ZFF-Info 12/2022

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Arbeitsmarkt und Familie:

Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?

Fachtagung am 11. Oktober 2022, 10.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5b, 10115 Berlin

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier online erfolgen. Anmeldeschluss ist der 30. September 2022.

Termin: 29. September 2022

Veranstalter: Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit rbb24 Inforadio

Ort: Berlin

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird neben anderen Expert*innen ebenfalls an der Diskussion teilnehmen. Wir freuen uns auf einen spannenden Abend.

Die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen ist in Berlin sehr hoch. Fast jedes dritte Kind lebt in einer Familie, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist. Jedes vierte Kind unter 18 Jahren in Berlin lebt in einer Familie, die von relativer Einkommensarmut bedroht ist. Einkommensarmut hat dabei weitreichende und unterschiedliche Folgen: Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und ihren Familien sind erheblich eingeschränkt; ihre gesundheitliche Situation und ihre Bildungschancen werden negativ beeinflusst. Im Jahr 2021 hat die Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ihren ersten Bericht vorgelegt. Die neue Bundesregierung hat sich die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir fragen:

  • Was bedeutet es, in Berlin als Kind einer armen Familie aufzuwachsen?
  • Wie steht es um die Chancengerechtigkeit in den Bereichen Bildung und Gesundheit für Kinder armer Familien?
  • Welche Bedeutung haben der Bericht und die erarbeitete Strategie für die Berliner Politik?
  • Welche Faktoren spielen eine Rolle dabei, ob eine Familie in Armut lebt?
  • Was tut Politik in Berlin, aber auch im Bund, um Armut entgegen zu wirken und Kindern andere Wege aufzuzeigen?
  • Was verändert die Kindergrundsicherung für arme Kinder und Jugendliche in Berlin?
  • Was brauchen Kinder aus armen Familien?

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Anlässlich der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Drittes Entlastungspaket begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die darin beschlossenen Maßnahmen, fordert aber eine umfassende und nachhaltige Unterstützung für arme Kinder und ihre Familien.

Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Neben Maßnahmen auf dem Energiemarkt wie z.B. einer Strompreisbremse sieht dieses auch verschiedene Unterstützungsinstrumente für Familien vor. Diese umfassen insbesondere die Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und die Regelsätze im Bürger*innengeld.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir begrüßen, dass Familien, v.a. auch Haushalte ohne oder mit nur geringen Einkommen, im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung mitbedacht werden. Die Ausweitung des Wohngelds hilft Familien, die steigenden Heizkosten zumindest teilweise abzufedern. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und auch des Kindergeldes sind auf den ersten Blick gute Maßnahmen, greifen jedoch in ihrer aktuellen Systematik zu kurz. Familien im SGB-II-Bezug, Alleinerziehende oder Asylbewerberleistungsbezieher*innen gehen bei den Verbesserungen der Familienleistungen zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen leer aus.

Hinzu kommt: Die steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel oder dem Heizen fallen bei armen Familien besonders drastisch aus. Sie wohnen häufiger in schlecht isolierten Wohnungen, die zusammen mit stark stromverbrauchenden Geräten, wie alte Kühlschränke, die Kosten beim Energieverbrauch weiter in die Höhe treiben.“

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Familien, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind. Für uns wäre ein dauerhafter Aufschlag von 78 Euro pro Monat und Kind der beste Weg. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Darüber hinaus darf die Umsetzung einer Kindergrundsicherung nicht aus den Augen verloren werden. Nur mit einer neuer Leistung, die wirklich bei allen Kindern ankommt, können wir Armut und Ausgrenzung nachhaltig bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2022

Mit Blick auf die weiter steigende Inflation und damit der Preise vor allem für Nahrungsmittel, Verkehr und Energie fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung auf, in dem anstehenden dritten Entlastungspaket einen dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro pro Monat und Kind – dies entspricht der Höhe der derzeit willkürlich gekürzten Grundsicherungsbeträge – einzuführen, um Familien zielgenau zu unterstützen. Dieser Bonus muss gezahlt werden, bis eine angemessene Kindergrundsicherung umgesetzt ist.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Preise vor allem für Nahrungsmittel, Energie und Verkehr steigen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Die höheren Kosten für Gas werden erst im Herbst in den Familien zu Buche schlagen, wenn horrende Nachzahlungen anfallen und monatliche Abschläge erhöht werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung derzeit ein drittes Entlastungspaket schnürt. Allerdings darf dabei nicht aus dem Blick geraten, wer am stärksten unter den aktuellen Preisanstiegen zu leiden hat und wer daher am stärksten unterstützt werden muss. Es sind vor allem einkommensarme Familien und Haushalte knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze. Bereits jetzt wissen viele Eltern schon nicht mehr, wie sie morgen noch etwas zu Essen auf den Tisch bringen sollen. Dies gilt umso mehr für Alleinerziehenden-Haushalte und Familien mit mehreren Kindern. Und dies nach Jahren der Corona-Krise mit all ihren Einschränkungen und erhöhten Kosten. Es droht eine soziale Katastrophe!“

Altenkamp ergänzt: „Ein dauerhafter Kinderbonus wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um jetzt schnell zu unterstützen. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig auch bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Die Höhe kann sich aus dem ableiten, was Kindern und Jugendlichen derzeit in den Sozialleistungen durch willkürliche Streichungen durch den Staat vorenthalten wird: 78 Euro pro Monat und Kind. Mittelfristig muss das sozioökonomische Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu und realistisch bemessen werden und in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.08.2022

Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.08.2022

Wie sieht ein sozial- und geschlechtergerechtes Elterngeld aus?

Im Podcast „Zukunft gerecht“ der FES Online Akademie diskutiert die ZFF-Referentin Lisa Sommer mit anderen Expert*innen Reformvorschläge für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Familienleistungen: https://soundcloud.com/fesonline/familien-im-elterngeld-labyrinth

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, über ihre eigene Zukunft mitzuentscheiden. 

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Von allen Krisen, mit denen sich unsere Gesellschaft konfrontiert sieht, sind gerade unsere Kinder stark betroffen. Corona, Ukraine-Krieg und Klimawandel sind dabei nur die aktuellsten Beispiele. In solchen Zeiten muss das in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht von Kindern auf Beteiligung in Angelegenheiten, die sie betreffen, gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche müssen gehört und ernst genommen werden. 

Auf kommunaler Ebene funktioniert dies schon ganz gut, allerdings gibt es darüber hinaus noch großes Verbesserungspotential. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und der gesamten Gesellschaft muss es uns gelingen, die Rechte, Interessen und die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch konsequenter in politischen und alltäglichen Entscheidungen mit einzubeziehen. Nur gemeinsam mit ihnen, nicht ohne sie, ist eine zukunftsorientierte Politik möglich, es gibt noch viel zu tun.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September, sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert, während schon in der ehemaligen DDR am 1. Juni der „Internationale Kindertag“ begangen wurde. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2022

„Gemeinsam für Kinderrechte“. Das ist das Motto des Weltkindertages am 20.09.2022. Die SPD-Bundestagsfraktion leistet mit zahlreichen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie einem neuen Anlauf für „Kinderrechte ins Grundgesetz“ dazu wichtige Beiträge.

Leni Breymaier, stellvertretende familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Nicht nur am Weltkindertag wünsche ich mir für alle Kinder „Wurzeln“ und „Flügel“. Wir geben Familien Halt, indem wir für sie Entlastungspakete schnüren und für beste Bildungschancen von Anfang an sorgen. Damit Kinder ihre Zukunftsträume leben können, kämpfen wir gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten gegen Kinderarmut. Wir bahnen schon heute den Weg für eine Kindergrundsicherung, unter anderem mit deutlichen Erhöhungen beim Kindergeld. Wir kämpfen für offene und gute Kitas damit sich alle Kinder auch in Zeiten von pandemischen Herausforderungen frei entfalten können. Und wir sorgen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Zeiten des Klimawandels indem wir Kurs beim Klimaschutz halten.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Es wird Zeit, dass die Union ihre politisch motivierte Blockadehaltung zur Änderung des Grundgesetzes zu Gunsten von Kinderrechten endlich aufgibt.  Alle Kinder und Jugendlichen müssen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf haben, gefördert, beteiligt und geschützt zu werden. Nur eine Grundgesetzänderung ist ein klares Bekenntnis zur vollumfassenden Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2022

Anlässlich des Weltkindertages erklären Nina Stahr und Emilia Fester, Mitglieder im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Gerade Kinder aus Familien mit geringem Einkommen leiden besonders unter den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie und den steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie. Wir haben einen konkreten Plan im Kampf gegen Kinderarmut. Wir sichern die Unterstützung aus dem ersten bis dritten Entlastungspaket über das Heute hinaus für Kinder ab. Der Kindersofortzuschlag hilft Familien mit geringem Einkommen bereits jetzt mit 240 Euro pro Jahr pro Kind. Die Kindergelderhöhung für das erste bis dritte Kind auf 237 Euro im Monat entlastet zusätzlich gezielt. Sowohl Kindergelderhöhung als auch Kinderzuschlag sind die ersten zentralen Schritte auf dem Weg zur Kindergrundsicherung, die endlich Kinderarmut wirksam bekämpfen wird. Arme Kinder sollen mit der Kindergrundsicherung endlich ihr Recht auf Teilhabe wahrnehmen können. Familien entlasten wir durch eine automatische Berechnung und Auszahlung von einem Berg an Bürokratie. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung ausbezahlt werden. Darin werden Kindergeld und Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II und Teile des Bildungs- und Teilhabegesetzes gebündelt.

Emilia Fester, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Insbesondere in Krisen sind Kinder die ersten, die übersehen werden. Viel zu oft wird übersehen, dass Kinder nicht nur unsere Zukunft, sondern schon jetzt ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind. Deswegen müssen wir ihre Rechte endlich garantieren: Mit Kinderrechten im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche verdienen es, im Grundgesetz eigene Erwähnung zu finden, über die Definition als Besitztum ihrer Eltern hinaus. Sie sind Individuen, brauchen besonderen Schutz, aber auch Förderung und gerechte Möglichkeiten, sich entsprechend ihrer Vorlieben und Talente zu entwickeln.

Zu den Kinderrechten zählt für uns neben Gleichheit, Gesundheit und Bildung auch und insbesondere das Recht auf Beteiligung. Deswegen setzen wir uns unter anderem für eine Absenkung des Wahlalters ein. Noch in dieser Woche werden wir im Bundestag über die Absenkung des Wahlalters auf 16 für die Europawahlen beraten. Dies kann nur ein erster Schritt sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.09.2022

Heute ist Weltkindertag. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Zum heutigen Weltkindertag wünsche ich mir für alle Kinder, dass sie eine echte Chance für ihre Zukunft bekommen. Kein Kind darf in Armut aufwachsen. Kein Kind darf von Bildung ausgeschlossen werden. Wir alle – Eltern, Großeltern, Politik – haben dafür zu sorgen, ihnen die bestmöglichen Startchancen zu geben. Die Ampel redet zwar viel und gern über Identitätspolitik, streicht im gleichen Atemzug aber massiv Gelder im Kinder- und Jugendbereich, wie beispielsweise im Bereich der frühkindlichen Bildung mit dem Förderstopp des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ oder auch dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“. Dies ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit und der Kurzsichtigkeit; eine Politik, die Bildungsarmut nicht bekämpft, sondern eher befördert. Die Union wird mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür kämpfen, diese Politik der Verantwortungslosigkeit zu beenden. Wir werden das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ retten. Denn was wir jetzt brauchen, ist eine Politik, die Kinder schützt und ihnen die Weichen für bestmögliche Startchancen im Leben stellt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.09.2022

Anlässlich des Weltkindertages übt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt scharfe Kritik am gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Der Verband fordert mehr politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und nachhaltige Investitionen in Armutsprävention, Teilhabe und Bildung. Anderenfalls werde die Zukunft ganzer Generationen auf’s Spiel gesetzt. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Wir haben von Kindern und Jugendliche in den letzten Jahren außerordentliche Anpassungsleistungen abverlangt. Die Belastungen (vulnerabler) Kinder und ihrer Familien sind zusätzlich zur Pandemie durch Krieg, Inflation und spürbare Klimakrisenfolgen noch verstärkt worden. Wir sind dabei, die Zukunft dieser Generationen zu verspielen, und nehmen in Kauf, dass sich Bildungs- und Chancengräben weiter vertiefen. Seit Jahrzehnten wissen wir, wie wichtig die Weichenstellungen in Kindheit und Jugend für ein erfolgreiches und glückliches Leben sind. Trotzdem ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht; durch die Pandemie hat sich die Gesamtsituation weiter verschärft. Fast 3 Millionen Kinder leben hierzulande in Armut. Schulen sind marode, wichtige Förder-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote werden gestrichen, die Digitalisierung wurde verschlafen und für Schulen und Betreuungseinrichtungen gibt es nach wie vor keine flächendeckenden Maßnahmen, um Kinder, ihre Familien und die in den Angeboten Beschäftigten besser vor der nächsten Corona-Welle und deren Langzeitfolgen zu schützen. Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe kämpfen mit dem Fachkräftemangel und unzureichender Finanzierung. Bundesweit fehlen bis zu 40.000 Lehrkräfte. Es braucht jetzt eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um diesen unerträglichen Missstand zu beenden.“

Die AWO fordert daher einen grundlegenden Kurswechsel. Groß: „Der sichere Zugang zu Bildungs- und Teilhabeangeboten muss gewährleistet sein – und zwar für alle Kinder.

Ein besonderer Blick muss auf armutsbelastete Kinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder mit chronischen Erkrankungen und deren Familien sowie auf geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien gelegt werden. Gute Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen braucht auch hinsichtlich gleichwertiger Lebensverhältnisse verbindliche Qualitätsstandards, genügend ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen und eine gute Ausstattung, damit Bildung nicht vom Wohnort abhängt. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache. Sie sind an den Debatten zu Schließungen, (Wieder-)Öffnungen von Bildungs-, Betreuungs- und Jugendeinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu beteiligen. Die Prozesse sind inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Politisches Handeln ist auf die Behebung der Probleme in der Gegenwart gerichtet. Aber gute Politik ist daran erkennbar, dass sie die Zukunft im Blick hat. Der Fokus muss darauf gerichtet sein, Kindern eine gerechte, friedliche, gesunde und nachhaltige Welt zu schaffen.“

Zu den konkreten Forderungen der AWO: https://awo.org/scharfe-kritik-anlaesslich-des-weltkindertags

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2022

Ende 2022 läuft das Mitte letzten Jahres initiierte Corona-Aufholpaket aus, mit dem Kinder und Jugendliche durch Angebote in den Bereichen Bildung, Sprachförderung, Freizeit und Erholung unterstützt werden. Die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die schon vor Beginn der Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt waren, haben sich während der Pandemiejahre deutlich verschärft.
“Wir sind dankbar, dass mit dem Aufholpaket Maßnahmen realisierbar waren, die Angstspiralen unterbrochen haben und jenen Zukunftsmut stärkten, den die Kinder und Jugendlichen angesichts der aktuellen Hyperkrisen leicht verlieren. Corona, Krieg, Energie- und Klimakrise führen zu gesellschaftlichen Lähmungen, gegen die so leicht kein Kraut gewachsen ist“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Zukunftssorgen, Depressionen und Einsamkeitsgefühle bringen Familien ans Limit

Zusätzliche Ängste und Sorgen löst aktuell der Ukraine-Krieg aus. Die steigenden Preise bei Lebensmitteln, Strom, Gas, Schulmaterialien und Dingen des täglichen Lebens drängen vor allem Familien mit geringen Einkommen an den Rand des Existenzminimums. Der deutlich sicht- und spürbare Klimawandel lässt gerade die junge Generation an einer zukünftig auskömmlichen Lebensgrundlage zweifeln. Caritas-Beratungsstellen berichten, dass viele Kinder, Jugendliche und Familien am Limit sind.

Dauerhafte Unterstützung und akute Hilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

Neben zeitlich befristeten Bundesprogrammen und nachhaltiger finanzieller Entlastung der Familien, ist vor allem eine verlässliche und niederschwellige Infrastruktur vor Ort dringend notwendig. Familien und ihre Kinder brauchen dauerhaft Ansprechpartner, nicht nur im Rahmen einer Projektlaufzeit. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ihre Einrichtungen und Dienste, müssen gerade auch in Zeiten steigender Energie-Preise gesichert werden.

Familien in ohnehin belasteten Lebenslagen profitieren ganz besonders von den Frühen Hilfen, den Erziehungsberatungsstellen, der Schulsozialarbeit, den Kindertageseinrichtungen und der Jugendsozialarbeit. In der Pandemie erfolgreich entwickelte Projekte, wie die Bildungsbuddys der Berliner Caritas oder die Babylotsinnen, die sich in der Corona-Zeit als besonders verlässliche Ansprechpartnerinnen junger Eltern erwiesen haben, brauchen eine nachhaltige Absicherung, ebenso wie Beratungsangebote im Bereich der Suizidprävention. „Aus unserer Caritas-Onlineberatungsstelle zur Suizidprävention für unter 25-Jährige „[U25]“ wissen wir, dass der Bedarf an solchen Gesprächs- und Beratungsangeboten bei Kindern und Jugendlichen im Zuge der Pandemie weit über 30 Prozent so stark gestiegen ist, dass er aktuell nicht mehr gedeckt werden kann“, berichtet Welskop-Deffaa.

Positionspapier
Der Deutsche Caritasverband hat gemeinsam mit seinen Fachverbänden die wichtigsten Handlungsbedarfe in einem Positionspapier formuliert:
Stärkung der Resilienz in Krisenzeiten – Was Kinder, Jugendliche und Familien jetzt brauchen!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.09.2022, gekürzt

Zum Weltkindertag am 20. September appelliert die Diakonie Deutschland an Bund und Länder, jetzt zügig ein Entlastungspaket für Kinder umzusetzen.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Folgen des Ukraine-Kriegs mit stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen treffen insbesondere Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen. Wenn das Geld knapp ist und nichts mehr für Bildungs- und Freizeitangebote vorhanden ist, wird es für diese Kinder immer schwerer teilzuhaben und mitzuhalten. Die von der Ampel-Koalition angekündigte Kindergelderhöhung von 18 Euro ist viel zu wenig. Kinder brauchen sofort eine ausreichende Unterstützung.“

 

In ein echtes Entlastungspaket für Kinder gehören aus Sicht der Diakonie Deutschland:

–  eine Kindergrundsicherung, die Kindern eine faire Teilhabe ermöglicht.

– ein verlässliches Angebot für eine offene Ganztagsbetreuung mit Hausaufgabenhilfe sowie Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten.

– ein gesundes kostenloses Mittagessen in allen Kitas und an allen Schulen.

– ein Familen-Sozialticket im bundesweiten Nahverkehr für 29 Euro.

 

Maria Loheide: „Kinder und Jugendliche, insbesondere aus einkommensarmen Familien, gehören ganz oben auf die To-Do-Listen der Regierungen in Bund und Ländern. Sie gehörten bereits zu den Hauptleidtragenden der Corona-Pandemie und sind mit am stärksten von den Preissteigerungen bei Haushaltsenergie und Lebensmitteln betroffen. Jetzt ist die Politik gefragt, ihnen eine tragfähige Brücke über den Inflations-Winter zu bauen.“  

 

Hintergrund:

Jedes Jahr werden zum Weltkindertag in Deutschland die Rechte der Kinder ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sieht unter anderem vor, dass Kinder sicher leben können, Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung erhalten und mitreden dürfen, wenn über ihr Wohlergehen entschieden wird. Der Weltkindertag 2022 steht in Deutschland unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Die UN begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20.September gefeiert.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2022

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, zu ihrer Verantwortung zu stehen und sich zusammen mit Kindern und Jugendlichen für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen. Die zahlreichen aktuellen Krisen und Konflikte hätten besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft junger Menschen, so die beiden Kinderrechtsorganisationen. Erforderlich seien jetzt die gezielte Stärkung von Kindern und Jugendlichen, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

 

Bei einer Veranstaltung vor dem Berliner Reichstag appellierten die Organisationen zusammen mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und engagierten Kindern und Jugendlichen mit einem großen Banner und Plakaten an alle Verantwortlichen, die Umsetzung der Kinderrechte weiter gemeinsam voranzutreiben.

 

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Interessen der Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Ihre Interessen gegenüber dem Staat sollen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, gestärkt werden: bei Behörden- und Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Deswegen ist es unser Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben deutlich schlechtere Chancen auf eine gesunde Entwicklung, auf gute Bildung und auf soziale Teilhabe. Kinder von armen Eltern sind später viel häufiger selbst arm als Kinder aus besser gestellten Familien. Das ist ungerecht. Deshalb setze ich mich gegen Kinderarmut ein – beispielsweise mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘, mit einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf und mit der Kindergrundsicherung.“

 

Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland: „Angesichts multipler Krisen gilt es zu unserer Verantwortung zu stehen, uns entschlossen für Kinder und ihre Rechte einzusetzen und unseren Blick ganz gezielt auf die Interessen und das Wohl von Mädchen und Jungen in Deutschland zu richten. Immer mehr Kinder und junge Menschen fordern ihre Rechte ein und möchten mit eigenen Ideen ihre Zukunft gestalten. Stellen wir sicher, dass wir ihnen zuhören, sie unterstützen und ihrem Anspruch auf Partizipation entsprechen! Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine große Chance. Sie wird uns alle und unsere Gesellschaft insgesamt weiterbringen. Die Probleme unserer Zeit können wir nur gemeinsam angehen und lösen.“

 

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Wir müssen bei der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland endlich entschiedener vorwärtskommen. Beispielsweise durch Kinderrechte im Grundgesetz. Aber auch die Bundesländer und die Kommunen sind gefragt, hier braucht es ein gemeinsames Agieren aller föderaler Ebenen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz fordert übrigens auch die große Mehrheit der Menschen: Laut repräsentativer Umfrage für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes in diesem Jahr halten 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für sinnvoll, um die Interessen der jungen Generation zukünftig besser zu berücksichtigen, bei den Erwachsenen sind es immerhin 84 Prozent. Die Zeit ist also reif!“

 

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

 

Unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ finden heute erstmals nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen wieder bundesweit in vielen Städten und Gemeinden Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen für Kinder und Familien statt. Zahlreiche Vereine und Initiativen möchten so auf die Lage von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen.

 

Zum Weltkindertag stellt UNICEF Deutschland die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Bei der kreativen Mit-Mach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ bringen junge Menschen mit bunten Kreidebildern auf Straßen, auf Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Anliegen zum Ausdruck. Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen können die Zeichnungen der Kinder fotografieren und unter dem Aktions-Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den sozialen Medien posten. Auch bei der Social-Media-Aktion „#GenZukunft – Make some Noise“ stehen die Forderungen der jungen Generation nach einer lebenswerten Zukunft, Chancengerechtigkeit und Klimaschutz im Zentrum. Unterstützt werden beide Aktionen von zahlreichen prominenten Fürsprecher*innen, wie Fußballprofi Julian Draxler sowie der Band Glasperlenspiel.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das für einen ganzen Monat: Auf der Kinderinternetseite www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen, zum Beispiel bei einem neuen Kinderrechte-Fotoquiz oder mit der Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“. Zudem können die Nutzer*innen tolle Teilhabe-Projekte von anderen Kindern und Jugendlichen kennenlernen und sich im Friedensraum #GemeinsamFürFrieden austauschen, sich inspirieren lassen und eigene Friedensaktionen vorstellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2022

Anlässlich des Weltkindertags stellt der Kinderschutzbund gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus seine Kampagne „Gewalt ist mehr, als Du denkst“ vor. Psychische Gewalt wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen. Der Kinderschutzbund möchte aufklären.

„Wer sein Kind tagelang ignoriert, es von seinen Freundinnen oder Freunden isoliert oder es demütigt, der übt Gewalt aus. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich eben nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds.

Der Kinderschutzbund wird deshalb in diesem und im Jahr 2023 seinen Schwerpunkt auf die Aufklärung über psychische Gewalt legen.

„Seelische Verletzungen gehören leider für viele Kinder zum Alltag, sei es im Elternhaus, aber auch in Kita oder Schule. Gewalt schafft aber keine Einsicht bei Kindern, sondern demonstriert, wer der Stärkere ist“, so Hilgers weiter.

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung – so steht es seit 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Bundesregierung möchte noch einen Schritt weitergehen und die Kinderrechte in die Verfassung schreiben. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus : „Kinderrechte müssen immer im Vordergrund stehen, an jedem Tag im Jahr. Das gilt erst recht für Krisenzeiten. Leider haben wir während der Pandemie gerade erst erlebt, dass dies nicht automatisch der Fall ist. Deshalb ist es unser Ziel als Ampelregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren. Es geht dabei um eine umfassende Stärkung der Interessen von Kindern gegen entgegenstehende staatliche Interessen. Kinder dürfen beispielsweise in der Bau- und Verkehrsplanung oder in der Haushaltspolitik nicht einfach hinten herunterfallen. Kinderrechte sind kein nice-to-have: sie zu achten und bestmöglich zu verteidigen, ist für mich nicht verhandelbar.“

Alle Informationen zur Kampagne des Kinderschutzbundes finden Sie auf kinderschutzbund.de.

Quelle: Pressemitteilung Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 20.09.2022

SCHWERPUNKT II: Bürgergeld

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Bürgergeldes erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„Mit der Bürgergeldreform passen wir das Grundsicherungssystem an die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Ziel der Bürgergeldreform ist ein Sozialstaat, der nicht nur Bedürftigkeit versorgt, sondern Chancen schafft, sich von der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu befreien. Wir machen die Grundsicherung unbürokratischer, schaffen mehr Fairness und Leistungsgerechtigkeit. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, dem Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus setzen wir in Zeiten von Fachkräftemangel echte Anreize zu Weiterbildung und Qualifikation. Mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir Arbeitsanreize, damit sich Arbeit und die Ausweitung der Arbeitsstunden lohnt. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig nicht mehr angerechnet. Damit schaffen wir eine der leistungsfeindlichsten Ungerechtigkeiten des Sozialstaats ab.

Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür. Das Prinzip Fördern und Fordern bleibt bestehen. Wer nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint oder Mitwirkung verweigert, muss auch im Bürgergeld mit Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Es gibt keine sanktionsfreie Zeit, denn Terminverletzungen werden auch während der sogenannten Vertrauenszeit sanktioniert. Das ist eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Mitwirkungspflichten im Rahmen der eignen Möglichkeiten sind ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuerzahlungen unseren Sozialstaat finanzieren. Beim neuen Bürgergeld wird auch künftig die jährliche Erhöhung präzise auf Basis Inflation berechnet – aber nicht mehr erst bis zu 1,5 Jahre später. Statt mehr Umverteilung, wie es sich einige wünschen, gibt es eine faire Anpassung an die Inflation.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

SPD verabschiedet sich endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Bürgergeldgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Stephan Stracke: 

„Das Bürgergeld sorgt dafür, dass Nichtarbeit deutlich attraktiver wird. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitslosen und den Steuerzahlern, die mit ihren Beiträgen das Solidarsystem finanzieren. Das bewegt sich in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Die Ampel will mit dem Bürgergeld das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose sowie die Regelsätze erhöhen und in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs eine sogenannte „Vertrauenszeit“ einführen, in der es faktisch keine Sanktionen und keinen Vermittlungsdruck geben wird. 

Es ist bei rund 2 Millionen offenen Stellen absurd, wenn Nichtarbeit immer attraktiver gemacht wird anstatt alles daran zu setzen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen. Ohne Not wird der bewährte Grundsatz von Fördern und Fordern geschwächt. Die SPD verabschiedet sich mit diesem Entwurf endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei. 

Unser Ansatz war und ist es, die Menschen schnell wieder in Arbeit zu vermitteln und diese vorrangig im Betrieb weiter zu qualifizieren. Damit waren wir in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich. Unter der unionsgeführten Bundesregierung haben wir die Arbeitslosigkeit seit 2005 halbiert. Die Erfahrung zeigt: Je schneller die Vermittlung erfolgt, desto einfacher ist es, die Leute wieder in Arbeit zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

„Die Ampel löst ihr vollmundiges Versprechen nicht ein, Hartz IV zu überwinden. Zwar finden sich im Gesetzentwurf Licht und Schatten, das Wichtigste aber fehlt: eine ehrliche Bemessung und Erhöhung der Regelsätze“, erklärt Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Bürgergeld-Gesetz, das heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Tatti weiter:

„Die Erhöhung der Regelsätze um 50 Euro ist zwar besser als nichts. Das ist jedoch keine Wohltat der Regierung, sondern gleicht lediglich die Inflation dieses Jahres aus. Die miese Kleinrechnerei beim Regelsatz geht einfach weiter. Die Erhöhung ist viel zu niedrig und lässt Menschen in Hartz IV bis Januar total im Stich. Es ist auch schon jetzt klar, dass die Preise im kommenden Jahr stark weiter ansteigen werden. Trotz Regelsatzerhöhung bleibt es somit bei einem massiven Kaufkraftverlust für die Betroffenen. Wir fordern einen ehrlich berechneten Regelsatz von 687 Euro.

Im Gesetzentwurf finden sich einige positive Ansätze, etwa die zweijährige Übergangsfrist für Wohnungskosten und Vermögen. Das sind gute Nachrichten für Neu-Antragsteller, bringt aber denen nichts, die schon länger in Hartz IV sind. Auch den Verzicht auf das Eintreiben kleiner Rückforderungen begrüßen wir – schließlich setzt die Ampel damit alte Forderungen der Linksfraktion um. Dagegen will die Ampel weiterhin Sanktionen verhängen, die für die Betroffenen ein Leben unter dem Existenzminimum bedeuten. Das ist ein Armutszeugnis und widerspricht massiv dem Gerede von Augenhöhe und Respekt. Die Ampel betreibt eine Politik der sozialen Kälte. So wird Hartz IV nicht überwunden, sondern Armut zementiert.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Die dort vorgenommene Anpassung der Regelsätze an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2023 ist jedoch laut Arbeiterwohlfahrt unzureichend und komme zu spät, um die aktuelle Teuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Es ist ein erster Schritt, dass ab kommendem Jahr die Miete für die ersten beiden Jahre im Bezug übernommen wird. Gerade im derzeitigen Wohnungsmarkt dürfen Menschen nicht auch noch vor den drohenden Wohnungsverlust gestellt werden. Für eine wirkliche Entlastung hätte es aber eine deutliche Erhöhung der Regelsätze gebraucht. Die rund 50 Euro mehr für alleinstehende Erwachsene klingen nur auf den ersten Blick viel, denn angesichts der schon zuvor zu niedrigen Regelsätze und der derzeitigen Inflation wird damit gerade einmal so die Teuerungsrate ausgeglichen. Das reicht hinten und vorne nicht aus, um Menschen und ihre Familien bei existenzieller Not zu entlasten. Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist nicht die grundlegende Reform, die es gebraucht hätte, um eine Abkehr von Hartz IV ernsthaft umzusetzen.“

Der Verband kritisiert zudem, dass das so oft betonte Prinzip von Vertrauen im Gesetzentwurf nicht wirklich konsequent und durchgehend umgesetzt werde: „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden möchte kooperieren und einen Weg in den Arbeitsmarkt finden“, so Groß, „Im vorliegenden Entwurf sind bisher nur erste Schritte erkennbar, die unbedingt noch stringenter ausgearbeitet werden müssen.“

Den Vorwurf, die Erhöhung der Regelsätze benachteilige Arbeitnehmende, weist der Verband hingegen zurück. „Statt eine Neiddebatte nach unten anzufachen, sind die Arbeitgeber in der Pflicht, über Gehaltsstrukturen nachzudenken, die Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit gut zu leben. Alles andere sind Nebelkerzen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.09.2022

Nach einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem geplanten Bürgergeld die Regelsätze in der Existenzsicherung zum 1. Januar 2023 steigen. Für alleinstehende Erwachsene soll der Betrag monatlich 502 Euro betragen und damit 50 Euro höher liegen als der Hartz IV-Satz. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. Es ist zwar ein großer Fortschritt, dass zukünftig die voraussichtliche Preisentwicklung im Laufe des Jahres Maßstab für die jährliche Anpassung im Januar sein soll. Bisher wurde mit Blick nach hinten angepasst. Allerdings darf es bei der Umstellung keine Lücke geben. Die rückwirkende Anpassung auf Grund der Preisentwicklung 2022 darf nicht ausfallen, sondern muss ebenfalls nachvollzogen werden. Damit wären im Januar nicht 52 Euro, sondern rund 100 Euro mehr im Monat nötig.“

Loheide zufolge reicht es nicht aus, die jährliche Inflations-Anpassung der Regelsätze zu verändern: „Auch die Berechnungsmethode für das Existenzminimum muss der Realität angepasst werden. Für Erwachsene liegt der Regelsatz wegen unsachgemäßer Abzüge derzeit mindestens um 180 Euro und für Kindern um über 70 Euro zu niedrig. Die bisherige Berechnungsmethode muss mit dem neuen Bürgergeld ebenfalls korrigiert werden. Maßstab muss der tatsächliche Bedarf der Menschen sein.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.09.2022

Das heute im Bundeskabinett beschlossene Bürgergeld setzt auf Vertrauen und nimmt viel Druck. Bei der Ermittlung der Höhe des Bürgergeldes ist jedoch auf eine realistische und an die Lage angepasste Berechnung zu setzen.

 

Berlin, 14. September 2022 –„Das geplante Bürgergeld gibt der Grundsicherung einen neuen Charakter: Anreize statt Drohungen, Hilfe statt Demotivation, Weiterbildung statt schnellstmöglicher Vermittlung in prekäre Jobs: Hier setzt das Bürgergeld ganz wichtige Punkte. Vor allem wird damit ein berechtigter Vertrauensvorschuss gewährt. Der grundsätzliche Wegfall der Sanktionen in den ersten Monaten wird hoffentlich zu einer besseren Zusammenarbeit von Leistungsempfänger*innen und Mitarbeitenden in den Jobcentern beitragen,“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute vor der Diskussion im Kabinett.

 

Der Familienbund begrüßt, dass Sanktionen nur noch als Ultima Ratio eingesetzt werden sollen. Studien zeigen hier seit vielen Jahren, dass Sanktionen Menschen nicht in Arbeit bringen, vielmehr verfestigen sie deren Situation. „Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe, um nachhaltige Vermittlung in zukunftssichere Arbeit“, so Ulrich Hoffmann. „Dafür ist es dringend notwendig, in der Beratung mehr den Einzelfall in den Blick zu nehmen. Das setzt auch strukturelle Änderungen und eine hinreichende Personalausstattung in der Arbeitsverwaltung voraus. Der neue Geist des Gesetzes muss auch in der Praxis ankommen.“

 

Hoffmann führt fort: „Die erhöhten Regelsätze sind ein wichtiger Ansatz um Familien in prekären Lagen besserzustellen. Aber sie sind weiterhin zu niedrig. Hier sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. An dieser Stelle ist eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums gefragt, damit die Regelsätze nicht nur ein Ausgleich der Inflation im Rahmen eines kritikwürdigen Berechnungssystems sind.“

 

Aktuell sieht der Familienbund der Katholiken die Grundsicherungsleistungen nicht mehr als existenzsichernd an. Bei einer Neuberechnung der Regelbedarfe ist von einer Mindesterhöhung von 100 € auszugehen, die als Zuschlag gewährt werden sollte, bis eine konkrete Neuberechnung vorliegt.

 

„Besonders unterstützen wir, dass in den ersten zwei Jahren die Wohnungsgröße nicht zu Debatte steht, denn so können Familien in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und sich darauf konzentrieren, eine neue Arbeit zu finden. Gut ist, dass auch an den Strukturen gearbeitet wurde. So kann ein formloser, digitaler Antrag, aber auch der Fokus auf Bildung, Menschen in Übergangsphasen besser auffangen und neue Wege ermöglichen“ äußerte sich Ulrich Hoffmann.

 

Die Konzentration auf eine Förderung, d.h. eine Veränderung der persönlichen Lage und nicht auf die Leistungsminderung, unterstützt der Familienbund. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Staat mit einer Perspektive aufgebaut werden.

 

„Natürlich muss sich jetzt eine Reform des Wohngeldes und auch ein Moratorium für die steigenden Energie- und Heizkosten anschließen, damit Familien bis in die Mitte der Gesellschaft nicht in existenzielle Schieflagen geraten“ fügte Hoffmann abschließend hinzu. „Zum anderen sind Kinderfreibetrag, Kindergeld und -zuschlag deutlich anzupassen, damit geringverdienende Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehende ebenfalls im Blick bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.09.2022

SCHWERPUNKT III: Drittes Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat am Wochenende ihr Maßnahmenpaket zur Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Einkommen vorgestellt. Einige der vorgesehenen Maßnahmen, wie die Einmalzahlungen für Rentner*innen und Studierende, wurden jüngst von der AWO gefordert. Deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht jedoch bei den Ärmsten der Gesellschaft und bei den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist zu begrüßen, dass die Regierungskoalition frühzeitig Maßnahmen ergreift, damit Privathaushalte  angesichts der weiter zu erwartenden Preissteigerungen finanzielle Unterstützung erfahren. Während  jedoch Unternehmen Berücksichtigung gefunden haben, wurden  die gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste vergessen, die ebenfalls stark mit den massiv steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben.“ Hier muss dringend nachgebessert werden und eine Entlastung erfolgen, denn die gemeinnützigen Träger mit ihren Einrichtungen dürfen nicht auf das Entlastungspaket oder Förderprogramme für Wirtschaftsunternehmen zugreifen. Sie stehen ohne jede Unterstützung oder Entlastung da.“

Aus armutspolitischer Sicht sei  das Paket jedoch eine herbe Enttäuschung: Eine Erhöhung der Regelsätze um gerade einmal 50 Euro kann die langjährige Unterdeckung in der Grundsicherung nicht ausgleichen und darf den Leistungsberechtigten nicht erst im nächsten Jahr zu Gute kommen. Besonders arme Kinder leiden unter den massiven Preissteigerungen und profitieren auch nicht von den geplanten Erhöhungen des Kindergeldes und Kinderzuschlags.  Der seit Juli gewährte monatliche Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche müsse daher mindestens verdoppelt werden – und zwar sofort.

Noch unklar ist auch die Finanzierung des Pakets: Statt über die von vielen geforderten und in anderen Ländern umgesetzte Übergewinnsteuer soll  das deutsche Entlastungspaket unter anderem durch „Zufallsgewinne“ am Strommarkt finanziert werden, wobei hier noch viele Details offen sind. Zudem berücksichtigt der  vorgesehene „Basis-Strompreisdeckel“  alle Haushalte und somit auch jene mit hohem Einkommen. Gleiches gelte für die Maßnahme, den  geplanten Anstieg des CO2-Preises aufzuschieben.  „Anstatt das Erreichen der Klimaziele weiter zu gefährden, muss die Bundesregierung schnell ein System für eine gerechte Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung schaffen“, so Groß. Der Bundesarbeitsminister habe im Mai mit einem aus dem CO2-Preis finanzierten und sozial gestaffelten Klimageld einen richtigen Vorschlag gemacht, der dringend weiter verfolgt werden sollte. Stattdessen werden durch die beschlossene Maßnahmen nun aber insbesondere einkommensstarke Haushalte entlastet, welche nachweislich weit mehr CO2-Emissionen verursachen als einkommensschwache. Die Folgen der Klimakrise würden dann aber wieder vornehmlich arme und verletzliche Bevölkerungsgruppen treffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.09.2022

Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom Wochenende sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes: „Es ist gut, dass sich die Regierungskoalition an diesem Wochenende auf das dritte Entlastungspaket geeinigt hat und dafür mit 65 Mrd. Euro viel Geld in die Hand nimmt. Die sozialen Folgen der politisch verursachten Gasknappheit werden spürbar abgefedert. Damit hört die Koalition auf die Stimme der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die das seit Wochen mit Nachdruck gefordert haben. Das Konzept von Versorgungssicherheit, dem die Koalition folgt, geht sichtbar über den Einkauf von Gas an den Weltmärkten hinaus. Es geht darum, das Land sicher durch die Krise zu führen. Wir unterstützen die Regierung auf diesem Weg.“

Wohngeldreform und Energieberatung

„Ich begrüße, dass zukünftig 2 Mio. Bürgerinnen und Bürger Wohngeld erhalten können. Gerade Menschen mit geringem Einkommen brauchen in der Energiekrise dringend Unterstützung. Die Einführung und dauerhafte Verankerung einer Heizkostenkomponente ist die richtige Antwort“, sagt die Caritas-Präsidentin. Gesamtgesellschaftlich ein wichtiges Signal sei, dass auch auf Mieterinnen und Mieter geschaut wird, die mit den Betriebskostenvorauszahlungen in Schwierigkeiten geraten. „Ich bin dankbar, dass in jedem Fall Strom- und Gassperren verhindert werden sollen. Einen wertvollen Beitrag dazu leisten Energieberatungen wie der Stromspar-Check der Caritas. Dieses wichtige Angebot muss ausgebaut werden – zum Beispiel durch einen Ersti-Check für Azubis und Studierende in WGs. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf im Haushalt des Klimaministeriums,“ so Welskop-Deffaa.

Strompreisbremse lässt Fragen offen

„Die Strompreisbremse, die die Koalition für den Grundbedarf ankündigt, soll Energiesparanreize erhalten, so das Ergebnispapier vom Wochenende. Wie das gelingen soll, ist noch nicht überzeugend dargestellt. Hier wird der Deutsche Caritasverband genau hinschauen, denn wir dürfen mit den finanziellen Entlastungen den ökologischen Enthusiasmus nicht bremsen.“

Entlastung der unterstützungsbedürftigen Haushalte

Das Volumen des Entlastungspaketes sei beeindruckend, es sei gut, dass diesmal nicht nur die Erwerbstätigen, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende mit bedacht werden, denn der steigende Energiepreis belaste alle Haushalte. „Die Entlastung muss dabei auch neben den Studierenden an Hochschulen die Auszubildenden in den sozialen Berufen wie in der Pflege und im Erziehungsbereich umfassen“, fordert Welskop-Deffaa.

„Es ist auch gut, dass mit der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag und mit der Anpassung der Sozialleistungen an die zu erwartende Inflation für Menschen im unteren Einkommensbereich konkrete Verbesserungen geplant werden. Es wird darauf ankommen, diese Ankündigungen in einem ehrgeizigen Zeitplan und angemessen umzusetzen. Wir erwarten, dass die Einlösung dieser Zusage eine Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 auf deutlich mehr als 500 Euro notwendig macht,“ sagt Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Nachfolge für das 9-Euro-Ticket

Der Deutsche Caritasverband ist erleichtert, dass die Koalition mit dem Entlastungspaket 1,5 Milliarden Euro für den Nachfolger des 9-Euro-Tickets in die Hand nehmen will. Dass es gelingen kann Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit mit einem bundesweiten Nahverkehrsticket zu versöhnen, haben die letzten 3 Monate gezeigt. Diese Erfolgsgeschichte müsse und könne jetzt fortgeschrieben werden. “Wir appellieren an die Bundesländer, ihren Beitrag dazu zu leisten“, so Welskop-Deffaa.

Schutzschirm für soziale Infrastruktur

Die steigenden Energiepreise belasten auch die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – die Kitas, die Pflegeeinrichtungen die Krankenhäuser. „Wir gehen davon aus, dass der Schutzschirm für die sozialen Dienstleister, den die SPD in ihrem Fraktionsbeschluss angemahnt hat und der im Koalitionsausschuss offenkundig noch nicht Thema war, zeitnah folgt. Es nützt den Familien, die höheres Kindergeld bekommen nichts, wenn die Kitas schließen müssen, weil sie die Heizkosten nicht mehr finanzieren können,“ so Welskop-Deffaa. „Die steigenden Energiepreise der Pflegeeinrichtungen dürfen nicht allein auf die Eigenanteile für die Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt werden“, so Welskop-Deffaa.

Globale Solidarität

Es stärke die Solidarbereitschaft der Bevölkerung, dass die Zufallsgewinne der Anbieter auf dem Strommarkt begrenzt werden und die Einnahmen an dieser Stelle genutzt werden sollen, um die sozialen Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren. „Für den Deutschen Caritasverband ist es wichtig, dass die Solidarität in Krisenzeiten nicht an nationalen Grenzen endet. Die Aussagen zur Globalen Ernährungssicherheit im Entlastungspaket markieren für uns das Mindestmaß dessen, was hier von Deutschland gefordert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.09.2022

Wie gerecht und wie klimafreundlich sind die aktuellen Entlastungsvorschläge der Ampel-Koalition und wie schnell lassen sie sich umsetzen? Das hat eine neue Studie des DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland untersucht. Ihr Ergebnis: Ein sozial ausgestalteter Heizkostenzuschuss ist einem Gaspreisdeckel vorzuziehen; Ein 29-Euro-Ticket und ein Mobilitätsgeld anstelle der Pendlerpauschale hätten eine positive Verteilungswirkung, ohne ökologische Fehlanreize zu setzen. Ein breites Bündnis aus Sozial- und Klimaverbänden fordert die Bundesregierung dazu auf, im geplanten dritten Entlastungspaket verteilungsgerechte und klimafreundliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Aufgrund der weiterhin hohen fossilen Energiepreise sind der Studie zufolge vor allem zielgerichtete Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen notwendig. Die Studie analysiert und bewertet fünf aktuell diskutierte Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung, ökologischer Anreizwirkung und Umsetzbarkeit. „Wir fordern ein gerechtes und klimafreundliches Entlastungspaket. Eine zukunftsweisende Gesamtlösung, die die aktuelle finanzielle Notlage vieler Menschen ausgleicht, gesellschaftliche Lasten zur Krisenbewältigung gerecht verteilt und den Klimaschutz konsequent vorantreibt: Das ist unser Anspruch an die Bundesregierung”, sagt Malte Hentschke-Kemper, stellvertretender Geschäftsführer der Klima-Allianz Deutschland.

„Die akuten politischen Antworten auf die Energiekrise müssen so gestaltet sein, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit ausgewogen berücksichtigt sind. Daher setzen wir uns für zielgenaue Maßnahmen ein, die arme Menschen besonders entlasten. Sie sind deutlich stärker von der fossilen Inflation betroffen. Ein sozial ausgestalteter Heizkostenzuschuss setzt genau dort an, wo die Not jetzt am größten ist“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „In diesem Winter bedarf es außerdem eines Moratoriums für Strom- und Gassperren als Akutmaßnahme, damit überschuldete Haushalte nicht im Dunkeln und Kalten sitzen müssen. Parallel erwarten wir als Caritas von der Bundesregierung vor allem, dass sie verstärkt die Maßnahmen fördert, die das Energiesparen leicht machen. Unser Stromsparcheck ist hier ein Good-Practice-Beispiel, das zeigt, wie es geht“, so Welskop-Deffaa.

„Die Studie zeigt, dass ein deutschlandweites 29-Euro-Ticket besonders Menschen mit geringem Einkommen unterstützt und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet”, sagt Viviane Raddatz vom WWF Deutschland, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland. „Eine attraktive Preisgestaltung muss aber zwingend mit mehr Investitionen in den Ausbau der Bahninfrastruktur verknüpft werden.”

„Der Tankrabatt und die Anhebung der Pendlerpauschale haben massive ökologische Fehlanreize gesetzt und kamen überwiegend Menschen mit höherem Einkommen zugute”, kritisiert Raddatz. Die Studie hingegen schlägt eine Umstrukturierung der Pendlerpauschale zu einem Mobilitätsgeld von 10 Cent/km vor. „Ein nach Verkehrsmitteln gestaffeltes Mobilitätsgeld könnte den Anreiz erhöhen, den Arbeitsweg mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Gleichzeitig entlastet es im Gegensatz zur Pendlerpauschale geringe Einkommen stärker, da eine Direktauszahlung vorgesehen ist für den Fall, dass das Einkommen unterhalb der steuerpflichtigen Grenze liegt”, so Raddatz weiter.

„Die Finanzierung eines 29-Euro-Tickets und anderer Maßnahmen kann durch die Reform klimaschädlicher Subventionen, wie beispielsweise des Dienstwagenprivilegs und der Pendlerpauschale, sichergestellt werden. Das wäre eine Win-win-Situation für mehr Klimaschutz und eine sozial gerechte Krisenbekämpfung”, betont Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland.

Auch von den gestiegenen Lebensmittelkosten sind einkommensschwache Haushalte besonders stark betroffen. Dafür schlägt die Studie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Grundnahrungsmittel vor. „Diese Maßnahme wirkt zwar sehr breit, aber mit ihr kann die Bundesregierung sinnvolle Entlastungen mit einem klaren Impuls für klimafreundliche und gesunde Ernährung verbinden”, so Schenuit.

Studie des DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 01.09.2022

Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung verspricht Entlastungen für Familien. Gleichzeitig ignoriert es Kinderreiche.

„Einkommensverluste und Preissteigerungen setzen Familien in allen sozialen Schichten erheblich zu. Selbst die Erhöhung des Kindergeldes wird die gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien nicht abfangen können“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Besonders scharf kritisiert der DFV, dass kinderreiche Familien bei der Kindergeldanpassung außen vor gelassen werden. Gerade Familien mit mehr als zwei Kindern haben Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt unter den gegenwärtigen Bedingungen zu bestreiten. Das Entlastungspaket sieht bisher jedoch ausschließlich eine Kindergelderhöhung beim ersten und zweiten Kind vor.

Für den Deutschen Familienverband gilt ein wichtiger Grundsatz: „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein.“ Daher fordert der DFV ein Kindergeld in Höhe von mindestens 330 Euro. Das bedeutet, dass das Kindergeld der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrages entsprechen muss. Eine Kindergelderhöhung und die Anpassung des Kinderfreibetrages an den Grundfreibetrag für Erwachsene sind wichtige Maßnahmen, die in der gegenwärtigen Energiekrise umgesetzt werden müssen.

Energiebesteuerung

Der Angriffskrieg Russlands hat Energiepreise stark verteuert. Doch bereits vor dem Krieg jagte bei den Automobiltreibstoffen, beim Heizen und beim Strom ein Preishoch das andere.

„Der Staat ist einer der größten Preistreiber bei den Energiekosten. Das wird oft vergessen. Abgaben und Steuern machen teilweise mehr als 50 Prozent der Energiekosten aus“, so Zeh. „Die Energiegrundversorgung ist für viele Familien zum Luxusgut geworden. Familien haben sprichwörtlich Angst vor der nächsten Nebenkostenabrechnung.“

Kaufkraftbereinigt hat Deutschland weltweit einen der teuersten Strompreistarife. Die CO2-Steuer verteuert jährlich nicht nur Energie, sondern die gesamte Warenkette. Das führt zu Preissteigerungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor. Angefangen bei Schulmaterialien, über Lebensmittel bis hin zu den Wohnkosten. Die erhebliche Verteuerung der Energieträger hat die Lenkungswirkung der CO2-Steuer bei Weitem überstiegen. Bereits jetzt nimmt der Staat 50 Milliarden Euro im Jahr an Umweltsteuern ein. Darin sind die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nicht eingerechnet.

„Durch die Energiepreissteigerung erhält der Staat steuerliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Der Staat ist der größten Zufallsgewinner der derzeitigen Verteuerungswelle. Diese Zufallsgewinne müssen an die Verbraucher zurückgezahlt werden. Der Deutsche Familienverband fordert das Ende der CO2-Besteuerung. Energie darf nicht künstlich noch teurer gemacht werden“, sagt Zeh.

Der DFV sieht weitere energiepolitische Maßnahmen im Entlastungspaket positiv. So etwa die Einführung einer Strompreisbremse auf den Basisverbrauch. Vage ist jedoch, wie der Basisverbrauch ermittelt wird und bei welchem Strompreis überhaupt gedeckelt wird. Klar ist jedenfalls, dass ohne eine Steigerung auf der Energieangebotsseite der Strompreis spürbar hoch bleiben wird.

„Bei der Strompreisdeckelung muss die Bundesregierung den Turbo einschalten. Es wird Familien wenig bringen, wenn die Strompreisbremse erst nach dem Winter greift. Gerade in der kalten Jahreszeit werden viele Familien die Gasheizung herunter- und die Elektroheizung aufdrehen“, sagt Zeh.

Deutschland-Ticket

Mobilität ist und bleibt für Familien ein wichtiges Thema. Das 9 Euro-Ticket hat gezeigt, dass die Regionalbahnnetze für die große Anzahl der Reisenden nicht ausgelegt sind. Die Folgen waren für alle spürbar: regelmäßig verspätete Züge, Fahrtenausfälle, brechend volle Zugabteile und stehen gelassene Fahrgäste – zu oft Mütter und Väter mit Kinderwägen.

Bezahlbare Mobilität ist ein wichtiger Eckpfeiler einer guten Familienpolitik. Die Probleme, die das 9 Euro-Experiment zu Tage gebracht hat, müssen für eine massentaugliche Mobilitätsversorgung dringend gelöst werden.

„Wenn Eisenbahnmobilität familiengerecht sein soll, bedarf es erheblicher Investitionen in die Infrastruktur. Es braucht zweigleisige Bahnverbindungen, mehr Zuggarnituren, schnellere und mehr Trassen und höhere Wartungsintervalle. Der Deutsche Familienverband spricht sich deutlich für das 365 Euro-Ticket aus. 1 Tag, 1 Euro, 365 Tage mobil sein – das sind die richtigen Zahlen für eine Verkehrswende“, so Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.09.2022

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hat die Regierung richtige und wichtige Weichen gestellt. Dringende Korrekturen wie Einmalzahlungen an Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Auszubildende kommen. Für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung zählen die tatsächlichen und zukünftigen Preissteigerungen, so dass es zum ersten Januar zu 50 Euro Anpassung kommen soll. Basis-Strompreisdeckel und Kindergelderhöhung tragen zu direkt wirksamen Entlastungen bei. Nach dem 9-Euro-Ticket kommt ein günstiges bundesweites Nahverkehrsticket, dass die Hürden für die Mobilität auch und gerade bei kleinen Einkommen senkt.

Die Menschen erwarten: die Beschlüsse müssen zügig umgesetzt, im Detail aber noch zielgenauer werden, insbesondere mit Blick auf Einkommensarme. So können wir bei Grundsicherungsbeziehenden nicht bis zum ersten Januar auf erste Entlastungen warten. Es muss klar sein: bei niemandem darf das Licht ausgehen oder die Heizung abgestellt werden. Auch Sozial- und Pflegeeinrichtungen brauchen direkte Hilfen bei den Energiekosten. Beim Nahverkehrsticket muss neben 49 Euro für die bundesweite Nutzung ein 29-Euro-Sozialticket Standard werden, damit wirklich niemand auf der Strecke bleibt.

Solidarität und Zusammenhalt sind entscheidend für den sozialen Frieden und unsere gemeinsame Sicherheit. Dafür leistet das Paket einen wichtigen Baustein.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/studie-arme-haushalte-brauchen-zielgenaue-entlastung-inflation-existenzbedrohend

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.09.2022

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Das Entlastungspaket ist eine Enttäuschung für arme Kinder in unserem Land. Kinder, die Sozialgeld erhalten, lässt die Ampel-Regierung im Stich. Auch für sie steigen die Ausgaben für Lebensmittel, Schulmaterial, Herbst- und Winterkleidung. Sie brauchen dringend Entlastung, etwa über die Anhebung des Sofortzuschlags um 50€. Ich fordere den Deutschen Bundestag deshalb zur Nachbesserung auf.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 05.09.2022

eaf begrüßt das 3. Entlastungspaket und erwartet gesellschaftliche Solidarität auf allen Ebenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung. Die darin geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen zur Finanzierung von Strompreissenkungen trägt aus Sicht der eaf dazu bei, dass das gesellschaftliche Gleichgewicht wiederhergestellt wird. Denn während bis jetzt einige Unternehmen zufällig von Krieg und Krise profitieren, sehen sich viele Familien in Deutschland ebenso unverschuldet mit den mittelbaren Konsequenzen – an der Supermarktkasse und bei der drohenden Stromrechnung – des russischen Angriffskrieges konfrontiert.

„Unsere Solidarität mit der Ukraine ist nicht verhandelbar. So lange warme Worte reichten, waren sich da alle einig. Wenn es jetzt darum geht, die finanziellen und sozialen Kosten zu tragen, müssen wir ebenso solidarisch sein – nach innen und außen. Moral ist keine Frage des Geld­beutels. Doch es ist leichter, von der Verteidigung demokratischer Werte zu sprechen, wenn man warm und trocken sitzt. Existenzängste, wie sie einkommensschwache Familien in diesen Tagen erleben, sind keine Lappalie. Es war deshalb absolut überfällig“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard, „dass sich die Gesellschaft als solidarische Einheit versteht und Kosten und Gewinne wieder gerechter verteilt werden.“

Der evangelische Familienverband wiederholt zudem seine Forderung, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss. Dies gilt für die Erhöhung des Kindergeldes ebenso wie bei den Ansprüchen, die sich aus dem neuen Paket errechnen. Der Vorwurf von Präsident Bujard: „Wieder einmal wurden die Familienverbände nicht in die Diskussion miteinbezogen. Unsere Forderung nach einem Familiengipfel im Kanzleramt bleibt aktuell.“

Die eaf begrüßt vor allem die Einführung einer Strompreisbremse als direkt wirksames Element für Familien. Der Verband weist aber darauf hin, dass andere – kommunale – Maßnahmen den Gas- und Stromverbrauch in einigen Haushalten unfreiwillig nach oben treiben würden: „Die Tendenz, öffentliche Angebote wie Warmwasser zum Duschen in Sporthallen und Schwimm­bädern zurückzufahren und damit die Kosten zu privatisieren, muss gestoppt werden. Auf diese Art werden Privathaushalte zur Entlastung der kommunalen Haushaltet belastet“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 07.09.2022

Für den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) ist die Ankündigung im dritten Entlastungspaket, das Kindergeld nur um je 18 Euro für das erste und zweite Kind zu erhöhen und damit alle dritten und weiteren Kinder unberücksichtigt zu lassen, absolut unverständlich. „Dass man Familien mit drei und mehr Kindern nicht bei den Hilfsmaßnahmen mitdenkt, ist überaus enttäuschend. Hier braucht es dringend einer Nachbesserung. Die Mehrbelastung ist für Familien mit drei und mehr Kindern eindeutig höher und das muss berücksichtigt werden,“ erläutert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes. Der KRFD e.V. fordert die Verantwortlichen daher dringend zur Anpassung auf. „Das Ausblenden von kinderreichen Familien ist schlichtweg falsch und verdrängt Mehrkindhaushalte aus der Mitte der Gesellschaft“, stellt Müller fest.

Für Mehrkindfamilien bedeutet das Vorhaben, dass 36 Euro anteilig der Kinderzahl aufgeteilt werden müssen. Damit erhält eine Familie mit drei, vier oder weiteren Kindern genauso viel Unterstützung wie eine Familie mit zwei Kindern. „Warum hört diese Förderung ab dem dritten Kind auf?“, fragt Dr. Müller in Richtung der Verantwortlichen und fügt an: „Für die Unterstützung lediglich des ersten und zweiten Kindes gibt es keinerlei sachliche Rechtfertigung!“

Der gesellschaftliche Beitrag, der von Mehrkindfamilien ausgeht, und die Unterstützung, die sie in dieser Krisenzeit erfahren, stehen in einem deutlichen Missverhältnis,“ so die Vorsitzende. Durch den Ukrainekrieg und die Inflation dramatisch gestiegenen Lebensmittel- und Rohstoffpreise verteuert sich der tägliche Grundbedarf rasant. „Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern stehen vor riesigen Herausforderungen und wissen zunehmend nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen und Einkäufe noch bezahlen sollen. Sie leisten ein großes „Mehr“ an unbezahlter Care-Arbeit bei oftmals nur eineinhalb zur Verfügung stehenden Gehältern. So entstehen fundamentale Ängste um die eigene Existenz. Gerade diese Familien, die den Mut für dritte und weitere Kinder haben, sollten in Krisenzeiten von der Regierung besonders geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) vom 05.09.2022

Pläne sind in Summe nicht geeignet, den Ärmsten im Herbst Zuversicht zu geben.

Statement von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands zum heute vorgestellten dritten Entlastungspaket:

“Die angekündigte Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten ist absolut begrüßenswert. Hier handelt es sich um eine sozialpolitisch überfällige und wirklich wichtige Maßnahme, die allerdings erst im kommenden Jahr greifen wird. Ansonsten muss man sagen: Mit diesem Entlastungspaket werden in erster Linie Fehler und Ungerechtigkeiten aus dem letzten Paket korrigiert, aber keinerlei zusätzliche zielgerichteten Hilfen auf den Weg gebracht, die auch den Ärmsten in der Grundsicherung in diesem Herbst substantiell Unterstützung und Entlastung bringen würden. Dass Rentner*innen und Studierende jetzt auch wie alle anderen eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten und beim Heizkostenzuschuss im Wohngeld noch einmal nachgelegt wird, ist nur gerecht, gut und wichtig, aber ganz sicher nicht genug.

Wir hätten nicht damit gerechnet und sind wirklich entsetzt, dass diese Bundesregierung in diesem Jahr überhaupt keine weiteren zielgerichteten Hilfen auch für Menschen in der Grundsicherung plant. Die angekündigte Anhebung der Grundsicherung auf knapp 500 Euro ab dem 1. Januar ist allenfalls ein schlechter Witz und wird, wenn überhaupt, gerade die Inflation ausgleichen. So kann das neue Bürgergeld ganz sicher nicht als soziale, innovative Errungenschaft verkauft werden. Der Paritätische bleibt bei seiner Forderung nach einer pauschalen Anhebung der Regelsätze um 200 Euro ab Oktober. Zusätzlich sind die Stromkosten als Bestandteil der Wohnkosten in voller tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben. Ein Hauptproblem bleibt der steuerpolitische Kurs der Bundesregierung: Wer an Steuererleichterungen um jeden Preis festhält, dabei Steuererhöhungen ausschließt und die Schuldenbremse nicht verhandeln will, beraubt sich des eigenen Handlungsspielraums. Eine wuchtige Krisenbewältigung, die diese Gesellschaft zusammenhält und alle mitnimmt, braucht eine beherzte Finanz- und Steuerpolitik und klare sozialpolitische Prioritäten. Beides bleibt die Ampel bisher schuldig.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.09.2022

Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket verständigt. „Die angekündigte Kindergelderhöhung wird für viele Kinder von Alleinerziehenden jedoch zum Nullsummenspiel“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Denn sie wird sowohl mit den Leistungen des SGB II als auch mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet und erreicht somit viele armutsgefährdete Kinder nicht.“ Bei Kindern, die Unterhalt erhalten, wird das halbe Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet. „In Alleinerziehenden-Haushalten stehen somit nicht 18 Euro mehr Kindergeld zur Verfügung, sondern 9 oder nur 0 Euro. „Dabei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Risikos in Armut zu leben, hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie macht jeder Euro mehr oder weniger einen Unterschied“, so Jaspers.

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags erreicht Familien mit geringem Einkommen und damit auch viele Alleinerziehende. „Um die Belastungen der Inflation aufzufangen sind 21 Euro jedoch viel zu wenig“, kritisiert Jaspers. Zusammen mit dem Kindergeld, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und ggf. dem Wohngeld soll der Kinderzuschlag das Existenzminimum von Kindern sicherstellen. „Dieses ist jedoch systematisch zu niedrig bemessen und führt zu einer Unterdeckung existenzieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Inflation hat dies noch weiter verschärft“, erklärt Jaspers und betont: „Notwendig wäre kurzfristig ein Aufschlag auf mindestens 78 Euro!“

„Jedes zweite Kind in Armut wächst im Haushalt einer Alleinerziehenden auf. Damit Entlastungen und existenzsichernde Leistungen auch für Kinder von Alleinerziehenden in gleicher Weise greifen können, muss sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich bei  Ihnen ankommen, statt mit anderen Leistungen oder dem Kindesunterhalt verrechnet zu werden. Dies gilt insbesondere auch für die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung. Diese muss nun zügig umgesetzt werden, da nur eine neue Leistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, Armut wirksam bekämpfen kann“, so Jaspers weiter.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.09.2022

SCHWERPUNKT IV: Sprach-Kitas

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Auf Anregung des Saarlandes und Mecklenburg-Vorpommerns fasst er am 16. September 2022 einstimmig eine entsprechende Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Hintergrund: Sprachförderung seit 2016

Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dabei verbindet es das Thema Sprache mit den Handlungsfeldern der Zusammenarbeit mit Familien, der inklusiven Pädagogik sowie seit 2021 auch der Digitalisierung. Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte

Aufstockung aufgrund der Pandemie

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insgesamt 100 Millionen Euro aufgestockt und verlängert.

Tausende zusätzlicher Fachkräfte

Die Ansätze des Programms hätten sich bewährt, betont der Bundesrat: In rund 6.900 Kitas seien durch fast 7.500 zusätzliche Fachkräfte mehr als eine halbe Million Kinder erreicht worden. Damit sei etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita.

Im Koalitionsvertrag vorgesehen

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund sei angekündigt worden, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine solche Verstetigung würde das Unterstützungsangebot im frühpädagogischen Schlüsselbereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung aufrechterhalten, argumentieren die 16 Bundesländer. Sie würde auch den Sprachförderkräften und den Fachberatungen eine berufliche Perspektive über 2022 geben.

Der Stellenwert, den die frühkindliche sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf habe, sei immens. Das Bundesprogramm sei in der Fachpraxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen worden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen trügen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von Anfang an zu stellen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022

Ende der Sprach-Kitas hätte fatale Folgen

Am morgigen Dienstag debattiert der Bundestag über den Haushalt des Familienministeriums. Zum Förderstopp der Sprach-Kitas hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion heute einen Antrag eingebracht, um das Förderprogramm weiterzuführen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher:

„Die Ampel schadet unseren Kindern mit dem plötzlichen Stopp der Sprach-Kita-Förderung. Sie nimmt billigend einen Rückwärtsgang in der sprachlichen Förderung von Klein- und Kitakindern in Kauf. Das ist kurzsichtig und verantwortungslos gegenüber den Kindern, Familien und Kitas. Wer eine solche Politik der Rückabwicklung für gut heißt, kann es mit der Integration und Teilhabe für die Jüngsten und Schwächsten unserer Gesellschaft nicht ernst meinen.

Das Ende der Sprach-Kitas hätte fatale Folgen. In fast allen Kitas gibt es Kinder mit besonderem sprachlichen Unterstützungsbedarf. Pandemiebedingte Lernrückstände und die vielen aus der Ukraine geflüchteten Kinder verdeutlichen den akuten Handlungsbedarf mehr denn je. Und was macht die Ampel? Sie benachteiligt die Benachteiligten noch einmal. Wenn die Kinder später einmal zu den Einschulungstests müssen, wird der Aufschrei groß sein. Wir als Unionsfraktion fordern deshalb das Bundesprogramm zur Förderung der Sprach-Kitas fortzusetzen.

Die Ampel argumentiert, dass die sprachliche Förderung im neuen „Gute-Kita-Gesetz II“ enthalten sei. Doch das ist eine Täuschung. Denn sie haben nicht das Fördervolumen erhöht. Das Budget des neuen „Gute-Kita-Gesetz II“ entspricht dem alten „Gute-Kita-Gesetz“. Gestrichen wurden aber die Förderprogramme Sprach-Kitas, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher sowie das Programm Kita-Einstieg. Es stehen mehrere hundert Millionen Euro weniger für die frühkindliche Bildung zur Verfügung. Die Ampel trickst und schummelt. Verantwortliches Regieren sieht anders aus.

Bereits jetzt haben sich schon viele der rund 7.500 Fachkräfte in den Sprach-Kitas nach anderen Jobs umgesehen. Es droht der Zusammenbruch etablierter pädagogischer Strukturen und ein Aderlass an pädagogischem Personal – bei sowieso angespannter Personalsituation. Diese Tendenz müssen wir durch entschlossenes Handeln unverzüglich aufhalten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.09.2022

Die Bundesregierung soll ihren Entschluss, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einzustellen, revidieren. Dies fordert die CDU/CSU-Union in einem Antrag (20/3277). Im aktuellen Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2023 seien keine Mittel mehr für das Programm vorgesehen. Es sei in der aktuellen Situation „verantwortungslos“, ein solches Programm so kurzfristig und ohne Abschlussfinanzierung einzustampfen. Laut Antragsteller rechtfertigt die Bundesregierung diese Entscheidung unter anderem damit, dass die „erprobten Strukturen und Ansätze“ des Programms in die Verantwortung der Länder übergehen sollen.

Durch das Bundesprogramm wurden laut Antrag rund 6.900 Kitas gefördert – also etwa jede achte Kita. Insgesamt sollen rund eine halbe Millionen Kinder von der Sprachförderung profitiert haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 443 vom 09.09.2022

Heute startet die bundesweite Kampagne „Sprach-Kitas retten“, die sich für einen Erhalt und Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einsetzt. Die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 keine Finanzmittel für die Fortsetzung der Sprach-Kitas eingeplant, obwohl die drei Regierungsparteien im Koalitionsvertrag genau das Gegenteil versprochen haben. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes:

„Im Koalitionsvertrag ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms verankert. Ein Ende ist also nicht nur ein fatales Zeichen für die Kindertagesbetreuung, sondern schlicht ein Wortbruch. Die frühkindliche Bildung muss gefördert werden, damit Chancengerechtigkeit nicht nur ein leeres Versprechen auf dem Papier bleibt. Hier wird am falschen Ende gespart!“

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist das erfolgreichste Kita-Programm des Bundes und sorgt tagtäglich durch zusätzliche Mittel und Fachpersonal für eine bessere Qualität der Sprachbildung, Integration und Inklusion von Kindern. In der aktuellen Situation, in der sich Einrichtungen der frühkindlichen Bildung mit Fachkräftemangel, Corona-Pandemie und der zusätzlichen Betreuung von Kindern und Familien aus der Ukraine auseinandersetzen müssen, wäre der Wegfall der Sprach-Kitas ein fataler Fehler mit langfristigen, negativen Folgen.

„Die Empörung im Arbeitsfeld ist gewaltig, nachdem bekannt wurde, dass das Programm nicht fortgesetzt werden soll“, so Döcker, „Erste Länder überlegen, wie ein Plan B mit eigenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden könnte. Aber jede kurzfristige Lösung hat Auswirkungen, die Mittel müssten an anderen Stellen eingespart werden. Zudem ist die Unsicherheit bei den Fachkräften enorm gestiegen. Es darf einfach keinen Bruch in der Förderung geben!“

Ohne die weitere Förderung durch Bundesmittel werden aufgebaute Strukturen wegfallen, Mitarbeiter*innen werden das Arbeitsfeld verlassen, die Beteiligung mit Eltern wird reduziert und Hunderttausende Kinder werden in ihrer Sprachentwicklung nicht mehr so gefördert werden können, wie es durch das Bundesprogramm möglich war. Dabei läuft das System Kindertagesbetreuung derzeit sowieso am Limit, die Belastungen durch die Pandemie wirken immer noch nach und die Personalsituation ist schwierig.

Um für den Erhalt der rund 7.000 Sprach-Kitas und geförderten Fachberatungsstellen des Programms zu kämpfen, unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition von Wenke Stadach, Kita-Leiterin einer Sprach-Kita aus Neubrandenburg. Die Petition wird in den nächsten Tagen zur Online-Unterstützung durch die Bundestagsverwaltung freigeschaltet und kann dann auch über das Petitionsportal des Deutschen Bundestags unterzeichnet werden. Bereits jetzt sammeln im Rahmen der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ in ganz Deutschland engagierte Fachkräfte, Eltern, Träger und Organisationen handschriftliche Unterschriften für die Petition. Erreicht sie vor Ablauf der Zeichnungsfrist von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterschriften, muss eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss durchgeführt werden, bei der die zuständigen Fachministerien Rede und Antwort stehen werden.

Die AWO unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ und fordert die Regierungsparteien auf, im anstehenden parlamentarischen Verfahren für den Bundeshaushalt 2023 die geplante Streichung zu verhindern. In einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis aus Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaftler*innen, Eltern und Fachkräften in der frühkindlichen Bildung werden wir alles dafür tun, dass die Politik ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen einhält und die Sprach-Kitas in Deutschland fortführt.

Hintergrund:

Das Bundesprogramm Sprach-Kita fördert seit 2016 die sprachliche Bildung in Kitas. Gefördert wurden fast 7000 Kitas durch zusätzliche unterstützende Sprachfachkräfte, über 500 000 Kinder wurden so in den letzten Jahren erreicht. Zudem wurden die Kitas durch zusätzliche Fachberatungen unterstützt.

Die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ setzt sich für die Fortführung des Bundesprogramms ein. Zentrales Element der Kampagne ist eine Petition über den Bundestag, das Ziel sind 50 000 Unterschriften in vier Wochen, damit eine öffentliche Anhörung im Bundestag erfolgt. Homepage zur Kampagnenseite: www.sprachkitas-retten.de

Auf der Website zur Kampagne www.sprachkitas-retten.de finden sich Informationen zur Kampagne und den geplanten Aktionen sowie die Möglichkeit der direkten Unterschrift der Petition. Der Kampagnenhashtag ist #SprachkitasRetten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.08.2022

Weit über 50.000 Unterschriften für Petition an den Bundestag

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes und seines Fachverbandes KTK-Bundesverband

Weit über 50 000 Personen haben die Petition der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ an den Deutschen Bundestag unterzeichnet – deutlich vor der Zeichnungsfrist am 20. September. Das bedeutet, dass es zeitnah eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ geben wird.

Anfang Juli war bekannt geworden, dass das Bundesfamilienministerium die Förderung des seit 2016 bestehenden Programms zum Jahresende vorzeitig beenden will, obwohl im Koalitionsvertrag seine Verlängerung zugesichert wurde. Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband „Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (KTK-Bundesverband) fordern eine Rücknahme der Entscheidung: Es muss in der aktuell extrem herausfordernden Situation in den Kitas alles getan werden, um qualifizierte Kräfte, wie sie über das Sprach-Kita-Programm gewonnen werden konnten, zu halten.

Überführung an die Bundesländer ist bis Ende 2022 nicht zu machen

Dass das zweite Kita-Qualitätsgesetz nun vorsieht, den Bundesländern Fördermittel für die sprachliche Bildung zu geben, löst das Problem aus Caritas-Sicht nicht: „Es ist richtig, dass die Bundesländer die Verantwortung für die Sprachbildung in Kitas übernehmen“, so Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. „Die zielgenaue und notwendige Förderung durch das Bundesprogramm Sprach-Kitas lässt sich mit den für die nächsten beiden Jahren vorgesehenen Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes nicht nachbauen“. Bis Jahresende bliebe auch keinesfalls genug Zeit, die Sprach-Kita-Strukturen von Bund auf Länder zu überführen, so der KTK-Vorsitzende.

Der Bund darf keine Mittel aus den Kitas abziehen – erst recht nicht nach zwei Jahren Pandemie

„Kinder brauchen gute Kitas. Sie brauchen Räume, in denen sie diskriminierungsfreies Miteinander erfahren, in denen spielerisch Sprachbildung, Lebenswelterkundung und Krisenresilienz gefördert werden. Die Herausforderungen der Pandemie sind noch nicht bestanden, da wachsen mit den Folgen des Kriegs gegen die Ukraine neue heran: Es kommen Woche für Woche Kinder aus der Ukraine an und viele, die schon da sind, bleiben länger in Deutschland, als ihre Familien ursprünglich gehofft haben“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Zum jetzigen Zeitpunkt darf der Bund keine Mittel aus den Kitas abziehen – schon gar nicht solche, die wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas gezielt Einrichtungen dabei unterstützen, ihren Beitrag zu Integration und Inklusion zu leisten. Das Programm muss mindestens wie ursprünglich geplant bis Ende 2024 fortgesetzt werden und es bedarf gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern, es perspektivisch in eine Regelförderung zu überführen.“

„Dass Erzieherinnen und Erzieher in kurzer Zeit so zahlreiche Unterschriften von Eltern und Großeltern sammeln konnten – auch weit über die betroffenen Einrichtungen hinaus – zeigt, dass vielen die schwierige Lage der Einrichtungen bewusst ist und dass sie es als Aufgabe der Politik ansehen, etwas daran zu ändern“, kommentiert Mirja Wolfs, zweite Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes. „Diese Aufgabe muss nun angenommen werden.“

Hintergrund zum Bundesprogramm Sprach-Kitas
Seit 2016 fördert der Bund mit dem Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ deutschlandweit Kindertageseinrichtungen und Träger und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration, Inklusion und Spracherziehung von Kindern. Die im Programm vorgesehenen Qualifizierungen und Weiterbildungen des gesamten Personals einer Einrichtung stärken nachhaltig die Qualität der Kinderbetreuung.

In ganz Deutschland sind gegenwärtig 6.804 Sprach-Kitas und 264 Fachberatungsstellen (Stand Juli 2022) eingerichtet. Durch das Bundesprogramm profitieren in jeder achten Kita in Deutschland über 500.000 Kinder von zusätzlichen Fachkräften und Mitteln. In 2022 stellt der Bund für die Sprach-Kitas rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung sind für das Jahr 2023 keine Mittel für die Fortführung des Programms vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. und Fachverband „Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (KTK-Bundesverband) vom 12.09.2022

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei den heute beginnenden Haushaltsverhandlungen für den Erhalt von „Sprach-Kitas“ stark zu machen. Der Bund finanziert über das Programm „Sprach Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bundesweit zusätzliche Sprachförderfachkräfte an Standorten, an denen besonders viele Kinder mit hohem Förderbedarf betreut werden. Die Mittel für das Programm sollen ab dem kommenden Jahr gestrichen werden, obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Fortführung versprochen hatte.   

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Zurzeit müssen die Kindertageseinrichtungen den Mangel an pädagogischen Fachkräften, die Auswirkungen der Pandemie und die zusätzliche Betreuung von Kindern und Familien aus der Ukraine bewältigen. Vor diesem Hintergrund wäre der Wegfall der Sprach-Kitas ein schwerwiegender Fehler. Eine Rolle rückwärts bei den Sprach-Kitas hätte langfristige negativen Folgen für die Qualität der Betreuung der Kinder.“ Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ sei das erfolgreichste Kita-Programm des Bundes und sorge tagtäglich durch zusätzliche Mittel und Fachpersonal für eine bessere Qualität der Sprachbildung, Integration und Inklusion von Kindern, so Loheide.

Die Entscheidung des Bundeskabinetts vom Juli, das Programm zur Förderung der Sprach-Kitas nicht fortzuführen, kam für Einrichtungen, Träger und Verbände völlig unerwartet. Die Ampel-Koalition hatte ursprünglich sogar eine Verstetigung des Programmes vereinbart.

Die Diakonie Deutschland unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ (www.sprachkitas-retten.de). Gemeinsam mit anderen Organisationen, Eltern und Fachkräften in der frühkindlichen Bildung setzt sie sich dafür ein, dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen einhält und die Sprach-Kitas in Deutschland fortführt.

Hintergrund:

Jede achte Kita in Deutschland ist eine Sprach-Kita. 6.804 Kitas werden durch das Programm mit ungefähr 7.500 Fachkräften gefördert. 523.936 Kinder und ihre Eltern profitieren aktuell noch von den zusätzlichen Angeboten. Sie sind nun alle von dem abrupten Ende des Programmes betroffen. Für das geförderte Personal laufen nach jetzigem Stand die Verträge zum Jahresende aus. Die Qualität der Angebote im Bereich der Sprachbildung wird durch ein ersatzloses Auslaufen des Programmes sinken, was besonders für Kinder aus schwierigen sozialen Lebensverhältnissen und für Kinder mit Migrationshintergrund so kurzfristig nicht auszugleichen sein wird. Damit bricht ein Angebot weg, das vor allem für benachteiligte Kinder Bildungschancen verbessert. Der Wegfall von Fachkräften für Sprachbildung wird sich gravierend auf die pädagogische Arbeit in den betroffenen Einrichtungen auswirken. Die frühe Förderung der Sprache ist einer der wichtigsten Faktoren für erfolgreiche Bildungsbiografien.

Aus diesem Grund unterstützt die Diakonie Deutschland die Aktivitäten der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ sowie die Bundestagspetition für den Erhalt der Sprach-Kitas. Erreicht die Petition 50.000 Unterschriften, kommt es zu einer Anhörung im Bundestag. Diese kann bis zum 15. September noch per Unterschriftenliste und bis 20. September online unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_08/_01/Petition_137016.nc.html gezeichnet werden. Bislang wurden über 40.000 Unterschriften gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.09.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung will vier Milliarden Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Ziel sind bundesweite Standards.

Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weitentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Denn Chancengerechtigkeit fängt mit der Kita an. Hier wird das Fundament gelegt: für Bildung, für eine gesunde Entwicklung und für soziale Teilhabe. Alle Kinder in Deutschland sollen die Chance auf gute frühkindliche Bildung haben, egal, wo sie wohnen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind. Wir investieren deshalb allein in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung: in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Und ganz explizit auch in die sprachliche Bildung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz machen wir einen großen Schritt für mehr Qualität in Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland. Aber wir gehen noch weiter. Unser Ziel sind bis zum Ende der Legislaturperiode bundesweite Standards, damit die Qualität überall im Land gleichermaßen hoch ist.“

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetztes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mind. 50 Prozent der Mittel) auf die sieben vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist. Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung sozial gerechter werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit.

Der nächste wichtige Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge entwickeln. Die Arbeitsgruppe tagt Ende August zum ersten Mal und wird sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis austauschen.

Hintergrund

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt hat. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.

Weitere Informationen zum bisherigen Gute-Kita-Gesetz und zur Verwendung der Bundesmittel finden Sie im aktuellen Gute-Kita-Bericht auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gute-kita-gesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.08.2022

Anlässlich des morgigen Aktionstages für sexuelle Selbstbestimmung erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauen- und Familienpolitik, und Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss:

 

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört zwingend eine gute Versorgung von Frauen und ein freier Zugang zu allen Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen für ungewollt Schwangere. Das muss sichergestellt werden – ohne Einschränkungen, ohne Belästigung oder gar Anfeindungen. Denn: Eine Schwangere entscheidet, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch kriminalisiert dies aktuell noch. Die damit einhergehende Stigmatisierung dieser strafrechtsbasierten Regelung führt auch dazu, dass ungewollt Schwangere vor den Beratungsstellen und Praxen von Abtreibungsgegner*innen belästigt und diffamiert werden. Ungewollt Schwangere sind zur Beratung verpflichtet und so diesen sogenannten Gehsteigbelästigungen schutzlos ausgeliefert. Diese schwer erträglichen Belästigungen machen eine vertrauliche bzw. anonyme Beratung unmöglich. Hinzu kommt, dass es aktuell nicht ausreichend Beratungseinrichtungen und Praxen gibt, die Abbrüche durchführen. Ungewollt Schwangere müssen daher teils weite Strecken zurücklegen und die wenigen Beratungsstellen und Praxen können leichter zur Zielscheibe von Abtreibungsgegner*innen werden.

Als Ampelregierung werden wir die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicherstellen und wollen Schwangerschaftskonfliktberatung künftig auch online ermöglichen. Frauen dürfen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt oder in ihrer selbstbestimmten Entscheidung gefährdet werden. Wir verurteilen solche Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Praxen aufs Schärfste und arbeiten intensiv an einer gesetzlichen Lösung für wirksame Maßnahmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.09.2022

Regierung legt Inflationsausgleichsgesetz vor

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Johannes Steiniger:

Antje Tillmann: „Endlich greift die Regierung unsere Forderung auf und gleicht die steuerlichen Belastungen aus, die mit der so genannten kalten Progression einhergehen – leider erst ab dem Jahr 2023. Wünschenswert wäre es gewesen, dies auch schon für 2022 zu tun und nicht erst ab dem kommenden Jahr. 

Aufgrund der gestiegenen Inflation fallen die Lohnabschlüsse dieses Jahr erfreulicherweise höher aus. Das führt jedoch dazu, dass Steuerpflichtige einem höheren Steuersatz unterliegen, obwohl sie trotz höherer Löhne aufgrund der Inflation keine erhöhte Kaufkraft haben.“ 

Johannes Steiniger: „Auch begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Es ist jedoch peinlich, dass der Koalitionsausschuss ursprünglich die Anhebung des Kindergelds für das dritte Kind vergessen hatte. Erst durch unsere Intervention in der Bundestagsdebatte hat der Finanzminister nachgesteuert und die Anhebung für das dritte Kind nachgeholt.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

„Wir teilen die Forderung, den Deutsch-Sprachnachweis beim Familiennachzug generell abzuschaffen und nicht – wie von der Bundesregierung geplant – nur für Fachkräfte. Der Familiennachzug muss insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden“, erklärt Gökay Akbulut, migrations- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Aufruf von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum bestehenden Sprachnachweis beim Familiennachzug. Akbulut weiter:

„DIE LINKE hatte vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt, damit Deutschkenntnisse nicht bereits vor der Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (BT-Drs. 20/1850). Durch unsere parlamentarischen Anfragen konnten wir in Erfahrung bringen, dass jährlich mehr als 10.000 Familienzusammenführungen an dem Spracherfordernis scheitern. Das ist nicht hinnehmbar.

Für viele Ehepartnerinnen und -partner ist der Sprachnachweis aufgrund finanzieller oder persönlicher Umstände eine zu große Hürde. Diese Regelung ist nach meiner Auffassung mit dem Menschenrecht auf Familienleben unvereinbar. Ohnehin lässt sich Deutsch in Deutschland viel leichter und schneller erlernen als im Ausland.

Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass die Ampelkoalition auf diese schikanöse Regelung nur beim Familiennachzug zu Fachkräften verzichten will, anstatt sie ganz abzuschaffen, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart war. Diese Ungleichbehandlung beim Ehegattennachzug ist ein Schlag ins Gesicht vieler Familien, die wegen des Spracherfordernisses zwangsweise getrennt leben müssen. Familienleben ist ein Menschenrecht und kein Privileg, das gewährt werden kann, um den Zuzug von Fachkräften anzukurbeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 13.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 459 vom 20.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes (20/3447) zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorgelegt.

Zur Umsetzung der Richtlinie werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 458 vom 19.09.2022

Für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ interessiert sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/3404). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Art der geförderten Projekte und der dafür bereitgestellten Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 458 vom 19.09.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/3260) zu Struktur und Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche Qualifikationsniveaus Minijob-Beschäftigte haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 444 vom 12.09.2022

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 2021 knapp vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich verdient. Das entspricht einem Anteil von 18,1 Prozent an allen Vollzeitbeschäftigten. Sie haben somit weniger als zwei Drittel des Medianverdienstes von Vollzeitbeschäftigten verdient. Derzeit liegt die Niedriglohnschwelle für eine Vollzeittätigkeit bei 2.344 Euro. Das geht aus einer Antwort (20/3209) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2936) der Fraktion Die Linke hervor.

Nach Angaben der Bundesregierung gab es außerdem im Dezember 2021 insgesamt rund 7,38 Millionen geringfügig Beschäftigte, davon waren rund 4,23 Millionen ausschließlich geringfügig tätig und rund 3,15 Millionen im Nebenjob geringfügig beschäftigt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 442 vom 08.09.2022

Beschäftigte haben im Jahr 2021 insgesamt rund 59 Milliarden Arbeitsstunden geleistet, davon waren 0,8 Prozent unbezahlte und 0,5 Prozent bezahlte Überstunden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3202) auf eine Kleine Anfrage (20/2930) der Fraktion Die Linke mit. Sie bezieht sich darin auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, die auf Ergebnissen des Mikrozensus basieren.

In der Antwort werden die Überstunden nach Beschäftigungsformen detailliert aufgelistet. Demnach machten Beschäftigte mit Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt vier Überstunden pro Woche, während Beschäftigte ohne Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 2,7 Überstunden pro Woche machten. Diese Zahlen basieren auf Daten des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 442 vom 08.09.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/3148) zum Corona-Aufholpaket der Bundesregierung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Aufstockung des Programms Sprach-Kita und nach der Aufstockung des Kinder- und Jugendplans.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 30.08.2022

Mit den Lasten, die speziell Frauen in der Corona-Pandemie zu tragen haben, befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3174). Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung verhindern will, dass Frauen einer Doppelbelastung und/oder Einbrüchen in der Erwerbstätigkeit ausgesetzt sind, sollte es erneut zu Unregelmäßigkeiten im Schul- und Kitabetrieb kommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 30.08.2022

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr geringfügig steigen. Der Einzelplan 17 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) sieht Ausgaben von 12,88 Milliarden Euro vor gegenüber 12,39 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Als Einnahmen sind 200,07 Millionen Euro veranschlagt (2022: 179,07 Millionen Euro). Mit 12,63 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros des Etatentwurfs (2022: 12,39 Milliarden Euro).

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 11,45 Milliarden Euro eingeplant (2022: 10,76 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 8,28 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2022: 7,73 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 1,8 Milliarden Euro (2022: 1,7 Milliarden Euro), davon 1,47 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien und 195 Millionen Euro auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,06 Milliarden Euro eingeplant nach 1,02 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 616,5 Millionen Euro bereitstehen (2022: 1,02 Milliarden Euro). Deutlich geringer in dem Kapitel soll der Ansatz für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive ausfallen. Dafür sind 2023 31,05 Millionen Euro eingeplant nach 388,92 Millionen Euro in diesem Jahr. Aufgestockt werden sollen allerdings die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 183,5 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 224,35 Millionen Euro (2022: 296,01 Millionen Euro).

511,84 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2022: 578,95 Millionen Euro). Davon entfallen 346,27 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2022: 356,1 Millionen Euro) und 207,2 Millionen Euro auf den Bundesfreiwilligendienst (wie 2022).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 409 vom 15.08.2022

Über die Zahl der erteilten Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen und zu subsidiär Schutzberechtigten im vergangenen und im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2217). Danach wurden im Jahr 2021 weltweit 9.891 Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen erteilt und im Jahr 2022 (Stand 14. Juni) 4.527. Die Zahl der weltweit erteilten Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten lag den Angaben zufolge im vergangenen Jahr bei 5.958 und im laufenden Jahr bis zum genannten Stichtag bei 3.656.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 11.08.2022

Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf (20/2912) die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, so der Bundesrat. Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.

„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben“, fordert der Bundesrat. Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt.

Die Länderkammer hatte in der Vergangenheit schon mehrfach eine Erhöhung dieser Mittel gefordert, der letzte Gesetzentwurf dazu war aber in der vergangenen Wahlperiode der Diskontinuität anheim gefallen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 389 vom 01.08.2022

Studie untersucht, worauf steigende Ungleichheit der Erwerbseinkommen zurückgeht – Verschiebungen bei der Arbeitszeit und Diskrepanz zwischen gewünschtem und tatsächlichem Erwerbsumfang sind Treiber – Flexiblere Arbeitszeiten und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig

Die monatlichen Bruttoerwerbseinkommen der Beschäftigten in Deutschland waren im Jahr 2018 deutlich ungleicher verteilt als 1993. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, geht der Anstieg allerdings nicht in erster Linie auf ungleichere Stundenlöhne zurück, sondern auf die Entwicklung der Arbeitszeit und besonders darauf, wie diese mit den Stundenlöhnen zusammenhängt. Demnach arbeiten Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen im Vergleich zu Beschäftigten mit geringen Stundenlöhnen heute mehr Stunden pro Woche als früher. In vielen Fällen deckt sich die gewünschte Arbeitszeit nicht mit der tatsächlichen, zum Beispiel bei Müttern, die im Durchschnitt deutlich weniger Stunden erwerbstätig sind als sie eigentlich möchten. Gutverdienende wiederum arbeiten tendenziell mehr Stunden als gewollt. Hätten alle Beschäftigten genau so viel oder wenig arbeiten können wie gewünscht, wäre die Ungleichheit der Erwerbseinkommen in den vergangenen 25 Jahren nur halb so stark gestiegen.

„Viele Beschäftigte arbeiten ungewollt zu wenig oder zu viel – das ist sowohl aus Wohlfahrtsperspektive als auch sozialpolitisch problematisch“, erklärt Carsten Schröder, Mitglied des Direktoriums des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im DIW Berlin. „Dass beispielsweise Mütter häufig unterbeschäftigt sind, deutet darauf hin, dass die nicht hinreichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor die beruflichen Perspektiven und Karrierewege von Müttern einschränkt.“

Veränderungen in der Erwerbsbevölkerung spielen nur untergeordnete Rolle

Für die Studie hat Schröder gemeinsam mit Mattis Beckmannshagen von der Freien Universität Berlin SOEP-Daten der Jahre 1993 bis 2018 ausgewertet. In ihrer Untersuchung nutzten sie ein spezielles Ungleichheitsmaß, die mittlere logarithmische Abweichung. Diese erlaubt es, die Entwicklung der Ungleichheit in drei Teile zu zerlegen: Stundenlöhne, Arbeitszeit und den Zusammenhang von beiden. Die Berechnungen ergaben, dass etwa 15 Prozent der bis 2018 im Vergleich zu 1993 gestiegenen Ungleichheit der Erwerbseinkommen auf die zunehmende Ungleichheit der Stundenlöhne zurückzuführen sind. 40 Prozent resultieren aus der zunehmenden Ungleichheit der Arbeitszeiten und 45 Prozent sind im wachsenden Zusammenhang von Stundenlohn und Arbeitszeit begründet.

Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen arbeiten im Vergleich zu Beschäftigten mit niedrigen Stundenlöhnen heute mehr als früher. Dies liegt vor allem daran, dass im unteren Lohnquintil – also bei den 20 Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen – die durchschnittliche Arbeitszeit zwischen 1993 und 2018 deutlich gesunken ist. Dadurch wird die Ungleichheit der Erwerbseinkommen deutlich erhöht. Dass sich die Erwerbsbevölkerung im Untersuchungszeitraum verändert hat, spielt hingegen kaum eine Rolle: Sowohl den höheren Anteil erwerbstätiger Frauen als auch den Anstieg der Beschäftigten im Dienstleistungssektor konnten die Studienautoren in ihrer Berechnung isolieren – fast ohne Effekt auf die Ungleichheit der Erwerbseinkommen.

Brückenteilzeit ist guter erster Schritt zu mehr Arbeitszeitflexibilität

Der Haupttreiber für die Ungleichheit der Erwerbseinkommen sind also die Arbeitszeiten und die systematischen Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlichem Erwerbsumfang. Ein Ansatzpunkt sei eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa indem die Kinderbetreuungsangebote noch mehr an den Bedarfen der Beschäftigten ausgerichtet werden, so die Studienautoren. Auch flexiblere Arbeitszeitmodelle gehörten auf die Agenda. „Mit der sogenannten Brückenteilzeit hat die Politik bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht“, sagt Beckmannshagen. Beschäftigte größerer Unternehmen können temporär ihre Arbeitszeit reduzieren und haben einen gesetzlichen Anspruch, später in ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

„Mit der sogenannten Brückenteilzeit hat die Politik bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht.“ Mattis Beckmannshagen, Freie Universität Berlin

Doch auch die Arbeitgeber seien am Zug: „Wenn Beschäftigte arbeiten können wie gewünscht, dann sind sie in der Regel motivierter und produktiver – das sollte eigentlich im ureigenen Interesse von Unternehmen sein“, so Schröder. Eine Hürde sind die Minijobs mit ihren Verdienstgrenzen, die beispielsweise durch die Anhebung des Mindestlohns künftig mit noch weniger Arbeitszeit erreicht werden. Hier wären Reformen nötig, die von der Beschränkung von Minijobs auf Gruppen wie SchülerInnen und StudentInnen bis hin zur kompletten Abschaffung reichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.08.2022

Anders als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gibt es kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erwarten 86 Prozent der Agenturen für ihre Bezirke von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro keine Beschäftigungseffekte, während dies bei der geringfügigen Beschäftigung auf 70 Prozent zutrifft. Die übrigen Agenturen erwarten positive oder negative Wirkungen, die Anteile halten sich fast die Waage.

Vor der Einführung des Mindestlohns im Dezember 2014 hatte noch etwa ein Fünftel der Agenturen Beschäftigungsverluste befürchtet. Eine Rolle für die aktuell wesentlich neutralere Erwartungshaltung spielt die stark wachsende Knappheit an Arbeitskräften: Dabei erwarten Agenturen, die eine größere Knappheit an Arbeitskräften beim Stellenbesetzungsprozess melden, tendenziell auch positivere Effekte der Mindestlohnerhöhung auf die geringfügige Beschäftigung.

„Die stark gestiegene Knappheit am Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft. Arbeitskräfte werden gehalten oder hätten bessere Jobchancen, falls es doch zu Entlassungen kommt“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. „Sollte sich die realwirtschaftliche und geopolitische Situation nochmals massiv verschlechtern, würde dies den Arbeitskräftebedarf dämpfen. Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns könnte sich dann negativer auf die Beschäftigung auswirken“, ergänzt Christian Hutter, Mitautor der Studie.

Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Studie ist abrufbar unter https://www.iab-forum.de/die-arbeitsagenturen-erwarten-von-der-erhoehung-des-mindestlohns-auf-12-euro-mehrheitlich-keine-auswirkungen-auf-die-beschaeftigung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.09.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell weiter die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im August 2022 um 8,8 Prozent bzw. um 6,7 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Der Abstand hat sich im Vergleich zum Juli wieder leicht vergrößert. Das liegt daran, dass die größten Preistreiber – Haushaltsenergie und Lebensmittel – bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil ausmachen als bei wohlhabenden. Auch Alleinerziehende, Familien und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 8,5 Prozent, 8,4 Prozent bzw. 8,2 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu tragen, während Familien mit höheren Einkommen bei 7,9 Prozent genau im Mittel lagen. Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Besonders ausgeprägt fiel der Anstieg der haushaltsspezifischen Inflationsrate gegenüber Juli für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen aus: Ihr Warenkorb verteuerte sich im August um 8,3 Prozent, nach 7,7 Prozent im Vormonat. Ohne die im August noch wirksame Preisdämpfung durch das 9-Euro-Ticket wären ärmere Singles sogar erstmals die Haushaltsgruppe mit der höchsten Preissteigerung gewesen. Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen lagen mit Raten von 8,0 und 7,7 Prozent im August leicht ober- bzw. unterhalb der allgemeinen Preissteigerung (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Für den Herbst sind neue Preisschübe absehbar, insbesondere beim Gas. Ob die soziale Spreizung bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten dann weiter zunimmt, hängt nach Einschätzung von IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober stark davon ab, ob wirksame Energiepreisbremsen eingeführt werden, oder nicht.  

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten erreichte die Teuerungsrate für alle Haushalte im August wieder den bisherigen Höchststand vom Mai. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,1 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im August wieder leicht größer als im Juli, nachdem sie zuvor etwas gesunken war. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen schlugen die besonders stark anziehenden Komponenten Haushaltsenergie und Lebensmittel mit 5,8 Prozentpunkten auf die haushaltsspezifische Inflationsrate von 8,8 Prozent durch, bei einkommensschwachen Alleinlebenden machten sie sogar 7,1 Prozentpunkte der 8,3 Prozent spezifische Teuerung aus. Bei einkommensstarken Alleinstehenden entfielen darauf hingegen 2,9 Prozentpunkte von insgesamt 6,7 Prozent. Bei diesen Haushalten sorgten im August dagegen die im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblichen Preisanstiege bei Pauschalreisen, beim Autokauf, für Wohnungsinstandhaltung oder Kraftstoff für höhere Ausgaben – Positionen, die zum Teil auch für kinderlose Paare oder einkommensstarke Familien relevant waren.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich hier auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben Dullien und Tober. Dieser Trend könnte sich in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Weiter verstärkt werde der Preisanstieg durch die ab Oktober eingeführten Gasumlagen, die durch die Mehrwertsteuersenkung auf Gas nur gedämpft, aber nicht kompensiert werden. So dürften die Verbraucherpreise für Erdgas allein durch die Kombination beider Maßnahmen um gut 15 Prozent steigen. Das werde im Oktober einen zusätzlichen Anstieg der allgemeinen Inflationsrate um 0,35 Prozentpunkte verursachen – und Menschen mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belasten. Zudem haben Haushalte mit niedrigem Einkommen grundsätzlich ein besonderes Problem mit starker Teuerung, erinnern Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die von der Bundesregierung in den Entlastungspaketen I und II beschlossenen und für das Entlastungspaket III angekündigten Maßnahmen „gehen weitgehend in die richtige Richtung“, konstatieren Tober und Dullien. Positiv heben die Forschenden die Energiepreispauschale hervor, die in diesem Monat an Erwerbstätige und im Dezember unter anderem an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird. Ebenfalls positiv bewerten sie die angekündigte Preisbremse für Strom und die „Aussicht auf einen Gaspreisdeckel“. Für die Frage, wie sich die Inflation in den kommenden Monaten unter sozialen Aspekten entwickeln wird, sei es äußerst wichtig, dass diese beiden Instrumente genutzt und wirksam ausgestaltet werden.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Einkommensschwache Alleinlebende am stärksten von den massiven Preisanstiegen bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln betroffen. IMK Policy Brief Nr. 133, September 2022.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.09.2022

Im 2. Quartal 2022 wurden rund 25 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 2. Quartal 2021 um 11,5 % zu. Nach Rückgängen im Jahr 2021 (-5,4 % gegenüber 2020) und im Jahr 2020 (-0,9 % gegenüber 2019) nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten beiden Quartalen 2022 deutlich zu. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibt anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

69,8 % der Frauen, die im 2. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18,8 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8,7 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2,6 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 13.09.2022

Im Jahr 2021 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 15,3 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und damit -4,2 % weniger als im Vorjahr. 

Weitere Informationen:

Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen „Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe“ (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. 

Methodische Hinweise:

Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II („Hartz IV“). 

Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100 % der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 19.08.2022

  • Deutlicher Anstieg der zusammengefassten Geburtenziffer auf 1,58 Kinder je Frau
  • Bei Geburt des ersten Kindes waren die Mütter 30,5 Jahre und die Väter 33,3 Jahre alt

Im Jahr 2021 wurden mit 795 492 Neugeborenen rund 22 000 Babys mehr geboren als 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die zusammengefasste Geburtenziffer erstmals seit 2017 wieder gestiegen, und zwar von 1,53 Kindern je Frau im Jahr 2020 auf 1,58 Kinder je Frau 2021. Zu diesem Anstieg dürfte die relativ stabile Lage auf dem Arbeitsmarkt in Verbindung mit der besonderen Situation während der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Zeugung beigetragen haben. Im Jahresverlauf ist die Geburtenhäufigkeit besonders im 1. und im 4. Quartal 2021 angestiegen.

Geburtenziffer in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen am stärksten gestiegen, Rückgänge in Thüringen und Sachsen

Die Geburtenziffer ist 2021 vor allem in den westlichen Bundesländern angestiegen. Am stärksten war der Anstieg in Baden-Württemberg (+5 %), gefolgt von Bayern und Hessen (jeweils +4 %). In den ostdeutschen Bundesländern waren dagegen nur geringe Zuwächse von ein bis zwei Prozent zu verzeichnen. In Thüringen und Sachsen nahm die Geburtenziffer sogar leicht ab (-1 %).

Die höchste Geburtenziffer wurde 2021 in Niedersachsen mit 1,66 Kindern je Frau gemessen. Am niedrigsten war sie in Berlin mit 1,39.

Geburtenziffer bei den deutschen Frauen deutlich erhöht, bei den Ausländerinnen fast unverändert

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit war die Geburtenziffer 2021 mit 1,49 Kindern je Frau deutlich höher als im Vorjahr (1,43 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit blieb die Geburtenziffer mit 2,01 Kindern je Frau fast unverändert (2020: 2,00 Kinder je Frau).

Der Frauenjahrgang 1972 hat durchschnittlich 1,53 Kinder je Frau zur Welt gebracht

Die Gesamtzahl der im Laufe des Lebens geborenen Kinder betrug bei den Frauen des Jahrgangs 1972, der 2021 mit 49 Jahren das Ende der statistisch definierten fertilen Phase erreicht hat, durchschnittlich 1,53 Kinder je Frau. Diese sogenannte endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 ihr historisches Minimum mit 1,49 Kindern je Frau erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen werden durchschnittlich mehr Kinder zur Welt bringen. Die endgültige Kinderzahl wird voraussichtlich spätestens beim Jahrgang 1979 die Marke von 1,6 Kindern je Frau erreichen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die gestiegene Geburtenhäufigkeit bei den deutschen Frauen im Alter über 30 Jahren zurückzuführen.

Altersunterschied zwischen den Eltern bei Geburt des ersten Kindes betrug 2,8 Jahre

Beim erstgeborenen Kind der Frau betrug 2021 das durchschnittliche Alter der Mütter 30,5 Jahre und das der Väter 33,3 Jahre. Unabhängig von der Folge des Kindes waren 2021 die Mütter bei einer Geburt im Durchschnitt 31,8 Jahre und die Väter 34,7 Jahre alt.

2021 wurden durchschnittlich 1,47 Kinder je Mann geboren

Wie in den meisten wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern ist in Deutschland die durchschnittliche Kinderzahl je Mann – die sogenannte Vaterschaftsziffer – niedriger als die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen. Hierzu trägt vor allem bei, dass die Anzahl potenzieller Väter aufgrund der längeren fertilen Phase höher ist als die Anzahl potenzieller Mütter.

Die Vaterschaftsziffer lag 2021 mit 1,47 Kindern je Mann höher als 2020 (1,43 Kinder je Mann). Ähnlich wie die Geburtenziffer der Frauen nahm sie 2021 zum ersten Mal seit 2017 wieder zu.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen auf der Themenseite sowie in der GENESIS-Datenbank im Tabellensegment 12612 zur Verfügung. Ein EU-Vergleich der Geburtenziffern ist auf Europa in Zahlen im Themenbereich Bevölkerung zu finden.

Methodische Hinweise

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar.

Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Die zusammengefasste Vaterschaftsziffer der Männer wird analog der zusammengefassten Geburtenziffer der Frauen berechnet, die Zahl der lebend geborenen Kinder bezieht sich jedoch auf die männliche Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 69 Jahren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 03.08.2022

Mittelvergabe meist nach dem Prinzip Gießkanne – WZB-Studie zu den Aufholprogrammen

Ob Mathe-Nachhilfe, Förderstunden oder Feriencamp – das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sollte Kindern und Jugendlichen helfen, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen. Eine erste Bilanz des zwei Milliarden Euro teuren Bund-Länder-Pakets hat jetzt das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) vorgelegt. Das zentrale Ergebnis der Studie: Die selbstgesteckten Ziele des Programms wurden nur sehr bedingt erreicht. Ein Team um den WZB-Bildungsforscher Marcel Helbig hat erstmals für alle 16 Bundesländer untersucht, wie die Hilfen konzipiert und umgesetzt wurden.

Weitgehend verfehlt wurde das Ziel, jene Schüler*innen zu erreichen, deren Lernfortschritte unter Schulschließungen und Distanzlernen besonders gelitten haben – Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. Die Mehrheit der Länder hat ihre Mittel vorwiegend nach dem Gießkannenprinzip verteilt. So erhielten in vielen Bundesländern vergleichsweise privilegierte Schulen wie etwa Gymnasien oder Privatschulen im selben Umfang Mittel wie sozial belastete Schulen. Gerade außerschulische Angebote wie private Nachhilfe oder freiwillige Ferienprogramme, die in vielen Landesprogrammen ein starkes Gewicht haben, kamen besonders förderbedürftigen Schüler*innen nicht im angestrebten Maße zugute. Nur wenige Bundesländer haben teilweise die Mittel auf Grundlage von Lernstandserhebungen (Brandenburg) oder Sozialindizes (Hamburg, Hessen und teilweise Nordrhein-Westfalen) vergeben.

Nur vereinzelt wurden mit den Aufholprogrammen Schüler*innen jener Klassenstufen unterstützt, in denen wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg gestellt werden, wie beim Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen. Für die Mehrheit der Länder bleibt es zudem fraglich, inwieweit die angekündigte Unterstützung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik stattfand.

Ob das Aktionsprogramm tatsächlich geholfen hat, pandemiebedingte Lernrückstände aufzuholen, bleibt laut Studie eine offene Frage – und wird es wohl auch bleiben. Der Grund: Eine systematische Datenerhebung ist nicht erfolgt. Lernstandserhebungen fanden weit überwiegend dezentral an den Schulen statt, häufig nicht in standardisierter Form, und wurden später nicht systematisch zusammengeführt. Auch die Teilnahme an den neu geschaffenen Angeboten wurde unzureichend dokumentiert.

Ein Kernproblem der Aufholprogramme bestand in der Gewinnung von pädagogischem Personal. Hier zeigt die Studie mit den ihr vorliegenden Zahlen, dass kein Land seine selbstgesteckten Personalziele erreicht hat – weder bei den (befristeten) Einstellungen noch bei der Zahl der durchgeführten Förderangebote.

Dass individuelle Förderung zum Abbau von Lernrückständen am besten dort gelingt, wo bereits Strukturen bestehen, zeigt die Studie am Beispiel von Hamburg, wo die Umsetzung des Corona-Aufholprogramms am vielversprechendsten erscheint. In Hamburg werden seit Langem Lernrückstände systematisch an den Schulen bearbeitet und es wird so weit wie möglich auf Klassenwiederholungen verzichtet. Darüber hinaus gibt es hier ein Recht auf Ganztagsbeschulung bis 14 Jahre. Diese Strukturen konnten auch für den Abbau von Lernrückständen genutzt werden und mussten nicht erst aufgebaut werden.

Als positiv bewerten die Autor*innen, dass durch das Aktionsprogramm lokale Kooperationen aufgebaut oder vertieft und neue pädagogische Angebote geschaffen wurden. „Das sind wichtige Impulse für die längerfristige Schulentwicklung“, sagt Marcel Helbig. Auch hätte das Aufholprogramm zu einer besseren Kommunikation und Kooperation der Länder beigetragen.

Für die Studie wurden neben umfassenden Dokumentenanalysen Interviews mit Vertreter*innen aller Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geführt.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung vom 06.09.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände betonen die Bedeutung einer Familienpflegezeit mit einem angemessen hohen und sozial ausgewogenen finanziellen Ausgleich.

Anlässlich der Übergabe eines Berichtsteils des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Familienministerin Lisa Paus betonen die Verbände den großen Schritt, der mit der Einführung einer solchen Leistung für die Familien gegangen werden würde. „Die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit, die einen sozial ausgestalteten, angemessenen monetären Ausgleich bei Arbeitszeitreduzierungen durch pflegende Angehörige beinhaltet, wäre ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen in Familien“, betont Sidonie Fernau, AGF-Vorsitzende.

Die Familienorganisationen heben hervor, dass Familien durch einen Pflegefall vor besondere Herausforderungen gestellt werden. Diese entstünden oft plötzlich und unerwartet, auch Dauer und Intensität der Pflege seien nicht planbar.

„Zur Unterstützung der Betroffenen braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wobei die Einführung einer gut funktionierenden Familienpflegezeit mit einem angemessenen finanziellen Ausgleich eine herausragende Bedeutung hat. Die derzeitigen Gesetze Pflegezeit und Familienpflegezeit, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen sollen, zeigen keine ausreichenden Entlastungseffekte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, die bereits existierenden Vorschläge aufzugreifen und entsprechend umzusetzen“, so die AGF-Vorsitzende.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Fachgremium mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät das Ministerium über deren Auswirkungen. Alle vier Jahre wird dem BMFSFJ ein Bericht vorgelegt. Bereits in seinem ersten Bericht 2019 hat der Beirat die Einführung einer neu ausgestalteten 36-monatigen Familienpflegezeit vorgeschlagen. Der heute übergebene Berichtsteil wurde aufgrund der hohen Aktualität des Themas vorzeitig übergeben. Der Gesamtbericht wird im Jahr 2023 fertig gestellt. Die AGF wirkt als Mitglied im Beirat mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.08.2022

Zum heutigen Internationalen Tag der Demokratie fordert die AWO ein stärkeres Engagement gegen die wachsende Armut und soziale Ungleichheit. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Soziale Ungleichheit führt nicht nur dazu, dass Menschen von Teilhabe ausgeschlossen werden, sondern ist letztlich auch eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

Seit der Corona Pandemie hat sich die soziale Ungleichheit unter anderem mit Blick auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen deutlich verschärft. Die in Folge des Krieges in der Ukraine steigenden Energiepreise und die Inflation führen nun zu Sorgen vor wachsender Armut und Ungleichheit. Für Teile der Gesellschaft ist die Teilhabe an materiellen und kulturellen Gütern nicht mehr gesichert. Aus diesen Schieflagen und Sorgen entstehen Konflikte, die zu einer Polarisierung in der Bevölkerung führen können und die sich beispielsweise darin äußern, dass sich menschenverachtende Einstellungen verbreiten. Auch Vertrauensverluste in Politik, Wissenschaft und Medien sind Folgen zunehmender sozialer Ungleichheit. Hinzu kommt die Vereinnahmung des Themas durch rechte Akteure, die Ängste schüren, gesellschaftliche Spaltungen vorantreiben und die tatsächlichen Gründe für soziale Ungleichheit ignorieren.

Der heutige Internationale Tag der Demokratie bietet die Möglichkeit, einen geschärften Blick auf diese aktuelle Herausforderungen und Angriffe auf unsere Demokratie zu werfen. Der im Jahr 2007 von den Vereinten Nationen eingeführte Internationale Tag der Demokratie soll daran erinnern, dass Demokratie nur dann gut funktioniert, wenn viele Menschen sich immer wieder für sie einsetzen. Das tun auch die „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte in der AWO, die am heutigen Internationalen Tag der Demokratie gemeinsam die Online-Fachtagung „Demokratie für alle – aber wie? Soziale Gerechtigkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Ansätze der AWO“ veranstalten.

„Mit der digitalen Fachtagung wollen wir uns heute mit den aktuellen Entwicklungen und den Ansätzen sowie Möglichkeiten der AWO beschäftigen, um – wie in unserem Grundsatzprogramm verankert – Ungleichheiten zu überwinden, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen“, so Naidu. Mehr als 150 Interessierte aus verschieden Gliederungen der AWO werden sich im Rahmen der Tagung über Fragen sozialer Ungleichheit und Demokratiegefährdung weiterbilden und austauschen. „Wir nutzen diesen Anlass auch, um sichtbar zu machen, dass wir die wachsende Ungleichheit als Herausforderung verstehen, die wir ernstnehmen und angehen müssen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesen herausfordernden Zeiten zu stärken“, so Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.09.2022

Anlässlich des morgigen MBE-Aktionstages fordert der AWO Bundesverband, den Haushaltstitel im Bundesprogramm Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen zu korrigieren. Andernfalls stünden schon in wenigen Monaten Ratsuchende vor geschlossenen Türen der Beratungsstellen.

Selvi Naidu, Mitglied des AWOBundesvorstandes, erklärt dazu:  „Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Förderung für die Migrationsberatung für Erwachsene macht uns fassungslos.“ Noch im Mai hatte der Bundestag den Haushaltstitel – auch im Blick auf die Folgen des Ukrainekriegs – um 8 Millionen Euro erhöht. Im Haushaltsplanentwurf für 2023 sind demgegenüber plötzlich nur noch 57 Millionen Euro vorgesehen, das sind mehr als 25 Prozent weniger als im Jahr 2022.

Die bundesweiten Dienste der Migrationsberatung erfüllen im Einwanderungsland Deutschland zentrale Aufgaben: Sie bieten hochqualifizierte Beratung und Unterstützung bei Arbeits-, Wohnungs-, Ausbildungssuche und Behördengängen. Sie beraten zu Abschlüssen, vermitteln in Sprach- oder Integrationskurse und noch vieles mehr.

„Wo sollen Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und sich hier neu orientieren müssen, mit ihren vielen Fragen hin? Wer soll die zukünftigen Fachkräfte beraten, die nach Deutschland einwandern sollen? Das alles übernehmen die Migrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände“, so Naidu.

Bundesweit gibt es mehr als 1.300 Beratungsstellen, die AWO berät bundesweit in mehr als 240 Beratungseinrichtungen. Sie bieten seit vielen Jahren und Jahrzenten Beratung, sind ein verlässliches Angebot für die Menschen vor Ort.

„Wir verstehen nicht, warum diese Beratungsangebote gerade jetzt so massiv zurückgefahren werden sollen, wenn flüchtende Menschen aus vielen Kriegsregionen der Welt, zuletzt aus der Ukraine, unsere Unterstützung brauchen. Ausgerechnet jetzt, wenn die Bundesregierung – zu Recht – den Fachkräftemangel und damit Einwanderung auf die Agenda setzt. Das steht nicht nur den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern auch dem gelebten Leben in Deutschland entgegen. Wir brauchen einen stabilen Haushaltstitel und eine Absicherung der Ausstattung für die Folgejahre für die Migrationsberatung“, so Naidu abschließend.

Morgen, am 14. September 2022, laden vor diesem Hintergrund bundesweit MBE-Beratungsstellen zum Aktionstag ein. Sie öffnen ihre Türen, stellen ihre Arbeit vor und zeigen auf, was es heißen würde, wenn diese wichtige Beratungsstruktur kurzfristig massiv abgebaut würde und Menschen im neuen Jahr vor verschlossenen Türen stünden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.09.2022

Zum bundesweiten Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September warnt die Arbeiterwohlfahrt vor einer Verschärfung der Wohnungskrise. Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit in Deutschland überwunden zu haben, sei in Gefahr. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Bis 2030 will die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket Wohnungslosigkeit in Deutschland auf Null reduziert haben. Aktuell gerät die Erreichbarkeit dieses Ziels gehörig ins Wanken, denn dafür werden u. a. neue Wohnungen gebraucht. Im Koalitionsvertrag ist der Bau von jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen, vorgesehen. Aufgrund der derzeitigen Bedingungen – darunter steigende Energiepreise und Preissteigerungen bei Baustoffen – wird diese Zielmarke in diesem Jahr nicht mehr erreicht. Deshalb brauchen wir einen neuen Plan für die verbleibende Zeit, der die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Und: In der derzeitigen Lage müssen wir verhindern, dass durch die Mehrbelastungen der privaten Haushalte noch mehr Menschen ihre Wohnungen verlieren. Haushalte mit geringen Einkommen dürfen nicht weiter belastet werden. Für von Armut betroffene Menschen ist die Gefahr groß, dass sie in die Wohnungslosigkeit abrutschen. Es braucht gezielte Maßnahmen, um sie zu schützen – zum Beispiel müssen Mieterhöhungen im Bestand deutlich begrenzt werden. In stark angespannten Wohnungsmärkten sollten Mieten befristet auf sechs Jahre gar nicht steigen, in weniger angespannten Wohnungsmärkten maximal um sechs Prozent in drei Jahren, soweit die bislang gezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten, um Mieterhöhungen bei Neuvermietung zu deckeln.“

Die AWO unterstützt die Kampagne WOHNUNG_LOS! der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslose (BAG W):

https://www.bagw.de/de/veranstaltungen/aktkamp/wohnung-los.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.09.2022

Gestern hat die Europäische Kommission eine EU-Pflegestrategie vorgelegt. Diese hat zum Ziel, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten EU zu fördern. Die EU-Pflegestrategie wird begleitet von konkreten Vorschlägen zur Finanzierung bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege und zur Überarbeitung der europäischen Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes:

“Die EU-Pflegestrategie zeigt die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege auf und nennt konkrete Empfehlungen, diesen zu begegnen. Bis 2050 werden mehr als 38 Mio. Menschen in der EU Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, das sind 7 Millionen mehr als derzeit. Schon heute herrscht in der Pflege europaweit Personalmangel. Während auf der einen Seite für viele Pflegebedürftige in der EU die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nicht finanzierbar ist, sind die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, insbesondere für Frauen, die 90% der Pflegekräfte ausmachen, stark verbesserungswürdig. Diese Herausforderungen lassen sich auch in Deutschland beobachten.”

Die gestern von der EU-Kommission vorgelegte Pflegestrategie bietet gute Lösungsansätze und Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die nun von den nationalen Regierungen zeitnah umgesetzt werden müssen. Die AWO nimmt daher die Bundesregierung in die Pflicht, sich für eine rasche Annahme der Empfehlungen der Kommission einzusetzen und einen ambitionierten Aktionsplan zur Stärkung der Langzeitpflege vorzulegen. Wichtige Punkte sind dabei: 

  1. Die Tarifverhandlungen und der soziale Dialog müssen weiter gefördert werden, mit dem Ziel eines flächendeckenden Tarifvertrags, mit dem angemessene Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.
  2. Qualitativ hochwertige, bezahlbare Langzeitpflege muss sichergestellt werden, um Pflegebedürftigen einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren und die gesundheitliche Ungleichheit zu verringern.
  3. Angemessene (finanzielle) Unterstützung für pflegende Angehörige muss gewährleistet werden.

Da die Herausforderungen im Pflegesektor alle EU-Mitgliedstaaten betreffen, appelliert die AWO zudem an die Bundesregierung, proaktiv gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten an Lösungen vor allem bezüglich des Fachkräftemangels zu arbeiten und langfristige Zielsetzungen zu verfolgen. Auch dürfen die von der Kommission angekündigten Vorhaben betreffend Digitalisierung und Innovation in der Pflege nicht außer Acht gelassen werden.

Der gesamte Vorschlag der Europäischen Kommission kann unter diesem Link (PDF) abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.09.2022

Betreuung durch Angehörige wird durch Personalnot in der Pflege noch wichtiger – Caritas begrüßt Vorschlag der Einführung eines Familienpflegegelds

„Höchste Zeit, der Situation pflegender Angehöriger die nötige Aufmerksamkeit zu schenken! Ebenso wie Eltern kleiner Kinder sind sie durch die Anforderungen der Pandemie an die Grenze ihrer Leistungskraft gekommen,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Ergebnisse des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich eine bessere Anerkennung der von pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen und konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Die heute der Bundesfamilienministerin vom Unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgelegten „Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld“ gehen aus Sicht der Caritas in die richtige Richtung. „Die Erweiterung des begünstigten Pflegenden über den Kreis der Familienmitglieder hinaus und die Einführung eines neuen Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung mit unbürokratischem Antragsverfahren sind gute Ansätze“, begrüßt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Freistellung für die Begleitung der letzten Lebensphase

„Besonders unterstützen wir die Forderung einer Auszeit zur Unterstützung der letzten Lebensphase eines Nächsten oder einer Nächsten. Die vorgeschlagene, bis zu drei Monate dauernde Freistellung, als Karenzzeit zur Begleitung des Sterbens ist ein wichtiges Element einer menschenfreundlichen Sorgekultur“. Auch der Vorschlag, dass jedes Jahr eine zehntägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, wird von der Caritas unterstützt. Die aktuelle Regelung sieht eine nur einmalige Freistellung im Pflegefall vor.

„Wir brauchen unkomplizierte Lösungen, die den Pflegenden finanziell und organisatorisch die notwendige Flexibilität geben, wenn die Mutter, der Ehemann oder die Schwester auf häusliche Unterstützung angewiesen sind“, fügt die Caritas-Präsidentin hinzu. „Dabei müssen wir gleichzeitig sicherstellen, dass niemand dauerhaft vom Arbeitsmarkt abgeschnitten wird, wenn er oder sie eine Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nimmt.“ Die coronainduzierte Retraditionalisierung der innerfamiliären Rollenverteilung sollte keinesfalls verstärkt werden, so der Caritasverband, der aus den Erfahrungen seiner ambulanten Pflegedienste weiß, dass es immer noch in den allermeisten Fällen die Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege von Angehörigen reduzieren.

Strukturen für die Entlastung von Pflegenden, faire Regeln für Live-Ins

Der Ausbau von Strukturen, die pflegende Angehörige entlasten oder deren Einsatz ergänzen können, muss unbedingt Teil der Lösung sein. Neben Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen müssen faire Regeln für die Beschäftigung von Betreuungspersonal zu Hause (Live-Ins) zwingend zum Gesamtpaket gehören. Dass bei der Live-In-Betreuung Modelle möglich sind, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden, zeigt das Caritas-Projekt CariFair.
Weitere Informationen unter: www.carifair.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 26.08.2022

Caritas und Diakonie äußern sich anlässlich der Ersten Lesung zum Bundeshaushalt Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag

Die angekündigten Mittelkürzungen bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 609 Millionen Euro müssen dringend zurückgenommen werden, appellieren der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland an die Bundestagsabgeordneten. Heute berät der Bundestag in erster Lesung über die Summen, die im Etat des Bundeshaushaltes für Arbeit und Soziales künftig für die Jobcenter bereitgestellt werden.

Mit passgenauen Angeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufstoßen

„Die vom Arbeitsministerium vorgelegte Bürgergeldreform setzt auf die richtige Karte, indem sie die Arbeitsmarktpolitik auf Kompetenzerwerb und langfristige Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit ausrichtet. Bildung, berufsbezogene Qualifizierung und Teilhabeförderung im sozialen Arbeitsmarkt kosten Geld und müssen mit ausreichend Mitteln im Eingliederungstitel hinterlegt werden. Um Menschen, die schon seit mehreren Jahren erwerbslos sind, wirksam mit passgenauen Unterstützungsangeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufzustoßen, braucht es eine auskömmliche Ausstattung des Verwaltungstitels. Der Bundestag muss hier nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Nachhaltige Arbeitsförderung gibt es nicht zum Spartarif

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Es darf kein Zurück zu einer Politik der kurzfristigen Maßnahmen geben, die kaum Perspektiven bieten. Eine nachhaltige Arbeitsförderung, zum Beispiel durch Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es nicht zum Spartarif. Jobcenter müssen die notwendigen Gelder erhalten, um qualitativ hochwertige, zielgerichtete Förderung anbieten zu können, die den tatsächlichen Bedarfen gerecht wird. Diese Investitionen zahlen sich am Ende aus. Sie helfen dabei, dass Menschen dauerhaft im Arbeitsmarkt ankommen und sich nicht von Job zu Job hangeln müssen.“

Bürgergeldreform: Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht!

Caritas und Diakonie kritisieren außerdem, dass die durch die Inflation steigenden Kosten von Menschen in Grundsicherung im Haushaltsansatz nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die im Zuge der Bürgergeldreform angekündigte Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht aus, um den Menschen in dieser Krisenzeit angemessene Teilhabe zu ermöglichen.

Hintergrundinformation:

Der Bundestag befasst sich am 8. September mit dem Einzelplan 11 Arbeit und Soziales, der im Bereich der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ der Jobcenter, dem sogenannten Eingliederungstitel, eine Reduzierung der Mittel um 609 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 vorsieht. Der Haushaltsansatz für „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, aus dem insbesondere das Jobcenterpersonal finanziert wird, beträgt 5,05 Milliarden Euro und damit 807 Millionen weniger als 2021 tatsächlich ausgegeben wurde.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e. V. vom 08.09.2022

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September appellieren die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) an die Bundesregierung, Einkommensarme vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. Zugang zu Wohnraum müssen auch Wohnungslose erhalten.

„Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt führt dazu, dass wohnungslose Menschen fast keine Chance auf eine eigene Wohnung haben. Es braucht endlich eine soziale Wohnungspolitik, die obdach- und wohnungslose Menschen im Blick hat. Der von der Bundesregierung angekündigte Nationale Aktionsplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 ist dringend notwendig und muss schnell entwickelt und umgesetzt werden“, so Diakonie und EBET. In einem Positionspapier schlagen sie unter anderem vor, den sozialen Wohnungsbau auszuweiten und nicht-gewinnorientierte Wohnungsanbieter sowie den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu stärken.   

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Folgen des Ukraine-Kriegs mit steigenden Energiekosten verschärfen insbesondere die Lage für von Armut betroffene und von Armut bedrohte Menschen. Immer mehr Menschen, die bislang gut zurechtkamen, geraten in die existenzielle Schieflage. Sie wissen nicht, wie sie die weiter steigenden Energiepreise bezahlen sollen. Wer aufgrund der gestiegenen Nebenkosten Zahlungsschwierigkeiten mit der Miete bekommt, darf seine Wohnung nicht verlieren. Daher brauchen wir ein Moratorium, das Mieterinnen und Mieter in diesem Fall vor einer Kündigung schützt.“ 

Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender EBET:

„Aktuell werden in den Städten viel zu wenig bezahlbare Wohnungen gebaut. Die hohen Neuvertragsmieten sind für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit niedrigen Einkommen unbezahlbar. Wohnungslose Menschen sehen sich einer Konkurrenzsituation ausgesetzt, bei der sie keine Chance auf eine Wohnung haben. Sie müssen aber möglichst schnell in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Es braucht mehr Fördermittel des Bundes, damit mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut werden kann.“

Beide Verbände begrüßen die Initiative des Bundespräsidenten, das Thema Wohnungslosigkeit am Tag der Wohnungslosen in den Mittelpunkt zu rücken. „Wir freuen uns, dass der Bundespräsident zum Tag der Wohnungslosen zu einem Austausch ins Schloss Bellevue geladen hat und gemeinsam mit der Diakonie und weiteren Akteuren und Expertinnen über Strategien und Ideen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit diskutiert. Wir brauchen breite Bündnisse auf allen Ebenen – im Bund, in den Ländern und nicht zuletzt in den Kommunen. Sonst wird die Wohnungsnot in Deutschland weiter zunehmen“, so Diakonie und EBET.

Die Lebenslagenuntersuchung des EBET, die dieses Jahr veröffentlicht wurde, zeigt deutlich, dass sich die Situation wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert hat. Insbesondere Menschen, die auf der Straße leben, sind in einer existenziellen Notlage. Viele haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, da sie aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland emigriert sind. Sie besitzen häufig auch keinen Krankenversicherungsschutz. „Nötig sind daher auch ein verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem sowie ein Sozialleistungsanspruch für alle bei uns lebenden Menschen. Nur so kann soziale Teilhabe für alle Menschen verwirklicht werden“, so die Verbände.

Weitere Informationen:

Positionspapier Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden – Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum verwirklichen! https://go.diakonie.de/ebet

Themenschwerpunkt Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Wissen Kompakt Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

2. Untersuchung der Lebenslagen wohnungsloser Menschen von Diakonie Deutschland, EBET und Alice Salomon Hochschule Berlin: https://www.ebet-ev.de/files/EBET/evo/Forschung/2.%20Lebenslagenuntersuchung_EBET_ASH.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. vom 09.09.2022

Die am 31. August 2022 vorgestellte Digitalstrategie der Bundesregierung enthält vielversprechende Absichten. Ob sie die Grundlage eines progressiven Politikwechsels ist, bleibt jedoch offen. Ein wichtiger gleichstellungspolitischer Erfolg ist, dass das vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) seit Jahren geforderte Gesetz gegen Gewalt im Netz nun bis zum Jahr 2025 endlich kommen soll. Während der Koalitionsvertrag nur die technischen Aspekte der Digitalisierung behandelte, verspricht die Digitalstrategie zudem die Auseinandersetzung mit Machtstrukturen im digitalen Wandel und die Berücksichtigung feministischer Datenpolitik. Dazu gehört das klare Bekenntnis, dass engagierte Menschen sich in der digitalen Gesellschaft vernetzen können und vor digitaler Gewalt, Hassrede und Desinformation geschützt werden müssen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Konkrete Projekte in diese Richtung finden sich aber nicht. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf technischen Infrastrukturprojekten und massenhafter Datengenerierung. „Das Versprechen ‚durch eine effektive Nutzung des Potenzials von Daten das Leben für alle Menschen besser zu machen‘ verkennt, dass eine machtkritische Herangehensweise hier unverzichtbar ist und nicht erst auf später verschoben werden kann. Die Digitalstrategie lässt den innovativen soziotechnischen Ansatz vermissen, wie ihn der Dritte Gleichstellungsbericht für eine geschlechtergerechte Gestaltung von Digitalisierung aufgezeigt hat“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Die Digitalpolitik der Bundesregierung hat nicht nur ein technisches Umsetzungs-, sondern schlicht ein Erkenntnisproblem und weckt somit wenig gleichstellungspolitisches Vertrauen.“

Positiv ist, dass digitalisierungsbezogene Kompetenzen vermittelt werden sollen. Neue, innovative Bildungsansätze sind dabei jedoch nicht vorgesehen, vielmehr liegt der Fokus auf technischen Medienkompetenzen und MINT-Förderung unter Rückgriff auf bereits existierende Initiativen, wie den Girl’s Day. Dass keinerlei konkrete Projekte zur Überwindung des Digital Gender Gap und des Gender Data Gap enthalten sind, ist empörend. Damit fällt die Digitalstrategie sogar noch zurück hinter das im Koalitionsvertrag zumindest im gesundheitspolitischen Bereich gegebene Versprechen, den Gender Data Gap zu beseitigen.  

Weiterführend verweist der djb auf seine ausführlichen Stellungnahmen zu den aktuellen Entwürfen des EU-Data-Act und der EU-KI-Verordnung, auf seine Pressemitteilung zum Open Data Day sowie auf seine Ausführungen zur Digitalisierung in den Wahlforderungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.09.2022

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist am 2. August 2022 abgelaufen, ohne dass diese im deutschen Recht vollständig umgesetzt wurde.

Die Vereinbarkeitsrichtlinie soll die Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Gleichbehandlung fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für alle Arbeitnehmer*innen erleichtern. In der Richtlinie sind dafür individuelle Rechte vorgesehen – diese gilt es zeitnah und vollständig umzusetzen.

„Insbesondere ein vergüteter Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil nach der Geburt unabhängig von der Elternzeit ist längst überfällig. Obwohl ein solcher Anspruch in der EU-Richtlinie und im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, warten wir noch immer auf die Umsetzung.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Richtlinie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser schafft jedoch kaum Verbesserungen und beseitigt die bestehenden Defizite nicht (siehe Stellungnahme des djb vom 4. Mai 2022).

Der djb fordert insbesondere:

  • analog zum Mutterschutz eine zweiwöchige und vergütete Freistellungspflicht für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen;
  • eine diskriminierungsfreie Inanspruchnahme des Freistellungsrechts nach der Geburt auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu gewährleisten;
  • die Vergütung bei der Freistellung nach der Geburt des zweiten Elternteils an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder am Mutterschaftsgeld zu orientieren;
  • den Freistellungsanspruch des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt auf Selbstständige auszuweiten und die finanzielle Absicherung von selbstständigen Eltern generell zu verbessern;
  • die Möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen zu verbessern, sich für die Pflege von Angehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen freistellen zu lassen;
  • den Kündigungsschutz bei der Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeiten zu stärken;
  • die Telearbeit in das Antragsrecht für flexible Arbeitsregelungen einzubeziehen.

Weitere Informationen finden sich in der Stellungnahme zur Vereinbarkeitsrichtlinie vom 4. August 2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.08.2022

Die Folgen der Pandemie belasten Jugendliche und junge Erwachsene in fast allen Lebensbereichen weiterhin stark. Das zeigen erste Ergebnisse einer bislang unveröffentlichten Untersuchung im Rahmen des Surveys des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die in der neuen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse erschienen sind. In der Langzeitstudie werden regelmäßig etwa 1.500 junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren befragt. Viele sehen demnach eine der größten Herausforderungen in Schule, Studium und Beruf: Lediglich 55 Prozent der Befragten waren im Herbst 2021 – also lange nach den Phasen der strikten Lockdowns und des Homeschoolings – mit ihrer (Aus-)Bildungssituation zufrieden. Das sind 16 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2019 vor der Pandemie. Auch die Freundschaftsbeziehungen litten in diesem Zeitraum stark: Zwar messen die 15- bis 25-Jährigen ihren Freund:innen nach wie vor hohe Bedeutung zu, doch der Anteil, der mit dem eigenen Freundeskreis zufrieden ist, reduzierte sich gegenüber 2019 um fast 20 Prozentpunkte.

„Die Lebenszufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt in vielerlei Hinsicht massiv beeinträchtigt“, bilanziert DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper auf Basis der neuen Forschungsdaten aus AID:A 2021. Zwar sei Corona wegen weiterer aktueller Krisen medial in den Hintergrund gerückt, doch der Bedarf an Unterstützung sei nach wie vor hoch. „Gerade junge Menschen mussten aufgrund der Pandemie auf vieles verzichten, was Jugend ausmacht“, betont Walper: Der über lange Zeit eingeschränkte Aktionsradius, die ins Digitale verlagerten Beziehungen zu Gleichaltrigen, die veränderten Lernbedingungen, die Hürden beim Auszug aus dem Elternhaus und beim Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf – all dies wirke sich immer noch negativ auf das Wohlbefinden der Altersgruppe aus. Besonders betroffen seien junge Menschen aus finanziell benachteiligten Familien.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Interview über politische Konsequenzen

Im Mittelpunkt der aktuellen Doppelausgabe von DJI Impulse mit dem Titel „Der lange Weg aus der Pandemie“ stehen deshalb die Erfahrungen Jugendlicher und junger Erwachsender. Auf Grundlage von vielfältigen Forschungsbefunden und Praxiserfahrungen analysieren Wissenschaftler:innen des DJI, aber auch profilierte Forscher:innen aus ganz Deutschland und Großbritannien sowie Expert:innen aus Fachpraxis und -politik in 17 Beiträgen die Situation der jungen Menschen. Und nicht zuletzt kommen auch Jugendliche selbst zu Wort.

In einem Interview bezieht Bundesfamilienministerin Lisa Paus politisch Stellung zu den Ergebnissen der aktuellen Studien. Sie setzt sich unter anderem dafür ein, jungen Menschen mehr Gehör zu verschaffen und ihre Beteiligung zu stärken. Hierfür sei der Nationale Aktionsplan Kinder- und Jugendbeteiligung wichtig, genauso wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. „Für mich ist ganz klar, wir dürfen die Pandemiebekämpfung nicht weiter zulasten der Kinder und Jugendlichen betreiben“, sagt Paus im Gespräch mit DJI Impulse.

Neue Videoreihe begleitet ab sofort jeden Schwerpunkt von DJI Impulse

Neben einer stärkeren Jugendbeteiligung in Politik und Gesellschaft fordert Walper im neuen DJI-Videocast Perspektiven differenzierte, gut vernetzte Angebote für professionelle Unterstützung, Beratung und Therapie. In der Videoreihe, die ab sofort die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Wissenschaftler:innen auf Basis der wissenschaftlichen Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen und formulieren Lösungsansätze. Ziel ist es dabei, die wissenschaftliche Perspektive crossmedial zu verbreiten und in gesellschaftliche Debatten einzubringen, um lösungsorientierte Diskussionen anzustoßen.

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet allgemein verständlich über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis.

Die aktuelle Ausgabe 2/2022 von DJI Impulse mit dem Titel „Der lange Weg aus der Pandemie“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden, auch ein Abonnement des Forschungsmagazins ist möglich: www.dji.de/impulse

Die neue Videoreihe zum Impulse-Schwerpunkt startet mit DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge1

Mehr Angebote zum aktuellen Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/corona

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 10.08.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt in einem Gutachten deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich auf. Das heute vorgelegte Gutachten der Kinderrechtsorganisation weist darauf hin, dass es im Bundesländervergleich innerhalb der Schul- und Kitagesetze sowie der Bildungs- und Rahmenlehrpläne eine große Heterogenität insbesondere beim Stellenwert von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. Die größten Lücken in den rechtlichen Vorgaben zeigen sich hierbei hinsichtlich der expliziten Nennung von Kinderrechten und Demokratiebildung, der sinngemäßen Verankerung des Diskriminierungsverbots sowie einem umfassenden Inklusionsverständnis.

„Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerschulische Angebote. Deshalb brauchen wir eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben. Der bisherige Flickenteppich in diesem Bereich muss durch eine einheitliche Rahmengebung beendet werden. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Kleinsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Schulen selbst nicht schaffen, auf den Hortbereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In keinem Schulgesetz werden die Kinderrechte oder die UN-Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Zudem finden sich nur in einzelnen Ausführungsgesetzen der Bundesländer explizite Hinweise auf die Vermittlung und Verankerung von Demokratiebildung. Ein ganzheitliches Bild davon, wie Demokratiebildung im Primarbereich verstanden wird und umgesetzt werden soll, zeigt sich nicht. Neben den Defiziten zeigt das Gutachten aber auch Potentiale auf. Ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung deutet sich in den Bildungsplänen fast aller Bundesländer an, diese enthalten auch zum Teil konkrete Methoden zur Umsetzung im pädagogischen Alltag. Explizite Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention und sinngemäße Aussagen zu einzelnen Kinderrechten sind dabei aber trotzdem nur in der Hälfte der untersuchten ergänzenden Empfehlungen der Bildungspläne enthalten. Häufig haben sie zudem nur einen Empfehlungscharakter für pädagogische Einrichtungen und Fachkräfte. Zudem finden Hort- bzw. Ganztagseinrichtungen, sowie außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für den Primarbereich, in den Bildungsplänen und den ergänzenden Empfehlungen nicht durchgehend Berücksichtigung.

Besonders große Entwicklungsbedarfe sieht das Gutachten insgesamt bezüglich eines umfassenden Inklusionsverständnisses, im Sinne von Nicht-Ausgrenzung und gleichberechtigter Teilhabe aller Kinder. Nur ein Schulgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) enthält hierauf Hinweise. Ähnlich verhält es sich mit verbindlichen Hinweisen auf Beschwerdeverfahren sowie auf unabhängige Beschwerdestellen, die dem Recht von Schülerinnen und Schülern auf Beschwerde Rechnung tragen. Zudem enthalten die spezifischen Formulierungen für den Grundschulbereich innerhalb der Schulgesetze keine Hinweise auf das Diskriminierungsverbot.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb alle Bundesländer auf, den identifizierten Lücken konstruktiv und nachhaltig zu begegnen, sowie an erkannten Potenzialen und Chancen anzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Dies ist auch hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung relevant. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Sie müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Deshalb braucht es in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte, des Diskriminierungsverbotes und von (unabhängigen) Beschwerdestellen, die durch ein umfassendes Inklusionsverständnis, das sämtliche Dimensionen von Diskriminierung bzw. Ausgrenzung mitdenkt, geprägt sind.

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich findet sich unter http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/Veroeffentlichungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet ab heute die großangelegte Kampagne „Für ein kindgerechtes Deutschland“. Die Kinderrechtsorganisation ruft in neun deutschen Städten mit Plakaten dazu auf, Deutschland kindgerecht mitzugestalten und wirbt um Spenden für Kinder und Jugendliche. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den eingenommenen Spenden fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl einzelne Kinder in ihrer individuellen Situation als auch bundesweit Projekte, die Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Ort machen. Dabei stehen drei Schwerpunkte im Vordergrund: Bildung, Bewegung und Beteiligung.

So finanziert das Deutsche Kinderhilfswerk Kindern, die von Armut betroffen sind, beispielsweise Nachhilfe sowie die Teilnahme an Schulausflügen und außerschulischen Aktivitäten, um zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen. Ebenso maßgeblich für ein kindgerechtes Deutschland ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, bei denen Kinder ihre Interessen selbst vertreten können. Damit Kinder ihr Recht auf Spiel und Bewegung wahrnehmen und gut aufwachsen können, unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk zudem Projekte für eine kinderfreundliche Stadtgestaltung sowie mehr Spielmöglichkeiten.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Plakatkampagne großzügig unterstützt. Als Deutsches Kinderhilfswerk haben wir unser diesjähriges 50. Jubiläum zum Anlass genommen, verstärkt darauf aufmerksam zu machen, dass es auf die gesamte Gesellschaft ankommt, damit Deutschland ein kindgerechtes Land wird. Die Belange von Kindern müssen in unserem Land endlich oberste Priorität haben. Besonders wichtig ist uns dabei, mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen: Alle Kinder müssen faire Chancen im Leben erhalten – unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.  

„Angesichts der zahlreichen Herausforderungen brauchen Kinder gerade jetzt starke Partner und Fürsprecher. Deshalb unterstützten wir gern die Kampagne ‚Für ein kindgerechtes Deutschland‘, um unsere Mitmenschen für das Thema zu sensibilisieren und um die nötige Aufmerksamkeit auf das Deutsche Kinderhilfswerk, sein Anliegen und sein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Eltern zu lenken“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerkes für ein kindgerechtes Deutschland finden Sie unter: www.dkhw.de/kindgerecht. Mehr zum Jubiläum unter www.dkhw.de/50-jahre.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heute beginnenden Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss die mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. So ist Deutschland bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in den letzten 30 Jahren seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch keinen Schritt weitergekommen. Zudem fehlt nach wie vor eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Auch bei der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und der nachhaltigen Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem sieht das Deutsche Kinderhilfswerk nach wie vor große Leerstellen. Eine Fehlstelle besteht auch in der nach wie vor mangelhaften Überprüfbarkeit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland, was vorrangig auf ein fehlendes systematisches Monitoringsystem und große Rückstände bei der Datenverfügbarkeit zum Thema zurückzuführen ist.

„Ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung muss die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zudem braucht es eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland muss umfassend beseitigt werden. Das wichtigste Instrument dafür ist eine Kindergrundsicherung. Damit sollte der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden“, so Krüger weiter. „Bei der Kinderarmut haben die Corona-Pandemie und die gegenwärtige Energiekrise mit ihren explodierenden Preisen als Verstärker gewirkt, ohne dass seitens der Politik ausreichend darauf reagiert wurde. Auch deshalb brauchen wir bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung deutliche Aufschläge auf die bisherigen Transfersysteme wie beispielsweise dem Sofortzuschlag, um Kinder und Jugendliche materiell hinreichend auszustatten. Unterstützt durch die Kindergarantie der Europäischen Union muss die Bundesregierung jetzt die Chance ergreifen, endlich eine ressortübergreifend abgestimmte Strategie zur Bekämpfung der Armut bei Kindern umzusetzen.“

„Die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen dringend weiter ausgebaut werden. Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei kommt der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. Die Corona-Pandemie hat uns schonungslos vor Augen geführt, dass sich selbst etablierte Beteiligungsverfahren als nicht krisenfest erwiesen haben. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss immer und überall endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Denn Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie“, sagt Thomas Krüger.

„Und wir brauchen auch eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Verwaltungs- und Justizsystem. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Denn obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört“, so Krüger abschließend.

Die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss findet am 05./06.09.2022 in Genf statt. Sie ist Teil des laufenden Staatenberichtsverfahrens zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Der Fünfte und Sechste Staatenbericht wurde von der Bundesregierung im Jahr 2019 vorgelegt. Der Kinderrechtsausschuss (Committee on the Rights of the Child) besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten. Ihm obliegt durch Prüfung der Staatenberichte der einzelnen Länder die Kontrolle über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Zum deutschen Staatenbericht legt der Ausschuss Ende September seine Empfehlungen (Abschließende Bemerkungen) an die Bundesregierung vor, die es dann umzusetzen gilt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 05.09.2022

„Die Familie ist der Ort, an dem Kinder Respekt und Solidarität, Gleichberechtigung und Toleranz lernen. Familien brauchen Zeit, um in alltäglichen demokratischen Aushandlungsprozessen und Kompromissfindungen am Küchentisch und im Kinderzimmer Kinder darin zu bestärken, andere Meinungen zu tolerieren, einander respektvoll zu begegnen und das gesellschaftliche Zusammenleben aktiv mitzugestalten“, sagt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard anlässlich des Internationalen Tags der Demokratie.

Er erläutert: „Wenn Kinder erleben, dass ihre Meinung gehört und ernstgenommen wird, ist ‚demokratische Mitbestimmung‘ nicht länger ein abstrakter Begriff, der ihnen nur in der Schule begegnet, sondern ein Wert, der mit Leben gefüllt und im Alltag konkret greifbar wird. Kinder, die eine solche Familienkultur erfahren, gelangen zu einem natürlichen Verständnis demokra­tischer Werte, das sich über die Jahre festigt und tief verankert.“

Um Familien in ihrer besonderen Rolle bei der Demokratiebildung zu unterstützen, fordert die eaf, dass Familienbildung, -beratung und -erholung explizit als Adressaten des geplanten Demokratiefördergesetzes benannt werden. In diesen Arbeitsfeldern wird wichtige präventive Arbeit im Bereich der Demokratieförderung geleistet. „Damit wollen wir Familien das Rüstzeug an die Hand geben, um auch in Zukunft das Fundament für unsere Demokratie zu bauen“, schließt Dr. Martin Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.09.2022

Auf dem Familiensommer der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende (KOOST) in Neukölln am 18.08.2022 war die Meinung der Alleinerziehende gefragt! Es kamen viele Themen auf den Tisch. Im Ergebnis gibt es viele Anregungen für die Politik und Verwaltung zur Verbesserung des Alltags von alleinerziehenden Familien.

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht den Austausch mit den Berliner Familien und begann seine Gesprächsrunden auf dem Familiensommer der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende (KOOST) in Neukölln am Nachmittag des 18.08.2022.

Bei der Gesprächsrunde wurden viele Themen angesprochen, die Familien und insbesondere Alleinerziehende bewegen: die Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung, die notwendigen finanziellen Unterstützungen und drohende Armut, die zeitliche Belastung durch bürokratische Vorgänge, die Wichtigkeit von Netzwerken und Orten der Begegnung für Alleinerziehende, die fehlende Anerkennung durch die Gesellschaft und vieles andere mehr.

 

Hier finden Sie die Ergebnisse der Gesprächsrunde und hier die Impressionen zum Familiensommer.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbeirat möchte durch aufsuchende Arbeit in Erfahrung bringen, wie Familien besser geholfen werden kann. Wir gehen dafür an Orte, wo sich die Familien aufhalten: in Schulen, Kitas, Familienzentren, Elterncafés usw. Die Anregungen der Familien werden dokumentiert und an die Politik weitergegeben. Sie fließen auch in den nächsten Familienbericht ein, den der Beirat erstellt.“

Wir danken allen Alleinerziehenden für den regen Austausch und ihre Anregungen. Der   Pfarrgemeinde danken wir für Nutzung der Räumlichkeiten in der Briesestraße 17.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 14.09.2022

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. bietet ab sofort eine Hotline an, unter der sich Familien, die von exorbitanten Energienachzahlungen betroffen sind, für eine Erstberatung melden können. „Den Familien können wir zwar leider keine Finanzspritze aufs Konto geben. Wir schauen uns dafür jede Familie individuell an und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden und Perspektiven aufzuzeigen, wie sie durch die schwere Situation kommen könnten“, macht die verantwortliche Hotline-Koordinatorin, Annika Kröller, Mut. „Niemand soll mit seinen Problemen und Fragen allein bleiben. Unser Team fängt die ersten Befürchtungen von Eltern auf und hört zu! Wir besprechen, wie und wo man ggf. noch Energie einsparen und Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen könnte.“

Falls betroffene Haushalte Hilfe und Tipps rund um das Thema „Energiekostennachzahlung“ suchen, helfen wir gern weiter. Die Hotline dient dazu, die Sorgen von Mehrkindeltern nach Erhalt des Rechnungsbriefes aufzufangen. Es ist ein Erstberatungsangebot des KRFD e.V. und von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0157/32788738 erreichbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 31.08.2022

Angesichts hoher Wohnkosten und explodierender Preise für Energie und Lebensmittel drängt der Paritätische auf Entlastungen.

Mit der Forderung nach einem Mietenstopp und weiteren umfassenden Maßnahmen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die jüngste Mitteilung des Statistisches Bundesamtes wonach die einkommensärmsten Mieter*innen aktuell 42,6 Prozent ihres Einkommens allein für die Wohnkosten aufbringen müssen. Der Paritätische Gesamtverband fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr entsprechende Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. 

„Das Gemisch aus explodierenden Lebenshaltungskosten und übermäßigem Einkommensverzehr durch Mietbelastung ist ein echtes Armutsrisiko”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband geht davon aus, dass sich die Situation mit den steigenden Energiepreisen und der angekündigten Gasumlage noch weiter verschärfen wird. Es brauche daher dringend umfassende Hilfen für Menschen mit niedrigen Einkommen durch Anhebung und Ausweitung des Wohngeldes, aber auch einen Schutzschirm der Mieter*innen, damit niemand auf Grund steigender Kosten seine Wohnung verliert oder im Winter frieren muss. Mit einem Strom-, Energie- und Mietmoratorium müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass Mieter*innen vor diesem Schicksal bewahrt würden, so der Verband.

Darüber hinaus müsse die überkommene Wohnungspolitik prinzipiell in Frage gestellt werden. „In Deutschland haben wir gerade noch einmal gut eine Million Sozialwohnungen und jedes Jahr fallen Zehntausende weiter weg. Von den versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr ist die Bundesregierung meilenweit entfernt.“ Man bräuchte wieder mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, wodurch auch die Mittelschicht entlastet würde, denn: „Eine einfache und halbwegs zentrale Drei-Zimmer-Wohnung ist in vielen Städten selbst für Durchschnittsverdienende oft zu teuer und schwer zu bekommen“, so Schneider weiter. Er begrüße, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Wohngemeinnützigkeit wieder einführen wolle und mahnte eine schnelle Umsetzung an. Es brauche zudem dringend wirksame Mietpreisbegrenzungen durch einen Mietenstopp. Gemeinsam mit vielen Organisationen und Initiativen ruft der Paritätische Gesamtverband deshalb zu einem bundesweiten Aktionstag für bezahlbaren Wohnraum am 8. Oktober auf.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.08.2022

Zum Schulstart nach den Sommerferien in August und September appelliert UNICEF Deutschland an Bund, Länder und Kommunen, die Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder trotz vermutlich im Herbst erneut steigender Covid-19-Zahlen tatsächlich offen zu halten. Deutschland muss nach Einschätzung von UNICEF dringend eine langfristige Strategie entwickeln, um die negativen Auswirkungen der Pandemie und künftiger Krisensituationen für Kinder und Jugendliche zu minimieren, so UNICEF Deutschland heute. Dabei sollen auch die Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der psychischen Gesundheit von Heranwachsenden gestärkt werden.

„Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt jetzt das vierte Schuljahr unter Pandemiebedingungen, viele jüngere Kinder kennen bisher nur einen Schulalltag im Ausnahmezustand. Bund und Länder haben zwar versichert, Schulen und Kitas offen zu halten, doch es kommt jetzt darauf an, rechtzeitig alles dafür zu tun, dieses Versprechen auch einhalten zu können,“ so Georg Graf Waldersee, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. Es müsse vorausschauend in die bauliche, digitale und personelle Ausstattung der Einrichtungen investiert werden.

Seit März 2020 wurden Kitas und Schulen in Deutschland zumindest teilweise 38 Wochen geschlossen – länger als beispielsweise in Frankreich (12 Wochen) oder Spanien (15). Das Aussetzen des Präsenzunterrichts, aber auch lange Phasen häuslicher Quarantäne bedeuteten erhebliche Belastungen für die Familien. Untersuchungen belegen, dass sie bei Kindern Empfindungen wie Angst und Einsamkeit verstärkt haben – vielfach mit negativen Auswirkungen auf ihr Sozial- oder Schlafverhalten sowie ihr psychisches Wohlbefinden. Aber auch die während der Pandemie zunehmend hohe psychische Belastung vieler Eltern und familiäre Spannungen beeinträchtigen die Entwicklung von Kindern.

Die Schließungen von Schulen und Kitas müssen deshalb aus Sicht von UNICEF in Deutschland wie weltweit vermieden und die psychischen Folgen der Pandemie und weiterer Krisen dringend stärker adressiert werden. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung mit den Bundesländern eine langfristige Strategie entwickeln und umsetzen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen robuster abzusichern. „In mehr als zwei Jahren Pandemie wurden die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu wenig gehört und immer wieder hintangestellt. Dies zeigt, dass die Rechte von Kindern in Deutschland dringend stärker ins Zentrum der Politik gerückt werden müssen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dafür der erste wichtige Schritt“, so Georg Graf Waldersee.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF e.V. vom 16.08.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. September 2022

Veranstalter: Population Europe

Wie können wir in Zukunft den sozialen Zusammenhalt sicherstellen, wenn die Bevölkerung immer diverser wird – nicht nur in Bezug auf Herkunft und Geschlecht, sondern etwa auch auf Alter, Gesundheit, Bildungserwerb, Zugang zum Arbeitsmarkt und Familienstrukturen? Wir freuen uns darauf, diese Frage mit vier herausragenden Wissenschaftler*innen in unserer Quadriga-Talks-Webinar-Serie zu diskutieren.

Geringe Jahrgangstärken, steigende Bildungsaspirationen seitens der Jugendlichen, unbesetzte Ausbildungsplätze – eine Teillösung für den Fachkräftemangel könnte in einem Blick auf die Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung liegen. Seit mehreren Jahrzehnten liegt ihr Anteil unverändert bei ca. 15 % der 20- bis 34-Jährigen, d.h. jede/r sechste bis siebente junge Mensch! In dem Vortrag wird aufgezeigt, welche kognitiven Potentiale diese Jugendlichen haben, ob es Unterschiede in Persönlichkeitseigenschaften gibt und an welcher Stelle sie dem Ausbildungssystem verloren gehen. 

Eine weitere Teillösung könnte in einer stärkeren Integration von zugewanderten Jugendlichen liegen – doch auch hier bleiben Potentiale unerkannt. Die präsentierten Befunde sollen die Teilnehmenden anregen, über Rekrutierungsprozesse und Anforderungen nachzudenken und im Dialog voneinander zu lernen – das hilft den Jugendlichen wie den Betrieben – und letztlich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. September 2022

Veranstalter: Internationale Tag Alleinerziehender Deutschland e. V. i. G.

Ort: Berlin

Alleinerziehende stärken: Wir fordern das Bedarfsgemeinschaftssplitting, an Stelle des Ehegattensplittings. Man muss sich mal vorstellen, dass Alleinerziehende die Steuerklasse 1 haben, wenn eine weitere Person im Haushalt Geld verdient, die kein Kindergeld mehr bezieht. Das kann eine neue Beziehung aber auch das eigene Kind sein, obwohl noch weitere minderjährige Kinder im Hausstand leben. Sie zahlen höhere Steuern als Ehegatten ohne Kind! Gibt’s nicht?! Na, dann fragen Sie mich! 

www.change.org/Gerechtigkeit25

Wir fordern ein gutes Unterhaltsvorschussgesetz, dass  Kinder bis zum 25. Lebensjahr, bzw. bis nach der ersten absolvierten Ausbildung resp. Studiums, unabhängig von dem Einkommen des betreuenden Elternteils, aber auch unabhängig von der Bedarfsgemeinschaft, vollständig absichert. Nicht der bisher behördlich geglaubte Anspruch soll das Maß sein, sondern die Düsseldorfer Tabelle. Nach ihr muss auch der Unterhaltsvorschuss berechnet werden. Wir  sagen Nein zu Ungerechtigkeit gegenüber Alleinerziehenden und wollen mehr Politik nur für Alleinerziehende!

N Ä S C H E N
V O L L V O N
U N(G E)R E C H T ?
D A N N W E H R D I C H !
A L L E I N E R Z I E H E N D E
O R G A N I S I E R E N
S I C H !
28. September 2022
17.00 – 20.00 Uhr
Berlin-Mitte
Alexanderplatz
Weltzeituhr

Termin: 11. Oktober 2022

Veranstalter: Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“

Väter mit Migrationserfahrung finden eher selten den Weg in Angebote der Familienbildung und haben wenig Kontakt zu den Bildungseinrichtungen Kita und Schule. Wie können sie besser im Sinne einer Erziehungspartnerschaft erreicht werden? Inna Senn, Koordinatorin der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen (afmn e.V.) wird als Referentin die Arbeit des MigrantenElternNetzwerks vorstellen. Das Netzwerk bietet kostenlose Informationsveranstaltungen über das niedersächsische Bildungssystem in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Arabisch, Englisch, Ukrainisch usw.) an. Broschüren und Erklärvideos greifen einzelne Aspekte des Kita- und Schulbesuchs auf. Welche Erfahrungen sind dabei bisher gemacht worden? Was ist für zugewanderte Familien wichtig? Wie können Väter bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder einbezogen werden? Welche Erwartungen haben Väter an Kindertagesbetreuung und Schulen? Welche Schwierigkeiten oder Missverständnisse gibt es?

Informationen aus dem MigrantenElternNetzwerk Niedersachsen unter men-nds.de 

Bitte melden Sie sich bis zum 07. Oktober 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.

Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.

Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.

Termin: 14. Oktober 2022

Veranstalter: Bündnis „Auf Recht Bestehen“

Ort: Bundesweit

„Bürgergeld“ – Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung

Unsere Hauptforderungen sind

  • eine deutliche Erhöhung der Regelsätze auf ein realistisches Niveau – laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands liegt das aktuell bei 678 Euro,
  • die sofortige Anpassung der Regelsätze bei größeren Preissteigerungen in den besonders relevanten Bereichen der Existenzsicherung,
  • die dauerhafte Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten einschließlich der Heizkosten,
  • die Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz sowie ihre Übernahme bis zu einem am Stromspiegel orientierten Grundverbrauch,
  • die Abschaffung aller Sanktionen.

Inhaltliche Grundlage der Aktionswoche ist das Forderungspapier von „AufRecht bestehen“: „‘Bürgergeld‘ – Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung“.

Hier geht es zum ganzen Aufruf: Aufruf_Aktionstag_14._Oktober_2022.pdf

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Die Veranstaltung ist der Auftakt zur Veröffentlichung unserer Politikempfehlungen mit demselben Titel für eine Stärkung der Gleichstellungspolitik in der Regionalentwicklung.

Die digitale Veranstaltung findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung.

Termin: 18. Oktober 2022

Veranstalter: Berliner Beirats für Familienfragen

Ort: Berlin

Was brauchen Regenbogenfamilien? Wo drückt der Schuh? Was hilft ihnen im Alltag? Welche Herausforderungen haben sie zu bewältigen und was wünschen sie sich? Und was erwarten sie von der Berliner Politik und vom Familienbeirat?

Diese Fragen möchte der Berliner Beirat für Familienfragen mit queeren Familien diskutieren.

Interessierte Familien sind herzlich eingeladen. Für eine Kinderbetreuung wird nach Anmeldung gesorgt. Weitere Informationen sind hier auf der Webseite des Familienbeirats: www.familienbeirat-berlin.de

Termin: 22. Oktober 2022

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Oldenburg 

Häusliche Gewalt betrifft viele Familien, Frauen deutlich häufiger als Männer. Besonders verwundbar  sind auch die Kinder in den von häuslicher Gewalt  betroffenen Familien. Sie bedürfen eines besonderen  Schutzes. Die gewaltbetroffenen Elternteile sind  weitreichenden Gefahren ausgesetzt und benötigen  effektiven Schutz und Hilfe.

Im Falle einer Trennung stellen sich im Hinblick auf die Schutzrechte der Kinder und der  gewaltbetroffenen  Elternteile noch einmal ganz neue  Fragen mit Blick auf das Ziel, Elternrechte und  berechtigte Schutzinteressen nicht gegeneinander  auszuspielen.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

  • Wird häusliche Gewalt in familienrechtlichen Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht angemessen berücksichtigt? Werden die Istanbul-Konvention und die sich daraus ergebenden Schutzansprüche für Kinder und gewaltbetroffene Elternteile in Deutschland bereits vollständig umgesetzt?
  • Stellt miterlebte Gewalt gegen einen Elternteil für das betroffene Kind eine Kindeswohlgefährdung dar?
  • Welche Formen psychischer Gewalt gibt es und wie kann diese in familienrechtlichen Verfahren  erkannt und angemessen berücksichtigt werden?
  • Was hält gewaltbetroffene Elternteile davon ab, Gewaltgeschehnisse in sorge- und  umgangsrechtlichen Verfahren zu thematisieren?

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 09. November 2022

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Ort: Berlin 

Unbezahlte Sorgearbeit wie Kindererziehung, Pflege und Hausarbeit wird in Deutschland nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Die Verantwortungsübernahme für Sorgearbeit inklusive der kognitiven Belastung durch die Planungs- und Organisationsarbeit (Mental Load) hat für sie erhebliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt und beim Erwirtschaften eigener Einkünfte bis hin zur Rente zur Folge. Männer bleiben unter Druck, das Haupteinkommen zur Existenzsicherung überwiegend oder alleine zu erwirtschaften.

Mit seiner Fachtagung möchte das Bündnis Sorgearbeit fair teilen den Blick auf diese Befunde lenken und unterstreichen, dass die Politik gefordert ist, Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke auf den Weg zu bringen. Dies ist dringend notwendig, um die Gleichstellung voranzubringen – umso mehr vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Krise.

Neben einem Statement seitens des BMFSFJ erwarten Sie spannende Impulse von Teresa Bücker und Prof. Dr. Bettina Kohlrausch sowie eine Podiumsrunde unter Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor. Die Einladung sowie das vollständige Programm erhalten Sie in Kürze.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Save the Date.

Termin: 11. – 12. November 2022

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik

Ort: Darmstadt

Kosten: Mitglieder 70,- €, Nicht-Mitglieder 100,- €, ermäßigt 50,- € (Studierende, Arbeitslose) 

In diesem Jahr feiert die Deutsche Gesellschaft für  Zeitpolitik (DGfZP) ihr 20-jähriges Bestehen.
Nachdem wir anlässlich unseres 10-jährigen Jubiläums der Frage nach gegangen sind, wie man sich das Konstrukt Zukunft theoretisch vorstellen kann,  sollen im Zentrum diesmal die gesellschaftlichen  Akteure und Agenturen stehen, die emphatisch  „Zukunft machen“. Gefragt werden soll danach, wie  (spät-) moderne Gesellschaften ihren Weg in die Zukunft organisieren – heute und in Zukunft. Dabei sollen unterschiedliche Weltsichten ebenso wie  manifeste wirtschaftliche und politische Interessen zur Sprache kommen.

Welche Rolle spielen beim Finden einer guten  Zukunft Politik und Wirtschaftsunternehmen? Sind Wissenschaft und Forschung in unserem Land so organisiert, dass sie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, wie können zum Beispiel  „Sprunginnovationen“ angeregt werden? Wie kann es  gelingen, dass Wege in die Zukunft nicht mehr nur von den fachlichen und politischen Eliten entschieden werden, sondern mehr als bisher unter Beteiligung der Betroffenen? Wie können die Interessen zukünftiger Generationen adäquat berücksichtigt werden? Warum  ist es so schwer, in verschiedenen politischen Arenen  Prävention statt nachträglichem Reagieren als  grundlegendes Politikmuster umzusetzen? Welchen  Einfluss haben die Amalgamierung kultureller  Traditionen mit Elementen westlichen Denkens auf die Erschließung der Zukunft in anderen Teilen der Welt,  etwa in der Volksrepublik China? Und nicht nur aus  aktuellem Anlass: Welche systematischen Zusammenhänge bestehen zwischen Zeit,  Zukunftspolitik und Frieden? 

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. – 18. November und 08. – 09. Dezember 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Grundvoraussetzung für einen professionellen Umgang mit den Themen Partizipation, Demokratie, Vielfalt, Diskriminierung und Ausgrenzung ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung und Biografie.      

Da pädagogische Qualität kein eindeutig beschriebener Marker ist und an die Kindertagesbetreuungspraxis beständig neue Anforderungen gestellt werden, bleibt auch die Kompetenzentwicklung von Fachkräften ein lebenslanger, dynamischer Prozess und bedarf einer beständigen Reflexion und Überprüfung

Die AWO sieht sich als Trägerin in der Verantwortung für die Qualität und Weiterentwicklung der beruflichen Praxis in der Kindertagesbetreuung.

Es wird deutlich, dass die Gestaltung einer demokratischen und partizipativen Einrichtung sowie die Arbeit mit dem individuellen Willen und den Bedürfnissen der Familien und Kinder ein Merkmal pädagogischer Qualität ist. Darüber hinaus sind mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen Demokratieentwicklung, Inklusion und Partizipation nicht länger fakultative Themen in der Kindertagesbetreuung, sondern gesetzlich verankerte Querschnittsthemen, die die Praxis prägen sollen.

Die Fortbildung zielt auf eine Erweiterung der Qualität im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung. Dabei gilt es neben der Weiterentwicklung von Fertigkeiten und Wissen, auch die Motivation für die spezifischen Themen zu verstärken und Handlungsfähigkeit zu erweitern. Hier werden sowohl individuelle, als auch Teamentwicklungen angesprochen.

Die Fortbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten an fünf Tagen (à acht UE) und besteht aus zwei Blöcken. Der erste Block (drei Tage) stellt die professionelle Haltung, Rolle und Selbstreflexion sowie die Praxisthemen Vielfalt, Diskriminierung und Inklusion in den Mittelpunkt. Der zweite Block (zwei Tage) richtet seinen Fokus auf Demokratieförderung und Partizipationsprozesse, sowie auf den Praxistransfer.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Unter dieses Überschrift startet der Evangelische Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt, am 05.09. 2022 mit einer online Petition.

Im Petitionstext heißt es:

„Die Sicherung des Existenzminimums darf nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnraum und Mobilität verstanden werden. Heute braucht es auch ein digitales Existenzminimum. Denn in praktisch allen Lebensbereichen werden digitale Fähigkeiten erwartet, sei es im Beruf oder auf der Stellensuche, in der Ausbildung oder bei einer Umschulung, im sozialen Umfeld und natürlich auch im Kontakt mit Jobcentern und anderen Sozialbehörden.

Gerade arme Menschen erleben die Digitalisierung oft nicht als Chance, sondern als zusätzliche Ausgrenzung, da es ihnen nicht zuletzt an der passenden Ausstattung mit digitalen Endgeräten fehlt.

Wir fordern funktionsfähige digitale Endgeräte für alle Menschen in der Grundsicherung!“

Hier der Link zur Petition: www.change.org/digitales_existenzminimum

Das Handbuch ist Wissenssammlung und Ratgeber zugleich. Es baut auf den Erfahrungen vor Ort auf und wird von der Servicestelle Prävention stetig weiterentwickelt. Es enthält den Qualitätsrahmen zum Aufbau einer kommunalen Gesamtstrategie gelingenden Aufwachsens sowie Praxishandreichungen zu vielfältigen Aspekten der Entwicklung und Umsetzung dieser Gesamtstrategie. Zum Bestellformular für die gedruckte Version der Broschüren geht´s hier entlang.

Während es im Feudalismus noch üblich war, dass Privilegien bestimmten Gesellschaftsschichten wie dem Adel, der Kirche oder Offizieren vorbehalten waren, so ist es heutzutage (laut dem Grundgesetz) ein Ziel, dass nicht bestimmte Menschen(-Gruppen) benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, sondern alle Inhaber*innen derselben Rechte sind. Dennoch zeigt sich weiterhin, dass Privilegien bestimmte Personengruppen mit mehr Vorteilen ausstatten, sodass für sie Zugänge leichter und Barrieren niedriger werden. Privilegierte Personen können daher Ziele schneller erreichen und erfahren weniger Widerstand bei deren Umsetzung. Sie erleben sich dadurch häufig als wirksamer und selbstbestimmter. Sie begegnen in vielen Lebensbereichen mehr „offenen Türen“ und müssen weniger Konflikte bei der Umsetzung ihrer Wünsche und Bedürfnisse bewältigen. Dadurch haben privilegierte Menschen z. B. in ihrer Lebensgestaltung mehr Freiheiten als andere Menschen.

Wenn du nicht darüber nachdenken musst, bist du privilegiert!“

Dieser Satz veranschaulicht, dass wir vorhandene Privilegien im Alltag kaum reflektieren. Oft werden uns Privilegien erst dann bewusst, wenn wir sie selbst nicht genießen, von ihnen nicht profitieren und besonders dann, wenn wir aufgrund fehlender Privilegierung Benachteiligung erfahren – aber gleichzeitig erleben, dass andere davon nicht betroffen sind. Ungleichheits- und Ungerechtigkeitserfahrungen sind oft prägende Momente in der persönlichen Diskriminierungserfahrung. Außerdem können solche Erlebnisse beständig wiederkehren und sich in Form von Alltagsdiskriminierung einprägen. Sprich: Fehlende Privilegien können bewirken, dass Personen tagtäglich damit konfrontiert werden, dass sie in gewissen Bereichen unprivilegiert sind.

Privilegien in der Kindertagesbetreuung

Wie im online abrufbaren Themenblatt Adultismus – Auseinandersetzung, Auswirkungen und Verwobenheit dargelegt, kommen Kinder sehr früh mit Diskriminierung in Kontakt. Durch Adultismus als Alltagsdiskriminierung lernen sie, wie Unterdrückung und Machtstrukturen funktionieren, und erleben, dass Machtmissbrauch und Abwertung anderer der Sicherung eigener Privilegien dienen können.

Bei den meisten Privilegien handelt es sich um geburtsbedingte, unveränderliche Eigenschaften, die schon ab dem frühen Kindesalter wirkmächtig sind. Ob in der Interkation von Fachkräften mit Kindern, mit Erziehungsberechtigten oder Kolleg*innen – überall können verschiedene Privilegien und daraus erwachsende Ungleichbehandlung beobachtet werden.

https://www.awo.org/devi-themenblatt-adultismus 

Die Auseinandersetzung mit und Reflexion von Privilegien soll dafür sensibilisieren, Ungleichheit zu hinterfragen und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Dies ist mit der Aufgabe verbunden, als Fachkraft eigene Vorannahmen, Vorurteile und Privilegien, aber auch Benachteiligungen, Diskriminierungen und Marginalisierungen zu erkennen. Es umfasst auch, Kinder und deren Erziehungsberechtigte als Akteur*innen anzuerkennen, die aus unterschiedlichen Lebensrealitäten kommen und mit verschiedenen Privilegien ausgestattet sind, und täglich an der Überwindung von Diskriminierung und Ausgrenzung mitzuwirken.

Privilegien Macht, Einfluss und Handlungsmöglichkeiten

Adultismus ist eine Diskriminierungsform. Er bezeichnet die Herabsetzung von Kindern durch Erwachsene aufgrund ihres Alters. Adultismus benennt das bestehende Machtgefälle und die Machtungleichheit zwischen Kindern und Erwachsenen. Er kann jedoch auch zwischen älteren und jüngeren Kindern auftreten. Abwertung und Diskriminierung aufgrund des Alters ist eine sehr verbreitete Erscheinung und tagtäglich zu beobachten. Die bestehende Machtungleichheit zwischen Minderjährigen und Erwachsenen wird hierbei ausgenutzt. Der Machtmissbrauch gegenüber Kindern entsteht oft im Kontext von Überlegenheit, Bequemlichkeit und pauschalisierenden Vorannahmen von Kind-Sein. Wie bei anderen Diskriminierungsformen auch, entstehen besondere Herausforderungen und Regeln, die nur einseitig festgelegt werden und nur einseitig wirksam sind. Sprich, es werden Verhaltensweisen und Regeln aufgestellt, die von Kindern verlangt werden, aber selbstverständlich nicht für Erwachsene gelten. Dadurch wird eine fest definierte Gruppe (Kinder) aufgrund eines Merkmals (Minderjährigkeit) benachteiligt.

Adultismus entfaltet seine Wirkung nicht nur allein, sondern auch in Verbindung mit anderen Diskriminierungsformen. Die Verwobenheit von mehreren Diskriminierungsformen wird Intersektionalität genannt. Besonders wichtig dabei ist, dass nicht einfach zwei soziale Merkmale wie bspw. Behinderungen und Geschlecht addiert werden und die betroffene Person im Ergebnis doppelte Diskriminierung erfährt. Ganz im Gegenteil hilft Intersektionalität dabei, wie durch ein Vergrößerungsglas die unterschiedlichen Bedingungen einer Diskriminierung zu erkennen. Die Erfahrungen von Mädchen mit Behinderungen unterscheiden sich sowohl von den Erfahrungen der Jungen mit Behinderungen als auch von denen der Mädchen ohne Behinderungen.

Vermeintlich alle Kinder sind von Adultismus betroffen und vermeintlich alle Erwachsenen haben Adultismus in ihrer Biografie erlebt. Dennoch haben auch andere Diskriminierungsformen, denen Kinder ebenfalls ausgesetzt sein können, einen weiteren Einfluss auf ihren Lebensalltag. Verschiedene Diskriminierungsmerkmale, die zeitgleich einwirken, können eine zusätzliche Belastung darstellen. An den Beispielen „Adultismus und Gender“ sowie „Adultismus und Kinder mit Behinderungen“ wurde skizziert, welche spezifischen Herausforderungen zusätzlich entstehen können.

Adultismus verdeutlicht das bestehende Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen. Es soll dafür sensibilisieren die Machtungleichheit zu Hinterfragen und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Es ist damit die Aufgabe verbunden, Kinder als gleichwertige Akteure anzuerkennen und an alltäglichen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen. Demokratie stärken und Vielfalt gemeinsam gestalten; für eine selbstreflexive und vorurteilssensible Kindertagesbetreuung. Das sind die Herausforderungen an die pädagogische Praxis.

Mit dem Projekt „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ möchte der AWO-Bundesverband die Themen Selbstreflexivität, Vorurteilsbewusstsein sowie Demokratieentwicklung und Vielfalt gezielt in den Fokus stellen und die professionelle Auseinandersetzung mit Ihnen Fördern.

Die Publikation mit der Artikelnummer 12125 kann unter werbung@awo.org bestellt werden.

Der neue Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ widmet sich dem spätestens seit Corona hochaktuellen Gesundheits- und sozialpolitischen Thema Einsamkeit. Beiträge unter anderem von Psychiater Manfred Spitzer, Gerontologe Johannes Pantel, Soziolog*innen wie Janosch Schobin und Praktiker*innen der Sozialen Arbeit untersuchen die verschiedenen „Facetten eines Gefühls“.

Das Thema Einsamkeit ist mit einem Tabu behaftet. Statistische Erhebungen für Deutschland belegen, dass jüngere Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren und Menschen im hohen Alter, vor allem wenn sie von Armut betroffen sind, überdurchschnittlich häufig unter einem Mangel an sozialen Bindungen leiden. Einsamkeit kann wehtun. „Einsamkeit mag vielleicht keine Krankheit sein, aber körperliche und psychische Erkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme oder Depressionen können die Folge sein“, so AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker im aktuellen TUP-Sonderband.

An der Erkenntnis, dass eine als leidvoll erlebte soziale Isolation krank macht, daran besteht in der Wissenschaft heute kein Zweifel mehr. Im Verlaufe der Pandemie hat sich der Umgang gewandelt. Armut, Krankheit, Alter, Homeoffice, Leben nach der Flucht, Leben im Gefängnis, der Verlust von Erwerbsarbeit, die Bedeutung von Freundschaft, die Wichtigkeit von Quartiersarbeit – im aktuellen TUP-Sonderband werden verschiedene Facetten von Einsamkeit benannt, analysiert und so diskutiert, dass ein angemessener Umgang mit dem Gefühl Einsamkeit möglich wird. „Denn klar ist“, betont Döcker, „Fühlen sich einzelne Menschen und ganze Gruppen dauerhaft ausgeschlossen und einsam, gerät auch das demokratische Miteinander in Gefahr.“

Jetzt kostenlos online lesen:

Manfred Spitzer, Warum Einsamkeit krank machen kann (PDF)

Janosch Schobin, Gibt es in Deutschland eine Politik gegen Vereinsamung? (PDF)

Anke Grotlüschen und Joshua Wilhelm, So lonely? Einsam trotz Digitalisierung (PDF)

Interview mit Bernd Maelicke, Resozialisierung auf dem Prüfstand (PDF)

Die TuP ist eine der führenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die aktuelle Ausgabe kann hier bestellt werden: https://awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis