ZFF-Info 08/2020

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SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 04.06.2020

Ministerin Giffey: Familien profitieren vom Konjunkturprogramm mehrfach

Das Bundeskabinett hat heute Teile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen – darunter den Kinderbonus: 300 Euro für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind. Damit wird gezielt ein kurzfristiger zusätzlicher Konjunkturimpuls gesetzt, indem die Kaufkraft von Familien gestärkt wird. Insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen kommt der Kinderbonus zugute.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kinderbonus greift zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen Familien finanziell unter die Arme. Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. Für Familien steckt im Konjunkturpaket aber noch viel mehr drin: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird mehr als verdoppelt und Familien mit Kindern können durch die Absenkung der Mehrwertsteuer insgesamt 15 Prozent mehr einsparen als Haushalte ohne Kinder, denn Familien sind überproportional am Konsum beteiligt. Eine geringere Mehrwertsteuer hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für eine zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, denn Strompreise, die bezahlbar sind, nehmen Familien große Sorgen. In der nächsten Kabinettssitzung sollen auch die zusätzlichen Investitionen in den Ausbau der Kitaplatzkapazitäten inklusive Umbau und Sanierung und der Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen werden. Alle Maßnahmen zusammen genommen sind ein echter familienpolitischer Wumms, von dem Kinder und Eltern auf ganz unterschiedliche Weise profitieren werden.“

Der Kinderbonus wird im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundesfinanzministerium geregelt: Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Die weiteren Einzelheiten werden im Verwaltungswege entschieden. Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

Zu den weiteren Maßnahmen im Einzelnen:Gezielte finanzielle Entlastung für Familien in der Krise

Mit dem Konjunkturpaket zahlt die Bundesregierung für mehr als 18 Mio. Kinder und Jugendliche 300 Euro Kinderbonus. Das heißt, für jedes Kind, für das in 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es den Bonus, der in zwei Raten zu jeweils 150 € ausgezahlt wird. Auch Familien im SGB II-Bezug und Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren davon, denn der Kinderbonus wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Er wird beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Kinderbonus führt auch nicht dazu, dass die Kita-Beiträge neu berechnet und möglicherweise erhöht werden und er kommt natürlich auch Pflegekindern und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zugute.

Das ist sozial- und konjunkturpolitisch richtig. Gerade die Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern profitieren davon und setzen einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.

Schon zu Beginn der Corona-Krise haben wir mit dem „Notfall-KiZ“ und den Sonderregelungen im Elterngeld den Zugang zu den Familienleistungen erleichtert. Im April und Mai wurden mehr als 200.000 zusätzliche Kinder in den Kinderzuschlag aufgenommen.

Die Schließung von Kitas und Schulen hat alle Familien vor große Herausforderungen gestellt. Besonders getroffen hat sie aber die alleinerziehenden Mütter und Väter. Mit dem Konjunkturpaket haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt, von 1.908 € auf 4.000 €. Damit haben sie mehr Netto vom Brutto, eine Entlastung, die sie dringend benötigen und gut gebrauchen können. Und für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung noch im nächsten halben Jahr direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Krise hat den Blick für die elementare Bedeutung von Vereinbarkeit geschärft: Ohne eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktioniert unsere Gesellschaft und unser Wirtschaftssystem nicht. Deshalb setzt das Konjunkturpaket auch hier wichtige Impulse:

Der Ausbau von Kinderbetreuung in der Kita und Kindertagespflege und der Ganztagsbetreuung in der Grundschule erleichtert die Vereinbarkeit für Eltern deutlich. Deshalb investiert die Bundesregierung 1 Milliarde Euro zusätzlich in den Ausbau von Kitas und 2 Milliarden zusätzlich in den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung. Verlässliche Kitas, Horte und Ganztagsschulen sind eine Voraussetzung dafür, dass Mütter erwerbstätig sein können und dass sie sich die Familienaufgaben partnerschaftlich mit den Vätern aufteilen können. Alleinerziehende profitieren besonders von einem gut ausgebauten Betreuungsangebot. Es wird ein zusätzliches Programm mit Überbrückungshilfen aufgelegt, das eine große Unterstützung auch für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen ist. Dazu gehören beispielswiese Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs. Zudem wird es in 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW geben, für das der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellt und Bund und Länder gemeinsam die Sicherheiten hinterlegen. Mit den Kuren in den Kliniken des Müttergenesungswerks und der Familienerholung haben wir gute Angebote, Familien zu unterstützen, insbesondere nach dieser Zeit der besonders starken Belastungen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Auch Angebote der Familienbildung, vom Elterncafé bis zum Eltern-Kind-Kurs, fördern den familiären Zusammenhalt. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Einrichtungen die nächsten Wochen und Monate überstehen.

3. Weitere Maßnahmen, die Familien unterstützen

Die Absenkung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass Familien weniger für ihre Lebenshaltungskosten aufwenden müssen. Sie wirkt sofort und kommt unmittelbar bei den Familien an, wenn die Unternehmen ihre Preise entsprechend senken. Die Familien erhalten so mehr Spielraum für ihre Ausgaben. Familien haben einen überdurchschnittlich hohen Konsum und machen die Hälfte der Gesamtbevölkerung aus. Die Maßnahme hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der EEG-Umlage. Bezahlbare Strompreise nehmen Familien große Sorgen.

Der kommunale Solidarpakt im Umfang von 6 Milliarden Euro ist gut angelegtes Geld. Denn ein gutes Umfeld vor Ort ist gerade für Familien zentral. Dafür brauchen die Kommunen Mittel, damit sie Spielplätze, Schwimmbäder, Sportplätze, öffentlichen Nahverkehr, Parks und vieles mehr für Familien vorhalten können. Hierbei unterstützen wir sie und damit ganz zentral auch die Familien mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket.Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Unterstützung beim Neustart aus der Insolvenz sind für Familien von Bedeutung. Sie sichern Arbeitsplätze und machen es den Eltern möglich, ihre Familien zu versorgen. In zwei Dritteln aller Familienhaushalte sind beide Eltern erwerbstätig. Rund 70% der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. Eltern brauchen sichere Arbeitsplätze. Generell kommt die Zahlung des Kurzarbeitergeldes Millionen Eltern zugute.

Jedes Jahr fangen mehr als eine halbe Million Jugendliche eine berufliche Ausbildung an und starten damit in ihre berufliche und finanzielle Selbstständigkeit. Die Mütter und Väter sind froh, wenn es für ihre Kinder mit einer Ausbildung vorangeht. Viele Familien werden erleichtert sein, wenn ihre Kinder trotz der Krise eine Ausbildung beginnen können. Dafür sorgen wir mit der Förderung von mehreren 100.000 Ausbildungsplätzen (eine halbe Milliarde Euro) bei Unternehmen. Wir investieren unmittelbar in die Jugendlichen und adressieren ein weiteres Zukunftsthema, das ganz besondere Bedeutung für Familien hat.

Hinweis: Einige Maßnahmen des Konjunkturpaketes, die hier aufgeführt sind, sind in einer nächsten Sitzung des Bundeskabinetts zu beschließen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2020

Die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe sind ein wichtiger Teil der Sozial- und Bildungslandschaft in Deutschland. Viele Einrichtungen leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Krise und haben in dieser Zeit Umsatzeinbußen.

Das Konjunkturpaket berücksichtigt die schwierige Lage und zeigt: Gemeinnützige Organisationen und Verbände können in der Corona-Krise auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Sie sind maßgeblich, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise beherrschbar zu halten, und sie unterstützen den Zusammenhalt der Menschen. In der Pandemie kommen sie häufig in finanzielle Bedrängnis. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.

Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 03. Juni 2020 sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.

Kredite aus KfW-Sonderprogramm

Der Bund wird die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützen. Er wird sofort 1 Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5 % p.a.). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000€.

Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 % sicherstellen.

Zuschüsse aus Überbrückungshilfe-Programm

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für diejenigen gemeinnützigen Träger aufgelegt, denen auch mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung.

Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wollen wir diese Einrichtungen unterstützen, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können.

Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Ebenfalls können jetzt Sozialkaufhäuser Hilfen bekommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung im Koalitionsausschuss auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket. Wir haben uns dabei vor allem für die Unterstützung von Familien eingesetzt. Der Zweiklang aus finanzieller Unterstützung einerseits und weiterem Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur andererseits entspricht dabei der Grundidee unserer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.

„Familien mit kleinen Einkommen können den von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind gut gebrauchen. Auf die Grundsicherung wird dieser nicht angerechnet, so dass auch Familien, die Hartz IV beziehen, den Kinderbonus bekommen. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren, denn für bessergestellte Familien wird die Einmalzahlung bei der Einkommensteuererklärung mit den für sie wirkenden zusätzlichen Entlastungen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet.

Weitere finanzielle Entlastungen für Familien ergeben sich durch steuerliche Erleichterungen. So wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Und auch die zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent werden Familien in ihrem Portemonnaie spüren.

Uns ist bewusst, dass Familien viel mehr brauchen, als eine einmalige Geldleistung. Deswegen setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Kitas und Schulen dem Infektionsgeschehen entsprechend ihr Angebot weiter ausweiten. Kinder brauchen Kinder, mit denen sie gemeinsam spielen und lernen können.

Wie wichtig die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur für unsere Gesellschaft und die Teilhabe von Kindern ist, wird in der Krise gerade besonders deutlich. Daher ist richtig, dass der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunkturprogramms weitere finanzielle Mittel für den Ausbau und qualitative Verbesserungen für Kindertageseinrichtungen sowie Ganztagsschulen und -betreuung zur Verfügung stellen will. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer Infrastruktur, die allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Mehr Geld für den Kita-Ausbau und für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen

Gestern Nacht hat der Koalitionsausschuss ein Konjunkturpapier zur Belebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass Eltern und Kinder, die durch die Corona-Krise besonders betroffen waren und immer noch sind, in starkem Maße von den geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur profitieren. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass das meiste Geld für Investitionen in die Zukunft aufgebracht wird: Für den Kita-Ausbau, für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und für die digitale Bildung an Schulen gibt es Zuschüsse. Durch Senkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr, durch die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrages für Alleinerziehende für eineinhalb Jahre und den Kinderbonus für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen wird die Konjunktur wieder angekurbelt.

Jugendherbergen, Schullandheime und andere gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die in der Corona-Krise ihre Angebote für Familien aussetzen mussten und in existentielle Nöte geraten sind, werden ebenfalls unterstützt.

Ein kraftvolles Programm für Familien und ein Schub für die Wirtschaft! Erfreulich ist, dass das Paket viele Maßnahmen enthält, die strukturell und langfristig wirken. Das ist ein echter Sprung ins nächste Jahrzehnt und echte Zukunftspolitik!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Zur Debatte über den Kinderbonus erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Der Kinderbonus ist gut gedacht, aber entweder nicht gut gemacht oder schlicht eine Mogelpackung. Denn er soll zwar nicht auf die Grundsicherung angerechnet, dafür aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Manche Eltern müssen ihn also über die Einkommensteuer quasi wieder zurückzahlen. Wenn der Familienbonus aber eine Anerkennung der besonderen Belastung von Familien durch die Corona-Krise sein soll, muss er gerade denjenigen zugutekommen, die Homeoffice, Kinderbetreuung und auch Beschulung unter einen Hut gebracht haben. Alles andere wäre unfair. Union und SPD sollten ihre Pläne daher nachbessern. Der Respekt für Eltern darf nicht selektiv sein. Und er darf auch nicht einmalig sein. Deshalb muss die Große Koalition die Perspektiven von Familien grundsätzlich verbessern, etwa bei Kinderbetreuung und digitaler Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.06.2020

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses bewertet. „Der wirtschaftliche Einbruch durch die Pandemie belastet auch die Haushalte der Länder und vor allem der Kommunen. Damit die Kommunen, die weitestgehend für die frühkindliche Bildung und den Unterhalt der Schulen zuständig sind, ihre Aufgaben weiter stemmen können, ist ein Ausgleich für die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der richtige Weg. Zudem werden der weitere Ausbau der Krippen, Kitas und des Ganztags sowie Hygienemaßnahmen gefördert. Die Gelder müssen aber auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: den armen Kommunen. Diese werden teilweise gestützt, aber die Steuerung reicht nicht aus. Eine Unterstützung nach Sozialindex ist notwendig“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M.

„Trotzdem brauchen Länder und Kommunen auf Dauer wesentlich mehr Sicherheit und finanzielle Mittel, um ein gerechteres und besseres Bildungssystem aufzubauen und die notwendigen Investitionen in Gebäude und den Ausbau der Digitalisierung leisten zu können. Die Schwächen des Bildungssystems hat die Corona-Krise wie unter einer Lupe für alle sichtbar gemacht. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um wirksam gegen zu steuern“, betonte Tepe. Deshalb müsse insbesondere für hochverschuldete Kommunen mit großen sozialen Problemen sichergestellt werden, dass die bereitstehenden Gelder auch abgerufen werden können. Das sei Voraussetzung, um den Investitionsstau nicht zuletzt im Bildungssektor zu überwinden.

„Der Digitalpakt ist zu spät gekommen und wird zu langsam umgesetzt. Die Mittel müssen in den nächsten fünf Jahren auf 20 Milliarden Euro erhöht und die Ausgaben verstetigt werden. Gut, dass jetzt mit dem Konjunkturpaket die Ausbildung und Einstellung von Systemadministratoren in den Schulen vom Bund gefördert werden. Dafür müssen die Länder, die für die Lehrkräfte an Schulen zuständig sind, mehr Geld in die Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen investieren und für ein zielgerichteteres Angebot sorgen“, unterstrich die GEW-Vorsitzende. „Die Umsetzung darf nicht durch ein weiteres Hickhack mit Blick auf Zuständigkeiten und Vergaberichtlinien konterkariert werden.“

Tepe begrüßte, dass die jungen Menschen mit den Maßnahmen der Ausbildungsförderung in den Blick genommen würden: „Das ist ein wichtiges Signal.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 04.06.2020

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Konjunkturpaket nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Sie setzt ein starkes Signal für den Konsum und für eine Stärkung der Binnennachfrage. Leistungskürzungen erteilt sie damit eine klare Absage und das ist gut so!

Die geplante befristete Mehrwertsteuerabsenkung zielt auf die breite Bevölkerung ab und wird deshalb begrüßt. Damit die Mehrwertsteuerabsenkung bei den Betroffenen ankommt, muss sichergestellt sein, dass die Unternehmen die Erleichterungen an die Kunden weitergeben.

Einer der positiven Aspekte ist aus unserer Sicht der Kinderbonus. Er ist eine unbürokratische Einmalzahlung, der viele Familien entlasten wird. Grundsätzlich begrüßen wir daher, dass die Belange aller Familien und Kinder im vorliegenden Konjunkturpaket aufgegriffen wurden. Eine wichtige Stellschraube ist dabei auch, dass Menschen in der Grundsicherung profitieren, deren Bedarfe in der Corona-Krise noch zu wenig berücksichtigt wurden.

Gleichwohl würden wir eine Lösung bevorzugen, die sich zielgerichteter auf untere Einkommensgruppen konzentriert. Über diese kurzfristige Konjunkturmaßnahme hinaus muss die Prävention und Überwindung von Kinderarmut zudem Gegenstand des Zukunftspakets werden. Zur Zukunft gehört deshalb eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung.

Die AWO begrüßt die Absicht der Koalition, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Die Kommunen müssen leistungsfähig bleiben, damit die soziale Infrastruktur vor Ort in ihrer Vielfalt und Qualität erhalten bleiben kann. Der finanzielle Handlungsdruck in den Kommunen darf nicht zu Abstrichen in der sozialen Daseinsvorsorge führen.

Das geplante KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen ist zudem ein überfälliger Schritt. Viele soziale Unternehmen fallen aktuell nicht über die bereits aufgespannten Rettungsschirme. Damit die soziale Infrastruktur die Corona-Krise unbeschadet übersteht, muss es auch für diese Unternehmen schnelle Hilfen geben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

  • Einkommensarme brauchen gezielte finanzielle Unterstützung
  • Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bildungsgerechtigkeit verhindern
  • digitale Innovationen und ökologische Nachhaltigkeit in sozialen Diensten ermöglichen

Berlin, den 14. Juni 2020 – Die Corona-Pandemie trifft sozial benachteiligte Menschen besonders hart. "Konjunkturelle Impulse, wie sie die Bundesregierung jetzt plant, sind für die Erholung der Wirtschaft wichtig. Einkommensarme Menschen dabei besonders zu berücksichtigen macht sozial und ökonomisch Sinn", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Es ist daher richtig, den vereinfachten Zugang zu Leistungen für Hartz IV- Empfängerinnen und Empfänger über den 30. September hinaus zu verlängern und den geplanten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Nur so stärkt der Kinderbonus die Kaufkraft armutsbetroffener Familien.

"Für Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, muss jedoch mehr getan werden, um verminderte Notfallhilfen, fehlende Sonderangebote sowie Zusatzkosten, wie beispielsweise im Homeschooling auszugleichen. "Wir schlagen vor, für diese Familien zusätzlich pro Kind 80 Euro monatlich vorzusehen, denn die außergewöhnlichen Belastungen der Corona- Pandemie sind in keiner Regelsatzberechnung berücksichtigt", so Loheide. Auch müsse für jedes dieser Kinder ein Computer zur Verfügung stehen. "Nicht vergessen dürfen wir aber auch die erwachsenen Grundsicherungsbeziehenden. So werden gerade Alleinstehende hart von der Corona-Krise getroffen. Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden schlagen wir vor, den besonderen Krisenbedarf mit monatlich 100 Euro auszugleichen", so Loheide weiter.

Die Corona-Krise verschärft in alarmierender Weise die in Deutschland ohnehin ausgeprägte Bildungsungerechtigkeit. Kinder und Jugendliche aus sozial und ökonomisch benachteiligten Familien sind auf eine gut ausgebaute Bildungsinfrastruktur angewiesen. "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Kitas und der Ganztagsschulen stecken will. Die Investitionen in Gebäude laufen jedoch ins Leere, wenn der eklatante Mangel an pädagogischem Fachpersonal nicht ebenfalls politische Priorität bekommt.

Die geplante Überbrückungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen kann auch von Sozial- und Bildungseinrichtungen beantragt werden. "Die branchenoffenen Betriebskostenzuschüsse können einen Beitrag zur Existenzsicherung vieler sozialer Träger leisten, die große Umsatzeinbrüche aufgrund der Corona-Pandemie haben", so Loheide. Damit gemeinnützige Einrichtungen die Hilfen tatsächlich nutzen können, muss bei der Gestaltung der Programme sehr genau auf ihre Besonderheiten im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft geachtet werden.

Loheide: "Besonders freut uns auch die Öffnung von KfW-Krediten für gemeinnützige Organisationen. Damit wird eine wichtige Forderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Sicherung der Liquidität ihrer Träger erfüllt. Aber auch hier ist es wichtig, bei der konkreten Ausgestaltung auf die Besonderheiten von gemeinnützigen Einrichtungen zu achten. So bestehen zum Beispiel Unterschiede bei den Anforderungen an Kreditsicherheiten. Auch die Förderung energieeffizienter Gebäude und Mobilität bei sozialen Trägern ist ein kluger Impuls. Aber auch die Förderung von Barrierefreiheit hätte gut in das Konjunkturprogramm einer inklusiven Gesellschaft gepasst."

Teil des Konjunkturprogramms ist auch ein "Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst", den die Diakonie Deutschland unterstützt. Die Corona- Pandemie zeigt die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes, der für die gesamte Bevölkerung tätig ist. "Die Bundesinitiative führt hoffentlich dazu, dass Länder und Kommunen den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch in Zeiten knapper Kassen arbeitsfähig machen", so Loheide.

Mehr Informationen: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.06.2020

Die große Koalition hat sich als Antwort auf den Wirtschaftseinbruch wegen der Corona-Krise auf ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Dieses historisch einmalige Paket ist ein großer Wurf für unser Land. Es schiebt nicht nur spürbar die Wirtschaft an, sondern ist auch sozial ausgewogen, familienfreundlich, innovativ und weist auch ökologisch in die richtige Richtung. Dadurch wird es auch zu einer starken demokratischen Antwort auf die Populisten, die vergeblich versuchen, aus der Krise Kapital zu schlagen."

Das Konjunkturpaket sieht unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung, einen Kinderbonus und deutlich höhere Prämien für Elektroautos vor. Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen legt der Bund ein Kredit- Sonderprogramm der KfW auf.

"Natürlich haben wir an einzelnen Punkten noch Fragen und Verbesserungsvorschläge", sagt Lilie. "Aber wir sollten diesen zukunftsweisenden Kompromiss jetzt nicht zerreden. Dieses insgesamt weitsichtige und mutige Paket sichert Teilhabe für alle und eine gute Zukunft für viele in unserem Land."

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich der Diskussion über einen Familienbonus in Höhe von einmalig 300 Euro je Kind als Teil des Corona-Konjunkturprogramms spricht sich die Diakonie Deutschland dafür aus, Hilfen auf Familien mit einem niedrigen Einkommen zu konzentrieren. Dies sei nicht nur aus sozialpolitischen Gründen notwendig, sondern auch aus konjunkturpolitischen Gründen sinnvoll.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Die Corona- Krise hat Familien mit niedrigen Einkommen besonders getroffen. Sie haben keine Rücklagen, um gestiegene Ausgaben aufgrund wegfallender Sonderangebote, verminderter Hilfeangebote wie Tafeln und zusätzlicher Kosten fürs Home- Schooling auszugleichen." Die Auszahlung solle an alle Familien erfolgen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, den Kinderzuschlag oder Grundsicherungsleistungen erhalten, so Loheide.

Eine solche Fokussierung mache auch konjunkturpolitisch Sinn, erklärt Loheide:

"Familien mit geringem Einkommen werden die dringend benötigte Finanzhilfe direkt ausgeben. Dadurch stärken sie unmittelbar die private Nachfrage." Bei Familien, die trotz der Krise finanziell gut dastehen, dürfte der Bonus dagegen teilweise auf der hohen Kante landen.

Darüber hinaus fordert Loheide klare Regelungen für die digitale Teilhabe von Familien und Kindern, um die akute Benachteiligung von Kindern ohne digitale Ausstattung zu beheben. Loheide: "E-Learning und Home-Schooling werden noch über Monate andauern und sie funktionieren nicht ohne Hardware und Internetzugang.

Kinder brauchen jetzt Computer für ihre Hausaufgaben. Aus der Coronakrise darf keine Bildungskrise werden." Es sei in einigen Bundesländern völlig unklar, wie und wann aus den Mitteln aus dem Sofortprogramm für digitale Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro schließlich Geräte bei den betroffenen Kindern ankommen.

"Auch reichen die bisher pro Kind vorgesehenen 150 Euro nicht. Um eine digitale Grundausstattung zu gewährleisten, sind 400 Euro nötig", so Loheide.

Die Diakonie Deutschland erwartet von der Politik, die Wirtschaftskraft von Familien mit kleinen Einkommen zu stärken. Familien- und Bildungsförderung ist die beste Wirtschaftsförderung. "Gesamtgesellschaftlich und sozialpolitisch wäre es ein großer Fehler, Familien und ihre Kinder jetzt im Abseits stehen zu lassen", warnt Loheide.

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.05.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt grundsätzlich dasvon der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket. Die vorgesehene Unterstützung von Familien mit einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Eurokritisiert der Verband jedoch als „völlig unzureichend angesichts der monatelangen enormen Belastungen von Kindern und Eltern in der Coronakrise“. Familienbund-Präsident Hoffmann wies darauf hin, dass Familien bereits seit einem Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschooling betrieben und inzwischen weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt seien. „Kitas und Schulen arbeiten bislang überall bestenfalls im Krisenmodus. Ein Ende dieser Ausnahmesituation ist für Eltern nicht absehbar. Wie Schule und Kita nach den Sommerferien arbeiten werden, ist noch völlig unklar. Auch innerfamiliäre Betreuungsformen durch Großeltern ste-hen ja in vielen Fällen nicht mehr zur Verfügung.“ Für viele Familien komme nach Hoffmanns Worten auchfinanzielle Notüber Kurzarbeit und die deutlich gestiegene Arbeitslosigkeit hinzu. Eltern und Kinder bräuchten schnelle und unbürokratische Hilfe vom Staat durch eine regelmäßige monatliche finanzielle Unterstützung Die Politik trägt jetzt Verantwortung für Familien über die gesamte Zeit der Corona-Einschränkungen. Hoffmann bekräftigte seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren. “Darüber hin-aus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden“, sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden, ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co.“

„Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftli-chen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt“

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit“, sagte Hoffmannweiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work.

“Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 04.06.2020

In dem jetzt beschlossenen Konjunkturprogramm stehen nicht nur Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt Bundesfamilienministerin Giffey wichtige Impulse.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt die Unterstützung der Familien durch die Aufstockung und Beschleunigung der Investitionen in die Kindertagesbetreuung. „Familien sind in dieser Krise am Stärksten belastet. Ohne eine Entlastung der Eltern durch Kitas, Horte und Ganztagesschulen ist Bildungsgerechtigkeit und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht machbar. Die Familien zerbrechen an der Belastung“, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Diese Krise habe verdeutlicht wie wichtig eine umfassende und inklusive Kindertagesbetreuung sei. Denn diese Krise habe auch gezeigt wie verwundbar insbesondere Frauen und Familien mit sozial schwierigen Lebenssituationen seien. „Während der Krise sind es wieder überwiegend Frauen, die familiäre Care-Tätigkeiten übernehmen und beruflich zurückstecken. Mit entsprechenden Folgen für Lohn- und Rentenlücken. Und es sind diese Familien, deren Chancen auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe sich enorm verschlechtern. Die Rückschläge können diese Familien nur schwer wieder aufholen,“ führt Stöcker-Zafari aus.

Die zusätzlichen Gelder bieten die Chance, in Strukturen zu investieren. Was allen Familien zugute käme. Es sollten hiervor alleminnovative, kreative und neue Aspekte in der Kinderbetreuung umgesetzt werden. „Die nun zur Verfügung gestellten Investitionenmüsstenauf jeden Fall auch inFörder- und begleitende Familienangebote fließen.Dabeisind interkulturelleund mehrsprachige Angeboteendlich bundesweitzuberücksichtigen. Nur so wird verhindert, dass die Schere in der Bildungsgerechtigkeit in der Zukunft nicht noch um ein Vielfaches weiter auseinandergeht,“ so Stöcker-Zafari.
Familien leisten in dieser Krisenzeit unglaublich viel, diese Leistung ist gar nicht genug zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.06.2020

Mit dem Kinderbonus von 300 Euro pro Kind setzt die Bundesregierung ein positives Signal für Familien, bei denen die Folgen des Lockdowns wie unter einem Brennglas konzentriert waren: Betreuung, Beschulung, Erwerbsarbeit und Haushaltsarbeit wurden von den Familien geschultert – häufig begleitet von Unsicherheiten angesichts der beruflichen Zukunft und der Einkünfte. Mit der Bindung des Bonus an die Kinder wird die Lebenswirklichkeit der Mehrkindfamilien berücksichtigt.

„Aus Krisen geht man mit Einsicht und Tatendrang hervor, sonst hat man von ihnen außer Ärger gar nichts“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Unter dem aktuellen Eindruck der Engpässe und Schwierigkeiten müssen wir jetzt die Weichen stellen für eine Bildungspolitik, die technisch und methodisch die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und die Kluft zwischen ärmeren und reicheren Elternhäusern nicht verstärkt“, so Müller.

„Jetzt ist die Zeit für nachhaltige Investitionen in Bildungsplattformen mit Zugang für alle, standardisierte technische Ausstattung für Lehrende und Schulen und für bedarfsgerechte, alltagstaugliche Lösungen, die für alle zugänglich sind“, führt sie aus. „Lehrende müssen während ihrer Ausbildung die digitalen Möglichkeiten für ihre Didaktik besser kennenlernen können und die notwendige technische Ausstattung erhalten“, erläutert sie. Die Schulen müssten intensiv beraten und begleitet werden bei der Einführung digitaler Formate, denn gerade für die Schulen gelte angesichts ihrer dünnen Personaldecke „Learning on the Job“.

Den aktuellen Eindruck der Krise müsse Deutschland nutzen, um zielgenau die Weichen zu stellen, damit das Bildungssystem dynamischer und flexibler reagieren kann. „Was Lehrer, Eltern und Schüler leisten können, wenn es hart auf hart kommt, das haben wir alle gesehen und darauf können wir stolz sein. Jetzt müssen wir diesen Schwung nutzen und uns zukunftstauglich machen“, fasst sie zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.06.2020

Anlässlich der Verabschiedung eines Konjunkturpaketes im Umfang von 130 Milliarden Euro durch das Bundeskabinett kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Bundesregierung hat ein beispiellos umfassendes Konjunktur- und Investitionspaket auf den Weg gebracht. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die die Wirtschaft, auch über die Krise hinaus, ankurbeln sollen. Die Maßnahmen werden im weiteren politischen Prozess im Einzelnen zu diskutieren sein, doch insgesamt ist das Konjunkturpaket eine kraftvolle Antwort auf die Corona-Krise, die wir begrüßen.

Wichtig ist auch, dass die wirtschaftspolitischen Fehler nach der Finanzkrise vor gut 10 Jahren nicht wiederholt wurden. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es jetzt um die Stärkung der Nachfrage und Investitionen geht und nicht ums Kürzen und Sparen.

Gleichwohl möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die sozialen Folgen der Corona-Krise insbesondere für die ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft noch immer nicht ausreichend abgesichert sind. Wir fordern daher, die Einkommenssituation armer Haushalte und Menschen in der Grundsicherung bei den Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen und ihre Situation zielgerichtet zu verbessern. Neben einem Beitrag zur Existenzsicherung armer Menschen würde dies zur Binnennachfrage beitragen und steht damit im Einklang mit den Zielen des Konjunkturpaktes.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 05.06.2020

Ein ungewöhnliches Bündnis aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Klima und Entwicklung sowie Kirchen hat weitergehende Vorschläge für ein Konjunkturpaket hin zu einer gesünderen, sozialen und klimagerechten Gesellschaft und Wirtschaft formuliert. Morgen befasst sich das Bundeskabinett mit dem Konjunkturpaket. Die Verbände fordern die Bundesregierung und den Bundestag mit einem gemeinsamen Programm auf, die drei Themen stärker zusammenzudenken und beim Corona-Konjunkturpaket in diesem Sinne deutlich nachzubessern.

Seit Jahren verfolgen die Verbände mit Sorge, wie die Kluft zwischen Arm und Reich wächst und eine zunehmende Klimakrise und Artensterben die Lebensgrundlagen der Menschheit zerstört. Die Corona-Krise wirft ein Schlaglicht auf diese Probleme: Sie zeigt, wie die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen massive Gefahren für die menschliche Gesundheit provoziert. Arme Länder und auch sozial benachteiligte Menschen in aller Welt leiden stärker unter der so entstandenen Krise. Ein entschiedenes Umsteuern ist nötig, um diese Gefahren abzuwehren.

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Konjunkturpaket der Bundesregierung lässt Millionen Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen außen vor. Dabei ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die das Geld am nötigsten brauchen und es auch umgehend ausgeben, aus konjunkturpolitischer, ökologischer und sozialer Perspektive dringend angezeigt. Hier müssen Bundesregierung und Bundestag unbedingt nachbessern, auch um den sozialen Zusammenhalt in und nach der Krise zu stärken.”

Die Verbände fordern, das Konjunkturpaket in allen Bereichen darauf auszurichten, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. So sollten Wirtschaftshilfen grundsätzlich an die Bedingung geknüpft werden, dass Unternehmen mit hohen Emissionen sich auf einen Transformationspfad hin zu Klimaneutralität spätestens bis 2050 verpflichten. Die EU-Taxonomie bietet sich als geeignetes Instrument zur Überprüfung dabei an, da sie etwa Kriterien für klimaverträgliche Investments festlegt. Die einfache Absenkung der Mehrwertsteuer ist hingegen problematisch, weil davon Wohlhabende stärker als Ärmere profitieren und sie keinerlei positive ökologische Lenkungswirkung entfaltet.

Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland: „Klimaschutz muss sich im Konjunkturprogramm durch alle Bereiche ziehen. An Unternehmen dürfen Gelder nur vergeben werden, wenn diese sich auf Klimaneutralität bis spätestens 2050 verpflichten. Verwundert und besorgt beobachten wir, dass Rüstungsprojekte vorgezogen werden sollen, um die Konjunktur zu stabilisieren. Mit Rüstung Impulse für die konjunkturelle Erholung zu setzen ist das Gegenteil einer zukunftsfähigen Entwicklung.”

Das vorgelegte Konjunkturpaket enthält nach Ansicht der Verbände durchaus richtige und wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, für den Klimaschutz und zur Entlastung der Kommunen. So ermöglicht das Paket den Kommunen weiterhin investiv auch im Klimaschutzbereich tätig zu sein. Es stößt notwendige Schritte zur Transformation der Grundstoffindustrie an und lässt erstmals einen breiteren Blick auf die Mobilitätswende erkennen. Damit das Ziel der Förderung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen konsequent greift, sollte die Förderung von Plug In Hybrid-Fahrzeugen von der tatsächlichen Nutzung des Elektroantriebs abhängig gemacht werden.

Dr. Eckart von Hirschhausen, Gesellschafter, Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen: „Der Klimawandel ist die größte Bedrohung der menschlichen Gesundheit im 21. Jahrhundert. Das Gesundheitswesen und seine Beschäftigten sind systemrelevant – das hat die Corona-Pandemie uns deutlich gezeigt. Ärzte und Pflegende sind angetreten, um Leben zu schützen. Aber gegen die Klimakrise und menschenfeindliche Temperaturen gibt es keine Impfung oder Immunität. Deshalb braucht es jetzt Investitionen, um beispielsweise auch in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen Mitarbeiter und Patienten vor Hitze zu schützen. Es freut mich, dass diese Idee erstmalig im Konjunkturpaket aufgegriffen wurde. Es braucht aber mehr davon!“

Bei den Maßnahmen im Gesundheitswesen konzentriert sich die Bundesregierung auf die Stärkung von Strukturen zur Begegnung der Pandemie. Hier sehen die Verbände die Gelegenheit verpasst, mit zukunftsorientierten Maßnahmen auch absehbaren Krisen in Folge des Klimawandels zu begegnen, etwa ausgelöst durch Hitze, Starkwetterereignisse oder Ausfall von Versorgungssystemen. Vor allem muss das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auch darauf ausgerichtet werden, den ökologischen Fußabdruck der Krankenhäuser umfassend zu verringern.

Enttäuscht zeigt sich das Bündnis darüber, dass die Pflege in dem Konjunkturprogramm mit keinem Wort erwähnt wird. Menschen, die in der bezahlten und unbezahlten Versorgung und Pflege arbeiten, werden in der Pandemie über ihre Grenzen hinaus belastet. Ihre Berufe gilt es aufzuwerten sowie Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Verbände fordern daher deutliche Mehrausgaben auch im Bereich Pflege.

Mit Blick auf Europa und global ist es von größter Bedeutung, dass Deutschland Solidarität mit Menschen in ärmeren und von der Coronapandemie besonders betroffenen Staaten zeigt. Im Vordergrund sollten dabei der Schutz und die Stärkung von besonders verletzlichen Menschen stehen. Dafür schlägt das Bündnis unter anderem eine Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, eine Entschuldungsinitiative und einen globalen „Grünen Marshallplan“ vor, der sich an der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 für globale Nachhaltigkeit ausrichtet.

Prof. Dr. h.c. Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche drei Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe bereitstellt. Doch die sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die die Pandemie nach sich zieht, können nicht kurzfristig mit einer Einmal-Finanzspritze gelöst werden. Sie sind auch nicht eben erst entstanden. Die Corona-Folgen verstärken strukturelle Probleme, die auch strukturelle und längerfristige Antworten benötigen. Die Klima- und die Corona-Krise treiben Staaten im Globalen Süden weiter in die Schuldenfalle. Daher braucht es umfangreiche Entschuldungsinitiativen, für die sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene stark machen sollte.”

Über die Konjunkturpakete hinaus ist mittelfristig auch nötig, dass die Bundesregierung sich über die Einnahmenseite verständigt. Hierfür sollten umweltschädliche Subventionen abgebaut, Umwelt- und Gesundheitskosten internalisiert und ein fairer Lastenausgleich in der Gesellschaft angestrebt werden, etwa über die Besteuerung großer Vermögen oder eine Reform der Erbschaftssteuer.

Das Programm “Gesund, sozial, klimagerecht: Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft” finden Sie hier: Gesund, sozial, klimagerecht – Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2020

Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus.

„Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Schließlich hatte das Familienministerium ankündigt, dass der Kinderbonus nicht mit Unterhaltsleistungen verrechnet wird. Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Das Kindergeld als Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs trägt dazu bei, das Existenzminimum von Kindern nicht zu besteuern. Hier ist es bei getrennten Eltern folgerichtig, das hälftige Kindergeld mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Zweck als das Kindergeld: Belastungen aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. „Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht. Hinzu kommt, dass sich für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende die Kosten erhöht haben: Trotz Kitagebühren kein Mittagessen, ein Rechner reicht nicht fürs Homeoffice und Homeschooling, billige Lebensmittel als Mangelware. 300 Euro sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Diese auch noch zu halbieren, wird viele Alleinziehende vor den Kopf stoßen! Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss und auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden soll. Diese Ausnahmeregelung muss auf den Kindesunterhalt ausgeweitet werden“, fordert Jaspers.

Alleinerziehende, die einen vollen Kinderbonus für angemessen halten, finden unter www.vamv.de einen Musterbrief an die Politik.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 12.06.2020

Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunk­turpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuer­entlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro an­gehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich ge­macht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerzie­henden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Allein-erziehende dauerhaft erhöht werden!

Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteue­rung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“

Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende ma­ximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Split­ting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht.

Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Ent­lastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfrei­betrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsi­cherung.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages den Entschädigungsanspruch für Eltern in der Phase der Corona-Pandemie zu verlängern, begrüßt das ZFF das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte für eine familienfreundliche Krisenpolitik.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundestag die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen privat betreuen müssen. Der Anspruch wird von derzeit zwölf Wochen (sechs Wochen pro Elternteil) auf zukünftig 20 Wochen (10 Wochen pro Elternteil) verlängert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die kompletten 20 Wochen. Die Inanspruchnahme der Leistung ist auch weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre alt sein, die Einrichtung darf aufgrund von z. B. Schulferien nicht ohnehin geschlossen sein, es steht keine anderweitige Betreuung zur Verfügung, Überstunden sind bereits abgebaut und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub wurde verbraucht. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent des Nettoverdiensts erstattet, bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindern vor ein enormes Vereinbarkeitsproblem. Arbeitgeber*innen erwarten zunehmend die Rückkehr in den regulären Büroalltag, obwohl Kitas und Schulen den Regelbetrieb noch längst nicht aufgenommen haben. Zwar öffnen die Einrichtungen derzeit schrittweise ihre Türen, Bildungs- und Betreuungsangebote stehen, wenn überhaupt, aber oft nur stunden- oder tageweise zur Verfügung. Angesichts dieser anhaltenden Herausforderung begrüßen wir die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs, denn sie ist für Familien bitter nötig!“

Reckmann weiter: „Allerdings stellen die zahlreichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung eine enorme Hürde für viele Familien dar. Eltern benötigen in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gilt insbesondere für Frauen, denn sie sind in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Es ist an der Zeit, endlich geschlechterechte Familienleistungen auf die Agenda zu setzen. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.“

Mehr Informationen zur Positionierung des ZFF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.05.2020

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön,gerne wie folgt zitieren:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für die Verlängerung der Lohnersatzleistung gekämpft, Ministerpräsidenten und Bundesregierung überzeugt – und sich durchgesetzt. Eltern können sich auch in Krisenzeiten auf uns verlassen. Dass die Leistung künftig flexibler in Anspruch genommen werden kann, ist eine zusätzliche Erleichterung für erwerbstätige Mütter und Väter. Kitas und Schulen weiten ihr Angebot zwar aus, allerdings oft nur an einigen Tagen in der Woche. So kommt es Eltern zugute, dass der Maximalzeitraum von zehn Wochen pro Elternteil nicht an einem Stück ausgeschöpft werden muss. Eine Aufteilung auf Wochen und einzelne Tage ist grundsätzlich möglich. So können Familien leichter auf die Öffnungszeiten von Kita und Schule reagieren und Familie und Erwerbsarbeit besser vereinbaren. Diese Verlängerung ist wichtig und notwendig, aber dennoch nur eine Notlösung. Eltern brauchen jetzt eine Perspektive, wann Kitas und Schulen ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Zur Debatte über Schulöffnungen erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Die Debatte über regulären Unterricht nach den Sommerferien darf sich nicht um das ‚ob‘ sondern muss sich um das ‚wie‘ drehen. Alle Schüler müssen schnellstmöglich wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen können. Denn jeder verpasste Unterrichtstag wird, vor allem für benachteiligte Schüler, unwiderrufliche Folgen für die Zukunft haben. Die Kultusminister der Länder müssen jetzt geschlossen für Schulöffnungen eintreten. Um für eine mögliche zweiteCorona-Welle und erneute Schließungen gewappnet zu sein, muss die digitale Infrastruktur an den Schulen weiter ausgebaut werden. Bundesbildungsministerin Karliczek muss sich daher schnell für die Umsetzung des Digitalpakts einsetzen. Dieser braucht zudem eine Erweiterung, denn neben der Technik dürfen auch digitale Lerninhalte nicht zu kurz kommen. Das Konzept für einen solchen Digitalpakt 2.0 liegt schon seit einem Jahr vor. Es darf jetzt keine Ausreden und Verzögerungen mehr geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 29.05.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise auch nach der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen und Hochschulen gefragter denn je. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden ab 16 Jahren, die digitales Lernmaterial nutzen, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im 1.Quartal 2019 nutzten mehr als die Hälfte (54%) digitale Lernmedien. Im Jahr2015 hatte der Anteil noch bei 41% gelegen. Zu digitalen Lernmaterialien zählen zum Beispiel audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher.

Ein gutes Drittel (35%) der Lernenden ab 16 Jahren in Deutschland kommunizierte im 1.Quartal 2019 mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über Lernplattformen oder -portale (2015:27%). 11% absolvierten in diesem Zeitraum einen Online-Kurs (2015:6%). Von den Schülerinnen und Schülern im Alter von 10 bis 15 Jahren nutzten 32% digitales Lernmaterial. 8% tauschten sich mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Plattformen oder Portale aus.

Weitere Ergebnisse der Erhebung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 2019 sind auf der Themenseite des Statistischen Bundesamtes verfügbar, hier insbesondere in der aktuellen Fachserie 15, Reihe 4 "Private Haushalte in der Informationsgesellschaft – Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien 2019" sowie in den Tabellen 63931 der Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.05.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Unterricht auf absehbare Zeit aus einer Verzahnung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehen. Ein Problem sind allerdings die teils großen Unterschiede in der häuslichen Ausstattung der Schüler*innen mit digitalen Lerngeräten wie Tablet oder Computer. Geschätzt wird, dass in Schulen zum Teil bis zu 30 % aller Kinder über keine digitale Ausstattung und Internetzugang verfügen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband, mahnt an: „Der ungleiche Zugang zu digitaler Bildung ist ein Einfallstor für eine sich weiter verschärfende Bildungsbenachteiligung in Deutschland. Die soziale Kluft droht sich zu vergrößern! Dabei ist die angemessene Ausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers mit den notwendigen digitalen Lernmitteln kein Luxus, noch nicht einmal eine Frage des Bildungsbudgets, sondern im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit der sozialen Teilhabe“.

Dies hatte die Bunderegierung wohl im Blick, als sie am 15. Mai 2020 ein „Sofortprogramm für digitale Lernmittel“ beschlossen hat. 500 Millionen Euro Bundesmittel werden über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule den Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt, die noch einen Eigenanteil von 10% dazugeben. Das Geld wird also nicht – wie ursprünglich angedacht – direkt an die anspruchsberechtigten Familien ausbezahlt, sondern die Schulbehörden, Schulträger und Schulen sind für die Beschaffung der Geräte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs zuständig. So sollen primär Schülerinnen und Schüler ein Leihgerät bekommen, die zu Hause nicht auf eine entsprechende Ausstattung zurückgreifen können.

Wolfgang Stadler begrüßt dieses Sofortprogramm, weist aber darauf hin, „dass bei der Verteilung der Leihgeräte an in Frage kommende Schüler*innen diese nicht diskriminiert werden dürfen“. In Hinblick auf die dringende Sofortbeschaffung fordert er die Schulen auf, „jetzt schnell zu handeln, über Großkundenrabatte qualitativ gute Geräte zügig anzuschaffen und den betroffenen Schüler*innen unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen, dass der Bund in seinem aktuell verabschiedeten Corona-Konjunkturpaket sich jetzt an den wichtigen Kosten der Ausbildung der Administratoren beteiligt und diese Förderzusage zugleich an die verpflichtende Finanzierung der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte durch die Bundesländer koppelt. Nur in diesem Tandem kann es hier gut weitergehen und soziale Bildungsbenachteiligung im digitalen Lernen abgebaut werden. Diese Regelung kommt der Umsetzung des neuen Sofortprogramms für digitale Endgeräte zugute.

Wie richtig die Entscheidung der Bundesregierung ist, hat auch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 25. Mai 2020 verdeutlicht, welches die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Fernunterricht zu Hause als einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“ ansieht. Wolfgang Stadler begrüßt diese Entscheidung, „denn sie zeigt, dass der PC zu den Bildungsbedarfen gehört, die im Rahmen des menschenwürdigen Existenzminimums abgedeckt werden müssen. Das Sofortprogramm Endgeräteausstattung weist hier den richtigen Weg!“

Gliederungen der AWO engagieren sich in diesen Zeiten besonders flexibel und aktiv. So hat die AWO Mittelrhein zur Verbesserung der digitalen Bildungsgerechtigkeit die Initiative „Schulcomputer für alle!“ gestartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 03.06.2020

In vielen Bundesländern soll der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen bald wieder anlaufen. Der Deutsche Kitaverband kritisiert jedoch, dass klare Kriterien fehlen, wie ein solcher Betrieb unter Corona-Bedingungen sicher zu gewährleisten ist.

Der Bundesverband, in dem sozialunternehmerische Kita-Träger organisiert sind, schlägt vor, die Schutzmaßnahmen vom lokalen Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Der Verband entwickelte einen Stufenplan, der drei Stufen mit unterschiedlich strengen Gesundheitsschutzauflagen vorsieht. Je nachdem, wie sich die lokale Infektionszahlen entwickeln, kommen strengere oder weniger strenge Vorgaben zum Einsatz.

Solche eindeutigen Regelungen, die sich gleichzeitig flexibel an den weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens anpassen, wären für Träger, Beschäftigte und Eltern sicher, transparent und eröffneten eine längerfristige Perspektive.

Details können Sie Positionspapier entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V. vom 27.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz mahnen dringend die Intensivierung einer umfassenden Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Konzeptausarbeitung zur Öffnung der Schulen und dem Schulbetrieb an. Diese Beteiligung muss nach Ansicht der beiden Organisationen sowohl auf Landesebene über die jeweiligen Landesschülervertretungen als auch direkt in den Schulen durch die bereits gegebenen Strukturen sichergestellt werden.

Evaluation – Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen Außerdem fordern die Bundesschülerkonferenz und das Deutsche Kinderhilfswerk eine umfassende Vor-Ort Evaluation der während der Schulschließungen erarbeiteten Unterrichtsinhalte, damit die Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage waren, diese zu bearbeiten, durch geeignete Fördermaßnahmen wieder den Anschluss an den Lernstoff schaffen. Zudem ist eine Evaluation der Vermittlung und Erarbeitung von Schulinhalten mittels digitaler Medien dringend geboten. So sollen Leerstellen und Mängel aus Sicht von Schülerinnen und Schülern identifiziert werden, damit sowohl finanziell als auch medienpädagogisch an gelungene Konzepte angeknüpft werden kann. Die technischen und medienpädagogischen Herausforderungen und Potenziale müssen besonders in den Blick genommen werden, da das Lernen mittels digitaler Medien absehbar eine zentrale Rolle im Schulalltag spielen wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesschülerkonferenz funktioniert in der jetzigen Krisensituation die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern meist schlechter als sonst. „Dabei brauchen wir gerade jetzt die Expertise der Schülerinnen und Schüler bei der sie betreffenden Öffnung der Schulen und sollten als Erwachsene nicht so tun, als wären wir stets allwissend”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kreative Konzepte und Förderprogramme

Es braucht in der Corona-Krise kreative Konzepte für unsere Schulen, auch wenn es darum geht, das selbständige und digitale Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Kapazitäten mit der Krisensituation umzugehen, zu stärken. Alle hier notwendigen Förderprogramme müssen weiterhin an der Perspektive der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein, danach haben sich die Planungen und Aktivitäten sowohl der Kultusministerien und Schulverwaltungen als auch der Schulen selbst auszurichten. „Als direkt Betroffene der Maßnahmen bekommen wir die Auswirkungen im Schulalltag deutlich zu spüren. Evaluationen und Verbesserungen der Konzepte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen und abzustimmen ist daher wichtiger denn je”, so Jan Zinal, Ideenkoordinator der Bundesschülerkonferenz.

Bildungsgerechtigkeit in Gefahr

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz plädieren dafür, dass sich der Blick der Bildungsverwaltungen und der Schulen aktuell insbesondere auf Kinder mit besonderen Förderbedarfen richtet. Die bestehende Bildungsungerechtigkeit in Deutschland darf sich durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen nicht noch weiter verschärfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 02.06.2020

„Die Bundesregierung muss verhindern, dass Erwerbstätige zum Sozialfall werden. Wenn sie jetzt nicht energisch Gegenmaßnahmen ergreift, droht eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Katastrophe", erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Durch Corona werden viele Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter und Selbständige zu Hartz-IV-Aufstockern, da das Kurzarbeitergeld grundsätzlich zu niedrig ist und die Bundesregierung hilfebedürftigen Selbständigen keine ausreichenden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Das Kurzarbeitergeld muss sofort auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden, für Beschäftigte, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, auf 100 Prozent. Selbständigen müssen nicht nur Hilfen zu ihren Betriebsausgaben gewährt werden, sondern auch zum Lebensunterhalt.

Der Zugang zum Arbeitslosengeld muss erleichtert werden, da viele die hohen Hürden nicht erfüllen und gleich in Hartz IV fallen. Es muss sofort eine Neuregelung eingeführt werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach vier Monaten Beitragszeit entsteht, in einer Rahmenfrist von 36 Monaten. Für Hartz-IV-Bezieher fordert DIE LINKE zur Abfederung der Corona-bedingten Mehrkosten einen Pandemie-Zuschlag von 200 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Sie haben selten eine große Wohnung, geschweige denn ein Haus mit Garten, nicht immer ein Auto oder einen PC mit Internetanschluss und leben häufig allein. Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, fehlt es vielfach an Dingen, die für andere selbstverständlich sind. Die Einschränkungen durch den Corona-Shutdown haben sie daher besonders betroffen.

April 2020: Die Corona-Maßnahmen treffen die gesamte Gesellschaft. Öffentliche Räume sind nur noch sehr eingeschränkt zugänglich, Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, Treffen mit Freunden und Bekannten finden kaum mehr statt. Gleichwohl haben diese Maßnahmen nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleich stark getroffen. Manche sind verwundbarer als andere. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von unterschiedlicher „Vulnerabilität“. Haushalte, die sich in der sozialen Grundsicherung befinden, wurden von den Einschränkungen in vieler Hinsicht besonders stark getroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Auswirkungen der Krise gut abfedern zu können. Dies legen Befunde auf Basis der Längsschnittstudie Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2017 und 2018 nahe, die im Folgenden vorgestellt werden.

Soziale Unterstützung, IT-Ausstattung und angemessener Wohnraum sind wichtige Ressourcen im Lockdown

Generell gehen sozialpsychologische Theorien davon aus, dass Menschen unterschiedlich gut mit Stress umgehen können. Auch eine Krise wie die Corona-Pandemie wirkt als sogenannter Stressor auf Individuen und Haushalte. Diesen Theorien zufolge können die Betroffenen Krisen bewältigen, indem sie bestimmte Ressourcen aktivieren. Diese Ressourcen haben einen Einfluss darauf, wie stark der Stressor wirkt und inwieweit er tatsächlich Stress auslöst. Ob die Corona-Krise beispielsweise zu sozialer Isolation oder Konflikten im Haushalt führt, hängt maßgeblich davon ab, ob den Betroffenen Ressourcen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Bewältigung der Krise helfen.

Für die Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen während der Corona-Krise sind neben ökonomischen Ressourcen besonders diejenigen Ressourcen entscheidend, die sich aus sozialen Netzwerken, der Wohnsituation und dem Wohnumfeld ergeben. Damit Freunde, Verwandte und Bekannte trotz sozialer Distanzierung miteinander in Kontakt bleiben können, ist zudem die Ausstattung mit Informationstechnologie wichtig, zumal sich die Betroffenen dadurch auch mit krisenrelevanten Informationen versorgen können.

Besonders betroffen: Familien mit Kindern und ältere Menschen in der Grundsicherung

Wer sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in der Grundsicherung im Alter befindet, ist in all diesen Bereichen im Schnitt deutlich schlechter ausgestattet. Dabei handelt es sich nicht selten um Menschen, die ohnehin in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, etwa weil sie alleinerziehend oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wie die Betroffenen mit der Krise umgehen, hängt neben den verfügbaren Ressourcen auch von ihrer Lebenssituation ab. Wenn Schulen, Kitas und Spielplätze geschlossen sind, haben es insbesondere Familien mit Kindern, circa ein Drittel aller Personen im Grundsicherungsbezug, sehr schwer.

Auch Ältere sind überproportional betroffen. Zählt man die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter zusammen, so sind etwa ein Fünftel der Personen im Grundsicherungsbezug 60 Jahre oder älter. Für sie ist die Gefahr eines schwereren Verlaufs von Covid-19 größer, die Einhaltung des Abstandsgebots mithin umso wichtiger. Daher ist gerade für sie die Gefahr sozialer Isolation besonders groß.

Lebensform: Fast die Hälfte der Personen in der Grundsicherung lebt ohne Partnerin oder Partner im Haushalt

In Zeiten, in denen das soziale Leben weitgehend auf die eigenen vier Wände beschränkt ist, kann ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt eine wichtige Stütze sein. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, lebt mit 48 Prozent fast die Hälfte der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in Haushalten ohne einen weiteren Erwachsenen. In Haushalten ohne Grundsicherungsbezug ist es nur knapp jeder Vierte.

Besonders schwierig ist die Situation von Alleinerziehenden, die acht Prozent aller Grundsicherungsbeziehenden ausmachen (außerhalb der Grundsicherung sind es knapp zwei Prozent). Etwa ein Drittel davon ist zugleich erwerbstätig. Schulschließungen dürften für diese Gruppe die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sehr häufig erschweren oder gar unmöglich machen.

Soziale Netzwerke: Grundsicherungsbeziehende sind häufiger sozial isoliert

Auch enge Beziehungen zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind eine wichtige Ressource zur Bewältigung der Krise. Das trifft umso mehr auf Personen zu, die nicht mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben. Selbst wer Teil eines großen sozialen Netzwerks ist, kann derzeit nur eingeschränkt persönlichen Kontakt mit engen Freundinnen und Freunden oder Verwandten pflegen. Dennoch ist die emotionale Unterstützung durch solche engen Kontakte und die Möglichkeit, sich über seine Sorgen und Nöte auszutauschen, gerade in Krisenzeiten wichtig. Außerdem bieten solche Netzwerke praktische Hilfen wie finanzielle Unterstützung oder Hilfe beim Einkaufen. Von Letzterem profitieren vor allem ältere Menschen und Risikogruppen, die wegen der Gefahr der Ansteckung das Haus seltener verlassen sollten.

Erfreulicherweise gibt es in Deutschland nur sehr wenige Menschen, die sich selbst als völlig sozial isoliert bezeichnen, also angeben, gar keine engen Bezugspersonen zu haben (siehe Tabelle 2). Dementsprechend ist auch unter Grundsicherungsbeziehenden der Anteil absolut gesehen nicht sehr hoch. Allerdings tritt der relative Nachteil hier besonders deutlich hervor, denn Grundsicherungsbeziehende sind mit neun Prozent dreimal so häufig sozial isoliert wie Personen ohne Grundsicherungsbezug mit drei Prozent. Für Eltern im Grundsicherungsbezug zeigt sich ein ähnliches Bild: Hier sind es acht Prozent gegenüber zwei Prozent bei Eltern ohne Grundsicherungsbezug.

IT-Ausstattung: Viele haben keinen Computer mit Internetanschluss

In Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten sind ein Computer mit Internetanschluss und ein Smartphone sprichwörtlich das Fenster zur Welt und wichtige Medien für sozialen Austausch. Digitale Kommunikation kann die soziale Isolation abmildern und den Menschen das Gefühl geben, in der aktuellen Situation nicht alleine zu sein. Sie ist aber auch eine wichtige Voraussetzung, um zum Beispiel im Homeoffice tätig sein zu können oder an Home Schooling teilzunehmen.

Personen in der Grundsicherung besitzen allerdings seltener einen Computer mit Internetanschluss als der Rest der Bevölkerung (siehe Tabelle 2). Während 87 Prozent aller Personen ohne Grundsicherungsbezug über einen solchen verfügen, berichten dies nur knapp 70 Prozent aller Personen in der Grundsicherung. Bei den Grundsicherungsbeziehenden mit Kindern, bei denen der Computer nicht zuletzt eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme der Kinder an Home Schooling ist, liegt der Anteil mit knapp 78 Prozent etwas höher. Er fällt jedoch im Vergleich zu Eltern ohne Leistungsbezug, wo er 97 Prozent beträgt, noch etwas stärker ab. Bei den älteren Personen unterscheiden sich diejenigen, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen, nicht signifikant von Grundsicherungsbeziehenden.

Bei der Verfügbarkeit von Smartphones zeigt sich kein Unterschied

Ein Smartphone besitzen etwa 76 Prozent der Personen ohne Leistungsbezug. Hier besteht kaum ein Unterschied zu den Personen in der Grundsicherung. Erwartungsgemäß ist der Besitz eines Smartphones insbesondere eine Frage des Alters. Entsprechend sind Eltern überdurchschnittlich gut ausgestattet, während Ältere mehrheitlich nicht über ein Gerät verfügen. Einschränkend ist aber anzumerken, dass praktisch unterschiedslos fast alle Haushalte in Deutschland über ein Telefon verfügen.

Wohnen: 40 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden in Haushalten mit Kindern leben beengt

Die verhängten Ausgangsbeschränkungen haben für die meisten Menschen das tägliche Leben von der Öffentlichkeit in das Private verschoben. Viele öffentlichen Plätze und Räume, Spielplätze oder Parks waren über längere Zeit geschlossen oder konnten beziehungsweise können nur eingeschränkt genutzt werden. Zudem arbeiten viele Menschen von zu Hause aus oder betreuen dort ihre Kinder, da Schulen oder Kitas geschlossen wurden. Lange Zeit verbrachten die Menschen erheblich mehr Zeit in ihren Wohnungen oder Häusern und ihrer direkten Wohnumgebung als vor der Krise.

Wohnung und Wohnumgebung können als sozial-räumliche Ressourcen verstanden werden. Denn diese Ressourcen – also die Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung – haben einen Einfluss darauf, wie gut Menschen mit den Zumutungen der aktuellen Krise umgehen können. So dürften die Ausgangsbeschränkungen beispielsweise eine fünfköpfige Familie weniger hart treffen, wenn diese in einem großen Haus mit Garten wohnt und nicht in einer beengten Drei-Zimmer-Wohnung ohne Balkon.

Haushalte in der Grundsicherung verfügen meist über eine schlechtere Ressourcenausstattung in ihrem Wohnumfeld (siehe Tabelle 3). Sie haben – und dies trifft auf alle hier untersuchten Teilgruppen gleichermaßen zu – nur etwa zwei Drittel der Wohnfläche zur Verfügung, die Personen außerhalb der Grundsicherung nutzen können. In immerhin 40 Prozent der Grundsicherungshaushalte mit Kindern müssen sich diese ein (oder mehrere) Zimmer miteinander teilen. Dies lässt sich zumindest tendenziell aus der Tatsache schließen, dass die Wohnung in diesen Fällen weniger Zimmer als Personen hat. Bei Haushalten außerhalb der Grundsicherung trifft dies nur in knapp drei Prozent der Fälle zu.

Zudem hat fast jede vierte Person in der Grundsicherung keinen Garten, keinen Balkon und keine Terrasse. Außerhalb der Grundsicherung ist es nicht einmal jede zwölfte. Ferner schätzen sie die Qualität ihrer Wohngegend weniger günstig ein als Personen außerhalb der Grundsicherung. Der Vergleich innerhalb der drei Gruppen bestätigt dies nochmals: Grundsicherungsempfänger sind in jeder der betrachteten Dimensionen des Wohnumfelds schlechter ausgestattet. Die räumliche Enge und die eingeschränkteren Ausweichmöglichkeiten könnten das Stresspotenzial und die Gefahr häuslicher Konflikte erhöhen. Daher sind die Ausgangsbeschränkungen gerade für Grundsicherungsbeziehende mit kleinen Kindern besonders schwierig.

Nur gut jeder dritte Grundsicherungsbeziehende verfügt über ein Auto

Gerade in Zeiten von Corona kann auch der Besitz eines Autos einen Unterschied machen. Wer ein Auto hat, kann es für den täglichen Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen nutzen und ist nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Dies verringert die Gefahr einer Ansteckung. Auch in diesem Punkt sind Menschen in der Grundsicherung im Nachteil: Nur 36 Prozent von ihnen besitzen ein Auto, außerhalb der Grundsicherung sind es 86 Prozent. Besonders drastisch trifft dies in der Gruppe der Älteren zu: Hier hat nur jeder Vierte, der Grundsicherungsleistungen bezieht, Zugang zu einem Automobil. Dagegen verfügen fünf von sechs Nichtleistungsbeziehern über ein Auto.

Fazit

Neben den direkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden auch die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unsere Gesellschaft längere Zeit beschäftigen. Auch die sozialen Folgen zunehmender Arbeitslosigkeit sind noch nicht absehbar. Dies wiederum wird stark vom Ausmaß und der Dauer der verhängten Kontaktbeschränkungen abhängen.

Für Haushalte in der Grundsicherung waren die Folgen der Krise schon bislang besonders schwer zu bewältigen. Zum einen sind sie häufiger alleinlebend oder alleinerziehend, wodurch das Risiko sozialer Isolation steigt. Zum anderen fehlen ihnen häufiger andere wichtige Ressourcen für den Umgang mit der Krise. So besitzen sie seltener einen Computer mit Internetanschluss oder ein Auto, leben häufiger in beengten Wohnverhältnissen und bewerten auch ihre Wohnumgebung schlechter als Menschen, die nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Die Corona-Krise trifft also die ökonomisch ohnehin schwächeren Gruppen in besonderer Weise. Das kann langfristig auch mit gesamtgesellschaftlich problematischen Folgen verbunden sein. Der Sozialforschung kommt die Aufgabe zu, möglichst frühzeitig Daten zu den sozialen Folgen der Corona-Krise und damit empirische Entscheidungshilfen für die Politik bereitzustellen.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 10.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft angesichts der weiterhin vorhandenen Einschränkungen für Kinder in der Corona-Pandemie zu Spenden für seinen Kindernothilfefonds auf. Mit dem Fonds wird Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Einschränkungen leiden. Ganzheitlich und unbürokratisch werden darüber Kindern Zugänge zu digitaler Bildung vermittelt. In den letzten Wochen wurden bereits mehr als 1.000 Hilfspakete bewilligt.

"Das Digitalpaket der Bundesregierung ist eine gute Initiative, aber sie greift zu kurz und kommt noch lange nicht bei den Kindern an. Wichtig ist neben den Geräten, dass die Kinder auch beim Umgang mit ihnen begleitet werden und einen Internetzugang erhalten, der in vielen armen Familien nicht vorhanden ist. Inzwischen sind die finanziellen Mittel unseres Kindernothilfefonds aber erschöpft. Deshalb können wir die Hilfe für Kinder an dieser Stelle nur fortsetzen, wenn wir weitere Spendenmittel bekommen. Darum bitten wir Firmen und Unternehmen, Geschäftsleute und Privatpersonen sehr herzlich", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Hilfspakete des Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes im Einzelnen:

  • Paket Digitales Lernen, 250 Euro: Vielen Familien fehlt es an einem Computer, Internetzugang oder Drucker. Den Kindern droht dadurch eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der sie noch weiter abgehängt werden. Das Paket "Digitales Lernen" beinhaltet eine einmalige Unterstützung für eine (digitale) Lernausstattung für eine Familie.
  • Paket Nachhilfe, 100 Euro: Viele Kinder brauchen beim Umgang mit Bildungssoftware und ihren Schulaufgaben Hilfe. Ihre Eltern können ihnen jedoch die erforderliche Unterstützung oft nicht geben. Das Paket "Nachhilfe" beinhaltet Nachhilfeunterricht von einer externen Person, die sich einen Monat lang zwei Mal pro Woche persönlich mit dem Kind trifft – entweder digital oder unter strenger Beachtung der bestehenden gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Paket Beschulung in Flüchtlingsunterkünften, 500 Euro: Es ist ein wichtiges Anliegen des Deutschen Kinderhilfswerkes, geflüchtete Mädchen und Jungen bei ihrer Integration zu unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche, die eine neue Heimat bei uns suchen, stehen vor besonderen schulischen Herausforderungen. Das Paket "Beschulung in Flüchtlingsunterkünften" ermöglicht für ein Homeschooling die Anschaffung von PC, Drucker und Papier sowie Schreibmaterialien in Flüchtlingsunterkünften.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2020

Die Unterstützung von Familien mit chronisch kranken Kindern während der Coronakrise ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/19346) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die Lage dieser Familien einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

Die Mietrückstände oder -ausfälle sind in Folge der Corona-Pandemie geringfügig angestiegen. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (19/19414) auf eine Kleine Anfrage (19/19176) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beruft sich auf Umfragen von Mieter- und Vermieterverbänden. So habe der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im April ermittelt, dass bei knapp einem Prozent der Wohnmietverhältnisse Mietrückstände oder -ausfälle aufgetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

In den ersten zwei Wochen nach dem Corona-Shutdown Mitte März kam es noch nicht zu größeren Entlassungswellen. Stattdessen ging zuerst die Zahl der offenen Stellen zurück. Allerdings führte die abgeflaute Konjunktur schon vor der Corona-Krise zu einer sinkenden Personalnachfrage. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Sie beruht auf der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Befragung von Betrieben in allen Wirtschaftsbereichen.

Die so genannte Vakanzrate, der Anteil offener Stellen an allen besetzten und unbesetzten Stellen eines Betriebs, war im ersten Quartal 2020 gegenüber dem vierten Quartal 2019 von 3,2 auf 2,6 Prozent gesunken. Deutlich stärker fällt der Rückgang jedoch aus, wenn man die letzten zwei Märzwochen betrachtet, als der Corona-bedingte Shutdown wirksam wurde. In diesen zwei Wochen lag die Vakanzrate bei knapp zwei Prozent. In den ersten elf Wochen des ersten Quartals 2020 betrug die Vakanzrate 2,7 Prozent.

In den letzten zwei Märzwochen zeigte sich in den Befragungsergebnissen der IAB-Stellenerhebung noch kein größerer Personalabbau. „Kündigungsfristen, Kurzarbeitergeld und die Ankündigung vielfältiger Stützungsmaßnahmen bremsen zunächst drohende Beschäftigungsverluste. Sie können sie aber natürlich weder vollständig noch dauerhaft aufhalten“, erklären die IAB-Forscher.

Die in den letzten zwei Märzwochen befragten Arbeitgeber erwarteten für die kommenden zwölf Monate einen Beschäftigungsrückgang von 2,4 Prozent. Da die im Januar und Februar befragten Betriebe noch von einem Beschäftigungswachstum von 2,2 Prozent ausgingen, bedeutet dies einen Einbruch der Beschäftigungserwartungen um 4,6 Prozentpunkte. „Ob sich diese negative Erwartung im Zeitverlauf weiter verstärkt hat oder inwiefern politische Maßnahmen sie abmildern können, ist aus heutiger Sicht offen“, so die IAB-Forscher.

Zudem zeigte sich in der Betriebsbefragung bereits zu Beginn des Shutdowns ein erhöhter Anteil von Arbeitgebern, der eine Betriebsschließung erwartet. „Doch auch hier hängt das tatsächliche Ausmaß solcher Schließungen nicht zuletzt von der Effektivität der Gegenmaßnahmen seitens der Politik ab“, betonen die IAB-Forscher.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1220.pdf. Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im ersten Quartal 2020 wurden Antworten von rund 9.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Rund 1.500 der rund 9.000 Betriebe wurden in den letzten zwei Märzwochen kontaktiert.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.05.2020

Die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Ausbreitung haben das Leben vieler Menschen in Deutschland grundlegend geändert. Welche Konsequenzen dies neben ökonomischen Folgen auch für die psychische Gesundheit der Bevölkerung hat, darüber wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Die ökonomische Unsicherheit, die Mehrbelastung durch Homeoffice oder Kinderbetreuung und die fehlenden sozialen Kontakte – all dies könnte zu einem wesentlichen Anstieg der psychischen Belastung in der deutschen Bevölkerung führen. Aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen nun, dass die Menschen hierzulande den ersten Monat des Lockdowns besser verkraftet haben als erwartet. Zwar steigt die subjektive Einsamkeit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich an, andere Indikatoren für psychische Belastungen (Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptomatik) sind jedoch bisher unverändert. Dies deutet auf eine starke Resilienz der Bevölkerung hin. Einigen Bevölkerungsgruppen sollte dennoch besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.

Der April 2020 war der erste volle Monat, in dem in Deutschland die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise galten. Aus ersten Daten der SOEP-CoV-Studie[1] auf Basis der Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)[2] lassen sich nun erste Ergebnisse ablesen, wie der Lockdown das Niveau der selbstberichteten psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens der in Deutschland lebenden Menschen im Vergleich zum Niveau der Vorjahre beeinflusst hat.

Auffälliger Anstieg der Einsamkeit

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie die Kontaktbeschränkungen, die im April 2020 galten, haben der Umfrage zufolge zu einem auffälligen Anstieg der subjektiven Einsamkeit der Menschen in Deutschland geführt[3]. Dabei beschreibt der Begriff „Einsamkeit“ die Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlich vorhandenen sozialen Beziehungen. Chronische Einsamkeit ist gefährlich, da sie Ursache vieler weiterer psychischer (wie Depressionen und Angststörungen) und physischer Erkrankungen (wie Diabetes, Übergewicht, Herz- und Kreislauferkrankungen) sein kann.

Während die in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2017 im Mittel relativ wenig einsam waren (Durchschnittswert = 3,0 im Wertebereich von 0 bis 12, niedrige Werte geben niedrige Einsamkeitsgefühle an), zeigt sich während der Corona-Krise ein deutlicher Anstieg der Einsamkeit (Durchschnittswert = 5,4). Bei diesem Anstieg handelt es sich um einen Anstieg um fast eine Standardabweichung – was in etwa bedeutet, dass eine Person, die im April 2020 durchschnittlich einsam ist, vor Corona im Jahr 2017 zu den 15 Prozent der einsamsten Menschen in Deutschland gezählt hätte.

Frauen und junge Menschen besonders betroffen

Eine Analyse der Verteilung der Einsamkeit über unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zeigt, dass fast alle Gruppen einen vergleichbar starken Anstieg der Einsamkeit angeben. Zwei Gruppen sind jedoch besonders betroffen: Frauen und junge Menschen.

Zwar sind sowohl Frauen als auch Männer während des Lockdowns im April 2020 einsamer als in den Vorjahren, bei Frauen nimmt die Einsamkeit jedoch deutlich stärker zu als bei Männern. Betrachtet man die unterschiedlichen Altersgruppen, zeigt sich: Fast alle sind während des Lockdowns einsamer als in den Vorjahren. Aber besonders einsam sind die jüngsten, also die Menschen unter 30 Jahren (Abbildungen 1a und 1b).

Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptome weitestgehend unverändert

Interessanterweise zeigt sich, dass andere Kennzeichen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit trotz des starken Anstiegs der Einsamkeit der in Deutschland lebenden Menschen bisher unverändert sind. Das gilt beispielsweise für die Lebenszufriedenheit, das emotionale Wohlbefinden sowie die Depressions- und Angstsymptome in der Bevölkerung.

So zeigten die Befragten im April 2020 im Durchschnitt eine allgemeine Lebenszufriedenheit von 7,4 auf einer Skala von 0 bis 10. Dieser Wert ist unverändert zum Wert des Vorjahrs von 7,4. Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 7,3 in 2015 und 7,4 in 2019.

Ähnlich verhält es sich mit dem emotionalen Wohlbefinden. Auch hier ist der Wert im April 2020 (14,7, Wertebereich von 4 bis 20) identisch zu dem Wert, den die Befragten im Vorjahr berichtet haben (14,7). Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben auch für das emotionale Wohlbefinden in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 14,5 in 2016 und 14,7 in 2019.

Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Depressions- und Angstsymptomatik. Sie lag im April 2020 bei 2,4 (Wertebereich 0 bis 12) und ist damit deutlich höher als noch 2019, als der Wert bei 1,9 lag. Allerdings ist das aktuelle Niveau nicht außergewöhnlich hoch, sondern mit der Depressions- und Angstsymptomatik im Jahre 2016 vergleichbar. Damals lag der Wert mit 2,3 nur knapp unter dem Wert, der im April 2020 gemessen wurde.

Lebenszufriedenheit steigt bei Personen mit niedrigem Einkommen und sinkt bei Personen mit hohem Einkommen

Im Gegensatz zu der nahezu stabilen Lebenszufriedenheit in der Gesamtbevölkerung lässt sich beim Blick auf Einkommensgruppen[4] eine interessante Veränderung im Vergleich zu der Zeit vor der Krise feststellen. In den vergangenen Jahren wiesen Personen mit einem niedrigen Einkommen regelmäßig eine niedrigere Lebenszufriedenheit auf und Menschen mit hohem Einkommen eine höhere. Dieser Unterschied zwischen den Einkommensgruppen war über die Zeit sehr stabil. Im April 2020 gleichen sich diese Unterschiede an: Über alle Einkommensgruppen hinweg wird im April 2020 eine ähnliche Lebenszufriedenheit berichtet. Personen aus Haushalten mit niedrigerem Einkommen haben eine höhere Lebenszufriedenheit, während bei Personen aus Haushalten mit hohem Einkommen die Lebenszufriedenheit leicht sinkt.

Weniger Sorgen um die Gesundheit

Überraschenderweise zeigt sich außerdem, dass sich die in Deutschland lebenden Menschen während des Lockdowns seltener große Sorgen um ihre Gesundheit machen und insgesamt zufriedener mit ihrer Gesundheit sind als in den Jahren zuvor. Der Anteil der Personen, der angibt, sich große Sorgen um seine Gesundheit zu machen, ist während des Lockdowns deutlich um neun Prozentpunkte – von 19 Prozent 2019 auf zehn Prozent im April 2020 – gesunken (in den vergangenen fünf Jahren machten sich stets 16 bis 19 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen große Sorgen um ihre Gesundheit). Die durchschnittliche Zufriedenheit mit der Gesundheit ist messbar gestiegen, von durchschnittlich 6,6 auf 7,3 Punkte im April 2020 (die Werte variierten in den vergangenen fünf Jahren zwischen 6,5 und 6,6 Punkte). Bei diesen Effekten handelt es sich möglicherweise um Kontrasteffekte. Das bedeutet, dass die Menschen ihre eigene Lage nun im Kontext der Pandemie und einer möglichen eigenen Erkrankung besser bewerten und damit relativ gesehen zufriedener sind beziehungsweise sich weniger Sorgen um ihre Gesundheit machen.

Fazit: Trotz hoher Resilienz engmaschige Beobachtung der Situation wichtig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Corona-Krise im April 2020 (bis 26.4.2020) nicht so negativ auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen ausgewirkt hat wie bisher angenommen. Die in Deutschland lebenden Menschen zeigen eine beachtliche Resilienz gegenüber dem Lockdown: Ihre Lebenszufriedenheit und ihr Wohlbefinden ändern sich kaum. Ob dies auch bei langanhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Freiheitsrechte weiter so sein wird, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Das SOEP bietet durch seine Panelstruktur aber die Möglichkeit, in den kommenden Jahren zu beobachten, ob diese Effekte nach Ende der Pandemie abklingen und sich wieder auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln werden.

Die vorliegenden Analysen zeigen darüber hinaus, dass die Einsamkeit bereits heute erheblich angestiegen ist. Anhaltende Einsamkeit ist eine Ursache vieler psychischer Erkrankungen. Es ist also denkbar, dass sich die gestiegene Einsamkeit – sollte sie nicht wieder zurückgehen – langfristig auf das Wohlergehen und die psychische Gesundheit auswirken wird. Es muss im Verlauf der nächsten Monate beobachtet werden, ob die subjektive Einsamkeit unter der Bevölkerung weiter ansteigt und man darauf reagieren muss, oder ob sie nach einer Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wieder sinkt.

Obwohl es also im April 2020 weniger Grund zur Sorge gibt als bisher angenommen, sollten Wohlbefinden und psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen aufgrund der unklaren zukünftigen Entwicklung der Krise und ihrer unsicheren Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Situation der in Deutschland lebenden Menschen weiter beobachtet werden. Es ist möglich, dass sich die Folgen der Krise für das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit erst verzögert in der Bevölkerung zeigen werden. Im April 2020 sind viele Arbeitsplätze durch Kurzarbeit und Hilfspakete des Bundes und der Länder gesichert, sodass viele Menschen nicht akut von einem Arbeitsplatzverlust bedroht sind. Sollten zukünftig trotz der verschiedenen Maßnahmenpakete viele Arbeitsplätze durch die Krise verloren gehen, könnten auch die wirtschaftlichen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung steigen – und mit ihnen möglicherweise auch die psychischen Belastungen, das Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit. Dass das passieren kann, hat sich zum Beispiel bereits Mitte der 2000er Jahre während der wirtschaftlichen Rezession gezeigt: Damals ging die Lebenszufriedenheit der in Deutschland lebenden Menschen messbar zurück.

Außerdem gilt es zu beachten, dass offensichtlich einzelne Bevölkerungsgruppen psychisch stärker auf die Umstände der Krise reagieren, darunter Frauen und jüngere Menschen. Es bedarf weiterer Aufmerksamkeit, ob dies trotz der Lockerungen im Mai und der anstehenden Lockerungen Sommer so bleibt und ob gegebenenfalls spezifische Hilfsangebote und Unterstützungen für solche Gruppen angezeigt und möglich sind. Insbesondere müssen die Perspektiven für junge Menschen in und nach der Krise im Auge behalten werden. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich bei ihnen zwar nicht in Bezug auf die Krankheit Covid-19, sehr wohl aber in Bezug auf die sozialen Folgen der Pandemie um eine Risikogruppe handelt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 09.06.2020

Seit März hat die Corona-Pandemie Deutschland fest im Griff. Weitreichende Beschränkungen des sozialen Lebens wurden vor allem zum Schutz älterer und weiterer besonders gefährdeter Menschen erlassen. Seit Mai werden diese Maßnahmen schrittweise gelockert. Dabei stellt sich verstärkt die Frage, wie trotz der Lockerungen vulnerable Teile der Bevölkerung geschützt werden können. In vielen Ländern wird eine Umkehrisolation diskutiert: So sollen die Jungen und Gesunden das soziale Leben allmählich wiederaufnehmen, während die Älteren und weitere besonders gefährdete Gruppen isoliert bleiben. In diesem Zusammenhang ist es aber wichtig, die soziale Situation der älteren Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Die vorliegende Studie beschreibt daher die soziale Situation älterer Menschen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ihrer mentalen Gesundheit und möglicher Risikofaktoren sozialer Vereinsamung.[1]

Zahlreiche Staaten diskutieren Varianten von Umkehrisolation beziehungsweise haben diese bereits angewendet. So verhängte die türkische Regierung über mehrere Wochen eine Ausgangssperre ausschließlich für über 65-Jährige sowie chronisch Kranke.[2] Ein Vorschlag britischer Forscher,[3] dass sich über 70-Jährige und ihre Kontaktpersonen in eine Art Quarantäne begeben, während die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für die übrige Bevölkerung gelockert werden, sorgte für große mediale Aufmerksamkeit.[4] In Deutschland brachte unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun eine Umkehrisolation für Ältere und Vorerkrankte ins Spiel.[5] Und auch wenn dies nicht offizielle Politik wird, ist doch davon auszugehen, dass viele Ältere und Vorerkrankte aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in Isolation bleiben.

Vor diesem Hintergrund beschreibt dieses DIW aktuell die soziale Situation älterer, in Deutschland lebender Personen. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[6] und nimmt ausschließlich die Situation von Personen in Privathaushalten in den Blick. Personen, die in Seniorenheimen, Hospizen oder ähnlichen Einrichtungen leben, sind somit nicht Gegenstand der Untersuchung.

Zwei Drittel der über 85-Jährigen leben alleine

In Deutschland leben etwa 38,7 Prozent der über 65-Jährigen in Einpersonenhaushalten. Dies entspricht ungefähr sieben Millionen Personen. Der Anteil alleinlebender Menschen steigt zudem mit dem Alter stark an (Abbildung 1). Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch ein Viertel der Menschen, steigt im Alter von 75 bis 79 der Anteil der Alleinlebenden auf circa 38 Prozent. Im Alter von 85 oder älter leben sogar zwei Drittel der Menschen in einem Einpersonenhaushalt.

Während etwa die Hälfte der älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt lebt, auch noch (zumeist erwachsene) Kinder am selben Ort hat, ist gerade bei den Alleinlebenden dieser Anteil besonders niedrig (Abbildung 2). Er beträgt bei den 65 bis 74-Jährigen nur 35 Prozent. Auch bei den über 80-Jährigen haben weniger als 50 Prozent der Alleinlebenden Kinder am selben Ort.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, ältere Menschen von entfernt liegenden Orten aus zu besuchen. Allerdings ist für Kinder der Aufwand im Hinblick auf Zeit und andere Kosten umso höher, je weiter entfernt sie von ihren Eltern wohnen. Zudem werden Besuche aus weiter entfernten Orten in Zeiten von „sozialer Distanzierung“ und Infektionsangst erschwert. Es besteht daher gerade bei den Alleinlebenden die Gefahr, dass ein Mangel an sozialen Kontakten zu Vereinsamung führt.

Internet kann direkte persönliche Kontakte bei Älteren kaum ersetzen

Das Potential, direkte persönliche Kontakte wenigstens durch virtuelle Kontakte über das Internet auszugleichen, ist bei den besonders von Vereinsamung bedrohten alleinlebenden Menschen im hohen Alter sehr begrenzt. Über alle Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die einen Internetanschluss im Haushalt haben, bei den Alleinlebenden etwa 20 Prozentpunkte niedriger als bei denen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben (Abbildung 3). Zudem sinkt dieser Anteil mit dem Alter stark ab. Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch mehr als drei Viertel der alleinlebenden Menschen, die einen Internetanschluss haben, fällt dieser Anteil bei den 75- bis 79-Jährigen auf circa die Hälfte und liegt bei den über 85-Jährigen nur noch bei 20 Prozent.

Alleinlebende haben häufiger niedrigen mentalen Gesundheitszustand

Das mit Vereinsamung verbundene Leid ist insbesondere dann groß, wenn es mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einhergeht. Der Anteil der Menschen mit weniger ausgeprägter mentaler Gesundheit[7] liegt bei älteren alleinlebenden Menschen mit 16 Prozent knapp eineinhalbmal so hoch wie bei älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt zusammenleben (Abbildung 4). Dieser Zusammenhang ist sogar noch stärker ausgebildet als die Unterschiede nach dem Bildungsniveau.[8] Zudem werden gerade bei Personen ohne Internetanschluss häufiger niedrige Werte für mentale Gesundheit verzeichnet. Diese Befunde weisen darauf hin, dass Vereinsamungsrisiken oftmals mit Defiziten bei der mentalen Gesundheit zusammenfallen. Für beide Haushaltstypen gibt es keinen Zusammenhang zwischen der mentalen Gesundheit und dem Vorhandensein von Kindern am selben Ort. Der Anteil von älteren Menschen mit geringer mentaler Gesundheit in Städten ist leicht niedriger ist als in ländlichen Gebieten (jedoch ist in Städten auch der Anteil der Älteren höher, die alleine leben).

Fazit: Telefonseelsorge, Besuchsservice und Internetangebote könnten einer Vereinsamung entgegenwirken

Viele ältere Menschen in Deutschland sind bei anhaltender sozialer Isolation aufgrund der Corona-Pandemie von Vereinsamung bedroht. So steigt mit zunehmendem Alter der Anteil der Personen, die alleine leben. Viele Ältere haben zudem keine in der Nähe lebenden Kinder und verfügen nicht über einen Internetanschluss, um direkte persönliche Kontakte wenigstens virtuell zu erleben. Diese Risikofaktoren sozialer Vereinsamung hängen zudem miteinander zusammen: So verfügen Alleinlebende seltener über einen Internetanschluss und haben auch seltener Kinder, die in der Nähe leben. Darüber hinaus gehen diese Risikofaktoren häufig mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einher. Es ist insofern davon auszugehen, dass gerade die Menschen, deren Schutz vor einer Infektion besonders wichtig ist, auch unter den sozialen Beschränkungen besonders leiden. So weisen andere Studien auf einen starken Zusammenhang zwischen dem Gefühl von Einsamkeit und dem Sterberisiko älterer Menschen hin.[9] Zudem geht das Alleinleben mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einher, einen Suizidversuch zu unternehmen.[10]

Unabhängig davon, ob soziale Beschränkungen für ältere Menschen im Zuge einer Umkehrisolation (möglicherweise aus Angst) auf freiwilliger Basis erfolgen oder gar gesetzlich verordnet werden, sind die Älteren von Vereinsamung bedroht. Das bedeutet zwar nicht, dass Umkehrisolation zwangsläufig der falsche politische Weg ist; es bedeutet aber schon, dass ein solcher Weg mit zusätzlichen Maßnahmen begleitet werden sollte, die auf eine Linderung der Vereinsamung älterer Menschen gerichtet sind: Beispielsweise kommen dafür eine verstärkte und proaktive Telefonseelsorge oder auch Besuchsservice von Personen mit nachgewiesener Immunität gegen COVID-19 in Betracht. Für die Zukunft wäre es auch hilfreich, wenn mehr ältere Menschen an das Internet angeschlossen werden würden und man ihnen Angebote für die altersgemäße Vermittlung grundlegender digitaler Kompetenzen machen würde. Außerdem sollte über spezielle Maßnahmen der Suizidprävention für von Vereinsamung bedrohte Menschen nachgedacht werden. Letzteres erfordert vor allem ein Augenmerk auf die wirksame Depressionsbehandlung auch und gerade in Pandemie-Zeiten.[11]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Eine bundesweite Studie zu Covid-19-Sterbefällen in stationären Pflegeeinrichtungen von der Universität Bremen belegt das erhöhte Risiko für die Bewohner*innen. Knapp die Hälfte aller an Covid-19-Verstorbenen in Deutschland lebte danach in stationären Einrichtungen. Der Anteil dieser Menschen an der Gesamtbevölkerung betrage jedoch gerade einmal ein Prozent. Daraus ergebe sich eine mehr als fünfzig Mal so hohe Sterblichkeit bei den Menschen in stationären Einrichtungen.

„Bei allen Lockerungs- und Öffnungsdiskussionen bezüglich der stationären Pflegeeinrichtungen hatten wir das besondere Risiko für Bewohner*innen und Pflegekräfte stets vor Augen. Die Einrichtungen unternahmen und unternehmen derzeit große Anstrengungen, um Schutz- und Hygienekonzepte umzusetzen, damit soziale Kontakte zu Angehörigen und Freunden möglich sind. Dies ist eine enorme Herausforderung, gerade auch weil das Verständnis für die Maßnahmen bei den Betroffenen nicht immer gegeben ist oder die Einrichtungen teilweise mit dieser Verantwortung allein gelassen werden“, sagt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes.

Geradezu parallel zur Bremer Studie trat die Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Woche in Kraft. Diese weitet die Möglichkeiten von CoV-2-Testungen deutlich aus. So können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch asymptomatische Personen getestet werden. Leider blieben dabei die erhofften und von der AWO und der BAGFW geforderten Reihentestungen in stationären Pflegeeinrichtungen aus, stattdessen soll eine stichprobenartige Testung erfolgen, insofern kein Ausbruchsgeschehen herrscht.

„Regelmäßige und flächendeckende Reihentests sowie eine schnelle Auswertung und Übermittlung der Testergebnisse sind ein wesentlicher Baustein zur Beherrschung des Ansteckungsrisikos in Pflegeeinrichtungen. Hier leben die Menschen, die am höchsten gefährdet sind. Stichprobentestungen reichen nicht aus, um hier die dringend notwendige Sicherheit zu bieten. Vielmehr erzeugen diese eine Scheinsicherheit, die in Anbetracht des erhöhten Risikos und mit Blick auf weitere Lockerungsbestrebungen gefährlich für die Bewohner*innen werden könnte“, sagt Brigitte Döcker. „Darüber hinaus zeigen die Studienergebnisse, dass die Versorgung mit Schutzkleidung nicht abschließend bewältigt ist und dauerhaft der Anstrengung aller Beteiligten bedarf. Hier soll über die Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und deren Einrichtungen und Dienste gerichtet werden.“

Link Grundsatzposition: https://www.awo.org/grundsatzposition-der-awo-zur-lockerung-der-besuchsbeschraenkungen-stationaeren-einrichtungen

Link Testung: https://www.awo.org/aufhebung-der-kontaktsperren-erhoeht-ansteckungsrisiko-regelmaessige-und-systematische-tests-retten

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.06.2020

Die Pandemie trifft auch das Miteinander schwer: Gerade soziales Engagement hängt oft vom persönlichen Kontakt ab und ist derzeit kaum möglich. Der AWO Bundesverband führt deshalb vom 13. bis 20. Juni 2020 erstmals eine digitale Aktionswoche mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Angeboten durch. Damit will der Verband Engagement und Miteinander stärken, das durch die Pandemie eingeschränkt ist.

„Die Maßnahmen, die unserem Schutz dienen, sind wichtig und richtig. Gleichzeitig erschweren sie Engagement für Menschen zum Teil empfindlich: Eltern-Kind-Angebote, Spielenachmittage, Verbandsarbeit oder Repair-Cafés und mehr – das vielfältige Engagement bei der AWO ist vielerorts im Moment unmöglich geworden“, erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Mit unserer digitalen Aktionswoche wollen wir den Corona-bedingten Einschränkungen aktiv begegnen, neue Lösungen finden und erproben. Damit möchten wir Menschen in der AWO auf neue Weise und über große Distanzen hinweg in Kontakt bringen und demonstrieren, dass die AWO mit ihren vielen Engagierten auch in Corona-Zeiten aktiv bleibt. Denn gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir uns stärker umeinander kümmern. Die nötige physische Distanz darf nicht in sozialer Distanzierung münden!

Im Rahmen der Aktionswoche organisieren die lokalen und regionalen AWO-Verbände vielfältige Angebote im Netz: Von virtuellen Diskussionsforen bis hin zum geselligen und spielerischen Austausch per Videokonferenz ist alles dabei. Wer an einem oder mehreren Formaten teilnehmen will, dem werden nach einmaliger Anmeldung alle Zugangsdaten und Informationen zugeschickt. In den sozialen Netzwerken werden die Aktivitäten unter dem Hashtag #echtawo begleitet.

Der Verband versteht die Aktionswoche dabei auch als Zeichen gegen digitale Chancenungleichheit.

„Wer mit dem Laptop ganz selbstverständlich aus dem Homeoffice heraus arbeiten und mit Freunden in Kontakt bleiben kann, ist privilegiert. Nicht für alle Menschen in unserer Gesellschaft ist digitale Teilhabe selbstverständlich möglich: Vielen fehlen die finanziellen Mittel oder Zugänge“, erklärt Stadler dazu. „Wir fühlen uns verpflichtet, das anzugehen. Denn im Augenblick bieten digitale Formate für viele Menschen die einzige Möglichkeit, auf sicherem Wege mit anderen in Kontakt zu treten. Mit der Aktionswoche wollen wir auch dafür eintreten, möglichst vielen Menschen einen Zugang zu digitaler Kommunikation zu ermöglichen und Wege zu finden, verbandliche und ehrenamtliche Arbeit zu digitalisieren. Viele der Debatten und Formate in der Aktionswoche werden uns deshalb auch über die aktuelle Krise hinaus neue Perspektiven eröffnen.“

Zum Programm: https://www.echt-awo.org/programm/

Die AWO Aktionswoche findet seit 2015 jährlich unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ statt. Es beteiligen sich Einrichtungen, Haupt- und Ehrenamtliche der AWO deutschlandweit mit unterschiedlichen Veranstaltungen, um Engagement zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.06.2020

SCHWERPUNKT II: Adoptionshilfe-Gesetz

Gesetz von Bundesministerin Giffey verbessert die Unterstützung von Adoptionen und stärkt Adoptivkinder

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Eine Adoption ist eine Lebensentscheidung, die die abgebenden Eltern, die Adoptivfamilien, vor allem aber die Kinder betrifft. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz stellen wir das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass sie gut und geborgen aufwachsen. Dafür reichen wir Herkunfts- und Adoptivfamilien die Hand und stärken sie gleichermaßen. Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Damit sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen – im Adoptionsverfahren und jetzt auch danach. Dabei geht es genauso um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch um den Austausch und Kontakt zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen unter anderem darauf hinwirken, dass die Kinder altersgerecht über ihre Herkunft aufgeklärt werden. Das schafft Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Und Vertrauen ist eine gute Basis für eine gute kindliche Entwicklung. Außerdem setzt das Gesetz ein starkes Signal gegen Kinderhandel, denn künftig müssen alle Auslandsadoptionen durch offizielle Adoptionsvermittlungsstellen begleitet sein.“

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Das Gesetz soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Weiteres Verfahren

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll zum 1.Oktober 2020 in Kraft treten.

Adoptionswesen in Zahlen

Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016),3.812 (2015); 3.805 (2014)

Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)

Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendvom 28.05.2020

Heute beschließt der Deutsche Bundestag ein modernes Adoptionshilfegesetz. Ein offenerer Umgang und mehr Begleitung bei und nach der Adoption zum Wohle der Kinder ist nun gewährleistet.

„Mit dem Adoptionshilfegesetz intensivieren wir die Beratung der Familien. Wir fördern einen offeneren Umgang mit Adoptionen. Gleichzeitig stärken wir die Adoptionsvermittlungsstellen und sorgen dafür, dass Auslandsadoptionen an intensive Beratung und Begleitung durch die hiesigen Jugendämter gebunden sind.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind froh, dass die Neuregelungen das Wohl und die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Dafür ist es wichtig, den Herkunfts- wie auch den Adoptiveltern kontinuierlich beratend und begleitend zur Seite zu stehen.

Alle Familien sollen gut beraten und vollumfänglich informiert im Adoptionsverfahren agieren können. Dem dient die Beratungsverpflichtung. Was diese aber nicht bezwecken soll: dass lesbischen Paaren der Weg zur Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft noch schwerer gemacht wird. Denn hier wird das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren. Leider sind diese Familien immer noch auf den Weg der in diesem Falle diskriminierenden Stiefkindadoption angewiesen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, die Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht auszunehmen. Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat. Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen. Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich beenden! Am 28.05. hat der Deutsche Bundestag die Reform des Adoptionshilfegesetzes beschlossen und mit ihr eine weitere Benachteiligung von Frauen-Elternpaaren. Da die Modernisierung des Abstammungsrechts auf sich warten lässt, sind diese Familien weiter auf eine Stiefkind-Adoption angewiesen, damit beide Mütter nach Geburt des Kindes auch rechtliche Elternteile werden können. Die im Rahmen des neuen Adoptionshilfegesetzes beschlossene Beratungspflicht bei Stiefkind-Adoptionen verschlechtert ihre Situation deutlich. Das ZFF fordert das Abstammungsrecht so bald wie möglich anzugehen und die Vielfalt von Familienformen endlich zu unterstützen!

„Mit der Einführung einer verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen durch das neue Adoptionshilfegesetz wird ein schwerwiegendes Problem geschaffen, das unbedingt verhindert werden muss. Die Diskriminierung von lesbischen und bisexuellen Frauenpaaren wird durch diese neue Regel verschärft. Bekommen verheiratete oder unverheiratete Frauenpaare ein Kind, gilt lediglich die gebärende Mutter automatisch als rechtliche Mutter. Die Co-Mutter muss das aufwändige und langwierige Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Diese rechtliche Diskriminierung wurde nach der Einführung der Ehe für alle nicht abgeschafft. Nun wird mit dem neuen Adoptionshilfegesetz eine weitere Hürde für Frauenpaare eingezogen. Wir wollten die Verschärfung der Diskriminierung verhindern und haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der gestern im Familienausschuss von der Großen Koalition und mit den Stimmen der AfD abgelehnt wurde.“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kritisiert: „Es ist unbegreiflich, dass die gesetzliche Benachteiligung von Regenbogenfamilien beim Adoptionshilfegesetz einfach ignoriert wird und sich die Situation für lesbische und bisexuelle Frauen-Elternpaare damit sogar noch verschlechtern wird. In Ausschuss-Anhörungen zum Thema haben mehrere Sachverständige dieses Problem sehr deutlich benannt. Die Beratungspflicht für queere Ehepaare in Bezug auf ihre gemeinsamen Wunschkinder gehört aus dem Adoptionshilfe-Gesetz gestrichen. Darüber hinaus muss noch in dieser Legislaturperiode die dringende Reform des Abstammungsrechts angegangen werden. Drei Jahre nach Einführung der Ehe für alle ist es nicht zu viel verlangt, die rechtliche Diskriminierung von Regenbogen- bzw. Zwei-Mütter-Familien abzustellen. Es kann nicht sein, dass es durch unverändert heteronormative Gesetzentwürfe der Bundesregierung immer wieder Lücken für queere Lebensrealitäten zu schließen gilt. Die Ungleichbehandlung von Hetero- und queeren Familien, die gleichermaßen Verantwortung übernehmen, gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2020

Bei der Adoption von Kindern soll zukünftig ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen für alle Beteiligten gelten. Bei Stiefkindadoptionen soll hingegen eine Beratungspflicht gelten. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718) nahm der Familienausschuss am Mittwoch in leicht geänderter Fassung ohne Gegenstimmen an. Die Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesvorlage prinzipiell begrüßten, enthielten sich der Stimme. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, mit dem redaktionelle Änderungen , Verfahrensvereinfachungen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten und abstimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Adoptionsvermittlungsstellen eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Zudem ist vorgesehen, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen soll in der Verantwortung der Jugendämter liegen. Zur Adoptionsvermittlung sollen aber auch die Diakonie, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden sollen mit dem Gesetz die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist.

Die Koalitionsfraktionen argumentierten in der Ausschusssitzung, mit dem Gesetz würden adoptionswillige Eltern besser unterstützt und dem Wohl und dem Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft vermehrt Rechnung getragen. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare. Kinder, die in einer lesbischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren werden, könnten gemäß des Abstammungsrechtes von der nichtleiblichen Mutter nur auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptiert werden. Eine Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare würde aber eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren darstellen, monierten die drei Oppositionsfraktionen übereinstimmend. Letztlich müsse deshalb das Abstammungsrecht geändert werden. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass sie auf die Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare bei Stiefkindadoptionen lieber verzichtet hätte. Die Änderungsanträge der Linken und Grünen, in denen sie einen Verzicht auf die Pflichtberatung forderten, wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in heterosexuellen Ehen wurde von der AfD moniert. Dies stelle einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Familien dar.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.547 vom 27.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien durch das am 28. Mai 2020 im Bundestag beschlossene Adoptionshilfegesetz.

"Drei Jahre nach Öffnung der Ehe für alle, gründen Frauen immer noch in enormer Rechtsunsicherheit Familien. Lesbische Mütter und ihre Familien werden durch die fehlende Möglichkeit originärer rechtlicher Elternschaft massiver Diskriminierung ausgesetzt. Die Überprüfung der Familie durch das Jugendamt im Rahmen der Adoption ist stigmatisierend, die lange Dauer der Verfahren extrem belastend und ganz und gar nicht im Sinne des Kindeswohls. Die nun eingeführte Beratungspflicht im Adoptionshilfegesetz verschärft die Diskriminierung lesbischer Eltern zusätzlich.", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Auch drei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle hat ein Kind, das in eine bestehende Ehe von zwei Frauen geboren wird, nur einen Elternteil. Während der Ehemann der Gebärenden gemäß § 1592 Nr. 1 BGB mit der Geburt des Kindes automatisch zweiter rechtlicher Elternteil wird, ist die Ehefrau mangels abstammungsrechtlicher Regelung auf die Stiefkindadoption verwiesen, um in die zweite Elternstelle einrücken zu können. Gleiches gilt im Übrigen, wenn der zweite Elternteil personenstandsrechtlich als "divers" eingetragen ist.

Auch eine Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB ist nur für einen "Mann" möglich. Beides kritisiert der djb und fordert ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht. Dies lässt aber auf sich warten. Stattdessen wurde gestern eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien beschlossen und eine verpflichtende Beratung vor der Stiefkindadoption eingeführt. Die Zielsetzung des § 9a AdVermiG erscheint insbesondere im Fall lesbischer Familien völlig überzogen, da eine Adoption ausscheidet, wenn eine Beratung nicht stattgefunden hat. Der djb kritisiert mit Nachdruck, dass Änderungsanträge, die eine Ausnahme vorgesehen haben, wenn das Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, in der gestrigen Abstimmung im Bundestag abgelehnt wurden.

Mittlerweile erfolgen 23 Prozent der Stiefkindadoptionen durch lesbische Paare, obwohl es sich nicht um Stief- sondern um Ursprungsfamilien handelt. Der aufgezeigte Weg wird nun noch zusätzlich erschwert: Denn § 9a AdVermiG zwingt gleichsam on top noch in eine Beratung.

Bei der Stiefkindadoption müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte einer Fremdkindadoption durchlaufen werden. So werden beide Mütter amtlich auf ihre Elterneignung geprüft, müssen ihre Vermögensverhältnisse und ihren Gesundheitszustand offenlegen. Die lange Dauer der Verfahren birgt zudem große Unsicherheiten für die Familie und widerspricht dem Kindeswohl: Wenn gar die Geburtsmutter stirbt, bleiben die zweite Mutter und das Kind rechtlich im schlimmsten Fall ungesichert zurück. Aber auch wenn sich die zweite Mutter plötzlich gegen eine Adoption des Kindes entscheidet, sind Erbansprüche des Kindes gegen sie und auch Unterhaltsansprüche ungewiss.

Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der familienrechtlichen Kommission im djb, mahnt: "Das Problem ist seit nunmehr drei Jahren bekannt, es liegen gleich mehrere Gesetzentwürfe und ein Diskussionsteilentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Es ist an der Zeit, zu handeln, auch und vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 29.05.2020

Dramatische Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien könnte über Jahre bestehen bleiben!

Mit der Verabschiedung des Adoptionshilfe-Gesetzes durch den Bundestag droht zum 01. Oktober 2020 eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Daher hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) alle Landesregierungen angeschrieben mit der Bitte, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Landesregierungen dazu auf, die dramatische Verschärfung der Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien und ihrer Kinder zu verhindern. Diese Familien dürfen nicht zu Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden! Der Bundesrat sollte das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Verweis auf eine bevorstehende Reform des Abstammungsrechts ist unzureichend. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht scheint das Thema nicht auf ihrer Agenda zu haben. Nach wie vor gibt es dazu noch nicht einmal einen Zeitplan. Der LSVD befürchtet inzwischen sehr stark, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr geben wird. Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr ist dann kaum vor 2022/2023 mit einer Reform zu rechnen. Die Verschlechterung der Situation von Zwei-Mütter-Familien durch das Adoptionshilfe-Gesetz würde also über Jahre bestehen bleiben! Daher muss der Bundesrat auf den Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz bestehen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern.

Anlässlich des Muttertags am 10.05. hat der LSVD zusammen mit All Out 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts übergeben. Die Petition hat inzwischen über 61.000 Unterschriften. Ministerin Lambrecht hat auch diese bislang ignoriert. Die Zeit drängt!

Hintergrund
Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung wird durch das verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Weiterlesen
Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"
Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.06.2020

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen

Heute hat der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen schweren Webfehler: Es verschärft die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Statt der versprochenen Verbesserung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien durch die Reform des Abstammungsrechts verschärft die Große Koalition die Bevormundung und Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert aufs Schärfste die bewusste Ignoranz von SPD und Union gegenüber einem konkreten Formulierungsvorschlag, der diese Verschlechterung zumindest verhindert hätte. Auch Bundesfamilienministerin Giffey hat es als zuständige Ministerin versäumt, ihrer oft erklärten Unterstützung von Regenbogenfamilien hier einmal Taten folgen zu lassen. Sehenden Auges werden Zwei-Mütter-Familien nun zu Leidtragenden einer seit Jahren verschleppten Reform des Abstammungsrechts gemacht.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wir fordern die Landesregierungen unter Beteiligung von FDP, Grüne und Linke dazu auf, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern. Es darf keine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geben. Statt der seit mehr als einem Jahr andauernden Untätigkeit sollte Bundesjustizministerin Lambrecht zudem endlich einen Zeitplan für die versprochene Reform des Abstammungsrechts vorlegen

Zwei-Mütter-Familien sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz müssen sie nun eine verpflichtende Beratung absolvieren. Außerdem drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind sollte bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?

Petition: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Anhörung am 02.03.2020.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 28.05.2020

SCHWERPUNKT III: Erklärung Ratschlag Kinderarmut zum Internationalen Kindertag

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisationen und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden und ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:&nb

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Bund, Länder und Kommunen waren in den letzten Jahren nicht untätig. Die bisherigen Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig zu überwinden. Die Corona-Pandemie verstärkt die bestehenden Missstände, denn ein echter Rettungsschirm für arme Kinder und Familien lässt auf sich warten. Kinder sind unsere Zukunft, sie müssen lachen, spielen und lernen können und dafür ausreichend Ressourcen in ihrer Familie und der Gesellschaft vorfinden. Dafür müssen wir heute gemeinsam die Weichen für morgen stellen. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für einen kommunalen Infrastrukturausbau ein und fordern existenzsichernde finanzielle Leistungen für Familien, die unbürokratisch und automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut vom 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.05.2020

Am 1. Juni ist Internationaler Kindertag. An dem Tag macht auch die SPD-Bundestagsfraktion auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam.

„Der Internationale Kindertag am 1. Juni findet in diesem Jahr unter den aller Orten zu spürenden Auswirkungen des Corona-Virus statt. Kinder und ihre Familien stehen derzeit oft unter noch mehr Druck als es ohne die Pandemie schon der Fall war. Insbesondere auch in finanzieller Hinsicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Kurzarbeit und Kinderzuschlag ausgeweitet, Elterngeldregelungen angepasst, die Lohnfortzahlungen verlängert sowie der Zugang zur Grundsicherung erleichtert wurde. Wir setzen uns darüber hinaus für einen Kinderbonus von wenigstens 300 Euro für jedes Kind ein, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. All diese Maßnahmen helfen Familien unmittelbar in dieser schwierigen Zeit.

Der Wegfall von Unterstützungsangeboten kann sich auf Kinder, deren Familien arm oder von Armut bedroht sind, besonders fatal auswirken, wie die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertages 2020 deutlich macht. Diese Familien und deren Kinder drohen aus den Unterstützungssystemen herauszufallen. Damit wächst die Gefahr, dass die Chancen auf ein gesundes und selbstbestimmtes Aufwachsen noch ungleicher verteilt sein werden.

Um genau das zu verhindern, hat die SPD ihr Konzept der Sozialdemokratischen Kindergrundsicherung entwickelt, welches sowohl materielle Unterstützung bedarfsgerecht und unbürokratisch für die Familien zugänglich macht, wie auch als zweite Säule eine verlässliche und perspektivisch kostenfreie Infrastruktur für die Kinder und ihre Familien garantiert – und zwar für alle Kinder. Denn jedes Kind ist uns gleich viel wert.

Wir setzen uns für einen weiteren Ausbau der Infrastruktur für Kinder ein wie etwa Angebote an Ganztagsplätzen in Schulen und Kitas, in der Kinder- und Jugendhilfe und von Verbänden ein.

In Zeiten von Corona wird aus unserem Anspruch, kein Kind zurück zu lassen zunächst der Anspruch, alle Kinder wieder abzuholen und mitzunehmen. Was dafür nötig ist, darüber bleiben wir weiterhin im intensiven Dialog mit den Familien und mit den Engagierten für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2020

Zur heutigen Veröffentlichung der von einem großen Bündnis getragenen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik, und SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Bundesregierung muss jetzt reagieren, Angela Merkel muss die Bekämpfung der Kinderarmut zur Chefinnensache machen. Die breit getragene Erklärung von über 50 Verbänden und Gewerkschaften ist ein Weckruf an die Regierungskoalition, die seit Jahren stagnierend hohe Zahl von Armut betroffenen Kindern nicht länger auf die leichte Schulter zu nehmen.

In Deutschland wächst eines von fünf Kindern in einem von Armut betroffenen Haushalt auf. Es ist offensichtlich, dass die heutigen Maßnahmen gegen Kinderarmut in Deutschland nicht ausreichend sind und zu oft an den Familien vorbeigehen. Der Großen Koalition fehlt aber der politische Wille, direkte Hilfen an Familien zu geben. Sie setzt bei der Bekämpfung von Kinderarmut weitgehend auf hoch bürokratische Sachleistungen, die oftmals gar nicht bei den Familien ankommen. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Mittagessen per Lieferdienst ist symptomatisch für diese Politik.

Es ist unerträglich, dass sich Union und SPD eisern gegen eine direkte Unterstützung wie einem Zuschlag auf die Grundsicherung wehren. Die Politik der Großen Koalition ist geprägt von Misstrauen und Ignoranz gegenüber Familien in Armut. Die Konsequenzen tragen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Mangel gehört für sie oft zum Alltag: Mangel an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schließt Kinder von den Unternehmungen und den Hobbys anderer Kinder aus, von Nachhilfe, von Kinobesuchen und auch davon, mal ein Eis essen zu gehen. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, braucht es eine Gesamtstrategie, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse endlich in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Die Coronakrise hat die Situation von Kindern, die von Armut betroffen sind, weiter verschärft. Wir fordern als Sofortmaßnahme einen Aufschlag von monatlich 60 Euro auf die Regelleistungen für Kinder. Und die tatsächliche Förderung von Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Zeiten des Homeschoolings – durch eine dem Lernen angemessene digitale Ausstattung und Förderangebote. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe und gutes Aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht legen Dritte und Vierte Jährliche Information zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen vor

Freiwillig tut sich wenig, nur die feste Quote wirkt – das belegen erneut die aktuellsten Berichte zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen, die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gemeinsam vorgelegt haben. Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Im Bereich der Privatwirtschaft ist demnach der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2015 stieg er von 25 Prozent auf 32,5 Prozent im Jahr 2017 und in diesem Jahr sogar auf 35,2 Prozent. Im Vergleich dazu sind es bei Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, allerdings nur magere 19,9 Prozent.

Ernüchternd ist der Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen. Hier sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten Zielgröße 0 Prozent.

Bundesfrauenministerin Giffey betont: „Die Zahlen zeigen erneut das seit Jahren bekannte Dilemma: Mit Freiwilligkeit kommen wir einfach nicht weiter, ohne politischen Druck bewegt sich gar nichts. Umso wichtiger ist, dass wir endlich die Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen angehen. Unsere Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie wird überdeutlich: Frauen stehen in vorderster Reihe, um die aktuelle Krise zu bewältigen, allen voran in den sozialen Berufen. Aber in den Führungspositionen sind sie systematisch unterrepräsentiert. Dabei wissen wir aus vielen Studien: Die besten Entscheidungen treffen Führungsteams, in denen Männer UND Frauen vertreten sind. Und das gilt besonders dann, wenn Unternehmen in Krisensituationen stecken. Frauen in Führungspositionen sind also keine Belastung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten, sondern fördern den wirtschaftlichen Erfolg und stehen für eine moderne Unternehmenskultur“, so Ministerin Giffey.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: "Die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Aufsichtsratsquote hat Wirkung gezeigt: Im Vergleich zu Unternehmen, die noch nicht einer fixen Quote unterliegen, hat sich der Frauenanteil hier deutlich gesteigert.

Diesen Erfolg wollen wir fortschreiben: Wir wollen die Aufsichtsratsquote flächendeckend auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland ausweiten. Das Erfordernis der Börsennotierung soll künftig wegfallen.

Zudem sollte bei großen Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein. In unserem Land gibt es ausreichend exzellent ausgebildete Frauen, die Leitungsverantwortung übernehmen wollen und vor allem auch können."

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)“ beinhaltet folgende Regelungen für die Privatwirtschaft:

Das Gesetz sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2016 für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ein fester Mindestanteil an Frauen und Männern von 30 Prozent zu erzielen ist. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Es folgt die Sanktion des leeren Stuhls. Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder in irgendeiner Form der unternehmerischen Mitbestimmung unterliegen, müssen Zielgrößen für die Zusammensetzung des geschäftsführenden Organs, des Aufsichtsrats sowie der beiden obersten Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Organs festlegen. Zugleich sind die Unternehmen verpflichtet, sich Fristen für die angestrebte Erreichung der Zielgrößen zu setzen, die bei der erstmaligen Festlegung (zum 30. September 2015) nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern durften. Die darauffolgenden Fristen dürfen fünf Jahre nicht überschreiten.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Entwicklung weiterhin positiv. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung nach wie vor unterrepräsentiert.

Hier gibt der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden:34 Prozent der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden waren 2018 Frauen. Im Verhältnis dazu lag der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung 2018 bei 53 Prozent. Einen Rückschritt zeigt der Vorjahresvergleich mit Blick auf den Frauenanteil im höheren Dienst in den obersten Bundesbehörden. Er verringerte sich im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt auf 45 Prozent, nachdem er zuvor seit 2015 jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gestiegen war

Weitere Informationen zum aktuellen Gleichstellungsindex 2019 finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/_publikationen-innen-gleichstellungsindex.html%20

Für die Gremienbesetzung hat sich der Bund selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen bzw. eine solche beizubehalten und seit 1. Januar 2018 sollen diese Mindestanteile von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 540 Gremien mit dazugehörigen vom Bund bestimmten Mitgliedern gemeldet. In 239 der Gremien kann der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen. Der Frauenanteil betrug bei den Mitgliedern, die der Bund bestimmen kann, 45,4 Prozent.

Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/fraueninfuehrung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.06.2020

Bundesfrauenministerin Giffey wirbt für bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für Schutz und Beratung bei Gewalt

Im Fokus der heutigen Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen stand eine Bestandsaufnahme des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in der Corona-Zeit. Zudem bildete die Sitzung den Auftakt für Beratungen über die Frage, wie das Hilfesystem zukünftig stabiler und auskömmlicher finanziert werden kann.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Kein Mensch, keine Frau, kein Kind in unserem Land soll Gewalt ertragen müssen. Und wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden, dass sie fachlich gut beraten werden und Unterstützung bekommen, die ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation weiterhilft. Die Coronakrise hat die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht. Sie macht mit Nachdruck deutlich, warum wir unsere Unterstützungsangebote auf ein starkes Fundament stellen und sie finanziell langfristig absichern müssen. Nachdem wir in den letzten Beratungen bereits Übereinkünfte über Arbeitsschwerpunkte des Runden Tisches und über die Zusammenarbeit im Rahmen des Bundesförderprogramms erzielt haben, gehen wir heute mit dem vierten Runden Tisch den nächsten Schritt und machen uns an die Arbeit, um diese Ziele zu erreichen und praktisch umzusetzen. Denn Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Das Bundesfrauenministerium vertritt die Auffassung, dass für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt am besten geeignet ist. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen gleichmäßigen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Personen geschaffen werden. Bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 sollen hierzu Eckpunkte erarbeitet werden.

In der Sitzung konnte auch ein positives Zwischen-Fazit für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gezogen werden, das Anfang des Jahres gestartet ist.

Franziska Giffey dazu: „Mit unserem Bundesförderprogramm stellen wir in vier Jahren über 120 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen sowie innovative Projekte bereit. Ein solches Programm ist auf Bundesebene in dieser Höhe einmalig in der Geschichte unseres Landes und wird dazu beitragen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen zu stärken und weiterzuentwickeln.“

Der Bauförderteil des Programms wird in enger Kooperation mit den Ländern umgesetzt. Über die Hälfte der Länder haben bereits die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gezeichnet. Die anderen sind kurz davor. Das ist die Grundvoraussetzung, damit Fördermittel fließen können, zum Beispiel für den Um-, Aus- und Neubau von Frauenhäusern oder zur Erprobung neuer Schutzmodelle.

Anträge können noch bis zum 15. September 2020 an die zuständige Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/bundesservicestelle-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/?sword_list%5B0%5D=Kinderwunschbehandlung&no_cache=1

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2020

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und öffentlich gemacht werden. Deshalb wurde 2015 beim Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der 2018 durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey verstetigt wurde.

In dieser Woche hat Ministerin Giffey nun die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates für die Dauer von fünf Jahren berufen. Dem zweiten Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die bereits im ersten Rat tätig waren und ihr Engagement nun fortsetzen. Außerdem hat sich das Auswahlgremium einstimmig auf sieben neue Mitglieder verständigt. Die konstituierende Sitzung des zweiten Betroffenenrates findet Ende Juni statt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene besser zu unterstützen, ist ein Schulterschluss auf vielen verschiedenen Ebenen notwendig. Unverzichtbar bei allen Überlegungen und Maßnahmen ist dabei, die Perspektive von Betroffenen zu berücksichtigen. Das war nicht immer selbstverständlich. Mit dem ersten Betroffenenrat wurde beim Unabhängigen Beauftragten in den letzten Jahren ein sehr gutes Format der Beteiligung entwickelt, das wir weiterführen wollen. Ich danke all denjenigen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, in diesem Gremium mitzuarbeiten und sich stellvertretend für so viele andere Betroffene einzusetzen. Durch das Amt des Unabhängigen Beauftragten und seinen etwa 20-köpfigen Arbeitsstab, den Betroffenenrat, den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und die Aufarbeitungskommission haben wir inzwischen starke Strukturen, die sich mit großem Engagement für den Kampf gegen Kindesmissbrauch einsetzen. Und die Zahlen sind nach wie vor erschreckend hoch: Experten der WHO gehen davon aus, dass eine Million Kinder in Deutschland Missbrauch erlebt haben oder erleben – das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Missbrauch nicht nachlassen.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, würdigt die starke Betroffenenbeteiligung auf Bundesebene: „Ich freue mich sehr, mit den 18 Mitgliedern des neuen Betroffenenrates für die kommenden Jahre ein starkes Gremium an meiner Seite zu haben. Die Arbeit des Betroffenenrates ist unerlässlich und wertvoll, um das komplexe Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs mit all seinen Facetten zu verstehen und Politik und Gesellschaft zum Handeln zu bewegen. Alle Mitglieder des Betroffenenrats sind Expert*innen in eigener Sache und verfügen über ein enormes Erfahrungs- und Detailwissen zu vielen Aspekten der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig, dass dieses Wissen in die vielfältigen politischen Entscheidungen einfließen kann.“

Rörig bedankte sich zudem bei den weiteren Mitgliedern des Auswahlgremiums, mit denen in den letzten Monaten aus mehr als 200 Bewerbungen die Zusammensetzung des neuen Betroffenenrates vorgenommen wurde.

Weitere Informationen zum Betroffenenrat

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das erstmals im März 2015 konstituiert wurde und das den UBSKM und seinen Arbeitsstab berät. Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen die Belange von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Die Mitglieder des Betroffenenrates arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema und verfügen neben individuellem Erfahrungswissen auch über spezifisches Expertinnen- und Expertenwissen. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und die Öffentlichkeit und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Mitglieder des Betroffenenrates gehören auch dem „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ an, den Ministerin Giffey und der Beauftragte Rörig Ende 2019 ins Leben gerufen haben.

Die Auswahl der sieben neuen Mitglieder für den zweiten Betroffenenrat wurde aus mehr als 200 Bewerbungen getroffen. Dabei wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt. Den Auswahlgremium gehörten der Unabhängige Beauftragte, eine Vertreterin seines Arbeitsstabes, eine Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie zwei Betroffene an, die selbst nicht Mitglieder des Betroffenenrates sind, aber von ihm benannt wurden.

Weitere Informationen unter: https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2020

Das Bundeskabinett hat sich heute mit Frauen in Führungspositionen befasst. Noch immer ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich niedriger als der von Männern. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind echte Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit erkennbar. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass die Quote auf weitere Unternehmen ausgeweitet wird.

„Die Corona-Krise macht bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern besonders deutlich. Frauen stehen in der Krisenbewältigung in vorderster Reihe. Dies ist allerdings viel zu selten der Fall, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft geht. Das müssen wir ändern.

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Die Zahlen zeigen erneut, wie wichtig verbindliche Vorgaben sind. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit zu erkennen. Und nur dort kann auch ein Kulturwandel stattfinden.

Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Weiterhin sind Frauen in Vorständen stark unterrepräsentiert. Die bisherige Verpflichtung von Unternehmen, selbst eine Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Vorstand festzulegen, funktioniert nicht. Viele Unternehmen setzen sich keine oder die Zielgröße Null. Dies zeigt: Wir müssen das Quotengesetz überarbeiten.

Wir unterstützen deshalb unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf alle Unternehmen, die mehr als 2.000 Beschäftige haben, auszuweiten. Außerdem sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser größer als drei Personen ist. Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen sollte auch im eigenen Interesse der Unternehmen sein. Denn gemischte Führungsteams stärken nachweislich den Unternehmenserfolg.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 10.06.2020

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 VersAusglG erklärt KatjaKeul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das Verfassungsgericht hat heute den § 17 VersAusglG zum Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge für verfassungsgemäß erklärt und den Familiengerichten die verfassungsgemäße Auslegung und Anwendung der Norm auferlegt. Dazu müssen die Familienrichterinnen und Familienrichter künftig Alternativberechnungen für verschiedene Versorgungsträger anstellen und bei einer relevanten Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Träger der betrieblichen Altersvorsorge zusätzliche Ausgleichszahlungen aufgeben. Das stellt die Familiengerichte vor enorme Herausforderungen, die in der Praxis nur schwer zu bewältigen sein werden – was zu weiterer Rechtsunsi cherheit im Versorgungsausgleichsverfahren führen wird. Es ist auch davon auszugehen, dass die arbeitgeberseitigen Versorgungsträger gegen solche erhöhten Ausgleichszahlungspflichten regelmäßig Rechtsmittel einlegen werden.

Ein Weg, diese Unsicherheiten zu vermeiden, wäre stattdessen die Verschiebung der Berechnung des Ausgleichswertes auf den Zeitpunkt des Renteneintritts. Damit würden die Verwerfungen durch die Zinsentwicklung zwischen Scheidung und Renteneintritt deutlich verringert. Wir haben die Bundesregierung bereits aufgefordert, diesen Weg näher zu prüfen, um den Versorgungsausgleich insgesamt weniger fehleranfällig und rechtssicherer zu machen.

Dem Gesetzgeber bleibt es im Übrigen unbenommen, den § 17 VersAusglG abzuschaffen, auch wenn er nicht verfassungswidrig ist. Das halten wir nach wie vor für sinnvoll und geboten, auch gerade im Hinblick auf die drohende Benachteiligung von Frauen bei der Altersvorsorge.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2020

„Der Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus geht weiter. Es werden zu wenige Sozialwohnungen neu gebaut und deutlich mehr fallen aus der Sozialbindung. Der Bund muss endlich ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau auflegen, sonst gehören Sozialwohnungen bald der Vergangenheit an. Das darf angesichts von Mietenkrise und Corona-Krise nicht passieren“, fordert Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Beratung im Bundeskabinett zum Bericht zur Verwendung der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau. Lay weiter:

„Die Bundesregierung schaut dem Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus tatenlos zu. Erst bei den letzten Haushaltsverhandlungen hat die Koalition die Ausgaben für die soziale Wohnraumförderung um ein Drittel reduziert. Das ist wirklich skandalös. Es gibt also keinen Grund, mit dem Finger auf die Länder zu zeigen. Statt der Absenkung der Großen Koalition auf nur 1 Milliarde Euro braucht es ein öffentliches Wohnungsbauprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro für 250.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr, bei der es neben Neubau auch um die Verlängerung der Sozialbindungen geht. Einmal geförderte Sozialwohnungen müssen künftig immer Sozialwohnungen bleiben. Das ließe sich durch eine neue Wohngemeinnützigkeit für Durchschnitts- und Geringverdiener gewährleisten.“

Hintergrundinfo: Im vergangenen Jahr sank mit nur 25.565 die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen gegenüber 2018. Dem steht außerdem gegenüber, dass vermutlich wie im Vorjahr ca. 70.000 Wohnungen aus der Bindung fallen werden. So ist erneut ein riesiger Verlust von unterm Strich 40 000 bis 50.000 Sozialwohnungen zu erwarten.1990 gab es noch 3 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 2018 gab es nur noch unter 1,2 Millionen. Der Abwärtstrend setzt sich ungebremst fort.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Ob das Baukindergeld über 2020 hinaus verlängert werden soll, erfragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19766). Die Abgeordneten möchten auch wissen, welche Gründe für eine Verlängerung und welche dagegen sprechen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.597 vom 10.06.2020

Mit der Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19082). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ein Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Danach werde die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.

Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen sind die Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Dementsprechend werde sie auch im Rahmen der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe die statistisch nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.582 vom 05.06.2020

Im Sommer übernimmt die Bundesrepublik Deutschland in einer gesellschaftlichen und politischen Ausnahmesituation die EU-Ratspräsidentschaft. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, zentrale jugendpolitische Vereinbarungen, wie geplant, auf den Weg zu bringen und dabei gleichsam auf die, durch die Corona-Krise entstandenen, neuen oder veränderten Situationen zu reagieren. So ist etwa die transnationale Jugendmobilität nahezu vollständig zum Erliegen gekommen, die Situation junger Menschen auf der Flucht hat sich noch mal verschärft und demokratische Grundrechte junger Menschen werden in einigen Ländern beschnitten. Zudem sind junge Menschen besonders stark von den ökonomischen Folgen der Krise betroffen, da ihnen wichtige Übergänge der Bildung, der Ausbildung oder des Berufs versperrt sind.

Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist es gerade jetzt wichtig, dass junge Menschen mehr Gehör finden, sie stärker an den europäischen und bundespolitischen Beratungen zum Weg aus der Krise beteiligt werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Der gesamte Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 10.06.2020

Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben seit 2015 die Einkommenssituation von Millionen Menschen in Deutschland verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Gleichzeitig hat sich der starke Zuwachs der Erwerbstätigkeit über Jahre fortgesetzt (siehe auch die Grafiken 1 und 2 in derr pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Mindestlohn hat dadurch die private Konsumnachfrage spürbar unterstützt, die in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen hat. Solche positiven Impulse sind zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise besonders wichtig. Deshalb ist eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau von 12 Euro ökonomisch und sozial weiterhin absolut vernünftig. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission.*

„Politik und Ökonomen sind sich einig, dass die Nachfrage in Deutschland nach den Einschränkungen zur Corona-Bekämpfung dringend angekurbelt werden muss“, sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperte des WSI. „Dabei werden Unternehmen direkt oder indirekt mit vielen Milliarden Euro unterstützt. Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns wäre ein weiterer wichtiger Baustein, ebenso wie die Stärkung der Tarifbindung in Deutschland. Ein deutlich höherer Mindestlohn kommt Beschäftigten zu Gute, die sehr wenig verdienen und zusätzliches Einkommen umgehend ausgeben werden. Forderungen nach einer zurückhaltenden Anpassung oder gar Nullrunde beim Mindestlohn mit Hinweis auf die Corona-Krise sind dagegen fehl am Platze.“

„Es ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, die Erwartungen auf Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte zu stabilisieren“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Eine Anhebung des Mindestlohns kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, da von ihm eine Signalwirkung für die gesamte Lohnentwicklung ausgeht.“

Ein Konzept für eine weitere schrittweise Anhebung des Mindestlohns ist nach Analyse der Wissenschaftler umso drängender, weil sich bislang die mit dem Mindestlohn verbundenen Hoffnungen auf eine nachhaltige Reduzierung des Niedriglohnsektors und die Etablierung existenzsichernder Löhne kaum erfüllt haben. Wenn mit dem Mindestlohn beispielsweise auch das Ziel erreicht werden soll, nach langjähriger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu erreichen, hätte er bereits im vergangenen Jahr bei mindestens 11,51 Euro liegen müssen, zeigen Berechnungen der Experten.

Gemessen am mittleren (Median-)Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag der deutsche Mindestlohn nach den aktuellsten verfügbaren Daten mit 45,6 Prozent deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (50,7 Prozent). Und anders als in vielen anderen Ländern sank die Quote in den vergangenen Jahren (Grafik 4). Ein Mindestlohn bei 60 Prozent des Medians und damit oberhalb der Schwelle, bei der nach verbreiteter wissenschaftlicher Definition von „Armutslöhnen“ gesprochen wird, müsste in Deutschland aktuell 12,21 Euro betragen. In Großbritannien soll diese 60-Prozent-Schwelle nach fünf aufeinanderfolgenden kräftigen Erhöhungsschritten in diesem Jahr erreicht werden, berichten die Forscher von WSI und IMK. 60 Prozent des Medians sind auch die Zielmarke, die derzeit in der Europäischen Union im Hinblick auf eine mögliche europäische Mindestlohninitiative diskutiert werden.

Würde der deutsche Mindestlohn analog auf 12 Euro angehoben, könnten davon schätzungsweise rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Einführung 2015. Nach Simulationsrechnungen mit dem IMK-Konjunkturmodell hätte die Anhebung positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. So fiele langfristig der private Konsum preisbereinigt um 1,4 bis 2,2 Prozent höher aus als ohne Erhöhung. Die Wirtschaftsleistung läge um 0,5 bis 1,3 Prozent höher.

Empirische Erfahrungen mit vergleichbar hohen Mindestlohnzuwächsen sind bislang zwar beschränkt, aber in der Tendenz positiv, zeigen die Forscher. Neben der mehrjährigen Anhebung in Großbritannien und zuletzt kräftigen Erhöhungen in Spanien, die von den Unternehmen gut verkraftet worden seien, stammen empirische Beispiele vor allem aus den Vereinigten Staaten, wo lokale und regionale Mindestlöhne in letzter Zeit zum Teil weit über das landesweite Niveau erhöht wurden. Die vorliegenden Studien aus den USA hätten „gezeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 60 bis 66 Prozent des Medianlohns ohne negative Auswirkungen auf die Beschäftigung möglich ist“, schreiben die Wissenschaftler. „Allerdings sind in den meisten Fällen größere Mindestlohnerhöhungen nicht in einem, sondern in mehreren Schritten durchgeführt worden.“

Um den Unternehmen genügend Anpassungsmöglichkeiten an ein höheres Lohnniveau einzuräumen, wäre es nach der Analyse von WSI und IMK auch in Deutschland sinnvoll, die Erhöhung des Mindestlohns in einem mehrjährigen Stufenplan durchzuführen. Als Beispiel für solch ein Konzept nennen die Experten den im März 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag in der Systemgastronomie, der vor allem die großen Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s, Burger King usw. umfasst. Die unteren Tariflöhne in dieser traditionellen Niedriglohn-Branche, in die ein hoher Anteil der Beschäftigten eingruppiert ist, haben sich bislang sehr nahe am gesetzlichen Mindestlohn bewegt. Mit dem Tarifabschluss sei nun eine grundlegende Aufwertung gelungen, bei der in mehreren jährlichen Schritten die untersten Tariflöhne bis 2024 auf 11,80 bis 12,00 Euro pro Stunde angehoben werden (siehe auch Abbildung 11 in der Studie; Link unten).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.06.2020

Im 1. Quartal 2020 wurden rund 26500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 2,0% ab.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben allerdings nicht alle Auskunftspflichtigen ihre Daten fristgerecht gemeldet. Diese Daten fehlen daher in den nachgewiesenen Ergebnissen des 1.Quartals 2020. Bezogen auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die geschätzte Untererfassung bei knapp 1%. Berücksichtigt man diesen Antwortausfall, beträgt der Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahresquartal gut 1%.

Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 1. Quartal 2020 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Gut 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 41% der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (55%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 27% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81% in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16% ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen kommen soll. Der Verband mahnt, die Umsetzung dürfe nun nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sprach sich gestern im Rahmen der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen aus. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Zusage, den Schutz von Frauen vor Gewalt endlich auskömmlich finanziell und infrastrukturell abzusichern. Für die Ministerin ist ein Rechtsanspruch am besten für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten geeignet. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen geschaffen werden.

Mit der Perspektive, bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 Eckpunkte zu erarbeiten, wird eine bundesweite einheitliche Lösung allerdings erneut verschoben. „Die Arbeiterwohlfahrt fordert seit vielen Jahren einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und sieht die Gefahr, dass auch in dieser Legislaturperiode keine grundsätzliche Absicherung des Gewaltschutzes für Frauen umgesetzt wird.“ sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Corona-Krise hat die Lage für viele Frauen dramatisch verschärft, der Handlungsbedarf besteht jetzt“, so der Vorstandsvorsitzende.

Häusliche Gewalt ist für viele Frauen in Deutschland noch immer tägliche gefährliche Wirklichkeit. Seit Jahren steigen die Zahlen. 2018 wurden durch das Bundeskriminalamt 114.393 Fälle erfasst, in denen Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in 42 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in mehr als 35 Frauenberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung und Begleitung an.

Bisher sind auf Bundesebene in die Gespräche des Runden Tisches Verbände und Bundesvernetzungsstellen aus dem Frauengewaltschutz mit ihrer Expertise nicht eingebunden. „Gerade wenn es um die Erarbeitung der Eckpunkte für eine bundesgesetzliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs geht, sollten sie mit ihrer Expertise unbedingt einbezogen werden“, so Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 10.06.2020

Ein mangelnder Zugang zu Verhütung bedroht die Frauengesundheit und das Menschenrecht auf Familienplanung. Dies stellt der pro familia Bundesverband zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Paritätischen Gesamtverband anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit fest. In Deutschland ist noch immer keine bundesweite Lösung in Sicht, die zumindest Frauen mit wenig Einkommen einen kostenfreien und damit niedrigschwelligen Zugang zu Verhütung sichert. Stattdessen hängt es von der Postleitzahl ab, ob eine Frau eine Kostenübernahme für Spirale oder Pille über einen kommunalen Verhütungsmitteltopf erhält. Politiker*innen haben gegenüber den Verbänden Verständnis für das Problem signalisiert. Nun müssen den Worten endlich Taten folgen.

Die Verbände erinnern anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit daran, dass für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit, sie umfasst auch das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden. Gemäß diesem Gesundheitsverständnis zählt die WHO Verhütung zu den „unentbehrlichen Arzneimitteln“, die für alle Menschen unentgeltlich zugänglich sein sollten.

„Der Zugang zu Verhütung und der Familienplanung steht für pro familia im Rang eines Menschenrechts“, sagt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „pro familia setzt sich für eine gesetzlich geregelte bundesweite Kostenübernahme ein, um allen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – einen selbstbestimmten Zugang zu Verhütung und Familienplanung zu ermöglichen.“

„Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit die eigene Gesundheit und das eigene Leben gehören aus der Perspektive der Arbeiterwohlfahrt zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können“ erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Verhütung darf keine Frage des Einkommens sein.“

„Die Corona-Krise trifft Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besonders hart. Die Preise für Nahrungsmittel steigen rapide. Wie sollen die, die sowieso wenig haben, auch noch für Verhütungsmittel aufkommen? Vielen war das aufgrund der niedrigen Regelsätze schon ohne Pandemie nicht möglich. In der Corona-Krise spitzt sich diese Problematik nun deutlich zu“, betont Professor Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Verhütungsmittel spielen eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich alle leisten können. Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Auch Mehrmonatspackungen der Pille bleiben für viele unerschwinglich. Das betrifft zum Beispiel Frauen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, und auch Studentinnen, die BAföG beziehen. Aus finanziellen Gründen müssen sie auf die für sie individuell passende Verhütungsmethode verzichten und auf ein günstigeres, häufig unsicheres oder gesundheitlich weniger verträgliches Verhütungsmittel ausweichen.

Es gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko, das im letzten Jahr ersatzlos auslief, hat deutlich gezeigt, dass Frauen, die über wenig Geld verfügen, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme benötigen. Ohne eine Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher, belegte das Projekt. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht endlich eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 27.05.2020

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek möchte die aktuelle Investitionsbereitschaft der Bundesregierung dafür nutzen, „erheblich mehr“ in den Ganztagsausbau an den Grundschulen zu investieren. In der Bild am Sonntag sprach sie sich am 24. Mai 2020 dafür aus, „die bisher vorgesehenen Mittel des Bundes zu verdoppeln“. Anlass für sie seien die sichtbar gewordenen nachteiligen Auswirkungen der Coronakrise auf Familien, insbesondere wohl auf die mit dem Homeschooling einhergehenden Einschränkungen und Ungleichbehandlungen hinsichtlich einer chancengerechten Bildungsbeteiligung für alle Grundschüler*innen.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesbildungsministerin, die Mittel aus dem Sondervermögen zum investiven Ausbau der Plätze zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit 2 Milliarden Euro auf 4 Milliarden Euro aufzustocken. Wir wissen zugleich, dass ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung nicht nur ausreichend Betreuungsplätze an Schulen oder in Horten und der Kindertagespflege voraussetzt, sondern insbesondere qualifiziertes Personal benötigt. Nach unserer Auffassung kann dieses Personal nur bei guten Rahmenbedingungen eine kindgerechte und lebensweltorientierte pädagogische Arbeit leisten und dadurch einen wirksamen Beitrag für eine chancengerechte Bildung realisieren. Derzeit haken die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern insbesondere an der Frage, inwiefern der Bund ab 2025 bereit ist, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten für Personal und Overhead zu beteiligen. Nur wenn der Bund sich dieser Frage positiv nähert, kann diese große Herausforderung in eine erfolgreiche Realisierung gehen. Auf dieses wichtige Signal warten wir im Interesse von knapp 2,6 Mio. Grundschulkindern, für die ab 2025 eine gute Ganztagsbetreuung zum Alltag gehören sollte.“

Wolfgang Stadler weiter: „Die Botschaft von Frau Karliczek ist für uns ein Zwischenruf, dem weitere verbindliche finanzielle Zusagen des Bundes zur ernsthaften und langfristigen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter folgen müssen“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.05.2020

  • Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • Ersatz des Begriffs "Rasse" beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz
  • Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag

Der gewaltsame Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz bringt nicht nur in den USA, sondern auch weltweit Menschen dazu, gegen Rassismus auf die Straße zu gehen. Auch in Deutschland ist Rassismus in gesellschaftlichen Strukturen verankert. Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt sprechen sich gemeinsam gegen Rassismus aus und unterstützen den Aufruf zum #unteilbar- Aktionstag am Sonntag.

"Menschen erleben aufgrund ihrer kulturellen Identität auch in Deutschland täglich Ausgrenzung und Diskriminierung: Sei es auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Schule oder im öffentlichen Leben. Oftmals werden ihre Beschwerden darüber nicht ernst genommen oder als Einzelfälle abgetan", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Wir als Diakonie stehen auf der der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes für eine Gesellschaft, in der sich alle Menschen zugehörig fühlen können und gleiche Rechte und Chancen genießen."

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland setzen sich in Deutschland und weltweit gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung ein. "Es geht nicht bloß um die USA. Es geht um die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit des Rassismus, dem wir überall begegnen. Es geht um die Anmaßung, zwischen ‚wichtigem‘ und ‚unwichtigem‘ Leben unterscheiden zu wollen. Jedes Leben zählt – jeder Mensch ist gleich geschaffen und geliebt von Gott", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Der Aktionstag von #unteilbar am 14. Juni setzt deshalb ein starkes Zeichen der Solidarität mit Menschen ohne sichere Arbeit und Wohnung, mit Geflüchteten, mit Menschen, die von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung betroffen sind, Angehörigen von Risikogruppen, Betroffenen von häuslicher Gewalt und Kindern, die in ihrer Bildung abgehängt werden. Füllkrug-Weitzel: "Sie alle dürfen nicht zurückgelassen werden. Wir brauchen eine Kultur des Respekts und der Toleranz, bei uns in Europa, in den USA und weltweit. Die Würde jedes einzelnen Menschen zählt."

Die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür braucht es Solidarität mit den Betroffenen, Sensibilisierungs-, Empowerment- und Präventionsarbeit und die Schaffung von Teilhabe. Hier spielen Förderprogramme wie "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" eine wichtige Rolle, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen.

Für Brot für die Welt ist eine starke Zivilgesellschaft der Schlüssel zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung. Partnerorganisationen des evangelischen Hilfswerks setzen sich weltweit dafür ein, dass Menschen aus den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen ihre Rechte wahrnehmen können.

Um die gesetzlich verbrieften gleichen Rechte mit Leben zu füllen, führt die Diakonie unter dem Titel "Demokratie gewinnt!" Projekte zur Demokratieförderung und zur Prävention von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch. In Fortbildungsveranstaltungen werden Mitarbeitende qualifiziert, selbstbewusst gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung einzutreten.

Mit dem 2018 gegründeten Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft ist das Thema auch strukturell im Bundesverband verankert.

Gleichzeitig gilt es aber auch, gesellschaftliche Sensibilität bei der Sprache beginnend zum Ausdruck zu bringen. So fordern Diakonie und Brot für die Welt vom Gesetzgeber die Streichung des überholten und irreführenden Begriffs "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot "rassistischer Diskriminierung" zu ersetzen.

"Gesellschaftlicher Solidarität bedarf es derzeit an vielen Stellen. Die Corona- Pandemie stellt viele Menschen vor existenzielle Herausforderungen. Um die berechtigten Forderungen aus Gesundheits-, Familien- und Bildungspolitik gemeinsam voran zu bringen und ein Zeichen gegen rassistische Diskriminierung zu setzen, unterstützen wir den Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag", so Füllkrug-Weitzel und Lilie.

Diakonie Deutschland und Brot für die Welt arbeiten gemeinsam mit der Diakonie Katastrophenhilfe unter dem Dach des Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Damit sind nationale diakonische Arbeit, internationale Entwicklungsarbeit und Humanitäre Hilfe der evangelischen Kirchen und Freikirchen eng miteinander verzahnt.

Verantwortungsbewusst und mit Abstand demonstrieren. #Sogehtsolidarisch.

Mehr Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.forum-menschenrechte.de/positionspapier-forum-menschenrechte-der-begriff-der-rasse-im-grundgesetz/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2020

  • Integration statt Abschreckung
  • Nachbesserungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz nötig
  • Sieben Schritte für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik

Ein Jahr nach Beschluss des Migrationspaketes durch den Bundestag am 7. Juni 2019 ist Deutschland von einer einwanderungs- und flüchtlingsfreundlichen Republik noch weit entfernt, so die Bilanz der Diakonie Deutschland. Von den insgesamt beschlossenen acht Gesetzen, die von einer erleichterten Fachkräfteeinwanderung bis zur Beschleunigung der Ausreise von ausreisepflichtigen Personen reichen, hat keines die geplanten Ziele erreicht.

"Im Gegenteil. Jetzt zeigt sich, dass die darin enthaltenen Maßnahmen oft eine verheerende Wirkung auf die Betroffenen haben. Durch eine reine Symbolpolitik der Abschreckung und Abschottung wurde die Situation der Schutzsuchenden in Deutschland drastisch verschlechtert. Statt die Menschen nach schneller Prüfung des Rechtsanspruches möglichst schnell zu integrieren, werden sie von Anfang an mit dem Druck zur Rückkehr konfrontiert. Bereits traumatisierte Menschen müssen in unserem Land, in welchem sie Schutz suchen, Abschiebungen mit Polizeigewalt mitansehen. Sie müssen nun noch länger in Massenunterkünften leben – und von Arbeitsverboten belegt – wird ihnen teilweise das Existenzminimum entzogen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sogar anerkannte Flüchtlinge unterliegen weiterhin einer Wohnsitzauflage und dürfen nicht ohne Genehmigung der beteiligten Kommunen umziehen. Dabei sollten diese Menschen genau dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige genießen, wie es auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Um ein angebliches Vollzugsdefizit zu beheben, welches sich auf zweifelhafte Zahlen stützt, wird versucht, so viele Menschen wie möglich schnell und einfach außer Land zu schaffen.

"Bei Abschiebungen und Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Familien auseinandergerissen und Kinder in Länder geschickt, in denen diese noch nie gelebt haben. Es gab sogar Abschiebungen aus Krankenhäusern. Wissentlich werden europarechtliche Vorgaben wie das Trennungsgebot verletzt", so Lilie weiter. Das Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafhäftlingen und nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen.

Demgegenüber verfolgt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wenigen aus dem Migrationspaket ein erfreuliches Ziel: dem Fachkräftebedarf in Deutschland zu entsprechen und die Einwanderung zu diesem Zwecke zu erleichtern.

"Doch auch diese Regelungen sind wenig vielversprechend. Vielmehr bräuchte es konkrete Partnerschaften mit anderen Ländern, bei denen eine "Triple Win"- Perspektive für Deutschland, das beteiligte Herkunftsland und die internationalen Erwerbspersonen geschaffen wird", so Lilie.

Für eine zukunftsfähige und integrierende Flüchtlingspolitik müssten aus Sicht der Diakonie nun dringend folgende sieben Schritte erfolgen:

1. Die Flüchtlingsaufnahme muss vom sogenannten Rückkehrmanagement entkoppelt und Integration von Anfang an gefördert werden. Das bedeutet: Möglichst kurze Zeiten in Aufnahmeeinrichtungen, schneller Zugang zu Arbeit, Schule und Wohnung.

2. Die Beschränkung auf reine Sachleistungen müssen aufgehoben und das Existenzminimum sichergestellt werden.

3. Die flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung im Sinne einer Rechtsberatung durch freie, (staatlich) unabhängige Träger muss wieder sichergestellt werden.

4. Die Wohnsitzauflagen sollten weitestgehend aufgehoben werden.

5. Anstelle einer Duldung zur Ausbildung und Beschäftigung sollte eine Aufenthaltserlaubnis verliehen werden. Das würde falsche öffentliche Bilder korrigieren und die rein statistische Zahl Ausreisepflichtiger verringern.

6. Bei Abschiebungen und damit verbundenen Inhaftierungen muss der Schutz der Menschen- und Kinderrechte sichergestellt sein und die Familieneinheit gewahrt werden, Alternativen zur Abschiebehaft müssen bevorzugt werden.

7. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, braucht es einen zusätzlichen Baustein: Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern zur Gewinnung von internationalen Fachpersonen wie auch deren Ausbildung.

Mehr Infos:

Sieben Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Zukunftspolitik: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/7-Schritte-zur-Verbesserung-der-Fluechtlingspolitik.pdf

Wissen kompakt Fachkräfteeinwanderungesetz: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Diakonie-Text Einwanderungspolitik: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072019-einwanderungspolitik-und-einwanderungsgesetzgebung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2020

"Jetzt ist die Zeit für verbindliche Maßnahmen für mehr Frauen in den Führungspositionen der Privatwirtschaft. Nur verbindliche Regelungen wirken – mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Dieses Wissen ist durch diverse Studien, Evaluationen und Berichte belegt und muss endlich in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt werden.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, die heutige Kabinettsbefassung mit der Dritten und Vierten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.

Diese Einschätzung wird durch den Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen im aktuellen Kabinettsbericht gestützt. In Vorständen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, haben von der Zielgröße null Prozent Gebrauch gemacht.

Dazu Wersig: "Gerade die unsägliche Zielgröße Null ist ein Schrei nach Regulierung. Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, dass kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss."

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden – in Vorständen, aber auch auf dem Weg dahin, um die gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.06.2020

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, das Gesetzesvorhaben. "Es muss allerdings an einigen Stellen noch nachgebessert werden, damit der Tatbestand in der Praxis auch wirksam wird und die Reform einen wirksamen Schutz von Frauen im öffentlichen Leben erreicht."

Bei der morgen stattfindenden Anhörung im Rechtausschuss des Deutsches Bundestages wird die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dr. Leonie Steinl, den djb als Sachverständige vertreten. Bislang war das unbefugte Fotografieren unter den Rock (sogenanntes "Upskirting") nur durch § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) sanktioniert. Dieser erfasst das Tatunrecht nur unzureichend.

Das unbefugte Fotografieren intimer Bereiche des Körpers greift in die sexuelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person ein und stellt damit strafwürdiges Unrecht dar.

Der djb wird die Gelegenheit in der morgigen Anhörung nutzen, den bestehenden Anpassungsbedarf in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Der djb fordert die teilweise Umformulierung des Tatbestandes. Der Wortlaut des Entwurfs lässt insbesondere die Frage offen, wann ein körperlicher Bereich gegen Anblick geschützt ist und wie umfassend dieser Schutz sein muss. Damit steht zu befürchten, dass opferbeschuldigende und von Sexualitäts-mythen geprägte Argumente ("Wenn sie sich so anzieht, will sie das doch bzw. ist sie selbst

schuld") sowie stereotype Narrative von "anständiger" Bekleidung in die Auslegung des Tatbestands einfließen. Der Wortlaut des Entwurfs erfasst zudem nicht alle Teile des strafwürdigen Unrechts. Auch ein Täter, der sich beim unbefugten Fotografieren das Verrutschen von Kleidung oder ungünstige Winkel zunutze macht, wäre nicht erfasst. Der Wille, besonders schützenswerte Körperregionen vor dem Anblick Außenstehender zu schützen, besteht jedoch auch unter diesen Umständen und ist als solcher erkennbar. Dasselbe gilt, wenn sich das Opfer in einem vor Einblick geschützten Raum teilweise entkleidet. Der Tatbestand sollte daher umformuliert werden, um auch diese Fälle erfassen zu können.

Des Weiteren hält es der djb für dringend erforderlich, § 201a Abs. 1 Nummer 4 StGB n. F. nicht in den Katalog der Privatklagedelikte aufzunehmen, da dies den Gedanken des Opferschutzes widersprechen würde.

Zur kompletten djb-Stellungnahme (20-19 vom 25.5.2020): https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-19/

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Erhöhung des Fahndungsdrucks zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder hier mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Dazu braucht es zum einen eine Debatte darüber, ob und wie eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie Kinder tatsächlich wirksam schützen kann. Die zu erwartende Strafe muss eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potentielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten, aber auch um die Verbreitung kinderpornografischen Materials effektiv zu bekämpfen. Wichtig ist zudem, dass die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes aufgestockt wird. Denn der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt erfordert kompromisslos Aufklärung und Strafverfolgung. Und schließlich brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss.

"Die vor kurzem beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet waren ein guter erster Schritt zu mehr Kinderschutz. Gerade die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet. Jetzt müssen die Strafverfolgungsbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass potentiellen Täterinnen und Tätern klar sein muss, dass sie quasi minütlich entdeckt und verfolgt werden können", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte in Strafverfahren generell das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Dafür braucht es ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltspieltages Bund, Länder und Kommunen dazu auf, die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, so zu verändern, dass ihnen wieder mehr Raum für eigenständige Naturerfahrungen zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie das Fehlen geeigneter, wohnortnaher Grünflächen zum Spielen besonders deutlich. Das betrifft insbesondere verdichtete Innenstadtquartiere, aber auch im ländlichen Raum mangelt es zunehmend an Flächen, die Kinder eigenständig und gefahrlos aufsuchen können. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto "Raus in die Natur!".

Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten Mittel aus der Städtebauförderung nur gewährt werden, wenn bei entsprechend vorliegenden Flächendefiziten im Antrag konkrete Aussagen zur beteiligungsorientierten Schaffung von ausreichend Grün- und Erholungsflächen in den Quartieren getroffen werden. Außerdem sollten Naturerfahrungsräume als elementare öffentliche Freiräume für Kinder im Sinne der Daseinsvorsorge anerkannt und die rechtliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch konsequent verfolgt werden. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass analog zu den Regelungen im Naturschutz Ausgleichsflächen bestimmt und gesichert werden, wenn naturnahe Spielräume durch Baumaßnahmen beschnitten werden. Hierfür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen. Kommunen sind dazu aufgerufen, eine Flächenbevorratung vorzunehmen und wichtige, zum naturnahen Draußenspiel geeignete Brachflächen nicht als Bauland an den Höchstbietenden zu veräußern. Außerdem sollten alle Kommunen ein umfassendes, beteiligungsorientiertes Freiflächenkonzept entwickeln und mit entsprechender Vehemenz umsetzen, damit in jeder Kommune ausreichend ausgewiesene Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Wiesen zur Verfügung stehen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des Weltspieltages 2020 Kinder und ihre Familien nicht nur zum Mitmachen, sondern auch zu einem Foto-Wettbewerb auf. In drei Kategorien können Fotos aus der Natur auf Instagram gepostet werden: phantasievolle Konstruktionen, interessante Kunstwerke, tolle Ausflüge, spannende Entdeckungen oder kuriose Naturphänomene. Das Foto mit den meisten "Gefällt-mir"-Angaben in der jeweiligen Kategorie wird mit einem attraktiven Familien-Draußenspiel-Set prämiert. Weitere Infos dazu unter https://www.recht-auf-spiel.de/weltspieltag/weltspieltag-fotocontest-2020. Unterstützt wird die Aktion von KiKA: Bereits gestern Abend gab es bei "KIKA LIVE" Tipps von Jess und Ben, was man alles in der Natur erleben kann. Und auf "KiKA für Erwachsene" finden Eltern Informationen zum Recht auf Spiel mit vielen interessanten Anregungen.

"Zeit in der Natur trägt zur Erholung bei, sie fördert zudem die mentale und soziale Entwicklung von Kindern, ihre Kreativität, ihre Entdeckerfreude sowie ihre Konzentration. Am besten lässt man Kinder eigenständig mit Freundinnen und Freunden, ohne die dauernde Aufsicht der Erwachsenen, in der Natur spielen. Während der Corona-Pandemie geht das natürlich nur unter Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln. Viele Erwachsene sind heutzutage übervorsichtig, obwohl sie in ihrer Kindheit draußen viele Dinge machen konnten, die sie heute ihren Kindern verwehren: auf Bäume klettern, einen Staudamm bauen, eine Schnitzeljagd im Stadtwald machen. Die allermeisten Kinder haben eine natürliche Neugierde und Begeisterungsfähigkeit, die sie von allein nach draußen ziehen. Das sollten die Erwachsenen unterstützen und hier nicht auf der Bremse stehen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde, fordert ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland grundlegende Maßnahmen, um das Draußenspielen von Kindern zu erleichtern. So plädieren fast alle Befragten für eine bessere Erreichbarkeit von Orten zum Draußenspielen beispielsweise durch kostenlose Busse und Bahnen, sichere Radwege oder grüne Wegeverbindungen. Die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume, wird ebenfalls als sinnvolle Maßnahme angesehen, 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen und sogar 88 Prozent der Erwachsenen sehen das so.

Der Weltspieltag 2020 wird im deutschsprachigen Raum zum 13. Mal ausgerichtet. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie soll der diesjährige Weltspieltag vor allem für zwei Dinge genutzt werden: Zum einem ruft das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im "Bündnis Recht auf Spiel" insbesondere Familien dazu auf, diesen Tag für ein Spiel in der Natur zu nutzen. Zum anderen sind die Weltspieltagsakteure dazu aufgerufen, in diesem Jahr noch stärker mit der Lobbyarbeit zum Recht auf Spiel in Erscheinung zu treten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2020

Gemeinsame Presse-Erklärung vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), dem Bundesverband Trans* (BVT*)und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Das Bundesverfassungsgericht ist angerufen, die selbstbestimmte Geschlechtsidentität zu schützen: Am gestrigen Abend reichten die Professorin Dr. Anna Katharina Mangold und die Rechtsanwältinnen Friederike Boll und Katrin Niedenthal mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2020 (Az.XII ZB 383/19) ein. Mit diesem Beschluss versagt der Bundesgerichtshof einer Person, ihren Geschlechtseintrag nach dem Personenstandsgesetz zu streichen (§§22 Abs.3, 45b PStG).

Der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung ausdrücklich davon aus, dass der Geschlechtsbegriff im Personenstandsgesetz an das biologische Geschlecht einer Person gekoppelt sei und schränkt deshalb den Anwendungsbereich für Änderungen des Geschlechtseintrages auf bestimmte intergeschlechtliche Personen ein. Der Beschluss widerspricht damit der langjährigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches wiederholt das subjektive Selbstverständnis von Geschlecht geschützt hat. Der Bundesgerichtshofs-Beschluss verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und darf keinen Bestand haben.

Wir stellen fest:

  • Alle Personen haben aufgrund ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag.
  • Entscheidend für das Geschlecht einer Person und damit auch für den Eintrag im Personenstandsregister ist allein die Geschlechtsidentität, also das Wissen um das eigene Verständnis von Geschlecht und wie die Person sich selbst begreift. Nicht entscheidend ist die biologische Beschaffenheit des Körpers.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verbürgen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag. Es dürfen keine unzumutbaren und unverhältnismäßigen Hürden errichtet werden. Eine Fremdbegutachtung der Geschlechtsidentität ist damit unvereinbar.
  • Der Versuch des Bundesgerichtshofes, den Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag für Menschen zu erschweren und körperliche Merkmale für ausschlaggebend zu erklären, verletzt Grundrechte und widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss darf deshalb keinen Bestand haben.

Weiterlesen

Bundesgerichtshof beschränkt die Anwendung des § 45b Personenstandsgesetz auf inter* Personen. LSVD hält den anhaltenden Verweis von trans* Personen auf das diskriminierende Gerichtsverfahren nach dem TSG für verfassungswidrig

Der dritte Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht. Dokumentation des Gesetzesverfahren.

Erfahrungen von trans* Menschen in Deutschland: Coming-out, Transition, Offenheit und Diskriminierung im Alltag, Erfahrungen mit Hasskriminalität.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 16.06.2020

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.

Rente muss Leistung würdigen
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.

Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.

Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!
80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.

Quelle: Pressemitteilung PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 19.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12.Oktober 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

https://www.fes.de/whatsleft

https://twitter.com/FESonline

Im Livestream diskutieren die SPD-Vorsitzende Saskia Esken und der Philosophieprofessor Robin Celikates von der FU Berlin. Klickt Euch rein und diskutiert mit über unsere Website und über Twitter.

Hier geht’s zum Trailerfilm. Den Einladungsflyer findet Ihr hier.

Termin: 23. Juni 2020

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund

Wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der betrieblichen Praxis gegenüber? Wir informieren, wie Interessenvertretungen Eltern unterstützen können und diskutieren, welche betrieblichen Möglichkeiten es gibt.

Während des Webinars könnt ihr im Chat eure Fragen stellen.

Betriebs- und Personalräte können durch Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. gemäß der entsprechenden Landesregelung) am Webinar teilnehmen.

Hier geht’s zur Anmeldung

Termin: 07. und 08. Juli 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Das stark ausdifferenzierte Spektrum familienpolitischer Leistungen ist der Bevölkerung nicht vollständig bekannt. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden nicht überwinden können.

Im Webinar stellen sich verschiedene best practice Modelle vor, die Information über Leistungsberechtigung oder den Zugang zu Leistungen vereinfachen möchten. Dabei geht es sowohl um Formen der persönlichen Beratung oder den Aufbau von Netzwerken als auch um digitale Lösungen oder eine Kombination dieser Vorgehensweisen.

Das Webinar findet am 7. und 8. Juli 2020 jeweils von 10.30–12.30 Uhr statt. Ab 10.00 Uhr besteht Gelegenheit für Anmeldung und Technik-Check-In.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Verwaltung und der Beratungspraxis sowie an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Verbänden und Politik.

Die Teilnahmekosten betragen 35 € für Mitglieder und Mitarbeitenden bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 44 € für Nichtmitglieder.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2020

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Vor gut einem halben Jahr haben wir das neue Grundsatzprogramm „Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit“ verabschiedet.

Bereits mit der Verabschiedung haben wir darauf hingewiesen, dass wir dieses Programm auch in Leichte Sprache übersetzen wollen. Heute können wir diese Ankündigung einlösen.

Grundlage für diese Übersetzung ist die Kurzfassung des verabschiedeten Grundsatzprogramms vom 14.12.2019. Die dort gefassten Formulierungen sind verbindlich. Diese Übersetzung des Programms verstehen wir als Lesehilfe und wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Expertin für Übersetzungen in Leichte Sprache erarbeitet. Bitte leitet sie an Eure Gliederungen weiter.

Hier findet Ihr die Übersetzung in Leichte Sprache.

Bereits vor der Coronakrise sind Blogs zu einer wichtigen Plattform des Austauschs und der Solidarisierung von Familien geworden. Dies hat sich durch die Coronakrise noch verstärkt.

In der vorliegenden Studie untersucht Frau Professor Helen Knauf erstmals die Familienblogs in Deutschland und gibt einen interessanten Einblick in die wachsende Mediatisierung von Familie.

Hier geht es zur PDF.

Einladung zur Teilnahme an einer Online-Befragung des Unabhängigen Beauftragten und des Universitätsklinikums Ulm zu belastenden Erfahrungen in Kindheit und Jugend (im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie einladen, an einer Betroffenen-Befragung teilzunehmen und/oder diese an Interessierte weiterzuleiten. Die Befragung richtet sich an Personen, die sexuellen Missbrauch in Kindheit oder Jugend erfahren haben. Auf der Webseite https://ace.hilfetelefon-missbrauch.de/ finden Sie hierzu einen anonymen Online-Fragebogen und weitere Informationen.

Mit der Teilnahme an der Online-Befragung können Sie uns helfen, die Dynamiken sexuellen Missbrauchs und der Folgen besser zu verstehen und diese wichtigen Erkenntnisse in den weiteren fachpolitischen Prozess einfließen zu lassen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym, es werden keinerlei personenbe-zogene Daten erhoben. Die Befragung dauert ungefähr zehn Minuten. Sie können die Befragung jederzeit beenden.

Was wird gefragt?

In dem Fragebogen namens „Adverse Childhood Experiences Questionnaire“ – kurz ACE – werden zehn Fragen zu belastenden Erfah-rungen während der Kindheit und Jugend gestellt. Vorab werden wenige allgemeine Daten wie Alter und Geschlecht erhoben. Die Teilnahme an der Befragung kann bei Bedarf durch die Berater*innen des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ begleitet werden (Kontaktdaten und Telefonzeiten sind in der Fußzeile der Fragebogenseite zu finden).

Was passiert mit den Ergebnissen?

Das Begleitforschungsteam um Prof. Dr. Jörg M. Fegert vom Universitäts-klinikum Ulm wertet die Daten aus. Alle ausgefüllten ACE-Bögen werden am Ende der Befragungszeit zusammen mit den Ergebnissen aus einer Hilfetelefon-Datenerhebung und einer repräsentativen Bevölkerungsbe-fragung ausgewertet.

Ziel ist es, mögliche Zusammenhänge zwischen verschiedenen belasten-den Kindheitserfahrungen abzuleiten und deren Einfluss zu untersuchen.

Die gewonnenen Erkenntnisse leisten einen wichtigen Beitrag zu gesell-schaftlichen Diskussionen und politischen Prozessen, insbesondere zur Weiterentwicklung und Umsetzung entsprechender Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

Die Online-Befragung ist eine Ergänzung zu den Gesprächen, die an unse-rem „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ geführt werden. Das Hilfetelefon ist ein beim Amt des UBSKM angesiedeltes bundesweites Beratungsan-gebot. Alle Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, Fragen zum Thema haben oder in Sorge um ein Kind sind, können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon wenden. Die Fachkräfte am Hilfetelefon hören zu und helfen weiter. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) sucht für ihr bundesweit wirkendes Projekt, eine Projektmitarbeiterin für das Thema „Ländliche Räume“

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26. Juni 2020 und ausschließlich per Mail an die Bundesgeschäftsstelle: bag@frauenbeauftragte.de.

Es werden nur Bewerbungen per Mail berücksichtigt.

Für Rückfragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an die Sprecherin Roswitha Bocklage, Gleichstellungsstelle für Frau und Mann Wuppertal, Telefon 0202 563 53 70.

Weitere Informationen über die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.frauenbeauftragte.de.

Wie erleben Mütter ihr Berufsleben während der Elternzeit?

Für unsere Masterarbeiten am Institut für Psychologie der RWTH Aachen suchen wir Mütter, die aktuell in Elternzeit sind oder diese vor dem 31.07.2020 beginnen, und Interesse daran haben, an einer Online-Fragebogenstudie teilzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.soscisurvey.de/MEZ2020/

Projektteam: Helena Stettner, Kyra A. Thelen & Dr. Anna M. Stertz

E-Mail: helena.stettner@rwth-aachen.de, kyra.anna.thelen@rwth-aachen.de

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTI. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Volljurist*in als LSVD-Grundsatzreferent*in (w-m-d-) (30 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin.

Aufgaben

Ihre Aufgabe ist die Entwicklung rechtspolitischer Strategien zusammen mit dem Bundesvorstand, der Entwurf von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben sowie die Teilnahme an Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus werten Sie die nationale und europäische Rechtsprechung zu LSBTI-Themen aus. Schließlich pflegen Sie bestehende Netzwerke innerhalb der Community und im rechtspolitischen Kontext und bauen diese weiter aus.

Anforderungen

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit sicherem Judiz und die Freude daran hat, kreative Wege in der Rechtsanwendung zu finden. Sie identifizieren sich mit unseren Zielen und hegen den Wunsch, Dinge zu bewegen. Dafür bringen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (2. Staatsexamen) mit überdurchschnittlichem Ergebnis und nachgewiesene Erfahrung in der Verbandsarbeit mit. Praktische Erfahrung in der Rechtsberatung ist wünschenswert.

Sie verfügen über die Fähigkeit, sich neue Rechtsgebiete schnell zu erschließen, haben ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit und sind eigenverantwortliches und auch teamorientiertes Arbeiten gewöhnt. Sie treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und haben Kommunikationskompetenz.

Angebot

Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD E13.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte digital bis zum 30.06.2020 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Stelle.

www.lsvd.de