ZFF-Info 10/2020

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese stärkt Ihren Schutz und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten Ihre Person betreffend. Sie haben sich in der Vergangenheit in den Verteiler eingetragen und werden daher weiterhin den Newsletter erhalten. Ihre Kontaktdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sollten Sie den Erhalt des ZFF-Newsletter aber nicht mehr wünschen, können Sie in jedem Newsletter den Abmelden-Button anklicken, um sich auszutragen.

Die aktualisierte Datenschutzerklärung des Zukunftsforum Familie e.V. finden Sie hier.

DRUCKEN

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Kita- und Schulschließungen und der pandemiebedingte Anstieg des mobilen Arbeitens haben eine neue Dynamik beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Gang gesetzt. Beim Unternehmenstag des Netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ diskutieren Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer gemeinsam mit DIW-Präsident Prof. Dr. Marcel Fratzscher über die neuen Chancen, die sich für die Vereinbarkeit durch die Krise ergeben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist systemrelevant und essenziell für eine funktionierende Wirtschaft – das hat sich während der Corona-Pandemie mehr denn je bestätigt. Die Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen mit einer familienorientierten Unternehmenskultur besser für die Herausforderungen der Corona-Krise und für die Zukunft gewappnet sind. Vieles von dem, was in der Pandemie plötzlich möglich war – flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice und innovative Schichtmodelle – hat Potenzial für die Zukunft. Ich danke den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die zusammen mit ihren Beschäftigten neue Lösungen gefunden und gerade in den letzten Monaten viel Kreativität und Durchhaltevermögen aufgebracht haben. Politik und Wirtschaft müssen nun gemeinsam daran weiterarbeiten, Veränderungen für eine bessere Balance von Erwerbs- und Sorgearbeit vorzunehmen.“

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer: „Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist enorm wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Corona-Pandemie hat erneut gezeigt: Wenn die Betreuung nicht funktioniert, geraten Unternehmen und ihre Beschäftigten unter immensen Druck. Viele Betriebe haben daher bereits die Familienorientierung systematisch in ihre Unternehmensprozesse aufgenommen. Ganz besonders unsere Netzwerkmitglieder wissen, dass sie langfristig davon profitieren.“

Neue Studie vorgestellt

Beim Unternehmenstag stellte Dr. David Juncke von der Prognos AG die Studie „Neue Chancen für Vereinbarkeit! Wie Unternehmen und Familien der Corona-Krise erfolgreich begegnen“ vor. Für die Studie wurden Unternehmen und Eltern repräsentativ befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen: Das Bewusstsein der Arbeitgeber für die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Krise deutlich gestiegen. Mit der Corona-Krise ergeben sich damit auch neue Chancen:82 Prozent der Unternehmen sagen, dass Kinderbetreuung ein zentraler Faktor für die Produktivität ihres Unternehmens ist.Unternehmen haben sich in der Krise ganz überwiegend als hilfsbereite und verantwortliche Partner der Eltern bewiesen. Drei Viertel der Eltern, die wegen der Kinderbetreuung das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchten, wurde nach dem Gespräch geholfen.Die Mehrheit der Unternehmen unterstützt auch in der Krise aktive Vaterschaft und spricht sich gegen eine Re-Traditionalisierung der Elternrollen aus. Unternehmen sehen, dass für beide Elternteile Vereinbarkeitsfragen sehr relevant sind.

Mehr Informationen zur Studie: www.prognos.com

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit rund 7.700 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen.

Damit Arbeitgeber und Familien mit den Vereinbarkeitsherausforderungen dieser Zeit besser umgehen können, werden im Rahmen einer Corona-Toolbox Informationen, Empfehlungen und praktische Hinweise zu flexiblen Maßnahmen der Arbeitsorganisation zur Verfügung gestellt. Flankiert wird die Toolbox durch Erfahrungen und gute Beispiele von Mitgliedern aus dem Unternehmensnetzwerk.

Mehr Informationen zum Unternehmensnetzwerk und zur Toolbox finden Sie unter: www.erfolgsfaktor-familie.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2020

Zur heute veröffentlichten Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zur Lage der Kinder während der Corona-Krise erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist gut, dass die Umfrage die schwierige Lage von Kindern seit Beginn der Corona-Krise in den Fokus rückt. Die Rechte von Kindern haben gerade in den ersten Monaten der Pandemie meist keine Rolle gespielt. Eine untragbare Situation. Auch wenn die Lage sich etwas entspannt hat: Die Krise ist nicht vorbei. Die Koalition muss jetzt Regelungen einziehen, um die Rechte und Interessen von Kindern im Falle einer erneuten Verschärfung der Lage von vornherein zu berücksichtigen.

Wir sagen: Kinder aus ärmeren Familien dürfen nicht noch schlechter gestellt werden. Die Bildungschancen von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf dürfen nicht noch weiter sinken. Gewaltschutz und Beratungsangebote für Kinder müssen ausgebaut werden. Hier müssen Geld in die Hand genommen und Strukturen verbessert werden, um Kinder gut und sicher durch die gesamte Pandemiezeit zu bringen.

Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz. Alle staatlichen Ebenen wären dann eindeutig verpflichtet, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, gerade auch in der Krisenzeit. Voraussetzung ist eine starke Formulierung der Kinderrechte in unserer Verfassung. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin ist deutlich zu schwach. Ministerin Lambrecht muss hier dringend einen besseren Vorschlag vorlegen, der Kindern auch wirklich einen Mehrwert bringt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

Zur beginnenden Auszahlung des Corona-Kinderbonus erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien und Kinder schultern einen Großteil der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Die Bundesregierung hat die immense Belastung, unter der Familien und Kinder stehen, zuerst monatelang ignoriert, um dann mit dem Corona-Kinderbonus viel zu spät einen Tropfen auf den heißen Stein mit der Gießkanne zu verteilen. Die 300 Euro Corona-Kinderbonus sind zwar besser als nichts – für Familien können sie aber bestenfalls ein Trostpflaster sein.

Denn Familien und Kinder haben auch in der Corona-Krise verlässliche Perspektiven und Rechtssicherheit verdient. Das galt im Lockdown, in dem sie von Kontaktbeschränkungen und Schul- und Kitaschließungen monatelang besonders betroffen waren. Das gilt genauso für die jetzige Phase der Öffnung.

Anstatt es bei symbolischen Einmalzahlungen wie dem Corona-Kinderbonus zu belassen, ist es deshalb dringend geboten, die Situation von Familien und Kindern dauerhaft zu verbessern.

Gerade von Armut betroffene Kinder und Familien brauchen in der Corona-Krise besondere Unterstützung. Damit Kinder aus armen Familien nicht auch noch Verlierer der Corona-Krise werden, fordern wir als Sofortmaßnahme die krisenbedingte Aufstockung des Regelsatzes für Kinder um monatlich 60 Euro und für Erwachsene um 100 Euro.

Da Hartz IV schon vor der Krise kaum zum Leben reichte, muss darüber hinaus dringend die lange überfällige Neuberechnung der Regelsätze der Grundsicherung erfolgen. Und um Kinderarmut endlich effektiv bekämpfen zu können, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen der Kinder orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Um die Situation von Familien mit berufstätigen Eltern zu erleichtern, muss endlich der Fehlschluss, Homeoffice lasse sich im Zweifelsfall mit Kinderbetreuung zuhause gleichsetzen, aufgegeben werden. Deshalb fordern wir eine deutliche Erhöhung der Kinderkrankentage sowie die Einführung eines Corona-Elterngeldes für Berufstätige, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, über die tatsächliche Dauer der Betreuung. Denn gerade sie brauchen dringend Jobsicherheit und das Recht auf eine flexible Reduzierung ihrer Arbeitszeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.09.2020

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt den ab heute ausgezahlten „Corona-Kinderbonus“ grundsätzlich. Dem Wohlfahrtsverband geht die Maßnahme aber nicht weit genug. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Kinderbonus werden Familien schnell und unbürokratisch unterstützt – das ist gut und richtig. Allerdings sind 300 Euro angesichts des Ausmaßes der Probleme für viele betroffene Familien ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen eine langfristige Lösung für die gesamte Dauer der Krise und die Zeit danach.

Die Pandemie hat die Herausforderungen, vor denen Familien stehen, nicht neu geschaffen, sondern sichtbarer gemacht. Seit Jahren mahnen wir und andere Verbände an, dass jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Diese Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Sicherheiten und alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine auskömmliche finanzielle Grundlage, um gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu realisieren. Daher ist jetzt die Zeit, um eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.09.2020

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband.

Heute startete die Auszahlung des Kinderbonus, 300 Euro gibt es pro Kind. Über das Geld können die Eltern frei verfügen. „Der Kinderbonus ist eine kleine Unterstützung, aber er reicht nicht aus, um die Leistung von Familien angemessen zu würdigen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Familien benötigen finanzielle und politische Maßnahmen, die sie dauerhaft stärken.“

Schon vor der Corona-Krise waren Familien übermäßigen Belastungen ausgesetzt, ihre Bedeutung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu wenig anerkannt. „Die vergangenen Monate haben wieder eindrücklich gezeigt, welche außerordentlichen Leistungen Eltern für unsere Gesellschaft erbringen. „Ohne Familie ist kein Staat zu machen. Ohne starke Familien ist keine Krise zu überwinden“, so Zeh.

Der Verbandspräsident fordert, dass dem Kinderbonus weitere Maßnahmen für Familien folgen. Dazu gehört eine familiengerechte Sozialversicherung, die derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts ist, ein ausreichend hohes Kindergeld von 330 Euro je Kind und Monat sowie Kinderfreibeträge auf Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene.

Investitionen in Betreuung und Bildung notwendig

Krisenbedingte und bundesweite Kitaschließungen haben deutlich gemacht, dass auf die Eltern in der Betreuung auch unter großen Schwierigkeiten Verlass ist. Der DFV mahnt aber dringend an, ein monatliches Betreuungsbudget in Höhe von 800 Euro einzuführen. Damit können Eltern selbst frei entscheiden, wie sie die Betreuung ihres Kindes finanzieren und organisieren, ob zu Hause, in einer Kita oder in der Tagespflege.

Gleichzeitig widerspricht der DFV der Kritik, eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat erst kürzlich aufgezeigt, wie flächendeckender Personalmangel die Qualität von Kindertageseinrichtungen beeinträchtigt. Auch in diesem Bereich sind Investitionen zur Verbesserung des Personalschlüssels dringend angeraten. „Mit kleinen Gruppen wären wir in Zukunft besser für ähnliche Situationen gewappnet“, so Zeh. „Unserer Gesellschaft geht es nur gut, wenn es den Familien gut geht. Daher gehören die Belange von Eltern und ihren Kindern in den Mittelpunkt unseres gesellschaftspolitischen Handelns.“

Den Kinderbonus erhalten Familien für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er wird automatisch mit dem Kindergeld überwiesen. Im September gibt es 200 Euro und im darauffolgenden Monat 100 Euro. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, jedoch im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.09.2020

Das Deutsche Jungendinstitut (DJI) und das Robert Koch-Institut veröffentlichen heute den ersten Quartalsbericht der interdisziplinären Corona-KiTa-Studie. Schwerpunktthema sind die Erfahrungen der Kitas während der Notbetreuung im Frühjahr 2020, die das DJI im Rahmen einer explorativen Befragung von 83 Kita-Leitungen ab Ende April untersucht hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kita-Leitungen in der Phase der Notbetreuung mit einer Fülle neuer organisatorischer Anforderungen konfrontiert waren, die sie in einer Situation der Unsicherheit bewältigen mussten. Insbesondere bei den Leitungen führte dies zu einer hohen zusätzlichen Belastung. Sorgen bereitete den Einrichtungen zudem die Aussicht auf eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter zu dem Zeitpunkt nicht endgültig geklärten Umständen, etwa hinsichtlich der geltenden, aber noch nicht in der Praxis erprobten Hygienerichtlinien. Die Ergebnisse der Pilotbefragung sind in die Konzeption der Corona-KiTa-Studie und der wöchentlichen Abfragen des KiTa-Registers eingeflossen. Für das KiTa-Register sind alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland aufgerufen, über Online-Erhebungen regelmäßig zum Beispiel über Corona-bedingte Schließungen und die Betreuungskapazitäten zu berichten. Nach dem Start am 11. August haben sich mittlerweile mehr als 9.900 Kitas und rund 1.500 Tagespflegepersonen bundesweit angemeldet. Seit Anfang September laufen die wöchentlichen Abfragen. Dr. Susanne Kuger, Projektleiterin der Corona-KiTa-Studie am DJI: „Die Erfahrungen der Einrichtungsleitungen während der Notbetreuung machen deutlich, wie die Kitas den Spagat von Betreuungsauftrag und Infektionsschutz gemeistert haben. Dies wollen wir im Rahmen der Corona-KiTa-Studie weiter beobachten. Wir freuen uns daher sehr über die hohe Beteiligung am KiTa-Register und hoffen, dass die Teilnahmebereitschaft bei den wöchentlichen Abfragen so hoch bleibt. Über die nächsten Monate können wir so aktuell und heruntergebrochen auf die Regionen über die organisatorischen Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung berichten.“

Erste Ergebnisse des KiTa-Registers sind online unter www.corona-kita-studie.de/results.html abrufbar, zum Beispiel – nach Ländern ausgewiesen – der Anteil der Kinder, die wieder in Kitas und Tagespflege betreut werden. Dargestellt wird auch der Prozentsatz des pädagogischen Personals in den Kitas, das zurzeit nicht eingesetzt werden kann: Etwa zwei Prozent der Fachkräfte in den am KiTa-Register teilnehmenden Einrichtungen arbeiten aufgrund der Corona Pandemie aktuell nicht mehr im Gruppendienst mit den Kindern, weitere zwei Prozent können ihrer Tätigkeit zurzeit gar nicht mehr nachgehen. Der Blick auf die Surveillance-Daten des Robert Koch-Instituts zeigt, dass sich die Häufigkeit akuter Atemwegserkrankungen in den letzten Wochen dem Vorjahresniveau angeglichen hat. Schätzungsweise haben in Kalenderwoche 33 (10. bis 16. August 2020) rund 65.000 Kinder von null bis fünf Jahren wegen akuter Atemwegserkrankungen eine Arztpraxis aufgesucht. Bei den neu übermittelten laborbestätigten COVID-19-Fällen bei Kindern gab es in derselben Kalenderwoche einen neuen Höhepunkt: Es wurden (in KW 33) 266 Fälle bei Kindern im Vorschulalter (0-5 Jahre) übermittelt. Zum Vergleich: Den höchsten Wert an neu übermittelten Fällen erreichte diese Altersgruppe im März mit 290 Fällen (in KW 13).

Alle Daten, eine ausführliche Beschreibung der Corona-KiTa-Studie sowie die aktuellen Zahlen aus dem August 2020 finden Sie im Quartalsbericht unter: www.corona-kita-studie.de Über die Studie Mit der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das neuartige Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit finanzieren die Studie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 11.09.2020

Nachdem die Familienkassen an diesem Montag schrittweise begonnen haben, den Kinderbonus auszuzahlen, kritisiert der Familienbund der Katholiken die Leistung als „Konjunkturmaßnahme mit bestenfalls homöopathischer Wirkung für Familien“. „Die Einmalzahlung ist unzureichend und erinnert eher an ein Trostpflaster für Familien“,sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Der Kinderbonus wird den hohen Belastungen von Familien in der Coronakrise nicht gerecht. Familien profitieren vom Kinderbonus bei weitem nicht in dem Maße, wie es nötig wäre: Für Geringverdiener ist der Kinderbonus ein einmaliger Tropfen auf den heißen Stein, für Gutverdiener bleibt wenig, weil er mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird. Mit dem Kinderbonus wird die Politik ihrer Verantwortung für Familien in der Coronakrise nicht gerecht. Die Politik muss die unverzichtbaren gesellschaftlichen Leistungen von Familien in dieser Zeit angemessen honorieren, ohne Konjunkturprogramme im Gewand familienpolitischer Mogelpackungen.“

Hoffmann erinnerte daran, dass Familien über ein Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschoo-ling betrieben haben und weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt gewesen seien. „Kitas und Schulen sind zwar wieder geöffnet, aber vom Regelbetrieb noch weit entfernt.Unterrichtsausfälle, Lernrückstände, Vereinbarkeit von Familie und Homeoffice, ausfallende Großeltern für die Betreuung von Kindern sowie die stärkere gesundheitliche Überwachung der Kinder führen auch heute nach wie vor zu erheblichen Mehrbelastungen von Familien. Die Coronakrise ist für Familien nicht Vergangenheit, sondern tägliche Realität, der sie sich stellen müssen. Ohne den Beitrag von Familien hätte der Lockdown des Frühjahrs kein Er-folg werden können.“

„Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld an-gelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld“

Hoffmann forderte stattdessen ein Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Fa-milien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise ho-norieren.“ Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit, „die es Müttern und Vätern gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Dazu gehört auch ein angemessenes Rückkehrrecht in den alten Arbeitsumfang und ein fortbestehender Kündigungsschutz.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den angesichts der Corona-Pandemie beschlossenen Kinderbonus, der in diesem Monat erstmals ausgezahlt wird und – anders als das Kindergeld – auch Familien im Hartz-IV-Bezug zu Gute kommt. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband jedoch für den Umstand, dass für arme Menschen ohne Kinder nach wie vor keine finanziellen Hilfen vorgesehen sind und fordert die Bundesregierung auf, dieses Versäumnis umgehend zu korrigieren.

„Der Kinderbonus ist zweifellos eine gute Sache und eine ganz konkrete Hilfe für arme Familien mit Kindern. Absolut inakzeptabel aber ist, dass Millionen Kinderlose, die Leistungen beziehen, egal ob Hartz IV oder Grundsicherung im Alter, leer ausgehen. In allen Konjunkturpaketen und Rettungsschirmen sind Millionen Arme bisher mit keinem Cent berücksichtigt. Das ist angesichts der bitteren Not, die sich für die Betroffenen in der Corona-Krise Tag für Tag verschärft, armutspolitisch außergewöhnlich ignorant“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Erst in der vergangenen Woche hatte der Verband in einer Studie nachgewiesen, dass die Leistungen für Hartz IV-Beziehende in der Regel nicht ausreichen, um verlässlich vor Armut zu schützen, sich gesund zu ernähren und am sozialen, politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese akute Unterversorgung werde durch die aktuelle Krise noch verschärft.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, ihre hartnäckige Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich finanzielle Hilfen für alle armen Menschen auf den Weg zu bringen. „Unsere ohnehin sozial tief gespaltene Gesellschaft kann an dieser Krise zerbrechen. Konjunktur- und Hilfsprogramme müssen sozial, gerecht und wirksam sein. Niemand darf in dieser Krise abgehängt werden", so Schneider. Der Paritätische fordert als Soforthilfe die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 und eine sofortige Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro), sowie eine sofortige entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Link zur Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.09.2020

SCHWERPUNKT II: Reform Elterngeld/ Elternzeit

Anlässlich der Kabinettsbefassung mit der Elterngeld- und Elternzeitreform begrüßt das Zukunftsforum Familie die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Unterstützungsleistungen an.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Mit der heute beschlossenen Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt zur weiteren Unterstützung von Familien um. Das starre Festhalten an der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten beim Elterngeld, auch wenn Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, setzt Familien mit Frühchen bislang unnötig unter Druck. Gerade diese Familien brauchen mehr Zeit, um gemeinsam und finanziell abgesichert ins Leben zu starten – auch um Übergänge, zum Beispiel in die Kita, gestärkt zu meistern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Familien mit der Weiterentwicklung des Elterngelds bzw. der Elternzeit nun besser unterstützt werden.“

Reckmann fährt fort: „Aus unserer Sicht bleibt es allerdings vollkommen unverständlich, warum sich die Koalition nur auf eine vierwöchige Ausweitung des Anspruchs für Frühchen-Familien einigen konnte. Wir sprechen uns dagegen für eine flexible Verlängerung der Bezugsdauer aus, welche die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin berücksichtigt und kompensiert. Auch mit Blick auf die partnerschaftliche Ausgestaltung der Leistung hätte sich das ZFF mutigere Reformschritte gewünscht. Eine Ausweitung der verpflichtenden Partnermonate, die insbesondere Väter in der frühen Familienphase unterstützt, wäre aus Sicht des ZFF ein wichtiger erster Schritt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 16.09.2020

Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung wird flexibler, partnerschaftlicher und einfacher.“

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Fast 2 Millionen Eltern haben das Elterngeld im vergangenen Jahr bezogen. Es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Und ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familien-orientierten Unternehmen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch 3 Prozent. Die meisten Eltern wünschen sich beides: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.“

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

• Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus • Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verlängern später noch.

• Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten.Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten 2 Monate behalten.

• Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet – die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

2. Frühchenmonat

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern.

Beispiel: Das Kind wird 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar zwei zusätzliche Monate Elternzeit.

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

• Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

• Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65% seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Und: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

• 68 Prozent der Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder.

• 48 Prozent der Eltern wünschen sich eine gleichgewichtige Aufteilung von Familie und Beruf (24 Prozent: mit doppelter Vollzeit; 22 Prozent: mit doppelter Teilzeit).

• 55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

• 82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

• 1,9 Prozent (ca. 18.500) der Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus.

• 27,8 Prozent (ca. 8000 Väter) der ElterngeldPlus beziehenden Väter, beziehen den Partnerschaftsbonus.

• Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als 6 Wochen zu früh geboren. Das sind 17 000 Kinder im Jahr.

Quellen:

Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, September 2019

Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.

Statistisches Bundesamt, Leistungsbezüge, 1. Quartal 2020.

Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Damit werden Eltern noch besser dabei unterstützt, Familien- und Arbeitszeit miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu verteilen. Daneben profitieren Eltern und Verwaltung von rechtlichen Klarstellungen und Vereinfachungen.

„Die bekannteste und beliebteste Familienleistung Elterngeld wird erneut weiterentwickelt. Damit wird dem Bedürfnis der heutigen Eltern-Generation noch besser entsprochen, Familien- und Arbeitszeit flexibel und partnerschaftlich zu gestalten.

Eltern sollen stärker darin unterstützten werden, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit erwerbstätig sein zu können und so einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits mehr Zeit für ihre Familie zu haben. Dafür wollen wir die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit auf 32 Stunden erhöhen.

Um mehr Partnerschaftlichkeit bei Erziehung und Berufstätigkeit zu ermöglichen, wird der Partnerschaftsbonus deutlich flexibilisiert und verlängert. Denn je länger Eltern eine partnerschaftliche Aufgabenteilung mit Unterstützung des Bonus praktizieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch später ein solches Familienmodell leben.

Ebenfalls verbessert werden soll auch die Situation der Eltern von besonders früh geborenen Kindern. Um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können, erhalten sie einen zusätzlichen Elterngeldmonat.

Familien in Deutschland können sich darauf verlassen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag das Elterngeld auch künftig den Bedürfnissen der Familien entsprechend weiterentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 16.09.2020

„Ein flexibleres Elterngeld ist gut, doch die Reformen greifen viel zu kurz. Es ist an der Zeit, endlich auch Familien mit geringem oder ohne Einkommen mit dem Elterngeld besser zu unterstützen. Das macht die Regierung wieder nicht. Es ist notwendig, den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro anzuheben. Seit 13 Jahren ist dies nicht passiert, und das ist eine Diskriminierung von ärmeren Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes. Werner weiter:

„Durchschnittlich bezogen Väter 3,7 Monate Elterngeld im Jahr 2019. Bei Müttern waren es 14,3 Prozent. Elterngeld muss deutlich stärker auf eine partnerschaftliche Aufteilung von Erziehungs- und Lohnarbeit in den Familien zielen. Dazu braucht es 12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil; und zwar nicht übertragbar. Für Alleinerziehende muss es einen Anspruch auf 24 Monate Elterngeld geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

SCHWERPUNKT III: Flüchtlingslager Moria

Anlässlich der katastrophalen Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Evakuierung der Lager und die schnelle Aufnahme von geflüchteten Menschen.

Der verheerende Brand, der Anfang der Woche ein Großteil des Flüchtlingslagers Moria zerstörte, hat auf tragische Weise die ohnehin unhaltbaren Zustände in dem griechischen Lager weiter zugespitzt. Hinzu kommt, dass bei den Bewohner*innen zunehmend Corona-Infektionen nachgewiesen wurden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Wo bleibt die in Zeiten der Corona-Pandemie viel beschworene Solidarität, wenn es um Menschen geht, die vor Kriegen und Hunger flüchten und unter schrecklichen Bedingungen an den Grenzen Europas ausharren müssen? Wir fordern die sofortige Evakuierung der Lager und setzen uns für die Aufnahme weiterer Geflüchteter ein. Die Bundesregierung muss nun mit kooperationsbereiten europäischen Partnern vorangehen und die unhaltbaren Zustände auf den griechischen Inseln endlich beenden. Auch viele Bundesländer und Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie problemlos weitere Geflüchtete aufnehmen können. Diese Solidarität muss nun endlich Wirklichkeit werden dürfen!“

Reckmann bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.09.2020

Die Bundesregierung hat eine Woche nach der Brandkatastrophe auf Moria beschlossen, weitere 1.553 Menschen von fünf griechischen Inseln aufzunehmen. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Entscheidung, kritisiert den Beschluss aber als unzureichend und verspätet.

Im März 2020 stieg die Zahl der Geflüchteten auf den griechischen Inseln auf 42.000 Menschen. Eine menschenwürdige Unterbringung ist schon lange nicht gewährleistet. Das Gesundheitssystem auf den Inseln ist mit dem Ausbruch des Covid-19-Virus schlicht überfordert. Die unter Quarantäne gestellten Menschen besitzen weder Seife, noch Platz, noch eine Perspektive. In den Lagern herrscht Angst, auch vor Aggressionen von außen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die durch jahrelanges Ausharren unter schlimmsten hygienischen Missständen, besonders gefährdet sind. Weitere Humanitäre Katastrophen sind zu befürchten.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die dramatische Zuspitzung der Lage auf Lesbos zeigt deutlich, dass es keine Kompromisse geben darf: Notwendig ist eine schnelle Regelung für alle Betroffenen. Deutschland darf jetzt nicht auf eine gemeinsame Europäische Lösung verweisen, denn diese konnte seit Monaten nicht erreicht werden. Bereitschaft zur Aufnahme wird immer wieder durch andere Mitgliedstaaten gezeigt, allerdings muss einer den Anfang machen. Deutschland muss als Inhaber der EU – Ratspräsidentschaft ein Vorbild sein und die Vorreiterrolle übernehmen, damit andere europäische Staaten nachziehen und ihrerseits Schutzsuchende aufnehmen.“

Sechs EU Länder erklärten bislang ihre Bereitschaft, Geflüchtete auf den griechischen Inseln aufzunehmen, darunter die Niederlande, Finnland, Frankreich und Deutschland. Schweden und Österreich erklärten sich bereit, Griechenland materiell zu unterstützen, z.B. durch das Bereitstellen von Hilfsunterkünfte, Ärzte und Sanitäter, Zelte, Decken und Schlafsäcke.

Die Bundesregierung will 1.553 Menschen von 5 griechischen Inseln aufnehmen. Zusammen mit den bereits zugesicherten Aufnahmen wird Deutschland somit insgesamt 2750 Menschen aus Griechenland aufnehmen. Zudem signalisierte die Bundesregierung, dass bei einer gemeinsamen europäischen Lösung weitere Aufnahmen seitens Deutschlands möglich seien.

Die Stadtoberhäupter von Bielefeld, Düsseldorf, Freiburg, Gießen, Göttingen, Hannover, Köln, Krefeld, Oldenburg und Potsdam haben in einem Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angeboten, Geflüchtete aus dem abgebrannten Lager Moria aufzunehmen.

Brigitte Döcker: „Die Brandkatastrophe in Moria zeigt, dass es eines Paradigmenwechsels in der Europäischen Flüchtlingspolitik bedarf. Die Lager auf den griechischen Inseln sind als Teil der europäischen Flüchtlingspolitik gewollt, damit muss nun endlich Schluss sein!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2020

Der BumF fordert nach dem Brand in Moria, deutlich mehr Menschen aus Griechenland aufzunehmen als geplant. Aufgrund rückläufiger Zugangszahlen verfügt die Jugendhilfe über ausreichend freie Plätze in Wohngruppen und Pflegefamilien. Zudem bietet sie aufgrund der noch vorhandenen sehr guten Infrastruktur, jahrzehntelangen Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration.

Allein seit April haben deutschlandweit 3.742 geflüchtete junge Menschen die Jugendhilfe verlassen. Angesichts dieser Zahlen und der großen Aufnahmebereitschaft von Ländern, Kommunen und Jugendhilfeträgern, ist die geplante Aufnahme völlig unzureichend. Hochgerechnet könnten mit kurzem Vorlauf und unter Wahrung des Infektionsschutzes 4000 unbegleitete Minderjährige aufgenommen werden, wie auch die Auswertung einer Befragung von Mitgliedern des BumF bestätigt.

Das Lager Moria war letzte Woche bei mehreren zeitgleichen Bränden fast vollständig zerstört worden. 12.000 Menschen waren dort untergebracht, darunter über 4.000 Kinder. Bereits vor dem Brand war die Situation in Moria aber auch anderen Teilen des Landes katastrophal, wie der BumF in dem Bericht „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland“ ausführlich darlegt. Derzeit leben nach Angaben des UNHCR 4.558 unbegleitete Minderjährige in Griechenland.

Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus Moria ist dringend notwendig, kann jedoch nur ein Anfang sein. Circa 40.000 Geflüchtete, leben unter völlig menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Sie müssen umgehend evakuiert und auf andere EU-Staaten verteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 16.09.2020

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Koalitionsbeschluss, 1.553 weitere Menschen aus 408 Familien in Deutschland aufzunehmen:

"Der Beschluss der Bundesregierung kommt leider spät und springt viel zu kurz. 1.553 Personen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt muss nicht für zehn Prozent, sondern für 100 Prozent der Menschen eine Lösung gefunden werden. Tausende Mädchen und Jungen verlieren in griechischen Flüchtlingslagern ihre Kindheit unter unerträglichen Bedingungen. Deutschland trägt als EU- Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung und muss notfalls allein vorangehen, damit die anderen nachziehen. Die Bundesregierung darf sich nicht von denen beirren lassen, die mit der Migrationspolitik auf Kosten von Menschen aus Krieg und Not viel zu preiswert Wählerstimmen ziehen wollen. Es gilt jetzt, die Debatte wieder in die richtige Bahn zu lenken: Unter Rechtfertigungsdruck stehen nicht die, denen Menschlichkeit und Menschenrechte etwas bedeuten und die jetzt helfen wollen, sondern die, die Hartleibigkeit als Politik verkaufen wollen. Es darf kein weiteres politisches Taktieren auf dem Rücken der Menschen geben."

Hintergrund:

Es leben 4.000 Kinder und ihre Familien in Moria, sie kommen in der Mehrheit aus Kriegsgebieten wie Syrien, Afghanistan, Irak und der Republik Kongo. Kein Land in der EU ist wirklich überfordert mit der Flüchtlingsaufnahme: Die Türkei hat mit fast 4 Millionen Geflüchteten mehr aufgenommen als die gesamte EU. Ende 2018 befanden sich 2,4 Millionen Flüchtlinge oder Personen mit internationalem Schutzbedarf und 860 Personen im Asylverfahren in der EU. Ebenso hat Libanon mit

7 Millionen Einwohnern im Vergleich 1,3 Millionen Geflüchtete aufgenommen, in Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern leben 1,1 Millionen Menschen mit einem Flüchtlingsstatus.

https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2020/feuer-moria-fluechtlingskinder-brauchen-dringend-hilfe/225178

https://www.unhcr.org/figures-at-a-glance.html

https://migrationdataportal.org/regional-data-overview/europe#general-trends

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.09.2020

Anlässlich der Brand-Katastrophe im Flüchtlingslager Moria appelliert die Diakonie Deutschland mit weiteren Organisationen in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel, sich für die notwendige Katastrophenhilfe sowie für den sofortigen Beginn der Evakuierung der geflüchteten Menschen von den griechischen Inseln einzusetzen.

Es darf nach dem Brand von Moria kein "Weiter so" in der europäischen Flüchtlingspolitik geben.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "An der Aufnahme von 12.600 Menschen in eine EU mit 450 Millionen Einwohnern darf gemeinsames europäisches Handeln nicht scheitern. Die vollkommen obdachlos gewordenen Geflüchteten, darunter viele Kinder und Jugendliche, nun diesem ohnehin erbärmlichen Zustand zu überlassen, wäre eine Bankrotterklärung für unsere europäischen Werte. Wer jetzt nicht helfen will, findet keine Rechtfertigung dafür. Es gilt jetzt, Europas Schande Moria für immer aufzulösen und eine europäische Lösung dafür zu finden, dass auf den griechischen Inseln und an den Europäischen Außengrenzen insgesamt keine solchen Flüchtlingslager mehr entstehen. Eine brutale Politik der Abschreckung ist Mittel von Populisten und Despoten, eine wertebasierte EU muss endlich neue, menschlichere Wege aufzeigen und vorangehen. Deutschland ist in der Lage, sofort mehrere Tausend Menschen aufzunehmen. Kommunen und Bundesländer stehen bereit und haben sofortige Hilfe signalisiert. Gerne übernehmen wir Mitverantwortung und unterstützen, wo wir können."

Weitere Informationen:

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Brandkatastrophe_Moria__Offener_Brief_Zivilgesellschaft_an_Bundeskanzlerin_11.09.2020.pdf

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2020

Die Lage der Kinder auf der griechischen Insel Lesbos ist auch zwei Tage nach dem verheerenden Großbrand in dem Flüchtlingslager Moria dramatisch. Fast 4.000 Kinder und ihre Eltern sind weiterhin ohne Obdach und ausreichenden Schutz. Gemeinsam mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration sowie vielen weiteren Partnern und den griechischen Behörden organisiert UNICEF Hilfsmaßnahmen für die Kinder und ihre Familien auf Lesbos. Das von UNICEF unterstützte Kinder- und Familienzentrum „Tapuat“ nahe Moria wurde in eine Notunterkunft umgewandelt. Die meisten der 406 unbegleiteten Kinder, die gestern auf das Festland geflogen wurden, waren dort vorübergehend untergebracht. „Es ist gut, dass sich Deutschland zusammen mit weiteren europäischen Staaten bereit erklärt hat, die unbegleiteten Kinder aufzunehmen“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Auf den griechischen Inseln verlieren weiter Tausende Mädchen und Jungen ihre Kindheit unter unerträglichen Bedingungen. Europa muss jetzt helfen und diese Tragödie beenden.“ Es wurde vereinbart, dass in dem Zentrum auf Lesbos nun besonders schutzbedürftige Mütter und Kinder Zuflucht finden können. Die Kapazitäten reichen für schätzungsweise 200 Mütter und ihre Kinder. Weitere 100 Mütter und ihre Kinder können in nahegelegenen Einrichtungen kurzfristig versorgt werden. Insgesamt müssen rund 10.800 Menschen untergebracht werden. Es muss damit gerechnet werden, dass viele von ihnen eine weitere Nacht im Freien verbringen müssen. UNICEF hält für die notdürftige Versorgung der Familien und Kinder Schutz- und Hygieneutensilien, Kleidung und Spiel- und Lernmaterialien bereit und hilft bei der Suche nach Unterkünften für besonders gefährdete Kinder und Mütter. Zusammen mit Partnern werden in den kommenden Tagen psychosoziale Hilfen für die Kinder organisiert. Die Kinder sollen so rasch wie möglich wieder ein Stück Normalität erfahren. Die Bundesbürger haben seit Mittwoch bereits über 100.000 Euro für die UNICEF-Hilfe für die geflüchteten und migrierten Kinder in Griechenland gespendet.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF Deutschland vom 11.09.2020

SCHWERPUNKT IV: Familienentlastungsgesetz

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien im Deutschen Bundestag weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro anzuheben. Dementsprechend soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzmi­nimum des Kindes steigen und auch der steuerliche Freibetrag für den Betreuungs- und Er­ziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) wird erhöht. Bereits 2018 stiegen Kindergeld und Kinderfreibetrag an – beide Schritte wurden im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), kritisiert: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt und setzt damit immer mehr Familien unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen, haben keine Kinderbetreuung oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Es ist damit zu rechnen, dass durch die derzeitige wirtschaftliche Krise die Zahl der Hartz-IV-Haushalte und damit absehbar auch die Zahl armer Kinder in Deutschland steigen werden.

Statt einen Rettungsschirm für arme Familien zu spannen, wird nun ein weiteres Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Aus Sicht des ZFF kommt dies einer Förderung mit der Gießkanne gleich und zementiert die soziale Schieflage im Familienlastenausgleich: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Darüber hinaus kommt das Kindergeld bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben also nichts von einer Erhöhung.

Statt einer einseitigen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen fordern wir eine Reform hin zu einem sozial gerechten System einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung würde den Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen durchbrechen und alle Einzelleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze und Kinderfreibeträge ersetzen.“

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)" finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 10.09.2020

Weitere Entlastungsstufe für Familien gezündet

Der Bundestag berät morgen in erster Lesung das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG). Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:

„Mit dem Gesetz setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um. Nach der letzten Erhöhung um 10 Euro zum 1. Juli 2019 legen wir jetzt nochmal 15 Euro pro Monat oben drauf. Damit erhält jede Familie pro Kind insgesamt 300 Euro pro Jahr mehr. Parallel erhöhen wir mit diesem Gesetz auch den Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro.

Beides haben wir als Koalition versprochen. Beides halten wir als Koalition ein. Nach dem in dieser Woche angelaufenen Kinderbonus von 300 Euro zünden wir damit eine weitere Entlastungsstufe für diejenigen, die besonders stark unter der Corona-Pandemie leiden. Familien in Deutschland mussten in den letzten Wochen und Monaten viel jonglieren zwischen Schularbeit mit den Kindern und Home Office oder Kurzarbeit. Mit diesen Entlastungen wollen wir zumindest finanziell Druck von ihren Schultern nehmen.

Zusätzlich profitieren alle Steuerpflichtigen durch die Anhebung des Grundfreibetrages und die Verhinderung der kalten Progression. So wird der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, zum kommenden Jahr von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben. 2022 steigt der Betrag dann auf fast 10.000 Euro. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte steigt die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, von 57.052 Euro in zwei Schritten bis 2022 auf ein Jahreseinkommen von 58.788 Euro.

Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Mrd. Euro jährlich. Damit bringen wir heute eines der größten steuerlichen Entlastungspakete dieser Legislaturperiode auf den Weg.

Des Weiteren begrüßen wir die Anpassung des Behinderten Pauschbetrages, die auch heute in erster Lesung beraten wurde. Diese Anpassung ist ein Schritt, auf die viele Betroffene angesichts der Lohn- und Preisentwicklung seit 1975 lange gewartet haben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 09.09.2020

Der Bundestag berät heute in 1. Lesung über Kindergeld und steigende Steuerfreibeträge ab 2021 – das wird viele Familien freuen, aber nur wenige Einelternfamilien. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die soziale Schere in der Familienförderung öffnet sich weiter und Alleinerziehende fallen durchs Raster“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir bedauern, wenn die Chance auf den drin­gend notwendigen Systemwechsel in der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung erneut verpasst wird“, so Jaspers.

15 Euro mehr Kindergeld und extra hohe Kinderfreibeträge ab 2021 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem kaum mehr Geld im Portmonee ankommen. Familienförderung über höhere Steuervorteile erreicht Familien mit k(l)einen Einkommen nicht, sondern verstärkt die bestehende soziale Schieflage zugunsten wohlhabender Familien. Und im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinken ggf. der Unterhalts­vorschuss oder die SGB II-Leistung, da das Kindergeld hier zu 100 Pro­zent angerechnet wird, beim Kindesunterhalt zu 50 Prozent. „Die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz fordert, dass Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr vollständig sondern zur Hälfte anzurechnen – Zeit, dies in die Tat umsetzten“, mahnt Jaspers.

„Was großzügig gemeint sein mag, fällt Alleinerziehenden beim Unter­halt auf die Füße, da Steuer- und Unterhaltsrecht schlecht aufeinander abgestimmt sind“, bemängelt Jaspers. Der Gesetzentwurf treibt das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzmini­mums weiter voran, da der Kinderfreibetrag über dem Existenzminimum eines Kindes liegen wird, statt dessen Höhe abzubilden. Wird der für 2021 bereits per Verordnung festgelegte Mindestunterhalt nicht entspre­chend nach oben korrigiert, sinkt der Unterhaltsvorschuss 2021 im Ver­gleich zu 2020 sogar um 5 Euro. Der Zahlbetrag in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle würde um lächerliche 2,50 Euro im Monat steigen – obwohl die Kinderfreibeträge eines Kindes um satte 48 Euro im Monat erhöht werden sollen.

„Der politische Wille, Familien zu entlasten, muss auch Kinder in Einel­ternfamilien und in armen Familien umfassen, und nicht nur in wohlha­benden. Insgesamt braucht es eine grundlegende Reform: einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familien­politischen Leistungen verloren geht“, fordert Jaspers.

Lesen Sie hier die Stellungnahme zum 2. Familienentlastungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 10.09.2020

SCHWERPUNKT V: Hartz-IV Regelsätze

Zu Medienberichten über eine Erhöhung von Hartz IV stellt der DGB fest, dass das Arbeitsministerium lediglich die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze bis 2021 vorgenommen hat. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhen auf einer Statistik aus dem Jahr 2018, die entsprechend nur auf das Datum 1.1.2020 fortgeschrieben wurden. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorliegen, erfolgt die Fortschreibung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Die Sinnhaftigkeit der extremen Unterschiede bei der Anpassung der Sätze für Kinder und Jugendliche ist nicht zu erklären. Niemand, der Kinder hat, kann nachvollziehen, warum die notwendigen Ausgaben für ein Vorschulkind um 33 Euro gestiegen, die Kosten für ein Kind ab sechs Jahren aber nahezu unverändert geblieben sein sollen. Vielmehr belegen genau diese unerklärliche Unterschiede die schlechte Qualität der zugrunde liegenden Statistik. Weil viel zu wenig Fälle betrachtet werden, schlagen hier Zufälle durch, die überhaupt nicht aussagekräftig sind. So beruht die Berechnung des Regelsatzes für Jugendliche beispielweise für die Kosten eines Fahrrads auf den Angaben von nur 14 Haushalten.

Wir bleiben bei unser Forderung: Die Abgeordneten des Bundestags und des Bundesrats müssen im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachbessern, sonst bleibt soziale Teilhabe für alle ein uneingelöstes Versprechen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Anstands.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 08.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die nach Medienberichten beabsichtigte Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 als unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

"Auch wenn die Erhöhung der Regelsätze nach Medienberichten noch einmal höher ausfällt als vom Bundeskabinett ursprünglich beschlossen, sieht diese Erhöhung nur auf den ersten Blick gut aus. Wenn man genauer hinschaut, erweist sie sich als unzureichend. Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird. Und dass die sechs- bis 13-Jährigen mit einem Euro zusätzlich abgespeist werden sollen, ist schon dreist und ein armutspolitischer Skandal", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher sein. Bereits vor mehreren Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Dadurch wird armen Kindern und Jugendlichen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die im letzten Monat von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Deshalb braucht es eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anpassung der Regelsätze als realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Die geplante Anhebung zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei „geradezu lächerlich niedrig“ angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Der Paritätische kündigt kurzfristig eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz an, der in der Höhe zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

„Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat. Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders rigide zeige sich die Bundesregierung bei allem, was im weitesten Sinne mit sozialer Teilhabe zu tun hat: „Teilhabe am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft wird praktisch nur soweit bei der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt, wie es außerhalb der Gemeinschaft stattfindet“, heißt es in einer Stellungnahme. „Es darf nicht sein, dass Armut in Deutschland für weitere fünf Jahre regierungsamtlich festgeschrieben wird. Anstatt sich hinter umstrittenen Statistiken zu verstecken, sollte sich die Politik endlich den Menschen zuwenden“, fordert Schneider daher mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Der Paritätische kündigt an, noch im September eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz vorzulegen. Bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 fordert der Verband eine Soforthilfe durch eine monatliche Aufstockung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf, eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro) sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Zur unzureichenden Höhe der Regelsätze siehe u.a. auch die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.09.2020

SCHWERPUNKT VI: Weltkindertag

Am morgigen Weltkindertag macht die SPD-Fraktion im Bundestag auf die speziellen Rechte und individuellen Bedürfnisse der Kinder aufmerksam. Die Sozialdemokraten fordern CDU/CSU auf, beim Thema Verbesserung der Kinderrechte endlich den Fuß von der Bremse zu nehmen.

„In der SPD-Bundestagsfraktion ist das Wohlergehen von Kindern Maßstab für eine zukunftsorientierte Politik. Wir sehen, dass gerade jetzt in Corona-Zeiten, die Armutsgefährdung von Familien und Kindern steigt. Deshalb setzen wir uns für zielgerichtete Hilfen sowohl national als auch international ein. Für Deutschland ist unser Ziel, eine sozialdemokratische Grundsicherung, die alle Kinder finanziell absichert und ihnen umfassende Teilhabechancen zusichert.

Vor allem in den aktuellen Zeiten der Pandemie wird deutlich, dass Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz verankert werden müssen. Weil sie nicht ausdrücklich genannt sind, werden sie im Alltag oft übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb muss die Union jetzt endlich ihre Blockade dazu aufgeben.

Auch weitere Verbesserungen spezieller Rechte von Kindern bleiben richtig und wichtig. Deshalb machen wir weiter Druck beim Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote für Grundschulkinder, für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie bei der Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe. Ganz im Sinne des Mottos des diesjährigen Weltkindertages: ‚Kinderrechte schaffen Zukunft.‘“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.09.2020

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der diesjährige Weltkindertag steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben eines deutlich gemacht: Kinderrechte müssen immer gelten, gerade auch in Krisenzeiten. Die wochenlangen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und die lange andauernden Schul- und Kita-Schließungen haben Kinder viel stärker in ihren Rechten eingeschränkt, als den meisten Erwachsenen bewusst war. Die wechselnden Debatten um Lockerungen und Verschärfungen der Schutzmaßnahmen sind lange Zeit allein aus der Sicht Erwachsener getroffen worden. Ein riesiger Fehler, der sich nicht wiederholen darf.

Obwohl die Lage sich etwas entspannt hat, ist auch klar: Die Krise ist noch nicht vorbei. Mit steigendem Infektionsgeschehen könnten auch wieder Verschärfungen der Schutzmaßnahmen notwendig werden. Wir müssen auf allen Ebenen dafür sorgen, dass Kinder nicht wieder zu Hauptverlierern der Krise werden. Ihre Rechte gehören in den Mittelpunkt. Die Politik muss die Perspektive von Kindern auch im Pandemiefall immer mitdenken.

Damit alle Kinder die Krise gut überstehen, sagen wir: Wir brauchen einen monatlichen finanziellen Zuschlag für die Versorgung von Kindern aus ärmeren Familien. Wir müssen Bildungschancen für alle Kinder sichern. Kein Kind darf vom digitalen Lernen ausgeschlossen sein. Kinder mit speziellen Förderbedarfen müssen diese auch bekommen. Wir müssen für bessere Strukturen beim Gewaltschutz sorgen. Wir müssen Druck aus den Familien nehmen und für den Zeitraum der Pandemie ein Corona-Elterngeld einführen, falls Schulen und Kitas schließen und Berufstätige ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

Und wir müssen endlich starke Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Damit würden alle staatlichen Ebenen verpflichtet, das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Die Rechte und Interessen von Kindern könnten dann nicht mehr einfach ignoriert werden. Die Koalition muss hier endlich aktiv werden und mit uns über einen konkreten Vorschlag ins Gespräch kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.09.2020

Rechtzeitig zum Weltkindertag 2020 eröffnet die Bundestagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen) einen Kommunikationskanal für Kinder. Schnell und einfach können sie nun über einen Button auf ihrer Webseite Kontakt zu ihr aufnehmen. Die Kinderpolitikerin versteht das als kleinen Beitrag, Kinder zu beteiligen. „Um im Interesse der Kinder zu handeln, müssen wir ihnen auch zuhören und sie einbeziehen.“

Die Vereinten Nationen empfahlen ihren Mitgliedsstaaten 1954, einen weltweiten Tag für Kinder einzuführen. Leider kam in der Folge kein einheitlicher Termin zustande – aber immerhin wird der Weltkindertag in mehr als 145 Staaten weltweit gefeiert. In Deutschland am 20. September. In diesem Jahr lautet das Motto des Weltkindertags „Kinderrechte schaffen Zukunft“.

„Gerade dieses von Corona geprägte Jahr führt uns deutlich vor Augen, dass wir Kinderrechte ernster nehmen müssen“, sagt die Bundestagsabgeordnete. „Viele gravierende Entscheidungen für Kinder und Jugendliche sind ohne sie getroffen worden – haben sie aber körperlich, emotional und seelisch stark betroffen.“ Die Kinderpolitikerin, Mitglied in der Kinderkommission des Bundestags, fordert, aus den Corona-Erfahrungen zu lernen und Strukturen zu schaffen, die Kinder zu Wort kommen lassen.

Kinderrechte sind mehr als Kinderschutz

Schneidewind-Hartnagel erklärt, dass die UN-Kinderrechtskonvention bei den Kinderrechten weit über den Kinderschutz hinausgeht. Es gehe unter anderem auch darum, Kinder altersgerecht zu informieren und ihre Perspektiven bei Entscheidungen zu berücksichtigen. „Förderung und Beteiligung sind ebenso wie der Kinderschutz wesentliche Bausteine der Kinderrechte“, sagt die Politikerin.

Für dieses Zuhören müssten starke Strukturen geschaffen werden. „Gleichzeitig können alle, die Verantwortung tragen, etwas im Kleinen tun“, ergänzt die Kinderpolitikerin. Sie richtet als erste Bundestagsabgeordnete einen Teil ihres Internet-Auftritts auf Kinder aus. „Nicht einmal eine Handvoll meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag spricht Kinder auf ihren Webseiten überhaupt an“, stellt Schneidewind-Hartnagel fest, „und selbst die, die es tun, gehen kaum über allgemeine Informationen hinaus.“ Sie wolle Kinder über ihre Arbeit und ihre Themen informieren.

Es geht um die Stimmen der Kinder

Zum Weltkindertag 2020 geht sie noch einen Schritt weiter. Ab dem 18. September lädt sie Kinder ausdrücklich ein, sich und ihre Vorstellungen einzubringen. „Es wird viel über Kinder geredet – aber wenig mit ihnen.“ Viele Mitglieder des Bundestags nehmen etwa auf ihren Internetseiten in Anspruch, sich für Kinderbeteiligung einzusetzen. „Ich wollte mehr, als dem allgemeinen ‚Chor für Kinderbeteiligung‘ eine weitere Stimme hinzuzufügen. Es soll nicht um meine Stimme gehen, sondern um die Stimmen der Kinder“, erklärt Schneidewind-Hartnagel.

„Im Menüpunkt „Für Kinder“ ist eine Art Button eingerichtet, über den Kinder zu Informationen gelangen, um schnell mit mir in Kontakt zu treten“, erläutert die Abgeordnete. „Meines Wissens fordert im Moment niemand unter den 709 Bundestagsabgeordneten ausdrücklich Kinder zum Dialog auf. Für mich ist der ‚Schreib mir‘-Button ein Weg, Kindern einen einfachen Weg zur Beteiligung zu geben. Es ist höchste Zeit, dass das geschieht. Wer unter 18 ist und schreiben kann, ist herzlich eingeladen, das zu tun.

“ Nachahmer*innen erwünscht

Die Politikerin hofft, mit ihrer direkten Ansprache junger Menschen zahlreiche Nachahmer*innen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu finden. „Ich verstehe mein Angebot als einen kleinen Schritt hin zu tatsächlicher Beteiligung von Kindern.“ Sie verweist zudem auf die im Zuge der Corona-Krise abgesagten Kundgebungen von Fridays for Future. „Mein Angebot gilt natürlich auch all denen, die freitags demonstriert haben und jetzt vielleicht nach neuen Kanälen suchen, um gehört zu werden. Das sind junge Menschen, die sich Gedanken um ihre und unsere Zukunft machen und die uns wirklich etwas zu sagen haben. Ich finde, wir sollten ihnen zuhören und sie ernst nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Charlotte Schneidewind-Hartnagel, MdB Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Im Jahr 1954 empfahlen die Vereinten Nationen in der 9. Vollversammlung ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Tag für Kinder einzurichten. In Deutschland wurde daraufhin der 20. September als offizielles Datum für den Weltkindertag bestimmt.

In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Damit wollen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in den Fokus rücken, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung leistet.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages setzt sich seit mehr als 30 Jahren für die Stärkung der Kinderrechte ein. Der Vorsitzende der Kinderkommission, Norbert Müller, erklärt anlässlich des Weltkindertags im Namen des Gremiums: „Wir müssen Kinderrechte ernst nehmen und in unserem Land aber auch weltweit zur Verwirklichung der Kinderrechte bei-tragen. Denn Kinderrechte schaffen Zukunftsperspektiven. Wenn Kinder sich entfalten können, gute Lebensbedingungen haben, Zugang zu guter medizinischer Versorgung und zu Bildung genießen, eröffnet das nicht nur Chancen für die Kinder, sondern für eine Gesellschaft insgesamt. Wo Kinder von politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen betroffen sind, muss ihr Wohl besondere Berücksichtigung finden. Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinderrechte nicht nur am Weltkindertag, sondern im Alltag ins Zentrum zu stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 18.09.2020

  • COVID-19-Pandemie
  • 152 Millionen Kinder müssen weltweit arbeiten
  • Recht auf Bildung und Teilhabe ist auch in Deutschland eingeschränkt

Die Situation der ärmsten Kinder weltweit ist durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie verzweifelt. Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland rufen zum Weltkindertag (20.9.) gemeinsam dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Kinder nicht um ihre Zukunftschancen zu bringen. Das Motto des Weltkindertages lautet "Kinderrechte schaffen Zukunft".

"Die ärmsten Familien mit den geringsten Ressourcen werden am meisten durch die Pandemie belastet und erhalten am wenigsten Unterstützung. Ihre Einkommenssicherung könnte auf Kosten der Zukunft der Kinder gehen. Millionen Kinder werden nach dem Ende der Ausgangssperren nicht mehr in die Schule zurückkehren können, weil sie zum Familienunterhalt beitragen müssen, wenn die internationalen Geber nicht rasch etwas für die soziale Absicherung armer Familien weltweit tun", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. Die COVID-19-Pandemie hat die sozialen Ungleichheiten weiter verschärft. Die Stiftung des Friedensnobelpreisträgers und Brot-für-die-Welt- Partners Kailash Satyarthi hat berechnet, dass aktuell nur knapp 0,13 Prozent aller weltweiten Corona-Hilfen dafür vorgesehen sind, die am stärksten benachteiligten Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Füllkrug-Weitzel: "In den Unterstützungsleistungen Deutschlands und der EU werden die Armen weltweit kaum angemessen berücksichtigt. Kinder vor Sklaverei und Ausbeutung zu schützen, sie und ihre Familien mit sozialen Sicherungssystemen vor extremer Armut zu bewahren und ihnen zu helfen, weiter in die Schule zu gehen, sollte einen hohen Stellenwert bei Zuwendungen aus Coronamitteln haben. Dafür müssen auch deutlich mehr Finanzmittel bereitgestellt werden und soziale Grundsicherung in den ärmsten Ländern muss für die ärmsten Bevölkerungskreise finanziert werden."

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen weltweit 152 Millionen Kinder arbeiten, davon 73 Millionen in ausbeuterischen Verhältnissen.

Die Vereinten Nationen befürchten, dass die Kinderarbeit zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder ansteigen könnte. Es wird geschätzt, dass rund 300 Millionen Kinder, vor allem Mädchen, auch nach Ende der Pandemie nicht mehr in die Schule zurückkehren könnten. "Schulschließungen – in manchen Ländern für das ganze Schuljahr und ohne digitale Kompensationsangebote – haben bereits jetzt dazu geführt, dass sich die Zukunftschancen für Kinder verdunkeln. Für 368 Millionen Kinder weltweit ist damit auch die oft einzige Mahlzeit am Tag weggefallen und sie sind über Monate unterernährt worden. Auch das ist eine Belastung für ihre Zukunft!" sagt Füllkrug-Weitzel.

Doch nicht nur in den ärmsten Ländern, auch im reichen Industrieland Deutschland werden Kinder in ihrem Recht auf Bildung und umfassender gesellschaftlicher Teilhabe eingeschränkt. Gerade jetzt zum Schuljahresbeginn zeigt sich, wie Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen, die nicht über eine digitale Grund- Ausstattung verfügen, auf Dauer in ihren Bildungschancen benachteiligt sind.

Hier werden die verfassungsgemäß garantierten Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Chancengleichheit missachtet. So sind immer noch in einigen Bundesländern die Mittel aus dem Sofortprogramm zur digitalen Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro nicht bei den Kindern angekommen. Die notwendigen Bedarfe für Schule und Bildung werden auch in den neu festgelegten Hartz IV-Regelsätzen nicht ausreichend berücksichtigt. In Deutschland leben 1,5 Millionen Kinder bis 14 Jahren von Hartz IV.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: "Die digitale Grundausstattung von Kindern im Grundsicherungsbezug muss voll finanziert werden: Jedes dieser Kinder braucht einen Laptop und einen WLan-Zugang. Digitale Bildung ist eine Voraussetzung auch für soziale Teilhabe, sonst nehmen wir in Kauf, dass eine große Gruppe von Kindern und Jugendlichen schon jetzt als Verlierer der Digitalisierung feststeht, weil sie von vornherein benachteiligt sind. Nicht nur beim digitalen Lernen, auch der Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern läuft über Smartphone und Laptop. Eine gute Bildung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft der ganzen Gesellschaft. Deshalb muss die Politik mehr als bisher in die Bildung und den schnelleren Ausbau der Digitalisierung investieren. Alle Kinder müssen die gleichen Chancen und die beste Bildung erhalten."

Hintergrund:

Brot für die Welt setzt sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit ein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist das evangelische Hilfswerk Träger der globalen Kampagne "100 Millionen" in Deutschland. Ziel ist es, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. In Deutschland fordert die Kampagne ein Verbot von Produkten aus Kinderarbeit und ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verpflichtet.

Weitere Informationen:

www.brot-fuer-die-welt.de/100millionen

https://www.diakonie.de/kinderarmut

https://www.diakonie.de/digitalisierung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2020

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Denn 72 Prozent sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Befragten der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Weltkindertag.

„Die Umfrage zeigt deutlich, dass die Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung steht, endlich Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards zu einer umfassenden Absicherung von Kinderrechten angemessen Berücksichtigung finden. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs im Grundgesetz ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Frauen (77 Prozent) meinen häufiger als Männer (65 Prozent) und Befragte unter 45 Jahren (75 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 77 Prozent der 30- bis 44-Jährigen) häufiger als ältere Befragte (66 Prozent der 45- bis 59-Jährigen und 69 Prozent der über 60-Jährigen), dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten. Auch Befragte mit einem höheren Haushaltsnettoeinkommen (74 Prozent) sowie Anhängerinnen und Anhänger der Grünen (86 Prozent), Linken und der SPD (jeweils 81 Prozent) meinen häufiger als Befragte mit geringem Einkommen (65 Prozent) und die Anhängerinnen und Anhänger anderer Parteien (CDU/CSU 70 Prozent, FDP 62 Prozent), dass die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen durch eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stärker berücksichtigt werden sollten. Insbesondere die Anhängerinnen und Anhänger der AfD (44 Prozent) meinen deutlich seltener als der Durchschnitt, dass die Rechte von Kindern ins Grundgesetz gehören. Ob im Haushalt Kinder leben oder nicht, hat kaum einen Einfluss auf diese Frage.

KINDERINTERESSEN IN DER CORONA-KRISE

72 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern im Rahmen der während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen nicht so stark (58 Prozent) oder sogar gar nicht (14 Prozent) berücksichtigt wurden. Befragte aus Ostdeutschland (85 Prozent) meinen noch häufiger als westdeutsche Befragte (70 Prozent), dass die Interessen von Kindern in der Pandemie bislang nicht so stark bzw. gar nicht berücksichtigt wurden und werden. Etwa ein Viertel (24 Prozent) meint, dass die Interessen von Kindern seit Beginn der Corona-Krise eher starke (21 Prozent) oder sogar sehr starke (3 Prozent) Berücksichtigung finden. Befragte unter 30 Jahren (34 Prozent), Anhängerinnen und Anhänger der CDU/CSU (37 Prozent) und Befragte mit einer formal niedrigen Bildung (36 Prozent) glauben häufiger als der Durchschnitt der Befragten, dass die Interessen von Kindern bei den ergriffenen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

„Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Zugleich erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, werden die Interessen und die Meinungen der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit vielfach schlichtweg übergangen“, so Krüger weiter.

AUSWIRKUNGEN DER CORONA-KRISE AUF KINDER

In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern ist eine Mehrheit der Befragten (76 Prozent) der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen etwas (55 Prozent) bzw. sogar stark (21 Prozent) gesunken sind. 16 Prozent denken, dass die allgemeinen Bildungschancen in etwa gleich geblieben sind. Dass diese gestiegen sind, glauben nur sehr wenige Befragte (5 Prozent).

In Bezug auf die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern meinen sogar 81 Prozent, dass diese etwas (28 Prozent) bzw. stark (53 Prozent) gesunken sind. Für 8 Prozent sind sie gleich geblieben und für 9 Prozent gestiegen.

Beim Thema Kinderarmut sind etwa zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) der Ansicht, dass diese während der Corona-Krise bislang etwas (43 Prozent) bzw. sogar stark (21 Prozent) gestiegen ist. Für jeden Fünften (22 Prozent) verharrt die Kinderarmut auf dem Niveau wie vor der Pandemie. Dass die Kinderarmut während der Corona-Krise gesunken ist, denkt jeder zehnte Befragte (10 Prozent).

Am eindeutigsten sind die Aussagen zum Thema Gewalt gegen Kinder: Etwa acht von zehn Befragten (79 Prozent) sind überzeugt, dass im Rahmen der Corona-Pandemie Gewalt gegen Kinder etwas (50 Prozent) bzw. stark (29 Prozent) gestiegen ist. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) meint, sie sei gleich geblieben. Dass Gewalt gegen Kinder in der Pandemie gesunken sei, meint fast keiner der Befragten (3 Prozent).

„Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nach Öffnung der Schulen nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Nachholbedarfe müssen genau beobachtet und passgenaue, stigmatisierungsfreie Angebote zur Lernunterstützung gemacht werden. Zudem sollten weitere längerfristige Schulschließungen unter allen Umständen vermieden werden. Angesichts der Folgen der Corona-Krise ist damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien weiter ansteigen wird. Es ist deshalb an der Zeit, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk geht wie die Befragten davon aus, dass aufgrund der erhöhten Konflikt- und Stresssituationen in den Familien die Gewalt gegen Kinder in der Corona-Krise zugenommen hat, aufgrund fehlender Kontrollinstanzen wie Erziehern und Lehrerinnen, oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe die ohnehin schon hohe Dunkelziffer weiter gestiegen ist. Die letzten Monate haben gezeigt wie wichtig Zugangswege für Kinder zu Hilfsangeboten sind. Deshalb müssen Angebote von Telefon-Hotlines und digitale Hilfeplattformen weiter gestärkt werden“, so Krüger abschließend.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2020 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.015 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit ausgewählten Grafiken findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag2020.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 16.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September in diesem Jahr mit einem großen digitalen Fest für Kinder in ganz Deutschland. Auf www.kindersache.de können sich Kinder und Jugendliche ab sofort über ihre Kinderrechte informieren und zahlreiche Spiel- und Mitmachaktionen nutzen. Das Motto des diesjährigen Weltkindertags lautet "Kinderrechte schaffen Zukunft". Schirmherrin des digitalen Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Zum digitalen Weltkindertagsfest erwartet die Kinder ein vielfältiges Programm: neben einem Kinderrechte-Quiz mit tollen Preisen ein Box- und Fitnesstraining mit Boxweltmeisterin Regina Halmich, Basteln mit Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes, ein Gedächtnistraining mit Gedächtnisweltmeisterin Christiane Stenger, ein Fußballtraining mit Fußballern von Hertha BSC Berlin, Fußball-Logo-Ausmalbilder der DFL Stiftung und vieles mehr. Und auch der Kinderrechte-Song des Deutschen Kinderhilfswerkes "Ich darf das" als Karaoke und zum Erstellen eines Karaoke-Videos fehlt natürlich nicht im Angebot.

"Eigentlich haben wir uns auch in diesem Jahr wieder auf mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher zum Weltkindertagsfest rund um den Potsdamer Platz in Berlin gefreut. Aber die Corona-Pandemie hat uns hier einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Also feiern wir den Weltkindertag in diesem Jahr im Internet und hoffen, dass das wenigstens ein kleiner Ersatz ist. Und um es positiv auszudrücken: In diesem Jahr können alle Kinder und Jugendlichen mitfeiern, egal, wo sie gerade sind", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags "Kinderrechte schaffen Zukunft" machen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden. Mit dem Motto unterstreichen die beiden Organisationen zudem die große Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz. Denn damit würde den Anliegen von Kindern auf allen Ebenen der Gesellschaft, in Politik, Verwaltungen, Kommunen oder Schulen Nachdruck verliehen. Wenn es gelingt, bessere Bedingungen zu schaffen, unter denen alle Kinder bestmöglich geschützt und gefördert werden und sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können, ist das im Interesse der Kinder und der gesamten Gesellschaft. Starke Kinderrechte machen Deutschland kindgerechter und zukunftsfähiger.

Der digitale Weltkindertag auf www.kindersache.de wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 14.09.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

BMFSFJ und FAIR SHARE of Women Leaders e.V. starten strategisches Monitoring für den NGO-Sektor

Deutsche Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen werden überwiegend von Männern geführt. Zwar beschäftigen NGO’s und Stiftungen etwa 70% Frauen, doch nur rund 33% der Positionen in Leitungs- und Kontrollgremien sind derzeit mit Frauen besetzt. Dies geht aus dem ersten FAIR SHARE Monitor hervor, der im März 2020 als Pilotstudie von FAIR SHARE of Women Leaders e.V. veröffentlicht wurde.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet nun gemeinsam mit dem Verein FAIR SHARE of Women Leaders e.V. (FAIR SHARE) ein Projekt, um den Frauenanteil an Führungspositionen im zivilgesellschaftlichen Sektor systematisch zu untersuchen und Organisationen bei den notwendigen Veränderungsprozessen hin zu mehr Diversität zu begleiten. FAIR SHARE wird dazu systematisch Daten zur Entwicklung des Anteils von Frauen in Führungspositionen erheben, auswerten und veröffentlichen. Daneben geht es um eine verstärkte Netzwerkarbeit und strategische Kooperationen der verschiedenen Organisationen. Der Monitor vom März 2020 umfasste 84 NGOs und Stiftungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey zum Start des Projekts:

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sollte sich überall in der Gesellschaft widerspiegeln. Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen leisten wichtige Arbeit für mehr Gerechtigkeit auf der ganzen Welt. Und sie haben deshalb eine besondere Verantwortung, dies auch in den eigenen Strukturen zu leben. Was es für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst bereits gibt, wird der FAIR SHARE Monitor nun für den zivilgesellschaftlichen Sektor leisten: eine kontinuierliche Erfassung der Daten zu Frauen in Führung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz. Wir erwarten dadurch spürbare Impulse für Veränderungen in den Organisationen.“

Das Projekt wird von 2020 bis 2024 mit rund 690.000 Euro vom BMFSFJ gefördert. Der Verein FAIR SHARE setzt sich seit seiner Gründung für einen fairen Frauenanteil in den Führungsetagen zivilgesellschaftlicher Organisationen ein und fordert sie auf, bis spätestens 2030 Geschlechtergerechtigkeit in ihren Leitungsebenen zu erreichen.

Helene Wolf, Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von FAIR SHARE, erklärt: „Zukunftsfähige Organisationen setzen sich bewusst mit Fragen zu Diversität, Gleichberechtigung und Repräsentation in ihren eigenen Strukturen auseinander. Die strategische Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ ermöglicht es uns nun, das Thema Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam mit Organisationen des zivilgesellschaftlichen Sektors voranzutreiben. Wir wollen den Sektor dabei unterstützen, die eigene Organisationskultur kritisch zu hinterfragen und gemeinsam neue Wege zu gehen.“

Der nächste FAIR SHARE Monitor wird im März 2021 veröffentlicht. Ab Oktober 2020 werden zivilgesellschaftliche Organisationen dazu aufgefordert, die Datenerhebung zu unterstützen und die FAIR SHARE Selbstverpflichtung für einen fairen Frauenanteil in Führungspositionen bis 2030 zu unterzeichnen.

Weiterführende Informationen zu FAIR SHARE: https://fairsharewl.org/de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.09.2020

Erstmals wird heute der International Equal Pay Day begangen – der auf die fortwährende und weltweite Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam macht. Anlässlich dieses Tages fordert die SPD-Fraktion im Bundestag: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.

„Weltweit verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. In Deutschland liegt die Lohnlücke bei 20 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eine Frage der Gerechtigkeit.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz, dem Führungspositionsgesetz, der Aufwertung sozialer Berufe und mit zahlreichen Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wir bereits wichtige Schritte gegangen, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Klar ist aber auch: weitere Schritte müssen folgen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung unserer Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht, die Frauenquote auf weitere Unternehmen und auf Vorstände auszuweiten. Das Entgelttransparenzgesetz braucht mehr Biss. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Zudem wollen wir die Familienarbeitszeit und das Familiengeld einführen.

Für uns gilt: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.09.2020

Familienleistung wird weiter flexibilisiert

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Das Elterngeld ist DAS Erfolgsmodell unserer Familienpolitik. Wir haben es im Laufe der Jahre immer wieder verbessert und den Wünschen der Eltern angepasst. Das tun wir erneut mit diesem Gesetzentwurf.

Die meisten Eltern wünschen sich, dass beide Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf haben. Daher eröffnen wir ihnen neue Freiräume, um die Betreuung der Neugeborenen und die Erwerbsarbeit noch besser vereinbaren zu können. Mütter und Väter können das Elterngeld künftig noch flexibler nutzen. Die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Und der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden wird auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert.

Und noch eine Erleichterung für Eltern bringen wir in dieser Woche im Bundestag auf den Weg: Noch in diesem Jahr startet das Pilotverfahren zur Digitalisierung von Familienleistungen: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 16.09.2020

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern operativ ein Geschlecht zuzuweisen, ohne dass dies medizinisch notwendig ist, verletzt grundlegende Rechte der Kinder. Diese Operationen sind in der Regel irreversibel und haben oft traumatische Folgen im späteren Verlauf des Lebens. Es ist überfällig, sie endlich konsequent zu verbieten.

Der Gesetzentwurf ist aber eine große Enttäuschung, denn er missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Kinder. Die Entscheidung über den Körper von insbesondere intergeschlechtlichen Kindern soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen. Und dies auch in Fällen, in denen keine medizinische Indikation vorhanden ist und es schlicht um Geschlechtsstereotypen geht.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll ein operativer Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen weiterhin erlaubt werden, der „allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“. Diese Fremdbestimmung wird seit Jahren nicht nur von Verbänden intergeschlechtlicher Menschen kritisiert, sondern von internationalen Organisationen als Menschenrechtsverletzung qualifiziert.

Zudem ist es unerklärlich, warum die Bundesregierung ein Verbot von Behandlungen lediglich für Kinder „mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vorschlägt. Im Ergebnis werden erneut Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden können, wer schutzwürdig ist und wer nicht. Dieser Weg ist bereits im Gesetz zur „Dritten Option“ gescheitert, wie die unzähligen Klagen und Widersprüche zeigen.

Wie ein OP-Verbot klar und konsequent geregelt werden kann, haben wir Grüne mit unserem bereits in den Bundestag eingebrachten Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen. Es darf keine geschlechtszuweisenden Operationen an Säuglingen und Kindern geben, die medizinisch nicht notwendig sind. Wir appellieren an CDU/CSU und SPD, unserem Selbstbestimmungsgesetz zuzustimmen, statt einen faulen Kompromiss zwischen Justiz- und Innenministerium zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.09.2020

Zur Umfrage von Save the Children zur Situation von Kindern in 37 Ländern während der Corona-Pandemie erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ottmar von Holtz, Sprecher für Zivile Krisenprävention:

Kinder dürfen nicht zu Verlierern der Corona-Pandemie werden – weder in Deutschland noch weltweit. Alle Kinder haben ein Recht auf Kindheit, Gesundheit, Bildung und persönliche Entwicklung. Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention muss endlich als eine der zentralen politischen Herausforderungen anerkannt werden. Deutschland muss sich gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft insbesondere für die Bekämpfung der schlimmsten Einschränkungen von Kinderrechten wie den Ausschluss von Bildung, Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit, Kinderarmut und Krankheit stark machen.

Globale Krisen wie die COVID 19-Pandemie treffen die Schwachen und Ärmsten mit besonderer Härte. Das gilt für Staaten, Unternehmen und Individuen gleichermaßen – Vergrößerung von Ungleichheit, das ist das Gegenteil dessen, was wir mit den nachhaltigen Entwicklungszielen erreichen wollen.

Bildung ist zentral, um soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Sie befähigt dazu, selbstbestimmt zu leben, gut bezahlte Arbeit zu finden und sich an politischen Prozessen zu beteiligen.

Durch die Schulschließungen wurde und wird der Bildungsweg von Schülerinnen und Schülern unterbrochen – für viele permanent und mit lebenslangen Konsequenzen. Armut und deren negative Folgen verfestigen sich dadurch auch für die nachfolgenden Generationen. Schulschließungen sind nicht nur im Hinblick auf die Bildungssituation dramatisch: Schulen sind Orte der Stabilität, der Sicherheit und des Schutzes. Die internationalen Bemühungen müssen nun schnell einen Fokus auf die Wiedereröffnung von Schulen legen, um den Zugang zu guter Bildung gewährleisten.

Auch ohne die Corona- Pandemie liegt die Weltgemeinschaft bei der Erreichung des nachhaltigen Bildungsziels SDG 4 bis 2030 hoffnungslos zurück, so weit liegen seit Anbeginn Lippenbekenntnisse und tatsächliches Engagement auseinander. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 sanken die Bildungsinvestitionen und haben sich seither nicht mehr vollständig erholt. Insbesondere in den als Fundament und für benachteiligte Gruppen elementaren Bereichen frühkindliche und Grundschulbildung gehen die Investitionen auch des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Jahren zurück. Aus dem bilateralen Bereich will sich das BMZ nun mit BMZ 2030 komplett zurückziehen. Zwar sind Erhöhungen für die multilateralen Bildungsfonds vorgesehen, aber bei weitem nicht das, was einem fairen deutschen Beitrag entspräche. Gerade in der aktuellen Krise brauchen diese Mechanismen zügig zusätzliche Mittel, um der sich abzeichnenden Bildungskrise Herr zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2020

Zum Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden immer weiblicher und jünger. Zugleich sind immer mehr Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Eine steigende Anzahl von Menschen wächst in unserem wohlhabenden Land ohne ein festes Zuhause auf. Diese fortschreitende Entwicklung ist alarmierend und traurig und zeigt das Versagen der Großen Koalition in der Wohnungspolitik.

Es braucht mehr Unterstützung und Mittel für passgenauere und zielgruppenorientierte Beratungs- und Auffangangebote vor Ort auch gezielt für Frauen und Familien, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Anpassung der Höhe der Mietkostenübernahme im SGB II und SGB XII wäre ein wichtiger Schritt, um diese Familien zu entlasten. In Sammelunterkünften muss Diversität und Barrierefreiheit berücksichtigt und es müssen mehr Schutz- und Rückzugsmöglichkeiten insbesondere für jüngere Frauen und Kinder geschaffen werden. Zu oft sind die vorhandenen Angebote nicht entsprechend ausgelegt.

Auch die Corona-Pandemie erfordert eine durch den Bund koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und sozialen Trägern, um eine flächendeckende temporäre Einzelunterbringung von wohnungslosen Menschen in Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen zu gewährleisten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt endlich ein umfassendes nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen. Wohnungsnot und überteuerte Mieten werden von der Bevölkerung als drängendes Problem wahrgenommen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum muss endlich zur Priorität werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2020

Zum Bericht „Ungewollt Kinderlos 2020“ erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Elternschaft gehört für viele Frauen und Männer zu einem erfüllten Leben dazu. Auch wenn es kein Recht auf Elternschaft gibt, haben Paare aber das Recht, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht etwa benachteiligt zu werden. Wir reden nicht von einer kleinen Randgruppe, fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist betroffen – mit über die letzten Jahre zunehmender Tendenz. Unerfüllter Kinderwunsch ist für Betroffene und für deren Partnerschaft enorm herausfordernd. Die Umfrage zeigt, dass Frauen deutlich stärker belastet sind als Männer. Es muss endlich Schluss sein mit der Stigmatisierung von ungewollter und gewollter Kinderlosigkeit von Frauen.

Betroffene Paare brauchen gute Beratung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien, einheitlichen Finanzierung der künstlichen Befruchtung. Es ist längst nicht mehr argumentierbar, warum unverheirateten oder lesbischen Paaren der Zugang zu künstlicher Befruchtung zusätzlich erschwert wird. Außerdem muss der Finanzierungs-Flickenteppich vereinheitlicht werden. Denn momentan ist die Senkung des Eigenanteils durch Zuschüsse vom Bund daran gebunden, dass in dem jeweiligen Bundesland ebenfalls eigene Landesprogramme zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unterhalten werden. Das ist aber lediglich in neun von 16 Bundesländern der Fall. Der Kinderwunsch darf aber nicht am Wohnort oder fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.09.2020

Zur Veröffentlichung des aktuellen Unicef-Reports zum Kindeswohl in 41 OECD- und EU-Staaten erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Deutschland muss das Wohl der Kinder stärker in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden. Das zeigt der aktuelle Unicef-Report deutlich: Was das Wohlbefinden der befragten Kinder betrifft, liegt Deutschland im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Die Corona-Krise spitzt bereits bestehende Problemlagen weiter zu. Es ist dringend geboten, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Verankerung starker Beteiligungsrechte im Grundgesetz ist überfällig.

Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen müssen endlich flächendeckend politisches Gehör finden. Die Frage der politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dafür zentral: Junge Menschen sollen und wollen mehr mitreden. Deshalb fordern wir mehr Mitspracherecht für junge Menschen auf kommunaler Ebene und eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Denn junge Menschen haben ein Recht auf politische Beteiligung – es geht schließlich auch um ihr Leben und ihre Zukunft.

Alle Kinder haben das Recht auf ein gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe. Eine Politik, die endlich das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt stellt, muss dringend auch hier ansetzen. Denn noch immer ist in Deutschland etwa jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Eine Zahl, die durch die Corona-Krise weiter ansteigen dürfte. Mangel gehört für die betroffenen Kinder und Jugendlichen oft zum Alltag – an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen. Anstatt wie die Bundesregierung Kinderarmut weiterhin nur zu verwalten, fordern wir deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Beda rfen orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.09.2020

„Wenn man nur die offensichtlichsten Rechentricks der Bundesregierung eliminiert, liegt der Regelbedarf bei Hartz IV und anderen Formen der Grundsicherung für 2021 bei 658 Euro plus Stromkosten. Sozialminister Hubertus Heil muss endlich aufhören, die Regelsätze gezielt kleinzurechnen und Menschen dadurch in Armut und Vereinsamung zu treiben“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Parteivorsitzende, zu der von der Fraktion vorgenommenen Berechnung des Regelbedarfs bei den Grundsicherungen für 2021. Kipping weiter:

„Seit Jahren rechnet die Bundesregierung die Regelsätze für Hartz IV und andere Grundsicherungen mit vielen Rechentricks klein. Abgeleitet werden sie anhand einer Stichprobe von Ausgaben von Einkommensarmen und materiell Unterversorgten, den unteren 15 Prozent der Bevölkerung gemessen am Einkommen. Dabei werden zwar Grundsicherungsbeziehende nicht in diese Stichprobe einbezogen werden, wohl aber verdeckt Arme, Personen, die weniger Einkommen als Ausgaben haben, und Personen, die geringe Erwerbseinkommen haben und diese mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen. Außerdem werden viele statistisch erfasste Ausgaben dieser Personengruppe als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und somit nicht berücksichtigt. Im Ergebnis kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales so zu einem Bedarf von Ein-Personenhaushalten von lediglich 446 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

„Wir werden nicht nur untersuchen, inwieweit Kinderrechte beschränkt wurden, sondern wollen auch konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Denn eines ist klar: So eine Beschneidung von Rechten wie während des Lockdowns und weit über diesen hinaus, sollen Kinder und Jugendliche nicht noch einmal erleben“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Übernahme des Vorsitzes der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. In seiner Vorsitzzeit bis zum 15. Februar will er die Auswirkungen des Corona- Krisenmanagements auf Kinder und Jugendliche untersuchen lassen. Müller weiter:

„Die Sachverständigen der ersten Sitzung sind Claudia Kittel (Monitoringstelle Kinderrechte beim Institut für Menschenrechte) und Prof. Dr. Michael Klundt (Kindheitswissenschaftler der Hochschule Magdeburg Stendal). Da die Öffentlichkeit derzeit nur begrenzt Zutritt zum Tagungssaal hat, werden alle zehn Sitzungen zeitversetzt im Internet übertragen. Das ist ein Novum für das seit 1988 bestehende Gremium. Wir hoffen, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen so noch mehr Gehör finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.09.2020

Zum Schulgipfel erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Vom Schulgipfel muss ein starkes Zeichen der Zuversicht und der Sicherheit ausgehen. Das ist die Bundesregierung den Schülern, Lehrkräften und Eltern schuldig. Ein wochenlanger Unterrichtsausfall darf sich nicht wiederholen. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt mit vereinten Kräften alles dafür tun, dass es nie wieder zu einem solchen Unterrichtschaos kommt. Die bloße Ankündigung weiterer kleinteiliger und bürokratischer Förderprogramme wäre eine herbe Enttäuschung. Unsere Schulen brauchen schnell handfeste und umfassende Verbesserungen der digitalen Lernmöglichkeiten: Jede Schule braucht dafür eine Lernplattform, eine Auswahl an hochwertigen Lernmaterialien und genug Leihgeräte für benachteiligte Kinder. Zudem müssen endlich auch Mittel für die digitale Weiterbildung von Lehrkräften fließen. Dazu ist ein Digitalpakt 2.0 dringend nötig. Unterricht im Präsenzbetrieb bleibt das Ziel, doch bei lokalen Schulschließungen muss der Unterricht reibungsfrei von zuhause fortgesetzt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 21.09.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 beschlossen, weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfe über den Digitalpakt Schule für die Administration bereitzustellen. Im Gegenzug verstärken nach Aussage der Bundesregierung die Länder die Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Bildung in der digitalen Welt. Ferner hat sich der Koalitionsausschuss am 25. August 2020 darauf geeinigt, eine digitale Bildungsoffensive zu finanzieren. Hierzu sollen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfaszilität der EU in Anspruch genommen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22316) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21921) zu den Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts während der Schulschließungen. Die genannten Mittel seien ein Zusatz zu den ohnehin schon gewährten 100 Millionen Euro aus dem Digitalpakt für den Auf- und Ausbau von Lernplattformen und 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 993 vom 23.09.2020

Die Bemühungen des Bundeskriminalamts (BKA), nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz Mittäter ausfindig zu machen, sind nach Darstellung eines beteiligten Beamten durchweg ins Leere gelaufen. Es habe zwar mehrere Kontaktpersonen des Attentäters Anis Amri gegeben, die ihn unmittelbar vor der Tat noch gesehen hätten, doch hätten sie allesamt glaubhaft machen können, von seiner Absicht, mit einem Lastwagen einen Weihnachtsmarkt zu überrollen, nichts gewusst zu haben, berichtete Kriminalhauptkommissar A.S. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz").

Der heute 38-jährige Zeuge ist seit 2011 im Referat TE33 des BKA mit Ermittlungen gegen radikalislamische Terroristen befasst. Nach dem Anschlag im Dezember 2016 war er in der federführenden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) "City" tätig. Er habe dort anfangs, berichtete er, ein schließlich 15-köpfiges Team zur "Personensachbearbeitung" des Attentäters geleitet: "Wir haben versucht, uns ganz eng an Amri zu orientieren." Eine Hauptaufgabe sei gewesen, Amris Mobiltelefon auszuwerten, um festzustellen, wo er sich in den Tagen und Stunden vor dem Anschlag aufgehalten hatte.

Daraus habe sich ergeben, dass sich Amri am Tattag, dem 19. Dezember, bis etwa 14.15 Uhr in seiner Wohnung aufgehalten habe. Gegen 15 Uhr habe er auf dem Parkplatz eines Möbelmarkts im Stadtteil Wedding zwei Bekannte getroffen, die das Berliner Landeskriminalamt nach Bildern einer Überwachungskamera als Bilal Mahmoud und Walid Zaid identifiziert habe. Beide hätten in Vernehmungen angegeben, sie seien mit Amri spazieren gegangen, hätten gemeinsam in einem Grill etwas gegessen und sich dann getrennt. Zaid wurde am späten Abend am Tatort, dem Breitscheidplatz, angetroffen. Seine Angabe, er sei dort nur als Schaulustiger gewesen, habe sich aber nicht widerlegen lassen, sagte der Zeuge. Zudem habe die Überwachung seiner Telekommunikation ergeben, dass er von dem Attentat überrascht gewesen sei und Amri als Urheber zunächst nicht gekannt habe.

Was sich auch nicht mit letzter Sicherheit habe klären lassen, sei die Frage, wie Amri gelernt hatte, den Schwerlaster zu steuern. Zwar war der Wohnungsgeber, der ihn zuletzt als Untermieter beherbergt hatte, ausgebildeter Lastwagenfahrer und zehn Jahre lang bei einem Frachtunternehmen beschäftigt gewesen. Das sei, meinte der Zeuge, ein "blöder Zufall", der die Vermutung nahelegte, Amri könnte bei seinem Vermieter Fahrstunden genommen haben. Dies sei aber, wie der Mann in seiner Vernehmung "glaubhaft" habe machen können, nicht der Fall gewesen. Aus der Presse, fuhr der Zeuge fort, habe er erfahren, dass Amri angeblich von seinem Bruder in Tunesien im Umgang mit einem Lastwagen unterrichtet worden sei. Ob die Ermittler diesem Hinweis an Ort und Stelle nachgegangen seien, könne er nicht sagen.

Amris Vermieter sei diesem, wie er der Polizei berichtet habe, unmittelbar nach der Tat in der gemeinsamen Wohnung zuletzt begegnet. Amri habe "zerstreut" und "aufgeregt" gewirkt, seine Sachen gepackt, die Schuhe gewechselt und die Wohnung verlassen.

Im Sande verlaufen seien auch Ermittlungen nach einem Hinweis auf einen Komplizen namens Ahmed Hamami, der Amri laut Erkenntnissen der italienischen Polizei Schießunterricht erteilt haben soll. Zudem sei Amris Mobiltelefon zuletzt am 6. Februar 2017 aus dem Sudan angerufen worden. Die Polizei habe dem Vorfall "hohe Bedeutung" beigemessen und "umfangreiche Ermittlungen" angestellt. Doch auch diese Spur habe sich "aufgelöst".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 979 vom 18.09.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/22554) für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn und eine Reform der Mindestlohnkommission vorgelegt. Darin schreibt sie: "Der symbolischen Aufwertung von Tätigkeiten im Niedriglohnsektor muss auch eine finanzielle Anerkennung folgen, die sich nicht in Einmalzahlungen erschöpft. Wenn Menschen in Vollzeit arbeiten, dann müssen sie von ihrer Arbeit auch leben können. Der Lohn muss deshalb zumindest existenzsichernd ausgestaltet sein." Die am 30. Juli 2020 von der Mindestlohnkommission beschlossene schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro bis zum Juli 2022 reiche dafür nicht aus. Ginge es in diesem Tempo weiter, würde der Mindestlohn erst in einigen Jahren die Höhe von zwölf Euro erreichen – und wäre dann bereits wieder zu niedrig. "Es braucht eine schrittweise und dennoch zügige Erhöhung auf zwölf Euro", fordern die Grünen.

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren unter Berücksichtigung der Betroffenheit durch die Corona-Pandemie auf zwölf Euro pro Stunde erhöht wird. Darüber hinaus soll die Erhöhung des Mindestlohns aber Aufgabe der Mindestlohnkommission bleiben, gleichzeitig soll aber das Mindestlohngesetz reformiert werden. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass die Ziele bei der Gesamtabwägung zur Erhöhung des Mindestlohns im Mindestlohngesetzes (MiLoG) dahingehend ergänzt werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen muss. Außerdem soll die Kommission künftig beschließen können, dass der Mindestlohn mindestens der Tarifentwicklung folgt und darüber hinaus auch relativ steigen kann. Die Grünen fordern weiter, die Kontrollen des Mindestlohngesetzes deutlich zu verbessern und eine Dokumentation der Arbeitszeit gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 975 vom 17.09.2020

Um die informellen Gespräche der Kultusminister im Kanzleramt, die Instrumente, um der Corona-Krise zu begegnen sowie die Grundausstattung für digitale Klassenzimmer ging es in der 60. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda. Auskunft erteilte der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), Udo Michallik. Michallik betonte, dass bis zum 30. Juni 2020 zwar nur etwa 15 Millionen Euro Fördermittel des Bundes für digitalen Unterricht abgegangen seien, er aber davon ausgehe, dass sich diese Zahlen "deutlich verändern" werden.

Der KMK komme die Rolle eines koordinierenden Gremiums zu. Für die Umsetzung der Maßnahmen, wie etwa die Lizensierung der Lernmittel, seien die Länder zuständig, sagte Michallik. "Was die KMK die letzten Tage getan hat, war, mit MUNDO sodix.de eine ländergemeinsame Bildungsmedieninfrastruktur zu schaffen, die über den Digitalpakt gefördert wurde", berichtete Michallik. Diese beinhalte offene, lizenzrechtlich und qualitativ geprüfte Materialien – unter anderem eine Mediathek für Lehrende, Lernende und Erziehungsberechtigte, sowie einen Web-Editor zum kollaborativem Erstellen von Unterrichtsmodulen. Diese sei, bestätigte Michallik auf Nachfrage der Abgeordneten, ein Parallelangebot zur sogenannten HPI-Schulcloud, die vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelt wurde.

Auch warfen die Abgeordneten Fragen nach dem Umgang mit der Pandemie aus Sicht der Lehrenden auf. Da habe es "Licht und Schatten" gegeben, sagte Michallik. Es bestehe eine Bringschuld der Länder, die Lehrenden über "ausgedehnte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen" an ein Niveau heranzuführen, das sie in die Lage versetze, digitale Mittel und Methoden einzusetzen. Darüber hinaus sei es aber auch eine Frage der Ausbildung der Lehrkräfte an den Universitäten.

Nach langem Ringen war 2019 das Grundgesetz geändert worden, damit, obwohl Schule Ländersache ist, der Bund Geld für die Digitalisierung der Schulen beisteuern kann. Mehr als fünf Milliarden Euro stellt der Bund etwa für Investitionen in Smartboards, Schul-WLAN, Online-Lernplattformen und mobile Endgeräte zur Verfügung. Von den Ländern kommen weitere 500 Millionen Euro. In Kraft getreten war der Digitalpakt am 17. Mai 2019.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 17.09.2020

Die Bundesregierung bemisst den Erfolg des Digitalpakts Schule nicht am Mittelabfluss. Lehrkräfte und -inhalte ließen sich nicht durch Investitionen in digitale Technik ersetzen. Bildung werde insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch pädagogische und fachliche Kompetenz und Engagement der Lehrkräfte im schulischen Unterricht vermittelt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22033) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21714) deutlich. Die am Mittelabfluss ablesbaren Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen könnten daher nur Voraussetzung, aber kein Maßstab für den Erfolg des Digitalpakts Schule sein.

Das Grundgesetz erlaube der Bundesregierung über Finanzhilfen im Bildungsbereich hinaus keine inhaltliche Einwirkung auf die Schulpolitik der Länder. Der Digitalpakt Schule sei jedoch von Bund und Ländern sowohl ausweislich der Präambel als auch der regelmäßigen Berichtspflichten mit den inhaltlichen Zielen der von der Kultusministerkonferenz 2016 beschlossenen Strategie "Bildung in der digitalen Welt" verknüpft.

Die FDP hatte daraufhin gewiesen, dass mit der Einigung auf den Digitalpakt Schule im Mai 2019 sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Milliarden Euro zu investieren. Laut einer Umfrage des Magazins "Focus" sei an allen Kultusministerien der Länder bislang rund 125 Millionen Euro bewilligt worden, also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte würden sich auf rund 284 Millionen Euro belaufen, was 5,7 Prozent entspreche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 951 vom 16.09.2020

Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, dass Schwangerschaftsberatung, Sexualaufklärung und Familienplanung ungehindert und sicher in Anspruch genommen werden kann. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/22143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21813) zu Auswirkungen des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft). Dies beinhalte auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Beratung für schwangere Frauen, die sich in besonderen Notlagen befinden. Gerade für diese belasteten Frauen müsse ein freier, sicherer und diskriminierungsfreier Zugang zur Schwangerschaftsberatung gewährleistet werden.

Weiter heißt es in der Antwort, der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sei in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht zu gewährleisten, für das grundsätzlich die Länder zuständig seien. Daten über Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 219a gegen Schwangerschaftsberatungsstellen sowie gegen Kliniken und gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ließen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Bundesregierung erhalte bisweilen Hinweise aus der Presse oder von Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über Drohungen und Beleidigungen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse dazu lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 941 vom 14.09.2020

Die FDP-Fraktion will das schulische und außerschulisches Lernen stärken und hat dazu einen Antrag vorgelegt (19/22299). Dazu sollen die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in der frühkindlichen Bildung gestärkt werden. Gemeinsam mit den Kultusministerien der Länder sollen verpflichtende, qualitativ hochwertige und bundesweite Bildungsstandards in der frühkindlichen Bildung formuliert werden, damit besonders benachteiligte Kinder nicht auf Grund ihrer sozialen Lage, Herkunft oder ihres Wohnorts von Anfang an im Bildungssystem abgehängt werden. Gemeinsam mit der Stiftung "Haus der kleinen Forscher" solle wissenschaftlich untersucht werden, welche Maßnahmen die Qualität der MINT-Bildung in Kitas wirksam und nachhaltig ausbauen, damit alle Kinder, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht und individuellen Herausforderungen wie Begabungen davon profitieren.

Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass die MINT-Felder zunehmend an Bedeutung gewinnen, ob vor dem Hintergrund des Klimawandels, der Industrie 4.0 oder der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und Wirtschaft: Alle Schülerinnen und Schüler müssen lernen, wie sie als Bürgerinnen und Bürger den Herausforderungen der Zukunft mit neuen Methoden, Kreativität und eigenständigem Denken begegnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 940 vom 14.09.2020

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zügig geschaffen werden. In einem Antrag (19/22117) fordert sie die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 realisieren zu können. Der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung soll unabhängig vom Umfang der Berufstätigkeit der Eltern an fünf Tagen in der Woche für mindestens neun Stunden pro Tag für jedes Kind gelten und zudem ein Mittagessen umfassen. Zudem fordern die Grünen eine gemeinsame Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Fachpersonal an Schulen und Horten von Bund und Ländern. So sollen unter anderem bundesweit die ausbildungsbezogenen Schulgelder entfallen und ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung geschaffen werden, um den Einstieg in den Erzieherberuf zu erleichtern.

Das Sondervermögen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Finanzierung der Investitionskosten soll nach dem Willen der Grünen in den Jahren 2020 und 2021 auf vier Milliarden Euro aufgestockt werden. Auf Grundlage einer realistischen Bedarfsanalyse soll zudem eine faire Aufteilung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund, Ländern und Kommen erreicht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 930 vom 10.09.2020

In seiner 59. Sitzung hat der Ausschuss Digitale Agenda mit einem Vertreter des Bundesforschungsministeriums (BMBF) über aktuelle Entwicklungen in der digitalen Schulbildung in Zeiten der Corona-Pandemie diskutiert. Fast sieben Milliarden Euro seien für die Digitalisierung im Bildungssektor von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt worden, führte er aus. Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK) konnten nicht in der Ausschusssitzung erscheinen, sodass der Tagesordnungspunkt, insbesondere zur Umsetzung des Digitalpakts Schule in den Ländern, in der kommenden Sitzungswoche nochmals im Ausschuss diskutiert werden soll.

Auf der einen Seite habe die Pandemie wie ein Turbo gewirkt, was die Notwendigkeit der Digitalisierung anbelange, und die Akzeptanz gesteigert, diese in den veränderten Schulalltag einzubeziehen. Auf der anderen Seite habe Corona wie unter einem Brennglas die Schwächen in der Frage der Anbindung von Schulen und der Nutzung von digitalen Möglichkeiten offenbart. Bis die ersten Digitalpakt-Anträge gestellt wurden, habe es etwas gedauert und die Entwicklung sei in den Bundesländern "sehr unterschiedlich", sagte der BMBF-Vertreter.

Bis zum 30. Juni 2020 konnte eine Mittelbindung von 250 Millionen Euro verzeichnet werden – das sei 17 Mal mehr im Vergleich zum Vorjahr und zeige die breite Umsetzung, stelle aber noch nicht zufrieden, sagte der BMBF-Vertreter. In der Pandemie sei zudem sehr schnell mit einem Programm in Höhe von 500 Millionen Euro nachgesteuert worden, durch das sozial bedürftige Schülern digitale Endgeräte zugänglich gemacht wurden. In einer weiteren 500 Millionen Euro schweren Vereinbarung sei etwa auch die Ausrüstung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten geregelt worden. Ebenfalls sei über den Digitalpakt Schule eine Zusatzvereinbarung von ebenfalls 500 Millionen Euro geschlossen worden, die die Administratoren, die sich in Schulen um die digitale Lerninfrastruktur kümmern, berücksichtige.

Alle Vertreter der Fraktionen betonten, dass die Digitalisierung in den Schulen weiter am Anfang stehe. Sie thematisierten insbesondere den mangelhaften Mittelabfluss und die Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern. Auch wollten sie erfahren, wie die Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) genutzt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 929 vom 09.09.2020

Gesundheits- und Sozialexperten fordern mehr Wertschätzung für die Pflegeversorgung und eine bessere Bezahlung der Fachkräfte. Zudem weisen Fachleute auf die Bedeutung der pflegenden Angehörigen für die Versorgung hin und schlagen Entlastungen vor. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über zwei Anträge der Grünen-Fraktion in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Grünen-Fraktion fordert eine Entlastung professioneller Pflegekräfte. Die Pflege sei schon immer systemrelevant gewesen, heißt es in einem Antrag (19/19136) der Fraktion. In Deutschland spiegele der Lohnzettel die Arbeitsbedingungen, Zuständigkeiten und Systemrelevanz der professionellen Pflege nicht angemessen wider. Gefordert werden kurzfristige Initiativen zum Schutz der Pflegekräfte in der Coronakrise sowie perspektivisch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Ferner brauchen nach Ansicht der Grünen auch die pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (19/18957) einen besseren Infektionsschutz für pflegebedürftige Menschen und Pflegepersonen.

Die Fachleute unterstützten die Anträge im Grundsatz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erklärte, die Wertschätzung der Pflege müsse sich dringend in besseren Arbeitsbedingungen und in tariflicher Bezahlung widerspiegeln, etwa in der Altenpflege. Nötig sei auch mehr Personal.

Trotz gestiegener Anforderungen seien die Personalschlüssel in der Altenpflege seit den 1990er Jahren nahezu unverändert geblieben. Von zentraler Bedeutung sei, dass ein in der Erprobung und Einführung bewährtes Personalbemessungssystem bundesweit eingeführt werde.

Zustimmung kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die erklärte, Wertschätzung und Entlastung seien die wesentlichen Bedingungen dafür, Pflegende an die Kliniken zu binden und neue Pflegekräfte zu rekrutieren.

Die Arbeitsforscherin Tine Haubner von der Universität Jena stellte fest, dass trotz der prognostizierten Abnahme familiärer Pflegebereitschaft die Angehörigen den größten und zugleich kostengünstigsten Pflegedienst stellten. Von den rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen würden drei Viertel ausschließlich oder unter anderem von Angehörigen versorgt. Die Mehrheit der drei bis fünf Millionen privaten Pflegepersonen sei weiblich und nahezu im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung in die Pflege eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 09.09.2020

Die Bundesregierung verteidigt das Konzept der Bedarfsgemeinschaften, verschließt sich aber nicht gegenüber neuen sozial- und familienpolitischen Konzepten. Dies betont sie unter Verweis auf Konzepte vom Bündnis Kindergrundsicherung oder der Bertelsmann-Stiftung in ihrer Antwort (19/21797) auf eine Kleine Anfrage (19/21244) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In diesem Zusammenhang müssten jedoch unter anderem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Kindergrundsicherung" der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beziehungsweise Senatoren abgewartet werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 905 vom 04.09.2020

Die Bertelsmann Stiftung hat in den vergangenen Wochen die Initiative #StopptKinderarmut mit Unterstützung zahlreicher kinder- und familienpolitischer Organisationen durchgeführt. Denn mehr als jedes fünfte Kind erlebt in Deutschland Armut. Prominente Influencer*innen haben sich in Videos zu Wort gemeldet und ihre eigenen Armutserfahrungen geteilt. Die vielen Reaktionen der jungen Menschen darauf zeichnen ein differenziertes Bild davon, was es in Deutschland bedeutet, in Armut aufzuwachsen. Zahlreiche Prominente wenden sich heute mit einem Offenen Brief an die Politik und Öffentlichkeit und fordern: #StopptKinderarmut. Unter den Fürsprecher*innen sind die Influencer*innen Hatice Schmidt, Leeroy Matata, Anderson, JustCaan, Kati Karenina, Kicki Yang Zhang, MrTrashpack, Simon Will oder der Musiker Matondo Castlo. Auch andere bekannte Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens bringen ihre Unzufriedenheit mit dem Maß an Kinderarmut in Deutschland zum Ausdruck – u.a. Nina Bott, Frank Buschmann, Katja Burkard, Tyron Ricketts, Balbina, Hans Sarpei, Jasmin Wagner oder Timur Ülker.

In dem Brief fordern die Prominenten, Kinderarmut zu entstigmatisieren und politisch zu bekämpfen. Dem Offenen Brief vorausgegangen war seit Anfang August eine ganze Reihe von Videobeiträgen zahlreicher prominenter YouTuber*innen, in denen diese eigene Armutserfahrungen schildern und ihre Community motivieren, sich selbst zum Thema Kinderarmut zu äußern. Die insgesamt sechs Videos wurden seitdem von mehr als einer halben Million jungen Menschen angesehen und haben eine Fülle an Reaktionen hervorgerufen – sowohl in den sozialen Netzwerken als auch in Form ausführlicher Beiträge in der Kommentarfunktion der Videos. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist die Social-Media-Initiative eine neue und gewinnbringende Erfahrung: „Armut darf nicht stigmatisieren. Mit der Initiative #StopptKinderarmut werden junge Menschen ermutigt, offener über ihre Erfahrungen zu sprechen.“ Im Rahmen der Initiative haben sich viele Jugendliche geöffnet und ihre eigenen Erfahrungen mit dem Thema Armut zum Ausdruck gebracht. Dabei wurden unterschiedliche Aspekte deutlich: So waren viele junge Menschen dankbar, dass prominente Vorbilder ihre eigenen Armutserfahrungen offen geteilt haben. Das Gefühl, das Tabuthema ansprechen zu können, wurde als sehr hilfreich empfunden. Zudem drückten viele Jugendliche aus, wie gefangen sie – und ihre Familien – sich in der Armutssituation fühlen, wie schwer der Ausweg ist – und wie unverschuldet das Abrutschen in Armut war. Gerade ihren Eltern zollen viele junge Menschen Respekt, die trotz widriger Umstände alles für ihre Kinder geben.

Zahlreiche Reaktionen der jungen Menschen veröffentlicht die Bertelsmann Stiftung anonymisiert in einer Broschüre. Die Bildungsinitiative MESH Collective hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung die Initiative umgesetzt. Head of MESH Julia Althoff zeigt sich bewegt von der Offenheit der jungen Menschen: „Armut bestimmt den Alltag von 2,8 Millionen Kindern in Deutschland. Mit der Social-Media-Initiative #StopptKinderarmut haben diese Kinder eine Plattform erhalten und wir hoffen, dass auch die Politik hingesehen hat.“ Dräger bekräftigt: „Jetzt ist der Zeitpunkt, um gegen Kinderarmut vorzugehen.“ Eine Kindheit sei zu kurz, als dass die Politik noch Jahre warten könnte. Dräger schlägt vor, mit einem Teilhabegeld gegen Kinderarmut vorzugehen. Ziel müsse es sein, unbürokratisch den Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung zukommen zu lassen, die auf Hilfe angewiesen sind. Ihre Bedarfe für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe müssen gedeckt werden, wenn das Einkommen Zuhause nicht reicht. Eine Bündelung bestehender familienpolitischer Leistungen zu einer einzigen Maßnahme sei ein erster und wichtiger Schritt. Er begrüßt deshalb, dass sich einige Parteien mit einer Kindergrundsicherung auf den Weg machen. Mehr Informationen zu der Initiative #StopptKinderarmut finden sich unter www.stopptkinderarmut.org. Dort können auch die Videobeiträge von Anderson, Matondo Castlo, JustCaan, Kati Karenina, Leeroy Matata und der Offene Brief angesehen werden sowie ein Auftaktvideo, in dem zahlreiche Influencer*innen und von Armut betroffene Kinder zu Wort gekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 15.09.2020

Frauen in West- wie in Ostdeutschland haben in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung in den vergangenen Jahren gegenüber Männern aufholen können. Trotzdem gibt es beim Thema Gleichstellung weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West. Bei zentralen Arbeitsmarkt-Größen wie der Erwerbsbeteiligung, der Arbeitszeit und dem Einkommen sind die Abstände zwischen Männern und Frauen im Osten spürbar kleiner – allerdings beim Einkommen auf insgesamt niedrigerem Niveau als im Westen. Und auch wenn die Gleichstellung in Ost- wie Westdeutschland vielfach vorangekommen ist bleibt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen in beiden Landesteilen weiterhin oft schlechter als die von Männern. Wo es Fortschritte gegeben hat und wo weniger, beleuchtet anhand von 27 Indikatoren und aktuellster verfügbarer Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.

Mehr Frauen in West und Ost erwerbstätig – aber Zunahme vor allem in Teilzeit

Die Auswertung im Vorfeld des 30. Jahrestags der Deutschen Einheit zeigt unter anderem: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation haben Frauen in beiden Landesteilen weitgehend mit den Männern gleichgezogen. Bei der Erwerbsbeteiligung zeigen sich dagegen trotz Annäherungen auch heute noch deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und zwischen Ost- und Westdeutschland. So lag die Erwerbstätigenquote westdeutscher Frauen 2018 um gut acht Prozentpunkte unter der von westdeutschen Männern (71,6% vs. 80 Prozent). 1991 war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Auch die Erwerbstätigenquote von Frauen in Ostdeutschland ist mit aktuell 73,9 Prozent höher als 1991, und der Abstand gegenüber ostdeutschen Männern von knapp 12 auf gut vier Prozentpunkte gesunken.

Allerdings beruht diese Entwicklung vor allem auf mehr weiblicher Teilzeitarbeit. In Ostdeutschland ist der Anteil der Teilzeitstellen an allen Beschäftigungsverhältnissen von Frauen zwischen 1991 und 2018 um 17,2 Prozentpunkte gewachsen – sogar etwas stärker als in Westdeutschland (14,3 Prozentpunkte). Dennoch liegt die Teilzeitquote der westdeutschen Frauen mit aktuell 48,6 Prozent weiterhin deutlich über der der Ostdeutschen (34,7 %). Der Anteil der Frauen, die lediglich einen Minijob haben, ist mit 17,1 Prozent im Westen sogar fast doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 9,9 Prozent.

Rückstand gegenüber Männern bei der Arbeitszeit: 5 Stunden im Osten, sogar 9 im Westen

Bei Männern ist Teilzeitarbeit in beiden Landesteilen hingegen eher ein Randphänomen. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf die durchschnittlichen Arbeitszeiten, zeigt die WSI-Studie: In Westdeutschland verbringen Frauen nach den neuesten verfügbaren Daten neun Stunden weniger als Männer mit Erwerbsarbeit – der Rückstand ist wegen der höheren Teilzeitquote eine Stunde größer als 1991. In Ostdeutschland liegt die Differenz bei fünf Stunden und somit zwei Stunden höher als noch vor 30 Jahren.

Die deutlichen Differenzen beim zeitlichen Umfang der Erwerbsarbeit hängen nach der WSI-Analyse maßgeblich mit dem unterschiedlichen Angebot an institutioneller Kinderbetreuung zusammen: In Ostdeutschland werden 41,4 Prozent der Kinder unter drei Jahren und 74,8 Prozent der 3- bis 6-Jährigen ganztags außer Haus betreut. Dagegen sind es im Westen nur 14,3 bzw. 40,5 Prozent – bei spürbar höherer Nachfrage. Immerhin hat sich das Angebot an Ganztags-Kinderbetreuung in Westdeutschland im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt, so dass die Abstände zwischen beiden Landesteilen etwas kleiner geworden sind. „Sowohl die Unterschiede zwischen Ost und West als auch die schrittweise Annäherung zeigen, dass Fortschritte bei der Gleichstellung sehr oft von Rahmenbedingungen abhängen, die am besten der Staat gestaltet – durch verbindliche Regeln und Investitionen in Infrastruktur“, sagt Dr. Aline Zucco, WSI-Forscherin und Ko-Autorin der Studie. „Einfach auf einen „Kulturwandel“ zu vertrauen, reicht nicht. Dann kommt man nur sehr langsam voran und viele – zunehmend sehr gut ausgebildete Frauen – sind gezwungen, unter ihren Möglichkeiten zu bleiben.“

Gender-Pay-Gap im Osten viel kleiner – aber auch, weil Männer weniger verdienen

Die Unterschiede bei Kinderbetreuung und Arbeitszeiten tragen, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass die Lohnlücke in Westdeutschland weiterhin deutlich höher ist als in Ostdeutschland: In Westdeutschland liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen 21 Prozent unter dem von Männern, der Abstand ist dreimal so groß wie in Ostdeutschland. Allerdings spielt bei den geringeren Unterschieden im Osten ein weiterer Faktor eine erhebliche Rolle: Die Stundenlöhne ostdeutscher Männer sind wesentlich niedriger als die von männlichen Beschäftigten im Westen. Diese Diskrepanz zeigt sich auch bei der Einkommensverteilung: 26 Prozent der vollzeitbeschäftigten westdeutschen Männer haben monatliche Bruttoeinkommen über 5000 Euro – der Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie unter westdeutschen Frauen (12,7%), ostdeutschen Männern (12,4%) oder Frauen (9,3%). Mit Niedrigeinkommen unter 2000 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle müssen aktuell in Ostdeutschland zwar weniger Menschen auskommen als noch 2011, trotzdem ist der Anteil weiterhin deutlich höher als in den alten Bundesländern: Gut ein Viertel der ostdeutschen vollzeitbeschäftigten Frauen und ein Fünftel der Männer lagen 2018 unter dieser Einkommensgrenze. Im Westen waren es rund 19 Prozent der weiblichen und acht Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten. „Es lohnt sich also, zusätzlich sehr genau hinzuschauen, auf welchem absoluten Niveau sich geschlechtsspezifische Differenzen darstellen“, sagt Forscherin Zucco. Neben den – auch 30 Jahre nach der Vereinigung – erheblichen Unterschieden in der Wirtschaftsstruktur trägt nach WSI-Untersuchungen auch die niedrigere Tarifbindung im Osten zum insgesamt niedrigeren Lohnniveau bei.

In einem weiteren Punkt unterscheiden sich die Geschlechter in Ost und West hingegen heute kaum: In beiden Landesteilen gibt es ähnliche geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl. Zugleich sind „typisch weibliche“ Dienstleistungs-Berufe, etwa in Handel, Erziehung oder im Pflege- und Gesundheitsbereich, zwar spätestens seit der Corona-Krise als „systemrelevant“ anerkannt, sie werden aber gleichwohl meist schlechter bezahlt als technische Berufe, in denen Männer dominieren.

Die weiterhin deutlichen Unterschiede in den Erwerbsverläufen ost- und westdeutscher Frauen führen auch zu gravierenden Differenzen bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen in Westdeutschland durchschnittlich ein um 58 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap im Westen sogar bei 73 Prozent. In Ostdeutschland beträgt der Abstand durchschnittlich 28 Prozent, 1992 waren es noch 39 Prozent.

Anteil der Frauen in Führungspositionen im Osten spürbar höher

Weiterhin Rückstände, die im Osten aber kleiner sind, beobachten WSI-Expertin Zucco und ihre Forscherkollegin und -kollege Svenja Pfahl und Dietmar Hobler schließlich auch bei der Partizipation von Frauen an betrieblichen Führungspositionen – insbesondere auf den obersten Führungsetagen: Hier wird in Ostdeutschland nur eine von drei Stellen von einer Frau besetzt, in Westdeutschland sogar nur eine von vier. Der Anteil ist in den vergangenen 15 Jahren vor allem im Westen nur geringfügig gewachsen. Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil in Westdeutschland mit 39 Prozent dem Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent) relativ nahe kommt. In Ostdeutschland sind Frauen auf der zweiten Führungsebene sogar leicht überrepräsentiert (45% vs. 44%).

Empfehlungen für mehr Gleichstellung: Bessere Kinderbetreuung, Quoten, mehr Vätermonate, ausgeglichenere Arbeitszeiten

Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen sind nach Analyse der Forscherinnen und des Forschers ebenso notwendig wie ein erweiterter Geltungsbereich der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, die bislang nur greift, wenn Unternehmen börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie darüber hinaus unter anderem:

  • Stärkere Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine schrittweise Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf sechs Monate.
  • Einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der institutionellen Betreuung von Kleinkindern.
  • Eine finanzielle Aufwertung von frauendominierten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich, um diese für beide Geschlechter attraktiver zu machen.
  • Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse bei Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung; Minijobs sollten möglichst in reguläre Beschäftigung überführt werden.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Vollzeit- bzw. Überstundenkultur. Voraussetzung dafür seien unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien, die sich nicht an der Präsenz am Arbeitsplatz bzw. Überstunden orientieren.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings, das vor allem in Westdeutschland ökonomische Fehlanreize für Ehefrauen nach der Familiengründung setzt, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben oder die Arbeitszeit deutlich zu reduzieren.

Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Aline Zucco 30 Jahre deutsche Einheit

Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Arbeitsmärkten in West- und Ostdeutschland? WSI-Report Nr. 60 (Download ›)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.09.2020

  • 6% weniger Fälle als im Vorjahr
  • Deutlich weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise: -29%
  • Überforderung der Eltern war mit 38% häufigster Anlass

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3100 Fälle und somit 6% weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20.September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29% auf gut 8600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1% auf rund 40900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30% angestiegen – von rund 31500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53%), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19%) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55%), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12%).

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25%), bei einem allein erziehenden Elternteil (24%) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14%). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13%). In 23% aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.

Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern

Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38%). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17%). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14%) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12%). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12%). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80%). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38%). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30%).

Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.

Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.

Weitere Informationen stehen in der Publikation "Vorläufige Schutzmaßnahmen" sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff "Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)" bereit.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.09.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit Beginn der Aktionstage Nachhaltigkeit des deutschen Rates für nachhaltige Entwicklung startet die AWO eine fünfmonatige Kampagne rund um die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Unter dem Motto „Wir arbeiten dran!“ zeigt der Verband, welchen Beitrag die Freie Wohlfahrtspflege seit über hundert Jahren für eine nachhaltige Entwicklung leistet. Gleichzeitig soll Bewusstsein für neue Handlungsfelder wie Klimaschutz und nachhaltigen Konsum geschaffen und konkrete Projektideen für die nachhaltige Gestaltung sozialer Arbeit gesammelt werden.

Im Kern der Kampagne stehen die Berührungspunkte zwischen den 17 Zielen und den fünf Grundwerten der AWO Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. Die Kampagne wird unterstützt von zahlreichen Aktionen in den bundesweit 18.000 Einrichtungen und Diensten der Arbeiterwohlfahrt. Aktionen und Projekte werden fortlaufend auf der Website www.wirarbeitendran.awo.org veröffentlicht und sollen als Praxisbeispiele und Anregungen für andere Engagierte und Träger dienen.

Die Kampagne startet mit dem Themenmonat zum AWO-Wert Gerechtigkeit und greift in jedem der vier Folgemonate einen weiteren Grundwert auf.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt: „Wer Gerechtigkeit leben will, muss auch Klimagerechtigkeit leben! Nachhaltige Entwicklung kann nur funktionieren, wenn wir alle 17 Ziele gleichermaßen beachten. Wir als AWO leisten tagtäglich einen Beitrag zu vielen der 17 Ziele. Nachhaltige Entwicklung ist schon immer ein Kernthema der AWO gewesen. Aber wir müssen auch selbstkritisch sein, denn nicht zuletzt hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes und auch bei Fragen des nachhaltigen Konsums muss die AWO aktiver werden. Die Nachhaltigen Entwicklungsziele können uns hierbei als Maßstab dienen.“

Die nachhaltigen Entwicklungsziele wurden 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet und werden von Deutschland im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Bis 2030 soll so die Vision einer nachhaltigen Entwicklung verwirklicht werden. AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker dazu: „Die Verabschiedung der 17 Ziele durch die UN war eine Sternstunde der Nachhaltigkeitspolitik. Leider mangelt es in Deutschland aber noch an einer ambitionierten politischen Umsetzung. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wird vielen Ansprüchen noch nicht gerecht. Mit unserer Kampagne wollen wir das Bewusstsein für die Verantwortung der Wohlfahrtspflege stärken und auch die Politik auffordern, sich der 17 Ziele stärker anzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.09.2020

Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hielt heute ihre erste Rede zur Lage der Union. Darin setzte sie ambitionierte Ziele für die Lösung drängender Zukunftsfragen. Konkrete Visionen für ein sozialeres Europa blieb sie jedoch schuldig.

Seit dem Jahr2010 zieht die Präsidentin bzw. der Präsident der EU-Kommission in einer Rede im Europäischen Parlament zur Lage der EU jeweils im Herbst eines jeden Jahres eine Bilanz zur bisherigen Arbeit der Kommission und stellt zugleich deren Pläne für die kommenden zwölf Monate vor. Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen eröffnete ihre erste Rede zur Lage der Union mit einem Dank an die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie. Europa habe in der Pandemie mehr geschafft als jemals zuvor. Als Lehre aus der Pandemie müsse Europa als Gesundheitsunion gestärkt werden. Darüber hinaus kündigte sie an, zur besseren Bekämpfung von Lohndumping einen Rechtsakt für einen Mindestlohnrahmen auf den Weg zu bringen. Weitere Schwerpunkte ihrer Rede waren die Stärkung des Binnenmarktes, die Verschärfung der EU-Klimaziele und die Beschleunigung der digitalen Transformation. Die Kommissionspräsidentin mahnte die Mitgliedstaaten zur Kompromissbereitschaft in der Migrationsfrage und zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

AWO-Bundesgeschäftsführer Jens Schubert: „Die europäische Idee ist angesichts der vielen grenzüberschreitenden Herausforderungen unserer Zeit wichtiger denn je. Gegenüber rechten Bedrohungen stark sein, den Klimawandel bremsen, wachsende soziale Ungleichheit verhindern, Menschen vor Krieg und Verfolgung schützen: All das können wir nur gemeinsam schaffen und es ist gut und richtig, dass die Kommissionspräsidentin darauf pocht. Zuletzt aber hat diese Idee Schaden genommen. Wir müssen endlich diesen Grundgedanken der EU wieder ernst nehmen und in praktisches Handeln übersetzen.“

Dass die Leistungen der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft eine besondere Würdigung durch die Kommissionspräsidentin erfahren haben, ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Die gemeinnützige Sozialwirtschaft mit ihren vielfältigen Diensten ist eine unverzichtbare Säule für ein soziales und solidarisches Europa. Daher muss der für das Jahr 2021 angekündigte Aktionsplan der Sozialwirtschaft eine echte Stärkung der gemeinnützigen Sozialwirtschaft auch über den Gesundheitssektor hinaus bewirken. Auch die angekündigte Verschärfung der EU-Klimaziele ist aus Sicht der AWO zu begrüßen. Dabei darf das Soziale allerdings nicht aus dem Blick geraten. Europa darf auf dem sozialen Auge nicht blind sein. Deshalb müssen aus der Europäischen Säule Sozialer Rechte verbindliche Initiativen folgen. Dies gilt in besonderem Maße für die Armutsbekämpfung.

Jens Schubert erklärt dazu: „In der Sozialpolitik wünschen wir uns von der EU-Kommission ambitioniertere Ziele. Was die Armutsbekämpfung in Europa, soziale Mindeststandards oder die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte angeht, wünschen wir Konkreteres als das, was wir heute von Frau von der Leyen gehört haben. Damit das soziale Europa nicht ins Abseits gerät, muss die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen und das Thema ganz oben auf die Agenda setzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.09.2020

Die Corona-Pandemie verschlechtert die Lebensbedingungen der rund 680.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland deutlich. Anlässlich des Tags der Wohnungslosen führt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, aus: „Abstandsregeln und hygienische Schutzmaßnahmen sind mit den Lebensumständen wohnungsloser Menschen schwer vereinbar. Zudem gehören viele wohnungslose Menschen zu den Corona-Risikogruppen, da sie häufiger als andere Bevölkerungsgruppen unter Mehrfacherkrankungen leiden. Die vorhandenen sozialen Kontakte können sie nicht reduzieren, da diese überlebensnotwendig sind. Ein Rückzug in die eigene Wohnung zum Schutz ist für sie nicht möglich.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe müssen wirtschaftlich langfristig abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen sollten zusätzliche Mittel unbürokratisch zur Verfügung stellen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat ein 10 Punkte-Sofortprogramm erstellt: Hierzu gehören die Reduzierung der Belegungsdichte in Notunterkünften sowie die Aussetzung von Zwangsräumungen. Den ausführlichen Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.bagw.de/de/neues~182.html

Die Engpässe bei den Hilfen für wohnungslose Menschen in allen existentiellen Lebensbereichen werden weiterhin auftreten und andauern. Menschen ohne Wohnung als schwächste Gruppe in der Gesellschaft sind dringend angewiesen auf institutionellen Hilfen. Sie brauchen aber auch nachbarschaftliche Hilfen und Schutz sehr dringend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.09.2020

Die geplante Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 ist ein wichtiges Signal der Politik, für und mit Kindern sowie Eltern Bildung verlässlich zu gestalten und bietet für alle beteiligten Akteure jetzt eine gute Gelegenheit den Ganztag noch einmal neu zu überdenken. Besonders die letzten Monate während der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist.

Deshalb ist es aus Sicht des BJK gerade jetzt wichtig, festgefahrene Diskussionen zu überwinden, ein wechselseitiges Verständnis füreinander zu entwickeln sowie eine gemeinsame Vision für einen kindgerechten Ganztag zu entwerfen. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kann hierfür allen Akteuren als gemeinsame rechtliche und normative Referenz dienen. Um die Komplexität der Situation und die damit verbundenen Herausforderungen zu veranschaulichen, geht die Stellungnahme darauf ein, welche Akteure mit welchen Interessen am Ganztag „ziehen" und in welchen Spannungsfeldern sie sich dabei bewegen.

Vor diesem Hintergrund fordert das BJK dazu auf, die bislang kaum gehörte Interessensgruppe der Kinder, viel stärker als bisher, in die Diskussionen zum Ganztag einzubeziehen und sie auf allen Ebenen aktiv an der Gestaltung, der an sie gerichteten Angebote, zu beteiligen. An den bereits im September 2019 erschienenen Zwischenruf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter anknüpfend, formuliert das BJK notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 14.09.2020

Soziale Arbeit wirkt bereits in der Kita. Der Deutsche Familienverband appelliert an die Bundesländer, auf diesem Feld aktiv zu werden. Außerdem braucht es Anerkennung vom Bund, um die Kita-Sozialarbeit voranzutreiben.

Kita-Sozialarbeit unterstützt die Entwicklung von Kindern von Anfang an. Um Kindern effektiv zur Seite zu stehen, arbeiten Kita-Sozialarbeiter eng mit Eltern und Einrichtungen zusammen. „Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Kitas unterstützen Familien auf unterschiedliche Weise: Sie helfen bei Anträgen oder im Behördendschungel, sie beraten Eltern, wenn es um die Förderung der Kinder geht, und sie unterstützen auch die Erzieher zum Beispiel bei schwierigen Elterngesprächen“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Die soziale Arbeit an Kitas ähnelt der Schulsozialarbeit. Der Vorteil ist, dass Kita-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter noch früher auf Bedürfnisse der Kinder eingehen und sie somit stärken können. „Kleine Kinder sind noch unbedarft und auch die Eltern von Kita-Kindern sind einfacher zu erreichen. Anders als bei größeren Schulkindern kommen sie täglich in die Kita, wenn sie ihre Kinder hinbringen oder abholen. Da bietet sich für die Sozialarbeiter gute Anknüpfungspunkte“, so Lampe.

Kinder und ihre Familien sind mit ganz unterschiedlichen Barrieren konfrontiert, die sie nicht oder nur sehr schwer ohne Hilfe überwinden können. Armut und Migration sind zwei wesentliche Gründe dafür. „Bei der Kita-Sozialarbeit geht es auch darum, Chancengleichheit herzustellen und die Selbsthilfepotenziale der Familien zu stärken oder auszubauen. Je früher einem Kind geholfen wird, desto besser ist es für seinen weiteren Weg in Schule und Beruf gerüstet“, sagt der DFV-Vizepräsident.

Kita-Sozialarbeit ist ein neuer Ansatz. Die Stadt Magdeburg in Sachsen-Anhalt hat das Modellprojekt „Soziale Arbeit in Kitas“ entwickelt und fördert seit diesem Jahr 13 Stellen für Kita-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter bei zwei Trägern. Einer davon ist der DFV-Landesverband in Sachsen-Anhalt. „Mit der Kita-Sozialarbeit gehen die Kommunen neue Wege. Sie benötigen aber dringend Unterstützung“, so Lampe.

Zum Weltkindertag am 20. September 2020 fordert der DFV die Bundesländer auf, Meilensteine bei der Kita-Sozialarbeit zu setzen. „Auch der Bund muss Förderpakete schnüren, um den Ländern zu helfen“, sagt Lampe.

Weitere Informationen

Website des DFV Sachsen-Anhalt: https://dfv-lsa.de/kita/

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht (Forderungspapier)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2020

Das Baukindergeld ist eine Erfolgsmaßnahme der Koalitionsregierung und unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Der Deutsche Familienverband fordert zum Zweijahresjubiläum (18.09.2020) eine grundsätzliche Entfristung der Förderung.

„Das Baukindergeld ist ein Erfolgsprojekt und muss unbedingt weitergeführt werden“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Mehr als 250.000 Familien haben in den letzten zwei Jahren die Förderung beantragt. Über 5,2 Milliarden von 9,9 Milliarden Euro Förderung sind für familiengerechten Wohnraum bisher beantragt worden.

„Die Antragsfristen für das Baukindergeld zu verlängern, ist ein guter Schritt. Wichtiger ist jedoch, die Fördermaßnahme grundsätzlich zu entfristen. Das wäre ein starkes Signal für Familien“, so Zeh zu Aussagen von Union und SPD zur Verlängerung des Baukindergeldes. Bisher ist es geplant, dass nur noch Familien eine Förderung bekommen, die bis zum Ende des Jahres 2020 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie gekauft haben.

„Mondpreismieten, Verdrängung an die Stadtgrenzen und Diskriminierungen bei der Wohnungssuche sind für Familien längst Alltag geworden. Nur das Eigenheim bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, sagt Zeh.

Der DFV fordert, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnpolitik zu stellen. Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen. Ob Familien am Wohnort eine Heimat finden und sich willkommen fühlen, hängt entschieden davon ab, wie Kommunen, die Bundesländer und der Bund die Eigenheimförderung und einen im Koalitionsvertrag versprochenen Grunderwerbsteuerfreibetrag ausgestalten.

Kritik am Baukindergeld haltlos

Das Baukindergeld kommt bei Familien an. Das belegen Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jeweils 43 Prozent der Geförderten haben ein oder zwei Kinder. 11 Prozent sogar drei. Zwei Drittel der Familien haben Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Die Kritik, die Förderung richte sich an Besserverdiener oder habe Mitnahmeeffekte, hat sich als haltlos herausgestellt. 60 Prozent der Bezieher haben ein Brutto-Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

Weitere Informationen

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht (Forderungspapier)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.09.2020

– Demokratiefördergesetz noch vor der Bundestagswahl

– Engagement gegen rassistische Diskriminierung ist gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe

– Ersatz des Begriffs "Rasse" beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz

Anlässlich der gestrigen Anhörung des Kabinettsausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel appelliert die Diakonie Deutschland an die Große Koalition, das geplante Demokratiefördergesetz zügig auf den Weg zu bringen.

Auch müssen Programme zur allgemeinen Demokratieförderung sowie zur Stärkung der sozialen, materiellen und politischen Teilhabe von Menschen, die trotz des grundgesetzlichen Gleichheitsgebots rassistische Diskriminierung erfahren, dauerhaft unterstützt werden. Bei der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses im Mai hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als Antwort auf die Terroranschläge in Hanau und Halle zur Chefsache erklärt. Mittwoch wurden Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen angehört. Ziel des Kabinettsausschusses ist es, bis Herbst dieses Jahres weitere konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Wir begrüßen die Einrichtung des Kabinettsausschusses durch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es ist ein wichtiges Signal, das Vorgehen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zur Chefinnensache zu machen und fest in der Regierung zu verankern. Wir erwarten, dass der Kabinettsausschuss jetzt die Initiative ergreift und die Perspektiven der Menschen, die unter rassistischer Diskriminierung leiden, durch mehr Mitsprache verbessert. Aufmerksamkeit verdient daher die Idee der Migrantenorganisationen für einen ‚Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft‘, der aus Perspektive von Eingewanderten und von Rassismus betroffenen Menschen beratend und empfehlend an der Erarbeitung von Gesetzen mitwirkt und Diskussionen öffentlich begleitet."

Besonders unterstützt die Diakonie die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Demokratieprojekte des Bundes. "Das Engagement für eine starke Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Die Große Koalition muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Nur so kann der Bund dem dringenden Bedarf für eine nachhaltige Strukturförderung von Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus entsprechen", so Lilie weiter.

Neben Solidarität mit den Betroffenen von Rassismus sind Programme zur Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit ein wichtiger Aspekt, um Demokratiefeindlichkeit zu begegnen und um Migrantinnen und Migranten eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Förderprogramme wie "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.

Die Diakonie Deutschland fordert darüber hinaus die Korrektur des Begriffs "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot "rassistischer Diskriminierung" zu ersetzen. Dazu hat das Forum Menschenrechte einen Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Hintergrund und weitere Infos:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rechtsextremismus-1754250

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.diakonie.de/interkulturelle-oeffnung

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://bundeskonferenz-mo.de/aktuelles

https://www.forum-menschenrechte.de/wp-content/uploads/2020/06/2010-Positionspapier-GG-Änderung-Rasse.pdf

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.09.2020

Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf.

Auch die geschätzt über 650.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland. Für sie werden der Herbst und Winter unter Corona-Bedingungen zur besonderen Gefahr. Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September drängt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf mehr Unterstützung für wohnungslose Menschen durch die Politik. Es müssen dringend mehr Unterkünfte und Hilfsangebote zur Verfügung stehen.

"Menschen ohne Obdach sind schutzlos. Die Corona-Krise hat ihre Situation massiv verschärft. Im Herbst und Winter wird das Leben auf der Straße noch riskanter.

Es sind dringend zusätzliche Unterkünfte und Hilfsangebote notwendig, um wohnungslose Menschen vor Infektionen und vor Kälte zu schützen. In der Corona- Krise haben viele Kommunen gute kreative Lösungen gefunden und wohnungslose Menschen zum Beispiel in Hotels und Jugendherbergen untergebracht.

Vorübergehende Lösungen helfen auch, dauerhaften Wohnraum für Wohnungslose zu finden. Diese Angebote müssen dringend verstetigt und ausgebaut werden, um rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit genug Kapazitäten zu haben. Ohne Unterstützung aus der Politik geht es nicht! Die Wohnungsnotfallhilfe braucht mehr finanzielle Mittel für die Versorgung und Begleitung wohnungsloser Menschen und um zusätzliche Räume für wohnungslose Menschen zu erschließen.

Keinesfalls dürfen Einrichtungen in die Situation geraten, wohnungslose Menschen mit Verweis auf Corona-Schutzmaßnahmen abweisen zu müssen und sie den Risiken des Lebens auf der Straße bei Kälte auszusetzen."

Zum Hintergrund:

Die Corona-Pandemie hat auch die Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe sehr erschwert.

Die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln haben die Übernachtungskapazitäten und die Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt in den Einrichtungen verringert. Zudem ist als Folge der Pandemie ein Anstieg der Wohnungslosigkeit zu erwarten. Für den Herbst und Winter werden daher zusätzliche Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen benötigt, um gleichermaßen Infektions- und Kälteschutz zu gewährleisten.

Weitere Informationen:

Corona-Hilfsprojekt von Diakonie und Caritas für Wohnungslose in Hannover: https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/08/2020-08-05_2

Videos zu Hilfsangeboten für Wohnungslose in der Corona-Zeit des Diakonischen Werks Hannover: https://www.diakonisches-werk-hannover.de/aktuelles-medien/mediathek/videos/

Interview mit Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, zu den Folgen der Corona-Krise für Wohnungslose in der Frankfurter Rundschau (06.09.2020): https://www.fr.de/frankfurt/wohnngslose-in-hessen-viele-wurden-auf-die-strasse-zurueck-geworfen-90037946.html

Themenschwerpunkt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Wissen Kompakt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Kultusministerien der Länder auf, gemeinsam mit Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern flächendeckend Konzepte für einen digitalen Unterricht zu erarbeiten. Auch wenn der schulische Regelbetrieb in fast allen Bundesländern inzwischen wieder angelaufen ist, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sichergestellt sein, dass bei Schulschließungen der Präsenzunterricht durch digitalen Unterricht ersetzt werden kann. Nur so kann bei längerfristigen Schulschließungen oder der Quarantäne einzelner Gruppen eine Förderung aller Kinder sichergestellt werden. Zudem muss vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen auch durch die Corona-Pandemie der Schulbetrieb nachhaltig durch länderspezifische Fachkräfteoffensiven gestärkt werden.

"Wenn wir uns die Entwicklung der Corona-Zahlen anschauen, können wir nicht ausschließen, dass der Schulunterricht in nächster Zeit nicht nur an einzelnen Schulen, sondern auch flächendeckend ausfällt. Zudem kommt es immer wieder zu partiellen, aber längeren Schließungen aufgrund von Corona-Fällen. Dafür braucht es Konzepte für ein Home Schooling, das nicht nur aus dem Abwurf von Arbeitsblättern besteht, sondern das echter digitaler Unterricht ist. Die Schulen dürfen die Verantwortung für die Beschulung der Kinder nicht auf die Eltern abwälzen. Wichtig ist auch, dass der Fokus nicht ausschließlich auf der Vermittlung von Inhalten der Rahmenlehrpläne liegt. Der gemeinsame Austausch, etwa per Videochat mit den Schülerinnen und Schülern, das Erzählen über den Alltag und das Auffangen der Empfindungen zur aktuellen Situation muss zum Schutz des Kindeswohls und im Sinne des Beteiligungsrechts gewährleistet werden. Denn es geht hier vorrangig um Kinder und Jugendliche deren Gedanken, Empfindungen und Ängste gehört und ernstgenommen werden müssen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehört zu einer Forcierung der Digitalisierung im schulischen Bildungssystem die Möglichkeit zu strukturiertem Online-Unterricht mit klarem Ablauf und Zeitrahmen über digitale Tools. Datenschutzrechtlich zu prüfen wären beispielsweise auch Live-Streams aus dem Unterricht. Es braucht wissenschaftlich fundierte Qualitätskriterien für den digitalen Unterricht, die flächendeckend verbindlich gemacht werden müssen. Dort, wo technische Infrastruktur oder Nutzungskompetenzen nicht gegeben sind, müssen alternative didaktische Konzepte vorgehalten werden. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden beim Abruf von Fördermitteln beispielsweise aus dem Digitalpakt massiv abgebaut werden, um Schulleitungen bei der Herstellung technischer Infrastrukturen zu unterstützen.

Notwendig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch beim Thema Digitaler Unterricht ein konzertiertes Vorgehen, etwa im Rahmen eines Bildungsgipfels, unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden. Damit könnte eine regelmäßige Abstimmung und ein Erfahrungsaustauch, das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie der gemeinsame Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise gewährleistet werden. Eine einseitige Fokussierung auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens trägt dabei den Herausforderungen, denen sich die Fachkräfte gegenübersehen und der Bedeutung der Bildungseinrichtungen für das Leben von Kindern nicht ausreichend Rechnung.

Um nachhaltig und krisenfest gute Bildung zu gewährleisten, müssen mit Nachdruck länderspezifische Fachkräfteoffensiven für den Schulbetrieb gestartet werden. Zudem müssen die Aus- und Weiterbildungscurricula so angepasst werden, dass sie den aktuellen Bedarfen von Fachkräften in der Praxis genüge tragen. Medienbildung sollte dabei ein verbindlicher Bestandteil sein. Eine solche Fachkräfteoffensive ist zur Qualitätsentwicklung in Schule und Kindertagesbetreuung immer wieder eingefordert worden, jetzt zeigen sich die bildungspolitischen Versäumnisse auf Bundes- und Landesebene umso heftiger.

Eine ausführliche Positionierung des Deutschen Kinderhilfswerkes zu schulischer und vorschulischer Bildung in Corona-Zeiten und zu langfristigen Maßnahmen für die Krisenfestigkeit des Bildungssystems kann unter www.dkhw.de/digitaler-schulunterricht heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auch konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über Ganztagsbildung im Grundschulalter eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widerspricht ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

"Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen dürfen die Kinderrechte nicht unter die Räder kommen. Deshalb brauchen wir hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden müssen und somit eine Umsetzung unabhängig vom Wohnort von Kindern garantieren. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Deshalb muss das entsprechende Sondervermögen des Bundes aufgestockt werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet.

Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formales und non-formales Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Hierfür ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung", so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und ALDI Nord Stiftungs GmbH vom 10.09.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V. befasst sich auf ihrer Fachtagung „Ein Wunschkind – um welchen Preis?“ (16.-17. September 2020 in Bonn) mit ethischen Fragen an die Reproduktionsmedizin.

Deren Möglichkeiten, Angebote und Verfahren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erweitert. Es wachsen die Nachfrage und der Druck, die in Deutschland zugelassenen reproduktionsmedizinischen Verfahren auszuweiten. Zunehmend wird auf dritte Personen und deren „Zellmaterial“ zurückgegriffen. Dabei fordert das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft die bisherigen Normen von Familie und Elterndasein heraus. Die eaf setzt sich für ein Fortpflanzungsmedizingesetz ein. Doch wie genau soll das aussehen?

In ihrem Positionspapier "Kinderwunsch und Kindeswohl. Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin" hat die eaf schon im Vorfeld der Tagung die Rahmenbedingungen für reproduktionsmedizinische Behandlungen in den Blick genommen und dabei einen besonderen Fokus auf die Verantwortung für das Kindeswohl gerichtet. Diese Verantwortung stellt alle Beteiligten vor eine besondere Herausforderung, denn es handelt sich um eine vorausschauende Verantwortung, die prospektiv für ein noch nicht existierendes Kind wahrgenommen werden muss. Gesellschaft und Staat haben die wichtige Aufgabe, der Reproduktionsmedizin einen gesetzlichen und strukturellen Rahmen zu setzen, der eine Inanspruchnahme in Verantwortung ermöglicht.

Die Tagung will nun weiter ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin konkret aussehen kann. Für individuelle Fragen stehen Prof. Dr. Ute Gerhard als Expertin und Mitverfasserin des Positionspapiers, PD Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf, zur Verfügung. Weitere ausgewiesene Experten und Vortragende finden Sie im Tagungsprogramm: https://www.eaf-bund.de/documents/Aktuelles/200629_Flyer_JT.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.09.2020

Die eaf begrüßt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und Familien mit einem Sofortprogramm unterstützt. Denn der Aufenthalt in einer Jugendbildungsstätte oder eine Gruppenfahrt kann Jugendlichen entscheidende Impulse für ihre Entwicklung geben.

Auch Familien finden in den Angeboten der Familienbildungsstätten wertvolle Unterstützung und profitieren außerordentlich vom Austausch mit anderen Menschen in gleicher Lage. Doch durch die Pandemie geraten die ohnehin prekär finanzierten Familienbildungsstätten aktuell in sehr bedrohliche Schieflagen. Sie finanzieren sich zu einem erheblichen Anteil aus Teilnahmebeiträgen und durch öffentliche Förderung für ihre Angebote. Da diese Angebote wegen des mehrmonatigen Lockdowns oder des Abstandsgebots gar nicht oder nur noch mit deutlich verringerter Gruppengröße stattfinden konnten und können, fehlt ihnen derzeit ein Großteil ihrer Einnahmen. Die technische Ausstattung der Einrichtungen lässt den Wechsel auf Online-Angebote nur begrenzt zu. Überdies sind viele Familien auf diesem Wege auch gar nicht erreichbar.

Martin Bujard, Präsident der eaf, fordert daher die Erweiterung des Sofortprogramms für Familienbildungseinrichtungen: „Familien brauchen niedrigschwellige Angebote direkt vor Ort. Sie benötigen die Unterstützung durch Angebote der Familienbildung jetzt mehr denn je, da sie in den vergangenen Monaten durch das Fehlen von Kinderbetreuungsangeboten, Schulschließungen und Unsicherheiten im Beruf oft außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren. Deshalb müssen die vorhandenen Angebote verlässlich abgesichert werden. Wir fordern umgehend eine direkte Unterstützung wegen krisenbedingter Einnahmeausfälle.“

Darüber hinaus fordert die eaf, die Angebote der Familienbildung als selbstverständlichen Teil der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge zu sichern und verlässlich allen Familien zur Verfügung zu stellen. Dies sollte im Zuge der für diese Legislaturperiode angekündigten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes unbedingt gesetzlich festgeschrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 04.09.2020

Zum „Internationalen Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.2020 fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg (LAGF) ein vollständiges Werbeverbot für Alkohol in Fernsehen, Radio, Kino, auf Plakaten und im Internet.

Trinken werdende Mütter während der Schwangerschaft Alkohol, besteht für das Kind ein hohes Risiko für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten.

Unter dem Begriff FASD (Fetal Alkohol Spectrum Disorder) werden alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen zusammengefasst.

FASD wäre vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter während der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichten würden.

Ist ein Kind durch Alkohol im Mutterleib einmal geschädigt worden, trägt es lebenslang an den Folgen.

FASD-Deutschland e.V. hat zu einer Plakataktion aufgerufen.

Unter dem Motto: „Lebenslang durch Alkohol – und mich hat keiner gefragt“ werden die Bilder ab dem 09.09. durch die sozialen Netzwerke laufen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich u.a. an die Spezialsprechstunde für FASD im Sozialpädiatrischen Zentrum des Carl-Thieme-Klinikums Cottbus oder an das Sozialpädiatrische Zentrum der Klinik Westbrandenburg in Potsdam wenden.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 08.09.2020

Angesichts des für heute angekündigten Asyl- und Migrationspaktes der EU-Kommission warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor einer weiteren Verschärfung der europäischen Abschottungspolitik auf dem Rücken von Schutzsuchenden.

Mit Blick auf die von der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson bereits am Wochenende angekündigten Pläne für neue Flüchtlingslager kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Wir brauchen keine neuen Lager, sondern eine Asylpolitik, die die Rechte der Schutzsuchenden achtet. Es ist erschütternd, dass die europäische Asylpolitik zunehmend auf Abschottung und Abschreckung schutzsuchender Menschen setzt.”

Nach Auffassung des Paritätischen Gesamtverbandes hat der Brand in dem griechischen Flüchtlingslager Moria noch einmal deutlich gemacht, dass große Lager an den EU-Außengrenzen nicht geeignet sind, Geflüchtete menschenwürdig unterzubringen.

Der Paritätische kritisiert scharf, dass Asylanträge bereits an der EU-Grenze geprüft werden sollen, um Menschen schneller abschieben zu können. Eine faire und rechtsstaatliche Einzelfallprüfung sei so nicht möglich. Es sei zu befürchten, dass die Pläne der EU-Kommission faktisch auf eine Inhaftierung aller nach Europa einreisenden schutzsuchenden Menschen – einschließlich Familien und Kinder – hinauslaufen.

Statt noch mehr Abschottung fordert der Paritätische Gesamtverband legale Zugangswege für geflüchtete Menschen nach Europa und eine europäische Seenotrettung, die das Sterben auf dem Mittelmeer endlich beendet. Der Paritätische fordert eine Asyl- und Migrationspolitik, die die Menschenrechte der Schutzsuchenden achtet. Konkret müsse die sogenannten Dublin-III-Verordnung so reformiert werden, dass Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten fair verteilt wird und die Rechte und Interessen der Schutzsuchenden gewahrt werden, damit eine bessere Integration im Aufnahmestaat gelingen kann.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 23.09.2020

Der Paritätische Gesamtverband mahnt anlässlich der neuen Steuerschätzung, die notwendigen Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens in den kommenden Jahren abzusichern. Es müsse jetzt ein klares Signal an alle sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen gegeben werden, dass ihre Finanzierung auch in den kommenden Jahren gesichert ist.

„Wir alle haben mit Corona die Systemrelevanz sozialer Einrichtungen erkannt. Ohne die soziale Infrastruktur kommt dieses Land nicht durch die Pandemie“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Viele Einrichtungen – Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und andere – sind während der Corona-Pandemie an ihr Limit gelangt. Es hat sich gezeigt, wie groß der Investitionsbedarf beispielsweise im Bereich Erziehung und Pflege ist.“ Die beschlossene Verlängerung des Sozialdienstleister-Entlastungsgesetzes bis zum Jahresende bewertet Schneider vor diesem Hintergrund positiv.

Zentral in den Blick zu nehmen sind neben dem Bundeshaushalt die Kommunalfinanzen, so Schneider: „Wenn in der Kommune Einnahmen wegbrechen, bedroht das besonders deren freiwillige Leistungen, wie etwa die Finanzierung von Frauenhäusern, Jugendzentren oder Beratungsstellen.“ Hier werden die Kommunen mittelfristig auf Hilfen angewiesen sein.

Große Sorge bereitet Schneider die aktuelle Diskussion um die schnelle Reaktivierung der Schuldenbremse: „Die Diskussion um die Schuldenbremse ist aktuell deplatziert.“ Deutschland komme voraussichtlich einigermaßen gut durch die wirtschaftliche Krise und könne eine steuerliche Durststrecke eine gewissen Zeit aushalten.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 10.09.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen aktuelle Entwicklungen im Themenfeld der monetären Leistungen für Familien und Kinder aufgegriffen sowie weitere Schritte auf dem Weg zu einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien eruiert werden. Neben aktuellen Gesetzesinitiativen insbesondere im Bereich der Digitalisierung von Familienleistungen und zuletzt dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird im Rahmen des diesjährigen Forums Monetäre Leistungen für Familien und Kinder u.a. ein Blick auf die Diskussionen im Bereich monetärer Leistungen Im Rahmen der Erarbeitung des Neunten Familienberichts sowie im Rahmen des Prozesses der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) und der AG "Einführung einer Kindergrundsicherung " geworfen. Außerdem werden die rechtlichen Schnittstellen, die mit einer Einführung einer Kindergrundsicherung verbunden und zu gestalten sind, thematisiert. Vertieft werden sollen dabei insbesondere die Schnittstellen zum SGB II bzw. der Bedarfsgemeinschaft der Eltern einerseits und zum Unterhaltsrecht andererseits.

Diese Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expertinnen und Experten sowie Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 24.09.2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-leistungen-familien-kinder

Termin: 19. Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, bis 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter einzuführen. 2020 soll ein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt werden. Die Landschaft der vorhandenen Angebote zwischen den Bundesländern ist enorm vielfältig, jedoch keineswegs bedarfsdeckend. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat gleichzeitig bereits vorher bestehende Handlungsbedarfe verschärft. Sei es die Frage der Gewinnung und Bindung von ausreichenden und gut qualifizierten Fachkräften, sei es das Zusammenwirken von Kommunen und Trägern, Schule und Kinder- und Jugendhilfe oder aber die Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit für Kinder und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie für die Eltern.

Die Veranstaltung wird sich deshalb mit den voraussichtlich vorgelegten Eckpunkten für einen Referentenentwurf befassen. Falls diese nicht vorliegen, soll gleichwohl der Frage nachgegangen werden, wie es gelingen kann, bundesweit, verlässliche und qualitativ gute ganztägige Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Dabei werden zum einen die Bedarfe der Kinder und Eltern in den Blick genommen. Zum anderen wird sich die Veranstaltung mit dem erforderlichen Zusammenspiel von Kinder- und Jugendhilfe und Schule befassen. Schließlich thematisiert sie die Herausforderungen, die sich für die verantwortlichen Akteure auf der örtlichen und der Landesebene stellen und welche Auswirkungen ein Rechtsanspruch auf die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe und Schule haben wird.

Die digitale Fachveranstaltung (F 2285/20) findet am 19.10.2020 von 13.00 – 16.00 Uhr statt.

Sie richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter/innen aus Länderministerien und Ausbildungsstätten, Fachberater/innen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen, Expert/innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-erziehung-bildung-betreuung-grundschulalter

Anmeldeschluss ist der 21.09.2020.

Termin: 24. – 77. November 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die laufenden politischen Prozesse und Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser einschätzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. europäische Förderpolitik im sozialen Bereich, Armutsbekämpfung / Grundsicherungssysteme, Gleichstellungspolitik, Migration und Integration.

Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse auf der europäischen Ebene zu fördern, Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu lernen und einen Ausblick auf die anstehenden Initiativen der europäischen Akteure in der nächsten Zukunft zu geben.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltungsreihe:
Mitglieder: 45,00 € / Nichtmitglieder: 56,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen und um Anmeldung bis zum 12.10.2020 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link: www.deutscher-verein.de/de/va-20-entwicklungen-europaeische-sozialpolitik

Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen wird Webex verwendet .
Zur Teilnahme brauchen Sie lediglich auf den Link in Ihrem Zusageschreiben zu klicken, welches einige Zeit vor der Veranstaltung versandt wird. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen, können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Weitere Informationen über die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltungen finden Sie in dieser Anleitung.

Termin: 27. November 2020

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

jedes Jahr beschließt der Bundestag seinen Haushalt. Die Entscheidungen, wofür die Gelder ausgegeben werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und immer auch auf die Geschlechterverhältnisse. Eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik gibt es im Bundestag aber bislang nicht. Das haben aktuell auch die Ausgaben der Corona-Konjunkturprogramme gezeigt.

Deshalb widmet der DF seine Jahresveranstaltung am 27.11.2020 von ca. 11-15 Uhr dem geschlechtergerechten Bundeshaushalt. Unter dem Titel „Wir müssen reden – über Geld“ werden wir mit Expert*innen und Ihnen in das Thema einführen, Vorbehalte nehmen und Voraussetzungen für die Implementierung diskutieren. Die Veranstaltung findet als Livestream statt. Das Programm folgt in Kürze.

AKTUELLES

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verpflichtet alle Staaten der Welt dazu, den Hunger zu beenden, allen ein gesundes Leben zu ermöglichen, menschenwürdige Arbeit zu fördern und dem Klimawandel entgegenzutreten. Als Arbeiterwohlfahrt streiten wir seit jeher für eine solidarische und gerechte Gesellschaft und sind fest mit dem Gedanken der internationalen Solidarität verbunden. Deshalb unterstützen wir die Verwirklichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung politisch und im Verband. Mit unserer Arbeit tragen wir zum sozialen und ökologischen Wandel bei.

Wir sind überzeugt, dass jede Veränderung im bestehenden Gesellschafts- und Wirtschaftssystem ausschließlich auf demokratischem Weg stattfinden kann. Demokratie und Rechtsstaat achten die Würde des Menschen und schützen seine Freiheit. Allen Menschen stehen politische, soziale, bürgerliche, kulturelle und wirtschaftliche Grundrechte zu. Auf dieser Webseite wollen wir die Gemeinsamkeiten der Agenda 2030 und unserer Grundsätzen herausarbeiten und zeigen, was nachhaltige Entwicklung für uns in der Praxis bedeutet. Dazu findet ihr neben Informationen zu den SDGs auch Beispiele aus der Praxis, wie Einrichtungen an der Zielerreichung arbeiten und die die SDGs in ihre tägliche Praxis integrieren. Mach auch du mit und hilf uns bei der Erreichung dieser 17 Ziele.

Projekt einreichen

Gerade die letzten Wochen und Monate waren durch Unsicherheit und stetige Veränderungen im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung gekennzeichnet – Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen hatten einen enormen Bedarf an fachlicher Beratung und Begleitung. Fach- und Praxisberater*innen haben dabei mitgewirkt, dass Vorgaben schnell und adäquat umgesetzt werden konnten und die Einrichtungen und die Tagespflegepersonen in der Umstrukturierung ihrer Tätigkeiten unterstützt.

Aber nicht nur in dieser Zeit ist die Bedeutung der Fach- und Praxisberatung von enormer Bedeutung. Das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung hat sich in den letzten Jahrzehnten immens professionalisiert und weiterentwickelt. Einen wesentlichen Anteil hieran haben die Fach- und Praxisberater*innen, die als Bindeglied zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik fungieren. Die Besonderheit der Fach- und Praxisberatung der AWO liegt darin, dass sie als festes Element in der Qualitätsentwicklung und –sicherung verankert ist. Natürlich handeln und beraten die Fach- und Praxisberater*innen stets nach den Grundwerten und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt.

20 Jahre nach der ersten AWO-Position zur Fachberatung in der Kindertagesbetreuung liegt nun eine aktuelle Standortbestimmung vor. Aktuelle Erkenntnisse zur Fach- und Praxisberatung werden präsentiert, ebenso wird der rechtliche Rahmen aufgeführt, in dem Fach- und Praxisberatung verankert ist.

Wir stellen Forderungen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen auf und freuen uns, wenn wir den öffentlichen Diskurs mit diesem Papier bereichern können.

Bestellmöglichkeit

Das Positionspapier „Fach- und Praxisberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Profil und Positionen“ ist über werbung@awo.org unter der Artikelnummer 12119 kostenlos bestellbar.

Gleichzeitig steht es zum Download zur Verfügung.

Positionspapier "Fach- und Praxisberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege"

100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag.

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen!

Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Bitte bedenkt bei allem was ihr plant, dass Corona eine Realität ist. Also haltet Euch an die üblichen Hygienevorschriften, haltet Abstand und tragt einen Mund-Nasenschutz.

Wir werden einen Mobilisierungsaufruf schreiben, den Ihr für den Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und nutzen könnt. Außerdem werden wir ein Flugblatt schreiben, das Ihr während des Aktionstages verteilen könnt.

Ab Ende September wollen wir beginnen, die Pressearbeit zu koordinieren und werden Euch eine Pressemitteilung vorab zukommen lassen. Im gleichen Zeitrahmen werden wir Euch auch bitten, uns mitzuteilen, wer was wo macht.