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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2026

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Kabinett mahnt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass Reformen nicht auf dem Rücken von Familien und sozial Schwächeren ausgetragen werden dürfen. Freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – nicht zur Haushaltskonsolidierung der GKV. Gleichzeitig begrüßen wir Schritte in Richtung mehr Gleichstellung, insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatt*innen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: „Mit der geplanten Reduzierung des Kinderkrankengeldes und des Krankengeldes sowie steigenden Zuzahlungen drohen spürbare Belastungen für Familien – insbesondere für Frauen, die den Großteil der Sorgearbeit leisten und häufig weniger verdienen. Gerade sie trifft jede Verschlechterung im Sozialversicherungssystem besonders hart. Das ZFF fordert die Bundesregierung daher auf, von diesen Leistungskürzungen Abstand zu nehmen und soziale Härten konsequent zu vermeiden.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen ist aus unserer Sicht aber längst überfällig. Sie setzt endlich Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung – insbesondere von Frauen – und überwindet eine Regelung, die überholte Rollenbilder und wirtschaftliche Abhängigkeiten festschreibt. Die Koppelung an die Ehe benachteiligt viele Familienformen und wird der gesellschaftlichen Realität längst nicht mehr gerecht. Gleichzeitig fordern wir, dass freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen nicht zum Stopfen der Haushaltslöcher in der GKV missbraucht werden, sondern gezielt Familien mit besonders intensiver Sorgeverantwortung zugutekommen – etwa Eltern mit sehr kleinen oder pflegebedürftigen Kindern. Maßgeblich sollte künftig der tatsächliche Unterstützungsbedarf sein, nicht der Familienstand. Sozialverträgliche Lösungen für chronisch kranke Menschen und Frauen, die nach langen Erwerbspausen wieder einsteigen wollen, sind dabei unerlässlich.

Für echte Gleichstellung braucht es darüber hinaus weitere Reformen – etwa im Steuer- und Sozialrecht, die die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen stärken und Familien unterstützen. Das ZFF fordert daher: die Abschaffung des Ehegattensplittings und der Minijobs, die weitere Fehlanreize gegen eine eigenständige existenzsichernde Erwerbstätigkeit setzen, sowie die Einführung einer echten Kindergrundsicherung für alle Kinder, die Familienarmut wirksam bekämpft und Familien dauerhaft entlastet.

Sorgearbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar – sie darf nicht durch finanzielle Risiken bestraft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.04.2026

                           

SCHWERPUNKT: Gesundheitsreform

Kabinettsentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird detailliert geprüft

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Simone Borchardt:

Albert Stegemann: „Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat mit dem Gesetzentwurf eine der grundlegendsten und wichtigsten Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gestartet. Die vorgeschlagenen Einsparungen sind notwendig, um die entstandene Beitragslücke in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu schließen und die Beitragssätze so zu stabilisieren. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen werden dazu einen Beitrag leisten müssen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Vorschläge detailliert analysieren. Gleichzeitig werden wir in der Koalition auch die Fragen der Reduzierung des Bundeszuschusses sowie der Übernahme der Krankenkosten von Grundsicherungsempfängern eingehend diskutieren.“

Simone Borchardt: „Wir brauchen jetzt den Mut, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen endlich konsequent zu heben. Es reicht nicht, nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Entscheidend ist, dass wir strukturell vorankommen. Wir müssen Doppelstrukturen abbauen und Bürokratie zurückdrängen. Überhaupt müssen wir die Versorgung stärker vom Patienten her denken. Wer die Gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft stabilisieren will, muss Effizienzreserven nutzen und klare Prioritäten setzen. Unser Ziel ist kein kurzfristiges Sparprogramm, sondern ein nachhaltiger Kulturwandel, der Beitragszahler entlastet und die Versorgung zukunftsfest macht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2026

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, heißt es in einem Antrag (21/5487) der Fraktion, der am Donnerstag erstmals beraten werden soll.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

“Wir sind erleichtert, dass einige der größten Härten der Reform auf den letzten Metern abgeräumt wurden. Dazu zählt, dass das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleibt und die neuen Beiträge für Mitversicherte nochmal nach unten korrigiert wurden. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ist wichtig, um hohe Einkommen stärker an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen.

Insgesamt bleibt es aber dabei: Die Reform hat eine Unwucht zulasten von Patient*innen und Leistungserbringern. Im parlamentarischen Verfahren müssen Union und SPD sicherstellen, dass die Zuzahlungen für Medikamente im Rahmen bleiben, denn Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Außerdem müssen Tarifsteigerungen in Rehabilitation und Behandlungspflege weiterhin vollständig refinanziert werden. Statt einer Reform, die sich nur an Einsparzielen orientiert, bräuchten wir einen neuen Aufbruch für mehr Prävention. Denn gute Gesundheitspolitik sollte vor allem ein Ziel verfolgen: die Gesundheit der Menschen zu stärken.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.04.2026

Kompromiss bei Familienversicherung ist Nebelkerze – Stufenplan zur Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende nötig – Existenz gemeinnütziger Anbieter in der häuslichen Krankenpflege gefährdet

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa kritisiert im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Caritas ist mit den Korrekturen der letzten Tage die Schieflage keinesfalls überwunden.

„Auch wenn die Kürzungen beim Krankengeld zurückgenommen wurden, bleiben dynamische Erhöhungen bei den Zuzahlungen bei Medikamenten, die in der geplanten Form Menschen mit kleinen Einkommen sehr hart treffen“, so Welskop-Deffaa. Dabei seien zugleich Fehlanreize bei den Packungsgrößen hoch wahrscheinlich.

Weiterhin kritisiert die Caritas den Kompromiss bei der Familienversicherung „Hier wirft die Regierung Nebelkerzen“, so Welskop-Deffaa. „Es ist dringend zu hoffen, dass die Begrenzung der Mitversicherung der Ehepartner im parlamentarischen Verfahren aus dem Entwurf herausgenommen wird. Bürokratie wird die ohnehin kleinen Einnahmegewinne, die hier verbucht werden, auffressen. Wer Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt beheben will, muss die Minijobs abschaffen und nicht die Familienmitversicherung.“

Verärgert ist der Caritasverband über das Ergebnis bei den nicht beitragsbezogenen Leistungen: „Während die Regierung bei der Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende mit homöopathischen 250 Mio. Euro einsteigen will, kürzt sie drastisch den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung für andere ungedeckte Leistungen. Die Caritas fordert einen echten Stufenplan für die Refinanzierung der Beiträge für Bürgergeldversicherte, mindestens in Höhe von 4 Mrd. Euro im ersten Schritt.“

Unverständlich ist, dass die Regierung den Vorschlägen der Finanzkommission beim Herstellerrabatt für die Pharmaindustrie nicht konsequent folgt. „Die Regelung im Kabinettsentwurf ist windelweich. Wenn die Bundesregierung die deutsche Pharmaindustrie subventionieren möchte, sollte sie die benötigten Mittel transparent im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) einstellen – und diese nicht den Beitragszahlern aufbürden.“

Last but not least: Die geplante Aufhebung der Tarifbindung für häusliche Krankenpflege (HKP) und Rehaeinrichtungen ist aus Sicht der Caritas eine unverständliche Gefährdung der tariftreuen Anbieter: „Es muss mindestens eine Regelung analog zu den Krankenhäusern geben, um faire, tarifliche Löhne weiterhin zahlen und gute Arbeitsbedingungen sichern zu können. Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein, wenn wir in einer alternden Gesellschaft gute Versorgung gerade in der eigenen Häuslichkeit stärken wollen und müssen.“

Abschließend mahnt die Caritaspräsidentin: „Die sozialen Unwuchten müssen im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 29.04.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) lehnt die heute im Kabinett beschlossene Reform der Ehegatten-Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab.

Auch der gegenüber früheren Planungen reduzierte Beitragszuschlag von 2,5 Prozent ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Aus Sicht des DFV wird die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern damit abgeschafft und durch eine erhebliche finanzielle Belastung von Familien ersetzt.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, erklärt dazu:

„Der Kabinettsbeschluss ist aus familienpolitischer Sicht ein falsches Signal. Statt Familien zu entlasten, werden bewährte Strukturen schrittweise zurückgebaut und neue finanzielle Belastungen eingeführt. Das trifft insbesondere Ehepaare, die ihre familiäre Arbeit bislang im Rahmen eines solidarischen Systems abgesichert wissen konnten.“

Der DFV betont, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bislang ein zentraler Bestandteil der familienpolitischen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Ihre Einschränkung stellt einen grundlegenden Systemwechsel zulasten von Familien dar.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, das Vorhaben im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.

„Familien brauchen Verlässlichkeit und Entlastung, keine zusätzlichen finanziellen Hürden in Zeiten eines dramatischen Geburtenrückgangs“, so der Bundesgeschäftsführer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.04.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zum Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform:

„Auch wenn es gelungen ist, Kürzungen beim Krankengeld zu verhindern, hat der Kabinetts-Beschluss zur Gesundheit immer noch massiv Schlagseite zulasten der Versicherten. Zwar übernimmt die Koalition endlich mehr Verantwortung für die Krankenversicherung der Bürgergeldbezieher. Aber gleichzeitig soll der Bundeszuschuss zur GKV deutlich gekürzt werden. Am Ende zahlt der Bund weniger als vorher. Wenn das so durchs Parlament geht, würden die Beitragszahler wieder zur Stabilisierung des Bundeshaushalts herangezogen werden. Richtig wäre es, stattdessen endlich hohe Vermögen und Einkommen gerecht zu besteuern. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.04.2026

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Etliche Sparmaßnahmen belasten vor allem Menschen, die es sowieso schon schwer haben – beispielsweise Geringverdiener und chronisch kranke Menschen. „Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein. Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Besonders kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. „Die geplanten Maßnahmen sind sozial ungerecht: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und beim Krankenhausaufenthalt gefährden den Zugang zu einer guten und gerechten Gesundheitsversorgung für alle. Wir brauchen keine Sparpolitik auf dem Rücken der Menschen, die eh schon wenig haben, sondern ein solidarisches System, das die Versorgung für alle sichert“, so Schuch. Wenn sich Menschen mit wenig oder geringem Einkommen keine Medikamente mehr leisten könnten oder aus Angst vor der Zuzahlung einen Krankenhausaufenthalt scheuen, sei das ein Problem.  

Die Diakonie Deutschland fordert seit Langem, dass die Gesundheitsleistungen von Menschen, die Grundsicherung beziehen, in Zukunft kostendeckend durch Steuermittel finanziert werden. Dafür sind zunächst zusätzlich 250 Millionen Euro für 2027 eingeplant. Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung aber den Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro. „Das kann nicht funktionieren und führt ganz sicher nicht dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfähig aufgestellt wird“, kritisiert Rüdiger Schuch.  

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Diakonie Deutschland ist die Aufhebung der Refinanzierung von Tarifen in der medizinischen Behandlungspflege und Rehabilitation. Diese Maßnahmen werden die Existenz wichtiger Einrichtungen gefährden. Schuch betont die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen für die Versorgungsqualität: „Eine Rehabilitation und Pflege, die den Menschen im Blick hat, braucht gute und faire Entlohnung. Dafür braucht es die volle Anerkennung der Tarife und eine verlässliche Refinanzierung.“  

Die einmalige Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro sieht die Diakonie Deutschland als einen Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sei das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu einem solidarisch finanzierten einheitlichen Krankenversicherungssystem weiterzuentwickeln, das allen Menschen einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz bietet, fordert der evangelische Wohlfahrtsverband.

Weitere Informationen:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 29.04.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die geplanten Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Frauen besonders stark treffen werden. Die Reform des Gesundheitssystems darf nicht zulasten von Frauen gehen. Insbesondere Kürzungen beim Kinderkrankengeld und Krankengeld würden bestehende Ungleichheiten verschärfen.

„Die GKV-Reform wäre ein Rückschritt für die Gleichstellung – sie trifft insbesondere Frauen, die weiterhin den Großteil der Sorgearbeit tragen“, betont die Präsidentin des djb Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16. April 2026 sieht eine Absenkung des Kinderkrankengeldes von 90% auf 85% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts vor. Diese Leistung ist jedoch zentral, um Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit zu vereinbaren. Kinderkrankengeld wird etwa 3-mal häufiger von Müttern als von Vätern in Anspruch genommen, sodass dieser Vorstoß de facto eine Beitragsstabilisierung auf dem Rücken von erwerbstätigen Müttern und keine geschlechtsneutrale Kürzung darstellt.

Auch die pauschale Kürzung des Krankengeldes um 5% für Versicherte wird insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen und damit insbesondere Frauen und Alleinerziehende belasten. Der djb fordert stattdessen eine gerechte Stärkung der Einnahmeseite: Gutverdienende sollten stärker einbezogen werden, etwa durch eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung weiterer Einkommensarten wie Kapital- oder Mieteinnahmen. Zudem könnte eine Krankenversicherungspflicht für Minijobs sowohl Mehreinnahmen schaffen als auch den eigenständigen Versicherungsschutz von Frauen stärken.

Die geplanten Einschnitte bei der beitragsfreien Familienversicherung bewertet der djb differenziert. „Die beitragsfreie Familienversicherung ist konsequent und realitätsgerecht an der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige auszurichten“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich. Zwar ist eine Reform grundsätzlich richtig, doch die vorgesehene Begrenzung der Mitversicherung auf das sechste Lebensjahr eines Kindes verkennt die Lebensrealität vieler Familien. Gerade mit dem Übergang in die Grundschule fehle häufig verlässliche Betreuung. Der djb spricht sich daher für eine Mitversicherung bis zum 14. Lebensjahr aus.

Abschließend stellt der djb klar: Einzelmaßnahmen greifen zu kurz. Unter Bedingungen unzureichender Kinderbetreuung und ungleicher Verteilung von Sorgearbeit gehen sie oft zulasten von Frauen. Für echte Gleichstellung in Sorge- und Erwerbsarbeit braucht es ein Bündel an Maßnahmen:  Neben der Reform der Familienversicherung gehören etwa auch die Abschaffung von Minijobs, eine Reform des Ehegattensplittings und ein Elterngeld dazu, das Väter stärker in die Verantwortung nimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.04.2026

  • Beitragszuschlag trifft besonders Haushalte mit nur einem Einkommen
  • Langzeitkranke wären von Krankengeld-Kürzung massiv betroffen gewesen

Das Bundeskabinett hat heute Kürzungen im Gesundheitsbereich beschlossen. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner ist eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen und mit besonderen Bedarfen. Haushalte mit nur einem Einkommen, die sich auf das jahrzehntelange Versprechen des gesetzlichen Solidarprinzips verlassen haben, trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person auf Grund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Beitragszuschlag stark spüren. Für Familien mit kleinen Einkommen entscheiden 30 bis 50 Euro mehr im Monat oft über den Wocheneinkauf. Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.

Die medizinische Versorgung für Beziehende von Bürgergeld bleibt richtigerweise in vollem Umfang gesetzlich garantiert, so wie es das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Das eigentliche Problem ist jedoch die erhebliche staatliche Unterfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Der Bund drückt sich vor seiner finanziellen Verantwortung und verlagert die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Die jetzt angekündigte Refinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfangende bleibt so weit hinter den tatsächlichen Ausgaben zurück, dass sie kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Gleichzeitig erhöht die Reduzierung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro den finanziellen Druck auf die Krankenkassen zusätzlich.

Für Langzeitkranke wäre die Kürzung des Krankengeldes finanziell katastrophal gewesen. Wer nach einer schweren Operation, mit psychischen Problemen oder bei einer Krebserkrankung monatelang ausfällt, kämpft ohnehin schon mit dem Sprung vom vollen Gehalt auf das niedrigere Krankengeld. Kranksein darf nicht zur Armutsfalle werden. Wer monatelang um seine Gesundheit kämpft, darf nicht gleichzeitig um seine Existenz bangen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 29.04.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Mit ihm soll der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert und der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gebremst werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Außerdem enthält der Entwurf neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum: Mit diesen neuen Regeln sollen Rechtsunsicherheiten behoben und der Mietpreisbremse bessere Wirkung verliehen werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung über die sogenannte Schonfristzahlung: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen durch Nachzahlung der Miete eine Kündigung einmalig abwenden können. Im Interesse von Vermieterinnen und Vermietern sollen außerdem Kleinmodernisierungen erleichtert werden: Dazu soll die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen angehoben werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Mit unserem Gesetzentwurf ‚Miete II‘ verbessern wir den Mieterschutz spürbar und ganz konkret: Wohnungssuchende und Mieterinnen und Mieter profitieren von mehr Fairness, mehr Transparenz und besserem Schutz vor überhöhten Kosten. Wir schließen gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht, die bislang vielen Menschen das Leben schwer machen. Künftig regeln wir klar und nachvollziehbar, was bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen erlaubt ist – und setzen damit wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse. Gleichzeitig begrenzen wir Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen wirksam. Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden. Diese Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss. Und der lohnt sich für alle. Denn ‚Miete II‘ ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf dem Wohnungsmarkt – mit zielgenauen Maßnahmen gegen explodierende Mieten und einem fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieterseite. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg entschlossen weiterzugehen: Bezahlbares Wohnen muss für alle Menschen in Deutschland geschützt und gesichert werden.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende 2025 außer Kraft getreten. Neben dem Entwurf „Mietrecht II“ plant das BMJV weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorzuschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

Im Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Begrenzung für Indexmietsteigerungen
    In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen die Steigerungen des für Indexmietverträge maßgeblichen Verbraucherpreisindexes nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine –rapide steigt.
  2. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen
    Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Wird der Möblierungszuschlag nicht ausgewiesen, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Vermieterinnen und Vermieter können die Ausweisung aber nachholen. Auch dann gilt die Wohnung noch 2 Jahre ab Nachholung als unmöbliert.
    Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Dafür schlägt der Gesetzentwurf eine Berechnungsmethode vor.
    Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Ist die Möblierung nicht angemessen, greift die Pauschale nicht.
    Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.
  3. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge
    Für Kurzzeitmietverträge soll es erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt 8 Monate verlängerbar sein. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
    Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.
  4. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung
    Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.
  5. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen
    Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.04.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Versorgungsausgleichs – eine faire Teilhabe beider Eheleute an den in der Zeit der Ehe erworbenen Rentenansprüchen – auch wirklich erreicht werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung Rentenansprüche fair zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Bislang gab es hier eine Gerechtigkeitslücke: Wenn bei der Scheidung Rentenansprüche verschwiegen oder übersehen wurden – ob versehentlich oder absichtlich –, ging das zulasten des anderen Ex-Partners. Das ist nicht hinnehmbar. Künftig sollen solche Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Damit sorgen wir für mehr Fairness zwischen geschiedenen Partnern. Eine Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch hälftig aufgeteilt, der während der Ehe erworben wurde. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten- und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehegatten sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun beschlossenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs aus der Ehezeit zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind (also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden), sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein geschiedener Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert unter anderem auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.04.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen. Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher. Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphonekameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.

Deshalb haben wir in den letzten Monaten einen ambitionierten Gesetzentwurf dazu erarbeitet. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt schließen wir Strafbarkeitslücken – vor allem in Bezug auf pornographische Deepfakes und digitalen Voyeurismus. Wir werden außerdem die Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern – und dafür sorgen, dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können. Denn der Rechtsstaat darf nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden.

Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt – und die Betroffenen stärken. Genau dafür steht das Gesetz gegen digitale Gewalt. Nicht die Betroffenen sollen verstummen, sondern die Täter – und digitale Gewalt muss endlich konsequent geahndet werden.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Neue Straftatbestände gegen digitale Gewalt

Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden.

  • „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ (§ 184k des Strafgesetzbuchs (StGB)): Die Vorschrift soll bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfassen. Dazu soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden – unabhängig von der Herstellungsform (reale oder computergenerierte Aufnahme) und dem Ort der Aufnahme (privat oder öffentlich). Das betrifft insbesondere pornographische Deepfakes, Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus (das heimliche Filmen oder Fotografieren an öffentlichen Orten, soweit es auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder „in sexuell bestimmter Weise“ auf bekleidete intime Körperstellen). Ebenfalls erfasst sind Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos.
  • „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB): Die Vorschrift soll das unbefugte Zugänglichmachen (aber nicht bereits das Herstellen) sonstiger Deepfakes erfassen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden. Satirische Darstellungen sind nicht erfasst. Erfasst sind beispielsweise das Zugänglichmachen täuschend echt aussehender Bildaufnahmen, die reale Personen (ohne deren Einverständnis) vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen.
  • „Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik“ (§ 202e StGB): Die Vorschrift soll insbesondere Cyberstalking mittels GPS-Trackern erfassen.

Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene

Betroffene von digitaler Gewalt sollen bei strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen besser gegen die Verletzer ihrer Rechte vorgehen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden.

  • Auskunftsanspruch: Betroffene sollen von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern einfacher und weitergehender als bisher Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erhalten können; dafür soll ein neues Auskunftsverfahren mit Richtervorbehalt etabliert werden. Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Beweissichernde Anordnungen: Gerichte sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter anlassbezogen verpflichten können, bereits bei ihnen vorhandene Daten über einen mutmaßlichen Rechtsverletzter zu sichern. So soll erreicht werden, dass die Rechtsdurchsetzung nicht an einem Datenverlust scheitert, weil die zur Rechtsdurchsetzung benötigten Daten vor Beendigung des Verfahrens gelöscht wurden.
  • Zeitweilige Accountsperre: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweilige Sperre des Verletzer-Accounts gerichtlich beantragen können. So soll insbesondere verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt in schwerwiegender Weise schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
  • Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten: Betreiber von sozialen Netzwerken mit Sitz außerhalb der EU sollen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall, d.h. in einem konkreten Gerichtsverfahren, anordnen können. Dadurch soll es Betroffenen einfacher möglich sein, Rechte gegenüber den Plattformen durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 22.05.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf [sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen] finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.04.2026

Zur Veröffentlichung der Bestandsaufnahme der unabhängigen Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erklären Anna Lührmann, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, und Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senioren und Jugend:

Die Bestandsaufnahme zeigt noch einmal den enormen Handlungsdruck. Tech-Konzerne sind profitorientiert, das Kindeswohl ist ihnen egal. Wir brauchen endlich sichere soziale Netzwerke, insbesondere für junge Menschen.

Soziale Medien können Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe, Austausch und Wissen eröffnen– besonders dort, wo analoge Angebote fehlen oder gekürzt werden.

Doch es bestehen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche: Hass, Cybergrooming oder ungewollter Kontakt mit altersbeschränkten Inhalten sind nur einige Beispiele. Immer mehr junge Menschen zeigen eine suchtartige Nutzung. Diese Risiken hängen eng mit dem Design der Plattformen zusammen. Hier mangelt es nicht an Gesetzen und Regeln. Das Problem ist, dass digitale Plattformen sich nicht an geltende Gesetze halten und Konsequenzen bisher meist ausbleiben. Deswegen braucht es eine Umsetzungsoffensive mit konkreten Vorgaben und empfindlichen Sanktionen.

Die Standardeinstellungen von sozialen Medien müssen sicher für alle sein. Die Bestandsaufnahme zeigt auch, wie wichtig Medienkompetenz ist. Doch bei der Förderung von Medienkompetenzen ist Deutschland ein Flickenteppich. Hier muss die Bundesregierung Verantwortung übernehmen. Sie muss die Vermittlung von Medienkompetenz in der Fläche sicherstellen und eine angemessene Finanzierung garantieren, zum Beispiel durch eine Abgabe auf digitale Werbeumsätze.

Die Bestandsaufnahme bietet eine gute Grundlage für die schnelle Umsetzung zielführender Maßnahmen. Die Kinderrechte – Schutz, Befähigung und Teilhabe – sollten der Kompass der Bundesregierung für die rasche Umsetzung von Maßnahmen sein. Das Bundesfamilienministerium muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung der Maßnahmen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2026

Ob die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel festhält, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/5611) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Förderprojekte die Regierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans plant, um die Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Wohnen sei ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, so dass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 359 vom 04.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten will.

Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als ‚erkennbar‘ gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“

Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des ‚erkennbaren entgegenstehenden Willens‘ soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ‚Mittel‘ aufgeführt werden.“

Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in Paragraf 179 StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/5396), den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag.

Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Fraktion Die Linke will die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden reduzieren. In einem Antrag (21/5395) setzt sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ein.

„Entgegen häufig vorgebrachter Behauptungen lassen sich längere Arbeitszeiten nicht als ökonomische Notwendigkeit begründen. Das Gesamtarbeitszeitvolumen erreichte im Jahr 2024 mit rund 54,9 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung“, kritisieren die Abgeordneten. Gleichzeitig liege die Arbeitsproduktivität je geleisteter Erwerbstätigenstunde trotz eines leichten Rückgangs seit 2022 weiter auf einem historisch hohen Niveau. Viele Beschäftigte würden nicht von Arbeitserleichterungen, sondern von Arbeitsverdichtung, hohem Zeitdruck und psychischen Belastungen berichten. „Psychische Belastungen zählen mittlerweile zu den Hauptursachen für krankheitsbedingte Fehltage und Erwerbsunfähigkeit“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert deshalb unter anderem, die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, unter Beibehaltung einer täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Der Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz soll schrittweise von 24 auf 30 Werktage angehoben werden. Außerdem soll durch verschiedene Maßnahmen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit verbessert werden, unter anderem durch die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die Überwindung der multiplen Kita-Krise und den bedarfsdeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll auf alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet werden und nur bei dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Bevölkerung ist sich weitgehend einig darin, dass der Staat mehr Geld in die Infrastruktur stecken muss – auch wenn dafür neue Kredite nötig sind. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Umfragedaten.*

Der Investitionsstau in Deutschland ist unübersehbar: Züge fallen regelmäßig aus, Schulunterricht auch, Krankenhäuser und Brücken sind marode, die gesetzlichen Klimaziele wurden zuletzt nur knapp erreicht. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit hat sie einem weit verbreiteten Bedürfnis Rechnung getragen: Schon 2021 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für zusätzliche öffentliche Investitionen aus. Laut der neuen Untersuchung des IMK hat diese Zustimmung nicht nachgelassen – im Gegenteil: Trotz des Sondervermögens hat der Anteil derjenigen, die noch mehr staatliche Ausgaben befürworten, mit Blick auf die meisten Bereiche der öffentlichen Infrastruktur und unabhängig von der Parteipräferenz zugenommen. Kredite zur Finanzierung dieser Ausgaben befürworten 59 Prozent, weitere 20 Prozent sind in dieser Frage unentschieden. Bevorzugt werden allerdings Umschichtungen in staatlichen Haushalten.

Für ihre Analyse haben IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien Angaben von rund 2.700 Personen zwischen 18 und 75 Jahren ausgewertet. Diese haben im Oktober und November 2025 an einer repräsentativen Befragung teilgenommen, die im Auftrag des IMK durchgeführt wurde. „Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Menschen in Deutschland in praktisch allen zentralen Bereichen eine Ausweitung öffentlicher Investitionen wünschen, wenn auch mit unterschiedlich großen Mehrheiten“, erklären die Wissenschaftler.

Am deutlichsten ausgeprägt ist dieser Wunsch mit Blick auf Gesundheitswesen und Pflege, hier sprechen sich 91 Prozent der Befragten für eine Erhöhung der Ausgaben aus. Mehr Geld für die Bildung befürworten 87 Prozent, für Straßen, Brücken und Autobahnen 82 Prozent, für öffentliche Sicherheit 80 Prozent, für Bahnverbindungen und öffentlichen Nahverkehr 78 Prozent. Auf geringere, aber immer noch mehrheitliche Zustimmung treffen Mehrausgaben für Mobilnetz und Internet mit 56 Prozent, für Klima- und Umweltschutz mit 53 Prozent sowie für Fußgänger- und Fahrradwege mit 51 Prozent.

Im Vergleich zur Vorläuferumfrage des IMK von 2021 hat der Anteil derjenigen, die sich für zusätzliche Investitionen aussprechen, mit 23 Prozentpunkten am stärksten bei Straßen, Brücken und Autobahnen zugelegt. Bei der öffentlichen Sicherheit sowie bei Bahnverbindungen und öffentlichem Nahverkehr beträgt das Plus jeweils 11 Prozentpunkte. Rückläufig ist die Tendenz nur in drei Bereichen: Die Zustimmung für mehr Investitionen ist mit Blick auf Klima- und Umweltschutz um 20 Prozentpunkte gesunken, hinsichtlich Mobilnetz und Internet um 12 Prozentpunkte, bei Fußgänger- und Fahrradwegen um 4 Prozentpunkte.

„Analysiert man die Investitionswünsche nach der Parteipräferenz, so lässt sich festhalten, dass bei den meisten abgefragten Kategorien die Anhängerinnen und Anhänger aller Parteien mehrheitlich eine Ausweitung der Investitionen wünschen“, schreiben Behringer und Dullien. Das gilt für sechs der acht abgefragten Bereiche. Allerdings fallen hier die Mehrheiten zum Teil je nach Parteipräferenz deutlich unterschiedlich groß aus, zeigen die Forscher.

Bei den Investitionen in Fußgänger- und Radwege wünscht sich von den Befragten, die mit der AfD sympathisieren, nur eine Minderheit mehr Geld. Am stärksten polarisiert sind die Einstellungen laut der Befragung mit Bezug auf Klima- und Umweltschutz: Bei der Anhängerschaft der Grünen ist die Zustimmung für mehr staatliche Ausgaben in diesem Bereich mit 91 Prozent am größten, gefolgt von Befragten, die der Linken (82%) oder der SPD (72%) zuneigen. Unter Anhänger*innen der Union wollen zwar nur 46 Prozent mehr Investitionen für Klima und Umwelt. Das ist aber immerhin doppelt so hoch wie der Anteil, der für eine Reduzierung ist. Dagegen würden Menschen mit Sympathien für die AfD zu 58 Prozent eine Senkung der Ausgaben begrüßen, lediglich 19 Prozent sind für mehr Investitionen.

In Sachen Finanzierung zeige sich, dass „eine große Mehrheit der Bevölkerung einer Kreditaufnahme für öffentliche Investitionen grundsätzlich zustimmt“, heißt es in der Studie. 59 Prozent der Befragten äußern sich entsprechend, 20 Prozent sind in dieser Frage neutral, lediglich 21 Prozent stimmen eher oder überhaupt nicht zu. Die Parteipräferenz scheint dabei meist eine untergeordnete Rolle zu spielen: Anhänger*innen von Grünen, SPD, FDP, Union und Linken befürworten zu jeweils rund zwei Dritteln kreditfinanzierte Investitionen. Lediglich die AfD-Anhängerschaft ist deutlich skeptischer, aber selbst sie weist eine Zustimmungsrate von 42 Prozent auf. Ungeachtet der grundsätzlichen Offenheit für kreditfinanzierte Infrastrukturausgaben treffen Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten auf die größte Zustimmung in der Bevölkerung. Bei der Frage nach der primär gewünschten Finanzierungsoption nennen 66 Prozent Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen, 19 Prozent Kredite.

„Insgesamt lassen sich die Ergebnisse dahingehend interpretieren, dass die Bevölkerung in Deutschland die Finanzierung öffentlicher Investitionen über Kredite in gewissem Umfang akzeptiert – wie es etwa durch das im Rahmen der Schuldenbremsenreform 2025 beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht wird. Zugleich wird eine kritische Überprüfung bestehender Staatsausgaben gewünscht, sodass ineffiziente Ausgaben zugunsten öffentlicher Investitionen gekürzt werden“, so Behringer und Dullien. Sie empfehlen, die verfügbaren Mittel aus dem Sondervermögen konsequent für zusätzliche Investitionen einzusetzen, um die öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig zu machen.

Allerdings dürften diese Mittel den Investitionsbedarf, der sich nach Berechnungen des IMK im Jahr 2024 auf mindestens 600 Milliarden Euro belief, selbst bei strikt investiver Verwendung bestenfalls zu zwei Dritteln decken, erklären die Forscher. Daraus ergebe sich weiterer Anpassungsbedarf bei der aktuellen Schuldenregel. „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass eine Weiterentwicklung der Schuldenregel, die Raum zur Finanzierung öffentlicher Investitionen schafft, in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stoßen dürfte.“

Trotz Sondervermögen: Deutschlands Bevölkerung wünscht massive Erhöhung öffentlicher Investitionen, IMK Policy Brief Nr. 213, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BunHans-Böckler-Stiftung vom 22.04.2026

Eine Analyse von D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Auch nach Berücksichtigung von Alter, Bildung, Einkommen, beruflicher Position sowie Einstellungen und Kompetenzen bleibt ein Gender AI Gap von 8 Prozentpunkten bestehen. Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu unterstützen, sollten Unternehmen KI-Nutzung nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern aktiv und flankiert durch Qualifizierungen implementieren. Das geht aus einer gemeinsamen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Initiative D21 hervor.

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt. Wer sie einsetzt, steigert seine Effizienz, erweitert seine Handlungsspielräume und verbessert seine Karrierechancen. Es ist deshalb eine zentrale Gleichstellungsfrage unserer Zeit, ob Frauen an dieser Dynamik gleichberechtigt teilhaben oder strukturell ins Hintertreffen geraten. Um zu untersuchen, ob sich hier neue Ungleichheiten abzeichnen und wie ihnen wirkungsvoll begegnet werden kann, hat das IAB gemeinsam mit der Initiative D21 die Studie ‚Digital Gender Gap – Schwerpunkt 2026: Künstliche Intelligenz‘ durchgeführt.

Frauen nutzen KI seltener und weniger intensiv als Männer

Die Analyse der im Juli 2024 erhobenen bevölkerungsrepräsentativen D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Selbst wenn Unterschiede im Alter, in der Bildung und dem Haushaltseinkommen berücksichtigt werden, bleibt der Unterschied mit 13 Prozentpunkten groß und signifikant. Besonders alarmierend ist der Befund für junge Erwerbstätige: In der Generation Z+, also den Jahrgängen 1996 bis 2010, nutzt die Hälfte aller Männer KI intensiv, bei den Frauen derselben Altersgruppe sind es weniger als ein Drittel. „Gerade da, wo es um zukünftige Karrierechancen geht, ist der Gender AI Gap am größten: Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, berichtet IAB-Forscherin Carola Burkert. „Denn ähnlich wie beim Gender Pay Gap drohen sich diese Muster ohne gezielte Intervention zu verfestigen“, ergänzt IAB-Forscherin Katharina Diener.

Die betriebliche Implementierung ist ein zentraler Gleichstellungshebel

In Unternehmen, die KI aktiv einsetzen, digitale Anwendungen erproben und entsprechende Weiterbildungsangebote bereitstellen, nutzen Beschäftigte KI deutlich häufiger – und der Gender AI Gap verliert statistisch an Bedeutung. „KI-Strategien sollten anwendungsorientiert implementiert werden. Wichtig ist, dass die Einführung von KI als nützlich für die Erledigung von unliebsamen Arbeitsaufgaben erlebt wird“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiterin Britta Matthes. Die Bereitstellung digitaler Geräte und einer entsprechenden Infrastruktur allein reicht also nicht aus. Zwar erhöhen die Notwendigkeit das Internet beruflich zu nutzen oder digitale Anforderungen im Job die KI-Nutzung insgesamt, schließen den Gender AI Gap aber nicht. Oft profitieren Männer sogar stärker von solchen Bedingungen.

Qualifizierung und Weiterbildung wirkt – besonders bei Frauen

Sowohl selbst initiierter als auch arbeitgeberfinanzierter Wissenserwerb erhöht die Wahrscheinlichkeit der KI-Nutzung signifikant. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Frauen überdurchschnittlich stark von selbst initiiertem Kompetenzerwerb profitieren – ihre KI-Nutzung steigt um 15 Prozentpunkte, bei Männern sind es 8 Prozentpunkte. Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen reduzieren den Gender AI Gap für intensive KI-Nutzung sogar auf nur noch 1 Prozentpunkt. Soziales Lernen, also Hilfe durch Kolleginnen und Kollegen, Familie oder Freundinnen und Freunde, vergrößert hingegen die Lücke: Männer profitieren hier signifikant, Frauen nicht. Informelle Netzwerke reproduzieren damit bestehende Ungleichheiten. „Wer betriebliche Weiterbildung nicht gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgangssituationen seiner Beschäftigten ausrichtet, verstärkt am Ende ungewollt die Ungleichheiten statt sie zu beseitigen,“ betont Sandy Jahn, Referentin Strategic Insights & Analytics der Initiative D21.

Datengrundlage

Die Ergebnisse der Studie beruhen auf einer Analysestichprobe von 4.806 Personen im erwerbsfähigen Alter (14 – 69 Jahre), der Befragungszeitraum war Juli 2024.

Weiterführende Links

Die Studie ist online abrufbar unter: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki

Interviews zur Studie mit der IAB-Vizedirektorin Melanie Arntz, der Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt Universität zu Berlin Jutta Allmendinger sowie dem Präsidenten der Initiative D21 Marc Reinhardt können Sie hier abrufen: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki/material

Ein begleitendes Interview mit den Studienautorinnen finden Sie zudem im IAB-Forum: https://iab-forum.de/der-gender-ai-gap-ki-wird-zur-schluesselressource

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 23.04.2026

Bei Vätern mit einem Kind unter drei Jahren liegt die Erwerbstätigenquote bei 88,7 %

Mütter von kleinen Kindern übernehmen mehr Sorgearbeit und sind deutlich seltener erwerbstätig als Väter in derselben Familiensituation. Im Jahr 2025 gingen 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren einer Erwerbsarbeit nach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10. Mai mitteilt. Bei Vätern, die mit einem oder mehr Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebten, war die Erwerbstätigenquote mit 88,7 % mehr als doppelt so hoch.

Mütter kleiner Kinder häufiger erwerbstätig als zehn Jahre zuvor

Mütter von unter Dreijährigen sind aktuell etwas häufiger erwerbstätig als noch vor zehn Jahren: Im Jahr 2015 hatte die Erwerbstätigenquote bei 36,0 % gelegen. Bei den Vätern ist die Erwerbstätigenquote im selben Zeitraum nahezu unverändert: Von ihnen waren 89,5 % im Jahr 2015 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.

Erwerbstätigenquote von Müttern steigt mit Alter der Kinder

Wenn die Kinder älter werden, werden Mütter wieder verstärkt erwerbstätig. Im Jahr 2025 arbeiteten 71,2 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Bei den Vätern spielt das Alter der Kinder mit Blick auf die Erwerbstätigkeit hingegen kaum eine Rolle. Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern lag mit 91,4 % nur geringfügig höher als von Vätern mit kleinen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Betrachtet wird der Anteil von erwerbstätigen Müttern und Vätern an allen Müttern und Vätern im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter drei beziehungsweise unter 18 Jahren (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Darüber hinaus bietet der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellte Digitale Gleichstellungsatlas Gleichstellungsindikatoren in regionaler Untergliederung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anhörung im Bundesministerium zum Referatsentwurf 1. KJHSRG

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich heute an der mündlichen Anhörung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Referatsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) beteiligt. Die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin Angela Smessaert stellte die Position der AGJ auf Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme vor, die dem Bundesministerium am 16. April vorgelegt wurde.

Darin begrüßt die AGJ, dass der Referatsentwurf das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Der Referatsentwurf hebe außerdem die hohe Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe hervor.

Inklusion voranbringen – Strukturen endlich vereinfachen

Besonders positiv bewertet die AGJ die geplante Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung unter dem Dach des SGB VIII ab 2028. Damit werde ein zentraler Reformschritt vollzogen, der seit Jahren von Fachpraxis und Verbänden gefordert werde.

„Die Bündelung der Zuständigkeiten unter einem Dach würden die ressourcenraubenden typischen Verschiebestreitigkeiten und Zuständigkeitskonflikte endlich beenden. Ermöglicht würde dadurch eine passgenaue Hilfe aus einer Hand“, sagte Angela Smessaert.

Durch den Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen könnten sowohl die jungen Menschen und ihre Familien als auch die Verwaltung spürbar entlastet werden.

Kostendebatte greift zu kurz

Der Haushaltsdruck in den Kommunen sei real, die Gründe für die Kostensteigerungen im Etat der Kinder- und Jugendhilfe würden politisch jedoch zu oberflächlich, teils verfälschend betrachtet. Zwar sieht die AGJ die geplanten niedrigschwelligen Regelstrukturen grundsätzlich positiv, sie warnt jedoch davor, diese als bloßes Instrument zur Kostensenkung gegen individuelle Rechtsansprüche auszuspielen.

„Sowohl das Angebot infrastruktureller Bildungsassistenz wie auch konzeptionell klug aufgestellte niedrigschwellige Infrastrukturangebote – z. B. Kita-Sozialarbeit oder inklusive Familien- und Erziehungsberatung – können entscheidend zu Teilhabe und dem gelingenden Aufwachsen junger Menschen beitragen. Daneben werden aber weiter Einzelfallhilfen gebraucht. Dass der Referatsentwurf dies anerkennt, ist unbedingt zu bewahren und ein deutlicher Unterschied zu dem Vorschlagspapier aus dem Bundeskanzleramt,“ erläuterte Smessaert.

Steigende Ausgaben seien überwiegend auf äußere Faktoren wie Inflation, Tarifsteigerungen und ungelöste Probleme in anderen Politikfeldern zurückzuführen – nicht auf strukturelle Defizite der Kinder- und Jugendhilfe selbst. Wer hier falsche Erwartungen schüre, drohe notwendige Qualitätsstandards zu untergraben.

Rechte junger Menschen sind kein Luxus

Die AGJ betont, dass die Rechte junger Menschen und ihrer Familien nicht im Widerspruch zu einem funktionierenden Sozialstaat stehen – im Gegenteil.

„Gerade in Zeiten von Krisen und demografischem Wandel sind Investitionen in junge Menschen keine Belastung, sondern eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, so Smessaert.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei ein tragender Pfeiler des Sozialstaats und sichere die Grundlagen für gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe.

Erfolg der Reform hängt an realistischer Umsetzung

Entscheidend für den Erfolg der Reform ist aus Sicht der AGJ eine sorgfältige und realistische Umsetzung. Überhöhte Erwartungen könnten schnell zu Enttäuschungen führen – sowohl bei den Adressat*innen und Bürger*innen als auch in den Verwaltungen.

Wenn politische Versprechen und praktische Umsetzbarkeit auseinanderfallen, droht das Vertrauen in die Reform zu schwinden“, sagte die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin.

Die AGJ ruft daher zu einem besonnenen Vorgehen auf und bietet ihre fachliche Expertise für den weiteren Reformprozess an.

Hintergrundinformationen:

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 27.04.2026

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kritisiert der AWO Bundesverband geplante Kürzungen der Bundesregierung zulasten von Menschen mit Behinderungen. Grundlage ist ein geleaktes Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen, das Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vorsieht und damit Inklusion und Selbstbestimmung gefährdet. Der Verband stellt sich klar gegen die Vorhaben.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des geleakten Arbeitspapieres: „Die hinter verschlossenen Türen geplanten Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zeigen, dass die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe Menschen- und Kinderrechte ohne Skrupel zur Disposition stellen. Viele der formulierten Ideen würden für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien den Ausschluss aus gesellschaftlicher Teilhabe sowie auch neue Wege in die Armut bedeuten.“

Besonders kritisch bewertet der Wohlfahrtsverband die möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Es ist nicht hinnehmbar, jungen Menschen mit Behinderungen ihre individuellen Rechte auf Teilhabe an Bildung zu nehmen und sie auf örtlich nicht näher definierte vorrangige Kita- und Schulstrukturen zu verweisen.

Die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen ist der AWO bewusst. Sie rechtfertigt jedoch nicht, ausgerechnet bei individuellen Rechtsansprüchen den Rotstift anzusetzen.

Die AWO fordert Bund, Länder und Kommunen auf, konkrete Wege aus der dieser scheinbar alternativlosen Kürzungsdebatte zu finden. Es gilt, die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen und der sie unterstützenden Dienste und Einrichtungen in einer nachhaltig finanzierten Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sicherzustellen. Aus Sicht der AWO ist es daher vorrangig notwendig, sich über Bürokratieabbau und über eine Verbesserung der staatlichen Einnahmenseite zu verständigen. Um die Rechte von allen Kindern im Bildungssystem zu verbessern, fordert die AWO die Bundesregierung und die Länder auf, eine inklusive, nachhaltige Bildungsstrategie zu entwickeln, und Gelder für Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz und Teilhabe zur Verfügung stellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.05.2026

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Der Erbfall – Was ist zu tun?“ aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was im Falle eines Behindertentestaments nach dem Versterben der Eltern für die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zu tun ist. 

Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.

Neben Fragen nach der Haftung und Kontrolle des Testamentsvollstreckers wird zum Beispiel auch die Frage behandelt, ob die Kosten einer rechtlichen Betreuung aus dem Erbe des behinderten Menschen zu bestreiten sind.

Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. 

Der Ratgeber steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 3 Euro (Mitglieder) bzw. 4 Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden. Ab 10 Exemplaren gibt es einen Mengenrabatt. 

Weiterführende Informationen

» Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung:  Hilfreiche Tipps, wie ein Behindertentestament zu gestalten ist, gibt der Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“, der ebenfalls im Webshop des bvkm erhältlich ist. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht. Der Ratgeber ist 2025 in 9. Auflage erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 29.04.2026

Um Kinder noch stärker darin zu unterstützen, ihren Schulweg zu Fuß zurückzulegen, müssen Politik und Kommunen mehr für ihre Sicherheit tun. Dies fordert das Bündnis „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aus dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW), dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dazu gehören der bessere Ausbau von Schulwegen, beispielsweise durch übersichtlichere Kreuzungen, ebenso wie ausreichend lange Ampelphasen und die vermehrte Ausweisung von Schulstraßen. Denn zwei Drittel der Kinder in Deutschland gehen gern zu Fuß; aber nur gut die Hälfte fühlt sich sicher, wenn sie auf dem Schulweg allein unterwegs sind.

Grundsätzlich gehen 67 Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gern zu Fuß. 38 Prozent der Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß zurücklegen, bewerten diesen als „sehr gut“ – während Kinder, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, dies nur zu 28 Prozent so bewerten. Das zeigt der Monitor Fußverkehr 2024 des Sinus-Instituts im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums: Die große Mehrzahl der Befragten genießt es, andere Kinder zu treffen, frische Luft zu bekommen oder zwischendurch einen Stopp, beispielsweise auf einem Spielplatz, einzulegen. Doch nur gut die Hälfte von ihnen (53 Prozent) fühlen sich sicher oder sehr sicher, wenn sie allein zu Fuß unterwegs sind.

Die größte Angst haben Kinder vor Autos (38 Prozent). Auch vor dem Überqueren von Kreuzungen fürchten sich viele Kinder. Die Verbände fordern deshalb, Schulwege besser auszubauen: Verkehrsarten müssen besser voneinander getrennt und Kreuzungen übersichtlicher gestaltet werden. Tempo 30 und ausreichend lange Ampelphasen sind wichtige Maßnahmen, um Wege für Kinder sicherer zu machen. Für das unmittelbare Schulumfeld regen die Verbände an, Schulstraßen auszuweisen, um den Autoverkehr dort in Stoßzeiten ganz fernzuhalten. Ein erster Schritt kann auch das Einrichten von Elternhaltestellen sein, die deutlich vom Schultor entfernt sind, um den unmittelbaren Eingang auf das Schulgelände sicherer zu gestalten.

Auch Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher können viel dafür tun, dass Kinder sich auf dem Weg zur Schule oder in die Kita sicherer fühlen. Deshalb rufen DKHW, VBE und VCD auch dieses Jahr zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf.

Vom 21. September bis 02. Oktober 2026 können Kinder mit ihren Bezugspersonen eigene Projekte rund um dieses Thema entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch Kommunen oder (Sport-)Vereine können die Initiative ergreifen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: zu-fuss-zur-schule.de.

Zum Hintergrund: Der vom Bundesverkehrsministerium geförderte „Monitor Fußverkehr“ 2024 hatte erstmals umfassend das Verhalten und die Einstellung der Bevölkerung in Deutschland zum Zufußgehen untersucht. Befragt wurden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu Themen wie Intermodalität, Sicherheit, Fußgängerfreundlichkeit und Schulwege. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit dienen, um Mobilitätsmaßnahmen bedarfsgerecht zu gestalten. Aufgrund seines Grundlagencharakters ist das Projekt so angelegt, dass künftige Wiederholungen möglich sind, um Entwicklungen im Fußverkehr kontinuierlich zu beobachten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 21.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung und den Landesregierungen ein entschlossenes Handeln gegen die Kinderarmut in Deutschland. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes beträgt der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II 32,5 Prozent. Damit bleibt dieser Wert trotz leichtem Rückgang weiter auf viel zu hohem Niveau. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren von rund 5,59 Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften etwa 1,81 Millionen Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes endlich eine zielgerichtete Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und letztlich auch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die Kindern wirklich helfen kann, nachhaltig aus der Armut herauszukommen. Eine solche Strategie muss als nationale Aufgabe verstanden werden, und im Sinne eines übergreifenden Gesamtkonzepts monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenken sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme überprüfen.

„Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Grundsicherung nach dem SGB II ist zwar leicht gesunken, gleichwohl ist die junge Generation in Deutschland in besonderem Maße von Armut betroffen. Das zeigt sich daran, dass ein knappes Drittel der Grundsicherungsbeziehenden Kinder und Jugendliche sind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland derzeit nur bei rund 17 Prozent liegt. Mehr als 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Bedarfsgemeinschaften, und damit in Armut. Deshalb brauchen wir eine ambitionierte Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die Zahlen des kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt, zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen statt einzukürzen. Nur so lässt sich Kinderarmut in Deutschland signifikant reduzieren und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv stärken“, so Lütkes weiter.

„Deshalb gehören die Förderung einkommensarmer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es braucht zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen. So fordert es im Übrigen auch das EU-Parlament, das eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Anne Lütkes.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Zugleich verpflichteten sie sich, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch eine nationale Koordinierung für die Europäische Kindergarantie musste ernannt werden. Weitere Infos zur Europäischen Kindergarantie unter https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinderarmut/die-europaeische-kindergarantie/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2026 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Spielen verbindet – auch digital!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Gaming als wesentlichem Bestandteil der Lebenswelten junger Menschen aufmerksam machen.

Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen und nach der UN-Kinderrechtskonvention ein ausgewiesenes Kinderrecht – auch in der digitalen Welt. Games sind fester Bestandteil einer Kinder- und Jugendkultur, die von Eltern sowie Fachkräften des Kinder- und Jugendmedienschutzes kritisch begleitet werden muss. Denn auch in digitalen Räumen gibt es Risiken, vor denen junge Menschen geschützt und über die sie aufgeklärt werden müssen. Gleichzeitig bieten Games vielfältige Potenziale, die gemeinsam erkundet werden können. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, übernommen. Botschafter des Weltspieltags 2026 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Partner des Weltspieltags ist die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

„Beim Spielen überwinden wir neben Grenzen auch Barrieren und finden generationenübergreifend zueinander – heutzutage auch immer mehr im digitalen Raum. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Kinder und Jugendliche beim Gaming in einem sicheren Umfeld bewegen, ihnen kulturell hochwertige Inhalte vermittelt werden und sie einen gesunden Umgang mit dem Medium erlernen. In diesem Sinne zeichnen wir jährlich beim Deutschen Computerspielpreis das ‚beste Familienspiel‘ aus und steigern die Attraktivität des deutschen Standorts für die Entwicklung unterhaltsamer und zugleich pädagogisch wertvoller Spiele“, so die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

„Kinder und Jugendliche wechseln zwischen analoger und digitaler Welt hin und her – das ist das Normalste überhaupt. Und Überraschung: Computerspiele gehören ganz selbstverständlich mit dazu. Junge Menschen können sich da mit Gleichgesinnten austauschen, verschiedene Rollen ausprobieren und sich allein oder gemeinsam neuen Herausforderungen stellen. Und damit das nicht aus dem Ruder läuft, sind Erwachsene wichtig, die sich wirklich für diesen Teil der Welt interessieren, die Ahnung haben und die mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Denn das Recht auf Spiel gilt auch vorm Bildschirm“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2026.

„Kinderzeit ist Spielzeit – und Games gehören heute einfach dazu! Damit Heranwachsende ihr Recht auf Spiel und digitale Teilhabe wahrnehmen können, sind wir Erwachsenen am Zug: Statt Spielverboten müssen Anbieter in die Pflicht genommen werden, Games altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig brauchen wir moderne Medienkompetenzförderung für die ganze Familie, damit Kinder gestärkt werden, digitale Spielewelten sicher und selbstbestimmt zu erobern“, betont Markus Sindermann, Geschäftsführung der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

Inhalte aus digitalen Welten sollten unbedingt auch in analogen Räumen gemeinsam aufgegriffen werden. So können auch junge Menschen erreicht werden, die für rein analoge Angebote weniger zu begeistern sind. Dies ermöglicht es, mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, ihre Interessen ernst zu nehmen, gemeinsam zu reflektieren und vor allem zu lernen, was Kinder und Jugendliche wirklich bewegt und begeistert. Wie wäre es zum Beispiel, gemeinsam mit anderen Spielebegeisterten, die eigenen Avatare auch offline zum Leben zu erwecken? Kostüme zu basteln, in Charaktere zu schlüpfen, gemeinsam Hindernisparcours zu bauen und zu überwinden, bekannte Videospiele nachzuspielen oder sogar eigene Regeln zu erfinden? Wird gemeinsam mit Jugendlichen ein E-Sport Turnier organisiert, so können sie nicht nur ihre Fähigkeiten in der Hand-Auge-Koordination und Reaktionsschnelle im Spiel erproben, sondern auch gemeinsam mit der Peer Group vor Ort digitale Räume erleben und lernen, sich für das einzusetzen, was ihnen wichtig ist.

„Es gibt für Kinder und Jugendliche ganz unterschiedliche Motivationen für das Spielen in der digitalen Welt. Sie erholen sich nach einem langen Schulalltag, probieren verschiedene Rollen und Perspektiven aus, sie suchen Verbindung zu anderen jungen Spielenden oder nutzen das Spiel zur Ablenkung und weil es einfach Spaß macht. Digitale Spiele können auf diesem Weg ganz nebenbei zur Identitätsentwicklung beitragen und unterschiedliche Kompetenzen fördern. Mit den richtigen Rahmenbedingungen und verantwortungsbewusster Begleitung können Problemlösungsstrategien sowie logisches Denken, aber auch Teamfähigkeit und Kommunikation geschult werden. Spätestens während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig digitale Räume für sozialen Austausch, die Erfahrung von Gemeinschaft und Teilhabe geworden sind. Und auch für Menschen mit Behinderungen bieten digitale Welten einen wertvollen Zugang zu chancengerechter Teilhabe. So können beispielsweise Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammengebracht werden, indem sie gemeinsam digitale Spiele erkunden, dabei mögliche Barrieren innerhalb der Games identifizieren und in der Gruppe nach praktischen Lösungen für diese suchen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2026 wird deutschlandweit zum 19. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Kommunen, Initiativen und Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit, kulturelle Teilhabe und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Anlässlich des morgigen Tags der gewaltfreien Erziehung warnt der Kinderschutzbund vor Fehlentwicklungen bei der geplanten Reform des SGB VIII. Die notwendige inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht als Feigenblatt genutzt werden, dass Hilfen zur Erziehung geschwächt, Jugendämter weiter belastet und fachliche Standards abgesenkt werden. Genau davor warnt der Kinderschutzbund auch in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

„Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist richtig und überfällig. Aber die angekündigten Reformen werden hier klammheimlich genutzt, um Einsparungen durch die Hintertür in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Kinder, die Gewalt oder Vernachlässigung erleben, brauchen Unterstützung – und keine Zuständigkeitsdebatten oder Kürzungen“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere, dass Hilfen zur Erziehung durch allgemeine Angebote in Kitas oder Schulen ersetzt oder zurückgedrängt werden könnten.

„Wenn ein Kind zu Hause massive Gewalt oder Vernachlässigung erfährt, können Kita und Schule wichtige Orte des Hinsehens sein – sie können gezielte Hilfen und Interventionen aber nicht ersetzen. Der Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass vernachlässigte oder von Gewalt betroffene Kinder keine oder erst viel zu spät Hilfe bekommen“, sagt Grein weiter.

Seit Jahren steigen die Anforderungen im Kinderschutz. „Mehr Sensibilität in der Gesellschaft und damit mehr Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen führen natürlich zu Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Man kann eine Kindeswohlgefährdung aber nicht wegsparen. Wir brauchen im Gegenteil starke Jugendämter, verlässliche Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal, um dem zu begegnen“ so Grein.

Besonders kritisch sieht der Kinderschutzbund, dass der Gesetzentwurf Sparlogiken und Fachlichkeit enger miteinander verknüpft. Wenn in Leistungsvereinbarungen künftig Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker betont und Anforderungen an die Qualifikation des Personals neu gefasst werden, wächst in der Praxis der Druck auf Träger, mit weniger oder geringer qualifiziertem Personal arbeiten zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf kinderschutzbund.de

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2026

eaf fordert, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungskategorie in das AGG aufzunehmen

Die aktuell anstehende Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollte unbedingt dafür genutzt werden, das Merkmal der „familiären Fürsorgeverantwortung“ in den Diskriminierungsschutz in § 1 AGG aufzunehmen. Dies fordert die evangelische arbeitsgemein­schaft familie e. V. (eaf) und bedauert, dass diese Erweiterung im vorliegenden Referentenentwurf fehlt.

„Das Antidiskriminierungsrecht soll Stereotypen bekämpfen“, erklärt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Erstaunlich viele Menschen sehen familiäre Sorgearbeit bewusst oder unbewusst immer noch überwiegend als Pflicht und Aufgabe von Frauen an. Diesem Vorurteil begegnen insbesondere Väter nach wie vor in ihrer beruflichen Umgebung, wenn sie beispielsweise Elternzeit in Anspruch nehmen oder mit Kleinkindern ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Oder auch nur früher Schluss machen wollen, um ihr Kind von der Kita abzuholen. Hier wandelt sich die Gesellschaft viel zu zögerlich!“

Eine im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle 2022 durchgeführte Studie zeigt, dass viele erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige Benachteiligungen im Job erleben. Deshalb hat auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in einem Grundlagenpapier die Aufnahme des Merkmals „familiäre Fürsorgeverantwortung“ in den Katalog des § 1 AGG gefordert.

„Väter müssen ihre Rechte auf Zeit für familiäre Sorgearbeit und Zeit für die Familie ohne Angst vor Karrierenachteilen, Kündigung oder auch nur dummen Sprüchen gerade in männer­dominierten Berufen und Branchen geltend machen können“, fordert Bujard. „Nur so können sie ihren Anteil an der familiären Sorgearbeit übernehmen und dadurch ihren Partnerinnen ermöglichen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Übernehmen viele Väter ihren Anteil an der Sorgearbeit weiterhin nicht, hat dies negative Konsequenzen für die beruflich-ökonomische Entwicklung von Frauen, für Gesellschaft und Wirtschaft.“

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wird ganz richtig festgestellt: „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung.“ Besonders Menschen mit Fürsorgeverantwortung werden in der Arbeitswelt täglich Steine in Form von Unverständnis, Benachteiligung und Abwertung in den Weg gelegt. Als Konsequenz ziehen sich viele erst einmal weitgehend oder sogar ganz aus dem Job zurück.

„Immer weniger Kolleg:innen und Vorgesetzte haben aus eigener Erfahrung Verständnis für die Situation von Eltern minderjähriger Kinder, weil in immer weniger Haushalten Menschen mit Kindern zusammenleben“, gibt Bujard zu bedenken. „In Deutschland sind es mittlerweile nur noch knapp 30 Prozent. Daher muss der Gesetzgeber jetzt dafür sorgen, dass berufstätige Eltern mit ihrer besonderen Situation gesehen, geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 29.04.2026

eaf befürchtet negative Entwicklungen für betroffene Familien durch Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote

Die dringend notwendige finanzielle Stärkung der in den §§ 16-18 SGB VIII verankerten, vorwiegend präventiv ausgerichteten Leistungen fehlt im aktuellen Referentenentwurf des BMBFSFJ für eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Dies kritisiert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

„Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, die ihren Blick überwiegend auf Sparpotentiale richtet, ist aus unserer Sicht wenig vorausschauend“, warnt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Insbesondere die im Entwurf vorgesehene neue Systematik der Leistungsgewährung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, die einen Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote vor kostenintensiveren individuellen Ansprüchen vorsieht, sehen wir mit großer Sorge.“

Der Referentenentwurf lässt offen, woher eine Stärkung der in § 16 SGB VIII verankerten, überwiegend präventiv ausgerichteten Angebote wie Familienbildung, Erziehungsberatung und Familienerholung in den Kommunen kommen soll. Dies besorgt umso mehr, wenn diese Leistungen nun sogar zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung herangezogen werden können.

„Die Kommunen kürzen im Bereich freiwilliger Leistungen nach § 16 SGB VIII seit Jahren. Deshalb fordert die eaf seit langem eine auskömmlichere finanzielle Förderung in diesem Bereich“, erläutert Bujard. „Zum Beispiel durch die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf diese allgemeinen Förderleistungen im SGB VIII oder durch die Finanzierung von Familienbildungs­einrichtungen auch in ihrer Funktion als Akteure der Demokratiebildung in der Familie. Hier fehlen in den meisten Bundesländern gesetzliche Grundlagen für eine verbindliche bedarfsgerechte Ausgestaltung. Doch unsere Vorschläge wurden bislang nicht umgesetzt.“

Jetzt ausdrücklich vorrangig auf diese zunehmend finanziell geschwächte Infrastruktur zu verweisen und damit eine individuelle Hilfeplanung für Familien ersetzen zu wollen, erscheint aus Sicht der eaf unrealistisch, wenn eine begleitende Finanzierungs- und Stärkungspolitik für diese Strukturen fehlt und eine Überlastung der Angebote droht.

„Zudem sind Hilfen zur Erziehung individualisierte, rechtsanspruchsbasierte Leistungen, während infrastrukturelle Angebote nach § 16 SGB VIII eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie anstreben. Das eine wird das andere vielfach nicht ersetzen können, sondern sollte eher ergänzend gedacht werden“, erläutert Bujard. „Der neue Vorrang ist deshalb aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir befürchten, dass unter dem in vielen Kommunen herrschenden Kostendruck auch dort auf Leistungen mit eher präventivem Ansatz verwiesen werden könnte, wo die Familien individuelle Hilfe benötigen, weil „das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.

Aus Sicht der eaf ist ein Szenario, in dem Familien mit individuellem Hilfebedarf aus Kostengründen auf allgemeine Regelangebote verwiesen werden, sehr beunruhigend. Zum einen, weil diese dem Bedarf der Familien womöglich nicht gerecht werden können. Zum anderen, weil diese infrastrukturellen Ressourcen für die dringend notwendige Präventionsarbeit verloren gehen, die im besten Falle gerade verhindern soll, dass ein Bedarf auf Hilfen zur Erziehung in den Familien überhaupt erst entsteht.

„Es ist wichtig, bei der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe den Fokus auf eine Stärkung der präventiven Angebote zu setzen“, resümiert Bujard. „So kann langfristig voraussichtlich viel mehr Geld gespart werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.04.2026

„Die Geburtenrate in Deutschland ist 2025 auf den Tiefstand von 1,35 Kindern pro Frau gesunken – ein historisches Tief. Viele Menschen wünschen sich mehr Kinder, scheuen aber die Realisierung ihres Kinderwunsches wegen fehlender finanzieller Sicherheit, mangelnder Betreuungsplätze und unzureichender Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten besonders problematisch. Beide Regelungen ermöglichen Familien Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und entlasten sie finanziell. Eine Streichung würde viele Haushalte zusätzlich belasten und die Freiheit der Familien einschränken. Mögliche Folgen wären ein weiterer Geburtenrückgang und die Verschärfung des demografischen Wandels.“ Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesdelegiertenversammlung am 26.4. in Schwerte folgenden Beschluss gefasst:

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die Ehegattenmitversicherung und das Ehegattensplitting in der bestehenden Form zu erhalten. Sie sind Ausdruck des besonderen Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz, entsprechen dem Verständnis der Ehe als umfassender Verantwortungsgemeinschaft und geben Familien die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf nach ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen zu vereinbaren.

Die aktuellen Reformüberlegungen der Bundesregierung reduzieren Familie auf eine arbeitsmarktpolitische Funktion und verkennen die eigenständige Bedeutung von Familie als Ort von Verantwortung, Fürsorge und Solidarität mit einer vielfältigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb von Familien. Viele Familien entscheiden sich bewusst für unterschiedliche Erwerbsmodelle, um Betreuung, Erziehung oder Pflege sicherzustellen. Diese auch durch objektive Umstände – wie fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten – vorgezeichneten Entscheidungen dürfen nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligt werden. Wie Familien ihr Familienleben ausgestalten, ist Sache der Familien.

Erhalt der „beitragsfreien“ Mitversicherung von Ehegatten

Die „beitragsfreie“ Mitversicherung muss bleiben. Sie ist ein zentrales Element der solidarischen Krankenversicherung. Diese bemisst Beiträge nicht nach individuellen Risiken, sondern nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Da grundsätzlich das gesamte Erwerbseinkommen verbeitragt wird, kann von einer „beitragsfreien“ Mitversicherung keine Rede sein. Es ist nicht solidarisch, zusätzliche Beiträge auf gar nicht vorhandenes Einkommen zu verlangen und damit Einkommensschwächere  besonders zu treffen. Vielmehr wäre es solidarisch, Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Denn Familien erbringen neben den monetären Beiträgen durch die kostenaufwendige Kindererziehung und die unbezahlten Sorgeleistungen bei Krankheitsfällen in der Familie auch einen generativen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Im demografischen Wandel ist die gesetzliche Krankenversicherung in besonderem Maße auf Kinder angewiesen, um die steigenden Kosten für ältere Menschen zu bezahlen. Auch junge Familien tragen bereits durch ihre Geldbeiträge zur solidarischen Finanzierung der älteren Generationen bei. Studien haben gezeigt, dass Familien durchschnittlich erst ab vier Kindern mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten als sie einzahlen. Die Ehegattenmitversicherung muss mindestens so lange gelten, wie unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen sind. Vereinfachend kann an die Kindergeldberechtigung angeknüpft werden. Denn auch bei Kindern, die älter als sechs Jahre sind, erbringen Eltern den generativen Beitrag für die Krankenversicherung.

Auf jeden Fall erhalten bleiben muss die beitragsfreie Mitversicherung, wenn Unterhaltspflicht für einen Familienangehörigen im existenziellen Risiko (registrierte Arbeitslosigkeit, Langzeiterkrankung von mehr als18 Monaten, Privatinsolvenz etc.) besteht.

Erhalt des Ehegattensplittings

Der Familienbund lehnt eine Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings ab. Für viele Familien wäre das eine erhebliche Steuererhöhung. Zudem würden zahlreiche neue Ungerechtigkeiten entstehen. Das Ehegattensplitting sorgt in der bestehenden Form für Gerechtigkeit. Alle Ehen werden bei gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert. Dass in der Ehe eine Gesamtbetrachtung und keine Individualbetrachtung erfolgt, entspricht der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft, die rechtlich durch Unterhaltspflichten, Einkommensanrechnungen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgestaltet ist. Die steuerliche Leistungsfähigkeit von Ehepaaren lässt sich nur bei einer Gesamtbetrachtung realitätsgerecht feststellen. Beim aktuellen Vorschlag eines „fiktiven Realsplittings“, bei dem nur noch die Besteuerung eines fiktiven Unterhaltsbetrags von 13.805 Euro auf den Ehepartner übertragen werden könnte, würden Ehepaare mit größeren Einkommensunterschieden benachteiligt. Zugleich würde durch die Individualbesteuerung ein Raum für Steuergestaltungen eröffnet. Arbeitnehmerfamilien mit geringen Gestaltungsmöglichkeiten würden gegenüber Selbstständigen und Freiberuflern benachteiligt, die die Wirkung des Ehegattensplittings individuell wiederherstellen könnten. Nachteile hätten auch alle, die ihre Steuergestaltungsmöglichkeiten nicht kennen und keine Ressourcen haben, sich steuerlich beraten zu lassen.

Reformvorschläge des Familienbundes

Eine sachgerechte Reform im Bereich zur Erhöhung des Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre eine Abschaffung der Minijobs für alle außer Rentner:innen, Schüler:innen und Studierenden. Für knapp 7 Millionen Minijobs werden keine regulären Krankenversicherungsbeiträge verlangt, insofern dürfen dort keine Beiträge gefordert werden, wo gar kein Einkommen vorliegt.

Eine sachgerechte Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die realitätsgerechte Finanzierung der Beiträge für Beziehende von Bürgergeld und Grundsicherung. Die bisherige pauschale Erstattung ist nicht kostendeckend und belastet die Versichertengemeinschaft. Die Absicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Beiträge vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Eine geeignete Reform im Berich der Ehebesteuerung wäre die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V. Diese besteuert den weniger verdienenden Ehepartner übermäßig, ohne zu gewährleisten, dass dieser Nachteil im Rahmen der Steuererklärung wieder zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird. Jede Diskussion über das Ehegattensplitting, die nicht klar zwischen den Steuerklassen und dem Ehegattensplitting unterscheidet, verkennt zentrale steuerrechtliche Zusammenhänge. Die Steuerklassen sollten reformiert werden, aber das Ehegattensplitting muss erhalten bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken vom 28.04.2026

Dem Paritätischen Gesamtverband liegt ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das heute vom Paritätischen veröffentlicht wird, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.

Der Paritätische zeigt sich angesichts der Kürzungspläne von Bund, Ländern und Kommunen entsetzt: Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

„Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, dass aktuell diskutierte Vorschläge auf einen Kahlschlag in ganzen Leistungsbereichen zielen”, sagte Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.04.2026

Pläne für drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt, dass ein Rückfall auf willkürliche Begrenzungen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wieder einschränken soll. Die Deckelung auf 6 Jahre Bezug und eine Altersgrenze, wonach mit dem 12. Geburtstag der Anspruch entfällt, gehören weiter in die sozialpolitische Gruselkammer und nicht auf eine aktuelle Vorschlagsliste. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindes-unterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). 1 Milliarde Euro ausgerechnet bei den Kindern sparen zu wollen, die bereits im Vergleich zu Kindern in anderen Familien mit einem deutlich höheren Armutsrisiko leben müssen, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Der Paritätische Gesamtverband hat gestern eine sozialpolitische Streichliste einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen an die Öffentlichkeit gebracht, die Vorschläge für Kürzungen für die Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe enthält. Dem Papier ist zu entnehmen, dass die kommunalen Spitzenverbände vorschlagen, die Reform des Unterhaltsvorschuss von 2017 zurückzudrehen, da mit der Reform die Kosten und der Aufwand enorm angestiegen seien. Nach Presseberichten ist die Strichliste noch nicht geeint.

„Mit der Reform 2017 ist ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschuss erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Denn der Anstieg zeigt, in welchem Ausmaß der Unterhaltsvorschuss vor 2017 durch die willkürlichen Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauern unzureichend war. Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, den Koalitionsvertrag umzusetzen, der eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss und eine Verbesserung des Rück-griffs verspricht und keinesfalls durch Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss auf den Rücken von Kindern getrennter Eltern zu sparen“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.04.2026

  • VdK unterstützt Initiative von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
  • Ehrentag ist starkes Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt die Initiative „Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.“ von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026. Der erste deutsche Ehrentag und die begleitende Aktionswoche werben für bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie setzen starke Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit.

VdK-Präsidentin Verena Bentele betont anlässlich der Pressekonferenz im Schloss Bellevue die zentrale Bedeutung des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Mit mehr als 60.000 ehrenamtlich engagierten Mitgliedern ist für uns beim VdK jeder Tag Ehrentag. Ohne das Engagement von vielen Millionen Freiwilligen wäre Deutschland unsozialer, einsamer und weniger solidarisch. Der Ehrentag ist ein wichtiges Signal: Er würdigt bestehendes Engagement und lädt zugleich zum Mitmachen ein. Wir möchten alle ermutigen, sich einzubringen – im VdK oder an anderer Stelle. Bereits wenige Stunden im Monat machen einen großen Unterschied. Wer sich engagiert, übernimmt Verantwortung und gestaltet unsere Gesellschaft aktiv mit.“

Am Beispiel des VdK wird deutlich, dass ehrenamtliches Engagement bessere Unterstützung verdient: „Ehrenamtliche leisten enorm viel, erfahren aber oft nicht die Würdigung, die sie verdienen. Neben gesellschaftlicher Bestätigung braucht es unbedingt auch von staatlicher Seite gute Rahmenbedingungen: durch mehr Förderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten und verlässliche Strukturen,“ so Bentele. Unter anderem setzt sich der VdK dafür ein, das Ehrenamt als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die gesellschaftliche Anerkennung stärken und den Staat verpflichten, freiwilliges Engagement aktiv zu fördern und zu schützen.

Ehrenamt ist vielfältig

Der VdK ist mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands und wird maßgeblich vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Bundesweit setzen sich allein im VdK mehr als 60.000 Freiwillige für andere Menschen ein, beraten, begleiten und ermöglichen soziale Teilhabe. „Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und ein wichtiger Beitrag zu einer lebendigen Demokratie“, sagt Bentele. Mit der Kampagne „Alles geht zusammen“ stellt der VdK seit 2025 die Bedeutung des Ehrenamts in den Mittelpunkt.

Jeden Tag zeigen VdK-Mitglieder die Vielfalt ehrenamtlichen Engagements. So bringen sie beispielsweise als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Erfahrung in die Rechtsprechung ein und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit.

Auch in der Ferienbegleitung in Bayern zeigt sich diese Vielfalt im Ehrenamt: Seit mehr als 40 Jahren unterstützen ehrenamtliche Freizeitbegleiterinnen und -begleiter Kinder und Jugendliche bei inklusiven Ferienaufenthalten. Sie gestalten gemeinsame Aktivitäten und leisten bei Bedarf auch pflegerische Unterstützung.

Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Ortsverband Wallerfangen im Saarland: Dort bietet ein 61-jähriges VdK-Mitglied einen Selbstverteidigungskurs an, an dem auch über 70-jährige Mitglieder teilnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Mai 2026

Veranstalter: Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V. und Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 

Ort: Berlin

Mehr als 500 Pflegekräfte drängen am 12. Mai vor dem Bundesgesundheitsministerium auf Umsetzung der Pflegereform 

Die Pflege steht bundesweit unter Druck. Die angekündigte Reform lässt weiter auf sich warten, die Ankündigung kurzfristiger Sparmaßnahmen verunsichert eine ganze Branche. Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai machen Pflegekräfte, Verbände und pflegende Angehörige auf Einladung der Diakonie in Berlin verbände- und trägerübergreifend öffentlich auf die zugespitzte Lage aufmerksam. Für das Ministerium wird StS Dr. Kippels vor den Demonstrierenden Stellung beziehen.

Datum: Dienstag, 12. Mai 2026 
Uhrzeit: 11.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr  
Bildtermin mit Redner:innen und Teilnehmenden: 10.50 Uhr 
Ort: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin 
Motto: „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ 

Es werden rund 500 Teilnehmende aus Pflege, Verbänden und Zivilgesellschaft erwartet. 

Begrüßung 

  • Elke Ronneberger (Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland)
  • Dr. Ursula Schoen (Direktorin Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz)
  • Thomas Neeb (Vorstandsvorsitzender Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.)

Redner:innen (Auswahl) 

  • Dr. Georg Kippels, MdB (Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium für Gesundheit)
  • Lisa Thelen (Kommunikationsreferentin wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.)
  • Christian Zander MdA (CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Anmeldung an presse@dwbo.de

Fachlicher Hintergrund:

Die Bundesregierung hat eine umfassende Pflegereform angekündigt, zu der im Mai 2026 der Referentenentwurf vorliegen wird. Die Eckpunkte vom 11. Dezember 2025 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der politische Diskurs setzen kontraproduktive Akzente: Die angestrebte „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ ist für die Pflege fatal und wird einen immensen wirtschaftlichen Druck erzeugen. Pflegerische Bedarfe lassen sich faktisch nicht an die Einnahmenseite koppeln. 
Zur langfristigen Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland braucht es außer einer sozial gerechten und ausgabenstabilisierenden Finanzreform zwingend auch eine Strukturreform. Die Versorgungslage verschärft sich spürbar, sowohl in Ballungsräumen wie Berlin als auch in Flächenländern wie Brandenburg. Die Kundgebung setzt verbände- und trägerübergreifend ein Zeichen für eine zügige und nachhaltige Weiterentwicklung der Pflege sowie für tragfähige Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Einrichtungen und pflegende Angehörige.

Veranstaltungshinweis Walk of Care zum Tag der Pflegenden, 12. Mai, 14 Uhr

  • Demonstration für ein gerechtes Gesundheitssystem
  • ab 14:00 Uhr: Startpunkt Grünfläche Invalidenpark
  • Demoroute via Instagram: @walkofcare
  • Alle Infos hier

Termin: 19. Mai 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist regelmäßig Teil der politischen Debatte. Meist geht es um Kürzungen und Abschreckung, kaum jedoch um die Situation der Leistungsbezieher*innen selbst. Besonders selten wird auf die Lebenssituation von Kindern im AsylbLG-Bezug eingegangen. Anhand einer Umfrage unter knapp 450 Fachkräften haben der Paritätische Gesamtverband und Save the Children versucht, diese Lücke zu schließen. Die zahlreichen und detaillierten Rückmeldungen, u.a. zu den Bereichen Teilhabe, Wohnen, Gesundheit, Bezahlkarten und Leistungskürzungen geben einen umfassenden und anschaulichen Eindruck davon, wie sich das AsylbLG auf Kinder auswirkt. In der Veranstaltung werden Ergebnisse der Umfrage und daraus folgende Handlungsempfehlungen präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 18.05.2026 über folgenden Link an: https://eveeno.com/300359733.

Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung direkt nach Ihrer Anmeldung per Mail. Bitte prüfen Sie diesbezüglich ebenfalls Ihr Spam-Postfach. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldemodalitäten senden Sie bitte eine E-Mail: an Nadine Hog, nadine.hog(at)paritaet.org.

Termin: 05. Juni 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule rückt aktuell erneut in den Fokus bildungspolitischer Diskussionen. Zunehmend wird nach fundierten Diagnostikverfahren und Instrumenten zur Kompetenzprofilerfassung gefragt, die die kindliche Entwicklungsstände am Übergang transparent machen sollen. Gleichzeitig steht die Praxis vor der Herausforderung, diesen Übergang chancengerecht zu gestalten und anschlussfähige Bildungsbiografien in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft zu fördern.

Diskutieren Sie mit:

Thema:

Zwischen Beobachtung und Vermessung

Kompetenzfeststellung bzw. -diagnostik im Übergang Kita–Schule: Professionelle Einschätzung, standardisierte Tests und ihre Grenzen

Tag:

FREITAG, 05. Juni 2026

Zeit:

09:00-12:00 Uhr

Ort:

TU Dresden, Münchner Straße 1, 01187 Dresden, Raum MS1 101 (Aula)

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt.

Anmeldung bis zum 01.06.2026

Hier geht es direkt zur Anmeldung

Termin: 08. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das 3-Fragen-Modell ist ein einfaches und praxisnahes Tool für lösungsorientierte Gespräche in der Arbeit mit Eltern und Familien. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Perspektiven zu öffnen, Ressourcen in den Blick zu nehmen und Gespräche klar, wertschätzend und dialogisch zu gestalten. Als Ansatz aus der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung bietet es eine gut anwendbare Orientierung für den pädagogischen Alltag.

Ergänzend führt der Impuls in die 10 Einladungen zum Dialog ein, die einen Rahmen für die Reflexion, Aktivierung und Weiterentwicklung der eigenen pädagogischen Haltung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei Perspektivoffenheit, Lösungsorientierung und die Frage, wie dialogisches Handeln in der Praxis wirksam werden kann.

Mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

WEITERE INFORMATIONEN

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes V

„Familien sind heute vielfältiger denn je: Menschen leben verheiratet, unverheiratet, mit und ohne Kinder oder als Patchworkfamilie zusammen. Häufig wissen Paare und junge Eltern aber nicht gut darüber Bescheid, welche Unterschiede es macht, verheiratet zu sein oder nicht – von rechtlichen Fragen bis hin zu finanziellen Aspekten. Oft zeigt sich erst bei einer Trennung oder im Todesfall, welche Folgen es haben kann, wenn man nicht verheiratet war und auch nicht anderweitig vertraglich vorgesorgt hat.

Mit dem Magazin „Ja. Nein. Vielleicht? Magazin für Familien mit und ohne Trauschein“ informiert das Bundesfamilienministerium daher zu den wichtigsten Regelungen zu Vermögen, Rente, Unterhalt und Sorgerecht. Es will Paare dazu anregen, rechtzeitig zu klären, was für sie im Alltag, im Krisenfall und für die Zukunft wichtig ist – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Ehe entscheiden. In jedem Fall gilt: Reden hilft, auch über Geld!

Das Magazin wird gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium herausgegeben. Es ist kostenlos erhältlich und kann unter www.bmbfsfj.bund.de/magazin bestellt werden.“

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit und die Demokratie zurückzugewinnen. Im zurückliegenden Projekt haben wir große Fragen der beiden Politikfelder in unterschiedlichen Formaten mit zahlreichen Stakeholdern diskutiert und daraufhin vier Reformimpulse als Studien in die Debatte eingebracht.

Die wissenschaftlichen Studien beschäftigen sich mit der Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts (Peter Bofinger), der Umsetzung von großen Investitionen (Michael Thöne), den Antworten des Sozialstaats auf Klimarisiken (Frank Nullmeier) und dem Fachkräftemangel in zentralen zukunftsrelevanten Branchen (Michaela Evans Borchers).

Nun haben wir verschiedene Stränge der geführten Diskussionen und analysierten Herausforderungen zusammengeführt, sortiert und unsere wichtigsten Schlussfolgerungen auf den Punkt gebracht. Das Ganze lässt sich unserem neuen Policy Paper „Erneuerung ermöglichen“ nachlesen und in der Podcast-Folge „Impulse für die Finanz- und Sozialpolitik“ des böll.podcast nachhören.

Im neuen Dossier finden Sie alle Materialien zum Projekt gebündelt, einschließlich der vier Studien sowie die Aufzeichnungen der Mittagsgespräche, die wir dazu geführt haben.

Zum Dossier

Giulia Maira vertritt im Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) die Nationale Armutskonferenz (nak). Sie ist Leiterin des Referats Soziale Sicherung für den Diözesan-Caritasverband in Paderborn und koordiniert die Caritas in NRW. Hier zeigt sie anhand konkreter Beispiele, warum es auch in Zukunft einen eigenständigen ESF braucht.

Frau Maira, die Caritas setzt mit Mitteln des ESF soziale Projekte um, u.a. im Bereich Arbeitsmarktintegration und Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft. Welchen Nutzen des ESF sehen Sie dabei?

Maira: In jedem Gespräch mit einzelnen Projektträgern merke ich: Der ESF wirkt an so vielen Stellschrauben und unterstützt Menschen bedarfsgerecht. Da ist beispielsweise die Frau aus Afghanistan, die in ihrer Heimat weder lesen noch schreiben lernen durfte und vor den Taliban geflüchtet ist. Hier hat sie dagegen die Chance erhalten, ein selbstständiges Leben zu führen. Gelungen ist ihr das mit Hilfe des ESF Plus-geförderten Projekts MY TURN. MY CAREER.. Im Projekt wurde sie zum Spracherwerb und zur Kinderbetreuung beraten und individuell beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt. Im Ergebnis konnte sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und sich mithilfe der Begleitung auch von ihrem gewalttätigen Mann trennen. So hat sie sich sowohl persönlich weiterentwickelt als auch Stabilität und neue Perspektiven für ihre Familie geschaffen. Für mich zeigt dieses Beispiel, wie wir mithilfe der ESF-Förderung den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft intensivieren und damit letztendlich auch unsere Demokratie stärken können.

Welchen Mehrwert bringt der ESF für die Arbeit der Sozialverbände wie der Caritas?

Maira: Der ESF bietet den Verbänden die Gelegenheit, in Projekten komplett neue Wege zu gehen. Mithilfe innovativer Ideen finden wir heraus, wie die Menschen vor Ort am effektivsten unterstützt werden können. Das ist einzigartig. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die angesichts des Fachkräftemangels und internationalen Wettbewerbs gestärkt werden müssen. Die Freie Wohlfahrtspflege engagiert sich seit Jahren bei dem ESF Plus-Programm „rückenwind3„, das auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern abzielt und innovative Projekte in Unternehmen der Sozialwirtschaft umsetzt. Dabei legt es den Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Das Programm unterstützt die Verbände im Rahmen des Strukturwandels; etwas bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und beim Kompetenzerwerb der Beschäftigten.

Ein Blick auf die aktuelle Diskussion zur Zukunft des ESF: Wo sehen Sie Chancen, wo sehen Sie Risiken?

Maira: Eine Chance besteht darin, dass der Verwaltungsaufwand bei den Projekten jetzt deutlich reduziert werden kann – nein, eigentlich sogar muss. Zukünftig sollte das sehr wahrscheinlich geringere ESF-Budget nicht mehr so stark in die Administration fließen. Eine weitere Chance sehe ich darin, uns mehr als bisher auf Projektevaluationen und den Austausch mit den Projektträgern zu fokussieren. Denn wir wollen ja Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Themenschwerpunkte wir in Zukunft über den ESF fördern sollten. Ich wünsche mir von den ESF-Verwaltungsbehörden: Bitte berücksichtigt bei der Konzeption neuer ESF Plus-Programme, dass die individuelle Begleitung von Menschen mehr Zeit erfordert, um erfolgreich zu sein. Das Beispiel aus dem ESF Plus-Programm „MY TURN“ macht dies sehr deutlich. Es zeigt uns, dass kurze Projektlaufzeiten nicht sinnvoll oder erfolgreich sind, wenn wir Menschen nachhaltig unterstützen wollen.

Angesichts der Pläne der EU-Kommission befürchte ich, dass das Thema „Soziales“ durch die neue Struktur verwässert wird. Aktuell wird dort noch vieles unter „Soziales“ zusammengefasst, das meiner Meinung nach nicht dazugehört. Zum Beispiel Tourismus. In einem Zeitungsartikel wurde dazu kürzlich der treffende Begriff „Selbstbedienungsladen“ verwendet. Wir treten daher für einen weiterhin eigenständigen ESF mit einem eigenen Budget ein. Das Thema „Soziales“ darf nicht nachrangig behandelt werden. Es geht uns ja um ein soziales, ein sozial gerechtes Europa. Der ESF ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern von ganz zentraler Bedeutung.

Welches konkrete Projekt sehen Sie als Best Practice-Beispiel?

Maira: Eine große Stärke der ESF-Projekte ist, dass Projektträger Verbünde bilden und jede teilnehmende Organisation in der Region ihre spezifischen Kompetenzen einbringen kann. Diese Vernetzung vor Ort und das Zusammenwirken der Träger sind für die Menschen, die unsere Angebote in Anspruch nehmen, sehr wertvoll. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt GISAA (Geflüchtete in Schule Ausbildung Arbeit) aus dem ESF Plus-Programm WIR. Caritas, Diakonie und AWO arbeiten hier gemeinsam daran, Geflüchteten die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Land Nordrhein-Westfalen, das mithilfe des ESF die Beratungsstellen Arbeit (BSA) finanziert. Diese unterstützen insbesondere Menschen in prekären oder ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Wir haben im letzten Sommer den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann zu einem der Projektträger, dem Caritasverband Arnsberg in den Hochsauerlandkreis eingeladen. Es ist wichtig, dass auch die Politiker als Entscheidungsträger erleben, wie die Mittel aus dem ESF gut angelegt werden und vor Ort wirken.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft (des ESF)?

Maira: Ich habe drei Wünsche:

  1. Wir brauchen eine spürbare Verwaltungsvereinfachung. Projektträger sollten zukünftig mehr Zeit für die direkte Projektarbeit mit den Menschen haben, statt für Dokumentation. Verwaltung muss praxisorientiert sein und das Gelingen der Projekte unterstützen! Derzeit zögern einige Träger, Anträge im ESF einzureichen, aus Sorge vor dem enormen Verwaltungsaufwand. Das muss sich ändern.
  2. Ich wünsche mir für den ESF, dass gemeinnützige Träger in Zukunft einen deutlich niedrigeren Eigenanteil in die Projekte einbringen müssen. Anders als gewinnorientierte Unternehmen dürfen gemeinnützige Träger kaum Rücklagen bilden und können deshalb keine hohen Eigenanteile aufbringen. Wenn die EU die Kofinanzierungssätze bei 60 Prozent bzw. 40 Prozent belässt, können sich Träger – und auch Kommunen – ohne zusätzliche Mittel von Bundes- oder Landesebene nicht mehr für ESF-Projekte bewerben. Das gilt insbesondere für den Bereich der sozialen Innovationen oder für das ESF Plus-Programm EhAP Plus, in dem den am stärksten benachteiligten Personen geholfen wird.
  3. Ich wünsche mir eine (weiterhin) starke Einbindung der Zivilgesellschaft. Letztendlich geht es doch darum, die Programme so zu gestalten und umzusetzen, dass sie den Bedarfen vor Ort entsprechen. Eine enge und echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft ist daher unerlässlich.

Darum ist meine Bitte an Bund und Länder: Uns ist bewusst, dass im ESF künftig weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Bund und Länder sollten daher eine Verstetigung der erwiesenermaßen nötigen und wirksamen Projekte ermöglichen, da sonst aufgebautes Wissen, Strukturen und Netzwerke verloren gehen – zum Nachteil derjenigen, die diese Unterstützung brauchen. Denn bisher hat sich immer wieder gezeigt, dass in ESF Plus-Programmen erfolgreich erprobte Ansätze in die Regelförderung bestimmter Zielgruppen übernommen worden sind. So finanziert beispielsweise der Kreis Olpe die Kompetenzagentur KOOL inzwischen dauerhaft, ein Angebot des Katholischen Förderbands Olpe, das aus dem ESF Plus-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN“ hervorgegangen ist.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Verbände fordern: Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen!

Berlin, 19.02.2026 – Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.

Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Randnotiz sozialpolitischer Entscheidungen — sie spüren deren Folgen unmittelbar. Wenn verschärfte Sanktionen im SGB II dazu führen, dass Familien weniger Mittel für Ernährung, Kleidung oder Teilhabe haben, wird nicht gespart — es wird an Entwicklungschancen gekürzt. Armut prägt Alltag, Gesundheit und Bildungswege junger Menschen. Wer zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, rüttelt an den wenigen stabilen Räumen, die Sicherheit und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Damit steht nicht nur materielle Sicherheit infrage, sondern das Fundament für Vertrauen, Integration und Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen.“

Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.

Der Offene Brief zur Reform des SGB II “Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“ ist hier abrufbar.

Folgende Verbände und Organisationen unterstützen den Offenen Brief zur Reform des SGB II:

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), pro familia Bundesverband e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV),

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen, BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V., Bundesverband der Mütterzentren e. V., Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA), Business and Professional Women (BPW) Germany e. V., Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF), Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA), Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA), Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL), Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI), Fair für Kinder e. V., Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., Frauenwerk Stein e. V., Sanktionsfrei e. V., Save the Children Deutschland e. V., SOLOMÜTTER,  Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), SKM Bundesverband e. V., Sozialverband Deutschland SoVD e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., TOTAL E-QUALITY e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., wir pflegen e. V.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

SGB-II-Reform gefährdet Familien: Verbände fordern Nachbesserungen

Berlin, 08.12.2025Mit einem gemeinsamen Appell wenden sich die Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb), das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) an die Bundesregierung. Die Verbände fordern, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. „Eine nachhaltige Erwerbsintegration braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht unter Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen“, so die gemeinsame Position.

Betreuungsinfrastruktur fehlt

Bundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten decken häufig nicht die Arbeitszeiten ab, Ferienbetreuung ist vielerorts nicht verfügbar. Ohne gesicherte, verlässliche, qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann jedoch eine Erwerbsaufnahme nicht nachhaltig gelingen. Die strukturellen Defizite dürfen nicht auf einzelne Sorgeverantwortliche abgewälzt werden. Genau das sieht jedoch der Entwurf mit der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen vor, wenn Eltern schon ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen.

Qualifizierung muss Vorrang haben

Die Verbände sind sich einig: Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in eine beliebige Beschäftigung haben. „Nur so entstehen Perspektiven auf eine stabile, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die die eigenständige Existenzsicherung von Frauen langfristig sichert und sie vor Dequalifizierung schützt“, betont eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff.

Sanktionen gefährden ganze Familien

Besonders kritisch sehen die Verbände die geplanten Sanktionsverschärfungen. Kürzungen von 30 Prozent bis zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs treffen nicht nur die sanktionierten Personen, sondern faktisch auch ihre Kinder und ggf. Partner*innen. „Das gefährdet die Existenzsicherung ganzer Familien. Damit verfehlt der Sozialstaat seinen Schutzauftrag – und die Gleichberechtigung der Mütter kommt zu kurz“, warnt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. „Kinder und Jugendliche leiden damit unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Sollten zusätzlich auch noch Unterkunftskosten begrenzt werden, geraten auch Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollten „, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Der neue § 32a sieht vor, dass nach drei verpassten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen denkbar, etwa wenn ein Kind krank ist, die Kita geschlossen bleibt oder ein Pflegenotfall eintritt. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei den Betroffenen und ist schwer zu erfüllen. „Besonders Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern sind aufgrund ihrer Care-Verantwortung armutsgefährdet. Der Referentenentwurf trägt dieser Realität nicht Rechnung – im Gegenteil: Er verschärft die Situation durch unrealistische Anforderungen und existenzgefährdende Sanktionen“, kritisiert Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

 Umgangsmehrbedarf

Zurzeit wird der Regelbedarf eines Kindes im Haushalt von Alleinerziehenden für Umgangstage gekürzt und an den anderen Elternteil im Bürgergeld-Bezug gezahlt. Dies verursacht hohen bürokratischen Aufwand für Eltern und Behörden, der mit einem Umgangsmehrbedarf vermieden wird. „Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto höher sind die Kosten. Zusätzliche Kosten werden aber nicht eingespart. Wir fordern einen Umgangsmehrbedarf, damit der mitbetreuende Elternteil das Kind versorgen kann, während im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils nicht gekürzt wird“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Für das Reformpaket hatte der Koalitionsausschuss einen Umgangsmehrbedarf vorgesehen. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.

Die Verbände fordern:

  • Gesicherte Betreuungsinfrastruktur als Voraussetzung für Erwerbsaufnahme – nicht nur auf dem Papier, sondern real verfügbar und mit Arbeitszeiten vereinbar
  • Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung für nachhaltige Erwerbsintegration und Vermeidung von Dequalifizierung
  • Keine Gefährdung von Familien durch Sanktionen
  • Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien

Über die Verbände:

Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) e. V. ist die gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung für alle familiär Care-Arbeitenden in Deutschland. Sie setzt sich für die rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Aufwertung von Care-Arbeit ein. Mehr unter www.lua-carewerkschaft.de

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen, der sich für die Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Mehr unter www.djb.de

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein familienpolitischer Fachverband, der sich für eine solidarische und vielfaltsorientierte Familienpolitik einsetzt. Mehr unter www.zukunftsforum-familie.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen von Einelternfamilien in Deutschland und setzt sich dafür ein, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mehr unter www.vamv.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der die Bedeutung und die Leistungen von Familien sichtbar macht, indem er sich für ihre Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen in Politik, Gesellschaft und Kirche engagiert. Mehr unter www.eaf-bund.de

Die vollständigen Stellungnahmen stehen zum Download bereit unter:

LUA: https://lua-carewerkschaft.de/2025/11/27/buergergeld-reform-trifft-menschen-mit-fuersorgeverantwortung-besonders-hart/

djb: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/zu-den-geplanten-aenderungen-im-sgb-ii-gleichstellung-sichern-care-arbeit-respektieren-soziale-risiken-vermeiden

ZFF: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20251120_ZFF-Stellungnahme_13.-SGB-II-AendG_endg.pdf

 

 

 

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Neue Grundsicherung: Geplante Reform lässt Familien und Kinder im Stich!

Berlin, 24.11.2025Die Bundesregierung begründet ihren Referent*innenentwurf für die geplante Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Bedingungen. Gleichzeitig sollen Haushaltsmittel eingespart und Kontrollmechanismen im SGB II ausgeweitet werden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kritisiert den Entwurf deutlich, weil darin zentrale Prinzipien des Sozialstaats infrage gestellt werden. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dürfe nicht durch Sanktionsmechanismen relativiert werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu schützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen – nicht sie durch Sanktionen unter das Existenzminimum zu drücken. Verschärfte Sanktionen erzielen darüber hinaus keine nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Problemlagen. Die geplante Reform ist Symbolpolitik, die Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehenden schürt, statt Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Besonders schwer wiegen die Auswirkungen für Familien und ihre Kinder. Werden Leistungen für Erwachsene gekürzt oder gestrichen, trifft dies diejenigen am härtesten, die keinerlei Einfluss auf die Situation haben: Kinder und Jugendliche. Sie leiden unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Damit wird aus Sicht des ZFF ein Bereich verletzt, der verfassungsrechtlich besonders geschützt ist: das kindliche Existenzminimum.“

Altenkamp fährt fort: „Viele Familien leben schon jetzt am Rand ihrer Belastbarkeit. Wenn zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, Karenzzeiten gestrichen und Eltern kleiner Kinder früher in Erwerbsarbeit gedrängt werden, geraten Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollen. Für Familien – und insbesondere Alleinerziehende – die jeden Tag aufs Neue kämpfen müssen, kann diese Reform den Schritt in existenzielle Not bedeuten und zu Wohnungslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und zum Verlust vertrauter Lebensorte führen.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und Familien zu entlasten, braucht es neben der Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und der Einführung eines Umgangsmehrbedarfs endlich eine realitätsgerechte Berechnung des kindlichen Existenzminimums. Kurzfristig müssen der Kindergeldübertrag im SGB II abgeschafft, das Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht und nicht-pauschalierbare Leistungen wie Klassenfahrten oder Mittagessen direkt über Schule und Kita bereitgestellt werden. Langfristig setzt sich das ZFF weiterhin für eine echte Kindergrundsicherung mit niedrigschwelligem Zugang und flächendeckenden Familienanlaufstellen ein.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten. Es braucht einen Ansatz, der Schutz, Teilhabe und Würde aller Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht Kontrolle und Sanktion!“

 

Die Stellungnahme des ZFF anlässlich des Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGB II-ÄndG)“ finden Sie hier.

 

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Weltkindertag: Jedes Kind hat das Recht, geborgen, gesund und glücklich aufzuwachsen!

Berlin, 19. September 2025Anlässlich des Weltkindertages warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor dem Ton in den aktuellen Debatten zur Zukunft des Sozialstaats.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Jedes Kind hat das Recht, geborgen, gesund und glücklich aufzuwachsen. Dafür braucht es einen starken und verantwortungsvollen Sozialstaat – einen Sozialstaat, der alle Kinder sieht, ihre Bedürfnisse ernst nimmt und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres und sorgenfreies Aufwachsen eröffnet.

Doch die aktuellen Debatten über die Zukunft des Sozialstaats sprechen eine andere Sprache: Sie verschärfen den Druck auf Familien und nehmen Kindern die Zuversicht. Wer als Kind erfahren muss, dass gesellschaftliche Anerkennung und politische Repräsentation am Kontostand hängen, verliert leicht das Vertrauen in beides.

Familien ohne oder mit geringem Erwerbseinkommen brauchen Unterstützung am dringendsten – weil Sorgearbeit, Pflegeverantwortung oder Niedriglöhne kaum Raum für existenzsichernde Erwerbsarbeit lassen. Kinder dürfen nicht zu Sündenböcken einer Gesellschaft werden, die Care-Arbeit nicht wertschätzt. Sie tragen keine Verantwortung für die Lebenssituation ihrer Eltern.

Statt Ängste zu schüren, braucht es jetzt entschlossene Schritte: Dazu gehört für das ZFF – als Grundlage für monetäre Familienleistungen – ein neu berechnetes kindgerechtes Existenzminimum, das nicht nur auf statistischen Erkenntnissen basiert, sondern auch die Perspektiven von Kindern einbezieht. Ebenso braucht es den klaren Verzicht auf weitere Kürzungen der öffentlichen Infrastruktur, weil Kinder Erlebnisse und Räume brauchen, in denen sie sich ausprobieren und entfalten können. Und nicht zuletzt braucht es eine verlässliche Unterstützung für Familien durch bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, leichtere Zugänge zu Leistungen und echte Teilhabechancen.

Nur so kann der Sozialstaat allen Kindern das Aufwachsen in einer starken Demokratie ermöglichen.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Bei Strukturreformen an Kinder und Jugendliche denken

Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert mehr Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien

Berlin, 26. Juni 2025 – Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien massiv zu stärken. „Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie“, erklärt der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler*innen, in einem gemeinsamen Appell. In Deutschland entscheiden die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. Familien und Kinder, die in Armut leben, sind mit vielfältigen Benachteiligungen konfrontiert. „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potential nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird“, erklärt das Bündnis.

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland aufwachsen, verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir alle tragen eine Verantwortung dafür, dass sie gut aufwachsen, sich zu zufriedenen und selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln sowie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – insbesondere, bei Armut und sozialer Benachteiligung. Wird die soziale Infrastruktur und die familien- sowie sozialpolitischen Leistungen für Familien nicht gestärkt, lassen wir Familien im Stich. Das gefährdet nicht nur das Wohlergehen der Kinder, sondern auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

In Armut lebende Kinder und Familien sind besonders auf eine funktionierende soziale Infrastruktur angewiesen, die Ungleichheiten kompensiert und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen kann. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangebote, Förder- und Sprachunterricht, eine ausreichende Kinderbetreuung, ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder die Nähe zu einem Sportverein – all diese Möglichkeiten können Biografien prägen. Aktuell wird die soziale Infrastruktur in Deutschland den Bedarfen nicht gerecht.

Die Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten. Die 49 unterzeichnenden Organisationen des Appells fordern daher die Bundesregierung auf: „Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!“ Notwendig ist eine breite Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte Finanzierung der frühkindlichen Bildung, mehr Investitionen in die Qualität von Kitas, Haushaltsmittel für den Kampf gegen Kinderarmut und ein kostenloses Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu weniger Armut, mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Den Appell im Wortlaut finden Sie hier.

 

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2024 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot“.

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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2025

AUS DEM ZFF

Zum Arbeitsstart der neuen Bundesregierung äußert sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen zum Koalitionsvertrag: Die Regierung hat sich gleichstellungs-, familien- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt, die das Bündnis begrüßt. Während einige der geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, widersprechen andere der Zielsetzung grundsätzlich.

Im Lebensverlauf Sorgeverantwortung zu übernehmen, ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies gilt zumindest für Frauen, die nach wie vor den Hauptteil unbezahlter Sorgearbeit schultern, zu Lasten ihrer Gesundheit, ihres Wohlbefindens, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer ökonomischen Eigenständigkeit bis ins Alter. Langjährig pflegende Frauen und alleinerziehende Mütter und ihre Kinder haben ein sehr hohes Armutsrisiko, das oftmals aus der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit resultiert.

„Angesichts dieser Lebensrealitäten begrüßen wir die Zielsetzung von CDU, CSU und SPD, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als zentrales Anliegen ihrer gesamten Regierungsarbeit zu definieren, Familien in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen stärken zu wollen“, so die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Für die Beseitigung struktureller Benachteiligungen und für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entscheidend. Die von der Koalition angestrebte Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen kann ohne die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit nicht gelingen.

Das Bündnis begrüßt, dass die Koalitionspartner die faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit als eigenständige Zielsetzung formulieren: „Die relevanten Vorhaben des Koalitionsvertrages sind jedoch größtenteils wenig konkret formuliert, ihre Ausgestaltung bleibt vage. Es kommt nun entscheidend darauf an, diese Zielsetzung mit passenden Maßnahmen und ausreichenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen. Prüfaufträge allein ändern nichts. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die notwendigen Maßnahmen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit priorisiert werden.“

Als grundsätzlich positiv bewertet das Bündnis die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die erweiterten und flexibleren Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige, die mögliche Einführung eines Familienpflegegeldes, das Vorhaben des Familienbudgets für sogenannte „Alltagshelfer“ und die geplante Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Weitere begrüßenswerte Zielsetzungen wie die Unterstützung für Familien nach der Geburt bedürfen dringend der Konkretisierung.

Für problematisch hingegen hält das Bündnis die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einführung von steuerlichen Anreizen für Überstunden. Das Bündnis bedauert, dass sich weitere Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur fairen Verteilung von Sorgearbeit leisten könnten, wie beispielweise die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und die Überwindung des Ehegattensplittings zugunsten der Individualbesteuerung, nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden.

Die ausführliche Bewertung des Koalitionsvertrages ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.05.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. zeichnet den Appell „Familien gehören zusammen“ von Save the Children mit. Familien auf der Flucht werden durch politische Entscheidungen systematisch auseinandergerissen. Der Familiennachzug, gerade für subsidiär Schutzberechtigte, ist eingeschränkt, langsam und voller Hürden. Leidtragende sind vor allem Kinder und ihre Bezugspersonen, die unter traumatischen Trennungen und rechtlichen Unsicherheiten leiden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Der Familiennachzug ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht. Wer Trennungen duldet oder aktiv verlängert, gefährdet das Kindeswohl und zwingt insbesondere Frauen und Kinder in lebensbedrohliche Situationen. Familie-Sein muss ermöglicht werden – nicht verhindert. Für uns ist klar: Familien gehören zusammen, und zwar unabhängig von Herkunft, Aufenthalts- oder Schutzstatus.“

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken – unabhängig von rechtlichen Kategorien, Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Zum Internationalen Tag der Familie fordern wir: Dieses Familienverständnis muss auch migrationspolitisch anerkannt und gestärkt werden.

Mit dem Appell „Familien gehören zusammen“ fordert Save the Children gemeinsam mit 30 Organisationen ein Umdenken in der Asyl- und Familienpolitik. Der Familiennachzug muss menschenrechtskonform ausgestaltet und vereinfacht werden.

Unterzeichnende Organisationen:

Amnesty International Deutschland e.V.

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

AWO Bundesverband e.V.

AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW

BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

Der Paritätische Gesamtverband

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Diakonie Deutschland

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland

ECPAT Deutschland e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V.

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Kindernothilfe e.V.

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

MINA – Leben in Vielfalt e.V.

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)  

Plan International Deutschland

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft

Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zentrum ÜBERLEBEN

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2025

Zwei Figuren, eine nutzt einen Rollstuhl und einen Laptop, die andere zeigt auf ein Brett an der Wand mit Notizzetteln und einer Glühbirne. Text: Pflege in Familien – Solidargemeinschaftliche Verantwortung statt privater Bürde. Positionspapier.

Das Zukunftsforum Familie e. V. veröffentlicht am heutigen Internationalen Tag der Pflege ein Positionspapier, das eine Pflegepolitik fordert, die Selbstbestimmung durchsetzt, Geschlechtergerechtigkeit erringt und Inklusion stärkt. Millionen Menschen in Deutschland pflegen Zu- und Angehörige. Als größte unbezahlte Pflegeeinrichtung Deutschlands werden informell Pflegende von der Politik bislang weitgehend ignoriert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. erklärt:

„Die Missstände in der informellen Pflege sind kein Nebenschauplatz, sondern ein strukturelles Gerechtigkeitsthema. Derzeit tragen vor allem Frauen in Familien die Lasten dieses Systems – unbezahlt, ungeschützt und politisch marginalisiert. Unser Papier zeigt: Es braucht verbindliche Strukturen, die Selbstbestimmung ermöglichen, Geschlechtergerechtigkeit schaffen und Pflege verlässlich absichern. Nur so kann unsere Gesellschaft dem demografischen Wandeln solidarisch begegnen.

In einer Zeit, in der sich die neu gebildete Bundesregierung halbherzige Reformkosmetik in den Koalitionsvertrag schreibt, macht das ZFF Druck: Pflegepolitik darf nicht länger an Menschen mit Pflegeverantwortung und Pflegebedarf vorbeiregieren. Es braucht solidargemeinschaftliche Verantwortung und mutiges politisches Handeln.“

Das neue Positionspapier des ZFF formuliert sieben politische Forderungen mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung dieser:

  1. Selbstbestimmung durchsetzen
  2. Inklusion stärken
  3. Geschlechtergerechtigkeit erringen
  4. Solidarität verwirklichen
  5. Zugänglichkeit erleichtern
  6. Pflege maßschneidern
  7. Sozialversicherungen reformieren

Hintergrund: Der Tag der Pflege gehört den beruflich Pflegenden, doch Pflege endet nicht am Rand der Profession. Viele beruflich Pflegende übernehmen zusätzlich private Pflegeverantwortung oder werden aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst pflegebedürftig. Wir blicken auf ein System, das Fürsorge zur Überforderung werden lässt.

Professionelle und informelle Pflege müssen als zusammenhängende Verantwortung gedacht und politisch abgesichert werden. Es braucht strukturelle Entlastung.

Unsere Positionspapiere

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Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.05.2025

Zitat von Britta Altenkamp begleitet von einem Foto von ihr

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), ergänzt:

„Mit diesem Koalitionsvertrag wird es kaum gelingen, Armut wirksam zu bekämpfen – und Verantwortung übernimmt man damit auch nicht. Nicht für die Kinder, die in Armut aufwachsen. Nicht für die Familien, die täglich kämpfen: gegen Ausgrenzung, gegen Mangel, gegen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Was es jetzt kurzfristig braucht, ist Mut, klare Entscheidungen und ein deutliches ‚Mehr‘ für armutsbetroffene Menschen: mehr Geld, mehr Teilhabe, einfachere Zugänge zu Leistungen. Vor allem aber braucht es eine Politik, die armutsbetroffene Kinder und ihre Familien endlich sieht – und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres Leben gibt.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.04.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erkennt im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einige wichtige familien-, sozial- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Besonders begrüßen wir die angekündigten Weiterentwicklungen beim Elterngeld. Dennoch zeigt sich, dass viele Vorhaben des Koalitionsvertrags hinter notwendigen Maßnahmen zurückbleiben: Viele gute Ansätze der letzten Legislaturperiode werden nicht weiterverfolgt oder nur zögerlich angegangen, gleichzeitig sind neue Impulse rar. Besonders kritisch sehen wir den Rückbau wichtiger sozial- und migrationspolitischer Errungenschaften.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: 

„Verantwortung übernimmt man nicht mit angezogener Handbremse oder im Rückwärtsgang – eine zukunftsfähige Familienpolitik sieht anders aus. Es braucht jetzt entschlossene Schritte und eine Politik, die die Lebensrealitäten aller Familien, die hier leben, ernst nimmt und sie nachhaltig stärkt.

Gleichwohl sehen wir im Koalitionsvertrag wenige Lichtblicke – etwa bei der Reform des Elterngeldes und dem verbesserten Schutz vor Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Auch die geplante hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist ein Schritt in die richtige Richtung für Alleinerziehende.

Doch große Reformen bleiben aus – insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe um 5 Euro ist kaum mehr als Symbolpolitik. Und ohne eine grundlegende Neuberechnung des Existenzminimums bleibt auch die angekündigte Reform des Kinderzuschlags weitgehend wirkungslos. Wenn zudem sozialpolitische Errungenschaften der letzten Jahre rückgängig gemacht werden, geraten viele Familien weiter unter Druck. Auch das Aussetzen des Familiennachzugs kritisieren wir scharf. Das können wir so nicht hinnehmen!

Wo bleiben darüber hinaus die dringend nötigen Verbesserungen für pflegende An- und Zugehörige? Wo die Anerkennung vielfältiger Familienformen – etwa im Abstammungsrecht? Wo bleibt die Stärkung reproduktiver Rechte? Diese Leerstellen sind kein Zufall – sie sind Ausdruck politischer Prioritäten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2025

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die im Koalitionsvertrag angekündigte Absicht, die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie zu fördern. Allerdings bleibt die zukünftige Bundesregierung in ihren Plänen unzureichend, da sie eine entscheidende Maßnahme zur Demokratiebeteiligung völlig ausblendet: das Wahlrecht.

„Die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei Bundestagswahlen ist der direkteste und wirksamste Weg, jungen Menschen eine gleichwertige Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Minister a.D. „Es ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie thematisiert. Doch die zentrale Frage, wie junge Menschen wirklich in den politischen Prozess eingebunden werden können, bleibt unbeantwortet.“

Das Wahlrecht ab 18 Jahren schließt Millionen junger Bundesbürger nach wie vor vom aktiven Wahlrecht aus und verwehrt ihnen die Mitbestimmung über die Zukunft unseres Landes. Das hat zur Folge, dass sich unsere Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Generation orientiert.

Der Wahlausschluss von 14 Millionen minderjährigen Bundesbürgern hat zwangsläufig Konsequenzen für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft, Politik und Kultur sowie das Vertrauen in unsere Demokratie selbst.

Der DFV fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Das würde dazu führen, dass alle Jahrgänge in unserer Demokratie von Anfang an berücksichtigt werden würden: Vom 17-Jährigen bis zum Baby. Und so lange Kinder nicht selbst wählen können, sollen Eltern für ihre Kinder im Einklang mit der bereits im Grundgesetz verankerten Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 1 GG wählen dürfen.

„Wir können von den kommenden Generationen nicht erwarten, dass sie Verantwortung für ihre Gesellschaft übernehmen, wenn wir ihnen die Möglichkeit zur Mitbestimmung verweigern. Das Wahlrecht muss ein universelles Recht sein, das allen Bundesbürgern – unabhängig vom Alter – zugänglich ist“, so Zeh.

Weitere Informationen:

Kampagnen-Webseite „Wahlrecht.jetzt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner neuen Bundesregierung zum Amtsantritt und hat zu diesem Anlass eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. Der djb hat bereits in seiner Kurzstellungnahme vom 14. April 2025 erste gleichstellungspolitische Bewertungen abgegeben – heute gibt er der neuen Bundesregierung eine vertiefte Analyse an die Hand. Fest steht: Die neue Regierung wird sich an ihren eigenen Versprechen messen lassen müssen. „Wir erwarten ein ernsthaftes Engagement für Gleichstellung von der neuen Bundesregierung. Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss als Querschnittsaufgabe konsequent umgesetzt werden“, fordert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar. Der djb appelliert an die neue Bundesregierung, ihre Verantwortung umfassend wahrzunehmen. Verdeutlicht am Beispiel des Familienrechts: „Wer – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Diskriminierung von queeren Personen beenden will und ein am Kindeswohl orientiertes Familienrecht anstrebt, muss zwingend das Abstammungsrecht reformieren“, so Dr. Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der djb erkennt an, dass die Koalition institutionelle Stärkungen der Gleichstellungspolitik plant. Gleichzeitig fehlt es an einem umfassenden Ansatz, der Geschlechtergerechtigkeit als zentralen Auftrag der Verfassung begreift. Auch in der Digitalpolitik bleiben viele Fragen offen: Wie sollen Daten gerecht gestaltet, digitale Gewalt wirksam bekämpft und geschlechterbezogene Diskriminierung bei digitalen Anwendungen verhindert werden? „Digitalisierung ist mehr als Internetwirtschaft und Online-Anträge in der Verwaltung. Eine moderne Digitalpolitik muss Genderperspektiven systematisch einbeziehen“, betont Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.05.2025

Vorhaben der Koalitionäre reichen für zukunftsweisende Familienpolitik nicht aus

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Familien Unterstützung beim täglichen Balanceakt zwischen Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Pflege in Aussicht stellt. Mit der Formulierung „Leistungsträger und ihre Familien“ in der Präambel machen die Koalitionsparteien deutlich, dass Leistung nicht nur im Berufsleben, sondern ebenso im familiären Kontext Anerkennung und Respekt verdient.

Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungskrise

„Die geplanten Investitionen in Kitas und Schulen sind dringend notwendig, um Eltern gleicher­maßen verlässliche Betreuung und ihren Kindern adäquate Bildungschancen zu ermöglichen. Gut, dass die Umsetzung unserer zentralen Forderung so deutlich im Koalitionsvertrag benannt wird“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Eltern werden den Erfolg aller Maßnahmen daran messen, ob für die Betreuungs- und Bildungsbedarfe ihrer Kinder die gesamte Infrastruktur in ausreichendem Maße und in guter Qualität zur Verfügung steht.“

Positiv nimmt die eaf zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit der Qualitäts­entwicklung und der Fachkräftegewinnung gesehen wird. Auch den Einsatz multiprofessioneller Teams unterstützt die eaf, denn diese ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Das Festhalten am Ganztagsausbau ist notwendig. Bedenklich stimmt dagegen, dass der Rechtsanspruch lediglich perspektivisch mit einer Qualitätsentwicklung verbunden sein soll.

Zeit für Familie, gerechte Verteilung von Sorgearbeit in der Familie

Die eaf begrüßt das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel einer faireren Verteilung von unbezahlter Arbeit in der Familie und die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung durch erhöhte Lohnersatzraten und einen Ausbau der nicht übertragbaren Partnermonate unterstützt die eaf, lehnt aber eine Umsetzung durch bloße Umverteilung innerhalb der bestehenden 14 Elterngeldmonate ab. Denn dies wäre faktisch für die Mehrzahl der Mütter, die 12 Monate Elternzeit nehmen wollen, eine Kürzung. Die eaf befürwortet eine Ausweitung der nicht übertragbaren Partnermonate auf ein frei aufteilbares Modell von 6+6+6 Monaten, die den Status Quo einer möglichen Höchstbezugsdauer von einem Jahr für einen Elternteil beibehält.

In der Rushour des Lebens brauchen Familien zusätzliche Entlastung und zeitlichen Spielraum aber nicht noch mehr ökonomischen Druck. Hier vermisst die eaf zusätzliche zeitpolitische Angebote in der Zeit zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes, beispielsweise in Form einer von der eaf vorgeschlagenen Dynamischen Familienarbeitszeit. Trotz der erklärten Absicht, Familien nach der Geburt besonders zu unterstützen, findet die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise keine Erwähnung.

Finanzielle Situation von Familien verbessern

Die Koalitionsparteien erkennen zu Recht, dass soziale Leistungen oft komplex, wenig lebenslagenorientiert und unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn Leistungen vereinfacht, gebündelt und unkompliziert abrufbar wären, wäre für Familien bereits viel gewonnen. Die eaf begrüßt auch ausdrücklich Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem – etwa die künftig nur noch hälftige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Es fehlt jedoch die dringend notwendige Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Aus Sicht der eaf ist dies eine unabdingbare Grundlage für angemessene Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.

Gewaltschutz und Familienrecht

Die eaf begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings bleibt vieles unkonkret, insbesondere in welcher Form eine Verankerung des Gewalt­schutzes im Familien- und Familienverfahrensrecht zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die kommende Regierung mithilfe der konkreten und angedeuteten Maßnahmen im Koalitionsvertrag eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention realisieren wird. Die eaf begrüßt, dass künftige Änderungen des Unterhaltsrechts nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen soll. Hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Familienförderung und Familienbildung

Die eaf begrüßt, dass Familienzentren und andere Einrichtungen der Familienbildung explizit als Adressaten für Investitionen im Kinder- und Jugendplan benannt werden. Dennoch fehlt eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung sowie deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag.

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 14.04.2025

Neue Regierung sollte gegen Armut und Geschlechterungleichheit vorgehen

  • Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme in Verbindung mit der strukturellen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führt dazu, dass viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen sind, insbesondere Alleinerziehende und ältere Frauen.
  • Im drittreichsten Land der Welt klafft nach wie vor eine große Lücke zwischen der Höhe der gewährten Sozialleistungen und der Armutsrisikogrenze.
  • Die an den Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien sollten der Stärkung der sozialen Sicherung und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.

(Berlin, 24. März 2025) – Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme und die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass viele Menschen in Deutschland in einem Ausmaß von Armut betroffen sind, das ihre Menschenrechte verletzt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Bekämpfung dieses Problems sollte für die politischen Parteien, die über die Bildung der nächsten Regierungskoalition verhandeln, ganz oben auf der Agenda stehen.

Der 89-seitige Bericht Es zerreißt einen“: Armut und Geschlecht im deutschen Sozialstaat“ dokumentiert die zunehmende Armut und das Versagen des deutschen Sozialsystems, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für viele Menschen zu gewährleisten. Der Mangel an angemessener Unterstützung betrifft vor allem alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern und ältere alleinstehende Frauen mit geringem Einkommen.

„Deutschland hat ein Armutsproblem und insbesondere ein Frauenarmutsproblem, obwohl es die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist“, sagte Kartik Raj, Senior Researcher für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Parteien in den Koalitionsgesprächen sollten der Stärkung des sozialen Schutzes und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.“

Human Rights Watch befragte 62 Personen in ganz Deutschland, die Erfahrungen mit einem Leben mit geringem Einkommen gemacht haben, führte Gruppendiskussionen mit Alleinerziehenden durch und sprach mit mehr als 20 Nichtregierungsgruppen, kommunalen Organisationen und Mitarbeitenden der Tafeln in 10 Bundesländern. Human Rights Watch analysierte zudem offizielle Daten und bezog die Ergebnisse mehrerer Studien nationaler Einrichtungen und Organisationen mit ein.

Die jüngsten offiziellen Statistiken zeigen, dass 14,4 Prozent der deutschen Bevölkerung (12,1 Millionen Menschen) gemessen an ihrem Einkommen in Armut leben. Die Regierung stuft zwei von fünf deutschen Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil als „armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht“ ein und berücksichtigt eine breitere EU-weite Definition von Armut, die auch Arbeitslosigkeit und materielle Entbehrung umfasst.

Mehr als 18 Prozent der Menschen ab 65 Jahren sind ebenfalls von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei ältere Frauen einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Ein Grund dafür ist, dass die Jahre der Kindererziehung oder der Pflege unbezahlt sind und bei der Rentenberechnung nicht in gleichem Maße als Arbeit angerechnet werden. Außerdem machen Frauen zwei Drittel der 3,8 Millionen Menschen aus, die in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen wie Midi- oder Minijobs arbeiten. Dies führt zu geringeren Rentenbeiträgen und somit später auch zu niedrigeren Renten. Selbst eine Grundrenten reicht nicht aus, um die Betroffenen über die Armutsgrenze zu bringen.

Viele der befragten Personen berichteten, dass sie kaum ausreichend Geld für Lebensmittel, Strom, Warmwasser, Wohnraum sowie Haushaltsreparaturen oder Gesundheits- und Bildungskosten hatten. Die drastische Inflation bei Energie und vielen Grundnahrungsmitteln in den Jahren 2022 und 2023 hat diese Probleme noch verschärft.

Eine 71-jährige Frau, die allein in einer Stadt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen lebt, sagte: „Ich bin Rentnerin, die Unterstützung durch den Staat reicht einfach nicht aus. Das Leben ist teuer. Zu Hause lege ich mich unter eine Decke und trinke Tee, Kaffee oder Suppe, um mich warm zu halten. Viel mehr kann ich nicht tun.“

Als die damalige Regierungskoalition Ende 2021 ihr Amt antrat, erkannte sie die Unzulänglichkeiten des 2005 eingeführten Arbeitslosengeldes II bzw. Hartz IV, sowie die Grenzen des Kindergeldes bei der Armutsbekämpfung. Als Reaktion darauf führte sie das Bürgergeld ein, das einige Verbesserungen bot.

Sie hat jedoch ein einjähriges Moratorium für die Einbehaltung von Sozialleistungen (ausgenommen Wohn- und Heizkosten) für Personen, welche die Anforderungen für die Arbeitssuche nicht erfüllten und eine Bonuszahlung für Arbeitsuchende, die eine berufliche Weiterbildung absolvierten, fast unmittelbar nach Einführung wieder zurückgenommen. Ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung scheiterten an der Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern und schließlich am Bruch der Koalition Ende 2024.

In der Zwischenzeit hat die scheidende Regierung nur begrenzte Fortschritte bei der Beseitigung der tiefgreifenden strukturellen Faktoren gemacht, die der Diskrepanz zwischen der geleisteten Arbeit und dem Verdienst von Frauen sowie dem geschlechtsspezifischen Rentengefälle zugrundliegen. Zudem hat sie Zeiten eingeschränkter Beschäftigung aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten bei der Berechnung der Rentenbeiträge nicht angemessen berücksichtigt.

Eine 42-jährige alleinerziehende, berufstätige Mutter von drei Kindern aus dem ländlichen Sachsen sagte: „Ich kann es mir nicht leisten, meine Kinder gesund zu ernähren. Es ist ein bitteres Gefühl, wenn man am Ende des Monats nur noch Brot und Butter hat … Es zerreißt einen.“

Human Rights Watch fand heraus, dass nach Berücksichtigung der Wohnkosten große Lücken zwischen der Höhe des Bürgergeldes und der Armutsrisikogrenze bestehen. So erhält beispielsweise ein Haushalt mit einem/einer Alleinerziehenden und zwei Kindern 1.198 Euro an Sozialleistungen, während die Armutsgrenze bei 1.626 Euro liegt. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent. Die Lücke für eine*n alleinstehende*n Erwachsene*n beträgt 51 Prozent.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Menschenrechte auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, die in internationalen Verträgen verankert sind, denen Deutschland beigetreten ist. Entsprechende Abkommen, Standards und Leitlinien zur sozialen Sicherheit von UN- und europäischen Menschenrechtsorganen enthalten Anforderungen an die Angemessenheit von Sozialleistungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Rechtsprechung zum Prinzip des Existenzminimums entwickelt, das für ein menschenwürdiges Leben erforderlich ist. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass allen Menschen zumindest so viel von ihrem Einkommen bleibt, dass sie ihre notwendigen Lebenshaltungskosten decken können und ihnen ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet wird. Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht ausreicht, um Deutschlands völker- und verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die neue Bundesregierung sollte dies dringend in Angriff nehmen.

Human Rights Watch hat seine Forschungsergebnisse mit den zuständigen Bundesministerien geteilt, deren Antworten in dem Bericht zusammengefasst sind.

Die erste Runde der Koalitionsgespräche deutet darauf hin, dass sich die Parteien, die wahrscheinlich die nächste Regierung bilden werden, grundsätzlich darauf geeinigt haben, die sog. Schuldenbremse zu lockern, um eine Erhöhung der Ausgaben zu ermöglichen, hierbei jedoch den Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur Vorrang einzuräumen, während bei der sozialen Sicherheit Kürzungen drohen.

„Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit ist in internationalen Verträgen festgeschrieben, welche Deutschland unterzeichnet hat. Der Sozialstaat und das Existenzminimum sind zentrale deutsche Verfassungsprinzipien“, sagte Raj. „Die neue Regierung sollte anerkennen, dass ein starker Sozialstaat, der alle in der Gesellschaft unterstützt, wesentlich zu Deutschlands Sicherheit insgesamt beiträgt.“

Quelle: Pressemitteilung Human Rights Watch vom 24.03.2025

  • Sozialverband VdK kritisiert, dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung abschreibt und auch Kinder mit Behinderung nicht im Blick hat
  • Bentele: „Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden“

VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Koalitionsvertrag zu wenig Mut für tiefgreifende Veränderungen im Bereich Familie und Kinder:

„Dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung völlig abgeschrieben hat, ist für die mehr als drei Millionen Kinder, die in Armut leben, eine furchtbare Nachricht. Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, hätte es diesen Systemwandel dringend gebraucht. Stattdessen wird es nur minimale Veränderungen geben, die kaum einen Effekt haben dürften. Arme Kinder werden arm bleiben. Ihre Chancen, es als Erwachsene aus der Armut zu schaffen, bleiben gering.

Ebenso von der neuen Regierung völlig vergessen werden Kinder mit Behinderung. Sie tauchen namentlich nicht einmal im Koalitionsvertrag auf. Das reicht nicht, liebe Koalitionäre! Wo sind eure Ideen für eine inklusive Bildung, für fest etablierte Ansprechpersonen zur Unterstützung und Beratung von Familien mit behinderten Kindern und für einen Bürokratie-Abbau, damit mehr Familien an Hilfe kommen?

Viel zu unkonkret bleibt die angehende Regierung auch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier braucht es deutlich mehr Lösungsvorschläge, zum Beispiel wie Frauenarmut besser bekämpft und Sorgearbeit besser verteilt werden kann. Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden. Immerhin: Beim Elterngeld soll es mehr Anreize für mehr Väterbeteiligung, höhere Lohnersatzraten und einen höheren Mindest- und Höchstbetrag geben.

Auch den Ausbau von Mutter-Kind-Kliniken unterstützt der VdK, fordert aber, dass alle Kliniken barrierefrei und inklusiv ausgestaltet werden. Denn gerade Mütter von pflegebedürftigen Kindern kommen oft an die Grenze ihrer Kräfte und brauchen Erholung. Leider hat die neue Regierung in diesem Zuge eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige nur sehr vage in Aussicht gestellt, die aber aus unserer Sicht dringend nötig wäre. Stattdessen sollen zumindest Freistellungsmöglichkeiten verbessert werden. Das ist aber leider zu wenig Mut für echte Veränderungen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2025

  • VdK warnt vor zusätzlichen Belastungen in der Pflege
  • VdK-Präsidentin: „Nullrunde für pflegende Angehörige“

Verena Bentele kritisiert Einnahme- und Ausgabeentwicklung in der Pflegeversicherung:

„Die geplanten strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die steigende Ausgabendynamik zu stoppen. Die Pflegeversicherung muss von Grund auf saniert werden. Notfallpläne können die klaffenden Löcher nicht mehr schließen. Die Probleme liegen auf dem Tisch, jetzt brauchen wir Lösungen statt langer Beratungen. Jedes Jahr ohne eine umfassende Reform ist ein verlorenes und vergrößert das bestehende Defizit.

Laut Pflegekassen wird für Ende 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Angesichts dieser Zahlen ist es unverständlich, dass die Pflegekassen zusätzlich mit 5,9 Milliarden Euro durch ausbleibende Rückerstattungen der Pandemiekosten belastet werden. Der im Raum stehende Ausgleich über Steuermittel scheint endgültig vom Tisch.

Der im Koalitionsvertrag angekündigte Stopp der Ausgabendynamik deutet zudem auf mögliche Leistungskürzungen oder höhere Hürden für Leistungsbewilligungen hin. Das ist keine Option. Sparen an dieser Stelle verschlechtert die Versorgung und belastet pflegende Angehörige noch stärker. Auch neue Zugangshürden lehnen wir entschieden ab. Für die Finanzlage der Pflegekassen ist essenziell, dass die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben endlich kompensiert wird. Neben den pandemiebedingten Kosten belasten auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die teilweise Finanzierung der Pflege- und Ausbildungskosten die Pflegekassen. Damit muss Schluss sein.

Zwar kündigen die Koalitionäre die Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz an und stellen die Einführung eines Familienpflegegelds in Aussicht, das entlastet aber keine pflegenden Angehörigen – weder heute noch morgen. Das sind nur Absichtserklärungen.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die Idee eines Familienpflegegelds. Doch auch hier fehlt es an Verbindlichkeit – das Prüfverfahren lässt konkrete Perspektiven vermissen. Zudem ist das Familienpflegegeld, analog zum Elterngeld, eine Entgeltersatzleistung. Es unterscheidet sich damit deutlich vom geforderten Pflegelohn. Wer vorher mehr verdient hat, bekommt mehr – unabhängig davon, wie intensiv oder aufwändig die Pflege tatsächlich ist.

Auch der Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Maßnahmen zur Stärkung pflegender Angehöriger zu prüfen, bleibe vage. Was fehlt, sind konkrete Schritte – wie etwa der Ausbau von Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege, ein Pflegebudget oder eine sektorübergreifende pflegerische Versorgung. Auch diese Vorschläge sind bislang lediglich Prüfaufträge.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.04.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Wertschätzung und Anerkennung für Familien jeden Tag im Jahr

Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Familie erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie geben Halt, vermitteln Werte, verbinden Generationen und tragen maßgeblich dazu bei, dass unsere Gesellschaft eine Zukunft hat. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzen wir auf eine moderne Familienpolitik, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und frei von jeglicher Ideologie ist. Was Familien brauchen, sind konkrete Entlastungen, echte Flexibilität und Verlässlichkeit – sei es durch flexiblere Arbeitszeiten mit der Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, Investitionen in gute Kitas und Schulen, eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Fürsorge und Beruf sowie die Weiterentwicklung des Elterngeldes. 

Wer in Familien investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unsere Politik ist ein klares Bekenntnis: Familien stehen im Zentrum unseres Handelns – nicht nur heute, sondern jeden Tag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.05.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Blick auf das neue „Superministerium“ die Bedeutung teilhabeermöglichender Bildung für die Chancengerechtigkeit für Kinder aus allen Familien.

„Bildung stellt die Weichen für ein erfolgreiches Leben. Bildung ist so viel mehr als die Fähigkeit, bestimmte Leistungen zu erbringen, sie darf sich nicht an kurzfristigen Erfordernissen der Wirtschaft orientieren. Wir treten für ein Bildungsverständnis ein, das Wohlergehen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in den Fokus nimmt. Nur auf diese Weise ist Bildung eine Investition nicht nur in die Biografien einzelner Kinder, sondern in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

In der Zusammenlegung der Bereiche Bildung und Familie im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der neuen Ministerin Karin Prien (CDU) sieht der Wohlfahrtsverband neue Potenziale und Chancen, um Familien zu stärken und Verbesserungen im Bildungssystem herbeizuführen.

Ein wichtiger Baustein liegt dabei in der frühkindlichen Bildung, so Sonnenholzner: „Noch immer hängen Bildungschancen stark vom soziökonomischen Status der Familien und dem Bildungshintergrund der Eltern ab. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch gesellschaftspolitisch unklug. Es gilt, Familien durch verlässliche und lebensweltnahe Angebote der Bildung, Beratung und Begegnung frühzeitig in ihren Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu stärken. Kitas brauchen gute Rahmenbedingungen – dazu gehört z. B. ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder Zeit für die Kitaleitung. Nur so können am Kindeswohl orientierte Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden, die den Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen und den Familien eine verlässliche und vertrauenswürdige Kinderbetreuung versprechen kann.“

Neben der Qualität der Arbeit pocht die AWO auf Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Ausbau und Sanierung von sozialen Einrichtungen, z. B. Kitas, Ganztagangebote, Familienzentren oder Schulen. Dabei muss neben inklusiven Lösungen auch der Klimaschutz berücksichtigt werden, betont Sonnenholzner, „Für gute Bildung braucht es auch angemessene Räume, in denen gearbeitet und der Tag verbracht wird. Die Gebäudestruktur vieler Kindertageseinrichtungen entspricht weder den Bedürfnissen der Kinder, noch kann von einem klimagerechten Gebäudebestand die Rede sein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

„Neben Investitionen in Bildung brauchen wir endlich auch zeit-, familien- und gleichstellungspolitische Instrumente, die die Bedarfe und Bedürfnisse der Familien ernstnehmen und gute Rahmenbedingungen für Familienleben schaffen. Dabei müssen wir die Vielfalt der Familien in unserer Gesellschaft beachten – nicht jede Familie braucht das Gleiche. Entsprechend vielfältig muss Unterstützung ausgestaltet werden“, erklärt Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.05.2025

Caritas-Verbandsumfrage zeigt: Fehlende Plätze, Kürzungen und steigende Belastungen gefährden gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an

Dass die neue Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag gerade heute, am Tag der Familie, ihre Pläne für die Bildungs- und Familienpolitik der neuen Legislaturperiode vorstellt, ist ein glücklicher Zufall. Der Deutsche Caritasverband sieht die dringende Notwendigkeit, die Gunst dieser Stunde beim Schopfe zu ergreifen und die Chancen entschlossen zu nutzen, die sich mit der Zusammenführung der Familien- und Bildungspolitik in einer Hand ergeben – gerade für einkommensarme Familien und für Familien mit spezifischen Belastungen.

„Gleiche Teilhabechancen für alle von Anfang an können nur dann gelingen, wenn familiäre Erziehung und formale Bildung gemeinsam gestärkt werden: Verlässliche Betreuungsangebote im Kleinkind- und im Grundschulalter legen den Grundstein für eine Kultur guten Aufwachsens. Sie entlasten Eltern und fördern die Entwicklungschancen der Kinder. Frau Ministerin Prien muss ihre landespolitischen Erfahrungen in die Waagschale werfen, um für die Generationen- und Zukunftspolitik ihres Ressorts ein breites Bündnis der Unterstützung zu organisieren. Die Zeiten, in denen das Konsonantenministerium als Gedöns-Ressort in die zweite Reihe gesetzt wurde, müssen endgültig der Vergangenheit angehören,“ so Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Verlässliche Kinderbetreuung auf Platz 1 der familienpolitischen Aufgaben

Verlässliche und qualitativ abgesicherte Kinderbetreuung sowie praktische Unterstützung für den Familienalltag gehören ganz oben auf die Prio-Liste – das zeigt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage innerhalb der verbandlichen Caritas. 338 Führungs- und Beratungskräfte haben daran teilgenommen und priorisierten den Ausbau der Kinderbetreuung als die dringendste familienpolitische Aufgabe.

93 Prozent der Befragten sehen, dass die Belastungen der Familien in den vergangenen zwei Jahren zugenommen haben, davon sehen sich 43 Prozent stark belastet. Wir wissen, dass sich insbesondere Mütter abgehängt fühlen, wenn sie ihre beruflichen Pläne aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze nicht umsetzen konnten. Im Feld der Integration zeigen sich besondere Herausforderungen, wenn die Betreuung nicht funktioniert; Mütter mit Migrationshintergrund konnten keine Sprachkurse besuchen, Integration und gesellschaftliche Teilhabe wurden erheblich erschwert.

Angebote mussten eingeschränkt werden

56 Prozent der Umfrage-Teilnehmer_innen geben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren bei der Kindertagesbetreuung, bei frühkindlicher Bildung oder bei Beratungseinrichtungen das Leistungsspektrum – z.T. stark – einschränken mussten. Dabei wird gerade eine flächendeckende Versorgung mit einer stabilen Betreuungs- und Beratungsinfrastruktur von den befragten Führungskräften als entscheidend angesehen, um die Krisenresilienz der Familien zu stärken. Hohe Bedeutung messen die Teilnehmer_innen der Umfrage darüber hinaus Unterstützungsangeboten durch frühe Hilfen und Lotsendiensten in Geburtskliniken bei.

Pädagogische Konzepte: Interkulturelle Öffnung und Armutssensibilität

„Der Koalitionsvertrag verpflichtet sich auf die Fortführung von Sprachkitas. Damit werden wichtige Voraussetzungen für eine Bildungslandschaft geschaffen, die auf Inklusion und Integration setzt. Es braucht Kindertageseinrichtungen mit verlässlichen Öffnungszeiten und es braucht Kitas, deren pädagogisches Konzept Armutssensibilität und Zusammenhalt stärkt.   Wenn Kinder frühzeitig lernen, dass sich der Wert eines Freundes nicht daran bemisst, wie groß die Torte ist, die er zum Kindergeburtstag in die Kita mitbringt, ist das der erste Schritt für ein gedeihliches Miteinander über Einkommensgrenzen hinweg im Jugend- und Erwachsenenalter. Der Umgang mit Vorurteilen will von Anfang an gelernt sein,“ so Welskop-Deffaa.

Subsidiaritätsprinzip stärken

Die Caritaspräsidentin hebt hervor: Der Koalitionsvertrag will den Kommunen bei der Umsetzung des Ausbauziels der Ganztagsbetreuung die notwendigen Spielräume belassen, damit vor Ort die passenden Angebote geschaffen werden, und Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit sollen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihrer Rolle gestärkt werden. „Ganz in diesem Sinne bieten wir Ministerin Prien unsere Unterstützung an. Glückliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ein gutes Miteinander der Generationen sind Kernversprechen einer Politik, für die wir als Caritas der Ministerin den ganzen Erfahrungsschatz unserer Einrichtungen und Dienste anbieten.“

Die Auswertung der Umfrage finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.05.2025

Am Tag der Familie fordert der Deutsche Familienverband (DFV) bessere Maßnahmen in der Wohnungspolitik.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung hat wenig Familiengerechtes zu bieten. Ein wesentliches Handlungsfeld der neuen Bundesregierung muss das Familienwohnen sein. Doch der Koalitionsvertrag ist in diesem Punkt eher begrenzt.

„In der Wohneigentumsförderung benennt der Koalitionsvertrag lediglich eine nicht genauer beschriebene ‚Starthilfe Wohneigentum‘ für Familien, bei der zwei Förderprogramme der KfW zusammengeführt werden sollen. Beim bezahlbaren Mietwohnen ist ein Mix an guten Ansätzen zu finden wie die schrittweise Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau oder die Verlängerung der Mietpreisbremse für vier Jahre in angespannten Wohnungsmärkten“, so Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Zentral ist jedoch: Es muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Für zuverlässige und messbare Neuerungen sind konkrete Vorhaben notwendig, die eindeutige Familienkomponenten enthalten: „Wiederbelebung des Baukindergeldes und vor allem die Senkung der kostentreibenden Grunderwerbsteuer mit einem Freibetrag für Familien. Beim Mietwohnen müssen Haushalte mit mittlerem Einkommen, die zwischen verschiedenen Zugangs- und Fördermöglichkeiten stehen, bedacht werden“, sagt Heimann. „Das Wohnen darf für eine mehrköpfige Familie nicht zum Armutsrisiko werden.“

Den „Wohnungsbauturbo“, für den die Regierung in den ersten 100 Tagen einen Entwurf vorlegen will, bewertet Sebastian Heimann wegen der konkreten Zeitangabe als positiv. Doch auch hier müssen Familien in den Mittelpunkt gestellt werden, etwa durch eine verbindliche gesetzliche Quote für bezahlbare und familiengerechte Wohnungen (min. 20 Prozent). „Das Motto in der Wohnpolitik muss ‚Vorfahrt für Familien‘ heißen. Denn die Wohnsituation ist zentral für Familien“, so der Bundesgeschäftsführer.

Weitere Informationen

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2025: Familienpolitische Einschätzung des Deutschen Familienverbandes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2025

  • VdK wünscht sich mehr Mut für bessere Familienpolitik
  • VdK-Präsidentin: „Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderungen notwendig“

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine starke Familienpolitik:

„Die Vereinten Nationen haben 1993 den 15. Mai als Internationalen Tag der Familie ausgerufen, um die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundeinheit jeder Gesellschaft herauszustellen. Aber es gibt eben noch 364 weitere Tage im Jahr – und an denen zeigt sich, wie ernst es der Politik wirklich mit den Familien ist.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag kann es für uns nur eine Antwort geben: Das reicht nicht.

Zwar enthält der Vertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich Familienpolitik. Aber vieles bleibt kleinteilig – der große Wurf fehlt. Was es braucht, ist ein echter Systemwechsel, um das Leben von Familien spürbar zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt wäre, Familien mit Kindern mit Behinderungen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Das bedeutet zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen oder das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderungen unkompliziert gewähren – ohne immer wieder neue Nachweise zu verlangen.

Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen auch mehr Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Wir müssen die Zahl der Tagespflegeplätze für pflegebedürftige Kinder deutlich ausbauen, ebenso wie familienentlastende Dienste und sozialpädiatrische Zentren. Es braucht ausreichend inklusive Mutter-Kind-Kliniken, einen echten Pflegelohn oder eine verlässliche Lohnersatzleistung, auch bessere Möglichkeiten, die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Das sind nur ein paar Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Aber ich sage auch: Gute Lösungen sind machbar!

Wir bringen uns mit unserer Expertise gerne ein, um genau das gemeinsam umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 15.05.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Eingliederungshilfe auf den Prüfstand zu stellen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: 

Friedrich Merz hat geliefert – aber nicht, was Menschen wirklich brauchen. Statt endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, erklärt er den Sozialstaat zur Belastung. Das ist zynisch und gefährlich. Wenn der Kanzler den Sozialbereich zur „Kostenlawine“ erklärt, meint er Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er stellt Grundrechte zur Disposition, unter dem Deckmantel von Effizienz.

Die Eingliederungshilfe ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier den Rotstift ansetzt, sägt an der Menschenwürde.

Was Merz jetzt fordert, ist kein Kassensturz. Es ist ein Kurssturz. Zurück in die Vergangenheit. Zurück zur Verwaltung von Behinderung. Zurück zur Aussonderung.

Diesen Weg gehen wir nicht mit und ich erwarte vom Koalitionspartner SPD und insbesondere von Arbeitsministerin Bärbel Bas, sich dem ebenfalls entschieden entgegenzustellen!

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht erneut zu Objekten behördlicher Steuerung gemacht werden. Wir kämpfen dafür, dass sie ihre Rechte leben können, sei es auf Arbeit, beim Wohnen, in der Bildung, und in Hinblick auf umfängliche Teilhabe. Ohne Wenn und Aber.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das verpflichtet. Wer wie Merz Sozialabbau fordert, soll das offen sagen. Aber er soll sich nicht hinter Haushaltszahlen verstecken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2025

Zur Reaktion der Bundesjustizministerien auf die Ankündigungen von Kanzler und Innenminister, Zurückweisungen an deutschen Grenzen trotz eines Gerichtsurteils fortsetzen zu wollen, erklärt Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher:

„Bundeskanzler Merz sowie Bundesinnenminister Dobrindt haben angekündigt, die Zurückweisungen an den Grenzen fortzusetzen zu wollen, trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin.

Nach langem Schweigen widerspricht Bundesjustizministerin Hubig dem nun deutlich, indem sie zur Einhaltung von Gerichtsurteilen im Rechtsstaat aufruft. Das ist löblich, sorgt aber für Verwirrung. Wir fragen uns, was denn nun die Linie der Bundesregierung ist: die Einhaltung deutscher und europäischer rechtsstaatlicher Prinzipien und europäische Kooperation oder Rechtsbruch und populistische Show?

Für uns Grüne ist klar: Die Bundesregierung muss Recht, Gesetz und die Gerichte respektieren und sie muss die Zurückweisung an den Grenzen sofort beenden. Wir dürfen das rechtsstaatliche, einige Europa nicht durch einseitige deutsche Maßnahmen an den Grenzen gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.06.2025

Zum Beschluss des Deutschen Ärztetages für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (§218 StGB) erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es ist ein Meilenstein und außerordentlich wichtiges Signal in der Debatte um Paragraf 218, dass sich der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit klar und deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches ausspricht. Wir begrüßen den Beschluss sehr.

Ein zentrales Argument für die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung ist für die Ärzt*innen, dass das Strafrecht die Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen benötigen, sehr erschwert. Die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und die Anfeindungen gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sehen auch die Mediziner*innen als einen unhaltbaren Zustand an.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages erhöht mit Nachdruck den Druck auf Union und SPD. Es muss eine politische Lösung für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geben. Darauf muss die Bundesregierung eine Antwort geben und zügig eine gesetzliche Lösung vorlegen. In der letzten Wahlperiode wurde die finale Abstimmung des breit getragenen Gruppenantrags zu §218 maßgeblich von der Union verhindert. Jetzt kann sich die Bundesregierung angesichts der medizinisch-fachlichen Beschlusslage nicht mehr weiter wegducken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches schnellstmöglich vorzulegen und einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage von Frauen entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2025

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. 

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls

Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/341) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen.

Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilen die Abgeordneten.

Über den Antrag berät das Parlament am Donnerstag, dem 5. Juni 2025. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“ angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 04.06.2025

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) vorgelegt, der am Freitagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll dieser Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Daneben sieht der Gesetzentwurf zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen.

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt.

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen. Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 201 vom 04.06.2025

Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 13.05.2025

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Doch insbesondere Frauen ist nicht bewusst, wie lange sie wahrscheinlich leben werden – und dies kann gravierende Folgen haben.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter ihre verbleibende Lebensdauer einschätzen. Während Männer häufig die Zeitspanne zu optimistisch ansetzen und ihre Lebensdauer überschätzen, ist bei Frauen eher das Gegenteil der Fall: Sie unterschätzen die ihnen verbleibende Zeit. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Personen, die ihre verbleibende Lebenszeit unterschätzen, tendenziell weniger in die Altersvorsorge investieren“, erklärt Dr. Andreas Mergenthaler, Mitautor der Studie. Aus dieser Fehleinschätzung kann ein niedriges Rentenniveau folgen und das Armutsrisiko kann sich erhöhen.

 

Die ausführliche Pressemitteilung haben wir beigefügt.

Die Pressemitteilung basiert auf der aktuellen Ausgabe von „BiB.Aktuell“, einer Publikation des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die am 21.05.2025 veröffentlicht wird. Den entsprechenden Beitrag aus der Publikation „BiB.Aktuell“ haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch die Autorin / die Autoren der Studie als Interviewpartner.

Die vollständige Literaturangabe des Beitrags lautet:

Reuter, Anna; Mergenthaler, Andreas; Klüsener, Sebastian (2025): Gender Gap bei selbst eingeschätzter Lebensdauer. Männer optimistisch, Frauen pessimistisch?

www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-4    

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.05.2025

Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Der heute bereits vielfach beklagte Arbeitskräftemangel dürfte sich aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung in naher Zukunft weiter verschärfen. So wird mit dem Übergang der Babyboomer in den Ruhestand die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2035 stark zurückgehen. Abhängig von der Entwicklung der internationalen Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland ist mit einem Rückgang zwischen 1,5 und 4,7 Mio. Personen zu rechnen. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie sich das Volumen des Erwerbsangebots in Deutschland zukünftig entwickeln könnte, welche Stellschrauben von Bedeutung sind und welche Rolle Frauen und älteren Erwerbstätigen hierbei zukommt.

Um plausible Annahmen für das zukünftige gesamtwirtschaftliche Erwerbsvolumen treffen zu können, analysierten die Autoren der Studie zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre. Demnach stieg zwischen 2009 und 2022 das Erwerbsvolumen von 1,39 Mrd. Arbeitsstunden pro Woche auf 1,47 Mrd. an, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in etwa konstant blieb. „Die Zunahme des Erwerbsvolumens in dieser Zeit ist somit auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung zurückzuführen“, resümiert Mitautor Harun Sulak vom BiB. Allerdings trugen zu diesem Anstieg die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich stark bei. Die markantesten Veränderungen zeigten sich im höheren Alter: Im Alter ab etwa 50 Jahren stieg die Erwerbstätigkeit pro Person bei beiden Geschlechtern stark an – bei den 60- bis 64-Jährigen kam es im Schnitt sogar zu einer Zunahme von rund acht Arbeitsstunden pro Woche.

Auf Basis verschiedener Szenarien nahmen die Studienautoren Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens in Form von geleisteten Arbeitsstunden pro Woche bis zum Jahr 2035 vor. Die Vorausberechnungen unterschieden sich bei der internationalen Wanderung, dem Bildungsniveau sowie der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Erwerbstätigen. Die Ergebnisse zeigen, dass es noch erhebliche Potenziale gibt, dem durch den Ruhestandseintritt der Babyboomer bedingten Arbeitskraftmangel entgegenzuwirken. So würde sich zum Beispiel das Arbeitskraftangebot bis 2035 nur wenig ändern, wenn die Nettozuwanderung durchschnittlich bei etwa 330.000 Personen läge und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen erreicht werden könnten. „In dem Szenario gehen wir von einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen auf das ostdeutsche Niveau aus“, erklärt BiB-Forscher Harun Sulak. „Bei den älteren Erwerbstätigen schreiben wir die in den letzten anderthalb Jahrzehnten verzeichneten Anstiege in die Zukunft fort.“ Für die Zugewanderten wird ein Bildungsniveau entsprechend der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung und eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration angenommen. „All diese Aspekte sind natürlich keine Selbstläufer, aber durchaus mögliche Szenarien“, so Sulak. Unter diesen Annahmen ergeben sich für 2035 1,48 Mrd. geleistete Arbeitsstunden pro Woche, was gegenüber 2022 sogar noch einem leichten Plus entspräche.

Bei der Studie wurde auch berücksichtigt, dass sich die Erwerbstätigkeit nach Bildungsniveau stark unterscheidet. 2022 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit pro Person bei hochgebildeten Männern zwischen 20 und 66 Jahren um 2,5 Stunden höher als bei Männern mit mittlerer Bildung – und über 7 Stunden höher als bei Männern mit niedriger Bildung. Bei Frauen waren die Unterschiede mit 3 bzw. 11 Arbeitsstunden pro Woche nochmal deutlich größer. „Diese Unterschiede verdeutlichen, dass auch durch Investitionen in Bildung ungenutzte Erwerbspotenziale erschlossen werden können“, schlussfolgert der Mitautor und BiB-Forscher Dr. Sebastian Klüsener. „Dabei geht es nicht nur um Bildung im jüngeren Alter, sondern auch um lebenslanges Lernen in allen Altersschichten.“

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Sulak, Harun; Jung, Felix; Klüsener, Sebastian (2025): Wie kann demografiebedingtem Arbeitskraftmangel begegnet werden? Szenarienbasierte Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens bis 2035.

http://www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-3

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.04.2025

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Debatte über die Arbeitszeit in Deutschland angestoßen. Die Menschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“. Im Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung an, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das zielt in erster Linie auf eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Dabei erlaubt bereits das geltende Gesetz längst eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über 12 Stunden erlauben, zeigt eine neue Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die von der Bundesregierung angeführten Ziele – wirtschaftliche Impulse, Interessen von Beschäftigten an Flexibilität und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels – lassen sich durch weiter deregulierte Arbeitszeiten nicht erreichen, warnen die HSI-Fachleute Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt. Denn erstens könne eine weitgehende Lockerung der täglichen Arbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, sagt Expertin Sutterer-Kipping.    

Arbeitsvolumen auf Rekordniveau

Um sich ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die HSI-Forschenden tun das mit aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen.

„Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. Dementsprechend steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen insgesamt, während die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten gesunken sind. Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lag laut IAB 1991 noch bei rund 1.478 Stunden und im Jahr 2023 bei 1.295 Stunden. Der Rückgang ist stark auf die kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zurückzuführen. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer im europäischen Vergleich relativ geringen durchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von 34,7 Stunden pro Woche führt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern, im Gegenteil.

Geltendes Recht sorgt für erhebliche Flexibilität

Den Arbeitgebern ermöglicht hingegen schon die geltende Rechtslage eine erhebliche Flexibilität, betonen die HSI-Expert*innen. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar seit 1918 eine Konstante im Arbeitszeitrecht, gleichwohl ist ohne weitere Voraussetzung eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen durch Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis zu, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. Das erklärt, warum z.B. in Krankenhäusern längere Arbeitszeiten als acht bzw. zehn Stunden möglich sind.

Überlange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit

Trotz aller bereits bestehender Flexibilisierungsmöglichkeiten: Dass der Erwerbs-Arbeitstag im Prinzip nach acht Stunden enden soll, ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde aber faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. Eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fände dann nur durch die Mindestruhezeiten und Ruhepausen statt.

Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet

Weiteres gravierendes Problem: Durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werden Betreuungskonflikte nicht gelöst, sondern verschärft, so die Forschenden. „Die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten stellen wichtige Schlüsselfaktoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Es droht der Effekt einer weiteren Verringerung der Erwerbsarbeit gerade bei Frauen.“ Das schwächt nicht nur das aktuelle Arbeitsangebot. Langfristig verhindert die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt die eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf, schmälert nachweislich Aufstiegs- und Weiterbildungschancen und erhöht das Risiko für Altersarmut.

Was Arbeitnehmer*innen hingegen wirklich helfen würde, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen, sei mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen die Forschenden an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor.“ Nach geltender Rechtslage kann sich die konkrete Lage der Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen worden sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Sie haben also das letzte Wort.

Auch vor diesem Hintergrund bewerten die Fachleute die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit als „nicht verantwortbar und die falsche Stellschraube zur Lösung des Problems von gleichberechtigter Sorgearbeit“. Statt diesen Irrweg einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. „Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde“, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Gefahr für Vereinbarkeit und Gesundheit, HBS Kommentar Nr. 5, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.05.2025

Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten. Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung beschlossen haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission detailliert herausgearbeitet.*

Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027. Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der Aufholbedarf – und zwar auch, weil die Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.

Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“. Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.

Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren

Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird. „Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker, Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein (IMK).

Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent (2021) und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.

Erst die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert – befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus

Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen. Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.

In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen. Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.

WSI Policy Brief Nr. 88, März 2025

10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.03.2025

Während des Pride Month im Juni stehen die Rechte und Lebenswelten lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie queerer Menschen (LSBTIQ*) im Fokus. 31 000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern gab es im Jahr 2024 in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. In den sogenannten Regenbogenfamilien lebten 50 000 Kinder. Der Begriff Regenbogenfamilien beschreibt Familien, in denen ein gleichgeschlechtliches Paar mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammenlebt – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

Eine von 200 Paarfamilien ist eine Regenbogenfamilie

Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Deutschland gut 6,8 Millionen Paarfamilien mit minderjährigen Kindern, rund jede 200. davon war eine Regenbogenfamilie. Gut 70 % der Elternpaare in Regenbogenfamilien waren zwei Frauen (22 000), knapp 30 % Männerpaare (9 000). Von allen 208 000 gleichgeschlechtlichen Paaren lebten 15 % als Regenbogenfamilie mit Kindern unter 18 Jahren zusammen. Legt man einen erweiterten Familienbegriff zugrunde, der auch Paare mit erwachsenen Kindern umfasst, lebten in Deutschland 38 000 Regenbogenfamilien mit 62 000 minderjährigen oder erwachsenen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet.

Die Ergebnisse beziehen sich auf Familien in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung der Hochrechnung auf den Zensus 2022 bieten eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

 
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.06.2025
  • Wochenendarbeit besonders häufig im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %)
  • Männer arbeiten häufiger abends, nachts oder in Schichten

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus zum Tag der Arbeit am 1. Mai mit, an dem die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern traditionell im Fokus stehen. Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 %). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 %) aller Beschäftigten, sonntags 15 % und an Feiertagen 6 %.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten etwa gleich häufig an Wochenenden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 mit einem Anteil von 27 % beziehungsweise 26 % etwa gleich häufig an Wochenenden. Im Gastgewerbe leisteten zwei Drittel (67 %) der Arbeitnehmerinnen Wochenendarbeit. Im Handel (52 %) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (51 %) waren es jeweils etwas mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten. Bei den Männern waren es knapp drei Viertel (74 %) der Arbeitnehmer im Gastgewerbe, 60 % in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie 46 % im Gesundheits- und Sozialwesen, die zumindest gelegentlich am Wochenende arbeiteten.

Ein Viertel arbeitet abends, 15 % im Schichtsystem und 9 % nachts

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ein Viertel (25 %) der abhängig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 % arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 % nachts zwischen 23 und 6 Uhr. Bei Männern sind diese Arbeitsformen häufiger vertreten: Sie verrichteten zu 28 % Abendarbeit, zu 16 % Schichtarbeit und zu 12 % Nachtarbeit. Bei Frauen waren es 23 % der Arbeitnehmerinnen, die zumindest gelegentlich abends arbeiteten, 13 % arbeiteten in Schichten und 6 % nachts.

Gut die Hälfte (51 %) der abhängig Beschäftigten im Gastgewerbe leistete 2023 Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 %, im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel (34 %). Schichtarbeit leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig im Gesundheits- und Sozialwesen (28 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (24 %) sowie im Gastgewerbe (21 %). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 %), Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) und im Gastgewerbe (13 %) verbreitet.

18 % der Beschäftigten in der EU arbeiten in Schichten

In der Europäischen Union (EU) arbeiteten im Jahr 2023 mit 18 % anteilig etwas mehr abhängig Beschäftigte in einem Schichtsystem als in Deutschland (15 %). EU-weit war der Anteil an Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern in Griechenland (36 %), Rumänien (34 %) und Kroatien (33 %) am höchsten. In Dänemark hingegen war Schichtarbeit im europäischen Vergleich deutlich weniger häufig verbreitet (8 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu atypischen Arbeitszeiten in Deutschland stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen.

Die europäischen Daten zu Schichtarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stammen aus der Arbeitskräfteerhebung der EU, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist.

Angegeben sind jeweils die Anteile der abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren, die angegeben haben, innerhalb der letzten 4 Wochen ständig, regelmäßig oder gelegentlich an einem Samstag, Sonntag, Feiertag, abends (18 bis 23 Uhr), nachts (23 bis 6 Uhr) oder im Schichtsystem gearbeitet haben.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu Erwerbstätigen und dem Arbeitsmarkt finden Sie auf unserer Themenseite Erwerbstätigkeit. Europäische Arbeitsmarktdaten finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsmarkt in Europa.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2025
  • 1,24 Millionen Frauen und 432 000 Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 % leicht rückläufig
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 % weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 % auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.

613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 % (2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil ging im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern (27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant (2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2024 sowie für das 4. Quartal 2024 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2024 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.03.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2025

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2025 fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine grundlegende Stärkung und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Statt individueller Fehlentscheidungen stehen häufig Armut, unsichere Arbeitsverhältnisse, Krankheit oder Trennung hinter einer Überschuldung. Schuldnerberatung ist daher kein ‚Nice to have‘, sondern ein existenziell wichtiges Angebot der sozialen Daseinsvorsorge.“ 

Die AWO kritisiert, dass es bislang keinen flächendeckenden, gesetzlich abgesicherten Zugang zu kostenloser Schuldner- und Insolvenzberatung gibt. Die Träger müssen vielerorts um Projektmittel kämpfen, während die Nachfrage nach Unterstützung weiter steigt. Gerade in Krisenzeiten wie der Pandemie oder angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat sich gezeigt, wie schnell Haushalte in finanzielle Not geraten können. 

Zugleich fordert die AWO eine stärkere Verankerung von finanzieller Bildung im Bildungssystem – insbesondere in benachteiligten Lebenslagen. „Finanzielle Bildung darf nicht nur jenen zugutekommen, die ohnehin über Ressourcen und Unterstützung verfügen. Sie muss gezielt und niedrigschwellig dort ansetzen, wo das Risiko für Verschuldung am höchsten ist“, so Sonnenholzner weiter. 

Hintergrund ist die vom 2. bis 6. Juni stattfindende Aktionswoche Schuldnerberatung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird.“ steht. Die AWO ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und beteiligt sich mit zahlreichen Veranstaltungen und Beratungsangeboten in ihren Einrichtungen bundesweit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2025

„Gemeinsam aus der Einsamkeit“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit. Einsamkeit ist ein bedeutsames Thema. Verschiedene Untersuchungen belegen tiefgreifende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit betroffener Menschen. Einsamkeit kann Gefühle von Isolation, Traurigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen verstärken. In unserer oft schnelllebigen Gesellschaft ist es schnell möglich, dass Menschen sich einsam fühlen, obwohl sie von vielen Menschen umgeben sind.

Zur diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Einsamkeit darf kein Tabuthema sein. Umso wichtiger ist, das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und soziale Bindungen zu fördern. Darauf weisen wir als AWO seit geraumer Zeit immer wieder hin. Denn: Die Erfahrung unserer täglichen Arbeit in Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort zeigt, dass Gemeinschaftsprojekte, Nachbarschaftshilfen oder Veranstaltungen im Quartier den Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern können. Nicht minder bedeutsam ist der Familienalltag, die Pflege von Freundschaften und das Engagement in Vereinen oder Initiativen. Wir sind alle aufgefordert, empathisch im Umgang mit unseren Mitmenschen und offen für die Bedürfnisse anderer zu sein – damit Einsamkeit erst gar nicht möglich wird und den Alltag bestimmt. Dies gilt besonders mit Blick auf junge Menschen, die in realer oder virtueller Einsamkeit empfänglicher werden für Verschwörungserzählungen und demokratiefeindliche Ideologien – eine Entwicklung, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.05.2025

Die AWO unterstützt den Vorschlag der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas, dass Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Forderung entspricht unserer eigenen langjährigen Forderung. Die Diskussion in den letzten Tagen zeigt mal wieder in dramatischer Weise auf, wie wenig einige Beteiligte über den Lebensalltag vieler Rentner, aber insbesondere Rentnerinnen in Deutschland wissen. Die letzten Tage eines Monats werden oft zu Tagen des leeren Kühlschranks. Viele scheuen sich, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ehrenamt und unsere Mitarbeitenden in den Einrichtungen sind täglich mit den Nöten der in Armut lebenden Rentner und Rentnerinnen konfrontiert. Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass die Lebensleistung von Menschen nach einem arbeitsreichen Leben im Beruf oder in der Familie nicht auch finanziell anerkannt wird. Anstatt permanent über Kürzungen zu philosophieren, sollten Vorschläge auch in der Wissenschaft entwickelt werden, die Einnahmeseite zu verbreitern und die Ansprüche auf lebensstandardsicherndem Niveau gerecht für alle zu deckeln.

Eine schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Berufsgruppen umfasst, würde die Finanzierung der Rentenversicherung auf eine solidere Basis stellen und für deren Stabilisierung sorgen. Eine einheitliche Regelung für alle Versicherten ist notwendig, um Fairness und Gleichbehandlung sicherzustellen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.05.2025

Der heutige Weltgesundheitstag lenkt den Blick auf die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert dazu eine umfassende Verbesserung der Versorgung während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und im Wochenbett. Zudem drängt sie auf mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit und die Umsetzung angemessener politischer Maßnahmen, die Familien zu Beginn, aber auch langfristig unterstützen und stärken. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit dem Baby sind prägende Erfahrungen, die Familien stärken können, wenn sie gut begleitet werden. Diese Zeit stellt das gesamte Leben auf den Kopf und wirft auch viele nicht-medizinische Fragen auf. In unseren Beratungsstellen für Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität beobachten wir einen großen Bedarf an psychosozialer Beratung und Begleitung. Von vielen werdenden Eltern hören wir von finanziellen Sorgen: Der Antragsdschungel, finanzielle Einbußen und lange Bearbeitungszeiten führen oft zu Unsicherheiten und in manchen Fällen sogar zu existenziellen Ängsten. Das ist ein erheblicher Stressfaktor, der die Familien auch gesundheitlich sehr belasten kann. Es muss schnell und nachhaltig Entlastung geschaffen werden.“

Der Verband unterstreicht, dass auch die Umsetzung von zeit- und familienpolitischen Maßnahmen gerade in der Anfangsphase des Familienlebens gesundheitsfördernd seien. „Maßnahmen wie die Familienstartzeit sind nicht nur aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, um Sorgearbeit und -verantwortung auch langfristig partnerschaftlich zu verteilen. Sie tragen auch unmittelbar zur Gesundheit der gebärenden Person und des neugeborenen Kindes bei. Sie stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind, reduzieren Stress und schaffen wertvolle Zeit für Erholung und gemeinsames Ankommen als Familie. Die nächste Bundesregierung muss endlich bedarfsgerechte zeit-, familien- und gleichstellungpolitische Instrumente umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet im Juni eine Social Media Kampagne, um auf die Bedeutung der europäischen Gleichstellungspolitik aufmerksam zu machen. Jeden Dienstag wird ein kurzes Video auf Instagram und TikTok veröffentlicht, das zentrale Aspekte des „Fahrplans für die Frauenrechte“ der EU-Kommission beleuchtet. Dieser wurde am 7. März 2025 vorgestellt und bereitet den Übergang von der bisherigen Gender Equality Strategie 2020–2025 zu einer neuen politischen Agenda vor.

„Gerade jetzt zum Start der neuen Bundesregierung in Deutschland müssen wir die Weichen für eine starke europäische Gleichstellungspolitik stellen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Die Videos der Kampagne diskutieren die Inhalte und Prinzipien des Fahrplans und des dazugehörigen Annex. Die Europäische Kommission konzentriert sich darin beispielsweise auf das Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt und auf politische Teilhabe, sowie Themen wie Gender Mainstreaming und Intersektionalität. Dabei bieten die acht Prinzipien für eine geschlechtergerechte Gesellschaft, die die Kommission im Annex des Fahrplans näher ausführt, eine gute Grundlage, müssen jedoch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Insgesamt begrüßt der djb, dass die EU-Kommission eine ambitionierte Agenda verfolgt, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung und eine deutliche Weiterentwicklung in der kommenden Gleichstellungsstrategie.

„Gleichstellung ist ein europäisches Versprechen – und das muss endlich eingelöst werden“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb fordert, dass sich die neue Bundesregierung klar zum Fahrplan der EU-Kommission bekennt, sich im Rat der Europäischen Union engagiert und auf das Instrument der „German Vote“ verzichtet, wenn es um die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen geht. Gleichzeitig ruft der djb die EU-Kommission dazu auf, ihre rechtlichen Mittel konsequent zu nutzen, wenn Mitgliedstaaten Richtlinien zur Gleichstellung nicht oder nur unzureichend umsetzen. Mit dieser Social Media Kampagne will der djb auch die Zivilgesellschaft mobilisieren, die europäische Gleichstellungspolitik aufmerksam zu begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. „Gesetzliche Regelungen, die einige Frauen von Ausbildung und beruflichen Chancen ausschließen, widersprechen grundlegenden Gleichstellungsprinzipien“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken. Sie entfalten eine exkludierende Wirkung mit Blick auf qualifizierte Berufsfelder, die ökonomische Unabhängigkeit versprechen. „Die Verbotsregelungen gründen auf problematischen Stereotypen, wie der pauschalen Verurteilung der stereotypen Muslima als Inbegriff von Unterdrückung, und auf Vorurteilen hinsichtlich einer vermeintlich fehlenden Rechtstreue seitens Muslim*innen im Allgemeinen“, erklärt Dr. Shino Ibold, MJur (Oxford), Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zu Kopftuchverboten für die Justiz im djb.

Einen besonderen Fokus legt der djb in seiner Positionierung auf die intersektionale Diskriminierung der betroffenen Frauen. Das Diskriminierungsmerkmal der Religion ist unmittelbar mit demjenigen des Geschlechts verwoben. Die Diskriminierung wirkt da, wo das weibliche Geschlecht mit der Zugehörigkeit zu einer Minderheitenreligion – dem Islam – korreliert. Betroffen sind somit diejenigen, die sich in der Schnittmenge mehrerer durch Diskriminierungsverbote geschützter Gruppen befinden und daher besonders vulnerabel sind.

Aus Sicht des djb ist eine Anpassung bestehender Regelungen zur Amtstracht ein geeignetes Mittel, um legitime Erwartungen hinsichtlich der durch die richterliche Robe ausgedrückten Distanz und dem intendierten Selbstbild des neutralen Staates mit den Grundrechten der betroffenen Frauen in Einklang zu bringen. So könnten – als milderes Mittel im Vergleich zu pauschalen Verbotsregelungen – allein solche Kopftücher zugelassen werden, die sich farblich und stofflich in die Amtstracht einfügen. Hierdurch ließe sich die Unterordnung der Person unter das Amt – um die es im Kern der Debatte um die Verbotsgesetze geht – sinnvoll zum Ausdruck bringen.

„Die Justiz sollte für alle offen sein, die die im Deutschen Richtergesetz normierten Anforderungen erfüllen, und Vielfalt und Repräsentanz als Stärke begreifen“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt mit seinem aktuellen Policy Paper „Geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in Unternehmen“ einen Kontrapunkt zum kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag. Die dortigen Vorschläge zur Streichung der täglichen Höchstarbeitszeit und zur steuerlichen Begünstigung von Überstunden oberhalb einer Vollzeittätigkeit dienen vor allem Arbeitgebendeninteressen, verschärfen Geschlechterungerechtigkeiten und diskriminieren Teilzeitbeschäftigte.

Dabei ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchaus auch im Interesse von Frauen – wenn sie geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Wirtschafts- und Arbeitszeitpolitik muss dringend diesen Verfassungsauftrag einbeziehen. Damit Frauen eigenständig ihre Existenz sichern können, müssen geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in den Unternehmen geschaffen werden. „Unser Policy Paper enthält zentrale Handlungshinweise für die Gestaltung einer neuen Arbeitszeitkultur”, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Jüngste Untersuchungen etwa des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen ihre Existenz nicht über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg eigenständig absichern können. Schuld daran sind jedoch nicht Frauen und ihre individuellen Entscheidungen. Vielmehr werden Frauen weiterhin durch strukturelle Rahmenbedingungen wie starre Arbeitszeitstrukturen in diese prekäre Lage gedrängt. Verkürzte und/oder unterbrochene Erwerbsarbeitszeiten etwa zur vermeintlichen Vereinbarkeit mit unbezahlter Sorgearbeit haben erhebliche negative finanzielle Auswirkungen.

Das Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen. Sie sind in der Verantwortung. Es bestehen zwar individuelle Ansprüche auf Flexibilisierung der persönlichen Arbeitszeit und diese sind auch notwendig. Zu häufig wird jedoch auf die Durchsetzung dieser individuellen Ansprüche verzichtet, da negative Auswirkungen wie Arbeitsverdichtungen für Kolleg*innen und/oder anderweitige Konflikte befürchtet werden. Diese beschränkten Handlungsmöglichkeiten sind für die Betroffenen nicht hinnehmbar. „Der djb hat ein Instrument entwickelt, mit dem im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden kann, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der neuen Bundesregierung eine engagiertere Kinder- und Jugendpolitik an, um bessere Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen zeigt eindrücklich, dass es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren gilt. Insbesondere bei der Sicherstellung der sozialen Teilhabe aller Kinder brauchen wir nicht weniger als einen Neustart. Es muss endlich gelingen, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür braucht es eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, vor allem aber den politischen Willen der neuen Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für bessere Entwicklungschancen aller Kinder ein Zusammenspiel nötig aus finanzieller Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld. Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Gleichzeitig sehen wir, dass laut Statistischem Bundesamt reiche Familien dreimal mehr für den Lebensunterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Chancengerechtigkeit sieht anders aus. Deshalb sollten die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Sowohl kinderrechtlich als auch volkswirtschaftlich sind die ungleichen Entwicklungschancen von Kindern in Deutschland ein massives Problem. Wenn wir wohlfeilen Willensbekundungen nicht auch finanzpolitische Taten folgen lassen, kommen wir hier keinen Zentimeter weiter“, so Hanke weiter.

 

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, auch und insbesondere in den Schulen. Denn auch die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig durchbricht die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut. Zudem leistet sie einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Deshalb müssen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, sagt Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.05.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2025 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lasst uns spielen – mit allen Sinnen!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Verknüpfung der Themen Spiel und Kultur aufmerksam machen. Über ihre Sinne kommen Kinder von Beginn an in Kontakt mit der Welt und wollen diese auf spielerische Weise mitgestalten und dadurch ihrer Wahrnehmung Ausdruck verleihen. Daher haben Kinder ein Recht darauf, ihr natürliches Spielbedürfnis mit allen Sinnen auszuleben und sich dabei frei und zweckfrei zu entfalten.

Botschafter des Weltspieltags 2025 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Der Weltspieltag 2025 wird deutschlandweit zum 18. Mal ausgerichtet, in diesem Jahr erstmals am 11. Juni, nachdem die Vereinten Nationen den Weltspieltag (International Day of Play) vor Kurzem in die offizielle Liste der UN-Gedenktage aufgenommen haben.

„Wo wären wir ohne Kreativität und Fantasie! Aber in einer Zeit, in der Kinder überwiegend von vorgefertigtem Spielzeug umgeben sind und einen durchgetakteten Alltag erleben, bleiben wenig Möglichkeiten für freies Spiel und kreative Tätigkeiten. Dabei ist es so wichtig, dass Kinder Raum für spielerisches Ausprobieren sowie für gestalterische Ausdrucksweisen haben, damit sie unsere Welt entdecken und mitgestalten können. Auf diesem Weg entstehen außerdem die besten Ideen und erfinderischsten Lösungen. Der Weltspieltag 2025 erinnert uns daran, wie bedeutend Spiel und Kultur sind – auch für uns Erwachsene!“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2025.

Der Fantasie und Kreativität sind besonders am Weltspieltag keine Grenzen gesetzt: Wie wäre es zum Beispiel mit etwas Zeitungsmusik? Welche unterschiedlichen Geräusche lassen sich mit einem Bogen Zeitungspapier erzeugen und kann daraus ein gemeinsamer Rhythmus entstehen? Und wie sehen eigentlich die Farben der Natur aus? Vielleicht lässt es sich herausfinden, wenn verschiedene Naturmaterialien, wie Blätter, Früchte oder Blüten, auf ein weißes Blatt Papier gerieben werden und dort ihre Spuren hinterlassen.

„Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht auf Spiel und künstlerische Aktivitäten fest und das hat gute Gründe: Kinder erforschen und begreifen ihre Welt mit allen Sinnen. Daher ist es sehr wichtig, der spielerischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und ihrem kulturellen Ausdruck Raum zu geben. Kinder haben ihren eigenen Zugang zur Kultur. Wenn Kinder selbst erdachte Choreografien einüben, Handpuppen bauen oder gemeinsam Musik machen, haben sie in erster Linie jede Menge Spaß. Sie stärken dabei aber auch ihre geistigen Fähigkeiten, ihre Kreativität und erleben Gemeinschaft. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie früh mit Kunst, Kultur, Spiel und Medien in Berührung kommen. Dadurch lernen sie unterschiedliche Perspektiven kennen und können ihrer eigenen Position Ausdruck verleihen. Kulturelle Teilhabe ist gerade für benachteiligte Kinder wichtig, denn mit der Erfahrung von Selbstwirksamkeit entwickelt sich die notwendige Resilienz im Umgang mit Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.04.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertags und des Weltelterntags am 1. Juni hebt der Berliner Beirat für Familienfragen die Bedeutung starker Familienpolitik hervor. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe – und Eltern benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Der Kindertag ist mehr als ein Gedenktag: Er erinnert uns daran, dass Kinder eigene Rechte und Bedürfnisse haben. Damit Kinder gut aufwachsen können, müssen Familien als ihr wichtigstes Umfeld unterstützt und gestärkt werden. Eltern leisten Tag für Tag Enormes – mit Verantwortung, Fürsorge und oft mit besonderen Herausforderungen. Diese Leistung verdient gesellschaftliche Anerkennung und politische Unterstützung: Es braucht Entlastung und bessere Bedingungen für alle Familien.

Ein wichtiger politischer Wegweiser dafür ist der Berliner Familienbericht 2025 des Berliner Beirats für Familienfragen, der am 12. Mai veröffentlicht und dem Senat von Berlin überreicht wurde. Er analysiert die Lebensrealitäten von Familien in Berlin und formuliert klare Empfehlungen in fünf zentralen Handlungsfeldern:

  • Wohnraum für Familien: Bezahlbare und ausreichend große Wohnungen mit Platz zum Leben, Lernen und Durchatmen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitszeiten, gute und zuverlässige Betreuungsangebote und Zeit für Sorgearbeit.
  • Familienförderung: Bedarfsgerechte und leicht zugängliche Leistungen und Angebote.
  • Chancengleichheit und Teilhabe: Gleiche Chancen für alle Familien – unabhängig von Lebenslage, Herkunft, Einkommen oder Familienform.
  • Effiziente Verwaltung: Einfache, bürgernahe und digitale Prozesse ohne unnötige Hürden.

Der Berliner Familienbeirat versteht Familienpolitik als dauerhafte, ressortübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung im kontinuierlichen Austausch mit Familien erfolgen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbericht 2025 zeigt deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Am 1. Juni feiern wir Kinder und würdigen Eltern – das sollte auch ein Anlass sein, konkrete Verbesserungen für Familien auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 28.05.2025

Im Rahmen des Single Parents Day am 21.03.25 fand in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Netzwerk für Alleinerziehende in Marzahn-Hellersdorf ein Familienforum mit dem Berliner Beirat für Familienfragen statt. Die Alleinerziehenden machten deutlich, dass sie durch Geldnot, Zeitmangel und soziale Isolation unter hohem Druck stehen. 

Das Einkommen reicht oft kaum zum Leben und die enorme Belastung durch Job, Kinder und Alltag bringt viele Alleinerziehende an ihre Grenzen. Besonders hart trifft es diejenigen, die durch ihre Berufstätigkeit knapp über den Einkommensgrenzen für staatliche Unterstützungen liegen. Sie fühlen sich überfordert und kämpfen mit finanziellen Engpässen.

Klassenfahrten oder Schwimmkurse sprengen häufig das vorhandene Budget der Familie. Die alleinerziehenden Eltern wünschten sich höhere Familienleistungen. Die Unterstützung für Kinder müsse sich an deren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Auch die Bürokratie ist für viele Eltern eine große Belastung. Komplizierte Antragsverfahren schrecken oft ab, benötigte Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Problem sind unflexible Bedingungen im Job. Faire Arbeitszeiten und betriebliche Kinderbetreuung würden helfen.
Das Forum machte deutlich: Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Alleinerziehende stehen Tag für Tag vor enormen Herausforderungen – doch sie fühlen sich oft allein gelassen. Viele kämpfen trotz harter Arbeit mit finanziellen Schwierigkeiten. Eine Gesellschaft, die Alleinerziehende aktiv unterstützt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch ihre Kinder.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 17.04.2025

Der Familienbund der Katholiken gratuliert Karin Prien (CDU) zu ihrer Ernennung als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit ihrem Amtsantritt verbindet sich die Hoffnung auf eine zukunftsgerichtete Familienpolitik, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Verantwortung im Sinne einer wirklich sozialen Marktwirtschaft verbindet. Gerade der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass immer mehr Familien in Deutschland von Armut bedroht sind. Die Soziale Marktwirtschaft muss wieder ihrem Anspruch gerecht werden: „Wohlstand für alle“ darf kein leeres Versprechen bleiben – nur mit starker sozialer Absicherung und echter Teilhabe kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. „Soziale Marktwirtschaft bedeutet in erster Linie, dass Familien von ihrem Einkommen leben können. Das setzt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Anerkennung der Erziehungsleistung und familiengerechte Steuern und Abgaben voraus, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Frau Prien übernimmt ein Schlüsselressort, das maßgeblich die Lebensrealität von Familien in Deutschland gestaltet. Wir hoffen, dass sie die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergreift. Besonders Kinder und Familien sind überproportional von Armut betroffen – jetzt braucht es eine politische Wende hin zu mehr Gerechtigkeit für Familien und echter Chancengleichheit“, fordert Hoffmann.

Der Familienbund erneuert in diesem Zusammenhang seine zentralen Forderungen für eine nachhaltige und gerechte Familienpolitik:

  • Dazu gehören eine effiziente Reform der Familienförderung, die wirksame Bekämpfung von Familienarmut und ein gerechter Ausgleich zwischen Erwerbs- und Familienarbeit, der ausreichend gemeinsame Zeit in der Familie ermöglicht.
  • Gleiche Startvoraussetzungen für jedes Kind sind zentral – deshalb begrüßen wir die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Ministeriums mit einem starken Fokus auf Bildung, mahnen aber zugleich, dass alle familienpolitischen Themen ausreichend berücksichtigt werden müssen.
  • Es gilt, Hürden abzubauen, individuelle und strukturelle Benachteiligungen von Familien aufzuheben und Strukturen zu schaffen, die echte Fairness ermöglichen.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – ihre Stärkung muss oberste Priorität haben. Wir stehen bereit, Ministerin Prien bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und gemeinsam an einer familiengerechten Zukunft zu arbeiten“, betont Ulrich Hoffmann.

Die vollständige Positionierung des Familienbundes zur Bundestagswahl 2025 mit zehn zentralen Forderungen für die kommende Legislaturperiode ist unter https://familienbund.org/artikel/nachhaltig-familienfreundlich-und-familiengerecht-position-des-familienbundes-der-katholiken-zur-bundestagswahl-2025 nachzulesen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 07.05.2025

Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieverständnis und einem erfolgreichen Bildungsweg. Studien belegen, dass die ersten Lebensjahre entscheidend für die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen sind. Doch trotz dieser Erkenntnis bleibt die frühkindliche Bildung oft unterfinanziert und personell unterbesetzt. Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken und der Stiftung Kinder forschen ist eine gute frühkindliche Bildung mehr als nur die Vorbereitung auf die Schule. Sie umfasst die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, bei der auch Eltern eine zentrale Rolle spielen. Frühkindliche Bildung unterstützt Eltern, stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt und ermöglicht verschiedene Betreuungsmodelle. Noch zu selten wird der Wert der Bildungsarbeit erkannt, die Kitas bereits leisten. Sie orientieren sich am Wissensdurst der Kinder und fördern sie individuell, bedarfsorientiert und alltagsintegriert.

Gerade die frühe Bildung im Alter von drei bis sechs Jahren bietet enormes Potenzial: Kinder sind von Natur aus neugierig, sie stellen Fragen, entdecken, forschen, experimentieren – genau das sind die Grundlagen für kritisches Denken, Problemlösungskompetenzen und Innovationsfähigkeit, die unser Land geprägt haben und in Zukunft weiterhin dringend gebraucht werden. Kinder brauchen vielfältige Förderung und Anregung: sprachlich, künstlerisch und naturwissenschaftlich. Wer früh mit Mathematik, Naturwissenschaft und Technik in Berührung kommt, entwickelt ein grundlegendes Verständnis für die Welt und verliert Hemmungen gegenüber diesen wichtigen Zukunftsfeldern. Das trifft im Übrigen auf Mädchen genauso zu wie auf Jungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die frühe Bildung strukturell zu stärken!

Entdeckendes und Forschendes Lernen in der Kita ist wichtig, weil sie:

  • Neugier und Entdeckergeist fördert! Kinder stellen von Natur aus viele Fragen und wollen die Welt erforschen und verstehen.
  • Grundlagen für späteres Lernen legt! Frühe Erfahrungen mit MINT-Themen erleichtern den späteren Schulstart und beugt Stereotypen vor.
  • Problemlösungsfähigkeiten stärkt! Spielerisches Experimentieren hilft, logisch zu denken und Zusammenhänge zu erkennen.
  • Sprachentwicklung unterstützt! Durch gemeinsames Forschen lernen Kinder, ihre Gedanken dialogisch auszudrücken, Meinungen zu formulieren und zu hinterfragen.
  • Chancengleichheit verbessert! Alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus, erhalten früh Zugang zu einer hohen Bildungsqualität im ersten Bildungsort, der Kita.

Kurz gesagt: Frühe Bildung macht Kinder stark für die Zukunft!

Daher fordern der Familienbund der Katholiken und die Stiftung Kinder forschen gemeinsam:

  • Mehr Investitionen in Kitas – für bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel (zur Gewährleistung von Betreuung und Bildungsarbeit), moderne Lernmaterialien und Ausstattung (inkl. digitaler Infrastruktur und Zugang für das gesamte Team)
  • Verbindliche Mindeststandards für Kita-Qualität – verbindliche, wissenschaftlich fundierte Mindeststandards für die Kita-Qualität sind notwendig, um bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Ein einheitliches Qualitätsgesetz könnte zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und finanzielle Mittel effizienter zugunsten der Kinder einsetzen.
  • Multiprofessionelle Teams mit spezialisierten Fachkräften aus Pädagogik, Sprachförderung und MINT-Bildung, um frühzeitige bedarfsgerechte Förderung und den Übergang zur Grundschule zu sichern.
  • Verbindliche Fortbildungen für Erzieher:innen/Pädagogische Fachkräfte im Bereich MINT- und Sprachbildung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung. Ohne sie ist eine nachhaltige Qualitätsentwicklung nicht möglich.
  • Alltagsintegrierte Sprach- und MINT-Bildung als festen Bestandteil frühkindlicher Lernkonzepte.

Jede verpasste Chance in der frühen Bildung ist eine vertane Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, die Weichen für eine nachhaltige, chancengerechte und zukunftsorientierte Bildung zu stellen!

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 26.03.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertages richten wir gemeinsam einen eindringlichen Appell an die Entscheidungsträger:innen der Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft:

Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist kein Nice-to-Have, sondern ein Grundrecht. Die frühe Bildung legt die Grundlage für die sprachliche, soziale, emotionale und kognitive Entwicklung. Gleichzeitig sind Kitas ein entscheidender Faktor für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und Chancengleichheit – insbesondere für Kinder in benachteiligten Lebenslagen.

Vanessa Poerschke, Initiatorin KITA-Reform Jetzt: „Die Kita ist neben dem zu Hause der erste Bildungsort im Leben eines Kindes – und sie entscheidet maßgeblich über dessen weiteren Chancen in Schule, Beruf und Leben. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung. Wer heute in Kitas investiert, investiert in Gerechtigkeit, Integration, Chancengleichheit – und in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ergänzt: „Wir sind in der Pflicht, Kita & Co sowie Schulen als Lern- und Lebensort so zu gestalten, dass sie als inspirierende Schutz- und Wohlfühloase fungieren, in der das Potenzial unserer Kinder sich ganzheitlich entfalten kann! Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte in Qualität und Quantität gute Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Die Realität in Kitas: ein System am Limit.
Zu wenig Personal, zu große Gruppen, hohe Krankheitsstände – und kaum Zeit für das, was Kinder am meisten brauchen: Beziehung, Bildung, Geborgenheit

Hinzu kommt: Kitas können ihre Betreuungszeiten immer seltener verlässlich abdecken.

Gruppen fallen aus, Öffnungszeiten werden spontan oder dauerhaft gekürzt – mit gravierenden Folgen für Eltern, die Erwerbsarbeit, Familienleben und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen.

Statt Bildungsgerechtigkeit erleben Kinder und Familien somit ein System der Zufälle – abhängig vom Wohnort, vom Engagement Einzelner und von politischer Kurzfristigkeit.

Deutschland braucht eine bundesweite KITA-Reform.
Es braucht einen verbindlichen, einheitlichen Rahmen, der überall für gleiche Chancen, verlässliche Betreuung und gute pädagogische Qualität sorgt. Wir fordern daher

  • Bundesweite Qualitätsstandards, die nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich geregelt sind und umgesetzt werden
  • Ein verbesserter Betreuungsschlüssel, der Kindern und Fachkräften gerecht wird
  • Gute Arbeitsbedingungen für pädagogisches Personal – damit Fachkräfte bleiben und neue nachkommen
  • Verlässliche Strukturen, auf die Familien sich im Alltag verlassen können
  • Eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beteiligen
  • Trotz Qualitäts- und Quantitätsanspruch gilt die Notwendigkeit der beitragsfreien Kita&Co, da Bildung beitragsfrei auch im U3 & Ü3-Bereich sein sollte und wir auch weitere soziale Segregation vermeiden müssen

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir die Petition „KITA-Reform Jetzt gestartet, die bereits mehr als 65.000 Unterstützende gefunden hat.

Diese Legislaturperiode muss zur Reformperiode für die (frühe) Bildung werden – mit klaren Zielen und konsequenter Umsetzung.

Vanessa Poerschke und Cornelia Spachtholz sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass wir die Weichen für das ganze Leben in einer Phase stellen, die politisch nach wie vor unterfinanziert und unterbewertet ist. Wer heute Kitas vernachlässigt, riskiert die Zukunft von unseren Kindern, uns berufstätigen Eltern, Familien – und unserer Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Eltern werden laut und KITA-Reform Jetzt und Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.05.2025

Der neue Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ unterstreicht die besondere Bedeutung des Förderprogramms „Demokratie leben!“ und der Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Der Kooperationsverbund hat zum Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen, um das Thema im Bildungsbereich nachhaltig zu festigen und langfristig eine bundeszentrale Infrastruktur in diesem Bereich zu etablieren. Ziel ist es, bestehende Strukturen durch das Bündeln von Expertisen und Angeboten zu ergänzen, Wissen in die Praxis zu transferieren und fachliche (Qualitäts-)Entwicklungen sowie Diskurse im Kontext gesamtgesellschaftlicher Debatten zu begleiten.

Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, bei dem die Koordinierungsstelle für den Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ (KV DeKi) angesiedelt ist, sind fünf weitere bundesweit agierende Träger in dem Verbund tätig: die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. (IKW), das Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC) und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V.

„Demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen. Kinder müssen in den sie betreffenden Angelegenheiten nach ihrer Meinung gefragt und gehört werden und durch ihr Mitwirken ihre und unsere Lebensverhältnisse mitgestalten können – und zwar von Anfang an!“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nur Demokratie praktisch zu erleben, kann wirksam darauf vorbereiten, den Herausforderungen dieser Zeit demokratisch zu begegnen. Anerkennungserfahrungen fördern Ambiguitätstoleranz und stärken demokratische Resilienz. Kinder und Jugendliche bilden dabei ein Korrektiv zu erwachsenen Vorstellungen von Gerechtigkeit und Miteinander“, erklärt Dr. Lena Kahle, Geschäftsführung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik.

„Junge Menschen wollen und können Demokratie aktiv mitgestalten. Erwachsene sind verantwortlich, sie dabei zu stärken: mit Bildungsangeboten, die attraktive Freiräume, wertschätzende Lerngelegenheiten und geeignete Rahmenbedingungen für gute Demokratiebildung schaffen“, sagt Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

„Demokratiebildung erfordert einen grundlegenden Abbau von Diskriminierung, wie Rassismus, Adultismus, Klassismus etc. in den jeweiligen Einrichtungen. Nur so kann Demokratie und Mitgestaltung für alle Kinder erlebbar und erfahrbar werden“, erklärt Purnima Vater vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung.

„Leider erleben auch Kinder im Alltag Diskriminierungssituationen. Bildungsangebote zur Auseinandersetzung mit konkreten Handlungsmöglichkeiten können bei Kindern die Sensibilität für diskriminierendes Verhalten fördern, ihre Kompetenzen zum selbstwirksamen Handeln erweitern und die Motivation zu solidarischem Handeln stärken“, sagt Ralf Hron, Vorstandsvorsitzender vom Netzwerk für Demokratie und Courage.

„Courage bei Ausgrenzung und Diskriminierung zu zeigen ist nicht für alle selbstverständlich. Demokratische Praktiken müssen erlebt und eingeübt werden. Die Schulen in unserem Netzwerk haben sich dazu verpflichtet, ihre Schulkultur entsprechend zu gestalten. Unsere 125 Koordinierungsstellen in ganz Deutschland unterstützen sie dabei“, erklärt Sanem Kleff, Direktorin von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und Vorstandsvorsitzende von Aktion Courage e.V.

Hauptzielgruppen des Kooperationsverbundes sind Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, Eltern und Familienangehörige, pädagogische Fachkräfte in Kita, Hort, Ganztag, Schule und in außerschulischen Einrichtungen, Leitungen von Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstitute und Fachverbände sowie Verwaltungen und Kommunen. Gefördert ist der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V., Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V., Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V. vom 16.04.2025

LSVD kritisiert Vorhaben und fordert Maßnahmen zum Schutz LSBTIQ* Asylsuchender

Das Bundeskabinett beschloss am 4. Juni einen Vorschlag, um unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* mehrjährige Haftstrafen, Folter und massive Gewalt durch die Gesellschaft. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir lehnen die geplante neuerliche Verschärfung der Asylgesetzgebung ab. Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten, schon gar nicht für LSBTIQ* Schutzsuchende. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* Personen mehrjährige Haftstrafen und teilweise auch Folter. Die gesamtgesellschaftliche Ächtung von und Gewalt gegen queere Menschen ist massiv. Bisher scheiterte die Einstufung der drei Staaten am Widerstand des Bundesrates, und dies aus guten Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat vollkommen zurecht geurteilt, dass nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden können, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Dass die Bundesregierung diese letztlich im Grundgesetz verankerten Maßgaben nun einfach umgehen will, kritisieren wir scharf.

Der LSVD⁺ lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab und warnt vor dessen verheerenden Konsequenzen. Sollte es trotz aller rechtlicher Einwände beschlossen werden, fordern wir, dass LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und dass ihre Schutzgesuche grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Außerdem fordern wir, dass die im Rahmen der GEAS-Reform geplante Umstrukturierung der Erkennung von Vulnerabilitäten in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft durchgeführt wird. Nur so kann der ohnehin absehbare Schaden für verfolgte LSBTIQ* Schutzsuchende aus vermeintlich “sicheren” Herkunftsstaaten zumindest etwas abgemildert werden.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 04.06.2025

Erfahrungsberichte von mehr als sechs Monaten „Gesetz in der Praxis“

Seit mehr als sechs Monaten ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Nachdem jahrelang auf CSDs gegen das veraltete Transsexuellengesetz protestiert wurde, beginnt nun der erste Pride-Month mit Selbstbestimmungsgesetz. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen und engagierten Einzelpersonen, das die Informationswebseite sbgg.info verantwortet, veröffentlicht dazu eine Sammlung von Erfahrungsberichten rund um das Verfahren für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:  

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt wurde lange gekämpft. Der Gesetzgebungsprozess und auch die erste Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes waren allerdings geprägt von Falschinformationen und transfeindlichen Erzählungen. Die Perspektiven von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen kamen kaum vor. Mit einer Sammlung von Erfahrungsberichten rund um den Prozess der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen möchten wir diese Perspektiven und Realitäten des SBGG sichtbar machen. Uns haben unterschiedliche Berichte erreicht: unter anderem von Menschen, die be_hindert werden, von Eltern von trans* Kindern, aus der Beratungsarbeit, von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Für viele war die Änderung erleichternd und das, wofür jahrelang gekämpft wurde: ein mehr oder weniger einfacher bürokratischer Akt. So sagt Titus M.*: „Ich bin insgesamt sehr froh, die Änderung vollzogen zu haben und fühle mich mit meinem neuen Namen und Geschlechtseintrag endlich ernst genommen. Ich kann mich mit mehr Selbstbewusstsein durch die Welt bewegen. Es macht mich geradezu euphorisch, ihn auf neue Dokumente schreiben zu dürfen oder Post zu bekommen, die an den Namen adressiert ist.“ 

Für andere gilt das leider noch immer nicht, etwa für geflüchtete Personen: „Im Beratungskontext mit Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben, sind die Erfahrungen leider nicht so positiv. Es gibt bei uns zwei Personen, die aus ihrem Land geflüchtet sind, in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen haben und ihren Namen und Personenstand gerne ändern lassen wollen. Leider ist die bürokratische Hürde sehr groß, so dass die Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnten.“   

Transfeindlichkeit ist mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht beendet, wie auch die jüngst veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität zeigen. Weder in Deutschland, wie Lian, 16 Jahre alt, berichtet: „Es fühlt sich an, als wäre ich endlich auch offiziell ich selbst, aber viele meiner Unsicherheiten wurden dadurch nicht beseitigt. Denn wenn ich als Mädchen gelesen werde oder Transfeindlichkeit bzw. LGBTQ-Feindlichkeit erfahre, rettet mich auch kein männlicher Geschlechtseintrag und Name.“, noch weltweit, wie eine andere Person angibt: „Das X im Reisepass beunruhigt mich ehrlich gesagt – Reisen in die USA zum Beispiel habe ich für mich auch beruflich gerade komplett ausgeschlossen.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ist dennoch ein wichtiger Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen: „Für uns alle – aber natürlich insbesondere für unsere Tochter – war das ein großer Tag, der sie ein Stück näher zu ihrer eigentlichen Identität geführt hat.“, sagt Diana, Mutter eines trans* Kindes.

Eine Auswahl von Erfahrungsberichten ist auf der Webseite sbgg.info zu finden. Außerdem finden Erklärungsberechtigte, Angehörige und Standesbeamt*innen Informationen zum Ablauf der Änderung, zu den einzelnen Regelungen des Gesetzes, Hinweise auf Beratungsstellen u.v.m. 

* Von den berichtenden Personen gewählte Pseudonyme.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 02.06.2025

  • VdK-Präsidentin: „Inklusion ist kein Nice-to-have“
  • VdK: Weg in eine inklusive Zukunft mutig weitergehen

Zum Deutschen Diversity-Tag fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele mehr Taten:

„Am 27. Mai 2025 feiern wir den 13. Deutschen Diversity-Tag – ein Tag, der die Kraft der Vielfalt zeigt. Denn echte Vielfalt bringt uns weiter: Sie fördert Innovation, verbessert die Zusammenarbeit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht Unternehmen zu attraktiven, zukunftsfähigen Arbeitgebern. Wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen, entstehen neue Ideen, kreative Lösungen und ein stärkeres Miteinander.

Doch Vielfalt ist mehr als ein buntes Bild. Sie braucht Strukturen, die Teilhabe für alle ermöglichen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen werden noch viel zu oft übergangen oder nicht ausreichend beteiligt. Symbolische Aktionen reichen nicht aus, wenn es an echter Barrierefreiheit und inklusiven Entscheidungsprozessen fehlt. Inklusion darf kein kurzfristiger Trend oder reines Marketinginstrument sein.

Diversity-Strategien wirken aus Sicht von Menschen mit Behinderungen oft unglaubwürdig, wenn sie nicht inklusiv und mit richtiger Beteiligung umgesetzt werden. Es darf keine Konzepte geben, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg entstehen. Menschen mit Behinderungen müssen aktiv eingebunden werden – in Politik wie in Unternehmen. Symbolische Maßnahmen ohne strukturelle Veränderungen und ein rein ökonomischer Blickwinkel reichen nicht aus. Vielfalt muss Teil der Unternehmenskultur sein und spezifische Bedürfnisse – wie die von Menschen mit Behinderungen – sichtbar und systematisch berücksichtigen.

Auch an einem Tag wie heute müssen wir leider viele Menschen in unserem Land daran erinnern, dass Inklusion kein Nice-to-have ist, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert nichts Geringeres als echte Teilhabe und Gleichberechtigung. Es braucht deshalb verbindliche Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen – etwa eine Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit oder zumindest zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall.

Der Diversity-Tag ist ein wichtiger Anlass, um uns unserer Verantwortung bewusst zu werden – und den Weg in eine inklusive Zukunft mutig weiterzugehen. Vielfalt beginnt im Denken – und wächst durch entschlossenes Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 26.05.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Studie ist aus dem Projekt „Ganztagsförderung für Grundschulkinder: Organisationsmodelle und Beschäftigungsbedingungen“ am IAQ/Universität Duisburg-Essen hervorgegangen, an dem die AWO neben der GEW als Kooperationspartner beteiligt ist. Die Ergänzungsstudie hat die AWO im Herbst 2024 in Auftrag gegeben.

📅        18.06.2025

⏰        13:00 bis 15:00 Uhr

📍           digital über Teams

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich hier: Ganztagsförderung als Armuts(folgen)prävention – AWO

Termin: 05. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im aktuell vorliegenden Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionäre u.a., die Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken. Warum Frühe Hilfen für Familien in Armutslagen ganz besonders wichtig sind, davon berichtet Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt. Im März 2025 wurde ein aktualisiertes Beiratspapier des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen herausgegeben, das besonders auf die damit verbundene Armuts(folgen)prävention eingeht. Prof. Dr. Jörg Fischer stellt auch die Forderungen des Beirats an die Politik vor.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen den General Comment No.25 zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause. Er arbeitet als kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk und koordinierte in dieser Funktion die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes in die deutsche Sprache beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. – 17.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Aufgabe und Pflicht für alle politischen Akteure.

Neben entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Familien- und Familienverfahrensrecht und der Absicherung des Hilfesystems bedarf es für einen umfassenden Schutz und die passende Unterstützung der Betroffenen und  einer engen Zusammenarbeit von Jugendamt, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen und spezifischen Unterstützungsstrukturen vor Ort. Das gemeinsame Anliegen aller Akteure muss insbesondere sein, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils, in der Regel der Frau, und den Kinderschutz in Fällen häuslicher Gewalt besser zu verzahnen sowie bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die gewaltbetroffenen Personen und insbesondere auch für die immer mitbetroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei ist unbedingt auch Täterarbeit in den Blick zu nehmen.

Auf der Fachveranstaltung werden ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen Ideen und Gelingensbedingungen für die Netzwerkarbeit vor Ort diskutiert.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/schutz-und-unterstuetzung-von-gewaltbetroffenen-frauen-und-ihren-kindern-gelingende-netzwerkarbeit-vor-ort/

Termin: 20.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Die Welt befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Klimawandel und politische Entwicklungen weltweit führen zu tiefgreifenden Veränderungen von Wirtschaft, Arbeit und Lebensrealitäten und fordern die Gesellschaft heraus. Diese Veränderungsprozesse werfen zentrale Fragen auf – mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die geschlechtergerechte Gestaltung von Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren wir, wie der digitale und klimabedingte Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft die Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst. Welche zentralen Weichenstellungen sind notwendig, um Gleichstellung in Zeiten des Wandels voranzubringen? Und wie können wir sicherstellen, dass alle Geschlechter gleichermaßen von den anstehenden Veränderungen profitieren? Lassen Sie uns gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden.

Programm

Anmeldung (bis 15. Juni 2025, 23 Uhr)

Termin: 25.  Juni 2025

Veranstalter: Ratschlag Kinderarmut in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Ein Aufwachsen in Armut hat langfristige Folgen, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für unser gesellschaftliches Miteinander und die volkswirtschaftliche Entwicklung. Wir wissen, dass ein Aufwachsen in Armut die Bildungs- und Lebenschancen junger Menschen deutlich verringert und dieses immense gesellschaftliche Folgekosten nach sich zieht.

Im Ratschlag Kinderarmut wollen wir uns in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung daher mit der Frage auseinandersetzen, welche „Investitionen in Kinder“ wichtig sind und wie wir diese gemeinschaftlich angehen sollten. Wir tun dies im Rahmen des Ratschlag Kinderarmut, des größten zivilgesellschaftlichen Treffens in Deutschland zu diesem Thema und einem Format der Nationalen Armutskonferenz.

Darüber wollen wir mit Politik und Wirtschaft ins Gespräch gehen unter dem Motto:

Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in unseren Wohlstand

Mit Strukturreformen zu mehr Chancengleichheit, Effizienz und Teilhabe in Bildung und Kinder- und Jugendhilfe  

Wann  25.06.2025, 17-19:15 Uhr und anschl. Ausklang am Buffet

Wo       Haus des Humanismus, Potsdamer Str. 157, 10783 Berlin

Bitte melden Sie sich bis zum 13.06.2025 an unter: https://forms.office.com/e/YNprY0KN31

(Wir bitten bei der Anmeldung um die Angabe einiger Daten für die statistische Auswertung, die wir für die Abrechnung der Sitzungskosten gegenüber dem Bundesministerium benötigen. Da die Veranstaltung vom BMFSFJ gefördert wird, kann sie kostenlos angeboten werden)

Bei Fragen zum Programm und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: ratschlag-kinderarmut@awo.org

Termin: 26. – 27. September 2025

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bamberg

Chancengerechtigkeit und durchgängige Bildungsbiografien sind entscheidende Faktoren, um soziale Ungleichheiten abzubauen: die Kita spielt dabei eine zentrale Rolle als Grundlage für den Lern- und Bildungsweg der Kinder. Doch wie lässt sich dieses Ziel in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft erreichen, in der Kitas in so unterschiedlich strukturierten Sozialräumen arbeiten? Sind hier gleiche Bedingungen überhaupt gerecht?

Ansprüche an Kita und Schule gibt es viele: Bildungspläne, kindlicher und familiärer Unterstützungsbedarf, Schaffen von durchgängigen Bildungsbiografien und die Forderung nach Kompetenzmessungen und evidenzbasierter Förderung….

Mit fachlichen Impulsen und Zeit für den Austausch fragen wir, wie es konkret aussieht in den Kindertagesstätten und welche Ideen und Lösungsansätze es gibt. Die Veranstaltung richtet sich an Bildungsverantwortliche sowie Fachkräfte aus Kita- bzw. Schul-Praxis und Wissenschaft, die sich für eine nachhaltige und gerechte Bildungslandschaft engagieren.

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser wichtigen Diskussion teilzunehmen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Bildungsstrategie mitzuwirken.

Die Tagung erfolgt in Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Besonders hinweisen möchte wir auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Bamberg, die für Sie ihre Türen öffnen für einen praxisbezogenen Austausch zum Thema!

Anmeldung und Information zur Bundesfachtagung:

Teilnahmegebühr: 95,-€ / 70,-€ für pfv-Mitglieder u. Studierende

Veranstaltungsort:  Universität Bamberg, Markusstraße 8, 96047Bamberg

Melden Sie sich an über den angehängten Flyer oder unsere Website: https://pfv.info/09-2025-bundesfachtagung-in-bamberg/

Flyer zum Download: pfv-Bundesfachtagung 2025

WEITERE INFORMATIONEN

Die Bundestagswahl 2025 hat es eindrücklich gezeigt: Das Wahlverhalten polarisiert zunehmend entlang von Geschlechtergrenzen. Frauen wählten überdurchschnittlich häufig Parteien links der Mitte, Männer bevorzugten Parteien des konservativen und rechten Spektrums – besonders deutlich in der Altersgruppe unter 25 Jahren.

In der neuen Analyse Die Polarisierung der Geschlechter zeigt Dr. Ansgar Hudde, wie sich dieser moderne Gender-Gap entwickelt hat, welche strukturellen Ursachen er hat und welche Trends zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Die Analyse zeigt:

– Welche Faktoren den modernen Gender-Gap im Wahlverhalten beeinflussen

– Welche Rolle verschiedene Altersgruppen spielen

– Wie die Wahlmuster für die einzelnen Parteien aussahen

Jetzt die Analyse lesen 

Warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein guter Anfang sein darf

2022 initiierte Natascha Sagorski nach persönlicher Betroffenheit eine Petition, um auf die unzureichende rechtliche Absicherung von Frauen nach Fehlgeburten aufmerksam zu machen – mit großer Resonanz.
Zum 1. Juni 2025 tritt der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Frauen erhalten künftig auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelt Anspruch auf Mutterschutz.

Im FES impuls Baustelle Familienpolitik zeigt Natascha Sagorski, warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein Anfang sein kann – und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Aufklärung, Forschung und gesellschaftlicher Diskurs bleiben lückenhaft – obwohl Schätzungen zufolge etwa jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist. 

Die Publikation zeigt:

– Was sich mit der Reform konkret ändert

– Warum das erste Trimester nicht unberücksichtigt bleiben darf

– Wie Fehlgeburten enttabuisiert und Betroffene besser unterstützt werden können

– Was es für eine gerechte Familienpolitik braucht

Jetzt das Papier lesen

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Kinderarmut im Koalitionsvertrag kaum Thema!

Berlin, 17.04.2025 – Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), ergänzt:

„Mit diesem Koalitionsvertrag wird es kaum gelingen, Armut wirksam zu bekämpfen – und Verantwortung übernimmt man damit auch nicht. Nicht für die Kinder, die in Armut aufwachsen. Nicht für die Familien, die täglich kämpfen: gegen Ausgrenzung, gegen Mangel, gegen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Was es jetzt kurzfristig braucht, ist Mut, klare Entscheidungen und ein deutliches ‚Mehr‘ für armutsbetroffene Menschen: mehr Geld, mehr Teilhabe, einfachere Zugänge zu Leistungen. Vor allem aber braucht es eine Politik, die armutsbetroffene Kinder und ihre Familien endlich sieht – und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres Leben gibt.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Pressekontakt: info@zukunftsforum-familie.de

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Archiv Pressemitteilung

Familien in den Mittepunkt stellen – ZFF-Wahlforderungen zur Bundestagswahl!

Berlin, 29.01.2025 – Am 23. Februar sind Bundestagswahlen. Bis dahin möchte das ZFF mit einer Kampagne Wähler*innen und Politiker*innen darauf hinweisen, wie dringend notwendig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den Mittelpunkt der politischen Agenda zu rücken und was eine gute Familien- Sozial- und Gleichstellungspolitik beinhaltet. Die Kampagne wird in den nächsten Wochen auf unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook, LinkedIn oder Bluesky laufen und umfasst die vier Themenbereiche Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „In weniger als vier Wochen ist es soweit: Wir sind dazu aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Gerade jetzt ist es wichtig, gemeinsam für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzutreten, die die vielfältigen Bedarfe aller Familien in den Mittelpunkt stellt und sich entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung positioniert. Gute Politik für Familien kann ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit sein. Sie fördert wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Eine zukunftsorientierte Politik für Familien muss wieder das Kernanliegen der politischen Agenda werden, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Demokratie zu gewährleisten. Setzen Sie Ihr Kreuz richtig und machen sich somit für eine solidarische Familienpolitik stark.“

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

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Archiv Pressemitteilung

nak-Schattenbericht: Die Stimme der Menschen mit Armutserfahrung muss gehört

Berlin, 27.01.2025 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt den Schattenbericht der nak. Der Bericht setzt ein klares Zeichen: Die Stimmen von Menschen mit Armutserfahrungen müssen gehört werden, ihre Erwartungen an die Politik sichtbar gemacht und die Gesellschaft umfassend über die Folgen von Armut aufgeklärt werden. Diese Initiative gewinnt vor allem an Bedeutung, da der offizielle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr erscheinen wird.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank! Armut betrifft das Leben von Millionen von Menschen und nimmt ihnen Zukunftschancen. Gerade vor dem Hintergrund des Rückbaus sozialstaatlicher Leistungen der letzten Jahre ist es wichtig, Hintergründe, Zahlen, Daten und Fakten zur Armutserfahrung zu kennen und die Stimme der Armutsbetroffenen zu hören. Nur so können wichtige Lösungsansätze erarbeitet und gute Sozialpolitik gestaltet werden, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientiert und Armut verhindert. Wenn die Bundesregierung es nicht schafft, diese Zahlen vorzulegen, dann muss es die Zivilgesellschaft tun! Das ZFF ist Teil der AWO-Delegation der nak und ruft Politik und Gesellschaft dazu auf, sich aktiv für die Bekämpfung von Armut einzusetzen. Es braucht eine Sozialpolitik, die niemanden zurücklässt und den Betroffenen Perspektiven bietet.“

Hintergrund: Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Zusammenschluss von Organisationen, Verbänden und Initiativen zur Armutsbekämpfung. Gegründet wurde sie 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks (EAPN). In der nak engagieren sich Verbände und Menschen mit Armutserfahrung, die ihre Perspektiven und Lösungsansätze einbringen. Der Schattenbericht der nak wurde in einer gemeinsamen Schreibgruppe von Menschen mit Armutserfahrung und Aktiven aus Organisationen und Verbänden erarbeitet. Er bündelt die Sicht von Menschen mit Armutserfahrung auf dieses Thema und ihre Erfahrungen. Mit dem Schattenbericht liegt eine Darstellung vor, was Armut in Deutschland bedeutet und wie sie erlebt wird. Der Bericht möchte aufklären und erklären.

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e. V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Zur Nationalen Armutskonferenz (nak): www.nationale-armutskonferenz.de