ZFF-Info 06/2024

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AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus ist am Samstag (27.04.) zu einem Besuch in die Ukraine gereist. In der westukrainischen Stadt Lwiw (Lemberg) traf sie Bürgermeister Andrij Sadowyj und beteiligte sich an einer Fahnenzeremonie anlässlich des Tages der Stadt Lwiw. Dem ukrainischen Volk und den vielen Freiwilligen und Hilfsorganisationen, die in Lwiw Flüchtlinge unterstützen, sprach Paus bei einer Ansprache ihre Solidarität und Anerkennung aus. Es ist ihr erster Besuch in der Ukraine seit Beginn des Angriffskrieges.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unsere Solidarität mit der Ukraine ist stark und wird unvermindert weitergehen, solange sie benötigt wird. Mir ist dabei die deutsche Unterstützung für ukrainische Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen besonders wichtig. Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Hilfsangeboten finanziell, medizinisch und mental. Denn Kinder haben an jedem Ort ein Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit! Meine offiziellen Gespräche in Lwiw, mein Besuch im Kinderkrankenhaus und in einem Jugendbildungszentrum haben die schwierige Situation und den anhaltenden Unterstützungsbedarf besonders für junge Menschen deutlich gezeigt. Diese persönlichen Begegnungen haben mich tief beeindruckt.

In Lwiw besuchte Ministerin Paus in Begleitung von Bürgermeister Sadowyi und dem deutschen Botschafter Martin Jäger das Marsfeld (Soldatenfriedhof) und legte Blumen nieder. Anschließend besuchte Paus ein Kinderkrankenhaus. Dieses gehört zum Lwiwer Rehabilitationszentrum „unbroken“ für Opfer des Krieges, das in einem interdisziplinären Ansatz neben körperlicher Genesung auch psychologische Hilfe bietet. Bei einem Besuch des Jugendzentrums „Molodwizh“ tauschte sich Ministerin Paus mit Jugendlichen aus, die dort gemeinsam lernen können, und besuchte ein soziales Unternehmen mit dem ersten Inklusionsatelier der Ukraine.

Als Bundesfamilienministerin hat Lisa Paus seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zahlreiche Maßnahmen für ukrainische Geflüchtete auf den Weg gebracht und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und 

Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Ukraine beispielsweise mit der „Helpline Ukraine“, mit einer neu eingerichteten Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Kinder aus Heimen in Deutschland oder durch die Ausweitung des Bundesprogramms „Frühe Hilfen“ auch auf geflüchtete ukrainische Familien und Schwangere.

Erinnerung stärken: Weiterreise nach Auschwitz

Am Sonntag (28.4.) besuchte Ministerin Paus die KZ-Gedenkstätte Auschwitz und legte am Stammlager einen Kranz nieder. Im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zündete Paus eine Gedenkkerze an. Bei einem anschließenden Mittagessen tauschte sich Ministerin Paus mit jugendlichen Freiwilligen aus Deutschland und Österreich über ihr Engagement an der „Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz“ (IJBS) und ihren Beitrag für die Erinnerung an den Holocaust aus. Es ist seit Jahrzehnten der erste Besuch einer Bundesministerin an der IJBS Auschwitz, die vom Bundesfamilienministerium ko-finanziert wird.

Bundesfamilienministerin Paus: „Die Angst und Hoffnungslosigkeit der Menschen, ihre Ohnmacht, das Morden, das hier geschehen ist mit dem Wissen von so Vielen – das alles ist an diesem Ort für mich noch immer spürbar. Ich bin froh, dass sich auch junge Ehrenamtliche für die Erinnerung engagieren. Denn jetzt, wo es immer weniger Zeitzeugen gibt, spricht die nächste Generation die Mahnung aus. Dafür ist es wichtig, dass wir das Wissen über die Verbrechen des Nationalsozialismus früh an die nächste Generation weitergeben – in den Schulen, auch in der Ausbildung. Beispielsweise unterstützt die Volkswagen AG seit mehr als 30 Jahren ihre Auszubildenden dabei, sich in der Bildungsstätte zwei Wochen lang mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Ich finde dieses Beispiel könnte weiter Schule machen. Die Worte des Holocaust-Überlebenden und Präsidenten des Internationalen Auschwitz Komitees, Marian Turski, drücken es treffend aus: ‚Auschwitz ist nicht vom Himmel gefallen. Auschwitz hat sich Schritt für Schritt eingeschlichen, von kleinen diskriminierenden Verordnungen bis zum massenhaften Massenmord.‘ Für diese Bundesregierung ist klar, es kann keinen Schlussstrich geben.

20 Jahre EU: Paus zu Regierungsgesprächen in Warschau

Am Montag und Dienstag (29./30.4.) geht die Reise nach Warschau. Am 1. Mai 2024 feiert Polen das 20-jährige Jubiläum seines EU-Beitritts. Bundesfamilienministerin Lisa Paus nimmt den kürzlichen Regierungswechsel zum Anlass, die Beziehungen zum Nachbarland zu stärken und den Kontakt zu ihren polnischen Amtskolleginnen zu intensivieren. In Warschau trifft sie Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula, Bildungsministerin Barbara Nowacka und Familienministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk. In den bilateralen Gesprächen wird es um die Zusammenarbeit in der Jugendarbeit, um Gewaltschutz, LGBTQIA+- Gleichstellung, Reproduktive Rechte und um Familienleistungen gehen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, zum 20-jährigen Jubiläum des EU-Beitritts von Polen der neuen polnischen Regierung meine Unterstützung signalisieren zu können. Die Treffen mit meinen Amtskolleginnen legen den Grundstein für weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in den bilateralen Beziehungen. Ich verspreche mir einen interessanten Austausch zu Themen, die Menschen auf beiden Seiten der Grenze bewegen: Schutz vor Gewalt, Unterstützung für Familien, reproduktive Selbstbestimmung. Gleiche Rechte für LGBTQIA+-Menschen sind auch Gegenstand von Gesprächen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, bei denen ich vom kürzlich in Deutschland verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz berichten kann. Dass Polen und Deutschland nicht nur die Vergangenheit, sondern auch der Wunsch nach einer gemeinsamen Zukunft verbindet, das zeigt mir der erfolgreiche Austausch zum Beispiel durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk.“

Neben den bilateralen Gesprächen auf Ministerinnenebene tauscht sich Lisa Paus bei Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zu Themen einer progressiven Gesellschaftspolitik aus. In Warschau besucht Ministerin Paus mit dem Ukrainischen Haus eine Einrichtung, in dem ukrainische Geflüchtete versorgt und beraten werden, sowie das Museum zum Warschauer Aufstand, das den mutigen Widerstand der Bevölkerung gegen die deutschen Besatzer dokumentiert.

Bildmaterial zu Ihrer Verwendung finden Sie unter:

https://www.flickr.com/gp/familienministerium/r056v28c2v

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2024

Girls’Day und Boys’Day mit neuem Teilnehmendenrekord

Der Girls’ und Boys’ Day bietet Mädchen und Jungen einmal jährlich Einblicke in Berufe, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind. Mit bundesweit mehr als 23.000 Angeboten und insgesamt mehr als 175.000 Plätzen für Schülerinnen und Schüler verzeichnen der Girls’ Day und Boys’ Day in diesem Jahr einen Rekord. Der Aktionstag unterstützt den Wunsch von Kindern und Jugendlichen nach früher Beruflicher Orientierung und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. 

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Viele Eltern sagen ihren Kindern: Du kannst alles werden! Der Girls’Day und Boys’Day sind eine tolle Möglichkeit für Mädchen und Jungen, erste Eindrücke und praktische Erfahrungen in Berufsbereichen zu sammeln sowie sich ganz unabhängig von Rollenklischees zu informieren. Ich finde es sehr wichtig, dass sich Jungen wie Mädchen bei der Berufswahl an ihren persönlichen Stärken und Interessen orientieren können. Klischees in Arbeitswelt und Gesellschaft verhindern, dass sich junge Menschen frei entfalten. Der Girls‘ und Boys‘ Day stehen dagegen für eine klischeefreie Berufsorientierung.“ 

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Der Girls’Day bietet eine Fülle von Möglichkeiten, die Neugier von Mädchen auf Berufe jenseits von Klischeevorstellungen zu wecken. Denn Mädchen können heute alles werden. Der Tag fördert insbesondere ihr Interesse an MINT-Berufen, in denen große Chancen für sie persönlich und für die Gestaltung der Zukunft stecken. Unser Land kann auf kein Talent verzichten. Deshalb ist der Aktionstag jedes Jahr aufs Neue gerade für Mädchen eine tolle Gelegenheit, ganz praktische Einblicke in spannende und zukunftsträchtige Berufs- und Studienfelder zu gewinnen.“

Die Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit, Barbara Schwarze: „Die Aktionstage haben eine hohe Wirkungskraft. Sie bieten eine Win-Win-Situation für alle: Sie schaffen Orientierung für berufliche Zukunftsperspektiven, bauen Vorurteile ab und wirken gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegen.“ 

Hintergrund

In Deutschland gibt es 324 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen.

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern.

Der Aktionstag Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Aktionstag Boys’Day. Ausgerichtet werden die Aktionstage vom Kompetenzzentrum Technik – Diversity – Chancengleichheit e.V. Mehr als 2,38 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben bisher mehr als 410.000 Jungen teilgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2024

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:

Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.

„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.

Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.04.2024

Montag, 13. Mai 2024 , 14.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
BT-Drucksache 20/10861

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1000380-1000380

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 06.05.2024

Am 25. April 2024 finden in diesem Jahr der Girls᾽ Day und der Boys᾽ Day – der Zukunftstag für Mädchen und für Jungen statt. Junge Menschen sollen dabei durch Schnupperpraktika Einblick in Berufe erhalten, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.

Der Aktionstag soll dazu beitragen, neue Zukunftsoptionen zu schaffen, Rollenvorstellungen zu öffnen und Sozialkompetenz zu stärken. Gleichzeitig können neue Einblicke dabei helfen, Arbeitsmarkt-, Karriere- und Verdienstchancen zu verbessern.

Der Deutsche Bundestag beteiligt sich auch in diesem Jahr am Girls᾽ Day und Boys᾽ Day. Mädchen und Jungen bekommen die Gelegenheit, verschiedene Berufsbilder im Bundestag kennenzulernen. Für die Mädchen stehen die Energieleitzentrale, die IT-Referate oder der Bereich Veranstaltungstechnik auf dem Programm. Die Jungen dürfen einen Blick auf die erzieherischen und pädagogischen Tätigkeiten in der Kindertagesstätte oder die Arbeit in den Ausschusssekretariaten werfen. Zudem haben die Mädchen und Jungen die Möglichkeit, Abgeordnete bei ihrer Arbeit zu begleiten, um einen Einblick in den politischen Alltag eines oder einer Bundestagsabgeordneten zu erhalten.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt hierzu im Namen des Gremiums:

„Der Girls᾽ & Boys᾽ Day bietet Jugendlichen eine hervorragende Chance, um den politischen Arbeitsalltag von uns Politikerinnen und Politikern im Deutschen Bundestag und in der Bundestagsverwaltung hautnah mitzuerleben. Gerade mit ihnen müssen wir offen kommunizieren, um ihnen die Politik transparent darzulegen. Denn so können wir sie dazu motivieren, sich politisch zu engagieren oder ein politisches Interesse zu entwickeln. Es gehört nicht nur zu unserer Verantwortung, Kindern und Jugendlichen ein freies, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen, sondern auch ihnen die Werte der Demokratie zu vermitteln, damit auch sie diese an künftige Generationen weitergeben können.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.04.2024

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Geringer Frauenanteil bei Selbständigen

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 26.04.2024

Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten wollen gemeinsam daran arbeiten, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies sieht der von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/11200) vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 vor. Darin heißt es, in Deutschland sowie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern sei Wohnungsknappheit sowie Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein wachsendes Problem. Insbesondere im Segment für geringe Einkommen fehle es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Eine wesentliche Voraussetzung bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sei ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. Der Aktionsplan soll nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sichtbar machen, an geeigneten Stellen ergänzen und den Wirkungsgrad der Wohnraumversorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen erhöhen.

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wird die Bundesregierung als gemeinsames Dach ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit einrichten. In dem Nationalen Forum werden Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sowie interessierte Institutionen an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Auf Bundesebene soll zudem beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet werden. Damit werde das Ziel verbunden, mittelfristig eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit zu etablieren. Der Lenkungskreis des Nationalen Forums Wohnungslosigkeit soll über Jahresprogramme beraten, die sich aus den Leitlinien des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und den Beiträgen der beteiligten Akteure ergeben.

Nur wenn es gelinge, wohnungslose Menschen wieder zu Teilnehmern am Wohnungsmarkt zu machen und sie dauerhaft mit Wohnraum zu versorgen, ist nach Überzeugung der Bundesregierung die Überwindung von Wohnungslosigkeit möglich. Alle angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen vom Wohnungsbau bis zur Akquise von Wohnungen müssten dazu beitragen. Bund, Länder und Kommunen sollen prüfen, ob die Bestimmungen ihrer Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtige. Als wichtiger Bestandteil der lokalen Hilfe- und Unterstützungssysteme werden spezialisierte Präventionsstellen genannt – wie zum Beispiel kommunale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, die es bereits in zahlreichen Kommunen gebe. Mit Wohngeld und anderen Leistungen würden zudem Maßnahmen der frühen Prävention bestehen.

Die Zahl der Wohnungslosen ist in der Vergangenheit unter anderem wegen des Ukraine-Krieges stark gestiegen. Wurden 2022 noch 178.000 Personen registriert, die in einer Unterkunft untergebracht worden waren, so stieg deren Zahl 2023 auf 372.000. Die Zahl der Personen ohne Unterkunft wird auf 86.700 geschätzt. Zu den Ursachen der Wohnungslosigkeit heißt es, insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten in Metropolregionen seien wohnungs- und obdachlose Menschen noch stärkerer Konkurrenz zu anderen Interessenten für eine bezahlbare Wohnung ausgesetzt. Hinzu komme die aktuell schwierige Lage beim Wohnungsneubau infolge des Fachkräftemangels, wegen Preissteigerungen und wegen der sich daraus ergebenden hohen Finanzierungskosten. Für wohnungs- und obdachlose Menschen sowie für die sozialen Träger und Ämter sei es daher besonders schwierig, eine passende Wohnung zu finden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 299 vom 06.05.2024

  • Insgesamt 20,3 Millionen Mütter zwischen 15 und 75 Jahren im Jahr 2022, fast die Hälfte davon mit zwei Kindern
  • Im Alter zwischen 45 und 54 Jahren ist jede fünfte Frau kinderlos
  • Kinderlosenquoten in Hamburg, Mittelfranken und Berlin bundesweit am höchsten

     

WIESBADEN – Im Jahr 2022 lebten in Deutschland insgesamt 20,3 Millionen Mütter im Alter von 15 bis 75 Jahren. Damit haben fast zwei Drittel (64 %) aller Frauen dieser Altersgruppe mindestens ein Kind zur Welt gebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai 2024 nach Ergebnissen des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, waren 6,6 Millionen Frauen die Mutter eines Kindes (33 % aller Mütter oder 21 % aller Frauen), 9,4 Millionen Frauen brachten zwei Kinder zur Welt (47 % aller Mütter oder 30 % aller Frauen) und 4,2 Millionen Frauen hatten drei oder mehr Kinder (21 % aller Mütter oder 13 % aller Frauen) geboren. 

Im Osten sind Frauen öfter als im Westen Mutter, haben aber seltener mehrere Kinder 

Zum Ende der typischen fertilen Phase im Alter zwischen 45 und 54 Jahren ist jede fünfte Frau (20 %) kinderlos, jede vierte Frau (25 %) ist Mutter von einem Kind, mehr als jede dritte Frau (37 %) hat zwei Kinder und fast jede sechste Frau (17 %) ist die Mutter von drei oder mehr Kindern. Dabei bestehen zwischen den Frauen in den östlichen und westlichen Bundesländern nach wie vor deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Mutterschaft und Kinderzahl: In den östlichen Bundesländern haben Frauen öfter Kinder als in den westlichen Bundesländern, sie haben aber seltener mehr als ein Kind zur Welt gebracht. Von 38 Regionen nach der europäischen NUTS-2-Systematik (eine NUTS-2-Region entspricht in Deutschland meist einem Regierungsbezirk) befinden sich die 7 Regionen mit der geringsten Kinderlosenquote in den östlichen Bundesländern. Lediglich 12 bis 17 % der 45- bis 54-jährigen Frauen sind dort kinderlos. Die einzige Ausnahme ist Berlin mit der Kinderlosenquote von 24 %. Zugleich liegen die Anteile der Mütter mit drei oder mehr Kindern an allen 45- bis 54-jährigen Frauen in 6 von 8 östlichen Regionen mit 10 bis 13 % deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 17 %. Lediglich in Berlin (15 %) und der Region Dresden (16 %) kommen Mütter mit drei und mehr Kindern häufiger vor. 

In den meisten westlichen Regionen sind dagegen die Kinderlosenquote und der Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern höher als in den östlichen Regionen. Die Kinderlosenquote bewegt sich zwischen 17 und 25 %, die einzige Ausnahme ist Hamburg mit 29 %. Der Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern liegt in 24 der 30 westlichen NUTS-2-Regionen über dem Bundesdurchschnitt von 17 %. 

Methodische Hinweise:

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zwischen 15 und 75 Jahren zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature des Unités territoriales statistiques – NUTS) ist eine geografische Systematik, nach der das Gebiet der Europäischen Union (EU) in drei Hierarchiestufen eingeteilt wird: NUTS-1, NUTS-2 und NUTS-3. Diese Einordnung ermöglicht den grenzüberschreitenden statistischen Vergleich von EU-Regionen. NUTS-2-Regionen haben meist zwischen 800 000 und 3 Millionen Einwohner. In Deutschland entspricht dies zumeist der Ebene der Regierungsbezirke.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist derzeit die einzige amtliche Datenquelle, die Auskunft über die Zahl der Kinder gibt, die Frauen im Verlauf ihres bisherigen Lebens geboren haben, und damit auch für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Stichprobenergebnisse und insbesondere Angaben für die bevölkerungsarmen Regionen sind mit einem relativ großen Stichprobenfehler behaftet. Um belastbare Aussagen zum Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern sowie zur Kinderlosenquote zu treffen, wurde hier eine größere Altersspanne von 45 bis 54 Jahren gewählt. Der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ zeigt am Beispiel der Bundesländer, in welchem Wertebereich sich die länderspezifischen Kinderlosenquoten für die Altersgruppe von 45 bis 54 Jahren mit der Wahrscheinlichkeit von 95 % bewegen können (Tabelle 12612-03).

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie Grafiken zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet der Artikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthalten der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052). Das gemeinsame Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet zudem zwei Karten auf NUTS-2-Ebene zur Kinderlosenquote und zum Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern. Über die vorläufige Zahl der Geburten im Jahr 2023 und die Entwicklung der Geburten nach der Geburtenfolge im langfristigen Vergleich informiert die Pressemitteilung Nr. 174 vom 2. Mai 2024. Endgültige Ergebnisse zur Geburtenzahl sowie die Geburtenrate im Jahr 2023 werden im Juli 2024 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.05.2024

Väter verbringen mehr Zeit mit der Kinderbetreuung als früher, aber immer noch weniger als Mütter. Im Jahr 2022 betreuten Väter in Deutschland im Schnitt 1 Stunde und 19 Minuten pro Tag die Kinder, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 zum Vatertag am 9. Mai mitteilt. Zehn Jahre zuvor hatten Väter laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 insgesamt noch durchschnittlich 51 Minuten täglich mit der Kinderbetreuung verbracht und damit knapp eine halbe Stunde weniger als im Jahr 2022. 

Trotz des Anstiegs verbringen Väter nach wie vor deutlich weniger Zeit mit Kinderbetreuung als Mütter. Diese wendeten 2022 durchschnittlich 2 Stunden und 18 Minuten pro Tag dafür auf und damit rund eine Stunde mehr als Väter. 

Väter verbringen anteilig mehr Kinderbetreuungszeit mit Sport und Spiel als Mütter

Wenn Väter sich ihren Kindern widmen, dann vor allem, um sie zu beaufsichtigen, sei es drinnen oder im Freien (23 Minuten). Ein weiterer größerer Teil der gemeinsamen Vater-Kind(er)-Zeit wird mit Sport und Spiel verbracht (20 Minuten). In beiden Bereichen verbringen Väter – nicht in Minuten, sondern anteilig – auch mehr Zeit als Mütter. Bei Müttern macht dagegen die Körperpflege, das Füttern und Anziehen der Kinder den größten Anteil an ihrer Kinderbetreuungszeit aus; der Anteil ist zudem größer als bei Vätern.

Methodische Hinweise:

Dargestellt sind die Ergebnisse für Väter und Mütter in Alleinerziehenden- und Paarhaushalten. Betrachtet wird die Kinderbetreuungszeit für Kinder unter 18 Jahre im eigenen Haushalt. Hierzu zählen neben leiblichen Kindern auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Unberücksichtigt bleiben Kinder, die nicht oder nicht mehr im gleichen Haushalt leben.

Die dargestellte Kinderbetreuungszeit umfasst die Kinderbetreuung als Hauptaktivität. Kinderbetreuung, die nebenbei läuft, zum Beispiel die Beaufsichtigung beim Spielen, während das Elternteil der Hausarbeit nachgeht, wurde hierbei nicht berücksichtigt. Diese beträgt bei Vätern zusätzlich 40 Minuten und bei Müttern 1 Stunde und 21 Minuten pro Tag. 

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.05.2024

  • Insgesamt kamen in Deutschland im Jahr 2023 rund 693 000 Babys zur Welt, das waren 6,2 % weniger als im Vorjahr
  • Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder trotz des aktuellen Geburtenrückgangs auf Höchststand seit Beginn der Zeitreihe 2009
  • Zahl der Eheschließungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 % auf 361 000 und damit auf den zweitniedrigsten Wert seit 1950

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 693 000 Kinder geboren. Die Zahl der Geburten sank damit auf den niedrigsten Stand seit 2013 (682 069), als zuletzt weniger als 700 000 Kinder zur Welt gekommen waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Geburtenzahl 2023 im Vergleich zum Vorjahr (2022: 738 819 Geburten) um 6,2 % zurück. Der Rückgang war somit etwas geringer als im Jahr 2022, als im Vorjahresvergleich 7,1 % weniger Babys geboren wurden. In Ostdeutschland sank die Geburtenzahl im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 9,2 % von 86 227 auf rund 78 300 und damit deutlich stärker als in Westdeutschland, wo die Zahl der Neugeborenen um 5,9 % von 616 863 auf rund 581 000 zurückging (Angaben für Ost- und Westdeutschland jeweils ohne Berlin).

Zahl der Erstgeburten auf niedrigstem Stand seit 2009

Die Struktur der Geburten nach der Geburtenfolge blieb 2023 im Vergleich zu 2022 fast unverändert: Von allen Geborenen waren 46,5 % die ersten Kinder, 34,8 % die zweiten Kinder und 18,7 % die dritten und weiteren Kinder der Mutter. Der Rückgang der Geburtenzahl betraf 2023 also erste, zweite und weitere Geburten im gleichen Maße.

Im langfristigen Vergleich mit dem Jahr 2013 gab es jedoch deutliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Geburten nach der Geburtenfolge: Bei einer ähnlichen Gesamtzahl an Geburten waren damals 49,4 % der Geborenen die ersten Kinder, 34,4 % die zweiten Kinder und lediglich 16,1 % die dritten und weiteren Kinder der Mutter. Von 2013 bis 2023 sank also vor allem der Anteil der Geburten der ersten Kinder, während der Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder stieg.

Die Zahl der Erstgeburten nahm zwar insbesondere zwischen 2013 und 2016 zu, sank dann aber mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 kontinuierlich. 2023 lag sie mit 322 000 Kindern unter dem Niveau des Jahres 2013 (337 175) und damit auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2009, als die vollständige Geburtenfolge in Bezug auf alle Kinder der Mutter erstmals in der Statistik erfasst wurde.

Anteil der dritten und weiteren Kinder mit 18,7 % auf dem Höchststand seit 2009

Die Geburten der dritten und weiteren Kinder nahmen zwischen 2013 und 2016 um gut ein Viertel (+26 %) zu und stabilisierten sich dann bis 2020 auf dem Niveau von rund 140 000. Im Jahr 2021 erreichten sie mit 145 408 Kindern ihren höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2009. Trotz des anschließenden Rückgangs auf rund 130 000 Kinder im Jahr 2023 kletterte der Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder auf 18,7 % aller Geburten – dies war ebenfalls der höchste bisher gemessene Wert. Auch bei den Geburten der zweiten Kinder gab es ab 2013 einen spürbaren Anstieg um gut ein Fünftel (+21 %) von 234 929 auf den Höchststand von 283 147 im Jahr 2021, dem dann ein Rückgang auf 257 260 Kinder im Jahr 2022 und rund 241 000 im Jahr 2023 folgte.

Eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zu mehr Geburten dritter und weiterer Kinder kommt Müttern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu: 42,4 % der im Jahr 2023 von ausländischen Müttern geborenen Babys waren die ersten Kinder im Leben der Mutter, 31,2 % waren die zweiten Kinder und 26,4 % die dritten oder weiteren Kinder der Mutter. Zum Vergleich: Bei den Neugeborenen mit deutscher Mutter lagen die Anteile der Erst- und Zweitgeburten mit 48,0 % und 36,2 % deutlich höher als bei ausländischen Müttern, während der Anteil der Geburten dritter und weiterer Kinder mit 15,8 % deutlich geringer war.

Zahl der Eheschließungen sinkt auf zweitniedrigsten Wert seit 1950

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland sank 2023 nach vorläufigen Ergebnissen im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 %. Insgesamt heirateten im Jahr 2023 rund 361 000 Paare (2022: 390 743), das war nach dem stark von den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2021 (357 785) die zweitniedrigste Zahl an Eheschließungen seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950. Dabei ging die Zahl der Eheschließungen in Ostdeutschland um 9,0 % von 56 971 im Jahr 2022 auf rund 51 800 im Jahr 2023 zurück und damit stärker als in Westdeutschland, wo die Zahl um 7,4 % von 321 431 im Jahr 2022 auf rund 297 700 Eheschließungen im Jahr 2023 abnahm (Angaben für Ost- und Westdeutschland jeweils ohne Berlin).

Von den deutschlandweit 361 000 Eheschließungen im Jahr 2023 wurden rund 351 800 (2022: 380 700) zwischen Mann und Frau und 9 200 Ehen (2022: 10 043) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2023 sind vorläufig und stammen aus der Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern. Die endgültigen ausführlichen Ergebnisse werden turnusgemäß im Juli 2024 vorliegen und weitere Analysen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland, wenn nicht anders vermerkt, schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. Berlin liegt zwar geografisch in Ostdeutschland, aufgrund seiner Besonderheiten und seiner großen Bevölkerung kann es aber die Aussagen zur Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern verwässern, wenn Berlin in die Berechnung der Ergebnisse eingeht.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.05.2024

  • Frauen ab 65 Jahren beziehen Alterseinkünfte von rund 18 700 Euro brutto im Jahr, Männer von rund 25 600 Euro
  • Ohne Hinterbliebenenrenten beträgt die geschlechtsspezifische Lücke 39,4 %
  • 20,8 % der Frauen ab 65 gelten als armutsgefährdet, bei den Männern derselben Altersgruppe sind es 15,9 %

Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer – auch bei den Alterseinkünften. Nach Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18 663 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es durchschnittlich 25 599 Euro brutto. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag damit das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 27,1 %. Die Alterseinkünfte von Frauen waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern. Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.

Ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten ist das Rentengefälle noch deutlich größer

Rund 29 % der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche. Bei den Männern trifft dies nur auf gut 6 % zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiert ein noch höherer Gender Pension Gap von 39,4 %. Somit ist die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden. 

Rentengefälle im Westen deutlich höher als im Osten

Im Vergleich zwischen West und Ost zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der geschlechtsspezifischen „Rentenlücke“. Während der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 31,5 % beträgt, liegt er in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bei 6,1 %. Wird die Hinterbliebenenrente ausgeklammert, steigt zwar jeweils der Gender Pension Gap. Allerdings liegt er auch dann in Westdeutschland mit 43,8 % deutlich über dem Wert in Ostdeutschland mit 18,6 %. Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Bruttoalterseinkünften der Männer und Frauen ab 65 Jahren ist damit im Osten geringer als im Westen. Dabei erhalten Männer im Osten im Schnitt geringere Alterseinkünfte als Männer im Westen (Ost: 20 404 Euro, West: 26 541 Euro; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). Frauen beziehen hingegen im Osten im Schnitt höhere Alterseinkünfte als Frauen im Westen (Ost: 16 605, West: 14 916; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). 

Gut jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet

Aufgrund ihres geringeren Einkommens sind Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2023 mit 20,8 % höher aus als bei den gleichaltrigen Männern (15,9 %). Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15 715 Euro netto im Jahr (1 310 Euro netto im Monat). Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) auf die Personen des Haushalts verteilt. 

Erhebliche materielle und soziale Entbehrung trifft Frauen und Männer im Alter ähnlich stark

Während für die Armutsgefährdungsquote die finanziellen Ressourcen ausschlaggebend sind, wird bei der materiellen und sozialen Entbehrung betrachtet, inwieweit Menschen aus finanziellen Gründen auf Dinge verzichten müssen, um ein angemessenes Leben zu führen. Der Anteil der von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffenen Personen war bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren nur etwas höher (4,5 %) als bei den gleichaltrigen Männern (4,3 %). Diese Menschen können beispielsweise ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen. 

Methodische Hinweise:

Beim Gender Pension Gap wird die einzelne Person betrachtet, nicht der Haushalt als ökonomische Einheit. Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage der älteren Frauen lassen sich vom Gender Pension Gap dementsprechend nicht ableiten. 

Bei den Angaben zur Armutsgefährdung sowie zur materiellen und sozialen Deprivation handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Erstergebnisse. 

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2023 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung veröffentlicht. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.04.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des Europatags am 9. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Europäische Union zu mehr Einsatz bei der Armutsbekämpfung auf. Konkrete Maßnahmen zur sozialen Sicherung der EU-Bürger*innen müssen Priorität für die nächste EU-Kommission und das Parlament sein, so der Wohlfahrtsverband.

“Für Unternehmen und Investor*innen ist die EU längst ein Raum großer Freiheit und Sicherheit – für Menschen mit geringen Einkommen hat Europa dieses Versprechen aber noch nicht eingelöst”, so AWO-Präsident Michael Groß. In einer heute veröffentlichten Expertise zeigt die AWO auf, dass nach letzten Zahlen der Europäischen Statistikbehörde über 72 Millionen Europäer*innen armutsbedroht sind. “Wenn Europa den Anspruch hat, Sicherheit auch im Sinne von sozialer Sicherheit zu begreifen, dann muss die nächste EU-Kommission das Thema Armutsbekämpfung ganz oben auf die Agenda setzen”, so Groß.

Die AWO fordert schon seit Jahren die Einführung einer Rahmenrichtlinie für nationale Mindestsicherungssysteme. Gemeint ist damit, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, eine armutsfeste Grundsicherung einzuführen. Allein in Deutschland würden von einer solchen untersten Haltelinie bei der Grundsicherung 12,3 Millionen Menschen profitieren, davon 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche.

“Europa steht, wie andere Teile der Welt auch, vor einem Scheideweg: Machen wir eine Politik des Fortschritts und sozialen Friedens oder überlassen wir rechtspopulistischen Kräften die Bühne? Wer die europäische Demokratie gegen rechte Umtriebe schützen will, muss Europa zu einem Ort der sozialen Sicherheit machen”, ergänzt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Die Krisen der letzten Jahre haben die Menschen verständlicherweise verunsichert. Militärische Aufrüstung und wirtschaftlicher Aufschwung werden nicht genügen, um die zu erreichen, die der Demokratie – insbesondere im “fernen Brüssel” – nicht mehr trauen. Wir müssen soziale Gerechtigkeit schaffen, um unsere Freiheit zu verteidigen.”

Im Rahmen ihrer Kampagne “AWO macht Europa” ruft die AWO ihre über 300.000 Mitglieder, rund 242.000 Mitarbeitenden und mehr als 72.000 Engagierten auf, sich für Europa einzusetzen und am 9. Juni zur Wahl zu gehen.

Zum Policy Paper zur Armutsbekämpfung in Europa: https://awo.org/awo-zum-europatag-eu-muss-armut-bekaempfen-und-sozialen-frieden-sichern

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2024

Die Betriebskrankenkassen warnen vor einer Pleite der Pflegeversicherung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um eine Pleite der Pflegeversicherung kurzfristig abzuwenden, sollten den Pflegekassen zunächst die Pandemiekosten von 5,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln zurückgezahlt werden. Das kann aber nur eine kurzfristige Feuerwehrlösung sein. Für eine nachhaltige und zukunftsfeste Finanzierung braucht es, neben der weiteren Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen, eine größere Einnahmenbasis und die Kosten für Pflegebedürftige müssen gedeckelt werden. Ohne eine echte Reform hat die Pflegeversicherung keine Zukunft.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.05.2024

Unter dem Motto „Demokratie verteidigen, Zukunft gestalten“ diskutierten am 4. Mai rund 200 ehrenamtlich und hauptamtlich Aktive der AWO aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen der AWO Demokratiekonferenz in Erfurt mit Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Fokus standen dabei konkrete Maßnahmen für ein vielfältiges Miteinander und der Einsatz gegen menschenfeindliche, antidemokratische Kräfte. Vor dem Europatag am 9. Mai sendet die AWO damit ein starkes Signal für die Verteidigung der Demokratie gegen das Erstarken der extremen Rechten.  

„Wir haben 2024 ein Wahljahr mit wegweisenden Entscheidungen vor uns und wir müssen fürchten, dass rechtsextreme Parteien große Zugewinne in den Kommunen und Landesparlamenten sowie im Europäischen Parlament verzeichnen werden“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einflussnahme der extremen Rechten in Politik und Gesellschaft mache ich mir auch Sorgen um die Arbeitsfähigkeit unserer Dienste und Einrichtungen sowie um die Sicherheit unserer Klient*innen, Mitarbeitenden und Mitglieder“, so Sonnenholzner weiter.  

Viele Ratsuchende der AWO-Dienste berichten von zunehmenden menschenfeindlichen Angriffen. Auch Haupt- und Ehrenamtliche in den Einrichtungen nehmen Feindseligkeiten aufgrund ihres Einsatzes für demokratische Werte und marginalisierte Gruppen wahr.  

Vor diesem Hintergrund bekannte sich die Arbeiterwohlfahrt mit der heute veröffentlichten Resolution zu ihren Werten und erneuert ihr Einstehen für die Demokratie: „Wir stellen uns schützend vor unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Es kommt auf jeden und jede Einzelne an. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und gestalten unsere Zukunft”, so Sonnenholzner.  

Den vollständigen Text der Resolution gibt es hier als PDF zum Download: https://awo.org/awo-demokratiekonferenz-im-superwahljahr-2024

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2024

Heute verstreicht die Frist, zu der die Bundesministerien ihre Haushaltsentwürfe für 2025 an den Finanzminister senden müssen. Die starren Ausgabenobergrenzen, die Minister Lindner im Vorfeld verhängt hatte, sind aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Grund zur Sorge. Denn: Für soziale Dienste und Einrichtungen kündigen sich bereits erste Kürzungen an.

“Der Finanzminister sammelt heute die Etatentwürfe seiner Kabinettskolleg*innen ein – wir dürfen gespannt sein, ob sich alle an die Sparvorgaben gehalten haben”, so AWO-Präsident Michale Groß. “Schaut man auf die Summen, die Herrn Lindner vorschweben, wäre allen Minister*innen nur zu raten, sich darüber hinwegzusetzen – denn mit den Sparzielen des Finanzministers stehen viele Ministerien, insbesondere im sozialen Bereich, vor einer unlösbaren Aufgabe.” Am Beispiel des Familienministeriums werde sehr deutlich, dass der vorgegebene Ausgabenrahmen nicht ausreichend ist, so Groß:

“Im Etat des Familienministeriums stehen abzüglich gesetzlicher Pflichtleistungen, wie z.B. dem Kindergeld, derzeit knapp 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Ginge es nach Herrn Lindner, müssten nun 870 Millionen Euro – also mehr als 60 Prozent davon – eingespart werden. Wir sprechen hier über wichtige Bereiche wie die Jugendmigrationsdienste, die Freiwilligendienste sowie die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten. Wer über fehlende Arbeitskräfte klagt, sollte in die Zukunft der Menschen investieren. Sollte Frau Paus sich diesem Sparwahnsinn widersetzen, hätte sie unsere volle Unterstützung.”

Auch an anderer Stelle drohen Einbußen in demokratierelevanten Bereichen. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt: “Wir haben vor einigen Tagen erfahren, dass das Innenministerium nächstes Jahr rund 2 Millionen Euro weniger in das Programm “Zusammenhalt durch Teilhabe” investieren will. Dieses Programm fördert Demokratieprojekte insbesondere im strukturschwachen, ländlichen Raum. Wer heute entscheidet, weniger Geld in demokratiestärkende Maßnahmen zu stecken, erkennt die Bedrohungen durch die Feinde der Demokratie nicht.”

Die AWO fordert daher einen Kurswechsel in der Finanzpolitik: “Was wir heute brauchen, sind keine weiteren Kürzungsfantasien zulasten der sozialen Infrastruktur, sondern eine vernünftige Finanzpolitik. Die Aussetzung oder Reform der Schuldenbremse wäre ein erster pragmatischer Schritt. Langfristig wird die Finanzierung eines starken Sozialstaats aber nur durch mehr Steuergerechtigkeit zu machen sein!”, so Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.05.2024

Der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat heute in Kiel eine Resolution zu den Europawahlen verabschiedet. Der Verband ruft darin zu einer breiten Beteiligung an den Wahlen am 09. Juni auf – alle Demokrat*innen seien gefragt, demokratischen, pro-europäischen Parteien ihre Stimme zu geben.

Die Europäische Union sei weit davon entfernt, perfekt zu sein, so die AWO in ihrer Resolution. Gleichzeitig sei klar, dass Europa „zunehmend zur Bühne für rechte Umtriebe“ werde. „Wer heute die Demokratie verteidigen will, muss deshalb auch und besonders auf Europa schauen – denn auch hier wird sich zeigen, wie das Kräftemessen um die Demokratie ausgeht.“

Zum ersten Mal dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige an den Europawahlen teilnehmen. Vor diesem Hintergrund betont die AWO das Potential der europäischen Einigung insbesondere für Kinder und Jugendliche. „Für viele junge Menschen sind die Errungenschaften der EU selbstverständlich – gleichzeitig erkennen sie oft am besten, was wir am Friedensprojekt Europa haben, und sind sehr pro-europäisch eingestellt. Als AWO fordern wir eine EU, die die Belange der jungen Generation in den Fokus stellt – bei der Verteidigung unserer Demokratie, der Beteiligung junger Stimmen oder beim Klimaschutz“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

AWO-Präsident Michael Groß ergänzt: „Die EU ist in mancherlei Hinsicht auf dem sozialen Auge blind: Während Unternehmen und Waren maximale Freiheit auf dem Binnenmarkt haben, genießen die Bürger*innen der EU nicht annähernd gleiche soziale Rechte. Wir wünschen uns ein Europa, das zusammenhält – deshalb muss die EU stärker werden bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit und mutiger in die soziale Infrastruktur benachteiligter Regionen investieren.“

Auch in Deutschland komme die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit derzeit nicht voran – daher plädiert der Bundesausschuss der AWO in einer weiteren Resolution für eine echte, wirksame Kindergrundsicherung. Politik müsse sich „wieder an Fortschritt auszurichten, statt an fiktiven Sparzielen“, so der Verband.

Die Resolutionen im Volltext sowie Pressebilder vom Bundesausschuss finden Sie hier zum Download: https://awo.org/wer-die-demokratie-verteidigen-will-muss-auf-europa-schauen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.04.2024

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2024 macht der Kinderschutzbund auf psychische Gewalt im Sport aufmerksam. Denn die wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen.

„Sportvereine sollen Orte der Beziehung, der Talentförderung und der Motivation sein. Leider sind sie auch oftmals Orte, an denen Kinder und Jugendliche Demütigungen, Herabsetzungen oder übertriebenen Leistungsansprüchen ausgesetzt sind. Wir sind froh darüber, dass die meisten Spitzenverbände das Problem mittlerweile erkannt haben und Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern“, so Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

In einer Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2022 gaben 63% der Befragten an, dass sie Formen psychischer Gewalt im Vereinssport erfahren haben. Das ist mit Abstand die häufigste Form der Gewalt und gleichzeitig jene Form, der öffentlich am wenigsten Bedeutung beigemessen wird.

„Noch immer herrscht in vielen Köpfen die Vorstellung vor, dass gute sportliche Leistungen nur mit Abwertung und Drill zu erreichen sind. Das zeigen auch immer wieder aufkommende Debatten um das schlechte Abschneiden deutscher Mannschaften bei Fußball- oder Leichtathletikmeisterschaften. Oftmals wird dort einer angeblich verweichlichten Jugend das Wort geredet, die nicht mehr bereit sei, sich zu schinden. Das müssen wir ändern“, so Andresen weiter.

Auf einer Fachtagung am 30.04.2024 wollen der Kinderschutzbund und die Deutsche Sportjugend über psychische Gewalt im Sport informieren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Häufigkeiten, Formen und Ausprägungen psychischer Gewalt im Sport einordnen. Mit Good-Practice-Beispielen aus der Sportpraxis möchte er Möglichkeiten aufzeigen, um psychischer Gewalt vorzubeugen und entgegenzuwirken und Raum für Austausch, Reflexion und die gemeinsame Suche nach Lösungen zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2024

Zum Beschluss der CDU zur Asylpolitik in ihrem Grundsatzprogramm erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Es muss überraschen, dass sich die CDU vom gerade mühsam gefundenen EU-Asylkompromiss entfernt und den Wählerinnen und Wählern jetzt scheinbar adäquate Lösungen anbietet. Mit der Auslagerung von Asylverfahren und sogar der Schutzverantwortung in außereuropäische Drittstaaten entfernt sich die CDU von der bisherigen Praxis, Menschen in Not in Deutschland Zuflucht zu bieten. Sichere und aufnahmebereite Staaten fehlen. Darüber hinaus wären die Kosten für solche fragwürdigen Deals enorm. Dieses Geld wäre besser angelegt, um Aufnahme- und Integrationsbedingungen in Deutschland zu stärken. Damit wäre den Kommunen wesentlich mehr geholfen.

Es ist zudem eine Illusion, eine große Zahl an Geflüchteten allein über humanitäre Programme aufnehmen zu können. Wir verstehen es als unseren christlichen Auftrag, an der Seite derjenigen zu stehen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen, deren Leben und Sicherheit bedroht oder verletzt werden. Und wir werden uns mit vielen anderen dafür einsetzen, dass die EU und Deutschland auch weiterhin ihrer Verantwortung für den weltweiten Flüchtlingsschutz, wie sie sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention und dem europäischen und deutschen Verfassungsrecht ergibt, gerecht werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/informieren/unsere-themen/flucht-migration

Sozialpolitische Forderungen der Diakonie Deutschland zur Europawahl:

http://www.diakonie.de/informieren/eu-wahl-2024

http://www.sozial-o-mat.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.05.2024

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat am Dienstag ihren Wahl-O-Mat zur Europawahl am 9. Juni vorgestellt. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch ist dankbar, dass der Wahl-O-Mat das zwanzigste Mal am Start ist und verweist auf den Sozial-O-Mat (http://www.sozial-o-mat.de/) der Diakonie, der seit gut einer Woche Bürgerinnen und Bürger bei der sozialpolitischen Meinungsbildung unterstützt.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Der Wahl-O-Mat ist seit mehr als 20 Jahren eine der wichtigsten und beliebtesten digitalen Orientierungshilfen für Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wahlentscheidung. Und auch der Sozial-O-Mat der Diakonie leistet bereits zum siebten Mal einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung. Denn Demokratie braucht gut informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die den Parteien kritische Fragen stellen.“

Die Europawahl ist zugleich ein wichtiger Stimmungstest für die Ampel-Koalition und die im Herbst anstehenden Landtagswahlen, bei denen mit starken Zugewinnen für extreme und populistische Parteien gerechnet wird. Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 lag in Deutschland bei 61,4 Prozent. „Ich hoffe, dass viel mehr Menschen in Deutschland und auch in Europa zur Wahl gehen, ihre Stimme sozialpolitisch gewichten und die Demokratie stärken – vor allem auch viele junge Menschen“, so Schuch.

Der Sozial-O-Mat der Diakonie bietet einen unkomplizierten Einstieg in sozialpolitische Themen und leistet einen Beitrag zur politischen Bildung. Fast 27.000 Menschen haben ihn bereits innerhalb einer Woche genutzt, um sich über zentrale sozialpolitische Positionen der zur Europawahl antretenden Parteien zu informieren. Zur Bundestagswahl 2021 hatte der Sozial-O-Mat mehr als 240.000 Aufrufe.

Hintergrund:

Die Diakonie hat alle 34 politischen Parteien und Vereinigungen, die sich am 9. Juni zur Wahl stellen, eingeladen, ihre Antworten auf die 20 Thesen zum Sozial-O-Mat beizusteuern. Beteiligt haben sich 29 Parteien aus dem gesamten politischen Spektrum. Wie beim großen Bruder Wahl-O-Mat können die Wählerinnen und Wähler ihre eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, die Antworten der Diakonie einzusehen und sich anhand lebensnaher Beispiele über die Folgen ihrer Entscheidung zu informieren. Den Sozial-O-Mat erreichen Sie unter http://www.sozial-o-mat.de/. Begleitet wird er durch eine Kampagne in den sozialen Medien.

Weitere Informationen:

Sozialpolitische Forderungen der Diakonie Deutschland zur Europawahl: http://www.diakonie.de/informieren/eu-wahl-2024

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.05.2024

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland befürworten den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. „Die EKD und die Diakonie Deutschland begrüßen und unterstützen mit Nachdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden“, erklären die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälatin Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Sie verweisen dabei ausdrücklich auf die eigene Verantwortung von Diakonie und Kirche für sexualisierte Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie: „Die Aufklärung, Aufarbeitung und Anerkennung dieser Gewalt wie auch die Unterstützung und Beteiligung der betroffenen Personen sind bleibende Herausforderungen, denen sich die evangelische Kirche und Diakonie stellen“, unterstreichen Schuch und Gidion.

Zugleich sehen sie aber auch Defizite bei der staatlichen Standardsetzung: „So sehr die EKD und die Diakonie Deutschland das Ziel des Entwurfs und die darin enthaltenen Maßnahmen begrüßen, weisen sie zugleich auf Lücken hin, die der Entwurf enthält. Dies gilt insbesondere für die sehr wichtigen staatlichen Standardsetzungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.“ Letztlich könne nur der Staat gesamtgesellschaftlich verbindliche Standards setzen und so eine einheitliche und umfassende Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft vorantreiben und die Anerkennung erlittenen Unrechts regeln. „Hier bleibt der Entwurf leider hinter dem zurück, was die öffentliche Diskussion im Vorfeld, der Koalitionsvertrag und die Gemeinsame Erklärung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der EKD und der Diakonie Deutschland erwarten ließen“, so Gidion und Schuch.

Die Stellungnahme wirbt insbesondere für die Aufnahme von Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen für betroffene Personen in den Gesetzesentwurf: „Die aktuellen Fragen zur Neuregelung von Anerkennungsleistungen für Betroffene in evangelischer Kirche und Diakonie könnten durch gesetzliche Standards, die gesamtgesellschaftlich gelten, eine wichtige Fundierung erhalten“, heißt es in der Stellungnahme.

Derzeit arbeiten EKD und Betroffenenvertreter*innen im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt an einer Neuregelung der Anerkennungsleistungen, die zu einer Vereinheitlichung innerhalb der Landeskirchen der EKD sowie der Diakonie führen soll.

Für ihre heutige Stellungnahme haben sich EKD und Diakonie im Vorwege eng mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Bischofskonferenz abgestimmt, die eine in den Grundzügen übereinstimmende Stellungnahme abgibt. Auch das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD war in die Vorbereitung der Stellungnahme der Bevollmächtigten und der Diakonie Deutschland eingebunden und hat in seiner jüngsten Sitzung diese zustimmend beraten.

Die vollständige Stellungnahme von EKD und Diakonie im Wortlaut ist abrufbar unter http://www.ekd-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 29.04.2024

Tausende zumeist junge Menschen leisten jedes Jahr einen Freiwilligendienst in einer Einrichtung von Diakonie oder Evangelischer Jugendarbeit, die Nachfrage ist weiterhin groß. Trotz des Erfolgs des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) ist diese besondere Form des Engagements von Mittelkürzungen bedroht, kritisieren die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Nur wer in freiwilliges Engagement investiert, erntet Demokratie und Zusammenhalt. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in krassem Widerspruch. Um diese wichtige Arbeit für unser Gemeinwohl fortsetzen zu können, benötigen die Anbieter des FSJ dringend ausreichend Mittel und Planungssicherheit.“

Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Dies führt jetzt bereits zu Kürzungen von 7,5 Prozent für den neuen FSJ-Jahrgang, der ab Sommer 2024 startet, und von 25 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst ab Anfang 2025. Für den Jahrgang ab Sommer 2025 stehen im FSJ sogar Kürzungen von 35 Prozent gegenüber 2023/2024 im Raum. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten deutlich reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.

„Demokratie, Zusammenhalt und Engagement brauchen heute mehr denn je Erprobungsräume“, betont Michael Peters, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland. „Die Freiwilligendienste leisten einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Hier begegnen sich unterschiedliche Menschen oft über soziale und kulturelle Grenzen und über Generationen hinweg. Freiwillige können Teilhabe und Mitsprache erleben und einüben. All das fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratiefähigkeit der Beteiligten.“

Hintergrund

Am 29. April 1964 wurde das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz schuf den rechtlichen Rahmen für Freiwilligendienste, die bereits zehn Jahre zuvor mit dem Aufruf zum Diakonischen Jahr ihren Anfang genommen hatten. Bis heute haben sich Dienste wie das FSJ, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die internationalen Freiwilligendienste gut etabliert: Seit Beginn des Diakonischen Jahres 1954 (als Vorläufer des heutigen Freiwilligen Sozialen Jahres) haben 300.000 überwiegend junge Menschen einen Freiwilligendienst in einer evangelischen Einrichtung geleistet.

Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter für FSJ, BFD und internationale Freiwilligendiensten. Jährlich beginnen rund 13.600 Freiwillige ihren Freiwilligendienst bei der Evangelischen Trägergruppe im In- und Ausland. Die Evangelische Trägergruppe steht für mehr als 60 Organisationen aus evangelischer Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die regional, bundesweit und international Freiwilligendienste anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. vom 25.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sog. Kinderehen aus. Dieser Weg bietet größere Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen und Mädchen.

„Wir begrüßen, dass insbesondere für Mädchen der Schutz vor unwirksamen Ehen verstärkt wird. Wir regen allerdings an, der Aufhebbarkeit einer solchen Ehe Vorrang vor der Unwirksamkeit zu geben“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Eine Unwirksamkeit der Kinderehe schützt die betroffenen Minderjährigen nicht, insbesondere im Falle einer jahrelang bestehenden Kinderehe. Auch wenn der Entwurf die Unterhaltsansprüche absichert, findet nach der jetzigen Planung keine Partizipation an aufgebautem Vermögen statt und Erbrechte und Rentenansprüche sind nicht gesichert. Rechtsunsicherheit ergibt sich auch für aus der Ehe hervorgegangene Kinder in der Zeit bis zur Volljährigkeit von minderjährigen Partner*innen.

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Lösung versagt auch im Falle einer Trennung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner kooperiert, wenn dies dazu führt, dass er versorgungsausgleichspflichtig wird und Vermögen teilen muss. „Die fehlenden vermögensrechtlichen Regelungen werden Frauen besonders treffen, die über längere Zeiträume nicht wirksam verheiratet waren und die sich auf ein gemeinsames Wirtschaften eingestellt haben“, befürchtet Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, Prof. Dr. Anna Lena Göttsche.

Der djb kritisiert außerdem die Komplexität der vorgeschlagenen Lösung. Das vorgeschlagene Geflecht von Regelungen werden Personen nicht durchdringen können, die keine Kontakte mit kundigen Jugendamtsmitarbeitenden haben. Besonders betroffen sind Mädchen, denen nach Auffassung des djb eher geholfen wäre, wenn man eine Aufhebbarkeit der Ehe regeln würde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert mehr zeitliche, räumliche, personale und finanzielle Ressourcen für die kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Ganztag. Zugleich sind die Bundesländer ebenso wie die kommunalen und freien Schulträger aufgefordert, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Ganztag stärker als bisher zu fördern. Dabei sollte das pädagogische Fachpersonal durch Fortbildungen, Praxisanleitungen, Fachberatung und Coachings die Möglichkeit erhalten, Wissen zu kinderrechtebasierter Demokratiebildung zu erwerben und langfristige Begleitung bei deren Umsetzung im Alltag zu erhalten. Wichtig ist zudem die Verankerung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung in den Ausbildungscurricula pädagogischer Fachkräfte und Lehrkräfte. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu kinderrechtebasierter Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerunterrichtliche und außerschulische Angebote. Was es gerade in Zeiten zunehmender Demokratieskepsis braucht, ist ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung, bei dem alle gesetzlichen und programmatischen Vorgaben für Ganztagsangebote einen grundsätzlichen Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention aufweisen. Dies ist hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von besonderer Bedeutung. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Jüngsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Lehrkräfte in der Schule selbst nicht schaffen, auf den Hort- und außerunterrichtlichen Bereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse der bundesweiten quantitativen Onlinebefragung, an der 286 pädagogisch tätige Fachkräfte aus dem Ganztag und Hortbereich teilgenommen haben, zeigen auf, dass die UN-Kinderrechtskonvention die bekannteste Vorgabe hinsichtlich kinderrechtsbasierter Demokratiebildung ist. Schulgesetze und Bildungspläne sind ebenfalls den meisten befragten Fachkräften bekannt. Zugleich zeigen sie ein starkes Bewusstsein für die Schwerpunktthemen Kinderrechte, Partizipation, Antidiskriminierung und Inklusion. Allerdings ist Partizipation als Teil der Kinderrechte in den pädagogischen Konzepten und in der praktischen Umsetzung am stärksten verankert. Im Bereich Antidiskriminierung besteht hingegen noch Unterstützungsbedarf. Die größten Hindernisse in der Umsetzung kinderrechtebasierter Demokratiebildung sehen die Fachkräfte in der Zusammenarbeit mit der Schule sowie bei den Themen Personal- und Zeitmangel und wünschen sich ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten in dem Bereich. Ergänzt wurden die quantitativen Ergebnisse durch qualitative Interviews von Fachberatungen, Verantwortlichen innerhalb der Fort- und Weiterbildung zum Thema oder zuständigen Personen für die Qualitätsentwicklung im Ganztag aus allen Bundesländern.

Zum Hintergrund der Studie: Die explorative Studie „Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag“ wurde durch die Ramboll Management Consulting GmbH für das Deutsche Kinderhilfswerk durchgeführt. Sie verfolgt das Ziel, einen Einblick in die Bekanntheit und Umsetzung von Kinderrechten, Partizipation, Antidiskriminierung und Inklusion in Horten sowie im offenen sowie (teil)gebundenen Ganztag als wesentliche Handlungsfelder der Demokratiebildung im frühkindlichen Bildungs- und Grundschulbereich aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte zu erlangen. Abgefragt wurden in dieser Hinsicht die Bekanntheit der rechtlichen und programmatischen Vorgaben bei Fachkräften, ihre Relevanz und Herausforderungen in der Praxis sowie Unterstützungsbedarfe bei der Umsetzung kinderrechtebasierter Demokratiebildung. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Für Fachschulen, die angehende pädagogische Fachkräfte im Bereich kinderrechtebasierter Demokratiebildung stärker unterstützen wollen, hat das Deutsche Kinderhilfswerk ein Seminarkonzept entwickelt, das kostenfrei heruntergeladen werden kann: https://www.kompetenznetzwerk-deki.de/fileadmin/user_upload/DKHW_Schriftenreihe_Seminarkonzept_WEB.pdf

Die Studie „Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag“ kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildung-im-ganztag heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.05.2024

Der Tag des Babys am 2. Mai erinnert uns daran, dass wir als Gesellschaft die Verantwortung haben, Eltern zu unterstützen, ihre Kinder großzuziehen. Wir müssen sicherstellen, dass Familien die Ressourcen und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um eine gesunde und liebevolle Umgebung für ihre Kinder zu schaffen.

Die Geburt eines Babys ist ein großes Ereignis und ein Grund zur Freude. Ob und wann sich Frauen und Männer dazu entschließen Eltern zu werden, hängt von vielen Faktoren ab. Eine gute Familienpolitik kann die Entscheidung für Kinder positiv beeinflussen.

Die Stadt will mehr Kinder, aber die Berliner Geburtenrate sinkt drastisch. Laut aktueller Einwohnerstatistik ist 2023 die Zahl der Neugeborenen gegenüber dem Vorjahr um ganze 11,6 Prozent zurückgegangen: es kamen 4.407 Babys weniger zur Welt als 2022.

Damit Menschen eine Familie gründen und unterhalten können, ist mehr als ein bloßer Kinderwunsch vonnöten. Auf seinen Familienforen erfährt der Berliner Beirat für Familien direkt von Eltern, Jugendlichen und Kindern was sie brauchen und wo es fehlt:

Mangelnder bezahlbarer Wohnraum, zu wenig Kita- und Schulplätze sowie die nicht einfach zu meisternde Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dabei Dauerbrenner. Viele Familien wünschen sich weniger Bürokratie und mehr Unterstützung durch qualifizierte und interkulturell beratende Fachkräfte.

Trotz der Fortschritte beim Ausbau der Kinderbetreuung und der Sicherung von Familienangeboten durch das Familienfördergesetz gibt es in Berlin noch viel zu tun. Eine familienfreundliche Stadt und eine familiengerechte Stadtentwicklung sind wichtige Voraussetzungen für die Geburt von mehr Berliner Babys.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Familien sind für Berlin unverzichtbar. Familienfreundliche Politik ist Zukunftspolitik. Berlin sollte den Anspruch haben, für Familien attraktiv zu sein und jungen Menschen die Entscheidung zur Familiengründung zu erleichtern.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 29.04.2024

Verbandsrat verabschiedet Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken.

Mit einem Appell, die Bedrohung durch die “Alternative für Deutschland” (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. 

Auf Basis seiner Verbandsgrundsätze der Offenheit, Vielfalt und Toleranz versteht sich der Paritätische als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsaußen. Diese Brandmauer könne “jedoch nur halten, wenn auch der Staat, die demokratischen Parteien und die für staatliches Handeln verantwortlichen Institutionen und Vertreter*innen ihrer Aufgabe nachkommen, Gefahren für unsere Demokratie abzuwehren”, heißt es in dem am 26. April 2024 verabschiedeten Papier, und weiter: “Wir wollen, dass die AfD verboten wird.”

Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen (“Own Voices”) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten “Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen – insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung”, heißt es in dem Appell.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Es ist unbestreitbar, dass die AfD dem Grundsatz der Gleichwertigkeit und der gleichen Würde aller Menschen, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit den Kampf angesagt hat. Sollte sie an die Macht kommen, droht die systematische Entrechtung und Ausgrenzung von Millionen Menschen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben.“

Bereits 2015 und 2018 hat der Paritätische in der “Charta gegen Rassismus und Rechtsextremismus” und der “Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD” die Unvereinbarkeit der verbandlichen Werte und Grundsätze mit Positionen und der Agenda von Parteien festgestellt, die auf Ideologien der Ungleichwertigkeit basieren. Der Verband setzt sich seitdem verstärkt für Aufklärung, Sensibilisierung und Stärkung der demokratischen Werte ein. 

Dokumente zum Download

Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken (90 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 03.05.2024

Zum Vatertag erweitert die wellcome gGmbH sein bundesweites Unterstützungsnetzwerk für Familien. Das neue Angebot kindwärts schließt die Lücke zwischen rechtlichen Ansprüchen und der tatsächlichen Lebenssituation vieler Trennungskinder und bietet eine Lösung für getrennt lebende Eltern – unabhängig von Entfernung und Geldbeutel.

Die wellcome gGmbH setz t sich seit mehr als 20 Jahren für die Bedürfnisse von Kindern ein. Mit der Übernahme der „Familienhandwerker“ der Flechtwerk 2+1 gemeinnützige GmbH wird das Hilfenetzwerk von wellcome fortan erweitert. Der offizielle Startschuss für das neue Angebot kindwärts erfolgt passend zum Vatertag am 9. Mai 2024. Denn: Im Jahr 2023 waren etwa 90% der Nutzer der Plattform männlich. Diese Zahl zeigt, dass es insbesondere für Väter einen Bedarf an Unterstützung und Austausch gibt. Das Ziel ist es, ihnen da bei zur Seite zu stehen, trotz Trennung eine starke Bindung zu ihren Kindern aufzubauen und ihre Vaterrolle aktiv auszuüben.

Von den rund 13 Millionen Kindern unter 18 Jahren leben knapp 20 Prozent mit nur einem Elternteil im Haushalt. In neun von zehn Fällen ist dies die Mutter. Das Wohl des Kindes steht dabei im Fokus und das Recht auf beide Eltern ist sowohl im deutschen Familienrecht als auch gemäß der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert.
Leider klaffen die rechtlichen Ansprüche und die tatsächliche Lebenssituation vieler Trennungskinder oft auseinander, wenn die Eltern nicht mehr am selben Ort leben. Viele Kinder wachsen in sozialen Halbwaisen-Verhältnissen auf, da finanzielle Belastungen durch räumliche Distanz entstehen, die sich nicht jeder Vater oder jede Mutter leisten kann.

Mit kindwärts werden Trennungsfamilien unterstützt und finanziell entlastet, um sicherzustellen, dass Kinder eine verlässliche Beziehung zu beiden Elternteilen aufbauen können – unabhängig von der Entfernung. kindwärts umfasst verschiedene Hilfemaßnahmen: Gegen eine geringe Mitgliedsgebühr werden kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebenden auf https://www.wellcome-online.de/kindwaerts/ angeboten. Dadurch können getrennt lebende Eltern ihre Kinder in entfernten Städten besuchen – unabhängig vom Geldbeutel. Zusätzlich bietet eine professionelle Elternberatung getrennt erziehenden Eltern eine Fülle von pädagogischen Anregungen und Praxistipps an.

„Kindern geht es nur gut, wenn es den Eltern gut geht.“ Nach diesem Leitsatz von wellcome beschreibt Ilsabe von Campenhausen, Geschäftsführerin der wellcome gGmbH, auch den Kern von kindwärts . „Mit diesem neuen Angebot unterstützten wir ab sofort räumlich getrennt lebende Elternteile, ihr Kind regelmäßig zu sehen und diese gemeinsame Zeit wertvoll zu gestalten, damit eine gesunde Eltern-Kind-Bindung fortbestehen und wachsen kann. Denn genau darum geht es uns bei wellcome.“

Die Integration von kindwärts unter dem Dach von wellcome ermöglicht eine Steigerung der Reichweite des Angebots und damit mehr  Möglichkeiten für Betroffene, bundesweit bedarfsorientiere Hilfe zu erhalten. wellcome engagiert sich bereits seit über 20 Jahren erfolgreich in Bereichen wie Elternberatung- und unterstützung. Das Angebot kindwärts ist ein weiterer Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Unterstützung aller Elternteile – insbesondere auch derjenigen, die nicht ständig bei ihren Kinder leben können, aber dennoch aktiv ihre Kinder begleiten wollen – kindwärts eben.

Über wellcome gGmbH

Als bundesweit agierendes Sozialunternehmen will wellcome mit seiner unmittelbaren Unterstützung Eltern entlasten, beraten und vernetzen, damit ihre Kinder in einer liebevollen Umgebung gesund aufwachsen können. Mit unseren vier Angeboten, der Praktischen Hilfe nach der Geburt, unserer Online-Plattform ElternLeben.de, dem Programm für Trennungsfamilien kindwärts und dem Spendenfonds unterstützen wir Familien mit Zeit, Wissen, Netzwerk und finanzieller Soforthilfe und möchten Eltern damit ermutigen, sich auf das Abenteuer Familie
einzulassen.

  • wellcome wurde 2002 in Hamburg gegründet
  • organisiert praktische Hilfe nach der Geburt durch Ehrenamtliche für alle Familien
  • ca. 220 wellcome-Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • 2023 haben 3.800 Ehrenamtliche über 3.400 Familien nach der Geburt mit über 76.000 Stunden unterstützt
  • Über 1.400 Online-Beratungen 2023 auf www.elternleben.de
  • Schirmherrin: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus
  • wellcome ist einer der Social-Franchise-Pioniere in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung wellcome – Das Sozialunternehmen für Familien vom 08.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 14. Mai 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

In this presentation a model will be shown of individual life course development in which a person’s temperament or personality is assumed to interact with environmental factors, such as a person’s relationships with their parents or peers. The results of this interaction shapes the individual life course into an adaptive or maladaptive direction, sometimes leading to pathology. Data will be presented of several longitudinal studies illustrating these person-environment transactional mechanisms. Some preliminary results on the role of narrative identity in this process, and on the operationalization and measurement of narrative identity, will be presented.

Speaker

Marcel A.G. van Aken studied developmental psychology and in 1991 defended his PhD thesis at the University of Nijmegen. After a post-doc position at the Max-Planck-Institute for psychological research in Munich, Germany, and positions as assistant and associate professor at the University of Nijmegen, he moved to Utrecht University in 2001, as full professor at the Department of Developmental Psychology. His research focuses on personality development in children, adolescents, and young adults, more particular the way that transactional relations between personality characteristics and elements of the social relationships with parents and peers may result in either competence, maladaptation or personality pathology. He was a member of the Executive Committee of the International Society for the Study of Behavioral Development, editor of the International Journal of Behavioral Development (2008-2014), and president of the European Association for Developmental Psychology (2019-2021). At Utrecht University, he was Dean of the Faculty of Social and Behavioral Sciences from 2017-2023.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.
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Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird berechtigterweise oft auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Bei unserem Fachtag am 15. Mai 2024 wollen wir mit Ihnen im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und themenfokussierten Workshops darüber ins Gespräch kommen, was eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen kann. 

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus. Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen. 

Melden Sie sich jetzt noch für den Fachtag und/oder für den politischen Jahresempfang an. 

Link zur Anmeldung und zum Programm

 

Termin: 26. und 27. Mai 2024

Einladende:

  • Martina Spierings, Autorin, Systemische Therapeutin, Beratung bei Trennung und Partnergewalt. Frauenkreise, Mutter-Tochter-Wochenenden, Kurse für Selbstliebe und Empowerment www.proud-women.de
  • Annika Gemlau, Künstlerin & Illustratorin, Sprachdozentin und Seminarleiterin aus Berlin. Workshops zu empowernder Kreativität und politischer Partizipation www.asombrasdelsur.com

Ort: Berlin

Die Autorin und Illustratorin des Mütter-Ratgebers stellen ihr Buch anlässlich zweier Veranstaltungen in Berlin vor und ermuntern Frauen damit, mehr Weite und Fülle zu leben und kraftvolles Vorbild für Töchter (und Söhne) zu sein. 

Die Pubertät und die erste Menstruation sind für viele junge Mädchen eine Zeit von Body und Period Shaming. Mediale Bilder und langbärtige Rollenmuster schränken die Vielfalt weiblichen Selbstverständnisses noch immer schmerzhaft ein.

Viele Mütter wünschen sich für ihre Kinder eine gleichberechtigtere Welt, sind jedoch unsicher, wie sie ihre Töchter in dieser Phase am besten unterstützen können.

Die Autorin Martina Spierings bietet in ihrem Mütter-Ratgeber SEI STOLZ, EINE FRAU ZU SEIN Inspirationen für eine neue, selbstbestimmtere Vorbildrolle und lädt ein, Meilensteine des Frauwerdens mit der Tochter zu feiern, beispielsweise ein Fest der ersten Menstruation.

Ende Mai finden in Berlin zwei Veranstaltungen mit Lesung zum Thema statt:

So, 26.5.24 15-18 Uhr Malworkshop mit Lesung im Periodenladen, Libauer Straße 1, Berlin.

Die Berliner Künstlerin und Illustratorin des Buchs Annika Gemlau lädt hierbei in Kombination mit der Lesung zu einem intuitiven Malworkshop zum Frausein ein. Infos und Kosten s. Link.

Mo, 27.5.24 19 Uhr Lesung im EWA Frauenzentrum mit Bildprojektionen der Künstlerin, Prenzlauer Allee 6, Berlin. Eintritt kostenlos.

Mütter und andere Wegbegleiterinnen sind herzlich willkommen, um gemeinsam die Vielfalt weiblichen Lebens zu feiern.

Termin: 29. Mai 2024

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ort: Berlin

Rund 61 Millionen Deutsche und mehr als 4 Millionen in Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger können an der diesjährigen Europawahl teilnehmen. Es gibt in diesem Jahr deutlich mehr potentielle Erstwählerinnen und -wähler, denn dank einer Reform des Europawahlgesetzes ist man bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt. Wir zeigen, wie sich die Wählerschaft bei der Europawahl hinsichtlich der Einwanderungsgeschichte und weiterer sozio-demografischer Merkmale zusammensetzt.

Die Einbürgerung verleiht jedoch nicht nur die Wahlberechtigung. Sie hat auch positive Auswirkungen auf die Integration und Teilhabe zugewanderter Menschen. Insbesondere auf die Bildung junger Menschen wirkt sich ein  leichterer Zugang zur deutschen  Staatsangehörigkeit günstig aus. Bildung wiederum trägt erheblich zu politischer Beteiligung bei.

Über eine sich wandelnde Wählerschaft im Kontext von Zuwanderung und Staatsangehörigkeitsrecht
sprechen wir mit:

  • Thomas Körner I Statistisches Bundesamt
  • Elena Ziege I Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Im Anschluss gibt es bei einem kleinen Snack und Getränken die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.

Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.

Termin: 03. Juni 2024

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit unseren Projekten wie „Sozialraumkids“ aus Grimmen oder das Stadtteilmanagement in Cottbus zeigen wir, wie Menschen in die Gestaltung ihres Sozialraums eingebunden werden können. Gerne möchten wir einen Einblick in diese Projekte geben und mit Euch diskutieren, wie Beteiligung auf lokaler Ebene funktionieren kann und wie solche Projekte einen nachhaltigen Beitrag zur Demokratie leisten.

Eine Einladung mit weiteren Veranstaltungsdetails folgt in Kürze!

Termin: 12. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Für ausländische pädagogische Fachkräfte ist es mitunter nicht leicht, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das gilt auch für Drittstaatenangehörige, die eine Ausbildung zum/zur Erzieher*in beginnen wollen. Im Rahmen der Veranstaltung tragen wir Erfahrungen aus vier verschiedenen Projekten zusammen, die alle einen etwas anderen Blick auf das Thema haben, sich aber alle mit den Zugang zum Arbeitsmarkt für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für zugewanderte Fach- und Assistenzkräfte befassen.
Nach den Berichten aus der Praxis dieser Projekte steht der Austausch mit den Teilnehmenden über politische Handlungsbedarfe und praktische Handlungsmöglichkeiten für Träger von Kindertageseinrichtungen im Vordergrund.

Mit:

Anne Friedemann, Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH, Projekt „Pädagogische Fachkräfte für Thüringen – Wege in den Arbeitsmarkt“

Dr. Eva Stauf, ism e.V., Koordination des Regionalen Integrationsnetzwerks „IQ in RLP“ (IQ Förderprogramm – Integration durch Qualifizierung)

Christine Schneyer, Fröbel e.V., Erfahrungen mit der Anerkennung schulischer Bildungsabschlüsse und Hürden für die Aufnahme einer Ausbildung

N.N., TH Köln, Projekt IQ NRW – OnTOP|THK: Qualifizierungsprogramm für zugewanderte Akademiker*innen in NRW – Schwerpunkt Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Eine Einladung folgt in Kürze.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik tauschen wir uns darüber aus, wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann.

Sie erwartet eine Keynote von Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg (Universität Bremen) sowie Diskussionspanels zu „Feministischer Finanz- und Steuerpolitik” und „Maßnahmen für die ökonomische Absicherung von Frauen“, u.a. mit Dr. Ulrike Spangenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Julia Jirmann (Netzwerk Steuergerechtigkeit), Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin), und Michaela Engelmeier (SoVD).

Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Jungenarbeit entstand in den 80er Jahren in Folge der sich etablierenden Mädchenarbeit als eine Form von geschlechterreflektierter, zielgruppengerichteter Jugendarbeit mit Jungen und männlichen Jugendlichen. Jungen*arbeit sollte Fragen der Gleichberechtigung, Konstruktion von Männlichkeit(en) und Geschlechterverhältnisse thematisieren. Könnte sie dazu beitragen gesellschaftlichen Verhältnissen entgegenzuwirken, wie z.B. einer Retraditionalisierung von Geschlechterverhältnissen?

„Jungen*- und Männer*arbeit als Kritik am Patriarchat? Unbedingt! Eine wie hier beschriebene Arbeit ist patriarchatskritisch, ohne Jungen* und Männern* neue Bilder vorzuschreiben. Vielmehr eröffnet sie Räume der Selbstreflexion und des Nachdenkens über Geschlechterverhältnisse und ist damit pädagogisch und politisch.“ (Wallner, Claudia in  „Corax – Fachmagazin für Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen“ Heft 6/2022)

An der Veranstaltung wirkt mit:

Marc Melcher, Bildungsreferent|Diplom Pädagoge, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V./ Fokus Jungs Fachstelle für Jungenarbeit in Hessen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. Juni 2024

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW und die Evangelische Hochschule Bochum

Ort: Bochum

Das in Kooperation organisierte und vielfältig besetzte Diskussionsforum mit dem Thema „Starke Familien, faire Chancen: Quartiersarbeit im Wandel“ findet im Auditorium der EvH Bochum statt, beinhaltet u.a. einen Impuls von Josefine Paul (Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) und richtet sich an Praktiker*innen der Quartiers-/ Sozialraumarbeit, an Student*innen, an Interessensvertreter*innen und Fachkräfte aus der Arbeit mit und für Familien sowie an allgemein Interessierte aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft.

Zum Programm und zur Anmeldung (Rückmeldung erbeten bis 12.06.2024) geht es hier: https://de.surveymonkey.com/r/QPNNSS5

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Save the Children mit Bertelsmann Stiftung und Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

U.a. mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD
sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ 

Eine Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt.

WEITERE INFORMATIONEN

Für das Berliner Bundestagsbüro sucht Sarah Lahrkamp möglichst zum 1. Juni 2024 eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter/in zur Unterstützung der Abgeordnetentätigkeit.

Die Stelle in Vollzeit ist befristet bis zum Ende der 20. Wahlperiode.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier.