärkung und Modernisierung der Berufsschulen richtige Pfade beschrieben. Sie gilt es rasch umzusetzen. Auch die Ausbildungsgarantie für alle Jugendliche ist zu begrüßen. Sie muss aber durch eine Umlage finanziert werden.  

Angesichts des rasanten Strukturwandels haben die Gewerkschaften seit langem eine Stärkung der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung gefordert. Dafür finden sich im Koalitionsvertrag gute Ansätze, wie das Transformations- und Transferkurzarbeitergeld oder eine stärkere Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Rolle der Qualifizierung. Zu begrüßen ist, dass für Menschen in der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat.

Zurecht nimmt der Klimaschutz einen hohen Stellenwert im Vertrag ein. Der Schlüssel zu einem gelingenden Klimaschutz sind massive Investitionen. Die wesentlichen Felder dafür sind im Vertrag skizziert und seit langem bekannt: massiver Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und digitale Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und andere Bereiche. Mutlos bleibt der Vertrag bei der konkreten Bezifferung der Investitionsbedarfe.

Aber es fehlen nicht nur die Preisschilder für die Investitionen. Völlig ungeklärt bleibt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Mit einer Rückkehr zur Schuldenbremse bereits im Jahr 2023 nimmt sich die neue Bundesregierung den finanziellen Spielraum, den sie dringend braucht, um massiv zu investieren, die Wirtschaft zu dekarbonisieren und unser Land zukunftsfest zu machen.

Und: Wer mehr Fortschritt wagen will, darf sich nicht vor einem Einstieg in eine gerechte Steuerpolitik drücken. Dazu haben sich die zukünftigen Ampelkoalitionäre nicht durchringen können. Das ist eine zentrale Schwachstelle, die mutig durch gutes Regieren korrigiert werden sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.11.2021

Nationaler Aktionsplan, Selbstbestimmungsgesetz, Abstammungsrechtsreform, Diskriminierungsschutz und Hasskriminalitätsbekämpfung

SPD, Grüne und FDP haben heute ihren vereinbarten Koalitionsvertrag vorgestellt. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht in dem vorgestellten Koalitionsvertrag den geforderten queerpolitischen Aufbruch. Er beinhaltet zentrale Vorhaben mit vielversprechender Signalwirkung. Die von den Ampelparteien vereinbarten Ziele versprechen eine spürbare Verbesserung der Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Dazu gehören vor allem ein nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, ein expliziter verfassungsrechtlicher Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Familien- und Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung.

Die neue Bundesregierung hat große Aufgaben: einen wirksamen Klimaschutz, die Bewältigung der Corona-Pandemie, schwierige außenpolitische Herausforderungen und die Pflicht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das heißt: Ungerechtigkeiten beseitigen, Menschenrechte schützen, Respekt und Vielfalt stärken. Die Verwirklichung von Gleichberechtigung, ein besserer Diskriminierungsschutz und wirksame Maßnahmen gegen Hass und Hetze dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bereits in den Antworten auf die LSVD-Wahlprüfsteine gab es große Übereinstimmungen bei den drei Parteien. Auf unserem Verbandstag kurz nach der Bundestagswahl forderten wir mit dem Beschluss „Queerpolitischer Aufbruch 2021“ ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung und haben einen Fahrplan für die ersten 100 Tage vorgeschlagen. Dieser Beschluss ging an die Parteispitzen der Ampelparteien. Zudem haben wir alle Verhandler*innen aus den relevanten Arbeitsgruppen angeschrieben und sie gebeten, unsere Forderungen zu berücksichtigen und einzubringen.

Hintergrund

Abstammungsrecht, Selbstbestimmungsgesetz, Antidiskriminierung, Bekämpfung von Queerfeindlichkeit: Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel?

Queerpolitischer Aufbruch 2021: Ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung. Beschluss des 33. LSVD-Verbandstags

Bundestagswahl: Was wollen die Parteien für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erreichen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 24.11.2021

Eine Reihe guter Punkte, aber auch noch Leerstellen, die es zu füllen gilt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet den zwischen SPD, Grünen und FDP ausverhandelten Entwurf für einen Koalitionsvertrag verhalten optimistisch: Die notwendige Neu-Architektur unserer Sozialversicherung bleibe zwar aus, doch sei dies von einem Parteienbündnis aus zum Teil sich geradezu widersprechenden Anschauungen und Interessen auch nicht zu erwarten gewesen. Es fänden sich eine ganze Reihe wichtiger und guter Punkte in dem Papier, der Paritätische warnt allerdings davor, dass das Tabu jeglicher Steuererhöhungen zur Achillesferse auch dieser Bundesregierung werden könnte.

“Man kann schon sagen: Das Glas ist mindestens halbvoll. Und das ist mehr, als bei einem solchen Zweckbündnis, in dem zu Teilen komplett gegensätzliche Gesellschaftsentwürfe aufeinander prallen, erwartet werden durfte”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Der Vertrag enthält eine ganze Menge sehr positiver Punkte. Zur sachlichen Bewertung gehört aber auch: Wenn es die Ampel ernst meint mit dem viel beschworenen Fortschritt, müssen auch die noch vorhandenen sozial- und armutspolitischen Leerstellen im Koalitionsvertrag im Laufe der Legislaturperiode gefüllt werden”, so Schneider.

Positiv bewertet der Verband u.a. die deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, aber auch vielversprechende pflegepolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag, wie bspw. die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Ankündigung, die pflegebedingten Eigenanteile abzusenken und die Einführung einer Pflegevollversicherung zu prüfen. Mit dem Einstieg in eine Kindergrundsicherung oder in den gemeinnützigen Wohnungsbau würden zudem geradezu Meilensteine gesetzt. “Man kann diese beiden Punkte gar nicht überschätzen, da hier wirklich neue Strukturen zum Wohle der Menschen geschaffen werden”, so Schneider. Auch dass sich die Koalition geeinigt habe, ein Klimageld zur sozialen Kompensation steigender CO2-Preise zu entwickeln, sei voll zu begrüßen. 

Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionspartner, die skizzierten Vorhaben zügig und ambitioniert umzusetzen, sich weiteren notwendigen Reformen im Laufe der Legislatur dabei jedoch nicht zu verschließen. Insbesondere von der angekündigten Überwindung von Hartz IV könne noch keine Rede sein. Zwar sei die Aussetzung von Sanktionen ein wichtiger Schritt, unbedingt folgen müsse jedoch auch eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Grundsicherung. “Angesichts der Not der Betroffenen und der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern, kann hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein”, so Schneider.

Inwiefern eine künftige Ampel-Koalition zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen wird können, steht nach Ansicht des Paritätischen insgesamt grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt. Dass die Koalition offenbar auf Steuererhöhungen verzichten und stattdessen auf weitgehend haushaltsneutrale Umschichtungen setzen wolle bzw. auf wirtschaftliches Wachstum hoffe, sieht der Verband mit Sorge: “Wenn in den kommenden vier Jahren kein finanzpolitisches Wunder geschieht, kann auch diese Koalition möglicherweise schnell in ganz schwere Fahrwasser kommen”, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.11.2021

  • Langjährige Forderung des VdK nach Dynamisierung des Pflegegeldes wird endlich angepackt
  • Bentele: „Chance für Einstieg in die Pflege-Vollversicherung wurde vertan“

Der Sozialverband VdK freut sich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Verbesserungen für die häusliche Pflege vorsieht. Mit der regelhaften Dynamisierung des Pflegegelds werde eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert jedoch, dass es nur einen freiwilligen Einstieg in die Vollversicherung geben soll: „Vieles liest sich gut, was zur Pflege im Koalitionsvertrag steht. Aber es muss jetzt auch geliefert werden. Eine vertane Chance ist dagegen, dass es keine verlässliche Pflegevollversicherung für alle gibt, sondern nur für jene, die sie freiwillig abschließen. Die Gefahr, dass damit die Tür in eine allgemeine Pflegevollversicherung unwiederbringlich geschlossen wird, ist groß. Das darf nicht sein.“

Der VdK sieht den Auftakt beim Pflegegeld als richtigen und wichtigen Schritt an, der zeigt, dass die Politik die häusliche Pflege noch nicht ganz vergessen hat. Bentele: „Jetzt muss das Koalitionsvorhaben auch wirklich in Gesetze gepackt werden. Die Lage der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause wurde viel zu lange ignoriert. Eine Anpassung des Pflegegelds an die Inflation ist das Mindeste.“

Auch die Möglichkeit für eine Pflegezeit für noch arbeitstätige pflegende Angehörige soll reformiert werden. Aus Sicht des VdK ein dringend notwendiger Schritt: Bei der bisherigen Ausgestaltung der Pflegezeit waren es bisher immer nur wenige hundert Betroffene pro Jahr, die diese Möglichkeit in Anspruch nahmen. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll zukünftig Schluss sein mit den starren Modellen und der Frage, wie pflegende Angehörige diese Auszeit finanzieren sollen. Geplant ist mehr Zeitsouveränität und eine Lohnersatzleistung – auch eine langjährige Forderung des VdK.

Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus auch die Verschmelzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget vorgesehen. VdK-Präsidentin Bentele: „Es ist gut, dass hier ein erster, wichtiger Schritt gegangen wird. Hier hätten wir uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht und auch noch den Entlastungsbetrag und wenigstens die Überlegung zum Einbezug der Tagespflege als wichtige Verbesserung in der häuslichen Pflege empfunden. Aber man muss jetzt einfach mal den Einstieg wagen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 23.11.2021

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Ein Koalitionsvertrag ohne moderne Geschlechterpolitik ist nicht zeitgemäß. Eine geschlechtergerechte Gleichstellungsstrategie muss als Querschnittsthema in allen Ressorts verankert werden. Längst überfällig ist ein geschlechtergerechter Bundeshaushalt. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine deutliche Aufwertung von sogenannten Frauenberufen, die Abschaffung der §§218 und 219a StGB, Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorge- und Carearbeit, ein Paritégesetz, die Abschaffung des Ehegattensplittings und der steuerlichen Benachteiligung von Alleinerziehenden und Regelungen zu gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit: Equal Pay.
Bisher haben wir leider den Eindruck, dass Gleichstellungspolitik und wichtige Anliegen von Frauen-, Männer-, und Gleichstellungsorganisationen – wenn überhaupt – nur ein Randthema in den Koalitionsverhandlungen sind. Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte gehören auf der Tagesordnung ganz nach oben!

Unsere Top sieben:

  1. Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar unterschrieben, umgesetzt hat die bisherige Bundesregierung bisher wenig. Das muss sich ändern. Jede 3. Frau wird im Lauf ihres Lebens Opfer von häuslicher Gewalt. Die Folgekosten: mindestens 3,8 Milliarden Euro (Studie BTU Cottbus-Senftenberg). Dazu kommt zunehmend die Gewalt im digitalen Raum. Es braucht mehr Prävention, es braucht deutlichere gesetzliche Regelungen für soziale Plattformen und es braucht ein gut finanziertes, verbindliches und nachhaltiges Hilfesystem für Opfer von jeglicher Form von Gewalt. Dazu gehört auch die Finanzierung von Frauenhäusern und der Täterarbeit als Pflichtaufgabe.
  2. Sogenannte Frauenberufe müssen endlich deutlich aufgewertet werden. Beispiel Pflege: lange schon ist die Arbeitsbelastung zu hoch und die Bezahlung zu niedrig. In der Pflege fehlen schon jetzt mindestens 100.000 Mitarbeiter*innen.
  3. Noch immer leisten Frauen den Hauptteil der Sorgearbeit, in der Folge drohen erheblich niedrigere Renten im Vergleich zu Männern. Wir fordern konkrete Initiativen, um Sorge- und Carearbeit fair zu verteilen.
  4. Noch immer sind Frauen nicht paritätisch in Politik und in Führungspositionen der Wirtschaft vertreten. Die freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert, gesetzliche Vorgaben sind nötig. Das zeigt auch die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Nur ein Drittel ist weiblich. Es braucht ein Paritégesetz.
  5. Noch immer sind hauptsächlich alleinerziehende Mütter, mit ihren Kindern auf Hartz IV angewiesen und von Altersarmut bedroht. Zudem werden Alleinerziehende beim Steuerrecht benachteiligt. Es ist dringend an der Zeit, diese Benachteiligung und auch das Ehegattensplitting abzuschaffen. Es belohnt ein völlig überholtes Ehemodell.
  6. Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht für Frauen über ihren eigenen Körper. Die §§218 und 219a StGB müssen endlich abgeschafft und kostenlose Beratungsangebote ausgebaut werden.
  7. In der Digitalisierung muss die Geschlechterperspektive mitgedacht werden, dazu gehört die Überprüfung jeglicher Algorithmen und KI-Anwendungen auf eine klischeefreie Nutzung und Eingabe – ohne Geschlechterstereotypen erneut zu reproduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Business and Professional Women (BPW) Germany, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Bundesfrauenvertretung des dbb Beamtenbund und Tarifunion, EAF Berlin. Diversity in Leadership, Bundesfrauensekretärin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT II: Ganztagsbetreuung

Kommunen brauchen unverzüglich Planungssicherheit beim Ganztagsausbau

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung für den beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase:

„Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass die Kommunen ein riesengroßes Problem haben, das sie ohne Unterstützung des Bundes nicht lösen können. Das Jahr 2021 wird absehbar in 43 Tagen enden und damit auch die Förderfrist für die Bundesmittel zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Absehbar werden viele Kommunen diese Frist nicht einhalten können – es drohen hohe Rückforderungen, die neue Löcher in die Haushalte der betroffenen Kommunen reißen werden.

Die von CDU und CSU mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf auf den Weg gebrachte Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige und gangbare Weg. Wenn die Umsetzung dieses Prestigeprojektes auch des Bundes nicht ins Stottern geraten soll, brauchen die Kommunen unverzüglich Planungssicherheit, dass sie begonnene Maßnahmen auch im kommenden Jahr abschließen und bis Ende 2022 abrechnen können.

Die künftigen Ampelkoalitionäre ignorieren das Problem und ducken sich vor einer pragmatischen und schnellen Lösung weg. Mit ihrer Vogelstrauß-Politik lassen SPD, Grüne und FDP die Kommunen im Stich.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Bundesweit drohen nach dem 31. Dezember Baustopps an unseren Schulen, wenn der Bund jetzt nicht handelt. Damit die Schulen und Horte schnell fit für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern gemacht werden, hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 insgesamt 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Abruffrist für diese Fördermittel endet nach aktueller Rechtslage allerdings am 31. Dezember. Wegen der angespannten Lage im Handwerk und Lieferengpässen bei Baumaterialien konnten von den Schulträgern und Horten längst noch nicht alle Bauvorhaben abgeschlossen werden. Der von uns als CDU/CSU heute vorgelegte Gesetzentwurf stellt sicher, dass auch nach dem Jahreswechsel in den Schulen weitergebaut werden kann. Eltern und Kinder verlassen sich darauf, dass Grundschulkinder ab 2026 nachmittags in den Schulen betreut werden können. Leider hat das links-gelbe Bündnis den Ernst der Lage offenbar noch nicht erkannt. Die Schulen und Horte brauchen jetzt schnell Sicherheit, damit der Ausbau der Ganztagsinfrastruktur wie geplant weitergehen kann.“

Hintergrund:

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, da der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Unionsantrag zur Verlängerung von Förderfristen beim Ganztagsausbau aufs Abstellgleis geschoben

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Förderfrist beim beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beraten. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Christian Haase:

Nadine Schön: Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich. Es ist absehbar, dass viele Projekte nicht rechtzeitig bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden können. Viele Kommunen werden die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben müssen und Maßnahmen nicht umsetzen können. Damit werden auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduziert.“

Christian Haase: „Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass unser Antrag zur Verlängerung der Abruffrist für Fördermittel zum Ganztagsausbau im Grundschulalter nicht sofort abgestimmt, sondern in die Ausschussberatung überwiesen worden ist. Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches.

Was sich mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche angedeutet hat, ist jetzt in der Praxis festzustellen: Die Kommunen können auf den Bund nicht mehr als verlässlichen Partner zählen. SPD, Grüne und FDP verstolpern aus nicht nachvollziehbaren Gründen ihren Koalitionsstart noch bevor die Koalition an den Start geht – und das zulasten der Kommunen. Diesen läuft bei der Umsetzung des Förderprogramms zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter die Zeit davon. Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können. Dafür fehlt den künftigen Koalitionären offensichtlich die Kraft.“

Hintergrund:

Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „„Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll der Förderzeitraum für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler über den 31. Dezember 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Union (20/83) wird der Bundestag am heutigen Donnerstag in erster Lesung beraten. Die Fraktion verweist auf das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz, mit dem eine stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 realisiert werden soll. Es sei davon auszugehen, dass mehr als 800.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Der Bund unterstütze Länder und Kommunen beim Ausbau des Betreuungsangebotes mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen. Dafür habe der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Von den 3,5 Milliarden Euro habe der Bund den Ländern Mittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Frist zum Abruf dieser Mittel durch die Länder sei sowohl im Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz auf den 31. Dezember 2021 terminiert.

Die angespannte Situation im Bausektor und Lieferengpässe von Baumaterialien führen laut Unionsfraktion jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung und Beendigung von Bauprojekten. Bereits jetzt sei absehbar, dass in vielen Ländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden können. Es bestehe die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs der Förderbescheide aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die anfallenden Kosten selbst tragen müssen und die Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden können. Daher sei es erforderlich, die vorgesehene Frist um ein Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1096 vom 18.11.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

„Die Auswirkungen der Schulschließungen auf Kinder, Jugendliche und deren Familien waren verheerend“, sagt Nicole Gohlke. „Um das den Familien und dem Personal in Zukunft zu ersparen, brauchen wir dringend die Umsetzung aller möglichen Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen.“ Bund und Länder müssen handeln: Mehr Raumluftfiltersysteme, CO2-Messgeräte, kostenlose Masken für alle Beteiligten, ausreichend Schnelltests und Desinfektionsmittel, zusätzliche Räumlichkeiten an dritten Lernorten, zusätzliches pädagogisches sowie Betreuungspersonal u.v.m. Die Linksfraktion hat einen Antrag dazu eingebracht.

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Quelle: Newsletter Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Die Fraktion Die Linke spricht sich gegen die erneute Schließung von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie aus. In einem Antrag (19/81), über den der Bundestag am heutigen Donnerstag erstmals beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass Schulen, Kitas und die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe offengehalten werden. Um dies zu gewährleisten, seien sie pandemiegerecht auszustatten.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Linksfraktion in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche täglich kostenlose FFP2- beziehungsweise medizinische Masken, Antigen-Schnelltests und ausreichend Desinfektionsmittel für Kindern und Jugendliche, das gesamte Personal sowie Besucher zur Verfügung gestellt werden. Alle Einrichtungen sollen mit CO2-Messgeräten und Raumluftfiltersystemen ausgestattet werden und mehr niedrigschwellige Impfangebote angeboten werden. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für die Dauer der pandemischen Lage bei der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen ein Recht auf ein Corona-Elterngeld einzuführen. Dieses soll während der ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1097 vom 18.11.2021

Angesichts der besorgniserregenden pandemischen Lage müsse die besonders verletzliche Gruppe der Kinder hervorgehoben werden: Es dürfe nicht nachgelassen werden, diese besonders im Fokus von Schutzbemühungen zu belassen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Welcher Zahlen bedarf es denn noch, um unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern zu erhöhen? Viele Kinder und Familien haben nach fast zwei Jahren Pandemie praktisch keine Reserven mehr, sie sind am Ende ihrer Kräfte angelangt. Familien brauchen konkret Entlastung und Unterstützung. Es darf von ihnen nicht erwartet werden, unbegrenzt im Krisenmodus zu agieren. Vor allem armutsbetroffene Familien und ihre Kinder stehen besonders unter Druck, es droht eine Zuspitzung ihrer prekären Lage. Wir brauchen noch bessere Konzepte, die darauf angepasst sind, alle Familien in der Pandemie zu schützen und ihr Leben unter diesen Bedingungen zu entlasten.

Lehrpersonal in Schulen und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Frauenhäusern müssen bei den Booster-Impfungen priorisiert werden; und auch sie haben eine schnelle Entlastung bitter nötig. Es braucht zudem eine finanzielle Ausstattung, die die weitere Anschaffung und Betreibung von Luftfiltern und Hygienemaßnahmen ermöglicht. Was aber in jedem Fall gilt, ist doch: Eine hohe Impfrate bei denen, die geimpft werden können, ist der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, die eben nicht oder nicht in allen Fällen geimpft werden können. Das ist eine Frage von Verantwortung und generationenübergreifender Solidarität.

Auch das wichtige Aufholpaket für benachteiligte Kinder muss – allein, weil die Pandemie ja immer noch in voller Härte zuschlägt –  ergänzt und erweitert werden. Die Nachholbedarfe von Kindern und Jugendlichen sind neben schulischen Inhalten zum Teil enorm, denn die nötigen Schutzmaßnahmen gehen notgedrungen mit großen Belastungen für ihre soziale Entwicklung einher. Hierfür bedarf es zusätzlicher finanzieller und längerfristiger unterstützender sozialpädagogischer Angebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.11.2021

Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Pandemie im Bundestag beraten. Die AWO begrüßt die darin enthaltende Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Menschen in finanziellen Notlagen und die soziale Infrastruktur.

Der Verband sieht vor allem in der Verlängerung der Karenzzeit für die vertiefte Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung eine Entlastung für Betroffene, die Halt in einer finanziell und individuell belastenden Ausnahmesituation gebe. Die AWO fordert daher, die inzwischen bewährte Praxis auch unabhängig von Corona zu verstetigen. Der entsprechende Prüfauftrag aus dem Sondierungspapier müsse zeitnah und umfassend umgesetzt werden.

„Es ist wichtig und richtig, dass Rettungsschirme nicht nur über der Wirtschaft, sondern vor allem über Menschen in prekären Lebenslagen und der sozialen Infrastruktur für alle Bürger*innen gespannt werden“, so Döcker, „Den Zugang zur Grundsicherung weiterhin zu vereinfachen, wird in den kommenden Monaten viele Menschen vor existenziellen Krisen schützen und die Verlängerung des Rettungsschirms für soziale Dienstleister (SodEG) bis zum Frühjahr 2022 die soziale Infrastruktur in Deutschland vor dem Kollaps bewahren – von Werkstätten über Sprachkurse bis hin zu Arbeitsmaßnahmen. Sie sind dadurch vor dem möglichen Corona-Bankrott durch Ausfälle, Schließungen oder Begrenzungen der Teilnehmendenzahlen geschützt.“

Auch die Verlängerung des Schutzschirms für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bis zum 19. März 2022 wertet der Verband positiv. Brigitte Döcker: „Die Pandemie bringt Eltern, Kinder und pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Gleichzeitig kämpfen auf Grund der nötigen Schutzmaßnahmen die über 70 gemeinnützigen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und für pflegende Angehörige im Verbund des Müttergenesungswerkes um ihre Existenz. Die im Rettungsschirm enthaltenen Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle sind lebensnotwendig, damit die Kliniken weiterhin Entlastung für hoch belastete Familien gewährleisten können.“

Die wirtschaftliche Absicherung durch Rettungsschirme sei aber vor allem für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend. „Der enorme Anstieg an Ansteckungen und insbesondere an Impfdurchbrüchen zeigt, dass die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenen Belastungen für Pflegeeinrichtungen nicht überwunden sind“, so Brigitte Döcker, „Neben der wirtschaftlichen Absicherung durch die Schutzschirme sind daher insbesondere Pflegeeinrichtungen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die ihnen anvertrauten Menschen weiterhin schützen zu können. Die dafür nötigen Maßnahmen von umfangreicher Testung bis zu Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen können nicht ohne Weiteres zusätzlich zum Arbeitsalltag durchgeführt werden. Der Einsatz der Bundeswehr zur Durchführung von Testungen in den Einrichtungen hat sich in der letzten Welle bewährt und sollte kurzfristig wieder ermöglicht werden. Vor allem aber müssen die Impfkampagne vorangetrieben und Booster-Impfungen schnell in der Fläche ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.11.2021

eaf begrüßt Offenhalten von Kitas und Schulen, aber damit ist es nicht getan

Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag heute beschlossen hat, stehen flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas voraussichtlich bald nicht mehr als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung. Falls auch der Bundesrat am Freitag grünes Licht gibt, können solche Gemeinschaftseinrichtungen künftig nur noch in Einzelfällen geschlossen werden.

„Endlich werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den politischen Ent­scheidungen in den Blick genommen! Viele Schülerinnen und Schüler haben unter den monatelangen Schulschließungen der vergangenen anderthalb Jahre stark gelitten, deshalb hat die Politik richtig erkannt, dass sich diese Situation nicht wiederholen darf“, lobt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Das ist aber nur die halbe Miete! Uns ist absolut unverständlich, warum die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinschaftseinrichtungen nicht stärker im Zentrum politischen Handels stehen.“

Bei geöffneten Kitas und Schulen muss aus Sicht der eaf deutlich mehr dafür getan werden, die Infektionsgefahr für Kinder und Jugendliche zu minimieren. „Kinder und Jugendliche haben genug gelitten und verzichtet, um die ältere Generation zu schützen“, so Insa Schöningh. “Sie sollten nicht einen weiteren Winter in ihren Klassenräumen frieren, weil statt Luftfiltern nur Lüften zur Verfügung steht. Für die ganz Kleinen müssen endlich kindgerechte Spuck- oder Lolli-Tests die Regel sein. Wir vermissen hier die Solidarität der Erwachsenen, die verant­wortlich dafür sind, die Rahmenbedingungen in Schule und Kita annehmbar zu gestalten und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 18.11.2021

  • Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittelpauschale wurde vergessen
  • Pflegebedürftige zu Hause müssen auch weiterhin Zusatzkosten für Masken und Desinfektionsmittel allein tragen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass bei den Maßnahmen, die die Ampelkoalitionäre im Kampf gegen Corona am Donnerstag im Bundestag beschließen wollen, erneut die Zuhause Gepflegten vergessen werden: „Niemand in der Politik interessiert sich für den Schutz der Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich der Zuhause Gepflegten und der Millionen von pflegenden Angehörigen. Sie haben weiterhin Zusatzkosten für Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Masken. Doch die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale wird nicht verlängert und läuft Ende des Jahres aus. Das ist ein Skandal“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. An alle werde gedacht, nur an sie wieder einmal nicht: „Für die Soldaten und Bundesbeamte gibt es eine steuerfreie Coronaprämie von bis zu 1.500 Euro. Die Ärzte erhalten für jede Impfung statt 20 nun 28 Euro. Über die Pflegeeinrichtungen wird weiterhin ein Millionenschutzschirm gespannt. Nur die Zuhause Gepflegten gehen mal wieder leer aus und müssen selbst um das Mindeste für den eigenen Gesundheitsschutz kämpfen“, sagte Bentele.

Dabei seien sie von den allgemeinen Preissteigerungen aktuell ohnehin besonders stark betroffen: „Denn das Gesundheitsministerium hat ihnen ja auch die versprochene und seit Jahren notwendige Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Entlastungsleistungen in der Pflegereform im Juli gestrichen“, kritisierte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kein deutlicher Anstieg von angezeigten Fällen während der Corona-Lockdowns / Deutlich mehr Frauen wandten sich aber an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Auch 2020 sind die Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften weiter gestiegen, im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent. Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen: 80,5 Prozent der Opfer sind weiblich. Von den Tatverdächtigen sind 79,1 Prozent Männer. 37,9 Prozent der Taten werden durch Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen begangen, der übrige Teil innerhalb bestehender Ehe- und Lebenspartnerschaften. Am häufigsten betroffen waren Opfer zwischen 30 und 40 Jahren. 139 Frauen und 30 Männer wurden im Jahr 2020 durch ihre aktuellen oder ehemaligen Partner oder Partnerinnen getötet.

Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020, die die geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, in Berlin vorgestellt hat.

Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin: „Für viele Frauen und manche Männer kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein. Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Die Justiz muss diese Taten mit großer Entschiedenheit gegen die Täter und mit aller Sensibilität für die Betroffenen verfolgen.

Unser Strafrecht haben wir gerade erst verschärft. Stalking kann jetzt sehr viel häufiger verfolgt werden. So können Stalker gestoppt werden, bevor sie gewalttätig werden. Das Gewaltschutzgesetz haben wir erweitert. Bei Verletzung oder Bedrohung der sexuellen Selbstbestimmung können Betroffene jetzt Kontaktverbote und Betretungsverbote für ihre Wohnung erwirken. Dies gilt es konsequent durchzusetzen.

Wir müssen alles dafür tun, den Betroffenen zu helfen, damit sie der Gewalt entkommen und sich und ihre Kinder schützen können. Deshalb bauen wir Frauenhäuser und Beratungsstellen gemeinsam mit den Ländern aus, mit 120 Millionen Euro des Bundes. Wir investieren in die Aus- und Fortbildung von Fachkräften, die unmittelbar helfen können. Ich bin sicher, dass diese Arbeit zum Schutz vor Gewalt sehr konsequent weitergeführt wird.“

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts:Erneut verzeichnen wir einen Anstieg bei den Opfern von Gewalttaten in Partnerschaften. Die Bekämpfung der Partnerschaftsgewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind, bleibt deshalb weiterhin in unserem polizeilichen Fokus: Kein Täter darf sich vor Bestrafung sicher fühlen! Damit das gelingt, sind wir alle gefragt, deshalb: Seien Sie wachsam, achten Sie auf Ihre Mitmenschen und wenden Sie sich bei einem Verdacht an die Beratungsstellen oder die Polizei!

Mit Sorge sehen wir auch die anhaltenden Anstiege von Bedrohung, Stalking und Nötigung über das Internet. Um diese noch wirksamer bekämpfen zu können, soll die neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ im BKA, kurz ZMI, ab dem kommenden Jahr Hinweise auf Hass und Hetze im Internet von bestimmten Anbietern von Telemediendiensten gebündelt entgegennehmen. Gemeinsam mit den Polizeien und der Justiz von Bund und Bundesländern stellen wir sicher, dass diese Straftaten intensiver strafrechtlich verfolgt werden. Unsere Botschaft ist eindeutig: Auch das vermeintlich anonyme Internet schützt die Täter nicht vor Strafverfolgung!“

Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden im Jahr 2020 (jeweils vollendete und versuchte Delikte):

  • Opfer von Tötungsdelikten: 359 Frauen, 101 Männer
  • Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 72.013 Frauen und 19.199 Männer
  • Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung: 29.301 Frauen und 3.721 Männer
  • Opfer von Freiheitsberaubung: 1.567 Frauen und 192 Männer
  • Opfer von gefährlicher Körperverletzung: 12.449 Frauen und 5.570 Männer

Mehr als die Hälfte der Opfer (51,2 Prozent) lebte in einem gemeinsamen Haushalt mit der tatverdächtigen Person.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Partnerschaftsgewalt steigen seit 2015 kontinuierlich an. Das ist ein Indiz dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und Gewalttaten zur Anzeige bringen.

Entwicklung der Partnerschaftsgewalt während der Corona-Lockdowns

Die Corona-Lockdowns im Jahr 2020 ergaben keinen eindeutigen Anstieg der Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich im April 2020 ein Anstieg von 2,9 Prozent, im Mai von 3,7 Prozent. Während des zweiten Lockdowns („Lockdown light“ ab Anfang November, Lockdown ab Mitte Dezember 2020) sank die Anzahl der registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Im Dezember sank diese sogar um 3,2 Prozent. Ein Grund hierfür kann die Situation im Lockdown sein, die es Betroffenen schwerer machte, Anzeige zu erstatten und für Außenstehende schwieriger, Gewalttaten im Umfeld zu bemerken. Das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt könnte sich daher sogar vergrößert haben, ohne sich bislang in polizeilich registrierten Fällen niederzuschlagen. Ein Hinweis dafür könnten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sein. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns erheblich zugenommen hat. 2020 wurden mehr als 51.000 Beratungen dokumentiert, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Unterstützung für Opfer von Gewalt und Stärkung der Prävention

Um den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu fördern, stellt der Bund mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von 2020 bis 2024 jedes Jahr 30 Millionen Euro bereit. Das Programm wird in enger Kooperation von Bund und Ländern erfolgreich umgesetzt: Über 90 Bauvorhaben werden derzeit betreut. 34 Bauvorhaben sind bereits bewilligt, weitere stehen kurz davor. Ziel ist der nachhaltige und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems insbesondere für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen wie beispielsweise Frauen mit Beeinträchtigungen.

Flankiert wird das Investitionsprogramm durch das Bundesinnovationsprogramm, für das der Bund 5 Millionen Euro pro Jahr bis 2022 zur Erprobung von neuen Konzepten bei Schutz, Unterstützung und Prävention von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung stellt. Auch die Bundesländer und Kommunen investieren in erheblichem Umfang in die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten. Aktuell werden 14 Innovations-Projekte gefördert. Mit dem Projekt „Hilfesystem 2.0“ werden die digitalen Kompetenzen und die Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen gestärkt. So konnten von Gewalt betroffene Frauen auch mit Hilfe digitaler Medien weiter unterstützt werden. Über 4.000 Fachkräfte aus unterschiedlichen Feldern wie der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz und aus Frauenunterstützungseinrichtungen konnten zudem über E-Learning-Kurse zu Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt weitergebildet werden.

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2021

Rörig: „Gerade dort, wo Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollen, im Kreis ihres Vertrauens, in der Familie und bei Freunden, bei Nachbarn oder im Verein sind sie häufig sexueller Gewalt ausgesetzt. Das ist unerträglich und muss sich ändern. Kinder und Jugendliche müssen vertrauen können.“

 

Berlin, 18.11.2021.Vertrauen – aber sicher! Gemeinsam gegen Missbrauch“ heißt die Aktionswoche des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt“ am 18.11.2021. „Vertrauen aber sicher“ soll darauf aufmerksam machen, dass gerade im engsten Vertrauenskreis, in Familien und im sozialen Nahfeld, Missbrauch am häufigsten stattfindet – obwohl gerade dort Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollten und auch auf Zuhören, Verständnis und Hilfe vertrauen können.

 

„Wir rufen dazu auf, gemeinsam für den Schutz zu sorgen, den Kinder und Jugendliche brauchen,“ sagt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig: „Es hat nichts mit Denunziation zu tun, wenn man sich bei Anzeichen von sexuellen Übergriffen oder Gewalt im Freundeskreis, in der Verwandtschaft, im Verein oder in der Schule an eine Beratungsstelle wendet. Kinder müssen überall darauf vertrauen können, dass Erwachsene sie schützen.“

 

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen passiert zu Hause, in der Schule, bei außerschulischen Aktivitäten, am Smartphone oder im Netz durch Cybergrooming, Manipulation via Webcam oder das nicht autorisierte Weiterleiten von selbstgenerierten Bildern. Laut Europarat wird in den meisten Fällen (70 bis 85 %) sexualisierte Gewalt von einer Person begangen, die das Kind kennt und der es vertraut; in 90 % der Fälle werden die sexuellen Gewalttaten nicht bei der Polizei angezeigt.

 

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM betont die Notwendigkeit, Familie und soziales Nahfeld nicht zum Tatort werden zu lassen: „Der Betroffenenrat unterstützt das diesjährige Motto „making the circle of trust truly safe for children“ des Aktionstages sehr. Kinder, die in ihrer Familie oder ihrem sozialen Nahfeld sexualisierte Gewalt erleben, sind besonders schutzlos ausgeliefert. Es gibt für sie keinen sicheren Ort und sie lernen, dass sie niemandem vertrauen können. Die sexualisierte Gewalt ist über viele Jahre hinweg Alltag. Oft gibt es kein Entrinnen aus der Gewalt. Überall dort, wo sich Kinder aufhalten, brauchen wir Schutzkonzepte und vor allem ein kompetentes Umfeld, damit Taten gerade im Familienkreis oder im sozialen Nahfeld erkannt werden. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen jedoch das Vertrauen, dass ihnen geglaubt und geholfen wird. Sie brauchen sichere Sprechräume. Staat und Gesellschaft haben nicht das Recht, sie in diesen Familien im Stich zu lassen.“

 

Um auf das Thema sexuelle Gewalt in Familien und sozialem Nahfeld aufmerksam zu machen, gibt es noch bis zum 21. November eine Reihe von Aktionen auf den Social-Media-Kanälen des UBSKM. So findet am 18. November ein „Instagram Live“ mit Sonja Howard (Mitglied im Betroffenenrat), Tanja von Bodelschwingh (Beraterin beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch) und Nadine Finke (Beraterin bei Wildwasser Oldenburg) statt, moderiert von der Journalistin Maria Popov: https://www.instagram.com/missbrauchsbeauftragter/

 

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt findet seit 2015 jährlich am 18. November auf Initiative des Europarates statt. Ziel ist es, mit dem Europäischen Tag gegen alle Formen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. In diesem Jahr rückt mit dem Motto „making the circle of trust truly safe for children“ („Lasst uns den Kreis des Vertrauens für Kinder wirklich sicher machen“) das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Familie oder im sozialen Nahfeld in den Fokus. „Circle of trust(„Kreis des Vertrauens“) meint dabei Familienmitglieder ebenso wie Personen aus dem sozialen Umfeld wie Lehrer:innen oder Trainer:innen. https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sex-abuse-day 

#EndChildSexAbuseDay 

#VertrauenAberSicher

 

 

DOWNLOADS ZUR AKTIONSWOCHE

Hier stehen Materialien zum Download bereit:

https://beauftragter-missbrauch.de/presse/meldungen/detail/vertrauen-aber-sicher

Sie sind zur kosten- und rechtefreien Verwendung freigegeben. Weitere Formate sind auf Anfrage an patricia.asare@ubskm.bund.de jederzeit erhältlich.

 

DOWNLOADS ZU DEN HILFEANGEBOTEN

Wir möchten, dass Menschen erfahren, dass es Hilfe gibt. Sie sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind oder einen Verdacht haben, dass in ihrem Umfeld Kinder oder Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/downloads finden Sie Grafiken zur Bewerbung des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch, des Hilfe-Telefons berta und des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.11.2021

Studie untersucht Engagement von Müttern in der Schule und Unterstützung ihrer Kinder zu Hause – Unterschiede nach beruflichem Bildungsabschluss mitunter beträchtlich und nur teilweise durch Schulnoten der Kinder zu erklären – Etwa in Schulgremien sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen vertreten sein, um alle Schülerinnen und Schüler zu repräsentieren

Mütter mit einem akademischen Abschluss engagieren sich in vielen Fällen häufiger in der Schule ihrer Kinder als Frauen, die eine Ausbildung absolviert oder keinen beruflichen Abschluss haben. Diese wiederum unterstützen ihre Kinder eher zu Hause. Das geht aus einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und des Nationalen Bildungspanels (NEPS) basiert. Akademikerinnen sind demnach beispielsweise häufiger in der Elternvertretung aktiv, gehen eher zu Elternabenden und bringen sich öfter bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen ein. Nichtakademikerinnen greifen ihren Kindern hingegen eher zu Hause bei Internetrecherchen und den Hausaufgaben unter die Arme. Der Fokus der Untersuchung lag auf den Müttern, da sie in den meisten Fällen mehr Zeit mit den Kindern verbringen als Väter und eher die Ansprechpartnerinnen für schulische Angelegenheiten sind. Zudem haben sie in den meisten Haushalten die Fragen nach dem elterlichen Engagement beantwortet.

 „Bereits bestehende Bildungsungleichheiten werden womöglich noch dadurch verstärkt, dass sich Mütter je nach Bildungsabschluss unterschiedlich stark in der Schule ihrer Kinder einbringen“, sagt Jan Marcus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und Juniorprofessor an der Universität Hamburg, der die Studie gemeinsam mit C. Katharina Spieß sowie Sevrin Waights und Andrew Judy erstellt hat.

Schulnoten und weitere Merkmale wurden in Berechnungen berücksichtigt

Die Unterschiede im schulischen Engagement sind teils beträchtlich: So nehmen fast 94 Prozent der studierten Mütter neun- bis 17-jähriger Kinder an Elternabenden teil – unter den Müttern ohne beruflichen Abschluss sind es mit knapp 84 Prozent rund zehn Prozentpunkte weniger. Ähnliche Unterschiede gibt es in den Elternvertretungen, in denen fast 44 Prozent der Mütter mit abgeschlossenem Studium vertreten sind, aber nur gut 32 Prozent der Mütter ohne Abschluss. Auch bei schulischen Veranstaltungen helfen Akademikerinnen (knapp 67 Prozent) häufiger als Mütter mit Ausbildung (60 Prozent) und Mütter ohne beruflichen Abschluss (rund 46 Prozent).

Mit Blick auf das elterliche Engagement zu Hause zeigt sich tendenziell das umgekehrte Bild: Ihre neun bis zehn Jahre alten Kinder unterstützen Mütter ohne beruflichen Abschluss beispielsweise bei den Hausaufgaben mit knapp 74 Prozent deutlich häufiger als Akademikerinnen (53 Prozent). Dieser Unterschied ist nur teilweise dadurch zu erklären, dass Kinder aus Nichtakademikerhaushalten im Durchschnitt schlechtere Schulnoten in Deutsch und Mathematik haben als Kinder aus Akademikerhaushalten. Zwar werden die Unterschiede kleiner, wenn die Schulnoten neben der Schulform und weiteren Merkmalen wie dem Wohnort und der Anzahl der Geschwister in den Berechnungen berücksichtigt werden – sie bleiben aber mit mehr als zehn Prozentpunkten groß und im statistischen Sinne signifikant. Andere Unterschiede verschwinden hingegen, wenn die Schulnoten in die Berechnungen einfließen: So suchen Mütter ohne Studium offenbar deshalb häufiger das Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern als Mütter mit Studienabschluss, weil ihre Kinder im Mittel in der Schule schwächer sind.

Schulen sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen zu Mitarbeit in Schulgremien motivieren

Wünschenswert ist den StudienautorInnen zufolge, dass sich alle Elterngruppen gleichermaßen in der Schule engagieren. „Das wäre nicht nur deshalb wichtig, damit Bildungsungleichheiten zumindest nicht größer werden – sondern auch, damit etwa in Schulgremien die Interessen aller Eltern vertreten werden und nicht nur die weniger Eltern“, so Spieß, frühere Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und heute Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Dementsprechend sollten sowohl die Politik als auch Schulen mehr Anstrengungen unternehmen, Eltern aus allen Bildungsgruppen für solche Aufgaben zu gewinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.11.2021

Zahl der Geburten von Januar bis August 2021 um 1,3 % höher als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis August 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 524 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,3 %. Zwischen den einzelnen Monaten gab es deutliche Unterschiede. Während sich die Geburtenzahl im Januar kaum veränderte, stieg sie im Februar und April um rund 3 % und im März um 7 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Von Mai bis Juli gab es dagegen einen leichten Rückgang. Für August 2021 ist ein solcher Vergleich aufgrund der Datenlage noch nicht aussagekräftig.

Auffällig war die Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern in den Monaten März und April 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Das Geburtenplus geht vor allem auf die Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit zurück, die bereits mindestens ein Kind hatten. Ihre Schwangerschaften begannen im Juni und Juli 2020, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Die deutliche Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern war aber temporär und hat sich ab Mai 2021 nicht weiter fortgesetzt.

Zunahme der Geburten im Westen, Rückgang im Osten

Die Geburtenzahl stieg im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Westdeutschland um 2,6 %, in den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) nahm sie dagegen um 2,1 % ab. Im Osten setzte sich damit der rückläufige Trend der letzten Jahre fort. Die Zunahme der Geburten im Westen wich dagegen von der bisherigen tendenziell stagnierenden Entwicklung ab.

Methodische Hinweise:

Die Angaben für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können. Insbesondere für August 2021 ist daher ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat noch nicht aussagekräftig. Jedoch liegen die Angaben nach dem Geburtsmonat näher an den endgültigen Ergebnissen als die sonst übliche Nachweisung vorläufiger Monatswerte. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung und Bearbeitung der Geburtenmeldungen in der Statistik (sogenannter Berichtsmonat) und können vom tatsächlichen Geburtsmonat abweichen. Für einen Vergleich mit den endgültigen monatlichen Geburtenzahlen der Vorjahre sind die Angaben nach einzelnen Berichtsmonaten nur eingeschränkt geeignet.

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis August 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung bietet die Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 16.11.2021

  • Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 führt zu mehr wohngeldberechtigten Haushalten
  • Rund 618 200 Haushalte bezogen am Jahresende 2020 Wohngeld
  • Ausgaben für Wohngeld im Vorjahresvergleich um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen

Am Jahresende 2020 haben rund 618 200 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, damit gegenüber 2019 um 22,6 % oder rund 113 800 gestiegen. Am Jahresende 2019 hatten noch rund 504 400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der Anstieg hängt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Hintergrund für den beobachteten Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) sind mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt. Mit der Reform wurden beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.

Neben der Wohngeldreform können sich die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds ausgewirkt haben. Das Ausmaß dieser Effekte infolge pandemiebedingter Einkommensrückgänge lässt sich allerdings nicht quantifizieren.

Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen

Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,7 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am geringsten.

Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 177 Euro

Ende 2020 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2020 bei reinen Wohngeldhaushalten 177 Euro, bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 167 Euro. Zum Vergleich: Ende 2019 war der Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten mit 153 Euro etwas geringer als bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 158 Euro. Ein Ziel des Wohngeldstärkungsgesetzes war eine Leistungsverbesserung für Haushalte mit geringem Einkommen sowie eine alle zwei Jahre erfolgende Leistungsanpassung. Die letzte Wohngelderhöhung gab es am 1. Januar 2016.

Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 357,6 Millionen Euro gestiegen

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2020 zusammen rund 1,311 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 38 % oder 357,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben für Wohngeld 953,6 Millionen Euro betragen.

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen können in der Tabelle Haushalte mit Wohngeld (22311-0001) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 12.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die AWO fordert gemeinsam mit 27 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen den Stopp von Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

28 NGOs fordern: "Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrecht am 20.11.2021 fordert der AWO Bundesverband zusammen mit weiteren 27 Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden in einem gemeinsamen Appell die nächste Bundesregierung dazu auf Menschenrechte von Kindern auch an den EU-Außengrenzen zu achten.

Zentrale Forderungen des gemeinsamen Appells sind:

  • Um  aktuellen Situation an den EU-Außengrenzen entgegen zu treten müssen Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie andere legale Zugangswege ausgebaut und die Hürden für Familienzusammenführungen gesenkt werden.
  • der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren muss sichergestellt werden
  • Um Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, muss das Grenzmanagement der EU-Mitgliedstaaten von einem transparenten, unabhängigen und effektiven Monitoringmechanismus begleitet werden.
  • Humanitäre Organisationen sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen müssen  immer umgehenden und umfassenden Zugang zu den betroffenen Menschen in den Notsituationen erhalten

Hintergrund

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen. Ferner droht bei einer Nicht-Aufnahme die Zurückweisung in ihre Herkunftsländer.

Appell: Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2021

Es war eine Überraschung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz:

Der Initiative des Bundesrates Anfang 2021 ist es letztendlich zu verdanken, dass das Angebot der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert wurde. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. Es war ein langer und mühsamer Weg, der von vielen Initiativen aus Bundesverbänden und Wissenschaft, von vielen kleinen Anfragen und zwei Debatten im Bundestag geprägt war. In der bundespolitischen Diskussion zeigte sich dabei stets die politische Widersprüchlichkeit im Umgang mit dem Ziel einer gesetzlichen Verankerung von Schulsozialarbeit auf Bundesebene. Einerseits wurde die Bedeutung und Wichtigkeit von Schulsozialarbeit uneingeschränkt gelobt; andererseits wurde auf den Föderalismus verwiesen, der es der Bundesregierung untersagt, in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen.

Beiliegender Artikel von Dieter Eckert, ehemaliger Referent für Jugend- und Schulsozialarbeit im AWO Bundesverband, und Dr. Herbert Bassarak, langjährig Professor für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der TH Nürnberg, geht auf Spurensuche nach den Ursprüngen und Entwicklungslinien des § 13a SGB VIII. Der Beitrag vermittelt erste Einschätzungen zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt weitere Verbindungslinien im novellierten SGB VIII auf.

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 17.11.2021

Anlässlich des Internationalen Männertags am 19. November fordert das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. die künftige Bundesregierung auf, Gleichstellungspolitik in den Fokus ihrer Arbeit der nächsten vier Jahre zu stellen und dabei Männer mit in den Blick zu nehmen. Gleichstellung geht alle Geschlechter an und gleichstellungspolitischer Fortschritt braucht auch das Engagement von Jungen und Männern.

“Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass sie das Potenzial von Männern als gleichstellungspolitische Akteure voll anerkennt und gleichstellungsorientierte Männerpolitik endlich verlässlich fördert”, so Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer e.V.

Vor der neuen Bundesregierung liegen große politische Herausforderungen, bei denen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht länger nachrangig behandelt werden dürfen. Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie fragil gleichberechtigte Verhältnisse sind und wie stark strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fortwirkt. Um gleichstellungsorientierte Männerpolitik und eine moderne Gleichstellungspolitik insgesamt wirksam umsetzen zu können, braucht es jetzt dringend zukunftsweisende politische Maßnahmen!

Männer übernehmen Verantwortung – partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern

Das Bundesforum Männer e.V. erwartet deshalb, dass die künftige Bundesregierung ernst macht und familien- wie sozialpolitisch die Weichen auf Zukunft stellt. Hierzu gehören die Einführung einer Lohnersatzleistung für die Angehörigenpflege genauso wie eine Armut verhindernde Kindergrundsicherung. Das Familienrecht muss entrümpelt werden. Das überholte Leitbild der Versorger-Ehe gehört endlich ausrangiert. Ziel muss eine Rechtslage sein, die partnerschaftliche und gleichberechtigte Aufgaben- und Chancenteilungen zulässt und erleichtert. Dazu braucht es Maßnahmen und Rahmenbedingungen wie:

  • Die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und die Vaterschaftsfreistellung von zwei Wochen nach Geburt mit Lohnersatzleistung.
  • Einvernehmliche Lösungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu Fragen der rechtlichen und sozialen Vaterschaft sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Vielfalt der gelebten Betreuungsformen vor und nach Trennung und Scheidung.
  • Anerkennung der Vereinbarkeitsbedarfe im Lebensverlauf, z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und geeignete Arbeitszeitpolitik.
  • Ausbau von Programmen und Projekten mit dem Ziel, mehr Männer in Erziehungs- und Pflegeberufe zu bringen.

Nationale Strategie für Jungen- und Männergesundheit

Zudem fordert das Bundesforum Männer e.V. eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik, die auch die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Jungen und Männern mit einbezieht: Risikoverhalten, Alkohol- und Drogenkonsum, psychische Erkrankungen, Unfälle, Suizide sind nur einige Themen, bei denen ein spezifischer Blick auf die Zusammenhänge zwischen männlichen Verhaltensmustern, gesellschaftlichen Verhältnissen und gesundheitlichen Problemen von Jungen und Männern notwendig ist. Mehr als zwei Drittel der Alkohol- und Drogenabhängigen und über 80% der Alkohol- und Drogentoten sind männlich. 75% aller Selbsttötungen werden von Männern begangen und 70% der Obdachlosen und 95% der Inhaftierten in Deutschland sind Männer. *

Die Zahlen machen deutlich: wir brauchen eine Männergesundheitsstrategie, die Impulse der WHO-Männergesundheitsstrategie von 2018 für Europa aufnimmt und in Form einer nationalen Männergesundheitsstrategie weiterentwickelt.

* Quelle: RKI: Gesundheitliche Lage der Männer in Deutschland (2014); Stat. Bundesamt: Thema Suizid (2019); PKS (2020).

Quelle: Pressemitteilung BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. vom 19.11.2021

Eine Mehrheit der Deutschen würde für eine gute Pflege aller Bürgerinnen und Bürger höhere Beiträge zur Pflegeversicherung in Kauf nehmen. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage der Diakonie Deutschland hervor. Für eine gute Pflege sehen sie weiter den Staat und nicht nur die Familie in der Pflicht.

Für die Diakonie-Vorständin Maria Loheide sprechen die Umfrageergebnisse deutlich für eine umfassende Pflegereform. Die ist längst überfällig und muss von der künftigen Bundesregierung zügig auf den Weg gebracht werden: „Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen die Menschen und  sind bereit, mehr dafür zu bezahlen. Gute Pflege für alle Menschen ist möglich und hängt nicht vom persönlichen Vermögen ab. SPD, FPD und Grüne sind gut beraten, diese Ergebnisse in ihrer Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen. Die Menschen erwarten, dass die Finanzierung der Pflege in Zukunft gesichert ist und auf einer soliden Basis steht.“

Die Diakonie Deutschland zeige mit ihrem Konzept für eine grundlegende Pflegereform, dass eine gute Pflege mit einer begrenzten Eigenbeteiligung für die pflegebedürftigen Menschen finanzierbar sei. „Moderate Beitragserhöhungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und das Heranziehen von Kapital- und Mieterträgen bei der Beitragsbemessung sind wie Steuerzuschüsse wichtige Elemente des notwendigen Finanzierungsmixes“, so Loheide.

51,9 Prozent der Befragten stimmten der Frage zu, dass sie für eine gute pflegerische Versorgung höhere Beiträge in Kauf nehmen würden. 37,2 Prozent antworteten mit nein bzw. eher nein (15,6 Prozent), elf Prozent sind unentschieden. Von den 18- bis 29-Jährigen würden sogar über 67 Prozent mehr Geld für eine gute pflegerische Versorgung zahlen. In der Gruppe der über 65-Jährigen sind es 55 Prozent.

„Wenn es um die dringend nötige Reform der Pflege geht, fürchtet die Politik die hohen Kosten: für mehr Personal, für bessere Gehälter, für Beratung und Entlastungen von Angehörigen. Dabei ist den meisten Menschen klar, dass gute Pflege in Zukunft mehr kosten wird. Sie sind bereit, mehr zu bezahlen, damit auch sie sich auf eine sichere pflegerische Versorgung verlassen können. Um sinnvoll vorsorgen zu können und pflegebedürftige Menschen nicht mit ständig steigenden und unkalkulierbaren Kosten zu belasten, muss die Pflegeversicherung eine Vollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung werden“, so Loheide.

In einer immer älter werdenden Gesellschaft sei es wichtig, jetzt die Weichen für eine demografiefeste Pflegereform zu stellen: „Schon jetzt fürchten viele ältere Menschen, dass sie bei Pflegebedürftigkeit die Kosten nicht finanzieren können und auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen“, sagt Loheide mit Blick auf die ständig steigende Eigenbeteiligung. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige derzeit monatlich 2.125 Euro für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Können sie diesen Beitrag nicht finanzieren, hilft die Kommune mit Sozialleistungen aus.

„Vorschläge, Modelle und Finanzierungskonzepte für eine nachhaltige Pflegereform liegen seit langem vor. Die kommende Bundesregierung muss sie aufgreifen und endlich konkrete Schritte umsetzen“, fordert Loheide. „Deshalb brauchen wir sehr schnell einen Pflegegipfel und im Anschluss ein Gremium von Expertinnen und Experten, um die konkreten Schritte anzugehen.“

Auf die Frage, „Nehmen Sie die pflegerische Verantwortung eher als Aufgabe des Staates oder der privaten Familien wahr?“, antworteten 35 Prozent der Befragten, sie sähen eindeutig den Staat in der Verantwortung, 19 Prozent nannten die Familie und 44 Prozent beide.

Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag der Diakonie Deutschland vom 5. bis 8. November 2021 rund 5.000 Personen befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 2,5 Prozent repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Weitere Informationen:

Grafiken zum Download: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-1.jpg

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-2.jpg

Konzept der Diakonie Deutschland für eine grundlegende Pflegereform:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/06_2019_Grundlegende_Pflegereform.pdf

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/pflegereform-umsetzen-gesundheitssystem-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.11.2021

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert im Rahmen der Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle, die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Die Düsseldorfer Tabelle, Leitlinie für den Unterhaltsbedarf, dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an.

Mit Besorgnis nimmt der djb zur Kenntnis, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorschlägt, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken wird.

45,2 Prozent der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es ist daher im hohen Maße irreführend, wenn die Unterhaltskommission darauf abstellt, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer „überproportionalen Erhöhung“ des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für 6- bis 11-jährige Kinder in Höhe von 451 Euro im Jahr 2021 ist es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. „Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich“, so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig.

Ebenso irreführend ist es, mit der kontinuierlichen und „überproportionalen“ Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehalts zu rechtfertigen. Die Steigerung des Mindestunterhalts dient lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führt zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälert vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden. Die vorgeschlagene Änderung beim Bezugsrahmen für die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle würde im Ergebnis dazu beitragen, dass noch mehr Kinder als bisher mit diesem ohnehin schon zu gering bemessenen Mindestunterhalt auskommen müssten. „Eine Verschlechterung der Lage von Millionen Haushalten Alleinerziehender ist weder gerecht, noch entspricht sie dem Kindeswohl“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Rund 2,09 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter waren im Jahr 2020 alleinerziehend. Eine den Vorschlägen der Unterhaltskommission entsprechende Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle würde vor allem die deutlich stärker von Armut bedrohten Haushalte alleinerziehender Mütter treffen. Schon jetzt müssen zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter. Eine weitere Belastung der oft in der Teilzeitfalle sitzenden betreuenden Elternteile muss dringend vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.11.2021

Breites Bündnis fordert die Bundesregierung und die EU-Kommission mit einem gemeinsamen Appell auf, die Rechte der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen zu wahren.

Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die 28 unterzeichnenden Organisationen, zu denen auch der Paritätische Gesamtverband gehört, einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können.

“Der Umgang mit Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze ist eine politische, rechtliche und im Ergebnis humanitäre Katastrophe. Den Betroffenen – unter ihnen viele Kinder und Jugendliche – muss dringend geholfen werden und ihr Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren in Europa darf nicht länger mit Füßen getreten werden”, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren.

“Die aktuelle Reaktion der EU, schutzsuchende Menschen ihr Recht auf Asyl zu verweigern und sie in ihre Herkunftsstaaten, in denen ihnen Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen drohen, zurückzuschicken, ist eine Schande für die Europäische Union,” so Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingspolitik beim Paritätischen Gesamtverband.

Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die Krise im Sinne der geflüchteten Menschen, unter ihnen Familien und Kinder, gelöst wird. Dazu gehören Evakuierungen, der Zugang zu Asylverfahren in der EU und eine umgehende humanitäre Versorgung.

Folgende Organisationen haben den Appell unterzeichnet:

Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Ärzte ohne Grenzen e.V., AWO Bundesverband, Brot für die Welt e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Diakonie Deutschland, ECPAT Deutschland e.V., Equal Rights Beyond Borders, International Rescue Committee, Jesuitenflüchtlingsdienst, Jugendliche ohne Grenzen, JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V., National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention, OUTLAW.die Stiftung, Plan International, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Save the Children Deutschland e.V., Seebrücke – Schafft Sichere Häfen!, SOLWODI Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., terre des hommes Deutschland e.V., World Vision Deutschland e.V.

Dokumente zum Download: Appell: Kinderrechtsverletzungen stoppen! 322 KB

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2021

  • Bundeszuschüsse reichen nicht für notwendige versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld
  • „Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich notwendig“

Der Sozialverband VdK fordert, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, dauerhaft zu erhöhen: „Es ist gut und richtig, dass der Zuschuss für das kommende Jahr auf 14 Milliarden Euro erhöht wird. Das ständige Zuschießen von Geld in den Gesundheitsfonds zeigt aber auch, dass der bislang vorgesehene Zuschuss zu gering ist. Er muss dauerhaft erhöht werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Um die notwendige Erhöhung berechnen zu können, müssten die Kosten für die sogenannten versicherungsfremden, also nicht beitragsgedeckten, Leistungen aber erst einmal präzise ermittelt werden.

Bentele verwies darauf, dass viele gesellschaftspolitisch veranlasste Leistungen wie der Krankenversicherungsschutz für Ehepartner und Kinder, das Mutterschaftsgeld oder die Unterstützung von einkommensschwachen Menschen, die aus dem Gesundheitsfonds gezahlt werden, unbedingt notwendig seien. „Darum ist es aber auch wichtig, dass diese Leistungen durch Bundeszuschüsse bezahlt werden. Allerdings reichen die jährlich hierfür vorgesehenen 14,5 Milliarden bei weitem nicht aus“, so Bentele.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands lagen die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen schon in 2017 bei rund 37,5 Milliarden Euro. Andere Berechnungen gehen weit darüber hinaus und belaufen sich auf bis zu 57 Milliarden Euro. „Ein Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich realistisch“, sagte die VdK-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 18.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 17. , 24. November 2021, 01. und 08. Dezember 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Neue Workshopserie „!plus Themen“ startet im November mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl, Partizipation

Das Kindergarten plus Onlineseminarangebot wird erweitert. Unter dem Titel „!plus Themen“ startet ab November als erstes eine Live-Online-Workshopserie mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl und Partizipation. Die Kosten für drei wählbare Workshoptermine betragen insgesamt 100,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).

Die Serie ist buchbar unter: https://kindergartenplus.de/shop-seminare/.

Die Workshops werden gestaltet von Prof. Dr. Jörg Maywald (Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam) und Bianka Pergande (Geschäftsführerin der Deutschen Liga für das Kind).

Themen sind

  • 17.11.2021, 16.00 – 18.00: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald,
  • 24.11.2021, 16.00 – 18.00: Die Kita als sicherer Ort für Kinder /Grenzverletzendes Verhalten von Fachkräften mit Bianka Pergande,
  • 01.12.2021, 16.00 – 18.00: Signale von Widerstand und Beschwerden erkennen und angemessen reagieren Bianka Pergande
  • 08.12.2021, 16.30 – 18.30: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. Dezember 2021

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen e.V.

Erstmalig wird sich in Thüringen ein Fachtag mit den Chancen und dem Mehrwert europäischer Familienbildung für hiesige Kommunen beschäftigen.
Neben einem grundsätzlichen Blick auf die Sinnhaftigkeit europäischer Begegnungsprojekte bietet der Fachtag konkrete Einblicke in Planung, Umsetzung und Finanzierung europäischer Familienbegegnungen.

Während des Fachtages haben interessierte Kommunen/Landkreise die Möglichkeit, mit Vertreter:innen des Modellprojekts „FaTI – Familiy Trainer international“ ins Gespräch zu kommen und exklusive Unterstützung für Begegnungsprojekte in 2022/23 in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau! Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir, wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu „Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden Sie hier.

Mit ihrer milliardenschweren Stabilisierungspolitik hat die Bundesregierung in der Corona-Krise zahlreiche Arbeitsplätze und Unternehmen sowie gesamtwirtschaftliche Kaufkraft in Deutschland gesichert. Viele Hilfen haben aber kaum die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern berücksichtigt, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt sowie im Steuer- und Sozialsystem. Daher ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Hilfspakete zugleich Schieflagen in der Gleichstellung von Frauen und Männern noch weiter vergrößert werden. So zeigt die Analyse des zu erwartenden Nutzen durch die Maßnahmen: 38 Prozent der 108 untersuchten Maßnahmen dürften Männern eher nutzen als Frauen, für 21 Prozent ist der absehbare Nutzen für Frauen größer einzuschätzen als für Männer. Bei rund 41 Prozent ist der Nutzen für beide Geschlechter gleich groß einzuschätzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie, die die erwartbaren Auswirkungen der drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung beleuchtet.* Berücksichtigt man, wie viel Geld für verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen vorgesehen ist, dürften die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte sogar noch weitaus größer ausfallen, so die Analyse der Forscherin Dr. Regina Frey. Auch längerfristige Beschäftigungseffekte sind vor allem in Branchen zu erwarten, in denen bislang deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten.  

„Die Studienergebnisse bedeuten selbstverständlich nicht, dass nicht auch Frauen von den Corona-Hilfspaketen profitiert haben und profitieren. Aber sie zeigen, dass viele Maßnahmen so aufgesetzt waren, dass sie seltener und in geringerem Umfang Frauen nutzen als Männern“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Auch wenn die Entscheidungen unter hohem Zeitdruck erfolgen mussten, wurde die unbedingt notwendige und längst vorgeschriebene Abschätzung von Gesetzesfolgen auf die Gleichstellung ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen offenbar nicht effektiv vorgenommen. Deshalb dürften sie insgesamt besondere Belastungen, die zum Beispiel viele Mütter tragen mussten, wenn sie angesichts geschlossener Schulen und Kitas ihre Erwerbsarbeit reduziert haben, nicht ausgleichen, sondern den Rückstand zu Männern eher noch vergrößern. Das ist ein Beispiel für eine `geschlechterblinde´ Politik, wie es sie im Jahr 2021 eigentlich nicht mehr geben sollte.“

Die Befunde unterstreichen: „Für die neue Bundesregierung gibt es in Sachen Gleichstellungspolitik viel zu tun“, betont die WSI-Direktorin. Dazu zählt Kohlrausch nicht nur eine deutlich bessere Evaluierung von Gesetzesfolgen, sondern auch eine Politik, die „mehr existenzsichernde Beschäftigung für Frauen“ fördere. Dazu gehöre neben weiteren kräftigen Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung und den Sozial- und Care-Sektor insgesamt auch der Abbau von falschen Anreizen wie der Privilegierung von Minijobs und dem Ehegattensplitting. Zudem sei es wichtig, noch viel stärker als bisher der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Untersuchung wird heute auf einer digitalen Pressekonferenz vorgestellt, an der auch Elke Hannack, DGB-Vize und Vorsitzende des Kuratoriums der Hans-Böckler-Stiftung, teilnimmt (siehe auch die Zitate zur PK unten).   

In der Studie analysiert Regina Frey, die als Expertin für Gleichstellungsfragen Kommunen, Bundesländer und Bundesbehörden berät, die drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung. Diese umfassen nach der Untersuchung 108 abgrenzbare Maßnahmen mit einer großen Bandbreite: Das Kurzarbeitsgeld (KUG) zählt ebenso dazu wie der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende oder der Kinderbonus, die Innovationsprämie für E-Autos wie auch die Förderung von Gebäudesanierungen. Auch Unterstützungszahlungen für Selbständige, die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Förderung der Quantentechnologie sind enthalten. Die Studie beruht auf plausibilisierten Annahmen zur Wirkung der Maßnahmen, denn bisher sind kaum Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfen und Förderungen zugänglich (mit Ausnahme des Kurzarbeitsgeldes). Daher können bei den Finanzvolumina einzelner Maßnahmen aktuell auch keine genaueren Differenzierungen nach Geschlecht vorgenommen werden. Je nachdem, ob der absehbare Nutzen für beide Geschlechter annähernd gleich groß ist oder ob eher ein Nutzen für Männer oder für Frauen angenommen werden kann, wird das gesamte vorgesehene Volumen einer Maßnahme einer dieser Kategorien zugeordnet.     

Bei 86 der Maßnahmen identifizierte die Forscherin einen direkten Nutzen für Personen. Hierzu zählen beispielsweise die Milderung von Einkommensausfällen aufgrund der Schließung von Betreuungsangeboten, Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung in der akuten Krise, aber auch Kredite und staatliche Garantien. Für 78 dieser Maßnahmen mit einem Nutzen für Personen lagen Informationen zum veranschlagten Budget vor. Es beläuft sich auf insgesamt knapp 600 Milliarden Euro, worin allerdings auch ein großer Anteil an Krediten und Haftungsgarantien enthalten ist (361 Milliarden Euro).

Ob das jeweilige Instrument Frauen und Männern annähernd gleichermaßen nutzen kann oder einem Geschlecht klar mehr als dem anderen, ermittelt die Forscherin anhand von drei Parametern, die in der Studie für jede Einzelmaßnahme dokumentiert werden. Untersucht werden zum einen direkte Nutzeneffekte der Corona-Hilfsmaßnahmen nach Geschlecht. Zum anderen geht es um in die Maßnahmen eingelagerte Regelungen, die dazu führen, dass diese für Frauen und Männer nicht gleichermaßen gut greifen können. Drittens geht es um zu erwartende Beschäftigungseffekte für Männer und Frauen. So wird beispielsweise das Instrument Kurzarbeitsgeld zum einen von Männern im Durchschnitt stärker in Anspruch genommen. Zudem besteht eine Verzerrung, denn die Lohnersatzleistung ersetzt einen festen Prozentsatz des ausgefallenen Nettoeinkommens. Das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger als bei Männern mit gleichem Bruttoeinkommen, weil sie die besonders ungünstige Steuerklasse V gewählt haben. Hier spricht Frey von einem „inhärenten Verzerrungseffekt“, der dazu führt, dass das Instrument für Frauen und Männer nicht gleich wirksam sein kann. Hinzu kommt, dass Frauen insgesamt im Durchschnitt weniger verdienen und besonders häufig in Minijobs arbeiten, die nicht über KUG abgesichert sind.

Die Auswertung kommt zu folgenden Kernergebnissen:

– Von 35 der 86 Maßnahmen oder 41 Prozent ist zu erwarten, dass sie Frauen und Männern annähernd gleich stark nutzen. Bei 33 Maßnahmen oder 38 Prozent ist davon auszugehen, dass sie eher Männern nutzen. Lediglich für 18 Maßnahmen kann erwartet werden, dass sie eher Frauen nutzen, das entspricht 21 Prozent.

– Da Maßnahmen, die absehbar eher Männern nutzen, oft ein besonders großes finanzielles Volumen umfassen, sind die Unterschiede hier sogar noch größer: 68 Prozent der insgesamt eingeplanten knapp 600 Milliarden Euro sind für Instrumente vorgesehen, die eher Männern nutzen dürften, bei 25 Prozent ist der Nutzen gleich einzuschätzen. Nur 7 Prozent des Volumens wurden für Maßnahmen eingeplant, die Frauen eher nutzen können als Männern.

– Bei insgesamt 15 Maßnahmen wirken sich „inhärente Verzerrungen“ auf den geschlechtsspezifischen Nutzen aus. In 14 Fällen geschieht das zu Ungunsten von Frauen, so wie etwa beim Kurzarbeitsgeld durch die oben beschriebene Kombination von Nettolohnorientierung und Steuerklassenverteilung. Auf diese 14 Maßnahmen entfällt ein Budget von knapp 150 Milliarden Euro. Lediglich in einem Fall ist der Nutzen für Frauen größer: Durch die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialkasse.

– 49 Maßnahmen haben indirekte, längerfristige Wirkung auf die Schaffung von zusätzlicher Beschäftigung. Davon entfallen 40 oder 82 Prozent auf Branchen, in denen aktuell vor allem Männer arbeiten, etwa Energiewirtschaft, Informationstechnologie oder Schiffbau. 8 Maßnahmen bzw. 16 Prozent fördern Wirtschaftszweige, in denen beide Geschlechter annähernd gleich stark vertreten sind. Lediglich in einem Fall, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, verbessern sich die Beschäftigungsaussichten in einer aktuell „frauendominierten“ Branche.

Zitate zur Pressekonferenz:

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, Kuratoriumsvorsitzende der Hans-Böckler-Stiftung:

„Die Gleichstellungswirkung staatlicher Maßnahmen darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, wenn es mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft vorangehen soll. Wir brauchen eine nachhaltige Gleichstellungsstrategie und bei allen Regierungsvorhaben schon in der Planung einen Gleichstellungscheck. Das ist unser Anspruch an eine neue Bundesregierung, die sich dem Fortschritt verschreiben will!“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI:

„Viele Instrumente der hier untersuchten Pakete zur Krisenabwehr könnten geschlechtsspezifische Ungleichheiten verstärken. Ein wichtiger Grund ist, dass die in der Regel erforderliche geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung nicht effektiv genug vorgenommen wurde und daher nicht dazu führte, dass effektive Mechanismen eines Nachteilsausgleichs für Frauen eingeführt wurden.“

Studienautorin Dr. Regina Frey:

„Es braucht ein Monitoring der Hilfen und Förderungen im Rahmen der Anti-Krisen-Politik, das nach Geschlecht und gegebenenfalls auch nach anderen sozialen Kategorien differenziert. Eine gleichstellungsorientierte Planung und Steuerung von Kriseninterventionen ist internationaler Standard und Teil eines guten Regierungshandelns.“

Analyse von drei Maßnahmen-Paketen des Bundes zur Bewältigung der Coronakrise aus Gleichstellungsperspektive. WSI Study Nr. 29, November 2021

Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0
zusammendenken

Zum Download

Bildungs- und Kinderarmut sind zwei Seiten einer Medaille – effektiv und dauerhaft wirksam können beide nur bekämpft werden, wenn es gelingt, neben der finanziellen Besserstellung der Familien auch die Angebotsseite zu stärken und monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander zu verzahnen.

Der Vorschlag eines Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuTG) will eine stabile Infrastruktur für qualitativ hochwertige Bildungs- und Teilhabeangebote gewährleisten: BuT-Leistungen sollen verbessert und ausgeweitet und ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen.

Die Autor/innen widmen sich in diesem Papier den relevanten Fragen, die sich an den Schnittstellen ergeben, ebenso wie den Kosten und Wirkungen. Auch Zukunftsfragen wie eine mögliche digitale Administrierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen werden beleuchtet.

Die Studie finden Sie hier.

Zur Autorin und zum Autor:

Dorothee Schulte-Basta ist Referentin für Sozialpolitik im Bereich Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. Dort arbeitet sie insbesondere zu den Themen Familienpolitik, Sozialpolitik und Gaming in der politischen Bildung. Ihr familienpolitischer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. 

Prof. Dr. Michael Wrase ist Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Stiftung Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Seine Forschungsthemen sind Verfassungsrecht, Bildungs- und Sozialrecht sowie Rechtssoziologie, insbesondere Rechtswirkungsforschung.

Jetzt als Download oder Print verfügbar. 

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der AWO-Flyer Inter*Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist veröffentlicht worden und kann unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12127, 50Gebinde) bestellt werden.

Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Im Mai 2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz entspricht die Bundesregierung den wiederholten Empfehlungen und Forderungen, gesetzliche Verbote von „geschlechtsnormalisierenden“ Eingriffen zu erlassen. Geschützt werden soll mit dem Gesetz das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit „Varianten“ der Geschlechtsentwicklung. Damit einher geht, dass diese Kinder grundsätzlich vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden sollen. Denn bisher wurden in Deutschland an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, häufig Operationen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die medizinisch nicht immer notwendig waren, sondern in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten.

Durch die neue Gesetzeslage zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und gesellschaftliche Veränderungen werden mehr Inter*Kinder unter anderem in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sichtbar sein.

Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung und will Inter*Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege willkommen heißen.

Die in diesem Zusammenhang deutlich gewordenen Informations- und Beratungsbedarfe sollen mit dem hier zu diesem Thema vorgelegten Flyer berücksichtigt werden. Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und alle Interessierten. 

Am 19.11.2021 geht eine neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention online. Hier finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort. 

Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt. 

Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros und Vorstand der BAG Kinderinteressen e.V., sagt über das Projekt: „Wir wollen eine Lücke schließen. Es gibt schon eine Reihe Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, sie stammen aus ganz unterschiedlichen Quellen im deutsch-sprachigen Raum und sind im Netz verstreut. Wir bündeln nun alle Allgemeinen Bemerkungen auf einer deutschen Website.“ Erstmalig können Anwender*innen nun auf einen Blick erkennen, ob eine Bemerkung bereits ins Deutsche übersetzt wurde und diese direkt abrufen. 

Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten. „Auch die politischen Verantwortungträger_innen sind gefragt: die Bundesregierung und Landesregierungen. Da ist oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der Konvention gut umgesetzt werden können. Das hat auch der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst,“ betont Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. 

Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung veröffentlicht. Es geht um die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Diese Bemerkung wurde von den Kooperationspartnerinnen sofort übersetzt und einer Expert_innengruppe zur redaktionellen Überarbeitung vorgelegt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 hat es in sich: „Der UN-Ausschuss hat mehr als 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Ländern einbezogen und die Beteiligten haben sehr klare Aufträge formuliert: Sie wollen in ihrer Privatsphäre geschützt werden. Sie wollen wissen, wie sie sich dagegen wehren können, wenn Unternehmen ihre Daten sammeln und Werbung auf sie zuschneiden,“ so Claudia Kittel. „Diese Bemerkung, da sind wir uns einig, wird ein neues Bewusstsein für die Rolle digitaler Welten für Kinder und Jugendliche schaffen,“ resümiert Susanne Feuerbach. 

kinderrechtekommentare.de