ZFF-Info 02/2020

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese stärkt Ihren Schutz und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten Ihre Person betreffend. Sie haben sich in der Vergangenheit in den Verteiler eingetragen und werden daher weiterhin den Newsletter erhalten. Ihre Kontaktdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Sollten Sie den Erhalt des ZFF-Newsletter aber nicht mehr wünschen, können Sie in jedem Newsletter den Abmelden-Button anklicken, um sich auszutragen.

Die aktualisierte Datenschutzerklärung des Zukunftsforum Familie e.V. finden Sie hier.

DRUCKEN

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm. Die Vorlage betrifft den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, hier in der Form der sogenannten externen Teilung von Betriebsrenten nach § 17 VersAusglG. Der Versorgungsausgleich wird heute grundsätzlich im Wege der sogenannten internen Teilung durchgeführt, bei der das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei dem Versorgungsträger überträgt, bei dem auch das im Versorgungsausgleich zu teilende Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht. Nach § 17 VersAusglG ist hingegen auf Wunsch des Versorgungsträgers auch gegen den Willen der ausgleichsberechtigten Person die sogenannte externe Teilung vorzunehmen. Dies gilt für Anrechte aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse, sofern sie nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Bei der externen Teilung begründet das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger. Hierbei kann es nach Einschätzung des vorlegenden Gerichts zulasten der ausgleichsberechtigten Person zu erheblichen Transferverlusten kommen. Die Ausgleichsberechtigten, überwiegend Frauen, erhalten danach unter Umständen eine geringere Altersversorgung aus Betriebsrenten als bei interner Teilung und als die Ausgleichspflichtigen. Hintergrund ist die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre. Diese schlägt sich bei der Berechnung der Höhe des für die ausgleichsberechtigte Person bei dem anderen Versorgungsträger zu begründenden Anrechts nieder, weil es aufgrund der Zinsentwicklung bei externer Teilung zu einem für die ausgleichsberechtigte Person ungünstigen Rechnungszinsgefälle zwischen Quell- und Zielversorgung kommen kann.

Das vorlegende Gericht sieht in der Regelung des § 17 VersAusglG eine Verletzung des sich aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ergebenden Halbteilungsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), da insoweit eine annähernd gleiche Aufteilung des Erworbenen zwischen den geschiedenen Ehepartnern nicht gewährleistet sei.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.01.2020

Deutsches Institut für Menschenrechte erstellt konkretes Konzept mit Fördermitteln des BMFSFJ

Bundesfrauenministerin Giffey hat den Startschuss zum Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen und zur Bekämpfung des Menschenhandels gegeben. Das BMFSFJ fördert dazu seit Januar 2020 mit rund 500.000 Euro ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Ziel ist es, bis Ende des Jahres ein konkretes Konzept für die neue Monitoringstelle fertig zu stellen. Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention („Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) sowie der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist die 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention ein Meilenstein. Deutschland ist der Konvention beigetreten und hat sich damit dazu bekannt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Der Aufbau der Monitoringstelle ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Konvention. Mithilfe der Monitoringstelle können wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und gegen Menschenhandel künftig noch effektiver steuern und neue Strategien entwickeln, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Als Frauenministerin arbeite ich mit aller Kraft daran, dass von Gewalt betroffene Frauen und auch Männer Hilfe erhalten und dass die Prävention gestärkt wird: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an – gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Am 1. Februar 2020 jährt sich für Deutschland zum zweiten Mal das Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention. Deutschland hat sich mit der Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu geben und Gewalt zu verhindern.

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten unabhängigen Monitoringstelle nicht nur die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch gezielter um, sondern greift zugleich auch die Empfehlungen des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel auf. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wird daher auch ausarbeiten, wie die Monitoringstelle zur effektiveren Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels beitragen kann.

Das DIMR hat die Aufgabe, die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu beobachten und zu befördern. Das Institut ist bereits seit 2009 bzw. 2015 mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention beauftragt und hat dafür entsprechende Monitoringstellen eingerichtet.

Das DIMR ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sowie dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG).

Weitere Maßnahmen des BMFSFJ gegen Gewalt an Frauen

Im November 2019 hat Bundesfamilienministerin Giffey die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet, in der sich Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: https://staerker-als-gewalt.de/.

Die Initiative ist eingebettet in das Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen. Die entsprechenden Fördergrundlagen und das Förderverfahren werden in den kommenden Wochen auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Sprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020

Bundesfamilienministerin Giffey würdigt die Verdienste der Stiftung: Über vier Millionen Mütter profitierten von den Kuren – Zahl der unterstützten Väter steigt

Das Müttergenesungswerk (MGW) feiert heute seinen 70. Geburtstag. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gratuliert zum Jubiläum und würdigt die Verdienste der Stiftung: „Über 4 Millionen Mütter konnten in den vergangenen 70 Jahren von den Kuren profitieren und kehrten gestärkt in den Alltag zurück. Frauen sind auch heute noch meistens diejenigen, die sich – oft neben beruflicher Tätigkeit – besonders um die Familie kümmern: um die Kinder, um den Haushalt, zunehmend auch um pflegebedürftige Angehörige. Eine Kur in einer Klinik des Müttergenesungswerks gibt ihnen Zeit zum Luftholen und Auftanken. Sie hilft ihnen, sich wieder stärker auf sich selbst zu konzentrieren. Erfreulicherweise bringen sich aber auch Väter immer stärker in die Familien- und Erziehungsarbeit ein. Das Müttergenesungswerk hat diese gesellschaftliche Entwicklung aufgegriffen und bietet heute auch spezielle Angebote für Väter an. Mittlerweile gehen jährlich etwa 2.000 Väter in Kur –Tendenz steigend. Diese Entwicklung werden wir weiter unterstützen. Denn auch Papas brauchen neue Energie“, so Franziska Giffey.

Jahrzehntelang setzte sich das Müttergenesungswerk dafür ein, dass Kurmaßnahmen gesetzlich geregelt werden. Heute gehören sie zu den Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Belastete Mütter und Väter haben damit, sofern auch eine entsprechende medizinische Indikation besteht, ein Recht auf Vorsorgemaßnahmen mit oder ohne Kinder in den Kliniken des MGW. In keinem Land der Welt hat die Genesung von Müttern und Vätern einen vergleichbar hohen Stellenwert – es ist das Verdienst von Generationen von Frauen, die sich als Vertreterinnen des Müttergenesungswerkes hartnäckig für die Belange von gesundheitlich belasteten Eltern engagiert haben.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde 2012/2013 die Grundlage geschaffen, dass auch pflegende Angehörige Kurangebote in Einrichtungen des MGW in Anspruch nehmen können. Der Bedarf wächst stetig für pflegende Frauen, aber auch für pflegende Männer.

Dazu Ministerin Giffey: „Ich bin sehr froh, dass wir Bau- und Umbaumaßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes fördern können. Die mittlerweile sechs Millionen Euro jährlich, die das Bundesfamilienministerium dem Müttergenesungswerk gewährt, sind eine gute Investition für die Gesundheit von Müttern, Vätern, Kindern und pflegenden Angehörigen“.

Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, gründete 1950 die nach ihr benannte Stiftung „Elly Heuss-Knapp-Stiftung – Müttergenesungswerk“. Zu Beginn standen die Belastungen der Familien durch die Kriegsfolgen im Vordergrund. Elly Heuss-Knapp erreichte, dass im Kriegshilfenfolgengesetz das Wort „Mütter“ aufgenommen wurde. Dadurch kamen viele Kriegswitwen zur Kur aber auch Mütter von behinderten Kindern oder Landfrauen. Erst später kamen Angebote für Mütter mit ihren Kindern dazu.

Unter dem Dach des MGW sind 74 Kliniken zusammengeschlossen, die Vorsorge- und Rehamaßnahmen für die unterschiedlichen Zielgruppen anbieten. Jährlich nehmen fast 50.000 Mütter sowie 2.000 Väter an Kurmaßnahmen in den Kliniken des MGW teil. Dazu kommen rund 70.000 Kinder, die mit ihren Müttern oder Vätern zur Kur fahren. Zum Netzwerk des MGW gehören mehr als 1.000 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die Interessierte unter anderem bei der Antragsstellung unterstützen.

Mehr Informationen über das Müttergenesungswerk finden Sie hier: www.muettergenesungswerk.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020

Ministerin Giffey und DIW-Professorin Spieß stellen Gutachten zur Auswirkung der Ganztagbetreuung vor

Welche Auswirkungen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf die Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter? Welche Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Einsparungen bei Sozialleistungen sind zu erwarten? Dieser Frage ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des BMFSFJ in einem Gutachten nachgegangen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Prof. Dr. C. Katharina Spieß (Leiterin der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin) haben die Ergebnisse heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Kernergebnis des Gutachtens ist: Die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern steigt, wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder gibt. Je nach durchgerechnetem Szenario steigt dem Gutachten zufolge die Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf Sozialtransfers angewiesen. Und auch die öffentlichen Haushalte profitieren von höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen und müssen weniger für Sozialtransfers ausgeben. Die Mehreinnahmen liegen je nach Szenario zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Für uns als Familienministerium geht es beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor allem um die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon profitieren Kinder, Eltern und auch die Arbeitgeber. Was bisher aber kaum diskutiert wird: Die Ganztagsbetreuung hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen – und der liegt unserem Gutachten zufolge bei bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist also ein weiteres, gutes Argument, um intensiv am Ausbau der Ganztagsbetreuung zu arbeiten.“

Frau Prof. Dr. Spieß (DIW Berlin) erläutert:

„Unser Gutachten zeigt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote sich zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert. Der Ausbau ermöglicht Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein oder ihre Arbeitszeit aufstocken. Das kommt nicht nur den Familien zugute. Unter dem Strich verzeichnen Staat und Sozialversicherungen deutliche Mehreinnahmen. Das sorgt dafür, dass sich der Ausbau von Ganztagsangeboten zum Teil selbst finanziert – je nach Szenario und Kostenschätzung zu 30 bis 90 Prozent."

Weitere Ergebnisse des Gutachtens:

Der Hauptfokus des DIW-Gutachtens liegt darauf, die fiskalischen Effekte des Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abzuschätzen. Vergleicht man diese fiskalischen Mehreinnahmen mit den Gesamtkosten des Ausbaus, die in früheren Studien geschätzt wurden, ergibt sich ein „Selbstfinanzierungsanteil“ von 32 bis 72 Prozent. Setzt man die jährlichen Mehreinnahmen in Relation zu den jährlichen Betriebskosten der zusätzlich nachgefragten Ganztagsplätze, so ergibt sich ein Selbstfinanzierungsanteil je nach Szenario von etwa 40 bis 89 Prozent.

Unter dem folgenden Link finden Sie das DIW-Gutachten: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.702895.de/diwkompakt_2020-146.pdf

Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2025

Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass bis 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Dazu unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werden über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, dass das Bundeskabinett am 13. November 2019 auf den Weg gebracht hat. Die Regelungen zum Rechtsanspruch und für die Finanzhilfen an die Länder folgen noch in diesem Jahr.

Bund und Länder haben sich bereits in einer Arbeitsgruppe über den Umfang des Rechtsanspruchs verständigt: Der Rechtsanspruch soll eine Betreuung von 8 Stunden an 5 Tagen pro Woche für die Klassen 1 bis 4 regeln. Auch die Ferienbetreuung soll abgedeckt sein, höchstens 4 Wochen Schließzeiten sollen noch möglich sein.

Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts liegen die Kosten bei einer Betreuungsquote von 75% für die Investitionskosten zwischen 4,4 und 6,5 Milliarden Euro und bei den Betriebskosten pro Jahr zwischen 2,6 und 3,9 Milliarden Euro.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/betreuungsluecken-fuer-grundschulkinder-schliessen/133604

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.01.2020

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Präventionsarbeit sollen bis Frühjahr 2020 erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt werden

Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesinnenminister Seehofer haben heute mit Fachleuten über die aktuelle Präventionsarbeit der Bundesregierung beraten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie bestehende Programme langfristig weiterentwickelt werden müssen, um die Qualität und Wirkung der Präventionsarbeit insbesondere in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Antisemitismus langfristig zu stärken.

Das Fachgespräch ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das am 30. Oktober 2019 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets sind der Ausbau und die Verstetigung der vorhandenen Präventionsprogramme, beispielsweise „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Attacken auf engagierte Demokratinnen und Demokraten vor Ort, die Einschüchterungen und Angriffe, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kommunen erleben, all das zeigt, dass der Rechtsextremismus eine reale Gefahr für unsere Demokratie ist. In dieser Situation müssen wir die Kräfte bündeln und die Arbeit der Bundesregierung eng abstimmen – genau dazu dient der Schulterschluss zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfamilienministerium heute. Es braucht beides: Einerseits konsequente Strafverfolgung und null Toleranz für rechtsextreme Angriffe. Andererseits die Unterstützung der Menschen, die vor Ort Hass und Menschenfeindlichkeit entgegentreten. Wir stehen für Beides: die ausgestreckte Hand und das Stoppsignal. Das Stoppsignal geht dabei an all diejenigen, die die Grenzen der freiheitlichen Grundordnung überschreiten. Um die engagierten Demokratinnen und Demokraten noch besser zu fördern, müssen wir die rechtlichen Grundlagen anpassen. Mit dem heute gestarteten Dialog werden wir herausarbeiten, welche konkreten Schritten dazu nötig sind.“

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Als Bundesinnenminister ist es mir wichtig, dass alle Menschen in Deutschland sicher leben können. Sicherheit und Prävention gehören zusammen. Neben dem Staat kommt der Gesellschaft heute mehr denn je eine zentrale Rolle im Kampf gegen Extremismus und Antisemitismus zu. Vereine und Verbände sind gerade im ländlichen Raum besonders wichtige Partner. Sie sind oft das verbindende Element in unserer Gesellschaft. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wollen wir ihnen sinnbildlich den Rücken stärken. Mein Haus wird zudem zu einem Bund-Länder-Austausch einladen, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern der Prävention im gemeinsamen Einsatz gegen Rechtsextremismus auszubauen.“

Tragende Säulen der „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ sind Maßnahmen der politischen Bildung, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Bundesprogramme starten 2020 in eine neue Förderperiode.

Stärkung der politischen Bildung und des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Die Stärkung politischer Kompetenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie die Auseinandersetzung mit extremistischem Denken und Handeln ist eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). 2020 wird die Arbeit der BpB durch einen deutlichen Personalzuwachs von mehr als 20% und zusätzliche Haushaltsmittel für Maßnahmen der politischen Bildung gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie neue Ansätze in ländlichen Räumen und im Netz gestärkt. Ein Schwerpunkt in der Arbeit der BpB liegt in der Durchführung des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ mit einem jährlichen Fördervolumen von 12 Mio. Euro. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/zusammenhalt-teilhabe/zusammenhalt-teilhabe-node.html

Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird auch in den kommenden Jahren mit über 115 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet. Für die Förderperiode 2020-2023 stehen insgesamt über 460 Millionen Euro zur Verfügung. Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie die Stärkung des lokalen Engagements in den 300 lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ und der Teams der Mobilen, Opfer- und Ausstiegsberatung vor Ort. Ab 2020 werden außerdem eine Vielzahl von Modellprojekten und erstmals 14 bundesweit arbeitende, themenbezogene Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren gefördert, um verschiedenen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken und Demokratie zu fördern.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-demokratie-leben—erfolgreicher-start-in-die-neue-foerderperiode-2020-2023/144394

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2020

Bundesministerin Giffey startet Bundesprogramm gegen Gewalt an Frauen und kündigt Gleichstellungstrategie der Bundesregierung an

Das Jahr 2020 steht ganz im Zeichen der Gleichstellung – für entsprechende Projekte stehen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung und damit 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen im Jahr 2020 35 Millionen Euro aus dem neuen Bundesprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ zur Stärkung der Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey betonte auf ihrer ersten Pressekonferenz des neuen Jahres: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt – solange Frauen viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie in Führungspositionen unterrepräsentiert sind und viel häufiger Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, braucht es den besonderen Fokus auf die Frauenpolitik. Aber auch Männer brauchen Unterstützung, zum Beispiel wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Deshalb müssen auch sie Adressaten und Nutznießer unserer Gleichstellungspolitik sein. Denn nur partnerschaftlich kommen wir wirklich weiter.“

Die Ministerin kündigte noch für dieses Jahr die Verabschiedung einer Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung an. Außerdem sei die Gründung eines Gleichstellungsinstituts geplant. Auch auf europäischer Ebene werde das BMFSFJ Impulse setzen. Die EU-Ratspräsidentschaft ab Sommer solle dafür genutzt werden, um in Deutschland und in Europa die Frauenrechte und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein Stück voranzubringen.

Als Beispiele für die konkrete Gleichstellungspolitik hierzulande stellte Bundesministerin Giffey zwei Förderprojekte vor: Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) und das Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik“ vom Bundesforum Männer.

Das Digitale Deutsche Frauenarchiv wird ab 2020 institutionell und damit verlässlich gefördert. „Hierfür nehmen wir jährlich 1,85 Millionen Euro in die Hand. Mit dem Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird sichtbar, was die deutsche Frauenbewegung erkämpft hat. Denn: Gute Politik – auch in der Gleichstellung -braucht Erinnerung. Ohne Kenntnis der Vergangenheit ist keine Politik für heute und morgen möglich“, so Franziska Giffey.

Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv werden erstmals weiterführende Informationen zur Frauenbewegungsgeschichte in der Form eines Fachportals präsentiert, darunter zahlreiche Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder historische Tonaufnahmen. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer mit wissenschaftlichem oder pädagogischem Hintergrund, aber auch die Medien bekommen somit dauerhaften Zugriff auf die einzigartigen Materialien der Archive des i.d.a.-Dachverbands. Darin sind 40 Frauen- und Lesbenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen aus Deutschland, Österreich, Luxemburg, Italien und der Schweiz organisiert.

Auch Männer stehen vor besonderen Herausforderungen, Konflikten und Problemsituationen – wenn dies auch nicht vergleichbar ist mit dem Unterstützungsbedarf, den Frauen haben. Das BMFSFJ fördert ab Februar bis Mitte 2022 das Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik – Vernetzung, Beratung, Ansprache und Unterstützung“ vom Bundesforum Männer (Gesamtfördersumme: 1,15 Mio. Euro). Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung der Männerberatung und -arbeit, flächendeckende Vernetzung und Unterstützung des Auf- und Ausbaus der männerfokussierten Beratung. Weitere Informationen auf www.bundesforum-maenner.de.

„Ich möchte auch Männer, die sich in Problem- und Krisensituationen befinden, besser unterstützen“, unterstrich Bundesministerin Giffey. “Beispielsweise haben Männer im Schnitt eine um fünf Jahre kürzere Lebenserwartung als Frauen. Dreiviertel der Suizide werden von Männern und Jungen begangen. 610.000 Männer werden jährlich Gewaltopfer im öffentlichen und privaten Raum. Und auch die meisten Wohnungslosen sind Männer. Deshalb bauen wir in einem Stufenplan das Beratungs- und Hilfesystem für Jungen und Männer stärker aus, vernetzen uns bei Männergewaltschutzprojekten mit den Ländern und wollen auch die Fakten zur Gewaltbetroffenheit verbessern.“

Als ein weiteres Projekt wird die Weiterbildung von Multiplikatoren für männerfokussierte Beratung durch den Sozialdienst katholischer Männer – SKM Bundesvorstand e.V. gefördert. Es baut die Beratungskompetenzen von Männern in vorhandenen Beratungseinrichtungen aus und hilft Fachkräften, ihre beruflichen Kompetenzen für die beratende Praxis mit Jungen und Männern in Krisensituationen zu erweitern. Dieses Projekt wird vom BMFSFJ bis Oktober 2022 mit insgesamt rund 800.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen auf www.skmev.de.

Aufgebaut wird außerdem die bundesweite Fach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz. Sie soll u.a. Kommunen und Ländern dabei helfen, neue Unterstützungsstrukturen zu etablieren und bestehende Männerschutzprojekte fachlich zu begleiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. (Dresden) erhält dafür bis September 2022 eine Förderung in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro.

Weitere Informationen auf www.maennergewaltschutz.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.01.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Dieser hat zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des sogenannten Missbrauchsskandals eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland gezogen. Er fordert mehr politische Initiativen, eine Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen sowie den Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen den Unabhängigen Beauftragten darin, Maßnahmen zu initiieren, um Gewalt aufzudecken und Kinder besser zu schützen. Darüber hinaus ist dafür eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung erforderlich, die insbesondere auch das Gesundheitswesen und die Internetwirtschaft umfasst. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Fallzahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen deutlich zu reduzieren. Alle Kitas, Schulen, Gemeinden und Sportvereine sollen Schutzorte für Kinder sein und entsprechende Präventionskonzepte entwickeln, einführen und umsetzen.

Auch auf Bundesebene waren wir in den vergangenen zehn Jahren aktiv. So haben wir unter anderem einen Runden Tisch ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘, das Amt des Unabhängigen Beauftragten und einen Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet.

Aber wir wissen, dass darüber hinaus weitere Anstrengungen erforderlich sind. Denn noch immer werden tausende Kinder jährlich Opfer von sexualisierter Gewalt und Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2020

Zum heutigen Safer Internet Day erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

„Trotz der unendlichen Möglichkeiten des Internets gibt es noch eine Vielzahl an Fragen, die einer Klärung bedürfen. So muss die Bundesregierung etwa endlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz überarbeiten, damit Hass und Hetze und die Verbreitung von Desinformationen effektiv eingedämmt werden können. Nutzerinnen und Nutzer müssen zudem in Zeiten von IT-Angriffen, von denen die Gefahr ausgehen kann, ganze Kleinstädte lahmzulegen, einfache und hilfreiche Informationen und Unterstützungsangebote finden. Hierfür muss das Bundesamt in der Informationstechnik gestärkt und unabhängig gestellt werden. Auch für die Marktmacht großer Plattformen, die über immense Nutzerdatenmengen verfügen und durch ihre Algorithmen mitbesti mmen, welche Nachrichten sich am schnellsten verbreiten, müssen wir Regulierungsmechanismen finden, die die Meinungs- und Medienvielfalt bewahren. Viele dieser Fragen bedürfen einer europäischen Lösung, daher schauen wir aufmerksam nach Brüssel, wo in diesem Jahr über den „Digital Services Act“ beraten wird, der viele der angesprochenen offenen Fragen adressieren könnte. Eine breite Debatte über ein besseres Internet für alle ist überfällig, wir haben bereits zahlreiche Vorschläge vorgelegt und werden uns weiterhin konstruktiv einbringen.“

Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Kommunikation im Netz ist die Lebensrealität junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Teilhabe, Förderung und Schutz im digitalen Raum. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Potenziale der Digitalisierung für sich nutzen können. Gerade der Schutzaspekt aber sollte an einem Tag wie heute besonders hervorgehoben werden. Wir wollen die Regelungen im Jugendmedienschutz endlich vereinheitlichen und transparenter und verständlicher machen. Für uns gilt: Voreinstellungen bei digitalen Diensten sollten für Minderjährige maximal sicher sein. Kinder und Jugendliche müssen vor kommerziellem Datensammeln geschützt werden. Für Kinder sind die kommerziellen Interessen von Influencern oft n icht erkennbar. Darum sollte Schleichwerbung im Netz neu definiert und eingeschränkt werden."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.02.2020

Zur morgigen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Aufnahme der sexuellen Identität in das Grundgesetz erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Auf Initiative der Grünen Bundestagsfraktion diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestages über die Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Dazu haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken eine gemeinsame Gesetzesinitiative gestartet.

70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen.

Das Fehlen der „sexuellen Identität“ im Artikel 3 Absatz 3 GG schreibt auch in heutiger Zeit zentrale Mechanismen von Homophobie fort: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Bagatellisieren der gegen sie gerichteten Diskriminierungen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.02.2020

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Januar erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Es reicht nicht aus, auf die Zahl der Arbeitslosen zu schauen. Viel wichtiger ist ein Blick auf die sogenannte Unterbeschäftigung, denn die spiegelt die Situation auf dem Arbeitsmarkt realistischer wider und sollte in der Berichterstattung eine größere Rolle spielen. In Wirklichkeit sind über 3,3 Millionen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen und nicht nur die 2,4 Millionen, also fast eine Million mehr als häufig suggeriert wird.

Weggelassen in der Berichterstattung werden auch ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen, die derzeit eine Arbeitsmarktmaßnahme durchführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Auch diese Gruppen sind Arbeitslose und sollten in der Statistik auch so bezeichnet werden.

Die aktuelle Erhebung der Arbeitsmarkzahlen schließt viel zu viele Menschen aus und muss endlich realitätsnaher werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.01.2020

Anlässlich der Verbraucherbefragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erklärt Renate Künast, MdB:

Ob Comicfiguren in Cornflakespackungen oder Prämienversprechen beim Kauf von Nuss-Nougat-Aufstrichen; Kindermarketing für zu süße, fettige und salzige Produkte findet sich in unserem Konsumalltag ständig und fast überall.

Seit langem fordern wir Grüne – genau wie der Verbraucherzentrale Bundesverband – dass beim Kindermarketing die Produkte den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation für ausgewogene Ernährung entsprechen müssen. Denn bereits 15 Prozent der drei- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig und 5,9 Prozent sogar adipös. Fehlernährung ist eine der Hauptursachen dafür.

Jetzt hat eine vom vzbv in Auftrag gegebene Umfrage ergeben, dass 83 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls für eine Einschränkung von Kindermarketing sind. Sie wollen, dass Lebensmittel, die sich durch ihre Aufmachung und Werbung an ihre Kinder richten, bestimmte Obergrenzen für Zucker, Fett und Salz nicht überschreiten.

Die Bundesregierung hat eine verbindliche Regulierung seit Jahren abgelehnt und nur auf die Interessen der Lebensmittelindustrie gehört. Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen reichen nicht aus. Unser Auftrag lautet aber: Kinder schützen statt Konzerne.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.01.2020

Zur Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik:

Vor zehn Jahren begann mit dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals im Canisius-Kolleg der Prozess der umfassenden Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in Deutschland.

Die Schaffung des Amtes des Missbrauchsbeauftragten, die Einsetzung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und die kürzlich erfolgte Einrichtung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die Akteure auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zusammenbringt, sind ganz relevante Entwicklungen im Prozess um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Wichtig ist, dass daraus politische Maßnahmen folgen, die zukünftiges Leid durch sexuellen Missbrauch verhindern.

Alle Einrichtungen mit Bezug zu Kindern, alle zivilgesellschaftlichen und alle relevanten politischen Ebenen und Kräfte in diesem Land müssen den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Es gilt, Täterstrukturen zu erkennen und Schutzkonzepte zu entwickeln.

Zu tun gibt es viel. Nur als Beispiele: Wir brauchen eine flächendeckende Sensibilisierung durch Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung und in Schulen sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Auch im digitalen Raum muss mehr für den Schutz von Kindern und Jugendlichen getan werden. Eine Erhöhung der Polizeipräsenz im Netz und das Schaffen neuer Ermittlungsansätze wären zentrale Ansätze für den Schutz vor sexuellem Missbrauch. Wir brauchen endlich einen transparenten Jugendmedienschutz. Anbieter von Diensten sollten stärker in die Pflicht genommen werden, Kinder und Jugendliche zu schützen und beispielsweise die Kommunikation zwischen Unbekannten und Kindern standardmäßig zu blockieren.

Politik und Gesellschaft müssen hier an einem Strang ziehen. Niemand darf mehr wegsehen. Es muss eine Kultur des Hinsehens geben, in der jeder Verantwortung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.01.2020

Zum Oxfam-Ungleichheitsbericht „Time to care“ erklären UweKekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Oxfam zeichnet erneut ein erschütterndes Bild über das Ausmaß der weltweiten Ungleichheit. Es ist ein Armutszeugnis für die internationale Staatengemeinschaft. Gleichzeitig ist der diesjährige Bericht ein eindringlicher Weckruf für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Weltweit sind Einkommen und Vermögen auf der einen und unbezahlte Arbeit auf der anderen Seite extrem ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt.

Die Zahlen zeigen, dass dies auch hierzulande ein großes Problem ist: Deutschland hat unter den OECD-Ländern mit über 50 Prozent die größte Rentenlücke zwischen Männern und Frauen. Und auch die Einkommensunterschiede sind besonders hoch. Für ein so reiches Land wie Deutschland ist das besonders beschämend.

Doch weder die globale Ungleichheit noch die Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern hierzulande sind in Stein gemeißelt.

Was wir brauchen, sind gerechtere Steuersysteme und mehr gezielte Investitionen. Superreiche und internationale Konzerne sollten wieder einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Eine echte Finanztransaktionsteuer gegen Armut ist längst überfällig. Über ein Lieferkettengesetz muss die Ausbeutung von Menschen in den globalen Lieferketten verhindert werden. Außerdem sollte die Entwicklungszusammenarbeit gerade die am wenigsten entwickelten Länder unterstützen und Frauen und Mädchen ins Zentrum der Bemühungen rücken. Es gilt aber auch, vor der eigenen Haustür zu kehren: Mehr Investitionen in Kinderbetreuung, Pflegeeinrichtungen und andere öffentliche Infrastruktur tragen entscheidend zu mehr Geschlechtergerech tigkeit bei. Das Ehegattensplitting gehört für Neuehen abgeschafft und die Familienförderung dafür mit einer Kindergrundsicherung neu aufgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.01.2020

Zur erneuten Debatte über den Mindestlohn erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der Mindestlohn ist viel zu niedrig, denn er schützt nicht vor Armut. Und doch hört Frau Kramp-Karrenbauer den Warnschuss aus Europa nicht. Die Initiative der EU-Kommission zu europäischen Mindestlöhnen ist eindeutig ein Aufruf zum Handeln und eben kein Freibrief für weiteres Nichtstun beim Mindestlohn. Denn auch die EU-Kommission kritisiert den Mindestlohn in Deutschland als Armutsrisiko. Die Bundesregierung darf das nicht weiter ignorieren und die das Thema Mindestlohn einfach weiter auf die lange Bank schieben.

Was wir brauchen, ist ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Deshalb muss der Mindestlohn als Sofortmaßnahme auf zwölf Euro steigen. Nur so wird sichergestellt, dass Beschäftigte in Vollzeit von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben können. Außerdem ist eine Reform der Mindestlohnkommission dringend notwendig. Bei der Erhöhung des Mindestlohns darf sich die Mindestlohnkommission künftig nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren. Das muss die Bundesregierung im Mindestlohngesetz korrigieren und den Schutz vor Armut als hartes Kriterium gesetzlich verankern. Die Mindestlohnkommission braucht für die Zukunft Gestaltungsspielraum, wenn eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2020

„Giffeys große ‘Offensive‘ droht zu verpuffen. Wir brauchen jeden, der Erzieher werden will. Die Einsparungen von Bundesfamilienministerin Giffey sind eine Farce, ihre Beweggründe nicht nachvollziehbar“, erklärt Birke Bull-Bischoff zu den jüngsten Kürzungen für die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Bundesregierung plant eine Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Also steht sie auch in der Verantwortung und kann jetzt nicht einfach einknicken und den Schwarzen Peter den Ländern zuschieben. Wir müssen in gemeinsamer Verantwortung jedes Mittel nutzen, um eine Erzieherausbildung so attraktiv wie möglich zu gestalten. Der Erzieherberuf sollte als Mangelberuf eingestuft werden. Wenn es hier keine gemeinsame Kraftanstrengungen von Bund und Ländern gibt, bleibt der Rechtsanspruch nur Theorie.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.01.2020

„Endlose Probezeiten und Kettenbefristungen statt Zukunftsperspektiven und beruflicher Sicherheit prägen die Situation einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten. Die Regierung muss jetzt wenigstens ihren Koalitionsvertrag schleunigst umsetzen und dem Missbrauch von Befristung auf Kosten von Beschäftigten einen Riegel vorschieben“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur DGB-Studie „Den Missbrauch bei Befristungen abschaffen“. Ferschl weiter:

„Arbeitgeber nutzen das Instrument der Befristung inzwischen systematisch, um Mitarbeiter zu erproben oder zu motivieren. Das ist nichts anderes als Disziplinierung von Beschäftigten, die Gegenwehr im Betrieb unterdrückt. Denn wer Hoffnung auf eine Festanstellung hat oder wem aufgrund zu kurzer Versicherungszeit infolge befristeter Jobs bei Arbeitslosigkeit Hartz IV droht, der wird schlechte Arbeits- und Lohnbedingungen eher akzeptieren.

DIE LINKE will die Befristungsgründe auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Sachgrundlose Befristungen sowie Kettenbefristungen müssen verboten werden. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder zur Regel werden. Um befristet Beschäftigte bei Arbeitslosigkeit besser abzusichern, fordern wir, dass Beschäftigte schon nach vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben und nicht in Hartz IV fallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.01.2020

„Die Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sind noch zu dünn für eine reale Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Das Personal können sich die Länder ja schließlich nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heute vorgestellten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den fiskalischen Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Bull-Bischoff weiter:

„Giffey bleibt die Antwort darauf schuldig, wie die Ganztagsbetreuung inhaltlich und pädagogisch ausgestaltet werden soll. Es kann nicht sein, dass Ganztagsbetreuung lediglich als familienpolitisches Instrument gebraucht und unter dem Blickwinkel des volkswirtschaftlichen Nutzens betrachtet wird. Konkrete bildungspolitische Ansätze fehlen aber derzeit. Der Ruf nach mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung darf nicht als hohle Phrase enden. Es muss vor allem über die Qualität der Ganztagsbetreuung als Bildungsangebot gesprochen worden.

Völlig außen vor bleibt die Frage nach dem Fachkräftebedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften angesichts Giffeys Prognose von etwa einer Million zusätzlichen Ganztagsbetreuungsplätzen. Bloße Betreuung ist noch keine Bildung. Ohne das notwendige Bildungspersonal wird das Ganze schlichtweg nicht umsetzbar sein. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher ist da leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das gemeinsame Lernen in der Ganztagsschule ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, nicht nur für Schüler und Schülerinnen aus problembelasteten Familien mit wenig Geld und wenig Schulerfolg. Deshalb brauchen wir eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz und eine Fachkräfteoffensive, die ihren Namen auch verdient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.01.2020

Auf die einhellige Zustimmung der Sachverständigen ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (19/13123) bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch gestoßen. Die Vorlage sieht die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vor. Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Entwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz.

Für die vorgeschlagene Verfassungsänderung sprächen gewichtige Gründe, sagte Sigrid Boysen von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Der Entwurf benenne einen klassischen Diskriminierungsgrund, der den übrigen Merkmalen des Grundgesetzartikels gleichrangig sei. Demgegenüber vermöge insbesondere das Argument, es handele sich angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um "reine Symbolpolitik", nicht zu überzeugen. Offen bleibe aber die Frage, mit welcher Begründung der Gesetzentwurf die Anstrengung einer Verfassungsänderung auf Fragen der sexuellen Orientierung beschränke, während trans- und intergeschlechtliche Personen wiederum auf bereits bestehenden Diskriminierungsschutz unter der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verwiesen würden.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärte, trotz großer rechtlicher und faktischer Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland stellten diese nach wie vor eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe dar. Eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um die Merkmale sexuelle Orientierung sowie körperliche Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsidentität wäre deshalb zu begrüßen.

Axel Hochrein vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) erklärte, die Ergänzung der speziellen Diskriminierungsverbote sei eine vom LSVD seit Jahrzehnten immer wieder an den Gesetzgeber herangetragene Forderung. Obgleich die einfache Gesetzgebung in den letzten Jahrzehnten viele diskriminierende Ungleichbehandlungen von LSBTI-Menschen beseitigt habe, bleibe die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität sowohl aus Gründen der historischen Erfahrung als auch wegen des fortbestehenden Diskriminierungsrisikos dringend geboten.

Ulrike Lembke von der Humboldt Universität Berlin betonte, dass Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität traurige Realität darstellten und dass diese Realität grundsätzlich rechtliche Gegenmaßnahmen erfordere. Sie verwies darauf, dass für bestimmte politische Richtungen, die in Europa zunehmend stärker würden, die aggressive Ablehnung nicht-heterosexueller Lebensweisen zum politischen Programm gehörten. Diskriminierungsschutz als Minderheitenschutz sei im demokratischen Rechtsstaat zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers.

Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg erklärte, die vorgeschlagene Grundgesetz-Erweiterung diene einer expliziten Klarstellung, dass nämlich in Deutschland niemand mehr aufgrund der sexuellen Identität Diskriminierung erfahren soll. Allen demokratisch orientierten Parteien im Bundestag müsse es Anliegen sein, Schutz vor Diskriminierung für vulnerable Personengruppen in der Verfassung zu verankern. Es sei unbedingt geboten, für klare Verhältnisse zu sorgen und den Schutz von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen in das Grundgesetz aufzunehmen. Gleiches gelte für alle Menschen, die nicht dem binären Geschlechtsmodell entsprechen können oder wollen, insbesondere trans- und intergeschlechtliche Personen.

Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sagte, das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erstrecke sich bislang nicht auf die sexuelle Orientierung beziehungsweise sexuelle Identität. Die vom Gesetzentwurf beabsichtigte Einfügung dieses Merkmals schließe daher eine Schutzlücke. Dies sollte vor allem deswegen erfolgen, weil nicht nur die Nationalsozialisten Menschen wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt haben, sondern auch unter der Geltung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht 1957 und 1973 die Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit homosexueller Handlungen bestätigt und damit Homosexuelle staatlich diskriminiert hat.

Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg erklärte, zwar bewirke die vorgesehene Ergänzung aus verfassungsrechtlicher Sicht keine nennenswerte Verstärkung des Schutzes vor Diskriminierungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage und erscheine insoweit nicht erforderlich. Vor dem Hintergrund namentlich der Leitbildfunktion der Verfassung seien die im Gesetzentwurf betonte "Symbolfunktion" der Verfassungsänderung und deren "Signalwirkung in die Gesellschaft hinein" jedoch legitime Anliegen. Dies sei das gewichtigste der im Gesetzentwurf angeführten Argumente. Insoweit sei politisch zu entscheiden, ob eine entsprechende Ergänzung angezeigt ist.

Auch der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried, der vor dem Bundesverfassungsgericht wichtige Urteile für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften errungen hat, unterstützte den Entwurf der drei Parteien. Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts seien angesichts von weiterhin in der Gesellschaft propagierten Familienbildern wenig wert, sagte Siegfried. Deswegen werde eine grundgesetzliche Absicherung der sexuellen Identität und anderer Lebensweisen dringend gebraucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.02.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland. In einer Großen Anfrage (19/16992) will sie unter anderem wissen, welche Regelungen im deutschen Recht nach Kenntnis der Regierung LSBTI direkt oder indirekt diskriminieren, welche Regelungen in der Kritik internationaler Organisationen wie Europarat oder Vereinte Nationen stehen und welche dieser Regelungen die Regierung zu reformieren beziehungsweise zu beseitigen beabsichtigt. Zudem erkundigen sich die Grünen nach Diskriminierungen von LSBTI am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche, nach der Erkrankungs- und Suizidrate sowie sexuellem Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 174 vom 12.02.2020

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. In einer Kleinen Anfrage (19/16997) will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Ansicht der Bundesregierung die benötigten Investitionskosten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sind und auf welche Studien oder Gutachten sich die Regierung bei der Berechnung der Kosten stützt. Zudem möchte sie erfahren, auf welcher Grundlage die Regierung den Investitionsbedarf in den Jahren 2020 und 2021 auf zwei Milliarden Euro beziffert und warum sie die Einrichtung eines Sondervermögens auf zwei Jahre befristen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 12.02.2020

Nach dem Willen der Länder soll der Bund seine Finanzmittel für die Bundesinitiative Frühe Hilfen in diesem Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro anheben und in den Folgejahren an die Entwicklung der Geburtenrate und des Verbraucherpreisindexes anpassen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (19/17036) zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz hervor. Der Bundesrat begründet seine Gesetzesinitiative unter anderem mit dem Anstieg der Geburtenrate um 16,9 Prozent und dem Anstieg der Tariflöhne um über zehn Prozent seit 2012 sowie dem erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen aufgrund der Häufung von psychischen Belastungen und Erkrankungen von Eltern. Die Länderkammer weist in ihrem Gesetzentwurf zudem darauf hin, dass die Bundesmittel trotz der gestiegenen Anforderungen an die Frühen Hilfen seit 2014 unverändert bei 51 Millionen Euro liegen. Obwohl die Konferenz der Jugend- und Familienminister und die Konferenz der Gesundheitsminister wiederholt eine Erhöhung und Dynamisierung des finanziellen Anteils des Bundes gefordert habe, sei die Bundesregierung dem nicht nachgekommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 11.02.2020

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch erklärte beispielsweise die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zwar würde der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Verstoß beseitigt, vor allem bleibe aber unverheirateten Partnern nach wie vor die gemeinschaftliche Adoption verwehrt.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/15618) erreichen, dass die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umgesetzt werden (1 BvR 673 /17). Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion, die einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat (19/15772), sollen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Auch müsse es Ehegatten ermöglicht werden, als Einzelperson zu adoptieren.

Dethloff bemängelte wie auch andere Sachverständige den Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft. Dieser sei unglücklich gewählt, da er bereits im Unterhaltsrecht verwendet werde, wo ihm eine andere Bedeutung zukomme. Vorzugswürdig wäre die Verwendung eines anderen, neuen Begriffs, wie etwa der faktischen Lebensgemeinschaft, erklärte Dethloff. Sie forderte den Gesetzgeber auf, mit der Beseitigung gravierender Ungleichbehandlungen von Kindern, die in nichtehelichen Familien aufwachsen, nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht den nächsten Verstoß feststellt.

Anne Sanders von der Universität Bielefeld unterstützte die von der FDP vorgeschlagene große Lösung und meinte, der Begriff "verfestigte Lebensgemeinschaft" solle ersetzt werden durch "stabile eheähnliche Lebensgemeinschaft". Sie befürworte eine Regelung, sagte Sanders, nach der Ehepaare und Lebensgefährten entweder gemeinsam oder gar nicht adoptieren können. Andernfalls werde es zu einer Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Lebensgefährten kommen. Sollte der Gesetzgeber an der im Entwurf vorgeschlagenen kleinen Lösung festhalten, würde sie kleinere Änderungen anregen. Dazu zähle auch eine Ausnahmeregelung für eine Adoption in einer stabilen eheähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dafür aus, wünschenswerte Adoptionen nicht an rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. So sollte die Adoption für elternlose Kinder ermöglicht werden, und zwar auch in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und auch dann, wenn sie zwar verheiratet sind, aber nur einer der beiden Eheleute das Kind adoptieren will. Adoption schaffe Eltern-Kind-Bindungen und verfestige sie durch rechtliche Familienbeziehungen, sagte Sünderhauf.

Katharina Hilbig-Lugani vom Deutscher Juristinnenbund (djb) bemängelte, dass der Entwurf nur eine Regelung zur Stiefkindadoption enthalte und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption eröffne. Kritisch sehe sie auch die Anhebung der Mindestdauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Der Entwurf zeige, so Hilbig-Lugani, dass eine Insellösung nur wenige Probleme löst, aber viele Probleme provoziert. Im Bereich des Adoptions- und Abstammungsrechts bedürfe es daher bald einer großen Lösung, die auch andere Expertinnen anmahnten.

Für überzeugend hält dagegen Ursula Hennel vom Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Hennel, die aus der Sicht einer Praktikerin sprach, erklärte, es sei richtig, dass sich die Vorlage auf die Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partner beschränkt. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Öffnung der Fremdadoption für nichteheliche Paare adoptionsspezifische Qualitätskriterien und Erfahrungen gegenüber dem Beweggrund der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Familien aus dem Fokus gerieten.

Gernot Kintzel, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, erklärte, mit dem Gesetzentwurf werde dem Beschluss des BVerfG grundsätzlich in geeigneter Weise nachgekommen. Insbesondere bei der Terminologie – wie bei dem Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft – bestehe jedoch noch Verbesserungsbedarf. Maßgeblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet werden sollte, müsse das Kindeswohl sein, betonte Kitzel in seiner Stellungnahme. Gleichbehandlungsgesichtspunkte der Adoptivbewerber hätten hinter Belangen des Kindeswohls zurückzutreten. Weitergehende Regelungen wie von der FDP gefordert seien nicht angezeigt.

Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, begrüßte ebenfalls das Ziel des Gesetzentwurfes, Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen, aber stabilen Partnerschaften zuzulassen. Die vom BVerfG geforderte Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen spiegele im Hinblick auf Stabilität und Kindeswohl die gesellschaftliche Realität wider und sei daher überfällig. Gleichzeitig sprach sie sich für eine umfassende Reform des Abstammungs- und Sorgerechts auch für weitere Familienkonstellationen aus.

Constanze Körner vom Berlin Verein Lesben-Leben-Familie sagte, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass sich ein verändertes, vielfältigeres Familienbild Schritt für Schritt in den Gesetzen durchsetze und Familie längst nicht mehr zwingend an die Ehe gebunden sein müsse. Jedoch sei für lesbische Mütterfamilien noch immer die Stiefkindadoption in der Ehe beziehungsweise der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Geburt der einzige Weg, um rechtlich Eltern ihres in die lesbische Beziehung hineingeborenen Kindes zu werden. Dringend notwendig sei daher die Abschaffung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilien sowie grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 29.01.2020

"Gewalt gegen Frauen in Familie und Partnerschaft und die polizeiliche Erfassung entsprechender Straftaten" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16340). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob es "eine Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Tatsache" gibt, dass gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 von 126 weiblichen Opfern eines vollendeten Totschlags "92 mit dem polizeilich ermittelten Tatverdächtigen durch eine Ehe, Partnerschaft oder die Familie verbunden waren", von 207 weiblichen Opfern eines vollendeten Mordes 94 und von 21 weiblichen Opfern einer vollendeten Körperverletzung mit Todesfolge zwölf. Auch will sie unter anderem wissen, inwiefern "dieser Befund in den letzten fünf Jahren Anlass zu innenpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung gewesen" ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Die Thesen einer im April 2018 im Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zum Sorge- und Umgangsrecht werden derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums geprüft und bewertet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16184) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15663). Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung sei dementsprechend noch nicht abgeschlossen. Genaue zeitliche und inhaltliche Planungen bezüglich eines Referentenentwurfs stünden daher noch nicht fest. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ganz oder teilweise umzusetzen. Zudem fragten die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zu den in dem Papier aufgestellten Thesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe soll der Bundestag nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, selbstbestimmte Lebensentwürfe zu stärken. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollen besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/16454). Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Bruttostundenlöhne sind zwischen 2013 bis 2018 deutlich gestiegen, Ungleichheit nimmt ab – Daten deuten erstmals auf Schrumpfen des Niedriglohnsektors hin – 2,4 Millionen Anspruchsberechtigte erhalten aber immer noch keinen Mindestlohn – Geplantes Gesetz zur Arbeitszeiterfassung könnte Umgehung des Mindestlohns entgegenwirken

Nach einer langen Phase des Rückgangs oder der Stagnation sind die Bruttostundenlöhne in Deutschland zwischen 2013 und 2018 im Schnitt um mehr als acht Prozent real gestiegen. Gerade das unterste Dezil, also die zehn Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen, verzeichnete mit der Einführung des Mindestlohns 2015 einen überdurchschnittlichen Anstieg, was die Lohnungleichheit spürbar zurückgehen ließ. Zudem gibt es erste Anzeichen dafür, dass der Niedriglohnsektor langsam schrumpft. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die DIW-ÖkonomInnen Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka, Carsten Schröder und Johannes Seebauer Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1995 bis 2018 ausgewertet haben. Zugrunde liegt jeweils der vereinbarte Bruttostundenlohn in einer Haupttätigkeit – also das Bruttomonatsgehalt dividiert durch die vereinbarte Arbeitszeit.

„Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat“, sagt Studienautor Markus M. Grabka. „Der starke Anstieg der Lohnungleichheit Ende der neunziger Jahre bis 2006 wurde insbesondere durch die sinkenden Stundenlöhne in den beiden unteren Lohndezilen getrieben.“ Danach stagnierte die Ungleichheit bis zum Jahr 2013 auf hohem Niveau. Seitdem ist sie rückläufig und liegt inzwischen wieder auf dem Niveau von Beginn der 2000er Jahre.

Vor allem in der unteren Hälfte der Lohnverteilung geht die Ungleichheit im Zeitraum von 2006 bis 2018 zurück – zwischen dem untersten Dezil und dem mittleren Lohn (Median) um zwölf Prozent. Besonders ausgeprägt ist die Abnahme von 2014 auf 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde.

Weniger Geringverdienende – Mindestlohn wird aber nicht immer gezahlt

Gleichzeitig deuten die SOEP-Daten erstmals darauf hin, dass der Niedriglohnsektor schrumpft. Zwischen 2015 und 2018 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten – gemessen an ihren Bruttostundenlöhnen – von 23,7 auf 21,7 Prozent. Es sind aber mithin immer noch 7,7 Millionen Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des Medianlohns bekommen.

Im Niedriglohnsektor erhielten den Daten zufolge auch im Jahr 2018 auf Basis des vereinbarten Stundenlohns rund 2,4 Millionen Beschäftigte noch keinen Mindestlohn. Zieht man den tatsächlichen Stundenlohn, also inklusive Überstunden heran, sind es sogar 3,8 Millionen Beschäftigte. Das deutet darauf hin, dass der Mindestlohn häufig auch mit Hilfe von Überstunden umgangen wird.

„Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat.“ Markus M. Grabka, Studienautor

„Unsere Beobachtung der fallenden Ungleichheit bezieht sich auf Stundenlöhne“ erläutert Wissenschaftlerin Alexandra Fedorets die Ergebnisse. „Damit sich dieser Trend auch in Monatslöhnen widerspiegelt, wäre es wichtig, dass über die Zeit hinweg die bezahlte Arbeitszeit gerade im Niedriglohnsektor nicht zurückgeht. Dazu würde beitragen, dass alle Überstunden, die diese Beschäftigten leisten, auch bezahlt werden.“ Daher begrüßen die AutorInnen der Studie den Vorstoß der Bundesregierung zur effektiveren Kontrolle der Arbeitszeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet derzeit als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitsstunden vor. „Die vom Europäischen Gerichtshof geforderte systematische Erfassung der Arbeitszeit wäre ein wichtiger Schritt, unbezahlter Mehrarbeit bei Mindestlohnempfängern entgegenzuwirken“, sagt Johannes Seebauer.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 12.02.2020, gekürzt

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. „In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll“, geht jedoch aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei einer anonymisierten Online-Befragung von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit Eingliederungsvereinbarungen als weniger sinnvoll für motivierte Personen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen.

In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. „Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich“, schreiben die Autorinnen der IAB-Studie Monika Senghaas, Sarah Bernhard und Carolin Freier.

Die Eingliederungsvereinbarung und speziell die Rechtsfolgenbelehrung sei „von Juristen für Juristen geschrieben“, erklärten Vermittlungsfachkräfte in Gruppendiskussionen, die die Online-Befragung ergänzten. Um Rechtssicherheit für die Jobcenter zu erreichen, hätten sich die Eingliederungsvereinbarungen im Laufe der Zeit zu mehrseitigen Dokumenten entwickelt. Eine Vermittlungsfachkraft brachte das in einer Gruppendiskussion mit der Aussage zum Ausdruck, Form und Inhalt der Eingliederungsvereinbarung habe „nicht die Ministerialbürokratie geschaffen, hat auch nicht der Gesetzgeber geschaffen, das haben die Gerichte geschaffen“.

Neben einer Flexibilisierung des Einsatzes von Eingliederungsvereinbarungen halten die Studienautorinnen für überlegenswert, ihre Funktionen auf verschiedene Dokumente zu verteilen. Dokumentation des Vereinbarten und Transparenz über die Unterstützungsangebote des Jobcenters wären dann nicht mehr im selben Dokument wie die juristisch gehaltenen Ausführungen, die als rechtliche Grundlage für Sanktionen erforderlich sind.

Die Studienautorinnen betonen zudem, dass es für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Jobcentern günstig sei, wenn Arbeitslose in den Jobcentern eine feste Ansprechperson haben und ihre berufliche und private Situation ausführlich besprechen können. Dies zeigen Analysen der IAB-Panelbefragung Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), in der Arbeitslosengeld-II-Empfänger gezielt berücksichtigt werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0520.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.02.2020

Homeoffice kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, aber das ist kein Selbstläufer. Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen die richtigen Voraussetzungen schaffen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Wer die Möglichkeit hat, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen, ist zufriedener als Beschäftigte ohne Homeoffice. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann leichter fallen. Das hängt allerdings stark von den Rahmenbedingungen ab. So kommt es beispielsweise darauf an, wie ausgeprägt die Präsenzkultur im Unternehmen ist und wie die Beschäftigten ihr Verhältnis zum Vorgesetzten einschätzen. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Homeoffice vertraglich geregelt ist oder nicht. Außerdem sollten für alle Beschäftigten die gleichen Regeln gelten, nach denen Leistung bewertet wird. Das geht aus einer Studie von Dr. Yvonne Lott hervor. Die WSI-Forscherin stützt sich auf Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus den Jahren 2014 und 2015 zu den Erfahrungen von Beschäftigten mit Homeoffice. Diese liefern die aktuellsten verfügbaren Daten, um detailliert zu untersuchen, von welchen Faktoren es abhängt, dass Beschäftigte Homeoffice wirklich als Entlastung bei der Vereinbarkeit empfinden.

Die Vorteile der Arbeit im Homeoffice liegen auf der Hand: Wer Kinder betreuen oder einen Angehörigen pflegen muss, der hat dafür mehr Zeit. Auch für Weiterbildung und Ehrenämter vergrößern sich die Spielräume. Der Studie zufolge geben 52 Prozent der Beschäftigten an, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch Homeoffice verbessert. Heimarbeit kann aber auch zusätzlichen Druck erzeugen. Vor allem, wenn sie im Unternehmen als nicht selbstverständlich gilt und nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Dann können sich Beschäftigte im Homeoffice verpflichtet fühlen, höhere Leistungen zurückzugeben, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten und auch außerhalb dieser Zeit erreichbar zu sein. Knapp 50 Prozent der Befragten sagen, dass die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt.

Ob die positiven oder negativen Erfahrungen überwiegen, ist laut Lott in hohem Maße abhängig von den betrieblichen Voraussetzungen und der Unternehmenskultur. In Betrieben, die sich durch eine Reihe von Maßnahmen aktiv für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen, profitieren Beschäftigte stärker von der Heimarbeit. So beträgt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, ausschließlich gute Erfahrungen mit Homeoffice zu machen, in Betrieben, die Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitkräfte bieten, 49 Prozent. In Betrieben, die den Frauenanteil in Führungspositionen durch flexible Arbeitszeiten fördern, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 42 Prozent. Ohne diese Maßnahmen sind es im Durchschnitt knapp 31 beziehungsweise 28 Prozent.

Vorgesetzte haben ebenfalls einen großen Einfluss darauf, wie Beschäftigte im Homeoffice die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privatleben erleben. Geben Arbeitnehmer an, dass sie ihr Vorgesetzter überhaupt nicht gerecht behandelt, beträgt die Wahrscheinlichkeit für eine ausschließlich gute Erfahrung mit Homeoffice im Durchschnitt knapp vier Prozent. Stimmen sie der Aussage voll und ganz zu, dass ihr direkter Vorgesetzter sie bei allen Aspekten der Arbeit gerecht behandelt, liegt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit für eine „gute Vereinbarkeitserfahrung“ hingegen bei knapp 53 Prozent.

Auch die Arbeitszeiten sind wichtig: Homeoffice innerhalb der normalen Arbeitszeit ist der Work-Life-Balance erwartungsgemäß deutlich zuträglicher als in der Freizeit. Und ganze Tage zu Hause zu arbeiten, ist förderlicher als stundenweise. Die Wahrscheinlichkeit für ausschließlich gute Erfahrungen beträgt 53 Prozent mit ganzen Tagen gegenüber 29 Prozent mit einzelnen Stunden im Homeoffice. „Beschäftigte, die nur stundenweise zu Hause arbeiten, nutzen Homeoffice wahrscheinlich eher um Arbeit nachzuholen oder vorzubereiten“, schreibt Lott. Bedenklich sei dabei, dass nur 15 Prozent der Beschäftigten ganze Tage zu Hause arbeiten und lediglich 22 Prozent innerhalb der normalen Arbeitszeit arbeiten.

Daneben spielt die Formalisierung eine Rolle: Ist Homeoffice vertraglich geregelt, machen 46 Prozent der Arbeitnehmer durchweg gute Erfahrungen, ohne vertragliche Regelung – etwa bei informellen Absprachen – sind es 32 Prozent. Allerdings arbeiten bisher nur 17 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice auf Basis einer vertraglichen Regelung.

„Die bisherige Forschung zeigt, dass Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, einsatzbereiter und zufriedener mit ihrem Job sind“, lautet das Fazit der Wissenschaftlerin. Bereits die Möglichkeit, zu Hause arbeiten zu können, erhöhe Zufriedenheit und Produktivität, da durch das Angebot das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gestärkt werde. Allerdings komme es stark auf die betrieblichen Rahmenbedingungen an.

Führungskräfte sollten für ein Arbeitsumfeld sorgen, das von Fairness geprägt ist. Sie sollten Beschäftigte, die ihre Arbeitszeiten an außerberufliche Bedarfe anpassen, als gleichwertige Mitarbeiter anerkennen. Was selbstverständlich klingt, ist in der Praxis nach wie vor oft ein Problem: Vorgesetzte beurteilten Beschäftigte im Homeoffice häufig nicht nach ihrer tatsächlich erbrachten Leistung. Wer zu Hause arbeitet, werde oft als „Minderleister“ stigmatisiert und müsse negative Bewertungen fürchten – häufig seien davon Frauen betroffen, schreibt Lott. Wichtig sei daher, dass für alle Beschäftigten innerhalb eines Betriebs – egal ob vor Ort oder im Homeoffice – allgemeingültige Kriterien gelten, nach denen die Arbeit beurteilt wird. Betriebsvereinbarungen und ein gesetzliches Recht auf Homeoffice könnten dabei helfen, die Akzeptanz zu steigern – und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte eine bessere Work-Life-Balance erleben.

*Yvonne Lott: Work-Life-Balance im Homeoffice: Was kann der Betrieb tun?, WSI-Report Nr. 24, Januar 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.01.2020

Rörig: „Die Fallzahlen sind unverändert hoch. Die Bekämpfung sexuellen
Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen und
vor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich als
nationale Aufgabe verstanden werden.“

Neuer Spot „Anrufen hilft!“ von Regisseurin Caroline Link appelliert an Menschen aus dem Umfeld von Kindern aktiv zu werden.

Berlin, 28.01.2020. Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland. Zum Abschluss der Pressekonferenz stellte die Regisseurin Caroline Link den neuen Spot „Anrufen hilft!“ gegen Kindesmissbrauch vor.

Rörig: „Die Gesellschaft muss erkennen, dass es sich um ein Megathema handelt, das alle angeht. Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“

Zentrales Ziel: Maximale Reduzierung der Fallzahlen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet jährlich über 20.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, sogenannte Kinderpornografie. Hinzu kommen tausende Fälle, von denen wir keine Kenntnis haben. „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.

Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach

  1. einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
  2. Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
  3. Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. Mit Blick auf Jugendämter, Fachberatungsstellen und Ermittlungsbehörden fordert Rörig eine personelle und finanzielle Stärkung. Zudem müssten alle Ermittlungsinstrumente geschärft werden. Es brauche eine EU-rechtskonforme Vorratsdaten-speicherung, gesetzliche Meldepflichten zu Missbrauchsabbildungen im Netz und in diesem Zusammenhang auch einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Verhältnis Datenschutz und Kinderschutz. Außerdem sollten alle Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind, künftig gesetzlich zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtet und ihnen hierfür die notwendige Unterstützung zugesichert werden. Rörig: „Wir brauchen eine 100-Prozent-Lösung! Es darf in den kommenden Jahren keine Kitas, Schulen, Gemeinden oder Sportvereine mehr geben, die sich nicht als Schutzorte für Kinder verstehen und entsprechende Präventionskonzepte umsetzen.“ Mit Blick auf die Schulen, dem einzigen Ort, an dem alle Kinder erreicht werden können, hoffe er, dass die Länder ihre Schulgesetze entsprechend ändern. Wer dauerhaft verantworte, dass nichts oder viel zu wenig für Schutz und Hilfe getan werde, laufe in letzter Konsequenz Gefahr, sich dem Vorwurf der Duldung auszusetzen, so Rörig.

Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.

Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“

Mehr Aufklärung und Sensibilisierung

Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und Alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen.

Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.
Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“

Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 28.01.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf & Alltag“: Das Training der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) unter Mitarbeit der Arbeiterwohlfahrt ist veröffentlicht.

Das Training „Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf & Alltag“ ist an der LMU gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Bildungspraktiker*innen, sowie mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt worden. Es ist Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit. Entstanden ist ein Fortbildungsprogramm für die Mitarbeitenden und Führungskräfte von städtischen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und Polizei.

Die AWO war eine der Partner-Institutionen dieses Projektes. Einerseits arbeitete der Verband im Fachbeirat mit. Andererseits wirkte die AWO bei der Erprobung zweier Fortbildungs-Bausteine für Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf und Alltag mit.

„Rassismus und Diskriminierung machen nicht halt: nicht vor Menschen, nicht vor Institutionen und deren Mitarbeitenden, nicht vor deren Ratsuchenden. Ob Städtische Verwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinden, Polizei – keine Organisation ist gegen dieses Problem immun“, sagt Dr. Britta Schellenberg, Projektleiterin, Ludwig-Maximilians-Universität München.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes hebt hervor: „Das Hauptziel ist und bleibt: Rassistische Mechanismen bewusst machen und Haltung zeigen! Jeder Mensch muss Verantwortung übernehmen für den Erhalt des demokratischen Gesellschaftssystems und des friedlichen Zusammenlebens. Dabei hilft dieses Training ganz praktisch im Arbeitsalltag. Die AWO plant das Bildungskonzept – mit wissenschaftlicher Begleitung durch die LMU – bundesweit umzusetzen.“

Das Training der LMU reagiert auf den gewachsenen Bedarf in vielen Organisationen, Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zu finden, Hass entgegenzutreten, Menschen vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen und menschenfeindliche Aggression in die Schranken zu weisen. Ziel ist es, Grundlagen und praktisches Material dafür zu schaffen, Führungskräfte und Mitarbeitende von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen zu befähigen, souverän und professionell mit Beschäftigten, Ratsuchenden und Klienten in einer zunehmend diversen Gesellschaft umzugehen und sie fit zu machen für einen sicheren Umgang mit rassistischen und andere menschenfeindlichen Orientierungen.

Das Projekt zur Kompetenzstärkung gegen Rassismus und Diskriminierung im Beruf und Alltag war von 2017 bis 2019 am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München angesiedelt und wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom BMFSFJ gefördert.

Publikation https://www.den-menschen-im-blick.de/aktuell/2019/training-antidiskriminierung

Kompetenz-Portal https://www.den-menschen-im-blick.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.02.2020

Angesichts der Debatte um Ungleichheiten im Steuer- und Abgabensystem betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben. Im Moment beteiligen sich Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional an der Finanzierung des Gemeinwesens und des Sozialstaates. Unser Verständnis von Gerechtigkeit und Solidarität ist ein anderes: Wichtig ist es, die Sozialversicherungsbeiträge nicht isoliert zu betrachten. Stattdessen müssen wir die Verteilungswirkung des Gesamtpaketes aus Steuern und Abgaben in den Blick nehmen.

Angesichts der Ungleichheiten von Einkommen und Vermögen und den überproportionalen Beiträgen kleiner und mittlerer Einkommensgruppen fordern wir eine generelle Überarbeitung des Steuer- und Abgabensystems. Hierzu gehören steuerliche Entlastungen in unteren Einkommensgruppen und eine regelmäßige Anhebung der Freibeträge.

Top-Verdiener und Vermögende sollen endlich ihren fairen Beitrag leisten! Um die Sozialversicherung zu stärken, sollten Schritte hin zu einer Bürgerversicherung unternommen und die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Eine isolierte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensgruppen bei den Sozialversicherungsbeiträgen halten wir für problematisch. Die günstige Haushaltslage sollte stattdessen genutzt werden, um Investitionen in Zukunft und Zusammenhalt, sprich, in die öffentliche und soziale Infrastruktur zu tätigen.“

Hintergrund:

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, bilden Personen mit einem Einkommen bis 70.000 Euro zwei Drittel des Gesamteinkommens, tragen jedoch mehr als 80 Prozent der Sozialabgaben. Demgegenüber tragen Personen mit einem Einkommen über 110.000 Euro nur etwa fünf Prozent der Sozialabgaben, obwohl diese Gruppe über mehr als 20 Prozent des Gesamteinkommens verfügt. Neben den Sozialversicherungsabgaben bestehen auch im Steuersystem Ungerechtigkeiten: So erhöhte sich in den letzten 20 Jahren die Steuerlast der unteren und mittleren Einkommen, während die Steuern der oberen Einkommensgruppen effektiv gesenkt wurden. Neben der Absenkung des Spitzensteuersatzes wurden weitere Veränderungen in der Besteuerung vorgenommen, von denen Wohlhabende und Reiche besonders profitieren. Dies trifft auf eine Situation, in der die Top-Einkommen überproportional gestiegen sind, untere Einkommen stagnieren, Mieten steigen und Armutslagen sich zunehmend verfestigen. Zudem ist in Deutschland die Vermögensungleichheit hoch: Die oberen 10 Prozent besitzen fast 60 Prozent des Vermögens, das oberste 1 Prozent sogar 25 Prozent. Währenddessen besitzt die untere Hälfte nur rund 1 Prozent des Vermögens.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2020

Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt berief Prof. Dr. Jens Schubert (50) zum neuen Vorstandsvorsitzenden des AWO Bundesverbandes. Er folgt ab dem 01. Januar 2021 dem derzeitigen Vorsitzenden Wolfgang Stadler (66) in diesem Amt.

Nach intensiver Beratung in der vom Präsidium eingesetzten Findungskommission unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wurde Professor Dr. Jens Schubert am vergangenen Freitag in einer Sondersitzung des höchsten Beschlussgremiums der AWO, dem Präsidium, gewählt.

Jens Schubert ist zurzeit Leiter des Bereichs Recht und Rechtspolitik in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Er ist ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht und beschäftigt sich u.a. mit den Themen Pflege, Recht der schwerbehinderten Menschen, Entgeltgleichheit, Fragen zu Migration, ALG I und II und Grundrente. Er übt eine Forschungs- und Lehrtätigkeit aus als Professor an der Leuphana Universität Lüneburg, Leuphana Law School.

Prof. Dr. Jens Schubert: „Nahezu in jeder Familie gibt es irgendwann Berührungspunkte zu Einrichtungen oder Leistungen der Wohlfahrt. Verwunderlich ist demgegenüber, wie wenig ihre Bedeutung, und zwar nicht nur für den einzelnen Menschen selbst, sondern für die Gesellschaft insgesamt, über alle Schichten hinweg bekannt ist. Wichtig ist es mir deshalb, die Rolle und den Wert der Angebote der AWO und die Arbeit all unserer Haupt- und Ehrenamtlichen stärker in den Fokus zu rücken.“

Wilhelm Schmidt, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Ich freue mich, dass wir mit Jens Schubert einen Nachfolger für Wolfgang Stadler gewonnen haben, der dessen erfolgreichen Einsatz für eine gute Zukunft der AWO und für eine aktive kritisch-konstruktive Arbeit in der Sozialpolitik fortsetzen kann.“

Wolfgang Stadler, amtierender Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Ich schätze Jens Schubert sehr und weiß, dass er mit seiner Expertise und seinem Engagement die AWO und auch den AWO Bundesverband weiter stärken wird.“

Mit Jens Schubert wurde ein Vorstandsvorsitzender gefunden, der mit seiner Expertise das fachpolitische Profil der AWO weiter stärken kann. Er wird mit seiner Einsatzbereitschaft die vom bisherigen Präsidium und vom Vorstand eingeleiteten Prozesse der Stärkung des Verbandes, der sauberen und fairen Arbeit in der AWO und der kritisch-konstruktiven Partnerschaft in der Sozialpolitik an der Seite des im Dezember 2020 gewählten Präsidiums fortsetzen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2020

Morgen feiert das Müttergenesungswerk sein 70jähriges Bestehen. Die Arbeiterwohlfahrt gratuliert zu diesem Anlass und betont die Bedeutung der Stiftung in der heutigen Gesellschaft.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kuren zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und pflegende Angehörige in Deutschland sind weltweit einzigartig – das ist ein großer Verdienst der fachlichen und politischen Arbeit der Elly Heuss-Knapp-Stiftung“, erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, und ergänzt: „Auch heute noch wird der Alltag vieler Familien und insbesondere der Mütter von vielfältigen Belastungen durch die Vereinbarung von Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Haushaltsführung, Beruf und Partnerschaft geprägt. Wenn keine Reserven mehr übrig sind und es an der Zeit für eine Auszeit ist, dann helfen Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerks.“

In diesem Sinne konnte das Müttergenesungswerk seit seiner Gründung viele politische Erfolge, wie die gesetzliche Verankerung von Kurmaßnahmen für Mütter als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Sozialgesetzbuch (SGB V), erzielen. Jährlich nehmen ca. 50.000 Mütter, 2.000 Väter und mehr als 70.000 Kinder an Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren teil. Rund 700 pflegende Angehörige nehmen spezielle Kuren in Anspruch. Trotzdem sieht sich das Müttergenesungswerk auch in Zukunft zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. So sinken Anzahl und Kapazitäten der Beratungsstellen kontinuierlich. Auch ist der Zugang zu Vorsorge-Kuren für pflegende Angehörige erschwert.

„Bei diesen und weiteren hochaktuellen Themen muss das Müttergenesungswerk Trendsetter sein und bleiben. Innerhalb des Verbunds wird sich die AWO auch in Zukunft mit Nachdruck dafür engagieren, die Interessen von Müttern, Vätern und ihren Familien zu vertreten, und sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen“ erklärt Döcker abschließend.

Hintergrund:

In einer Rundfunkansprache am 31. Januar 1950 gab Elly Heuss-Knapp, als Geburtstagsgeschenk für ihren Ehemann Theodor Heuss, die Gründung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) bekannt. Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung setzen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für die Gesunderhaltung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen ein. Im Rahmen der sogenannten „Therapeutischen Kette“ unterstützen bundesweit über 1.000 Kurberatungsstellen bei allen Fragen rund um das Thema Kurmaßnahmen in den über 70 vom MGW anerkannten Kliniken. Nachsorgeangebote vor Ort runden die ganzheitliche Unterstützung ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2020

Heute werden erstmals in Berlin „in einer Nacht der Solidarität“ obdachlose Menschen gezählt und befragt, die nachts auf der Straße schlafen. Berlin wird auf Grundlage der Zahlen, die im Februar erwartet werden, seine Hilfs- und Beratungsangebote ausweiten und spezialisieren.

Der AWO Bundesverband begrüßt das Vorgehen der Stadt Berlin außerordentlich.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das 2019 auf den Weg gebrachte und inzwischenvom Deutschen Bundestag verabschiedete Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darin werden aber nur Menschen ohne gültigen Mietvertrag erfasst, die in Notunterkünften untergebracht sind. Auf der Straße lebende Obdachlosebleibendarin unberücksichtigt.

Der AWO Bundesverband fordert seit vielen Jahren eine bundesweite Wohnungslosenstatistik aller wohnungslosenMenschen, ob in Einrichtungen,vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommenoder auf der Straße lebend. Je genauer die erfasste Anzahl der insbesondere auf der Straße lebenden Menschen und ihrer individuellen Lage ist, desto besser können entsprechende Hilfen organisiert werden. Beispielsweise brauchen obdachlose Frauen mit Kindern besondere Angebote, Menschen mit Behinderungen sind auf barrierefreie Einrichtungen angewiesen, und für Obdachlosemit geringen Deutschkenntnissen müssten Dolmetscher in der Straßensozialarbeit eingesetzt werden. Dem Beispiel Berlins müssen aus Sicht der AWO weitere Bundesländer folgen, um diese Menschen nicht durch die Lücken des Systems fallen zu lassen. Wir können und dürfen es uns als wohlhabende Gesellschaft nicht leisten, diese Menschen zu ignorieren.“

Döcker betont aber auch: „Diesem ersten wichtigen Schritt des Zählens müssen weitere Schritte folgen. Die zunehmende Wohnungslosigkeit in den Städten ist auch eine direkte Folge wohnungsbaupolitischer Fehlentscheidungen, z.B. des starken Rückgangs des sozialen Wohnungsbaus, der jetzt mühsam wieder in Gang gebracht werden muss. Wenn Wohnraum zum Luxusgut wird und soziale Anlaufstellen weichen müssen, gibt es eine grundsätzliche Schieflage in unserer Gesellschaft. Die aus den Zählungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen deshalb nicht nur zur Linderung von Symptomen genutzt, sondern müssen als deutliches Signal zunehmender sozialer Ausgrenzung mit langfristigen Folgen für die Menschen verstanden werden.“

AWO-Positionspapier "Wohnen.Menschen.Recht. Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware." (PDF)

Hintergrund:

Nach Paris und New York ist Berlin die erste deutsche Stadt, die eine solche Zählung vornimmt. Etwa 3.700 ehrenamtliche Helfer werden in dieser Nacht in 500 Teams unterwegs sein und obdachlose Menschen erfassen. Die Senats-Sozialverwaltung, die die Zählung organisiert hat, will auch wissen, welche Sprache die Obdachlosen sprechen, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.01.2020

Die Arbeiterwohlfahrt hat auf einer Sonderkonferenz am 14. Dezember 2019 ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet, das heute veröffentlicht wurde. In einem vier Jahre andauernden Prozess hat der Verband im Rahmen von Sozialkonferenzen und Regionaltreffen das zuletzt 1998 beschlossene Grundsatzprogramm neu gefasst. Dazu der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Die Arbeiterwohlfahrt hat am ersten Tag nach ihrem 100. Jubiläum in Berlin ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet und damit zugleich den Anspruch des gesamten Verbandes unterstrichen, in Deutschland und Europa weiterhin für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten.

Von zentraler Bedeutung für den Verband ist der Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, die allen Menschen mit Respekt begegnet. Aus der Motivation heraus entstanden, die Mauern der Klassengesellschaft zu durchbrechen, arbeitet die AWO auch in Zukunft daran, Diskriminierung und Ungleichheit abzuschaffen. Der gesamte Verband bekennt sich mit dem Grundsatzprogramm dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen.

Weiter schafft das neue Programm auch ein Bewusstsein für die ausgrenzende Wirkung sozialer Ungleichheit für Teile der Gesellschaft. Dass die Ungleichheit nicht nur den sozialen Zusammenhalt gefährdet, sondern auch den Einzelnen ohne Perspektive zurück lässt und zu geringer Lebensqualität sowie Gesundheit führt, ist für die Arbeiterwohlfahrt untragbar. Der Verband wird hier seine Aktivitäten weiter ausbauen und sich alleine und in Partnerschaft mit anderen Organisationen gegen diese Entwicklung stemmen.

Folgerichtig wird darüber hinaus der Grundwert Gerechtigkeit ins Zentrum gestellt. Dieser weist nun stärker als zuvor auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die AWO verdeutlicht damit, dass sozialer Fortschritt zugleich den Schutz der Natur und Umwelt im Blick haben muss.

Das Grundsatzprogramm richtet den Blick auch auf die eigenen Strukturen und Aktivitäten und führt dabei aus, dass diese sich einzig an den Bedürfnissen der Mitglieder, der Engagierten, der Klient*innen und den politischen Zielen der AWO ausrichten. Dazu wurden unter dem Kapitel „Wir verpflichten uns“ weitreichende Beschlüsse gefasst, die den Verband und die Verantwortlichen selbst in die Pflicht nehmen wertegebunden zu handeln.

Nicht zuletzt ist das Grundsatzprogramm auch eine Einladung, sich der Arbeiterwohlfahrt anzuschließen und mit uns die Gesellschaft zu gestalten: für Freiheit, für Gleichheit, für Gerechtigkeit für Solidarität und für Toleranz im 21. Jahrhundert.“

Das Grundsatzprogramm ist in einer Lang- und einer Kurzfassung hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2020

Der AWO Bundesverband begrüßt die Forderung der niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann nach Steuerzuschüssen für die Pflegeversicherung. Der Verband fordert zudem, Kommunen und Bundesländer in ihrer Verantwortung für die Pflege zu stärken.

Die steigenden Kosten in der Pflege führen zu einem stetigen Anstieg des Eigenanteils der Versicherten im Pflegeheim. In der Folge können die Eigenanteile aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden. Das führt dazu, dass Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Bundesvorstandes: „Die steigenden pflegebedingten Kosten allein den Pflegebedürftigen aufzubürden, ist ihnen gegenüber unwürdig. Sie führt auch bei den Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Und auch rein rechnerisch ist die bisherige Regelung nicht sinnvoll: Die Haushalte der Kommunen, die die Kosten aus der Sozialhilfe übernehmen, werden weiter belastet. Die Entlastung der Kommunen war aber ein Gründungsmotiv für die Pflegeversicherung. Wir müssen die Kommunen darin stärken, den Aufbau und die Finanzierung ihrer Struktur-, Bedarfsplanung und Unterstützungsstruktur vor Ort zu gewährleisten. Die Bundesländer wiederum müssen zukünftig die Investitionskosten übernehmen. Auch das war bei der Einführung der Pflegeversicherung so vorgesehen, geschieht aber nicht im vorgesehenen Umfang.“

Döcker weiter: „Wir brauchen eine Pflegeversicherung, die das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit verlässlich absichert. Eine Pflegeversicherung muss Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit geben. Dazu muss die Höhe des Eigenanteils, den die Pflegebedürftigen zahlen, begrenzt werden. Der Eigenanteil muss zudem über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein. Die Arbeiterwohlfahrt hat dieses bereits vor einem Jahr in einer Petition gefordert – und die Zustimmung von über 74.000 Unterzeichnenden bekommen.

Hintergrund: Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein Versicherter selbst übernehmen musste, im Schnitt monatlich bei 1.750 Euro. Zum Vergleich: Ende 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. Die Ursache liegt in einer gesetzlichen Regelung. Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben und nicht dynamisiert. Die Erhöhungen der Leistungsbeträge der Pflegekassen in den nachfolgenden Jahren waren bei Weitem nicht ausreichend. Somit tragen die pflegebedürftigen Menschen alle Kostensteigerungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.01.2020

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Rund 200 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft läuteten in der Berliner Kalkscheune das neue Jahrzehnt ein. AWO Präsident Wilhelm Schmidt begrüßte die Gäste und betonte, dass die Arbeiterwohlfahrt auch 100 Jahre nach der Gründung eine wichtige Rolle in Beantwortung sozialer Fragen spielt.

Autorin Jagoda Marinić würdigte in ihrer Festrede das Engagement der AWO für die Gesellschaft. Sie freue sich auf eine innovative AWO, die Zukunft mitgestaltet. Sie betonte die Bedeutung von Solidarität in Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen, die Entsolidarisierungstendenzen mit sich bringen. Unter dem Stichwort „Solidarität mit sich selbst“ mahnte sie: „Wer die Härte gegen sich stählt, der wird die Ellbogen gegen andere noch schneller ausfahren. Es muss dem Trend zur schicken Selbst- und Daueroptimierung von Individuum, Gesellschaft und Ökonomie etwas Menschliches entgegengesetzt werden. Etwas, in dem der Mensch als Ganzes und nicht der perfekte Mensch seinen Platz hat.“

Ein Höhepunkt des Abends war die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises 2020. Damit wurde außergewöhnliches Engagement gewürdigt. Bei 59 Bewerbungen von kreativen Projekten fiel der Jury die Wahl alles andere als leicht. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2020 ging an die Universität der 3. Generation. Das Projekt des AWO Kreisverbands Bremen ermöglicht Menschen in ihrer dritten Lebensphase nachberufliche Bildung. Das Angebot ist überwiegend kostenlos und ermöglicht auch Menschen nachberufliche Bildung, die sie sich bei anderen Bildungsträgern nicht leisten könnten. Drei weitere Projekte wurden ehrenhalber gewürdigt.

Die Premiere eines filmischen Rückblick auf das vergangene Jubiläumsjahr verdeutlichte eindrücklich, wie die AWO ihre Grundwerte auch 100 Jahre nach ihrer Gründung mit Leben füllt. Impressionen der Jubiläumsaktivitäten von Gliederungen und Einrichtungen in ganz Deutschland zeigten, dass nicht nur die die Erfolge der Vergangenheit gefeiert werden, sondern der Verband sich vor allem ganz nach dem Jubiläumsmotto mit „Erfahrung für die Zukunft“ aufstellt.

Abgerundet wurde das Programm durch Darbietungen aus dem ebenfalls prämierten Musical über die Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, Marie Juchacz. Das Publikum würdigte die bewegende künstlerische Leistung mit Standing Ovations.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sieht im Neujahrsempfang einen gelungenen Auftakt für das nächste Jahrzehnt: „Das Jubiläumsjahr hat die AWO genutzt, um sich auf ihre Grundwerte zu besinnen und ihre Bedeutung für unsere heutige Gesellschaft ins Bewusstsein zu rufen. Nun starten wir nicht nur in ein neues Jahr, sondern hoffentlich in die nächsten 100 Jahre Arbeiterwohlfahrt“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2020

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und der Betreuungsgerichtstag (BGT) fordern, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden sein muss. Sie appellieren an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift werden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. Die BAGSO und der BGT fordern dringend, die sachlich falsche und unangemessene Verbindung von Bettgittern und Fixiersystemen zur „Erleichterung der Pflege“ aufzuheben.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen. Deshalb dürfen sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden (§ 1906 Abs. 4 BGB). Dies gilt bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege. Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt. Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, ist zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden. Die BAGSO und der BGT fordern deshalb eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt.

Der Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Kosten von den Krankenkassen erstattet werden können. Dieser Katalog wird zurzeit in Teilen überarbeitet. Die BAGSO wurde eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Betreuungsgerichtstag e.V. vom 05.02.2020

Kinder mit suchtkranken Eltern benötigen nach Ansicht der Diakonie dringend eine größere Aufmerksamkeit und eine stärkere Lobby, da sie Hilfen nicht selber anfordern und ihre suchtkranken Eltern häufig die nötige Unterstützung nicht leisten können. Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien plädiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, für regionale Netzwerke und eine bessere Finanzierung der Hilfen für Familien mit suchtkranken Eltern:

"Wir dürfen Kinder aus Suchtfamilien nicht alleine lassen! Wir weisen seit langem darauf hin, dass Kinder aus Suchtfamilien hoch belastet und oft vollständig überfordert sind. Die gesamte Familie benötigt Unterstützung, wenn ein Elternteil suchtkrank ist. Besonders dramatisch ist die Situation für Kinder in Alleinerziehendenfamilien. Kinder können, gerade wenn sie sehr klein sind, sich nicht selber Hilfe holen. Viele fürchten sich auch vor den Konsequenzen, die eintreten können, wenn die Probleme bekannt werden. Und ihre suchtkranken Eltern suchen oft nicht aktiv Hilfe. Auch deshalb führten Kinder aus Suchtfamilien viel zu lang ein Schattendasein und standen nicht auf der politischen Agenda. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Kinder und Familien Unterstützung erhalten. Es sind regionale Netzwerke aus verschiedenen Akteure der Suchthilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems notwendig, die eng zusammenarbeiten und verlässlich finanziert werden. Nur so können wir dafür sorgen, dass Kinder aus Suchtfamilien bestmöglich für die Zukunft gestärkt sind und nicht selbst hochgefährdet sind in eigene Sucht- sowie psychische Krankheiten abzurutschen."

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/kinder-von-suchtkranken-in-den-blick-nehmen

https://hilfe.diakonie.de/crystal-meth-rausch-der-muetter

https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072012-klientinnen-und-klienten-in-ihrer-elternrolle-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.02.2020

Für Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien reicht eine gute medizinische und pflegerische Versorgung alleine nicht aus. Für die herausfordernde Lebenssituation sind die Begegnungen mit den ehrenamtlich Engagierten in der Hospizarbeit, die ein Stück Normalität in die von Krankheit bestimmte Lebenswelt der Betroffenen bringen, genauso wichtig wie das Gespräch mit psychosozialen Fachkräften und Seelsorgenden für die Geschwisterkinder, Mütter und Väter.

"In der Kinderhospizarbeit geht es um mehr als Medizin und Pflege. Hier geht es auch vor allem darum, in der verkürzten Lebenszeit Augenblicke der Freude zu schaffen, Kinderwünsche zu erfüllen, und Selbstbestimmung für die betroffenen Familien zu ermöglichen. Den schwerkranken Kindern und ihren Familien muss es ermöglicht werden, auch die Krankheits- und Sterbezeit als eine Zeit voller Leben und Freude zu erfahren", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Tages der Kinderhospizarbeit.

Familien, in denen ein Kind mit einer lebensverkürzenden Erkrankung lebt, sind nicht selten über Jahre äußert belastet und brauchen Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team, in dem auch psychosoziale Fachkräfte, Seelsorgende und geschulte ehrenamtlich Engagierte einen festen Platz haben. Aus Sicht der Diakonie Deutschland muss der Zugang zu psychosozialen und spirituellen Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die betroffenen Familien erleichtert werden, damit sie die dringend notwendige Entlastung und Stärkung erfahren können.

Deshalb setzt sich die Diakonie Deutschland auch bei den aktuell laufenden Bundesrahmenvertragsverhandlungen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) dafür ein, dass die Finanzierung von psychosozialen Fachkräften flächendeckend gesichert wird.

Laut Kinderhospizverein leben derzeit circa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung in Deutschland.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/hospizarbeit-und-palliativversorgung-1

https://www.diakonie.de/journal/tod-und-sterben-gehoeren-zum-leben

https://www.deutscher-kinderhospizverein.de/kinder-und-jugendhospizarbeit-in-deutschland/tag-der-kinderhospizarbeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.02.2020

Jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund erlebt Benachteiligung und Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, die heute veröffentlicht wurde.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Der Befund der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist erschreckend. Rassismus hat viele Gründe, aber nie eine Rechtfertigung. Bezahlbarer Wohnraum für alle ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit und eine Grundbedingung für Teilhabe in einer immer diverseren Gesellschaft. Gerade Menschen mit Migrationserfahrung, aber auch Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Senioren mit kleiner Rente haben es bei der Wohnungssuche besonders schwer. Der Wohnungsbau gehört deshalb ganz oben auf die politische Agenda – genauso wie die Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus."

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist gesetzlich verboten. Gegen Diskriminierung gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählt auch Wohnraum. Betroffene sollten sich über die Rechtslage informieren und bei erfahrenen Benachteiligungen Rat bei Antidiskriminierungsstellen und Mietervereinen suchen.

Die Diakonie Deutschland setzt sich für Vielfalt und Begegnung in der Gesellschaft ein und tritt Ausgrenzung entschieden entgegen. Die Diakonie sieht die regelmäßigen Erhebungen der Antidiskriminierungsstelle als wichtigen Beitrag an, da sie mit wissenschaftlichen Daten zur Aufklärung über Diskriminierungserfahrungen beitragen. Daten zu erfahrenen Benachteiligungen zeigen Missstände auf und machen politischen Handlungsbedarf deutlich.

Zur Umfrage "Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt": https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/Umfrage_Rass_Diskr_auf_dem_Wohnungsmarkt.html?nn=6570036

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.01.2020

· Pilotprojekt startet in fünf Bundesländern · Auftaktveranstaltung in Berlin · Diakonie-Vorstand Loheide: Digitaler Dorfplatz ist Chance für mehr Teilhabe am öffentlichen Leben

Mit einer Auftaktveranstaltung in Berlin fällt heute der Startschuss für das Projekt "Dörfer mit Zukunft", das die Diakonie Deutschland gemeinsam mit der Nachbarschaftsplattform nebenan.de im ländlichen Raum initiiert.

"Ziel ist ein digitaler Dorfplatz als Chance für mehr Teilhabe von Dorfbewohnern am öffentlichen Leben. Das Projekt erprobt in Reallaboren, ob und wie sich das soziale Miteinander in ländlichen Räumen durch neue digitale Möglichkeiten ergänzen und verbessern lässt. Dreh- und Angelpunkt bleiben die persönliche Begegnung, die nachbarschaftliche Unterstützung und das ehrenamtliche Engagement, die durch die Plattform erleichtert und gefördert werden", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Im Rahmen von "Dörfer mit Zukunft" werden fünf kirchlich-diakonische Einrichtungen mit Unterstützung des bundesweit größten sozialen Nachbarschaftsnetzwerkes nebenan.de, individuelle digitale Nachbarschaften für ihre Gemeinde aufbauen. Innerhalb dieser Nachbarschaften können sich alle Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner digital vernetzen. Die digitale Vernetzung soll den persönlichen Austausch initiieren und fördern.

Ein Jahr lang werden die Einrichtungen von nebenan.de und der Diakonie aktiv unterstützt und beraten, wie sie die digitalen Strukturen optimal für die Praxis vor Ort nutzen können.

Beteiligt sind Einrichtungen in Züssow (Mecklenburg-Vorpommern), Weilrod (Hessen), Hörstel (NRW), Bischofswerda (Sachsen) und Ratzeburg (Schleswig- Holstein). Sie erhalten ein sogenanntes Organisationsprofil bei nebenan.de, über das sie die auf der Plattform registrierten Personen im Dorf über Neuigkeiten, Veranstaltungen und Aktionen informieren und in Dialog treten können. So entsteht ein digitaler Dorfplatz, an dem sich alle Akteure in einem geschützten Raum vernetzen können.

Michael Vollmann, Mitgründer von nebenan.de: "Digitale Nachbarschaftsnetzwerke ergänzen herkömmliche Nachbarschaftsbegegnungen und ermöglichen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme. Sie stärken die positiven sozialen und gesellschaftlichen Effekte von Nachbarschaft und fördern zivilgesellschaftliches Engagement vielerorts bereits heute in hohem Maße."

Während Nachbarschaftsplattformen in der Stadt bereits erfolgreich genutzt werden, sind sie im ländlichen Raum noch selten. Diakonische Einrichtungen vor Ort kennen die Situation auf dem Land und können den Aufbau einer digitalen Nachbarschaft koordinierend mitgestalten. Denn digitale Nachbarschaftsnetzwerke bieten gerade für kleine Ortschaften und weit verstreut lebende Menschen enormes Potenzial.

Mehr zum Projekt finden Sie unter https://www.diakonie-kennenlernen.de/doerfer-mit-zukunft/

Über nebenan.de

nebenan.de ist das größte soziale Netzwerk für Nachbarn in Deutschland mit 1,4 Mio. aktiven Nutzern. Über die kostenlose, lokale Plattform können sich Nachbarn unkompliziert kennenlernen, helfen, zu Aktivitäten verabreden, Dinge teilen und verschenken. Nur verifizierte Nachbarn haben Zugang zu nebenan.de. Die Plattform wurde 2015 in Berlin als Sozialunternehmen gegründet und ist TÜV- geprüft. Bereits seit 2018 können lokale, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Stadtverwaltungen über ein sogenanntes Organisationsprofil Teil der Nachbarschaft werden.

Weitere Informationen: https://presse.nebenan.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.01.2020

Im Rahmen einer Verbändeanhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute über den Gesetzentwurf zur Grundrente diskutiert. Die Diakonie Deutschland begrüßt den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Einführung einer Grundrente.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dass Rentnerinnen und Rentner, die nach 33 Beitragsjahren mit ihren Rentenansprüchen unter dem Existenzminimum liegen, zukünftig einen Anspruch auf Grundrente haben, ist ein echter Fortschritt der sozialen Sicherung in Deutschland. Da der Anspruch auf Grundrente ohne Antrag von Amts wegen ermittelt wird, kommt die Grundrente direkt bei den Betroffenen an. Damit wird endlich etwas gegen verdeckte Altersarmut getan, die entsteht, wenn Menschen aus Scham oder Unwissen ihre Ansprüche auf Grundsicherung nicht einlösen. Insbesondere Frauen werden von der Grundrente profitieren, für die das größte Risiko besteht, in Altersarmut zu geraten."

Die Diakonie Deutschland sieht über den Gesetzentwurf hinaus Bedarf an der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grundrente erreicht beispielsweise keine Menschen mit weniger Beitragsjahren und sehr geringen Rentenansprüchen, oftmals eine Folge von längeren Familienphasen und Pflegezeiten. Die Diakonie setzt sich deshalb für erweiterte Freibetragsregelungen für gesetzliche Rentenansprüche in der Grundsicherung im Alter ein.

Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2020

Ein heute vom DIW vorgelegtes Gutachten über den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder belegt, dass Investitionen in Ganztagsschulen und gute Kinderbetreuung insgesamt der Gesellschaft einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen und sich dadurch zu einem erheblichen Teil selbst refinanzieren.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Wichtig ist, dass alle Kinder und Familien von dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung profitieren können. Vor allem auch die Kinder, deren Bildungschancen durch qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung verbessert werden können. Das Gutachten lässt leider außen vor, dass mit dem geplanten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab 2025 zunächst immense Investitionen verbunden sind, die mit dem vorgesehenen Investitionsprogramm des Familienministeriums nicht gedeckt sind. Dafür müssen jetzt die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dass mütterliche Erwerbstätigkeit dadurch erleichtert wird und sich fiskalisch gegenrechnet, sollte daher nicht das entscheidende Argument für den Ausbau sein. Jetzt muss die Chance genutzt werden, eine Ganztagsbetreuung zu etablieren, die qualitativ hochwertig ist, Bildungsbiographien positiv fördert und allen Bevölkerungsschichten zugutekommt."

Das Gutachten des DIW schätzt ab, welche fiskalischen Effekte durch den Ausbau ganztägiger Betreuung zu erwarten sind. Als Folge des Ausbaus steigt demnach Erwerbstätigkeit und Erwerbsvolumen von Müttern. Das erhöht einerseits das Einkommen im familiären Haushalt und verringert Sozialtransferleistungen, während andererseits Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungen zu erwarten sind.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2020

Das Weltwirtschaftsforum mahnt in einer aktuellen Studie bessere soziale Aufstiegschancen in Deutschland an. Ungleichheit bestehe vor allem bei den Bildungschancen, beim Zugang zu Technologie sowie bei den Löhnen.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Eine gute Bildungspolitik ist nicht nur wichtig für künftigen Wohlstand, sondern auch die beste Sozialpolitik.

Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist entscheidend, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht die gleichen Aufstiegschancen haben. Hier hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf. Das Einkommen und der Bildungsgrad von Eltern darf nicht länger über die Aufstiegschancen entscheiden.

Darum brauchen wir mehr frühkindliche Förderung, besser bezahlte Erzieherinnen und Erzieher und eine flächendeckend digitale Ausstattung an allen Schulen."

Auf dem jährlichen Weltwirtschaftsforum treffen sich ab Dienstag rund 3.000 Top- Manager, Spitzenpolitiker, Wissenschaftler und Vertreter der Zivilgesellschaft, darunter US-Präsident Donald Trump, die neue EU-Kommissionchefin Ursula von der Leyen und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei dem diesjährigen 50. Treffen stehen auch Fragen der sozialen Verantwortung im Mittelpunkt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2020

Am 29. Januar 2020 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BT-Drucks. 19/15618) statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den Entwurf grundsätzlich, hält ihn aber nicht für ausreichend oder gar zielführend. Denn er regelt nur einen Einzelfall und lenkt vom eigentlichen Kernthema, nämlich der Reform des Abstammungsrechts, ab.

Dass beispielsweise die Partnerin der Geburtsmutter das Kind nach wie vor als "Stiefkind" adoptieren muss, ist verfassungsrechtlich bedenklich, da gleichgeschlechtliche Frauenpaare damit anders als heterosexuelle Ehepaare nach einer Samenspende behandelt werden. "Das Wohl des Kindes gebietet es jedoch, dass auch das Kind lesbischer Eltern unmittelbar von Geburt an zwei rechtliche Eltern hat", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf versäumt die Gelegenheit, eine umfassende Lösung anzugehen und beschränkt sich auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Minimum, d.h. verfestigten nichtehelichen Familien die (Stiefkind-)Adoption zu ermöglichen. Verknüpft wird dies mit einer "Bewährungszeit" von vier Jahren. Die gemeinschaftliche Adoption nichtehelicher Lebenspartner bleibt außen vor.

"Unabhängig davon, dass die Frist den Eindruck von Willkür aufkommen lässt, bleibt es bei einer verpassten Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, ergänzend.

Stellungnahmen des djb dazu:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st20-03/

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-21/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.01.2020

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute der Referentenentwurf zur Grundrente diskutiert. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Rente von Personen mit geringen Rentenanwartschaften und langen Versicherungsverläufen durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten aufgestockt werden. Dabei, so der Gesetzentwurf, soll insbesondere auch den Biographien von Frauen Rechnung getragen werden.

"Aufgrund der extrem kurzen Frist für eine Stellungnahme war eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf kaum möglich. Bereits ohne vertiefte Prüfung wird jedoch deutlich, dass den gleichstellungsrelevanten Belangen von Frauen mit dem Entwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird.", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

In seiner Stellungnahme kritisiert der djb insbesondere, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigung, sogenannte Minijobs, die in der Mehrzahl von

(verheirateten) Frauen ausgeübt werden, nicht zu den anwartschaftsbegründenden Zeiten zählen. Begründet wird diese Entscheidung im Entwurf explizit damit, dass Minijobs lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hätten.

"Deutschland weigert sich seit Jahren den Empfehlungen der Europäischen Union nachzukommen und Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht abzubauen, die Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten und die eigenständige Existenzsicherung behindern. Gleichzeitig sollen die Folgen der Fehlanreize Frauen bei der Grundrente zum Verhängnis werden.", kritisiert Wersig.

Dennoch sollen Frauen dem Referentenentwurf zufolge in besonderem Maße von der Grundrente und den parallel dazu eingeführten Freibetragsleistungen im Sozialhilferecht profitieren. Im Einführungsjahr sollen Frauen sogar 70 Prozent der Menschen sein, die von der Grundrente profitieren. Wie diese Einschätzung zustande kommt, bleibt allerdings – trotz der Verpflichtung zu einer differenzierten gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenschätzung – offen.

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme setzt sich der djb für eine transparente Darstellung der Datenbasis für die genannten Zahlen und eine geschlechterdifferenzierte Einschätzung der Auswirkungen aller Anspruchsvoraussetzungen der Grundrente ein.

Ausführliche Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st20-02/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.01.2020

»Parität kann nur gelingen, wenn alle Frauen an einem Strang ziehen.«, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die erste Debatte des Bundestags über Geschlechterparität in den Parlamenten. »Die Parlamentarierinnen sollten ihre Stimme nutzen, um gemeinsam für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen einzustehen. Sie haben dabei unsere vollste Unterstützung.«, so Wersig. Allerding sind keineswegs nur die Frauen in der Pflicht. »Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen in der Verantwortung, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen umfassend zu gewährleisten und so Art. 3 Abs. 2 GG im 101. Jahr nach Einführung des Frauenwahlrechts endlich hinreichend Geltung zu verschaffen. Sie haben die verfassungsrechtlichen Handlungsspielräume auszuschöpfen.«, so Wersig.

»Mehr Frauen in den Bundestag« hatten Abgeordnete von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gefordert. Sie sehen den Bundestag in der Pflicht und hatten deshalb einen Antrag für die Einsetzung einer Paritätskommission gestellt. Die Union befürwortete in Redebeiträgen stattdessen die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema. Hintergrund der Debatte ist der geringe Frauenanteil im Bundestag, den der djb immer wieder angemahnt und verfassungsrechtliche Handlungsspielräume aufgezeigt hatte. Offenbar ist es den Parlamentarierinnen nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu bilden und in ihren jeweiligen Fraktionen durchzusetzen. »Wir sind sehr enttäuscht, dass keine fraktionsübergreifende Position gefunden wurde. Parität muss weiterhin Thema bleiben, gerade auch im Bundestag. Wir bekräftigen den Wunsch der Parlamentarierinnen nach Einsetzung einer Paritätskommission, die wir als einen weiteren Schritt der parlamentarischen Befassung mit diesem wichtigen Thema nur befürworten können. Leider haben wir derzeit nur wenig Hoffnung.«, kommentiert Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 20.01.2020

Als einen "Schritt in die richtige Richtung, doch in der Ausgestaltung enttäuschend" bezeichnet die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität". Zwar sei es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber der Verrohung der Kommunikation im Netz wirkungsvolle Maßnahmen entgegensetzen will. Zu Recht wird die Möglichkeit, die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen zu sagen, als wesentlicher Grundpfeiler der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft verstanden, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen hat. Leider wird der Gesetzentwurf nach Einschätzung der heute veröffentlichten Stellungnahme des djb diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.

"Es gibt grundlegende Mängel des Entwurfs", so Wersig. "Er blendet die Geschlechterdimension aus und greift in seinem Regelungsgehalt zu kurz! Dabei besteht eine Verpflichtung, bei allen Gesetzesvorhaben die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Frauen und Männer in den Blick zu nehmen."

Neben Rassismus und Antisemitismus ist auch Frauenfeindlichkeit eine wesentliche Motivationslage für Hass und Rechtsextremismus im Netz. Ähnlich wie bei anderen Terrorakten hat der Täter in Halle/Saale, dessen Tat digital vorbereitet, begleitet und inszeniert war, das Feindbild »Feminismus« explizit benannt. "Frauen werden nicht die gleichen Rechte wie Männern zugebilligt, sie werden auf eine angeblich ,natürliche‘ Geschlechterordnung verwiesen und, äußern sie sich öffentlich, politisch oder gar geschlechterpolitisch, mundtot gemacht", so Wersig.

Frauen werden im Netz, anders als Männer, typischerweise sexistisch angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren – neben den sonst üblichen Drohungen – explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen. Damit werden sie vom öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. "Diese geschlechterpolitische Dimension muss unbedingt in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden, damit die vorgesehenen Maßnahmen auch zielgenau sind!", fordert Wersig.

Es ist zudem angesichts der Dringlichkeit des Problems nicht nachvollziehbar, dass sich der Entwurf auf die Umsetzung des vom Kabinett am 30. Oktober beschlossenen Maßnahmepakets beschränkt. Dies lässt dringend notwendige Reformen etwa beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die der djb bereits in seinem Policy Paper zum Thema Hate Speech gefordert hat, außen vor. Zudem sind auch die im Entwurf enthaltenen Änderungen des NetzDG mangelbehaftet:

Beispielsweise macht es wenig Sinn, das Meldeverfahren auf das geltende Beschwerdeverfahren nach dem NetzDG zu stützen, ohne dass dessen Mängel zumindest zeitgleich beseitigt werden.

Auch bei den strafrechtlichen Vorschriften besteht erheblicher Nachholbedarf:

Gegen Frauen gerichtetes Cyber Harassment beschränkt sich typischerweise nicht auf die Bedrohung bzw. die Ankündigung von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Vielmehr fokussieren sich entsprechende Ankündigungen in der Regel auf die Ausübung sexualisierter Gewalt. Dies muss sich auch im Katalog des § 126 Abs. 1 StGB widerspiegeln. Ebenso müssen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in § 241 StGB aufgenommen werden. "Ansonsten bleiben Frauen außen vor und profitieren nicht von der angestrebten Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes im digitalen Raum", kommentiert Wersig.

Der djb unterstützt die im Entwurf vorgesehene explizite Aufnahme antisemitischer Motive in die Vorschrift des § 46 StGB. In die Aufzählung, die dann neben rassistischen und »fremdenfeindlichen« Motiven auch antisemitische Motive umfasst, müssen allerdings auch sexistische Motive aufgenommen werden. Nur so wird ein umfassendes Bild von Vorurteilskriminalität abgebildet. Die geschlechtsspezifische Dimension hier zu ignorieren, wäre eine verheerende Botschaft an die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Aufnahme sexistischer Motive könnte zudem zu einer Sensibilisierung der Rechtsanwender*innen hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Dimension von Straftaten beitragen.

Ausführliche Stellungnahme vom 17.1.2020: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-01/

Policy Paper vom 4.11.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für heute geplante Änderung des Strafgesetzbuches zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein, wie vom Bundesrat in einer Stellungnahme gefordert.

"Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet braucht es neben den Strafverschärfungen ebenso mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. "Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten", so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zugleich dafür, bei den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zur Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen", so Lütkes.

Eine in dieser Woche vorgestellte repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt deutlich, dass Eltern von den Online-Anbietern fast einhellig Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen einfordern. Eine besonders hohe Zustimmung erfahren härtere Strafen bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz (jeweils 93 Prozent). Knapp dahinter rangieren die Verpflichtung zur Bereitstellung von verständlichen bzw. transparaten Informationen über die Risiken der Mediennutzung (91 Prozent), sichere Voreinstellungen des eigenen Dienstes (90 Prozent), sowie Maßnahmen, die den Kontakt mit unbekannten Erwachsenen unterbinden (89 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2020

Zu einem Fachgespräch zum Thema „Drei Kinder und mehr – Mehrkindfamilien in der Mitte der Gesellschaft“ hat die Konrad -Adenauer-Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2019, in die Akademie der KAS nach Berlin eingeladen. Gekommen war auch die Bundesvorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich in ihrem Statement klar zu Familien bekannte. „Keine Familie soll sich rechtfertigen müssen, ob sie ihr Kind eher oder später in eine Betreuung gibt“, so Kramp-Karrenbauer. Familien sollen „Stabilität, Zuwendung und Schutz“ für Kinder sein und das könnten sie am besten „bei entspannten Eltern“. Mehr als 100 Gäste aus Politik, Verwaltung und Verbänden waren gekommen, darunter Abgeordnete des Bundestages und Fachleute aus Ministerien. „Der große Zuspruch freut uns sehr und bestärkt uns in unserer Arbeit, die Leistung kinderreicher Familien, den Wert von Erziehung, Bildung und Zuwendung im familiären Bereich, wieder als nachhaltigen Beitrag für die Zukunft unseres Landes ins Gespräch zu bringen“, resümiert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Mit einer solchen Veranstaltung wird deutlich, dass die Politik die Mehrkindfamilie als Thema neu entdeckt und ihr Potential wieder bewusster wahrnehmen will“, so Müller.

Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Dorothea Siems, Chefökonomin der Tageszeitung DIE WELT. Es diskutierten Silvia Breher, stellvertretende Vorsitzende der CDU, Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Dr. Martin Bujard (BIB), Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD sowie Patrick A. Hauns, Leiter des Fachbereichs Bildung, Soziales und Sport der Stadtverwaltung Bruchsal.

Annegret Kramp-Karrenbauer sah Familie als „zuerst emotionales Thema“, das häufig nur technokratisch betrachtet werde. In ihrem konkreten politischen Alltag habe sie erfahren, wie verbindend und vertrauensstiftend es sein kann, wenn Menschen sich auch auf der gemeinsamen Basis ihrer Elternschaft begegneten. Politik müsse auf den Gebieten Infrastruktur, Zeit und Flexibilität tätig werden. Schon jetzt verlange der sich abzeichnende Fachkräftemangel „innovative Lösungen“.

Impulsgebend war der Vortrag von Prof. Dr. Nobert F. Schneider, Direktor des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung (BIB). Jüngste Studien zur aktuellen Lebenssituation von Mehrkindfamilien, ihrer demographischen Relevanz und ihrer gesellschaftlichen Leistung trugen erstmalig systematisches Datenmaterial über die bislang kaum erforschte Mehrkindfamilie zutage. In Deutschland leben 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern im Haushalt und gelten damit als kinderreich. Jedes dritte Kind in Deutschland wächst in einer Mehrkindfamilie auf. Die Mehrkindfamilien seien demnach ein Schlüsselfaktor der demographischen Entwicklung.

Aus der kommunalpolitischen Praxis berichtete Patrick A. Hauns und stellte fest, dass es häufig schon helfe, „sich in Erinnerung zu rufen, was Familien brauchen“. Dann sei es ein Leichtes, „etwa vor Schwimmbädern oder vor Rathäusern Familienparkplätze einzurichten“.

Dass der Staat eine aktivere Rolle in der Förderung von Infrastruktur, der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen und als Arbeitgeber mehr Innovation wagen sollte, bestätigte auch Markus Kerber.

Eindrücklich war der Appell von Hermann Gröhe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, wonach auch an „Althergebrachtes und Bewährtes“ erinnert werden müsse. So rief er das Ehegattensplitting und die Familienversicherung als europaweit einzigartig in Erinnerung.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 30.01.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:
Zur Vielfalt Familie gehören für das Zukunftsforum Familie auch Mehrkindfamilien. Mehrkindfamilien sind keine homogene Gruppe: Einige Familien mit mehreren Kinder haben einen Migrationshintergrund und ein nicht unerheblicher Anteil der Mehrkindfamilien insbesondere mit vier oder mehr Kindern sind Patchwork-Familien, bei denen ein oder beide Partner Kinder in die bestehende Partnerschaft einbringen. Einige dieser Familien gehören dem Mittelstand an, anderen sind wegen ihrer Kinder von Armut bedroht. Aus Sicht des ZFF ist es daher wichtig, den besonderen Bedarf von Mehrkindfamilien ernst zu nehmen. Gerade deshalb halten wir es jedoch für den falschen Weg, auf „Althergebrachtes und Bewährtes“ zu setzen. Viele Mütter von mehreren Kindern geben ihre Erwerbstätigkeit auf oder arbeiten nur in kleiner Teilzeit, während die Väter weiterhin in Vollzeit arbeiten. Das ist nicht nur für ihre Alterssicherung fatal, sondern auch gleichstellungspolitisch das falsche Signal. Wir plädieren daher für mehr Partnerschaftlichkeit, denn eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Familien ins Zentrum rücken. Dazu gehört für uns auch die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in den Genuss von Kinderfreibeträgen kommen kinderreiche Familien nur sehr selten, da sie dafür ein deutlich höheres Einkommen erzielen müssten, als Familien mit weniger Kindern. Neben einer gut ausgebauten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und bezahlbarem und ausreichendem Wohnraum, braucht es dringend mehr Geld in den Familien in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert im Bundestag Ergänzung von Artikel 3

Heute fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität“ (19/13123) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Für den LSVD war Axel Hochrein aus dem LSVD-Bundesvorstand als Sachverständiger geladen.

„Die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 würde endlich verfassungsrechtlich festschreiben, dass die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund der sexuellen Identität nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass haben heute die Sachverständigen im Bundestag einhellig bestätigt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug zu handeln und das Grundgesetz zu ergänzen“, erklärt Axel Hochrein aus dem LSVD-Bundesvorstand.

Seit mehr als 20 Jahren fordert der LSVD die Ergänzung des Grundgesetzes. Die sexuelle Identität ist im Gleichstellungsgebot nicht genannt. Wer dort nicht erwähnt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen würde ohne die Ergänzung weiter legitimiert werden.

„Das Fehlen dieses Diskriminierungsgrundes im Text des Grundgesetzes hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu menschenrechtswidriger Behandlung von homosexuellen und bisexuellen Menschen geführt. Die Korrektur dieses Anfangsfehlers durch eine Ergänzung der sexuellen Identität würde auch dazu beitragen, dass zukünftig den bedrohlichen Entwicklungen von Rechts klare und sichtbare Verfassungsschranken entgegengestellt werden“, so LSVD-Bundesvorstand Hochrein weiter.

Bei einer Umfrage zur letzten Bundestagswahl hatten sich noch CDU/CSU und die AfD gegen eine Ergänzung ausgesprochen. Im Gegensatz zur AfD scheinen sich Teile der CDU/CSU in dieser Frage zu bewegen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 12.02.2020

Kabinettsbeschluss erhöht Handlungsbedarf im Abstammungsrecht

Der LSVD hat zusammen mit allout eine Petition an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gestartet. Denn wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform werden. Hier kannst du die Petition "Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien" unterschreiben. Danke!

Wir fordern: Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.

Die Stiefkindadoption ist bis heute für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das Bundeskabinett hat das Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Damit soll unter anderen eine weitere Hürde für das Verfahren der Stiefkindadoption eingeführt werden. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Kabinettsbeschluss zum Adoptionshilfegesetz verschärft den Handlungsbedarf für eine Reform des Abstammungsrechts. Er bedeutet im Klartext: Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation von lesbischen Familien zum 01. Juli 2020 weiter verschlechtern und sich ihre Diskriminierung und Bevormundung verschärfen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert Justizministerin Lambrecht dazu auf, endlich dafür zu sorgen, dass lesbische Mütter nicht länger die Leidtragenden der verschleppten Reform im Abstammungsrecht sind. Die Notwendigkeit der Stiefkindadoption für Frauenpaare ist langwierig, diskriminierend und nicht im Interesse des Kindeswohls.

Hintergrund

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll unter anderem die Vorschrift des § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und § 196a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neu gefasst werden. Vorgesehen ist eine verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsstellen. Ohne den Nachweis dieser Beratung des abgebende Elternteils, des annehmenden Elternteils, des Ehegatten des annehmenden Elternteils und des Kindes muss das Gericht den Adoptionsantrag zurückweisen.

Bereits bislang müssen lesbische Mütter mangels Alternativen den Weg der Stiefkindadoption gehen, um beide rechtlich als Eltern anerkannt zu werden Jugendämter und Familiengerichte prüfen die Gesundheit der Frauen, ihre Vermögensverhältnisse, ihren polizeilichen Leumund und vieles andere mehr und bestehen mindestens zum Teil darauf, dass die Stiefkindadoption frühestens nach Ablauf eines Probejahres stattfinden darf. Diese Überprüfung ist für die Lebenspartnerinnen entwürdigend. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müsse

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.01.2020

Zum ersten Mal werden heute in Berlin „in einer Nacht der Solidarität“ obdachlose Menschen gezählt und befragt, die nachts auf der Straße schlafen. Nach dem Vorbild anderer Metropolen wie Paris und New York ist Berlin die erste deutsche Stadt, die eine solche Zählung vornimmt. Hierzu erklärt der Sprecher der nak, Gerwin Stöcken:

„Grundsätzlich ist es wichtig und richtig, dass die Situation obdachloser Menschen eine hohe Aufmerksamkeit erfährt, denn ohne jede Unterkunft auf der Straße zu leben ist die schärfste Form von Armut und sozialer Ausgrenzung. Ein entsprechend armutssensibler Zugang während der Zählung ist daher unerlässlich.“

Die nak und ihre Mitgliedsverbände fordern seit vielen Jahren die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik in Deutschland. Mit dem aktuellen Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung, dem der Deutsche Bundestag am 16. Januar 2020 in 2. und 3. Lesung zugestimmt hat, wurde hierfür erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die große Gruppe wohnungsloser Personen, die auf der Straße nächtigen, wird in den erhobenen Daten jedoch nicht sichtbar. Eine Möglichkeit, diese Gruppe zu erfassen ist es, Straßenzählungen durchzuführen, wie die nak auch in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf angemerkt hat.

„Diesem ersten wichtigen Schritt des Zählens müssen jedoch weitere Schritte nachfolgen: Neben den unmittelbaren Hilfe für obdachlose Menschen muss vor allem die Aufgabe der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen für wohnungslose Menschen in Angriff genommen werden. Die aus der heutigen Zählung gewonnenen Erkenntnisse dürfen deshalb nicht nur zur Linderung von Symptomen genutzt, sondern müssen als deutliches Signal zunehmender sozialer Ausgrenzung mit langfristigen Folgen für die Menschen verstanden werden“, so Stöcken.

Zum Hintergrund:

Etwa 3.700 ehrenamtliche Helfer werden heute Nacht auf festgelegten Routen durch die Berliner Bezirke laufen und die Menschen zählen, die auf der Straße leben. Organisiert wird die Zählung von der Senatsverwaltung für Soziales unter dem Titel "Nacht der Solidarität". Der Senat erhofft sich u. a. Erkenntnisse darüber, welche Sprache die Obdachlosen sprechen, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 29.01.2020

Mit Erschrecken hat der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Kenntnis genommen, nach der jede*r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund schon einmal Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren hat. Gleichzeitig kommen die Ergebnisse der heute vorgestellten Studie für den Gesamtverband wenig überraschend. Der Verband fordert eine Aufklärungskampagne zur Rechtslage und den Ausbau örtlicher Antidiskriminierungsstellen.

„Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Namens nicht einmal zu einer Wohnungsbesichtigung einzuladen, ist traurige Realität auf dem Wohnungsmarkt. Das hören wir immer wieder und das seit langem aus unserer praktischen Arbeit“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Vorbehalte und auch offener Rassismus sind leider weit verbreitet, so Schneider. Auch dies belegt die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 41 Prozent hätten Bedenken, eine eigene Wohnung an Menschen mit Migrationshintergrund zu vermieten.

Der Paritätische macht darauf aufmerksam, dass Diskriminierung bei der Wohnungsvermietung bereits seit längerem rechtlich untersagt ist. Das Antidiskriminierungsgesetz sieht für solche Fälle Schadensersatz und Schmerzensgeld vor. „Das Problem ist allerdings, dass davon kaum jemand weiß“, stellt Schneider fest. „Es bewahrheitet sich der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Der Verband fordert umfassende Aufklärungskampagnen.

Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeige ein aktuelles Beispiel aus Berlin, wo die Deutsche Wohnen zu einer Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung an ein Diskriminierungsopfer verurteilt wurde.

„Aber nicht jeder wird den individuellen und umständlichen Klageweg bestreiten“, fürchtet Schneider. Der Verband regt daher an, Antidiskriminierungsstellen flächendeckend auszubauen und für die Belange von Migrant*innen zu qualifizieren. „In jeder Kommune brauchen wir eine Stelle, die niedrigschwellig berät und hilft, auch juristisch. Das ist auch ein Signal an Vermieter: Diskriminierung kann teuer werden. Schaut euch lieber den Menschen an und gebt ihm oder ihr eine Chance in eurem Haus“, so Ulrich Schneider.

Der Paritätische Gesamtverband ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und hat über 200 Migrant*innenorganisationen im Forum der Migrantinnen und Migranten unter seinem Dach.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.01.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die CDU und den deutschen Bundestag auf, das Gesetz zur Einführung einer Grundrente nicht zu blockieren. In einer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf bezeichnet der Verband die Grundrente als einen wichtigen Schritt zur Reform der Alterssicherung. Der Paritätische wertet es als großen sozialpolitischen Fortschritt, Mindestsicherungselemente in das Rentensystem zu integrieren und dabei erstmalig auf eine möglichst unbürokratische Lösung zu setzen. Gleichwohl kritisiert der Verband, dass die Hürden zur Erlangung der Grundrente noch deutlich zu hoch seien. Zudem fordert er Freibeträge auf Renteneinkommen für alle Altersgrundsicherungsbeziehenden unabhängig von den geleisteten Beitragsjahren.

„Die Grundrente geht in die richtige Richtung. Es wäre töricht, diesen mühsam errungenen Kompromiss jetzt mit kleinlichen Argumenten kaputtzumachen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, „die Union muss sich einen Ruck geben.“ Bei aller Kritik, die man im Detail üben könne, dürfe nicht übersehen werden, dass das Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Heil erstmalig Türen aufstößt zu einer einfachen und unbürokratischen Mindestsicherung für alte Menschen mit kleinen Renten. „Der automatische Abgleich zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung stellt einen sozialpolitischen Meilenstein dar, was Abbau von Bürokratie und Schaffung von Bürgerfreundlichkeit anbelangt. Menschen, die jetzt noch von der Bürokratie abgeschreckt werden, können so erreicht werden und bekommen endlich Unterstützung“, so Schneider.

Der Paritätische fordert, das Gesetz nun zügig auf den Weg zu bringen. Der Verband empfiehlt jedoch, über den automatischen Abgleich der Behörden hinaus auf jegliches Antragsprozedere zu verzichten. Armutspolitisch seien darüber hinaus deutliche Nachbesserungen unumgänglich. Der Verband setzt sich für eine Ausweitung der Grundrente auf alle Rentenbeziehende mit geringem Einkommen ein. Auch sei der Freibetrag in der Sozialhilfe für alle Rentner*innen vorzusehen und nicht nur für solche mit 33 und mehr Beitragsjahren. „Bei der Diskussion um die Grundrente dürfen wir nie aus den Augen verlieren: Es muss letztlich darum gehen, wie wir allen Menschen einen würdigen und guten Lebensabend ermöglichen können. Niemand hat Armut verdient“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.01.2020

pro familia unterstützt deutschen CEDAW-Alternativbericht

Zusammen mit 65 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt pro familia einen Bericht zur aktuellen Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland. Die German Alliance for Choice (GAfC) hat diesen Bericht beim zuständigen UN-Ausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Genf eingereicht, um internationalen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Der Bericht beschreibt, welche weitreichenden Folgen für Frauen die Tatsache hat, dass die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch angesiedelt sind. Dies hat massive Auswirkungen auf die Möglichkeit, sich zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren sowie auf das Procedere vor einem Schwangerschaftsabbruch.

Der Bericht verweist zudem auf eine zunehmende Verschärfung der ärztlichen Versorgungslage. Diese trifft Frauen in ländlichen oder katholisch geprägten Regionen besonders hart. Zudem fehlen evidenzbasierte Leitlinien und medizinische Qualitätsstandards zum Schwangerschaftsabbruch, sodass die Qualität der gesundheitlichen Versorgung von Frauen nicht gesichert ist. Schließlich ist die Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der Mediziner*innenausbildung nicht gewährleistet.

Die GAfC kommt zu dem Schluss, dass die benannten Defizite zu einer anhaltenden Verletzung der international verbrieften Rechte aller Frauen in Deutschland führen. Dabei hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung von CEDAW im Jahr 1985 verpflichtet, die international verbrieften Rechte von Frauen zu respektieren, zu schützen und sie zu gewährleisten, betont die GAfC.

Diesen Verpflichtungen sei die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. So seien die letzten Empfehlungen des CEDAW-Ausschuss von 2017 nicht umgesetzt worden: Sicherung des Zugangs zu Verhütungsmitteln für Frauen in prekärer wirtschaftlicher Situation, Sicherung des Zugangs zu von der Krankenversicherung bezahlten Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch und der vorgeschriebenen Wartezeit.

Durch den GAfC-Bericht soll im anstehenden Dialog zwischen dem CEDAW-Ausschuss und der Bundesregierung angestoßen werden, was bisher nicht erreicht ist: eine menschenrechtskonforme gesetzliche und institutionelle Ausgestaltung im Bereich reproduktiver Rechte, Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 04.02.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Februar 2020

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche, auch das Leben im Alter und den Alltag in der Pflege. Neue Chancen tun sich auf. So kann der Einsatz neuer Technik ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden unterstützen, etwa wenn man im Alter vergesslicher wird oder sich nicht mehr so bewegen kann wie früher. Pflegekräfte können von zeitaufwendigen Schreibarbeiten befreit oder bei schweren körperlichen Tätigkeiten wie Heben entlastet werden. Im Idealfall wird ihr Beruf dadurch attraktiver und sie haben mehr Zeit für die Menschen, die ihnen anvertraut sind. Es entstehen aber auch neue Risiken. Digitale Technologien verarbeiten jede Menge Daten und längst ist nicht immer gewährleistet, dass diese Daten sicher sind und dass Anwenderinnen und Anwender einen Überblick und die Kontrolle über die Verwendung haben.

Viele weitere Fragen tun sich auf: Was soll künftig der Mensch, was kann die Technik übernehmen? Wie kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es sich bei älteren und pflegebedürftigen Menschen um besonders schutzbedürftige Personen handeln kann? Wie bleiben deren Bedürfnisse jederzeit Taktgeber für die Entwicklung und Anwendung digitaler Technik? Und welche besonderen Herausforderungen entstehen durch lernende Systeme, Anwendungen künstlicher Intelligenz oder der Robotik?

Wir wollen diskutieren, welche Werte und Ziele uns anleiten müssen, um die Digitalisierung in diesem Lebensbereich zu gestalten. Aber vor allem: was muss politisch getan werden, um die Chancen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu nutzen und die Risiken für sie zu minimieren?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 24. Februar 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

»Mut zu Macht«, so hat Anke Fuchs selbst ihren politischen Weg in ihrer Autobiografie* beschrieben. Sie wusste als Mutter von zwei Kindern, was es bedeutet, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Von »gläsernen Decken« ließ sie sich nicht beeindrucken. Aus Überzeugung ermutigte sie Frauen, in die Politik zu gehen und förderte sie nach Kräften.

Das war – nicht nur damals – vorbildlich. Wir wollen in einem Generationendialog, der sich an den Wirkungsfeldern von Anke Fuchs orientiert, gemeinsam mit unterschiedlichen Gesprächspartner_innen herausfinden: Braucht es diesen speziellen Mut, um als (weibliche) Führungsfigur bestehen zu können? Kann der »Wille zur Macht« ein Beispiel sein für kommende Generationen? Spielt der Faktor Macht noch eine Rolle, oder gelten mittlerweile andere Regeln, die andere Strategien erfordern, um politisch und gesellschaftlich wirksam werden zu können?

Anmeldung per Link unter https://www.fes.de/lnk/3ou bis zum 19. Februar 2020.

Termin: 29. Februar 2020

Veranstalter: Sozialverband DeutschlandLandesverband Berlin-Brandenburg e. V.

Ort: Berlin

Wie wollen wir in der zweiten Lebenshälfte leben? Wie muss sich das Erwerbs- und Familienleben, das soziale Miteinander gestalten, damit alle ein erfülltes Leben führen können? Das sind die zentralen Fragen der Veranstaltung.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Menschen 50plus, die sich für Gleichstellungs-, Sozial-, Engagement-, Familien-, Senior*innen- und Pflegepolitik interessieren – aus dem Sozialverband Deutschland, aus Verwaltungen und Betrieben, aus Verbänden, Projekten und Initiativen.

Weitere Informationen und Anmeldung :

Einladung Equal Care Day

Equal Care Day am 29. Februar 2020

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen im Anschluss an die Weiterbildung interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung.

Termine & Themen der Weiterbildung

03. 03. 20 Modul I: Berufsethische, rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflexion der eigenen Arbeit(sorte)/ Einrichtungen

22. 04. 20 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

19. 05.20 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

09. 06. 20 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 16.00 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstaerken.de

Termin: 16. März 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Stuttgart

Im Zentrum unseres Fachtags steht die Frage, inwieweit Pass-Systeme das Potenzial haben, die Nutzung der bestehenden BuT-Leistungen zu vereinfachen, sie sinnvoll zu ergänzen und auszubauen. Gelingende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen benötigt zwei tragende Säulen: die materielle Absicherung ihres soziokulturellen Existenzminimums und ein bedarfs- und chancengerechtes Infrastrukturangebot in ihrem Umfeld. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen. Es scheitert am fehlenden Angebot, den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Ausgehend von der Bestandsaufnahme des gleichnamigen böll.briefs wollen wir die Potenziale der existierenden Pass-Systeme für die Verbesserung von Kinderteilhabe darstellen und umsetzungskritische Aspekte ebenso diskutieren wie gute Praxisbeispiele.

Wir fragen danach, wie Pass-Systeme dazu beitragen können, vor Ort ein breiteres und zielgruppengerechteres Angebot zu bieten und ob die Idee eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses hilfreich wäre. Zudem überprüfen wir, welche Faktoren in den Bereichen Information, Antragsverfahren, Gültigkeitsbereich, Technik sowie Datenschutz relevant sind, damit Pass-Systeme wirksamer eingesetzt werden können.

Das komplette Programm finden Sie hier.

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis zum 10. März 2020 unter folgendem Anmeldelink:

Jetzt anmelden

Termin: 16. – 18. März 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Leistungen der Eingliederungshilfe grenzen an Leistungen anderer Sozialleistungssysteme an. In der Abgrenzung und Verzahnung dieser Leistungen gibt es viele Herausforderungen und offene Fragen. Die Veranstaltung legt den Schwerpunkt auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Hilfe zur Pflege und gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Kinder- und Jugendhilfe, zur Bundesagentur für Arbeit und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (Interdisziplinäre Frühförderung).

Während am ersten Veranstaltungstag eine Einführung in die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Leistungsgesetzen erfolgt, steht am zweiten Tag die Diskussion der Herausforderungen und Lösungsansätze für konkrete Schnittstellen in Arbeitsgruppen im Fokus. Am dritten Veranstaltungstag wird das Schnittstellenmanagement in der Praxis beispielhaft vorgestellt.

Ziele

  1. Sie kennen die wesentlichen Inhalte, die Phasen des Inkrafttretens und den aktuellen Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes.
  2. Sie erhalten einen Überblick über die die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu Leistungen anderer Sozialleistungssysteme vor dem Hintergrund der Regelungen des BTHG.
  3. Sie diskutieren Herausforderungen einzelner Schnittstellen und erarbeiten Lösungsansätze für den Umgang mit diesen Schnittstellen in der Praxis.
  4. Es werden Ansätze des Schnittstellenmanagements in der Praxis beispielhaft vorgestellt und diskutiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen der Träger der Eingliederungshilfe, an Mitarbeiter/innen anderer Rehabilitations- und Leistungsträger, an Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer sowie an Leistungsberechtigte bzw. deren rechtliche Vertreter/innen.

Anmeldeschluss: 31. Januar 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/vv-schnittstellen-maerz-20/

Termin: 20. März 2020

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen (BIPoC-)Frauen* hat durch das Internet eine neue, erweiterte Dimension erfahren. Für viele von ihnen ist digitale Gewalt an der Tagesordnung. Diskriminierungsstrukturen setzen sich ungehindert fort und gefährden somit Leben.

Unterschiedliche Akteur*innen sind, wie das Beispiel #netzohnegewalt zeigt, schon länger damit beschäftigt, Strategien im Umgang und in der Bekämpfung digitaler Gewalt gegen (BIPoC-) Frauen* zu erarbeiten und anzuwenden. Dabei zeigt sich, dass vor allem politische Ansätze, in Form von Gesetzen gegen digitale Gewalt vorzugehen, bisher entweder kaum vorhanden oder komplett unbefriedigend sind. So hat sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wie erwartet als unzulängliches Gesetz erwiesen, um Betroffene besser zu schützen. Schlimmer noch, das Gesetz wird sogar missbraucht, um vor allem marginalisierte Menschen aus dem Netz zu verdrängen oder antirassistische Aktivist*innen zu bedrohen.

Die Konferenz knüpft an die langjährige Arbeit des Gunda-Werner-Institutes zu digitaler Gewalt an. Gemeinsam wollen wir in den Austausch kommen, Erarbeitetes fortführen und neue Strategien entwickeln. Das komplette Programm wird Mitte Februar veröffentlicht.

Anmeldung und Programm

Termin: 20. März 2020

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Sozialer Zusammenhalt ist die Qualität, die eine Gesellschaft lebenswert und zukunftsfähig macht. Dafür gibt es in der Bundesrepublik ein umfassendes System der Hilfe und Unterstützung, in dem die verschiedenen Felder der sozialen Arbeit eine wichtige Funktion haben. Und die SozialarbeiterInnen sind die tragende Säule. Egal ob im Jugendzentrum, in der Obdachlosenhilfe, in der Familienberatung oder im Stadtteilzentrum ermöglicht ihre Arbeit gesellschaftliche Teilhabe, eröffnet Perspektiven und neue Chancen. Soweit das Ideal der solidarischen Gesellschaft.

Aber wie ist es um diese Ideale im praktischen Alltag bestellt? Wie geht es unserem Land aus Sicht derer, die jeden Tag für den sozialen Zusammenhalt arbeiten? Welche Erfolge und Hürden sehen sie bei ihrer Arbeit? Und welchen Blick haben sie auf den Zusammenhalt in unserem Land? Wie kann Politik soziale Arbeit besser wertschätzen und stärken?

Diese Fragen wollen wir zusammen mit SozialarbeiterInnen und Interessierten aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen und aus allen Ecken der Republik diskutieren und fragen, welche Reformen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts notwendig sind. Sie sind die ExpertInnen und wir hören zu.

Anmeldung und Programm

Termin: 29. April 2020

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Konflikte gehören zum Familienleben. In etwa einem Drittel der Ehen erscheinen die Konflikte den Partner*innen so gravierend, dass sie durch Scheidung aufgelöst werden. Davon sind in Deutschland jährlich auch etwa 120.000 minderjährige Kinder betroffen.

Zur Unterstützung für Eltern und Kinder in familiären Konfliktsituationen existieren verschiedene psychosoziale Beratungsangebote, therapeutische Interventionen und Bildungsmaßnahmen. In der Regel besteht bei diesen Angeboten u.a. das Ziel, die Interessen der Kinder im Trennungsprozess zu wahren und ihre Belastungen möglichst gering zu halten. Falls es zur Trennung der Eltern kommt, sollen diese in die Lage versetzt werden, die Trennung auf einem möglichst niedrigen Konfliktniveau zu vollziehen und für die sich stellenden Fragen der Kinder-Sorge und des Umgangs zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.

Gerichtliche Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren stellen in Trennungsprozessen wichtige Ereignisse mit weitreichenden Folgen für das Leben der Ex-Partner und ihrer Kinder dar. Eine gelingende Kooperation zwischen beratenden / unterstützenden Angeboten für Familien und gerichtlichen Akteuren ist für möglichst konfliktarme Trennungs-/ Scheidungsprozesse von hoher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund unternimmt die Tagung eine Bestandsaufnahme, wie erfolgreich die Strukturen und Maßnahmen der psychosozialen Unterstützungsangebote und Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Kinderzentrierung und die Konfliktreduzierung im Trennungsprozess sind.

Weitere Fragen, die beleuchtet werden sollen, sind: Wie gut gelingt die
Kooperation zwischen den professionellen außergerichtlichen und gerichtlichen Akteuren und welche Folgen hat dies für die betroffenen Familien? Wie gut sind die existierenden unterstützenden Maßnahmen geeignet, unterschiedliche
Konfliktniveaus (hochstrittige vs. weniger strittige) in Trennungsprozessen gezielt zu bearbeiten?

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 17. April 2020 an.

Anmeldung und Programm

Termin: 30. April 2020

Veranstalter: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 6. Juli 2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt verabschiedet. In zwei Jahrzehnten ist viel geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die vielen Anstrengungen von Eltern, von Lehr- und Fachkräften, von der Wissenschaft und Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft sollen und müssen anerkannt werden.

Doch wir sehen, dass auch nach zwanzig Jahren Kinder und Jugendliche körperliche und seelische Gewalt erfahren und Gewalt in Erziehungsverhältnissen bagatellisiert wird, dass Kinder und Jugendliche sexuellen Missbrauch erleben, Mobbingerfahrungen machen, Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind. Und nicht zuletzt die Möglichkeiten der neuen Medien, Gewalt anzubahnen und auszuüben, verweist auf einen hohen Diskussions-, Klärungs- und Handlungsbedarf.

Die historische Bedeutung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt gegen Kinder ist Ausgangspunkt der Fachtagung. Davon ausgehend sollen insbesondere die nach wie vor drängenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts thematisiert werden.

In der Betrachtung der Langzeitstudie von Prof. Kai Bussmann aus dem Jahr 2010 und den darauffolgenden Untersuchungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz Ulm durch Prof. Dr. J.M. Fegert (2016 und 2019) sind Rückschlüsse über die gesellschaftliche Akzeptanz der gewaltfreien Erziehung möglich.

Die Befragung von Kindern und Jugendlichen in der Studie von Sabine Andresen, „Children’s Worlds“, hat erstens gezeigt, wie hoch der Anteil an Kindern und Jugendlichen ist, die in der Schule Gewalt und Ausgrenzung erleben. Zweitens wie wichtig für Kinder und Jugendliche sichere Räume und vertrauensvolle Beziehungen zuhause und vor allem in Schule und anderen Einrichtungen sind. Diese Befunde geben aufschlussreiche Informationen, wie junge Menschen Erwachsene erleben. Die Fachtagung möchte daher den Raum öffnen für eine gesellschaftliche Diskussion über ein wirksames Zusammenspiel von Schutz und Recht, von Sorge und Beteiligung, von Sicherheit und Freiheit für Kinder und Jugendliche.

Dabei stellt sich vor allem die Frage nach dem gesellschaftlichen Klima, das durch extreme Polarisierung, durch Rechtspopulismus und einer Schmähung demokratischer Werte und Beteiligungsformen vor allem Kinder und Jugendliche in der Konsequenz in ihren Rechten beschnitten werden.

Die Fachtagung findet am Donnerstag, den 30. April 2020 von 09:30 bis 16:30 Uhr in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, Hiroshimastraße 12 – 16, 10785 Berlin statt.

Ihr Anmeldung können Sie unter folgendem Link bis zum Dienstag, den 31.03.2020 vornehmen: https://anmeldungfachtagung2020.questionpro.eu

Die Teilnahme an der Fachtagung ist für Sie kostenfrei. Der Kinderschutzbund Bundesverband übernimmt keine Reise- und Übernachtungskosten.

Wir haben für Sie Abrufkontingente für Hotelzimmer gebucht. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.zimmerkontingente.de/DKSB

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien“ im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befürwortet das ZFF die schrittweise Abkehr vom Primat der Ehe. Gleichzeitig mahnt es jedoch weitere Schritte an, um der Vielfalt Familie gerecht zu werden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nichteheliche Lebensformen dürfen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Für das ZFF ist das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern. Das ZFF begrüßt daher die Intention des Gesetzentwurfs, denn die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.“

Reckmann fährt fort: „Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bezüglich der Kriterien zur Prüfung der Paarbeziehungsstabilität weiter verschärft wurde. Unverheiratete Paare müssen nicht mehr nur zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben, bevor sie eine Stiefkindadoption durchführen können.

Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich Familienpolitik und Familienrecht an allen Familienformen orientieren. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so schaffen wir gute Rahmenbedingungen für die Vielfalt Familie!“

Die Stellungnahme des ZFF vom 26.09.2019 anlässlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.01.2020

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) veröffentlichen heute ein umfangreiches Positionspapier zu Chancen, Wirkungsweisen und Herausforderung der Familienbildung und fordert deren flächendeckenden Ausbau.

Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung zugleich. Tagtäglich erbringen Eltern und Familien durch die Bewältigung umfassender Erziehungs-, Bildungs-, Sozialisations- und Fürsorgeaufgaben vielfältige Leistungen, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Unabhängig von Bildungsstand oder sozioökonomischem Status haben Familien in unterschiedlichen Phasen ihres Familienlebens Fragen, das Bedürfnis nach Begegnung und Austausch mit anderen, aber auch nach konkreter Begleitung und Beratung.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Unbestritten trägt Familienbildung mit ihren vielfältigen Angeboten über alle Familienphasen hinweg dazu bei, dass Familienleben gelingen kann und Kinder im Wohlergehen aufwachsen können. Für uns sind Erziehung und Bildung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Gute Familienbildung braucht entsprechende Rahmenbedingungen: verbindliche Finanzierung, zeitgemäße Förderstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für ihre Fachkräfte. Mit dem vorliegenden Positionspapier machen sich AWO und ZFF stark für ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und auskömmlich finanziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für alle Familien in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld: Familienbildung als Chance und Maßnahme universeller Prävention muss ernstgenommen und gestärkt werden!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Ein gutes Familienleben bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern Halt und sorgt für ein gesellschaftliches Miteinander. Gleichzeitig stehen Familien heute vielfach vor der Herausforderung, Veränderungen in Gesellschaft, Arbeitswelt und Geschlechterverhältnissen zu leben. Deswegen brauchen Familien neben geeigneten ökonomischen Rahmenbedingungen auch die unterstützende, stärkende Aufmerksamkeit in ihren nahräumlichen Lebenswelten. Die Familienbildung kann einen Beitrag dazu leisten. Sie muss Familien zuverlässig vor Ort zur Verfügung stehen!“

Das Positionspapier „Familien begleiten – von Anfang an!“ finden Sie hier. (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 28.01.2020

Anlässlich des 100. Geburtstages der AWO hat das ZFF in Zusammenarbeit mit dem AWO Bundesverband auf „100 Jahre Arbeiterwohlfahrt – 100 Jahre Kinder und Familien im Blick“ zurückgeschaut und eine Broschüre erarbeitet, welche die prägenden Familienleitbilder innerhalb des Wohlfahrtsverbands im Kontext politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen nachzeichnet.

Hier können Sie die Broschüre herunterladen oder gerne auch bestellen.

AKTUELLES

Ohne Reform wird sich Diskriminierung zum 1. Juli 2020 verschärfen

Heute ist die erste Anhörung im Bundestag zum Adoptionshilfegesetz. Das Verfahren der Stiefkindadoption soll neu geregelt werden. Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das wollen wir mit Deiner Hilfe ändern!

Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bei Familien mit zwei Müttern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nur eine der beiden Frauen auch als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate und ist für diese Familien entwürdigend, belastend und diskriminierend. Lesbische Mütter sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht dabei auch zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien.

Gleiche Pflichten, aber nicht gleiche Rechte – das muss sich endlich ändern! Unterschreibe unsere Petition und fordere die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien.

Durch eine für den 1. Juli 2020 geplante Reform soll das Verfahren der Stiefkindadoption noch weiter erschwert werden. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen noch längere Wartezeiten bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf. Das heißt: Die Diskriminierung und Bevormundung wird sich sogar noch verschärfen! Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 weiter verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien werden zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform.

Die Zeit drängt: Unterstütze jetzt unsere Forderung an Bundesjustizministerin Lambrecht mit deiner Unterschrift.

Wir fordern: Die Reform des Abstammungsrechts darf nicht weiter verschleppt werden! Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.

Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Dieser würde auch die Situation von Zwei-Mütter-Familien verändern. Seit diesem Diskussionsentwurf ist nun fast ein Jahr vergangen. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht hat sich bislang zu diesem Thema noch nicht geäußert. Laut Bundesjustizministerium gibt es auch keinen Zeitplan für die Reform. Die Zeit drängt aber.

Ohne Abstammungsreform wird sich zum 1. Juli 2020 die Lage von Regenbogenfamilien weiter verschlimmern. Bitte unterschreibe die Petition und fordere eine schnelle Reform des Abstammungsrechts!

Die Beobachtungsstelle hat jüngst ein umfassendes Arbeitspapier zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Europa veröffentlicht: Lange, Katrin / Molter, Sarah / Wittenius, Marie (2020): Gewalt gegen Frauen – Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Dänemark, Finnland und Österreich, Arbeitspapier Nr. 21.

Mit der Studie gibt es erstmals einen detaillierten Einblick in deutscher Sprache in die Funktionsweise von Gewalt- und Hilfeschutzsystemen in anderen europäischen Ländern. Konkret geht es dabei um spezialisierte Hilfsdienste (IK Art. 22), Schutzunterkünfte (IK Art. 23) und Unterstützung für Opfer bei sexueller Gewalt (IK Art. 25).

Aufgrund des Umfangs der Studie wurde begleitend eine Kurzfassung veröffentlicht. Zudem werden extrahierte Papiere zu den einzelnen Ländern veröffentlicht. In Kürze werden auch entsprechende englische Übersetzungen publiziert.

Weitere Arbeiten der Beobachtungsstelle zum Thema: Digitale Gewalt gegen Frauen: Neue Gewaltformen und Ansätze zu ihrer Bekämpfung in Europa, Newsletter Nr. 2/2019