AUS DEM ZFF
Öffentliche Anhörung: Familienausschuss debattiert Entlastung Alleinerziehender
Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird an der Anhörung als Sachverständiger teilnehmen. Die Stellungnahme des ZFF zur Anhörung finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20220613_Stellungnahme-Antrag-Alleinerziehende_ZFF.pdf
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst sich am Montag, 20. Juni 2022, mit der Unterstützung Alleinerziehender. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 2.200 und dauert zwei Stunden. Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ (20/1334).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Antrag von CDU/CSU
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben. „Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.
Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinderkümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären Verhältnissen“. (sas/irs/07.06.2022)
Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200
Quelle: Deutscher Bundestag
Familien in der Sozialversicherung: keine neuen Gerechtigkeitsprobleme schaffen!
Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.
Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“
Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“
Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.05.2022
SCHWERPUNKT I: Mindestlohn
SPD: Mehr Respekt: Ab dem 1. Oktober gilt in Deutschland Mindestlohn von 12 Euro
Heute wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte.
„Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Damit löst die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen ein. Mit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns steigt der Lohn von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmenden – darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche. Für 1,5 Millionen Beschäftigte, die lediglich den Mindestlohn erhalten, bedeutet die Erhöhung über 20 Prozent mehr. Die Mindestlohnerhöhung bedeutet zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen einen weiteren Beitrag, um die Preissteigerungen bewältigen zu können.
Die Erhöhung erfolgt ohne Ausnahmen und Übergangsfristen. Sie ist nicht nur ein Schritt zur Schließung des Gender Pay Gaps, sondern auch wichtig, um Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut zu schützen. Gerade für die vielen Beschäftigten in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel, ist die Erhöhung des Mindestlohns auch ein Zeichen des Respekts der Gesellschaft gegenüber diesen systemrelevanten Berufen.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.06.2022
Bundestag: Linke fordert mehr Kontrollen des Mindestlohns
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2058), den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Ferner soll der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 284 vom 03.06.2022
DGB begrüßt Mindestlohnerhöhung – weiterhin Kritik an Minijobs
Ab Oktober dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Arbeitsstunde. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung, die mit dem Gesetz verbundene Erhöhung der Minijob-Grenze wird jedoch weiterhin abgelehnt.
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Freitag in Berlin: „Wir begrüßen diesen Schritt des Gesetzgebers außerordentlich, denn der Mindestlohn war bei seiner Einführung im Niveau zu niedrig angesetzt. Mit der Erhöhung auf 12 Euro erhalten rund 6,2 Millionen Beschäftigte mehr Anerkennung für ihre Arbeit. Das ist auch ein wichtiger Schritt, um später im Rentenalter Armut zu mindern. Vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen hilft der höhere Mindestlohn. Auch auf die Konjunktur wird sich die Erhöhung positiv auswirken, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.
Die Gewerkschaften setzen sich auch künftig in der Mindestlohnkommission dafür ein, den Mindestlohn weiterzuentwickeln und ihn armutsfest zu gestalten. Der Fokus der Gewerkschaften liegt jedoch nach wie vor auf Tarifverhandlungen. Wir wollen mit den Arbeitgebern mehr Tarifverträge mit guten Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig. Für weniger Geld darf in Deutschland niemand arbeiten.“
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte: „In der Pandemie wurden Hunderttausenden Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihre Minijobs gekündigt – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Haben sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht entschieden, drohen auch bei der Rente Nachteile: Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend trifft das Frauen. In einer Umfrage des DGB fordern deshalb zurecht zwei Drittel der Befragten Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze ignoriert die Koalition Armutsrisiken.
Mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel, soziale Absicherung und Gleichstellung sind noch mehr Minijobs ein Irrweg: Falsche Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen, entwerten auch den Wert von Qualifikation und Weiterbildung und halten unzählige Frauen von einer eigenständigen existenzsichernden Beschäftigung ab. Minijobs sind eben kein taugliches Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern für zu viele eine berufliche Sackgasse.
Die Koalition muss auch bei der Arbeitszeiterfassung liefern: Es braucht eine lückenlose verlässliche und manipulationssichere Erfassung in sämtlichen Branchen. Fehlende Arbeitszeiterfassung führt am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.06.2022
SCHWERPUNKT II: Internationaler Kindertag
Deutscher Bundestag: Kinderkommission zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2022
Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:
„Der Internationale Kindertag ist ein Tag der Freude und Anlass zum Feiern für die Kinder in unserem Land. Gleichzeitig bietet dieser Tag aber auch die Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Kinder eigene Rechte haben und das diese in der Politik immer mitgedacht werden müssen. Gerade das Kindeswohl ist bei staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Deshalb müssen wir die Rechte und Bedürfnisse von Kindern nicht nur an bestimmten Tagen im Jahr in den Mittelpunkt stellen, sondern in unseren Alltag. Auch bei Entscheidungen von Politik und Verwaltungen müssen diese eine wichtige Rolle spielen. Deshalb freut sich die Kinderkommission, dass Initiativen und Aktionen rund um den 1. Juni nicht nur Spaß und Unterhaltung bieten, sondern das auch über die Kinderrechte informiert wird.“
Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2022
Statistisches Bundesamt: 13 % der Bevölkerung sind Kinder
Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2021 in Deutschland lebten, waren 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 12,9 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.
Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Nach vorläufigen Ergebnissen erreichte die Geburtenzahl für 2021 mit 795 500 Neugeborenen sogar den höchsten Stand seit 1997.
Kinderanteil in Deutschland unter EU-Durchschnitt, Italien mit niedrigstem Anteil
In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2021 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 14,0 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil nur in Italien (11,9 %), Portugal (12,4 %) und Malta (12,6 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,6 %), Schweden (16,5 %) und Frankreich (16,4 %) auf.
Methodischer Hinweis:
Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 31.05.2022
Diakonie: Kinder dürfen nicht die Verlierer der Inflation werden
Zum Internationalen Kindertag 1. Juni 2022 erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Der Internationale Kindertag ist für viele Familien Anlass für besondere Aktivitäten und kleine Überraschungen. Für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist der Kindertag meist ein Tag wie jeder andere. Sie erleben wieder einmal, nicht dabei sein zu können. Wegen des enormen Anstiegs der Lebensmittel- und Energiepreise sind besondere Tage in diesem Jahr für viele Eltern schlicht nicht bezahlbar. In Armut lebende Kinder brauchen – nicht nur am Kindertag – dringend mehr Unterstützung. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der Krise werden.“ Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni plädiert die Diakonie dafür, endlich mit den ewigen Einmal- und Bonuszahlungen aufzuhören und stattdessen zeitnah eine angemessene Kindergrundsicherung umzusetzen und eine Notlagenregelung zu beschließen. Die Notlagenregelung sollte fest in den Sozialgesetzbüchern verankert werden und in einer nationalen Krisensituation eine Unterstützung von Betroffenen – mit mindestens derzeit 100 Euro monatlich für ein halbes Jahr – garantieren. „Schluss mit den Almosen! Kinder und Jugendliche brauchen einen fairen Start ins Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.“
Hintergrund:
Für eine gesetzlich verankerte Notfallregelung müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine gesetzliche Regelung für eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten. Weiter schlägt die Diakonie vor, Hartz-IV-Regelsätze entsprechend der Inflationsrate automatisch anzuheben, damit die Grundsicherung wirklich existenzsichernd ist. Die letzte Erhöhung betrug 0,7 Prozent, die Inflation hingegen liegt bei mehr als sieben Prozent. Im Regelsatz sind pro Monat 155 Euro für Lebensmittel vorgesehen, 36 Euro für Strom. Die Preise laufen davon. Es ist klar, dass das nicht reicht.
Weitere Informationen:
Link zur Stellungnahme: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.05.2022
SCHWERPUNKT III: Familien in der Sozialversicherung
Bundesverfassungsgericht: Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.
Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.
Das Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG hingegen nicht dadurch, dass Mitglieder mit Kindern mit einem gleich hohen Versicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Insoweit fehlt es an einer Benachteiligung der Eltern, weil der wirtschaftliche Erziehungsaufwand im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung jeweils hinreichend kompensiert wird.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 25.05.2022
FDP: Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigen
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Pflegeversicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler:
„Die FDP-Fraktion begrüßt die differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Schon heute wird die Erziehungsleistung sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung durch einen höheren Leistungsanspruch abgegolten. Demgegenüber hätten zusätzlich reduzierte Beitragssätze für Eltern eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der übrigen Versicherten oder der Steuerzahler zur Folge. Im Bereich der Pflegeversicherung werden wir nun mit unseren Partnern in der Ampelkoalition beraten, wie wir die Anzahl der Kinder in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung künftig am sinnvollsten berücksichtigen können. Klar ist: Mit der Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird die lediglich holzschnittartige Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Kinder spätestens im Sommer nächsten Jahres einem System weichen, in dem die reale Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022
CDU/CSU: Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts für kinderreiche Familien
Kinderreiche Familien werden gestärkt, nun ist die Politik am Zug
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber Familien mit weniger Kindern und Kinderlosen bis Juli 2023 beseitigt werden muss. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:
„Wir als Union begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ausdrücklich. Familien mit mehr als zwei Kindern sind in Deutschland an vielen Stellen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sei es bei der Wohnungssuche, beim Autokauf oder bei der Freizeitgestaltung. Die Beitragsanpassung bei der Pflegeversicherung ist ein weiterer Schritt, ihre Stellung zu stärken und ihnen die verdiente Unterstützung zukommen zu lassen.
Bei den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge ist nun ebenfalls die Politik am Zug. Diese Anpassungen sind aus Sicht der Union mit Blick auf das noch immer erhöhte Armutsrisiko kinderreicher Familien ebenso notwendig.
Nun ist es an daher der Bundesregierung, unverzüglich einen Vorschlag für diese Anpassung und die darüber hinausgehende notwendige Änderung der Sozialversicherungsbeiträge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Wir als Opposition sichern ihr im parlamentarischen Verfahren unsere positive Mitarbeit zu.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022
DKSB: Heinz Hilgers zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts/kinderreiche Familien
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entlastung kinderreicher Familien in der Pflegeversicherung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:
„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter tragen der Tatsache Rechnung, dass Familien mit mehreren Kindern im jetzigen überbürokratisierten System auch finanziell stärker belastet sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Dschungel der Familienleistungen und Entlastungen für Familien wird mit großem Instrumentenkasten an kleinen Stellschrauben gedreht. Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig. Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 25.05.2022
FDK: Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.
16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.
„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“
2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.
„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“
Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“
Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.
Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“
Weitere Informationen
Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“
Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)
FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:
- Deutscher Familienverband
- Familienbund der Katholiken (Bundesverband)
- Familienbund der Katholiken (Freiburg)
Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 25.05.2022
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BMFSFJ: Ernährungskompetenz junger Familien stärken: BMFSFJ und BMEL vereinbaren Zusammenarbeit
Neue E-Learning-Module für Akteure in den Frühen Hilfen
Gesunde Ernährung ist bereits in der frühen Kindheit wichtig. Junge Familien in belasteten Lebenslagen in gesundem Essverhalten zu unterstützen, ist das Ziel einer Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung und Verbreitung neuer zielgruppenspezifischer E-Learning-Module für die Lernplattform „Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Das NZFH in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kooperiert dabei mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zunächst bis Ende 2023.
Durch qualitätsgesicherte Angebote zur Ernährungsbildung und zum Zusammenspiel von Ernährung und Eltern-Kind-Bindung werden Fachkräfte in den Frühen Hilfen in die Lage versetzt, belasteten Familien wichtige Kompetenzen für ihren Ernährungsalltag zu vermitteln. Das E-Learning-Angebot wird aus einem Basismodul zur Ernährungskompetenz und einem Spezialmodul zur Ernährung von Säuglingen bestehen. Ergänzend werden Präsenzveranstaltungen angeboten.
Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf lernen, gesund zu essen, denn einmal eingeübtes Verhalten zu ändern, fällt später immer schwer. Wir wollen daher Ernährungskompetenz dort vermitteln, wo sie besonders wirksam sein kann: in der Beratung und Unterstützung junger Familien mit kleinen Kindern.“
Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung ist wichtig für den Start in ein gesundes Leben. Mit den neuen Fortbildungsangeboten und Medien investieren wir in die Ernährungsbildung der Fachkräfte und stärken damit auch die Ernährungskompetenz junger Familien. Im Fokus stehen dabei vor allem sozial benachteiligte Familien und ihre Bedürfnisse.“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Kindheit und zentral für die weitere körperliche Entwicklung. Die neuen E-Learning-Module zur Ernährung ergänzen die Lernplattform des NZFH um diesen Bereich. Dadurch erweitern wir die Angebote zur Online-Qualifizierung von Fachkräften und Freiwilligen in den Frühen Hilfen, unterstützen Fortbildungen und geben neue didaktische Impulse.“
Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Mit unseren Aktivitäten wollen wir besonders die Familien erreichen, die bezogen auf die Ernährungskompetenz den größten Unterstützungsbedarf haben. Dafür ist die neue Kooperation wegweisend. Über unser Netzwerk, das aus Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen besteht, werden wir die Fortbildungsangebote in die Breite tragen.“
Mit der neuen Kooperation wird Fachwissen zum Wohl junger Familien gebündelt: Die BLE bringt fachliche Kompetenz zur Ernährungsbildung sowie ein breites Akteursnetzwerk ein und das NZFH seine Strukturen mit etablierten Zugangswegen zur Zielgruppe der jungen Familien. Gefördert wird die Kooperation durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf:
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.06.2022
BMFSFJ: Ministerin Paus gibt Startschuss für Strategie gegen Einsamkeit
Das Vorhaben soll bis Ende der Legislaturperiode erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu ist ein breiter Beteiligungsprozess geplant.
Einsamkeit ist ein negatives Gefühl, das nicht erst seit der Corona-Pandemie im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Das Bundesfamilienministerium möchte das Thema politisch und wissenschaftlich genauer betrachten: Wie kann Einsamkeit vorgebeugt, wie kann sie bekämpft werden? Mit einer Konferenz gemeinsam mit Fachkräften aus der Sozialen Arbeit, aus Forschung sowie Wohlfahrtsverbänden startet Bundesministerin Lisa Paus am heutigen Dienstag die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit. Sie soll bis Ende der Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess entstehen und gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit umgesetzt werden.
Dazu erklärt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Einsamkeit betrifft viele Menschen. Häufig sind es die Älteren unter uns, deren Partner oder Partnerin gestorben ist, deren Freundeskreis kleiner wird oder die nicht mehr mobil genug sind, um das Haus zu verlassen. Und die sich jemanden wünschen, um zu reden und um Sorgen und Freude zu teilen. Aber auch viele jüngere Menschen kennen das Gefühl der Einsamkeit und leiden darunter, wie sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt hat. Für eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit sind unterschiedliche Perspektiven notwendig, weil Einsamkeit ein vielfältiges gesellschaftliches Phänomen ist. Dafür legen wir heute den Grundstein.“
Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit (KNE): „Wir möchten mit dieser Konferenz einerseits zur Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit beitragen und andererseits die Debatte in Deutschland mit vielfältigen Impulsen bereichern. Dazu wird das Thema aus internationaler, wissenschaftlicher, zivilgesellschaftlicher, sowie politischer Perspektive betrachtet. Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Praxis der Aktiven im Engagement sowie der Sozialen Arbeit und wollen damit einen Beitrag zur Verbesserung der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten. Gleichzeitig möchten wir mit vielfältigen Beiträgen von Forschenden das bestehende Wissen zum Thema weiterverbreiten. Das KNE möchte mit qualitativen und quantitativen Forschungsprojekten zur weiteren Erforschung von Einsamkeit beitragen.“
Bereits jetzt setzt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Belange einsamer Menschen ein.
- Über das Programm des Malteser Hilfsdienstes “Miteinander Füreinander“ sollen an rund 110 Malteser-Standorten besonders hochbetagte Seniorinnen und Senioren erreicht werden.
- Mit dem Programm Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bis Oktober 2022 29 Modellprojekte gefördert, die ungewollter Einsamkeit und zugleich Altersarmut entgegenwirken.
- Ab Oktober 2022 schließt sich ein weiteres ESF Plus Programm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen Bis zum September 2027 können rund 80 Projekte mit sozial neuartigen Angeboten gefördert werden.
- Zudem helfen die bundesweit von uns geförderten 530 Mehrgenerationenhäuser, Isolation sowie Einsamkeit zu verhindern.
- Mit dem Projekt Zukunftswerkstatt Kommunen werden Kommunen unterstützt, die Folgen des demografischen Wandels zu gestalten. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung von Orten der Begegnung wie z.B. den Jugendladen im sächsischen Riesa oder die Erzählsalons in plattdeutscher Sprache im Emsland.
Über das Kompetenznetz Einsamkeit
Kernaufgaben des Kompetenznetzes sind, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das solidarische Miteinander zu stärken. Dazu werden Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit erforscht, Strategien gegen Einsamkeit weiterentwickelt sowie Wissen zum Thema weiterverbreitet. Zudem soll die Sensibilisierung in der Gesellschaft für einsame Menschen erhöht werden.
Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf kompetenznetz-einsamkeit.de/
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2022
BMFSFJ: Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher setzt bundesweit Standards
Attraktives Ausbildungsangebot erreicht neue Zielgruppen / Länder übernehmen Vorgaben des Bundesprogramms
Nach drei Jahren Ausbildung im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ erhalten rund 2.500 Auszubildende nun ihren Abschluss. Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreichte heute den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern bei einem Besuch in der Fröbel Kita „Kleine Füße – Naseweis“ in Berlin eine Urkunde und zog ein positives Fazit der Fachkräfteoffensive, die in diesem Sommer ausläuft.
Bundesministerin Lisa Paus: „Die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas sorgen für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und leisten damit eine Arbeit, die zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehört. Der Beruf setzt eine hohe Fachkompetenz voraus, eine gute Ausbildung und positive Motivation der pädagogischen Fachkräfte sind enorm wichtig. Mit der ‚Fachkräfteoffensive‘ ist es uns gelungen, die praxisintegrierte Ausbildung PiA als bundesweit attraktives Ausbildungsmodell zu etablieren und neue Zielgruppen für das Berufsfeld Erzieher*in zu gewinnen, darunter viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das zeigt: Mit attraktiven, passenden Angeboten können wir dem Fachkräftemangel in den Kitas entgegenwirken.“
Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Länder und Träger dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken. Dafür hat das Ministerium von 2019 bis 2022 rund 160 Mio. Euro bereitgestellt. Im Februar 2021 wurde das Programm um zusätzliche Fördermodule erweitert, um den gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Besonders nachgefragt war die Förderung von so genannten „Kitahelferinnen“ und „Kitahelfern“, die unterstützende, nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte beitrugen und zugleich ein neues Fachkräftepotenzial erschließen.
Mit der „Fachkräfteoffensive“ ist es dem Bundesfamilienministerium gelungen eine Dynamik anzustoßen, die über das Programm hinauswirkt:
- Das Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)wurde bundesweit als Vorbild etabliert. Inzwischen haben einige Bundesländer mit eigenen Mitteln das Programm aufgestockt und/oder das Modell erstmalig eingeführt und fortgeführt und dabei die vom Bund gesetzten Standards übernommen.
- Die vom Bundesprogramm gesetzten Bundesstandards wie die Anrechnung auf den Personalschlüssel, die Praxisanleitung oder die Höhe der Vergütung wurden von den Ländern, die das Modell neu eingeführt haben, zum großen Teil übernommen.
- Die praxisintegrierte Ausbildungsform hat sich als Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Zielgruppen erwiesen. Die Evaluation zeigt, dass fast 60 % der Auszubildenden über ein (Fach)Abitur verfügen und 35 % berufliche Vorqualifikationen jenseits der Sozialpädagogik mitbringen.
- Die Programmevaluation zeigt, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Fachkräfte, Auszubildende, Träger) mit dem Bundesprogramm sehr zufrieden sind. Die Auszubildenden bewerten ihre Lern- und Arbeitsbedingungen sehr positiv, insbesondere die Vergütung nach TVöD und die geförderte Praxisbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
- Auch geförderte Kita-Helferinnen und -helfer entlasten das pädagogische Personal und stellen ein erhebliches Fachkräftepotenzial dar: zwei Drittel (64 %) können sich eine Weiterbildung in der frühkindlichen Bildung vorstellen, 23 % haben sogar schon ein Angebot seitens des Trägers, eine Fachschulplatzzusage oder beides.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2022
BMFSFJ: Paus: „Ältere Menschen sollen gut und selbstbestimmt leben können.“
Fotoausstellung im Bundesseniorenministerium in Berlin zeigt aktive Seniorinnen und Senioren.
Bundesministerin Lisa Paus hat heute die Fotoausstellung „Wer rastet, der rostet!“ eröffnet. Zu sehen sind Menschen ab 60, die im Rahmen der gleichnamigen Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung ausgewählt und von dem bekannten Fotografen Karsten Thormaehlen bei ihren Aktivitäten porträtiert wurden. Die Ausstellung ist im Foyer des Ministeriums in Berlin zu sehen und werktags von 11.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.
Dazu erklärt Bundesministerin Lisa Paus: „Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen. Ältere Menschen sind häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder unserer Gesellschaft. Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können. Dafür setze ich mich ein.“
Das Projekt zeigt, wie aktiv Seniorinnen und Senioren selbst während der Pandemie noch waren. Im Herbst 2020 hat die Stiftung Menschen ab 60 gesucht, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. Aus über 200 Teilnehmenden wurden zwölf Seniorinnen und Senioren ausgewählt, die es schaffen, auch im fortgeschrittenen Alter in Bewegung zu bleiben und auch andere zu körperlicher Aktivität zu motivieren.
Unter den Porträtierten sind Heidrun Beck-Schulz (64) und Ralf Brünig (77). Heidrun Beck-Schulz brennt für Sport und Bewegung. Sie leitet gleich mehrere Senioren-Gymnastikgruppen im Raum Heilbronn. „Und wenn ich irgendwann nur noch den kleinen Finger bewegen kann, werde ich das tun, weil ich an mir die positive Kraft der Bewegung spüre.“ Ralf Brünig aus dem schwäbischen Affalterbach trägt den 6. Dan im Karate und bekleidet die Funktion des Schulsportreferenten im Karateverband Baden-Württemberg als auch im Deutschen Karate Verband (DKV). Er hat eine spezielle Trainingsform für Kinder entwickelt, Sound-Karate.
Angebote für Seniorinnen und Senioren:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Angebote, die älteren Menschen helfen, aktiv, sozial vernetzt und am Puls der Zeit zu bleiben. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern, den Seniorenbüros, über Projekte gegen Einsamkeit des Malteser Hilfsdienstes und anderen Wohlfahrtsverbänden bis zum DigitalPakt Alter und „Digitalen Engel“.
Weitere Informationen finden Sie auf:
- Aktion „Wer rastet, der rostet!“ der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung: https://wrdr.becker-stiftung.de/
- Videoserie #wirlebenjetzt, der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung: http://www.becker-stiftung.de/
- Mehrgenerationenhäuser: https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/
- „Digitaler Engel“: https://www.digitaler-engel.org/
- „Miteinander – Füreinander: Kontakt und Gemeinschaft im Alter.“: https://www.malteser.de/miteinander-fuereinander.html
- ESF Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer“ (bis 9/22):
https://www.esf-regiestelle.de/esf-2014-2020/staerkung-der-teilhabe-aelterer-wege-aus-der-einsamkeit-und-sozialen-isolation-im-alter.html - ESF Plus Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ (ab 10/22)
https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/staerkung-der-teilhabe-aelterer-menschen-gegen-einsamkeit-und-soziale-isolation.html - Deutscher Alterssurvey 03/2021: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA_Aktuell_03_2021_Koerperliche_Aktivitaet_in_der_Corona-Pandemie.pdf
- Hochaltrigenstudie D80+:
https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/NRW80plus_D80plus/20220126_D80__Kurzbericht-Nummer-4_Jan2022.pdf
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2022
BMFSFJ: Bundestag beschließt Haushalt 2022
Lisa Paus: „Es kommt auf Investitionen in Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit an“
Der Bundestag hat heute den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen in diesem Jahr rund 12,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Bereits mit dem 2. Regierungsentwurf 2022 im März konnte eine Erhöhung des Gesamtetats um 147 Millionen Euro erreicht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die Mittel für die Aufgaben in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft, zum Teil mit Gegenfinanzierung, um über weitere 52 Millionen Euro verstärkt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin davon überzeugt, angesichts der enormen aktuellen Herausforderungen, müssen wir mehr denn je in den Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit investieren. Dafür stehen meinem Haus in diesem Jahr rund 12,6 Mrd. Euro zur Verfügung.
Konkret heißt das, dass alle Kinder in Familien mit wenig oder keinem Einkommen ab Juli den Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat bekommen. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Und wir unterstützen weiterhin alle Kinder und Jugendliche, die es in der Pandemie besonders schwer hatten. 272 Millionen stehen dafür mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in diesem Jahr zur Verfügung. Mit dem Elterngeld, der beliebtesten Familienleistung, helfen wir Müttern und Vätern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Jeden einzelnen Euro der 7,7 Milliarden ist es dafür wert. Zudem setzen wir rund 31 Millionen Euro für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine ein.
Starke Investitionen in die Zukunft, darauf kommt es jetzt an. Denn wie robust und widerstandsfähig unsere Gesellschaft gegenüber äußeren Krisen ist, misst sich an ihrer Stärke im Innern. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen Haushältern.“
Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:
Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine
Zusätzlich werden dem BMFSFJ rund 31 Millionen Euro zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen u.a. folgende Maßnahmen finanziert werden:
- Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung;
- Zusätzliche Finanzierung des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Derzeit werden 56 Psychosoziale Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen u. a. in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert;
- Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“;
- Stiftung Mutter und Kind – finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not.
Gesetzliche Leistungen für die Familien
Für das Elterngeld stehen insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2022 durch die geplante Einführung eines Sofortzuschlags ergänzt. Es stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Jugendliche und Kinder“ werden auch in 2022 erhebliche Mittel in Höhe von rund 272 Millionen Euro im Haushalt des Familienministeriums zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen im familiären Bereich und zur Stärkung sozialen Lernens und sozialer Kompetenzen zur Verfügung gestellt. Von den Erhöhungen profitieren insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (mit rund 81 Millionen Euro), die Qualifizierungsoffensive (mit 60 Millionen Euro) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro). Für zahlreiche weitere Maßnahmen werden insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt.
Aufgaben der freien Jugendhilfe
Bereits im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 waren Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe mit einem Rekordwert von 267,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel konnten um weitere 28,1 Millionen Euro durch die Entscheidungen im Haushaltsausschuss auf nunmehr über 296 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wichtige Maßnahmen finanziert werden (u. a.):
- Das Programm Respekt Coaches (+15 Millionen Euro);
- Mittel für den Kinderschutzbund (+150.000 Euro);
- Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund mit individuellen Förderplänen bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen (+ 8 Millionen Euro);
- Stärkung der Jugendverbandsarbeit damit der Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände in ihrer wichtigen Arbeit der Unterstützung von demokratischer Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht gestärkt werden (+ 3 Millionen Euro).
Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus
Für den am 1. Mai neu ernannten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland werden erstmals Mittel in Höhe von 400.000 Euro im Einzelplan 17 ausgebracht.
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zusätzliche Mittel von 4,825 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor gefördert (+3,6 Millionen Euro) und die institutionelle Förderung des DeZIM (1,225 Millionen Euro) unterstützt werden. Insgesamt stehen für Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung in 2022 rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Demokratie Leben! und Menschen stärken Menschen
Das Programm Demokratie Leben! wird gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2022 165,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2022 18 Millionen Euro eingeplant (eine weitere Verstärkung aus den Mitteln für die „humanitäre Hilfe Ukraine“ ist vorgesehen, s.o.). Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst der entsprechend der Finanzplanung ein Volumen von 183,5 Millionen Euro umfasst.
Mehrgenerationenhäuser
Für die Mehrgenerationenhäuser werden die zusätzlichen 5,45 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 auch für 2022 zur Verfügung gestellt, sodass auch in 2022 weiterhin jedes Mehrgenerationenhaus mit 40.000 Euro gefördert werden kann. Zusätzlich stehen den Mehrgenerationenhäusern in 2022 insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Damit stehen für die Mehrgenerationenhäuser rund 29,5 Millionen Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.
Stärkung der Familienpolitik
Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung, sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt waren bereits im 2. Regierungsentwurf zusätzliche Mittel von 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden diese Mittel um weitere 7,6 Millionen Euro für familienpolitisch prioritäre Vorhaben aufgestockt, so dass nunmehr über 35,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Wohlfahrtsverbände
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen führen die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch. Sie sind Träger von derzeit 56 Psychosozialen Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen. Die notwendige und wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine unterstützt. Insgesamt werden die Mittel für die Wohlfahrtsverbände das Niveau von 2021 von rund 39 Millionen Euro somit überschreiten.
Freiwilligendienste
Für die Freiwilligendienste werden 2022 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,6 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Damit kann das bisherige Niveau gehalten werden.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung
Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.
Erneut erhält die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in 2022 Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (10 Millionen Euro). Damit werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Jahr 20 Millionen Euro aus dem Einzelplan 17 zur Verfügung gestellt.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2022
BMFSFJ: Helpline Ukraine unterstützt geflüchtete Familien bei Sorgen und Problemen
Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache nimmt Arbeit auf – kostenfrei und vertraulich
Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit heute bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Zuwendung, Unterstützung und Entlastung. Sie sind in Deutschland zwar in Sicherheit, leiden aber unter den Eindrücken des Krieges und der Flucht. Mit der Helpline Ukraine zeigen wir diesen Menschen, dass wir sie in ihrer Not nicht allein lassen. Hier finden sie offene Ohren für ihre Sorgen und Probleme und kompetente Beratung in ihrer Muttersprache.“
„Wir freuen uns, diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe anzugehen und damit einen Beitrag in dieser Krise leisten zu können“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte, ihre Sorgen und Ängste sprechen zu können.“
„Bei unseren Hilfsmaßnahmen für die Ukraine konzentrieren wir uns darauf, was wir am besten können: Menschen verbinden“, sagt Melanie Kubin-Hardewig, Vice President Group Sustainability Management bei der Telekom. „Als langjähriger Partner der Nummer gegen Kummer unterstützen wir deshalb das erweiterte Hilfsangebot sehr gerne, indem wir die Leitungskapazitäten für das zusätzliche Gesprächsaufkommen bereitstellen.“
Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.
Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2022
SPD: Kinder wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen
Die aktuellen Ermittlungen der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Wermelskirchen zeigen einmal mehr die schreckliche Dimension von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die unbedingte Notwendigkeit, mit aller Kraft dagegen vorzugehen. Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt schon die gestern vorgestellte Zahl kindlicher Gewaltopfer im Jahr 2021: Im Jahresdurchschnitt wurden 49 Kinder jeden Tag Opfer sexualisierter Gewalt.
„Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden passende Ermittlungsinstrumente sowie genug Personal an die Hand geben, damit die riesigen Datenmengen von Missbrauchsdarstellungen ausgewertet und alle Tatverdächtigen effektiv und schnell ermittelt werden können. Das Dunkelfeld ist bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder immer noch zu groß. Deswegen werden wir zudem für eine Erhebung verlässlicher Zahlen zum Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder sorgen.
Gleichzeitig wollen wir das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür schärfen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder allgegenwärtig ist. Wir müssen sicherstellen, dass Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, auch tatsächlich etabliert werden und Hilfsangebote überall verfügbar sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Lehrkräfte darin geschult werden, typische Täterstrategien zu erkennen und ein Handlungsplan zum Umgang mit einem Verdacht entwickelt wird.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.05.2022
SPD: Tabuisierung von Menstruation beenden
Am 28. Mai ist der Internationale Tag der Menstruationshygiene. Noch immer unterliegt die Menstruation einer gesellschaftlichen Tabuisierung. Das muss sich ändern.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Mädchen und Frauen werden weltweit noch immer wegen ihrer Menstruation stigmatisiert und ausgegrenzt – mit gravierenden Folgen für Bildungs- und Berufschancen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Auch in Deutschland wird die Menstruation, die zum Leben jeder Frau gehört, nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert. Das wollen wir ändern. Denn das ist ein Überbleibsel eines längst überholten Frauenbildes. Es passt nicht in unsere offene und freie Gesellschaft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter stark machen.“
Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Es ist leider auch heute noch kein selbstverständlicher weltweiter Standard, dass Menschen uneingeschränkten Zugang zu Wasser, Sanitär- und Hygieneversorgung haben. Das führt zu Problemen und Ausgrenzung: Menstruierende bleiben Zuhause und sind regelmäßig vom Schulbesuch und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sie sind außerdem erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch deshalb werden wir unsere internationale Entwicklungszusammenarbeit ausweiten.
In Deutschland gehören Menstruationsartikel zum alltäglichen Hygienebedarf. Unsere 2020 umgesetzte Mehrwertsteuersenkung darauf war richtig. Aber es bleibt noch Handlungsbedarf. So sollte geprüft werden, wie und wo in Deutschland kostenfreie Menstruationshygieneprodukte zur Verfügung gestellt werden können.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.05.2022
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN: Ein Booster für Freiwillige statt Verpflichtung für junge Leute
Zum aktuellen Vorschlag von Bundespräsidenten Steinmeier, ein Pflichtjahr für junge Menschen einzuführen, erklären Denise Loop und Emilia Fester, Mitglieder im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement:
Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die die Selbstbestimmung von jungen Menschen ein. Die Freiwilligkeit ist für junge Menschen bei der Entscheidung für einen sozialen, ökologischen, kulturellen, politischen oder internationalen Dienst in der Orientierungsphase nach der Schule ein wichtiger Punkt. Anstatt einen Pflichtdienst einzuführen, welcher derzeit weder staatlicherseits noch trägerseitig umsetzbar wäre, wollen wir die freiwilligen Angebote ausbauen. Alle jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen die Möglichkeit dazu bekommen.
Laut dem dritten Engagementbericht der Bundesregierung engagieren sich bereits gut zwei Drittel aller jungen Menschen für einen gesellschaftlichen Zweck. Junge Menschen müssen nicht für soziale Aufgaben verpflichtet werden. Es ist notwendig, die Struktur der Freiwilligendienste so zu stärken, dass alle jungen Menschen daran teilnehmen können und von dieser Möglichkeit wissen.
Die Ampel hat sich hierfür ambitionierte Reformen vorgenommen: Das Taschengeld für die Freiwilligen soll angehoben und das Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse erweitert werden, indem wir digitale- und Teilzeitdienste schaffen und auch den internationalen Freiwilligendienst stärken. Durch die Erhöhung des Taschengeldes sollen unabhängig von der sozialen Herkunft noch wesentlich mehr jungen Menschen ein freiwilliger Dienst ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, die Wertschätzung für die jungen Freiwilligen zu erhöhen und die Beantragung von staatlicher Unterstützung für laufende Kosten während des Freiwilligendienstes zu vereinfachen.
Eine deutliche Mittelerhöhung für die Freiwilligendienste wäre nötig, um all die Vorhaben umzusetzen und allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Denkbar wäre beispielsweise die Öffnung des BAföG und die Fortsetzung des 9€-Tickets für Freiwillige. Ein Pflichtdienst ist keine Option.
Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 13.06.2022
CDU/CSU: Haushalt der Bundesregierung für das Jahr 2022 wird den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht
Die Ampel-Koalition scheitert auch im Bereich des BMFSFJ weiterhin an den eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen
Im Deutschen Bundestag wurde am heutigen Dienstag der Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:
Silvia Breher: „Auch zwei Monate nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zeigt sich die Ampel-Koalition unfähig, auf die aktuellen Herausforderungen ausreichend zu reagieren und ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Trotz der massiven Anpassungsbedarfe durch die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Frauen, Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine ist der Haushalt des BMFSFJ im Vergleich zum Gesamthaushalt nur marginal angewachsen. Insbesondere für den Ausbau der Sprach-Kitas, für eine Aufstockung der Frühen Hilfen, für die Fortsetzung der Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und für ein weiteres Investitionsprogramm zum Kinderbetreuungsausbau hat es im Haushaltsentwurf der Ampel erneut nicht gereicht. Dies ist umso verwunderlicher, da die Union zu all den genannten Themen entsprechende Änderungsanträge eingebracht hat und gleichzeitig auch Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet hat. Hier hätten wir uns von der Ampel mehr Bereitschaft zu bedarfsorientiertem Handeln gewünscht.“
Hermann-Josef Tebroke: „Die Familien in der Bundesrepublik leisten Großartiges, zumal in der aktuell überaus herausfordernden Lage. Zuerst die anhaltende Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine, die damit verbundenen steigenden Preise und eine unsichere gesamtwirtschaftliche Perspektive stellen vor allem für Familien mit Kindern große Herausforderungen dar. Auf diese Herausforderungen geben der Haushaltsplan und insbesondere das Budget des Familienministeriums keine Antwort. Dazu kommt, dass der Haushalt nicht nachhaltig finanziert wird. Die Rekordschulden belasten insbesondere die nachfolgende Generation. Einem solchen Haushaltsplan können wir nicht zustimmen.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 31.05.2022
CDU/CSU: Klimageld wird Bürokratiemonster sein
Zu den Klimageld-Plänen von Bundesarbeitsminister Heil können Sie den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, mit folgenden Worten zitieren:
„Bundesarbeitsminister Heil will ein Klimageld für alle einführen, die 4.000 Euro und weniger verdienen. Die Ampel erkennt damit an, dass ihre bisherigen Entlastungspakete völlig unzureichend sind. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Klimageld ein Bürokratiemonster sein wird und nicht schnell genug umsetzbar ist, um die Menschen sofort und spürbar zu entlasten.
Aus gutem Grund scheiterte das von Heil vorgeschlagene Mobilitätsgeld in der Ampel. Jetzt nimmt er einen neuen Anlauf unter neuem Namen. Über die Höhe der geplanten Entlastungen bleibt Heil jegliche Antwort schuldig. Das ist nichts anderes als Schaufensterpolitik. Außerdem ist vollkommen unklar, ob auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende entlastet werden sollen. Es darf nicht sein, dass – wie bei der Energiepreispauschale – Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und andere Gruppen ohne Arbeitseinkommen wieder leer ausgehen. Sonst würde die Ampel ein weiteres Mal die soziale Spaltung des Landes vertiefen.
Was wir jetzt dringend brauchen ist kein weiteres Stückwerk an Reförmchen. Wir brauchen schnell wirksame Entlastungen, die tatsächlich bei den Menschen ankommen. Dazu gehören vor allem eine Inflationsbremse bei der Einkommenssteuer, eine soziale Steuerreform für kleinere und mittlere Einkommen und ein höherer Pauschbetrag, um coronabedingte Mehrausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Außerdem muss der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht werden, um Familien stärker zu entlasten.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.05.2022
Deutscher Bundestag: Kinderkommission zum Weltspieltag am 28. Mai 2022: „Politik und Verwaltung müssen den Kinderrechten bei ihren Entscheidungen Raum geben“
Auch in diesem Jahr übernimmt die Kinderkommission im Deut-schen Bundestag die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ stattfindet.
Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass Bewegung und Spiel im Freien eine zentrale Rolle bei einer Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern spielen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:
„Kindliche Entwicklung und Spielen gehen Hand in Hand. Im Spiel entdecken Kinder ihre Kreativität, lernen eigene Kräfte und Grenzen kennen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander und stärken ihre kognitiven Kompetenzen. Deshalb haben Kinder ein Recht auf Spiel- und Freizeit. Daran muss immer wieder erinnert werden, gerade weil dieses Kinderrecht im Alltag der Erwachsenenwelt manchmal zu kurz kommt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Recht im alltäglichen Leben Geltung zu verschaffen. Gefragt sind hier nicht nur Familien, Kitas, Schulen und Vereine. Auch Politik und Verwaltung müssen den Kinderrechten bei ihren Entscheidungen Raum geben, zum Beispiel wenn es darum geht, Freiflächen, Grünanlagen oder Spiel- und Sportplätze zu planen und zu bauen.“
Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Anlässlich des Weltspieltags rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner regelmäßig zu Aktionen auf, um in Erinnerung zu rufen, dass freies Spielen ein Grundbedürfnis aller Kinder ist. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sagt Kindern ein Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung zu.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.05.2022
Bundestag: Linke fragt nach Plänen des Familienministeriums
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2093) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Familienpolitik gestellt. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach Plänen zur Erweiterung von Partnermonaten nach der Geburt eines Kindes und nach der „Corona-Auszeit für Familien“.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 14.06.2022
Bundestag: Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2071) zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestellt. Im Kern geht es darin um die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes im Jahr 2021 und einen Ausblick auf dieses Jahr. So möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem Informationen über die Anzahl der Teilnehmer erhalten und über konkrete Details wie Finanzierung, Förderdauer und Prognosen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022
Bundestag: Jugendprojekte im Familienministerium
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2092) zur Vorhabenplanung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Jugendpolitik gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der konkreten Umsetzung des Projektes „Europäische und internationale Jugendpolitik und Jugendarbeit“ und nach dem Projekt „Jugendstrategie, Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022
Bundestag: Folgen des Ukraine-Krieges für Kinder und Familien
Die Unionsfraktion hat eine Kleine Anfrage (20/2069) zu den Folgen des Ukraine-Krieges auf den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Dabei steht die frühkindliche Bildung und die Kinderbetreuung im Fokus. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele geflüchtete Kinder bereits in Kitas betreut werden und wie hoch die Kosten für die Integration dieser Kinder in den Jahren 2022 und 2023 sein werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 07.06.2022
Bundestag: Linke fragt nach Plänen im Familienministerium
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/1618) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung der Kindergrundsicherung und des „Gute-Kita-Gesetzes“.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 274 vom 31.05.2022
Bundestag: Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland
Der Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („IstanbulKonvention“) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, welche Gesamtstrategie dafür vorgesehen ist und bis wann die Bundesregierung einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen will.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 272 vom 31.05.2022
Bundestag: Keine Stellungnahme zur Streichung des Werbeverbots
Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (20/1635) verzichtet. Das geht aus einer Unterrichtung (20/1980).
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 27.05.2022
Bundestag: Linke fragt nach Vorhabenplanung des Familienministeriums
Für die Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich „Vielfalt leben, Demokratie stärken“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/1877). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung des „Demokratiefördergesetzes“ und anderen Projekten in diesem Zusammenhang.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 261 vom 23.05.2022
Hans-Böckler-Stiftung: Wirtschaftliche Belastungen und Sorgen durch Ukraine-Krieg und Inflation weiter verbreitet als auf Höhepunkt der Corona-Krise
Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der stark gestiegenen Inflation machen sich mehr Erwerbspersonen in Deutschland große Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation als zu irgendeinem Zeitpunkt während der Corona-Krise. Aktuell empfindet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden die eigene finanzielle Lage als „äußerst stark“ oder „stark“ belastend (24 Prozent) und hat große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft (26 Prozent). Das zeigen neue Ergebnisse aus der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die regelmäßig ein Panel aus Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden befragt wird (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).* Unter Erwerbspersonen mit niedrigem Haushaltseinkommen unter 1.300 Euro netto im Monat äußert sogar mehr als die Hälfte große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage, in der nächsthöheren Einkommensgruppe zwischen 1.301 und 2.000 Euro netto tun das noch fast 40 Prozent. Auch die Belastung durch steigende Preise ist bei Erwerbspersonen mit niedrigem Einkommen sehr weit verbreitet (79 Prozent; siehe Abbildung 5 in der pdf-Version; Link unten), sie reicht aber auch weit in mittlere Einkommensgruppen, wo 54 bis 59 Prozent sich große Sorgen um die Inflation machen.
Die Sorge um die soziale Ungleichheit in Deutschland ist derzeit ebenfalls ausgeprägter als jemals während der Pandemie: Zwei Drittel aller Befragten fürchten, dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, „dass sie Gefahr läuft, daran zu zerbrechen“. Drei Viertel glauben, dass die Einkommensverteilung durch den Ukraine-Krieg ungleicher wird. Dagegen sind die sozio-emotionalen Belastungen, von denen die Befragten berichten, etwa mit Blick auf die familiäre oder die Arbeitssituation zwar zuletzt auf das niedrigste Niveau seit Pandemiebeginn gesunken, offenbar, weil Schul-, Kita- und Betriebsschließungen im Moment kein großes Thema sind. Unter dem Strich überwiegen aber Verunsicherung und Unzufriedenheit: Lediglich rund ein Viertel der befragten Erwerbspersonen ist aktuell zufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung in der Russland-Ukraine-Krise, rund ein Drittel äußert sich zufrieden mit Blick auf die Bewältigung der Pandemie.
„Insgesamt zeigt sich das Bild einer stark verunsicherten Gesellschaft, die mit wenig Zuversicht in die Zukunft blickt. Die Frustration, dass auf die Pandemie nun gleich die nächste schwere Krise durch den russischen Angriffskrieg folgt, zehrt an vielen Menschen, die entweder gar nicht mehr über die Runden kommen oder befürchten, dass ihre individuellen Reserven und die des Landes schwinden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Die Ängste speisen sich dabei nicht nur aus der sicherheitspolitischen Weltlage, sondern in sehr starkem Ausmaß aus materiellen Belastungen und Sorgen. Die sind in den unteren Einkommensgruppen deutlich stärker ausgeprägt. Besonders beunruhigend ist hier, dass dies Gruppen sind, die schon während der Pandemie deutlich öfter Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, hebt die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
„Sehr viele Befragte haben kein Vertrauen, dass die Lasten der Ukraine-Krise fair verteilt werden und fühlen sich schon jetzt nicht ausreichend unterstützt. Das schwächt auch ihr Vertrauen in die Bundesregierung und demokratische Institutionen insgesamt“, so Kohlrausch. „Es ist daher dringend notwendig, bei kommenden Verteilungsauseinandersetzungen diejenigen, die schon finanziell stark unter der Corona-Pandemie gelitten haben, besonders im Blick zu behalten. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit für die betroffenen Gruppen, sondern auch der Stabilisierung der Gesellschaft als Ganzem“, sagt die Soziologin.
Kohlrausch hat zusammen mit WSI-Sozialforscher Dr. Andreas Hövermann die neueste Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung ausgewertet, die die Hans-Böckler-Stiftung seit Frühjahr 2020 durchführt. Dafür wurden Ende April 6.234 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation während der Pandemie befragt. Dieselben Personen waren bereits im April, Juni und November 2020 sowie im Januar, Juli und Oktober 2021 und im Januar 2022 interviewt worden, allerdings teilweise nicht mit dem vollständigen Fragebogen. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Durch die Panelstruktur lassen sich Veränderungen im Zeitverlauf herausarbeiten.
Die vollständige PM finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.05.2022
Statistisches Bundesamt: 4,8 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal
Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.
70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS–Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2022
Statistisches Bundesamt: Ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitete 2021 im Homeoffice
Im IT-Dienstleistungsbereich arbeiteten 75,9 % der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus, im Gesundheitswesen nur 5,4 %.
Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen wie noch nie von zu Hause gearbeitet. 24,8 % aller Erwerbstätigen in Deutschland waren im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Für 10,0 % der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Corona-Maßnahmen wie die im Früh- und Spätjahr 2021 geltende Homeoffice-Pflicht haben dazu geführt, dass sich der Anteil gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt hat: Im Jahr 2019 hatten noch 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.
In den vergangenen Wochen und Monaten sind Berufstätige in vielen Unternehmen derweil wieder vermehrt aus dem Homeoffice an ihren eigentlichen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch den Arbeitgeber war Ende März 2022 ausgelaufen.
Ob und in welchem Maße Erwerbstätige Homeoffice machen, sprich mobil oder flexibel von zu Hause arbeiten können, hängt auch davon ab, ob sie abhängig beschäftigt oder als Selbstständige tätig sind. Der entsprechende Anteil bei den abhängig Beschäftigten liegt mit 23,1 % etwas niedriger als der bei allen Erwerbstätigen.
Homeoffice-Anteil im IT-Dienstleitungsbereich am größten, im Bau- und Gesundheitswesen am geringsten
Noch deutlicher variiert die Nutzung von Homeoffice nach Branchen. In der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie arbeiteten im Jahr 2021 gut drei Viertel der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus (75,9 %). In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 71,3 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es etwa zwei Drittel der Beschäftigten (66,2 %). In anderen Wirtschaftsbereichen blieb die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, dagegen auch zu Corona-Zeiten vielmehr die Ausnahme als die Regel. Im Gesundheitswesen konnten 2021 mit 5,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Bau- und Ausbaugewerbe (8,1 %) oder etwa im Einzelhandel (8,3 %, ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) war in den seltensten Fällen mit Homeoffice vereinbar.
Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt
Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2021 leicht über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiteten durchschnittlich 24,2 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren von zu Hause aus. In den Niederlanden (54,0 %), in Schweden (46,5 %) und in Luxemburg (45,4 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (6,5 %), Rumänien (6,6 %) und Zypern (12,6 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.
Methodische Hinweise:
Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2021 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.
Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2022
Statistisches Bundesamt: Zahl neuer Wohnungen im Jahr 2021 um 4,2 % gesunken
- Zahl neuer Wohnungen im Jahr 2021 wieder unter 300 000 Wohnungen gesunken
- Zahl neuer Einfamilienhäuser um 10,4 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen
- Bauüberhang mit knapp 847 000 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen auf höchstem Stand seit 1996
Die Bundesregierung hat sich das Ziel von jährlich 400 000 neuen Wohnungen in Deutschland gesetzt. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 293 393 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,2 % oder 12 983 weniger als im Vorjahr. Nachdem im Jahr 2020 erstmals mehr als 300 000 neue Wohnungen entstanden waren, fiel die Zahl im Jahr 2021 wieder auf das Niveau des Jahres 2019 (2020: 306 376 neue Wohnungen; 2019: 293 002). Der 2011 begonnene jährliche Anstieg der Zahl fertiggestellter Wohnungen setzte sich damit 2021 nicht weiter fort. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.
Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen
Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stieg im Jahr 2021 mit 380 736 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 846 467 Wohnungen (+67 035 gegenüber 2020). Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs beschleunigte sich somit im Jahr 2021 und erreichte den höchsten Stand seit 1996 (922 343).
Wohnungsbau stockt wegen Materialknappheit, hoher Preise und Personalmangel
Der Rückgang der Baufertigstellungen bei gleichzeitiger starker Zunahme des Bauüberhangs deuten auf angebotsseitige Störungen hin, die Unternehmen und Bauherren daran hindern, ihre Vorhaben zeitnah zu realisieren. Hier dürften Lieferengpässe und Rohstoffknappheit, deutliche Preissteigerungen als Folge einer erhöhten Nachfrage nach Baustoffen wie Holz und Stahl im In- und Ausland sowie die hohe Auslastung beziehungsweise Personalknappheit im Baugewerbe eine maßgebliche Rolle spielen (Ergebnisse zur Preisentwicklung für Baumaterialien bietet die Pressemitteilung Nr. N 006 vom 10. Februar 2022).
Zahl neuer Wohnungen sowohl in Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern gesunken
Von den insgesamt 293 393 im Jahr 2021 fertig gestellten Wohnungen waren 256 352 Neubauwohnungen in Wohngebäuden, das waren 4,6 % weniger als im Jahr 2020. Auf neue Einfamilienhäuser entfielen davon 78 209 Wohnungen, was einem Rückgang um 10,4 % entspricht. In Mehrfamilienhäusern wurden 147 925 und damit 3,6 % weniger Neubauwohnungen fertiggestellt. In Zweifamilienhäusern sank die Zahl um 1,7 % auf 20 118 Wohnungen. In neu gebauten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen, und zwar um 32,0 % auf 10 100. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in neuen Nichtwohngebäuden stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % auf 5 317. Durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden entstanden 31 724 Wohnungen, das waren 2,7 % weniger als im Jahr 2021.
Bei den im Jahr 2021 fertiggestellten Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2020 um 2,8 % auf 190,2 Millionen Kubikmeter. Diese Zunahme ist auf einen Anstieg bei den nichtöffentlichen Bauherren (+3,9 %) zurückzuführen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baufertigstellungen können über die Tabellen 31121 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse der Baustatistiken bieten auch die Themenseite „Bauen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 23.05.2022
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO: Wertschätzung statt Verpflichtung – AWO fordert Stärkung der Freiwilligendienste
Derzeit wird erneut eine soziale Pflichtzeit für junge Menschen gefordert. Dazu Brigitte Döcker, Vorsitzende des AWO-Bundesverbandes: „Als AWO lehnen wir eine Dienstpflicht ab und setzen klar auf Freiwilligkeit. Wir stehen für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste (FSJ und BFD) dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten. Was wir wirklich benötigen, ist mehr Wertschätzung und Anerkennung für junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Dieses freiwillige Engagement noch viel ernster zu nehmen, würde den Gemeinsinn stärken. Das ist aus unserer Sicht auch der richtige Weg, Menschen für soziale Berufsfelder zu interessieren.“ Es gibt ein strukturelles Fachkräfteproblem im sozialen Bereich, das lässt sich aber nicht mit zwangsverpflichteten jungen Erwachsenen lösen, so die AWO weiter. Im Gegenteil führt ein Pflichtdienst dazu, dass die häufig ohnehin schon überlasteten Fachkräfte sich zusätzlich um im schlechten Fall unfreiwillige Helfer*innen kümmern müssen. Was der soziale Bereich stattdessen benötigt, sind mehr Fachkräfte, die gut ausgebildet und motiviert sind.
Diejenigen, die die Pflichtzeit befürworten, führen an, wie prägend und erhellend die Erfahrungen in einem sozialen Dienst sind. Das ist zweifellos richtig, aber Solidarität und Gemeinsinn können nicht mit einem Pflichtdienst erzwungen werden. Der Ruf nach einem Pflichtdienst unterstellt, dass sich junge Menschen aus eigenem Antrieb nicht für das Gemeinwohl interessieren. Weder die Shell-Jugendstudien noch die Freiwilligensurveys geben Anhaltspunkte für einen solchen Befund. Sie zeigen im Gegenteil, dass junge Menschen zu den hoch engagierten Gruppen der Bevölkerung gehören. Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus zwei Jahren Pandemie, in denen der Staat große Versäumnisse darin gezeigt hat, die Bedürfnisse junger Menschen angemessen zu berücksichtigen, den Schulbetrieb vernünftig zu organisieren und vieles mehr. Nun eine Pflichtdienstdebatte anzustoßen, ist das absolut falsche Signal. Wenn Menschen dazu gezwungen werden in Bereichen zu arbeiten, die ihnen nicht liegen, wird der Effekt vielleicht sogar abschreckend sein.
Die Freiwilligendienste zeigen, wie es stattdessen geht: Jedes Jahr absolvieren rund 100.000 junge Menschen bundesweit ein FSJ / BFD / FÖJ und engagieren sich für das Gemeinwohl, für andere Menschen und auch für sich selbst, indem sie Erfahrungen sammeln, berufliche Orientierung gewinnen usw. In den begleitenden Seminaren reflektieren die Freiwilligen ihre Erfahrungen und befassen sich intensiv mit der Frage, in welcher Gesellschaft sie leben wollen und was für das Gemeinwohl zu tun ist. Viele können sich nach dem Freiwilligendienst eine berufliche Zukunft im sozialen Bereich vorstellen – bei der AWO sind das über 60 Prozent, wie unsere regelmäßigen Freiwilligenbefragungen zeigen.
Mit Sicherheit lassen sich noch mehr Menschen für ein FSJ oder eine BFD gewinnen. Dafür braucht es allerdings eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie eine deutliche Steigerung der Bekanntheit und Wertschätzung. Sehr entscheidend ist, dass jede*r, die*der es möchte, sich einen Freiwilligendienst auch leisten kann. Das sei bisher nicht der Fall, so die AWO. Zum Beispiel bleiben Freiwillige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, vom Taschengeld lediglich 250 Euro. Der „Rest“ wird auf das Haushaltseinkommen angerechnet. Zudem sind Freiwillige auf den ÖPNV angewiesen. Trotzdem müssen sie in der Regel selbst für ihr Ticket zahlen – während Angehörige der Bundeswehr kostenfrei fahren. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass es Nachholbedarf in Bezug auf die Anerkennung und Wertschätzung für Freiwilligendienstleistende gibt. „Es geht darum, den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für ein freiwilliges soziales Engagement zu entscheiden. Hier muss die Debatte ansetzen,“ so Döcker abschließend.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.06.2022
BAGSO: Zwanzig Jahre Weltaltenplan: Seniorenorganisationen fordern besseren Schutz der Rechte älterer Menschen
Ministerinnen und Minister aus 30 UNECE-Ländern tagen in Rom
Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans in Madrid tagen mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Situation älterer Menschen in Europa, Nordamerika und Eurasien. Auf der „UNECE-Ministerkonferenz über das Altern“ am 16. und 17. Juni 2022 in Rom wird über Fortschritte der Seniorenpolitik sowie Herausforderungen der kommenden Jahre diskutiert. Ministerinnen und Minister aus 30 Ländern werden erwartet, darunter auch die deutsche Seniorenministerin Lisa Paus. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt auf der Konferenz die Interessen der älteren Generationen in Deutschland und weltweit. Bereits heute (15.6.2022) treffen sich Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft und appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Staaten, die Rechte älterer Menschen endlich besser zu schützen.
Auf der Ministerkonferenz in Rom fordert die BAGSO, die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans durch die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention zu untermauern. Nach Ansicht der BAGSO würde eine Weltaltenrechtskonvention Lücken in Bereichen schließen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist. Staaten würden verpflichtet, die Rechte Älterer zu wahren. Außerdem würde eine Konvention älteren Menschen eine Grundlage bieten, um ihre Rechte einzufordern und zum Beispiel gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Auf diese Weise könnte eine Konvention die Weiterentwicklung der Seniorenpolitik der Staaten im Rahmen des Zweiten Weltaltenplans ergänzen und verstärken.
Mit der UNECE-Ministerkonferenz über das Altern in Rom wird die Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans (Madrid International Plan of Action on Ageing, kurz: MIPAA) für die Jahre 2017 bis 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Bundesregierung bei der UNECE einen Bericht zur Umsetzung in Deutschland eingereicht. Auch die BAGSO hat die Umsetzung aus Sicht der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme beurteilt. Die Ministerkonferenz über das Altern wird von der UNECE in Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe für das Altern der UNECE und der italienischen Regierung veranstaltet. Die Konferenz wird live übertragen.
Live-Übertragung der UNECE-Ministerkonferenz
Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 15.06.2022
BAGSO: Tägliche Besuche in Pflegeheimen müssen möglich sein
BAGSO warnt vor erneuter Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann weiter täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat die BAGSO die Politik dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens der Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflege-heimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich sind.
Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. In Pflegeeinrichtungen werden Testmöglichkeiten häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. „Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können“, heißt es in dem Schreiben. Dies müsse „mit höchster Dringlichkeit“ geregelt werden. Sonst drohe erneut eine soziale Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Das enorme Leid, das hier-durch verursacht wurde, dürfe sich nicht wiederholen.
Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 10.06.2022
BAGSO: Leben ohne Internet – geht's noch?
BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren
Die BAGSO setzt sie sich für ein Recht auf ein Leben ohne Internet ein: Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Doch wo genau drückt der Schuh? Mit welchen Problemen haben Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen? Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.
In einigen wenigen Fragen geht es darum, in welchen Bereichen Menschen ohne Internet auf Schwierigkeiten stoßen und welche Schwierigkeiten dies konkret sind. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt. Ziel ist es, sich auf der Grundlage der Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren gemeinsam für gute Lösungen einzusetzen.
Die Umfrage kann handschriftlich oder im Internet ausgefüllt werden. Der gedruckte Fragebogen kann – bei Bedarf auch in größerer Stückzahl – per Mail unter umfrage@bagso.de oder telefonisch unter 0228 – 24 99 93 55 bestellt werden. Alle Informationen zur Umfrage finden Sie unter www.bagso.de/umfrage. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2022.
Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.06.2022
BAGSO: Bildung im Alter – für alle ermöglichen
BAGSO fordert Entwicklung einer Nationalen Bildungsstrategie
Der Wunsch, Neues zu erfahren und dazuzulernen, ist unabhängig vom Lebensalter. Bildung im Alter trägt zu gesellschaftlicher Teilhabe, Wohlbefinden und Gesundheit bei. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird sie immer wichtiger. In ihrem Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dazu auf, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. „Bildung ist ein Menschenrecht und daher allen Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter zu ermöglichen“, heißt es in dem Positionspapier.
Die BAGSO fordert, das Thema Bildung im Alter als politische Aufgabe in Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und benennt konkrete Schritte zu einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter. So müssten leicht zugängliche, quartiersbezogene Lernorte und Bildungsangebote im direkten Wohnumfeld älterer Menschen sowie zugehende Formate geschaffen werden. Diese sollten zusammen mit älteren Menschen entwickelt werden und kostenfrei oder kostengünstig sein, um niemanden auszuschließen. Auch thematische Vielfalt muss nach Ansicht der BAGSO gefördert werden. Benötigt würden zum Beispiel Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und politische Bildung.
Im Rahmen einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter gelte es auch, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, heißt es in dem Positionspapier. Dazu sei es notwendig, das Berufsfeld der Geragogik und der Bildungsarbeit mit älteren Menschen insgesamt zu stärken.
Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.05.2022
DGB: Breites Bündnis fordert: Jetzt die Weichen für eine sozialverträgliche Mobilitätswende stellen
Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, bestehend aus Gewerkschaften, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert in einem gemeinsamen Papier die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld sowie grundsätzliche Verbesserungen für den ÖPNV
Berlin – Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, ein Zusammenschluss von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK, AWO, NABU; BUND, VCD der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bewertet die im Zuge des Entlastungspakets vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zur Mobilität kritisch. Neben kurzfristig wirksamen Instrumenten fehlen auch langfristige Impulse für sozial- und umweltverträgliche Mobilität.
„Die dreimonatige Entlastung durch das 9-Euro-Ticket kann lediglich kurzzeitige, finanzielle Effekte erzielen“, heißt es in der Erklärung des Bündnisses, „was es aber braucht, sind grundsätzliche und langfristig angelegte Verbesserungen insbesondere für einen barrierefreien ÖPNV, um allen Bevölkerungsgruppen, im Besonderen auch auf dem Land, gleichen Zugang zu Mobilität zu ermöglichen und zu einer fairen Lastenverteilung zu kommen. Hier muss die Bundesregierung jetzt nachlegen.“
Zudem fordert das Bündnis eine Reform der Pendlerpauschale: „Das Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende erwartet von der Bundesregierung die Umwandlung in ein Mobilitätsgeld. Von der derzeit geltenden und in der vergangenen Woche noch erhöhten Pendlerpauschale profitieren Personen mit hohem Einkommen deutlich stärker als solche, die mit niedrigem Einkommen den Eingangssteuersatz zahlen. Mit der Einführung eines Mobilitätsgeldes hingegen würde pro Pendel-Kilometer ein bestimmter Betrag direkt mit der Steuer verrechnet bzw. ausgezahlt. Es wäre unabhängig sowohl vom Einkommen als auch von den benutzen Verkehrsmitteln. Zudem sollte geprüft werden, ob auch nicht berufsbedingte Wege geltend gemacht werden können, um das Mobilitätsgeld nicht ausschließlich auf erwerbstätige Personen zu beschränken.“
Des Weiteren erklärt das Bündnis auch die beschlossene dreimonatige Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe im Straßenverkehr als weder sozial ausgewogen noch als dienlich für den Klimaschutz. „Einkommensstarke Haushalte profitieren auch hier deutlich stärker, da diese statistisch mehr Kraftstoff verbrauchen. Statt den Verbrauch fossiler Energien weiter zu fördern, braucht es Anreize zum Sparen und zur Reduzierung von Abhängigkeiten“. Über eine gezielte Entlastung von Härtefällen hätten die veranschlagten Milliarden eine sowohl ökologisch als auch sozial und sogar wirtschaftlich sinnvolle Wirkung erzielen können, so das Bündnis weiter.
Mehr dazu in der ausführlichen Positionierung
Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende hat sich gegründet, um solch einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Ausrichtung der Verkehrspolitik konstruktiv zu begleiten und einer Spaltung der Gesellschaft darüber entgegenzuwirken. Durch seine Arbeit strebt das Bündnis an, die fortwährenden Auseinandersetzungen über die Zukunft der Mobilität zu entschärfen und versteht sich als Dialogplattform, auf der Zielkonflikte ausgehandelt werden können. Die Vorschläge des Bündnisses sollen dazu dienen, eine gemeinsame Vorstellung der künftigen Mobilitätswelt zu entwickeln und daraus Handlungsschritte abzuleiten.
Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 19.05.2022
Diakonie: Klimageld für einkommensarme Haushalte einfach und unbürokratisch gestalten
Zu den Vorschlägen von Bundesminister Heil für ein soziales Klimageld erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:
„Der soziale Ausgleich für Klimaschutzmaßnahmen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Es ist gut, dass das Bewusstsein dafür in der Politik angekommen ist. Ohne einen zielgenauen sozialen Ausgleich droht der Klimaschutz die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verlieren. Für Haushalte mit kleinem Einkommen ist die Energieversorgung schon jetzt unsicher. Damit niemandem das Licht ausgeht, müssen soziale Härten abgefedert werden. Und zwar schnell, einfach und unbürokratisch. Für die Zukunft setzt sich die Diakonie für eine zusätzliche Klimaprämie ein. Diese sollte die Menschen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur CO2-Reduzierung ebenso spürbar wie direkt und sozial entlasten. Dafür müssen jetzt die Grundlagen gelegt werden.“
Weitere Informationen:
https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/klima-sozial-gerecht-und-wirksam-schuetzen-klimapraemiejetzt
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2022
DKHW: Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes: Breite Mehrheit für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern
Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert laut einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Im Sinne einer generationengerechteren Gesellschaft werden zudem mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit als sinnvoll angesehen. Auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem auch Kinder und Jugendliche selbst vertreten sind, wird von einer großen Mehrheit favorisiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich außerdem, dass alle bestehenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie kinderfreundlich sind. Eine deutliche Mehrheit unter den Kindern und Jugendlichen spricht sich zudem für eine Wahlaltersabsenkung und den Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten aus.
Nur eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass in Deutschland von der öffentlichen Hand genug investiert wird, damit Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft haben. Investitionsbedarf wird im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung, im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Bekämpfung der Kinderarmut gesehen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird vor allem eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen favorisiert. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.
„Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft, in der Kinder gleichwertige Lebenschancen, soziale Absicherung sowie ein nachhaltig sicheres und gesundes Umfeld vorfinden. Dabei lassen sich unterschiedliche Aspekte von Generationengerechtigkeit identifizieren, beispielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aktueller und zukünftiger Generationen oder auch ein fairer Ausgleich der Interessen aktuell älterer und jüngerer Menschen. Als Kinderrechtsorganisation nehmen wir in diesem Zuge, insbesondere aber in der politischen Debatte, eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen in Deutschland wahr. Einerseits werden die Anliegen von Kindern und Jugendlichen oftmals schlichtweg ignoriert, andererseits werden ihre Interessen – selbst, wenn sie wahrgenommen werden – nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend nachhaltig bestätigen, steht unsere Gesellschaft vor einer Zerreißprobe. Denn unsere Demokratie ist abhängig davon, dass es gelingt, sowohl den Interessen aktueller Generationen als auch zukünftiger Generationen gleichermaßen gerecht zu werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Kinder und Jugendliche haben ganz konkrete Vorstellungen von der Welt, in der sie leben wollen. Diese Welt soll nachhaltiger, inklusiver und sozialer und die Chancen für alle sollen gerechter verteilt sein. Nicht zuletzt in der Pandemie haben gerade junge Menschen ihren Beitrag für die Gemeinschaft und den Schutz vulnerabler Gruppen geleistet. Sie haben gleichzeitig kreative Wege gefunden, für ihre Themen – beispielsweise den Klimaschutz – Gehör zu finden“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Als Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stehen wir hier und heute in der Pflicht, die junge Generation in ihrer gesellschaftlichen Partizipation zu stärken und ihre Anliegen in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Das macht der Kinderreport 2022 deutlich.“ Es beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben sind, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren, um die Teilhabe junger Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken. Es gelte aber auch für die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. „Wir setzen uns in Rheinland-Pfalz für Chancengleichheit durch beitragsfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule ein und unterstützen Familien durch frühe Hilfen, ein Netzwerk an Familieninstitutionen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pandemie und die Inflation belasten Familien, Kinder und Jugendliche zusätzlich. Um die Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese nun einführen will“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Es braucht eine Vielzahl politischer Initiativen und Entscheidungen für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern. Etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen oder eine Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Wir müssen mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für Klima und Umweltschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aufbringen. Finanziert werden sollten diese Ausgaben vor allem durch eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen und durch Einsparungen an anderer Stelle wie Straßenbau oder Wirtschaftsförderung. Bei der Frage der Aufnahme neuer Schulden mit Blick auf die Erfordernisse zusätzlicher Staatsausgaben für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen sollte eine Haushaltsaufstellung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohlvorrangs die Regel werden“, so Thomas Krüger weiter.
Der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2022 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2022 heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2022, gekürzt
DKHW: Weltspieltag 2022: Kommunale Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen müssen verbessert werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen fordern zum heutigen Weltspieltag die Verbesserung der kommunalen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Alle Kommunen in Deutschland sind nach Ansicht der beiden Organisationen aufgerufen, ihren planerischen und finanziellen Handlungsspielraum zu nutzen, um die Gegebenheiten vor Ort konkret zu verbessern. Möglichkeiten dazu sind beispielsweise kommunale Spielflächenkonzepte, der Ausbau von Naturerfahrungsräumen und eine bessere Kooperation von Kitas und Schulen mit den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Bei allen Maßnahmen müssen die Kinder und Jugendlichen bereits in die Planungen einbezogen werden und echte Mitsprachrechterechte erhalten. Da ohne weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen diese vielfältigen Aufgaben kaum zu bewältigen sind, fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen an dieser Stelle deutlich stärkere Anstrengungen von Bund und Ländern.
„Grüne Spiel- und Freiräume sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in den Kommunen besonders wichtig. Gleichzeitig können zum Kinderspiel geeignete Flächen wie Naturerfahrungsräume einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und den Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bedeutung der sozialen Stadtnatur ist daher stärker als bisher zu berücksichtigen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bund und Länder sind hier aufgerufen, die Kommunen durch umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und entsprechende finanzielle Hilfen dazu zu befähigen, innerstädtische Naturerfahrungsräume einzurichten und dauerhaft zu betreiben.“
„Für eine bessere Qualität von Spielräumen braucht es in jeder Kommune beteiligungsorientierte Spielflächenkonzepte, die sowohl klassische Spielplätze als auch alle anderen Spiel- und Freiflächen, Wegeverbindungen wie Rad- und Schulwege, Stadtplätze, Sportanlagen sowie Spielstraßen in den Blick nehmen. Ein hierfür geeignetes Instrument ist die Spielleitplanung, welche die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen partizipativ herausarbeitet und in die Stadtentwicklung integriert. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, ihre Kommunen finanziell zu unterstützen sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. „Zudem sollten über die Städtebauförderung die Kinderrechte noch stärkeren Einzug in Bauvorhaben erhalten. Elemente der bespielbaren Stadt oder die Sicherung von Freizeitwegen der Kinder sind daher beim Stadtumbau konsequent zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Bundesländer Spielraumgesetze erlassen, die eine kommunale Flächenbevorratung für Spielflächen vorschreiben.“
Der Weltspieltag 2022 wird deutschlandweit zum 15. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Das Deutsche Kinderhilfswerk selbst schickt die Kinder zum Weltspieltag auf eine Entdeckungstour durch ihre Kommune, um ein Bild von ihrem Lieblingsort auf eine Postkarte zu malen oder ein Foto des Ortes zu machen. Diese Postkarte oder das Foto können die Kinder anschließend an einen Freund oder eine Freundin schicken oder überreichen, und damit zum gemeinsamen Entdecken und Spielen einladen. Zudem sollen die Postkarten und Fotos in den sozialen Medien unter dem #WSTLieblingsort gepostet oder direkt ans Deutsche Kinderhilfswerk geschickt werden. Die besten Veröffentlichungen und Einsendungen werden mit kleinen Preisen belohnt. Unterstützt wird der Weltspieltag vom Kinder- und Familienradio Radio TEDDY. Botschafter des Weltspieltags 2022 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2022
DKHW: Repräsentative Umfrage zum Weltspieltag am 28. Mai 2022 unterstreicht Bedeutung des Draußenseins von Kindern
Die Erwachsenen in Deutschland messen dem Draußenspielen und dem Draußensein von Kindern weiterhin sehr große Bedeutung bei. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Erwachsenen geben an, dies äußerst wichtig zu finden, weitere 30 Prozent halten es für sehr wichtig, 3 Prozent für wichtig. Die Kinder und Jugendlichen sehen das anders: Nur 11 Prozent finden dies äußerst wichtig. 29 Prozent ist das Draußensein sehr wichtig, 32 Prozent ist dies wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa unter Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren und Erwachsenen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“.
Während der Corona-Pandemie konnten zeitweise viele Freizeitaktivitäten draußen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, zum Beispiel das Spielen auf Spielplätzen, der Sport im Verein oder das Treffen von Freunden draußen. Vor diesem Hintergrund wurden die Kinder und Jugendlichen gefragt, inwieweit sich für sie der Stellenwert des Draußenseins seit Beginn der Pandemie verändert hat. Für 24 Prozent der Befragten ist es seit der Corona-Pandemie wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Für 13 Prozent ist dies unwichtiger geworden. 62 Prozent konstatieren hier keinen Unterschied. Gleichzeitig meints knapp ein Drittel der Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche wegen der Corona-Pandemie gar nicht mehr so oft draußen sind (32 Prozent). Seltener wird das von den Kindern und Jugendlichen selbst so gesehen (14 Prozent).
„Seit der Corona-Pandemie ist es für Kinder und Jugendliche wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Das unterstreicht die Wichtigkeit von schnell und eigenständig erreichbaren Frei- und Außenräumen für Kinder und Jugendliche, damit sie hier nicht ausgebremst werden. Insbesondere in der Stadt- und Raumplanung und ebenso in der Bau- und Verkehrsplanung müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Das gilt auch für entsprechende Freiräume im immer stärker institutionalisierten und organisierten Alltag von Kindern. Es braucht vor allem in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Ansonsten laufen wir Gefahr, dass eine Generation von Stubenhockern heranwächst. Am besten ist es natürlich, wenn Kinder ihre Zeit draußen in der Natur verbringen. Zahlreiche Studien stellen fest, dass die Distanz zur Natur auch bei Kindern immer größer wird. Wir wissen aber gleichzeitig, dass der Aufenthalt in der Natur zum Wohlbefinden beiträgt. Kinder brauchen deshalb eine naturnahe Gestaltung von für sie ausgewiesenen Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegeverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Bachläufe. Es sollte für Kinder von klein auf selbstverständlich sein, Zeit in der Natur zu verbringen. Und dies nicht nur beim Wochenendausflug ins Grüne, wenn ausreichend Zeit besteht, entsprechende Wege gemeinsam mit der Familie zurückzulegen. Sondern auch im städtischen Alltag, also im unmittelbaren, eigenständig erreichbaren Aktionsraum der Kinder und Jugendlichen“, so Hofmann weiter.
Rund die Hälfte der Erwachsenen (54 Prozent) meint, dass Kinder und Jugendliche manchmal nicht draußen spielen bzw. sich nicht draußen aufhalten können, weil es dafür nicht genug Möglichkeiten in ihren Wohnumgebungen gibt. 37 Prozent sehen den Grund dafür im zu gefährlichen Straßenverkehr, 36 Prozent meinen, dass Kinder und Jugendliche häufig nicht genug Zeit haben, um draußen zu spielen.
34 Prozent der Kinder und Jugendlichen sagen, dass sie häufig keine Zeit haben, um draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen. 26 Prozent meinen, dass es in ihrer Nachbarschaft keine anderen Kinder bzw. Jugendlichen zum Spielen oder Zeit verbringen draußen gibt.
Auf die Frage, welche Maßnahmen es Kinder und Jugendlichen am ehesten erleichtern würden, draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen, nennen knapp drei Viertel der Erwachsenen (71 Prozent) mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). Zwei Drittel meinen, dass die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume (66 Prozent) sowie in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen (64 Prozent), zu einer Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen führen würden. 54 Prozent halten kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege) als geeignete Maßnahme, 45 Prozent meinen dies von mehr verkehrsberuhigten Bereichen.
Danach gefragt, welche Dinge ihnen das Spielen bzw. das Zeitverbringen draußen erleichtern würden, nennen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege). Jeweils 27 Prozent wünschen sich mehr naturbelassene Flächen im Wohnumfeld, wo man spielen oder sich aufhalten kann sowie mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). 21 Prozent sagen, dass mehr Angebote in der Schule, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen, ihnen das Draußensein erleichtern würden.
Für die repräsentative Umfrage zum Weltspieltag 2022 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.017 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren und 1.031 Erwachsene befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.05.2022
LSVD: Weltblutspendetag: Diskriminierung bei der Blutspende beenden
LSVD fordert Ende der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer und trans* Personen
Heute ist Weltblutspendetag. Noch immer werden schwule und bisexuelle Männer in Deutschland bei der Blutspende diskriminiert. Sie dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten vier Monaten keinen neuen und nicht mehr als einen Sexualpartner hatten. Transgeschlechtliche Menschen werden grundlos gesondert als sexuelle Risikogruppe aufgeführt. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Homo- und bisexuelle Männer dürfen bei der Blutspende nicht länger diskriminiert werden. Noch immer wird in der Hämotherapierichtlinie Sex unter Männern als per se riskanter definiert als heterosexueller Sexualverkehr. Das Risiko einer Infektion bemisst sich jedoch nicht nach dem Geschlecht der Sexualpartner*innen, sondern danach, ob das Sexualverhalten riskant ist. HIV-Neuinfektionen bei homo- und bisexuellen Männern gehen seit Jahren deutlich zurück, während die Zahlen bei heterosexuellen Männern kontinuierlich steigen. Wenn man die diskriminierende Logik der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Bundesärztekammer, Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut und Bundesgesundheitsministerium konsequent weiterdenkt, müssten eigentlich heterosexuelle Männer als Risikogruppe definiert und von der Blutspende zurückgestellt werden. Unverständlich ist auch, dass die Richtlinie trans* Personen grundlos als eigene Risikogruppe nennt. Wir erwarten von der Ampelregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung der Diskriminierung nun zügig umsetzt.
Die Änderungen der Hämotherapierichtlinie im letzten Herbst haben zwar endlich die willkürliche zwölfmonatige Enthaltsamkeitsregelung für homo- und bisexuelle Männer gestrichen. Die Ungleichbehandlung jedoch bleibt: Während heterosexuelle Männer, die mehrere Sexualpartnerinnen haben, Blut spenden dürfen, gilt für schwule und bisexuelle Männer vier Monate vor der Spende eine Pflicht zur Enthaltsamkeit bzw. Monogamie: Sex mit einem neuen oder mit mehr als einem Sexualpartner führt zum Ausschluss von der Blutspende.
Zielführender als eine am Geschlecht der Sexualpartner*innen orientierte Risikogruppenbildung wäre die Beurteilung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens. Die hierfür erforderlichen Fragebögen sind längst entwickelt und liegen in den Schubladen der oben zitierten Arbeitsgruppe. Studien dieser Arbeitsgruppe haben ergeben, dass diese Fragebögen sogar eine höhere Sicherheit der Blutspenden gewährleisten als die bisherige Risikogruppenbildung. Ihr Einsatz scheitert jedoch an der Befürchtung, dass Spendenwillige durch zu intime Fragen von der Blutspende abgeschreckt werden könnten. Diese Befürchtung kann jedoch nicht die fortdauernde Diskriminierung und Stigmatisierung schwuler und bisexueller Männer zur Folge haben! Erforderlich und nachweislich wirksam sind dagegen Aufklärung und Information der Spendenden über sexuelles Risikoverhalten.
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Ein Blick in andere Länder, die Schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende nicht mehr diskriminieren, lohnt sich, denn in Bulgarien, Italien, Portugal, Brasilien, England, Ungarn, Argentinien, Bhutan, Bolivien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Lettland, Mexiko, Peru, Polen, Russland, San Marino und Südafrika gibt es bei der Blutspende keinen generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung.
LSVD-Dossier „Diskriminierung bei der Blutspende“
Blutspendeverbot abschaffen – Stellungnahme des LSVD zu den Fraktionsanträgen von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen
Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.06.2022
nak: Armutskonferenz zu Bürgergeld: Klare Neuregelungen und Beteiligung statt sanfte Worte!
Auf ihrer halbjährlichen Delegiertenversammlung in Köln hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen konsequenten und beteiligungsorientierten Neustart mit dem Bürgergeld eingefordert. In der Nationalen Armutskonferenz vernetzen sich Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände der Sozialen Arbeit, Gewerkschaften und Initiativen aus der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung.
„Das Bürgergeld muss einen konsequenten Bruch mit dem autoritären Hartz-IV-System vollziehen“, so Jürgen Schneider, Mitglied des Koordinierungskreises der nak und selbst leistungsberechtigt in der Grundsicherung. „Im Koalitionsvertrag stehen sanfte Worte wie ‚Soft Skills‘ und ‚Augenhöhe‘. Es ist völlig unklar, was das bedeuten soll. Nötig sind klare Neuregelungen, die das Machtgefälle in den Jobcentern auflösen.“
Für die Leistungsbeziehenden sei Ohnmacht im Umgang mit den Behörden eine alltägliche Erfahrung. „Hier die sogenannten Hilfebedürftigen – dort die Helfenden, die angeblich genau wissen, was die Leute brauchen. Diese Entmündigung steht weiter in den politischen Papieren.“ Zwar solle es jetzt Kompetenzermittlungsverfahren geben, Sanktionen würden abgemildert und Vereinbarungen länger mit den Leistungsberechtigten diskutiert. „Aber letztlich bleibt es dabei: die Leistungsberechtigten bleiben Objekte der Sozialleistung und werden nicht als Subjekte ihres eigenen Handelns und ihres eigenen Lebensweges respektiert.“
Wie schwer es den politischen Entscheider:innen falle, umzudenken, sehe man an der Weigerung, Regelsätze endlich realistisch zu ermitteln oder Sanktionen ganz aufzugeben. „Die Perspektive der Leistungsberechtigten kommt überhaupt nicht vor“, erklärt Heike Wagner, die mit der „AG Grundsicherung“ der nak ein Positionspapier zur Stärkung der Selbstorganisation erarbeitet hat. „Im Krankenversicherungssystem zum Beispiel sind ganz selbstverständlich Mittel für die Selbsthilfe vorgesehen. Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen.“
Daher fordere die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen. Auch auf die Ankündigung der Ampelkoalition, in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung die Sichtweise von Betroffenen zu berücksichtigen, müsse ein konkreter und selbstbestimmter Einbezug von Menschen mit Armutserfahrung folgen. „Hierzu ist die Nationale Armutskonferenz die richtige Ansprechpartnerin. Auf unserem „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ am 21. und 22. September dieses Jahres werden wir gezielt politische Akteur:innen aufsuchen, um unsere Sichtweise darzustellen und die Berücksichtigung unserer Interessen einzufordern.“
Wagner: „Die Vorbereitungen für das ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ starten Ende Juni mit verschiedenen Workshops. Gerade in Zeiten von Energiepreissteigerungen und Klimakatastrophe muss ein sozialer und ökologischer Neustart gelingen. Dabei wollen wir die Interessen einkommensarmer Menschen aktiv vertreten. Alle, die beim ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ mitwirken und sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, sind herzlich zur digitalen Auftaktveranstaltung am 30. Juni von 14 bis 15:30 Uhr eingeladen.“
Die Positionen der nak, den Einladungslink für die Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der nak:
https://www.nationale-armutskonferenz.de/
Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland vom 15.06.2022
Paritätischer Wohlfahrtsverband veröffentlicht Kita-Bericht 2022
Neue Studie illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas.
Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf einer Befragung von über 1000 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet basiert, illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas: Arbeitsbelastung und Rahmenbedingungen während der Pandemie sowie vielerorts unzureichende Personalschlüssel und teilweise mangelhafte Ausstattung erschweren es, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und führen zu einer hohen Unzufriedenheit bei den pädagogischen Fachkräften. Nach der Studie verhindert der anhaltend hohe Fachkräftemangel bundesweit in jeder zweiten Kindertageseinrichtung, dass Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden. Der Paritätische fordert angesichts der alarmierenden Befunde konzertierte Anstrengungen aller politischen Ebenen zur Qualitätsentwicklung und Fachkräftegewinnung.
Erstmals untersucht wurde mit der Studie auch der Zusammenhang mit der sozialräumlichen Lage der Kindertageseinrichtungen. Der Befund: Unabhängig von der Pandemie fehlt es insbesondere für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. “Die Fachkräfte vor Ort leisten Tag für Tag Enormes unter vielerorts wirklich schweren Bedingungen. Gerade dort, wo viele Kinder in Armut aufwachsen oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind, klagen auch die Kitas über schlechtere Ausstattung. Hier braucht es dringend gezielte und bessere Unterstützung”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Insgesamt gehen 60 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung davon aus, dass sie mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden können. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen sind davon besonders betroffen. Defizite belegt der Bericht dabei unter anderem im Bereich der Sprachförderung: Je höher die sozialräumliche Benachteiligung, desto größer ist die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen Bildung. Gleichzeitig könne dieser Bedarf mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel überwiegend nicht gedeckt werden.
Strukturelle Defizite werden nicht nur bei den Personal-Schlüsseln, sondern u.a. auch im Bereich der Kita-Finanzierung ausgemacht. Neu- und Ersatzanschaffungen seien kaum selbstverständlich. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gibt zudem an, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu versorgen. “Die Befunde des Kita-Berichts sind erschütternd. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn es uns in diesem reichen Land nicht gelingt, jedem Kind eine gesunde Mahlzeit, bestmögliche Förderung in der individuellen Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen”, so Schneider.
Zur Studie:
Der Kita-Bericht des Paritätischen erscheint inzwischen zum zweiten Mal. Die Studie gibt detaillierte Einblicke zum Stand der Qualitätsentwicklung und der praktischen Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes. Die Umfrage wurde gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück ausgewertet. Defizite wurden in allen Handlungsfeldern der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung festgestellt. Insgesamt haben 1.171 Personen aus unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen vollständig teilgenommen. Damit erfasst die Umfrage ein Fünftel aller Paritätischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Die Teilnehmenden an der Umfrage kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Dokumente zum Download
Paritätischer Kita-Bericht 2022 (4 MB)
Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.06.2022
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Webinar: Ernährungsarmut in Deutschland – Dialog: Steigende Lebensmittelpreise und Ernährungspolitik
Termin: 28. Juni 2022
Veranstalter: Organisiert von INKOTA, FIAN, Agrar Koordination und Forum Umwelt und Entwicklung
Ernährungsarmut stellt in Deutschland ein großes Problem dar. Millionen von Menschen fehlen die finanziellen Mittel oder Fähigkeiten, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Derzeit rapide steigende Kosten für Energie und Lebensmittel verschärfen die Situation besonders für einkommensschwache Haushalte weiter. Eine öffentliche Debatte findet hingegen bislang unzureichend statt.
Was sind die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklungen? Wie kann die Ernährungsstrategie der Ampelkoalition ein gesundes sowie sozial und ökologisch gerechtes Ernährungssystem fördern? Welche politische Maßnahmen brauchen wir, um insbesondere gefährdete oder betroffene Personen in den Fokus zu nehmen?
Wir diskutieren gemeinsam mit:
- Martin Rücker – freier Journalist und Autor des Buches „Ihr macht uns krank“
- Renate Künast, MdB – Sprecherin für Ernährungspolitik, Bündnis 90/Die Grünen
- Helena Kilian-Steinhaus – Gründerin, Sanktionsfrei e.V.
- Georg Janßen (angefragt) – Bundesgeschäftsführer, AbL e.V.
Moderation: Tanja Busse
Anmelden können Sie sich hier.
AWO-Werte in der Praxis - wie vielfaltsbewusste Führung gelingt - Abschlusstagung zum ESF-Gleichstellungsprojekt "Vielfaltsbewusst in Führung"
Termin: 30. Juni 2022
Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.
Ort: Berlin
Die AWO verfolgt das Ziel, mehr Geschlechtergerechtigkeit in den eigenen Strukturen zu erreichen und Vielfalt im AWO Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Das ESF-Gleichstellungsprojekt „Vielfaltsbewusst in Führung. Mit Diversity Management Potentiale erkennen, Strukturen verändern, Personal gewinnen und binden“ (ViF) liefert konkrete Anknüpfungspunkte, wie das gelingen kann. An den beiden Modellstandorten Westliches Westfalen und Schwaben wurden in einem intensiven partizipativen Arbeitsprozess AWO-spezifische Diversity-Konzepte entwickelt. Dazu gehören Leitbilder vielfaltsbewusster Führung sowie Standards vielfaltsbewusster Personalgewinnung und -entwicklung mit konkreten Maßnahmen für die Umsetzung. Führungskräften kommt dabei als Entscheidungsträger*innen und Personalverantwortlichen eine besondere Verantwortung zu. Die Abschlusstagung bietet Interessierten aus der AWO und anderen Verbänden der Sozialwirtschaft sowie der Fachöffentlichkeit insgesamt Gelegenheit:
- Einblicke in die Ergebnisse und Erfahrungswerte aus dem ViF-Projekt zu gewinnen,
- sich mit Schwerpunktthemen im Bereich vielfaltsbewusster Führung, Personalgewinnung und -entwicklung auseinanderzusetzen,
- Kenntnisse und Bewusstsein für Aspekte gesellschaftlicher Vielfalt zu erweitern,
- die eigene Vielfaltskompetenz zu stärken und
- Impulse für den eigenen Verbands- und Arbeitskontext mitzunehmen.
Das Programm, weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.
WEITERE INFORMATIONEN
AGF-Empfehlungen zur Child Guarantee: "Bildung und Betreuung" sowie "Wohnen"
Die aktuellen Empfehlungen befassen sich mit den Themen „Frühkindliche Betreuung, Bildung, Erziehung und Inklusion“ sowie „Angemessener Wohnraum“. Sie finden sich in einem integrierten Papier (Seiten 3ff und 21ff), das auch die bereits erschienenen Themen „Gesunde Ernährung“ und „Gesundheitsversorgung“ umfasst.
Zum Hintergrund: Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen begrüßt die Initiative und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Von der Bundesregierung erwartet die AGF, dass der zu erstellende Nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um deren Grundziele zu erreichen.
Die Empfehlungen der AGF liegen in deutscher und englischer Sprache vor.
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Auch wenn wir ein Interessenverband für Jungen, Männer und Väter sind, liegt uns viel an einem diversen Team. Wir freuen uns deshalb ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts, Alters, kulturellen Hintergrundes und sexueller Orientierung. Auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind uns willkommen.
Zwei Jahre Corona-Pandemie. Was hat das mit mir zu tun? Online-Workshop für Menschen, die Krisen als Chance sehen
Nutzen Sie Ihre Vergangenheit als Ausrede? Oder sehen Sie es als Stärke, dass Sie immer wieder aufgestanden sind und weitergemacht haben?
In den vergangenen zwei Jahren hat die ganze Welt den Atem angehalten. Jeder Mensch auf der Erde hat die Pandemie auf unterschiedliche Art und Weise erlebt. Egal welche Erfahrungen wir mit der Pandemie gemacht haben, sie bleibt ein Stück unserer aller Leben. Wie können wir unsere Vergangenheit reflektieren, daraus nützliche Schlüsse ziehen, um gestärkt daraus hervorzugehen? Wir möchten Ihnen in diesem Workshop Werkzeuge an die Hand geben, damit Sie genau diese wertvollen persönlichen Erfahrungen bei sich freilegen und mit anderen teilen können. Außerdem tauschen wir mit Ihnen nützliche Tipps und Tricks aus, wie Sie Ihre Erfahrungen als Stärke einsetzen können. Darüber hinaus teilen wir mit Ihnen das japanische Geheimnis über dem Umgang mit Ihrer Vergangenheit.
In diesem Online-Workshop werden wir zusammen mit Ihnen u.a. folgende Themen beleuchten:
Wie kommuniziere ich mit anderen? Wie spreche ich mit mir selbst? Erlaube ich mir selbst Ruhepausen? Was ist Stress und wie gehe ich effizient damit um? Wie nutze ich meine Vergangenheit um andere Menschen zu stärken? Wie werde ich zu einem Menschen, der positiv in die Zukunft blickt? Wie nutze ich Krisen als Chancen für mein persönliches Wachstum?
Den Flyer und weitre Informationen finden sie hier.