ZFF-Info 03/2022

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AUS DEM ZFF

Gemeinsam mit 16 weiteren Organisationen und Verbänden fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Bundesregierung mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.02.2022

Anlässlich der aktuellen Debatte um Höhe und Auszahlung des geplanten Sofortzuschlags für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, den die Ampelkoalition bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gewähren will, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen wegweisenden Schritt zur Armutsbekämpfung.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein finanzieller Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche geplant, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Der Zuschlag wird gezahlt, bis die Leistungen in einer neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll auf der Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche beruhen, also auf Basis einer Summe, welche die Möglichkeit für ein gutes Aufwachsen für alle bietet. Derzeit wird über die Höhe und die Anspruchsberechtigung diskutiert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche, der bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden soll, ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Damit haben diejenigen, die es am dringendsten brauchen, sofort mehr Geld in der Tasche. Außerdem wird durch seine Einführung anerkannt, dass die aktuellen Regelsätze in der Grundsicherung zu gering sind und keine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Berechnungen zeigen, dass aktuell durchschnittlich knapp 78 Euro willkürlich von der statistisch ermittelten Höhe des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen abgezogen werden. Wenn die neue Koalition Kinderarmut von Beginn an aktiv begegnen und den Familien ein deutliches Signal senden will, dann sollte sie sich beim Sofortzuschlag mindestens an dieser Höhe orientieren. Langfristig brauchen wir eine Neubemessung des Existenzminimums, welches der Kindergrundsicherung zu Grunde gelegt wird und ein gutes Aufwachsen für alle ermöglicht. Es ist politischer Auftrag der neuen Koalition, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche endlich nachhaltig zu bekämpfen!“

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sowie unsere Überlegungen zum Sofortzuschlag finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt. Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.02.2022

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist komplex, kompliziert zu beantragen, wenig bekannt und zeichnet sich durch problematische Schnittstellen zu anderen Leistungen aus. Dies macht eine Umfrage von mehr als 600 Beteiligten aus Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, DGB und Zukunftsforum Familie deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis schildern die typischen Probleme bei der Beantragung des KiZ, die bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung dringend gelöst werden müssen.

Insgesamt müssen die existenzsichernden Leistungen für Familien transparent, einfach und unbürokratisch zu beantragen sein. Die Auswertung gibt wichtige Hinweise, wie dies gelingen kann und was auch im Hinblick auf eine Kindergrundsicherung beachtet werden muss. Dies haben die beteiligten Organisationen auch in einem gemeinsamen Brief an die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Margit Gottstein deutlich gemacht.

Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Umfrage: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.02.2022

SCHWERPUNKT I: EU-Kindergarantie

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen fordert die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

In einem heute veröffentlichten Eckpunktepapier fordern die 17 Organisationen einen ressortübergreifenden Ansatz, indem neben dem Bundesfamilienministerium weitere Bundesministerien sowie Länder und Kommunen unter Einbeziehung der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft einbezogen werden müssen. Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen.“

Die „Europäische Garantie für Kinder“ hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes bedürftige Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter und gesunder Ernährung. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Die AGF unterstützt und begleitet die Einführung der Kindergarantie, mit dem sich die Mitgliedstaaten zu einer intensiven Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen für die Teilhabe von Kindern verpflichten. Aus Sicht der AGF bietet die Initiative eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu stärken.

Weitere Informationen zur Kindergarantie sowie Download des Eckpunktepapiers: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.02.2022

AWO fordert mit breitem Bündnis ehrgeizige Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Das Eckpunktepapier haben neben dem AWO Bundesverband unter anderem das Kinderhilfswerk, unicef, das ZFF und der Kinderschutzbund unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2022

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Das Eckpunktepapier haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Deutsche Bundesjugendring, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, SOS Kinderdorf, UNICEF Deutschland, der Sozialverband VdK, die Volkssolidarität, World Vision Deutschland und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (.) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (.) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

„Wir müssen das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben nicht geeignet. Es braucht stattdessen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung. Im Rahmen der EU-Kindergarantie müssen die Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick genommen und entsprechende Neuausrichtungen angegangen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie unter https://dkhw.de/kindergarantie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.02.2022

  • Pflege lässt oft wenig Zeit für Berufstätigkeit
  • Sozialverband VdK fordert besondere Unterstützung im Aktionsplan zur EU-Kindergarantie für Familien mit Kindern mit Behinderung

Im Juni 2021 verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie darauf, bis 2030 allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres muss die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Der VdK fordert in einem breiten Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden von der Bundesregierung, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Kindergarantie muss dringend auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung in den Blick nehmen. Diese Familien sind überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Kein Wunder, denn die Pflege und Betreuung, Termine bei Therapeuten und Ärzten sowie der Kampf um gesetzliche Leistungen wie einen passenden Rollstuhl sind kräftezehrend und kosten viel Zeit. Das führt dazu, dass vor allem Mütter oft nicht arbeiten können oder lediglich in Teilzeit beschäftigt sind. Die Behinderung ihrer Kinder darf diese Familien aber nicht arm machen. Sie müssen unbedingt besser unterstützt werden. Der VdK fordert daher im deutschen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie besondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung dieser Familien.“

Download des gemeinsamen Eckpunktepapiers zum Nationalen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.02.2022

SCHWERPUNKT II: Sofortzuschlag

„Kinderarmut lässt sich nicht mit einem Zuschlag von 10 oder 25 Euro bekämpfen“, kommentiert Heidi Reichinnek, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion innerhalb der Bundesregierung zur Einführung des im Koalitionsvertrag verabredeten Sofortzuschlags zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reichinnek weiter:

„Die Mehrbelastungen in den Haushalten sind massiv. FFP 2-Masken, Desinfektionsmittel, Einrichtungsgegenstände für ein halbwegs erträgliches Homeschooling, das Befriedigen der besonderen Bedürfnisse von Kindern, welche über Monate hinweg kaum aus den eigenen vier Wänden herauskommen, und vieles mehr. Hinzu kommt eine Inflation von fast fünf Prozent, die dazu führt, dass die eh schon zu niedrigen Sozialleistungen immer weniger wert sind. Dass aus einem SPD-geführten Ministerium der Vorschlag kommt, diese Aufwendungen mit zehn Euro abzufedern, ist der blanke Hohn und zeigt, wie wenig die SPD von Kinderarmut versteht. Auch die Kritik der Sozialverbände spricht für sich, wenn u.a. das Zukunftsforum Familie und die Diakonie fordern, dass die Höhe des Sofortzuschlages sich zumindest an der bereits gegebenen Bedarfsunterdeckung in Höhe von 78 Euro pro Kind und Monat orientieren sollte.

DIE LINKE fordert einen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro. Der Sofortzuschlag soll die Zeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung überbrücken. Wenn die Bundesregierung schon bei dieser Überbrückung nicht ansatzweise den tatsächlichen Bedarf von Kindern als Grundlage nimmt, dann ist das ein ordentlicher Dämpfer für meine Erwartungen, dass die Kindergrundsicherung der Ampel tatsächlich dazu geeignet sein wird, die 2,8 Millionen Kinder in Deutschland aus der Armut zu befreien.“

 Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.02.2022

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel gab vergangene Woche bei Gesprächen im Bundestag bekannt, dass der Sofortzuschlag für armutsbetroffene Kinder in Kürze kommen soll. Die zuständigen Ressorts befänden sich bereits in der Abstimmung bzgl. der Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Der Sofortzuschlag wurde im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Inkrafttreten der Kindergrundsicherung gelten. Die AWO begrüßt die Ankündigung, fordert aber, dass der Sofortzuschlag eine substantielle Höhe haben sollte und alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht.

Dazu sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Sofortzuschlag für Kinder nun zügig anpackt und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Mit dem Sofortzuschlag erkennen die Koalitionäre an, dass die gegenwärtige finanzielle Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Deckung ihrer existenziellen Bedarfe nicht ausreicht. Der Sofortzuschlag muss diese Lücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung schließen. Insofern haben wir hohe Erwartungen an eine Leistung, die voraussichtlich zwei Jahre lang gilt.

Dabei sind jetzt zwei Punkte entscheidend: Erstens muss sich die Höhe an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientieren und sollte nicht nach Kassenlage festgesetzt werden. Die bisher diskutierten Summen reichen nicht aus und zeigen uns, dass es bei der weiteren Umsetzung der Kindergrundsicherung unbedingt einen umfänglichen Beteiligungsprozess zur Neubemessung des kindlichen Existenzminimums geben muss. Zweitens muss bei der Auszahlung sichergestellt werden, dass alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht werden. Leistungsausschlüsse, wie beim Kinderfreizeitbonus geschehen, müssen diesmal unbedingt vermieden werden. Wir werden die Umsetzungsschritte der Kindergrundsicherung mit unserer langjährigen Expertise und vielen weiteren Akteuren im Bündnis Kindergrundsicherung eng begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.02.2022

Zum offenen Brief zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Bundesregierung, den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder zügig und in substantieller Höhe umzusetzen, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Durchschnittlich 78 Euro fehlten Kindern in der Grundsicherung schon vor der Pandemie, coronabedingte Mehrausgaben und Inflation kommen hinzu. Dieses Loch in der Haushaltskasse wird von Monat zu Monat größer. Geld fehlt für das Nötigste wie Schulmaterial, Kleidung oder gesundes Essen. Dieses Problem darf die Bundesregierung nicht weiter ignorieren und Kinder länger auf Hilfe warten lassen. Sie muss jetzt ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag einlösen und deutlich spürbar Abhilfe schaffen.“

Weitere Informationen:

Offener Brief:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Offener_Brief_zu_ausbleibenden_Hilfen_fuer_die_Aermsten.pdf

https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.02.2022

Zur Diskussion über den Kinder-Sofortzuschlag erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Massive Preissteigerungen, Corona-Krise, Inflation: Die Höhe des Kinderregelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich in fast dramatischer Weise immer weiter auseinander. Kinder in der Grundsicherung erhalten monatlich rund 78 Euro zu wenig. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit einem Kinder-Sofortzuschlag jetzt kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte, bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird. Allerdings bleibt die derzeit diskutierte Höhe des Sofortzuschlags von rund 25 Euro weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag wäre angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

„Der Sofortzuschlag muss alle Kinder in Not einfach und unbürokratisch erreichen und spürbar für Erleichterung sorgen“, fordert Loheide. Bei der Entwicklung der Kindergrundsicherung müsse die Koalition realistische Berechnungen machen. „Dazu muss das Existenzminimum – auch von Kindern – endlich auf einer lebensnahen Berechnungsgrundlage ermittelt werden.“

Hintergrund:

Die Lücke beim Kinderregelsatz erhöht sich mit den jährlichen Preissteigerungen seit 2020 (Siehe Tabelle im Anhang)

Grundlage der Berechnungen:

Lücke im Jahr 2020 nach Berechnungen der Diakonie, entsprechend der Stellungnahme zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_StN_OEffAnhoerung_RBEG_201028.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.02.2022

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung will die Regierung arme Familien durch einen monatlichen Sofortzuschlag entlasten. „Wie ernst es den Koalitionsparteien damit ist, Kinder aus der Armut zu holen, zeigt sich nicht nur an einer zügigen Umsetzung, sondern vor allem an der Höhe des Sofortzuschlags“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Laut Medienberichten werden in der Regierung Beträge zwischen 10 und 25 Euro pro Monat diskutiert. „Das wäre mit Blick auf die Lebensrealität armer Familien und die faktische Unterdeckung ihrer Bedarfe viel zu wenig und keine echte Abhilfe“, kritisiert Jaspers. „Wir fordern eine nachvollziehbare und begründete Herleitung der Höhe eines Sofortzuschlags statt einer Politik nach Kassenlage!“

Jaspers weiter: „Es braucht eine tatsächliche Verbesserung des Status Quo! Der Sofortzuschlag muss in allen armen Familien zusätzlich zur Verfügung stehen. Fehler wie beim Kinderfreizeitbonus müssen vermieden werden. Hier war es so, dass trotz vergleichbarer Einkommenssituation im Haushalt die Kinder leer ausgingen, die ohne eigenen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind.“

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein. „Laut Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Die aktuellen Regelbedarfe sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Ein Sofortzuschlag muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht künstlich klein rechnen“, so Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.02.2022

  • Verena Bentele kritisiert Diskussion um Höhe zwischen den Ministerien
  • Sozialverband fordert Berechnung nach tatsächlichem Bedarf der Kinder

Die Bundesregierung plant, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag zu gewähren, der Kindern aus sozial benachteiligten Familien schnell hilft. Derzeit stimmen sich Bundesfamilien-, Bundessozial- und Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten ab. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir begrüßen ausdrücklich den geplanten Sofortzuschlag. Allerdings drängt sich aktuell der Eindruck auf, dass er möglichst wenig kosten soll und seine Berechnung sich unnötig lang hinzieht. Aber bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien darf nicht länger gespart werden. Wir brauchen sofort diesen Zuschlag, und er muss ausreichend hoch sein. Er muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Nur dann hilft er auch. Stattdessen wird aktuell zwischen den Ministerien über die Höhe wie auf einem Basar geschachert. Das muss enden. Wenn die Regierung jetzt nicht einen ausreichenden Zuschlag beschließt, rückt die Bekämpfung der Kinderarmut in weite Ferne. Denn bis die von der Regierung geplante Kindergrundsicherung kommt, werden sicherlich noch einige Jahre vergehen. Der VdK fordert, dass die Kindergrundsicherung in jedem Fall in dieser Wahlperiode umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 01.02.2022

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Alle zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen aktiviert werden, um den Schulen in der Omikron-Welle besser zu helfen

Zu der aktuellen Debatte über den angemessenen Umgang mit Schulen in der Pandemie erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„In den Schulen werden Stimmen laut, die fordern, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Pandemie zu bekämpfen. Das ist richtig, denn es gibt viele innovative Bildungsstartups, die gute digitale Werkzeuge entwickelt haben und Schülern und Lehrern schnell helfen könnten. Die Bundesbildungsministerin sollte diese wertvolle Ressource nicht länger ignorieren, sondern muss jetzt unkompliziert und pragmatisch die Bildungsstartups bei der Pandemiebekämpfung einbinden und zu einem Digitalbildungsgipfel einladen. Die Gespräche müssen schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern geführt werden, um noch in diesem Frühjahr Verbesserungen zu erzielen. Innovative Bildungsangebote erleichtern den Umgang mit der Pandemie und geben Schulen mehr Instrumente an die Hand, um flexibel und situativ gute Lehr- und Lernbedingungen aufrechtzuerhalten.

Eine stärkere Einbindung von Bildungsstartups ist nicht nur zur Überwindung der aktuellen Notsituation ratsam, sondern auch langfristig ein sinnvoller Schritt für eine moderne Bildungslandschaft. Mit digitalen Tools können Kinder und Schüler besser motiviert und in den Unterricht eingebunden werden. Und zwar auf individuelle Weise, ohne Über- oder Unterforderung und entsprechend der jeweiligen Bedarfe. Lernmanagementsysteme und Learning Analytics sind der Schlüssel zur besseren Unterrichtsgestaltung und müssen für einen Innovationsschub in den Schulen genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2022

AGJF-Empfehlungen bekräftigen Forderung der eaf nach Regelfinanzierung und verlässlichen Strukturen

Familienbildungsstätten können einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Pandemiefolgen leisten, wenn ihre Angebote in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe integriert sind. Zu diesem Schluss kommt aktuell das gemeinsame Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG): „Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? Konsequenzen für die Kinder und Jugendhilfe“.

Familienbildungseinrichtungen, Familienerholungsstätten sowie Familienberatungsstellen sind für die Unterstützung von jungen Menschen und Familien essenziell. Insbesondere Familienbildungsstätten unterstützen, beraten und fördern mit ihren präventiv-orientierten Angeboten Familien in ihrem jeweiligen Alltag. Der zeitlich begrenzte Ausfall der Präsenzangebote in der Pandemie zeigte, dass es nicht nur einen kontinuierlich vorhandenen Bedarf gibt, sondern durch die Lockdown-Bedingungen neue und drängende Bedarfslagen hinzugekommen sind. „Viele Träger haben ihre Angebote auf digitale Formate umgestellt und somit einen Teil ihrer jugend- und familienstärkenden Aktivitäten aufrechterhalten“ bekräftigt Andreas Zieske, Leiter der Servicestelle Forum Familienbildung und stellvertretender Bundesgeschäftsführer der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie. „Auch unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Fokus auf dem Ausbau digitaler Angebote mit entsprechenden Schulungen der Fachkräfte im Umgang mit den digitalen Medien liegen muss. Neben flächendeckenden Fortbildungen brauchen wir dringend stabile und auskömmliche Strukturen für diese Angebote!“.

Das Positionspapier von AGJF und BAG empfiehlt, die familienunterstützenden Leistungen des § 16 SGB VIII, insbesondere Familienberatung und Familienbildung, zukünftig stärker in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Diese Forderung hat die evangelische arbeitsgemeinschaft familie bereits mehrfach erhoben. „Um die Folgen der Pandemie nachhaltig abzumildern, reichen zeitlich begrenzte Programme wie das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ allein nicht aus. Vielmehr sind Jugend- und Familienministerkonferenz sowie die Länder aufgefordert, durch entsprechende Beschlüsse und Ausführungsgesetze dringend eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau von Familienbildung, Familienerholung und Familienberatung zu schaffen!“ so Zieske.

>>>Zur eaf-Pressemitteilung „Familienbildung und Familienberatung unverzichtbar!“ vom 21. Juni 2021

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.02.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Debatte um finanzielle Entlastungen erklärt Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales:

„Angesichts von 13 Millionen Menschen, die heute in Deutschland von Einkommensarmut betroffen sind, davon 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter, ist ganz klar, dass die Koalition mehr gegen die durch hohe Energiepreise getriebene Teuerungswelle unternehmen muss.

Wir müssen Menschen mit wenig Einkommen helfen, anstatt teure Steuergeschenke zu verteilen. Die Ampel arbeitet an einem Entlastungs-Gesamtpaket. Der Heizkostenzuschuss ist und kann da nur der Anfang sein. Wir brauchen Hilfen, die gezielt dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden.

Dazu gehört für mich, dass jetzt beim Kindersofortzuschlag und der gerechten Aufteilung des CO2-Preises bei den Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern Tempo gemacht wird. Wir müssen auch weiter darüber nachdenken, wie Menschen, die von der Grundsicherung leben, bessere Unterstützung erhalten.

Eine Abschaffung der EEG Umlage muss so umgesetzt werden, dass die Kostenerleichterungen auch wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Preistreiber sind und bleiben die fossilen Energien. Nur mit einer Beschleunigung des Umstiegs auf sauberen, verlässlichen und preiswerten Strom können wir unvorhergesehene Preisanstiege künftig begrenzen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 06.02.2022

Die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter sechs Jahren haben im August 2021 in Deutschland durchschnittlich 535 Euro betragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/461) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (20/334). Die laufenden anerkannten Kosten für diesen Typ der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II beliefen sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich 520 Euro. 2011 lagen die laufenden tatsächlichen Kosten noch bei 430 Euro und die laufenden anerkannten Kosten bei 414 Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 01.02.2022

Kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Januar 2022 um 5,0 Prozent bzw. um 4,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 4,9 Prozent lag. Auch für Singles mit niedrigen, mittleren und höheren Einkommen lagen die Raten mit 4,4 bis 4,7 Prozent im Januar etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem oder mit mittlerem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb um jeweils 4,9 Prozent, bei Familien mit höherem Einkommen um 4,7 Prozent. Für Alleinerziehende mit einem Kind und mittlerem Einkommen betrug die Teuerungsrate 4,8 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

Die Energiepreise sind weiterhin die wichtigsten Inflationstreiber. Ihr starker Anstieg hat dazu geführt, dass die Inflationsrate im Januar deutlich höher ausfiel als nach Wegfall des Sondereffekts durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer erwartet worden war. Innerhalb dieser Kategorie verschieben sich aber die Gewichte: Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, hat deren Einfluss auf die Teuerung im Januar verglichen mit Dezember 2021 spürbar zugenommen, während sich die bislang dominierende Rolle der anziehenden Kraftstoffpreise relativ abschwächte. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, was derzeit wahrscheinlich ist, dürften Haushalte mit niedrigeren Einkommen zunehmend stärker belastet sein. Denn Haushaltsenergie und Lebensmittel haben als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben ein sehr hohes Gewicht, während etwa Benzin bei Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen eine vergleichsweise größere Rolle spielt. Aktuell sei die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen allein deshalb noch unterdurchschnittlich, weil andere Güterarten mit hohem Preisanstieg wie Kraftstoffe, Pauschalreisen oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten kaum ins Gewicht fallen, analysiert das IMK. Bei Familien schlägt demgegenüber weiterhin der starke Preisanstieg bei Kraftstoffen durch.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation Haushalte mit geringeren Einkommen zwar noch nicht überproportional trifft, aber infolge des höheren Anstiegs bei Haushaltsenergie relativ stärker als im Dezember 2021“, skizzieren Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien den aktuellen Trend. Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten. 

Für die kommenden Monate sieht das IMK zudem insbesondere mit Blick auf die Gaspreise große Risiken. Hintergrund ist, dass die Preise, die Gasversorger bezahlen müssen, um sich Lieferungen in einigen Monaten zu sichern, so genannte Futures, seit Dezember extrem stark und noch weitaus mehr angezogen haben als die Preise für Endkunden. Ein wesentlicher Grund ist der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. „Sollten die Versorger die für 2022 an den Future-Märkten notierten Gaspreise vollständig an ihre Kunden weitergeben, würde das eine Verdopplung der Gaspreise bedeuten und eine Erhöhung der Inflationsrate um rund 2,5 Prozentpunkte“, warnen Tober und Dullien. Das hieße, dass die Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent in diesem Szenario selbst dann deutlich überschritten wäre, wenn alle anderen Preise stabil bleiben würden – was unrealistisch ist, zumal die Kosten für Gas etwa auch den Strompreis spürbar beeinflussen.

„Da eine zügige Normalisierung der internationalen Gaspreise nicht mehr in Sicht ist, sollte die Bundesregierung rasch wirtschaftspolitisch gegensteuern, um soziale Härten und eine Beeinträchtigung der Konjunktur abzuwenden“, empfehlen die Fachleute des IMK. Die bereits diskutierte vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sei eine sinnvolle Maßnahme, reiche aber nicht aus, wenn die Gaspreise regelrecht explodierten. Zusätzlich wäre eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie eine Möglichkeit. Darüber hinaus schlägt das IMK vor, für Haushalte, die mit Gas heizen und/oder kochen, zeitweilig einen Grundbedarf preislich zu deckeln. Der Staat sollte beispielsweise für die ersten 8.000 Kilowattstunden Gas, die Haushalte beziehen, den Preis auf dem aktuellen Niveau festschreiben und die Versorgungsunternehmen für eigene Mehrkosten entschädigen. Das würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein, so Dullien und Tober.              

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor ermittelt Ökonomin Silke Tober auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Haushaltsspezifische Teuerungsraten: Dominiert bald die Haushaltsenergie? IMK Policy Brief Nr. 117, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.02.2022

Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2020 nach vorläufigen Ergebnissen durchschnittlich 8 500 Euro für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das gut 200 Euro (+2,8 %) mehr als im Jahr 2019. Aufgeteilt nach Ausgabearten entfiel mit 6 800 Euro ein Großteil der Mittel auf Personalaufwendungen, die restlichen 1 700 Euro wurden für Investitionen sowie den laufenden Sachaufwand ausgegeben. 

Pro-Kopf Ausgaben variieren zwischen den Schularten

An allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2020 durchschnittlich 9 200 Euro je Schülerin und Schüler und somit 200 Euro (+2,4 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Zwischen den Schularten zeigen sich dabei deutliche Unterschiede: An Integrierten Gesamtschulen lagen die Pro-Kopf Ausgaben bei 10 000 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,3 %), an Gymnasien bei 9 600 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,4 %). An Grundschulen wurden durchschnittlich 7 400 Euro (+100 Euro beziehungsweise +1,8 %) je Schülerin und Schüler ausgegeben.

Die Ausgaben an beruflichen Schulen liegen im Vergleich deutlich niedriger. Im Jahr 2020 wurden hier insgesamt 6 000 Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet.
Dies entspricht einer Steigerung um 300 Euro (+4,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen Schulen insbesondere mit häufigerem Teilzeitunterricht an den Berufsschulen innerhalb des dualen Ausbildungssystems. 

Ausgaben je Schülerin und Schüler in den Stadtstaaten am höchsten

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2020 hatten die Stadtstaaten mit durchschnittlich 11 700 Euro. Berlin kam dabei auf 12 300 Euro, Hamburg auf 11 400 Euro und Bremen auf 9 400 Euro. In den Flächenländern variierten die Ausgaben zwischen 7 500 Euro in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise 7 800 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und 9 600 Euro in Bayern. Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, sondern auch Unterschiede hinsichtlich Schüler-Lehrer-Relationen, Besoldungsstruktur oder Gebäudemanagement vorliegen. 

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen und Daten zu den Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen finden Sie online auf der Themenseite der Bildungsfinanzen und in der Datenbank GENESIS-Online. Das Datenangebot in GENSIS-Online wird sukzessive ausgebaut. 

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. 

Methodische Hinweise:

Datengrundlage für die Berechnungsergebnisse in nationaler Systematik sind die Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich Schule und Schulverwaltung. Schüler- und Lehrerzahlen sowie Unterrichtsstunden stammen aus den Vorjahresdaten der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Daten der amtlichen Schulstatistik. Die Kennzahl „Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen“ wird ermittelt, indem die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Haushaltsjahr bezogen werden. Hierzu werden die Schülerzahlen der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 gewichtet. 

Unterschiede in der Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern können vor allem zurückgeführt werden auf:

  • unterschiedliche Schüler-Lehrer-Relationen
  • unterschiedliche Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte
  • unterschiedliche Klassengrößen und Schulstrukturen (zum Beispiel Ausmaß der Ganztagsbetreuung)
  • abweichende Besoldungsstrukturen und -niveaus
  • Unterschiede in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit
  • Unterschiede in der zeitlichen Verteilung und Höhe von Investitionsprogrammen
  • Unterschiede im Gebäudemanagement

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.02.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis unter Beteiligung der AWO einen offenen Brief an die Bundesregierung veröffentlicht. Darin wird vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen und pandemiebedingter Mehrkosten ein schnelles Gegensteuern in der Armutspolitik gefordert. Auch die AWO sieht die sich verschärfende soziale Lage mit großer Sorge und fordert, die Situation von armutsbetroffenen Menschen, auch vor dem Hintergrund der sozial-ökologischen Transformation, stärker in den Blick zu nehmen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Preisentwicklung und Pandemie setzen viele Menschen finanziell stark unter Druck. Für Menschen in der Grundsicherung und in prekären Lebenslagen werden die zusätzlichen Kosten schnell zu einer existenziellen Frage. Das gegenwärtige Niveau der Grundsicherung ist aber ohnehin schon auf Kante genäht und reicht nicht aus, um die gegenwärtigen Mehrbelastungen abzusichern. Wir brauchen jetzt schnelle Sofortmaßnahmen in Form eines pauschalen Zuschlages auf die Grundsicherung, um steigende Lebenshaltungs- und Stromkosten abzufedern. Außerdem muss der angekündigte Sofortzuschlag für Kinder zügig und in substantieller Höhe umgesetzt werden!“

„Über diese Sofortmaßnahmen hinaus bedarf es einer Gesamtstrategie, wie wir vor dem Hintergrund der sozialen Folgen der Pandemie und großer, gemeinsamer Transformationsaufgaben wieder mehr sozialen Zusammenhalt organisieren. Das ist eine zutiefst soziale Frage und ein Handlungsauftrag an die Sozialpolitik. Wir müssen dazu Armutsrisiken besser absichern, ökonomische und soziale Ungleichheiten abbauen und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen sicherstellen. Daran werden wir die Vorhaben im Koalitionsvertrag und ihre gesetzgeberische Umsetzung messen.“

Zum Offenen Brief (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.02.2022

Mit Blumen und kleinen Geschenken wird auch dieses Jahr am 14. Februar der Valentinstag in vielen Liebesbeziehungen, Partnerschaften und Ehen begangen. Für viele Menschen ein schöner Anlass, um sich zu beschenken und sich über die Liebesbeziehung zu freuen. Leider sind nach wie vor zahlreiche Paarbeziehungen, Partnerschaften oder Ehen insbesondere für Frauen durch Gewalt geprägt – was auch an diesem Tag nicht vergessen werden darf.

Die Fälle von Gewalt in Partnerschaften nehmen seit Jahren zu. Diese Gewalt richtet sich überwiegend gegen Frauen. Von den mehr als 146.000 Opfern im Jahr 2020 sind mehr als 80 % weiblich. Partnerschaftsgewalt bedeutet zumeist vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung. 2020 wurden 139 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang, d. h. Mord oder Totschlag, versuchte Morde noch nicht eingeschlossen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution ist der Anteil weiblicher Opfer besonders hoch und betrifft teilweise zu 100 % Frauen – und zwar in ihren Partnerschaften.

„Wir dürfen vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen. Wir brauchen eine gute Gewaltschutzinfrastruktur mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen sowie Fachberatungs- und Interventionsstellen, damit jede Frau zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, der Gewaltsituation zu entkommen“, so AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert, „Das Recht auf Schutz und Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ist eine zentrale AWO-Forderung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese auf ihrer Agenda hat und absichern will. Um nicht wieder ungenutzte Jahre verstreichen zu lassen, fordern wir hier eindeutigen politischen Willen, Verantwortung und umgehendes Handeln. Zentral ist dabei auch, die prekäre Finanzierungssituation für Frauenhäuser und Beratungsstellen nachhaltig besser zu regeln.“

„Als AWO verurteilen wir jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt und setzen uns dafür ein, dass entsprechende Schutz- und Beratungsangebote etabliert werden“, Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Neben der dringenden finanziellen Absicherung und dem notwendigen Ausbau des Hilfesystems für Frauen braucht es darüber hinaus auch Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Männer oder queere Menschen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit Beratungs- und Kriseninterventionsstellen sowie Schutzeinrichtungen unterstützt die AWO seit mehr als 40 Jahren von Gewalt betroffene Frauen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben. Auf neu entstehende Hilfebedarfe reagiert die AWO mit innovativen und bedarfsgerechten sozialen Angeboten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.02.2022

Gestern wurde im Kabinett ein Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und weitere Leistungsberechtigte verabschiedet. Die AWO fordert weitergehende Entlastung. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist gut und wichtig, dass das akute Problem steigender Energiepreise kurzfristig erkannt und angegangen wird. Der geplante, zumeist automatische Zuschuss wird vielen Mieter*innen helfen, das Problem der rasant steigenden Heizkosten kurzfristig und unbürokratisch besser in den Griff zu bekommen. Jetzt bedarf es einer zügigen Umsetzung, damit das Geld rechtzeitig bei den Betroffenen ankommt. Unklar ist bislang aber noch, wie die Höhe des Zuschusses konkret berechnet wurde. Auch bleibt die abweichende Höhe für Leistungsberechtigte jenseits des Wohngeldes bisher nicht nachvollziehbar. Hier erwarten wir im Gesetzgebungsverfahren Klärung der Ermittlungsgrundlagen. Bis Inkrafttreten des Gesetzes im Juni muss es zudem eine Regelung geben, um bis dahin fällig werdende Nachzahlungspflichten abzusichern.“

Der einmalige Zuschuss für Wohngeldbeziehende soll 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für einen Paarhaushalt und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied betragen. Dadurch sollen die aktuell explodierenden Heizkosten für diesen Heizwinter unbürokratisch aufgefangen und Mieter*innen mit geringem Einkommen unterstützt werden. BAföG-Beziehende, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss und Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld wurden erfreulicherweise noch als Leistungsberechtigte im Gesetzesentwurf ergänzt und erhalten einheitlich 115 Euro.

Die AWO betont, dass es sich bei diesem Zuschuss nur um eine kurzfristige Teillösung handelt. Neben den Heizkosten steigen aktuell insbesondere auch die Stromkosten massiv an. Das trifft neben dem im Gesetzentwurf andressierten Bezugskreis auch alle Personen in der Grundsicherung besonders hart, die die Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Auch hier bedarf es zum einen kurzfristiger und unbürokratische Lösungen, um sicherzustellen, dass die Menschen ihre Stromnachzahlungen begleichen können“, sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und wir müssen uns dieser Frage auch ganz grundsätzlich annähern: Die gestiegene Energiekosten müssen gerade mit Blick auf die angestrebte ökologische Transformation besser für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen abgesichert werden. Eine Regelsatzerhöhung ist hier dringend angezeigt.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand: 25. Januar 2022) zum Download (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Der Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro steigen. Die AWO nimmt Stellung zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin begrüßt der Verband die Anhebung. Das Vorhaben bedeute eine gezielte, finanzielle Besserstellung von vielen Millionen Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen. Vor dem Hintergrund starker Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt sei eine Erhöhung sozialpolitisch geboten. Gleichzeitig müsse die Tarifbindung gestärkt werden. 

„Viele Menschen in Deutschland können von ihrer Arbeit nicht mehr leben, Niedriglöhne sind weit verbreitet. Das passt nicht zu einer Gesellschaft, die sich ganz überwiegend als Arbeitsgesellschaft versteht. Eine armutsfeste Bezahlung muss für alle sichergestellt werden“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Es geht hier schlicht und einfach um die Würde und den Wert von Arbeit. Es ist daher sozialpolitisch geboten, dass der Mindestlohn steigt. Er verbessert gezielt untere Einkommen, stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und trägt dazu bei, dass viele Beschäftigte nicht mehr auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind.

Gleichzeitig ist ein Mindestlohn überhaupt erst wegen rückläufiger Tarifbindung und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors notwendig geworden. Diese strukturellen Herausforderungen in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes müssen angegangen werden. Dazu muss die Tarifbindung wieder gestärkt und die Sozialversicherungspflicht insbesondere bei der geringfügigen Beschäftigung ausgeweitet werden.“

Die vollständige Stellungnahme der AWO zum Download hier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die Haushaltskassen von Familien. Der Deutsche Familienverband befürwortet die Abschaffung der EEG-Umlage bis zum ersten Halbjahr 2022.

„Die EEG-Umlage ist eine unnötige Preisbelastung der Verbraucher und sie gehört abgeschafft“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag das Ende der EEG-Umlage angekündigt. Je schneller sie fällt, desto besser.“

Der Deutsche Familienverband befürwortet den 1. Juli 2022 als Stichtag für das Ende der EEG-Umlage. Auf diese Weise könnten Verbraucher um 6,6 Milliarden Euro bis zum Jahresende entlastet werden. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh würde es zu einer Entlastung von 168 Euro im Jahr führen.

Dass der Strompreis dermaßen ansteigt und das Familienportemonnaie nachhaltig belastet, ist nur teilweise auf die steigenden Kosten für die Strombeschaffung zurückzuführen. Neben der EEG-Umlage gibt es noch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Strompreis künstlich verteuern.

„Einer der größten Strompreistreiber ist weiterhin der Staat“, so Heimann. „Die Einführung der CO2-Bepreisung durch die Koalitionsregierung der SPD und Union hat die Strompreisspirale zusätzlich angefacht. Eine Strompreisentlastung darf nicht bei der EEG-Umlage enden. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Energiepreise ist hoch und wird weiter steigen. Wir brauchen dringend eine Reform der Energiepreisbesteuerung. Derzeit gehen alleine 41 Prozent des Strompreises direkt auf das Konto des Staates.“

Die Strompreise für Haushaltskunden sind laut dem Verivox-Verbraucherpreisindex von 29,27 Cent je kWh (Februar 2021) auf 38,82 Cent je kWh (Februar 2022) gestiegen. Das ist eine Preissteigerung innerhalb eines Jahres von 33 Prozent. Angesichts steigender Strompreise mahnt der Deutsche Familienverband zu einer zügigen Entlastung aller Verbraucher.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.02.2022

Eine repräsentative Umfrage zum 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für Politik und Gesellschaft, mehr als bisher für ein kindgerechtes Deutschland zu tun. Das fängt bei der Kinderfreundlichkeit an: Nur 48 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Das sind acht Prozentpunkte weniger als noch vor vier Jahren und zehn Prozentpunkte weniger als vor sieben Jahren.

92 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, berücksichtigt werden. Dass dies tatsächlich erfüllt wird, meinen hingegen nur 17 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Frage der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und beim Schutz der Kinder vor Gewalt. Außerdem sehen fast die Hälfte der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs auf ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die gewaltige Aufgabe, vor der unsere Gesellschaft steht. Nicht einmal die Hälfte der Befragten hält Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Die Zweifel an der Kinderfreundlichkeit der deutschen Gesellschaft beruhen darauf, dass alle Bereiche, die für eine kinderfreundliche Gesellschaft als wichtig erachtet werden, als defizitär eingeschätzt werden. Für eine kinderfreundlichere Gesellschaft wird vor allem mehr Aufmerksamkeit für die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten gefordert. Die Meinungen, was ein kinderfreundliches Deutschland ausmachen sollte und inwieweit das in der Gesellschaft erfüllt wird, gehen hier am stärksten auseinander. Zudem werden bei der Bekämpfung der Kinderarmut und beim Schutz der Kinder vor Gewalt die größten Defizite konstatiert. Hier muss die neue Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick nehmen. Das wäre vor allem für die Kinder in Deutschland eine längst überfällige gute Nachricht und für das Deutsche Kinderhilfswerk ein schönes Geburtstagsgeschenk“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für eine kindgerechte Gesellschaft ist neben der Politik aber immer auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn Kinderfreundlichkeit beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Wir brauchen aber die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Das Übergehen der Kinderinteressen, die Schließung von Spielstraßen, die Verwahrlosung oder der Rückbau von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft“, so Krüger weiter.

„Wir wurden während der Corona-Pandemie leider immer wieder Zeugen einer grundlegenden Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. So wurde und wird ihr Beteiligungsrecht an politischen Entscheidungen vielfach schlichtweg übergangen. Für eine kindgerechte Gesellschaft ist es zudem wichtig, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt muss verstärkt im Blickpunkt stehen. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereich wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Thomas Krüger.

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen

  1. Wichtigkeit verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Fast alle Befragten (99 Prozent) sind der Meinung, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt für eine kinderfreundliche Gesellschaft sehr wichtig oder wichtig ist. 95 Prozent betrachten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder als sehr wichtig oder wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel in der Corona-Krise, berücksichtigt werden, halten 92 Prozent für (sehr) wichtig, 90 Prozent finden die Unterstützung von Familien mit Kindern (z.B. finanziell oder durch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie) (sehr) wichtig. Für 86 Prozent ist es sehr wichtig oder wichtig, dass sich Politiker genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern, für ebenfalls 86 Prozent ist selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (sehr) wichtig.

83 Prozent sagen dies über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Restaurant, in der Nachbarschaft etc.). 74 Prozent der Befragten halten es für eine kinderfreundliche Gesellschaft für (sehr) wichtig, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert. Dass Kinder bei Angelegenheiten mitbestimmen dürfen, die sie selbst betreffen, finden 62 Prozent der Befragten (sehr) wichtig.

  1. Umsetzungsgrad verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Vergleichsweise am häufigsten sehen die Befragten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (46 Prozent), selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (40 Prozent) sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (38 Prozent) als sehr gut oder gut erfüllt an.

Lediglich rund ein Drittel der Befragten hält die Punkte Unterstützung von Familien mit Kindern (36 Prozent) und das Kümmern um Kinder aus Flüchtlingsfamilien (34 Prozent) in Deutschland für (sehr) gut erfüllt.

Nur jeweils etwa ein Viertel meint, dass die Punkte Schutz der Kinder vor Gewalt (28 Prozent) sowie Mitbestimmung von Kindern (25 Prozent) sehr gut oder gut erfüllt sind. Dass Kinderinteressen auch in Krisenzeiten wie zum Beispiel in der Corona-Krise berücksichtigt werden, meinen nur 17 Prozent der Befragten und nur 15 Prozent sind der Ansicht, dass Politiker sich genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern.

  1. Diskrepanzen zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand

Alle abgefragten Aspekte werden von der großen Mehrheit der Befragten als (sehr) wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft erachtet – dass sie gegenwärtig in Deutschland auch (sehr) gut erfüllt sind, meint hingegen weniger als die Hälfte der Befragten.

Die größten Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich hinsichtlich der Berücksichtigung der Kinderinteressen in Krisenzeiten (minus 75 Prozentpunkte), der Bekämpfung von Kinderarmut (minus 71 Prozentpunkte), dem Schutz der Kinder vor Gewalt (minus 71 Prozentpunkte) sowie der Unterstützung von Familien mit Kindern (minus 54 Prozentpunkte).

Große Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich aber auch bei den Fragen hinsichtlich ausreichender Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (Diskrepanz von 49 Prozentpunkten), hinsichtlich selbstbestimmter Zeit und ausreichender Erholung für Kinder (Diskrepanz von 46 Prozentpunkten) und der Berücksichtigung der Kinderbedürfnisse im Alltag (Diskrepanz 45 Prozentpunkte). Das gilt auch bei der Frage, ob man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert (Diskrepanz von 40 Prozentpunkten) und bei der Mitbestimmung von Kindern, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen (Diskrepanz von 37 Prozentpunkten).

  1. Ist Deutschland ein kinderfreundliches Land?

Mit nur 48 Prozent sind weniger als die Hälfte der Befragten der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Nach dem Urteil von 43 Prozent ist Deutschland alles in allem kein kinderfreundliches Land. Damit fällt der Anteil derjenigen, die Deutschland als kinderfreundliches Land einschätzen, geringer aus als 2015 und 2018. Damals waren noch 58 Prozent bzw. 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist.

Jüngere meinen wesentlich häufiger als Ältere (76 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zu 26 Prozent der über 60-Jährigen), Westdeutsche häufiger als Ostdeutsche (50 Prozent zu 38 Prozent) und Männer häufiger als Frauen (53 Prozent zu 43 Prozent), dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Auch entlang der Parteipräferenzen zeigen sich statistisch signifikante Auffälligkeiten. So halten 77 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der Unionsparteien und 61 Prozent der FDP- Anhängerinnen und Anhänger Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Deutlich geringere Zustimmungswerte sind im Lager der SPD (44 Prozent), der AfD (40 Prozent) sowie der Linken (39 Prozent) und der Grünen (38 Prozent) zu verzeichnen.

Für die repräsentative Umfrage zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im Januar 2022 deutschlandweit 1.004 wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Weitere Ergebnisse der Umfrage und Grafiken können unter https://dkhw.de/Umfrage-Kinderfreundlichkeit-2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 16.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zu Bewerbungen für den Kinder- und Jugendgipfel 2022 auf. Beim Kinder- und Jugendgipfel lernen Kinder und Jugendliche anhand von selbst gewählten aktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen ihre Rechte kennen und erhalten eine Plattform, um diese mit konkreten politischen Forderungen zu verbinden. Der Gipfel wird vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit dem Education Innovation Lab und dem Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide Berlin (FEZ) durchgeführt. Hintergrund des Kinder- und Jugendgipfels sind zwei Jubiläen: der 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und der 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Programm für Schulklassen, Jugendgruppen und alle interessierten Kinder und Jugendlichen von 10 – 17 Jahren (bei jüngeren Teilnehmenden sollte eine intensivere Begleitung eingeplant werden) gehört der kostenlose Online-Workshop „Unsere Forderungen!“ mit verschiedenen Modulen, die ab dem 5.4.2022 begonnen werden können. Nach Durchlaufen der digitalen Phase des Gipfels haben die Teilnehmenden die Chance, zum analogen Kinder- und Jugendgipfel im September 2022 nach Berlin eingeladen zu werden, sich bundesweit zu vernetzen, kreativ an ihren Forderungen weiterzuarbeiten und diese mit Politikerinnen und Politikern zu diskutieren.

„Deutschland wird bei den Kinderrechten oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Viele Kinder und Jugendliche werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das haben die Kinder und Jugendlichen in der Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen. Hier wurde deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Debatte zu selten einbezogen und ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in der Folge häufig ignoriert werden. Man diskutiert über sie, aber nicht mit ihnen. Das möchten wir mit dem Kinder- und Jugendgipfel ändern. Denn wir brauchen für die junge Generation nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kinder- und Jugendgipfel 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Infos zum Kinder- und Jugendgipfel 2022 unter www.dkhw.de/Gipfel2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2022

Ein aktuelles Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Mini- und Midijobs. Die eaf weist in ihrer Stellungnahme auf eine Widersprüchlichkeit des Referentenentwurfs hin: Das Ziel, „zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“ ist aus Sicht der eaf mit der vorgesehenen Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro schwer in Einklang zu bringen.

„Minijobs sind in der Regel prekäre Arbeitsverhältnisse“, betont Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Die Flexibilität und der höhere Verdienst durch „brutto gleich netto“ verführt viele Mütter dazu, mit einem Minijob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen. Das bedeutet aber leider auch: geringe Stundenlöhne, kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld, keine Rente, keine Weiterbildung, kein Aufstieg. Viele Frauen bleiben jahrelang in dieser Beschäftigungsform hängen, der sogenannte „Klebeeffekt“.

Derzeit üben deutlich mehr Frauen als Männer einen Minijob aus, vielfach als Haupterwerbs­beschäftigung. Die vorgesehene Ausweitung des Minijobs durch Angleichung der Gering­fügigkeitsgrenze an gestiegene Löhne und Gehälter erhält die Attraktivität dieser prekären Beschäftigungsform. „Das sehen wir kritisch. Aus Sicht der eaf eignen sich Minijobs nur für Personen, deren Erwerbstätigkeit nicht auf langfristige Existenzsicherung angelegt ist. Das trifft in erster Linie auf Schüler/innen, Student/innen oder Rentner/innen zu, aber nicht auf Mütter, die wegen der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren. Deshalb sollte die Bundesregierung die falschen Anreize reduzieren“, so Bujard.

Dagegen begrüßt die eaf die mit dem Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung und Ver­besserung der Midijobs, um Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnbereich in sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 08.02.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahren für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das vorrangig.  Nun wird der Verband Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

„Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit sind eine traurige Realität in Deutschland und sie betreffen besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Die Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Baustein, sie schafft gleiche Lebensbedingungen und gerechtere Startchancen für alle Kinder“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Jedes 5. Kind in Deutschland sei von Armut betroffen, darunter überproportional viele migrantische Kinder. Neben dem dringend gebotenen Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Ganztagschule sei eine Kindergrundsicherung zwingend geboten. Hier sei die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

„Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten und die Zugänge müssen einfach sein. Bisher ist das System der Familienförderung viel zu kompliziert und zu bürokratisch. Viele Familienleistungen werden gerade von den Familien, die sie am dringendsten bräuchten auf Grund von sprachlichen Hürden und unübersichtlichem Behördendschungel gar nicht abgerufen. Familien mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit werden häufig durch besonders strenge Prüfungen und lange Antragsverfahren diskriminiert. Von den bisherigen Familienleistungen sind nach wie vor zahlreiche Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Die zukünftige Kindergrundsicherung darf hier nicht weiter zwischen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus unterscheiden, jedes Kind sollte vor dem Gesetz gleich sein“ fordert Vangeltziki.

Bei einer Neuregelung dürfe es aber auch keine Schlechterstellung geben, beispielsweise bei der besonderen Situation transnationaler und globaler Familien. „Was ist mit den Kindern, die nicht in Deutschland bei ihren Eltern leben? Die Rechtslage darf sich für diese Familien nicht verschlechtern. Migrationspolitische Ausschlüsse darf es mit der Kindergrundsicherung nicht geben“, so Vangeltziki.

Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie zum Konzept auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Infokasten

Derzeit geltende migrationspolitische Ausschlüsse bei Familienleistungen

  • Keinen Anspruch auf Kindergeld für einige EU-Staatsangehörige, besonders wenn sie nicht erwerbstätig sind. In manchen Fällen haben Familien keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Damit haben die Kinder auch keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss, wenn die Eltern sich im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Auch dann nicht, wenn die Eltern arbeiten.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium befinden und deren Eltern im Ausland leben.
  • Unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, haben nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nachweisen können, dass ihre Eltern tot oder verschollen sind.
  • Im Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Regelsätze zum Teil niedriger als in der normalen Grundsicherung, die Gesundheitsleistungen sind eingeschränkt und es gibt keinen Anspruch auf pauschale Mehrbedarfszuschläge z. B. für Alleinerziehende.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.02.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. März 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Was wirklich gut für unsere Kinder ist – alle wissenschaftlichen Studien ausgewertet:
Warum wir z.B. Kinder immer trösten sollten, was an Spinat gefährlich ist, warum kleine Hausaufgabenhasser Recht haben und was Kritzeln mit dem Lernen macht.

Kennen Sie das auch? Ob Oma, Nachbar oder Lieblings-Bloggerin: In der Erziehung hat jeder eine Meinung, aber niemand die Fakten. Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin, räumt auf mit Irrtümern und Ammenmärchen. Sie erzählt amüsant und auf den Punkt, was wirklich wichtig ist, um gesunde, respektvolle und glückliche Kinder großzuziehen – herausgefiltert aus über 900 Studien. Nicola kennt die Erziehungsgeheimnisse der Kulturen, die besonders stabile, aufmerksame und selbstbewusste Kinder hervorbringen und hat eine Vision: Denn aus ihrer Sicht ziehen Eltern die Erwachsenen von morgen groß – und sie sagt uns, was unsere Kinder heute brauchen, um diese Zukunft zu bewältigen.

Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte aus der Familienbildung und Elternzusammenarbeit, Eltern-Kind-Gruppen-Leiter*innen, sowie alle Interessierte

Referentin:
Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin
https://nicolaschmidt.de/

Die Veranstaltung wird gefördert vom BMFSFJ und der EKD.

TEILNAHME UND ANMELDUNG
  • Teilnahmegebühr für Mitglieder im Forum Familienbildung: 10,00 € pro Person
  • Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: 20,00 € pro Person
  • Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung zum Kurs notwendig.
  • Anmeldeschluss: 22. März 2022

Bitte beachten Sie unsere Stornierungsbedingungen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Workshop mit den notwendigen Zugangsdaten.
Hinweis: Unsere Online-Veranstaltungen finden unter Verwendung des Videokonferenz-Tools „Zoom“ statt. Während der Veranstaltung werden Sie gebeten, ihren Klarnamen anzugeben. Zur Dokumentation der Teilnehmenden gegenüber unseren Zuwendungsgebern speichern wir während der Veranstaltung die so entstehende Teilnehmendenliste mittles Screenshot. Ihr Teilnehmendendaten werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und weitergegeben.

Anmeldeformular

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes 5. Kind.

Wir halten dies für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine große Reform ein.

Das aktualisierte Konzept und den Fragen-Antworten-Katalog des Bündnisses Kindergrundsicherung finden Sie auf der Webseite www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Das Bundesforum Familie hat in einem intensiven Diskussionsprozess 2020-2021 den Themenschwerpunkt „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ bearbeitet. In einer Serie von Fachforen brachten die Mitgliedsorganisationen ihre unterschiedlichen Perspektiven auf Wohnen und Familie ein. Die nun vorliegende Publikation „Platz für Familie – Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Familie muss eine viel zentralere Rolle in der Wohnungspolitik einnehmen: Die beteiligten Organisationen erkennen die herausragende Rolle von Wohnbedingungen und Wohnumfeld für die Sozialisationsleistungen von Familien und die Notwendigkeit der Entwicklung von familiengerechtem Wohnraum. Hinsichtlich aktueller Entwicklungen immer knapper werdenden Wohnraums sind es gerade Familien, die auf dem Wohnungsmarkt vor besonderen Herausforderungen stehen – insbesondere z.B. Einelternfamilien, Mehrkindfamilien, Familien mit behinderten Mitgliedern sowie von Armut oder Rassismus betroffene Familien.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Familiengerechte Wohnpolitik als Aufgabe für Staat und Gesellschaft: Die Bedarfe von Familien müssen verstärkt Teil der Wohnraumdebatte sein, sei es im Neubau, in der Mietenpolitik oder im Eigentumserwerb. Es braucht politische Rahmenbedingungen, um einen familiengerechten Wohnungsmarkt zu etablieren. Familiengerechtigkeit muss in Beständen, Bau und Infrastruktur berücksichtigt und Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt verhindert werden.
  • Beteiligung an kommunaler Infrastruktur: Um gute Strukturen für Familien in ihren Quartieren bzw. Kommunen zu etablieren, ist eine Vielzahl von Gelingensbedingungen notwendig. Es gilt, Familien als Expert*innen ihrer Lebensräume zu erkennen und ihre Bedarfe in die Angebotsplanung einzubeziehen. Um Beteiligung zu ermöglichen, braucht es Mittel, die kon­junkturunabhängig zur Verfügung stehen sowie die langfristige Förderung personeller Ressourcen.
  • Wohnungslosigkeit von Familien: Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit steigen die Zahlen wohnungsloser Familien. Hier sind dringend präventive statt kurative Maßnahmen nötig, um das Phänomen nachhaltig anzugehen. Versteckte Wohnungslosigkeit muss besser erfasst werden, so dass eine zügige Vermittlung in normale Wohnverhältnisse statt langer Aufenthalte in Sonder­wohnformen gewährleistet werden kann.
  • Gemeinschaftliches Wohnen für Familien: Das Wissen über gemeinschaftliche Wohnformen kann für die Familienpolitik fruchtbare Erkenntnisse liefern. Gemeinschaftliches Wohnen für Familien bietet ein beachtliches Anpassungspotential an familienbiographische Umbrüche und schafft Ressourcen, die auf das umliegende Quartier und die Gesamtgesellschaft ausstrahlen.

Wir freuen uns über die Verbreitung der Publikation. Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden.

Das Policy-Papier „Perspektiven für die Kinder- und Jugendpolitik im investierenden Sozialstaat“ hat Prognos gemeinsam mit der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin – Walter May erstellt. Es stellt Gestaltungsaufgaben vor, die präventive Sozialpolitik im investierenden Sozialstaat voranbringen und zu einer nationalen Präventionsstrategie führen.

LINK: https://www.prognos.com/de/projekt/perspektiven-fuer-die-kinder-und-jugendpolitik-im-investierenden-sozialstaat

Für die Plattform forschungs- und fallorientiertes Lernen haben Anja Kerle, Jessica Prigge und Stephanie Simon eine Arbeitsbroschüre entwickelt:

Armut in kindheitspädagogischen Einrichtungen. Impulse zur Entwicklung einer armutsbewussten Haltung und Praxis

Sie ist kostenlos downloadbar -> https://doi.org/10.18442/pforle-3

Über empirisches Material aus zwei Forschungsprojekten gibt sie Einblick in zentrale Herausforderungen, die sich der pädagogischen Praxis beim Umgang mit (Kinder-)Armut stellen und setzt Impulse für die Entwicklung einer kritisch-reflexiven Perspektive. Die Broschüre wird demnächst in die Plattform für forschungs- und fallorientiertes Lernen der Universität Hildesheim eingebettet, die bald online gehen wird.

Auf Bundesebene fordert die Ampel-Koalition die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Für eine Änderung des im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlalters bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist.

In der Publikation „Wahlrecht mit 16 – Chance oder Irrweg?“ beleuchtet Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Risiken und Auswirkungen der geforderten Absenkung des Wahlalters aus juristischer Perspektive – auch mit Blick auf den demographischen Wandel und das Kräfteungleichgewicht zwischen Alt und Jung.

Weitere Informationen

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Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). „Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mithilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen.

Das Thema »Kinderwohngeld – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender« bildet den Auftakt einer Reihe von weiteren Aufsätzen, die sich mit der sozialrechtlichen Situation Alleinerziehender in den kommenden Ausgaben beschäftigen werden.“

SJ zum Download: https://t1p.de/qvdj1

Wir suchen dich
für unser Väter-Töchter-Projekt
mit Menschen aus aller Welt

Du wohnst in Berlin und hast mindestens eine Tochter im Alter zwischen 6 und 14 Jahren?
Du möchtest, dass deine Tochter die gleichen Chancen hat wie Jungen in ihrem Alter?

Dann werde gemeinsam mit deiner Tochter Teil unseres Projekts STARK! und zeige, dass es starke Väter braucht, um Mädchen und Frauen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.

Was dich innerhalb eines halben Jahres erwartet:
• Ein interkultureller Austausch mit Vätern aus aller Welt zu
• Moderation durch Mozafer Kabbar
• Freizeitaktivitäten mit deiner Tochter sowie den anderen
• Neue Freundschaften

Für die erfolgreiche Teilnahme bekommst du eine
Ehrenamtsbescheinigung und, wenn du wünschst,
ein Projektzeugnis.

Du möchtest Teil dieses einzigartigen Projekts werden und eine tolle Zeit mit deiner Tochter verbringen?

Schreibe oder rufe uns an:

Telefon: 030 405046990
E-Mail: stark@frauenrechte.de
Instagram: projekt.stark

Die Teilnahme (inkl. Freizeitaktivitäten) ist kostenlos.