Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 07/2026

AUS DEM ZFF

                                                                                                         

SCHWERPUNKT: Pflegeneuordnungsgesetz

Der Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sieht neben Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch eine Umstrukturierung der Pflegeberatungslandschaft vor – mit massiven Veränderungen für die ambulanten Dienste. Das Bundesministerium für Gesundheit führt dies in seinem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aus. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Neben den bekanntgewordenen Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige soll die Pflegeberatung durch eine sogenannte Pflegebegleitung abgelöst werden. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, soll doch damit eine frühzeitige, umfassende Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen im Beratungssetting erfolgen. Unklar bleibt jedoch die Ausgestaltung der Angebotsstruktur ab dem 01.01.2028. Da bleibt vieles vage und lässt Raum für unnötige Spekulationen.“

Pflegebegleitung setzt aus Sicht der AWO zwingend pflegefachliche Expertise voraus. Diese dürfe nicht infrage gestellt werden und könne ausschließlich durch qualifizierte Pflegefachpersonen sichergestellt werden. Besonders ambulante Pflegedienste verfügten über Mitarbeitende mit den praktischen Erfahrungen und Kompetenzen und müssten daher weiterhin eine zentrale Rolle in der zukünftigen Pflegebegleitung einnehmen.

Sollte die Beratung als zentrales Aufgabenfeld entfallen, führt dies zu einer weitreichenden Schwächung der ambulanten Pflege und senkt die Attraktivität des Arbeitsbereiches. Denn wenn Fachkräfte auf reine Versorgungstätigkeiten reduziert und ihre Kompetenzen in der Pflegeprozessverantwortung statt befördert beschnitten werden, wird sich der Personalmangel hier weiter verschärfen. 

Die AWO fordert, die pflegefachlichen Unterstützungs-, Beratungs- und Anleitungskompetenzen von Pflegefachpersonen ambulanter Dienste in die Weiterentwicklung der Pflegebegleitung zu integrieren und eine Übertragung an sie strukturell vorzusehen. Nur eine gesetzliche Erwähnung ambulanter Pflegedienste kann die Fortführung bestehender Strukturen absichern. Diese fehlt bislang.

Angesichts der drängenden Fragen zur Zukunft der pflegerischen Versorgung hat die BAGFW ein zukunftsweisendes Konzept zur “Weiterentwicklung der ambulanten Pflege – Konzeptionelle Überlegungen für eine Sozialstation 2.0” vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.06.2026

Den heute bekannt gewordenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) scharf als vollkommen unausgewogen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:  

„Statt wirkungsvolle Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Pflege zu geben, setzt dieser Entwurf die Axt an. Was hier als Pflegereform verkauft wird, ist in Wahrheit ein Belastungspaket für die Falschen: Pflegebedürftigen werden Leistungen gekürzt, pflegende Angehörige verlieren Rentenansprüche und bei den Beschäftigten wird die tarifliche Bezahlung infrage gestellt. Gleichzeitig nennt man das Ganze ‚Zukunftspakt Pflege‘ – das ist zynisch.” 

Unter anderem sieht der Entwurf höhere Hürden für die Pflegegrade 2 und 3 sowie eine spätere Erhöhung der Leistungszuschläge im Pflegeheim vor, so dass Menschen mit Unterstützungsbedarf de facto eine Leistungskürzung erleben werden. Zudem sollen die Rentenansprüche für pflegende Angehörige gekürzt, das Einkommen von Kindern für die Finanzierung der Pflege von Eltern wieder herangezogen und die Pflicht zur tariflichen Bezahlung in der Pflege für vier Jahre ausgesetzt werden.  

“Diese Reform blickt nahezu ausschließlich auf die Ausgabenseite. Sie setzt bei denjenigen an, die auf Leistungen angewiesen sind, und bei denen, die die Pflege tragen, seien es Angehörige oder Beschäftigte. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und Pflegende zunehmend die finanziellen Folgen eines strukturell unterfinanzierten Systems tragen und damit politische Versäumnisse ausgleichen müssen.   

Zwei Drittel der Pflege in Deutschland wird von Angehörigen geleistet, die Pflegeberufe leiden unter Überlastung und mangelnder Wertschätzung, Pflege ist ein Armutsrisiko – und die Politik legt einen Entwurf vor, der diese Gemengelage noch verschärft. Wer so Politik macht, spart sich durch die Gegenwart und verspielt die Zukunft. Ein stabiler Sozialstaat ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vertrauen in die Demokratie.  

Das bestehende Defizit ist auch Ergebnis einer langjährigen Praxis, gesamtgesellschaftliche Kosten wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder pandemiebedingten Mehrbedarfe über die Pflegekassen zu finanzieren. Damit muss Schluss sein – Wir brauchen endlich eine ehrliche Finanzierung. Der Bund muss die Milliarden zurückgeben, die der Pflege für gesamtgesellschaftliche Aufgaben entzogen wurden. Langfristig führt kein Weg an einer solidarischen Pflegevollversicherung vorbei, die Menschen wirklich absichert.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2026

Die Diakonie Deutschland kritisiert den Referentenentwurf zum  
Pflegeneuordnungsgesetz als Sparpaket und fordert eine echte Pflegereform mit zukunftssicherer Finanzierung.

Dazu äußert sich Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger: „Der aktuelle Entwurf für eine Pflegereform gefährdet mit den angekündigten Sparmaßnahmen die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen massiv. Es fehlen nachhaltige Strukturreformen. Das Sparpaket verlagert einseitig die Lasten auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Einrichtungen.“ Zentrale Versprechen des Koalitionsvertrags würden ins Gegenteil verkehrt. “Wenn Tariflöhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, trifft das vor allem Pflegekräfte und gemeinnützige Träger, die nach Tarif bezahlen, ins Mark. Wer Tarifbindungen infrage stellt, greift die Tarifautonomie und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen an – und damit nicht nur die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen, sondern auch die Zukunft der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen.”  

Es sei skandalös, dass dies laut Referentenentwurf der Entlastung der Pflegeeinrichtungen dienen soll und die Nichterkennung von tariflichen Vergütungen ein Zeichen der Entbürokratisierung und der Vertrauenskultur sein soll. “Der Fokus auf kurzfristige Einsparungen durch Leistungskürzungen, wie strengere Zugänge zu Pflegegraden und höhere Eigenbelastungen sowie die Kürzung der Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen verschärft die Situation der Pflegebedürftigen weiter. Wer zu Beginn der Pflegebedürftigkeit Pflegegrade schwerer zugänglich macht, schwächt die Prävention. Ziel muss es sein, Menschen so lange wie möglich ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. „Weniger Prävention heißt: mehr Pflegebedarf später”, so Ronneberger. 

Das groß angekündigte Ziel einer umfassenden Pflegereform wird mit diesem Sparprogramm aus Sicht der Diakonie klar verfehlt. Schlimmer noch: Die vorgeschlagenen Änderungen bergen erhebliche soziale und versorgungspolitische Risiken. „Sie gefährden direkt die Versorgungssicherheit, die Qualität in der Pflege sowie die Zukunft des Pflegeberufs und der tarifgebundenen Träger“, so Ronneberger 

Die Diakonie Deutschland habe Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung in der Pflegeversicherung vorgelegt. Ronneberger: „Wir stellen uns klar gegen Einsparungen auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und sagen: Pflege darf nicht zur sozialen Frage werden!“  

Weitere Informationen:

Forderungen von Diakonie Deutschland und DEVAP „Pflegereform 2026 Versprechen aus Koalitionsvertrag einlösen“ https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/26-04-30_Diakonie_DEVAP_One_Pager_RefEntwurf_Pflegereform_2026.pdf

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 04.06.2026

Presse-Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des heute bekannt gewordenen Referentenentwurfs des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes.

„Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden. Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. 

Die geplante Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30% ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende Abkehr von der jahrelangen Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.

Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrages belastet Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs findet nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.     

Ob die geplante Anpassung des Begutachtungsinstruments, mit dem Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, fachlich sinnvoll und begründet ist, muss gründlich geprüft werden. Höhere Zugangshürden dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ohne Unterstützung bleiben, die sie brauchen. Kommunale Altenhilfe als Auffangnetz steht dafür nach wie vor nicht ausreichend zur Verfügung. Hinzu kommt: Einen echten Bestandsschutz soll es nicht geben. Die neuen Regeln gelten auch für alle, die heute bereits pflegebedürftig sind und neu begutachtet werden. Das ist eine Belastung für alle Pflegebedürftigen und Angehörigen, die darauf vertraut haben.

Dabei lägen die Lösungen seit Jahren auf dem Tisch. Der Pflegevorsorgefonds ist bisher für die Zukunft zurückgelegt. Würde man ihn jetzt für die Pflegeversicherung freigeben, stünden erhebliche Mittel zur Verfügung, um die Finanzen zu stabilisieren. Der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch immer Milliarden Euro für Ausgaben, die während der Corona-Pandemie aus Beiträgen zweckentfremdet wurden. Dazu kommen die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Der Paritätische fordert eine grundlegende Reform. Mit einer solidarischen Pflegevollversicherung lässt sich die Pflege bedarfsgerecht reformieren und gerecht finanzieren.”

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 04.06.2026

  • Anhebung der Zugangsschwellen zum Pflegegrad wertet der VdK als kritisch
  • Pflegende Angehörige werden nicht genug entlastet

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über Medien veröffentlicht. Dazu kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein.  

Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen.

Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt.

Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert.

Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.

Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 04.06.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

um insgesamt elften Mal haben Bund und Länder heute gemeinsam mit dem DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation den nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“ vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe beschreibt das deutsche Bildungssystem in einer Phase tiefgreifender gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen: Sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, veränderte Zuwanderungsbewegungen sowie wachsende Anforderungen an Chancengerechtigkeit und Integration prägen inzwischen alle Bildungsbereiche – von der frühen Bildung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.

Der Bericht macht deutlich, dass sich Entwicklungen im Bildungssystem häufig erst mittel- und langfristig zeigen und deshalb über mehrere Berichtszyklen hinweg betrachtet werden müssen. Gleichzeitig beschreibt der Bericht zahlreiche Maßnahmen und Ausbauprozesse, mit denen Bund und Länder auf die Herausforderungen im Bildungssystem reagieren. So wurden die frühkindliche Bildung und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erheblich ausgebaut, die Bildungsbeteiligung weiter gesteigert sowie Sprachförderung und Sprachdiagnostik in vielen Ländern gestärkt. Auch multiprofessionelle Unterstützungsstrukturen an Schulen wurden erweitert.

Der Bericht beschreibt darüber hinaus Fortschritte bei der Bildungsbeteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der zweiten Generation sowie einen langfristigen Trend zu höheren Bildungsabschlüssen. Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Der Bericht macht damit deutlich, dass Bildungspolitik zunehmend auch zur Sicherung von Fachkräften beiträgt. Die Integration Zugewanderter in Bildung und Arbeitsmarkt, die bessere Ausschöpfung vorhandener Erwerbspotenziale sowie die Stärkung lebensbegleitenden Lernens gewinnen dabei weiter an Bedeutung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute Bildung beginnt lange vor der Schule. Der Bericht zeigt, wie stark frühe Entwicklungs- und Bildungschancen den weiteren Bildungsweg prägen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühe Bildung, Sprachförderung und bessere Übergänge im Bildungssystem. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das Talente früh erkennt, Potenziale stärkt und Aufstiegschancen eröffnet – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund. Auch hier gilt: Nachhaltige Veränderungen entstehen nicht kurzfristig, sondern durch verlässliche und langfristige Bildungspolitik im Miteinander Bund, Ländern und Kommunen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin erklärt für die Länder: „Der Bildungsbericht zeigt deutlich: Bildung entscheidet über Lebenschancen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühkindliche Bildung, Ganztag, Sprachförderung und bessere Bildungsübergänge. Nicht Herkunft darf über Zukunft entscheiden. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind die Chance erhält, seine Talente und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Klar ist aber auch: Bildungspolitische Reformen wirken nicht über Nacht. Sie brauchen Verlässlichkeit und Ausdauer. Denn gute Bildung entsteht nicht durch kurzfristige Maßnahmen, sondern durch konsequente Arbeit an Qualität und Chancengerechtigkeit.“

Im Bereich Schule beschreibt der Bericht weiterhin rückläufige Kompetenzentwicklungen insbesondere in Mathematik sowie bei computer- und informationsbezogenen Kompetenzen. Der Bericht macht deutlich, dass die Stärkung der Basiskompetenzen eine der zentralen Zukunftsaufgaben bleibt. Zugleich verweist der Bericht darauf, dass soziale Herkunft weiterhin erheblichen Einfluss auf Bildungserfolg und Bildungsteilhabe hat und Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen. So zeigen sich laut Bericht bereits im Alter von zwei Jahren deutliche soziale Unterschiede etwa beim Wortschatz von Kindern.

Besonders die frühe Bildung bleibt ein zentrales Handlungsfeld: 2025 wurde mit mehr als 57.000 Einrichtungen erneut ein Höchststand bei den Kitas erreicht. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei den unter Dreijährigen in einigen Regionen weiterhin deutliche Betreuungsengpässe. Der Bericht verweist darauf, dass Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen und sich über den gesamten Bildungsverlauf hinweg fortsetzen können. Bund und Länder haben deshalb in den vergangenen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengerechtigkeit auf den Weg gebracht – unter anderem durch Investitionen in frühe Bildung, Sprachförderung, Ganztagsangebote und das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen.

Der Bericht verweist unter anderem auf den seit 2022 deutlichen Geburtenrückgang. Mit rund 677.000 Geburten lag die Zahl 2024 wieder auf dem Niveau vom Beginn der 2010er-Jahre. Gleichzeitig erreichen derzeit die geburtenstarken Jahrgänge des letzten Jahrhunderts das Rentenalter. Der Bericht macht deutlich, dass diese Entwicklungen das Bildungssystem langfristig verändern und neue Anforderungen an Planung, Steuerung und Bildungsangebote mit sich bringen.

Der Bericht macht zugleich deutlich, dass die Herausforderungen im Bildungsbereich nicht kurzfristig zu lösen sind. Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung, Integration und Digitalisierung bleiben langfristige Aufgaben, die nur gemeinsam vom Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können.

Hintergrund

Der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ wird von einer unabhängigen Autorengruppe im Auftrag von Bund und Ländern erstellt und vom DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation koordiniert. Er erscheint seit 2006 alle zwei Jahre und untersucht die Entwicklung des deutschen Bildungssystems über alle Bildungsbereiche hinweg.

Beteiligt sind das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Den Bericht sowie weiterführende Materialien und Informationen finden Sie unter www.bildungsbericht.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend  vom 15.06.2026

Dr. Petra Volke ist in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt worden. Ab September 2026 arbeitet sie in dem unabhängigen Gremium mit.

Am 2. Juni hat der Vertragsstaatenausschuss des Europarats zur Istanbul-Konvention fünf neue Mitglieder der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt. Die deutsche Kandidatin Dr. Petra Volke setzte sich in einem starken Feld von Kandidatinnen und Kandidaten durch. Sie wird ihre Arbeit in dem Gremium ab September 2026 aufnehmen. Die Bundesregierung unterstreicht mit der erfolgreichen Kandidatur ihr Engagement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Ich gratuliere Dr. Petra Volke herzlich zu ihrer Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Wahl ist eine große Anerkennung ihrer fachlichen Expertise und ihres Engagements für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Frauen und Mädchen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Dieses Menschenrecht zu sichern und zu stärken, bleibt eine zentrale Aufgabe. Deshalb hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die unabhängige Expertengruppe leistet einen wichtigen Beitrag, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention transparent zu begleiten und weiterzuentwickeln. Ich freue mich sehr, dass Deutschland künftig wieder in diesem bedeutenden Gremium vertreten sein wird. Mit Dr. Petra Volke wird sich eine ausgewiesene Expertin dafür einsetzen, den Schutz von Frauen und Mädchen in Europa weiter zu stärken und die Ziele der Istanbul-Konvention entschlossen voranzubringen.“

GREVIO überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (englisch: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, kurz: GREVIO), überprüft, wie die Vertragsstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Das internationale Gremium bewertet nationale Maßnahmen und formuliert Empfehlungen, um den Schutz vor Gewalt weiter zu verbessern. GREVIO trägt damit dazu bei, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Europa wirksamer zu bekämpfen.

Erfahrung aus Justiz, Menschenrechten und Gleichstellung

Dr. Petra Volke ist Familienrichterin und befasst sich in ihrer Arbeit mit Fällen häuslicher Gewalt. Sie bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Zudem war sie in internationalen Zusammenhängen tätig, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Erfahrungen wird sie künftig in die Arbeit bei GREVIO einbringen.

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend  vom 02.06.2026

Zur Veröffentlichung des Unicef Children’s Climate Risk Report erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Belastung von Kindern und Jugendlichen durch die Klimakrise hat längst ein beunruhigendes Ausmaß erreicht. Junge Menschen sehen sich mit Zukunftsängsten, Hitzewellen, Extremwetterereignissen und den Folgen politischer Untätigkeit konfrontiert. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland und weltweit haben ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Sie haben eine Politik verdient, die über die nächste Legislaturperiode hinausdenkt und die Interessen kommender Generationen schützt. 

Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ihre Politik konsequent an den Bedarfen der jungen Generation ausrichten. Dazu gehört auch, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Lebensgrundlagen geschützt, ihre Stimmen gehört und ihre Zukunft nicht länger politischen Kurzsichtigkeiten geopfert werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.06.2026

Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Das betont sie in einer Antwort (21/6321) auf eine Kleine Anfrage (21/6017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan werde im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit geprüft. „Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 485 vom 15.06.2026

Der Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettsbefassung im Sommer 2026 an den Bundestag und Bundesrat überwiesen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5714) mit. Die Fraktion hatte sich nach einem „geleakten“ Arbeitspapier der Bundesregierung mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, der Austausch zu diesem Thema sei noch nicht abgeschlossen. Im Fokus des Austauschs stünden neben den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Unterhaltsvorschussgesetz keine weiteren Themenfelder. Im Übrigen dauerten die Beratungen zum Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.

Bei dem von der Linken angesprochenen „Vorschlagsbuch“ zum effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen handele es sich um eine unabgestimmte und ungewichtete Sammlung von Ideen, heißt es in der Antwort weiter. Zu den einzelnen Vorschlägen habe sie sich noch keine abschließende Meinung gebildet, schreibt die Regierung. Darüber hinaus kündigt sie an, den 18. Kinder- und Jugendbericht mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag und Bundesrat im kommenden Jahr vorzulegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 15.06.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/6373) zum Gewaltschutz für wohnungslose Frauen gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, inwieweit diese darauf hinwirken will, dass die Akteure der Wohnungslosenhilfe in die Analysen und Entwicklungsplanungen des Gewalthilfegesetzes und der Hilfesysteme der Länder einbezogen werden, und falls dies nicht geplant sei, warum nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 480 vom 15.06.2026

Die Pandemie hat das Leben aller Menschen beeinflusst – wie sich dies für die Arbeitswelt auswirkte, diskutierte die Enquete-Kommission des Bundestags am Donnerstag. „Die Auswirkungen waren gravierend“, sagte Susanne Wagenmann und bezeichnete die Schäden an Wertschöpfung auf 350 Milliarden Euro. Die Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führte aus: „Es ist wichtig, in solchen Zeiten die Politik transparent auszugestalten.“ Sie warnte vor einem Flickenteppich bei den Gegenmaßnahmen.

Grit Köllmer von der Vernetzten Pflegedienstleistung Grit Köllmer in Oschersleben berichtete hingegen aus ihrem Pflegeberuf. „Unsere Arbeit ist in der Coronazeit sehr schwierig gewesen.“ Ständig habe es neue Regelungen gegeben, und auch Umsatzeinbußen. Zur sozialen Sicherung sagte sie: „Das Vertrauen unserer Leute ist völlig weg.“

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Pandemie hätte wie in einem Brennglas gezeigt, was gut und was schlecht läuft. Im Frühjahr 2020 seien sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen. „So wurden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern die wirtschaftliche Lage wurde stabilisiert.“ Insgesamt hätten Frauen in der Pandemie die Hauptarbeit geleistet, in der Care-Arbeit und in den Familien. „Das hat Verwerfungen mit sich gebracht. Man sollte den Geschlechterzusammenhang sehen.“

Diesen sprach auch Judith Rahner an. „Auf dem Arbeitsmarkt wurden strukturelle Benachteiligungen sichtbar gemacht“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Weil Frauen mehr in Teilzeit und in Minijobs arbeiten, sei das Kurzarbeitergeld für sie viel niedriger ausgefallen. „Politische Maßnahmen sind nicht geschlechtsneutral.“ Viele Mütter hätten dann auch noch ihre Erwerbsarbeit reduziert. Daher forderte sie, Minijobs verstärkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. „Eine Gesellschaft ist nur krisenfest, wenn die, die sie tragen, nicht vernachlässigt werden.“

Katja Kipping betonte, dass Ärmere die Verlierer der Pandemie gewesen seien. Unter anderem hätten beengte Wohnverhältnisse die negativen Folgen verstärkt, so die Linken-Politikerin und Geschäftsführerin sowie Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik des Paritätischen Gesamtverbands; sie forderte die Einrichtung von öffentlichen Lernorten. „Sie sind jetzt zu identifizieren und hochzufahren.“ Ferner seien Mittagessen in Einrichtungen oder die Tafeln weggebrochen. Und: „Personalbemessung in sozialen Einrichtungen darf nicht auf Kante genäht sein.“

Die Familien in den Fokus nahm Katharina Spieß. Die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sagte, die Schließung von Einrichtungen habe die Familien in besonderem Maße belastet. „Die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wurde eingeschränkt, auch die der Eltern“. Zwei Drittel der Familien seien während der Pandemie im Doppelerwerb gewesen.

Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an.

Auf die Frage, was passiert wäre, wenn es keine Eingriffe des Staates gegeben hätte, antwortete BDA-Vertreterin Wagenmann: „Der Vergleich mit Europa zeigt, dass unser Modell der Sozialpartnerschaft extrem zur Arbeitsplatzsicherung beigeragen hat.“

Köllmer berichtete aus der Pflegepraxis, dass Patienten die Nahrungsaufnahme verweigert hätten, weil sie dachten, ihre Angehörigen wollten sie nicht mehr sehen. Teilweise hätten vier Mitarbeiter in drei Schichten für 51 alte Menschen arbeiten müssen. „Es gab eine unverhältnismäßige Einmischung der Politik in unsere Arbeit.“ Sich zum Beispiel von einem Angehörigen nicht verabschieden zu können, den man sehr liebt, „da macht man sich Vorwürfe“, sagte sie.

Heil dagegen sagte, Arbeitsschutz sei vor der Pandemie als Bürokratie-Thema belächelt worden. Arbeitsschutzmaßnahmen seien nicht am grünen Tisch entstanden, „sondern mit den Betrieben gemeinsam erarbeitet“ worden.

Frauenrat-Vertreterin Rahner betonte, dass die psychische Belastung für Frauen in der Pandemie ein lange unterschätztes Phänomen gewesen sei. „Das waren keine individuellen Überforderungen, sondern strukturelle Belastungen.“ Sie forderte, zum Beispiel Gewaltschutz verbindlich in Krisenkonzepte einzubinden.

Kipping berichtete aus ihrer Zeit als Sozialsenatorin Berlin, wie das Land auf Menschen mit Obdachlosigkeit reagiert habe. „Pfandflaschensammeln, um Spenden bitten“, das sei alles eingeschränkt gewesen. Eine Reaktion: „Hostels und Jugendherbergen wurden angemietet.“ Unter anderem sei die Straßensozialarbeit als systemrelevant eingestuft worden, dabei erwähnte Kipping besonders die Arbeit des Vereins Karuna und die von ihm eingesetzte Taskforce, in der ehemals von Wohnungslosigkeit Betreoffene quer durch die Stadt fuhren, um Bedarfe zu ermitteln und Hilfe zu leisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 478 vom 12.06.2026

Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem entsprechenden Antrag (21/6335) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“

Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 472 vom 11.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regierung in einem Antrag (21/6339) aufgefordert, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden.

In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 470 vom 10.06.2026

Die Fraktion Die Linke hat sich strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. In einem Antrag (21/6363) wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden.

Außerdem verlangt die Fraktion Die Linke, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar.

Die Fraktion Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 470 vom 10.06.2026

In einem Antrag (21/6359) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden.

Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen.

Der Antrag wird laut Tagesordnung am Donnerstagnachmittag im Bundestagsplenum debattiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 466 vom 10.06.2026

Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in einem Antrag (21/6361) der Fraktion.

Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung.

Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten.

Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden.

Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 466 vom 10.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/6336) gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle UNICEF-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 10.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In einem Antrag (21/6337) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu – insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife.

Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten.

Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 10.06.2026

Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) frei gemacht. Das Gremium verabschiedete die Vorlage, die am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dieser Fassung in Teilen zu, während sie andere Teile ablehnten und sich bei weiteren enthielten.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen ist das derzeit geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher müssten die bisherigen Regelungen so angepasst werden, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt.

Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.

Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.

Ein von der Ausschussmehrheit angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält unter anderem Änderungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach ist etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 464 vom 10.06.2026

Steuervorteil des Ehegattensplittings begrenzen, Kindergeld und Kinderfreibetrag ausweiten: Eine Gruppe von Ökonom*innen hat der Bundesregierung heute in Form eines offenen Briefes einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Den Brief haben zahlreiche namhafte Professor*innen aus den Bereichen Ökonomie und Jura unterzeichnet. Zu den Initiator*innen gehört neben Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung) und Monika Schnitzer (Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft) auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Zum Ansinnen des offenen Briefes äußert sich Katharina Wrohlich wie folgt:

„Eine Reform des Ehegattensplittings sollte dringend angegangen werden. Dadurch würde eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit für viele verheiratete Frauen finanziell attraktiver. Das ist aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, weil so die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen gestärkt wird. Es ist aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme von großer Bedeutung. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen.

Besonders wichtig ist zudem: Die durch die Reform entstehenden steuerlichen Mehreinnahmen sollten direkt wieder an Familien mit Kindern rückverteilt werden. Das heutige Ehegattensplitting fördert Ehepaare unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Allerdings sind häufig Kinder der eigentliche Grund, weshalb Paare ihre Erwerbs- und Sorgearbeit aufeinander abstimmen und ein Elternteil, überwiegend die Mutter, beruflich zeitweise zurücktritt. Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, finanziert durch die steuerlichen Mehreinnahmen aus der Reform des Ehegattensplittings, würde Familien gezielter unterstützen und zugleich Alleinerziehende sowie unverheiratete Eltern besser einbeziehen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.06.2026

Zentrale Finanzierungsdaten der gesetzlichen Rente in Deutschland haben sich im demografischen Wandel viel positiver entwickelt, als zugespitzte Behauptungen in der aktuellen Debatte nahelegen. Das unterstreicht eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Gemessen an der Wirtschaftsleistung als entscheidender Größe sind die Ausgaben für die gesetzliche Rente heute niedriger als vor knapp 30 Jahren: 1997 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei 10,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2003 waren es 10,4 Prozent. In 2024 betrug der Anteil hingegen 9,3 Prozent. Und dass, obwohl die Zahl der Rentner*innen im gleichen Zeitraum um über drei Millionen Menschen gestiegen ist. Auch der Beitragssatz zur GRV liegt aktuell mit 18,6 Prozent spürbar niedriger als Ende der 2000er Jahre mit 19,9 Prozent oder Ende der 1990er Jahre mit sogar 20,3 Prozent.

Der Anteil der Bundesmittel, die in die gesetzliche Rente fließen, ist zwar höher als in den 1990er Jahren, in den letzten zwei Jahrzehnten war er aber, mit einigen Schwankungen, im Trend rückläufig. Der Anteil dieser Bundesmittel an den Gesamteinnahmen der GRV ist zwischen 2003 und 2024 von 34 auf 29 Prozent zurückgegangen. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes lag die Quote 2024 mit 24,6 Prozent ebenfalls etwas niedriger als zur Jahrtausendwende (26,3 Prozent). Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die GRV dienen einerseits der Finanzierung gesellschaftlich sinnvoller Leistungen wie Kosten aus der deutschen Vereinigung oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die seit den 1990ern hinzugekommen sind oder ausgeweitet wurden. Zum anderen ist ihre Aufgabe, die Beitragssätze zu dämpfen. Diese Zahlungen folgen über Jahre hinweg klaren Regeln, es handelt sich nicht um einen Defizitausgleich für plötzlich entstehende Löcher im Haushalt der Rentenversicherung.

Zugleich dokumentiert die neue Untersuchung des WSI-Rentenexperten Dr. Florian Blank, dass die Rentenzahlungen der GRV jungen wie älteren Versicherten gleichermaßen eine positive interne Rendite auf ihre eingezahlten Beiträge bieten: Die nominalen Renditen liegen für alle Geburtsjahrgänge von Ende der 1940er bis 2010 nahe beieinander: Im Durchschnitt reichen sie bei Männern von etwa 3,1 bis 3,3 Prozent pro Jahr, bei Frauen sind es knapp 3,6 bis 3,8 Prozent. Lediglich die noch im Zweiten Weltkrieg Geborenen haben etwas höhere Werte, so Berechnungen, die Forschende des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der HTW Berlin und Blank kürzlich vorgelegt haben. Daraus ergibt sich auch, dass im politischen Raum vehement vorgetragene Forderungen wie eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder eine beschleunigte Absenkung des Rentenniveaus mit Blick auf die Renditen der Beiträge nicht die behaupteten positiven Effekte für die Jüngeren haben. Zum Teil wirken sie sogar in entgegengesetzter Richtung: Bei Umsetzung mancher Ideen würde die interne Rendite auch und gerade bei Jüngeren leiden.

„Die Datenanalyse ergibt, dass das System der gesetzlichen Rente recht solide dasteht. Für Millionen Menschen ist es die zentrale, verlässliche und im Vergleich zu vielen privaten Vorsorgeprodukten transparente Absicherung im Alter. Und zentrale Finanzierungsdaten haben sich in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten unspektakulär entwickelt, obwohl der demografische Wandel längst in vollem Gange ist“, sagt Studienautor Blank zu den Ergebnissen. „Die aktuellen Beitragssätze liegen sogar niedriger als in der Vergangenheit erwartet. Das zeigt auch, dass die Politik durchaus Spielraum für ein gutes Umfeld der Alterssicherung hat. Auch in dem Sinne, dass eine investitionsorientierte Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik, die für Wachstum, mehr Beschäftigung und höhere Produktivität sorgen, einen zentralen Beitrag darstellen, um die demografische Entwicklung bewältigen zu können. Alarmistische Erzählungen wie die, das System stehe vor dem Kollaps oder für Jüngere würden sich Beitragszahlungen nicht lohnen, lassen sich empirisch nicht belegen, im Gegenteil“, betont der Rentenexperte.

Insgesamt überprüft Blank in seiner Untersuchung ein gutes Dutzend populäre Aussagen zu Themenbereichen wie Rentenfinanzen, Generationengerechtigkeit oder kapitalgedeckte Alterssicherung. Viele davon erweisen sich im Faktencheck als falsch oder zu stark verkürzt. „In der rentenpolitischen Debatte wird hitzig diskutiert – und das ist gut so. Viele eigentlich politische Entscheidungen werden aber als Sachzwänge dargestellt und hinter vielen vermeintlich einfachen Aussagen oder scheinbar alternativlosen Reformvorschlägen verbergen sich Interventionen in verteilungspolitische Konflikte – weniger zwischen Generationen als zwischen verschiedenen Einkommensgruppen oder zwischen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten“ lautet das Fazit des Forschers. „Grundsätzlich hat die Politik erhebliche Handlungsspielräume und kann und muss solche Verteilungskonflikte moderieren bzw. in die eine oder andere Richtung lenken. Es gibt dabei kaum harte Sachzwänge, stattdessen geht es in der Rentenpolitik um die Positionierung zu Gerechtigkeitsfragen: Was ist eine faire Rente? Wann soll der Ruhestand erreicht werden und für wen soll er realistischerweise erreichbar sein? Wie viel Lebenszeit soll auch Arbeitszeit sein?“, sagt Blank.

Rentenpolitik und Rentenreformen – Fakten und Argumente. WSI Policy Brief Nr. 98, Juni 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.06.2026

Die Bundesregierung will die tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen und auf diese Weise Arbeitszeiten weiter flexibilisieren und zeitweilig noch längere Arbeitstage ermöglichen, als es heute bereits möglich ist (mehr dazu im unten verlinkten Forschungsüberblick). Ein erklärtes Ziel ist es, dadurch trotz des demografischen Wandels ein hohes Arbeitsvolumen zu erhalten. Doch die Deregulierung könnte durchaus kontraproduktiv wirken – und zwar insbesondere sowohl mit Blick auf die wachsende Zahl älterer Beschäftigter als auch bei jüngeren Arbeitsnehmer*innen in der Familienphase. Davor warnt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei sind beide Gruppen auf dem alternden und gleichzeitig zunehmend digitalisierten deutschen Arbeitsmarkt sehr wichtig. „In einer Gesellschaft, in der viele Menschen schon heute kaum noch abschalten können, wird das Recht auf Erholung zu einer zentralen sozialen Ressource“, betont die Forscherin in einer neuen Analyse.* Diese Ressource zu nutzen sei eine Voraussetzung, um Produktivität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. „Genau deshalb ist das Arbeitszeitgesetz heute wichtiger denn je“, schreibt Ahlers. „Zukunftsfähige Arbeitszeitpolitik muss Produktivität, Gesundheit, Fachkräftesicherung und Lebensqualität gemeinsam denken. Andernfalls droht die paradoxe Situation, dass ausgerechnet jene Beschäftigten, die länger arbeiten sollen, unter Bedingungen arbeiten, die längere Erwerbstätigkeit gesundheitlich erschweren.“

Viele Menschen erlebten ihren Alltag inzwischen als Daueranspannung zwischen Arbeit, Krisennachrichten, familiären Anforderungen und permanenter Erreichbarkeit, schreibt Ahlers. Jede*r dritte Beschäftigte habe laut Umfragen inzwischen das Gefühl, nach der Arbeit nicht mehr richtig abschalten zu können. Die meisten Menschen brauchten keine wissenschaftlichen Studien, um zu wissen, dass sie erschöpft sind. Sie merkten es morgens beim Blick aufs Handy, abends beim Gefühl, nie wirklich fertig zu sein, oder an dem schlechten Gewissen, selbst freie Zeit noch „effizient“ nutzen zu müssen.

Der Index Gute Arbeit 2025, eine repräsentative Befragung im Auftrag des DGB, zeigt, dass bereits heute 43 Prozent der Beschäftigten häufig länger als acht Stunden pro Tag arbeiten. „Meistens tun sie das nicht freiwillig, sondern weil die Arbeitsmenge sonst nicht zu bewältigen wäre“, unterstreicht WSI-Expertin Ahlers. Fast die Hälfte dieser Beschäftigten fühle sich nach der Arbeit regelmäßig leer oder ausgebrannt. Besonders problematisch seien zudem verkürzte Ruhezeiten: Wer häufig weniger als die gesetzlich vorgesehenen elf Stunden Erholung zwischen zwei Arbeitstagen hat, berichtet deutlich häufiger von Erschöpfung und Überlastung.

Dass die Debatte um längere Arbeitszeiten an der Lebensrealität vieler Beschäftigter vorbeigeht, zeigen laut Ahlers auch Befunde aus der WSI-Erwerbspersonenbefragung von 2024. Über die Hälfte der befragten abhängig Beschäftigten berichtet in ihrem Tätigkeitsfeld von Arbeitskräfteengpässen. Besonders hoch ist der Anteil im Gesundheits- und Sozialwesen, im Baugewerbe, in Bildungseinrichtungen und im Gastgewerbe. Personalengpässe sorgten dort längst dafür, dass Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung zum Normalzustand geworden seien. Viele Beschäftigte berichteten zugleich, dass nicht nur ihre eigene Belastung steigt, sondern auch die Qualität der Arbeit und das Betriebsklima litten. Die Folge: sinkende Arbeitszufriedenheit, emotionale Erschöpfung und eine zunehmende innere Distanz zur Arbeit.

„Damit zeigt sich ein zentraler Widerspruch der aktuellen Arbeitszeitdebatte: Während viele Beschäftigte bereits heute an Belastungsgrenzen arbeiten, wird politisch gleichzeitig über längere und flexiblere Arbeitszeiten diskutiert“, analysiert Gesundheitsexpertin Ahlers. Auch die parallel geführte Debatte über Fehlzeiten durch Krankheit greife deshalb häufig zu kurz. „Erschöpfung und gesundheitliche Ausfälle sind nicht Ausdruck mangelnder Leistungsbereitschaft, sondern oft die Folge dauerhaft belastender Arbeitsbedingungen.“

Mittlerweile ist fast ein Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland zwischen 55 und 64 Jahre alt und soll nach politischen Vorstellungen möglichst lange im Erwerbsleben bleiben. Andere Befunde der WSI-Erwerbspersonenbefragung zeigen, dass ältere Beschäftigte unter Um-ständen durchaus bereit wären, länger zu arbeiten – allerdings unter anderen Bedingungen. Fast die Hälfte derjenigen mit Ruhestandsplänen erklärten in der Befragungswelle 2025, sie könnten sich einen späteren Ausstieg vorstellen, wenn sie mehr Zeit für sich und dazu gesündere Arbeitsbedingungen hätten – und vor allem auch mehr Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalte und Arbeitszeiten.

„Die Arbeitswelt altert massiv. Gerade deshalb kann eine älter werdende Erwerbsbevölkerung nicht dauerhaft über Arbeitsverdichtung, längere Arbeitszeiten und permanente Erreichbarkeit stabilisiert werden. Vielmehr gewinnen gesundheitsförderliche, planbare und selbstbestimmte Arbeitszeiten zunehmend an Bedeutung“, betont Ahlers.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei sehr wichtig, insbesondere für die Erwerbstätigkeit von Frauen. In einer alternden Gesellschaft gehe es aber zunehmend auch um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Pflegeaufgaben, gesundheitlicher Regeneration, Weiterbildung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Viele Beschäftigte wünschten sich nicht einfach „weniger Arbeit“, sondern mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeiten und verlässlichere Zeitstrukturen im Lebensverlauf, schreibt die WSI-Forscherin. „Genau darin liegt eine der zentralen sozialen Fragen der kommenden Jahre: die Frage nach Zeitsouveränität.“

Gerade in dieser Situation sei das Arbeitszeitgesetz wichtiger denn je, betont die Expertin. Denn es sichere „etwas, das in modernen Arbeitsgesellschaften immer knapper wird: echte Erholung. Mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten schütze es gerade unter den Bedingungen digitaler und hochverdichteter täglicher Arbeitszeiten Beschäftigte vor dauerhafter Überlastung und Entgrenzung. Und es verbinde diesen Schutz zugleich mit erheblichen betrieblichen Gestaltungsspielräumen und regelbasierter Flexibilität. So zeigten Forschung und praktische Erfahrung auch, dass gute Arbeitszeitlösungen meist dort entstehen, wo Mitbestimmung, Tarifverträge und kollektive Aushandlungsprozesse stark sind (mehr dazu im Forschungsüberblick; Link unten).

Das Gesetz sei aus der gesellschaftlichen Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ebenso wichtig wie ökonomisch sinnvoll. Denn wer bereits dauerhaft unter hoher mentaler Belastung steht, werde durch zusätzliche Arbeitszeit kaum leistungsfähiger oder motivierter, betont Ahlers. Im Gegenteil: Arbeitswissenschaftlich sei seit langem gut belegt, dass lange und atypische Arbeitszeiten erhebliche gesundheitliche Folgen haben können: höhere Unfallrisiken, Schlafprobleme, psychische Erschöpfung sowie frühere Erwerbsausstiege. Und Produktivität entstehe nicht allein durch längere Anwesenheit oder höhere zeitliche Verfügbarkeit, sondern ebenso durch Regeneration, Konzentrationsfähigkeit und gesundheitliche Stabilität.

Grenzen setzen! – Warum das Arbeitszeitgesetz wichtiger denn je ist, WSI Kommentar Nr. 9, Juni 2026.

Weitere Informationen

Aktueller Forschungsüberblick zur Arbeitszeitdebatte

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.06.2026

  • 3,3 Millionen Menschen sind seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland eingewandert
  • Menschen aus der Ukraine und Syrien machen knapp die Hälfte der wegen Flucht und Vertreibung seit 1950 eingewanderten Personen aus
  • Etwa 700 000 noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkriegs

In Deutschland lebten im Jahr 2025 über 4 Millionen Menschen, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz eingewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstags sowie des Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2026 auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt, sind 3,3 Millionen Menschen seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 713 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkriegs, die vor 1950 zugewandert sind.

1,1 Millionen Personen zwischen 2022 und 2025 nach Deutschland geflohen

Von den 3,3 Millionen Eingewanderten, die seit 1950 aus Gründen von Flucht, Asyl und internationalem Schutz nach Deutschland kamen und heute noch hier leben, ist ein Drittel (1,2 Millionen) in den Jahren 2014 bis 2021 eingewandert, ein weiteres Drittel (1,1 Millionen) von 2022 bis 2025. Weitere 476 000 heute in Deutschland lebende Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten waren 2025 durchschnittlich 39 Jahre alt, 45 % waren Frauen und 55 % Männer.

Jede vierte (25 % bzw. 832 000) der 3,3 Millionen eingewanderten Personen, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht, Asyl und internationalem Schutz nach Deutschland gekommen sind, wurde in der Ukraine geboren. Gut jede fünfte Person (22 % bzw. 732 000 Menschen) stammte aus Syrien. Damit stellen diese beiden Herkunftsländer bereits knapp die Hälfte aller im Jahr 2025 in Deutschland lebenden und seit 1950 eingewanderten Geflüchteten. Weitere 316 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 186 000 aus dem Irak. Danach folgen die Türkei (146 000), Polen (120 000) und der Iran (117 000) als wichtigste Herkunftsstaaten.

Gemessen an der Bevölkerungszahl war der Anteil der seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung Eingewanderten am höchsten in Bremen (7,3 %), gefolgt von Hamburg (6,3 %), dem Saarland (5,7 %) und Hessen (4,8 %).

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 85 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie mussten ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen. Die in Deutschland lebenden 713 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges waren 2025 durchschnittlich 85 Jahre alt, 61 % waren Frauen und 39 % Männer.

Die meisten Vertriebenen leben gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern (2,3 %) gefolgt von Sachsen-Anhalt (1,5 %), Brandenburg und Thüringen (je 1,4 %).

Methodische Hinweise:

Bei den Daten zu Geflüchteten und Vertriebenen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2025. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Eine Person gilt als Eingewanderte/r, wenn sie selbst seit 1950 nach Deutschland eingewandert ist. Weitere Definitionen zu den Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Wie bei allen Angaben im Mikrozensus handelt es sich auch bei der Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung um eine Selbsteinschätzung des oder der Befragten, die nicht zwingend dem offiziellen Aufenthaltstitel entspricht. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z. B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben. Wenn man neben dem selbst genannten Grund für den Zuzug auch das Geburtsland und das Jahr des Zuzugs berücksichtigt, käme man für das Jahr 2025 auf rund 3,8 Millionen Geflüchtete, die seit 1950 eingewandert sind.

Dargestellt ist die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten und nicht die die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel in Flüchtlingsheimen), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die zur Auswertung erforderlichen Merkmale gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben werden.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“ sowie die Themenseite „Migration und Integration“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert über 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt
vom 17.06.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Fachtag des Bundesforum Männer in Berlin diskutiert Wege für Prävention und Gewaltschutz 

Welche Rolle spielen Männlichkeitsnormen bei der Entstehung, Wahrnehmung und Bearbeitung von Gewalt? Darüber diskutierten am 2. Juni 2026 in Berlin rund 170 Fachleute aus Politik, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beim Fachtag „GEWALT.MACHT.MÄNNER – Perspektiven für Prävention, Schutz und wirksames Handeln“ des Bundesforum Männer. Im Mittelpunkt standen fachliche Perspektiven auf Gewaltprävention, Gewaltschutz und digitale Gewalt sowie die Frage, wie bestehende Ansätze langfristig gestärkt werden können. 

Gewalt wird gesellschaftlich geächtet, verurteilt und problematisiert. Dennoch bleibt sie Alltag für Millionen Menschen. Gewalt verlagert sich zudem in neue Räume – etwa in Form von digitaler Gewalt oder Hass in Online-Netzwerken. Für Jungen und Männer sind Gewaltdarstellungen ein alltäglicher Bezugspunkt beim Aufwachsen. In Filmen, Serien, Musik und sozialen Medien werden gewaltvolle Verhaltensweisen immer wieder mit „Männlichkeit“ verknüpft und als durchsetzungsstark, mutig oder überlegen inszeniert. So entsteht ein Widerspruch: Was offiziell abgelehnt wird, wird kulturell zugleich normalisiert und teilweise sogar aufgewertet. 

Gewalt ist ungleich verteilt und eng mit Geschlecht verbunden. Frauen sind besonders häufig und schwer betroffen. Gleichzeitig erleben auch Männer in erheblichem Umfang Gewalt, insbesondere im Bereich psychischer und körperlicher Übergriffe. Damit rückt ein Zusammenhang in den Mittelpunkt, der in der öffentlichen Debatte oft unterbelichtet bleibt: Männer sind in vielen Kontexten sowohl die Hauptausübenden von Gewalt als auch selbst von Gewalt betroffen. Männlichkeitsnormen prägen beides. 

Wer Gewalt wirksam reduzieren will, muss die Rolle von Männlichkeitsbildern politisch ernst nehmen und darf sie nicht länger als Randthema behandeln. Es reicht nicht, einzelne Projekte zu fördern: Wir brauchen eine verbindliche Strategie, die Prävention, Gewaltschutz und gleichstellungsorientierte Männerpolitik zusammendenkt, dauerhaft finanziert und auch digitale Räume einbezieht. Solange hier nur punktuell gehandelt wird, bleibt Gewaltprävention Stückwerk.

• Thomas Altgeld, Vorsitzender BFM

Gewalt ist Teil gesellschaftlicher Männlichkeitsordnungen. Solange Dominanz als Stärke gilt, bleibt Gewalt eine naheliegende Option. Das schadet allen – und bringt Jungen und Männer selbst überproportional in Gewaltverhältnisse, als Täter wie als Betroffene. Prävention muss darauf zielen, diese Muster grundlegend zu verändern.

• Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer BFM

Gewaltprävention braucht langfristige Lösungen

Der Fachtag machte deutlich: Gewalt entsteht nicht nur im individuellen Verhalten, sondern auch in sozialen und kulturellen Zusammenhängen. Deshalb braucht es langfristige und verlässliche Ansätze, die über kurzfristige Projekte hinausgehen,

Zentrale Ansatzpunkte:

  • Gewalt geschlechterreflektiert betrachten:
    Männlichkeitsbilder und -normen prägen, wie Gewalt entsteht und wahrgenommen wird. Prävention muss hier ansetzen und Alternativen stärken.  
  • Betroffene und Ausübende zusammendenken:
    Wirksame Prävention umfasst sowohl den Schutz von Betroffenen als auch die Arbeit mit gewaltausübenden Personen.  
  • Digitale Räume einbeziehen:
    Gewalt und Radikalisierung finden zunehmend auch online statt und müssen stärker berücksichtigt werden.
  • Strukturen sichern:
    Viele erfolgreiche Angebote in Prävention, Beratung und Bildung sind zeitlich befristet. Es braucht verlässliche Finanzierung und dauerhafte Strukturen.
  • Männerpolitik stärken:
    Eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik ist ein zentraler Baustein für Gewaltprävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt.  

Fazit: Verantwortung gemeinsam wahrnehmen

Der Fachtag zeigt: Wer Gewalt wirksam reduzieren will, muss Männlichkeitsbilder, soziale Bedingungen und Prävention systematisch zusammen denken. Die Politik ist jetzt gefordert beim Thema Gewalt in die Vorhand zu kommen.
Das Bundesforum Männer wird sich mit seinen zentralen Ansatzpunkten weiter aktiv in die politische und fachliche Debatte einbringen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer e.V. vom 03.06.2026

Angesichts der laufenden Arbeiten der Alterssicherungskommission (ASK) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seinem aktuellen Policy Paper eine konsequent geschlechtergerechte Reform der Alterssicherung. Die anstehenden Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation im Alter – insbesondere für Frauen, die überdurchschnittlich häufig nur niedrige Renten erhalten.

„Eine Reform der Alterssicherung muss konsequent auch Gleichstellung beachten. Die darf die heute häufige Altersarmut von Frauen nicht verfestigen, sondern muss sie beenden. Was Frauen leisten, muss auch hier anerkannt werden“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb befürwortet die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragendes Fundament einer Reform. Sie erreicht breite Bevölkerungsschichten und kann strukturelle Nachteile ausgleichen, die insbesondere für Frauen durch Sorgearbeit und unterbrochene Erwerbsverläufe entstehen. Wichtig sind die Einführung einer Mindestrente, die Abkehr vom realitätsfernen Leitbild des „Eckrentners“ sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Anreize für ungleiche Erwerbs- und Sorgearbeit setzt. Die Zeiten für Pflege- und Kindererziehung müssen deutlich besser bewertet und flexibler angerechnet werden. Zudem fordert der djb eine Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung Selbstständiger, die Abschaffung von Minijobs, die weithin zu Lasten von Frauen gehen, sowie eine breitere Finanzierungsbasis. Reformbedarf gibt es zudem in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dort muss zur tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung insbesondere die Sorgearbeit angemessen berücksichtigt werden.

„Alterssicherung muss reale Lebensverläufe abbilden – dazu gehören Sorgearbeit, unterbrochene Erwerbsbiografien“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich des djb.

Der djb fordert die Alterssicherungskommission auf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu verankern und Reformvorschläge systematisch auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass die Alterssicherung künftig nicht Ungleichheiten fortschreibt, sondern aktiv zu mehr sozialer und geschlechtergerechter Absicherung beiträgt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung die geplanten Verbesserungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist eine solche Begleitung essenziell für die Umsetzung einer kindgerechten Justiz in der Strafgerichtsbarkeit und damit die Verwirklichung kinderrechtlicher Garantien aus der UN-Kinderrechtskonvention. Die Begleitung kann eine wesentliche Unterstützung in einem Strafverfahren für die Betreffenden sein, die Kindern und Jugendlichen eine alters- und entwicklungsentsprechende Beteiligung am Strafverfahren ermöglicht. Deshalb sind die geplante Beiordnung von Amts wegen, also ohne Antragshürden für Kinder und Jugendliche, die Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sind, und die Hinweispflicht auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bei Vernehmungen, Verhandlungen und sonstigen Untersuchungshandlungen wichtige Schritte.

Gleichzeitig geht der Gesetzentwurf an einigen Stellen nicht weit genug. Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deshalb weitere Verbesserungen an. So sollte aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen der Katalog der Delikte, bei denen eine psychosoziale Prozessbegleitung von Amts wegen beigeordnet wird, nicht nur erweitert werden, sondern bei allen minderjährigen Zeuginnen und Zeugen eines Strafverfahrens verbindlicher Standard werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der psychosozialen Prozessbegleitung ausreichend beteiligt werden.

„Eine kindgerechte Justiz setzt voraus, dass die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung für minderjährige Betroffene einer Straftat schnell und unbürokratisch erfolgt. Hier braucht es eine Begleitung von der Strafanzeige über das gesamte Ermittlungs- und Hauptverfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses. Dass es jetzt Verbesserungen in Bezug auf die Information der psychosozialen Prozessbegleitungen geben soll, und sie nun, über den Hauptverhandlungstermin und den Ausgang des Verfahrens hinaus, über ermittlungsrichterliche Vernehmungen informiert werden, ist sehr zu begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass die Kritik der Zivilgesellschaft an dieser Stelle aufgegriffen wurde. Grundsätzlich gilt: Der Zugang zur Unterstützung muss für alle Kinder und Jugendlichen, die von Strafverfahren betroffen sind, niedrigschwellig und kostenfrei möglich sein“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zudem muss sichergestellt werden, dass die Auswahl der beizuordnenden psychosozialen Prozessbegleitung unter Beteiligung der betreffenden Kinder und Jugendlichen und unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe erfolgt. Dies gilt insbesondere bei einer Beiordnung von Amts wegen. Darüber hinaus braucht es Instrumente, die eine kindgerechte Beschwerde sowie nötigenfalls einen Wechsel der psychosozialen Prozessbegleitung ermöglichen“, sagt Anne Lütkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzte sich seit vielen Jahren für eine Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem ein. Kinder müssen dafür ausreichend über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte informiert werden. Nur so können sie sich eine Meinung bilden und effektiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Konsequenzen. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert grundsätzlich, dass das Wissen zu kindgerechter Justiz kein Gegenstand der juristischen Ausbildung ist. Die Grundsätze der UN-Kinderrechte, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebieten es daher, die Sicherung inhaltlicher Mindeststandards zu UN-Kinderrechten sowie kindgerechte Anhörungs- und Vernehmungsmethoden durch entsprechende notwendige Qualifikationen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umfassend zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.06.2026

Bundesweite Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration für queere Geflüchtete

Seit Mai 2026 ist das neue bundesweite Projekt „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“ des LSVD – Verband Queere Vielfalt gestartet. Ziel ist es, die nachhaltige Integration und gesellschaftliche Teilhabe von LSBTIAQ*-Geflüchteten, Neuzugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland wirksam zu stärken. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

„Wer vor Verfolgung aufgrund von Queerness fliehen musste, kommt in Deutschland nicht automatisch in Sicherheit an. Mit ‚Flucht und Queer‘ schaffen wir die Strukturen und Kompetenzen, die queere Geflüchtete für eine erfolgreiche Integration, Teilhabe und Schutz brauchen. Zusätzlich klären wir die Gesellschaft auf, um queere Geflüchtete wirklich willkommen zu heißen. Das ist der Anspruch von ‚Flucht und Queer‘.“

Viele LSBTIAQ*-Geflüchtete sind auch nach ihrer Ankunft in Deutschland mit anhaltender Diskriminierung, Unsicherheiten im Asylverfahren und erheblichen Belastungen im Alltag konfrontiert. Hinzu kommen strukturelle Hürden beim Zugang zu Arbeit, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig fehlt es in vielen Institutionen, Unternehmen und Unterstützungsstrukturen an spezifischem Fachwissen sowie diskriminierungssensiblen Angeboten.

Genau hier setzt das Projekt an. Es verbindet individuelle Unterstützung, Empowerment und strukturelle Veränderungen mit digitalen Angeboten zu einem bundesweit wirkungsvollen Ansatz. Im Mittelpunkt stehen kostenfreie Qualifizierungs- und Schulungsangebote für Fachkräfte, Beratungsstellen, Ehrenamtliche, Jobcenter, Unternehmen, Arbeitgeber*innen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen. Sie vermitteln praxisnahes Wissen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, zu den Fluchtursachen von LSBTIAQ*-Geflüchteten, sowie zu Mehrfachdiskriminierung. Darüber hinaus werden konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration, gesellschaftlichen Teilhabe und Unterstützung queerer Geflüchteter, Menschen mit Migrationshintergrund und Neuzugewanderten aufgezeigt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsmarktintegration. Unternehmen und Arbeitgebende werden dabei unterstützt, diskriminierungsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen, Vielfalt als Ressource zu nutzen und internationale Fachkräfte langfristig zu gewinnen und zu halten.

Einladung: Erste Schulung für Ehrenamtliche am 20. Juni 2026 in Köln

Zum Auftakt der bundesweiten Schulungsreihe lädt der LSVD⁺ herzlich zur ersten Schulung für Ehrenamtler*innen ein – am 20. Juni 2026 in der Alten Feuerwache in Köln. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen werden unter queer-refugees@lsvd.de entgegengenommen. Weitere Termine und Anmeldemöglichkeiten werden in Kürze auf der Projekthomepage queer-refugees.de veröffentlicht.

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.06.2026

LSVD kritisiert JuMiKo-Beschluss scharf

Die Justizministerkonferenz hat heute einem Vorstoß zugestimmt, das Selbstbestimmungsgesetz wegen angeblicher Missbrauchsgefahren „nachzuschärfen“. Julia Monro, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt, kritisiert den Beschluss deutlich:

Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben jahrelang auf das Ende entwürdigender Begutachtungen gewartet. Die Errungenschaft des Selbstbestimmungsgesetzes darf nicht durch unklare Missbrauchsprüfungen ausgehöhlt werden. Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist. Wir appellieren dringend daran den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsxtremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen.

Eine Rückkehr zu Begutachtung durch die Hintertür ist nicht notwendig! Die aktuell vorgebrachten Bedenken sind nicht neu. Fragen des Zugangs zu Justizvollzugsanstalten für Frauen oder zu Frauen- und Gewaltschutzräumen wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Verfahren auf Grundlage der Selbstauskunft entschieden und im sogenannten Hausrechtsparagraphen des SBGG die aktuell aufgeworfenen Fragen geregelt. Bestehende Regelungen zum Strafvollzug und Gewaltschutz gelten unabhängig von einer Änderung des Geschlechtseintrags und haben auch in bei herangezogenen Einzelfällen ihre Wirkung gezeigt. Unterbringungsentscheidungen werden weiterhin im Einzelfall anhand konkreter Sicherheits- und Schutzbedarfe getroffen. Rechtsstaatliche Gesetzgebung darf nicht auf gezielte Provokationen und mediale Ausnahmefälle reagieren, sondern muss sich an belastbaren Erkenntnissen und Grundrechten orientieren.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31. Juli 2026 vor. Wer vorher Verschärfungen fordert, greift evidenzbasierter Gesetzgebung vor und ist ein Versuch den öffentlich Meinungsbildungsprozess für eigene Positionen zu mobilisieren. Die Bundesregierung sollte dem politischen Druck nicht nachgeben, die Evaluation abwarten und betroffene Communitys konsequent einbeziehen.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 12.06.2026

LSVD kritisiert menschenrechtliche Folgen

Heute tritt die europäische Asylreform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem, kurz GEAS) in Kraft, einschließlich einer Ausweitung der Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Dazu erklärt Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Das GEAS-Reformpaket wirft schwerwiegende menschenrechtliche Fragen auf. In der deutschen Umsetzung dürfen queere Geflüchtete nicht unter die Räder kommen! Haftähnliche Unterbringungen an EU-Außengrenzen, ein Vulnerabilitäts-Screening  durch Polizeibeamte sowie Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“, die schlimmstenfalls für LSBTIAQ* gefährlich sind, kritisieren wir scharf. Im Gesetzgebungsprozess hat die Zivilgesellschaft ausführlich ihre Sorgen geäußert. Sie blieben ungehört. GEAS nimmt in Kauf, die Rechte vulnerabler Personen regelmäßig zu verletzen.

Die Ausweitung der europäischen Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um Ägypten, Marokko und Tunesien lehnen wir entschieden ab. Im Rahmen der Reform wäre es möglich gewesen, zumindest LSBTIAQ* Personen aus Verfolgerstaaten von dieser Regelung auszunehmen, davon machte die EU jedoch keinen Gebrauch. Die Länder kennen queerfeindliche Gesetze, staatliche Verfolgung und eine weit verbreitete gesellschaftliche Ablehnung von queeren Menschen, die Diskriminierung und Gewalt nach sich zieht. Wer Verfolgerstaaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, legitimiert die Verfolgung queerer Menschen. Diese und weitere Länder werden seit Jahren durch politische Entscheidungen für sicher erklärt, obwohl dort von Sicherheit für queere Menschen keine Rede sein kann. Die Einstufung als sogenannter „sicherer Herkunftsstaat“, die heute vom Bundestag für die neuen Staaten bereits im AsylG festgeschrieben wurde, bedeutet ein beschleunigtes Asylverfahren, das sich besonders hart auf queere Menschen auswirkt. Gerade wenn sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität Verfolgungsgründe sind, spielt Zeit durch die erhöhte Vulnerabilität Betroffener eine erhebliche Rolle.

Durch beschleunigte Verfahren kann queeren Antragsteller*innen die ausreichende Aufklärung über ihre Rechte und die nötige psychische Stabilität fehlen, um die erlittene Verfolgung den Verfahrensanforderungen entsprechend darzustellen. Die Chance, unabhängige Beratung zu finden und aufzusuchen, schwindet. Damit droht ihnen eine Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ mit allen damit einhergehenden Restriktionen und schlimmstenfalls die Abschiebung in unmittelbare Lebensgefahr, ohne den grundrechtlich verankerten humanitären Schutz auf eine faire Weise in Anspruch nehmen zu können.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 12.06.2026

LSVD aktiviert Community zur Schließung der historischen Schutzlücke

Heute beginnt der Pride-Monat, in dem queeres Leben, Bedarfe und politische Forderungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen, a_spec und weiteren queeren Menschen (LSBTIAQ*) sichtbarer werden. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Für uns steht der Pride-Month dieses Jahr im Zeichen der längst überfälligen Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Bei den CSDs, die in den kommenden Wochen in ganz Deutschland stattfinden, haben wir die Gelegenheit, geschlossen diese Community-Forderung sichtbar zu machen. Gemeinsam mit queeren Organisationen vor Ort, auf Landes- und auf Bundesebene werden wir deutlich machen, dass wir uns nicht länger vertrösten lasssen. Ab jetzt können mit unserem Mailing-Tool alle aktiv werden und die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises direkt auf unser Anliegen ansprechen.

Noch immer schützt Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes LSBTIAQ* nicht explizit. Das muss sich dringend ändern. In der nächsten Wahlpreriode des Deutschen Bundestag könnte die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zunehmend schwierig werden. Die Schließung dieser historischen Schutzlücke wäre ein Gewinn für die gesamte Demokratie.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.06.2026

Als Antwort auf die laufende Reformdebatte zeigt der Paritätische Gesamtverband in einem neuen Vorschlagspapier, wie der Sozialstaat effizienter und gerechter werden kann, ohne Benachteiligte zu belasten.

Im Kanzleramt tagt seit Monaten eine Arbeitsgruppe, die Kürzungen im Sozialbereich auslotet. Was durchgesickert ist, ist alarmierend: Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen wegfallen, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verschoben werden. Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben noch keine abschließende Meinung gebildet. Wohlfahrtsverbände, andere Sachverständige oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurden dazu bislang nicht angehört. Jetzt legt der Paritätische Gesamtverband aus eigener Initiative lösungsorientierte Ideen und Vorschläge vor. 

Der Paritätische erkennt an, dass viele Kommunen in finanzieller Notlage stecken und grundsätzlicher Reformbedarf dringend geboten ist. Er warnt aber eindringlich vor Kürzungen, die die Lebenslagen von Menschen verschlechtern, die ohnehin benachteiligt sind. Viele der bekannt gewordenen Vorschläge verlagern Kosten allenfalls, aber leisten keinen Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz. Der Verband legt deshalb 37 konkrete Vorschläge vor, wie Kosten sinnvoll gesenkt, Prozesse vereinfacht und soziale Leistungen solide finanziert werden können. Sie kommen aus allen Bereichen der Sozialpolitik, von Gesundheit und Pflege über Grundsicherung und Eingliederungshilfe bis hin zur Staatsorganisation selbst.

„Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden. Es hätte fatale Folgen: Erst werden Menschen in die Krise gespart, dann wird die Krise teuer behoben“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir drehen den Blick um und schauen dorthin, wo die wirklichen Einsparpotenziale liegen: in ineffizienten Verwaltungsstrukturen, Doppelzuständigkeiten und digitalen Rückständen.“

Der Staatsapparat selbst ist dabei ein erster und einfacher Ansatzpunkt. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teilweise identische Aufgaben wahrnehmen. Hier entstehen Verwaltungskosten von bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Rock kommentiert knapp: „Verschwendetes Geld!“

Das Potenzial von Entbürokratisierung wird beispielhaft auch beim Bildungs- und Teilhabepaket deutlich, das Kindern in Armut soziale Teilhabe ermöglichen soll, also Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge, Nachhilfe und ähnliches. Die Leistungen erreichen derzeit jedoch nur 18 Prozent der Berechtigten. Der Verwaltungsaufwand frisst, was an Wirkung entstehen könnte. Ähnliches gilt für die Eingliederungshilfe: Während die Fallzahlen in Berlin um weniger als sieben Prozent zunahmen, stiegen dort die Verwaltungskosten der Eingliederungshilfe binnen vier Jahren inflationsbereinigt um satte 45 Prozent. Wer wirklich sparen will, findet hier mehr als genug Ansatzpunkte.

In der Kinder- und Jugendhilfe, also ausgerechnet da, wo die geleakten Vorschläge den Rotstift ansetzen, rechnet der Paritätische vor, was solches Sparen wirklich kostet: Ein Kind, das zu spät Unterstützung bekommt, landet häufiger in stationärer Unterbringung – vorne gespart, hinten doppelt bezahlt.

Am drängendsten ist die Lage in der Pflege. Die Soziale Pflegeversicherung steuert auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro bis 2028 zu. Der Paritätische zeigt, wie das abzuwenden wäre, ohne Leistungen zu kürzen: Versicherungsfremde Leistungen wie Beiträge für Menschen in der Grundsicherung gehören in die Steuerfinanzierung, nicht in die Pflegekasse. Und der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch 5,2 Milliarden Euro aus der Corona-Zeit.

„Niemand bestreitet, dass der Sozialstaat effizienter und wirksamer werden muss“, sagte Rock. „Aber Effizienz bedeutet, Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie wirken. Wer bei Prävention spart, gibt später das Dreifache für Krisenintervention aus.“

Das Dokument können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.06.2026

  • VdK kritisiert Aufschub und erinnert die Regierung an ihre Gleichstellungsziele
  • Verzögerte Überführung in nationales Recht verschleppt Einkommensverbesserungen für Frauen

Die Bundesregierung setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht zum 7. Juni in nationales Recht um. Die EU-Vorgabe soll dazu beitragen, die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zu überwinden. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die Regierung einen wichtigen Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit versäumt:   

„Dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lässt, zeigt deutlich: Es fehlt ihr der politische Wille, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schnell zu schließen. Ankündigungen aus dem Bundesfamilienministerium deuten darauf hin, dass die EU-Vorgaben erst in zwei Jahren gelten könnten. Dies widerspricht den Gleichstellungszielen der Regierung. Denn jeder Monat Verzögerung bedeutet für viele Frauen potenziellen Lohnverlust und die Fortschreibung ungerechter Einkommensstrukturen.

Dass das Ministerium den Aufschub mit der wirtschaftlichen Lage und Rücksicht auf die Unternehmen begründet, ist aus Sicht des VdK nicht nachvollziehbar. Die Prioritäten müssen neu gesetzt werden: Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie ist es, Frauen die wirksame Durchsetzung ihres Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu ermöglichen. Deshalb muss bei der Umsetzung die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt stehen – nicht die der Verursacher. Das ist dringend geboten, denn die geschlechtsspezifische Lohnlücke lag in Deutschland auch 2025 noch bei durchschnittlich 16 Prozent.

Für Frauen reichen die Folgen dieser Ungerechtigkeit weit über den monatlichen Gehaltszettel hinaus. Ein höherer Verdienst stärkt die gesamte soziale Absicherung: Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und Rente berechnen sich auf Einkommensbasis. Mehr Lohngerechtigkeit bedeutet deshalb weniger Altersarmut und mehr eigenständige Existenzsicherung.

Der Sozialverband VdK fordert daher, die Richtlinie und insbesondere den individuellen Lohn-Auskunftsanspruch sowie Sanktionen bei Verstößen gegen unbegründete Ungleichbezahlung schnell und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung und ein wesentlicher Beitrag dazu, die systematische Lohn-Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.06.2026

  • VdK-Präsidentin fordert mehr Mut bei der Erneuerung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Verena Bentele: „Diskriminierte sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt“

Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht am morgigen Donnerstag in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand.

Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann.

Nach wie vor lässt das Gesetz zu viele Ausnahmen zu, wegen der vor allem Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen nicht gegen Benachteiligungen vorgehen können. Wer zum Beispiel aufgrund einer Behinderung keine Versicherung abschließen oder einen Kredit aufnehmen darf, hat kaum eine Chance sich zu wehren.

Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung. Sie gibt allen Beteiligten mehr Zeit für Vermittlungsversuche und Lösungen. Eine spürbar längere Frist wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Arbeitgeber und Unternehmen.

Längst überfällig, aber endlich da: Die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. Wichtig ist jetzt, dass ausreichend Personalstellen geschaffen werden, um möglichst vielen tatsächlich Betroffenen zu helfen – nicht nur auf dem Papier.

Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Betroffene etwa bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder einfacher Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.06.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Juni 2026

Veranstalter: Die Bundesstiftung Gleichstellung (BSG) und das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)

Ort: Berlin

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Doch das deutsche Migrationsrecht bleibt vielfach durchzogen von ungleichen Machtverhältnissen, diskriminierenden Strukturen und Ausschlüssen. Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus wirken dabei auf komplexe Weise zusammen und bestimmen maßgeblich, wer Zugang zu Rechten, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe erhält – und wer nicht.

Eine intersektionale Perspektive auf Aufenthaltsstatus und Migration zeigt, wie eng Fragen von Geschlechtergerechtigkeit und Integration miteinander verwoben sind. Sie legt offen, dass migrationsrechtliche Regelungen nicht neutral sind, sondern gesellschaftliche Ungleichheiten fortschreiben oder verstärken können.

Programm:

14:30 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

14:35 Uhr – Wie sind die Kategorien „Geschlecht“ und „Migration“ miteinander verwoben?

Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung)
Grundlage: Fachtext „
Geschlecht, Migration und Zugangshürden“ 

14:50 Uhr – Wie wird familiäre Fürsorge über nationale Grenzen hinweg auch durch rechtliche Hürden erschwert?

Dr. David Schiefer (DeZIM-Institut)

Grundlage: Publikation „Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg

15:05 Uhr – Wie wirken sich die Lebenslagen geflüchteter Frauen aus der Ukraine auf deren Bleibeperspektiven nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie (Temporary Protection Directive) aus?

Dr. Nora Ratzmann (DeZIM-Institut)

Grundlage: Paper „Implementing the Temporary Protection Directive in Germany: de jure liberal, de facto selective?

15:15 Uhr – Fishbowl-Diskussion mit Publikumsbeteiligung

Prof. Dr. Magdalena Nowicka (DeZIM-Institut)

Dr. Delal Atmaca (DaMigra e. V.)

Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

15:55 Uhr – Abschluss

Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

16:00 Uhr – Ende der Veranstaltung

Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis zum 21.06.2026 hier an:

ANMELDUNG

Die Veranstaltung findet ausschließlich vor Ort statt (Karl-Liebknecht-Straße 34, 8. OG, 10178 Berlin). Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

Bei Rückfragen:

wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de

Termin: 25. Juni 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Zoom

Kinder und Jugendlich wachsen in einer digitalen Lebenswelt auf, in der Smartphones, soziale Medien und künstliche Intelligenz fester Bestandteil ihres Alltags sind. Ihre Sozialisation und Bildung finden auch in digitalen Räumen statt – wo manipulative Inhalte, Desinformation und Gefahren für ihr Wohlbefinden lauern, wo sich aber auch Chancen für Teilhabe, Kreativität und Lernen eröffnen. 

Die Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat im Auftrag der Bundesregierung die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen junger Menschen untersucht, den rechtlichen Rahmen aufgearbeitet und Strukturen der Medienbildung, Prävention und pädagogischen Praxis beschrieben. Deutlich wird: Kinder und Jugendliche erlernen einen reflektierten Umgang mit digitalen Medien als Digital Natives nicht gleichsam „wie von selbst“. Im Gegenteil: Schutz, Befähigung und Teilhabe setzen digitale Mündigkeit voraus. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist altersangemessene Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette. Bildungseinrichtungen müssen daher mehr sein als digitale Schutzräume.

Doch aktuell gleicht Medienbildung in Deutschland einem Flickenteppich. Der Bildungsauftrag ist zwar sowohl für Kitas als auch Schulen festgelegt, die Umsetzung jedoch ist abhängig von den Bedingungen vor Ort und variiert stark in Form und Qualität. Empirische Befunde unterstreichen die Problemlage: Laut ICILS-Studie 2023 verfügen rund 40% der Achtklässler:innen lediglich über grundlegende digitale Fähigkeiten.

Auf dieser Grundlage formuliert die Kommission Handlungsempfehlungen, die u.a. die frühkindliche, schulische und außerschulische Vermittlung von Medienkompetenz sowie die Aufgabe und Möglichkeiten von Elternarbeit und Elternbildung in den Blick nehmen. Adressiert sind sie sowohl an die pädagogische Praxis als auch an Verantwortliche in Politik und Verwaltung. 

Das komplette Programm finden Sie hier:

Programm

Anmelden können Sie sich bis zum 24.06.2026.
Den Zoom-Link erhalten Sie am Vormittag des 25.06.2026.

Anmeldung

Termin: 30. Juni 2026

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Online über Zoom

Pflege in der Familie bedeutet für viele Eltern pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher eine tägliche Herausforderung – zwischen medizinischer Versorgung, organisatorischen Anforderungen und emotionaler Belastung. Trotz großer gesellschaftlicher Relevanz bleibt diese Lebensrealität oft wenig sichtbar.

Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung richten wir den Blick gezielt auf die Situation von Familien. Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Praxis und betroffene Angehörige kommen mit-einander ins Gespräch, um aktuelle Herausforderungen, Versorgungslücken und konkrete Unterstützungsbedarfe zu beleuchten.

Programm

09.00 Uhr Grußwort aus dem Landtag – Ellen Fährmann, MdL

09.15 Uhr Herausforderungen der Pflegepolitik in Brandenburg – Ulrich Wendte, MASGZ

09.45 Uhr Auswirkungen auf pflegende Angehörige – Prof. Dr. Christa Büker

10.30 Uhr Pause

10.45 Uhr Blitzlichter aus der Praxis, u.a.
* Cornelia Brux, Pflegestützpunkt Cottbus
* Isabella Reinert, Mutter pflegebedürftiger Kinder
* Ron Pechhold, Pflegeberater
* „wir pflegen!“ – angefragt

Austausch

12.00 Uhr Ende

Informationen und Anmeldung

Termin: 01. Juli 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Individualität und Vielfalt anzuerkennen und ihnen die bestmöglichen Chancen zu eröffnen, ist Aufgabe sowohl der einzelnen Bildungseinrichtungen als auch des gesamten Bildungssystems. Ungleiche Ausgangsbedingungen sollen so weit wie möglich kompensiert werden und alle die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Denn gute Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. 

Doch alle Jahre wieder zeigen empirische Studien, dass der Bildungserfolg in Deutschland stärker als in anderen Ländern von der sozialen Herkunft abhängt. Trotz aller Reformbemühungen auf unterschiedlichen Ebenen des Bildungssystems sind markante Ungleichheiten im Zusammenhang mit sozialer Herkunft, familiärer Migrationsgeschichte oder Geschlecht empirisch belegt, sowohl beim Kompetenzerwerb als auch beim Zugang zu Bildung.

Der Nationale Bildungsbericht nimmt in seinem Schwerpunktthema 2026 insbesondere sozioökonomisch bedingte Ungleichheiten in den Blick. Welches Ausmaß hat Bildungsungleichheit aktuell in Deutschland und wie lässt sie sich, auch durch Initiativen wie das „Startchancen-Programm“, wirksam reduzieren? Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit die Kompensation ungleicher Startbedingungen besser gelingt? Und wie kann allen Kindern und Jugendlichen der Erwerb jener Kompetenzen ermöglicht werden, die für eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sind? 

Das komplette Programm finden Sie hier:

Programm

 

Anmelden können Sie sich bis zum 30.06.2026.
Den Zoom-Link erhalten Sie am Vormittag des 01.07.2026.

 

Anmeldung

 

Termin: 10. Juli 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Euch und Ihnen möchten wir beim Regenbogenabend der grünen Bundestagsfraktion am 10.07. darüber sprechen, wie wir queerpolitischen Fortschritt sichern und unsere Demokratie stärken können.

Queeres Leben ist heute sichtbarer und selbstverständlicher als je zuvor – zugleich erleben wir, dass Hass, Diskriminierung und Angriffe auf queere Menschen zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir als Demokrat*innen zusammenstehen: mit einer starken Zivilgesellschaft, klarer politischer Haltung und einem wirksamen Schutz der Grundrechte für alle.

Deshalb greifen wir eine Initiative des Bundesrates auf, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes zu erweitern und alle queeren Menschen unter den Schutz des Artikels 3 Absatz 3 GG zu stellen. Mehr als 70 Jahre nach Inkrafttreten unseres Grundgesetzes wollen wir damit ein wichtiges Zeichen setzen: für Respekt, gleiche Rechte und eine offene Gesellschaft.

Mit Euch und Ihnen möchten wir diskutieren, wie wir unser Grundgesetz gemeinsam vervollständigen und auch durch eine gut aufgestellte Zivilgesellschaft den Schutz queerer Menschen nachhaltig stärken können.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Nyke Slawik MdB, Sprecherin für Queerpolitik | Helge Limburg MdB, Sprecher für Rechtspolitik | Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Chair of European Law Europa-Universität Flensburg | Alva Träbert, LSVD+ Verband Queere Vielfalt, Bundesvorstand | Avelo, Comedian | Jacky Oh Weinhaus, Dragqueen & DJ Artist

Termin: 11. August 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband 

Ort: Online

In ihrem Impuls führt Gośka Soluch, Dozentin und Koordinatorin der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung, in Grundlagen der Stresstheorie ein und beleuchtet, wie Stress, Anspannung und Erschöpfung im pädagogischen Alltag entstehen können. Dabei wird aufgezeigt, wie ein bewusster Umgang mit Belastung über die vier Bereiche Körper, Gedanken, Emotionen und Sinn entwickelt werden kann und wie die Suche nach den eigentlichen Energieräubern neue Perspektiven eröffnet.

Neben fachlichen Impulsen werden drei praktische Methoden vorgestellt, die sich direkt in den pädagogischen Alltag übertragen lassen. 

An der Veranstaltung wirkt mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen:

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen:
Stefanie Sachse, stefanie.sachse(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 323

Termin: 09. September 2026

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V., Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. und GEW Hauptvorstand

Ort: Berlin

Als Bündnis für Kita-Qualität engagieren sich der AWO-Bundesverband, KTK-Bundesverband und GEW seit vielen Jahren für ein echtes Kita-Qualitätsgesetz mit bundesweiten strukturellen Standards. Diese sind nicht nur ein bildungs- und familienpolitisches Signal, sondern auch ein demokratisches: Sie garantieren verlässliche Rahmenbedingungen für alle Kinder, Eltern und Fachkräfte und sind unabdingbar für eine nachhaltige Interaktionsqualität und Anregung von Bildungsprozessen. Gleichwertige Lebensverhältnisse entstehen nur, wenn strukturelle Qualität mit Prozessqualität Hand in Hand geht.

Der demografische Wandel erfordert ein Umsteuern. Verlässliche Kindertagesbetreuung ist für Familien unverzichtbar und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft entscheidend. Gute frühkindliche Bildung ist mehr als Betreuung: Sie schafft mehr Chancengleichheit, soziale Teilhabe und stärkt das demokratische Miteinander von Anfang an.

Wir freuen uns, wenn Sie sich/Ihr euch den 09.09.2026 ab 17.00 Uhr bereits vormerkt und Sie sich/Ihr euch für gemeinsames Netzwerken und das In-den-Dialog-Gehen Zeit nehmt.

Natürlich ist ein Rahmenprogramm in Planung sowie ein politischer Dialog. Über den genauen Ort in Berlin sowie ein detailliertes Programm informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.

Im Falle von offenen Fragen und/oder Anregungen können Sie sich/ihr Euch jederzeit an uns wenden.

Termin: 23. – 24. September 2026

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)

Ort: Wuppertal

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Frank Nullmeier „Gerechtigkeit und Sicherheit. Sozialstaat als basale Infrastruktur“ sowie auf einen Impuls von Dr. Thorsten Latzel, Präses der Evangelische Kirche im Rheinland.

Im weiteren Verlauf der Tagung folgen weitere spannende Vorträge sowie ein intensiver Austausch in thematischen Workshops. Wir nehmen die Empfehlungen der Sozialstaatskommission in den Blick und fragen: Wie muss ein zukunftsfähiger Sozialstaat gestaltet sein, damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie brauchen? Wie können Infrastruktur, Beratung, Teilhabe, Zugänge und Verfahren so zusammenspielen, dass Familien im Alltag tatsächlich entlastet werden? Und wie tragen diese Rahmenbedingungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von familiärer Herkunft und Lebenslage gut aufwachsen und echte Startchancen erhalten.

Weitere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir fortlaufend aktualisieren. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen demnächst gesondert zu.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Wir freuen uns, wenn wir uns im September in Wuppertal sehen!

Termin: 24. – 25. September 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Vechta

Teilnehmerbeitrag

90,-€ /60,-€ pfv-MG und Auszubildende/ 55,-€ Gruppenrabatt

Ab August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung – und das Bildungssystem steht vor einem historischen Wandel.

Zwei unterschiedliche Systeme, Schule und Kinder- und Jugendhilfe, begegnen sich mit einem gemeinsamen Auftrag: Bildung, Betreuung und Erziehung neu zu verbinden. Der Ganztag wird damit zu einem pädagogischen Raum, der das Aufwachsen von Kindern prägt und neue Perspektiven eröffnet. Es gilt einen Ort zu schaffen, an dem Kinder und Erwachsene gut leben und lernen können.

Die Bundesfachtagung bringt Fachkräfte aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik zusammen, um über pädagogische Qualität, kindgerechte Bildungsräume und ein gelingendes Aufwachsen im Wandel zu diskutieren. Seien Sie dabei und gestalten Sie den Ganztag der Zukunft mit!

Die Bundesfachtagung erfolgt in Kooperation mit der Universität Vechta.

Termin: 19. – 20. Oktober 2026

Veranstalter: BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. c/o Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Nürnberg

Kommunen sind die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie gestalten die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen. Armut, Gesundheit, Klima, Stadtplanung, Verkehr und viele weitere Faktoren beeinflussen die Entwicklung junger Menschen. Doch was brauchen Kinder und Jugendliche heute für ein gutes Aufwachsen? Und wie können Kommunen den Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung in der Praxis rechtsicher und ganz aktiv umsetzen? Welche Verantwortung haben kommunale Akteur*innen?

Im Rahmen der Tagung wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln. Damit dies gut gelingt, erwarten Sie spannende Fachimpulse sowie praxisorientierte Austauschformate. Thematische Tandems, begleitet durch eine Kommune aus dem Bundesgebiet und der Gastgeberstadt Nürnberg, werden vor Ort auf Sie warten und aktiv Ihre Expertise einbeziehen. So wird es uns gut gelingen, miteinander die Bedeutung von Artikel 6 für das kommunale Handeln greifbar und anwendbar abzubilden: Kommunales Handeln wird ganz konkret. Während der gesamten Fachtagung wird die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte anwesend sein, um Ihre Perspektiven, Bedarfe und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.

Jubiläumsempfang 10 Jahre BAG Kinderinteressen e.V.

Am 16. Juni 2016 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V., kurz die BAG Kinderinteressen e.V., in Mannheim gegründet. Wir freuen uns, unser zehnjähriges Jubiläum im Rahmen der diesjährigen BAG-Tagung mit allen Tagungsgästen und der Stadt Nürnberg zu feiern.

Diese Tagung richtet sich an:

  • Kommunale Vertreter:innen
  • Politische Vertreter:innen
  • Kinder- und Jugendbeauftragte
  • Interessierte

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
info@kinderinteressen.de

Zum Tagungsprogramm

Zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Wir, das BBIZ – Berliner Bildungs- und Integrationszentrum, senden Ihnen nachfolgend die Startinformationen für unsere Schulabschluss-Maßnahme „DAI-Duale ArbeitsmarktIntegration: externer MSA, berufsübergreifende ZQ Digitale Kompetenzen, Xpert Zertifikat; Berufsorientierung“ zu – mit der Bitte um Weiterleitung.

Am 01.09.2026 startete im Rahmen von FQ MSA – Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FI 10) im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unsere kostenlose Schulabschluss-Maßnahme (Gefördert durch: Europäischer Sozialfonds, SenASGIVA).

  • Förderziele:

           Bildungserfolge erhöhen

           bestehende Bildungsungleichheiten reduzieren

           Abbau des Fachkräftemangels
           Verbesserung der Chancen von jungen Erwachsenen ohne eBBR/MSA

 

  • Laufzeit: 01.09.2026 – 31.07.2027
    Unterrichtszeiten: montags-freitags 

 

  • Abschluss:
  1. eBBR/MSA 
  2. berufsübergreifende Zusatzqualifikation (ZQ) digitale Kompetenzen
  3. Erwerb von Teilfeldqualifikationen (Xpert Business Zertifikate)
  4. DNLA Azubi/Jobstarter (Discovering Natural Latent Abbilities) Kompetenzfeststellung
  • Kontaktieren Sie uns bitte unter: 030/85616541

Gerne stellen wir die Maßnahme auch in den jeweiligen Einrichtungen vor.

Auf Wunsch lassen wir Ihnen auch gerne Flyer per Post zukommen.

Link zum Flyer und zur Website: 

MSA nachholen – Berliner Bildungs- und Integrationszentrum GmbH

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 06/2026

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass unsere Kollegin Lilly Schön, Referentin im ZFF, das Frühstücks-Webinar aktiv mitgestalten wird. Sie wird ihre Erkenntnisse und Zukunftsvisionen mit den Teilnehmenden teilen und wertvolle Impulse für den gemeinsamen Austausch geben.

Termin: 18. Juni 2026 | 9.00 – 10.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn)

Ort: Online via Zoom

Nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren viele Mütter ihre Erwerbstätigkeit über längere Zeit oder kehren in Teilzeit in den Beruf zurück. Dadurch gehen Unternehmen wertvolle Kompetenzen verloren. Gleichzeitig wünschen sich viele Väter, mehr Sorgeverantwortung zu übernehmen.

Elterngeld und Elternzeit beeinflussen maßgeblich, wie Care-Arbeit in Familien langfristig verteilt wird. Sie sind entscheidend für die berufliche Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit von Müttern – und damit auch für faire Karrierechancen und mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen.

Immer mehr Arbeitgeber*innen beschäftigen sich daher mit der Frage: Wie kann partnerschaftlich geteilte Kinderbetreuung konkret unterstützt werden?

In dem Frühstücks-Webinar werfen wir einen Blick auf das ElternPlus-Programm der Roche Diagnostics GmbH: Wie funktioniert das Modell, das reduzierte Arbeitszeiten von Eltern kleiner Kinder finanziell ausgleicht? Welche Erfahrungen machen Mitarbeiter*innen und Unternehmen damit? Und welchen politischen Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus bei Elternzeit und Elterngeld sowie für gute Rahmenbedingungen für die geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Darüber möchten wir mit Ihnen diskutieren. Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) laden Sie herzlich zu diesem Webinar im Rahmen der Aktionswoche „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (15. bis 19. Juni 2026) ein.

Anna-Maria Karstens und Wolfgang Bissdorf von der Roche Diagnostics GmbH (Mitglied des Demographie Netzwerks) und Lilly Schön vom Zukunftsforum Familie (Mitglied des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen) teilen Erfahrungen, Erkenntnisse und Zukunftsvisionen.

Im Anschluss freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

ANMELDUNG (bis Mittwoch, 17. Juni 2026)

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine soziale, vielfaltsorientierte und demokratische Familienpolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: : „Wir warnen vor einem zunehmenden Auseinanderklaffen zwischen familienpolitischer Rhetorik und politischer Realität. Während Familie öffentlich immer wieder als Fundament der Gesellschaft beschworen wird, fehlen vielerorts konkrete Unterstützung, soziale Sicherheit und eine Politik, die Familien in ihrer Vielfalt tatsächlich konsequent anerkennt, schützt und stärkt.

Gerade Familien mit Rassismus-Erfahrungen, queere Familien oder Alleinerziehende erleben derzeit nicht nur soziale Unsicherheit, sondern zunehmend auch gesellschaftliche und politische Ausgrenzung. Wenn gleichzeitig Programme gegen Diskriminierung und demokratische Teilhabe geschwächt werden, sendet das ein fatales Signal. Auch die umfassenden Kürzungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe gefährden aus unserer Sicht massiv den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Wir erleben eine Zeit multipler Krisen: steigende Lebenshaltungskosten, eine überlastete Infrastruktur, Kriege, Klimakrise, soziale Spaltung und ein Erstarken rechter und autoritärer Kräfte. Umso alarmierender ist es, wenn selbst aus der politischen Führung heraus Narrative bedient werden, die Menschen gegeneinander ausspielen und rassistische Ressentiments verstärken, statt gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Gerade jetzt braucht es eine Politik, die Familien stärkt und soziale Sicherheit schafft.
Dazu gehören eine gerechte Reform des Elterngeldes statt weiterer Kürzungen, die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, der Ausbau qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsangebote, bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mehr bezahlbarer Wohnraum sowie die rechtliche, finanzielle und soziale Anerkennung aller Familienkonstellationen.
Auch ein Familienpflegegeld für pflegende Angehörige wäre ein wichtiger Schritt, um Sorgearbeit endlich stärker abzusichern.

Familien sind Orte von Fürsorge, Solidarität und demokratischem Lernen. Wer Familien stärkt, stärkt deshalb auch gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Resilienz und Zukunftsvertrauen. Eine menschenfreundliche und solidarische Politik ist eine der wirksamsten Antworten auf gesellschaftliche Polarisierung und rechten Populismus.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.05.2026

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern zum internationalen Tag der Familie, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Elterngeldes bald umzusetzen. Dabei bestehe vor allem die dringende Notwendigkeit, den Kaufkraftverlust der Leistung mit den Lebensrealitäten von Familien wieder in Einklang zu bringen. Zudem müsse eine Väterzeit eingeführt werden, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen zwei Wochen nach der Geburt zusteht.

Die AGF begrüßt, dass eine Reform des Elterngeldes im Koalitionsvertrag verankert ist. Entscheidend sei nun, dass eine substanzielle Erhöhung des Elterngeldes schnell umgesetzt wird. Sie betont, dass das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 ein zentrales familienpolitisches Instrument zur Unterstützung junger Familien und zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist. Jedoch sei die Höhe der Leistungen seit der Einführung mit einem Mindestbetrag von 300 Euro bzw. 1.800 Euro Höchstbetrag nicht angepasst worden, obwohl seitdem die kumulierte Inflation den ursprünglichen Kaufkraftwert deutlich reduziert hat – bis 2024 um 40,9 Prozent. Ein entsprechender Ausgleich würde die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro anheben. Ohne diese Anpassung verliere das Elterngeld angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend an Wirksamkeit.

Zudem sei es von großer Bedeutung, auch eine Väterzeit einzuführen, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen bzw. zweiten Elternteilen sowie bei Alleinerziehenden einer Vertrauensperson zwei Wochen nach der Geburt zusteht. Damit würde dem entsprochen, dass die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht ist und dabei helfen, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Zudem würde Deutschland damit dem Europäischen Vereinbarkeitspaket gerecht.

Zum internationalen Tag der Familie betonen die Familienorganisationen, dass das Elterngeld viele Familien nicht mehr in der Weise erreicht, wie es ursprünglich intendiert war. Um Wirkung zu erzeugen und das Elterngeld weiterhin als einen zentralen Baustein für Familien zu erhalten, fordert die AGF insbesondere:

  • eine deutliche Anhebung der Elterngeld-Sätze, die mindestens die Verluste durch die Inflation ausgleicht,
  • insbesondere eine Erhöhung des Mindestbetrags, um Familien mit geringen Einkommen zu erreichen,
  • einen regelhaften Anpassungsmechanismus der Leistungen, um Kaufkraftverluste künftig zu vermeiden sowie
  • die Einführung einer 14-tägigen Familienstartzeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom 15.05.2026

                                                                      

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesbildungsministerin Prien stellt Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor

Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den ‚Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2026

Den Datenreport des BIBB hier: www.bibb.de/datenreport-2026

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2026

Sachverständige kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung und beziehen junge Menschen in ihre Beratungen ein

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik. 

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen – etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland

Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.

Weitere Informationen: https://www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Neue Mittel unter anderem für Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung – gezielt für bessere Startchancen

Bund und Länder bringen gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung schaffen sie die Grundlage dafür, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“: Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen – besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den 4 Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit – etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll – und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen – einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Fakten im Überblick

  • 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.

Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.  Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: 

„Die Reform des Familienverfahrensrechts ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt. Gewalt in der Familie ist kein privates Problem. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Schutz bietet und konsequent zur Seite steht. Die Familiengerichte haben hier eine Schlüsselrolle. Denn in Familiengerichten werden zentrale Entscheidungen getroffen – wie zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhalt und Scheidung. Wir wollen deshalb sicherstellen, dass der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt wird. Unsere Reform setzt an mehreren Stellen an. Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass im Gerichtsverfahren der eigene Aufenthaltsort offenbar wird. Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass Familienrichterinnen und -richter für die besonderen Dynamiken von häuslicher Gewalt sensibilisiert sind. Hinweise auf Gewalt müssen früh erkannt und ernst genommen werden. Denn häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung – oft setzt sie sich gerade im Streit um Kin-der, Unterhalt oder Umgang fort. Ein weiterer Schritt betrifft das Scheidungsrecht. Ich bin überzeugt: Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können. Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Unser Ziel ist der umfassende Schutz vor Gewalt – das verankern wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie.“

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Vorgesehen sind unter anderem die nachfolgenden Änderungen

  1. Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und Kinder im gerichtlichen Verfahren ist insbesondere die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen vorgesehen: Bislang müssen solche Verfahren zumeist am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden. Künftig sollen sie auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. So soll eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts des gewaltbetroffenen Elternteils ermöglicht werden.
  • Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll konkretisiert werden: Es soll klargestellt werden, dass das Gericht entsprechenden Anhaltspunkten frühzeitig nachgehen muss, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen frühzeitig ergriffen werden können.
  • Es soll klargestellt werden, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen hinwirken soll. Denn von einem Elternteil, der häusliche Gewalt erlitten hat, kann regelmäßig nicht erwartet werden, dass er sich auf Aushandlungsprozesse mit dem gewalttätigen Elternteil einlässt.
  • Der Informationsfluss zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Stellen soll durch neue Mitteilungspflichten verbessert werden.
  • Durch eine Ergänzung der Qualifikationsvoraussetzungen für Familienrichter soll sichergestellt werden, dass diese bessere Vorkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt haben.
  • Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Scheidung in Fällen häuslicher Gewalt in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich ist.
  1. Weitere Änderungen
  • Der Gesetzesentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren zu stärken. So sollen insbesondere die Möglichkeiten für Kinder ab 14 Jahren, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, erweitert werden und die Pflegeeltern besser in das Verfahren eingebunden werden. Auch die Stellung des Verfahrensbeistands soll gestärkt werden, indem Eltern verpflichtet werden, dem Verfahrensbeistand das persönliche Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus sollen Verfahren durch Änderungen im Erkenntnis-, Beschwerde- und Nachlassverfahren beschleunigt und alle beteiligten Stellen und Personen hierdurch entlastet werden. Z.B. sollen Verfahren zur elterlichen Sorge künftig auch durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden können.
  • Weitere Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen für die Beeidigung von Dolmetschern nach dem Gerichtsdolmetschergesetz und die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht zu Forschungszwecken.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.05.2026

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt. Mit unserer Reform des Kindschaftsrechts werden wir endlich umfassende Regeln für den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht schaffen.

Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden – auch dann, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet ist. Denn Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben. Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden.

Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können. Denn unser Ziel ist es, Kinder besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Mit der Reform stärken wir die Kinderrechte.“

Das Kindschaftsrecht regelt die rechtliche Beziehung des Kindes zu seinen Eltern. Es umfasst insbesondere das Sorge- und Umgangsrecht. Die vorgeschlagene Reform des Kindschaftsrechts enthält insbesondere folgende Änderungen:

  1. Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Gesetzentwurf enthält erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Schon nach geltendem Recht sind Familiengerichte verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Es fehlt derzeit jedoch an ausdrücklichen Regeln betreffend häusliche Gewalt. Hier sollen die neuen Regelungen Abhilfe schaffen. Das Gesamtkonzept zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht umfasst insbesondere folgende Änderungen:

  • Häusliche Gewalt soll im Sinne der Istanbul-Konvention klar definiert werden: Sie umfasst jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt, die zwischen Elternteilen oder zwischen einem Elternteil und dem Kind oder innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommt.
  • Es soll im Gesetz klar benannt werden, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt.
  • Es soll erstmals gesetzlich klargestellt werden, dass der Umgang mit dem Kind für einen Elternteil bei Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist, dass dies geboten ist, um zu verhindern, dass körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils gefährdet ist.
  • Familiengerichte sollen in Kinderschutzverfahren soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können. Eine gleichlautende Regelung zum Umgangsverfahren ist bereits im Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel und zu Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz enthalten.
  • Es soll im Gesetz klargestellt werden, dass in Fällen von häuslicher Gewalt die Vermutung nicht gilt, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient.
  • Familiengerichte sollen eine Umgangspflegschaft auch zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils anordnen können, wenn der Umgang nicht ohnehin ausgeschlossen werden muss.
  • Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt und anderen Fällen von Unzumutbarkeit die Pflicht zur Rücksichtnahme nicht gilt. Die Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt die bislang im Gesetz enthaltene „Wohlverhaltenspflicht“ und verpflichtet jeden Elternteil, sich so zu verhalten, dass das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigt und die Erziehung des Kindes nicht erschwert wird.
  • Umgangsbegleiterinnen und -begleiter sollen nach ihren fachlichen Kenntnissen geeignet sein müssen, den Umgang so zu begleiten, wie es das Wohl des Kindes erfordert.
  1. Stärkung der Kinderrechte

Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Dazu sollen neue Mitbestimmungsrechte geregelt werden. Dabei geht es um Sorgeerklärungen und bestimmte Vereinbarungen über Umgang und Sorge. Außerdem sollen die verschiedenen Aspekte des Kindeswohls klarer geregelt werden. Die dem Kindeswohl zugeordneten Aspekte orientieren sich dabei an der familiengerichtlichen Rechtsprechung und der UN-Kinderrechtskonvention.

  1. Erleichtertes gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet und erkennen übereinstimmend die Vaterschaft an, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn kein Elternteil widerspricht. Bislang müssen beide Elternteile – zusätzlich zur Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann und der Zustimmung der Mutter hierzu – übereinstimmende Sorgeerklärungen öffentlich beurkunden lassen.

  1. Stärkung der partnerschaftlichen Kinderbetreuung nach Trennung

Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden dürfen. Die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle nach Trennung sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang einzuräumen. Mögliche Betreuungsmodelle sind das Residenzmodell, das asymmetrische Wechselmodell mit Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen Teilen oder das symmetrische Wechselmodell mit paritätischer, also hälftiger oder nahezu hälftiger, Betreuung. Letzteres wird oft auch nur als Wechselmodell bezeichnet

  1. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang

Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Eltern Vereinbarungen untereinander oder mit Dritten zur Sorgerechtsausübung und zum Umgang treffen können. Durch die klare Regelung im Gesetz sollen einvernehmliche Lösungen gestärkt werden. Gleichzeitig soll Rechtssicherheit unter den Eltern, aber auch bei Dritten erreicht werden, die die Sorgeberechtigten regelmäßig bei der Betreuung und Erziehung des Kindes unterstützen wollen (etwa bei der Abholung aus Kita oder Schule).

  1. Bessere Systematisierung

Das Kindschaftsrecht soll neu strukturiert und insgesamt verständlicher werden. So soll seine Anwendung in der Praxis erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein begleitendes Informationspapier und FAQ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.05.2026

Die frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Merz macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/6017) zum Thema. Darin fragt sie unter anderem, ob sich die Wahlrechtskommission bereits mit Regelungen zur Geschlechterparität im Bundestag befasst hat, ob die Bundesregierung den Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 einhalten wird und welche Schritte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes bereits unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 428 vom 26.05.2026

Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5989) auf eine Kleine Anfrage (21/5712) der Fraktion Die Linke und verweist ferner darauf, dass die neue Förderrichtlinie für das Programm noch in Arbeit sei, detaillierte Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht gemacht werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 426 vom 22.05.2026

Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag (21/6013) kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“

Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Wie das Elterngeld reformiert werden könnte, dazu macht die Bundesregierung in einer Antwort (21/5926) auf eine Kleine Anfrage (21/5072) der Fraktion Die Linke keine Angaben. Überlegungen zur „Weiterentwicklung“ des Elterngeldes, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert worden seien, seien noch nicht abgeschlossen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet. Die Abgeordneten beschlossen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5441), der auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden war.

Für die nunmehr als Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ firmierende Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD stimmte einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes zu und enthielt sich bei anderen Teilen und dem Gesetzentwurf im Übrigen. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der übrigen Fraktionen passierte auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen den Ausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.

Ziel des Entwurfes ist vornehmlich eine Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts des Anwaltsnotariats. Zum einen sollen der Berufseinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, indem beispielsweise die dreijährige Zulassungspflicht für die notarielle Fachprüfung gestrichen wird. Zudem wird der Umgang mit der Altersgrenze für Notare neu geregelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausschuss nahm an diesem Teil des Entwurfes noch einzelne Änderungen vor. So wurde etwa eine Ausnahmeregelung von der vorgesehenen Fortbildungsregelung eingefügt.

Die sachfremden Änderungen in dem Gesetzentwurf begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf damit, „um bei verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten zu ermöglichen“.

Angepasst wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.

Ferner sind auf Antrag der Koalitionsfraktionen drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4782) zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen worden. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 419 vom 20.05.2026

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/5886) auf eine Kleine Anfrage (21/5582) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden die Referentenentwürfe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht.

Seit dem 6. Mai 2025 habe das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) drei Gesetzentwürfe ins Kabinett eingebracht – den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Alle drei Gesetze sieien vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden, wie die Bundesregierung schreibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss und prüft aktuell deren Umsetzung. Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR gewesen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5896) auf eine Kleine Anfrage (21/5589) der Fraktion Die Linke.

„Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe. Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen“, schreibt die Regierung und verweist darauf, dass sie derzeit an Maßnahmen zur Entlastung Alleinerziehender arbeite.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Für den Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5712). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie diese mit Projekten umgehen will, denen zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Programms in Aussicht gestellt wurde und ob für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende Fördermöglichkeiten vorgesehen ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 394 vom 11.05.2026

Bafög-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In einem Antrag (21/5780) befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung.

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine umfassende Bafög-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die Bafög-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben. Außerdem solle das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Linksfraktion fordert einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem: Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend, heißt es in einem Antrag (21/5828) der Fraktion. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.

Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.

Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.

Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren“ (21/5783) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es demnach, Defizite im Kindschaftsrecht bei der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu beseitigen. „Zwar muss das Familiengericht bereits nach derzeitiger Rechtslage häusliche Gewalt bei der Prüfung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des Sorge- und Umgangsrechts berücksichtigen. Insgesamt mangelt es dem Gesetz nach Einschätzung von Expertinnen und Experten insoweit aber an Klarheit“, führt die Fraktion zur Begründung an.

Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass eine gemeinsame elterliche Sorge „in der Regel nicht in Betracht kommt“, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat. Zudem soll das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen können, wenn dies zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten das Kindeswohl im Bürgerlichen Gesetzbuch umfassender definieren. Dabei sollen unter anderem der Schutz vor Gewalt sowie das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen ausdrücklich berücksichtigt werden. Zur Begründung verweist die Fraktion auf steigende Zahlen häuslicher Gewalt und auf Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 390 vom 11.05.2026

Soziale Unterschiede in der Arbeitsmarktbeteiligung werden oft nur einseitig entweder über den Anteil der Erwerbstätigen oder über die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden erfasst. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) hat nun erstmals mit dem Indikator „Lebensarbeitszeit“ beide Aspekte zusammen betrachtet. Das Ergebnis: Personen mit hoher Bildung, wie etwa einem Hochschulabschluss, verzeichnen in Deutschland durchschnittlich die längste Lebenszeit in Erwerbsarbeit, gefolgt von Personen mit mittleren und niedrigen Bildungsabschlüssen. Frauen holten in den letzten Jahrzehnten bei der Lebensarbeitszeit gegenüber Männern auf, liegen aber weiterhin deutlich zurück.

Aktuelle Zahlen für 2025 zeigen, dass die Lebensarbeitszeit bei Männern mit hoher Bildung bei 40,6 Jahren liegt. Damit ist sie mehr als neun Jahre länger als bei Männern mit niedriger Bildung (31,3 Jahre). Bei Frauen beträgt der Unterschied zwischen Personen mit hoher und niedriger Bildung sogar 14 Jahre (31,9 im Vergleich zu 17,9 Jahren). Insgesamt verzeichnen Männer eine Lebensarbeitszeit von 38,8 Jahren, während Frauen auf einen Wert von 28,8 Jahren kommen.

Bei der Betrachtung der Entwicklung seit 1991 wird deutlich, dass die Lebensarbeitszeit in Deutschland nach der Wiedervereinigung zunächst zurückging. Um das Jahr 2005 erreichte sie einen Tiefpunkt, bevor sie anschließend wieder relativ stetig anstieg. Dabei zeigen sich im Gesamtverlauf deutliche Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Frauen mit niedriger Bildung kamen im Jahr 2025 auf eine Lebensarbeitszeit von 17,9 Jahren und lagen damit rund zwei Jahre unter dem Niveau von 1991 (20,2 Jahre). Hoch gebildete Frauen legten dagegen zu und erreichten zuletzt 31,9 Jahre (1991: 30,8 Jahre). Die höchsten Anstiege aller Gruppen verzeichneten Frauen mit mittlerer Bildung mit einer Zunahme von 25,7 auf 29,7 Jahre. Bei Männern mit hoher Bildung lag der Wert 2025 mit 40,6 Jahren leicht über dem von 1991 (40,4 Jahre), während niedrig gebildete Männer mit 31,3 Jahren deutlich darunterblieben (1991: 36,0 Jahre). Insgesamt sind niedrig gebildete Personen bei der Lebensarbeitszeit in den letzten Jahrzehnten gegenüber Personen mit hoher und mittlerer Bildung zurückgefallen.

„Die vergleichsweise hohe Lebensarbeitszeit von Personen mit hoher Bildung lässt sich vor allem auf ihre durchgehend höheren Erwerbstätigenquote zurückführen“, analysiert der BiB-Wissenschaftler und Mitautor der Studie, Harun Sulak. „Diese gleichen zusammen mit der höheren Wochenarbeitszeit den im Durchschnitt späteren Eintritt in das Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten mehr als aus. Ein Studium führt also nicht zwangsläufig zu einer verkürzten Lebensarbeitszeit.“ Die Erwerbstätigkeit von Personen mit niedriger Bildung ist dagegen stärker von der konjunkturellen Entwicklung und der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig, weshalb deren Erwerbsbiografien öfter unterbrochen sind.

Allgemein ist die Lebensarbeitszeit heute mit 33,8 Jahren mehr als anderthalb Jahre länger als Anfang der 1990er Jahre (1991: 32,1 Jahre). Damit werden die Beschäftigungspotenziale pro Person in einem höheren Maße ausgeschöpft, was sich fördernd auf die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme in einer alternden Bevölkerung auswirkt. Verbleibendes Potenzial sehen die Forschenden vor allem bei Frauen, bei älteren Personen und bei jüngeren und mittleren Altersgruppen mit niedriger Bildung. „Dabei ist bei Frauen und auch bei Männern weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. „Bei älteren Personen sind gesundheitlicher Arbeitsschutz und lebenslanges Lernen von hoher Bedeutung.“ Die BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass es weiterhin einen hohen Anteil von Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss gibt: „Wenn es uns gelingt, diesen Anteil zu reduzieren, könnten weitere Arbeitsmarktpotenziale erschlossen werden.“

Zur Methodik: Die Auswertungen basieren auf repräsentativen Daten des Mikrozensus. Bei diesen wurden alle Personen in Deutschland im Alter zwischen 15 und 74 Jahren und ihre Erwerbsbeteiligung in dieser Altersspanne berücksichtigt. Die obere Altersgrenze von 74 Jahren wurde gewählt, da ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig ist. Dies ist bei Personen mit hoher Bildung besonders ausgeprägt. Die geleisteten Wochenarbeitszeiten wurden auf Basis einer 40-Stunden-Woche gewichtet, wodurch Tätigkeiten in Teilzeit anteilig berücksichtigt wurden (dies wird auch als „Vollzeitäquivalent“ bezeichnet). Zeiten der Erwerbslosigkeit wurden nicht zur Lebensarbeitszeit gerechnet. Ein konkretes Berechnungsbeispiel: Wenn etwa von sämtlichen Personen in einem bestimmten Alter 80 Prozent erwerbstätig sind und durchschnittlich 40 Stunden pro Woche arbeiten, fließen für dieses Alter 0,8 Jahre an Lebenszeit in Erwerbsarbeit in die Berechnungen ein. Der Bildungsabschluss wurde nach der ISCED Klassifikation (ISCED 2011) abgegrenzt, wobei ISCED 0 bis 2 einem niedrigen (kein beruflicher Abschluss und kein Abitur), 3 bis 4 einem mittleren (Abitur oder Lehre oder vergleichbarer Abschluss) und ISCED 5 bis 8 einem hohen Bildungsabschluss ((Fach-)Hochschul- oder Meisterabschluss) entsprechen. Bei den Qualifikationsniveaus ist zu berücksichtigen: Erwerbstätigkeiten vor dem Erreichen eines bestimmten Bildungsabschlusses fließen jeweils in die Lebensarbeitszeit der nächstniedrigeren Bildungsgruppe ein, wodurch u. a. Erwerbstätigkeiten während der Ausbildung oder des Studiums nicht in die Lebensarbeitszeit der Personen mit mittlerem bzw. hohem Bildungsabschluss eingehen. Dies führt tendenziell zu einer leichten Unterschätzung der Lebensarbeitszeit von Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Sulak, Harun; Dudel, Christian; Loichinger, Elke; Klüsener, Sebastian (2026): Trends in working life expectancy and untapped employment potential in an ageing population: The case of Germany. European Journal of Population, 42/14.

https://link.springer.com/article/10.1007/s10680-026-09773-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 27.05.2026

Die Debatte über Smartphone-Nutzung sollte längst nicht nur Kinder und Jugendliche betreffen: Eine aktuelle Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass quer durch die Bevölkerung auch das Handynutzungsverhalten von Erwachsenen kritisch betrachtet wird. Zwar stimmen die Befragten mehrheitlich weniger Smartphone-Zeit für Jugendliche unter 16 Jahren zu, zugleich sprechen sie sich jedoch für einen bewussteren Umgang bei Erwachsenen und insbesondere bei Eltern in Gegenwart ihrer Kinder aus.

Demnach sind 83 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Gleichzeitig richtet sich die Kritik am digitalen Dauergebrauch nicht ausschließlich an die junge Generation: Viele Menschen sehen auch Erwachsene in der Verantwortung. So sprechen sich 73 Prozent dafür aus, dass Erwachsene ihre Smartphone-Nutzung in der Freizeit stärker begrenzen. Besonders ausgeprägt ist diese Ansicht bei Menschen mit Abitur (83 Prozent) sowie bei den über 50-Jährigen (81 Prozent).

Die größte Zustimmung erhält die Aussage, dass Eltern in Gegenwart ihrer Kinder weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Insgesamt sind 93 Prozent der Befragten dieser Ansicht – und zwar über alle Bildungs- und Altersgruppen hinweg. Unter Eltern findet diese Position eine ebenso hohe Zustimmung.

Die Ergebnisse basieren auf einer Pilotstudie und zeigen einen bemerkenswert breiten Konsens über alle untersuchten Gruppen hinweg. „Die Befunde lassen sich als Wunsch der Bevölkerung nach weniger Smartphone-Zeit interpretieren – und zwar gleichermaßen für Kinder, Erwachsene im Allgemeinen und Eltern im Speziellen“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Das ist besonders bemerkenswert, weil technologiebezogene Debatten sonst eher von Ambivalenz geprägt sind, etwa was die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz, sozialen Medien oder den Datenschutz betrifft. Bei der Smartphone-Nutzung, insbesondere von Eltern, zeigt sich stattdessen eine breite gesellschaftliche Zustimmung zu dem Wunsch einer geringeren digitalen Präsenz im Familienkontext.

Die Ergebnisse stellen zudem die Vorbildrolle von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. „Familien sind der erste Bildungsort von Kindern. Hier werden soziale Interaktionen erlernt und zwischenmenschliche Beziehungen geprägt. Die große Präsenz von Smartphones bei Eltern verändert das Zusammenleben und hat unweigerlich Vorbildwirkung auf die Kinder“, so Spieß. Ein bewussterer Medienumgang im Familienalltag könne vor allem dann glaubwürdig vermittelt werden, wenn Erwachsene ihn selbst vorlebten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 26.05.2026

Väter beteiligen sich bei der Kinderbetreuung vor allem an interaktiven und freizeitbezogenen Aufgaben wie dem Spielen mit den Kindern, die häufig zeitlich flexibel sind. Diese Aufgaben hängen zudem eher mit einer höheren Lebenszufriedenheit zusammen. Weniger flexible und stärker versorgende Tätigkeiten – etwa das Anziehen, die Essenszubereitung oder die Betreuung kranker Kinder – sind hingegen Aufgaben, die tendenziell mit einer niedrigeren Lebenszufriedenheit einhergehen und werden von Vätern seltener übernommen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Daten des Generations and Gender Survey (GGS) aus den Jahren 2020 bis 2024 zum Wohlbefinden von Vätern in neun europäischen Ländern veröffentlicht hat.

Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Aufgaben Väter ebenso häufig wie ihre Partnerinnen ausführen und sich in ähnlichem Maße an der Kinderbetreuung beteiligen. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Bei interaktiven und freizeitbezogenen Tätigkeiten wie dem gemeinsamen Spielen, dem Zu-Bett-Bringen oder dem Organisieren von Freizeitaktivitäten gibt in allen untersuchten Ländern jeweils die Mehrheit der Väter an, diese Aufgaben mindestens ebenso häufig zu übernehmen wie ihre Partnerin. Besonders ausgeprägt ist dieses Muster beim Spielen: In sieben von neun Ländern ist dies die Aufgabe, die Väter mindestens ebenso häufig wie ihre Partnerinnen erledigen. Die entsprechenden Anteile variieren zwischen 68 Prozent in Deutschland und 95 Prozent in Norwegen.

Bei der Beteiligung von Vätern an versorgenden Tätigkeiten – etwa der Betreuung kranker Kinder, dem Anziehen der Kinder oder der Zubereitung von Mahlzeiten – zeigen sich hingegen deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während in Norwegen 80 Prozent und in Finnland 67 Prozent der Väter berichten, kranke Kinder mindestens ebenso häufig zu betreuen wie ihre Partnerinnen, sind es in Tschechien nur etwa 29 Prozent und in Deutschland 42 Prozent. Auch bei anderen versorgenden Tätigkeiten liegen die Anteile in Deutschland im unteren Bereich des Ländervergleichs.

Zusammenhänge mit dem Wohlbefinden von Vätern

Die Studie untersucht zudem den Zusammenhang zwischen einzelnen Aufgaben der Kinderbetreuung und dem Wohlbefinden von Vätern: Väter, die nach eigenen Angaben mindestens so oft wie ihre Partnerinnen gemeinsam mit den Kindern spielen, berichten über eine höhere Lebenszufriedenheit. Die Betreuung kranker Kinder ist, wenn Väter diese Aufgabe mindestens ebenso häufig übernehmen wie ihre Partnerin, mit einer geringeren Lebenszufriedenheit verbunden. „Versorgende Tätigkeiten sind häufig stärker an feste Zeiten gebunden und lassen sich schwerer mit Erwerbsarbeit vereinbaren“, erklärt Dr. Stefanie Hoherz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Interaktive und freizeitbezogene Tätigkeiten bieten dagegen größere zeitliche Flexibilität und können häufiger außerhalb von klassischen Kernarbeitszeiten übernommen werden – etwa nach Feierabend oder am Wochenende.“

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Kinderbetreuung nicht als einheitliche Tätigkeit verstanden werden kann. Vielmehr sind einzelne Aufgaben mit anderen Anforderungen verbunden und gehen – je nach Art der Tätigkeit – mit unterschiedlichen Mustern im Hinblick auf das Wohlbefinden von Vätern einher. Vor diesem Hintergrund gewinnen familienpolitische und arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen an Bedeutung: „Um eine ausgewogenere Verteilung der Kinderbetreuung zu fördern, sind insbesondere Rahmenbedingungen gefragt, die die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit zeitgebundenen oder kurzfristig anfallenden Betreuungs- und Versorgungsaufgaben verbessern, etwa durch flexiblere Arbeitszeiten für Eltern“, fasst Mitautor Dr. Claudius Garten, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB, zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Hoherz, Stefanie; Garten, Claudius (2026): Zufriedene Väter? Beteiligung an Kinderbetreuung und Wohlbefinden im europäischen Vergleich. In BiB.Aktuell 4/2026.

www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-4

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.05.2026

DIW-Wochenbericht zu sozial-ökologischer Transformation beleuchtet Nachhaltigkeit des Konsums und Klimasorgen in Deutschland – Planetare Grenzen bei Konsum dauerhaft überschritten – Besorgnis wegen Klimawandels wächst in allen Altersstufen – Breite gesellschaftliche Basis eröffnet Chancen für ambitionierte Klimapolitik

Die sozial-ökologische Transformation ist einer der Forschungsschwerpunkte des DIW Berlin. Die Arbeitsgruppe Sozial-ökologische Transformation bündelt Kompetenzen aus allen Abteilungen und untersucht die Risiken, Kosten und Chancen des Wandels für Haushalte, Unternehmen und staatliche Akteure. Im Mittelpunkt stehen drei miteinander verknüpfte Themenkomplexe: Erstens die Fragen rund um Energiewende und Ressourcenmärkte – von der Vollversorgung mit erneuerbaren Energien über die Rolle von Wasserstoff bis hin zum Umbau von Infrastrukturen. Zweites Themengebiet ist die Dekarbonisierung von Unternehmen und Haushalten. Dazu gehören die notwendige Kapitalstocktransformation in Immobilien- und Bauwirtschaft, Grundstoffindustrie und verarbeitendem Gewerbe sowie die Analyse von Wertschöpfungsketten und internationalem Handel. Als Drittes stehen die Wohlfahrtswirkungen und sozialen Implikationen der Transformation im Fokus. Untersucht wird etwa, wie sich Lasten und Gewinne des Wandels verteilen, wie Haushalte auf veränderte Preissignale und politische Anreize reagieren und welche Folgen die Transformation für individuelle Lebenslagen, gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt hat.

Der Konsum in Deutschland überschreitet seit Jahrzehnten zentrale ökologische Belastungsgrenzen. Zwar sind Produktionsprozesse hierzulande effizienter und umweltfreundlicher geworden, doch nimmt der Ressourcenverbrauch insgesamt weiter zu. Berücksichtigt man die globalen Lieferketten, zeigt sich zudem: Ein großer Teil der Umweltbelastungen entsteht heute außerhalb Deutschlands. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Unsere Analyse liefert ein ernüchterndes Bild“, so Studienautorin Kristin Trautmann aus der Abteilung Makroökonomie. „Der Konsum in Deutschland verursacht ökologische Belastungen, die langfristig nicht tragfähig sind.“

Die Studie misst die Umweltbelastungen des deutschen Konsums entlang globaler Lieferketten in sieben Kategorien und vergleicht sie mit den planetaren Grenzen – also den maximalen Belastungen, die das Erdsystem dauerhaft tolerieren kann. Die Studie zeigt, dass der Konsum in Deutschland seit 1995 in sechs Umweltkategorien die planetaren Grenzen dauerhaft überschreitet: bei Feinstaubbelastung, Klimawandel, Nutzung fossiler und mineralischer Ressourcen, Landnutzung sowie photochemischer Ozonbildung. Lediglich bei der Wassernutzung wird die Grenze bislang eingehalten – allerdings hat sich die Situation auch hier verschlechtert.

Importe sind zentraler Treiber der Umweltbelastungen

Technische Fortschritte und Effizienzgewinne bei der Produktion von Konsumgütern im Inland werden durch einen insgesamt steigenden Verbrauch wieder aufgehoben. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der ökologischen Belastungen des deutschen Konsums im Ausland entsteht – dort, wo die importierten Güter produziert werden.

Die Studienautor*innen kommen zu dem Schluss, dass technologische Neuerungen allein nicht ausreichen, um Umweltbelastungen nachhaltig zu senken. Um innerhalb ökologischer Grenzen zu bleiben, müsse Umweltpolitik stärker den Konsum insgesamt sowie internationale Lieferketten einbeziehen. Dazu zählen unter anderem transparentere Umweltindikatoren, eine konsequentere Regulierung globaler Lieferketten und Maßnahmen, die umweltfreundliche Konsum- und Produktionsweisen fördern. „Solange steigender Konsum und globale Produktionsverflechtungen nicht systematisch berücksichtigt werden, bleiben die Umweltbelastungen hoch – trotz aller Effizienzgewinne“, bilanziert Sonja Dobkowitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Makroökonomie.

Klimasorgen nicht zurückgegangen

Die DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation werden regelmäßig im DIW Wochenbericht veröffentlicht. So wurden unter anderem der CO₂-Fußabdruck deutscher Haushalte in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung sowie die Frage untersucht, wie staatliche Fördermaßnahmen nachhaltigen Konsum anreizen können, ohne einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig zu belasten. Ein weiteres Heft widmete sich der Verkehrswende als Teil der sozial-ökologischen Transformation – mit Befunden zu den gesundheitlichen Effekten von Umweltzonen sowie zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs. Zuletzt standen die Verteilungswirkungen der CO₂-Bepreisung im Fokus, einschließlich der Frage, wie ein Klimageld ausgestaltet sein müsste, um eine soziale Schieflage abzufedern, sowie die Rolle von Unternehmenslobbyismus im politischen Prozess der grünen Transformation. Das vorliegende Themenheft setzt diese Reihe fort.

Die zweite Studie im Themenheft zur sozial-ökologischen Transformation untersucht die Klimasorgen der Bevölkerung in Deutschland im Zeitraum von 2009 bis 2023 basierend auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Die Besorgnis über klimatische Veränderungen nimmt der Studie zufolge nicht nur bei jungen Menschen, sondern über alle Altersgruppen hinweg seit 2013 zu. Das Sorgenniveau bleibt auch hoch, wenn andere Krisen wie etwa die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf die Energieversorgung die öffentliche Debatte dominieren. „Unsere Befunde widersprechen dem weit verbreiteten Eindruck, der Klimawandel sei seit der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs aus dem Fokus der Bevölkerung gerückt“, erklärt Studienautorin Franziska Holz, stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Zwar sorgen sich später geborene Generationen im Durchschnitt stärker als frühere Kohorten, was die Studienautor*innen darauf zurückführen, dass sie mit dem Klimawandel als gesellschaftlichem Thema aufgewachsen sind. Unabhängig davon nehmen die Klimasorgen innerhalb aller Generationen mit steigendem Lebensalter zu und erreichen ihren höchsten Wert bei Menschen über 80 Jahren. Ein möglicher Grund ist, dass ältere Menschen klimatische Veränderungen und deren Folgen bereits selbst wahrgenommen haben.

Hohe Akzeptanz für Klimapolitik eröffnet Handlungsspielraum

Die Studie zeigt, dass die Klimasorgen in Phasen mit gehäuften Extremwetterereignissen und verstärkter öffentlicher Debatte über den Klimawandel wie im Jahr 2019 besonders deutlich ansteigen – und zwar in allen Altersgruppen. „Wer sich Sorgen macht, ist eher bereit, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und auch sein eigenes Verhalten zu ändern“, sagt Laura Schmitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt. „Die Ergebnisse bieten eine gute Grundlage für entschlossenes politisches Handeln.“ Allerdings garantierten Klimasorgen allein noch keine Zustimmung zu konkreten Maßnahmen. Daher müsse Klimaschutz sozial ausgewogen gestaltet und Haushalte nicht überfordert werden. Zudem empfehlen die Studienautor*innen, klimapolitische Informations- und Beteiligungsangebote nicht nur an junge Menschen zu richten, sondern auch ältere Bevölkerungsgruppen einzubeziehen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 07.05.2026

Väter waren 2024 bei Geburt eines Kindes im Schnitt 34,7 Jahre alt, Mütter 31,8 Jahre

Männer in Deutschland werden heute deutlich später Väter als vor gut drei Jahrzehnten: Im Jahr 2024 waren sie bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 3,8 Jahre älter als im Jahr 1991, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Vatertag am 14. Mai mitteilt. Väter waren 2024 bei der Geburt durchschnittlich 34,7 Jahre alt. 1991 lag das Durchschnittsalter bei 31,0 Jahren.

Väter bei Geburt im Schnitt 2,9 Jahre älter als Mütter

Väter waren bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. Mütter waren 2024 bei Geburt im Schnitt 31,8 Jahre alt. Auch Frauen bekommen heutzutage deutlich später Kinder als noch 1991, als sie im Schnitt 27,9 Jahre alt waren. Mehr als drei Jahrzehnte später waren sie bei der Geburt ihrer Kinder demnach 3,9 Jahre älter.

Männer wurden durchschnittlich mit 33,3 Jahren zum ersten Mal Vater

Betrachtet man nur das erste Kind der Mutter, so waren Väter 2024 im Schnitt 33,3 Jahre alt. Beim zweiten Kind waren sie durchschnittlich 35,4 Jahre, beim dritten 36,6 Jahre. Mütter waren bei der Geburt ihres ersten Kindes 30,4 Jahre alt. Ihr Durchschnittsalter beim zweiten Kind betrug 32,5 Jahre und beim dritten Kind 33,5 Jahre.

Methodische Hinweise:

Das Durchschnittsalter von Männern und Frauen bei der Geburt ihrer Kinder wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 69-jährigen Männern und 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet. Das Alter des Vaters bei der Geburt des ersten, des zweiten und des dritten Kindes bezieht sich auf die Geburtenfolge im Leben der Mutter. Berechnungen, zum Beispiel von Veränderungen über die Zeit, werden auf Basis von ungerundeten Werten durchgeführt. Dies erklärt die Abweichung der Differenz des Durchschnittsalters von Vätern bei der Geburt eines Kindes zwischen 1991 und 2024, die sich auf Basis der dargestellten gerundeten Durchschnittswerte ergeben würde (3,8 Jahre versus 3,7 Jahre).

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter des Vaters bei Geburt des Kindes sind in Tabelle 12612-0022 unserer Datenbank GENESIS-Online und Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter der Mutter bei Geburt ihrer lebend geborenen Kinder nach Familienstand der Eltern in Tabelle 12612-10 im Statistischen Bericht „Geburten“ verfügbar.

Im Internetangebot des Statistischen Bundesamt gibt es weitere Daten für das Jahr 2024 zum durchschnittlichen Alter von Müttern und Vätern bei Geburt nach der Geburtenfolge. Weitere Ergebnisse bietet auch die Themenseite „Geburten„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • 2,1 % oder 68 000 weniger Schutzsuchende als zum Jahresende 2024
  • Zahl der ersteingereisten Schutzsuchenden sinkt fast um die Hälfte
  • Erstmals seit Kriegsbeginn mehr Männer als Frauen unter den Ersteingereisten aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 3,9 % der Bevölkerung in Deutschland. Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 % oder 68 000 Schutzsuchende zurück. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 %), im Saarland (5,3 %) und in Berlin (5,2 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 %), Bayern (3,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 %). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainerinnen und Ukrainer (1 164 000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669 000) und afghanischen (321 000) Staatsangehörigen. Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 %) aller Schutzsuchenden.

Erstmals eingereiste Schutzsuchende im Jahr 2025 mehrheitlich aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren 155 000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren. Darunter waren Ukrainerinnen und Ukrainer mit 93 000 oder 60,3 % aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13 000 Syrerinnen und Syrern (8,3 %) und 13 000 Afghaninnen und Afghanen (8,1 %).

Erstmals in den Jahren seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51 000) als Mädchen und Frauen (43 000). Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen. Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.

Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 % oder -134 000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289 000 Personen). Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 %; -36 000 auf 13 000 Personen) und der Türkei (-65,0 %; -11 000 auf 6 000 Personen). Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainerinnen und Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 %; -45 000 auf 93 000 Personen).

83 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus

Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 % oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 % (321 000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus. Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1 090 000 Schutzsuchende oder 40,4 %). An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500 000 Schutzsuchende oder 18,5 %) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373 000 Schutzsuchende oder 13,8 %).

Bei 361 000 Schutzsuchenden (2024: 427 000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 178 000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171 000). Davon waren 140 000 Personen oder 78,8 % im Besitz einer Duldung (2024: 136 000). 14 000 Schutzsuchende (7,8 %) waren latent und 24 000 Schutzsuchende (13,4 %) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Starker Anstieg der Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 %; +18 000 auf 60 000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 %; +51 000 auf 1 090 000 Personen). Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung. Insgesamt schließt die Zahl der rund 60 000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegattinnen und -gatten, Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder ein.

Methodische Hinweise:

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Zu ihnen zählen Personen,

  • die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
  • denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
  • die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.

Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet war.

Bei der Interpretation der Entwicklung der Zahl von registrierten Schutzsuchenden ist zu berücksichtigen, dass diese sich aus mehreren Einflussfaktoren ergibt. Zu diesen Einflussfaktoren gehören neben der Einreise und der Abwanderung von Schutzsuchenden auch die Geburten von Kindern von Schutzsuchenden sowie Todesfälle. Dazu kommen Änderungen des Aufenthalts- beziehungsweise Schutzstatus und Einbürgerungen von Schutzsuchenden. Einen weiteren Einflussfaktor stellen Registerbereinigungen dar.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531), im Statistischen Bericht „Schutzsuchende“ und auf der Themenseite „Migration und Integration“ verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • Insgesamt fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch im Alter von 15 bis 74 Jahren und damit gut 240 000 Personen mehr als im Vorjahr
  • Ein Großteil der Erwerbslosen und der Personen in Stiller Reserve verfügt über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau
  • In der Stillen Reserve sind bei Frauen Betreuungspflichten ein Hauptgrund für Inaktivität am Arbeitsmarkt, bei Männern gesundheitliche Einschränkungen

Im Jahr 2025 wünschten sich in Deutschland fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit, das waren gut 240 000 Personen oder 5,2 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, setzte sich das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei Nichterwerbstätigen aus knapp 1,7 Millionen Erwerbslosen und gut 3,2 Millionen Menschen in Stiller Reserve zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen um 170 000 (+11,3 %) und die Zahl der Personen in Stiller Reserve um 70 000 (+2,3 %).

Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch zählen nur dann zu den Erwerbslosen, wenn sie in den letzten vier Wochen aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben und eine eventuell angebotene Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufnehmen könnten. Zur Stillen Reserve zählen Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen.

Geschlechterverteilung und Qualifikationsniveau

Die Gruppe der Erwerblosen bestand im Jahr 2025 aus 962 000 Männern und 723 000 Frauen. Der Männeranteil lag damit bei 57,1 %. Bei der Stillen Reserve überwogen dagegen Frauen mit einem Anteil von 55,2 % (knapp 1,8 Millionen Frauen zu gut 1,4 Millionen Männern).

68,3 % der Erwerbslosen und 59,5 % der Stillen Reserve hatten 2025 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 72,4 % (Erwerbslose) beziehungsweise 61,9 % (Stille Reserve) eine mittlere oder hohe Qualifikation (Männer: 65,2 % bzw. 56,5 %).

Hauptgründe für Inaktivität am Arbeitsmarkt bei der Stillen Reserve

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 30,7 % beziehungsweise 354 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 5,3 % beziehungsweise rund 40 000 Personen bestehende Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Dagegen spielen in dieser Altersgruppe gesundheitliche Einschränkungen insbesondere bei Männern eine bedeutende Rolle, werden aber auch bei Frauen häufig genannt: für 35,6 % der Männer und 23,6 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund, nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2025 Ergebnisse zu den Erwerbslosen und zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform und Alter des jüngsten Kindes. Ergebnisse zur Stillen Reserve werden darüber hinaus nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt und nach drei Kategorien differenziert. Zur ersten Kategorie gehören dabei Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Kategorie würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Kategorie ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, des europäischen Statistikamtes Eurostat und des Statistischen Bundesamtes. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesweites Bündnis „Zusammen für Demokratie“ fordert mehr Unterstützung für das Ehrenamt. Vom 23.05. bis 07.06.2026 ruft das bundesweite Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zu den Aktionstagen „Zukunft für alle“ auf.

Rund um den Tag des Grundgesetzes am 23.05. finden über 60 Veranstaltungen für eine lebendige Zivilgesellschaft und zur Stärkung der Demokratie im gesamten Bundesgebiet statt. Ein Online-Veranstaltungskalender zum Tag des Grundgesetzes wurde vom Bündnis eingerichtet, um die zahlreichen Aktivitäten sichtbar zu machen.

„Wer unser Land nach vorne bringen will, setzt auf Respekt und Zusammenhalt – nicht auf Angst und Ausgrenzung“, kommentiert Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Teil des Bündnisses ist.

„Viele Vereine und Initiativen, die sich für ein faires Miteinander stark machen, haben es zunehmend schwer, weil Gelder gestrichen werden, während Anfeindungen und Bedarfe gleichermaßen zunehmen. Besonders dort, wo sich Engagierte für Migrant*innen, für queere Menschen oder für Menschen mit Behinderung einsetzen, versuchen rechte Hetzer, Stimmung zu machen, Teilhabe und Selbstbestimmung zu torpedieren. Die Politik ist dringend in der Pflicht, Vielfalt aktiv vor solchen Bestrebungen zu schützen.“

Auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm e.V.) ruft als Bündnismitglied zu den Aktionen auf: „Teilhabe und Mitbestimmung sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Gerade jetzt muss die Politik klar für sozialen Zusammenhalt eintreten. Sie muss Teilhabebarrieren abbauen und die Voraussetzungen für echte Inklusion schaffen. Darum fordern wir eine Politik, die Selbsthilfe und alle anderen Initiativen unterstützt, die sich jeden Tag für Demokratie, Menschenrechte und Teilhabe für alle einsetzen“, sagt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm.

Das Bündnis unterstützt lokale Initiativen vor Ort in ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte. In Sachsen-Anhalt kommen sie in dem Bündnis „Sachsen-Anhalt – Weltoffen!“ zusammen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz aus dem Grundgesetz muss sich jetzt beweisen. Weil wir sonst immer weiter nach Rechts rucken: weg von Würde, weg von Respekt, weg von Demokratie. Mit den Aktionstagen wollen wir sichtbar machen, was wir schützen müssen: unsere Würde, unser Land und unsere Demokratie. Mit dem Sommer des Engagements zeigen wir: Wir haben die Wahl. Wir sind Sachsen-Anhalt – engagiert und weltoffen“, sagt Peter Herrfurth des Bündnisses aus Sachsen-Anhalt.

Zusammen für Demokratie“ ist mit 82 Organisationen aus verschiedenen Bereichen eines der größten Bündnisse der Zivilgesellschaft. Seit März 2024 setzt sich das Bündnis für Demokratie und gegen Angriffe der extremen Rechten ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband machen sich für verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung stark.

Dafür müsse das Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickelt werden. Das Bündnis warnt davor, dass die Qualitätsfrage in den Hintergrund gedrängt werde. „Investitionen in Bildung versprechen eine hohe Rendite und bilden den Grundstein für bessere Bildungsverläufe der Kinder. Dennoch wird in der aktuellen Haushaltsdebatte auch über Einsparungen im Bildungsbereich diskutiert – darunter die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes begrüßen die Länder zwar, verbindliche Standards sollen jedoch aufgeweicht werden“, begründen die drei Organisationen ihre Position am „Tag der Kinderbetreuung“.

„Bund und Länder müssen sich gemeinsam zu verbindlichen Standards in der Kindertagesbetreuung bekennen.

Das ist in Zeiten rückläufiger Geburtenraten und Kinderzahlen in den Einrichtungen ein entscheidender Schritt mit Blick auf die Bedeutung Frühkindlicher Bildung und ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Signal. Es geht um qualitativ hochwertige Bildung, verlässliche Betreuung und zukunftsfähige Erziehung“, betont das Bündnis für Kita-Qualität. Frühkindliche Bildung sei eine zentrale Grundlage für Bildungsbiografien und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen. Sollten Standards und Qualität sinken, habe das langfristige Folgen für alle, insbesondere jedoch für die Kinder, die auf verlässliche Förderung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis Bund und Länder auf, die aktuellen Verhandlungen und Gesetzesvorhaben zu nutzen, um Qualität verbindlich abzusichern und weiterzuentwickeln – statt diese infrage zu stellen.

Maike Finnern, GEW-Vorsitzende: „Bund und Länder sind in der gemeinsamen Verantwortung, gute Rahmenbedingungen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Ländern zu schaffen – die Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen, die Kinder kennenlernen. Sie brauchen stabile und gute strukturelle Bedingungen, die Fachkräfte das bestmögliche Arbeitsumfeld.“

Marvin Deversi, Vorstand im AWO-Bundesverband: „Der Fokus beim Qualitätsentwicklungsgesetz wird derzeit stark auf verpflichtende Sprachstandserhebungen gelegt. Sprache ist unbenommen ein wichtiger Faktor für gelungene Bildungserfahrungen. Aber eine verpflichtende Testung der Kinder kann notwendige Verbesserungen in der Strukturqualität nicht ersetzen. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen in der alltäglichen Arbeit, damit sich Prozessqualität in der Arbeit mit den Kindern entfalten kann.“

Mirja Wolfs, Vorstandsvorsitzende des KTK-Bundesverbandes: „Deutschland braucht ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das sich konsequent an den realen Bedarfen der Praxis orientiert. Voraussetzung dafür ist, dass Bund und Länder gemeinsam tragfähige und dauerhaft wirksame Lösungen erarbeiten. Entscheidend ist dabei ein inklusiver Ansatz: Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht ohne die Einbindung von Eltern, freien Trägern und Gewerkschaften erfolgen. Denn im Kern geht es um nichts Geringeres als die bestmöglichen Entwicklungs- und Bildungsbedingungen für unsere Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder KTK-Bundesverband e.V. vom 11.05.2026

Der Bundesrat hat der geplanten steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst nicht zugestimmt. Dazu erklärt Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt deutlich: Entlastungsversprechen scheitern, wenn ihre Finanzierung nicht verbindlich geregelt ist. Für uns kommt das Aus der Prämie in der jetzigen Form daher nicht überraschend. Wir haben bereits im April darauf hingewiesen, dass eine steuerfreie Entlastungsprämie an der Realität vieler sozialer Einrichtungen vorbeigeht, solange eine vollständige und verlässliche Refinanzierung fehlt. Unsere Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert – zusätzliche Leistungen können nicht einfach aus freien Mitteln finanziert werden. Ohne klare Zusagen der Kostenträger war die Prämie für viele Beschäftigte in der Sozialwirtschaft von Beginn an kaum praktikabel umsetzbar.

Dass die Länder nun vor hohen Steuerausfällen warnen, darf nicht dazu führen, dass der Druck auf die soziale Infrastruktur weiter wächst. Viele Träger mussten bereits Angebote einschränken und stehen wirtschaftlich unter erheblichem Druck.

Wer Beschäftigte in der Sozialwirtschaft wirksam entlasten will, muss Maßnahmen so ausgestalten, dass sie in der Praxis rechtssicher, vollständig refinanziert und tatsächlich umsetzbar sind.

Die aktuelle Entwicklung wirft deshalb auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie können politische Entlastungsmaßnahmen künftig so vorbereitet werden, dass Finanzierung, praktische Umsetzbarkeit und die Belastungen für Länder, Kommunen und soziale Träger von Anfang an gemeinsam berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2026

Caritas: Solidarität der Generationen stärken – Corona-Defizit ausgleichen – Länder in die Verantwortung nehmen

Mit Blick auf den erwarteten Gesetzentwurf zur Pflegereform warnt der Deutsche Caritasverband davor, ältere Menschen und ihre Familien durch Sparvorschläge in Angst und Schrecken zu versetzen. „Die Reformagenda der Bundesregierung braucht Zuversicht und die Überzeugung der Bevölkerung, dass die Prioritäten richtig gesetzt werden. Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit muss für ältere Menschen überschaubar bleiben und ihre Angehörigen brauchen die Sicherheit, auch morgen noch einen verlässlichen Pflegedienst und einen Altenheimplatz zu finden, wenn er gebraucht wird,“ sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa am Freitag in Berlin. „Angesichts der vielen Boomer, die absehbar demnächst pflegerische Unterstützung brauchen, kommt der Pflegereform unter den Sozialstaatsreformen eine herausragende Bedeutung zu. Sie sichert den Möglichkeitsraum für die Erwerbstätigkeit der heute 40jährigen und das gute Miteinander von Jung und Alt, indem sie der Überforderung pflegender Angehöriger vorbeugt.“

Aktuell wird ein ganzes Paket von Maßnahmen diskutiert, dass die Absicherung in der Pflege verschlechtern würde. U.a. sollen die Eigenanteile für die Pflege in einer Altenhilfeeinrichtung nicht mehr, wie bisher ab dem 12. Monat aus der Pflegeversicherung spürbar bezuschusst werden, sondern erst ab dem 18. Monat; erst nach dem 54., und nicht wie bisher ab dem 36. Monat sollen Entlastungen von 75 Prozent greifen.

Eigenanteile in Höhe von mehr als 3000 Euro im Monat führen schon heute dazu, dass die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim so lange aufgeschoben wird, bis das familiäre Sorge-Netz endgültig reißt. „Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland. Sie kombinieren die Versorgung ihrer hochaltrigen Eltern mit eigener Berufstätigkeit und sind in größter Sorge, wenn der Hausnotruf und die ambulante Pflege nicht mehr ausreichen, um die Unterstützungsbedarfe zu sichern. Anstatt über die Stabilisierung der Pflegeinfrastruktur und eine realitätsgerechte Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu sprechen, wird über eine Halbierung der Rentenpunkte pflegender Angehöriger nachgedacht. Dies wäre eine grobe Missachtung des generativen Beitrags in der Pflege. Stattdessen muss die Reform der Rentenversicherung die Solidarität der Generationen stärken“, so Welskop-Deffaa.

Coronahilfen und Länderverantwortung

Der Deutsche Caritasverband wiederholt mit Nachdruck seine Forderung, das Sechs-Milliarden-Loch, das die Coronahilfen in die Pflegeversicherung gerissen haben, unverzüglich aus dem Bundeshaushalt zu stopfen. „Diese Entlastung der Versicherten ist zentrale Voraussetzung für eine insgesamt prioritätengerechte Sozialversicherungsreform“, so Welskop-Deffaa.

„Zusätzliche Einnahmen müssen für den Auf- und Ausbau des Pflegevorsorgefonds genutzt werden, um für die Jahre vorzusorgen, in denen die Babyboomer pflegebedürftig sein werden“, mahnt die Caritas an. Die Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in die Verantwortungsgemeinschaft der sozialen Pflegeversicherung sollte endlich umgesetzt werden.

Besonderes Augenmerk richtet der Caritasverband auch auf die Verantwortung der Länder. „Wie bei den Krankenhäusern sind die Länder gesetzlich zur Förderung der Pflegeinfrastruktur verpflichtet. Sie kommen den Anforderungen aber seit Jahren nur völlig unzureichend nach, sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus. Wenn die von den Ländern nicht getragenen Investitionskosten nicht mehr auf die Eigenanteile umgelegt würden, könnten Pflegebedürftige auf einen Schlag um 500 Euro monatlich entlastet werden“, so Welskop-Deffaa.

Einsparungen auf der Leistungsseite können in der Pflegeversicherung keine angemessene Antwort auf die demografische Entwicklung sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 22.05.2026

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. zeigt sich zutiefst besorgt über die bekannt gewordenen Pläne von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die erhebliche Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bei Menschen mit Behinderungen vorsehen. Ein internes Arbeitspapier mit 70 Einsparvorschlägen in Höhe von über 8,6 Milliarden Euro sendet ein alarmierendes Signal für die Zukunft von Kindern und Familien in Deutschland.

Besonders betroffen von diesen geplanten radikalen Einschnitten in soziale Unterstützungsleistungen wären junge Kinder, denn:

  • Allein 100 Millionen Euro sollen durch einen Rückbau der Qualität früher Bildung eingespart werden (Verzicht auf ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz und Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht für Kindertageseinrichtungen).  
  • Weitere 100 Mio. Euro sollen durch die Zurückstellung von Einzelfallhilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) gegenüber Infrastrukturleistungen (z.B. Kindertagesbetreuung) eingespart werden. Dabei bleibt offen, wie Kitas – erst recht mit abgesenkter Qualität – die Unterstützungsbedarfe von Familien in den Hilfen zur Erziehung auffangen sollen.  
  • Auch die Finanzierung von Hilfsmitteln der Eingliederungshilfe, um die Eltern mit einem von Behinderung betroffenen Kind ohnehin oft lange kämpfen müssen, soll eingeschränkt werden.  
  • Der für viele Alleinerziehende essenziell wichtige Unterhaltsvorschuss soll nur noch sechs Jahre gewährt werden. Er endet also im Zweifelsfall beim Schuleintritt der Kinder, obwohl auch das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule aufgeschoben werden soll, so dass offen bleibt, wie Alleinerziehende dann durch ihre Erwerbsarbeit den Familienunterhalt sichern sollen.

In dieser frühen Lebensphase werden zentrale Grundlagen für Entwicklung, Bildung und Gesundheit gelegt. Einschnitte in die frühe Bildung und präventive sowie unterstützende Angebote treffen Kinder und ihre Eltern in einer besonders sensiblen Phase – mit potenziell langfristigen Nachteilen für ihre Entwicklungschancen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen

riskieren nicht nur, dass Familien unzureichend unterstützt werden, sondern sie stehen auch im offenen Wiederspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet staatliches Handeln dazu, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 3) und jedem Kind einen angemessenen Lebensstandard zur physischen, mentalen und sozialen Entwicklung zu sichern (Artikel 27). Auch die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern mit Behinderung müssen berücksichtigt werden (Art. 23). Kürzungen zentraler Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe gefährden diese Rechte unmittelbar.

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Kürzungspläne umgehend zurückzunehmen und stattdessen gezielt in die frühe Förderung und wirksame Prävention zu investieren. Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung. 

„Die Rechte von Kindern müssen auch in Zeiten knapper Kassen gewahrt bleiben. Familien brauchen gerade in schwierige Zeiten bedarfsgerechte Unterstützung und gesellschaftlichen Rückhalt.“ betont Sabine Walper, Präsidentin der deutschen Liga für das Kind e.V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 05.05.2026

Die langjährige Forderung des Deutschen Familienverbandes (DFV) nach einer bezahlten Freistellung für Väter nach der Geburt eines Kindes erreicht europäische Juristen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Umsetzungspflichten angerufen hat, fordert der DFV die Bundesregierung auf, die blockierte „Familienstartzeit“ endlich gesetzlich zu verankern.

Hintergrund ist die Klage eines Vaters, der unter Berufung auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) zehn Tage Sonderurlaub einforderte. Während das Verwaltungsgericht Köln bereits im September 2025 einem Bundesbeamten diesen Anspruch unmittelbar aus EU-Recht zusprach, herrscht für die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft weiterhin Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Berlin wies zudem jüngst Schadensersatzklagen wegen der verzögerten Umsetzung ab. Ein Zustand, den der DFV als untragbar für die Familienplanung bezeichnet.

„Dass Väter ihre Rechte erst vor dem EuGH erstreiten müssen, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Familienpolitik“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Die EU-Richtlinie hätte bereits bis August 2022 umgesetzt sein müssen. Die Väterfreistellung – oder Familienstartzeit – ist kein Bonus, sondern eine notwendige Ergänzung zum Mutterschutz. Sie schafft den Raum, den Familien in den sensiblen ersten Tagen nach der Geburt brauchen, um als Gemeinschaft zusammenzuwachsen.“

Der DFV untermauert seine Forderung mit zentralen Argumenten:

  • Frühe Bindung stärken: Die ersten zwei Wochen sind entscheidend für die Bindung zwischen Vater und Kind. Eine Freistellung ermöglicht es Vätern, von Anfang an eine aktive Rolle in der Pflege und Erziehung einzunehmen.
  • Entlastung der Mütter: Die Freistellung des Partners ist eine Form des Gesundheitsschutzes für die Mutter, die sich so besser von der Geburt erholen kann, während der Partner die häusliche Organisation übernimmt.
  • Gleichstellung im Alltag: Nur wenn Väter von Beginn an eingebunden sind, gelingt eine dauerhaft faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Die EU-Vorgabe zielt genau auf diese partnerschaftliche Vereinbarkeit ab.
  • Ende der Diskriminierung: Bisher sind Väter oft auf das Wohlwollen des Arbeitgebers oder den Einsatz von Erholungsurlaub angewiesen. Ein gesetzlicher Anspruch schafft faire Bedingungen für alle Beschäftigten.
  • Finanzielle Hürden abbauen: Viele Familien können es sich schlichtweg nicht leisten, dass der besser verdienende Vater in die reguläre, geringer vergütete Elternzeit geht. Für diese Familien ist die Väterfreistellung bei voller Lohnfortzahlung oft die einzige Möglichkeit, dass der Vater überhaupt die Chance hat, sich in die frühe Care-Arbeit einzubringen und die Mutter und Partnerin so gut es geht zu unterstützen.

Keine Ausreden mehr beim Haushalt

Die Bundesregierung hatte die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag fest zugesagt, die Umsetzung jedoch immer wieder mit Verweis auf die wirtschaftliche Belastung der Arbeitgeber verschoben. „Die Kosten einer nicht stattfindenden Familienförderung sind um ein Vielfaches höher“, warnt Schmidt. „Angesichts der dramatisch niedrigen Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht leisten, den Anschluss an europäische Standards zu verlieren. Die Väterfreistellung muss jetzt kommen – und sie darf nicht gegen andere Leistungen wie das Elterngeld ausgespielt werden.“

Der DFV appelliert an den Gesetzgeber, nicht auf das Urteil aus Luxemburg zu warten, sondern aktiv für faire Startbedingungen für alle Familien zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.05.2026

Zur anhaltenden Debatte um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen; dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden.

Leistungskürzungen lösen das Reformversprechen aber nicht ein. Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.

Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos. Wo Kriterien für Pflegebedürftigkeit allein aus Spargründen angeschärft werden, lässt man Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen allein.

Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zu Lasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen.

Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarischen Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden.

Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert.

Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.05.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem 23. Ordentlichen Bundeskongress einen umfassenden Beschluss zur Stärkung des Bildungssystems in Deutschland (A08) verabschiedet. Angesichts eines Sanierungsstaus von über 220 Milliarden Euro allein bei Schulen, Kitas und Hochschulen sowie 2,7 Millionen junger Menschen ohne Berufsabschluss fordert der DGB eine grundlegende Bildungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen.

„Das Aufstiegsversprechen durch Bildung gilt in Deutschland längst nicht für alle Menschen gleichermaßen“, kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Wir können es uns als Gesellschaft nicht länger leisten, dass Bildungschancen vom Elternhaus, vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Gute Bildung ist die Grundlage für demokratische Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Wirtschaft. Deshalb brauchen wir jetzt massive Investitionen – von der Kita bis zur Weiterbildung.“

Der DGB-Beschluss umfasst konkrete Forderungen für alle Bildungsbereiche: vom Ausbau qualitativ hochwertiger Kita-Plätze und der Ganztagsplätze an Grundschulen über die Ausweitung des Startchancen-Programms an Schulen, eine umfassende BAföG-Reform, die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Ausbildungsgarantie mit Ausbildungsumlage bis hin zur Verankerung der Weiterbildung als vierter Säule des Bildungssystems. Besonderes Augenmerk legt der DGB auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Bildungssektor sowie auf die Stärkung der Demokratiebildung an allen Lernorten.

Zur Überwindung des bildungspolitischen Stillstands fordert der DGB die Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz und eine verpflichtende Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Zudem müssen die Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Antrag zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 12.05.2026

Verbände demonstrieren für dringende Entlastungen von Pflegenden, Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen

Zum Internationalen Tag der Pflege (12.5.) wächst die Erwartung an die Bundesregierung, die Pflegereform konsequent an der Versorgungspraxis auszurichten und nicht nur kurzfristige Sparmaßnahmen umzusetzen. DEVAP und EVAP haben zur Kundgebung unter dem Motto „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ vor dem Bundesministerium für Gesundheit aufgerufen. Über 500 Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Vertreter:innen der Sozialwirtschaft haben sich verbände- und trägerübergreifend versammelt und machen gemeinsam deutlich: Die pflegerische Versorgung in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Politische Entscheidungen müssen diese Realität anerkennen. Stattdessen verschärfen das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz die Problematik für Träger, Pflegekräfte, Versicherte und pflegende Angehörige.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Mehr als 80 Prozent werden zu Hause versorgt. Pflege findet damit überwiegend im privaten Umfeld statt und wird wesentlich durch Angehörige, ambulante Dienste und soziale Netzwerke getragen. Gleichzeitig steigen Kosten für die Pflegeanbieter, Personalengpässe nehmen zu und regionale Versorgungsunterschiede verstärken sich. In dieser Situation entwirft die Bundesregierung mit dem Pflegeversicherungsgesetz ein Sparpaket, zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Anstatt die Pflegebedürftigen durch gedeckelte Eigenanteile zu entlasten, plant das Ministerium einen Sparplan auf dem Rücken von Betroffenen und Arbeitnehmenden. Die Kürzung der Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner wird die privaten Kosten weiter in die Höhe treiben und erhöht das Risiko für Altersarmut drastisch. Gleichzeitig versperren strengere Hürden bei den Pflegegraden vielen Menschen den frühzeitigen Zugang zu Hilfe. Dabei sind diese oft für die Stabilisierung der häuslichen Pflege und Entlastung von pflegenden Angehörigen entscheidend. 

„Die vorgesehene Streichung der Vollfinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Pflege ist schlichtweg unverantwortlich“, so Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer die Refinanzierung tariflicher Löhne in der Pflege streicht, gefährdet nicht nur die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern setzt auch die wirtschaftliche Existenz vieler Träger aufs Spiel – und riskiert damit die Versorgungssicherheit für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Dies ist eine Abkehr von den bisherigen politischen und gesellschaftlichen Zielen, die pflegerische Versorgung durch bessere Arbeitsbedingungen zu stärken. Pflegeeinrichtungen sollen tarifgerecht bezahlen und Versorgung sichern, doch die Mittel für Personalkosten werden begrenzt. Das wirtschaftliche Risiko wird auf die Leistungserbringer verlagert – mit negativen Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.“ 

Die bisher bekannten Inhalte des Pflegeneuordnungsgesetzes und auch der Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes stehen deutlich im Widerspruch zu den programmatischen Zusagen im Koalitionsvertrag. „Der Schwerpunkt der angestrebten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik liegt auf einer kurzfristigen Ausgabenreduktion und Beitragsstabilisierung durch Leistungskürzungen, strengere Zugangsvoraussetzungen und Mehrbelastungen – vor allem für diejenigen, die Pflegeleistungen benötigen oder in absehbarer Zeit darauf angewiesen sein werden. Die Abkehr von der Bedarfsorientierung ist im Hinblick auf die demographisch zu erwartende Entwicklung der Boomer Generation und die Angst der Menschen vor dem Armutsrisiko Pflege ein demokratiegefährdendes Signal“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Die geplante Abkehr von der Anerkennung von Tarifzahlungen trifft die diakonischen Träger besonders hart und steht klar im Widerspruch zum Tariftreuegesetz. Dies gefährdet die pflegerische Versorgung massiv, denn bereits jetzt entscheiden sich Anbieter wegen des steigenden wirtschaftlichen Drucks vom Markt zu gehen.“ 

„Dieses Sparpaket geht zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Es löst die Vorhaben des Koalitionsvertrags nur teilweise ein und verkehrt diese zum Teil sogar in ihr Gegenteil“, so Dr. Ursula Schoen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. „Für eine nachhaltige, faire und verlässliche Pflegestruktur sind stattdessen Sofortmaßnahmen erforderlich, wie die Überführung der Kosten der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der informell Pflegenden sowie die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig gilt es das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, indem kurz-, mittel- und langfristige Schritte für eine sozial gerechte Finanz- und Strukturreform der Pflege in einer verbindlichen Roadmap, einem gemeinsamen Masterplan, definiert werden. Nur so kann die Versorgung in der Langezeitpflege wieder sichergestellt und Altersarmut vermieden werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland  vom 12.05.2026

Sehr große Teile der Bevölkerung in Deutschland fordern mehr staatliche Investitionen und umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um insbesondere von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. Dabei sprechen sich sowohl die Erwachsenen als auch die befragten Kinder und Jugendlichen für einheitliche Bildungsstandards und Bildungsbedingungen in ganz Deutschland unabhängig vom Bundesland aus, zudem sollte Bildung von der Kita bis zur Schule generell kostenfrei sein. Das sollte einhergehen mit mehr qualifiziertem Personal an Schulen und Kitas, um pädagogische Fachkräfte von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Auch die stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Jugendarbeit wird ebenso priorisiert wie die Forderung nach einem verpflichtenden und schnellen Zugang geflüchteter Kinder zur Schule.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen forsa-Umfrage unter Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2026, den die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund, die Bundesbildungsministerin Karin Prien und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten. Als wichtige Maßnahmen, um Mitbestimmung, Teilhabe und demokratisches Lernen von Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule zu fördern, werden insbesondere eine verbindliche Demokratiebildung in Schulen und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bewertet. Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprechen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern. Das gilt auch für Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.

„In Deutschland hängen Bildungs- und Teilhabechancen weiterhin in hohem Maße von sozialer Herkunft, Wohnort oder Aufenthaltsstatus ab. Diese Ungleichheiten widersprechen dem Recht jedes Kindes auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und auf bestmögliche Entwicklung. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung“, betont Anja Siegesmund, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Deshalb braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Ein chancengerechtes Bildungssystem ist die Grundlage für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine demokratische und soziale Gesellschaft. Das beginnt bei der frühkindlichen Bildung und setzt sich in der Schule fort. Zukunftschancen entstehen, wo alle Kinder gefördert werden, statt soziale Ungleichheiten zu verstärken. Dafür sind im Zuge des Ganztagsausbaus massive Investitionen in Gebäude, Ausstattung und multiprofessionelle Teams notwendig. Bildung endet aber nicht am Schultor. Außerschulische Bildung und Offene Kinder- und Jugendarbeit sind unverzichtbar, um Teilhabe zu ermöglichen, soziale Benachteiligung auszugleichen und demokratische Kompetenzen zu stärken. Auch diese brauchen gute Rahmenbedingungen, eine Beteiligung in den kommunalen Bildungslandschaften auf Augenhöhe und gezielt und mehr finanzielle Mittel.“

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Bildung ist der Schlüssel zu fast allen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Deshalb ist Bildungsgerechtigkeit eine Zukunftsfrage für unser ganzes Land. Denn ob Kinder ihre Talente entfalten können, ob sie selbstbestimmt ihr Leben gestalten und ihren Weg gehen, später Verantwortung übernehmen, darf nicht von Herkunft, Einkommen oder dem sozialen Umfeld abhängen. Bildungschancen entscheiden über gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Stärke und die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Deshalb stellen wir Kinder und Jugendliche konsequent in den Mittelpunkt unserer Politik.

Wir investieren gezielt in frühe Bildung, weil sich gerade in der Kita entscheidet, mit welchen Chancen Kinder ins Leben starten. Mit dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir die Sprachförderung und unterstützen besonders die Kinder, die auf Hilfe und Förderung angewiesen sind. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schaffen wir mehr Teilhabe, fördern Begabungen und Talente und eröffnen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten ab dem Grundschulalter. Und mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gezielt dort, wo die Herausforderungen am größten sind: in Schulen in herausfordernden Lagen. Über eine Laufzeit von zehn Jahren investieren wir in moderne Lernumgebungen, in Chancenbudgets für passgenaue Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein Bildungssystem, das Talente fördert und gerade den Kindern bessere Chancen eröffnet, die auf Unterstützung angewiesen sind.“

Der Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2026 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2026 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2026 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.05.2026, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Diese Reform könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben. Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk aber Nachbesserungen am Gesetzentwurf an, damit die geplante Reform perspektivisch alle Familien und damit insbesondere alle Kinder erreicht. Zudem ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes perspektivisch notwendig, das neue Verfahren auch auf andere kindbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und die pauschalierbaren Teile des Bildungs- und Teilhabepakets auszuweiten. Langfristiges Ziel muss eine Kindergrundsicherung für alle Kinder sein, die die Zerstückelung monetärer Leistungen und die daraus folgende Ungleichbehandlung von Kindern überwindet.

„Der Verzicht auf einen Antrag entlastet Eltern mit einem neugeborenen Kind und damit in einer besonders sensiblen Phase, was der materiellen Absicherung der Kinder zugutekommt. Als problematisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Nichterwerbstätige Eltern werden so jedoch von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen, obwohl gerade sie von der Entlastung durch einen Antragsverzicht profitieren würden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Prüfung, ob beide Eltern SGB-II-Leistungen beziehen und somit auch anspruchsberechtigt wären, erscheint in der Prüfung nicht aufwendiger als die Erwerbstätigkeit eines Elternteils. Eine Differenzierung zwischen beiden Fallgruppen ist somit nicht nachvollziehbar. Zudem verlängert die Voraussetzung der Antragstellung möglicherweise den Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergeldes. Wenn Haushalte ohne Erwerbstätigkeit vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sind, kann dies zu einer mittelbaren Benachteiligung aufgrund der sozialen Situation führen“, so Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld laut Gesetzesbegründung in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Die erste Ausbaustufe soll dabei zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, ein klarer Zeithorizont wird jedoch nicht genannt. „Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Themen Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt besondere Schwerpunkte der weiteren Arbeit der Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Jahr werden sollen. Das zeigt auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die an vielen Stellen verkürzte Diskussion um Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen.

Darüber hinaus braucht es risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in andere Verantwortungsbereiche verschieben. Denn klar ist aus pädagogischer Sicht: Ein Verbot allein schafft zwar Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir aber keine Lösungen finden, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind, und Kindern altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Lebenswelt ermöglichen, werden junge Menschen Umgehungsstrategien wählen, und Kinder und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine gelassen. Daher brauchen wir zusätzlich eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für jungen Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und vor allem wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum.

„Ausdrücklich unterstützen wir die Forderungen der Bundesländer nach kontinuierlicher Medienbildung von Anfang an sowie nach Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Beides ist in der sich rasant entwickelnden digitalen Welt unabdingbar. Denn undifferenzierte Social-Media-Verbote allein nach Alter sind als Lösung weder effektiv noch kinderrechtlich ausgewogen. Stattdessen sind aus kinderrechtlicher Sicht Anbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume anzubieten, die für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind – was die digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde. Für eine solche Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media ist bereits der bestehende Rechtsrahmen insbesondere durch den Digital Services Act aus unserer Sicht trag- und ausbaufähig, muss aber in der Rechtspraxis konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten digitalen Ökosystems.“

„Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft zu bieten, diese müssen aber altersdifferenziert vorgehalten werden. Das muss sich zum einen in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne des Kindeswohlvorrangs niederschlagen, zum anderen in einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht. Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden. Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen Menschen“, so Hanke weiter.

„Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen vermögen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, sagt Kai Hanke.

Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel „Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten – Kompetenzen stärken – Teilhabe sichern“ steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bedeutung des Ehrenamtes in Deutschland eine bessere und nachhaltige Absicherung und Förderung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. „Schon viel zu lange wird beim Thema Ehrenamt vorrangig auf das Engagement von Erwachsenen geschaut. Dabei bestehen nach wie vor grundsätzliche Bereitschaft und großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement. Das zeigen sie beispielsweise in Sportvereinen, in sozialen Projekten, beim Umwelt- und Tierschutz, in Kinder- und Jugendparlamenten, in Kinder- und Jugendverbänden oder in Kinder- und Jugendforen. Aber ihre Fähigkeiten werden leider noch immer viel zu stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass das Engagement der Kinder und Jugendlichen von Erwachsenen vielfach nicht ausreichend ernst genommen wird. Dabei ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter für den Fortbestand unserer Demokratie eine der wesentlichen Voraussetzungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Bundestagsdebatte zum Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“.

„Deshalb muss das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen attraktiv gestaltet, nachhaltig gefördert und besser als bisher abgesichert werden. Hier wird in Jugendverbänden, in den zahlreichen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendparlamenten oder in Sportvereinen wertvolle Arbeit geleistet, um nur einige Beispiele zu nennen. Attraktive Angebote werden von den Kindern und Jugendlichen schon jetzt zahlreich genutzt, und erübrigen die immer wieder aufflammende Diskussion um ein soziales Pflichtjahr für junge Menschen“, so Hofmann weiter.

Bereits vor Jahren konnte eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegte Studie zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund. Gerade die Schulen sind hier aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Pflicht, ihren Schülerinnen und Schülern beim ehrenamtlichen Engagement keine Steine in den Weg zu legen, wenn es beispielsweise um Freistellungen oder Fehlstunden geht.

„Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, sagt Holger Hofmann. Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch in diesem Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner ist der Europa-Park in Rust, die Preisverleihung findet am 22. Juni 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.05.2026

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Kinder und Jugendliche sind eine demografische Minderheit ohne Wahlrecht. Zugleich sind sie in besonderer Weise von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. Die Verbände betonen: Kinderrechte im Grundgesetz würden das Kindeswohl, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken und damit eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland schaffen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben eigene Rechte – und diese Rechte gehören endlich ins Grundgesetz. Der Tag des Grundgesetzes erinnert uns daran, dass Grundrechte wirksam geschützt werden müssen. Für Kinder und Jugendliche gilt das in besonderer Weise, denn sie können ihre Interessen politisch nicht im gleichen Maße durchsetzen wie Erwachsene. Wer Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert, stärkt das Kindeswohl, den Schutz von Kindern und die Verantwortung des Staates, gute Bedingungen für ihr Aufwachsen zu schaffen.“

Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Kinderrechte im Grundgesetz sind kein symbolischer Akt, sondern ein notwendiger Schritt für eine generationengerechte Politik. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch in politische Entscheidungen einfließen – unabhängig davon, wie groß ihr Anteil an der Bevölkerung ist oder ob sie bereits wählen dürfen. Besonders wichtig ist das Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche müssen gehört werden, wenn Entscheidungen ihr Leben und ihre Zukunft betreffen. Das stärkt nicht nur ihre Rechte, sondern auch unsere Demokratie.“

Die Verbände fordern, Kinder und Jugendliche konsequent ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken: durch starke Beteiligungsrechte, generationengerechte Gesetzgebung und die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinderrechte stärken dabei auch Familien und Eltern, denn sie richten staatliches Handeln stärker am Wohl und an den Bedürfnissen von Kindern aus.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 23.05.2026

Der Kinderschutzbund hat auf seiner heutigen Mitgliederversammlung eine Resolution beschlossen, in der geplante Kürzungen und rechtliche Verschlechterungen zulasten von Kindern und Jugendlichen entschieden zurückgewiesen werden. Unter der Überschrift „Kinder und Jugendliche sind keine Streichposten“ warnt der Verband vor einem kinder- und jugendpolitischen Rückschritt und fordert die Bundesregierung auf, geplante Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend zu überarbeiten.

„Kinder und Jugendliche dürfen nicht schon wieder die Ersten sein, die klamme Haushalte konsolidieren sollen. Wer ausgerechnet bei Schutz, Unterstützung und Teilhabe junger Menschen spart, gefährdet nicht nur ihr gutes Aufwachsen, sondern auch ihr Vertrauen in unsere Demokratie“, erklärt der Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

Die Mitgliederversammlung kritisiert insbesondere Vorschläge zur Änderung rechtlicher Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Streichliste aus dem Bundeskanzleramt. Diese stellen das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen infrage und drohen, individuelle Rechtsansprüche, Beteiligung, Schutz und Unterstützung zu schwächen. Der Kinderschutzbund sieht darin einen verdeckten Abbau von Kinderrechten.

Der Verband fordert, dass Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin verlässliche, einklagbare und am Einzelfall orientierte Hilfen erhalten. Dazu bedarf es starker Einrichtungen. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss Vorrang vor Sparlogik haben. Jugendämter und freie Träger brauchen eine auskömmliche Ausstattung, ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Strukturen und fachliche Standards. Auch die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss konsequent und verlässlich umgesetzt werden.

Zugleich weist der Kinderschutzbund geplante Einschnitte bei Leistungen für armutsbetroffene Kinder und Familien zurück. Rückschritte bei der Bekämpfung von Armut vor allem bei Kindern und Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verschärfen deren Situation. Auch Careleaver*innen sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen verlässliche Unterstützung und Schutz.

„Es soll sich niemand wundern, wenn junge Menschen das Vertrauen in Institutionen und Politik verlieren, wenn sie erleben, dass ihre Rechte, ihre Chancen und ihre Zukunft immer dann zur Disposition stehen, wenn Haushalte unter Druck geraten. Wer die Solidarität mit Kindern und Jugendlichen aufkündigt, gefährdet ihre Entwicklungsmöglichkeiten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Andresen weiter.

Der Kinderschutzbund fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesvorhaben grundlegend zu überarbeiten, Kinderrechte nicht unter Kostendruck zu stellen und die Finanzarchitektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen so auszugestalten, dass Kommunen handlungsfähig bleiben, ohne Rechtsansprüche junger Menschen einzuschränken.

Die vollständige Resolution können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.05.2026

eaf warnt anlässlich des Internationalen Tages der Familie vor Kürzungen beim Elterngeld

500 Millionen Euro soll Bundesfamilienministerin Karin Prien in ihrem Haushalt einsparen und in der Presse verdichten sich die Hinweise, dass dafür das Elterngeld zusammengekürzt werden soll. Wer jedoch den Passus zum Elterngeld im Koalitionsvertrag studiert hatte, dürfte aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) alles andere als Kürzungen erwarten: Von erhöhten Lohnersatzraten, Unterstützung von Eltern und spürbarer Erhöhung von Einkommens­grenzen, Mindest- und Höchstbeträgen ist dort zu lesen.

Wenn anstelle der Elterngeld stärkenden Vorhaben im Koalitionsvertrag Kürzungen kommen, kommt dies einem gebrochenen Versprechen der Koalitionspartner gleich.

„Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, tritt junge Eltern mit Füßen. Seit das Elterngeld vor knapp 20 Jahren eingeführt wurde, ist es nicht mehr erhöht worden. Durch die Inflation ist es heute deutlich weniger wert, was dringend ausgeglichen werden muss. Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand angekommen: Die Zahl der Geburten hat den niedrigsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Die soziale Sicherung unseres Landes beruht aber auf dem Generationenvertrag. Wenn rund ein Drittel eines Jahrgangs fehlt, bedeutet das deutlich weniger Einnahmen, weniger Wachstum und weniger Wohlstand.“

Während die Geburtenrate zwischen 2021 und 2024 noch einmal deutlich von 1,58 auf 1,35 Kinder pro Frau gesunken ist, blieb die – weit darüber liegende – Anzahl der gewünschten Kinder im gleichen Zeitraum stabil. Aus Sicht der eaf benötigt Deutschland eine Familienpolitik, die jungen Menschen Mut macht, eine Vereinbarkeitsperspektive gibt und sie darin unterstützt, sich ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Das Elterngeld ist hier eine zentrale familienpolitische Leistung.

„Eine Kürzung des Elterngeldes steht in diametralem Gegensatz zu allen Erkenntnissen und Empfehlungen, die der wissenschaftliche Diskurs der letzten Jahre zum Elterngeld hervorge­bracht hat“, mahnt Bujard. „Im Gegenteil wird ganz einheitlich ein Ausbau des Elterngeldes und eine Erhöhung der Lohnersatzrate empfohlen, um das Elterngeld auch für Väter attraktiver zu machen.“

Die eaf fordert ein 18-monatiges Elterngeld, wobei sechs Monate exklusiv für die Mutter, sechs Monate exklusiv für den Vater und weitere sechs Monate zur freien Aufteilung zur Verfügung stehen. In einem 6+6+6-Modell sind 6 exklusive Vätermonate ein starkes Signal an Väter, Sorgeverantwortung zu übernehmen. Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes müssen deutlich erhöht werden.

„Von 2007 bis 2024 hat sich der ursprüngliche Kaufkraftwert um 40,9 Prozent reduziert“, erklärt Bujard. „Zu lange schon sind diese Beträge unverändert. Um die soziale Gerechtigkeit zu stärken und die Vereinbarkeitsziele der Leistung weiterhin zu erreichen, muss mindestens die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 15.05.2026

Die Ankündigung der Bundesregierung, beim Elterngeld 500 Millionen Euro pro Jahr einsparen zu wollen, setzt ein falsches Signal und wirft grundlegende Fragen nach den politischen Prioritäten auf. Statt Familien zu stärken und dem demografischen Wandel aktiv zu begegnen, droht zusätzliche Verunsicherung für Eltern – und damit eine weitere Hürde für die Entscheidung, Kinder zu bekommen. Der Familienbund der Katholiken warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung.

„Es ist ein fatales Signal, wenn der Staat Familien im Stich lässt, während er gleichzeitig ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft betont“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Eltern brauchen Planungssicherheit, gerade in einer Phase, in der sie Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Steigende Mieten, fehlende Betreuungsplätze, unzuverlässige Betreuungszeiten und nun mögliche Kürzungen beim Elterngeld verschärfen die ohnehin angespannte Lage vieler Familien. Die vielzitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf kein bloßes Versprechen bleiben.“

Die aktuellen demografischen Entwicklungen unterstreichen den Handlungsbedarf. Die Geburtenrate in Deutschland liegt bei rund 1,35 Kindern pro Frau, die Zahl der Geburten hat einen historischen Tiefstand erreicht. Damit sinkt bereits die Zahl der Familien, die Elterngeld in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund erscheinen weitere Einsparungen besonders kritisch.

Des Weiteren wurde das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 nicht an die Inflation angepasst und hat dadurch real an Wert verloren. Der entsprechende Haushaltsposten ist in den vergangenen Jahren – trotz Inflation – bereits gesunken, von 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf aktuell rund 7,5 Milliarden Euro. Die Ampel-Regierung hat durch die Absenkung der Einkommensgrenze schon eine Kürzung von jährlich rund 500 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Weitere Kürzungen von 500 Millionen Euro pro Jahr würden das Elterngeld weiter schwächen. Unklar ist, welche Familien besonders betroffen wären. Konkrete Details zur Ausgestaltung der Einsparungen liegen bislang noch nicht vor.

„Die Kürzungspläne der Bundesregierung stehen im eklatanten Widerspruch zu den Zielen, die im Koalitionsvertrag formuliert wurden“, so Hoffmann weiter. „Das Elterngeld soll Eltern Zeit für die Familie und finanzielle Stabilität geben, mindestens bis ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Wird dieser Spielraum weiter eingeschränkt, leidet nicht nur die individuelle Planungssicherheit, sondern auch das Vertrauen in politische Verlässlichkeit. Kinder dürfen nicht als Armutsrisiko wahrgenommen werden, sondern müssen als Zukunftschance gelten. Für die Gesellschaft sind Kinder kein Kostenfaktor, sondern eine gute Investition. Genau deshalb wurde das Elterngeld geschaffen. Mit immer weniger Kindern werden wir weder unseren Lebensstandard noch das heutige Niveau des Sozialstaats halten können.“

Die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Debatten sind bereits Ausdruck des demografischen Wandels. Weniger Kinder bedeuten langfristig weniger Fachkräfte, geringere Einnahmen in den Sozialversicherungen und steigende Belastungen für kommende Generationen. „Wer heute bei Familien spart, spart an der Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann. „Der Wunsch nach Kindern ist bei vielen Paaren weiterhin vorhanden, doch die Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob er realisiert wird. Politik muss hier verlässlich unterstützen, statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen.“

Entscheidungen für ein weiteres Kind dürfen nicht an finanziellen Sorgen scheitern. Eine nachhaltige Familienpolitik braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen: bezahlbaren Wohnraum, ausreichend Betreuungsplätze, hohe Betreuungsqualität und eine stabile finanzielle Unterstützung. Nur so lässt sich echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen – und Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 12.05.2026

LSVD zum IDAHOBITA*: Keine Kürzungen in Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Am Sonntag, 17. Mai, ist der Internationale Tag gegen Homo- und Bisexuellen- sowie Trans*-, Inter-, A_sexuellen und A_romantik-Feindlichkeit (IDAHOBITA*), kurz Internationaler Tag gegen Queerfeindlichkeit. Zu diesem Anlass erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Am Tag gegen Queerfeindlichkeit richten wir unseren Blick auf die Lebensrealitäten queerer Menschen weltweit: In 65 Ländern wird einvernehmliche queere Sexualität noch immer strafrechtlich verfolgt. In vielen weiteren Ländern erleben LSBTIAQ* Ausgrenzung, Gewalt und eine massive Einschränkung ihrer persönlichen Entfaltung durch eine ablehnende Gesellschaft, politische Instrumentalisierung oder religiös geschürten Hass. An vielen Orten geraten LSBTIAQ* Menschen zunehmend gezielt unter Druck. Der Zugang zu lebenswichtiger Versorgung wird durch politische Willkür drastisch beschnitten. Die internationale Gemeinschaft darf sich von den Folgen nicht abwenden.

Wir wissen, welche Folgen staatliche Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und fehlender rechtlicher Schutz für queere Menschen haben können. Deutschland hat heute in vielen Bereichen nahezu rechtliche Gleichstellung erreicht, aber es bestehen weiterhin gravierende Lücken, beispielsweise bei der Gesundheitsversorgung für trans* Personen, den Rechten von Regenbogenfamilien und queerer Geflüchteter. Hierzulande hielten Menschenrechtsverletzungen durch §175 Strafgesetzbuch und das sogenannte „Transsexuellengesetz“ bis weit in die Geschichte der Bundesrepublik an. Deutschland und die Bundesregierung stehen in der historischen Verantwortung, sich auch in der internationalen Gemeinschaft klar gegen Queerfeindlichkeit einzusetzen.

Wenn Deutschland ausgerechnet jetzt in der Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit kürzt, wirkt sich das direkt und indirekt auf queere Menschen weitweit aus. Bereits in diesem Jahr hat Deutschland das UN-Ziel für den Entwicklungsetat nicht erreicht. Für das Jahr 2027 will die Bundesregierung den Etat für Entwicklungszusammenarbeit erneut erheblich kürzen und das Engagement in Asien und Lateinamerika zurückfahren. Gerade bei mangelnder Finanzierung durch ehemals zentrale Geberländer wie die USA sind deutsche Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe entscheidend. Die Förderung – ob von Gesundheitsversorgung, Mikrofonds oder Kulturangeboten – muss inklusiv, auf Augenhöhe mit den Partner*innen und nach den Yogyakarta-Prinzipien erfolgen. Wer heute LSBTIAQ* weltweit stärkt, schützt Menschenrechte und Demokratie für morgen.

Weiterlesen:

Petition zu Entwicklungszusammenarbeit: Solidarität nicht kaputtsparen! Internationale Hilfe stärken!

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 15.05.2026

Better Birth Control und pro familia übergeben Forderungen an die Politik

Am heutigen Mittwoch empfangen die SPD-Politiker*innen MdB Svenja Schulze und MdB Dr. Tanja Machalet Vertreter*innen von Better Birth Control e.V. und pro familia e.V. im SPD-Wahlkreisbüro in Münster. Anlass ist die Übergabe der mehr als 40.000 Unterschriften der Petition „Kostenlose und gleichberechtigte Verhütung – JETZT!“ (https://innn.it/kostenlose-verhuetung). Im vergangenen Jahr hatten Better Birth Control und pro familia die Petition gestartet und darin eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkasse gefordert – und zwar für alle, unabhängig vom Alter, dem Geschlecht oder Einkommen. Außerdem sollen verstärkte staatliche Investitionen die Entwicklung und Verbesserung von Verhütungsmitteln vorantreiben, so die Initiator*innen. Die dritte Forderung der Petition nimmt Männer* in den Blick: Es brauche mehr Aufklärung über die Rolle des Mannes* bei der Verhütung, damit Verhütung nicht mehr ausschließlich als „Frauen*thema“ angesehen werde.

Rita Maglio, Better Birth Control:

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Frauen tragen dabei meist die größte Last: Sie zahlen, sie leiden unter Nebenwirkungen, und sie stehen oft ohne echte Alternativen da. Das ist kein Einzelschicksal, das ist ein strukturelles Problem.“

Monika Börding, pro familia Bundesverband:

„Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und selbstbestimmte Familienplanung sind ein Menschenrecht und müssen für alle Menschen gleichermaßen möglich sein. Der Zugang zu zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und individuell passenden Verhütungsmitteln darf keine Frage finanzieller Ressourcen sein.“

Beate Martin, Vorstand pro familia Nordrhein-Westfalen:

„Gerade jetzt braucht es klare politische Entscheidungen für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung. Kostenlose Verhütung ist kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in Prävention und Gleichstellung.“

43 Verbände und 41 Personen des öffentlichen Lebens haben die Petition als Erstunterzeichner*innen unterstützt, darunter der Deutsche Frauenrat, die AWO, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Terre de Femmes, der LSVD, Ver.di, Prof. Dr. Mandy Mangler, Dr. med. Mertcan Usluer, Thelma Buabeng, Katharina Linnipe und Ninia La Grande. Sie alle fordern zusammen mit Better Birth Control und pro familia, dass Verhütung endlich sicher, zugänglich und geschlechtergerecht werden soll.

Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Frauen*, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Dabei spielen Verhütungsmittel eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle diese leisten können.

Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen* mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Darüber hinaus bleiben Mehrmonatspackungen der Pille für viele unerschwinglich. Aus Studien ist bekannt: Menschen mit wenig Geld benötigen für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme. Ohne Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht dringend eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich und sicher ist. Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen müssen Zugang zu Verhütung haben.

* Wir sprechen zwar von Frauen und Männern, sind uns jedoch der Vielfalt von Geschlechtern bewusst und fordern eine bessere Verhütung für alle Menschen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.05.2026

pro familia führt Fachdiskussion über Weiterentwicklungen in der Sexualpädagogik

Social Media und KI prägen die Lebenswelten junger Menschen, Fachkräfte sehen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt und Menschen mit Behinderung wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verwehrt. Die Sexuelle Bildung steht vor neuen und alten Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, kamen am 9. und 10. Mai 2026 in Offenbach am Main rund 140 Teilnehmende zur Fachdiskussion zusammen.

Mechthild Paul vom Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) betonte in ihrem Grußwort an die Teilnehmenden das Recht aller Menschen auf Sexuelle Bildung. Sie werde dringend gebraucht – auch aufgrund zunehmender sexualisierter Gewalt, von der insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind.

Micah Grzywnowicz, Regionaldirektorin der International Planned Parenthood Federation – European Network, unterstrich die Bedeutung umfassender Sexualaufklärung: Sie trage dazu bei, junge Menschen darin zu unterstützen, dem Autoritarismus zu widerstehen. Sexuelle Bildung mache sie widerstandsfähig gegen Manipulation, fähig zu Solidarität und Empathie sowie resilient gegen die verführerische Einfachheit der extremen Rechten. „Unter Beschuss von Extremist*innen zu geraten, kann sehr beängstigend sein, aber es ist ein Beweis dafür, wie wichtig eure Arbeit für den Widerstand gegen sie ist“, stellte sie klar.

In einem Salongespräch diskutierten Prof. Dr. Mart Busche von der Alice Salomon Hochschule in Berlin und Prof. Dr. Sebastian Schädler vom pro familia Bundesvorstand die aktuellen Herausforderungen in der Sexuellen Bildung. Angriffe auf Sexuelle Bildung habe es schon immer gegeben, stellten sie fest. Neu sei allerdings, dass durch Social Media in Empörungskanälen regelrechte Kampagnen befeuert würden, denen begegnet werden müsse. Sexuelle Bildung sei Teil demokratischer Bildungsprozesse und müsse sich gegenüber Angriffen immer auch in eine antifaschistische Tradition stellen, erklärte Prof. Busche. Aufgabe der Wissenschaft sei es, mit aktuellen Theorien zu Sexueller Bildung und mit Praxisforschungsprojekten in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen die Debatte zu versachlichen und neue Wege zu eröffnen.

Die Diskussion über die Diskreditierung von Fachkräften der Sexuellen Bildung durch rechte und antifeministische Akteur*innen setzte sich in einem Workshop fort. Vorfälle bei Elternabenden machen mittlerweile Schutzstrategien für Veranstaltungen und Angebote notwendig. Die Teilnehmenden berieten mögliche Handlungsoptionen, um demokratiestärkendes und geschlechtergerechtes Arbeiten weiterhin zu fördern.

Im Workshop „Sexualpädagogik zwischen Klassenchat und KI“ erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über aktuelle Trends, Dynamiken und Diskurse in Sozialen Medien. Pornografie, Sexting, Deep Nudes sowie emotionale Beziehungen zu digitalen Avataren prägen (jugendliche) Lebenswelten – darauf müssen Fachkräfte vorbereitet sein. Gleichzeitig gibt es guten Content im Netz, der Jugendlichen niedrigschwellig Antwort auf ihre Fragen liefert. Es wurde deutlich, dass in der Sexuellen Bildung heute mehr denn je digitale Realitäten berücksichtigt werden müssen, um zeitgemäße und lebensnahe Angebote zu gestalten. Dies setzt bei Fachkräften ein sehr breites Spektrum von sowohl medien- als auch sexualpädagogischen Kompetenzen voraus, was wiederum ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot erfordert.

„Nicht über uns, sondern mit uns!“ war das Motto eines weiteren Workshops, der sich mit dem Thema der Sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen auseinandersetzte. Ein sogenanntes „Tandem-Team“ von pro familia Schleswig-Holstein stellte sein Konzept der partizipativen Zusammenarbeit vor: Sexualpädagogische Angebote werden von einer*m Expert*in in eigener Sache und einer Fachkraft gemeinsam gestaltet – ein vielversprechendes Format, das sich auf weitere intersektionale Angebote übertragen lässt.

Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ lernten die Teilnehmenden der Fachtagung unterschiedliche Projekte, Materialien und Methoden der Sexuellen Bildung kennen und kamen mit Fachkräften ins Gespräch. So zeigte QUEERFORMAT von pro familia Hessen Teile aus der ausleihbaren Ausstellung „selbstbestimmt bunt“ und Sexualpädagog*innen von pro familia Baden-Württemberg stellten kreatives sexualpädagogisches Material für Menschen mit geistiger Behinderung vor. Außerdem konnten Filme für verschiedene Zielgruppen und Anlässe angeschaut und darüber diskutiert werden.

Insgesamt verdeutlichte der Fachtag, dass eine menschenrechtsbasierte Sexuelle Bildung das Selbstbewusstsein stärkt, die Übernahme von Verantwortung sowie die Fähigkeit zur Abgrenzung fördert und somit gewaltpräventiv wirkt. Sie hat stets zum Ziel, sexuell gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Das Thema Sexuelle Bildung beschäftigte am folgenden Tag auch die Bundesdelegiertenversammlung. Die Delegierten beschlossen, einen Fachaustausch zur psychosexuellen Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren innerhalb des Verbands zu organisieren. Ziel soll sein, gemeinsame fachliche Grundlagen für die Qualifizierung von Fachkräften und die Praxisarbeit zu entwickeln. „Fachkräfte sind zunehmend mit öffentlicher Kritik und politisch aufgeladenen Debatten konfrontiert. Der Verband ist in der Pflicht, ihnen Rückhalt zu geben – durch klare inhaltliche Rahmung und eine gemeinsam erarbeitete Haltung, die nach außen vertreten werden kann“, heißt es in dem Beschluss.

Der zweite beschlossene Antrag befasst sich ebenfalls mit der Zielgruppe Kinder. Eine Arbeitsgruppe soll zum Thema Sexuelle Bildung für die Altersgruppe 0 bis 12-Jährige ein Eckpunktepapier zu Qualitätsstandards der praktischen Arbeit mit der Zielgruppe erarbeiten, das für den gesamten Verband verbindlich ist. Damit soll die Expertise in den pro familia Landesverbänden und die große Zahl von Arbeitsmaterialien in einem Papier gebündelt werden – als klare Qualitätsstandards für die Arbeit von pro familia.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 12.05.2026

  • VdK fordert Schutz und Unterstützung für Familien statt weiterer Kürzungen
  • Koalitionsversprechen zum Elterngeld darf nicht gebrochen werden

Laut aktuellen Berichten prüft das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2027 Einsparungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro. Auch familienpolitische Leistungen stehen dabei offenbar zur Disposition. Der Sozialverband VdK warnt eindringlich vor Kürzungen beim Elterngeld.

„Familiengründung darf nicht zur existentiellen Frage werden“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“

Für den VdK ist klar, welche roten Linien nicht überschritten werden dürfen: Weder darf der Bezugszeitraum von derzeit 14 Monaten verkürzt noch der Bezugssatz von 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Auch Zuschläge für Geringverdienende sowie Mehrlings- und Geschwisterboni dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden.

Besorgniserregend ist aus Sicht des VdK, dass auch Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende diskutiert werden. Diese wichtige Leistung wurde erst 2017 allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern zugänglich gemacht. Ein Zurückdrehen der damaligen Reform ist nicht hinnehmbar. Denn gerade Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern mit Behinderungen sowie Familien mit Frühgeborenen sind in dieser Lebensphase auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Sie würden von pauschalen Kürzungen besonders hart getroffen. 

„Die soziale Ungleichheit zwischen Familien wächst ohnehin. Sparmaßnahmen, die vor allem Kinder aus Familien mit wenig Geld treffen, sind nicht akzeptabel“, so Bentele weiter. „Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, das Elterngeld zu stärken und Mindest- sowie Höchstbetrag anzuheben. Dieses Versprechen muss eingehalten werden.“

Der VdK fordert die Bundesregierung daher auf, Alleinerziehende, Familien mit Kindern mit Behinderungen und Frühgeborenen sowie Familien mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen. „Diese Menschen leisten jeden Tag Außerordentliches und verdienen solidarische Unterstützung mehr denn je“, so Bentele. „An ihnen zu sparen wäre sozialpolitisch falsch, es würde die Chancen auf Bildung und Teilhabe von Kindern noch weiter einschränken. Vielmehr müssen Familienleistungen regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, um ihren realen Wert dauerhaft zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.05.2026

  • Bundesministerin Warken verschiebt die Kosten in die Zukunft
  • YouGov-Umfrage: Klares Nein zu erschwertem Zugang zu einem Pflegegrad

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt eindringlich vor den Reformüberlegungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen Pläne, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 künftig zu erschweren, um die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Warken verweist dabei auf ein drohendes Milliarden-Defizit sowie weiter steigende Ausgaben, die die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährden könnten.

„Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft“, betont Bentele. Menschen ohne rechtzeitigen Zugang zu Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entwickelten später häufig einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf. „Die Politik spricht von Stärkung der Pflege, handelt aber in die entgegengesetzte Richtung. In der aktuellen Reformdebatte fehlt eine klare Vision für die zukünftige pflegerische Versorgung. Was wir brauchen, ist mehr Zugang zu Unterstützungen und eine echte Stärkung der Prävention – nicht deren Abbau.“

Der VdK kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgen, aber keine strukturellen Antworten darauf liefern, wie Pflege in Zukunft sichergestellt werden soll. Der Verband schlägt deshalb vor, Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um bestehenden und künftigen Versorgungslücken zu begegnen, sollten Kommunen den Bedarf vor Ort erfassen, Pflegeangebote steuern und im Fall von Unterversorgung selbst Angebote aufbauen können. Bislang sind diese Aufgaben nicht verbindlich geregelt und ohne klare Zuständigkeit. Damit die ohnehin angespannte Haushaltslage der Kommunen nicht weiter verschärft wird, müssen Bund und Länder die aus der pflegerischen Versorgung entstehenden Aufgaben vollständig und dauerhaft finanzieren.

Zugleich fordert der VdK eine grundlegende finanzpolitische Neuaufstellung der Pflegeversicherung: durch eine Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, in der alle Einkunftsarten berücksichtigt werden und bei der die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird. Darüber hinaus müssen kurzfristig die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – durch Steuermittel ausgeglichen werden. Nur so lässt sich die Pflegeversicherung nachhaltig entlasten, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des VdK zeichnet ein eindeutiges Stimmungsbild: Mehr als drei Viertel der Befragten (77 Prozent) lehnen einen erschwerten Zugang zu einem Pflegegrad, wie er derzeit diskutiert wird, ab. „Die Menschen in Deutschland wollen Sicherheit im Pflegefall – keine Sparpolitik auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“, fasst Bentele die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.05.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Juni 2026

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Hagen

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat einen umfassenden Empfehlungskatalog für einen transparenteren, einfacheren und effizienteren Sozialstaat vorgelegt. Vorgesehen sind u. a. die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, eine bessere Abstimmung von Leistungen sowie perspektivisch die Bündelung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II und XII in einer integrierten Sozialleistung.

Alleinerziehende sind überproportional häufig auf den Sozialstaat angewiesen – oft trotz Erwerbstätigkeit. Schnittstellenprobleme zwischen den unterschiedlichen Rechtsbereichen sorgen derzeit dafür, dass Leistungen nur unzureichend bei Einelternfamilien ankommen. Reformen des Sozialstaats müssen strukturelle Voraussetzungen schaffen, die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verhindern und ihnen den Übergang in die finanzielle Eigenständigkeit erleichtern.

Auf der geplanten Fachtagung wollen wir die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform aus der Perspektive von Einelternfamilien in den Blick nehmen, ihre möglichen Auswirkungen diskutieren und eigene tragfähige und armutsfeste Reformoptionen entwickeln.

Hauptvorträge:

Jörg Plewka, Leiter Referat „Wirtschaftliche und steuerliche Fragen der Familienpolitik im BMBFSFJ

Dr. Maximilian Sommer, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

Workshops zu den Themen:

  • rechtliche Harmonisierung des Begriffs „Alleinerziehend“
  • Kein Unterhaltsvorschuss mehr bei existenzsichernden Sozialleistungen
  • Leerstelle realitätsgerechtes Existenzminimum.

Weitere Informationen zur Tagung, das Programm und die Anmeldung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Hauptvorstand

Ort: Online

Der pädagogische Alltag in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist geprägt von herausfordernden Momenten, emotionalen Dynamiken und der ständigen Balance zwischen Ansprüchen und Ressourcen. Gleichzeitig wissen wir: Feinfühligkeit, Wertschätzung und ein sicheres emotionales Klima sind die Grundpfeiler für die gesunde Entwicklung von Kindern und für ein gelingendes Miteinander im Team.

Die Pädagogische Reflexionsskala zeigt, wie feinfühliges Handeln gelingt – und wo die Übergänge zu verletzendem Verhalten liegen. Die 10 Basics aus der Broschüre bieten dabei konkrete Handlungsorientierungen: von Zugänglichkeit und Aufmerksamkeit über Emotionsregulation bis hin zu Teamarbeit und Didaktik. Sie sind eine Einladung, den eigenen pädagogischen Alltag zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Anmeldungen bitte über diesen LINK

Der Zugang wird am Tag der Veranstaltung zugesendet.

Fragen bitte gern an juhi@gew.de.

Termin: 15. und 16. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Themen und Trends der Sozialpolitik in Europa und die Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant. Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse und vielfältigen Akteure auf der europäischen Ebene zu fördern, um Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu können.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser nutzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut, die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder (Bildung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit), die EU-Strategie zur Generationengerechtigkeit und europäische Impulse für die Digitalisierung in der Sozialverwaltung.

Die Fachveranstaltung richtet sich an: Leitungs- und Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltung:
Mitglieder: 90,00 € / Nichtmitglieder: 113,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen  und es wird um

Anmeldung bis zum 27.05.2026 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-entwicklungen-in-der-europaeischen-sozialpolitik-1/

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Anlässlich des zweiten Bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz)

In Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 formuliert unser Grundgesetz nicht nur die formale Gleichberechtigung von Frau und Mann, sondern verpflichtet den Staat explizit zum Abbau existierender Benachteiligung von Frauen. Gleichberechtigung auch de facto umzusetzen, ist für viele Lebensbereiche relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Besonders eklatant klaffen Anspruch und Wirklichkeit mit Blick auf die Politik auseinander: Zwar ist die Hälfte der Bevölkerung weiblich, in Deutschlands Parlamenten sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Im Bundestag stellten Frauen aktuell nur 32,4 % der Mandatsträger*innen und auch in den Parlamenten der Länder sowie auf kommunaler Ebene liegt der Frauenanteil ebenfalls knapp unter einem Drittel.

De facto werden in Deutschland politische Entscheidungen von einer Überzahl an Männern getroffen – und zwar auf allen Ebenen der deutschen Politik!

Die Initiative #ParitätJetzt – ein solidarischer Zusammenschluss von Menschen aus mehr als 80 verschiedenen Verbänden, Organisationen und Netzwerken – fordert daher Regeln im Wahlrecht, die eine gleichberechtigte politische Teilhabe sicherstellen! Und Veränderung ist möglich: Mit der aktuellen Wahlrechtsreformkommission hat die Bundesregierung die Chance, bei der anstehenden Überarbeitung des Wahlrechts endlich die Weichen für gleichberechtigte Teilhabe zu stellen!

Anlässlich des zweiten bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt für das große Bündnis der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll. Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft!

Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion vor Ort oder im Livestream auf paritaetjetzt.de zu verfolgen!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: EAF Berlin in Kooperation mit Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ort: Online via Zoom

Sexismus am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen. Er zeigt sich nicht nur in den großen Skandalen, sondern auch in Sprüchen, Machtspielen und Rollenbildern, die viel zu oft als normal durchgehen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und alle, die nicht ins klassische Rollenbild passen.

Gleichzeitig geht Sexismus am Arbeitsplatz noch immer besonders häufig von Männern aus. Haben wir also ein Männerproblem – oder genauer: ein Problem mit überholten Vorstellungen von Männlichkeit? Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zur Online-Diskussion ein: „Männlichkeit unter Druck – warum Sexismus am Arbeitsplatz allen schadet und wie wir das überwinden können“.

Gemeinsam mit Expert*innen und den Teilnehmenden diskutieren wir, warum sich sexistische Muster so hartnäckig halten, welche Kosten sie für Teams, Beschäftigte und Organisationen verursachen und wie wir sie überwinden können.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:

  • Warum tun sich gerade Männer oft schwer mit Gleichstellungsthemen?
  • Wie können Männer zu Verbündeten werden, statt alte Rollenbilder zu stabilisieren?
  • Inwiefern sind Männer auch von Sexismus betroffen?
  • Wie wirken sich Sexismus und männlich dominierte Arbeitskulturen auf Mitarbeitende, Teams und Organisationen aus?
  • Was braucht es, damit aus Problembeschreibung endlich Veränderung wird?

Programm:

  • Impuls von Dr. Marc Gärtner, Bundesforum Männer, Referent für internationale Gleichstellungspolitik: Lebensgefühl und Einstellungen von (jungen) Männern, Hürden und Erreichbarkeit für Gleichstellungsthemen und neue Männlichkeitsvorstellungen.
  • Impuls von Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wie schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was braucht es, damit es in der Praxis gut wirkt?

An der anschließenden Diskussionsrunde werden zudem teilnehmen:

  • Martin Speer, Bestsellerautor, Speaker, Berater und HeForShe-Botschafter für UN Women Deutschland mit den Schwerpunkten Male Allyship, Geschlechtergerechtigkeit, Sexismus, Feminismus und Führung
  • N.N. Referentin Projekt “make it work!“ – für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff:) (angefragt)

Moderation: Stefanie Lohaus, Mitglied der Geschäftsführung, EAF Berlin

Veranstaltungsinformationen:

Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Bei der Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, Fragen zum Thema der Veranstaltung an die Referent*innen zu stellen. Ihre Fragen werden zur inhaltlichen Vorbereitung der Diskussionsrunde verwendet. Gern können Sie Ihre Fragen auch zu einem späteren Zeitpunkt über die untenstehende Mailadresse einreichen. Sollten Sie eine Gebärdendolmetschung benötigen, teilen Sie uns dies gern bei Anmeldung mit.

Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an goeroglu@eaf-berlin.de

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 05/2026

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Beratung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Kabinett mahnt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass Reformen nicht auf dem Rücken von Familien und sozial Schwächeren ausgetragen werden dürfen. Freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – nicht zur Haushaltskonsolidierung der GKV. Gleichzeitig begrüßen wir Schritte in Richtung mehr Gleichstellung, insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatt*innen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: „Mit der geplanten Reduzierung des Kinderkrankengeldes und des Krankengeldes sowie steigenden Zuzahlungen drohen spürbare Belastungen für Familien – insbesondere für Frauen, die den Großteil der Sorgearbeit leisten und häufig weniger verdienen. Gerade sie trifft jede Verschlechterung im Sozialversicherungssystem besonders hart. Das ZFF fordert die Bundesregierung daher auf, von diesen Leistungskürzungen Abstand zu nehmen und soziale Härten konsequent zu vermeiden.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen ist aus unserer Sicht aber längst überfällig. Sie setzt endlich Anreize für eine eigenständige Existenzsicherung – insbesondere von Frauen – und überwindet eine Regelung, die überholte Rollenbilder und wirtschaftliche Abhängigkeiten festschreibt. Die Koppelung an die Ehe benachteiligt viele Familienformen und wird der gesellschaftlichen Realität längst nicht mehr gerecht. Gleichzeitig fordern wir, dass freiwerdende Mittel und Mehreinnahmen nicht zum Stopfen der Haushaltslöcher in der GKV missbraucht werden, sondern gezielt Familien mit besonders intensiver Sorgeverantwortung zugutekommen – etwa Eltern mit sehr kleinen oder pflegebedürftigen Kindern. Maßgeblich sollte künftig der tatsächliche Unterstützungsbedarf sein, nicht der Familienstand. Sozialverträgliche Lösungen für chronisch kranke Menschen und Frauen, die nach langen Erwerbspausen wieder einsteigen wollen, sind dabei unerlässlich.

Für echte Gleichstellung braucht es darüber hinaus weitere Reformen – etwa im Steuer- und Sozialrecht, die die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen stärken und Familien unterstützen. Das ZFF fordert daher: die Abschaffung des Ehegattensplittings und der Minijobs, die weitere Fehlanreize gegen eine eigenständige existenzsichernde Erwerbstätigkeit setzen, sowie die Einführung einer echten Kindergrundsicherung für alle Kinder, die Familienarmut wirksam bekämpft und Familien dauerhaft entlastet.

Sorgearbeit ist gesellschaftlich unverzichtbar – sie darf nicht durch finanzielle Risiken bestraft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.04.2026

                           

SCHWERPUNKT: Gesundheitsreform

Kabinettsentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung wird detailliert geprüft

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Simone Borchardt:

Albert Stegemann: „Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat mit dem Gesetzentwurf eine der grundlegendsten und wichtigsten Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gestartet. Die vorgeschlagenen Einsparungen sind notwendig, um die entstandene Beitragslücke in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu schließen und die Beitragssätze so zu stabilisieren. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen werden dazu einen Beitrag leisten müssen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Vorschläge detailliert analysieren. Gleichzeitig werden wir in der Koalition auch die Fragen der Reduzierung des Bundeszuschusses sowie der Übernahme der Krankenkosten von Grundsicherungsempfängern eingehend diskutieren.“

Simone Borchardt: „Wir brauchen jetzt den Mut, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen endlich konsequent zu heben. Es reicht nicht, nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Entscheidend ist, dass wir strukturell vorankommen. Wir müssen Doppelstrukturen abbauen und Bürokratie zurückdrängen. Überhaupt müssen wir die Versorgung stärker vom Patienten her denken. Wer die Gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft stabilisieren will, muss Effizienzreserven nutzen und klare Prioritäten setzen. Unser Ziel ist kein kurzfristiges Sparprogramm, sondern ein nachhaltiger Kulturwandel, der Beitragszahler entlastet und die Versorgung zukunftsfest macht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2026

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, heißt es in einem Antrag (21/5487) der Fraktion, der am Donnerstag erstmals beraten werden soll.

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

“Wir sind erleichtert, dass einige der größten Härten der Reform auf den letzten Metern abgeräumt wurden. Dazu zählt, dass das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleibt und die neuen Beiträge für Mitversicherte nochmal nach unten korrigiert wurden. Auch die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze ist wichtig, um hohe Einkommen stärker an der solidarischen Finanzierung zu beteiligen.

Insgesamt bleibt es aber dabei: Die Reform hat eine Unwucht zulasten von Patient*innen und Leistungserbringern. Im parlamentarischen Verfahren müssen Union und SPD sicherstellen, dass die Zuzahlungen für Medikamente im Rahmen bleiben, denn Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Außerdem müssen Tarifsteigerungen in Rehabilitation und Behandlungspflege weiterhin vollständig refinanziert werden. Statt einer Reform, die sich nur an Einsparzielen orientiert, bräuchten wir einen neuen Aufbruch für mehr Prävention. Denn gute Gesundheitspolitik sollte vor allem ein Ziel verfolgen: die Gesundheit der Menschen zu stärken.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.04.2026

Kompromiss bei Familienversicherung ist Nebelkerze – Stufenplan zur Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende nötig – Existenz gemeinnütziger Anbieter in der häuslichen Krankenpflege gefährdet

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes Eva Welskop-Deffaa kritisiert im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Caritas ist mit den Korrekturen der letzten Tage die Schieflage keinesfalls überwunden.

„Auch wenn die Kürzungen beim Krankengeld zurückgenommen wurden, bleiben dynamische Erhöhungen bei den Zuzahlungen bei Medikamenten, die in der geplanten Form Menschen mit kleinen Einkommen sehr hart treffen“, so Welskop-Deffaa. Dabei seien zugleich Fehlanreize bei den Packungsgrößen hoch wahrscheinlich.

Weiterhin kritisiert die Caritas den Kompromiss bei der Familienversicherung „Hier wirft die Regierung Nebelkerzen“, so Welskop-Deffaa. „Es ist dringend zu hoffen, dass die Begrenzung der Mitversicherung der Ehepartner im parlamentarischen Verfahren aus dem Entwurf herausgenommen wird. Bürokratie wird die ohnehin kleinen Einnahmegewinne, die hier verbucht werden, auffressen. Wer Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt beheben will, muss die Minijobs abschaffen und nicht die Familienmitversicherung.“

Verärgert ist der Caritasverband über das Ergebnis bei den nicht beitragsbezogenen Leistungen: „Während die Regierung bei der Refinanzierung der Leistungen für Bürgergeldbeziehende mit homöopathischen 250 Mio. Euro einsteigen will, kürzt sie drastisch den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung für andere ungedeckte Leistungen. Die Caritas fordert einen echten Stufenplan für die Refinanzierung der Beiträge für Bürgergeldversicherte, mindestens in Höhe von 4 Mrd. Euro im ersten Schritt.“

Unverständlich ist, dass die Regierung den Vorschlägen der Finanzkommission beim Herstellerrabatt für die Pharmaindustrie nicht konsequent folgt. „Die Regelung im Kabinettsentwurf ist windelweich. Wenn die Bundesregierung die deutsche Pharmaindustrie subventionieren möchte, sollte sie die benötigten Mittel transparent im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) einstellen – und diese nicht den Beitragszahlern aufbürden.“

Last but not least: Die geplante Aufhebung der Tarifbindung für häusliche Krankenpflege (HKP) und Rehaeinrichtungen ist aus Sicht der Caritas eine unverständliche Gefährdung der tariftreuen Anbieter: „Es muss mindestens eine Regelung analog zu den Krankenhäusern geben, um faire, tarifliche Löhne weiterhin zahlen und gute Arbeitsbedingungen sichern zu können. Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein, wenn wir in einer alternden Gesellschaft gute Versorgung gerade in der eigenen Häuslichkeit stärken wollen und müssen.“

Abschließend mahnt die Caritaspräsidentin: „Die sozialen Unwuchten müssen im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 29.04.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) lehnt die heute im Kabinett beschlossene Reform der Ehegatten-Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden ab.

Auch der gegenüber früheren Planungen reduzierte Beitragszuschlag von 2,5 Prozent ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Aus Sicht des DFV wird die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern damit abgeschafft und durch eine erhebliche finanzielle Belastung von Familien ersetzt.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, Sebastian Heimann, erklärt dazu:

„Der Kabinettsbeschluss ist aus familienpolitischer Sicht ein falsches Signal. Statt Familien zu entlasten, werden bewährte Strukturen schrittweise zurückgebaut und neue finanzielle Belastungen eingeführt. Das trifft insbesondere Ehepaare, die ihre familiäre Arbeit bislang im Rahmen eines solidarischen Systems abgesichert wissen konnten.“

Der DFV betont, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bislang ein zentraler Bestandteil der familienpolitischen Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist. Ihre Einschränkung stellt einen grundlegenden Systemwechsel zulasten von Familien dar.

Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, das Vorhaben im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.

„Familien brauchen Verlässlichkeit und Entlastung, keine zusätzlichen finanziellen Hürden in Zeiten eines dramatischen Geburtenrückgangs“, so der Bundesgeschäftsführer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.04.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zum Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform:

„Auch wenn es gelungen ist, Kürzungen beim Krankengeld zu verhindern, hat der Kabinetts-Beschluss zur Gesundheit immer noch massiv Schlagseite zulasten der Versicherten. Zwar übernimmt die Koalition endlich mehr Verantwortung für die Krankenversicherung der Bürgergeldbezieher. Aber gleichzeitig soll der Bundeszuschuss zur GKV deutlich gekürzt werden. Am Ende zahlt der Bund weniger als vorher. Wenn das so durchs Parlament geht, würden die Beitragszahler wieder zur Stabilisierung des Bundeshaushalts herangezogen werden. Richtig wäre es, stattdessen endlich hohe Vermögen und Einkommen gerecht zu besteuern. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.04.2026

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Etliche Sparmaßnahmen belasten vor allem Menschen, die es sowieso schon schwer haben – beispielsweise Geringverdiener und chronisch kranke Menschen. „Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein. Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Besonders kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. „Die geplanten Maßnahmen sind sozial ungerecht: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und beim Krankenhausaufenthalt gefährden den Zugang zu einer guten und gerechten Gesundheitsversorgung für alle. Wir brauchen keine Sparpolitik auf dem Rücken der Menschen, die eh schon wenig haben, sondern ein solidarisches System, das die Versorgung für alle sichert“, so Schuch. Wenn sich Menschen mit wenig oder geringem Einkommen keine Medikamente mehr leisten könnten oder aus Angst vor der Zuzahlung einen Krankenhausaufenthalt scheuen, sei das ein Problem.  

Die Diakonie Deutschland fordert seit Langem, dass die Gesundheitsleistungen von Menschen, die Grundsicherung beziehen, in Zukunft kostendeckend durch Steuermittel finanziert werden. Dafür sind zunächst zusätzlich 250 Millionen Euro für 2027 eingeplant. Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung aber den Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro. „Das kann nicht funktionieren und führt ganz sicher nicht dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfähig aufgestellt wird“, kritisiert Rüdiger Schuch.  

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Diakonie Deutschland ist die Aufhebung der Refinanzierung von Tarifen in der medizinischen Behandlungspflege und Rehabilitation. Diese Maßnahmen werden die Existenz wichtiger Einrichtungen gefährden. Schuch betont die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen für die Versorgungsqualität: „Eine Rehabilitation und Pflege, die den Menschen im Blick hat, braucht gute und faire Entlohnung. Dafür braucht es die volle Anerkennung der Tarife und eine verlässliche Refinanzierung.“  

Die einmalige Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro sieht die Diakonie Deutschland als einen Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sei das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu einem solidarisch finanzierten einheitlichen Krankenversicherungssystem weiterzuentwickeln, das allen Menschen einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz bietet, fordert der evangelische Wohlfahrtsverband.

Weitere Informationen:

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 29.04.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die geplanten Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Frauen besonders stark treffen werden. Die Reform des Gesundheitssystems darf nicht zulasten von Frauen gehen. Insbesondere Kürzungen beim Kinderkrankengeld und Krankengeld würden bestehende Ungleichheiten verschärfen.

„Die GKV-Reform wäre ein Rückschritt für die Gleichstellung – sie trifft insbesondere Frauen, die weiterhin den Großteil der Sorgearbeit tragen“, betont die Präsidentin des djb Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16. April 2026 sieht eine Absenkung des Kinderkrankengeldes von 90% auf 85% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts vor. Diese Leistung ist jedoch zentral, um Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit zu vereinbaren. Kinderkrankengeld wird etwa 3-mal häufiger von Müttern als von Vätern in Anspruch genommen, sodass dieser Vorstoß de facto eine Beitragsstabilisierung auf dem Rücken von erwerbstätigen Müttern und keine geschlechtsneutrale Kürzung darstellt.

Auch die pauschale Kürzung des Krankengeldes um 5% für Versicherte wird insbesondere Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen und damit insbesondere Frauen und Alleinerziehende belasten. Der djb fordert stattdessen eine gerechte Stärkung der Einnahmeseite: Gutverdienende sollten stärker einbezogen werden, etwa durch eine Überprüfung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung weiterer Einkommensarten wie Kapital- oder Mieteinnahmen. Zudem könnte eine Krankenversicherungspflicht für Minijobs sowohl Mehreinnahmen schaffen als auch den eigenständigen Versicherungsschutz von Frauen stärken.

Die geplanten Einschnitte bei der beitragsfreien Familienversicherung bewertet der djb differenziert. „Die beitragsfreie Familienversicherung ist konsequent und realitätsgerecht an der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige auszurichten“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich. Zwar ist eine Reform grundsätzlich richtig, doch die vorgesehene Begrenzung der Mitversicherung auf das sechste Lebensjahr eines Kindes verkennt die Lebensrealität vieler Familien. Gerade mit dem Übergang in die Grundschule fehle häufig verlässliche Betreuung. Der djb spricht sich daher für eine Mitversicherung bis zum 14. Lebensjahr aus.

Abschließend stellt der djb klar: Einzelmaßnahmen greifen zu kurz. Unter Bedingungen unzureichender Kinderbetreuung und ungleicher Verteilung von Sorgearbeit gehen sie oft zulasten von Frauen. Für echte Gleichstellung in Sorge- und Erwerbsarbeit braucht es ein Bündel an Maßnahmen:  Neben der Reform der Familienversicherung gehören etwa auch die Abschaffung von Minijobs, eine Reform des Ehegattensplittings und ein Elterngeld dazu, das Väter stärker in die Verantwortung nimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.04.2026

  • Beitragszuschlag trifft besonders Haushalte mit nur einem Einkommen
  • Langzeitkranke wären von Krankengeld-Kürzung massiv betroffen gewesen

Das Bundeskabinett hat heute Kürzungen im Gesundheitsbereich beschlossen. VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert:

„Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner ist eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen und mit besonderen Bedarfen. Haushalte mit nur einem Einkommen, die sich auf das jahrzehntelange Versprechen des gesetzlichen Solidarprinzips verlassen haben, trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person auf Grund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Beitragszuschlag stark spüren. Für Familien mit kleinen Einkommen entscheiden 30 bis 50 Euro mehr im Monat oft über den Wocheneinkauf. Leidtragende sind vor allem Frauen, die wegen Erziehungszeiten, fehlender Betreuungsplätze oder der Pflege von Angehörigen nicht arbeiten können und nun für ihre Care-Arbeit finanziell benachteiligt werden.

Die medizinische Versorgung für Beziehende von Bürgergeld bleibt richtigerweise in vollem Umfang gesetzlich garantiert, so wie es das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Das eigentliche Problem ist jedoch die erhebliche staatliche Unterfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Der Bund drückt sich vor seiner finanziellen Verantwortung und verlagert die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Die jetzt angekündigte Refinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfangende bleibt so weit hinter den tatsächlichen Ausgaben zurück, dass sie kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Gleichzeitig erhöht die Reduzierung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro den finanziellen Druck auf die Krankenkassen zusätzlich.

Für Langzeitkranke wäre die Kürzung des Krankengeldes finanziell katastrophal gewesen. Wer nach einer schweren Operation, mit psychischen Problemen oder bei einer Krebserkrankung monatelang ausfällt, kämpft ohnehin schon mit dem Sprung vom vollen Gehalt auf das niedrigere Krankengeld. Kranksein darf nicht zur Armutsfalle werden. Wer monatelang um seine Gesundheit kämpft, darf nicht gleichzeitig um seine Existenz bangen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 29.04.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Mit ihm soll der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert und der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gebremst werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent im Jahr nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Außerdem enthält der Entwurf neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum: Mit diesen neuen Regeln sollen Rechtsunsicherheiten behoben und der Mietpreisbremse bessere Wirkung verliehen werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung über die sogenannte Schonfristzahlung: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen durch Nachzahlung der Miete eine Kündigung einmalig abwenden können. Im Interesse von Vermieterinnen und Vermietern sollen außerdem Kleinmodernisierungen erleichtert werden: Dazu soll die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen angehoben werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Mit unserem Gesetzentwurf ‚Miete II‘ verbessern wir den Mieterschutz spürbar und ganz konkret: Wohnungssuchende und Mieterinnen und Mieter profitieren von mehr Fairness, mehr Transparenz und besserem Schutz vor überhöhten Kosten. Wir schließen gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht, die bislang vielen Menschen das Leben schwer machen. Künftig regeln wir klar und nachvollziehbar, was bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen erlaubt ist – und setzen damit wirksame Grenzen gegen die Umgehung der Mietpreisbremse. Gleichzeitig begrenzen wir Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen wirksam. Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht zur Kostenfalle werden. Diese Verständigung in der Bundesregierung war nicht einfach, aber zur Demokratie gehört der Kompromiss. Und der lohnt sich für alle. Denn ‚Miete II‘ ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf dem Wohnungsmarkt – mit zielgenauen Maßnahmen gegen explodierende Mieten und einem fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieterseite. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg entschlossen weiterzugehen: Bezahlbares Wohnen muss für alle Menschen in Deutschland geschützt und gesichert werden.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende 2025 außer Kraft getreten. Neben dem Entwurf „Mietrecht II“ plant das BMJV weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorzuschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

Im Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Begrenzung für Indexmietsteigerungen
    In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich sollen die Steigerungen des für Indexmietverträge maßgeblichen Verbraucherpreisindexes nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine –rapide steigt.
  2. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen
    Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Wird der Möblierungszuschlag nicht ausgewiesen, soll die Wohnung als unmöbliert vermietet gelten. Vermieterinnen und Vermieter können die Ausweisung aber nachholen. Auch dann gilt die Wohnung noch 2 Jahre ab Nachholung als unmöbliert.
    Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Dafür schlägt der Gesetzentwurf eine Berechnungsmethode vor.
    Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Ist die Möblierung nicht angemessen, greift die Pauschale nicht.
    Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.
  3. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge
    Für Kurzzeitmietverträge soll es erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können und unter bestimmten Voraussetzungen auf insgesamt 8 Monate verlängerbar sein. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
    Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge auf Grund von ausdrücklich geregelten Belangen des Vermieters: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.
  4. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung
    Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.
  5. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen
    Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29.04.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig beschlossen hat. Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Versorgungsausgleichs – eine faire Teilhabe beider Eheleute an den in der Zeit der Ehe erworbenen Rentenansprüchen – auch wirklich erreicht werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich soll bei einer Scheidung Rentenansprüche fair zwischen den Ex-Partnern aufteilen. Bislang gab es hier eine Gerechtigkeitslücke: Wenn bei der Scheidung Rentenansprüche verschwiegen oder übersehen wurden – ob versehentlich oder absichtlich –, ging das zulasten des anderen Ex-Partners. Das ist nicht hinnehmbar. Künftig sollen solche Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Damit sorgen wir für mehr Fairness zwischen geschiedenen Partnern. Eine Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch hälftig aufgeteilt, der während der Ehe erworben wurde. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten- und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehegatten sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun beschlossenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs aus der Ehezeit zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind (also als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden), sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein geschiedener Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert unter anderem auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.04.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen. Während Deepfakes und Cyberstalking längst Alltag geworden sind, hinkt unser Recht der digitalen Realität hinterher. Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphonekameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen. Millionen Menschen sind betroffen, besonders häufig Frauen – und die Zahlen steigen rasant.

Deshalb haben wir in den letzten Monaten einen ambitionierten Gesetzentwurf dazu erarbeitet. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt schließen wir Strafbarkeitslücken – vor allem in Bezug auf pornographische Deepfakes und digitalen Voyeurismus. Wir werden außerdem die Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern – und dafür sorgen, dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können. Denn der Rechtsstaat darf nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden.

Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Gewalt genauso ernst nehmen wie körperliche Gewalt – und die Betroffenen stärken. Genau dafür steht das Gesetz gegen digitale Gewalt. Nicht die Betroffenen sollen verstummen, sondern die Täter – und digitale Gewalt muss endlich konsequent geahndet werden.“

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Neue Straftatbestände gegen digitale Gewalt

Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden.

  • „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ (§ 184k des Strafgesetzbuchs (StGB)): Die Vorschrift soll bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfassen. Dazu soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden – unabhängig von der Herstellungsform (reale oder computergenerierte Aufnahme) und dem Ort der Aufnahme (privat oder öffentlich). Das betrifft insbesondere pornographische Deepfakes, Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus (das heimliche Filmen oder Fotografieren an öffentlichen Orten, soweit es auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder „in sexuell bestimmter Weise“ auf bekleidete intime Körperstellen). Ebenfalls erfasst sind Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos.
  • „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB): Die Vorschrift soll das unbefugte Zugänglichmachen (aber nicht bereits das Herstellen) sonstiger Deepfakes erfassen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden. Satirische Darstellungen sind nicht erfasst. Erfasst sind beispielsweise das Zugänglichmachen täuschend echt aussehender Bildaufnahmen, die reale Personen (ohne deren Einverständnis) vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen.
  • „Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik“ (§ 202e StGB): Die Vorschrift soll insbesondere Cyberstalking mittels GPS-Trackern erfassen.

Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene

Betroffene von digitaler Gewalt sollen bei strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen besser gegen die Verletzer ihrer Rechte vorgehen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden.

  • Auskunftsanspruch: Betroffene sollen von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern einfacher und weitergehender als bisher Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erhalten können; dafür soll ein neues Auskunftsverfahren mit Richtervorbehalt etabliert werden. Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Beweissichernde Anordnungen: Gerichte sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter anlassbezogen verpflichten können, bereits bei ihnen vorhandene Daten über einen mutmaßlichen Rechtsverletzter zu sichern. So soll erreicht werden, dass die Rechtsdurchsetzung nicht an einem Datenverlust scheitert, weil die zur Rechtsdurchsetzung benötigten Daten vor Beendigung des Verfahrens gelöscht wurden.
  • Zeitweilige Accountsperre: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweilige Sperre des Verletzer-Accounts gerichtlich beantragen können. So soll insbesondere verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt in schwerwiegender Weise schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
  • Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten: Betreiber von sozialen Netzwerken mit Sitz außerhalb der EU sollen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall, d.h. in einem konkreten Gerichtsverfahren, anordnen können. Dadurch soll es Betroffenen einfacher möglich sein, Rechte gegenüber den Plattformen durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 22.05.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Referentenentwurf [sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen] finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.04.2026

Zur Veröffentlichung der Bestandsaufnahme der unabhängigen Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erklären Anna Lührmann, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, und Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senioren und Jugend:

Die Bestandsaufnahme zeigt noch einmal den enormen Handlungsdruck. Tech-Konzerne sind profitorientiert, das Kindeswohl ist ihnen egal. Wir brauchen endlich sichere soziale Netzwerke, insbesondere für junge Menschen.

Soziale Medien können Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe, Austausch und Wissen eröffnen– besonders dort, wo analoge Angebote fehlen oder gekürzt werden.

Doch es bestehen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche: Hass, Cybergrooming oder ungewollter Kontakt mit altersbeschränkten Inhalten sind nur einige Beispiele. Immer mehr junge Menschen zeigen eine suchtartige Nutzung. Diese Risiken hängen eng mit dem Design der Plattformen zusammen. Hier mangelt es nicht an Gesetzen und Regeln. Das Problem ist, dass digitale Plattformen sich nicht an geltende Gesetze halten und Konsequenzen bisher meist ausbleiben. Deswegen braucht es eine Umsetzungsoffensive mit konkreten Vorgaben und empfindlichen Sanktionen.

Die Standardeinstellungen von sozialen Medien müssen sicher für alle sein. Die Bestandsaufnahme zeigt auch, wie wichtig Medienkompetenz ist. Doch bei der Förderung von Medienkompetenzen ist Deutschland ein Flickenteppich. Hier muss die Bundesregierung Verantwortung übernehmen. Sie muss die Vermittlung von Medienkompetenz in der Fläche sicherstellen und eine angemessene Finanzierung garantieren, zum Beispiel durch eine Abgabe auf digitale Werbeumsätze.

Die Bestandsaufnahme bietet eine gute Grundlage für die schnelle Umsetzung zielführender Maßnahmen. Die Kinderrechte – Schutz, Befähigung und Teilhabe – sollten der Kompass der Bundesregierung für die rasche Umsetzung von Maßnahmen sein. Das Bundesfamilienministerium muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung der Maßnahmen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2026

Ob die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel festhält, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/5611) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Förderprojekte die Regierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans plant, um die Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, Wohnen sei ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, so dass gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukomme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 359 vom 04.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten will.

Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als ‚erkennbar‘ gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“

Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des ‚erkennbaren entgegenstehenden Willens‘ soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ‚Mittel‘ aufgeführt werden.“

Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand in Paragraf 179 StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 22.04.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/5396), den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag.

Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Fraktion Die Linke will die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden reduzieren. In einem Antrag (21/5395) setzt sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit ein.

„Entgegen häufig vorgebrachter Behauptungen lassen sich längere Arbeitszeiten nicht als ökonomische Notwendigkeit begründen. Das Gesamtarbeitszeitvolumen erreichte im Jahr 2024 mit rund 54,9 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung“, kritisieren die Abgeordneten. Gleichzeitig liege die Arbeitsproduktivität je geleisteter Erwerbstätigenstunde trotz eines leichten Rückgangs seit 2022 weiter auf einem historisch hohen Niveau. Viele Beschäftigte würden nicht von Arbeitserleichterungen, sondern von Arbeitsverdichtung, hohem Zeitdruck und psychischen Belastungen berichten. „Psychische Belastungen zählen mittlerweile zu den Hauptursachen für krankheitsbedingte Fehltage und Erwerbsunfähigkeit“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert deshalb unter anderem, die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden zu reduzieren, unter Beibehaltung einer täglich erlaubten Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Der Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz soll schrittweise von 24 auf 30 Werktage angehoben werden. Außerdem soll durch verschiedene Maßnahmen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit verbessert werden, unter anderem durch die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die Überwindung der multiplen Kita-Krise und den bedarfsdeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll auf alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet werden und nur bei dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 308 vom 16.04.2026

Die Bevölkerung ist sich weitgehend einig darin, dass der Staat mehr Geld in die Infrastruktur stecken muss – auch wenn dafür neue Kredite nötig sind. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Umfragedaten.*

Der Investitionsstau in Deutschland ist unübersehbar: Züge fallen regelmäßig aus, Schulunterricht auch, Krankenhäuser und Brücken sind marode, die gesetzlichen Klimaziele wurden zuletzt nur knapp erreicht. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Damit hat sie einem weit verbreiteten Bedürfnis Rechnung getragen: Schon 2021 sprach sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für zusätzliche öffentliche Investitionen aus. Laut der neuen Untersuchung des IMK hat diese Zustimmung nicht nachgelassen – im Gegenteil: Trotz des Sondervermögens hat der Anteil derjenigen, die noch mehr staatliche Ausgaben befürworten, mit Blick auf die meisten Bereiche der öffentlichen Infrastruktur und unabhängig von der Parteipräferenz zugenommen. Kredite zur Finanzierung dieser Ausgaben befürworten 59 Prozent, weitere 20 Prozent sind in dieser Frage unentschieden. Bevorzugt werden allerdings Umschichtungen in staatlichen Haushalten.

Für ihre Analyse haben IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien Angaben von rund 2.700 Personen zwischen 18 und 75 Jahren ausgewertet. Diese haben im Oktober und November 2025 an einer repräsentativen Befragung teilgenommen, die im Auftrag des IMK durchgeführt wurde. „Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Menschen in Deutschland in praktisch allen zentralen Bereichen eine Ausweitung öffentlicher Investitionen wünschen, wenn auch mit unterschiedlich großen Mehrheiten“, erklären die Wissenschaftler.

Am deutlichsten ausgeprägt ist dieser Wunsch mit Blick auf Gesundheitswesen und Pflege, hier sprechen sich 91 Prozent der Befragten für eine Erhöhung der Ausgaben aus. Mehr Geld für die Bildung befürworten 87 Prozent, für Straßen, Brücken und Autobahnen 82 Prozent, für öffentliche Sicherheit 80 Prozent, für Bahnverbindungen und öffentlichen Nahverkehr 78 Prozent. Auf geringere, aber immer noch mehrheitliche Zustimmung treffen Mehrausgaben für Mobilnetz und Internet mit 56 Prozent, für Klima- und Umweltschutz mit 53 Prozent sowie für Fußgänger- und Fahrradwege mit 51 Prozent.

Im Vergleich zur Vorläuferumfrage des IMK von 2021 hat der Anteil derjenigen, die sich für zusätzliche Investitionen aussprechen, mit 23 Prozentpunkten am stärksten bei Straßen, Brücken und Autobahnen zugelegt. Bei der öffentlichen Sicherheit sowie bei Bahnverbindungen und öffentlichem Nahverkehr beträgt das Plus jeweils 11 Prozentpunkte. Rückläufig ist die Tendenz nur in drei Bereichen: Die Zustimmung für mehr Investitionen ist mit Blick auf Klima- und Umweltschutz um 20 Prozentpunkte gesunken, hinsichtlich Mobilnetz und Internet um 12 Prozentpunkte, bei Fußgänger- und Fahrradwegen um 4 Prozentpunkte.

„Analysiert man die Investitionswünsche nach der Parteipräferenz, so lässt sich festhalten, dass bei den meisten abgefragten Kategorien die Anhängerinnen und Anhänger aller Parteien mehrheitlich eine Ausweitung der Investitionen wünschen“, schreiben Behringer und Dullien. Das gilt für sechs der acht abgefragten Bereiche. Allerdings fallen hier die Mehrheiten zum Teil je nach Parteipräferenz deutlich unterschiedlich groß aus, zeigen die Forscher.

Bei den Investitionen in Fußgänger- und Radwege wünscht sich von den Befragten, die mit der AfD sympathisieren, nur eine Minderheit mehr Geld. Am stärksten polarisiert sind die Einstellungen laut der Befragung mit Bezug auf Klima- und Umweltschutz: Bei der Anhängerschaft der Grünen ist die Zustimmung für mehr staatliche Ausgaben in diesem Bereich mit 91 Prozent am größten, gefolgt von Befragten, die der Linken (82%) oder der SPD (72%) zuneigen. Unter Anhänger*innen der Union wollen zwar nur 46 Prozent mehr Investitionen für Klima und Umwelt. Das ist aber immerhin doppelt so hoch wie der Anteil, der für eine Reduzierung ist. Dagegen würden Menschen mit Sympathien für die AfD zu 58 Prozent eine Senkung der Ausgaben begrüßen, lediglich 19 Prozent sind für mehr Investitionen.

In Sachen Finanzierung zeige sich, dass „eine große Mehrheit der Bevölkerung einer Kreditaufnahme für öffentliche Investitionen grundsätzlich zustimmt“, heißt es in der Studie. 59 Prozent der Befragten äußern sich entsprechend, 20 Prozent sind in dieser Frage neutral, lediglich 21 Prozent stimmen eher oder überhaupt nicht zu. Die Parteipräferenz scheint dabei meist eine untergeordnete Rolle zu spielen: Anhänger*innen von Grünen, SPD, FDP, Union und Linken befürworten zu jeweils rund zwei Dritteln kreditfinanzierte Investitionen. Lediglich die AfD-Anhängerschaft ist deutlich skeptischer, aber selbst sie weist eine Zustimmungsrate von 42 Prozent auf. Ungeachtet der grundsätzlichen Offenheit für kreditfinanzierte Infrastrukturausgaben treffen Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten auf die größte Zustimmung in der Bevölkerung. Bei der Frage nach der primär gewünschten Finanzierungsoption nennen 66 Prozent Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen, 19 Prozent Kredite.

„Insgesamt lassen sich die Ergebnisse dahingehend interpretieren, dass die Bevölkerung in Deutschland die Finanzierung öffentlicher Investitionen über Kredite in gewissem Umfang akzeptiert – wie es etwa durch das im Rahmen der Schuldenbremsenreform 2025 beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht wird. Zugleich wird eine kritische Überprüfung bestehender Staatsausgaben gewünscht, sodass ineffiziente Ausgaben zugunsten öffentlicher Investitionen gekürzt werden“, so Behringer und Dullien. Sie empfehlen, die verfügbaren Mittel aus dem Sondervermögen konsequent für zusätzliche Investitionen einzusetzen, um die öffentliche Infrastruktur und Wirtschaft zukunftsfähig zu machen.

Allerdings dürften diese Mittel den Investitionsbedarf, der sich nach Berechnungen des IMK im Jahr 2024 auf mindestens 600 Milliarden Euro belief, selbst bei strikt investiver Verwendung bestenfalls zu zwei Dritteln decken, erklären die Forscher. Daraus ergebe sich weiterer Anpassungsbedarf bei der aktuellen Schuldenregel. „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass eine Weiterentwicklung der Schuldenregel, die Raum zur Finanzierung öffentlicher Investitionen schafft, in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stoßen dürfte.“

Trotz Sondervermögen: Deutschlands Bevölkerung wünscht massive Erhöhung öffentlicher Investitionen, IMK Policy Brief Nr. 213, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BunHans-Böckler-Stiftung vom 22.04.2026

Eine Analyse von D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Auch nach Berücksichtigung von Alter, Bildung, Einkommen, beruflicher Position sowie Einstellungen und Kompetenzen bleibt ein Gender AI Gap von 8 Prozentpunkten bestehen. Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu unterstützen, sollten Unternehmen KI-Nutzung nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern aktiv und flankiert durch Qualifizierungen implementieren. Das geht aus einer gemeinsamen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Initiative D21 hervor.

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt. Wer sie einsetzt, steigert seine Effizienz, erweitert seine Handlungsspielräume und verbessert seine Karrierechancen. Es ist deshalb eine zentrale Gleichstellungsfrage unserer Zeit, ob Frauen an dieser Dynamik gleichberechtigt teilhaben oder strukturell ins Hintertreffen geraten. Um zu untersuchen, ob sich hier neue Ungleichheiten abzeichnen und wie ihnen wirkungsvoll begegnet werden kann, hat das IAB gemeinsam mit der Initiative D21 die Studie ‚Digital Gender Gap – Schwerpunkt 2026: Künstliche Intelligenz‘ durchgeführt.

Frauen nutzen KI seltener und weniger intensiv als Männer

Die Analyse der im Juli 2024 erhobenen bevölkerungsrepräsentativen D21-Digital-Index-Daten zeigt einen signifikanten Unterschied in der KI-Nutzung zwischen Frauen und Männern von 16 Prozentpunkten. Selbst wenn Unterschiede im Alter, in der Bildung und dem Haushaltseinkommen berücksichtigt werden, bleibt der Unterschied mit 13 Prozentpunkten groß und signifikant. Besonders alarmierend ist der Befund für junge Erwerbstätige: In der Generation Z+, also den Jahrgängen 1996 bis 2010, nutzt die Hälfte aller Männer KI intensiv, bei den Frauen derselben Altersgruppe sind es weniger als ein Drittel. „Gerade da, wo es um zukünftige Karrierechancen geht, ist der Gender AI Gap am größten: Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, berichtet IAB-Forscherin Carola Burkert. „Denn ähnlich wie beim Gender Pay Gap drohen sich diese Muster ohne gezielte Intervention zu verfestigen“, ergänzt IAB-Forscherin Katharina Diener.

Die betriebliche Implementierung ist ein zentraler Gleichstellungshebel

In Unternehmen, die KI aktiv einsetzen, digitale Anwendungen erproben und entsprechende Weiterbildungsangebote bereitstellen, nutzen Beschäftigte KI deutlich häufiger – und der Gender AI Gap verliert statistisch an Bedeutung. „KI-Strategien sollten anwendungsorientiert implementiert werden. Wichtig ist, dass die Einführung von KI als nützlich für die Erledigung von unliebsamen Arbeitsaufgaben erlebt wird“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiterin Britta Matthes. Die Bereitstellung digitaler Geräte und einer entsprechenden Infrastruktur allein reicht also nicht aus. Zwar erhöhen die Notwendigkeit das Internet beruflich zu nutzen oder digitale Anforderungen im Job die KI-Nutzung insgesamt, schließen den Gender AI Gap aber nicht. Oft profitieren Männer sogar stärker von solchen Bedingungen.

Qualifizierung und Weiterbildung wirkt – besonders bei Frauen

Sowohl selbst initiierter als auch arbeitgeberfinanzierter Wissenserwerb erhöht die Wahrscheinlichkeit der KI-Nutzung signifikant. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Frauen überdurchschnittlich stark von selbst initiiertem Kompetenzerwerb profitieren – ihre KI-Nutzung steigt um 15 Prozentpunkte, bei Männern sind es 8 Prozentpunkte. Arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen reduzieren den Gender AI Gap für intensive KI-Nutzung sogar auf nur noch 1 Prozentpunkt. Soziales Lernen, also Hilfe durch Kolleginnen und Kollegen, Familie oder Freundinnen und Freunde, vergrößert hingegen die Lücke: Männer profitieren hier signifikant, Frauen nicht. Informelle Netzwerke reproduzieren damit bestehende Ungleichheiten. „Wer betriebliche Weiterbildung nicht gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ausgangssituationen seiner Beschäftigten ausrichtet, verstärkt am Ende ungewollt die Ungleichheiten statt sie zu beseitigen,“ betont Sandy Jahn, Referentin Strategic Insights & Analytics der Initiative D21.

Datengrundlage

Die Ergebnisse der Studie beruhen auf einer Analysestichprobe von 4.806 Personen im erwerbsfähigen Alter (14 – 69 Jahre), der Befragungszeitraum war Juli 2024.

Weiterführende Links

Die Studie ist online abrufbar unter: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki

Interviews zur Studie mit der IAB-Vizedirektorin Melanie Arntz, der Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt Universität zu Berlin Jutta Allmendinger sowie dem Präsidenten der Initiative D21 Marc Reinhardt können Sie hier abrufen: https://initiatived21.de/publikationen/digital-gender-gap-ki/material

Ein begleitendes Interview mit den Studienautorinnen finden Sie zudem im IAB-Forum: https://iab-forum.de/der-gender-ai-gap-ki-wird-zur-schluesselressource

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 23.04.2026

Bei Vätern mit einem Kind unter drei Jahren liegt die Erwerbstätigenquote bei 88,7 %

Mütter von kleinen Kindern übernehmen mehr Sorgearbeit und sind deutlich seltener erwerbstätig als Väter in derselben Familiensituation. Im Jahr 2025 gingen 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren einer Erwerbsarbeit nach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10. Mai mitteilt. Bei Vätern, die mit einem oder mehr Kindern unter drei Jahren im Haushalt lebten, war die Erwerbstätigenquote mit 88,7 % mehr als doppelt so hoch.

Mütter kleiner Kinder häufiger erwerbstätig als zehn Jahre zuvor

Mütter von unter Dreijährigen sind aktuell etwas häufiger erwerbstätig als noch vor zehn Jahren: Im Jahr 2015 hatte die Erwerbstätigenquote bei 36,0 % gelegen. Bei den Vätern ist die Erwerbstätigenquote im selben Zeitraum nahezu unverändert: Von ihnen waren 89,5 % im Jahr 2015 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen.

Erwerbstätigenquote von Müttern steigt mit Alter der Kinder

Wenn die Kinder älter werden, werden Mütter wieder verstärkt erwerbstätig. Im Jahr 2025 arbeiteten 71,2 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Bei den Vätern spielt das Alter der Kinder mit Blick auf die Erwerbstätigkeit hingegen kaum eine Rolle. Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern lag mit 91,4 % nur geringfügig höher als von Vätern mit kleinen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Betrachtet wird der Anteil von erwerbstätigen Müttern und Vätern an allen Müttern und Vätern im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter drei beziehungsweise unter 18 Jahren (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Darüber hinaus bietet der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellte Digitale Gleichstellungsatlas Gleichstellungsindikatoren in regionaler Untergliederung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anhörung im Bundesministerium zum Referatsentwurf 1. KJHSRG

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich heute an der mündlichen Anhörung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Referatsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) beteiligt. Die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin Angela Smessaert stellte die Position der AGJ auf Grundlage einer schriftlichen Stellungnahme vor, die dem Bundesministerium am 16. April vorgelegt wurde.

Darin begrüßt die AGJ, dass der Referatsentwurf das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Der Referatsentwurf hebe außerdem die hohe Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe hervor.

Inklusion voranbringen – Strukturen endlich vereinfachen

Besonders positiv bewertet die AGJ die geplante Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung unter dem Dach des SGB VIII ab 2028. Damit werde ein zentraler Reformschritt vollzogen, der seit Jahren von Fachpraxis und Verbänden gefordert werde.

„Die Bündelung der Zuständigkeiten unter einem Dach würden die ressourcenraubenden typischen Verschiebestreitigkeiten und Zuständigkeitskonflikte endlich beenden. Ermöglicht würde dadurch eine passgenaue Hilfe aus einer Hand“, sagte Angela Smessaert.

Durch den Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen könnten sowohl die jungen Menschen und ihre Familien als auch die Verwaltung spürbar entlastet werden.

Kostendebatte greift zu kurz

Der Haushaltsdruck in den Kommunen sei real, die Gründe für die Kostensteigerungen im Etat der Kinder- und Jugendhilfe würden politisch jedoch zu oberflächlich, teils verfälschend betrachtet. Zwar sieht die AGJ die geplanten niedrigschwelligen Regelstrukturen grundsätzlich positiv, sie warnt jedoch davor, diese als bloßes Instrument zur Kostensenkung gegen individuelle Rechtsansprüche auszuspielen.

„Sowohl das Angebot infrastruktureller Bildungsassistenz wie auch konzeptionell klug aufgestellte niedrigschwellige Infrastrukturangebote – z. B. Kita-Sozialarbeit oder inklusive Familien- und Erziehungsberatung – können entscheidend zu Teilhabe und dem gelingenden Aufwachsen junger Menschen beitragen. Daneben werden aber weiter Einzelfallhilfen gebraucht. Dass der Referatsentwurf dies anerkennt, ist unbedingt zu bewahren und ein deutlicher Unterschied zu dem Vorschlagspapier aus dem Bundeskanzleramt,“ erläuterte Smessaert.

Steigende Ausgaben seien überwiegend auf äußere Faktoren wie Inflation, Tarifsteigerungen und ungelöste Probleme in anderen Politikfeldern zurückzuführen – nicht auf strukturelle Defizite der Kinder- und Jugendhilfe selbst. Wer hier falsche Erwartungen schüre, drohe notwendige Qualitätsstandards zu untergraben.

Rechte junger Menschen sind kein Luxus

Die AGJ betont, dass die Rechte junger Menschen und ihrer Familien nicht im Widerspruch zu einem funktionierenden Sozialstaat stehen – im Gegenteil.

„Gerade in Zeiten von Krisen und demografischem Wandel sind Investitionen in junge Menschen keine Belastung, sondern eine Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, so Smessaert.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei ein tragender Pfeiler des Sozialstaats und sichere die Grundlagen für gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe.

Erfolg der Reform hängt an realistischer Umsetzung

Entscheidend für den Erfolg der Reform ist aus Sicht der AGJ eine sorgfältige und realistische Umsetzung. Überhöhte Erwartungen könnten schnell zu Enttäuschungen führen – sowohl bei den Adressat*innen und Bürger*innen als auch in den Verwaltungen.

Wenn politische Versprechen und praktische Umsetzbarkeit auseinanderfallen, droht das Vertrauen in die Reform zu schwinden“, sagte die stellvertretende AGJ-Geschäftsführerin.

Die AGJ ruft daher zu einem besonnenen Vorgehen auf und bietet ihre fachliche Expertise für den weiteren Reformprozess an.

Hintergrundinformationen:

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 27.04.2026

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kritisiert der AWO Bundesverband geplante Kürzungen der Bundesregierung zulasten von Menschen mit Behinderungen. Grundlage ist ein geleaktes Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen, das Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vorsieht und damit Inklusion und Selbstbestimmung gefährdet. Der Verband stellt sich klar gegen die Vorhaben.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des geleakten Arbeitspapieres: „Die hinter verschlossenen Türen geplanten Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zeigen, dass die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe Menschen- und Kinderrechte ohne Skrupel zur Disposition stellen. Viele der formulierten Ideen würden für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien den Ausschluss aus gesellschaftlicher Teilhabe sowie auch neue Wege in die Armut bedeuten.“

Besonders kritisch bewertet der Wohlfahrtsverband die möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Es ist nicht hinnehmbar, jungen Menschen mit Behinderungen ihre individuellen Rechte auf Teilhabe an Bildung zu nehmen und sie auf örtlich nicht näher definierte vorrangige Kita- und Schulstrukturen zu verweisen.

Die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen ist der AWO bewusst. Sie rechtfertigt jedoch nicht, ausgerechnet bei individuellen Rechtsansprüchen den Rotstift anzusetzen.

Die AWO fordert Bund, Länder und Kommunen auf, konkrete Wege aus der dieser scheinbar alternativlosen Kürzungsdebatte zu finden. Es gilt, die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen und der sie unterstützenden Dienste und Einrichtungen in einer nachhaltig finanzierten Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sicherzustellen. Aus Sicht der AWO ist es daher vorrangig notwendig, sich über Bürokratieabbau und über eine Verbesserung der staatlichen Einnahmenseite zu verständigen. Um die Rechte von allen Kindern im Bildungssystem zu verbessern, fordert die AWO die Bundesregierung und die Länder auf, eine inklusive, nachhaltige Bildungsstrategie zu entwickeln, und Gelder für Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz und Teilhabe zur Verfügung stellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.05.2026

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Der Erbfall – Was ist zu tun?“ aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was im Falle eines Behindertentestaments nach dem Versterben der Eltern für die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zu tun ist. 

Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.

Neben Fragen nach der Haftung und Kontrolle des Testamentsvollstreckers wird zum Beispiel auch die Frage behandelt, ob die Kosten einer rechtlichen Betreuung aus dem Erbe des behinderten Menschen zu bestreiten sind.

Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. 

Der Ratgeber steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 3 Euro (Mitglieder) bzw. 4 Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden. Ab 10 Exemplaren gibt es einen Mengenrabatt. 

Weiterführende Informationen

» Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung:  Hilfreiche Tipps, wie ein Behindertentestament zu gestalten ist, gibt der Ratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“, der ebenfalls im Webshop des bvkm erhältlich ist. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht. Der Ratgeber ist 2025 in 9. Auflage erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 29.04.2026

Um Kinder noch stärker darin zu unterstützen, ihren Schulweg zu Fuß zurückzulegen, müssen Politik und Kommunen mehr für ihre Sicherheit tun. Dies fordert das Bündnis „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aus dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW), dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Dazu gehören der bessere Ausbau von Schulwegen, beispielsweise durch übersichtlichere Kreuzungen, ebenso wie ausreichend lange Ampelphasen und die vermehrte Ausweisung von Schulstraßen. Denn zwei Drittel der Kinder in Deutschland gehen gern zu Fuß; aber nur gut die Hälfte fühlt sich sicher, wenn sie auf dem Schulweg allein unterwegs sind.

Grundsätzlich gehen 67 Prozent der Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gern zu Fuß. 38 Prozent der Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß zurücklegen, bewerten diesen als „sehr gut“ – während Kinder, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, dies nur zu 28 Prozent so bewerten. Das zeigt der Monitor Fußverkehr 2024 des Sinus-Instituts im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums: Die große Mehrzahl der Befragten genießt es, andere Kinder zu treffen, frische Luft zu bekommen oder zwischendurch einen Stopp, beispielsweise auf einem Spielplatz, einzulegen. Doch nur gut die Hälfte von ihnen (53 Prozent) fühlen sich sicher oder sehr sicher, wenn sie allein zu Fuß unterwegs sind.

Die größte Angst haben Kinder vor Autos (38 Prozent). Auch vor dem Überqueren von Kreuzungen fürchten sich viele Kinder. Die Verbände fordern deshalb, Schulwege besser auszubauen: Verkehrsarten müssen besser voneinander getrennt und Kreuzungen übersichtlicher gestaltet werden. Tempo 30 und ausreichend lange Ampelphasen sind wichtige Maßnahmen, um Wege für Kinder sicherer zu machen. Für das unmittelbare Schulumfeld regen die Verbände an, Schulstraßen auszuweisen, um den Autoverkehr dort in Stoßzeiten ganz fernzuhalten. Ein erster Schritt kann auch das Einrichten von Elternhaltestellen sein, die deutlich vom Schultor entfernt sind, um den unmittelbaren Eingang auf das Schulgelände sicherer zu gestalten.

Auch Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher können viel dafür tun, dass Kinder sich auf dem Weg zur Schule oder in die Kita sicherer fühlen. Deshalb rufen DKHW, VBE und VCD auch dieses Jahr zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf.

Vom 21. September bis 02. Oktober 2026 können Kinder mit ihren Bezugspersonen eigene Projekte rund um dieses Thema entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch Kommunen oder (Sport-)Vereine können die Initiative ergreifen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: zu-fuss-zur-schule.de.

Zum Hintergrund: Der vom Bundesverkehrsministerium geförderte „Monitor Fußverkehr“ 2024 hatte erstmals umfassend das Verhalten und die Einstellung der Bevölkerung in Deutschland zum Zufußgehen untersucht. Befragt wurden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu Themen wie Intermodalität, Sicherheit, Fußgängerfreundlichkeit und Schulwege. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für Politik, Verwaltung und Fachöffentlichkeit dienen, um Mobilitätsmaßnahmen bedarfsgerecht zu gestalten. Aufgrund seines Grundlagencharakters ist das Projekt so angelegt, dass künftige Wiederholungen möglich sind, um Entwicklungen im Fußverkehr kontinuierlich zu beobachten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 21.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung und den Landesregierungen ein entschlossenes Handeln gegen die Kinderarmut in Deutschland. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes beträgt der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II 32,5 Prozent. Damit bleibt dieser Wert trotz leichtem Rückgang weiter auf viel zu hohem Niveau. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren von rund 5,59 Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften etwa 1,81 Millionen Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes endlich eine zielgerichtete Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und letztlich auch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die Kindern wirklich helfen kann, nachhaltig aus der Armut herauszukommen. Eine solche Strategie muss als nationale Aufgabe verstanden werden, und im Sinne eines übergreifenden Gesamtkonzepts monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenken sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme überprüfen.

„Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Grundsicherung nach dem SGB II ist zwar leicht gesunken, gleichwohl ist die junge Generation in Deutschland in besonderem Maße von Armut betroffen. Das zeigt sich daran, dass ein knappes Drittel der Grundsicherungsbeziehenden Kinder und Jugendliche sind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland derzeit nur bei rund 17 Prozent liegt. Mehr als 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Bedarfsgemeinschaften, und damit in Armut. Deshalb brauchen wir eine ambitionierte Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die Zahlen des kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt, zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen statt einzukürzen. Nur so lässt sich Kinderarmut in Deutschland signifikant reduzieren und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv stärken“, so Lütkes weiter.

„Deshalb gehören die Förderung einkommensarmer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es braucht zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen. So fordert es im Übrigen auch das EU-Parlament, das eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Anne Lütkes.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Zugleich verpflichteten sie sich, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten. Auch eine nationale Koordinierung für die Europäische Kindergarantie musste ernannt werden. Weitere Infos zur Europäischen Kindergarantie unter https://www.dkhw.de/informieren/unsere-themen/kinderarmut/die-europaeische-kindergarantie/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2026 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Spielen verbindet – auch digital!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Gaming als wesentlichem Bestandteil der Lebenswelten junger Menschen aufmerksam machen.

Spielen ist ein Grundbedürfnis von Kindern und Jugendlichen und nach der UN-Kinderrechtskonvention ein ausgewiesenes Kinderrecht – auch in der digitalen Welt. Games sind fester Bestandteil einer Kinder- und Jugendkultur, die von Eltern sowie Fachkräften des Kinder- und Jugendmedienschutzes kritisch begleitet werden muss. Denn auch in digitalen Räumen gibt es Risiken, vor denen junge Menschen geschützt und über die sie aufgeklärt werden müssen. Gleichzeitig bieten Games vielfältige Potenziale, die gemeinsam erkundet werden können. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, übernommen. Botschafter des Weltspieltags 2026 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Partner des Weltspieltags ist die Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

„Beim Spielen überwinden wir neben Grenzen auch Barrieren und finden generationenübergreifend zueinander – heutzutage auch immer mehr im digitalen Raum. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Kinder und Jugendliche beim Gaming in einem sicheren Umfeld bewegen, ihnen kulturell hochwertige Inhalte vermittelt werden und sie einen gesunden Umgang mit dem Medium erlernen. In diesem Sinne zeichnen wir jährlich beim Deutschen Computerspielpreis das ‚beste Familienspiel‘ aus und steigern die Attraktivität des deutschen Standorts für die Entwicklung unterhaltsamer und zugleich pädagogisch wertvoller Spiele“, so die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

„Kinder und Jugendliche wechseln zwischen analoger und digitaler Welt hin und her – das ist das Normalste überhaupt. Und Überraschung: Computerspiele gehören ganz selbstverständlich mit dazu. Junge Menschen können sich da mit Gleichgesinnten austauschen, verschiedene Rollen ausprobieren und sich allein oder gemeinsam neuen Herausforderungen stellen. Und damit das nicht aus dem Ruder läuft, sind Erwachsene wichtig, die sich wirklich für diesen Teil der Welt interessieren, die Ahnung haben und die mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Denn das Recht auf Spiel gilt auch vorm Bildschirm“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2026.

„Kinderzeit ist Spielzeit – und Games gehören heute einfach dazu! Damit Heranwachsende ihr Recht auf Spiel und digitale Teilhabe wahrnehmen können, sind wir Erwachsenen am Zug: Statt Spielverboten müssen Anbieter in die Pflicht genommen werden, Games altersgerecht zu gestalten. Gleichzeitig brauchen wir moderne Medienkompetenzförderung für die ganze Familie, damit Kinder gestärkt werden, digitale Spielewelten sicher und selbstbestimmt zu erobern“, betont Markus Sindermann, Geschäftsführung der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW.

Inhalte aus digitalen Welten sollten unbedingt auch in analogen Räumen gemeinsam aufgegriffen werden. So können auch junge Menschen erreicht werden, die für rein analoge Angebote weniger zu begeistern sind. Dies ermöglicht es, mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, ihre Interessen ernst zu nehmen, gemeinsam zu reflektieren und vor allem zu lernen, was Kinder und Jugendliche wirklich bewegt und begeistert. Wie wäre es zum Beispiel, gemeinsam mit anderen Spielebegeisterten, die eigenen Avatare auch offline zum Leben zu erwecken? Kostüme zu basteln, in Charaktere zu schlüpfen, gemeinsam Hindernisparcours zu bauen und zu überwinden, bekannte Videospiele nachzuspielen oder sogar eigene Regeln zu erfinden? Wird gemeinsam mit Jugendlichen ein E-Sport Turnier organisiert, so können sie nicht nur ihre Fähigkeiten in der Hand-Auge-Koordination und Reaktionsschnelle im Spiel erproben, sondern auch gemeinsam mit der Peer Group vor Ort digitale Räume erleben und lernen, sich für das einzusetzen, was ihnen wichtig ist.

„Es gibt für Kinder und Jugendliche ganz unterschiedliche Motivationen für das Spielen in der digitalen Welt. Sie erholen sich nach einem langen Schulalltag, probieren verschiedene Rollen und Perspektiven aus, sie suchen Verbindung zu anderen jungen Spielenden oder nutzen das Spiel zur Ablenkung und weil es einfach Spaß macht. Digitale Spiele können auf diesem Weg ganz nebenbei zur Identitätsentwicklung beitragen und unterschiedliche Kompetenzen fördern. Mit den richtigen Rahmenbedingungen und verantwortungsbewusster Begleitung können Problemlösungsstrategien sowie logisches Denken, aber auch Teamfähigkeit und Kommunikation geschult werden. Spätestens während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig digitale Räume für sozialen Austausch, die Erfahrung von Gemeinschaft und Teilhabe geworden sind. Und auch für Menschen mit Behinderungen bieten digitale Welten einen wertvollen Zugang zu chancengerechter Teilhabe. So können beispielsweise Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammengebracht werden, indem sie gemeinsam digitale Spiele erkunden, dabei mögliche Barrieren innerhalb der Games identifizieren und in der Gruppe nach praktischen Lösungen für diese suchen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2026 wird deutschlandweit zum 19. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Kommunen, Initiativen und Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit, kulturelle Teilhabe und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2026

Anlässlich des morgigen Tags der gewaltfreien Erziehung warnt der Kinderschutzbund vor Fehlentwicklungen bei der geplanten Reform des SGB VIII. Die notwendige inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dürfe nicht als Feigenblatt genutzt werden, dass Hilfen zur Erziehung geschwächt, Jugendämter weiter belastet und fachliche Standards abgesenkt werden. Genau davor warnt der Kinderschutzbund auch in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

„Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist richtig und überfällig. Aber die angekündigten Reformen werden hier klammheimlich genutzt, um Einsparungen durch die Hintertür in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Kinder, die Gewalt oder Vernachlässigung erleben, brauchen Unterstützung – und keine Zuständigkeitsdebatten oder Kürzungen“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere, dass Hilfen zur Erziehung durch allgemeine Angebote in Kitas oder Schulen ersetzt oder zurückgedrängt werden könnten.

„Wenn ein Kind zu Hause massive Gewalt oder Vernachlässigung erfährt, können Kita und Schule wichtige Orte des Hinsehens sein – sie können gezielte Hilfen und Interventionen aber nicht ersetzen. Der Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass vernachlässigte oder von Gewalt betroffene Kinder keine oder erst viel zu spät Hilfe bekommen“, sagt Grein weiter.

Seit Jahren steigen die Anforderungen im Kinderschutz. „Mehr Sensibilität in der Gesellschaft und damit mehr Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen führen natürlich zu Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Man kann eine Kindeswohlgefährdung aber nicht wegsparen. Wir brauchen im Gegenteil starke Jugendämter, verlässliche Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal, um dem zu begegnen“ so Grein.

Besonders kritisch sieht der Kinderschutzbund, dass der Gesetzentwurf Sparlogiken und Fachlichkeit enger miteinander verknüpft. Wenn in Leistungsvereinbarungen künftig Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker betont und Anforderungen an die Qualifikation des Personals neu gefasst werden, wächst in der Praxis der Druck auf Träger, mit weniger oder geringer qualifiziertem Personal arbeiten zu müssen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf kinderschutzbund.de

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2026

eaf fordert, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungskategorie in das AGG aufzunehmen

Die aktuell anstehende Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollte unbedingt dafür genutzt werden, das Merkmal der „familiären Fürsorgeverantwortung“ in den Diskriminierungsschutz in § 1 AGG aufzunehmen. Dies fordert die evangelische arbeitsgemein­schaft familie e. V. (eaf) und bedauert, dass diese Erweiterung im vorliegenden Referentenentwurf fehlt.

„Das Antidiskriminierungsrecht soll Stereotypen bekämpfen“, erklärt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Erstaunlich viele Menschen sehen familiäre Sorgearbeit bewusst oder unbewusst immer noch überwiegend als Pflicht und Aufgabe von Frauen an. Diesem Vorurteil begegnen insbesondere Väter nach wie vor in ihrer beruflichen Umgebung, wenn sie beispielsweise Elternzeit in Anspruch nehmen oder mit Kleinkindern ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Oder auch nur früher Schluss machen wollen, um ihr Kind von der Kita abzuholen. Hier wandelt sich die Gesellschaft viel zu zögerlich!“

Eine im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle 2022 durchgeführte Studie zeigt, dass viele erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige Benachteiligungen im Job erleben. Deshalb hat auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in einem Grundlagenpapier die Aufnahme des Merkmals „familiäre Fürsorgeverantwortung“ in den Katalog des § 1 AGG gefordert.

„Väter müssen ihre Rechte auf Zeit für familiäre Sorgearbeit und Zeit für die Familie ohne Angst vor Karrierenachteilen, Kündigung oder auch nur dummen Sprüchen gerade in männer­dominierten Berufen und Branchen geltend machen können“, fordert Bujard. „Nur so können sie ihren Anteil an der familiären Sorgearbeit übernehmen und dadurch ihren Partnerinnen ermöglichen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Übernehmen viele Väter ihren Anteil an der Sorgearbeit weiterhin nicht, hat dies negative Konsequenzen für die beruflich-ökonomische Entwicklung von Frauen, für Gesellschaft und Wirtschaft.“

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wird ganz richtig festgestellt: „Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung.“ Besonders Menschen mit Fürsorgeverantwortung werden in der Arbeitswelt täglich Steine in Form von Unverständnis, Benachteiligung und Abwertung in den Weg gelegt. Als Konsequenz ziehen sich viele erst einmal weitgehend oder sogar ganz aus dem Job zurück.

„Immer weniger Kolleg:innen und Vorgesetzte haben aus eigener Erfahrung Verständnis für die Situation von Eltern minderjähriger Kinder, weil in immer weniger Haushalten Menschen mit Kindern zusammenleben“, gibt Bujard zu bedenken. „In Deutschland sind es mittlerweile nur noch knapp 30 Prozent. Daher muss der Gesetzgeber jetzt dafür sorgen, dass berufstätige Eltern mit ihrer besonderen Situation gesehen, geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 29.04.2026

eaf befürchtet negative Entwicklungen für betroffene Familien durch Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote

Die dringend notwendige finanzielle Stärkung der in den §§ 16-18 SGB VIII verankerten, vorwiegend präventiv ausgerichteten Leistungen fehlt im aktuellen Referentenentwurf des BMBFSFJ für eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Dies kritisiert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

„Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, die ihren Blick überwiegend auf Sparpotentiale richtet, ist aus unserer Sicht wenig vorausschauend“, warnt eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Insbesondere die im Entwurf vorgesehene neue Systematik der Leistungsgewährung im Bereich der Hilfen zur Erziehung, die einen Vorrang kostengünstigerer infrastruktureller Angebote vor kostenintensiveren individuellen Ansprüchen vorsieht, sehen wir mit großer Sorge.“

Der Referentenentwurf lässt offen, woher eine Stärkung der in § 16 SGB VIII verankerten, überwiegend präventiv ausgerichteten Angebote wie Familienbildung, Erziehungsberatung und Familienerholung in den Kommunen kommen soll. Dies besorgt umso mehr, wenn diese Leistungen nun sogar zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung herangezogen werden können.

„Die Kommunen kürzen im Bereich freiwilliger Leistungen nach § 16 SGB VIII seit Jahren. Deshalb fordert die eaf seit langem eine auskömmlichere finanzielle Förderung in diesem Bereich“, erläutert Bujard. „Zum Beispiel durch die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf diese allgemeinen Förderleistungen im SGB VIII oder durch die Finanzierung von Familienbildungs­einrichtungen auch in ihrer Funktion als Akteure der Demokratiebildung in der Familie. Hier fehlen in den meisten Bundesländern gesetzliche Grundlagen für eine verbindliche bedarfsgerechte Ausgestaltung. Doch unsere Vorschläge wurden bislang nicht umgesetzt.“

Jetzt ausdrücklich vorrangig auf diese zunehmend finanziell geschwächte Infrastruktur zu verweisen und damit eine individuelle Hilfeplanung für Familien ersetzen zu wollen, erscheint aus Sicht der eaf unrealistisch, wenn eine begleitende Finanzierungs- und Stärkungspolitik für diese Strukturen fehlt und eine Überlastung der Angebote droht.

„Zudem sind Hilfen zur Erziehung individualisierte, rechtsanspruchsbasierte Leistungen, während infrastrukturelle Angebote nach § 16 SGB VIII eine allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie anstreben. Das eine wird das andere vielfach nicht ersetzen können, sondern sollte eher ergänzend gedacht werden“, erläutert Bujard. „Der neue Vorrang ist deshalb aus unserer Sicht nicht zielführend. Wir befürchten, dass unter dem in vielen Kommunen herrschenden Kostendruck auch dort auf Leistungen mit eher präventivem Ansatz verwiesen werden könnte, wo die Familien individuelle Hilfe benötigen, weil „das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist.

Aus Sicht der eaf ist ein Szenario, in dem Familien mit individuellem Hilfebedarf aus Kostengründen auf allgemeine Regelangebote verwiesen werden, sehr beunruhigend. Zum einen, weil diese dem Bedarf der Familien womöglich nicht gerecht werden können. Zum anderen, weil diese infrastrukturellen Ressourcen für die dringend notwendige Präventionsarbeit verloren gehen, die im besten Falle gerade verhindern soll, dass ein Bedarf auf Hilfen zur Erziehung in den Familien überhaupt erst entsteht.

„Es ist wichtig, bei der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe den Fokus auf eine Stärkung der präventiven Angebote zu setzen“, resümiert Bujard. „So kann langfristig voraussichtlich viel mehr Geld gespart werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.04.2026

„Die Geburtenrate in Deutschland ist 2025 auf den Tiefstand von 1,35 Kindern pro Frau gesunken – ein historisches Tief. Viele Menschen wünschen sich mehr Kinder, scheuen aber die Realisierung ihres Kinderwunsches wegen fehlender finanzieller Sicherheit, mangelnder Betreuungsplätze und unzureichender Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Diskussion über die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten besonders problematisch. Beide Regelungen ermöglichen Familien Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und entlasten sie finanziell. Eine Streichung würde viele Haushalte zusätzlich belasten und die Freiheit der Familien einschränken. Mögliche Folgen wären ein weiterer Geburtenrückgang und die Verschärfung des demografischen Wandels.“ Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesdelegiertenversammlung am 26.4. in Schwerte folgenden Beschluss gefasst:

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die Ehegattenmitversicherung und das Ehegattensplitting in der bestehenden Form zu erhalten. Sie sind Ausdruck des besonderen Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz, entsprechen dem Verständnis der Ehe als umfassender Verantwortungsgemeinschaft und geben Familien die notwendige Flexibilität, um Familie und Beruf nach ihren individuellen Möglichkeiten und Wünschen zu vereinbaren.

Die aktuellen Reformüberlegungen der Bundesregierung reduzieren Familie auf eine arbeitsmarktpolitische Funktion und verkennen die eigenständige Bedeutung von Familie als Ort von Verantwortung, Fürsorge und Solidarität mit einer vielfältigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb von Familien. Viele Familien entscheiden sich bewusst für unterschiedliche Erwerbsmodelle, um Betreuung, Erziehung oder Pflege sicherzustellen. Diese auch durch objektive Umstände – wie fehlende Betreuungsmöglichkeiten oder eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten – vorgezeichneten Entscheidungen dürfen nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligt werden. Wie Familien ihr Familienleben ausgestalten, ist Sache der Familien.

Erhalt der „beitragsfreien“ Mitversicherung von Ehegatten

Die „beitragsfreie“ Mitversicherung muss bleiben. Sie ist ein zentrales Element der solidarischen Krankenversicherung. Diese bemisst Beiträge nicht nach individuellen Risiken, sondern nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Da grundsätzlich das gesamte Erwerbseinkommen verbeitragt wird, kann von einer „beitragsfreien“ Mitversicherung keine Rede sein. Es ist nicht solidarisch, zusätzliche Beiträge auf gar nicht vorhandenes Einkommen zu verlangen und damit Einkommensschwächere  besonders zu treffen. Vielmehr wäre es solidarisch, Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Denn Familien erbringen neben den monetären Beiträgen durch die kostenaufwendige Kindererziehung und die unbezahlten Sorgeleistungen bei Krankheitsfällen in der Familie auch einen generativen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Im demografischen Wandel ist die gesetzliche Krankenversicherung in besonderem Maße auf Kinder angewiesen, um die steigenden Kosten für ältere Menschen zu bezahlen. Auch junge Familien tragen bereits durch ihre Geldbeiträge zur solidarischen Finanzierung der älteren Generationen bei. Studien haben gezeigt, dass Familien durchschnittlich erst ab vier Kindern mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten als sie einzahlen. Die Ehegattenmitversicherung muss mindestens so lange gelten, wie unterhaltsberechtigte Kinder zu versorgen sind. Vereinfachend kann an die Kindergeldberechtigung angeknüpft werden. Denn auch bei Kindern, die älter als sechs Jahre sind, erbringen Eltern den generativen Beitrag für die Krankenversicherung.

Auf jeden Fall erhalten bleiben muss die beitragsfreie Mitversicherung, wenn Unterhaltspflicht für einen Familienangehörigen im existenziellen Risiko (registrierte Arbeitslosigkeit, Langzeiterkrankung von mehr als18 Monaten, Privatinsolvenz etc.) besteht.

Erhalt des Ehegattensplittings

Der Familienbund lehnt eine Abschaffung oder Einschränkung des Ehegattensplittings ab. Für viele Familien wäre das eine erhebliche Steuererhöhung. Zudem würden zahlreiche neue Ungerechtigkeiten entstehen. Das Ehegattensplitting sorgt in der bestehenden Form für Gerechtigkeit. Alle Ehen werden bei gleichem Gesamteinkommen gleich besteuert. Dass in der Ehe eine Gesamtbetrachtung und keine Individualbetrachtung erfolgt, entspricht der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft, die rechtlich durch Unterhaltspflichten, Einkommensanrechnungen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausgestaltet ist. Die steuerliche Leistungsfähigkeit von Ehepaaren lässt sich nur bei einer Gesamtbetrachtung realitätsgerecht feststellen. Beim aktuellen Vorschlag eines „fiktiven Realsplittings“, bei dem nur noch die Besteuerung eines fiktiven Unterhaltsbetrags von 13.805 Euro auf den Ehepartner übertragen werden könnte, würden Ehepaare mit größeren Einkommensunterschieden benachteiligt. Zugleich würde durch die Individualbesteuerung ein Raum für Steuergestaltungen eröffnet. Arbeitnehmerfamilien mit geringen Gestaltungsmöglichkeiten würden gegenüber Selbstständigen und Freiberuflern benachteiligt, die die Wirkung des Ehegattensplittings individuell wiederherstellen könnten. Nachteile hätten auch alle, die ihre Steuergestaltungsmöglichkeiten nicht kennen und keine Ressourcen haben, sich steuerlich beraten zu lassen.

Reformvorschläge des Familienbundes

Eine sachgerechte Reform im Bereich zur Erhöhung des Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre eine Abschaffung der Minijobs für alle außer Rentner:innen, Schüler:innen und Studierenden. Für knapp 7 Millionen Minijobs werden keine regulären Krankenversicherungsbeiträge verlangt, insofern dürfen dort keine Beiträge gefordert werden, wo gar kein Einkommen vorliegt.

Eine sachgerechte Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die realitätsgerechte Finanzierung der Beiträge für Beziehende von Bürgergeld und Grundsicherung. Die bisherige pauschale Erstattung ist nicht kostendeckend und belastet die Versichertengemeinschaft. Die Absicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Beiträge vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Eine geeignete Reform im Berich der Ehebesteuerung wäre die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V. Diese besteuert den weniger verdienenden Ehepartner übermäßig, ohne zu gewährleisten, dass dieser Nachteil im Rahmen der Steuererklärung wieder zwischen den Ehepartnern ausgeglichen wird. Jede Diskussion über das Ehegattensplitting, die nicht klar zwischen den Steuerklassen und dem Ehegattensplitting unterscheidet, verkennt zentrale steuerrechtliche Zusammenhänge. Die Steuerklassen sollten reformiert werden, aber das Ehegattensplitting muss erhalten bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken vom 28.04.2026

Dem Paritätischen Gesamtverband liegt ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das heute vom Paritätischen veröffentlicht wird, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.

Der Paritätische zeigt sich angesichts der Kürzungspläne von Bund, Ländern und Kommunen entsetzt: Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

„Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, dass aktuell diskutierte Vorschläge auf einen Kahlschlag in ganzen Leistungsbereichen zielen”, sagte Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.04.2026

Pläne für drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt, dass ein Rückfall auf willkürliche Begrenzungen den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wieder einschränken soll. Die Deckelung auf 6 Jahre Bezug und eine Altersgrenze, wonach mit dem 12. Geburtstag der Anspruch entfällt, gehören weiter in die sozialpolitische Gruselkammer und nicht auf eine aktuelle Vorschlagsliste. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindes-unterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). 1 Milliarde Euro ausgerechnet bei den Kindern sparen zu wollen, die bereits im Vergleich zu Kindern in anderen Familien mit einem deutlich höheren Armutsrisiko leben müssen, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Der Paritätische Gesamtverband hat gestern eine sozialpolitische Streichliste einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen an die Öffentlichkeit gebracht, die Vorschläge für Kürzungen für die Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe enthält. Dem Papier ist zu entnehmen, dass die kommunalen Spitzenverbände vorschlagen, die Reform des Unterhaltsvorschuss von 2017 zurückzudrehen, da mit der Reform die Kosten und der Aufwand enorm angestiegen seien. Nach Presseberichten ist die Strichliste noch nicht geeint.

„Mit der Reform 2017 ist ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschuss erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Denn der Anstieg zeigt, in welchem Ausmaß der Unterhaltsvorschuss vor 2017 durch die willkürlichen Beschränkungen bei Alter und Bezugsdauern unzureichend war. Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen, den Koalitionsvertrag umzusetzen, der eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss und eine Verbesserung des Rück-griffs verspricht und keinesfalls durch Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss auf den Rücken von Kindern getrennter Eltern zu sparen“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.04.2026

  • VdK unterstützt Initiative von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
  • Ehrentag ist starkes Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt die Initiative „Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.“ von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026. Der erste deutsche Ehrentag und die begleitende Aktionswoche werben für bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie setzen starke Zeichen zur Würdigung und Stärkung freiwilliger Tätigkeit.

VdK-Präsidentin Verena Bentele betont anlässlich der Pressekonferenz im Schloss Bellevue die zentrale Bedeutung des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Mit mehr als 60.000 ehrenamtlich engagierten Mitgliedern ist für uns beim VdK jeder Tag Ehrentag. Ohne das Engagement von vielen Millionen Freiwilligen wäre Deutschland unsozialer, einsamer und weniger solidarisch. Der Ehrentag ist ein wichtiges Signal: Er würdigt bestehendes Engagement und lädt zugleich zum Mitmachen ein. Wir möchten alle ermutigen, sich einzubringen – im VdK oder an anderer Stelle. Bereits wenige Stunden im Monat machen einen großen Unterschied. Wer sich engagiert, übernimmt Verantwortung und gestaltet unsere Gesellschaft aktiv mit.“

Am Beispiel des VdK wird deutlich, dass ehrenamtliches Engagement bessere Unterstützung verdient: „Ehrenamtliche leisten enorm viel, erfahren aber oft nicht die Würdigung, die sie verdienen. Neben gesellschaftlicher Bestätigung braucht es unbedingt auch von staatlicher Seite gute Rahmenbedingungen: durch mehr Förderung, bessere Qualifizierungsmöglichkeiten und verlässliche Strukturen,“ so Bentele. Unter anderem setzt sich der VdK dafür ein, das Ehrenamt als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die gesellschaftliche Anerkennung stärken und den Staat verpflichten, freiwilliges Engagement aktiv zu fördern und zu schützen.

Ehrenamt ist vielfältig

Der VdK ist mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands und wird maßgeblich vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Bundesweit setzen sich allein im VdK mehr als 60.000 Freiwillige für andere Menschen ein, beraten, begleiten und ermöglichen soziale Teilhabe. „Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und ein wichtiger Beitrag zu einer lebendigen Demokratie“, sagt Bentele. Mit der Kampagne „Alles geht zusammen“ stellt der VdK seit 2025 die Bedeutung des Ehrenamts in den Mittelpunkt.

Jeden Tag zeigen VdK-Mitglieder die Vielfalt ehrenamtlichen Engagements. So bringen sie beispielsweise als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Erfahrung in die Rechtsprechung ein und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit.

Auch in der Ferienbegleitung in Bayern zeigt sich diese Vielfalt im Ehrenamt: Seit mehr als 40 Jahren unterstützen ehrenamtliche Freizeitbegleiterinnen und -begleiter Kinder und Jugendliche bei inklusiven Ferienaufenthalten. Sie gestalten gemeinsame Aktivitäten und leisten bei Bedarf auch pflegerische Unterstützung.

Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Ortsverband Wallerfangen im Saarland: Dort bietet ein 61-jähriges VdK-Mitglied einen Selbstverteidigungskurs an, an dem auch über 70-jährige Mitglieder teilnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Mai 2026

Veranstalter: Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V. und Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 

Ort: Berlin

Mehr als 500 Pflegekräfte drängen am 12. Mai vor dem Bundesgesundheitsministerium auf Umsetzung der Pflegereform 

Die Pflege steht bundesweit unter Druck. Die angekündigte Reform lässt weiter auf sich warten, die Ankündigung kurzfristiger Sparmaßnahmen verunsichert eine ganze Branche. Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai machen Pflegekräfte, Verbände und pflegende Angehörige auf Einladung der Diakonie in Berlin verbände- und trägerübergreifend öffentlich auf die zugespitzte Lage aufmerksam. Für das Ministerium wird StS Dr. Kippels vor den Demonstrierenden Stellung beziehen.

Datum: Dienstag, 12. Mai 2026 
Uhrzeit: 11.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr  
Bildtermin mit Redner:innen und Teilnehmenden: 10.50 Uhr 
Ort: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin 
Motto: „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ 

Es werden rund 500 Teilnehmende aus Pflege, Verbänden und Zivilgesellschaft erwartet. 

Begrüßung 

  • Elke Ronneberger (Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland)
  • Dr. Ursula Schoen (Direktorin Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz)
  • Thomas Neeb (Vorstandsvorsitzender Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.)

Redner:innen (Auswahl) 

  • Dr. Georg Kippels, MdB (Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium für Gesundheit)
  • Lisa Thelen (Kommunikationsreferentin wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.)
  • Christian Zander MdA (CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus)

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Anmeldung an presse@dwbo.de

Fachlicher Hintergrund:

Die Bundesregierung hat eine umfassende Pflegereform angekündigt, zu der im Mai 2026 der Referentenentwurf vorliegen wird. Die Eckpunkte vom 11. Dezember 2025 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und der politische Diskurs setzen kontraproduktive Akzente: Die angestrebte „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ ist für die Pflege fatal und wird einen immensen wirtschaftlichen Druck erzeugen. Pflegerische Bedarfe lassen sich faktisch nicht an die Einnahmenseite koppeln. 
Zur langfristigen Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland braucht es außer einer sozial gerechten und ausgabenstabilisierenden Finanzreform zwingend auch eine Strukturreform. Die Versorgungslage verschärft sich spürbar, sowohl in Ballungsräumen wie Berlin als auch in Flächenländern wie Brandenburg. Die Kundgebung setzt verbände- und trägerübergreifend ein Zeichen für eine zügige und nachhaltige Weiterentwicklung der Pflege sowie für tragfähige Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Einrichtungen und pflegende Angehörige.

Veranstaltungshinweis Walk of Care zum Tag der Pflegenden, 12. Mai, 14 Uhr

  • Demonstration für ein gerechtes Gesundheitssystem
  • ab 14:00 Uhr: Startpunkt Grünfläche Invalidenpark
  • Demoroute via Instagram: @walkofcare
  • Alle Infos hier

Termin: 19. Mai 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist regelmäßig Teil der politischen Debatte. Meist geht es um Kürzungen und Abschreckung, kaum jedoch um die Situation der Leistungsbezieher*innen selbst. Besonders selten wird auf die Lebenssituation von Kindern im AsylbLG-Bezug eingegangen. Anhand einer Umfrage unter knapp 450 Fachkräften haben der Paritätische Gesamtverband und Save the Children versucht, diese Lücke zu schließen. Die zahlreichen und detaillierten Rückmeldungen, u.a. zu den Bereichen Teilhabe, Wohnen, Gesundheit, Bezahlkarten und Leistungskürzungen geben einen umfassenden und anschaulichen Eindruck davon, wie sich das AsylbLG auf Kinder auswirkt. In der Veranstaltung werden Ergebnisse der Umfrage und daraus folgende Handlungsempfehlungen präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich bis zum 18.05.2026 über folgenden Link an: https://eveeno.com/300359733.

Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung direkt nach Ihrer Anmeldung per Mail. Bitte prüfen Sie diesbezüglich ebenfalls Ihr Spam-Postfach. Für Fragen hinsichtlich der Anmeldemodalitäten senden Sie bitte eine E-Mail: an Nadine Hog, nadine.hog(at)paritaet.org.

Termin: 05. Juni 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule rückt aktuell erneut in den Fokus bildungspolitischer Diskussionen. Zunehmend wird nach fundierten Diagnostikverfahren und Instrumenten zur Kompetenzprofilerfassung gefragt, die die kindliche Entwicklungsstände am Übergang transparent machen sollen. Gleichzeitig steht die Praxis vor der Herausforderung, diesen Übergang chancengerecht zu gestalten und anschlussfähige Bildungsbiografien in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft zu fördern.

Diskutieren Sie mit:

Thema:

Zwischen Beobachtung und Vermessung

Kompetenzfeststellung bzw. -diagnostik im Übergang Kita–Schule: Professionelle Einschätzung, standardisierte Tests und ihre Grenzen

Tag:

FREITAG, 05. Juni 2026

Zeit:

09:00-12:00 Uhr

Ort:

TU Dresden, Münchner Straße 1, 01187 Dresden, Raum MS1 101 (Aula)

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt.

Anmeldung bis zum 01.06.2026

Hier geht es direkt zur Anmeldung

Termin: 08. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das 3-Fragen-Modell ist ein einfaches und praxisnahes Tool für lösungsorientierte Gespräche in der Arbeit mit Eltern und Familien. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Perspektiven zu öffnen, Ressourcen in den Blick zu nehmen und Gespräche klar, wertschätzend und dialogisch zu gestalten. Als Ansatz aus der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung bietet es eine gut anwendbare Orientierung für den pädagogischen Alltag.

Ergänzend führt der Impuls in die 10 Einladungen zum Dialog ein, die einen Rahmen für die Reflexion, Aktivierung und Weiterentwicklung der eigenen pädagogischen Haltung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei Perspektivoffenheit, Lösungsorientierung und die Frage, wie dialogisches Handeln in der Praxis wirksam werden kann.

Mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

WEITERE INFORMATIONEN

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes V

„Familien sind heute vielfältiger denn je: Menschen leben verheiratet, unverheiratet, mit und ohne Kinder oder als Patchworkfamilie zusammen. Häufig wissen Paare und junge Eltern aber nicht gut darüber Bescheid, welche Unterschiede es macht, verheiratet zu sein oder nicht – von rechtlichen Fragen bis hin zu finanziellen Aspekten. Oft zeigt sich erst bei einer Trennung oder im Todesfall, welche Folgen es haben kann, wenn man nicht verheiratet war und auch nicht anderweitig vertraglich vorgesorgt hat.

Mit dem Magazin „Ja. Nein. Vielleicht? Magazin für Familien mit und ohne Trauschein“ informiert das Bundesfamilienministerium daher zu den wichtigsten Regelungen zu Vermögen, Rente, Unterhalt und Sorgerecht. Es will Paare dazu anregen, rechtzeitig zu klären, was für sie im Alltag, im Krisenfall und für die Zukunft wichtig ist – unabhängig davon, ob sie sich für oder gegen die Ehe entscheiden. In jedem Fall gilt: Reden hilft, auch über Geld!

Das Magazin wird gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium herausgegeben. Es ist kostenlos erhältlich und kann unter www.bmbfsfj.bund.de/magazin bestellt werden.“

In den letzten Monaten haben wir uns in der Stiftung intensiv mit Zukunftsaufgaben und Reformoptionen in der Finanz- und Sozialpolitik beschäftigt. Denn dies sind zwei entscheidende Politikfelder, wenn es darum geht, verlorengegangenes Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit und die Demokratie zurückzugewinnen. Im zurückliegenden Projekt haben wir große Fragen der beiden Politikfelder in unterschiedlichen Formaten mit zahlreichen Stakeholdern diskutiert und daraufhin vier Reformimpulse als Studien in die Debatte eingebracht.

Die wissenschaftlichen Studien beschäftigen sich mit der Zukunftsorientierung des Bundeshaushalts (Peter Bofinger), der Umsetzung von großen Investitionen (Michael Thöne), den Antworten des Sozialstaats auf Klimarisiken (Frank Nullmeier) und dem Fachkräftemangel in zentralen zukunftsrelevanten Branchen (Michaela Evans Borchers).

Nun haben wir verschiedene Stränge der geführten Diskussionen und analysierten Herausforderungen zusammengeführt, sortiert und unsere wichtigsten Schlussfolgerungen auf den Punkt gebracht. Das Ganze lässt sich unserem neuen Policy Paper „Erneuerung ermöglichen“ nachlesen und in der Podcast-Folge „Impulse für die Finanz- und Sozialpolitik“ des böll.podcast nachhören.

Im neuen Dossier finden Sie alle Materialien zum Projekt gebündelt, einschließlich der vier Studien sowie die Aufzeichnungen der Mittagsgespräche, die wir dazu geführt haben.

Zum Dossier

Giulia Maira vertritt im Begleitausschuss des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) die Nationale Armutskonferenz (nak). Sie ist Leiterin des Referats Soziale Sicherung für den Diözesan-Caritasverband in Paderborn und koordiniert die Caritas in NRW. Hier zeigt sie anhand konkreter Beispiele, warum es auch in Zukunft einen eigenständigen ESF braucht.

Frau Maira, die Caritas setzt mit Mitteln des ESF soziale Projekte um, u.a. im Bereich Arbeitsmarktintegration und Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft. Welchen Nutzen des ESF sehen Sie dabei?

Maira: In jedem Gespräch mit einzelnen Projektträgern merke ich: Der ESF wirkt an so vielen Stellschrauben und unterstützt Menschen bedarfsgerecht. Da ist beispielsweise die Frau aus Afghanistan, die in ihrer Heimat weder lesen noch schreiben lernen durfte und vor den Taliban geflüchtet ist. Hier hat sie dagegen die Chance erhalten, ein selbstständiges Leben zu führen. Gelungen ist ihr das mit Hilfe des ESF Plus-geförderten Projekts MY TURN. MY CAREER.. Im Projekt wurde sie zum Spracherwerb und zur Kinderbetreuung beraten und individuell beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt. Im Ergebnis konnte sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und sich mithilfe der Begleitung auch von ihrem gewalttätigen Mann trennen. So hat sie sich sowohl persönlich weiterentwickelt als auch Stabilität und neue Perspektiven für ihre Familie geschaffen. Für mich zeigt dieses Beispiel, wie wir mithilfe der ESF-Förderung den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft intensivieren und damit letztendlich auch unsere Demokratie stärken können.

Welchen Mehrwert bringt der ESF für die Arbeit der Sozialverbände wie der Caritas?

Maira: Der ESF bietet den Verbänden die Gelegenheit, in Projekten komplett neue Wege zu gehen. Mithilfe innovativer Ideen finden wir heraus, wie die Menschen vor Ort am effektivsten unterstützt werden können. Das ist einzigartig. Gleichzeitig profitieren auch Unternehmen, die angesichts des Fachkräftemangels und internationalen Wettbewerbs gestärkt werden müssen. Die Freie Wohlfahrtspflege engagiert sich seit Jahren bei dem ESF Plus-Programm „rückenwind3„, das auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern abzielt und innovative Projekte in Unternehmen der Sozialwirtschaft umsetzt. Dabei legt es den Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Das Programm unterstützt die Verbände im Rahmen des Strukturwandels; etwas bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und beim Kompetenzerwerb der Beschäftigten.

Ein Blick auf die aktuelle Diskussion zur Zukunft des ESF: Wo sehen Sie Chancen, wo sehen Sie Risiken?

Maira: Eine Chance besteht darin, dass der Verwaltungsaufwand bei den Projekten jetzt deutlich reduziert werden kann – nein, eigentlich sogar muss. Zukünftig sollte das sehr wahrscheinlich geringere ESF-Budget nicht mehr so stark in die Administration fließen. Eine weitere Chance sehe ich darin, uns mehr als bisher auf Projektevaluationen und den Austausch mit den Projektträgern zu fokussieren. Denn wir wollen ja Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Themenschwerpunkte wir in Zukunft über den ESF fördern sollten. Ich wünsche mir von den ESF-Verwaltungsbehörden: Bitte berücksichtigt bei der Konzeption neuer ESF Plus-Programme, dass die individuelle Begleitung von Menschen mehr Zeit erfordert, um erfolgreich zu sein. Das Beispiel aus dem ESF Plus-Programm „MY TURN“ macht dies sehr deutlich. Es zeigt uns, dass kurze Projektlaufzeiten nicht sinnvoll oder erfolgreich sind, wenn wir Menschen nachhaltig unterstützen wollen.

Angesichts der Pläne der EU-Kommission befürchte ich, dass das Thema „Soziales“ durch die neue Struktur verwässert wird. Aktuell wird dort noch vieles unter „Soziales“ zusammengefasst, das meiner Meinung nach nicht dazugehört. Zum Beispiel Tourismus. In einem Zeitungsartikel wurde dazu kürzlich der treffende Begriff „Selbstbedienungsladen“ verwendet. Wir treten daher für einen weiterhin eigenständigen ESF mit einem eigenen Budget ein. Das Thema „Soziales“ darf nicht nachrangig behandelt werden. Es geht uns ja um ein soziales, ein sozial gerechtes Europa. Der ESF ist deshalb kein „Nice-to-have“, sondern von ganz zentraler Bedeutung.

Welches konkrete Projekt sehen Sie als Best Practice-Beispiel?

Maira: Eine große Stärke der ESF-Projekte ist, dass Projektträger Verbünde bilden und jede teilnehmende Organisation in der Region ihre spezifischen Kompetenzen einbringen kann. Diese Vernetzung vor Ort und das Zusammenwirken der Träger sind für die Menschen, die unsere Angebote in Anspruch nehmen, sehr wertvoll. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt GISAA (Geflüchtete in Schule Ausbildung Arbeit) aus dem ESF Plus-Programm WIR. Caritas, Diakonie und AWO arbeiten hier gemeinsam daran, Geflüchteten die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Land Nordrhein-Westfalen, das mithilfe des ESF die Beratungsstellen Arbeit (BSA) finanziert. Diese unterstützen insbesondere Menschen in prekären oder ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Wir haben im letzten Sommer den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann zu einem der Projektträger, dem Caritasverband Arnsberg in den Hochsauerlandkreis eingeladen. Es ist wichtig, dass auch die Politiker als Entscheidungsträger erleben, wie die Mittel aus dem ESF gut angelegt werden und vor Ort wirken.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft (des ESF)?

Maira: Ich habe drei Wünsche:

  1. Wir brauchen eine spürbare Verwaltungsvereinfachung. Projektträger sollten zukünftig mehr Zeit für die direkte Projektarbeit mit den Menschen haben, statt für Dokumentation. Verwaltung muss praxisorientiert sein und das Gelingen der Projekte unterstützen! Derzeit zögern einige Träger, Anträge im ESF einzureichen, aus Sorge vor dem enormen Verwaltungsaufwand. Das muss sich ändern.
  2. Ich wünsche mir für den ESF, dass gemeinnützige Träger in Zukunft einen deutlich niedrigeren Eigenanteil in die Projekte einbringen müssen. Anders als gewinnorientierte Unternehmen dürfen gemeinnützige Träger kaum Rücklagen bilden und können deshalb keine hohen Eigenanteile aufbringen. Wenn die EU die Kofinanzierungssätze bei 60 Prozent bzw. 40 Prozent belässt, können sich Träger – und auch Kommunen – ohne zusätzliche Mittel von Bundes- oder Landesebene nicht mehr für ESF-Projekte bewerben. Das gilt insbesondere für den Bereich der sozialen Innovationen oder für das ESF Plus-Programm EhAP Plus, in dem den am stärksten benachteiligten Personen geholfen wird.
  3. Ich wünsche mir eine (weiterhin) starke Einbindung der Zivilgesellschaft. Letztendlich geht es doch darum, die Programme so zu gestalten und umzusetzen, dass sie den Bedarfen vor Ort entsprechen. Eine enge und echte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft ist daher unerlässlich.

Darum ist meine Bitte an Bund und Länder: Uns ist bewusst, dass im ESF künftig weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Bund und Länder sollten daher eine Verstetigung der erwiesenermaßen nötigen und wirksamen Projekte ermöglichen, da sonst aufgebautes Wissen, Strukturen und Netzwerke verloren gehen – zum Nachteil derjenigen, die diese Unterstützung brauchen. Denn bisher hat sich immer wieder gezeigt, dass in ESF Plus-Programmen erfolgreich erprobte Ansätze in die Regelförderung bestimmter Zielgruppen übernommen worden sind. So finanziert beispielsweise der Kreis Olpe die Kompetenzagentur KOOL inzwischen dauerhaft, ein Angebot des Katholischen Förderbands Olpe, das aus dem ESF Plus-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN“ hervorgegangen ist.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 04/2026

AUS DEM ZFF

Interessen von Familien, Kindern und Jugendlichen ins Zentrum der Aufarbeitung der Corona-Pandemie rücken

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern, die Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien während der Corona-Pandemie sowie die zukünftige Vertretung ihrer Interessen in Krisenlagen stärker ins Zentrum der Aufarbeitung zu rücken.

Im Rahmen ihrer heutigen Mitgliederversammlung fand ein sehr konstruktiver Austausch zwischen Ates Gürpinar, MdB und Mitglied der Enquete Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ und den Familienorganisationen statt. Aus Sicht der Familienorganisationen hat die Pandemie zu erheblichen Belastungen für Familien geführt, die bis heute nachwirken. Viele Kinder und Jugendliche haben durch die Pandemie wichtige Chancen für Lernen, Entwicklung und Teilhabe verloren, deren Folgen bis heute u.a. in erhöhten psychischen Erkrankungsraten sichtbar sind. Gleichzeitig habe sich bei ihnen und ihren Familien die Erfahrung verfestigt, dass ihre Interessen in politischen Abwägungsprozessen häufig weniger Gewicht hatten als andere – insbesondere wirtschaftliche – Interessen.

Familien seien in der Pandemie in besonderem Maße belastet gewesen. Sie hätten aber auch zentrale Aufgaben der Krisenbewältigung übernommen – von der Organisation von Betreuung und Bildung bis zur Stabilisierung des Alltags unter schwierigen Bedingungen. Diese Rolle als Krisenmanager und gesellschaftlicher Stabilitätsanker sei jedoch weder ausreichend anerkannt noch systematisch unterstützt worden.

Zugleich kritisierten die Verbände, dass es während der Pandemie an einer institutionellen Verankerung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisenstäben und zentralen Entscheidungsgremien gefehlt habe. Auch in Politik und Medien habe es nur wenige Stimmen gegeben, die damals diese Perspektiven mit Nachdruck vertreten hätten. Die Familienorganisationen sehen eine umfassende und systematische Aufarbeitung der Belastungen sowie der unzureichenden Berücksichtigung von Familieninteressen als notwendig an. „Wenn aus der Pandemie ernsthafte Lehren gezogen werden sollen, müssen die Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und Familien systematisch aufgearbeitet und politisch ernst genommen werden“, so die Verbände. „Eine zukunftsfähige Krisenpolitik braucht die Perspektive von Familien – nicht am Rand, sondern im Zentrum.“

Ziel müsse es sein, gemeinsam mit Familien-, Senioren-, Kinder- und Jugendorganisationen konkrete Empfehlungen zu entwickeln, die eine verbindliche und systematische Beteiligung dieser Gruppen in zukünftigen Krisen sicherstellen. Dazu gehöre insbesondere, Kinderrechte sowie Beteiligungsrechte von Familien stärker in krisenrelevanten gesetzlichen Regelungen zu verankern – etwa im Infektionsschutzgesetz und angrenzenden Rechtsbereichen.

Pressemitteilung: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.04.2026

                                                          

SCHWERPUNKT I: Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat sich auf Entlastungen bei den hohen Sprit- und Energiepreisen geeinigt. Zu den geplanten Maßnahmen eine Einschätzung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):

„Die bislang angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bei den Energiepreisen greifen zu kurz und sind in Teilen sogar kontraproduktiv. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, da sie den notwendigen Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt und damit den Preisdruck an anderer Stelle eher verstärken kann.

Auch die steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber ist kein zielgenaues Instrument. Sie kommt vor allem Beschäftigten in größeren und finanzstarken Unternehmen zugute, während viele andere Gruppen leer ausgehen – etwa Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben. Die Maßnahme ist damit sozial unausgewogen und erreicht gerade die besonders belasteten Haushalte nur unzureichend.

Insgesamt weist das Maßnahmenpaket eine deutliche soziale Schieflage auf. Dies droht die gesellschaftliche Akzeptanz für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu untergraben. Entscheidend wäre eine stärker zielgerichtete Entlastung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen in den Blick nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.03.2026

Zu den heute Vormittag durch die Bundesregierung vorgestellten Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt AWO-Präsident Michael Groß:
“Wir begrüßen, dass die Koalition in der Energiepreiskrise Handlungsfähigkeit beweist und konkrete Entscheidungen zur Entlastung der Bürger*innen getroffen hat. Die Absenkung der Energiesteuer ist pragmatisch und relativ zielgerichtet. Von ihr profitieren auch soziale Einrichtungen, wie ambulante Pflegedienste. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Preissenkungen an den Zapfsäulen auch in vollem Umfang weitergegeben werden.

Vergessen hat die Koalition zusätzliche Entlastungen für Armutsbetroffene, die auch über die Spritpreise hinaus schon bald unter steigenden Preisen leiden werden. Expert*innen aus der Lebensmittelbranche, auch der Bauernverband, rechnen fest damit, dass infolge der gestiegenen Energiepreise schon bald auch die Lebensmittelpreise deutlich anziehen werden. Trotz steigender Preise gab es in der Grundsicherung zuletzt zwei Nullrunden. Davon betroffen sind auch Millionen von Rentner*innen und Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Auch die Kosten der Warmmiete werden massiv steigen – hier braucht es dringend Entlastung.

Wir nehmen die Parteichefs, und ganz besonders Markus Söder, deshalb bezüglich langfristiger Entlastungen beim Wort und werden darauf achten, dass die Reform der Einkommensteuer auch wirklich eine umverteilende Wirkung haben wird. Und zwar von oben nach unten. Ganz konkret schlagen wir als AWO eine radikale Absenkung des Kinderfreibetrags vor, von dem aktuell wohlhabende Familien stark profitieren. Die dadurch eingesparten Milliarden sollten gezielt für armutsbetroffene Familien und die untere Mittelschicht eingesetzt werden. Das heißt: armutsfeste Sozialleistungen, ein höherer Grundfreibetrag und ein schwächerer Anstieg der Steuerbelastung bei kleinen Einkommen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.04.2026

Im Hinblick auf das heutige Treffen des Vizekanzlers mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie auf den Koalitionsausschuss am Sonntag kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen angesichts steigender Sprit- und Energiepreise. Dazu kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen sind sozial ungerecht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale unterstützt zwar Personen, die aufs Auto angewiesen sind – aber erst mit der Steuererklärung und nicht jetzt, wo die Spritpreise hoch sind. Außerdem schließt sie diejenigen von der Entlastung aus, die nicht von der Pendlerpauschale Gebrauch machen können, aber besonders stark unter den gestiegenen Preisen leiden. Die Stromsteuersenkung hilft zwar auch Menschen mit kleinen Einkommen bzw. im Grundsicherungsbezug, aber sie ist eine typische Gießkannen-Entlastung, die auch denen zugutekommt, die die Teuerung dank extrem großer Einkommen oder Vermögen leicht abfedern können.

Wir fordern nach wie vor eine unbürokratische, zeitnahe und spürbare Entlastung für Menschen ohne oder mit geringen Einkommen, zum Beispiel durch einen „Butterbonus”, der als Einmalzahlung eine Verschnaufpause ermöglicht. Darüber hinaus braucht es langfristige Entlastungen z.B. durch eine konsequente Inflationsanpassung in den Sozialleistungen und Reformen bei der Einkommenssteuer. Außerdem müssen gemeinnützige soziale Einrichtungen, die unter den gestiegenen Kraftstoffpreisen ebenfalls leiden, wie ambulante Pflegedienste, gezielt unterstützt werden. Was die Diskussion über die Pendlerpauschale auch zeigt, ist, dass wir dringend mehr in bezahlbare, nachhaltige Mobilität investieren müssen – auch und gerade im ländlichen Raum.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.04.2026

Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Montag in Berlin: 

„Es ist gut, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket für Beschäftigte auf den Weg bringt – angesichts der aktuellen Belastungen ein wichtiges Zeichen.

Die Absenkung der Mineralölsteuer begrüßen wir. Entscheidend wird dabei sein, dass die Entlastungen bei den Verbrauchern ankommen und nicht als weitere Gewinne bei den Konzernen versickern. Krisengewinne müssen endlich konsequent abgeschöpft werden. Die angekündigten kartell- und steuerrechtlichen Maßnahmen folgen unserer Forderung nach einer Übergewinnsteuer. Das ist richtig: Wer von der Krise profitiert, muss zahlen.

Die Entlastungsprämie kann Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird. Zudem wäre eine Verlängerung des Bezugszeitraums sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen.

In Anbetracht der gravierenden geopolitischen Krisen muss die Bundesregierung jedoch weitere Maßnahmen vorbereiten: Die Pendlerpauschale sollte zu einem gerechteren Mobilitätsgeld weiterentwickelt und direkt ausgezahlt werden. Energetische Abhängigkeit muss durch eine klare Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien abgebaut werden.

Die geplante Einkommensteuerreform muss kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten. Diese Entlastung darf aber nicht durch eine höhere Mehrwertsteuer konterkariert werden. Vielmehr muss zum Ausgleich endlich eine gerechte Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer kommen.

Zur GKV-Reform bleiben zentrale Fragen offen. Wer Ausgaben an Einnahmen koppeln will, muss zuerst für gerechte Einnahmen sorgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Versichertengemeinschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben ohne Steuerfinanzierung aufgebürdet werden. Hier braucht es ein Umsteuern statt weiterer Belastungen für Beschäftigte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.04.2026

  • Staatliche Maßnahmen drohen zu verpuffen, während Unternehmen profitieren
  • VdK fordert zielgenaue Entlastung statt pauschaler Maßnahmen

VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Entlastungspaket:

„Die Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent pro Liter für zwei Monate wird als Entlastung verkauft. In Wirklichkeit ist sie aber keine gezielte Hilfe für Menschen mit geringen Einkommen. Denn ob diese Entlastung überhaupt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, ist völlig offen. Einen wirksamen Mechanismus, der die vollständige Weitergabe garantiert, gibt es nicht. Damit droht sich ein bekanntes Muster zu wiederholen: Staatliche Maßnahmen verpuffen, während Unternehmen profitieren. Gerade Menschen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, gehen dann leer aus.

Hinter der Entscheidung steht einmal mehr die Hoffnung, dass Entlastungen über den Markt bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Doch diese Rechnung geht für viele nicht auf. Wer schon heute kaum über die Runden kommt, kann sich auf solche indirekten Effekte nicht verlassen. Soziale Entlastung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird, und zwar direkt und verlässlich.

Auch die geplante steuerfreie Prämie für Beschäftigte greift zu kurz. Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Familien mit geringen Einkommen profitieren kaum oder überhaupt nicht davon. Gerade diejenigen, die besonders stark unter steigenden Preisen leiden, bleiben also außen vor.

Unterm Strich zeigt sich eine Schieflage: Während wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden, fehlt es an wirksamer Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine klare Neuausrichtung: weg von pauschalen Maßnahmen, hin zu zielgenauer Entlastung. Denn soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch Hoffnung, sondern durch konkrete Maßnahmen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 13.04.2026

SCHWERPUNKT II: Krankenkassenreform

Zu den Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: 

Noch nie haben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen so hohen Anteil ihres Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung aufbringen müssen und sehen sich zugleich mit einer zunehmend schlechteren Versorgung konfrontiert. Diese Entwicklung droht zu einem ernsthaften Legitimationsproblem für unseren Sozialstaat zu werden.

Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die steigenden Beiträge zu stabilisieren und gleichzeitig ein verlässliches Versorgungsniveau sicherzustellen, sind gesellschaftliche Verwerfungen unausweichlich. 

Seit heute liegen nun endlich Vorschläge auf dem Tisch, an denen sich die Bundesregierung messen lassen muss. Klar ist aber auch: Teile dieser Vorschläge bedeuten zusätzliche Belastungen für die rund 75 Mio. gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger. Während die Bundesregierung durch die faktische Rückabwicklung der Krankenhausreform Milliardenkosten verursacht und überfällige Strukturen auf die lange Bank schiebt, setzt sie durch eine einseitige Belastung der Versicherten völlig falsche Prioritäten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren.

Eine Bundesregierung, die nicht bereit ist, die notwendigen Einschnitte und Reformlasten fair auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen, sondern einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet, während große Krankenhauskonzerne und die Pharmaindustrie weitgehend verschont bleiben, wird keine tragfähigen Reformen auf den Weg bringen.

Dabei liegen seit Monaten wirksame und strukturelle Einsparvorschläge auf dem Tisch, die ohne zusätzliche Belastungen für die Versicherten auskommen könnten: eine echte Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste, die konsequente Scharfschaltung der Krankenhausreform, eine verbindliche Patientensteuerung zur Stärkung der Primärversorgung sowie die Umsetzung der Vorschläge des Sachverständigenrats zur Begrenzung der Arzneimittelpreise.

Die überwiegende Mehrheit der Maßnahmen ist seit Monaten bekannt und liegen in Teilen beschlussfertig im Ministerium vor. Der Bundesgesundheitsministerin fehlt schlicht bislang der notwendige Reformwille und die notwendige Kraft, in die Umsetzung zu kommen. 

Die Zeit der Lippenbekenntnisse und Versprechen muss vorbei sein. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung ins Handeln kommt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob ihr das tatsächlich gelingt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2026

Anlässlich der heutigen Vorstellung der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit warnt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) davor, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einseitige Kürzungs- und Effizienzdebatten zu verengen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: 

„Die aktuell diskutierten Maßnahmen – von möglichen Einschnitten bei Leistungen über Strukturreformen bis hin zu Forderungen nach Ausgabenmoratorien – sind zu sehr verengt darauf, durch die Einschränkung von Leistungen zu sparen. Dabei kann eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen an den Kosten und ein stärkerer Fokus auf Prävention die Finanzierung der GKV langfristig auf viel solidere Füße stellen. Wenn zentrale Leistungen oder solidarische Prinzipien wie die Mitversicherung infrage gestellt werden, geraten besonders Menschen mit niedrigen Einkommen unter Druck. Das verschärft gesundheitliche Ungleichheiten – und treibt langfristig sogar die Kosten.“

Die AWO begrüßt, dass Prävention in der politischen Debatte zunehmend genannt wird – etwa durch Vorschläge wie eine stärkere Gesundheitsförderung. Doch im Verhältnis zu den Einspar- und Strukturvorschlägen bleibt sie weiterhin randständig. Die AWO fordert deshalb einen klaren Perspektivwechsel: Gesundheitliche Chancengleichheit gehört ins Zentrum der Reformen. Gesundheitsförderung und Prävention müssen in allen Reformpaketen langfristig verankert werden – zum Beispiel auch durch den Aufbau gesundheitsfördernder Verhältnisse im Alltag der Menschen und niedrigschwelliger Angebote in den Quartieren.

„Die Debatte um Milliarden-Einsparungen greift zu kurz, wenn nicht gleichzeitig darüber gesprochen wird, wie diese Kosten überhaupt entstehen“, betont Sonnenholzner. „Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV gelingt nur, wenn weniger Menschen krank werden – nicht allein durch Einsparungen im System.“

Mit Blick auf die kommenden politischen Entscheidungen appelliert die AWO an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die Reform nicht auf kurzfristige Entlastungen zu reduzieren: „Jetzt ist der Moment, Prävention endlich ins Zentrum der Gesundheitspolitik zu rücken. Andernfalls droht eine Reform, die Kosten verschiebt, aber keine Probleme löst“ so Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.03.2026

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit:

„Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen vorgelegt – jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Jede Maßnahme, die die Reparaturarbeiten am System auf dem Rücken der Beschäftigten ablädt, lehnt der DGB ab. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, wie und ob sie den Empfehlungen folgt und mit Mut endlich die richtigen Reformen anpackt. Was der Maßstab sein muss: Erstens – Kosten senken ohne Leistung zu kürzen. Zweitens – schnelle, sinnvolle Strukturreformen. Drittens – die Einnahmenseite gerecht stärken.

Jede Kürzung der Lohnfortzahlung oder Absenkung des Krankengeldes gefährden die Gesundheit der Beschäftigten, wenn sie aus Angst vor Lohnausfällen krank zur Arbeit gehen. Wer krank ist, muss sich auskurieren können – alles andere wird teurer. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen träfe Millionen Familien – vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben. Wer diese solidarische Leistung streicht, bestraft Care-Arbeit.

Dabei geht es auch anders. Der DGB hat Kostensenkungs-Potenziale von über 100 Milliarden Euro ausgemacht, die funktionieren, ohne dass eine einzige Leistung gekürzt werden muss. Wie das geht: Leistungen wie Impfkampagnen, Investitionsförderung für Krankenhäuser oder Prävention sind keine Aufgabe der Beitragszahlenden. Dafür muss der Bund in die Finanzierung einsteigen und darf sich nicht länger mit rund 34 Milliarden Euro pro Jahr bei den Versicherten bedienen. So könnten 10 bis 43 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.

Weil Gesundheit zum Geschäftsmodell geworden ist, kaufen Private-Equity-Firmen und Investoren Arztpraxen, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren auf. Dort werden die Leistungen dann mit 10 Prozent pro Patient mehr abgerechnet – nicht weil die Patient*innen kränker sind, sondern weil mehr Umsatz mehr Gewinn bedeutet. Die Bundesregierung muss das Non-Profit-Prinzip umsetzen: Gesundheit darf kein Geschäft sein. Gemeinwohlorientierte müssen gefördert und Rendite-Abflüsse gestoppt werden.

Mit der Digitalisierung sind ebenfalls Kosten zu reduzieren: Elektronische Patientenakte, automatisierte Prozesse, weniger Doppeluntersuchungen sparen 8 bis 13 Milliarden Euro jährlich ein und die Versicherten haben kürzere Wege und weniger Doppeluntersuchungen. Dafür braucht es kluge Investitionen, mehr regionale Gesundheitszentren, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und ein Ende der Doppelstrukturen. Wenn Hausärzte, Fachärzte, Pflege und Therapeut*innen unter einem Dach zusammenarbeiten, bedeutet das kürzere Wege, weniger Wartezeiten, bessere Behandlung und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Das reduziert die Kosten um bis zu 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich und reduziert auch den Stress von Patient*innen.

Die Bundesregierung muss auch ran an die Einnahmeseite. Wir brauchen endlich eine Bürgerversicherung für alle: Selbstständige und Gutverdiener zahlen ein, Kapitaleinkünfte werden einbezogen. Einnahmepotenzial: mindestens 20 Milliarden Euro jährlich. Und wir brauchen eine Stärkung der Tarifbindung: Tarifflucht kostet die GKV 14 bis 16 Milliarden Euro jährlich, unbezahlte Überstunden weitere 4 bis 5 Milliarden Euro. Mehr Tarifbindung und bezahlte Überstunden stabilisieren die Einnahmeseite des Gesundheitssystems.

Die Bundesregierung muss sich jetzt entscheiden: das System verbessern geht ohne die Versicherten zu belasten. Wir haben die Lösungen vorgelegt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.03.2026

Heute hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Sparvorschläge der „Finanzkommission Gesundheit“ vorgestellt. Sie sollen die steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Die Diakonie Deutschland unterstützt dieses Ziel ausdrücklich, warnt aber vor Mehrbelastungen für einkommensschwache Versicherte.

Der evangelische Wohlfahrtsverband begrüßt Vorschläge zur Streichung von Zuschlägen für die Terminvermittlung in der ambulanten Versorgung: Sie wurden seinerzeit eingeführt, um Wartezeiten zu verkürzen, haben diesbezüglich aber keine Verbesserungen erzielt. „Statt zusätzlicher finanzieller Anreize für Ärztinnen und Ärzte brauchen wir grundlegende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Um auch krankmachende soziale Probleme wie Einsamkeit oder familiäre Belastungen zu adressieren, brauche es den Ausbau niedrigschwelliger Primärversorgungszentren, in denen multiprofessionelle Teams gemeinsam eine umfassende gesundheitliche Versorgung anbieten. 

Scharfe Kritik übt die Diakonie an Plänen für höhere Zuzahlungen bei Medikamenten. Diese erschweren insbesondere Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Versorgung. Auch die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern lehnt der Verband ab. Dies könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz komplett verlieren. Bundesvorständin Ronneberger sagt: „Höhere Zuzahlungen errichten neue Barrieren. Langfristig müssen wir ein einheitliches, solidarisch finanziertes Versicherungssystem aufbauen, das allen Menschen in Deutschland eine sichere gesundheitliche Versorgung garantiert“, betont Ronneberger. 

Es wird zudem die Erhöhung der Steuern auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Zuckersteuer vorgeschlagen. Die Diakonie wertet dies als wirksames Instrument zur Senkung des Konsums und zur Vermeidung chronischer Erkrankungen und vorzeitiger Todesfälle. „Die Mehreinnahmen aus den Steuern sollten zweckgebunden direkt in das Gesundheitswesen fließen, um die gesetzliche Krankenversicherung spürbar zu entlasten“, so Ronneberger weiter. 

Hintergrund:  
Die GKV steht aufgrund massiver Ausgabenzuwächse unter finanziellem Druck. Die von Ministerin Nina Warken im September 2025 einberufene „Finanzkommission Gesundheit“ soll Vorschläge machen, wie die Beitragssätze stabilisiert werden können. Der heute vorgestellte erste Bericht umfasst kurzfristige Maßnahmen; ein zweiter Bericht mit langfristigen Reformansätzen wird für Dezember 2026 erwartet.

Weitere Informationen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzkommission-gesundheit-pm-12-09-2025

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 30.03.2026

  • VdK: Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit gehen teilweise zulasten der Patienten
  • Große Einsparungen in anderen Sektoren sachgerecht

Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen für Reformen im Gesundheitswesen vorgestellt. Das Gremium empfiehlt insgesamt 66 Maßnahmen, um die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Vorschlägen:

„Aus Sicht des VdK sind die vorgelegten Reformvorschläge differenziert zu betrachten. Der Sozialverband VdK begrüßt, dass erhebliches Einsparungspotenzial bei den Leistungserbringern identifiziert wurde. Vorgeschlagene Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten sieht der VdK aber kritisch. Zentrale Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht aus kurzfristigen Sparzwängen heraus geschwächt werden.

Die diskutierte Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten weist der VdK zurück. Dabei handelt es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.

Ebenso kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschnitte beim Krankengeld. Eine Absenkung von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf 85 Prozent würde insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen. Statt pauschaler Kürzungen braucht es differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen, wie sie in anderen Maßnahmenvorschlägen begrüßenswerter Weise vorkommen: Die Kommission kann soziale Staffelung, muss es aber an jeder Stelle zeigen. Denkbar ist für den VdK eine Staffelung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert und sicherstellt, dass Betroffene nicht verstärkt in die Grundsicherung gedrängt werden.

Gezeigt hat sie dies bei der Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent. Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Behandlungen können drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die sich diese nicht leisten können. Dass hier eine soziale Staffelung angedacht ist, begrüßt der VdK. Wir fordern, dass diese antragslos gewährt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung.

Die Einführung eines Teilkrankengeldes auf Basis abgestufter Arbeitsunfähigkeit lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt. Zudem ist die praktische Umsetzung in vielen Berufen schlicht nicht realisierbar.

Positiv hebt der VdK hervor, dass die Wiedereinführung einer Praxisgebühr offenbar nicht weiterverfolgt wird. Ebenso ist es ein richtiger Schritt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise das Bürgergeld künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Dies hatte der VdK schon lange gefordert, denn auch der Bund muss seinen Anteil an der Konsolidierung des Gesundheitssystems leisten. 

Der VdK fordert insgesamt: Reformen im Gesundheitswesen müssen sich an sozialer Gerechtigkeit und Solidarität orientieren – nicht an kurzfristigen Einsparzielen. Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht die Leidtragenden sein.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 30.03.2026

SCHWERPUNKT III: Umbau "Demokratie leben!"

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (21/4932) zum Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, welchen Zeitplan sie für die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie hat und ob an dem Prozess auch Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratien und weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm beteiligt oder im Vorfeld konsultiert werden. Außerdem möchten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass das Förderziel „Vielfalt gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 30.03.2026

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat bekannt gegeben, dass die Förderung für 200 Projekte im Programm DemokratieLeben überraschend zum Jahresende ausläuft. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den vorzeitigen Förderstopp scharf. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:  

„Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite der vom geplanten Förderstopp betroffenen Projekte. Wer der demokratischen Zivilgesellschaft systematisch die Mittel entzieht, höhlt die Demokratie aus. Dass ausgerechnet eine Bildungsministerin diesen Kurs einschlägt, ist ein erschütterndes Signal. Die betroffenen Projekte im Bereich Innovationen und bundeszentrale Strukturen sind Anker für viele weitere lokale Initiativen; der Dominoeffekt wird nicht lange auf sich warten lassen. Bewährte und geprüfte Projekte der Demokratieförderung als „linksextrem“ zu diffamieren, ist schlicht ideologiegetriebener Kulturkampf. Vielfalt sei nicht staatliches Förderziel, lässt Frau Prien sich zitieren. Wie genau soll denn eine funktionierende Demokratie ohne Vielfalt aussehen? Die gezielte Delegitimierung von demokratischem Engagement untergräbt Vertrauen und liefert Vorwände für den Abbau zivilgesellschaftlicher Strukturen, die ein unverzichtbares Bollwerk gegen rechte Agitation sind. Mir ist vollkommen schleierhaft, was damit guten Gewissens erreicht werden soll. Einsparungen können jedenfalls nicht das Ziel sein: Der Bund fördert die Zivilgesellschaft sowieso schon mit nur 0,11% des Bundeshaushaltes. Was wir brauchen, ist ein Demokratiefördergesetz und nicht die Axt am Fundament unseres demokratischen Miteinanders.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2026

Mit Blick auf die Aktuelle Stunde im Bundestag zu Änderungen im Programm „Demokratie leben!“ sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die von Familienministerin Prien geplanten Änderungen beim Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ sind ein harter Schlag für die Demokratiearbeit in diesem Land. 

Ausgerechnet in einer Zeit, in der demokratische Strukturen weltweit und auch bei uns unter Druck stehen wie noch nie, will die Ministerin 200 Projekten die Mittel streichen und droht einer kritischen Zivilgesellschaft mit dem Ende der Unterstützung.

Als DGB stehen wir an der Seite der bedrohten Demokratieprojekte. Sie sind unsere verlässlichen  Partner*innen beim Einsatz für Demokratie und im Kampf gegen die extreme Rechte.

Von der zuständigen Ministerin erwarten wir dringend eine Weiterentwicklung von ‚Demokratie leben!‘ auf Basis von überprüfbaren Erkenntnissen  und wissenschaftlicher Evaluation. Auch wenn eine kritische Zivilgesellschaft manchmal unbequem ist, kann und darf man ihre Initiativen nicht kaputt sparen. Wohin ein solcher Umgang mit bürgerlichem Engagement am Ende führt, sehen wir aktuell in vielen Ländern, die ohne diese demokratischen Strukturen aus dem Ruder laufen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.03.2026

Anlässlich der Bundestagsdebatte zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fordert der Paritätische Gesamtverband, die bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Vereine und Initiativen vor Ort sind unerlässlich, um die Demokratie zu stärken und menschenverachtenden Tendenzen entgegenzutreten. Demokratie lebt von Engagement und Vielfalt.

Dass sich die Bundesfamilienministerin zur Weiterführung des Programms bekannt hat, ist gut. Den digitalen Raum stärker in den Blick zu nehmen und auch hier mehr Menschen zu erreichen, ist wichtig. Aber das gelingt am besten, wenn man an die erfolgreiche Arbeit der Organisationen anknüpft. 

 „Auf die über Jahre aufgebauten vielfältigen Ansätze und Erfahrungen aus der Zivilgesellschaft können wir nicht verzichten“, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.  „Das Programm braucht keinen Neustart. Das bestehende Engagement für Vielfalt und Demokratie muss ermutigt, gestärkt und dauerhaft stabil gefördert werden.

Besonders schutzbedürftig sind Initiativen, die aktiv gegen Rechtsextremismus eintreten, sowie Gruppen von Menschen mit Migrationsgeschichte, queere Gruppen und Menschen mit alternativen Lebensentwürfen. Sie stehen unter zunehmendem Druck, werden eingeschüchtert und bedroht. Sie verdienen besondere Wertschätzung und staatliche Förderung für ihr wertvolles und wirksames Engagement. 

„Einmal verlorenes Engagement lässt sich nicht einfach wiederbeleben. Das dauert Jahre. Sind Initiativen einmal verloren, lassen sie sich nicht einfach wiederherstellen. Die beteiligten Organisationen brauchen schnell Planungssicherheit“, fordert Rock.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.

Konkret sieht der gemeinsame Gesetzentwurf von BMJV und BMBFSFJ folgende Neuerungen vor:

  1. Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen

Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.

  1. Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote

Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.

Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll im Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.

Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.

  1. Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördern. Zudem soll sie das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.

  1. Anpassung der „Kirchenklausel“

Die sogenannte „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG) soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.

  1. Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 17. April 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf und ein begleitendes Informationspapier finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.04.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Seit 1967 wird der Internationale Kinderbuchtag am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.

In diesem Jahr steht der Kinderbuchtag unter dem Motto „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt:

„Geschichten, ob auf Papier oder digital, sind Samen, die Neugier, Empathie und Fantasie in jungen Herzen keimen lassen. Es liegt uns besonders am Herzen, dass jedes Kind Zugang zu Büchern hat, die es inspirieren: ob im Klassenzimmer, in der Familie, in der Bibliothek oder auf dem Tablet. Geschichten öffnen nicht nur Türen zu neuen Welten, sondern verbinden uns auch über Grenzen hinweg. Lasst uns gemeinsam die Freude am Lesen fördern und so die Grundlage für eine lebenslange Liebe zu Geschichten legen.“

Leider bekommen nicht alle Kinder die Chance, das Abenteuer Lesen für sich zu entdecken. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Lese- und Bücherräume für Kinder vor Ort sind dazu wirksame Mittel. Lesen und Vorlesen sollte für alle Kinder zum Alltag gehören – wünscht sich die Kinderkommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2026

Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Grünen-Fraktion (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gynäkologe Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete.

Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends.

Die Gynäkologin Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden.

Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch.

Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde, Stephanie Wallwiener, von der Uniklinik Halle. Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.

Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit der Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.

Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche.

Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) erklärte, eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 15.04.2026

Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten seien sich jedoch einig, dass es den gesetzlichen Regelungen bislang an Klarheit fehlt und genauere Regelungen zu einer weiteren Sensibilisierung von allen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufen führen sollten.

Vor diesem Hintergrund sehe sie im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens insoweit Reformbedarf, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 enthalte den Auftrag, sich bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren maßgeblich zu Lasten der gewalttätigen Person zu berücksichtigen.

Entsprechende Referentenentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts sowie zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bald vorgelegt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Überdies habe sie am 19. November 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde ( 21/4082).

Darin wird laut Vorlage unter anderem die Möglichkeit eröffnet, „auch in einem Umgangsverfahren dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen gegen einen Elternteil anzuordnen, von dem eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht“. Das beinhalte die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wenn diese unerlässlich für den Schutz des Kindes ist.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, zudem am 25. März 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen zu haben, mit dem Opfer von schweren Straftaten im Strafprozess besser unterstützt werden sollen. Dazu solle die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt werden. Insbesondere sollten Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollten sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.

Auch erarbeite das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Angaben zufolge derzeit einen Regelungsvorschlag, der es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtern soll, ihren Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags durchzusetzen. „Denn die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt ist in der Praxis oft mit hohen Hürden verbunden“, heißt es dazu in der Antwort des Weiteren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 13.04.2026

Nach der Entwicklung beim Elterngeld und dem ElterngeldPlus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5072). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, wie viele Personen das Elterngeld seit 2021 in Anspruch genommen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 281 vom 09.04.2026

Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (21/4915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).

Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und -anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudem Vorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentliche Informationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort auf Drucksache 21/1732.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/4925) auf eine Kleine Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit. Mit dieser soll die derzeitige Regelung einer täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden abgelöst werden. Dazu schreibt die Regierung, es gehe bei der Wochenarbeitszeit nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Gestaltungsspielraum für Sozialpartner und Arbeitsvertragsparteien. „Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.“

Das Arbeitszeitgesetz gebe dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus würden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente. Zur genauen Ausgestaltung des Vorhabens könne die Regierung derzeit noch keine Angaben machen, da es sich noch im Beratungsprozess befinde, heißt es weiter in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um die am 1. Januar 2025 in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommene Förderung wohngemeinnütziger Zwecke (Neue Wohngemeinnützigkeit – NWG) zu befördern. Wie es in der Antwort der Regierung (21/4908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (21/4553) heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zur marktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsübliche Vergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne. Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichneten Wohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zu bestimmen wären.

Die Bundesregierung plant nicht, Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. Der Koalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.

In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale oder gemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa elf Millionen Haushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026

Steuerpflichtige mit Kindern sind wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4483) hin und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Würde der auf der elterlichen Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beruhende Bedarf bei der Bemessung der Einkommensteuer außer Betracht gelassen, wären die Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen benachteiligt, da deren Leistungsfähigkeit nicht durch die Erfüllung elterlicher Pflichten gemindert werde. Das Gebot der horizontalen Gleichheit wäre verletzt, schreibt die Regierung.

Der Betreuungsbedarf muss nach Angaben der Regierung als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt werde. Auf die Frage, warum Steuerpflichtige mit höherem Einkommen stärker entlastet würden, antwortet die Regierung: „Dass sich die Freibeträge für Kinder (ebenso wie andere steuerliche Freibeträge) mit steigendem Steuersatz stärker finanziell auswirken, ist die notwendige Folge eines progressiven Einkommensteuertarifs. Jeder Abzugstatbestand oder Steuerfreibetrag führt in einem progressiven Einkommensteuertarif zu einer nominal höheren Entlastung einkommensstarker Steuerpflichtiger.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 253 vom 27.03.2026

Neue SOEP-Auswertung zur Altersvorsorge: Private Vorsorge wenig verbreitet und ungleich verteilt – Neues Altersvorsorgedepot soll Riester-Rente ablösen, zentrale Probleme bleiben aber bestehen – Auch bei betrieblicher Vorsorge deutliche Unterschiede – Mehrheit der Bevölkerung sieht Staat in der Verantwortung, Lebensstandard im Alter zu sichern

Der Bundestag hat vor wenigen Wochen ein neues Altersvorsorgedepot beschlossen, das die Riester-Rente ersetzen soll. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu stärken und breiter in der Bevölkerung zu verankern. Neue Auswertungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstreichen, dass der Bedarf dafür tatsächlich groß ist: Altersvorsorge über die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung hinaus ist in Deutschland bislang wenig verbreitet und unterscheidet sich stark zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Besonders selten sorgen Geringverdienende sowie Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zusätzlich vor. „Ergänzende private Altersvorsorge erreicht bislang längst nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen und verstärkt bestehende Ungleichheiten im Alter eher, als dass sie diese ausgleicht“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Er hat die Studie gemeinsam mit Johannes Geyer und Marcus Borlinghaus erstellt.

Unter den heutigen Rentner*innen spielt die private Altersvorsorge bislang nur eine geringe Rolle. Weniger als zehn Prozent beziehen eine private Zusatzrente, bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es etwa ein Drittel. In der Erwerbsbevölkerung ist die Verbreitung von privat abgeschlossenen Riester-Verträgen deutlich höher, hat sich seit Mitte der 2010er Jahre aber nicht mehr erhöht und ist zuletzt sogar gesunken. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen: Personen mit höherem Einkommen, höherer Bildung und ohne Migrationshintergrund verfügen deutlich häufiger über eine zusätzliche Altersvorsorge. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede – Frauen sorgen eher zusätzlich für das Alter vor als Männer.

Reform greift zentrale strukturelle Probleme nur teilweise auf

Die betriebliche Altersvorsorge ist insgesamt zwar weiter verbreitet als die private. Allerdings zeigen bestehende Studien und die verfügbaren Daten auch hier deutliche Unterschiede: Beschäftigte in größeren Unternehmen sowie in bestimmten Branchen nutzen entsprechende Angebote deutlich häufiger als Beschäftigte in kleinen Betrieben. Zudem bestehen Unterschiede nach Geschlecht und Region.

„Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen“ Johannes Geyer

Mit dem neu beschlossenen Altersvorsorgedepot sollen die Anreize für private Vorsorge verbessert werden. Einzelne Elemente, etwa renditestärkere Anlagestrategien oder ein staatliches Standardprodukt, könnten die Attraktivität zwar tatsächlich erhöhen. Gleichzeitig bleiben den Studienautoren zufolge aber zentrale strukturelle Probleme bestehen. „Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen, weil vor allem diejenigen vorsorgen, die ohnehin über ausreichende Ressourcen verfügen“, sagt DIW-Rentenexperte Johannes Geyer. Auch die neue Ausgestaltung der Förderung sei kritisch zu sehen, da sie tendenziell Haushalte mit höheren Einkommen begünstige. „Die Förderung hängt stark davon ab, wie viel eingezahlt wird – dadurch profitieren Menschen mit höherem Einkommen überproportional“, so Geyer.

Strukturelle Reformen erforderlich 

Aus Sicht der Studienautor*innen wäre eine stärkere strukturelle Verankerung der ergänzenden Altersvorsorge erforderlich, um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Sinnvoll sei etwa ein verpflichtendes kapitalgedecktes System, das stärker an bestehenden Modellen der betrieblichen Altersvorsorge ansetzt und kollektive Elemente enthält, bei denen Risiken nicht allein individuell getragen werden, sondern innerhalb eines Jahrgangs teilweise ausgeglichen werden können. Dadurch lassen sich Renditeschwankungen und unterschiedliche Erwerbsbiografien besser abfedern als in Systemen mit strikt individuellen Vorsorgekonten.

Gleichzeitig gibt es offenbar eine breite gesellschaftliche Unterstützung für eine zentrale Rolle des Staates bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter. Rund 60 Prozent der im SOEP Befragten befürworten eine überwiegend staatliche Verantwortung, während nur eine kleine Minderheit eher jede*n Einzelne*n in der Verantwortung sieht.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)  vom 15.04.2026

Die Mehrwertsteuer erhöhen, um Löcher im Bundeshaushalt zu schließen und möglicherweise noch Senkungen bei Einkommensteuer oder einzelnen Sozialbeiträgen zu finanzieren? Die Idee wird nach Medienberichten in der Bundesregierung geprüft. Doch was sich nach einer einfachen Lösung anhört, belastet in Wahrheit Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien überproportional stark. Die Unwucht verschwindet nicht, wenn im Gegenzug der ermäßigte Mehrwertsteuersatz etwa auf Grundnahrungsmittel gesenkt wird, es sei denn die möglichen Mehreinnahmen des Staates schrumpfen stark zusammen. Hinzu kommt: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation weiter an und bremst Konsumlaune und Bautätigkeit, ergibt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Ausgerechnet in der aktuellen Situation „dem Energiepreisschock noch einen Mehrwertsteuerschock hinzuzufügen“ gefährde den Aufschwung und könnte die Europäische Notenbank zu schädlichen Zinserhöhungen bewegen, warnen Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober, die Autor*innen der Kurzstudie.

Die Mehrwertsteuer belastet ärmere Haushalte stärker als solche mit hohen Einkommen, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens ausgeben. Familien sind stärker belastet als Paare ohne Kinder oder Alleinstehende, weil sie bei gleichem Einkommen ebenfalls mehr für ihren Konsum ausgeben. Beispielsweise würde die Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 19 Prozent um einen Prozentpunkt eine Familie mit zwei Kindern und einem niedrigen Bruttoeinkommen von etwa 3.800 Euro im Monat um knapp 11 Euro zusätzlich belasten. Das entspräche etwa 0,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für Alleinlebende mit ähnlichen Einkommen betrüge die Belastung gut 0,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen von mehr als 13.000 Euro brutto monatlich wären es lediglich gut 0,1 Prozent.

Um dieses Problem abzumildern, wurde wiederholt vorgeschlagen, im Gegenzug den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer zu senken. Damit würden etwa Grundnahrungsmittel oder Tickets im Personenverkehr günstiger, Gütergruppen, für die Familien und ärmere Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens ausgeben als Besserverdienende. Eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt bei gleichzeitiger Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte führt auch tatsächlich dazu, dass die meisten Haushaltstypen am Ende per Saldo nicht oder nur in sehr geringem Maß belastet würden. Allerdings fällt bei einer solchen Kombination auch der fiskalische Nutzen relativ gering aus: Während eine isolierte Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt allein dem Bund über 8 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen bringen würde, sind es bei gleichzeitig zwei Punkten niedrigerem ermäßigten Satz nur 4,6 Milliarden. 

Sollen die Mehreinnahmen nennenswert sein, müsste also stärker erhöht werden. Eine von Ökonomen vorgeschlagene Anhebung des Regelsatzes um drei Prozentpunkte bei gleichzeitiger Absenkung des ermäßigten Satzes um zwei Prozentpunkte, die dem Bund 21 Milliarden Euro einbringen würde, belastet aber wiederum alle Haushalte spürbar, und zwar erneut ärmere Haushalte stärker als Besserverdienende und Familien stärker als Alleinstehende (Tabelle 1 und Tabelle 2 in der Kurzstudie; Link unten). 

Zweites Problem neben der sozialen Schieflage: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation an: Rein rechnerisch würde eine Kombination aus drei Prozentpunkten höherem Regelsatz und zwei Prozentpunkten niedrigerem ermäßigten Satz die Inflationsrate um fast einen Prozentpunkt erhöhen, zeigen die Berechnungen des IMK. Dabei könnte der Effekt noch unterschätzt sein, weil nicht sicher ist, dass der Handel die Senkung des reduzierten Satzes vollständig an die Konsument*innen weitergeben würde.

Eine durch eine Mehrwertsteuererhöhung verstärkte Inflation könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung deutlich schädigen, und zwar gleich auf zwei Wegen. Einmal würden zusätzlich steigende Preise den privaten Konsum und den Wohnungsbau bremsen, und damit zwei wesentliche Faktoren dafür, dass es in diesem und im kommenden Jahr trotz Iran-Kriegs und deutlich gestiegener Energiepreise doch noch zu einer wirtschaftlichen Erholung kommt. Zum Zweiten stiege der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB), die Zinsen zu erhöhen. Zinserhöhungen würden die Investitionstätigkeit dämpfen und dürften auch die ohnehin vom Energiepreisschub hart getroffene Industrie belasten.

Kompensationen durch niedrigere Einkommensteuern oder Sozialabgaben bringen wenig

Von Ideen, die Wirtschaft anzukurbeln, indem Einnahmen aus einer höheren Mehrwertsteuer in eine Senkung von Einkommensteuer oder Sozialabgaben fließen, halten die Forschenden des IMK wenig. Grund: Solche Umschichtungen kommen insbesondere bei ärmeren Haushalten gar nicht an. Viele von ihnen zahlen kaum oder gar keine Einkommensteuer. Und würden beispielsweise die Krankenkassenbeiträge gesenkt und der Fehlbetrag durch Zahlungen des Bundes an die Versicherungen ausgeglichen, käme nur die Hälfte der Entlastung bei den Haushalten an, während die andere Hälfte an die Unternehmen gehen würde. „Auch hier wäre ein vollständiger Ausgleich der Belastungen durch die höhere Mehrwertsteuer unrealistisch“, betonen Dullien und Tober.

Hinzu kommt ein psychologisches Phänomen, das das IMK in den vergangenen Jahren mit Befragungen durchleuchtet hat: Entlastungen bei der Einkommensteuer oder bei Sozialabgaben werden von Steuerzahler*innen und Versicherten oft nicht vollständig wahrgenommen. In Befragungen des IMK während der Covid-Pandemie unterschätzten so die Menschen die Entlastung durch direkte Maßnahmen wie Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer oder Auszahlungen von Einmalzahlungen, während Preisveränderungen sehr stark wahrgenommen wurden. „Überträgt man das auf die aktuelle Situation, so besteht die Gefahr, dass die Entlastungen nicht oder nur unvollständig wahrgenommen werden, während die Preiserhöhungen aus der klar angekündigten Mehrwertsteuererhöhung negativ auf die Konsumstimmung durchschlagen“, warnen die Forschenden.

Mehrwertsteuererhöhung: Schlechte Politik mit riskantem Timing. IMK Kommentar Nr. 19, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.04.2026

Noch deutlich höhere Teilzeitquoten als in Deutschland, Stress, emotionale Erschöpfung durch Arbeitsdruck und Zeitnot mit Milliardenkosten für die Wirtschaft – die langen Arbeitszeiten in der Schweiz haben deutliche Negativ-Effekte und sind in der Eidgenossenschaft keineswegs unumstritten. Das zeigt eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

In vielen Diskussionen über die Erwerbsarbeitszeit in Deutschland wird auf die Schweiz verwiesen. Ein Vergleich zeige, dass es bei der Ausweitung der individuellen Erwerbsarbeitszeiten in Deutschland noch deutliche Spielräume gebe. Beispielsweise durch eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Aufhebung der täglichen Höchstarbeit, wie sie auch der Bundesregierung vorschwebt. Tatsächlich ist die betriebsübliche bzw. vertragliche Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle im Nachbarland mit 41,7 Stunden höher als in Deutschland oder anderen EU-Staaten. Doch der oberflächliche Zahlenvergleich greife zu kurz, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Ein detaillierter Blick auf die Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche Preis für diese hohen Arbeitszeiten sehr hoch ist, denn sie wirken sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus.“

Hoher Vollzeitstandard, gleichzeitig sehr hohe Teilzeitquote

Auffällig ist, dass in der Eidgenossenschaft nicht nur die Stundenzahl bei Vollzeitbeschäftigung hoch ist, sondern auch die Quote der Teilzeitbeschäftigten. 2024 waren 58,4 Prozent der Frauen in der Schweiz in Teilzeit erwerbstätig und 21,1 Prozent der Männer. Damit liegt der Teilzeitanteil von Frauen sogar noch über dem in Deutschland (49 Prozent). Auch Männer (12 Prozent) arbeiten in Deutschland seltener mit reduzierter Stundenzahl.

Das Beispiel der Schweiz zeige: „Eine hohe Vollzeitnorm führt zu einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten“, analysieren Kohlrausch und ihre Ko-Autorin Noémie Zurlinden von der schweizer Gewerkschaft Unia. „Gerade für Frauen ist dies daher kein nachhaltiger Weg zu einer Ausweitung der Erwerbsbeteiligung.“ Hintergrund: Frauen tragen den deutlich größeren Anteil an unbezahlter Care-Arbeit, also etwa Kinderbetreuung, Haushaltsarbeit oder Pflege: Das gilt in der Schweiz wie in Deutschland und vielen anderen Ländern und führt dazu, dass Erwerbsarbeit oft nur in Teilzeit möglich ist. Durch die langen Vollzeit-Arbeitszeiten ist dieser Druck in der Schweiz besonders groß. Auch die Teilzeit ist vergleichsweise lang: Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen in der Schweiz im Mittel rund 31 Wochenstunden im Erwerbsjob, in Deutschland sind es etwa 27 bis 28 Wochenstunden.

Daraus folgt, dass Frauen in der Schweiz, bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammengerechnet, mehr als Männer und auch mehr als Frauen in Deutschland arbeiten. Nach Daten des eidgenössischen Bundesamtes für Statistik sind es bei Frauen in der Schweiz insgesamt durchschnittlich 57,2 Stunden pro Woche, schweizer Männer kommen auf 54,3 Stunden. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit in Deutschland beläuft sich bei Frauen auf 54 und bei Männern auf 53 Stunden. Auch wenn die Datengrundlagen – wie bei internationalen Arbeitszeitvergleichen sehr oft – nicht vollständig vergleichbar sind, „so ist dies doch ein deutlicher Hinweis auf die hohen Belastungen, die vor allem für Frauen mit hohen Erwerbsarbeitszeiten einhergehen“, schreiben Kohlrausch und Zurlinden.

Lange und entgrenzte Arbeitszeiten mit Folgen für Gesundheit und Produktivität

Lange Arbeitszeiten gehen zudem oft mit einer Entgrenzung und Fragmentierung von Arbeit einher, die besonders belastend sein kann. So zeigt die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingung (EWCTS 2024), dass entgrenzte Arbeitszeiten und die damit einhergehende Überlagerung von Arbeit und Privatleben sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ein Problem sind – in der Schweiz aber noch deutlich ausgeprägter. Während schon in Deutschland 19 Prozent der Arbeitnehmer*innen mehrere Male pro Monat in der Freizeit arbeiten, um die Arbeitsanforderungen zu erfüllen, sind es in der Schweiz sogar 29 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten, die im letzten Monat mindestens einmal weniger als elf Stunden Ruhezeit zwischen dem Ende eines und dem Beginn des nächsten Arbeitstages hatten, liegt in der Schweiz mit 25 Prozent acht Prozentpunkte über dem Anteil in Deutschland. In der Schweiz arbeiten 15 Prozent 48 oder mehr Stunden pro Woche. Das ist mehr als doppelt so häufig wie in Deutschland, wo bereits sieben Prozent der Befragten angeben, dass ihre Arbeitswochen 48 oder mehr Stunden betragen, obwohl die Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden liegt.

Höchst problematische Werte, warnen Kohlrausch und Zurlinden. Untersuchungen zeigten, dass tägliche Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden und wöchentliche Arbeitszeiten von 48 Stunden und mehr zu gesundheitlichen Beschwerden, Burnout-Symptomen und Stresserleben führten. Zahlreiche Studien belegten darüber hinaus einen deutlichen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und einem erhöhten Unfallrisiko. So steigt etwa das Verletzungsrisiko nach der neunten Arbeitsstunde exponentiell an. Auch „fragmentierte“ Arbeitszeiten, bei denen Arbeitnehmer*innen ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und beispielsweise abends wieder aufnehmen, gehen nach Untersuchungen des WSI für Deutschland oft einher mit mehr Zeit- und Leistungsdruck, was die Gesundheit negativ beeinflussen kann.

Die Gesundheitsförderung Schweiz, eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung führt einen Job-Stress-Index. Danach hat der Anteil von gestressten Erwerbstätigen im letzten Jahrzehnt zugenommen, so die Forscherinnen. Während 2014 noch 24,8 Prozent der Beschäftigten gestresst waren, waren es 2022 bereits 28,2 Prozent. Daten von Gesundheitsförderung Schweiz zeigen auch, dass in diesem Zeitraum der Anteil der Erwerbstätigen, die sich emotional erschöpft fühlten, von 24,0 Prozent auf 30,3 Prozent wuchs. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Fälle von Langzeitarbeitsunfähigkeit unter schweizer Beschäftigten. Die Gesundheits-Stiftung berechnete für 2022, dass arbeitsbezogener Stress die schweizer Wirtschaft unter dem Strich rund 6,5 Milliarden Franken kostete – und das bezogen auf ein Achtel der Erwerbstätigenzahl Deutschlands.

Zudem kommen verschiedene Studien zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsproduktivität bei langen Arbeitszeiten sinkt. Im Laufe langer Arbeitstage werden mehr Fehler gemacht, es braucht mehr Zeit, Tätigkeiten zu erledigen. Das gelte nicht nur bei überwiegend körperlicher Arbeit, sondern „auch für wissensnahe Tätigkeiten und Büroarbeit“, betonen die Expertinnen.

Was wirklich hilft: Vereinbarkeit verbessern, Arbeitsfähigkeit Älterer erhalten

Alles in allem zeige ein vertiefter Blick in die Schweiz, dass der Ansatz, die Arbeitszeiten forciert auszudehnen, in die falsche Richtung gehe, um Erwerbspotenziale, die es in Deutschland durchaus gibt, auszuschöpfen. So sei eine Erhöhung des Erwerbsvolumens von Frauen ein wichtiger Faktor. Das funktioniere allerdings nur mit einer Neuverteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen, wenn es nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Frauen führen solle, analysieren Kohlrausch und Zurlinden. „Dafür muss es zeitliche Spielräume gerade für Männer geben, einen größeren Anteil der Sorgearbeit zu übernehmen. Eine hohe Vollzeitnorm hätte hier sicherlich eher den gegenteiligen Effekt.“ Ein Ausbau von institutioneller Kinderbetreuung und Pflege sei ebenfalls eine wichtige, wenngleich nicht hinreichende, Voraussetzung für eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen.

Anstatt die Erwerbsarbeitszeiten weiter auszudehnen, sollte der Reduktion von arbeitsverursachtem Stress eine höhere Bedeutung zukommen, so die WSI-Analyse. „Zur Verbesserung von Wohlbefinden und Gesundheit der Arbeitnehmenden, aber auch um die Produktivitätsverluste aufgrund von arbeitsbezogenem Stress und langen Arbeitszeiten zu reduzieren und den Beschäftigten zu ermöglichen, das gesetzlichen Rentenalter zu erreichen.“ Die Realität in Deutschland sieht jedoch häufig anders aus. In der Betriebs- und Personalrätebefragung des WSI gaben mehr als ein Sechstel der befragten Personal- und Betriebsräte an, dass sich der Betrieb beispielsweise „gar nicht“ darum bemühe, die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter ihren Bedürfnissen entsprechend besser zu gestalten.

Arbeitszeitflexibilisierung und lange Erwerbsarbeitszeiten: Warum die Schweiz kein Vorbild ist. WSI Kommentar Nr. 8, April 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.04.2026

Ausbildungsabbrüche haben im Schnitt erhebliche Einkommensverluste zur Folge. Jugendliche, die ihre Ausbildung aufgrund einer anderen attraktiven Ausbildung oder Beschäftigung abbrechen, erzielen in den zehn Jahren nach Abbruch im Durchschnitt etwa die Hälfte des Einkommens vergleichbarer Absolventinnen und Absolventen. Diese Einkommensverluste sind sozial stark ungleich verteilt. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung von Forschenden des Instituts für Arbeitsmarkt – und Berufsforschung (IAB), der Universitäten Bamberg und Bielefeld und des Schwedischen Instituts für Sozialforschung.

Der negative Effekt eines Ausbildungsabbruchs konzentriert sich stark auf Jugendliche aus eher benachteiligten Familien. Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, konnten im zehnjährigen Untersuchungszeitraum im Schnitt ein Einkommen von 153.000 Euro erzielen. Bei denjenigen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, beläuft sich dieses auf lediglich 82.000 Euro. Für Jugendliche aus sozial besser gestellten Familien zeigen sich hingegen keine Einkommensnachteile. Trotz des Abbruchs erreichen sie langfristig im Durchschnitt vergleichbare Einkommensniveaus wie Absolvent*innen aus derselben Herkunftsgruppe.

„Die Folgen eines Ausbildungsabbruchs hängen auch mit den verfügbaren sozialen Ressourcen zusammen“, so IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Jugendliche aus nicht benachteiligten Haushalten nehmen nach einem Abbruch häufiger erneut eine Ausbildung auf, sogenannte Zweite-Chance-Wege. Außerdem unterscheiden sich die Arbeitsmarktzugänge derjenigen, die keinen weiteren Abschluss erwerben. Abbrecher*innen aus nicht benachteiligten Familien arbeiten deutlich häufiger in Tätigkeiten, die formal eigentlich einen Berufsabschluss erfordern. Sie sind also häufiger „unterqualifiziert“ für ihren Job, haben aber dennoch vergleichsweise gute Einkommens- und Aufstiegschancen.

„Bessere Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in die berufliche Bildung, eine engere Begleitung beim Übergang in Beschäftigung sowie der Abbau von Zugangsbarrieren zu qualifizierten Tätigkeiten könnten dazu beitragen, die langfristigen Folgen eines Ausbildungsabbruchs zu begrenzen“, folgert IAB-Forscher Alexander Patzina.

Die Studie ist abrufbar im IAB-Forum unter https://iab-forum.de/wann-der-ausbildungsabbruch-zur-einkommensfalle-wird-und-wann-nicht/. Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 650.000 Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung, die zwischen 2000 und 2007 ihre Erstausbildung nach der Haupt- oder Realschule begonnen haben. Dabei wird soziale Herkunft über die Bildungsabschlüsse der Personen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Jugendlichen hergeleitet.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.04.2026

  • 1,19 Millionen Frauen und 417 000 Männer bezogen 2025 Elterngeld; Väteranteil mit 25,9 % nahezu unverändert
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 40,3 % auf neuem Höchststand
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2025 bei Frauen mit 14,9 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2025 Elterngeld erhalten. Das waren rund 62 000 oder 3,7 % weniger als im Jahr 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15 000 oder 3,4 % auf 417 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 47 000 oder 3,8 % auf 1,19 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021. Diese Entwicklung spiegelt auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider.

648 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 45,2 % der berechtigten Mütter und 26,1 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 40,3 % (2024: 36,7 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,3 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil lag im Jahr 2025 mit 25,9 % nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (2024: 25,8 %). 2024 war der Väteranteil erstmals leicht rückläufig, nachdem er zuvor seit 2015 kontinuierlich gestiegen war – von damals 20,9 %.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2025 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,0 %) und Bayern (27,6 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2025 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (21,0 %).

Erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2025 unverändert bei 14,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2025 sowie für das 4. Quartal 2025 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2025 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.04.2026

Altersabstand in Ostdeutschland deutlich größer als in Westdeutschland

Über den idealen Altersabstand zwischen Geschwistern wird viel diskutiert. In Deutschland lagen zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Geschwisterkindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,1 Jahre (Median), wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Geschwister am 10. April mitteilt. Der Altersabstand ist damit etwas geringer als zehn Jahre zuvor: 2014 lag er bei 3,3 Jahren.

Gibt es weitere Geschwisterkinder, so liegen diese altersmäßig weiter auseinander: So betrug der Abstand zwischen der Geburt des zweiten und des dritten Kindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre. Zwischen drittem und viertem Geschwisterkind lagen 3,6 Jahre. Hier gab es gegenüber dem Jahr 2014 kaum Veränderungen: Damals lagen zwischen zweitem und drittem Kind 3,9 Jahre und zwischen drittem und viertem ebenfalls 3,6 Jahre.

Zwischen Geburt von erstem und zweitem Kind liegen in Ostdeutschland 3,8 Jahre

Der Altersabstand von Geschwistern ist in Ostdeutschland größer als in Westdeutschland. Zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes lagen in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre, in den westdeutschen waren es 3,0 Jahre. Zwischen dem zweiten und dritten Kind waren es 4,4 Jahre beziehungsweise 3,7 Jahre. Ein Grund für den Unterschied könnte sein, dass Frauen in Ostdeutschland bei der Geburt ihres ersten Kindes mit durchschnittlich 29,2 Jahren mehr als ein Jahr jünger waren als Frauen in Westdeutschland mit im Schnitt 30,5 Jahren.

Methodische Hinweise:

Bei den hier genannten Geburtenabständen zum Geburtstag des vorangegangenen Kindes der Mutter handelt es sich um Median-Werte. Betrachtet werden Einzelkinder sowie das jeweils erste Mehrlingskind.

Das Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet.

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum Geburtenabstand bei Kindern derselben Mutter sind in einer Internettabelle in unserem Webangebot zu finden. Weitere Ergebnisse zur Geburtenfolge bietet die Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.04.2026

Das Risiko gewalttätiger Angriffe schreckt Frauen nicht von der Lokalpolitik ab – wenn sie hoch motiviert sind

Die Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe, denen kommunalpolitisch Engagierte immer stärker ausgesetzt sind, führen nicht dazu, dass Frauen sich aus diesem Feld zurückziehen. Eine Studie der Forscher Jeyhun Alizade und Fabio Ellger vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung mit internationalen Co-Autoren belegt für Deutschland anhand von Statistiken und Umfragedaten: Weder die Häufigkeit noch die Schwere politischer Angriffe beeinflussen den Anteil von Kandidatinnen auf den Wahllisten der betroffenen Gemeinden negativ. Dass die zunehmende Gewalt Frauen auf kommunaler Ebene nicht einschüchtert, gilt allerdings nur für die, die ohnehin hoch motiviert sind. Frauen, die sich als politisch weniger interessiert beschreiben, werden durch das steigende Risiko durchaus von einer möglichen Kandidatur abgehalten. Dieses „Pipeline-Problem“ trifft auf eine Situation, in der Frauen deutlich unterrepräsentiert sind: In neun von zehn deutschen Rathäusern regiert ein Mann, der Frauenanteil in lokalen Räten liegt bei unter einem Drittel.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums nahmen die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker im Jahr 2023 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, 2024 gab es einen erneuten Anstieg um 20 Prozent. Es stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung Einfluss auf die politische Teilhabe bislang ohnehin unterrepräsentierter Gruppen hat. Zur Beantwortung dieser Frage verband das Forscherteam zwei empirische Zugänge. Für mehr als 2.000 Gemeinden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Hessen wurde der Zusammenhang zwischen Angriffen auf politisch Aktive und dem Anteil von Kandidatinnen bei Kommunalwahlen untersucht. Außerdem wurden über 3.500 Menschen mit Informationen über die steigende Gewalt konfrontiert und anschließend nach ihren politischen Ambitionen befragt.

Die Auswertung der Listen bot eine Überraschung: Selbst dort, wo es zu gravierenden Übergriffen kam, lässt sich kein Rückzug von Frauen aus der lokalen Parteipolitik beobachten. Die Repräsentation von Frauen auf kommunaler Ebene erweist sich gegenüber einem zunehmend konflikthaften politischen Umfeld als erstaunlich stabil. Die ergänzenden Online-Befragungen zeichnen ein differenziertes Bild: In der Gruppe mit hohem politischem Interesse führte die Konfrontation mit Gewaltstatistiken eher bei Männern dazu, dass ihre Bereitschaft zum Engagement sank. Dieser Effekt verringert die bestehende Gender-Lücke tendenziell, da in dieser Gruppe die Bereitschaft der Frauen stabil bleibt. Abschreckend wirken die Informationen allerdings auf Frauen, die sich selbst politisch als weniger interessiert einstufen. Die Forscher sprechen von einem „Pipeline-Problem“: Es fehlt die zweite Reihe, aus der neue Engagierte gewonnen werden können. „Offensichtlich entscheiden sich überhaupt nur Frauen für diesen Weg, die bereits eine hohe Resilienz mitbringen“, erläutert Jeyhun Alizade.

Männer dominieren also weiterhin das Bild in der deutschen Kommunalpolitik. Die Befürchtung, dass die zunehmende verbale und physische Gewalt Frauen noch weiter verdrängen könnte, wird durch die vorliegende Studie zwar nicht bestätigt. Die Ergebnisse sind dennoch beunruhigend. „Eine lebendige Demokratie darf nicht zur Voraussetzung machen, dass ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten über eine außergewöhnliche Risikobereitschaft verfügen“, betont Co-Autor Fabio Ellger. „Besserer Schutz der Engagierten ist unabdingbar für eine vielfältige Demokratie.“

Alizade, J., Ellger, F., Grünewald, M. and Tichelbaecker, T. (2025), Does political violence undermine descriptive representation? The case of women in politics. European Journal of Political Research, 64: 2106-2121. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.1111/1475-6765.70017

Sie finden einen Artikel zur Studie in den neuen WZB-Mitteilungen: „Politische Gewalt und lokales Engagement – Reagieren Männer anders auf Angriffe als Frauen“.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 31.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

DFV zieht Bilanz: Wohnen wird für Familien zunehmend zum Armutsrisiko

Von Oktober 2025 bis Anfang April konnten Mieterinnen und Mieter deutschlandweit ihre Erfahrungen zur Wohnsituation im Rahmen der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen teilen. Über 800 Menschen beteiligten sich an der Aktion, die der Deutsche Familienverband (DFV) gemeinsam mit der ARD und weiteren Partnerorganisationen durchführte. Für den DFV war besonders die Perspektive von Familien von Interesse.

Die Ergebnisse machen deutlich: Viele Familien stehen unter erheblichem Druck. Sie müssen einen großen Teil ihres Einkommens für Miete aufbringen, finden kaum passende Wohnungen und sind vom sogenannten Lock-in-Effekt betroffen – Umzüge in größere oder günstigere Wohnungen sind oft nicht möglich. Familien berichten zudem über Nachteile bei der Wohnungssuche im Vergleich zu kinderlosen Haushalten.

„Die Mitmachaktion zeigt sehr anschaulich, wie stark Familien auf dem Wohnungsmarkt unter Druck stehen“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum muss dringend ausgebaut werden. Familien dürfen nicht zwischen Wohnqualität und finanzieller Sicherheit wählen müssen.“

Der DFV fordert deshalb ein umfassendes wohnungspolitisches Maßnahmenpaket, das Familien konsequent in den Mittelpunkt stellt:

  • Ausbau von familiengerechtem Wohnraum
  • Stärkung gemeinwohlorientierter Akteure
  • Schutz für Familien mit mittlerem Einkommen
  • Bekämpfung von Diskriminierung
  • Förderung von Wohneigentum für Familien

Die Abschlussdokumentation der Mitmachaktion „#besserwohnen – Wie können wir die Mietkrise stoppen?“ wurde bereits ausgestrahlt und fasst die Erkenntnisse zusammen. Durch die Kooperation konnte der DFV seine Expertise sichtbar einbringen und die Belange von Familien auf dem Wohnungsmarkt hervorheben.

Weitere Informationen:

Bericht (SWR): Wird Wohnen zum Armutsrisiko? – Was sagen Unterstützer und Teilnehmende der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen?

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.04.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Petition “Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen”. Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform zu Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen lehnt der DGB ab. 

Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstands:

„Teilhabe und Inklusion sind keine freiwilligen Leistungen, die man in schwierigen Zeiten zusammenstreichen kann. Wer meint, Kosten sparen zu können, indem Leistungen gekürzt, Eigenanteile erhöht oder Standards abgesenkt werden, greift die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt an. Das wäre ein Rückschritt bei der Inklusion und eine Rückabwicklung der Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes.

Mehr Effizienz, bessere Koordination und weniger Bürokratie in der Eingliederungshilfe unterstützen wir ausdrücklich. Aber sozialer Kahlschlag unter dem Deckmantel von ‘Steuerung’ oder ‘Kostendämpfung’ kommt nicht in Frage. Teilhabe und Inklusion sind ein grundlegendes Recht – verankert im Sozialstaat. Deutschland hat sich durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet.“

Hintergrund:

Anlass der Petition ist die Empfehlung Nr. 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) von Ende Januar 2026, die “zeitnahe Kostensenkungen” in der Eingliederungshilfe fordert. Im Raum stehen unter anderem: Änderungen beim Umgang mit Tarifsteigerungen (Folge: Lohndruck auf 410.000 Beschäftigte), Verlagerung von Leistungen in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards und Einschränkung von Mitwirkungsrechten der Betroffenen.

Eine DGB-Analyse zeigt: Rund 90 Prozent des Ausgabenanstiegs von 2020 bis 2024 (von 21,6 auf 29,5 Milliarden Euro) sind durch gestiegene Fallzahlen (+ 9,5 Prozent auf 1,03 Millionen Menschen) sowie Lohn- und Preisentwicklung erklärbar – nur etwa eine Milliarde Euro gehen auf Leistungsverbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz zurück.

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einem selbstbestimmten Leben – etwa beim Wohnen, Arbeiten oder in der Freizeit. Ein breites Bündnis aus Verbänden unterstützt die Petition der Lebenshilfe gegen Kürzungen. Die Petition fordert den Deutschen Bundestag auf, keine Kürzungen oder Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Das bestehende Recht (SGB IX) soll geschützt und gestärkt werden – mit klarer Priorität für Teilhabe statt Kostensenkung.

Weitere Informationen und die Petition finden Sie unter: www.teilhabeistmenschenrecht.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 14.04.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine strukturelle Stärkung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern. Diese Stärkung sollte sowohl durch ausreichende monetäre Leistungen als auch durch einen Ausbau infrastruktureller Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern erfolgen. Zudem müssen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bürokratische Hürden bei der Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen nachhaltig abgebaut werden. Die ab dem Jahr 2027 geplante weitgehend automatische Auszahlung des Kindergeldes könnte dabei Blaupause für weitere finanzielle Leistungen sein, beispielweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch hier muss es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes entsprechende Änderungen geben, um die Inanspruchnahmequoten dieser Leistungen deutlich zu erhöhen.

„Aus den Zahlen des Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt und in den letzten Jahren zudem stärker als diejenige der Gesamtbevölkerung gestiegen ist, leitet sich ein klarer Handlungsauftrag für die Bundesregierung ab. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht stellt fest, dass ein Aufwachsen in Armut für Kinder und Jugendliche oft von Einschränkungen in elementaren Lebensbereichen begleitet ist. Demnach leben sie häufig in überbelegten Wohnungen geringerer Qualität mit negativen Folgen für das Familienklima und die Persönlichkeitsentwicklung. Sie haben seltener Zugang zu sogenannten non-formalen Bildungsangeboten, zu frühkindlicher Bildung und Betreuung. Laut Bericht hängen Bildungschancen in Deutschland weiterhin maßgeblich mit dem sozioökonomischen Status der Familie zusammen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten und die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche ist in Deutschland von der sozialen Lage abhängig.

„Damit zeichnet die Bundesregierung ein klares Bild der vielen negativen Auswirkungen der Kinderarmut in Deutschland, die mit einem breiten, ressortübergreifenden Ansatz bekämpft werden muss. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das fordert im Übrigen auch das EU-Parlament, dass eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbrechen kann. Denn durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. April 2026

Veranstalter: Einstein Centers Population Diversity

Ort: Zoom

(mit englisch-deutscher Simultanübersetzung)

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Dr. Nicoletta Balbo

Außerordentliche Professorin für Soziologie in der Abteilung für Sozial- und Politikwissenschaften an der Bocconi-Universität Mailand

Kinder mit Behinderungen sind allzu oft eine unsichtbare Bevölkerungsgruppe, obwohl es weltweit mehr als 240 Millionen und in Europa rund 3,5 Millionen gibt. Was bedeutet es, im Alltag mit einem Kind oder einem Geschwister mit einer Behinderung in der Familie zu leben? Und welche Spillover-Effekte ergeben sich für die Klassendynamik, wenn Kinder mit der Behinderung eines Mitschülers oder einer Mitschülerin konfrontiert sind? In diesem Vortrag gehen wir diesen Fragen nach, analysieren die Auswirkungen auf Familien und Schulen und leiten daraus relevante politische Handlungsempfehlungen ab.

Zur Anmeldung

Die jeweils an einem Dienstag des Monats von 13:00-14:00 Uhr stattfindenden Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit dem Einstein Center Population Diversity, das die Spitzenforschung zu diesem Thema erstmals in einer gemeinsamen Einrichtung bündelt und zur internationalen Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland beitragen soll. Der Förderfonds Wissenschaft in Berlin unterstützt diese wichtige Initiative in einem zukunftsweisenden Forschungsfeld.

Termin: 24. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Während die Bundesregierung über entgrenzte Arbeitszeiten und mehr Flexibilisierung diskutiert, bleibt Vereinbarkeit gerade für Frauen oft ein ungelöstes Versprechen. Viele Beschäftigte arbeiten bereits heute an oder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Psychische Erkrankungen nehmen zu und insbesondere Menschen mit Sorgeverantwortung zahlen dafür einen hohen Preis.

In Fachgespräch am Freitag, den 24.4.2026 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages beleuchten wir gemeinsam mit Expert*innen die Vielfalt von Vereinbarkeit und wie Arbeit gut ins Leben passt: 

  • Wie lassen sich Arbeitszeiten so gestalten, dass sie nicht zu neuen Ungleichheiten der Geschlechtern führen?
  • Wie können staatliche Rahmenbedingungen verhindern, dass Sorgearbeit überwiegend von Frauen übernommen wird?
  • Welche Best Practices Vereinbarkeit gibt es in Unternehmen – und wo stoßen flexible Modelle an strukturelle Grenzen?
  • Welche Rolle spielen Mitbestimmung, Tarifbindung, Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftrage für bessere Vereinbarkeit?

Das Fachgespräch richtet sich vornehmlich an Frauen/FLINTA und findet statt im Rahmen von Frauen.Stärken.Wirtschaft – ein Prozess der Grünen Bundestagsfraktion für Gleichstellung als Motor einer zukunftsfähigen und souveränen Wirtschaft.

Mit dabei:

Lisa Paus MdB | Ricarda Lang MdB | Ulle Schauws MdB | Dr. Sandra Detzer MdB und Expertinnen aus Forschung, Wirtschaft und Verbänden und Gewerkschaften

Zum Termin

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Empirische Bildungsforschung (EBF) 

Ort: Webex

Die Familie ist der erste Bildungsort von Kindern – hier entstehen die Grundlagen für soziale Kompetenzen, die kognitive Entwicklung und viele weitere wichtige Fähigkeiten. Aktuelle Studien, wie der IQB-Bildungstrend und IGLU zeigen immer wieder, dass die Bildungs­biografien von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld abhängen. Der Bildungshintergrund der Eltern und ihr Einkommen wirken sich deutlich darauf aus, mit welchen Kompetenzen ein Kind eingeschult wird. Um diese Dynamik aufzubrechen, ist es hilfreich, wenn Eltern, Kitas und Schulen gezielt zusammenarbeiten. Zahl­reiche BMBFSFJ-geförderte Forschungsprojekte nehmen daher das familiäre Umfeld als Lernort in den Blick.

Im Transfer-Dialog wird mit Expertinnen und Experten aus diesen Projekten und weiteren Initiativen gesprochen und diskutiert aus verschiedenen Perspektiven, warum es so wichtig ist, die Familie als Lernort zu berücksichtigen und zu fördern.

Die Gäste sind:

  • Lucie Horn, Leiterin des Quartiersbildungszentrum (QBZ) Robinsbalje in Bremen
  • Dr. Sören Hoyer, Freie Hansestadt Bremen, Leiter des Referats Familienförderung
  • Dr. Ulrich Ludewig, stv. Projektleitung IGLU, Institut für Schulentwicklungsforschung, TU Dortmund
  • Dr. Margarete Menz, Koordinatorin des Verbundprojekts „Soziale und demokratische Teilhabe durch Elternbeteiligung. Eine Fallstudie zu den Gelingensbedingungen und zur Weiterentwicklung von Elternarbeit in der Kommune (SODETE)“, PH Schwäbisch Gmünd
  • Dr. Natalia Roesler, Vorstandsmitglied des Bundeseltern­netzwerks der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V.

Die Veranstaltung findet per Webex statt, im Anschluss können die Teilnehmenden Fragen stellen.

Zur Anmeldung

Termin: 29. April 2026

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und  Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ort: Berlin und per Livestream

Deutschland gehört zu den Ländern mit relativ niedriger Fertilität. Im Laufe ihres Lebens bringen hier Frauen im Durchschnitt 1,6 Kinder zur Welt. Die Stabilisierung der endgültigen Kinderzahl pro Frau auf diesem Niveau gehört zu den positiven Entwicklungen der 2010er-Jahre. Nun sinken die Geburtenzahlen seit 2022 das dritte Jahr in Folge wieder deutlich. Wünschen sich junge Menschen denn weniger Kinder? Wie entwickelt sich Deutschland im europäischen Vergleich – und welche politischen Handlungsspielräume ergeben sich daraus?

Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des aktuellen Geburtenrückgangs in Deutschland und die Annahmen der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zur künftigen Fertilitätsentwicklung. Auf Basis des Generations and Gender Survey werden Kinderwünsche in Europa verglichen. Anhand ausgewählter Länderbeispiele, darunter Schweden, Italien und Ungarn, wird beleuchtet, wie sich die Geburtenzahlen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen entwickeln, sowohl im Ländervergleich als auch auf regionaler Ebene. Unsere Expert/-innen diskutieren außerdem die
Diskrepanz zwischen Kinderwunsch und Geburtenrate im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen und Polykrisen.

Anschließend gibt es bei Snacks und Getränken die Gelegenheit, den fachlichen Austausch zu vertiefen.

Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.

 

Termin: 05. Mai 2026

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung, Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung und die Abt. Integration des DeZIM

Ort: Online (Zoom)

Im Fokus stehen die Arbeitsmarktintegration und Teilhabe von Frauen mit Fluchterfahrung aus gleichstellungspolitischer Perspektive und wie sie verbessert werden können. Dabei geht es um spezifische Hürden, Besonderheiten und Potenziale dieser Zielgruppe sowie um strukturelle Ungleichheiten am Arbeitsmarkt.

Programm:

10:00 Uhr – Begrüßung & Einführung
Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:10 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:20 Uhr – Vorstellung der Publikation „Gender Migration Gaps: Geschlecht, Migration und Flucht auf dem deutschen Arbeitsmarkt“
Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Lukas Zielinski (Bundesstiftung Gleichstellung)

10:40 Uhr – Vorstellung der Publikation: „Wie kann die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung gelingen? Besonderheiten, Erfolgsfaktoren und Lösungsansätze“
Lejla Medanhodžić (Minor)

11:00 Uhr – Kommentar
Dr. Nora Ratzmann (DeZIM), Prof. Magdalena Nowicka (DeZIM)

11:10 Uhr – Offene Diskussion
Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, 29.04.2026 hier an:

ANMELDUNG

Aus technischen Gründen ist die Teilnehmendenzahl begrenzt.Der Zoom-Link wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.

Bei Rückfragen:

Lejla Medanhodžić | l.medanhodzic(at)minor-kontor.de | Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung

 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Wie verhüten die 20-25jährigen Frauen heute? Welche Erwartungen haben sie an die Familienplanung? Welchen Einfluss hat die private und sozioökonomische Situation der jungen Frauen auf einen Kinderwunsch und die weitere Lebensplanung? Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Wiederholungsstudie „frauen leben“, die seit 2012 in mittlerweile fünf Wellen Frauen zu Kinderwünschen, Verhütungsverhalten sowie Idealvorstellungen von Familie und Partnerschaft befragt.“frauen leben 4“ zeigt:  Junge Frauen verhüten heute anders als noch vor zehn Jahren, auch haben sich die Erwartungen an Familie und Partnerschaften weiterentwickelt. Diese Erkenntnisse dienen der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. 

An der Veranstaltung wirkt mit:
Laura Olejniczak (M.A.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Cornelia Helfferich Institut für Geschlechter- und Familienforschung

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Gestalten Sie Berlins Familienpolitik aktiv mit

Der 1. Berliner Familiengipfel bringt alle an einen Tisch, denn einen Tag lang wollen wir die Köpfe zusammenstecken: Familien mit ihren Kindern, Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik.

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein:

  • Machen Sie aktuelle Herausforderungen im Berliner Familienalltag sichtbar.
  • Entwickeln Sie in Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen.
  • Nutzen Sie den Tag zur Vernetzung und für den Austausch auf Augenhöhe.
  • Und haben Sie Freude an Improtheater, Live-Musik und Mitmachangeboten für Groß und Klein.

Besonders wichtig: Ihre Impulse und Ideen werden nach dem Familiengipfel an die Berliner Landespolitik übergeben und haben so die Chance, die politische Agenda der kommenden Jahre mitzubestimmen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf unserer Website: www.familienbeirat-berlin.de/familiengipfel2026

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Mai 2026 auf der Plattform eveeno an: https://eveeno.com/Familiengipfel2026 

Termin: 25. Juni 2026

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Hannover

Das Wohlbefinden und der Schutz von Kindern in Kitas stehen unter Druck. Aktuelle Studien zeigen, dass verletzendes Verhalten und auch Kindeswohlgefährdungen in Kitas keine Einzelfälle sind: Verschiedene Ursachen, darunter unzureichende Rahmenbedingungen, erschweren vielerorts eine professionelle pädagogische Praxis. Damit verbunden ist eine Überlastung der pädagogischen Fachkräfte und die Herausforderung, Kinder so zu begleiten, zu schützen und zu fördern, wie es ihren Rechten entspricht.

Gelingendes Aufwachsen in Kitas braucht nachhaltige, abgestimmte und mutige Schritte auf allen Ebenen.

Von der Praxis über Träger und Verwaltung bis hin zur Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – jede Ebene ist an der Gestaltung von Handlungsspielräumen beteiligt. Daher ist es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen, Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, Verantwortung gemeinsam zu denken und Veränderung anzustoßen.

Diskussionsgrundlage bieten die aktuellen empirischen Erkenntnisse aus den Projekten

  •  „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA)“ (Alsago, Buballa, Meyer),
  • „Verletzendes Verhalten in Kitas“ (Boll, Remsperger-Kehm) und
  • „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der KiTa – Fachkräfte schauen hin!“ (Bock-Famulla, Dobelmann, Lagemann).

Eine Podiumsdiskussion und Workshops eröffnen die Möglichkeit, Herausforderungen zu identifizieren, Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsbedarfe für Prävention und Intervention zu identifizieren, um auf allen Ebenen an Lösungen weiterzuarbeiten.

Wir wünschen uns einen partizipativen Dialog, der professionelles und verantwortungsvolles Handeln stärkt, ein kompetentes System, das gemeinsam Verantwortung übernimmt und Veränderungen von innen heraus gestaltet.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Perspektive einbringen und diesen Dialog mitgestalten.

Das genaue Programm folgt zeitnah auf unserer Projektseite.

Der Teilnahmebeitrag beträgt 10,00€.

Anmelden können Sie sich über die Seite von ver.di unter diesem Link: KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten

WEITERE INFORMATIONEN

Aktuelle Einblicke in unsere Arbeit für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt, die Ihr durch Eure Unterstützung ermöglicht

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTIQ*. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Rechtspolitische*n Referent*in (w-m-d-) (24 – 32 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin. Regelmäßige Präsenz im Hauptstadtbüro wird vorausgesetzt.

Bei der Besetzung der Stelle wollen wir gezielt auch Menschen ansprechen, die von Mehrfachdiskriminierungen bedroht oder betroffen sind. Wir laden daher insbesondere auch People of Color, trans* und intergeschlechtliche Personen und andere Personen, die von (mehrfach) Diskriminierung betroffen sind, zu einer Bewerbung ein.

Aufgaben
Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse durch das Verfassen unserer Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen. Zudem unterstützen Sie die Entwicklung von Verbandspositionen zu unterschiedlichsten queerpolitischen Themen. Zudem führen Sie Gespräche mit Politiker*innen und unterstützen unsere Kolleg*innen bei der Vorbereitung von Vertretungsterminen. Hin und wieder nehmen Sie an Fachtagungen und Konferenzen als Teilnehmer*in, Referent*in oder Moderator*in teil, führen Korrespondenz mit Ministerien, Landesregierungen oder Abgeordneten, entwickeln und koordinieren Schulungen, Workshops oder andere Veranstaltungen.

Darüber hinaus beantworten Sie Anfragen aus der Mitgliedschaft zu rechtspolitischen Themen, kümmern sich um Strafanzeigen wegen Hasskriminalität oder Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot und übernehmen die Kontaktpflege zu befreundeten Organisationen aus den Bereichen Queer- und Rechtspolitik sowie Rechtsstaatlichkeit/Demokratiestärkung.

Der LSVD⁺ bietet eine kostenlose Rechtsberatung per E-Mail an, die von jeder Person in Anspruch genommen werden kann und eine Ersteinschätzung von für LSBTIQA* relevanten Fragestellungen bietet. Ihnen obliegt die Fachaufsicht und Koordinierung der Rechtsberatung, die zurzeit von zwei Anwält*innen durchgeführt wird, sowie die ergänzende Beantwortung von Anfragen. Darüber hinaus sind Sie nach Absprache in die Koordination der Arbeit unserer Pressestelle eingebunden.

Anforderungen
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die sich mit unseren Zielen identifiziert und Dinge bewegen will. Sie verfügen über rechtspolitisches Verständnis und sind Jurist*in (1. oder 2. Staatsexamen) oder haben eine vergleichbare Ausbildung.

Sie kennen die rechtspolitische Arbeit unseres Verbandes und haben Kenntnisse im Asyl- und Migrationsrecht, Familienrecht, in Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratiestärkung bzw. Sie sind bereit, sich vertieft in diese Rechtsgebiete einzuarbeiten.

Ihnen liegt das schnelle und gründliche Einarbeiten in juristische Themen und das Verfassen von überzeugenden und verständlichen Fachtexten und Stellungnahmen zu komplexen Themen in kurzer Zeit. Zudem haben Sie Erfahrungen in Verbands- und Gremienarbeit und kennen sich gut aus in den aktuellen queerpolitischen Themen.

Sie verfügen über Kompromissfähigkeit, Organisationstalent und Flexibilität, haben Freude am Verfassen von Fachtexten, an der öffentlichen Rede in Gremien, auf Tagungen oder als Sachverständige*r in Parlamenten. Sie sind teamorientiertes Arbeiten gewöhnt, treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und sind kommunikativ kompetent.

Angebot
Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Angabe Ihres Gehaltswunsches senden Sie bitte digital bis zum 26.04.2026 an unseren Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 29. und 30. April in Berlin statt.

Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und zur Unterstützung von Familien im Alltag. Damit Familienbildung diese Funktion auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam erfüllen kann, müssen ihre Angebote konsequent inklusiv gestaltet sein – entsprechend den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung“ greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung. 

Dabei wird insbesondere die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen betont. Eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung setzt verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Familien mit Kindern mit Behinderungen müssen Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Angebote der Familienbildung sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sollten sowohl inklusiv gestaltete Angebote für alle Familien als auch zielgruppenspezifische Formate bereitstellen. 

Die Empfehlungen richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung, an Fachverbände der Familienbildung und an Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sowie an politische Entscheidungsträger*innen insbesondere auf Landesebene und auf Ebene der Kommunen.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 03/2026

AUS DEM ZFF

Das Ehegattensplitting ist ungerecht und überholt. Es begünstigt vor allem Paare mit ungleichen Einkommen – und verstärkt damit traditionelle Rollenbilder, in denen Frauen weniger oder gar nicht erwerbstätig sind.

Jährlich fließen Milliarden in ein bestimmtes, meist heteronormatives Lebensmodell – unabhängig davon, ob Kinder da sind. Dabei wird jedes dritte Kind außerhalb der Ehe geboren.

Für das ZFF ist klar: Statt dieses System weiter zu finanzieren oder den Staatshaushalt damit zu sanieren, sollte das Geld direkt Familien zugutekommen – z.B. über eine Kindergrundsicherung. Davon würden alle Kinder profitieren, nicht nur die, deren Eltern verheiratet sind.
Zeit für eine Steuerpolitik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt – nicht den Trauschein. 

Wir als ZFF stellen uns entschieden gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung.
Wir kämpfen für Menschenwürde, Vielfalt und eine Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden. Deshalb unterstützen wir die Kampagne des @awobund

„Menschenwürde bedeutet für mich, den unantastbaren Wert jedes Menschen. Sie schützt Vielfalt,         verlangt Respekt und verpflichtet den Staat – ohne Ausnahme!“
— Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF

Seit Anfang des Jahres ist Florian Westphal, Geschäftsführ von Save the Children, Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.

Gemeinsam mit dem ZFF und dem AWO Bundesverband hat er sich über die Zukunft des Bündnisses ausgetauscht. Wir freuen uns über den neuen Schwung für die Kindergrundsicherung. Auch wenn das Thema gerade nicht en vogue ist: Die Ziele bleiben aktueller denn je. Kinder brauchen eine armutsfeste Leistung, die Teilhabe und Zuversicht ermöglicht – denn wer in Kinder investiert, investiert in unsere gemeinsame Zukunft!

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Zum heutigen Weltfrauentag können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, gerne wie folgt zitieren:

Der 8. März erinnert an den Mut und die Leistungen unzähliger Frauen weltweit, die für Freiheit, Rechte und echte Gleichberechtigung kämpfen, vielerorts bis heute. Besonders sichtbar wurde dieser Mut im Iran, wo Frauen seit 2022 gegen Unterdrückung und Entrechtung aufstehen. Ihr Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung ist ein Zeichen der Hoffnung für eine Zukunft ohne die Herrschaft des Mullah Regimes.

 

Der Weltfrauentag ist zugleich Anlass, den Blick auf die Situation im eigenen Land zu richten. Die jüngst veröffentlichte LeSuBiA-Studie zeigt, wie viele Frauen in Deutschland weiterhin von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind und wie viele aus Scham oder aus Angst vor den Tätern schweigen. Zugleich sehen sich insbesondere junge Frauen in sozialen Medien zunehmend mit Gewaltverherrlichung und Frauenverachtung konfrontiert.

Hier darf unser Rechtsstaat nicht wegsehen. Wir stärken den Schutz von Frauen vor Gewalt, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus und sorgen dafür, dass Täter konsequenter verfolgt werden. Gleichzeitig setzen wir stärker auf Prävention und Aufklärung, damit Gewalt gar nicht erst entsteht.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2026

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2026 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der Internationale Frauentag ist uns ein dringender Appell, endlich konkrete Maßnahmen für Frauenrechte anzugehen. Auch im Jahr 2026 ist die Realität für viele Frauen von Ungleichheit geprägt: Sie verdienen immer noch weniger als Männer, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert und Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die „Epstein Files“ zeigen, wie tief verwurzelt das systemische Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Frauen ist. Diese Enthüllungen sind ein dramatischer Weckruf: Wir müssen patriarchale Strukturen durchbrechen.

Was jetzt also notwendig ist, ist eine Bundesregierung, die endlich anpackt. Aber die aktuelle Bundesregierung und Frauenministerin Karin Prien haben auf die vielen drängenden Fragen keine Antworten und sitzen die Probleme deshalb lieber einfach aus. Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo sind.

Die Regierung muss endlich aus der Lethargie erwachen und sich stärker für die Frauenrechte einsetzen. An diesem 8. März fordern wir alle demokratischen, politischen Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft auf, nicht locker zu lassen. Wir müssen für ein gerechteres, gleichberechtigtes und sicheres Leben für Frauen kämpfen. Wir dürfen uns nicht mit halbherzigen Lösungen zufriedengeben. Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu gehen, um strukturelle Ungleichheiten endgültig zu überwinden. Der Kampf für Gleichberechtigung ist der Kampf für eine bessere Zukunft für alle – und dieser Kampf wird weitergehen, solange wir nicht unser Ziel erreicht haben.

Die Grünen werden weiterhin an der Seite der Frauen stehen. Deshalb haben wir diese Woche auch einen umfassenden Antrag („Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken und Rückschritten entgegentreten“ – Drucksachennummer 21/4502) in den Bundestag eingebracht.

Wir werden nicht ruhen, bis die Gleichstellung in allen Lebensbereichen Realität ist. Kein Schritt zurück!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.03.2026

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur aktiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf. Gleichzeitig warnt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack vor zunehmenden antifeministischen Tendenzen in Betrieben und Gesellschaft.

„Die Demokratie steht unter Druck – weltweit und hier bei uns. Auch in den Betrieben wird der Ton rauer, Beschäftigte werden gegeneinander ausgespielt“, sagte Hannack. „Antifeminismus greift um sich und untergräbt Grundwerte wie Respekt und Vielfalt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Betriebsratswahlen als Chance für Gleichstellung

Hannack betont die zentrale Bedeutung der Betriebsratswahlen 2026: „Wer die Arbeitswelt weiblicher, vielfältiger und gerechter machen will, geht wählen. Mitbestimmung im Betrieb heißt: Haltung zeigen – gegen antifeministische und menschenfeindliche Ideologien. Wer wählt, stärkt Gleichstellung und Demokratie in Betrieb und Gesellschaft.“

Gleichstellung gelinge besonders dort, wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, so die DGB-Vize weiter. „Frauen verdienen in Deutschland immer noch durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer. Starke Betriebsräte gehen gegen die Benachteiligung vor und können für echte Lohngerechtigkeit sorgen.“

Statt ständiger Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten, auf Errungenschaften wie den 8-Stunden-Tag und das Recht auf Teilzeit forderte die Gewerkschafterin, den „Fokus auf das zu richten, was Beschäftigung und Zusammenhalt tatsächlich stärkt“: sichere Arbeitsplätze und faire Arbeitsbedingungen, echte Lohngerechtigkeit und gleiche Chancen für Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Menschen mit Sorgeverantwortung, ein Arbeitsumfeld frei von Sexismus, Diskriminierung und Hass sowie Wertschätzung und gleiche Teilhabe aller Menschen.

„Am Internationalen Frauentag 2026 gilt unsere Botschaft: mitgestalten statt aushalten, mitbestimmen statt aufgeben! Frauen und ihre Sichtweisen werden gebraucht – in den Betriebsräten, in den Gewerkschaften, im Kampf für eine solidarische Arbeitswelt“, betonte Hannack.

Die bundesweiten Betriebsratswahlen und die Personalratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05603.2026

Echte Gleichberechtigung ist ohne die Anerkennung von Sorgearbeit nicht zu erreichen. Nicht nur zum Internationalen Frauentag gilt es, gegen die fortgesetzte Geringschätzung von Sorgearbeit in Politik und Gesellschaft konkret vorzugehen und nicht nur wohlklingende Prüfaufträge zu erteilen.

„Wer über Frauenrechte spricht, darf über Carearbeit nicht schweigen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Ohne die Sorgearbeit von Frauen gäbe es viel weniger gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wohlstand.“

Der Internationale Frauentag steht für die Rechte der Frauen und ihren Kampf für Gleichberechtigung. Dazu gehört das Recht auf Sichtbarkeit, Wertschätzung und eine faire Verteilung der Lasten, wie Mental Load, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Familienarbeit. Schätzungen zufolge wird zwei Drittel der unbezahlten Carearbeit in Deutschland von Frauen geleistet. Diese Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen – weitgehend unsichtbar, unbezahlt und häufig auch unwürdig kommentiert.

Mit Sorge ist zu sehen, dass diese Care-Leistungen in öffentlichen Debatten immer wieder relativiert werden, etwa durch den Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jedoch, dass Teilzeit häufig strukturell bedingt ist, weil Kindererziehung geleistet wird, Betreuungsangebote fehlen oder Pflegeverantwortung getragen wird.

„Es ist zynisch, von Lifestyle zu sprechen, wenn Frauen zwischen Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung zerrieben werden“, betont Hoffmann. „Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den letzten 20 Jahren um rund zehn Prozentpunkte gestiegen. Viele arbeiten in Teilzeit, weil es die Rahmenbedingungen gar nicht anders zulassen.“

Gerechtigkeit bedeutet auch, Lebensleistungen anzuerkennen. Die Debatte um die Mütterrente war zuletzt stark negativ konnotiert, dabei haben die betroffenen Mütter einen generativen Beitrag zur Rentenversicherung geleistet, indem sie Kinder großgezogen und damit die Grundlage für das umlagefinanzierte System geschaffen haben.

„Kindererziehung ist kein Privatvergnügen, sondern ein finanzwirksamer Beitrag für die Rente, der allen Rentenversicherten zugutekommt – gleichwertig mit den Geldbeiträgen. Wer Mütter unterstützt, stärkt das Rentensystem von morgen“, erklärt Hoffmann.

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bleibt bislang hinter den Erwartungen zurück. Diese soll lediglich geprüft und allenfalls „perspektivisch“ umgesetzt werden. Angesichts dieser vagen Formulierung und der angespannten Haushaltslage droht die dringend notwendige Anerkennung von Pflegearbeit zu versanden. „Mit Prüfaufträgen kann man keine Miete bezahlen. Wenn Anerkennung von Sorgearbeit immer unter Haushaltsvorbehalt steht, löst sich diese in Luft auf“, erläutert Hoffmann.

Aber es gibt auch Fortschritte: Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und engagieren sich für die Familie. Arbeitgeber entwickeln familienfreundlichere Arbeitsmodelle. Doch es bleibt viel zu tun. „Rights. Justice. Action. – das diesjährige Motto des Internationalen Frauentags ist kein rein symbolisches Motto. Es ist ein Arbeitsauftrag – für echte Gleichberechtigung, für Frauen und ihre Familien“, so Hoffmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 05.03.2026

Zum Internationalen Frauentag_Feministischen Kampftag 2026 am 8. März fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Überwindung eines traditionellen Arbeitsbegriffs, der ausschließlich die bezahlte Erwerbsarbeit misst. Unbezahlte Aufgaben müssten stärker in den Fokus politischer Entscheidung gestellt werden, erklärte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik, am Donnerstag in Frankfurt am Main. „Wirtschaftspolitische Entscheidungen dürfen nicht allein am potentiellen Wirtschaftswachstum bemessen werden. Wenn Zeit für gesundheitliche (Selbst-)Fürsorge, ehrenamtliches Engagement und Sorgearbeit fehlt, leiden Wirtschaft und Gesellschaft.“ 

Unbezahlte Sorgearbeit trage die Gesellschaft und Wirtschaft – und bleibe doch unsichtbar. Eine Neuregelung des Umgangs mit Arbeitszeit sei daher dringend notwendig, so Breidenich weiter. Arbeitszeitreformen könnten jedoch nicht über die Verpflichtung oder den Anreiz zu mehr Arbeit erfolgen. Erwerbstätige Frauen leisteten schon jetzt wöchentlich acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Bei Müttern jüngerer Kinder betrage der Gender Care Gap sogar 15 Stunden. In pädagogischen Berufen erhöhten sich diese Zahlen noch, da mittelbare pädagogische Aufgaben bisher weder erfasst noch bezahlt würden. Frauen mit Sorgeverantwortung, insbesondere Alleinerziehende, hätten oft keinen Spielraum für längere Arbeitszeiten, selbst wenn sie es wünschten. Im weiteren Lebensverlauf führe dies häufig zu finanzieller Abhängigkeit, unzureichender Absicherung, Altersarmut, begrenzten Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. 

Die von konservativer Seite geplante Beschränkung von Reduzierungsmöglichkeiten oder eine Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit durch die Wochenarbeitszeitregelung würden eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter erschweren und Menschen mit Sorgeverantwortung von der Arbeitswelt ausschließen, kritisiert Breidenich, „vor allem wenn eine qualitative Sorgeinfrastruktur hierzu nicht flächendeckend geschaffen wird“. Gepaart mit einem Steuerrecht, das mit Mini-Jobs und Ehegattensplitting Anreize an eines an der Lebensrealität von Familien vorbeigehenden Familienernährer-Zuverdienst-Modells fördere, würde eine Ausweitung des Acht-Stunden-Tags geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen. Eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Arbeitszeit müsse es allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbinden. Breidenich: „Geschlechterreflektierte, sorgesensible und lebenslaufbezogene Arbeitszeitmodelle sorgen für attraktive Arbeitsbedingungen und können auch einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hierzu braucht es neben einer Arbeitszeiterfassung Regelungen, die neben der traditionellen Erwerbsarbeit auch Sorgearbeit, das in einer Demokratie notwendige ehrenamtliche Engagement und Zeit für die gesundheitliche Selbstfürsorge einbeziehen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 05.03.2026

  • Unbezahlte Sorge- und Pflegearbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit
  • VdK fordert bessere Entlastung für Familien

Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, erinnern weltweit Millionen Menschen an den langen Kampf für Gleichberechtigung und bessere Arbeitsbedingungen von Frauen. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Debatte über Einschränkungen des Rechts auf Teilzeit wie ein Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert den Vorwurf der „Lifestyle-Teilzeit“ als realitätsfern und respektlos. Wie ein kürzlich erschienener Bericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts aufzeigt, sind es de facto vor allem Frauen, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten. Bentele ordnet daher ein:

„Frauen und Mädchen haben nicht den Wunschtraum, mit strukturellen Nachteilen zu leben. Sie verdienen weniger, erreichen seltener Führungspositionen und leisten deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit in Familien, zum Beispiel bei der Pflege Angehöriger oder in der Kinderbetreuung. Gerade diese unbezahlte Care-Arbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit – nicht aus Lifestyle-Gründen, sondern weil Alternativen fehlen. Diese Teilzeitbiografien mindern nicht nur das Einkommen, sondern führen häufiger zu Altersarmut. Teilzeit als bloße Lebensstilfrage zu bezeichnen, ist realitätsfern und respektlos.

Die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen muss gesellschaftlich endlich anerkannt und von der Politik stärker berücksichtigt werden. Es braucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr sozialversicherungspflichtige Jobs statt Minijobs sowie eine gerechtere Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit für die Familie zwischen Frauen und Männern. Ich fordere ganz konkret, die Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur auszubauen, um Familien zu entlasten, sowie partnerschaftliche Modelle mit geteilter Sorgearbeit zu fördern – zum Beispiel durch eine Reform des Elterngeldes und den Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Besteuerungsmodell für Familien. Darüber hinaus braucht es ein armutsfestes Rentensystem, das auch unbezahlte Arbeit wertschätzt.“

Der Internationale Frauentag entstand aus der Arbeiterinnen- und Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In den Vereinigten Staaten protestierten 1908 Frauen für bessere Arbeitsbedingungen und das Wahlrecht. 1910 schlug Clara Zetkin auf einer Konferenz in Kopenhagen einen internationalen Frauentag vor. 1911 wurde er erstmals in mehreren europäischen Ländern gefeiert. Das heutige Datum, der 8. März, geht auf einen Frauenstreik 1917 in Russland zurück. Heute steht der Tag weltweit für Gleichberechtigung und Frauenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 07.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung verteidigt die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. In einer Antwort (21/4856) auf eine Kleine Anfrage (21/4481) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (13. SGB II-Änderungsgesetz) Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 25.03.2026

Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und dass geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. In einem Antrag (21/4872) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 24.03.2026

Die Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4827). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Methoden und fachlichen Grundlagen sowie danach, wie Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt wurden.

Zudem wollen sie wissen, welche Akteure bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung einbezogen wurden und warum auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet wurde. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Armutsgefährdung älterer Menschen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Zu einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und zur Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt die Linksfraktion eine Kleine Anfrage (21/4788) an die Bundesregierung. Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Ergebnissen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und der Beteiligung Jugendlicher daran. Außerdem erkundigen sie sich nach der Position der Bundesregierung zu einem etwaigen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.

Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe.

Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe.

Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen.

Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging.

Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde.

Professor Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen.

Simon Japs, Deutscher Städtetag, meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen.

Professorin Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, Hamburg, äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung.

Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben.

Thorsten Völker, Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben.

Sarah Wagner, Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nicht-binären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinärer Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde.

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent.

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen.

Diese Datenübermittlungen sei aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 DSGVO unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers.

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig.

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin.

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie.

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben.

Monro überzeugte dies Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 225 vom 23.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/4776) den Umgang mit „Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt“ und fragt nach Verbesserungen beim Schutz betroffener Kinder und Elternteile.

Die Fraktion erkundigt sich unter anderem nach Daten zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren sowie nach Qualifizierungsstandards für beteiligte Berufsgruppen wie Familienrichterinnen und -richter oder Verfahrensbeistände. Auch möglicher gesetzgeberischer und organisatorischer Handlungsbedarf wird thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 23.03.2026

In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Um den Zugang zu Integrationskursen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4222). Wie die Fraktion darin schrieb, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Trägern von Integrationskursen mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“.

Das bedeute, „dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“, zitierte die Fraktion weiter aus dem Schreiben. Wissen wollte sie unter anderem, inwiefern die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt habe, dass „unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sie die Integrationskurse wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführe. Gefördert würden vor allem Menschen mit positiver Bleibeperspektive. „Integrationskurse stehen deshalb vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft in Deutschland bleiben können“, heißt es in der Antwort weiter. Geduldete seien hingegen weiterhin zur Ausreise verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Nach dem Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4596). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele und welche Handlungsempfehlungen aus den im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ hervorgegangenen 14 Empfehlungspapieren seit deren Veröffentlichung umgesetzt wurden, sich derzeit in Umsetzung befinden oder nicht umgesetzt wurden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 16.03.2026

Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen des Bundesrates künftig im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in dem Gesetz aufgenommen werden, wie die Länderkammer in ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ (21/4499) ausführt.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass für Opfer häuslicher Gewalt der Aufbau eines dauerhaft unabhängigen Lebens nach einem Aufenthalt im geschützten Umfeld eines Frauenhauses oft mit erheblichen Hindernissen verbunden sei. Voraussetzung für die Anmietung einer neuen Wohnung sei etwa, dass das Opfer sich aus einem bestehenden Mietvertrag löst. „Hierbei sind Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetzt, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei es „dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern“.

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Einschätzung des Bundesrates teile und einen Regelungsvorschlag vorbereite, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern solle.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 185 vom 12.03.2026

Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/4593) nach der Situation und der Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen zur Zahl der Pflegekräfte, zum Monatslohn, zur Tarifbindung der Betriebe und zur Arbeitszufriedenheit erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Um die Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4553). Die Bundesregierung soll angeben, ob sie einen Investitionszuschuss für die Wohngemeinnützigkeit einführen will. Gefragt wird unter anderem auch, wie hoch der Abstand der Miethöhe in der vergünstigten Vermietung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren immer weiter aufgestockt worden seien. Die erhoffte Trendwende sei jedoch bisher ausgeblieben. Die Erhöhung der Bundesmittel auf mehr als das Dreifache habe nur zu einer Steigerung der geförderten Sozialwohnungen um 32 Prozent geführt. Die absolute Zahl der Sozialwohnungen sinke weiter.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 175 vom 09.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4538) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings würde die Reform nicht weit genug gehen. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreiben die Linken.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Selbstbestimmung für Frauen. In einem entsprechenden Antrag (21/4502) stellt sie fest: „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten.“

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen müsse endlich als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Außerdem sollen nach Ansicht der Grünen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4539) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Wenn es im gesellschaftlichen und politischen Diskurs um die Geburtenentwicklung geht, steht meist die Zahl der geborenen Kinder pro Frau im Vordergrund, während belastende Erfahrungen wie Fehlgeburten oder ausbleibende Schwangerschaften wenig Beachtung finden. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) untersucht, welche reproduktiven Erfahrungen Frauen machen, und berücksichtigt dabei insbesondere Schwangerschaftsverlust und Infertilität, die zusammen „Fertilitätsbarrieren“ genannt werden. Davon ist laut der Studie in Deutschland etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter betroffen. Die Autorinnen der Studie empfehlen daher, über Fertilitätsbarrieren mehr zu informieren und aufzuklären.

Die Analyse basiert auf Daten des Familienpanels pairfam. Für die Studie wurden 1.862 Befragte aus drei Geburtskohorten über zehn Jahre begleitet. Rund 28 Prozent der befragten Frauen berichteten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren über Infertilität. Der Begriff Infertilität beschreibt das Auftreten von Problemen beim Versuch schwanger zu werden, sodass eine Schwangerschaft nur verzögert eintritt oder ausbleibt. Weitere 9 Prozent gaben an, eine oder mehrere Fehlgeburten erlebt zu haben. „Die Ergebnisse zeigen, dass etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter biologische Fertilitätsbarrieren erlebt“, erklärt Dr. Nadja Milewski, Forschungsgruppenleiterin am BiB und Mitautorin der Studie.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das durchschnittliche Alter von Müttern bei der Geburt ihrer Kinder immer weiter gestiegen. Heute sind Mütter beim ersten Kind im Schnitt 30,4 Jahre alt und die Väter meist noch älter. Ein höheres Alter der Frau und des Mannes stellt einen wesentlichen Risikofaktor für Schwangerschaftsverlust und Infertilität dar: In der mittleren Altersgruppe, von etwa Mitte 20 bis Mitte 30, konzentriert sich die Familiengründung. Etwa 63 Prozent dieser Frauen bekamen innerhalb von zehn Jahren mindestens ein Kind (s. Abbildung). Im Alter ab 35 Jahren hat nahezu jede zweite Frau (47 Prozent) bereits Fertilitätsbarrieren wie Infertilität und/oder Schwangerschaftsverlust erlebt. Gleichzeitig ist der Anteil älterer Frauen, die eine Geburt ohne Fertilitätsbarrieren hatten, mit etwa 8 Prozent  deutlich geringer als in der mittleren Altersgruppe (41 Prozent). „Das Risiko, dass Kinderwünsche unerfüllt bleiben, ist bei den Frauen ab 35 Jahren erheblich“, betont Dr. Nadja Milewski.

Die Studie zeigt einmal mehr, dass neben den oft diskutierten strukturellen Problemen – etwa der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit – auch biologisch-medizinische oder nicht-planbare Faktoren, die sich der individuellen Kontrolle entziehen, eine Rolle bei der Familiengründung spielen. Mitautorin Dr. Jasmin Passet-Wittig betont: „Ein realistisches Verständnis darüber, wie das Alter das Risiko für Schwangerschaftsverlust oder Infertilität beeinflusst, kann Frauen und Männer bei der Familienplanung unterstützen.“ Gleiches gilt für Wissen über Möglichkeiten und Grenzen der assistierten Reproduktionsmedizin, ohne normative Vorgaben dazu zu machen, wann oder ob Kinder zu bekommen sind.

Die Pressemeldung basiert auf dieser Publikation:

Milewski, Nadja; Passet-Wittig, Jasmin (2026): Risikofaktor Geburtenaufschub – Schwangerschaftsverlust, Infertilität und Geburt im Lebensverlauf. In BiB.Aktuell 2/2026.

https:www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.03.2026

  • 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien
  • Mit insgesamt rund 221 500 Betroffenen 3 % mehr als 2023
  • Herkunftsfamilien: Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf. Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in Folge (2023: +4 %).

Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder – seltener – in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in Pflegefamilien.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden, waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung. Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren „Careleaver“, also junge Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben.

Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) – und damit besonders häufig – alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen – zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise – war die Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls

Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 % der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt (13 %).

Methodische Hinweise:

Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.03.2026

Etwa ein Drittel der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind darauf zurückzuführen, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bezahlen. Das ergibt die Analyse von Daten zu Einkommen und Arbeitszeiten aller Beschäftigten im privaten Sektor in zehn europäischen Ländern und dem US-Bundesstaat Washington für die Jahre 2010 bis 2019. In diesem internationalen Vergleich sticht Deutschland negativ hervor: Nirgends ist der Beitrag der Unternehmen zum Gender Wage Gap so hoch.

Ein internationales Team von Forschenden, darunter Anne Sophie Lassen vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat die Daten ausgewertet. In Deutschland arbeiten besonders viele Männer bei Arbeitgebern, die ihre Angestellten überdurchschnittlich gut bezahlen. 30 Prozent des Gender Wage Gap sind hierzulande auf solche firmenspezifischen Lohneffekte („firm-specific wage premiums“) zurückzuführen. „Ähnlich hoch ist dieser Anteil nur in Ungarn oder den USA; in Deutschlands direkten Nachbarländern Niederlande, Frankreich, Dänemark oder Schweden liegt der Beitrag der Firmen zum Gender Wage Gap unter 20 Prozent“, erläutert die Ökonomin Anne Sophie Lassen.

Zwei Mechanismen tragen länderübergreifend zur Gehaltslücke bei: Erstens und vor allem arbeiten Frauen eher in Unternehmen, die Beschäftigte beider Geschlechter unterdurchschnittlich bezahlen, auch wenn man Beschäftigte mit ähnlichen Erfahrungen und Fähigkeiten vergleicht („sorting channel“). Zweitens kommt es vor, dass Frauen im selben Unternehmen für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten als ihre männlichen Kollegen („pay-setting channel“).

Das geschlechtsspezifische Gehaltsgefälle ist in jenen Ländern besonders groß, in denen die Gehaltsunterschiede zwischen Firmen generell groß sind – Deutschland ist in beiden Dimensionen der Extremfall. Und auch ein anderes Muster lässt sich am deutschen Beispiel eindrücklich belegen: Frauen fallen hier im Laufe ihrer Karriere weiter zurück als Frauen in allen anderen untersuchten Ländern. Einkommenseinbußen nach der Familienphase haben Frauen in allen Ländern zu verzeichnen – im Unterschied zu Männern. Die negativen beruflichen Auswirkungen der Mutterschaft sind aber in Deutschland besonders groß. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau nach der Familienphase gar nicht ins Erwerbsleben zurückkehrt, hier bei 40 Prozent – gegenüber 25 Prozent in Frankreich und 3 bis 15 Prozent in skandinavischen Ländern. Zugleich gehört Deutschland zu den Ländern, die am wenigsten für frühkindliche Bildung und Betreuung ausgeben.

Die Politik hat wirksame Mittel, um Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Anne Sophie Lassen: „Familienpolitische Maßnahmen wie die Stärkung der Elternzeit für Väter sind ebenso wichtig wie Maßnahmen, die sich auf Unternehmen konzentrieren, also etwa die Lohntransparenz fördern oder Gewerkschaften stärken.“

Palladino, Marco G./Bertheau, Antoine/Hijzen, Alexander/Kunze, Astrid/Barreto, Cesar/Gülümser, Dogan/Lachowska, Marta/Lassen, Anne Sophie/Lattanzio, Salvatore/Lochner, Benjamin/Lombardi, Stefano/Meekes, Jordy/Muraközy, Balázs/Nordström, Oskar: „Firms and the Gender Wage Gap: A Comparison of Eleven Countries“. In: Federal Reserve Bank of Chicago, Working Paper, 2025, Nr. 24. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.21033/wp-2025-24

Die Studie ist Teil der OECD-Initiative LinkEED 2.0, die die Verbindung von Politik und Wachstum in Bereichen wie Energiewende, Arbeitsmarkt oder der Integration von Migrant*innen untersuchen soll. Die Daten für Deutschland stammen vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 05.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband kritisiert die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung, das geplante Förderprogramm zur energetischen Sanierung von sozialen Einrichtungen nicht umzusetzen.

Das von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagene und durch Teile der Bundesregierung unterstützte Programm sollte Investitionen in dringend sanierungsbedürftige Sozialimmobilien ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Sicherung sozialer Infrastruktur leisten. Vor dem Hintergrund eines erheblichen Investitionsstaus und steigender Anforderungen zeigt sich Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), über diese Entscheidung erschüttert:

„Dass dieses dringend benötigte Programm in letzter Minute gestoppt wurde, ist ein fatales Signal für den Klimaschutz, für die soziale Infrastruktur und für die Menschen, die auf die betroffenen Einrichtungen angewiesen sind. Wir sind der Sozialministerin und dem Umweltminister für ihre Unterstützung sehr dankbar. Umso bitterer ist es nun zu erfahren, dass sich andere Kräfte innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt und damit pragmatischen Klimaschutz, der bei den Leuten vor Ort ankommt, verhindert haben. Wir fordern die Bundesregierung umgehend auf, die Planungen für ein passgenaues Förderprogramm für gemeinnützige Träger umgehend wieder aufzunehmen und sofort umzusetzen. Die strukturellen Besonderheiten von gemeinnützigen sozialen Trägern müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.03.2026

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 16. bis 29. März engagieren sich AWO-Gliederungen, -Projekte und -Einrichtungen in ganz Deutschland mit Veranstaltungen, Aktionen und Infoangeboten für eine offene, solidarische und demokratische Gesellschaft. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht jetzt mehr denn je eine klare Haltung der Zivilgesellschaft: Menschenwürde gilt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Populistischer, menschenfeindlicher Politik zwischen „Stadtbild“-Entgleisungen und Streichung unerlässlicher Integrationsangebote werden wir nicht einfach das Feld überlassen. Die AWO steht seit ihrer Gründung für Solidarität und Gerechtigkeit. Diese Werte in unserer Gesellschaft gilt es gerade dann zu verteidigen, wenn rassistische und rechtsextreme Positionen immer weiter von Politik und Medien normalisiert werden.“

Im Rahmen der Aktionswochen setzen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte der AWO mit vielfältigen Formaten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für Vielfalt ein, beispielsweise mit Workshops, Diskussionsveranstaltungen oder öffentlichen Aktionen off- und online. In den sozialen Medien können die Aktivitäten unter #AWOGegenRassismus verfolgt werden. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und demokratische Werte sichtbar zu machen.

„Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind ein wichtiger Anlass, Haltung und Solidarität zu zeigen“, so Sonnenholzner weiter, „Aber Rassismus ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern tief in allen Bereichen unserer Gesellschaft verankert. Das hat gerade erst wieder eine aktuelle Studie zu Rassismus in Behörden eindrucksvoll belegt. Deshalb braucht es kontinuierliches Engagement und klare Signale von Politik und Zivilgesellschaft gegen Ausgrenzung, für ein respektvolles, offenes demokratisches Miteinander.“ 

Mit ihrer bundesweiten Kampagne „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!“ setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit Jahren aktiv gegen Diskriminierung ein. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt ruft alle Gliederungen, Partnerorganisationen und Engagierte dazu auf, sich aktiv an den Internationalen Wochen gegen Rassismus zu beteiligen und sich dauerhaft für Vielfalt, Teilhabe und Demokratie einzusetzen.

Alle Informationen zu AWO gegen Rassismus, Materialien und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es unter https://awo.org/service/kampagnen/awo-gegen-rassismus/ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,  
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und 
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wer ausgerechnet an der unabhängigen Beratung für Schutzsuchende spart, greift frontal die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren an. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt gibt es für einen solchen Schritt keinen nachvollziehbaren Grund, denn die Einsparungen wären gering, die Belastung für das Rechtssystem dagegen hoch. Es muss also die Frage gestellt werden, wie sich eine Schwächung rechtstaatlicher Fairness und ein Angriff auf Menschenrechte rechtfertigen lassen würde. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Asylverfahrensberatung fortzuführen, statt die Betroffenen wie die zuständigen Behörden und Gerichte im Regen stehen zu lassen.“ 

Hintergrund:

Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:

  1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit 

Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.

  1. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge 

Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.

  1. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe 

In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

  1. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration 

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.

  1. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung 

Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 16.03.2026

Ein Jahr nach dem Beschluss des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ziehen Klima-Allianz Deutschland, Caritas und WWF eine kritische Bilanz. Die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes stockt, da bisher viel zu wenig Geld in zentrale Zukunftsaufgaben wie die energetische Sanierung von Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Bahnstrecken fließt. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung, die rechtlichen Vorgaben des Sondervermögens einzuhalten und zusätzliche Mittel konsequent für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und Zukunftsinvestitionen einzusetzen.

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Mit dem Sondervermögen hat die Politik ein großes Versprechen abgegeben: das Leben der Menschen vor Ort spürbar zu verbessern. Bisher ist davon wenig zu sehen. Trotz des Sondervermögens stehen für den Klimaschutz im Jahr 2026 sogar weniger Mittel zur Verfügung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass die Politik jetzt anpackt. Es muss nun konkret darum gehen, Schulen, Pflegeheime und Bahnlinien zu sanieren und gleichzeitig in den Klimaschutz zu investieren. Diese Investitionen machen unser Land modern und beenden die Abhängigkeit von teuren Importen von Gas und Öl.“

Viviane Raddatz, WWF Deutschland: „Das Grundgesetz gibt klar vor, dass das Sondervermögen Klimaschutz und Infrastruktur gleichberechtigt voranbringen muss. In der Praxis degradiert die Bundesregierung den Klimaschutz jedoch oft zur Nebensache und finanziert aus dem Topf sogar klimaschädliche Projekte. Auch die klare Vorgabe, dass die Mittel zusätzliche Investitionen ermöglichen sollen und nicht Haushaltslöcher stopfen dürfen, beachtet sie zu wenig. Dabei entscheiden genau diese Investitionen über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und den Erfolg der Energiewende. Wenn wir saubere Energien zügig ausbauen, befreien wir uns aus der Abhängigkeit von teuren fossilen Importen aus dem Ausland. Das stärkt die heimische Wirtschaft und sichert langfristig unseren Wohlstand. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich an die Vorgaben des Grundgesetzes hält und verlässlich in unsere Zukunft investiert. Gleichzeitig kann ein Sondervermögen nicht alles richten, was im Kernhaushalt falsch läuft. Auch der reguläre Haushalt muss so gesteuert werden, dass wir unsere Klimaziele sicher erreichen.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Finanzen und Recht, Deutscher Caritasverband: „Bisher nutzt die Bundesregierung die staatlichen Milliarden kaum, um Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe auf den neusten Stand zu bringen. Dabei geht es bundesweit um mehr als 100.000 Gebäude. Wenn wir diese Häuser mit einer besseren Dämmung, moderner Heiztechnik und Solaranlagen ausstatten, entsteht ein enormes Potenzial für den Klimaschutz. Gleichzeitig sinken für die Träger die Energiekosten, es entstehen wichtige Aufträge für das heimische Handwerk und der Sozialstaat wird dauerhaft entlastet. Die notwendigen Investitionen können gemeinnützige Träger jedoch nicht allein stemmen. Hier ist die Politik gefordert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt nachsteuert, und fordern ein eigenständiges Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.03.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erteilt Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:

„Wir lehnen einen Mindestlohn zweiter Klasse kategorisch ab. Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten muss. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben. 

Ein geringerer Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen ist rechtlich nicht zulässig, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Dies hatte selbst eine rechtliche Prüfung durch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ergeben. 

Zudem zeigen Modellrechnungen, dass die Verkaufserlöse etwa von Spargel, Erdbeeren und Gurken die sehr niedrigen Stundenlöhne bei Weitem übersteigen. 

Die Bundesregierung hat für Saisonarbeitskräfte bereits Sonderregelungen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht, die wir sehr kritisch sehen und ablehnen: Auf Betreiben der Union wurde die sozialversicherungsfreie Höchstdauer für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 90 Tage ausgeweitet. 

Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zahlen bereits heute unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies drückt ihren effektiven Stundenlohn häufig unter das Mindestlohnniveau. Statt weiterer Ausnahmen fordern wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2026

Ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, freien Studierendeninitiativen sowie parteinahen und kirchlichen Hochschulgruppen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform endlich auf den Weg zu bringen.

Dazu Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Fast 40 Prozent der Studierenden in Deutschland sind armutsgefährdet – das unterstreicht die Dringlichkeit einer schnellen BAföG-Reform. Wir fordern gemeinsam mit einem breiten Bündnis, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Novelle jetzt zügig ins Parlament eingebracht wird. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze muss vorgezogen werden, damit die gesamte Novelle in einem Zug zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann. Dazu gehört die verabredete Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro monatlich, eine deutliche Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge und deren künftige automatische Anpassung. Studierende brauchen jetzt finanzielle Sicherheit, nicht weitere Verzögerungen.“

Die Erklärung des Bündnisses im Wortlaut: 
Mit großer Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Novelle rasch auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Dies ist nötig, damit die BAföG-Ämter diese Novelle wie geplant zum Wintersemester 2026/2027 – für das Schüler-BAföG zum Berufsfachschulbeginn 1. August 2026 – umsetzen können und Studierende endlich entlastet werden.

Die stark steigenden Mieten in den Hochschulstädten, die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie setzen der jungen Generation enorm zu. Mindestens müssen die versprochenen BAföG-Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, der Wohnkostenpauschale und den Freibeträgen realisiert werden. Auch muss das BAföG dringend einfacher und digitaler werden. Es muss zu einem Leuchtturmprojekt der Staatsmodernisierung gemacht werden.

Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Regierungsparteien ihr BAföG-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten. Alle demokratischen Parteien müssen deutlich machen, dass sie die Anliegen der jungen Generation ernstnehmen. Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, dass für diese Generation soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit zentrale Themen sind.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • Deutsches Studierendenwerk – DSW
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW
  • freier zusammenschluss von student*innenschaften – (fzs) e.V.
  • Ring Christlich-Demokratischer Studenten – RCDS
  • Juso-Hochschulgruppen
  • Grüne Hochschulgruppen – Campusgrün
  • Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband – Die Linke.SDS
  • Liberale Hochschulgruppen Bundesverband – LHG
  • ArbeiterKind.de
  • Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen
  • Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (ESG)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2026

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“ 

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.00 Menschen beraten werden. 
Hintergrund zur geplanten Einstellung der Mittel für die Asylverfahrensberatung: 

Pressemitteilung der BAGFW: 
bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 16.03.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Reformankündigung des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting abzuschaffen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte das Ehegattensplitting kürzlich öffentlich in Frage gestellt. Der djb fordert die Abschaffung schon seit Langem – u.a. in Themenpapieren zur Reform des Ehegattensteuerrechts sowie zu den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting.

Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt. Es bevorzugt Haushalte mit einem Alleinverdienenden – insbesondere in höheren Einkommensgruppen – und setzt Fehlanreize für Zweitverdienende, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. In Deutschland betrifft dies vor allem Frauen, die überdurchschnittlich oft in Teilzeit arbeiten. Die Folgen sind gravierend: finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Gleichzeitig kostet das Ehegattensplitting den Staat jährlich rund 25 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)  vom 25.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz. Dieses Dokument des UN-Kinderrechteausschusses hat aus Sicht der beiden Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung insbesondere von Vorschriften, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld gespielt. So hat der General Comment zahlreiche nationale und internationale Gesetze positiv beeinflusst und dazu beigetragen, digitale Rechte in der allgemeinen Kinderrechtsagenda zu verankern. Beispiele dafür sind die Novellierung des bundesdeutschen Jugendschutzgesetzes oder der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

„Gerade angesichts aktueller medienpolitischer Debatten kann der General Comment 25 als kinderrechtliche Leitlinie wertvolle Orientierung geben. Laut UN-Kinderrechteausschuss muss es bei der politischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung einer am Wohl von Kindern ausgerichteten Digitalisierung grundsätzlich um eine ganzheitliche Absicherung aller Kinderrechte gehen. Für politische Strategien müssen daher immer Schutz, Teilhabe und Förderung von jungen Menschen gleichermaßen abgesichert werden. Der General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld zeigt seit seiner Verabschiedung auf, dass Kinderrechte, wie das Recht auf Zugang zu Information und Kultur oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Wir dürfen uns aber trotz der Fortschritte in diesem Bereich nicht zurücklehnen, denn wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren sind nur der erste Schritt zu einem sicheren digitalen Umfeld für Kinder. Zudem sollten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Medienbildung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur sollte ein Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt 2.0 zügig umzusetzen und dabei auch pädagogische Schulungen und administrative Aufwände abzusichern“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein wesentliches Element der Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, die gemäß UN-KRK uneingeschränkt von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten“, sagt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen. „Umso mehr freuen wir uns, dass mit der Allgemeinen Bemerkung 25 seit nunmehr fünf Jahren ein wegweisendes Instrument vorliegt, um diesen Rechten auch im digitalen Umfeld Geltung zu verschaffen. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind regelmäßig Bestandteil der Staatenberichte und werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie der Stiftung Digitale Chancen, sowie Kindern und Jugendlichen selbst im Berichtsverfahren thematisiert. So schaffen wir Transparenz und können die Auswirkungen aktueller Entwicklungen des dynamischen digitalen Umfeldes auf die Rechte von Kindern sichtbar machen.“

Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Stiftung Digitale Chance vom 24.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des weiteren Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequenter als bisher für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dafür auch eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Diese Bildungsarbeit muss einhergehen mit dem Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

„Beim Thema Demokratieförderung kommt dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Vielmehr gilt es, die Strukturen des demokratischen Rechtsstaats als Rahmen für ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen gegen Angriffe jeglicher Art zu verteidigen. Denn so bieten wir eine verlässliche Basis für demokratisches Engagement. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus sind alle gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch und Solidarität mit Betroffenen, die gleichermaßen Vorbild und Ermutigung für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in politischen Debatten oder auch in den sozialen Medien“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 als Kooperationspartner.

„Eines ist dabei ganz klar: Gute Demokratiebildung gelingt nur mit verlässlicher langfristiger Förderung, diskriminierungskritischer Haltung und klaren Qualitätsstandards. Hier sollten sich viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Denn dort gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Anne Lütkes weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 finden vom 16. März bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 ist der Soziologe und Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Matthias Quent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2026

Konfessionelle Familienverbände fordern ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken fordern von der Bundesregierung ein ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm. Ziel müsse es sein, klimafreundliches Verhalten für alle Menschen zur attraktiven, bezahlbaren und leicht zugänglichen Alternative zu machen. Eine für alle zugängliche nachhaltige Infrastruktur sollte Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge werden.

„Die aktuellen Debatten nach den Preissprüngen für Kraftstoffe zeigen deutlich, wie eng Klima-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zusammengehören“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Ein Rückbau klimapolitischer Maßnahmen würde langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten verursachen. Diese treffen Familien nicht nur heute, sondern auch ihre Kinder und weitere Generationen.“

“Gerade Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen müssen einen großen Teil ihres Einkommens für alltägliche Ausgaben aufwenden. Ihnen fehlen häufig die finanziellen Spielräume, um sich aus eigener Kraft an die Folgen des Klimawandels anzupassen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Dabei spielen Familien eine Schlüsselrolle in der Klimawende, das fängt beim Essen an und hört bei der Mobilität auf. Sie müssen in ihrer Rolle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels stärker anerkannt und unterstützt werden.“

Familienbund und eaf begrüßen, dass der erste Entwurf des Klimaschutzprogramms die besondere Situation von Familien bereits aufgreift. So sollen sich öffentliche Förderungen – etwa für Sanierungen oder E-Mobilität – nicht nur nach der Höhe des Haushaltseinkommens richten, sondern auch danach, wie viele Personen davon leben und ob Kinder zu versorgen sind.

Darüber hinaus fordern beide Verbände in den Bereichen Wohnen und Mobilität deutlich mehr Engagement. Gerade in Städten leben viele Familien zur Miete. Sie können zentrale Entscheidungen für klimafreundliche Lösungen – etwa bei Heizung, Gebäudesanierung oder Ladeinfrastruktur – nicht selbst treffen. Deshalb müssen die Belange von Mieterinnen und Mietern bei der Gestaltung der Wärmewende oder Regelungen zur Umlage von Sanierungskosten stärker als bisher berücksichtigt werden. Im Verkehr braucht es neben dem Ausbau des ÖPNV kostengünstige Angebote für Kinder im öffentlichen Nahverkehr wie beim Deutschland-Ticket, um mehr Familien für Bus und Bahn zu gewinnen.

Auch ein Tempolimit könne Klima und Familien entlasten: Es senkt Emissionen, Lärm und Luftverschmutzung, reduziert finanzielle Belastungen durch den geringeren Kraftstoffverbrauch und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

„Wir brauchen kein klimapolitisches Rollback, sondern ein entschlossenes, sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm“, so Bujard und Hoffmann. „Wenn Klimaschutz weiter nur als Schönwetterpolitik behandelt wird, lassen wir unsere Kinder und Enkel mit den Problemen und Kosten im Regen stehen.“

>> Beitrag der eaf und des Familienbunds im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 13. Januar 2026

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.03.2026

LSVD: Regierung lässt Regenbogenfamilien im Stich

Heute jähren sich die ersten Vorlagebeschlüsse zum Abstammungsrecht bereits zum fünften Mal. Im März 2021 haben das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin anerkannt, dass die geltende Beschränkung der zweiten Elternstelle auf einen „Mann“ die Grundrechte von Kindern und Eltern in queeren Familien verletzt. Weitere Vorlagebeschlüsse folgten. Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt sagt dazu:

Vor fünf Jahren haben wir einen rechtshistorischen Meilenstein gefeiert: Verschiedene Gerichte unterschiedlicher Instanzen haben anerkannt, dass die Beschränkung auf einen „männlichen“ zweiten Elternteil rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Es darf nicht abhängig vom Geschlecht des Elternteils sein, ob ein Kind ab Geburt abgesichert ist oder nicht! Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht ganze sieben Vorlagebeschlüsse, also konkrete Normenkontrollverfahren, und eine Verfassungsbeschwerde vor. Ein Erfolg der „Nodoption“-Familien. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht – und auch politisch steht die Reform still.

Der heutige Jahrestag bietet keinen Anlass zur Freude – im Gegenteil. Dass der anerkannt verfassungswidrige Zustand seit mindestens fünf Jahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Legislative hingenommen wird, erschüttert das Vertrauen der Familien in den Rechtsstaat. Und das in Zeiten, in denen wir als Demokrat*innen aufgefordert sind, für demokratische Werte einzustehen.

Die Kinder aus den ersten Verfahren sind mittlerweile im Grundschulalter. Nur weil ihr zweiter Elternteil nicht „männlich“ ist, wird ihnen die rechtliche Absicherung vorenthalten. Das gefährdet sie konkret: immer wieder hören wir, dass Kinder oder Eltern erkranken oder Paare sich trennen. Wenn dann auch noch die rechtliche Absicherung fehlt, wird aus einer schwierigen Situation oftmals eine Katastrophe. Das macht alle Beteiligten extrem vulnerabel. Eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Regierung muss jetzt handeln und das Abstammungsrecht endlich so reformieren, dass jedes Kind ab Geburt auch rechtlich zwei Eltern haben kann.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 24.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – dem Paritätischen Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) kritisiert: „Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.“

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V. fügt hinzu: „Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“

Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, Bundesverband Trans*, Trans-Kinder-Netz e.V., Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) und Der Paritätische Gesamtverband vom 23.03.2026

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. (pfv) veröffentlicht eine Vorstudie zu aktuellen Fragen der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Die Publikation bündelt zwei Expertisen, die sich mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen, der Arbeitsteilung in Kita-Teams und den Qualifikationsanforderungen in der frühen Bildung befassen.

Seit über 150 Jahren engagiert sich der pfv als unabhängiges Forum für den fachlichen Austausch, die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und gute Aufwachsensbedingungen für Kinder. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse, pädagogische Praxis und rechtliche Gestaltungsspielräume zusammenzuführen, um Impulse für eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Entwicklung des Kita-Systems zu geben.

Die Vorstudie „Arbeitsteilung und Professionalisierung in der frühen Bildung. Dokumentenanalyse der Länderregelungen und Forschungsüberblick“ reagiert auf aktuelle Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung. Angesichts von anhaltendem Fachkräftebedarf, zunehmender Ausdifferenzierung des Berufsfeldes und wachsender multiprofessioneller Teams stellt sich die Frage, wie der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kitas auch künftig qualitativ gesichert werden kann. Für den pfv steht dabei im Mittelpunkt, dass pädagogische Fachkräfte ausreichend Zeit für die Arbeit mit den Kindern haben – für Interaktion, Bindungsarbeit, Beobachtung und individuelle Förderung.

Die Vorstudie vereint zwei Expertisen:

  • Detlef Diskowski analysiert in seiner Studie „Analyse der landesrechtlichen Bestimmungen zu Aspekten der Kooperation verschiedener Professionen und Arbeitsteilung in Kindertageseinrichtungen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen in den Bundesländern unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfestatistik.
  • Nina Weinmann-Sandig untersucht in der „Expertise zum Zusammenhang zwischen Altersstruktur und Qualifikationsanforderungen in der Frühen Bildung und Betreuung“ anhand inter- bzw. nationaler Forschung den Zusammenhang von Qualifikation, Teamstruktur und pädagogischer Qualität.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle vom 13.03.2026

  • Lohn erst ab zweitem Krankheitstag trifft vor allem Beschäftigte mit kleinen Einkommen
  • Bentele: „Gefahr, dass sich kranke Menschen zur Arbeit schleppen“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keinen Lohn erhalten. Seiner Meinung nach ließe sich dadurch die Zahl sehr kurzfristiger Fehlzeiten reduzieren. VdK-Präsidentin Verena Bentele weist dies deutlich zurück:

„Dieser Vorschlag des Arbeitgeberpräsidenten ist inakzeptabel und zynisch. Denn gerade Beschäftigte mit kleinen Einkommen können oft nicht daheim arbeiten. Und sie können es sich nicht leisten, auch nur einen Tag Gehalt zu verlieren. Fällt der Karenztag weg, ist die Gefahr groß, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen. Und eines sollte klar sein: Wer durch Krankheit nicht vollkommen konzentriert bei der Sache ist, macht früher oder später Fehler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft davon profitiert.

Ob ein Karenztag tatsächlich den Krankenstand reduziert, bezweifele ich stark. Aus einer erkälteten Person kann eine komplett erkrankte Abteilung werden. Eine Ersparnis bei der Lohnfortzahlung sehe ich daher nicht.

Die fortwährenden Angriffe auf die Errungenschaften des Sozialstaats, die dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, sind kontraproduktiv und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels das falsche Signal. Eine schlechte Idee wird nicht besser, wenn man sie alle drei Wochen wiederholt.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 06.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Derzeit wird ein Mindestalter für soziale Medien diskutiert. Wie denken junge Menschen darüber? Ab wann sollten soziale Medien zugänglich sein? Was hilft jungen Menschen, gut und souverän mit sozialen Medien umzugehen?

In einem Fachgespräch wollen wir die Perspektiven junger Menschen zu sozialen Medien und möglichen Beschränkungen diskutieren – gemeinsam mit Vertreter*innen von Eltern und Lehrkräften sowie Expert*innen aus Kinder- und Jugendhilfe und Psychologie.

Mit dabei:

Misbah Khan MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Anna Lührmann MdB, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung | Dr. Björn Hagen, Evangelischer Erziehungsverband e. V. – EREV | Norman Heise, Bundeselternrat | Markus Surrey, Schulpsychologe | Deutscher Lehrerverband (angefragt)

Zum Termin

Termin: 14. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online 

Die Online-Inforeihe „Migration und Flucht“ schafft Raum für den Austausch zu aktuellen migrations- und flüchtlingspolitischen Fragen. Den Auftakt der ein- bis zweistündigen digitalen Fachgespräche bildet jeweils ein Impuls von Expert*innen, der anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert wird.

Den Start dieser Inforeihe läutet die folgende Veranstaltung ein:

(Keine) Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen? Erkenntnisse aus der BiSKE-Studie

Dienstag, 14. April 2026, 14-15:30 Uhr, online über Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Menschenrecht auf Bildung und Schule. Doch in der Praxis ist Schulbildung nicht für alle gleichermaßen zugänglich. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland geflüchtet sind und in Aufnahmeeinrichtungen leben. Im Rahmen der Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) wurde untersucht, welche Bildungszugänge ermöglicht werden. In der Vollerhebung wurden mittels einer Telefonstudie mehr als 200 Aufnahmeeinrichtungen im Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 in allen Bundesländern zu ihrem Bildungsangebot befragt. Die Ergebnisse offenbaren Handlungsbedarf.

Referentin: Dr. B. Johanna Funck, Universität Bremen

Anmeldung bis 10.04.2026 unter: https://eveeno.com/343187923, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die konstruktive Kritikformel zeigt in fünf einfachen Schritten, wie konstruktives Kritisieren gelingt, ohne zu verletzen oder Beziehungen zu belasten. Das Praxis-Tool unterstützt Fachkräfte dabei, Beobachtungen klar zu benennen, Erwartungen transparent zu machen und gemeinsam mit Eltern und Familien tragfähige Lösungen zu entwickeln. Es ist Teil der Qualifizierungsreihe Elternbegleitung und bietet sofort anwendbare Orientierung für herausfordernde Gesprächssituationen im Arbeits-Alltag.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Gośka Soluch, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V., Koordinatorin Projekt Elternbegleitung, mehr Infos: https://www.konsortium-elternchance.de/worum-es-geht/

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Noch eine Runde spielen, schnell ein Reel anschauen oder eine Nachricht checken – und ehe man sich versieht, sind wieder Stunden vergangen.

Was zumeist unterhaltsam ist, kann für einige Kinder und Jugendliche zum digitalen Sog werden. Soziale Netzwerke, Games und Streaming-Portale ziehen junge Menschen in ihren Bann – oft so stark, dass analoge Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte daneben verblassen. Auch viele Erwachsene kennen das: Ein kurzer Blick aufs Smartphone – und schon ist man in den Tiefen auf Social Media versunken.

Ab wann wird die Mediennutzung zu viel und ab wann spricht man von einer Sucht? Was können wir vorbeugend tun und ab wann müssen Erwachsene eingreifen?

Pamela Heer, Medienpädagogin bei der EU-Initiative klicksafe ordnet in dieser Veranstaltung Begrifflichkeiten und den Themenbereich ein, benennt suchtfördernde Eigenschaften von digitalen Medien, gibt Orientierung und praktische Tipps – und stellt Infos bereit, an wen sich Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte wenden können, wenn exzessive Mediennutzung krank macht.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. April 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. in Kooperation mit Universität Vechta, Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) und Bundeselternvertretung KiTa (bevki)

Ort: Universität Vechta / digital

Wie können Kita-Plätze gerecht vergeben werden – besonders für Familien mit erschwertem Zugang zum Bildungssystem? Und wie gelingt ein guter Start in die Kita für Eltern, unabhängig von z.B. Sprache, Herkunft oder familiären Hintergrund?

Die Veranstaltung widmet sich der chancengerechten Platzvergabe und dem kultur- und armutssensiblen Onboarding von Familien. Im Fokus stehen praxisnahe Ansätze für eine faire, transparente Vergabe sowie bewährte Strategien der Elternarbeit. Gemeinsam mit Fachkräften, Trägern und kommunalen Vertreter:innen diskutieren wir, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Partizipation gestärkt werden können.

In Anlehnung an Friedrich Fröbel verstehen wir frühkindliche Bildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Fachpraxis und Gesellschaft. Familie ist dabei der erste und wichtigste Bildungsort, in dem das Kind durch Beziehung, Spiel und Nachahmung seine Welt erschließt. Fröbel betonte die enge Verbindung zwischen Elternhaus und öffentlicher Erziehung und sah im Kindergarten einen Raum, der diesen Dialog bewusst stärkt. Familienbildung und eine dialogische Zusammenarbeit mit Eltern sind deshalb kein „zusätzliches Angebot“, sondern ein Kernauftrag frühpädagogischer Praxis.

Drei kurze Inputs sorgen für Einblicke und Anregungen, u.a. aus der Arbeit eines Familienzentrums sowie von Familienbegleiterinnen aus Osnabrück. Der Fokus liegt auf praxisnahen Ansätzen, fachlicher Diskussion und der Entwicklung von Handlungsoptionen, um Zugangsbarrieren abzubauen und Partizipation zu fördern.

Impulse:             

  • Strukturelle Armutsprävention in Barsinghausen – Die sozialraumorientierte Kita-Platzvergabe führt zu mehr Teilhabe! Réne Beck, Stadt Barsinghausen
  • Ohne Beziehung geht es nicht– Beziehung als Schlüssel zu Zugang. Karina Hooper und Karina Kosbab, Familienbegleiterinnen Stadt Osnabrück
  • Zugang, Vertrauen, Teilhabe: Familienzentren als Brücke zu Bildung. Sandra Köper-Jocksch, nifbe

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt. Die Veranstaltung wird hybrid angeboten: eine digitale Teilnahme umfasst die Impulsvorträge sowie einen digital moderierten Austausch. Die Zugangsdaten werden Ihnen kurzfristig zugeschickt.

Informationen auf www.pfv.info/ oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission und deren Umsetzung erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind daher Vertreter*innen des Bundes, der Länder und Kommunen, Interessenverbände, familien- und sozialpolitische Expert*innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Wir freuen uns, wenn Sie sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Alle weiteren Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Die Anmeldung ist bis 31. März 2026 möglich.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Unser Wirtschaftsmodell steht im Umbruch. Die neuen geopolitischen Realitäten, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die Alterung der Gesellschaft und die Dekarbonisierung der Wirtschaft wirken bis tief in die Arbeitswelt und in das Leben vieler Menschen hinein. Gewissheiten gehören der Vergangenheit an, der Anpassungsdruck an Beschäftigte und Unternehmen ist vielerorts hoch.

Im Rahmen der Konferenz wollen wir mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt diskutieren, worauf es jetzt wirklich ankommt. Welche Ausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik weist den Weg in eine moderne, resiliente und gerechte Arbeitsgesellschaft? Wo liegen neue Potenziale des Wandels für Beschäftigung und Wohlstand?

Das erwartet Dich/Sie am 27. April in der Heinrich-Böll-Stiftung:

  • Keynote von Prof. Dr. Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Politische Keynote und Q&A mit Felix Banaszak, Bündnis 90/Die Grünen
  • Podiumsdiskussion mit Katharina Dröge (angefragt), Prof. Lisa Herzog, Tatiana Ohm, Prof. Enzo Weber und Jan Philipp Albrecht
  • Vier Workshops zu den Themen:
    » KI auf dem Arbeitsmarkt – Wie wollen wir in Zukunft arbeiten?
    » Migration und Integration im demografischen Wandel
    » Arbeitsmarktpolitik zwischen Dynamisierung und Sicherheit
    » Wie kommt die Arbeitsgesellschaft durch den Strukturwandel?

Weitere Informationen im Web.

Jetzt anmelden

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Migration, Flucht und Diversität sind gesellschaftliche Realität und stellen als Querschnittsthemen spezifische Anforderungen an die Frühen Hilfen. Studien zeigen, dass geflüchtete Frauen bislang nur unzureichend von den Angeboten erreicht werden und ihre Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt häufig durch Zugangs- und Verständigungsbarrieren fragmentiert ist. Frühe Hilfen können für Geflüchtete und neu Zugewanderte eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Versorgungskontinuität spielen. Der Vortrag diskutiert, wie Frühe Hilfen inklusiver und diversitätsgerechter gestaltet und die interprofessionelle sowie institutionelle Kooperation gestärkt werden können, damit kein Kind und keine Familie aus dem Blick gerät.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Theda Borde, Projektleitung, Projekt „Empowerment für Diversität“, Charité Universitätsmedizin Berlin

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 05. – 08. Mai 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Halle (Saale) & Leipzig

Fortbildung kompakt: erleben, erkennen und gestalten

Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 (GaFöG) stellt Kommunen, Träger und Fachkräfte in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Während vielerorts noch über Ausbaupläne, Umsetzungsmodelle und pädagogische Konzepte diskutiert wird, bietet ein Blick in ostdeutsche Städte bereits jetzt wertvolle Erkenntnisse – aus der Praxis, der Wissenschaft und der Trägerperspektive.

Die 3,5-tägige Reise nach Halle (Saale) und Leipzig führt mitten hinein in zwei Bundesländer, in denen ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter seit Jahrzehnten erfolgreich gelebt und weiterentwickelt wird. Vor Ort lernen Sie bewährte Strukturen, Qualitätsansätze und innovative Modelle kennen und gewinnen im Austausch mit Wissenschaft, Praxis und Verwaltung wichtige Impulse. Die Reise verknüpft strukturelle, pädagogische und wissenschaftliche Perspektiven und schafft Raum für den gemeinsamen Transfer – für eine zukunftsfähige Ganztagsbildung in ganz Deutschland.

Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, Trägern, Jugendämtern sowie an Wissenschaftler:innen der (Früh-)Pädagogik und alle Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich ein fundiertes Bild davon machen möchten, wie Ganztagsbildung auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung konkret gelingen kann.

Der Teilnahmebeitrag für die 3,5-tägige Exkursion beträgt 305,- Euro p.P., pfv-Mitglieder erhalten einen Rabatt. Enthalten sind die Unterkunft im 2-Bett-Zimmer inkl. Frühstück sowie die Teilnahme an allen Workshops und Veranstaltungen. An- und Abreise, Verpflegung und ÖPNV sind nicht inbegriffen.

Weitere Informationen unter www.pfv.info/Bildungsreise  oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 06. – 07. Mai 2026

Veranstalter: Domberg-Akademie in Kooperation mit der Hauptabteilung Außerschulische Bildung im EOM und der LAG der Bayerischen Familienbildungsstätten

Ort: München

Familie stützt Demokratie als Lebensform: nicht nur politisch, sondern auch im sozialen Miteinander. Hier findet primär Wertebildung statt und die Erprobung von demokratischen Strukturen und Praktiken im Alltag. Aus gelebter Demokratie im Kleinen entsteht erst ein solidarisches und machtkritisches Gemeinwesen. Umgekehrt bemisst sich aber auch ein gelingendes soziales Miteinander an der Art und Weise, wie man Familienleben gestaltet und täglich miteinander umgeht, wie man Fairness lebt und Interessen aushandelt, wie die Einzelnen gesehen und gehört werden undeilhaben können.
Was brauchen Familien aber für ein gutes Miteinander, für Praktiken der Selbst- und Mitbestimmung und gelebte Demokratie im Kleinen? Wie begegnen wir anti-demokratischen Leitbildern von Familie in Beratung und Bildung – und wie gehen wir (Eltern, Familienbildner:innn in der Beratung) mit der medialen Einflussnahme, anti-demokratischen Influencer:innen um? Wie gelingt und was wäre ein Demokratie-förderndes Familienleben?

Dazu bringen wir Expert:innnen aus Forschung und Praxis mit uns ins Gespräch und in einen gemeinsamen Austausch. Wir laden ein zu einer zweitägigen Factagung mit Vorträgen und Workshops im Tagungshaus Schloss Fürstenried.

REFERENT:INNEN & Themen:

  • Bianka Pergande: „Kinder an die Macht? Gelingende Demokratiebildung in Kitas und Familienzentren. Zu Demokratiebildung und den Einfluss der Familie und die Rolle der Bildungseinrichtungen“
  • Dr. Karin Jurczyk: „Zeit zum Leben – Zeit als demokratisches Gerüst von Familien“
  • Georg Cadeggianini, Autor, Journalist, SZ-Redakteur für Familienthemen und Elternschaft: „Für ein neues Miteinander – beim Essen und darüber hinaus“
  • Dr. phil. Christian Boeser, Uni Augsburg, Fachbereich Erwachsenenbildung + Begründer der Streitförderer: https://www.streitfoerderer.de/: „Aushandlungsprozesse in der Familie“
  • Tessa-Marie Menzel: „Social Media als Meinungs-, Familienbildung als Orientierungsgeber“

BITTE BEACHTEN: nur begrenzte Zimmer-Anzahl: max. 50 Teilnehmende mit ÜN möglich, sonst Tagesgäste: max. 100 TN.

Günstige Tagungsgebühr ermöglicht mit Förderung durch das BMFSFJ und durch die AKF.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: https://domberg-akademie.de/veranstaltungen-detail/paedagogische-fachtagung-1

Termin: 18. Mai 2026

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialstaatskommission hat weitreichende Vorschläge zur Neusystematisierung von Leistungen, zur Rechtsvereinfachung und zur Digitalisierung der Sozialverwaltung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels stärkere Erwerbsanreize zu setzen und Erwerbspotenziale zu erschließen. Wir möchten in der Veranstaltung gern die Potenziale der Reformvorschläge für Familien diskutieren. Mögliche unbeabsichtigte Effekte sollen beleuchtet werden und ob und ggf. welche Familienformen zu den Verlierern der Reformen gehören könnten. Zudem soll diskutiert werden, wie die Vorschläge der Kommission familiengerecht ausgestaltet und umgesetzt werden können.

Themen sollen neben einem Überblick über die Vorschläge der Kommission aus familienpolitischer Perspektive die Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize sein sowie die Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit für Familien durch ein integriertes Steuer-Transfersystem.

Dafür freuen wir uns über Inputs und Diskussionsbeiträge durch:

*          Almut Enderlein, Abteilungsleiterin im BMBFSFJ

*          Nermin Fazlic, Abteilungsleiter im BMAS und Vorsitzender der Sozialstaatskommission

*          Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

*          Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 6. Mai 2026 möglich über die Webseite: https://ag-familie.de/de/18mai26-va-sozialstaatskommission/ oder per Email: anmeldung@ag-familie.de <mailto:anmeldung@ag-familie.de>

Termin: 01. – 02. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ beschäftigt sich dieses Jahr schwerpunktmäßig mit dem 13. Änderungsgesetz SGB II. Zudem gibt die Fachtagung einen Ausblick auf die Auswirkungen der Empfehlungen der Sozialstaatskommission auf das SGB II sowie auf weitere Gesetzgebungsverfahren innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachtagung bilden zum einen die Neuregelungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU), zum anderen die Weiterentwicklung des Kooperationsplans als zentrales Instrument der Eingliederungsarbeit sowie die Neuregelung der Leistungsminderungen und des Leistungswegfalls.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Umsetzungsstrategien bei der Leistungserbringung.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 07.04.2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeit-13-aenderungsgesetz-sgb-ii/

Termin: 01. – 03. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater*innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulkinderbetreuung). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachbera-ter*innen sind Vermittler*innen und Multiplikator*innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Die Veranstaltung nimmt aktuelle Entwicklungen im Feld der Kindertagesbetreuung in den Blick, so unter anderem das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz und die hier vorgesehene Stärkung der sprachlichen Bildung sowie den Abbau von Barrieren, die Kinder den Zugang zu den Angeboten der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung erschweren oder sie ausschließen. In diesem Zusammenhang werden auch demographische Entwicklungen diskutiert und mögliche Lösungswege erarbeitet, die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung zukunftsfester zu gestalten. Des Weiteren befasst sich die Tagung mit möglichen Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte hinsichtlich einer stärkeren Verantwortung von Kita-Trägern für die Ausbildung.

Leitende Fragestellung wird sein, welchen Beitrag Fachberater*innen zur Mitgestaltung der genannten Entwicklungen leisten können und welche Rahmenbedingungen dabei für ihre Arbeit erforderlich sind. Die Veranstaltung bietet Raum für fachlichen, bundesweiten Austausch, fachpolitische Orientierung sowie träger- und länderübergreifende Vernetzung.

Ziel der Veranstaltung ist, die derzeitige Situation der Fachberatung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu beleuchten sowie konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis der Fachberater*innen sowie des Unterstützungssystems insgesamt zu identifizieren.

Die Veranstaltung richtet sich Fachberaterinnen und Fachberater mit und ohne Fach- und Dienstaufsicht aus dem Feld der Kindertageeinrichtungen und der Kindertagespflege

Anmeldeschluss ist spätestens der 31. März 2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-fachberatung-fuer-kindertagesbetreuung-2026/

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ und DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Im Rahmen unserer familienpolitischen Fachtagung diskutieren wir die Möglichkeiten der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen im Kontext der Fachkräftesicherung. Dabei sind u. a. Bundesfamilienministerin Karin Prien, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack und Dr. David Juncke, Leiter Familienpolitik der Prognos AG. Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. In fünf verschiedenen Workshops beleuchten wir unterschiedliche Aspekte von Vereinbarkeit und Fachkräftesicherung im Detail: von Arbeitszeit über die Bedarfe von Alleinerziehenden bis hin zu Einblicken in unsere Beratung. Im Fokus stehen dabei die konkreten Stellschrauben in Betrieb und Dienststelle und die Frage danach, wo wir ansetzen können, damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt.

Anmeldung

Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an:

https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen/fachtagung

Freistellung

Die Teilnahme ist kostenlos. Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den*die Arbeitgeber*in davon in Kenntnis zu setzen.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 02/2026

AUS DEM ZFF

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Als Zukunftsforum Familie stehen wir für eine Familienpolitik, die auf der Anerkennung von Vielfalt und dem konsequenten Schutz von Kindern basiert. Dieser Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung und greift beides an: Er schürt rassistische Ressentiments, stellt Familien unter Generalverdacht und reduziert Elternschaft zunehmend auf biologische Nachweise. Damit wird das Familienrecht ein Stück weit zurückgedreht – weg von sozialer Verantwortung und gelebter Fürsorge, hin zu Misstrauen. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen und rechtliche Sicherheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Ehestatus ihrer Eltern. Wer Familienrechte beschneidet und Abstammung über Fürsorge stellt, gefährdet das Kindeswohl. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung.  Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Der Offene Brief ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.02.2026

Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.

Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Randnotiz sozialpolitischer Entscheidungen — sie spüren deren Folgen unmittelbar. Wenn verschärfte Sanktionen im SGB II dazu führen, dass Familien weniger Mittel für Ernährung, Kleidung oder Teilhabe haben, wird nicht gespart — es wird an Entwicklungschancen gekürzt. Armut prägt Alltag, Gesundheit und Bildungswege junger Menschen. Wer zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, rüttelt an den wenigen stabilen Räumen, die Sicherheit und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Damit steht nicht nur materielle Sicherheit infrage, sondern das Fundament für Vertrauen, Integration und Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen.“

Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.

Der Offene Brief zur Reform des SGB II “Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“ ist hier abrufbar.

Folgende Verbände und Organisationen unterstützen den Offenen Brief zur Reform des SGB II:

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), pro familia Bundesverband e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV),

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen, BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V., Bundesverband der Mütterzentren e. V., Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA), Business and Professional Women (BPW) Germany e. V., Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF), Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA), Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA), Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL), Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI), Fair für Kinder e. V., Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., Frauenwerk Stein e. V., Sanktionsfrei e. V., Save the Children Deutschland e. V., SOLOMÜTTER,  Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), SKM Bundesverband e. V., Sozialverband Deutschland SoVD e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., TOTAL E-QUALITY e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., wir pflegen e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.02.2026

                                                                               

SCHWERPUNKT I: Reform der Grundsicherung

Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/3605; 21/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.

Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 23.02.2026

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds verabschiedet, der eine Umgestaltung hin zu einer neuen Grundsicherung vorsieht. Der Entwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag beraten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend gilt, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine aktuelle Kurzbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Zwar bewertet die Mehrheit der Befragten ihr Haushaltsnettoeinkommen als ausreichend, doch empfinden es Menschen mit weniger als 2000 Euro monatlich als unzureichend, um ein würdevolles Leben zu führen.

Mehr…

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2026

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Neuen Grundsicherung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ ist erneut eine Zäsur für die soziale Sicherheit. Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen gestartet, den Sozialstaat zu reformieren und das soziale Sicherungsniveau dabei zu bewahren. Doch bevor die Empfehlungen ihrer Sozialstaatsreform-Kommission umgesetzt werden, legt die Regierung noch schnell die Axt an den Sozialstaat an. Im Fokus der Politik sollte stehen, die Rahmenbedingungen für sozialen Aufstieg zu schaffen und Ungleichheit zu bekämpfen.

Dass im Bundestag noch leichte Verbesserungen für Familien mit Kindern sowie im Bereich der individuellen Förderung erzielt wurden, begrüßen wir. Andererseits unterstreichen die Änderungen des Parlaments an anderer Stelle nochmals das gewachsene Misstrauen und den erhöhten Druck auf die Leistungsberechtigten.

Als AWO fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich endlich den wirklichen Problemen hierzulande zu widmen: Kinderarmut, fehlende Unterstützung für arbeitssuchende Menschen, überhöhte Mieten, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Statt diejenigen mit härteren Sanktionen zu gängeln, die ohnehin in Not sind, sollte die Bundesregierung für ein bezahlbares Leben und soziale Sicherheit sorgen.” 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2026

Anlässlich der heutigen Ausschuss-Anhörung im Bundestag zur sogenannten Neuen Grundsicherung hat der AWO Bundesverband eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Verband lehnt diesen ab und macht konkrete Gegenvorschläge für eine wirkungsvolle Unterstützung und einen menschenwürdigen Umgang mit Personen in schwierigen Lebenslagen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

“Wer Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchte, muss auf Vertrauen setzen statt auf Druck. Diese Haltung scheint die Bundesregierung leider nicht zu teilen, denn ihr Vorschlag zur Neuen Grundsicherung sendet ein anderes Signal: ‘Wenn ihr ohne Arbeit seid oder in Zukunft Euren Job verliert, dann seht besser selbst zu, wie ihr zurechtkommt.’ Das heißt übersetzt: härtere Sanktionen, eine weitreichende Absenkung des Schonvermögens und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten mehr in der Karenzzeit. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine andere Haltung einzunehmen und Vertrauen, Unterstützung und Solidarität in den Entwurf der Regierung hineinzuschreiben.”

In ihrer Stellungnahme fordert die AWO unter anderem, dass Menschen nicht vom ersten Tag in der Grundsicherung ihre Ersparnisse aufbrauchen und im Zweifel eine neue Wohnung suchen oder die zu hohe Miete durch Verzicht auf Notwendiges im Alltag kompensieren müssen. Sie sollten sich voll und ganz auf Qualifizierung und die Suche nach guter Arbeit konzentrieren und brauchen dafür passgenaue Angebote und Förderung auf Augenhöhe.

„Wer Menschen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss sie stärken, nicht gängeln. Arbeitslosigkeit entsteht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Strukturwandel und fehlende Chancen. Eine Politik, die das bewusst ignoriert, schadet der Wirtschaft und riskiert, dass die Menschen das Vertrauen in Sozialstaat und Solidargemeinschaft verlieren. Wer Arbeitslosigkeit senken will, muss den Standort Deutschland stärken statt Bürger*innen die Konsequenzen der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation alleine ausbaden zu lassen. Wer eine echte Perspektive schaffen will, braucht gezielte Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung, soziale Infrastruktur und eine verlässliche individuelle Unterstützung statt immer neuer Sanktionsmechanismen“, erklärt Groß dazu abschließend.

Zur Stellungnahme: awo.org/pressemeldung/anhoerung-neue-grundsicherung-awo-stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.02.2026

Die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten werden immer unverschämter. Wir fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten. Sie verunsichern die Menschen, würgen den schwachen wirtschaftlichen Aufschwung ab und bringen kein Wachstum. 

Beschäftigte sind nicht das Problem – sie sind die Lösung

Was derzeit als „Reformdebatte“ daherkommt, ist ein Armutszeugnis für die Union und viele Wirtschaftsverbände. Sie wollen mit dieser Kampagne von den vielen strategischen Fehlentscheidungen in den Chefetagen und den großen Herausforderungen ablenken: fehlende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Transformation, mangelnde Tarifbindung, ungerechte Steuerpolitik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. Statt diese Baustellen anzugehen, wird ein radikaler sozialer Kahlschlag gefordert – mit immer abenteuerlicheren Vorschlägen auf Kosten der Menschen im Land, die angeblich zu faul, zu krank, zu oft in Teilzeit seien.  Diese Debatten spalten unsere Gesellschaft, gefährden die Demokratie und lösen keine Probleme. 

Wir Gewerkschaften sagen klar: Wir dulden keine weiteren Angriffe auf die Beschäftigten und den Sozialstaat. Wer die Beschäftigten an seiner Seite wissen und die Demokratie stärken will, muss gute Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung stärken, statt die Menschen gegeneinander auszuspielen. 

Wir fordern ein Ende der Debatten, die nur verunsichern und die Gesellschaft spalten. Statt Abrisspläne für Arbeitsrechte und Sozialstaat braucht es mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen. Statt Beschäftigten ihre hart erkämpften Rechte abzusprechen, braucht es entschlossene Reformen, die Deutschland voranbringen.

Reformen sind nicht dann gut, wenn sie den Menschen besonders wehtun. Gute Reformen schaffen Wachstum, stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Perspektiven und bringen Deutschland voran.

Wir Gewerkschaften fordern einen Kurswechsel: weg von Scheindebatten, hin zu echten Reformen – zu denen die Reichen und Überreichen endlich beitragen müssen. 

Wir Gewerkschaften stehen bereit für einen konstruktiven Dialog über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen gemeinsam eine solidarische, demokratische und gerechte Gesellschaft gestalten – eine Gesellschaft, in der gute Arbeit, faire Löhne und soziale Sicherheit für alle selbstverständlich sind.

Gemeinsam für einen starken Sozialstaat. Gemeinsam für gute Arbeit. Gemeinsam für eine gerechte Zukunft.

Deutscher Gewerkschaftsbund und Mitgliedsgewerkschaften

Zitate der Gewerkschaftsvorsitzenden

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: „Statt die drängenden wirtschaftlichen und strukturellen Probleme unseres Landes anzugehen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Sündenbock gemacht. Menschen krank zur Arbeit zu schicken oder von ihnen zu verlangen, später in Rente zu gehen – das bringt keinen einzigen neuen Auftrag in unser Land. Es ist eine völlige Illusion zu glauben, dass man durch Kahlschlag am Sozialstaat Wirtschaftswachstum generieren könnte. Diese permanent aufgegriffene Debatte um Einschnitte bei sozialen Errungenschaften ist respektlos und schäbig. Sie geht völlig an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist nur Öl ins Feuer wachsender gesellschaftlicher Unzufriedenheit. 2026 darf kein verlorenes Jahr für die Arbeitnehmer werden.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Die Union arbeitet gerade völlig an der Realität vorbei. Die Lage der Industrie ist nicht einfach, und wir brauchen Wachstum und zukunftsfeste Geschäftsmodelle. Aber die Lösung heißt: Investitionen, moderne Infrastruktur, Innovationen und qualifizierte, motivierte Beschäftigte. Wirklich niemandem helfen halbgare Ideen, die einfach nur darauf abzielen, den Menschen nach und nach immer mehr Rechte wegzunehmen. Schluss mit diesen Nebelkerzen, die Unsicherheit und Wut befeuern. Her mit konstruktiven, sinnvollen Reformvorschlägen. Darüber können wir ins Gespräch kommen. Über Lifestyle-was auch immer und Zahnarztbesuche nicht.“

Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender: „Angefangen von Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Einführung von Karenztagen bei Krankschreibungen über die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die Streichung von Zahnbehandlungen bis zur Schwächung der gesetzlichen Rente als zentrale Säule der Altersabsicherung reichen die sozialpolitischen Kahlschlagphantasien der letzten Wochen von Teilen der Union einschließlich des Bundeskanzlers. Die Drohungen gegen weite Teile der arbeitenden Bevölkerung, der Rentnerinnen und Rentner und Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen ein Ende haben. Die Menschen brauchen in schwierigen Zeiten keine neoliberale Horrorshow sondern Sicherheit und Zuversicht. Dafür werden wir als Gewerkschaften entschieden kämpfen.“

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE: „Immer neue, immer schrillere Vorschläge, Beschäftigte zu belasten, sind respektlos und werden Deutschland nicht zurück auf den Wachstumspfad bringen – im Gegenteil: Sie empören zu Recht die Menschen, die ohnehin schon jenseits der Überlastungsgrenze arbeiten. Wer einen Aufbruch in eine innovative Zukunft, wer Ideen und Engagement für unser Land fördern will, der muss der arbeitenden Bevölkerung mehr Vertrauen schenken.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Alles beginnt mit guter Bildung. Da sind sich alle einig – zumindest in der Theorie. Die Praxis: Trotz des enormen Fachkräftemangels bieten die Arbeitgeber für Fachkräfte in den Kitas sehr viele Teilzeitarbeitsplätze an. Von dem Gehalt als Kita-Teilzeitkraft kann man kaum leben, schon gar nicht, wenn eine Familie zu ernähren ist. Viele Studien zeigen: In den Schulen ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass sie gesundheitsgefährdend ist. Um sich zu schützen, erkaufen sich viele Lehrkräfte den Erhalt ihrer Gesundheit mit Teilzeit. Mit Lifestyle hat das nichts zu tun.“

Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Diese gemeine Sozialstaatsdebatte trifft uns Polizisten genau wie alle Menschen in unserem Land. Viele Polizistinnen arbeiten im Schichtdienst in Teilzeit, weil zu wenig Kinderbetreuung angeboten wird. Polizeibeamte müssen um Ihre Pension fürchten und sind von Preisanstiegen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ebenfalls direkt betroffen. Es ist falsch, jetzt auch noch Beamte zur gesellschaftlichen Spaltung zu missbrauchen und eine heftige Neiddebatte loszutreten. Wir Polizistinnen und Polizisten beschützen täglich Menschen und verdienen ebenfalls Schutz vor den wilden politischen Angriffen auf unsere eigene Absicherung im Sozialstaat.“

Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): „Es gibt keinen zu rechtfertigenden Anlass für Leistungskürzungen oder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Dennoch wird diese Scheindebatte immer dann neu entfacht, wenn sich die wirtschaftliche Lage eintrübt. Wer so argumentiert, stellt Millionen Beschäftigte pauschal unter Verdacht. Das ist respektlos und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Gerade im Bau, im Handwerk oder in der Industrie ist die Rente mit 65, 66 oder 67 für viele unserer Kolleginnen und Kollegen schon heute kaum erreichbar. Statt den Beschäftigten immer noch mehr abzuverlangen, muss der Bundeskanzler die Beschäftigten schützen und Tarifbindung endlich zur Regel machen.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Statt Beschäftigte zu Sündenböcken verfehlter Politik zu machen, sollte sich die Union lieber darum kümmern, den dringend nötigen Wandel anzupacken. Das Gastgewerbe zeigt doch, wie groß die Probleme sind: Rund die Hälfte arbeitet im Niedriglohn, Tarifverträge sind eher die Ausnahme und Fachkräfte fehlen an allen Ecken. Viele Menschen machen ihren Job jeden Tag mit vollem Einsatz – oft bis an die Belastungsgrenze. Sie haben mehr verdient. Wer jetzt auch noch längere Arbeitstage fordert, macht alles nur schlimmer. Das machen wir nicht mit. Wir setzen uns klar ein für starke Schutzrechte, mehr Tarifbindung und wirklich gute Arbeitsbedingungen.“

Martin Burkert, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): „Unsere Kolleginnen und Kollegen halten dieses Land jeden Tag unter schwierigen Bedingungen in Bewegung. Doch statt Anerkennung und Respekt verbreitet die Union Horrormärchen und verunsichert genau diejenigen, die den Laden am Laufen halten. Diese lebensfremde Politik von oben geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und sie wird auf entschiedenen Widerstand stoßen. Wer glaubt, sozialen Kahlschlag durchsetzen zu können, irrt. Das Gemeinwohl wird nicht durch Druck auf Arbeitende gesichert, sondern durch eine stärkere Beteiligung von Vermögenden und Erben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.02.2026

Der Bundestag verabschiedet heute die neue Grundsicherung. Aus Sicht der Diakonie Deutschland wirkt sich das Gesetz negativ auf Anspruchsberechtigte wie Familien mit Kindern aus. Insgesamt braucht es aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes mehr Unterstützung auf Augenhöhe statt mehr Sanktionen. Dazu erklärt Diakoniepräsident Rüdiger Schuch:

„Die neue Grundsicherung ist stark von Misstrauen und Kontrolle geprägt. Die vorgesehenen Sanktionen können bis in die Wohnungslosigkeit führen. Das kann kein Ziel im Sozialstaat sein. Große Sorgen mache ich mir um Familien mit Kindern. Denn bereits heute leben in jedem dritten sanktionierten Haushalt Minderjährige. Für uns ist nicht hinnehmbar, dass sie existenzielle Not erfahren.“

Schuch fordert einen Perspektivwechsel in der politischen Debatte: „Wir müssen endlich davon wegkommen, vor allem über Leistungsmissbrauch zu diskutieren. Die allermeisten Menschen, die in schwierigen Phasen auf Unterstützung angewiesen sind, halten sich an die Regeln und bemühen sich darum, wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Über Leistungskürzungen in der Grundsicherung lassen sich die Finanzierungsprobleme der staatlichen Haushalte nicht lösen.“

Spielraum für Einsparungen im Sozialstaat sieht die Diakonie unter anderem beim Abbau von Bürokratie und Doppelarbeiten. „Wie von der Sozialstaatskommission gefordert, müssen Leistungen besser ineinandergreifen, weniger Bürokratie produzieren und faire Teilhabe ermöglichen.“ Wenn über mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat diskutiert werde, müsse außerdem nicht nur über die Einkommensschwächsten gesprochen werden: „Dem Staat und damit uns allen entsteht jedes Jahr ein Schaden von schätzungsweise 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Dieses Geld fehlt für Bildung, für die marode Infrastruktur oder für soziale Arbeit.“

Die Diakonie Deutschland und die Nationale Armutskonferenz berichten immer wieder von falschen Annahmen über die Grundsicherung und die Leistungsberechtigten. Deshalb hat sich die Nationale Armutskonferenz im Vorfeld der 2./3. Lesung im Bundestag mit einem Quiz (Grundsicherungsquiz für Bundestagsabgeordnete) an Bundestagsabgeordnete gewandt. Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Bürgergeld am Bundeshaushalt? Wie viel Geld steht einem sechs bis 13-jährigen Kind in der Grundsicherung für Essen zur Verfügung? Mit solchen und anderen Fragen sollen Politikerinnen und Politiker für die Belange von Menschen, die von Armut betroffen sind, sensibilisiert werden. Die Ergebnisse des Quiz werden am Tag nach der Abstimmung über das Gesetz auf der Webseite der Nationalen Armutskonferenz (https://www.nationale-armutskonferenz.de/ veröffentlicht.

Bei der Gestaltung des Quiz hat die Diakonie Deutschland mit dem Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt, der nationalen Armutskonferenz, der Organisation Armutsnetzwerk, in dem sich Menschen mit Armutserfahrung engagieren sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zusammengearbeitet.

Downloads: 
Stellungnahme Verbändebündnis zum 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung): https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit  

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 05.03.2026

Vor der abschließenden Beratung der Reform des SGB II im Deutschen Bundestag am kommenden Donnerstag warnt der Kinderschutzbund vor erheblichen Risiken für Kinder und Familien.

„Wenn Leistungen gekürzt werden, trifft das nicht nur die sanktionierte Person. Kinder tragen die Folgen unmittelbar mit – obwohl sie keinen Einfluss auf das Verhalten ihrer Eltern haben“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. „Kinder dürfen nicht in Mithaftung für Versäumnisse ihrer Eltern genommen werden.“

Die geplanten Verschärfungen bei Sanktionen und Leistungen treffen zwar formal einzelne Leistungsberechtigte, wirken sich in der Praxis jedoch auf ganze Haushalte aus – und damit auch auf Kinder. Jede dritte Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeldbezug ist eine Familie mit minderjährigen Kindern. Werden Leistungen gekürzt oder gestrichen, fehlen Mittel für Ernährung, Kleidung und den Alltag der gesamten Familie.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere geplante Regelungen, die nach mehrfach versäumten Meldeterminen im Jobcenter bis zum vollständigen Wegfall des Regelbedarfs führen können. „In der Realität fehlt dann das Geld für grundlegende Bedürfnisse im Familienalltag. Die Folgen reichen von eingeschränkter Versorgung bis hin zu instabilen Wohnsituationen“, so Daniel Grein weiter.

„Das Existenzminimum von Kindern muss in der Grundsicherung verlässlich gesichert sein – unabhängig davon, ob ihre Eltern gerade Arbeit finden oder nicht. Arbeitsmarktintegration gelingt nicht durch zusätzlichen Druck. Familien brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Kinderbetreuung und realistische Beratungsangebote“, so Grein.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 05.03.2026

Die Reform des SGB II würde alleinerziehende Leistungsberechtigte hart treffen. Der VAMV mahnt dringende Nachbesserungen an. Probleme Alleinerziehender, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden und den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder außerhalb des SGB II zu sichern, lassen sich nicht mit härteren Sanktionen und verschärften Anforderungen zur Aufnahme von Arbeit lösen. Denn individueller Druck räumt keine strukturellen Barrieren aus dem Weg, die einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder einer (Weiter-)Qualifizierung mit Kindern im Weg stehen.

Auf unserer Website finden Sie die Stellungnahme zur Kenntnis.

  • Neue Grundsicherung setzt auf Druck statt Unterstützung
  • VdK befürchtet Zunahme von Mietschulden und Wohnungslosigkeit

Die geplante Neuausrichtung der Grundsicherung stößt beim Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Kritik. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist klar: „Die neue Grundsicherung ist alles andere als neu. Sie ist eine Rolle rückwärts. Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang haben schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Statt auf Druck und Sanktionen zu setzen, braucht es nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung. „Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen“, so Bentele weiter.

Besonders kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten. Die vorgesehene sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze würde dazu führen, dass Mietanteile bereits in der Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden – auch dann, wenn Betroffene keine realistische Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten kurzfristig zu senken.

„Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen“, warnt Bentele. Mögliche Ausnahmen, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, reichen bei weitem nicht aus, um die Härten der Neuregelung abzumildern.

Mit großer Sorge sieht der Verband zudem Pläne, Leistungsbeziehende zu verpflichten, ihre Vermieterinnen und Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse aufzufordern und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen. „Hier wird das Risiko einseitig auf die Mieterinnen und Mieter verlagert. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass Mietende in diesen Fällen ein hohes Risiko eingehen, die Wohnung dann zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung zu verlieren“, so Bentele. Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit sei durch die neue Grundsicherung vorprogrammiert.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.03.2026

SCHWERPUNKT II: Equal Pay / Equal Care Day

Zum Equal Pay Day, dieses Jahr am 27.2., erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Lisa Paus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Morgen ist Equal Pay Day. Genau ab dem Tag hat die Bundesregierung noch 100 Tage, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. 

Die EU hat die Richtlinie bereits 2023 beschlossen. Seitdem ist klar: Deutschland muss seine Gesetze reformieren, damit Lohntransparenz verbindlich wird und die Lohnlücke der Geschlechter, aktuell noch 16 %, wirksam in die Schranken kommt. Bis heute fehlt aus der Bundesregierung jedoch der Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz. Auch die von Frauenministerin Prien eingesetzte Kommission zu Entgelttransparenz hat keine Klarheit gebracht.

In 100 Tagen muss die Umsetzung gelingen. Das weckt Zweifel, ob Ministerin Prien eine wirksame Umsetzung überhaupt erreicht. Halbherzige Schritte helfen betroffenen Frauen nicht weiter, sondern verlängern nur den Status quo der Ungleichheit. Versäumt die Bundesregierung diese Reform, muss Deutschland nicht nur mit Sanktionen von Seiten der EU rechnen, sondern vertut auch die einmalige Chance, der eklatanten Lohnlücke endlich ein wirksames Gesetz entgegenzusetzen.

Kern der EU-Richtlinie ist echte Lohntransparenz. Künftig hat jede Person in jedem Unternehmen ein Auskunftsrecht. Denn ohne Transparenz bleibt gleiche Bezahlung ein Versprechen ohne Kontrolle. Eine der wichtigsten Verbesserungen zum aktuellen Entgeltransparenzgesetz ist, dass künftige Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen. Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen sie entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Das sind aktive und transparente Schritte hin zu mehr Lohngleichheit. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen. Die Durchsetzung von Lohngleichheit wird damit endlich nicht mehr auf einzelne Personen abgeschoben, sondern zur strukturellen Aufgabe. Das gilt auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren. Zudem müssen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stelle geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist. 

Die Bundesregierung darf jetzt keine Zeit verlieren, denn gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein nice-to-have, sondern existentiell für wirtschaftliche Unabhängigkeit, die eigenständige Absicherung einer jeden Frau.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2026

Zum Equal Care Day am 01. März 2026 erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik: 

Zum Equal Care Day wird erneut sichtbar, was politisch seit Jahren verschleppt wird: Sorgearbeit trägt unsere Gesellschaft – doch sie wird überwiegend von Frauen geleistet, häufig unbezahlt, schlecht abgesichert und politisch vernachlässigt. Diese strukturelle Schieflage ist kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen – und politischer Versäumnisse.

Die Bundesregierung muss jetzt zügig Eckpunkte vorlegen, um das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz endlich zusammenzuführen. Wir brauchen ein übersichtliches, praxisnahes und unbürokratisches Gesamtgesetz, das Angehörigen echte Sicherheit gibt statt komplizierter Einzelregelungen. Wer Angehörige pflegt, darf nicht länger durch einen Dschungel aus Zuständigkeiten und Anträgen geschickt werden.

Zentral ist dabei die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige. Pflege darf nicht arm machen. Wer seine Arbeitszeit reduziert oder zeitweise aussetzt, um Eltern, Partner oder Kinder zu versorgen, übernimmt eine gesellschaftliche Aufgabe – vergleichbar mit der Betreuung kleiner Kinder. Diese Verantwortung muss finanziell abgesichert werden. Alles andere ist nicht nur ungerecht, sondern verschärft Altersarmut und wirtschaftliche Abhängigkeit – insbesondere von Frauen. 

Gleichzeitig braucht es einen schnellen Neustart der bereits erarbeiteten Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Pflegeberufs. Die Konzepte liegen auf dem Tisch – doch sie verstauben seit einem Jahr in den Schubladen der Regierung. Pflegefachpersonen brauchen bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Personalschlüssel und erweiterte Kompetenzen. Ohne eine starke professionelle Pflege werden wir weder dem demografischen Wandel noch dem wachsenden Pflegebedarf gerecht.

Equal Care bedeutet mehr als symbolische Worte alle Schaltjahre. Es bedeutet, Care-Arbeit gerecht zu verteilen, finanziell abzusichern und strukturell aufzuwerten. Es bedeutet, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Pflege zu stärken. Und es bedeutet, endlich die politischen Prioritäten zu setzen, die dieser gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.02.2026

Emotionale Stabilität hängt positiv mit Bruttostundenlohn zusammen, Verträglichkeit negativ – Zusammenhang ist bei Frauen schwächer als bei Männern – Stereotype und Rollenbilder könnten eine Rolle spielen

Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale gehen mit Unterschieden im Bruttostundenlohn einher. Hat jemand eine höhere emotionale Stabilität, erzielt er oder sie durchschnittlich höhere Löhne, während eine stärker ausgeprägte Verträglichkeit mit niedrigeren Löhnen verbunden ist. Die Größenordnung dieser Zusammenhänge ist vergleichbar mit dem Zusammenhang zwischen kognitiven Fähigkeiten und Löhnen.

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt zudem: Bei Männern sind die Zusammenhänge etwa doppelt so stark wie bei Frauen. „Im Durchschnitt profitieren Frauen von emotionaler Stabilität weniger, während Verträglichkeit bei ihnen mit geringeren Lohnabschlägen verbunden ist“, sagt Studienautor Maximilian Schaller.

Auch für den Gender Pay Gap sind Persönlichkeitsmerkmale relevant

Die Studie zeigt außerdem, dass sich die Persönlichkeitsprofile zwischen Männern und Frauen leicht unterscheiden. So erzielen Männer höhere Werte bei emotionaler Stabilität, Frauen höhere Werte bei Verträglichkeit. Verträglichkeit drückt sich unter anderem in Hilfsbereitschaft, Empathie sowie Kooperationsorientierung aus. Emotionale Stabilität beschreibt Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Stressresilienz und Ausgeglichenheit.

Vor diesem Hintergrund kann der bei Frauen und Männern unterschiedlich ausgeprägte Zusammenhang zwischen Persönlichkeit und Lohn – zusätzlich zu Faktoren wie Beruf, Beschäftigungsumfang und Erwerbsbiografie – einen Beitrag zur Erklärung der Lohnunterschiede leisten. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland aktuell bei rund 16 Prozent.

Die Auswertung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1991 bis 2023. Sie identifiziert keine kausalen Effekte (Ursache-Wirkung-Beziehung), sondern statistische Zusammenhänge. Berücksichtigt wurden die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale: emotionale Stabilität, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion. Für Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion konnten keine signifikanten Zusammenhänge nachgewiesen werden.

Stereotype und Rollenbilder können Zusammenhang erklären

Die Forschenden verweisen darauf, dass soziale Erwartungen eine Doppelrolle spielen: Sie können beeinflussen, welche Persönlichkeitseigenschaften Frauen und Männer durchschnittlich stärker ausprägen, und wie diese Eigenschaften in Betrieben bewertet und entlohnt werden.

„Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Harmonieorientierung werden häufiger mit weiblichen Rollenbildern verbunden – bei Männern kann dadurch dasselbe Verhalten weniger lohnförderlich sein. Umgekehrt wird Selbstsicherheit stärker mit männlichen Stereotypen assoziiert, wovon dann Frauen weniger profitieren“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Gehaltsverhandlungen sind ein möglicher Mechanismus. „Frauen initiieren diese seltener und werden bei forderndem Auftreten teils negativer bewertet als Männer. Persönlichkeitsausprägungen können mit solchen Erwartungen zusammenwirken“, so Studienautorin Wrohlich. Geschlechterstereotype abzubauen, etwa durch höhere Frauenanteile in Führungspositionen oder höhere Männeranteile in frauendominierten Berufen, könnte daher (langfristig) auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verringern.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.02.2026

Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) in einer neuen Studie nach*. Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht über den Stand der Gleichstellung (siehe auch den tabellarischen Überblick in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Daten zu allen Indikatoren in den Infografiken der Studie; Links unten). Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen bei Einkommen und Rente verringert. Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt leben“, schreiben die Forschenden. So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark (mehr unten).

„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘ haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs unter einen Hut bringen. Sie sind echte Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer Standards würden sie, und wiederum insbesondere die Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“

Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.

Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen, Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit

Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche. Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind Frauen.

Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind. Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe: Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit Kindern.

Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen

Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8 Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten. Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich dagegen im Durchschnitt etwas längere Erwerbsarbeitszeiten.

Frauen leisten mehr Sorgearbeit

Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60 Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51 Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.

Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.

Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit

Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch genommen – trotz aller Steigerungen der Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel zumindest einen Teil des Tages institutionell, also außerhalb der Familie, betreut.

16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap

Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16 Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.

Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.

Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023 erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent niedrigere Alterssicherung als Männer.

Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen

„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in den Beruf und während der Pflege von Angehörigen. 

„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“, schreiben die Forschenden. Die Nachteile und Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden. Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden werden kann.

Bei 55,8 % der Paare im Jahr 2025 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 34,3 % liegen beide in etwa gleichauf

Dass die Frau einen größeren Teil zum Einkommen beisteuert als der Mann, kommt in Paarhaushalten in Deutschland selten vor. Nur in jedem zehnten Paarhaushalt (9,9 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mit. Bei 55,8 % der Paare, die in einem Haushalt zusammenleben, war es umgekehrt und der Mann der Haupteinkommensbezieher. In gut jedem dritten Paarhaushalt (34,3 %) lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren persönliches Nettoeinkommen einen Anteil von 60 % oder mehr am Gesamteinkommen des Paares hat.

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede geringer aus – mit Kindern stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommensbeziehende zwar weniger stark, aber immer noch deutlich. In 11,4 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 50,1 % der Mann. Bei 38,5 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen.

In Paarfamilien mit Kindern im Haushalt sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensbezieherin. Hier hatte die Frau in nur 7,7 % der Fälle das höhere Einkommen. In knapp zwei von drei Paarhaushalten mit Kindern (64,6 %) war dagegen der Mann der Haupteinkommensbezieher. In 27,7 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen.

Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt. Bei den erwerbstätigen Männern ist es umgekehrt: Hier arbeiten Väter sogar seltener in Teilzeit.

Anteil der Haupteinkommensbezieherinnen leicht gesunken, Anteil der Paare mit gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beim Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren wenig verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensbezieherinnen ist leicht gesunken – von 10,5 % im Jahr 2021 auf 9,9 % im Jahr 2025. Rückläufig ist auch der Anteil der männlichen Haupteinkommensbezieher: von 58,8 % auf 55,8 %. Erhöht hat sich dadurch der Anteil der Paarhaushalte mit in etwa gleich hohen Einkommen von 30,7 % auf 34,3 %. Diese Entwicklung zeigt sich in ähnlicher Weise bei Paaren mit Kindern sowie bei Paaren ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Die dargestellten Ergebnisse für 2021 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet.

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld IBaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2025 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025.

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.03.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap und Gender Hours Gap unverändert bei 16 % beziehungsweise 18 %
  • Rückgang des Gender Employment Gap von 9 % auf 8 %
  • Gender Gap Arbeitsmarkt im Osten (22 %) deutlich geringer als im Westen (39 %)

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Da sich Verdienstungleichheit jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt, berechnet das Statistische Bundesamt mit dem Gender Gap Arbeitsmarkt einen Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit. Dieser betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war.

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit sind weiterhin geringere Stundenverdienste und Arbeitszeiten von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2025 bei 16 %. Das heißt, Frauen verdienten 16 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Der unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede insgesamt zwischen Frauen und Männern ist weiterhin die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2025 über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen knapp 28 Stunden pro Woche. Damit brachten Frauen wie in den vergangenen Jahren 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap).

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2024 zeigen, dass knapp 74 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es rund 81 %. Damit sank der Gender Employment Gap im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 8 %.

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Besonders im Zeitverlauf und im Vergleich zwischen Regionen ermöglicht der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit.

Weiterhin klare Unterschiede zwischen Ost und West

Auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein geteiltes Bild: In den östlichen Bundesländern fiel der Indikator für die erweiterte Verdienstungleichheit 2025 mit 22 % wesentlich geringer aus als im Westen (39 %). Am niedrigsten war der Gender Gap Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern (17 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt (20 %). In den westlichen Bundesländern lag der Wert hingegen höher: am höchsten in Baden-Württemberg und Bayern mit 41 %, gefolgt von Hessen, Niedersachsen und dem Saarland (jeweils 40 %). Ein wesentlicher Grund für das Ost-West-Gefälle ist die historisch bedingte, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern. Zudem arbeiten sie häufiger in Vollzeit, wodurch sowohl der Gender Pay Gap, der Gender Hours Gap als auch der Gender Employment Gap dort geringer ausfallen als im Westen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap und Gender Hours Gap werden aus der Verdiensterhebung mit dem repräsentativen Berichtsmonat April berechnet. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Die aktuellsten Zahlen basieren auf den Endergebnissen von 2024.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“; sie sind zudem bei Eurostat verfügbar. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.02.2026

Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar macht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die nach wie vor unveränderte Lohnlücke von 16 Prozent zwischen Frauen und Männern aufmerksam – und auf deren zentrale Ursache: die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: 
„Statt für echte Vereinbarkeit zu sorgen, werden aktuell immer wieder Beschäftigte zum Problem gemacht – mit Debatten um ‚Lifestyle-Teilzeit‘ und Angriffen auf den Achtstundentag. Dabei ist nichts schädlicher für Vereinbarkeit als unkalkulierbare Arbeitszeiten. Die Abschaffung des Achtstundentags würde vor allem Frauen hart treffen. Was wir brauchen, ist eine Politik, die ermutigt: Politik, die es Männern und Frauen gleichermaßen möglich macht, zu arbeiten und sich um die Familie zu kümmern. Das stärkt ebenso die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Das sichert Familien ab. Und es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Wir brauchen mehr Kita-Plätze, familienfreundliche Arbeitszeiten und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Deshalb muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich umgesetzt werden. Lohnunterschiede sichtbar zu machen, ist der erste Schritt, um sie abzubauen.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: 
„Mit Tarif verdienen auch Frauen mehr. In der Metall- und Elektroindustrie brutto sogar über 11 Euro mehr – und zwar pro Stunde! Pro Monat macht das eine vierstellige Summe aus! Das zeigt einmal mehr: Tarifbindung wirkt – und gehört dringend nachhaltig und für alle gefördert! Die rückläufige Tarifbindung verschlechtert Gerechtigkeit beim Einkommen. Das ist eine problematische Entwicklung, denn wer mehr Geld verdient, ist unabhängiger, das eigene Leben zu gestalten und rutscht seltener in die Altersarmut.  
Die zu große Entgeltlücke, die wir trotzdem noch viel zu oft im Arbeitsleben sehen, geht auf strukturelle Probleme zurück, die Politik und Unternehmen endlich angehen müssen. Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit und haben damit schlechtere Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg. Zuverlässige Betreuungs- und Pflegestrukturen zu guten Bedingungen könnten dieses Problem deutlich verringern!“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: 
„Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland 16 Prozent. Eine wesentliche Ursache sind die systematisch niedrigeren Bruttostundenlöhne von Teilzeitbeschäftigten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen benachteiligt werden, weil sie ihre Arbeitszeit reduzieren, um den Großteil der Sorgearbeit zu übernehmen – Arbeit, ohne die keine Volkswirtschaft funktionieren kann. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt werden kann. Nur mit mehr Gleichstellung und Gerechtigkeit kann unser Land vorankommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.02.2026

Acht Stunden und 52 Minuten – so viel mehr Care-Arbeit leisteten Frauen 2025 durchschnittlich pro Woche im Vergleich zu Männern im selben Haushalt. Mit Kindern wurde der Abstand noch größer: 14 Stunden mehr. Der Equal Care Day macht darauf aufmerksam. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert dazu auf, weniger über Teilzeit und mehr über geteilte Zeit zu sprechen – und Anreize für eine faire Verteilung von Sorgearbeit zu setzen. Dann lässt sich der Gender Care Gap schließen – eine Gerechtigkeitslücke mit unmittelbaren Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen.

„Unbezahlte Sorgearbeit leisten vor allem Frauen, und diese Ungleichheit ist nach wie vor meist unsichtbar. Das hat spürbare Folgen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen im gesamten Lebensverlauf. Stattdessen sollte Zeitpolitik gute Anreize setzen, um Sorgeverantwortung für alle gleich zu verteilen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Angesichts aktueller Debatten über Arbeitszeitmodelle und Sozialleistungen setzt sich der djb für eine differenzierte Perspektive ein: Sorge- und Pflegearbeit – ob in Familien oder im Ehrenamt – ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Statt einzelne Erwerbsformen pauschal zu bewerten, braucht es Reformen, die eine bessere, gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen.

„Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern: Anreize im Steuer- und Sozialrecht, eine verlässliche Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie Arbeitsmodelle, die echte Wahlfreiheit eröffnen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. „Das Ziel bleibt die eigenständige Existenzsicherung für alle, also auch für Frauen”, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb setzt sich dafür ein, überkommene Muster und Erwartungen zu überwinden. Das bedeutet: Sorgearbeit fair teilen, Kinderbetreuung tatsächlich für alle sichern, das Ehegattensplitting abschaffen, Erwerbsarbeit gerecht gestalten. Die Sorge für andere ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht. Die Gleichberechtigung gehört dazu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.02.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert zum Equal Pay Day am 27. Februar 2026 die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umzusetzen. Deutschland ist dazu verpflichtet; die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Es ist also höchste Zeit!

„Erschreckend, dass der Entgeltgleichheit immer wieder Steine in den Weg gelegt werden! Unternehmen brauchen klare Rahmenbedingungen, Beschäftigte brauchen realistisch durchsetzbare Rechte. Für beides sorgt die Entgelttransparenzrichtlinie. Das Zögern der Bundesregierung erzeugt unnötige Unsicherheit. Gefragt ist stattdessen, endlich beim Lohn für Gleichberechtigung zu sorgen“, betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb

Seit 2024 stagniert der „Gender Pay Gap” bei 16 % und auch die „bereinigte“ Lohnlücke von 6 % bleibt unverändert. Frauen werden also für gleiche und gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt. Das hat weitreichende Folgen, auch mit dem Risiko von Altersarmut, und es trifft Frauen ganz direkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Trotzdem fehlt der Wille. Ein Gesetzentwurf zum „Entgelttransparenzgesetz 2.0“ wollte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu Beginn dieses Jahres vorlegen – doch er bleibt bis jetzt aus. Jede Verzögerung und auch die Schwächung der Instrumente schadet jedoch allen Beteiligten – der Wirtschaft fehlt Klarheit, den Betroffenen Gerechtigkeit.

Der djb appelliert daher erneut an die Bundesregierung: Setzen Sie die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Durchsetzungsmechanismen fristgerecht, effektiv und rechtskonform um. Nur das trägt dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2026

SCHWERPUNKT III: Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit

Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.02.2026

„Die Zahlen der Dunkelfeld-Studie sind erschreckend: Partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt betrifft Millionen Menschen und bleibt dennoch in den meisten Fällen unsichtbar. Zwar gibt es vielerorts bereits spezialisierte Gewaltschutzstrukturen – bei der Polizei, in Krankenhäusern und auch die Zahl der Frauenhausplätze sowie Beratungsangebote wurde ausgebaut. Dennoch zeigt sich: Wenn sich 95 Prozent der Betroffenen nicht trauen, Hilfe zu holen, reicht das offenkundig noch nicht aus. Wir müssen uns intensiv mit den Ursachen dahinter beschäftigen und konkrete Konsequenzen ziehen – sei es bestehende Angebote zu verbessern, Hürden abzubauen oder dort nachzusteuern, wo Schutz und Unterstützung noch nicht wirksam genug greifen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Bundesfamilienministerium eng begleitet wird und ab 2027 über zehn Jahre hinweg 2,6 Milliarden Euro für den Gewaltschutz bereitstehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der LeSuBiA – Studie (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir haben ein massives Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und Frauen sind davon besonders stark betroffen. Das verdeutlichen die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA. Frauen erleben häufiger und schwerer Gewalt, vor allem sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und Stalking. Frauen tragen oft gravierende, teils lebensgefährliche Folgen davon. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht länger akzeptieren. Wir müssen uns entschlossen gegen Frauenhass und jede Form von Gewalt stellen. 

Die Erhebungen machen außerdem sehr deutlich, dass nur ein Bruchteil der Fälle von Gewalt überhaupt angezeigt wird. Die Anzeigequote von Partnerschaftsgewalt liegt bei deutlich unter fünf Prozent. Wir müssen sehr genau analysieren, warum viele Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen. Es braucht ein stabiles und niedrigschwelliges Schutznetz für Betroffene von Partnerschaftsgewalt. Die Strukturen in den Strafverfolgungsbehörden, in der Justiz sowie auch in den Beratungsstellen und Einrichtungen müssen konsequent ineinandergreifen. Dazu gehören auch bessere Schulungen in den Behörden und in allen beteiligten Berufen, damit die Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt besser verstanden werden und mit Betroffenen gut umgegangen wird.

Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in der letzten Legislatur einen großen Schritt gegangen und haben Frauenhäuser und Beratungsangebote massiv gestärkt. Die Bundesregierung muss das fortsetzen und deutlich mehr in Prävention und Aufklärung investieren. Dazu gehört auch, dass Frauen echte Handlungsfreiheit erlangen durch finanzielle Absicherung, Zugang zu Wohnraum und die konsequente Berücksichtigung von Gewalterfahrungen in Sorge- und Umgangsverfahren nach Trennung. Das ist bisher nicht der Fall. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. 

Ebenso muss der Schutz für queere Menschen nachgebessert werden, da auch sie besonders stark von Gewalt betroffen sind. Daher ist es unverständlich, dass die Regierung den Aktionsplan „Queer leben“ nicht weiterführen will. Das ist nicht glaubwürdig.

Die Dunkelfeldstudie muss uns alle aufrütteln. Es dürfen nicht die Betroffenen sein, die Angst oder Scham empfinden, sondern die Gewalttäter. Das ist die Botschaft an alle heißt: Gewalt ist nie legitim.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag.

Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 83 vom 02.02.2026

Zur heute vorgestellten Dunkelfeldstudie über Gewaltbetroffenheit im Alltag erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Studie zeigt eine hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern. Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Fast jede zweite Person hat sexuelle Belästigung und mehr als jede zehnte Person einen sexuellen Übergriff erfahren. Dabei sind Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen als Männer. Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben.

Die geringe Anzeigebereitschaft von rund zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar deutlich darunter, zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal. Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann. Wir fordern seit Jahren, dass kostenloser Gewaltschutz für alle garantiert wird. Dazu gehört, dass das Gewalthilfegesetz und der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung jetzt zügig und konsequent umgesetzt werden.“

Das vor einem Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz ist aus Sicht der AWO ein wichtiger Meilenstein. Auch die Bereitstellung von 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern ist ein notwendiger Schritt. Langfristig braucht es jedoch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an gesicherter Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems im laufenden Betrieb. In den Ländern und Kommunen müssen außerdem ausreichend Kapazitäten sichergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2026

Heute haben Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BKA-Präsident Holger Münch die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland (Lesubia) vorgestellt. 16 Prozent der Frauen erleben körperliche Gewalt und nahezu 50 Prozent psychische Gewalt in der Partnerschaft. Außerdem würden nur fünf Prozent dieser Taten angezeigt.  

Dazu erklärt Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  

„Deutschland hat ein massives Problem mit Gewalt gegen Frauen – aber die Kommunen ziehen sich aus der Finanzierung von Unterstützungsangeboten wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zurück. Das ist ein Skandal, denn wenn diese Angebote schließen müssen, verlieren betroffene Frauen oft ihre letzte sichere Anlaufstelle. Prävention und Gewaltschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wer den Schutz von Frauen und Mädchen vor Partnergewalt nicht nur propagiert, sondern ernst nimmt, muss auch das Geld dafür bereitstellen.  

Gewaltfreie Konfliktlösung, Respekt und Verantwortung müssen früh vermittelt werden. Dazu brauchen wir mehr präventive Arbeit mit Jungen und Männern. Nur so lassen sich Gewaltmuster rechtzeitig durchbrechen und langfristig verhindern, bevor sich Gewalt verfestigt. Auch dafür muss der Staat Mittel bereitstellen.“

Link zur Studie Lesubia: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/LeSuBiA/lesubia_node.html 

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt-frauenhaeuser

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 10.02.2026

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen.

Die heute veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Jede siebte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders stark von Gewalt betroffen. Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend von Männern aus (98 Prozent in der Partnerschaft, 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt). Was die Organisationen seit Jahren sagen, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Für Betroffene ist es nach wie vor unglaublich schwer, wirksame Unterstützung zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen.

Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) ist ein gemeinsames Projekt vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Seit der letzten großen Dunkelfeldstudie von 2004 fehlten in Deutschland aktuelle, repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit. LeSuBiA schließt diese Lücke und erfasst erstmals geschlechterübergreifend das gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden oder nicht.

„Bei der ,Innersten Sicherheit’ – der Sicherheit im eigenen Zuhause – darf es angesichts der erschreckenden Ergebnisse der LeSuBiA-Studie keinen weiteren Aufschub geben”, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. FHK fordert deshalb, dass auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten Akteure zusammenkommen und verbindliche Sofort-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in der LeSuBiA-Studie einen klaren Auftrag an das Justizsystem: „Die Zahlen zeigen, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Rechtsanwendende aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen verpflichtend zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fortgebildet werden – nicht als Option, sondern als Standard. Dafür braucht es auch fortlaufend empirische Daten zu sämtlichen Formen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ”, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb. Der djb fordert die gesetzliche Verankerung verpflichtender Fortbildungen für alle in Familien- und Strafverfahren beteiligten Personen. Nur mit spezialisiertem Wissen können Gerichte das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen urteilen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Polizei in einer Schlüsselrolle: „Wenn nicht mal fünf Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige kommen, muss die Polizei besser vorbereitet und mehr sensibilisiert werden, um rechtzeitig Warnsignale zu erkennen und Betroffene zu schützen. Dazu gehören ein vertieftes Verständnis für Dynamiken von Gewaltbeziehungen sowie klare Einsatzstandards, die Betroffenen Sicherheit geben, auch dann, wenn sie selbst noch nicht den Schritt zur Anzeige wagen”, so Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP.

Die Frauengruppe der GdP fordert die flächendeckende Einrichtung von Fachkommissariaten in den Dienststellen, die zwingend notwendigen Ressourcen hierfür sowie verbindliche, regelmäßige Fortbildungen bei der Polizei. Dass Sensibilisierung wirkt, zeigt u.a. die Kampagne der Brandenburger Polizei zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 „Worte statt Wunden”: Polizistinnen und Polizisten lasen öffentlich zum Thema häusliche Gewalt und brachten Hilfsangebote direkt zu den Menschen. Auch die gesetzlichen Änderungen im Land Schleswig-Holstein sind beispielhaft hervorzuheben. Dies dürfen jedoch keine Punktlösungsansätze bleiben.

Gleichzeitig stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin fest:Aber nicht nur politische, sondern alle gesellschaftlichen Akteure müssen Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit für alle Frauen übernehmen, zum Beispiel auch Unternehmen und Konzerne.“ Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kosmetikfirma cosnova, die seit mehreren Jahren mit FHK kooperiert.

Mit der Initiative „cosnova says no“ setzt sich cosnova seit drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche Verantwortung einzufordern und Betroffenen eine Stimme zu geben. „Gewalt an Frauen ist kein privates Problem, sondern ein gesellschaftliches“, sagt Astrid Haury, Senior Corporate Responsibility Manager bei cosnova. „Wir wollen aufklären, Bewusstsein schaffen und konkrete Unterstützung ermöglichen.“ cosnova finanziert den Unterstützungsfonds der Frauenhauskoordinierung e.V., unterstützt Präventionsarbeit und engagiert sich langfristig für eine gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) und Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 10.02.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien – das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel – und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.

Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.02.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. 

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer. Das liegt auch am Mietrecht. Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken. Wir wollen diese Probleme gezielt beheben. Es geht uns zum einen um möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen: Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht. Das erspart Rechtsstreitigkeiten – und verhindert Umgehungen der Mietpreisbremse. Mieterinnen und Mieter sollen außerdem eine Chance bekommen, eine ausgesprochene Kündigung wegen verspäteter Zahlung noch einmal abzuwenden. Denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient. Und auch das Thema Indexmietverträge gehen wir an. Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt. Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind. Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion.“

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende des vergangenen Jahres außer Kraft getreten. Neben dem jetzt vorgelegten Entwurf „Mietrecht II“ wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

In dem Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Ein Deckel für Steigerungen von Indexmieten

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – plötzlich rapide steigt.

  1. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen

Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.

  1. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge

Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

  1. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung

Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.

  1. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen

Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.02.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich hat sich insgesamt bewährt – muss aber an wenigen Stellen nachgebessert werden.

Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir nun: Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Bei einer Scheidung stellt der Versorgungsausgleich sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Das verringert das Risiko von Altersarmut gerade für Frauen. Denn Beiträge zum Familienunterhalt sind gleichwertig, egal ob die Arbeit in den Beruf oder die Familie geflossen ist.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch, der während der Ehe erworben wird, hälftig aufgeteilt. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehepartnern sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun vorgeschlagenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein Ex-Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 05.02.2026

Anlässlich des heutigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:

„Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen. Denn das Gericht hat nur Prof. Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt. 

Aber schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. 

Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:  

„Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen.

Es ist aber gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten. Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Allemal, wenn sie staatliche Gelder bekommen.

Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.02.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum.

Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird.

Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“

Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar.

Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.02.2026

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entschei­dung angenommen, die die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft.

Die Beschwerdeführerin, eine Eigentümerin und Vermieterin ei­ner in Berlin gelegenen Wohnung, wendet sich mittelbar gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn sowie die auf die­ser Grundlage vom Senat von Berlin erlassene Mietenbegrenzungsverordnung aus dem Jahr 2020. Durch die mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Regelung wurde die im Jahr 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch einge­führte Miethöhenregulierung, welche zunächst faktisch auf fünf Jahre beschränkt war, verlängert.

Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Weder die mittelbar angegriffene Regulierung der Miethöhe bei Miet­beginn (Mietpreisbremse) noch die Mieten­begrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten. Die Kammer knüpft hierbei an die Erwä­gungen aus dem Beschluss vom 18. Juli 2019 an (vgl. Pressemit­teilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019), wonach die durch die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 bewirkten Grundrechtseingriffe gerechtfertigt waren, und führt aus, dass auch die seitdem festzustellenden Entwicklungen zu keinem anderen Abwägungsergebnis führen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-012.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.02.2026

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.

Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.

In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion betonten, das Gesetz mache vieles einfacher und flexibler und helfe den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die AfD-Fraktion kritisierte, der Staat werde zum Problemlöser für Probleme, die er selbst geschaffen habe. Die Linke sagte, die freien Träger der Jugendarbeit würden als Sparmodell missbraucht, wodurch sich aber das Problem der Unterfinanzierung nicht lösen lasse. Die Grünen attestierten dem Gesetz, die Logik der Kinder- und Jugendarbeit, die auf Freiwilligkeit beruhe, nicht zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. In einem Antrag (21/4455), der am Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, stellt die Fraktion fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreiben die Linken.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 159 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern – ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Der Antrag steht am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 133 vom 25.02.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) beschlossen. Damit ist der Weg für die am Donnerstag vorgesehene zweite und dritte Lesung der Vorlage frei. Im Ausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den noch auf Antrag der beiden Fraktionen geänderten Entwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Vorlage.

Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.

Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.

Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die von der Koalition angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.

Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten in der Sitzung an, sich auch dem Thema Vaterschaft im Kontext privater Samenspenden annehmen zu wollen. In Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen sei dies im vorliegenden Entwurf nicht geschehen, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 129 vom 25.02.2026

Die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien die im Koalitionsvertrag getroffene Annahme basiert, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 121 vom 23.02.2026

Zur verdeckten Armut in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (21/4152) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese die Aussagekraft der Studie zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen mit Blick auf ältere Menschen und Menschen auf dem Land einschätzt vor dem Hintergrund, dass diese Gruppen in der Studie unterrepräsentiert sind. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie plant, um die Datengrundlage bei diesen Zielgruppen künftig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 120 vom 23.02.2026

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für rückständige Unterhaltsforderungen eines zahlungspflichtigen Elternteils ist derzeit nicht geplant. Für den ordnungsgemäßen Vollzug seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltenden Verjährungsfristen ausreichend, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4111) auf eine Kleine Anfrage (21/3852) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Erhöhung der Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) durch Umstellung von der vollen zu einer hälftigen Kindergeldanrechnung im Koalitionsvertrag enthalten sei und die Regierung prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden könne. Eine zentrale bundesweite Inkassostelle für Unterhaltsschulden einzurichten, könne den Rückgriff auf diese Leistung effizienter machen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 116 vom 19.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/4062) zu Berichten über verspätete Elterngeldzahlungen und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge auf Elterngeld seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden mussten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe) zieht, die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082) vorgelegt.

Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4081) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen zu können und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zu können.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereits reagiert, jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nicht aus, um diesen Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter – anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungen – festgestellt werden können. Diese sollen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus der ausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde, ist von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent gestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder leicht auf 77 Prozent gesunken. Das geht aus dem 8. Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz hervor, der nun als Unterrichtung (21/4000) vorliegt.

Darin heißt es weiter, dass es von 2020 bis 2024 eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien gab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil demnach bei 48,1 Prozent, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 Prozent gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in verschiedenen Bundesländern gestellt: zu Bayern (21/4119), Berlin (21/4120), Thüringen (21/4121) und zum Saarland (21/4122).

Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz hatte, wie viele Arbeitgeberprüfungen die FKS durchgeführt hat und wie oft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 liegt als Unterrichtung (21/3900) vor. Die Auswertungen zeigten, dass die praktische Umsetzung des BGleiG in den einzelnen Dienststellen zum Teil deutlich variiere.

Während einige Behörden bereits ein hohes Maß an Gleichstellungsorientierung etabliert hätten, bestünden in anderen Bereichen noch erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vorgaben. Da der Wirkungsbereich des BGleiG den gesamten Bundesdienst umfasse, könnten die Ziele nur als erreicht gelten, wenn die Vorgaben flächendeckend umgesetzt würden, heißt es in dem Bericht.

Insgesamt hätten die Daten der Gleichstellungsstatistik bis 2023 einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst gezeigt, im Sinne einer gleich verteilten Teilhabe von Frauen und Männern an den verschiedenen Positionen.

Der Frauenanteil in Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen sei zwischen 2019 und 2023 deutlich angestiegen. Die deutlichsten Veränderungen fanden sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 in den obersten Bundesbehörden und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (KAS).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

„Sanktionen bei Kindern“ beim Bürgergeld thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/4019). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in den Jahren 2018 bis 2024 von mindestens einer Leistungsminderung betroffen waren.

Und hier die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104288.pdf

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung, heißt es in einem Antrag (21/3909) der Fraktion.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 82 vom 02.02.2026

Neue Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegen den hohen Stellenwert sozialer Kontakte für die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine. Demnach erhalten 46 Prozent der jungen Menschen mit geringem psychischem Wohlbefinden professionelle Unterstützung, wenn ihre Eltern täglich Zeit mit Deutschen verbringen. Bei Familien mit selteneren Kontakten liegt dieser Anteil nur bei 29 Prozent. Die Ergebnisse basieren auf Daten der BiB/FReDA-Befragung „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“. Darin wurden Eltern im Jahr 2025 gefragt, ob ihre Kinder seit der Ankunft in Deutschland aufgrund psychischer Probleme Unterstützungsangebote in Anspruch genommen haben. Erfasst wurde dabei ein breites Spektrum an Hilfen – von professionellen Angeboten etwa von Kinderärzten, (Schul-)Psychologen, Sozialarbeitern und weiteren Fachdiensten bis hin zu informeller Unterstützung durch Freunde oder Bekannte.

Wie aus der Befragung hervorgeht, war das psychische Wohlbefinden ukrainischer Kinder und Jugendlicher zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland deutlich schlechter als das von Gleichaltrigen im Land. Obwohl sich ihre Verfassung nach einem einjährigen Aufenthalt verbesserte, wiesen 2023 noch immer 67 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ein schlechteres psychologisches Wohlbefinden auf. „Mentale Gesundheit ist die Grundlage für eine förderliche Entwicklung und die Ausschöpfung von Bildungspotenzialen“, erklärt Dr. Anna Daelen vom BiB die Bedeutung des psychischen Wohlbefindens. Zugleich kann eine gute psychosoziale Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe stärken und langfristigen sozialen und gesundheitlichen Folgekosten vorbeugen.

Rund jedes dritte Kind mit geringerem mentalem Wohlbefinden bekam fachliche Hilfe

Die Auswertungen des BiB zeigen: Von ukrainischen Kindern und Jugendlichen mit geringem psychischem Wohlbefinden hat seit ihrer Ankunft in Deutschland bis 2025 knapp jedes dritte Kind (32?Prozent) formelle Unterstützungsangebote genutzt. Konkret wandten sich 18?Prozent an einen Kinderarzt, 10?Prozent erhielten therapeutische Hilfe durch Psychologen oder Psychiater. Beratung durch Schulpsychologen oder die Nutzung psychologischer Online-Angebote waren mit jeweils 6?Prozent vergleichsweise selten.

Dabei besteht kein Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme professioneller Hilfsangebote für ukrainische Kinder und Jugendliche und dem Geschlecht, der elterlichen Bildung oder der Erwerbstätigkeit der Eltern. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eltern schon frühzeitig regelmäßig Zeit mit Deutschen verbracht haben. Demnach nahmen Eltern, die im Jahr 2023 angegeben hatten, täglich Zeit mit Deutschen zu verbringen, bei psychischen Problemen ihrer Kinder deutlich häufiger professionelle Unterstützungsangebote in Anspruch als Eltern mit weniger Kontakt zu Deutschen.

Die Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig der Kontakt zur Bevölkerung im Zielland für Geflüchtete und ihre Familien sein kann. „Unabhängig davon, ob die geflüchteten Kinder und Jugendlichen langfristig in Deutschland bleiben oder später in ihre Heimat zurückkehren: Es ist essentiell für ihre weitere Entwicklung, ihre Teilhabe zu fördern und ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern“, betont die Direktorin des BiB, Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Hier können Kontakte zu Deutschen, die sich mit dem hiesigen Gesundheitssystem oder weiteren Hilfsangeboten besser auskennen, sehr hilfreich sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2026

Die Menschen in Deutschland sollen noch mehr im Erwerbsjob arbeiten, so die Forderung von Bundesregierung und Arbeitgebern. Doch dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen, insbesondere für Erwerbstätige mit Familie oder anderen Sorgeverpflichtungen. Da hapert es häufig, zeigen neue Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zur Stabilität der Kinderbetreuung in Deutschland: 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, waren im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. Das ergibt sich aus der neuen Welle der WSI-Erwerbspersonenbefragung, in deren Rahmen rund 900 Personen mit Kindern in Betreuung befragt wurden. Weiteres Ergebnis: Fast ein Drittel der von Ausfällen oder Kürzungen Betroffenen musste die eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. Mehrheitlich springen Frauen ein, gleichzeitig reduzieren betroffene Männer etwas häufiger ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob, wahrscheinlich, weil sie häufiger Vollzeit arbeiten.

Bei einer Vorläuferbefragung Ende 2024 hatten sogar gut 59 Prozent der Eltern von Ausfällen oder Kürzungen bei der Kinderbetreuung berichtet. Dies ist zwar im Zeitverlauf ein leichter Rückgang, jedoch befinden sich die Ausfallzeiten immer noch auf einem hohen Niveau, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. Vor dem Hintergrund dieser Betreuungssituation gehe die aktuelle Diskussion über angeblich zu hohe Teilzeitquoten an der Realität vorbei, weil die Beschäftigten aufgefordert würden, mehr Erwerbsarbeit zu leisten, ohne die Rahmenbedingungen und damit auch die Verantwortung des Staates in den Blick zu nehmen.

„Unter den aktuellen Umständen können berufstätige Eltern nicht verlässlich planen und vor allem Frauen müssen sich zweimal überlegen, ob sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausweiten können. Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung. Zumal ja zusätzlich noch hunderttausende Betreuungsplätze fehlen“, sagt Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise die von der Regierung geplante Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“

Im Detail gaben von den im November und Dezember 2025 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei Tageseltern oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, 35 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten zuvor an mindestens einem Tag kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte. Bei 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf bundesweit 54 Prozent. Dabei waren die Ausfall-Quoten in Ostdeutschland niedriger als im Westen, insbesondere mit Blick auf Schließungen. So gaben 21 Prozent der Eltern in Ostdeutschland an, in den drei Monaten vor der Befragung einen Ausfall der Betreuung an mindestens einem Tag erlebt zu haben, während dies im Westen 39 Prozent der befragten Eltern betraf. Und während im Osten 39 Prozent der Eltern eine Reduktion der Betreuungszeiten erlebten, waren dies im Westen der Republik 45 Prozent.

Besonders häufig waren Eltern von kleinen Kindern betroffen: 40 Prozent der Befragten mit Kindern unter drei Jahren berichteten im bundesweiten Schnitt von Schließungen. Auch bei den Eltern von Drei- bis Sechsjährigen waren es 39 Prozent. Mit Reduktionen der Öffnungszeiten waren 49 Prozent mit Kindern unter drei und 51 Prozent bei Eltern von Drei- bis Sechsjährigen konfrontiert, während all diese Werte bei Eltern älterer Kinder niedriger liegen.

Unter allen Eltern mit Kindern in einer der genannten Betreuungsformen mussten rund 11 Prozent mit Schließungen an einem Tag zurechtkommen, 17 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp 3 bzw. 4 Prozent sogar an sechs oder mehr Tagen.

Um die Betreuungslücke auszugleichen, sprang in den meisten Fällen ein Elternteil ein. In Partnerschaften waren dabei Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 73 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, unter den Frauen sagten das 39 Prozent über ihren Partner. Insgesamt 30 Prozent der von Kürzungen oder Schließungen betroffenen Eltern gaben an, als Reaktion auf Ausfälle kurzfristig ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob reduziert zu haben. Unter den Männern reduzierten 33 Prozent die Erwerbsarbeitszeit, unter den Frauen 26 Prozent. Die Forschenden des WSI vermuten, dass das auch daran lag, dass Frauen häufiger nicht Vollzeit arbeiten. Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen: 42 Prozent der betroffenen Eltern berichteten, auf ihr privates Umfeld zurückgegriffen zu haben.

„Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Problematisch ist auch, dass die unzuverlässige Betreuung die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen und damit geschlechtsspezifische Muster der Verteilung und Sorge- und Erwerbsarbeit eher verschärft. Auch das steht einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen entgegen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Das Geld für eine Fachkräfteoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen wäre damit doppelt gut angelegt. Solche Investitionen sind allemal wirkungsvoller als zusätzlicher Druck durch Deregulierungen.“

Informationen zur Befragung
Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von infratest dimap online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.
Hier geht es zu unserem Forschungsüberblick mit Studien zur Arbeitszeitdebatte.
 
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.02.2026
  • Anteil der Verheirateten an der volljährigen Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024
  • Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre
  • Scheidung erfolgte 2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994

Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.

Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren

Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.

2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.

Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt

Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Bevölkerung in Deutschland nach dem Familienstand beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember des Jahres. Sie stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung 1987 für die Jahre bis 2010, auf Grundlage des Zensus 2011 für die Jahre 2011-2021 und des Zensus 2022 ab 2022.  Daher gibt es Brüche in der Zeitreihe. Weitere methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht zur Bevölkerungsfortschreibung.

Für den EU-Vergleich 2023 lagen keine Daten für Dänemark, Irland und Zypern vor.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zur Bevölkerung nach Familienstand liefern die Tabellen zur Bevölkerung in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Daten zu Eheschließungen bieten dort auch die Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 sowie der Statistische Bericht „Eheschließungen 2024„.

Lange Zeitreihen zu Ehescheidungen sind in der Tabelle zu Ehescheidungen seit 1950 in GENESIS-Online sowie im Statistischen Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2024 verfügbar.

Ergebnisse für die EU-Mitgliedstaaten sind in der Eurostat-Tabelle zu Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.02.2026
  • Darüber hinaus ist die Betreuung von Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei Männern die Aus- und Weiterbildung
  • Wer wegen Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies mehrheitlich auf eigenen Wunsch

Die Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).

Ein weiterer wichtiger Grund für die Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 %. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %).

Ein weiterer Grund für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %). Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern (13,9 %).

Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen

Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Methodische Hinweise:

Betrachtet werden Erwerbstätige im Alter ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten. Bei den Angaben handelt es sich um Endergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2024. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund nach der Selbsteinschätzung der Befragten.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit nach Geschlecht sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ gebündelt.

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.01.2026

Anreize in der Schule können sozioökonomische Ungleichheiten aber verringern

Welche Kinder strengen sich in der Schule mehr an, und was hat das mit ihrer sozialen Herkunft zu tun? Bislang konnte die Bildungsforschung darauf kaum empirisch fundierte Antworten geben. Eine gerade im Wissenschaftsjournal American Sociological Review erschienene WZB-Studie zeigt jetzt mit Hilfe eines innovativen Experiments: Kinder aus Familien mit höherem sozialen Status strengen sich zwar mehr an als Kinder aus weniger privilegierten Familien – vor allem wenn es keine Belohnungen gibt. Mit greifbaren Anreizen für die Bearbeitung von Aufgaben wird dieser Unterschied aber deutlich kleiner.

Jonas Radl, Gastforschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat mit einem Team von internationalen Forscher*innen seit 2018 am WZB untersucht, wie sich die soziale Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft von Schulkindern auswirkt. Sein interdisziplinäres Projekt „Effort and Social Inequality“, das von WZB-Direktorin Heike Solga begleitet wurde, erweitert das Wissen über Bildungskarrieren um einen entscheidenden Aspekt: Während es viele Erkenntnisse darüber gibt, wie stark der Einfluss des sozialen Hintergrunds auf die Fähigkeiten junger Menschen ist, war die Frage bislang wenig untersucht, wie groß der Einfluss der sozialen Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft ist. Arbeiten privilegierte Kinder härter – und tun sie dies, weil sie mehr Unterstützung erfahren? Und wie könnten auch Schüler*innen motiviert werden, die nicht aus Akademikerfamilien stammen?

Das Studiendesign

In der experimentellen Studie lösten 1.360 Fünftklässler*innen aus Madrid und Berlin einfache kognitive Aufgaben, mit denen Konzentration, Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle gemessen werden konnten. 60 Klassen aus 32 Schulen waren beteiligt. Die simplen, aber anstrengenden Aufgaben wurden in verschiedenen Situationen bearbeitet: einmal ohne Belohnungen für richtige Antworten, dann mit kleinen Geschenken und schließlich im Wettbewerb mit zusätzlicher symbolischer Anerkennung.

Die Ergebnisse

Schulkinder aus privilegierten Elternhäusern zeigen mehr kognitive Anstrengung als jene aus benachteiligten Verhältnissen, besonders wenn keine Belohnung angeboten wird und es allein um die intrinsische Motivation geht. Die Lücke zwischen beiden Gruppen ist jedoch nicht sehr groß, und sie kann durch Anreize wettgemacht werden. Sobald es kleine Belohnungen wie Spielzeuge oder soziale Anerkennung für die Lösung einer Aufgabe gibt, arbeiten Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern fast genauso engagiert wie privilegierte Kinder.

Persönlichkeitseigenschaften oder die Intelligenz der Kinder können den Unterschied in der Anstrengung nicht erklären. Die Befunde zeigen vielmehr, dass das Anstrengungsverhalten entscheidend von der sozialen Umgebung beeinflusst wird. Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle, etwa welche Ressourcen es in den Familien gibt und wie viel Sicherheit die Kinder erleben. Wenn Kinder mit Mängeln aufwachsen, z. B. mit fehlenden finanziellen Mitteln oder weil ihre Eltern wenig Zeit im Alltag für sie haben, fällt es ihnen schwerer, sich auf eine bestimmte Aufgabe zu konzentrieren.

Individuelle Fortschritte prämieren

Die Ergebnisse haben auch eine politische Dimension. Bildungschancen könnten gerechter gemacht werden, wenn nicht nur Leistung, sondern auch individuelle Fortschritte im Klassenraum prämiert würden, so Jonas Radl. „Schulische Belohnungen, spielerisches Lernen und soziale Anerkennung können helfen, Unterschiede im Anstrengungsniveau zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten zu verringern“, sagt der Forscher. Heike Solga, Mitautorin des Artikels und Direktorin der Abteilung Ausbildung und Arbeitsmarkt am WZB: „Die Studie liefert wichtige Hinweise, wie der Einfluss der sozialen Herkunft in der Schule besser ausgeglichen werden kann. Das ist wichtig für ein faireres Bildungssystem und gleiche Chancen.“

Die Studie wurde im Februar im Journal American Sociological Review veröffentlicht: Jonas Radl, William Foley, Lea Katharina Kröger, Patricia Lorente, Alberto Palacios-Abad, Heike Solga, Jan Stuhler, Madeline Swarr (2026): “The Social Origins of Effort: How Incentives Reduce Socioeconomic Disparities among Children”. In: American Sociological Review, 91(1). https://doi.org/10.1177/00031224251401933.

Link zur Abbildung: Unterschiede in der Anstrengungsintensität von Schüler*innen

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 25.02.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eine aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien 

Wohlfahrtspflege zeigt eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation im sozialen Sektor. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der anhaltende Ressourcenmangel nicht nur konkrete Hilfsangebote, sondern auch Möglichkeiten des freiwilligen Engagements bedroht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Reform des Sozialstaates in Deutschland und der Haushaltsverhandlungen für die kommenden Jahre warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), dass ohne stabile soziale Infrastruktur weder gesellschaftliche Teilhabe noch sozialer Zusammenhalt dauerhaft gewährleistet werden können.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

Über 80 Prozent der Einrichtungen und Dienste erwarten zukünftig Einschränkungen oder die Einstellung von sozialen Angeboten

82 Prozent der Befragten rechnen damit, dass sie perspektivisch weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 28 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.

20 Prozent der Einrichtungen und Dienste mussten Angebote schließen

Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen beiden Jahren auf Grund von Kostensteigerungen und/oder Kürzungen Angebote eingeschränkten oder ganz einstellen mussten. Der Anteil der Einrichtungen und Dienste mit vollständig eingestellten Angeboten stieg im Vergleich zu einer Umfrage Mitte 2024 von 14,7 % auf 20 %.

Regionale Versorgung zunehmend unzureichend

Mehr als 60 Prozent der Einrichtungen geben an, dass das soziale Angebot in ihrer Region nicht (10%) oder nur teilweise (51%) ausreichend ist.

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die soziale Infrastruktur wird derzeit kaputt gespart. Jahr um Jahr verlieren wir weitere Orte, an denen Menschen zusammenkommen und Hilfe erfahren: Beratungsstellen für Migrant*innen, Projekte zur Arbeitsmarkteingliederung, Kitas und viele weitere Einrichtungen, die unser Land am Laufen halten. Das Wegfallen dieser Orte trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten. In Zeiten, in denen der Sozialstaat immer häufiger infrage gestellt wird, müssen wir ihn stärken, statt ihn zu kürzen. Das Problem sind dabei nicht die Kosten, sondern die Tatsache, dass die breitesten Schultern nicht ausreichend in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen dringend eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um gerade auch in benachteiligten Quartieren wieder mehr in den sozialen Aufstieg investieren zu können.”

Ein weiterer Aspekt: Viele soziale Angebote sind Ankerpunkte für freiwilliges Engagement. Die Umfrage zeigt: Mehr als zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass der Wegfall von Angeboten auch die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement verringern wird. Damit wird das zivilgesellschaftliche Fundament geschwächt, das für einen modernen, partizipativen Sozialstaat unverzichtbar ist.

Die Verbände betonen: Eine nachhaltige Reform des Sozialstaates muss eine stabile Finanzierung sozialer Dienste sicherstellen, die Freie Wohlfahrtspflege als verlässlichen Partner anerkennen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt als Kernziel verankern.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfragen steht zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2026

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zu Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Vermögenssteuer kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

„Die extrem ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland ist ein Skandal. Während die einen Jahr für Jahr höhere Milliardenbeträge auf dem Konto haben – oft völlig leistungslos durch Erbschaften –, nimmt die Zahl derer, die von Armut bedroht sind, weiter zu. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts diese Woche gezeigt haben, stieg die Zahl der Armutsgefährdeten allein im letzten Jahr um 300.000 an. Diese Gerechtigkeitslücke ist eine schwere Hypothek für unsere Demokratie, denn Menschen erwarten zurecht, dass die Demokratie für faire, gleichwertige Lebensbedingungen sorgt.

Als AWO fordern wir seit Jahren eine gerechte Besteuerung von Vermögen, und dazu gehört u.a. die Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Wie die neue Studie des DIW zeigt, ergäbe sich schon bei einem Steuersatz von nur 1 Prozent (und Freibeträgen in Millionenhöhe!) ein jährliches Steueraufkommen von 42 Milliarden Euro. Als „Ländersteuer“ käme die Vermögenssteuer direkt den Bundesländern zugute. Aus unserer sozialen Arbeit vor Ort wissen wir, unter welchem Sparzwang Länder und Kommunen stehen und wie sich dies in Form von Kürzungen bei sozialen Einrichtungen niederschlägt. Wir sollten die Reichsten in unserem Land dringend stärker daran beteiligen, dass Kitas, Schulen und soziale Angebote funktionieren. Das wäre ein wichtiger Schritt, um insbesondere Menschen in benachteiligten Quartieren zu unterstützen.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.02.2026

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gestern in der Berliner Kulturbrauerei mit über 200 Gästen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft seinen traditionellen Neujahrsempfang ausgerichtet. Die Veranstaltung markierte den Auftakt in ein sozialpolitisch bedeutendes Jahr und wurde durch Impulse von Andreas Bovenschulte,

Präsident des Bundesrates und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, sowie von Prof. Dr. Reyhan Şahin alias Lady Bitch Ray eingeordnet. Im Mittelpunkt stand die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises, der in drei Kategorien sowie mit einem Sonderpreis vergeben wurde. Ausgezeichnet wurden Projekte aus verschiedenen Regionen Deutschlands. 

Unter dem Motto „Die AWO: Gestern. Heute. Weiter.“ spannten die Beiträge des Abends den Bogen von den historischen Wurzeln der AWO zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deutlich wurde: Solidarität, Demokratie und soziale Gerechtigkeit bleiben zentrale Werte, die angesichts sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Spaltung aktiv weiterentwickelt werden müssen. Ehrenamtliches Engagement wurde dabei als tragende Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorgehoben.

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis ging in diesem Jahr an Projekte für Kinder, gegen Einsamkeit und für eine humane Migrationspolitik. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurde das „Schülergericht Chemnitz“ des AWO Kreisverbandes Chemnitz und Umgebung e.V. ausgezeichnet. Der Preis in der Kategorie „Engagement wirkt nachhaltig“ ging an die „Kinderspielstadt Schängelheim“ des AWO Kreisverbandes Koblenz Stadt e.V. In der Kategorie „Engagement gegen Einsamkeit und Armut“ wurde die „Mobile Plauderbank – Begegnung gegen Einsamkeit“ des AWO Kreisverbandes Nürnberg gewürdigt.

Mit einem Sonderpreis ehrte die Jury das bundesweite Projekt „100 Boote – 100 Millionen Menschen“, das ein starkes Zeichen für Solidarität, Vielfalt und Menschlichkeit gesetzt hat. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt die AWO jährlich ehrenamtliche Projekte, die ihre Grundwerte im Alltag lebendig machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2026

Einen guten Start ins Leben für alle Kinder – Caritas fordert gesetzliche Grundlage zur verlässlichen Finanzierung von Babylotsen

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mahnt: „Im Sinne der Prävention sollten Babylotsen zur Grundausstattung jeder Geburtsklinik gehören. Es braucht einen guten Start ins Leben für alle Kinder! Viele gesundheitliche Probleme und psychische Beeinträchtigungen können in den ersten Lebensmonaten abgewendet werden. Je früher belastete Familien auf Hilfsangebote aufmerksam werden, umso besser für die Kinder und umso kostengünstiger für die Gesellschaft insgesamt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Mütter in der besonders sensiblen Phase nach der Entbindung niedrigschwellige Zugänge zu frühen Hilfen erhalten.”

Dr. Sönnke Siefert, Geschäftsführer SeeYou Stiftung, ergänzt: „Lotsendienste in Geburtskliniken sind nicht nur Wegweiser, sie stärken Eltern in belasteten Lebenslagen, eröffnen früh Unterstützung und fördern stabile Bindungen von Anfang an. Wenn psychosoziale Versorgung verlässlich, wohnortnah und gut vernetzt ist, investieren wir direkt in die Resilienz von Familien und in die gesunde Entwicklung von Kindern. Deshalb verdienen Babylotsen eine dauerhafte, transparente Finanzierung.“

Unterstützung bekommen die Babylotsen-Angebote von Dr. Lina Seitzl, MdB: „Die ersten Lebensjahre sind prägend für die gesamte Entwicklung eines Kindes. Gerade rund um die Geburt müssen wir Eltern verlässlich begleiten und stärken, damit sie auch in belastenden Situationen handlungsfähig bleiben und ihren Kindern Sicherheit geben können. Babylotsen sind dafür ein zentraler Baustein moderner Prävention: Sie vernetzen Familien frühzeitig mit passgenauen Unterstützungsangeboten und sorgen dafür, dass Hilfe verlässlich und flächendeckend erreichbar ist. Es darf nicht vom Wohnort oder von Zufällen abhängen, ob Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.“

Prof. Michael Abou-Dakn, Chefarzt einer der größten und geburtenstärksten Kliniken Deutschlands, des St. Joseph Krankenhauses in Berlin-Tempelhof, weiß aus der Erfahrung des Angebots der Babylotsen seit 2019 in seinem Haus: „Es muss gelingen, allen Familien, die diese Unterstützung dringend benötigen, mit den Babylotsen bundesweit ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Sozialarbeit, psychologischer Betreuung zu bieten. Mit ihrem spezialisierten Wissen und ihrer Beratung tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei.“

Mit ihrem konkreten Gesetzesvorschlag zur Finanzierung der Babylotsen aus Mitteln der Gesundheits- und der Kinder- und Jugendhilfe greifen Deutscher Caritasverband und SeeYou Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Gesundheitsministerkonferenz aus den Jahren 2024 und 2025 auf. Beide Konferenzen hatten die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Die neue Bundesregierung hat sich der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und der Staatsmodernisierung zur besseren Erreichbarkeit wichtiger Leistungen verschrieben, Lotsendienste in Geburtskliniken wären ein besonders drängender Anwendungsfall. „In einer alternden Gesellschaft gehören Investitionen für das gute Heranwachsen aller Kinder oben auf die Agenda der wichtigsten politischen Anliegen. Kinder sind viel zu oft eine Minderheit ohne Schutz,“ so Welskop-Deffaa.

Zum Hintergrund: Geringe Investition statt hoher Folgekosten

Im Jahr 2025 arbeiteten immerhin zwei Drittel (67 Prozent) der Geburtskliniken (mit mehr als 300 Geburten pro Jahr) mit Lotsendiensten. In mehr als der Hälfte dieser Häuser ist die Finanzierung allerdings befristet und basiert auf komplizierten Mischmodellen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Eigenmitteln und anderen Förderungen. 72 Prozent der Lotsendienste werden derzeit vollständig oder anteilig aus Mitteln der Bundesstiftung getragen.
Der Deutsche Caritasverband greift nun den Vorschlag der JFMK und GMK auf und schlägt eine je hälftige Finanzierung aus Mitteln der Gesundheits- sowie der Jugendhilfe vor. Die Kosten dabei sind überschaubar. Rund 56 Euro pro Geburt für eine bundesweite Umsetzung, das wären etwa 38 Millionen Euro insgesamt und jeweils 19 Millionen Euro für die Gesundheits,- sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Lotsendienste erkennen Risiken für die Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung verursacht im Lebensverlauf Folgekosten von mindestens 400.000 Euro, u.a. medizinische Behandlungskosten, Kinder- und Jugendhilfekosten aber auch Wertschöpfungsverluste infolge geringerer Erwerbsbeteiligung. Neben Kosteneinsparungen kann viel menschliches Leid vermieden werden.

Quelle: ZUFA Monitoring ZuFa Monitoring Geburts- und Kinderkliniken 2024. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2025. Link zum Monitoring

Fact-Sheet Babylotsen

Die Caritas steht Kindern und Familien bundesweit mit rund 183.800 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ca. 6.680 Einrichtungen der Familienhilfe, rund 250.800 Einrichtungen der Gesundheitshilfe, 41.200 weiteren sozialen Diensten – worunter u.a. Beratungsdienste fallen – sowie Online-Beratungsangeboten mit Hilfe und Unterstützung zur Seite.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.02.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den aktuellen Antrag der Jungen Union für den kommenden CDU-Parteitag, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der Kinderzahl zu staffeln.

Nach Ansicht des Verbandes ist eine solche Differenzierung zwingend erforderlich, um die Gerechtigkeitslücke im Generationenvertrag Rente endlich zu schließen.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt dazu:

„Der Vorstoß der Jungen Union ist eine sehr gute Idee und für ein gerechtes Rentensystem längst überfällig. Was wir in der Pflegeversicherung durch jahrelangen Einsatz des DFV und wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts bereits erreicht haben, muss umso mehr für die Rentenversicherung gelten. Das Prinzip ist simpel: Erst durch die nachwachsende Generation ist das System Rente überhaupt überlebensfähig. Ohne Kinder gibt es keine gesetzliche Rente. Es ist daher nur folgerichtig, dass Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder das Fundament für die zukünftigen Rentenzahlungen legen, bei den Beiträgen entlastet werden.“

Nicolaisen weiter:

„Aktuell tragen Eltern eine doppelte Last. Sie zahlen ihre Geldbeiträge und erbringen gleichzeitig die generative Leistung für die Gesellschaft. Wer keine Kinder erzieht, spart diese Kosten und lässt sich die Rente durch die Kinder anderer Leute mitfinanzieren. Die geforderte Staffelung ist kein Privileg für Familien, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich. Eine Beitragsreduzierung für Eltern muss ab dem ersten Kind über die aktive Erziehungszeit der Eltern hinweg erfolgen. Wer das Generationensystem Rente erhalten will, muss die Beitragsgerechtigkeit an der Kinderzahl ausrichten. Alles andere ist eine Ausbeutung der Familien.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.02.2026

Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Am heutigen Donnerstag kamen alle Mitglieder in Berlin zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammen.

Ziel der Kommission ist es, ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung zu beraten. Im Mittelpunkt dieser Beratungen steht die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung als solidarische Basis für alle Erwerbstätigen. Zugleich werden Fragen der Finanzierung, eines fairen Renteneintrittsalters, der betrieblichen Altersversorgung sowie sozial abgesicherter Übergänge in den Ruhestand in thematischen Laboren vertieft bearbeitet. Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft bringen hierzu ihre Expertise ein.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte nach dem Auftakt: „Mit der heutigen Sitzung ist der Startschuss gefallen. Wir werden in den kommenden Monaten intensiv daran arbeiten, ein schlüssiges und solidarisches Gesamtkonzept mit eigener wie externer Expertise zu reflektieren. Klar ist: Gute Arbeit muss im Alter Sicherheit und Würde garantieren – heute und in Zukunft.“

Weitere Information zur DGB-Rentenkommission finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Diskussion um Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche risikoorientierte Lösungsansätze an, die sowohl rechtlich als auch technisch umsetzbar sind. Maßgeblich für politische Lösungsansätze muss aber eine ganzheitliche Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bleiben so wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für die Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media der bereits bestehende Rechtsrahmen zumindest bedingt trag- und ausbaufähig, und muss konsequenter als bislang angewendet werden, um sein Potenzial zu entfalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die derzeitigen parteipolitischen Schnellschüsse an vielen Stellen kontraproduktiv. Deshalb plädiert die Kinderrechtsorganisation nachdrücklich dafür, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre fachlich fundierte Arbeit machen zu lassen und deren Ergebnisse abzuwarten. Am Ende muss für eine nachhaltig Strategie zum Umgang mit Online-Risiken eine verbindlich abgesicherte Medienbildung ebenso im Mittelpunkt stehen wie eine Verantwortungsübernahme von Anbietern. Pauschale Social-Media-Einschränkungen von jungen Menschen entmündigen Kinder und Jugendliche und verhindern letztlich digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz.

„Es ist wichtig, dass die Regierungsparteien zu dem von Ministerin Prien gesetzten Fahrplan stehen und die eigens eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit machen lassen. Es braucht Lösungen, mit denen risikofördernde Praktiken von Plattformen unterbunden werden und zudem skalierbare Schutzmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen, ohne grundsätzlich in die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzugreifen. Ein Blick Richtung Großbritannien und Australien zeigt, dass reine Ausschlussstrategien vor allem dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zunehmend Umgehungsstrategien zur Nutzung von Social Media entwickeln und dadurch noch schlechter geschützt sind als zuvor. Dies hilft weder den Kindern noch ihren Familien“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wichtig ist daher vielmehr, jungen Menschen ihrem Alter entsprechende Onlineangebote zu bieten, statt sie komplett von der digitalen Welt auszuschließen. Das muss sich auch in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern niederschlagen, einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht und einer Medienkontrolle, die diesen Rahmen auch konsequent nutzt. Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen wagen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, so Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit eine Priorisierung der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation notwendig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Zugleich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den Beschluss des EU-Parlaments von letzter Woche, mit dem das Parlament eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordern die Abgeordneten ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.

„Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen endlich in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Dabei ist Armut ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt. In Deutschland entscheiden noch immer die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. „Hier braucht es durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Denn wenn es um ihre Zukunftschancen geht, brennt es an allen Ecken und Enden. Wir müssen deutlich mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für die Bekämpfung der Kinderarmut, für mehr Medienbildung oder für die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem aufbringen. All das muss eingebettet sein in einen breiten Beteiligungsprozess, der Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet, denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2026

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt grundsätzlich das Verankern einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung und von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Umgangsrecht als einen von vielen notwendigen Schritten, Frauen und Kinder vor Gewalt besser zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Der Bundestag berät morgen über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

„Es fehlt jedoch an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Diese muss bei der Prävention ansetzen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser aus-bauen und Akteure im Gewalthilfesystem finanziell und personell stärken und qualifizieren. Daher geht auch der Verweis auf Spanien als Vorbild ins Leere, da dort eine Gesamtstrategie inklusive auf häusliche Gewalt spezialisierter Gerichte vorliegt“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie erfordert insbesondere systematische Risikoanalysen in Gewaltschutzverfahren sowie in allen Verfahren zu Sorge und Umgang unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes eröffnet Familiengerichten die Möglichkeit, zur effektiveren Umsetzung und Kontrolle von Gewaltschutzmaßnahmen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dadurch soll beispielsweise das Verbot effektiver durchgesetzt werden können, sich in der Nähe der Wohnung der Betroffenen aufzuhalten. Neu ist auch, dass die nach dem Gewaltschutzgesetz möglichen Schutzanordnungen auch im Rahmen von Umgangsverfahren erlassen werden können. Auch bei einer Umgangsbeschränkung oder einem Umgangsausschluss auf längere Zeit oder Dauer soll die Anordnung einer elektronischen Fußfessel eine Option darstellen.

Zudem soll die Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutz als auch im Umgangsverfahren möglich sein. „Diese Täterarbeit ist besonders wichtig, denn ohne ein Umdenken beim Täter wird sich die Gewalt-spirale nicht beenden lassen. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung explizit schreibt, dass mit dem Gesetz keine Verpflichtung zu Einrichtung und Ausbau von Angeboten der Täterarbeit verbunden ist. Ohne flächendeckende, standardisierte und qualitative Angebote können diese Anordnungen jedoch ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 26.02.2026

  • Machtwort des Bundeskanzlers gefordert
  • CDU-Wirtschaftsrat agiert zynisch

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisiert die aktuellen Vorschläge aus dem Umfeld der Union zur Kürzung von Leistungen im Gesundheitswesen und zur Ausweitung der Arbeitszeit und warnt vor der politischen Instrumentalisierung des Sozialstaats:

„Inzwischen ist es fast schon Normalität geworden, dass an Wochenenden abstruse politische Ideen medial breitgetreten werden. Dieses Mal hat sich der CDU-Wirtschaftsrat entlarvt. Sein Vorschlag, Zahnarztbesuche künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Ich übersetze das mal in Klartext: Wer braucht schon gesunde Zähne, wenn er mitten im Arbeitsleben ist? Der Vorstoß ist ein erneuter Angriff auf Normal- und Geringverdienende, für die Zahngesundheit keine Luxusleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ist. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo am Zustand der Zähne ablesbar ist, wer sich eine Behandlung leisten kann und wer nicht.

Ich fordere vom Bundeskanzler ein Machtwort, um diese unselige Debatte zu beenden: Weisen Sie Vorschläge zum weiteren Abbau des Sozialstaats klar zurück und bekennen Sie sich öffentlich zu einem starken inklusiven Sozialstaat.

Dass ausgerechnet ein wirtschaftsliberaler Verband, dessen Legitimation in puncto Unabhängigkeit ohnehin umstritten ist, Leistungen aus dem solidarischen Gesundheitssystem streichen will, spielt in der Debatte vor allem in die Hände rechtsextremer Parteien. Ein Grund für die Wahlerfolge rechtspopulistischer Kräfte sind eben diese Diskussionen, die den Sozialstaat ständig in Grund und Boden reden. Einige Politikerinnen und Politiker der Mitte müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie nicht Steigbügelhalter für die Parteien am Rande sind.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit stand an diesem Wochenende wieder auf der Agenda. Ist es wirklich zielführend, in einer Gesellschaft, in der die Menschen den Glauben an Politik, Institutionen und unser Staatssystem immer mehr verlieren, zu sagen: Du bist zu teuer, du arbeitest zu wenig, und überhaupt bist du faul und machst an Freitagen und Montagen gerne mal blau? Die Menschen können und wollen es nicht mehr hören, dass der Sozialstaat und ihre eigenen Leistungen ständig schlecht geredet werden.

Dieser Sozialstaat, der andauernd negativ beurteilt wird, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine positiven Aspekte werden viel zu selten benannt. Wir alle – auch die Kritiker – profitieren ständig von ihm. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich alle nach ihren Möglichkeiten am Erhalt des Sozialstaats beteiligen. Unser Vorschlag ist eine Bürgerversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen sollen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Menschen, die arbeiten wollen, dies auch können.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. März 2026

Veranstalter: Bühnenmütter e.V. und Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Seit über 100 Jahren kämpfen Menschen am Internationalen Frauentag für Gleichberechtigung. Doch Gleichstellung ist kein „Frauenthema“ – sie geht uns alle an.

Am 8. März laden wir herzlich ein, Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe und als Gewinn für alle Geschlechter zu diskutieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie tief patriarchale Strukturen in die Gesellschaft wirken. Wenn sie bröckeln, entsteht Raum: für Fürsorge, für ein anderes Miteinander und für Care als Haltung. 

Freut euch auf einen Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik. Expert*innen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur laden zum Zuhören, Mitdenken und Diskutieren ein und zeigen, wie festgefahrene Männlichkeitsnormen unser Zusammenleben auf allen Ebenen prägen – und wie viel Veränderung möglich ist, wenn Feminismus nicht als Verlustgeschäft für Männer gesehen wird, sondern als echter Gewinn. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus.

Menschen aller Geschlechter und Generationen sind willkommen.

Mit: Jutta Allmendinger, Fikri Anıl Altıntaş, Tobias Ginsburg, Gianni Jovanovic, Christop May, Emilia Roig, Robert Stadlober, Tarik Tesfu, Jens van Tricht und Sascha Verlan

Kinder sind herzlich willkommen. Es gibt Aktivitäten und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.

» Teilnahme vor Ort
im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Konferenz per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.

» Livestream
Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.

» Auf dem Weg zur Barrierefreiheit
In der Heinrich-Böll-Stiftung bemühen wir uns um den stetigen Abbau von Barrieren. Ob bei uns im Haus, bei der Veröffentlichung von Publikationen, oder bei Online-Veranstaltungen. Alle Informationen hierzu finden sich gebündelt unter folgendem Link: https://www.boell.de/de/auf-dem-weg-zur-barrierefreiheit

Termin: 10. März 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

das Thema Arbeitszeit ist hochpräsent in der medialen Öffentlichkeit. Arbeiten wir zu wenig? Zu schlecht? Zu wenig motiviert? Ist die Frage vielleicht schon falsch gestellt?

Wir meinen ja. 

Die Ergebnisse der deutschlandweit größten Studie zur 4-Tage-Woche wurden im November 2024 vorgestellt und haben, wie bereits viele andere ähnlich gelagerte Studien im Ausland, gezeigt, dass auch mit weniger Stunden ein besseres, weil produktives, teilweise sogar produktiveres und gesünderes Arbeiten möglich ist.

Insofern mutet es heute seltsam an, wenn gefordert wird, es müsse auf Teufel komm raus mehr an Stunden gearbeitet werden. 

Waren wir nicht schonmal viel weiter?

Wir wollen wissen: Wie sieht es ein Jahr nach den Erkenntnissen aus der Deutschland-Studie in der Praxis aus? Wie verändert sich die Debatte um Arbeitszeit und Flexibilisierung außerhalb der Öffentlichkeit? Was entsteht in den Großunternehmen, dem Mittelstand – und was wünschen sich Arbeitnehmer:innen? Und wie wird die 4 Tage Woche öffentlich und politisch diskutiert?

Das Ziel ist es zu zeigen, dass es in der Debatte um Arbeitszeit heute weit weniger um die Frage des „Wieviel“ geht – sondern vielmehr um das „Wie“:

  • Wie müssen wir arbeiten, um unsere beruflichen Aufgaben gut und produktiv zu erfüllen? 
  • Wie lässt sich gleichzeitig ausreichend Zeit für Familie, Freundschaften, Gemeinschaft und Selbstfürsorge sichern?
  • Geht es nicht längst um Arbeitszeitsouveränität – also darum, selbstbestimmt über die eigene Arbeitszeit verfügen zu können?

Auf diese Fragen wollen wir – aus unterschiedlichen Perspektiven – gemeinsam Antworten finden.

Das Programm finden Sie hier und auf unserer Veranstaltungswebseite. Sie können sich hier anmelden. 

Termin: 12. März 2026

Veranstalter: Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Ort: Online per Zoom

Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen ist defizitär. Ist die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen defizitär?

In den vergangenen drei Jahren haben das PSZ Brandenburg gemeinsam mit dem Partner XENION (Fürstenwalde), das Psychosoziale Zentrum Sachsen-Anhalt sowie das Psychosoziale Zentrum Rostock psychosoziale Beratungs- und Versorgungsangebote aufgebaut und weiterentwickelt. Dabei lag ein Fokus auf Vermittlung und Kooperation mit dem gesundheitlichen Regelsystem. 

Ergänzt wurde diese Zielsetzung mit einer wissenschaftlichen Erhebung zur Versorgungslage in den drei Bundesländern durch das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Unter Einbeziehung des Versorgungsauftrages der Psychosozialen Zentren entstand daraus ein Versorgungsbericht, der durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren (BAfF) herausgegeben wurde.

Beim Fachtag werden sowohl Praxiseinblicke aus dem Projekt als auch Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht vorgestellt.

Anmeldung über https://eveeno.com/185945409 bis zum 09. März 2026.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können.

Sie können sich diesen Termin schon vormerken und sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Die Anmeldung ist bis 24. März 2026 möglich unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Weitere Informationen zum Programmablauf folgen zeitnah.

Termin: 27. und 28. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Angebote der Familienbildung können hier wichtige Impulse geben, Orientierung bieten und Entlastung ermöglichen – vorausgesetzt, sie sind inklusiv gestaltet und erreichen die Familien tatsächlich.

Auf der Fachtagung „Inklusive Familienbildung. Was ist und was braucht eine inklusive Familienbildung?“ (F 2362/26) werden aktuelle fachliche Empfehlungen vorgestellt und diskutiert, wie Familienbildung barrierearm, bedarfsgerecht und wirksam ausgestaltet werden kann.

In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden u. a. Fragen der Organisationskultur, Qualifizierung von Fachkräften, Kooperationen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen aufgegriffen und anhand von Praxisbeispielen vertieft.

Sie werden herzlich eingeladen, sich einzubringen, mitzudiskutieren und Impulse für die Weiterentwicklung inklusiver Familienbildung mitzunehmen.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/inklusive-familienbildung-was-ist-und-was-braucht-eine-inklusive-familienbildung/

Termin: 29./30. Mai 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Kooperation mit Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Fulda

Gemeinsam soll den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wie eignen sich Kinder Sprache(n) eigentlich an und was brauchen sie dafür wirklich (von uns)? Wie können wir Sprachbildung mit einfachen Mitteln alltagsintegriert, diskriminierungssensibel und bedarfsgerecht gestalten? Wie erkenne ich, was ein Kind schon alles kann und finde heraus, ob es Unterstützung braucht? Wie lassen sich politische Vorgaben kritisch reflektieren und meine pädagogische Arbeit bei der Vielfalt an alltäglichen Herausforderungen dennoch stärken? Welche Rolle spielen eigentlich meine eigenen Erfahrungen, die ich mit Sprache bisher gemacht habe – mit den Kindern, im Team, in meiner Familie?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Jugendfamilienministerkonferenz oder kurz gesagt: Politik, setzt auf standardisierte Sprachstandserhebungen aller vierjährigen Kinder. In den öffentlichen als auch Fachdiskursen erklingt dieser Tage oft die Forderung nach normierender Messung und individueller Förderung für alle Kinder. Doch was bedeutet eine flächendeckende Diagnostik wirklich? Kann sie zu mehr Chancengleichheit führen oder drohen zu frühe Selektion, Etikettierung und mehr Druck auf Fachkräfte, Kinder und ihre Familien?

Das Programm sowie alle weiteren Informationen finden/findet Sie/ihr

unter folgendem Link: https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/sprache-und-kommunikation-in-der-kita

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein! Beim Berliner Familiengipfel werden einen ganzen Tag lang die Köpfe zusammengesteckt: Familien mit ihren Kindern, Expert*innen aus der Fachpraxis und Vertreter*innen aus der Landespolitik.

In interaktiven Themenworkshops, Dialogforen und Podiumsdiskussionen werden aktuelle Herausforderungen für Familien in Berlin sichtbar, unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt und Impulse für eine familienfreundliche Zukunft entwickelt. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen für die Berliner Landespolitik. Denn Ihre Ideen, Kommentare und Fragen werden an Akteur*innen der Berliner Politik und Verwaltung übergeben und haben so die Chance, in den Koalitionsvertrag nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl im September mit einzufließen.

Das Programm ist so konzipiert, dass es vor allem Familien mit ihren Kindern eine flexible Teilnahme möglich macht. Für Fachkräfte ist eine Registrierung vorgesehen. Für Musik, leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Der Berliner Familiengipfel ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beirat für Familienfragen.

Sie werden schon heute herzlich eingeladen, sich den Termin für den 1. Berliner Familiengipfel vorzumerken. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze auf der Website des Berliner Beirates für Familienfragen.

WEITERE INFORMATIONEN

Familien und Klima – Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven

Abschlusspublikation des Bundesforums Familie zum Thema „Familien und Klima. Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven“

Die Publikation macht deutlich, dass Familien zentrale Akteur*innen der sozial-ökologischen Transformation sind. Sie sind zugleich vom Klimawandel betroffen und gestalten durch ihre Alltagsentscheidungen, die in ihnen getragene Sorgeverantwortung und generationsübergreifenden Perspektiven den gesellschaftlichen Wandel mit. Gleichzeitig zeigt die Publikation, dass klimagerechtes Handeln im Familienalltag häufig mit strukturellen Hürden verbunden ist. Damit Familien ihre Potenziale entfalten können, braucht es politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Verhalten für alle Familienformen ermöglichen, soziale Ungleichheiten berücksichtigen und insbesondere vulnerable Gruppen stärken. Mit diesen Perspektiven liefert die Publikation wichtige Impulse für die Verknüpfung von Klima-, Sozial- und Familienpolitik.

▶ Download der Publikation

Das Bundesjugendwerk der AWO e. V. ist der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiter*innenbewegung. Als deutschlandweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, solidarische und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Werte sind Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz. Sie basieren auf den Grundsätzen des Demokratischen Sozialismus und bilden die Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Mitarbeiter*in als

Geschäftsführung (m/w/d) – Elternzeitvertretung


Als Geschäftsführung erwarten Dich folgende Aufgaben:

  • Betriebswirtschaftliche und operative Steuerung des Bundesjugendwerks der AWO e. V.
  • Verantwortung für die Infrastruktur der Geschäftsstelle
  • Leitung des Teams in der Geschäftsstelle (Dienst- und Fachaufsicht)
  • Beratung und Begleitung des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitgliedsverbände
  • Strategische Planung und Außenvertretung der verbandlichen Interessen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Akquise von Fördermitteln und neuen Fördermöglichkeiten sowie Fördermittelmanagement
  • Planung, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Veranstaltungen
  • Entwicklung und Durchführung neuer Projektideen und Innovationen
  • Qualitätsmanagement im Bundesjugendwerk
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachausschüssen des AWO Bundesverbandes

Wir erwarten von Dir:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Master oder Vergleichbares) im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder fachverwandten Disziplinen
  • Einschlägige Berufserfahrungen in Leitungspositionen auch mit Personalverantwortung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
    o Jugendverbandsarbeit
    o Kinder- und Jugendpolitik
    o Management von gemeinnützigen Organisationen; u. a. Controlling und Haushaltsplanung, Fördermittelakquise und -management
    o Politische Kommunikation und Netzwerkarbeit
    o Microsoft Office Programme
  • Vorausschauende, selbstständige und wertschätzende Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Arbeiter*innenbewegung
  • Bereitschaft zu regelmäßigen bundesweiten Dienstreisen, Wochenendarbeit und Abendterminen
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert)

Wir bieten Dir:

  • Einen engagierten Vorstand und ein motiviertes Team in der Geschäftsstelle
  • Eine thematisch abwechslungsreiche und interdisziplinäre Tätigkeit
  • Ein dynamisches Arbeitsumfeld
  • Umfangreiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Tätigkeitsfeldes
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten nach Absprache
  • Einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen der Hauptstadt
  • Finanzielle Förderung von Fortbildungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifliche Vergütung und tarifliche Sonderzahlungen
  • Einen Zuschuss zum Deutschlandticket
  • 30 Urlaubstage

Die Stelle hat einen Arbeitszeitumfang von 39 Stunden/Woche und ist befristet bis zum Ende der Elternzeit einer Mitarbeiterin (voraussichtlich ein Jahr) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV AWO-Bundesverband, EG 13.

Wir freuen uns auf vielfältige Bewerber*innen und ermutigen unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter ausdrücklich zur Bewerbung. Besonders zu einer Bewerbung einladen möchten wir Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte bzw. Menschen, die sich als Schwarz/Person of Color positionieren. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Leider ist unsere Geschäftsstelle nicht barrierefrei, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Im Zweifelsfall bitten wir um Rückfragen.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 12. März 2026 bei uns!

Wir freuen uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben und Lebenslauf ohne Foto in einer pdf-Datei sowie mögliche Rückfragen an Sarina Brauer unter bewerbung@bundesjugendwerk.de. Bitte teile uns in deiner Bewerbung auch deinen frühestmöglichen Einstiegstermin mit.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 01/2026

AUS DEM ZFF

                                                                                    

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein bundesweit tätiger familienpolitischer Fachverband. Wir setzen uns für eine gerechte, vielfältige und zukunftsorientierte Familienpolitik ein und arbeiten eng mit Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen.
Zur Unterstützung der Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strukturierte Persönlichkeit als Assistenz der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Verwaltung, Finanzen & Organisation.

Ihre Aufgaben:
In dieser Schlüsselposition unterstützen Sie die Geschäftsführung und tragen die Verantwortung für zentrale Verwaltungs-, Finanz- und Organisationsprozesse der Geschäftsstelle. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigenverantwortliche Sachbearbeitung im Finanz- und Verwaltungswesen der Geschäftsstelle (u. a. laufende Finanzbuchhaltung, Aufbereitung von Unterlagen für Wirtschaftsprüfung und Zuwendungsgeber)
  • Zuarbeit bei Anträgen, Berichten, Haushalts- und Finanzplanungen
  • Koordination und fristgerechte Erfüllung gesetzlicher Melde- und Nachweispflichten (z. B. Lobbyregister, Künstlersozialkasse, Verwendungsnachweise)
  • Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie Sicherstellung der fristgerechten Begleichung aller Verbindlichkeiten
  • Unterstützung der Geschäftsführung in allen finanz- und personalbezogenen Fragen
  • Vorbereitung, Nachbereitung und Dokumentation von Vorstandssitzungen und Beschlüssen (inkl. Sitzungsvorlagen, Beschlussübersichten)
  • Pflege und Weiterentwicklung interner Verwaltungs-, Dokumentations- und Ablagestrukturen
  • Eigenständige Termin-, Reise- und Korrespondenzorganisation für die Geschäftsführung
  • Aktive Entlastung der Geschäftsführung durch enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Übernahme organisatorischer Aufgaben

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsbezogene oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Büromanagement, Verwaltung, Finanz- oder Verbandswesen) oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in diesen Bereichen
  • Sicherer Umgang mit MS Office (insbesondere Excel und Word) sowie mit Finanz- und Verwaltungssoftware (idealerweise Microsoft Dynamics NAV oder vergleichbar)
  • Sehr gutes Zahlenverständnis sowie Erfahrung im Umgang mit formalen, abrechnungs- und fristenbezogenen Prozessen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • eine strukturierte, selbstständige und sehr zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und Dinge eigenständig voranzubringen
  • einen freundlichen und verbindlichen Umgangston
  • hohe Stressresistenz und die Fähigkeit, auch bei vielen parallelen Aufgaben den Überblick zu behalten
  • ausgeprägte Lösungsorientierung und Kreativität
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Gespür für Prioritäten
  • Lust auf die Arbeit in einem kleinen, engagierten Team inkl. Bürohund mit viel Eigenverantwortung

Wir bieten:

  • ein Stellenanteil von 25 h/Woche.
  • Vergütung nach TV AWO Bundesverband
  • eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem politisch relevanten, zivilgesellschaftlichen Umfeld
  • enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und Einblick in strategische Entscheidungsprozesse
  • ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsklima
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet, mit der Perspektive auf eine anschließende Entfristung.

Als Organisation möchten wir vielfältige Perspektiven, Erfahrungen und Expertisen in unserem Team stärken. Wir ermutigen daher ausdrücklich Juden*Jüdinnen, BIPoC, Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, LGBTQIA+, Sinti*zze und Rom*nja sowie Menschen mit Behinderung, sich bei uns zu bewerben.
Der Arbeitsplatz ist aktuell leider nicht vollständig barrierefrei. Bei Fragen zur Barrierefreiheit kommen Sie gern auf uns zu.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis So, 22.02.2026 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

Zukunftsforum Familie e.V.
Frau Sophie Schwab – persönlich –
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
personal@zukunftsforum-familie.de

Gespräche finden voraussichtlich am 02., 05. und 06. März in Berlin statt.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 0151 / 44 95 91 93 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.

In der Anhörung nun kritisierte Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt.

Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde.

Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt.

Auch Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein.

Derartige Einwände wollte Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“.

Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 12.01.2025

Anlässlich der Einladung von Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, als Sachverständige zur Anhörung des Gesetzentwurfs zur Vaterschaftsanfechtung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat das ZFF seine Stellungnahme überarbeitet. Diese steht hier zum Download bereit: Microsoft Word – ZFF Stellungnahme GE Vaterschaftsanfechtung_final

SCHWERPUNKT I: Sozialstaatskommission

Die Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht ihren Abschlussbericht

Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen! Dabei ist der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibt. Ich danke der Kommission für die guten Empfehlungen und appelliere an alle in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam mit uns beherzt an die Umsetzung zu gehen.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Offizieller Bericht mit den Empfehlungen der Kommission

In insgesamt 26 Empfehlungen skizziert die Kommission zur Sozialstaatsreform, wie steuerfinanzierte Sozialleistungen moderner, digitaler und weniger bürokratisch werden können. Die Empfehlungen sollen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltungen zu deutlichen Entlastungen führen und gleichzeitig das soziale Schutzniveau wahren. Der Kommission gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesressorts, Länder und kommunalen Spitzenverbände an. In ihrer fünfmonatigen Laufzeit hörte sie Expertinnen und Experten aus Verbänden, Wissenschaft sowie Praxis an und beriet anschließend die Vorschläge.

Die Kommission identifiziert vier zentrale Handlungsfelder für den Staat und schlägt in jedem mehrere konkrete Maßnahmen vor.

1. Neusystematisierung von Sozialleistungen

Im Bereich Neusystematisierung von Sozialleistungen soll ein einheitliches Sozialleistungssystem die bislang zersplitterten Zuständigkeiten zusammenführen und Komplexität reduzieren. Bürgerinnen und Bürger sollen einheitliche Anlaufstellen vorfinden, Drehtüreffekte zwischen verschiedenen Leistungen und Behörden lassen sich auf diesem Weg minimieren.

2. Erwerbsanreize

Die Erwerbsanreize für Leistungsbeziehende sollen verbessert werden. Bei Vollzeit- und vollzeitnaher Erwerbstätigkeit soll künftig weniger Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden.

3. Rechtsvereinfachungen

Zusätzliche Rechtsvereinfachungen in Form von Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und einheitlicheren Begriffen sollen zur Verständlichkeit beitragen und die Mitarbeitenden der Verwaltungen entlasten, die sich dann stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können: Menschen in Arbeit bringen.

4. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung

Außerdem schwebt der Kommission eine umfassende Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung vor: Sozialleistungen sollen sich über ein einheitliches Portal beantragen lassen. Behörden würden dafür benötigte Informationen im Hintergrund tauschen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder die gleichen Daten übermitteln müssen. Prozesse sollen vermehrt automatisiert und unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz laufen.

Die Kommission empfiehlt, unmittelbar mit der Umsetzung der Vorschläge zu beginnen, um zeitnah erste Ergebnisse und spürbare Verbesserungen für die Menschen zu erzielen.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 27.01.2026

Heute hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Reformempfehlungen vorgestellt. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz, wie folgt zitieren:

„Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt, um den steuerfinanzierten Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die 26 Empfehlungen sind eine gute Grundlage, um jetzt zügig und gezielt Reformen auf den Weg zu bringen. Wir wollen keine Zeit verlieren, wenn es darum geht, Leistungen zu vereinfachen, Arbeit zu belohnen und die Verwaltung zu entlasten.  Ein moderner Sozialstaat muss verständlich, schnell und verlässlich sein – nicht kompliziert und bürokratisch. Je schlanker unser Sozialstaat ist, desto mehr Kosten können wir auch einsparen – bei aufwendigen Verfahren und schlecht aufeinander abgestimmte Leistungen. Damit bauen wir überflüssige Bürokratie ab. Teil der Empfehlungen sind deshalb auch mehr Pauschalierungen, automatisierte Verfahren sowie ein zentrales digitales Anlauf- und Serviceportal. Nicht zuletzt stärkt ein leistungsfähiger Sozialstaat auch das Vertrauen in Staat und Demokratie. Wer den Staat im Alltag als unterstützend erlebt, fasst wieder mehr Vertrauen in seine Institutionen. Auch dieses Ziel haben wir fest im Blick.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 27.01.2026

Mit einem klaren Bekenntnis zu einem starken Sozialstaat als Voraussetzung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) heute seine Sozialstaatskonferenz in Berlin eröffnet. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutieren unter dem Motto „Sozialstaat stärken. Teilhabe gewährleisten. Demokratie schützen“ über die Zukunft der sozialen Sicherung in Deutschland.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte die derzeitige öffentliche Debatte scharf: “Wir erleben eine Diskussion, die den Sozialstaat selbst zum Problem erklärt – und nicht seine unzureichende Ausstattung, seine zersplitterten Zuständigkeiten oder seine überlasteten Strukturen.“ Die Beschäftigten seien nicht schuld an der aktuellen wirtschaftlichen Lage. “Rentenkürzungen, längere Arbeitstage oder zusätzlicher Druck auf Arbeitslose werden keinen einzigen zusätzlichen Auftrag für Unternehmen schaffen”, so Fahimi. Die entscheidende Frage laute nicht, ob Deutschland sich den Sozialstaat leisten könne, sondern wie gut er funktioniere. Der DGB fordert einen Sozialstaat aus einer Hand mit dem One-Stop-Prinzip, digitalen Lösungen, die Beschäftigte und Verwaltung entlasten, und persönlicher Beratung. „Ein effizienter Sozialstaat bedeutet nicht weniger Schutz, sondern bessere Organisation, klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe.”

Zur Finanzierung des Sozialstaats forderte Fahimi eine Reform der Erbschaftsteuer. Die weitreichenden Ausnahmen für Betriebsvermögen seien seit Jahren die größte einzelne Steuersubvention der Bundesregierung. „Seit 2016 summieren sich diese Ausnahmen auf 79 Milliarden Euro – 79 Milliarden Euro, die wir als Gesellschaft bislang einer sehr wohlhabenden Unternehmerschicht schenken“, rechnete die DGB-Vorsitzende vor. „Eine solche Form der Reichenpflege können wir uns in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht mehr leisten.“ 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verteidigte den Sozialstaat gegen Vorwürfe der Unbezahlbarkeit: “Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar und keine Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung. Die Menschen im Land zahlen mit ihrer Arbeit dafür ein, jeden Tag und jede Stunde, dass diese zentralen Sicherungsanker sie halten – bei Krankheit, bei Schicksalsschlägen, wenn Risiken eintreten, die sie nicht verhindern können.” Piel warnte vor den demokratiegefährdenden Folgen von Sozialabbau: “Wer in seiner Not alleingelassen wird, der verliert Vertrauen in staatliche Ordnung, Rechtsstaat und am Ende in die Demokratie.” Ein moderner Sozialstaat dagegen stärke die Demokratie, schaffe Raum für Solidarität und beuge der Spaltung der Gesellschaft vor.

An der Konferenz nehmen unter anderem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der österreichische Finanzminister Dr. Markus Marterbauer, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft teil.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand vom 29.01.2026

Die Diakonie Deutschland bewertet die Reformvorschläge der Kommission zur Modernisierung des Sozialstaates als weitgehend positiv. Die Empfehlungen sind grundsätzlich geeignet, existenzsichernde Leistungen einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Die Reformvorschläge der Sozialstaatskommission sind ambitioniert. Die Kommission duckt sich nicht weg hinter einer Reihe von möglichen Lösungen, sondern formuliert geeinte Vorschläge. Das allein zeigt, dass sie die Bedeutung eines gut funktionierenden Sozialstaats für das Vertrauen in Staat und Demokratie ernst nimmt. Wichtig ist, dass es bei der Umsetzung der Vorschläge wie von der Kommission angekündigt tatsächlich nicht zu Leistungskürzungen kommt, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.“

Die Diakonie Deutschland hatte der Sozialstaatskommission vorgeschlagen, ortsnahe Erstanlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie einfachere Zugänge zu Leistungen zu schaffen. Beides findet sich in den Empfehlungen der Kommission wieder. Rüdiger Schuch: „Die geplante umfassende Digitalisierung des Sozialstaats wird für viele Menschen Zugänge zu Leistungen vereinfachen, für einen Teil baut sie dagegen Hürden auf. Wir werden immer wieder darauf hinweisen, dass der Zugang aller Menschen zu Behörden und sozialen Leistungen im Blick sein muss.“

Die Diakonie Deutschland sieht in einigen Vorschlägen der Sozialstaatskommission das Risiko von Leistungsverschlechterungen und prüft diese im Detail kritisch. So bewertet sie auch den Vorschlag kritisch, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung sowie an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu koppeln.

„Die Verantwortung liegt eher bei den deutschen Arbeitgebern, die teilweise versuchen, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen, anstatt ausreichende Vollzeitstellen anzubieten. Schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverträge sollten nicht den EU-Bürgerinnen und -Bürgern angelastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung vom 27.01.2026

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Absicht, den Sozialstaat zugänglicher zu machen, kritisiert geplante Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen aber scharf.

Mit Blick auf die Vorschläge der Sozialstaatskommission fordert der Paritätische, Kürzungen bei Menschen mit geringem Einkommen zu verhindern. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen. Das ist ein fatales Signal und untergräbt das Vertrauen in die geplante Reform“, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock.  

Menschen, die nicht Vollzeit arbeiten können, etwa weil sie körperlich beeinträchtigt sind oder wertvolle Sorgearbeit leisten, drohten zu Verlierer*innen der Reform zu werden. Das käme einer Entwertung von Pflege- und Sorgearbeit gleich. Beeinträchtigungen, Krankheiten und Lebenskrisen seien reale Probleme, keine persönlichen Kalkulationsfehler. 

Der Paritätische betont, dass der Sozialstaat zugänglicher und digitaler werden muss und begrüßt diese Zielsetzung. “Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass die Reform nicht auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen umgesetzt wird.”  

Insbesondere die geplante Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine neue Leistung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt werden.  

„Die vorgeschlagene Abschaffung von Wohngeld und Kinderzuschlag in der bisherigen Form stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit”, so Rock.  Betroffen seien insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen, die aufgrund von Sorgearbeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Arbeitsmarktchancen nur in geringem Umfang arbeiten können. 

Die Praxis der Sozialen Arbeit zeige, dass die ökonomische Anreizrhetorik die Komplexität sozialer Lebenslagen unzureichend abbilde, so der Paritätische. Wer soziale Teilhabe und Armutsvermeidung ernst meine, müsse sicherstellen, dass Reformen realitätsgerecht sind und strukturelle Benachteiligungen nicht verstärken. 

Positiv hervorzuheben seien dagegen die geplanten Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Inklusion und Barrierefreiheit müssen zum Standard gehören, nicht nur ein Zusatz sein. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.01.2026

  • Gute Ansätze zur Vereinfachung von Teilen des Sozialstaats
  • Reduzierung bei Wohnkosten und Reform als Sparpaket inakzeptabel

Der Bericht der Sozialstaatskommission liegt vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung und erteilt Sparmaßnahmen eine klare Absage:

„Die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten wichtige und richtige Ansätze. Gleichzeitig betonen wir: Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Solche Einschnitte würden Menschen mit ohnehin geringen Einkommen zusätzlich belasten und sind inakzeptabel.

Wir begrüßen das klare Bekenntnis zum Sozialstaat als Fundament unserer Demokratie und einer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Dieses Bekenntnis muss nun von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben gefüllt werden. In der öffentlichen Debatte muss neben den steuerfinanzierten Leistungen der Blick jetzt auch ganz klar auf die Stärkung der Sozialversicherungen gerichtet werden. Leistungsstarke und gerecht finanzierte Sozialversicherungen sind eine absolut unverzichtbare Grundvoraussetzung für gelingende Reformen. Zu einer solchen Gesamtsicht hat der VdK zahlreiche Vorschläge gemacht.

Die Diagnose der Kommission, dass der derzeitige Sozialstaat für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung schwer durchschaubar ist, teilen wir aus der täglichen Erfahrung mit unseren Mitgliedern. Deshalb begrüßen wir die angestrebten Vereinfachungen. Die Idee, Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag durch die zentralen Anlaufstellen Jobcenter und Sozialämter zugänglich zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Zuständigkeiten klar definiert und barrierefrei organisiert werden.

Allerdings müssen Unterschiede zwischen einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. So dienen Wohngeld und die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung unterschiedlichen Zwecken: Das eine ist ein Zuschuss zur Wohnung, das andere Teil der Existenzsicherung. Die geplante Zusammenführung darf nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen. Angesichts der steigenden Wohnungslosigkeit lehnt der VdK derartige Kürzungsabsichten strikt ab.

Wir unterstützen Digitalisierungsschritte, die Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das kann viele Hürden abbauen. Die derzeit hohen Nichtinanspruchnahmequoten sind ein erhebliches Gerechtigkeits- und Armutsproblem. Ein barrierefreier, digitaler Zugang zu Leistungen kann hier Fortschritte bringen, insbesondere wenn Daten digital zwischen Behörden geteilt werden und die Menschen nicht von Amt zu Amt laufen müssen.

Gleichzeitig darf die Nutzung von Pauschalierungen oder von KI-Anwendungen nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Pauschalen können zwar Verwaltungsaufwand reduzieren, sie bergen jedoch das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken. Ein Beispiel hierfür ist eine bundeseinheitliche Pauschale zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Steigen die realen Kosten, beispielsweise für Energie oder Lebensmittel, schneller als die Pauschale, würden die Betroffenen die Mehrkosten tragen müssen oder unter Qualitätseinbußen leiden. Dies muss vermieden werden.

Positiv bewerten wir, dass Digitalisierung vor allem hinter den Kulissen Prozesse vereinfachen soll. Bisherige Digitalisierungsprozesse haben zu oft Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung erzeugt. Das darf sich in Zukunft nicht wiederholen. Ein digitales Sozialportal kann Chancen eröffnen, aber nicht alle Menschen sind digital aufgestellt. Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dass es vor Ort zentrale Anlaufstellen geben soll, an denen Menschen Unterstützung erhalten, ohne digitale Hürden überwinden zu müssen, hatte der VdK ausdrücklich gefordert. Dies entspricht auch einem demokratischen Anspruch, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.

Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche begrüßen wir ausdrücklich. Eine Befreiung von der Vorlagepflicht für Belege und die Auszahlung nach Bedarf kann zu mehr Chancengerechtigkeit führen. Auch die antragslose Gewährung von Kindergeld stellt eine wertvolle Entlastung für junge Familien dar.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 27.01.2026

SCHWERPUNKT II: Neue Grundsicherung

Das Bundeskabinett hat die Einführung der neuen Grundsicherung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz:

„Wir stehen zu unserer Verantwortung: Solidarität bedeutet, dass Unterstützung an Bedingungen geknüpft wird. Das System fordern und fördern ist wieder im Gleichgewicht – gleichzeitig schützen wir diejenigen, die Hilfe brauchen, und setzen Anreize, aktiv mitzuwirken. Gemeinsam gestalten wir einen Sozialstaat, der gerecht und effizient ist. Die neue Grundsicherung soll kein Endpunkt sein, sondern ein Sprungbrett in Arbeit. Wir wollen eine konsequente Vermittlung für alle, die arbeiten können. Ein modernes Sozialsystem muss beides leisten: schützen und aktivieren. So gelingt es uns, den Arbeitsmarkt und unsere Wirtschaft voranzubringen und zukunftsfest aufzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.12.2025

Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf (21/3539) der Bundesregierung vor, der am Donnerstag erstmals vom Bundestag beraten werden soll. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im AsylbLG, SGB II, SGB V (Krankenversicherung) und SGB XII (Unfallversicherung) vor.

Für den Bereich des AsylbLG soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“

Im Bereich des SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 15 vom 12.01.2026

Anlässlich des für heute geplanten Kabinettsbeschlusses zur „Neuen Grundsicherung“ erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Mit der Neuen Grundsicherung verwendet die Bundesregierung viel Energie darauf, Menschen in Not schärfer zu sanktionieren. Uns reicht’s: Es wurde lang genug darüber diskutiert, wie man weiter auf dem Rücken der Ärmsten sparen kann – diese Debatte ist für ein reiches Land wie Deutschland beschämend. Und sie lenkt ab von dem, was uns wirklich umtreiben sollte: In den letzten fünf Jahren sind die Preise für Lebensmittel um über 36 Prozent gestiegen – dieser Anstieg wurde für Menschen am Existenzminimum aber nicht ausgeglichen. Während Familien also darum bangen, am Monatsende ein warmes Essen für ihre Kinder auf den Tisch zu bekommen, beschäftigt sich die Regierung damit, verpasste Termine beim Jobcenter mit der Streichung der Wohnkosten zu bestrafen. Das ist eine verheerende Debatte, die an der Realität armer Menschen vorbeigeht und weder die Wirtschaft noch die knappen Kassen des Bundes weiterbringt. Was es braucht, ist ein konsequenter Einsatz dafür, Menschen in gute Arbeit zu bringen und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Dafür fordern wir den Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen für Bürgergeld-Beziehende und mehr Anstrengungen bei der Arbeitsmarktintegration!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.12.2025

Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.

Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”

Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:

  • Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
  • Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
  • Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.

Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.

Folgende Statements können gerne vollständig oder in Auszügen verwendet werden:

Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“

Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die Bundesregierung wird damit nicht einmal den Zielen gerecht, die sie sich selbst gesetzt hat. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Das ist der völlig falsche Fokus. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“

Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.”

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.”

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD): „Das Fördern der Menschen im Leistungsbezug darf nicht am Alter festgemacht werden, damit die Leistungsberechtigten diskriminierungsfrei die benötigte Unterstützung erhalten, um ihre Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden.”

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.”

Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Die Änderungen im Vermittlungsprozess inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.”

Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neuen Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterung für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität vom 15.01.2026

Zur heute von der Bundesregierung beschlossenen Reform des Bürgergelds sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist unsozial und ungerecht – und es bringt nicht einmal die erhofften Einsparungen. Den Staatshaushalt kann und darf man nicht auf dem Rücken der Menschen im Bürgergeld-Bezug sanieren. Das Parlament muss jetzt nachbessern. 

Zwar enthält das Gesetz Verbesserungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Aber die verschärften Sanktionen und Mitwirkungspflichten führen im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit und verschärften sozialen Problemen. Die Härtefallregelungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen reichen nicht. Die Abschaffung der Karenzzeiten bei Vermögen und die Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten treffen vor allem diejenigen, die vorher oft jahrzehntelang in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann, wenn sie selbst in Not geraten, im Regen stehen gelassen werden. 

Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gesetz Einsparungen, die nicht eintreten werden. Wer mehr Kontrollen und Sanktionen will, muss auch das dafür notwendige Personal bezahlen, das es in den Jobcentern derzeit noch gar nicht gibt. Am Ende wächst nur die Bürokratie. Um die Staatsfinanzen in den Griff zu bekommen, braucht es eine gerechtere Besteuerung hoher Vermögen, Erbschaften und Einkommen. Allein die Wiedereinführung einer moderaten Vermögenssteuer würde pro Jahr rund 30 Milliarden in die Staatskassen spülen. Die Koalition sollte nicht den untauglichen Versuch machen, den Staatshaushalt auf dem Rücken der Ärmsten zu sanieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.12.2025

Die Diakonie Deutschland warnt vor harten Einschnitten durch den für heute geplanten Kabinettsbeschluss zur neuen Grundsicherung. Anstatt Menschen besser dabei zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, setzt der Staat vor allem auf Sanktionen und riskiert damit soziale Notlagen.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Mit der neuen Grundsicherung kehrt die Bundesregierung zu einem Sanktionsregime zurück, das wir mit dem Ende von Hartz IV eigentlich hinter uns lassen wollten. Statt den Druck zu erhöhen, sollte die Regierung die Jobcenter so ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung, Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen können.“ 
 
Schuch warnt zugleich vor den Folgen für besonders verletzliche Gruppen: „Sanktionen treffen nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen – etwa mit psychischen Problemen. Gerade sie scheitern oft an starren Fristen und formalen Nachweispflichten. Ihnen droht durch die neuen Regelungen schlimmstenfalls sogar die Wohnungslosigkeit. Auch für viele Familien spitzt sich die finanzielle Lage weiter zu. Denn schon heute müssen viele Leistungsberechtigte einen Teil ihrer Miete selbst aus dem Regelsatz bestreiten. Werden sie zusätzlich sanktioniert, fehlt das Geld nicht nur für die Miete, sondern auch für die Kinder im Haushalt.“

Weitere Informationen:

Diskussionspapier der Diakonie Deutschland: „Existenzsicherung weiter denken“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland  vom 17.12.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der geplanten Bürgergeldreform ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche an. „Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein, eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.

„Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsbenachteiligungen leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. In unseren Kinderhäusern müssen sich die Fachkräfte zunehmend um die Versorgung der Kinder anstatt um Bildungs- und Freizeitangebote kümmern. Schon jetzt sind rund 30 Prozent der Kundinnen und Kunden der Tafeln Kinder, bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 17 Prozent. Auch das zeigt, dass hier vieles im Argen liegt“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich priorisiert werden. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Leistung für Kindern und Jugendliche mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Zudem müssen wir ihre Resilienz durch Angebote der Mitbestimmung, durch Sport und Spiel stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2026

Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken enthält die geplante Bürgergeldreform unangemessene Verschärfungen für Familien, die deren Sorgeverantwortung außer Acht lassen.

Anlässlich der ersten Lesung zur Grundsicherungsreform im Deutschen Bundestag warnt der Familienbund der Katholiken mit Nachdruck vor der geplanten Regelung, die Eltern im Grundsicherungsbezug bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingt, sobald ein Kitaplatz zur Verfügung steht.

Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Eine solche Regelung setzt Familien in einer besonders sensiblen Phase unter erheblichen zusätzlichen Druck. Die Regelung steht im Widerspruch zur Elternzeitregelung, die Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Schonraum und Wahlfreiheit hinsichtlich ihres Familienmodells garantiert. Nach dem Grundgesetz obliegt es den Eltern zu entscheiden, welche Kinderbetreuung dem Kindeswohl am besten dient. Statt faktischem Zwang und fragwürdigen Erwerbsanreizen brauchen Familien wirksame Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg und verlässliche Rahmenbedingungen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann ihr Kind für die Kita bereit ist und wie sie Betreuung und Beruf verantwortlich miteinander verbinden. Dazu gehören flächendeckend verlässliche frühkindliche Betreuungsmöglichkeiten in guter Qualität. Für Familien im unteren Einkommensbereich sollten diese beitragsfrei sein. Zudem müssen die Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt sein, damit sich die Erhöhung der Erwerbstätigkeit für Familien in jedem Fall finanziell lohnt.“

Der Familienbund sieht die Auswirkungen der geplanten Bürgergeldreform auf Familien kritisch: Er weist darauf hin, dass Familien durch Sorgeverantwortung gebunden sind und damit bereits eine gesellschaftlich wichtige Arbeit leisten. An Familien sollten daher andere Maßstäbe angelegt werden als an Alleinstehende, was Zumutbarkeitskriterien, Erwerbsaufnahme, Erwerbsumfang sowie vollständige Leistungskürzungen oder den Wegfall von Wohnkosten betrifft. Der Familienbund fordert verhältnismäßige Sanktionen, die vor allem Missbrauch und gravierende Versäumnisse adressieren. Bei Familien darf es keine Sanktionen auf Wohnkosten geben.

Der Familienbund hat ein Factsheet zum Bürgergeld veröffentlicht, in dem er bestehende Reformideen faktenbasiert einordnet. Dieses finden sie hier .

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 15.01.2026

Sozialpolitik muss wieder ernst genommen werden: Die Überwindung von Armut muss zentrales gesellschaftliches Ziel sein!

Durch die neue Grundsicherung sollen Kosten eingespart werden, indem Hilfen gegen Armut gekürzt werden. Diese Entsolidarisierung ist nicht hinnehmbar und zerstört Vertrauen in die Demokratie. Soziale Sicherheit schützt dagegen vor wachsendem Extremismus.

26-1-28 nak Neue Grundsicherung Erklärung

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 28.01.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Forderung aus der Union, das Recht auf Teilzeit einzuschränken, erklärt Lisa Paus, Berichterstatterin für Gleichstellung:

Kinderbetreuung, Pflege und Ehrenamt halten Wirtschaft und Demokratie am Laufen – oft nur möglich durch Teilzeit. Das als „Lifestyle“ kleinzureden, ist eine Respektlosigkeit. Teilzeit von Gnaden der Union und der Arbeitgeber ist fernab jeder Lebensrealität, insbesondere der von Eltern. Diejenigen, die die Union hier nebenbei als faul abstempelt, sind gerade jene hunderttausenden Frauen mit kleinen Kindern, die mehr arbeiten wollen – daran aber scheitern, weil Kitaplätze fehlen und das Steuersystem Vollzeit für Frauen unattraktiv macht.

Ohne gute Bedingungen für vollzeitnahe Teilzeit spitzt sich die Wahl zu zwischen Burnout oder Minijob. Das hat fatale Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen. Wer wirklich will, dass Menschen mehr arbeiten, muss die Anreize und Strukturen richtig setzen: Reform von Ehegattensplitting und Minijobs bis hin zum Ausbau von Kita, Ganztag und Pflege, statt knapp eine Milliarde in der Aktivrente zu versenken, von der zumeist gut situierte Herren profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2026

Zu den steigenden Eigenanteilen für pflegebedürftige Menschen erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik:

Die Zahlen zu den aktuellen Heimkosten sind alarmierend, aber nicht überraschend. Sie sind die absehbare Folge politischer Untätigkeit. Solange die Bundesregierung keine wirksamen Maßnahmen ergreift, werden die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen. Dabei liegen die notwendigen Vorschläge längst auf dem Tisch – was fehlt, sind klare politische Entscheidungen.

Der angekündigte Gesetzgebungsprozess zur Pflegereform ist richtig und notwendig. Er kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Gesundheitsministerium an politischer Führung mangelt. Entlastungen, die keiner großen Reform bedürfen, hätten längst umgesetzt werden können: die vollständige Rückerstattung der Corona-Mehrkosten, eine sofortige Entlastung bei den Ausbildungskosten oder die Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln. Das würde der Pflegeversicherung mehr Spielräume für eine bessere Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen ermöglichen. Ein weiterer Schritt zu mehr Fairness im System wäre auch ein Kostenausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Stattdessen wird Zeit verloren, während Pflegebedürftige Monat für Monat mehr bezahlen müssen. Wer es ernst meint mit Entlastung, muss jetzt handeln – nicht erst am Ende eines langwierigen Reformprozesses.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.01.2026

Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfasst seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich in Frage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

Aus Sicht von Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Professor Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und von der Technischen Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen.

Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der 6- bis 11-Jährigen zu erwarten, was zu Lasten der 12- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie.

Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Professor Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen.

Professor Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit vor allem – neben den Kommunen – von Jugendverbänden und den Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“.

Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine zeitliche Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah.

Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs- sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger.

Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 27.01.2026

Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“, betont die Regierung in einer Antwort (21/3703) auf eine Kleine Anfrage (21/3169) der Fraktion Die Linke.

Sie verteidigt den Plan, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen und schreibt weiter: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt. Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 27.01.2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3699) auf eine Kleine Anfrage (21/3411) der Fraktion Die Linke.

Seit Juli 2025 würden Vertretungen des BMBFSFJ und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG beraten, wie dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden könne. „Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von SprachKitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht vorgegriffen werden“, schreibt die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 26.01.2026

Der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten in nur börsennotierten Unternehmen hat 2024 bei 33,6 Prozent gelegen. Damit lag er leicht unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (38,4 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (36,6 Prozent). Das geht aus dem Ersten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen hervor. Dieser liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3450) vor und betrachtet die Entwicklung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in den Geschäftsjahren 2023 und 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 23.01.2026

Die Fraktion Die Linke will das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abschaffen und hat dazu einen entsprechenden Antrag (21/3571) formuliert. Sie kritisiert darin vor allem die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539), mit dem ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem AsylbLG anstatt nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) erhalten sollen. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. „Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des AsylbLG“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des AsylbLG nicht weiter zu verfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das AsylbLG insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 13.01.2026

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (21/3509) „zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vor. Die Länderkammer hatte den Entwurf in ihrer 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundesrat einen solchen Entwurf (20/7850) vorgelegt, der aber der Diskontinuität anheimgefallen war.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf teilt die Bundesregierung mit, dass sie das Anliegen des Bundesrates unterstütze. „Ein aktuell in Arbeit befindlicher Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung verschiedener im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen soll ebenfalls Regelungsvorschläge im Hinblick auf diese beiden Themen vorsehen. Er soll möglichst zeitnah veröffentlicht werden“, heißt es weiter.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, solle der Referentenentwurf auch weiter Vorschläge „insbesondere zur erweiterten Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, zur einmaligen Abwendbarkeit einer ordentlichen Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung sowie zur Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 8 vom 08.01.2026

Über unter anderem rechtsextreme Gewalttaten mit „misogynem und sexistischem Hintergrund“ informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2861). Die Regierung macht darin unter anderem Angaben zu in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Gewalttaten gegen Frauen, die dem rechtsextremistischen Milieu zugeordnet werden. Zudem gibt sie auf Fragen der Linken Auskunft über die Aufschlüsslung von politisch motivierten Gewalttaten nach Unterthemenfeldern wie „Frauenfeindlichkeit“ und „Geschlechterbezogene Diversität“. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2024 sowie das Jahr 2025 (Abfragestand vom 24. November 2025).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 2 vom 05.01.2026

Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt.

Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt.

Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung.

„Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Länder hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 718 vom 17.12.2025

Der Wirtschaftsflügel der CDU hat vorgeschlagen, das Recht auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies kommentiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, wie folgt: 

„Die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde den Fachkräftemangel in Deutschland nicht lösen. Besser wäre es, an anderer Stelle anzusetzen: Zum einen müssten das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert werden, denn nicht alle Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit – manche würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen, können dies aber aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht.

Zum anderen müssten die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit speziell für die Gruppe erhöht werden, die derzeit besonders häufig in Teilzeit ist: verheiratete Frauen. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte eine höhere Wochenarbeitszeit für Frauen finanziell deutlich attraktiver machen. Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob. Dementsprechend sollte auch die Minijob-Regelung reformiert und auf Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen begrenzt werden. Durch eine solche Reform wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver. Dies wäre nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig: Es würde die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen erhöhen und hätte nicht zuletzt auch einen positiven Einfluss auf deren Alterseinkünfte.““

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.01.2026

Für die Erbschaftsteuerreform sollten Steuerprivilegien abgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden – Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt – Trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen entstünden Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro – Übergangsregelung für Unternehmen bei Abschaffung der Steuerprivilegien empfohlen

Keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen, Einführung von Lebensfreibeträgen und ein geänderter Steuertarif würden für Mehreinnahmen und steuerliche Gleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer sorgen. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde dadurch halbiert und der Aufwand für Finanzämter und Steuerpflichtige deutlich reduziert. Dies zeigen Reformszenarien zur Erbschaftsteuer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat mit seinem Team im vergangenen Jahr mehr als 20 Reformszenarien für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen durchgerechnet und legt nun einen weiteren Ansatz vor, der über den aktuellen SPD-Vorschlag hinausgeht.

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Als wahrscheinlich gilt, dass das Bundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in diesem Frühjahr als rechtswidrig einstufen wird, da diese der Gleichbehandlung entgegenlaufen. Durch deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen, wobei die Mehrbelastung weitgehend die obersten Vermögensgruppen träfe.

Mehreinnahmen für höhere Lebensfreibeträge und Steuervereinfachung nutzen

„Die Mehreinnahmen könnten zumindest teilweise umverteilt werden. Dazu sollten nicht nur Lebensfreibeträge eingeführt werden, wie es die SPD derzeit fordert, sondern auch die Steuertarifstufen reformiert werden“, schlägt Bach vor. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im Ansatz richtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen. In seinem Vorschlag werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progression bleibt aber erhalten. Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren.

DIW-Steuerexperte Bach zieht diese Lösung einem von verschiedenen Seiten geforderten einheitlichen Steuersatz für alle vor. „Eine Flat-Tax müsste mindestens 15 Prozent betragen, wenn das derzeitige Aufkommen erzielt werden soll. Und damit sind die Freiträge noch nicht erhöht“, erklärt er. Das belaste die kleineren Erbschaften zwischen nahen Verwandten, während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet werden.

Übergangsregelung bei Unternehmensübertragungen erforderlich

„Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, empfiehlt Bach. Die anfallende Steuer solle über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. „Zu prüfen wären weitere Finanzierungshilfen, etwa indem der Fiskus seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig macht“, schlägt Bach vor. Ein zusätzlicher Freibetrag für Unternehmensübertragungen sei sinnvoll, darüber hinaus sollte man auch niedrigere Steuersätze prüfen, die allerdings nicht mehr bei dreistelligen Millionenerbschaften gelten sollten.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 21.01.2026

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten stagnieren 2025 vielerorts oder sinken sogar – Nur Finanzsektor bildet Ausnahme – Rückblick auf 20 Jahre Managerinnen-Barometer zeigt Fortschritte, steigende Frauenanteile sind aber kein Selbstläufer – Zusätzliche Studie belegt: Frauen in Führungspositionen können geschlechterstereotype Zuschreibungen abbauen

Der Frauenanteil in den Vorständen der größten Unternehmen in Deutschland ist im vergangenen Jahr vielerorts kaum noch gestiegen. Im Spätherbst 2025 stagnierte der Anteil der Vorständinnen in den meisten untersuchten Unternehmensgruppen bei maximal etwa 20 Prozent, teilweise war er sogar rückläufig. In vielen Fällen war dies nicht auf eine sinkende Zahl von Frauen in Vorständen zurückzuführen, sondern auf einen im Vergleich zum Vorjahr stärkeren Zuwachs männlicher Vorstandsmitglieder. Eine Ausnahme bildet der Finanzsektor, in dem der Frauenanteil in den Vorständen weiter zulegen konnte. Das zeigt das aktuelle Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das in diesem Jahr zum 20. Mal erscheint.

„Noch ist unklar, ob wir es mit einer kurzfristigen Delle oder dem Beginn einer längeren Stagnation beim Frauenanteil in Spitzenpositionen zu tun haben“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. „Klar ist aber: Die jüngste Entwicklung ist ein Warnsignal, dass Fortschritte bei der Gleichstellung in Führungspositionen kein Selbstläufer sind.“

Über die vergangenen 20 Jahre hinweg fällt die Bilanz dennoch positiv aus. Seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2006 ist der Frauenanteil in den obersten Entscheidungsgremien großer Unternehmen hierzulande deutlich gestiegen. So lag der Anteil der Vorständinnen etwa in den 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors 2006 noch bei gut einem Prozent, im Spätherbst 2025 betrug er rund 19 Prozent. Die größten Banken und Versicherungen steigerten sich von zweieinhalb auf 21 bis 22 Prozent. Auch in den Aufsichtsräten nahm der Frauenanteil in allen Gruppen deutlich zu.

DAX-40 und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gehen voran

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte regelmäßige Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Spitzengremien in Deutschland. In die aktuelle Analyse flossen Daten von mehr als 500 Unternehmen ein, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die 160 DAX-Unternehmen sowie die 100 größten Banken, 60 Versicherungen und über 70 Unternehmen mit Bundesbeteiligung.

Besonders hervor stechen weiterhin die DAX-40-Unternehmen. Noch Mitte der 2000er Jahre lag der Frauenanteil in deren Vorständen nahe null, inzwischen beträgt er gut ein Viertel. Auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung weisen seit Jahren überdurchschnittlich hohe Frauenanteile in den Vorständen auf und liegen trotz eines leichten Rückgangs in den vergangenen beiden Jahren mit rund 32 Prozent weiterhin an der Spitze.

Frauen in Führungspositionen wirken Geschlechterstereotypen entgegen

Dass die Entwicklung der Frauenanteile in Führungspositionen nicht nur für die Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten relevant ist, sondern darüber hinaus wirkt, zeigt eine weitere Studie im Rahmen des diesjährigen Managerinnen-Barometers. Auf Basis eines Befragungsexperiments untersuchte sie, wie Beschäftigte die Gerechtigkeit von Löhnen bewerten. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Gender Gap: Die Befragten betrachteten im Durchschnitt niedrigere Löhne für Frauen als gerecht. Wurde innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren jedoch eine Frau anstelle eines Mannes ihre direkte Führungskraft am Arbeitsplatz, passten die Befragten ihre Einschätzungen an und der Gender Gap in den als fair erachteten Löhnen sank.

Die Analyse verdeutlicht, dass nicht die bloße Anwesenheit von Frauen am Arbeitsplatz entscheidend ist, sondern die hierarchische Position. „Frauen in Führungsrollen können dazu beitragen, tief verankerte geschlechterstereotype Zuschreibungen aufzubrechen, indem sie etablierte Statusannahmen infrage stellen und als konkrete Vorbilder wirken“, so Wrohlich. „Sie beeinflussen also nicht nur die Arbeit in den Gremien, sondern potenziell die Einstellungen und Erwartungen der gesamten Belegschaft.“ Ein höherer Frauenanteil im Management könne so langfristig zu mehr Chancengleichheit beitragen. Eine Stagnation oder gar ein Rückgang der Frauenanteile in Führungspositionen würde diese positiven Effekte hingegen bremsen.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.01.2026

Das Zusammenwirken von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber haben es schon lange ins Visier genommen, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen, indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen. Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie. Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert, wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25 Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.

Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr hoch“, schreibt der Forscher.

Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). „Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich, wie die Analyse der tariflichen Regelungen unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag gebunden hat. 

In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6 Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35 Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen seit langem nicht gegeben.

Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der chemischen Industrie beispielsweise kann die Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.

Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.

Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht. Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.

Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt, vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es gar keine Begrenzung.

Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden. Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden.

Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.

Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten.“

Betriebliche Arbeitszeitflexibilität – individuelle Arbeitszeitoptionen. Was regeln die Tarifverträge? Eine Analyse von 25 Branchen und Tarifbereichen, Analysen zur Tarifpolitik Nr. 111, Dezember 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2026

Die Europäische Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vom Oktober 2022, die unter anderem nationale Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.* Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.

Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben. „Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für sie komplexen Situation als handlungs- und kompromissfähig erwiesen“, so Lübker. 

Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen, erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022, als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen wurde, werde so überflüssig.

Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität in unnötiger Weise. Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der Mindestlohnkommission stärken“.

Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“

60 Prozent des Medianlohns als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn, Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 12. Januar 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.01.2026

Im Jahr 2022 hielten 55 Prozent der 18- bis 60-Jährigen eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden für Mütter mit unter dreijährigen Kindern für angemessen. Das zeigen am Dienstag veröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Fünftel befürwortet eine externe Ganztagesbetreuung in diesem Kindesalter.

Die Befragten hielten es im Schnitt für angemessen, dass Mütter ab einem Kindesalter von fünf Jahren und acht Monaten wieder in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit wurde im Durchschnitt zwei Jahre und acht Monate nach der Geburt akzeptiert. 2011 lagen diese als angemessen betrachteten Altersgrenzen bei drei Jahren und sechs Monaten für Teilzeit, für einen Vollzeitjob bei sieben Jahren und einem Monat.

„Für eine Berufsrückkehr finden Mütter mit Kleinkindern weiterhin nur wenig Akzeptanz. Nur gut die Hälfte ist dafür, dass Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten sollten, bis zu einer Vollzeitbeschäftigung sollten sie jedoch bestenfalls warten, bis das Kind das Schulalter erreicht“, betont IAB-Forscherin Corinna Frodermann.

Weiter wurden die Teilnehmenden gefragt, ab welchem Alter ein Kind außerhalb der Familie (z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter) betreut werden kann – und zwar unabhängig davon, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind tatsächlich verfügbar ist. Für eine regelmäßige externe Betreuung lag das durchschnittlich akzeptierte Kindesalter im Jahr 2022 bei zwei Jahren und vier Monaten, für eine ganztägige Betreuung bei vier Jahren und neun Monaten.

Eine frühere Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und eine frühere Ganztagesbetreuung befürworten vor allem Frauen, Eltern jüngerer Kinder, Ostdeutsche, Erwerbstätige, Paarhaushalte und Personen mit höherem Bildungsniveau.

Weiterführende Analysen zu Geschlechterunterschieden zeigen, dass insbesondere die eigene Elternschaft eine zentrale Rolle spielt. „Während die als angemessen empfundene Altersgrenze von Männern ohne Kinder bzw. ohne minderjährige Kinder deutlich über denen der Frauen in vergleichbaren Familienkonstellationen lagen, unterschieden sich Mütter und Väter mit sehr jungen Kindern kaum voneinander“, so IAB-Forscherin Claudia Wenzig.

Die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und zur externen Kinderbetreuung wurden über zwölf Jahre hinweg in der IAB-Panelstudie „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ untersucht. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für 18- bis 60-Jährige in Deutschland. Die Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-02.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.01.2026

  • Zahl der Privatschulen binnen zehn Jahren um 7 % auf 3 800 gestiegen
  • 807 900 Schülerinnen und Schüler besuchen eine Privatschule
  • Durchschnittlich 2 042 Euro Schulgeld zahlen Eltern für einen Privatschulplatz

Die Zahl der Privatschulen in Deutschland nimmt zu: Im Schuljahr 2024/25 waren rund 3 800 allgemeinbildende Schulen hierzulande in privater Trägerschaft. Das war knapp jede achte allgemeinbildende Schule (12 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zugleich gab es gut 29 000 öffentliche allgemeinbildende Schulen. Die Zahl der Privatschulen ist in den vergangenen zehn Jahren um 7 % gestiegen: Im Schuljahr 2014/2015 hatte es knapp 3 600 Privatschulen gegeben. Im selben Zeitraum ging die Zahl der öffentlichen Schulen um knapp 4 % zurück (2014/15: gut 30 000 Schulen).

Anteil der Privatschülerinnen und -schüler nahezu unverändert

Der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler blieb im Zehn-Jahres-Vergleich jedoch weitgehend konstant: Im Schuljahr 2024/25 ging wie in den Jahren zuvor seit 2014/15 knapp ein Zehntel (9 %) der Kinder und Jugendlichen, welche allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Insgesamt waren das 2024/25 rund 807 900 von insgesamt gut 8,9 Millionen Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2014/15 hatten 736 900 der insgesamt 8,4 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besucht. Diese Konstanz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Privatschulen durchschnittlich kleiner als die öffentlichen sind und die Schließungen von öffentlichen Schulen häufig durch Vergrößerungen der verbliebenen öffentlichen Einrichtungen ausgeglichen wurden.

Jede achte Schülerin beziehungsweise jeder achter Schüler in Mecklenburg-Vorpommern geht auf eine Privatschule

Wie stark Privatschulen genutzt werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Am höchsten war der Anteil von Privatschülerinnen und -schülern in Mecklenburg-Vorpommern: Im Schuljahr 2024/25 gingen 13 % der Kinder und Jugendlichen, welche dort allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Auch in Sachsen (12 %) und Bayern (11 %) war der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen vergleichsweise hoch. Am niedrigsten war er in Schleswig-Holstein (6 %), Niedersachsen (6 %) und Hessen (7 %).

Ausländische Schülerinnen und Schüler seltener in privaten Schulen als deutsche

Von den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Privatschulen wurde im Schuljahr 2024/25 gut ein Drittel (34 %) an Gymnasien unterrichtet. 14 % der Privatschülerinnen und -schüler gingen auf eine Grundschule, 12 % auf eine Realschule. 11 % waren an einer Freien Waldorfschule angemeldet, 10 % an Schulen mit drei Bildungsgängen wie etwa Integrierte Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen und 10 % an Förderschulen. Die übrigen 9 % verteilen sich auf andere Schularten.

Ausländische Schülerinnen und Schüler besuchen deutlich seltener eine Privatschule als deutsche. Während 4 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler an einer allgemeinbildenden Privatschule unterrichtet wurde, lag der Anteil bei deutschen Schülerinnen und Schülern bei 10 %.

Eltern bezahlten im Schnitt 2 042 Euro pro Jahr für einen Privatschulplatz

Für einen Platz an einer Privatschule muss häufig Schulgeld gezahlt werden. Für rund 599 000 Kinder und Jugendliche wurde in der Lohn- und Einkommensteuer 2021 Schulgeld geltend gemacht. 2 042 Euro im Jahr zahlten deren Eltern im Durchschnitt für einen kostenpflichtigen Privatschulplatz. Für 7 % kostete der Platz mindestens 5 000 Euro im Jahr, knapp ein Viertel (24 %) machte zwischen 2 000 und 5 000 Euro steuerlich geltend, rund die Hälfte (48 %) zwischen 500 und 2 000 Euro und für 22 % beliefen sich die Gebühren auf weniger als 500 Euro im Jahr. Deutliche Unterschiede zeigen sich auf regionaler Ebene: Am höchsten war das durchschnittlich steuerlich geltend gemachte Schulgeld in Hessen mit 3 261 Euro je Kind, am niedrigsten in Sachsen mit 1 270 Euro.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben zum Schulgeld beziehen sich ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuererklärung des Jahres 2021 angegeben haben. Nicht berücksichtigt sind Schülerinnen und Schüler, die kostenfreie Privatschulen besuchen, die aus bestimmten Gründen vom Schulgeld befreit waren oder deren Eltern das Schulgeld steuerlich nicht geltend gemacht haben.

Aufgrund der langen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der Bearbeitungsdauer bei der Finanzverwaltung liegen die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung (circa 3,5 Jahre) vor. Die aktuellsten Ergebnisse sind daher für das Veranlagungsjahr 2021.

Weitere Informationen:

Daten zu allgemeinbildenden Privatschulen werden im Statistischen Bericht “Allgemeinbildende Schulen – Schuljahr 2024/25“ veröffentlicht.

Daten zum steuerlich geltend gemachten Schulgeld 2021 finden Sie im Statistischen Bericht “Lohn- und Einkommensteuer – Schulgeld – 2021“.

Interaktive Karten zeigen die Zahl der Kinder in kostenpflichtigen Privatschulen und die Höhe des Schulgeldes nach Kreisen.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite “Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2026
  • Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 4 %, in der Privatwirtschaft bei 17 %
  • Bereinigter Gender Pay Gap ebenfalls unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5 %, in Westdeutschland dagegen bei 17 %.

Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst

Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 %. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit 4 % wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 %). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 % der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 % des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 % der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Einfach erklärt werden beide Indikatoren in einem Video im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Seit 2022 können die Ursachen des Gender Pay Gaps jährlich auf Basis der monatlichen Verdiensterhebung untersucht werden. Zuvor stützten sich die Berechnungen auf die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie einer Fortschreibung der Ergebnisse für die Zwischenjahre.

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen des repräsentativen Monats April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Abschnitt O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Abgrenzungen gewährleisten europaweit vergleichbare Ergebnisse, da die Datenerhebungen in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. Ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite „Gender Pay Gap„. Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.12.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt heute in Berlin die Ergebnisse einer Befragung unter jugendlichen Internet-Nutzer*innen vor. Demzufolge greift ein generelles Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige zu kurz und löst Probleme mit Blick auf Jugendschutz nicht. Die qualitative Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt macht vielmehr deutlich: Statt pauschaler Verbote bedarf es stärkerer Plattformregulierung, mehr Medienbildung und niedrigschwelliger Unterstützungsangebote.

Die explorative Studie „Wenn man uns fragen würde …“ basiert auf Gruppeninterviews mit 30 Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen Lebenslagen, durchgeführt in Einrichtungen in sozioökonomisch benachteiligten Quartieren. Sie zeigt: Junge Menschen erkennen Risiken sozialer Medien sehr genau – etwa problematische Algorithmen, Suchtmechanismen, sexualisierte Inhalte oder Hass und Gewalt. Ein pauschales Verbot wird dieser reflektierten Nutzungspraxis nicht gerecht und geht an der Realität vieler Jugendlicher vorbei.

Stattdessen benennen sie einen klaren Bedarf an verbindlicher Regulierung der Plattformen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher deutlich mehr Medienbildung in Schule, Jugendhilfe und außerschulischen Angeboten sowie an niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die auch Eltern und Fachkräfte einbeziehen. Zentral ist für sie zudem, dass junge Menschen selbst an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre digitale Lebenswelt unmittelbar betreffen.

„Ein Verbot verschiebt Verantwortung von Plattformbetreibern und Politik auf Jugendliche“, so Bundesvorstand Marvin Deversi. „Notwendig sind verbindliche Regeln für Anbieter, wirksamer Jugend- und Datenschutz sowie eine Politik, die Prävention und Befähigung ernst nimmt. Medienkompetenz ist dabei keine Frage des Alters, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Studie ist deshalb auch eine Aufforderung zum Perspektivwechsel: weg von symbolischer Ordnungspolitik, hin zu einer kohärenten Digital- und Jugendpolitik, die Schutz, Teilhabe und Verantwortung zusammendenkt.“

Marius Hilkert, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ISS, fügt hinzu: „Betroffene wissen am besten, wo Probleme liegen und was es zu ihrer Lösung braucht – das gilt auch für Jugendliche. Auch deshalb sind Beteiligungsprozesse wie in unserer Studie zu einem potenziellen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige so wichtig. Unsere Befragung macht die Lebensrealitäten junger Menschen sichtbar: Sie handeln als risikobewusste und wissbegierige Nutzer*innen und lehnen ein generelles Social-Media-Verbot größtenteils ab.“

Zum Download der Studie: https://awo.org/pressemeldung/kein-social-media-verbot-jugendliche-fordern-klare-regeln/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) vom 26.01.2026

Zu den Plänen der SPD zu einer Reform der Erbschaftssteuer erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es ist gut, dass die Debatte über eine Reform der Erbschaftssteuer wieder aufgenommen wird. In einer Zeit wachsender sozialer Ungleichheit ist es notwendig, über eine faire und solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens zu sprechen. Sobald Vorschläge zur gerechteren Besteuerung großer Vermögen auf den Tisch kommen, folgt zuverlässig eine reflexhafte Empörungsdebatte aus den immer selben Kreisen. Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht mehr von deren unrealistischen Horrorszenarien an der Ausgestaltung einer gerechten, solidarischen Steuerpolitik hindern lassen. Allen ist klar, dass wir jetzt Investitionen in Infrastruktur und Bildung brauchen. 

Die einzige Idee bisher scheint zu sein, aus den Ärmsten noch mehr herauszuholen, und dass das nicht funktioniert, zeigt aktuell die „Neue Grundsicherung“: Versprochen waren hohe Einsparungen, tatsächlich aber bringen die Gängelungen praktisch keine nennenswerten Einnahmen für die Staatskassen.  

Es ist schlicht richtig, Menschen mit sehr hohen Vermögen stärker als bisher an dieser Finanzierung zu beteiligen. Vermögensungleichheit ist Gift für die Demokratie und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein handlungsfähiger Staat braucht ausreichend Mittel und die müssen gerecht und solidarisch erhoben sein.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2026

Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Geschenk. Sie ist ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien durch ihren generativen Beitrag insgesamt höhere Beiträge leisten. Deshalb fordern der Bund katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung.

 

Berlin, Köln 8. Januar 2026 Trotz des Sparpakets der Bundesregierung haben zahlreiche Krankenkassen ab Januar 2026 ihre Beiträge angehoben. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken warnen angesichts des weiterhin bestehenden Spardrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung eindringlich vor einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Anstatt Familienbeiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen, fordern die Verbände Strukturreformen sowie mehr Wertschätzung und einen gerechten Ausgleich für die Leistungen von Familien.

Familien leisten mit der Erziehung von Kindern einen generativen Beitrag für das gesamte Sozialsystem. Die Krankenversicherung wird – wie die Rente – in einem Umlageverfahren finanziert. Sie ist auf die künftigen Beiträge der heutigen Kinder angewiesen. Die mit Abstand höchsten Kosten fallen im Alter an. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft demografisch bedingt älter. Die wachsenden Gesundheitskosten werden im Umlageverfahren der Sozialversicherungen somit zunehmend durch die Beiträge immer weniger Erwerbstätiger – insbesondere Jüngerer und Familien – finanziert.

Die Bezeichnung der Mitversicherung als „beitragsfrei“ ist aus Sicht der Verbände irreführend, da grundsätzlich auf das Gesamteinkommen der Familie Beiträge erhoben werden. Die beitragsfreie Mitversicherung entfällt zudem bei einem Einkommen von mehr als 565 Euro bzw. bei einem Minijob um 603 Euro im Monat. Sie ist damit vor allem für Personen relevant, die wegen Sorgearbeit nicht erwerbstätig sein können. Für diese ist sie aber sehr wichtig – z. B. in der Elternzeit.

Die Familienversicherung schützt auch die Wahlfreiheit der Familien. „Der Staat darf nicht in die Lebensplanung von Paaren eingreifen und sie für ihre Entscheidung bestrafen, Verantwortung füreinander und für Familienarbeit, Sorgearbeit und intergenerationales Miteinander zu übernehmen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Es geht aber nicht nur ums Geld. Es geht darum anzuerkennen, was Familie täglich leistet – für unsere Gesellschaft, aber auch für unsere Sozialversicherungen.“

„Wer Angehörige pflegt oder Kinder großzieht und zeitweise nicht erwerbstätig sein kann, darf nicht mit Beiträgen auf ein gar nicht vorhandenes Einkommen belastet werden“, ergänzt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling. „Wir brauchen keine Zusatzabgabe auf Familienarbeit, sondern eine nach der Kinderzahl gestaffelte Beitragsentlastung für Familien. Außerdem eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitssystems durch mehr Effizienz, Prävention und Digitalisierung“, so Nebeling weiter. „Die Verantwortung für tragfähige Finanzierungsmodelle darf nicht auf die Familien abgewälzt werden.“

Die Verbände weisen darauf hin, dass Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefördert werden. Forschungsergebnisse¹ haben gezeigt, dass im Durchschnitt erst bei Familien ab vier Kindern Gesundheitskosten anfallen, die höher sind als die Beiträge der Familien. Die meisten Familien sind trotz Familienversicherung Nettozahler – und erbringen zusätzlich den für jedes Umlageverfahren unverzichtbaren Beitrag der Kindererziehung.

¹ https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/familienlastenausgleich-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Bund katholischer Unternehmer (BKU)  und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.01.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Einrichtung einer eigenen Rentenkommission beschlossen. Ziel ist es, einen umfassend tragfähigen Vorschlag für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland zu beraten. Die Kommission erarbeitet ein konsistentes Gesamtkonzept, das für alle Erwerbstätigen eine auskömmliche und verlässliche Rente gewährleistet.

Im Mittelpunkt steht eine starke gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die für alle eine solide Basis der Alterssicherung bietet. Ergänzend sollen kollektive Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie Elemente des sozialen Ausgleichs weiterentwickelt werden – insbesondere mit Blick auf geschlechtsspezifische Nachteile im Erwerbsleben, die Übernahme von Sorgearbeit und gesundheitlich bedingte Einschränkungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.

„Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können“, erklärt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Mit unserer Rentenkommission wollen wir einen eigenen, klaren und solidarischen Gegenentwurf vorlegen – jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten. Unser Ziel ist eine Alterssicherung, die den Lebensstandard sichert, Armut verhindert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.“

Der DGB-Rentenkommission gehören an: Yasmin Fahimi (DGB), Christiane Benner (IG Metall), Nils Hindersmann (IGBCE), Andrea Kocsis (ver.di), Maike Finnern (GEW), Nina Krüger (DGB Jugend), Verena Bentele, Dr. Joachim Rock, Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler, Prof. Dr. Katja Nebe, Peter Weiß, Ricarda Lang, Kevin Kühnert.

Zur inhaltlichen Vertiefung setzt die DGB-Rentenkommission vier thematische Labore ein:

  • Labor „Versorgungsanspruch aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung“
  • Labor „Finanzierung der Alterssicherung“
  • Labor „Fairer Renteneintritt und Arbeiten im Alter“
  • Labor „Sozial abgesicherte Übergänge von der Arbeit in die Rente“

In diesen Laboren erarbeiten Vertreterinnen aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft konkrete Lösungsansätze und formulieren Empfehlungen. Beteiligt sind unter anderem folgende wissenschaftliche Expertinnen: Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen), Prof. Dr. Antonio Brettschneider (TH Köln), Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler (Hochschule Bielefeld), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Prof. Dr. Katja Nebe (Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Sebastian Dullien (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung), Dr. Florian Blank (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut), Dr. Johannes Geyer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn (Universität Wuppertal), Prof. Dr. Claudia Vogel (Hochschule Neu-brandenburg) sowie Prof. Dr. Felix Wilke (Ernst-Abbe-Hochschule Jena).

Die konstituierende Sitzung der DGB-Rentenkommission ist für Ende Februar / Anfang März 2026 geplant. Eine Zwischenbewertung der Arbeiten erfolgt im späten Frühjahr, die Abschlussklausur im Sommer 2026. Anschließend ist eine zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.01.2026

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz eröffnet auch neue Perspektiven für gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr sollen künftig auch zivile Freiwilligendienste stärker gefördert werden. Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) begrüßen diese Entwicklung.

Mit Blick auf die Beratungen im Bundeskabinett und im Bundesrat zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Das Gesetz setzt einen klaren Impuls für mehr gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr werden auch zivile Freiwilligendienste gezielt gestärkt, was jungen Menschen neue Chancen eröffnet, sich aktiv in unserer Gesellschaft einzubringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept zu entwickeln, das alle beteiligten Stellen, Partner und Dienstleistenden einbezieht. Da mit dem Beschluss des Bundestages nicht nur auf den Dienst in der Bundeswehr, sondern auch auf Möglichkeiten in sozialen Einsatzbereichen sowie dem Zivil- und Bevölkerungsschutz hingewiesen wird, leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Krisenfestigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“  

Diakonie Deutschland und aej setzen sich in dem aktuellen politischen und legislativen Prozess für den weiteren und zügigen Ausbau der Freiwilligendienste ein. Annika Schreiter, Generalsekretärin der aej, betont: „Junge Menschen sollten zur Teilnahme an einem Dienst motiviert und bewegt werden. Deshalb fordern Diakonie und aej weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Platz in bestehenden Freiwilligendiensten sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, um diese zu stärken und die Zahl der Freiwilligen zu verdoppeln. Dazu sind die neuen zusätzlichen Plätze ein erster Schritt. Die Evangelischen Freiwilligendienste stehen hier bereit.“ 

Gemeinsam mit anderen Verbänden haben aej und Diakonie die „Vision 2030“ erarbeitet, um die Freiwilligendienste bis 2030 von 100.000 auf 200.000 Plätze pro Jahr auszubauen. Ein Aspekt der „Vision 2030“ ist es, den Freiwilligendienst für alle zugänglich zu machen. Ein Freiwilligendienst sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betont: „Das aktuelle Taschengeld in den Freiwilligendiensten reicht nicht, um unabhängig von den Eltern zu wohnen und zu leben. Die Diakonie fordert deshalb eine Erhöhung des Taschengeldes auf BAFÖG-Niveau von etwa 1.000 Euro im Monat.“ 

Zur Diskussion über ein mögliches Gesetz zur Wehrpflicht und zu Ersatzdiensten erklärt Rüdiger Schuch, man werde im Falle einer Wiedereinsetzung des Zivildienstes mit den beteiligten Organisationen und Dienststellen zusammenarbeiten. „Dabei ist es wichtig, die Erfahrungen aus dem ehemaligen Zivildienst zu prüfen und die erfolgreichen Modelle der heutigen Freiwilligendienste zu berücksichtigen. Diese Programme, die der Bildung, Orientierung und dem gesellschaftlichen Engagement dienen, müssen für alle Menschen zugänglich bleiben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Einschränkungen. Der große Beitrag, den diese Dienste für die Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt leisten, darf nicht beeinträchtigt werden.“ 

Annika Schreiter bekräftigt, wie wichtig es sei, junge Menschen in die aktuelle Diskussion um Wehrdienst und Freiwilligendienst aktiv einzubeziehen. „Wenn komplette Jahrgänge angeschrieben oder gemustert werden sollen, braucht es Transparenz, echte Wahlmöglichkeiten und Raum für Gewissensbildung. Freiwilligkeit darf nicht durch ökonomische Anreize oder sozialen Druck ausgehöhlt werden. Evangelische Jugendarbeit begleitet junge Menschen verlässlich – nicht mit Druck, sondern mit Orientierung.“ 

Diakonie und aej organisieren gemeinsam die Freiwilligendienste in einer zentralen Stelle. Im Jahr 2024 engagierten sich rund 13.000 junge Menschen in Deutschland oder im Ausland, davon etwa 8.500 im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und rund 4.500 im Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 19.12.2025

Anne Lütkes ist neue Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie folgt auf Thomas Krüger, der nach einer langen Amtszeit von 30 Jahren auf der Mitgliederversammlung der Kinderrechtsorganisation nicht erneut kandidiert hatte. Als Vizepräsidentinnen wurden Nathalie Schulze-Oben und Anja Siegesmund gewählt, als Schatzmeister Haimo Liebich im Amt bestätigt. Den erweiterten Vorstand komplettieren Mustafa Akça, Siegfried Barth, Katja Dörner, Harald Geywitz, Ottilie Klein, Erik Lierenfeld und Katja Mast.

Anne Lütkes ist Fachanwältin für Familienrecht und seit 2006 im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes, zuletzt als Vizepräsidentin. Sie war von 2000 bis 2005 Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie sowie Stellvertreterin der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein. Von 2010 bis 2017 amtierte sie als Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf.

„Mein besonderer Dank gilt Thomas Krüger, der durch seine unermüdliche Arbeit als Präsident unserer Kinderrechtsorganisation maßgeblich dafür gesorgt hat, dass das Deutsche Kinderhilfswerk auf allen Ebenen des Vereins sehr gut aufgestellt ist und sich zu einem der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland entwickelt hat. Das hat ebenso wie unsere finanzielle Unabhängigkeit durch private Mittel dazu beigetragen, dass wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite fördern können“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unsere Arbeit wird auch in den nächsten Jahren insbesondere die Defizite bei der konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in den Blick nehmen. Eine starke Stimme für die Interessen und Rechte von jungen Menschen brauchen wir mehr denn je: Der von uns vor kurzem vorgestellte Kinderrechte-Index hat deutlich gezeigt, dass es auf allen staatlichen Ebenen eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte braucht. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen, aber auch für die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land oder die Herausforderungen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes“, so Lütkes weiter.

„Weiterer Arbeitsschwerpunkt wird das Thema Kindgerechte Justiz sein. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Zudem werden wir uns verstärkt dem Thema Bildungschancen von Kindern widmen, zu dem wir im Sommer den Kinderreport 2026 vorlegen werden“, sagt Anne Lütkes.

„Und auch die Demokratiebildung im Kindesalter und die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur in diesem Bereich werden auf unserer Agenda ganz oben stehen. Die Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern sind hier zentral – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Dafür muss die Demokratiebildung auch politisch verbindlich gestärkt werden. Denn demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen“, so Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien das neue PIXI-Buch „Alle machen mit!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Bezugspersonen auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Kinderrecht auf Inklusion und der Ermöglichung von Beteiligung für alle Kinder. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, Kinderrecht auf beide Eltern, Kinderrecht auf Privatsphäre, Kinderrecht auf Information und Kinderrecht auf kulturelle Bildung das achte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Insgesamt haben die acht PIXI-Bücher inzwischen eine Auflage von mehr als 500.000 Exemplaren erreicht. Zum neuen PIXI-Buch gibt es erstmals einen begleitenden Kurzfilm, um auch auf diesem Wege Kindern die Geschichte und die Kinderrechte näherzubringen.

„Die Kinderrechte sind mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch immer zu wenig bekannt. Deshalb freuen wir uns umso mehr, den Kindern mit unserer PIXI-Buchreihe ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Inklusion wird fast flächendeckend viel zu wenig beachtet, dabei muss es für alle Kinder gleichermaßen umgesetzt werden. Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung. Dafür müssen in unserer Gesellschaft Barrieren abgebaut und die individuellen Potenziale jedes Kindes gefördert werden. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten und können mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten. Das gilt ausnahmslos für alle Kinder. Deshalb steht das Recht auf Inklusion im Mittelpunkt unseres neuen PIXI-Buches“, betont Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Vorlesen ist ein zentraler Baustein frühkindlicher Bildung: Geschichten öffnen Welten, stärken Sprache, Fantasie und Empathie und vermitteln Werte. Gute frühkindliche Bildung ist kein Luxus, sondern ein Kinderrecht, das darüber entscheidet, ob Kinder ihr Potenzial entfalten oder schon am Start ausgebremst werden. Kinder müssen von Anfang an erleben, dass ihre Stimme zählt, dass Inklusion und Teilhabe selbstverständlich sind und dass alle dazugehören – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Fähigkeiten. Pädagogische Fachkräfte leisten dafür Unverzichtbares, denn sie begleiten Kinder aufmerksam und greifen ihre Fragen auf. Das neue PIXI-Buch zeigt auf kindgerechte Weise: Alle Kinder sollen sich gesehen fühlen und die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Wer heute verlässlich in hochwertige und inklusive Bildung investiert, investiert in Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien.

Die Geschichten der Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes drehen sich um eine Gruppe befreundeter Kitakinder, die die Herausforderungen in ihrem Alltag selbstbestimmt und kreativ lösen. In jedem Buch steht ein anderes Kind im Mittelpunkt. Dieses Mal ist Maja die Hauptfigur. Die altersgerecht formulierte und illustrierte Geschichte thematisiert gelebte Inklusion und Beteiligung im Kita-Alltag: Kinder mit und ohne Behinderung entdecken zusammen mit einer Erzieherin und einem Erzieher verschiedene Barrieren im Kita-Garten – und setzen sich gemeinsam aktiv für dessen Umgestaltung ein. Die Kita wird so als Ort gelebter Demokratie und Inklusion sichtbar – ein Ort, an dem alle Kinder teilhaben, ihre Umwelt mitgestalten und sich als selbstwirksam erleben können. Die gemeinsame Orientierung von Erwachsenen und Kindern an den Kinderrechten bildet hierfür die Grundlage.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der selbstverständliche Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich unterschwellig, wie ein roter Faden durch die Geschichten zieht. Die Figuren im Buch, die Zeichnungen und die verwendete Sprache sind bewusst so gewählt, dass Vielfalt als Normalität im Alltag wahrgenommen wird. So leben die Hauptfiguren in unterschiedlichsten Familienkonstellationen, haben verschiedene herkunftbedingte Ausgangssituationen und Lebenswelten. Ein Begleitheft zum PIXI-Buch unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, Kinderrechte – insbesondere in den Bereichen Inklusion und Vielfalt – in ihren Einrichtungen wirkungsvoll zu thematisieren und kleine Projekte dazu umzusetzen. Hierfür werden zwei praxisorientierte Methoden für den Kita-Alltag vorgestellt. Die erste Methode ermutigt die Kinder, ihre individuellen Stärken zu entdecken und verdeutlicht gleichzeitig, wie wichtig jedes einzelne Mitglied für die Gemeinschaft ist. Die zweite Methode lädt dazu ein, gemeinsam den Kitahof zu erkunden und sich dafür einzusetzen, diesen zum „Kinderrechte-Ort“ zu machen.

Das PIXI-Buch ist nicht im Handel verfügbar, sondern ist kostenfrei beim Deutschen Kinderhilfswerk erhältlich. Pädagogische Fachkräfte aus Kita und Hort können Gruppensätze à 15 oder 30 Stück und didaktisches Begleitmaterial bestellen: www.dkhw.de/shop. Der PIXI-Kurzfilm ist hier abrufbar: www.dkhw.de/pixi-film-alle-machen-mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.01.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Staat und Zivilgesellschaft dazu auf, in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Kinderrechte zu legen. „Der von uns im letzten Monat vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch sehr vieles im Argen liegt. Mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wird das Kindeswohl bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es dringend Veränderungen: Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger.

„Als Kinderrechtsorganisation stehen wir für eine Gesellschaft ein, in der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mitbestimmen können und bestmögliche Chancen für ein gutes Aufwachsen erhalten. Wir wollen ein kindgerechtes Deutschland, in dem Kinder und Jugendliche als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft gesehen, behandelt und respektiert werden. Es muss Standard auf allen Ebenen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft sein, dass Kinder unsere Gesellschaft mit ihrer Kreativität und Kompetenz mitgestalten können. Dabei ist die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Denn Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern vor allem auch unsere Gegenwart. Dass in die junge Generation kurz- und langfristig mehr investiert werden muss, zeigt sich beispielsweise beim drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung ist skandalös und hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es immer noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik entspricht, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft altersgemäß zu beteiligen sind. Schon die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Gerade die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist notwendiger denn je. Hier sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat gefordert, endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz zu schaffen, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Aufgrund der hohen Hürden, die es bei einer Änderung des Grundgesetzes im Bundestag und Bundesrat gibt, braucht es zum Wohle der Kinder und für wirksame Kindergrundrechte hierfür eine ganz große Koalition von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren muss unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Langfristig würden so eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen und die Rechte der Kinder quer durch die Rechtsgebiete gestärkt“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2026

eaf kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Deutschen Bundestag noch einmal kritisch zu prüfen und dabei die Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl stärker in den Blick zu nehmen.

Nach Auffassung der eaf wertet der vorliegende Entwurf die Rolle des sozialen Vaters erheblich ab und geht damit deutlich über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinaus, lediglich in besonders gelagerten Fällen die Rechte biologischer Väter zu stärken.

„Mehrere der vorgeschlagenen Regelungen sind aus Sicht des Kindeswohls nicht zielführend“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Wir gehen davon aus, dass das Auseinanderfallen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft eher die Ausnahme als die Regel ist. Wenn zwei Väter ein starkes Interesse an der rechtlichen Vaterschaft haben, müssen die Hintergründe stets sorgfältig geprüft werden. Das ist nur möglich durch eine familiengerichtliche Einzelfallentscheidung, die die Interessen und Grundrechte aller Beteiligten berücksichtigt und eine umfassende Kindeswohlprüfung vornimmt.“

Besonders kritisch bewertet die eaf, dass nach der nun vorgesehenen Regelung volljährige Kinder aktiv widersprechen müssen, wenn der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft des sozialen Vaters anficht. Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben. Sie könnte dazu führen, dass der soziale Vater seine Rechtsstellung über Nacht verliert, falls das von ihm großgezogene volljährige Kind eine Widerspruchsfrist versäumt. Die eaf schlägt stattdessen vor, für eine erfolgreiche Anfechtung stets die aktive Zustimmung des erwachsenen Kindes einzuholen.

Die neu geschaffene Möglichkeit für den biologischen Vater, alle zwei Jahre gerichtlich überprüfen zu lassen, ob seine sozial-familiäre Beziehung zum Kind die des sozialen und rechtlichen Vaters mittlerweile an Schutzwürdigkeit übertrifft, sieht die eaf ebenfalls mit großer Sorge: „Wir fragen uns, ob damit nicht eine Art neuer ‚Wettlauf um die Vaterschaft‘ etabliert wird, der eigentlich verhindert werden soll“, so Bujard. „Der Schutz der sozialen Familie droht hier stärker geschwächt zu werden, als es das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hat.“

Auch die neue gesetzliche Vermutung, dass eine sozial-familiäre Beziehung frühestens nach einem Jahr rechtlicher Vaterschaft des sozialen Vaters vorliegen kann, bewertet die eaf kritisch. „In diesem gesamten Zeitraum könnte ein sozialer Vater den Rechten eines biologischen Vaters praktisch wenig entgegenhalten“, erläutert Bujard. „Geht das Gericht davon aus, dass keine sozial-familiäre Beziehung besteht, unterbleibt auch eine Kindeswohlprüfung. Die Vorgeschichte, die Motivation aller Beteiligten und die Bedeutung des sozialen Vaters für das Wohl des Kindes werden dann nicht in die Entscheidung einbezogen. Gerade in Fällen mit Gewaltkontexten ist dies jedoch elementar wichtig.“

„Leider berücksichtigt der aktuelle Entwurf die Interessen sozialer Väter und deren Beziehung zu ihren Kindern nicht ausreichend“, resümiert der eaf-Präsident Bujard und warnt: „Wenn ein sozialer Vater befürchten muss, dass er trotz Übernahme der rechtlichen Verantwortung immer darauf gefasst sein muss, durch den biologischen Vater ersetzt zu werden, untergräbt dies seine Rolle in der Erziehung, der finanziellen Absicherung und der emotionalen Bindung zum Kind.“

>>Stellungnahme der eaf zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 12.01.2026

Auf eine Anfrage des Abgeordneten Maik Brückner (die Linke) zum Aktionsplan „Queer leben“ verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort nur auf die vergangene Legislaturperiode. Einen Aktionsplan für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt hat die LSBTIQ*-Zivilgesellschaft lange gefordert. Dieses Versprechen hat die SPD/Grünen/ FDP-Regierung eingelöst und damit die Queerpolitik ganz wesentlich vorangebracht. Dazu erklärt Alexander Vogt für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wenngleich die Erarbeitung des Aktionsplans in der Vergangenheit liegt: die Umsetzung muss jetzt durch die Bundesregierung weitergeführt werden! Das würde lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) eine sichere Zukunft in Deutschland ermöglichen. Die Bundesregierung darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn queeres Leben in Deutschland ist derzeit so bedroht wie schon lange nicht mehr. Das belegen unter anderem die Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität in aller Deutlichkeit.

Die aktuelle Bundesregierung hat sich bereits mehrmals zum Schutz und zur Förderung queeren Lebens in Deutschland bekannt: durch die Verstetigung des Amts der Queerbeauftragten, durch Bekenntnisse im Koalitionsvertrag, Bekräftigung in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen. Auch Kanzler Merz persönlich hat am 9. Juli 2025 im Bundestag bekräftigt: „Wir tun alles, um Menschen, die queer sind, ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Ich stehe persönlich dafür ein, dass das so ist und dass das besser wird. So wie es gegenwärtig ist, mit den vielfältigen Bedrohungen, kann es nicht bleiben.“

Diesen Worten müssen Taten folgen! Jetzt müssen die im Aktionsplan „Queer leben“ entwickelten Empfehlungen und Handlungspläne auch unter der schwarz-roten Regierung langfristig abgesichert werden: Als Querschnittsaufgabe aller Bundesressorts und mit finanziellen Mitteln hinterlegt. Die Ministerien haben sich im Aktionsplan jeweils zu Maßnahmen zum Schutz queeren Lebens verpflichtet, diese Verpflichtungen gelten über den Wechsel der Legislaurperiode hinaus. Auch viele unionsgeführte Landesregierungen haben diese Dringlichkeit erkannt und entsprechende Aktionspläne auf Landesebene verabschiedet.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.01.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Februar 2026

Veranstalter: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS)
Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise (BALZ)
Diakonie Deutschland

Ort: Online

Behördenleistungen werden digitaler. Mit dem Online-Service Jobcenter.digital und der Jobcenter-App digitalisiert die Bundesagentur für Arbeit derzeit ihre Leistungen in Jobcentern.

Leistungen beantragen, Termine vereinbaren, Bescheide erhalten rund um die Uhr und von überall – was für die einen Erleichterung im Alltag verspricht, baut für andere Hürden auf. Menschen, die die Online-Kommunikation nicht nutzen können, erleben Barrieren beim Zugang zu Sozialleistungen, weil bisherige Kommunikationskanäle eingeschränkt oder nicht anerkannt werden. Die Abbruchquote bei „Jobcenter.digital“ wird auf 50 % geschätzt. Beratungsstellen haben Schwierigkeiten, Menschen bei der digitalen Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen.

In der Veranstaltung schauen wir auf Chancen sowie Herausforderungen von Jobcenter.digital. Nils Wohltmann hat durch seine Beratungspraxis im Berliner Arbeitslosenzentrum detaillierte Kenntnis der Hürden, mit denen Leistungsberechtigte konfrontiert sind und entwickelt daraus praxisorientierte Verfahrensvorschläge.
Ass.jur. Sabine Hummerich arbeitet bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger Bremen. Sie wird, gestützt auf ihre Beratungserfahrungen, vor allem die rechtlichen Aspekte der Umstellung von analogen auf digitale Verfahren beleuchten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf der Veranstaltung folgende Fragen diskutieren: Welche Chancen bieten digitale Lösungen und welche Risiken bergen sie? Wie kommen Leistungsberechtigte analog zu ihrem Recht? Wie können digitale Lösungen so entwickelt werden, dass sie die Bedarfe von Bürger*innen und Beratungsstellen mitberücksichtigen?

Wir sprechen mit:
Parsa Marvi (MdB Fraktion SPD, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung), Cansın Köktürk (MdB Fraktion Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), Timon Dzienus (MdB Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), N.N. (MdB Fraktion CDU/ CSU)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2026 unter diesem Link an.

Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Termin: 11. Februar 2026

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)

Ort: online

der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit dem Volkssolidarität Bundesverband und Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Sie bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse zum kindlichen Spracherwerb und benennt zentrale Handlungsbedarfe für eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung von Kindern in der Kita. Hier geht es direkt zur Broschüre: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/expertise-sprache-2026/

Die Expertise gibt Handlungsempfehlungen, wie in Kindertageseinrichtungen eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung umgesetzt werden kann, die eine gezielte individuelle Unterstützung von Kindern in Alltagssituationen bietet. Grundlage dafür sind die regelmäßig erfassten Entwicklungsstände der Kinder und tragfähige pädagogische Beziehungen mit qualifizierten Fachkräften. Denn die wirksamsten Bedingungen für Sprachentwicklung entstehen nachweislich in interessengeleiteten Interaktionen innerhalb authentischer Kommunikationssituationen.

Am 11. Februar 2026 findet die Veranstaltung „Mit und durch Worte wachsen – Wie Kinder sprechen lernen und wie wir sie dabei in der Kita unterstützen können. Erkenntnisse, Austausch und Impulse“ u. a. mit zwei Autorinnen der Expertise im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kita-Dialoge 2026: Wie werden Kitas dem Heute und Morgen von Kindern gerecht?“ statt.

Die Veranstaltung findet am 11.02.2026 online und kostenfrei in der Zeit zwischen 15.00 und 16.30 Uhr statt. Sie können sich hier anmelden (Website Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. – nifbe).

Die Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge ist eine gemeinsame Initiative von Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)

  • Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
  • Institut für den Situationsansatz (ista)
  • Kompetenzzentrum Frühe Kindheit Niedersachsen der Universität Hildesheim
  • Netzwerk Gemeinsamer Diskriminierungsabbau in der frühkindlichen Bildung (GeDAB)
  • Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e. V. (nifbe)
  • Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
  • ver.di Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit

Termin: 25. Februar 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin oder online

Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen von klein auf und eröffnen Chancen für Lernen, Kreativität und Austausch. Zugleich stellen sie junge Menschen vor Herausforderungen wie Desinformation, manipulative oder schädliche Inhalte.

Im Fachgespräch diskutieren wir, wie Kinder und Jugendliche altersgerecht im digitalen Raum unterstützt werden können. Dabei bringen wir Perspektiven von Schüler*innen, Lehr- und Fachkräften, Wissenschaft, frühkindlicher Bildung, außerschulischer Medienpädagogik sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen zusammen. Ziel ist es, konkrete politische Handlungsempfehlungen für den Bund abzuleiten.

MIT DABEI:

Misbah Khan MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende | Anja Reinalter MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Rüdiger Fries, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur | Amy Kirchhoff (angefragt), Bundesschülerkonferenz | Bianka Pergande, National Coalition Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland | Prof. Dr. Katharina Scheiter, Universität Potsdam

Termin: 16. – 17. April 2026

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Heidelberg

Nach zwei erfolgreichen Tagungen 2022 und 2024 laden wir Sie sehr herzlich zur 3. Tagung „Und wer fragt mich?“ 3.0 am 16./17. April 2026 in Heidelberg ein. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung und Finanzierung familienorientierter rechtskreisübergreifender Unterstützungsangebote für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern. Betroffene Kinder und ihre Familien benötigen bundesweit präventive Unterstützung zur Stärkung von Resilienz sowie kombinierte Hilfen in gemeinsamen Hilfeprozessen.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Menschen mit Erfahrungswissen diskutieren wir die aktuellen Bedarfe und innovativen Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder und das, was noch umgesetzt werden muss.

Die 19 Empfehlungen der AG KPKE aus dem Jahr 2019 haben wichtige Impulse zur Verbesserung der Situation von Kindern aus psychisch und sucht belasteten Familien gesetzt, doch die praktische Umsetzung komplexer Gemeinschaftsleistungen und deren Finanzierung bleibt eine zentrale Aufgabe. Wie verzahnen wir die Sozialgesetzbücher, damit Familien passgenaue, koordinierte Hilfen auch wirklich erhalten? Welche Finanzierungsmodelle bewähren sich? Und was sagen die Menschen, die diese Hilfen brauchen? Was ist für sie wichtig?

Lernen Sie bei der Tagung beispielhafte Leuchtturmprojekte aus Sozialpädiatrie, Gemeindepsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Frühen Hilfen kennen. Die Erfahrungen daraus können auch für Ihre Einrichtung oder Kommune interessant sein und bilden die Grundlagen für strukturelle Gelingensbedingungen auf Bundesebene.

Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus verschiedenen Sozialsystemen, Politik, Kostenträgern und betroffene Familien ins Gespräch.

Wir freuen uns auf zwei spannende Tage und die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen! Nur gemeinsam kommen wir wichtige Schritte weiter!

CME-Punkte für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen:

Eine Zertifizierung der Tagung „Und wer fragt mich? Unterstützung für Kinder 
psychisch kranker Eltern gestalten – 3.0“ als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Kita-Kinder haben sehr unterschiedliche Bedarfe. Insbesondere die Bildung und Entwicklung von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache oder einer Eingliederungshilfe stellen erhöhte Anforderungen an die pädagogische Arbeit. Für eine bedarfsgerechte Förderung aller Kinder müssten mehr Kita-Teams in Deutschland personell besser aufgestellt sein. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei der fachlich empfohlenen Personalausstattung im Ost-West-Vergleich. Das von der Politik geplante Startchancen-Programm für Kitas könnte die Situation verbessern – wenn die Mittel dort zum Einsatz kommen, wo der Handlungsbedarf am größten ist. 

Weiterlesen können Sie hier.

Anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt veröffentlichte die Beobachtungsstelle eine Publikationsreihe zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Europa bekämpfen“. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt.

  1. Expertise: Digitaler Schutzschild: Maßnahmen der EU gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern undJugendlichen.
    Die Expertise stellt die bestehenden und geplanten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung digitalersexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
  2. Übersicht: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Einblick in straf- und familienrechtliche Regelungenin Europa.
    Die Übersicht stellt ausgewählte straf- und familienrechtliche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewaltgegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien vor.
  3. Dossier: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werden.
    Das Dossier beschäftigt sich aus europäischen, zivilgesellschaftlichen und nationalen Perspektiven damit, wie Kinder und Jugendlichewirksamer vor (digitaler sexualisierter) Gewalt geschützt werden können.

Alle Veröffentlichungen können auf der Webseite
https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/gewalt#p88 kostenlos heruntergeladen werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Debatte und der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten verpflichtenden Erfassung des Sprachentwicklungsstands von Kindern haben der Paritätische Gesamtverband und der Volkssolidarität Bundesverband gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftler*innen eine neue Expertise vorgelegt. Sie zeigt auf, wie Aneignung von Sprache in der frühen Kindheit fachlich fundiert, diversitätssensibel und wirksam begleitet werden kann – ohne den Fokus auf zusätzliche Tests und isolierte Förderprogramme zu verengen.

Die Expertise mit dem Titel „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse aus Frühpädagogik, Sprachwissenschaft, Logopädie und Bildungsforschung. Sie nimmt die zunehmende Problematisierung kindlicher Sprachentwicklung kritisch in den Blick und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für ein kohärentes System früher sprachlicher Bildung.

Die Autor*innen der Expertise machen deutlich: Entscheidend ist nicht die Ausweitung standardisierter Sprachtests, sondern die Qualität der pädagogischen Begleitung im Alltag der Kindertagesbetreuung.

„Die Bundesregierung zeigt mit ihren Plänen im Koalitionsvertrag, dass sie sich für frühe sprachliche Bildung engagieren will – ein wichtiges Signal“, erklärt Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität. „Aber mehr Tests schaffen keine besseren Bildungs- und Teilhabechancen. Was Kinder brauchen, sind gut ausgestattete Kitas und qualifizierte Fachkräfte für eine beziehungsvolle sprachliche Bildung, die an tatsächlichen Lebens- und Sprachwelten von Kindern ansetzt.“

Die Expertise zeigt auf, dass Kinder Sprache vor allem in authentischen, interessengeleiteten Interaktionen erwerben – eingebettet in den pädagogischen Alltag. Eine defizitorientierte Engführung auf Deutschkenntnisse und punktuelle Screenings greifen insbesondere in vielfältigen Sozialräumen zu kurz und bergen die Gefahr von Fehlinterpretationen und Stigmatisierungen, vor allem bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern.

Neben einer kontinuierlichen, kontextsensitiven und fachkundigen Beobachtung des kindlichen Spracherwerbs empfehlen die Expert*innen für die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung unter anderem:

  • die Stärkung der alltagsintegrierten und bedarfsgerechten Sprachbildung in Kitas,
  • die dafür notwendige personelle und strukturelle Ausstattung, insbesondere in sozial belasteten Regionen,
  • niedrigschwellige multiprofessionelle Kooperation zwischen Kitas, Familien, Kinderärzt*innen, Diagnostikzentren und Therapeut*innen
  • sowie verbindliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte im Bereich der sprachlichen Bildung.

„Wir wollen mit dieser Expertise eine fachlich fundierte Orientierung für Politik, Verwaltung und Praxis geben“, betont Karawanskij. „Ziel ist ein System, das frühzeitig unterstützt statt aussortiert und das dort besonders investiert, wo Kinder unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Dafür braucht es jetzt eine bundesgesetzliche Rahmung, die Planungssicherheit schafft und so die notwendigen Voraussetzungen in ganz Deutschland schafft – damit frühe alltagsintegrierte und bedarfsgerechte Sprachbildung allen Kindern zugutekommt.“

Lesen Sie die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 13/2025

AUS DEM ZFF

                              

                                

                                    

Mit dem neuen Dossier lädt das Gunda-Werner-Institut dazu ein, „Sicherheit“ grundlegend neu zu definieren: nicht als exklusiven Schutz für wenige, sondern als Grundrecht für alle — besonders für Menschen, die durch Armut, Gewalt oder Ausgrenzung verunsichert sind.

Unsere ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, setzt in ihrem aktuellen Beitrag für das Dossier „Deutschland: Fürsorge statt Festungen“ ein klares Zeichen: Sicherheit darf nicht allein an Waffen, Grenzen oder Kontrolle geknüpft werden. Sie plädiert dafür, den Blick zu öffnen — über Migrations-, Außen- und klassische Sicherheitspolitik hinaus — hin zu einer Sicherheit, die auf Beziehung, Fürsorge und dem Wissen basiert: Ich bin nicht allein.

Wer sicher leben will, braucht Zugang zu Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie die Möglichkeit, für andere zu sorgen, ohne selbst zu fallen. Sicherheit bedeutet deshalb auch: Zeit, Geld und Infrastruktur.

Mit Sicherheit – nicht? | Gunda-Werner-Institut | Heinrich-Böll-Stiftung

Die Pflege eines Angehörigen kostet Zeit und Kraft. Wie lässt sich eine verantwortungsvolle Pflege mit dem Beruf verbinden? Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde eingesetzt, um Lösungen dafür zu erarbeiten.

Unsere ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, wurde zur Neubesetzung des Beirats für die Vereinbarkeit Pflege und Beruf als Mitglied berufen.

Weitere Informationen zum Beirat finden Sie hier.

Die dritte und letzte Folge der Trilogie über reproduktive Gerechtigkeit widmet sich der Frage, unter welchen Bedingungen Kinder in Deutschland tatsächlich würdevoll großgezogen werden können.

U.a. mit Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, richtet die Folge den Blick auf die tief verwurzelte soziale Schieflage. Zugleich entwirft sie eine Vision davon, wie eine Gesellschaft aussehen könnte, die die Rechte von Kindern wirklich ernst nimmt und Familien solidarisch unterstützt.

Hier reinhören: Folge 51 | Was Familien wirklich brauchen – und was ihnen fehlt | Feminismus mit Vorsatz Podcast

Mit einem gemeinsamen Appell wenden sich die Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb), das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) an die Bundesregierung. Die Verbände fordern, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. „Eine nachhaltige Erwerbsintegration braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht unter Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen“, so die gemeinsame Position.

Betreuungsinfrastruktur fehlt

Bundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten decken häufig nicht die Arbeitszeiten ab, Ferienbetreuung ist vielerorts nicht verfügbar. Ohne gesicherte, verlässliche, qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann jedoch eine Erwerbsaufnahme nicht nachhaltig gelingen. Die strukturellen Defizite dürfen nicht auf einzelne Sorgeverantwortliche abgewälzt werden. Genau das sieht jedoch der Entwurf mit der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen vor, wenn Eltern schon ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen.

Qualifizierung muss Vorrang haben

Die Verbände sind sich einig: Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in eine beliebige Beschäftigung haben. „Nur so entstehen Perspektiven auf eine stabile, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die die eigenständige Existenzsicherung von Frauen langfristig sichert und sie vor Dequalifizierung schützt“, betont eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff.

Sanktionen gefährden ganze Familien

Besonders kritisch sehen die Verbände die geplanten Sanktionsverschärfungen. Kürzungen von 30 Prozent bis zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs treffen nicht nur die sanktionierten Personen, sondern faktisch auch ihre Kinder und ggf. Partner*innen. „Das gefährdet die Existenzsicherung ganzer Familien. Damit verfehlt der Sozialstaat seinen Schutzauftrag – und die Gleichberechtigung der Mütter kommt zu kurz“, warnt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. „Kinder und Jugendliche leiden damit unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Sollten zusätzlich auch noch Unterkunftskosten begrenzt werden, geraten auch Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollten „, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Der neue § 32a sieht vor, dass nach drei verpassten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen denkbar, etwa wenn ein Kind krank ist, die Kita geschlossen bleibt oder ein Pflegenotfall eintritt. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei den Betroffenen und ist schwer zu erfüllen. „Besonders Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern sind aufgrund ihrer Care-Verantwortung armutsgefährdet. Der Referentenentwurf trägt dieser Realität nicht Rechnung – im Gegenteil: Er verschärft die Situation durch unrealistische Anforderungen und existenzgefährdende Sanktionen“, kritisiert Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

 Umgangsmehrbedarf

Zurzeit wird der Regelbedarf eines Kindes im Haushalt von Alleinerziehenden für Umgangstage gekürzt und an den anderen Elternteil im Bürgergeld-Bezug gezahlt. Dies verursacht hohen bürokratischen Aufwand für Eltern und Behörden, der mit einem Umgangsmehrbedarf vermieden wird. „Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto höher sind die Kosten. Zusätzliche Kosten werden aber nicht eingespart. Wir fordern einen Umgangsmehrbedarf, damit der mitbetreuende Elternteil das Kind versorgen kann, während im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils nicht gekürzt wird“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Für das Reformpaket hatte der Koalitionsausschuss einen Umgangsmehrbedarf vorgesehen. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.

Die Verbände fordern:

  • Gesicherte Betreuungsinfrastruktur als Voraussetzung für Erwerbsaufnahme – nicht nur auf dem Papier, sondern real verfügbar und mit Arbeitszeiten vereinbar
  • Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung für nachhaltige Erwerbsintegration und Vermeidung von Dequalifizierung
  • Keine Gefährdung von Familien durch Sanktionen
  • Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien

Über die Verbände:

Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) e. V. ist die gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung für alle familiär Care-Arbeitenden in Deutschland. Sie setzt sich für die rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Aufwertung von Care-Arbeit ein. Mehr unter www.lua-carewerkschaft.de

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen, der sich für die Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Mehr unter www.djb.de

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein familienpolitischer Fachverband, der sich für eine solidarische und vielfaltsorientierte Familienpolitik einsetzt. Mehr unter www.zukunftsforum-familie.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen von Einelternfamilien in Deutschland und setzt sich dafür ein, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mehr unter www.vamv.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der die Bedeutung und die Leistungen von Familien sichtbar macht, indem er sich für ihre Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen in Politik, Gesellschaft und Kirche engagiert. Mehr unter www.eaf-bund.de

Die vollständigen Stellungnahmen stehen zum Download bereit unter:

LUA: https://lua-carewerkschaft.de/2025/11/27/buergergeld-reform-trifft-menschen-mit-fuersorgeverantwortung-besonders-hart/

djb: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/zu-den-geplanten-aenderungen-im-sgb-ii-gleichstellung-sichern-care-arbeit-respektieren-soziale-risiken-vermeiden

ZFF: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20251120_ZFF-Stellungnahme_13.-SGB-II-AendG_endg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2025

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Vaterschaftsanfechtung warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor erheblichen Schwächen der geplanten Regelungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), betont: „Wir brauchen jetzt kein Inselreförmchen, sondern eine grundlegende, kohärente Reform des gesamten Abstammungsrechts. Es ist an der Zeit für eine Reform, die alle Kinder unterstütz. Das bedeutet soziale Elternschaft im Sinne des Kindeswohl ausdrücklich zu stärken, statt biologische Abstammung noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Außerdem heißt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – insbesondere in queeren Familienkonstellationen und Patchworkfamilien mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft und der rechtlichen Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien. Zudem muss Diskriminierungs- und Gewaltschutz im Abstammungsrecht konsequent mitgedacht werden. Der vorliegende Entwurf schafft hingegen neue Unsicherheiten – gerade dort, wo Kinder Stabilität am dringendsten brauchen: in der Familie.

Aus unserer Sicht werden die geplanten Regelungen Konfliktsituationen, insbesondere bei Trennungen oder bestehender Gewalt, verschärfen. Sozial-familiäre Beziehungen zu rechtlichen Vätern werden abgewertet, verlässliche Bindungen destabilisiert und verfassungsrechtliche Spielräume für Vielfalt nicht genutzt.

Wir lehnen den Gesetzentwurf daher in seiner aktuellen Form ab, auch wenn an einigen Stellen durchaus richtige Impulse zu finden sind. Wir rufen die Parlamentarier*innen aller demokratischer Parteien dazu auf, sich im weiteren Verfahren für Verbesserungen im Sinne der Vielfalt von Familie einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter. Im gleichen Urteil wies das Gericht auch auf die Möglichkeit hin, rechtliche Mehrelternschaft zu etablieren – diese Möglichkeit wird hier allerdings nicht ausgeschöpft. Das ZFF nahm bereits zum Referent*innenentwurf ausführlich Stellung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.12.2025

Karin Prien im Austausch mit Familienverbänden

bmbfsfj.bund.de

Am 2. Dezember war die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab zu Gast bei Bundesministerin Karin Prien. Das ZFF brachte in das Gespräch insbesondere drei zentrale Anliegen ein: die Situation pflegender Familien, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sowie den dringenden Bedarf an verlässlicher Kinderbetreuung. Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesregierung begründet ihren Referent*innenentwurf für die geplante Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Bedingungen. Gleichzeitig sollen Haushaltsmittel eingespart und Kontrollmechanismen im SGB II ausgeweitet werden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kritisiert den Entwurf deutlich, weil darin zentrale Prinzipien des Sozialstaats infrage gestellt werden. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dürfe nicht durch Sanktionsmechanismen relativiert werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu schützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen – nicht sie durch Sanktionen unter das Existenzminimum zu drücken. Verschärfte Sanktionen erzielen darüber hinaus keine nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Problemlagen. Die geplante Reform ist Symbolpolitik, die Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehenden schürt, statt Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Besonders schwer wiegen die Auswirkungen für Familien und ihre Kinder. Werden Leistungen für Erwachsene gekürzt oder gestrichen, trifft dies diejenigen am härtesten, die keinerlei Einfluss auf die Situation haben: Kinder und Jugendliche. Sie leiden unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Damit wird aus Sicht des ZFF ein Bereich verletzt, der verfassungsrechtlich besonders geschützt ist: das kindliche Existenzminimum.“

Altenkamp fährt fort: „Viele Familien leben schon jetzt am Rand ihrer Belastbarkeit. Wenn zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, Karenzzeiten gestrichen und Eltern kleiner Kinder früher in Erwerbsarbeit gedrängt werden, geraten Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollen. Für Familien – und insbesondere Alleinerziehende – die jeden Tag aufs Neue kämpfen müssen, kann diese Reform den Schritt in existenzielle Not bedeuten und zu Wohnungslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und zum Verlust vertrauter Lebensorte führen.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und Familien zu entlasten, braucht es neben der Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und der Einführung eines Umgangsmehrbedarfs endlich eine realitätsgerechte Berechnung des kindlichen Existenzminimums. Kurzfristig müssen der Kindergeldübertrag im SGB II abgeschafft, das Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht und nicht-pauschalierbare Leistungen wie Klassenfahrten oder Mittagessen direkt über Schule und Kita bereitgestellt werden. Langfristig setzt sich das ZFF weiterhin für eine echte Kindergrundsicherung mit niedrigschwelligem Zugang und flächendeckenden Familienanlaufstellen ein.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten. Es braucht einen Ansatz, der Schutz, Teilhabe und Würde aller Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht Kontrolle und Sanktion!“

Die Stellungnahme des ZFF anlässlich des Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGB II-ÄndG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2025

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

BMI, BMBFSFJ und BKA veröffentlichen Bundeslagebilder
„Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“
und „Häusliche Gewalt“ für das Jahr 2024

Die Zahl der weiblichen Opfer von Gewalt- und anderen Straftaten steigt in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter an. Die Straftaten finden dabei sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Verbrechen, das wir nicht hinnehmen dürfen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Angst und ohne Gewalt. Als Bundesfrauenministerin setze ich mich dafür ein, dass wir durch gezielte Maßnahmen und stärkere Prävention, bessere Daten und ein starkes Hilfsnetzwerk endlich echten Schutz bieten. Ich kämpfe für eine Gesellschaft, in der Frauen sicher und frei leben können.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Der Schutz von Frauen hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf klare Konsequenz und konsequente Kontrolle: Frauen sollen sich sicher fühlen und sich überall frei bewegen können. Deshalb führen wir die Fußfessel nach spanischem Vorbild ein – sie begrenzt die Wege der Täter und gibt den Betroffenen mehr Sicherheit. Zudem stufen wir K.O.-Tropfen, die zunehmend als verbreitetes Tatmittel genutzt werden, als Waffe ein. So schaffen wir die Grundlage für spürbar strengere Strafverfolgung.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Die Zahl der Straftaten an Frauen steigt kontinuierlich. Wir sehen hier allerdings nur das Hellfeld. Gerade bei Häuslicher Gewalt, die oft hinter verschlossenen Türen geschieht, gibt es ein hohes Dunkelfeld. Erste Ergebnisse unserer aktuellen Opferbefragung LeSuBiA zeigen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich erlebten Gewalt zur Anzeige gebracht wird. Darum müssen wir darauf hinwirken, dass mehr Betroffene den Mut finden, Taten anzuzeigen, um den Schutz und die Hilfe für Opfer zu verbessern. Eines ist klar: Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt im häuslichen Umfeld entschieden bekämpfen. Die heute veröffentlichten Lagebilder liefern zusammen mit den in Kürze veröffentlichten Ergebnissen von LeSuBiA eine verlässliche Grundlage, um die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu entwickeln.“

Mehr Straftaten gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2024 wurden in der PKS 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst (+2,1 %, 2023: 52.330). Knapp die Hälfte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Die meisten dieser Frauen und Mädchen wurden Opfer von sexueller Belästigung (36,4 %), Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff (insgesamt 35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %).

2024 wurden 308 Mädchen und Frauen getötet. Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht als „Femizide“ im Sinne des allgemeinen Verständnisses „Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist“ interpretiert werden, da keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Femizid“ existiert und in der PKS keine Tatmotivation erfasst wird. Eine trennscharfe Abbildung und Benennung von Femiziden ist daher auf Basis der vorliegenden kriminalstatistischen Daten nicht möglich. Insgesamt wurden in der PKS 328 Mädchen und Frauen als Opfer vollendeter Tötungsdelikte erfasst (-8,9 %, 2023: 360). Da in der PKS 2024 erstmals der Verletzungsgrad der Opfer bundeseinheitlich erfasst wurde, ist nun eine Unterscheidung zwischen den von vollendeten Tötungsdelikten insgesamt betroffenen Opfern und den tatsächlich tödlich verletzten Personen möglich. Betroffene Opfer können beispielsweise Kinder sein, die bei der Tat auch angegriffen, aber nur verletzt wurden. 859 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (–8,4 %; 2023: 938).

18.224 Frauen und Mädchen waren Opfer digitaler Gewalt, beispielsweise durch Cyberstalking oder Online-Bedrohungen. Mit einem Anstieg um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 17.193) ist die Zahl weiblicher Opfer im Bereich digitale Gewalt damit erneut gestiegen – der stärkste Anstieg in allen Fallgruppen.

Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird die Tatmotivation berücksichtigt. Hier zeigt sich mit 558 erfassten Straftaten im Jahr 2024 ein erneut hoher Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten (+73,3 %). Damit setzt sich der Anstieg aus dem Vorjahr fort (2023: +56,3 %). Knapp die Hälfte der Delikte entfällt auf den Straftatbestand Beleidigung. Bei den registrierten 39 Gewaltdelikten handelt es sich in den meisten Fällen um Körperverletzungen. 2024 wurde in diesem Zusammenhang ein versuchtes Tötungsdelikt erfasst.

Lagebild zeigt Anstieg bei Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 265.942 Menschen Opfer Häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Damit ist knapp ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Opfer der Häuslichen Gewalt zuzuordnen. Die Opfer sind mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich. Zur Häuslichen Gewalt zählt sowohl die Partnerschaftsgewalt als auch die Innerfamiliäre Gewalt, also Gewalthandlungen zwischen Eltern, Kindern, Geschwistern und anderen Angehörigen.

Es zeigt sich, dass zunehmend auch Männer und Jungen von Innerfamiliärer und Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Im Jahr 2024 waren mit 78.814 Betroffenen fast 30 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt männlich. 

Wie schon in den Vorjahren waren die meisten Opfer Häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen (171.069 Personen; 64,3 %). 94.873 Personen (35,7 %) waren Innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. 

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Zahl der Opfer um 1,9 Prozent auf 171.069. Partnerschaftsgewalt trifft nach wie vor überwiegend Frauen: rund 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Unter den Tatverdächtigen dagegen sind Männer weiterhin deutlich überrepräsentiert (77,7 %). Häufigstes verzeichnetes Delikt war sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. 

Von Innerfamiliärer Gewalt waren 2024 insgesamt 94.873 Personen betroffen. Das entspricht einem Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 54,2 Prozent der Opfer sind weiblich, 45,8 Prozent männlich. Am stärksten von Innerfamiliärer Gewalt betroffen sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Häufigstes Delikt ist auch bei der Innerfamiliären Gewalt die Körperverletzung. 130 Menschen wurden im vergangenen Jahr im Kontext Innerfamiliärer Gewalt getötet (2023: 155, -16,1 %). 71 von ihnen waren männlich, 59 weiblich.

Auffällig ist sowohl bei der Partnerschaftsgewalt als auch der Innerfamiliären Gewalt ein Anstieg der Straftaten im digitalen Raum. Im Kontext von Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer von digitaler Gewalt gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf 4.876, im Rahmen der Innerfamiliären Gewalt um 20,4 Prozent auf 2.027.

Hohes Dunkelfeld bei Häuslicher Gewalt

Die Zahl der polizeilich registrierten Opfer Häuslicher Gewalt ist innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen. Viele Taten im Bereich Partnerschaftsgewalt, sexualisierte und digitale Gewalt werden jedoch nicht angezeigt, etwa aus Angst, Abhängigkeit oder Scham. Erste Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ ermöglichen einen Blick auf und in das Dunkelfeld: Die Anzeigequote liegt meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Die Frequenz und der Schweregrad der Gewalterfahrung ist bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg höher als bei Männern. Rund ein Viertel der Opfer von Partnerschaftsgewalt wird mehrfach Opfer. Zudem erleben die Betroffenen von Partnerschaftsgewalt oft mehrere Gewaltformen. Auch Erfahrungen mit Gewalt in der Kindheit sind nach den Ergebnissen der Studie weit verbreitet: Jede zweite in der Studie befragte Person berichtet – unabhängig vom Geschlecht – im Leben schonmal körperliche Gewalt durch Eltern und Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. 
Die Studie LeSuBiA, die das BKA in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, untersucht Gewalterfahrungen von Menschen in Deutschland. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt.

Weitere Informationen zum Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier:
www.bka.de/StraftatengegenFrauen2024

Weitere Informationen zum Lagebild „Häusliche Gewalt“ finden Sie hier: www.bka.de/HaeuslicheGewalt2024

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.11.2025

Häusliche Gewalt nimmt dramatisch zu und Schutzlücken bleiben gefährlich. Näherungsverbote allein helfen nicht – wir brauchen elektronische Fußfesseln und mehr Arbeit mit Tätern, um Gewalt endlich wirksam zu begegnen.

„Wir werden Gewalt gegen Frauen konsequent bekämpfen. Die Zahlen zur häuslichen Gewalt erreichen einen neuen, erschreckenden Höchststand. Alle zwei Minuten wird ein Mensch, meist eine Frau, Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Taten nicht angezeigt werden – aus Angst und Scham. Der gefährlichste Ort für Frauen bleibt dabei der Ort, an dem sie sich sicher fühlen sollten: das eigene Zuhause. Das darf nicht so bleiben, hier ist entschlossenes Handeln gefragt. Näherungsverbote allein reichen nicht aus, denn Täter halten sich oft nicht daran. Deshalb brauchen wir die elektronische Fußfessel, die Täter überwacht und Opfer schnell warnt. Außerdem muss bei den Tätern direkt angesetzt werden; mehr Täterarbeit ist dringend notwendig.

Jetzt braucht es Tempo. Der wichtige Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sollte zügig im Parlament beraten werden. Und ich bin froh, dass weitere Reformen Folgen werden. Wir müssen Frauen besser schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD Fraktion im Bundestag vom 21.11.2025

Anlässlich der Vorstellung der Bundeslagebilder „Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ erklären Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Jeden Tag erleben Frauen Gewalt – zu Hause, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Es geht um Kontrolle, Körperverletzungen, sexualisierte Übergriffe und Mord. Die offiziellen Zahlen zeigen dabei nur einen Teil des von der Innenpolitik chronisch vernachlässigten Problems: Viele Betroffene erstatten aus Angst, Scham oder Abhängigkeiten keine Anzeige. Die neue Dunkelfeldbefragung „LeSuBiA“ (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) belegt eine extrem niedrige Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt von unter fünf Prozent. Auch belegen die Bundeslagebilder, dass Gewalt gegen Frauen weiter zunimmt – und das deutlich stärker als die Gewaltkriminalität insgesamt. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität gegen Frauen zeigt sich ebenfalls ein hoher Anstieg – ein Ausdruck von wachsendem Antifeminismus und Frauenhass als einendem Element unterschiedlicher rechter Ideologien. Diese Situation darf kein Normalzustand bleiben. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind ein erster Schritt, aber sie reichen nicht aus. Repressive Strafverfolgung ist ein Aspekt einer wirksamen Gewaltschutzstrategie. Aber die Fußfessel schützt nur einen kleinen Teil der Betroffenen und ist keine flächendeckende Lösung – das belegt sogar der Gesetzentwurf der Koalition selbst. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. Wir brauchen mehr Prävention, um Frauen tatsächlich wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen. Spanien geht beispielsweise sehr entschlossen vor mit einem umfassenden Gewaltschutzgesetz und staatlichen Strukturen, die Sensibilisierung, Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbinden. Solche Maßnahmen sollte die Bundesregierung zügig vorlegen, um Frauen tatsächlich wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen. Es darf nicht bei Lippenbekenntnissen der Bundesregierung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.11.2025

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lässt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) das Haus des Bundesverbandes in Berlin in leuchtendem Orange erstrahlen. Die AWO setzt damit ein öffentlich sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen – und verbindet den Anlass mit einer klaren politischen Forderung: Der im neuen Gewalthilfegesetz verankerte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.

Die AWO engagiert sich seit ihrer Gründung für die Verbesserung der Lebenssituation gewaltbetroffener Frauen – politisch wie praktisch als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen, Frauennotrufen und Schutzwohnungen. Aus der täglichen Arbeit ist bekannt, wie groß die Versorgungslücken im Hilfesystem sind. Viele schutzsuchende Frauen und mitbetroffene Kinder finden keinen Platz. Deutschland verfehlt weiterhin die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Bundesweit fehlen mehr als 12.000 Frauenhausplätze.

Der aktuelle Bericht des Bundeskriminalamts „Häusliche Gewalt 2024“ und „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ zeigt besorgniserregende Entwicklungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Ein Höchststand wurde 2024 bei häuslicher Gewalt erreicht: Ihr fielen 265.942 Menschen zum Opfer, überwiegend weiblich. Damit entfiel fast ein Viertel aller polizeilich registrierten Opfer auf dieses Deliktfeld.

„Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt weiter zu – das ist ein erschreckender Befund, der uns alle zum Handeln auffordert. Der Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz auf Schutz und Beratung muss deshalb zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Die angekündigten Bundesmittel zum Ausbau des Schutz- und Hilfesystems dürfen nicht dazu führen, dass Länder und Kommunen sich angesichts angespannter Haushalte aus ihrer finanziellen Verantwortung zurückziehen. Betroffene brauchen die Möglichkeit, eine Gewaltsituation sofort hinter sich zu lassen. Dieses Recht darf nicht an fehlenden Plätzen oder Zuständigkeiten scheitern“, so Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbands.

Die AWO fordert daher den sofortigen Ausbau des Schutz- und Hilfesystems sowie die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in Ländern und Kommunen, damit der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Gewährleistet werden muss der vorbehaltlose und niedrigschwellige Zugang zum Hilfesystem, unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Gesundheitszustand oder Behinderungsgrad.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2025

Anlässlich des morgigen Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bund, Länder und Kommunen auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich und konsequent umzusetzen. Die alarmierenden Statistiken machen deutlich: Jeden zweiten Tag kommt eine Frau durch häusliche Gewalt zu Tode. Trotz der erschreckenden Zahlen weisen Hilfestrukturen und deren Finanzierung nach wie vor eklatante Lücken auf – tausende Frauenhausplätze fehlen.

„Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Ob Frauen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt finden, darf nicht vom Wohnort abhängen“, erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern müssen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert und zugänglich sein. Die notwendigen Verbesserungen kommen nur im Schneckentempo voran – das ist inakzeptabel. Wir brauchen bundesweit verbindliche Regelungen, die ein breit gefächertes, bedarfsgerechtes Unterstützungssystem sicherstellen, das dauerhaft finanziert ist. Allen Opfern von häuslicher Gewalt müssen Schutz und Hilfe gewährt werden – unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung.“

Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt je nach Bundesland und Kommune in unterschiedlichem Maße; etliche Frauenhäuser sind sogar auf Spenden angewiesen. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern so hohe Unterbringungskosten zahlen, dass sie sich einen Platz nicht leisten können. Der DGB fordert die Länder auf, die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes zügig umzusetzen und flächendeckend Beratungsangebote und Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder aufzubauen. Den ab 2032 einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung begrüßt der DGB ausdrücklich.

Der DGB macht sich zudem stark dafür, dass alle staatlichen Institutionen bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt so ausgestattet werden, dass die notwendigen personellen Ressourcen und Qualifikationen der Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auch eine verstärkte Täterarbeit sei notwendig, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir fordern die ausreichende Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit“, so Hannack abschließend. „Der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen muss endlich Priorität haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.11.2025

Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt ein massives gesellschaftliches Problem. Laut einer EU-weiten Studie ist jede dritte Frau in Deutschland von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Diese Zahlen sind erschütternd und verlangen entschlossenes Handeln. Gewalt gegen Frauen, ob in Familie und Partnerschaft, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum ist eine Menschenrechtsverletzung. Ihre Bekämpfung gehört ganz oben auf die politische Agenda. Dass Frauen und Mädchen in unserem Land weiterhin so großer Gefahr ausgesetzt sind, darf keine Gesellschaft hinnehmen. Politik, Institutionen und jede und jeder Einzelne tragen Verantwortung. Wir müssen jeder Form von Gewalt mit Prävention, klaren Konsequenzen und gesellschaftlichem Wandel begegnen. Dafür braucht es auch Zivilcourage im Alltag – in Schulen, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft. Überall dort, wo Frauen Schutz und Solidarität brauchen.“ 

Die Zahl der bei der Polizei registrierten Fälle steigt seit Jahren kontinuierlich. Nach Einschätzung der Diakonie Deutschland zeigt dies, dass in der Vergangenheit zu wenige erfolgreiche Präventionsmaßnahmen umgesetzt wurden.  

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Mit dem im Februar in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wird ab 2032 ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bestehen. Das ist ein wichtiger Schritt. Allerdings brauchen Frauen, die akut von Gewalt bedroht sind, jetzt Hilfe. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind aktuell von existenzbedrohenden Kürzungen betroffen. Wir sind besorgt, dass die vom Bund ab 2027 zugesicherten Mittel nur dafür genutzt werden, um bestehende Finanzierungslücken im Hilfesystem zu schließen, sie sind jedoch für den Ausbau des Hilfesystems gedacht.“ 

Zur geplanten Einführung der elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern sagt Ronneberger: „Die Maßnahme kann im Ansatz sinnvoll sein, droht jedoch zur reinen Symbolpolitik zu werden, wenn sie nicht Teil einer umfassenden Strategie ist, die die Ursachen von Gewalt gegen Frauen konsequent angeht.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie gezielte Präventionsarbeit. Es brauche Kampagnen und Beratungsangebote, die sich auch an gewaltausübende Personen – überwiegend Männer – richten und gewaltfreie Handlungsoptionen aufzeigen. Prävention müsse früh ansetzen, betont Ronneberger: „In Schulen, Familienzentren, Jugendarbeit und Quartiersprojekten müssen Kinder und Jugendliche lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.“ 

Frauen erleben psychische und physische Gewalt auch am Arbeitsplatz. Bis Ende 2026 will die Diakonie Deutschland deshalb ihr Gewaltschutzkonzept fest verankert haben. Das Schutzkonzept sieht vor, dass es transparente Ansprech- und Meldewege bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung gibt.  

Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland: 
„Wir setzen uns entschieden gegen jede Form von Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt am Arbeitsplatz ein. Unsere Mitarbeitenden sollen sich sicher und geschützt fühlen. Dazu gehören auch Pflicht-Schulungen zur Gewaltprävention, um alle Mitarbeitenden, insbesondere Frauen, am Arbeitsplatz zu schützen.“ 

Hintergrund 
Am 25. November wird weltweit der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen. Dieser Gedenk- und Aktionstag macht auf die strukturelle, körperliche und psychische Gewalt aufmerksam, der Frauen und Mädchen überall auf der Welt noch immer ausgesetzt sind. Frauen erleben Gewalt häufig in ihrem engsten Umfeld – in Ehe und Partnerschaft, durch Familienangehörige oder Bekannte. Das Phänomen betrifft Frauen aus allen sozialen und kulturellen Milieus. Im Rahmen der Orange Days – einer weltweiten UN-Kampagne – werden Gebäude, Rathäuser und Denkmäler in oranger Farbe angestrahlt. Orange steht für eine Zukunft ohne Gewalt, für Hoffnung und Solidarität. 

EU-Studie: European Union Agency for Fundamental Rights (2014), Gewalt gegen Frauen  

Lagebilder BKA

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.11.2025

Der VAMV fordert die Politik auf, endlich ein umfassendes Konzept zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern vorzulegen und auch in familiengerichtlichen Verfahren das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen. 

„Viel zu oft treffen Familiengerichte Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, ohne eine aktuelle Gefährdungslage zu berücksichtigen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Der Schutz vor häuslicher Gewalt kommt zu kurz. Daher fordern wir gesetzliche Klarstellungen: In Fällen häuslicher Gewalt darf keine gemeinsame Sorge angeordnet werden und der Umgang des Kindes bei häuslicher Gewalt entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes“, so Daniela Jaspers. „Zudem müssen alle an den Verfahren beteiligten Professionen zu Dynamiken häuslicher Gewalt durch qualitativ hochwertige und zertifizierte Fortbildungen geschult werden.“

Gerade zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen der Vereinten Nationen (25.11.2025) ist es dem VAMV ein Anliegen, auf die Missstände in familiengerichtlichen Verfahren hinzuweisen. Zwar ist das Thema häuslicher Gewalt in den letzten Jahren etwas stärker in den Fokus der Politik und der Rechtsprechung (z.B.  OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2025 – 14 UF 4/25) gerückt. Dies ist insbesondere der Istanbul-Konvention sowie der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verdanken. Allerdings stehen entsprechende Reformen im Familienrecht und im Familienverfahrensrecht immer noch aus. Obwohl bekannt ist, dass nicht nur Gewalt gegen das Kind selbst, sondern auch Gewalt gegen seine Hauptbezugsperson kindeswohlschädlich ist, wird in diesen Fällen zum vermeintlichen Kindeswohl häufig (begleiteter) Umgang mit dem gewalttätigen El-ternteil angeordnet. Dies gefährdet das Kind und führt dazu, dass der gewaltausübende Elternteil weiterhin Kontakt zum gewaltbetroffenen Elternteil, meist der Mutter, hat, und diese weiterhin psychisch oder physisch schädigen kann. 

„In Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen müssen Kinder- und Frauenschutz immer zusammengedacht werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert“, unterstreicht Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 24.11.2025

  • Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist starkes Zeichen der Solidarität
  • Die Würde, der Respekt und der Schutz von Frauen und Mädchen sind nicht verhandelbar

Gewalt stellt laut der Weltgesundheitsorganisation eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen dar. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November vor dem alarmierenden Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt auch in Deutschland:

„Die Zahlen zeigen einen erneuten Anstieg der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Noch immer wird viel zu oft darüber geschwiegen. Dieses Schweigen schützt die Täter und lässt die Betroffenen allein. Gewalt gegen Frauen betrifft uns alle. Wir müssen gemeinsam das Schweigen brechen. Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen setzen wir ein starkes Zeichen der Solidarität und sagen: Schaut nicht weg! Die Würde, der Respekt und der Schutz von Frauen und Mädchen sind nicht verhandelbar.

Wir dürfen nicht hinnehmen, dass statistisch gesehen eines von drei Mädchen im Laufe seines Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt. Als Gesellschaft müssen wir aktiven Schutz bieten. Das neue Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt in diese Richtung. Seine langsame Umsetzung führt jedoch weiterhin zu Lücken. Dass der geplante Rechtsanspruch auf Schutz und fachkundige Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder erst 2032 in Kraft treten soll, ist aufgrund der erneuten Zunahme der Gewalttaten für die Betroffenen dramatisch. Sie brauchen sofort Schutz, kompetente Beratung, Begleitung und ausreichend Plätze in Frauenhäusern.

Für Mädchen und Frauen mit Behinderung ist es sogar noch erschreckender: Rund jede zweite Frau in dieser Gruppe ist von sexualisierter Gewalt betroffen. Damit auch sie wirksam vor Gewalt geschützt werden, müssen alle Angebote barrierefrei ausgebaut werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Leistungserbringer von Hilfen für Menschen mit Behinderungen verbindliche Gewaltschutzkonzepte vorlegen und umsetzen.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 wurden 53.451 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualdelikten, fast die Hälfte davon war minderjährig. Zudem registrierte die Polizei 308 Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, 132 davon im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt. Auch bei der häuslichen Gewalt gibt es mit 265.942 Opfern einen neuen Höchststand: ein Anstieg um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und um 17,8 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Zu rund 70 Prozent sind die Opfer Frauen und Mädchen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.11.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark, dieses Jahr unter dem Motto: „Jedes Kind zählt!“

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Weltweit sind aufgrund von Krisen, Kriegen und Konflikten mehr Kinder denn je auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig werden überall die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gekürzt. Das hat gravierende Folgen für Millionen Kinder und bringt nicht wenige von ihnen in akute Lebensgefahr. 
Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt hierzu:
„Kinderrechte sind keine wohlklingenden Absichtserklärungen, sondern konkrete Verpflichtungen. Sie gelten überall, im Krieg und im Frieden, im analogen wie im digitalen Raum. Gerade in einer Zeit, in der Kinder weltweit unter Armut, Gewalt und der Kommerzialisierung ihrer Lebenswelt leiden, braucht es eine Politik, die Kinder nicht nur schützt, sondern ihnen echte Teilhabe ermöglicht.

Die Kinderkommission setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte in allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden: in der Bildung, im digitalen Umfeld und beim Schutz vor Gewalt. Jedes Kind zählt und jedes Kind hat ein Recht auf eine sichere und gerechte Zukunft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.11.2025

Zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte fordert ein breites Bündnis aus 24 Kinder- und Jugendverbänden sowie Kinderrechtsorganisationen die Bundesregierung zu entschlossenem Handeln beim Klimaschutz auf: Bis Ende des Jahres soll ein sozial gerechtes Klimaschutzprogramm beschlossen werden, das die nationalen Klimaziele erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt.

Das Bündnis appelliert an die Bundesregierung: „Klimaschutz ist mehr als ein ökologisches Ziel. Klimaschutz ist Kinderschutz. Klimaschutz ist Schutz vor Armut, Ungleichheit und Zukunftsangst. Klimaschutz ist unser Recht und eure Pflicht!“ Ohnehin benachteiligte Menschen trifft die Klimakrise am härtesten – ob im Globalen Süden oder in Deutschland. Die Verbände fordern ein Klimaschutzprogramm bis Ende des Jahres, das die Klimaziele bis 2040 erreicht und das 1,5-Grad-Ziel ernst nimmt.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Für das gesunde Aufwachsen von Kindern braucht es auch eine gesunde Umwelt. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Gerade deshalb muss die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen.“

Anna-Luisa Jansen, stellvertretende Vorsitzende der Jugendorganisation der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Jugend, über die Forderungen des Bündnisses: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Zukunft und gesellschaftliche Teilhabe – deshalb fordern wir den Ausbau von Bus und Bahn. Wer den ÖPNV teurer macht, schließt junge Menschen aus und gefährdet das Klima. Wir brauchen faire Ticketpreise: Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Familien, Schüler*innen und Auszubildende sind auf Bus und Bahn angewiesen, um zur Schule, Ausbildung und Freund*innen fahren zu können. Dabei ist klar: Faire Preise brauchen faire Arbeit. Die Beschäftigten im ÖPNV-Sektor stehen seit Jahren unter immenser Arbeitsbelastung, denn schon jetzt gibt es viel zu viele unbesetzte Stellen. Der Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV gehen nur Hand in Hand mit ausreichend Kolleg*innen und guten Arbeitsbedingungen. Busse und Bahnen fahren nicht von alleine – dafür sorgen Beschäftigte, die seit Jahren unter Druck stehen. Sozial gerechter Klimaschutz bedeutet, dass niemand auf der Strecke bleibt. Mobilität ist keine Ware – sie ist Daseinsvorsorge und ein Versprechen an die nächste Generation.“

Konrad Brakhage, 1. Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, ergänzt: „Die Klimakrise betrifft junge Menschen jetzt! Gleichzeitig werden wir in Zukunft viel mehr von Extremwetterereignissen betroffen sein. Junge Menschen müssen in politische Entscheidungsprozesse, die ihr Leben so sehr beeinflussen, einbezogen werden. Deutschland muss mehr tun und bis Ende des Jahres ein Klimaschutzprogramm liefern, dessen Maßnahmen bei Kindern und jungen Menschen ankommen. Dabei ist eine ehrliche Beteiligung junger Menschen unerlässlich! Wir fordern gemeinsam mit allen unterzeichnenden Organisationen eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung von Kinder- und Jugendverbänden, sowie Jugendringen, die es ermöglicht, die Stimmen junger Menschen in den Prozessen der Klimapolitik zu stärken.“

Zeichnende Verbände:

. Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland . Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend . Brot für die Welt Jugend . Bund der Deutschen Katholischen Jugend . Bundesjugendwerk der AWO . BUND Jugend . Der Kinderschutzbund . Deutsche Schreberjugend . Deutsches Kinderhilfswerk . Deutsche Wanderjugend . Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Jugend . Fridays for Future Deutschland . Jugend des Deutschen Alpenvereins . Johanniter Jugend . Katholische Landjugendbewegung Deutschlands . Kindernothilfe . Landesjugendring Baden-Württemberg . Naturfreunde Jugend . NAJU – Naturschutzjugend im NABU . PLAN International . SOS-Kinderdörfer weltweit . Terres des Hommes . Verband Christlicher Pfadfinder*innen . ver.di Jugend

Den Appell können Sie hier abrufen: https://www.dkhw.de/appell-klimaschutz

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2025

Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung fordern Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordern der Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK): Der Grundsatz „Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht“ muss gesetzlich verankert werden. Die Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und gewaltfreie Erziehung müssen endlich gegenüber den Elternrechten priorisiert werden. Stattdessen werden Kinder zum Verhandlungsobjekt und Druckmittel in Familiengerichtsentscheidungen und vorherige häusliche Gewalt in der Partnerschaft kaum berücksichtigt.

Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Beide Verbände kritisieren, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen V1erpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland einen neuen Höchststand: 2024 waren über 265.000 Menschen betroffen, darunter Zehntausende Kinder. Rund 16.000 Kinder finden jährlich allein in Frauenhäusern mit ihren Müttern Schutz. Etwa 171.000 Fälle wurden im Bereich der Partnerschaftsgewalt registriert. Dabei sind in vielen Fällen auch Kinder direkt oder indirekt mitbetroffen. Dennoch werden Umgänge oft gegen den Willen der Kinder angeordnet.

Artikel 31 der Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Gewaltvorfälle bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen zwingend zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung wird derzeit nicht flächendeckend eingehalten, zum Nachteil von Zehntausenden Kindern.

„Im Familienrecht muss die Stimme der Kinder endlich mehr Gewicht bekommen. Es kann nicht sein, dass Kinder gegen ihren Willen zum Umgang mit gewalttätigen Elternteilen gedrängt werden.“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

„Solange Gerichte auf Umgang drängen, statt Gewalt als Ausschlusskriterium zu begreifen, bleiben Kinder und Mütter schutzlos. Die Bundesregierung muss das Familienrecht jetzt zügig und grundlegend reformieren, wie von Justizministerin Hubig angekündigt“, fordert Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Frauenhauskoordinierung e. V. vom 20.11.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Karin Prien besucht Jugendamt und tauscht sich mit Pflegeeltern aus

Kindern ein Zuhause geben, in dem sie Zuwendung, Stabilität und Zeit, die prägt erfahren können – das ist das Ziel der neuen bundesweiten Kampagne des Bundesfamilienministeriums. Sie stellt die Bedeutung von Pflegefamilien in den Mittelpunkt und möchte mehr Menschen ermutigen, selbst ein Pflegekind aufzunehmen. Zum Auftakt der Kampagne besuchte Bundesfamilienministerin Karin Prien das Jugendamt Pankow in Berlin und tauschte sich dort mit Pflegeeltern sowie Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes über deren Alltag, Erfahrungen und Herausforderungen aus.

Im Gespräch schilderten zwei Pflegefamilien eindrucksvoll, was es bedeutet, Kinder mit schwierigen Lebenswegen liebevoll zu begleiten. Ebenso stand die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Pflegefamilien im Fokus – eine Arbeit, die entscheidend dafür ist, dass Kinder und Jugendliche gut unterstützt werden.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben Halt, Zeit, Wärme und ein Zuhause auf Zeit oder für immer. Dafür bin ich ihnen zutiefst dankbar. Ebenso danke ich den Mitarbeitenden der Jugendämter, die diese Familien fachlich begleiten und Tag für Tag Verantwortung tragen. Wir möchten Pflegefamilien sichtbar machen, ihnen danken – und Menschen ermutigen, diesen Weg selbst zu gehen. Denn: Jede Pflegefamilie schenkt einem Kind etwas, das ein Leben lang prägt.“

„Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – drei Motive, ein Ziel

Unter dem Kampagnenmotto „Zeit, die prägt“ startet das Bundesfamilienministerium mit drei Motiven – darunter „Zeig mir, wie schön Ankommen ist“ – eine breite Informationsoffensive. Die Kampagne will sowohl die wertvolle Rolle von Pflegeeltern sichtbar machen als auch Menschen informieren, die sich für eine Pflegeelternschaft interessieren.

Für viele Kinder sind Pflegefamilien ein sicherer Ort, ein Stück Alltag, Stabilität und Geborgenheit. Gleichzeitig fehlen bundesweit jedes Jahr rund 4.000 Pflegefamilien. Die Folge: Engpässe, übervolle Einrichtungen und Entscheidungen, die – trotz großer Bemühungen – nicht immer optimal im Sinne des Kindes getroffen werden können. Die Kampagne will diese Lücke verkleinern und auf ein Thema aufmerksam machen, das bisher oft zu wenig Beachtung findet.

Kindern Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bieten

Viele Kinder und Jugendliche können aus ganz unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Sie brauchen eine Umgebung, die ihnen Sicherheit, Orientierung und Geborgenheit bietet. Die neue Kampagne stellt deshalb umfassende Informationen zur Pflegeelternschaft bereit – verständlich, gebündelt und niedrigschwellig.

Auf der Kampagnenseite finden Interessierte:

  • Voraussetzungen für die Pflegeelternschaft
  • Antworten auf zentrale Fragen
  • Erfahrungsberichte
  • Kontakte zu Anlaufstellen

Das Ziel: den Weg zur Pflegefamilie transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.

Weitere Informationen bietet das Familienportal des Bundes.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.12.2025

Bundeskabinett beschließt Bericht über Ausbaustand des Ganztags für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten. Damit werden bis im Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.“

Der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zeigt, dass die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt: im Schuljahr 2023/24 besuchten rund 1,9 Millionen aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 57 Prozent (westdeutsche Länder 51%, ostdeutsche Länder 84%). Bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich im deutschlandweiten Mittel etwa 264.000 Plätze benötigt. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, u. a., da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/27 (2029/30) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Wird nur der zusätzliche Platzbedarf für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 betrachtet, für die der aufwachsende Rechtsanspruch zum 1. August 2026 zunächst gilt, werden bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Laut Bericht rechnen die Landesverantwortlichen damit, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.

Die Bundesregierung stellt mit dem Beschleunigungsprogramm bis Ende 2022 sowie dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau 2023-2029 rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € pro Jahr ab 2030 angepasst.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hier ist auch die Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmbfsfj.bund.de/ganztag und www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.12.2025

Auftaktsitzung der Unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten

Bundesministerin Karin Prien hat die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) einberufen. Die Ergebnisse der Prostituiertenschutz-Kommission sollen zu einem besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, insbesondere zu einem besseren Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel, beitragen. 

Bundesministerin Karin Prien: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Den Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Tillmann Bartsch. Die weiteren Mitglieder sind Dr. Angelika Allgayer, Dr. Elke Bartels, Dr. Katrin Baumhauer, Helga Gayer, Prof. Dr. Matthias C. Kettemann, Dr. Stefanie Killinger, Jörg Makel, Mark Mrusek, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike van Ackern und Stefan Willkomm.

Die Kommission wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des ProstSchG durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen.

Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. 

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2025

Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus stellen neue Maßnahmen vor

Zum 10. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch haben Bundesbildungsministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, heute in Berlin neue Initiativen und Forschungsvorhaben vorgestellt, die den Kinderschutz in Deutschland weiter stärken sollen. Der Europäische Tag steht in diesem Jahr unter dem Zeichen der Forschung – denn eine solide Datengrundlage ist entscheidend, um Prävention, Aufklärung und Schutzmaßnahmen wirksam zu gestalten.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Wir wünschen uns alle mehr Anstrengungen für einen besseren Kinderschutz. Wichtig ist aber, dass unser Handeln wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert ist. Gerade im Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt es ein enormes Dunkelfeld. Deshalb freue ich mich besonders, dass mit dem Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen künftig eine sichere Datengrundlage – auch für politische Maßnahmen – geschaffen wird. Hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, ein Mädchen oder ein Junge. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht uns alle an – „Schieb Deine Verantwortung nicht weg!“

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus: „Wir starten im kommenden Jahr die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen ist es essentiell, dass Politik zielgerichtet und evidenzbasiert handelt. Gleichzeitig wissen wir alle, dass die gesellschaftlichen Kosten, die sexuelle Gewalt verursacht, immens sind. Gewalterfahrungen führen zu  Bildungsabbrüchen, haben gesundheitliche Folgen und Konsequenzen in den Erwerbsbiografien Betroffener. Dies konsequent in einer wissenschaftlichen Studie zu erarbeiten, ist mir ein großes Anliegen. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, dass sie  eine umfassende Folgekostenstudie auf den Weg bringt. Damit klar ist, was es uns als Gesellschaft kostet, wenn der Schutz von Kinder und Jugendlichen nicht priorisiert wird.“

Kampagne #NichtWegschieben wird 2025 fortgeführt

Ein zentraler Bestandteil der Aktivitäten zum Europäischen Tag ist die Fortführung der Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“. Die Kampagne läuft seit drei Jahren erfolgreich und richtet sich an Erwachsene, um das Bewusstsein für ihre Verantwortung im Kinderschutz zu stärken. Die bisherigen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte: Der Anteil der Menschen, die sexuelle Gewalt auch im eigenen Umfeld für möglich halten, ist seit Beginn der Kampagne von 41 Prozent auf 53 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sehen heute 60 Prozent der Befragten Familie, Freunde und Bekannte in der Pflicht, Kinder zu schützen – vor der Kampagne waren es 50 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass kontinuierliche Aufklärung Haltungen verändern und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig stärken kann.

In 2025/26 rückt die Kampagne die Frage in den Mittelpunkt, was Erwachsene konkret tun können, um sexuellen Missbrauch zu verhindern. Kernstück der Kampagne in diesem Jahr ist der Whatsapp-Messanger-Kurs „7 Wochen. 7 Tipps“, der sich an Eltern und Fachkräfte wendet. Ervermittelt, wie Erwachsene – insbesondere Eltern – Kinder stärken und Täterstrategien erkennen können. So empfiehlt die Kampagne etwa, Kinder ernst zu nehmen, Grenzen zu respektieren, offen über Sexualität und Körperwissen zu sprechen und nachzufragen, wie Kinder in Kitas, Schulen oder Vereinen geschützt werden. Die Kernbotschaft lautet: Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, Kinder zu schützen – indem wir hinsehen, zuhören und handeln – und aktiv werden, bevor etwas passiert.

In 2026/27 wird die Kampagne ihren Schwerpunkt auf digitale sexuelle Gewalt legen. Dabei soll besonders verdeutlicht werden, dass auch Online-Räume Schutzkonzepte benötigen und Erwachsene Verantwortung tragen, Kinder und Jugendliche im Netz zu begleiten und zu schützen.

Forschung als Grundlage: Das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt

Mit dem am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) bekommt das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) beim Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) eine wichtige Rolle. Es soll helfen, Forschungslücken zu schließen und eine evidenzbasierte Grundlage für politische und gesellschaftliche Maßnahmen zu schaffen.

Das zentrale Projekt des von UBSKM geförderten Zentrums ist die bundesweite „Safe!“-Jugendstudie zu Gewalterfahrungen und deren Folgen, die im Jahr 2026 startet. In dieser repräsentativen Untersuchung sollen rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen bundesweit befragt werden. Ziel der Studie ist es, belastbare Daten über Häufigkeit, Formen und Folgen sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen zu gewinnen. Die Ergebnisse werden 2027 vorliegen und in die Berichterstattung der Unabhängigen Bundesbeauftragten Kerstin Claus an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einfließen.

Schutz im digitalen Raum: Expertenkommission hat Arbeit aufgenommen

Parallel hat das Bundesministerium die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie nahm im Herbst 2025 ihre Arbeit auf. Die Kommission wird eine umfassende Strategie für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien entwickeln. Dabei geht es unter anderem um den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken, die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Fachkräften sowie die Erforschung der gesundheitlichen Folgen intensiver Mediennutzung. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten, um Kinder online wie offline besser zu schützen.

10. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt. Er wurde 2015 vom Europarat eingeführt, um die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu unterstützen. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, jede Form sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verurteilen und entschlossen dagegen vorzugehen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Forschung als Grundlage wirksamen Schutzes“ – denn fehlende Daten sind ein Hindernis für Fortschritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt.

Weitere Informationen

Informationen zur Kampagne #NichtWegschieben:

www.nicht-wegschieben.de

Materialien und Spots zum Download print- und sendefähig:

https://files.rsm-support.de/s/cNdn5Nw7MpDxMdw   

Informationen zum Europäischen Tag gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern:

https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sexual-abuse-day

Zahlen und Fakten zu sexuellem Missbrauch:

https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/publikationen/zahlen-und-fakten

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen  Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vom 18.11.2025

„Kinderrechte sind keine freundliche Empfehlung, sondern ein Anspruch, der die ganze Gesellschaft bindet. Sie definieren nicht nur, was Kindern zusteht, sondern auch, was wir ihnen schulden. Wer von Kinderschutz spricht, spricht vom Fundament eines Gemeinwesens, das seine Zukunft ernst nimmt. Deshalb hat der Schutz von Kindern vor Gewalt, vor Ausbeutung, vor digitalen Risiken politische und moralische Priorität.

Die jüngsten Zahlen zur Gewalt gegen Kinder und Jugendliche lassen keinen Interpretationsspielraum. Sie zeigen, wie dringlich es ist, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden: Kinder brauchen verlässliche Sicherheit, in der analogen Welt genauso wie im digitalen Raum. Dazu gehört auch, jene technischen Instrumente endlich zu nutzen, die wir längst kennen und die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: die verlässliche, rechtssichere Speicherung von IP-Adressen, ohne die schwerste Straftaten gegen Kinder oft nicht aufgeklärt werden können. Ein Rechtsstaat, der digitale Tatorte der meist anonymen Täter nicht mehr findet, verliert seine Fähigkeit, Kinder zu schützen.

Gleichzeitig müssen digitale Räume altersgerecht gestaltet sein. Plattformen wie TikTok, die Milliarden mit der Aufmerksamkeit junger Menschen verdienen, müssen endlich Verantwortung übernehmen. Ihre Algorithmen fördern Enthemmung, Aggression und Gewalt. Diese Risiken müssen wir endlich beherrschen. Wir werden handeln: entschlossen, wirksam – im Interesse unserer Kinder und der Zukunft unseres Landes.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.11.2025

Anlässlich der Beratung der Petition „Vermögenssteuer auf alle Vermögensarten“ im Petitionsausschuss erklären Karoline Otte, Mitglied im Finanzausschuss, und Max Lucks, Mitglied im Finanzausschuss und Petitionsausschuss:

„In Deutschland besitzen zwei Familien so viel Vermögen wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Diese massive Ungleichheit ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis auch politischer Entscheidungen. Sie wird von der Bundesregierung verschärft, die Steuersenkungen beschließt und vorantreibt, von denen vor allem wenige sehr reiche Menschen profitieren.

Für uns Grüne ist klar: Massive Vermögensungleichheit gefährdet das Vertrauen in den Staat, erschwert Klimaschutzmaßnahmen und schwächt die demokratische Teilhabe. Deshalb sehen wir die Petition von Attac und ihre breite Unterstützung als wichtigen Rückenwind für unseren Einsatz gegen die wachsende Vermögensungleichheit.

Um die Vermögensungleichheit in Deutschland zu verringern und ihre gravierenden Folgen abzumildern, setzen wir uns für eine gerechtere Besteuerung von sehr hohen Vermögen ein. Daran arbeiten wir aktiv weiter und sind sehr dankbar für den Austausch mit der Zivilgesellschaft. Petitionen wie diese senden ein wichtiges Signal an alle Abgeordneten und sind ein zentraler Impuls für die parlamentarische Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.11.2025

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur „Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) vorgelegt. Damit sollen bestehende Schutzlücken im Umgang mit häuslicher Gewalt geschlossen werden. Der zivilrechtliche Gewaltschutz habe „einen unvermeidlichen zeitlichen Vorlauf“ und sei „nicht immer das optimale Schutzinstrument“, heißt es in der Begründung.

Mit der Neuregelung soll laut Länderkammer insbesondere auf Fälle reagiert werden, in denen Täter trotz gerichtlicher Schutzanordnungen weiter eskalierend handeln. Die Länderkammer verweist darauf, dass zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen zwar schnell ergehen könnten, deren praktische Wirksamkeit jedoch maßgeblich von verfahrens- und vollstreckungsrechtlichen Vorgaben abhänge. In streitigen oder manipulativen Konstellationen verfügten die Familiengerichte zudem nicht über die gleichen Ermittlungsinstrumente wie die Polizei. Dies könne dazu führen, dass hochgefährliche Täter trotz mehrfacher Verstöße nicht effektiv gestoppt würden.

Nach Darstellung des Bundesrates zeigen insbesondere Hochrisikofälle im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz deutliche Parallelen zu eskalierenden Stalking-Fällen. Das bestehende System aus Schutzanordnung, Ordnungsmitteln und zivilrechtlicher Vollstreckung könne dieser Dynamik nicht hinreichend entgegenwirken, da Ordnungsgelder nicht selten ins Leere gingen und Vollstreckungsverfahren zeitverzögernd wirkten. In solchen Situationen bedürfe es „wirksamer und abschreckender Interventionsmöglichkeiten, durch die gewalttätige Personen frühzeitig konsequent gestoppt und aktiv zur Verantwortung gezogen werden können“, heißt es weiter.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den Strafrahmen für besonders schwere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz deutlich anzuheben. Künftig sollen etwa Zuwiderhandlungen, bei denen Täter Waffen mit sich führen, das Opfer erheblich gefährden oder durch wiederholte und fortgesetzte Taten dessen Lebensgestaltung maßgeblich beeinträchtigen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem soll in diesen Fällen die Möglichkeit einer vorbeugenden „Deeskalationshaft“ nach Paragraf 112a Strafprozessordnung eröffnet werden. Nach Auffassung des Bundesrates entspricht dies den Erfordernissen eskalierender Gewaltbeziehungen, in denen Täter trotz polizeilicher Gefährderansprachen und zivilgerichtlicher Anordnungen nicht von weiteren Übergriffen abgehalten werden können. Durch eine befristete Inhaftierung könne eine akute Gewaltspirale unterbrochen und das Opfer geschützt werden, bevor sich das Risiko schwerer Gewalttaten weiter verdichte.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengerichten und Polizei. Künftig sollen die Polizeibehörden bereits mit Eingang eines Antrags auf eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz unterrichtet werden. Dies soll den Behörden ermöglichen, Gefährdungslagen frühzeitig einzuschätzen, Erreichbarkeiten zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen der Gefahrenabwehr vorzubereiten. Nach Angaben des Bundesrates können so Schutzlücken vermieden werden, die entstehen, wenn eine verletzte Person noch vor Zustellung einer Entscheidung bedroht oder angegriffen wird.

Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag zur Stärkung des Informationsflusses grundsätzlich und prüft die weiteren Änderungen. Zugleich verweist sie auf einen eigenen, am 19. November 2025 beschlossenen Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einen wirksameren Gewaltschutz zielt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 691 vom 10.12.2025

Um Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Gleichwohl sei der Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiter nicht vollständig gedeckt, heißt es in der Antwort (21/3007) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2746) der Linksfraktion.

Es sei daher nachvollziehbar, dass Vorkehrungen getroffen würden, um mit dem Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Abweichungen von Standards sollten jedoch nur übergangsweise und gut begründet hingenommen sowie durch qualitätssichernde Initiativen flankiert werden. Richtschnur seien das Wohl und die gute Förderung der betreuten Kinder, heißt es in der Antwort.

Bund und Länder arbeiteten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten.

Zudem unterstütze der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026 und stelle dafür rund vier Milliarden Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 08.12.2025

Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich einen Anspruch auf Vermögensaufbau für Bürgergeldempfänger als nicht sachgerecht an. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer entsprechenden Eingabe abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Einkommen nicht berücksichtigt wird, „wenn es dem Aufbau von Vermögen im Rahmen der gesetzlich definierten Freibeträge dient“. Der Gesetzgeber erwarte von Beziehern von Grundsicherungsleistungen, dass sie außerplanmäßige Ausgaben, wie beispielsweise die Reparatur einer Waschmaschine, eines Staubsaugers oder einer elektrischen Zahnbürste aus Rücklagen finanzierten, schreibt der Petent.

In Paragraf 12 Absatz2 SGB II räume der Gesetzgeber zwar Freibeträge ein, ermögliche es den Leistungsbeziehern aber nicht, eine solche Rücklage aufzubauen. Selbst wenn Freunde oder Bekannte in Notsituationen finanzielle Hilfe leisten wollten, werde eine solche Zahlung auf den Regelbedarf angerechnet. Hierdurch werde sowohl eine finanzielle Unterstützung Dritter als auch ein regulärer Aufbau von Vermögen innerhalb der Freibeträge unmöglich, heißt es in der Petition. Dies ist aus Sicht des Petenten unangemessen und widerspricht dem Gedanken der Freibeträge. Er verweist zugleich darauf, dass sich durch die Schaffung einer „Bagatellgrenze“ auch sozialgerichtliche Verfahren reduzieren würden.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass das SGB II in Paragraf 12 zwar „für bereits vorhandenes Vermögen unterschiedlicher Art“ diverse Vermögensfreibeträge einräumt. Allerdings gehöre der weitere Vermögensaufbau während des Bezuges staatlicher Fürsorgeleistungen nicht zu den Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Vielmehr sei die Grundsicherung „eine nachrangige Fürsorgeleistung zur Sicherung des gegenwärtig notwendigen Existenzminimums“. Daher seien von den Leistungsberechtigten vorrangig auch alle Einnahmen in Geld – unter Beachtung der in Paragraf 11a SGB II geregelten Ausnahmen – für die Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.

Durch eine Änderung bei der Grundsicherung sei seit dem 1. Januar 2023 Vermögen in bestimmtem Rahmen geschützt, um Arbeitsuchende in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich von der Hilfe unabhängig zu machen, ihnen einen gewissen Spielraum in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten sowie eine nachhaltige soziale Herabstufung zu vermeiden, schreiben die Abgeordneten. Die bisher erbrachte Lebensleistung eines jeden Einzelnen finde zudem eine angemessene Anerkennung.

Vor dem Hintergrund, dass Grundsicherungsleistungen nur als vorübergehende, nachrangige und steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen ausgestaltet sind, hält der Ausschuss einen Anspruch auf Vermögensaufbau jedoch für „nicht sachgerecht“. Er könne sich dem Anliegen der Petition deshalb nicht anschließen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 664 vom 03.12.2025

Das Armutsrisiko von Familien hängt stark von ihrer Familienform ab: Vor allem Alleinerziehende sowie Haushalte mit drei oder mehr Kindern sind überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Eine neue Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Grundlage des familiendemografischen Panels FReDA nimmt neben objektiven Faktoren wie dem Einkommen auch die subjektive Einschätzung der eigenen finanziellen Lage in den Blick. Mit dem Ergebnis: Gerade Alleinerziehende, die ihr Einkommen als zu gering empfinden, haben deutlich häufiger das Gefühl, ihrer Elternrolle nicht vollständig gerecht zu werden.

„Unsere Analysen verdeutlichen, dass Kinder nicht grundsätzlich ein Armutsrisiko darstellen“, erklärt Dr. Pauline Kleinschlömer, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Untersuchung. „Entscheidend ist vielmehr, in welcher Familienform sie aufwachsen.“ Neben kinderreichen Familien sind vor allem Alleinerziehende besonders armutsgefährdet. Sie sind es auch, die sich selbst am stärksten als arm empfinden. Dies hat spürbare Auswirkungen auf den Familienalltag: Bei Alleinerziehenden, die sich auch subjektiv als finanziell belastet ansehen, ist das Gefühl am ausgeprägtesten, ihren Kindern nicht gerecht zu werden.

Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit

Auch wenn Erwerbstätigkeit das Armutsrisiko im Allgemeinen mindert, reicht das Einkommen daraus in bestimmten Familienformen teilweise nicht aus, um eine Armutsgefährdung zu vermeiden. So arbeiten alleinerziehende Frauen besonders häufig in Vollzeit, dennoch sind sie und ihre Kinder von allen untersuchten Gruppen am stärksten armutsgefährdet. „Dieses Ergebnis zeigt, dass Maßnahmen zur Förderung einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit und staatliche Transferleistungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen Hand in Hand gehen sollten, um die Armutsrisiken von Gruppen wie Alleinerziehenden zu senken“, so Mitautor Dr. Jan Brülle vom BiB.

Betreuungsangebote und Transferleistungen können helfen

Gleichzeitig kann Erwerbstätigkeit aus Sicht der Forschenden nur dann zur Armutsvermeidung beitragen, wenn verlässliche und flexible Angebote zur Kindertagesbetreuung vorhanden sind. Frühere Analysen des BiB zeigen, dass besonders bei Alleinerziehenden und großen Familien der ungedeckte Betreuungsbedarf erheblich ist. Rund 27 Prozent der Alleinerziehenden und 33 Prozent der armutsgefährdeten Familien finden keinen Betreuungsplatz, obwohl sie einen Bedarf äußern.

Neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung bleibt auch die finanzielle Unterstützung ein zentrales Handlungsfeld. „Da Erwerbstätigkeit allein häufig nicht ausreicht, brauchen gerade Alleinerziehende und kinderreiche Familien ein Zusammenspiel aus bedarfsgerechter Betreuung und zielgerichteten sowie wirksamen staatlichen Transferleistungen“, resümiert Brülle.

Hier geht’s zum Download:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2025/Objektive-und-subjektive-Armut-von-Familien.html?nn=118888

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 10.12.2025

Die COVID-19-Pandemie hat zu einem deutlichen Rückgang der körperlichen Fitness bei Kindern und Jugendlichen in Europa geführt, insbesondere bei der Ausdauer, etwa beim Laufen über längere Strecken, und bei der Schnelligkeit, zum Beispiel beim Sprint. Vor allem die Ausdauer-Werte haben sich bis heute nicht vollständig erholt. Das zeigt eine am BiB durchgeführte Meta-Analyse, die Daten aus 32 Studien mit mehr als 270.000 Teilnehmenden aus 17 europäischen Ländern auswertete. Insgesamt flossen über 1,5 Millionen Fitnessmessungen in die Analyse ein – damit handelt es sich um die bislang umfassendste Auswertung pandemiebedingter Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit bei jungen Menschen in Europa.

Körperliche Fitness entsteht durch regelmäßige Bewegung und beschreibt messbare körperliche Leistungsfähigkeiten wie Ausdauer, Schnelligkeit oder Kraft. Während der Pandemie sank die Fähigkeit, den Körper bei Belastung ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen, die sogenannte „kardiorespiratorische Fitness“, besonders stark bei Kindern und Jugendlichen. Dabei gingen vor allem Ausdauer und Schnelligkeit deutlich zurück. Während sich Schnelligkeit beim Sprint nach der Öffnung von Schulen und Sportstätten rasch normalisierte, hat sich die Ausdauerfitness bis heute nicht vollständig erholt. „Vom Rückgang der Ausdauer waren in erster Linie Mädchen aller Altersklassen sowie Jugendliche beider Geschlechter im Alter von 13 bis 19 Jahren betroffen“, erklärt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB). Im Gegensatz dazu blieb die muskuläre Fitness weitgehend stabil.Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass Länder mit strengeren Corona-Schutzmaßnahmen größere Rückgänge in der kardiorespiratorischen Fitness während der Pandemie verzeichneten.

Körperliche Fitness zählt zu den wichtigsten Indikatoren für die aktuelle und zukünftige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. „Kindheit und Jugend sind entscheidende Lebensphasen, in denen sich gesundheitliche Verhaltensweisen und Chancen für das gesamte Leben prägen“, betont Prof. Dr. Martin Bujard, Mitautor und Leiter des Forschungsbereichs Familie und Fertilität am BiB. Die weiterhin bestehenden Rückstände in der Ausdauerleistung könnten langfristig zu einer höheren Krankheitslast beitragen und bestehende gesundheitliche Ungleichheiten weiter verstärken. Vor diesem Hintergrund betont die Studie die Dringlichkeit gezielter Maßnahmen zur Förderung von Bewegung und Fitness, beispielsweise durch Politik, Schule, Sportvereine und Eltern. Angesichts steigender psychischer Belastungen von Kindern und Jugendlichen, die in anderen Studien des BiB nachgewiesen wurden, der Zunahme von starkem Übergewicht und wachsender Bildschirmzeiten, sollte körperliche Fitness stärker als zentrale gesundheitspolitische Aufgabe verstanden werden, so Ludwig Walz: „Besonders schulische Angebote und Sportvereine vor Ort bieten nachweislich wirksame Möglichkeiten, regelmäßige Bewegung wieder stärker im Alltag zu verankern.“

Dieser Text basiert auf folgender Publikation:

Ludwig-Walz, Helena; Heinisch, Sarah; Siemens, Waldemar; Niessner, Claudia; Eberhardt, Tanja; Dannheim, Indra; Guthold, Regina; Bujard, Martin (2025): Trends in physical fitness among children and adolescents in Europe: A systematic review and meta-analyses during and after the COVID-19 pandemic.

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2095254625000833?via%3Dihub

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.12.2025

Jede achte Person zwischen 18 und 49 Jahren führte im Jahr 2021 eine feste Partnerschaft in getrennten Haushalten. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) veröffentlicht hat. Besonders verbreitet ist diese Lebensform unter jungen Erwachsenen, vor allem während Ausbildung oder Studium. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf Angaben von über 20.000 Personen, die 2021 im Rahmen des familiendemografischen Panels FReDA befragt wurden.

„Partnerschaften in getrennten Haushalten stellen seit vielen Jahren eine etablierte Lebensform dar, die jedoch in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich häufig auftritt“, beschreibt Prof. Dr. Heiko Rüger vom BiB das Phänomen. So lebt unter den 18- bis 24-Jährigen fast ein Drittel getrennt vom Partner, während der Anteil bei den 40- bis 49-Jährigen nur noch bei rund sieben Prozent liegt.

Bilokale Beziehungen, wie diese Lebensform wissenschaftlich genannt wird, entstehen häufig durch äußere Umstände: Rund 62 Prozent der Betroffenen geben an, dass vor allem berufliche, finanzielle oder wohnungsbedingte Ursachen das Zusammenziehen in einen gemeinsamen Haushalt verhindern. Wenn das Getrenntwohnen bewusst gewählt wird, stehen Motive wie fehlende Zusammenzugsbereitschaft oder der Wunsch nach Autonomie im Vordergrund.

Für viele, meist jüngere Paare, stellt das getrennte Zusammenleben eine Übergangsphase im Lebenslauf dar, die sich oft aus äußeren Umständen ergibt. „Ältere Personen schätzen häufig die vergrößerte Autonomie und den individuellen Freiraum, die durch getrennte Wohnungen entstehen, bei gleichzeitiger emotionaler Nähe und den Vorteilen einer Beziehung“, so Rüger.

Besonders häufig treten solche Beziehungen bei höher Gebildeten auf, zudem bei Ledigen, Geschiedenen oder Verwitweten, während sie unter Verheirateten kaum verbreitet sind. Die räumliche Distanz zwischen den Partnern ist meist gering: Fast die Hälfte wohnt weniger als 30 Minuten voneinander entfernt, knapp ein Drittel lebt weiter als eine Stunde entfernt, was als Fernbeziehung gilt.

Hinsichtlich der Lebenszufriedenheit zeigt sich ein klarer Trend: Personen in bilokalen Beziehungen sind zufriedener als Singles, aber leicht weniger zufrieden als zusammenlebende Personen. „Mit zunehmender Distanz zwischen den Haushalten nimmt die Zufriedenheit etwas ab, bleibt aber über dem Niveau von Singles“ erklärt Dr. Robert Naderi, Mitautor der Studie. Berücksichtigt man Faktoren wie Einkommen oder Kinderzahl, gleichen sich die Zufriedenheitswerte zwischen bilokal und monolokal Lebenden weitgehend an. „Paarbeziehungen mit getrennten Haushalten bieten die Möglichkeit, Autonomie und Partnerschaft zu vereinen, und tragen trotz räumlicher Trennung zur höheren Lebenszufriedenheit bei“, fasst Naderi zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation:

Rüger, Heiko; Naderi, Robert (2025): Bilokale Paarbeziehungen in Deutschland: Häufigkeit, Gründe und Zufriedenheit. In: BiB.Aktuell 9/2025. https:www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-9

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 19.11.2025

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, liegt ebenfalls bei einem Höchstwert (detaillierte Daten unten und in den Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Einen erheblichen Einfluss hatte, dass die ausgleichende Umverteilungswirkung durch Steuern und Sozialtransfers seit 2010 tendenziell abgenommen hat. Insgesamt haben somit Personen mit niedrigen Einkommen von der relativ positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt oft nur vergleichsweise wenig abbekommen – auch wenn der gesetzliche Mindestlohn durchaus einen positiven Einfluss bei den Erwerbs- und damit auch bei den verfügbaren Einkommen hatte. Zudem sind solche Menschen von den Krisen seit 2020 am stärksten betroffen. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Parallel zur wachsenden wirtschaftlichen Ungleichheit nimmt laut der Studie die gesellschaftliche Polarisierung zu. Dabei zeigen sich deutliche Zusammenhänge auf mehreren Ebenen: Je niedriger das Einkommen ist, desto geringer fällt etwa das Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen aus. So vertraut knapp ein Viertel bzw. knapp ein Drittel der Erwerbspersonen unterhalb der Armutsgrenze Polizei oder Gerichten nicht oder nur in geringem Maße. Auch bei Angehörigen der unteren Mittelschicht ist die Skepsis erheblich (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version). Und obwohl die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2025 in allen Einkommensgruppen deutlich höher war als bei den Bundestagswahlen davor, lag sie auch dieses Mal mit sinkendem Einkommen niedriger. Schaut man auf die konkrete Wahlentscheidung, haben Erwerbspersonen, die in Armut leben, ihre Stimme überdurchschnittlich oft der AfD oder der Linken gegeben (Abbildung 2 in der pdf-Version; Link unten).

„Steigt die Ungleichheit der Einkommen, steigt gleichzeitig auch die Ungleichverteilung der Teilhabemöglichkeiten. Die Frage, wie sich die Konzentration der Einkommen entwickelt, hat somit eine eminent gesellschaftspolitische Bedeutung“, interpretiert Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin und Studienautorin, die Befunde. Das gelte gerade für die jüngste Entwicklung: Allein zwischen 2018 und 2022, dem aktuellsten Jahr, für das im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) Einkommensdaten vorliegen, ist der Gini-Koeffizient, der bekannteste statistische Indikator für Einkommensungleichheit, um gut sechs Prozent gestiegen (siehe auch Abbildung 3). „Das ist eine starke Zunahme, und dieser Trend wird durch Ergebnisse anderer Indikatoren unterstrichen“, sagt die WSI-Forscherin. Im Ergebnis hat die statistisch gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland den höchsten Stand erreicht, seitdem das SOEP 1984 eingeführt wurde. Diese jährlich vom DIW Berlin durchgeführte Panelbefragung in 22.000 Haushalten ist eine maßgebliche Datenquelle für die Einkommenserhebung in Deutschland und den neuen Verteilungsbericht. Zudem stützt sich Spannagel auf die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die seit 2020 regelmäßig 5.000 bis 7.500 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt werden – zuletzt nach der Bundestagswahl im März 2025.

„Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz spricht von einer globalen Ungleichheitskrise. Eine Variante sehen wir zunehmend deutlich auch bei uns in Deutschland. Wenn es eine soziale Marktwirtschaft nicht schafft, ihr Teilhabe- und Fairnessversprechen einzuhalten, ist das hoch problematisch für ihre Akzeptanz – und auch für die Akzeptanz unserer Demokratie“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Geradezu fatal ist es, wenn wirtschaftlich Mächtige und politisch Verantwortliche daraus die genau falschen Schlüsse ziehen. Mehr Einzelkämpfertum statt Miteinander, neue Hürden für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch deregulierte Arbeitszeiten, Abbau sozialer Rechte und sozialer Sicherung, Erleichterungen vor allem für Wohlhabende – das wird die Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen, sondern verschärfen“, sagt die Soziologin. „Stattdessen sollten wir uns auf unsere Stärken besinnen und bewährte Arrangements erneuern, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge als praxisnahe, fair verhandelte und verbindliche Regeln im Arbeitsleben. Dazu zählt ein tragfähiges soziales Netz, das auch Mut dazu macht, sich auf Wandel und Transformation einzulassen, und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und bezahlbarer Energie bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem. Und dazu zählt eine fairere Steuerpolitik, die Privilegierungen für sehr hohe Vermögen abbaut. Etwa durch weniger Schlupflöcher für Superreiche bei der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer.“

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2025 stellt WSI-Expertin Spannagel die Einkommensentwicklung und insbesondere die Trends bei „armen“ und „reichen“ Haushalten. Dabei orientiert sie sich an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben: Haushalte in Armut sind die mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren (Median-)Einkommens. Das Medianeinkommen entspricht beispielsweise einem jährlichen Nettoeinkommen von 25.732 Euro für eine alleinlebende Person, die Armutsgrenze liegt dementsprechend bei 15.439 Euro für eine alleinlebende Person. Haushalte, die über weniger als 50 Prozent Pressedienst · 20.11.2025 · Seite 3 von 11 des Medianeinkommens verfügen (12.866 Euro), leben in „strenger Armut“. Auf der anderen Seite der Verteilungsskala finden sich Haushalte mit mehr als 200 Prozent des Medianeinkommens. Ab dieser Grenze, die aktuell bei knapp 51.500 Euro netto für einen Single liegt, gilt ein Haushalt als einkommensreich. Sind es mehr als 300 Prozent, spricht man von großem Einkommensreichtum. Haushalte mit Einkommen oberhalb von 60 bis unterhalb von 200 Prozent des Medians werden zur Mittelschicht gezählt. Dabei geht es jeweils um das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das heißt nach Abrechnung von Steuern und Abgaben und Hinzurechnung von Transfers. Haushalte unterschiedlicher Größe werden über eine sogenannte Äquivalenzgewichtung auf Basis einer OECD-Skala vergleichbar gemacht.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

– Ungleichheit der Einkommen auf Höchststand –

Wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind, lässt sich über mehrere statistische Maße ermitteln. Das in der Wissenschaft am häufigsten verwendete ist der so genannte Gini-Koeffizient. Der „Gini“ reicht theoretisch von null bis eins: Beim Wert null hätten alle Menschen in Deutschland das gleiche Einkommen, bei eins würde das gesamte Einkommen im Land auf eine einzige Person entfallen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass auch vermeintlich kleine Änderungen des Koeffizienten erhebliche Bedeutung haben. In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren gab es bereits einen deutlichen Zuwachs der Einkommensungleichheit in Deutschland, der auch im internationalen Vergleich enorm stark ausfiel. Danach verharrte der Wert einige Zeit auf dem erhöhten Niveau. Die Auswertung der neuesten verfügbaren SOEP-Daten im Verteilungsbericht zeigt, dass sich der Anstieg der Ungleichheit ab 2010 dann weiter fortgesetzt hat – in leichten Wellenbewegungen, aber insgesamt mit eindeutiger Tendenz und ab 2018 deutlich beschleunigt: 2010 lag der Gini-Wert noch bei 0,282. Bis 2022 kletterte er auf einen neuen Höchststand von 0,310 (Abbildung 3 in der pdf-Version dieser PM).

Der Trend zu mehr Ungleichheit zeigt sich unabhängig von der Fluchtmigration im letzten Jahrzehnt, er fällt allerdings schwächer aus, wenn man die Einkommensdaten geflüchteter Menschen bei der statistischen Analyse ausklammert. Tut man das, zeigt sich auf niedrigerem Niveau ebenfalls ein deutlicher Anstieg des Gini-Wertes.

Der sogenannte Theil-Index reagiert insbesondere auf Veränderungen am unteren Rand der Einkommensverteilung. Dagegen bildet der Palma-Index, das dritte statistische Maß, das WSI-Forscherin Spannagel berechnet hat, die Entwicklung am oberen Rand stärker ab. Auch diese beiden Indizes signalisieren von 2010 bis 2022, dass die Ungleichheit zugenommen und einen neuen Spitzenwert erreicht hat (Abbildung 4). Dabei ist der Theil-Index relativ stärker gestiegen als der Palma Index. Das deutet darauf hin, dass das vor allem an einer schwächeren Entwicklung niedriger Einkommen lag, die gegenüber den übrigen zurückgeblieben sind.

– Armut gewachsen, Reichtum relativ stabil, untere Mitte bröckelt –

Deutlich zugenommen hat seit 2010 auch die Einkommensarmut. Die Quote armer Haushalte stieg bis 2022, ebenfalls mit einzelnen Schwankungen, von 14,4 auf 17,7 Prozent (Abbildung 5). Auch bei der Armutsentwicklung war Fluchtmigration ein bedeutender Faktor, aber der Trend nach oben zeigt sich auch hier unabhängig davon, betont Forscherin Spannagel.  Relativ noch stärker breitete sich „strenge“ Armut aus: 2010 waren 7,9 Prozent aller Haushalte davon betroffen, 2022 bereits 11,8 Prozent.

Weniger hat sich hingegen beim Anteil der einkommensreichen Haushalte in Deutschland verändert: Deren Quote stieg von 7,6 Prozent 2010 zwischenzeitlich leicht auf gut acht Prozent und sank dann, mit einigen Schwankungen, auf 7,2 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil der sehr einkommensreichen Haushalte blieb stabil, er lag 2010 bei 1,9 und 2022 bei 2,0 Prozent.

Auch bei einem genaueren Blick auf die Mittelschicht zeigt sich „oben“ mehr Konstanz als „unten“: Ein Einkommen von 100 bis knapp unter 200 Prozent des Medians hatten über den gesamten Untersuchungszeitraum rund 42 Prozent der Haushalte. Dagegen wurde die „untere Mitte“ (über 60 bis unter 100 Prozent) etwas kleiner – der Anteil sank von 35,6 auf 32,3 Prozent. „Damit legen die Daten nahe, dass sich die untere Mitte vor allem verkleinert hat, weil Menschen in Armut abgerutscht sind, weniger, weil sie in die obere Mitte aufgestiegen sind“, schreibt Verteilungsexpertin Spannagel.

– Arme sind häufiger kritisch gegenüber Institutionen, gehen seltener zur Wahl –

Eine schwierige finanzielle Situation geht häufig einher mit Frustrationen und Verunsicherung. Das wiederum spiegelt sich auch in der Identifikation mit staatlichen und demokratischen Institutionen, in der politischen Beteiligung und bei Wahlentscheidungen wider. Bei allen drei Punkten, für die die Erwerbspersonenbefragung Daten aus dem März 2025 liefert, zeigen sich „deutliche Bruchlinien zwischen den Einkommensgruppen“, so die Forscherin.

Ein klarer Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation zeigt sich etwa beim Misstrauen gegenüber der Polizei, das zwischen knapp 24 Prozent unter Menschen in Armut und knapp neun Prozent unter Menschen in einkommensreichen Haushalten variiert – die übrigen Einkommensgruppen liegen zwischen diesen Werten. Sogar knapp 32 Prozent der Armen setzen kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte, unter den Reichen gilt das für gut elf Prozent. Misstrauisch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien sind gut die Hälfte (51 Prozent) der Armen und gut 31 Prozent der Reichen. Gegenüber der Bundesregierung äußerten im März 61 bzw. 32 Prozent kein oder nur wenig Vertrauen.

Grundsätzlich ähnlich ist das Muster bei der Wahlbeteiligung: Sie sinkt ebenfalls mit dem Einkommen. Allerdings hat sich die Lücke bei der Bundestagswahl 2025 gegenüber dem Urnengang 2021 deutlich verkleinert. Dabei kam die laut der Erwerbspersonenbefragung erheblich gestiegene Beteiligung von ärmeren Menschen vor allem AfD und Linken zu Gute. Die beiden Parteien werden generell von Wähler*innen mit niedrigen Einkommen stärker gewählt als von Wähler*innen mit mehr Geld. Ein ähnliches Muster, aber weit weniger deutlich ausgeprägt, lässt sich noch bei SPD und BSW beobachten, während der Zusammenhang bei Union, Grünen und FDP in die andere Richtung geht.

– Drei Schwerpunkte gegen die materielle und politische Spaltung –

Die Daten zeigten, dass bei beschleunigt wachsender Ungleichheit „gesellschaftliche Spannungslinien stärker hervortreten“, warnt Spannagel. Auch andere Studien machten deutlich, dass „objektive Benachteiligungen, vor allem aber die Wahrnehmung `politischer Deprivation“, also das Gefühl, von politischen Akteuren marginalisiert zu werden, systematisch mit antidemokratischen Einstellungen und geringem politischen Vertrauen zusammenhängen.“ Um wachsender Ungleichheit, Armut und politischer Polarisierung gegenzusteuern, hebt die Wissenschaftlerin drei Maßnahmenkomplexe hervor:

Stärkung guter Erwerbsarbeit: Eine gut bezahlte, sichere Integration in den Arbeitsmarkt, wo gewünscht in Vollzeit, sei einer der Schlüssel, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu sichern, betont die Expertin. Die Rahmenbedingungen dafür gebe es längst: sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Tarifvertrag. Eine passgenaue Qualifizierung und maßgeschneiderte Beratung von Menschen an den prekären Rändern des Arbeitsmarktes wäre ein weiterer Baustein – und würde dazu beitragen, in Zeiten des demografischen Wandels dringend benötigte Arbeitskräftepotenziale zu heben. Das gelte auch für alle Maßnahmen, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Denn sie erleichtern Alleinerziehenden den Zugang zu angemessener Beschäftigung und ermöglichen Paarhausalten, vor allem mit Kindern, den Arbeitsumfang auszuweiten – für zahlreiche Haushalte ein Weg aus der Armut.

Stärkung der materiellen Teilhabe: Eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und eine verlässliche soziale Sicherung seien keine Gegensätze, sondern sie ergänzten einander, betont die Verteilungsexpertin. Sowohl die Rentenzahlungen als auch die Leistungen der (neuen) Grundsicherung müssten Menschen eine grundlegende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. In die falsche Richtung führten vor diesem Hintergrund die geplanten Nullrunden bei den Regelbedarfsleistungen und das Regierungsvorhaben, den „Vermittlungsvorrang“ wieder einzuführen, also das Prinzip: Die schnelle Vermittlung in womöglich nur kurzzeitige Erwerbstätigkeit hat Vorrang vor der nachhaltigen Sicherung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, etwa durch Qualifizierung.

Stärkere Besteuerung höchster Einkommen und Vermögen: Eine Erhöhung der Steuern für Top-Verdiener*innen, vor allem aber für Menschen mit Topvermögen, ist nach Spannagels Analyse gleich aus zwei Gründen relevant: zum einen als Einnahmequelle für die öffentliche Hand, zum anderen, um dem Ungerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entgegenzutreten. Zu den sinnvollen Instrumenten zählt Spannagel, den Spitzensteuersatz anzuheben und die derzeitige pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent in die progressive Einkommenssteuer einzugliedern. In Zeiten knapper Kassen müssten Superreiche mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. „Dazu gehört auch die angemessene Besteuerung sehr hoher Erbschaften – wobei `Omas Häuschen´ selbstverständlich weiterhin steuerfrei zu übertragen sein muss“, betont Spannagel – und die Wiederaufnahme der Vermögenssteuer.

Mehr Ungleichheit – weniger politische Teilhabe. WSI-Verteilungsbericht 2025. WSI Report Nr. 108, November 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.11.2025

Rund 4,72 Millionen Beschäftigte in Deutschland gingen im dritten Quartal 2025 einer Nebentätigkeit nach – eine Steigerung von 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Zudem erreicht die Teilzeitquote mit 40,1 Prozent den höchsten Wert in einem dritten Quartal. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Demnach übten 11,2 Prozent aller Beschäftigten neben ihrem Hauptjob noch eine Nebentätigkeit aus. Bezogen auf alle beschäftigten Arbeitnehmer*innen wurden pro Person mit 8,2 Stunden 0,2 mehr Arbeitsstunden in Nebenjobs geleistet als im Vorjahresquartal. Die Entwicklung folgt damit dem langfristigen Aufwärtstrend.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im dritten Quartal 2025 um 1,0 Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal, die der Vollzeitbeschäftigten hingegen sank um 0,7 Prozent. Die Teilzeitquote nahm um 0,4 Prozentpunkte zu und lag damit bei 40,1 Prozent. Der Anstieg der Teilzeitquote liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im Verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil.

Im Durchschnitt leisteten Beschäftigte 3,1 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden. Dies entspricht einem Rückgang um 0,1 beziehungsweise 0,2 Stunden gegenüber dem Vorjahresquartal.

Die Zahl der Erwerbstätigen blieb mit 46 Millionen Personen im dritten Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahresquartal nahezu gleich. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Absinken um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Auch das Arbeitsvolumen blieb mit 15,7 Milliarden Stunden im Vergleich zum Vorjahresquartal fast unverändert. Saison- und kalenderbereinigt stieg es um 0,1 Prozent minimal gegenüber dem Vorquartal.

„Die Flaute im deutschen Arbeitsmarkt hält weiter an: Aufwärts geht es nur bei Nebenjobs und Teilzeitquote“, so Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB.

Datengrundlage

Die IAB-Arbeitszeitrechnung ist das Schlüsselprodukt zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland und liegt den Statistiken zum Arbeitseinsatz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde. Im August 2024 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Eine detaillierte Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung wurde am 24.09.2024 im IAB-Forschungsbericht 20/2024 veröffentlicht.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2503.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 02.12.2025

  • Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro
  • Niedriglohnanteil im Branchenvergleich im Gastgewerbe am höchsten
  • Besserverdienende hatten im April 2025 einen fast dreimal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende

Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16 %. Zuvor sank die Niedriglohnquote innerhalb von 10 Jahren von 21 % im April 2014 auf 16 % im April 2024, wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um 3 Prozentpunkte von 19 % auf 16 %. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.

Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich

Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 %) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 %) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %). In der öffentlichen Verwaltung (2 %), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 %), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 %) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 %) waren die Anteile dagegen am niedrigsten.

Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden bleibt deutschlandweit unverändert

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.

Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 %) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro).

Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Zwischen April 2024 und April 2025 war der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 % und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 % allerdings höher als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 %. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2025, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdiensterhebung für April 2024.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes ohne Sonderzahlungen (Median) entlohnt werden. Der Median lag im April 2025 bei 21,48 Euro je Stunde und im April 2024 bei 20,68 Euro je Stunde. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Niedriglohngrenze (z. B. nach Branchen) bietet die Themenseite „Mindestlohn“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort ist auch eine Tabelle zur Lohnspreizung zu finden.

+++
Daten und Fakten für den Alltag:
Folgen Sie unserem neuen WhatsApp-Kanal.
+++

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.12.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes hebt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in einer gemeinsamen Untersuchung mit NABU und ISS die besondere Bedeutung des Engagements in Verbänden und Mitgliederorganisationen für die Zivilgesellschaft hervor. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Zu diesem Tag gilt unser Dank allen ehrenamtlich Engagierten. Ihr Einsatz hält im wahrsten Sinne unsere Gesellschaft zusammen. Wo Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und vor Ort gemeinsam Lösungen entwickeln, wird Demokratie konkret erlebbar. Verbände und Vereine bleiben dafür trotz aller gesellschaftlicher Krisen und Veränderungen zentrale Orte. Sie fördern Teilhabe und gegenseitiges Vertrauen – so machen sie unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegen Krisen und demokratiefeindliche Hetze.“

Damit Verbände wie die AWO auch in Zukunft attraktiv, handlungsfähig und offen für neue Formen des Mitmachens bleiben, müssen sie bereit sein, die Perspektiven zu wechseln und neue Wege zu gehen. Die gerade veröffentlichte Studie „Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken“ bietet hierfür wichtige Impulse. Gemeinsam mit dem Naturschutzbund (NABU) und dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) hat die AWO darüber nachgedacht, welche eigenen Hürden echten Veränderungsprozessen im Wege stehen und mehr Vielfalt im Engagement verhindern. 

Gleichzeitig zeigt der aktuelle Freiwilligensurvey: Mehr als die Hälfte aller Engagierten wirkt in einem Verein oder Verband mit, besonders im sozialen Bereich. Die Erfahrungen der AWO bestätigen dies: „Bei der AWO erleben wir täglich, wie tragend soziales Engagement ist“, so Sonnenholzner, „Zugleich sehen wir mit Sorge, dass die Belastungen für Engagierte wachsen, besonders dort, wo staatliche Daseinsfürsorge bröckelt – zum Beispiel im ländlichen Raum. Das Ehrenamt darf nicht zum dauerhaften Ersatz für erodierende öffentliche Infrastruktur werden. Wenn freiwilliges Engagement staatliche Aufgaben auffangen muss, überfordert das die Menschen und gefährdet langfristig die Stabilität des Ehrenamts. Wir brauchen deshalb endlich ein Demokratiefördergesetz für eine verlässliche, starke Förderung von Engagement und sozialer Infrastruktur, denn eine resiliente Demokratie braucht starke Engagementstrukturen.”

Zur Studie „Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken“: https://www.awo-nr.de/awo/aktuelles/detail/mitgliederverbaende-im-wandel-neue-publikation-jetzt-verfuegbar

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.12.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Eine inklusive Gesellschaft ist barriere- und diskriminierungsfrei. Davon ist Deutschland leider in vielen Bereichen noch sehr weit entfernt. Deswegen fordert die AWO die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, ihren Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderungen nachzukommen und die Barrierefreiheit und den Diskriminierungsschutz in Deutschland voranzutreiben. Aktuell sehen wir vor allem die Bundesregierung in der Pflicht: Der vorliegende Referentenentwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz ist im Kern eine bittere Enttäuschung und bleibt hinter bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, den Versprechen der letzten Jahre und den Erwartungen der Betroffenen zurück, denn: Die Reform drückt sich vor einer umfänglichen Verpflichtung privater Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit – ein Armutszeugnis.“

Menschen mit Behinderungen sind vielerorts durch mangelnde Barrierefreiheit stark in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung eingeschränkt: Ob ein Termin in der Arztpraxis, ein Essen im Restaurant oder der vorweihnachtliche Besuch auf einem Weihnachtsmarkt: Für viele Menschen mit Behinderungen sind diese Orte aufgrund zahlreicher Barrieren unerreichbar, weil private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen – von den meisten Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit ausgenommen sind. Die AWO fordert daher seit mehreren Jahren eine entsprechende Verpflichtung, damit Menschen mit Behinderungen ihren Alltag gleichberechtigt gestalten können.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen findet in diesem Jahr zum 33. Mal statt. Ziel des Tages ist es, auf der ganzen Welt das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Der diesjährige Tag steht unter dem Motto „Förderung inklusiver Gesellschaften für den sozialen Fortschritt“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.12.2025

Zum Auftakt der 224. Innenministerkonferenz richtet die Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen dringenden Appell an die verantwortlichen Minister*innen der Länder: Die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) muss sich konsequent an Menschenwürde, Fachstandards und Rechtsstaatlichkeit orientieren.

Die AWO veröffentlicht hierzu heute einen offenen Brief an die Innenminister*innen der Länder. Darin macht der Bundesverband deutlich, dass die kommenden Wochen entscheidend dafür sind, welche konkreten Folgen die europäische Reform für Geflüchtete in Deutschland haben wird.

Als einer der größten Träger sozialer Beratung und Unterstützung für Migrant*innen und Geflüchtete formuliert die AWO drei zentrale Forderungen an die Landespolitik:

1. Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende ausschließen

Die derzeit geplanten Einrichtungen für Sekundärmigrationsverfahren bergen das Risiko haftähnlicher Bedingungen und zusätzlicher Belastungen für die Bewohner*innen. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit dürfen keinen Platz finden.

2. Besondere Schutzbedarfe fachlich – nicht polizeilich – feststellen

Die Vulnerabilitätsprüfung ist ein sensibler sozialfachlicher Prozess. Sie muss von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, nicht von Polizeikräften. Auch die Altersfeststellung gehört in die Jugendhilfe.

3. Gewaltschutz in Unterkünften verbindlich stärken

Die bundesweit entwickelten Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen müssen umgesetzt und mit klaren Zuständigkeiten, fester Finanzierung und der Expertise zivilgesellschaftlicher Angebote unterlegt werden.

Michael Groß, Präsident der AWO, erklärt dazu: „Die Länder tragen jetzt Verantwortung dafür, das neue Asylsystem im Rahmen ihrer Möglichkeiten so menschenwürdig wie möglich umzusetzen. Wir erwarten, dass Schutzsuchende nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und dass sensible Verfahren nicht an die Polizei delegiert werden. Deutschland darf hier nicht den Weg der Abschottung gehen, sondern zeigen, dass ein geordnetes Asylsystem und Humanität kein Widerspruch sind.“

Die AWO betont, dass die Umsetzung des GEAS nur gelingen kann, wenn Länder und Kommunen frühzeitig klare fachliche Standards verankern und die Perspektive der sozialen Arbeit ernsthaft einbeziehen.

Der offene Brief ist unter folgendem Link zum Herunterladen verfügbar:https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/20251201_offener-Brief-IMK.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.12.2025

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme zur “Neuen Grundsicherung” warnt die Arbeiterwohlfahrt vor einem schwerwiegenden Angriff auf den Sozialstaat. Statt soziale Rechte abzubauen, brauche es ein neues Verständnis für die Bedeutung des Sozialstaats für die Demokratie.

Auf über 30 Seiten legt die AWO in ihrer Stellungnahme dar, welche Risiken die Reform für Betroffene birgt. “Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ wird ihrem Namen in keiner Weise gerecht: Statt Menschen in schweren Lebenslagen Sicherheit zu geben, drängt sie sie in noch größere Not, Überforderung und im schlimmsten Fall in die Wohnungslosigkeit”, resümiert AWO-Präsident Groß die Einschätzung des Verbands zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. “In unseren Schuldnerberatungen, bei unseren Arbeitsmarktträgern und in vielen weiteren Einrichtungen treffen wir als AWO jeden Tag auf Menschen, die arm oder armutsgefährdet sind. Was diese Menschen brauchen, sind nicht härtere Sanktionen und Drohkulissen, sondern Vertrauen und Unterstützung auf ihrem Weg in gute Arbeit. Wir brauchen Instrumente, die den sozialen Aufstieg ermöglichen und nicht weiter ausbremsen.”

Aus Sicht der AWO stellt der Rückbau sozialer Rechte aber nicht nur die Betroffenen vor unzumutbare Härten. Auch die demokratische Grundordnung gerate in Gefahr, so Michael Groß: “Die Menschen in Deutschland erwarten zurecht, dass ihnen in schwierigen Situationen die Solidarität der Gesellschaft zuteil wird – das ist das Versprechen unseres Sozialstaats. Wer diese Erwartung enttäuscht und die Leute auch noch in vermeintlich ‘Leistungslose’ und ‘Fleißige’ aufteilt – wie es das Sanktionsregime der ‘Neuen Grundsicherung’ vorsieht – der verspielt Vertrauen in die Demokratie.” Um diesem Vertrauensverlust entgegenzuwirken, braucht es aus Sicht der AWO einen Sozialstaat, der sich um die Nöte der Menschen kümmert und ihnen vorurteilsfrei begegnet.

“Armutsfest, einfach, diskriminierungsfrei – das ist es, was wir unter ‘antifaschistischer Sozialpolitik’ verstehen. Denn eine Politik, die sich an diesen Zielen ausrichtet, führt uns zusammen, statt uns zu spalten und Rechtspopulisten in die Arme zu treiben”, so AWO-Präsident Groß.

Die ausführliche Stellungnahme des AWO Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf zur Neuen Grundsicherung finden Sie unter folgendem Link: https://awo.org/position/stellungnahme-neue-grundsicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2025

Vom 14. bis 16. November tagte die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt in Erfurt. Über 320 Delegierte aus ganz Deutschland berieten 198 Anträge und fassten dabei zentrale Beschlüsse für die politische und soziale Arbeit des Wohlfahrtsverbandes in den nächsten vier Jahren. Im Zentrum der Debatten standen der Einsatz für einen starken Sozialstaat und gegen Armut sowie der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus.

„Der Herbst der Reformen darf kein Herbst des sozialen Rückschritts werden“, erklärte AWO-Präsident Michael Groß zu einer von den Delegierten einstimmig beschlossenen Resolution. „Für uns ist klar: Wir werden uns der Agenda der Sozialkürzungen und des Rückbaus der sozialen Sicherheit, die die Bundesregierung verfolgt, entschieden widersetzen“. In der Resolution positioniert sich die AWO unter anderem gegen Leistungskürzungen und härtere Sanktionen im Bürgergeld. „Unsere Vorschläge orientieren sich nicht an vermeintlichen Einsparzielen auf dem Rücken der Ärmsten, sondern daran, Ungleichheit zu beenden und sozialen Aufstieg zu ermöglichen“, so Groß weiter. „Ich freue mich daher, dass wir als AWO heute die Forderung nach kostenlosem Mittagessen in allen Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten erhoben haben!“

In ihrer Rede vor der Bundeskonferenz dankte Bundessozialministerin Bärbel Bas der AWO für ihren unermüdlichen Einsatz für Gerechtigkeit und Solidarität: „Wer den Sozialstaat rasieren will, hat mich zur Gegnerin! Unser Sozialstaat ist nicht nur ein Sicherheitsnetz – er ist das Rückgrat unserer Demokratie. Wo Menschen sich sicher fühlen, wo sie wissen, dass niemand durch das Raster fällt, da wächst Vertrauen. Das ist es, was Hass und Hetze die Kraft nimmt. Sozialpolitik ist also immer auch Demokratiepolitik – das habt Ihr besser verstanden als viele andere im Land!“

Neben der Sozialstaatsdebatte beschäftigte die Delegierten auch der Einsatz für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit. Zu einer Resolution zu diesem Thema erklärte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Antisemitismus und Rassismus haben keinen Platz in unserer freien, demokratischen Gesellschaft. Mit großer Sorge müssen wir beobachten, wie menschenfeindliche Rhetorik und Gewalt von Jahr zu Jahr zunehmen – und immer salonfähiger werden. Wir stehen geschlossen zur Brandmauer und gegen alle, die sie angreifen.“

Die zentrale Rolle, die die Arbeiterwohlfahrt für eine nachhaltige, soziale Gesellschaft spielt, betonte auch Bundeskanzler Friedrich Merz in seinem Video-Grußwort an die Delegierten: „In diesen Zeiten kommt es mehr denn je darauf an, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen. Dass wir vorangehen, ohne jemanden zurückzulassen. Wir freuen uns, dass wir bei den großen Aufgaben, die vor uns liegen, die AWO an unserer Seite haben. Wir brauchen die Arbeiterwohlfahrt als konstruktiv-kritischen Partner der Politik.”

Vor Ort zu Gast waren neben der Bundessozialministerin auch der Thüringer Ministerpräsident Voigt, die Thüringer Sozialministerin Schenk sowie Erfurts Oberbürgermeister Horn.

Mario Voigt, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen: „Die AWO ist einer der großen Player in der Wohlfahrtspflege und auch für viele Thüringerinnen und Thüringer entscheidende soziale Stütze. Das Motto der diesjährigen Tagung ‚Demokratie.Macht.Zukunft‘ trifft den Nerv der Zeit. Denn auch wenn sich unsere Gesellschaft und auch unser Sozialstaat in einem stetigen Wandel befinden, gilt: Ein demokratisches und solidarisches Miteinander bleibt tragendes Fundament unserer Zukunft als Gesellschaft. Die AWO setzt mit ihrer Arbeit ein klares Zeichen dafür, dass soziale Daseinsvorsorge und gesellschaftlicher Zusammenhalt keine abstrakten Ziele sind, sondern täglich erfahrbare Realität – und nicht zuletzt Herzensangelegenheit der vielen in der AWO Engagierten in Haupt- und Ehrenamt.“

Katharina Schenk, Thüringer Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie: „Die großen sozialpolitischen Fragen unserer Zeit – Rente, Pflege, Fachkräftemangel – lassen sich nur gemeinsam beantworten. Was es heißt, den Sozialstaat mitzugestalten, zeigt die AWO in Deutschland seit über einem Jahrhundert, seit 35 Jahren auch in Thüringen – pragmatisch, menschlich und zukunftsorientiert. Es braucht genau diese Mischung aus fachlicher Kompetenz und gesellschaftlichem Engagement, um einen handlungsfähigen, gerechten und solidarischen Sozialstaat zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.11.2025

Auf der ordentlichen Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt in Erfurt haben die Delegierten die Vorsitzenden des Präsidiums, Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner, im Amt bestätigt.

Wiedergewählt wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden Britta Altenkamp, Rudi Frick, Gabriele Siebert-Paul und Stefan Wolfshörndl. Ebenfalls gewählt wurden die 13 Beisitzer*innen des Präsidiums.

Die Arbeiterwohlfahrt gratuliert allen Gewählten zur Wahl und wünscht für die vierjährige Amtszeit eine glückliche Hand.

Die Bundeskonferenz ist das höchste Beschlussgremium der Arbeiterwohlfahrt. Sie tagt alle vier Jahre.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2025

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrängt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.

Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, Schutzlücken zu schließen. Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen.

Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dürfen sie nicht gelten. Was für eine Kündigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch für Aufhebungsverträge gelten – alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden. 

Darüber hinaus braucht es für Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, darf nicht länger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.

Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil Gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir streiten solange dafür, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 02.12.2025

Die Diakonie Deutschland erwartet von den für heute angekündigten Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ Antworten auf die drängenden Fragen der Finanzierung und der Versorgungssicherheit in der Pflege. Die Eckpunkte stecken den Rahmen für eine Pflegereform im kommenden Jahr ab.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die verlässliche Finanzierung der Pflegeversicherung muss jetzt geregelt werden. Die häusliche Pflege sollte gestärkt und pflegende Angehörige müssen entlastet werden. Klar ist: Die Kosten für die Pflege werden in den nächsten Jahren steigen, weil die Menschen immer älter werden und viele auch länger pflegebedürftig sind.“  

Verschiedenen Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums kann man entnehmen, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bis 2030 um ein bis eineinhalb Prozent ansteigen könnte. „Die Politik sollte alles tun, um diesen Anstieg zu bremsen“, so Ronneberger. Als Sofortmaßnahme fordert die Diakonie Deutschland die vollständige Erstattung der Corona-Hilfen aus dem Bundeshaushalt. Das verschaffe der Pflegeversicherung in den nächsten beiden wirtschaftlich entscheidenden Jahren die nötige Stabilität. Anstelle einer Erhöhung des Beitragssatzes sollte die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Außerdem müsse der Bund der Pflegeversicherung die versicherungsfremden Leistungen erstatten. „Ohne einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ist der Beitragsanstieg in der Pflegeversicherung nicht zu bremsen“, so Ronneberger.

Besonders wichtig sei eine bessere Versorgung bei Pflegenotfällen. Die Diakonie begrüßt entsprechende Reformvorschläge, mahnt aber die Finanzierung von Vorhaltekosten und Kurzzeitpflegeplätzen an. Parallel arbeite man mit den anderen Wohlfahrtsverbänden an einem Pflegenotfall-Telefon.  

Ein besonderes Augenmerk solle die Bundesregierung auf die Digitalisierung der Pflege legen. „Tele-Pflege kann vor allem im ländlichen Raum Versorgungsengpässe abfedern. Videokommunikation ist derzeit eines der wichtigsten Nutzungsfelder der Digitalisierung. Damit das gelingt, müssen jetzt verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die geplanten Maßnahmen bleiben hier weit hinter den Erwartungen zurück“, so Ronneberger.  
Kritisch sieht die Diakonie Deutschland auch die blockierte Investitionsförderung der Länder. Sie könnte Eigenanteile senken und die Modernisierung der Pflegeinfrastruktur beschleunigen. 

Von den Kommunen erwartet Ronneberger mehr Engagement bei präventiven Hausbesuchen: „Wer ältere Menschen früh erreicht, kann Pflegebedürftigkeit deutlich verkürzen.“ Die geplante Aufwertung der kommunalen Pflegeplanung aufgrund besserer Daten sei aus diakonischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Die Pflegeplanung müsse verbindlich werden, damit die Kommunen hierfür Ressourcen einsetzen.

Für Interviews und O-Töne im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht stehen Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger sowie Dr. Peter Bartmann, Leitung des Zentrums für Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, gerne zur Verfügung.

Wir machen uns stark für eine große Pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 11.12.2025

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine neue Grundsicherung vorgelegt. Sie will eine effektivere Ausgestaltung der Sozialleistungen erreichen. Die Diakonie Deutschland bezweifelt, dass die neue Grundsicherung dabei hilft. „Ein großer Teil der Leistungsberechtigten muss sehr große Hürden überwinden, um sich selbstständig finanzieren zu können. Gründe dafür sind zum Beispiel persönliche Probleme, Lücken in der Ausbildung oder gesundheitliche Einschränkungen. Solche Barrieren lassen sich nicht einfach durch mehr Druck beiseiteschieben, sondern müssen aktiv bearbeitet werden. Dazu sind gezielte Maßnahmen zur sozialen und arbeitsmarktpolitischen Integration nötig: Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihr Leben langfristig selbstständig zu finanzieren“, erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland. Die Neuregelung stelle hingegen eine Abkehr von einer Unterstützung und Begleitung dieser Menschen auf Augenhöhe dar. Sie beende den von der Diakonie Deutschland mit der Einführung des Bürgergeldes begrüßten Paradigmenwechsel im Sozialgesetzbuch II.

Zwar könne von Leistungsberechtigten Mitarbeit und Mitwirkung eingefordert werden, so Schuch. „Kürzungen und Sanktionen treffen jedoch besonders Menschen mit psychischen Belastungen, Sprachbarrieren oder in persönlichen Krisen. Hier muss die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt werden.“ Das Versprechen von Ausnahmen bei Sanktionen helfe wenig, weil die Betroffenen entsprechende Nachweise oft nicht schnell genug erbringen könnten, da sie häufig sehr lange auf psychologische Unterstützung warten müssten.

Wie der aktuelle Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigt, nimmt fast die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche nicht wahr. Gründe dafür sind Scham, Angst vor Kontrolle oder mangelnde Kenntnis. „Nur wer sich traut, seinen Anspruch geltend zu machen, ist auch für Unterstützungsangebote erreichbar. Hier brauchen wir einen schnelleren und unbürokratischen Zugang. Besondere Hilfen am Arbeitsmarkt sind zwar gesetzlich vorgesehen, aber nicht ausreichend finanziert. Gezielte Investitionen in Begleitung, Integration und die Stärkung sozialer Teilhabe sind nötig. Hier muss die Koalition nachbessern.“

Kritisch sieht die Diakonie Deutschland außerdem die Kürzungen bei den Wohnkostenzuschüssen. „Diese Regelungen ignorieren die Realität auf dem angespannten Wohnungsmarkt und fördern Wohnungslosigkeit“, so Schuch.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf „Neue Grundsicherung“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 20.11.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat in einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zentrale Verbesserungen begrüßt, zugleich aber deutlichen Reformbedarf angemahnt. Entscheidend ist, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als Leitprinzip ernst genommen und durchgängig umgesetzt wird.

„Der Entwurf enthält wichtige Impulse, bleibt aber beim konsequenten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung hinter internationalen und verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb kritisiert, dass der Entwurf kein Gesamtkonzept für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht erkennen lässt. Deutschland muss die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich umfassend umsetzen, sodass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung strafbar ist. Zudem problematisiert der djb, dass zentrale Begriffe, z.B. Zwangsprostitution, oft falsch eingesetzt werden und so Konsens und Gewalt vermischen. Mit Blick auf die neuen Straftatbestände warnt der djb vor Widersprüchen zum Prostituiertenschutzgesetz. Außerdem beanstandet der djb die begriffliche Einbettung von Minderjährigen in den Bereich „Ausbeutung in der Prostitution“, die verschleiert, dass es sich um sexuellen Missbrauch handelt.

Erneut betont der djb die Gefahren hinter einem pauschalen Sexkaufverbot. „Ein solches Verbot kriminalisiert selbstbestimmte Sexarbeit und verhindert nicht Ausbeutung, sondern verschärft sie häufig. Stattdessen braucht es ein regulatorisches Modell, das Rechte von Sexarbeiter*innen schützt, Ausstiegswege sichert und geschlechterbezogene Ungleichheiten berücksichtigt“, betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

Ein wirksamer Opferschutz setzt ein konsensbasiertes Gesamtkonzept voraus – mit präzisen Begriffen, klarer Gesetzgebung ohne Widersprüche und einer an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Strafverfolgung. Dafür braucht es auch flankierende Reformen in der Strafprozessordnung und im Aufenthaltsrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.12.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Polen (EuGH, Urteil vom 25.11.2025 – C-713/23). Der Gerichtshof bestätigt damit: EU-Mitgliedstaaten müssen eine im EU-Ausland rechtswirksam geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe zweier Unionsbürger*innen anerkennen. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Paare in Europa.

„Die Entscheidung stellt klar, dass gleichgeschlechtliche Paare auf das Recht setzen können. Auch ihre Ehe ist in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union geschützt. Das ist gelebte demokratische Rechtsstaatlichkeit, und darauf kann Europa stolz sein,“ betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. 

Dem Verfahren lag der Fall eines deutsch-polnischen und eines polnischen Staatsangehörigen zugrunde, die 2018 in Deutschland eine Ehe geschlossen hatten und anschließend ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen begründen wollten. Das Standesamt in Warschau verweigerte die Anerkennung der Ehe. Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine solche Verweigerung einen Eingriff in das europäische Recht der Freizügigkeit darstellt, weil sie zu schwerwiegenden Nachteilen führen kann. Unionsbürger*innen können ihr Recht auf Freizügigkeit nur sinnvoll ausüben, wenn ihnen ein kontinuierliches Familienleben garantiert bleibt – unabhängig davon, in welchem Unionsmitgliedstaat sie leben.

„Der EuGH hat alle von Polen vorgebrachten Argumente verworfen. Damit stärkt das Gericht den Grundrechtsschutz in der EU und setzt das Recht auf Freizügigkeit effektiv durch“, erklärt Valentina Chiofalo, Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb.

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Familienrechtskommission, hebt hervor: „Der EuGH stellt – im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – erneut klar, dass der grund- und menschenrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare gleichermaßen gilt.“

Der EuGH lässt den Mitgliedstaaten weiterhin Spielräume bei der Ausgestaltung ihres Familienrechts. Sie sind aus EU-Recht etwa nicht verpflichtet, eine Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen. Der Fall verdeutlicht aber einmal mehr die Grenzen eines diskriminierenden Familienrechts. Insofern ist das Urteil auch ein erneutes Signal an den deutschen Gesetzgeber, sein Familienrecht nach der Einführung der „Ehe für alle“ endlich auch bei den Ehewirkungen im Abstammungsrecht eigeninitiativ auf die Höhe der Zeit zu bringen – nicht nur über die Anerkennung von im Ausland begründeten Familien, sondern diskriminierungsfrei auch für alle Familien, die in Deutschland entstehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.11.2025

Der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch großen Nachholbedarf gibt. Im Gesamtergebnis schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Dem „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes liegen 101 Kinderrechte-Indikatoren zugrunde, die basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat auf der Basis des ersten Kinderrechte-Index 2019 fortgeschrieben oder neu entwickelt wurden. Dabei wurden sechs Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

  • Bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung, das sowohl die politische Partizipation, Fragen einer kindgerechten Justiz als auch die Beteiligung in Bildungsinstitutionen in den Blick nimmt, schneiden Bremen, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab.
  • Das Recht auf Schutz, das neben dem präventiven Kinderschutz auch die Meldung und Behandlung von Kinderschutzfällen beinhaltet, setzen Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vergleichsweise am besten um.
  • In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen wird das Recht auf Gesundheit, das im Kinderrechte-Index sowohl den Zugang zum Gesundheitssystem als auch Prävention und Gesundheitsförderung umfasst, am besten umgesetzt.
  • Bei der Umsetzung des Rechts auf angemessenen Lebensstandard als eine Voraussetzung für die gute körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes schneiden Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen vergleichsweise am besten ab.
  • Das Recht auf Bildung auf der Grundlage der Bildungsinfrastruktur, der Chancengleichheit sowie der Vermittlung von Bildungsinhalten und -zielen setzen Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen am besten um.
  • In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen wird das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben als ein entscheidendes Kriterium für die Qualität der Kindheit und für eine optimale Entwicklung und die Förderung der Widerstandsfähigkeit, vergleichsweise am besten umgesetzt.

Der Index untersucht die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern und zeigt so vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern auf. Damit ist der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Instrument insbesondere für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

„Der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt ganz deutlich auf, dass die Chancen der jungen Menschen in unserem Land nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen kann insbesondere bezogen auf die Kinderrechte keine Rede sein. Der Wohnort entscheidet vielfach darüber, inwiefern Kinderrechte verwirklicht werden: etwa durch frühkindliche Bildungsangebote, Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Kommune oder in der Schule und im Verein, durch eine ausreichende ärztliche Versorgung, die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit oder funktionierende Kinderschutzsysteme. 33 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland stehen wir im Hinblick auf die Kinderrechte weiterhin vor einem föderalen Flickenteppich. Hier gilt es für jedes Bundesland, auf Grundlage der vielen Beispiele guter Praxis in den anderen Bundesländern ihre kinderrechtlichen Bemühungen zu verstärken. Dabei zeigt der Kinderrechte-Index 2025 ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine alleinige Frage der Kassenlage, sondern vielmehr des politischen Willens ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

„In mehreren Bereichen gab es in den letzten Jahren Fortschritte. So haben seit dem ersten Kinderrechte-Index 2019 einige Bundesländer Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche gesetzlich gestärkt, Landeskinderschutzstrategien entwickelt oder Programme gegen Kinderarmut gestartet. Aber kein Bundesland setzt die Kinderrechte umfassend um, hier ist noch viel Luft nach oben. So braucht es in allen Bundesländern eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen“, so Lütkes weiter.

„Auch die psychosoziale und mentale Gesundheit von Kindern muss flächendeckend gestärkt werden, beispielsweise durch den Ausbau von Vorsorge- und Hilfsangeboten. Landesstrategien zur Kinderarmutsprävention sollten Standard sein, kommunale Präventionsnetzwerke in diesem Bereich aufgebaut und langfristig gefördert werden. Es gilt zudem, Justiz und Verwaltung kindgerechter zu gestalten, etwa durch verbindliche Standards zur Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in diesem Bereich. Der Kinderrechte-Index hat aber auch gezeigt, dass ein bundesweites, indikatorengestütztes Kinderrechte-Monitoring unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen etabliert werden sollte. Denn in wichtigen Bereichen wie der Gesundheit oder dem Armutserleben von Kindern und Jugendlichen fehlt es an ausreichend aufgeschlüsselten und kontinuierlich erhobenen Daten. Hier ist insbesondere der Bund gefordert mehr langfristige Forschung zu finanzieren und seiner Verpflichtung zur Überwachung der Kinderrechte nachzukommen“, sagt Anne Lütkes.

Der Kinderrechte-Index 2025 des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So wurden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 101 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Es wurden Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch eine repräsentative Umfrage unter 3.218 Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern erhoben. Durch schriftliche Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in weitergehenden Recherchen werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Einschätzungen und Forderungen der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates des Deutschen Kinderhilfswerkes, der auch an der Schwerpunktsetzung der Studie, der Auswertung der Indikatoren und an der Entwicklung der Kinder- und Jugendumfrage mitgewirkt hat.

Der Kinderrechte-Index 2025 erscheint online. Den zusammenfassenden Studienbericht, die sechs Analysepapiere zu den Teilindizes, Steckbriefe zu den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer sowie eine Beschreibung zur Methodik finden Sie unter www.dkhw.de/kinderrechte-index.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.12.2025

Mit Dynamischer Familienarbeitszeit win-win-win für Familien, Gesellschaft und Wirtschaft

Viele Mütter wünschen sich, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten und viele Väter hätten gerne mehr Zeit für die Kinder. Mit einer Dynamischen Familienarbeitszeit möchte die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) Eltern die Umsetzung ihrer Wünsche erleichtern. Eine heute von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung mit aktuellen Daten zur Rushhour des Lebens zeigt, dass ein solches zeitpolitisches Angebot für das Leben von Familien viele positive Effekte haben kann.

„Wir wenden uns mit unserer Idee insbesondere an die Väter“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Über 70 Prozent von ihnen wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Wir möchten sie darin unterstützen, in der Kleinkindzeit ihre Erwerbsarbeit zugunsten von Sorgearbeit zu reduzieren, wie es Mütter bereits seit Jahren tun. Nur wenn Väter früh Verantwortung für Haushalt und Kinder übernehmen, gelingt eine faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Eltern. Dann haben Mütter bessere Chancen, ihre Arbeitszeit in den verschiedenen Lebensphasen schrittweise wieder zu erhöhen.“

Ihre Eckpunkte für eine solche Dynamische Familienarbeitszeit für die Zeitspanne zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes hatte die eaf bereits 2022 vorgestellt: Elternpaare, bei denen beide in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Sorgearbeit einschränken, sollen durch eine staatliche finanzielle Leistung unterstützt werden. Bedingung dafür ist, dass beide Elternteile nur innerhalb eines festgelegten Stundenumfangs erwerbstätig sind. Die eaf wird ihren Vorschlag in Kürze konkretisieren und als Forderung in die Politik tragen.

„Wir sehen hier die Chance auf eine win-win-win-Situation für Wirtschaft, Gesellschaft und Eltern“, erklärt Bujard, der zusammen mit Dr. Leonie Kleinschrot Autor der FES-Analyse ist.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.11.2025

Im Rahmen zweier Familienforen in Kooperation mit dem Familienzentrum der Lauterbach-Schulen in Reinickendorf kam der Berliner Beirat für Familienfragen mit Eltern, Schulkindern und Fachkräften ins Gespräch. Ein zentrales Ergebnis: Besonders Mütter, Alleinerziehende und Eltern mit Migrationserfahrung stehen vor großen Hürden auf dem Arbeitsmarkt.

Vor allem Mütter berichteten von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Trotz vorhandener Qualifikationen finden viele von ihnen keinen Zugang zu existenzsichernder Arbeit. Unflexible Arbeitszeiten und fehlende Kinderbetreuung in den Randzeiten verhindern die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten oder Sprachkursen. Gleichzeitig erschwert häufig die mangelnde Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse den beruflichen (Wieder-)Einstieg.

Die Eltern äußerten klar den Wunsch nach fair bezahlten Jobs jenseits klassischer Hilfstätigkeiten, besseren Chancen auf berufliche Qualifizierung und einem Arbeitsmarkt, der ihre familiäre Realität berücksichtigt. Im Austausch wurden weitere zentrale Problemlagen deutlich:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Schichtarbeit, lange Arbeitswege oder die Betreuung von Angehörigen mit Beeinträchtigung bringen viele Familien an ihre Grenzen. Es fehlt an flexiblen Arbeitszeitmodellen und niedrigschwelligen Entlastungsangeboten.

  • Alltagsbelastung und finanzielle Unsicherheit

Steigende Lebenshaltungskosten, Wohnungsmangel und lange Bearbeitungszeiten bei Sozialleistungen führen zu wachsenden Existenzängsten und dauerhafter Überforderung.

  • Personalmangel in Schule und Hort

Eltern berichteten von fehlenden Fachkräften und mangelnder individueller Förderung an den Schulen ¬ mit direkten Folgen für die Bildungschancen ihrer Kinder.

  • Sozialer Zusammenhalt und Diskriminierung

Diskriminierungserfahrungen etwa aufgrund des Kopftuchs oder einer Beeinträchtigung sind für viele Familien Realität. In den Gesprächen an der Reinickendorfer Schule war der Wunsch nach mehr Respekt und einem solidarischen Miteinander deutlich spürbar.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Familien stemmen tagtäglich enorme Belastungen – zwischen Arbeit, Sorge, Schule und Existenzsicherung. Damit Kinder gute Chancen haben und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt, müssen Politik und Verwaltung Familien konsequent entlasten und ihre Lebensrealität ins Zentrum des Handelns stellen: durch bessere Zugänge zum Arbeitsmarkt, verlässliche und flexible Kinderbetreuung, mehr Personal im Bildungsbereich sowie gezielte Maßnahmen gegen soziale Ungleichheit und Diskriminierung.“

Die detaillierten Ergebnisse der beiden Familienforen können Sie hier downloaden.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 03.12.2025

LSVD fordert Verantwortung der Bundesregierung ein

Heute ist der Welttag der Menschenrechte, der an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert. Dazu erklärt Henny Engels für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt zur Bedeutung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weiteren queere Menschen (LSBTIQ*):

Dieses Jahr hat gezeigt, wie rasant der antidemokratische Backlash weltweit voranschreitet. Deutschland trägt eine besondere historische Verantwortung für die Verfolgung von LSBTIQ* und muss sich deswegen – auch weltweit –  für den Schutz von LSBTIQ* einsetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihr internationales Engagement für die Menschenrechte von LSBTIQ* zu verstärken. Deutschland muss sein Wort halten und die bereits im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms nach Pakistan ausgereisten LSBTIQ* aus Afghanistan retten. Weil der Bedarf für humanitäre Hilfe seit Jahren ansteigt, dürfen die Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit nicht bestehen bleiben. Mindestens 0,5 % der Gelder in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit müssen in LSBTIQ*-spezifische Projekte fließen. Zudem erwarten wir, dass Deutschland sein Engagement in der Equal Rights Coalition (ERC) fortsetzt und weiter ausbaut. Nur mit klaren politischen Signalen und ausreichenden Ressourcen kann der weltweit zunehmenden Bedrohung für LSBTIQ* wirksam begegnet werden.

Die demokratische Zivilgesellschaft gerät zunehmend unter Druck. Shrinking Spaces schränken ihre Handlungsmöglichkeiten ein: Während autoritäre Denkmuster an Einfluss gewinnen, verliert die Selbstverpflichtung zum Schutz von Menschenrechten an Bedeutung. Besonders deutlich wird dies bei der Menschenwürde von LSBTIQ*-Personen, die in vielen Ländern offen in Frage gestellt wird; unter anderem in Afghanistan, Georgien, Iran, Irak, Russland. In Ghana, Mali, Burkina Faso und Liberia stehen LSBTIQ*-kriminalisierende Gesetzesentwürfe vor der Verabschiedung. In Kasachstan steht ein landesweites Gesetz vor der Verabschiedung, das nach russischem Vorbild sogenannte „LGBTI-Propaganda“ verbieten soll – ohne jede rechtliche Definition und mit potenziell weitreichenden Folgen für LSBTIQ*-Personen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Medien, Kunst- und Kulturschaffende sowie den gesamten zivilgesellschaftlichen Raum. Auch innerhalb der EU muss Deutschland deutlicher Position beziehen, nicht nur bei der Bekämpfung von Rollbacks fundamentaler Rechte in anderen Mitgliedstaaten und bei Beitrittskandidaten, sondern auch bei der Aufrechterhaltung internationaler Schutzverpflichtungen, unter anderem bei der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 10.12.2025

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17.11.2025 seinen 2. Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen und Mädchen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten und Wohnungs- und obdachlose Frauen, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft. Offen ist auch, gesetzlich sicher zu stellen, dass der Gewaltschutz Vorrang vor dem Umgangsrecht hat.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.11.2025

Elterngeld-Befragung – Erfahrungen aus der Praxis gesucht

In einer aktuellen Befragung wird untersucht, welche Faktoren die Aufteilung von Elternzeit und Elterngeld beeinflussen und wie sich Einkommen und Elterngeld in unterschiedlichen Familienformen auswirken – etwa bei Paaren, Getrennterziehenden oder Alleinerziehenden sowie beim ersten und zweiten Kind.

Die Prognos AG führt die Befragung im Auftrag des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM) durch. Ziel ist es, anhand realer Beispiele sichtbar zu machen, ob das heutige Elterngeld bestehende Einkommensunterschiede zwischen Müttern und Vätern verringert oder verstärkt.

Teilnehmen können Eltern, die

+seit 2015 erstmals Elterngeld bezogen haben,

+derzeit kein Elterngeld mehr beziehen und

+vor dem ersten Bezug ausschließlich abhängig beschäftigt waren.

Der Fragebogen umfasst Angaben zur eigenen Person, zur Aufteilung der Elterngeldmonate, zu Einkommen vor, während und nach dem Bezug sowie zur Höhe des Elterngeldes.

Weitere Hinweise und den Fragebogen finden Sie hier:  https://survey.prognos.com/index.php/719276

Quelle: Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM)

WEITERE INFORMATIONEN

Familien mit kleinen Kindern fehlt vor allem eines: Zeit. Unsere neue Analyse Eltern in der Rushhour des Lebens entlasten: Die Dynamische Familienarbeitszeit zeigt deutlich, wie stark sich Erwerbs- und Sorgearbeit in der „Rushhour des Lebens“ verdichten und wie groß die Lücke zwischen Ideal und Realität ist.

Väter arbeiten häufiger mehr Stunden, als sie wollen. Mütter älterer Kinder reduzieren ihre Erwerbsarbeit stärker, als es ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Das Ergebnis: ein hoher Gender-Care und Gender-Working-Time-Gap, der langfristige Ungleichheiten verstärkt.

Die Analyse von Martin Bujard und Leonie Kleinschrot (BiB) macht sichtbar, was sich Eltern wirklich wünschen, und wie die Dynamische Familienarbeitszeit zu einer Verbesserung der partnerschaftlichen Aufteilung beitragen kann.

Jetzt die neue Analyse lesen

Am 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Menschenrechte sind dann am stärksten, wenn sie universell gelten. Auch Bestrebungen zur Gleichstellung profitieren von der Solidarität möglichst vieler Menschen.

Intergeschlechtliche Menschen sind besonders stark von Menschenrechtsverletzungen betroffen. So wird beispielsweise ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, wenn nicht dringliche, medizinische Eingriffe an ihren Geschlechtsmerkmalen im Kindesalter (und damit häufig ohne effektive Einwilligung) vorgenommen werden.

Die Beobachtungsstelle hat sich intensiv mit Fragen der Gleichstellung intergeschlechtlicher Menschen beschäftigt:

  • Mit unserer Expertise zur Operationsverbot-Gesetzgebung in Deutschland, Malta und Portugal leisten wir einen inhaltlichen Beitrag zur europaweiten Debatte über den effektiven Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor Menschenrechtsverletzungen.
  • Mit unserem Dossier zur Gleichstellung intergeschlechtlicher Personen in Europa fragen wir, wie gut die EU die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen schützt, stellen die Europaratsempfehlung vom Oktober 2025 zum Thema vor und erfahren von politisch Aktiven der Zivilgesellschaft, wo sie Handlungsbedarfe sehen.
  • Unsere Infografik stellt die zentralen Aspekte der Europaratsempfehlung kurz vor.

Alle drei Veröffentlichungen sind auf Deutsch und Englisch erschienen und können unter https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/lgbtiq#89 kostenlos heruntergeladen werden.

Die eaf und EEB suchen zum 1. Januar 2026 ein neues Teammitglied, das sie als Projektkoordinator:in für das Programm „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“ verstärkt. Auf der Website finden Sie die dazu passende Stellenausschreibung.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 12/2025

AUS DEM ZFF

Die Geschäftsführerin des ZFF, Sophie Schwab, wird am Kitagipfel der Linken im Bundestag aktiv beteiligt sein. Gemeinsam mit Dominique Schneider (BEVKi) gestaltet Sophie Schwab den Workshop „Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag?“. Wir freuen uns auf den Tag und viele spannende und gewinnbringende Diskussionen.  

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Fraktion Die Linke im Bundestag

Ort: Berlin

Seit Jahren ignorieren die jeweiligen Bundesregierungen die Dauerkrise, in der sich das Kita-System befindet – seit Jahren fordern wir die Bundesregierungen auf, endlich die relevanten Akteure zusammen zu bringen, um Lösungen zu erarbeiten. Die Bundesregierung duckt sich mit großer Verlässlichkeit weg, während ein Autogipfel dem nächsten folgt. Nachdem das Problem von Regierungsseite nicht in die Hand genommen wird, kümmern eben wir uns – wie in unserem Hundert-Tage-Programm angekündigt – darum. Zusammen mit euch wollen wir die aktuelle Situation in ihren vielfältigen Dimensionen betrachten und Antworten auf die Kita-Krise erarbeiten und diskutieren.

Die Nachfrage ist groß und die Plätze sind begrenzt. Daher wir eine zeitnahe Anmeldung empfohlen unter: https://veranstaltungen.dielinkebt.de/kitagipfel/

Anmeldeschluss ist der 14.11.2025.

Programm:

09.00 Uhr Einlass

09.30 Uhr Kaffee

10.00 Uhr Eröffnung

Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek und Prof. Dr. Nikolaus Meyer (Hochschule Fulda)

11.00 Uhr Workshops I

  • Kita mal vom Kind aus gesehen – Kinderinteressen in den Mittelpunkt stellen. Mit: Sarah Matzke (Deutsches Kinderhilfswerk) Susann Rüthrich (Kinderbeauftragte Sachsen) und MdB Clara Bünger
  • Wo bitte geht´s zum Traumjob? Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen. Mit: Franziska Bruder (ver.di), Erzieher*innen, Melanie Krause (Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen-Bremen) und MdB Anne Zerr
  • Herausforderungen sinkender Kinderzahlen: Bessere Qualität statt Schließungen. Mit: Sophie Koch (Volkssolidarität), Norbert Müller (GFB – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH), Dr. Silvia Ristow (Oberbürgermeisterin Bernburg/Saale) und MdL Eva von Angern (Sachsen-Anhalt)
  • Ganztagsbetreuung als Chance: Lern- und Lebensorte kindgerecht gestalten! Mit: Alessandro Novellino (GEW), Regina Thinius (angefragt, Fachdienst „Finanzhilfen für Familien“, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Ines Tesch (Schulleiterin Sigmund-Jähn-Grundschule, Fürstenwalde) und MdB Nicole Gohlke
  • Herausforderungen in der Erzieher*innenausbildung. Mit: Elke Alsago (ver.di), Ute Eggers (Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten e.V. BöfAE) und MdB Maren Kaminski

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Workshops II

  • Gerät die Qualität in der Krise unter die Räder? Gute Kitas für Alle! Mit: Birte Radmacher (GEW) und Judith Adamczyk (AWO) vom Bündnis Kita-Qualität und Daniela Heimann (Landeselternbeirat NRW)
  • Kitafinanzierung, Föderalismus und Beitragsfreiheit – Linke Vorschläge wider die vorherrschende Ohnmacht. Mit: U.a. MdL Ulrike Grosse-Röthig (Thüringen), Anna Weber (LAG Kinderarmut Berlin) und MdBB Miriam Strunge (Bremen)
  • Frühkindliche Bildung in Zeiten von Sprachdiagnostik und Deutschkursen. Mit Benedikt Wirth (Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM), Timm Albers (Universität Paderborn)
  • Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag? Mit: U.a. Dominique Schneider (Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege BEVKi), Sophie Schwab (Zukunftsforum Familie ZFF) und MdB Mandy Eißing
  • Früher Ausgrenzung entgegentreten: Wie verhindern wir soziale Selektion in Kitas? Mit: Niels Espenhorst (Der Paritätische) Kjersti Nichols & Alaa Yakoub Agha (Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt LAMSA e.V.) und MdB Cansin Köktürk

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Wie Weiter?!

Zwischenergebnisse  und Podiumsdiskussion. Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek

17.00 Uhr Ende & Verabschiedung

Wir freuen uns, dass unsere Geschäftsführerin, Sophie Schwab, am Abschlusspanel des Festivals „Reproductive Futures-  Feministische Visionen für gerechte Sorge“ am 22.11.2025 teilnehmen wird.

Das Abschlusspanel der Veranstaltung bringt Perspektiven aus Wissenschaft, Aktivismus und Praxis zusammen, um über feministische, queere und intersektionale Ansätze zu reproduktiver Gerechtigkeit, Care und Gemeinschaft zu diskutieren.  

Termin: 20. – 22. November 2025

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Kuration des Festivals: Sophie Bauer, zusammen mit dem Gunda Werner Institut, der Global Unit für Feminismus und Geschlechterdemokratie und Alisa Tretau mit disruptif e.V. (Nicht nur Mütter waren schwanger) 
Das zweitägige Festival „Reproductive Futures. Feministische Visionen für gerechte Sorge“ bringt Akteur*innen aus Wissenschaft, Kunst, Aktivismus und Praxis zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft von Reproduktion, Familie und Sorgearbeit interdisziplinär und intersektional zu beleuchten.
In den drei Programmschwerpunkten Körper, Raum und Zeit schauen wir etwa auf Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und antifeministische Angriffe auf reproduktive Rechte, aber auch auf sorgezentrierte Infrastrukturen und die Zukunft von Sorge.

Freitag, 21. November, 19:00-22:00 Uhr:
Das Reproductive Futures Festival wird mit dem Dokumentarfilm„9-Month Contract” vonKetevan Vashagashvili eröffnet – einer sehr persönlichen Darstellung von Leihmutterschaft, Mutterschaft und Würde in einer unregulierten Reproduktionsindustrie in Tiflis, Georgien. 
Im Anschluss an die Vorführung hält Amrita Pande eine Keynote, in der sie ihren neuen Bericht „Mapping Global Surrogacy” vorstellt. Der Abend endet mit einer Podiumsdiskussion zum Thema Leihmutterschaft und Reproduktionsökonomie mit Amrita Pande, Irina Herb und Ketevan Vashagashvili, moderiert von Derya Binisik von der Global Unit for Feminism and Gender Democracy der Heinrich-Böll-Stiftung. 

Diese Veranstaltung am Freitagabend findet komplett auf Englisch statt und kann im Livestream mitverfolgt werden. Teilnehmende via Livestream müssen sich nicht vorab anmelden.

Samstag, 22. November, 11.00 – 20.30 Uhr:
Am 22.11. setzen wir den Tag mit verschiedenen Panels und Installationen rund um das Thema   Sorge und Reproduktion fort. Das englischsprachige Panel „Reproductive bodies – Bodies of reproduction“, u.a. mit Amrita Pande, Elizabeth Ngari von Women in Exile und Jonte Lindemann vom genethischen Netzwerk stellen sich die Frage, welche Körper sich gesellschaftlich eigentlich reproduzieren dürfen – und welche strukturell daran gehindert werden. In der Werkstatt zum Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigen wir uns mit der Sorge um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Wie geht’s weiter mit Paragraph 218, was ist ein sicherer Schwangerschaftsabbruch und welche Bilder zum Schwangerschaftsabbruch werden eigentlich medial produziert?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Mehr Arbeit, weniger Zeit: Während politische Debatten auf Wettbewerbsfähigkeit und Vollzeit setzen, drohen Care-Arbeit, Familie und Selbstsorge aus dem Blick zu geraten. Schon heute stehen viele Menschen vor der Herausforderung, Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren – oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit.
Unsere Dokumentation zeigt, warum Care-Arbeit die Grundlage unserer Gesellschaft ist – und wie sie endlich mehr gesellschaftliche Anerkennung finden und ihre geschlechtergerechte Aufteilung verbessert werden kann.

Die Dokumentation können Sie hier herunterladen.

Am 24. Oktober 2025 findet erstmals der Tag der pflegenden Eltern statt. Ziel ist es, die enorme, meist unbezahlte Pflegearbeit von Eltern sichtbar zu machen, die ihre Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung jahrelang betreuen und pflegen. Neben Anerkennung und Solidarität steht in diesem Jahr vor allem eine politische Forderung im Mittelpunkt: die soziale und finanzielle Absicherung der pflegenden Eltern.

Denn pflegende Eltern leisten rund um die Uhr Pflege- und Betreuungsarbeit, meist unbezahlt. Viele müssen ihre Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender zuverlässiger Unterstützungs- und Entlastungsangebote reduzieren oder ganz aufgeben. Einkommensverluste, Altersarmut und soziale Isolation sind die Folge. Besonders betroffen sind Allein- und Getrennterziehende, die häufig auf Bürgergeld angewiesen sind.

„Als pflegende alleinerziehende Mutter bin ich 365 Tage im Dienst. Ich habe keinen Urlaub, keine freien Wochenenden, keinen Feierabend. Zum Dank für meine ungesehene Arbeit bekomme ich dauerhaft Bürgergeld. Pflegende Angehörige leisten mehr als jeder 40-Stunden-Arbeitnehmer, werden aber mit Sanktionsdrohungen, Residenzpflicht und vielen weiteren Regeln des SGB II schikaniert. Das ist erniedrigend und zermürbend. Pflegende Angehörige gehören nicht ins Bürgergeld“, erklärt Melanie, die ihren autistischen Sohn mit Pflegegrad 3 pflegt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Pflegende Eltern rackern sich ab, damit unser System nicht kollabiert – und bekommen dafür leere Versprechen und Hiobsbotschaften. Ein Familienpflegegeld wird laut Koalitionsvertrag nur geprüft, während gleichzeitig vehement über Einsparungen in der Pflegeversicherung diskutiert wird. Wenn die Bundesregierung weiter auf Kosten pflegender Familien spart, ist das ein Armutszeugnis. Es ist Zeit, Geld in die Hand zu nehmen! Pflegende Familien brauchen soziale und finanzielle Absicherung im Gegenzug dafür, dass sie den Laden jeden Tag am Laufen halten.“

Bundesweite Aktionen und Symbol der Solidarität

Am 24. Oktober sind bundesweit verschiedene Aktionen geplant: Unterstützer*innen zeigen ihre Solidarität, indem sie zwei gekreuzte Kinderpflaster als Symbol für die Herausforderungen pflegender Eltern tragen. Unter dem Motto „Stell dir vor, du arbeitest rund um die Uhr – und keiner nennt es Arbeit“ posten Eltern ihre täglichen Pflege- und Betreuungsstunden in den sozialen Medien, um die unbezahlte Care-Arbeit sichtbar zu machen.

Der Tag der pflegenden Eltern soll zukünftig jährlich am 24. Oktober stattfinden und ein starkes Signal für Anerkennung, Solidarität und politische Veränderung setzen. 2025 steht dabei klar die Botschaft im Vordergrund: Pflegearbeit ist Arbeit und verdient finanzielle Absicherung, beispielsweise durch ein Pflegegehalt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.10.2025

                                                             

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind groß: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt – insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten eines abnehmenden Fachkräftepotenzials aufgrund der hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden.

Am 10. November treffen sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil. 

Im Rahmen des Spitzentreffens werden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 – 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören:

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Rahmen der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die  Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben.

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammen gebracht werden.

Im Detail zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“

Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz: https://www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.11.2025

Kommission übergibt Vorschläge zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie an Bundesministerin Karin Prien

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – dieses Ziel verfolgt die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die heute ihre Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben.“

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente „Berichtspflicht“ und „Auskunftsanspruch“, zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.11.2025

Zur Vorstellung des Zehn-Punkte-Plans der Bundesschülerkonferenz zur Verbesserung der mentalen Gesundheit junger Menschen erklärt Dr. Anja Reinalter, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die mentale Gesundheit junger Menschen ist kein Nice-to-have – sie ist Grundvoraussetzung für Bildung, Entwicklung und Zukunft. Wer psychisch überfordert ist, verliert Lernkraft, Motivation und Vertrauen in sich selbst – und damit auch seine Ausbildungs- und Studierfähigkeit. Damit verlieren wir als Gesellschaft genau die jungen Menschen, die wir morgen als Fachkräfte so dringend brauchen.

Fehlende mentale Gesundheit hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche: Allein im Gesundheitswesen entstehen dadurch jährlich Kosten von über 63 Milliarden Euro.

Jetzt muss die Bundesregierung liefern – mit einer nationalen Strategie für mentale Gesundheit, mehr Stellen für Schulsozialarbeit, mit Beratungsangeboten für Eltern und Fortbildung von Lehrkräften. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung das erfolgreiche Programm der Mental-Health-Coaches an Schulen auslaufen lässt. Zumal sie bisher keinerlei eigene Initiativen in diesem Bereich gestartet hat.

Zugleich braucht es eine stärkere Förderung digitaler und Medienkompetenz, damit Kinder und Jugendliche sich sicher im Netz bewegen. Vor allem müssen junge Menschen an politischen Prozessen, die sie betreffen, wirklich beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2025

Zum vorläufigen Scheitern des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen im Meldewesen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen war erfolgreich. Ohne Mehrheit im Bundesrat musste die Bundesregierung die umstrittene Verordnung kurzfristig von der Tagesordnung nehmen.

Die Verordnung hätte diskriminierende Sonderregelungen geschaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dabei ist sie fachlich schlicht überflüssig: Das Selbstbestimmungsgesetz stellt bereits heute sicher, dass die Identität einer Person nachvollziehbar bleibt, auch für Sicherheitsbehörden.

Die Bundesregierung muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Vorgehen nicht nur unnötiges Misstrauen gegenüber queeren Menschen geschürt, und sich dabei erneut mit rechtsextremen und menschenfeindlichen Kräften gemeingemacht zu haben, sondern auch erneut versucht zu haben, ein verfassungsrechtlich höchst problematisches Vorhaben ohne gesicherte politische Mehrheit durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine grundlegende Reform des Aufstiegs-BAföG. In einem entsprechenden Antrag (21/2562) bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

 „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2575), der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

In Deutschland hat jede vierte Person eine Einwanderungsgeschichte. Von diesen 21,2 Millionen Menschen sind rund drei Viertel selbst nach Deutschland zugewandert, ein weiteres Viertel wurde hierzulande geboren. Doch wie geht es dieser vielfältigen Bevölkerungsgruppe – wie zufrieden ist sie? Antworten darauf gibt der aktuelle BiB.Monitor Wohlbefinden 2025 des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA und weiterer Datensätze untersucht der diesjährige Monitor, wie sich die Lebenszufriedenheit von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen nach ihrer Ein- und Auswanderungsgeschichte unterscheidet. Dies umfasst sowohl Zugewanderte und deren Nachkommen als auch Menschen, die aus Deutschland weggezogen sind. Das Besondere am BiB.Monitor Wohlbefinden: Er beleuchtet nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit, sondern identifiziert auch die Anteile der wenig und der sehr Zufriedenen, also die Verteilung an den Rändern.

Das subjektive Wohlbefinden ist ein zentraler Indikator für den individuellen und den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand. Im Kontext der Zuwanderung ist es darüber hinaus ein wichtiger Indikator dafür, wie gut Integration und Teilhabe gelingen. „Die Lebenszufriedenheit von Menschen mit Einwanderungsgeschichte variiert durchaus nach Herkunftsland“, erläutert BiB-Direktorin und Mitautorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Eine herkunftsbezogene Differenzierung bei der Erfassung des Wohlbefindens ermöglicht es, migrationsspezifische Herausforderungen sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterzuentwickeln. „Dies kann uns wichtige Hinweise für eine gelingende Integration geben“, so Spieß.

Befragte, die selbst zuwanderten, sind zufriedener als die Kinder von Zugewanderten

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit ist bei der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte und bei Eingewanderten gleich hoch – sie liegt auf einer Skala von 1 bis 10 bei jeweils 7,1 Punkten. Vor allem eingewanderte Frauen berichten mit 7,3 Punkten eine relativ hohe Zufriedenheit, die über dem Wert der Männer liegt (7,0 Punkte). Interessant: Nachkommen von Eingewanderten liegen nur bei 6,8 Punkten; diese Gruppe weist zudem den höchsten Anteil wenig Zufriedener auf. Berücksichtigt man jedoch sozioökonomische und demografische Merkmale wie Einkommen, Bildung oder Haushaltsstruktur, verschwinden die Unterschiede. „Merkmale wie das Einkommen, die Erwerbstätigkeit, die formale Bildung oder die Haushaltszusammensetzung hängen sowohl mit der Einwanderungsgeschichte als auch mit der Lebenszufriedenheit zusammen. Deshalb ist es wichtig, sie bei dem Vergleich von Bevölkerungsgruppen und deren Wohlbefinden zu berücksichtigen“, erklärt Mitautor Dr. Sebastian Will, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB.

Mit längerem Aufenthalt ist die Lebenszufriedenheit höher

Die Lebenszufriedenheit von Zugewanderten ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer in Deutschland deutlich höher. Besonders hoch ist sie bei Menschen, die bereits vor mehr als 45 Jahren eingewandert sind: Sie erreichen im Durchschnitt 7,8 Punkte und weisen mit 33 Prozent den größten Anteil sehr Zufriedener auf. Zugleich ist in dieser Gruppe der Anteil der wenig Zufriedenen am geringsten, während er in den anderen Gruppen mit kürzerer Aufenthaltsdauer höher ausfällt. „In der Tendenz gilt: Je länger Zugewanderte in Deutschland leben, desto zufriedener sind sie mit ihrem Leben“, resümiert Will.

Hohe Zufriedenheit bei Zugewanderten aus Osteuropa

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit liegt bei Zugewanderten aus dem westlichen Ausland mit 7,1 Punkten auf dem gleichen Niveau wie bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden. Bevölkerungsgruppen aus Osteuropa weisen mit 7,2 Punkten noch etwas höhere Werte auf, während in Asien und Afrika Geborene mit 6,9 Punkten im Mittel geringere Zufriedenheitswerte zeigen. Nach Berücksichtigung von Merkmalen wie Einkommen, Alter oder Erwerbstätigkeit verringern sich die Unterschiede, sodass nur Eingewanderte aus Osteuropa weiterhin eine signifikant höhere Lebenszufriedenheit aufweisen.

Schutzsuchende aus der Ukraine mit geringeren, aber steigenden Zufriedenheitswerten

Ukrainerinnen und Ukrainer stellen derzeit die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden dar und weisen mit durchschnittlich 6,3 Punkten eine vergleichsweise niedrige Lebenszufriedenheit auf. Dies mag auch darin begründet liegen, dass in der Ukraine weiterhin Krieg herrscht. „Die allgemeine Zufriedenheit dieser Gruppe hat sich aber seit ihrer Ankunft in Deutschland von 5,9 Punkten im Jahr 2022 auf 6,3 Punkte im Sommer 2023 erhöht“, berichtet C. Katharina Spieß. „Dieser Anstieg hängt unter anderem mit dem Erlernen der deutschen Sprache, einer besseren Wohnsituation und einer Erwerbstätigkeit zusammen.“ Mehr als die Hälfte (51?Prozent) der ukrainischen Schutzsuchenden zählt zu den wenig Zufriedenen, wobei ältere Schutzsuchende über 50 Jahre besonders betroffen sind (60?Prozent).

Frauen aus der Ukraine sind im Durchschnitt unzufriedener als Männer, insbesondere Frauen über 50 Jahre, während Männer unter 50 Jahren am zufriedensten sind. Konkrete Faktoren, die die Lebenszufriedenheit erhöhen, sind gute Deutschkenntnisse, das Leben außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften, das Vorhandensein minderjähriger Kinder und einen Partner oder eine Partnerin im Haushalt und damit in Deutschland.

Ausgewanderte in Südeuropa am zufriedensten

Während viele Menschen nach Deutschland zuwandern, erwägen andere eine Auswanderung oder sind bereits ausgewandert. Im Jahr 2024 haben 0,4 Prozent der Deutschen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Von der im BiB.Monitor Wohlbefinden untersuchten Gruppe von Ausgewanderten leben die meisten seit durchschnittlich vier Jahren im Ausland und zu 71 Prozent in europäischen Ländern. Diese Ausgewanderten mit deutschem Pass berichten im Durchschnitt über eine höhere Lebenszufriedenheit als die Wohnbevölkerung in Deutschland, mit Spitzenwerten in Südeuropa (7,7 Punkte) und in nichteuropäischen Niedrigeinkommensländern wie der Türkei, China oder Mexiko (7,6 Punkte). Auch nach Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren bleiben vor allem die nach Südeuropa Ausgewanderten leicht zufriedener im Vergleich zu in andere Länder Ausgewanderten.

Deutlich weniger zufrieden zeigt sich hingegen die Bevölkerungsgruppe im jungen und mittleren Erwachsenenalter, die in Deutschland lebt, aber beabsichtigt, auszuwandern: Der durchschnittliche Zufriedenheitswert der Bevölkerungsgruppe, die eine eigene Auswanderung als wahrscheinlich einschätzt, liegt bei lediglich 6,4 Punkten.

Insgesamt ist die Lebenszufriedenheit in Deutschland leicht angestiegen

Insgesamt hat sich in Deutschland die durchschnittliche Lebenszufriedenheit im jungen und mittleren Erwachsenenalter (bis 52 Jahre) über alle Bevölkerungsgruppen hinweg stabilisiert und gegenüber den Vorjahren leicht verbessert. Im Vergleich zum Herbst 2022 stieg der Wert um gut 0,2 Punkte und lag Ende 2023 bei rund 7,1. „Der Anteil sehr Zufriedener nahm zu, während der Anteil wenig Zufriedener zurückging – ein deutlich positiverer Befund als etwa im Pandemiejahr 2021“, fasst BiB-Direktorin Spieß zusammen. Als mögliche Gründe für diese Entwicklung nennen die Forschenden das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen, einen gewissen Gewöhnungseffekt an die Ukraine-Krise sowie den Rückgang der Inflation ab Mitte 2023. Insgesamt nähert sich die Lebenszufriedenheit damit langsam wieder dem Vor-Pandemie-Niveau von etwa 7,4 Punkten an.

Studiendesign und zugrunde liegende Datensätze

Der BiB.Monitor Wohlbefinden untersucht einmal jährlich die Lebenszufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland. Dabei nimmt er wechselnde Aspekte in den Fokus. Die diesjährige Studie zum Wohlbefinden der Bevölkerung mit Wanderungsgeschichte stützt sich auf mehrere repräsentative Datensätze (FReDA, SHARE, BiB/FReDA-Ukraine-Stichprobe, IAB-BAMF-SOEP, GERPS), die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Die meisten Ergebnisse lassen sich auf das Jahr 2023 beziehen. Insgesamt ermöglichen die Datensätze einen breiten Blick auf das Wohlbefinden verschiedener Bevölkerungsgruppen mit realisierten oder geplanten Zu- und Auswanderungsabsichten.

Link zum Download der Studie:

www.bib.bund.de/wohlbefinden-2025

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.10.2025

Bei jungen Frauen in Deutschland dominiert ein egalitäres Rollenbild: Knapp zwei Drittel von ihnen haben entsprechende Einstellungen zur weiblichen Rolle. Sie erwarten beispielsweise keine negativen Folgen aus der Erwerbstätigkeit von Müttern auf ihre Kinder und sehen eine traditionelle Arbeitsteilung tendenziell nicht als die beste Lösung für Familien an. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hervor. Die Analysen basieren auf den Einstellungen zur weiblichen Rolle von 2.709 Frauen im Alter von 20 bis 30 Jahren, die über das familiendemografische Panel FReDA (2021 und 2023) befragt wurden.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, bilden unter den befragten Personen die als konsistent egalitär eingruppierten Frauen mit 62,2 % die größte Gruppe. „Sie stehen für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung bei Familie und Beruf und befürworten gleichstellungsbezogene Grundsätze“, erklärt Dr. Sabine Diabaté vom BiB und Mitautorin der Studie. Knapp ein Fünftel (19,3 %) und damit deutlich weniger vertritt ein vereinbarkeitsorientiertes Modell: Diese Frauen unterstützen Gleichstellung zwar grundsätzlich, halten – anders als die Frauen mit einer egalitären Einstellung – eine Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und Eltern insgesamt jedoch als schlecht vereinbar mit den Bedürfnissen der Kinder. Der reichweitenstarke Social-Media-Trend der sogenannten „Tradwives“ – Influencerinnen, die ein traditionelles Rollenbild von Weiblichkeit, Mutterschaft und Fürsorgearbeit idealisieren – spiegelt sich ebenfalls bei knapp einem Fünftel der jungen Frauen (18,5 %). Diese Gruppe vertritt Einstellungen, die jenen der „Tradwives“ ähneln, weil sie die Mutterschaft als existenzielle Lebensaufgabe einer Frau ansehen, die Ehe stark idealisieren und eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau befürworten. Dazu zählen etwa die Überzeugungen, dass ein Kleinkind unter der Erwerbstätigkeit seiner Mutter leidet, eine Frau ohne ein Kind kein erfülltes Leben führen könne oder dass sich Frauen stärker auf die Familie als auf eine Karriere konzentrieren sollten.

Religion, Familie und Bildung als entscheidende Faktoren bei „Tradwife“-Überzeugungen

Eine vertiefte Analyse der jungen Frauen, deren Einstellungen zur weiblichen Rolle dem „Tradwife“-Muster stark ähneln, zeigt deutliche Zusammenhänge mit persönlichen Lebensumständen und sozialen Hintergründen: Vor allem Frauen, die sich selbst als religiös bezeichnen, vertreten mit höherer Wahrscheinlichkeit ein traditionelles Rollenbild. Auch Frauen, die selbst Mutter und verheiratet sind, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, solche Überzeugungen zu teilen. Zudem vertreten formal niedrig und mittel gebildete Frauen eher Einstellungen, die dem „Tradwife“-Ideal entsprechen, als hochgebildete. „Höher gebildete Frauen machen im Durchschnitt eher beruflich Karriere und sind häufiger finanziell unabhängig. Womöglich sind sie dadurch egalitärer eingestellt und hinterfragen traditionelle Rollenbilder – oder sie wählen gerade wegen ihrer egalitären Überzeugungen emanzipatorische Lebensentwürfe“, beschreibt Mitautorin Dr. Leonie Kleinschrot vom BiB das Phänomen.

Die Ergebnisse machen deutlich: Traditionelle Bilder der weiblichen Rolle sind zwar auf Social Media sichtbar und somit auch reichweitenstark, prägen jedoch im realen Leben nur eine Minderheit. Die Mehrheit der jungen Frauen in Deutschland orientiert sich an egalitären Vorstellungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.10.2025

inder von Eltern mit Wohneigentum haben höhere Chancen, eigene Immobilien zu besitzen, als Kinder von Mieter*innen – Zusammenhang schwächt sich aber in jüngeren Generationen ab: Immer mehr wohnen zur Miete – Abbau von Eigenkapitalhürden könnte sinnvoll sein

Junge Menschen in Deutschland besitzen deutlich seltener Wohnimmobilien als ihre Eltern und wohnen zunehmend zur Miete. Wer jedoch aus einer Eigentümerfamilie stammt, hat weiterhin deutlich bessere Chancen, selbst in den eigenen vier Wänden zu leben. Dieser Zusammenhang hat sich zwar abgeschwächt, ist im europäischen Vergleich aber hoch. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die DIW-Forscher Philipp Lersch mit zwei Kollegen von der Universität Oxford auf Basis von EU-SILC-Daten erstellt hat.

„Chancenungleichheit beim Wohneigentum aufgrund des familiären Hintergrunds besteht in Deutschland weiterhin, aber sie hat deutlich abgenommen“, fasst Lersch zusammen. Für die zwischen 1951 und 1954 geborenen Kinder lag die Wahrscheinlichkeit um 24 Prozentpunkte höher, Wohnimmobilien zu besitzen, wenn ihre Eltern ebenfalls Immobilien besaßen. Für die zwischen 1985 und 1989 geborenen Kinder sank sie auf 15 Prozentpunkte.

Der Trend geht zur Mietimmobilie

Die Menschen in Deutschland wohnen zunehmend zur Miete, auch wenn ihre Eltern Wohneigentum besaßen. Gleichzeitig besitzen weniger junge Menschen aus Mieterfamilien Immobilien als frühere Jahrgänge. Folglich schwächt sich der relative Zusammenhang zwischen elterlichem Wohneigentum und dem der Kinder über die Zeit deutlich ab. Zwar mag dies bei einigen auch Ausdruck sich wandelnder Wünsche an ihre Wohnsituation sein. Umfragen belegen aber den verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum, das als zentrale Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge gilt. „Selbst wenn junge Menschen gerne in die eigenen vier Wände ziehen würden, gelingt es ihnen immer seltener“, konstatiert Lersch, der im DIW Berlin die Forschungsgruppe Lebensverlauf und Ungleichheit leitet.

„Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein.“ Philipp M. Lersch

Ein Hauptgrund sind wohl die rasant gestiegenen Immobilienpreise: Seit 2011 legten sie in Deutschland um 77 Prozent zu – weitaus stärker als die Realeinkommen. Gleichzeitig sind die Mieten in Deutschland im europäischen Vergleich günstig und die Rechte der Mietenden hoch. Dies trägt dazu bei, dass im EU-Vergleich Wohneigentum in Deutschland wenig verbreitet ist. Dennoch hängt hierzulande der Wohneigentumsstatus der Kinder stärker von dem ihrer Eltern ab als in den meisten anderen europäischen Ländern.

„Politisches Ziel sollte nicht sein, allen Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen“, meint Lersch. „Wichtiger ist es, Wohnraum zugänglich zu machen, der – unabhängig davon, ob im Eigentum oder zur Miete – den Bedürfnissen der Menschen entspricht.“ Dazu müsse eine umfassende Strategie entwickelt werden, die Menschen Auswahl und Entscheidungsfreiheit auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht, die also für genügend Wohnraum zu erschwinglichen Preisen sorgt. „Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein. Eigenkapitalhürden sollten daher gesenkt werden – etwa durch Modelle wie den Mietkauf.“

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.10.2025

Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist sozialpolitisch notwendig, generationengerecht und finanziell tragbar. Gerade mit Blick auf Generationengerechtigkeit sollte eine Stabilisierung auf Dauer angelegt sein und nicht nur bis 2031, wie es der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht. Zusätzlich brauche es eine bessere Verzahnung aus Renten- und Arbeitsmarktpolitik, um ungenutzte Potenziale für eine stärkere Erwerbsbeteiligung zu erschließen. Das betont Dr. Ulrike Stein, Rentenexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer Stellungnahme für die heutige Expert*innenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags.*

„Ein stabiles Rentenniveau ist entscheidend für die Sicherung des Lebensstandards und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung – über Generationen hinweg“, so Stein. „Unsere Analysen zeigen: Von der Stabilisierung profitieren Jung und Alt gleichermaßen, jüngere Generationen werden nicht benachteiligt.“ Eine aktuelle IMK-Studie** zeigt detailliert, dass eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im gescheiterten Rentenpaket II der Ampelkoalition vorgesehen war, für Menschen aller Geburtsjahrgänge zwischen den 1940ern und 2010 die interne Rendite der gesetzlichen Rente erhöht. Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell kurz vor Eintritt ins Berufsleben stehen und ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen erhalten durch eine Stabilisierung im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente (Link zur Studie unten).

Seit den späten 1970er Jahren ist das Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf rund 48 Prozent gesunken, wo es nach dem Gesetzentwurf bis 2031 stabilisiert werden soll, zeigt Steins Analyse. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung hat sich dagegen seit 1970 lediglich von 17 auf 18,6 Prozent erhöht. Stein betont, dass ein weiter sinkendes Rentenniveau nicht nur die individuelle Lebensstandardsicherung vieler Menschen gefährde, sondern einen wesentlichen Teil der Kosten für die Allgemeinheit lediglich in die Grundsicherung verlagern würde. „Eine solide Haltelinie wirkt der Zunahme von Armutsrisiken entgegen und sorgt dafür, dass die gesetzliche Rente weiterhin eine tragende Säule des Sozialstaats bleibt“, so Stein. 

Die Stabilisierung sei zudem grundsätzlich finanzierbar. Dass sich der Bund im Rahmen des Rentenpakets 2025 stärker über Steuermittel an der Finanzierung beteiligen möchte, ist ebenfalls ein akzeptabler Weg, analysiert die IMK-Expertin. Seit 2003 ist der Anteil der Gesamtausgaben des Bundes an der Finanzierung der Rentenversicherung, gemessen an der Wirtschaftsleistung, von 3,5 auf 2,7 Prozent des BIP gesunken – obwohl die Zahl der Altersrenten um 16 Prozent gestiegen ist. Die Bundeszuschüsse und -mittel dienen dazu, Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu finanzieren, die nicht über Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen etwa Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung. Allerdings decken die Bundeszuschüsse laut Deutscher Rentenversicherung die nicht beitragsgedeckten Leistungen längst nicht vollständig ab; allein 2023 betrug die Finanzierungslücke rund 40 Milliarden Euro. „Die gesetzliche Rente bleibt finanzierbar – wenn die Politik bereit ist, ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen“, so Stein.

Das Rentenpaket 2025 enthält zudem die Einführung der Mütterrente III, die eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorsieht. Aus Gerechtigkeitsperspektive ist diese Maßnahme laut IMK nachvollziehbar. Allerdings ist nach Einschätzung von Stein der bürokratische Aufwand hoch, die individuelle Entlastung gering, und die volkswirtschaftlichen Kosten beträchtlich. Die Maßnahme koste rund fünf Milliarden Euro, bringe den Betroffenen aber netto oft nur rund 15 Euro monatlich pro Kind. Das Geld sei in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt.

Generell bewertet das IMK das Rentenpaket 2025 vor allem wegen der Stabilisierung des Rentenniveaus als Schritt in die richtige Richtung. An anderer Stelle scheue die Bundesregierung in ihrer Rentenpolitik aber vor einer notwendigen Veränderung der Schwerpunktsetzung zurück: „Anstatt zu diskutieren, wie Rentner*innen mit befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigt, die Regelaltersgrenze erhöht oder teure Anreize zum Weiterarbeiten (Aktivrente) geschaffen werden können, sollte der Fokus darauf liegen, ungenutzte Erwerbspotenziale unter Personen im erwerbsfähigen Alter besser zu aktivieren“, schreibt die Forscherin in ihrer Stellungnahme. Besonders bei Frauen und jungen Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss gebe es erhebliche Reserven. Stein verweist auf Defizite im Bildungssystem und Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem, die eine Ausweitung des individuellen Arbeitsvolumens behinderten. Wichtig sei zudem ein besserer Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige. Nur so könnten mehr Menschen – insbesondere Frauen – ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und die soziale Sicherung langfristig stabilisieren. 

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationsübergreifenden Nutzen mit sich. Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.

Stabilisierung des Rentenniveaus: Wer verliert und wer gewinnt wirklich? IMK Policy Brief Nr. 186, Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.11.2025

Alle Jahre wieder: Nicht nur das Weihnachtsfest naht in großen Schritten, sondern auch das Weihnachtsgeld. So ist es zumindest für gut die Hälfte der Beschäftigten (51 Prozent), bei denen der Arbeitgeber die Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Gehalt überweist, und zwar meist schon im November. Einige Arbeitgeber tun dies freiwillig oder als eingeübte Praxis. Einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld sichert eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag. Deshalb macht es einen großen Unterschied, ob der Arbeitgeber nach Tarifvertrag zahlt oder nicht: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten (77 Prozent) in Betrieben mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt eine Umfrage unter gut 58.000 Beschäftigten durch das Internetportal Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Die Umfrage zeigt außerdem, dass Männer (54 Prozent) etwas häufiger als Frauen (48 Prozent) Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen und Beschäftigte in Westdeutschland (53 Prozent) bessere Aussichten auf einen Bonus zum Fest haben als jene in Ostdeutschland (41 Prozent) (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Auch zwischen Beschäftigten mit einem unbefristeten Vertrag (52 Prozent) und einem befristeten Vertrag (48 Prozent) gibt es geringfügige Unterschiede, ebenso zwischen Beschäftigten in Vollzeit (53 Prozent) und in Teilzeit (46 Prozent). Der Analyse zufolge bleibt der entscheidende Faktor aber die Tarifbindung des Arbeitgebers.

„Auch die Grundgehälter sind mit Tarifvertrag in aller Regel höher – das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder abgezwackt wird“, sagt Dr. Malte Lübker, Gehaltsexperte am WSI. „Tarifverträge lohnen sich für die Beschäftigten nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.“ Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, verglichen mit 68 Prozent im Jahr 2000. Grund dafür ist neben dem Ausscheren etablierter Unternehmen – wie zuletzt beim Sportartikelhersteller Adidas –, dass neu gegründete Betriebe oft erstmal versuchen, einen Tarifvertrag zu verhindern. „Einen Tarifvertrag durchzusetzen, erfordert meist einen langen Atem – und setzt voraus, dass Belegschaft und Gewerkschaft gemeinsam dafür kämpfen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Umso wichtiger ist, dass die Politik Tarifbindung unterstützt und nicht unterminiert, wie das lange Zeit durch eine Vergabe öffentlicher Aufträge einfach nach dem billigsten Angebot ging. Das Bundestariftreuegesetz ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgelds variiert zwischen den einzelnen Branchen teilweise erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie in der Endstufe von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein. Vergleichsweise hohe Beträge werden auch in der Energieversorgung Nordrhein-Westfalen (4.113 Euro), der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 Euro) und der Textilindustrie Westfalen und Osnabrück (3.751 Euro) gezahlt. Auch im Privaten Bankgewerbe (3.719 Euro) und bei der Deutschen Bahn (3.399 Euro) können sich Beschäftigte in den kommenden Wochen über ein dickes Extra freuen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten größeren Branchen (siehe die Tabelle in der pdf-Version).

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2025 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht. Einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab es beispielsweise für die Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe Bayern (+9,6 Prozent), bei der Deutschen Bahn AG (+9,0 Prozent) und in der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (+7,6 Prozent).

Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Auch im Öffentlichen Dienst gibt es eine einheitliche Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist. Sie beträgt bei den kommunalen Arbeitgebern, die für die Auswertung berücksichtigt wurden, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.

Da Tarifverträge oft regional ausgehandelt werden, gib es teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern und damit auch zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der Höhe der Sonderzahlung. In einigen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro zugunsten der Beschäftigten im Westen ausmachen. Ein Ausnahmefall ist die Landwirtschaft, wo das Weihnachtsgeld in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 Euro geringfügig höher ist als in Bayern (250 Euro). Keine Ost-West-Unterschiede gibt es beispielsweise in den bundesweit gültigen Tarifverträgen im Privaten Bankgewerbe, im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst und der Deutschen Bahn AG.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk und der Floristik. Dasselbe trifft auf das ostdeutsche Bewachungsgewerbe zu, während in einigen Regionen Westdeutschlands das Weihnachtsgeld erst nach einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gewährt wird.

Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank

Die Berechnungen zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld beruhen auf den Angaben von 58.119 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 an einer Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Eine Auswertung des Statistische Bundesamt war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass sogar gut 85 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Die Differenz zur WSI-Auswertung ergibt sich aus jeweils unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Fragestellungen. In der Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das Statistische Bundesamt wertet hingegen Tarifverträge aus und rechnet auf dieser Grundlage die Verbreitung von Weihnachtsgeld hoch. Dabei werden alle Sonderzahlungen berücksichtigt, die im November oder Dezember ausgezahlt werden.

Die Pressemitteilung mit Abbildung und Tabelle (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2025

Die Beschäftigung von Rentner*innen und Pensionär*innen ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Betriebs- und Personalrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind. Diese Beschäftigung folgt oft einem stabilen Muster: 82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betriebe Ruheständler*innen arbeiten, berichten, dass die Betroffenen bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Und wenn sie weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort. Rentner*innen und Pensionär*innen gehen ihrer Arbeit jedoch meist mit reduzierter Stundenzahl und ganz überwiegend in Minijobs nach. „Offensichtlich ist also unter den bestehenden Rahmenbedingungen bereits viel möglich und die Beschäftigung dieser Personengruppe folgt auch den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten in Branchen und Betrieben“, schreiben die Studienautoren Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. Die Befunde sind auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen interessant. Die Bundesregierung will über Steuererleichterungen („Aktivrente“) sowie vereinfachte Befristungsmöglichkeiten die Beschäftigung im Rentenalter fördern. Die Wissenschaftler warnen vor Nebenwirkungen der Pläne: Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die geplante Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken.

Die WSI-Befragung ist repräsentativ für Betriebe und Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebs- oder Personalrat. Die Daten von 2023 zeigen, dass rund 55 Prozent der mitbestimmen Betriebe Menschen beschäftigen, die eine Altersrente oder Pension beziehen. Dabei unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst kaum voneinander. In den genannten Betrieben machen Beschäftigte im Rentenalter 1,4 Prozent der Belegschaft aus. Überdurchschnittlich häufig arbeiten sie in kleineren Betrieben und in Dienstleistungsbranchen.

In der Befragung sollten Betriebs- und Personalräte auch angeben, aus welchen Gründen Ältere weiterbeschäftigt werden. 86 Prozent sagten, Wissen und Fähigkeiten der Älteren würden im Betrieb weiter gebraucht. Knapp 57 Prozent gaben zu Protokoll, dass keine anderen Arbeitskräfte verfügbar gewesen seien und fast ebenso viele, dass sich Rentner*innen und Pensionär*innen flexibel einsetzen ließen. Andere Gründe – Jüngere einarbeiten, Kostenersparnisse – spielten eine geringere Rolle. 89 Prozent gaben zudem an, dass mit der Weiterbeschäftigung den Interessen der Rentner*innen entsprochen werde. Ruheständler*innen werden am häufigsten in Form von Minijobs weiterbeschäftigt. Dies gilt vor allem für die private Wirtschaft.

In aller Regel arbeiten Ruheständler*innen, die im alten Betrieb weiterbeschäftigt sind, auch in ihrem alten Tätigkeitsbereich. Dabei genießen sie üblicherweise keine Vergünstigungen in Form von weniger anstrengenden Aufgaben oder weniger Verantwortung. Sie werden „eingesetzt und behandelt wie jüngere Beschäftigte“, so die Forscher. Im Vergleich zu Jüngeren haben sie aber meist eine geringere Wochenarbeitszeit, können ihre Arbeitszeiten relativ stark selbst bestimmen und müssen keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen könnten, schreiben Blank und Brehmer. Zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

Die Wissenschaftler sehen aber eine gewisse Gefahr darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen neuen „zweitklassigen Arbeitnehmer*innenstatus“ schaffen könnten, mit älteren Beschäftigten, die arbeitsrechtlich weniger geschützt sind als ihre jüngeren Kolleg*innen. „Im schlimmsten Fall würde die Verbindung aus der Rente beziehungsweise Pension und der Steuererleichterung im Sinne eines Kombilohns wirken“, erklären Blank und Brehmer. Dann liefe es auf eine Subventionierung von Unternehmen hinaus, die Ältere – die dank Rente weniger auf den Verdienst angewiesen sind – mit geringeren Löhnen abspeisen könnten. Das könnte wiederum Druck auf die Einkommen der regulär Beschäftigten ausüben.

„Anstelle der geplanten Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten.“

Arbeiten im Ruhestand – Arbeit, Arbeitsbedingungen und Motive aus betrieblicher Sicht. Auswertung der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2023. WSI-Report Nr. 107, Oktober 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.10.2025

Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Doch wie viele Menschen von der neuen Regelung profitieren würden und wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, war bisher unklar. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnte sich künftig auf einen Steuerbonus freuen, der Rest geht leer aus.* Im Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland blieben deshalb nur 0,87 Euro pro Monat steuerfrei, die mittlere Steuerersparnis fällt mit monatlich 0,31 Euro noch einmal dürftiger aus. Gleichzeitig entfällt die Entlastung ganz überwiegend auf Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung. Die Berechnungen des WSI beruhen auf der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024, die detaillierte Gehaltsdaten von rund 9,6 Millionen Beschäftigten enthält.

„In den Betrieben haben sich Arbeitszeitkonten durchgesetzt und Mehrarbeit kann später durch Freizeit ausgeglichen werden“, so Studienautor Dr. Malte Lübker. Nach den Ergebnissen der IAB-Arbeitszeitrechnung verfällt zudem die Mehrheit der Überstunden im engeren Sinne. „Bezahlte Überstunden sind inzwischen eher ein Randphänomen“, so Lübker. Laut Verdiensterhebung bekamen im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Überstunden ausbezahlt, darunter waren 1,8 Prozent mit einem Überstundenzuschlag (siehe auch Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Nach den Koalitionsplänen sollen Überstunden jedoch nur berücksichtigt werden, wenn diese über die normale Vollzeit hinausgehen, sodass sich mit 1,4 Prozent ein noch kleinerer Kreis von Begünstigten abzeichnet. Beschäftigte in Teilzeit erreichen die Vollzeitschwelle auch inklusive Überstunden nur in Ausnahmefällen, sodass von ihnen nur 0,2 Prozent einen Steuervorteil erwarten können. Geringfügig Beschäftigte gehen leer aus. Deutlich häufiger profitieren hingegen Vollzeitbeschäftigte (2,4 %). Für Beschäftigte mit Tarifvertrag (1,7 %) sind die Aussichten auf einen Steuerbonus etwas besser, als wenn der Tarifvertrag fehlt (1,1 %).

Da Frauen in Deutschland häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer, würden unter ihnen nur 0,5 Prozent von der Steuerbefreiung profitieren. Bei Männern ergibt sich ein höherer Anteil von 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch bei der Höhe der freigestellten Beträge: Während Männer künftig pro Monat durchschnittlich 1,46 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen würden, sind es bei Frauen nur 0,23 Euro pro Monat. Dies liegt nur zum Teil daran, dass Frauen aufgrund der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit weniger Überstunden machen als Männer. Entscheidend ist vielmehr, dass bei Frauen aufgrund des Vollzeit-Erfordernisses nur rund die Hälfte (54 %) der Überstunden mit Zuschlag unter das neue Steuerprivileg fallen würde. Bei Männern sind es neun von zehn Überstunden mit Zuschlag (88 %). Entgeltexperte Lübker sieht darin einen Beleg für die mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Auch wenn die individuelle Entlastung insgesamt sehr klein ist: Das Koalitionsvorhaben hat zudem problematische Auswirkungen auf die Einkommensverteilung. Rund 95 Prozent des Entlastungsvolumens käme Beschäftigten aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung zugute, während auf die untere Hälfte nur 5 Prozent der Gesamtsumme entfallen. Für Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttomonatsverdienst von bis zu 3.041 Euro beträgt die durchschnittliche Steuerersparnis gerade einmal 3 Cent pro Monat, für das Zehntel mit den höchsten Gehältern hingegen 1,18 Euro (siehe auch Tabelle 2 in der pdf-Version). „Die neue Studie zeigt, wie sozial unausgewogen das Vorhaben ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Statt eine breite Entlastung zu bewirken, würde von dem Steuerprivileg in erster Linie eine kleine Gruppe von Beschäftigten profitieren, die auch so ein auskömmliches Gehalt haben. Das trägt weiter zur Ungleichheit in der Gesellschaft bei und setzt ein falsches Signal.“

Das Vorhaben, das auf das Wahlprogramm der CDU/CSU zurückgeht, war zuletzt auch vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen scharf kritisiert worden. Die Ökonom*innen hatten argumentiert, dass die neue Regelung das Steuerrecht noch komplexer macht und erhebliche Bürokratiekosten bei Arbeitgebern und in der Finanzverwaltung verursachen würde. Außerdem bezweifelten sie, dass die Steuerersparnis aufgrund ihrer geringen Höhe einen wirksamen Anreiz für Mehrarbeit setzt. Der Beirat war dabei unter großzügigen Annahmen von einer Steuerersparnis von 3,50 Euro pro Überstunde ausgegangen. Die neue WSI-Analyse zeigt, dass der Steuerbonus in der Realität mit 1,35 Euro pro Überstunde deutlich geringer ausfallen dürfte. Für Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von bis zu 3.041 Euro beläuft sich das durchschnittliche Plus beim Netto-Gehalt sogar nur auf 0,39 Euro pro steuerbegünstigter Überstunde mit Zuschlag. Grund dafür ist unter anderem, dass für Beschäftigte mit geringerem Einkommen auch der Steuersatz geringer ist und Überstundenzuschläge geringer ausfallen als bei Beschäftigten mit höherem Einkommen.

Handlungsbedarf besteht laut der neuen WSI-Studie in anderen Bereichen. So verfällt derzeit nach der IAB-Arbeitszeitrechnung mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich. Um dies zu verhindern, sollten laut Studie verbleibende Lücken in der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden. Zudem gibt es bei einigen Arbeitgebern – beispielsweise im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen – die fragwürdige Praxis, auch bereits erfasste Überstunden unter bestimmten Bedingungen wieder aus den Arbeitszeitkonten zu löschen.

Trotzdem hat sich auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland inzwischen ein Berg von fast 500 Millionen bereits geleisteter Stunden im Wert von rund 9,5 Milliarden Euro angesammelt. „Wenn Beschäftigte in Bereichen mit besonders hoher Arbeitsbelastung keine realistische Perspektive auf Freizeitausgleich haben, kann es sinnvoll sein, die Zeitguthaben auszuzahlen“, so Lübker. „Ob ein etwaiger Überstundenzuschlag dabei steuerfrei bleibt oder nicht, ist für die Beschäftigten eher zweitrangig.“

Steuerliche Freistellung von Überstundenzuschlägen. Geringe Entlastung und problematische Verteilungswirkungen. WSI Policy Brief Nr. 93, Oktober 2025.

Die Pressemitteilung mit Tabellen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.10.2025

Frauen stellen fast die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft, doch nur 29 Prozent der obersten Führungskräfte sind weiblich. Der Anteil hat sich seit über 20 Jahren um nur 4 Prozentpunkte erhöht. In Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen ist der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen stärker gestiegen als in Betrieben ohne solche Angebote – dennoch zeigt sich: Der Gender Leadership Gap bleibt bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die auf dem IAB-Betriebspanel beruht.

Trotz hoher Qualifikation und hohem Bildungsniveau sind Frauen in Spitzenpositionen der Privatwirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. Im Jahr 2024 waren 29 Prozent der Positionen auf der obersten Führungsebene weiblich besetzt – deutlich weniger als ihr Anteil an allen Beschäftigten von 45 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene liegt der Anteil mit 42 Prozent fast auf Beschäftigtenniveau. „Familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben können helfen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ersetzen jedoch nicht öffentliche Angebote wie ausreichend Kinderbetreuungsplätze“, erklärt IAB-Forscher Michael Oberfichtner.

Deutlich besser schneiden ostdeutsche Betriebe ab: Hier liegt das Repräsentanzmaß für Frauen auf der obersten Führungsebene bei 0,72, in Westdeutschland nur bei 0,64. Das Repräsentanzmaß misst, wie stark Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Beschäftigten in Führungspositionen vertreten sind. Ein Wert von 1,0 bedeutet Gleichstellung, Werte unter 1 zeigen eine Unterrepräsentanz. Besonders stark vertreten sind Frauen in Führungspositionen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bildungsbereich.

Der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten, ist seit 2016 von 32 auf 59 Prozent gestiegen. Am häufigsten werden flexible Arbeitszeiten angeboten, inzwischen in 56 Prozent der Betriebe. In diesen arbeiten 77 Prozent aller Beschäftigten. Unterstützung bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen bleibt dagegen selten. „Sorgearbeit wird noch immer überwiegend von Frauen übernommen. Betriebliche Unterstützung in diesen Bereichen ist daher ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung in Führungspositionen“, so IAB-Forscherin Susanne Kohaut.

In Branchen, in denen familienfreundliche Maßnahmen bereits 2016 verbreitet waren, ist der Anteil weiblicher Führungskräfte seither stärker gestiegen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Gesundheit und Soziales sowie für Interessenvertretungen und Verbände. „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind längst kein reines Gleichstellungsthema mehr, sondern Wettbewerbsfaktor – gerade im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte“, so IAB-Forscherin Iris Möller.

Dennoch bleiben Netzwerke familienfreundlicher Unternehmen die Ausnahme: Nur zwei Prozent der Betriebe sind Mitglied in einem solchen Zusammenschluss.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-24.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.11.2025

  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sinkt im zweiten Jahr in Folge, Betreuungsquote steigt dennoch auf 37,8 %
  • Erstmals sinkt auch die Gesamtzahl der betreuten Kinder, demgegenüber weiterhin Zuwachs bei Kitas und Beschäftigten
  • Zahl der Tagesmütter und -väter geht im fünften Jahr in Folge zurück

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum Stichtag 1. März 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 47 100 oder 5,6 % auf insgesamt 801 300 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im zweiten Jahr in Folge ab (2024: -8 200 Kinder bzw. -1,0 % zum Vorjahr). Dennoch stieg die Betreuungsquote unter Dreijähriger leicht auf 37,8 % (2024: 37,4 %). Der Anstieg der Betreuungsquote trotz rückläufiger Betreuungszahlen ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren stärker zurückging als die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe. Die Ursache dafür sind die sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen drei Jahre. Auch die Zahl der insgesamt betreuten Kinder ist gesunken, während die Zahl der Kitas und die Zahl der Beschäftigten in Kindertagesstätten weiter anstiegen.

Insgesamt 0,8 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung

Insgesamt waren am 1. März 2025 bundesweit 4 059 400 Kinder in Kindertagesbetreuung. Das waren 33 800 oder 0,8 % weniger als im Vorjahr. Damit war die Gesamtzahl der betreuten Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 rückläufig, nachdem sie zuvor kontinuierlich um durchschnittlich 60 500 Kinder pro Jahr (+1,7 %) gestiegen war. Bereits im Jahr 2024 war der Anstieg nur gering (+0,1 %).

Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 913 400 (96,4 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 146 000 Kinder (3,6 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege, etwa durch Tagesmütter oder -väter, betreut.

Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen

Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum Stichtag 1. März 2025 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,9 %). In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,5 % nach wie vor deutlich geringer.

0,6 % mehr Kitas, jedoch 5,9 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2025 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 400 oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 17 500 oder 2,2 % auf 795 700. Damit wuchs die Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen weiter, obwohl die Zahl der betreuten Kinder zurückging.

Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering ist, steigt dieser stetig an. Am 1. März 2025 waren 67 400 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 2 600 oder 4,0 % mehr. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,5 %.

Im Gegensatz zum Kita-Personal sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im fünften Jahr in Folge, und zwar um 2 300 auf 37 400 (-5,9 %). Da die Zahl der Tagesväter nahezu unverändert blieb (-0,2 %), ist der Rückgang fast ausschließlich auf die Tagesmütter zurückzuführen. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,5 %.

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Betreuungsquote beruht ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals auf den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. Dies führt zu einer neuen Datenbasis im Vergleich zu den Vorjahren, die auf dem Zensus 2011 beruhten. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Tabellen auch mit Bundesländer-Ergebnissen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss am 13. November fordern Klima-Allianz Deutschland, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der AWO Bundesverband und der WWF Deutschland die Regierungsfraktionen auf, das Sondervermögen gezielt für Zukunftsinvestitionen zu nutzen. Das Bündnis kritisiert, dass der aktuelle Haushaltsentwurf an den Herausforderungen der Zeit vorbeigeht: Milliarden sollen weiter in fossile Projekte fließen, während für Klimaschutz, Busse und Bahnen oder die Sanierung sozialer Einrichtungen das Geld fehlt. Dabei würden Investitionen in diese Bereiche die Wirtschaft, soziale Daseinsvorsorge und Klimaschutz zugleich stärken und das Leben vieler Menschen einfacher und sicherer machen.

Michael Groß, Präsident AWO Bundesverband: „Die soziale Infrastruktur leidet unter einem enormen Sanierungsstau. Tausende Pflegeheime, Kitas und weitere gemeinnützige Einrichtungen verfügen nicht über die notwendigen Mittel, um ihre Gebäude klimaneutral zu sanieren. Eine aktuelle Erhebung der AWO zeigt: Mehr als die Hälfte der Kitas muss energetisch und mit Blick auf den Klimaschutz erneuert werden. Fast 80 Prozent der Kitas heizen mit fossilen Energien; Wärmepumpen und Photovoltaik sind nur vereinzelt im Einsatz. Wenn wir soziale Einrichtungen jetzt modernisieren, schützen wir nicht nur das Klima, sondern auch die Menschen, die dort leben, lernen und arbeiten. Die Bundesregierung muss dringend Mittel aus dem Sondervermögen mobilisieren, um die soziale Infrastruktur zukunftsfest zu machen!“

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Jetzt entscheidet sich, ob das Sondervermögen wirklich unser Leben und unsere Zukunft verbessert. Die Mittel müssen dorthin fließen, wo sie den größten Nutzen haben: in eine funktionierende, klimafreundliche Infrastruktur, in saubere heimische Energie, verlässliche Busse und Bahnen und in den Schutz der Menschen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind. Die Menschen in diesem Land erwarten, dass Union und SPD das Sondervermögen dafür nutzen, den Abschied von fossilen Strukturen einzuleiten und die Grundlage für den Wohlstand von morgen zu legen.”

Christine Behle, Stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Der ÖPNV geht auf dem Zahnfleisch: Verspätungen, Ausfälle, verschobene Investitionen, Fachkräftemangel. Der Bund darf sich hier nicht wegducken. Genauso wichtig wie auskömmliche Regionalisierungsmittel für den Regionalverkehr ist zusätzliches Geld für die Kommunen, die den Kostenaufwuchs im Nahverkehr nicht mehr allein tragen können, so ist auch eine Erhöhung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel (GVFG) auf mind. drei Mrd. € dringend geboten. Die Koalition darf die Kommunen nicht allein lassen, sonst riskiert sie die Funktionsfähigkeit des ÖPNV Damit wird sie ihrem eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht. Jeder Euro, der in Busse, Regionalzüge und Straßenbahnen investiert wird, stärkt die Wirtschaft, schafft gute Arbeitsplätze und bringt die Menschen zuverlässig ans Ziel.“

Viviane Raddatz, Leiterin der Abteilung Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF: „Über das Sondervermögen und den Klima- und Transformationsfonds sollen weiterhin fossile Projekte wie LNG-Terminals, Raffinerien oder Gasinfrastruktur finanziert werden. Das ist klimapolitisch falsch und nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten auch rechtlich fragwürdig. Diese Ausgaben widersprechen dem Ziel der Klimaneutralität, das im Sondervermögen selbst festgeschrieben ist. Statt fossile Strukturen zu stützen, sollte die Bundesregierung gezielt in klimaneutrale Technologien investieren, die Arbeitsplätze sichern und unserer Wirtschaft neue Perspektiven eröffnen. Die Green-Tech-Branche trägt bereits neun Prozent zur inländischen Bruttowertschöpfung bei und verschafft deutschen Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil auf den Weltmärkten.” 

Hintergrund: 

Kurzgutachten im Auftrag von ver.di und der Klima-Allianz Deutschland zur nachhaltigen Finanzierung des ÖPNV

Aktuelle Daten der AWO zu KITAS

Rechtsgutachten des WWF zum Finanzpaket: Einordnung der Grundgesetzänderungen aus Klimaperspektive

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Klima-Allianz Deutschland, ver.di und WWF Deutschland vom 11.11.2025

Fortschritt mit Einschränkungen

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen (TIN*) in Deutschland. Es beendete nach Jahrzehnten das diskriminierende “Transsexuellengesetz” (TSG). Zum ersten Mal können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern – ohne pathologisierende Verfahren und entwürdigende Zwangsbegutachtungen. Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich jedoch: Das Selbstbestimmungsgesetz ist zwar ein wichtiger Fortschritt, jedoch nicht das Ende der Arbeit für echte Selbstbestimmung. 

So ist der Zugang zum Gesetz eingeschränkt: Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem bzw. verlängerbarem Aufenthaltstitel können die Regelung nutzen. Hinzu kommen Anmelde- und Sperrfristen, die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binären Menschen implizit unterstellen, sich ihrer Entscheidung nicht sicher zu sein. Auch Sonderregelungen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zeigen, dass geschlechtliche Selbstbestimmung noch immer nicht bedingungslos anerkannt wird. Echte Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte auf Anerkennung und Würde haben – unabhängig von Herkunft, Pass oder Lebenssituation. Das SBGG war ein notwendiger Schritt, aber kein abschließender. Ein Jahr nach seiner Einführung ist klar: Dieses Gesetz muss weiterentwickelt werden – hin zu einer rechtlichen Realität, die geschlechtliche Vielfalt ohne Einschränkungen respektiert, schützt und stärkt.

Erschwerend kommt hinzu, dass in der politischen Debatte rund um das Gesetz wiederholt ein vermeintlicher Konflikt zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Frauen und Kindern konstruiert wurde. Diese Narrative haben Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden, obwohl es in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmungsgesetze umgesetzt haben, zu entsprechenden systematischen Problemen gekommen ist. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, das Gesetz verfrüht bis zum 31. Juli 2026 mit Fokus auf Frauen und Kinder zu evaluieren. Diese Schwerpunktsetzung orientiert sich stark an der gesellschaftlich polarisierten Debatte, in der das Selbstbestimmungsgesetz fälschlicherweise als Risiko für Frauen oder Kinder dargestellt wurde. Eine Evaluation muss sich jedoch an den Menschenrechten und Grundfreiheiten orientieren, die dem Gesetz zugrunde liegen, wie auch im Gesetz selbst als Ziel der Evaluierung nach fünf Jahren festgelegt. Nur so kann sie dazu beitragen, bestehende Schwachstellen zu benennen und zukünftige Weiterentwicklungen im Sinne echter Selbstbestimmung zu gestalten.

Zugleich lässt sich nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz sagen:

  • Das Gesetz funktioniert. Die Erfahrungsberichte von Personen, die das Gesetz genutzt haben und auf der Webseite sbgg.info gesammelt wurden, zeigen, dass die Umsetzung in weiten Teilen unbürokratisch, respektvoll und verlässlich verläuft. Menschen, die von der neuen Regelung Gebrauch gemacht haben, berichten von Erleichterung, mehr Sicherheit und einem neuen Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Die Erfahrungen aus den Communitys und aus Beratungsstellen zeigen: Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt das Vertrauen in den Staat, weil es verdeutlicht, dass Grundrechte für alle gelten – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.  
  • Das Gesetz hat sich bewährt. Es trägt zur Entstigmatisierung und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ist ein wichtiger Beitrag zu einem modernen, grundrechtsbasierten Staatsverständnis. Die positive Resonanz aus der Praxis spricht für sich.
  • Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer demokratischen Reife. Es steht für eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur anerkennt, sondern schützt. In einer lebendigen Demokratie darf es keine Gruppe geben, deren Identität und Würde in Frage gestellt oder staatlich geprüft werden muss. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und in einer freiheitlichen Ordnung selbstverständlich.

Trotz aller Kritik bleibt festzuhalten: Das Selbstbestimmungsgesetz hat einen diskriminierenden Zustand beendet und erstmals gesetzlich den Grundsatz verankert, dass jeder Mensch über den eigenen Geschlechtseintrag nur selbst bestimmen kann. Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt damit nicht nur trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen – es stärkt uns alle. 

Unterzeichnende Organisationen:

  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Bundesverband Trans*
  • Deutscher Frauenrat
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • LSVD – Verband Queere Vielfalt 


Zusätzlich erklärt BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher:

“Das SBGG steht für Selbstbestimmung volljähriger Menschen. Echte Selbstbestimmung muss jedoch auch für Kinder und Jugendliche gelten, unabhängig von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder gerichtlicher Entscheidungen.
Darüber hinaus kann das Signal, dass das Selbstbestimmungsgesetz an die Gesellschaft sendet, nur dann zu einer gelungenen demokratischen Zukunft beitragen, wenn alle Menschen in ihrer Identität gesehen und anerkannt werden.“

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Bundesverband Trans*, Deutscher Frauenrat, Evangelische Frauen in Deutschland e.V. und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 31.10.2025

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt ist mau, die Zahl der Arbeitslosen verharrt knapp unter der Drei-Millionen-Grenze. Mit jeder neuen Meldung über Stellenabbau in der Industrie sorgen sich mehr Menschen um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung muss jetzt gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln ohne Menschen zu verunsichern.

Wer für Arbeitslose und Arbeitssuchende Leistungen streichen und das soziale Netz löchriger machen will,  tut nichts für Arbeitsplätze, sondern schürt nur Ängste vor dem sozialen Abstieg. Gerade in unsicheren Zeiten müssen Arbeitnehmer*innen sich darauf verlassen können, beim Verlust ihres Jobs gut abgesichert zu sein. Da das Arbeitslosengeld in der Regel nur ein Jahr gezahlt wird, ist das Schutzniveau der Grundsicherung für alle Beschäftigten ein wichtiges Thema.

Deshalb ist es falsch, dass die Bundesregierung den Menschen den Notgroschen abnehmen will, wenn sie Grundsicherung brauchen. Wer sich einen bescheidenden Wohlstand erarbeitet hat, soll nach dem Willen der Union nach sehr kurzer Zeit seine Ersparnisse aufbrauchen. Doch solche Ersparnisse sind oftmals für die Altersvorsorge gedacht, und bitter nötig, wenn die Rente alleine nicht zum Leben reicht. Offensichtlich sollen bei der Union nur große Vermögen geschont werden: Merz will Superreiche weiter bei der Steuer bevorzugen, und dafür Arbeitnehmer*innen, denen längere Arbeitslosigkeit droht, die Ersparnisse wegnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.10.2025

Ab sofort stellt das Deutsche Kinderhilfswerk ein umfangreiches Angebot rund um das Thema Kinderrechte gebündelt und kostenlos auf einer Plattform zur Verfügung. Auf dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de finden Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz ein umfangreiches Wissensangebot, praxisnahe Informationen und Projektimpulse. Ziel des Portals ist es, Fachkräfte dabei zu unterstützen, die Rechte der Kinder stärker in ihren Arbeitsfeldern zu integrieren.

 

Neben fundierten Wissensangeboten liefern verschiedene Datenbanken Ideen für den Arbeitsalltag, unterstützen die Bildungsarbeit, den fachwissenschaftlichen Austausch sowie die Vernetzung für Workshops, Beratungen und Veranstaltungen. Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerkes bieten zudem praxisnahe Ansätze zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dienen dazu, eigene Kompetenzen gezielt zu erweitern. Außerdem zeigen zahlreiche Praxisbeispiele, wie Kinderrechte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Das Praxisportal wird im Rahmen der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

 

„Aktuelle Umfragen des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen, dass wir bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt haben, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Mit unserer Kinderseite www.kindersache.de sind wir diesbezüglich bei den Kindern schon sehr gut aufgestellt, mit dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de schaffen wir jetzt auch für die Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz eine hervorragende Möglichkeit, sich neues Wissen zum Thema Kinderrechte anzueignen, sich mit anderen Interessierten zu vernetzen oder beispielsweise von anderen Initiativen zu lernen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das neue Praxisportal bietet auch eine Methodendatenbank mit erprobten Ideen und Ansätzen für den Arbeitsalltag sowie eine Expertinnen- und Expertendatenbank, um erfahrene Fachpersonen für Workshops, Beratungen oder Schulungen direkt zu kontaktieren. Es gibt außerdem Einblicke in Förder- und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Deutschen Kinderhilfswerk – für alle, die eigene Projekte starten oder weiter vertiefen möchten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2025

eaf: Sanktionen für Eltern kürzen faktisch auch Existenzminimum der Kinder

 

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) warnt vor negativen Folgen der geplanten Regelungen zur Grundsicherung für Kinder, deren Familien derzeit Bürgergeld beziehen. Sie fordert Bundesregierung und Parlament dazu auf, die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Ziel muss es sein, die Lage von Kindern in armen Familien zu verbessern und nicht zu verschlechtern.

 

„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von Anfang Oktober hatten uns in einem wichtigen Punkt sehr positiv gestimmt“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. “Die darin vorgesehene Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines pauscha­lierten Mehrbedarfs für umgangsberechtigte Elternteile entspricht langjährigen Forderungen der eaf – dies hätte die Situation vieler Trennungskinder deutlich verbessert. Der Blick in den nun vorliegenden Referentenentwurf ist jedoch enttäuschend – beides fehlt komplett darin.“

 

Statt Verbesserungen drohen laut eaf neue Belastungen. „Wir befürchten, dass Kinder künftig unter den Folgen verschärfter Sanktionsregelungen leiden. Wenn die Leistungen der Eltern gekürzt werden, sinkt das Budget der gesamten Familie – und Kinder trifft das immer mit. Werden zusätzlich die Kosten der Unterkunft gestrichen, droht im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit. Versäumnisse der Eltern – verschuldet oder unverschuldet – sollten nicht zu Lasten der Kinder gehen.

 

Kritisch bewertet die eaf zudem, dass Eltern künftig bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes verpflichtet werden können, eine Arbeit aufzunehmen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilzunehmen. „Es ist gut, Eltern frühzeitig zu beraten und sie beim Wiedereinstieg zu unterstützen“, betont die Bundesgeschäftsführerin. „Der Zeitpunkt sollte jedoch mit Blick auf das Wohl und die Entwicklung des Kindes gewählt werden – nicht allein nach arbeitsmarkt­politischen Zielvorgaben.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 04.11.2025

Menschen aus ganz Deutschland kommen zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zusammen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Themen der dreitägigen Veranstaltung sind unter anderem der Schutz vor psychischer Gefährdung, eine zuverlässige Grundsicherung, ein sozialer Notfallmechanismus für gesellschaftliche Krisen, Kinder- und Jugendarmut und die Gewährleistung einer gesunden Ernährung.

Alex Embs berichtet: „Für mich stellt sich die Frage: Arm durch Krankheit oder krank durch Arbeit. Ich selbst bin aufgrund einer psychischen Erkrankung in die Armutsspirale geraten, Ich verbringe relativ viel Zeit damit, mich durch die Bürokratie zu kämpfen und extrem lange Bearbeitungszeiten kommen dazu.“ 
 
Sie kritisiert: „Die psychiatrische Gesundheitsversorgung ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Anlaufstellen in psychischen Krisen gibt es kaum oder sie sind in Krisenzeiten nicht erreichbar. Die Warteliste für einen Psychotherapieplatz sind zum Teil über 12 Monate und viele Therapeuten haben noch nicht mal mehr eine Warteliste. Das ist sehr belastend. Wir fordern anonym nutzbare, niedrigschwellige und zielgruppenspezifische Beratungs- und Therapieangebote, die rund um die Uhr und kostenfrei für Ratsuchende nutzbar sein müssen.“ Zudem müssten Informationen zu suizidpräventiven Angeboten einfach und übersichtlich zur Verfügung stehen. Hilfe in psychischen Krisen sollte so einfach zu bekommen sein, wie ein Friseurbesuch. 
 
„Psychische Erkrankungen und Belastungen kommen mit Armut zusammen. Das Kontroll-System der Jobcenter ist für viele Menschen schwer auszuhalten“, mahnt Alex Embs. Darum werde die gegenwärtige Sanktionsdebatte den Menschen überhaupt nicht gerecht. „Die Diskriminierung von Menschen mit psychischer Behinderung darf in der Politik keinen Platz haben!“ stellt Embs fest. Wirksame Hilfen fehlen: „Wartezeiten von 12 Monaten sind nicht auszuhalten. Der Zugang zu Psychotherapie muss so einfach wie ein Friseurbesuch werden!“ 
 
Manja Starke sorgt sich um die Menschen, die aufgrund von Sanktionen ihre Wohnungen verlieren: „Bisher haben einige Vermieter gerne Mieter mit Leistungsbezug gehabt, da damit die Miete gesichert war. Denn selbst wenn es eine Kürzung der Leistungen gab, blieb die Miete bisher davon weitgehendst unberührt. Die geplanten Änderungen führen aber dazu, dass die Miete eben nicht mehr sicher ist. Und das betrifft vor allem auch Menschen, die eh schon Probleme haben, ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.“ Darum müssten die Kosten der Unterkunft immer sicher sein. 
 
Yvonne S. erlebt, wie existenzbedrohlich knappe Hilfen sind: „Der Bürgergeldsatz sieht 2 Euro im Monat für Bildung vor. Aber wo und wie kann man sich mit 2 Euro bilden? Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind pro Tag 10 Euro für ein gesunde Ernährung nötig. Der Regelsatz in der Grundsicherung sieht dafür nur 6,50 Euro für alleinstehende Erwachsene vor – Kinder und leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen noch weniger. Und: Kinder haben zwei Eltern. Es ist aber nicht dafür gesorgt, dass nach Trennungen an beiden Lebensorten des Kindes das Nötige finanziert wird. Außerdem möchte ich echte Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche.“ 
 
Auch Jobcenter sollten gefordert und in die Pflicht genommen und Rentenansprüche nicht einfach voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, so die Organisationsgruppe des Treffens: „Wir fordern: Fördern first!“ so die politische Erklärung zum Treffen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 06.11.2025

Fürsorge darf kein Nachteil sein – VBM fordert: Fürsorge-Verantwortung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Der Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) wurde 1990 in Köln am sprichwörtlichen Küchentisch gegründet — aus einer klaren Haltung heraus:

Unsere Gründungsfrauen waren es leid, dass bestqualifizierte, erwerbsfähige und erwerbswillige Frauen — berufstätige Mütter — ihre Karriereambitionen und Erwerbsarbeit als Mütter nur dann verwirklichen konnten, wenn private Aushandlungsprozesse dies erfolgreich zuließen.“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day

Daran hat sich bis heute wenig geändert. Wer unbezahlte Sorgearbeit leistet – ob für Kinder, Angehörige oder die Gesellschaft –, wird strukturell und kulturell benachteiligt, wenn es um gleiche Chancen, Einkommen und Anerkennung geht.

Deshalb unterstützt der VBM ausdrücklich den Vorstoß der LUA-Carewerkschaft, die mit ihrer Petition „Diskriminierung stoppen – Care ins Grundgesetz!“ fordert, „Fürsorgeverantwortung“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.

„Diese Forderung greift ein zentrales Anliegen des VBM auf, dass der Verband seit seiner Gründung im Jahr 1990 immer wieder formuliert:

Fürsorge darf nicht benachteiligen — sie ist der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, allerdings bisher uns Frauen und Mütter karriere- und einkommensperspektivisch im Nacken sitzt mit dem Bumerang der Altersarmut, während sie gleichzeitig den Rücken der Männer stärkt.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Sandra Runge hat bereits während der Pandemie mit #ProParents einen wichtigen Impuls gesetzt, um sichtbar zu machen, dass Fürsorgeverantwortung auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden muss.

Dies haben wir als VBM von Beginn an unterstützt – und zugleich betont: Das AGG reicht nicht aus. Wir müssen an den Kern, an das Grundgesetz selbst.

Unser Dank gilt daher auch Jo Lücke, Franzi Helms und dem gesamten Team der LUA-Carewerkschaft für ihr Engagement.

Auch diese Initiative zeigt, wie stark zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit sein kann und dass wir im Schulterschluss gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass unbezahlte Care-Arbeit endlich den Stellenwert erhält, den sie verdient.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Als Psychologin, Erzieherin und Mutter weiß ich, wie sehr Fürsorgearbeit unsere mentale Gesundheit, unser Selbstbild und unsere gesellschaftliche Teilhabe prägt.

Care-Arbeit ist Beziehungspflege, emotionale Intelligenz und gesellschaftliches Rückgrat in einem.

Es ist höchste Zeit, dass diese Verantwortung rechtlich anerkannt und vor Diskriminierung geschützt wird.

Wer Fürsorge trägt, trägt unsere Gesellschaft und verdient dafür Respekt, nicht Benachteiligung.“ Sanata Doumbia-Milkereit, Vorständin VBM e. V.

Hashtags: #Fürsorge #Care #CareArbeit #unbezahlteCarearbeit #Diskriminierungsmermal #Diskriminierung #Familienpolitik #Grundgesetz #Mütter #Frauen #Vereinbarkeit #Erwerbsarbeit #Karriere #Einkommen #Rente #Petition #BerufUndFamilie #Gleichberechtigung #Gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 10.11.2025

„Eltern erster und zweiter Klasse? – Zeit für echte Gleichstellung!“

Die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug schafft weitere soziale Ungleichheit. Der VBM fordert: Keine Benachteiligung von Eltern durch Armut, Herkunft oder Wohnort – sondern gleiche Rechte, gleiche Chancen! Zeit für ein Elternschutzgesetz und Fürsorge als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Die Bundesregierung plant die Elternzeit für Eltern im Bürgergeldbezug auf ein Jahr zu verkürzen. Was auf den ersten Blick als klares Signal für schnelleren Weg in die Erwerbstätigkeit aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Diskriminierung auf sozialer Ebene und auch als Gefahr „Eltern in erste und zweite Klasse“ einzuteilen.

Keine Eltern zweiter Klasse!

„Eine Mutter im Bürgergeldbezug darf keine Schlechterstellung ihrer Elternzeitwahl haben! Wir dürfen Eltern nicht in Eltern erster Klasse und Eltern zweiter Klasse stigmatisieren und diskriminieren, indem wir sie nicht mit gleichwertigen Elternrechten ausstatten! Ein weiterer Anlass ein Elternschutzgesetz zu fordern – und Fürsorgeleistung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufzunehmen!“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM).

Der VBM positioniert sich damit klar gegen die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug und fordert stattdessen Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und Gleichstellung aller Eltern – unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft.

Elternzeit? So kurz wie möglich und so lange wie nötig!

Natürlich steht der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) seit jeher für das Motto:

„Elternzeit so kurz wie möglich und so lange wie nötig – am besten kombiniert mit Teilzeit oder Weiterbildung.“

Denn ein längerer Ausstieg aus dem Erwerbsleben benachteiligt insbesondere Mütter nachhaltig in Karriere, Einkommen und Rente.

Aber: Wenn politische Maßnahmen soziale Unterschiede verschärfen und Elternrechte beschneiden, ist eine Grenze überschritten!

„Es darf nicht sein, dass Eltern, die ohnehin mit finanziellen Einschränkungen leben, zusätzlich mit rechtlichen Benachteiligungen belastet werden.“ Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Ungleiche Bedingungen durch fehlende Infrastruktur

Gut ist, dass der Referentenentwurf zumindest berücksichtigt, dass Betreuungsplätze fehlen:

Laut DIW mangelt es bereits im Jahr 2024 an rund 300.000 Kitaplätzen für unter Dreijährige. Das ist ein strukturelles Defizit, das seit Jahren absehbar war und bekannt ist!

Doch das führt zu einem absurden Ergebnis:

  • In Regionen ohne ausreichende Betreuungsplätze dürfen Eltern länger Elternzeit nehmen.
  • In Regionen mit bedarfsgerechter ausreichender Betreuungsinfrastruktur wird Elternzeit auf ein Jahr verkürzt!

„Das ist keine Gleichstellung, sondern Standortlotterie!“ sind sich die VBM-Vorstandsfrauen einig.

Wahlfreiheit braucht Struktur und gleiche Lebensverhältnisse

„Wir brauchen Strukturen, die die gleichwertige Wahlfreiheit des Lebensmodells und gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen – unabhängig von Herkunft, Familienkonstellation, Arbeitssituation und Familienstandort!“ fordert Spachtholz.

Denn jedes Kind entwickelt sich individuell. Und jedes Kind braucht Zeit, um Vertrauen zu neuen Bezugspersonen außerhalb der Familie aufzubauen. Auch das Kindswohl muss in der Gesetzgebung berücksichtigt werden!

„Selbstverständlich muss auch weiterhin gelten: Eine Mutter darf ihr Kind so lange stillen, wie es für Mutter und Kind erforderlich ist.“ – Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Politik, die keine Elterngruppen gegeneinander ausspielen

Unterm Strich bleibt:

Unsere politischen Entscheidungsträger:innen dürfen nicht eine Elterngruppe gegen die andere ausspielen, indem sie Gesetze verschärfen, die soziale Spaltungen vertiefen.

Stattdessen braucht es:

  • Gleichwertige Elternrechte, unabhängig vom Einkommen
  • Verlässliche Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur
  • Und die rechtliche Anerkennung von (unbezahlter) Fürsorgearbeit als gesellschaftlich wertvolle Leistung

„Elternzeitverkürzung mit diskriminierender Klassifizierung in Eltern erster und zweiter Klasse, nein – aber qualitativer und quantitativer Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, unbedingt!“ fordert Spachtholz.

Unser Fazit:

Eltern sollen wählen dürfen und nicht kämpfen müssen.

Die geplante Regelung zeigt, wie dringend Deutschland ein Elternschutzgesetz braucht, das soziale und gleichstellungsorientierte Gerechtigkeit, Wahlfreiheit und das Kindswohl gleichermaßen schützt.

Fürsorge ist keine Schwäche, sondern eine Stärke – und sie gehört ins Grundgesetz!

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. November 2025

Veranstalter: SoVD, VdK und Volkssolidarität

Ort: Online

Im Fokus der Veranstaltung stehen die Fragen: „Wird die Grundsicherung den Lebensrealitäten der Menschen gerecht?“ und „Welche Reformen sind notwendig, damit die Grundsicherung auch wirklich alle Hilfebedürftigen erreicht?“.

Es wirken mit:

  • Margret Böwe (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referentin für Armut und Grundsicherung)
  • Rose Lang (Verdi-Sprecherin Erwerbslosenausschuss Rhein Neckar)
  • Dr. Armin Grau (MdB, Fraktion Die Grünen, Sprecher für Arbeit und Soziales).
  • Meral Ökten (Armutsaktivistin)
  • Michael Popp (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referent für Alterssicherung)
  • Dr. Julia Simonson (Deutsches Zentrum für Altersfragen, kommissarische Institutsleiterin)
  • Sarah Vollath (MdB, Fraktion Die Linke, Sprecherin für Renten- und Alterssicherungspolitik)
  • Holger Weidauer (Volkssolidarität Bundesverband e.V., Referent für Sozialpolitik)
  • Anna Wyduba (Sozialverband Deutschland e.V., Referentin für Sozialpolitik)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an. Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung.

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Immer häufiger prägen Frauen die Führung und Außenwirkung rechter Parteien in Europa. Aber ist das „weibliche Antlitz“ des Rechtspopulismus oder -extremismus auch eine Triebkraft für die Wähler:innenwanderung aus der Mitte nach rechts? Und was steht auf dem Spiel, wenn es um Frauenrechte geht?

Ein neuer Film und eine Studie beleuchten diese Phänomene – und wir präsentieren beide in einem gemeinsamen Launch-Event.

Eine aktuelle Studie der Reihe „Triumph der Frauen?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert, wie Charisma, Rollenbilder und Social-Media-Strategien weiblicher Führungspersonen, insbesondere der Spitzenpolitiker*innen Giorgia Meloni, Marine Le Pen und Alice Weidel zusammenwirken – und welche Folgen das für Gleichstellung und Demokratie hat.

Die Studie finden Sie hier. 

Zum Launch zeigen wir den ZDF-Film „Rechte Frauen – Weiblich, national, radikal“ – eine Dokumentation über politische Täuschung, emotionale Rhetorik und das gefährlich moderne Comeback alter Ideologien. 

Anschließend sprechen wir mit der Regisseurin Nicola Graef, einer Autorin der Studie sowie weiteren spannenden Gästen über eine historische und faktenbasierte Einordnung sowie demokratische Gegenstrategien.

Das Programm der Einladung finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich hier zur Veranstaltung an!

 

Termin: 25. November 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Online

Wir stecken mitten im Wandel: Arbeit, Leben, Männlichkeit – vieles wird neu gedacht.

Mit „New Work Men“ haben sich Jacomo Fritzsche und Daniel Pauw mit dem Wandel in der Arbeitswelt befasst: Wie können Männer in der modernen Arbeitswelt ihre Rolle anders gestalten, alte Muster hinterfragen und neue Formen von Führung, Kooperation und Selbstführung entdecken? Auf der Grundlage dieser Analyse haben die beiden ein Trainingsprogramm entwickelt, um Kompetenzen wie Selbstreflexion, mentale Gesundheit und kollaboratives Handeln gezielt zu stärken.

In dieser Ausgabe von BFM Impulse gehen beide Autoren mit uns auf Spurensuche: Wo stecken Männer in alten Arbeitsmustern fest? Welche neuen Impulse brauchen sie – beruflich und persönlich? Und was muss sich in der Arbeitswelt verändern, damit neue Wege möglich werden?
Willkommen zu einem Austausch über Arbeit, Männlichkeit und Zukunft.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Mehr Infos zur Veranstaltung

Anmeldung (Zoom)

Termin: 25. November – 10. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen ein massives Problem. Die polizeilich erfassten Fälle stiegen in den vergangenen Jahren weiter an.

Der Paritätische möchte den Tag zum Anlass nehmen, um zu zeigen, dass Gewalt gegen Frauen alle angeht. In seinen Strukturen befinden sich 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen. Besonders häusliche Gewalt ist alles andere als eine Seltenheit. Frauen, Kinder und Jugendliche sind die Hauptbetroffenen.

Seit 1991 macht die UN-Kampagne „Orange the World“ auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Sie erstreckt sich vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der Paritätische Gesamtverband möchte die sogenannten „Orange Days“ nutzen, um das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt insgesamt noch stärker in den Fokus zu rücken. Insbesondere soll auch die Situation der (mit)betroffenen Kinder und Jugendlichen beleuchtet werden.

Hier geht es zur Anmeldung

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schon früh lernen Kinder, welche Gefühle sie zeigen dürfen und welche besser nicht. Jungen* sollen mutig sein, Mädchen* empathisch – beides engt ein.

Geschlechtsspezifische Gefühlserziehung prägt, wie Kinder sich selbst und andere wahrnehmen, wie sie Beziehungen gestalten und mit Herausforderungen umgehen und wie und ob sie lernen dürfen, gesunde und sozialverträgliche Ausdrucksformen für ihr Empfinden zu finden oder nicht.

In einem Online-Vortrag beleuchtet Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin, wie diese Prägungen entstehen, gibt Anregungen zur Reflexion und lädt ein, über die Folgen von Rollenstereotypen nachzudenken und eine gefühlsoffene Erziehung zu gestalten. 

Diese Punkte möchten wir gern im Nachgang des Vortrags mit Ihnen diskutieren.

Mit

Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin / Institut für Bindungsbegleitung | Geborgen Wachsen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Referat Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Welche Gemeinsamkeiten von Frühen Hilfen und Kindertagesstätten prägt die Unterstützung und Förderung von Kindern unter drei Jahren und deren Eltern? Inwieweit taugt der frühkindliche Bildungsbegriff als programmatische Klammer für eine interinstitutionelle und multiprofessionelle Kooperation? Wie gestaltet sich die konkrete Umsetzung der Kooperation? Welche Perspektiven ergeben sich daraus? – In einer partizipativ angelegten Infoveranstaltung sollen aus den Frühen Hilfen heraus Anknüpfungspunkte zu den Kindertagesstätten analysiert und vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen diskutiert werden.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Prof. Dr. phil. Jörg Fischer, stellvertret. Vorsitzender des Beirats der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 11/2025

AUS DEM ZFF

                                                                                 

                                                 

SCHWERPUNKT: Reform Bürgergeld

Zur Einsetzung des Gewerkschafts- und Sozialbeirats zur neuen Wahlperiode erklären Ricarda Lang, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Timon Dzienus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Ricarda Lang:
„Wir brauchen jetzt eine breite gesellschaftliche Bewegung gegen die soziale Kälte der Regierung. Die angekündigten Kürzungen im Bürgergeld sind Teil eines groß angelegten Angriffs auf den Sozialstaat und auf die Rechte von Beschäftigten. Die Koalition aus Union und SPD lässt arbeitende Menschen im Regen stehen, wir wollen ihr Leben verbessern – mit besseren Löhnen, mehr Mitbestimmung und guten Tarifverträgen.“

Timon Dzienus:
„Der Sozialstaat ist das Bollwerk gegen den Faschismus und eine der größten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Während die Regierung ihren Kürzungswahnsinn beim Bürgergeld fortsetzt und vom Ende des 8-Stunden-Tages spricht, suchen wir den Schulterschluss mit Gewerkschaften und Sozialverbänden. Wir wollen ein klares Signal an alle Beschäftigten in diesem Land senden: Mit uns Grünen werden eure Jobs sicherer und euer Leben bezahlbarer. Wir wollen, dass Wohnen endlich wieder bezahlbar und zum Ort von Gemeinschaft wird. Dafür braucht es eine funktionierende Regulierung der Mieten, die dem Mietwucher den Riegel vorschiebt. Für nachhaltige Lösungen suchen wir den Austausch mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden.”

Hintergrund: Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt in der neuen Wahlperiode den Gewerkschafts- und Sozialbeirat erneut ein. Das Gremium intensiviert den Austausch mit dem DGB, sieben Einzelgewerkschaften und 15 Wohlfahrtsverbänden, um sich mit kritischen sozialpolitischen Fragen zu befassen und gemeinsam an vorausschauenden Impulsen für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu arbeiten. Federführend verantworten die Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang und Timon Dzienus die Neuaufstellung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Nach der Ankündigung der Bundesregierung zur Reform der Grundsicherung zeigt sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) alarmiert: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses seien nicht weniger als die Abschaffung des Bürgergelds und ein Angriff auf den Zusammenhalt der Gesellschaft.  

Schärfere Sanktionen bis hin zum kompletten Leistungsentzug, absoluter Vermittlungsvorrang und sogar mögliche Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft – die Eckpunkte zur Reform der Grundsicherung bedeuten massive Eingriffe in die soziale Sicherheit von Millionen von Menschen und gehen hinter Hartz IV zurück. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es kann nicht wahr sein, dass der Bundesregierung angesichts all der Krisen, die wir erleben, nichts Besseres einfällt, als schon wieder am Sozialstaat zu sägen. Nicht einmal ein Prozent der Bürgergeld-Empfänger*innen verweigert die Aufnahme von Arbeit. Unter dem Vorwand dieser sogenannten ‚Totalverweigerer‘ nun Millionen von Familien zu bestrafen, geht völlig an der Realität vorbei. Klar ist: In krisenhaften Zeiten muss Zusammenhalt organisiert werden – dafür wären Investitionen in Arbeitsmarktintegration, gute Betreuung und Pflege der richtige Weg. Wenn die Bundesregierung nach Finanzierungsquellen dafür sucht, dann wäre die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, für die sich auch Ministerin Bas einsetzt, ein klügerer Weg als Einsparungen zulasten der Ärmsten.“  

Die Einschätzung der Bundesregierung, wonach der vollständige Entzug der Leistungen und sogar die Kürzung der Kosten der Unterkunft verfassungskonform seien, bezeichnet die AWO als irrwitzig. „Man darf sich schon wundern, dass die Bundesregierung so hart an der Grenze der Verfassung operiert und sehenden Auges mit Verfassungsklagen rechnen muss. Doch auch jenseits der Verfassungskonformität: Es ist absurd, Menschen aufgrund verpasster Termine die Existenzgrundlage zu nehmen. Die Bundesregierung muss sich ernsthaft fragen, ob sie es verantworten möchte, dass Familien ihre Wohnung verlieren, nur weil sie nicht rechtzeitig beim Jobcenter waren. Das Existenzminimum ist die allerletzte Haltelinie und es ist auch heute nicht armutsfest. Was die Regierung nun plant, wird Menschen in die Obdachlosigkeit treiben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf eine Bürgergeld-Reform geeinigt.

Dazu erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Der Koalitionsausschuss setzt wichtige Impulse für eine bessere individuelle Förderung und Unterstützung bei der Integration in Arbeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass künftig jede Person gleich zu Beginn ein persönliches Angebot erhält und Eltern mit sehr kleinen Kindern frühzeitig beraten werden sollen. Besonders positiv ist, dass auf Qualifizierung gesetzt wird, wo sie eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ermöglicht – und dass dabei junge Menschen besonders im Blick sind. 

Es ist richtig, die Mitwirkung von Menschen einzufordern, die Grundsicherung beziehen. Pflichtverletzungen müssen Konsequenzen haben – dafür reichen jedoch die bestehenden Regelungen aus. Kritisch sehen wir, wenn das Verhalten Einzelner negative Folgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft hat. Die existenzsichernden Leistungen für Kinder dürfen unter keinen Umständen gekürzt werden. 

Mit der Vereinbarung, dass die Kosten der Unterkunft künftig direkt an Vermieter überwiesen werden, erkennt die Koalition das reale Risiko von Wohnungslosigkeit an. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, wenn Leistungsberechtigte den Fehlbetrag zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Wohnkosten weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen müssen – das sind im Schnitt rund 116 Euro pro Monat.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 10.10.2025

Zur aktuellen Einigung der Bundesregierung auf eine Grundsicherung erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes:

„Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben nach aktuellem Stand im Bürgergeld. Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft, möglich zu machen, sind eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche haben ein gesondertes Schutzrecht. Sie sind als Teil von Bedarfsgemeinschaften von Sanktionen immer mitbetroffen, das muss ausgeschlossen werden.  Ihnen bei Kürzung aller Bezüge die Existenzgrundlage bis hin zum Verlust der Wohnung zu nehmen, ist ethisch fragwürdig und dürfte wohl auch nicht verfassungskonform sein.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.10.2025

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, verurteilt die Vorschläge der Bundesregierung als ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende.

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: 

„Statt dem versprochenen Rückenwind für Arbeitsmarktintegration schafft die Bundesregierung ein Bürokratie-Monster. Die Pläne der Bundesregierung sind ein ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende. Zudem widersprechen sie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Wo Menschen auf individuelle Unterstützung bei der Jobsuche hoffen, setzt die Bundesregierung auf Strafen statt auf Hilfe. Damit riskiert sie, Haushalte und Familien in verfestigte Armut und Existenznot zu treiben. 

Millionen Arbeitsuchende aufgrund von wenigen tausend Leistungsminderungsfällen unter Generalverdacht zu stellen ist maßlos und kontraproduktiv. Die geplante vollständige Streichung von Geldleistungen nach dem dritten Meldeversäumnis sowie die Möglichkeit, in weiteren Schritten sämtliche Leistungen einzustellen, ist zudem sozialpolitisch gefährlich und integrationshemmend. Der Verlust von Nahrung, Wohnung und Krankenversicherung zerstört Lebensgrundlagen. So bringt man niemanden in Arbeit, sondern treibt Betroffene in existenzielle Not.  

Wenn selbst die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können, droht die Zunahme von Wohnungslosigkeit.  

Auch die geplante Abschaffung der Karenzzeiten bei der Vermögensanrechnung ist ein Rückschritt. Schon bei kurzfristigem Hilfebedarf werden dadurch aufwendige Verwaltungsverfahren ausgelöst, die weder effizient noch gerecht seien. Besonders befremdlich ist es zudem, Eltern bereits ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes mit Sanktionen zu drohen.  

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses führen in die falsche Richtung – und das mit erhöhter Geschwindigkeit.“

Der Paritätische fordert stattdessen, arbeitsuchende Menschen mit Respekt zu behandeln und ihnen echte Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu bieten. Dazu gehörten passgenaue Fördermaßnahmen, individuelle Beratung und die konsequente Ausrichtung der Jobcenter auf nachhaltige Hilfe.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.10.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter.
Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden – denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt.  Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“

Die Zahlen der 9. Jährlichen Information im Überblick:

Der Bericht wertet – je nach betrachteter Kategorie – Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.

In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1.915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent.   

Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. 

Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer – auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.10.2025

Am 18. Dezember 1950 verkündete die Bundesregierung den ersten Bundesjugendplan. In den Trümmern der Nachkriegszeit sollte er mehr sein als ein Finanzierungsinstrument: Er gab jungen Menschen Unterkunft, Ausbildung, Möglichkeiten zur Selbstorganisation – und damit Hoffnung und Perspektive. 

Seither hat sich der Kinder- und Jugendplan stetig weiterentwickelt. Immer ging es darum, verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuführen. Nach der Deutschen Einheit wurde er zum Motor einer gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe, die große Transformationsprozesse bewältigen musste. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, heute SGB VIII) erhielt er eine feste rechtliche Grundlage, die bis heute trägt.

Heute ist der Kinder- und Jugendplan ein Garant für stabile, plurale Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Heute, 75 Jahre später, ist der Kinder- und Jugendplan ein bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument, das jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Unverändert blieb das Ziel des Kinder- und Jugendplans: verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung auf Bundesebene zu schaffen und stetig weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir als Bundesregierung das Förderinstrument KJP mit einem strukturellen Blick auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Der Bund fördert die Infrastruktur und Projekte von bundesweiter Bedeutung, während Länder und Kommunen den größten Anteil an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe schultern. Wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Für die Zukunft der Kinder- und Jugendpolitik haben wir uns drei Kernpunkte vorgenommen: Kinder und Jugendliche sollen ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten, sicher aufwachsen und eine gute frühe, schulische und außerschulische Bildung erhalten. Diese Ziele sind und bleiben unser gemeinsamer Kompass.“

 75 Jahre KJP bedeuten deshalb auch: 75 Jahre Investition in das, was die Zukunft trägt – die Jugend.

Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. Euro vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. Euro.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes stärkt seit Jahrzehnten die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern. Damit ergänzt er die wertvolle Arbeit, die in den Ländern und Kommunen geleistet wird. Diese Verantwortung liegt bewusst bei Ländern und Kommunen – und sie erfüllen sie mit großem Engagement.

Warum der KJP heute unverzichtbar bleibt

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist weit mehr als eine Förderrichtlinie. Er ist Garant für stabile und vielfältige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er schafft bundesweit Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement junger Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. In einer Zeit, in der Demokratie, Zusammenhalt und Teilhabe unter Druck stehen, ist er ein unverzichtbares Instrument, um die junge Generation zu stärken und die Gesellschaft zukunftsfähig zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2025

Zum heute von unserer Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf zur Ergänzung von Art. 3 GG erklärt Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:

„Es ist notwendig, den Artikel 3 des Grundgesetzes endlich um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Und es war gut und wichtig, dass der Bundesrat auch mit Stimmen von CDU-geführten Bundesländern beschlossen hat, eine solche Änderung des Grundgesetzes vornehmen zu wollen.

Wir Grünen hätten uns gefreut, wenn CDU/CSU und SPD dazu bereit gewesen wären, gemeinsam mit uns Grünen diesen parteiübergreifenden Beschluss des Bundesrats auch in den Bundestag einzubringen. Wir bedauern, dass es hierfür bislang keine Bereitschaft der Koalitionsfraktionen gibt.

Wir Grünen bleiben dabei: Wir wollen gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen diese wichtige Änderung des Grundgesetzes vornehmen.

Angesichts zunehmender queerfeindlicher Hetze und Gewalt ist diese Ergänzung überfällig. Queere Menschen stehen derzeit unter massivem Druck. Die Zahl der Angriffe steigt, und Errungenschaften der letzten Jahre werden wieder infrage gestellt. Dieses Jahr wurde fast jeder dritte CSD von Rechtsextremen gestört. Häufig kam es dabei auch zu Gewalttaten gegen queere Menschen. Gerade jetzt ist es entscheidend, Haltung zu zeigen und sich klar zu positionieren.

Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der unmissverständlich deutlich macht: Queere Rechte sind Menschenrechte. Wir Grünen fordern bereits seit langem, Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Queere Menschen warten seit 76 Jahren darauf, endlich ausdrücklich im Grundgesetz geschützt zu werden – jetzt ist die Chance da.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.10.2025

Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Ausschuss für Gesundheit:

Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland funktioniert nicht – weder im Interesse der Frauen noch der Ärzt*innen. Das belegt deutlich die erste große wissenschaftliche Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die sogenannte ELSA-Studie. Unsere Bundestagsfraktion hatte dazu Anfang September ein öffentliches Fachgespräch im Gesundheitsausschuss für heute beantragt. In dem Fachgespräch sollten die Ergebnisse der ELSA-Studie diskutiert werden, die größte Verbundstudie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die noch unter Jens Spahn vom unionsgeführten Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde.

Die Koalition wollte das Fachgespräch zu Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitsausschuss allerdings nur hinter verschlossenen Türen durchführen. Da sie dafür in der heutigen Ausschusssitzung keine Mehrheit herbeiführen konnte, wurde schließlich das Fachgespräch verschoben, was für die interessierte Öffentlichkeit, die hochkarätigen Sachverständigen, die sich Zeit genommen haben, und eine kritische Oppositionsarbeit sehr bedauerlich ist. Wir setzen uns für eine zeitnahe geordnete Neuaufsetzung für ein öffentliches Fachgespräch ein.

Transparenz und öffentliche Auseinandersetzung gehören zur gelebten Demokratie dazu. Die gesundheitliche Versorgung von Frauen ist ein Thema, das uns alle betrifft. Eine offene und öffentliche Diskussion ist dringend notwendig, damit wir als Gesellschaft gemeinsam Lösungen finden können, um die schlechte Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Durch den Versuch der Koalition, das Fachgespräch nicht öffentlich zu machen, trägt sie nur zur weiteren Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bei.

Wir fordern einen bundesweit sicheren und barrierefreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine Gesetzgebung, die Ärzt*innen dabei unterstützt, diese Versorgung anzubieten, statt sie daran zu hindern. Es ist höchste Zeit, Schwangerschaftsabbrüche aus der Stigmatisierung zu befreien und die veraltete Gesetzgebung zu überwinden. Wir brauchen eine Enttabuisierung und eine Gesundheitsversorgung, die den Frauen die Unterstützung bietet, die sie benötigen. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche muss endlich legalisiert werden. Der veraltete § 218 schadet und verhindert den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.10.2025

Die Linksfraktion fordert den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in einem Antrag (21/2216) der Fraktion.

Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 553 vom 15.10.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/2038) eine Erhöhung des Elterngeldes. Zur Begründung führt sie an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“

Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 487 vom 08.10.2025

Die Bundesregierung weist Kritik an der Entscheidung des Statistischen Bundesamtes wegen dessen veränderter Armutsstatistik zurück. In einer Antwort (21/1915) auf eine Kleine Anfrage (21/1632) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, die Entscheidung des Bundesamtes, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedians nicht mehr zu veröffentlichen, habe fachliche Gründe. Zum einen erfasse die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. „Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht“, argumentiert die Regierung. Sie sei aber nicht in die Entscheidung des Bundesamtes involviert gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

Außerdem veröffentliche die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC, so die Regierung.

Die Grünen hatten kritisiert, dass es nicht dem Standard der Armutsforschung entspreche, wenn die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote ausgewiesen würden, weil so ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1968) zur Nutzung von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den Gründen für die verstärkte Nutzung von Lebensmittelausgabestellen oder Suppenküchen durch Senioren und nach der Zahl der Senioren, die Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Hohe Inflation hat den Anstieg der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen gebremst – Einkommensungleichheit und Armutsrisikoquote stagnieren seit 2020 – Unter Geflüchteten und Erwerbslosen ist Armutsrisiko weit überdurchschnittlich hoch und deutlich gestiegen

Die hohe Inflation der Jahre 2021/22 hat die Reallöhne und verfügbaren Einkommen in Deutschland erstmals seit 2013 wieder sinken lassen. Gleichzeitig ist aber bei den Bruttostundenlöhnen die Ungleichheit weiter zurückgegangen, was vor allem an den positiven Entwicklungen am unteren Ende der Lohnverteilung liegt. Bei den verfügbaren Einkommen auf Haushaltsebene stagniert hingegen seit 2020 die Ungleichheit ebenso wie die Armutsrisikoquote. Das Armutsrisiko hat vor allem für Erwerbslose und Geflüchtete stark zugenommen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Erhebung zur Einkommensverteilung in Deutschland auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Die hohe Inflation hat den langfristigen Trend bei der Entwicklung der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen nicht umkehren können: Beide haben inflationsbereinigt seit 1995 deutlich zugelegt, insbesondere seit 2013. Seitdem ist auch die Ungleichheit der Stundenlöhne stark gesunken, und die Niedriglohnquote liegt wieder auf den Stand des Jahres 2000. „Die verschiedenen Arbeitsmarktreformen wie die Einführung des Mindestlohns scheinen Wirkung zu zeigen – insbesondere in Ostdeutschland“, resümiert Markus M. Grabka, der die Lohn- und Einkommensentwicklung jährlich auswertet. „Die Differenz der Niedriglohnquote zwischen Ost und West hat sich von 19 Prozentpunkten im Jahr 1995 auf nun knapp fünf Prozentpunkte reduziert.“

Armutsrisiko für Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch

Anders sieht es bei den Haushaltseinkommen aus: Dort ist die Ungleichheit seit 1995 gestiegen. Dies liegt zum einen an der steigenden Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, die häufig im unteren Lohnsegment arbeiten. Zum anderen sind in den Jahreseinkommen anders als bei den Stundenlöhnen auch die Sonderzahlungen erfasst, die am oberen Ende der Verteilung im Schnitt höher ausfallen. Seit 2020 stagniert die Einkommensungleichheit aber.

„Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“ Markus M. Grabka

Ähnliches gilt für die Niedrigeinkommensquote oder auch Armutsrisikoquote, die seit 2019 bei rund 17 Prozent liegt. Während sie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund seit mehr als zehn Jahren bei knapp 13 Prozent liegt, ist sie unter Personen mit Migrationshintergrund mit rund 25 Prozent überdurchschnittlich hoch. Insbesondere Geflüchtete haben ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko, das seit 2010 zudem stark zugenommen hat: Die Quote stieg von 42 auf knapp 64 Prozent. „Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“, sagt DIW-Ökonom Grabka.

Ebenfalls stark zugenommen hat die Armutsrisikoquote für Haushalte ohne Erwerbstätige. „Es zeigt sich deutlich, dass Arbeit vor Armut schützt“, stellt Grabka fest. „Um die Einkommensungleichheit und das Armutsrisiko zu senken, sollte die Integration bestimmter Gruppen in den Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Auch das Transfersystem müsste reformiert werden, da sich eine Ausweitung der Arbeitszeit gerade im unteren Einkommensbereich kaum im Geldbeutel bemerkbar macht“, empfiehlt Grabka.

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 15.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

BVT* und LSVD kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformer Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen geschaffen. Doch die jetzt geplanten Änderungen im Meldewesen (BR-Drucksache 419/25) drohen, diesen Erfolg wieder auszuhöhlen.

Bereits im Juli hat das Bundesinnenministerium Verordnungsentwürfe für verschiedene Änderungen des Meldewesens vorgelegt, die unverhältnismäßig in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eingreifen. Mit der Einführung neuer Datenblätter (0702–0704 und 0304–0305) würden die Angaben über den ehemaligen Geschlechtseintrag und die Änderung künftig zum persönlichen Datensatz einer Person gehören. Wer Einsicht ins Melderegister hat, sieht sofort, dass eine Person trans*, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist – auch wenn dies für den konkreten Verwaltungszweck keinerlei Relevanz hat. Nach Bekanntwerden kam in den Communities die Angst auf, dass damit sogenannte „rosa Listen“ angelegt werden könnten. Diese wurden in der Weimarer Republik geführt und haben die die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen im Nationalsozialismus vereinfacht.

Anfang September hat das Bundesinnenministerium eine überarbeitete Version der Verordnungen zur Zustimmung an den Bundesrat übersandt, über die am 17.10. abgestimmt wird. Die Grundrechtseingriffe sind nach wie vor unverändert geplant. Neu ist einzig ein Zusatz, der festschreibt, dass eine gezielte Suche nach trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im System ausgeschlossen sein soll. Wie dies sichergestellt werden soll, bleibt unklar. Der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Bundesrat empfohlen, die melderechtlichen Änderungen abzulehnen. 

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans* sagt dazu: „Statt Selbstbestimmung konsequent umzusetzen, sieht der Entwurf vor, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen zwangsgeoutet werden. Statt – wie zu Zeiten des sogenannten “Transsexuellengesetzes” (TSG) – die ehemaligen Daten mit einer Meldesperre vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, sollen der abgelegte Vorname und der abgelegte Personenstand nun auf den ersten Blick in den Meldedaten sichtbar sein. Und das ohne Erfordernis; bleibt doch die Nachvollziehbarkeit durch das Geburtenregister bestehen. Damit entsteht faktisch eine ‚Lebensakte Trans*‘. Selbstbestimmung bedeutet, dass die Gegenwart zählt. Die geplante Verordnung aber macht unsere Vergangenheit dauerhaft sichtbar. Statt Sicherheit zu schaffen, produziert die geplante Verordnung neue Risiken für Diskriminierung. Sie befeuert zudem die trans*feindliche Erzählung, dass Menschenrechte für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gefährlich wären. Das ist ein klarer Rückschritt. Besonders in einem politischen Klima, in dem trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen als Feindbild stilisiert werden.“

Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt: “Trans*feindlichkeit nimmt weltweit zu. Die Communitys haben die berechtigte Sorge, dass generell eine systematische Erfassung von geschlechtlicher Vielfalt erfolgt. Dass der persönliche Datensatz um die besonders sensiblen Informationen zum früheren Geschlechtseintrag erweitert wurde und diese Daten umfangreicher weitergegeben werden, höhlt das Recht auf geschlechtliche und informationelle Selbstbestimmung aus. Diese dauerhafte ‘Markierung’ ist absolut unverhältnismäßig und war in mehr als 40 Jahren TSG nie erforderlich. Das SBGG hat kein neues Ergebnis im Vergleich zum TSG. Am Ende stehen jeweils neue Vornamen und/oder ein neuer Geschlechtseintrag. Daher ist die geplante Änderung nicht nachvollziehbar und die Argumente des BMI lediglich vorgeschoben. Zudem kritisieren wir, dass derart sensible Fragestellungen überhaupt in Form einer Verordnung geregelt werden und nicht per Gesetzesentwurf, der dann im Bundestag diskutiert werden würde. Die Landesregierungen müssen jetzt die Kritik der Community und des Familienausschusses ernst nehmen und dieses Zwangsouting verhindern.”

Unsere Kritikpunkte:

  • Dauerhafte Sichtbarkeit: Die Transgeschlechtlichkeit einer Person ist unmittelbar aus dem Datensatz erkennbar. 
  • Sondermarkierungen: Spezielle Datenfelder für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen stigmatisieren, statt Gleichbehandlung zu sichern.
  • Offenbarungsverbot wird unterlaufen: Das SBGG garantiert Schutz – die Verordnung schwächt ihn ab.
  • Zwangs-Outings: Zugriff auf die Daten gefährdet Privatsphäre und Sicherheit von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen.
  • Unverhältnismäßigkeit: Der Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung ist nicht notwendig! Die Nachvollziehbarkeit einer Person ist bereits jetzt gewährleistet.

Robin Ivy Osterkamp sagt dazu weiter: „Das TSG hat Menschenrechte verletzt. Viele Personen haben das Gesetz daher nicht genutzt – und mussten sich in Folge dessen alltäglich Diskriminierung aussetzen. Das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes war es, Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen abzubauen. Wenn die geplanten Änderungen im Meldewesen umgesetzt werden, verletzen diese jedoch erneut die Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen. Warum müssen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen immer wieder Menschenrechtsverletzungen hinnehmen, wenn sie in Deutschland ihren Vornamen und Personenstand ändern wollen?“

Der Bundesverband Trans* und der  LSVD – Verband Queere Vielfalt fordern daher den Bundesrat dazu auf, die Verordnung in der vorliegenden Fassung abzulehnen. 

Hintergrund: 

Die Entwürfe für eine neue Bundesdatenmeldeverordnung sehen vor, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar im persönlichen Datensatz einer Person erfasst werden. Begründet wird dies mit Nachvollziehbarkeit und dem Wunsch, Personen identifizieren zu können. Zudem soll die Weitergabe dieser Daten bei einem Umzug und an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden.
Deutschland führt jedoch seit 1981 Vornamens- und Personenstandsänderungen durch.Die Identitfizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Aus Sicht des BVT* und des LSVD⁺ ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung daher nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.  
Die Sitzung des Bundesrats, bei der voraussichtlich über die Meldedatenverordnung abgestimmt werden wird, ist für den 17.10. angesetzt.

Weiterführende Links:

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Trans* und LSVD+ – Verband Queere Vielfalt vom 15.10.2025

Der vom BMAS einberufene Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz ist beendet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und eine Abschaffung des Achtstundentags weiterhin entschieden ab.

Der Dialog hat gezeigt, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form funktioniert. Die geplanten Änderungen würden nur Chaos stiften und zu Rechtsunsicherheit führen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst Realität – durch Tarifverträge, die Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam aushandeln. Ein Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes bringt hingegen mehr Belastung statt mehr Flexibilität: Arbeitgeber erhalten erweiterte Befugnisse, während der Schutz für Beschäftigte – insbesondere für jene ohne Tarifbindung – eingeschränkt wird. Das ist ein Bruch mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition und ein Rückschritt in der Arbeitswelt.

Wer mehr Beschäftigung ermöglichen und dem Fachkräftemangel begegnen will, muss die tatsächlichen Hürden für mehr Beschäftigung abbauen. Eine aktuelle DGB-Umfrage zeigt: Wenn Beschäftigte mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an starren betrieblichen Abläufen und der Ablehnung durch Vorgesetzte. Die Arbeitgeber sind somit selbst das größte Hindernis für flexible Arbeit. Weitere wichtige Faktoren sind verlässliche Kinderbetreuung und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Statt die tägliche Höchstarbeitszeit auszuweiten, brauchen Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität. Dies gilt besonders für Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten. Viele von ihnen sind bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, brauchen dafür aber die richtigen Rahmenbedingungen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Bundesregierung auf, dem Druck von Arbeitgeberverbänden nicht nachzugeben. Die Gesundheit der Beschäftigten und der Schutz vor Überlastung haben oberste Priorität.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2025

Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung will diese Woche ihren Zwischenbericht vorlegen. Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) warnen im Vorfeld vor einer Reformdiskussion ohne gesicherte Finanzierung.

„Eine Pflegereform ohne eine langfristige Finanzierung läuft ins Leere“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Die coronabedingten Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro müssen endlich an die Pflegekassen erstattet werden. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für staatlich veranlasste Kosten aufkommen. Langfristig braucht es zudem einen verlässlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Kosten der Pflegeausbildung. Diese Aufgaben sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse und dürfen nicht länger allein den Pflegeversicherten aufgebürdet werden.“ 

Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP e.V., betont die besondere Chance der Bund-Länder-AG in Bezug auf eine umfassende Strukturreform: „Die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung ist momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Frage nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Angesichts des demografischen Wandels muss die Politik hier groß denken. Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als ‚letzte Rettung‘ der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: Ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund drohen eine Überforderung und ein ‚Regularienwildwuchs‘ in den Regionen.“ Die diakonischen Träger der Altenhilfe sind bereits jetzt vielerorts aktiv, um mit Kommunen Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen.  

Besonders kritisch sieht Ronneberger aktuelle Überlegungen, die Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen, um Geld einzusparen. „Dass freihändig über die Abschaffung der Leistungen bei Pflegegrad 1 diskutiert wird, zeigt die Hilflosigkeit der Politik“, sagt sie. „Es besteht das Risiko, am falschen Ende zu sparen. Hier sollte die Bund-Länder-Kommission gegensteuern.“ Es sei wichtig, Menschen schon ganz am Anfang der Pflegebedürftigkeit zu erreichen. „Aus der Praxis wissen wir, dass es für viele ältere Menschen schwierig ist, Unterstützung zu bekommen. Die Antragstellung ist kompliziert, viele Menschen fühlen sich nicht gut beraten und die Suche nach einem passenden Pflegedienst oder einer Tagespflege ist in vielen Regionen ein großes Problem“, so Ronneberger. Viele Betroffene versuchten dann, allein zurechtzukommen. „Das ist für pflegebedürftige Menschen wie auch für pflegende Angehörige oft der falsche Weg. Er führt in eine belastende Situation für alle Beteiligten – und das Pflegegeld ändert an dieser Situation wenig.“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit  
und Pflege e.V. vom 13.10.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland die konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention an. Die heute dazu im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe werden aus Sicht der Kinderrechtsorganisation diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in den Entwürfen gravierende kinderrechtliche Defizite.

„Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform. Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch deshalb sind beispielsweise die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Möglichkeiten der Bewegungsbeschränkungen in den Unterkünften nicht akzeptabel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber hat, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland kinderrechtskonform umzusetzen. Die Gutachter und Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass ohne klare rechtlich verankerte Kinderschutz-Maßnahmen schwerwiegende Kinderrechtverletzungen in Deutschland drohen.

Deshalb sollten kinderrechtliche Schutzgarantien möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern, so die Gutachter. Doch stattdessen schlage die Bundesregierung Verschärfungen vor – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstießen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers müsse es sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.

Basierend auf dem Gutachten haben die Organisationen ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem ein gesetzlicher Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, und verbindliche Standards für die kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder gefordert werden. Wichtig sind außerdem eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern, kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder, sowie die Beibehaltung des Familienasyls zur Wahrung der Familieneinheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.10.2025

Von heute an wird das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition im Bundestag beraten. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen aus Sicht des Familienbundes der Katholiken, des Kolpingwerkes Deutschland und der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland kaum dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest aufzustellen. Es fehlt offensichtlich die politische Handlungsbereitschaft für eine grundlegende und generationengerechtere Reform der Alterssicherung. Beitragszahler:innen und zukünftige Rentner:innen müssen stärker in den Blick genommen werden.

„Ohne Mut zur Entscheidung werden wir nicht weiterkommen, jetzt müssen die Segel wirklich neu ausgerichtet werden. Das Finanzierungsproblem der Rente können wir nicht länger leugnen. Es reicht nicht, immer nur zu debattieren – es müssen endlich Taten folgen. Dazu gibt es bereits eine Reihe von Vorschlägen, jetzt geht es darum, sie auch umzusetzen. Wir brauchen eine gerechte und zukunftsfeste Rente – mit einer fairen Verteilung der Lasten, die niemanden überfordert und allen Generationen Perspektiven eröffnet“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Fixierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent– ein Kernanliegen des aktuellen Rentenpakets – garantiert für die kommenden Jahre ein stabiles Wachstum der gesetzlichen Renten. Zwar ist die Aufrechterhaltung eines gesetzlichen Sicherungsniveaus grundsätzlich zu begrüßen. Faktisch geschieht dies allerdings einseitig zu Lasten jüngerer Generationen. Zudem trägt der aktuelle Ansatz weder dazu bei, Armutsgefährdung im Alter ausreichend zu bekämpfen, noch sichert er eine stabile Leistungshöhe für künftige Generationen von Rentner*innen.

Die Neuregelung der Mütterrente, durch die Kindererziehung unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt eines Kindes für alle Generationen anerkannt wird, schließt eine Gerechtigkeitslücke. Aus Sicht der katholischen Verbände handelt es sich dabei nicht um ein Wahlgeschenk, wie zum Teil kritisiert wird. Denn die damit erreichten Eltern, überwiegend Frauen, haben mit der Erziehung von Kindern eine zentrale Leistung für das umlagefinanzierte Rentensystem erbracht.  Dass die Mittel dafür anders als bei früheren Angleichungen der Mütterrente aus Steuereinnahmen finanziert werden, ist folgerichtig, da es sich bei Kindererziehung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Insgesamt nimmt das Rentenpaket mit den vorgesehenen Einzelmaßnahmen dennoch  keine zukunftsweisenden Weichenstellungen vor. Die Verringerung von Altersarmut – ein wesentliches Ziel für die katholischen Verbände – wird nicht erreicht. Stattdessen werden die finanziellen Herausforderungen des Rentensystems verschärft. Dies wird auch daran deutlich, dass der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft gesetzt bleibt. Dieser sollte ursprünglich dazu beitragen, Rentensteigerungen angesichts einer alternden Bevölkerung moderat zu dämpfen. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich steigen und in zehn Jahren bei mehr als 21 Prozent liegen.

Dabei sind die Herausforderungen des Rentensystems seit langem bekannt. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentner:innen entwickelt sich seit den späten 1960er Jahren kontinuierlich zu Ungunsten der heutigen Beitragszahlenden. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung verdoppelt: Sie liegt derzeit bei mehr als 20 Jahren. Kurzfristige Entlastungen sowie ein Denken in Wahlperioden verhindern Reformoptionen, die auf lange Sicht stabilisierend wirken. Mit der Berufung einer Rentenkommission, die erst in zwei Jahren Reformvorschläge liefern soll, wird die Lösung drängender Probleme in die Zukunft verschoben. Mitglieder der aktuellen Bundesregierung haben schon vor Start der Kommission geäußert, in dieser Legislaturperiode nicht mehr an etwaige Vorschläge  anknüpfen zu wollen. Bereits in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 arbeitete eine Kommission zur Reform der Alterssicherung, deren Ideen bis heute auf eine Umsetzung warten.

Die katholischen Verbände fordern eine echte Reform des deutschen Rentensystems. Hierzu gehören unter anderem die Einführung einer solidarischen, steuerfinanzierten Mindestrente im Alter und eine stärkere Berücksichtigung der gesellschaftlich gewünschten Sorgearbeit. Zusätzlich sollte die Rente zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Jedes weitere Abwarten erschwert die Problemlösung und beschädigt die Zukunft des Rentensystems. Die gesetzliche Rentenversicherung muss dingend Verlässlichkeit und Stabilität zurückgewinnen, nicht nur für bestehende und baldige Rentner:innen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 16.10.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindestbetrags beim Elterngeld zeitnah umzusetzen. Es handelt sich um einen längst überfälligen Schritt zur besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern. Seit 2007 stagnieren die Eckwerte des Elterngeldes. Eine Anpassung würde ein wichtiges Zeichen für Familien setzen, die in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder finanzielle Sicherheit und Zeit für Familie brauchen.

Morgen berät der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Elterngeld. Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Familien tragen Tag für Tag enorme Verantwortung – emotional, organisatorisch und finanziell. Dass der Mindestbetrag des Elterngeldes angehoben wird, wäre ein wichtiger Schritt. Gerade Familien mit geringem Einkommen spüren die steigenden Lebenshaltungskosten besonders stark. Für sie kann eine spürbare Erhöhung des Mindestelterngeldes einen echten Unterschied machen“.

Das Elterngeld ist die zentrale Anerkennungsleistung für die Erziehungsarbeit von Müttern und Vätern. Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat sich die wirtschaftliche Realität grundlegend verändert: Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise sind deutlich gestiegen, während das Elterngeld immer mehr an Kaufkraft verloren hat. Das Elterngeld wurde als Rahmen konzipiert, um Einkommensrisiken abzufedern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

„Alle Eckwerte des Elterngeldes gehören dringend auf den Prüfstand. Denn seit der Einführung sind die Beträge unverändert geblieben – trotz steigender Preise und wachsender gesellschaftlicher Erwartungen an Familien. Wenn die Politik die im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen ernst nimmt, dann ist jetzt der Moment, sie einzulösen“ erklärt Hoffmann.

Bei Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 deckte der Mindestbetrag noch das gesamte sächliche Existenzminimum eines Kindes ab. Seither wurde er jedoch nie erhöht und hat damit erheblich an Wert verloren. Diesen Umstand beklagt bereits der neunte Familienbericht 2021. Sachgerecht wäre, das Mindestelterngeld am sächlichen Kinderexistenzminimum zu orientieren. Konkret bedeutet dies, den Betrag auf mindestens 500 Euro pro Monat zu erhöhen.

Um das Elterngeld an die wirtschaftliche Realität anzupassen, müssen jedoch alle Eckwerte, aus denen sich die Lohnersatzrate berechnet, angehoben werden. Dies betrifft neben dem Mindestbetrag von 300 Euro den Maximalbetrag von 1.800 Euro und die Einkommensgrenzen, aus denen sich die Lohnersatzrate ergibt. Die Anhebung des Elterngeldes würde nicht nur eine finanzielle Entlastung bedeuten, sondern wäre vor allem auch ein gesellschaftliches Signal der Wertschätzung.

„Wenn Politik wirklich Familien fördern will, muss sie die finanzielle Absicherung in der frühen Familienphase regelmäßig an die Inflation anpassen“, so Hoffmann weiter. „Eltern, die Zeit mit ihrem Kind verbringen, leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Zeit darf nicht zum finanziellen Risiko werden. Das Elterngeld ist nicht nur eine Sozialleistung, sondern eine Anerkennungs- und Förderleistung für elterliche Fürsorge und Verantwortung.“

Bei einer Reform des Elterngeldes hält es der Familienbund außerdem für wichtig, die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung durch zusätzliche Partnermonate zu fördern und das komplexe Antragsverfahren für Familien zu erleichtern. Denn dieses stellt für Familien eine große Belastung dar.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 09.10.2025

LSVD: Chance ergreifen!

Heute hat der Bundestag über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG zum Schutz von LSBTIQ* beraten. Dazu kommentiert Bundesvorstandsmitglied Alexander Vogt für den LSVD – Verband Queere Vielfalt:

“Die explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz ist eine jahrzehntealte Forderung der Community. In der heutigen Bundestagsdebatte wurde deutlich, wie dringend geboten eine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG ist: Die Zahl der Straftaten im Bereich „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Angriffe gegen queere Menschen, queere Orte – unsere Community – sind mittlerweile alltäglich. Wir begrüßen, dass Vertreter*innen aller demokratischen Parteien den Bedarf nach einem besseren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für LSBTIQ* heute so klar benannt haben.

Angriffe auf queeres Leben gehen nicht nur von Privatpersonen aus, sondern auch von Parteien und Regierungen – weltweit. In Ungarn, den USA oder kürzlich in der Slowakei werden die Rechte von LSBTIQ* beschnitten. Eine explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz hat einen wichtigen symbolischen Wert, der in diesen politischen Zeiten nicht zu unterschätzen ist. Das haben auch die verbalen Entgleisungen der AfD in der heutigen Debatte verdeutlicht. Und auch materiell-rechtlich macht die Einführung einer expliziten Kategorie einen Unterschied: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz sexueller Identität ist zwar mittlerweile gefestigt, aber kann sich dennoch wieder ändern. Art. 3 Abs. 1 GG hat schwule und bisexuelle Männer im unrühmlichen „Homosexuellenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1957 nicht geschützt.

Die Bundesratsinitiative vom 26.09. und die heutige Debatte zeigen große Einigkeit in der Sache. Wir fordern jetzt alle Abgeordneten auf, konstruktiv miteinander ins Gespräch zu kommen. Auch wir stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Diese Gelegenheit muss genutzt werden: Historische Schutzlücke schließen, Grundgesetz sturmfest für die Zukunft machen!”

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 09.10.2025

Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung als ernüchterndes Dokument der sozialen Schieflage in Deutschland. „Der Bericht zeigt glasklar: Armut bleibt in Deutschland ein Massenphänomen, das sich zunehmend verfestigt. Gleichzeitig wird das Thema Reichtum weitgehend ausgeblendet – das ist ein fatales politisches Signal“, erklärt Joachim Rock.

Laut Bericht liegt die Armutsquote seit Jahren stabil auf viel zu hohem Niveau zwischen 14 und 18 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Selbst Erwerbstätigkeit schützt längst nicht zuverlässig vor Armut: Jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken sind.

Der Verband sieht sich dabei in seinen eigenen Analysen bestätigt: Die Befunde zeigen, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. „Ohne Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb für junge Menschen außer Reichweite. Sozialer Aufstieg wird aussichtslos, wenn nicht einmal der Ausstieg aus Armut ermöglicht wird“, erklärt Rock. „Wir brauchen endlich ernsthafte Maßnahmen zur Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit“. Das reichste Zehntel der Bevölkerung verfügt über  54 Prozent des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent des Nettovermögens besitzt. 

Der Bericht dokumentiere nicht nur eine extreme Vermögensungleichheit, sondern zeige auch, dass soziale Ungleichheit in ungleicher politischer Teilhabe münde und so Demokratie und Zusammenhalt gefährde. Schon jetzt schwinde gerade bei Armutsbetroffenen das Vertrauen in Institutionen. „Diese Kluft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Wer über Armut spricht, darf über Reichtum und Privilegien nicht schweigen“, mahnt Rock. „Es reicht nicht, nur Armut zu bilanzieren. Was fehlt, ist der politische Wille zu einer Umverteilung von oben nach unten. Armut ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Der Bericht liefert die Daten – nun ist es Aufgabe der Politik, endlich entschlossen zu handeln.“

Der Paritätische fordert deshalb die stärkere Beteiligung von Superreichen an der Finanzierung des Gemeinwesens, die solidarische Finanzierung der Sozialversicherungen durch ihren Ausbau zu einer sozialen Bürgerversicherung, eine gerechtere Erbschafts- und Einkommensteuer, eine armutsfeste Grundsicherung und massive Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Bildung, Inklusion und Gesundheit.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 02.10.2025

Vier von fünf berechtigten Kindern ohne Teilhabeansprüche.

Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle erreicht die Teilhabeleistung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) im Bundeschnitt mindestens 81 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen nicht. Für vier von fünf anspruchsberechtigten Kindern läuft diese Leistung ins Leere. Damit schreibt diese Säule des BuT auch 14 Jahre nach seiner Einführung eine Misserfolgsgeschichte fort.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien eigentlich helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrnehmen zu können, die ihre Eltern ihnen sonst nicht finanzieren können. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Paritätischen Gesamtverbandes verfehlt jedoch gerade diese Teilhabeleistung des Pakets die beabsichtigte Wirkung fast vollständig.  Der Wohlfahrtsverband schlägt deshalb vor, die geplanten 20 Euro Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche auszuzahlen. Zudem gilt es einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes erklärte dazu: “Die von der Regierung beabsichtigte Entbürokratisierung kann ganz praktisch damit beginnen, dass die geplanten 20 Euro pro Kind monatlich pauschal ausgezahlt werden, ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen.

Die bisherige Teilhabeleistung reiche nicht aus: “Die Teilhabeleistung ist gut gedacht, die Umsetzung oftmals schlecht gemacht.  Die regional massiv ungleichen Teilhabequoten zeigen, dass Teilhabechancen häufig von der Postleitzahl abhängen. Damit dürfen wir uns niemals abfinden”, so Rock. Er unterstreicht, dass bei einer Kinderarmutsquote von über 15 Prozent hier die Rede von Millionen Kindern in Deutschland ist: “In einem derart reichen Land wie Deutschland ist es ein Ärgernis, wenn Kinder nicht zum Fußball- oder Ballettunterricht gehen können. Das muss dringend geändert werden, zumal jegliche Bemühungen hin zu einer Kindergrundsicherung eingestellt scheinen.” Darüber hinaus betonte Rock, dass dieses Problem bereits seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 bestünde und man von der Bundesregierung endlich eine Lernkurve erwarten könne.

Als einen Grund für die geringe Nutzung des Angebotes vermutet der Paritätische Gesamtverband die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme. Hier schlägt der Paritätische eine starke Vereinfachung der Vorgänge vor. Die Leistungen sollten pauschal an alle Kinder und Jugendlichen, die Ansprüche auf sie haben, ausgezahlt werden. Diese pauschale Auszahlung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Außerdem sei es wichtig, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen vor Ort durch Rechtsansprüche auszubauen und abzusichern.

Die Expertise können Sie hier herunterladen.

Dokumente zum Download

Teilhabequoten im Fokus. (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.09.2025

  • VdK kritisiert aktuelle Debatte um Sparpläne in der Pflege
  • Bentele fordert stärkere Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige in Deutschland leisten weit mehr als nur private Fürsorge. Laut einer Studie der Hochschule Zittau/Görlitz hätten die informellen Pflegeleistungen im Jahr 2023 – wären sie von angelernten Pflegehilfskräften erbracht worden – einen Wert von rund 206 Milliarden Euro gehabt. „Angesichts dieser enormen Summe unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Sparpläne sind kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit, und vor allem nicht für fehlende Strategien. Wenn sich nichts ändert, werden es auch in Zukunft die pflegenden Angehörigen sein, die den Laden am Laufen halten.“

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 etwa 86 Prozent (4,9 Millionen Menschen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, überwiegend durch Angehörige. Wer die Abschaffung des Pflegegrads 1 befürwortet, übersieht nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen Wert und das Engagement der pflegenden Angehörigen, sondern ignoriert auch die zukünftigen Herausforderungen, so Bentele: „Mit dem demografischen Wandel, insbesondere dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Pflegealter, und dem anhaltenden Fachkräftemangel in der professionellen Pflege wird der Bedarf an pflegenden Angehörigen massiv steigen.“

Der Sozialverband VdK fordert eine deutliche Stärkung und Anerkennung pflegender Angehöriger ebenso wie verbindliche und nachhaltige Lösungen zur Absicherung der Pflegeversicherung. Dazu gehört, dass Angehörige entlastet werden — finanziell, institutionell und durch bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Verband setzt sich zudem für eine einheitliche Pflegeversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen und die alle Einkommensarten berücksichtigt.

Erwartungen an Einsparungen in der Pflege zu hoch

Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat ein theoretisches Einsparpotenzial von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich errechnet, sollten alle Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 sämtliche ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. In der Realität lagen die Ausgaben 2024 laut GKV-Spitzenverband jedoch bei nur 640 Millionen Euro, da viele Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nahmen. Diese Zahlen belegen, dass die Erwartungen an Einsparungen bei einer Abschaffung des Pflegegrads 1 zu hoch gegriffen sind. Gleichzeitig verunsichert die Diskussion Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Weitere Informationen

Die Studie „Der monetäre Wert der Pflegeleistungen von An- und Zugehörigen in Deutschland“ von Prof. Dr. Andreas Hoff, Prof. Dr. Steffi Höse, Prof. Dr. Martin Knoll und Prof. Dr. Notburga Ott steht auf der Website des GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Oktober 2025

Veranstalter: verband binationaler familien und partnerschaften

Ort: Frankfurt

Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Migrationsdebatten konzentrieren sich derzeit vor allem auf die Abwehr von Migration. Das ist kein neues Phänomen. Familien mit Migrationsgeschichte gehören jedoch schon lange zur Mitte unserer Gesellschaft, sie sind ein wesentlicher Bestandteil. Ihre Stimmen müssen daher gehört, ihre Anliegen ernst genommen und ihre Beiträge sichtbar gemacht werden – in der Politik ebenso wie im alltäglichen Zusammenleben.

Die Fachtagung stellt daher diese Familien und ihre Rolle in unserer Gesellschaft ins Zentrum. Auch angesichts zunehmender Diskriminierung, Ausgrenzung und Angriffen auf Vielfalt. Wir möchten den Fokus umkehren und die Lebensrealitäten dieser Familien sichtbar machen. Mit einem Rückblick auf frühere Migrationsdebatten, einer aktuellen Analyse, mit Beiträgen aus der Beratungspraxis, im Gespräch mit Politik und einer Gesprächsrunde über die Perspektiven binationaler Menschen.

Anmeldung: https://eveeno.com/ft2025

Mehr Infos hier.

Termin: 10. November 2025

Veranstalter: Evangelische Hochschule Dresden (ehs)

Ort: Online

es wird herzlich eingeladen zur Fachveranstaltung „Niedrigschwellige Familienbildung von und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“, die zugleich den Abschluss des gleichnamigen Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes bildet.

Geplantes Programm:

  • Fachimpuls der Projektleitung Prof. Dr. Christiane Solf
  • Vorstellung von Projektergebnissen und -publikation
  • Einblicke in die Praxisentwicklung mit Praxispartner:innen
  • Fachgespräch mit den Kooperationspartner:innen Ulrike Stephan (Referentin für Familienbildung, Ev. Arbeitsgemeinschaft Familie e.V.) und Dr. Verena Wittke (Referentin für Familienbildung, AWO Bundesverband e.V.)
  • Zwischendurch: Raum für Ihre Fragen und Gedanken

Die Veranstaltung wird am Montag, den 10. November 2025 von 12:00 bis 16:30 online stattfinden.

Um am Zoom-Meeting teilzunehmen, klicken Sie bitte auf diesen Link: https://ehs-dresden-de.zoom-x.de/j/67057412294 oder geben Sie die Meeting-ID 670 5741 2294 ein.

Für unsere Planung danken wir Ihnen, wenn Sie uns vorab per E-Mail über Ihre Teilnahme informieren.

Termin: 11. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Daten von Kindern gelten als besonders schützenswert. Gleichwohl finden sie sich in großen Mengen auf digitalen Plattformen und in sozialen Netzwerken wieder – oftmals freiwillig von Kindern selbst oder ihren Eltern und Verwandten preisgegeben.

Über mögliche Risiken und Maßnahmen zum Schutz der Daten von Kindern im digitalen Raum informiert Torsten Krause an den Beispielen Sharenting und Influencing. Anschließend laden wir zu einer intensiven Diskussion über das Thema ein.

Torsten Krause arbeitet als Kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk. Seit 2025 vertritt er die National Coalition zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland im Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 12. November 2025, 13:00–16:00 Uhr
14. November 2025, 09:30–12:30 Uhr
17. November 2025, 09:30–12:30 Uhr

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Trennung und Scheidung verändern Familien grundlegend. Allein- und getrennt erziehende Familien stehen oft vor der Herausforderung, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und das Wohl ihrer Kinder gleichzeitig zu bewältigen. Der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung nimmt diese Lebenslagen in den Blick und formuliert Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit, ökonomischer Eigenständigkeit sowie Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden diskutieren wir zentrale Empfehlungen des Zehnten Familienberichts und ihre Umsetzungsperspektiven für Praxis und Politik.

Anmeldeschluss ist der 20. Oktober 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/alles-bleibt-anders-familie-nach-trennung-und-scheidung-empfehlungen-des-zehnten-familienbericht-in-der-diskussion/

Termin: 18. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ist für junge Menschen vielerorts eine Zeit mit besonderen Herausforderungen – die auch mit psychischen Belastungen und Erkrankungen einhergeht. Wie können die jungen Menschen sowie Fachkräfte im Umgang mit psychischen Krisen unterstützt werden?

In der Online-Veranstaltung werden folgende Fragen und Themen behandelt: Welche Bedeutung hat psychische Gesundheit beim Übergang von der Schule in den Beruf – und welche Folgen haben Belastungen in dieser Phase? Wie können junge Menschen in dieser Zeit bestmöglich unterstützt werden? Welche Netzwerke und Kooperationspartner braucht es, um einen gelingenden Start ins Berufsleben zu ermöglichen?

Das Präventionsprogramm „Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf“ wird vorgestellt. Ziel des Projektes ist es, psychische Krisen anzusprechen, das Hilfesuchverhalten zu stärken, gesundheitsförderliche Prozesse anzustoßen und das Stigma von psychischen Erkrankungen zu reduzieren. 

Mit: 

Wiebke Nonne, Programmleitung »Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf«, Irrsinnig Menschlich e. V., Leipzig

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Jennifer Puls, jsa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 325

Gabriele Sauermann, juvo(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 317

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 28. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Burn-out und psychische Erschöpfung nehmen seit Jahren drastisch zu – ein deutliches Zeichen für die strukturelle Überforderung unserer Arbeitswelt. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Arbeitszeitverkürzungen bei Lohnausgleich, wie etwa die 4-Tage-Woche, positive Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden haben. Dennoch setzt die aktuelle Bundesregierung auf Flexibilisierung und steuerliche Anreize für Mehrarbeit – ein Kurs, der Fragen aufwirft.

Gemeinsam mit u.a. Prof. Dr. Brigitta Danuser, Universität Lausanne, Stefan Boes, Autor und Journalist und Jan Dieren MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales möchten wir diskutieren, wie die 4-Tage-Woche einen Beitrag zu einer gesünderen Gesellschaft leisten kann – und welche politischen sowie praktischen Rahmenbedingungen dafür notwendig wären. Moderiert wird die Diskussion von Salwa Houmsi.

Die Tagung findet am Freitag, den 28. November 2025 von 14:00 – 20:15 Uhr in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Haus 1, Saal 1, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und die Diskussion.

Alle aktuellen Infos zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Webseite.

Hier geht es zum Programm

Hier geht es zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Montag, 13.10.2025 | Beginn 19:30 Uhr | wieder im RegenbogenKino, Lausitzer Str. 22, 10999 Berlin-Kreuzberg

Zur Präsentation des neuen Kalenders Wegbereiterinnen laden ein: Gisela Notz (Herausgeberin und Autorin), Heike Notz (Moderatorin), Bernd F. Gruschwitz, Annika Klanke und alle AutorInnen des Kalenders 2026.

Christa Weber und Jutta Kausch – beide Schauspielerin und Sängerin, begleitet vom Gitarristen Olaf Schäfer würdigen für uns die vorgestellten Frauen mit ihren Liedern.

Von den im Kalender vorgestellten Frauen werden präsentiert:
Pauline Roland/Edith Jacobson/ Phillis Wheatley

Im Jahr 2026 erscheint der Wandkalender „Wegbereiterinnen“ in der 24. Ausgabe. Seit er 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 276 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben in den Kalendern über Frauen geschrieben, die für eine friedliche Welt gekämpft haben.

Die Einladung kann gerne weitergegeben werden.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Geschichtssalon des Beginenhof Kreuzberg und der Regenbogenfabrik

Eintritt frei, Spenden für die KünstlerInnen sind willkommen.

 

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 10/2025

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Weltkindertages warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor dem Ton in den aktuellen Debatten zur Zukunft des Sozialstaats.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Jedes Kind hat das Recht, geborgen, gesund und glücklich aufzuwachsen. Dafür braucht es einen starken und verantwortungsvollen Sozialstaat – einen Sozialstaat, der alle Kinder sieht, ihre Bedürfnisse ernst nimmt und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres und sorgenfreies Aufwachsen eröffnet.

Doch die aktuellen Debatten über die Zukunft des Sozialstaats sprechen eine andere Sprache: Sie verschärfen den Druck auf Familien und nehmen Kindern die Zuversicht. Wer als Kind erfahren muss, dass gesellschaftliche Anerkennung und politische Repräsentation am Kontostand hängen, verliert leicht das Vertrauen in beides.

Familien ohne oder mit geringem Erwerbseinkommen brauchen Unterstützung am dringendsten – weil Sorgearbeit, Pflegeverantwortung oder Niedriglöhne kaum Raum für existenzsichernde Erwerbsarbeit lassen. Kinder dürfen nicht zu Sündenböcken einer Gesellschaft werden, die Care-Arbeit nicht wertschätzt. Sie tragen keine Verantwortung für die Lebenssituation ihrer Eltern.

Statt Ängste zu schüren, braucht es jetzt entschlossene Schritte: Dazu gehört für das ZFF – als Grundlage für monetäre Familienleistungen – ein neu berechnetes kindgerechtes Existenzminimum, das nicht nur auf statistischen Erkenntnissen basiert, sondern auch die Perspektiven von Kindern einbezieht. Ebenso braucht es den klaren Verzicht auf weitere Kürzungen der öffentlichen Infrastruktur, weil Kinder Erlebnisse und Räume brauchen, in denen sie sich ausprobieren und entfalten können. Und nicht zuletzt braucht es eine verlässliche Unterstützung für Familien durch bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, leichtere Zugänge zu Leistungen und echte Teilhabechancen.

Nur so kann der Sozialstaat allen Kindern das Aufwachsen in einer starken Demokratie ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2025

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT: Weltkindertag

Der 20. September ist der „Weltkindertag“. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder in Politik und Gesellschaft stärker in den Focus von zu rücken. Das diesjährige Motto lautet: „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“.

Für die Kinderkommission im Deutschen Bundestag erklärt hierzu deren Vorsitzender Michael Hose:

„Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen, denn nur wenn sie wissen, wie sie sich aktiv einbringen können, verstehen sie, wie Demokratie funktioniert.
Die Meinung frei zu äußern, an Diskussionen teilzunehmen und sich für Themen zu engagieren, fördert nicht nur das politische Verständnis, sondern stärkt auch die Rolle in der Gesellschaft. Dies kann beispielsweise durch Mitbestimmung in der Schule, Teilnahme an Jugendparlamenten oder durch freiwilliges Engagement in sozialen Projekten geschehen. Das ist der Baustein für Demokratie. 
Andererseits liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihre Rechte zu wahren. 
Auch die Politik ist gefordert die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen, ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen und sie in politische Prozesse einzubeziehen. 
Jedes Kind ist ein Gewinn. Weshalb jeder Tag ein Kindertag sein sollte.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert; die damalige DDR beging am 1. Juni den „Internationalen Kindertag“. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2025

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September veröffentlicht die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre schriftliche Stellungnahme zur Anhörung der Kommission am 12.09.25 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie fordert darin umfassende Verbesserungen für Kinder und Jugendliche bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen. Dazu erklärt Dr. Marvin Deversi, Co-Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf soziale Sicherheit. Die soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist aus unserer Sicht seit Jahren defizitär. Viele Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in prekären finanziellen Verhältnissen auf und erleben regelmäßig soziale Ausgrenzung – wir sehen das tagtäglich in unseren Einrichtungen und Beratungsstellen. Das können wir uns als reiche Gesellschaft nicht länger leisten – weder moralisch noch wirtschaftlich, und schon gar nicht im Hinblick auf den Erhalt unserer Demokratie. Wir fordern die Kommission dazu auf, in ihren Empfehlungen ein besonderes Augenmerk auf die Jüngsten in unserem Land zu legen und für mehr Chancengerechtigkeit einzutreten.“

Die von Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission soll zeitnah Empfehlungen vorlegen, wie der Sozialstaat durch Vereinfachungen und Leistungszusammenlegungen bürger*innenfreundlicher, transparenter und unbürokratischer werden kann. Die AWO begleitet die Arbeit der Kommission konstruktiv und hat konkrete Aufträge an diese formuliert:

„Damit alle Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft teilhaben und ihre Talente entfalten können, sehen wir besonderen Handlungsbedarf bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe“, so Deversi weiter. „Statt Nachweise für Vereinsbeiträge zu verlangen, sollten diese antrags- und nachweislos in Form von realistischen Pauschalen direkt an die Familien ausgezahlt werden. Auch für Klassenfahrten, Schulausflüge, ÖPNV für Schüler*innen oder die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wünschen wir uns ein echtes Umdenken. Durch eine bessere institutionelle Förderung der Kitas und Schulen könnten wir uns als Gesellschaft darauf verlassen, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichend und gesund verpflegt werden. Eine echte Reform beim Bildungs- und Teilhabepaket würde dazu führen, dass jeder Cent auch wirklich bei den Kindern ankäme und nicht in bürokratischen Antragsverfahren hängen bliebe. Das wäre ein echter Meilenstein für die Verwirklichung von Kinderrechten.“

Alle Forderungen der AWO an die Sozialstaatskommission: https://awo.org/pressemeldung/awo-sozialstaatsreform-weltkindertag-2025/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.09.2025

Bunte Aktionen für Kinderrechte – von Flashmob bis Familienfest

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 verwandelt die AWO Thüringen mit ihren Einrichtungen öffentliche Plätze an zehn Standorten in „Plätze der Kinderrechte“. Ziel ist es, Kinderrechte sichtbar zu machen und den Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern. Zudem soll der Fokus auf die vielen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden, die durch ihren täglichen Einsatz einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte leisten.

Ob ein Kinderrechte-Rap mit Flashmob in Jena, ein buntes Familienfest in Geschwenda, ein kreativer Kuscheltier-Protestzug in Erfurt oder eine bemalte Bank in Weida – die Aktionen sind vielfältig und setzen ein starkes Zeichen für Teilhabe, Mitbestimmung und Schutz von Kindern.

„Jeder Tag ist Kindertag – das gilt in den Kindergärten, Jugendzentren, Schulen und Kinderheimen der AWO in Thüringen. Mit den Aktionstagen rund um den Weltkindertag machen wir das in der ganzen Gesellschaft sichtbar“, erklärt Nadja Körner, Leiterin des Projekts „Zukunft mit Herz – Gemeinsam Demokratie gestalten“ des AWO Landesverbandes Thüringen. Und weiter: „Kinder haben Rechte – darauf wollen wir mit kreativen und lebendigen Aktionen aufmerksam machen. Wir laden alle Menschen ein, mitzufeiern, mitzusingen, kreativ zu werden und die Kinderrechte laut und sichtbar in den Mittelpunkt zu stellen.“

Aktionen zum Weltkindertag mit der AWO Thüringen:

  • Kindergarten Nordknirpse (Weimar) – 18. September 2025, 14:30–17:00 Uhr;
    Bonhoefferstraße 73, Weimar
    Familiencafé im Garten mit kleinem Fest und Gespräch über Kinderrechte. Die ganze Woche begleitet von Projekten im Kindergarten.
  • Begegnungsstätte (Geschwenda) – 18. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Gothaer
    Straße 12, Geschwenda
    Großes Kinder- und Familienfest mit Bastelständen, Aktionsstraße, Schminken, Musik, Imbiss und buntem Trödelmarkt.
  • Kindergarten „Ameisenburg“ (Weida) – 20. September 2025, ab 10:00 Uhr; Osterburg
    Weida
    Eröffnung des Festes der Vereine mit Kinderprogramm. Anschließend bemalt das Kinder und Jugendparlament gemeinsam mit Kindern eine Bank als Symbol für Kinderrechte.
    Dazu gibt es Mitmachaktionen, die die Rechte spielerisch vermitteln.
  • Jugend- und Familienhaus (Rudolstadt-Schwarza) – 20. September 2025, 15:00–19:00 Uhr;
    Platz der Opfer des Faschismus, Rudolstadt
    Fest unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ mit Spiel, Bewegung und kreativen Angeboten, gestaltet mit lokalen Partnern.
  • Kindergarten „Jenzigblick“ (Jena) – 22. September 2025, 10:00 Uhr; Faulloch, Jena
    Flashmob mehrerer Kindergärten mit eigens geschriebenem Kinderrechte-Rap, gemeinsam aufgeführt mit Musiker Christian Weihrich.
  • Kindergarten „Käferland“ (Arnstadt) – Woche um den 20. September 2025;
    Käfernburger Straße 41, Arnstadt
    Projektwoche zur Sensibilisierung für Kinderrechte. Höhepunkt ist ein Kinderfest, das Spiel, Spaß und die symbolische Feier eines „Platzes der Kinderrechte“ verbindet.
  • Kindergarten „Rabennest“ (Erfurt) – 24. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Am
    Rabenhügel 31A, Erfurt
    Unter dem Motto „Kinderrechte auf die Straße“ gestalten Kinder zusammen mit der MUFA und dem Thüringer Kinderschutzbund einen kreativen Kuscheltier-Protestzug für Kinderrechte: bunte Straßenbilder aus Kreide, Buttons, Quiz, Kinderschutzparcours und vieles mehr. Auch Erwachsene können sich am Info-Stand über Kinderrechte informieren.
  • Begegnungsstätte „Obermühle“ (Lauscha) – 26. September 2025, 08:00–12:00 Uhr &
    13:00–17:00 Uhr; Obermühle 1, Lauscha
    Kinder gestalten Wimpel, die als lange Kette öffentlich aufgehängt werden. Jugendliche verwandeln alte Stühle in „Plätze der Kinderrechte“, die später in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden.
  • Kindergarten „Schlösschen am Festplatz“ (Bleicherode) – Woche um den 20.
    September 2025; Uthemannstraße 9, Bleicherode
    Aktionen unter dem Motto „Wir haben Rechte!“: Kinder lernen spielerisch durch Tanz, Gesang, Parcours und eine große Wandtafel ihre Rechte kennen.
  • Jugendzentrum Xer & mobile Jugendpflege (Bad Langensalza u. Umgebung) – rund um den 20. September 2025; verschiedene Orte (Herbsleben, VG Bad Tennstedt, Bad Langensalza)
    Kinderfeste an mehreren Orten greifen das Thema Kinderrechte mit Spiel, Musik und kreativen Aktionen auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Thüringen vom 15.09.2025

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) versteht sich als Anwalt und Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien in Staat und Gesellschaft. In einer alternden Gesellschaft, in der junge Menschen einerseits zunehmend zum „knappen Gut“ werden und gleichzeitig noch immer zu wenig Gehör finden, ist es umso bedeutsamer ihre Rechtsposition zu stärken, dafür einzutreten, dass ihre Stimmen gehört und ihre Wünsche, Vorstellungen und Interessen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden.

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September möchten wir als BVkE die Aufmerksamkeit auf ein zentrales Anliegen lenken: die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Der BVkE unterstreicht in seiner aktuellen Position, dass Kinder von Geburt an Träger aller Grund rechte sind. Gleichzeitig spiegelt das Grundgesetz ihre besondere Schutz- und Förderbedürftigkeit bislang nicht ausdrücklich wider. Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte im Verfassungstext – in Orientierung an die UN-Kinderrechtskonvention – würde ihre Grundrechtsposition stärken und ihrer
umfassenden Verwirklichung den notwendigen politischen und rechtlichen Nachdruck verleihen.

Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, verweist insbesondere auf die Rechte von Kindern, die in der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden: „Kinder ohne elterliche Fürsorge, Kinder aus belasteten Familiensystemen oder geflüchtete Minderjährige – für sie ist es besonders wichtig, dass ihre Rechte nicht nur implizit anerkannt, sondern sichtbar und verbindlich im Grundgesetz verankert sind.“

Um die Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, Beteiligung und Schutz nachhaltig zu sichern, müssen die Rechte von Kindern und jungen Menschen im Rahmen des gesellschaftspolitischen Generationenvertrags – insbesondere in der Rentenpolitik und im verbindlichen Rahmen für einen generationengerechten Klimaschutz – durch transparente und gerechte Mechanismen konkretisiert und nachvollziehbar ausgestaltet werden.

Generationengerechtigkeit beginnt damit, Kinder umfassend als eigenständige Träger:innen von Rechten zu sehen, ihre Zukunft auch als Zukunft der Allgemeinheit zu verstehen und diese als politische Priorität zu begreifen.

Weitere Informationen zu den BVkE Positionen erhalten Sie hier:
Kinderrechte ins Grundgesetz
Generationsgerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. vom 19.09.2025

Zum diesjährigen Weltkindertag erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die dringende Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland zu verbessern. Im Fokus stehen insbesondere die Forderungen nach einer Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro sowie eine signifikante Erhöhung des Elterngeldes.

„Kinder sind nicht nur die Zukunft unseres Landes, sondern auch die Gegenwart unserer Gesellschaft“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für Familien so zu gestalten, dass jedes Kind in Deutschland gleiche Chancen auf eine gute Zukunft hat. Das bedeutet, dass wir die Familienleistungen dringend reformieren müssen.“

Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro

Das Kindergeld in Höhe von 360 Euro, das den maximalen Kindersteuerfreibetrag widerspiegelt, ist eine notwendige Maßnahme, um die Belastungen der Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten abzufedern. Schmidt betont: „360 Euro Kindergeld sind nicht nur ein Schritt zur finanziellen Entlastung der Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Ein höheres Kindergeld ist eine entscheidende Grundlage dafür, dass Kinder in Deutschland in allen Einkommensschichten gleich behandelt werden. Dem Staat muss jedes Kind gleich viel Wert sein.“ Zudem ist es wichtig, dass das Kindergeld in Zukunft nicht nur automatisch direkt nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird, sondern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Damit soll der zusätzlichen Belastung von Familien während der Ausbildung ihrer Kinder Rechnung getragen werden.

Elterngeld: 600 + 2.300 Euro

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform des Sozialstaates ist die Anhebung des Basis-Elterngeldes auf mindestens 600 Euro. „Eltern müssen für den Zeitraum der Elternzeit ausreichend abgesichert sein“, so die Vizepräsidentin. „Die derzeitige Höhe des Basis-Elterngeldes von 300 Euro im Monat reicht längst nicht aus, um den finanziellen Herausforderungen nur annähernd gerecht zu werden.“ Bedingt durch die Inflation seit Einführung des Elterngeldes und die gestiegenen Lebenshaltungskosten muss das Basis-Elterngeld dringend nach oben angepasst werden.

Darüber hinaus fordert der DFV, den Maximalbetrag des Elterngeldes auf mindestens 2.300 Euro anzuheben. „Die Realität ist diejenige, dass Eltern ökonomisch entscheiden, wer von welchem Gehalt durch das Elterngeld Abzüge hinnimmt und wie lange. Wenn das Elterngeld ein großes Loch in die Familienkasse reißt, wird der höherverdienende Partner entweder kaum oder nur kurz in Elternzeit gehen“, so Schmidt. „Ideen zur Aufteilung der Elternzeit-Monate gibt es genug. Die einfachste Lösung liegt auf der Hand: Das Elterngeld erhöhen. Dann klappt es auch für die meisten Väter mit der Elternzeit“.

Der DFV fordert die Bundesregierung auf, diese Forderungen im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialstaates umzusetzen. „Der Sozialstaat muss mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität Schritt halten“, betont Schmidt. „Die Kinder- und Elterngelderhöhungen sind nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Kinder als Gemeinschaft in der Familie müssen in den Mittelpunkt der Sozial- und Steuerpolitik rücken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2025

Weltkindertag 2025: Über 1.000 Kinder und Jugendliche rufen bundesweit mit UNICEF und Deutschem Kinderhilfswerk zur Umsetzung der Kinderrechte auf

 

Zum Weltkindertag am 20. September fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland von Politik und Gesellschaft mit Nachdruck, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder vollständig umzusetzen. Dafür müssen die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre aktive Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen umgesetzt werden – in Deutschland und in der internationalen Zusammenarbeit der Bundesregierung.

Denn die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, betreffen nicht nur Deutschland. Der bröckelnde gesellschaftliche Zusammenhalt, eine veränderte Lebenswelt, die sich immer mehr in digitalen Räumen vollzieht, sowie globale Krisen schmälern die Zukunftschancen der Kinder weltweit und nehmen ihnen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben. Auch die globalen Kürzungen in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wirken sich gravierend auf die Lebensbedingungen von Kindern weltweit aus.

 

Für UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ist die Umsetzung der Kinderrechte, besonders das Recht auf Mitbestimmung, grundlegend für das Wohlergehen der jungen Generation. Auch in Deutschland muss den Kinderrechten mehr Geltung verschafft werden. Dafür braucht es vor allem die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut, und einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist entscheidend für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Schutz unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche setzten aus diesem Anlass heute zusammen mit den beiden Kinderrechtsorganisationen vor dem Brandenburger Tor ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte.

 

„Haus der Kinderrechte” am Brandenburger Tor

 

Dabei präsentierten Kinder und Jugendliche auf dem Pariser Platz in Berlin in Anwesenheit von Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ein „Haus der Kinderrechte“. Das kreative Bauwerk besteht aus einer Auswahl bunter Kinderrechte-Bausteine aus über 1.000 eingesendeten Forderungen und Wünschen junger Menschen aus ganz Deutschland zum Motto des Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. Auf einem der eingesendeten Bausteine steht geschrieben: “Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, das Recht auf Beteiligung” – ein Ausdruck für einige der drängendsten Rechte für Kinder in Deutschland und weltweit.

 

Das Dach bildet eine eindrucksvolle kinderfreundliche Welt aus Spielbausteinen. Eine dritte Klasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin hatte diese mit den beiden Kinderrechtsorganisationen in einem Workshop kreiert. Unterstützt wurden sie dabei von einem Team von LEGOLAND Discovery Centre Berlin, das die Aktion mit zahlreichen LEGO-Bausteinen unterstützte und den Schülerinnen und Schülern beim Bau zur Seite stand. Mit dem kreativen Bauwerk bringen die Kinder die bundesweiten Ideen und ihre eigenen Visionen für eine kinderfreundliche Zukunft zum Ausdruck: etwa ein großes LEGO-Haus, in dem auch geflüchtete Kinder ein sicheres Dach und ein warmes Bett haben, einen Park mit schönen Toiletten und vielen Bäumen, einen voll bewachsenen LEGO-Regenwald mit geschützten Tieren und eine Schule für alle Kinder, mit vielen Pflanzen und neuen Büchern, in der das Lernen Spaß macht.

 

Die Stimmen der jungen Generation

 

Während der Veranstaltung trugen Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorTeams ihre wichtigen Botschaften vor: „Kinderrechte sind nicht verhandelbar. Ihre Durchsetzung ist das Fundament einer nachhaltigen, gerechten und friedlichen Welt. Eine Gesellschaft, die die Kinder und ihre Rechte nicht schützt, hat keine Zukunft”, sagten Matilda (17 Jahre) und Olivia (18 Jahre) aus dem JuniorTeam von UNICEF Deutschland.

 

„Ich finde, Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz, damit sie wirklich ernst genommen werden. Kinder sollen nicht nur geschützt werden, sondern auch mitbestimmen können, weil es um ihre Zukunft geht. Demokratie heißt, dass alle gehört werden, auch Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass Politik Kinderrechte stärker beachtet“, sagte der 13-jährige Nathan aus Köln, Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im BMBFSFJ: „Kinderrechte sind das Fundament einer lebendigen Demokratie. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Als Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch im Alltag erfahren und aktiv mitgestalten können – in der Familie, in der Kita, in der Schule und in der ganzen Gesellschaft. Denn unsere Demokratie bleibt nur dann zukunftsfähig, wenn junge Menschen ihre Stimme erheben und gehört werden.“

 

Dagmar Wöhrl, Botschafterin von UNICEF Deutschland, sagte: „Kinder sind das verletzlichste und zugleich wichtigste Glied in unserer Gesellschaft. Sie sind die Zukunft. Doch leider verlieren Kinder durch Kriege, den Klimawandel, Flucht und Hunger nicht nur ihre Sicherheit und ihre Familie – sie verlieren vor allem ihre Kindheit und die Kraft, ihre eigene Zukunft mitzugestalten. Deshalb dürfen wir keine Zeit mehr verlieren: Es liegt an uns allen Kindern, hier und weltweit, eine Zukunft zu sichern.“

 

Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes, ergänzte: „Es lohnt sich, wenn Kinder und Jugendliche so früh wie möglich Beteiligung lernen und selbstwirksam werden. Ob Spielplatz, Radweg oder Jugendparlament – sich füreinander und miteinander einzusetzen, ist ein Wert an sich. Dieser Wert braucht ein starkes Fundament, das die Politik endlich schaffen muss: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Und wir brauchen eine bessere Verankerung von Demokratiebildung in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.”

 

Bundesweite Aktionen zum Mitmachen

 

Im Rahmen des Weltkindertags unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ finden in ganz Deutschland zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt. UNICEF Deutschland lädt Kinder und ihre Familien ein, aktiv zu werden: Mit selbstgestalteten Kinderrechte-Bausteinen und -Puzzlestücken sowie Freundschaftsarmbändern für mehr Zusammenhalt, können Kinder ihre Wünsche für eine kindgerechte Zukunft zum Ausdruck bringen. Unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn können Familien und Einrichtungen Fotos ihrer Kreativaktionen in sozialen Medien teilen.

 

Zudem feiert das Deutsche Kinderhilfswerk den Weltkindertag den ganzen September hindurch mit einem digitalen „Kinderrechte-Spezial“ auf www.kindersache.de. Dabei können die Kinder in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen. Wir laden alle ein, sich am Weltkindertag für die Rechte von Kindern und Jugendlichen starkzumachen!

 

Die Geschichte des Weltkindertags

 

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.

Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“

Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“

Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.

Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:

  • Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
  • Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
  • Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
  • Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
  • Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
  • Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen

Über die Altersberichte der Bundesregierung
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:
2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“
2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Neue Veröffentlichung: DZA-Fact Sheet „Bildungsbeteiligung und Altersbilder von Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Befunde des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023“:
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Fact_Sheets/Factsheet_Weiterbildung_final_v2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1723) zu aktuellen Entwicklungen der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetz auf die Kostenentwicklung auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 436 vom 22.09.2025

Die Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II seit 2019 absolut und prozentual durch verschiedene Instrumente gefördert wurden, die in der Anfrage einzeln abgefragt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Nach den methodischen Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische Bundesamt fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/1632). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, aus welchen Gründen das Statistische Bundesamt entschieden hat, die Armutsquoten auf Basis des Mikrozensus-Kerns künftig nicht mehr auf Bundesebene auszuweisen und welche Rolle das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern bei dieser Entscheidung gespielt haben.

Die Grünen kritisieren, Armutsquoten für Bundesländer nur noch auf Basis des Landesmedians und nicht mehr auf Basis des Bundesmedians zu veröffentlichen, entspreche nicht dem Standard in der Armutsforschung. „Außerdem wird mit dieser Änderung ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine kleine Anfrage zur Vermögensungleichheit in Deutschland eingereicht (21/1630). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung sei, wie es sich verteile und wie es sich seit 2010 entwickelt habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 17.09.2025

Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1618) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen diese über die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ hinaus plant, um mehr Sichtbarkeit für die bei Kindern und Jugendlichen weit verbreiteten Krankheitsbilder wie Depression, Angststörung oder Anorexia nervosa zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 424 vom 16.09.2025

„Ehrenamt und Geschlecht“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1601). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ehrenamtlich in Deutschland engagieren. Auch will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher, männlicher und diverser Ehrenamtlicher ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

„Entwicklungen im Bundesfreiwilligendienst“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1602). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie sich die Zahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden seit 2020 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

Die kürzlich beschlossenen Handyverbote an Schulen in Hessen und Bremen verdeutlichen, wie intensiv die Smartphone-Nutzung von Kindern und Jugendlichen derzeit diskutiert wird und unterstreichen den bestehenden Handlungsdruck für Politik und Bildungseinrichtungen. Eine neue Untersuchung, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) nun veröffentlicht hat, liefert Erkenntnisse darüber, wie Erwachsene in Deutschland über Smartphone-Verbote an Schulen denken und welche Altersgrenzen für Smartphone- und Social-Media-Nutzung sie für angemessen halten.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, spricht sich die große Mehrheit der Befragten für klare Regeln aus: Ein Mindestalter von 12 Jahren für den Besitz eines eigenen Smartphones wird mehrheitlich befürwortet, für soziale Medien liegt die bevorzugte Grenze bei 14 Jahren. „Unsere Ergebnisse zeigen deutlich, dass Erwachsene ein Schutzbedürfnis für Kinder und Jugendliche sehen – gerade bei sozialen Medien“, betont Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und Mitverfasserin der Studie.

Darüber hinaus macht die Untersuchung anhand eines Experiments sichtbar, welchen Einfluss Informationen auf die geäußerten Einstellungen haben: Wer vor der Befragung über die Risiken digitaler Mediennutzung für Kinder und Jugendliche informiert wird – wie etwa Cybermobbing oder Kontakt mit ungeeigneten Inhalten und die möglichen Folgen davon –, spricht sich für ein im Schnitt vier Monate höheres Mindestalter aus. Werden dagegen Vorteile betont, sinkt die Altersgrenze. „Information wirkt“, fasst Mitautorin Dr. Sophia Schmitz zusammen. „Insbesondere, wenn die Risiken hervorgehoben werden, erhöht sich die Altersgrenze für eine eigenständige Nutzung digitaler Medien.“

Auch im schulischen Kontext sprechen sich die Befragten mehrheitlich für strengere Regelungen aus. Ein Großteil befürwortet ein Verbot von Smartphones an Grundschulen sowie ein Nutzungsverbot im Unterricht an allen Schulen. Zugleich wird eine stärkere Verantwortung von Politik und Plattformbetreibern gefordert. Schulen sollen nach Ansicht vieler Befragter nicht nur regulieren, sondern auch Medienkompetenz vermitteln. Ein reines Handyverbot reicht nach Ansicht vieler Befragter nicht aus. Schulen sollen Kinder und Jugendliche für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien befähigen.

Das Wissen darüber, wie Informationen die Einstellungen der Wahlbevölkerung in Deutschland über Smartphone- und Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen sowie in Bildungseinrichtungen beeinflussen, ist nach Ansicht der Forschenden wichtig: „Erkenntnisse über den Effekt von Information auf Einstellungen können wertvolle Ansatzpunkte für politische Entscheidungen liefern“, meint Spieß. „Etwa bei der Akzeptanz potenzieller Regelungen zu einem ‚digitalen Volljährigkeitsalter‘“.

Zum Studiendesign: Die Untersuchung basiert auf einer bundesweiten Befragung von 1.312 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahren. In einem sogenannten „Surveyexperiment“ wurden die Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip in vier Gruppen eingeteilt und erhielten unterschiedliche Informationen über die Folgen der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche: entweder nur positive Folgen, nur negative Folgen, eine Mischung aus beiden oder gar keine Informationen. Anschließend wurde erhoben, wie diese Informationen die Einstellungen zum Mindestalter für die eigenständige Nutzung von Smartphones und Social-Media beeinflussen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.09.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe noch bis zum 10. Oktober 2025 auf den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis bewerben können. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Des Weiteren sind der Theorie- und Wissenschaftspreis und der Medienpreis (nur für Journalist*innen) nicht themengebunden ausgeschrieben. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Gestiftet wird der Preis von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2025

Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung z. B. bei dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.

Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein: Ab diesem Zeitpunkt haben z. B. Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungs-hilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.

Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. 

Weiterführende Informationen

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form für 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden. 

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 18.09.2025

Die Diakonie Deutschland fordert angesichts der Warnungen vor einer drohenden Schuldenwelle unter Jugendlichen mehr Finanzbildung an Schulen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Hinweise der Verbraucherschützer decken sich mit den Erfahrungen unserer Schuldnerberatungsstellen. Viele junge Menschen geraten durch verführerische Kreditangebote und steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten, weil ihnen grundlegendes Wissen im Umgang mit Geld fehlt. Um das zu verhindern, muss Finanzbildung verbindlich in den Lehrplänen verankert werden. Die unabhängigen Schuldnerberatungsstellen sollten ihre Expertise direkt in die Bildungsarbeit einbringen können.“

Weitere Informationen: www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/juni/aktionswoche-schuldnerberatungsstellen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.

„Der Gesetzgeber ist hier gefordert: Gewaltschutz muss endlich wirksam werden. Wichtig ist die Täterarbeit, um künftig Gewalt zu verhindern, aber die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann allenfalls in Einzelfällen kurzfristig bei entsprechender technischer Ausgestaltung und eingebettet in ein interdisziplinäres Risiko- und Fallmanagement schützen. Umfassender Gewaltschutz ist mehr als das, und auch menschenrechtlich gefordert“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Entwurf ermöglicht es, Täterarbeit anzuordnen, und setzt so eine Vorgabe der Istanbul-Konvention aus Artikel 16 um. Täterarbeit wirkt, wenn gewaltausübende Personen so Verantwortung übernehmen und Rückfallrisiken sinken. Benötigt werden allerdings bundeseinheitliche Qualitätsstandards nach anerkannten Leitlinien, gesicherte Finanzierung und flächendeckende Verfügbarkeit. Sonst läuft die Regelung ins Leere.

Zudem ist dringend für wirksame Schutzmaßnahmen auch vor und durch den Familiengerichten zu sorgen. „Es ist wichtig, beim Schutz vor Partnergewalt im familiengerichtlichen Verfahren anzusetzen. Aber das darf es nicht gewesen sein. Es müssen nun unbedingt Reformen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren folgen, um Gewaltbetroffene effektiv zu schützen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Die derzeit geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung bewertet der djb kritisch. „Der Bezug zum spanischen Modell ist irreführend, weil wir in Deutschland weit von einem umfassenden Gewaltschutzkonzept wie in Spanien entfernt sind“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht. Benötigt werden bundesweit standardisierte Risikoanalysen, die enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Fallmanagement und ausreichende Ressourcen.

Der djb fordert deshalb, ernsthaft für Gewaltschutz zu sorgen. Dazu gehören Regelungen im Sorge- und Umgangsverfahren, die schnelle Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, verbindliche Fortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen sowie eine verlässliche Ausstattung von Schutz- und Beratungsangeboten. Nur so lässt sich der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam und nachhaltig stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.09.2025

er Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine „Checkliste für eine geschlechtergerechte Sozialstaatsreform“ veröffentlicht und an die von Bundesministerin Bärbel Bas eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform übermittelt. Die Checkliste zeigt: Eine Vereinfachung und Modernisierung des Sozialsystems kann nicht nur mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit schaffen, sondern muss auch konsequent die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen.

„Der Sozialstaat und die Gleichberechtigung gehören zusammen – und deshalb muss eine Reform die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb zeigt auf, dass das aktuelle Sozialsystem vielfach alte Rollenbilder zementiert, etwa im Recht der Bedarfsgemeinschaft, durch steuerrechtliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting oder durch Minijobs ohne ausreichende Absicherung. Zudem erschweren komplizierte Verfahren, fehlende Beratungsangebote und nicht aufeinander abgestimmte Leistungen insbesondere Alleinerziehenden – und damit ganz überwiegend Frauen – den Zugang zu existenzsichernden Leistungen. Auch Sorgearbeit wird immer noch überwiegend von Frauen übernommen und dem Sozialrecht fehlen konsequente Anreize für die partnerschaftliche Aufteilung.

Mit der Checkliste fordert der djb konkrete Verbesserungen, um der derzeitigen ökonomischen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Dazu gehören die eigenständige Leistungsansprüche statt faktischer Abhängigkeit, die gerechte Anerkennung von Sorgearbeit, die Dynamisierung und faire Ausgestaltung des Elterngeldes und die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Zudem muss das Steuerrecht auf gleichstellungsfeindliche Regelungen überprüft werden. Schließlich zielt der djb auf einen wirksamen Diskriminierungsschutz im Sozialrecht und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen ab, also auch von migrantischen und anderen besonders Betroffenen.

„Die Sozialstaatskommission hat die Chance, mit ihren Empfehlungen Strukturen zu verändern, die Frauen seit Jahrzehnten benachteiligen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb sieht in der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform die große Chance, den Sozialstaat nicht nur bürgerfreundlicher und effizienter, sondern auch geschlechtergerechter zu gestalten. Die Checkliste des djb leistet dazu einen praktischen Beitrag. Es gilt, so gibt es das Grundgesetz vor, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ im gesamten Sozialsystem zu fördern und „bestehende Nachteile“ zu beseitigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.09.2025

eaf fordert beim Stakeholder-Gespräch der Sozialstaatskommission die Verknüpfung digitaler Lösungen mit sozialer Infrastruktur im Sozialraum

Eine Vielzahl von Leistungen, die von Familien als strukturelles „Leistungswirrwar“ erlebt werden: Unser Sozialstaat stellt Alleinerziehende und Familien mit niedrigem oder schwankendem Einkommen vor hohe Hürden. Dringend benötigte Unterstützung erreicht oft gerade diejenigen nicht, die sie am meisten brauchen.

Die von der Bundesregierung geplante Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats ist aus Sicht der eaf deshalb ein überfälliger und notwendiger Schritt, um das soziale Sicherungssystem zukunftsfähig, gerechter und verständlicher zu gestalten – gerade auch für Familien.

„Digitale Lösungen können entlasten und zu sozial gerechter Teilhabe führen. Aber das gelingt nur, wenn zuvor die digitale Teilhabe gesichert ist“, betonte Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff während des Stakeholder-Gesprächs der Kommission zur Sozialstaatsreform am 12. September 2025.

„Armutsbetroffenen Familien fehlen überdurchschnittlich oft die nötigen digitalen Endgeräte, ein Internetanschluss zu Hause und daraus folgend auch die nötigen digitalen Kompetenzen. Technische Ausstattung sowie ein Internetzugang sollten im Regelsatz zukünftig als eigen­ständiger Bedarf berücksichtigt werden. Doch das genügt nicht. Digitale Lösungen müssen immer auch mit niedrigschwelligen, persönlichen Anlaufstellen im Sozialraum verknüpft werden. Nur so verhindern wir, dass der digitale Sozialstaat zu einem ausschließenden System wird.“

Neben der Digitalisierung fordert die eaf in ihrer Stellungnahme für die Kommission eine realistische und kindgerechte Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums. Dies sollte sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern für ein gutes Aufwachsen, für gesunde Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe orientieren.

„Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder gerechte Teilhabechancen durch verlässliche Betreuungsinfrastruktur und ausreichende finanzielle Mittel vorfinden. Wo dieses Zutrauen schwindet, gerät auch das Vertrauen in Politik, Institutionen und letztlich in unsere Demokratie ins Wanken“, so Trieloff abschließend.

Die eaf sieht in der geplanten Reform des Sozialstaats großes Potenzial dafür, Familien besser zu erreichen, ihre Bedarfe klar zu definieren und Unterstützungsstrukturen für Familien wirkungsvoll zu gestalten. Aus Familienperspektive sollten dabei folgende Aspekte besondere Beachtung finden:

  • Digitale Lösungen können nur dann zu sozial gerechter Teilhabe führen, wenn zuvor digitale Teilhabe selbst gesichert ist. Sie müssen durch analoge Brückenstrukturen (Front Offices) im Sozialraum ergänzt werden.
  • Eine Vereinfachung von Verfahren genügt nicht, sie muss durch eine substanzielle Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden Leistungen ergänzt werden – zielgenau, gerecht und zugänglich, insbesondere für Familien in prekären oder besonderen Lebenslagen.
  • Pauschalierungen – etwa bei typischen Regelfällen – können einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Doch sie dürfen nicht zum Einfallstor pauschaler Unterdeckung werden. Damit sie tatsächlich entlasten, müssen sie ausreichend hoch, bedarfsorientiert und praxistauglich ausgestaltet sein.
  • Neben niedrigschwelligen Zugängen benötigen Familien ganzheitlich orientierte Beratungs­angebote, die den Blick nicht auf einzelne Leistungen richten, sondern familiengerechte Lösungen über Zuständigkeitsgrenzen aufzeigen.
  • Durch inhaltliche Verbesserungen an den bestehenden Systemen sollten Leistungen an den Schnittstellen gut aufeinander abgestimmt gestaltet werden – gerade für Familien, die mit besonderen Belastungen oder prekären Lebenslagen konfrontiert sind.
  • Die Festlegung des Kinderregelsatzes darf sich nicht länger an einem statistisch ermittelten „Minimum“ orientieren, sondern muss sich – im Sinne des Kindeswohls, wie es auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert – am tatsächlichen Bedarf eines guten Aufwachsens ausrichten: mit Blick auf Bildung, Entwicklung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Das soziokulturelle Existenzminimum sollte sich nicht am Konsumniveau einkommensarmer Haushalte, sondern an den Lebensverhältnissen mittlerer Einkommen orientieren.

>>Stellungnahme der eaf zum Vorhaben der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 12. September 2025

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 16.09.2025

Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) warnt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 ins Leere laufen wird, wenn nicht schnell gehandelt wird.

Ohne einen bundesweit verbindlichen Rahmen wird der ab 2026 schrittweise geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ins Leere laufen. Das macht eine neue, durch die Max-Traeger-Stiftung der GEW geförderte Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen deutlich. Fehlende Standards, unklare Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit und eine angespannte Personalsituation gefährden Qualität, Zugang und Verlässlichkeit der geplanten Angebote. Wenn hier nicht nachgesteuert wird, träfe das insbesondere Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Familien. Damit stünde ein zentrales bildungs- und sozialpolitisches Versprechen der Politik auf der Kippe.

„Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“ (Anja Bensinger-Stolze)

„Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Ganztag – unabhängig von Wohnort, Familieneinkommen und Herkunft. Derzeit ist die Qualität des Angebots jedoch noch ein Lotteriespiel nach Postleitzahlen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule. „Wir brauchen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für die Arbeit im Ganztag, die allen Kindern gute Bildungschancen sichern. Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“

Zentrale Weichen stellen

Die Studie zeige, dass zentrale Weichen noch gestellt werden müssen. „Es braucht eine verlässliche Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe, eine sozialraumorientierte Ressourcensteuerung, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie bessere Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen für die Fach- und Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal“, betonte Bensinger-Stolze.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

  • VdK-Präsidentin: Sinnvolle Reformen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen notwendig
  • Auf den Reform-Herbst darf kein Winter der sozialen Kälte folgen

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.09.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Oktober 2025

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Wissenschaftliche Erkenntnisse werden angesichts eines Erstarkens antifeministischer und rechtspopulistischer Positionen aktuell zur politischen Verhandlungsmasse. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung, aber auch andere Forschungsfelder wie Umweltwissenschaften oder Postkoloniale Studien, werden zur Zielscheibe. Beispiele aus anderen Ländern, wie den USA oder Ungarn, zeigen, wie schnell und zerstörerisch eine autoritäre Einflussnahme auf das Wissenschaftssystem geschehen kann. 

Angriffe auf intersektionale Geschlechter- und Gleichstellungsforschung gefährden nicht allein die wissenschaftliche Freiheit. Als emanzipatorische Errungenschaft sozialer Bewegungen befördern diese kritischen Wissenschaften eine vielfältige, gleichberechtigte Gesellschaft. Sie sind relevant für eine menschenrechtsbasierte Bildung und eine aktive Zivilgesellschaft. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung zu verteidigen, heißt Demokratie zu verteidigen. Zudem ist Geschlechtergleichstellung Verfassungsauftrag und damit auch in Krisenzeiten eine Notwendigkeit. 

Daher möchten wir mit Ihnen diskutieren: Warum braucht es gerade jetzt die intersektionale Gleichstellungs- und Geschlechterforschung in Deutschland? Welche Potenziale hat sie, den aktuellen Krisen zu begegnen und eine gerechte, pluralistische und demokratische Gesellschaft zu stärken? Wie kann sie sich als Forschungsfeld und in ihrer Bedeutung für die Politikberatung gegen eine antifeministische und vielfaltsfeindliche Einflussnahme absichern? Was können wir im bundesdeutschen Kontext durch Erfahrungen aus anderen Staaten lernen?

Die Bundesstiftung Gleichstellung möchte im Rahmen des Veranstaltungsformats Gleichstellungs-Lectures den Wissensaustausch zwischen Gleichstellungsforschung, -politik und -praxis fördern. Dazu sind insbesondere Wissenschaftler*innen sowie ein interessiertes Fachpublikum aus der Politik und Praxis eingeladen. 

Nach einer Begrüßung durch Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, wird Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk, Soziologin an der Södertörn Universität Stockholm und der Universität Warschau in ihrem Vortrag Einblicke in die transnationale Anti-Gender Bewegung und antifeministische Angriffe auf Wissenschaft geben. Anschließend diskutieren Prof. Dr. Nikita Dhawan, Inhaberin der Professur für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Dresden, Franziska Rauchut, Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung, und Dr. habil. Elżbieta Korolczuk in einer Paneldiskussion zu Herausforderungen und Handlungsoptionen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und Wissenschaft. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung aus dem Publikum. 

Bitte beachten Sie: Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk wird ihren Vortrag auf englischer Sprache halten. Der übrige Teil der Veranstaltung wird auf Deutsch stattfinden. 

Weitere Details zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite. Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular an. Die Plätze sind begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Anmeldung zunächst per Mail eine Eingangsbestätigung erhalten. Dies ist noch nicht die Bestätigung, dass Sie angemeldet sind. Diese erhalten Sie in den kommenden Wochen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de wenden.

Termin: 12. – 13. November 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Der sozial-ökologische Wandel ist für Gesellschaften und die Arbeitswelt eine immense Herausforderung. Dabei entstehen tiefgreifende Verunsicherungen, die zu zunehmenden gesellschaftlichen Konflikten führen – insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Schutz und ökologischer Umbau der Wirtschaft gegeneinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden können. Weitverbreitete Transformationsängste werden von anti-demokratischen Kräften gezielt in einem Ausmaß mobilisiert, das die integrative Kraft gesellschaftlicher Institutionen und eingeübter (Aushandlungs-)Prozesse ins Wanken bringt. Wie äußern sich sozial-ökologische Transformationskonflikte und wie können progressive Kräfte zu einer demokratischen Lösung beitragen? Welche Ansätze für eine nachhaltigere Arbeitswelt werden bereits diskutiert und umgesetzt – wie etwa durch Gewerkschaften?  

Das WSI-Herbstforum findet am 12. und 13. November 2025 im Spreespeicher Berlin (Stralauer Allee 2, 10245 Berlin) und online statt. Die Anmeldung ist möglich auf unserer Webseite www.wsi-herbstforum.de.  

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Andrea Nahles (Bundesagentur für Arbeit), Bernd Sommer (Technische Universität Dortmund), Miriam Rehm (Universität Duisburg-Essen), Bettina Kohlrausch (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Andreas Hövermann (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Simon Schaupp (Technische Universität Berlin), Cara New Daggett (Virginia Polytechnic Institute and State University) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin). 

Das ausführliche Tagungsprogramm steht hier zum Download zur Verfügung. 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ gemeinsam mit dem DGB-Bundesvorstand und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Ort: Berlin

Euch erwartet ein spannender Mix aus

  • fachlichem Input,
  • praxisnaher Workshops und
  • vielfältigen Möglichkeiten zur Vernetzung

rund um die Frage, wie wir Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam besser gestalten können.

Wir freuen uns besonders, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, ihre Teilnahme bereits zugesagt haben.

👥 Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie gewerkschaftliche und familienpolitische Multiplikator*innen. Ihr habt die Chance, euch mit Kolleg*innen auszutauschen, gute Beispiele kennenzulernen und gemeinsam Strategien für mehr Vereinbarkeit in Betrieb und Politik zu entwickeln.

📍 Die Fachtagung findet ganztägig und in Präsenz im DGB-Bundesvorstand in Berlin statt. Sie ist kostenlos und freistellungsfähig. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.

👉 Also: Termin vormerken – 09. Juni 2026!

WEITERE INFORMATIONEN

Anlässlich der angespannten Personalsituation in vielen KiTas haben Dr. Marina Lagemann und Dr. Bianca Bloch am Institut für Kindheits- und Schulpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung eine empirische Studie konzipiert, die seit einigen Tagen bundesweit freigeschaltet ist. In der Befragung geht es darum, wie die Auswahl und Begleitung von neuem Personal durch Träger und KiTas gestaltet wird, welche Kompromisse dabei unter den aktuellen Bedingungen gegebenenfalls eingegangen werden (müssen) und welche Auswirkungen dies auf KiTa-Teams und Kinder im KiTa-Alltag hat.

Ziel der Studie ist es, aktuell bestehende Potenziale und Herausforderungen zu identifizieren, um Maßnahmen zur Systementlastung und Qualitätssicherung ableiten zu können.

Teilnehmen können bis zum 17. Oktober 2025  alle (stellvertretenden) KiTa-Leitungen in Deutschland unter diesem Link.

Die Befragung baut u.a. auf der Studie „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der Kita“ auf, die in Kooperation zwischen der JLU Gießen und der Bertelsmann Stiftung ausgewertet wurde. Die Ergebnisse der Studie und weitere empirische Befunde legen nahe, dass die Voraussetzungen für eine gelingende Integration neuen Personals in vielen Einrichtungen sehr ungünstig ausfallen.

Vor dem Hintergrund sich verändernder Personalverordnungen und regionaler Differenzen zwischen Fachkräftemangel und Angebotsüberhang stellen sich u.a. die Fragen, inwiefern

  • diese Gegebenheiten bei der Auswahl von neuem Personal und dessen anschließender Begleitung im KiTa-Alltag berücksichtigt werden,
  • Herausforderungen im KiTa-Alltag nach der Einstellung von neuem Personal professionell begegnet und
  • die Integration von nicht einschlägig qualifiziertem Personal professionell gemeistert werden kann.

Wir bitten Sie herzlichst, an der Studie teilzunehmen bzw. die Befragung in Ihrem Netzwerk zu streuen, sodass wir gemeinsam möglichst viele Leitungen erreichen können!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 08/2025

AUS DEM ZFF

          

Für mehr folgt uns unter:

                                       

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lina Larissa Strahl unterstützt als Projektbotschafterin Kinder von psychisch und suchtkranken Eltern

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. Das hat Folgen für die psychische Gesundheit und Bildung vieler der betroffenen Kinder, viele leiden sogar ihr Leben lang unter den Folgen. „Hilfen im Netz“ bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Mareike Lotte Wulf, erklärt dazu: „Das Projekt ‚Hilfen im Netz‘ stellt durch seinen uneingeschränkten und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem eine wichtige Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche bereit. Uns geht es darum, die mentale Gesundheit der jungen Menschen langfristig zu stärken. Damit Ratsuchende die passende Unterstützung erhalten und das Projekt wirksam werden kann, müssen aber zuallererst die Zugangswege bekannt sein. Die Kampagne trägt somit maßgeblich zur Aufklärung in der Gesellschaft bei.“

„Hilfen im Netz“ stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website hilfenimnetz.de eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Über eine Postleitzahlsuche sind dort bundesweit analoge Hilfeangebote vor Ort zu finden. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht- Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun. 

Der Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl liegt das Thema mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Als Botschafterin von „Hilfen im Netz“ nutzt sie ihre Social-Media-Kanäle, um auf die Angebote des Projekts hinzuweisen. Auch die Plakat-Kampagne wird sie mitbewerben.

Lina Larissa Strahl:Gerade junge Menschen brauchen Anlaufstellen, die leicht zugänglich und vertrauenswürdig sind, wenn sie sich in einer emotionalen und psychischen Notlage befinden – genau dafür steht “Hilfen im Netz”. Ich freue mich, dass ich Botschafterin dieser tollen Initiative bin. Mich dafür einsetzen zu können, dass Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen, liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte stets dazu ermutigen, sich jemandem anzuvertrauen und nach Hilfe zu fragen, denn oft verspüren Betroffene eine große Erleichterung und fühlen sich weniger allein, sobald sie es geschafft haben, den ersten Schritt zu machen.“

Der Außenwerber Wall unterstützt das Projekt als Medienpartner bundesweit mit insgesamt 4.000 Flächen für City Light Poster, die kostenlos über einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Patrick Möller, Geschäftsführer von Wall: Wir als Außenwerber freuen uns, die Plakatkampagne für die Online-Plattform hilfenimnetz.de mit unseren Werbeflächen unterstützen zu können. Betroffene und deren

Angehörige können so schnell und in großer Zahl erreicht werden. Sie haben den ersten Kontakt mit der Online-Plattform über die Plakate und wissen so, wo sie an zuverlässige Informationen kommen können. Wir hoffen auch, dass mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass hilfenimnetz.de erste Anlaufstelle für echte Hilfe ist.“

Hintergrund

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist der Berliner Außenwerber und Stadtmöblierer mit analogen und digitalen Werbeflächen sowie Transportmedien in mehr als 20 deutschen Großstädten, darunter alle Millionenstädte (Berlin, Hamburg, München und Köln). Wall ist Teil JCDecaux-Gruppe, der Nummer 1 der Außenwerbung weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2025

Ministerin Prien: „Psychisches Wohlbefinden besser durch soziale Begegnungen und dem Gefühl, gebraucht zu werden“

Wie einsam sich ein Mensch fühlt, steht in einem statistischen Zusammenhang mit seinem Alter, seinem Einkommen und der Frage, ob er oder sie einem Beruf nachgeht. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Deutschen Alterssurveys, die das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zum Thema Einsamkeit vorgenommen hat. Die Ergebnisse zeigen: Etwa jede elfte befragte Person ab 43 Jahren fühlte sich „sehr einsam“. Dabei fühlen sich die ab 76-Jährigen durchschnittlich weniger einsam als die Gruppe der 43- bis 55-Jährigen. Neben Alter und Geschlecht spielt der sozio-ökonomische Status – abgebildet über Einkommen und Erwerbsstatus – eine wichtige Rolle. 
 

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Einsamkeit betrifft längst nicht nur ältere Menschen – auch in der Lebensmitte ist sie weit verbreitet, oft unsichtbar und unterschätzt. Studien zeigen sogar: Gerade in dieser Lebensphase ist das Gefühl zwar nicht für alle, aber doch für einige besonders ausgeprägt. Zwischen beruflichem Druck, familiären Verpflichtungen und gesellschaftlichen Erwartungen fehlt vielen das Erleben von echter Verbundenheit. Die Folgen sind gravierend – für die psychische Gesundheit, das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb setzen wir gezielt dort an, wo Menschen einander begegnen: im Arbeitsleben, im Ehrenamt, in Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen. Mit der Allianz gegen Einsamkeit schaffen wir neue Partnerschaften und Impulse, um Menschen in der Mitte des Lebens wieder stärker in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.“

Wie einsam sich Menschen in der zweiten Lebenshälfte fühlen, lässt sich mit Daten des Deutschen Alterssurveys auf einer Skala von 1 bis 4 abbilden – von „gar nicht einsam“ bis „sehr einsam“. Der Mittelwert basiert auf Antworten zu sechs Fragen, die das Gefühl von sozialer Nähe und Isolation erfassen.

Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht-Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun.

Wer nicht erwerbstätig ist, verliert oft nicht nur Einkommen, sondern auch soziale Kontakte, Alltagsstruktur und das Gefühl, gebraucht zu werden. Hinzu kommt: Arbeitslosigkeit ist häufig stigmatisiert – das kann zu Rückzug, Schamgefühlen und in der Folge auch zu Einsamkeit führen. Bei Personen ab 66 Jahren besteht ein solches Stigma nicht mehr. Das persönliche Netzwerk, etwa aus gleichaltrigen Freundinnen und Freunden, kann den Wegfall des Kontakts zu Kollegen und Kolleginnen kompensieren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Franz, M.-F., Stuth, S., & Huxhold, O. (2025). Einsamkeit in der zweiten Lebenshälfte – Vorkommen, Verteilung und die Rolle des Erwerbsstatus [DZA Aktuell 03/2025]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen. https://doi.org/10.60922/e2ef-ct55

Forschung am Deutschen Zentrum Altersforschung
Aktuell widmet sich das DZA dem Thema nicht nur im Deutschen Alterssurvey. So werden im „CoESI“-Projekt die langfristigen Folgen der Pandemie auf soziale Integration und Einsamkeit untersucht. Im „ReWiSil“ Projekt evaluiert das DZA die Silbernetz-Hotline gegen Isolation und Einsamkeit von Menschen über 60. Schließlich arbeitet das DZA im „Kompetenznetz Einsamkeit“ mit, das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Der Deutsche Alterssurvey
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte ab 40 Jahren. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Strategie gegen Einsamkeit im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Strategie gegen Einsamkeit fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Im Bereich der Prävention soll das Thema Einsamkeit, ihre Auswirkung und der Umgang damit in den Fokus gerückt werden. Insbesondere die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/strategie-gegen-einsamkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.07.2025

Mit der Konstituierung am 10. Juli 2025 als Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) ihre Arbeit auf, um damit auch in der 21. Wahlperiode die Bedeutung einer fraktionsübergreifenden Kinder- und Jugendpolitik des Parlaments zum Ausdruck zu bringen. Kinder und Jugendliche seien ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürften des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Es sei daher Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, dafür zu sorgen, dass deren Interessen und Anliegen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt würden. Als deren „Anwalt“ sei die Kinderkommission auch Ansprechpartner für Verbände und andere Organisationen, für Eltern und Kinder.

Die Mitglieder der neuen Kinderkommission sind die Abgeordneten 
Michael Hose (CDU/CSU, entsprechend der Fraktionsstärke im Vorsitzturnus als erster Vorsitzender), Angela Rudzka (AfD), Truels Reichardt (SPD), Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Mareike Hermeier (DIE LINKE.).

Für die Kinderkommission erklärt der Vorsitzende Michael Hose zur Konstituierung: 
„Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 Ausdruck der besonderen Verantwortung, die der Bundestag für Kinder und Jugendliche hat. Als Vater und ehemaliger Schulleiter ist die Leitung der Kinderkommission eine Herzensangelegenheit für mich. Meine Schwerpunkte der Arbeit sind unter anderem die Stärkung der Medienkompetenz der Kinder und deren Schutz in den Sozialen Netzwerken. Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.07.2025

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt. 

Instrument für angespannte Wohnungsmärkte

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Bisherige Regelung vor dem Auslaufen

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Weiterhin angespannter Wohnungsmarkt

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.

Inkrafttreten

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Begrenzung der Migration

Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen

Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025

Die Bundesregierung hat aktuell keine Pläne für die Einführung der Wehrpflicht für Frauen. Dies stellt sie in ihrer Antwort (21/906) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/720) zur konkreten Ausgestaltung des von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) angekündigten neuen Wehrdienstgesetzes klar. Die notwendige Änderung von Artikel 12a, der eine Verpflichtung von Frauen „zum Dienst mit der Waffe“ ausdrücklich untersagt, sei „derzeit nicht geplant“. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sich die weit überwiegende Anzahl der Fragen der Linksfraktion auf Beratungen über einen Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung beziehe, der noch nicht abgeschlossen sei. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstrecke sich aber „grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge“ und umfasse „nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 22.07.2025

Ohne direkte Mehrbelastung jüngerer Generationen: Sonderabgabe auf alle Alterseinkünfte würde einkommensschwache Rentner*innenhaushalte entlasten und Altersarmut reduzieren – Umverteilung nur in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre hingegen wenig zielgenau

Ein „Boomer-Soli“ – eine Solidaritäts-Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte – kann ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Rentensystems in Deutschland sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die Abgabe würde gezielt Personen mit hohen Alterseinkünften moderat zur Kasse bitten, um einkommensschwache Rentner*innen zu unterstützen und damit das Risiko für Altersarmut zu reduzieren. Das Besondere an dem Konzept: Umverteilt würde ausschließlich innerhalb der älteren Generation, Jüngere blieben also weitgehend verschont – im Gegensatz zu steigenden Rentenbeiträgen und Steuerzuschüssen, die nach den Plänen der neuen Koalition künftig die zunehmend klammen Kassen der gesetzlichen Rente stabilisieren sollen.

„Die Rentenpolitik hat es in den vergangenen Jahren versäumt, ausreichend finanzielle Rücklagen aufzubauen. Wenn alle Babyboomer im Ruhestand sind, wird das Rentensystem noch deutlich stärker unter Druck kommen als bisher“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. DIW-Steuerexperte Stefan Bach ergänzt: „Es wäre nicht fair, die anstehenden Lasten des demografischen Wandels vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden. Ein Boomer-Soli kann helfen, für Ausgleich zu sorgen. Er träfe in erster Linie gut versorgte Ruheständler, denen es nicht allzu weh tut, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.“

Armutsrisikoquote im Alter würde von gut 18 auf knapp 14 Prozent sinken

Eine Sonderabgabe von zehn Prozent (nach Abzug eines Freibetrags von monatlich rund 1.000 Euro) auf alle Alterseinkünfte würde die 20 Prozent der Rentner*innenhaushalte mit den höchsten Einkommen moderat belasten. Abhängig davon, ob auch Kapitaleinkünfte für den Boomer-Soli herangezogen werden oder nicht, hätten Personen in diesen Haushalten ein um drei bis vier Prozent geringeres Nettoäquivalenzeinkommen. Das unterste Fünftel der Einkommensverteilung würde über höhere gesetzliche Renten deutlich profitieren. Die Einkommen stiegen dort um zehn bis elf Prozent. Das würde sich auch in der Armutsrisikoquote niederschlagen, die von gut 18 auf knapp 14 Prozent sänke.

Ein Vorteil des Boomer-Solis liegt in seiner breiten Bemessungsgrundlage: Herangezogen würden nicht nur gesetzliche Renten, sondern auch private und betriebliche Renten sowie sonstige Versorgungsbezüge, außerdem Pensionen von Beamt*innen und gegebenenfalls Vermögenseinkommen. Der Boomer-Soli würde also auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die gesetzliche Rente für viele wohlhabende Haushalte oft nur eine geringere Rolle spielt und sonstige Alterseinkünfte wie Betriebsrenten oder auch Vermögenseinkommen einen deutlich größeren Anteil am Einkommen haben.

Das erklärt auch, weshalb eine reine Umverteilung von Anwartschaften innerhalb der gesetzlichen Rente, wie sie etwa der Sachverständigenrat für Wirtschaft angeregt hat, einkommensstärkere Rentner*innenhaushalte deutlich weniger belasten würde. „Die Rentenpunkte in der gesetzlichen Rente sind kein guter Indikator für ein hohes oder niedriges Haushaltseinkommen – von daher wäre es wenig zielgenau, nur innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung umzuverteilen“, erklärt DIW-Rentenexperte Maximilian Blesch.

Boomer-Soli möglicherweise mit Nebenwirkungen

Die Studienautor*innen betonen aber, dass es letztlich von der politischen Zielsetzung abhänge, wie die Lasten zwischen älteren und jüngeren Generationen verteilt werden sollen. In allen Varianten sei die Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte aber einer Umverteilung nur in der gesetzlichen Rente vorzuziehen. Nebenwirkungen gäbe es dennoch: Auch wenn Erwerbseinkommen durch die Abgabe nicht direkt belastet werden, könnten langfristig sogenannte intertemporale Effekte entstehen: Wer heute arbeitet und vorsorgt, muss damit rechnen, im Alter zusätzliche belastet zu werden – das könnte die Motivation zur Erwerbsarbeit oder zum Sparen für das Alter verringern.

LINKs

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.07.2025

  • Ende 2024 war der Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt, die Durchschnittsfrau war gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann
  • Der Durchschnittsmensch lebt mit einer weiteren Person zusammen in einem Haushalt, die Durchschnittswohnung hat 94,4 Quadratmeter
  • Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Sonderseite zum Durchschnittsmenschen in Deutschland

Ob von jung bis alt, von klein bis groß oder von arm bis reich: Mal angenommen, ein Mensch in Deutschland stünde für alle 83,6 Millionen, die hier leben. Dann wäre dieser Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt zum Jahresende 2024. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Start einer Sonderseite mit, die den Durchschnittsmenschen in Deutschland in vielen verschiedenen Lebensbereichen beschreibt. Die Durchschnittsfrau war mit 46,2 Jahren gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann (43,5 Jahren).

Das höhere Durchschnittsalter von Frauen hängt mit ihrer höheren Lebenserwartung zusammen. Bei Geburt im Jahr 2024 betrug die Lebenserwartung der Durchschnittsfrau 83,5 Jahre. Mit 78,9 Jahren hatte der Durchschnittsmann eine um etwa viereinhalb Jahre geringere Lebenserwartung.

Lebt der Durchschnittsmensch in einer Familie, dann hat diese 3,4 Mitglieder im Haushalt

Laut Mikrozensus 2024 hat die Familie des Durchschnittsmenschen 3,4 Mitglieder. Familien sind hier im engeren Sinne definiert als alle Eltern-Kind-Konstellationen, die zusammen in einem Haushalt leben. Betrachtet man sämtliche Haushaltsformen vom Einpersonenhaushalt bis zur Großfamilie, dann lebt der Durchschnittsmensch mit einer weiteren Person zusammen in einem Haushalt (2,0 Mitglieder je Haushalt).

Wie der Durchschnittsmensch wohnt, zeigen die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Die Durchschnittswohnung hat demnach eine Wohnfläche von 94,4 Quadratmetern und kostet 7,28 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Vollzeitbeschäftigte verdienten im Durchschnitt 4 634 Euro brutto im April 2024 – Medianverdienst bei 3 978 Euro

Betrachtet man alle abhängig Beschäftigten in Vollzeit, dann verdiente der vollzeitbeschäftigte Durchschnittsmensch im April 2024 ohne Sonderzahlungen 4 634 Euro brutto. Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienten im Schnitt 4 214 Euro brutto im Monat und damit deutlich weniger als vollzeitbeschäftigte Männer mit 4 830 Euro.

Insbesondere bei Verdienstdaten wird deutlich, dass Durchschnittswerte mit Blick auf Aussagekraft und Interpretation limitiert sein können. Der Durchschnittswert, auch arithmetisches Mittel genannt, ist anfällig für extreme Werte und kann ein verzerrtes Bild liefern. Da wenige Personen mit sehr hohen Verdiensten den Durchschnitt stark beeinflussen können, wird hier häufig auch der Median als aussagekräftiger Mittelwert herangezogen. Er teilt eine Verteilung in zwei gleich große Hälften: 50 % der Werte liegen unterhalb des Medians und 50 % liegen darüber.

Betrachtet man die Medianverdienste, verdiente ein Vollzeitbeschäftigter im Mittel 3 978 Euro brutto im April 2024 (ohne Sonderzahlungen). Mit einem mittleren Bruttomonatsverdienst von 3 777 Euro brutto verdiente die vollzeitbeschäftigte Frau exakt 300 Euro weniger als der vollzeitbeschäftigte Mann mit 4 077 Euro.

Statistisches Bundesamt mit neuer Sonderseite zum Durchschnittsmenschen

Diese und weitere Daten rund um den Durchschnittsmenschen in Deutschland bündelt das Statistische Bundesamt auf einer neuen Sonderseite unter www.destatis.de/durchschnittsmensch. Das Datenangebot umfasst viele verschiedene Lebensbereiche und zeigt auch geschlechterspezifische Unterschiede zwischen der Durchschnittsfrau und dem Durchschnittsmann. Neben Aspekten des Zusammenlebens und Arbeitslebens wirft die Sonderseite auch einen Blick auf prägende Lebensphasen des Durchschnittsmenschen – wie die Studienzeit, den Auszug aus dem Elternhaus, die Familiengründung oder den Renteneintritt.

Methodische Hinweise:

Die Angaben zur Bevölkerungszahl und zum Durchschnittsalter basieren auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung zum Stichtag 31.12.2024.

Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 aus dem Mikrozensus handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Informationen zu Erst- und Endergebnissen sowie zur Anpassung an den Zensus 2022 finden Sie auf einer Sonderseite.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Thema Lebenserwartung finden Sie in der dazugehörigen Pressemitteilung.

Daten zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes finden Sie in unserer Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 12411-0005.

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland auf Basis des Mikrozensus bietet der Statistische Bericht Haushalte und Familien.

Die Daten zu den durchschnittlichen und mittleren Bruttomonatsverdiensten von Vollzeitbeschäftigten stammen aus der Verdiensterhebung für den Stichmonat April 2024 und sind in GENESIS-Online in der Tabelle 62361-0031 verfügbar.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 15. Juli 2025 gibt es Neuerungen bei der Webservice-Schnittstelle unserer Datenbank GENESIS-Online. Anstelle der GET-Methoden sowie der SOAP/XML-Schnittstelle sind die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle nutzbar. Um POST-Anfragen zu verwenden und die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen, überprüfen Sie bitte Ihre Prozesse. Detaillierte sprachliche und technische Dokumentationen sowie weitere Hinweise zur Umstellung bietet die Infoseite zur Webservice-Schnittstelle.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.07.2025

Ob Stifte, Hefte oder Bücher – der Schulanfang nach den Sommerferien ist in der Regel mit einigen Anschaffungen verbunden. Für den Kauf von unterschiedlichen Schulmaterialien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich etwa die Preise für Schul- oder Lehrbücher im Juni 2025 um 3,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat und damit stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Diese stiegen im selben Zeitraum um 2,0 %.

Andere Schulmaterialien mit unterdurchschnittlichen Preissteigerungen

Bei anderen Schulmaterialien fiel die Preissteigerung geringer aus. So sind die Preise für Papierprodukte wie Schulhefte oder Zeichenblöcke unterdurchschnittlich gestiegen: Sie lagen mit +0,3 % nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahresmonats. Für anderes Schreib- und Zeichenmaterial mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 für 1,7 % mehr zahlen als im Juni 2024. Darunter fallen beispielsweise Füller, Stifte oder Farbkästen.

Methodische Hinweise:

Die genannten Produkte sind im Verbraucherpreisindex für Deutschland enthalten. Die Preisentwicklungen für die Positionen „Schulbuch oder Lehrbuch“ (0,38 Promille), „Papierprodukte“ (0,53 Promille) sowie „Anderes Schreib- und Zeichenmaterial“ (1,87 Promille)  fließen mit den in Klammern genannten Gewichten in die Berechnung des Gesamtindex (1000 Promille) ein.

Weitere Informationen:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die hier dargestellten Preisentwicklungen sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 61111-0004 und 61111-0006 abrufbar und beziehen sich auf die folgenden Positionen:

CC13-09512 Schulbuch oder Lehrbuch

CC13-09541 Papierprodukte

CC13-09549 Anderes Schreib- und Zeichenmaterial

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 15. Juli 2025 gibt es Neuerungen bei der Webservice-Schnittstelle unserer Datenbank GENESIS-Online. Anstelle der GET-Methoden sowie der SOAP/XML-Schnittstelle sind die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle nutzbar. Um POST-Anfragen zu verwenden und die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen, überprüfen Sie bitte Ihre Prozesse. Detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung bietet die Infoseite zur Webservice-Schnittstelle.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.07.2025

  • Geburtenziffer 2024 mit 1,35 Kindern je Frau um 2 % niedriger als im Vorjahr
  • Höchste Geburtenziffer 2024 in Niedersachsen mit 1,42 Kindern je Frau, niedrigste in Berlin mit 1,21 Kindern je Frau
  • Geburtenziffer der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit so niedrig wie zuletzt vor 30 Jahren

Die zusammengefasste Geburtenziffer, oft als Geburtenrate bezeichnet, ist 2024 auf 1,35 Kinder je Frau gesunken. Sie war damit um 2 % niedriger als im Jahr 2023, in dem die Geburtenziffer unter Berücksichtigung der korrigierten Bevölkerungszahl des Zensus 2022 1,38 Kinder je Frau betrug. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, verlangsamte sich damit der Rückgang im Jahr 2024 deutlich. In den Jahren 2022 und 2023 war die Geburtenziffer gegenüber dem Vorjahr um 8 % beziehungsweise um 7 % gesunken. 

Im Jahr 2024 kamen in Deutschland 677 117 Kinder zur Welt. Damit nahm die Zahl der Geburten um 15 872 oder ebenfalls 2 % im Vergleich zum Vorjahr ab (2023: 692 989 Neugeborene). 

Höchste Geburtenziffer in Niedersachsen mit 1,42 Kindern je Frau

In den Bundesländern lag die zusammengefasste Geburtenziffer 2024 zwischen 1,21 in Berlin und 1,42 in Niedersachsen. Die Geburtenhäufigkeit in den östlichen Flächenländern war mit 1,27 Kindern je Frau deutlich geringer als in den westlichen Bundesländern mit 1,38 Kindern je Frau. Am höchsten in den östlichen Bundesländern war die Geburtenziffer in Brandenburg mit 1,34 Kindern je Frau.

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Geburtenziffer im Jahr 2024 in allen Bundesländern. Den stärksten Rückgang verzeichnete Thüringen. Hier ging die Geburtenziffer um 7 % von 1,33 Kindern je Frau im Jahr 2023 auf 1,24 im Jahr 2024 zurück. Am geringsten sank sie in Baden-Württemberg: um 1 % von 1,41 Kindern je Frau im Jahr 2023 auf 1,39 im Jahr 2024.

Geburtenziffer der deutschen Frauen sank auf das Niveau des Jahres 1996

Die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit sank 2024 auf 1,23 Kinder je Frau. Eine ähnlich niedrige Geburtenhäufigkeit wurde bei den deutschen Frauen zuletzt vor knapp 30 Jahren im Jahr 1996 gemessen (1,22 Kinder je Frau). Besonders spürbar war der Rückgang der Geburtenziffer gegenüber dem Vorjahr mit -8 % im Jahr 2022 und mit -7 % im Jahr 2023. Im Jahr 2024 sank sie dagegen nur noch um 3 %.

Die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit betrug 1,84 Kinder je Frau im Jahr 2024 und war damit 2 % niedriger als im Vorjahr. Die Geburtenhäufigkeit der ausländischen Frauen geht seit 2017 fast kontinuierlich zurück.

Frauenjahrgang 1975 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1975 ermitteln. So brachten die im Jahr 1975 geborenen Frauen, die 2024 mit 49 Jahren das Ende des gebärfähigen Alters nach statistischer Definition erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekamen beziehungsweise bekommen die zwischen 1970 und 1980 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2024 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,8 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Mütter schwankt seit 2021 leicht um diesen Wert, das Alter der Väter blieb konstant. Zuvor war das Durchschnittsalter bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2024 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,8 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes betrug 2024 30,4 Jahre. Die Väter waren beim ersten Kind der Mutter im Schnitt 33,3 Jahre alt. Damit waren Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes tendenziell älter geworden. Im Jahr 2015 waren Mütter im Durchschnitt erst 29,7 Jahre und Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls weiter

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2024 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2023 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) im Vergleich zum Jahr 2022 weiter gesunken sind. Dadurch ergibt sich 2023 für alle 27 EU-Staaten mit durchschnittlich 1,38 Kindern je Frau ein deutlich niedrigerer Wert als zehn Jahre zuvor mit 1,51 Kindern je Frau im Jahr 2013. Deutschland lag 2023 im Europäischen Durchschnitt. Am höchsten war die Geburtenziffer in Bulgarien mit 1,81 Kindern je Frau. Die niedrigsten Geburtenziffern wurden für Malta mit 1,06 und für Spanien mit 1,12 Kindern je Frau nachgewiesen.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beziehen sich auf den Bevölkerungsstand ausgehend vom Zensus 2022. Weitere Informationen zur neuen Bevölkerungsbasis finden sich im Beitrag „Umstellung der Bevölkerungszahlen auf die Ergebnisse des Zensus 2022„. Die zusammengefasste Geburtenziffer 2023 wurde unter Berücksichtigung dieses neuen Bevölkerungsstands von ursprünglich 1,35 auf 1,38 Kinder je Frau korrigiert. Weitere Ergebnisse der zusammengefassten Geburtenziffer auf Basis der neuen Bevölkerungszahl bietet der Beitrag „Umstellung auf Zensus 2022 führt zu einer höheren Geburtenrate, ergibt jedoch kein völlig neues Bild der Fertilität„.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Die Rubrik „Aktuell“ bietet unter anderem Informationen zum aktuellen Geburtenrückgang und zu monatlichen Geburtenzahlen.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 15. Juli 2025 gibt es Neuerungen bei der Webservice-Schnittstelle unserer Datenbank GENESIS-Online. Anstelle der GET-Methoden sowie der SOAP/XML-Schnittstelle sind die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle nutzbar. Um POST-Anfragen zu verwenden und die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen, überprüfen Sie bitte Ihre Prozesse. Detaillierte sprachliche und technische Dokumentationen sowie weitere Hinweise zur Umstellung bietet die Infoseite zur Webservice-Schnittstelle.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2025

  • Zahl in den letzten 20 Jahren um 21,8 % gestiegen
  • Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden nahezu doppelt so hoch wie in der Bevölkerung insgesamt
  • Anteil Alleinlebender hierzulande mit 20,6 % deutlich über EU-Schnitt von 16,2 %

Gut 17,0 Millionen Menschen in Deutschland leben allein. Das ist gut jede fünfte Person (20,6 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Die Zahl der Alleinlebenden ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen – gegenüber 2004 um 21,8 %. Damals lebten noch 14,0 Millionen Menschen hierzulande allein. Ihr Anteil an der Bevölkerung betrug 17,1 %.

Ältere Menschen leben besonders häufig allein: In der Altersgruppe 65plus wohnte gut jede dritte Person allein (34,0 %), bei den mindestens 85-Jährigen war es mehr als jede zweite (56,0 %). Aber auch unter den jungen Erwachsenen zwischen 25 und 34 Jahren war der Anteil mit 28,0 % überdurchschnittlich hoch. Insgesamt leben Frauen etwas häufiger allein (21,2 %) als Männer (20,0 %).

Alleinlebende sind überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht

Alleinlebende sind besonders häufig von Armut bedroht. Nach den Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen 2024 waren 29,0 % der Alleinlebenden armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden war damit fast doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung (15,5 %). Ähnlich wie letztere ist auch die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden gestiegen: 2023 hatte sie bei 26,4 % gelegen (Bevölkerung insgesamt: 14,4 %). Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 381 Euro im Monat.

Armut ist vielschichtig und geht über die reine Armutsgefährdung hinaus. Gut ein Drittel (35,1 %) aller Alleinlebenden war im letzten Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung ist bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Nettoäquivalenzeinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Alleinlebende sind überdurchschnittlich häufig einsam

Gut jede vierte alleinlebende Person (25,8 %) fühlt sich oft einsam. Im Durchschnitt der Bevölkerung ab 10 Jahren waren es 16,3 %, wie aus Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 hervorgeht. Ganz besonders oft waren jüngere Alleinlebende unter 30 Jahren von Einsamkeit betroffen (35,9 %). Im Gegensatz dazu fühlten sich mit 17,6 % die Alleinlebenden ab 65 Jahren am seltensten einsam.

Anteil Alleinlebender nur in fünf EU-Staaten höher als in Deutschland

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2024 betrug der Anteil Alleinlebender an der EU-Bevölkerung 16,2 %. Laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat lebten nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Litauen (27,0 %), Finnland (25,8 %), Dänemark (24,1 %) sowie Estland (22,3 %) und Schweden (22,2 %) im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein als in Deutschland. In der Slowakei (3,5 %), Irland (8,1 %) und Polen (8,8 %) war der Anteil am niedrigsten.

Gut zwei Fünftel aller Haushalte hierzulande sind Einpersonenhaushalte

Zwar machen Alleinlebende lediglich gut ein Fünftel der Bevölkerung hierzulande aus, Einpersonenhaushalte sind jedoch mit einem Anteil von gut zwei Fünfteln (41,6 %) der häufigste Haushaltstyp in Deutschland. Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist in den vergangenen 20 Jahren gestiegen: 2004 hatte er noch bei 36,5 % gelegen. In Zukunft werden Einpersonenhaushalte noch häufiger vertreten sein: Der Vorausberechnung der Privathaushalte zufolge wird ihr Anteil im Jahr 2040 bereits über 45 % betragen.

Methodische Hinweise:

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person.

Im Mikrozensus sowie in der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen (MZ-SILC) werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 aus dem Mikrozensus handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Bei den Ergebnissen aus der Mikrozensus-Unterstichprobe MZ-SILC handelt es sich um Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. Informationen zu Erst- und Endergebnissen sowie zur Anpassung an den Zensus 2022 finden Sie auf einer Sonderseite.

In der Erhebung MZ-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2022 wurden am 6. Juni 2025 in revidierter Form auf der Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

Die Vorausberechnung der Privathaushalte beruht auf den Ergebnissen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Variante 2) und des Mikrozensus.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Einkommen und Armutsgefährdung finden Sie auf unserer Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung.

Weitere Ergebnisse zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.07.2025

  • Geschätzte Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse steigt zum 1. Januar 2026 um bis zu 400 Millionen Euro
  • Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders häufig

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Demnach lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 %) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % (rund 400 Millionen Euro). Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.

Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders von der Erhöhung auf 13,90 Euro

Frauen profitieren nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der kommenden Mindestlohnerhöhung: In rund 20 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 %. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 % deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 %. Über alle Bundesländer hinweg weist Mecklenburg-Vorpommern mit 22 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Hamburg mit 14 % der geringste Anteil verzeichnet wird. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Besonders stark betroffen sind das Gastgewerbe mit 56 % sowie die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 43 % aller Jobs.

Maximal 8,3 Millionen Jobs von der zweiten Erhöhungsstufe auf 14,60 Euro betroffen

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden geschätzt maximal 8,3 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht rund 21 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % (rund 430 Millionen Euro) im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Hierbei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die im April 2024 weniger als den neuen Mindestlohn von 14,60 Euro verdienten, mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Mindestlohn bietet die Themenseite „Mindestlohn“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Über die langfristige Entwicklung des Niedriglohnsektors in Deutschland von April 2014 bis April 2024 informiert die Pressemitteilung Nr. 047 vom 6. Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die EU-Kommission stellt heute ihre Pläne für den EU-Haushalt ab 2028 vor und legt so die Prioritäten der EU für die nächsten Jahre fest. Angesichts der großen Veränderungen insbesondere in der europäischen Kohäsionspolitik fordert die AWO gemeinsam mit den anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), den Menschen in den Mittelpunkt europäischer Investitionen zu stellen. 

BAGFW-Präsident Achim Meyer auf der Heyde fordert eine Kohäsionspolitik, die „grundlegende Werte der EU – Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip – achtet. Bei Verstößen müssen Sanktionen erfolgen. Ohne Frage, die aktuelle Kohäsionspolitik ist reformbedürftig und der Verwaltungsaufwand muss radikal zurückgefahren werden. Soziale Projekte, wie die Unterstützung benachteiligter Familien und Kinder oder die Arbeitsmarktintegration langzeiterwerbsloser Menschen, dürfen aber keinem Spardiktat oder neuen Prioritäten zum Opfer fallen.“ 

AWO-Präsident Michael Groß weist auf die Bedeutung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) hin: „Mit dem Programm ESF Plus werden bundesweit wichtige Impulse für die Armutsbekämpfung gegeben. Durch Beratung und Bildung wird soziale Integration ermöglicht. Jetzt muss es darum gehen, die Neuauflage des ESF spürbar zu vereinfachen, praxisnah zu gestalten und entsprechend auskömmlich auszustatten. Die Wohlfahrtsverbände stehen bereit, um auch in Zukunft im Rahmen des Partnerschaftsprinzips zum Gelingen der EU-Fonds beizutragen – mit ihrer Projektarbeit vor Ort und durch Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Förderprogramme.“ 

Die BAGFW fordert zudem eine umfassende Mittelausstattung der EU-Fonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, um die sozialen Herausforderungen in allen Regionen Europas zu bewältigen. Dazu gehört, dass die Ko-Finanzierung der EU für soziale Projekte deutlich angehoben wird.  

Positionspapier der BAGFW zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/positionspapier-der-bagfw-zur-eu-foerderperiode-ab-2028-mit-dem-europaeischen-sozialfonds-die-transformation-der-gesellschaft-und-der-arbeitswelt-in-zukunft-wirksam-gestalten 

Positionspapier zu Zukunft des Regionalentwicklungsfonds: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/vorschlag-einer-positionierung-zur-efre-foerderung-2028-2034 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.07.2025

Die Beschäftigten in Deutschland lehnen eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Eine deutliche Mehrheit wünscht sich Arbeitszeiten innerhalb der Grenzen des Achtstundentags. Besonders deutlich ausgeprägt ist der Wunsch nach klaren Grenzen bei Arbeitnehmer*innen mit Kindern. Dies sind zentrale Befunde einer aktuellen Beschäftigtenbefragung zur Arbeitszeit im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit.

72 Prozent der Befragten wünschen sich Arbeitstage mit maximal acht Stunden. Nahezu alle (98 Prozent) wollen weniger als zehn Stunden pro Tag arbeiten. Auch eine Verschiebung des Arbeitstages in die Abendstunden hinein ist für eine überwältigende Mehrheit keine Option: 95 Prozent der Befragten wollen spätestens um 18 Uhr Feierabend machen.

Die Möglichkeit, den Arbeitstag aufzuteilen und am Abend nachzuarbeiten, ist für die große Mehrheit der Beschäftigten sowohl weltfremd als auch unattraktiv. Nur 17 Prozent der Beschäftigten mit Kindern nutzen solche Möglichkeiten, doch fast alle von ihnen (97 Prozent) würden ihren Arbeitstag lieber spätestens um 19 Uhr beenden.

Somit liefert die Befragung deutliche Signale an Politik und Arbeitgeber, den bestehenden Schutz durch das Arbeitszeitgesetz nicht aufzuweichen, sondern die Lebensrealitäten der Beschäftigten ernstzunehmen.

Dazu die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi:

„Eine Abschaffung des regulären Achtstundentages geht an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden – viele davon unbezahlt – und schon heute vereinbaren die Sozialpartner in tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz in seiner derzeitigen Form bietet dafür ausreichend Spielraum.

Was die Bundesregierung jetzt anstrebt, ist die einseitige Verlagerung der Gestaltung von Arbeitszeiten zugunsten der Arbeitgeber – einschließlich ihrer Verlängerung. Für Beschäftigte ohne einen Schutz durch einen Tarifvertrag hieße das den willkürlich angeordneten Arbeitszeitlängen schutzlos ausgesetzt zu sein.

Mit Symbolpolitik soll von den strukturellen Ursachen der Wirtschaftsflaute abgelenkt und die Schuld den Arbeitnehmer*innen in die Schuhe geschoben werden. Das ist unanständig. Eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit löst keines der Probleme der deutschen Wirtschaft. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen eine Abschaffung des regulären Achtstundentages kategorisch ab.

Wer Beschäftigung sichern und dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen will, muss Überstunden abbauen, Belastungen reduzieren und ausreichend Zeit für Familienarbeit, gesellschaftliches Engagement, Erholung und Privates ermöglichen. Größere Arbeitszeitsouveränität bietet insbesondere Frauen die Möglichkeit zu einer höheren Erwerbstätigkeit und mehr finanzieller Unabhängigkeit. Dies würde auch dazu beitragen, die hohe Teilzeitquote zu senken.“ 

Hintergrund:
Am morgigen Donnerstag, den 24. Juli, startet der Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz. Die Gewerkschaften lehnen die von der Bundesregierung geplante Änderung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab und werden den Dialog mit einer bundesweiten Kampagne begleiten.

Für den DGB-Index Gute Arbeit wurden im Befragungszeitraum von Januar bis Mai 2025 4.018 Arbeitnehmer*innen befragt.

DGB-Index Gute Arbeit „Grenzen des Arbeitstages“ zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.07.2025

Angst und Unsicherheit hemmen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt

Zu der heute veröffentlichten Studie „Arbeit lohnt sich immer?!“ des evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration (EFAS) sagt Bundesvorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland, Elke Ronneberger:

„Die Erfahrungen der langzeitarbeitslosen Menschen in der Studie zeigen: Angst und Unsicherheit hemmen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Integration gelingt, indem man die Menschen individuell begleitet, sie stärkt und Unsicherheiten abbaut. Statt Langzeitarbeitslose als arbeitsscheu zu stigmatisieren und auf Druck zu setzen, sollten Förderangebote, wie Coaching, Teilhabe am Arbeitsmarkt und Arbeitsgelegenheiten deutlich ausgebaut werden.“

Weitere Informationen

Die Studie steht ab sofort kostenfrei zum Download bereit: Arbeit lohnt sich immer?! 

Blog-Beitrag von Elena Weber, Diakonie-Expertin für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung: „Arbeit lohnt sich immer?!“ – Neue Studie zeigt: Angst bremst die Integration in Arbeit – Diakonie Deutschland 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 18.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in seiner aktuellen Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter.

„Gleichstellung gehört in jede Nachhaltigkeitsstrategie und darf kein optionales Thema bleiben“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen in der Europäischen Union (EU), offen zu legen, wie sie mit ökologischen und sozialen Fragen umgehen – etwa beim Klimaschutz, bei Arbeitsbedingungen oder in der Unternehmensführung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Der djb begrüßt, dass damit Bewegung in das Verfahren kommt – schließlich hätte die Richtlinie bereits bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Inhaltlich macht sich der djb dafür stark, dass Geschlechtergerechtigkeit ausdrücklich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit im Gesetz berücksichtigt wird. So muss nicht nur in den Diversitätskonzepten von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung Geschlecht zum zwingenden Bestandteil gemacht werden, sondern auch in den zukünftig daneben notwendigen, die gesamte Belegschaft der Unternehmen umfassenden sog. Nachhaltigkeitsberichten (vormals: nichtfinanzielle Berichte). Zwar verweisen die neuen Vorschriften auf europäische Standards, die bereits differenzierte Inhalte enthalten, diese dürfen aber nicht in der Anwendung verwässert werden. Der djb fordert deshalb, die Berichtspflichten geschlechtergerecht zu interpretieren und die Spielräume bei der Umsetzung klar einzugrenzen.

„Nachhaltigkeitsberichte können ein wirksames Instrument sein, um Unternehmen zu mehr Gleichstellungsverantwortung zu bewegen – wenn sie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht ausklammern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission für Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Der djb appelliert deshalb an die Bundesregierung, Gleichstellung als verbindlichen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung gesetzlich festzuschreiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.07.2025

Die am Vorabend der Wahl lancierte und erst heute Vormittag bekannt gewordene Kampagne gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf beschädigt demokratische Abläufe schwer. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, auf Grundlage von nichtbewiesenen Vorwürfen von der bisherigen Einigung abzuweichen.

Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einem Verfahren folgt, das jedenfalls im Ergebnis bisher ein hohes Maß an Vertrauen in die gewählten Personen und das Gericht insgesamt sichergestellt hat: Die von den vorschlagenden Fraktionen ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden bereits im Vorfeld gründlich auf ihre juristische Qualifikation und persönliche Eignung geprüft; sie stellen sich sodann in allen demokratischen Fraktionen persönlich vor. Gerade diese kollegialen Verfahren im Parlament sind Ausdruck eines demokratischen Miteinanders und verdienen Respekt und Verlässlichkeit. Wenn politische Akteure Kandidatinnen nach Abschluss von Einigungsprozessen und ohne stichhaltige Belege in letzter Minute aus dem Verfahren drängen, untergräbt das das Vertrauen in die Stabilität und Neutralität unserer Verfassungsorgane.

Der Schaden für Demokratie und Rechtsstaat ist immens – die Wahl aller drei vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollte ordnungsgemäß stattfinden.

Die unterzeichnenden Organisationen:

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV)

Deutscher Frauenrat e.V. (DF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.07.2025

Beim diesjährigen Sommerfest der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Moabit kamen Eltern und Schüler*innen im Familienzentrum „Elly“ mit dem Berliner Beirat für Familienfragen ins Gespräch. Offen und direkt berichteten sie von ihren Erfahrungen, Sorgen und Wünschen rund ums Familienleben und den Schulalltag.

Kommunikation, Gemeinschaft, Bildung – was Familien stärkt

Im Fokus vieler Gespräche stand der Wunsch nach mehr Kommunikation und Zeit füreinander – sowohl im Familienleben als auch im schulischen Miteinander. Deutlich wurde, wie wichtig Orte des Austauschs sind: Besonders die vielfältigen Angebote des Familienzentrums „Elly“ fanden große Anerkennung. Es sollte gesichert und dauerhaft gefördert werden – eine Schließung wäre ein herber Rückschritt für die soziale Infrastruktur im Kiez. Gleichzeitig äußerten die Familien den Wunsch nach mehr wohnortnahen Angeboten außerhalb der Schule, um Begegnungen und Vernetzung leichter zu ermöglichen. Ein weiteres zentrales Thema war der Zustand der Schulen. Eltern und Schüler*innen forderten mehr Investitionen in die Bildungsinfrastruktur: Sanierungen, ein besserer Personalschlüssel, mehr Inklusionsangebote sowie eine stärkere Einbindung der Eltern wurden angesprochen. Der einhellige Wunsch war: gute, saubere und inklusive Schulen – für alle Kinder.

Alltagsbelastungen und Lebensumfeld – wo Familien Unterstützung brauchen

Auch Herausforderungen im Alltag kamen zur Sprache: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben belastet viele Eltern. Kinder berichteten von Stress im Schulalltag. Probleme im direkten Wohnumfeld wie Müll und rasende Autos – selbst in als sicher geltenden Spielstraßen – bereiten den Familien Sorgen und verstärken den alltäglichen Druck.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Was Familien uns sagen, ist eindeutig: Sie wollen Verantwortung übernehmen, aber sie dürfen damit nicht allein gelassen werden. Es braucht Investitionen in Bildung und verlässliche Orte wie das Familienzentrum ‚Elly‘. Wer heute Familien stärkt, sichert morgen den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Weitere Informationen zu unseren Familienforen finden Sie auf unserer Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 22.07.2025

In Kooperation mit dem Projekt “Familiäre Gesundheitsförderung insbesondere bei Alleinerziehenden (FamGeF)” und der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende bei Life e.V. hat der Berliner Beirat für Familienfragen ein Familienforum mit Ein-Eltern-Familien durchgeführt. Das Fazit: Alleinerziehende in Berlin stehen unter erheblichem Druck.

Neben mentaler Überforderung, Schuldgefühlen und gesellschaftlicher Stigmatisierung haben Ein-Eltern-Familien noch existenzielle Sorgen – wie finanzielle Unsicherheit oder ungeklärte Sorgerechtsfragen. Gravierend wird es besonders, wenn die Gesundheitsvorsorge nicht wahrgenommen wird, weil Zeit und organisatorische Kapazitäten fehlen. Diese strukturellen Hürden wirken sich langfristig negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit von Eltern und Kindern aus. Es braucht also politische Maßnahmen, die gezielt auf die Lebensrealität Alleinerziehender eingehen:

  • Leicht zugängliche Gesundheitsversorgung in den Kiezen
  • Stabile Unterstützungsnetzwerke, Bildungsangebote, soziale Treffpunkte und alltagsnahe Hilfen wie Leihgroßeltern, Stadtteilmütter oder Patenschaften
  • Flexible und verlässliche Kinderbetreuung

Alleinerziehende tragen allein die Verantwortung für ihre Familien – sie müssen stärker in den Mittelpunkt familienpolitischer Entscheidungen gerückt werden. Sie brauchen niedrigschwellige Unterstützung und strukturelle Entlastungen.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Gesundheit darf kein Luxus im hektischen Familienalltag sein. Ein-Eltern-Familien leisten enorm viel – gerade sie brauchen wohnortnahe Gesundheitsversorgung, flexible Betreuung und soziale Rückendeckung.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 10.07.2025

LSVD⁺ warnt vor Rückschritten für queere Sichtbarkeit

Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich dagegen ausgesprochen, die Regenbogenflagge auf dem Bundestag zu hissen – dieser sei “kein Zirkuszelt”. Auch am Bundeskanzleramt wird es in diesem Jahr keine Regenbogenflagge geben, auch nicht zum Berliner Christopher Street Day (CSD). Seit 2022 wurde die Regenbogenflagge anlässlich des CSD in Berlin auf dem Bundestag und am Internationalen Tag gegen Queerfeindlichkeit (IDAHOBIT* am 17. Mai) am Bundeskanzleramt gehisst. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺  – Verband Queere Vielfalt, der an allen vergangenen Flaggenhissungen im Bundeskanzleramt teilgenommen hat:

Dass in diesem Jahr die Regenbogenflagge auch am Kanzleramt nicht gehisst werden soll, ist ein fatales politisches Signal an die LSBTIQ* Community – gerade in einer Zeit, in der queerfeindliche Gewalt und Hasskriminalität in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnung neue Höchststände erreichen. Seit Monaten sehen wir massive rechtsextreme Bedrohungen gegen CSDs in ganz Deutschland, nahezu wöchentlich. Im letzten Jahr war etwa jeder dritte CSD betroffen. Damit sind LSBTIQ* in Deutschland eine extrem gefährdete Gruppe. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie weiterhin sichtbar an der Seite von LSBTIQ* steht und Queerfeindlichkeit ernst nimmt. Auch wenn es sich bei der Regenbogenflagge um ein Symbol handelt: Auch bei Symbolen für die Solidarität mit LSBTIQ* darf es keine gesellschaftlichen Rückschritte geben!

Dem Bundeskanzleramt kommt eigentlich eine entscheidende Rolle zu, auf das demokratiegefährdende Problem der massiv zunehmenden queerfeindlichen Hasskriminalität aufmerksam zu machen. Statt dem nachzukommen, reiht sich das Bundeskanzleramt in eine Reihe von Rückschritten für queere Sichtbarkeit ein. Verschiedene Ministerien haben die Regenbogenflagge bereits gehisst oder planen dies sowie eine Teilnahme am CSD. Ein wichtiges Signal der Unterstützung und Solidarität kommt zudem aus dem Vizepräsidium des Bundestags: Sozialdemokratin Josephine Ortleb und der Grüne Omid Nouripour werden die Eröffnungsrede auf dem Berliner CSD halten.

Die Regenbogenflagge ist keine parteipolitische Stellungnahme. Sie ist ein universeller Ausdruck demokratischer Grundwerte wie Respekt, Gleichstellung und einer freien Gesellschaft. Die schwarz-rot-goldene Flagge hat nicht dieselbe Bedeutung wie die Regenbogenflagge als expliziter Ausdruck von Solidarität mit LSBTIQ*, obwohl die Bundesflagge selbstverständlich auch queere Menschen einschließt. LSBTIQ* waren allerdings auch unter der schwarz-rot-goldenen Flagge von staatlicher Ausgrenzung und aktiver Verfolgung betroffen, beispielsweise durch Paragraph 175 StGB. Sicher zu stellen, dass sich das nicht wiederholt, ist auch Aufgabe der amtierenden Bundesregierung.

Weiterlesen:

* Berliner Verwaltungsgericht: Progress-Pride-Flag auf einem Hort einer Grundschule widerspricht nicht dem staatlichen Neutralitätsgebot <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121487&enc=687474703a2f2f7777772e6c746f2e6465&tg=recht/nachrichten/n/vg3k66824-vg-berlin-progress-pride-flagge-grundschule>

* Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen? <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121489&enc=68747470733a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=de/ct/14206-kommentar-koalitionsvertrag>

* Forderungen des LSVD⁺ für die Koalitionsverhandlungen <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121491&enc=68747470733a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=de/ct/13356-Forderungen-des-LSVD-fuer-die-Koalitionsverhandlungen-2025>

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 03.07.2025

LSVD kritisiert Gesetzesentwurf scharf

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 4. Juni wurde der Gesetzesentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten und sicherer Drittstaaten in erster Lesung verabschiedet. Er sieht vor, unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Damit soll einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch andererseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgangen werden können. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir stellen uns klar gegen diese erneute Verschärfung der Asylpolitik und lehnen das Gesetzesvorhaben zur Einstufung von Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung in aller Deutlichkeit ab. In den drei Maghrebstaaten sind LSBTIQ* der Gefahr von mehrjährigen Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und massiver Gewalt durch die Gesellschaft ausgesetzt. Länder per Rechtsverordnung als “sichere Herkunftsstaaten” zu erklären blendet nicht nur die Lebensrealität und Verfolgungserfahrungen zahlloser (queerer) Geflüchteter aus, es ist auch zutiefst undemokratisch. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft in einem regulären Gesetzgebungsverfahren wäre dringend notwendig. 

Nicht ohne Grund hat sich der Bundesrat bislang gegen die Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten gestellt.  Die geplante beschleunigte Bestimmung per Verordnung ist inakzeptabel! Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Diese grundrechtlichen Mindestanforderungen gilt es einzuhalten und zu verteidigen..

Eine Einstufung als vermeintlich sicherer Herkunftsstaat bedeutet massive Einschränkungen für Asylsuchende aus diesen Ländern: Es wird unter anderem das Asylverfahren beschleunigt, die Klagefrist gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt und Schutzsuchende sogar aus einem noch laufenden Asylverfahren heraus abgeschoben. Dies trifft gerade auch LSBTIQ* Geflüchtete, da sie sich oft bei der Anhörung aus begründeter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen.

Wenn trotz der erheblichen Bedenken dieser Entwurf beschlossen wird, müssen LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und ihre Schutzgesuche dürfen grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Dazu ist eine systematische, flächendeckende Identifizierung besonderer Schutzbedarfe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft notwendig. Sonst droht LSBTIQ* Abschiebung, Gewalt und Lebensgefahr, bevor Deutschland über ihren Schutzanspruch überhaupt entschieden hat.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 10.07.2025

  • Bentele: „Etat des Bundesfamilienministeriums ist bescheiden“
  • VdK fordert bessere Unterstützung pflegender Angehöriger

Statement von VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Etat des Bundesfamilienministeriums:

„Für das Bundesfamilienministerium sind im Haushalt des laufenden Jahres 14,12 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist mit Blick auf andere Ressorts ein bescheidener Betrag. Damit rangiert die Familienpolitik am unteren Ende der Prioritätenliste der neuen Bundesregierung, auf Sparflamme in meinen Augen. Aber Familien verdienen mehr.

Um insbesondere Kinder in ihren Familien zu stärken, fordert der VdK den raschen Abbau bürokratischer Hürden und die Zusammenführung unübersichtlicher Einzelleistungen zur Förderung von Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Außerdem sollten junge Väter in den ersten zwei Wochen nach der Geburt aktiv unterstützt werden, etwa durch finanzielle Ausgleichsleistungen, damit sie in der prägenden Anfangszeit des Kindes anwesend sind und sich einbringen können.

Auch im Bereich der Pflege sieht der VdK noch großen Handlungsbedarf: In Deutschland werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, größtenteils durch Angehörige. Für diese braucht es dringend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Fast die Hälfte der pflegenden Angehörigen reduziert aufgrund der Pflege ihre Arbeitszeit oder gibt ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Dadurch verlieren sie Rentenpunkte und Einkommen. Wir appellieren an die Bundesregierung, pflegende Angehörige finanziell besser abzusichern und deren Armutsrisiko zu verringern. Im Koalitionsvertrag ist eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als Vorhaben genannt, das wäre ein erster Schritt. Der VdK plädiert für einen einkommensunabhängigen Pflegelohn.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.07.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. September 2025

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Im Rahmen der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie möchten wir ausgehend von der Online Umfrage des Bundesfachverbandes Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) (https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2025/06/bumf-online-umfrage-2024-einseitig.pdf) über die Situation junger Geflüchteter ins Gespräch kommen.

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage verdeutlichen eine zunehmende Verschärfung der Situation junger Geflüchteter. Gewalt- und Rassismuserfahrungen nehmen zu, ebenso der Ausschluss vom regulären Schulunterricht. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Rückschritt bei Schutz, Bildung und Teilhabe. Asyl- und Versorgungssysteme gestalten sich immer restriktiver. Es entsteht eine Spirale des Drucks, die sich zunehmend auf die Resilienz und psychische Stabilität der jungen Menschen und ihrer Begleiter*innen auswirkt.

Politische Maßnahmen, wie etwa die GEAS-Reform, Zurückweisungen an Binnengrenzen oder die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, verdeutlichen eine Politik der Abschottung und Abschreckung. Diese Entwicklungen wirken tief in die Praxis der Jugendhilfe hinein. Verfahren werden restriktiver, Hilfen gekürzt oder verweigert, das Kindeswohl – etwa beim Familiennachzug – vielfach nicht mehr als handlungsleitend wahrgenommen.

Zugleich zeigt die Umfrage, dass Fachkräfte sich an der Seite der jungen Menschen mit viel Kraft und Engagement Entrechtungen entgegenstellen. Außerdem formulieren sie Erfahrungen aus ihrer Praxis dazu, was aus ihrer Sicht Teilhabe ermöglicht und die jungen Menschen stärkt.

Mit

Helen Sundermeyer und Johanna Karpenstein, Referentinnen beim Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung: https://eveeno.com/107268154

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, jugendhilfe@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 27. und 28. Oktober 2025

Veranstalter: Population Europe in Zusammenarbeit mit Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Ort: Berlin und online

Die Wahlerfolge antidemokratischer Bewegungen lassen sich nicht allein mit den demografischen oder sozioökonomischen Merkmalen einzelner Gruppen erklären. Entscheidender sind lokale Problemwahrnehmungen und Verlustnarrative im Kontext des demografischen Wandels. Diese manifestieren sich in einer empfundenen politischen Überforderung, Schuldzuweisungen und dem vermeintlichen Versagen der „etablierten“ Politik.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, politischen Stiftungen und der Politik analysieren wir diese demografischen Trends und diskutieren praktische Lösungen auf regionaler und lokaler Ebene.

Zur Anmeldung

Abendveranstaltung:

Montag, 27. Oktober 2025, 18:00–21:00 Uhr (MEZ) persönlich oder online (Zoom)

WissenschaftsForum Berlin, Markgrafenstr. 37, 10117 Berlin

Internationaler Tag:

Dienstag, 28. Oktober 2025, 13:15–17:00 Uhr (MEZ) online (Zoom)

(Während der gesamten Veranstaltung wird eine Simultanübersetzung Deutsch-Englisch angeboten.)

Am 27. Oktober diskutieren:

Karin Prien

(Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

C. Katharina Spieß

(Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB))

Glenn Micallef (tbc)

(EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport)

Shalini Randeria

(Präsidentin der Central European University in Wien)

Jasmin Arbabian-Vogel

(ehemalige Präsidentin des Verbands der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU))

Moderation:

Shelly Kupferberg

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie- und Wissenschaftspreis ausgeschrieben. Bewerbungen sind jetzt möglich. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Die beiden anderen Preiskategorien – Theorie- und Wissenschaftspreis und Medienpreis – sind nicht themengebunden. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden.

Der Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2025. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 07/2025

AUS DEM ZFF

Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und den Autorinnen des Berichts zu den Analysen und Empfehlungen. Besonderer Dank gilt Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, der Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, der stellvertretenden Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, für ihre Vorträge und die anregenden Diskussionsbeiträge. Die in der AGF organisierten Familienorganisationen hatten jeweils Kommentare zum Bericht abgegeben. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, hat daher auch ihr Kommentar für die Dokumentation zusammengefasst und auf Papier gebracht.

SCHWERPUNKT I: Wohnungslosenstatistik

Die gestern vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland rund 474.700 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht – das sind 8 % mehr als im Vorjahr (2024: 439.500). Besonders alarmierend: 41 % der Betroffenen sind unter 25 Jahre alt, und Paare mit Kindern bilden mit 34 % die größte Gruppe.

„Es kann und darf nicht sein, dass in einem reichen Land wie Deutschland weiterhin so viele Menschen – darunter Familien mit Kindern, Jugendliche und alleinerziehende Frauen – ohne eigene Wohnung leben müssen. Der Wohnungsmarkt ist vielerorts überhitzt. Es ist höchste Zeit zu handeln!“, so AWO-Präsident Michael Groß. 

Die AWO begrüßt die Verlängerung der Mietpreisbremse, betont jedoch: Das alleine reicht nicht. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) – mit klaren Zielen, verbindlichen Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. 

Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter: Alleinerziehende, Jugendliche ohne familiären Rückhalt, Menschen mit Behinderung oder geflüchtete Menschen ohne Zugang zum Wohnungsmarkt. Viele Betroffene leben verdeckt – etwa bei Bekannten – und diese Anzahl ist in der vorgelegten Statistik nicht inkludiert. Das heißt die Zahlen von Menschen die keine Wohnung ist noch höher.  

Wohnungslosigkeit ist ein Ausdruck von Armut – und führt häufig zu sozialer Ausgrenzung. Menschen ohne Wohnung sind in vielerlei Hinsicht besonders verletzlich: Sie haben oft keinen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen wohnungslose Menschen. Immer häufiger werden sie Opfer von Übergriffen, Diskriminierung und Ausgrenzung – sei es auf der Straße, in Unterkünften oder im öffentlichen Raum. Diese Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und zeigt, wie dringend Schutz, Anerkennung und politische Maßnahmen notwendig sind. 

Die AWO fordert daher:

  • Die Förderung von Wohngemeinnützigkeit und Gesetzesänderungen für einen stärkeren Mieter*innenschutz
  • Mehr sozialen Wohnungsbau mit langfristiger Bindung
  • Recht auf Wohnen gesetzlich verankern
  • Prävention stärken und Angebote ausbauen, z. B. durch Mietschuldenberatung und Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust
  • Teilhabe sichern, z. B. durch niedrigschwellige Angebote in Bildung, Arbeit und Gesundheit 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2025

  • 41 % der untergebrachten wohnungslosen Personen jünger als 25 Jahre
  • 29 % kommen aus der Ukraine
  • Nach Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern mit gut 34 % die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

137 800 untergebrachte Personen kommen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 %) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137 800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136 900). Insgesamt wurden 409 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 % (2024: 86 %). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65 700 Personen (2024: 61 500) weiterhin bei rund 14 %. 

Untergebrachte Wohnungslose sind zu 41 % unter 25 Jahre alt und mehrheitlich Männer

41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Paare mit Kindern und Alleinstehende am häufigsten untergebracht

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163 400 Personen (gut 34 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159 800 oder knapp 34 %) waren alleinstehend, knapp 17 % oder 79 000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 33 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21 800 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

117 900 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117 900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94 600 Personen und Berlin mit 53 600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3 000), Sachsen-Anhalt (1 200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Am 15. Juli 2025 werden folgende Änderungen an den Webservice-Schnittstellen (API) von GENESIS-Online wirksam: Die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle ersetzen die SOAP/XML-Schnittstelle sowie GET-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle. Bitte stellen Sie Ihre bestehenden Prozesse schon jetzt um und nutzen Sie POST-Anfragen, um die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen. Eine detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung sind auf der GENESIS-OnlineWebsite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025

Nach wie vor hohe Zahlen gemeldet – Kommunen brauchen ausreichende finanzielle Ausstattung für Maßnahmen

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist weiterhin stark gestiegen und hat ein alarmierendes Ausmaß angenommen. Laut Destatis waren am Stichtag 474 700 Personen von den Kommunen als öffentlich untergebracht gemeldet worden, weil sie kein eigenes Dach über dem Kopf haben. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500).

Der Deutsche Caritasverband fordert gemeinsam mit seiner Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W), Bund sowie Länder und Kommunen müssten jetzt entschlossen handeln und den Ausbau bezahlbaren Wohnraums vorantreiben. Gemeinsam mit den sozialen Trägern seien Anstrengungen zu unternehmen, damit Menschen ihre Wohnung nicht verlieren oder bei Wohnungsverlust schnellstmöglich Unterstützung erhalten, um wieder in eigenen Wohnraum zu gelangen. Nur Hand in Hand könne es gelingen, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

Mitte der Gesellschaft erreicht
Drohende Wohnungslosigkeit hat mittlerweile die Mitte der Gesellschaft erreicht. Oft sind es Krisensituationen wie der Verlust des Partners oder der Partnerin, Verlust von Arbeit und Einkommen, Krankheit oder andere Lebenskrisen, die dazu führen, dass Menschen ihre bisherige Wohnung und damit ihr Zuhause verlieren.

Dr. Ulrike Kostka, Vorsitzende der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin: „Es müssen ausreichende Ressourcen und Angebote in den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden, damit sich die vielerorts prekäre Situation nicht weiter verschärft. Die Praxisarbeit der Caritas zeigt, dass in den letzten Jahren die Probleme von Menschen auf der Straße zugenommen haben. Der Gesundheitszustand vieler Obdachloser ist besorgniserregend. Aufgrund mangelnder Finanzen fehlen bundesweit notwendige Hilfeangebote oder sind stark gefährdet.  Das Caritas-Arztmobil oder die Caritas-Krankenwohnung für Wohnungslose in Berlin sind Beispiele innovativer, wirkungsvoller Angebote, um deren Finanzierung wir immer wieder kämpfen mussten. Hier würde eine verbesserte Situation der finanziellen Ausstattung der Kommunen und Länder die Situation wohnungsloser Menschen deutlich verbessern. Insgesamt braucht es ausreichende Mittel für flächendeckende Prävention, Nothilfe und Vermittlung in Wohnraum.“

Strukturelle Probleme verschärfen die Situation
Die weiterhin sinkende Zahl von preisgebundenen Sozialwohnungen, stark steigende Mieten und die zunehmende Schwierigkeit, bezahlbare Wohnungen zu finden, treffen besonders einkommensschwache Haushalte.

Dringender Handlungsbedarf
Deswegen braucht es dringend ein Programm mit mehr Präventionsangeboten, umfassenden Hilfen und massiven Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. 
Die hohen Zahlen machen deutlich: Wohnungslosigkeit ist längst kein rein städtisches Problem mehr und betrifft Menschen aller Altersgruppen. Ohne entschlossenes Handeln wird das EU-Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, nicht erreichbar sein.

Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit gemeinsam umsetzen
Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat Deutschland für die Erreichung des EU-Ziels 2030 eine koordinierte Strategie entwickelt, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft umgesetzt werden soll. Die Caritas fordert, den im Koalitionsvertrag angekündigten NAP W nun zügig umzusetzen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

– Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau
– Unterstützung von jungen Wohnungslosen: gesicherte Wohnverhältnisse schaffen und pädagogische Begleitung anbieten
– Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten
– Flächendeckende und umfassende Prävention von Wohnungsverlust
– Gesundheitlichen Versorgung von wohnungslosen Menschen sichern und verbessern
– Hitzeschutz ausbauen.

Für die zügige Umsetzung der Maßnahmen benötigen die Kommunen und Länder allerdings entsprechende Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 08.07.2025

Rund 475.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege (Stichtag 31. Januar 2025). Damit ist die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent gestiegen. Das geht aus den heute veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Bereits in den Vorjahren war die Zahl unter anderem aufgrund verbesserter Datenmeldungen und der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine deutlich gestiegen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit bleibt eines der drängendsten sozialpolitischen Probleme in Deutschland. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass so viele Menschen in unserem Land über keine eigene Wohnung verfügen – darunter viele Familien mit Kindern. Die eigene Wohnung ist zentral für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben. Bund und Länder müssen deshalb dafür sorgen, dass wohnungslose Menschen wieder in eigenen Wohnraum kommen – nicht nur in Notunterkünfte.“

Es sei begrüßenswert, dass mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen solle. Doch es reiche nicht aus, nur zu bauen. Es müsse sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen auch Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. „Viele Betroffene scheitern auf dem angespannten Wohnungsmarkt an strukturellen Barrieren wie Schufa-Einträgen oder an Diskriminierung. Eine soziale Wohnungspolitik muss diesen Ausschlussmechanismen aktiv entgegenwirken und gezielt Wohnungslosigkeit bekämpfen“, so Ronneberger.

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.  
Im Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfasst, war eine Gesamtzahl von rund 531.600 wohnungslosen Menschen zum Stichtag 31. Januar genannt.

Die Bundesregierung hatte zudem am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wurde das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft an konkreten Maßnahmen zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030. Am 23. Januar 2025 fand in Berlin der statt. Dort wurde auch das Jahresprogramm für das Jahr 2025 vorgelegt. 

Die Diakonie Deutschland hat gemeinsam mit dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) und der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin) am 26. Juni 2025 die neue Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen veröffentlicht. Die für die diakonischen Einrichtungen repräsentative Studie unter rund 900 wohnungslosen Erwachsenen zeigt, dass sich die Lebenslagen wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert haben. 

Pressemitteilung Statistisches Bundesamt: 474 700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2025

SCHWERPUNKT II: Pflegereform

Anlässlich der ersten Zusammenkunft der Bund-Länder-Kommission für eine große Pflegereform am kommenden Montag fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die Einbeziehung der Freien Wohlfahrtspflege:

„Die Wohlfahrtsverbände sind nicht nur maßgebliche Vertretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, sondern auch wichtige zivilgesellschaftliche und anwaltschaftliche Akteure. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Vorschläge für die anstehende große Pflegereform müssen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Wohlfahrtsverbände bringen das Wissen aus der Realität der Pflege ein, das es braucht, um eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen.“

Die Arbeiterwohlfahrt betont, dass beim Reformvorhaben die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung gesichert werden müsse.

Sonnenholzner: „Auch zukünftig muss sich jeder und jede darauf verlassen können, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Dazu muss die Pflegeversicherung finanziell auf nachhaltig sichere Füße gestellt werden. Dafür müssen alle Berufsgruppen und Einkommensarten in die Versicherung einzahlen, außerdem muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wer Erben heranziehen will, muss eine Erbschaftssteuer einführen, um die Bundeszuschüsse für Pflegeversicherung zu refinanzieren.

Bis die Kommission zum Jahresende der Bundesregierung Ihre Vorschläge vorlegt und diese über entsprechende Gesetzgebungsverfahren greifen können, benötigen die Pflegekassen dringend finanzielle Unterstützung. Daher sind über die Pflegekassen finanzierte gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die Corona-bedingten Ausgaben, den Kassen zu erstatten. Darlehen, wie jetzt im Bundeshaushalt vorgesehen, sind nicht zielführend. Sie verlagern die Problematik auf einen späteren Zeitpunkt – immer verbunden mit der Gefahr, dass die Kassendefizite in der Zwischenzeit weiter anwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.07.2025

Zum Auftakt der Pflegekommission der Bundesregierung am 7. Juli 2025 fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund schnelle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 

Anja Piel, DGB Vorstandsmitglied, sagte am Sonntag in Berlin:

„Gute Pflege muss menschenwürdig funktionieren, sich am Bedarf orientieren und sie darf nicht in Armut führen. Wir erwarten von der Kommission, dass sie schnell einen guten Plan für eine Pflegereform vorlegt. Die Kassen der Pflegeversicherung sind fast leer – und das Loch von rund zwei Milliarden Euro ist mit dem Darlehen der Bundesregierung nicht zu flicken. 

Ziel der Kommission muss sein, nicht nur eine kurze finanzielle Atempause zu erreichen, sondern eine mutige Reform einzuleiten, mit der gute Pflege finanziell sichergestellt werden kann. 

Wichtigster Baustein ist der Deckel für die Eigenanteile in der stationären Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss zur Pflege wieder eingeführt werden. Außerdem gibt es noch Schulden der Bundesregierung bei der Pflegeversicherung; nämlich 5,2 Milliarden Euro für die Auslagen in der Corona-Pandemie. Neben der Rückzahlung muss die Bundesregierung die Pflegeversicherung von Kosten für Leistungen entlasten, die nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören – dafür muss der Bund Steuermittel einsetzen.

Die beste Lösung bleibt eine Pflegebürgervollversicherung, bei der alle Pflege-Kosten von der Versicherung bezahlt werden.

Was nicht geht ist, Ausgaben und Pflegeleistungen zusammenzustreichen. Auch Karenzzeiten, in der die Versicherten die Pflegekosten selbst tragen müssen, kommen nicht in Frage. Wer bei der Pflege den Rotstift ansetzt, nimmt Verarmung der zu Pflegenden mit ihren Angehörigen billigend in Kauf und riskiert im schlimmsten Fall sogar den frühen Tod von Betroffenen.

Menschen, die in die Pflegeversicherung einzahlen, müssen auf die Kommission und die Bundesregierung vertrauen können, dass diese Reform jetzt kommt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2025

Ab heute wollen Bund und Länder die Weichen für eine umfassende Pflegereform stellen. Zum Auftakt der Bund-Länder-Kommission Pflege fordert die Diakonie Deutschland ein solides finanzielles Fundament für die Pflegeversicherung. Nur so kann die Pflegeinfrastruktur bundesweit gesichert und zukunftsfähig ausgebaut werden, um dem demografischen Wandel gerecht zu werden.

„Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder eine gemeinsame Linie finden und die Chance auf eine echte Pflegereform nicht verpassen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können. Notwendig sind auch ein Abbau von Bürokratie und mehr Transparenz darüber, welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.  

Mit Blick auf die Finanzierung spricht sich die Diakonie Deutschland für eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung aus. Die konkrete Ausgestaltung soll in der Kommission erfolgen. Versicherungsfremde Leistungen – etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – sollten kurzfristig aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem fordert die Diakonie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um die finanzielle Basis der Pflegeversicherung langfristig zu stärken. 

„Die Einbeziehung der Kommunen ist entscheidend für den Erfolg“, betont Ronneberger. „Wir wissen, dass viele Kommunen unter finanziellen Engpässen leiden. Doch Sparen an der falschen Stelle kommt langfristig teurer. Kommunen sollten daher verpflichtet werden, die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger systematisch zu ermitteln. Nur so lassen sich passgenaue Hilfen entwickeln – und zwar bevor Pflegebedürftigkeit eintritt.“ Die Diakonie schlägt beispielsweise präventive Hausbesuche für Menschen ab dem 75. Lebensjahr vor. Auch die Förderung der Nachbarschaftshilfe sei eine sinnvolle Maßnahme. „Dass Bund und Länder die Reform gemeinsam angehen, ist eine große Chance für eine nachhaltige Lösung aus einem Guss“, so Ronneberger. 

Die Diakonie ist mit 1.500 ambulanten Pflegediensten, 3.000 stationären Einrichtungen in der Pflege einer der größten Anbieter von Einrichtungen von pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Informationen

Zur Pflegekampagne der Diakonie 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2025

  • Bentele: „Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
  • VdK: Versorgung darf nicht vom Wohnort oder Einkommen abhängen

Am 7. Juli tritt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, um die Weichen für die im Koalitionsvertrag angekündigte umfassende Pflegereform zu stellen. VdK-Präsidentin Verena Bentele verlangt von den Teilnehmenden zukunftsfähige Konzepte:

„Für die Pflege der Zukunft benötigen wir große, mutige Schritte. Sie muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen und eine gerechte und flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Alle Menschen sollten unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation die Pflege erhalten, die sie benötigen und verdienen.

Die Situation in der häuslichen Pflege in Deutschland ist alarmierend. Derzeit werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, wobei Angehörige einen Großteil der Pflege übernehmen. Sie leiden unter erheblichen Belastungen: Fast die Hälfte reduziert für die Pflege ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus vernachlässigen über 50 Prozent der Pflegenden ihre eigene Gesundheit aufgrund der hohen Anforderungen.

Das erklärte Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und ihrer Finanzierung sein. Die Versorgungsstruktur muss, erst recht mit Blick auf den demografischen Wandel, dringend an die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen angepasst werden. Pflege darf in Zukunft nicht vom Wohnort abhängen. Die Sicherstellung einer gerechten Pflegeversorgung sollte als Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge etabliert werden, vollständig finanziert von Bund und Ländern. Die Kommunen sind der einzige Akteur, der familiäre, nachbarschaftliche, berufliche und professionelle Formen der Hilfe für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in die Hand nehmen und zusammenführen kann.

Ein zentrales Problem stellt die nachhaltige Finanzierung der Pflege dar. Hier müssen Bund und Länder in einem ersten Schritt ihren Verpflichtungen nachkommen und der Pflegeversicherung die Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben erstatten – etwa die Pandemiekosten, die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Investitionskosten. Aber stattdessen lässt der Bund die Pflegeversicherung am ausgestreckten Arm verhungern.

Auch für die grundlegende Reform der Finanzierung liegen mit dem Bericht der letzten Bundesregierung alle Vorschläge auf dem Tisch. Der VdK setzt sich für die Einführung einer einheitlichen Pflegeversicherung ein, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern und in die alle Einkommensarten einbezogen werden.

Ich erwarte von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform konkrete, zukunftsfähige Lösungen, die die Pflegeversicherung nachhaltig sichern und den Menschen konkret helfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.07.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz war: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): „15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“

Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
  • Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
  • Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
  • Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/UBSKMG

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages leistet seit 1988 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Da kindgerechte Lebensverhältnisse ein dauerhaftes Anliegen sind, haben die im Familienausschuss vertretenen Fraktionen in dieser Wahlperiode die Kinderkommission erneut eingesetzt.

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission der 21. Wahlperiode am 10. Juli 2025 erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Saskia Esken, MdB: „Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen haben im Parlament einen besonderen Stellenwert. Vor mehr als 35 Jahren hat der Bundestag mit der Einrichtung der Kinderkommission ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit ihrer erneuten Einsetzung bekräftigt der 21. Deutsche Bundestag, wie wichtig es ist, junge Menschen bei politischen Entscheidungen einzubeziehen, ihre Rechte zu stärken und ihren Belangen Geltung zu verschaffen.
Die Kinderkommission ist ein zentraler Ort, an dem die Belange von Kindern und Jugendliche gehört und gesehen werden. Als Stimme für junge Menschen im Parlament trägt sie dazu bei, ihre Interessen sichtbar zu machen und politisch wirksam zu vertreten. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend freut sich, den Belangen der jungen Generation mit der erneuten Einsetzung der Kinderkommission Gehör zu verschaffen.“

Mit ihrer Konstituierung kann die elfte Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament vertreten. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen.

Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt der Abgeordnete Michael Hose (CDU/CSU).

Für Informationen steht das Sekretariat zur Verfügung:
kinderkommission@bundestag.de, Telefon: +49 30 227-30551

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.07.2025

Für die Wohnkostenlücke im Bürgergeld im Jahr 2024 interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/748). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht vollständig übernommen worden sind. Diese Werte soll die Regierung für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Nach Mehrgenerationenhäusern fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/758). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele dieser Häuser derzeit in Deutschland gefördert werden (aufgeschlüsselt nach Regionen), wie viele davon noch von vorherigen Aktionsprogrammen unterstützt werden und ob in der aktuellen Förderperiode neue Mehrgenerationenhäuser dazugekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen als Unterrichtung (21/700) vorgelegt.

Darin empfehlen die Experten unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG). Es sei von grundlegender Bedeutung, bei einer möglichen Überarbeitung des ProstSchG auch an Maßnahmen zu denken, die auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Haltung gegenüber der Prostitution zielen und Prostituierte vor Benachteiligung im Alltag schützen, schreiben sie und schlagen unter anderem die finanzielle Förderung von Maßnahmen vor, die über Prostitution aufklären und deutlich machen, „dass es sich um einen verfassungsrechtlich anerkannten und daher auch gesellschaftlich anzuerkennenden Beruf handelt“. Außerdem sollten Maßnahmen geprüft werden, mit denen die Benachteiligung von Prostituierten im Alltag, etwa bei der Wohnungssuche oder dem Kontakt mit Versicherungen oder Behörden, aktiv entgegengewirkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 54 vom 04.07.2025

Einen leichten Zuwachs sieht der Einzelplan 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) des Bundeshaushalts 2025 (21/500) vor. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien (CDU) sollen dem Entwurf zufolge 14,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2024: 13,87 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten im Einzelplan 17 ist das Elterngeld. Kürzungen sind im laufenden Jahr unter anderem bei den Freiwilligendiensten geplant. Der veränderte Ressortzuschnitt mit dem neuen Bereich Bildung spiegelt sich im Haushaltsentwurf für 2025 noch nicht wider.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist (2024: 8,03 Milliarden Euro). Gestiegen sind die Ausgaben für Kindergeld und Kinderzuschlag, auf 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon entfallen allein 3,38 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro).

Ausgaben in Höhe von 427,85 Millionen Euro sind im Kapitel „Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ enthalten (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 306,4 Millionen Euro auf den Haushaltstitel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, 184,2 Millionen Euro sind dafür im laufenden Jahr veranschlagt (2024: 207,2 Millionen Euro). Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro in 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 52 vom 01.07.2025

Die Grünen-Fraktion fordert von der Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Die Finanzlage in dem Versicherungszweig sei so prekär, dass laut Kassen noch in diesem Jahr Zahlungsschwierigkeiten auftreten könnten, heißt es in einem Antrag (21/583) der Fraktion, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung steht.

Knapp 5,6 Millionen Menschen in Deutschland seien pflegebedürftig und bezögen Leistungen der Pflegeversicherung. Immer mehr pflegende An- und Zugehörige gerieten an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen warteten auf dringend benötigte Hilfe, oft vergeblich, weil Pflegedienste oder -heime die nötige professionelle Unterstützung nicht mehr bieten könnten. Zugleich gerieten Pflegeanbieter in eine finanzielle Schieflage und müssten zum Teil schließen. Somit bestehe dringender Handlungsbedarf.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Pflegeversicherung zu stabilisieren, indem die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden und darauf hinzuwirken, dass die Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen.

Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 50 vom 27.06.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/789) die Einführung eines „sozial gerechten Klimageldes“. Der Antrag soll am Donnerstag, 10. Juli 2025, ohne Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Die Abgeordneten beziehen sich auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen, weil Mieter*innen auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren können und Pendler*innen nur unzureichende Alternativen im öffentlichen Verkehr finden“, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 09.07.2025

Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2025 der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts. Laut Haushaltsentwurf 2025 (21/500) kann Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) im nächsten Jahr 190,30 Milliarden Euro ausgeben. Damit steigt der Etat deutlich gegenüber 2024 (175,68 Milliarden Euro), nämlich um 14,62 Milliarden Euro.

Der Löwenanteil entfällt dabei wie immer auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf insgesamt 134,39 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). 48,2 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,10 Milliarden Euro (2024: 30,84 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,76 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro).

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund in diesem Jahr 51,96 Milliarden Euro ausgeben (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,1 Milliarden Euro 2024 auf 13 Milliarden Euro 2025 steigen.

Deutliche Einsparungen sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro (2024: 26,5 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit sollen 4,1 Milliarden Euro kosten und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (2024: 4,15 Milliarden Euro).

Sinken werden auch die Ausgaben des Bundes für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. 389,61 Millionen Euro sind dafür 2025 eingeplant (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern (2024: 234,04 Millionen Euro). Deutlich gespart wird auch bei Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation. Hier sinken die Ausgaben auf 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 30.06.2025

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Bürgergeldes fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/552). Unter anderem interessiert die Abgeordneten die Zahl der Ablehnung von Arbeitsangeboten und der Totalsanktionen. Außerdem fragen sie noch nach der Nachhaltigkeit von Arbeitsvermittlungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) im Zeitraum von 2015 bis 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 268 vom 30.06.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden. So lautet der Titel eines entsprechenden Antrags (21/580), der heute Vormittag im Bundestag erstmals beraten wird.

Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen queerer Menschen verfolgten das Ziel, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern, schreiben die Grünen. „Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten“ fordern sie. Weiter heißt es: „Es ist daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt.“

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen. Dies soll durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten gewährleistet werden. Die Empfehlungen des Arbeitskreises zur „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz müssten umgesetzt und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt werden, um LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen, fordern die Grünen. Ferner müsse die Regierung sich dafür einsetzen, den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen. Der Antrag fordert außerdem einen Gesetzentwurf, „der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der ’sexuellen Identität‘ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 26.06.2025

Die Aufteilung der Hausarbeit gehört zu einem häufigen Konfliktthema in Partnerschaften. Frauen im erwerbsfähigen Alter bringen mit rund 13 Stunden pro Woche deutlich mehr Zeit für das Kochen, Putzen und Waschen auf als Männer, die sich meist nur die Hälfte dieser Zeit im Haushalt engagieren. Dieses Ungleichgewicht kann nicht nur das Klima in Beziehungen belasten, sondern auch das Risiko von Konflikten oder gar Trennungen erhöhen. Wie aber steht es um die Aufgabenteilung für verschiedene Haushaltstätigkeiten in deutschen Haushalten? Und welche Faktoren hemmen oder fördern eine ausgewogenere Verteilung der Hausarbeit? Der FReDA-Policy Brief „Geteilt, gerecht, zufrieden?“ des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat die Aufteilung der Hausarbeit in Partnerschaften und die Auswirkungen auf die Beziehungszufriedenheit untersucht.

Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit Unabhängig davon, welchen Anteil die Partner bei der Erwerbsarbeit übernehmen: Eine breite Mehrheit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wünscht sich eine gleiche Aufteilung zwischen Partnerin und Partner bei der Hausarbeit. Bei der Umsetzung dieses Anspruchs scheitern die Menschen jedoch sehr oft. Selbst Paare, die zu Beginn ihrer Beziehung eine symmetrische Verteilung praktizieren, verfallen häufig in eine ungleiche Aufteilung, sobald das erste Kind da ist und sich Vereinbarkeitsprobleme zeigen.

Geschlechterspezifische Zuständigkeiten Die Aufteilung der Hausarbeit zwischen Partnerin und Partner unterscheidet sich nicht nur quantitativ, sondern auch nach der Art der Tätigkeiten. Rund 80 % der zusammenlebenden Paare berichten, dass der Mann beispielsweise hauptverantwortlich für anfallende Reparaturen sei. Frauen dagegen seien häufig verantwortlich für die regelmäßig anfallenden Routinearbeiten wie Wäschewaschen (bei 71 % der Paare ist die Frau hierfür verantwortlich), Putzen (66 %) oder Kochen (58 %). Bei Paaren mit Kindern ist diese Unterscheidung bei den Tätigkeiten noch deutlich stärker ausgeprägt. 

Ungleiche Aufteilung fördert Unzufriedenheit  

Eine möglichst gleiche Aufteilung der Hausarbeit zwischen Frau und Mann wird oft von beiden Partnern als fair angesehen. Frauen in so organisierten Beziehungen sind im Durchschnitt zufriedener als jene, die in einer Partnerschaft mit ungleicher Verteilung leben. Ungleichheit bei der Aufteilung der Hausarbeit hingegen führt häufig zu einer größeren Belastung – und bei vielen Frauen zu einem starken Ungerechtigkeitsempfinden. Etwa jede fünfte Frau in Partnerschaften mit asymmetrisch aufgeteilter Hausarbeit denkt darüber nach, die Beziehung zu beenden.

Elternschaft ist die härteste Probe

Besonders der Übergang zur Elternschaft kann einen Anstoß für die ungleiche Verteilung der Hausarbeit darstellen. Sobald Kinder zum Haushalt gehören, übernehmen Frauen deutlich häufiger einen großen Teil der Routinetätigkeiten. Diese ungleiche Arbeitsteilung verfestigt sich dann oft im Laufe der Zeit.

Belastung von Frauen reduzieren, Engagement von Männern fördern Eine ungefähr gleiche Aufteilung der Hausarbeit entspricht nicht nur der Idealvorstellung der meisten Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter in Deutschland, sondern ist oft auch eine wichtige Grundlage für stabile und glückliche Partnerschaften. Für die Umsetzung wären jedoch insbesondere am Beginn der Familienphase mehr unterstützende Rahmenbedingungen wichtig. „Als Hilfestellung wäre es zentral, Elternpaare – und damit vor allem Frauen – bei der Hausarbeit zu entlasten. Dies könnte durch externe Angebote erreicht werden, etwa durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen oder das im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienbudget, mit dem zum Beispiel Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bezahlt werden könnten“, sagt Dr. Leonie Kleinschrot, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. Flexible Arbeitszeitmodelle könnten es Frau und Mann zudem ermöglichen, Erwerbs- und Familienaufgaben gleichermaßen nachzugehen: „Besonders für Väter sollte es leichter sein, sich von Anfang an und in größerem Umfang als bisher aktiv in die Familien- und Hausarbeit einzubringen“, ergänzt Mitautor Dr. Detlev Lück, ebenfalls wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB. 

Der Policy Brief steht hier zum Download bereit:

https://www.freda-panel.de/FReDA/DE/Publikationen/PolicyBrief/Downloads/down_policy-brief-hausarbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 09.07.2025

Sommerzeit, Ferienzeit, Zeugniszeit … Kurz vor den Sommerferien in Deutschland hat das Bundes­institut für Bevölkerungsforschung (BiB) eine neue Untersuchung veröffentlicht, die sich mit der Wirkung von Schulzeugnissen auf die elterliche Einschätzung und Bildungsaktivitäten mit den Kindern beschäftigt. Wie aus der Studie hervorgeht, überschätzen die meisten Eltern die schulischen Fähigkeiten ihrer Kinder. Schriftliche Bewertungen der Lehrer in den Zeugnissen ändern an dieser Fehleinschätzung nur wenig, dagegen haben Zeugnisnoten eine stärkere Wirkung auf die Erziehungsberechtigten.

Die Art und Weise, wie Schulen über den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern informieren, bestimmt maßgeblich das Einschätzungsvermögen von Eltern im Hinblick auf die Leistungsfähigkeiten ihrer Kinder – und beeinflusst somit die Unterstützung und das Engagement der Eltern. Wie die beiden Studienautorinnen darlegen, schätzen Eltern die schulischen Leistungen ihrer Kinder in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften in vielen Fällen höher ein als sie tatsächlich sind; besonders in niedriger gebildeten oder zugewanderten Familien werden die Fähigkeiten überschätzt. „Diese Fehleinschätzung kann dazu führen, dass Kinder von Eltern nicht ausreichend gefördert werden“, folgert Elena Ziege, Bildungsforscherin am BiB.

Dabei können Zeugnisnoten aus der Schule sehr wohl helfen, dieses Missverständnis zu korrigieren. Denn ein weiteres wichtiges Ergebnis der Untersuchung besagt: Das Format des Zeugnisses ist entscheidend. Weil Eltern das Geschriebene oft nicht im Sinne der Lehrkräfte verstehen, zeigen verbal formulierte Lernstandsbeschreibungen, wie sie in den ersten Klassenstufen der Grundschule in vielen Bundesländern üblich sind, kaum Wirkung oder führen sogar zur Reduktion elterlicher Aktivitäten mit den Kindern. Dagegen führen numerische Noten, Skalenbewertungen oder persönliche Gespräche mit Lehrkräften zu einer deutlichen Verhaltensänderung in Form eines größeren Engagements der Eltern. „Väter und Mütter, die präzisere Informationen zum Leistungsstand erhielten, lasen häufiger mit ihren Kindern und spielten öfter mit ihnen, insbesondere, wenn es sich um das erste Zeugnis im Schulverlauf handelte“, fasst Ziege die Ergebnisse zusammen. Das spräche für eine stärkere Fokussierung auf die erwähnten Rückmeldungen an die Eltern in den frühen Grundschuljahren anstatt verbal formulierter Zeugnisse.

Die Studie beschränkt sich in ihren Aussagen auf das erste Grundschuljahr und basiert auf bundesweiten Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS). Die Forschenden kommen zu dem Schluss: Gut verständliche, strukturierte und frühzeitige Informationen über Schülerleistungen fördern elterliche Bildungsaktivitäten. Das ist besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten ein wichtiger Hebel, damit alle Bildungspotenziale genutzt werden. „Gut informierte Eltern können besser unterstützen“, resümiert Elena Ziege.

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Ziege, Elena und Ariel Kalil (2025): How Information Affects Parents‘ Beliefs and Behavior: Evidence from First-Time Report Cards for German School Children

https://bfi.uchicago.edu/working-papers/how-information-affects-parents-beliefs-and-behavior-evidence-from-first-time-report-cards-for-german-school-children/?occurrence_id=0

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 02.07.2025

Zwei DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation beschäftigen sich mit Verteilungswirkungen des Klimagelds und der Lobbyarbeit von Unternehmen gegen Umweltschutz – Regional ausdifferenziertes Klimageld kann Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land verringern – Härtefälle auf dem Land sinken dadurch, in der Stadt nehmen sie allerdings zu – Unternehmen geben deutlich mehr Geld für Lobbyarbeit gegen Umweltschutz aus, wenn Konsument*innen grüne Produkte präferieren

Der in den nächsten Jahren deutlich steigende Preis für Kohlendioxid (CO2) wird vor allem einkommensschwache Haushalte belasten. Auch Haushalte in ländlichen Regionen sind im Schnitt um 60 Prozent stärker belastet als in urbanen Gebieten. Zur Entlastung könnte ein angemessen hohes beziehungsweise ein regional differenziertes Klimageld beitragen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat diese beide Optionen simuliert. Die Berechnungen auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass auch mit einem pauschalen Klimageld von 360 Euro pro Kopf viele einkommensschwache Haushalte übermäßig belastet blieben, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Werden diese Belastungen durch ein regional differenziertes Klimageld reduziert, nimmt jedoch der Anteil der Härtefälle im städtischen Raum zu. „Ein regionales Klimageld würde die Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land zwar deutlich reduzieren, die Verteilungswirkungen und die Zahl der Härtefälle aber nicht ändern und somit keine unmittelbaren sozialpolitischen Vorteile bieten”, so DIW-Studienautor Stefan Bach aus der Abteilung Staat.

Durch den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) im Jahr 2027 könnten sich die CO2-Preise mehr als verdoppeln. Um die relativ hohe Belastung der CO2-Bepreisung bei einkommensschwachen Haushalten abzufedern, hatte die vorherige Bundesregierung ein Klimageld auf den Weg gebracht, das aber von der neuen Bundesregierung nicht mehr vorgesehen ist. „Angesichts der steigenden CO2-Preise in den nächsten Jahren brauchen wir zügig einen sozial ausgewogenen Entlastungsmechanismus. Sonst droht politischer Widerstand, insbesondere bei dauerhaft hohen CO2-Preisen“, sagt Bach.

CO2-Bepreisung belastet Haushalte im ländlichen Raum besonders stark

In der Studie wird bei einem CO2-Preis von 160 Euro pro Tonne ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld von 360 Euro im Jahr an alle Einwohner*innen simuliert. Dieses kehrt die regressive Belastung um. Jenseits des Durchschnitts bleibt allerdings eine erhebliche Zahl an sozialen Härtefällen, also einkommensschwache Haushalte, die trotz Klimageld wegen ihres individuellen Mobilitätsverhaltens oder ihrer sehr energieineffizienten Wohnsituation stark belastet werden. Regional betrachtet zeigt sich, dass die höchsten Belastungen in ländlichen Regionen entstehen. Gründe hierfür sind die längeren Wege zum Arbeitsplatz, kaum verfügbarer öffentlicher Nahverkehr, größere Wohnflächen sowie der häufigere Einsatz von Heizöl. Die Studie simuliert daher ein regionales Klimageld, dessen Höhe nach vier Regionskategorien in städtische und ländliche Gebiete differenziert wird. Dadurch würde der Anteil der stark belasteten einkommensschwachen Haushalten auf dem Land von 15,2 auf 13,7 Prozent sinken. Da dieser Anteil in den Metropolen allerdings zugleich von 9,2 auf 11,7 Prozent steigt, ergibt sich unterm Strich kein sozialpolitischer Vorteil.

„Der Widerstand gegen klimapolitische Maßnahmen im ländlichen Raum ist häufig größer als in der Stadt. Daher könnte ein regional ausdifferenziertes Klimageld hier politisch effektiv sein”, sagt DIW-Steuerexperte Bach. Um die Zielgenauigkeit zu vergrößern, könnte das Klimageld bei höheren Einkommen reduziert werden. Das würde fiskalische Spielräume eröffnen, die beispielsweise genutzt werden könnten, um energetische Sanierungen zu fördern und damit Mieter*innen in besonders energieineffizienten Gebäuden zu entlasten.

Unternehmen reagieren auf umweltbewusste Verbraucher*innen mit mehr Lobbyarbeit

Im zweiten Bericht der Themenausgabe zur sozial-ökologischen Transformation steht die Lobbyarbeit von Unternehmen im Fokus. Anhand von Daten des Automobilsektors in den USA wird untersucht, wie sich die Lobbyausgaben entwickeln und in welche Richtung sie tendieren, wenn sich die Präferenzen der Konsument*innen hin zu grüneren Produkten verschieben.

DIW-Forschung zur sozial-ökologischen Transformation

Die sozial-ökologische Transformation stellt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte dar – sowohl für Politik und Wirtschaft als auch für die Gesellschaft insgesamt. Umso wichtiger ist es, dass sich die wirtschaftswissenschaftliche Forschung intensiv und in ihrer ganzen Breite mit den damit verbundenen Fragen beschäftigt. Das DIW Berlin hat sich dieses Ziel zu eigen gemacht und baut seine Arbeiten zur Transformation kontinuierlich und in allen Abteilungen des Instituts aus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen der Transformation auf private Haushalte und Unternehmen, auf Märkte, Investitionen und Innovationen – aber auch auf soziale Gerechtigkeit und die Verteilungswirkungen.

Demnach passen Unternehmen ihre Lobbyarbeit an, wenn Verbraucher*innen grünere Präferenzen entwickeln. Kurzfristig setzen sie ihre Lobbyaktivitäten verstärkt gegen umweltfreundliche Regulierung ein. „Firmen versuchen offensichtlich, durch Lobbyaktivitäten Profite aus umweltschädlichen Produkten zu schützen, wenn die Nachfrage grüner wird“, stellt Studienautorin Sonja Dobkowitz aus der Abteilung Makroökonomie fest. Es zeigt sich zudem, dass Firmen, deren Produktpalette auf wenig umweltfreundliche Verbrennerfahrzeuge konzentriert ist, tendenziell mehr auf solche Lobbyaktivitäten setzen. „Politische Entscheidungsträger*innen sollten die Einflussnahme durch Unternehmen transparenter gestalten, etwa durch strengere Vorgaben und weitere Offenlegungspflichten über Kontakte mit Wirtschaftsvertreter*innen“, empfiehlt Dobkowitz.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.07.2025

Freiwillige Frauenquoten verbessern nicht nur die Karrierechancen von Frauen. Sie können auch ein Umdenken in der gesamten Belegschaft bewirken, hin zu einem egalitäreren Verständnis von Geschlechterrollen. Das zeigt eine aktuelle Studie von Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und der Universität Bielefeld.*

Gleichstellung im Betrieb ist kein Selbstläufer. Zwar sind viele Unternehmen bemüht, die Karrieremöglichkeiten für Frauen zu verbessern – doch wie gut wirken solche Maßnahmen tatsächlich? Und wie beeinflussen sie das Denken der Beschäftigten über Geschlechterrollen? Dieser Frage sind die Sozialwissenschaftlerinnen Dr. Eileen Peters vom WSI und Prof. Dr. Anja-Kristin Abendroth von der Universität Bielefeld nachgegangen. Ergebnis: In Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten sind die Beschäftigten egalitärer eingestellt, was Vorstellungen über Geschlechterverhältnisse in der Arbeitswelt betrifft. Für Mentoring-Programme lässt sich ein solcher Zusammenhang nicht eindeutig nachweisen. Dies könnte auch daran liegen, wie solche Programme in der Praxis umgesetzt werden.

Für ihre Analyse haben die Wissenschaftlerinnen einen Datensatz ausgewertet, der im Rahmen eines Projekts an der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhoben wurde. Ihre Analysen enthalten Befragungsdaten von 2445 Arbeitnehmer*innen aus 82 Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Teilnehmenden wurden gefragt, wie sie zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Arbeitswelt stehen. Konkret: Ob Männer und Frauen beide zum Haushaltseinkommen beitragen sollten, ob ein Kind darunter leidet, wenn seine Mutter arbeitet, oder ob es für alle besser ist, wenn nur die Männer arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben.

Laut der Studie vertreten Beschäftigte in Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten egalitärere Ansichten als Beschäftigte an Arbeitsplätzen ohne eine solche Maßnahme. Im Durchschnitt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte in Betrieben mit Frauenquoten traditionelle geschlechtsspezifische Ideologien äußern, um 1,5 Prozentpunkte geringer. Sie stimmen mit einer um 3,8 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage zu, dass sowohl Frauen als auch Männer zum Haushaltseinkommen beitragen sollten. Außerdem widersprachen sie mit einer um 9 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage, dass nur die Männer im Erwerbsjob arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben sollten.

Zahlreiche statistische Robustheitsanalysen sowie konsistente Befunde über verschiedene Modellvarianten hinweg sprechen dafür, dass der beobachtete Zusammenhang nicht zufällig ist, betont WSI-Expertin Peters. Vieles deute darauf hin, dass die Quoten zur Herausbildung egalitärer Einstellungen beitragen können – auch wenn sich ein kausaler Effekt, also, dass Frauenquoten zu egalitären Einstellungen führen und nicht umgekehrt, mit den vorliegenden Daten nicht abschließend nachweisen lasse. Hierfür sei weitere Forschung nötig.

Eine mögliche Erklärung für den positiven Effekt ist, dass Frauen durch die Quote neue Rollen und Karrieremöglichkeiten kennenlernen, die sie zuvor für sich selbst ausgeschlossen hatten. Wenn mehr Frauen in Führungspositionen gelangen, können sie als Vorbilder dienen. Darüber hinaus signalisiert allein das Vorhandensein einer Frauenquote, dass Gleichstellung ein entscheidendes Ziel am Arbeitsplatz ist. So entsteht langfristig eine Kultur, in der Frauen eher als gleichberechtigter Teil der Belegschaft gesehen werden – sowohl von den Frauen selbst als auch von den Männern. „Mit freiwilligen Frauenquoten machen Betriebe deutlich: Frauen sollen in Führung – und zwar jetzt. Das verändert die Kultur im Unternehmen und setzt ein starkes Zeichen für Gleichstellung“, so die Forscherinnen. Je alltäglicher weibliche Führung wird, desto weniger wirken alte Klischees. So entsteht mit der Zeit eine neue betriebliche Normalität.

Die Ergebnisse für Mentoring-Programme sind weniger eindeutig. Dabei unterstützt ein*e erfahrene*r Mentor*in bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Beschäftigte in Betrieben, die Mentoring einsetzen, unterscheiden sich in ihren geschlechtsspezifischen Einstellungen nicht von Beschäftigten in Betrieben ohne solche Programme. Ein leichter Zusammenhang zeigt sich lediglich, wenn die Maßnahmen seit mindestens fünf Jahren existieren. Dies könnte darauf hindeuten, dass sie länger brauchen, bis sie wirken.

Darüber hinaus könnte die geringe Wirkung auch an der konkreten Umsetzung von Mentoring-Programmen liegen. Sie werden häufig dafür kritisiert, dass Mentor*innen Karriereratschläge geben, die vor allem auf eine Anpassung an „maskulinisierte Normen des idealen Arbeitnehmers“ abzielen – und dadurch bestehende Geschlechterbilder eher festigen, statt sie zu hinterfragen. Schließlich, so Peters und Abendroth, entfaltet Mentoring dann besonderes Potenzial, die Unternehmenskultur zu verändern, wenn es nicht auf individuelle Anpassung zielt, sondern in eine umfassende betriebliche Gleichstellungsstrategie eingebettet ist.

Gerade in Zeiten, in denen weltweit gegen Gleichstellungspolitik mobilisiert wird, bewerten die Forscherinnen die Ergebnisse als starkes Argument: Betriebliche Maßnahmen wie freiwillige Frauenquoten können mehr als nur Strukturen verändern – sie setzen Impulse für ein neues Denken und stärken egalitäre Rollenbilder im Alltag der Arbeitswelt.

Gender Ideologies and Workplace Diversity Policies: Are Voluntary Women’s Quotas and Mentoring Programmes Associated with Employees’ Gender Ideologies?, Work, Employment and Society 1–24, Mai 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.07.2025

Jede achte Mutter bezog den Höchstbetrag

Elterngeld ist aktuell für viele junge Familien ein Thema, denn gerade in den Sommermonaten werden besonders viele Kinder geboren. Knapp ein Drittel (32 %) der Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, hatten im ersten Bezugsmonat Anspruch auf den monatlichen Höchstbetrag von 1 800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. Unter den Müttern bezog jede achte (12 %) im ersten Elterngeldmonat den Elterngeld-Höchstbetrag, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Insgesamt hatten 17 % der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag. Anspruch auf den Höchstbetrag haben Personen, die vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben von mindestens 2 770 Euro hatten. Einen Elterngeldanspruch in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus wiederum erhielten 21 % der Eltern – bei Männern waren es 7 % der Empfänger und bei Müttern gut ein Viertel (26 %).

Väter erhalten im Schnitt 1 337 Euro monatlich, Mütter 830 Euro

Väter erhielten 2024 im Schnitt 1 337 Euro Elterngeld pro Monat, Mütter mit durchschnittlich 830 Euro pro Monat deutlich weniger. Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 %) als Mütter (76 %). Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngeldes diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2 344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1 789 Euro).

Geringere Bezugsdauer bei Vätern wirkt sich auf Gesamtsumme aus

Bei der Gesamthöhe ergibt sich ein umgekehrtes Bild: Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, beanspruchten insgesamt durchschnittlich 4 185 Euro Elterngeld. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter von 11 462 Euro. Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter: Die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern lag bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war mit 14,8 Monaten fast viermal länger.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Elterngeld bietet die Themenseite Eltern- und Kindergeld im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt die Seite Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025
  • Anteil der Stiefkindadoptionen mit 74 % auf neuem Höchststand, vor allem wegen mehr Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • Tiefstand bei Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern
  • Auf jedes vorgemerkte Adoptivkind kommen fünf potenzielle Adoptivfamilien

Nach dem historischen Tiefstand im Jahr 2023 hat die Zahl der Adoptionen wieder leicht zugenommen: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2024 in Deutschland 3 662 Kinder adoptiert. Das waren 1,7 % oder 61 Kinder mehr als im Jahr zuvor, als die Zahl der Adoptionen auf den tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken war. Gleichzeitig erreichte der Anteil der Stiefkindadoptionen 2024 einen neuen Höchststand: Fast drei Viertel (74 %) der Kinder wurden von ihren Stiefmüttern oder ‑vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Weitere 22 % der Adoptivkinder kamen in verschiedengeschlechtliche und 3 % in gleichgeschlechtliche Paarfamilien, bei denen die Paare das Kind gemeinsam adoptierten. In knapp 2 % der Fälle wurden die Kinder von sonstigen Einzelpersonen angenommen.

Nur knapp 2 % der Kinder aus dem Ausland adoptiert – am häufigsten aus Thailand

Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Adoption im Schnitt 5,3 Jahre alt, gut jedes zweite von ihnen (51 %) war jünger als 2 Jahre. Vor der Adoption war mit 72 % der Großteil der adoptierten Kinder bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil aufgewachsen, 10 % wurden aus einem Krankenhaus und 9 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In weiteren 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 7 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 2 % der adoptierten Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – und zwar am häufigsten aus Thailand, Südafrika oder Sri Lanka.

Bei knapp einem Viertel (23 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 wurde im Vorfeld eine Adoptionspflege durchgeführt (§ 1744 BGB). Diese Probephase ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich die Beteiligten noch nicht kennen, und dient vor allem dazu, eine Bindung zwischen dem Kind und der künftigen Adoptivfamilie aufzubauen. Bei den im Jahr 2024 adoptierten Kindern dauerte diese Phase im Schnitt 16 Monate.

Stiefkindadoptionen gewinnen langfristig an Bedeutung

43 % der Adoptivkinder im Jahr 2024 wurden von ihren Stiefmüttern und weitere 31 % von ihren Stiefvätern angenommen. Während die Kinder bei der Adoption durch eine Stiefmutter im Schnitt nur 2 Jahre alt waren, lag das Durchschnittsalter bei der Adoption durch einen Stiefvater mit 11,4 Jahren fast sechsmal so hoch.

Eine Erklärung für diesen Unterschied kann die Form der Partnerschaft der Stiefmütter geben: Bei etwa vier von fünf (79 %) Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. Dies entsprach gut einem Drittel (34 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 (2023: 31 %). Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB).

Die Zahl dieser Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ohne Angaben zum Kindsvater stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich um 10 % oder 110 Fälle auf 1 243 Adoptionen. Der Anstieg trug maßgeblich dazu bei, dass die Stiefkindadoptionen insgesamt weiter an Bedeutung gewonnen haben: Seit 2014 ist ihr Anteil an allen Adoptionen von 58 % auf den neuen Höchststand von 74 % im Jahr 2024 gewachsen, 2023 hatte er bei 73 % gelegen.   

Jedes vierte Kind gemeinsam von einem Paar adoptiert

Jedes vierte Adoptivkind (25 %) wurde 2024 gemeinsam von einem Paar angenommen. Mit durchschnittlich 3,4 Jahren waren diese Kinder etwas jünger als bei Adoptionen durch Einzelpersonen (5,9 Jahre). In 22 % der Fälle handelte es sich bei den neuen Adoptiveltern um verschieden- und in 3 % um gleichgeschlechtliche Elternpaare. Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit 74 % deutlich die rein männlichen Paare. Während sie häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 74 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 64 %).

Deutlich weniger Adoptionsbewerbungen und für eine Adoption vorgemerkte Kinder

Trotz des leichten Anstiegs im Jahr 2024 liegt die Zahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil zwischen rund 3 600 und 4 100 Fällen. Während die Adoptionen 2023 auf einen historischen Tiefstand gesunken waren, traf dies im Jahr 2024 auf die Adoptionsbewerbungen und die Zahl der zur Adoption vorgemerkten Kinder zu: Die Adoptionsbewerbungen sanken 2024 um 14 % auf 3 440 und die für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 26 % auf 665 Fälle. Rechnerisch standen im Jahr 2024 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik weist alle Adoptionen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen innerhalb eines Jahres aus. Die Dauer der Adoptionspflege wird nur bei nationalen Adoptionen mit durchgeführter Adoptionspflege (ohne zum Beispiel Stiefkind- oder Sukzessivadoptionen) erfasst. Bei den Adoptionsbewerbungen und den für eine Adoption vorgemerkten Kindern wird jeweils der Bestand am Jahresende erhoben. Die Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind bezieht sich auf nationale Adoptionen. Weitere Angaben zur Methodik und Qualität enthält der Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Tabellen 22521) bereit, darunter nach Bundesländern in der Zeitreihe ab 2010 (Tabelle 22521-0020). Einen Überblick über die neuen Daten, auch für die Bundesländer, enthält der Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen„. Weitere Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Anlässlich der heutigen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.

“Der soziale Zusammenhalt ist gefährdet, und die Demokratie sieht sich zunehmenden Anfechtungen ausgesetzt”, warnen die Unterzeichnenden des Appells. Das Sicherungsversprechen des Sozialstaats sei essenziell für die Demokratie. Doch viele Menschen fürchteten sich mit Blick auf die Sozialversicherungen vor steigenden Beiträgen und einem gleichzeitig sinkenden Leistungsniveau. Das Bündnis mahnt, die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung dürfe nicht durch Darlehen ausgeglichen werden. Sozialversicherungen übernehmen eine Vielzahl gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die sachgerecht durch Steuermittel refinanziert werden müssten. Mittel- und langfristig müssten die Sozialversicherungen solidarisch und nachhaltig erneuert werden.

Die Verbände weisen darauf hin, dass ein großer Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland durch gemeinnützige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege getragen wird. Um ihre Einrichtungen und Dienste klimafreundlich und digital aufzustellen, müssten sie konsequent in Förderprogramme aus den Sondervermögen einbezogen werden.

Das Bündnis macht dabei deutlich, dass soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit zusammengehören: “Die Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krisen unserer Zeit sowie die digitale Teilhabe bislang benachteiligter Bevölkerungsgruppen sind gemeinsame Zukunftsaufgaben”, heißt es in dem Appell. 

Die Organisationen hinter dem Aufruf vertreten gemeinsam mehrere Millionen Mitglieder, mehr als zwei Millionen hauptamtlich Beschäftigte und über drei Millionen freiwillig Engagierte.

Den Appell unterzeichnet haben:  

AWO Bundesverband   

BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland   

Der Paritätische Gesamtverband   

Deutscher Caritasverband   

DRK – Deutsches Rotes Kreuz   

Diakonie Deutschland   

Sozialverband Deutschland SoVD   

Sozialverband VdK Deutschland   

Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   

Volkssolidarität 

ZWST – Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 

Der vollständige Appell zum Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/250708_Aufruf-Bundeshaushalt-2025.pdf 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.07.2025

Für diese Woche sagen Wetterdienste Temperaturen von bis zu 40 Grad in Deutschland voraus – eine ernsthafte Gefahr für Menschen. Die Diakonie Deutschland warnt vor den lebensbedrohlichen Folgen extremer Hitze für wohnungslose Menschen und ruft Städte, Gemeinden und Bürger:innen zum Handeln auf.

„Gemeinsam können Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel bewirken, um wohnungslose Menschen vor den Gefahren extremer Hitze zu schützen. Sei es durch die Bereitstellung von kühlen Orten und Trinkwasser oder durch Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft im Alltag. Notunterkünfte müssen nicht nur in den Wintermonaten zugänglich sein, sondern ganzjährig, und sie müssen hitzegerecht ausgestattet sein“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Kommunen sind gefordert, indem sie an zentralen Orten Trinkwasserstellen und schattige Rückzugsorte schaffen. Ergänzend braucht es aufsuchende Gesundheitsangebote und eine gute Vernetzung sozialer Hilfestrukturen, um schnell und gezielt reagieren und helfen zu können.“

Extreme Hitze kann genauso tödlich sein wie extreme Kälte – insbesondere für geschwächte, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Menschen. „Gerade an heißen Tagen zählt jede kleine Geste“, so Ronneberger weiter. „Wer aufmerksam durch die Stadt geht und nicht wegsieht, kann einen wichtigen Beitrag leisten – manchmal sogar Leben retten.“ 

Die Diakonie fordert: 

  • Öffnung klimatisierter öffentlicher Räume: Klimatisierte Einrichtungen wie Bezirksämter, Bibliotheken und Museen sollten tagsüber für hitzegefährdete Menschen zugänglich gemacht werden. Zusätzlich sollten auf öffentlichen Plätzen und in Parks temporäre Schattenspender installiert werden – zum Beispiel durch große Sonnensegel oder Zelte.
  • Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung: Dazu zählen der Ausbau bestehender öffentlicher Trinkbrunnen, das Aufstellen mobiler Wasserstationen, Trinkwassertanks und Wasserwägen sowie die kostenlose Bereitstellung von Wasserflaschen in öffentlichen Gebäuden.
  • Maßnahmen zum physischen Schutz vor Hitze: Wichtig sind die Ausgabe von Sonnencreme, Sonnenhüten und leichter Kleidung, der Ausbau mobiler Erste-Hilfe-Angebote, die Verteilung leichter, nährstoffreicher Lebensmittel und ggf. Nahrungsergänzungsmittel gegen Dehydration. Ergänzend sollten mobile medizinische Teams eingesetzt werden, um frühzeitig Hitzeschäden zu erkennen und zu behandeln.

Was Sie tun können, um obdachlosen Menschen zu helfen: 

  • Wasser anbieten: Eine Flasche Wasser kann Leben retten. Fragen Sie höflich, ob jemand etwas zu trinken braucht.
  • Schattenplätze empfehlen: Weisen Sie auf schattige Orte oder kühlere öffentliche Gebäude hin, etwa Bibliotheken oder Kirchen.
  • Nicht wegsehen: Zeigen Sie Mitgefühl, sprechen Sie Menschen freundlich an – viele sind dankbar für Aufmerksamkeit und ein kurzes Gespräch.
  • Auf akute Notlagen achten: Wenn jemand desorientiert wirkt oder reglos in der Sonne liegt, rufen Sie im Zweifel den Notruf (112).

Weitere Informationen

Mit rund 800 Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe leistet die Diakonie Hilfe vor Ort. Hier finden Sie eine Einrichtung in Ihrer Nähe: Diakonie-Einrichtungssuche 

Unser Experte für Wohnungslosigkeit, Lars Schäfer, steht für Interviews zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz veröffentlicht. Mit diesen Entwürfen will die Bundesregierung das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Der djb kritisiert, dass für diese weitreichenden Gesetzesvorhaben der Verbändebeteiligung erneut nur eine extrem kurze Stellungnahmefrist von einer Woche eingeräumt wurde – ein Vorgehen, das eine fundierte rechtspolitische Debatte faktisch unmöglich macht.

„Die europäische GEAS-Reform führt auch in Deutschland dazu, dass viele Frauen, queere Personen und andere Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt keinen angemessenen Schutz finden“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Inhaltlich warnt der djb vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind äußerst kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.

„Menschenrechte dürfen im europäischen Asylsystem nicht zum Spielball politischer Abschreckungspolitik werden“, betont Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Besonders kritisch bewertet der djb außerdem die geplanten Verordnungsermächtigungen zur Festlegung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten. Solche Entscheidungen betreffen zentrale Grundrechte von Geflüchteten und gehören ins Parlament. Auch die Einführung einer Asylverfahrenshaft lehnt der djb als nicht erforderlich und unverhältnismäßig ab. Insgesamt droht der deutsche Gesetzgeber, über die europäischen Vorgaben hinaus Freiheitsrechte einzuschränken und Schutzlücken zu schaffen.

Der djb appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Umsetzung der GEAS-Reform nicht für einen Abbau von Schutzstandards zu nutzen. Geflüchtete, insbesondere Frauen, queere Personen und andere vulnerable Gruppen, müssen in Deutschland und Europa wirksamen Schutz vor Verfolgung und Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, aufs Schärfste. Der heute zur Abstimmung gestellte Gesetzesentwurf (BT-Drs. 21/321) trifft Frauen in besonderen Maßen.

Mehr als 70 Prozent der nachziehenden Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter sind Frauen und Kinder. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs wird ihnen eine der wenigen legalen und sicheren Möglichkeiten der Einreise genommen. Die anhaltende Trennung von Familienmitgliedern bedeutet eine enorme psychische Belastung. Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, konstatiert: „Die geplante Regelung begegnet erheblichen völker- und verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Recht auf Achtung der Familie nach Art. 8 EMRK droht ausgehöhlt zu werden.“ Die Begründung der Bundesregierung, die Aussetzung diene der Entlastung der „Aufnahme- und Integrationssysteme“, ist angesichts stark rückläufiger Asylantragstellungen sowie der bestehenden Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht tragfähig.

Auch während der Dauer der Aussetzung des Familiennachzugs besteht gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 6 Absatz 1 GG eine staatliche Verpflichtung, eine Einzelfallprüfung zu gewährleisten. Dabei müssen insbesondere die Rechte von Kindern gewahrt und die Dauer der Trennung sowie die fehlende Möglichkeit, das Familienleben im Herkunftsland zu führen, berücksichtigt werden. Eine solche Prüfung ist aktuell nicht sichergestellt. Zwar sieht § 22 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit einer Aufnahme von Familienangehörigen aus „dringenden humanitären Gründen“ vor – die restriktive Anwendungspraxis stellt für die Betroffenen jedoch eine kaum unüberwindbare Hürde dar. „Anstatt legale Wege zu verbauen, sollten Wartezeiten verkürzt und die Verfahren zur Familienzusammenführung beschleunigt werden,“ so Dr. Stefanie Killinger, LL.M., die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk erhofft sich von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages deutliche Impulse und wegweisende Initiativen für ein kindgerechtes und kinderfreundliches Deutschland. Dazu gehören aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein konsequentes Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Initiativen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Außerdem sollten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, die Etablierung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag, sowie die Umsetzung des in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangs des Kindeswohls für alle Kinder zu den Kernthemen der Kinderkommission gehören.

 

„Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahre 1988 hat die Kinderkommission an vielen Stellen gute Arbeit geleistet und immer wieder hilfreiche Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Anhörungen, Expertengespräche und Initiativen hat sie es geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Die Notwendigkeit einer starken Kinderkommission zeigt auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem das Wort Kinderrechte nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. Gleichzeitig wünschen wir uns eine Stärkung der Kinderkommission beispielsweise durch weitergehendere Antragsrechte, damit sie in ihrer Arbeit noch effizienter und wirksamer wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

 

„Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zudem die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention an, um die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Auch hier sollte die neue Kinderkommission entscheidende Akzente setzen. Denn es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen“, so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2025

LSVD fordert alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, Regenbogen zu bekennen!

Heute hat der Berliner Senat darüber beschlossen, die seit langem angekündigte Bundesratsinitiative zur Stärkung des Schutzes lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) im Grundgesetz zu starten. Hierzu soll Artikel 3, Absatz 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Geplant ist, dass die Ergänzung am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht wird. Damit die Verfassungsänderung gelingt, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erforderlich. Patrick Dörr kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD  – Verband Queere Vielfalt:

“LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen, ist dringender denn je! Hassrede in sozialen Medien, Beleidigungen auf der Straße und auch tätliche Angriffe auf queere Menschen nehmen in erschreckendem Maße zu. CSDs werden vermehrt zur Zielscheibe rechtsextremer Gruppierungen. Im Bundestag ist die zweitstärkste Fraktion eine, die Hass gegen alles vermeintlich Fremde und damit auch gegen LSBTIQ* schürt. Die Geschichte hat uns gezeigt, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form kein hinreichender Schutz ist: Auch in der Bundesrepublik wurden queere Menschen ausgegrenzt, systematisch verfolgt und ins Gefängnis gesteckt. Es ist Zeit, dass die Politik diese Schutzlücke endlich schließt! 
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner nun Bewegung in die Debatte bringt. Nun müssen sich zunächst die anderen Bundesländer positionieren, ob sie einen besseren Schutz von LSBTIQ* im Grundgesetz wollen, oder eben nicht. Dabei ist für uns klar: Die vorgeschobenen Argumente, dass der bisherige Schutz doch ausreiche, sind für uns nicht stichhaltig. Sie verkennen, dass sich auch die Mehrheiten in den Parlamenten, die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts und nicht zuletzt die gesamtgesellschaftliche Stimmung drehen können. Diese Legislatur ist womöglich die letzte Chance, um ein für alle Mal klarzustellen und festzuzurren: Die gesamte queere Community muss unter den expliziten Schutz des Grundgesetzes gestellt werden.
SPD, Grüne, Linke und FDP haben sich klar für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen, und auch in der Union haben sich bedeutende Stimmen wie Hendrik Wüst, Daniel Günther und Boris Rhein klar dafür positioniert. Zuletzt hat auch die saarländische CDU einen entsprechenden Antrag im Saarbrücker Landtag unterstützt. Wir fordern daher die Union auf, endlich offen in der Partei über die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes zu diskutieren. Nach Jahrzehnten queerfeindlicher Verfolgung, für die gerade auch die Union Verantwortung trägt, ist sie dies der queeren Community schuldig. Wer diese Demokratie schützen will, muss auch LSBTIQ* schützen wollen. Wir vom LSVD⁺  fordern alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, dem Beispiel der Berliner CDU zu folgen und Regenbogen zu bekennen!”

Auch der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg begrüßt die Bundesratsinitiative des Berliner Senats ausdrücklich und ruft die anderen Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. Patrick Müller-Kampa vom Landesvorstand erklärt:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Berlin als Regenbogenhauptstadt mit gutem Beispiel vorangeht. Der Vorstoß des Senats ist ein starkes Signal an den Bundesrat und ein längst überfälliger Schritt für die Grundrechte queerer Menschen. Unsere Stadt lebt von Vielfalt – dieser Realität muss auch das Grundgesetz endlich Rechnung tragen. Jetzt ist die Zeit, den Schutz von LSBTIQ* verbindlich und unmissverständlich zu verankern.“

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.07.2025

LSVD: Kampf gegen Queerfeindlichkeit ist Auftrag für alle Demokrat*innen

Heute hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag “Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von LSBTIQ-Personen beenden” in den Deutschen Bundestag eingebracht, für den sich auch SPD und Linke ausgesprochen haben. Die SPD-Fraktion sprach der Community in der Bundestagsdebatte ihre Solidarität aus. Maik Brückner von der Linken bekräftigte die diesjährige deutschlandweite CSD-Forderung “Nie wieder still!” Das kommentiert Erik Jödicke für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt wie folgt:

Dieser umfassende queerpolitische Antrag ist ein wichtiges Signal – nicht nur an die queere Community, sondern an alle, die sich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft einsetzen. Gerade jetzt steht die Community durch Angriffe auf CSDs und steigende Zahlen von Hasskriminalität besonders unter Druck. Ob in Gelsenkirchen, Regensburg, Schönebeck oder zuletzt in Bad Freienwalde – queere Sichtbarkeit wird zunehmend mit Gewalt beantwortet. Wir begrüßen diesen Antrag der Grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich und fordern alle Demokrat*innen auf, Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam und gemeinsam zu bekämpfen.

Ein zentrales Anliegen ist die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetz um den expliziten Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung . Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind. Wir begrüßen, dass auch Marco Luzcak von der CDU sich in der Bundestagsdebatte explizit für diese Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen und die Union auch gestern im Saarland einen SPD-Antrag zur Grundgesetzergänzung unterstützt hat. Diesen Versprechen müssen endlich konkrete Handlungen folgen. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder lauter werden, ist ein klarer verfassungsrechtlicher Schutz für die Zukunft unerlässlich.

Der Antrag stellt zentrale und jahrelange Forderungen nach Gleichstellung der LSBTIQ*-Community in den Fokus: Die Weiterentwicklung des Bundesaktionsplans „Queer Leben“ ist zentral, um queere Infrastruktur nachhaltig und verlässlich aufzustellen. Queere Geflüchtete müssen in der Implementierung von GEAS und den Gesetzesvorhaben im Bereich sichere Herkunftsstaaten in ihrer Vulnerabilität anerkannt und geschützt werden. Politisch Verantwortliche müssen sich unter anderem durch die Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz für ein striktes Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität einsetzen. Ein besonders dringlicher Bereich ist auch das Familien- und Abstammungsrecht: Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass Kinder in Regenbogenfamilien rechtlich benachteiligt werden. Grüne und SPD bekräftigten diese Forderung in der Debatte. Die Bundesregierung muss jetzt Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam bekämpfen!

Marco Luczak behauptete, viele der Übergriffe kämen aus dem migrantischen Milieu. Die überwiegende Bedrohung kommt aber laut der polizeilichen Kriminalstatistik von rechts. Es gibt keine gezielte muslimische Mobilisierung gegen CSDs, aber christlich-fundamentalistische und Rechtsextreme schon. Muslimisch motivierte Hasskriminalität gegen LSBTIQ* ist ein Problem, aber in einem anderen Ausmaß und in einem anderen Kontext. Carsten Müller (ebenfalls CDU) meinte, der Antrag schieße über das Ziel hinaus und würde einige Gruppen privilegieren. Für uns ist klar: Es geht nicht um Sonderrechte für manche, sondern gleiche Rechte für alle Menschen!

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 26.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 09. Oktober 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und AG Alleinerziehende der AWO NRW

Ort: Dortmund

Alleinerziehende waren und sind gefordert – in allen Lebenslagen- insbesondere bei der Arbeitsmarktbeteiligung. In Deutschland ist etwa jede vierte Familie eine Ein-Eltern-Familie. Davon sind immer noch 20 Prozent auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen. 

Die neue schwarz rote Bundesregierung will Alleinerziehende entlasten und gleichzeitig das Bürgergeld reformieren. Grund genug für die AWO genauer hinzusehen und sich auszutauschen, was wir von der neuen Bundesregierung erwarten. 

Der AWO-Bundesverband und die AG Alleinerziehende der AWO NRW, laden Kolleg*innen aus der Praxis, Vertreter*innen aus dem Bereich der Jobcenter, Politik, der Agentur für Arbeit, Gewerkschafter*innen, Bildungsträger*innen sowie gleichstellungspolitische Multiplikator*innen,  zu einem Fachtag am 9. Oktober 2025 nach Dortmund ein. 

Anmeldung über diesen LINK  (Anmeldefrist ist der 09.09.2025)

WEITERE INFORMATIONEN

Vom 25. bis 27. Juni 2025 fand im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach die jährliche Arbeitstagung des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit statt. Im Mittelpunkt stand eine intensive Auseinandersetzung mit den Folgen von 20 Jahren Hartz IV – für Erwerbslose, Beschäftigte und die Gesellschaft insgesamt.

Die Teilnehmenden zogen eine kritische Bilanz dieser tiefgreifenden „Reform“. Deutlich wurde: Hartz IV hat nicht nur individuelle Lebensrealitäten massiv beeinträchtigt, sondern auch soziale Sicherheiten untergraben und das gesellschaftliche Klima nachhaltig verändert. Auch aktuelle Entwicklungen im Bereich sozialer Sicherheit wurden im Rahmen der Tagung analysiert und diskutiert.

Gemeinsames Ergebnis der Diskussionen ist eine Abschlussresolution, die von allen Teilnehmenden einstimmig verabschiedet wurde.

Die Resolution ist zu finden unter:

👉 www.erwerbslos.de

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 06/2025

AUS DEM ZFF

Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert mehr Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien

Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien massiv zu stärken. „Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie“, erklärt der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler*innen, in einem gemeinsamen Appell. In Deutschland entscheiden die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. Familien und Kinder, die in Armut leben, sind mit vielfältigen Benachteiligungen konfrontiert. „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potential nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird“, erklärt das Bündnis.

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland aufwachsen, verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir alle tragen eine Verantwortung dafür, dass sie gut aufwachsen, sich zu zufriedenen und selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln sowie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – insbesondere, bei Armut und sozialer Benachteiligung. Wird die soziale Infrastruktur und die familien- sowie sozialpolitischen Leistungen für Familien nicht gestärkt, lassen wir Familien im Stich. Das gefährdet nicht nur das Wohlergehen der Kinder, sondern auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

In Armut lebende Kinder und Familien sind besonders auf eine funktionierende soziale Infrastruktur angewiesen, die Ungleichheiten kompensiert und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen kann. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangebote, Förder- und Sprachunterricht, eine ausreichende Kinderbetreuung, ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder die Nähe zu einem Sportverein – all diese Möglichkeiten können Biografien prägen. Aktuell wird die soziale Infrastruktur in Deutschland den Bedarfen nicht gerecht.

Die Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten. Die 49 unterzeichnenden Organisationen des Appells fordern daher die Bundesregierung auf: „Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!“ Notwendig ist eine breite Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte Finanzierung der frühkindlichen Bildung, mehr Investitionen in die Qualität von Kitas, Haushaltsmittel für den Kampf gegen Kinderarmut und ein kostenloses Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu weniger Armut, mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Den Appell im Wortlaut finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2024 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2025

SCHWERPUNKT: Haushalt / Sondervermögen

Kabinett beschließt Haushaltsentwurf – Prien stellt Eckpunkte auf der Bildungsministerkonferenz vor

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen – insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro – für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.

Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt: 
 

  • Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.

Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2025

Vor dem bevorstehenden Kabinettsbeschluss zum Gesetz über das Sondervermögen fordern die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Caritasverband e. V. und der AWO Bundesverband e. V., die Mittel gezielt für Klimaschutz und Modernisierung sozialer Infrastruktur einzusetzen. Die Verbände drängen auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs: Investitionen in fossile Projekte müssen ausgeschlossen, die Klimawirkung der Maßnahmen überprüft und gemeinnützige Träger gezielt gefördert werden.

“Das Sondervermögen wurde mit dem Ziel beschlossen, dass es zum Klimaschutz beiträgt. Im aktuellen Entwurf der Regierung fehlt jedoch eine klare Regel, dass die Mittel nicht in fossile Projekte wie neue Gaskraftwerke und Autobahnen fließen dürfen – und umgekehrt alle Gelder im Sondervermögen explizit auch für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können”, kritisiert Stefanie Langkamp, Geschäftsführerin Politik der Klima-Allianz Deutschland. “Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, bis September ein Klimaschutzprogramm vorzulegen. Wie soll das finanziert werden, wenn Klimaschutz nicht ausreichend im Sondervermögen verankert ist? Damit das Sondervermögen wirklich bei den Menschen ankommt, muss es in Dinge investiert werden, die unseren Alltag besser machen und zum Klimaschutz beitragen, zum Beispiel gedämmte Schulen und Wohnungen, gut ausgebaute Wärmenetze in den Kommunen oder Bus und Bahn, auf die man sich verlassen kann.”

Michael Groß, AWO-Präsident: “Viele Pflegeeinrichtungen, Kitas und andere soziale Einrichtungen müssen dringend modernisiert, digitalisiert und energetisch saniert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen sowie adäquate Räume für eine hochwertige Bildung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Auch können nur durch eine wirksame Sanierung und Modernisierung die Energieverbräuche der Einrichtungen dauerhaft gesenkt werden. Das senkt auch für öffentliche Kassen die damit verbundenen Kosten. Gemeinnützige Träger haben für diese Investitionen nicht genug finanzielle Mittel, weil sie kaum Rücklagen bilden dürfen und keine Gewinne erwirtschaften. Das Sondervermögen muss deshalb gezielt gemeinnützige Träger und Einrichtungen unterstützen. So machen wir die soziale Infrastruktur zukunftsfähig und verbinden sozialen Fortschritt mit mehr Klimaschutz.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Deutscher Caritasverband: “Die Bundesregierung muss den Klima- und Transformationsfonds als Finanzierungsmotor für sozial gerechten Klimaschutz nutzen. Die Träger der Einrichtungen und Dienste wollen seit Jahren ihre Gebäude sanieren, um das Klima ebenso wie die Menschen zu schützen. Auch die Konjunktur würde durch unsere Sanierungsmaßnahmen mit angekurbelt und neue, klimafreundliche Bautechniken deutschlandweit etabliert. Die Träger können diesen Beitrag allerdings bislang kaum leisten. Sie müssen die knappen Mittel fast vollständig dafür einsetzen, eine adäquate Versorgung der Menschen sicherzustellen.

Die Bundesregierung sollte nun dafür sorgen, dass die jährlich geplanten 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu einem echten Aufwuchs der Investitionen im Klima- und Transformationsfonds verwendet werden. Im Dreiklang von äußerer, innerer und sozialer Sicherheit gilt es, den Blick nicht auf Verteidigung zu verengen und den Rufen einiger großer Konzerne zu folgen. Die Sondervermögen müssen auch für eine zukunftssichere soziale Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2025

Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt und zur Errichtung des Sondervermögens sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin:

„Die Wirtschaft braucht jetzt ein mutiges Signal für mehr Investitionen und gute Arbeitsplätze. Die Beschlüsse des Kabinetts sind dafür ein wichtiger Schritt.

Offen bleibt noch, wie und zu welchen Teilen die Mittel aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur und Klimaneutralität im Einzelnen auch schnell auf den Weg gebracht werden. Eine exzellente und bezahlbare Infrastruktur sowie Planungssicherheit sind die Voraussetzung für einen Weg raus aus der Krise. Die Unternehmen müssen aber auch selbst in Modernisierung und Zukunft investieren. Die von der Regierung geplanten Steuervorteile sollten Unternehmen dazu motivieren, jetzt auch zu investieren und den Wandel zu neuen Technologien zu beschleunigen, anstatt in schwierigen Zeiten weiter Druck auf die Belegschaften auszuüben. 

Mit dem Strompreispaket kommt endlich auch eine längst überfällige Entlastung für das produzierende Gewerbe. Gerade in der Industrie ist der Druck groß, mit wettbewerbsfähigeren Energiepreisen die Standorte zu halten. 

Insgesamt sind die geplanten Entlastungen bedauerlicherweise nicht mit Anreizen für Standortsicherung und die Beachtung von Tarifverträgen verknüpft. Es wird nun darauf ankommen, Förderprogramme nicht weiter als Steuergeschenke mit der Gießkanne zu verteilen, damit die wirtschaftliche Entlastung wirklich auch mit der Sicherung guter Arbeitsplätze verbunden ist. 

Mit den Steuervorteilen für Unternehmen drohten außerdem zu große Mindereinnahmen, besonders für die Kommunen. Wenn Gemeinden sparen müssen, verschlechtert das das Leben der Menschen vor Ort. Es ist gut, dass Bund und Länder eine Lösung gefunden haben, die nicht zulasten der ohnehin schon unterfinanzierten Strukturen führt. Eine dauerhafte Strukturreform zur ausreichenden Finanzierung der Kommunen und ein Altschuldenfonds bleiben aber auf der Agenda. 

Auf Dauer kann der Staat nur dann vernünftig wirtschaften, wenn weitere Reformen kommen: Die geplante Expertengruppe zur Schuldenbremse sollte Vorschläge machen, damit auch in Zukunft wichtige Zukunftsinvestitionen über Kredite finanziert werden können. Außerdem braucht Deutschland endlich ein gerechtes Steuersystem mit Vermögensteuer und Erbschaftsteuer – auch das führt zu höheren Einnahmen und Investitionsspielräumen für eine solidarische und resiliente Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Die Bundesregierung hat heute den Haushaltsentwurf 2025, die Haushalts-Eckwerte 2026 und den Entwurf zum Sondervermögen Infrastruktur beschlossen. Die Diakonie Deutschland kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege, um die enormen Herausforderungen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu gewährleisten. Zur inneren und äußeren Sicherheit gehören auch Armutsbekämpfung, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Pflege von alten und kranken Menschen, Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Integration von Geflüchteten sowie sozial-gerechter Klimaschutz, betonte der evangelische Wohlfahrtsverband.

„Investitionen in die soziale Infrastruktur und die soziale Sicherheit stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen der Menschen in eine gute Zukunft. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die gemeinnützige Sozial- und Gesundheitswirtschaft bei einem Investitionsprogramm dieser Größenordnung vergisst. Mit ihren mehr als zwei Millionen Beschäftigten kümmert sie sich um Millionen Menschen in diesem Land und ist das Rückgrat unseres Sozialstaates“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Wer die soziale Infrastruktur vernachlässigt, gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

Mit Blick auf den Haushalt 2026 sei daher entscheidend, dass die Koalition nicht nur den Industriestandort Deutschland fördere, sondern den Beitrag sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen zur ökonomischen Wertschöpfung, zum Arbeitsmarkt, für soziale Innovationen und für den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft berücksichtige. Dafür fordert die Diakonie gezielte Investitionen in Klimaanpassung, Digitalisierung und Modernisierung, um sicherzustellen, dass auch künftig Millionen Menschen in allen Lebenslagen verlässlich Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2025

  • VdK kritisiert unzureichende Finanzierung von Gesundheit und Pflege
  • Bentele: „Gesamtgesellschaftliche Ausgaben müssen vom Bund getragen werden“

Statement von Verena Bentele zum Haushaltsentwurf 2025:

„Die finanzielle Lage der Sozialversicherungen ist besorgniserregend. Viele Menschen befürchten jetzt steigende Beiträge, und das kann nicht das Mittel der Wahl sein. Dem massiven Anstieg der Verteidigungsausgaben, den Rekordinvestitionen in die Infrastruktur und Steuerentlastungen für die Unternehmen steht ein zögerliches Vorgehen bei den Sozialversicherungen gegenüber. Die geplante Unterstützung der Kranken- und Pflegeversicherung durch zu niedrige Darlehen anstelle von ausreichenden und verbindlichen Bundeszuschüssen verstärkt den Eindruck einer bloßen Notlösung.

Die Corona-Ausgaben bei der Pflege, Krankenhausinvestitionen oder bestimmte familienpolitische Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von den Sozialversicherungen durch Beitragsgelder getragen wurden, ohne dass der Bund einen ausreichenden Ausgleich leistete. In der Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren willkürlich 10 Milliarden Euro Bundeszuschüsse gestrichen, um den Haushalt zu konsolidieren. Der Ausgleich dieser Ausgaben aus Steuermitteln muss nicht in Kommissionen besprochen, sondern im Haushalt vereinbart werden.

Klar ist: Weder das Darlehen in Höhe von 2,3 Milliarden an den Gesundheitsfonds noch das Darlehen in Höhe von einer halben Milliarde an die Pflegeversicherung werden einen weiteren Beitragsanstieg verhindern.

Eine faire und verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Ausgaben durch den Bund ist die Voraussetzung für Strukturreformen, die nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen dürfen. Diese Reformen könnten in den kommenden Jahren den Beitragsanstieg um mindestens vier Prozentpunkte verringen und insbesondere Versicherte mit geringen und mittleren Einkommen entlasten.

Eine stabile Gesundheitsversorgung, gute Pflege, eine sichere Rente sowie die Unterstützung von Arbeitsuchenden und auch der demographische Wandel sind zu bewältigen, wenn wir die Lasten durch eine vernünftige Steuerpolitik auf breitere Schultern verteilen und endlich die Milliardäre und Multimillionäre höher besteuern.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist die unzureichende Finanzierung des KfW-Investitionszuschusses ´Altersgerecht umbauen`. Dieses Förderprogramm ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, ihre Wohnungen barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen und den Umzug in ein Pflegeheim hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Die im letzten Jahr zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro reichen bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die Mittel sind regelmäßig schnell ausgeschöpft. Unsere Forderung lautet daher klar: Das Programm ´Altersgerecht umbauen` muss nicht nur fortgeführt, sondern mit 500 Millionen Euro ausreichend und dauerhaft finanziert werden. Nur so können Betroffene sicher planen. Zudem müssen die Fördersätze von aktuell 10 auf 30 Prozent angehoben werden, um den tatsächlichen Kosten gerecht zu werden und mehr Menschen die notwendige Unterstützung zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.06.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evalutionsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“

Hintergrund: 
Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.
Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.

Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einstimmig die Einsetzung einer „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderkommission) beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages.

Die Kinderkommission, kurz KiKo, gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission sind dort ebenfalls vertreten und haben damit einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 245 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/216) für längere Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau einstimmig angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (21/514) wurde deshalb für erledigt erklärt.

Hintergrund ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“, mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufe 1 eingeführt wird. Im Schuljahr 2029/2030 soll der Rechtsanspruch dann für alle Schüler bis Klasse 4 gelten. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt. Wegen sich lange hinziehender Planungsprozesse, Lieferengpässen und Fachkräftemangel läuft der Mittelabruf aber schleppend, die Verantwortlichen vor Ort können Fristen zur Beantragung von Bundes-Fördermitteln vielfach nicht mehr einhalten.

Deshalb wird das Investitionsprogramm nun durch eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) um zwei Jahre verlängert, damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Die AfD-Abgeordnete Kerstin Przygodda hat bei der Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch nicht die nötige Mehrheit der Stimmen erhalten. In geheimer Wahl gab es bei 37 abgegebenen Stimmen 11 Ja-Stimmen, 25 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion, es gab eine Enthaltung. Die Stellvertretung geht damit an den dienstältesten Abgeordneten des Ausschusses über, in dem Fall an Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Weg für die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch dem entsprechenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) mehrheitlich zu. Für den geänderten Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktion Die Linke enthielt und die AfD-Fraktion dagegen stimmte.

Mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD soll die zum Ende des Jahres eigentlich auslaufende Regelung um weitere vier Jahre verlängert werden. Die Mietpreisbremse sorgt in von den Bundesländern ausgewiesenen „Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ dafür, dass die Neuvermietungsmiete grundsätzlich gedeckelt wird.

Auf Antrag von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss noch eine sachfremde Änderung an dem Gesetzentwurf vor. Mit dieser Änderung soll den Ländern ermöglicht werden, „im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sogenannte Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können“.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine „Faire-Mieten-Gesetz“ (21/222) und ein Antrag der Fraktion Die Linken mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ (21/355).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 25.06.2025

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Nachzug für zwei Jahre auszusetzen. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.

Einig waren sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass es keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gibt. Umstritten blieb, ob die in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz geregelten Einzelfallprüfungen eine ausreichende Härtefallregelung erlauben. Aus Sicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Projects ist das nicht der Fall.

Kommunalvertreter sprachen sich für den Gesetzentwurf aus, weil damit der Überlastung von Städten, Landkreisen und Gemeinden entgegengewirkt werden könne. Andere Sachverständige hielten die geplante Neuregelung mit Blick auf die angekündigte Migrationswende für nicht ausreichend.

Das Vorhaben verstößt laut Kerstin Becker vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Schutz des Familienlebens der Betroffenen, die in der Regel schon seit Jahren auf ein Visum zum Familiennachzug warten. Es widerspreche zudem dem Koalitionsvertrag, laut dem die Familien in den Mittelpunkt gestellt und die „sogenannte illegale Migration“ bekämpft werden solle. Mit dem Entwurf würden aus ihrer Sicht jedoch legale und sichere Migrationswege ausgesetzt.

Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband forderte eine verlässliche, wirksame und rechtstaatlich tragfähige Härtefallregelung. „Die Aussetzung kann nur erfolgen, wenn eine offene und einzelfallbezogene Abwägung tatsächlich möglich ist“, sagte sie. Der Verweis auf Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz reiche dafür „bei weitem nicht aus“. Diese Norm sei für hochgradige Einzelfälle konzipiert und habe sich bereits in der letzten Aussetzungsphase 2016 bis 2018 als völlig unzureichend für humanitäre Härtefälle erwiesen. Nötig sei eine Norm mit einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog, die durch transparente Antragswege eine Verfahrenssicherheit schaffe.

Corinna Ujkasević vom International Refugee Assistance Project hält die Regelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz ebenfalls für unzureichend im Sinne einer individuellen Prüfung. „Paragraf 22 wird nicht die Abhilfe schaffen, die sich viele erhoffen.“ Ein weiteres großes Problem ist es laut Ujkasević, dass der Gesetzentwurf keine Stichtagsregelung vorsehe. Dadurch würden auch alle laufenden Verfahren betroffen. Die Betroffenen hätten aber wegen der überlangen Verfahrenszeiten bei den deutschen Botschaften schon mehrere Jahre gewartet.

Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hält den Entwurf indes für geeignet, „das mit ihm verfolgte Ziel der Zuwanderungsbegrenzung zu erreichen“. Das Grundgesetz gewähre keine Ansprüche auf Einreise in das Bundesgebiet für Familienangehörige von hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten. Auch das Unionsrecht stehe der Begrenzung der Zuwanderung nicht im Wege. Gleichwohl sollte erwogen werden, eine Übergangsregelung für Fälle in das Gesetz aufzunehmen, in denen Deutschland rechtskräftig zur „ermessensfehlerfreien Neubescheidung von Familiennachzugsbegehren verpflichtet worden ist“.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, subsidiär Schutzberechtigte könnten ihre Familie auch dann nachholen, wenn sie selbst arbeitslos seien und keine Wohnung hätten. Daraus folge „ein Familiennachzug in die Sozialsysteme“, urteilte er. Der Gesetzentwurf unterbinde dies und reagiere damit auf die Nöte der Kommunen.

Wichtig sei es, wie die Ausnahmeregelungen gehandhabt würden. Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz biete mit seinem Verweis auf völkerrechtliche Gründe für die nötige Konkretisierung der zuständigen Gerichte eine gute Basis. Bei der Konkretisierung gehe es auch um die Frage, ob ein Zusammenleben im Ausland möglich und zumutbar ist. Der Sturz des Assad-Regimes erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Syrer künftig seltener Anspruch auf Nachzug haben, erklärte Thym.

Insbesondere im Bereich der Wohnraumversorgung sowie in den Kindertagesstätten und Schulen wird die Aussetzung zu dringend notwendigen Entlastungen führen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte während der Anhörung, es gehe auch um den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für Fluchtzuwanderung.

Johann Friedrich Killmer vom Deutschen Städtetag sieht in der befristeten Aussetzung ein Instrument, um den Städten Entlastung zu verschaffen, auch wenn der Nachzug integrationsfördernd wirke. Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, während der Aussetzung diplomatische Gespräche mit den Herkunftsstaaten zu führen, um die Gründe für das Verlassen der Heimat zu beenden.

Privatdozent Roman Lehner von der Georg-August-Universität Göttingen sieht die Härtefallregelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz als geeignet an. Dass diese ausreichend sei, habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zum Kindenachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Jahre 2022 bestätigt.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, hält es für problematisch, dass die derzeit geplante Regelung im Unterschied zu der letzten Aussetzung zwischen 2016 und 2018 auch Personen erfassen solle, die sich bereits auf einer Warteliste zur Terminvergabe für ein Visum befinden oder gar schon förmlich ein Visum beantragt haben.

Als „reine Symbolpolitik“ bezeichnete Professor Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz die Aussetzung. Vor dem Hintergrund von zwei Millionen Asylanträgen von 1990 bis 2024 und vor der Tatsache, dass inzwischen über ein Prozent der afghanischen Bevölkerung (400.000 Menschen) in Deutschland lebe, erscheine die Aussetzung des Nachzugs mit jährlich 12.000 Menschen, „wie reine Symbolik ohne spürbare Abhilfe“, sagte er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 23.06.2025

In der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen. Das ergibt eine neue Kurzstudie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien,wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“

Üblicherweise wird die These einer positiven wirtschaftlichen Wirkung gestrichener Feiertage damit begründet, dass in Monaten mit besonders vielen Feiertagen (oder wenig Arbeitstagen, wie durch die regelmäßig kurze Monatslänge im Februar) weniger produziert wird als in anderen Monaten. So kalkuliert etwa das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer vermeintlichen zusätzlichen Wirtschaftsleistung von 5 bis 8,6 Milliarden Euro pro gestrichenem Feiertag, oder etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Betrachtet man allerdings reale Fälle, in denen die Zahl der Feiertage verändert wurde, sieht das Bild anders aus. Das IMK betrachtet sechs solcher „Realexperimente“ seit 1990. Dabei wurden in manchen Bundesländern gesetzliche Feiertage gestrichen oder neu eingeführt, in anderen nicht. Hier kann man im Jahr der Einführung oder Streichung die Wirtschaftsleistung dieser Länder mit jener der Bundesrepublik insgesamt und ähnlich strukturierten (benachbarten) Bundesländern vergleichen.

Dullien und die IMK-Forscher*innen Dr. Ulrike Stein und Prof. Dr Alexander Herzog-Stein betrachten in ihrer Studie: Erstens die Abschaffung des Buß- und Bettages in allen Bundesländern außer Sachsen ab dem Jahr 1995, zweitens die einmalige Ausdehnung des Reformationstages auf alle Bundesländer 2017, drittens den erneuten Wegfall des arbeitsfreien Reformationstages in vielen Bundesländern im Folgejahr, viertens die Einführung des Internationalen Frauentages als gesetzlicher Feiertag in Berlin 2019, fünftens die Einführung des Weltkindertages in Thüringen im selben Jahr und sechstens die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern 2023. Basis für die Analyse sind die Daten des Statistischen Bundesamts zum jährlichen nominalen Bruttoinlandsprodukt auf Ebene der Bundesländer.

Würde die einfache Gleichung aufgehen: „Weniger Feiertage = Mehr Wirtschaftsleistung“, dann müsste man 1995 ein niedrigeres Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Sachsen als in anderen Bundesländern sehen, ebenso in Berlin und Thüringen 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern 2023. 2017 müsste das Bruttoinlandsprodukt in jenen Bundesländern, die den Reformationstag erstmals als gesetzlichen Feiertag begingen, langsamer gewachsen sein als im Rest der Republik, 2018 dann in jenen Ländern stärker, in denen der Reformationstag nicht mehr gesetzlicher Feiertag war.

Sachsen 1995: Beibehaltung des Buß- und Bettages

Tatsächlich hat sich das Bruttoinlandsprodukt 1995 in Sachsen aber stärker entwickelt als im Rest Deutschlands. Nominal wuchs die Wirtschaftsleistung im Bundesschnitt um 3,4 Prozent, im ostdeutschen Freistaat dagegen um 9,7 Prozent. Dabei stellen die Forschenden natürlich in Rechnung, dass Mitte der 1990er Jahren noch der wirtschaftliche Aufholprozess in Ostdeutschland lief. Es ist also plausibel, dass Sachsens Wirtschaft deutlich schneller wuchs als jene Gesamtdeutschlands. Ein Vergleich mit den angrenzenden ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigt allerdings: Auch ihnen gegenüber legte das nominale BIP in Sachsen 1995 erheblich stärker zu, obwohl die beiden anderen Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag strichen. Der Vorsprung lag bei 3,7 Prozentpunkten gegenüber Sachsen-Anhalt und 4,3 Prozentpunkten gegenüber Thüringen (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). 

Reformationstag 2017 und 2018

2017 wurde anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation in allen Bundesländern der 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag begangen. In den ostdeutschen Bundesländern, in denen der Feiertag schon zuvor gesetzlich verankert war, fiel das nominale Wachstum in diesem Jahr tatsächlich minimal um 0,2 Prozentpunkte stärker aus als in jenen Ländern, in denen der Reformationstag einmalig arbeitsfrei war (Abbildung 2 in der Studie). 

Allerdings zeigte der Wegfall des Feiertages im Folgejahr in den betroffenen Bundesländern wiederum keinen positiven Effekt. 2018 war der 31. Oktober in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wieder normaler Arbeitstag. Vergleicht man das Wirtschaftswachstum in diesen Bundesländern mit jenen westdeutschen Bundesländern, die den Reformationstag 2017 als gesetzlichen Feiertag eingeführt haben und 2018 beibehielten, so hatten die Bundesländer mit Wegfall des Feiertages sogar ein minimal um 0,2 Prozentpunkte schwächeres Wirtschaftswachstum als jene, die den Feiertag dauerhaft beibehielten (Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein; Abbildung 3).

Internationaler Frauentag in Berlin und Weltkindertag in Thüringen 2019

In Berlin wurde 2019 der Internationale Frauentag am 8. März erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen. Die Wirtschaftsleistung in der Bundeshauptstadt entwickelte sich in dem Jahr besser als im Bundesdurchschnitt: Der Vorsprung beim Wachstum des nominalen BIPs lag bei 2,0 Prozentpunkten. Auch im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie dem umliegenden Brandenburg wuchs das BIP in Berlin stärker, nicht schwächer.

In Thüringen wurde ebenfalls 2019 der Weltkindertag am 20. September als gesetzlicher Feiertag eingeführt. Hier fiel das Wachstum um 0,4 Prozentpunkte niedriger aus als im Bundesdurchschnitt (Abbildung 4).

Internationaler Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern 2023

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Internationale Frauentag 2023 gesetzlicher Feiertag. Dort fiel das Wachstum höher aus als in der Bundesrepublik insgesamt und im angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein, allerdings niedriger als in Brandenburg und Niedersachsen (Abbildung 5). Zu beachten ist hier laut IMK jedoch, dass es sowohl für Niedersachsen als auch für Mecklenburg-Vorpommern 2023 Sonderfaktoren gab: In Stade wurde in dem Jahr ein LNG-Terminal fertiggebaut und in Betrieb genommen. Mecklenburg-Vorpommern war zum einen besonders negativ von der Unterbrechung der russischen Gaslieferungen durch die Nordstream-Pipelines betroffen, gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme eines LNG-Terminals in Mukran 2024, die das BIP erhöht haben dürften. Von daher sei fraglich, wie aussagekräftig letztlich dieses Beispiel ist.

Schaden weniger Feiertage der Produktivität?

Dass ein Feiertag weniger keinen klaren positiven Einfluss auf die Wirtschaftsleistung hat, erklären die Forschenden des IMK einerseits mit der Flexibilität einer modernen Volkswirtschaft: Unternehmen planen die Abarbeitung ihrer Aufträge so, dass diese möglichst nicht an Feiertagen stattfindet, auch, weil dann Zuschläge gezahlt werden. Unklar ist, ob ohne diese Feiertage tatsächlich über das Jahr mehr produziert würde – wie es die Befürworter*innen von Streichungen annehmen –, oder ob die Produktion nur anders verteilt würde.

Viel spricht aber laut IMK dafür, dass – auch in Zeiten vielerorts beklagten Fachkräftemangels – die Nachfragesituation der Unternehmen der bestimmende und begrenzende Faktor für die Produktion ist. So gaben in den jüngsten Umfragen des Ifo-Instituts 36,8 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes an, mangelnde Aufträge seien ein Hindernis für die Produktion, während nur 17,5 Prozent sagten, Personalmangel behindere die Produktion.

Hinzu kommt, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion nicht nur auf die geleistete Zahl der Arbeitsstunden zurückgeht, sondern auch Produktivität und Innovation eine wichtige Rolle spielen. „Denkbar ist, dass die Beobachtung fehlender positiver Wachstumseffekte einer geringeren Zahl an Feiertagen darauf zurückgeht, dass die geringere Erholungszeit die Produktivität senkt“, schreiben Dullien, Stein und Herzog-Stein. Möglich sei auch der Effekt, dass Erwerbstätige, die sich durch ihre Arbeit und andere Verpflichtungen in Familie oder Haushalt stark belastet fühlen, zumindest mittel- und langfristig als Reaktion auf die Streichung des Feiertages ihr Arbeitsangebot an anderer Stelle zurückfahren, etwa durch die Verringerung der Arbeitszeit in Teilzeitstellen oder die Aufgabe eines zusätzlichen Minijobs. So gibt es Hinweise, dass während der Covid-Pandemie Pflegekräfte als Reaktion auf die hohe Belastung ihre Arbeitszeit verringert haben.

Abschaffung von Feiertagen als „Wachstumsbooster“: Idee ohne robustes empirisches Fundament. IMK Kommentar Nr. 14, Juni 2025

Eine aktuelle Studie analysiert die Folgen weiterer Ideen zur Deregulierung und Verlängerung von Arbeitszeiten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.06.2025

ie Inflationsrate in Deutschland hat im Mai bei 2,1 Prozent verharrt und liegt damit fast am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter dem Zielwert, der neunte direkt beim Inflationsziel. Konkret reichte die Spannweite im Mai von 1,4 bis 2,0 Prozent, der Unterschied lag also bei 0,6 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Mai 2025 wie in den Vormonaten gering: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,4 Prozent. Auf 1,7 Prozent Inflationsrate kamen Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Alleinerziehende sowie Alleinlebende mit jeweils mittlerem Einkommen wiesen mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent ebenfalls relativ niedrige Teuerungsraten auf (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). 

Als einziger Haushaltstyp hatten im Mai Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,0 Prozent eine Inflation direkt auf dem Niveau der EZB-Zielrate. Es folgten Paare mit Kindern und hohen Einkommen (1,9 Prozent) sowie Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen (1,8 Prozent). Ein wichtiger Faktor für das etwas höhere Niveau ist, dass bei diesen drei konsumstarken Haushaltstypen die niedrigeren Energiepreise weniger stark ins Gewicht fallen als bei Haushalten mit weniger Einkommen, deren Warenkörbe stärker durch Güter des täglichen Bedarfs geprägt sind. Zudem fragen Haushalte mit höheren Einkommen stärker Dienstleistungen nach, die sich derzeit noch merklich verteuern, wie Versicherungsdienstleistungen, Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen des Gastgewerbes. Allerdings verzeichneten alle drei Haushaltsgruppen einen leichten Rückgang ihrer Inflationsrate, weil sich der Preisauftrieb bei Pauschalreisen gegenüber dem Vormonat normalisiert hat. In der Folge hat sich die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Inflationsraten von 0,8 Prozentpunkten im April auf 0,6 Prozentpunkte im Mai verringert.  

Die beiden anderen untersuchten Haushaltstypen, Familien mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen, verzeichneten im Mai eine Inflationsrate von je 1,7 Prozent. Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen weiterhin die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.

Zusätzliches Argument für Zinssenkung: Euro hat deutlich aufgewertet

Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und um den Wert von zwei Prozent schwanken, so die Erwartung von Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Allerdings sind die Risiken für die Inflationsprognose in den vergangenen Wochen etwas gestiegen, und zwar in beide Richtungen: Während ein länger andauernder Konflikt zwischen Israel und dem Iran zu anhaltend höheren Rohöl- und Erdgaspreisen führen könnte, besteht durch den weiter schwelenden von US-Präsident Donald Trump provozierten Zollkonflikt das Risiko, dass die Teuerung sogar unter die Zielinflation fällt. Denn auch wenn sich die handelspolitische Auseinandersetzung zeitweilig etwas beruhigt hat, hält sie die Gefahr einer weltweiten Rezession hoch, die die Preisentwicklung zusätzlich dämpfen würde.

Tober hält eine weitere Leitzinssenkung durch die EZB für erforderlich. Die Zinsschritte der vergangenen Monate, zuletzt am 11. Juni auf 2,0 Prozent, hätten zwar für Entlastung gesorgt. Sie reichten aber noch nicht aus, zumal seit Jahresbeginn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 Prozent aufgewertet hat, was die ohnehin verhaltenen Exportaussichten der Europäer bremst. Ein weiterer Zinsschritt solle „zeitnah folgen, zumal die aktuelle Inflationsprognose der EZB dies ohnehin annimmt“, erklärt die Ökonomin. „Eine Belebung der Binnennachfrage ist dringend erforderlich und könnte zudem einen Beitrag zur Lösung des Zollkonflikts liefern.“  

Langfristiger Vergleich: Lebensmittel knapp 40 Prozent teurer als 2019

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im Mai 2025 um 39,6 Prozent höher als im Mai 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 33,0 Prozent teurer als im April 2019.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor: Inflation verharrt im Mai 2025 bei 2,1 Prozent. Anstieg der Dienstleistungspreise deutlich verringert. IMK Policy Brief Nr. 192, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.06.2025

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD plant in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Flexibilisierung und Ausschöpfung der Arbeitszeit, etwa steuerliche Entlastungen von Überstundenzuschlägen und Anreize zur Ausweitung von Teilzeit. Ergebnisse der OPAL-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Eine unbegrenzte tägliche Arbeitszeit lehnen 73 Prozent der Beschäftigten ab. Allerdings wären 34 Prozent der Beschäftigten auch bereit, an einzelnen Tagen mehr als 10 Stunden pro Tag zu arbeiten, wenngleich die Mehrheit dies für sich ablehnt. Finanzielle Anreize für Überstunden und für eine Ausweitung von Teilzeit sprechen besonders jüngere Beschäftigte an.

45 Prozent der Vollzeitbeschäftigten sind eher bereit, mehr Überstunden als bislang zu leisten, wenn sie einen steuerfreien Zuschlag erhalten. Mit der Möglichkeit, sich Überstunden mit einem steuerfreien Zuschlag auszahlen zu lassen, wären insbesondere jüngere Vollzeitbeschäftigte zu mehr Überstunden bereit: Während in der jüngsten Gruppe bis 30 Jahre etwa 60 Prozent gewillt sind, ihre Überstunden infolge eines steuerlich begünstigten Zuschlags auszuweiten, sind es bei der Gruppe der Personen über 60 Jahren 37 Prozent.

Mit der Aussicht auf eine einmalige Prämie können sich etwa 33 Prozent der Teilzeitbeschäftigten vorstellen, ihre Stundenanzahl dauerhaft zu erhöhen, im Mittel um 6 Stunden pro Woche. Dabei würden junge Teilzeitbeschäftigte mit einer einmaligen Prämie eher Stunden erhöhen: 48 Prozent der Unter-30-Jährigen geben an, dass sie (eher) bereit wären, ihre Stundenzahl dauerhaft auszuweiten. Bei den Teilzeitbeschäftigten über 60 Jahren ist der Anteil mit 24 Prozent erheblich kleiner. „Für die Anreize zur Ausweitung von Teilzeit gilt: Ihre Wirkung hängt stark davon ab, welche Zielgruppen man erreichen möchte und ob strukturelle Hürden – etwa im Bereich der Kinderbetreuung – bestehen bleiben“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Schon jetzt arbeiten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten häufig mehr als 10 Stunden an einzelnen Arbeitstagen. Bislang ist es für 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten möglich, Überstunden zu leisten und von ihrem Arbeitgeber mit Zuschlag auszahlen zu lassen. Auch haben 16 Prozent der Teilzeitbeschäftigten bereits unter den aktuellen Bedingungen den Wunsch, ihre Wochenarbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. „Es reicht nicht aus, steuerliche Anreize zu setzen“, so IAB-Forscher Jonas A. Weik. „Arbeitgeber müssen auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Änderungen nach deren Inkrafttreten auch reagieren und Überstundenzuschläge anbieten sowie bereit sein, mit Teilzeitbeschäftigten individuelle Lösungen für die Aufstockung der Arbeitszeit zu finden, wenn sie tatsächlich mehr Arbeitszeit von den Beschäftigten abrufen wollen.“

Die Studie von Jens Stegmaier, Jonas A. Weik, Bernd Fitzenberger und Enzo Weber beruht auf Daten der Online-Befragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Die Ergebnisse beziehen sich auf 3.800 Befragte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 17.06.2025

  • Deutlicher Rückgang der Scheidungen seit 2003
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2024 waren minderjährige Kinder betroffen
  • Im Durchschnitt erfolgte die Scheidung nach knapp 15 Ehejahren

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129 300 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Zahl damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (+0,3 % oder 329 Scheidungen), als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde. Im langjährigen Trend ging die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurück (2024: -39,6 %). Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2024 wurden 349 200 Ehen geschlossen, das waren 3,3 % oder 11 800 weniger als 2023. Zwischen Mann und Frau wurden 2024 in Deutschland 340 400 Ehen geschlossen (2023: 351 800) und 8 800 Ehen (2023: 9 200) zwischen Personen gleichen Geschlechts.

111 000 minderjährige Scheidungskinder im Jahr 2024

Etwas mehr als die Hälfte (50,8 % beziehungsweise rund 65 700) der im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten 48,0 % ein Kind, 40,0 % zwei und 12,0 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich der langjährige Trend eines Rückgangs des Anteils der Ehescheidungen mit einem Kind und der Zunahme des Anteils mit zwei oder mehr Kindern fort. Insgesamt waren im Jahr 2024 etwa 111 000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Scheidung meist nach einjährigen Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,5 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,5 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 8 Monate verheiratet. Bei etwa 21 200 oder 16,4 % der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem in etwa auf dem heutigen Niveau.

Bei 90,0 % der Ehescheidungen wurde 2024 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,0 % wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,0 % stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Weniger Aufhebungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften, aber mehr Scheidungen

Im Jahr 2024 ließen sich rund 1 500 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 18,1 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2023. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,2 % aller Ehescheidungen des Jahres 2024.

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2024 wurden mit rund 500 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 100 oder 19,6 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das fünfte Jahr in Folge gesunken. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden und es findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sowie Aufhebungen von Lebenspartnerschaften sind in den entsprechenden Statistischen Berichten auf der Themenseite „Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften“ sowie über die Tabellen 12631 sowie 12661 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2025

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person (21 %) in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte. Das waren 17,4 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, war der Anteil damit geringfügig niedriger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 sahen sich noch 23 % der Bevölkerung finanziell außer Stande, für eine Woche Urlaub zu verreisen.

Personen in Alleinerziehenden-Haushalten besonders betroffen

Alleinerziehenden fehlt besonders häufig das Geld für einen Urlaub: 38 % der Alleinerziehenden und ihrer Kinder konnten sich im Jahr 2024 nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Auch unter Alleinlebenden war der Anteil mit 29 % überdurchschnittlich hoch. Am seltensten waren dagegen zwei Erwachsene betroffen, die ohne Kinder in einem Haushalt lebten (15 %). Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 %. Hier hängt es stark von der Zahl der Kinder ab, ob man sich eine Urlaubsreise leisten kann oder nicht. Hatten 16 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern kein Geld für eine solche Reise, so traf dies auf 29 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern zu.

EU-weit große Unterschiede

EU-weit lebte im Jahr 2024 gut ein Viertel der Bevölkerung in Haushalten (27 %), die sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten können. Deutschland lag somit nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat unter dem Durchschnitt aller Staaten der Europäischen Union (EU). Am seltensten war die Bevölkerung in Luxemburg (9 %), Schweden (12 %) und den Niederlanden (13 %) betroffen. Vergleichsweise selten hatten dagegen Menschen in Rumänien genug Geld für den Urlaub: 59 % konnten sich dort nach eigenen Angaben keine solche Reise leisten. Hoch war der Anteil der betroffenen Bevölkerung auch in Griechenland mit 46 % und in Bulgarien mit 41 %.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Endergebnisse, basierend auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Bei der Erhebung wird abgefragt, ob sich der Haushalt finanziell leisten kann, mindestens eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen. Dazu zählt auch Urlaub bei Freunden/Verwandten oder in der eigenen Ferienunterkunft. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation).

Kinder sind hier sowohl Minderjährige im selben Haushalt als auch Personen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.  

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Die Ergebnisse im EU-Vergleich können aus der Eurostat-Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.06.2025

  • 26 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen, 44 % mit einem Geschwisterkind, 30 % ohne Geschwister
  • Familien mit Einwanderungsgeschichte doppelt so oft mit drei oder mehr Kindern wie Familien ohne Einwanderungsgeschichte

In Deutschland lebte 2024 gut jedes vierte Kind (26 %) in einer kinderreichen Familie. In einer kinderreichen Familie leben mindestens drei Kinder in einem gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lebten 18 % Kinder mit zwei Geschwistern in der Familie. Mit drei oder mehr Geschwistern wohnten 8 % der Kinder zusammen. Rund 30 % der Kinder lebten ohne Geschwister und 44 % mit einem Geschwisterkind in der Familie.

Anteil von Kindern mit zwei oder mehr Geschwistern steigt seit 2015 leicht an

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich diese Anteile kaum verändert. So lebten im Jahr 1996 rund 31 % der Kinder ohne Geschwister, 44 % mit einem Geschwisterkind und 25 % in kinderreichen Familien. Dabei ist der Anteil von Kindern in kinderreichen Familien von 1996 bis 2015 zunächst leicht auf 23 % zurückgegangen, um dann bis zum Jahr 2024 wieder auf 26 % anzusteigen. Im Gegenzug ist der Anteil von Kindern ohne Geschwister von 1996 bis 2015 von 31 % auf 33 % angestiegen und anschließend bis 2024 wieder 30 % gesunken. Hintergrund für die Entwicklungen der letzten zehn Jahre dürfte vor allem die Zuwanderung in den Jahren ab 2015 sein.

n 13 % der Familien leben mindestens drei Kinder

Bezogen auf die Zahl der Familien in Deutschland betrug der Anteil von kinderreichen Familien 13 %. Dabei sind kinderreiche Familien in den westlichen Bundesländern mit rund 13 % etwas häufiger vertreten als in den östlichen Ländern mit 11 %.

Familien mit Einwanderungsgeschichte hatten häufiger drei oder mehr Kinder als Familien ohne Einwanderungsgeschichte. 2024 lebten in 19 % der Familien mit Einwanderungsgeschichte mindestens drei Kinder, in Familien ohne Einwanderungsgeschichte traf dies nur auf rund 10 % zu.

Der Anteil an kinderreichen Familien ist bei Familien mit zwei Elternteilen höher als bei Alleinerziehenden: In Paarfamilien wiesen 15 % der Familien mindestens drei Kinder auf. Unter den Alleinerziehenden lag der Anteil hingegen bei 8 %.

Methodische Hinweise:

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für welchen jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Ab dem Jahr 2021 werden hierzu Bevölkerungseckwerte auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung auf den Zensus 2022 bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies umfasst verheiratete und unverheiratete Paare sowie alleinerziehende Mütter und Väter inklusive deren jeweilige Kinder. Einbezogen in diesen Familienbegriff sind neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern und im Haushalt lebende Kinder.

Die Zahl der Kinder einer Familie entspricht der Zahl der Kinder, welche zum Zeitpunkt der Befragung im elterlichen Haushalt leben. Kinder, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, werden nicht berücksichtigt. Zudem können künftig noch weitere Kinder in der Familie geboren werden, das heißt eine Teilmenge der Kinder ohne Geschwister im Jahr 2024 wird in Zukunft mit Geschwistern in der Familie leben.

Kinder, die noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder in einer Partnerschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern bilden eine eigene Lebensform.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstags ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Resettlement-Programme und humanitäre Aufnahmeverfahren als zentrale Instrumente einer verantwortungsvollen und solidarischen Flüchtlingspolitik weiter auszubauen und zu stärken.  

„In Zeiten globaler Krisen und wachsender Unsicherheit ist es umso wichtiger, Haltung zu zeigen“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß, „Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren als verlässlicher Akteur im internationalen Flüchtlingsschutz etabliert. Geordnete Aufnahmeverfahren wie Resettlement und humanitäre Programme haben dem Land internationale Anerkennung eingebracht. Diese sicheren und legalen Zugangswege entlasten nicht nur Krisenregionen, sondern bieten Schutzsuchenden eine Alternative zu lebensgefährlichen Fluchtrouten. Sie ermöglichen eine planbare, sichere und geordnete Aufnahme, entlasten Kommunen, gewährleisten hohe Sicherheitsstandards und stehen für gelebte internationale Verantwortung. Ein Rückzug Deutschlands aus diesen Programmen wäre ein fatales Signal – sowohl an schutzbedürftige Menschen als auch an internationale Partner.“

Als verlässliche Partnerin einer humanitären und geordneten Aufnahmepolitik unterstützt die AWO Schutzsuchende bundesweit bei der Integration – etwa durch Beratung bei der Suche nach Arbeit und Kitapätzen oder im Kontakt mit Behörden. Sie ist u.A. einer der Träger der „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE), die seit 2005 anerkannte Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland bietet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2025

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert umfassende Maßnahmen für eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung. Um die Verteilungsfrage stärker ins Zentrum der öffentlichen Debatten zu rücken, veranstaltet der DGB am Dienstag unter dem Motto „Wohlstand für wen?“ eine Konferenz in Berlin. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betonte: 

„Die Frage nach einer gerechteren Verteilung des Wohlstands ist eine Schlüsselfrage für die Demokratie in Deutschland. Wachsende Ungleichheit gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein ungerechtes Steuersystem belastet Normalverdienende übermäßig, verschont aber gleichzeitig die wirklich Vermögenden und generiert zu wenig Einnahmen für die öffentliche Hand. In der Folge schüren ein staatlicher Sparkurs, die Schließung von kommunalen Einrichtungen und Angeboten sowie kaputte Infrastruktur Unzufriedenheit und Unsicherheit in der Bevölkerung.

Anstatt sich ernsthaft mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, wird oft abgelenkt: Rechte Populisten sammeln Stimmen, indem sie nach oben buckeln und nach unten treten. Die Schuld an der schlechten Lage wird bei den Schwächsten in der Gesellschaft gesucht – bei Bürgergeldempfänger*innen oder Asylbewerber*innen beispielsweise.

Trotz ihrer gesellschaftlichen Brisanz beleibt die Verteilungsfrage auch im aktuellen Koalitionsvertrag unterbelichtet. Zur wachsenden Vermögensungleichheit findet sich kein Wort, eine Vermögenssteuer wird nicht einmal erwähnt, und auch bei der Erbschaftssteuer soll alles beim Alten bleiben. Dies, obwohl eine breite Mehrheit der Bevölkerung eine Vermögenssteuer befürwortet.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Verkehrssicherheit von Bund, Ländern und Kommunen, bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Dafür ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen ein verkehrspolitisches Umdenken und eine veränderte Verkehrspolitik notwendig, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise die Erstellung von Schulwegplänen, zu beteiligen. Denn Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

„Leider vergessen die Erwachsenen viel zu schnell, wie schwierig und gefährlich viele Situationen im Straßenverkehr für sie als Kind waren. Deshalb sollten sie immer wieder einen Perspektivwechsel vornehmen und sich in die Lage von Kindern hineinversetzen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr zu verstehen. Gerade kleine Kinder sind im Straßenverkehr in besonderem Maße gefährdet. Hier muss es ein Umdenken und mehr Rücksichtnahme auf Kinder geben, damit nicht Angst und Unsicherheit die ständigen Wegbegleiter von Kindern im Straßenverkehr sind. Wir brauchen eine Verkehrsinfrastruktur, die Fehler verzeiht und daher auf besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie Kinder ausgerichtet ist. Besonders die Situation zum Schulbeginn und bei Schulende bedarf dringend einer ordnungspolitischen Aufmerksamkeit. In keinem Betrieb würden wir eine solche Dauergefährdung in Kauf nehmen. Wichtig ist zudem, dass existierende Schulwegpläne nicht länger als Placebo in den Schubladen der Verwaltung verschwinden dürfen, sondern sie müssen stärker für die Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt und in ein umfassendes Schulmobilitätskonzept integriert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vor kurzem vorgestellte europäische Studie des Clean Cities Netzwerkes hat aufgezeigt, dass deutsche Städte der Verkehrswende hinterherhinken und nicht auf Kinder eingestellt sind. So sind Schulstraßen die Ausnahme, sichere Schulwege fehlen und Tempo 30 oder geschützte Radwege sind selten. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass jeden Tag in Deutschland fast 75 Kinder im Straßenverkehr verunglücken, davon mehr als 25 mit dem Fahrrad und mehr als 16 zu Fuß. Fast jede Woche verunglückt ein Kind unter 15 Jahren sogar tödlich. Diese Zahlen sind nicht länger hinnehmbar.

Deshalb muss der Straßenverkehr für alle Kinder so sicher werden, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können. Dazu gehört vor allem die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten – sowohl das Tempo als auch die Durchfahrt von Straßen betreffend. Wichtig sind außerdem ein dichtes und komfortables Radwegenetz sowie breite und sichere Straßenquerungen. Diese Maßnahmen müssen eingebettet sein in ein kommunales kinderfreundliches Rahmenkonzept, zu dem auch die Einrichtung von Spielstraßen und ein flächendeckendes Tempo 30 gehören. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen.

Der Tag der Verkehrssicherheit wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen. Seitdem werden jedes Jahr am 3. Samstag im Juni unterschiedlichste Aktionen und Veranstaltungen von zahlreichen Akteuren durchgeführt, um den Menschen Themen der Verkehrssicherheit näherzubringen und erlebbar zu machen. In der Vergangenheit gab es deutschlandweit zahlreiche Aktionen, die dem Tag der Verkehrssicherheit sein vielfältiges Gesicht geben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.06.2025

Ein Projekt aus Berlin-Neukölln und zwei Projekte aus Köln sind mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes ausgezeichnet worden. Damit können sich die Gewinnerinnen und Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von je 6.000 Euro freuen. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die „Lobenden Erwähnungen“, die mit 3.000 Euro dotiert sind, erhielten in diesem Jahr Projekte aus Hamburg, Neukirch/Lausitz (Sachsen) und Weimar. Den mit 3.000 Euro prämierten Publikumspreis Europa-Park JUNIOR CLUB Award konnte sich das Projekt „FilmCLUB Oberlausitz: Klappe und Action – Wir haben etwas zu erzählen!“ aus Neukirch/Lausitz sichern.

Der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Preis ist der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung. Partner ist der Europa-Park in Rust, wo der Preis heute verliehen wurde. Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sowie das Deutsche Kinderhilfswerk hatten das Engagement der Kinder und Jugendlichen maßgeblich unterstützt.

Die Gewinnerprojekte haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte: Im Projekt „Coole Kids Rap – Mach Mit: Umweltsong und DIY-Tutorials für den Umweltschutz“ (Gewinner in der Kategorie „Kinder- und Jugendkultur“) entwickelten die Kinder und Jugendlichen Tutorials, in denen sie erklären, wie man sich niedrigschwellig für den Naturschutz einsetzen kann. Das Projekt findet seit 2010 einmal jährlich in den Sommerferien im Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. mit wechselnden Themenschwerpunkten statt. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren schreiben dabei eigene Texte, rappen, tanzen Streetdance, gestalten Graffiti, drucken T-Shirts, besuchen ein Tonstudio und drehen zum Abschluss einen Videoclip. Mit dem Projekt im letzten Jahr möchten die Kinder und Jugendlichen das Bewusstsein für ökologische Themen stärken und andere ermutigen, aktiv für den Umweltschutz einzutreten.

Beim Projekt „Klima schützen mit Zahlen“ (Gewinner in der Kategorie „Politisches Engagement“) hat der 12-jährige Nathan aus Köln anhand von Zahlen das Thema Klimaschutz für Kinder und Jugendliche greifbarer gemacht. Zusammen mit seinen Eltern hatte er einige Dokumentationen zum Umweltschutz gesehen, und da er Mathematik und Zahlen sehr mag, wollte er die Themen miteinander verbinden. Mit seinem Projekt möchte Nathan die „großen Zahlen“ der Klimakrise anschaulich einordnen und für Kinder und Jugendliche durch Praxisbeispiele verständlicher machen. An seiner Schule hat er dazu einen Vortrag gehalten und diesen mit gemalten Plakaten in Form einer Ausstellung veröffentlicht. Unterstützt wurde er dabei von der Nachhaltigkeits-AG an seiner Schule und von seiner Familie.

Das Projekt „Mentale Gesundheit von Schüler:innen“ der Bezirksschüler:in-nenvertretung Köln (BSV) (Gewinner in der Kategorie „Solidarisches Miteinander“) zielt darauf ab, die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Köln nachhaltig zu verbessern, indem es präventive Workshops und Unterstützungsangebote bereitstellt. Gleichzeitig stärkt es die Selbstwirksamkeit der durchführenden Schülerinnen und Schüler der BSV, die eigenverantwortlich Mittel vergeben und aktiv an der Verbesserung der Schulsituation mitwirken. Die sorgfältig von den Schülerinnen und Schülern der BSV ausgewählten Kooperationspartner bringen ihre Expertise ein und gestalten die Workshops an den Schulen. Die BSV ist die demokratisch legitimierte Interessensvertretung von mehr als 150.000 Schülerinnen und Schülern in Köln. Sie fungiert als Sprachrohr und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit und Politik.

„Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir Projekte aus, die sich herausragend im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen. Dabei ist der Aspekt der umfangreichen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung der Projekte zentrales Kriterium. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv sind, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, betont Prof. Dr. Siegfried Barth, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es ist absolut bewundernswert, mit welcher Begeisterung und Entschlossenheit sich diese jungen Menschen für ihre Mitmenschen und ein gemeinsames Miteinander einsetzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Alle sechs Finalisten engagieren sich vorbildlich und mit großer Ausdauer für ihre Ziele und hatten eine tolle Bewerbung abgeliefert. Als Belohnung und Auszeichnung bekommen die Kinder und Jugendlichen nicht nur ein stattliches Preisgeld, sondern konnten heute auch eine tolle Preisverleihung hier bei uns im Europa-Park erleben. Damit möchten wir dieses einzigartige Engagement und den außergewöhnlichen Ideenreichtum der Kinder und Jugendlichen wertschätzen“, so Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vergeben wurde der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinnerinnen und Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhielten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem gab es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wurde der Europa-Park JUNIOR CLUB Award vergeben, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Weitere Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie zu allen Nominierten finden Sie unter www.dkhw.de/dkjp.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 16.06.2025

LSVD fordert: Rechtliche Elternschaft ab Geburt für alle Kinder

Ein Mütterpaar aus Pforzheim kämpft seit über zwei Jahren darum, dass beide Frauen von Geburt an als rechtliche Mütter ihrer Kinder anerkannt werden – ohne den demütigenden und diskriminierenden Umweg über eine sogenannte Stiefkindadoption. In beiden Fällen hat jeweils eine Frau mit einer Eizellspende ihrer Partnerin ein Kind zur Welt gebracht. Trotz Eheschließung wird rechtlich allein die gebärende Mutter als Elternteil anerkannt. Das Amtsgericht Pforzheim hat jetzt entschieden: Das derzeitige Abstammungsrecht verletzt die Grundrechte von Kindern und Eltern von Regenbogenfamilien in verfassungswidriger Weise. Das Gericht ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt

Der Fall aus Pforzheim ist ein weiteres Alarmsignal – die Bundesregierung muss endlich handeln! Wir brauchen endlich ein diskriminierungsfreies und modernes Familien- und Abstammungsrecht, das der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht wird. Ab Geburt rechtlich abgesichert werden aktuell nur Familien, in denen der zweite Elternteil den Geschlechtseintrag „männlich“ hat. Diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Elternteils und nur ein rechtliches Elternteil ab Geburt zu haben, gefährdet das Kindeswohl. Eine Zuordnung der zweiten Elternstelle muss unabhängig vom Geschlecht unmittelbar nach der Geburt möglich sein, um die Verletzung der Grundrechte von Kindern queerer Eltern endlich zu beenden. 

Inzwischen betreiben sechs Fachgerichte Normenkontrollverfahren, weil sie der Überzeugung sind, dass das Abstammungsrecht rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern aus queeren Familien verletzt. Zusätzlich liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einer betroffenen Familie vor. Insgesamt sind damit acht Verfahren anhängig – doch das höchste Gericht hat bislang keine Entscheidung getroffen. Stattdessen verweist es auf die angekündigte Reform des Familien- und Abstammungsrechts. 

Dabei herrscht seit Jahren politischer Konsens darüber, dass diese rechtliche Diskriminierung beendet werden muss. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde angekündigt, Familienpolitik am Wohl des Kindes auszurichten. Aus unserer Sicht ist klar: Eine rasche Reform des Abstammungsrechts ist aus Gründen des Kindeswohls und der Gleichstellung längst überfällig.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 25.06.2025

Protest von 200.000 Menschen

Nach dem Rückzug der Telekom aus Diversity-Programmen in den USA  haben mehr als 200.000 Menschen innerhalb weniger Tage den Appell „Telekom vs. Trump: Vielfalt verteidigen!“ unterzeichnet. Sie fordern von Telekom-Chef Tim Höttges, die in den USA gestrichenen Programme zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion wieder aufzunehmen und sich öffentlich gegen diskriminierende Aussagen der Trump-Regierung zu stellen. Der Appell wurde von der Kampagnen-Organisation Campact gemeinsam mit CSD Deutschland e.V. und LSVD – Verband Queere Vielfalt am vergangenen Freitag gestartet. 

Unter dem Druck der neuen US-Regierung hat die Telekom angekündigt, den Großteil ihrer Anti-Diskriminierungs-Programme in den USA teils zurückzufahren oder gar einzustellen. Das steht in starkem Kontrast zum Auftreten in Deutschland. Hier versucht der  Konzern sich weiterhin als vielfältig und queerfreundlich zu geben – beispielsweise durch die Unterstützung verschiedener CSD-Demonstrationen in deutschen Städten. 

Till Facius, Campaigner bei Campact e.V.: „Die Menschen erwarten von der Telekom, dass sie demokratische Werte auch international verteidigt. Wer sich in Deutschland als Verfechter der Vielfalt inszeniert, darf nicht in den USA vor Trump kapitulieren. Der Konzern muss jetzt beweisen, dass Vielfalt und Gleichberechtigung für sie mehr sind als nur Marketing-Instrumente. ”

Ronald Zinke Tiemann, Vorstand CSD Deutschland e.V.: “Wir stehen als bundesweite CSDs geschlossen gegen den Rechtsruck – für Sichtbarkeit, Solidarität und eine wehrhafte Demokratie. Wenn Queersein wieder angegriffen wird, ist Wegschauen keine Option – wir stellen uns dem Hass entschlossen entgegen.”

Julia Monro, Bundesvorstand LSVD – Verband Queere Vielfalt: “In der Krise offenbart sich der Charakter. Es ist erschütternd, mit welcher Geschwindigkeit Bekenntnisse zu Menschenrechten in stürmischen Zeiten geopfert werden. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und braucht jetzt Haltung und eine Reflexion der eigenen Werte. Unternehmen als gesellschaftliche Akteur*innen tragen Verantwortung!”

Die vollständigen Forderungen und weitere Informationen zum Appell finden Sie unter: https://aktion.campact.de/menschenrechte/telekom-streicht-diversitaet/teilnehmen

Weiterlesen:

Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 17.06.2025

Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei.
Gemeinsam mit Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Thomas Wasilewski, Bürgergeldbeziehender und Ehrenamtlicher bei der Tafel, stellte sie die Studie heute morgen in der Bundespressekonferenz vor.

1: Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste

Der Regelsatz von monatlich 563 € reicht laut großer Mehrheit der Befragten (72 %) nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen. Selbst Grundbedürfnisse werden nicht ausreichend erfüllt: Nur jeder Zweite gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden; insbesondere Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder auf Essen (54 %). 28% machen sich sogar Sorgen, obdachlos zu werden.

2: Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann

Der Wunsch, vom Bürgergeld unabhängig zu werden, ist stark ausgeprägt (74 %). Jedoch sind
nur Wenige zuversichtlich, dass sie auch eine Stelle finden werden, mit der sie den Bürgergeldbezug beenden können (26 %). Neben Hindernissen auf der individuellen und strukturellen Ebene werden die Jobcenter bei der Arbeitssuche nur als bedingt hilfreich wahrgenommen.

3: Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen

Gesellschaftliches Stigma und Scham sind unter den Befragten sehr präsent. Nur 12 % fühlen sich der Gesellschaft zugehörig und 42 % geben an, dass sie sich schämen, Bürgergeld zu beziehen. Die Mehrheit der Befragten (72 %) hat Angst vor weiteren Verschärfungen im Bürgergeld: Insbesondere die mögliche Wiedereinführung eines vollständigen Leistungsentzugs wird von den Befragten als akut  existenzgefährdend beschrieben.

Auch Thomas Wasilewski, der mit seiner Familie Bürgergeld bezieht, übt massive Kritik am jetzigen Bürgergeld-System: „Unser Leben findet in ständiger Unsicherheit statt. Es reicht kaum für die nötigsten Nahrungsmittel und auch der Schulalltag ist dadurch für unsere Kinder besonders schwer. Diese Stimme im Kopf ist immer präsent: Wie soll es morgen weitergehen? Das zerfrisst die Seele. Es ist  unerträglich zu erleben, wie meine Söhne leiden, weil ihnen das Allernötigste fehlt.” Marcel Fratzscher (DIW) betonte: „Das Bürgergeld muss so  ausgestaltet sein, dass es die Teilhabe aller betroffenen Menschen gewährleistet. Eine Kürzung der Leistungen ist kontraproduktiv, nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für Unternehmen, Gesellschaft und Sozialstaat, da dies die Arbeitsaufnahme erschweren und nicht verbessern würde. Politik und Wirtschaft müssen mehr und nicht weniger in Menschen mit Bürgergeld investieren.“

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt.

Für die Umfrage wurden 1.014 Bürgergeldbeziehende zwischen 18 und 67 Jahren über ein Online-Access-Panel befragt. Durch eine abschließende soziodemografische Gewichtung auf Basis der amtlichen Statistiken sind die Daten geeignet, um Aussagen über die Grundgesamtheit der Bürgergeldbeziehenden in Deutschland zu treffen.

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

Quelle: Pressemitteilung Sanktionsfrei e.V. vom 23.06.2025

  • Bentele: „Debatte um Kita-Schließungen verunsichert viele Eltern“
  • VdK fordert deutliche Anstrengungen von Kommunen und Ländern

In der aktuellen Diskussion über drohende Kita-Schließungen warnt VdK-Präsidentin Verena Bentele vor den langfristigen Folgen:
 
„Nach jahrelangem Ringen um ausreichend Kitaplätze droht einigen Kitas in den ostdeutschen Bundesländern nun aufgrund rückläufiger Kinderzahlen das Aus. Bundesfamilienministerin Karin Prien verweist hierzu auf unterschiedliche Problemlagen zwischen den westdeutschen Flächenländern und den ostdeutschen Ländern. Sie erwägt, Kita-Mitarbeitende über Weiterbildungen in anderen Bereichen einzusetzen. Doch eine solche kurzfristige Reaktion birgt Risiken: Wenn Kitas geschlossen und Fachkräfte dauerhaft in andere Bereiche überführt werden, könnte in einigen Jahren erneut ein Mangel an Betreuungsplätzen entstehen. Langfristig braucht es überall ausreichend Kitas – in Ost- wie in Westdeutschland, wo es nach wie vor zu wenige Kitaplätze gibt. Hier sind deutliche Anstrengungen der Kommunen und Länder erforderlich, um die Bedarfe zu decken.

Die aktuelle Debatte um Kita-Schließungen verunsichert all diejenigen Eltern, deren berufliche Existenz von der sicheren Tagesbetreuung ihrer Kinder abhängt. Insbesondere Alleinerziehende sind aufgrund fehlender Kinderbetreuung häufig von Armut bedroht. Außerdem haben Kinder ein gesetzlich verankertes Recht auf die Betreuung und Förderung in Kitas, das in ganz Deutschland garantiert sein muss.

Der VdK fordert daher eine flächendeckende Absicherung und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für Kinder. Die Betreuungsangebote müssen qualitativ und quantitativ angemessen, bezahlbar und für Kinder mit Behinderung barrierefrei sein. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer langfristigen Strategie, die sowohl die demografischen Herausforderungen berücksichtigt als auch den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung fördert. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu einer guten Betreuung haben.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Juli 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wurde zum 1. Januar 2005 im Zuge des Zuwanderungsgesetzes aus der Taufe gehoben. 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, das 20-jährige Bestehen der MBE mit uns in einer Fachveranstaltung zu begehen.

20 Jahre MBE – Ein Bundesprogramm mit Wirkung vor Ort

1. Juli 2025, 10.30 – 13.00,

Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin

https://www.hotel-dietrich-bonhoeffer.de/

Das DeZIM-Institut wird erstmals seine Studie im Auftrag des Haushaltsausschusses des Bundetags zur Evaluation der MBE präsentieren. Wir werfen einen Blick zurück auf den Werdegang des Bundesprogramms und wagen mit einem Podium zu seinen Perspektiven einen Blick nach vorn.

Anbei finden Sie das Programm. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis zum 23. Juni 2025 unter Veranstaltung der Trägerverbände zu 20 Jahren MBE.

Informationen zur MBE finden Sie hier: www.migrationsberatung.org

Sonderseite zu 20 Jahren MBE: https://www.migrationsberatung.org/de/20JahreMBE

Termin: 08. Juli 2025

Veranstalter: Sozialverband Deutschland SoVD und ver.di Bundesvorstand

Ort: Berlin / Hyprid

Anlässlich der nunmehr 20. Frauen-Alterssicherungskonferenz wollen sich ver.di und der SoVD mit den Vorstellungen und Positionen der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD zur Alterssicherung und zur Sorgearbeit auseinandersetzen.

Anlass für uns zu diskutieren:

  • Wie bewerten wir die Eckpunkte zur Alterssicherung aus frauenpolitischer Sicht?
  • Was kommt neben der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Gleichbehandlung bei der
    Mütterrente und dem Beibehalten der „Rente ab 63“ auf uns zu?
  • Wie kann die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden?
  • Wie werden die Rahmenbedingungen für Menschen mit Sorgeverantwortung verbessert?
  • Was will die neue Koalition gegen Altersarmut gerade von Frauen tun?

Die Veranstaltung wird in Präsenz in Berlin und als Live-Stream durchgeführt.

Dazu wird herzlich eingeladen.

Anmeldungen für eine Teilnahme in Präsenz in Berlin bitte über den Link KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten.

Als Live-Stream können alle Interessierten die Veranstaltung ohne Anmeldung auf unserer
Webseite über www.frauen.verdi.de verfolgen und im Chat diskutieren.

Termin: 15. Juli 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Mit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 sollten Zugangshürden zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassend abgebaut und die Inanspruchnahme durch einkommensschwache Familien deutlich verbessert werden. Tatsächlich zeigt sich aber, dass heute vor allem die Kommunen und Jobcenter Zugangshürden aufrechterhalten und teilweise sogar noch ausgebaut haben.

Im Fokus stehen Bürokratielasten wie Antragsverfahren, die in den BuT-Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene implementiert werden.

Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Vollerhebung der Ruhr-Universität Bochum zu den BuT-Verwaltungsverfahren und Bewilligungspolitiken am Beispiel der Ruhrgebietskommunen. Mit den Teilnehmenden sollen auf dieser Grundlage exemplarisch Ideen diskutiert werden, wie die Inanspruchnahme der Leistungen auch bundesweit erhöht werden kann.  

An der Veranstaltung wirkt mit:
Philipp Gräfe ist Politik- und Verwaltungswissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum. Zusammen mit Prof. Dr. Jörg Bogumil ist er Autor der Studie „Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe“ (Online frei verfügbar unter https://doi.org/10.46586/rub.zefir.409)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

WEITERE INFORMATIONEN

Psychisch krank zu sein, reicht nicht. Wer als junger Mensch Therapie braucht, muss erst die Zustimmung der Eltern einholen – auch wenn er oder sie reif genug ist, selbst zu verstehen, was hilft.

Klingt absurd? Ist es auch. Und für viele Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben oder deren Eltern sich zerstritten haben, bittere Realität.

Wir finden: Wer leidet und versteht, was Therapie ist, soll auch Hilfe bekommen – ohne bürokratischen Hürdenlauf.

Was ist das Problem?

Derzeit ist der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung für Kinder und Jugendliche erheblich eingeschränkt, denn sie brauchen dafür die Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten. Diese Genehmigung sollte nicht zur Hürde werden, denn wer leidet, möchte schnell Hilfe.

Was fordern wir?

Der Kinder- und Jugendrat des SOS-Kinderdorf e.V. kennt dieses Problem aus eigener Betroffenheit. Auf die Initiative der Mitglieder des Kinder- und Jugendrats reichen wir nun eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Dabei fordern wir:

Kinder und Jugendliche, sollen in Zukunft selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen – wenn sie die nötige Einsicht und Reife besitzen. In schwierigen oder gar gefährdeten Lebenslagen darf dringend benötigte Hilfe nicht daran scheitern, dass eine elterliche Zustimmung fehlt.

Mehr Infos und der Link zur Petition:

https://www.sos-kinderdorf.de/ueber-uns/politische-arbeit/petition-selbstbestimmte-therapie-fuer-jugendliche?utm_source=redirect&utm_medium=petition

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 05/2025

AUS DEM ZFF

Zum Arbeitsstart der neuen Bundesregierung äußert sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen zum Koalitionsvertrag: Die Regierung hat sich gleichstellungs-, familien- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt, die das Bündnis begrüßt. Während einige der geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, widersprechen andere der Zielsetzung grundsätzlich.

Im Lebensverlauf Sorgeverantwortung zu übernehmen, ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies gilt zumindest für Frauen, die nach wie vor den Hauptteil unbezahlter Sorgearbeit schultern, zu Lasten ihrer Gesundheit, ihres Wohlbefindens, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer ökonomischen Eigenständigkeit bis ins Alter. Langjährig pflegende Frauen und alleinerziehende Mütter und ihre Kinder haben ein sehr hohes Armutsrisiko, das oftmals aus der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit resultiert.

„Angesichts dieser Lebensrealitäten begrüßen wir die Zielsetzung von CDU, CSU und SPD, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als zentrales Anliegen ihrer gesamten Regierungsarbeit zu definieren, Familien in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen stärken zu wollen“, so die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Für die Beseitigung struktureller Benachteiligungen und für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entscheidend. Die von der Koalition angestrebte Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen kann ohne die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit nicht gelingen.

Das Bündnis begrüßt, dass die Koalitionspartner die faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit als eigenständige Zielsetzung formulieren: „Die relevanten Vorhaben des Koalitionsvertrages sind jedoch größtenteils wenig konkret formuliert, ihre Ausgestaltung bleibt vage. Es kommt nun entscheidend darauf an, diese Zielsetzung mit passenden Maßnahmen und ausreichenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen. Prüfaufträge allein ändern nichts. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die notwendigen Maßnahmen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit priorisiert werden.“

Als grundsätzlich positiv bewertet das Bündnis die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die erweiterten und flexibleren Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige, die mögliche Einführung eines Familienpflegegeldes, das Vorhaben des Familienbudgets für sogenannte „Alltagshelfer“ und die geplante Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Weitere begrüßenswerte Zielsetzungen wie die Unterstützung für Familien nach der Geburt bedürfen dringend der Konkretisierung.

Für problematisch hingegen hält das Bündnis die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einführung von steuerlichen Anreizen für Überstunden. Das Bündnis bedauert, dass sich weitere Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur fairen Verteilung von Sorgearbeit leisten könnten, wie beispielweise die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und die Überwindung des Ehegattensplittings zugunsten der Individualbesteuerung, nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden.

Die ausführliche Bewertung des Koalitionsvertrages ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.05.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. zeichnet den Appell „Familien gehören zusammen“ von Save the Children mit. Familien auf der Flucht werden durch politische Entscheidungen systematisch auseinandergerissen. Der Familiennachzug, gerade für subsidiär Schutzberechtigte, ist eingeschränkt, langsam und voller Hürden. Leidtragende sind vor allem Kinder und ihre Bezugspersonen, die unter traumatischen Trennungen und rechtlichen Unsicherheiten leiden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Der Familiennachzug ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht. Wer Trennungen duldet oder aktiv verlängert, gefährdet das Kindeswohl und zwingt insbesondere Frauen und Kinder in lebensbedrohliche Situationen. Familie-Sein muss ermöglicht werden – nicht verhindert. Für uns ist klar: Familien gehören zusammen, und zwar unabhängig von Herkunft, Aufenthalts- oder Schutzstatus.“

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken – unabhängig von rechtlichen Kategorien, Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Zum Internationalen Tag der Familie fordern wir: Dieses Familienverständnis muss auch migrationspolitisch anerkannt und gestärkt werden.

Mit dem Appell „Familien gehören zusammen“ fordert Save the Children gemeinsam mit 30 Organisationen ein Umdenken in der Asyl- und Familienpolitik. Der Familiennachzug muss menschenrechtskonform ausgestaltet und vereinfacht werden.

Unterzeichnende Organisationen:

Amnesty International Deutschland e.V.

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

AWO Bundesverband e.V.

AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW

BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

Der Paritätische Gesamtverband

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Diakonie Deutschland

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland

ECPAT Deutschland e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V.

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Kindernothilfe e.V.

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

MINA – Leben in Vielfalt e.V.

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)  

Plan International Deutschland

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft

Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zentrum ÜBERLEBEN

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2025

Zwei Figuren, eine nutzt einen Rollstuhl und einen Laptop, die andere zeigt auf ein Brett an der Wand mit Notizzetteln und einer Glühbirne. Text: Pflege in Familien – Solidargemeinschaftliche Verantwortung statt privater Bürde. Positionspapier.

Das Zukunftsforum Familie e. V. veröffentlicht am heutigen Internationalen Tag der Pflege ein Positionspapier, das eine Pflegepolitik fordert, die Selbstbestimmung durchsetzt, Geschlechtergerechtigkeit erringt und Inklusion stärkt. Millionen Menschen in Deutschland pflegen Zu- und Angehörige. Als größte unbezahlte Pflegeeinrichtung Deutschlands werden informell Pflegende von der Politik bislang weitgehend ignoriert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. erklärt:

„Die Missstände in der informellen Pflege sind kein Nebenschauplatz, sondern ein strukturelles Gerechtigkeitsthema. Derzeit tragen vor allem Frauen in Familien die Lasten dieses Systems – unbezahlt, ungeschützt und politisch marginalisiert. Unser Papier zeigt: Es braucht verbindliche Strukturen, die Selbstbestimmung ermöglichen, Geschlechtergerechtigkeit schaffen und Pflege verlässlich absichern. Nur so kann unsere Gesellschaft dem demografischen Wandeln solidarisch begegnen.

In einer Zeit, in der sich die neu gebildete Bundesregierung halbherzige Reformkosmetik in den Koalitionsvertrag schreibt, macht das ZFF Druck: Pflegepolitik darf nicht länger an Menschen mit Pflegeverantwortung und Pflegebedarf vorbeiregieren. Es braucht solidargemeinschaftliche Verantwortung und mutiges politisches Handeln.“

Das neue Positionspapier des ZFF formuliert sieben politische Forderungen mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung dieser:

  1. Selbstbestimmung durchsetzen
  2. Inklusion stärken
  3. Geschlechtergerechtigkeit erringen
  4. Solidarität verwirklichen
  5. Zugänglichkeit erleichtern
  6. Pflege maßschneidern
  7. Sozialversicherungen reformieren

Hintergrund: Der Tag der Pflege gehört den beruflich Pflegenden, doch Pflege endet nicht am Rand der Profession. Viele beruflich Pflegende übernehmen zusätzlich private Pflegeverantwortung oder werden aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst pflegebedürftig. Wir blicken auf ein System, das Fürsorge zur Überforderung werden lässt.

Professionelle und informelle Pflege müssen als zusammenhängende Verantwortung gedacht und politisch abgesichert werden. Es braucht strukturelle Entlastung.

Unsere Positionspapiere

Direktdownload

Pressekontakt

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.05.2025

Zitat von Britta Altenkamp begleitet von einem Foto von ihr

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), ergänzt:

„Mit diesem Koalitionsvertrag wird es kaum gelingen, Armut wirksam zu bekämpfen – und Verantwortung übernimmt man damit auch nicht. Nicht für die Kinder, die in Armut aufwachsen. Nicht für die Familien, die täglich kämpfen: gegen Ausgrenzung, gegen Mangel, gegen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Was es jetzt kurzfristig braucht, ist Mut, klare Entscheidungen und ein deutliches ‚Mehr‘ für armutsbetroffene Menschen: mehr Geld, mehr Teilhabe, einfachere Zugänge zu Leistungen. Vor allem aber braucht es eine Politik, die armutsbetroffene Kinder und ihre Familien endlich sieht – und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres Leben gibt.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.04.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erkennt im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einige wichtige familien-, sozial- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Besonders begrüßen wir die angekündigten Weiterentwicklungen beim Elterngeld. Dennoch zeigt sich, dass viele Vorhaben des Koalitionsvertrags hinter notwendigen Maßnahmen zurückbleiben: Viele gute Ansätze der letzten Legislaturperiode werden nicht weiterverfolgt oder nur zögerlich angegangen, gleichzeitig sind neue Impulse rar. Besonders kritisch sehen wir den Rückbau wichtiger sozial- und migrationspolitischer Errungenschaften.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: 

„Verantwortung übernimmt man nicht mit angezogener Handbremse oder im Rückwärtsgang – eine zukunftsfähige Familienpolitik sieht anders aus. Es braucht jetzt entschlossene Schritte und eine Politik, die die Lebensrealitäten aller Familien, die hier leben, ernst nimmt und sie nachhaltig stärkt.

Gleichwohl sehen wir im Koalitionsvertrag wenige Lichtblicke – etwa bei der Reform des Elterngeldes und dem verbesserten Schutz vor Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Auch die geplante hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist ein Schritt in die richtige Richtung für Alleinerziehende.

Doch große Reformen bleiben aus – insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe um 5 Euro ist kaum mehr als Symbolpolitik. Und ohne eine grundlegende Neuberechnung des Existenzminimums bleibt auch die angekündigte Reform des Kinderzuschlags weitgehend wirkungslos. Wenn zudem sozialpolitische Errungenschaften der letzten Jahre rückgängig gemacht werden, geraten viele Familien weiter unter Druck. Auch das Aussetzen des Familiennachzugs kritisieren wir scharf. Das können wir so nicht hinnehmen!

Wo bleiben darüber hinaus die dringend nötigen Verbesserungen für pflegende An- und Zugehörige? Wo die Anerkennung vielfältiger Familienformen – etwa im Abstammungsrecht? Wo bleibt die Stärkung reproduktiver Rechte? Diese Leerstellen sind kein Zufall – sie sind Ausdruck politischer Prioritäten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2025

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die im Koalitionsvertrag angekündigte Absicht, die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie zu fördern. Allerdings bleibt die zukünftige Bundesregierung in ihren Plänen unzureichend, da sie eine entscheidende Maßnahme zur Demokratiebeteiligung völlig ausblendet: das Wahlrecht.

„Die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei Bundestagswahlen ist der direkteste und wirksamste Weg, jungen Menschen eine gleichwertige Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Minister a.D. „Es ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie thematisiert. Doch die zentrale Frage, wie junge Menschen wirklich in den politischen Prozess eingebunden werden können, bleibt unbeantwortet.“

Das Wahlrecht ab 18 Jahren schließt Millionen junger Bundesbürger nach wie vor vom aktiven Wahlrecht aus und verwehrt ihnen die Mitbestimmung über die Zukunft unseres Landes. Das hat zur Folge, dass sich unsere Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Generation orientiert.

Der Wahlausschluss von 14 Millionen minderjährigen Bundesbürgern hat zwangsläufig Konsequenzen für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft, Politik und Kultur sowie das Vertrauen in unsere Demokratie selbst.

Der DFV fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Das würde dazu führen, dass alle Jahrgänge in unserer Demokratie von Anfang an berücksichtigt werden würden: Vom 17-Jährigen bis zum Baby. Und so lange Kinder nicht selbst wählen können, sollen Eltern für ihre Kinder im Einklang mit der bereits im Grundgesetz verankerten Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 1 GG wählen dürfen.

„Wir können von den kommenden Generationen nicht erwarten, dass sie Verantwortung für ihre Gesellschaft übernehmen, wenn wir ihnen die Möglichkeit zur Mitbestimmung verweigern. Das Wahlrecht muss ein universelles Recht sein, das allen Bundesbürgern – unabhängig vom Alter – zugänglich ist“, so Zeh.

Weitere Informationen:

Kampagnen-Webseite „Wahlrecht.jetzt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner neuen Bundesregierung zum Amtsantritt und hat zu diesem Anlass eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. Der djb hat bereits in seiner Kurzstellungnahme vom 14. April 2025 erste gleichstellungspolitische Bewertungen abgegeben – heute gibt er der neuen Bundesregierung eine vertiefte Analyse an die Hand. Fest steht: Die neue Regierung wird sich an ihren eigenen Versprechen messen lassen müssen. „Wir erwarten ein ernsthaftes Engagement für Gleichstellung von der neuen Bundesregierung. Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss als Querschnittsaufgabe konsequent umgesetzt werden“, fordert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar. Der djb appelliert an die neue Bundesregierung, ihre Verantwortung umfassend wahrzunehmen. Verdeutlicht am Beispiel des Familienrechts: „Wer – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Diskriminierung von queeren Personen beenden will und ein am Kindeswohl orientiertes Familienrecht anstrebt, muss zwingend das Abstammungsrecht reformieren“, so Dr. Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der djb erkennt an, dass die Koalition institutionelle Stärkungen der Gleichstellungspolitik plant. Gleichzeitig fehlt es an einem umfassenden Ansatz, der Geschlechtergerechtigkeit als zentralen Auftrag der Verfassung begreift. Auch in der Digitalpolitik bleiben viele Fragen offen: Wie sollen Daten gerecht gestaltet, digitale Gewalt wirksam bekämpft und geschlechterbezogene Diskriminierung bei digitalen Anwendungen verhindert werden? „Digitalisierung ist mehr als Internetwirtschaft und Online-Anträge in der Verwaltung. Eine moderne Digitalpolitik muss Genderperspektiven systematisch einbeziehen“, betont Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.05.2025

Vorhaben der Koalitionäre reichen für zukunftsweisende Familienpolitik nicht aus

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Familien Unterstützung beim täglichen Balanceakt zwischen Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Pflege in Aussicht stellt. Mit der Formulierung „Leistungsträger und ihre Familien“ in der Präambel machen die Koalitionsparteien deutlich, dass Leistung nicht nur im Berufsleben, sondern ebenso im familiären Kontext Anerkennung und Respekt verdient.

Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungskrise

„Die geplanten Investitionen in Kitas und Schulen sind dringend notwendig, um Eltern gleicher­maßen verlässliche Betreuung und ihren Kindern adäquate Bildungschancen zu ermöglichen. Gut, dass die Umsetzung unserer zentralen Forderung so deutlich im Koalitionsvertrag benannt wird“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Eltern werden den Erfolg aller Maßnahmen daran messen, ob für die Betreuungs- und Bildungsbedarfe ihrer Kinder die gesamte Infrastruktur in ausreichendem Maße und in guter Qualität zur Verfügung steht.“

Positiv nimmt die eaf zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit der Qualitäts­entwicklung und der Fachkräftegewinnung gesehen wird. Auch den Einsatz multiprofessioneller Teams unterstützt die eaf, denn diese ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Das Festhalten am Ganztagsausbau ist notwendig. Bedenklich stimmt dagegen, dass der Rechtsanspruch lediglich perspektivisch mit einer Qualitätsentwicklung verbunden sein soll.

Zeit für Familie, gerechte Verteilung von Sorgearbeit in der Familie

Die eaf begrüßt das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel einer faireren Verteilung von unbezahlter Arbeit in der Familie und die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung durch erhöhte Lohnersatzraten und einen Ausbau der nicht übertragbaren Partnermonate unterstützt die eaf, lehnt aber eine Umsetzung durch bloße Umverteilung innerhalb der bestehenden 14 Elterngeldmonate ab. Denn dies wäre faktisch für die Mehrzahl der Mütter, die 12 Monate Elternzeit nehmen wollen, eine Kürzung. Die eaf befürwortet eine Ausweitung der nicht übertragbaren Partnermonate auf ein frei aufteilbares Modell von 6+6+6 Monaten, die den Status Quo einer möglichen Höchstbezugsdauer von einem Jahr für einen Elternteil beibehält.

In der Rushour des Lebens brauchen Familien zusätzliche Entlastung und zeitlichen Spielraum aber nicht noch mehr ökonomischen Druck. Hier vermisst die eaf zusätzliche zeitpolitische Angebote in der Zeit zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes, beispielsweise in Form einer von der eaf vorgeschlagenen Dynamischen Familienarbeitszeit. Trotz der erklärten Absicht, Familien nach der Geburt besonders zu unterstützen, findet die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise keine Erwähnung.

Finanzielle Situation von Familien verbessern

Die Koalitionsparteien erkennen zu Recht, dass soziale Leistungen oft komplex, wenig lebenslagenorientiert und unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn Leistungen vereinfacht, gebündelt und unkompliziert abrufbar wären, wäre für Familien bereits viel gewonnen. Die eaf begrüßt auch ausdrücklich Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem – etwa die künftig nur noch hälftige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Es fehlt jedoch die dringend notwendige Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Aus Sicht der eaf ist dies eine unabdingbare Grundlage für angemessene Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.

Gewaltschutz und Familienrecht

Die eaf begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings bleibt vieles unkonkret, insbesondere in welcher Form eine Verankerung des Gewalt­schutzes im Familien- und Familienverfahrensrecht zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die kommende Regierung mithilfe der konkreten und angedeuteten Maßnahmen im Koalitionsvertrag eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention realisieren wird. Die eaf begrüßt, dass künftige Änderungen des Unterhaltsrechts nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen soll. Hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Familienförderung und Familienbildung

Die eaf begrüßt, dass Familienzentren und andere Einrichtungen der Familienbildung explizit als Adressaten für Investitionen im Kinder- und Jugendplan benannt werden. Dennoch fehlt eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung sowie deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag.

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 14.04.2025

Neue Regierung sollte gegen Armut und Geschlechterungleichheit vorgehen

  • Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme in Verbindung mit der strukturellen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führt dazu, dass viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen sind, insbesondere Alleinerziehende und ältere Frauen.
  • Im drittreichsten Land der Welt klafft nach wie vor eine große Lücke zwischen der Höhe der gewährten Sozialleistungen und der Armutsrisikogrenze.
  • Die an den Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien sollten der Stärkung der sozialen Sicherung und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.

(Berlin, 24. März 2025) – Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme und die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass viele Menschen in Deutschland in einem Ausmaß von Armut betroffen sind, das ihre Menschenrechte verletzt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Bekämpfung dieses Problems sollte für die politischen Parteien, die über die Bildung der nächsten Regierungskoalition verhandeln, ganz oben auf der Agenda stehen.

Der 89-seitige Bericht Es zerreißt einen“: Armut und Geschlecht im deutschen Sozialstaat“ dokumentiert die zunehmende Armut und das Versagen des deutschen Sozialsystems, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für viele Menschen zu gewährleisten. Der Mangel an angemessener Unterstützung betrifft vor allem alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern und ältere alleinstehende Frauen mit geringem Einkommen.

„Deutschland hat ein Armutsproblem und insbesondere ein Frauenarmutsproblem, obwohl es die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist“, sagte Kartik Raj, Senior Researcher für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Parteien in den Koalitionsgesprächen sollten der Stärkung des sozialen Schutzes und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.“

Human Rights Watch befragte 62 Personen in ganz Deutschland, die Erfahrungen mit einem Leben mit geringem Einkommen gemacht haben, führte Gruppendiskussionen mit Alleinerziehenden durch und sprach mit mehr als 20 Nichtregierungsgruppen, kommunalen Organisationen und Mitarbeitenden der Tafeln in 10 Bundesländern. Human Rights Watch analysierte zudem offizielle Daten und bezog die Ergebnisse mehrerer Studien nationaler Einrichtungen und Organisationen mit ein.

Die jüngsten offiziellen Statistiken zeigen, dass 14,4 Prozent der deutschen Bevölkerung (12,1 Millionen Menschen) gemessen an ihrem Einkommen in Armut leben. Die Regierung stuft zwei von fünf deutschen Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil als „armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht“ ein und berücksichtigt eine breitere EU-weite Definition von Armut, die auch Arbeitslosigkeit und materielle Entbehrung umfasst.

Mehr als 18 Prozent der Menschen ab 65 Jahren sind ebenfalls von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei ältere Frauen einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Ein Grund dafür ist, dass die Jahre der Kindererziehung oder der Pflege unbezahlt sind und bei der Rentenberechnung nicht in gleichem Maße als Arbeit angerechnet werden. Außerdem machen Frauen zwei Drittel der 3,8 Millionen Menschen aus, die in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen wie Midi- oder Minijobs arbeiten. Dies führt zu geringeren Rentenbeiträgen und somit später auch zu niedrigeren Renten. Selbst eine Grundrenten reicht nicht aus, um die Betroffenen über die Armutsgrenze zu bringen.

Viele der befragten Personen berichteten, dass sie kaum ausreichend Geld für Lebensmittel, Strom, Warmwasser, Wohnraum sowie Haushaltsreparaturen oder Gesundheits- und Bildungskosten hatten. Die drastische Inflation bei Energie und vielen Grundnahrungsmitteln in den Jahren 2022 und 2023 hat diese Probleme noch verschärft.

Eine 71-jährige Frau, die allein in einer Stadt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen lebt, sagte: „Ich bin Rentnerin, die Unterstützung durch den Staat reicht einfach nicht aus. Das Leben ist teuer. Zu Hause lege ich mich unter eine Decke und trinke Tee, Kaffee oder Suppe, um mich warm zu halten. Viel mehr kann ich nicht tun.“

Als die damalige Regierungskoalition Ende 2021 ihr Amt antrat, erkannte sie die Unzulänglichkeiten des 2005 eingeführten Arbeitslosengeldes II bzw. Hartz IV, sowie die Grenzen des Kindergeldes bei der Armutsbekämpfung. Als Reaktion darauf führte sie das Bürgergeld ein, das einige Verbesserungen bot.

Sie hat jedoch ein einjähriges Moratorium für die Einbehaltung von Sozialleistungen (ausgenommen Wohn- und Heizkosten) für Personen, welche die Anforderungen für die Arbeitssuche nicht erfüllten und eine Bonuszahlung für Arbeitsuchende, die eine berufliche Weiterbildung absolvierten, fast unmittelbar nach Einführung wieder zurückgenommen. Ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung scheiterten an der Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern und schließlich am Bruch der Koalition Ende 2024.

In der Zwischenzeit hat die scheidende Regierung nur begrenzte Fortschritte bei der Beseitigung der tiefgreifenden strukturellen Faktoren gemacht, die der Diskrepanz zwischen der geleisteten Arbeit und dem Verdienst von Frauen sowie dem geschlechtsspezifischen Rentengefälle zugrundliegen. Zudem hat sie Zeiten eingeschränkter Beschäftigung aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten bei der Berechnung der Rentenbeiträge nicht angemessen berücksichtigt.

Eine 42-jährige alleinerziehende, berufstätige Mutter von drei Kindern aus dem ländlichen Sachsen sagte: „Ich kann es mir nicht leisten, meine Kinder gesund zu ernähren. Es ist ein bitteres Gefühl, wenn man am Ende des Monats nur noch Brot und Butter hat … Es zerreißt einen.“

Human Rights Watch fand heraus, dass nach Berücksichtigung der Wohnkosten große Lücken zwischen der Höhe des Bürgergeldes und der Armutsrisikogrenze bestehen. So erhält beispielsweise ein Haushalt mit einem/einer Alleinerziehenden und zwei Kindern 1.198 Euro an Sozialleistungen, während die Armutsgrenze bei 1.626 Euro liegt. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent. Die Lücke für eine*n alleinstehende*n Erwachsene*n beträgt 51 Prozent.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Menschenrechte auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, die in internationalen Verträgen verankert sind, denen Deutschland beigetreten ist. Entsprechende Abkommen, Standards und Leitlinien zur sozialen Sicherheit von UN- und europäischen Menschenrechtsorganen enthalten Anforderungen an die Angemessenheit von Sozialleistungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Rechtsprechung zum Prinzip des Existenzminimums entwickelt, das für ein menschenwürdiges Leben erforderlich ist. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass allen Menschen zumindest so viel von ihrem Einkommen bleibt, dass sie ihre notwendigen Lebenshaltungskosten decken können und ihnen ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet wird. Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht ausreicht, um Deutschlands völker- und verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die neue Bundesregierung sollte dies dringend in Angriff nehmen.

Human Rights Watch hat seine Forschungsergebnisse mit den zuständigen Bundesministerien geteilt, deren Antworten in dem Bericht zusammengefasst sind.

Die erste Runde der Koalitionsgespräche deutet darauf hin, dass sich die Parteien, die wahrscheinlich die nächste Regierung bilden werden, grundsätzlich darauf geeinigt haben, die sog. Schuldenbremse zu lockern, um eine Erhöhung der Ausgaben zu ermöglichen, hierbei jedoch den Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur Vorrang einzuräumen, während bei der sozialen Sicherheit Kürzungen drohen.

„Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit ist in internationalen Verträgen festgeschrieben, welche Deutschland unterzeichnet hat. Der Sozialstaat und das Existenzminimum sind zentrale deutsche Verfassungsprinzipien“, sagte Raj. „Die neue Regierung sollte anerkennen, dass ein starker Sozialstaat, der alle in der Gesellschaft unterstützt, wesentlich zu Deutschlands Sicherheit insgesamt beiträgt.“

Quelle: Pressemitteilung Human Rights Watch vom 24.03.2025

  • Sozialverband VdK kritisiert, dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung abschreibt und auch Kinder mit Behinderung nicht im Blick hat
  • Bentele: „Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden“

VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Koalitionsvertrag zu wenig Mut für tiefgreifende Veränderungen im Bereich Familie und Kinder:

„Dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung völlig abgeschrieben hat, ist für die mehr als drei Millionen Kinder, die in Armut leben, eine furchtbare Nachricht. Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, hätte es diesen Systemwandel dringend gebraucht. Stattdessen wird es nur minimale Veränderungen geben, die kaum einen Effekt haben dürften. Arme Kinder werden arm bleiben. Ihre Chancen, es als Erwachsene aus der Armut zu schaffen, bleiben gering.

Ebenso von der neuen Regierung völlig vergessen werden Kinder mit Behinderung. Sie tauchen namentlich nicht einmal im Koalitionsvertrag auf. Das reicht nicht, liebe Koalitionäre! Wo sind eure Ideen für eine inklusive Bildung, für fest etablierte Ansprechpersonen zur Unterstützung und Beratung von Familien mit behinderten Kindern und für einen Bürokratie-Abbau, damit mehr Familien an Hilfe kommen?

Viel zu unkonkret bleibt die angehende Regierung auch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier braucht es deutlich mehr Lösungsvorschläge, zum Beispiel wie Frauenarmut besser bekämpft und Sorgearbeit besser verteilt werden kann. Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden. Immerhin: Beim Elterngeld soll es mehr Anreize für mehr Väterbeteiligung, höhere Lohnersatzraten und einen höheren Mindest- und Höchstbetrag geben.

Auch den Ausbau von Mutter-Kind-Kliniken unterstützt der VdK, fordert aber, dass alle Kliniken barrierefrei und inklusiv ausgestaltet werden. Denn gerade Mütter von pflegebedürftigen Kindern kommen oft an die Grenze ihrer Kräfte und brauchen Erholung. Leider hat die neue Regierung in diesem Zuge eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige nur sehr vage in Aussicht gestellt, die aber aus unserer Sicht dringend nötig wäre. Stattdessen sollen zumindest Freistellungsmöglichkeiten verbessert werden. Das ist aber leider zu wenig Mut für echte Veränderungen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2025

  • VdK warnt vor zusätzlichen Belastungen in der Pflege
  • VdK-Präsidentin: „Nullrunde für pflegende Angehörige“

Verena Bentele kritisiert Einnahme- und Ausgabeentwicklung in der Pflegeversicherung:

„Die geplanten strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die steigende Ausgabendynamik zu stoppen. Die Pflegeversicherung muss von Grund auf saniert werden. Notfallpläne können die klaffenden Löcher nicht mehr schließen. Die Probleme liegen auf dem Tisch, jetzt brauchen wir Lösungen statt langer Beratungen. Jedes Jahr ohne eine umfassende Reform ist ein verlorenes und vergrößert das bestehende Defizit.

Laut Pflegekassen wird für Ende 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Angesichts dieser Zahlen ist es unverständlich, dass die Pflegekassen zusätzlich mit 5,9 Milliarden Euro durch ausbleibende Rückerstattungen der Pandemiekosten belastet werden. Der im Raum stehende Ausgleich über Steuermittel scheint endgültig vom Tisch.

Der im Koalitionsvertrag angekündigte Stopp der Ausgabendynamik deutet zudem auf mögliche Leistungskürzungen oder höhere Hürden für Leistungsbewilligungen hin. Das ist keine Option. Sparen an dieser Stelle verschlechtert die Versorgung und belastet pflegende Angehörige noch stärker. Auch neue Zugangshürden lehnen wir entschieden ab. Für die Finanzlage der Pflegekassen ist essenziell, dass die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben endlich kompensiert wird. Neben den pandemiebedingten Kosten belasten auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die teilweise Finanzierung der Pflege- und Ausbildungskosten die Pflegekassen. Damit muss Schluss sein.

Zwar kündigen die Koalitionäre die Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz an und stellen die Einführung eines Familienpflegegelds in Aussicht, das entlastet aber keine pflegenden Angehörigen – weder heute noch morgen. Das sind nur Absichtserklärungen.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die Idee eines Familienpflegegelds. Doch auch hier fehlt es an Verbindlichkeit – das Prüfverfahren lässt konkrete Perspektiven vermissen. Zudem ist das Familienpflegegeld, analog zum Elterngeld, eine Entgeltersatzleistung. Es unterscheidet sich damit deutlich vom geforderten Pflegelohn. Wer vorher mehr verdient hat, bekommt mehr – unabhängig davon, wie intensiv oder aufwändig die Pflege tatsächlich ist.

Auch der Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Maßnahmen zur Stärkung pflegender Angehöriger zu prüfen, bleibe vage. Was fehlt, sind konkrete Schritte – wie etwa der Ausbau von Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege, ein Pflegebudget oder eine sektorübergreifende pflegerische Versorgung. Auch diese Vorschläge sind bislang lediglich Prüfaufträge.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.04.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Wertschätzung und Anerkennung für Familien jeden Tag im Jahr

Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Familie erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie geben Halt, vermitteln Werte, verbinden Generationen und tragen maßgeblich dazu bei, dass unsere Gesellschaft eine Zukunft hat. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzen wir auf eine moderne Familienpolitik, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und frei von jeglicher Ideologie ist. Was Familien brauchen, sind konkrete Entlastungen, echte Flexibilität und Verlässlichkeit – sei es durch flexiblere Arbeitszeiten mit der Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, Investitionen in gute Kitas und Schulen, eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Fürsorge und Beruf sowie die Weiterentwicklung des Elterngeldes. 

Wer in Familien investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unsere Politik ist ein klares Bekenntnis: Familien stehen im Zentrum unseres Handelns – nicht nur heute, sondern jeden Tag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.05.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Blick auf das neue „Superministerium“ die Bedeutung teilhabeermöglichender Bildung für die Chancengerechtigkeit für Kinder aus allen Familien.

„Bildung stellt die Weichen für ein erfolgreiches Leben. Bildung ist so viel mehr als die Fähigkeit, bestimmte Leistungen zu erbringen, sie darf sich nicht an kurzfristigen Erfordernissen der Wirtschaft orientieren. Wir treten für ein Bildungsverständnis ein, das Wohlergehen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in den Fokus nimmt. Nur auf diese Weise ist Bildung eine Investition nicht nur in die Biografien einzelner Kinder, sondern in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

In der Zusammenlegung der Bereiche Bildung und Familie im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der neuen Ministerin Karin Prien (CDU) sieht der Wohlfahrtsverband neue Potenziale und Chancen, um Familien zu stärken und Verbesserungen im Bildungssystem herbeizuführen.

Ein wichtiger Baustein liegt dabei in der frühkindlichen Bildung, so Sonnenholzner: „Noch immer hängen Bildungschancen stark vom soziökonomischen Status der Familien und dem Bildungshintergrund der Eltern ab. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch gesellschaftspolitisch unklug. Es gilt, Familien durch verlässliche und lebensweltnahe Angebote der Bildung, Beratung und Begegnung frühzeitig in ihren Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu stärken. Kitas brauchen gute Rahmenbedingungen – dazu gehört z. B. ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder Zeit für die Kitaleitung. Nur so können am Kindeswohl orientierte Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden, die den Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen und den Familien eine verlässliche und vertrauenswürdige Kinderbetreuung versprechen kann.“

Neben der Qualität der Arbeit pocht die AWO auf Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Ausbau und Sanierung von sozialen Einrichtungen, z. B. Kitas, Ganztagangebote, Familienzentren oder Schulen. Dabei muss neben inklusiven Lösungen auch der Klimaschutz berücksichtigt werden, betont Sonnenholzner, „Für gute Bildung braucht es auch angemessene Räume, in denen gearbeitet und der Tag verbracht wird. Die Gebäudestruktur vieler Kindertageseinrichtungen entspricht weder den Bedürfnissen der Kinder, noch kann von einem klimagerechten Gebäudebestand die Rede sein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

„Neben Investitionen in Bildung brauchen wir endlich auch zeit-, familien- und gleichstellungspolitische Instrumente, die die Bedarfe und Bedürfnisse der Familien ernstnehmen und gute Rahmenbedingungen für Familienleben schaffen. Dabei müssen wir die Vielfalt der Familien in unserer Gesellschaft beachten – nicht jede Familie braucht das Gleiche. Entsprechend vielfältig muss Unterstützung ausgestaltet werden“, erklärt Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.05.2025

Caritas-Verbandsumfrage zeigt: Fehlende Plätze, Kürzungen und steigende Belastungen gefährden gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an

Dass die neue Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag gerade heute, am Tag der Familie, ihre Pläne für die Bildungs- und Familienpolitik der neuen Legislaturperiode vorstellt, ist ein glücklicher Zufall. Der Deutsche Caritasverband sieht die dringende Notwendigkeit, die Gunst dieser Stunde beim Schopfe zu ergreifen und die Chancen entschlossen zu nutzen, die sich mit der Zusammenführung der Familien- und Bildungspolitik in einer Hand ergeben – gerade für einkommensarme Familien und für Familien mit spezifischen Belastungen.

„Gleiche Teilhabechancen für alle von Anfang an können nur dann gelingen, wenn familiäre Erziehung und formale Bildung gemeinsam gestärkt werden: Verlässliche Betreuungsangebote im Kleinkind- und im Grundschulalter legen den Grundstein für eine Kultur guten Aufwachsens. Sie entlasten Eltern und fördern die Entwicklungschancen der Kinder. Frau Ministerin Prien muss ihre landespolitischen Erfahrungen in die Waagschale werfen, um für die Generationen- und Zukunftspolitik ihres Ressorts ein breites Bündnis der Unterstützung zu organisieren. Die Zeiten, in denen das Konsonantenministerium als Gedöns-Ressort in die zweite Reihe gesetzt wurde, müssen endgültig der Vergangenheit angehören,“ so Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Verlässliche Kinderbetreuung auf Platz 1 der familienpolitischen Aufgaben

Verlässliche und qualitativ abgesicherte Kinderbetreuung sowie praktische Unterstützung für den Familienalltag gehören ganz oben auf die Prio-Liste – das zeigt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage innerhalb der verbandlichen Caritas. 338 Führungs- und Beratungskräfte haben daran teilgenommen und priorisierten den Ausbau der Kinderbetreuung als die dringendste familienpolitische Aufgabe.

93 Prozent der Befragten sehen, dass die Belastungen der Familien in den vergangenen zwei Jahren zugenommen haben, davon sehen sich 43 Prozent stark belastet. Wir wissen, dass sich insbesondere Mütter abgehängt fühlen, wenn sie ihre beruflichen Pläne aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze nicht umsetzen konnten. Im Feld der Integration zeigen sich besondere Herausforderungen, wenn die Betreuung nicht funktioniert; Mütter mit Migrationshintergrund konnten keine Sprachkurse besuchen, Integration und gesellschaftliche Teilhabe wurden erheblich erschwert.

Angebote mussten eingeschränkt werden

56 Prozent der Umfrage-Teilnehmer_innen geben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren bei der Kindertagesbetreuung, bei frühkindlicher Bildung oder bei Beratungseinrichtungen das Leistungsspektrum – z.T. stark – einschränken mussten. Dabei wird gerade eine flächendeckende Versorgung mit einer stabilen Betreuungs- und Beratungsinfrastruktur von den befragten Führungskräften als entscheidend angesehen, um die Krisenresilienz der Familien zu stärken. Hohe Bedeutung messen die Teilnehmer_innen der Umfrage darüber hinaus Unterstützungsangeboten durch frühe Hilfen und Lotsendiensten in Geburtskliniken bei.

Pädagogische Konzepte: Interkulturelle Öffnung und Armutssensibilität

„Der Koalitionsvertrag verpflichtet sich auf die Fortführung von Sprachkitas. Damit werden wichtige Voraussetzungen für eine Bildungslandschaft geschaffen, die auf Inklusion und Integration setzt. Es braucht Kindertageseinrichtungen mit verlässlichen Öffnungszeiten und es braucht Kitas, deren pädagogisches Konzept Armutssensibilität und Zusammenhalt stärkt.   Wenn Kinder frühzeitig lernen, dass sich der Wert eines Freundes nicht daran bemisst, wie groß die Torte ist, die er zum Kindergeburtstag in die Kita mitbringt, ist das der erste Schritt für ein gedeihliches Miteinander über Einkommensgrenzen hinweg im Jugend- und Erwachsenenalter. Der Umgang mit Vorurteilen will von Anfang an gelernt sein,“ so Welskop-Deffaa.

Subsidiaritätsprinzip stärken

Die Caritaspräsidentin hebt hervor: Der Koalitionsvertrag will den Kommunen bei der Umsetzung des Ausbauziels der Ganztagsbetreuung die notwendigen Spielräume belassen, damit vor Ort die passenden Angebote geschaffen werden, und Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit sollen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihrer Rolle gestärkt werden. „Ganz in diesem Sinne bieten wir Ministerin Prien unsere Unterstützung an. Glückliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ein gutes Miteinander der Generationen sind Kernversprechen einer Politik, für die wir als Caritas der Ministerin den ganzen Erfahrungsschatz unserer Einrichtungen und Dienste anbieten.“

Die Auswertung der Umfrage finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.05.2025

Am Tag der Familie fordert der Deutsche Familienverband (DFV) bessere Maßnahmen in der Wohnungspolitik.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung hat wenig Familiengerechtes zu bieten. Ein wesentliches Handlungsfeld der neuen Bundesregierung muss das Familienwohnen sein. Doch der Koalitionsvertrag ist in diesem Punkt eher begrenzt.

„In der Wohneigentumsförderung benennt der Koalitionsvertrag lediglich eine nicht genauer beschriebene ‚Starthilfe Wohneigentum‘ für Familien, bei der zwei Förderprogramme der KfW zusammengeführt werden sollen. Beim bezahlbaren Mietwohnen ist ein Mix an guten Ansätzen zu finden wie die schrittweise Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau oder die Verlängerung der Mietpreisbremse für vier Jahre in angespannten Wohnungsmärkten“, so Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Zentral ist jedoch: Es muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Für zuverlässige und messbare Neuerungen sind konkrete Vorhaben notwendig, die eindeutige Familienkomponenten enthalten: „Wiederbelebung des Baukindergeldes und vor allem die Senkung der kostentreibenden Grunderwerbsteuer mit einem Freibetrag für Familien. Beim Mietwohnen müssen Haushalte mit mittlerem Einkommen, die zwischen verschiedenen Zugangs- und Fördermöglichkeiten stehen, bedacht werden“, sagt Heimann. „Das Wohnen darf für eine mehrköpfige Familie nicht zum Armutsrisiko werden.“

Den „Wohnungsbauturbo“, für den die Regierung in den ersten 100 Tagen einen Entwurf vorlegen will, bewertet Sebastian Heimann wegen der konkreten Zeitangabe als positiv. Doch auch hier müssen Familien in den Mittelpunkt gestellt werden, etwa durch eine verbindliche gesetzliche Quote für bezahlbare und familiengerechte Wohnungen (min. 20 Prozent). „Das Motto in der Wohnpolitik muss ‚Vorfahrt für Familien‘ heißen. Denn die Wohnsituation ist zentral für Familien“, so der Bundesgeschäftsführer.

Weitere Informationen

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2025: Familienpolitische Einschätzung des Deutschen Familienverbandes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2025

  • VdK wünscht sich mehr Mut für bessere Familienpolitik
  • VdK-Präsidentin: „Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderungen notwendig“

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine starke Familienpolitik:

„Die Vereinten Nationen haben 1993 den 15. Mai als Internationalen Tag der Familie ausgerufen, um die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundeinheit jeder Gesellschaft herauszustellen. Aber es gibt eben noch 364 weitere Tage im Jahr – und an denen zeigt sich, wie ernst es der Politik wirklich mit den Familien ist.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag kann es für uns nur eine Antwort geben: Das reicht nicht.

Zwar enthält der Vertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich Familienpolitik. Aber vieles bleibt kleinteilig – der große Wurf fehlt. Was es braucht, ist ein echter Systemwechsel, um das Leben von Familien spürbar zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt wäre, Familien mit Kindern mit Behinderungen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Das bedeutet zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen oder das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderungen unkompliziert gewähren – ohne immer wieder neue Nachweise zu verlangen.

Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen auch mehr Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Wir müssen die Zahl der Tagespflegeplätze für pflegebedürftige Kinder deutlich ausbauen, ebenso wie familienentlastende Dienste und sozialpädiatrische Zentren. Es braucht ausreichend inklusive Mutter-Kind-Kliniken, einen echten Pflegelohn oder eine verlässliche Lohnersatzleistung, auch bessere Möglichkeiten, die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Das sind nur ein paar Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Aber ich sage auch: Gute Lösungen sind machbar!

Wir bringen uns mit unserer Expertise gerne ein, um genau das gemeinsam umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 15.05.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Eingliederungshilfe auf den Prüfstand zu stellen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: 

Friedrich Merz hat geliefert – aber nicht, was Menschen wirklich brauchen. Statt endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, erklärt er den Sozialstaat zur Belastung. Das ist zynisch und gefährlich. Wenn der Kanzler den Sozialbereich zur „Kostenlawine“ erklärt, meint er Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er stellt Grundrechte zur Disposition, unter dem Deckmantel von Effizienz.

Die Eingliederungshilfe ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier den Rotstift ansetzt, sägt an der Menschenwürde.

Was Merz jetzt fordert, ist kein Kassensturz. Es ist ein Kurssturz. Zurück in die Vergangenheit. Zurück zur Verwaltung von Behinderung. Zurück zur Aussonderung.

Diesen Weg gehen wir nicht mit und ich erwarte vom Koalitionspartner SPD und insbesondere von Arbeitsministerin Bärbel Bas, sich dem ebenfalls entschieden entgegenzustellen!

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht erneut zu Objekten behördlicher Steuerung gemacht werden. Wir kämpfen dafür, dass sie ihre Rechte leben können, sei es auf Arbeit, beim Wohnen, in der Bildung, und in Hinblick auf umfängliche Teilhabe. Ohne Wenn und Aber.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das verpflichtet. Wer wie Merz Sozialabbau fordert, soll das offen sagen. Aber er soll sich nicht hinter Haushaltszahlen verstecken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2025

Zur Reaktion der Bundesjustizministerien auf die Ankündigungen von Kanzler und Innenminister, Zurückweisungen an deutschen Grenzen trotz eines Gerichtsurteils fortsetzen zu wollen, erklärt Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher:

„Bundeskanzler Merz sowie Bundesinnenminister Dobrindt haben angekündigt, die Zurückweisungen an den Grenzen fortzusetzen zu wollen, trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin.

Nach langem Schweigen widerspricht Bundesjustizministerin Hubig dem nun deutlich, indem sie zur Einhaltung von Gerichtsurteilen im Rechtsstaat aufruft. Das ist löblich, sorgt aber für Verwirrung. Wir fragen uns, was denn nun die Linie der Bundesregierung ist: die Einhaltung deutscher und europäischer rechtsstaatlicher Prinzipien und europäische Kooperation oder Rechtsbruch und populistische Show?

Für uns Grüne ist klar: Die Bundesregierung muss Recht, Gesetz und die Gerichte respektieren und sie muss die Zurückweisung an den Grenzen sofort beenden. Wir dürfen das rechtsstaatliche, einige Europa nicht durch einseitige deutsche Maßnahmen an den Grenzen gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.06.2025

Zum Beschluss des Deutschen Ärztetages für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (§218 StGB) erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es ist ein Meilenstein und außerordentlich wichtiges Signal in der Debatte um Paragraf 218, dass sich der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit klar und deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches ausspricht. Wir begrüßen den Beschluss sehr.

Ein zentrales Argument für die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung ist für die Ärzt*innen, dass das Strafrecht die Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen benötigen, sehr erschwert. Die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und die Anfeindungen gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sehen auch die Mediziner*innen als einen unhaltbaren Zustand an.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages erhöht mit Nachdruck den Druck auf Union und SPD. Es muss eine politische Lösung für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geben. Darauf muss die Bundesregierung eine Antwort geben und zügig eine gesetzliche Lösung vorlegen. In der letzten Wahlperiode wurde die finale Abstimmung des breit getragenen Gruppenantrags zu §218 maßgeblich von der Union verhindert. Jetzt kann sich die Bundesregierung angesichts der medizinisch-fachlichen Beschlusslage nicht mehr weiter wegducken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches schnellstmöglich vorzulegen und einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage von Frauen entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2025

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. 

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls

Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/341) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen.

Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilen die Abgeordneten.

Über den Antrag berät das Parlament am Donnerstag, dem 5. Juni 2025. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“ angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 04.06.2025

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) vorgelegt, der am Freitagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll dieser Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Daneben sieht der Gesetzentwurf zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen.

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt.

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen. Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 201 vom 04.06.2025

Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 13.05.2025

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Doch insbesondere Frauen ist nicht bewusst, wie lange sie wahrscheinlich leben werden – und dies kann gravierende Folgen haben.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter ihre verbleibende Lebensdauer einschätzen. Während Männer häufig die Zeitspanne zu optimistisch ansetzen und ihre Lebensdauer überschätzen, ist bei Frauen eher das Gegenteil der Fall: Sie unterschätzen die ihnen verbleibende Zeit. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Personen, die ihre verbleibende Lebenszeit unterschätzen, tendenziell weniger in die Altersvorsorge investieren“, erklärt Dr. Andreas Mergenthaler, Mitautor der Studie. Aus dieser Fehleinschätzung kann ein niedriges Rentenniveau folgen und das Armutsrisiko kann sich erhöhen.

 

Die ausführliche Pressemitteilung haben wir beigefügt.

Die Pressemitteilung basiert auf der aktuellen Ausgabe von „BiB.Aktuell“, einer Publikation des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die am 21.05.2025 veröffentlicht wird. Den entsprechenden Beitrag aus der Publikation „BiB.Aktuell“ haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch die Autorin / die Autoren der Studie als Interviewpartner.

Die vollständige Literaturangabe des Beitrags lautet:

Reuter, Anna; Mergenthaler, Andreas; Klüsener, Sebastian (2025): Gender Gap bei selbst eingeschätzter Lebensdauer. Männer optimistisch, Frauen pessimistisch?

www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-4    

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.05.2025

Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Der heute bereits vielfach beklagte Arbeitskräftemangel dürfte sich aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung in naher Zukunft weiter verschärfen. So wird mit dem Übergang der Babyboomer in den Ruhestand die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2035 stark zurückgehen. Abhängig von der Entwicklung der internationalen Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland ist mit einem Rückgang zwischen 1,5 und 4,7 Mio. Personen zu rechnen. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie sich das Volumen des Erwerbsangebots in Deutschland zukünftig entwickeln könnte, welche Stellschrauben von Bedeutung sind und welche Rolle Frauen und älteren Erwerbstätigen hierbei zukommt.

Um plausible Annahmen für das zukünftige gesamtwirtschaftliche Erwerbsvolumen treffen zu können, analysierten die Autoren der Studie zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre. Demnach stieg zwischen 2009 und 2022 das Erwerbsvolumen von 1,39 Mrd. Arbeitsstunden pro Woche auf 1,47 Mrd. an, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in etwa konstant blieb. „Die Zunahme des Erwerbsvolumens in dieser Zeit ist somit auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung zurückzuführen“, resümiert Mitautor Harun Sulak vom BiB. Allerdings trugen zu diesem Anstieg die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich stark bei. Die markantesten Veränderungen zeigten sich im höheren Alter: Im Alter ab etwa 50 Jahren stieg die Erwerbstätigkeit pro Person bei beiden Geschlechtern stark an – bei den 60- bis 64-Jährigen kam es im Schnitt sogar zu einer Zunahme von rund acht Arbeitsstunden pro Woche.

Auf Basis verschiedener Szenarien nahmen die Studienautoren Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens in Form von geleisteten Arbeitsstunden pro Woche bis zum Jahr 2035 vor. Die Vorausberechnungen unterschieden sich bei der internationalen Wanderung, dem Bildungsniveau sowie der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Erwerbstätigen. Die Ergebnisse zeigen, dass es noch erhebliche Potenziale gibt, dem durch den Ruhestandseintritt der Babyboomer bedingten Arbeitskraftmangel entgegenzuwirken. So würde sich zum Beispiel das Arbeitskraftangebot bis 2035 nur wenig ändern, wenn die Nettozuwanderung durchschnittlich bei etwa 330.000 Personen läge und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen erreicht werden könnten. „In dem Szenario gehen wir von einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen auf das ostdeutsche Niveau aus“, erklärt BiB-Forscher Harun Sulak. „Bei den älteren Erwerbstätigen schreiben wir die in den letzten anderthalb Jahrzehnten verzeichneten Anstiege in die Zukunft fort.“ Für die Zugewanderten wird ein Bildungsniveau entsprechend der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung und eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration angenommen. „All diese Aspekte sind natürlich keine Selbstläufer, aber durchaus mögliche Szenarien“, so Sulak. Unter diesen Annahmen ergeben sich für 2035 1,48 Mrd. geleistete Arbeitsstunden pro Woche, was gegenüber 2022 sogar noch einem leichten Plus entspräche.

Bei der Studie wurde auch berücksichtigt, dass sich die Erwerbstätigkeit nach Bildungsniveau stark unterscheidet. 2022 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit pro Person bei hochgebildeten Männern zwischen 20 und 66 Jahren um 2,5 Stunden höher als bei Männern mit mittlerer Bildung – und über 7 Stunden höher als bei Männern mit niedriger Bildung. Bei Frauen waren die Unterschiede mit 3 bzw. 11 Arbeitsstunden pro Woche nochmal deutlich größer. „Diese Unterschiede verdeutlichen, dass auch durch Investitionen in Bildung ungenutzte Erwerbspotenziale erschlossen werden können“, schlussfolgert der Mitautor und BiB-Forscher Dr. Sebastian Klüsener. „Dabei geht es nicht nur um Bildung im jüngeren Alter, sondern auch um lebenslanges Lernen in allen Altersschichten.“

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Sulak, Harun; Jung, Felix; Klüsener, Sebastian (2025): Wie kann demografiebedingtem Arbeitskraftmangel begegnet werden? Szenarienbasierte Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens bis 2035.

http://www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-3

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.04.2025

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Debatte über die Arbeitszeit in Deutschland angestoßen. Die Menschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“. Im Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung an, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das zielt in erster Linie auf eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Dabei erlaubt bereits das geltende Gesetz längst eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über 12 Stunden erlauben, zeigt eine neue Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die von der Bundesregierung angeführten Ziele – wirtschaftliche Impulse, Interessen von Beschäftigten an Flexibilität und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels – lassen sich durch weiter deregulierte Arbeitszeiten nicht erreichen, warnen die HSI-Fachleute Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt. Denn erstens könne eine weitgehende Lockerung der täglichen Arbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, sagt Expertin Sutterer-Kipping.    

Arbeitsvolumen auf Rekordniveau

Um sich ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die HSI-Forschenden tun das mit aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen.

„Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. Dementsprechend steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen insgesamt, während die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten gesunken sind. Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lag laut IAB 1991 noch bei rund 1.478 Stunden und im Jahr 2023 bei 1.295 Stunden. Der Rückgang ist stark auf die kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zurückzuführen. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer im europäischen Vergleich relativ geringen durchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von 34,7 Stunden pro Woche führt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern, im Gegenteil.

Geltendes Recht sorgt für erhebliche Flexibilität

Den Arbeitgebern ermöglicht hingegen schon die geltende Rechtslage eine erhebliche Flexibilität, betonen die HSI-Expert*innen. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar seit 1918 eine Konstante im Arbeitszeitrecht, gleichwohl ist ohne weitere Voraussetzung eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen durch Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis zu, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. Das erklärt, warum z.B. in Krankenhäusern längere Arbeitszeiten als acht bzw. zehn Stunden möglich sind.

Überlange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit

Trotz aller bereits bestehender Flexibilisierungsmöglichkeiten: Dass der Erwerbs-Arbeitstag im Prinzip nach acht Stunden enden soll, ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde aber faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. Eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fände dann nur durch die Mindestruhezeiten und Ruhepausen statt.

Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet

Weiteres gravierendes Problem: Durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werden Betreuungskonflikte nicht gelöst, sondern verschärft, so die Forschenden. „Die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten stellen wichtige Schlüsselfaktoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Es droht der Effekt einer weiteren Verringerung der Erwerbsarbeit gerade bei Frauen.“ Das schwächt nicht nur das aktuelle Arbeitsangebot. Langfristig verhindert die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt die eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf, schmälert nachweislich Aufstiegs- und Weiterbildungschancen und erhöht das Risiko für Altersarmut.

Was Arbeitnehmer*innen hingegen wirklich helfen würde, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen, sei mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen die Forschenden an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor.“ Nach geltender Rechtslage kann sich die konkrete Lage der Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen worden sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Sie haben also das letzte Wort.

Auch vor diesem Hintergrund bewerten die Fachleute die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit als „nicht verantwortbar und die falsche Stellschraube zur Lösung des Problems von gleichberechtigter Sorgearbeit“. Statt diesen Irrweg einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. „Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde“, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Gefahr für Vereinbarkeit und Gesundheit, HBS Kommentar Nr. 5, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.05.2025

Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten. Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung beschlossen haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission detailliert herausgearbeitet.*

Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027. Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der Aufholbedarf – und zwar auch, weil die Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.

Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“. Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.

Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren

Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird. „Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker, Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein (IMK).

Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent (2021) und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.

Erst die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert – befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus

Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen. Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.

In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen. Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.

WSI Policy Brief Nr. 88, März 2025

10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.03.2025

Während des Pride Month im Juni stehen die Rechte und Lebenswelten lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie queerer Menschen (LSBTIQ*) im Fokus. 31 000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern gab es im Jahr 2024 in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. In den sogenannten Regenbogenfamilien lebten 50 000 Kinder. Der Begriff Regenbogenfamilien beschreibt Familien, in denen ein gleichgeschlechtliches Paar mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammenlebt – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

Eine von 200 Paarfamilien ist eine Regenbogenfamilie

Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Deutschland gut 6,8 Millionen Paarfamilien mit minderjährigen Kindern, rund jede 200. davon war eine Regenbogenfamilie. Gut 70 % der Elternpaare in Regenbogenfamilien waren zwei Frauen (22 000), knapp 30 % Männerpaare (9 000). Von allen 208 000 gleichgeschlechtlichen Paaren lebten 15 % als Regenbogenfamilie mit Kindern unter 18 Jahren zusammen. Legt man einen erweiterten Familienbegriff zugrunde, der auch Paare mit erwachsenen Kindern umfasst, lebten in Deutschland 38 000 Regenbogenfamilien mit 62 000 minderjährigen oder erwachsenen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet.

Die Ergebnisse beziehen sich auf Familien in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung der Hochrechnung auf den Zensus 2022 bieten eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

 
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.06.2025
  • Wochenendarbeit besonders häufig im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %)
  • Männer arbeiten häufiger abends, nachts oder in Schichten

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus zum Tag der Arbeit am 1. Mai mit, an dem die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern traditionell im Fokus stehen. Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 %). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 %) aller Beschäftigten, sonntags 15 % und an Feiertagen 6 %.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten etwa gleich häufig an Wochenenden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 mit einem Anteil von 27 % beziehungsweise 26 % etwa gleich häufig an Wochenenden. Im Gastgewerbe leisteten zwei Drittel (67 %) der Arbeitnehmerinnen Wochenendarbeit. Im Handel (52 %) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (51 %) waren es jeweils etwas mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten. Bei den Männern waren es knapp drei Viertel (74 %) der Arbeitnehmer im Gastgewerbe, 60 % in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie 46 % im Gesundheits- und Sozialwesen, die zumindest gelegentlich am Wochenende arbeiteten.

Ein Viertel arbeitet abends, 15 % im Schichtsystem und 9 % nachts

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ein Viertel (25 %) der abhängig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 % arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 % nachts zwischen 23 und 6 Uhr. Bei Männern sind diese Arbeitsformen häufiger vertreten: Sie verrichteten zu 28 % Abendarbeit, zu 16 % Schichtarbeit und zu 12 % Nachtarbeit. Bei Frauen waren es 23 % der Arbeitnehmerinnen, die zumindest gelegentlich abends arbeiteten, 13 % arbeiteten in Schichten und 6 % nachts.

Gut die Hälfte (51 %) der abhängig Beschäftigten im Gastgewerbe leistete 2023 Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 %, im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel (34 %). Schichtarbeit leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig im Gesundheits- und Sozialwesen (28 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (24 %) sowie im Gastgewerbe (21 %). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 %), Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) und im Gastgewerbe (13 %) verbreitet.

18 % der Beschäftigten in der EU arbeiten in Schichten

In der Europäischen Union (EU) arbeiteten im Jahr 2023 mit 18 % anteilig etwas mehr abhängig Beschäftigte in einem Schichtsystem als in Deutschland (15 %). EU-weit war der Anteil an Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern in Griechenland (36 %), Rumänien (34 %) und Kroatien (33 %) am höchsten. In Dänemark hingegen war Schichtarbeit im europäischen Vergleich deutlich weniger häufig verbreitet (8 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu atypischen Arbeitszeiten in Deutschland stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen.

Die europäischen Daten zu Schichtarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stammen aus der Arbeitskräfteerhebung der EU, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist.

Angegeben sind jeweils die Anteile der abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren, die angegeben haben, innerhalb der letzten 4 Wochen ständig, regelmäßig oder gelegentlich an einem Samstag, Sonntag, Feiertag, abends (18 bis 23 Uhr), nachts (23 bis 6 Uhr) oder im Schichtsystem gearbeitet haben.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu Erwerbstätigen und dem Arbeitsmarkt finden Sie auf unserer Themenseite Erwerbstätigkeit. Europäische Arbeitsmarktdaten finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsmarkt in Europa.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2025
  • 1,24 Millionen Frauen und 432 000 Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 % leicht rückläufig
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 % weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 % auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.

613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 % (2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil ging im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern (27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant (2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2024 sowie für das 4. Quartal 2024 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2024 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.03.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2025

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2025 fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine grundlegende Stärkung und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Statt individueller Fehlentscheidungen stehen häufig Armut, unsichere Arbeitsverhältnisse, Krankheit oder Trennung hinter einer Überschuldung. Schuldnerberatung ist daher kein ‚Nice to have‘, sondern ein existenziell wichtiges Angebot der sozialen Daseinsvorsorge.“ 

Die AWO kritisiert, dass es bislang keinen flächendeckenden, gesetzlich abgesicherten Zugang zu kostenloser Schuldner- und Insolvenzberatung gibt. Die Träger müssen vielerorts um Projektmittel kämpfen, während die Nachfrage nach Unterstützung weiter steigt. Gerade in Krisenzeiten wie der Pandemie oder angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat sich gezeigt, wie schnell Haushalte in finanzielle Not geraten können. 

Zugleich fordert die AWO eine stärkere Verankerung von finanzieller Bildung im Bildungssystem – insbesondere in benachteiligten Lebenslagen. „Finanzielle Bildung darf nicht nur jenen zugutekommen, die ohnehin über Ressourcen und Unterstützung verfügen. Sie muss gezielt und niedrigschwellig dort ansetzen, wo das Risiko für Verschuldung am höchsten ist“, so Sonnenholzner weiter. 

Hintergrund ist die vom 2. bis 6. Juni stattfindende Aktionswoche Schuldnerberatung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird.“ steht. Die AWO ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und beteiligt sich mit zahlreichen Veranstaltungen und Beratungsangeboten in ihren Einrichtungen bundesweit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2025

„Gemeinsam aus der Einsamkeit“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit. Einsamkeit ist ein bedeutsames Thema. Verschiedene Untersuchungen belegen tiefgreifende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit betroffener Menschen. Einsamkeit kann Gefühle von Isolation, Traurigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen verstärken. In unserer oft schnelllebigen Gesellschaft ist es schnell möglich, dass Menschen sich einsam fühlen, obwohl sie von vielen Menschen umgeben sind.

Zur diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Einsamkeit darf kein Tabuthema sein. Umso wichtiger ist, das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und soziale Bindungen zu fördern. Darauf weisen wir als AWO seit geraumer Zeit immer wieder hin. Denn: Die Erfahrung unserer täglichen Arbeit in Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort zeigt, dass Gemeinschaftsprojekte, Nachbarschaftshilfen oder Veranstaltungen im Quartier den Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern können. Nicht minder bedeutsam ist der Familienalltag, die Pflege von Freundschaften und das Engagement in Vereinen oder Initiativen. Wir sind alle aufgefordert, empathisch im Umgang mit unseren Mitmenschen und offen für die Bedürfnisse anderer zu sein – damit Einsamkeit erst gar nicht möglich wird und den Alltag bestimmt. Dies gilt besonders mit Blick auf junge Menschen, die in realer oder virtueller Einsamkeit empfänglicher werden für Verschwörungserzählungen und demokratiefeindliche Ideologien – eine Entwicklung, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.05.2025

Die AWO unterstützt den Vorschlag der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas, dass Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Forderung entspricht unserer eigenen langjährigen Forderung. Die Diskussion in den letzten Tagen zeigt mal wieder in dramatischer Weise auf, wie wenig einige Beteiligte über den Lebensalltag vieler Rentner, aber insbesondere Rentnerinnen in Deutschland wissen. Die letzten Tage eines Monats werden oft zu Tagen des leeren Kühlschranks. Viele scheuen sich, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ehrenamt und unsere Mitarbeitenden in den Einrichtungen sind täglich mit den Nöten der in Armut lebenden Rentner und Rentnerinnen konfrontiert. Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass die Lebensleistung von Menschen nach einem arbeitsreichen Leben im Beruf oder in der Familie nicht auch finanziell anerkannt wird. Anstatt permanent über Kürzungen zu philosophieren, sollten Vorschläge auch in der Wissenschaft entwickelt werden, die Einnahmeseite zu verbreitern und die Ansprüche auf lebensstandardsicherndem Niveau gerecht für alle zu deckeln.

Eine schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Berufsgruppen umfasst, würde die Finanzierung der Rentenversicherung auf eine solidere Basis stellen und für deren Stabilisierung sorgen. Eine einheitliche Regelung für alle Versicherten ist notwendig, um Fairness und Gleichbehandlung sicherzustellen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.05.2025

Der heutige Weltgesundheitstag lenkt den Blick auf die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert dazu eine umfassende Verbesserung der Versorgung während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und im Wochenbett. Zudem drängt sie auf mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit und die Umsetzung angemessener politischer Maßnahmen, die Familien zu Beginn, aber auch langfristig unterstützen und stärken. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit dem Baby sind prägende Erfahrungen, die Familien stärken können, wenn sie gut begleitet werden. Diese Zeit stellt das gesamte Leben auf den Kopf und wirft auch viele nicht-medizinische Fragen auf. In unseren Beratungsstellen für Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität beobachten wir einen großen Bedarf an psychosozialer Beratung und Begleitung. Von vielen werdenden Eltern hören wir von finanziellen Sorgen: Der Antragsdschungel, finanzielle Einbußen und lange Bearbeitungszeiten führen oft zu Unsicherheiten und in manchen Fällen sogar zu existenziellen Ängsten. Das ist ein erheblicher Stressfaktor, der die Familien auch gesundheitlich sehr belasten kann. Es muss schnell und nachhaltig Entlastung geschaffen werden.“

Der Verband unterstreicht, dass auch die Umsetzung von zeit- und familienpolitischen Maßnahmen gerade in der Anfangsphase des Familienlebens gesundheitsfördernd seien. „Maßnahmen wie die Familienstartzeit sind nicht nur aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, um Sorgearbeit und -verantwortung auch langfristig partnerschaftlich zu verteilen. Sie tragen auch unmittelbar zur Gesundheit der gebärenden Person und des neugeborenen Kindes bei. Sie stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind, reduzieren Stress und schaffen wertvolle Zeit für Erholung und gemeinsames Ankommen als Familie. Die nächste Bundesregierung muss endlich bedarfsgerechte zeit-, familien- und gleichstellungpolitische Instrumente umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet im Juni eine Social Media Kampagne, um auf die Bedeutung der europäischen Gleichstellungspolitik aufmerksam zu machen. Jeden Dienstag wird ein kurzes Video auf Instagram und TikTok veröffentlicht, das zentrale Aspekte des „Fahrplans für die Frauenrechte“ der EU-Kommission beleuchtet. Dieser wurde am 7. März 2025 vorgestellt und bereitet den Übergang von der bisherigen Gender Equality Strategie 2020–2025 zu einer neuen politischen Agenda vor.

„Gerade jetzt zum Start der neuen Bundesregierung in Deutschland müssen wir die Weichen für eine starke europäische Gleichstellungspolitik stellen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Die Videos der Kampagne diskutieren die Inhalte und Prinzipien des Fahrplans und des dazugehörigen Annex. Die Europäische Kommission konzentriert sich darin beispielsweise auf das Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt und auf politische Teilhabe, sowie Themen wie Gender Mainstreaming und Intersektionalität. Dabei bieten die acht Prinzipien für eine geschlechtergerechte Gesellschaft, die die Kommission im Annex des Fahrplans näher ausführt, eine gute Grundlage, müssen jedoch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Insgesamt begrüßt der djb, dass die EU-Kommission eine ambitionierte Agenda verfolgt, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung und eine deutliche Weiterentwicklung in der kommenden Gleichstellungsstrategie.

„Gleichstellung ist ein europäisches Versprechen – und das muss endlich eingelöst werden“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb fordert, dass sich die neue Bundesregierung klar zum Fahrplan der EU-Kommission bekennt, sich im Rat der Europäischen Union engagiert und auf das Instrument der „German Vote“ verzichtet, wenn es um die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen geht. Gleichzeitig ruft der djb die EU-Kommission dazu auf, ihre rechtlichen Mittel konsequent zu nutzen, wenn Mitgliedstaaten Richtlinien zur Gleichstellung nicht oder nur unzureichend umsetzen. Mit dieser Social Media Kampagne will der djb auch die Zivilgesellschaft mobilisieren, die europäische Gleichstellungspolitik aufmerksam zu begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. „Gesetzliche Regelungen, die einige Frauen von Ausbildung und beruflichen Chancen ausschließen, widersprechen grundlegenden Gleichstellungsprinzipien“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken. Sie entfalten eine exkludierende Wirkung mit Blick auf qualifizierte Berufsfelder, die ökonomische Unabhängigkeit versprechen. „Die Verbotsregelungen gründen auf problematischen Stereotypen, wie der pauschalen Verurteilung der stereotypen Muslima als Inbegriff von Unterdrückung, und auf Vorurteilen hinsichtlich einer vermeintlich fehlenden Rechtstreue seitens Muslim*innen im Allgemeinen“, erklärt Dr. Shino Ibold, MJur (Oxford), Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zu Kopftuchverboten für die Justiz im djb.

Einen besonderen Fokus legt der djb in seiner Positionierung auf die intersektionale Diskriminierung der betroffenen Frauen. Das Diskriminierungsmerkmal der Religion ist unmittelbar mit demjenigen des Geschlechts verwoben. Die Diskriminierung wirkt da, wo das weibliche Geschlecht mit der Zugehörigkeit zu einer Minderheitenreligion – dem Islam – korreliert. Betroffen sind somit diejenigen, die sich in der Schnittmenge mehrerer durch Diskriminierungsverbote geschützter Gruppen befinden und daher besonders vulnerabel sind.

Aus Sicht des djb ist eine Anpassung bestehender Regelungen zur Amtstracht ein geeignetes Mittel, um legitime Erwartungen hinsichtlich der durch die richterliche Robe ausgedrückten Distanz und dem intendierten Selbstbild des neutralen Staates mit den Grundrechten der betroffenen Frauen in Einklang zu bringen. So könnten – als milderes Mittel im Vergleich zu pauschalen Verbotsregelungen – allein solche Kopftücher zugelassen werden, die sich farblich und stofflich in die Amtstracht einfügen. Hierdurch ließe sich die Unterordnung der Person unter das Amt – um die es im Kern der Debatte um die Verbotsgesetze geht – sinnvoll zum Ausdruck bringen.

„Die Justiz sollte für alle offen sein, die die im Deutschen Richtergesetz normierten Anforderungen erfüllen, und Vielfalt und Repräsentanz als Stärke begreifen“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt mit seinem aktuellen Policy Paper „Geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in Unternehmen“ einen Kontrapunkt zum kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag. Die dortigen Vorschläge zur Streichung der täglichen Höchstarbeitszeit und zur steuerlichen Begünstigung von Überstunden oberhalb einer Vollzeittätigkeit dienen vor allem Arbeitgebendeninteressen, verschärfen Geschlechterungerechtigkeiten und diskriminieren Teilzeitbeschäftigte.

Dabei ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchaus auch im Interesse von Frauen – wenn sie geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Wirtschafts- und Arbeitszeitpolitik muss dringend diesen Verfassungsauftrag einbeziehen. Damit Frauen eigenständig ihre Existenz sichern können, müssen geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in den Unternehmen geschaffen werden. „Unser Policy Paper enthält zentrale Handlungshinweise für die Gestaltung einer neuen Arbeitszeitkultur”, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Jüngste Untersuchungen etwa des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen ihre Existenz nicht über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg eigenständig absichern können. Schuld daran sind jedoch nicht Frauen und ihre individuellen Entscheidungen. Vielmehr werden Frauen weiterhin durch strukturelle Rahmenbedingungen wie starre Arbeitszeitstrukturen in diese prekäre Lage gedrängt. Verkürzte und/oder unterbrochene Erwerbsarbeitszeiten etwa zur vermeintlichen Vereinbarkeit mit unbezahlter Sorgearbeit haben erhebliche negative finanzielle Auswirkungen.

Das Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen. Sie sind in der Verantwortung. Es bestehen zwar individuelle Ansprüche auf Flexibilisierung der persönlichen Arbeitszeit und diese sind auch notwendig. Zu häufig wird jedoch auf die Durchsetzung dieser individuellen Ansprüche verzichtet, da negative Auswirkungen wie Arbeitsverdichtungen für Kolleg*innen und/oder anderweitige Konflikte befürchtet werden. Diese beschränkten Handlungsmöglichkeiten sind für die Betroffenen nicht hinnehmbar. „Der djb hat ein Instrument entwickelt, mit dem im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden kann, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der neuen Bundesregierung eine engagiertere Kinder- und Jugendpolitik an, um bessere Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen zeigt eindrücklich, dass es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren gilt. Insbesondere bei der Sicherstellung der sozialen Teilhabe aller Kinder brauchen wir nicht weniger als einen Neustart. Es muss endlich gelingen, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür braucht es eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, vor allem aber den politischen Willen der neuen Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für bessere Entwicklungschancen aller Kinder ein Zusammenspiel nötig aus finanzieller Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld. Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Gleichzeitig sehen wir, dass laut Statistischem Bundesamt reiche Familien dreimal mehr für den Lebensunterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Chancengerechtigkeit sieht anders aus. Deshalb sollten die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Sowohl kinderrechtlich als auch volkswirtschaftlich sind die ungleichen Entwicklungschancen von Kindern in Deutschland ein massives Problem. Wenn wir wohlfeilen Willensbekundungen nicht auch finanzpolitische Taten folgen lassen, kommen wir hier keinen Zentimeter weiter“, so Hanke weiter.

 

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, auch und insbesondere in den Schulen. Denn auch die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig durchbricht die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut. Zudem leistet sie einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Deshalb müssen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, sagt Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.05.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2025 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lasst uns spielen – mit allen Sinnen!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Verknüpfung der Themen Spiel und Kultur aufmerksam machen. Über ihre Sinne kommen Kinder von Beginn an in Kontakt mit der Welt und wollen diese auf spielerische Weise mitgestalten und dadurch ihrer Wahrnehmung Ausdruck verleihen. Daher haben Kinder ein Recht darauf, ihr natürliches Spielbedürfnis mit allen Sinnen auszuleben und sich dabei frei und zweckfrei zu entfalten.

Botschafter des Weltspieltags 2025 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Der Weltspieltag 2025 wird deutschlandweit zum 18. Mal ausgerichtet, in diesem Jahr erstmals am 11. Juni, nachdem die Vereinten Nationen den Weltspieltag (International Day of Play) vor Kurzem in die offizielle Liste der UN-Gedenktage aufgenommen haben.

„Wo wären wir ohne Kreativität und Fantasie! Aber in einer Zeit, in der Kinder überwiegend von vorgefertigtem Spielzeug umgeben sind und einen durchgetakteten Alltag erleben, bleiben wenig Möglichkeiten für freies Spiel und kreative Tätigkeiten. Dabei ist es so wichtig, dass Kinder Raum für spielerisches Ausprobieren sowie für gestalterische Ausdrucksweisen haben, damit sie unsere Welt entdecken und mitgestalten können. Auf diesem Weg entstehen außerdem die besten Ideen und erfinderischsten Lösungen. Der Weltspieltag 2025 erinnert uns daran, wie bedeutend Spiel und Kultur sind – auch für uns Erwachsene!“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2025.

Der Fantasie und Kreativität sind besonders am Weltspieltag keine Grenzen gesetzt: Wie wäre es zum Beispiel mit etwas Zeitungsmusik? Welche unterschiedlichen Geräusche lassen sich mit einem Bogen Zeitungspapier erzeugen und kann daraus ein gemeinsamer Rhythmus entstehen? Und wie sehen eigentlich die Farben der Natur aus? Vielleicht lässt es sich herausfinden, wenn verschiedene Naturmaterialien, wie Blätter, Früchte oder Blüten, auf ein weißes Blatt Papier gerieben werden und dort ihre Spuren hinterlassen.

„Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht auf Spiel und künstlerische Aktivitäten fest und das hat gute Gründe: Kinder erforschen und begreifen ihre Welt mit allen Sinnen. Daher ist es sehr wichtig, der spielerischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und ihrem kulturellen Ausdruck Raum zu geben. Kinder haben ihren eigenen Zugang zur Kultur. Wenn Kinder selbst erdachte Choreografien einüben, Handpuppen bauen oder gemeinsam Musik machen, haben sie in erster Linie jede Menge Spaß. Sie stärken dabei aber auch ihre geistigen Fähigkeiten, ihre Kreativität und erleben Gemeinschaft. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie früh mit Kunst, Kultur, Spiel und Medien in Berührung kommen. Dadurch lernen sie unterschiedliche Perspektiven kennen und können ihrer eigenen Position Ausdruck verleihen. Kulturelle Teilhabe ist gerade für benachteiligte Kinder wichtig, denn mit der Erfahrung von Selbstwirksamkeit entwickelt sich die notwendige Resilienz im Umgang mit Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.04.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertags und des Weltelterntags am 1. Juni hebt der Berliner Beirat für Familienfragen die Bedeutung starker Familienpolitik hervor. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe – und Eltern benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Der Kindertag ist mehr als ein Gedenktag: Er erinnert uns daran, dass Kinder eigene Rechte und Bedürfnisse haben. Damit Kinder gut aufwachsen können, müssen Familien als ihr wichtigstes Umfeld unterstützt und gestärkt werden. Eltern leisten Tag für Tag Enormes – mit Verantwortung, Fürsorge und oft mit besonderen Herausforderungen. Diese Leistung verdient gesellschaftliche Anerkennung und politische Unterstützung: Es braucht Entlastung und bessere Bedingungen für alle Familien.

Ein wichtiger politischer Wegweiser dafür ist der Berliner Familienbericht 2025 des Berliner Beirats für Familienfragen, der am 12. Mai veröffentlicht und dem Senat von Berlin überreicht wurde. Er analysiert die Lebensrealitäten von Familien in Berlin und formuliert klare Empfehlungen in fünf zentralen Handlungsfeldern:

  • Wohnraum für Familien: Bezahlbare und ausreichend große Wohnungen mit Platz zum Leben, Lernen und Durchatmen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitszeiten, gute und zuverlässige Betreuungsangebote und Zeit für Sorgearbeit.
  • Familienförderung: Bedarfsgerechte und leicht zugängliche Leistungen und Angebote.
  • Chancengleichheit und Teilhabe: Gleiche Chancen für alle Familien – unabhängig von Lebenslage, Herkunft, Einkommen oder Familienform.
  • Effiziente Verwaltung: Einfache, bürgernahe und digitale Prozesse ohne unnötige Hürden.

Der Berliner Familienbeirat versteht Familienpolitik als dauerhafte, ressortübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung im kontinuierlichen Austausch mit Familien erfolgen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbericht 2025 zeigt deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Am 1. Juni feiern wir Kinder und würdigen Eltern – das sollte auch ein Anlass sein, konkrete Verbesserungen für Familien auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 28.05.2025

Im Rahmen des Single Parents Day am 21.03.25 fand in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Netzwerk für Alleinerziehende in Marzahn-Hellersdorf ein Familienforum mit dem Berliner Beirat für Familienfragen statt. Die Alleinerziehenden machten deutlich, dass sie durch Geldnot, Zeitmangel und soziale Isolation unter hohem Druck stehen. 

Das Einkommen reicht oft kaum zum Leben und die enorme Belastung durch Job, Kinder und Alltag bringt viele Alleinerziehende an ihre Grenzen. Besonders hart trifft es diejenigen, die durch ihre Berufstätigkeit knapp über den Einkommensgrenzen für staatliche Unterstützungen liegen. Sie fühlen sich überfordert und kämpfen mit finanziellen Engpässen.

Klassenfahrten oder Schwimmkurse sprengen häufig das vorhandene Budget der Familie. Die alleinerziehenden Eltern wünschten sich höhere Familienleistungen. Die Unterstützung für Kinder müsse sich an deren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Auch die Bürokratie ist für viele Eltern eine große Belastung. Komplizierte Antragsverfahren schrecken oft ab, benötigte Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Problem sind unflexible Bedingungen im Job. Faire Arbeitszeiten und betriebliche Kinderbetreuung würden helfen.
Das Forum machte deutlich: Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Alleinerziehende stehen Tag für Tag vor enormen Herausforderungen – doch sie fühlen sich oft allein gelassen. Viele kämpfen trotz harter Arbeit mit finanziellen Schwierigkeiten. Eine Gesellschaft, die Alleinerziehende aktiv unterstützt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch ihre Kinder.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 17.04.2025

Der Familienbund der Katholiken gratuliert Karin Prien (CDU) zu ihrer Ernennung als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit ihrem Amtsantritt verbindet sich die Hoffnung auf eine zukunftsgerichtete Familienpolitik, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Verantwortung im Sinne einer wirklich sozialen Marktwirtschaft verbindet. Gerade der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass immer mehr Familien in Deutschland von Armut bedroht sind. Die Soziale Marktwirtschaft muss wieder ihrem Anspruch gerecht werden: „Wohlstand für alle“ darf kein leeres Versprechen bleiben – nur mit starker sozialer Absicherung und echter Teilhabe kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. „Soziale Marktwirtschaft bedeutet in erster Linie, dass Familien von ihrem Einkommen leben können. Das setzt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Anerkennung der Erziehungsleistung und familiengerechte Steuern und Abgaben voraus, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Frau Prien übernimmt ein Schlüsselressort, das maßgeblich die Lebensrealität von Familien in Deutschland gestaltet. Wir hoffen, dass sie die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergreift. Besonders Kinder und Familien sind überproportional von Armut betroffen – jetzt braucht es eine politische Wende hin zu mehr Gerechtigkeit für Familien und echter Chancengleichheit“, fordert Hoffmann.

Der Familienbund erneuert in diesem Zusammenhang seine zentralen Forderungen für eine nachhaltige und gerechte Familienpolitik:

  • Dazu gehören eine effiziente Reform der Familienförderung, die wirksame Bekämpfung von Familienarmut und ein gerechter Ausgleich zwischen Erwerbs- und Familienarbeit, der ausreichend gemeinsame Zeit in der Familie ermöglicht.
  • Gleiche Startvoraussetzungen für jedes Kind sind zentral – deshalb begrüßen wir die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Ministeriums mit einem starken Fokus auf Bildung, mahnen aber zugleich, dass alle familienpolitischen Themen ausreichend berücksichtigt werden müssen.
  • Es gilt, Hürden abzubauen, individuelle und strukturelle Benachteiligungen von Familien aufzuheben und Strukturen zu schaffen, die echte Fairness ermöglichen.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – ihre Stärkung muss oberste Priorität haben. Wir stehen bereit, Ministerin Prien bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und gemeinsam an einer familiengerechten Zukunft zu arbeiten“, betont Ulrich Hoffmann.

Die vollständige Positionierung des Familienbundes zur Bundestagswahl 2025 mit zehn zentralen Forderungen für die kommende Legislaturperiode ist unter https://familienbund.org/artikel/nachhaltig-familienfreundlich-und-familiengerecht-position-des-familienbundes-der-katholiken-zur-bundestagswahl-2025 nachzulesen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 07.05.2025

Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieverständnis und einem erfolgreichen Bildungsweg. Studien belegen, dass die ersten Lebensjahre entscheidend für die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen sind. Doch trotz dieser Erkenntnis bleibt die frühkindliche Bildung oft unterfinanziert und personell unterbesetzt. Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken und der Stiftung Kinder forschen ist eine gute frühkindliche Bildung mehr als nur die Vorbereitung auf die Schule. Sie umfasst die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, bei der auch Eltern eine zentrale Rolle spielen. Frühkindliche Bildung unterstützt Eltern, stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt und ermöglicht verschiedene Betreuungsmodelle. Noch zu selten wird der Wert der Bildungsarbeit erkannt, die Kitas bereits leisten. Sie orientieren sich am Wissensdurst der Kinder und fördern sie individuell, bedarfsorientiert und alltagsintegriert.

Gerade die frühe Bildung im Alter von drei bis sechs Jahren bietet enormes Potenzial: Kinder sind von Natur aus neugierig, sie stellen Fragen, entdecken, forschen, experimentieren – genau das sind die Grundlagen für kritisches Denken, Problemlösungskompetenzen und Innovationsfähigkeit, die unser Land geprägt haben und in Zukunft weiterhin dringend gebraucht werden. Kinder brauchen vielfältige Förderung und Anregung: sprachlich, künstlerisch und naturwissenschaftlich. Wer früh mit Mathematik, Naturwissenschaft und Technik in Berührung kommt, entwickelt ein grundlegendes Verständnis für die Welt und verliert Hemmungen gegenüber diesen wichtigen Zukunftsfeldern. Das trifft im Übrigen auf Mädchen genauso zu wie auf Jungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die frühe Bildung strukturell zu stärken!

Entdeckendes und Forschendes Lernen in der Kita ist wichtig, weil sie:

  • Neugier und Entdeckergeist fördert! Kinder stellen von Natur aus viele Fragen und wollen die Welt erforschen und verstehen.
  • Grundlagen für späteres Lernen legt! Frühe Erfahrungen mit MINT-Themen erleichtern den späteren Schulstart und beugt Stereotypen vor.
  • Problemlösungsfähigkeiten stärkt! Spielerisches Experimentieren hilft, logisch zu denken und Zusammenhänge zu erkennen.
  • Sprachentwicklung unterstützt! Durch gemeinsames Forschen lernen Kinder, ihre Gedanken dialogisch auszudrücken, Meinungen zu formulieren und zu hinterfragen.
  • Chancengleichheit verbessert! Alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus, erhalten früh Zugang zu einer hohen Bildungsqualität im ersten Bildungsort, der Kita.

Kurz gesagt: Frühe Bildung macht Kinder stark für die Zukunft!

Daher fordern der Familienbund der Katholiken und die Stiftung Kinder forschen gemeinsam:

  • Mehr Investitionen in Kitas – für bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel (zur Gewährleistung von Betreuung und Bildungsarbeit), moderne Lernmaterialien und Ausstattung (inkl. digitaler Infrastruktur und Zugang für das gesamte Team)
  • Verbindliche Mindeststandards für Kita-Qualität – verbindliche, wissenschaftlich fundierte Mindeststandards für die Kita-Qualität sind notwendig, um bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Ein einheitliches Qualitätsgesetz könnte zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und finanzielle Mittel effizienter zugunsten der Kinder einsetzen.
  • Multiprofessionelle Teams mit spezialisierten Fachkräften aus Pädagogik, Sprachförderung und MINT-Bildung, um frühzeitige bedarfsgerechte Förderung und den Übergang zur Grundschule zu sichern.
  • Verbindliche Fortbildungen für Erzieher:innen/Pädagogische Fachkräfte im Bereich MINT- und Sprachbildung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung. Ohne sie ist eine nachhaltige Qualitätsentwicklung nicht möglich.
  • Alltagsintegrierte Sprach- und MINT-Bildung als festen Bestandteil frühkindlicher Lernkonzepte.

Jede verpasste Chance in der frühen Bildung ist eine vertane Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, die Weichen für eine nachhaltige, chancengerechte und zukunftsorientierte Bildung zu stellen!

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 26.03.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertages richten wir gemeinsam einen eindringlichen Appell an die Entscheidungsträger:innen der Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft:

Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist kein Nice-to-Have, sondern ein Grundrecht. Die frühe Bildung legt die Grundlage für die sprachliche, soziale, emotionale und kognitive Entwicklung. Gleichzeitig sind Kitas ein entscheidender Faktor für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und Chancengleichheit – insbesondere für Kinder in benachteiligten Lebenslagen.

Vanessa Poerschke, Initiatorin KITA-Reform Jetzt: „Die Kita ist neben dem zu Hause der erste Bildungsort im Leben eines Kindes – und sie entscheidet maßgeblich über dessen weiteren Chancen in Schule, Beruf und Leben. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung. Wer heute in Kitas investiert, investiert in Gerechtigkeit, Integration, Chancengleichheit – und in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ergänzt: „Wir sind in der Pflicht, Kita & Co sowie Schulen als Lern- und Lebensort so zu gestalten, dass sie als inspirierende Schutz- und Wohlfühloase fungieren, in der das Potenzial unserer Kinder sich ganzheitlich entfalten kann! Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte in Qualität und Quantität gute Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Die Realität in Kitas: ein System am Limit.
Zu wenig Personal, zu große Gruppen, hohe Krankheitsstände – und kaum Zeit für das, was Kinder am meisten brauchen: Beziehung, Bildung, Geborgenheit

Hinzu kommt: Kitas können ihre Betreuungszeiten immer seltener verlässlich abdecken.

Gruppen fallen aus, Öffnungszeiten werden spontan oder dauerhaft gekürzt – mit gravierenden Folgen für Eltern, die Erwerbsarbeit, Familienleben und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen.

Statt Bildungsgerechtigkeit erleben Kinder und Familien somit ein System der Zufälle – abhängig vom Wohnort, vom Engagement Einzelner und von politischer Kurzfristigkeit.

Deutschland braucht eine bundesweite KITA-Reform.
Es braucht einen verbindlichen, einheitlichen Rahmen, der überall für gleiche Chancen, verlässliche Betreuung und gute pädagogische Qualität sorgt. Wir fordern daher

  • Bundesweite Qualitätsstandards, die nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich geregelt sind und umgesetzt werden
  • Ein verbesserter Betreuungsschlüssel, der Kindern und Fachkräften gerecht wird
  • Gute Arbeitsbedingungen für pädagogisches Personal – damit Fachkräfte bleiben und neue nachkommen
  • Verlässliche Strukturen, auf die Familien sich im Alltag verlassen können
  • Eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beteiligen
  • Trotz Qualitäts- und Quantitätsanspruch gilt die Notwendigkeit der beitragsfreien Kita&Co, da Bildung beitragsfrei auch im U3 & Ü3-Bereich sein sollte und wir auch weitere soziale Segregation vermeiden müssen

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir die Petition „KITA-Reform Jetzt gestartet, die bereits mehr als 65.000 Unterstützende gefunden hat.

Diese Legislaturperiode muss zur Reformperiode für die (frühe) Bildung werden – mit klaren Zielen und konsequenter Umsetzung.

Vanessa Poerschke und Cornelia Spachtholz sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass wir die Weichen für das ganze Leben in einer Phase stellen, die politisch nach wie vor unterfinanziert und unterbewertet ist. Wer heute Kitas vernachlässigt, riskiert die Zukunft von unseren Kindern, uns berufstätigen Eltern, Familien – und unserer Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Eltern werden laut und KITA-Reform Jetzt und Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.05.2025

Der neue Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ unterstreicht die besondere Bedeutung des Förderprogramms „Demokratie leben!“ und der Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Der Kooperationsverbund hat zum Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen, um das Thema im Bildungsbereich nachhaltig zu festigen und langfristig eine bundeszentrale Infrastruktur in diesem Bereich zu etablieren. Ziel ist es, bestehende Strukturen durch das Bündeln von Expertisen und Angeboten zu ergänzen, Wissen in die Praxis zu transferieren und fachliche (Qualitäts-)Entwicklungen sowie Diskurse im Kontext gesamtgesellschaftlicher Debatten zu begleiten.

Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, bei dem die Koordinierungsstelle für den Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ (KV DeKi) angesiedelt ist, sind fünf weitere bundesweit agierende Träger in dem Verbund tätig: die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. (IKW), das Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC) und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V.

„Demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen. Kinder müssen in den sie betreffenden Angelegenheiten nach ihrer Meinung gefragt und gehört werden und durch ihr Mitwirken ihre und unsere Lebensverhältnisse mitgestalten können – und zwar von Anfang an!“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nur Demokratie praktisch zu erleben, kann wirksam darauf vorbereiten, den Herausforderungen dieser Zeit demokratisch zu begegnen. Anerkennungserfahrungen fördern Ambiguitätstoleranz und stärken demokratische Resilienz. Kinder und Jugendliche bilden dabei ein Korrektiv zu erwachsenen Vorstellungen von Gerechtigkeit und Miteinander“, erklärt Dr. Lena Kahle, Geschäftsführung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik.

„Junge Menschen wollen und können Demokratie aktiv mitgestalten. Erwachsene sind verantwortlich, sie dabei zu stärken: mit Bildungsangeboten, die attraktive Freiräume, wertschätzende Lerngelegenheiten und geeignete Rahmenbedingungen für gute Demokratiebildung schaffen“, sagt Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

„Demokratiebildung erfordert einen grundlegenden Abbau von Diskriminierung, wie Rassismus, Adultismus, Klassismus etc. in den jeweiligen Einrichtungen. Nur so kann Demokratie und Mitgestaltung für alle Kinder erlebbar und erfahrbar werden“, erklärt Purnima Vater vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung.

„Leider erleben auch Kinder im Alltag Diskriminierungssituationen. Bildungsangebote zur Auseinandersetzung mit konkreten Handlungsmöglichkeiten können bei Kindern die Sensibilität für diskriminierendes Verhalten fördern, ihre Kompetenzen zum selbstwirksamen Handeln erweitern und die Motivation zu solidarischem Handeln stärken“, sagt Ralf Hron, Vorstandsvorsitzender vom Netzwerk für Demokratie und Courage.

„Courage bei Ausgrenzung und Diskriminierung zu zeigen ist nicht für alle selbstverständlich. Demokratische Praktiken müssen erlebt und eingeübt werden. Die Schulen in unserem Netzwerk haben sich dazu verpflichtet, ihre Schulkultur entsprechend zu gestalten. Unsere 125 Koordinierungsstellen in ganz Deutschland unterstützen sie dabei“, erklärt Sanem Kleff, Direktorin von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und Vorstandsvorsitzende von Aktion Courage e.V.

Hauptzielgruppen des Kooperationsverbundes sind Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, Eltern und Familienangehörige, pädagogische Fachkräfte in Kita, Hort, Ganztag, Schule und in außerschulischen Einrichtungen, Leitungen von Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstitute und Fachverbände sowie Verwaltungen und Kommunen. Gefördert ist der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V., Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V., Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V. vom 16.04.2025

LSVD kritisiert Vorhaben und fordert Maßnahmen zum Schutz LSBTIQ* Asylsuchender

Das Bundeskabinett beschloss am 4. Juni einen Vorschlag, um unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* mehrjährige Haftstrafen, Folter und massive Gewalt durch die Gesellschaft. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir lehnen die geplante neuerliche Verschärfung der Asylgesetzgebung ab. Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten, schon gar nicht für LSBTIQ* Schutzsuchende. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* Personen mehrjährige Haftstrafen und teilweise auch Folter. Die gesamtgesellschaftliche Ächtung von und Gewalt gegen queere Menschen ist massiv. Bisher scheiterte die Einstufung der drei Staaten am Widerstand des Bundesrates, und dies aus guten Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat vollkommen zurecht geurteilt, dass nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden können, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Dass die Bundesregierung diese letztlich im Grundgesetz verankerten Maßgaben nun einfach umgehen will, kritisieren wir scharf.

Der LSVD⁺ lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab und warnt vor dessen verheerenden Konsequenzen. Sollte es trotz aller rechtlicher Einwände beschlossen werden, fordern wir, dass LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und dass ihre Schutzgesuche grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Außerdem fordern wir, dass die im Rahmen der GEAS-Reform geplante Umstrukturierung der Erkennung von Vulnerabilitäten in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft durchgeführt wird. Nur so kann der ohnehin absehbare Schaden für verfolgte LSBTIQ* Schutzsuchende aus vermeintlich “sicheren” Herkunftsstaaten zumindest etwas abgemildert werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 04.06.2025

Erfahrungsberichte von mehr als sechs Monaten „Gesetz in der Praxis“

Seit mehr als sechs Monaten ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Nachdem jahrelang auf CSDs gegen das veraltete Transsexuellengesetz protestiert wurde, beginnt nun der erste Pride-Month mit Selbstbestimmungsgesetz. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen und engagierten Einzelpersonen, das die Informationswebseite sbgg.info verantwortet, veröffentlicht dazu eine Sammlung von Erfahrungsberichten rund um das Verfahren für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:  

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt wurde lange gekämpft. Der Gesetzgebungsprozess und auch die erste Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes waren allerdings geprägt von Falschinformationen und transfeindlichen Erzählungen. Die Perspektiven von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen kamen kaum vor. Mit einer Sammlung von Erfahrungsberichten rund um den Prozess der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen möchten wir diese Perspektiven und Realitäten des SBGG sichtbar machen. Uns haben unterschiedliche Berichte erreicht: unter anderem von Menschen, die be_hindert werden, von Eltern von trans* Kindern, aus der Beratungsarbeit, von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Für viele war die Änderung erleichternd und das, wofür jahrelang gekämpft wurde: ein mehr oder weniger einfacher bürokratischer Akt. So sagt Titus M.*: „Ich bin insgesamt sehr froh, die Änderung vollzogen zu haben und fühle mich mit meinem neuen Namen und Geschlechtseintrag endlich ernst genommen. Ich kann mich mit mehr Selbstbewusstsein durch die Welt bewegen. Es macht mich geradezu euphorisch, ihn auf neue Dokumente schreiben zu dürfen oder Post zu bekommen, die an den Namen adressiert ist.“ 

Für andere gilt das leider noch immer nicht, etwa für geflüchtete Personen: „Im Beratungskontext mit Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben, sind die Erfahrungen leider nicht so positiv. Es gibt bei uns zwei Personen, die aus ihrem Land geflüchtet sind, in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen haben und ihren Namen und Personenstand gerne ändern lassen wollen. Leider ist die bürokratische Hürde sehr groß, so dass die Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnten.“   

Transfeindlichkeit ist mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht beendet, wie auch die jüngst veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität zeigen. Weder in Deutschland, wie Lian, 16 Jahre alt, berichtet: „Es fühlt sich an, als wäre ich endlich auch offiziell ich selbst, aber viele meiner Unsicherheiten wurden dadurch nicht beseitigt. Denn wenn ich als Mädchen gelesen werde oder Transfeindlichkeit bzw. LGBTQ-Feindlichkeit erfahre, rettet mich auch kein männlicher Geschlechtseintrag und Name.“, noch weltweit, wie eine andere Person angibt: „Das X im Reisepass beunruhigt mich ehrlich gesagt – Reisen in die USA zum Beispiel habe ich für mich auch beruflich gerade komplett ausgeschlossen.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ist dennoch ein wichtiger Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen: „Für uns alle – aber natürlich insbesondere für unsere Tochter – war das ein großer Tag, der sie ein Stück näher zu ihrer eigentlichen Identität geführt hat.“, sagt Diana, Mutter eines trans* Kindes.

Eine Auswahl von Erfahrungsberichten ist auf der Webseite sbgg.info zu finden. Außerdem finden Erklärungsberechtigte, Angehörige und Standesbeamt*innen Informationen zum Ablauf der Änderung, zu den einzelnen Regelungen des Gesetzes, Hinweise auf Beratungsstellen u.v.m. 

* Von den berichtenden Personen gewählte Pseudonyme.

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 02.06.2025

  • VdK-Präsidentin: „Inklusion ist kein Nice-to-have“
  • VdK: Weg in eine inklusive Zukunft mutig weitergehen

Zum Deutschen Diversity-Tag fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele mehr Taten:

„Am 27. Mai 2025 feiern wir den 13. Deutschen Diversity-Tag – ein Tag, der die Kraft der Vielfalt zeigt. Denn echte Vielfalt bringt uns weiter: Sie fördert Innovation, verbessert die Zusammenarbeit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht Unternehmen zu attraktiven, zukunftsfähigen Arbeitgebern. Wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen, entstehen neue Ideen, kreative Lösungen und ein stärkeres Miteinander.

Doch Vielfalt ist mehr als ein buntes Bild. Sie braucht Strukturen, die Teilhabe für alle ermöglichen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen werden noch viel zu oft übergangen oder nicht ausreichend beteiligt. Symbolische Aktionen reichen nicht aus, wenn es an echter Barrierefreiheit und inklusiven Entscheidungsprozessen fehlt. Inklusion darf kein kurzfristiger Trend oder reines Marketinginstrument sein.

Diversity-Strategien wirken aus Sicht von Menschen mit Behinderungen oft unglaubwürdig, wenn sie nicht inklusiv und mit richtiger Beteiligung umgesetzt werden. Es darf keine Konzepte geben, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg entstehen. Menschen mit Behinderungen müssen aktiv eingebunden werden – in Politik wie in Unternehmen. Symbolische Maßnahmen ohne strukturelle Veränderungen und ein rein ökonomischer Blickwinkel reichen nicht aus. Vielfalt muss Teil der Unternehmenskultur sein und spezifische Bedürfnisse – wie die von Menschen mit Behinderungen – sichtbar und systematisch berücksichtigen.

Auch an einem Tag wie heute müssen wir leider viele Menschen in unserem Land daran erinnern, dass Inklusion kein Nice-to-have ist, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert nichts Geringeres als echte Teilhabe und Gleichberechtigung. Es braucht deshalb verbindliche Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen – etwa eine Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit oder zumindest zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall.

Der Diversity-Tag ist ein wichtiger Anlass, um uns unserer Verantwortung bewusst zu werden – und den Weg in eine inklusive Zukunft mutig weiterzugehen. Vielfalt beginnt im Denken – und wächst durch entschlossenes Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 26.05.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Studie ist aus dem Projekt „Ganztagsförderung für Grundschulkinder: Organisationsmodelle und Beschäftigungsbedingungen“ am IAQ/Universität Duisburg-Essen hervorgegangen, an dem die AWO neben der GEW als Kooperationspartner beteiligt ist. Die Ergänzungsstudie hat die AWO im Herbst 2024 in Auftrag gegeben.

📅        18.06.2025

⏰        13:00 bis 15:00 Uhr

📍           digital über Teams

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich hier: Ganztagsförderung als Armuts(folgen)prävention – AWO

Termin: 05. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im aktuell vorliegenden Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionäre u.a., die Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken. Warum Frühe Hilfen für Familien in Armutslagen ganz besonders wichtig sind, davon berichtet Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt. Im März 2025 wurde ein aktualisiertes Beiratspapier des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen herausgegeben, das besonders auf die damit verbundene Armuts(folgen)prävention eingeht. Prof. Dr. Jörg Fischer stellt auch die Forderungen des Beirats an die Politik vor.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen den General Comment No.25 zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause. Er arbeitet als kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk und koordinierte in dieser Funktion die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes in die deutsche Sprache beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. – 17.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Aufgabe und Pflicht für alle politischen Akteure.

Neben entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Familien- und Familienverfahrensrecht und der Absicherung des Hilfesystems bedarf es für einen umfassenden Schutz und die passende Unterstützung der Betroffenen und  einer engen Zusammenarbeit von Jugendamt, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen und spezifischen Unterstützungsstrukturen vor Ort. Das gemeinsame Anliegen aller Akteure muss insbesondere sein, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils, in der Regel der Frau, und den Kinderschutz in Fällen häuslicher Gewalt besser zu verzahnen sowie bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die gewaltbetroffenen Personen und insbesondere auch für die immer mitbetroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei ist unbedingt auch Täterarbeit in den Blick zu nehmen.

Auf der Fachveranstaltung werden ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen Ideen und Gelingensbedingungen für die Netzwerkarbeit vor Ort diskutiert.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/schutz-und-unterstuetzung-von-gewaltbetroffenen-frauen-und-ihren-kindern-gelingende-netzwerkarbeit-vor-ort/

Termin: 20.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Die Welt befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Klimawandel und politische Entwicklungen weltweit führen zu tiefgreifenden Veränderungen von Wirtschaft, Arbeit und Lebensrealitäten und fordern die Gesellschaft heraus. Diese Veränderungsprozesse werfen zentrale Fragen auf – mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die geschlechtergerechte Gestaltung von Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren wir, wie der digitale und klimabedingte Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft die Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst. Welche zentralen Weichenstellungen sind notwendig, um Gleichstellung in Zeiten des Wandels voranzubringen? Und wie können wir sicherstellen, dass alle Geschlechter gleichermaßen von den anstehenden Veränderungen profitieren? Lassen Sie uns gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden.

Programm

Anmeldung (bis 15. Juni 2025, 23 Uhr)

Termin: 25.  Juni 2025

Veranstalter: Ratschlag Kinderarmut in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Ein Aufwachsen in Armut hat langfristige Folgen, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für unser gesellschaftliches Miteinander und die volkswirtschaftliche Entwicklung. Wir wissen, dass ein Aufwachsen in Armut die Bildungs- und Lebenschancen junger Menschen deutlich verringert und dieses immense gesellschaftliche Folgekosten nach sich zieht.

Im Ratschlag Kinderarmut wollen wir uns in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung daher mit der Frage auseinandersetzen, welche „Investitionen in Kinder“ wichtig sind und wie wir diese gemeinschaftlich angehen sollten. Wir tun dies im Rahmen des Ratschlag Kinderarmut, des größten zivilgesellschaftlichen Treffens in Deutschland zu diesem Thema und einem Format der Nationalen Armutskonferenz.

Darüber wollen wir mit Politik und Wirtschaft ins Gespräch gehen unter dem Motto:

Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in unseren Wohlstand

Mit Strukturreformen zu mehr Chancengleichheit, Effizienz und Teilhabe in Bildung und Kinder- und Jugendhilfe  

Wann  25.06.2025, 17-19:15 Uhr und anschl. Ausklang am Buffet

Wo       Haus des Humanismus, Potsdamer Str. 157, 10783 Berlin

Bitte melden Sie sich bis zum 13.06.2025 an unter: https://forms.office.com/e/YNprY0KN31

(Wir bitten bei der Anmeldung um die Angabe einiger Daten für die statistische Auswertung, die wir für die Abrechnung der Sitzungskosten gegenüber dem Bundesministerium benötigen. Da die Veranstaltung vom BMFSFJ gefördert wird, kann sie kostenlos angeboten werden)

Bei Fragen zum Programm und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: ratschlag-kinderarmut@awo.org

Termin: 26. – 27. September 2025

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bamberg

Chancengerechtigkeit und durchgängige Bildungsbiografien sind entscheidende Faktoren, um soziale Ungleichheiten abzubauen: die Kita spielt dabei eine zentrale Rolle als Grundlage für den Lern- und Bildungsweg der Kinder. Doch wie lässt sich dieses Ziel in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft erreichen, in der Kitas in so unterschiedlich strukturierten Sozialräumen arbeiten? Sind hier gleiche Bedingungen überhaupt gerecht?

Ansprüche an Kita und Schule gibt es viele: Bildungspläne, kindlicher und familiärer Unterstützungsbedarf, Schaffen von durchgängigen Bildungsbiografien und die Forderung nach Kompetenzmessungen und evidenzbasierter Förderung….

Mit fachlichen Impulsen und Zeit für den Austausch fragen wir, wie es konkret aussieht in den Kindertagesstätten und welche Ideen und Lösungsansätze es gibt. Die Veranstaltung richtet sich an Bildungsverantwortliche sowie Fachkräfte aus Kita- bzw. Schul-Praxis und Wissenschaft, die sich für eine nachhaltige und gerechte Bildungslandschaft engagieren.

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser wichtigen Diskussion teilzunehmen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Bildungsstrategie mitzuwirken.

Die Tagung erfolgt in Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Besonders hinweisen möchte wir auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Bamberg, die für Sie ihre Türen öffnen für einen praxisbezogenen Austausch zum Thema!

Anmeldung und Information zur Bundesfachtagung:

Teilnahmegebühr: 95,-€ / 70,-€ für pfv-Mitglieder u. Studierende

Veranstaltungsort:  Universität Bamberg, Markusstraße 8, 96047Bamberg

Melden Sie sich an über den angehängten Flyer oder unsere Website: https://pfv.info/09-2025-bundesfachtagung-in-bamberg/

Flyer zum Download: pfv-Bundesfachtagung 2025

WEITERE INFORMATIONEN

Die Bundestagswahl 2025 hat es eindrücklich gezeigt: Das Wahlverhalten polarisiert zunehmend entlang von Geschlechtergrenzen. Frauen wählten überdurchschnittlich häufig Parteien links der Mitte, Männer bevorzugten Parteien des konservativen und rechten Spektrums – besonders deutlich in der Altersgruppe unter 25 Jahren.

In der neuen Analyse Die Polarisierung der Geschlechter zeigt Dr. Ansgar Hudde, wie sich dieser moderne Gender-Gap entwickelt hat, welche strukturellen Ursachen er hat und welche Trends zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Die Analyse zeigt:

– Welche Faktoren den modernen Gender-Gap im Wahlverhalten beeinflussen

– Welche Rolle verschiedene Altersgruppen spielen

– Wie die Wahlmuster für die einzelnen Parteien aussahen

Jetzt die Analyse lesen 

Warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein guter Anfang sein darf

2022 initiierte Natascha Sagorski nach persönlicher Betroffenheit eine Petition, um auf die unzureichende rechtliche Absicherung von Frauen nach Fehlgeburten aufmerksam zu machen – mit großer Resonanz.
Zum 1. Juni 2025 tritt der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Frauen erhalten künftig auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelt Anspruch auf Mutterschutz.

Im FES impuls Baustelle Familienpolitik zeigt Natascha Sagorski, warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein Anfang sein kann – und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Aufklärung, Forschung und gesellschaftlicher Diskurs bleiben lückenhaft – obwohl Schätzungen zufolge etwa jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist. 

Die Publikation zeigt:

– Was sich mit der Reform konkret ändert

– Warum das erste Trimester nicht unberücksichtigt bleiben darf

– Wie Fehlgeburten enttabuisiert und Betroffene besser unterstützt werden können

– Was es für eine gerechte Familienpolitik braucht

Jetzt das Papier lesen

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2024 – 30 Jahre Grundgesetzzusatz

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie ist jetzt auch auf LinkedIn! Vernetzen Sie sich mit uns, um über aktuelle Themen rund um Familienpolitik, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit informiert zu bleiben. https://www.linkedin.com/company/zukunftsforumfamilie/

Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist. Für die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist fair geteilte Sorgearbeit von zentraler Bedeutung.

„Die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist überfällig. Nach 75 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren Pflicht zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern brauchen wir endlich die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und geteilte Führungspositionen in Politik und Wirtschaft“, fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. „Equal Pay gibt es nur im Doppelpack mit Equal Care. Damit Frauen ökonomisch auf eigenen Beinen stehen können, muss unbezahlte Sorgearbeit partnerschaftlich geteilt werden.“

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bedingen die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko. Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden.

Die 1994 verabschiedete Ergänzung des Artikel 3 GG ist ein klarer Auftrag an den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Vorhaben wie die bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes, die Erhöhung der Anzahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate oder die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, die die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit befördern, müssen in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.

„Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist höchst relevant für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts des aktuellen Erstarkens rechtsextremer politischer Kräfte von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Der Schulterschluss von Frauen 1994 über Parteigrenzen hinweg zeigt: Frauen müssen mit an allen Tischen sitzen, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.“

Weitere Informationen: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Heute tritt das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke.“

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

 

  • Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2024

Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung

„Schon jetzt gehen Schätzungen von bis zu 100.000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden, deutlich“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler. „Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, d.h. ungewollt schwangere Frauen sind komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden.“ Die AWO steht für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und solidarisiert sich mit den betroffenen Frauen.

Am 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen. 

Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“

Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.

Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich. 

Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs beantworten wichtige Fragen

Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.

Die FAQ zum SBGG finden Sie auf www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2024

Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 789 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13741) einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten.

Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie.

Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Eine Steuergutschrift für Alleinerziehende fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/13633). „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.

Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Die Gruppe Die Linke möchte den Unterhaltsvorschuss ausbauen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch stärken. In einem Antrag (20/13632) kritisieren die Abgeordneten unter anderem, dass vielen Familien die Leistungen vorenthalten werden, wenn leibliche Elternteile wieder heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Außerdem gebe es eine institutionelle Diskriminierung im Unterhaltsvorschussgesetz für einen Teil der Drittstaatsangehörigen. Auch kämen Kindergelderhöhungen bei den Empfängern des Unterhaltsvorschusses nicht an, weil diese verrechnet würden.

Die Linke verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. Außerdem fordert der Antrag, den Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile zu zahlen, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten. Die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ersatzlos gestrichen werden, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die öffentlich stattfand.

Bereits in ihrem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, der sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 bezieht (20/9650), hatten die Menschenrechtsexperten auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Sie berufen sich dabei auf Empfehlungen des unabhängigen Expertengremiums „Grevio“, das für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist. Deutschland müsse im kommenden Jahr über Fortschritte Bericht erstatten, erklärte die DIMR-Direktorin. Die Zeit zur Umsetzung dränge.

Zudem ist die Lage ernst: Mindestens jede dritte Frau erfahre einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt, betroffen seien Frauen und Mädchen aus allen Schichten, betonte Rudolf im Ausschuss. Im vergangenen Jahr zeigte auch ein Lagebild des Bundeskriminalamtes, dass die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen; 2023 wurden demnach insgesamt 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent waren weiblich. Dies war ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Istanbul-Konvention verpflichte Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und sie wirksam strafrechtlich zu verfolgen, mahnte Rudolf gegenüber den Abgeordneten: „Es geht dabei um eine ganz zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft“, so Rudolf, „dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“.

Konkret drängte die DIMR-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.

Die Direktorin des Menschenrechtsinstituts riet auch bei anderen virulenten Menschenrechtsfragen zum Handeln: So drohe zum Beispiel gerade älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen Wohnungsnot. Wohnen sei ein Menschenrecht, Rudolf riet deshalb unter anderem dazu, bei der Wohnraumförderung nur noch die Schaffung barrierefreier Wohnungen zu fördern.

Aus menschenrechtlicher Perspektive beobachte ihr Institut “mit Sorge übermäßige staatliche Reaktionen auf Klimaproteste„, sagte Rudolf. So greife die von Bayern gegen Klimaaktivisten angewandte Präventivhaft schwer in die Grundrechte ein, erklärte Rudolf. Bei der Anordnung müssten Gerichte berücksichtigen, dass friedliche Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit geschützt seien. Die Störung des Verkehrs sei keine “schwerwiegende Gewalt„.

Eine Mahnung, die den Widerspruch der Unionsfraktion hervorrief. Die Störung des Straßen- und Flugverkehrs durch Klimaaktivisten sei ein Eingriff, der Menschenleben gefährde, sagte der Abgeordnete Jonas Geissler (CSU).

Rudolf räumte daraufhin ein, dass es bei den Klimademonstrationen unterschiedliche Sachverhalte gegeben habe, gleichzeitig verwies sie aber auf die Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. So hatte ein Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Umweltschützer, Michel Forst, Bayern explizit für die Einschränkung des Demonstrationsrechts gerügt.

Schließlich erinnerte Rudolf die Ampelkoalition an ihr Vorhaben, auch für Bundestagswahlen das Mindestwahlalter auf 16 Jahre zu senken. Geschehen sei aber nichts. “Bundestag und Bundesrat sollten sich schnell mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen„, mahnte die Menschenrechtsexpertin. Es gehe darum, dass junge Menschen die Zukunft des Landes mitbestimmen könnten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hätten sie, die 15 Millionen Kinder und Jugendliche, auch das Recht dazu.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es berichtet dem Bundestag jährlich überdie Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

Das Video zur Sitzung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-menschenrechte-71-sitzung-1025796

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 06.11.2024

Rechtliche und finanzielle Maßnahmen für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochvormittag diskutiert.

Die erste Empfehlung des Bürgerrates Ernährung im Wandel (20/10300) sieht ein bundesweites Gratis-Mittagessen für Kinder und Jugendliche vor. Vor allem die Fragen der Zuständigkeit und der Finanzierung müssen jedoch geklärt werden. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur „Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen“ (WD 3 – 079/24) kommt zu dem Ergebnis, dass eine direkte und zweckgebundene Finanzierung der Bereitstellung kostenfreier Mittagessen an Kitas und Schulen aus dem Bundeshaushalt nach den vorstehenden Ausführungen eine Änderung des Grundgesetzes (GG) erforderlich machen würde.

Außerdem ließe sich in Erwägung ziehen, die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder zu verändern, um diesen über die Steuerverteilung einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung der Mittagessen an Kitas und Schulen zu gewähren. Gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Bei dem in Bezug genommenen Bundesgesetz handele es sich um das Finanzausgleichsgesetz. Einfacher sei es jedoch, dass der Bund den Ländern für Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen nach bestehender Rechtslage unter den Voraussetzungen des Artikels 104c GG Finanzhilfen gewähre.

Die Gruppe Die Linke verdeutlichte, wie wichtig die Umsetzung der Forderung des Bürgerrates sei. Es gebe seit Jahren Forderungen nach gesunder Ernährung und nach Bildungsangeboten, wie gesundes Essen zubereitet werden kann. Beide Aspekte würden erfüllt, wenn in Deutschland in Kitas und Schulen ein kostenloses Mittagessen angeboten werden würde. Ein schwieriger Begründungsaufwand könne nicht als Argument gelten, ein solches Vorhaben nicht umzusetzen.

Die FDP-Fraktion sprach sich für einen anderen Ansatz aus. Die Vertreterin betonte, dass die Verpflegung in Kitas und Schulen die Aufgabe der Länder und der Kommunen sei. Der Bund unterstütze bereits jetzt mit Bildungs- und Teilhabeangeboten. Einige Bundesländer hätten bereits Erfahrungen mit der Ausgabe von kostenlosem Mittagessen, in Berlin würden beispielsweise 30 Prozent der Gratis-Mittagessen weggeworfen, das sei kein erstrebenswertes Ziel.

Der Redner der AfD-Fraktion verwies auf das grundlegende Problem, das der Bürgerrat Ernährung am Ende seiner Arbeit habe. Das Thema Schulessen sei Ländersache, und das hätte vor Arbeitsaufnahme des Bürgerrates offen kommuniziert werden müssen. Die Wissenschaftlichen Dienste hätten nun zwei Möglichkeiten aufgetan, wie das kostenlose Mittagessen an Schulen und Kitas nun doch noch umgesetzt werden könne, jedoch sei es nicht vertretbar, dass alle Kinder, egal, aus welchen Elternhäusern sie kommen, kostenlose Mittagessen erhalten sollten. Das würde die Haushalte der öffentlichen Hand noch weiter belasten.

Dem widersprach die Vertreterin der SPD-Fraktion. Seit Jahren gebe es den Trend, dass immer mehr Kinder in der Gemeinschaftsverpflegung essen. Ab dem Jahr 2026 komme noch die verpflichtende Ganztagsschule hinzu. Es sei zudem erwiesen, dass ein gesundes Mittagessen die Lernleistungen und das Gemeinschaftsleben an Schulen positiv beeinflusse, aus diesem Grund sollten Wege gefunden werden, die es den Schulen und Kitas ermöglichen, Mittagessen kostenlos abzugeben.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, auszuloten, was nötig und möglich ist, um Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen umzusetzen und gesundes Schulessen möglich zu machen. Ein mögliches Programm sollte nachhaltig und verlässlich finanziert sein.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, dass die Kosten für ein kostenloses Mittagessen sehr viel geringer ausfallen dürften als die Kosten, die durch ernährungsbedingte Erkrankungen anfallen. Alleine die Krankenkassen würden dafür jährlich 30 Milliarden Euro ausgeben, der volkswirtschaftliche Schaden belaufe sich gar auf 63 Milliarden Euro jährlich. Eine gute Kita- und Schulverpflegung sei auch deshalb notwendig, weil Bildung einer der wenigen Rohstoffe sei, über die dieses Land verfüge.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 760 vom 06.11.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.

Aktuell stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, schreibt die Petentin. Auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Frau, die etwa nach 18 Wochen und sechs Tagen eine Fehlgeburt erleide, gar keinen Mutterschutz erhalte, wohingegen Frauen, die ihr Kind nur einen Tag später verlören, ein Mutterschutz von 18 Wochen gewährt werde. Eine derartig harte Grenzziehung sei bei dieser sensiblen und die Würde der Frau betreffenden Frage unangemessen. Eine Expertenkommission soll daher aus Sicht der Petentin eine genaue Ausgestaltung der geforderten Staffelung vornehmen.

Dem Ausschuss sei außerordentlich bewusst, dass es für Frauen sowohl psychisch als auch physisch in höchstem Maße belastend ist, wenn sie ein Kind nicht lebend zur Welt bringen, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Aktuell sei es so, dass bei einer Fehlgeburt der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft endet. Im rechtlichen Sinne werde eine Fehlgeburt nicht als Entbindung bewertet, sodass die Schutzfrist nach der Entbindung nicht ausgelöst wird. Gerechtfertigt werde dies bisher damit, dass ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung entsteht, bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben sei, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies bedeute jedoch nicht, dass die betroffenen Frauen in dieser Situation ungeschützt sind. Sie haben der Vorlage zufolge einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung sowie einen erweiterten Kündigungsschutz.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. Nach Regierungsangaben werde derzeit die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Es sei vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren auch Fachverbände zu beteiligen. Ferner teilt die Regierung mit, dass die mit der Petition geforderte Einrichtung einer Expertenkommission geprüft werde.

Die hohe Zahl der Mitzeichnungen der Eingabe (22.383) verdeutlicht nach Auffassung des Ausschusses die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 06.11.2024

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 752 vom 05.11.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (20/12779) stand am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Regelung geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte den Ansatz, mit dem die Wiedereingliederungsvereinbarung ersetzenden Kooperationsplan „die individuellen Stärken gemeinsam mit den Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu besprechen“. Die dazu schon im SGB II vorhandene Regelung sei aber präziser und besser ausformuliert als das, was im Entwurf mit Blick auf den Reha-Bedarf niedergelegt sei, befand sie.

Die Ausrichtung der Schärfung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums auf ganzheitliche Angebote für junge Menschen und die Förderung der Qualifizierung sowie von Gründungswilligen setzt aus Sicht von Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Hinblick auf die Beschäftigungs-, Standort- und Fachkräftesicherung an den richtigen Stellen an. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei ebenfalls ein wichtiger Baustein in diesem Kontext, betonte sie.

Nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) enthält der Gesetzentwurf systemwidrige Eingriffe in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung. So sei es systemwidrig, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen und durch Mittel der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, sagte BDA-Vertreterin Anna Robra. Sie sprach sich dafür aus, die Übermittlung von Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden an die BA und potenzielle Arbeitgeber verpflichtend zu machen, um die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen.

Beim Deutschen Städtetag löst die Ausweitung der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit durch das SGB-III-Modernisierungsgesetz grundsätzliche Bedenken aus. Man sehe mit großer Sorge der Verstetigung einer finanziellen und strukturellen Schieflage zwischen Jobcentern und Agenturen und lehne weitere Kompetenzverschiebungen von Jobcentern in Richtung Agenturen ab, sagte Städtetag-Vertreter Nikolaus Schelling. Agenturen, Jobcenter und Jugendämter benötigten klar definierte Zuständigkeiten und Kompetenzabgrenzungen. Die Förderung junger Menschen mit besonderen Hilfebedarfen gehöre in erster Linie ins Kompetenzfeld der Kommunen, sagte er.

Bei der Bundesagentur für Arbeit rechnet man mit erheblichen Mehraufwänden. Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertete BA-Vertreterin Regine Schmalhorst diese zusätzliche Belastung zum aktuellen Zeitpunkt als kritisch, „auch wenn einzelne Reformvorhaben als inhaltlich sinnvoll bewertet werden“. Zu begrüßen sei die angestrebte Öffnung der Ausrichtung von Beratung im SGB III für junge Menschen insbesondere am Übergang Schule/Beruf. Gut sei auch, dass Beratungs- und Vermittlungsgespräche „in geeigneten Fällen“ künftig per Videotelefonie durchgeführt werden können.

Videotelefonie ist aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion von Bedeutung, da sie nicht nur den Zugang zur Beratung erleichtern, sondern auch für das Personal vor Ort entlastend wirken könne. Die Arbeitsagenturen hätten mit der während der Corona-Pandemie eingeführten Videoberatung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht, sagte dbb-Vertreter Waldemar Dombrowski. Die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden, die die Videoberatung in Anspruch genommen haben, würden weit überwiegend positiv ausfallen. Gleichwohl sei der Einsatz von Videoberatung lediglich als gute Ergänzung und nicht als Ersatz für persönliche Präsenzberatungen zu betrachten.

Gegen die im Zuge des Omnibusverfahrens zu dem Gesetzentwurf geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sprach sich Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, aus. Die Annahme, die Verschärfungen könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, sagte er. Ein solcher politischer Kurswechsel sei mit Nachdruck zu kritisieren. Mit dem begleitenden Diskurs und den geplanten Maßnahmen werde die Verantwortung für eine unzureichende Erwerbsintegration den betroffenen Erwerbslosen zugeschoben. So würden die Opfer des Arbeitsmarktes zu Tätern umgedeutet, sagte Rock.

Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die „Unverbindlichkeit des Kooperationsplans“. Mit dieser Unverbindlichkeit gehe schließlich eine Einschränkung des Maßnahmenkatalogs der Bundesagentur einher, befand er. Stelle die BA Versäumnisse bei der Einhaltung des Kooperationsplans fest, so könne sie keine Sperrzeiten verhängen, sondern müsse zunächst per Verwaltungsakt auf die Konsequenzen der Nichteinhaltung hinweisen und erst hierdurch eine Verpflichtung begründen.

In der Konsequenz könne die Unverbindlichkeit insbesondere das Verhältnis des „Förderns und Forderns“ gefährden, warnte er. Eine Abkehr von diesem Grundsatz habe sich aber bereits bei Einführung des „Bürgergeldes“ nicht bewährt, was nunmehr auch erkannt und zumindest teilweise behoben werde.

Dominik Schad, Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen, sagte, eine grundsätzliche Stärkung des Hilfesystems für junge Menschen im Übergang Schule zu Beruf sei positiv zu unterstützen und zu befürworten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass es mit der Neuregelung nicht zu Parallelstrukturen im Kontext der BA und der kommunalen Jugendhilfe kommt, machte er deutlich. Dies könne zu Desorientierung der ohnehin belasteten jungen Menschen führen, da für sie ihre Ansprechperson nicht eindeutig ist. „Dies gilt es zu vermeiden“, sagte der Kommunalvertreter. Es bedürfe einer klaren Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten in den Rechtskreisen, „was den Datenaustausch nicht grundsätzlich ausschließen sollte“.

Moritz Duncker vom Personalrat der Jobcenter verwies in seiner Stellungnahme auf die reale Unterdeckung des Globalbudgets der Jobcenter 2025 unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben 2022 und einer „vermutlich unzureichenden“ Annahme der Kostensteigerung durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen von insgesamt 20 Prozent (rund 1,8 Milliarden Euro). „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, so Duncker.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 751 vom 04.11.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage (20/13564) nach den Folgen der Bürgergeld-Reform für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Menschen sich sechs oder zwölf Monate nach einer Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung befinden und wie sich das Bürgergeld auf die Qualifizierung und Weiterbildung der Leistungsbeziehenden auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 748 vom 04.11.2024

Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ ist offenbar ein Erfolg. Mit einer Finanzierung durch den Bund seien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 bundesweit solche Mentaltrainer an mehr als 100 Schulen eingesetzt worden, heißt es in der Antwort (20/13541) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13338) der Unionsfraktion.

Mehr als 1.000 Angebote an den Schulen seien umgesetzt worden, fast 40.000 Schüler hätten davon profitiert. In der Evaluation des Modellvorhabens sprächen sich mehr als 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus.

Schulsozialarbeit sei ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich in der Schule tätig seien und mit Lehrkräften zusammenarbeiteten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege gleichwohl bei den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 746 vom 04.11.2024

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen und in den letzten Jahren haben sich Ängste, den eigenen Lebensstandard nicht mehr halten zu können, in der Bevölkerung stark ausgebreitet. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, hat nach den neuesten verfügbaren Daten ebenfalls erheblich zugenommen und liegt auf einem Höchststand (detaillierte Daten unten). Hinzu kommt, dass Arme während der 2010er Jahre gegenüber anderen Einkommensgruppen wirtschaftlich noch weiter zurückgefallen sind, denn von der insgesamt positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt haben sie nur vergleichsweise wenig abbekommen. Das prägt den Alltag und schränkt soziale Kontakte von Menschen mit niedrigem Einkommen ein: Schon 2021, also vor dem Beginn der Inflationswelle, hatten mehr als 40 Prozent der Armen und über 20 Prozent der Menschen in der Gruppe mit „prekären“ Einkommen etwas oberhalb der Armutsgrenze keinerlei finanzielle Rücklagen, um kurzfristige finanzielle Notlagen zu überbrücken. Rund zehn Prozent der Armen waren zudem finanziell nicht in der Lage, abgetragene Kleidung zu ersetzen. Über die Coronakrise und den Inflationsschub zwischen 2020 und 2023 haben sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage bei vielen Menschen noch einmal deutlich verschärft, und zwar unter Ärmeren sowie bis weit in die Mittelschicht hinein: Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen in der unteren Einkommenshälfte, aber auch knapp 47 Prozent in der oberen Mittelschicht fürchteten im vergangenen Jahr, ihren Lebensstandard zukünftig nicht mehr halten zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Mit materiellen Einschränkungen und Zukunftssorgen geht vor allem bei ärmeren Menschen eine erhebliche Distanz zu wichtigen staatlichen und politischen Institutionen einher, zeigt die Studie zudem: Weniger als die Hälfte der Armen und der Menschen mit prekären Einkommen findet, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniert. Sie sehen für sich auch nicht die Möglichkeit, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Rund ein Fünftel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße.

„Wir sehen in den Daten, dass Deutschland in einer Teilhabekrise steckt, die sich in den vergangenen Jahren verschärft hat. Diese Krise hat eine materielle Seite und eine stärker emotional-subjektive“, erklären die Studienautor*innen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Jan Brülle. „Die materielle Seite zeigt sich am stärksten bei den Menschen in Armut. Für sie stehen unmittelbare materielle Mangellagen im Vordergrund, und ein Teil von ihnen wendet sich relativ deutlich vom politischen System ab. Die Gruppe der Armen ist nicht nur seit 2010 größer geworden, sie ist zudem im Verhältnis zur gesellschaftlichen Mitte noch ärmer geworden.“ Der Verteilungsbericht zeige zugleich deutlich, dass auch oberhalb der Einkommensgruppen in Armut „und sogar in der Mittelschicht, insbesondere der unteren, Zukunftsängste zunehmen und die politische Teilhabe teilweise brüchig ist“, analysieren Spannagel und Brülle.

„Es ist entscheidend, das Teilhabeversprechen glaubhaft zu erneuern, das konstitutiv ist für eine demokratische, soziale Marktwirtschaft“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Dabei muss die Politik das Rad nicht neu erfinden. Sie sollte vielmehr über Jahrzehnte bewährte Institutionen wieder stärken, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge, eine auskömmliche gesetzliche Rente und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und modernen Energienetzen bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem.“ Zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen beitragen würde neben einer Reform der Schuldenbremse auch eine wirksamere Besteuerung sehr großer Vermögen, die zudem der gewachsenen wirtschaftlichen Ungleichheit entgegenwirken könne, so Kohlrausch.

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Spannagel und Brülle die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 13.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2022 reicht, wobei sich die Einkommensdaten auf das Jahr 2021 beziehen. Diese Zahlen stammen aus der neuesten SOEP-Welle, deren Ergebnisse unmittelbar vor Fertigstellung des Verteilungsberichts veröffentlicht wurden. Diese ganz neuen Daten sind die Grundlage für die von den WSI-Forschenden berechneten Ungleichheitsindikatoren (Gini-Koeffizient, Armuts- und Reichtumsquoten), für die Angaben zu den Größen der Einkommensgruppen sowie für die Entwicklung der Realeinkommen. Die übrigen verwendeten SOEP-Zahlen beziehen sich auf die vorherige SOEP-Welle (Einkommensdaten bis 2020). Zweitens stützen sich die Forschenden auf die Lebenslagenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden in zwei Wellen 2020 und 2023 jeweils mehr als 4.000 Personen repräsentativ anhand einer Zufallsstichprobe befragt.

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2024 stellt das WSI die Haushalte, deren verfügbare Nettoeinkommen maximal den Mittelwert (Median) aller Haushalte in Deutschland erreichen. Dabei sind mögliche Sozialtransfers bereits einbezogen. Innerhalb dieser „unteren Hälfte der Einkommensverteilung“ orientieren sich Spannagel und Brülle an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben, um drei Gruppen voneinander abzugrenzen: Haushalte in Armut mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians, was beispielsweise einem monatlichen Netto von weniger als 1.350 Euro für einen Single entspricht; Haushalte mit prekären Einkommen (60 bis unter 80 Prozent des Medians bzw. weniger als 1.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt) und Haushalte, die zur unteren Mitte der Einkommensverteilung zählen (80 Prozent bis unter 100 Prozent des Medians bzw. weniger als 2240 Euro). Zum weiteren Vergleich ziehen sie die Haushalte der oberen Mitte heran, die über Einkommen von 100 bis unter 150 Prozent des Medians verfügen.

Ungleiche Teilhabe: Marginalisierte Arme – verunsicherte Mitte

WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI Report Nr. 98, November 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.11.2024, gekürzt

Der Fortschritt ist bisweilen eine Schnecke – besonders in Sachen Geschlechtergleichheit. Wie weit der Weg dahin auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch ist, welche Hindernisse es gibt und wie sie sich überwinden lassen, hat die Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Dr. Andrea Jochmann-Döll analysiert. Ihr neuer, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderter Bericht gibt einen aktuellen Überblick.* Dafür hat Jochmann-Döll Literatur ausgewertet sowie die Verantwortlichen für Frauen- und Gleichstellungspolitik des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften befragt. Ihr Bericht ist Teil eines Projekts zum Stand der Entgeltgleichheit in den nordischen Staaten und in Deutschland, das der Rat der nordischen Gewerkschaften, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der DGB initiiert haben. Ziel: Durch Beispiele guter Praxis zeigen, wie sich die Lohnlücke schließen lässt und daraus Empfehlungen für die nationale und europäische Politik ableiten. „Die Studie macht deutlich, dass Entgeltgleichheit von Frauen und Männern kein Wunschtraum ist, denn es gibt erprobte Mittel gegen Lohnungleichheit“, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Doch der Weg dorthin ist vielerorts noch weit.“

Der Gender Pay Gap ist der Auswertung zufolge in Deutschland „im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konstant hoch“, 2022 entsprach der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn 18 Prozent oder 4,46 Euro. Als eine Ursache für die klaffende Lohnlücke macht Jochmann-Döll unzureichende gesetzliche Regelungen und fehlende Sanktionen aus. Das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, habe nur wenig gebracht; einer Evaluation zufolge ist es nur einem Drittel der Beschäftigten bekannt, nur vier Prozent haben ihr Recht auf individuelle Auskunft bislang in Anspruch genommen. Grundsätzlich spiegele die geschlechtsspezifische Bewertung von Arbeit hartnäckige stereotype Überzeugungen wider, die unter anderem dazu führen, dass soziale oder Sorgeberufe, in denen viele Frauen arbeiten, bei der Bezahlung trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch unterbewertet sind. Hinzu komme, dass sinkende Tarifbindung und fehlende Mitbestimmung zu intransparenten Entgeltstrukturen führen, die den Nachweis von Diskriminierung erschweren.

Die Autorin illustriert anhand von „Beispielen guter Praxis“, was zu mehr Lohngerechtigkeit beitragen könnte. Sinnvoll sind demnach zum einen Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wie der „Equal Pay Day“ oder der „German Equal Pay Award“. Von den Bundesländern tut sich etwa Bremen durch die „Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ hervor, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch einen „Lohnatlas“ mit geschlechtsspezifischen Daten. In der betrieblichen Praxis können kostenlose Prüfinstrumente wie der „Entgeltgleichheits-Check“ helfen, der mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde. Dass die Gewerkschaften eine wichtige Rolle spielen, belegt unter anderem die „Initiative Lohngerechtigkeit“ der NGG. Ein Ergebnis ist die neue Entgeltstruktur für das Bäckerhandwerk in Berlin-Brandenburg, in der erstmals die männerdominierte Berufsgruppe der Bäcker*innen und die frauendominierte Gruppe der Verkäufer*innen gleichgestellt sind.

Eine weitere Dimension der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sei die „sektorale Segregation“, schreibt Jochmann-Döll. Sie verweist auf eine WSI-Studie von 2023, der zufolge in acht von 16 Sektoren des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Beschäftigten zu mehr als 70 Prozent Männer sind. Die einzigen drei frauendominierten Sektoren – das Gesundheitswesen, das Sozialwesen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht – gehören zu den Dienstleistungen. Von 14 Berufssegmenten waren 2022 sieben männerdominiert. Auf einen Frauenanteil von mehr 70 Prozent kamen drei: die Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Reinigungsberufe. Seit 2013 hat sich an dieser Unwucht wenig geändert. Auch in der Berufsausbildung zeichnet sich kein Umbruch ab: Bei den MINT-Berufen betrug der Frauenanteil 2021 elf Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen 89 Prozent.

Verantwortlich für diese Situation sind dem Bericht zufolge unter anderem vorherrschende Geschlechterbilder, die die Berufswahl beeinflussen. Frauen in atypischen Berufen würden oft diskriminiert und hätten laut einer aktuellen Studie sogar schlechtere Karten auf dem Dating-Markt. Auf Seiten der Unternehmen kämen Vorurteile in vielen Stellenanzeigen oder Einstellungsverfahren zum Ausdruck. Auch in dieser Hinsicht sei die Erosion des Tarifsystems ein Problem: Wenn alte Tarifverträge mit historischen Stellenbeschreibungen weiter gelten, würden Stereotype reproduziert.

Zu den vorbildlichen Gegenmaßnahmen zählt die Expertin den „Girls‘ Day“, der Mädchen ermöglicht, männerdominierte Berufe kennenzulernen, den analogen „Boys‘ Day“ sowie die „Initiative Klischeefrei“, ein vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenes Bündnis unter anderem von Ministerien, Unternehmen, Gewerkschaften und Schulen. Auch dass Informatik in diversen Bundesländern mittlerweile Pflichtfach ist, könnte der Segregation bei der Berufswahl entgegenwirken.

Ungleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht laut der Analyse auch bei den familiären Verpflichtungen: Laut Daten des Statistischen Bundesamtes von 2022 kommen Frauen im Schnitt auf knapp 30 Stunden pro Woche, die sie mit unbezahlter Arbeit im Haushalt, Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbringen, Männer auf 21 Stunden. Der Gender Care Gap entspricht damit etwa 44 Prozent, zehn Jahre zuvor waren es gut 52 Prozent.

Neben stereotypen Einstellungen zu Haushalt und Pflege trage auch die Lohnlücke zu diesem Missstand bei, erklärt Jochmann-Döll. Sie lasse es vielen Paaren wirtschaftlich vernünftig erscheinen, dass die Frau den Löwenanteil der Sorgearbeit übernimmt und dafür beruflich kürzertritt. Hinzu kämen Defizite bei der institutionellen Kinderbetreuung – 2023 fehlten rund 400000 Kita-Plätze und 125000 Fachkräfte in diesem Bereich – und das Ehegattensplitting, das große Einkommensunterschiede bei Paaren belohnt.

Gegensteuern ließe sich der Wissenschaftlerin zufolge mit Kampagnen wie dem „Equal Care Day“ sowie mit der im Koalitionsvertrag angekündigten „Familienstartzeit“, die nach der Geburt eines Kindes unabhängig von der Elternzeit Freistellungen vorsieht. Auch die Tarifpolitik könne einen Beitrag leisten: Die IG Metall etwa habe 2018 für die Beschäftigten der Metall- und Stahlindustrie eine Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub ausgehandelt. Die EVG habe Regelungen unter anderem zu familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung und Chancengleichheit von Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen durchgesetzt.

Zuletzt geht der Bericht auf die „gläserne Decke“ in deutschen Firmen ein. Mit 29 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen lag Deutschland 2022 unter dem EU-Schnitt. In den Vorständen der Top-200-Unternehmen beträgt der Anteil 18 Prozent. Lediglich in den Aufsichtsräten ist er höher, weil hier zum einen eine gesetzliche Quote gilt und zum anderen die Gewerkschaften in mitbestimmten Unternehmen traditionell Wert auf mehr Geschlechtergleichheit legen.

Als Hindernisse, mit denen Frauen auf dem Weg in die Chefetage rechnen müssen, nennt Jochmann-Döll verbreitete Klischees, denen zufolge Führungskompetenz und strategisches Denken Männerdomänen sind. Das Bild der idealen Arbeitskraft orientiere sich nach wie vor an traditionell männlichen Erwerbsbiografien. Zudem gebe es in vielen Konzernen Männer-Netzwerke, die die Karrieren von Geschlechtsgenossen fördern.

Auf ein Durchbrechen der gläsernen Decke ziele unter anderem die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ ab, heißt es in der Analyse. Auch freiwillige Frauenquoten bei Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen seien begrüßenswert, ebenso Programme für mehr Teilzeit in Führungspositionen bei einigen Konzernen.

Alles in allem stelle die systematische Unterbewertung frauendominierter Berufe und Branchen das größte Hindernis auf dem Weg zu mehr Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt dar, so Jochmann-Döll. Um Abhilfe zu schaffen, bedürfe es unter anderem einer Stärkung der Tarifbindung. Die Bundesregierung müsse das Entgelttransparenzgesetz vollumfänglich an die Vorgaben der EU anpassen. Es gelte, die Sichtbarkeit von Frauen in männerdominierten und von Männern in frauendominierten Berufen zu erhöhen, damit Jugendliche sich an Vorbildern orientieren können. Das Ehegattensplitting sollte abgeschafft, das Elterngeld vom individuellen Einkommen entkoppelt und mit mehr verpflichtenden Partnermonaten verbunden werden. Zusätzlich empfiehlt die Autorin, die Familienstartzeit umsetzen, die Betreuung von Kleinkindern zu verbessern, eine Entgeltersatzleistung für pflegende Beschäftigte einzuführen, die Quotenvorgaben für Führungspositionen auszubauen und auf mehr Teilzeit im Management hinzuwirken.

Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel

*Andrea Jochmann-Döll: Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 356, Oktober 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.10.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die demokratischen Fraktionen und Gruppen bis dahin noch einiges auf ihrer “To-Do-Liste“ für den sozialen Zusammenhalt. Die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gefährden die Umsetzung wichtiger Vorhaben der aktuellen Bundesregierung.

„Das Ende der Koalition ist nicht das Ende der Welt – diesen Satz sollten sich alle demokratischen Kräfte zu Herzen nehmen. Denn wichtige Weichenstellungen für den Sozialstaat können nicht auf eine neue Regierung warten – dazu zählen unter anderem das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket und das im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale Klimageld“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß.

In vielen Bereichen lagen Entwürfe für notwendige Reformen auf dem Tisch – oder waren aufgrund von europarechtlichen Änderungen sogar verpflichtend auf der Tagesordnung:

Familien warten auf die Erhöhung des Sofortzuschlags um fünf Euro und die Anhebung des Grundfreibetrags, soziale Träger hatten fest mit einem Gesetz für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gerechnet. Im Bereich Gewaltschutz steht die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus; auch für ein Gewalthilfegesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt liegt ein Entwurf vor. 

„Auch ein Beschluss zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat bereits das Kabinett passiert. Er muss noch in diesem Jahr fallen, damit die neue Ausbildungsform wie geplant 2027 an den Start gehen kann“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Harte Fristen nahen auch bei zwei EU-Regelungen, die Deutschland umsetzen muss: Die Verordnung zum neuen Europäischen Asylsystem muss mit einem Anpassungsgesetz so gestaltet werden, dass wesentliche Spielräume für eine humane Fluchtpolitik bestehen. Der aktuelle Entwurf lässt hier zwar noch zu wünschen übrig, würde aber immerhin einige zentrale Haltelinien sichern, wie bspw. das Recht auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Auch bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drängt die Zeit: Wird diese nicht bis Ende November umgesetzt, droht Deutschland eine Vertragsverletzungsklage.

Und auch bei weniger prominenten Themen besteht Handlungsbedarf: Zuletzt hatte die Bundesregierung signalisiert, mit dem Vergabetransformationspaket wichtige Bürokratieerleichterungen, u.a. für Empfänger*innen öffentlicher Zuwendungen auf den Weg zu bringen. Dieser Ansatz muss zügig und entschlossen weiterverfolgt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024

Dr. Marvin Deversi (33) verstärkt ab November 2024 den AWO Bundesvorstand als neues Mitglied. Damit ist die Vorstands-Doppelspitze beim AWO Bundesverband nach einem intensiven Auswahlprozess durch das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt wieder voll besetzt.

Der promovierte Volkswirt Deversi hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Teilhabechancen von Menschen aus sozial benachteiligter Lage zu stärken. Vor seinem Engagement für die AWO war er geschäftsführender Vorstand der Bildungsorganisation EDUCATION Y und leitete die Unternehmensentwicklung der Krankenkasse BARMER. An den Universitäten zu Köln und in Chicago sowie der LMU München forschte er zu verhaltensökonomischen Fragestellungen.

Zu seinem Eintritt in den Bundesvorstand kommentiert Dr. Marvin Deversi: „Wir leben in bewegten Zeiten. Umso wichtiger ist es, eine starke Stimme für soziale Gerechtigkeit zu haben, einen Anlaufpunkt für Menschen in Not und einen Ort für Gemeinschaft und Austausch, um gemeinsam die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen. All das und noch vieles mehr ist die AWO. Es ist mir eine große Ehre und ich freue mich außerordentlich, den AWO Bundesverband künftig als Vorstand zu unterstützen und den Verband durch die anstehenden Entwicklungsprozesse zu begleiten.“

Vorständin Claudia Mandrysch ergänzt: „Nach über einem Jahr ist der AWO-Bundesvorstand endlich wieder komplett besetzt. Mit Dr. Marvin Deversi habe ich einen großartigen Kollegen an meiner Seite, der das passende Mindset mitbringt, um die wichtigen Zukunftsthemen Im AWO Bundesverband, in der Arbeiterwohlfahrt und unserer Gesellschaft gestärkt anzugehen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und das gemeinsame Streiten für eine faire Gesellschaft und einen starken Sozialstaat.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, sagt: „Mit der Doppelspitze Claudia Mandrysch und Dr. Marvin Deversi ist der AWO Bundesverband bestens aufgestellt, um den anstehenden Entwicklungsprozess erfolgreich umzusetzen und die AWO fit für die Zukunft zu machen. Wir sind dankbar, dass Dr. Deversi hierfür seine wissenschaftliche und berufliche Expertise in die AWO einbringt.“

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, meint: „Mit Dr. Marvin Deversi gewinnen wir einen Kollegen im Bundesvorstand, der in seiner Vita die Werte der AWO mit starker fachlicher Expertise und Kompetenz vereint. Gemeinsam mit einem starken Vorstand wollen wir die AWO nun weiter voranbringen.“

Vita und Pressefoto: https://awo.org/pressemeldung/dr-marvin-deversi-ist-neues-mitglied-im-awo-bundesvorstand 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Am Montagnachmittag findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ statt. Neben Reformen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sieht eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums auch härtere Sanktionen im Bürgergeld vor. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor einer Verschärfungs-Spirale – und fordert in einem Positionspapier die Abschaffung von Sanktionen für Arbeitsuchende.  

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Arbeitsuchende unter anderem zukünftig Pendelzeiten von bis zu drei Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn entsprechende Jobangebote vorliegen. Die Karenzzeit für Vermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Besonders brisant ist jedoch, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzung erheblich verschärft werden sollen: War es den Jobcentern bisher möglich, das Bürgergeld stufenweise zu senken, wenn Leistungsberechtigte den Vereinbarungen des Kooperationsplans nicht nachkommen,  wird nun eine pauschale Kürzung von 30 Prozent vorgesehen. Damit wird ein Kernprinzip des Bürgergelds – gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen – wieder abgewickelt. Bei Meldeversäumnissen wäre die Sanktionierung mit nun pauschal 30 statt bisher 10 Prozent sogar noch härter als zu Hartz IV-Zeiten.  

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Würde aller Menschen zu achten – diese grundgesetzlich verankerte Maxime gilt auch und ganz besonders, wenn Menschen sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Arbeitsuchenden eine als „Existenzminimum“ definierte Leistung zu kürzen, ist ein Angriff auf deren Würde und gleichzeitig auf das Wesen unserer Solidargemeinschaft: Wenn wir ein Minimum festlegen, unterhalb dessen kein würdiges Leben zu führen ist, dann dürfen Leistungen dieses auch nicht unterschreiten“.  

In einem am Montag veröffentlichten Positionspapier fordert die AWO, das Sanktionssystem im Bürgergeld gänzlich abzuschaffen. „Wir müssen Menschen unbedingt dabei unterstützen, wenn sie den Weg aus der Arbeitslosigkeit herausfinden wollen, oder ihnen mit passenden Angeboten auf dem sozialen Arbeitsmarkt Teilhabe ermöglichen. Statt armutsbetroffene Menschen weiter zu gängeln, sollte der Bund lieber in die Arbeitsmarkteingliederung investieren – doch ausgerechnet hier sieht der Entwurf zum nächsten Bundeshaushalt eine Kürzung in Höhe von 450 Millionen Euro vor“, so Michael Groß.

Das Positionspapier wird am Montag, 4.11.2024 ab 06:00 Uhr auf awo.org unter dem folgenden Link veröffentlicht werden. Bis zum Veröffentlichungsdatum erhalten Sie beim Öffnen des Links eine Fehlermeldung.

https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-abkehr-von-buergergeld-sanktionen/

Gerne lassen wir Ihnen das Dokument auf Anfrage bereits im Vorfeld der Veröffentlichung zukommen. Kontaktieren Sie uns gerne unter presse@awo.org.

Die AWO setzt sich schon länger für eine Versachlichung der Debatten um das Bürgergeld ein und hat die gängigsten Mythen schon im letzten Jahr einem Faktencheck unterzogen: https://awo.org/artikel/lohnabstandsgebot-awo-raeumt-mit-buergergeld-mythen-auf/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat überraschend ein Papier mit tiefgreifenden Sparplänen für den Bundeshaushalt vorgelegt. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Das Papier des FDP-Bundesvorsitzenden ist – einmal mehr – reine Klientelpolitik auf Kosten der Mehrheit in diesem Land. Die erträumten massiven Kürzungen würden Junge wie Alte, Einkommensschwache und Familien gleichermaßen brutal treffen – während Wohlhabende weiter entlastet würden. Lindners „Ideen“ helfen niemandem außer den Privilegiertesten in diesem Land.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2024

Der Deutsche Caritasverband mahnt, die politischen Debatten würden das Bürgergeld in ein falsches Licht rücken. Er fordert Investitionen in Weiterbildung und soziale Begleitung, um Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum SGB III Modernisierungsgesetz kritisiert die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, die anhaltende stigmatisierende Diskussion rund um das Bürgergeld. Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Dazu sollen verschärfte Sanktionen im SGB II und Maßnahmen gegen Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern beitragen. „Nur sehr wenige Menschen beziehen Bürgergeld unrechtmäßig. Und schon heute gilt: Wer nebenher schwarz arbeitet, muss das Bürgergeld zurückzahlen“, stellt Welskop-Deffaa klar. „Anstatt den missbräuchlichen Leistungsbezug übertreibend zu skandalisieren, brauchen wir mehr Engagement für die Menschen, die nur durch Weiterbildung, Umschulung und flankierende soziale Unterstützung den Sprung zurück in den Arbeitsmarkt schaffen, nachdem sie durch Schicksalsschläge den Anschluss verloren haben.“

Welskop-Deffaa fordert dafür ausreichende Mittel im Bundeshaushalt für Arbeitsmarktintegration und Verwaltung. Zudem sollten berufsbegleitende Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund deutlich ausgebaut werden. Und: „Wir brauchen ein verlässliches Netz von Betreuungsangeboten für die Kinder von Arbeitsuchenden,“ so Welskop-Deffaa.

Für die viel zu vielen jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, enthalte das SGB III-Modernisierungsgesetz positive Signale, hebt der Deutsche Caritasverband hervor. Um zu verhindern, dass sich Jobcenter und Jugendhilfe nun aus der Förderung zurückziehen, müsse die Pflicht zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.11.2024

Mit einem eindringlichen Appell für eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten hat heute die Abschlusstagung des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter begonnen. Dabei wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus darauf hin, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde haben. Es sei die Pflicht von Staat und Gesellschaft, ihnen diese Teilhabe an der Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betonte die besondere Bedeutung von Demokratieförderprogrammen wie „Demokratie Leben!“, die ein wichtiger Baustein seien, um junge Menschen auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusst zu machen. Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA), bekräftigte die Bedeutung früher Demokratieerfahrungen und entsprechend demokratisch aufgestellter Bildungsorte für Kinder insbesondere im gegenwärtigen Klima antidemokratischer Hetze, die bereits junge Kinder beeinflusse.

 

„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde. Es ist unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe an unserer Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Gerade in Zeiten, in denen unsere offene pluralistische Gesellschaftsform Skepsis und Ablehnung erlebt: Auch Kinder können erfahren und gestalten, was Demokratie im Einzelnen heißt. Wenn wir wollen, dass junge Menschen sich für Demokratie und Freiheitsrechte begeistern und sie nachhaltig sichern, dann brauchen wir Demokratiebildung im Kindesalter. Das Kompetenznetzwerk leistet hier seit fünf Jahren Großartiges. Dafür spreche ich allen meinen großen Dank aus“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

„Demokratie muss von jeder Generation aufs Neue gelernt werden, sie ist keinesfalls selbstverständlich. Sie braucht die Kraft und das Zusammenwirken aller, sie braucht Finanzierung und gemeinsame Wertegrundlagen, sie braucht Aufmerksamkeit und Solidarität und sie braucht vor allem Erfolgsgeschichten. Genau deshalb müssen Kinder Demokratie erfahren dürfen und dadurch spürbar lernen, dass sie Entscheidungen und ihre Lebensverhältnisse mitgestalten können. Dies beginnt, auch wenn dieser Anspruch von vielen Erwachsenen oftmals belächelt wird, bereits bei den Jüngsten und den ganz alltäglichen Entscheidungen in Krippe und Kita. Vor allem das vom Netzwerk entwickelte Konzept der Kinderrechtebasierten Demokratiebildung, das die Themen Kinderrechte, Inklusion, Partizipation und Anti-Diskriminierung vereint, hat sich in der Praxis als äußerst wirkungsvoll erwiesen, um Kindern Demokratieerfahrungen zu ermöglichen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Demokratiebildung im Kindesalter braucht demokratische Bildungsorte! Hier sorgen Kinder und Erwachsene gemeinsam dafür, dass alle Kinder ihre Rechte auf Bildung, Beteiligung und Schutz in Mini-Situationen des Alltags erleben. Zugehörigkeit und Solidarität werden zelebriert, Ausgrenzung und Diskriminierung nicht zugelassen, Barrieren zum Lernen werden abgebaut. Die Beteiligten wissen, dass sie damit nie ,fertig‘ sind: Demokratisierung erfordert ihre Wachsamkeit und ihren Einsatz, um Demokratiedefizite zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Für solche Bildungsorte ist in Deutschland noch viel zu tun! Hindernisse heißen Adultismus und andere Formen der Diskriminierung, antidemokratische Diskurse und Angriffe, exkludierende Strukturen im Bildungssystem und unzureichende Rahmenbedingungen in den Bildungseinrichtungen, die engagierte Fachkräfte zermürben und entmutigen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch zukünftig für Demokratiebildung im Kindesalter stark machen“, sagte Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA).

 

Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter setzt sich für die Rechte aller Kinder auf Bildung, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung ein. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA) und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach Auslaufen des Projektes sollen jetzt in einem Kooperationsverbund mit weiteren Organisationen neue Konzepte der Demokratiebildung auch für Jugendliche entwickelt und eine bessere Verzahnung des Primar- und Sekundarbereiches bei diesem Thema vorangetrieben werden.

 

Der Fokus der Arbeit des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter lag auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten. Zum einen umfasste der ganzheitliche Ansatz dabei die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit und Maßnahmengestaltung. Gemeint sind damit das Zusammendenken und die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung. Zum anderen sollten alle an Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren Beteiligten einbezogen werden. Zu den Zielgruppen gehörten dementsprechend die Kinder selbst, ihre Eltern und Familienmitglieder, Pädagoginnen und Pädagogen, Einrichtungsleitungen, Trägervertreterinnen und -vertreter und viele mehr. Schnittstelle und gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen bildete dabei die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Das Netzwerk wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.11.2024

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Fraktionensvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag fordern Prof. Dr. Sabine Andresen (Präsidentin des Kinderschutzbundes), Prof. Dr. Katrin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) und Prof. Dr. Wolfgang Schrör (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums) Kinder- und jugendpolitische Vorhaben in den anstehenden, zeitkritischen Verhandlungen nicht zu vergessen.

Die Autoren schreiben: „Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten Sie gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden durch eine breite Basis überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände beraten und unterstützt.“

Und sie fordern: „Enttäuschen Sie diese engagierten Menschen jetzt nicht, nutzen Sie den Handlungsspielraum, der Ihnen auch in der aktuellen Lage zur Verfügung steht und gestalten Sie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ende des Prozesses an dieser Stelle würde für die jungen Menschen und viele andere zivilgesellschaftlich Engagierte die Erfahrung bedeuten, dass Beteiligung nicht wertgeschätzt wird, dass Beteiligung sich nicht lohnt. Das birgt die Gefahr des politikverdrossenen Rückzugs und stärkt letztendlich politisch extreme Ränder, denen Inklusion schon längst ein Dorn im Auge ist.

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche, für starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt und für inklusive Teilhabechancen gerecht.“

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen: Offener Brief Andresen, Böllert, Schrör

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.11.2024

pro familia hofft, dass die Belagerungen damit Geschichte sind

Seit heute sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbietet, im Umkreis von einhundert Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.

pro familia begrüßt, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange hat sich der Verband dafür stark gemacht.

„Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchten brauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst.“

Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und die Berater*innen ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Veranstalter: Netzwerk Gesund ins Leben

Ort: Online

Die frühe Kindheit prägt unser Essverhalten für das ganze Leben. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Essgewohnheiten in der Familie. Auswahl und Zubereitung von Mahlzeiten sowie das gemeinsame Essen können für Familien mit kleinen Kindern jedoch herausfordernd sein.

Fachkräften, die Familien mit Babys und Kleinkindern dabei unterstützen, steht jetzt der neue qualitätsgesicherte Online-Kurs „Essalltag in Familien gestalten“ auf der Lernplattform Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung. Er richtet sich an alle Fachkräfte im Umfeld junger Familien und insbesondere an diejenigen in den Frühen Hilfen. Fachkräfte erhalten praxisnahe und leicht umsetzbare Tipps und Methoden, um junge Familien bei Fragen vom Einkauf bis zur Gestaltung des Essalltags begleiten zu können.

Der kostenfreie Online-Kurs wurde vom NZFH in Zusammenarbeit mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entstanden und wurde mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ gefördert.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Gemeinsames Essen in der Familie ist weit mehr als nur Nahrungsaufnahme – es ist eine wertvolle Zeit für Gespräche und schafft Momente, um Erlebnisse zu teilen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, solche Rituale zu pflegen, denn sie stärken das familiäre Miteinander und fördern die Bindung innerhalb der Familie. Fachkräfte erfahren durch den Online-Kurs, wie sie Eltern praxisnahe Unterstützung an die Hand geben können, damit gemeinsame Mahlzeiten bewusst gestaltet werden können.“

Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Die meisten Familien wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Gerade für Familien in belasteten Lebenslagen kann das jedoch eine Herausforderung sein. Wir wollen gutes Essen für alle leichter machen – gemeinsam mit den Fachkräften. Der Kurs vermittelt ihnen das notwendige Wissen und Methoden, um Familien auch in Ernährungsfragen kompetent und zugewandt beraten zu können. Damit zahlt diese Kooperation in hohem Maße auf die Ernährungsstrategie der Bundesregierung ein.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die ersten 1.000 Tage prägen entscheidend das Leben eines Menschen und somit auch sein lebenslanges Essverhalten. Mit dem Online-Kurs zur Ernährungsbildung auf der NZFH-Lernplattform können Fachkräfte von Anfang an dazu beitragen, dass Familien gesunde Essgewohnheiten entwickeln und damit auch die Eltern-Kind-Bindung stärken.“

Dr. Margareta Büning-Fesel, Präsidentin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Wir freuen uns, dass wir durch unsere fachliche Kompetenz in der Ernährungsbildung das Qualifizierungsangebot für Fachkräfte grundlegend mitgestalten konnten. Über unser großes Netzwerk tragen wir das Angebot nun in die Breite, damit möglichst viele junge Familien davon profitieren.“

Weiterführende Informationen zur Lernplattform Frühe Hilfen des NZFH finden Sie unter: www.fruehehilfen.de/lernplattform.

Informationen und Materialien zum Thema Ernährung des Bundeszentrums für Ernährung sind verfügbar unter: www.bzfe.de.

Zum Thema Kleinkinderernährung informiert das Netzwerk Gesund ins Leben unter: www.gesund-ins-leben.de.

Termin: 21. November 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Zoom

Teilnehmer*innen-Kreis: Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Multiplikator*innen in Kitas, Familienbildungseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen mit Familien in Kontakt sind und sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Familienleben begleiten wollen.

Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: Familien gestalten die Welt von morgen – Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben | AWO Veranstaltungsservice

Inhalt:

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Erde auch in der Zukunft ein Ort sein wird, an dem Menschen gut leben können. Sondern es geht auch darum, was wir tun können, damit wir die Welt schon heute ein bisschen besser machen können: für uns, unsere Kinder, für Menschen in aller Welt. 

Wie können Familien durch kleine Veränderungen im Alltag dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Klima und Menschen so gering wie möglich zu halten? Wo gibt es im Familienleben Möglichkeiten, sorgsamer mit Ressourcen wie z.B. Energie und Wasser umzugehen? Wie können wir uns gemeinsam mit den Familien in unseren Einrichtungen diesem Thema nähern?

Nach Impulsen zum Maßnahmenplan der AWO für Klimaschutz durch Steffen Lembke (Abteilungsleitung Nachhaltigkeit/QM im AWO BV) und zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch die Aktivistin Elena Tzara, lernen die Teilnehmer*innen Beispiele guter Praxis kennen. Workshops am Nachmittag bieten Gelegenheit, unterschiedliche Themenaspekte zu vertiefen, und laden zum Austausch und gemeinsamen Denken ein:

  • „Ernährung… gesund, bezahlbar und klimafreundlich?!“
  • „Konsum und Kleidung – gibt es nachhaltige Alternativen für die ganze Familie?“
  • „Sind (auch) Kinder (schon) auf das Auto angewiesen?“
  • „Müllvermeidung schont Umwelt und Geldbeutel – echt jetzt?“

Termin: 26. November 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Ort: Online

Der Vortrag knüpft an die Veranstaltung mit Prof. Dr. Angelika Henschel im Rahmen der Inforeihe vom 14. November 2024 an, kann aber auch separat besucht werden. Die Veranstaltung wird thematisieren, wie komplex sich Kinderschutz im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt vor allem in Sorge- und Umgangsregelungen (Spannungsfeld: Gewaltschutz der Frauen und Schutz der Kinder) darstellt, wobei insbesondere auf die Dimension inter-institutioneller bzw. inter-professioneller Kooperation verwiesen wird.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: JETZT & MORGEN GbR

Ort: Kino in der Kulturbrauerei, 10435 Berlin

Das ZFF ist Medienpartner*in

Filmvorführung mit anschließendem Filmgespräch mit: 

Chiara Fleischhacker, Regisseurin und Autorin VENA

Emma Nova, Hauptdarstellerin

Hilly Škorić, Geschäftsführerin Hilf-Reich e.V. und ehemalige Intensivstraftäterin

NN, Deutscher Hebammenverband e.V.

L. Eberhard, Vorstand DBSH e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg

Anja Seick, Projektleitung KvI Berlin FREIE HILFE BERLIN e.V.

mit einem Grußwort von: 

Dr. Ines Kappert, Direktorin Gunda-Werner-Institut

Der Film:

Jenny liebt ihren Freund Bolle, mit dem sie ein Kind erwartet. Was für andere das größte Glück bedeutet, löst in Jenny ambivalente Gefühle aus, denn das Leben hat ihr zuvor viel zugemutet. Sie ist mit der Justiz und dem Jugendamt aneinandergeraten und ihre Beziehung mit Bolle leidet zunehmend unter der Drogenabhängigkeit der beiden. Als ihnen die Familienhebamme Marla zugewiesen wird, reagiert Jenny zunächst abweisend. Doch wider Erwarten verurteilt Marla sie nicht, sondern sieht sie als den Menschen, der sie im Kern ist. Jenny beginnt, Marla zu vertrauen. Allmählich fasst sie den Mut, sich ihren Ängsten zu stellen und Verantwortung zu übernehmen – für das neue Leben in ihr, aber vor allem für sich selbst.

Hintergründe:

Nach ihrem eigenen, preisgekrönten Drehbuch gelingt Chiara Fleischhacker ein bemerkenswertes Spielfilmdebüt voller emotionaler Wucht, Hoffnung und Zärtlichkeit. Neuentdeckung Emma Nova spielt phänomenal an der Seite des nicht minder beeindruckenden Paul Wollin als „Bolle“. VENA wurde auf dem diesjährigen First Steps Awards, dem wichtigsten Filmpreis im Nachwuchsbereich, mit gleich zwei Hauptpreisen ausgezeichnet u.a. als Bester Spielfilm. Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) verlieh VENA das Prädikat „besonders wertvoll“.

Trailer zum Film: https://www.youtube.com/watch?si=nus0g2NzPIqR87xy&v=NMoIXzb4Yto&feature=youtu.be

Kinotickets beim Kino erhältlich.

BUNDESWEITER KINOSTART IST DER 28. NOVEMBER 2024.
Wenn Sie mit dem Film arbeiten wollen, finden Sie HIER weitere Informationen.

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Online

In der Reihe „Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung“ wird zur letzten Online-Veranstaltung in diesem Jahr zum Thema „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ eingeladen.

Neben den zentralen Ergebnissen der Studie, stellen Prof. Dr. Christiane Solf, Professorin für Bildung und Erziehung in der Kindheit mit Schwerpunkt Arbeit mit Familien, und Sophia Deck, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ev. Hochschule Dresden, den „Index Niedrigschwelligkeit“ vor, der Hinweise für eine niedrigschwellige Gestaltung der Praxis geben soll.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-12-03-familienbildung-im-gespraech-mit-wissenschaft-und-forschung-kurs

Termin: 17. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In der Männlichkeiten-Reihe der FES wurden seit 2022 verschiedene Fragen zum Verhältnis von Männern zur feministischen Bewegung verhandelt. Ausgangspunkt war die Abgrenzung von Formen der toxischen Männlichkeit und die Suche nach einem progressiven Gegenbild. Diese Suche wurde immer auch als ein Prozess verstanden, in der es um kritische Selbstreflexion und um die Vielfalt von Männlichkeitsvorstellungen ging.

Zum Abschluss der Reihe möchten wir mit Euch gemeinsam einige der Diskussionen nochmal aufgreifen und im aktuellen gesellschaftlichen Kontext diskutieren. Wir möchten Eure Expertise möglichst gut einbinden und in diesen politischen Zeiten mit Euch erörtern, welche Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten wir sehen.

Unser „Review“ lädt Euch ein, themenoffen all die Aspekte rund um progressive Männlichkeit anzusprechen, mit unseren Expert_innen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Können Männer überhaupt Feministen sein? Was braucht es dazu? Warum ist eine feministische Welt auch für Männer gut? Und was bedeutet es, ein progressiver Mann zu sein?

Und darüber hinaus wollen wir schon jetzt wissen: Welche Aspekte interessieren Euch besonders zum Thema? Worüber möchtet ihr in Hinblick auf progressive Männlichkeit diskutieren? Teilt es uns gern mit und wir versuchen, Eure Punkte in die Tagung mit einzubringen (vielfalt@fes.de)!

ZUR ANMELDUNG

 

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. ist der Zusammenschluss von sechs großen Familienverbänden in Deutschland. Im Sinne unseres Auftrags, familienpolitische Diskussionen anzuregen und die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, ist das „Bundesforum Familie“ bei der AGF angesiedelt. Das Bundesforum Familie ist ein Netzwerk von ca. 120 Organisationen, die sich für eine weitergehende Kooperation und einen übergreifenden Dialog im Interesse der Anliegen von Familien einsetzen. In einem Zwei-Jahresrythmus wird als Schwerpunkt jeweils ein Thema behandelt. Bis Ende 2025 ist dies „Familie und Klima“. Über das Thema 2026-27 wird im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Weiteres zum Bundesforum Familie unter http://bundesforum-familie.de und zur AGF unter http://ag-familie.de.

Wir suchen zum 01. Februar 2025 für das Bundesforum Familie eine

Projektkoordination (Teilzeit (50 %), nach TVöD 13)

in der AGF-Geschäftsstelle in Berlin.

Aufgaben im Detail:
 Steuerung und Umsetzung des Gesamtprojekts
 Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen und Fachgesprächen
 Vor- und Nachbereitung, Begleitung und Moderation von Gremiensitzungen und Besprechungen
 Analyse und Begutachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen
 Erstellung von Dokumentationen und Fachveröffentlichungen, Websitebetreuung
 Berichterstattung zum Projektablauf

Profil
 Abgeschlossenes Hochschulstudium sowie berufliche Erfahrungen im familien-, kinder- sozial- oder bildungspolitischen Bereich
 Erfahrungen im Projekt- und Veranstaltungsmanagement
 Eigenverantwortliche, strategische und analytische Arbeitsweise
 Hohe kommunikative Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Gremien, Netzwerkpartnern, Zuwendungsgebern und weiteren Akteuren
 Bereitschaft zur Bewältigung punktuell hoher Arbeitsintensität und zeitlicher Belastung

Wir bieten Ihnen
 Bundesweite Vernetzung im Bereich der Familienpolitik
 Eigenverantwortliche und anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Familienpolitik
 Mitarbeit in einem engagierten und interdisziplinären Team mit flachen Hierarchien

Bewerbungen (per Email) nehmen wir bis zum 30. November 2024 entgegen.

Kontakt für Informationen / Bewerbungen:

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Sven Iversen

Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 14

10785 Berlin

Tel.: 030 – 2902825-70
bewerbung@ag-familie.de

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2024 – Familienrechtsreform, Neuregelung Schwangerschaftsabbruch

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Im Vorfeld der für den 25. Oktober 2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen.

Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Schwerpunkte hinaus verbinden. Sie konzentrieren sich hierbei auf die Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.

Wir appellieren nachdrücklich an Bund und Länder:

Setzen Sie sich für eine Reform ein, die …

… den Gewaltschutz nicht nur gesetzlich im Sorgerecht verankert, sondern auch im Umgangsrecht

„Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft

„Die Erklärung der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Eltern ist üblich, niedrigschwellig und weit verbreitet. Bei Auseinandersetzungen oder gar Fällen häuslicher Gewalt birgt die automatische Verknüpfung der gemeinsamen Sorge mit einer Vaterschaftsanerkennung eine hohe Gefahr, schürt gegebenenfalls weitere Spannungen und ist nicht kindeswohldienlich“, sind sich die Verbände einig.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII zu verdeutlichen

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Folgen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss“, führen die Verbände aus.

…sicherstellt, dass verschiedene Vorhaben in den Eckpunkten in der Gesamtschau nicht zu einem Leitbild Wechselmodell „durch die Hintertür“ führen

„Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab“, bekräftigen die Verbände.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert

„Wir begrüßen es grundsätzlich, unterhaltsrechtliche Folgen für verschiedene Betreuungsmodelle als Stufenmodell auszugestalten. Eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell lehnen wir jedoch ab“, stellen die Verbände heraus.

… das Unterhaltsrecht so reformiert

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet – diesen Anforderungen wird die in den Eckpunkten definierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten werden kann
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße berücksichtigt

„Oberster Maßstab muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände freuen sich auf einen weiterhin konstruktiven Dialog mit dem Bundesjustizministerium und hoffen auf eine baldige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den umfangreichen Gesetzgebungsprozess. Gerne stehen sie auch für weiteren Austausch bereit, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Zukunftsforum Familie e. V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e. V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.10.2024

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat auf seiner Mitgliederversammlung seinen Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt. Zudem verabschiedete die Mitgliederversammlung heute eine gemeinsame Erklärung und fordert die Ampelkoalition darin auf, ihre Versprechen zu halten und Familien und ihre Belange wieder in den Vordergrund zu rücken.

Die Mitgliederversammlung hat heute den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt,  heißt aber auch neue Gesichter willkommen. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.

Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellvertretende Präsidentin der AWO Region Hannover e.V. und unser neues Vorstandsmitglied Manuel Becker, Geschäftsführer und Bildungsreferent des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbandes NRW e. V. (PEV).

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V., Wolfgang Jörg MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V. bestätigt. Neu im Amt als Beisitzerinnen sind Micaela Daschek, Vorstandsvorsitzende AWO Berlin Kreisverband Südost e. V. und Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V. und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes e. V.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!

Verabschieden müssen wir uns leider von Anita Leese-Hemke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V., und Meike Schuster, Leiter*in der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e. V. (PEV). Sie haben mit ihrer Expertise und ihren Ideen die Arbeit des ZFF sehr bereichert. Wir sagen Danke für die intensive und tolle Zeit!

Ebenfalls hat die Versammlung heute einen gemeinsamen Appell mit dem Titel „Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet? – das ZFF fordert weitere Anstrengungen für einen familien-, gleichstellungs- und sozialpolitische Aufbruch!“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder des ZFF die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestags auf, wichtige familienpolitische Versprechen nicht weiter im Sand verlaufen zu lassen, sondern sie endlich auf den Weg zu bringen und damit den erhofften Aufbruch und gesellschaftlichen Fortschritt voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.10.2024

SCHWERPUNKT I: Familienrechtsreform

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich den bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die überfällige Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt. Damit werden notwendige Verbesserungen für gewaltbetroffene Elternteile und ihre Kinder gesetzlich verankert. „Es ist höchste Zeit, dass der Schutz von Gewaltbetroffenen auch im Familienrecht ernst genommen und effektiv durchgesetzt wird,“ erläutert die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Gleichzeitig kritisiert der djb unnötige oder problematische Regelungen im Entwurf. So soll etwa die gemeinsame elterliche Sorge künftig automatisch im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung entstehen, wobei nur der Widerspruch innerhalb einer zweiwöchigen Frist diesen Automatismus verhindern kann. Dafür sind keine überzeugenden Gründe ersichtlich, denn der Gang zur zuständigen Behörde bleibt den Eltern schon wegen der Vaterschaftsanerkennung nicht erspart. Es besteht jedoch das Risiko, dass in strittigen oder gewaltgeprägten Beziehungen die Belange der Mutter übergangen werden.

Weiterhin warnt der djb vor einer möglichen Kodifizierung des Wechselmodells als Leitmodell durch die Hintertür der Familienberatungsstellen. Statt der Hervorhebung der „Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen oder gleichen Teilen“ im Falle der Trennung der Eltern, ist eine ergebnisoffene Beratung nach wie vor vorzugswürdig und wird den vielfältigen Betreuungs- und Lebensrealitäten besser gerecht.

Nachbesserungsbedarf sieht der djb auch beim Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Zusammenhang mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Reformpläne haben die Familienberatung als wichtige Institution für die Bewältigung familiärer Krisen erkannt. Umso wichtiger wäre es, auch im Bereich der Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung einen effektiven Schutz vor Partnergewalt zu kodifizieren, ähnlich wie das für Sorge- und Umgangsverfahren vorgesehen ist. „In Fällen von Partnergewalt sind vermeintlich einvernehmliche Regelungen nur auf Kosten der gewaltbetroffenen Personen möglich. Das muss ein Ende haben,“ fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 21.10.2024

Der bekannt gewordene Entwurf zum Unterhaltsrecht greift zentrale Forderungen des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) auf und bringt mehr Klarheit sowie Gerechtigkeit in die Unterhaltsregelungen. Der djb setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht weniger der Auslegung durch die Rechtsprechung überlässt und wesentliche Grundsätze selbst regelt. Dieser Entwurf kodifiziert weite Bestandteile des Richterrechts und sorgt damit für mehr Verständlichkeit und Rechtssicherheit.

Außerdem beseitigt der Entwurf die eklatanten Defizite im Unterhaltsrecht für nicht verheiratete Mütter und trägt hier angesichts der statistisch ganz überwiegend von Müttern geleisteten Kinderbetreuung erheblich zur Beseitigung der vor allem Frauen betreffenden Benachteiligung bei. „Wenn immer weniger Eltern heiraten, dann muss der Gesetzgeber reagieren und die aus der Elternschaft resultierende Verantwortung so regeln, dass der betreuende Elternteil unabhängig vom Familienstand ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass neben der geplanten Anhebung auf ein höheres Unterhaltsniveau auch Altersvorsorgeunterhalt geregelt wird und eine nicht verheiratete Mutter endlich eine Ausbildung machen kann, ohne ihren Unterhaltsanspruch zu verlieren.

Der djb erachtet es im Grundsatz als sinnvoll, eine ausgedehnte Betreuung auch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen und den Unterhalt für die unterschiedlichen Betreuungsformen (Residenzmodell, asymmetrisches und symmetrisches Wechselmodell) ausdrücklich zu regeln. Kritisiert wird aber, dass eine unterhaltsrechtlich bedeutsame Betreuung bereits dann vorliegen soll, wenn 30 % der Nächte auf ein Jahr gerechnet durch denjenigen abgedeckt werden, der Barunterhalt an den hauptsächlich betreuenden Elternteil leistet. Bei der Übernahme von 30 % der Betreuungszeit inklusive Ferienzeiten wird die Care-Arbeit beim hauptsächlich betreuenden Elternteil verbleiben. Eine Entlastung der Alleinerziehenden, die eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit ermöglichen würde, wird damit nicht erreicht. Darüber hinaus ist die geplante Verrechnung von Betreuung und Barunterhaltspflicht im asymmetrischen Wechselmodell zu einseitig auf die Interessen der (meist) zahlungspflichtigen Väter abonniert. Abzüge in einer Größenordnung von 15 % des Barbedarfs und noch weitergehende Kürzungen um einen pauschalen Betreuungsanteil von 33 % schießen weit über das Ziel eines gerechten Ausgleichs hinaus. „Alleinerziehende Mütter sind immer noch diejenigen, die das größte Armutsrisiko in unserer Gesellschaft tragen. Diesen Umstand darf eine Unterhaltsreform an keiner Stelle ausblenden“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 21.10.2024

Bündnis kommentiert die Reformpläne

Am ersten Oktoberwochenende hat das Bundesministerium der Justiz Gesetzesentwürfe für eine umfassende Reform des Familienrechts an die Länder weitergeleitet. Die Reform des Abstammungsrechts ist dringend geboten. Zugleich dürfen die Rechte queerer Familien und ihrer Kinder nicht zum Pfand für neuerliche Diskriminierungen werden. Ein Bündnis aus Deutschem Juristinnenbund (djb), Initiative Nodoption, Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), TIN-Rechtshilfe, Deutscher Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti), Intergeschlechtliche Menschen e.V., Bundesverband Trans* (BVT*) und LSVD – Verband Queere Vielfalt kommentiert:

Der Entwurf sieht eine längst überfällige Verbesserung der rechtlichen Situation von Kindern queerer Eltern vor. Insbesondere die bisherige geschlechtsbezogene Diskriminierung bei der Zuordnung eines zweiten Elternteils soll beseitigt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Wir kritisieren jedoch die vorgesehene Reform des Anfechtungsrechts als zu weitgehend. Der genetische Beitrag leiblicher Väter darf gegenüber der sozial-familiären Elternschaft nicht unverhältnismäßig aufgewertet werden. Dass in dem Gesetzesentwurf Samenspender mit leiblichen Vätern gleichgestellt werden, entspricht nicht der Bedeutung ihres Beitrags an der Entstehung des Kindes.

Der Entwurf führt erstmals die Kategorie „biologisches Geschlecht“ im Abstammungsrecht ein. Eltern, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, sollen mit dem ihnen bei Geburt zugeordneten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Ein Bezug auf ein „biologisches“ Geschlecht widerspricht dem Geschlechtsverständnis des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass das Geschlecht einer Person ganz wesentlich von dem von ihr selbst empfundenen Geschlecht abhängt. Auch das jüngst verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz hat Selbst- statt Fremdbestimmung versprochen.

Der Entwurf sieht keine zufriedenstellende Rückwirkungsmöglichkeit vor. Für alle „Nodoption“-Familien muss gelten, dass die anhängigen Gerichtsverfahren begründet sind und die Kosten vom Staat übernommen werden. Nur so würde das Unrecht, das die Familien über viele Jahre erfahren haben, zumindest partiell anerkannt.

Schließlich kritisieren wir, dass die Reform des Abstammungsrechts mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Vaterschaften verknüpft wird.

Mehr lässt sich in der gemeinsamen Kurzeinschätzung zum Gesetzesentwurf für die Reform Abstammungsrechts nachlesen.

Wir fordern:

  • Samenspender dürfen bei der Elternschaftsanfechtung nicht mit leiblichen Vätern gleichgestellt werden.
  • Die Einführung der Kategorie „biologisches Geschlecht“ ist ersatzlos zu streichen. Selbstbestimmte Geschlechtsbezeichnungen sind auch bei der Bezeichnung des Elternstatus anzuerkennen.
  • Für anhängige gerichtliche Feststellungsverfahren ist im Gesetz vorzusehen, dass der Feststellungsantrag begründet ist und der Staat die Kosten der Verfahren trägt.
  • Das Abstammungsrecht muss unabhängig von dem Gesetz zur Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen reformiert werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. vom 21.10.2024

Die Reformvorhaben im Familienrecht nehmen Fahrt auf: Nach Presseberichten wurden den Ländern Referentenentwürfe für eine Reform des Unterhalts-, des Kindschafts- und des Ab-stammungsrechts zur Stellungnahme übersandt. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Es ist richtig, die Folgen von Umgangsmodellen auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt diese weiter dem Richterrecht zu überlassen. Allerdings muss am Vorschlag des BMJ noch einiges nachgebessert werden. Die Reform muss an der Lebensrealität ansetzen, statt unrealistische Anforderungen an Alleinerziehende zu stellen: zentrale Stellschrauben sind 1. Übergangsfristen für die Barunterhaltspflicht bei familienbedingten Nachteilen im Beruf sowie 2. eine substanzielle Entlastung im Alltag.“ Jaspers erläutert: „Es ist viel zu früh, dass ab 30 Prozent Mitbetreuung beide Eltern für den Barunterhalt verantwortlich sein sollen. Mit 70 Prozent den Löwenanteil der Betreuung zu leisten und das Geld für sich und zusätzlich für das Kind zu verdienen, ist keine faire Lösung.“

Zu den Reformplänen im Kindschaftsrecht kritisiert Jaspers: „Hier gibt es viel Schatten und wenig Licht. Eine automatische gemeinsame Sorge mit der Vaterschaftsanerkennung halten wir für eine falsche Weichenstellung: Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheiratete Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine automatische gemeinsame Sorge ist hier nicht der richtige Weg.“

Die gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie dieses in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen sind Pläne, die der VAMV scharf kritisiert: „Das Wechselmodell durch die Hintertür als Leitmodell zu etablieren, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen“, stellt Jaspers fest. „Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Umgang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur einer von vielen. Beratung muss Eltern ergebnisoffen unterstützen, das für ihr Kind individuell beste Umgangsmodell zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 09.10.2024

SCHWERPUNKT II: Neuregelung Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Petitionsübergabe des Bündnisses sexuelle Selbstbestimmung.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Für uns ist das der richtige Schritt, um die Versorgungslage für ungewollt schwangere Frauen zu verbessern. Denn die Strafandrohung hat inzwischen zu einer massiven Unterversorgung, insbesondere in Süddeutschland, geführt. Ungewollt schwangere Frauen brauchen daher zeitgemäße Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch. Was wir nicht brauchen, sind Regeln aus den 1990er Jahren, getragen von einer Geisteshaltung von vor hundert Jahren.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Aktuell gelten selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche als Unrecht. Das ist nicht mit dem grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht von Frauen vereinbar. Zu diesem Ergebnis kam auch die unabhängige Expert:innenkommission der Bundesregierung. Durch eine Regelung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs können wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser miteinander in Einklang bringen. Den Schutz des ungeborenen Lebens erreichen wir nicht durch Strafandrohung, sondern durch eine gute Unterstützung von ungewollt schwangeren Frauen und Familien.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.10.2024

Zur Vorstellung eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Übergabe der Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“ erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der heutige Tag zeigt erneut: Die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland muss reformiert werden. Fast 50.000 Menschen haben die Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“ unterzeichnet. Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet es, eine zeitgemäße und liberale Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs einzuführen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Familienministeriums.

Wir begrüßen es sehr, dass heute verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen einen Gesetzentwurf vorgestellt haben, in dem mit großer Expertise dargelegt wird, wie eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland aussehen kann. Die Autorinnen des Gesetzentwurfs, die Professorinnen Liane Wörner, Maria Wersig und Friederike Wapler, zeigen dafür einen rechtssicheren und gangbaren Weg auf.

Ein Großteil des Entwurfs bildet das ab, was die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin bereits im April dieses Jahres als verfassungsrechtlich dringend geboten angesehen hat. Dies findet unsere grundsätzliche Unterstützung. In dieser Woche hat sich auch endlich der Ausschuss für Frauen, Senioren, Familie und Jugend mit den Empfehlungen der Kommission befasst. Hierfür haben wir uns mit Nachdruck eingesetzt und sind froh, dass die sehr klaren Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung Thema der parlamentarischen Debatte sind.

Unsere Fraktion hat das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen, bei der die reproduktiven Rechte von Frauen in den Vordergrund gestellt werden und mit der die Versorgungssicherheit langfristig verbessert werden kann. Das haben wir mit unserem einstimmigen Fraktionsbeschluss im September verdeutlicht.

Wir führen derzeit intensive Gespräche, um die Möglichkeit einer im Bundestag mehrheitsfähigen Lösung auszuloten. Wichtig ist uns, dass Frauen, die sich für eine Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft entscheiden, diese legal und rechtssicher erhalten können und ihnen das unabhängig vom Wohnort ermöglich wird. Dafür muss sich die medizinische Versorgung in Deutschland deutlich verbessern. Die Entkriminalisierung ist dafür ein wichtiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2024

Diskussion zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) werben mit Nachdruck für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Das Handeln eines Arztes, der einen Schwangerschaftsabbruch ohne Vorliegen eines Beratungsscheins oder gegen den Willen der Frau vornimmt, darf auch innerhalb der ersten Wochen einer Schwangerschaft nicht als rechtmäßig gewertet werden. Es bedarf eines Rechtsrahmens, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nimmt, so die Verbände.

Angesichts des Gesetzgebungsvorschlags, der heute von verschiedenen Frauenverbänden vorgestellt wurde, weist SkF-Vorständin Yvonne Fritz darauf hin, dass viele Frauen in Konfliktsituationen Unterstützung, Schutz und Zeit brauchen, um sich entscheiden zu können. „Schwangerschaftsberatungsstellen sind regelmäßig mit Frauen in Kontakt, die in schwierigen Beziehungen leben, von Partnerschaftsgewalt bedroht sind oder in Existenznöten stecken. Die Beratungspflicht bietet die Gewähr, dass sie den Zugang zu einer Beratung finden, die sie dabei unterstützt, in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung zu treffen.“

Für Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wird die Beratungspflicht zunehmend unverzichtbar, um Paaren zur Seite zu stehen, die durch einen pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren. „Die Art und Weise, wie Pränataldiagnostik immer früher und immer regelmäßiger zum Einsatz kommt, setzt Paare einem hohen Entscheidungsdruck aus. Hier manifestiert sich längst eine Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen und ihren Familien“, so Welskop-Deffaa.

Bluttests zur Bestimmung von Geschlecht oder Behinderung sind ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich. „Eltern von Kindern mit Behinderung müssen sich heute für ihre Entscheidung für das Kind rechtfertigen. Stigmatisiert wird in diesen Fällen nicht der Schwangerschaftsabbruch, sondern die Familie mit Kind mit Behinderung. Wir müssen als Gesellschaft sicherstellen, dass Eltern sich frei für ihr behindertes Kind entscheiden können. Wir brauchen eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an.“

Der Anteil der Kinder, die mit Trisomie 21 zur Welt kommen, geht durch die Einführung von Bluttests und deren Finanzierung durch die Krankenkassen schon jetzt deutlich zurück. Heute entscheiden die Mehrzahl der Eltern, denen einTrisomie-21-Befund für ihr Kind vorliegt, die Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist umso dramatischer, als der Bluttest bei jüngeren Schwangeren häufig falsch-positiv ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen vom 17.10.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat den heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs intensiv begleitet. Der djb fordert seit langem die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und sieht in dem heute vorgestellten Gesetzentwurf eine zukunftsweisende Lösung, die im Einklang mit den im Grundgesetz garantierten Grundrechten und internationalen Regelungen steht.

„Dieser Gesetzentwurf zeigt auf, wie ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch verfassungskonform entkriminalisiert werden kann. Spätestens jetzt hat der Gesetzgeber keine Ausrede mehr, die Reform weiter hinauszuzögern“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin.

Der Entwurf betont die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren und sieht den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche vor. Die bestehende Beratungspflicht und andere Zugangshürden sollen abgeschafft werden, sodass schwangere Personen selbstbestimmt entscheiden können, welche Angebote sie in Anspruch nehmen wollen. Dies ist eine zentrale Forderung des djb, der bereits seit Jahren auf die dringend notwendige Reform hinweist.

„Wir fordern Parlamentarier*innen aller demokratischen Parteien auf, das Gesetz in den Bundestag einzubringen“, sagt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von zu diesem Thema maßgeblichen Verbänden und Organisationen erstellt. Er basiert auf dem Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, der die drei Autorinnen angehörten, und berücksichtigt zudem die Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien und Gesundheitsleitlinien.

Der Grundstein für die Reform ist gelegt. Nun liegt es an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf einzubringen und damit für reproduktive Gerechtigkeit zu sorgen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.  (djb) vom 17.10.2024

26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor

Heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.

Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen.

Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.

Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln. Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.

Verbände:

  1. pro familia Bundesverband
  2. Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
  3. Deutscher Frauenrat
  4. Doctors for Choice Germany
  5. medica mondiale e. V.
  6. Zentralrat der Konfessionsfreien
  7. Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
  8. Amnesty International Deutschland
  9. DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  10. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V.
  11. UN Women Deutschland e. V.
  12. ver.di
  13. Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
  14. Giordano Bruno Stiftung
  15. AWO Bundesverband e. V.
  16. Pro Choice Deutschland e. V.
  17. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.
  18. Institut für Weltanschauungsrecht
  19. Women on Web International
  20. Evangelische Frauen in Deutschland e. V.
  21. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
  22. Centre for Feminist Foreign Policy
  23. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
  24. Medical Students for Choice e. V.
  25. Familienzentrum Berlin e. V. – BALANCE
  26. Sozialdienst muslimischer Frauen

„Die Legalisierung von Abbrüchen, wie der Gesetzesentwurf sie vorschlägt, ist unabdingbar für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung und der ärztlichen Aus- und Weiterbildung. Für uns Ärzt*innen und für die Schwangeren, die wir behandeln, ist es höchste Zeit, dass Abbrüche Teil der regulären Gesundheitsversorgung werden.“ Dr. Alicia Baier, Vorstand Doctors for Choice Germany

„Dieser Gesetzentwurf zeigt auf, wie ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch verfassungskonform entkriminalisiert werden kann. Spätestens jetzt hat der Gesetzgeber keine Ausrede mehr, die Reform weiter hinauszuzögern.“ Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

„Andere Länder haben es vorgemacht: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert, liberalisiert und als Gesundheitsleistung anerkannt. Deutschland muss diesem Beispiel noch in dieser Legislaturperiode folgen – der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, wie es geht. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit und für Frauenrechte in Deutschland getan. Es ist an der Zeit, dass die gesetzliche Diskriminierung durch §218 abgeschafft und die Selbstbestimmung von Frauen über ihren eigenen Körper endlich anerkannt wird!“ Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate TERRE DES FEMMES e.V.

„Ein verfassungsrechtlich, menschenrechtlich und strafrechtlich fundierter Vorschlag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland liegt auf dem Tisch. Die Zivilgesellschaft schafft, was die Legislative längst hätte auf den Weg bringen können. Last Call: JETZT ist es an der Regierung, zu handeln.“ Christiane von Rauch, Vorstandsvorsitzende Pro Choice Deutschland e.V.

„Immer noch werden Frauen diskriminiert & bevormundet. Eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und eine gute medizinische Versorgungslage sind überfällig – Politik muss endlich handeln.“ Silke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands ver.di

„pro familia will zusammen mit anderen Verbänden zeigen, wie eine gute gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch aussehen kann. Statt §218 StGB brauchen wir eine Regelung, die mit den Menschenrechten in Einklang steht und Schwangere nicht länger kriminalisiert. pro familia plädiert schon so lange für eine außerstrafrechtliche Regelung und ist begeistert, dass von zivilgesellschaftlichen Verbänden dieser Gesetzesentwurf erarbeitet wurde.“ Monika Börding, Bundesvorsitzende von pro familia

„Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist rechtlich möglich, gesellschaftlich gefordert und politisch überfällig! Es ist die Aufgabe aller Demokrat*innen, Frauenrechte vor Angriffen der extremen Rechten grundlegend zu schützen. Dazu zählt vor allem, dass Frauen endlich frei über ihre Körper entscheiden können.“ Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende Deutscher Frauenrat

„medica mondiale unterstützt seit über 30 Jahren Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt. Weltweit sehen wir, wie die körperliche Selbstbestimmung von Frauen in Frage gestellt wird. Schwangere zu kriminalisieren, etwa durch Paragraf 218, setzt patriarchale Gewalt fort. Wir fordern, Schwangerschaftsabbrüche endlich zu entkriminalisieren!“ Dr. Monika Hauser, Gynäkologin und Gründerin der Frauenrechtsorganisation medica mondiale e.V.

„Dieser Gesetzentwurf zur Regelung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts ist ein erster wichtiger Schritt zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards, nämlich hin zu einer vollständigen Entkriminalisierung. Zu einer gleichberechtigten Gesellschaft gehört der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch.“ Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland

„Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung erwarten, dass die Regierung und das Parlament noch in dieser Legislatur den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dies ist menschenrechtlich und verfassungsrechtlich geboten und wird von der Mehrheit der Bevölkerung fordert.“ Dr. Ines P. Scheibe, Koordinierungskreis Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

„Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt, dass laut Gesetzentwurf Krankenhäuser Abbrüche nicht mehr ablehnen können. Eine institutionelle Berufung auf Religionsfreiheit kann kein Grund sein, den Versorgungsauftrag nicht zu erfüllen. Zudem sollten nur Beratungsstellen staatlich gefördert werden, die ergebnisoffen und nicht- direktiv beraten.“ Ulla Bonnekoh, stellvertretende Vorsitzende, Zentralrat der Konfessionsfreien

„Die EKFuL unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Der hier geregelte Rechtsanspruch auf eine umfassende, ergebnisoffene, psychosoziale Beratung schafft u.a. verbesserte Rahmenbedingungen für die gesetzlich anerkannten, qualifizierten Beratungsstellen und stärkt die niedrigschwellige, professionelle Beratung für Schwangere.“ Rainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

„DaMigra e.V. fordert die Entkriminalisierung und Enttabuisierung von Abtreibungen. Medizinische Grundversorgung, auch bei Schwangerschaftsabbrüchen, ist ein Menschenrecht. Besonders mehrfachdiskriminierte Personen haben in Deutschland erschwerten Zugang. Statt Strafandrohungen fordert DaMigra kostenlose Verhütungsmittel, barrierefreie Beratungen und die AbschaVung des bestehenden §218.“ Duygu Bräuer, DaMigra Vorstandsfrau

„Der Gesetzesentwurf ist ein erster wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Stärkung und Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von ungewollt Schwangeren.

Wenngleich die AWO Positionen zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen wesentlich umfassender und progressiver sind und die AWO sich insbesondere auch für einen Verzicht von Fristen und Indikationen ausspricht, unterstützt die AWO diesen Gesetzesentwurf. Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist der einzige Schlüssel für Entstigmatisierung, Versorgungssicherheit und Kostenübernahme.“ Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums, AWO-Bundesverband

„Ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die ihnen in dieser Situation helfen, dürfen nicht mit dem Strafgesetzbuch bedroht werden. Wir brauchen eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs noch in dieser Legislatur!“ Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland e.V.

„Der AKF fordert die Ampel-Koalition auf, die Chance zu nutzen und das Versprechen einzuhalten, diesen längst überholten, frauenfeindlichen Paragraphen abzuschaffen, damit ungewollt Schwangere einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben als normaler Teil der Gesundheitsversorgung!“ Silke Koppermann, 2. Vorsitzende des Arbeitskreis Frauengesundheit

„Jährlich melden sich etwa 2500 ungewollt Schwangere aus Deutschland mit Hilfsanfragen bei Women on Web, einer internationalen Nichtregierungsorganisation. Die hohe Anzahl an Anfragen ist ein deutliches Warnsignal und zeugt von den Hürden beim Zugang zu adäquater Versorgung. Jetzt gilt es, die historische Chance für eine Neuregelung zu nutzen und Abtreibungen langfristig rechtlich abzusichern.“ Venny Ala-Siurua, Executive Director Women on Web International

„Die aktuellen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch sind verfassungswidrig und sollten durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf ersetzt werden. Wir hoVen sehr, dass die Ampelkoalition das historische Zeitfenster nutzt, um nach über 150 Jahren eines der zentralen Anliegen der Frauenbewegung endlich durchzusetzen.” Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Dr. Jessica Hamed, Co-Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw)

Link zum Gesetzentwurf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.10.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die erneute Einführung der Wohngemeinnützigkeit gehört zu den erklärten Zielen der Koalition. Für die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ (NWG) wurden jetzt im Jahressteuergesetz 2024 wichtige steuerliche Voraussetzungen geschaffen. Die Wiedereinführung der NWG unterstützt die Schaffung und Sicherung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums in Deutschland.

„Die Neue Wohngemeinnützigkeit stützt sich grundsätzlich auf zwei Säulen: die steuerliche Entlastung der Unternehmen und die Förderung von Investitionen. Mit der Erweiterung der Abgabenordnung schaffen wir die steuerliche Grundlage, um gemeinnützige Wohnungsunternehmen gezielt zu entlasten.

Die Förderung von Investitionen muss als nächster Schritt erfolgen, um Unternehmen den Start oder den Übergang in die NWG zu erleichtern. Auch wenn dies gegenwärtig noch nicht erfolgt, ist mit der Änderung der Abgabenordnung eine der beiden Voraussetzungen erfolgreich geschaffen.

Die NWG ermöglicht jetzt gemeinnützigen Organisationen, dauerhaft Wohnraum zu vergünstigten Mieten anzubieten und so insbesondere Haushalten mit geringen Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen. Auch der Betrieb von Einrichtungen für Nahversorgung sowie Versorgungsinfrastruktur ist berücksichtigt. Dadurch entsteht eine gesunde Mischung aus Wohn- und Geschäftsnutzung, die lebenswerte und lebendige Stadtviertel fördert. Überdies wurde auf bürokratische Einkommensprüfungen verzichtet und eine gute soziale Mischung in den Quartieren dauerhaft ermöglicht.

Die steuerlichen Anpassungen sehen eine Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung vor, wodurch die Wohngemeinnützigkeit als förderungswürdig anerkannt wird. Unternehmen, die diesen Status erlangen, profitieren unter anderem von einer Befreiung von der Körperschaftsteuer. Durch die steuerliche Entlastung wird das Engagement sozial orientierter Unternehmen im Wohnungsbau gestärkt. Die Änderungen geben das eindeutige Signal: Die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit ist gewollt – und sie wird umgesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.10.2024

Der Deutsche Bundestag beschließt heute, die Länder in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualitätsentwicklung und Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung beitragen und bundesweite Qualitätsstandards vorbereiten.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetz leistet der Bund einen weiteren spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Kitas. Unser Ziel ist es, bundesweit einheitliche Standards zu etablieren, um gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen. Gute Kitas sind essenziell für Chancengerechtigkeit und für die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf. Davon profitieren alle: Kinder, Eltern und die Wirtschaft. Gute frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für bestmögliche Bildungs- und damit Lebenschancen von Kindern. Qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote sind für die Eltern eine wesentliche Voraussetzung dafür, berufstätig zu sein. Deshalb sind sie auch ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel.“

Erik von Malottki, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesetz wird zur Stabilisierung und weiteren Qualitätsentwicklung des Kitasystems beitragen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir klare Vorgaben zur Förderung der sprachlichen Bildung festgelegt. Die Länder sind zukünftig zur Förderung der Sprachbildung verpflichtet. Damit schaffen wir als Bund die Voraussetzung, in den Ländern die Arbeit der Sprach-Kitas abzusichern. Darüber hinaus sollen Ausfallzeiten sowie Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit stärker berücksichtigt werden. Auch damit stärken wir die Verlässlichkeit des Systems. Zeitnah wollen wir bundesweite Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung, denn nur so wird es dauerhaft gelingen, unseren Kleinsten einen guten Start für ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 10.10.2024

Zur 19. Shell Jugendstudie erklärt Emilia Fester, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die 19. Shell Jugendstudie zeigt klar: Das Interesse junger Menschen an Politik nimmt weiter zu. Es gibt bei jungen Menschen keine generelle Resignation oder Distanzierung von Demokratie. Im Gegenteil: 70 % glauben, dass sie trotz ihrer Sorgen vor Krieg, Klimawandel, Armut und der wirtschaftlichen Lage mit ihrem eigenen Engagement politische und gesellschaftliche Verhältnisse beeinflussen und verbessern können.

Um diesen jungen Menschen noch mehr demokratische Beteiligung zu ermöglichen, ist eine Absenkung des Wahlalters zur Bundestagswahl auf 16 Jahre unbedingt nötig.

Wir nehmen ihre Anliegen ernst und arbeiten mit ihnen gemeinsam daran, sie in Politik zu übersetzen, die ihre Lebensrealität spürbar verbessert. Es reicht nicht, nur zuzuhören. Ob durch im Grundgesetz verankerte Kinderrechte, mit bezahlbarer Mobilität durch ein vergünstigtes Deutschlandticket oder einer Stärkung von Freizeitangeboten und Jugendverbänden: Als Politik müssen wir dringend handeln, um die Verunsicherung junger Menschen ernster zu nehmen und ihre Lebensrealitäten nachhaltig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.10.2024

Zum Internationalen Weltmädchentag am 11. Oktober erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die Welt brennt. Konflikte und Kriege haben ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht – von der Ukraine über Gaza bis hin zu Hungerkrisen in Afrika und Asien. Doch inmitten dieses Chaos gibt es eine Gruppe, die besonders leidet: Mädchen. Sie werden von der Welt vergessen, obwohl sie in den Krisengebieten die schwersten Lasten tragen.

Eine aktuelle Studie von Plan International zeigt alarmierende Zahlen. Fast 60 Prozent der befragten Mädchen in Konfliktgebieten leiden unter enormen psychischen Belastungen. Doch das ist nicht alles: Ein erschütterndes Drittel dieser Mädchen lebt täglich mit der Angst, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Die Hoffnungen und Träume einer ganzen Generation drohen zu zerbrechen.

Gerade am Weltmädchentag müssen wir daran erinnern: Diese Mädchen dürfen nicht unsichtbar bleiben. Ihre Zukunft ist unsere Zukunft. Sie brauchen unsere Hilfe – nicht nur in Form von Nahrung und einem sicheren Dach über dem Kopf, sondern vor allem durch den Zugang zu Bildung. Denn Bildung ist der Schlüssel, um aus diesem Kreislauf aus Gewalt und Unterdrückung auszubrechen.

Das Beispiel Afghanistan macht die Dramatik deutlich: Seit der Machtübernahme der Taliban wird Mädchen der Zugang zu weiterführenden Schulen und Universitäten verweigert. Ihre Träume von einem besseren Leben, von Berufen wie Ärztin oder Richterin, werden brutal zerschlagen. Ein ganzes Land verliert das Potenzial einer Generation.

Wir dürfen das nicht hinnehmen. Kinder müssen Kinder sein dürfen, egal wo sie leben. Menschenrechte sind auch Mädchenrechte. Es ist unsere Pflicht, ihre Stimmen hörbar zu machen – in Krisengebieten und an den Verhandlungstischen dieser Welt. Nur so können wir ihnen die Zukunft geben, die sie verdienen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.10.2024

Trotz leichter Verbesserungen bleibt Jahressteuergesetz 2024 mangelhaft

Heute hat die Ampel das Jahressteuergesetz 2024 im Finanzausschuss beschlossen. Dazu erklären unsere finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und der Berichterstatter Fritz Güntzler: 

Antje Tillmann: „Mit dem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 hat die Bundesregierung massive Unruhe unter Sportvereinen und Musikschulen hervorgerufen, die heute zum Glück endet. Auf unseren Druck hin hat sie nichts an der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit von Tanz- oder Musikunterricht geändert. Die enorme Unruhe der letzten Wochen hätte man sich sparen können. Die Ampel wollte Bildungsleistungen wie Klavier- oder Tanzunterricht, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen, der Umsatzsteuer unterwerfen. Eine eindeutige Abgrenzung dazu, was zu Freizeitbildung zählt, hatte die Bundesregierung aber nicht vorgelegt. 

Im Regierungsentwurf wollte die Ampel auch die Vermietung von Sportanlagen umsatzsteuerfrei stellen. Damit wäre auch die bisherige Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Investitionen in die jeweiligen Sportstätten entfallen.  Dies hätte bei Kommunen und Vereinen zu erheblichen Finanzierungsproblemen der Sportanlagen geführt. Nun hat sie die Umsatzsteuerbefreiung gestrichen. 

Wir begrüßen, dass die Ampel unsere Forderung zur Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten zumindest teilweise aufgreift. So sind künftig bis zu 80 % der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro pro Kind, mithin 4.800 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Wir hatten Anfang Juni 2024 gefordert, künftig 30% von maximal 6.000 Euro pro Kind als Steuerabzugsbetrag geltend machen zu können. 

Enttäuschend ist schließlich, dass die Wohnraumförderung nur halbherzig über eine misslungene Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt werden soll. Dabei kann die Ampel uns bis heute nicht erklären, wie sich künftig gemeinnützige Gesellschaften finanzieren sollen. Sie müssten zumindest kostendeckend vermieten, niedrigere Mieten führen indes zu Verlusten. Ohne Gewinne bedarf es aber auch keiner Steuerfreiheit durch Gemeinnützigkeit. Deshalb zeigt auch laut Sachverständigen kein Unternehmen Interesse an dieser Maßnahme.

Viel zeitnäher könnte man den Wohnungsmarkt durch eine Absenkung der steuerlichen Mietuntergrenze des § 21 Abs. 2 EStG entlasten. Diese Regelung erlaubt Vermietern nur dann ihre Kosten steuerlich vollständig geltend zu machen, wenn sie ihren Wohnraum zu mindestens 66 % der ortsüblichen Miete vermieten. Hier droht auch sozialverantwortlichen Vermietern mit jedem neuen Mietpreisspiegel eine Mieterhöhung.“

Fritz Güntzler: „Leider hat die Ampel überraschend auch wieder Verschlechterungen eingebracht: Endgültig nicht nachvollziehbar ist die wankelmütige Haltung der Ampel zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Konsortialkrediten. Widersprüchlich wird behauptet, dass die Verwaltung von Konsortialkrediten unionsrechtlich mal zwingend umsatzsteuerpflichtig, mal zwingend umsatzsteuerfrei sei – und das obwohl sich an EU-Rechtslage in dieser Legislaturperiode nichts geändert hat.   

Und schließlich sind wir maßlos enttäuscht, dass die Ampel trotz wiederholter Hinweise von uns, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwirte gleich zwei Mal innerhalb weniger Wochen von 9,0 über 8,4 auf 7,8 Prozent senken will. Damit verprellt sie wieder mal alle pauschalierenden Landwirte mit kleinen und mittleren Betrieben.

Die Ampel krönt ihr Unvermögen damit, dass sie künftig weitere Absenkungen des Umsatzsteuerpauschalsatzes feige aus der parlamentarischen Debatte raushalten will. Dazu ermächtigt sie das Bundesfinanzministerium, den Steuersatz in Zukunft per Verordnung festzulegen. Eine solche Missachtung des parlamentarischen Gesetzgebers ist selbst für die Ampel neu.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.10.2024

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.

Anreiz für potentielle Pflegeeltern

Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung Bundesrat vom 18.10.2024

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.

Reform der Pflegeversicherung gefordert

Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben

Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung Bundesrat vom 18.10.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage unter dem Titel „(Atypische) Arbeitszeiten und Überstunden in Deutschland“ (20/13520) vorgelegt. Darin erfragt sie von der Bundesregierung unter anderem die Zahl der in atypischen beziehungsweise in Normalarbeitsverhältnissen geleisteten Überstunden. Die Gruppe will auch Details zur Verteilung der Überstunden, unter anderem auf Wirtschaftszweige und Berufsfelder.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 742 vom 29.10.2024

Im Juni 2023 haben 11,4 Prozent der Beschäftigten ausschließlich geringfügig gearbeitet und weitere 8,6 Prozent haben zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige Nebentätigkeit ausgeübt. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/13313) auf eine Kleine Anfrage (20/12659) der Gruppe Die Linke unter Verweis auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Demnach gab es im Jahresdurchschnitt 2023 rund 271.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die ausschließlich geringfügig beschäftigt waren, weitere Daten können dem umfangreichen tabellarischen Anhang der Drucksache entnommen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 708 vom 16.10.2024

Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt (20/12783). Im Plenum steht er als Zusatzpunkt 11 am Freitagnachmittag auf der Tagesordnung.

Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Solange die FDP in einer Regierung sei, würden auch die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben, machte die FDP-Fraktion deutlich. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) mit den entsprechenden Regelungen stand jedoch am Mittwoch nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses.

Die AfD-Fraktion forderte eine Dynamisierung in Richtung eines „Steuertarifs auf Rädern“ zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Aus Sicht der Gruppe Die Linke ist das Existenzminimum zu niedrig angesetzt.

Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 706 vom 16.10.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Verlängerung des Elterngeldanspruchs für Eltern von frühgeborenen Kindern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird eine Änderung des Paragrafen 4 Absatz 5 Nummer 1 des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BEEG) dahingehend gefordert, dass der Anspruch auf Elterngeld für Eltern von Kindern, die vier Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren werden, auf 13 Monate verlängert wird. Derzeit gibt es die Verlängerung um einen Monat Elterngeld nur im Falle einer um sechs Wochen verfrühten Geburt. Begründet wird die Forderung unter anderen mit dem Verweis auf den mit einer Frühgeburt verbundenen erhöhten Pflegeaufwand für die Eltern aufgrund von zusätzlichen Arztbesuchen und Laboruntersuchungen.

Der Petitionsausschuss sei sich der verschiedentlichen und zum Teil erheblichen Belastungen bewusst, denen Eltern von frühgeborenen Kindern ausgesetzt sind, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Hierzu gehört seiner Auffassung nach auch ein erhöhter Pflegeaufwand, der unter anderem mit regelmäßig vermehrten Arztbesuchen verbunden ist. Vor diesem Hintergrund sei das der Eingabe zugrundeliegende Anliegen sehr gut nachzuvollziehen. Zugleich ist es den Abgeordneten der Vorlage zufolge ein zentrales Anliegen, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken und Eltern zu ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit eigenverantwortlich und partnerschaftlich aufzuteilen“.

Daher sei es zu begrüßen, dass das BMFSFJ in Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag den Entwurf eines Familienstartzeit-Gesetzes erarbeitet habe, das neben der Einführung einer Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz auch eine Verbesserung im Elterngeld für Eltern von zu früh geborenen Kindern vorsehe, heißt es weiter. Danach sollen Eltern, deren Kind mindestens vier Wochen (statt bisher sechs Wochen) vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wird, künftig einen weiteren Elterngeldmonat erhalten. Die weitere Staffelung der Regelung solle unverändert bleiben, „so dass ab einer zu frühen Geburt von acht Wochen die Eltern auch weiterhin zwei weitere Basiselterngeldmonate erhalten, ab zwölf Wochen drei und ab 16 Wochen vier“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 705 vom 16.10.2024

Für das Ausmaß und die Struktur der Arbeitszeitflexibilisierung in Deutschland interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13323). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie vielen abhängig Beschäftigten es gelingt, bei der Arbeitszeitplanung auf familiäre und private Interessen Rücksicht zu nehmen. Diese und weitere ähnliche Fragen soll die Regierung differenziert nach Berufsbereichen und Anforderungsniveaus beantworten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 699 vom 15.10.2024

Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13296) die Erhöhung des Mindestbetrag beim Elterngeld. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 sei dieser Betrag nicht angepasst worden, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und 2023 um 37,78 Prozent gestiegen seien, rechnen die Abgeordneten in dem Antrag vor.

 

Weiter heißt es darin: „Von den Eltern, deren Kinder ab 2021 geboren wurden, erhalten rund 22 Prozent lediglich den Mindestbetrag. Besonders betroffen sind Frauen, von denen über 28 Prozent nur das Mindesteinkommen beziehen. Der hohe Anteil an Eltern, die nur den Mindestbetrag erhalten, zeigt, dass sie vor der Geburt in prekären oder schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen standen, da das Elterngeld als Lohnersatzleistung berechnet wird.“

 

Die Linke verlangt von der Bundesregierung deshalb die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 420 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 210 Euro. Zudem soll eine Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus eingeführt werden, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Die Anrechnung von Mindest-Elterngeld und ElterngeldPlus auf Transferleistungen soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung zurückgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 10.10.2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13255) vorgelegt, der zu einer „besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ führen soll. Wie sie darin ausführt, zeichnen sich missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu begründen oder zu stärken“.

Zugleich betont die Bundesregierung, dass die Vaterschaft sowie die aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen erwünscht seien, „wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist oder zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt“. Erfolge die Anerkennung oder Zustimmung der Mutter jedoch gezielt zu dem Zweck, die Voraussetzungen für den erlaubten Aufenthalt eines der Beteiligten zu begründen, sei dies ein durch den Staat nicht zu tolerierender Missbrauch.

Erfahrungen der Ausländerbehörden, aber auch Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen zufolge reiche das geltende Recht nicht aus, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern, heißt es in der Vorlage weiter. Daher müssten die bisherigen Regelungen so angepasst werden, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Die Voraussetzungen für eine Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörden seien praxisnäher auszugestalten und die Bedeutung der Missbrauchsprüfung für das Wirksamwerden der Anerkennung der Vaterschaft sei zu stärken.

Künftig soll dazu die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung in Fällen eines „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ zwischen den Beteiligten erforderlich sein, in denen zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Bundesregierung ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.

Durch den Gesetzentwurf sollen der Bundesregierung zufolge zugleich Asylsuchende besser geschützt werden, die Opfer von Gewalt sind. Sie sollen laut Vorlage „den festgesetzten Aufenthaltsbereich ohne Erlaubnis verlassen können, um in einer Schutzeinrichtung Unterkunft zu nehmen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 682 vom 10.10.2024

„Kinder leiden am stärksten in allen Krisensituationen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für das Entstehen dieser Krisen tragen.“ Das sagte Catherine M. Russell, Exekutivdirektorin des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF), am Mittwochabend vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Nur ein Drittel der kinderbezogenen Nachhaltigkeitsziele würden im Moment erreicht, beklagte sie während der Sitzung zum Thema „Kinder im Fokus der Agenda 2030“. Zugleich wies die UNICEF-Exekutivdirektorin auf positive Entwicklungen hin und forderte gemeinsame globale Handlungen. „Kinder sind unschuldig. Wir müssen uns um sie kümmern. Das ist die Aufgabe von uns allen“, betonte Russel.

Sie sprach von einer Welt mit vielen Konflikten – mit militärischen Auseinandersetzungen, dem Klimawandel, Gesundheitskrisen, Unterernährung und weltweiten Ungleichheiten. Die Konsequenzen all dessen für die Kinderrechte und für die Zukunft der Kinder seien massiv. Weltweit lebten derzeit 330 Millionen Kinder in extremer Armut. Die Hälfte davon in Gegenden, wo es bewaffnete Konflikte gibt. 200 Millionen Kinder könnten sich nicht angemessen entwickeln, weil sie unterernährt sind. 86 Millionen Mädchen könnten nicht in die Schule gehen. 59 Millionen Kinder seien von Hitzewellen betroffen. Zudem würden jedes Jahr Millionen von Kindern an vermeidbaren Krankheiten sterben.

In den nächsten Jahrzehnten, so die UNICEF-Vertreterin, würden 4,2 Millionen Kinder geboren. „Das sind 4,2 Millionen neue Leben, die das Potenzial in sich bieten, sich gut zu entwickeln.“ Die Frage sei: Welche Zukunft haben diese Kinder? Erwarten sie Krisen, Armut, Konflikte, Klimawandel, Diskriminierung und Krankheiten? Oder wird es für diese Kinder eine umweltfreundliche, bessere, friedliche Zukunft geben, in der ihre Kinderrechte geachtet werden? „Wir brauchen mehr Hoffnung für diese Kinder. Mit Mut, mit Aktionen, mit Engagement und mit nachhaltiger Finanzierung“, forderte Russel und verwies auf Erfolge in der Vergangenheit. So sei seit dem Jahr 2000 die Kindersterblichkeit um 50 Prozent zurückgegangen. Kinder unter fünf Jahren seien jetzt nur noch zu einem Drittel von Wachstumsstörungen betroffen. Die Polio-Erkrankungen seien um 99 Prozent zurückgegangen. Zwei Millionen Menschen hätten zusätzlich Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Aber: „Es braucht natürlich mehr Fortschritt in der Agenda 2030. Wir brauchen kosteneffiziente evidenzbasierte politische Regelungen und Initiativen aus den unterschiedlichsten Ländern“, sagte Russel. UNICEF fordere mehr Immunisierung und Impfkampagnen für Kinder. Alle müssten Zugang zu neuen Impfstoffen haben, wenn sie diese benötigten, sagte sie. Wichtig sei auch die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Die von Deutschland mitfinanzierte Sahel-Partnerschaft sei dabei ein Flaggschiff, betonte sie.

„Wir können nicht länger warten bei der Umsetzung dieser politischen Maßnahmen“, machte Russel deutlich. Deutschland müsse dabei eine wichtige Rolle spielen. „Ihre Führung ist wichtig, um die globale Handlungsfähigkeit und die globale Umsetzung zu gewährleisten“, sagte die UNICEF-Exekutivdirektorin während der Beiratssitzung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 681 vom 10.10.2024

Die Bundesländer wollen Alleinerziehende im Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) stärker finanziell entlasten. Dazu solle die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen prüfen, insbesondere für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der allgemeinen Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13157).

Insgesamt führt die Länderkammer 86 Änderungsvorschläge auf. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass sie „bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und weitere aktuell mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) vorgesehen“ habe, um Alleinerziehende mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 08.10.2024

In Deutschland leben derzeit rund 1,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg auf ihr Heimatland geflohen sind. Ihre Teilhabe am deutschen Arbeitsmarkt ist sowohl für die individuelle Lebensperspektive der Betroffenen als auch für Deutschland angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ein zentrales Thema. Neue Daten des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote unter den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern. Diese hat sich von 16 Prozent im Sommer 2022 auf 30 Prozent im Frühjahr 2024 fast verdoppelt. Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit 2022 die gleichen ukrainischen Geflüchteten in regelmäßigen Abständen zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt.

Der neue BiB.Monitor Wohlbefinden zeigt: Die Stimmung in Deutschland hat sich gegenüber dem pandemiegeprägten Jahr 2021 verbessert. War die allgemeine Lebenszufriedenheit Anfang 2021 mit 6,7 Punkten sehr niedrig, stieg sie zwischenzeitlich auf 7,2 Punkte an (auf einer Skala von 0 bis 10). Zum Zeitpunkt der aktuellsten Daten Ende des Jahres 2022 sank die Lebenszufriedenheit wieder auf 6,9 Punkte, vermutlich vor dem Hintergrund der befürchteten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der steigenden Inflation. Im Fokus der Ausgabe 2024 des BiB.Monitors Wohlbefinden stehen regionale Unterschiede auf der Ebene von Bundesländern, Gemeinden, Stadt und Land bis hin zur direkten Wohnumgebung. Es zeigt sich, dass die allgemeine Lebenszufriedenheit sich zwischen den Regionen teilweise stark unterscheidet. Der BiB.Monitor untersucht aber nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit, sondern auch die Verteilung des Wohlbefindens. Dabei sind für die Politik insbesondere die Ränder, also die wenig und die sehr Zufriedenen, von Interesse.

Die Lebenszufriedenheit der Erwachsenen im jungen und mittleren Alter (18 bis 49 Jahre) ist im Süden des Landes mit durchschnittlich 7,0 Punkten etwas höher ausgeprägt als in den anderen Regionen Nord, West und Ost mit jeweils 6,9 Punkten. Wird die Verteilung des Wohlbefindens genauer betrachtet, so zeigt sich: Die Anteile der wenig Zufriedenen fallen mit jeweils 33 % im Norden und Osten Deutschlands am höchsten aus, während der Anteil im Süden am niedrigsten ist (29 %). „In diesen Werten spiegeln sich etwa die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Regionen wider, wenn auch die Unterschiede in der durchschnittlichen Lebenszufriedenheit zwischen den Großregionen nur gering sind“, ordnet BiB-Direktorin Prof. C. Katharina Spieß die Zahlen ein. Bemerkenswert sei, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei Erwachsenen im jüngeren und mittleren Alter weniger ausgeprägt seien als bei älteren Bevölkerungsgruppen. „Ein Grund für die geringen Ost-West-Unterschiede in den betrachteten jüngeren Altersgruppen könnte sein, dass sich die Regionen ökonomisch angenähert haben und sich die Situation in Ostdeutschland heute besser darstellt als noch in den 1990er und 2000er Jahren“, so Spieß. Die neuen Analysen verdeutlichen gleichzeitig, dass Unterschiede in der Lebenszufriedenheit nicht per se mit Ost-West- oder Stadt-Land-Schablonen abgebildet werden können. So finden sich beispielsweise in ländlichen Räumen in Ostdeutschland sowohl Regionen mit sehr hoher als auch mit sehr niedriger Lebenszufriedenheit.

Geringeres Wohlbefinden in Regionen mit sozioökonomischen Nachteilen

Wenn Gemeinden nach dem sozioökonomischen Deprivationsindex (GISD) unterteilt werden, wird deutlich, wie regionale Benachteiligungen und das Wohlbefinden in Deutschland zusammenhängen. In Regionen etwa mit niedrigem Einkommen, hoher Arbeitslosenquote und geringen Steuereinnahmen ist die Lebenszufriedenheit tendenziell geringer. Dies trifft insbesondere auf die ostdeutschen Bundesländer und das Saarland zu. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sowie Hamburg und Hessen sind die Regionen mit der geringsten sozioökonomischen Benachteiligung. Der BiB.Monitor verdeutlicht, dass in den benachteiligten Gebieten im Gegensatz zu den Regionen mit niedriger Deprivation der Anteil der wenig Zufriedenen mit 32 % besonders hoch ausfällt. In einigen stark deprivierten Regionen Ostdeutschlands fällt der Anteil der wenig Zufriedenen mit 35 % besonders hoch aus.

Umweltqualität in Metropolen beeinflusst Wohlbefinden

Betrachtet man die kleinräumliche Verteilung von Umweltfaktoren wie Luftqualität und Grünflächen, so wird deutlich, dass das Wohlbefinden der Menschen in Großstädten mit diesen zusammenhängt. Eine hohe Feinstaubbelastung steht in Zusammenhang mit einer geringeren Lebenszufriedenheit. Bei einer Überschreitung des WHO-Richtwerts ab 10 ?g/m³ ist der Anteil der wenig Zufriedenen deutlich höher (33 %) und der Anteil der sehr Zufriedenen niedriger (14 %). Bewohner in Metropolen mit einem grünen Wohnumfeld berichten hingegen von einer höheren Lebenszufriedenheit. In Nachbarschaften mit viel Grün liegt der Anteil der sehr Zufriedenen bei 17 %, während in weniger begrünten Gebieten dieser Anteil nur bei 13 % liegt. „Grünflächen bieten Raum für Erholung, soziale Interaktionen und sportliche Aktivitäten. Menschen, die hier leben, berichten über ein höheres subjektives Wohlbefinden“, erklärt Co-Autorin Anna Daelen vom BiB.

Regional differenzierte Betrachtung der Verteilung des Wohlbefindens ist nötig

Die an der Untersuchung beteiligten Autorinnen und Autoren heben hervor, wie wichtig das subjektive Wohlbefinden der Bevölkerung für viele Bereiche ist, die wiederum die Bevölkerungsentwicklung und -struktur beeinflussen. Dazu gehören etwa die Gründung einer Familie oder Umzugsentscheidungen. „Maßnahmen zur Stärkung von Regionen, wie die Förderung von Bildung und die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, können zu einer Steigerung des subjektiven Wohlstands beitragen“, meint Spieß. Gezielte politische Maßnahmen seien nötig, um Unterschiede im subjektiven Wohlstandsgefälle auszugleichen und damit dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse näherzukommen. Es zeigt sich aber, dass neben regionalen Eigenheiten ebenso individuelle Merkmale der Bevölkerung wie Gesundheit und Bildung relevant sind. Insofern wird einmal mehr deutlich, dass Regionalpolitik immer auch die Gesamtheit der in einer Region lebenden Bevölkerung adressieren muss, wenn sie den subjektiven Wohlstand erhöhen will.

BiB.Monitor Wohlbefinden 2024

Der Monitor untersucht einmal jährlich die Lebenszufriedenheit und das subjektive Wohlbefinden der Menschen in Deutschland auf Grundlage von Daten des Familiendemografischen Panels (FReDA). Insgesamt werden bei FReDA über 30.000 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren in ganz Deutschland befragt. Ergänzt werden die Analysen durch Ergebnisse auf Basis von SHARE-Daten, welche die Bevölkerung ab 50 Jahren abbilden. Der BiB.Monitor untersucht nicht nur das durchschnittliche Wohlbefinden, sondern analysiert auch die Wohlbefindensverteilung von wenig bis sehr zufrieden. Die Ausgabe 2024 geht insbesondere auf regionale Unterschiede ein – beispielsweise innerhalb der vier Großregionen (Nord, Süd, West, Ost) und der Bundesländer. Auf Gemeindeebene werden verschiedene städtische und ländliche Raumtypen verglichen und Gemeinden nach ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage unterschieden. Innerhalb von Metropolen werden zudem die Luftqualität und der Grünflächenanteil im direkten Wohnumfeld der Befragten untersucht.

Die gesamte Studie ist hier nachzulesen:

https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2024/2024-10-29-Lebenszufriedenheit-in-Deutschland-BiB-Monitor-Wohlbefinden-zeigt-vielfaeltige-regionale-Unterschiede.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.10.2024

In Deutschland leben derzeit rund 1,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg auf ihr Heimatland geflohen sind. Ihre Teilhabe am deutschen Arbeitsmarkt ist sowohl für die individuelle Lebensperspektive der Betroffenen als auch für Deutschland angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ein zentrales Thema. Neue Daten des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote unter den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern. Diese hat sich von 16 Prozent im Sommer 2022 auf 30 Prozent im Frühjahr 2024 fast verdoppelt. Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit 2022 die gleichen ukrainischen Geflüchteten in regelmäßigen Abständen zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt.

Weiterhin hoher Bedarf an Qualifizierung für Schutzsuchende und Betreuungsangeboten für ihre Kinder

Trotz der gestiegenen Erwerbstätigkeit bestehen weiterhin große Herausforderungen: 30 Prozent der befragten Schutzsuchenden gaben an, aktiv Arbeit zu suchen. Insbesondere die Betreuung jüngerer Kinder und ein noch bestehender Qualifizierungsbedarf erschweren jedoch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Dies betrifft vor allem Frauen: So liegt die Erwerbstätigenquote von Müttern mit kleinen Kindern gegenwärtig bei 22 Prozent, bei Müttern schulpflichtiger Kinder sind es 32 Prozent. „Für Männer zeigen sich hingegen keine signifikanten Zusammenhänge zwischen Erwerbstätigkeit und ihrer familiären Situation“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und Mitautorin der Studie. Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern beträgt zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung rund 41 Prozent.

Unzureichende Deutschkenntnisse nach wie vor Hauptgrund für Nichterwerbstätigkeit

Die meisten ukrainischen Schutzsuchenden, die derzeit nicht aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen, geben als Grund dafür an, gegenwärtig einen Sprachkurs zu besuchen oder noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse zu besitzen (92 Prozent). Weitere Gründe für die Zurückhaltung bei der Arbeitssuche sind die Betreuung der eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen (37 %). „Die Ergebnisse verdeutlichen den großen Weiterbildungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachkenntnisse“, resümiert Spieß. Eine gezielte Förderung sei weiterhin nötig, um eine noch stärkere Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erreichen. Nach Abschluss der aktuell noch besuchten Sprachkurse und den dadurch verbesserten Deutschkenntnissen stehen dem Arbeitsmarkt somit perspektivisch weitere Personen zur Verfügung.

Schutzsuchende bringen Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt mit

Wie die Studie hervorhebt, verfügen etwa 50 Prozent der ukrainischen Schutzsuchenden über Berufserfahrungen in sogenannten „Engpassberufen“. Dazu gehören vor allem Pflege- und Gesundheitsberufe sowie das Handwerk. „Diese Tätigkeiten sind in Deutschland bereits heute durch einen Mangel an Fachkräften gekennzeichnet“, erklärt der Leiter der Forschungsgruppe Migration Dr. Andreas Ette vom BiB, der die Studie federführend betreute. Dennoch werden diese Potenziale der Schutzsuchenden noch nicht ausreichend genutzt, da bisher nur ein geringerer Teil in diesen Berufen tätig ist: „Hohe Sprachanforderungen oder komplizierte Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse erschweren den Einstieg in den Job“, stellt Ette fest. Während die Vermittlung in Engpassberufe im Bereich der Informationstechnik bereits besser gelingt, profitieren die Gesundheitsberufe trotz des bestehenden Fachkräftemangels noch deutlich seltener von den vorhandenen Qualifikationen der Ukrainerinnen und Ukrainer.

Integration verläuft schneller als bei anderen Gruppen

Aus Sicht der Forschenden gelingt die Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den deutschen Arbeitsmarkt besser als bei anderen geflüchteten Gruppen. Dies liegt vor allem an dem überdurchschnittlich hohen Bildungs- und Qualifikationsniveau, dem erleichterten Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie den schnellen Fortschritten beim Erlernen der deutschen Sprache auch dank der großen Zahl verfügbarer Integrations- und Sprachkurse. Ein großer Anteil von Müttern mit minderjährigen Kindern, die geringeren Erwerbschancen von Schutzsuchenden im höheren Alter sowie bestehende gesundheitliche Einschränkungen erschweren hingegen die Arbeitsaufnahme. Auch die sich aktuell verschlechternde Wirtschaftslage, langwierige Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse und teilweise bestehende Wohnsitzauflagen wirken sich negativ auf die Beschäftigungschancen aus.

Die gesamte Studie ist in der aktuellen Ausgabe von BiB.Aktuell zu lesen:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2024/BiB-Aktuell-2024-6.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.10.2024

In Deutschland herrscht in allen Bildungsbereichen ein Mangel an Fachkräften, der sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verschärfen wird. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus dem Leibniz-Forschungsnetzwerk Bildungspotenziale (LERN) haben nun in einem Positionspapier konkrete Vorschläge erarbeitet, um dieser Problemlage entgegenzuwirken – in den Bereichen der frühen Bildung, der Schule, der Erwachsenen- und Weiterbildung sowie in Bezug auf das Thema Diversität. Das Forschungsnetzwerk diskutiert den Fachkräftemangel in der Bildung außerdem heute auf dem Bildungspolitischen Forum in Berlin.

„Wenn wir dem Fachkräftemangel in weiten Teilen des Bildungssystems begegnen wollen, reicht die langfristig angelegte Neuqualifizierung von Personal alleine nicht aus. Wir brauchen kreative Lösungen, um jetzt und unmittelbar auf die Entwicklung reagieren zu können“, so die Autoren und Autorinnen des Positionspapiers. Die Forschenden unterstreichen die Dringlichkeit dieses Anliegens: „Eine anhaltende Unterbesetzung im Bildungswesen erfolgt auf Kosten aller Lehrenden und Lernenden. Zum einen erhöht sie den Druck auf die bestehenden Beschäftigten und verschlechtert deren Arbeitsbedingungen. Zum anderen sinkt die Qualität der Bildungsangebote und damit die Gesamtqualifizierung der Bevölkerung. Insgesamt verschlechtern sich die Chancen durch Bildung.“

In dem Positionspapier stellen die Experten und Expertinnen des LERN-Forschungsnetzwerks unterschiedliche Vorschläge vor. Im Bereich der frühen Bildung sehen sie beispielsweise Potenzial für multiprofessionelle Teams, ältere Menschen vermehrt für Aufgaben in den Kitas zu gewinnen und Betreuungsumfänge, die von Kindern nicht genutzt werden, umzuverteilen. Für die Schule fordern sie unter anderem einen digital ganzheitlich weiterentwickelten Unterricht, der das Lehren und Lernen klug unterstützt, verstärkte professionsübergreifende Kooperationen und eine Entlastung der Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Im Weiterbildungsbereich betonen sie die Dringlichkeit, die Beschäftigungsbedingungen von Lehrkräften – was Bezahlung und Sicherheit angeht – zu verbessern. Das gelte vor allem für Bildungsbereiche von besonderem öffentlichem Interesse wie der sprachlichen Grundbildung von Zugewanderten. Zudem brauche es neue, übergreifende Strategien und Strukturen zur Rekrutierung und Fortbildung des Personals.

In Bezug auf das Thema Diversität sehen die Forschenden einen von den Bildungsabschnitten unabhängigen Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. So sei es wichtig, vermehrt Personen aus bisher unterrepräsentierten Gruppen zu gewinnen und in der Berufsausübung verstärkt zu unterstützen. Das können beispielsweise Personen mit Zuwanderungsgeschichte sein. Hierfür bedürfe es jedoch gezielter Maßnahmen – zum Beispiel eine leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, eine kultursensible Berufsberatung in verschiedenen Sprachen, eine verbesserte soziale Integration in der Ausbildung und eine diversitätssensiblere Organisationskultur in den Bildungseinrichtungen.

Bildungspolitisches Forum und Forschungsnetzwerk

Unter dem Titel „Fachkräftemangel in der Bildung: Chancen und Perspektiven“ diskutiert das Forschungsnetzwerk das Thema heute auf dem Bildungspolitischen Forum in Berlin. Die jährliche Veranstaltung widmet sich stets aktuellen Herausforderungen im Bildungswesen und wendet sich an die Fachwelt in Politik, Forschung und Verwaltung. In diesem Jahr findet die Veranstaltung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Präsenzveranstaltung statt – inklusive Livestream ausgewählter Inhalte. Inhaltlich verantwortlich sind das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE). Das Forum umfasst unter anderem eine Keynote, vielfältige Diskussionsforen und einen moderierten Bildungsdialog.

Im Leibniz-Forschungsnetzwerk Bildungspotenziale (Leibniz Educational Research Network, LERN) haben sich Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Erziehungswissenschaft, Fachdidaktiken, Linguistik, Kultur-, Medien- und Neurowissenschaften, Ökonomie, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, Sprachwissenschaft sowie Informationswissenschaft und Informatik an 27 Einrichtungen zusammengeschlossen, um ihre Expertise zu bündeln und Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen in der Bildungsadministration zu beraten. Gemeinsam arbeiten sie daran, wie die Potenziale von Bildung und für Bildung besser nutzbar gemacht werden können. Ziel ist es, auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene Ansatzpunkte für tragfähige Konzepte und erfolgversprechende Reformen zu finden.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 11.10.2024

DIW-Wochenbericht: Besonders ärmere Haushalte tragen hohe Mietbelastung – Alleinerziehende und Einpersonenhaushalte am stärksten belastet – Unterschiede zwischen Ost und West, Großstädten und ländlichem Raum – Mehrheit trotzdem mit Wohnsituation zufrieden – Forschende empfehlen gezielte Unterstützung und mehr sozialen Wohnungsbau

Ärmere Haushalte in Deutschland müssen einen größeren Teil ihres Einkommens für Miete aufwenden als reichere – und die Schere öffnet sich weiter. Dennoch ist die Mehrheit der Menschen mit ihrer Wohnsituation zufrieden. Zu diesen Ergebnissen kommen zwei Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Befragungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren. „Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zur sozialen Frage, da die unteren Einkommensgruppen eine überproportional hohe Mietbelastung tragen“, so Studienautor Konstantin Kholodilin. „Hier ist die Politik gefragt, mit gezielten Instrumenten für Ausgleich zu sorgen und den Einkommensschwachen unter die Arme zu greifen.“

Mietbelastung zuletzt konstant, aber ungleich verteilt

Die Mieten in Deutschland sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Angebotsmieten zogen allein zwischen 2010 und 2022 durchschnittlich um 50 Prozent an, in großen Städten sogar um 70 Prozent. Bestandsmieten kletterten im selben Zeitraum um durchschnittlich 20 Prozent. Setzt man die Mietkosten ins Verhältnis zu den Haushaltseinkommen, ergibt sich folgendes Bild: In den 1990er Jahren nahm die Mietbelastung stark zu – und zwar insbesondere in Ostdeutschland als Folge der Wiedervereinigung und des Übergangs zur Marktwirtschaft. Anfang der 2000er Jahre brach der Trend und die Quote stabilisierte sich allmählich auf einem hohen Niveau, seit 2015 ging sie leicht zurück.

Von den jüngsten Entwicklungen profitieren allerdings nicht alle Haushalte. Die Analyse zeigt, dass die 20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen die höchste Mietbelastung schultern müssen. Sie zahlten 2021 mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete, die einkommensstärksten 20 Prozent lediglich rund ein Fünftel. Der Anteil der sogenannten überbelasteten Haushalte, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete aufbringen müssen, wuchs innerhalb von 30 Jahren von fünf auf 14 Prozent. Der Sozialwohnungsbestand ist hingegen geschrumpft.

Besonders unter hohen Mieten leiden Alleinerziehende und Einpersonenhaushalte. Ihre Mietbelastung lag 2021 bei durchschnittlich 30 Prozent, bei Paaren oder Familien mit Kindern lediglich bei gut 20 Prozent. In Ostdeutschland ist die Belastung geringer als im Westen, in Großstädten höher als in ländlichen Regionen.

Die Studienautoren Konstantin Kholodilin und Pio Baake sehen verschiedene politische Instrumente, die Mieter*innen mit geringen Einkommen gezielt entlasten könnten. Außerdem sollte der soziale Wohnungsbau gestärkt werden. Eine Mietpreisbremse oder andere Mietpreiskontrollen würden hingegen nicht gezielt einkommensschwache Haushalte unterstützen.

Beengte Wohnverhältnisse größeres Problem als Mietbelastung

Eine weitere DIW-Studie nimmt ebenfalls basierend auf SOEP-Langzeitdaten die Wohnzufriedenheit unter die Lupe. Die Studienautor*innen Caroline Stiel, Tomaso Duso und Konstantin Kholodilin kommen zu dem Schluss, dass Wohnen im Gegensatz zum Einkommen oder zur Gesundheit eher eine untergeordnete Rolle für die allgemeine Lebenszufriedenheit spielt. Ein größeres Problem als die Wohnkosten stellen beengte Wohnverhältnisse dar. „Besonders Familien in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten und aus den unteren Einkommensgruppen empfinden ihre Wohnungen als zu klein“, sagt Ökonomin Stiel. „Die Wohnkostenbelastung wird hingegen insgesamt als durchschnittlich wahrgenommen. Die meisten Menschen sind mit ihrer Wohnsituation zufrieden.“

Neben der Wohnungsgröße spielt auch eine Rolle, ob die Menschen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden wohnen: Die Studie zeigt, dass Eigentümer*innen in der Regel mit ihrer Wohnsituation zufriedener sind als Mieter*innen. Besonders groß ist der Unterschied für die unteren Einkommensgruppen.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.10.2024

Erstmalige Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Geschlecht der Unternehmer*innen und dem Gender Pay Gap – Finnische Daten zeigen: Lohnlücke in Unternehmen im Eigentum von Frauen um mehr als zwei Prozentpunkte niedriger als in Unternehmen von Männern – In vielen Dienstleistungsbranchen ist der Gender Pay Gap nahe Null, wenn Unternehmen im Eigentum von Frauen

In Unternehmen im Eigentum von Frauen ist der Verdienstunterschied zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten geringer – in Unternehmen in vielen Bereichen der Dienstleistungsbranche ist dieser Verdienstunterschied sogar nahe Null. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Erstmalig wurde der Zusammenhang zwischen dem Geschlecht von Unternehmer*innen und den Löhnen untersucht, die den weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen gezahlt werden. Im Durchschnitt ist die Lohnlücke in Unternehmen im Besitz von Frauen mehr als zwei Prozentpunkte niedriger als in Unternehmen von Männern. Dabei gibt es erhebliche Branchenunterschiede, hat Studienautor Alexander S. Kritikos, Vorstandsmitglied des DIW Berlin, festgestellt: „Im Dienstleistungsbereich sind die Verdienstabstände deutlich geringer, wenn Unternehmen im Eigentum von Frauen sind. In diesen häufig eher kleineren Unternehmen lassen es die Managementstrukturen zu, dass Unternehmerinnen die Löhne in ihren Betrieben ausgestalten.“

In kleinen Unternehmen mehr Einfluss von Unternehmerinnen

„Der Gender Pay Gap ist dagegen besonders groß in männerdominierten Branchen und bleibt es dort auch, selbst wenn die Unternehmen im Besitz von Frauen sind“, so DIW-Ökonom Kritikos. Gerade im Verarbeitenden Gewerbe hat das Geschlecht der Eigentümer*innen kaum Einfluss auf die Verdienstunterschiede zwischen Männer und Frauen. Die Studie macht weiterhin deutlich, dass der Einfluss von Unternehmerinnen auf den geschlechtsspezifischen Verdienstabstand in größeren Unternehmen ebenfalls begrenzt ist. „Insgesamt lohnt es, Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit stärker zu unterstützen und bestehende Hürden zu reduzieren. Neben positiven Wirkungen für das wirtschaftliche Wachstum könnte sich dadurch auch der Gender Pay Gap reduzieren“, resümiert Alexander S. Kritikos.

Für die Studie werden Daten für Finnland verwendet, da für Deutschland eine solche Analyse aus Datenbeschränkungen nicht möglich ist. Finnland ist in diesem Zusammenhang durchaus vergleichbar mit Deutschland. Für den Beobachtungszeitraum findet sich ein ähnlich hoher Gender Pay Gap für beide Länder und die Frauenerwerbsquote ist in beiden Ländern ähnlich hoch. Auch ist der Anteil der Bevölkerung mit „traditionellem Rollenbild“ von Frauen in beiden Ländern ähnlich niedrig.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.10.2024

Seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im Jahr 2020 ist der Anteil an Frauen und jüngeren Menschen unter den zu Erwerbszwecken aus Nicht-EU-Staaten Eingewanderten gestiegen. Der Anteil von Erwerbsmigrant*innen mit beruflichen Abschlüssen sank dagegen. Die Erwerbsmigrant*innen berichten häufig von hohen Einwanderungshürden und Diskriminierungen in Deutschland. Das zeigt eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Zwischen 2010 und 2019 stieg die Erwerbsmigration aus Drittstaaten von 30.000 auf 64.000 Personen pro Jahr und, nach einem Rückgang während der COVID-19-Pandemie, weiter auf 72.000 Personen im Jahr 2023. Der Anteil von jüngeren Personen zwischen 18 und 31 Jahren, die nach Einführung des FEG einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erhielten, stieg von 42 Prozent auf 61 Prozent. Auch Frauen erhielten mit 39 Prozent häufiger einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken. Vor der Einführung des FEG lag dieser Wert noch bei 30 Prozent.

Der Anteil von Hochschulabsolvent*innen stieg von 38 Prozent in der Kohorte vor März 2020 auf 62 Prozent in der Kohorte danach, während der Anteil mit beruflichen Abschlüssen von rund 19 Prozent auf 11 Prozent sank. Dies deutet weiter auf höhere Einwanderungshürden für Personen mit beruflichen Abschlüssen hin. „Der Nachweis der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, vor allem in nicht reglementierten Berufen, ist langwierig, während Hochschulabschlüsse international besser vergleichbar sind“, erläutert IAB-Forscherin Tanja Fendel.

Im ersten Jahr nach dem Zuzug sind insgesamt 92 Prozent der seit 2017 zu Erwerbszwecken eingewanderten Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in Ausbildung beziehungsweise Praktikum. Zu Erwerbszwecken zugezogene Frauen sind zudem deutlich häufiger in Vollzeit erwerbstätig als andere aus dem Ausland stammende oder auch deutsche Frauen. Auch fünf Jahre nach dem Zuzug bleiben die Beschäftigungsquoten hoch: Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer beträgt 75 beziehungsweise 86 Prozent. Mit 47 Prozent lag die Beschäftigungsquote der gesamten ausländischen Bevölkerung in Deutschland 2022 deutlich darunter. Auch die deutschen Staatsangehörigen erreichten mit 65,5 Prozent nicht den Wert der Erwerbsmigrant*innen.

Als häufigste Quelle, um sich über Deutschland als Einwanderungsland zu informieren, wurden persönliche Kontakte zu Personen genannt, die bereits in Deutschland leben. „Deren Erfahrungen können damit entscheidend zur Wahrnehmung Deutschlands als attraktives Ziel für Fachkräfte beitragen“, so IAB-Forscher Boris Ivanov. „Jedoch berichteten 56 Prozent der Erwerbsmigrant*innen von Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich.“ Unter ihnen fühlten sich 40 Prozent bei der Wohnungssuche diskriminiert, 21 Prozent nahmen Benachteiligungen am Arbeitsplatz wahr. Weniger häufig berichteten die Befragten im Umgang mit Institutionen wie Schulen, Einrichtungen des Gesundheitssystems oder der Polizei von Diskriminierungen. Gut ein Fünftel fühlte sich jedoch beim Umgang mit Ämtern oder Behörden benachteiligt.

Trotz der gesetzlichen Änderungen infolge des FEG existieren weiterhin bürokratische Hürden bei der Visumserteilung, der Anerkennung beruflicher Abschlüsse und der Einwanderung im Familienkontext. „Es ist wichtig anzuerkennen, dass Einwanderungsentscheidungen oft gemeinschaftlich von Familien getroffen werden“, so Ivanov.  „Eine ganzheitliche Betreuung des Einwanderungsprozesses, der auch die Jobsuche der Partner*innen, die Kinderbetreuung und Wohnungssuche berücksichtigt, könnte die Einwanderung nach Deutschland unterstützen“, resümiert Fendel.

Die Auswertungen basieren auf den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB und der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe und beziehen sich auf Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, deren letzter Zuzug 2017 oder später erfolgte. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-21.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.10.2024

Eine Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro könnte mehr als jeden zweiten Betrieb betreffen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die Mitarbeiter*innen zum derzeitigen Mindestlohn von 12,41 Euro beschäftigen, geht davon aus, innerhalb der kommenden zwölf Monate Beschäftigung abbauen zu müssen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Insgesamt gehen rund 19 Prozent aller befragten Betriebe von einem Beschäftigungsrückgang aus, sollte der Mindestlohn auf 14 Euro erhöht werden. Etwa 1 Prozent erwartet eine Zunahme der Beschäftigung, während 80 Prozent keine Änderung erwarten.

Dabei zeigt sich weiter: Je weniger die untersten Einkommensgruppen in den jeweils befragten Betrieben verdienen, desto eher gehen sie davon aus, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro zu einer Abnahme der Beschäftigung führen würde. Bei Betrieben, deren unterste Lohngruppe derzeit den Mindestlohn von 12,41 Euro verdient, würde fast jeder dritte einen Beschäftigungsrückgang erwarten. Bei Betrieben, in denen die unterste Lohngruppe bis zu zwei Euro über dem derzeitigen Mindestlohn verdient, sind es 28 Prozent. Bei Betrieben hingegen, deren unterste Verdienstgruppe schon heute mehr als zwei Euro über dem Mindestlohn verdient, sind es 6,5 Prozent.

„Es zeichnet sich ab, dass eine sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns zumindest kurzfristig deutliche Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Beschäftigungserwartungen der Betriebe in Deutschland haben würde“, fasst IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein die Ergebnisse der Studie zusammen.

Insgesamt beschäftigen 58 Prozent der Betriebe in Deutschland Arbeitskräfte, die weniger als 14,41 Euro verdienen. „Ein Mindestlohn von 14 Euro könnte über die Hälfte der Betriebe direkt betreffen – und damit auch weit mehr als die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro“, so IAB-Forscher André Diegmann.

Die Studie beruht auf einer Stichprobe von 1.322 Betrieben aus der IAB-Stellenerhebung. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufig hochgerechnete Werte, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/14-euro-mindestlohn-rund-ein-fuenftel-der-betriebe-erwartet-einen-beschaeftigungsrueckgang/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 21.10.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Angesichts des starken Geburtenrückgangs insbesondere in den östlichen Bundesländern fordern die drei Sozial- und Wohlfahrtsverbände Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V. und Volkssolidarität Bundesverband e.V. in einem gemeinsamen Papier die dringende Stärkung der Kindertagesbetreuung unverzüglich anzustoßen, um bereits begonnene negative Entwicklungen aufzuhalten.

Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Sinkende Kinderzahlen führen dazu, dass Träger immer häufiger gezwungen sind, ihre Angebote zu reduzieren oder gar Personal zu entlassen. Dieser Umstand ist untragbar. Aber es geht auch um die Lebensqualität durch Sicherung der Daseinsvorsorge für Kinder und ihre Familien in vielen Regionen.“

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der AWO: „Die Entwicklungen in vielen ostdeutschen Kindertagesstätten brauchen unsere Aufmerksamkeit. Die Bundespolitik muss in enger Zusammenarbeit mit den Ländern dringend gezielte Maßnahmen ergreifen. Der aktuell stattfindende demographische Wandel muss als Chance für Verbesserungen bei der Kita-Qualität angesehen werden – er darf nicht dazu führen, dass die soziale Infrastruktur abgebaut wird.“

Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland: „Wir fordern, dass die aktuellen demografischen Entwicklungen dafür genutzt werden, längst nötige Verbesserungen für einheitliche und kindgerechte Personalschlüssel einzuleiten. Eine gute und gesicherte frühkindliche Bildung ist eine Investition in die Zukunft, sowohl für die Kinder als auch für die Regionen, in denen sie aufwachsen.“

Die drei Wohlfahrtsverbände der Initiative #ZukunftKitaOst sind mit ihren Angeboten der Kindertagesbetreuung in allen ostdeutschen Bundesländern vertreten und spüren die rückgängigen Kinderzahlen in etlichen Regionen sowie deren bedenkliche Auswirkung auf viele Einrichtungen deutlich.

Zum Positionspapier: https://awo.org/pressemeldung/initiative-kita-ost

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.10.2024

Die AWO positioniert sich im Bündnis „Zusammen für Demokratie“ von 69 zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam gegen die populistischen Debatten zum Asylrecht und das so genannte „Sicherheitspaket“.  

In dem Statement heißt es unter anderem: „Das Recht auf Asyl zu untergraben und die Menschenrechte von Geflüchteten einzuschränken (…) widerspricht dem europäischen Gedanken, dem europäischen Recht und dem deutschen Grundgesetz. Besonders müssen wir die Würde von Menschen wahren, die auf Schutz angewiesen sind.“ 

Zur Stellungnahme: https://awo.org/pressemeldung/buendnis-statement-sicherheitspaket

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2024

Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends veröffentlicht die Arbeiterwohlfahrt (AWO) heute ihr Positionspapier mit zentralen Forderungen zu digitaler Teilhabe. Der Wohlfahrtsverband kritisiert, dass politische Versäumnisse in der Digitalisierung soziale Schieflagen verstärkten. Demnach müsse digitale Teilhabe deutlich stärker gefördert und verankert werden. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist ein Skandal, dass arme Eltern vor Gericht ziehen müssen, um einen Zuschuss zu einem Laptop für ihr Kind zu erstreiten, oder dass Rentner*innen in der Grundsicherung sich keinen Internetanschluss und Handyvertrag leisten können. Die Digitalisierung nimmt längst nicht alle Menschen in Deutschland mit, viele bleiben außen vor. Das muss ein Ende haben, der Sozialstaat muss digital inklusiv werden. Deshalb fordern wir unter anderem ein digitales Existenzminimum für alle Menschen in Deutschland: 60 Euro pro Monat Grundbedarf in allen Leistungssystemen und die Finanzierung einer digitalen Grundausstattung im Wert von 600 Euro. Das wäre ein guter Schritt in die richtige Richtung.“

Zu den wichtigsten Forderungen der AWO gehören:

Rechtsanspruch auf digitale Teilhabe: Die AWO fordert einen universellen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren und leistungsstarken Internetanschluss sowie auf digitale Grundausstattung. Dies soll insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen über die Sozialgesetzgebung verankert werden.

Digitales Existenzminimum: Um Menschen in Armut vor digitaler Ausgrenzung zu schützen, fordert die AWO eine Anpassung der staatlichen Transferleistungen. Diese müssen ein „digitales Existenzminimum“ beinhalten, das die Kosten für Mobilfunk, Internet und digitale Geräte abdeckt.

Digitale Grundausstattung: Jede Person im Leistungsbezug soll Anspruch auf die Finanzierung einer digitalen Grundausstattung haben, die unter anderem Laptop, Smartphone und Internetanschluss umfasst.

Flächendeckende Förderung digitaler Kompetenzen: Die AWO fordert eine stärkere Investition in Bildungsangebote zur Förderung von Digital- und Medienkompetenz, insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen.

Barrierefreiheit und digitale Souveränität: Digitale Angebote und Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderungen nicht auszuschließen. Zudem setzt sich die AWO für den Schutz der persönlichen Daten und die Förderung von Open-Source-Technologien ein.

Unter dem Titel „Digitale Teilhabe im modernen Sozialstaat“ werden anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers heute in Berlin diese und weitere zentrale Themen der Digitalisierung und ihre Bedeutung für soziale Gerechtigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von vulnerablen Gruppen diskutiert. Im Mittelpunkt stehen die Chancen und Herausforderungen eines digitalen Sozialstaats, der allen Bürger*innen – unabhängig von Alter, sozialem Status oder Beeinträchtigungen – Zugang zu digitalen Technologien und Diensten gewährt.

Zu den Gästen des Parlamentarischen Abends zählen Mitglieder der Bundesregierung, des Deutschen Bundestags, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und aus der Wirtschaft. Die Veranstaltung bietet Raum für einen offenen Dialog über die notwendigen Schritte zur Förderung der digitalen Teilhabe in Deutschland. Es wird eine Diskussionsrunde geben, in der Expert*innen über die Inhalte des Positionspapiers und mögliche politische Maßnahmen zur Umsetzung sprechen werden.

Zum Positionspapier: https://awo.org/artikel/digitale-teilhabe

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2024

Der AWO Bundesverband kritisiert das System monetärer Familienförderung in Deutschland als zutiefst sozial ungerecht. Während Spitzenverdienende durch die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer schon jetzt eine monatliche Entlastung von bis zu 370 Euro haben, beträgt das Kindergeld für alle lediglich 250 Euro, rechnet der Wohlfahrtsverband vor. Der Staat verzichtet durch diese Bevorteilung sehr wohlhabender Familien auf zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 3.5 Milliarden Euro pro Jahr, die für die Unterstützung bedürftiger Familien dringend nötig wären, kritisiert die AWO. 

Laut einer heute vorgestellten Studie des DIW Econ im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt beziehen etwa 4,5 Millionen Haushalte in Deutschland allein das Kindergeld, während 4,2 Millionen Haushalte zusätzlich Kinderfreibeträge geltend machen. Während die durchschnittliche zusätzliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge bei Familien mit mittleren Einkommen jedoch lediglich bei knapp unter 400 Euro im Jahr liegt, werden Familien mit gehobenem Einkommen mit zusätzlich rund 1000 Euro und die reichsten Haushalte mit 1400 Euro pro Jahr zusätzlich zum Kindergeld durch den Staat gefördert. Einkommensarme Familien und solche mit prekären Einkommen profitieren quasi nicht von Freibeträgen. Die Entlastung durch die Freibeträge fällt zudem besonders gering in Alleinerziehenden-Haushalten aus, die überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht sind.

Der AWO Bundesverband fordert vor diesem Hintergrund die Absenkung des Kinderfreibetrags für “Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand” (BEA) bis auf das verfassungsmäßig gebotene Minimum und stattdessen die zielgenaue finanzielle Förderung von Familien mit wenig Einkommen. “Der aktuelle Familienlastenausgleich ist nicht nur familienpolitisch ungerecht, sondern auch verteilungspolitisch grob fahrlässig”, kritisiert Michael Groß, Präsident des AWO-Bundesverbands. “Es braucht endlich eine solidarische Neuausrichtung der Familienförderung, die auf Steuergeschenke für Reiche verzichtet und denjenigen hilft, die darauf angewiesen sind.” 

Eine Absenkung des BEA-Freibetrags auf 300 Euro würde laut Studie dazu führen, dass nur noch rund 1.2 Millionen Haushalte eine zusätzliche Entlastung bei der Einkommensteuer über das Kindergeld hinaus pauschal geltend machen könnten, die im Durchschnitt bei rund 26 Euro pro Monat läge. Für den Staat ergäben sich daraus schätzungsweise rund 3.48 Milliarden Euro Mehreinnahmen, die zur Stärkung von Familien mit kleinem Einkommen und im Kampf gegen Kinderarmut genutzt werden könnten, u.a. durch die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Kinderregelsätze in der Grundsicherung.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sieht in dieser Reform ein Gebot ökonomischer Vernunft. “Es handelt sich um eine pragmatische Maßnahme, die sozial gerecht und wirtschaftspolitisch sinnvoll ist. Selbst ohne Steuererhöhungen und ohne Reform der Schuldenbremse können messbare Verbesserungen für Familien mit kleinen Einkommen erzielt werden, gleichzeitig sind durch diese solidarische Umverteilung positive wirtschaftliche Effekte durch eine bessere Teilhabe in Bildung und Gesellschaft für viele Kinder und Jugendliche zu erwarten.”

Pressekontakt:

Für Interviewanfragen: Pressestelle AWO Bundesverband, presse@awo.org, 030 26309 218

Für Rückfragen: Gwendolyn Stilling, pr@gks-consult.de, 0173 99 86 994

Zur Studie und allen Presse-Unterlagen: https://awo.org/pressemeldung/milliardengegenkinderarmut 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.10.2024

Zu Berichten über die drohende Pleite der Pflegeversicherung erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

 

„Die Bundesregierung hat diese Eskalation nicht nur sehenden Auges zugelassen, sondern über Monate und Jahre hinweg die Ohren vor den dringenden Warnungen der Expert*innen verschlossen. Die Arbeiterwohlfahrt hat schon Anfang 2023 vor einem Kollaps der Pflegeversicherung gewarnt. Es wäre Zeit gewesen für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, Konzepte dafür liegen vor. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlenden jetzt den pflegepolitischen Stillstand der letzten Jahre ausbaden müssen.  Es gibt andere Lösungen als Beitragserhöhungen. Ohne eine echte Reform wird es die Pflegeversicherung nicht aus der Krise schaffen: Wir brauchen eine Deckelung der Kosten für Pflegebedürftige und vor allem die Bürger*innenversicherung, die alle Berufsgruppen und jede Einkommensart einbezieht. Zusätzlich dürfen versicherungsfremde Leistungen grundsätzlich nicht mehr über die Pflegeversicherung finanziert werden. Ein erster Schritt dahin – und eine schnelle finanzielle Entlastung – wäre die schnelle Rückzahlung der Pandemiekosten von 5,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.10.2024

Am Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut fordern die Verbände der Wohnungslosen- und Mieterhilfen, die Nationale Armutskonferenz und die im ‚Bündnis AufRecht bestehen‘ Engagierten ein Umdenken hinsichtlich der politischen Prioritäten. „Statt die Ursachen von Armut zu bekämpfen, werden arme Menschen stigmatisiert. Die drängende Wohnungsfrage bleibt unbeachtet, obwohl bezahlbares Wohnen der Schlüssel zur sozialen Integration ist“, so die Verbände. In einer Zeit, in der soziale Gerechtigkeit mehr denn je gefordert ist, muss die Politik endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern.

Diakonie-Experte Michael David, Mitglied im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz: „Stigmatisierung, Ächtung und Diffamierung; ‚Armen-Bashing‘ ist in Deutschland Teil der normalen Alltagssprache und der Politik geworden. Wieder werden plan- und wirkungslose Bürgergeld-Verschärfungen im Schnellverfahren umgesetzt. Dagegen sind wirksame Integrationshilfen für Langzeitarbeitslose und die Gewährleistung von Wohnraum nötig.“ 
 
Die Debatte um zu hohe Bürgergeldleistungen sei substanzlos. Die diesjährige Erhöhung des Regelsatzes habe die Preissteigerungen der Vorjahre nicht einmal ganz aufgefangen. Zudem könnten immer mehr Leistungsbeziehende ihre Wohnkosten nicht decken. 
„Eine halbe Million wohnungsloser Menschen sowie der Anstieg von Zwangsräumungen sind ein Alarmsignal. Die für die Festsetzung der Wohnkosten zuständigen kommunalen Träger und die Bundesregierung bestreiten beharrlich den Handlungsbedarf“, kritisiert Helga Röller vom Bündnis ‚AufRecht bestehen‘. 
 
Sabine Bösing, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Wohnungsverlust muss mit allen Mitteln verhindert werden, daher tragen die Jobcenter eine wichtige Verantwortung. Die Auswertung unserer Daten zur Wohnungslosigkeit zeigt, dass Miet- und Energieschulden den häufigsten Auslöser von Wohnungsverlusten darstellen. Wir fordern, dass die Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft die lokalen Wohnkosten realistisch abbilden.“ 
 
„Wir brauchen eine Schonfristregelung auch für ordentliche Kündigungen. Einmaliger Zahlungsverzug darf nicht zum Wohnungsverlust führen“, fordert Eva-Maria Winckelmann vom Mieterbund Hessen. 
 
Über zwölf Prozent der Bürgergeld-Haushalte müssten laut von der Bundesregierung vorgelegten Daten im Schnitt mindestens 100 Euro Wohnkosten aus dem Regelsatz bestreiten. „Ihre Wohnung gilt als ‚nicht angemessen‘, aber sie haben keine Chance auf einen Umzug in eine günstigere Wohnung“, berichtet Helga Röller, die in Frankfurt Leistungsbeziehende berät. 
 
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, dem Mieterbund, der Diakonie Deutschland und der Nationalen Armutskonferenz fordert das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, „die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten.“ 
 
Kommunale Angemessenheitsgrenzen müssten auf ein den realen Bedingungen des Wohnungsmarktes entsprechendes Niveau angehoben werden. Zugleich müsse der Wohnungsmarkt durch einen ausreichenden Bestand an sozialem Wohnraum wieder zugänglich und bezahlbar für alle werden.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V., Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Nationale Armutskonferenz (nak) vom 17.10.2024

  • Jährlich könnten 50.000 neue Wohnungen entstehen, ohne neu zu bauen.
  • Ein Drittel der Wohnungseigentümer:innen wollen umbauen, umziehen bzw. Teile ihrer Wohnung vermieten – wünschen sich aber Unterstützung.
  • Ein Bündnis aus Eigentums-, Wohlfahrts-, Fach- und Umweltverbänden sowie Wissenschaftler:innen zeigt auf, welche Reformen auf Bundes- und Länderebene notwendig sind.

Nach dem Auszug der Kinder werden große Wohnungen meist von ein bis zwei  
Personen bewohnt. Das gilt insbesondere auch für Einfamilienhäuser. Eine aktuelle Befragung des Verbands Wohneigentum zeigt, dass ein Drittel der befragten Wohnungseigentümer:innen im Alter ihre Wohnsituation verändern will und umziehen oder ihr Haus umbauen und einen Teil vermieten möchte. Laut der Befragung wohnen fünf Millionen Menschen allein in Wohnungen mit mehr als 80 Quadratmetern. Knapp sechs Millionen Wohnungen mit zum Teil deutlich über 100 Quadratmetern werden von lediglich zwei Personen bewohnt, so dass Wohnfläche nicht selten ungenutzt bleibt. Zahlreiche Wohnungseigentümer:innen sind grundsätzlich bereit, ihre Wohnsituation zu verändern, benötigen jedoch Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und Fördermitteln. 
 
Mit verbesserten Rahmenbedingungen könnten so nur durch Umbauten, Wohnpartnerschaften und andere Formen der Untermiete deutschlandweit jährlich schätzungsweise zusätzlich 50.000 Wohnungen entstehen. Das sind 17 Prozent der 2023 neu gebauten Wohnungen – allerdings mit wesentlich geringerem Ressourceneinsatz.  
 
Im Rahmen eines breiten Bündnisses aus Eigentümer-, Wohlfahrts-, Fach- und Umweltverbänden sowie Wissenschaftler:innen setzt sich die Diakonie Deutschland daher für eine stärkere Mobilisierung von Wohnraum im Bestand ein.  
  
„Wir dürfen nicht ausschließlich auf Neubau setzen. Wohnraum im Bestand zu aktivieren, ist kostengünstiger und umweltschonender“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Dieses Potenzial bleibt bisher mehr oder minder ungenutzt. Es bedarf besserer Anreize und Unterstützung, um dieses heute so wertvolle Potenzial zu heben. Die Gesellschaft profitiert davon in mehrfacher Hinsicht: Klimakrise, Wohnraumnot, schwindendem sozialen Zusammenhalt und Einsamkeit – um nur ein paar Aspekte zu benennen – würden wir dadurch gleichzeitig begegnen. Diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen lassen.“ 
 
Das Bündnis fordert daher: 
– Die Förderung von Wohnraumagenturen, die Eigentümer:innen beraten 
– Die Förderung von Umbaumaßnahmen, die zusätzlichen Wohnraum schaffen 
– Die Schaffung einer Koordinierungsstelle für intergenerationelle Wohnpartnerschaften 
– Einführung einer Wiedervermietungsprämie 
 
Das Positionspapier wurde von der Grünen Liga, dem Verband Wohneigentum und Architects 4 Future verfasst und neben der Diakonie Deutschland von zahlreichen weiteren Verbänden und Wissenschaftler:innen unterzeichnet.

Weitere Informationen:

Ergebnisse Befragung Wohnraum:  
www.verband-wohneigentum.de/bv/on243640 
 
Pressemitteilung der Grünen Liga und weiteren Verbänden: 
www.grueneliga.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. – Diakonie Deutschland vom 14.10.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) und warnt vor erheblichen gleichstellungspolitischen Risiken. Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern sollen, da dies strukturelle Ungleichheiten, insbesondere für Frauen, verschärfen würde.

„Die Alterssicherung ist eine zentrale öffentliche Aufgabe, die nicht durch private Anlageprodukte ersetzt werden darf. Frauen drohen durch diese Reform noch größere Nachteile in der Altersversorgung,“ betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb verweist auf den Gender Pension Gap, der laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 bei 27,1 Prozent lag. Frauen erhielten im Alter durchschnittlich über ein Viertel weniger Einkünfte als Männer. Ohne Hinterbliebenenrenten steigt die Lücke sogar auf 39,4 Prozent. Dies liegt vor allem daran, dass Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens oft geringere Rentenansprüche erwerben – bedingt durch Teilzeitarbeit, schlechter bezahlte Branchen und längere Betreuungszeiten. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte diese Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen.

Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

„Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Absicherung im Alter zur Frage des persönlichen Risikos und der Finanzbildung wird,“ erklärt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb.

Der djb fordert daher, dass die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersvorsorge gestärkt und die Gleichstellung in der Alterssicherung gewährleistet wird. Die öffentliche Verantwortung für die Altersvorsorge darf nicht zugunsten privater Interessen aufgegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.10.2024

Heute enden die bundesweiten Kidical Mass Aktionswochen #StrassenFürAlle. Das Kidical Mass Aktionsbündnis zieht eine positive Bilanz: An den mehr als 1.100 Veranstaltungen vom 16. September bis 27. Oktober 2024 und im Frühjahr haben insgesamt rund 200.000 Erwachsene und Kinder teilgenommen. In vielen Orten stand dabei die Forderung nach Schulstraßen und sicheren Schulwegen an erster Stelle.

Die Kidical Mass Aktionswochen 2024 haben in erster Linie für die Einrichtung von Schulstraßen demonstriert. Temporäre und dauerhafte Schulstraßen sind ein wichtiger Meilenstein für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder. Bestenfalls werden sie in das Straßenverkehrsrecht (bzw. die StVO) integriert, ähnlich wie bereits in Österreich.

Zusätzlich fordert das Aktionsbündnis ein Gesamtkonzept für sichere Schulwege und ein umfassendes kindgerechtes Mobilitätsmanagement der Kommunen. Weitere wichtige Bausteine sind eine übergreifende Schulwegplanung, die breite, geschützte Fahrradwege, sichere Querungsmöglichkeiten und die Anordnung von Tempo 30 auf Schulwegen vorsieht.

Das Kidical Mass Aktionsbündnis hatte zu den Aktionswochen einen Leitfaden für Kommunen erstellt, der lokale Verwaltungen bei der Einrichtung von autofreien Schulstraßen unterstützt. Mit dem Leitfaden zeigt das Bündnis, wie Kommunen Schulstraßen rechtssicher und Schritt für Schritt einrichten können. Für eine Kommune bedeutet es viel Aufwand, den rechtlichen Rahmen bei neuen Maßnahmen einwandfrei auszuarbeiten. Der Leitfaden liefert diese Vorarbeit, die die Kommunen oft gar nicht leisten können.

Dass dieser Weg funktioniert, zeigen aktuelle Zahlen aus Nordrhein-Westfalen. Dort wurden im laufenden Jahr 24 neue Schulstraßen-Projekte in den Kommunen gestartet. Das Kidical Mass Aktionsbündnis sieht das als Ansporn, weiterhin bundesweit für neue Schulstraßen zu werben.

Alle Aktionsorte auf einen Blick finden Sie hier: https://kinderaufsrad.org/

Hier können Sie den Leitfaden für Schulstraßen herunterladen: Download

Hier finden Sie Fotos (redaktionell frei): Download

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.10.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, sich stärker bei der Förderung von guten, nicht-kommerziellen Kinder-Internetseiten zu engagieren, um eine kindgerechte Angebotslandschaft im Internet dauerhaft sicherzustellen. Eine vielfältige Kinderseiten-Landschaft muss Teil eines präventiven und ganzheitlichen, vom Kind aus gedachten sicheren und bereichernden Medienumfeldes sein. Sie fördert die Medienkompetenz von Kindern, indem das Erproben und Erkunden in einem sicheren digitalen Umfeld ermöglicht wird. Auch deshalb steht die Bundesregierung hier in der Verantwortung, durch eine projektunabhängige, langfristig planbare Förderung ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten. Damit Kinder bereits unterhalb der laut Nutzungsbedingungen festgelegten Altersgrenzen ihren Bedürfnissen entsprechend auf Social-Media-Plattformen digitale Räume aktiv mitgestalten und sich in sicherem Umfeld mit Gleichaltrigen austauschen können, bedarf es zudem kindgerechter und sicherer Angebote, die frühzeitig soziale Kompetenzen für den digitalen Raum fördern und den Kindern medienpädagogische Kenntnisse für den Umgang im offenen Netz vermitteln.

 

„Wir sehen mit Schrecken, dass es immer weniger gute, nicht-kommerzielle Kinder-Internetseiten gibt. Bewährte Angebote wie die Kindersuchmaschine ,Blinde Kuh‘ mussten ihre Arbeit ganz einstellen, viele andere haben ihre Angebote stetig eingrenzen müssen. In den letzten 15 Jahren hat sich das Angebot nahezu halbiert. Dabei sind nicht-kommerzielle Kinder-Internetseiten ein unverzichtbarer Baustein, um die Medienkompetenz von Kindern zu entwickeln und auszubauen. Gleichzeitig sind sie, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen Unterstützung. Das normiert im Übrigen auch die UN-Kinderrechtskonvention, nach der Kindern der Zugang zu Medien ermöglicht und sichergestellt werden muss, dass die Kinderrechte auch im digitalen Raum zu ihrer vollen Entfaltung kommen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlen, müssen sie beim Umgang mit dem Netz pädagogisch unterstützt, beraten und begleitet werden. Gerade das kommerzielle Internet birgt kinder- und jugendgefährdende Inhalte, vor denen es Kinder zu schützen gilt. Aber genau dahin wenden sich viele Kinder, wenn es keine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote gibt, mit allen bekannten Inhalts- und Interaktionsrisiken. Demgegenüber sollte es für Kinder und Jugendliche möglich sein, das Internet möglichst frei und unbeschwert zu nutzen. Hier leisten viele Kinder-Internetseiten einen wertvollen Beitrag. Auch deshalb sehen wir bei der nachhaltigen Förderung guter Kinder-Internetseiten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Kulturstaatsministerin Claudia Roth in der Pflicht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Der „Tag der Kinderseiten“ soll am 21. Oktober als jährlich wiederkehrender Ehrentag die Aufmerksamkeit auf das vielfältige Kinderseiten-Internetangebot lenken und diese bei Familien, Eltern, Kindern, Pädagoginnen und Pädagogen, Schulen, Journalistinnen und Journalisten sowie Medieninteressierten ins Gespräch bringen. An diesem Aktionstag sind alle dazu eingeladen, die Welt der Kinderseiten zu entdecken. Internetseiten wie kindersache.de, seitenstark.de und fragfinn.de, Initiativen, Schulen, Blogger, Kinderseiten selbst – alle sind aufgefordert und herzlich eingeladen, mitzumachen, sich zu vernetzen und Kinderseiten bekannter zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.10.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Mittagsversorgung in Kitas und Schulen den Zugang zu einem gesunden und ausgewogenen, täglichen Mittagessen für alle Kinder zu erleichtern. Zudem sollten die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für alle Bildungseinrichtungen verbindlich eingeführt werden. Bisher sind diese nur in fünf Bundesländern verpflichtend. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für den Wegfall der Mehrwertsteuer für Kita- und Schulessen. Zudem sollten durch ein stärkeres finanzielles Engagement von Bund, Länder und Kommunen Schritte dahingehend unternommen werden, das Kita- und Schulessen für alle Kinder kostenfrei anzubieten.

 

„Das tägliche Essen in Kita und Schule ist für Kinder keine Kleinigkeit, sondern ein wichtiger Bestandteil des gesunden Aufwachsens. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht daher jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gute, gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt die Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Stattdessen werden derzeit oft Gerichte mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen serviert. Die seit vielen Jahren wiederholten Appelle und Ankündigungen haben an der Situation vor Ort flächendeckend nichts Substanzielles geändert. Dies zeigt sich auch immer wieder in der großen Unzufriedenheit, mit der Kinder und Jugendliche ihre Verpflegung insbesondere in Schulen beurteilen. Deshalb braucht es verbindliche bundesweite DGE-Qualitätsstandards“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Langfristig sollte das Mittagessen für alle Kinder in Kitas und Schulen kostenfrei angeboten werden. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung des Speiseplans mit einzubeziehen“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst regionale und biozertifizierte Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Das würde auch im Einklang mit der Ernährungsstrategie der Bundesregierung stehen. „Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.10.2024

Rahmenbestimmung der Diakonie Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen

Rechtsextremismus und Antisemitismus tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei und beschädigen die Demokratie. Welche Auswirkungen dies auf diakonische Dienste und die Entwicklungszusammenarbeit hat, diskutierten die Delegierten der Konferenz Diakonie und Entwicklung am 16. und 17. Oktober in Berlin. Sie ist das oberste Entscheidungsgremium des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE), in dem die Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe zusammenarbeiten. Die Delegierten befürchten insbesondere eine Gefährdung der Angebote für Menschen mit Behinderungen, der Migrationsberatung und der Demokratieförderung. Der politische Rechtsruck in Deutschland sei eine ernste Situation für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Diakonie, die sich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft engagieren. Weltweit ist eine besorgniserregende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume zu beobachten. Das zeigt der von Brot für die Welt regelmäßig veröffentlichte Atlas der Zivilgesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt war die Rahmenbestimmung der Diakonie Deutschland zum Thema „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“.

In einem Impulsvortrag machte Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, auf die wichtige Aufgabe der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Antisemitismus aufmerksam. „Ich wende mich mit einem Aufruf an die Mehrheitsgesellschaft, sich zu engagieren und eine einfache Form von Zivilcourage zu praktizieren. Widersprechen Sie am Stammtisch den rassistischen, ausländerfeindlichen oder antisemitischen Sprüchen. Das halte ich für jedermann leistbar!“

Rüdiger Schuch, EWDE-Vorstandsvorsitzender und Präsident der Diakonie Deutschland: 
„Rechtsextremismus und Antisemitismus gefährden unsere Demokratie und den Rechtsstaat, aber auch die gemeinnützige soziale Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sind Gift für unser Zusammenleben. Die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen sind mit dem christlichen Profil diakonischer Arbeit unvereinbar. Nicht politischer Extremismus, sondern ein starker, funktionierender Sozialstaat ist die richtige Antwort auf den gravierenden gesellschaftlichen Veränderungsdruck. Gerade Menschen, die auf Hilfe, Unterstützung und Beratung angewiesen sind, dürfen wir nicht allein lassen. Dafür steht die gesamte Arbeit der Diakonie, zum Beispiel in der Pflege älterer Menschen, in der Integration von Zugewanderten, in der Hilfe für Armutsbetroffene und in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Der Bundeshaushalt darf nicht auf dem Rücken der Schwachen in der Gesellschaft konsolidiert werden.“

Dr. Dagmar Pruin, stellvertretende EWDE-Vorstandsvorsitzende und Präsidentin Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe: 
„In Deutschland wird momentan erbittert über die Etats für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt gestritten. Bei den begleitenden Debatten und der Kritik an der Entwicklungszusammenarbeit geht es um viel mehr als nur Geld. Die Rolle Deutschlands soll neu definiert werden: Weg von Kooperation und weiter hinein ins nationale Schneckenhaus. Solidarität und Mitgefühl sind Fremdwörter für Populistinnen und Populisten, aber Werte, die es zu verteidigen gilt und die wir jeden Tag vermitteln müssen.“  

Ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde die Rahmenbestimmung zum „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“. Damit werden Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt verbindlicher in der Diakonie verankert.  

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  
„Die Rahmenbestimmung wurde in einem intensiven Prozess zusammen mit unseren Mitgliedern und unter Einbeziehung von Betroffenen sexualisierter Gewalt erarbeitet. Die Regelungen unterstützen eine konsequente und einheitliche Umsetzung von Strukturen und Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Diakonie. Das ist ein wichtiger Schritt und trägt zu einer stärkeren Verankerung des Themas und einem nachhaltigen Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Diakonie bei.“

Auf der Tagesordnung standen zudem Vorstands- und Ausschussberichte, die Genehmigung des Jahresabschlusses des EWDE zum 31. Dezember 2024 und des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025. Zur Abstimmung stand neben der Rahmenbestimmung zum „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ auch die Rahmenbestimmung „Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden in Aufsichtsorganen Diakonischer Einrichtungen“. Außerdem die Übernahme der Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.10.2024

Angesichts der gestrigen Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz stellt der Familienbund der Katholiken klar: Es ist irreführend, die geplanten fünf Euro Kindergelderhöhung, die Anhebung der Steuerfreibeträge und den Verzicht auf inflationsbedingte Steuererhöhungen als 300-Euro-Entlastung für Familien zu bezeichnen.

„Die Beachtung des verfassungsrechtlichen Verbots der Besteuerung des Existenzminimums und der Verzicht auf Steuererhöhungen durch kalte Progression sind keine Entlastung für Familien. Die Maßnahmen verhindern lediglich eine verfassungswidrige Besteuerung und eine zusätzliche steuerliche Belastung für Familien. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien steigt in keiner Weise“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in seiner gestrigen Regierungserklärung behauptet, die aktuellen Regierungspläne zur Anhebung der Steuerfreibeträge, zum Ausgleich der kalten Progression und zur Erhöhung des Kindergeldes würden eine vierköpfige Familie mit Durchschnittsverdienern um 300 Euro entlasten.

„Das Existenzminimum von Kindern und Erwachsenen darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht besteuert werden. Dass die Regierung sich daran hält und in der Inflation den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag anhebt, ist keine Wohltat für Familien und sollte auch nicht als solche verkauft werden“, so Ulrich Hoffmann. „Auch der Verzicht auf inflationsbedingte Steuererhöhungen durch kalte Progression ist nur recht und billig.“

Mit dem Begriff der kalten Progression wird das Phänomen beschrieben, dass Lohnsteigerungen in Höhe der Inflationsrate – ohne Erhöhung der Kaufkraft und der steuerlichen Leistungsfähigkeit – zu einer stärkeren Steuerbelastung führen. Will man diese impliziten Steuererhöhungen vermeiden, muss der Steuertarif regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Der Familienbund hält dies für zwingend erforderlich. Er setzt sich dafür ein, die kalte Progression durch einen sogenannten „Tarif auf Rädern“, d.h. eine automatische Anpassung des Steuertarifs entsprechend dem Durchschnitt der Lohnsteigerungen („Tarifindex“) oder entsprechend der Inflation („Preisindex“), endgültig zu beseitigen.

Auch die Entlastung durch die geplante Kindergelderhöhung um 5 Euro pro Monat ist laut Ulrich Hoffmann sehr begrenzt: „Die geplante Kindergeldanhebung führt bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zu einer maximalen Entlastung von 120 Euro pro Jahr. Da das Kindergeld aber mit der Wirkung des Kinderfreibetrags verrechnet wird, fällt die tatsächliche Entlastung für viele Familien sehr viel niedriger aus. Mit Blick auf die starke Inflation der letzten Jahre wird das für 2025 geplante Kindergeld in Höhe von 255 Euro allenfalls die Kaufkraft des Kindergeldes vor der Pandemie erreichen. Großzügige Familienentlastung sieht anders aus.“

Zum Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hat der Familienbund eine Stellungnahme abgegeben. Diese finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 17.10.2024

Am 25. September präsentierte nestwärme e.V. Deutschland gemeinsam mit dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (aQUa) sowie weiteren Partnern die Ergebnisse des Forschungsprojekts N.E.S.T. in Berlin. Die Veranstaltung fand im Rahmen des Tages des FamilienGesundheitsPartners – FORUM N.E.S.T. statt. nestwärme e.V. unterstützt seit über 20 Jahren Familien, die ein Kind mit einer chronischen oder lebensverkürzenden Erkrankung zu Hause pflegen. Das Forschungsprojekt untersuchte das Konzept einer neuen, regional verankerten Unterstützungsleistung durch sogenannte FamilienGesundheitsPartner (FGP). Diese speziell für das Forschungsprojekt geschulten Pflegefachkräfte begleiten Familien mit pflegebedürftigen Kindern in ihrem häuslichen Umfeld. Als Koordinatoren helfen sie den Familien, sich im oft undurchsichtigen Versorgungssystem mit seinen vielen Anlaufstellen zurechtzufinden. Die Studienergebnisse zeigen, dass FGP die Versorgung deutlich verbessern und betroffene Familien spürbar entlasten.

In Deutschland leben etwa 1,3 Millionen chronisch kranke Kinder, davon 320.000 bis 400.000 mit lebensbegrenzenden Erkrankungen. Fast alle dieser Kinder werden zu Hause versorgt, was ihre Familien vor enorme Herausforderungen stellt. Die Eltern müssen im Rahmen des Pflege- und Betreuungsaufwands nicht nur familiäre, berufliche und pflegerische Aufgaben vereinen, sondern auch die Bedürfnisse aller Familienmitglieder – von den Geschwistern bis zu den Großeltern – berücksichtigen. Dabei stehen sie häufig vor einem komplexen und schwer durchschaubaren Versorgungssystem mit vielen Anlaufstellen, das es erschwert, notwendige Hilfen rechtzeitig und koordiniert zu erhalten. Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der gesamten Familie zu sichern, ist eine umfassende und vernetzte Unterstützung unerlässlich.

Evaluation des Forschungsprojekts N.E.S.T. abgeschlossen
Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderte Projekt N.E.S.T. (NEtzwerk STrukturen) wurde 2021 gestartet, um die Wirksamkeit einer sektoren- und leistungsträgerübergreifende Koordination der FGP und deren Einfluss auf die Lebensqualität von Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu evaluieren. Über einen Zeitraum von 18 Monaten wurden die Familien der Interventionsgruppe durch FGP intensiv begleitet, um eine bedarfsgerechtere und effizientere Versorgung aller Familienmitglieder als bisher zu realisieren. Die Wirksamkeit dieses zusätzlichen Unterstützungsangebotes wurden im Vergleich zu einer Kontrollgruppe untersucht, die nur die Regelversorgung erhielt. Hierzu wurden zu vier Zeitpunkten Online-Befragungen mit den Familien durchgeführt sowie Arbeitsprozesse und -strukturen der FGP analysiert. Das Projekt zeigt, dass der FGP zu einer deutlichen Verbesserung der Koordination der Hilfsangebote und zu einer spürbaren Entlastung der Familien beiträgt.

Die zentrale Rolle des FamilienGesundheitsPartners
Die FamilienGesundheitsPartner begleiten Familien mit chronisch kranken oder pflegebedürftigen Kindern in ihrem häuslichen Umfeld und helfen ihnen, sich im oft unübersichtlichen Versorgungssystem zurechtzufinden. Als Koordinatoren und Berater erfassen sie die individuellen Bedürfnisse der gesamten Familie, um den hohen Pflegeaufwand des Kindes mit dem Familienalltag in Einklang zu bringen. Sie koordinieren sektorenübergreifend medizinische, pflegerische sowie soziale Hilfen. Durch ihre enge Einbindung in regionale Versorgungsstrukturen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen gewährleistet der FGP, dass die Familien die notwendige Unterstützung erhalten. Dies fördert die Gesundheit der gesamten Familie und stärkt ihre Selbsthilfekräfte.

Positive Ergebnisse: Entlastung und verbesserte Versorgung für Familien
Das Forschungsprojekt N.E.S.T. zeigt, dass der Einsatz des FGP die Koordination der Unterstützungsangebote für Familien deutlich verbessert und die Belastung der Eltern verringert. Auch Geschwisterkinder profitieren von der umfassenden und ganzheitlichen Betreuung. Elisabeth Schuh, geschäftsführende Vorständin von nestwärme e.V., betonte: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass das Projekt des FamilienGesundheitsPartners weit mehr ist als nur ein zusätzliches Angebot. Durch die sektorübergreifende Koordination und die individuelle Begleitung hilft der FGP Familien in schwierigen Lebenslagen, Stabilität zu finden. Er ermöglicht es ihnen, die komplexen Versorgungsstrukturen effizient zu nutzen und sorgt so für eine spürbare Entlastung.“

Diskussion über die Zukunft des FGP-Konzeptes
Neben der Präsentation der Forschungsergebnisse war es ein Ziel des Forums N.E.S.T., verschiedene Akteure aus Politik, Versorgung und sozialen Verbänden ins Gespräch zu bringen, um Optionen zur Umsetzung des FGP-Angebots außerhalb des Projektkontextes zu erörtern. Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten daher Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik, darunter Corinna Rüffer (MdB, Grüne) und Erwin Rüddel (MdB, CDU), die Potenziale und Herausforderungen des Konzepts des FamilienGesundheitsPartners. Albrecht Rohrmann, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Siegen, erklärte: „Das Projekt N.E.S.T. zeigt, wie wichtig eine vernetzte und koordinierte Begleitung für Familien ist. Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene durch den FamilienGesundheitsPartner verbessert den Zugang zu Hilfen und bietet Familien eine echte Chance, die Qualität ihrer Unterstützung zu verbessern.“ Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, ergänzte: „Das Thema Pflege wird in politischen und gesellschaftlichen Debatten oft vernachlässigt oder zu wenig wertgeschätzt. Familien mit pflegebedürftigen Kindern brauchen jedoch ein Netz aus Liebe und Geborgenheit. Der FamilienGesundheitsPartner bietet genau diese wertvolle Unterstützung, die unbezahlbar ist.“ Das Forschungsprojekt kann somit wichtige Impulse für politische Entscheidungen liefern, um eine langfristige und flächendeckende Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu gewährleisten.

FGP als Modell für eine zukunftssichere Versorgung
Basierend auf den Erkenntnissen der Studie wurde ein Transfermodell in Form eines Handbuchs entwickelt, das als Leitfaden für die Einführung des FamilienGesundheitsPartners in die landesweite Versorgung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern dient. Das Handbuch zeigt auf, wie die vielfältigen Hilfen, die durch die Sozialgesetzgebung bereitgestellt werden, sinnvoll und resilienzsteigernd genutzt und umgesetzt werden können. „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass kein Kind und keine Familie durchs Netz fällt“, betonte Elisabeth Schuh. „Das Modell hat das Potenzial, die Versorgung der betroffenen Familien grundlegend zu verbessern. Deshalb ist es unser Ziel, dieses Modell nachhaltig in ganz Deutschland zu etablieren.“
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts N.E.S.T. können auf Anfrage bei nestwärme e.V. Deutschland unter ariane.gregetz@nestwaerme.de angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung nestwärme e.V. Deutschland vom26.09.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. November 2024

Veranstalter: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. –  Diakonie Deutschland 

Ort: Berlin und Digital

Die Probleme in der Pflege sind seit langem bekannt: Die bereits sehr hohen Eigenanteile für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen steigen weiter, es fehlt an Personal und an Angeboten zur Entlastung von Angehörigen. Fünf Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig; mehr als drei Viertel von Ihnen werden zuhause von Angehörigen versorgt. Ohne Gegensteuern droht der Pflegeversicherung 2025 die Zahlungsunfähigkeit – und den Versicherten eine Kostenexplosion.

Die Bundestagswahl 2025 eröffnet die Chance, die Pflege im Interesse von Millionen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zukunftsfest zu machen. Knapp ein Jahr vor der Wahl ziehen wir eine pflegepolitische Bilanz und stellen sechs Bausteine für eine gute Pflegereform vor. Die Pressekonferenz ist zugleich Auftakt einer bildstarken Kampagne mit Prominenz aus Film und Fernsehen. Die Botschaft: „Auch Du brauchst Pflege. Irgendwann.“ Im Rahmen der Pressekonferenz präsentieren wir Ihnen unsere Vision von guter Pflege und wer uns dabei unterstützt.  

mit: 
Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland 
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie Deutschland 
Ricardo Lange, Intensivpfleger und Aktivist 

Es wird um Anmeldung unter pressestelle@diakonie.de bis zum 5. November, 12 Uhr gebeten. Bitte teilen Sie mit, ob Sie in Präsenz oder digital teilnehmen möchten. Die Einwahldaten werden Ihnen dann zugeschickt. 

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Interviews melden Sie sich gern.

Termin: 06. November 2024

Veranstalter: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in Kooperation mit Statistisches Bundesamt, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Das Sozialökonomische Panel und Bundeszentrale für politische Bildung

Ort: Zoom

Am 6. November erscheint der neue Sozialbericht 2024 (bislang: Datenreport. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland). Er zeichnet ein detailliertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dafür kombiniert der Sozialbericht Daten der amtlichen Statistik mit Erkenntnissen der empirischen Sozialforschung.

Auf der Pressekonferenz werden Ergebnisse zu ausgewählten Lebensbereichen vorgestellt: Wie zufrieden sind die Menschen mit ihrem Leben, welche Sorgen haben sie? Wie haben sich Einkommen, Vermögen und Armutsrisiken entwickelt? Welche Unterschiede gibt es weiterhin zwischen Ost- und Westdeutschland? Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Erwerbsbeteiligung von Frauen und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Welche Rolle spielen sie bei der Bekämpfung des Arbeitskräftemangels?

Der Sozialbericht wird herausgegeben vom Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Er erscheint als Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Ihre Gesprächspartnerinnen und -partner sind:

Prof. Dr. h.c. Nicola Fuchs-Schündeln, Ph.D.
Präsidentin Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

Dr. Philip Wotschack
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

Dr. Alexandra Roder
Vizepräsidentin Statistisches Bundesamt (Destatis)

Stephan Lüken
Gruppenleiter Demografie, Migration und Integration, Statistisches Bundesamt (Destatis)

Prof. Dr. C. Katharina Spieß
Direktorin Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Prof. Dr. Martin Bujard
Stellvertretender Direktor Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Thomas Krüger
Präsident Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Claudia Roth (Moderation)
Stellvertretende Leiterin Kommunikation, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

——-

Für die Teilnahme an der virtuellen Pressekonferenz ist eine Anmeldung erforderlich.

Bitte akkreditieren Sie sich bis zum 5. November unter diesem Link: https://events.wzb.eu/sozialbericht24/

Termin: 14. November 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In vielen Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften sind Kinder und Jugendliche involviert, die nicht nur Zeug*innen dieser Gewalt werden können, sondern zugleich auch Opfer der Partnerschaftsgewalt sind. Das Miterleben dieser Gewalt kann für sie dazu führen, dass sie sich in Folge oft hilflos, traurig, ohnmächtig oder sogar schuldig fühlen, weil sie der Gewalt gegenüber der Mutter nicht Einhalt bieten können. Da die Gewalt sich im Privaten vollzieht, sind es häufig die Akteure der sekundären Sozialisationsinstanzen (z.B. Kita, Schule, ASD, Jugendhilfeeinrichtungen, etc.), die als erste, wenn sie für die Thematik und die damit verbundenen Gewaltdynamiken von Partnerschaftsgewalt ausreichend sensibilisiert sind und sich als handlungsfähig erleben, im Sinne von Prävention und Intervention aktiv werden können.

Die mit diesen Gewalterfahrungen verbundenen Entwicklungsrisiken sowie die Gefahr der intergenerationellen Weitergabe der Gewalt machen ein abgestimmtes, aufgeklärtes, vernetztes sowie professionelles Handeln in der Antigewalt notwendig, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet und Kinderschutz sichergestellt werden sollen. Daher ist es notwendig, für die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im Kontext von Partnerschaftsgewalt zu sensibilisieren, um Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken, das Kindeswohl zu unterstützen sowie ressourcenorientierte und Resilienz unterstützende Handlungsansätze in der pädagogischen Praxis nicht aus dem Blick zu verlieren (vgl. www.isjuf.de: „Kinder und Jugendliche in Familien mit Partnerschaftsgewalt“) .

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 20. November 2024

Veranstalter: Friedrich Ebert Stiftung in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin oder im Livestream

die Debatte um die 4-Tage-Woche erhitzt die Gemüter. Seit Februar haben knapp 50 Unternehmen verschiedener Branchen in Deutschland unterschiedliche Modelle getestet – nun liegen die Ergebnisse vor.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Hans-Böckler-Stiftung laden Sie herzlich ein, am 20. November 2024 in Berlin gemeinsam die von der Universität Münster erhobenen Ergebnisse der Studie zu diskutieren. Dabei wollen wir zentrale Fragen beleuchten:

  • Kann die 4-Tage-Woche Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Produktivität steigern?
  • Kann sie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit erleichtern?
  • Welche Auswirkungen hat sie auf die Arbeitgeberattraktivität und Fachkräftebindung?
  • Und gilt dies gleichermaßen für alle Branchen?

Anmelden können Sie sich entweder für die Veranstaltung in Präsenz oder für den Livestream des Abendteils ab 18 Uhr.

Das ausführliche Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Es wird um eine Anmeldung bis zum 11. November 2024 gebeten.

Termin: 21. November 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Ein, zwei, drei oder mehr Elternteile, »Sponkel«, »MaPas«, schwangere Väter und lesbische Zeugungsakte – wer oder was Familie ist und wie sie gegründet wird, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt.

Zur Einführung gibt es einen Einblick in die Entstehung und den Alltag von Regenbogenfamilien mit ihren kreativen Arrangements von Familie und Verwandtschaft. Außerdem sollen die repronormativen Herausforderungen auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene beleuchtet werden, mit denen lesbische, schwule, pansexuelle, aromantische, trans*, inter* und andere queere Menschen im Zuge ihres Elternwerdens und Elternseins konfrontiert sind – aber auch die Ressourcen, die in queeren Familiensystemen stecken.

Im anschließenden Fachgespräch steht die Frage im Zentrum, was das Gehörte für eine queersensible Familienberatung bedeutet.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Birgit Buntgarten, rubicon e. V., Köln

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der Deutsche Verein hat am 19. Juni 2024 Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes verabschiedet, die in dieser Ausgabe der Inforeihe vorgestellt und diskutiert werden.

Bereits aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Men­schen mit Behinderungen, sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig.

Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes sollte sein, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozi­aler Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen.

U.a. mit

Yara-Katharina Andree, Wissenschaftliche Referentin, Arbeitsfeld II Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

N.N., Praxisbeispiel aus dem inklusiven Kinderschutz

Moderation

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Anmeldung bitte über Eveeno: https://eveeno.com/185052330.

Inhaltliche Rückfragen gerne an

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-328)

Organisatorische Rückfragen gerne an

Sabine Haseloff, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-327)

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin und Online

Wir wollen gemeinnützige Kinder- und Jugendreisen aufgrund ihrer Bedeutung für die jungen Menschen sowie für die Gesamtgesellschaft fördern.

Unter dem Titel: „Junges Reisen – bezahlbar & nachhaltig!“ wollen wir gemeinsam mit Vertreter*innen der gemeinnützigen Träger sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen beleuchten wie sich die Rahmenbedingungen für Junges Reisen verbessern lassen und gemeinsam diskutieren, an welchen Stellen wir politisch unterstützen können.

Die Veranstaltung soll Auftakt und Impuls für einen Aktionsplan zur Stärkung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendreisen sein, den wir in der Fraktion erarbeiten und entwickeln wollen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!

Mit dabei:

Anja Liebert MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Meike Rausch, Bundesjugendwerk der AWO e.V. | Carmen Witzel, Verband Deutscher Schullandheime e.V. | Gabi Rolland, Naturfreunde Deutschlands | Shari Kohlmeyer, Deutscher Bundesjugendring e.V. | Winfried Nesensohn, Bayerischer Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks | u.a.

Infos & Anmeldung

Termin: 28. November 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Zoom

Die Reform des Straßenverkehrsrechts eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten, Straßen sicher zu machen und den öffentlichen Raum zu gestalten. In unserer Veranstaltungsreihe beleuchten wir verschiedene Aspekte der Novelle und zeigen, wie Kommunen und Bürger*innen vor Ort diese bestmöglich nutzen können.

In diesem, den zweiten Teil der Reihe widmen wir uns den neuen Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen Raum für eine sichere und eigenständige Mobilität zu geben – insbesondere auf ihren Schulwegen.

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns und unseren geladenen Expert*innen hierüber zu diskutieren!

Mit dabei:

Swantje Michaelsen MdB, Berichterstatterin Straßenverkehrsrecht im Verkehrsausschuss | Johannes Wagner MdB, Berichterstatter Kindergesundheit im Gesundheitsausschuss | Dr. Olaf Dilling, Rechtsanwalt

Anmeldung

Termin: 05. Dezember 2024

Veranstalter: Deutschen Jugendinstituts in Kooperation mit der Universität Ulm

Ort: Online

Die Fachtagung richtet sich mit einem starken Praxisbezug an Fachkräfte aus der Beratung von Paaren und Trennungsfamilien, die Anregungen für die Beratung suchen. 

Sie lernen die seit 2022 online gestellte Hilfeplattform STARK und den neuen Bereich für Fachkräfte kennen und erhalten Einblick in aktuelle Forschungsbefunde zu Trennung und Scheidung. In praxisorientierten Workshops mit interaktiven Formaten bekommen Sie die Gelegenheit, sich über relevante Themen und Lösungsansätze aus der Beratungspraxis zu informieren.

Erfahren Sie, wie die STARK-Webseite unterstützend in Ihrem Beratungsalltag eingesetzt werden kann. In einer Podiumsdiskussion wird abschließend zu Chancen und Grenzen von digitalen Unterstützungsangeboten diskutiert und wie diese in der Beratung eingesetzt werden können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einem Fachpublikum und mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Familienrecht, Ökonomie, Psychologie und Pädagogik zu diskutieren, sich auszutauschen und zu vernetzen. 

Informationen zur Tagung und zu Anmeldung finden Sie hier: STARK Fachtagung

WEITERE INFORMATIONEN

Die in Familien geleistete Fürsorge kommt sowohl ihren Mitgliedern als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute. Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach §16 SGB VIII unterstütz und stärkt Familien in ihrem Alltag und bietet damit Antworten auf einige der zentralen Herausforderungen für die Gesellschaft.

Hier finden Sie die vom Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 17. September 2024 verabschiedeten Empfehlungen „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“.

Hier formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zur strukturierten Planung von Familienförderung, zum Finanzierungsrahmen sowie und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur dieser Unterstützungsangebote. Die Empfehlungen richten sich an Entscheidungsträger/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und haben das Ziel, die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.

Wir freuen uns, wenn Sie die Empfehlungen in Ihrer Tätigkeit berücksichtigen und an Interessierte in Ihren Arbeitszusammenhängen weiterleiten.

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2024 – Safe Abortion Day, Weltkindertag

AUS DEM ZFF

Im Vorfeld des Safe-Abortion-Day, dem internationalen Aktionstag für den sicheren Zugang zu Abtreibungen, am 28. September, hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein neues Positionspapier verabschiedet und gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) zu einer Kundgebung aufgerufen. Gemeinsam fordern sie den Gesetzgeber auf, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich in bedarfsgerechten Gesetzen außerhalb des Strafrechts zu regeln.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Alle Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, haben ein Recht auf wohnortnahen Zugang zu freiwilliger Beratung, angemessener medizinischer Versorgung und Kostenübernahme – bundesweit. Die derzeitige gesetzliche Regelung steht diesen menschenrechtlich relevanten Forderungen im Weg und hat schwerwiegende Auswirkungen für ungewollt Schwangere, die schnelle und niedrigschwellige Hilfe benötigen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung endlich den Empfehlungen ihrer eigenen Expert*innenkommission und anderer Fachverbände folgt, und den Schwangerschaftsabbruch legalisiert.“

Vorgestellt wurde das Positionspapier im Rahmen einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin. Dabei forderte der AWO Bundesverband gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie den Justizminister und die Ampel-Regierung auf, ihren Antrittsversprechen Folge zu leisten, und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken: „Alle Menschen sollten uneingeschränkt das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann daher nicht länger warten. Insbesondere angesichts des Erstarkens extrem rechter Parteien ist es unerlässlich, dass wir die reproduktiven Grundrechte stärken und in geltendes Recht gießen. Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband fordern wir: Weg mit §218! Wir brauchen ein Ende der Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Personen und Ärtz*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen,“ so Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Das Positionspapier der AWO sowie weitere Hintergründe und Fotos zur Kundgebung gibt es unter:
https://awo.org/service/kampagnen/safe-abortion-day-2024/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.09.2024

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des im Deutschen Bundestag kritisiert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) den Antrag der CDU/CSU – Fraktion „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ und fordert ein grundlegendes Umdenken in der Familienförderung, um nicht nur vermögende, sondern alle Familien zu unterstützen und zu stärken.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Die alleinige Unterstützung von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch Steuererleichterungen ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder steuerliche Abzugsbeträge begünstigen in erster Linie Menschen mit hohen Einkommen. Viele Familien, die diese Unterstützung ebenfalls dringend benötigen, werden dadurch nicht erreicht.

Das bestehende System der steuerlichen Familienförderung bevorzugt bereits jetzt Haushalte mit gutem Einkommen. Anstatt diese Ungerechtigkeit weiter zu verstärken, muss die Familienförderung grundlegend reformiert werden. Es ist an der Zeit, das System von Grund auf neu zu denken und auf eine sozial gerechte Förderung umzustellen. Das ZFF fordert daher seit langem, von der steuerlichen Förderung abzurücken und stattdessen endlich den Weg zu einer umfassenden und gerechten Kindergrundsicherung einzuschlagen.

Darüber hinaus braucht es wirksame Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Familien zu erleichtern und die Gleichstellung zu fördern. Dazu gehören staatliche Anreize für eine gerechte Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit, der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt mit guten Arbeitsbedingungen.“

Sophie Schwab ist heute als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Sie findet heute am 23. September von 14 Uhr – 15:30 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen des Deutschen Bundestages am 23. September 2024 zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (Drucksache 20/11620) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2024

Vertreter verschiedener Interessenverbände haben am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ihre Sicht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur steuerlichen Entlastung von Familien (20/11620) vorgetragen. Dabei warnte Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familien (ZFF) davor, dass Steuererleichterungen und Steuerfreibeträge primär hohen Einkommen zugute kämen. Von steuerlichen Abzugsbeträgen könnten zwar auch mittlere Einkommen profitieren, aber nicht solche mit niedrigen, es sei denn, es gebe „echte Steuergutschriften, also Auszahlungsmöglichkeiten bei einer Steuerlast von Null“.

Den Vorschlag der Unionsfraktion, Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer sowie das Kindergeld zu erhöhen, „lehnt das ZFF vehement ab“, hieß es in der schriftlichen Stellungnahme des Vereins. Das ZFF rechnet dabei vor, dass schon heute der steuerliche Kinderfreibetrag bei Spitzenverdienern zu einer Entlastung von bis zu 368 Euro monatlich führe, wohingegen Bezieher unterer und mittlerer Einkommen ein Kindergeld von lediglich 250 Euro bekämen. „Statt einer einseitigen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen“ fordert das ZFF „die Zusammenlegung aller pauschal bemessenen kindbezogenen Transfers zu einer einkommensabhängigen ausgestalteten Leistung, die mit steigendem Einkommen sinkt“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), ebenfalls auf Vorschlag der Sozialdemokraten geladen, warnte ähnlich wie das ZFF davor, dass steuerliche Förderungen, wie sie die Unionsfraktion vorschlägt, vor allem Gutverdienern zugute kämen. Dies gelte auch mit Blick auf sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, die die Unionsfraktion in ein System für „familiennahe Dienstleistungen“ überführen will. „Was heißt das konkret?“, fragte DGB-Vertreter Raoul Didier. Er mahnte, dass die Förderung haushalts- oder familiennaher Dienstleistungen „unabhängig vom Einkommen“ erfolgen solle und bedauerte: „Die Gutschein-Diskussion ist leider stecken geblieben.“

Auch Iris Emmelmann von Deutschen Familienverband, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sagte, dass sie zum Vorschlag der familiennahen Dienstleistungen „noch etwas mehr wissen“ möchte. Anders als das ZFF und der DGB unterstützte sie jedoch die Forderung der Union nach höheren Steuerfreibeträgen. „Wir finden den Antrag wichtig, weil er endlich wieder Schwung bringt in die Diskussion über die steuerliche Entlastung von Familien“, sagte sie. Weitere Schritte seien nötig.

Emmelmann forderte, den Kinderfreibetrag auf das steuerliche Existenzminimum für Erwachsene zu erhöhen, auch solle das Kindergeld „deutlich“ steigen. In der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes heißt es ferner: „Angesichts des zu niedrigen derzeitigen Kindergeldes halten wir auch die vorgeschlagene Rückkehr zur Kindergeldstufung für kinderreiche Familien für sinnvoll. Durch die Abschaffung gab es 2023 für kinderreiche Familien ab dem vierten Kind nicht einmal einen Inflationsausgleich.“

Miriam Hoheisel vom Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) bewertete positiv, dass der Unionsantrag „eine soziale Komponente“ enthalte, nämlich die Umwandlung von Steuerfreibeträgen in Steuerabzugsbeträge für Ausgaben wie die Kinderbetreuung. In der schriftlichen Stellungnahme des auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladenen VAMV heißt es dazu: „Ein Absetzbetrag von der Steuerschuld erreicht besser Familien mit mittleren und kleinen Einkommen und somit auch Alleinerziehende, die häufig nur kleine Einkommen zur Verfügung haben.“

Auch Hoheisel wies wie das ZFF darauf hin, dass Bezieher niedriger Einkommen nur dann von Steuergutschriften profitierten, wenn die Finanzämter auch negative Steuerschulden infolge der Abzugsbeträge auszahlten. Sie plädierte für eine Kindergrundsicherung.

Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Sachverständiger auf Vorschlag der FDP-Fraktion, lobte zunächst, dass die CDU/CSU ihre Vorschläge unter Finanzierungsvorbehalt gestellt habe. Er verwies wiederholt auf Arbeiten der „Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer“. Diese habe empfohlen, den jetzigen Paragraphen 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gänzlich abzuschaffen, der den Abzug von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen von der zu entrichtenden Einkommensteuer ermöglicht.

„Trotzdem ist Punkt 1 des Antrags sinnvoll“, sagte Kambeck mit Blick auf den Unionsvorschlag eines steuerlichen Abzugsbetrags von familiennahen Dienstleistungen. Dazu heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme: „Allerdings: Der Begriff der ‚Familiennähe‘ muss zunächst genauer definiert werden, um klarzustellen, welche außerhäuslichen oder auch personenbezogenen Dienstleistungen erfasst werden sollen. Auch hier könnten sich – wie oben für die derzeitigen Tatbestände des Paragrafen 35a EStG dargestellt – erhebliche Abgrenzungsprobleme ergeben.“

Keine Probleme bei der Anwendung des Paragrafen 35a EStG sieht dagegen Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. „Der Abschaffung des Paragrafen 35a EStG widersprechen wir, letztendlich würde es sich lediglich um eine versteckte Steuererhöhung handeln“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BVL. Die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Erhöhung der Höchstbeträge von bisher 4.510 auf 5.000 Euro, „die im Antrag für sogenannte ‚familiennahe Dienstleistungen‘ und der Pflege von Angehörigen vorgesehen ist, ermöglicht eine stärkere steuerliche Entlastung für Familien“, heißt es dort.

Die von der Unionsfraktion geforderte Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds begrüßt der BVL, fordert allerdings darüber hinaus, den Kinderfreibetrag auf die Höhe des steuerlichen Existenzminimums für Erwachsene zu erhöhen. Denn: „Das stetig zunehmende Auseinanderfallen der Freibeträge für Kinder und des allgemeinen Existenzminimums ist nicht sachgerecht.“

Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, mahnte die Unterstützung von allen Familien an, unabhängig von der Frage ob es sich um verheiratete oder unverheiratete Paare handele, gleichgeschlechtliche oder queere Eltern, Patchworkfamilien oder Alleinerziehende. „Bedarf ist bei allen Familienformen vorhanden“, sagte Ahner.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt der Verein: „Auch wenn die Anhebung der Freibeträge, die gleichlaufende Anhebung des Kindergeldes und damit die Berücksichtigung des Existenzminimums des Kindes befürwortet wird, wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass diese vorgesehenen Anhebungen von Freibeträgen beziehungsweise Kindergeld nicht allen Kindern zugutekommen.“

Zustimmung erhält die Unionsfraktion vom Familienbund der Katholiken, der auf ihren Vorschlag ebenfalls zu den geladenen Sachverständigen gehörte und von Matthias Dantlgraber vertreten wurde. Dieser hält die vorgeschlagene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zwar für richtig, sagte aber auch, dass das Kindergeld auf mehr als 268 Euro steigen müsse, damit man von einer Erhöhung sprechen könne. Die von der Ampel-Koalition geplante Erhöhung des Kinderfreibetrags von 6.384 auf 6.612 Euro für das Jahr 2024 decke in etwa die Kostensteigerungen des Jahres 2023 ab und entspreche ungefähr dem Unionsvorschlag einer Erhöhung von 5,7 Prozent, schreibt der Familienbund in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 24.09.2024

SCHWERPUNKT I: Safe Abortion Day

Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“
passiert Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat heute den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz nach der für den Herbst dieses Jahres geplanten Verkündung in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird.“

Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Länder müssen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen ermöglichen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder z.B. am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
    Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage – also die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen – ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/SchKG

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2024

Zum Safe Abortion Day 2024 am 28.9.2024 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Weltweit sterben jährlich etwa 50.000 Frauen durch unprofessionelle oder unhygienische Schwangerschaftsabbrüche, weil in vielen Ländern Abtreibungen immer noch illegal sind oder der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erschwert ist.

Doch Frauen haben ein Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung. Für die weltweiten Kämpfe von Frauen und Aktivistinnen gegen rückschrittliche Gesetze steht der „Safe Abortion Day“. Erfolgreich: Immer mehr Länder erkennen die Bedeutung reproduktiver Rechte an und liberalisieren ihre Gesetze. In Frankreich wurde das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sogar in der Verfassung verankert.

Deutschland hinkt dieser Entwicklung hinterher: Schwangerschaftsabbrüche sind laut Strafgesetzbuch verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Diese anachronistische Regelung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen, dass Frauen selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Schwangerschaft austragen möchten oder nicht.

Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft entkriminalisieren und den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern. Eine Reform ist längst überfällig und wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.09.2024

Die Gruppe Die Linke verlangt in einem Antrag (20/12984) die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

In dem Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer verboten, strafrechtlich sanktioniert und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, und die Schwangerschaft darf die zwölfte Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es de jure einen Zwang zur Fortführung einer Schwangerschaft, von dem nur unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden dürfen.“

Die Gruppe verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht, sowie das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern zu gewährleisten und reproduktive Gerechtigkeit zu garantieren. Außerdem müsse die Regierung die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche unverzüglich umsetzen und einen Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorlegen. Dieser müsse zum Ziel haben, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, indem die Paragrafen 218 ff im Strafgesetzbuch gestrichen werden, sowie das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ersetzt wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 638 vom 26.09.2024

Vielfältige Aktionen rund um den Safe Abortion Day fordern eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Nun muss die Politik handeln!

pro familia ruft am 28. September zusammen mit vielen Verbänden und Organisationen zur Teilnahme am Safe Abortion Day auf. Die gemeinsame Forderung: die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode. Ungewollt Schwangere brauchen eine gute medizinische Versorgung und soziale Unterstützung statt Strafandrohung. Auch die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, empfiehlt, den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland anders zu regeln als bisher im Strafgesetzbuch. Wir brauchen eine Neuregelung und zwar legal, einfach und fair!

Das bedeutet: Allein die schwangere Person muss für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden können, frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung. Sie muss das Recht – nicht die Pflicht – haben, sich zu allen Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit beraten zu lassen und zwar kostenlos. Der Schwangerschaftsabbruch muss Teil der medizinischen Grundversorgung werden und das Gesundheitssystem muss dafür Sorge tragen, dass er von Ärzt*innen schonend, sicher und ohne moralische Vorhaltungen flächendeckend und wohnortnah durchgeführt wird. Schließlich müssen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen getragen werden.

Eine Regelung unter diesen Prämissen wird dazu beitragen, dass das Stigma Schwangerschaftsabbruch bald ein Ende hat. Dies ist notwendig, damit wieder mehr Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zurzeit gibt es in etlichen Landesteilen gravierende Versorgungsengpässe. Eine außerstrafrechtliche Regelung könnte ein entscheidender Faktor sein, diese zu überwinden.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Monika Börding: „Wir wünschen uns die Befassung des Bundestags mit einem Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, vorgelegt von einer Regierung, die sich ein Herz fasst und sagt: ‚153 Jahre § 218 sind genug!‘ Es geht auch anders – und so viel besser ohne Druck und Bevormundung, mit einem Recht auf Zugang, Informationen und Beratung, mit Unterstützung für alle ungewollt Schwangeren.“

In der Woche vor dem Safe Abortion Day und am Tag selbst finden in ganz Deutschland kreative Aktionen unter dem Motto „Legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!“ statt. Viele pro familia Beratungsstellen sind beteiligt. Eine Übersicht über die Aktionen sind hier zu finden: https://safeabortionday.noblogs.org/aktionen-2024/

Zeitgleich werden in einer Online-Petition Unterschriften für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gesammelt: https://innn.it/wegmit218

Das Positionspapier von pro familia zu Schwangerschaftsabbruch ist hier abrufbar. https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Neuregelung_SchwA_BV_07.05.2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 23.09.2024

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am Vortag des 70. Weltkindertags (20. September) fügte Bundesfamilienministern Lisa Paus gemeinsam mit Grundschüler*innen ein Kinderrechtepuzzle vor dem Deutschen Bundestag zusammen. Das Puzzle wurde von Kindern und Erwachsenen aus ganz Deutschland gestaltet und mit Wünschen und Forderungen beschrieben, beispielsweise zum Thema Kinderrechte, Klimaschutz oder Freizeit. Auch Bundesfamilienministerin Paus hatte zuvor gemeinsam mit Berliner Grundschüler*innen sechs Puzzleteile mitgestaltet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen von Herzen zum 70. Weltkindertag! Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!“

Das Kinderrechte-Puzzle wurde von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk ins Leben gerufen, um zum 70. Jubiläum des Weltkindertags die Bedeutung der Kinderrechte hervorzuheben.

Der 20. September wurde von den Vereinten Nationen als „Weltkindertag“ empfohlen und wurde 1954 in der Bundesrepublik zum ersten Mal gefeiert. – In der DDR wurde dagegen der Internationale Kindertag nach sowjetischem Vorbild im Jahr 1948 eingeführt und traditionell am 1. Juni gefeiert. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland beide Kindertage feierlich begangen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2024

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßt, dass heute rechtzeitig zum Weltkindertag am 20. September der 17. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht wird. Darin geht es um die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:
„Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen danken den Autorinnen und Autoren dafür, im Bericht als Zielsetzung für Kinder und Jugendliche auf Zuversicht, Vertrauen, Bessermachen, Ermutigung und Motivation zu setzen. Das ist in den aktuell herausfordernden Zeiten durch Krieg, Pandemie, Klimawandel und Digitalisierung wichtig und richtig. In solch stürmischen Zeiten hilft ein klarer Kurs: Kooperation gewinnt – Konfrontation verliert. Und jetzt geht es ans Bessermachen.“

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:
„Wir wollen die Bedingungen für die jüngere Generation verbessern. Zum einen mit der eindeutigen Festschreibung der Kinderrechte auf Förderung und Beteiligung im Grundgesetz. Und zum anderen mit einer kinder- und jugendpolitischen Handschrift, die bei allen Maßnahmen des Bundes sichtbar wird. Aktuell investieren wir in frühkindliche und schulische Bildung, in Demokratieförderung, entwickeln die Kinder- und Jugendhilfe weiter und verbessern die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.09.2024

Zum 70. Weltkindertag am 20. September erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Täglich begeistern uns 14 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland mit ihrer Kreativität, Spielfreude und Neugier. Sie sind keine kleinen Erwachsenen – Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft, aber auch unsere Gegenwart. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert ihnen Schutz, Förderung und Beteiligung zu. Doch oft werden die Bedürfnisse von Kindern noch immer hintenangestellt. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dafür setzen wir uns weiter ein. Kinderrechte gehören in eine moderne Verfassung und stärken junge Menschen.

Der am Mittwoch beschlossene 17. Kinder- und Jugendbericht zeigt, wie dringend eine starke Kinder- und Jugendpolitik nötig ist. Die junge Generation steht vor großen Herausforderungen: Krieg, Klimawandel, globale Migration, Pandemie-Nachwirkungen und der Druck auf die Demokratie. Wir müssen ihnen Vertrauen, Orientierung und Sicherheit geben, um gut aufzuwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.09.2024

Heute ist der 70. Geburtstag des Weltkindertages. Diesmal lautet das Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. Dazu können Sie die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, gerne wie folgt zitieren:

„Kinder sind unsere Zukunft und wir Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass ihre Rechte eingehalten und durchgesetzt werden. Doch Kinder sind nicht nur Zukunft, sie brauchen auch Zukunft und es ist an uns, ihren Weg dorthin bestmöglich zu gestalten. Ob beim Kinderschutz, bei der frühkindlichen oder schulischen Bildung, der Sicherstellung eines verlässlichen Kinderbetreuungsangebotes oder bei Teilhabemöglichkeiten an Freizeitangeboten – Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in unsere Zukunft. Gemeinsam tragen wir auf allen Ebenen dafür die Verantwortung. Wir haben dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche die bestmöglichen Startchancen und die Chance auf ein möglichst sorgenfreies Aufwachsen bekommen. Für mich als Familienpolitikerin haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen absoluten Vorrang, denn Kinder sind das Beste, was wir haben. Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen einen tollen Weltkindertag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.09.2024

Qualifizierte Förderung der Kinder im Kita-Alter braucht multidisziplinäre Teams, verlässliche Öffnungszeiten und eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Vor dem Hintergrund des jüngsten Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung und des OECD-Bildungsberichts fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung von Kindern im Kita-Alter. „Eltern und Kindern nutzt ein Rechtsanspruch, der nur auf dem Papier steht, nicht. Gerade kleine Kinder brauchen sichere Rahmenbedingungen, um glücklich aufzuwachsen. Sie brauchen eine stabile Erziehungspartnerschaft zwischen Kita und Elternhaus, die ihre Fähigkeiten mutmachend stärkt,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

„Wenn die Kinder und ihre Eltern morgens nicht wissen, ob die Kita nur einen Notdienst fährt oder ob die Hälfte der Gruppe nach Hause geschickt wird, erzeugen das Enttäuschung und Stress, und legt den Grundstein für lang nachwirkende Defizite. Als Orte sozialen Lernens und gemeinsamer Entwicklung brauchen unsere Kitas von der Politik mehr als schöne Sonntagsreden.“

Grundvoraussetzung für eine gute Kultur des Aufwachsens seien engagierte multidisziplinäre Teams. „Die Zuwendung zu den Kindern mit ihren individuellen Entwicklungssprüngen und der Dialog mit den Eltern brauchen Verlässlichkeit. Erzieherinnen benötigen für Bindungsarbeit und Sprachförderung Zeit und Kompetenz“ so Welskop-Deffaa weiter.
Mirja Wolfs, Vorsitzende des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband, ergänzt: „Angesichts der dramatischen Situation vielerorts greifen die politischen Maßnahmen zur Unterstützung des Kita-Systems immer noch zu kurz. Wir setzen uns daher für die Absicherung der Qualität durch bundesweite Standards etwa in der Fachkraft-Kind-Relation ein. Diese drängenden Fragen müssen endlich die nötige Aufmerksamkeit bekommen – nicht nur am Weltkindertag – damit unsere Kitas allen Kindern ein bestmögliches Bildungsangebot machen können.“

Der am Mittwoch vorgestellte 17. Kinder- und Jugendbericht weist erneut in aller Dringlichkeit auf den Fachkräftemangel als großes Problem für die Qualität der frühkindlichen Bildung hin. Die Konsequenzen insbesondere für die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder hatten kürzlich 300 Wissenschaftler*innen und Kita-Expert*innen in einem offenen Brief an politisch Verantwortliche herausgestellt. Besonders Kinder mit Migrationshintergrund können ohne Unterstützung leicht den Anschluss verlieren, zeigten zuletzt Forschungsergebnisse des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband setzen sich seit langem für ein Kita-Qualitätsgesetz und den verlässlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe ein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) vom 19.09.2024

Zum 70. Weltkindertag fordert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche.

Bis heute haben Kinder keine Stimme, wenn es um die politische Gestaltung des Landes geht. Es verwundert deshalb nicht, dass politische Entscheidungen oft an den Familien – und damit an den Kindern – vorbei gehen. Für Klaus Zeh ist das eine fatale Entwicklung: „Kinder sind die Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 14,3 Millionen Bürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht zum Bundestag und damit vom wichtigsten demokratischen Grundrecht ausgeschlossen.“

An dieser Stelle bestehe ein enormes Demokratiedefizit, das beseitigt werden müsse. Der Verbandspräsident: „Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir benötigen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das stellvertretend von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder wahlmündig sind – wie es bereits in anderen Fragen wie z.B. im Erb- oder Aktienrecht selbstverständlich geschieht.“

Zeh ist überzeugt, dass ein Wahlrecht ab Geburt die Demokratie stärken und Zuversicht für die Zukunft signalisieren würde. „Ein Wahlrecht ab Geburt in der von uns vorgeschlagenen Form würde ein positives Zeichen setzen. Als demokratische Gesellschaft leben wir von einer Beteiligung aller, deshalb sollten auch alle Bundesbürger von Anfang wählen können. Erst das Wahlrecht ab Geburt macht die Demokratie lebendig“, so der Verbandspräsident. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass demokratische Inhalte junge Menschen besser erreichen. Insbesondere in den Sozialen Medien muss die Meinungsbildung auf Basis objektiver und umfassender Informationen befördert werden.“

Für die Forderung haben sich längst zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof ausgesprochen. Zur Bundestagswahl 2017 legte der Deutsche Familienverband bereits eine entsprechende Kampagne auf (https://wahlrecht.jetzt).

Auch im kommenden Bundestagswahlkampf will sich der Verband überparteilich und auf breiter demokratischer Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den Deutschen Familienverband wenden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2024

Zum 70. Jubiläum des Weltkindertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ steht, äußert sich Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur ein sozialpolitisches Thema unter vielen. Es ist eine Überlebensfrage in unserer alternden Gesellschaft. Darum ist ein Kinderrechte-Mainstreaming bei allen politischen Entscheidungen notwendig. Konkret heißt das: Wir brauchen Politikerinnen und Politiker, die sich bei jeder Entscheidung zuerst fragen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Kinder und Jugendliche hat. Alle hier lebenden Kinder und Jugendlichen müssen bestmöglich gefördert werden. Denn sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Damit das gut gelingt, brauchen sie gute Freizeitangebote, Bildung und Förderung. Die Bekämpfung von Kinderarmut, das Vertrauen in Zukunftschancen und in den Sozialstaat sind unverzichtbar, um unsere Demokratie zu stärken. Dazu gehört eine wirksame und unbürokratische Kindergrundsicherung, die Startchancen gerecht verteilt. Denn wer Kinderarmut nicht wirksam bekämpft, nimmt Kindern ihre Zukunft.“ 

Hintergrund 
Der Weltkindertag rückt jedes Jahr die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20. September gefeiert. Seit der Wiedervereinigung 1990 hat Deutschland zwei Kindertage: den Internationalen Kindertag am 1. Juni und den Weltkindertag am 20. September.

Weitere Informationen:

www.diakonie.de/informieren/unsere-themen/armut-beteiligung/kinderarmut

www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2024

70 Jahre Weltkindertag: UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk präsentieren mit Kindern und Jugendlichen vor dem Deutschen Bundestag großes Kinderrechte-Puzzle

Zum 70. Weltkindertag am 20. September rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen die notwendigen Strukturen geschaffen werden und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Fokus stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen sind die Umsetzung der Kinderrechte und vor allem das Recht auf Partizipation für das Wohlergehen der jungen Menschen und für die Stärkung und den Erhalt der Demokratie sehr wichtig.

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) präsentierten aus diesem Anlass heute zusammen mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus sowie Kindern und Jugendlichen vor dem Bundestag in Berlin ein rund acht Quadratmeter großes Kinderrechte-Puzzle. Die Puzzleteile hatten Kinder und Jugendliche sowie verschiedenste Unterstützerinnen und Unterstützer der Kinderrechtsorganisationen in den letzten Monaten gestaltet, um ihre Sorgen und Wünsche kreativ auszudrücken. Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorBeirats teilten in Berlin ihre Gedanken und Forderungen, zum Beispiel zum Recht auf Mitbestimmung junger Menschen und ihrem Wunsch nach einem friedvollen und gesunden Aufwachsen. Sie sprachen sich auch für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz aus.

Das Kernstück des Puzzles hatte eine Schulklasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin in einem Workshop zum Thema Kinderrechte erarbeitet. Gemeinsam mit UNICEF-Pate Tobias Krell (bekannt als Checker Tobi) und DKHW-Botschafterin Enie van de Meiklokjes diskutierten die Kinder über Mitbestimmung im Alltag und setzten ihre Wünsche, Sorgen und Gedanken gemeinsam mit den Prominenten kreativ um.

Hinter den kreativen und meinungsstarken Botschaften auf den Puzzleteilen stehen die Anliegen und Ideen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zahlreicher (Kinderrechte-)Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser, Familienzentren, Bibliotheken, Kinderfreundlicher Kommunen sowie Einrichtungen für Geflüchtete aus ganz Deutschland. Neben Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstützen viele weitere Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie prominente Unterstützerinnen und Unterstützer die Aktion – darunter Model Eva Padberg, Musiker Sebastian Krumbiegel, Moderator Willi Weitzel, die ehemalige Tennisspielerin Ana Ivanović und Moderator Ingo Dubinski. Sie unterstützen damit das Recht junger Menschen auf Mitbestimmung, damit sie ihre Meinungen ausdrücken können und durch die Teilhabe an Entscheidungen Einfluss auf ihre Zukunft und ihre Umgebung nehmen können. Viele der an der Aktion Beteiligten wünschen sich zudem ein gutes und gesundes Aufwachsen in Frieden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!“

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine Zukunft voller Chancen und Möglichkeiten, dafür müssen wir ihnen heute ein gutes Aufwachsen ermöglichen“, sagte Daniela Schadt, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und ehemalige First Lady Deutschlands. „Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Meinungen sind wichtig für die gesellschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland und somit auch für die Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche, die heute ihre Rechte ausüben und ihre Ideen einbringen, sind die Demokratinnen und Demokraten von morgen.“

„Wir müssen den Kinderrechten in Deutschland mehr Geltung verschaffen. Dafür brauchen wir die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut in unserem Land, und auch einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Das alles muss einhergehen mit einem finanziellen Aufwuchs bei den Zukunftsinvestitionen, beispielsweise für eine chancengerechte Bildung, für mehr Umwelt- und Klimaschutz, für eine bessere öffentliche Infrastruktur, und auch für einen Schub bei der Digitalisierung mit Blick auf zukünftige Generationen. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Zukunftschancen der jungen Generation weiter verkümmern“, betonte Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder finden – auch in Deutschland – immer noch viel zu selten wirklich Gehör. Nicht nur deshalb sind die Kinderrechte so wichtig und gehören endlich ins Grundgesetz. Auch unsere Demokratie braucht die Kinderrechte, gerade jetzt. Ich freue mich sehr, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, genau diese Botschaft am Weltkindertag auf kreative Weise in die Welt zu tragen”, sagte UNICEF-Pate Tobias Krell.

„Wir müssen endlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft sehen und anerkennen. Deshalb ist es eine Herzensangelegenheit von mir, mich für ihre Rechte einzusetzen und sie stark zu machen, immer und überall“, so Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesweite Aktionen zum 70. Geburtstag des Weltkindertages

Zum Weltkindertag werden – in diesem Jahr unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft” – wieder bundesweit Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen mit bunten Straßenaktionen für Kinder und Familien stattfinden. Zahlreiche Vereine und Initiativen in vielen Städten und Gemeinden machen so auf die Lage von Kindern und Jugendlichen aufmerksam.

UNICEF Deutschland lädt Kinder jeden Alters und ihre Familien bundesweit dazu ein, an kreativen Mitmach-Aktionen teilzunehmen. Sie können selbst gestaltete Teile zu einem Kinderrechte-Puzzle beitragen oder mit bunten Kreidebildern auf Straßen, Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Sorgen, Wünsche und Ideen für eine bessere Zukunft für Kinder zum Ausdruck bringen.

Um den Forderungen der Kinder Nachdruck zu verleihen, können Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen Fotos der Kreativaktion unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den Sozialen Medien posten. Ausgewählte Beiträge der Kinder werden auf http://www.unicef.de/weltkindertag veröffentlicht. Dort gibt es auch weitere Informationen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September digital mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Seit Anfang September dreht sich auf http://www.kindersache.de/weltkindertag den ganzen Monat alles um die Themen Kinderrechte, Zukunft, Teilhabe und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

So wird zum 70. Weltkindertag auf kindersache.de die Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ fortgesetzt, die nominierten Projekte des Deutschen Kinder- und Jugendpreises werden vorgestellt, es gibt eine Video-Anleitung zum nachhaltigen Kochen und zum Schreiben eines eigenen Zukunftsliedes oder auch ein Legetrickfilm, der das Konzept Bildung für nachhaltige Entwicklung erklärt. Zudem können sich Kinder an verschiedenen Rätseln, Quizzen und Challenges ausprobieren oder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche, Hoffnungen und Sorgen in der Zukunft austauschen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2024

Anlässlich des Weltkindertags am 20.09.2024 stellt der Kinderschutzbund seine neue Kampagne „Wen kümmert`s?“ vor. Mit drei Motiven macht der Kinderschutzbund auf die Krise der Kindheit und Jugend aufmerksam.

„In Deutschland fehlen 430 000 Kitaplätze, der Investitionsstau in den Schulen beträgt 55 Milliarden Euro, es fehlen Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, die Kinderarmut ist seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Ganz gleich, wohin wir schauen: Alle Systeme, auf die Kinder und Jugendliche angewiesen sind, stehen unter enormem Druck. Kindheit und Jugend in Deutschland sind in der Krise – und es scheint niemanden so recht zu kümmern“, sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

„Wen kümmert’s, wenn die Kita früher schließen muss? Wen kümmert’s, wenn die Turnhalle unbenutzbar ist und kein Sportunterricht stattfinden kann? Allzu oft wird das nur mit einem Schulterzucken beantwortet“, so Andresen weiter.

„Bei der Versorgung der jungen Generation und der für sie nötigen Infrastruktur müssen wir Prioritäten setzen. Mit unserer Kampagne „Wen kümmert’s?“ wollen wir Aufmerksamkeit schaffen und politische Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen mit diesen Problemen konfrontieren,“ so Andresen weiter.

Alle Informationen zu den Motiven und Aktionsmöglichkeiten finden Sie unter:

www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.09.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fachtagung zieht Zwischenbilanz zum Programm Mental Health Coaches

Angesichts zunehmender psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen hat das Bundesjugendministerium im September 2023 unter dem Motto „Sagen, was ist. Tun, was hilft.“ das Programm Mental Health Coaches gestartet. Nach einem Jahr ziehen das Ministerium und die Träger des bundesweit an mehr als 100 Schulen laufenden Programmes im Rahmen einer Fachtagung eine Zwischenbilanz. Dabei werden auch erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vorgestellt.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Vor einem Jahr haben wir gesehen: Vielen jungen Leuten geht es nicht gut, sie standen nach Corona und angesichts weiterer Krisen unter enormem Stress, litten unter Einsamkeit und Ängsten. Genau da haben wir mit den Mental Health Coaches angesetzt. Sorgen offen ansprechen, Probleme benennen und Lösungen finden – das ist der Anspruch des Programmes. Die Mental Health Coaches schaffen sichere Räume für sensible Themen, helfen jungen Leuten beim Erkennen ihrer Stärken und zeigen, wo es Hilfe gibt, wenn man allein nicht mehr weiterkommt. Wir sind sehr überzeugt von dem Programm und möchten es weiterführen. Deshalb haben wir dem Bundestag im Haushaltsentwurf vorgeschlagen, uns auch für 2025 Mittel für die Mental Health Coaches zur Verfügung zu stellen.“

Um die Wirkungen des Programmes unabhängig beurteilen zu können, wurde die Universität Leipzig mit einer wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Ergebnisse sollen im Spätherbst 2024 vorliegen.

Prof. Dr. Julian Schmitz, Leiter des Forschungsteams: „Die vorläufigen Evaluationsergebnisse legen nahe, dass das Modellvorhaben im letzten Schuljahr erfolgreich an den beteiligten Schulen gestartet ist. In unseren wissenschaftlichen Befragungen berichten die Schulleitungen der Projektschulen und auch die Mental Health Coaches eine hohe Offenheit und Beteiligung ihrer Schülerinnen und Schüler an den Angeboten des Programmes. Die große Mehrheit der von uns befragten Gruppen – darunter auch Schülerinnen und Schüler – wünscht sich eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens. Bei der weiteren Projektplanung sollte die aktuell hohe Planungsunsicherheit für Schulen und andere Beteiligte, die aus der bisher kurzen Projektlaufzeit resultiert, berücksichtigt und verringert werden.“

Die Jugendmigrationsdienste (JMD) und Träger der Jugendsozialarbeit setzen das Programm Mental Health Coaches bundesweit an mehr als 80 ausgewählten Standorten um. Träger sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Internationale Bund (IB) / Freie Trägergruppen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS).

Uwe Grallath, JMD-Bundestutor bei der BAG EJSA: „Mentale Gesundheit ist für junge Menschen ein besonders wichtiges Thema. Unsere Fachkräfte erleben in ihrer Arbeit täglich, wie vielfältig und umfangreich die Bedürfnisse und Problemlagen der Jugendlichen sind. Gleiches gilt für den Bedarf an Schulen. Die präventiven Gruppenangebote der Mental Health Coaches vermitteln Wissen rund um die eigene seelische Gesundheit und fördern die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie nehmen an den Angeboten aktiv teil und lernen, sich selbst bewusst wahrzunehmen und zu stärken. Das hilft ihnen dauerhaft! Sie erleben, dass sie mit diesem Thema nicht allein sind. An den Modellstandorten wird deutlich, dass diese wichtige Arbeit in Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann und es dazu eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf. Die Bedingungen sind in einem zeitlich begrenzten Projekt jedoch für alle Seiten ungünstig: Junge Menschen brauchen verlässliche Ansprechpartner, die Fachkräfte und ihre Anstellungsträger brauchen ebenfalls eine klare Perspektive.“

Weitere Informationen finden Sie auf www.mental-health-coaches.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2024

Unter dem Titel „Vereinbarkeit verbessern – Fachkräfte sichern“ kommen heute Unternehmen und Politik im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin beim Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“ zusammen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und DIHK-Präsident Peter Adrian stehen die Ergebnisse der Studie „Familienfreundliche Arbeitgeber: Die Attraktivitätsstudie“ der Prognos AG. Die repräsentative Beschäftigtenbefragung von mehr als 2.500 Personen zeigt erstmals differenziert auf, was erwerbstätige Mütter, Väter und pflegende Angehörige für eine gelungene Vereinbarkeit brauchen und von ihren Arbeitgebern erwarten. Ergebnis: Wenn Arbeitgeber diese Bedarfe berücksichtigen, können sie ihre Arbeitgeberattraktivität deutlich steigern. Dabei geht es um eine sehr relevante Gruppe auf dem Arbeitsmarkt, denn mit rund 14 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland Eltern mit Kindern unter 18 Jahren oder pflegende Angehörige. Für eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung sind viele bereit, den Arbeitgeber zu wechseln oder auf Gehalt zu verzichten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Studie zeigt: Arbeitgeber riskieren den Verlust von Fachkräften, wenn sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vernachlässigen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, dass 42 Prozent der Beschäftigten sich vorstellen können den Arbeitgeber zu wechseln, weil familiäre Belange zu wenig berücksichtigt werden. Das macht deutlich, wie wichtig die Arbeitskultur in den Unternehmen ist. Mütter, Väter und Pflegende brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Darum ist es entscheidend, dass wir nach 2023 und 2024 für die kommenden zwei Jahre wieder rund 4 Milliarden Euro für gute Kitas bereitstellen.“

DIHK-Präsident Peter Adrian: „Quer durch Branchen und Regionen stufen Betriebe jeder Größe den Fachkräftemangel als eines ihrer zentralen Geschäftsrisiken ein. Dem müssen wir mit großem Einsatz begegnen. Drei Viertel der Unternehmen setzen zur Bewältigung auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem Engagement der Betriebe ist aber eine verlässliche, gut ausgebaute und flexible Kinderbetreuung unerlässlich, um nicht zuletzt die Potenziale für eine höhere Arbeitszeit insbesondere bei Frauen und Müttern zu heben.“

Weitere Ergebnisse der Studie:

  • Mütter orientieren sich mit ihrer Arbeitszeit oft an externen Taktgebern. 60 Prozent halten daher eine arbeitgeberseitige Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen für sehr wichtig. Zeitliche Flexibilität soll nicht zu Nachteilen bei ihrer beruflichen Entwicklung führen. Daher sind Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit bei Bedarf reduzieren oder aufstocken zu können, und Führung in Teilzeit attraktiv.
  • 45 Prozent der Väter würden gerne von ihrem Arbeitgeber aktiv zur Elternzeitnutzung ermutigt werden. Väter wünschen sich Freiräume für Arbeitszeit-Anpassungen an familiäre Aufgaben – dazu gehören insbesondere flexible Gestaltungsmöglichkeiten der wöchentlichen Arbeitszeit und des Arbeitsortes.
  • Pflegende wünschen sich die gleiche Anerkennung für ihre Betreuungssituation wie Eltern. Sie benötigen einerseits Rücksicht auf spontane Betreuungsbedarfe, zugleich sind zuverlässige Arbeitszeiten ohne Überstunden wichtig.

Die Beschäftigtenbefragung wurde durch eine Unternehmensbefragung ergänzt, die exklusiv auf dem Unternehmenstag vorgestellt wurde. Gut drei Viertel (77%) setzen zur Bewältigung des Fachkräftemangels auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit rangiert eine Vereinbarkeitsstrategie vor anderen Strategien zur Begegnung des Fachkräftemangels. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten können für die Unternehmen noch weitere Potenziale bergen, gerade was die Aufstockung der Arbeitszeiten von Müttern angeht.

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit über 8.900 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und der heutigen Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Mehr Informationen zum Unternehmenstag und -netzwerk finden Sie unter: https://erfolgsfaktor-unternehmenstag.de/ 

Die Attraktivitätsstudie finden Sie hier: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-familie/service/publikationen/familienfreundliche-arbeitgeber-die-attraktivitaetsstudie-241326

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2024

Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen so vielfältig auf wie nie, dazu eint sie der Wunsch nach Sicherheit und Orientierung – das zeigt der 17. Kinder- und Jugendbericht, den Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit Sachverständigen vorgestellt hat. Der Bericht liefert ein umfassendes Bild von der Lage der jungen Generation und der Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Zuversicht braucht eine Basis. Darum ist es so wichtig, dass junge Menschen frühzeitig auf vertrauenswürdige Menschen und Strukturen treffen – zum Beispiel auf zugewandte Erzieher und Erzieherinnen, auf Schulen, die mehr als Stoff vermitteln, oder offene Jugendclubs. Auf Menschen, die Krise können und ihnen beiseitestehen. Das ist ein deutlicher Auftrag aus dem Kinder- und Jugendbericht an Verantwortliche aller staatlichen Ebenen.
Mir ist wichtig, dass alle jungen Menschen solche Angebote kennen und nutzen können – egal, woher ihre Eltern kommen oder ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Und: Junge Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte und Stimmen bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen Gewicht haben. Deshalb arbeite ich an einem Nationalen Aktionsplan, der zeigt, wie verbindliche und wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land aussehen kann.“

In Deutschland leben derzeit rund 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Der Bericht zeigt: Ihre Generation ist so vielfältig wie nie zuvor. Aber eins haben sie gemeinsam: Sicherheit und Orientierung sind notwendig für gutes Aufwachsen. Das ist jedoch aktuell geprägt von sich überlagernden Herausforderungen wie Krieg, Klimawandel, globale Fluchtmigration, Nachwirkungen der Pandemie, aber auch von Fachkräftemangel und dem Druck auf die Demokratie.

Die meisten jungen Menschen in Deutschland blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Ihr Zukunftsvertrauen hat jedoch abgenommen. Von den aktuellen Krisen sind sie unterschiedlich stark betroffen – je nachdem, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen sie aufwachsen.

Die Gesellschaft verfügt über vielfältige Ressourcen für die junge Generation. Es gelingt ihr aber nicht, diese allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen zugänglich zu machen.

Die Berichtskommission sieht Politik und Gesellschaft gefordert, junge Menschen und künftige Generationen mit ihren Bedürfnissen stärker zu berücksichtigen.

Der Bericht betont, dass junge Menschen auch in schwierigen Zeiten vertrauenswürdige Rahmenbedingungen brauchen. Dafür ist eine starke Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar. Dazu gehören viele Arbeitsfelder und Aufgaben – etwa die Kinderbetreuung in Kitas und Schulen, Jugendzentren, Jugendverbände, der internationale Jugendaustausch, die Jugendsozialarbeit und die vielfältigen Leistungen der Jugendämter vor Ort.

Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Berichtskommission: „Die Kinder- und Jugendhilfe ist trotz der Ausnahmesituationen der letzten Jahre funktionsfähig, kommt aber zunehmend an ihre Grenzen. Zum guten Aufwachsen gehören Zuversicht und Vertrauen. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Leistungen auch weiterhin dazu beitragen soll, muss sie verlässlich sein und noch besser werden als sie es ist.“

Bei der Erstellung des Berichts hat die Berichtskommission großen Wert auf eine umfängliche Beteiligung junger Menschen gelegt. Insgesamt hat sie rund 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Hintergrund:

Gemäß § 84 SGB VIII ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Mit einer Stellungnahme der Bundesregierung wird der Bericht Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Den Bericht, eine Kurzbroschüre und weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2024

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Um den steigenden Mieten und Wohnkosten entgegenzuwirken, sind Wohnneubau und ein soziales Mietrecht unerlässlich. Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir den Ländern über 21 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Betroffenen zeitnah zu helfen, hat die Koalition den Bezug des Wohngeldes deutlich ausgeweitet und damit vielen Haushalten konkret und unmittelbar geholfen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro – 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“

Hier kann jede/r prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.10.2024

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2024“ erklären Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die OECD-Studie zeigt erneut großen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik auf. So ist fast jede oder jeder Sechste 25-34-Jährige ohne beruflichen Abschluss oder Hochschulreife. Mit dem Startchancen-Programm, das zum Schuljahresstart in Kraft getreten ist, steuern Bund und Länder nun gegen und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir unterstützen gezielt Schulen in besonders herausfordernden Lagen mit zusätzlichen Mitteln. Dabei nehmen wir die Förderung der Basiskompetenzen an Grundschulen in den Fokus, da diese der Grundstein für die weitere Bildungsbiografie sind.

Zusätzlich investieren wir mit dem dritten Kitaqualitätsgesetz weiter in die frühkindliche Bildung: Ganz konkret in Fachkräftesicherung und -qualifizierung, in die Sprachförderung und die Entlastung von Kitaleitungen.

Auch im Bereich der Weiterbildung gibt es Handlungsbedarf. Zwar nehmen in Deutschland verhältnismäßig viele Menschen an Weiterbildungsmaßnahmen teil, doch stehen viele vor Herausforderungen wie Terminkonflikten, hohen Kosten oder fehlender Kinderbetreuung. Unser Ziel ist es, individuelle und qualitativ hochwertige Weiterbildung einfacher zugänglich zu machen.

Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen: Die Arbeitslosenquote unter jungen Erwachsenen mit abgeschlossener Berufsausbildung liegt bei nur 2,9 Prozent. Dies unterstreicht, dass eine abgeschlossene Ausbildung nach wie vor die beste Garantie für gute Zukunftschancen ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2024

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgen sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.

In § 3 Abs. 2 bis Abs. 4 MuSchG sind unter anderem Schutzfristen geregelt, in denen Frauen nach einer „Entbindung“ nicht beschäftigt werden dürfen. Während dieser Schutzfristen haben Frauen, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, gegen die Krankenkassen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Zur Auslegung des Begriffs der „Entbindung“ nahm die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem anderen Kontext bisher auf Regelungen der Personenstandsverordnung Bezug. In den Fällen, in denen im personenstandsrechtlichen Sinne eine Fehlgeburt vorlag, wurde eine „Entbindung“ abgelehnt. Eine „Entbindung“ war danach nur gegeben, wenn ein Kind lebend oder tot nach der 24. Schwangerschaftswoche beziehungsweise mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm geboren wurde.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde und im Übrigen den Grundsatz der Subsidiarität nicht wahrt. Die Beschwerdeführerinnen hätten ihre Ansprüche vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde vor den Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichten verfolgen können.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-080.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 80/2024 vom 25.09.2024

Die Unionsfraktion fordert, die Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zukunftsfest zu machen. Frauen, Familien und ihre Kinder müssten dort, wo sie wohnen, die für sie bestmögliche medizinische Versorgung und Unterstützung erhalten, heißt es in einem Antrag (20/12979) der Fraktion. Das gelte ganz besonders vor, während und nach der Geburt.

Es habe sich gezeigt, dass die Versorgungsbereiche Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin unter Druck stünden, was zum Abbau bestehender Strukturen geführt habe. So betreuten Ärzte, Hebammen und Pflegefachkräfte in den Geburtshilfestationen heute fast doppelt so viele Frauen wie vor 30 Jahren.

Im Hinblick auf die Krankenhausreform müsse klargestellt werden, dass es nicht zu einer Verschlechterung der Geburtshilfe und Pädiatrie kommen dürfe, sondern zu einer Verbesserung der Versorgung, da der Status quo unzureichend sei.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, mithilfe eines Vorschaltgesetzes stationäre Geburtshilfeeinrichtungen und Kinderkliniken bis zum Greifen der Krankenhausreform zu stabilisieren, sodass Familien diese gesichert zur Verfügung stünden und eine langfristige Perspektive für das Personal geboten werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 645 vom 30.09.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (20/12771) wird von Sachverständigen als nicht ausreichend empfunden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklung mit bundesweiten Standards zu erreichen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Positiv vermerkten die Sachverständigen, dass sich der Bund mit jeweils zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 und in Jahr 2026 an den Kita-Kosten der Länder beteiligen will. Kritik gab es aber an der Höhe der Fördersumme und dem eingeschränkten Förderzeitraum, der keine langfristigen Planungen ermögliche.

Der Gesetzentwurf sei für die Beschäftigten in den Kitas eine Enttäuschung, befand Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Bundesweit gleichwertige Standards ließen sich auf dieser Grundlage nicht herstellen. Notwendig sei eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro und eine auf Dauer gestellte Finanzierung – „verbunden mit einem Stufenplan zur Erreichung von Standards insbesondere beim Personalschlüssel“, sagte sie.

Karola Becker vom Internationalen Bund, einem der großen freien Kita-Träger, bemängelte die Unterteilung von Bundesinvestitionen in die frühkindliche Bildung durch maximal Zwei-Jahres-Verträge „ohne Zusicherung von Kontinuität“. Immer wieder zeitlich begrenzte Unterstützungspakete verunsicherten das Personal und erhöhten die ohnehin bereits hohe Fluktuation der Kolleginnen und Kollegen in den Teams, sagte sie.

Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung sagte, die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre sei „besser als nichts“. Es sei aber zu wenig, „um nicht zu sagen inakzeptabel“. Gut sei aus Steuerungsperspektive, dass das Handlungsfeld Fachkräftesicherung und -gewinnung fokussiert werde. „Allerdings besteht eine hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards“, sagte Bock-Famulla.

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken hält mindestens eine Inflationsanpassung in Höhe von 2,4 Milliarden zusätzlich für erforderlich, „um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten“. Dantlgraber begrüßte ebenfalls die im Gesetz enthaltene Priorisierung auf Fachkräfte und Qualitätsentwicklung. Verbindlicher festgelegt werden müsse aber, dass die Länder die Mittel auch so einsetzen müssen, „dass sich die Qualität in der Kindertagesbetreuung auch tatsächlich angleicht“.

Aus Sicht von Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geht der Entwurf in die richtige Richtung. Es sei gut, dass der Einsatz der Bundesgelder für eine pauschale Beitragsfreiheit mit dem Gesetz ausgeschlossen werde. Damit profitierten die Kinder direkt von einer besseren Qualität.

Professorin Rahel Dreyer von der Alice Salomon Hochschule Berlin sieht durch den Gesetzentwurf dringende Probleme adressiert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und erheblichen Handlungsbedarfe reiche jedoch eine Aufrechterhaltung des Status quo nicht aus. „Nur durch eine kontinuierliche finanzielle Förderung des Bundes und mit einheitlichen Qualitätsstandards kann sichergestellt werden, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen auf hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten“, sagte sie.

Ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung wäre laut Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Katastrophe gewesen. „Insofern ist es gut, dass der Worst Case nicht eingetreten ist.“ Der aktuelle Schritt sei aber zu klein, auch wenn die inhaltliche Fokussierung zu begrüßen sei, sagte Espenhorst. Die öffentlichen Ausgaben für Kitas stiegen jährlich um acht Prozent, machte er deutlich. Ohne eine Dynamisierung schmelze daher der Anteil des Bundes „wie Schnee im Frühling“.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege gelangte zu der Einschätzung, dass das Ziel, einheitliche und verbindliche bundesweite Standards gesetzlich festzuschreiben, nicht erreicht werde. Trotz der Bemühungen des Bundes um eine stärkere Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit auch im Bereich der Kindertagespflege seien die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. „Wir nehmen sogar ein stärkeres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen wahr“, sagte Krause.

Irina Prüm von der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kritisierte die im Entwurf vorgesehene Streichung des Handlungsfeldes 10, in dem die Zusammenarbeit mit den Eltern verbessert werden sollte. Es fehlten immer noch gesetzlich verankerte Landeselternvertretungen, bemängelte Prüm. Auch die Elterngremien auf Stadt-, Kreis- und Jugendamtsebene seien noch nicht flächendeckend vorhanden und würden noch nicht ausreichend unterstützt.

Waltraud Weegmann von Deutschen Kitaverband sagte, der Entwurf bleibe hinter der Erwartungshaltung der Kita-Träger zur Vorlage eines wirklichen Qualitätsentwicklungsgesetzes zurück. Entscheidend in der gesamten Qualitätsdebatte sei, „was am Ende beim Kind ankommt“. Um dem Anspruch an eine möglichst hochwertige frühkindliche Bildung gerecht zu werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel zu begegnen, sehe der Deutsche Kitaverband großes Potenzial in multiprofessionellen Teams, sagte Weegmann. Der Gesetzentwurf sollte ihrer Ansicht nach dem Wechsel hin zu multiprofessionellen Teams und der in der Praxis teilweise bereits gängigen Entwicklung mehr Rechnung tragen.

Durch den quantitativen und qualitativen Kitaausbau seien auch die Kosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie hätten 2009 noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. 2023 seien es mehr als 43 Milliarden Euro gewesen. Voraussetzung des Ausbaus sei immer gewesen, dass sich der Bund „dauerhaft und angemessen“ an der Kita-Finanzierung beteiligt, sagte Krickl. Dem komme der Gesetzentwurf „in keinster Weise nach“. Bei einer nur zweijährigen Beteiligung fehle es zudem Kommunen und Trägern an Planungssicherheit.

Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag forderte eine Verstetigung der Bundesmittel. Zugleich müssten sie sich durch eine Dynamisierung an die steigenden Kosten anpassen, um eine nachhaltige Verbesserung in der Praxis der Kindertagesbetreuung erzielen zu können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 620 vom 24.09.2024

Die Forderung der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag deutlich. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich in ihrem Antrag (20/10384) für eine allgemeine Freierstrafbarkeit ein und will zugleich sicherstellen, dass Prostituierte im Zuge der Neuregelung nicht durch die Tatsache der reinen Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden. Das Prostitutionsgesetz von 2002 bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag als gescheitert. Unter dem Schutzmantel der vom Gesetzgeber geschaffenen Legalität der Prostitution, habe sich ein Handel mit Menschen unkontrolliert ausbreiten können, heißt es. Auch die neuen Schutzvorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 hätten an dieser Situation nichts geändert. Die Unionsfraktion fordert daher einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung nach dem Vorbild des sogenannten „Nordischen Modells“, bei dem die Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen eine zentrale Säule sei.

Ein Sexkaufverbot, so sagte Johanna Weber, politische Sprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen, schade denen am meisten, „denen es eigentlich helfen soll“. Das in dem Antrag geforderte Verbot des Betriebs von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten würde ihrer Ansicht nach die Sexarbeitenden ins Unsichere und zum Teil auch in die Illegalität treiben. Keine wissenschaftlichen Nachweise oder sonstige Belege gebe es zudem dafür, dass die überwiegende Zahl der Prostituierten zu ihrer Tätigkeit gezwungen sei, wie es im Unionsantrag heiße.

Auch Stefanie Kohlmorgen, Vorständin beim Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas), kritisierte, dass in der Debatte Zwangsprostitution und Menschenhandel meist mit der gewählten Sexarbeit vermischt werde. Diejenigen, die ihre Beratungsstelle aufsuchen, seien „fast ausschließlich“ ohne Zwang in der Sexarbeit, sagte sie. In den anderen Stellen werde auf die Fachberatungsstellen für Menschenhandeln hingewiesen. Ein Sexkaufverbot führe nicht zu dem Erfolg, dass Menschen besser in der Prostitution geschützt werden oder gar nicht erst in diese Arbeit einsteigen, befand Kohlmorgen. Es verstoße vielmehr gegen die Berufsfreiheit und verstärke die Diskriminierung der Sexarbeitenden.

Die aktuelle Gesetzgebung werde den Realitäten in der Prostitution nicht gerecht, befand hingegen die Traumatherapeutin Brigitte Schmid-Hagenmeyer. Die sexuelle Benutzung einer Person gegen Geld schädige „in der Regel“ diese Person körperlich und psychisch. „Häufig stark und teilweise lebenslang“, sagte Schmid-Hagenmeyer. Gewalt sei der Prostitution inhärent, weil es Sex ohne Konsens sei. Ein derartiges Ausmaß an Gewalt und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sei in keinem anderen legalen Tätigkeitsfeld bekannt. Hier von einer „Dienstleistung“ zu sprechen sei eine unangemessene Verharmlosung, sagte die Psychotherapeutin, die auch aus Gleichstellungsgründen für das nordischen Modell plädierte.

Die ehemalige Prostituierte Huschke Mau, Gründerin des Netzwerks Ella, bezeichnete die Liberalisierung der Prostitution als gescheitert. Deutschland gelte inzwischen als das Bordell Europas. Die Liberalisierung habe zudem zur gesellschaftlichen Normalisierung des Frauenkaufs geführt, sagte sie. „Bordellbesuche werden als normaler Teil männlicher Sexualität akzeptiert, was Frauen zu käuflichen Objekten degradiert“, kritisierte Mau. Sie hält außerdem eine Trennung zwischen erzwungener und freier Prostitution für oft unmöglich und unterstützt nach eigener Aussage das nordische Modell als guten Ansatz.

Claire Quidet, Präsidentin der Nid-Bewegung (Mouvement du Nid) in Frankreich erläuterte, dass in ihrer Heimat Prostitution als Gewalt und nicht als Arbeit verstanden werde, weshalb sie die Begriffe „Sexarbeit“, „Sexarbeiterin“ oder „Sexarbeiter“ nicht verwende. In Frankreich sei es seit 2016 verboten, sexuelle Dienste zu kaufen. Zuwiderhandlungen könnten mit einer Geldstrafe und der Anordnung, an einem Sensibilisierungstraining teilzunehmen, geahndet werden, sagte sie. Prostitution gelte seitdem nicht mehr als Straftatbestand. Prostituierte müssten vielmehr durch Polizei und Gerichte geschützt werden. Quidet zog eine positive Bilanz der Gesetzesänderung. Mit ihr werde gezeigt, „dass man eine sexuelle Handlung nicht käuflich erwerben darf“.

Abgelehnt wurde das Sexkaufverbot von Andrea Hitzke vom bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK). Das nordische Modell würde ihrer Auffassung nach für ein nahezu vollständiges Prostitutionsverbot sorgen, „das Deutschland um mehrere Jahrzehnte zurückwerfen und Sexarbeit erneut in die rechtliche Grauzone drängen würde“. Hitzke lehnte die pauschale Viktimisierung von Sexarbeitenden ab. Die Darstellung aller Sexarbeitenden als unmündige Menschen und Opfer untergrabe ihre Selbstbestimmung und verstärke das gesellschaftliche Hurenstigma. „Stattdessen fordern wir Respekt und Anerkennung für die Autonomie und Entscheidungen der Sexarbeitenden“, sagte sie.

Die Tätigkeit als Prostituierte zähle zu den grundgesetzlich geschützten Berufen, sagte Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht. Man könne also verfassungsrechtlich keinen Schnitt machen und sagen, „das darf in Zukunft nicht mehr stattfinden“. Ein Verbot des Sexkaufes führe aber eben in der Konsequenz dazu, dass Prostitution nicht mehr ausgeübt werden kann.

Für den Antrag der Union sprach sich Gerhard Schönborn, Vorsitzender des Vereins Neustart – Christliche Lebenshilfe, aus. Die aktuellen Regelungen hätten nicht verhindert, dass die bereits bestehenden menschenverachtenden Zustände sich noch weiter verschlechtert hätten. „Es hat eine zunehmende Verelendung stattgefunden, die nach wie vor anhält“, sagte er. Es sei klar, dass eine solche Gesetzgebung wie in Schweden, Frankreich, Kanada, Israel und weiteren europäischen Staaten das Problem Prostitution nicht vollständig beseitigen könne. „Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, sehen wir aber in einer solchen Gesetzgebung die einzige Möglichkeit, langfristig positive Veränderungen zu bewirken“, so Schönborn.

Unterschiedliche Auffassungen vertraten Alexander Dierselhuis, Polizeipräsident in Duisburg, und Erika Krause-Schöne von der Gewerkschaft der Polizei. Dierselhuis war der Ansicht, dass die Bekämpfung der Rotlichtkriminalität mit einem Sexkaufverbot deutlich erfolgreicher gestaltet werden dürfte, als dies bisher der Fall sei. Allein die erwartbare Verkleinerung des Marktes dürfte den Strafverfolgungsbehörden eine Konzentration auf die schweren Fälle der Rotlichtkriminalität ermöglichen, ohne vergleichsweise weniger gewichtige Ermittlungsfälle außer Acht lassen zu müssen, sagte der Duisburger Polizeipräsident.

Krause-Schöne befürchtet hingegen bei einem Sexkaufverbot die Verlegung der Prostitution in das Dunkelfeld. Dies erschwere die Verfolgung von schwersten Straftaten, zum Nachteil von Menschen, insbesondere Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden. Ein Schritt zur Bekämpfung illegaler Prostitution und des Menschenhandels wäre es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei jedoch, Freiern eine Mitverantwortung aufzuerlegen und die Unterstützung von Zwangsprostitution unter Strafe zu stellen.

Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Städtetages, hält die aktuelle Gesetzgebung zur Prostitution nicht für gescheitert. Sußmann sprach sich gegen das Sexkaufverbot aus. Es gelte, die laufende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes abzuwarten und dann gegebenenfalls nachzujustieren, sagte sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 620 vom 24.09.2024

Als Unterrichtung liegt der jüngste „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ einschließlich der entsprechenden Stellungnahme der Bundesregierung (20/12900) vor. Ein solcher Bericht ist dem Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode vorzulegen. Beim jetzigen 17. „Kinder- und Jugendbericht“ handelt es sich laut Bundesregierung um einen sogenannten Gesamtbericht, der sich wie jeder dritte dieser Berichte „mit der Lage junger Menschen und den Bestrebungen, Leistungen und der Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen“ hat. An seiner Erstellung, mit der die Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt hatte, wurden den Angaben zufolge knapp 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Der rund 600 Seiten umfassenden Unterrichtung zufolge leben in Deutschland leben etwa 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei weist die Bundesrepublik einen „im internationalen Vergleich äußerst geringen Anteil von jungen Menschen und einen äußerst hohen Anteil von alten und sehr alten Menschen auf“, wie die Autoren ausführen. Danach stellten Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren Anfang 2022 mit 10,9 Millionen einen Anteil von 13 Prozent der Bevölkerung. „Laut Mikrozensus stieg der Anteil der 0- bis 11-Jährigen zwischen 2015 bis 2021 von 10,51 auf 11,23 Prozent, der Anteil der 12- bis 17-Jährigen fiel hingegen von 5,71 auf 5,42 Prozent. Auch der Anteil der 18- bis 25-Jährigen fiel von 9,02 auf 8,48 Prozent“, heißt es in dem Bericht weiter.

Wie der Bericht laut Bundesjugendministerium deutlich macht, ist die heutige junge Generation „ die diverseste, die es je gab“. Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei jedoch das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit gemein. Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe seien gefragt, „jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 614 vom 20.09.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem Anschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Danach soll Schutzsuchenden künftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt werden, „wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden“. Zugleich soll klargestellt werden, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen.

Des Weiteren „sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren“. Mit dem „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“ gefördert werden soll der Begründung zufolge die Durchsetzung einer EU-Verordnung von 2013 „zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das laut Vorlage durch erkennungsdienstliche Maßnahmen die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Erleichtert werden sollen ferner Ausweisungen in solchen Fällen, denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde.

Verschärft werden soll zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen „der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 586 vom 10.09.2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/12771) zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) vorgelegt. „Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig“, schreibt die Regierung darin.

Der mit dem KiQuTG angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden. Ziel ist es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder, für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot. „Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG wird den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 584 vom 10.09.2024

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. „Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus“ erklärt sie und schreibt weiter: „Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“

Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Millionen Euro entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund.

Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf werde unverzüglich nachgereicht, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Begleitbrief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 582 vom 10.09.2024

Die Coronapandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen haben deutliche Spuren bei Kindern, Jugendlichen und Eltern hinterlassen: Einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge sind die Verschlechterungen in der mentalen Gesundheit, der körperlichen Aktivität und dem allgemeinen Wohlbefinden auch weiterhin spürbar. Die Befunde der Studie basieren auf umfassenden Analysen europaweiter Befunde sowie Datenauswertungen auf Grundlage der repräsentativen COMPASS-Panelbefragung.

Erhöhte mentale Belastungen und weniger Bewegung bei Kindern und Jugendlichen

Wie aus den Untersuchungen hervorgeht, kam es während der Pandemie zu einem deutlichen Anstieg von Angstsymptomen und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen. Besonders stark betroffen waren Schülerinnen und Schüler während der langen Phasen des Home-Schoolings, in denen soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt waren. Vor allem im Alter von 11 bis 15 Jahren, in der Pubertät, nahm die Häufigkeit von Angst- und Depressionssymptomen deutlich zu. Darüber hinaus stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Rückgang der körperlichen Aktivität fest. Während und nach Schließungen von Schulen, Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen war eine erhebliche Abnahme der körperlichen Aktivität bei jungen Menschen feststellbar. Die tägliche Bewegungszeit sank im Durchschnitt um 48 Minuten, die intensivere sportliche Aktivität um 12 Minuten pro Tag ab – was einem Rückgang der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 20 % gleichzusetzen ist. Eine Normalisierung lässt sich bis heute nicht feststellen. „Die mentale und körperliche Gesundheit junger Menschen hat während der Pandemie stark gelitten und sich nur teilweise erholt“, fasst Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse zusammen. „Es ist von besonderer Bedeutung, die mentale Gesundheit und das Bewegungsverhalten junger Menschen wieder gezielt zu fördern, um langfristigen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken“, so Ludwig-Walz.

Elterliches Wohlbefinden stark beeinträchtigt

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, hatten neben den Kindern und Jugendlichen auch Eltern unter den Einschränkungen zu leiden. Vor allem Mütter mit Kindern bis zehn Jahren berichteten über ein stark eingeschränktes Wohlbefinden. Besonders auffällig ist, dass ihre Lebenszufriedenheit nahezu über den gesamten Zeitraum unter dem Wert der Väter lag. Den niedrigsten Wert der Lebenszufriedenheit erreichten Mütter im April und Mai 2021, was mit den bis dahin bereits seit mehreren Monaten bestehenden starken Einschränkungen in den verschiedenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zusammenfällt. Erst nach dem Ende der Schutzmaßnahmen stieg das Wohlbefinden von Müttern wieder an, und die Unterschiede zwischen Müttern und Vätern verringerten sich. „Die Pandemie hat gezeigt: Einschränkungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen belasten Eltern stark, insbesondere Mütter“, meint Mitautor Dr. Mathias Huebener. „Diese Erfahrung sollte uns eine Lehre sein, gerade in aktuellen Zeiten von Personalmangel in Kitas und Schulen.“ Der Ausbau von verlässlichen Betreuungsangeboten und die Verbesserung der Personalsituation in Kitas und Schulen seien dabei essenziell.

Die Pressemitteilung basiert auf diesem Artikel:

Ludwig-Walz, Helena; Huebener, Mathias; Spieß, C. Katharina; Bujard, Martin (2024): Gesundheit und Wohlbefinden von Familien während und nach Corona. Was wir für die Zukunft lernen können. In: BiB.Aktuell 5/2024 (http://www.bib.bund.de/Publikation/2024/BiB-Aktuell-2024-5.html)

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 18.09.2024

Frauen, die im Pandemiejahr 2020 zum ersten Mal Mutter wurden, kehrten nach der Geburt ihres Kindes später in den Arbeitsmarkt zurück als Frauen, deren Kinder zwei Jahre zuvor geboren wurden. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor.

Von allen Müttern, die ihr Kind zwischen März und Oktober 2018 bekamen, kehrten 40 Prozent ein Jahr nach der Geburt ihres Kindes in den Arbeitsmarkt zurück. Nach 18 Monaten lag der Anteil der Rückkehrerinnen in dieser Gruppe bei 62 Prozent. Bei Frauen hingegen, die zwischen März und Oktober 2020 Mutter wurden, lag der Anteil der Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hatten, nach einem Jahr bei 35 Prozent und nach 18 Monaten bei lediglich 50 Prozent.

Die Autorinnen untersuchten, ob insbesondere solche Mütter ihre Erwerbstätigkeit länger unterbrachen, die in stark von der Pandemie betroffenen Branchen tätig waren. Dabei zeigten sich keine Unterschiede in den Unterbrechungsdauern von Müttern, die in Branchen arbeiten, die über oder unterdurchschnittlich stark von Kurzarbeit betroffen waren. „Insgesamt gibt es keine Hinweise darauf, dass die längeren Unterbrechungsdauern der Frauen, die 2020 Mutter wurden, auf wirtschaftliche Faktoren zurückzuführen sind. Vielmehr könnte die erschwerte außerhäusliche Kinderbetreuung eine Ursache gewesen sein“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. „Insbesondere Mütter, deren Kinder im Frühjahr 2021 ein Jahr alt geworden sind, und die während der zweiten Kita-Schließungsphase überwiegend in Elternzeit waren, haben aufgrund der allgemeinen Unsicherheit und der rasch folgenden dritten Schließungsphase ihren Wiedereintritt ins Erwerbsleben verschoben und dadurch ihre Erwerbsunterbrechungen verlängert“, so IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann weiter.

„Die Situation der Kindertagesbetreuung bleibt auch nach dem Ende der Pandemie angespannt. Daher ist es wichtig, den weiteren Ausbau einer Infrastruktur mit verlässlicher Kindertagesbetreuung voranzutreiben“, ergänzt DIW-Forscherin Katharina Wrohlich.

Die Studie beruht auf der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB), einer 2 %-Stichprobe aus der Grundgesamtheit der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB. Die IEB bestehen unter anderem aus tagesgenauen Informationen zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, die aus den Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger stammen.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-17.pdf    

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.09.2024

  • Betreuungsquote der unter Dreijährigen auf 37,4 % gestiegen
  • Männeranteil beim Personal hat sich seit 2014 fast verdoppelt
  • Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge gesunken, Zahl der Kitas leicht gestiegen 

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 8 400 auf insgesamt 848 200 Kinder gesunken. Damit waren 1,0 % weniger unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2023. Während in den letzten zwei Jahren die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung angestiegen war (2023: +2,1 %, 2022:  +3,6 %), ist nun erstmals seit 2021 wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Betreuungsquote zum Stichtag bundesweit jedoch auf 37,4 % (2023: 36,4 %). Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Beim Personal gab es in den Kitas einen Zuwachs um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 3,8 % zurückging. 

Anteil der männlichen Beschäftigten wächst weiter

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2024 waren 66 500 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,1 %. In den vergangenen zehn Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt (2014: 27 300), der Männeranteil fast verdoppelt (2014: 4,8 %). 

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2024 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (55,2 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 33,9 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (60,3 %), Sachsen-Anhalt (59,4 %) und Brandenburg (59,1 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 49,9 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (40,0 %) und Niedersachsen (36,2 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,0 %), Baden-Württemberg (32,0 %) und Nordrhein-Westfalen (32,2 %). 

1,0 % mehr Kitas, jedoch 3,8 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2024 gab es bundesweit 60 662 Kindertageseinrichtungen. Das waren 617 oder 1,0 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 24 400 oder 3,2 % auf 778 200. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge, und zwar um 1 569 auf 39 664 (-3,8 %). 

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. 

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe. 

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. 

Das Angebot an Online-Tabellen zur Kindertagesbetreuung wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und ist neben weiterführenden Informationen auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ verfügbar.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.09.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Sven Iversen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), wurde am 26. September 2024 in seinem Amt als Vizepräsident von COFACE Families Europe bestätigt. Vom 24. bis zum 26. September 20024 fand die Mitgliedsversammlung sowie weitere COFACE-Gremiensitzungen in Vilnius, Litauen, statt, die von einer internationalen Fachtagung zum Thema „Work-Life Balance“ begleitet wurde.

Das Präsidium der COFACE wird von der neu gewählten Präsidentin Antonia Torrens aus Griechenland angeführt, die zuvor Vize-Präsidentin war. Sie löste Annemie Drieskens aus Belgien ab, die den Verband viele Jahre erfolgreich vertreten hat. Neben Sven Iversen wurde auch die Schatzmeisterin Sylvia Stanic aus Kroatien in ihrem Amt bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Amaia Echevarria aus Spanien, die künftig als zweite Vizepräsidentin agieren wird.

Ein zentrales Thema der COFACE-Gremiensitzungen war die Verabschiedung verschiedener strategischer Dokumente. So wurden die „Digitalisation Principles“ sowie die „Charter for Family Carers“ aktualisiert und verabschiedet. Ein neues Positionspapier zur Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung (ECEC) wurde intensiv diskutiert und wird in Kürze endgültig verabschiedet und veröffentlicht. Als weiteren Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit plant COFACE- Families Europe, sich verstärkt mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Familien und die Entwicklung familienfreundlicher Klimapolitiken zu beschäftigen.

Am 25. September 2024 fand eine Konferenz zu dem Thema „Work-Life Balance Strategies in Family Policy“ statt. Diese Veranstaltung bot Vertreter/innen von Organisationen und Ministerien europäischen Staaten eine Plattform, um über innovative und nachhaltige Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu diskutieren. Zudem fand das jährlich stattfindende von der COFACE initiierte und moderierte Treffen von Vertreter/innen von Ministerien aus europäischen Staaten statt. 15 Staaten nahmen an dem Treffen teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.09.2024

Die Finanzierung eines Großteils der pandemiebedingten Maßnahmen des Bundes nicht aus Steuergeldern, sondern durch die Pflegekassen ist laut einem aktuellen Gutachten des DAK Dachverbandes verfassungswidrig. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

“Die AWO fordert schon seit langem die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie pandemiebedingte Kosten, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige und die Ausbildungskosten aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Finanzierung der pandemiebedingten Maßnahmen über die Pflegekassen hat die ohnehin katastrophale finanzielle Lage der Pflege weiter verschärft. Aber statt das Defizit wie versprochen durch Steuermittel auszugleichen, setzt die Bundesregierung offenbar auf eine weitere Beitragserhöhung für die Pflegeversicherten. Eine nachhaltige Sicherung der Pflege geht so nicht, im Gegenteil müssen Pflegebedürftige voraussichtlich das destruktive Spardiktat des Bundesfinanzministeriums abfedern.”

Laut Pflegekassen wird zum Jahresende ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 1,5 Milliarden, für 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro prognostiziert. Im Defizit „enthalten“ sind Pandemiekosten in Milliardenhöhe, die von Beitragsgeldern finanziert wurden und eigentlich aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung zurückfließen sollten. Doch im Haushaltsplan 2025 steht dazu nichts. “Es drängt sich die Frage auf, wie die noch für dieses Jahr angekündigte Finanzreform überhaupt aussehen soll. Es ist bedauerlich, dass es wieder einmal nicht an Erkenntnis, sondern am politischen Umsetzungswillen mangelt. Dieses politische Versagen mit Beitragserhöhungen heilen zu wollen, verbittet sich nicht nur, sondern ist laut Gutachten sogar verfassungswidrig”, so Sonnenholzner abschließend.

Link zum Gutachten:

https://caas.content.dak.de/caas/v1/media/81308/data/1e2e9dd9f7ac5c564f68312071b3ab2a/20240930-download-gutachten-pflegekassen.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.10.2024

Vier Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Klima-Allianz Deutschland fordern von der Bundesregierung ein neues Investitionsprogramm zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Sozialbereich. In einem gemeinsamen Papier verweisen Klima-Allianz Deutschland, AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Paritätischer Gesamtverband auf die enormen Herausforderungen, vor denen soziale Einrichtungen etwa bei der Sanierung ihrer Gebäude stehen. 

Anlässlich der Haushaltsverhandlungen fordern die Verbände in einem gemeinsamen Papier von den Regierungsfraktionen mehr Unterstützung für notwendige Investitionen in energieeffiziente Gebäude und erneuerbare Energien. Ein Großteil der über 100.000 Gebäude in der Freien Wohlfahrtspflege müssen in den kommenden Jahren energetisch saniert und modernisiert werden. Das ist zur Einhaltung der Klimaziele zwingend erforderlich. Da die sozialen Einrichtungen die nötigen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln tragen können, fordern sie Unterstützung von der Bundesregierung. 

„Die Bundesregierung hat ihre Gebäude-Klimaziele mehrfach verfehlt. Soziale Einrichtungen wie Pflegeheime, Kitas und Krankenhäuser sind bereit, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, doch ohne zusätzliche staatliche Investitionen wird das nicht gehen. Wir brauchen dringend ein bedarfsgerechtes Investitionsprogramm für soziale Einrichtungen, damit diese energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umsteigen können. Damit könnte die Bundesregierung unsere soziale Infrastruktur zukunftsfähig machen und den Klimaschutz entscheidend voranbringen”, sagt Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland. 

Michael Groß, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Präsident des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes: „Viele Pflegeheime, Krankenhäuser oder Kitas müssen dringend energetisch saniert und modernisiert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen und um die Heiz- und Stromkosten der Einrichtungen langfristig zu reduzieren. Die bestehenden Förderprogramme gehen an unserem Bedarf vorbei. Wir fordern von der Bundesregierung maßgeschneiderte Lösungen mit deutlich geringeren Eigenanteilen und höherem Fördervolumen, damit auch soziale Träger endlich angemessen in Klimaschutz investieren können.”

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland ergänzt: „Die Freie Wohlfahrtspflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie den steigenden sozialen Bedarf decken, andererseits ist sie mit immer höheren Betriebs- und Personalkosten konfrontiert. Wenn wir jetzt nicht handeln, zahlen sowohl die Einrichtungen als auch die von ihnen betreuten Menschen am Ende den Preis. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung, jetzt in die Modernisierung der sozialen Infrastruktur zu investieren. Ohne zusätzliche Finanzmittel wird das nicht gehen, daher halten wir eine Reform der Schuldenbremse für unumgänglich.”

Download

Das Forderungspapier „Klimaschutz im Sozialbereich vorantreiben” von Klima-Allianz Deutschland, AWO Bundesverband, Deutschem Caritasverband, Diakonie Deutschland und dem Paritätischen Gesamtverband können sie hier herunterladen:
https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Publikationen/Hintergrund/Forderungspapier_Klimaschutz_im_Sozialbereich.pdf

Hinweis

Die zitierten Personen stehen gerne für Interviewanfragen zur Verfügung. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.09.2024

Das Bundesarbeitsministerium hat der Zivilgesellschaft einen Arbeitstag Zeit eingeräumt, zu einer geplanten massiven Verschärfung der Situation von Bürgergeldempfänger*innen Stellung zu nehmen. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das Vorgehen des Bundesministeriums scharf.

Am Freitag, dem 27.09.24 wurden der AWO Bundesverband und 64 weitere Organisationen aufgerufen, zu einer Formulierungshilfe des Arbeitsministeriums Stellung zu nehmen. Gegenstand des Beteiligungsprozesses ist ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten SGB III-Modernisierungsgesetz, der wesentliche Gesetzesänderungen im Bereich Grundsicherung und Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Fraglich ist jedoch, für wie wesentlich das Ministerium selbst die Angelegenheit hält, denn: Den zu beteiligenden Organisationen wurde zur Rückmeldung eine Frist von gerade mal einem Arbeitstag gewährt: von Freitag 14:18 Uhr bis Montag 16:00 Uhr.

Aufgrund dieser kurzen Frist boykottiert die AWO – wie andere Organisationen auch – den formalen Beteiligungsprozess und wird keine Stellungnahme abgeben. Eine erste Prüfung des Entwurfs zeigt jedoch, dass die Regierungsfraktionen nun die Daumenschrauben für Bürgergeldberechtigte anziehen wollen, wie in der Wachstumsinitiative bereits angekündigt worden ist. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß pünktlich zum Ablauf der Frist:

„Zwangspraktika für Schutzsuchende, längere Pendelzeiten von bis zu drei Stunden täglich, Einschränkungen der Karenzzeit für Vermögen und drastische Verschärfungen der Sanktionen – das sind völlig falsche Ansätze. Diese Maßnahmen an ein Gesetz zur Modernisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik “anzuhängen” und der Zivilgesellschaft für Stellungnahmen gerade einmal einen Arbeitstag einzuräumen, zeugt von einem zweifelhaften Verständnis von Beteiligung. Man muss sich nicht wundern, wenn solche Prozesse auch das Vertrauen in die Institutionen untergraben. Der Entwurf mag im Detail auch Sinnvolles enthalten. Da eine tiefgehende fachliche Prüfung aber in der Kürze der Zeit nicht möglich war, müssen wir auf Lob leider gänzlich verzichten. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, eine Fristverlängerung von mindestens zwei Wochen für die Kommentierung einzuräumen, statt die Änderungen ohne demokratische Beteiligung der Zivilgesellschaft durchzuprügeln.“

Bereits im Mai hatte ein Verbändebündnis die Praxis immer kürzerer Fristen kritisiert: https://awo.org/pressemeldung/awo-bundesverband-kritisiert-zu-kurze-stellungnahmefristen-bei-gesetzesvorhaben-im-bereich-migration-und-flucht/

Darin hieß es u.A.: „Die Ministerien müssen sich aus demokratischem Interesse ausreichend Zeit nehmen, um die Auswirkungen der Gesetzesvorhaben aus Sicht der Zivilgesellschaft zu bewerten. Innerhalb der derzeitigen kurzen Fristen ist eine qualifizierte Stellungnahme und eine Auseinandersetzung nicht gewährleistet, was zu einem Mangel an Qualität und Praktikabilität in der Gesetzgebung führt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.09.2024

Die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit wird heute im Bundestag in erster Lesung debattiert. Der AWO Bundesverband hat sich hierzu gemeinsam mit Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden in einem offenen Brief geäußert und umfangreiche Änderungen angemahnt. Der AWO Bundesverband setzt sich schon lange für die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit ein, doch der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück.  

Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbands, kommentiert: „Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit verbinden wir die Hoffnung auf die Etablierung eines starken sozialen Wohnungssektors mit dauerhaft bezahlbaren Mieten. Immer mehr Menschen in Deutschland sind durch die hohen Wohnkosten übermäßig belastet oder finden keine bezahlbare Wohnung mehr. So kann es nicht weitergehen! Deswegen brauchen wir mehr gemeinnützigen Wohnungsbau und dafür ist der Gesetzesentwurf ein erster Schritt – doch ohne Investitionszulagen wird die Neue Wohngemeinnützigkeit nicht funktionieren.“ 

Der Gesetzesentwurf umfasst Steuererleichterungen für gemeinnützige Unternehmen sowie eine Anpassung der Rücklagenbildung. Doch es fehlen die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen. Michael Groß dazu: „Die Regierung hat versprochen, etwas gegen die steigenden Wohnkosten zu unternehmen. Hier hat sie jetzt ihre Chance, auf dem Wohnungsmarkt wirklich eine Veränderung anzustoßen.“ 

Den Offenen Brief finden Sie hier als Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/forderungspapier_wohngemeinnuetzigkeit_2024-1.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.09.2024

Im Bundestag wird heute in erster Lesung über die geplante Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit debattiert. Mit der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit möchte die Bundesregierung einen Beitrag zur langfristigen Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum leisten. Die Diakonie Deutschland begrüßt grundsätzlich die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit und die damit geplante Vermietung von Wohnungen unterhalb der Marktmiete an hilfsbedürftige Menschen. Für diakonische Unternehmen trägt sich eine solche Vermietung ohne weitere Fördermittel jedoch wirtschaftlich nicht, da sie nicht über die notwendigen Reserven verfügen, um die entstehenden Verluste auszugleichen. Die Diakonie Deutschland fordert daher in einem gemeinsamen Verbändebrief mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Organisationen Nachbesserungen am vorgelegten Konzept.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: 
 
„Mieterinnen und Mieter in Deutschland geben durchschnittlich mehr als ein Viertel ihres Einkommens für die Miete aus. Besonders Menschen, die in Großstädten leben, haben eine überdurchschnittlich hohe Mietbelastung. Zudem fallen viele Wohnungen aus der Sozialbindung, während gleichzeitig zu wenig neue Sozialwohnungen gebaut werden. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für viele Menschen unmöglich geworden. Die Neue Wohngemeinnützigkeit kann ein Instrument sein, mit dem auch gemeinnützige Sozialunternehmen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen. Allerdings sind dafür deutliche Nachbesserungen durch die Bundesregierung notwendig. Ohne angemessene Förderung wird die Neue Wohngemeinnützigkeit ins Leere laufen. Wohnungsunternehmen werden kaum ihre Immobilien in eine Wohngemeinnützigkeit einbringen. Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen. Die Neue Wohngemeinnützigkeit wird damit zu einer Nische in der Wohnungsvermietung. Damit wird eine Chance vertan, Menschen in Not mit Wohnraum zu versorgen.“ 
 
Hintergrund: 
Den Rahmen für die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit bildet das Jahressteuergesetz 2024. Danach wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§52 AO) aufgenommen. Um an den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit zu partizipieren, muss die angebotene Miete dauerhaft unterhalb der marktüblichen Miete liegen. Laut Bundesministerin Klara Geywitz seien die Einkommensgrenzen so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der Neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten. Eine Prüfung der Einkommensgrenze soll nur am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen.

Weitere Informationen:

Die Diakonie Deutschland hat ihre Forderungen an die Gestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in einem Positionspapier veröffentlicht:  
Positionspapier Neue Wohngemeinnützigkeit 
 
Verbändebrief von Diakonie Deutschland, Deutscher Mieterbund und weiteren Organisationen: 
Verbändebrief: Ohne Investitionszuschüsse kein gemeinnütziger Wohnungssektor!

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.09.2024

Frankfurter Erklärung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)

Wir möchten Sie auf die Pressemitteilung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) hinweisen. 

Bezahlbarer Wohnraum wird vor allem in den Großstädten und Ballungszentren seit Jahren immer knapper. Insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen können sich die gestiegenen Mietpreise nicht mehr leisten. Viele von ihnen zahlen schon jetzt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. Sie leben oft in überbelegten und unsanierten Wohnungen. Wohnungslose Menschen haben auf diesem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Sie sind häufig von Diskriminierung betroffen und konkurrieren mit (zu) vielen anderen, um die wenigen verfügbaren bezahlbaren Wohnungen.  
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordert daher anlässlich seines diesjährigen Bundeskongresses die Verwirklichung einer sozialen Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum auch für wohnungslose Menschen gewährleistet.  

Dr. Jens Rannenberg, Vorstandsvorsitzender des EBET: „Die Wohnung ist ein besonderes Gut. Sie bietet Menschen einen geschützten Raum für Rückzug und Geborgenheit. Doch für viele Menschen in Deutschland wird das Menschenrecht auf Wohnen nicht eingelöst. Sie verfügen über keinen eigenen Wohnraum oder leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen. Es bedarf daher dringend einer grundsätzlichen Neuorientierung hin zu einer sozialen Wohnungspolitik, die die soziale Wohnraumversorgung als eine zentrale Aufgabe staatlichen Handelns begreift. Die aktuellen Wohnungslosenzahlen sind ein Alarmzeichen für unsere Gesellschaft. Wir brauchen dringend zielgerichtete Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auch den Zugang zu diesem Wohnraum für wohnungslose Menschen zu ermöglichen.  
Wir benötigen endlich ein größeres Wohnungsmarktsegment, das nicht allein einer Marktlogik unterliegt.“  

Als EBET fordern wir:  

➢ Bezahlbaren Wohnraum schaffen – im Neubau und im Bestand: Nach einer Studie des Bauforschungsinstituts ARGE fehlen in Deutschland schon heute etwa 800.000 Wohnungen – vor allem bezahlbare. Und der Bestand an Sozialwohnungen sinkt weiter. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist daher weiter deutlich zu erhöhen. Leerstehende Büroflächen sind in bezahlbaren Wohnraum umzuwandeln und effektive  
Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand zu ergreifen. Zudem ist dauerhaft preisgünstiger Wohnraum zu schaffen, z.B. durch eine auch Investitionszuschüsse umfassende Neue Wohngemeinnützigkeit. Steigende Mieten sind kein Naturgesetz!

➢ Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen ermöglichen: Der akute Wohnungsmangel führt zu einer Ausgrenzung von wohnungslosen Menschen bei der Wohnungsversorgung. Es bedarf daher eines ausreichend großen Wohnungsmarktsegments, das speziell für diese Menschen vorzuhalten ist. In den Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung der Länder sind wohnungslose Menschen folglich als Personengruppe explizit zu nennen. Zudem sind Bemühungen der Kommunen zu intensivieren, um Wohnraum im Bestand für wohnungslose Menschen zu  
akquirieren, insbesondere auch bei privaten Vermieter*innen.  

➢ Prävention stärken – Mietverhältnisse sichern: Wer einmal seine Wohnung verloren hat, bekommt nur schwer eine neue. Umso wichtiger ist es, den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Dies spart zudem nachweislich Kosten bei Städten und Gemeinden, da die Unterbringung wohnungsloser Menschen mit deutlich höheren Kosten als der Wohnungserhalt verbunden ist. Um Menschen besser vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, sind zentrale Fachstellen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit flächendeckend auszubauen. Hierzu bedarf es finanzieller Anreize auf Bundes- und Landesebene. Zudem ist die Schonfristzahlung endlich auch auf die ordentliche Kündigung auszuweiten. Wer seine Mietschulden begleicht, muss in seiner Wohnung bleiben dürfen.  

➢ Wohnkostenlücke beseitigen: Durch die vielerorts unzureichend gedeckten Unterkunftskosten wird das soziokulturelle Existenzminimum zahlreicher Menschen unterschritten, denn sie müssen mitunter einen erheblichen Teil ihres Regelsatzes für die Unterkunft aufwenden. Zudem lassen sich in vielen Städten und Gemeinden kaum Wohnungen finden, deren Kosten als „angemessen“ anerkannt werden. Und wenn, dann lediglich in benachteiligten Quartieren, wodurch die sozialräumliche Segregation weiter zunimmt. Die Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft sind daher der Realität anzupassen. Zudem ist ein bundesweit einheitliches Konzept zur Ermittlung der Wohnkosten zu erstellen, bei dem die regionalen Unterschiede berücksichtigt werden.  

➢ Zugang zu Hilfe sichern: Auch wenn Menschen, deren besondere Lebenslage mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist, einen Rechtsanspruch auf Hilfe nach §§ 67ff. haben, können sie diesen Rechtsanspruch nicht überall in Deutschland geltend machen. Zudem werden mitunter rechtswidrige bürokratische Hürden errichtet, um den Hilfezugang zu verwehren. Ein Rechtsanspruch ist immer zu gewähren, wenn der konkrete Bedarf besteht. Bürokratische Hürden bei Antragsstellung und Leistungsgewährung sind zu beseitigen.  

➢ Wohnungslose menschenwürdig unterbringen: Noch immer leben viele wohnungslose Menschen in kommunalen Notunterkünften oft auf engstem Raum, mitunter unter menschenunwürdigen Bedingungen – und das teilweise über viele Jahre. Es braucht endlich verpflichtende Mindeststandards für die Notunterbringung in ganz Deutschland. Notunterkünfte sind abzuschaffen und bestehende Notunterkünfte in Sozialwohnungen umzuwandeln.  

➢ Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 beseitigen: Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat die Bundesregierung das Ziel festgeschrieben, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beseitigen. Maßnahmen, die lediglich auf Wissensausbau zielen und Kooperationen fördern, werden dafür nicht genügen. Stattdessen bedarf es wirkungsvoller und nachhaltiger Maßnahmen, die das Ziel fokussieren. Ohne zusätzliche Fördergelder und notwendige Gesetzesänderungen wird der NAP W zum Papiertiger.  

Hintergrund:  
Unter dem Titel „Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten“ veranstaltet der EBET seinen dreitägigen Bundeskongress vom 16. bis 18. September 2024 in Frankfurt am Main.  
Auf der Veranstaltung diskutieren rund 180 Praktikerinnen und Praktiker der Wohnungsnotfallhilfe, Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Träger, Mitarbeitende der Verwaltung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie  
wohnungslosigkeitserfahrene Menschen über geeignete Lösungsansätze zur Überwindung der Wohnungskrise und einen besseren Zugang zu Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.

Weitere Informationen:

www.ebet-ev.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.09.2024

Anlässlich des Tages der Wohnungslosen am 11. September fordern die Diakonie Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen die Bundesregierung auf, gezielte Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 umzusetzen. Dazu gehören insbesondere ein verbesserter Schutz vor Wohnungsverlust, z.B. durch den Ausbau von zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, sowie die Schaffung von Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist die extremste Form von Armut in unserer Gesellschaft und stellt eine soziale Notlage dar. Wir dürfen nicht zulassen, dass immer mehr Menschen auf der Straße verelenden und insbesondere Familien mit Kindern mangels eigener Wohnung in Notunterkünften untergebracht werden müssen. Der im April dieses Jahres verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung hat wichtige Leitlinien zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 festgeschrieben. Jetzt kommt es darauf an, diese Leitlinien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und sie schnellstmöglich umzusetzen. Das Recht auf Wohnen muss für alle Menschen in unserer Gesellschaft Wirklichkeit werden.“

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und weiterer Partnerorganisationen „Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!“ 

Wissen kompakt: Wohnungs- und Obdachlosigkeit: 
www.diakonie.de/wissen-kompakt-wohnungs-und-obdachlosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2024

Im Zuge der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist der Anteil der Frauen unter den Abgeordneten in allen drei Parlamenten erneut merklich gesunken. Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betrachtet mit Sorge, dass sich mit dem zum zweiten Mal in Folge sinkenden Frauenanteil ein besorgniserregender Trend verfestigt.

In Sachsen sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 31,7 % im Jahr 2014 auf 27,7 % im Jahr 2019 und liegt aktuell bei nur noch 27,5 %. In Thüringen fiel der Anteil von 38,5 % im Jahr 2014 auf 31,1 % im Jahr 2019 und beträgt jetzt 30,7 %. Auch in Brandenburg zeigt sich ein deutlicher Rückgang: Dort lag der Frauenanteil 2014 bei 35,2 %, fiel 2019 auf 31,8 % und beträgt jetzt nur noch 29,5 %.

„Mit dem sinkenden Frauenanteil in den Landesparlamenten verliert die Politik einen wichtigen Talentpool genauso wie die weibliche Perspektive auf die großen Aufgaben, die wir bewältigen müssen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um eine Verfestigung dieses Trends zu verhindern“, stellt die Präsidentin des djb, Ursula Matthiesen-Kreuder, fest.

Bereits jetzt sind in nur wenigen Bundesländern mehr als ein Drittel der Abgeordneten in den Landesparlamenten weiblich. Der Rückgang in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist besonders besorgniserregend. Ein solcher Trend kann jedoch umgekehrt werden, wie das Beispiel des Bundestags zeigt: 2013 betrug der Frauenanteil im Bundestag 36,5 %, sank 2017 auf 30,7 % und liegt in der aktuellen Wahlperiode wieder bei 34,8 %.

Im Jahr 2019 erklärten die Landesverfassungsgerichte von Brandenburg und Thüringen die Paritätsgesetze der beiden Länder, mit denen eine gleiche Verteilung der Macht in den Parlamenten sichergestellt werden sollte, für verfassungswidrig. Daraus folgt jedoch nicht, dass Paritätsgesetze grundsätzlich verfassungswidrig sind. Der djb fordert die Gesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erarbeiten und zu erlassen, um Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes vollumfänglich Geltung zu verschaffen.

Die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen wird auch durch eine politische Kultur gehemmt, die Menschen mit Care-Aufgaben benachteiligt. Solche Hindernisse können beseitigt werden, etwa durch Anreize in der Parteienfinanzierung für paritätische Kandidat*innenaufstellungen. Darüber hinaus muss das politische Ehrenamt familienfreundlicher gestaltet werden, um alle Menschen zur politischen Teilhabe zu befähigen. Parteien sind gefordert, durch gezielte Förderung mehr Frauen in Parteiämter, Kandidaturen und Parlamente zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.09.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, dass gesetzgeberische Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Zuge der Nachhaltigkeitsregulierung auch Geschlechtergerechtigkeit einbeziehen müssen. Anlässlich des 74. Deutschen Juristentags (djt) in Stuttgart, der vom 25. bis 27. September 2024 stattfindet, ruft der djb dazu auf, diesen Aspekt stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist die geplante Diskussion der wirtschaftsrechtlichen Abteilung, die sich lediglich auf den Klimawandel beschränkt. Der djb kritisiert, dass diese enge Fokussierung dem international verankerten sozial-ökologischen Nachhaltigkeitskonzept widerspricht, das für einen effektiven Klimaschutz erforderlich ist, sowie den nachhaltigkeitsfördernden Rechtsakten des Europarechts. Soziale Aspekte, die für eine umfassende Nachhaltigkeitstransformation nötig sind, insbesondere die Geschlechtergerechtigkeit, werden ignoriert. Diese ist jedoch ein zentraler Bestandteil der sozialen Nachhaltigkeit und als SDG Nr. 5 explizites Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, sowie Gegenstand aller relevanten Unionsrechtsakte zur Nachhaltigkeitsförderung.

„Damit die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft im Einklang mit dem Europäischen Recht gelingt, muss der deutsche Gesetzgeber über klimafördernde Maßnahmen im Gesellschaftsrecht hinausgehen und Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen“, sagt die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat dies bereits mehrfach in seinen Stellungnahmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in diversen Pressemitteilungen betont und konkrete Vorschläge gemacht, wie Geschlechtergerechtigkeit in Gesetzgebung und Praxis integriert werden kann. Risikomanagement, Berichtspflichten und Unternehmensstrategien können im Einklang mit den europäischen Vorgaben der CSRD und CSDDD entsprechend angepasst werden. Dieses Vorgehen basiert auf dem Konzept der regulierten Selbstregulierung, das auch Grundlage der djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft ist und Wege zur Diskriminierungsfreiheit im Unternehmen aufzeigt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 25.09.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt ein Jahr vor der Bundestagswahl eine klare Zukunftsvision für eine kinder- und jugendgerechte Politik an. Diese sollte aus Sicht der Kinderrechtsorganisation mit einer Kommunikation auf Augenhöhe mit den Kindern und Jugendlichen einhergehen. „Politische Kommunikation auf Augenhöhe mit der jungen Generation, insbesondere in den Sozialen Medien, wird immer wichtiger, findet aber kaum statt. Zudem werden politische Entscheidungsprozesse von Kindern und Jugendlichen als sehr intransparent erlebt. Obwohl sie eigentlich viel mehr beteiligt werden und ihre eigene Lebenssituation auch aktiv mitgestalten wollen, haben sie viel zu wenige Möglichkeiten dazu, was letztlich zu einem massiven Vertrauensverlust in die Politik und demokratische Prozesse führt und sie für vermeintlich einfache Lösungen empfänglich macht. Das haben wir bei der Europawahl, aber auch bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und zuletzt in Brandenburg deutlich gesehen. Wir schlagen deshalb ein 10-Punkte-Programm zur Demokratieförderung und Wiederherstellung des Vertrauens von Kindern und Jugendlichen in das politische System und für eine kinder- und jugendgerechtere Politik vor“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es braucht eine eigene Kinder- und Jugendstrategie der demokratischen Parteien und Lösungen dafür, wie Kinder und Jugendliche sich besser gesehen fühlen und tatsächlich gehört werden. Zu einer solchen Strategie gehört auch die Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, die Ausrichtung staatlicher Stellen am Kindeswohlvorrang zu etablieren, sowie damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Thomas Krüger.
 
Grundlegend ist für das Deutsche Kinderhilfswerk dabei eine solidarische Politik zugunsten aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Wörtlich heißt es im 10-Punkte-Programm: „Zielsetzung von guter, kind- und jugendgerechter Politik muss es sein, gesellschaftliche Spaltung aufzulösen und Sicherheit für alle Kinder zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die aktuelle Politik führt durch die Übernahme populistischer Narrative jedoch bei vielen Kindern zu Angst vor Anfeindungen auf offener Straße und einem Gefühl von Ungleichwertigkeit. Statt eines Ausspielens von Interessen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander braucht es eine solidarische Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, die Kindern und Jugendlichen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Perspektiven gleichermaßen aufzeigt und Lust macht auf gemeinsame Gestaltung der Gesellschaft.“
 
In dem 10-Punkte-Programm wird zudem eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen und eine bessere Demokratiebildung schon für die Jüngsten gefordert. „Wichtig ist außerdem, endlich die Kinderarmut in Deutschland entschieden anzugehen, dafür braucht es eine Kindergrundsicherung, die die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Wir müssen gleichzeitig die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig stärken, um Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schule und des Elternhauses pädagogisch zu begleiten und Extremismusprävention zu gewährleisten“, so Krüger weiter.
 
„Da kritische und konstruktive gesellschaftliche Teilhabe auch von einem gesunden gesellschaftlichen Diskurs lebt, braucht es heutzutage zudem mehr Medienbildung für Kinder und Jugendliche, sowie gleichermaßen für Eltern und Fachkräfte, damit diese insbesondere im Hinblick auf Problemfelder wie Desinformation und Hassrede besser für einen prodemokratischen Austausch gewappnet sind. Und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes braucht es mehr als Lippenbekenntnisse, stattdessen muss schlichtweg mehr Geld in die Hand genommen werden, beispielsweise für massive Investitionen in Infrastruktur, Wohnraum, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe und Klimaschutz. Aber durch die Beibehaltung der Schuldenbremse in der aktuellen Form droht den Erwachsenen von morgen eine marode Infrastruktur von gestern“, sagt Thomas Krüger.

Das „10-Punkte-Programm zur Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen“ kann unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2F10-punkte-programm&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cb61b903fc3b24de0022f08dcdf83ccd3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638633833325762924%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=YU3Pp8EOZyHIW2JKFtFZ6295jwE11F0OuN6leM%2BnmPM%3D&reserved=0 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2024

Morgen gehen die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ zu Ende und bereits heute können die Organisatoren ein durchweg positives Fazit ziehen: Erneut haben zehntausende Kinder an den Aktionstagen teilgenommen. Schulklassen und Kitagruppen in ganz Deutschland waren zwei Wochen lang aufgerufen, selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule und zum Kindergarten zu kommen. Gleichzeitig konnten die vom ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) organisierten Aktionstage einen Meilenstein erreichen: Seit 2007 haben mehr als eine Million Kinder an den Aktionstagen teilgenommen.

Jeden September sind bei den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Eltern dazu aufgerufen, den Weg zu den Bildungseinrichtungen umweltschonend und sicher ohne Auto zurückzulegen. Dabei konnte mit verschiedenen Projekten gezeigt werden, dass es Alternativen zum Elterntaxi gibt, die einen sicheren Kita- und Schulweg ermöglichen und den Kindern zusätzlich Spaß an der Bewegung vermitteln.

Die an den Aktionstagen teilnehmenden Schulen und Kindergärten haben sich auch in diesem Jahr wieder viele kreative Aktionen einfallen lassen. Die besten Projektideen zeichnen die Verbände mit Preisen aus: Insgesamt 25 Laufräder, Roller und Kinderfahrräder wurden dafür vom Unternehmen PUKY zur Verfügung gestellt.

Der erste Platz geht an das „Kinderhaus St. Gallus” in Konstanz (Baden-Württemberg). Mit einem vielfältigen und interaktiven Programm förderte das Kinderhaus das Verständnis für Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr sowie den Spaß an der Bewegung. Zu den Aktivitäten zählten mit Fußabdrücken gekennzeichnete sichere Fußwege oder simulierte Zebrastreifen zur sicheren Überquerung der Einfahrt vom Parkplatz hin zur Einrichtung. Begleitet wurden die Mitmachaktionen durch tägliche Gesprächskreise über Nachhaltigkeit, Mobilität, Verkehrssicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und eine abschließende Feedbackrunde mit den Kindern und ihren Eltern.

Den zweiten Platz belegt die Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ in Lübs (Sachsen-Anhalt). Im Rahmen eines „Oma&Opa-Tages“ wurde eine gemeinsame Verkehrsrallye organisiert, bei der die Kinder verschiedene Fragen rund um das Thema Verkehrserziehung beantworten mussten. Zudem suchten sie im Dorf nach den „VerkehrsStrolchen” – bunt bemalten Konservendosen, die sie zuvor selbst gestaltet und zusammengebaut hatten.

Über den dritten Platz kann sich die Fred-Vogel-Grundschule aus Fredersdorf (Brandenburg) freuen. Vor der Aktionswoche wurden neue Schülerlotsinnen und Schülerlotsen ausgewählt und ausgebildet, um den gesamten Schulweg zu sichern. Jede Klasse führte während der Aktionswoche ein Schulwegtagebuch, das am Ende der Woche ausgewertet wurde. Die Klassen mit den besten Ergebnissen erhielten Prämien für ihre Pausen-Bewegungsbox. Für die Klassen 4 bis 6 gab es zudem einen Fotowettbewerb, um auf bessere Sichtbarkeit in der Dunkelheit aufmerksam zu machen.

Und es gibt noch weitere Preise zu gewinnen: Noch bis zum 11.10.2024 läuft der Mitmachwettbewerb der Aktionstage. Teilnehmen können alle Schulen, Kindergärten oder auch für den Schul- bzw. Kitaweg aktive (Sport-)Vereine und ähnliche Einrichtungen wie Kinderhäuser und Familienzentren. Infos dazu unter http://www.zu-fuss-zur-schule.de/mitmachen/mitmachaktion-2024.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Für Kinder hat es so viele Vorteile, wenn sie ihre Wege selbstständig zurücklegen. Damit sich Eltern und ihr Nachwuchs dabei sicher fühlen können, brauchen wir kindgerechte Infrastruktur. Das bedeutet: gute Fuß- und Radwege, Tempo 30 und Schulstraßen, wo immer dies möglich ist. Kommunen haben dank der neuesten StVO-Reform endlich mehr Spielraum. Den müssen sie jetzt auch nutzen und unsere Straßen sicherer machen — für die Kinder und für uns alle!“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die vielen tollen Projekte während der Aktionstage zeigen, dass Kinder eine sehr gute Einschätzung davon haben, was sie für einen sicheren Weg zur Schule oder in die Kita brauchen. Zum Beispiel weniger chaotische Zustände vor den Eingängen, indem weniger Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder zur Kita bringen. Eltern können sich an den Kindern ein Beispiel nehmen und lernen, dass Zufußgehen, Radeln und Rollern Spaß macht und das Selbstbewusstsein der Kinder stärkt.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE: „Das Lernen beginnt nicht erst im Schulgebäude. Der Schulweg kann viel bieten, seien es Umwelteindrücke oder soziales Interagieren. Zudem stärkt das selbstständige Zurücklegen des Weges zu Fuß, mit dem Rad oder Roller die körperliche und geistige Gesundheit. Auch in diesem Jahr beweisen die Projekte, wie einfache Änderungen Großes bewirken können. Mögen sie auch bei schlechterem Wetter und bei Gegenwind ihr Engagement fortsetzen.“

Zum Hintergrund: Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben vom 16. bis zum 27. September 2024 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aufgerufen. Auf der Webseite http://www.zu-fuss-zur-schule.de/ können auch nach den Aktionstagen Aktions- und Spielideen eingesehen, konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Christine Streichert-Clivot. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., VCD Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung (VBE) vom 26.09.2024

Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland bewerten ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Entscheidungen, die sie betreffen, sowohl im familiären Bereich als auch in den Schulen als ausbaufähig. 57 Prozent können in ihren Familien häufig mitbestimmen, in Schulen sind es hingegen nur noch 29 Prozent. Für 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die Mitglied in Vereinen sind, gehört Mitbestimmung dort häufig zum Alltag. 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die Freizeiteinrichtungen wie Jugendzentren oder Jugendclubs nutzen, sagen, dass sie dort häufig mitbestimmen können. Die Mitbestimmung bei kommunalen Entscheidungen ist auf einem katastrophalen Niveau: Hier geben nur 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, dass sie häufig bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können.

Dabei zeigen sich teils deutliche Unterschiede in den Meinungen der Kinder und Jugendlichen in den Bundesländern, beispielsweise bei der Mitbestimmung in den Kommunen. So sagen 19 Prozent der Befragten in Bremen, 9 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 8 Prozent in Berlin, Hamburg und dem Saarland, dass sie häufig bei kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können. In Baden-Württemberg (1 Prozent) und Sachsen (3 Prozent) sind es hingegen deutlich weniger.

„Frühe Beteiligungserfahrungen fördern die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und leisten zugleich einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Aber trotz des großen Wunsches nach Mitsprachemöglichkeiten werden Kinder und Jugendliche in der Praxis regelmäßig übergangen. Hier muss dringend nachgebessert werden, Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien zeigen deutlich, dass für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen klare und verbindliche gesetzliche Regelungen und nachprüfbare Qualitätsstandards notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Verfahren sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen. Es braucht aber auch ein gesellschaftliches Klima, das Kinder und Jugendliche ernst nimmt und ihnen Mitsprache auf Augenhöhe ermöglicht. Gerade bei der kommunalen Mitbestimmung liegt Vieles im Argen. Hier leistet beispielsweise das Vorhaben ,Kinderfreundliche Kommunen‘, dem sich bundesweit bereits rund 60 Kommunen angeschlossen haben, wertvolle Arbeit“, so Holger Hofmann.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index-aktuell-beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.09.2024

Kitas sind bedeutende Orte für die Entwicklung von Kindern. Was und wie sie hier lernen, prägt ihr weiteres Leben. Trotz regionaler Unterschiede ist der elterliche Bedarf an qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung weiterhin hoch und kann nur mit einer Fachkräfteoffensive begegnet werden. Die Fortschreibung des Kita-Qualitätsgesetzes ist ein wichtiger Schritt. Nachhaltige Qualitätsverbesserungen lassen sich aber nur durch bundesweite Mindeststandards erreichen.

„Fast 3 Millionen Kinder unter 6 Jahren waren 2023 in einer Kindertagesbetreuung. Die Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes ist der richtige Schritt, damit der Mehrbedarf zu keinem Qualitätsabbruch führt und Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kitas überall in Deutschland modern und qualitätsorientiert arbeiten können“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

In Zeiten der Kitakrise, in denen die elterlichen Bedarfe weiterhin die Angebote übersteigen, ist das Signal aus Berlin mit der Fortschreibung des Programmes für weitere zwei Jahre wichtig. Zukünftig können die Länder in sieben Handlungsfeldern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro pro Jahr einsetzen. Das Gesetz legen einen Fokus auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Priorisierung unterstreicht die Bedeutung der Fachkräfte als Grundvoraussetzung für eine gute Betreuung. Fachkräfte gewährleisten die Kompetenz im frühkindlichen System. Sie sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit, die Chancen einer guten Bildung und sorgen infolgedessen für eine bessere Vereinbarkeit.

„Jetzt brauchen die Länder gute Strategien, denn ein Gesetz und Absichtserklärungen bringen noch keine Fachkräfte“, sagte Hoffmann und merkte an: „Allerdings bleiben die Gelder auf dem gleichen Niveau wie bisher. Aufgrund der allgemein bekannten Preissteigerungen der letzten Jahre bräuchte es einen Inflationsausgleich. Die jährlichen Bundesmittel müssten auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.“

Nachhaltige Verbesserungen in der Kita-Qualität könnten aber nur durch bundesweite Mindeststandards in grundsätzlichen Qualitätsbereichen erreicht werden. Dies ließe eine Gleichwertigkeit von Kitas trotz regionaler Verschiedenheit zu. Im Zentrum müssen hier bessere Betreuungsschlüssel stehen. Diese stellen sicher, dass Kinder individueller gefördert werden können. Schlechte Betreuung bedeutet in der Regel Folgekosten, weil es zu schlechterer Bildung und geringeren Chancen kommt. Die Investitionen in die Kita-Qualität sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für Familien, sondern auch ein zentraler Baustein, um langfristig gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Studien zeigen, dass eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung wesentliche Grundlagen für späteren schulischen und beruflichen Erfolg legt. Sie trägt zur Reduzierung sozialer Ungleichheit bei und fördert Integration und Teilhabe.

„Ziel unserer Gesellschaft muss es sein, Kindern einen bestmöglichen Start ins Leben und in ihre Bildungskarriere zu ermöglichen, Eltern mit ihrem jeweiligen Familienleben besser zu unterstützen und damit für mehr Vereinbarkeit zu sorgen“ betont Hoffmann.

Die Stellungnahme des Familienbundes zum aktuellen Gesetzentwurf finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.09.2024

Gerade einmal 40 Prozent der Mütter stillen ihre Babys bis zum Ende des vierten Monats ausschließlich, obwohl fast 90 Prozent der schwangeren Frauen stillen wollen [1]. Gründe dafür sind unter anderem fehlendes Wissen sowie mangelnde Beratung und Unterstützung während dieser wichtigen Lebensphase. Die diesjährige Weltstillwoche (30.09. – 06.10.2024) hat daher das Motto „Stillfreundliche Strukturen. Für alle.“ und wirbt dafür, Schwangere und stillende Mütter besser zu unterstützen. Mit vielfältigen Informations- und Bildungsangeboten tragen das Netzwerk Gesund ins Leben und 55 Partnerinstitutionen dazu bei, dass die Strukturen und Rahmenbedingungen stillfreundlicher werden.

Schwangere und Stillende werden idealerweise an den unterschiedlichsten Orten unterstützt: Bereits in der Schwangerschaft informieren die Frauenarztpraxis, Hebamme und Geburtsklinik zum Stillen. Nach der Geburt stehen im Krankenhaus individuelle Unterstützung für einen guten Stillstart und Bindungsförderung im Vordergrund, und vom Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit begleiten fachkundige Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, Gesundheitsfachkräfte der Frühen Hilfen und Stillberaterinnen die Frauen mit ihrer Expertise. Aber auch Familienberatungsstellen, Mutter-Kind-Kurse, Elterncafés und Apotheken sind Anlaufstellen und können informieren und unterstützen. Davon profitieren alle Frauen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ihren persönlichen Möglichkeiten.

Gemeinsam mit seinen Partnerinstitutionen verbreitet das Netzwerk Gesund ins Leben Fachwissen für alle, die zum Stillen beraten, sowie Infomaterial für Familien. Eine wichtige Rolle spielen dabei die 44 Mitglieder des Akteursnetzwerks zur Stillförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungspunkten zu jungen Familien: Berufsverbände, Kostenträger, Selbsthilfeverbände, Beratungsinstitutionen, politische Akteurinnen und Akteure sowie Kommunikationsfachleute arbeiten gemeinsam daran, möglichst alle Schwangeren, Stillenden und jungen Familien zu erreichen. Mit gemeinsamen und aufeinander abgestimmten Kommunikationsmaßnahmen verfolgen sie das Ziel, die Stillfreundlichkeit in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dies ist ein Ziel der 2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Strategie zur Stillförderung, die auf die strukturelle Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Stillen setzt.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Typ 2-Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Säuglinge, die ausschließlich gestillt wurden, haben ein geringeres Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten sowie Typ 2-Diabetes als Kinder, die im ersten Lebensjahr mit industriell hergestellter Säuglingsnahrung ernährt werden. Jede Unterstützung des Stillens ist daher ein Beitrag zur Prävention und gesundheitlichen Chancengleichheit und senkt nachweislich die Gesundheitskosten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützen die Weltstillwoche und begrüßen Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Stillfreundlichkeit in Deutschland.


Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2024 vom 30. September bis 6. Oktober:

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von weiteren engagierten Menschen.

 

 

[1] Brettschneider A-K et al. Stillverhalten in Deutschland – Neues aus KiGGS Welle 2. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2018; 61: 920–925

 

Hintergrundinformation:
Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk ist hauptverantwortlich für die Kommunikation der Nationalen Strategie zur Stillförderung der Bundesregierung. In enger Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Nationalen Strategie zur Stillförderung am Institut für Kinderernährung am Max Rubner-Institut wird das Ziel verfolgt, die Stillfreundlichkeit in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) vom 11.09.2024

Ein Jahr vor der Bundestagswahl zeigt eine neue Umfrage im Auftrag von Save the Children, dass die von der Regierung beschlossene Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag der großen Mehrheit der Eltern nicht weit genug geht. Die Ergebnisse untermauern die Forderung der Kinderrechtsorganisation nach einem umfassenden Konzept zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit mit Blick auf Kinder und Familien in Deutschland.

„5 Euro mehr pro Monat und immer noch keine Kindergrundsicherung – die Bundesregierung enttäuscht im Kampf gegen Kinderarmut“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children. „Unsere Umfrage zeigt: Eltern befürworten mehrheitlich eine breite Palette von Maßnahmen. Es braucht keine Kosmetik, sondern ein umfassendes Konzept. In einem Jahr wird ein neuer Bundestag gewählt – noch kann die Regierung das Ruder herumreißen und sich als starke Kraft gegen Kinderarmut profilieren. Der Bundestag muss sich auf eine echte Kindergrundsicherung einigen, die wirklich etwas verändert – und zwar für alle Kinder in Deutschland.“

An der im August von forsa durchgeführten repräsentativen Befragung nahmen Eltern von Schulkindern zwischen sechs und 17 Jahren teil. 84 Prozent halten die ab 2025 geplante Erhöhung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags um jeweils nur fünf Euro nicht für ausreichend, um Kinderarmut zu bekämpfen. Als geeignete Maßnahme zur Unterstützung armutsgefährdeter Kinder werden von 93 Prozent mehr Investitionen in Bildung bewertet. Hohe Zustimmung erhalten auch mehr kostenlose Freizeitangebote und mehr finanzielle Unterstützung. Bessere Informationen und einfachere Möglichkeiten, Sozialleistungen zu beantragen, finden 58 Prozent sinnvoll.

„Das Recht auf Freizeit und Teilhabe steht allen Kindern in Deutschland zu“, sagt Nicole Trieloff, Expertin für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children. „Die Umfrage zeigt aber, dass 13 Prozent der Eltern nicht genug Geld haben, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitangebote zu ermöglichen. Hobbys und Freizeitspaß sind ein Schlüssel für Teilhabe, Integration und die kindliche Entwicklung. In einem reichen Land wie Deutschland darf die Herkunft nicht darüber entscheiden, ob Kinder ihre Potenziale ausschöpfen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Während die Umfrage keine nennenswerten Unterschiede bei der Situation von Familien in Stadt und Land oder West- und Ostdeutschland zeigt, wird eine Benachteiligung von Frauen und alleinstehenden Elternteilen deutlich. So sagen mehr Frauen (17 Prozent) als Männer (10 Prozent), dass sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten und Hobbys zu ermöglichen. Mit der Zahl der Kinder steigt dieser Prozentsatz.

Forderungen von Save the Children:

  • eine einfach zugängliche Kindergrundsicherung für alle Kinder
  • eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern, das soziale Teilhabe ermöglicht
  • mehr Investitionen in soziale Infrastruktur und Bildung
  • eine Gesamtanstrengung aller beteiligten Akteur*innen gegen Kinderarmut

Weitere wichtige Ergebnisse der Umfrage:

  • 13 Prozent der befragten Eltern haben nicht genug Geld, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitangebote zu ermöglichen. Unter den alleinlebenden Elternteilen sind es sogar 29 Prozent und bei Familien im unteren Einkommenssegment (unter 3.000 Euro netto) 37 Prozent.
  • Mehr kostenlose Freizeitangebote sind aus Sicht von 83 Prozent ein hilfreiches Instrument. 69 Prozent sagten, mehr finanzielle Unterstützung sei geeignet.
  • Fast drei Viertel der Eltern in Deutschland (73 Prozent) gehen davon aus, dass sich die finanzielle Situation für Familien in den nächsten Jahren verschlechtern wird. Im unteren Einkommenssektor wird die Lage besonders pessimistisch gesehen: Diejenigen mit einem Nettohaushaltseinkommen von weniger als 3.000 Euro im Monat gehen zu 79 Prozent von einer Verschlechterung für Familien aus.

Die Umfrage im Auftrag von Save the Children führte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH in einer repräsentativen bundesweiten Befragung unter Eltern zum Thema Kinderarmut sowie zu den Freizeitaktivitäten ihrer Kinder durch. Im Rahmen der Untersuchung wurden 1.000 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Eltern von Schulkindern zwischen sechs und 17 Jahren befragt. Die Erhebung fand im August 2024 im Rahmen der täglichen telefonischen Mehrthemenumfrage forsa.omnitel statt. Die vollständige Studie stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Save the Children Deutschland gehört dem zivilgesellschaftlichen Bündnis Kindergrundsicherung an und vertritt mit 19 weiteren Organisationen ein eigenes Konzept für die Reform. Mehr zum Thema Kinderarmut in Deutschland erfahren Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. vom 10.09.2024

Heute verhandelt der Deutsche Bundestag das Steuerfortwicklungsgesetz, das unter anderem Kindergelderhöhungen und für besserverdienende Familien höhere Kinderfreibeträge für 2025 und 2026 vorsieht. Eine Kindergrundsicherung für alle Kinder würde besonders alle Familien ohne oder mit kleinen Einkommen unterstützen. Über diese diskutieren die Ampel-Fraktionen dagegen weiterhin, Ausgang offen. „Wir appellieren dringend an die Verhandler*innen, zumindest die ursprünglich mit der Kindergrundsicherung geplanten Verbesserungen für Kinder von Al-leinerziehenden im SGB II umzusetzen“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).
„Alleinerziehende und ihre Kinder sind zu 41 Prozent armutsbetroffen. Vom Kinderfreibetrag profitieren Alleinerziehende wegen ihrer geringen Einkommen selten. Kindergelderhöhungen kommen bei ihnen kaum an, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss und im SGB II voll angerechnet wird. Falls sich die Ampel nicht auf eine Kindergrundsicherung einigen kann, müssen zumindest die geplanten Verbesserungen für Alleinerziehende im SGB II verankert wer-den: Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss darf nur noch zu 45 Prozent auf den Bedarf eines Kindes angerechnet werden. Und damit es dadurch tatsächlich zu finanziellen Verbesserungen kommt, muss parallel der Kindergeldübertrag abgeschafft werden, das heißt, das Kindergeld darf auch nicht mehr bei dem al-leinerziehenden Elternteil angerechnet werden. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Alleinerziehende stärker zu unterstützen, darf die Ampel nicht aus dem Blick verlieren“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 26.09.2024

Der Bundestag berät heute in 1. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 und morgen das Steuerfortentwicklungsgesetz. Weiter eine Leerstelle ist jedoch die im Koalitionsvertrag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. „Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Alleinerziehende haben die Steuergutschrift noch nicht abgeschrieben“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

„Für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ist die Steuergutschrift ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. „Versprechen müssen gehalten werden, und wer eine finanzielle Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers.
„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, so Jaspers.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 2.028 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 25.09.2024

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zum FamFG veröffentlicht, der den Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern soll. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Viele im Entwurf geplanten Neuregelungen könnten zu einer Ver-besserung des Gewaltschutzes führen, allerdings müssen diese noch wei-ter gehen, um die Istanbul-Konvention tatsächlich umzusetzen.“

Jaspers kritisiert: „Den Neuregelungen muss der Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention zugrunde gelegt werden. Es darf nicht an den engeren Gewaltbegriff des Gewaltschutzgesetzes angeknüpft werden. Andernfalls droht psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt aus dem Blick zu geraten. Ein umfassender Gewaltschutz in umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren, wie Artikel 31 Istanbul-Konvention ihn verlangt, kann so nicht gelingen. Mit der Ratifizierung dieser Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen hat Deutschland sich bereits 2018 zur Umsetzung verpflichtet.“

Geplant ist u.a. in Kindschaftssachen die Amtsermittlungspflichten des Gerichts zu konkretisieren, damit bei Anhaltspunkten für das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt auch Ermittlungen zum Schutzbedarf und ein Gefahrenmanagement im familiengerichtlichen Verfahren erfolgen. Die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen soll für eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts eines von Partnerschaftsgewalt betroffenen Elternteils sorgen. Kritisch sieht der VAMV, diese Wahlmöglichkeit an das Einleiten eines Gewaltschutzverfahrens oder an das Bestehen einer Gewaltschutzanordnung zu knüpfen. „Diese Voraussetzungen sind zu eng und werden den Realitäten gewaltbetroffener Elternteile nicht gerecht“, erläutert Daniela Jaspers. „Der VAMV plädiert dafür, die Flucht in eine Schutzeinrichtung oder das Vorliegen anderer Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt wie Ermittlungsakten oder medizinische Befunde als Anknüpfungspunkt für die Eröffnung eines Wahlgerichtsstandes gesetzlich zu verankern“.

„Der Referentenentwurf enthält wichtige Ansätze für einen besseren Gewaltschutz. Er kann aber nur ein Baustein sein, dem weitere folgen müssen, um die Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen“, resümiert Jaspers.“ „Hierzu gehört eine Fortbildungspflicht, so dass alle am familien-gerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen ausreichende Kenntnisse zu den Formen häuslicher Gewalt, ihrer Dynamiken, ihrer Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und über Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf Kinder haben. Auch das angekündigte Gewalthilfegesetz mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und dem schrittweisen bedarfsgerechten Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur muss dafür noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.“

Die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 16.09.2024

  • Sozialverband VdK fordert einen starken Sozialstaat
  • Finanzierungprobleme wären durch Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelöst

Von Dienstag an berät der Bundestag über den Haushalt 2025. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Haushaltsentwurf birgt die Gefahr, die Gesellschaft weiter zu spalten. Die Regierungsparteien müssen dringend gemeinsam und ohne öffentlichen Streit einen Haushalt auf den Weg bringen, der den Sozialstaat stärkt. Kürzungen im Sozialbereich und drohende Beitragserhöhungen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führen zu noch mehr Unzufriedenheit bei vielen Menschen. Wir brauchen einen starken Sozialstaat, der alle unterstützt, die Unterstützung brauchen. So müssen Menschen mit geringen Löhnen und Arbeitssuchende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Menschen mit Behinderung auf die Solidarität der Gemeinschaft bauen können. Das kann der derzeitige Bundeshaushalt leider nicht leisten.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag deutlich mehr versprochen. Der VdK vermisst zum Beispiel die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, für die kein Geld ausgegeben werden soll. Gespart wird hingegen bei den Bundeszuschüssen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Jetzt stehen steigende Versicherungsbeiträge und Leistungskürzungen bei Pflege- und Krankenversicherung im Raum, aufgrund der fehlenden Übernahme versicherungsfremder Leistungen. Der Staat kann die Beitragsstabilität sicherstellen, wenn er zum Beispiel notwendige Investitionen aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Streichungen im Sozialbereich wären nicht nötig, würde sich die Regierung endlich nachdrücklich darum kümmern, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen. Rund 100 Milliarden Euro Einnahmen gehen dem Staat nach Schätzungen von Expertinnen und Experten so jährlich verloren. Würde man Steuerschlupflöcher schließen, wäre also bei weitem genug Geld da, um einen starken Sozialstaat zu finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.09.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Oktober 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule

Ort: digital via Webex

Beim Online-Fachtag „Küchen und Mensen für einen kindgerechten Ganztag“ am 10. Oktober 2024 werden vielfältige Aspekte der Umsetzung von Gemeinschaftsverpflegung für Kinder im Ganztag beleuchtet: (Um-)Bauvorhaben von Küchen und Mensen, über Verpflegungskonzepte bis zur pädagogischen Begleitung im Schul-und Hort-Alltag. Es werden ein Einblick in die Thematik vermittelt und praktische Umsetzungsbeispiele dargestellt. Der Fachtag richtet sich an Verantwortliche in Kommunen und Ländern: z.B. Schulträger, Schulämter, Fachreferate für Kinderbetreuung, Träger der Kinder und Jugendhilfe, Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse.

Zum Hintergrund
Wenn Kinder im Grundschulalter ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, gehört gesundes Essen und Trinken unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. dazu. Eine bedarfsgerechte Schulverpflegung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Ernährung in Schulen und Horten das Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.
Auch die KMK, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, empfiehlt, dass in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für jedes Kind ein gesundes Mittagessen angeboten wird – ein wichtiger Beitrag zum Wohlbefinden der Kinder.
Ab 1. August 2026 wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Er gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten wird sich der Bund beteiligen und durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Für die steigende Anzahl an Schülerinnen und Schüler in Ganztagsbetreuung schaffen Kommunen, Schul- und Hortträger die baulichen Voraussetzungen. Häufig ist eine zentrale Aufgabe, Küchen und Mensen einzurichten, auszuweiten oder neu zu bauen.

Die Einladung und das ausführliche Programm finden Sie unter ganztagsschulen.org und recht-auf-ganztag.de

Termin: 17. Oktober 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. und DeZIM-Instituts

Ort: Berlin

Fürsorge und Unterstützung sind zentrale Merkmale familiärer Beziehungen, insbesondere zwischen den Generationen. Die Familie nimmt damit eine herausragende Rolle für das wirtschaftliche, soziale und emotionale Wohlergehen von Menschen in Deutschland ein. Beispielweise wird die überwiegende Mehrheit pflegebedürftiger Personen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Der Staat trägt dem durch gesetzliche Regelungen und Fördermaßnahmen Rechnung, die Familien bei ihren Fürsorgeaufgaben unterstützen sollen.

Gleichzeitig hat sich Familienleben in Deutschland durch Migration verändert. Zahlreiche Familien leben mittlerweile über staatliche Grenzen hinweg getrennt. Dies erschwert familiäre Fürsorge und Unterstützung in vielerlei Hinsicht. Forschungsergebnisse des DEZIM-Instituts zeigen: Jede zweite nach Deutschland zugewanderte Person hat Eltern im Ausland. Erwachsene Kinder unterstützen dabei ihre Eltern im Ausland in gleichem Maße wie jene mit Eltern im Inland. Sie erleben dies jedoch als stärker belastend, u.a. aufgrund bürokratischer und aufenthaltsrechtlicher Einschränkungen sowie höherer beruflicher und finanzieller Risiken.

Können aktuelle Regelungen, Maßnahmen und Institutionen die Herausforderungen einer zunehmenden diversen Bevölkerung hinreichend abdecken? Dies tangiert den Umgang mit sozialen Ungleichheiten, aber auch den enormen Fachkräftebedarf in Deutschland und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Diese und weitere Themen stehen im Fokus der gemeinsamen Veranstaltung der AGF und des DeZIM-Instituts. Die Grundlage bildet die Vorstellung von Ergebnissen eines aktuellen Forschungsprojekts des DeZIM-Instituts zu transnationaler intergenerationaler Fürsorge am Beispiel der Unterstützung von Eltern. Anschließend werden Vertreter*innen von Betroffenen, aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft gemeinsam ins Gespräch kommen und Implikationen für Regelungen und Maßnahmen in den verschiedenen betreffenden politischen Handlungsfeldern diskutieren.

Programm:

Begrüßung: Prof. Dr. Magdalena Nowicka, DeZIM-Institut, und Sven Iversen, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen

Präsentation der Forschungsergebnisse: Dr. David Schiefer, DeZIM-Institut

Gesprächsrunde unter anderem mit

  • Andreas Schulze, Abteilungseiter „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ des BMFSFJ
  • Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel
  • Dr. Annette Hilscher, Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Dr. Mehmet Alpbek, Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland, Bundeselternnetzwerk
  • Gökay Akbulut, MdB Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Weitere Informationen und Updates zu unseren Veranstaltungen finden Sie hier: https://ag-familie.de/de/aktuelle-veranstaltungen/

Anmeldung bis 16.10.2024, 12:00 Uhr über folgenden Link: https://dezim.limequery.com/781238?newtest=Y&lang=de

Termin: 18. Oktober 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der sog. Täterarbeit setzen sich meist gewaltausübende Männer im Kontext häuslicher Gewalt mit ihren Gewaltausübungen und deren Auswirkungen auf die Familienmitglieder, also die Kinder und Partner*innen, auseinander. Sie ist essenziell für deren Schutz. Die Männer erarbeiten dabeigewaltfreie Strategien, um ein partnerschaftliches, fürsorgliches und verantwortungsvolles Miteinander in Familie zu leben. Täterarbeit kann am besten in einem Kooperationsbündnis von mehreren Institutionen, wie z. B. auch der Kinder- und Jugendhilfe, den Frühen Hilfen und der Familienhilfe, gelingen. In dieser Veranstaltung gehen wir den Fragen nach wie Täterarbeit gerade auch mit Blick auf Kinder umgesetzt wird und die Einbettung im Kooperationsbündnis aussehen kann.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Referentin: Daniela Hirt, Diplom-Sozialarbeiterin/-Sozialpädagogin (FH), Systemische Familientherapeutin (SG), Traumapädagogin/traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT/BAG-TP) und Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt BAG TäHG (FTHG) arbeitet als Projektleitung, Fachberaterin und Fortbildnerin im Bereich Restorative Justice in der Justiz und führt Gewaltpräventionsangebote Häusliche Gewalt im In- und Ausland durch
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 15. und 16. November 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Mach dich fit für die nächste Kommunalwahl in NRW 2025

Noch immer sind nur ein Drittel der Mandatsträger*innen in der Kommune Frauen. Frauen und marginalisierte Gruppen sind nicht ausreichend repräsentiert, Mehrheiten für ihre Perspektiven fehlen.

  • Wir brauchen mehr Frauen in verantwortlichen Funktionen.
  • Wir brauchen mehr Netzwerke und Empowerment untereinander.
  • Wir brauchen eine Neuausrichtung.

Hierarchische Machtgefüge und überholte Rollenbilder müssen hinterfragt und abgebaut werden, um gleichen Zugang zu Ressourcen für alle zu gewährleisten. Und natürlich muss sich auch die politische Kultur ändern. Leichter gesagt als getan.

Wir möchten Frauen in ihrer Vielfalt unterstützen und den Austausch untereinander fördern. Gemeinsam erreichen wir mehr!

Mach dich geballt fit für die nächste Kommunalwahl! Sei dabei, damit deine Anliegen und Ideen nicht verloren gehen! Nutze den Austausch mit anderen Frauen bei unserer online Tagung, auch wenn du schon ein kommunales Mandat hast. Werde ein Vorbild für andere.

Du bist schon ehrenamtlich aktiv, und strebst ein politisches Mandat in der Kommune an? Du kannst dir vorstellen, ganz neu in die Kommunalpolitik einzusteigen, um mitzumischen? Du bist bereits im Rat oder Kreistag und benötigst einen Motivationsschub durch den gemeinsamen Austausch, oder möchtest anderen gerne kollegiale Tipps geben?

Dann haben wir genau das Richtige für dich! Es erwarten dich zwei Tage mit zahlreichen Workshops, kollegialem Austausch und Vernetzung, alles online.
So kannst du entspannt von zu Hause aus Fortbildung genießen, und dich mit anderen außerhalb deiner Kommune vernetzen. Auch Gleichstellungsbeauftragte sind herzlich willkommen.

Wir laden dich ein, in jeweils zweistündigen Workshops zu den Themen Zeitmanagement, Resilienz, Interview-Training, Best-Practice, Networking, kreative Wahlkampfideen, Wissenssnack Basics Kommunalpolitik und vieles mehr.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro.
Das vollständige Programm und unsere Speakerinnen/Teamerinnen findest du auf der Homepage, wo du dich auch anmelden kannst:

Mehr Frauen in die (Kommunal) Politik (fes.de). 

Nach der Anmeldung erhältst du eine Rechnung und ein Formular für deine Workshop-Wünsche.

Anmeldung

Programm

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Obwohl wir in den vergangenen Jahren bereits vieles bewegt haben, stehen wir weiterhin vor immensen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE): Fachkräftemangel, fehlende KiTa-Plätze, KiTa-Gebühren, fehlende Bildungs- und Chancengerechtigkeit, zu große Gruppen, aber auch zu geringer oder unflexibler Betreuungsumfang prägen derzeit die KiTa-Landschaft. Auch die mangelnde Zuverlässigkeit der KiTa-Betreuung belastet Familien, zerstört Lebensentwürfe und nimmt Bildungschancen.

Die Themen drängen und belasten – daher packen wir’s an! Gemeinsam mit Ihnen diskutieren wir bereits vorhandene Lösungsansätze, entwickeln neue Ideen und betrachten positive Beispiele. Wir möchten alle Engagierten im Bereich der FBBE zusammenbringen, unterschiedliche Perspektiven beleuchten und daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung ableiten. Dabei soll insbesondere das ehrenamtliche Eltern-Engagement gewürdigt und die Elternmitwirkung gestärkt werden.
Denn: Eine gute KiTa gibt es nur mit einer guten Elternmitwirkung!

Rheinland-Pfalz ist im KiTa-Bereich in vielen Aspekten Vorreiter: Komplette Beitragsfreiheit ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Gestaltung der KiTa in der Verantwortungsgemeinschaft des Beirats, eine starke gesetzliche Elternmitwirkung auf allen Ebenen – dies sind nur einige positive Beispiele, an denen wir uns orientieren können. Deshalb wird sich die Politik hochrangig an diesem Kongress beteiligen: Neben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Mitgliedern der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird u. a. auch der Mainzer Oberbürgermeister Haase vor Ort sein. Wir werden zeigen, dass eine gute KiTa und Beitragsfreiheit kein Gegensatz sind und dass die aktive Mitsprache der Eltern eine wesentliche und wichtige Voraussetzung für gute KiTas ist.

Der Bundeselternkongress richtet sich an Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Verbände und Vereine, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Es erwartet Sie ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops mit viel Raum für Vernetzung und Erkenntnisgewinn. Während eines ganztägigen „Marktes der Begegnungen“ gibt es die Möglichkeit, mit Organisationen, Trägern, Verbänden und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und sich über ihre Arbeit zu informieren.

Der Kongress ist für alle Teilnehmenden kostenlos. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Das Hauptprogramm wird in die deutsche Schriftsprache überführt.
Für Kinder bis 12 Jahre wird eine kostenlose Betreuung vor Ort zur Verfügung stehen.

Für eine Kongressteilnahme bitten wir um eine Anmeldung bis 18. Oktober 2024.

Termin: 29. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit Deutschen Gewerkschaftbund

Ort: Berlin

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Seine Einführung war kontrovers diskutiert worden: Manche Seiten prognostizierten den Verlust von Millionen Arbeitsplätzen sowie das Ende der Tarifautonomie.

Nach 10 Jahren lässt sich jedoch feststellen: Die Einführung des Mindestlohns ist ein Erfolgsmodell. Millionen Menschen haben mehr im Geldbeutel. Vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren von ihm. Auch hat er, das belegt die Forschung, keine Arbeitsplätze gekostet.

Aber auch Erfolgsmodelle müssen sich weiterentwickeln, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Wir möchten mit Dir und Ihnen am 29. Januar 2025 im DGB-Haus Berlin darüber diskutieren, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn über die letzten 10 Jahre hatte, welche Herausforderungen sich heute stellen und wie er auch in Zukunft als Mindeststandard den deutschen Arbeitsmarkt verlässlich nach unten absichert.

Wir bitten darum, den Termin schon einmal vorzumerken.

Ein detailliertes Programm folgt diesen Herbst.

WEITERE INFORMATIONEN

Im Jahr 2024 hat das Bündnis „Sorgerarbeit fair teilen“ einen Newsletter ins Leben gerufen. Jeweils zum Quartalsende wird von den neuesten Bündnisaktivitäten berichtet und Relevantes zum Thema Sorgearbeit aus Wissenschaft, Forschung, Politik sowie den Mitgliedsorganisationen des Bündnisses und anderer Verbände zusammentragen.

Die Anmeldung erfolgt auf der Website: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulbereich, der ab 2026 jahrgangsweise in Kraft tritt, wird den Bildungs- und Lebensraum Schule spürbar und nachhaltig verändern. Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll er gute und zeitgemäße Bildung für alle ermöglichen und dazu beitragen, den in Deutschland weiterhin starken Zusammenhang zwischen familiärer Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln.

Was nötig ist, um die mit dem Recht auf Ganztag verbundenen bildungspolitischen Ziele zu erreichen, ist Gegenstand der im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeiteten Expertise „Ganztag als Chance“. Ein zentrales Ergebnis: Ganztag muss gestaltet werden. Entscheidend für die Wirkung ist nicht das bloße Vorhandensein entsprechender Angebote, sondern ihre Qualität. Zusätzlich zu dem bereits herausfordernden Ausbau entsprechender Kapazitäten in vielen Bundesländern braucht es deshalb große Anstrengungen mit Blick auf die Steuerung, Planung und Durchführung ganztägiger Angebote.

Was macht gute Ganztagsangebote aus? Wie müssen sie gestaltet sein, um erfolgreiche Lernprozesse zu unterstützen und damit auch Bildungsungleichheit zu reduzieren? Ansatzpunkte hierfür identifiziert die vorliegende Expertise in Form konkreter Handlungs- und Entwicklungsfelder und benennt spezifische – vor allem pädagogische und organisatorische – Stellschrauben und Qualitätskriterien für eine gelingende Gestaltung schulischer Ganztagsangebote.

Den komplette Diskurs finden Sie hier: FES diskurs | Ganztag als Chance

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“ des BMFSFJ startet in die 2. Förderphase vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2028. Für jedes geförderte Projekt – unter Beteiligung von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern – sollen in der 2. Förderphase Personal- und Sachkosten bei einer dreijährigen Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der Eigenanteil der Träger beträgt 10 Prozent.

Im Rahmen von ElternChanceN werden Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit/ -begleitung in der (frühen) Kindheit konzipiert und unter Einbezug von sozialen Einrichtungen in der Region umgesetzt. Dabei sollen Netzwerke im Sinne kommunaler Präventionsketten entstehen. Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, werden mit dem Programm passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Bildungsangebote realisiert – von niedrigschwellig bis in formalisierter Form. Gefördert werden eine Koordinierungsstelle mit 0,5 VZÄ sowie Elternbegleiter:innen bis zu 1,0 VZÄ pro Projekt. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist der Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes Elternbegleitung sowie die Gesamtkoordination des Projekts vor Ort. Die geförderten Elternbegleiter:innen arbeiten Hand in Hand mit der Koordinierungsstelle und setzen Angebote für Familien vor Ort um.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) und einem sich daran anschließenden Antragsverfahren (Stufe 2). Antragsberechtigt sind Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Teilnahme steht Trägern der 1. Förderphase sowie neue Interessenten offen. Das Interessenbekundungsverfahren zur 2. Förderphase läuft vom 09. September bis zum 04. November 2024.

Weitere Informationen finden Sie im „Aufruf Interessenbekundungsverfahren“ auf www.elternchancen.de

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2024

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen, eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurfs eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) zu verfassen.

In unserer Stellungnahme kritisieren wir, dass das, was uns nun mit dem zweiten Jahressteuergesetz vorliegt, zu einem großen Teil eine massive Förderung von einkommensstarken Familien über Steuerentlastungen darstellt. Die im Vergleich zum Kindergeld stärkere Anhebung der Kinderfreibeträge, von denen besonders vermögende Haushalte profitieren, steht aus Sicht des ZFF in einem starken Missverhältnis zur weiterhin fehlenden Förderung von Familien, die Leistungen aus dem SGB II erhalten, weil sie bspw. kleine Gehälter aufstocken müssen.

Darüber hinaus fehlt uns, wie schon im ersten Jahressteuergesetz, die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende. Gemeinsam mit einem großen Verbändebündnis haben wir gefordert, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld einzuführen.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Überführung der Steuerklassen III/V ins Faktorverfahren hingegen begrüßen wir, da dadurch insbesondere die Nettolöhne der meist weniger verdienenden Frauen besser ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse abbilden.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20240717_ZFF_SN_2.-JSG_final.pdf

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sind das Zukunftsforum Familie (ZFF) e. V. und das Bundesjugendwerk der AWO e. V. zutiefst bestürzt: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation, in der die Gesellschaft zunehmend auseinander driftet, immer mehr junge Menschen von der Politik enttäuscht sind und sich abgehängt fühlen und rechte bis rechtsextreme, demokratiegefährdende Kräfte immer mehr Zuwachs erfahren, sind die Mittel, die im sogenannten Kinderpaket – also Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche – angemeldet wurden, viel zu gering. Dies sendet fatale Signale. Gerade jetzt müssen wir Kindern und Jugendlichen Mut machen, nicht über sie, sondern mit ihnen sprechen und ihre Anliegen ernst nehmen. Nur so können sie zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dieses Ziel wird mit den angekündigten Maßnahmen weit verfehlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF erklärt dazu: „Dieser Haushaltsentwurf zeigt allen, die seit Jahren vor den verheerenden Folgen des Aufwachsens innerhalb struktureller Benachteiligung durch Armutserfahrung warnen, die kalte Schulter. Die Schieflage zwischen der Bevorteilung vermögender Familien und der Vernachlässigung von Haushalten mit kleinen oder keinem Erwerbseinkommen wird manifestiert. Eine traurige Tradition wird durch die verhältnismäßig großzügige Aufstockung der Kinderfreibeträge im Vergleich zu der geringen Anhebung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlages fortgeführt. Es macht mich fassungslos mit wie wenig Herz und Verstand hier vorgegangen wird. Fünf Euro mehr im Monat für Kinder, die im permanenten Mangel aufwachsen ist angesichts der gestiegenen Kosten eine Farce. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen – das hatten wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erwartet. Von diesem Vorhaben ist nun nichts mehr zu erkennen. Dabei ist es jetzt nötiger denn je: Wir brauchen eine #EchteKindergrundsicherung, deren Höhe armutsvermeidend ist, durch eine automatische Auszahlung auch verdeckte Armut verhindert und zudem sozial gerecht ausgestaltet ist.“

Sophie Friederike Schmitz, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO e.V. ergänzt: „Das sogenannte ’starke Kinderpaket‘ ist eine Mogelpackung, womit die Koalition abermals das Vertrauen junger Menschen verspielt. Als Jugendverband setzen wir uns seit Jahren gegen Kinderarmut und für soziale Gerechtigkeit ein. Wir erleben in unserem Verbandsleben immer wieder die Auswirkungen von Armut auf die Teilhabemöglichkeiten betroffener Kinder und Jugendlicher. Jungen Menschen in Armut wurde die Einführung einer Kindergrundsicherung versprochen, welche die größte Sozialreform der Ampel werden und endlich den ernsthaften Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland beginnen sollte. Stattdessen ist in der Haushaltseinigung für 2025 von ihr nicht mehr viel geblieben. Bundesfinanzminister Lindner hat der Kindergrundsicherung für diese Wahlperiode eine klare Absage erteilt. Für uns heißt das übersetzt: Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Kampf gegen Kinderarmut kann jedoch nicht länger warten. Hinzukommt, dass sowohl beim Kinder- und Jugendplan als auch bei den Freiwilligendiensten keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Vielmehr soll insbesondere bei den Freiwilligendiensten gekürzt werden. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und für junge Menschen sieht anders aus. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, bei den Haushaltverhandlungen im Herbst nachzusteuern und sich ernsthaft für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Weder Kürzungen noch Stillstand sind im Interesse junger Menschen. Sparpolitik kostet uns die Zukunft!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.07.2024

Die Spitzen der Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Während Details noch weitgehend unbekannt sind, enthält die Einigung bereits eine klare Absage an eine echte Kindergrundsicherung.  

„Die vorgelegten Eckpunkte sind für uns enttäuschend”, fasst AWO-Präsident Michael Groß das Ergebnis der nächtlichen Haushaltseinigung zusammen. „Statt mit einer Reform der Schuldenbremse oder zumindest einem Sondervermögen dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur anzustoßen, verliert sich die Regierung im Klein-Klein.” Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert schon seit Jahren ein Ende der Sparpolitik von Finanzminister Lindner, um soziale Dienste und Einrichtungen nachhaltig finanzieren zu können. Da der Kompromiss der Ampel-Parteien an der Schuldenbremse festhält, bleibt der große Wurf auch diesmal aus.  

Einzelne Punkte aus der Einigung seien aber durchaus zu begrüßen: Die angekündigte Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sowie die Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete seien Schritte in die richtige Richtung. “Uns freut, dass der Bund sich mit zwei Milliarden Euro weiterhin für die Kita-Qualität einsetzt, dass der Kinder- und Jugendplan immerhin auf aktuellem Niveau abgesichert sein soll und bei den Freiwilligendiensten nicht so drastisch gekürzt wird wie befürchtet. Aber auch hier gilt: Wir müssen abwarten, was am Ende konkret im Haushaltsentwurf steht und wie es um andere wichtige Bereiche bestellt sein wird, zu denen noch nichts bekannt ist”, so Groß 

Besonders schwer wiegt die Enttäuschung bei der Kindergrundsicherung: Hier scheint nun nicht einmal eine Verwaltungsreform übrig geblieben zu sein, die Familien dabei unterstützt, leichter an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Dazu kommt, dass die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro sozial ungerecht ist, da sie arme Kinder und Jugendliche nicht erreicht. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlags um fünf Euro ist derweil nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), erklärt dazu: „Es ist frustrierend, dass weder die Regierung noch das Parlament im Stande zu sein scheinen, grundlegende Verbesserungen im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. Die nun vorgestellten Eckpunkte erfüllen nicht im Ansatz das, was es braucht, um Kinderarmut dauerhaft und substanziell zu beenden.”  

Gemeinsam haben AWO und ZFF nochmals ihre Grundperspektiven auf eine notwendige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung in einem kurzen Papier dargelegt. Dieses finden Sie hier. 

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2024

SCHWERPUNKT: Kabinettsbeschluss Haushalt 2025

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“

Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:

Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.

  • Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
  • Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.

Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:

  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
  • Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
  • Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.

Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

Verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für den Haushalt 2025, den Finanzplan des Bundes bis 2028 sowie den Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

„Es ist zutiefst unseriös, dass die Regierung einen Haushaltsentwurf für 2025 verabschiedet, obwohl ein Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe nicht gedeckt ist und elementare verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen. Mit Scheinlösungen versucht die Regierung, Handlungsfähigkeit vorzutäuschen. 

Der Entwurf ist kein ‚Gesamtkunstwerk‘, wie der Bundeskanzler sagt, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner. Die Probleme des Landes und der Menschen werden weiterhin nicht adressiert – etwa bei der Migration, der Verteidigung und dem Bürgergeld. Dieser Haushalt dient einzig dem Machterhalt, und dabei ist der Ampel jedes Mittel recht. So ist die Umgehung der Schuldenbremse zu befürchten, die Schuldenpolitik wird mit fast 150 Mrd. Euro in vier Jahren expansiv fortgesetzt und die Finanzplanung enthält ungedeckte Schecks von mindestens 65 Mrd. Euro. 

Der Haushalt ist eine üble Mixtur aus Luftbuchungen, Tricks und haushaltsrechtlich fragwürdigen Praktiken. Die in Rede stehende Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen und damit die Bildung von quasi ‚Schattenhaushalten‘ sowie das Verfügbarmachen von nicht benötigten Notlagenkrediten über das KfW-Verrechnungskonto werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. 

Ebenso werden Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verbucht, obwohl nicht sicher ist, ob das unterstellte Wachstum überhaupt zustande kommt. Schöngerechnet werden auch die Ausgaben für das Bürgergeld. Erfolgen hier nicht im parlamentarischen Verfahren realistische Anpassungen, steuert die Ampel auf ihren nächsten Nachtragshaushalt zu. Es wäre der dritte Nachtragshaushalt in Folge.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.07.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Der Minister sprach vor dem Ausschuss von einem „Gestaltungshaushalt“. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs lägen bei der inneren und äußeren Sicherheit, beim sozialen Zusammenhalt, bei der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in die verschiedenen Infrastrukturen. Lindner hob zudem hervor, dass die Investitionen mit 78 Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.

Lindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unter dem Stichwort Konsolidierung verwies der Finanzminister auf die Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialstaates. Es sei notwendig, den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen.

Lindner ging auch auf die sogenannte „Bodensatz-GMA“ (GMA: Globale Minderausgabe) ein. Diese betrage im Haushaltsentwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes rechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem wird geprüft, ob bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden könnten. Diese würden dann als finanzielle Transaktion verbucht und nicht auf die Schuldenregel angerechnet.

Vertreter der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie der Gruppen Die Linke und BSW äußerten sich im Ausschuss kritisch zu dem Entwurf. Zum einen wurde die politische Schwerpunktsetzung des Entwurfs bemängelt, zum anderen wurde die Beratungsreife des Entwurfs mit Verweis auf die Bodensatz-GMA in Frage gestellt. Seitens der Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fiel die Bewertung des Entwurfs positiver aus. Es wurde jedoch betont, dass es sich um einen Entwurf handele, der im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erfahren werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 17.07.2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für den Bundeshalt 2025 beschlossen. Auch wenn soziale Dienste und Angebote in Teilen nicht weiter gekürzt werden, blickt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ernüchtert auf das Ergebnis: Statt entscheidende Investitionen in Menschen zu tätigen, verpasst die Regierung erneut die Chance, die gemeinnützige Freie Wohlfahrtspflege zu stärken. 

 

“Auch wenn wir froh sind, dass im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege nicht wieder der Kürzungshammer ausgepackt wurde, sind wir von diesem Haushalt nicht begeistert”, fasst AWO-Präsident Michael Groß die Lage zusammen. Eine Umfrage der Wohlfahrtsverbände hatte im Juni ergeben, dass knapp zwei Drittel der sozialen Träger in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder einstellen mussten. Ein Haushalt, der Kostensteigerungen nicht gerecht wird, ermöglicht keine Trendwende, so Groß: “Die Regierung hat zwar verstanden, dass unsere sozialen Dienste schon jetzt an der Belastungsgrenze sind. Gleichzeitig fehlt ihr offensichtlich der Mut, uns konsequent zu entlasten – denn dafür wäre deutlich mehr Geld nötig gewesen, um Inflation und Tarifsteigerungen in unseren Einrichtungen auszugleichen”. 

 

Während im Bereich der Migrationssozialarbeit im Vergleich zum letzten Jahr keine Kürzungen im Raum stehen, ist die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Gegenstand von massiven Kürzungen. Hier soll fast die Hälfte der Mittel wegfallen. Auch bei den Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll im dreistelligen Millionenbereich gekürzt werden. „Von den sieben Milliarden Euro, die der gesamte Haushalt im Vergleich zum Vorjahr schrumpft, um die Schuldenbremse zu halten, holt sich die Regierung mehr als die Hälfte auf dem Rücken der Ärmsten, vor allem durch härtere Sanktionen im Bürgergeld. Dort zu sparen, wo die Schmerzgrenze längst überschritten ist, scheint der Markenkern von Christian Lindners Finanzpolitik zu sein. Für die Zukunft unserer sozialen Demokratie braucht es eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Einkommen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwartet Nachbesserungen beim Haushalts- und Wachstumspaket, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass eine politische Einigung gelungen ist. Das sorgt für Stabilität und gibt den Menschen Sicherheit. Der Kanzler hat Wort gehalten und die von der FDP immer wieder ins Spiel gebrachten Sozialkürzungen abgewendet. Das ist eine große Erleichterung für hunderttausende Haushalte in ganz Deutschland und entspricht auch den Interessen der Beschäftigten, die Kürzungen beim Sozialstaat mehrheitlich ablehnen.

Positiv sind darüber hinaus die Vorschläge zur Begrenzung der Energiekosten sowie Sonderabschreibungen und gezielte steuerliche Förderungen von Investitionen und Forschung. Allerdings fehlen jegliche soziale Konditionierungen, etwa Standortgarantien und Zusagen tariflicher Entlohnung, um Mitnahmeeffekte zu minimieren und für nachhaltige Arbeitsplätze zu sorgen. 

Zweifelhaft ist allerdings, ob die arbeitspolitischen Maßnahmen im Begleitbeschluss „Wachstumsinitiative“ überhaupt irgendwelche Wachstumsimpulse setzen. In jedem Fall schafft es neue Ungerechtigkeiten, wenn Einkommen künftig unterschiedlich besteuert werden sollen. Steuerfreie Zuschüsse für Mehrarbeit und hohe Steuerfreibeträge ausländischer Fachkräfte werden ein Strohfeuer bleiben. Um das wirkliche Arbeitskräftepotential in Deutschland zu heben, bräuchte es vor allem endlich eine bessere Infrastruktur für Kinderbetreuung und Altenpflege, eine geförderte Ausbildung junger Erwachsener ohne bisherigen Abschluss und einen Rechtsanspruch auf Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung. 

Die aktuell anhaltenden Versuche der Politik, sich beim Thema Arbeitszeit in das Kerngeschäft von Tarif- und Betriebspolitik einzumischen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz auf der Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und darf nicht zum Spielball der Politik werden. Wer mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung will, soll mit uns Gewerkschaften faire Tarifverträge abschließen. Die Begrenzung der Arbeit dient dem Gesundheitsschutz und darf angesichts der wachsenden Zahl von erwerbsgeminderten Personen und Langzeitarbeitslosen nicht weiter abgebaut werden. Eine Politik für die Fleißigen erkennt als erstes ihre bereits bestehenden Belastungen an. 

Wir werden die genaue Ausgestaltung im parlamentarischen Prozess eng begleiten. Es liegt noch einige Arbeit vor den Abgeordneten, um aus dem Haushaltsentwurf einen Zukunftsplan für Beschäftigte und Wirtschaft zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.07.2024

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert geplante Kürzungen im sozialen Bereich.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, der heute vom Kabinett verabschiedet werden soll: „Die getroffene Einigung geht zu Lasten besonders unterstützungsbedürftiger Menschen. Das fördert die soziale Spaltung, statt Zusammenhalt zu stärken“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

Während die Ampel mit den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld drastische und völlig unverhältnismäßige Maßnahmen auf Kosten von Leistungsbeziehenden plane, drohe die Beschäftigungsförderung mit den geplanten Kürzungen vielerorts zum Erliegen zu kommen: „Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Rock. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.

Die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlages um lediglich fünf Euro stehe in keinem Verhältnis zu der durch den Bundesfinanzminister geplanten Privilegierung einkommensstarker Familien, die durch höhere Freibeträge weitaus stärker profitierten: „Jedes Kind sollte der Bundesregierung gleich viel wert sein, stattdessen werden einkommensstarke Gruppe zusätzlich privilegiert. Soziale Ungleichheit wird zusätzlich verstärkt“, so die Befürchtung des Paritätischen.

Mit den geplanten Kürzungen drohten den bestehenden Angeboten für hilfsbedürftige Menschen massive Einschnitte. Die Förderung der Beratung und Versorgung Geflüchteter in Psychosozialen Zentren drohe nahezu halbiert zu werden, auch die Ansätze für die Asylverfahrensberatung lägen weit hinter den Bedarfen zurück. „Die Bundesregierung verkennt, dass so deutliche Kürzungen nicht nur zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, sondern zur Schließung von Einrichtungen und Diensten gerade in ländlichen Regionen führen können. Was einmal wegfällt, ist nur schwer wieder aufzubauen. Wir befürchten deshalb langfristige Schäden für die vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur im ganzen Land“, so Rock. Soziale Angebote drohten auch unter den angekündigten Reduzierungen im Bundesfreiwilligendienst und weiteren Freiwilligendiensten zu leiden. Hier seien Minderausgaben von 40 Millionen Euro vorgesehen.

Positiv hob der Paritätische hervor, dass zwei Milliarden Euro an Förderung für die Qualität in Kitas vorgesehen seien. Das sei ein Erfolg der Bundesfamilienministerin. Wichtig sei, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel auch direkt den Kindertagesstätten zugutekämen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.07.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent – bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg.“

Die Zahlen der 8. Jährlichen Information im Überblick:

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht haben wir bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das BMFSFJ einen Handlungsleitfaden vorgelegt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Am dritten Tag ihrer Kinderchancen-Tour war die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, zu Gast in Gera beim OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Gemeinsam mit Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Gera, besichtigte Deligöz die Werkstatt und Räumlichkeiten des Projektes „Jugendliche unterstützen, Kompetenzen ausbauen“ („JuKa“) bei der OTEGAU. Dort informierte sie sich über die vielfältigen Angebote und erörterte mit jungen Erwachsenen und Fachkräften die aktuellen Herausforderungen für den Einstieg ins Berufsleben. Außerdem gewann Deligöz Einblicke in die Arbeit des JUGENDHAUS Gera.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin, Ekin Deligöz: „Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erreichen konnten, sind hier in Gera sehr gut aufgehoben. Eine praxisnahe Ausbildung ebnet Jugendlichen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen allen die bestmögliche Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera sind hierfür gute Beispiele, denn sie ebnen jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben. Die persönlichen Geschichten der jungen Menschen haben mich inspiriert und bestärken mich, bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommune und Zivilgesellschaft nicht nachzulassen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Über die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera

Die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera ist ein arbeitsmarktpolitisches Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperiert erfolgreich mit zahlreichen Partnern der Ostthüringer Wirtschaft, mit der IHK, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera und dem Jobcenter Gera schafft die OTEGAU optimale Integrationsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aller Altersgruppen.

Das Jugendhaus Gera ist eine Anlaufstelle speziell für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, die vor der Herausforderung stehen, den für sich geeigneten beruflichen Weg zu finden. Im Jugendhaus werden die Angebote der Agentur für Arbeit Thüringen Ost, des Jobcenters Gera sowie einer Beratungsstelle des Jugendamtes gebündelt. Das erspart den Jugendlichen und jungen Erwachsenen lange Wege und fördert die Abstimmungsprozesse der beteiligten Einrichtungen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2024

Für die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12253). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen seit 2019 von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bekommen haben. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die individuellen Fördersummen sowie für die Gesamtkosten des sozialen Arbeitsmarktes im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Die drei kürzesten Fristen für Verbände und Länder zur Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesprojekten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zwischen zwei und fünf Arbeitstagen, die vier längsten zwischen 14 bis 23 Arbeitstagen gelegen. Diese Zahlen, bezogen auf die 20. Wahlperiode, nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12248) auf eine Kleine Anfrage (20/11927) der Gruppe Die Linke. In keinem Fall seien Referentenentwürfe erst am Freitag verschickt worden mit der Frist für eine Stellungnahme bis zum darauffolgenden Montag, so die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Studie von DIW Berlin und BiB vergleicht Einstellungen zu Erwerbskonstellationen bei Eltern mit Realität – Viele Erwachsene sehen egalitärere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit als ideal an, ungleiche Aufteilung jedoch finanziell meist attraktiver – Änderungen im Steuersystem und bei Minijobs sowie mehr Kita-Angebote nötig

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, und beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen.

„Ideale und die Realität klaffen bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander,“ sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Die Studie hat Wrohlich gemeinsam mit Annica Gehlen aus der Abteilung Staat des DIW Berlin sowie C. Katharina Spieß, Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB in Wiesbaden erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Anhänger*innen der egalitären Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen deutlich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber immerhin deutlich mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent. Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Wrohlich. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten: Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont BiB-Direktorin C. Katharina Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.07.2024

Eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt: Mit der Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld verlängerten sich zunächst die Abwesenheiten von Müttern nach der Geburt des Kindes. Zwar sank dadurch kurzfristig die Beschäftigung in betroffenen kleinen und mittleren Betrieben, es ergeben sich jedoch dauerhaft keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe.   

Während unter den Regelungen des Erziehungsgeldes etwa 40 Prozent der Mütter innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrten, waren es unter den Regelungen des Elterngeldes nur 20 Prozent. In diesem Zeitraum ging infolge der längeren Abwesenheit der Mütter die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Betrieb um drei Prozent zurück. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben aber ohne negative langfristige Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen. „Überproportionale Belastungen für Betriebe durch längere Elternzeiten scheinen somit kein stichhaltiges Argument gegen diese wichtige familienpolitische Maßnahme zu sein“, erklärt Michael Oberfichtner, Leiter des Forschungsbereichs „Betriebe und Beschäftigung“ am IAB und Mitautor der Studie.

Etwa ein Drittel aller Mütter wurden von Betrieben durch Neueinstellungen in den Monaten vor der Geburt ersetzt. Der Anstieg an Neueinstellungen war dabei größer, wenn nur wenige andere Beschäftigte im Betrieb den gleichen Beruf ausübten und somit die Arbeit der Mütter teilweise übernehmen konnten. In den Monaten vor dem Geburtstermin stellten Betriebe vermehrt Personen mit ähnlichen demografischen Merkmalen wie die werdenden Mütter ein, also insbesondere jüngere Frauen. Jene Neueingestellten, die als Vertretung für die anstehenden Elternzeiten in den Betrieb eintraten, hatten im Schnitt die gleiche Wahrscheinlichkeit, länger als 12 Monate im Betrieb zu bleiben wie andere Neueingestellte. „Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein“, so Mathias Huebener, Leiter der Forschungsgruppe „Bildung und Humanvermögen“ am BiB und Mitautor der Studie.

Die längere Erwerbsunterbrechung wirkte sich darüber hinaus auch nicht negativ auf die Erwerbsverläufe der Mütter aus. Ab dem Ende der maximalen Bezugszeit des Elterngeldes waren die Anteile der Mütter, die zu ihrem früheren Betrieb zurückgekehrt sind, sehr ähnlich wie vor der Einführung des Elterngeldes. Zudem hatte dessen Einführung keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigungsaussichten junger Frauen. In den Betrieben veränderten sich weder die Anzahl an Neueinstellungen, der Anteil an jungen Frauen an den Neueingestellten noch die Löhne von jungen Frauen bei ihrer Anstellung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/laengere-elternzeiten-haben-langfristig-keine-negativen-auswirkungen-auf-die-betriebe/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.07.2024

  • Geburtenhäufigkeit sinkt weiter, rückläufiger Trend seit 2017 in den Jahren 2022 und 2023 deutlich verstärkt
  • Rückgang der Geburtenziffer in Sachsen mit -10 % am stärksten, im Saarland mit -1 % am schwächsten
  • Mütter bei der ersten Geburt durchschnittlich 30,3 Jahre alt, Väter 33,2 Jahre

Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692 989 Kinder zur Welt. Das waren 45 830 oder 6 % Neugeborene weniger als im Jahr 2022 (738 819 Neugeborene). Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682 069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 % von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau. Bereits 2022 war die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich um 8 % gesunken. Damit verstärkte sich der bereits seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau in den vergangenen beiden Jahren deutlich. Zuvor war die Geburtenziffer von 2011 bis 2016 infolge verbesserter Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und der Zuwanderung von 1,39 auf 1,59 gestiegen. Die vorläufigen Geburtenzahlen für die ersten vier Monate des Jahres 2024 zeigen einen weiteren, jedoch deutlich abgeschwächten Geburtenrückgang um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Rückgang der Geburtenziffer je nach Bundesland zwischen 1 % und 10 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 in allen Bundesländern. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern, darunter in Sachsen (-10 %), Mecklenburg-Vorpommern (-9 %) und Brandenburg (-8 %), sowie in Schleswig-Holstein (-8 %) ab. Im Saarland war der Rückgang mit -1 % am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.

Geburtenziffer sinkt bei deutschen Frauen und bei Ausländerinnen um jeweils 7 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 7 % gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau.

Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Geburtenziffern

Die am 25. Juni 2024 auf Basis des Zensus 2022 veröffentlichte Korrektur der Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 wird sich auch auf die Geburtenziffern auswirken. Nach einer ersten vorläufigen Schätzung mit dieser neuen Basis würde die Geburtenziffer im Jahr 2022 bei knapp 1,5 Kindern je Frau und damit etwa 2 % höher liegen als bisher auf Basis des vorangegangenen Zensus 2011 ausgewiesen (1,46 Kinder je Frau im Jahr 2022). Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau geboren werden.

Frauenjahrgang 1974 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1974 ermitteln. So brachten die im Jahr 1974 geborenen Frauen, die 2023 mit 49 Jahren das Ende des statistisch definierten gebärfähigen Alters erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekommen beziehungsweise bekamen die zwischen 1970 und 1979 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2023 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,7 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Damit nahm das Alter der Mütter bei Geburt im Vergleich zu 2021 (31,8 Jahre) leicht ab, während das Alter der Väter konstant blieb. Zuvor war das Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2023 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,7 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sank sogar leicht von 30,5 Jahren im Jahr 2021 auf 30,3 Jahre im Jahr 2023. Auch die Väter sind beim ersten Kind der Mutter etwas jünger geworden: Zwischen 2021 und 2023 sank bei ihnen das Durchschnittsalter von 33,3 auf 33,2 Jahre. Damit waren die Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als die Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern beim ersten Kind jedoch tendenziell älter geworden. Im Jahr 2014 waren die Mütter im Durchschnitt erst 29,6 Jahre und die Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) teilweise deutlich im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 gesunken sind. Einen besonders starken Rückgang von 10 % und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 die EU-Staaten Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland (-8 %) sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (-1 %) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils -3 %). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+6 %) und Bulgarien (+4 %) registriert.

Methodische Hinweise:

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Ausführliche Ergebnisse zu Geburtenziffern auf Basis des Zensus 2022 werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 veröffentlicht.

Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der Kinder bieten die Pressemitteilung Nr. 185 vom 8. Mai 2024, der Webartikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ sowie der Statistische Bericht „ Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2024

  • 40 % der untergebrachten wohnungslosen Personen sind jünger als 25 Jahre
  • 31 % sind Ukrainerinnen und Ukrainer
  • Nach der Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439 500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372 000, 2022: 178 100). Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen ist jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen im dritten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird. Der nächste Wohnungslosenbericht erscheint gegen Ende des Jahres 2024.

Staatsangehörigkeiten: 136 900 Ukrainerinnen und Ukrainer größte Gruppe

Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden 136 900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2023: 130 000). Mit knapp einem Drittel (31 %) aller untergebrachten Wohnungslosen bildeten sie – unterschieden nach der Staatangehörigkeit – wie bereits im Vorjahr die größte Gruppe in der Statistik (2023: 35 %). Insgesamt wurden 377 900 und damit deutlich mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet als im Vorjahr (2023: 311 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen erhöhte sich auf 86 % (2023: 84 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm dagegen nur leicht zu auf 61 500 (2023: 60 200). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der untergebrachten Wohnungslosen sank dadurch auf 14 % (2023: 16 %).

Geschlechterverteilung: untergebrachte Wohnungslose mehrheitlich Männer

40 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2023: 38 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2024 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 55 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und 43 % Frauen (2023: 50 % Männer und 42 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Haushaltskonstellationen: Paare mit Kindern am häufigsten

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 34 % (150 100 Personen) die größte Gruppe. 32 % (139 000) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 17 % (73 300) waren Alleinerziehenden-Haushalte, 8 % (33 500) sonstige Mehrpersonenhaushalte und 4 % (16 500) Paarhaushalte ohne Kinder. Bei 24 300 Personen (6 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

105 100 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 105 100 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 92 700 Personen und Berlin mit 47 300 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden im Saarland (2 600), Sachsen-Anhalt (1 000) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die im Freundeskreis, bei Familien oder Bekannten unterkommen, sowie Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.07.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

439.500 wohnungslose Menschen waren laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag am 31. Januar 2024 in Einrichtungen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Das sind 67.500 Menschen mehr als noch im Vorjahr (372.000). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Er beschreibt, wie Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 beenden soll.

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Nachhaltig wirksame Maßnahmen sind dringend geboten. Die Werkzeuge, um Wohnungslosigkeit in Deutschland zu beenden, liegen längst auf dem Tisch. Dazu zählt mehr bezahlbarer Wohnraum mit langfristigen oder dauerhaften Sozialbindungen und ein wirksamer Schutz von Mieter*innen vor steigenden Mieten und Wohnungskündigungen. Zusätzlich braucht es weitreichende präventive Maßnahmen und Begleitungsangebote. Ist eine Wohnung verloren, gibt es kaum Chancen auf dem vorhandenen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.“

Die AWO kritisiert weiter, dass die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf für die Reform der Schonfristzahlungen und der Absenkung der Kappungsgrenze vorgelegt hat, obwohl diese im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben Wohnungslosigkeit verhindern und keine Finanzmittel des Bundes, der Länder oder der Kommunen erfordern. Auch die Verlängerung der Mietpreisbremse lässt auf sich warten. Dazu Michael Groß abschließend: „Wir brauchen eine massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um wohnungslose Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen.

Die Forderungen der AWO finden sich auch im Positionspapier Wohnen.Menschen.Recht: https://awo.org/awo-fordert-mehr-tempo-fuer-einen-gerechten-wohnungsmarkt und

in der AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: https://awo.org/position/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.07.2024

Das Bundesfinanzministerium hat sein Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Die darin vorgesehenen Reformen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschärfen Sanktionen und Mitwirkungspflichten. Regeln zur Zumutbarkeit bei der Arbeitsaufnahme werden verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) befürchtet, dass so soziale Sicherheit abgebaut und Ressentiments weiter geschürt werden, statt lösungsorientiert Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Seit Jahren werden Bürgergeldsätze kleingerechnet. Darauf mit Sanktionen und Strafmaßnahmen zu reagieren, statt sinnvoll zu reformieren, ist für betroffene Menschen blanker Hohn.“ Wer als alleinstehende Person einen einzigen Termin verpasst, dem droht in Zukunft eine Minderung um fast 170 Euro im Monat, bisher sind es unter 60 Euro. Auch wer aufgrund der eigenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I erhält und zur Sicherung seines Lebensunterhalts Bürgergeld beantragt, soll in Zukunft pauschal eine Sanktion in Höhe von 30 Prozent erhalten. Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen monatlich in Präsenz beim Jobcenter vorstellig werden und Menschen, die als Totalverweiger*innen abgestempelt werden, verstärkt mit 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. „Damit wird ein Arbeitsmarktinstrument, das zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann, zu einem Bestrafungsinstrument degradiert,“ so Groß weiter.  

„Die einzig innovative Idee, die wir in dem Papier finden können, ist die sogenannte Anschubfinanzierung, mit der Bürgergeldbeziehende für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell belohnt werden sollen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: wer mit seinem Einkommen aus Erwerbsarbeit weiter bürgergeldberechtigt ist, kommt nicht in den Genuss der Prämie. Das kann zum Beispiel Mehrkindfamilien in Regionen mit hohen Wohnkosten betreffen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt und die Miete der ganzen Familie reicht und weiter aufstockend Bürgergeld bezogen werden muss. Die Bundesregierung sollte sich daher besser auf eine Reform der Freibeträge für Erwerbseinkommen konzentrieren, von der alle Leistungsberechtigten profitieren können, wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweiten oder eine neue Stelle antreten,“ so Groß.  

Die vorgeschlagenen Reformen konterkarieren den positiven Grundgedanken des Bürgergelds, Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Dabei sind Einsparpotenziale für den Haushalt nur gering. „Statt nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik setzt die Bundesregierung damit auf Symbolpolitik auf Kosten des Sozialstaats. Die Ampel hat nun die Wahl: setzt sie die Pläne um und beschließt damit eine Neuauflage von Hartz IV oder entwickelt sie das Bürgergeld zu einer solidarischen Grundsicherung weiter, die fördert, statt zu bestrafen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.07.2024

Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes (DFV) gegen das Grundgesetz. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würden Familien durch ein Aus des Ehegattensplittings jedes Jahr mit 25 Milliarden Euro belastet werden.

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine familienpolitische Bankrotterklärung, die Familien mit einer der größten Steuererhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik bezahlen müssten“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Thüringer Finanzminister a.D. „Das Ehegattensplitting ist eine Vorgabe unserer Verfassung zur sachgerechten Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das gilt insbesondere für die Ehe, in der sich Paare gegenseitig rechtlich in besonderem Maße verpflichtet haben.“

Die Forderung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nach Abschaffung des Ehegattensplittings kommt nicht zufällig zum Zeitpunkt des politischen Tauziehens zur Kindergrundsicherung.

„Mit erheblichen Steuererhöhungen bei Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings soll auf dem Rücken der Familien die Kindergrundsicherung finanziert und gerettet werden. Die Kindergrundsicherung war ein Prestigeprojekt, dem von Anfang an die Idee und eine mutige Finanzierung fehlte, um Familienarmut in Deutschland nachhaltig bekämpfen zu können“, so Zeh weiter. „Aus der Kindergrundsicherung ist nichts anderes als eine Reform des Kinderzuschlages geworden, der nur einem Teil der Familien zugutekommt. Änderungen beim Kindergeld – außer einem Namenswechsel – sind nicht vorgesehen.“

Auch die angekündigte Entbürokratisierung und Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung hat nicht zu Einsparungen, sondern zu jährlichen Mehrkosten von 500 Millionen Euro geführt.

„Das Ende des Ehegattensplittings wird zu mehr Kinderarmut in Deutschland führen. Im doppelten Sinne: Familien werden mit neuen Steuern belastet. Das wird ihnen keinen Mut zu mehr Kindern machen. Ganz im Gegenteil“, so der ehemalige Finanzminister.

Der DFV spricht sich für die Entwicklung der Ehegattenbesteuerung hin zu einem Familiensplitting aus, das auf dem bisherigen Ehegattensplitting basiert und Kinder deutlich besserstellt. Dies wäre beispielsweise bereits jetzt durch ein neues Kindergeld in Höhe der maximalen Wirkung des Gesamtkinderfreibetrages möglich.

„Eine solche familienorientierte Reform des Kindergeldes würde allen Familien eine monatliche Steuergerechtigkeit gewährleisten, eine Förderung von Eltern und Kindern sicherstellen und das Existenzminimum von armutsgefährdeten Familien deutlich besser absichern“, so Zeh. „Legt man die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene zugrunde, würde das einem auskömmlichen Kindergeld in Höhe von 362 Euro pro Kind und Monat entsprechen.“

Der DFV fordert im Kontext der Bekämpfung der Familienarmut, die weiterhin bestehende Benachteiligung von Familien – vor allem in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung – endlich zu beenden. Vorschläge hierfür liegen im Rahmen der Elternklagen-Kampagne bereits vor (www.elternklagen.de).

Zur Person: 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

m Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.07.2024

Das Statistische Bundesamt hat heute die neue Statistik zu den untergebrachten wohnungslosen Menschen veröffentlicht. Danach lebten zum Stichtag 31. Januar dieses Jahres 439.500 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Das ist ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf verbesserte Datenmeldungen zurückzuführen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die weiterhin sehr hohe Anzahl an wohnungslosen Menschen in Deutschland ist ein deutliches Alarmsignal für unsere Gesellschaft. Insbesondere Paare mit Kindern haben keinen eigenen Wohnraum, der zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört. Für eines der reichsten Länder der Welt ist das ein Skandal! Es muss dringend gehandelt und gegengesteuert werden. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der eine wichtige Grundlage für notwendige Aktivitäten staatlicher und gesellschaftlicher Akteure bildet. Dieser Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Der Schutz vor Wohnungsverlust muss ausgebaut und mehr bezahlbarer Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.

Ende des Jahres soll der neue Wohnungslosenbericht veröffentlicht werden, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfassen wird.

Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Als Dach für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung zudem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum werden neben Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weitere an der Mitarbeit interessierte Institutionen auf der Basis der freiwilligen Zusammenarbeit gemeinsam und kontinuierlich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Ziel ist die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030.

Weitere Informationen: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_282_229.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz 2024 das Bundesfinanzministerium auf, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029.

„Die geplante Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren ist ein längst überfälliger Schritt zur Beendigung der mittelbaren Benachteiligung von Frauen, die in Steuerklasse V derzeit einen unverhältnismäßig hohen Steueranteil tragen müssen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass diese Reform erst Ende 2029 in Kraft treten soll.“

Neben der Reform der Lohnsteuerklassen begrüßt der djb auch die geplanten Anhebungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, warnt jedoch vor einer weiteren Vergrößerung der Entlastungsschere zwischen Familien, die nur Kindergeld beziehen, und solchen, die zusätzlich von den Kinderfreibeträgen profitieren. Der djb fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um diese Schere zu schließen und eine Abschmelzung des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes.

Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, ergänzt: „Der Entwurf zeigt, dass gleichstellungsrelevante Reformen wie die Umgestaltung des Lohnsteuerverfahrens dringend erforderlich sind. Es ist bedauerlich, dass diese Reformen immer wieder durch vermeintliche technische Hürden verzögert werden. Eine schnelle und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um die strukturelle Diskriminierung von Frauen nachhaltig zu beseitigen.“

Der djb fordert das Bundesfinanzministerium auf, sachlich nachvollziehbare Erläuterungen zur langen Umsetzungsfrist und den konkreten finanziellen Verteilungswirkungen der Reformen zu liefern und die Maßnahmen zur Schließung der Entlastungsschere zwischen verschiedenen Einkommensgruppen zu intensivieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause eine Social-Media-Kampagne, um die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verdeutlichen. Unter dem Titel „218 kennt keine Sommerpause“ wird der djb jeden Dienstag vom 16. Juli 2024 bis zum 3. September 2024 Beiträge veröffentlichen, die den rechtlichen Rahmen und die Notwendigkeit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beleuchten. Die Beiträge bieten zudem Einblicke in die beratende Praxis und vergleichen die Situation in Deutschland mit der in anderen EU-Ländern.

„Über die Strafbarkeit des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist die Zeit hinweggegangen. Nun geht es darum, Schwangere selbstbestimmt entscheiden zu lassen und sie in einer als schwierig empfundenen Lebenslage zu unterstützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission hat im April 2024 in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass eine Neuregelung nicht nur möglich, sondern insbesondere in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Regelung des § 218 StGB besteht seit über 30 Jahren unverändert. Nachdem bereits die Streichung von § 219a StGB und das Verbot von Gehsteigbelästigungen Frauen und schwangere Personen in ihren reproduktiven Rechten gestärkt haben, muss nun auch die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs selbst reformiert werden.

Der djb fordert schon lange eine gesetzgeberische Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bleibt in seinem Einsatz für die reproduktiven Rechte konsequent. „Eine Rechtslage, die die Rechte der schwangeren Person missachtet, ist kein akzeptabler Kompromiss“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb. „Die aktuelle Regelung stellt eine reale Gefahr für schwangere Personen dar, die einen Abbruch vornehmen möchten. Sie führt zu einer unzureichenden Versorgungslage und zu fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“

Die Bundesregierung darf die Neuregelung nicht länger aufschieben. Der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert und die reproduktiven Rechte müssen ernst genommen werden. Der djb fordert, die Neuregelung direkt nach der Sommerpause umzusetzen und bis dahin unter Verwendung des Hashtags #218kenntkeineSommerpause Druck zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die neuen Regelungen sehen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor und stärken damit das grund- und menschenrechtlich geschützte Recht auf reproduktive Selbstbestimmung.

„Gehsteigbelästigungen sind keine harmlosen Zwischenfälle, sondern gravierende Eingriffe in die Selbstbestimmung von Schwangeren,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung schaffen wir einen rechtlichen Rahmen, der schwangere Personen effektiv schützt und im Einklang mit nationalen und internationalen Verpflichtungen steht.“

In einer Stellungnahme im Dezember 2023 und in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Mai diesen Jahres hatte sich der djb ausführlich zum nun beschlossenen Gesetzentwurf geäußert und dabei insbesondere die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung betont. Bisher sehen sich Frauen und andere schwangere Personen mit einer uneinheitlichen Anwendungspraxis konfrontiert, die erhebliche Rechtsunsicherheit schafft. Die neuen Regelungen sind vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen besonders relevant. Die Klarstellung, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungslage.

Besonders zu begrüßen ist, dass das einschränkende Tatbestandsmerkmal „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ entsprechend der Forderung des djb gestrichen wurde. Trotz der positiven Entwicklungen sieht der djb einige Einzelheiten des Gesetzes kritisch. Unter anderem könnten die erhöhten subjektiven Anforderungen insbesondere bei der effektiven Durchsetzung der Verbotsnormen Hürden schaffen.

Mit der Gesetzesänderung wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von schwangeren Personen geleistet, damit sie ihre Rechte in einer sicheren und respektvollen Umgebung wahrnehmen können. „Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, aber darf nicht der letzte Schritt sein. Unser Ziel bleibt die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich außerordentlich, dass seine Vizepräsidentin Lucy Chebout heute zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ernannt wurde und gratuliert sehr herzlich. Diese Berufung ist eine würdige Anerkennung ihrer herausragenden fachlichen Kompetenz und ihres Engagements für die Rechte von Frauen und queeren Menschen.

Im djb ist Lucy Chebout seit 2011 Mitglied und engagiert sich seit 2021 in der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Seit vielen Jahren ist sie eine wegweisende Figur im Bereich des Familienrechts und setzt sich mit großer Leidenschaft insbesondere für die Rechte queerer Familien ein. Ihre Arbeit als Fachanwältin für Familienrecht in der Berliner Kanzlei Raue hat zahlreiche juristische Erfolge hervorgebracht, insbesondere im Kampf gegen die diskriminierenden Regelungen des geltenden Abstammungsrechts. 2023 wurde Lucy Chebout zur Vizepräsidentin gewählt.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, sagt: „Lucy Chebout hat auch durch ihre Arbeit im djb maßgeblich dazu beigetragen, die rechtliche Stellung von queeren Familien zu stärken. Ihre Ernennung zur Verfassungsrichterin in Berlin ist ein bedeutender Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Lucy Chebout wird für sieben Jahre am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig sein. Der djb ist sehr stolz, eine so engagierte und kompetente Juristin in seinen Reihen zu haben, und überzeugt, dass Lucy Chebout in ihrer neuen Rolle als Richterin des Landesverfassungsgerichts bedeutende Impulse für die Rechtsentwicklung geben wird.

Der djb gratuliert außerdem sehr herzlich seinem Mitglied Rosanna Sieveking, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, die neben Lucy Chebout und vier weiteren in den Landesverfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt wurde.

Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen engagiert, begrüßt zudem die insgesamt paritätische Besetzung der Kandidat*innen für die neuen Stellen am Landesverfassungsgericht Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.07.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

„Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden. Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern“, sagt Holger Hofmann.

Mit der Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt.

Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen. Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt.

Mehr Informationen unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fcpat-bericht&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C404cb84f81374775822e08dca70fb7bd%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638568933162162240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=C9%2FQdRpj952XpUEimdeykvBRbeAqG6xSRLBtt3zd7Fs%3D&reserved=0. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.07.2024

Der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2025 sieht moderate Anpassungen der familienpolitischen Leistungen vor. Ein Ersatz für die angekündigte Vereinfachung und Verbesserung der Familienförderung können diese jedoch nicht sein.

„Der Haushalt soll Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland geben. Das sind wichtige Signale für alle Familien, die genau das für ein sicheres, zukunftsfähiges Aufwachsen benötigen. Aber es sollte in der Familienpolitik um mehr gehen als um systembedingte Erhöhungen und Programmfortschreibungen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Kernpunkte des Haushaltsentwurfs in der Familienpolitik sind die Erhöhung des Kindergeldes, des Kindersofortzuschlags und der Kinderfreibeträge. Um Familien finanziell zu entlasten, werden ab 2025 das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag pro Kind um 5 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden die Kinderfreibeträge 2024 und 2025 angehoben. „Hier ist zu fragen, warum nicht auch in diesem Jahr das Kindergeld erhöht wird, da Familien in allen Lebenslagen durch steigende Preise betroffen sind“, führt Hoffmann aus. „Aus guten Gründen wurden in der Vergangenheit der Kinderfreibetrag und das Kindergeld immer gleichzeitig angehoben, um alle Familien im Blick zu behalten. Und auch 2025 findet keine wirkliche Erhöhung des Kindergeldes statt, sondern eine Anpassung, damit es nicht zu drastischen Kaufkraftverlusten kommt. Um den Status quo für Familien zu erhalten, ist insgesamt mindestens eine Kindergelderhöhung um 10 Euro erforderlich.“

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung deuten auf eine Fortführung des Kita- Qualitätsgesetzes hin. Das reicht Ulrich Hoffmann nicht: „Diese Investitionen sind wichtige Signale, aber auch hier braucht es mehr Ehrgeiz und Innovation. Ein Kita-Qualitätsgesetz existiert bisher nur dem Namen nach. In der Sache handelt es sich um ein verwaltungsaufwendiges Förderprogramm des Bundes. Nötig ist eine Verbesserung durch echte, verbindliche Qualitätsstandards.“

Der angekündigte Haushaltsentwurf signalisiert, dass Familien auf der politischen Agenda nicht vergessen sind und alle Familien unterstützt werden. „Dieses positive Signal darf aber kein Ersatz für angekündigte Reformen der familienpolitischen Leistungen sein“, so Ulrich Hoffman. „Damit alle Kinder mehr Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen erhalten, braucht es eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums. Ein pragmatischer Weg, um Familien mit kleinen Einkommen zielgenau zu unterstützen und die positiven Ansätze der Kindergrundsicherungsdebatte aufzunehmen, wäre zudem eine Reform des Kinderzuschlages.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Ort: Berlin

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.

Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.

An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten

und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Bitte melden Sie sich bis zum 03.09.2024 unter folgendem Link an: 

 https://www.gew.de/anmeldung-dialogworkshop#c109830

Termin: 19. September 2024, 07. November 2024 und 28. November 2024

Veranstalter: DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten

Elternzeit, Wiedereinstieg, Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf ihr als Betriebs- und Personalräte seid gefragt: Wie könnt ihr gut mitgestalten?

Geballtes Fachwissen und konkrete Erfahrungen von Betriebs- und Personalrät*innen in einem digitalen Format Vereinbarkeit kompakt.

In Vereinbarkeit kompakt wird eingeladen zu einem Online-Meeting mit Expert*innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Betrieb und Verwaltung. In kompakten 90 Minuten wird Expertise, Erfahrung und Austausch in Sachen Vereinbarkeit zusammen gebracht.

Kostenlos, freistellungsfähig und digital für

  • Betriebsrät*innen,
  • Personalrät*innen,
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

aller Branchen. Die Themenschwerpunkte und die Infos zur Anmeldung findet ihr unten. Die Module finden immer von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

19.09.2024: Elternzeit

Die Geburt eines Kindes bringt viel Freude, aber auch Unsicherheit für Beschäftigte mit sich. Was wünschen sich Beschäftigte vor und in der Phase der Elternzeit? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen sind nötig, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern? Wo liegen die Ansatzpunkte für Interessenvertretungen und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, DIW Berlin
  • Jennifer Mansey, Bundesfrauensekretärin IGBCE
  • Betriebsrat Henkel (angefragt)

Zur Anmeldung

07.11.2024: Wiedereinstieg 

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein wichtiger Punkt, an dem Beschäftigte und Interessenvertretungen merken, wie familienfreundlich ihr Unternehmen oder ihre Dienststelle ist. Wie kann der partnerschaftliche Wiedereinstieg von Eltern auf betrieblicher Ebene gestaltet werden? Wo können Interessenvertretung und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis ansetzen? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Dr. Corinna Frodermann, IAB
  • Stefanie Geyer, Bundesfrauensekretärin IG Metall
  • Katja Pilz, Mitglied des Betriebsrats GESTRA AG

Zur Anmeldung

28.11.2024: Partnerschaftlichkeit

Immer mehr Väter möchten ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Familie reduzieren. Familien-gerechte Strukturen sind ein wichtiges Kriterium für den Verbleib in Unternehmen oder Dienststellen. Damit partnerschaftliche Vereinbarkeitsmodelle gelingen, müssen Väter als Zielgruppe adressiert werden – auch von Betriebs- und Personalrät*innen. Welche Maßnahmen möglich sind und wo Interessenvertretungen ansetzen können, besprechen wir mit unseren Gästen:

  • Jelena Büchner,M.A. Vertretungsprofessorin Hochschule Hannover
  • Meret Matthes, Gewerkschaftssekretärin Frauen- und Gleichstellungspolitik ver.di
  • Väter.In.Motion, Väternetzwerk der Sparkasse Berlin

Zur Anmeldung

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von Morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen abseits des politischen Tagesgeschäfts mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

Termin: 14. Oktober 2024

Veranstalter: Internationale Sozialdienst (ISD)

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen. Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen und Möglichkeiten Kinderschutzfälle über Ländergrenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen und somit den Schutz betroffener Kinder sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Erkennen von Kinderschutzfällen gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind und eine Abklärung im Ausland für die Gefährdungseinschätzung und Perspektivklärung benötigt wird.

Anmeldeschluss ist spätestens am 17. September 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-handel-mit-ausbeutung-kind-jugend

Termin: 28. – 30. Oktober 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ hat in diesem Jahr ein breitgefächertes Themenspektrum. Neben der Umsetzung des  Bürgergeld-Gesetzes wird die bedarfsgerechte Leistungsgewährung für Kinder und Familien ein weiteres zentrales Thema sein. Hierzu wird der aktuelle Verfahrenstand zur Einführung der Kindergrundsicherung mit den Teilnehmenden erörtert. Praxisbeispiele zur Netzwerkarbeit vor Ort zur Verbesserung der Beratung und der Leistungsgewährung für Familien und Kinder werden vorgestellt und diskutiert.

Die Fachtagung wird sich mit Praxisfragen der Gewährung von Wohnkosten im Hinblick auf die durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigten Regelungen der einjährigen Karenzzeiten beschäftigen. Zudem wird auf die Auswirkungen des Wegfalls des sognannten Nebenkostenprivilegs bezüglich der Kosten für den Kabel-TV-Anschluss eingehen.

Der Prozess der Kooperation zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Reha ab 01.01.2025 wird erörtert und aktuelle Empfehlungen des Deutschen Vereins hierzu vorgestellt und diskutiert. Erfahrungen mit der Mediation im sozialgerichtlichen Güterichterverfahren werden vorgestellt und erörtert.

Nach gut einem Jahr Job-Turbo soll mit den Teilnehmenden diskutiert werden, welche Maßnahmen erfolgreich waren und was in Zukunft notwendig ist, um Flüchtlinge schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

AKTUELLE FRAGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3445/24

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Jobcentern, freien Trägern und Verbänden sowie Kommunalverwaltungen, die mit der Umsetzung des SGB II befasst sind.

Anmeldungen bitte bis spätestens 28. August 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

 

WEITERE INFORMATIONEN

Vorbemerkung
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Kinder mit Behinderungen im öffentlichen wie im privaten Umfeld einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unterschiedliche Formen von Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig zeigen sich im Kinderschutz Teilhabebarrieren und Schutzlücken für Kinder mit Behinderungen4, trotz erheblicher Anstrengungen, dies zu vermeiden. In Deutschland obliegt nach Art. 6 Abs. 2 GG den Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Über Ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII). Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 8a SGB VIII das staatliche Wächteramt bei Kindeswohlgefährdungen auszuüben. Der Begriff Kinderschutz in diesem Kontext umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und jungen Menschen dienen. Das Kindeswohl ist jedoch kein abschließend definierter Begriff und eine unbestimmte Rechtsnorm. Der Begriff impliziert jedoch das gesamte Wohlergehen und gesunde Aufwachsen von jungen Menschen. Maßnahmen des Kinderschutzes sowie die entsprechenden Rechtsnormen umfassen schon immer alle Kinder und jungen Menschen. Bereits aus dem KJSG leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen,5 sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Dafür wird es notwendig sein, den Blick auf andere Rechtskreise und Leistungssysteme sowie bereits vorhandene Angebote der Eingliederungshilfe zu richten und im Interesse des Kinderschutzes eine kooperative Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen und gegenseitig wertschätzenden Haltung zu entwickeln.

Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig. Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes im Verständnis des Deutschen Vereins ist, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen. Entsprechend muss sich inklusiver Kinderschutz am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Dabei kann das Wissen um die Lebenswirklichkeit und erhöhte Risiken bestimmter Zielgruppen eine zentrale Ressource sein, weil es für vielfältige Schutzbedürfnisse sensibilisiert. Dieses Wissen darf jedoch nicht zu vorschnellen Rückschlüssen führen: Wirksamer Kinderschutz muss sich immer am Einzelfall orientieren und darf nicht (aufgrund von Kategorisierungen nach Zielgruppen und Diagnosen) pauschalisieren und stigmatisieren. Daher werden in diesen Empfehlungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten als eine der Zielgruppen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes in den Fokus gestellt.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Mit den vorliegenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein praktische Orientierung für eine gelingende Gestaltung zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten. Ziel ist, die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein zu rücken, Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Entwicklung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes aufzuzeigen und Umsetzungsempfehlungen zu geben. So soll ein Beitrag zur Selbstverständlichkeit einer inklusiven Ausrichtung des Kinderschutzes geleistet werden.

Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern(-verbände) sowie an verantwortliche Akteur/innen der Fachpolitik und der Fachverbände sowie Verantwortliche von Hochschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträgern.

DV-17-23_inklusiver_Kinderschutz.pdf [PDF, 369 KB] Download

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2024

AUS DEM ZFF

Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Mit dem Verbleib der sozialrechtlichen Geldleistungen auf dem minimalsten Niveau verabschieden sich die Bundesregierung und die Ampelfraktionen von dem Ziel, armen Kindern und Jugendlichen den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Dafür verdienen die politisch Verantwortlichen zum Ende des Schuljahres im Zeugnis eine glatte sechs! Es wäre in dieser Legislatur dringend notwendig gewesen, zumindest eine umfassende Neuberechnung des Existenzminimums ins Rollen zu bringen. Stattdessen legen die politisch Verantwortlichen die Hände in den Schoß und schieben ihren Koalitionspartner*innen wechselseitig die Schuld für das Nichtgelingen einer #EchtenKindergrundsicherung zu!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.07.2024

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung appelliert das ZFF eindringlich an die Politik, endlich die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Alleinerziehende zu stärken.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die veröffentlichten Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen zum wiederholten Male ganz deutlich: Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung. Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig und sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren. Hinzu kommen fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf: Viel zu viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind armutsbetroffen und beziehen SGB II-Leistungen.“

Altenkamp ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, sind die nächsten Wochen rund um die Haushaltsverhandlungen entscheidend: Denn neben einer Kindergrundsicherung, die im aktuellen Gesetzentwurf zumindest für Alleinerziehende im SGB II Verbesserungen bereithalten würde, hat der Koalitionsvertrag auch noch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sowie Verbesserungen der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versprochen! Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen: Kinder sind unsere Zukunft. Einsparungen dürfen nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden vorgenommen werden, die jeden Tag vor besonderen Herausforderungen stehen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern. Gleichzeitig müssen angedachte Reformen im Umgangs-, Sorge und Unterhaltsrecht noch einmal dringend überdacht werden, damit hier keine Verschlechterungen für Alleinerziehende entstehen. Darüber hinaus fordern wir eine #EchteKindergrundsicherung, bei der u. a. die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt wird. Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT I: SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln.

Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit unserem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds. Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule können wir den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.06.2024

In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

 

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge vorgelegt, wie die Empfehlungen der Regierungskommission für reproduktive Gesundheit umgesetzt werden könnten. Der Deutsche Caritasverband misst dieser Debatte über eine Neugestaltung des Schwangerschaftskonfliktrechts große Bedeutung zu. Denn Schwangerschaft und Geburt sind nicht immer ein „freudiges Ereignis“. Wenn zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Ehekrisen Frauen und Paare belasten, ist Unterstützung dringend notwendig.

Beratungspflicht und Beratungsschein sind Indiz für Entschluss aus freiem Willen

„Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, kommentiert Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Die Beratungspflicht hat sich für alle Beteiligten bewährt: Sie verschafft den ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Und für Ärztinnen und Ärzte ist der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden hat und damit also die Vornahme der Abtreibung legal ist.“ 

Das Positionspapier der SPD sieht ausdrücklich vor, Ärzte weiter mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, wenn sie einen rechtswidrigen Abbruch vornehmen. Das sei gut, betont Welskop-Deffaa.

„Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Fristenverschiebung: Ein Abbruch soll nach den Vorstellungen der SPD strafbar sein, wenn er gegen den Willen der Frau vorgenommen wird oder sobald eine Überlebenschance des Fötus außerhalb des Uterus in Einzelfällen besteht. Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten

Die SPD betone zu Recht den Wert von Verhütung und Unterstützung. Warum allerdings in dem Papier kein Wort zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu lesen sei, irritiere. Denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei zur gleichen Stunde dabei, die BZgA in seinem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bis zur Unkenntlichkeit zu schwächen. „Die BZgA war über Jahre – auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – die Garantin der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und sollte das auch weiter bleiben“, so Welskop-Deffaa.

Selbstbestimmung der Frau und Schutz von Kindern

Es sei dringend notwendig, sowohl das für das Schwangerschaftskonfliktgesetz zuständige Ressort von Bundesministerin Paus als auch das Bundesjustizministerium in die Debatten um die Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung und die Hilfen für schwangere Frauen einzubeziehen. „Eine besserer Zugang zu Verhütungsmitteln oder eine Erleichterung der Kostenerstattung bei Abtreibungen könnten und sollten ohne Abschaffung der Strafrechtsnormen im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich geregelt werden“, betont die Caritaspräsidentin.

„Wir brauchen eine Kultur der Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz von Kindern keine Gegensätze sind.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT II: Factsheet Alleinerziehend Bertelsmann Stiftung

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Das geht aus dem heute veröffentlichten Faktenblatt „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Daten der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr: Alleinerziehende Frauen haben nach wie vor das höchste Armutsrisiko. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beendet. Alleinerziehende, die den Großteil der Kinderbetreuung und -erziehung schultern, sind ganz besonders auf ausreichende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Kitas und Schulen angewiesen. Daran mangelt es und auch an auskömmlich bezahlten Arbeitsangeboten. Alleinerziehende arbeiten häufig in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten, im Schichtdienst und an Wochenenden.“

Wichtig seien familienfreundliche Arbeitszeiten, endlich eine finanzielle Entlastung für berufstätige Alleinerziehende und ein Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende alleinerziehende Eltern, wie ihn die Diakonie Deutschland seit langem fordert. „Das alles wäre eine echte Unterstützung für Alleinerziehende“, so Loheide.

Factsheet „Alleinerziehende in Deutschland“: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/trotz-arbeit-haben-alleinerziehende-noch-immer-das-hoechste-armutsrisiko

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.06.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Daten zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin äußerst stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es armutsfeste Leistungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

„Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung, denn Kinderarmut darf keine Frage der Familienform sein. Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Dafür braucht es eine Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, das nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden darf“, so Hofmann weiter. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung.

In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Das hat der in der letzten Woche veröffentlichte Nationale Bildungsbericht zum wiederholten Male klar aufgezeigt. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.06.2024

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation hat sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Familienverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordern deshalb, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt, betont Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläutert  Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet, z. B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende, z. B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.  V. (eaf) und Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 25.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2024

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2024

Bundesfamilienministerin Paus und Unabhängige Beauftragte Claus eröffnen Sommertagung des Nationalen Rats

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni 2024 erstmals mehr als 200 Mitglieder persönlich in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigen die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Kabinettbeschluss für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – voranzubringen.“

Hintergrund:

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.

Eine Woche zuvor hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Durch das Gesetz sollen mit einem oder einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie dem 2015 eingerichteten Betroffenenrat und der 2016 eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Strukturen gesetzlich verankert und verstetigt werden. Das Gesetz soll insgesamt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und betroffene Menschen bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen. Zudem sollen die Prävention sexueller Gewalt sowie die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2024

Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Alle Kinder haben ein Recht, gut aufzuwachsen. Wir brauchen darum mehr Prävention für Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung psychiatrischer Kliniken mit Eltern-Kind-Settings, mehr Investitionen in das Bundesprogramm ‚Frühe Hilfen‘ und ein aufsuchendes Angebot für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre und damit den ‚Frühen Hilfen‘ entwachsen sind.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Weil in unserem Hilfesystem für problembelastete Familien sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen verantwortlich sind, wollen wir den Austausch zwischen diesen Ebenen verbessern. Das ist wichtig, damit Angebote gezielt dort aufgebaut werden, wo sie noch fehlen. Hilfreich wären hier Gesamtkonzepte, eine Wissensplattform und ein bundesweites Monitoring der Beratungs- und Hilfsangebote. So können sich diejenigen, die die Hilfen anbieten, besser vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Angebote zielgerichteter gestalten. Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern brauchen diese Angebote dringend, damit auch sie gesund groß werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 03.07.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.

Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 03.07.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11927) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, wie viele Arbeitstage die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMFSFJ in der 20. Wahlperiode waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 01.07.2024

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung erinnerte die SPD-Fraktion an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmungen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigen Wohnraum bereitzustellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Angeben der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz erfolge der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit, weitere Schritte sollten folgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass selbst eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen davon gesprochen habe, dass von der Maßnahme kein neuer Schwung im Wohnungsmarkt zu erwarten sei. Das liege auch daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen nicht eingeführt würden. Die Unionsfraktion kritisierte zudem, dass nur zu Beginn des Mietverhältnisses eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen stattfinden solle. Damit würden Zweifel an der Zielgenauigkeit der Maßnahme bestehen. Diesen Punkt griff auch die AfD-Fraktion auf. Die zu erwartenden Fehlbelegungen der Wohnungen seien eine soziale Ungerechtigkeit und keine soziale Mischung, wie von der Koalitionsseite behauptet werde.

Von der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wurde die Kritik der Unionsfraktion zurückgewiesen. Es sei doch die CDU gewesen, die eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Steuervorteilen gefordert habe. Es werde jetzt ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz seien ein erster wichtiger Schritt.

Von der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass die neue Regelung viel zu eng gesteckt sei. Es würden bestenfalls 0,24 Prozent aller Mieter davon profitieren. Damit komme man nicht weit. Die frühere Wohngemeinnützigkeit habe 30 Prozent des Wohnungsmarktes abgedeckt. Da müsse man wieder hinkommen.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werde die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt. Dieses Ziel werde mit der jetzt geplanten Regelungen erreicht.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 26.06.2024

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch haben die geladenen Sachverständigen eindringlich an die Abgeordneten appelliert, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. So erläuterte Silvia Schneider, Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum: „Neue Studien belegen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bis zum Alter von 24 Jahren auftreten. Danach ist das Risiko deutlich geringer.“ Dies allein zeige, wie groß der Handlungsdruck in dieser Altersgruppe sei.

Die psychische Gesundheit habe eine große gesellschaftliche Relevanz, da mittlerweile die größte Krankheitslast durch psychische Störungen entstehe. „Sie bedeuten nicht nur individuelles Leid, sondern auch große volkswirtschaftliche Kosten. Es ist klar, dass viel mehr getan werden muss“, so Schneider weiter. Denn psychische Störungen setzten eine negative Entwicklungskaskade in Gang, die bei schlechten schulischen Leistungen anfange und bei geringer Arbeitsqualifikation und Frühverrentung ende. Bisher werde zwar viel in stationäre Behandlung investiert, aber kaum in Prävention, dabei gebe es genug Interventionen, „von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Wir müssen ins Handeln kommen, wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring und eine Entstigmatisierung“, ergänzte die Wissenschaftlerin.

Thomas Dirscherl, Geschäftsführer der Triple P Deutschland GmbH („Positive Parenting Program“: Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz), erklärte: „Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Die Covid-19-Pandemie war eine solche Krise, die einen besonders spürbaren Einfluss auf unseren Alltag und unser Zusammenleben hatte und in ihren Folgen auch jetzt noch hat.“ Sie habe Schwächen in verschiedenen Unterstützungssystemen offengelegt und bereits bestehende Probleme verschärft. „Wir sehen belastete Kinder und Jugendliche, sowohl körperlich wie psychisch. Wir sehen verstärkt ungünstige Mediennutzung und einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen“, so Dirscherl.

Er verwies weiter darauf, dass auch Eltern stark belastet seien, aufgrund von Mehrfachbelastungen durch Arbeit, Kinderbetreuung und Familienleben, aber auch durch Spannungen innerhalb der Familie. „Dieser Stress der Eltern ist ein wesentlicher Risikofaktor für das Wohlbefinden von Kindern, während der Pandemie und auch heute.“ Dirscherl appellierte daran, aus den Folgen der Pandemie zu lernen: Teil der Lösung könne, neben der notwendigen Stärkung von Kitas und Schulen, eine Public Health Strategie sein, „bei der evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz inklusiver digitaler Komponenten in der Fläche umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 450 vom 26.06.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich Arbeit und Soziales. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11901) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, welche Gesetzesprojekte in dieser Legislaturperiode vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht worden sind und welche Projekte bis zur nächsten Bundestagswahl noch abgeschlossen werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 26.06.2024

Vielfach bekannt ist, dass Kita-Plätze fehlen – allerdings gibt es nicht nur einen Mangel dabei, sondern auch für diejenigen, die einen Platz haben, fehlt es an Betreuungszeiten am Nachmittag und in den längeren Schließzeiten über den Sommer. Zwar ist der Anteil ganztägig betreuter Kita-Kinder in Deutschland während der vergangenen Jahre stark angestiegen, dennoch bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“

Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Die gesamte Studie finden Sie unter diesem Link:

https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Bedarfsgerechte_Ganztagsangebote_Schmitz_et_al._2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.07.2024

Der Anteil von Frauen unter den nach Deutschland Schutzsuchenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Waren 2016 etwa 36 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland weiblich, so stieg nach Angaben des Ausländerzentralregisters ihr Anteil bis Jahresende 2023 auf rund 45 Prozent an. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Schutzsuchenden weltweit weiblich ist. Anlässlich dieser Entwicklung wirft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni einen Blick auf die Familien- und Beziehungskonstellationen von schutzsuchenden Frauen zum einen aus der Ukraine und zum anderen aus Syrien und aus Eritrea bei ihrer Ankunft in Deutschland – und zeigt, wie sehr sich die Situation der Frauen aus den verschiedenen Herkunftsländern unterscheidet. Zu diesen Flüchtlingsgruppen erhebt das BiB repräsentative Daten.

 

Höchster Frauenanteil bei Geflüchteten aus der Ukraine

 

Mit rund 977.000 Menschen stellen ukrainische Staatsangehörige Ende 2023 die zahlenmäßig größte Herkunftsgruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland. Gleichzeitig weisen sie den höchsten Frauenanteil auf: 61 Prozent der vor dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutzsuchenden sind Frauen oder Mädchen. „Im Gegensatz zu anderen Herkunftsländern ist die Einreise aus der Ukraine in die EU ohne Visum möglich. Die Entfernung nach Deutschland ist vergleichsweise gering und der Weg für Frauen mit Kindern einfacher und sicherer, während Männer im wehrfähigen Alter mehrheitlich an der Verteidigung ihres Landes beteiligt sind“, erklärt die Migrationsforscherin Dr. Lenore Sauer vom BiB. Die Flucht der Frauen aus der Ukraine erfolgte meistens nicht alleine – 69 Prozent der vom BiB im Jahr 2022 befragten Ukrainerinnen, die nicht alleine ankamen, sind mit einem oder mehreren Kindern, 29 Prozent mit mindestens einem Elternteil und 20 Prozent mit dem Partner nach Deutschland gekommen. „Kinder und Jugendliche, die zumeist mit ihren Müttern nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen Kita- und Schulplätze, damit sie auch mit Gleichaltrigen zusammenkommen und damit ihre Mütter Integrationskurse besuchen können und in den Arbeitsmarkt einsteigen können“, sagt Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

 

Syrerinnen sind häufig mit ihrer Familie geflohen, Frauen aus Eritrea häufiger alleine

 

Die zweitgrößte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland bilden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Ähnlich wie bei den Ukrainerinnen ist nur ein kleiner Teil der syrischen Frauen alleine in Deutschland angekommen, die meisten der syrischen Frauen, die nicht alleine angekommen sind, kamen laut einer repräsentativen Befragung des BiB aus dem Jahr 2020 mit ihren Kindern (71 %) oder mit dem Partner (40 %) in Deutschland an. Die Flucht von Frauen aus Syrien nach Europa findet somit häufig im Familienverbund statt, auch Eltern oder Geschwister leben oftmals in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern.

Ganz anders ist die Situation von Frauen aus Eritrea, dem zahlenmäßig wichtigsten afrikanischen Herkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland. „Fast die Hälfte der von uns befragten eritreischen Frauen ist alleine in Deutschland angekommen“, weiß die Migrationsforscherin Dr. Elisabeth Kraus vom BiB zu berichten. „Im Gegensatz zu Frauen aus der Ukraine oder aus Syrien flohen Eritreerinnen auch oft zusammen mit außerfamiliären Personen, zum Beispiel mit Bekannten oder Leuten aus der Nachbarschaft.“ Und auch in Hinblick auf die Dauer der Flucht unterscheiden sich Frauen aus Eritrea von den anderen beiden Gruppen: Bei rund der Hälfte der befragten Frauen aus Eritrea lagen eineinhalb Jahre zwischen dem Verlassen Eritreas und der Ankunft in Deutschland, wohingegen die Hälfte der befragten Syrerinnen nur rund drei Monate unterwegs war und Ukrainerinnen nur wenige Tage.

 

Unterschiedliche Lebenssituationen führen zu besonderen Bedarfen

 

Die Befunde des BiB verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation weiblicher Schutzsuchender in Deutschland ist. Sie bilden keine homogene Gruppe, sondern zeigen eine Vielfalt an unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Kontexten. Unterschiede bestehen dabei nicht nur bei den Herkunftsländern, selbst Menschen aus demselben Herkunftsland weisen unterschiedliche familiäre Hintergründe auf. „Das bedeutet auch, dass geflüchtete Frauen – und insbesondere Mütter – vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen und entsprechend sehr verschiedene Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, gerade zu Beginn ihres Lebens in Deutschland“, fasst Dr. Elisabeth Kraus die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.06.2024

Zwei DIW-Studien beschäftigen sich mit Treibhausgasemissionen der Haushalte in Deutschland und nachhaltigem Konsum ­– Insbesondere Flugreisen vergrößern CO2-Fußabdruck der Haushalte mit hohem Einkommen beträchtlich ­– Bei Ernährung und Wohnen machen Einkommen kaum einen Unterschied – Soll Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen, müssen einkommensschwache Haushalte berücksichtigt werden

Jeder in Deutschland lebende Mensch verursacht mit 6,5 Tonnen im Schnitt jährlich mehr als doppelt so viel Treibhausgasemissionen, wie nach Berechnungen von Klimaexperten mit bis zu drei Tonnen als klimaverträglich eingestuft wird. Menschen aus den einkommensstärksten Haushalten haben dabei mit mehr als zehn Tonnen durchschnittlich einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck wie Menschen aus Niedrigeinkommenshaushalten (5,6 Tonnen pro Kopf). Der größte Treiber des Unterschieds sind Flugreisen. Das sind die Hauptergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW- Forscherinnen Sandra Bohmann und Merve Kücük haben dafür auf Basis von Vorabdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 nicht nur den CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Mobilität berechnet, sondern auch die Verteilung der Emissionen nach dem Einkommen der Haushalte betrachtet.

„Ob arm oder reich: Unser CO2-Fußabdruck ist auf jeden Fall zu groß. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt für die Emissionen im Bereich Ernährung oder Wohnen kaum eine Rolle – beim Mobilitätsverhalten dagegen schon“, fasst Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik des DIW Berlin die Ergebnisse zusammen. In der Regel verursachen Menschen mit hohen Haushaltseinkommen beim Wohnen sogar etwas weniger Emissionen als Menschen mit niedrigen Einkommen, weil sie beispielsweise häufiger in energieeffizienteren Gebäuden leben.

Heizen und Mobilität sind die größten CO2-Treiber

Während das Mobilitätsverhalten mit durchschnittlich zwei Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Kopf zu Buche schlägt, fallen für das Wohnen, also Strom, Heizen und Warmwasser, rund 2,9 Tonnen CO2 jährlich an. Die Anzahl der Personen im Haushalt macht dabei einen großen Unterschied: Während ein Vierpersonenhaushalt pro Kopf nur 1,7 Tonnen CO2 verursacht, sind es in einem Einpersonenhaushalt mehr als vier Tonnen. Auch die Wohnfläche macht einen Unterschied. Jeder Quadratmeter Wohnfläche, der pro Person mehr zur Verfügung steht, bedeutet 22 Kilogramm mehr Emissionen pro Kopf.

Bei der Ernährung ist vor allem der Fleischkonsum entscheidend. Wer kein Fleisch isst, verursacht in diesem Bereich nur 1,2 Tonnen pro Kopf und Jahr an Treibhausgasemissionen, während es bei mäßigem bis hohem Fleischkonsum zwischen 1,6 und 2,1 Tonnen sind.

Flugreisen verursachen am meisten Emissionen

Weder beim Wohnen noch bei der Ernährung lassen sich Unterschiede bei den durchschnittlichen Emissionen nach dem Einkommen beobachten. Anders sieht es bei der Mobilität aus. „Insbesondere das Fliegen vergrößert den CO2-Fußabdruck und ist einer der Hauptgründe, warum Menschen aus Haushalten mit höheren Einkommen einen doppelt so großen Fußabdruck haben wie diejenigen mit niedrigem Einkommen“, fasst SOEP-Studienautorin Sandra Bohmann zusammen. „Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ 

„Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ Merve Kücük

Mehr Umverteilung nötig, wenn Wunsch nach nachhaltigem Konsum steigt 

Das Bestreben, nachhaltiger zu konsumieren, birgt aber auch Fallstricke, so das Ergebnis der zweiten Studie. Einkommensschwache Haushalte können sich umweltfreundlichen Konsum oft nicht leisten. Das Gefühl von Einkommensungleichheit wird durch das Bedürfnis nach nachhaltigen, aber teureren Produkten verstärkt. Der Staat steht also vor einem Dilemma: Er will einerseits klimagerechtes Verhalten fördern, andererseits damit verbundene größere Unterschiede zwischen armen und reichen Haushalten aber abmildern.

Studienautorin Sonja Dobkowitz kommt anhand von Modellberechnungen zu dem Ergebnis, dass die richtige Balance zwischen Umverteilung – etwa indem die Einkommensteuer erhöht wird – und Umweltsteuern beziehungsweise -abgaben wie einem CO2-Preis gefunden werden muss, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt nicht zu schmälern. Was die richtige Balance ist, hängt dabei sowohl von der Einkommensungleichheit in einem Land als auch vom Preisunterschied zwischen nachhaltigen und nichtnachhaltigen Produkten ab. „In jedem Fall muss die finanzielle Situation einkommensschwacher Haushalte bedacht werden, wenn der Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen soll“, sagt DIW-Ökonomin Dobkowitz.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.07.2024

Fast 26 Millionen Beschäftigte haben mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte mit Prämie wollen spürbar seltener ihren Konsum einschränken als solche ohne. In Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebs- oder Personalrat werden deutlich häufiger und höhere Inflationsausgleichsprämien gezahlt, so die Untersuchung, die auf einer repräsentativen Befragung basiert.*

Um die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs abzufedern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen. Laut der IMK-Studie ist das tatsächlich gelungen: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter, zur Stabilisierung der Kaufkraft in Deutschland, zur Begrenzung des Kostendrucks durch Zweitrundeneffekte bei den Löhnen und zur Verbesserung des Vertrauens in politische Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, schreiben der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Gesamtwirtschaftlich entspreche die fiskalische Entlastung durch die Prämie etwa einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Lohnstückkosten seien um rund 1,5 Prozent gesenkt worden.

Für ihre Untersuchung haben die Ökonomen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 9600 Personen ausgewertet, die im Januar und Februar dieses Jahres im Auftrag des IMK durchgeführt worden ist. 69 Prozent der befragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben an, dass sie seit Herbst 2022 mindestens einmal eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ergäbe das unter Einbeziehung von Beamt*innen 25,8 Millionen Begünstigte, die insgesamt 52,5 Milliarden Euro erhalten haben.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag bekommen Inflationsausgleichsprämie, ohne sind es 61 Prozent

Erheblichen Einfluss auf die Zusatzzahlung hat der Analyse zufolge unter anderem die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro.

In der Einkommenspyramide haben die oberen Etagen häufiger profitiert: In der Gruppe ab 4500 Euro Haushaltsnettoeinkommen beträgt der Anteil 77 Prozent, in der Gruppe bis unter 2000 Euro hingegen 50 Prozent. Auch bei der absoluten Höhe liegen die Einkommensstarken mit 2356 Euro vor den Geringverdienenden mit 1398 Euro.

Geschlechterunterschiede gibt es bei der Verbreitung nicht, allerdings rund 10 Prozent Vorsprung der Männer bei der Höhe – was unter anderem daran liegen dürfte, dass Frauen häufiger in Betrieben ohne Mitbestimmung und Tarif oder in Branchen arbeiten, in denen die Prämien generell niedriger ausfielen.

Bei denjenigen, denen eine Sonderzahlung zuteil wurde, lässt sich ein klarer Effekt feststellen: „Unsere Umfrage liefert Hinweise, dass die Inflationsausgleichsprämie die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern konnte“, so Behringer und Dullien. Rund zwei Drittel der Begünstigten gaben an, dass die Prämie für ihren Haushalt eine mittlere oder große finanzielle Entlastung darstellt.

Das wirkt sich offenbar auch auf die Zuversicht aus: Befragte ohne Inflationsausgleichsprämie machen sich zu 45 Prozent große Sorgen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und zu 40 Prozent um die eigene Situation, diejenigen mit Prämie zu 41 beziehungsweise 30 Prozent. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachten mehr als die Hälfte derjenigen, die leer ausgegangen sind, mit großer Sorge, bei den Begünstigten nur 42 Prozent. Eine Folge: 42 Prozent der Befragten ohne Prämie haben überhaupt kein Vertrauen in die Regierung, bei den Befragten mit Prämie rund ein Drittel.

Spürbar weniger Sorgen um die finanzielle Zukunft, niedrigere Inflationserwartung und geringerer Spardruck beim Konsum

„Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die finanzielle Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie dazu beigetragen hat, die Sorgen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation sowie der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu mindern. Zudem scheint die Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung etwas verbessert zu haben, was sich auch in geringeren Inflationserwartungen widerspiegelt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Beschäftigte mit geringen Einkommen von dieser pauschalen Sonderzahlung prozentual (wenn auch nicht absolut) stärker profitieren als Beschäftigte mit hohen Einkommen und gerade untere und mittlere Einkommensgruppen durch die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel finanziell besonders stark belastet waren“, erklären die IMK-Forscher.

Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert: Bei allen abgefragten Konsumkategorien hatten die Befragten mit Prämie seltener vor, sich künftig einzuschränken. Besonders stark war der positive Effekt bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gaststätten- und Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung. In diesen Kategorien ist der Anteil der Befragten, die sich einschränken wollen, zwischen elf und sieben Prozentpunkte niedriger, wenn sie eine Entlastung erhielten. „Die Inflationsausgleichsprämie dürfte die Konsumnachfrage dabei einerseits direkt über die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Privathaushalte und andererseits indirekt über ihre dämpfende Wirkung auf die Inflationserwartungen und die Reduktion der Unsicherheit beeinflusst haben“, erklären die Autoren.

Die gezahlten Summen seien tatsächlich „gesamtwirtschaftlich relevant“ gewesen, heißt es in der Studie. In den Jahren 2022 und 2023 entsprachen sie jeweils 1,8 und 1,5 Prozent der Nettolöhne. Auch die Auswirkung auf den Fiskus – und spiegelbildlich die Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten – war erheblich: Den Schätzungen des IMK zufolge hätte der Staat 33 Milliarden Euro mehr eingenommen, wenn die Beschäftigten statt der Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenpflichtige Zahlungen in gleicher Höhe bekommen hätten. Wenn die Löhne so weit erhöht worden wären, dass die Beschäftigten netto dasselbe wie mit den Prämien erhalten hätten, wären es 58,1 Milliarden mehr gewesen. Zum Vergleich: Die Energiepreisbremsen dürften den Staat etwa 40 Milliarden Euro gekostet haben. Um den gleichen Nettoeinkommenseffekt ohne Steuer- und Abgabenfreiheit zu erreichen, wären die Arbeitskosten um rund 68 Milliarden Euro zusätzlich gestiegen. Das heißt: Die Lohnstückkosten waren dank der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren seit 2022 rund 1,5 Prozent niedriger.

Die Ergebnisse zeigten, dass eine konzertierte Aktion von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern externe Schocks abfedern und die Wirtschaft stabilisieren könne, so die IMK-Forscher. Einziges Manko der Inflationsausgleichsprämien: Als Einmalzahlung läuft ihr Effekt zum Jahresende aus. „Die Tarifparteien sind jetzt gefragt, für Lohnerhöhungen zu sorgen, die die Kaufkraft auch ohne weitere Inflationsausgleichsprämien stärken“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Denn ohne ein spürbares Wachstum des privaten Konsums wird die deutsche Wirtschaft sich nicht aus der aktuellen Stagnation befreien können.“

IMK Policy Brief Nr. 171, Juli 2024

Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.07.2024

Anteil im Jahr 2023 deutlich über EU-Durchschnitt von 16,1 %

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im Jahr 2023 betrug der Anteil Alleinlebender an der Bevölkerung hierzulande 20,3 % – und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Finnland (25,8 %), Litauen (24,6 %), Schweden (24,1 %), Dänemark (23,5 %) und Estland (21,5 %) wohnten im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein. In der Slowakei (3,8 %), Zypern (8,0 %) und Irland (8,3 %) lebten im EU-Vergleich anteilig die wenigsten Menschen allein.

Anteil Alleinlebender in fast allen EU-Staaten gestiegen

Der Anteil der alleinlebenden Personen stieg zwischen 2013 und 2023 in fast allen Staaten der EU an. Lebten 2013 im EU-Durchschnitt 14,2 % der Bevölkerung allein, waren es 2023 bereits 16,1 %. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichneten Bulgarien (+9,3 Prozentpunkte von 8,5 % auf 17,8 %), gefolgt von Litauen (+8,5 Prozentpunkte von 16,1 % auf 24,6 %) und Finnland (+6,2 Prozentpunkte von 19,6 % auf 25,8 %). In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 %. Lediglich in der Slowakei lebten 2023 anteilig weniger Menschen allein als 2013 (-4,3 Prozentpunkte von 8,1 % auf 3,8 %).

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie die Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Jahr 2023 lebten in der EU 31,6 % der Menschen ab 65 Jahren allein in einem Haushalt. In Deutschland lag der Anteil in dieser Altersgruppe mit 34,6 % etwas über dem EU-Durchschnitt. In Litauen lebte gut die Hälfte aller mindestens 65-Jährigen allein – mit 51,0 % war der Anteil im EU-Vergleich hier am höchsten. Am niedrigsten war er in der Slowakei. 2023 lebten dort lediglich 11,6 % aller Menschen ab 65 Jahren allein.

Methodische Hinweise:

In der Erhebung werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Nicht berücksichtigt wird hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Zusätzliche Informationen zum Mikrozensus und zur Bewertung der Ergebnisse sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ zu finden.

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zu Alleinlebenden in der EU finden Sie in unserem Webartikel zum Thema. 

Daten zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland liefert die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.07.2024

  • 2022 wendeten Kitas in freier Trägerschaft durchschnittlich 12 300 Euro je Kind auf
  • Personalausgaben machten mit knapp 80 % den Großteil der Gesamtausgaben aus
  • Finanzierung erfolgt mehrheitlich durch die öffentliche Hand

In Deutschland gaben Kitas in freier Trägerschaft im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12 300 Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) etwa 59 % beziehungsweise 4 600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem letztmaligen Berichtsjahr einer vergleichbaren Erhebung.

Mit 18 600 Euro wurde für Kinder in der Altersgruppe der unter Dreijährigen (Krippenkinder) am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 von etwa 70 % beziehungsweise 7 700 Euro. Für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben die privaten Kindertageseinrichtungen insgesamt 10 900 Euro ausgegeben und damit knapp 50 % mehr als 2010 (7 300 Euro). Am niedrigsten waren die Kosten für Schulkinder unter 14 Jahren in der Hortbetreuung. Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2022 gegenüber 2010 um 32 % auf 8 100 Euro.

Insgesamt gaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022 in Deutschland 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen mit 27,7 Milliarden Euro ungefähr gleich viel ein.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Personalkosten

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 % beziehungsweise 21,9 Milliarden Euro auf das Personal. Für den Sachaufwand, wozu zum Beispiel Spielmaterial und Verbrauchsgüter, aber auch Energiekosten zählen, wurden weitere 5,2 Milliarden Euro (einschließlich Verpflegungskosten von 970 Millionen Euro) ausgegeben, dies entspricht 18 % der Gesamtausgaben. Nur 2 % beziehungsweise 650 Millionen Euro entfielen auf Investitionen.

Die öffentliche Finanzierung steigt auf knapp 80 %

Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Mittel insgesamt von 74 % im Jahr 2010 auf knapp 80 % beziehungsweise 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 an. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich dabei von 21 % auf 31 % und lag 2022 bei 8,6 Milliarden Euro. Die Kommunen steuerten mit 46 % beziehungsweise 12,7 Milliarden Euro am meisten bei. Weitere 2 % der Einnahmen beziehungsweise 490 Millionen Euro entfielen auf den Bund. Der Anteil privater Mittel, also Elternbeiträge (einschließlich Verpflegungsgeld) und Eigenmittel der Träger, ging hingegen von 26 % auf 20 % zurück und lag 2022 insgesamt bei 5,6 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Die dargestellte Finanzierung basiert auf den gemeldeten Einnahmen der Träger. Eine trennscharfe Zuordnung zu den Mittelgebern ist hier nicht immer möglich. So können beispielweise Landesmittel den Kommunen zugeordnet und Bundesmittel bei den Landesmitteln verbucht worden sein.

Die Ergebnisse basieren auf einer Erhebung, die auf freiwilliger Basis bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Zeitraum von September bis Dezember 2023 für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach § 7 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz. An der Erhebung haben sich 3 600 freie Träger mit insgesamt 9 300 Kindertageseinrichtungen beteiligt.

Der Projektbericht „Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022“ mit detaillierten Ergebnissen sowie der Beschreibung des Erhebungskonzeptes und der Hochrechnung ist auf der Themenseite „Bildungsfinanzen- und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2024

  • Knapp die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden arbeitete genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice
  • Homeoffice-Anteil in Deutschland mit 23,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice.

Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus

Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten.

25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice

Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %).

In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt
Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2024

WZB-Studie zeigt Zusammenhang zwischen AfD-Unterstützung und Wohlbefinden

Menschen, die sich der AfD zuwenden, erleben laut einer neuen WZB-Studie eine Verschlechterung ihres Wohlbefindens. Erstmals weisen die WZB-Ökonomin Maja Adena und ihr Kollege Steffen Huck nach, dass die negative Rhetorik rechtspopulistischer Parteien wie der AfD die persönliche Lebenszufriedenheit verringern kann. Vor allem neue Anhänger der AfD sind unzufriedener.

In einer großen Umfrage-Studie mit über 5.000 Teilnehmenden in vier Wellen über die Jahre 2019 bis 2021 wollten die Forschenden herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und den Präferenzen für politische Parteien gibt. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Menschen, die die AfD unterstützen, sind unzufriedener mit ihrem persönlichen Leben und ihrer finanziellen Situation als die Unterstützer anderer Parteien. Dieser Zusammenhang ist besonders stark ausgeprägt für neue Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Wer sich von der Partei wieder abwendet, empfindet dagegen eine Verbesserung im Wohlbefinden.

Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Unterstützung der AfD ist eindeutig und lässt sich nicht durch sozioökonomische Variablen wie Einkommen oder Bildung erklären. Er ist darüber hinaus ökonomisch bedeutsam und lässt sich beziffern. Schätzungen der Autoren legen nahe, dass ein neuer Unterstützer der AfD ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 2.500 Euro bräuchte, um wieder das gleiche Wohlbefinden zu erreichen, das er vor seiner Entscheidung, die AfD zu unterstützen, empfand.

Ob die Entscheidung, die AfD zu unterstützen, ursächlich dazu führt, dass sich Menschen unzufriedener fühlen, untersuchten Adena und Huck mit Hilfe von zwei Experimenten. Im ersten Experiment befragten sie Wählerinnen und Wähler vor, während und nach dem AfD-Bundesparteitag im November 2020. Insbesondere neue Unterstützer der AfD, die während des Bundesparteitags an der Umfrage teilnahmen, berichten von schlechterem Wohlbefinden als neue AfD-Unterstützer, die vor oder nach dem Parteitag an der Umfrage teilnahmen, oder auch als Anhänger anderer Parteien.

Auch im zweiten Experiment, das 2021 stattfand, wurden die Teilnehmenden gebeten, Fragen zu ihrem Wohlbefinden zu beantworten. Zusätzlich erhielten sie Fragen zur Partei, die sie unterstützen. Die Forschenden teilten die Teilnehmenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe musste vor den Fragen zum Wohlbefinden Fragen zur Partei beantworten. Für die andere Gruppe wurde die Reihenfolge der Fragenblöcke umgekehrt.

Es ergibt sich das gleiche Muster wie für das erste Experiment. Neue Unterstützer der AfD, die sich gerade intensiv mit AfD-Themen befasst haben, sind weniger zufrieden als die Kontrollgruppe, die Fragen zum persönlichen Wohlbefinden vor den Fragen zu AfD-Themen beantworten musste. Für Unterstützer anderer Parteien ergibt sich kein vergleichbares Muster. Wer sich seine neue Unterstützung der AfD stärker bewusst macht, nimmt sowohl seine persönlichen als auch seine finanziellen Umstände als schlechter wahr.

Die Gründe für diesen Kausalzusammenhang vermuten die Forscher in der negativen Rhetorik der AfD. Wer sich der Partei zuwendet, setzt sich dieser Negativität stärker aus, und das schadet dem Wohlbefinden.

Die Forscher empfehlen daher anderen Parteien, positive Themen zu betonen, anstatt sich auf die negativen Themen der AfD zu konzentrieren. „Die erfolgreiche Rückgewinnung von Wählern braucht andere, idealerweise positive Themen“, sagt Maja Adena.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLOS ONE erschienen.
Maja Adena, Steffen Huck: Support for a right-wing populist party and subjective well-being: Experimental and survey evidence from Germany

Dr. Maja Adena ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Ökonomik des Wandels am WZB.

Prof. Dr. Steffen Huck ist Forschungsprofessor Behavioral Economics and Human Agency am WZB.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu:

„Uns droht offenbar, dass die wirklich längst überfällige Finanzreform der Pflegeversicherung erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, während die Lage sich rapide zuspitzt. Die Pflegekassen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, pflegebedürftige Menschen wissen angesichts der rasant steigenden Eigenanteile nicht mehr, wie sie sich ihre Pflege leisten sollen, pflegende An- und Zugehörige werden in der Folge noch stärker belastet.

Was muss denn noch passieren, damit eine Bundesregierung endlich handelt? Das Mindeste wäre es gewesen, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen umzusetzen. Aber nicht einmal das gelingt.

Es bedarf nun dringend eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zum Wert der Pflege als Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung. Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Pflege zu sichern. Klatschen war gestern, heute muss gehandelt werden! Die AWO ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.07.2024

Gemeinsam mit Sozial- und Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu einem Kurswechsel bei der Haushaltsaufstellung auf. Der nächste Bundeshaushalt müsse Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und soziale Sicherheit ermöglichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Krisen unserer Zeit sind zu groß für falsche Dogmen wie die Schuldenbremse. Statt so lange zu sparen, bis auch die letzte soziale Einrichtung vor dem finanziellen Aus steht, muss die Bundesregierung endlich in mehr Zusammenhalt investieren. 75 Prozent der Organisationen in der sozialen Arbeit rechnen damit, aufgrund finanzieller Not im nächsten Jahr Angebote einschränken zu müssen – das ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Klimakrise eine soziale Krise ist, denn benachteiligte und arme Menschen leiden unter ihren Folgen am schwersten. Es braucht daher schnell ein sozial gestaffeltes Klimageld, um das Vertrauen der Menschen in die Bewältigung der Klimakrise wieder herzustellen. Die “Priorisierung” von Investitionen, von der der Finanzminister gerne spricht, ist jedenfalls ein Luftschloss: Man kann Bürgergeld und Windkraft, gute Pflege und mehr ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen. Wir brauchen beides – starke soziale Infrastrukturen und eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen! Wer sich Fortschritt auf die Fahnen schreibt, kann diese Wahrheit nicht leugnen.”

Zum Offenen Brief: https://awo.org/sozial-oekologisches-buendnis-fordert-zukunftsinvestitionen-statt-schuldenbremse

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2024

Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Gute Pflege vom 03.07.2024

Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes (DFV) zum Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Aus Sicht des DFV enthält der Gesetzesentwurf gravierende Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen. Dies betrifft insbesondere die fehlenden Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Angesichts des angekündigten verkürzten Verfahrens fürchtet der DFV, dass die Belange der Familien nicht mehr vor der Verabschiedung des Gesetzes ernsthaft beraten und in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Die Kritik des DFV bezieht sich sowohl auf die Leistungs- als auch auf die Beitragsseite der Rentenversicherung. Auf der Leistungsseite ist zwar eine Festschreibung des Rentenniveaus für den Standardrentner vorgesehen. Von diesem Niveau sind Versicherte, die mehrere Kinder erzogen haben, aber meist weit entfernt. Hier fehlt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, auf die weitere Reformschritte aufbauen können.

Auf der Beitragsseite ist ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten, der auch im Entwurf dargestellt wird. Auch hier sind Familien in besonderer Weise belastet, denn weil der Rentenversicherung ein Kinderfreibetrag fehlt, zahlt ein Versicherter mit vier Kindern den gleichen Rentenbeitrag wie der kinderlose Kollege – auch auf das Existenzminimum seiner Kinder.

Insgesamt wird im Entwurf die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehobene Bedeutung des generativen Beitrags Kindererziehung für die Bestandssicherung der gesetzlichen Rentenversicherung völlig ausgeblendet, obwohl die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ausdrücklich das Ziel verbindet, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen und Menschen Vertrauen in die gesetzliche Rente zu geben.

„Stattdessen baut die Bundesregierung auf ein schuldenfinanziertes ‚Generationenkapital‘ und hofft, man könne mit Aktien für die Zukunft der Rentenversicherung vorsorgen. Zukunft gibt es aber nur mit Kindern – und ausgerechnet die Kinder und damit das eigentliche Generationenkapital der gesetzlichen Rentenversicherung kommen im Regierungsentwurf gar nicht vor“, so Heimann. „Anstatt mit einer Politik, die mehr Mut zu mehr Kindern macht, wird versucht, mit Aktienpaketen die gesetzliche Rentenversicherung zu retten.“

In der Stellungnahme will der DFV Perspektiven aufzeigen, wie eine nachhaltige und familienorientierte Rentenreform gelingen kann und dass sie finanzierbar ist, wenn der Gesetzgeber den Mut aufbringt, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu nutzen. Das gilt sowohl für eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung als auch für die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit mehreren Kindern.

„Im Sinne einer grundsätzlichen Aufforderung zum Neudenken weisen wir außerdem darauf hin, dass eine familienpolitische Strukturreform der Rente erleichtert wird, wenn sie mit der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einhergeht. Auch hierfür finden Sie in der DFV-Stellungnahme detailliertere Vorschläge“, sagt Heimann.

Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.07.2024

Zu den Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Hetzkampagnen ändern nichts an der Tatsache: Es ist die gebremste wirtschaftliche Entwicklung, die mehr Menschen arbeitslos werden lässt und nicht das Bürgergeld. Im Vergleich zum Vormonat Mai nimmt die Zahl der Arbeitslosen, die Bürgergeld beziehen, übrigens ab.

Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger deutlich mehr angestiegen als die Zahl der Bürgergeldbeziehenden.

Der DGB fordert, die menschenverachtenden Hetzkampagnen gegen das Bürgergeld einzustellen. Menschen im Bürgergeld generell zu unterstellen, dass sie nicht arbeiten wollen, verdreht Ursache und Wirkung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.06.2024

Auch 7 Jahre nach Öffnung der Ehe sind Kinder queerer Eltern noch immer unzureichend rechtlich abgesichert. Bereits im Januar wurden Eckpunkte für die Reform des Abstammungsrechts vorgestellt, der Referent*innenentwurf war für diesen Sommer angekündigt. Doch bald beginnt die parlamentarische Sommerpause und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dabei liegen die Vorschläge für die Reform längst auf dem Tisch. Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) hat bereits im Mai 2023 unterstützt von mehr als 30 weiteren Organisationen und Einzelpersonen Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Das Leitplankenbündnis erklärt:

In unseren Leitplanken haben wir unter anderem die automatische rechtliche Zuordnung des zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht sowie die Einführung vorgeburtlicher Elternvereinbarungen gefordert. Zudem hat das Bundesjustiz-ministerium im Januar 2024 Eckpunkte für die Reform vorgestellt, die wesentliche Verbesserungen für queere Eltern und ihre Kinder vorsehen. Es ist deshalb umso unverständlicher, dass sich die Reform nun weiter verzögert.

Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Kinder wachsen selbstverständlich in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Das Recht bildet diese gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“

Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist ­­­­­­­­­– anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen.“

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“

Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen ergänzt: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“

 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Juli 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Webex

Thema: Jenseits der Kernfamilie: Neue Daten zu Verwandtschaftsnetzwerken zeigen matrilineare Neigungen, Auswirkungen von Scheidungen und die Bedeutung erweiterter Verwandtschaftsbeziehungen

Referent:  Prof. Dr. Thomas Leopold, Universität Köln 

Alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Termin: 30. Juli 2024

Veranstalter: Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

Ort: Frankfurt am Main

Welche Familienformen gibt es? Welche Entwicklungsprozesse durchlaufen Familien und wie wirkt sich dies auf jedes Familienmitglied aus? Welche gesellschaftlichen Einflüsse gibt es? Wie wirkt sich all das auf den Beratungsprozess aus?

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, die den Wandel von Familienbeziehungen aufzeigen und diskussionsreiche Workshops mit vielen Expert*innen.

Unter folgendem Link finden Sie die Veranstaltung und den Anmeldebogen.

Termin: 27. – 28. September 2024

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der FH Erfurt 

Ort: Erfurt

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.

Wir beleuchten dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Wir werfen in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Download (PDF)

Download (EPUB)

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2023

AUS DEM ZFF

In dieser Woche wird der Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung im Bundestag und Bundesrat beraten. Ein Bündnis aus 20 Verbänden mahnt, jetzt mutig zu sein und einen echten Systemwechsel im Sinne der Kinder und Familien zu wagen. Die Kindergrundsicherung darf keine Mogelpackung werden!

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG:

Die Kindergrundsicherung ist und bleibt für uns Hoffnungsträger im Kampf gegen Kinderarmut. Als Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG appellieren wir deswegen an die Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat, umfangreich am Gesetzentwurf nachzubessern. Die Regierung muss den Mut haben, einen echten Systemwechsel einzuläuten. Dafür brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die hoch genug ist, damit Kinder wirklich gut davon leben können. Die geplanten 2,4 Milliarden Euro reichen bei Weitem nicht aus. Wir müssen endlich neu berechnen, was Kinder für ein gutes Aufwachsen brauchen. Außerdem darf es nur noch eine einzige Anlaufstelle für Eltern geben, die die Leistungen für Kinder und Jugendliche proaktiv den bedürftigen Familien anbietet. Derzeit wissen unzählige Menschen nicht, welche Gelder ihnen zustehen oder wohin sie sich dafür wenden müssen. Der Antragswahnsinn muss aufhören. Der Staat muss endlich erkennen, dass alle von einer guten Kindergrundsicherung profitieren. Teilhabe am Leben und an der Bildung ist eine Investition in eine gute Zukunft.“

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Vielleicht besteht noch die Chance, die drängendsten Probleme von armen Familien anzugehen. Erstens: Kinder von Alleinerziehenden trifft Armut besonders häufig. Diese Gruppe ist dringend auf Verbesserungen angewiesen, um nicht fortwährend in Existenzangst leben zu müssen. Zweitens ist für Kinder aus Familien mit wenig oder keinem Einkommen die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme in der Musikschule meist zu teuer. Das sind Bildungsmöglichkeiten, die wir ihnen nicht weiter vorenthalten dürfen. Deshalb müssen die umständlichen Anträge für das sogenannte Teilhabegeld abgeschafft werden. Drittens sieht der bisherige Plan eine Kürzung von Mitteln für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor. So kann die Integration nicht gelingen. Armut wirklich zu bekämpfen, dafür steht das Konzept der Kindergrundsicherung. Auch Bundestag und Bundesrat werden sich daran messen lassen müssen, ob sie es ernst meinen mit sozialer Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 09.11.2023

Rund 3.000 Menschen versammelten sich am 8. November vor dem Deutschen Bundestag, um gemeinsam gegen den Sparhaushalt der Bundesregierung zu protestieren.

Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zur Kundgebung aufgerufen. Der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland drohen Kürzungen und Streichungen in Höhe von insgesamt 25 Prozent, mit fatalen Folgen für den Sozialstaat und die Gesellschaft, so die Organisator*innen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

Die Verbände warnen, dass nach den aktuellen Plänen unter anderem jede dritte Migrationsberatungsstelle schließen muss, 35.000 Freiwilligenplätze gestrichen werden, Programme zur Demokratieförderung an Schulen gänzlich wegfallen und die Beratung und Begleitung von Geflüchteten um die Hälfte eingekürzt werden. Im Kinder- und Jugendplan sollen 40,6 Millionen Euro gekürzt werden; auch die Pflegeversicherung und der soziale Wohnraum sind massiv betroffen.

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf macht fassungslos“, kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Zentrale Dienste und Einrichtungen, die in der Bewältigung der derzeitigen Krisen dringend benötigt werden, werden kaputtgespart oder komplett gestrichen. So entstehen neue Härten im Alltag, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird geschwächt und der Polarisierung weiter Vorschub geleistet. In Relation zum Gesamthaushalt werden hier nur kleine Summen gespart: Minimale Einsparungen sorgen für maximalen Schaden.“ AWO-Präsident Michael Groß ergänzt: „Die schwarze Null ist nicht in Stein gemeißelt – Nebelkerzen wie die Schuldenbremse gehören kritisch hinterfragt. Ob gespart wird oder ob mehr Geld in die Staatskassen gelenkt wird, ist eine Frage des politischen Willens. Als AWO akzeptieren wir nicht, dass die Krisen auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden.“

„Skandalös ist zudem, wie viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht im Haushalt zu finden sind“, so die stellvertretende Vorsitzende des ZFF, Meike Schuster. „Große Vorhaben mit den Zielen mehr Gleichstellung, mehr Zeit für Familie und die Bekämpfung von Kinderarmut fallen unter den Tisch oder werden nicht mit ausreichend Mitteln hinterlegt.“ Senihad Sator, Vorsitzender des Bundesjugendwerks der AWO, sagt: „Der aktuelle Haushaltsentwurf ist ein fatales Signal an junge Menschen. Durch die Kürzungen verlieren junge Menschen wichtige Unterstützung und werden ihrer Chancen beraubt, sich selbst verwirklichen zu können. Nach den Krisenjahren ist es endlich an der Zeit, umzusteuern und in junge Menschen zu investieren.“

Neben der zentralen Kundgebung in Berlin schlossen sich auch zahlreiche AWO-Mitarbeitende und Ehrenamtliche aus dem ganzen Bundesgebiet mit lokalen Protest-Aktionen an. Ein offener Brief mit den Forderungen von AWO, Bundesjugendwerk und ZFF an den deutschen Bundestag wurde von fast 55.000 Menschen in Deutschland unterstützt.

Hintergründe

Zur Kampagne die Letzte macht das #LichtAus:
https://lichtaus.awo.org

Zur Kundgebung am 8. November:
https://awo.org/kundgebung-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung

Offener Brief gegen die Sparpläne der Bundesregierung: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-gegen-die-sparplane-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 08.11.2023

Am Donnerstag, den 16. November, diskutieren die ZFF-Referentin, Lilly Schön und Dr. Lisa Yashodhara Haller über die Adressat*innen von familienpolitischen Maßnahmen – der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Elterngeld. Mit der Geburt von Kindern spezialisiert sich ein Elternteil, auf die Versorgung der Kinder, der andere auf Erwerbsarbeit zur Finanzierung der Familie. Weil der deutsche Arbeitsmarkt auf einem Geschlechterarrangement basiert, das die Gewährleistung der Fürsorge stillschweigend voraussetzt, entstehen für diejenigen, die die Versorgung übernehmen, Nachteile auf dem Arbeitsmarkt mit den entsprechenden finanziellen Einbußen. Das Elterngeld soll als politisches Instrument finanzielle Einbußen infolge der Familiengründung abfedern und Anreize zur raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzen. Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung ausgezahlt werden steht es seit seiner Einführung als sozial ungerecht in der Kritik. Darüber hinaus setzt es Anreize zur Aufschiebung des Kinderwunsches, denn um Elterngeld als Lohnersatzleistung in einer Höhe beziehen zu können, mit der die Lebenshaltungskosten (trotz Inflation) bezahlt werden können, erfordert in der Regel recht lange Berufserfahrung, mit steigendem Alter sinkt aber die menschliche Fertilität. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Körper, Kinder, Kassensturz“ statt.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://programm.bildungswerk-boell.de/index.php?kathaupt=11&knr=23-1104&kursname=Politiken+der+Verhuetung+neu+denken&katid=0#inhalt

Hier kann die Veranstaltung als Livestream verfolgt werden: https://youtube.com/live/qylu_XLhSWk?feature=share

Am 19. Oktober diskutierte die ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, mit Dr. Lisa Yashodhara Haller über das meist kommentierte sozialpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen: die Kindergrundsicherung. Dr. Lisa Yashodhara Haller Autorin des Policy-Papers „Finanzierung von Familien neu denken“ sprach mit Sophie Schwab über Möglichkeiten und (verpasste) Chancen der anstehenden Reform sprechen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‚Körper, Kinder, Kassensturz‘  statt.

Hier kann die gesamte Veranstaltung nochmal angesehen werden: https://www.youtube.com/watch?v=Ju1Hk1CyiGI

SCHWERPUNKT I: Migrationsgipfel

Deutliche Kritik zu Migrationsbeschlüsse, Fragezeichen beim Deutschlandticket

„Das, was Bund und Länder beschlossen haben, wird niemanden, der in der Heimat verfolgt wird, der keine Perspektive für sich und seine Kinder sieht, davon abhalten, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen“, kommentiert Caritas-Vorstand Steffen Feldmann die Beschlüsse des gestrigen Bund-Länder-Treffens in Sachen Migration.  

Leistungen zu kürzen, die bereits unter dem Existenzminimum liegen, trifft besonders die Schutzbedürftigsten: Alte, Kranke, Kinder. Studien zeigen zudem, dass Leistungskürzungen nicht abschreckend wirken. Der geringe finanzielle Einspareffekt, der durch Leistungskürzungen erzielt wird, hat hingegen langfristig negative Folgen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft: mehr Armut, schlechtere Bildungschancen für die geflüchteten Kinder, soziale Ausgrenzung und mehr Armutskriminalität.

Sparmaßnahmen mit enormen Folgekosten werden als Erfolg verkauft

 „Als Erfolg werden stattdessen Gängelungen und Sparmaßnahmen angekündigt, die langfristig enorme gesellschaftliche Folgekosten verursachen. Das ist kontraproduktiv“, konstatiert Steffen Feldmann.

Die Idee, Asylprüfungen in Drittländer außerhalb der EU zu verlegen, kann nicht unter angemessenen Standards umgesetzt werden und ist wieder ein Zeichen des in der Debatte allgegenwärtigen Populismus.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass sich Bund und Länder zumindest auf eine neue Regelung zur Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten geeinigt haben.

Deutschlandticket für Familien mit kleinem Einkommen attraktiv halten

Auch positiv bewertet die Caritas, dass sich Bund und Länder auf eine hälftige Weiterfinanzierung des Deutschlandtickets geeinigt haben.

„Das Ticket ist ein wichtiger Bestandteil einer klimafreundlichen Mobilitätspolitik. Es muss allerdings für alle bezahlbar bleiben,“ moniert der Deutsche Caritasverband. „Für Familien und Menschen mit geringen Einkommen sind 49 Euro pro Monat schon jetzt abschreckend hoch“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa, „wenn im Raum steht, dass das Deutschlandticket noch 2024 teurer werden soll, steigen viele buchstäblich aus – das wäre ein herber Schlag für die Verkehrswende.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 07.11.2023

Die Diakonie Deutschland kritisiert die geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es ist ein Trugschluss, das niedrigere Leistungen oder Bezahlkarten Menschen davon abhalten werden, Schutz zu suchen. Auch wird in der Diskussion vergessen, dass bestimmte Leistungen dazu dienen, zum Beispiel die Integration von Geflüchteten mit Behinderungen zu ermöglichen. Zur kurz in der Debatte kommt jetzt auch: Wir brauchen Zuwanderung und sollten uns deshalb auch um die Verbesserung von regulären Zugangswegen bemühen. Und selbstverständlich brauchen wir eine schnellere und bessere Integration und dafür eben die erforderlichen Mittel. Wer hier gut integriert arbeitet, bereichert unsere Gesellschaft in vielfacher Hinsicht und hilft uns, auch unsere Sozialsysteme zu stabilisieren. Begrüßenswert ist die Idee einer Kommission für Migration, in der auch Kirchen, Gewerkschaften und Organisationen aus der Zivilgesellschaft dringend einbezogen werden sollen. Dieses Erfolgsmodell hat schon 2015 funktioniert und wir fordern schon lange, dass an diese guten Erfahrungen angeknüpft wird. Nur im Zusammenschluss von Politik und Zivilgesellschaft werden wir überzeugende Lösungen finden können.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.11.2023

Ein breites Bündnis von 28 Verbänden, Stiftungen und Organisationen fordert in einem Appell vor dem Flüchtlingsgipfel am Montag Bund, Länder und Kommunen eindringlich auf, bei den Beratungen einen besonderen Fokus auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu legen. Deren Rechte nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, beispielswiese auf angemessene Lebensbedingungen, auf Schutz vor Gewalt oder auf Zugang zu Bildung und Gesundheit, müssen nach Ansicht der Unterzeichner Richtschnur in der aktuellen Migrationsdebatte sein. Das übergeordnete Ziel aller politisch verantwortlichen Stellen muss demnach darin bestehen, geflüchteten Kindern eine Perspektive auf eine normale Kindheit zu eröffnen.

„Kinder brauchen eine verlässliche Lebensperspektive, ungeachtet ihres Herkunftslandes und Aufenthaltsstatus. Während die politische Debatte droht, auf Abschottung und Abschiebungen verengt zu werden und Fragen der besseren Integration eine untergeordnete Rolle spielen, leben sowohl begleitete Kinder in Sammelunterkünften als auch unbegleitete Kinder in Obhut der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unter prekären Bedingungen mit begrenzten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe“, heißt es in dem Appell. „Der Flüchtlingsgipfel bietet eine Chance, die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die Aufnahme von schutzsuchenden Kindern mit ihren Familien und von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten neu zu gestalten.“

Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Stiftungen fordern, eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Kindern und ihren Familien zu ermöglichen, den Zugang aller Kinder zur öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, für den Zugang aller Kinder zu frühkindlicher Bildung und Regelschulen zu sorgen, besondere Bedarfe frühzeitig zu identifizieren und den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für jedes Kind. Das gilt auch für die darin normierte Vorrangstellung des Kindeswohls. Auch bei erhöhter Fluchtmigration und steigenden Zahlen minderjähriger Geflüchteter sollte stets gewährleistet sein, dass die Kinder zu ihren Rechten kommen. Dazu gehören neben ihren Schutz- auch die Beteiligungsrechte sowie die Einhaltung von Standards, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert sind. Bei Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Flüchtlingsstatus der Kinder und Jugendlichen ergeben, beispielsweise bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften direkt nach der Einreise, beim Familiennachzug oder Integrationsangeboten, braucht es zudem migrationssensible und kinderspezifische Regelungen, die das Kindeswohl an die erste Stelle stellen. Dazu gehören passende Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle geflüchteten Kinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Diese muss nach der EU-Aufnahmerichtlinie spätestens drei Monate nach Asylantragstellung an der Regelschule erfolgen. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Appell finden Sie hier: http://www.dkhw.de/fluechtlingsgipfel2023

Der Appell wird von folgenden Verbänden, Organisationen und Stiftungen unterstützt (in alphabetischer Reihenfolge):

. Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ . Ärzte der Welt e. V.

. AWO Bundesverband e. V.

. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) . Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V.

. Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.

. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V.

. Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. (Bündnis KJG) . Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

. Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. – DGSF . Deutscher Kitaverband – Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.

. Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

. Deutsches Komitee für UNICEF e. V.

. Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

. djo – Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V.

. Handicap International e. V.

. Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

. JUMEN e. V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland . KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.

. Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) . National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention . Plan International Deutschland e. V.

. PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

. Save the Children Deutschland e. V.

. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention . Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« . terre des hommes Deutschland e. V.

. World Vision Deutschland e. V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.11.2023

Statt Herausforderungen zu lösen, würden Probleme verschräft.

Die Beschlüsse von Bundeskanzler und Regierungschef*innen zur Flüchtlingspolitik beim Migrationsgipfel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. So richtig es sei, Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen, so wenig sachgerecht seien die sonstigen Verabredungen. Statt konkrete Herausforderungen zu bewältigen, drohe eine Verschärfung sozialer Probleme, warnt der Verband. Insbesondere die Pläne, Asylbewerber künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen zu gewähren sowie die geplanten massiven Verschärfungen in der Abschiebepraxis seien inhuman und das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik, kritisiert der Paritätische.

“Asylbewerbern erst nach drei Jahren eine Leistung wenigstens auf Sozialhilfeniveau zu gewähren, und sie in Armut zu halten, ist inhuman und unvernünftig. Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme verschärfen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Was es brauche, sei eine gestaltende und vorausschauende Flüchtlingspolitik, die am Schutz von Menschen sowie der Stärkung der Unterstützungsstrukturen ausgerichtet ist. Der Zugang zu regulären Sozialleistungen, die Abschaffung aller bestehender Arbeitsverbote sowie die Ermöglichung privater Unterbringung helfe den Schutzsuchenden und der Aufnahmegesellschaft, mahnt der Paritätische und verweist auf die positiven Erfahrungen in der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine.

“Abschiebehaft und eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sind Scheinlösungen und haben nichts mit einer humanen mutigen und in die Zukunft gerichteten Flüchtlingspolitik zu tun, die den Schutz von Menschenrechten und die Chancen für unsere Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2023

Paritätischer mahnt Rückkehr zu faktenbasierter Debatte an.

Mit Vorschlägen für eine Neuausrichtung der Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik wendet sich der Paritätische Gesamtverband heute gemeinsam mit einem Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände an die Politik. In einem Fünf-Punkte-Plan zeigt das Bündnis: Ein konstruktiver und menschenrechtskonformer Umgang mit der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden ist möglich, notwendig und entlastet die Kommunen. Das Bündnis besteht neben dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unter anderem aus Amnesty International, Pro Asyl, Caritas und dem Deutschen Anwaltverein.

Von der Bundesregierung erwartet der Paritätische nun eine gestaltende und vorausschauende Flüchtlingspolitik. Nach Monaten der rhetorischen Verschärfung in der politischen Debatte brauche es dringend eine lösungsorientierte Politik, die am Schutz von Menschen sowie der Stärkung der Unterstützungsstrukturen ausgerichtet ist. Der Zugang zu regulären Sozialleistungen, die Abschaffung aller bestehender Arbeitsverbote sowie die Ermöglichung privater Unterbringung helfe den Schutzsuchenden und der Aufnahmegesellschaft.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Die asylpolitische Debatte der vergangenen Wochen strotzt nur so vor Scheinlösungen und Vorurteilen. Wir können allen nur dringend raten, zu einer faktenbasierten Diskussion um die Aufnahme und Integration von schutzsuchenden Menschen zurückzukehren. Die Bundesregierung muss sich jetzt einer mutigen, in die Zukunft gerichteten Flüchtlingspolitik annehmen, die den Schutz von Menschenrechten und die Chancen für unsere Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt.“

Der Fünf-Punkte-Plan des Bündnisses umfasst:

  1. eine zukunftsorientierte Aufnahme für Asylsuchende, 
  2. den Fokus auf Integration und Partizipation, 
  3. sozialrechtliche Eingliederung statt Ausgrenzung, 
  4. den Erhalt und die Anpassung von Unterstützungsstrukturen, 
  5. eine Sozialpolitik, die alle mitdenkt.

Das Bündnis verweist beispielhaft auf die gelungene Aufnahme von einer Million geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Sie sei eine Erfolgsgeschichte und zeige: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

Dokumente zum Download

5-Punkte-Plan für eine funktionierende Asyl- und Aufnahmepolitik (668 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 03.11.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kabinettsmitglieder unterstützen Bekämpfung von Sexismus

Auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus sind die Mitglieder des Bundeskabinetts heute dem breiten Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beigetreten. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Koalitionspartner zuvor auf ein gemeinsames Bekenntnis zu einem „starken Bündnis gegen Sexismus“ geeinigt. Bundesfrauenministerin Paus gründete das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ im Februar 2023. Es umfasst bereits jetzt über 480 Mitglieder und wird mit einem Begleitprojekt von der Europäischen Akademie für Frauen in Wirtschaft und Politik (EAF Berlin) unterstützt.

Bundesministerin Lisa Paus, Schirmherrin des Bündnisses:
„Ich freue mich sehr, dass heute alle Kabinettsmitglieder meiner Einladung gefolgt und dem Bündnis ‚Gemeinsam gegen Sexismus‘ beigetreten sind. Mit den Ministerien und in den Ressorts zeigen wir gemeinsam klare Kante. Sexuelle Belästigung hat keinen Platz in unserer offenen, vielfältigen Gesellschaft – dafür setzen alle Ressorts des Bundeskabinetts heute ein starkes Signal! Ich rufe Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen auf, es uns gleich zu tun, dem Bündnis beizutreten und Sexismus gemeinsam entschieden den Kampf anzusagen. Zusammen stehen wir ein für eine gleichberechtigte Gesellschaft!“

Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat sich zum Ziel gesetzt, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und mit wirksamen Maßnahmen zu beenden. Sexismus zeigt sich zum Beispiel in Form von Herabwürdigungen oder Machtmissbrauch aufgrund des Geschlechts. Als Massenphänomen kann Sexismus am Arbeitsplatz, im Öffentlichen Raum, auch in Kultur und Medien stattfinden. Die vielen Ausprägungen, von scheinbar harmlosen bis zu gewaltvollen Grenzverletzungen, sind durch die internationale #metoo-Bewegung eindrucksvoll sichtbar geworden.

Sexismus schadet Betroffenen, aber auch Unternehmen, Organisationen und der Gesamtgesellschaft. Unter den über 480 Mitgliedern finden sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Städtetag, der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft und der Deutsche Caritasverband. Bündnispartner sind auch Unternehmen wie Volkswagen, die BMW Group, die Charité, das ZDF und die Deutsche Bahn AG sowie Städte wie Hamburg, Bremen, Bochum, Dortmund oder Erlangen.

Das Bündnis verfolgt einen intersektionalen Ansatz: Es bindet vielfältige Gruppen ein, die mehrfach von Diskriminierung beispielsweise aufgrund ethnischer Herkunft, Behinderung oder auch durch Antisemitismus betroffen sind. Mit öffentlichen Veranstaltungen, Aktionstagen, Ausstellungen oder Handreichungen sind im Kreise der Bündnismitglieder bereits vielfältige Maßnahmen entstanden. Viele gute Beispiele werden auf der Bündnis- Webseite www.gemeinsam-gegen-sexismus.de und im Newsletter des Bündnisses regelmäßig veröffentlicht.

Das von Lisa Paus geführt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) selbst ergreift bereits eine Vielzahl an Maßnahmen: Ab dem Onboarding-Prozess erhalten Beschäftigte umfassende Informationen über Anlaufstellen, Beschwerdemöglichkeiten und Vorgehen bei Sexismus, sexueller Belästigung und Mobbing. Die Handreichung „Hilfestellung für Betroffene bei sexuellen/sexualisierten Belästigungen und anderen Formen der Belästigung sowie Mobbing im BMFSFJ“ zeigt den Beschäftigten, welche Ansprüche, Unterstützungsangebote und Beratungsstellen es gibt, wenn sie mit sexueller Belästigung oder Mobbing in Kontakt kommen. Das BMFSFJ bietet für alle Beschäftigten Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auch zu Sexismus und sexueller Belästigung an. Für Führungskräfte sind diese Schulungen verpflichtend.

Liste der Bündnispartnerinnen und -partner: https://www.gemeinsam- gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.11.2023

Bessere Rahmenbedingungen für Freiwillige in Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendienst

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) verbessert.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, dass wir mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen nach mehr Flexibilität eingehen können. Außerdem schaffen wir den Rahmen für ein höheres Taschengeld. So stellen wir die Weichen für eine Zeit, in der die Freiwilligendienste wieder ausgeweitet werden können. Die Freiwilligendienste sind uns wichtig und das Engagement der Freiwilligen ist uns jede Wertschätzung wert.“

Die Freiwilligen erhalten für ihr Engagement ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Dabei gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jedes Jahr angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage jedoch seit Einführung des BFD nicht angepasst wurde.

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag nachgekommen, in dem die Koalitionsparteien die Erhöhung des Taschengeldes vereinbart haben.

Konkret soll die Obergrenze – auf Basis der für 2023 geltenden Werte – von 438 Euro monatlich auf 584 Euro monatlich, also um 146 Euro, steigen. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Taschengeld erhalten als bisher.

Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz soll für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit geschaffen werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne dass sie dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen, wie es bisher erforderlich ist. Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an diejenigen für lebensältere Freiwillige angepasst. Weiterhin gilt, dass sich der Dienst auf mehr als 20 Stunden die Woche belaufen muss und alle Beteiligten, das betrifft insbesondere die Einsatzstellen, mit der Teilzeit einverstanden sein müssen.

Die Bundesregierung unterstützt damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeit-Regelungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.11.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat sich heute mit dem Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) getroffen. Anlässlich des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel und die Auswirkungen auf die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden, tauschte sich die Ministerin mit KOMPAS zur Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen Antisemitismus aus.

An dem Treffen nahmen teil: Veronika Nahm, Direktorin des Anne Frank Zentrums, Prof. Dr. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank e.V., Dr. Deborah Schnabel, Direktorin der Bildungsstätte Anne Frank e.V., Derviş Hızarcı, Vorstand der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) e.V., Benjamin Steinitz, Leiter des Bundesverbands RIAS e.V. sowie Marina Chernivsky, Leiterin des Kompetenzzentrums für Prävention und Empowerment der ZWST und der Beratungsstelle OFEK e.V.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus ist unverzichtbar. In Anbetracht der terroristischen Angriffe auf Israel und die antisemitischen Auswirkungen, die wir auch in Deutschland erleben, bin ich sehr dankbar für die wichtige Arbeit des Kompetenznetzwerks gegen Antisemitismus. Es ist gut, dass wir als Gesellschaftsministerium über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ diese Arbeit unterstützen können. Situationen wie wir sie derzeit sehen, zeigen die Unverzichtbarkeit antisemitismuskritischer Bildungsarbeit. Es wird deutlich wie sehr wir uns weiterhin dafür einsetzen müssen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch in Zukunft ihre Arbeit fortführen können und die entsprechende Unterstützung erhalten.“

Veronika Nahm, Direktorin des Anne Frank Zentrums und Koordinierungsstelle des Kompetenznetzwerks Antisemitismus: „Der Terrorangriff auf die Menschen in Israel erschüttert uns zutiefst. Die Gewalt übersteigt unsere Vorstellungskraft, hinterlässt uns fassungslos und traurig: Hunderte Tote, Dutzende Verschleppte, Tausende Verletzte und Traumatisierte. Wir machen uns Sorgen um die Zukunft der gesamten Region, um Freiheit, Sicherheit und Frieden. Unsere Freunde und Kooperationspartner*innen in Israel haben große Sorgen und Ängste. Für Deutschland sehen wir Auswirkungen, die uns noch in den nächsten Jahren begleiten werden: antisemitische Attacken nehmen zu, es gibt Solidarität mit Jüdinnen und Juden in Deutschland, aber oft werden ihre Erfahrungen nicht gesehen und nicht beachtet. Im Kompetenznetzwerk arbeiten wir seit Jahren bundesweit auf verschiedenen Ebenen gegen Antisemitismus. Es ist ein langfristiges Phänomen, auch wenn antisemitische Deutungsmuster in Krisenzeiten Konjunktur haben. Wir brauchen die Voraussetzungen, um langfristig und ausreichend ausgestattet gegen Antisemitismus arbeiten zu können. Die Politik muss diese Voraussetzungen schaffen, für eine funktionierende Demokratie in Deutschland.“

Die Zielgruppen des Kompetenznetzwerks sind Kinder und Jugendliche, aber auch pädagogische Fachkräfte. Entsprechend hoch ist die Anzahl an Beratungsanfragen von betroffenen Jüdinnen und Juden, von Schulen, Sportvereinen und anderen Einrichtungen, die derzeit bei den Trägern des KOMPAS eingehen. Oft handelt es sich um die Frage, wie mit Konfliktsituationen in Schulklassen umgegangen und wie mit Schülerinnen und Schülern über die aktuelle Situation in Israel gesprochen werden kann.

Das Kompetenznetzwerk besteht aus dem Anne Frank Zentrum, der Bildungsstätte Anne Frank, dem Bundesverband der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus, dem Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment sowie der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus. 2020 haben sich die fünf Institutionen zusammengeschlossen, die über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Antisemitismusprävention, der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit, der Beratung sowie der Dokumentation und Analyse antisemitischer Vorfälle verfügen. Gefördert wird KOMPAS über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

https://kompetenznetzwerk-antisemitismus.de/
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2023

Auf die schwierige Situation von Eltern in Regenbogenfamilien haben Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochvormittag hingewiesen. Insbesondere kritisierten die geladenen Sachverständigen die fehlende rechtliche Absicherung der Elternschaft des zweiten Elternteils, also jenes, der das Kind nicht geboren hat.

Die sogenannte Stiefkindadoption als derzeit einzige Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare, auch die Elternschaft des zweiten Elternteils anerkennen zu lassen, sei keine gute Option und mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, betonte unter anderem Gesa Teichert-Akkermann von der Initiative „nodoption“, die sich für die Anerkennung der Elternschaft in Regenbogenfamilien einsetzt. Es könne sein, dass diese Adoption einfach und schnell gehe, meistens dauere das Verfahren jedoch sehr lange, das Privatleben der Familien werde, auch durch das Jugendamt, durchleuchtet und bewertet. Für diesen Prozess gebe es keine einheitlichen Kriterien und solange die zweite Elternschaft nicht anerkannt sei, lebten die Familien in großer Unsicherheit. Durch die derzeitige Rechtslage sei „unser Wunschkind zu einem Kind einer Alleinerziehenden“ gemacht worden, das nicht so abgesichert und geschützt sei wie ein Kind mit Vater und Mutter, erläuterte sie.

Auch Lyci Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, und Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) forderten eindringlich eine juristische Klärung zugunsten der betroffenen Familien. Es gehe dabei nicht um Biologie, sondern um eine einfache rechtliche Absicherung, die durch eine Reform des Abstammungsrechts auch einfach umzusetzen sei, sagte die Juristin. Das Geschlecht dürfe bei der Eltern-Kind-Zuordnung keine Rolle spielen, forderte sie. Dirk Siegfried kritisierte, dass die Gesellschaft offenbar immer noch glaube, lesbische Mütter seien die schlechteren Mütter. Anders sei die Ungleichbehandlung nicht zu erklären und leider habe auch die „Ehe für alle“ daran nichts geändert. Er forderte unter anderem, dass Eltern schon vor der Zeugung ihre Verantwortung rechtlich absichern können. Dadurch, dass dies bisher noch nicht möglich sei, entstünden viele Konflikte, so Siegfried.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 827 vom 08.11.2023

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), rechnet mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 7,5 Milliarden Euro für die geplante Kindergrundsicherung. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag sagte Lehmann, die immer wieder genannte Ausgabenhöhe von 2,4 Milliarden Euro beziehe sich auf eine Inanspruchnahme-Quote von 50 Prozent. „Wir hoffen, dass die Quote irgendwann bei mindestens 90 Prozent liegen wird“, sagte er. Dann sei von einer Investition von etwa 7,5 Milliarden Euro auszugehen. Das gehe dann auch stärker in die Richtung der von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) ursprünglich genannten zwölf Milliarden Euro.

Diese zwölf Milliarden Euro „als absolute Untergrenze“ für die Kindergrundsicherung fordert die Petentin Anne Dittmann in einer öffentlichen Eingabe (ID 153338), die 54.960-mal innerhalb der in den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses vorgegebenen Vier-Wochenfrist mitgezeichnet und daher öffentlich beraten wurde. Nur so könne die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen werden, heißt es in der Petition. „Wir fordern nicht mehr als das Versprechen im aktuellen Koalitionsvertrag ein, auf das sich die Ampel mal geeinigt hat“, schreibt Dittmann.

Kinderarmut, so die Petentin, werde strukturell erzeugt und sei kein Zeichen mangelnder Bildung. Sie beträfe vor allem Einelternfamilien und Familien mit drei und mehr Kindern. Die Ursachen seien vielschichtig: Alleinerziehende würden etwa in der Steuerklasse II ähnlich besteuert wie Singles in Steuerklasse I, „obwohl sie nicht nur Lohnarbeiten, sondern sich auch gleichzeitig um Kinder kümmern“. Dazu komme das Fehlen von 380.000 Kita-Plätzen in diesem Jahr. Die vorhandene Betreuung sei zudem in weiten Teilen Deutschland kostenintensiv. „Der Gender-Pay-Gap und die Orientierung an der 40-Stunden-Woche als Standard benachteiligen vor allem Menschen mit Fürsorgeverantwortung, insbesondere Mütter“, macht die Petentin deutlich.

Während der Sitzung äußerte sich Dittmann auch zur Finanzierbarkeit der Maßnahme. Aus dem Kreis der Abgeordneten gefragt, ob sie denn angesichts leerer Haushaltskassen die Neuverschuldung oder die Steuern erhöhen wolle, verwies die Petentin auf die Folgekosten der Kinderarmut, die laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bei jährlich 120 Milliarden Euro lägen. „Wer bezahlt die denn?“, fragte sie. Die aktuelle Sparpolitik sei Unsinn, befand sie.

Die die Petentin begleitende Vorstandsvorsitzende des Vereins SOS Kinderdorf, Sabina Schutter, machte auf den Kinderfreibetrag aufmerksam, der in der aktuellen Reform nicht angefasst werde. Auch bei den 2014 beschlossenen familienbezogenen Leistungen fänden sich zahlreiche Leistungsbereiche, die keine armutsbekämpfende Wirkung entfalten aber Kosten verursachen würden. „Die könnte man wunderbar in eine Kindergrundsicherung integrieren“, sagte sie mit Blick auf die Finanzierungsfrage.

Familien-Staatssekretär Lehmann zeigte sich überzeugt, dass die Kindergrundsicherung die Situation von bedürftigen Familien verbessern werde. Insbesondere für Familien, die derzeit im Bürgergeldbezug seien, gäbe es viele Vorteile. Lehmann nannte es ungerecht, dass derzeit das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet werde. „Das ändert sich jetzt“, sagte er. Alle Kinder- und Jugendlichen hätten Anspruch auf einen Kindergarantiebetrag, der das Kindergeld ersetze, sowie auf einen Zusatzbetrag. Je geringer das Einkommen der Eltern ist, desto höher sei diese Leistung.

Lehmann verwies zugleich auf den bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzusiedelnden Familienservice. Das werde die zentrale Stelle für die Leistungen für Familien werden, die derzeit noch sehr zersplittert seien. Familien seien künftig nicht mehr auf ihr eigenes Wissen angewiesen oder auf Sozialarbeiter, die ihnen erklären, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese einfordern müssen. Das nehme der Familienservice den Familien ab, „wenn sie zustimmen“, sagte der Staatssekretär.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 06.11.2023

Die „Wohnkostenlücke 2022“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8931). Darin führt die Fraktion aus, dass die Wohnkosten in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen würden, sofern sie als angemessen bewertet werden. Richtwerte für die Angemessenheit würden kommunal berechnet, was extrem schwierig sei und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese „Wohnkostenlücke“ bestritten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es keinen günstigeren Wohnraum gebe. Das Geld fehle dann etwa für Nahrungsmittel oder Kleidung.

Seit 2023 werde bei neuen Leistungsbeziehern im ersten Jahr die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern immer voll übernommen, schreibt die Fraktion weiter. Damit werde die Wohnkostenlücke „aber nur verkleinert, nicht geschlossen“: Wissen will die Fraktion unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, „die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2022 tatsächlich angefallen sind“, nicht übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 795 vom 25.10.2023

Die CDU/CSU-Fraktion will das Kindergeld und den Kinderfreibetrag und erhöhen. Sie hat dazu einen Antrag (20/8861) mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ vorgelegt.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent steigen, fordert die Unionsfraktion. Das Kindergeld für 2024 sei entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 19.10.2023

Finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen ohne Versicherungsschutz

Im Frühjahr 2022 ist der Gesundheitsfonds der Region an den Start gegangen, der Menschen ohne Krankenversicherung aus der Region Hannover unterstützt und notwendige Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Medikamente und Zuzahlungen finanziert. Jetzt legt die Region speziell für schwangere Frauen ohne Krankenschutz nach: Der Geburtenfonds richtet sich an mittellose schwangere Frauen, die seit mindestens drei Monaten in der Region Hannover leben und für die kein Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Versorgung aus einer Krankenversicherung oder dem Sozialleistungsrecht ermittelt werden konnte. Dafür sind zunächst insgesamt 180.000 Euro bis 2026 eingeplant. Heute (5. September) hat der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe der Region einstimmig grünes Licht für die Einrichtung des Fonds gegeben, final entscheidet am 14. November die Regionsversammlung.

„Frauen ohne Versicherungsschutz fehlt nicht nur eine übliche Vor- und Nachsorge in der Schwangerschaft, sie können auch keine regulären Geburtstermine in den Kliniken vereinbaren, sondern werden nur als Notfälle versorgt. Die Krankenhäuser stellen die Geburt den Frauen in Rechnung. Das kann materiell und psychisch schwer belastend für die Frauen sein, wenn sie die Rechnung nicht bezahlen können“, so Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke. „Der Geburtenfonds soll die Frauen in der ohnehin anstrengenden Situation die finanziellen Sorgen nehmen und den Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung ermöglichen.“

Der Geburtenfonds soll vor allem die Kosten für die Geburt abdecken. Er greift dann, wenn die Mitarbeiter*innen der Clearingstelle keinen individuellen Anspruch auf Versicherungsschutz oder Hilfen zur Gesundheit ermitteln konnten. Mit der Bescheinigung der Clearingstelle können die Frauen regulär in den Kliniken des Regionsgebiets entbinden, ohne dass sie hierfür als Notfall eingeliefert werden müssen. Die Kliniken wiederum können ein Drittel der abrechenbaren Kosten über den Fonds abrechnen.

Für die notwendige medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der Schwangeren während der Schwangerschaft oder der nachgeburtlichen Phase hat sich das Gesundheitsamt der Region Hannover bereits als fachliche Ergänzung zur Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. „Oft sind dies Frauen ohne Aufenthaltsstatus und ohne Zugang an die reguläre Gesundheitsversorgung. Mit dem Angebot der Beratungssprechstunde wollen wir verhindern, dass Frauen aufgrund von unter anderem Sprachbarrieren oder sozialer Hintergrundproblematik größeren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind“, sagt Gesundheitsdezernentin Christine Karasch.

Kontakt:

Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit, Weinstraße 2, 30171 Hannover, Telefon (0511) 616-43148, E-Mail: Aids.STD-Beratung@region-hannover.de.

Clearingstelle für Gesundheitsversorgung, Große Packhofstraße 27-28, 30159 Hannover, Telefon (0511) 21 33 91 66, E-Mail: info@clearing-gesundheit-hannover.de

Zur Clearingstelle
Die Clearingstelle hat seit 2021 ihren Sitz in Hannovers Innenstadt Die Mitarbeiter*innen helfen Menschen ohne Krankenversicherung, den individuellen Anspruch auf eine Versicherung oder Hilfen zur Gesundheit zu ermitteln – von der Aufnahme in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bis zu Leistungen der Sozialhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Beratungen finden in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Französisch, Englisch und Rumänisch statt, bei Bedarf können auch weitere Sprachen abdeckt werden.

Quelle: Pressemitteilung Region Hannover vom 05.09.2023

Nicht nur die Bildungschancen, sondern auch die Gesundheit von Kindern werden wesentlich vom Elternhaus geprägt – mit lebenslangen Folgen für das Wohlbefinden. Neue Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) haben den engen Zusammenhang zwischen der Gesundheit im Erwachsenenalter und dem Bildungsabschluss der Eltern mit aktuellen Daten belegt. Demnach sind Menschen aus bildungsfernen Familien noch im Erwachsenenalter häufiger übergewichtig und schätzen ihre eigene Gesundheit schlechter ein als Kinder höher gebildeter Eltern. Die Daten der Untersuchung basieren auf der familiendemografischen Langzeitbefragung FReDA.

So hat fast die Hälfte der Befragten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren, deren Eltern kein Abitur haben, einen Body-Mass-Index von über 25 und gilt damit als übergewichtig. Bei Personen, deren Eltern beide das Abitur haben, beträgt der Anteil der Übergewichtigen nur knapp ein Drittel. Gleichzeitig fühlen sich Menschen aus einem gebildeten Elternhaus gesünder: 77 Prozent beurteilen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, bei Kindern von Eltern ohne Abitur sind es mit 66 Prozent weniger. „Unsere Analysen belegen eine deutlich schlechtere Gesundheit bei Menschen mit niedrig gebildeten Eltern“, erklärt Dr. Mathias Huebener vom BiB die Ergebnisse.

Für die ausgeprägten gesundheitlichen Unterschiede, die sich nach dem Bildungsniveau der Eltern abzeichnen, gibt es zahlreiche Erklärungen: Zunächst erzielen Kinder aus gebildeteren Familien häufig bessere Bildungsergebnisse sowie höhere Einkommen in körperlich weniger beanspruchenden Tätigkeiten, was bereits zu einer besseren Gesundheit beitragen kann. Des Weiteren unterscheidet sich mit dem Bildungsstand der Eltern auch das soziale Umfeld, in dem Kinder aufwachsen und durch gesundheitsbezogene Lebensweisen geprägt werden. Bessere Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten, die in der Familie und dem Umfeld mitgeprägt werden, könnten bis ins Erwachsenenalter positiv nachwirken.

Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen, Bildungsdefizite rechtzeitig zu vermeiden. „Langfristig wird sich die schlechtere gesundheitliche Verfassung in einer geringeren Lebenserwartung ausdrücken“, meint Mitautorin Dr. Mara Barschkett. Daher sei es wichtig, bestehenden Nachteilen früh im Leben entgegenzuwirken. „Ein Ansatz ist, Kindern unabhängig vom elterlichen Hintergrund den Zugang zu qualitativ guter Bildung zu ermöglichen.“ Derartige Investitionen begünstigen nicht nur den eigenen Lebensverlauf, sondern verbessern auch die Chancen nachfolgender Generationen und nutzen das Potenzial der Menschen unserer Gesellschaft besser, worauf es beim demografischen Wandel immer mehr ankommen wird.

Die Originalpublikation kann hier heruntergeladen werden:

http://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Eltern-ohne-Abitur-Kinder-langfristig-weniger-gesund.html?nn=1213826

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 07.11.2023

Studie analysiert Einkommen und Vermögen von Pflegehaushalten in Deutschland und vergleicht sie mit übriger Bevölkerung – Einkommen haben sich angeglichen, Vermögen weiter sehr unterschiedlich – Leistungen der Pflegeversicherung sollten erhöht und an Inflation gekoppelt werden

Seit der Pflegereform des Jahres 2017 profitieren deutlich mehr Pflegehaushalte von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen eine pflegebedürftige Person ab 60 Jahren zu Hause betreut wird, meist von Angehörigen. Einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zufolge haben Personen in diesen Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von durchschnittlich gut 2.000 Euro mittlerweile ähnlich viel zur Verfügung wie Personen ab 60 Jahren in anderen Haushalten. Nicht zuletzt die Erhöhung des Pflegegeldes, das fast 59 Prozent aller Pflegebedürftigen erhalten (im Durchschnitt gut 530 Euro pro Monat), hat dazu beigetragen, die Einkommenslücke zu schließen. „Die Pflegereform hat die Leistungen für die ambulante Betreuung von Pflegebedürftigen klar verbessert“, sagt Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Mehr Haushalte können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen und tun dies auch – für viele Betroffene ist die Reform eine dringend benötigte Erleichterung.“ Die Studie stellt der jüngsten Pflegereform mit Blick auf die finanzielle Situation betroffener Haushalte also ein zumindest in Teilen positives Zwischenzeugnis aus, zeigt aber auch weiteren Handlungsbedarf auf.

Vor allem alleinlebende Pflegebedürftige häufig mit geringen finanziellen Rücklagen

So gibt es etwa mit Blick auf die Vermögen nach wie vor große Unterschiede zwischen Pflege- und anderen Haushalten, wie die Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ebenfalls zeigen. Insbesondere alleinlebende Pflegebedürftige, die insgesamt über 40 Prozent aller Pflegehaushalte in Deutschland ausmachen und oft Frauen sind, haben ein vergleichsweise dünnes finanzielles Polster – wenn überhaupt: Fast ein Drittel von ihnen hat gar kein Vermögen oder ist sogar verschuldet. Zum Vergleich: Unter allen Pflegehaushalten trifft das nur auf gut jeden fünften zu, unter den Haushalten ohne eine pflegebedürftige Person ist die Quote mit 18 Prozent nochmals geringer. „Für das Wohlergehen im Alter spielt neben dem Einkommen auch das Vermögen eine zentrale Rolle“, betont Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Viele Pflegehaushalte haben langfristig keine ausreichenden finanziellen Rücklagen, um angesichts steigender Pflegekosten dauerhaft über die Runden zu kommen.“

„Der Staat verlässt sich hierzulande immer noch sehr stark darauf, dass Angehörige die Pflege übernehmen. Angesichts unserer alternden Bevölkerung kann das aber nicht ewig gut gehen.“ Johannes Geyer

Im Durchschnitt müssen Pflegehaushalte jeden Monat rund sieben Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Pflege aufbringen – aufgrund der aktuellen Preisentwicklung dürfte dieser Anteil sogar noch höher sein, denn die massive Inflation der vergangenen Monate ist in den für die Studie verwendeten Daten noch gar nicht enthalten. Kosten fallen in Pflegehaushalten beispielsweise für ambulante Pflegedienste an, aber auch für den pflegegerechten Umbau der Wohnung, für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien.

Finanzbedarf der Pflegeversicherung könnte auch durch private Zuzahlungen gedeckt werden

Die Studienautoren empfehlen daher einen weiteren Ausbau der sozialen Pflegeversicherung. Dazu zählt mehr finanzielle Unterstützung, etwa durch eine zeitnahe Kopplung des Pflegegeldes an die Inflation, ebenso wie mehr professionelle Pflege. „Der Staat verlässt sich hierzulande immer noch sehr stark darauf, dass Angehörige die Pflege übernehmen“, sagt Geyer. „Angesichts unserer alternden Bevölkerung kann das aber nicht ewig gut gehen.“ Familienangehörige müssten viel Zeit und Kraft aufbringen und könnten währenddessen entweder nicht erwerbstätig sein, was wiederum das Haushaltseinkommen schmälere, oder litten unter der Doppelbelastung. „Die Folge ist oft Überforderung“, so Geyer.

Eine Leistungsausweitung der Pflegeversicherung würde den Finanzbedarf deutlich erhöhen – zumal angesichts der steigenden Zahl der Leistungsempfänger*innen. Allein in der ambulanten Pflege dürften zu den zuletzt rund vier Millionen Personen jedes Jahr etwa 300.000 hinzukommen. Eine Möglichkeit zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs wären Geyer und Haan zufolge einkommens- und vermögensabhängige private Zuzahlungen. Auch der Vorschlag einer Bürgerversicherung, also die Verbindung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, sei sinnvoll, da das Pflegerisiko von besser situierten Menschen mit privater Pflegeversicherung deutlich geringer ist. „Bei allen Reformen muss darauf geachtet werden, dass Menschen mit hohem Pflegerisiko, aber geringem Einkommen die gleiche Pflegequalität erhalten wie Menschen mit höherem Einkommen“, so Haan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.10.2023

Neue Forschungsergebnisse zum Thema „Jungsein in unsicheren Zeiten“ werden auf der DJI-Jahrestagung am 7. und 8. November 2023 in Berlin vorgestellt

Die Coronapandemie, Kriege, Preissteigerungen und die Klima-Krise haben Unsicherheiten und Sorgen junger Menschen verschärft. Hinzu kommen Krisen in besonderen Lebenslagen, etwa durch Flucht und Migration, bei Armut, aber auch durch Instabilität von Partnerschaften, die Familien und ihren Mitgliedern eine Neuorientierung abverlangen. Vor welchen Herausforderungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angesichts der aktuellen Ereignisse stehen und welche Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kommunen und Politik zu bewältigen sind, diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Fachpraxis auf der Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) am 7. und 8. November in Berlin.

Die wissenschaftliche Tagung ist gleichzeitig Anlass, das 60-jährige Bestehen des DJI zu feiern. Am ersten Abend der Fachtagung hielt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ein Grußwort. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper präsentierte Einblicke in die Geschichte des DJI und erläuterte Forschungsthemen und Herausforderungen der Zukunft. Auch der neu eingerichtete Jugendbeirat des DJI wurde vorgestellt.

Am 8. November, stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungsprojekte und -ergebnisse vor, unter anderem zu den Themen „Folgen der Pandemie und anderer Krisen für Schulen“, „Kommunale Unterstützungsstrukturen und Perspektiven junger Geflüchteter und Migrantinnen und Migranten“, „Langzeitstudien für die Kinder- und Jugendhilfe“, „Familien in Umbruchsituationen“, „Armutserfahrungen von Kindern und Jugendlichen“ und „Politische Sozialisation“. Im Folgenden eine Auswahl an Forschungsthemen und -ergebnissen.

Ergebnisse der Ukraine-Forschung am DJI

Aktuelle Forschungsbefunde des DJI geben Einblick in die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Müttern, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, und analysieren die Unterstützungsstrukturen, vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den kommunalen Verwaltungen.

Die Befunde zeigen: Die Kommunen bieten vielfältige Hilfen an und versuchen, durch Netzwerkarbeit ihre zu geringen Ressourcen und Kapazitäten zu kompensieren. Helferinnen und Helfer aus der Zivilgesellschaft sind eine wesentliche Säule der Integration. Die Jugendlichen betonen die Bedeutung von Freunden, Familie und Lehrkräften als wichtiges Unterstützungsnetzwerk. Mitarbeitende der Kommunen heben die Bildungsmotivation der Geflüchteten hervor, sehen aber Hindernisse in der angespannten Situation des deutschen Bildungssystems. Jugendliche spüren die Limitationen durch die begrenzten Ressourcen der Schulen. Sprach-, Kultur- und Freizeitangebote seien essentiell für Integration und Normalitätserfahrungen.

Auch zum Thema Gesundheit liegen Ergebnisse der DJI-Ukraine-Forschung vor: Laut der Mitarbeitenden der Kommunen ist der allgemeine Gesundheitszustand Geflüchteter bei ihrer Ankunft gut. Interviews zeigen jedoch einen hohen psychischen Beratungsbedarf bei den Jugendlichen. Auch die Frage der Ungleichbehandlung zwischen Geflüchteten-Gruppen, also Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die unter den Rahmenbedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Deutschland leben, beschäftigt die jungen Menschen. Die Ungleichbehandlung ist den Mitarbeitenden der Kommunen bewusst. Sie suchen nach Lösungen und werfen die Frage auf, ob Angebote für alle gleich zugänglich gemacht und bedarfsgerecht gestaltet werden könnten.

Trotz vieler Koordinationsanstrengungen aller Beteiligten fehlt es an Platzangeboten, Fachkräften und finanziellen Ressourcen sowie teilweise auch an ausreichender Angebotskenntnis seitens der Zielgruppe. Positiv bewertet werden die zügige Unterbringung der Geflüchteten sowie die Möglichkeit, ihre Bildungskarrieren möglichst bruchlos fortzusetzen. Zudem erweisen sich niedrigschwellige, mehrsprachige Angebote der Zivilgesellschaft häufig als Schlüssel für eine gelungene Integration.

Unsichere Zeiten: Gestaltungsmuster und Beratungsbedarfe von Familien in Umbruchsituationen

Trennung, Scheidung oder Flucht stellen Umbruchsituationen dar, die das Familienleben stark verändern können. DJI-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen in einer Vielzahl von Projekten die Lebenslagen der Familienmitglieder, ihren Zugang zu Unterstützungsangeboten und deren Wirkung – von der Kindertagesbetreuung über Frühe Hilfen bis zur Beratung von konfliktbelasteten Nachtrennungsfamilien. Ob und welche Unterstützungsangebote gesucht und angenommen werden, erweist sich dabei oft als selektiv, das heißt als abhängig von Ressourcen der Betroffenen, aber auch von regionalen Faktoren.

Alleinerziehende sind im Alltag besonders gefordert und haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, zusätzliche Erschwernisse abzufedern. In der Coronapandemie verloren insbesondere alleinerziehende Mütter an Wohlbefinden und waren weniger mit ihrem Leben zufrieden als Mütter in Paarhaushalten. Aktuell sind viele aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Mütter alleinerziehend. Sie tragen neben der Alleinverantwortung für die Kinder auch die Sorge um zurückgelassene Angehörige und müssen oft belastende Kriegs- und Fluchterfahrungen verarbeiten. Trotz überwiegend mäßiger Deutschkenntnisse sind die Erwerbswünsche der Mütter hoch. Unkenntnis, Sprachdefizite und fehlende Kitaplätze stehen der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten entgegen.

Armutserfahrungen bei Kindern und Jugendlichen

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) setzt Deutschland die EU-Ratsempfehlung zur Ein­füh­rung einer Europäischen Garantie für Kinder um. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, bis zum Jahr 2030 Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, zu schulbezogenen Aktivitäten, einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, ausreichender und gesunder Ernährung sowie angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Dabei sollen Kinder und Jugendliche kontinuierlich als Experten in eigener Sache an der Umsetzung des NAP beteiligt werden.

Forscherinnen und Forscher der am DJI angesiedelten Service- und Monitoringstelle (ServiKiD), die die Ausgestaltung und Umsetzung des NAP unterstützt, erörtern im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung unterschiedliche Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen auf gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten. Sie zeigen, wie wichtig es ist, die befragten Kinder und Jugendliche über ihre Bedürfnisse, Wünsche und Bedarfe im Kontext von Armutslagen zu Wort kommen zu lassen. Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind, berichten häufig von familialen Konflikten sowie gesundheitlichen und psychischen Belastungen in Familien, die ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich beeinträchtigen. Eines von vielen Beispielen sind hierbei die Perspektiven aus einer Jugendeinrichtung aus dem Münchner Norden. Sowohl die pädagogische Leitung als auch die Jugendlichen selbst berichten – als wahre Expertinnen – über ihre Erfahrungen.

Folgen der Pandemie und andere Krisen verändern Schule

Gesellschaftliche Wandlungsprozesse der vergangenen Jahre haben im Leben und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen deutliche Spuren hinterlassen. Umfassende wissenschaftliche Befunde zeigen, wie sehr Kinder und Jugendliche unter den Zeiten strenger Einschränkungen der Sozialkontakte während der Pandemie gelitten haben und dass die anhaltenden Krisen wie Kriege, Inflation sowie Klimakrise zu Unsicherheit, Frustration und Resignation bis hin zu deutlichen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens führen. Wenngleich sich in einigen Bereichen des psychischen Wohlbefindens eine leichte Erholung gegenüber den Einschränkungen der Pandemie abzeichnet, bestehen in anderen Bereich doch bedenkliche mittelfristige Folgen.

Dazu zählen gravierende Lernrückstände, fehlende Lern- und Arbeitstechniken sowie Auffälligkeiten in der Selbstregulationsfähigkeit und im Sozialverhalten für substanzielle Anteile der jetzigen Generation von Schülerinnen und Schülern. Die Forscherinnen und Forscher kombinieren Befunde aus der Wissenschaft, der Bildungsadministration und der Schulpraxis, um zu überlegen, welche Konsequenzen dies für die Gestaltung von Bildungsprozessen haben muss und wie Forschung, Steuerung und Fachpraxis darauf reagieren können.

Kinder- und Jugendhilfe im Wandel – 30 Jahre Forschung zur Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe hat in den vergangenen dreißig Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ist heute für junge Menschen und ihre Familien ein normaler Bestandteil des Aufwachsens und der Unterstützungsinfrastruktur. Im DJI-Projekt „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ werden seit dreißig Jahren Angebote, Strukturen und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe empirisch abgebildet und analysiert. Dazu werden Jugendämter sowie Einrichtungen und Dienste in öffentlicher und freier Trägerschaft verschiedener Arbeitsfelder, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit oder auch den Hilfen zur Erziehung, wiederholt befragt. Hinsichtlich vieler Aspekte zeigt sich in der Kinder- und Jugendhilfe Stabilität. Veränderungen werden oft erst über einen längeren Zeitraum sichtbar.

Ein Beispiel für Neuerungen insbesondere als Folge der Fachdiskussion und der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches SGB VIII sind Mitbestimmungsgremien in Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung. Im Jahr 2019 haben fast zwei Drittel der größeren Einrichtungen ein solches Gremium und damit doppelt so viele wie im Jahr 2004. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die Umsetzung gesetzlicher Regelungen in der Praxis Zeit benötigt. Ein anderes Beispiel für längerfristige Veränderungen ist die Trägerstruktur. Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, vor allem in Jugendzentren, ist über einen langen Zeitraum eine Abnahme der Trägerpluralität erkennbar. An der Entwicklung der Aufnahmehindernisse und Ausschlusskriterien, die von Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung benannt werden, ist erkennbar, wie die Bearbeitbarkeit von Problemkonstellationen eingeschätzt wird und sich das Ausmaß der Spezialisierung von Einrichtungen entwickelt.

Politische Sozialisation, Demokratie und Engagement im Jugendalter

Das Jugendalter ist geprägt von zahlreichen Entwicklungen der Selbstwahrnehmung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung. Auch in Bezug auf ihre Haltungen zu Politik und Engagement durchlaufen Jugendliche zahlreiche Veränderungen, die sie teils für lange Zeit prägen. Der Begriff politische Sozialisation beschreibt diese Entwicklungen und verweist auf empirische Befunde und Forschungen, die diese Prozesse sichtbar und verstehbar machen wollen. Schule, Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische politische Bildung sind Systeme und Ansätze, in und mit denen politische Sozialisation verläuft. DJI-Forscherinnen und Forscher begleiten diese Entwicklungsschritte und empirischen Befunde und machen die unterschiedlichen Facetten sichtbar. Im Mittelpunkt steht zum einen die Frage, wie die politische Sozialisation von Jugendlichen verläuft. Zum anderen werden aber auch institutionelle Sozialisationskontexte betrachtet. Mit Blick auf verschiedene Bundesprogramme des BMFSFJ wird analysiert, wie Sozialisationskontexte gezielt gestaltet werden sollen, um die politische Sozialisation von Jugendlichen zu beeinflussen. Dabei wird deutlich, dass sich die Schwerpunktsetzungen wie auch die Ziele der Programme im Laufe der Zeit verändert haben.

Pressemeldung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

60 Jahre Deutsches Jugendinstitut

https://www.dji.de/ueber-uns/60-jahre-dji.html

Programm der wissenschaftlichen Jahrestagung des DJI

https://www.dji.de/ueber-uns/veranstaltungen/detailansicht/veranstaltung/new643525be0b8a6629565294-jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 07.11.2023

Gesellschaftliche Debatten und politische Reformen haben die Forschung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) geprägt, seit es im Jahr 1963 seine Arbeit aufgenommen hat – das zeigt die aktuelle Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse. Und umgekehrt haben auch Forschungsergebnisse des Instituts politische Prozesse und Einstellungsänderungen in der Bevölkerung angeregt, wie etwa das Autor:innenteam um Dr. Felix Berth und Prof. Dr. Bernhard Kalicki aus der Abteilung „Kinder und Kinderbetreuung“ in einem Beitrag über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung veranschaulicht.

So evaluierten Wissenschaftler:innen des DJI in den 70er-Jahren das Modellprojekt „Tagesmütter“ und bilanzierten, dass die Kleinkinder – entgegen großer gesellschaftlicher Vorbehalte gegenüber außerfamiliärer Betreuung – in ihrer sozialen Entwicklung davon profitierten. Und Anfang der 2000er Jahre belegte eine DJI-Studie erstmalig empirisch den Betreuungsbedarf der Eltern ein- und zweijähriger Kinder, der damals nicht annährend gedeckt war und zur Zielmarke für den folgenden Krippenausbau wurde: 30 Prozent der Eltern artikulierten für ihre einjährigen Kinder Bedarf an Betreuungsplätzen; bei Zweijährigen erreichte dieser Wert sogar 60 Prozent. Heute erhebt die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) für alle Bundesländer die aktuelle Betreuungssituation und den elterlichen Betreuungsbedarf für Kinder bis zum Grundschulalter. Die Ergebnisse zeigen, dass das Angebot trotz massiven Ausbaus immer noch nicht ausreicht: 49 Prozent der befragten Eltern äußerten im Jahr 2022 den Wunsch nach einem Platz in der Kindertagesbetreuung für ihre Kinder unter drei Jahren. Doch nur rund 36 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe wurden tatsächlich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege betreut.

Mütter im Balanceakt

„Obwohl sich Mütter heute stärker am Arbeitsmarkt beteiligen, sind sie nach wie vor die Familienmacherinnen – und ihre Herausforderungen im Wesentlichen dieselben wie vor 60 Jahren“, schreibt PD Dr. Christina Boll, Leiterin der DJI-Familienabteilung in ihrem Artikel über die Familienforschung am DJI. Denn ungeachtet der gestiegenen Bildung und Erwerbsintegration der Mütter leisten diese noch immer den Löwenanteil der unbezahlten Care- und Hausarbeit. Dass es die Frauen sind, die im Job kürzertreten oder ihn ganz aufgeben, wenn sich Nachwuchs ankündigt oder die Pflege von Angehörigen ansteht, erweise sich angesichts hoher Scheidungsraten und Armutsrisiken von Frauen als Alleinerziehende und im Alter als kurzsichtig. Jede fünfte Frau ab 65 Jahren war im Jahr 2022 armutsgefährdet. Die Familien- und Arbeitsmarktforscherin Christina Boll fordert vor diesem Hintergrund nicht nur ein funktionierendes Betreuungssystem, „sondern auch eine lebensformunabhängige soziale Absicherung durch familientaugliche Erwerbsmöglichkeiten und eine stärkere Honorierung von Care-Arbeit, insbesondere von geleisteter Pflegearbeit, im sozialen Sicherungssystem“.

Väter zwischen alten Idealen und neuen Rollen

Dass die vielfach – und verstärkt von jungen Eltern – geäußerten Wünsche nach einer gleichmäßigeren Aufteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit derzeit kaum realisiert werden, zeigt auch der Artikel über Väter von Dr. Anna Buschmeyer und Dr. Claudia Zerle-Elsäßer. Das zu Beginn der Coronapandemie gestiegene Engagement von Vätern bei der Kinderbetreuung sei mit dem Ende des „Notfallmodus“ wieder zu den Ursprungswerten zurückgekehrt. Die DJI-Wissenschaftlerinnen erklären dies mit beharrlichen Vorstellungen von Mutter- und Vaterschaft, aber auch mit unzureichenden Rahmenbedingungen, etwa in der Kindertagesbetreuung, die für eine gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern an Erwerbsarbeit essentiell ist. Und wegen des Ehegattensplittings lohne sich unter finanziellen Gesichtspunkten eine stärkere Beteiligung von Müttern an der Erwerbsarbeit oft nicht.

Kinderschutz mit blinden Flecken

Zum Kinderschutz und der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen schreiben Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte und Dr. Regine Derr aus der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ am DJI: Gewalt gegenüber Kindern könne erst besser bekämpft werden, wenn sowohl das Ausmaß von Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung als auch die Wirksamkeit von Schutzkonzepten umfassend empirisch geklärt werden. Bislang lassen sich die Daten verschiedener Institutionen wie Jugendämter und Krankenhäuser weder vergleichen noch zusammenführen. Auch sei die Entwicklung des Dunkelfelds, das heißt die Differenz zwischen den der Polizei und den Jugendämtern bekannt gewordenen und den tatsächlich geschehenen Fällen, aufgrund fehlender Forschung unklar. DJI-Forschende entwickeln im Rahmen eines von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geförderten Projekts zurzeit Vorschläge für ein Zentrum für Prävalenzforschung im Kinderschutz. In diesem Rahmen erarbeiten sie Empfehlungen für ein nationales Monitoring, mit dem es künftig besser gelingen soll, Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt am tatsächlichen Bedarf auszurichten und passgenau einzusetzen.

Neue Barrieren beim Berufseinstieg

Wie sich die Herausforderungen für junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsarbeit seit den 1950er Jahren verändert haben, beschreibt das Autor:innenteam um Prof. Dr. Birgit Reißig, Leiterin des Forschungsschwerpunkts „Übergänge im Jugendalter“ am DJI. Aktuell stehen einer hohen Zahl unbesetzter Lehrstellen fast ebenso viele Ausbildungssuchende ohne Ausbildungsplatz gegenüber. Die demografisch bedingt rückläufige Zahl der Schulabgänger:innen können das Problem der Ausbildungslosigkeit von Jugendlichen allerdings allein nicht lösen, schreiben die Autor:innen. Unterstützende Faktoren für einen gelingenden Übergang seien neben dem sozialen Status günstige regionale Rahmenbedingungen, aber vor allem auch Berufsberatung, die an Bedeutung gewinnt. Denn (scheinbar) vielfältige berufliche Optionen und deren fragliche Passung zum regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt führen zu einer steigenden Verunsicherung bei Jugendlichen. Das zeigte das „Übergangspanel“ des DJI, mit dem Jugendliche, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen, zu mehreren Erhebungszeitpunkten befragt wurden.

Weitere Beiträge der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse thematisieren die Vermessung des Wohlergehens von jungen Menschen, die Kinder- und Jugendhilfeforschung sowie die diversitätsorientierte Jugendforschung, die die Lebensbedingungen junger Menschen mit Behinderung und Fragen der Geschlechtsidentität berücksichtigt. Nicht zuletzt stellt ein Beitrag die Geschichte der Surveyforschung dar, in dessen Zentrum die umfangreiche Erhebung „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) steht. Daten daraus fließen unter anderem in die nationale Bildungsberichterstattung, den DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport sowie in die Familienberichte und die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung ein.

Im Forschungsmagazin DJI Impulse berichten Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis. In einer Videoreihe, die die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Forschende auf Basis der Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen.

Die DJI Impulse-Ausgabe 2/23 mit dem Schwerpunkt „60 Jahre Forschung über Kinder, Jugendliche, Familien und die Institutionen, die sie im Leben begleiten“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden: www.dji.de/impulse 
Folge 3 der Videoreihe mit DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge3 
Mehr Angebote zum DJI Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/60jahre

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 02.11.2023

Das neue Fachkräftebarometer Frühe Bildung präsentiert aktuelle Befunde zu Personal, Arbeitsmarkt und Ausbildung in der Kindertagesbetreuung

Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige erscheint das Arbeitsfeld Kita stark wie nie: Die amtliche Statistik zu Einrichtungen, Personal und Auszubildenden verzeichnet jährlich neue Höchstwerte. Trotz beeindruckender Zahlen herrscht Krisenstimmung. Die Personalnot in den Einrichtungen wächst ebenso wie die Sorge um eine Absenkung fachlicher Standards sowie Ausfälle in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Zusätzlich erhöht der 2026 beginnende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder den Druck auf das System der Kindertagesbetreuung. Welche Hinweise liefern die amtlichen Daten bereits heute in Hinblick auf das Krisenszenario? Wie attraktiv ist eine Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung für den dringend benötigten pädagogischen Nachwuchs? Kann die Institution Kita ihrem Bildungsauftrag auch zukünftig gerecht werden? Diese Fragen ordnet das neu erschienene Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) empirisch ein und gibt Hinweise auf Entwicklungspotenziale.

Personalwachstum in Kitas hält an

Die Covid-19-Pandemie hat das Personalwachstum in Kindertageseinrichtungen nicht zum Stillstand gebracht. 2022 arbeiteten in Deutschland in knapp 59.500 Kindertageseinrichtungen fast 842.000 Beschäftigte. Dies entspricht einen Anstieg um 7% seit 2019. 722.000 Personen sind pädagogisch und leitend tätig; 257.800 Personen mehr als noch zehn Jahre zuvor. Mit einem Männeranteil von lediglich 8% ist das Arbeitsfeld nach wie vor weiblich dominiert. Dennoch ist es zuletzt gelungen, verstärkt männliche Nachwuchskräfte zu gewinnen. So liegt der Männeranteil bei den unter 30-Jährigen bei knapp 13% und ist damit deutlich höher als bei den über 30-Jährigen mit 6%.

Rückgänge bei der Kindertagespflege

In der Kindertagespflege setzt sich der Wachstumstrend nicht mehr fort. Zwischen 2020 und 2022 ist die Zahl der Tagespflegepersonen sogar von rund 44.800 auf 41.900 gesunken. Anders als in den Vor-Corona-Jahren nahm auch die Zahl der betreuten Kinder ab. Zuletzt waren es noch 166.300 gegenüber rund 174.000 Kindern im Jahr 2020 (-4%). Eine Tagespflegeperson betreut aktuell im Schnitt vier Kinder. Damit liegt die Betreuungsrelation auf dem gleichen Niveau wie bei Krippenkindern in Kitas. Mit dem Rückgang in der Tagespflege erhöht sich der Druck auf das Kita-System, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.

Das Arbeitskräftereservoir ist weggeschmolzen

Der arbeitnehmerfreundliche Arbeitsmarkt hat sich positiv auf die Beschäftigungsbedingungen ausgewirkt. Waren 2015 noch 15% aller pädagogisch und leitend Tätigen befristet angestellt, lag dieser Wert 2022 nur noch bei 11%. Zwischen 2012 und 2021 sind die Gehälter in der Frühen Bildung um 26% gestiegen. Dennoch wächst die Lücke zwischen offenen Stellen und Personen, die diese besetzen könnten. Kamen im Jahr 2012 noch 142 arbeitslos gemeldete Erzieherinnen und Erzieher auf 100 offene Stellen, so waren es zuletzt nur noch 62. Die Zahl der Stellenangebote für diese Berufsgruppe ist in den letzten drei Jahren um 20% gestiegen, während die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen um 4% zurückgegangen ist. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote liegt in der Frühen Bildung bei gerade mal 1,1%.

Ausbildungssystem stößt an Kapazitätsgrenzen

In den letzten zwei Jahren wurden 44 Fachschulen für Sozialpädagogik neu gegründet. Die dort angebotene Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher verzeichnete im selben Zeitraum ebenfalls steigende Zahlen von Anfängerinnen und Anfängern. Die jährlichen Zuwächse lagen mit jeweils 3% allerdings deutlich unter denen von vor 10 Jahren (+9%). Für den weiteren Ausbau fehlen zunehmend Räumlichkeiten und Lehrkräfte, wie Studien der WiFF zeigen. Die akademisch ausgebildeten Kindheitspädagoginnen und -pädagogen bilden im Arbeitsfeld weiterhin eine kleine Gruppe. Im Jahr 2022 verfügten nur 1,5% der Kita-Fachkräfte über ein entsprechendes Studium. Dieser Befund korrespondiert mit dem Umstand, dass die Ausbaudynamik kindheitspädagogischer Studiengänge in den vergangenen fünf Jahren zum Stillstand gekommen ist. Im Jahr 2021 haben 3.800 Studierende ein Bachelor- und 423 ein Master-Studium aufgenommen. Die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs sind seit 2019 rückläufig: 2021 schlossen 2.162 Personen ein solches Studium ab – 10% weniger als im Vorjahr.

„Bei der Fachkräftegewinnung muss eine höhere Aufmerksamkeit darauf liegen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die einschlägigen Ausbildungsgänge auch erfolgreich abschließen. Dafür benötigen wir eine engere individuelle Begleitung während Ausbildung und Studium, aber auch in der Phase der Einmündung in den Beruf“, sagt Professorin Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin, Leitung der WiFF und der Autorengruppe Fachkräftebarometer.

Bildungs- und Betreuungsqualität hängt weiterhin vom Wohnort ab

Immer noch gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich der Qualität in den Einrichtungen. So variiert die Zeit, die Leitungskräften in Einrichtungen vergleichbarer Größe für ihre Tätigkeit zur Verfügung steht, in den Bundesländern um bis zu 15 Wochenstunden. Auch der Personal-Kind-Schlüssel unterscheidet sich – trotz erzielter Verbesserungen – stark. Pro Fachkraft liegt die Varianz in Krippengruppen bei bis zu drei Kinder, in Kindergartengruppen bei bis zu fünf und in Schulkinder-gruppen bei bis zu elf Kindern. Unterschiedliche Wege gehen die Länder zudem beim Qualifikationsniveau des Personals und dem Einsatz von Assistenz- und Hilfskräften.

„Insgesamt zeigt das Fachkräftebarometer Frühe Bildung einmal mehr, wie wichtig es ist, eine Grundlage an verlässlichen und fortschreibbaren Daten zur Verfügung zu haben, die dabei behilflich sind, Erfolge und Errungenschaften ebenso zu würdigen wie ausstehende Herausforderungen klar beim Namen zu nennen. Nur so lassen sich Krisen konstruktiv bewältigen“, bilanziert Professor Dr. Thomas Rauschenbach, der die Autorengruppe Fachkräftebarometer gemeinsam mit Professorin Dr. Fuchs-Rechlin leitet.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert alle zwei Jahre auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik sowie im Ganztag. Mit dem aktuellen Band erscheint die nunmehr fünfte Ausgabe des Berichts.

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts (DJI). WiFF wird in Kooperation mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund durchgeführt und aus Mitteln des BMBF gefördert.

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/personalkrise-in-der-kindertagesbetreuung-spitzt-sich-zu.html

Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023

https://www.fachkraeftebarometer.de

Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)

https://www.weiterbildungsinitiative.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 25.10.2023

Die Einkommen in Deutschland sind heute sehr ungleich verteilt, wenn man die Entwicklung seit Ende der 1990er Jahre vergleicht. Zudem gibt es Indizien dafür, dass die Einkommensungleichheit während der Coronajahre erneut gestiegen ist und 2022 fast auf diesem Höchststand verharrte. Auch die Armutsquote liegt mit 16,7 Prozent 2022 spürbar höher als vor Beginn der Pandemie, gegenüber 2021 ist sie geringfügig gesunken. Insbesondere dauerhafte Armut (mindestens fünf Jahre in Folge) hat die gesellschaftliche Teilhabe schon vor der jüngsten Teuerungswelle stark eingeschränkt: Dauerhaft Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie neue Kleidung oder Schuhe verzichten, sie können seltener angemessen heizen. Und sie machen sich zudem deutlich häufiger Sorgen um ihre Gesundheit und sind mit ihrem Leben unzufriedener. Auch das Gefühl, anerkannt und wertgeschätzt zu werden und das Vertrauen in demokratische und staatliche Institutionen hängen stark mit dem Einkommen zusammen. Arme empfinden weitaus häufiger als Menschen mit mehr Geld, „dass andere auf mich herabsehen“, wobei das Problem unter Menschen in dauerhafter Armut noch weitaus ausgeprägter ist als bei temporärer Armut: Fast jede*r Vierte unter den dauerhaft Armen sagt, von anderen geringgeschätzt zu werden. Mit materiellen Einschränkungen und dem Gefühl geringer Anerkennung geht bei vielen Betroffenen eine erhebliche Distanz zu zentralen staatlichen und politischen Institutionen einher: Mehr als die Hälfte der Armen hat nur wenig Vertrauen in Parteien und Politiker*innen. Rund ein Drittel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Wenn sich Menschen gesellschaftlich nicht mehr wertgeschätzt fühlen und das Vertrauen in das politische System verlieren, dann leidet darunter auch die Demokratie“, ordnen die Studienautor*innen Dr. Jan Brülle und Dr. Dorothee Spannagel ihre Befunde ein. „Wir sehen in Befragungen, dass Menschen mit niedrigen Einkommen von weiter wachsenden finanziellen Belastungen berichten – das geht bis in diesen Sommer hinein. Der Verteilungsbericht macht deutlich, welche Folgen das haben kann“, ergänzt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gleichzeitig reichen Sorgen über die soziale Ungleichheit weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus: Für 44 Prozent der Erwerbspersonen, die wir im Juli befragt haben, war das ein großes Thema. Mehr und wirksameres politisches Engagement gegen Armut und Ungleichheit ist ein wesentlicher Ansatz, um die Gesellschaft zusammen- und funktionsfähig zu halten, gerade in Zeiten großer Veränderungen und der Herausforderung durch Populisten.“

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Brülle und Spannagel die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem Mikrozensus, für den jährlich etwa 800.000 Personen befragt werden. Die neueste Befragungswelle liefert – noch vorläufige – Daten für 2022. Zweitens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 15.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2021 reicht.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: Studie: Armut ist Risiko für Demokratie – Indizien für Zunahme der Einkommensungleichheit in der Krise – Hans-Böckler-Stiftung (boeckler.de)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.11.2023

Vollzeitbeschäftigte würden gern kürzer arbeiten, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).  Im Jahr 2021 wollten 49 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduzieren. Insgesamt sind die gewünschten Arbeitszeiten über die Jahrzehnte aber bemerkenswert stabil geblieben.

Vollzeitbeschäftigte Frauen würden gern ihre tatsächliche Arbeitszeit von 40,9 Stunden um 6,2 Stunden reduzieren. Vollzeitbeschäftigte Männer hatten eine durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit 42,3 Stunden und würden diese gern um 5,5 Stunden reduzieren. Bei teilzeitbeschäftigten Frauen gab es bis zur Coronapandemie einen Aufwärtstrend bei den Arbeitszeitwünschen. 2021 wollten teilzeitbeschäftigte Frauen mit 25 Stunden 2 Stunden länger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

 Enzo Weber, Leiter des Bereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB betont: „Beim Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten müssen auch die veränderten Erwerbskonstellationen in den Familien berücksichtigt werden.“ So gehöre das männliche Alleinernährermodell der Vergangenheit an. „Nicht jedes Arbeitsmodell ist in jeder Lebensphase gleich gut geeignet. Die Arbeitszeitwünsche fächern sich immer weiter auf. Deshalb sollten Arbeitszeiten individuell angepasst werden können“, empfiehlt Weber. „Das Potenzial mehr Arbeitsstunden zu mobilisieren ist bei den Arbeitszeitwünschen begrenzt. Wenn aber die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung, Mobilarbeit und Erwerbsanreize verbessert würden, dürften auch die Arbeitszeitwünsche nach oben gehen“, erklärt Ökonom Weber.

In der IAB-Studie haben die Forschenden auch untersucht, wie sich die Arbeitszeitwünsche in den verschiedenen Altersgruppen entwickeln. Ein Trend zu mehr Freizeit wird oft an den Wünschen der jüngeren Generationen festgemacht. Bei Frauen unter 25 Jahren, die zur sogenannten Generation Z gehören, sind die Arbeitszeitwünsche seit dem Jahr 2009 um sieben Stunden zurückgegangen. Es zeigt sich allerdings, dass dies auf einen deutlich gestiegenen Anteil von Minijobberinnen und Studentinnen unter den jungen Frauen zurückgeht. „Eine Sonderrolle der angeblich arbeitsunwilligen Generation Z gibt es nicht“, erklärt IAB-Forscher Weber.

Die IAB-Studie beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen.

Der IAB-Forschungsbericht ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb1623.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.11.2023

  • Bettenauslastung in Kinderfachabteilungen rückläufig
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie einzige Fachrichtung in der Kindermedizin mit Ausbau der Bettenkapazität
  • Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte gestiegen, aber 22 % sind 60 Jahre oder älter

In den Krankenhäusern hierzulande stehen immer weniger Betten für Kinder zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland insgesamt gut 1 100 Krankenhausbetten in speziellen Kinderfachabteilungen abgebaut. Das entspricht einem Rückgang von 4 %. Nimmt man die Kinder- und Jugendpsychiatrie aus, fällt der Abbau mit insgesamt rund 2 000 Betten noch größer aus. In diesem Bereich kamen im genannten Zeitraum gut 900 Betten hinzu. Im Jahr 2022 wurden somit gut 25 800 Betten zur Behandlung von Kindern registriert – der niedrigste Stand der vergangenen zehn Jahre. Im Jahr 2012 hatte es noch gut 26 900 Krankenhausbetten in der Kindermedizin gegeben. Die Bettenauslastung in den Kinderfachabteilungen ist in diesem Zeitraum ebenfalls gesunken, auch in Folge der Covid-19-Pandemie.

Die Zahl der Intensivbetten in Kinderfachabteilungen ist in den vergangenen zehn Jahren hingegen nur geringfügig zurückgegangen, unterlag jedoch – teils pandemiebedingten – Schwankungen. Im Jahr 2022 gab es mit knapp 2 800 Intensivbetten gut 20 weniger als zehn Jahre zuvor. Intensivbetten machten damit zuletzt 11 % aller Krankenhausbetten in der Kindermedizin aus.

Kleinere Fachrichtungen häufig stärker von Bettenabbau betroffen

In kleineren Fachrichtungen macht sich der Rückgang der Bettenkapazitäten in der Kindermedizin deutlicher bemerkbar. So sank etwa in der Kinderchirurgie von 2012 bis 2022 die Zahl der Betten von gut 1 900 auf rund 1 500. Die Kinderkardiologie verzeichnete im selben Zeitraum einen Rückgang von knapp 600 auf zuletzt gut 500 Betten, in der Neonatologie beziehungsweise der Neugeborenenmedizin wurden von gut 2 400 Betten knapp 300 eingespart. Die Pädiatrie stellte 2022 mit gut 14 900 Betten mehr als die Hälfte (58 %) der gesamten Bettenkapazität in der Kindermedizin. 2012 waren es noch knapp 16 200 Betten gewesen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte als einzige Fachrichtung einen Zuwachs verzeichnen: Im vergangenen Jahr gab es hier knapp 6 800 Betten für Kinder – gut 900 mehr als zehn Jahre zuvor.

Bettenauslastung in Kinderfachabteilungen unterdurchschnittlich

Die Klinikbetten in der Kindermedizin sind weniger ausgelastet als Krankenhausbetten insgesamt: Während die Kinderfachabteilungen im Jahr 2022 Auslastungsquoten zwischen 56 % (Kinderchirurgie) und 64 % (Neonatologie) verzeichneten, lag die Bettenauslastung in den Krankenhäusern insgesamt bei 69 %. Eine Ausnahme bildet die Kinder- und Jugendpsychiatrie: Hier waren die Betten zu 83 % ausgelastet. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist die Bettenauslastung in allen Fachbereichen der Kindermedizin zurückgegangen. So sank etwa die Auslastungsquote in der Pädiatrie als größter Kinderfachabteilung von 62 % im Jahr 2012 auf 58 % im Jahr 2022. Die niedrigere Bettenauslastung der vergangenen Jahre steht dabei auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Mehr Kinderärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und Praxen

Eine wichtige Rolle für die gesundheitliche Versorgung von Kindern spielt auch das ärztliche Personal. Die Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte in Deutschland hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen: Ende 2022 waren nach Daten der Bundesärztekammer in den Krankenhäusern und Praxen hierzulande gut 14 800 Ärztinnen und Ärzte behandelnd in der Kindermedizin tätig – 55 % davon ambulant und 45 % stationär. Zehn Jahre zuvor hatte die Zahl bei gut 12 000 gelegen. Das entspricht einem Anstieg von 24 %. Dieser geht jedoch nicht immer mit einer Zunahme der Behandlungskapazitäten einher. Gründe hierfür sind neben der steigenden Arbeitsbelastung in der Kindermedizin auch strukturelle Änderungen wie etwa eine zunehmende Teilzeittätigkeit in der Ärzteschaft. Viele der Kinderärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und Praxen dürften in den nächsten Jahren zudem aus dem Berufsleben ausscheiden: Ende 2022 war gut jede oder jeder fünfte (22 %) von ihnen 60 Jahre oder älter. Ende 2012 hatte der Anteil bei 16 % gelegen.

Zahl der Kinder in Deutschland hat zugenommen

Die vermehrte Arbeitsbelastung in der Kindermedizin hängt auch mit der steigenden Zahl von Kindern in Deutschland zusammen: Während es Ende 2012 noch knapp 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren gab, waren es Ende 2022 gut 11,9 Millionen. Die Zahl der Kinder hierzulande ist damit innerhalb von zehn Jahren um 12 % gestiegen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Zahl der Krankenhausbetten in speziellen Kinderfachabteilungen stammen aus der Krankenhausstatistik. Zu den Kinderfachabteilungen werden in dieser Auswertung die Pädiatrie, die Kinderkardiologie, die Neonatologie, die Kinderchirurgie sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie gezählt. Darüber hinaus können Kinder auch in anderen Fachabteilungen eines Krankenhauses behandelt werden.

Die Daten zur Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte stammen aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer und sind im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.10.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 1. November startet in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland die Kältehilfe für obdachlose Menschen. Unter anderem stellt die Diakonie von November bis April bundesweit zusätzliche Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben Diakonie und Kirche auch in diesem Jahr den #wärmewinter ausgerufen. In Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen finden nicht nur wohnungslose Menschen wärmende Orte und weitere Angebote.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Obdachlose Menschen brauchen bei eiskalten Temperaturen warme Orte. Denn Minustemperaturen sind für sie eine Gefahr für Leib und Leben. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, ausreichend viele Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze bereitzustellen. Wir brauchen in Deutschland eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur für alle Menschen. Ihre Versorgung und Unterstützung, wie zum Beispiel durch die Kältehilfe, muss auskömmlich finanziert werden.

Auch in diesem Winter belasten die hohen Energie- und Lebensmittelpreise viele Menschen in Deutschland. Mit dem #wärmewinter setzt die Diakonie in diesem Winter wieder ein Zeichen für mehr Zusammenhalt und gegen soziale Kälte. Gemeinsam mit den evangelischen Kirchen öffnen wir die Türen von Kirchen und diakonischen Einrichtungen und schaffen in ganz Deutschland wärmende Orte, an denen Bedürftige und Einsame Gemeinschaft finden und Hilfe, Unterstützung und Beratung bekommen können.“

Hintergrund:

In Deutschland leben nach einer bundesweiten repräsentativen empirischen Erhebung etwa 37.400 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße (Stand 2022).* Insbesondere im Winter sind sie den Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt. Bei eisigen Temperaturen kann es sogar lebensgefährlich für sie werden. In den vergangenen Wintern sind immer wieder wohnungslose Menschen in Deutschland erfroren. Sie starben unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, Abrisshäusern oder in scheinbar sicheren Gartenlauben, weil sie sich nicht gegen die Kälte schützen konnten.

*Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e. V. und Kantar Public im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2022): Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-605-empirische-untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Themenschwerpunkt Kältehilfe: https://www.diakonie.de/kaeltehilfe

Kältehilfe der Diakonie – unsere Angebote bundesweit: https://www.diakonie.de/journal/kaeltehilfe-der-diakonie-unsere-angebote-bundesweit

Wissen Kompakt Wohnungs- und Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Aktion #wärmewinter

Die hohen Energiepreise brachten viele Menschen im Winter 2022/23 in eine soziale Notlage. Die Antwort von Diakonie und Evangelischer Kirche: #wärmewinter. Und die Aktion geht ins zweite Jahr: Mit dem #wärmewinter öffnen Diakonie und Kirche erneut ihre Räume und Herzen – für alle, die Unterstützung brauchen. Denn nach wie vor sind viele Menschen in ihren Lebenssituationen von Energiearmut sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit bedroht. Und auch in diesem Jahr sollen wieder Orte entstehen, an denen ganz praktisch geholfen und wo ein Zeichen gegen soziale Kälte gesetzt wird.

Weitere Infos: https://www.diakonie.de/waermewinter

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.10.2023

Mit einem Online-Spiel erleben, wie Bürgergeld-Beziehende wirtschaften müssen

In der Debatte über das Bürgergeld werden Betroffenen oft mit Vorurteilen und falschen Behauptungen konfrontiert. Mit dem heute veröffentlichen Online-Spiel „Bürgergeld-Bingo“ wollen die Diakonie Deutschland, die Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung Armutsnetzwerk e.V., der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt Bayern zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Mit dem Spiel können Interessierte ausprobieren, was es heißt, mit dem Bürgergeldsatz auszukommen. Sie müssen ihre Ausgaben so einschränken, dass der aktuell geltende Regelsatz von 502 Euro eingehalten wird. Nur wer das schafft, für den heißt es „Bingo“.

„Wir erleben täglich, wie von Armut betroffene Menschen zur politischen und medialen Zielscheibe werden. Entgegen dem Bild von der sozialen Hängematte ist das Leben mit weniger als dem Existenzminimum in Wirklichkeit ein belastender Zustand. Das wollen wir ganz konkret erfahrbar machen“, erläutert Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Philip Büttner vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern hat das Spiel konzipiert. Er möchte „mit ein paar Mausklicks einen Perspektivwechsel ermöglichen und den Mangel nachvollziehbar machen.“ Lange Erklärungen würden wenig helfen, so Büttner. „Wer aber einmal selbst ernsthaft versucht, mit 502 Euro im Monat die nötigsten Ausgaben zu bestreiten, wird merken, wie schnell sie oder er ins Minus gerät. Wer sich gesund ernähren, die Stromrechnung bezahlen und ein Minimum an Mobilität und sozialer Teilhabe genießen will, kommt mit dem Geld nicht aus.“

Jeden Euro umzudrehen und dann zu entscheiden, wo noch am ehesten gekürzt werden kann, das sei für in Armut Lebende bittere Realität, so Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk. „Wer mit dem Bürgergeld lebt, kann nicht wählen, was er oder sie will. Wir können entscheiden, was wir uns jeden Tag sparen, damit wir etwas Anderes, was wir brauchen, wenigstens zum Teil finanzieren können. Das heißt zum Beispiel: keine neue Hose, damit ich dann nicht noch mehr als ohnehin am Essen sparen muss.“

Gudrun Nolte vom Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt kritisiert: „Es wird oft über Bürgergeldbeziehende gesprochen, als wären sie eine fremde und schwer bewegliche, homogene Gruppe. Aber wir haben es nicht mit anonymen Wesen, sondern mit Menschen zu tun, mit Erwerbstätigen und Erwerbslosen, mit Alleinerziehenden, mit Kindern und Jugendlichen, die täglich darum kämpfen, durchzukommen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Spiel einen Anreiz geben, sich etwas besser in deren Lage hineinzuversetzen.“

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker verweist auf die Mängel der Regelbedarfsermittlung: „Da ist zunächst eine statistische Vergleichsgruppe, die selbst im absoluten Mangel lebt. Die so ermittelten Ausgaben werden dann noch willkürlich gekürzt. Jetzt kommt zwar eine Erhöhung des Bürgergeldes, die aber lediglich inflationsbedingte Verluste der Vorjahre ausgleicht.“

Weniger Populismus, weniger Patentrezepte, weniger Fake News; dafür mehr Faktenwissen und Empathie, das sei das Ziel dieses – bitteren – Spiels, so die Initator:innen. Mit dem Spiel sei die Hoffnung verbunden, dass die Erfahrung der Spielenden vieles nachvollziehbar macht, was abstrakt kaum zu begreifen sei. „Schließlich geht es uns um die Menschen, um mehr Respekt und Verständnis“, so die Macher:innen des Onlinespiels.

Bürgergeld-Bingo: www.buergergeld-bingo.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Armutsnetzwerk e.V., Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt und Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Bayern vom 25.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation wäre eine solche Absenkung ein wichtiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre abgesenkt wird. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert. Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der Klimakrise und des Krieges in Europa um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen wie auf der europäischen Ebene das Wahlrecht ermöglichen. Die Bundesregierung ist hier für die notwenige Grundgesetzänderung zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Außerdem sollte der vom Bundesfamilienministerium angekündigte Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung (NAP) schnell auf den Weg gebracht werden. Darin sollten möglichst alle Beteiligungsformate Berücksichtigung finden: Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte und Kinderforen ebenso wie Beteiligungsnetzwerke und Jugendverbände. „Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die vielfältigen Potentiale der Kinder- und Jugendbeteiligung insbesondere auf der lokalen Ebene, aber auch auf Bundes- und Länderebene stärker zusammenführen und sichtbar machen. So gibt es beispielsweise mehrere hundert Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland, bei gleichzeitig rund 11.000 Kommunen in unserem Land sehen wir aber noch große Lücken, die es zu schließen gilt. Dazu gehört es auch, über die Notwendigkeit der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr als bisher zu informieren. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Schließlich sollte der Aktionsplan auch Aussagen über notwenige Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung treffen, und dabei vor allem auf praxisdienliche Methoden und Arbeitsformen abheben“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls in Justiz- und Verwaltungsverfahren an. Dafür sollte nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation die Kinderrechte sowohl in der juristischen als auch in der Verwaltungsausbildung eine sehr viel stärkere Rolle spielen. Besondere Bedeutung kommt auch der verpflichtenden Qualifikation aller Fachkräfte zu, die im Kontext von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit Kindern zu tun haben. Dafür muss das Schulungs- und Beratungsangebot für Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass die Bundesregierung den Kinderschutz in Justiz- und Verwaltungsverfahren stärkt sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankert. Zudem soll für eine kindersensible Justiz und Verwaltung gesorgt werden, die Kindern Gehör schenkt. Wir müssen demgegenüber in der Gesamtschau feststellen, dass dieses Thema in der Politik und an den Gerichten noch viel zu wenig Berücksichtigung erfährt. Ziel muss es insgesamt sein, die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte in justiziellen und Verwaltungsverfahren zu erreichen. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört, obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerichtliche Verfahren, beispielsweise im Bereich des Strafrechts, des Familienrechts oder des Asylrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig sehr schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Deshalb muss das Schulungs- und Beratungsangebot für Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden. So sind Kinder zum Beispiel Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, so Lütkes weiter.

„Deshalb sollten die Kinderrechte sowohl in der juristischen als auch in der Verwaltungsausbildung eine viel stärkere Rolle spielen. Darüber hinaus braucht es beispielsweise die gesetzliche Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter, eine einheitliche Zertifizierung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen, und damit einhergehend die Schaffung ausreichender räumlicher und zeitlicher Ressourcen sowie technischer Voraussetzungen für eine kindgerechte Verfahrensgestaltung. Es braucht also eine verpflichtende Qualifikation aller Fachkräfte, die im Kontext von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit Kindern zu tun haben. Hierzu gehört neben einer gesetzlichen Verpflichtung zur spezifischen Qualifikation auch die verpflichtende Überprüfung, dass die Qualifikation mit Aufnahme der Tätigkeit vorliegt und durch Fort- und Weiterbildungen dem rechtlich und wissenschaftlich aktuellen Stand entspricht. Wichtig sind zudem dauerhaft vom Bund finanzierte Förderprogramme für Pilotprojekte und Pilotprozesse zur Umsetzung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Handeln. Dabei braucht es auch Anreizsysteme zur Nutzung dieser Programme“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung eine Stärkung der Medienbildung in Kindertagesstätten und Schulen an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sollte auch der Bund eine dauerhafte Finanzierung und Verzahnung der zahlreichen medienpädagogischen Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Vor allem dadurch müssen Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, Medien aktiv selbst zu gestalten, um damit eigene Ideen, Vorstellungen und Interessen zum Ausdruck zu bringen und die von ihnen konsumierten Medien kritisch zu hinterfragen.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass der fachlich fundierte Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung bereits in der frühkindlichen Bildung gefördert und die Medienkompetenz gestärkt wird. Das ist in Zeiten von Fake News, Desinformation und Propaganda im Internet zunehmend wichtig. Online-Plattformen beginnen frühzeitig Datenprofile aufzubauen, wodurch Kinder schon in sehr jungen Jahren Zielgruppe von Werbung und Desinformation werden. Nicht zuletzt sind Kinder durch Online-Kommunikation möglichen Kontaktversuchen durch Fremde ausgesetzt. Auch deshalb brauchen Kinder und Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte mehr denn je Orientierung im Dschungel der digitalen Angebote. Kinder müssen sich möglichst frühzeitig Wissen darüber aneignen, welche Quellen und Akteure im Netz vertrauens- und glaubwürdig sind. Insbesondere die Eltern sind hier in der Pflicht, die Mediennutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten. Aber auch unser Bildungswesen trägt eine Mitverantwortung, um junge Menschen für Risiken zu sensibilisieren und kindgerechte Informationsquellen aufzuzeigen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Medienpädagogische Projekte lassen sich nur schwer ohne öffentliche Mittel durchführen, wenn man sie weder kostenpflichtig anbieten noch durch Werbung finanzieren will. Zugleich sind die Entwicklung und das Angebot von qualitativ standardisierten medienpädagogischen Projekten viel zu oft allein vom Wohnort abhängig. Einige Bundesländer und Kommunen haben hier hervorragende Strukturen ausgebildet, in anderen Regionen herrscht heute noch immer medienpädagogisches Ödland. Es braucht aber auch eine systematische Evaluierung und Begleitforschung bestehender Projekte und Initiativen, um deren Konzepte auf neue Regionen übertragbar zu machen und damit eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu erleichtern“, so Krüger weiter.

„Im komplexen Geflecht des Bildungsföderalismus müssen gerade bundesweite Träger und Zentralstellen besser ausgestattet werden, damit sie bundesweit einsetzbare, zeitgemäße medienpädagogische Angebote entwickeln, Akteurinnen und Akteure vernetzen sowie Initiativen vor Ort fördern können. Länder wie beispielsweise Finnland sind hier schon wesentlich weiter als wir. Zugleich dürfen bundeslandesspezifische Anstrengungen zur finanziellen Förderung von Medienkompetenz bei einem stärkeren finanziellen Engagement des Bundes nicht zurückgefahren werden“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung zum heutigen „Tag der Kinderseiten“ eine nachhaltige Finanzierung von guten Kinder-Internetseiten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation soll damit ein aktiver Beitrag zum Kinder- und Jugendmedienschutz geleistet und die Teilhabe an einer kindgerechten Angebotslandschaft im Internet dauerhaft sichergestellt werden. Eine vielfältige Kinderseiten-Landschaft ist Teil eines präventiven und ganzheitlichen, vom Kind aus gedachten Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zudem fördert sie die Medienkompetenz von Kindern, indem das Erproben und Erkunden in einem sicheren digitalen Umfeld ermöglicht wird. Auch deshalb steht die Bundesregierung hier in der Verantwortung, durch eine projektunabhängige, langfristig planbare Förderung ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind Kinder-Onlineangebote ein unverzichtbarer Schritt, die Medienkompetenz von Kindern zu entwickeln und auszubauen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig. Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlen, müssen sie beim Umgang mit dem Netz pädagogisch unterstützt, beraten und begleitet werden. Gerade das kommerzielle Internet birgt kinder- und jugendgefährdende Inhalte, vor denen es Kinder zu schützen gilt. Demgegenüber sollte es für Kinder und Jugendliche möglich sein, das Internet möglichst frei und unbeschwert zu nutzen. Hier leisten viele Kinder-Internetseiten einen wertvollen Beitrag. Auch deshalb sehen wir bei der nachhaltigen Förderung guter Kinder-Internetseiten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Kulturstaatsministerin Claudia Roth in der Pflicht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit rund 30 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Das vom Deutschen Kinderhilfswerk geförderte Projekt „Level Up!“ des Seitenstark-Netzwerkes ist hier ein Beispiel unter vielen guten Projekten. Zudem bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden, beispielsweise mit der Seite www.kindersache.de oder dem Magazin „Genial Digital“, veröffentlicht vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), der Kindersuchmaschine fragFINN.de und O2 Telefónica. Das Magazin beantwortet wichtige Fragen aus der digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die Themen Erstes Smartphone und Internet. Es gibt informative Hilfestellungen und spielerisch-interaktive Anregungen, was Kinder bei der Nutzung von Apps, Games und sozialen Netzwerken beachten sollten, wie sie verantwortungsbewusst mit privaten Daten umgehen, Fake News im Internet erkennen oder sich vor Cybermobbing schützen können.

Der „Tag der Kinderseiten“ soll am 21. Oktober als jährlich wiederkehrender Ehrentag die Aufmerksamkeit auf das vielfältige Kinderseiten-Internetangebot lenken und diese bei Familien, Eltern, Kindern, Pädagoginnen und Pädagogen, Schulen, Journalistinnen und Journalisten sowie Medieninteressierten ins Gespräch bringen. An diesem Aktionstag sind alle dazu eingeladen, die Welt der Kinderseiten zu entdecken. Internetseiten wie kindersache.de, seitenstark.de und fragfinn.de, Initiativen, Schulen, Blogger, Kinderseiten selbst – alle sind aufgefordert und herzlich eingeladen, mitzumachen, sich zu vernetzen und Kinderseiten bekannter zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.10.2023

Arbeit mit und für Familien gefährdet

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) kritisiert die vorgesehenen Einsparungen bei familienpolitischen Leistungen. Die Forderung des Präsidenten der eaf, Martin Bujard, lautet deshalb: „Deutschland muss weiter in Familien investieren. Es genügt nicht immer nur davon zu reden, dass Kinder unsere Zukunft seien. Die vorgesehenen Kürzungen im Haushalt des Bundes­familienministeriums konterkarieren die Ziele guter Familienpolitik.“

Einige Entscheidungen im Bundeshaushalt gefährden die Familien-Infrastruktur in Deutschland. Hierunter fallen auch die massiven Kürzungen der Baumittel zur Errichtung und zum Erhalt von Stätten der Familienerholung und des Müttergenesungswerks. „Diese wichtigen Orte der Erholung, der gesundheitlichen Prävention und der Unterstützung von Eltern und Familien werden gerade wegen der langfristigen Folgen der Corona-Pandemie für die mentale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern dringender als je zuvor gebraucht“, so eaf-Präsident Martin Bujard.

Mit den Mitteln für bauliche Maßnahmen sind auch Personalstellen verknüpft, die bei einer Streichung ebenfalls entfallen würden.

Lina Seitzl MdB, Vorständin der Evangelischen Familienerholung führt aus:

„Die Familienerholung ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialstaatlichen Infra­struktur geworden. Dies zeigte sich nicht nur in Folge der Corona-Pandemie mit über 4,5 Mio. Übernachtungen im letzten Jahr, sondern auch in der anhaltenden Krisenzeit, die Auszeiten für Familien dringender denn je machen. Denn immer mehr Familien können sich Urlaube während der Hauptreisezeiten nicht mehr leisten. Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt stellen für die gemeinnützigen Familienferienstätten eine große Herausforderung dar. Neben wichtigen bauinvestiven Maßnahmen, steht insbesondere auch die Geschäftsstelle der Bundesarbeits­gemeinschaft für Familienerholung (BAG FE) vor dem Aus. Mit ihrem Wegfall stünden die Ferienstätten vor einer kaum bewältigbaren zusätzlichen bürokratischen Belastung.“

Die angekündigte 35 Prozent-Kürzung der Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist für die Arbeit der Familienerholungs- und Familienbildungs­einrichtungen ebenfalls keine gute Nachricht. Viele Angebote könnten ohne die wertvolle Unterstützung von Freiwilligendienstleistenden nicht aufrechterhalten werden. „Familienzeit, Raum und Hoffnung in Verbindung mit konkreten Angeboten zu geben, stärkt die Familien nach innen und außen und macht sie zu machtvollen und starken Pfeilern für die Gesellschaft und Demokratie. An dieser Stelle zu sparen hat langfristige Folgen. Wenn im Sozialbereich jede vierte Einsatzstelle wegfällt, stehen unsere Angebote auf tönernen Füßen“, verdeutlichen Bujard und Seitzl die angespannte Lage.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.11.2023

Ausbau des Elterngeldes und zehntägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt endlich umsetzen

Der Koalitionsvertrag verspricht Familien die Verbesserung ihrer Situation, Entlastung in der Rushhour des Lebens, Unterstützung bei der Gründung einer Familie. Ganz konkret sind im Vertrag die Erweiterung des Elterngeldes um einen zusätzlichen Partnermonat und eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes angekündigt.

„Wir erwarten von der Regierung jetzt die Umsetzung genau dieser klar beschriebenen Vorhaben und keinen Rückschritt hinter bisher erreichte familienpolitische Erfolge“, so Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf).

Gleichstellungspolitisch gehen die Forderungen der eaf schon lange über die Pläne der Koalition hinaus. Der Vorschlag des evangelischen Familienverbandes ist, die Ausweitung der Elterngeldmonate für Paare nicht um nur einen Monat, sondern eine 6+6+6 Regelung: 6 Monate pro Elternteil, weitere 6 Monate frei aufteilbar, maximal 3 Monate parallel. „Nur so kann eine stärkere Inanspruchnahme der Väter – jenseits der aktuell durchschnittlichen 2-3 Monate – erreicht werden“, erklärt Bujard. „Die Zahlen der jüngsten Studien wie FReDA zeigen deutlich: Väter mit kleinen Kindern halten geringere wöchentliche Arbeitszeiten für ideal und wollen mehr Zeit für die Familie, mit den Kindern und mehr Erziehungsverantwortung übernehmen.“

Die eaf bewertet finanzpolitische Überlegungen, die Gruppe der Anspruchsberechtigten im Elterngeldbezug zu begrenzen, ebenso als falsch wie den letzten Vorstoß der FDP-Bundes­tagsfraktion, den Bezug in der Dauer zu beschneiden. Bujard ist sich sicher: „Damit würden Anreize für Väter, Elternzeit zu nehmen, reduziert und das erklärte Ziel der partnerschaftlich aufgeteilten Care-Arbeit ausgehebelt. Diese Vorschläge bedeuten einen massiven gleich­stellungspolitischen Rückschritt.“

Die eaf wiederholt zudem ihre Forderung nach zügiger Einführung der zehntägigen Freistellung für zweite Elternteile. „Im Vorstoß der FDP versteckt sich wieder Klientelpolitik“, so Martin Bujard: „Während das geplante Gesetz zur Familienstartzeit über die Arbeitgeberumlage finanziert werden soll, will die FDP einen Parallelbezugsmonat nach der Geburt wieder über Steuermittel finanzieren.“

Gemeinsam mit anderen Akteuren fordern wir:

Koalitionsvertrag umsetzen: Partnermonate ausweiten! Väter-/Partnerfreistellung realisieren!

Link zur PM

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.11.2023

LSVD appelliert im Bündnis für AGG-Novellierung

Bei der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags nehmen Sachverständige zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes Stellung. Angesichts der derzeitigen Zunahme von Diskriminierungs- und Gewaltvorfällen betonen Antidiskriminierungsverbände die Dringlichkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dazu erklärt das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“ unter Beteiligung des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

„Mit einer Reform des Gesetzes und der Stärkung des Diskriminierungsschutzes kann die Bundesregierung ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal setzen: Diskriminierung ist nicht hinnehmbar und wird konsequent bekämpft,“ so Vertreter*innen des Bündnis AGG Reform – Jetzt!.

Das derzeitige Ausmaß an Diskriminierung gefährde die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die aktuellen Debatten liefen Gefahr, die Gesellschaft weiter zu polarisieren und die Rechte und Perspektiven der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.  Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) könne den Fokus wiederherstellen, nämlich den Diskriminierungsschutz aller Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Diskriminierung verletze Grund- und Menschenrechte und sei niemals hinnehmbar.

„Die Politik muss endlich ein Zeichen setzen, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht geduldet und konsequent bekämpft wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jüd*innen in Deutschland stigmatisiert werden und immer wieder um ihre Sicherheit bangen müssen. Es ist nicht hinnehmbar, dass homosexuelle Menschen, queere Menschen und Trans* Personen angegriffen oder am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderung  und chronischen Erkrankungen immer und überall gegen Barrieren ankämpfen müssen und stets Ausgrenzung erfahren. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sinti*zze und Rom*nja in allen Lebensbereichen diskriminiert und stigmatisiert werden.  Es ist nicht hinnehmbar, dass Muslim*innen diskriminiert, unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden. Ebenso darf Anti-Schwarzer Rassismus, der in Deutschland weit verbreitet ist, nicht weiter hingenommen werden. Aktuell nehmen wir ein beängstigendes Ausmaß an Diskriminierung wahr, das unserer Demokratie, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und schließlich uns allen schadet. Die Bundesregierung muss die Reform des Antidiskriminierungsgesetzes endlich angehen und den rechtlichen Diskriminierungsschutz effektiver machen“, appellieren Vertreter*innen des Bündnis AGG Reform – Jetzt!

Die Anhörung im Rechtsausschuss findet am 8.11.2023 von 14 bis 16 Uhr statt. Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), Remzi Uyguner von Fair mieten – Fair wohnen Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Vera Egenberger vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) nehmen als Sachverständige und Mitglieder des Bündnis AGG Reform-Jetzt! an der Anhörung teil.

Pressekontakt – Bündnis AGG Reform – Jetzt! 
Nadiye Ünsal (advd), nadiye.uensal@antidiskriminierung.org, +4917688093113

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 08.11.2023

LSVD-Leitplankenbündnis als Sachverständige geladen

Heute diskutiert der Familienausschuss des Bundestags über die Situation der Regenbogenfamilien. Das Bündnis inklusive LSVD, das im Mai Leitplanken für eine Abstammungsrechtsreform dem Bundestag überreicht hat, ist als Sachverständiger zu dem Fachgespräch eingeladen. Trotz zahlreicher Versprechen im Koalitionsvertrag wurden in dieser Legislatur für Regenbogenfamilien noch keine Verbesserungen erreicht. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Es ist höchste Zeit, dass die Legislative die versprochenen Reformen für Regenbogenfamilien angeht. Über sechs Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über vier Jahre nach Einführung des dritten positiven Geschlechtseintrags bleibt das Familien- und Abstammungsrecht weiter ohne Reform. Bisher liegen weder Eckpunkte noch ein Gesetzentwurf aus dem federführenden Bundesjustizministerium vor. Wenn in dieser Legislaturperiode nichts passiert, dürfte die Reformchance auf Jahre vertan sein. Dies wäre aus zivilgesellschaftlicher Perspektive eine Bankrotterklärung für den versprochenen queerpolitischen Aufbruch.

Heute spricht der Familienausschuss in einem Fachgespräch unter anderem mit der Initiative nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) über die notwendigen Reformen für Regenbogenfamilien. Gegenstand werden auch die bereits erwähnten Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts sein, die von über 30 Organisationen unterstützt wurden. Darin haben wir konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge für eine interessengerechte Abstammungsrechtsreform erarbeitet.

Die gelebte Realität von zwischenmenschlichen Beziehungen, Partnerschaften und Familien muss nun endlich rechtlich abgesichert werden! Weiterhin müssen Familien mit queeren Elternkonstellationen, beispielsweise mit zwei Müttern, ihre Kinder in einem gerichtlichen Adoptionsverfahren annehmen, um rechtlich abgesichert zu sein. Diese Adoptionsverfahren finden zwingend unter Beteiligung des Jugendamtes oder der Adoptionsvermittlungsstelle statt. Die behördliche Überprüfung erleben viele Familien als enorme Belastung, weil sie fürchten müssen, von staatlicher Seite (abermals) in ihrer Lebensform abgewertet und diskriminiert zu werden. Zahlreiche Erfahrungsberichte von Familien, die das Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen haben, zeigen, dass diese Sorge leider nicht unbegründet ist.

Zum Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außerdem soll die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination förderfähig sein. Bisher hat die Bundesregierung weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf für die versprochenen Reformen vorgelegt.

Weiterlesen

Die Live-Übertragung zwischen 11 und 12 Uhr im Bundestagsfernsehn: Deutscher Bundestag – 49. Sitzung
Bündnis für Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien
Aktuelle Petition zum Thema „Abstammungsrecht“ auf AllOut unterschreiben
Leitplanken des „Bündnis für gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“
Regenbogenfamilienpapier des LSVD

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

LSVD kritisiert neuerliche Asylverschärfung im Innenausschuss und überreicht Petition

Am heutigen Montagnachmittag hat der Innenausschuss des Bundestags über die Einstufung weiterer Staaten als „sichere Herkunftsländer“ beraten. Die grüne Bundestagsfraktion hatte Patrick Dörr dazu eingeladen, für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen von Bundesregierung und Unionsfraktion abzugeben. Die Bundesregierung plant die Einstufung von Georgien und Moldau, CDU/CSU und AfD möchten ebenfalls die Verfolgerstaaten Marokko, Algerien und Tunesien listen, in denen queeren Menschen mehrjährige Haftstrafen drohen. Im Nachgang der Ausschusssitzung überreichte der LSVD – vertreten durch Mara Geri – zusammen mit AllOut dem geschäftsführenden Vorsitzenden des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), die Petition gegen die geplante Erweiterung der Liste, die fast achttausend Personen unterschrieben haben und den Brief des LSVD mit 27 weiteren Organisationen an Budnestagspräsidentin Bärbel Bas gegen das Gesetz. Hier das Eingangsstatement von Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD, in dem er vor allem die geplante Einstufung Georgiens scharf kritisierte, im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete,
vielen Dank für die Möglichkeit zu einer Stellungnahme, die ich für den LSVD gern wahrnehme. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden dürfen, in denen alle Bevölkerungs- und Personengruppen vor Verfolgung sicher sind, und zwar in allen Landesteilen.

Die Bundesregierung missachtet seit Jahren diese höchstrichterlichen Vorgaben, indem sie an der Listung von Ghana und Senegal festhält – beides Länder, in denen LSBTIQ* vom Staat systematisch verfolgt werden. Daher hat auch das höchste französische Verwaltungsgericht 2021 entschieden, dass Ghana und Senegal nicht als sichere Herkunftsländer gelistet werden dürfen. Auch Georgien und Moldau sind nicht sicher. Teile beider Staaten werden de facto von Russland kontrolliert, was eine Einstufung ganz offensichtlich verfassungswidrig macht. Während darüber hinaus mit Bezug auf Moldau vor allem auch die Lage von Rom*ja und Sinti*zze einer Einstufung im Wege steht, worauf Prälat Dr. Jüsten noch eingehen wird, ist dies mit Bezug auf Georgien vor allem die LSBTIQ*-feindliche Verfolgung.

So hat Dr. Julia Ehrt, die Geschäftsführerin des globalen queeren Dachverbandes ILGA, noch im Mai dieses Jahres im Menschenrechtsausschuss des Bundestags berichtet, dass es in Georgien zwar rechtliche Fortschritte gibt, sich die Lage vor Ort aber sogar verschlechtert hat. Danach, im Sommer dieses Jahres, ist der CSD in Tiflis von mehreren hundert queerfeindlichen Demonstrierenden gestürmt worden – und das, ohne dass die Polizei dies unterbunden hätte. Die georgische Präsidentin Surabishwili beklagte noch am selben Tag, dass – ich zitiere – „dieser Gegenprotest durch die Social-Media-Beiträge, die nicht nur von verschiedenen Zweigen der Regierungspartei, sondern auch direkt von den amtierenden Abgeordneten der Partei verbreitet wurden, angezettelt, erprobt und offen unterstützt wurde“.

Dem LSVD sind zwölf Gerichtsurteile und ein OVG-Beschluss bekannt, in denen die Gerichte das BAMF dazu verpflichtet haben, georgischen LSBTIQ* Asylsuchenden aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung Schutz zu gewähren. Noch im August begründete das Verwaltungsgericht Halle ein positives Asylurteil folgendermaßen – ich zitiere: „Die Stigmatisierungen und Diskriminierungen der LGBTIQ-Personen durch die georgische Öffentlichkeit haben aber ein solches Maß erreicht, und eine Aufklärung und Verfolgung dieser Taten findet in einem nur derart geringen Umfang statt, dass nicht nur von einzelnen Übergriffen und vereinzelten Schutzlücken, sondern zur Überzeugung der Einzelrichterin einem systemischen Schutzproblem auszugehen ist […].“

Wie die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzesentwurfes nun behaupten kann, dass es in Georgien durchgängig keine Verfolgung gäbe, ist daher vollkommen unverständlich. Noch im April hat Belgien übrigens Georgien von der dortigen Liste sicherer Herkunftsstaaten gestrichen, wohl auch aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung.

Eine Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland würde nicht nur die Verfolgung vor Ort bagatellisieren, sondern auch queere Asylsuchende, die bei uns Schutz suchen, in akute Gefahr bringen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Der Lesben- und Schwulenverband freut sich über Spenden, um so seinen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ*, besonders von geflüchteten LSBTIQ* aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, leisten zu können. Zum Spendenformular.

Weiterlesen:
Aufzeichnung und Stellungnahmen: Anhörung zur Bestimmung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten

Schreiben an Bundestagspräsidentin Bas zusammen mit 27 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland, Europa und der Welt

Die Stellungnahme wird mitunterzeichnet von den folgenden zivilgesellschaftlichen Organisationen:

  • 6Rang (Iranian Lesbian and Transgender Network)
  • Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V.
  • AllOut
  • BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
  • – BAfF e.V.
  • CSD Deutschland e.V.
  • Deutsche Aidshilfe e.V.
  • International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA –World )
  • European Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex
  • Association (ILGA-Europe)
  • Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Just Human e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Katholisches LSBT+ Komitee
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
  • Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V.
  • PROUT AT WORK
  • Rainbow Railroad
  • Rainbow Refugees Mainz
  • Regenbogenforum e.V.
  • Rosa Asyl 2.0 Nürnberg
  • Queeramnesty Berlin
  • Schwulenberatung Berlin
  • Transgender Europe
  • vielbunt e.V. – Darmstadt
  • XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V

Dossier zum Maghreb (LSVD)

Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe – „, Georgien: LGBTQI+“ vom 06.09.2023

Petition mit AllOut gegen die Einstufung von Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ (ca. 8.000 Unterschriften) – Diese Petition kann weiterhin unterschrieben werden!

Die folgenden Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich bereits beim Referent*innenentwurf gegen die Listung von Georgien und Moldau ausgesprochen:

Amnesty International Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Anwalt Verein, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS), Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Neue Richtervereinigung e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Pro Asyl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

LSVD startet Kampagne für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz

Nachdem im August der Kabinettsentwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) veröffentlicht wurde, wird der Bundesrat am kommenden Freitag darüber beraten. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen, dass mit der morgigen Sitzung im Bundesrat zum Selbstbestimmungsgesetz der erste parlamentarische Schritt auf dem Weg zur geschlechtlichen Selbstbestimmung getan ist. Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates für Familien, Arbeit, Inneres und Recht zum vorliegenden Gesetzesentwurf sind jedoch auch in Teilen durchwachsen.

So fordert nur der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Art neue Glaubhaftmachung der trans*, inter* oder nichtbinären Identität, bevor eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann. Diese Empfehlung führt das Ziel einer geschlechtlichen Selbstbestimmung und den Namen „Selbstbestimmungsgesetz“ vollkommen ad absurdum. Dies würde die erneute Einführung unwürdiger Begutachtungsverfahren bedeuten.

Erfreulich ist, sich einige Ausschüsse deutlich gegen die vorgesehene Informationsweitergabe an Sicherheitsbehörden und gegen Warte- und Sperrfristen aussprechen. Mehrere Ausschüsse fordern zudem die Streichung des Hausrechtsparagrafen da dieser transfeindliche Einstellungen befördert. Zudem fordert der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für alle, die sich normalerweise in Deutschland aufhalten, eine einheitliche Möglichkeit der Personenstandsänderung. Der LSVD unterstützt dies – eine misstrauische Grundhaltung gegenüber Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sollte in einem Gesetzestext keinen Platz haben.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zum SBGG sieht vor, dass junge Menschen unter 18 Jahren die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungen für eine Änderung des Personenstandes oder des Vornamens bedürfen. Zwischen 14 und 17 Jahren sollen Familiengerichte angerufen werden können, wenn es die Zustimmung der Sorgeberechtigen nicht gibt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses, diese Hürden für Personen unter 18 Jahren noch einmal zu erhöhen, ist absolut unverhältnismäßig und bedeutet einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher. Darüber hinaus würden diese Empfehlungen der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder des Berufes, widersprechen.

Wir fordern die demokratischen Parteien auf, die trans*, inter* und nichtbinären Lebensweisen gegenüber verständnisvollen Haltungen der Bundesrat-Ausschüsse bei der weiteren Ausarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes im parlamentarischen Prozess zu beachten und ebenfalls auf die Expert*innenpositionen der Zivilgesellschaft einzugehen.

Weiterlesen:

Mehr Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Anlässlich des parlamentarischen Prozesses über das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ startet heute die LSVD-Kampagne „Stimmen für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz“. Dabei werden Positionen von Personen des öffentlichen Lebens, zivilgesellschaftlichen LSBTIQ*-Organisationen und ihren Verbündeten verstärkt.

Unterschreiben Sie die Petition für ein Selbstbestimmungsgesetz, das den Namen verdient, welche der LSVD erstunterzeichnet hat. Wir brauchen 50.000 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss des Bundes darüber berät.

Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ 
Gesetzesentwurf mit zivilgesellschaftlichen Stellungnahmen
Bundesrat-Ausschussempfehlungen
LSVD-Stellungnahme: Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

Rund hundert Erwachsene und Kinder mit Armutserfahrung formulieren Forderungen an die Politik

Auf dem heutigen 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin kamen mehr als 100 Beteiligte sowie Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland zusammen, um sich über ihre Situation auszutauschen, gesellschaftliche Probleme zu besprechen und ihre Forderungen auszu-arbeiten. Ein Ergebnis des Treffens: Die Kinder und Jugendlichen formulierten einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Viele Teilnehmende schilderten ihre Wahrnehmung, dass die aktuellen politischen Debatten völlig an der realen Lebenssituation und der täglich erlebten Not von in Armut lebenden Menschen vorbeigehen“, berichtet Renate Antonie Krause aus Kiel, die das Treffen mit vorbereitet hat. „Statt wirksame Hilfen umzusetzen, werden Menschen in Armut ständig diskreditiert.“ So sei es völlig unklar, welche der mit dem Bürgergeld und der Grundsicherung verbundenen großen Versprechen überhaupt umgesetzt werden. „Im Bundeshaushalt sind die Mittel rapide zusammengekürzt worden, mit denen die individuelle Förderung ermöglicht werden sollte. Und die Menschen in der Grundsicherung im Alter sind überhaupt aus dem Blick geraten“, kritisiert Krause.

Die Teilnehmenden erarbeiteten ihre Forderungen in Workshops zu den Themen Wohnen, Existenzsicherung und Zugang zu Sozialleistungen.
Dorothea Starker aus Oldenburg berichtet aus dem Workshop Zugang zu Sozialleistungen, dass die Zugangsprobleme für die Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen und Hilfen oft schwierig gestaltet seien. „Da fehlt es an allen Ecken und Enden. Den als Helfenden in den Behörden angestellten Personen fehlen oft fachliche Grundlagen, um Armutslagen richtig erkennen und einordnen zu können. Und sie müssen gute Instrumente an der Hand haben, um Hilfen auch schnell und unkompliziert umsetzen zu können. Der Personalmangel ist überall spürbar, oft stehen formelle Vorgänge im Vordergrund, statt die Gewährleistung wirksamer Unterstützung“. Es fehle aber auch an vorgelagerten Hilfen. So seien Beratungsstellen oft unterfinanziert oder überhaupt nicht vorhanden, Qualitätsstandards in Sozialbehörden und Jobcentern im Sinne einer langfristigen Verbesserung der Lebensperspektiven seien unterentwickelt.

„Außerdem kommen viele Menschen überhaupt nicht mehr an die Hilfen ran, weil sie mit den digitalen Zugängen nicht klarkommen, das höre ich immer wieder“, betont Starker. Aber auch die Stellung derjenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen oder benötigen müsse an sich verbessert werden. „Da geht es auch hier ganz stark um Empowerment. Zum einen klar sagen und sich trauen: Ich benötige Hilfe, ich nehme aber auch die mir zustehenden sozialen Rechte in Anspruch. Zum Zweiten: Die Hilfesuchenden müssen ernst genommen und respektiert werden. Sie haben ihre eigenen Kompetenzen und Erfahrungen, die für die Verbesserung der sozialen Angebote auch genutzt werden sollten, etwa durch die Mitwirkung in Jobcenter-Beiräten und durch die flächendeckende Schaffung von Ombudsstellen.“ Dorothea Starker fordert: „Aus Sicht der Menschen mit Armutserfahrung gilt aber auch: Sie müssen an sich arbeiten, offensiv auftreten, ihre Rechte einfordern und die Scham überwinden. Ich sage: Schäme Dich nicht für Deine Armut – werde aktiv!“

Fragen der Existenzsicherung wurden in einem weiteren Workshop kritisch diskutiert. „Viele Leistungsbeziehende erleben noch nicht konkret, wie durch das Bürgergeld die Agenda 2010 überwunden wird“, berichtet Peter Ring aus Schwabach in Mittelfranken. Nach wie vor werde viel über die Armen gesprochen, weniger über die Armut und kaum mit den Menschen mit Armutserfahrung. „Da muss sich die Sozialpolitik ändern. Politikerinnen und Politiker müssen diejenigen, für die die sozialen Leistungen entwickelt werden, intensiv in Gespräche über die Ausgestaltung mit einbeziehen. Da sind die Beteiligungsformate des Ministeriums für Arbeit und Soziales ein guter erster Schritt, aber das muss für alle Ministerien und auch für die parlamentarische Arbeit einfach ein selbstverständlicher und ständiger Standard werden.“

Die am Workshop Beteiligten entwickelten deutliche Forderungen an die Ermittlung des Existenzminimums und die Ausgestaltung der Existenzsicherung. „Es muss ganz klar sein: Jeder und jede in Deutschland Lebende muss das Existenzminimum auch tatsächlich sicher zur Verfügung haben“ betont Ring. „Am Lebensnotwendigen darf nicht herumgestrichen und es darf nicht vorenthalten werden. Für ein menschenwürdiges Leben darf es keine Bedingungen geben, das ist ein soziales Grundrecht.“

Auch die Höhe der Leistungen stand zur Debatte. Dabei wurde kritisiert, dass der Gesetzgeber immer noch Elemente eines Statistik- und eines Warenkorbmodells für das Existenzminimum vermische. Peter Ring: „Da wird erst in einer Vergleichsgruppe ermittelt, was Menschen mit geringen Einkommen ausgeben, dann soll das Maßstab für den Regelsatz sein, aber schließlich werden bestimmte Ausgaben relativ willkürlich gestrichen, wie zum Beispiel Grünpflanzen oder Haustierfutter. Darum fordern wird, dass es endlich eine einheitliche Methode gibt und diese zeitnah angewendet wird. Hierfür gibt es gute und wissenschaftlich gesicherte Vorschläge. Bedarfe müssen klar benannt und nicht beliebig festgesetzt und die so ermittelte Höhe des Existenzminimums auch tatsächlich ausgezahlt werden. Und das muss für das Bürgergeld wie für die Grundsicherung im Alter gleichermaßen gelten.“

Im Workshop Wohnen wurde deutlich, wie existenzbedrohlich die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt für Menschen mit wenig Geld ist. „Millionen von Menschen sind von Wohnungsnot betroffen. Das ist ein ganz zentrales Problem und muss endlich zur Kenntnis genommen werden. Die Politik muss ihrer Verantwortung nachkommen, dagegen endlich wirksame Maßnahmen umzusetzen“, fasst Elvira Prescher aus Oberhausen im Ruhrgebiet das Anliegen der Beteiligten zusammen. Es gehe hier nicht um irgendeine Angelegenheit neben anderen, sondern ganz basal um ein menschenwürdiges Leben in Würde: „Wohnen ist ein Schutzraum und zugleich Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben“, so Prescher.

„Das Vertrauen darauf, dass alle Menschen guten und ausreichenden Wohnraum bekommen, hat aber auch noch eine weitere Bedeutung“, erläutert Guido Heinemann aus Ludwigsburg bei Stuttgart. „Wenn ich jeden Tag befürchten muss, gar nicht mehr sicher Wohnen zu können, bedroht das die Menschen ganz existentiell. Nicht zuletzt erodiert so das Vertrauen in den Staat. Das kann bis zu Wahlerfolgen der AfD führen, obwohl deren Programm die Situation der Menschen noch weiter verschlechtern würde. Wohnen ist ein Grundrecht.“

Laut Guido Heinemann und Elvira Prescher formulierten die Workshopteilnehmenden als Kernforderungen:

  • Die Antwort auf Wohnungslosigkeit muss immer eine Wohnung sein.
  • Leerstand durch Spekulationen beenden!
  • Funktionierende Mietdeckelung – selbst für den Mittelstand sind die Mieten zu hoch.
  • Digitalisierung und damit Wohnraumzugänge auch für Obdachlose ausbauen, zum Beispiel durch kostenloses und ständig verfügbares Internet, Stromzugang und Hilfe bei der Nutzung.
  • Die Macht der SchuFa wirksam begrenzen.
  • Mehr Unterstützung bei Mietschulden oder fehlenden Bescheinigungen.

Nicht nur Erwachsene trugen auf dem 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ihre Forderungen zusammen. In einer Kinder- und Jugendwerkstatt formulierten Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland einen Brief an den Bundeskanzler. Darin heißt es: „Lieber Olaf, Wir wollen, dass die Lebensmittel günstiger sind und die Klamotten auch. Das Schulessen müsste besser gemacht werden – die meisten sind darauf angewiesen, weil nicht jeder Geld hat, am Nachmittag zu essen. Die Klassenfahrten sollten im Voraus übernommen werden. Bitte gehen Sie gegen Mobbing vor – viele wissen nicht, wie sich Mobbing anfühlt. Sie können etwas tun, damit unser Leben besser wird! Danke, dass Sie diesen Brief gelesen haben! Wir müssen reden, Olaf!“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert dieses Beteiligungsformat.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.10.2023

Protest gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt 2024.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen den Sozialstaat in Deutschland angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt 2024 ernsthaft gefährdet. Eine Woche vor der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, in der die Abgeordneten letzte Änderungen am Bundeshaushalt erwirken können, fordern die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) eine Rücknahme der Kürzungspläne. Auf der heutigen von der AWO organisierten Kundgebung in Berlin warnten sie vor massiven Einschnitten in eine Vielzahl sozialer Angebote und einer damit einhergehenden nachhaltigen Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der zu beschließende Haushaltsplan sieht aktuell für Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege eine Kürzung von insgesamt etwa 25 Prozent vor.

Was ist geplant und mit welchen Folgen?

  • Kürzungen in Höhe von etwa 30 Prozent im Bereich der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), obwohl die Nachfrage nach qualitativer Beratung unverändert hoch ist. Damit geraten die etablierten und bewährten Strukturen des Beratungsangebotes massiv unter Druck.
  • Kürzungen für das Programm der bundesweiten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Durch den Wegfall von 50 Prozent der für das nächste Jahr mindestens benötigten Mittel wird der zugesagte Aufbau torpediert. Es drohen Insolvenzen und eine Verschlechterung des Beratungsangebots durch Wegfall der Landesfinanzierungen.
  • Ein weiteres betroffenes Bundesprogramm ist das der Psychosozialen Zentren (PSZ). Es soll eine Kürzung von 17 Millionen auf sieben Millionen Euro geben. Die Verbände sehen die Versorgung und Teilhabe von geflüchteten sowie anderen zugewanderten Menschen massiv gestört und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Gefahr.
  • Die Mittel für die Freiwilligendienste sollen über alle Formate hinweg um 23,7 Prozent gekürzt werden. Die geplanten Kürzungen hätten zur Folge, dass jeder vierte Freiwilligenplatz wegfallen würde – das wären bundesweit rund 30.000 Freiwillige. 
  • Im Bereich Digitalisierung hebeln Einsparungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgesetzte Förderprogramm zur Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung komplett aus. Hier werden die Verbände mitten im Aufbruch und in wichtigen strategischen Entwicklungen stark beeinträchtigt.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband) betont: „Der Entwurf zum Bundeshaushalt bedeutet für viele unserer Einrichtungen und Angebote schmerzhafte Einschnitte, bis hin zur Schließung. In einer so unsicheren Weltlage, in der viele Menschen massiv verunsichert sind und große Sorgen haben, stehen jetzt die letzten Anlaufpunkte auf dem Spiel, die den Menschen noch Sicherheit und Orientierung geben können. Die Arbeitsbereiche der Freien Wohlfahrtspflege machen nur einen minimalen Bruchteil des Bundeshaushalts aus – minimale Einsparen sorgen für maximalen Schaden!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Die Grenze zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ wird heute über digitale Zugangsbarrieren bestimmt: Die Kluft zwischen Arm und Reich wird größer, wo Menschen digital abgehängt werden. Passgenaue Angebote der Wohlfahrtsverbände müssen analog und digital gestaltet werden, um diese Kluft zu schließen. Das gilt etwa für unsere Beratungsstellen, die auch online erreichbar sein müssen. Wenn die Förderung der digitalen Transformation der Wohlfahrtsverbände von der Bundesregierung auf Null gesetzt wird, geht das zulasten der Zukunft des Sozialen.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Es ist erschütternd, dass die Bundesregierung in einer Zeit wachsender sozialer Spaltung bei solchen Strukturen kürzt, die Menschen in Armut und prekären Lebenslagen helfen – von Hilfen für Arbeitslose bis zur Unterstützung Geflüchteter. Die Haushalts- und Finanzpolitik der sozialen Kälte muss gestoppt werden! Es steht nichts weniger als der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Stabilität unserer Demokratie auf dem Spiel.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Migrationsberatungsstellen helfen Zugewanderten, sich zu orientieren und ihre Ansprüche wahrzunehmen. Sie sorgen langfristig dafür, dass Menschen, die zu uns kommen, Fuß fassen, sich einbringen und selbstverständlich alle Möglichkeiten haben, die andere auch haben. So kann Zuwanderung die Gesellschaft bereichern. Sie in Zeiten steigender Zuwanderung zu streichen ist schlicht unverantwortlich.“

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Freiwilligendienste zu stärken. Die Kürzungen stehen dazu in klarem Widerspruch und dürfen auf keinen Fall beschlossen werden. Notwendig wäre eine Aufstockung der Mittel und mehr Unterstützung für die Freiwilligen: zum Beispiel durch die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Anerkennung von Freiwilligenzeiten als Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung. Wer hier heute kürzt, zahlt morgen drauf!“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Die globalen Krisen der letzten Jahre zeigen: Eine resiliente und krisenfeste Wohlfahrtspflege ist wichtiger denn je. Krisen werden von Populisten als Nährboden missbraucht, die meinen, auf komplexe Fragestellungen einfache Antworten finden zu können. Das damit einhergehende Auseinanderdriften des gesellschaftlichen Zusammenhalts gefährdet die Demokratie. Die Freie Wohlfahrt muss eine verlässliche Anlaufstation für vulnerable Gruppen bleiben. Integration, ehrenamtliches Engagement und digitale Teilhabe sind unabdingbar für gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.11.2023

Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren fordert ein breites Bündnis die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren (1. November 1993) fordert ein breites Bündnis von mehr als 150 Organisationen, darunter auch der Paritätische, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Bündnis kritisiert die aktuelle Debatte über immer weitere Einschränkungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete in einem gemeinsamen Appell scharf und fordert, die Betroffenen in das reguläre Sozialleistungssystem einzubeziehen.

„Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. (…) Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll“, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell. Argumentiert werde mit Behauptungen, die wissenschaftlich bereits widerlegt seien und mit “Scheinlösungen”, die Geflüchtete zu “Sündenböcken” für eine verfehlte Sozialpolitik machen, so die Kritik.

“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sondersozialhilfesystem, das das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum”, mahnt Kerstin Becker, Leiterin der Abteilung Migration und Internationale Kooperation im Paritätischen Gesamtverband. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass eine Kürzung von Sozialleistungen zur Abschreckung von Schutzsuchenden gegen das Grundgesetz verstößt. Die aktuellen Forderungen nach weiteren Einschränkungen seien zynisch. 

Das Asylbewerberleistungsgesetz sei von Anfang an dazu gedacht gewesen, über Leistungseinschränkungen und schlechte soziale Bedingungen Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuhalten. Doch das funktioniere nicht und habe auch nichts mit der Realität zu tun, wie es in dem Appell heißt: „Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen.“

Dokumente zum Download

Appell Asylbewerberleistungsgesetz (457 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2023

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Ort: Online

Gesetzesreformen, wie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), liefern positive fachliche Impulse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich ist die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen mit einem steigenden fachlichen Anspruch an die Fachkräfte der Sozialen Dienste verbunden. Zudem stellen Krisen, wie die Corona-Pandemie, besondere Herausforderungen an die Sozialen Dienste und wirken mitunter verstärkend auf bestehende Problemlagen, können aber auch Chancen für neue Wege bieten.

Im Rahmen der AGJ-Fachveranstaltung soll das Spannungsfeld zwischen einerseits sozialpolitischem Auftrag und steigendem fachlichen Anspruch sowie andererseits spürbarem Fachkräftemangel, Krisenmanagement und zunehmendem Finanzierungsdruck näher beleuchtet und diskutiert werden. Mit Blick auf die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe für die Gesellschaft als Teil der sozialen Daseinsvorsorge, wird der Frage nachgegangen, was es braucht, damit die Anforderungen an die Sozialen Dienste adäquat umgesetzt werden (können). Welche Weiterentwicklung und Verbesserung der Praxisbedingungen bedarf es hierfür, z. B. in Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Personal, Digitalisierungspotentiale in Sozialen Diensten sowie auf eine krisenfeste Ausgestaltung von Kooperationen zwischen öffentlichen und freien Trägern?

Zur Anmeldung geht es >> hier

Termin: 15. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht zunächst die Frage, warum Familien mit Migrationsbezug keine homogene Bevölkerungsgruppe sind. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften stellt vor, weshalb es mehr Wissen über diese Heterogenität braucht, um diskriminierungskritisch und diversitätssensibel in den unterschiedlichen Bereichen der sozialen Arbeit agieren zu können. Die Beratungserfahrungen des Verbandes zeigen ein sehr diverses Bild von Familien im Migrationskontext. Wir sprechen darüber, welchen Personenkreis „migrantische“ Familien umfassen und wer „binationale“ Familien und „transnationale Familien“ eigentlich sind.

Ein weiterer Schwerpunkt wird das Themenfeld Mehrsprachigkeit in Familien sein, denn ein erfolgreiches mehrsprachiges Aufwachsen von Kindern in Deutschland ist eng mit der Anerkennung und Wertschätzung von Mehrsprachigkeit verbunden. Im gesellschaftlichen Kontext sind die „migrantischen“ Familiensprachen sowohl Marker für Vielfalt als auch für Diskriminierung.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Dr. Carmen Colinas und Dr. Marie Leroy, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-328, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung, Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-327, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Termin: 17. November 2023

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Zoom

Welche Einstellungen haben Männer zu Fragen von Gleichstellung und Gleichstellungspolitik? Welche Rollenvorstellungen haben und leben sie? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in einer neuen repräsentativen Befragung nach, für die wir Prof. Dr. Carsten Wippermann, Leiter des DELTA-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung, beauftragt haben.

Dabei handelt es sich um eine (Teil-) Folgebefragung zu den Vorgängerstudien „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ von 2007 sowie „Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung?“, die 2016 veröffentlicht wurde. Zentrale Befunde vor sechs Jahren waren unter anderem, dass sich 55 Prozent der Männer für das Thema Gleichstellung interessieren. 60 Prozent gaben an, dass sich Gleichstellungspolitik noch nicht ausreichend mit den Anliegen und Bedürfnissen von Männern befasse. Sollen beide Partner:innen berufstätig sein? 2007 stimmten dem 71 Prozent der Männer zu. In der Folgebefragung waren es mit 82 Prozent bereits deutlich mehr. 

Wie haben sich diese Werte seitdem entwickelt? Ist ein gesellschaftlicher Backlash feststellbar, wie er vor dem Hintergrund hoher Zustimmungswerte für rechte Parteien zu erwarten sein könnte? Oder aber sind Männer heute progressiver als noch vor sieben Jahren eingestellt?

Antworten liefert unsere neue Erhebung, die Bundesforum Männer Geschäftsführer Dr. Dag Schölper und der Vorstandsvorsitzende Thomas Altgeld am 17. November 2023, 12:00 Uhr, im Vorfeld des Internationalen Männertages am 19. November vorstellen werden.

Jetzt zur Online-Präsentation anmelden!

Eine Registrierung zur Online-Präsentation via Zoom ist ab sofort unter diesem Link möglich. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Termin: 17. November 2023

Veranstalter: Gisela Notz

Ort: Berlin

Im Jahr 2024 erscheint der Kalender Wegbreiterinnen in der 22. Ausgabe. Seit der Kalender 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 264 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben daran geschrieben. Der Wandkalender 2024 gibt wieder Auskunft über zwölf Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung aus zwei Jahrhunderten.

Termin: 21. November 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Frankfurt

Wie mehrsprachig ist Kunst? Welche vielfältigen Ausdrucksformen bieten Zugänge zu Kunst oder ermöglichen gesellschaftliche Mitsprache?  

Unsere „Sprachzeugen“ sind: 

Jasmin Siddiqui alias Hera of Herakut, Streetart-Künstlerin aus Frankfurt, deren Bilder mittlerweile in vielen Metropolen sichtbar sind. 

Martin Piekar, Lyriker + Schriftsteller, schreibt mehrsprachig deutsch-polnisch. Er wurde 2023 bei den Tagen der deutschsprachigen Literatur in Klagenfurt mit dem KELAG-Preis und dem BKS-Bank-Publikumspreis ausgezeichnet. 

Thusjanthan Manoharan, Bildender Künstler & Rapper, Hochschule für Gestaltung in Offenbach.  

Sie alle gehen über „Sprachgrenzen“, brechen mit Konventionen und schaffen wunderbares, irritierendes und interessantes.  

Es moderiert Aida Ben Achour. 

Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.

https://www.verband-binationaler.de/home/detailansicht-slider/save  

Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Jubiläumsjahres zum 175-jährigen Bestehen der Frankfurter Paulskirche statt.

Termin: 23. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe. Die Umsetzung von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für ein gutes Aufwachsen essenziell. Derzeit können nicht alle Kinder und Jugendliche in Deutschland diese Teilhabe uneingeschränkt leben. Dies hat vor allem auch monetäre Gründe. Bei der Diskussion um die Kindergrundsicherung ging es in den vergangenen Monaten u. a. darum, ob und wie Teilhabe und Chancengerechtigkeit erreicht werden kann. Infrastrukturelle und monetäre Förderinstrumente wurden gegeneinander ausgespielt. Wir wollen im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung aufzeigen, warum das bestehende System kinderbezogener finanzieller Leistungen in Deutschland defizitär ist und welche Stellschrauben insbesondere bei der Einführung einer Kindergrundsicherung gedreht werden können, um im Ergebnis Kinderarmut zu reduzieren und Teilhabe zu ermöglichen.

Mit Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 29. November 2023

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Projekt Zeitenwende – Kongress der Utopien

Ort: Berlin

Arbeit spielt für die meisten Menschen eine wichtige und zentrale Rolle. Die oft gestellte Frage „Was machst du?“ wird überwiegend auf die (Erwerbs-)Arbeit bezogen. Wenn Arbeit unseren Alltag und die Art und Weise bestimmt wie wir als Gesellschaft funktionieren, dann müssen wir uns spätestens in dieser Zeit der Transformation durch künstliche Intelligenz, Automatisierung, sozio-demographische Veränderungen und Klimawandel die Frage stellen: Wie und wofür wollen wir in Zukunft eigentlich noch arbeiten? Dazu sollten wir uns zunächst damit beschäftigen, was Arbeit überhaupt ist und welchen Sinn sie uns Menschen gibt. Welche Bedürfnisse müssen befriedigt und welche Bedingungen gegeben sein, um ein zukunftsweisendes und ganzheitliches Konzept von guter Arbeit zu ermöglichen?
Gute Arbeit, die eben nicht zwingend Erwerbsarbeit meint. Wie stellen wir uns die Arbeit der Zukunft vor?
Wir wagen den mutigen Blick nach vorne und diskutieren über Arbeits-Utopien und den Wert von guter Arbeit in unserer Gesellschaft mit: Barbara Prainsack (Professorin für Vergleichende Politikfeldanalyse an der Universität Wien und Buchautorin von „Wofür wir arbeiten“, 2023), Christian Kellermann (Professor für Arbeit und Digitalisierung an der University of Labour in Frankfurt a. M. und
Buchautor „Adam und Ada“, 2023) und Jan Dieren (MdB SPD, u.a. ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales).

Moderiert von Mirjam Stegherr (Journalistin und Beraterin für Kommunikation).

Programm

18.30 Uhr Einlass/Ankommen

19.00 Uhr Beginn des Gesprächs bis ca. 20.30 Uhr

Bis ca. 22.00 Uhr: Ausklang mit Imbiss, Getränken und Musik
von Lilah Amar b2b Sean Steinfeger

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 15.11.23 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Kooperation zwischen Zentraler Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST), Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment (KoZe) und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO).

Ort: Zoom

in Kitas und der Kindertagespflege kommen Kinder und Erwachsene aus unterschiedlichsten Kontexten tagtäglich zusammen. Sie sind Orte der Vielfalt. Auch die Familien, in denen die Kinder leben, weisen unterschiedliche Vielfaltsdimensionen auf.

Doch wie kann Vielfalt gestaltet und gelebt werden? Kinder unterscheiden sich in ihren individuellen Eigenschaften, Bedürfnissen und Entwicklungsaufgaben. In der pädagogischen Arbeit ist der Anspruch, die Zielgruppe der Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen und ihnen individuelle Angebote zu machen, besonders ausgeprägt.

Als Ort der gelebten Vielfalt gehört es im Bereich der Kitas und Kindertagespflege auch dazu, die vielfältigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten aufzugreifen und sichtbar zu machen.

Zentral für den Umgang mit Vielfalt in den Einrichtungen ist die Vielfaltskompetenz der Fach- und insbesondere auch der Führungskräfte. Zur Vielfaltskompetenz gehören Wissen über die Entstehung und Wirkung von Stereotypen und Vorurteilen sowie der systematischen Privilegierung und Benachteiligung gesellschaftlicher Gruppen ebenso wie Kenntnisse zu relevanten Konzepten, Strategien und Gesetzen zur Förderung von Vielfalt und zum Abbau von Diskriminierungen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung Deutscher Frauenrat (DF) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ort: Berlin

Vor zwei Jahren wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien in der Zivilgesellschaft als gleichstellungspolitischer Erfolg gelobt. Doch nach der Hälfte ihrer Amtszeit hat die Koalition die meisten ihrer ambitionierten Vorhaben noch nicht umgesetzt. Das feministische Fortschrittsversprechen der Ampel wartet in vielen politischen Bereichen weiter auf Einlösung.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft wollen wir eine Zwischenbilanz ziehen und diskutieren, wie wir gleichstellungspolitisch in der zweiten Halbzeit endlich vorankommen.

Wir freuen uns auf die Teilnahme von Vertreter*innen der demokratischen Parteien: Leni Breymaier (SPD), Silvia Breher (CDU/CSU) angefragt, Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Nicole Bauer (FDP) angefragt und Heidi Reichinnek (DIE LINKE). Sie diskutieren mit Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats und des DGB-Bundesvorstands.

Programm

Anmeldung (bis 23. November 2023)

Die Veranstaltung wird in Echtzeit per Video übertragen und über die Webseite des DGB abrufbar sein.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schutzkonzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind wirksame Instrumente der Praxis, um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern oder diese zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Was für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen eine Pflicht ist, bleibt in den sonstigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bisher eine Kür. Aber Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt kommen überall dort vor, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten: neben der eigenen Familie oder der Schule etc. erleben junge Menschen dies auch in Einrichtungen und bei Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Umso wichtiger ist ein bewusster Umgang und eine klare Haltung, die Grenzen anspricht und für Ihre Einhaltung Sorge trägt. Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ort nachhaltig wirken und in den Organisationen auch strukturell verankert werden kann, braucht es aber einen vereinbarten und verbindlichen Plan: ein Schutzkonzept.
Der Paritätische Landesverband NRW hat sich dieser Aufgabe angenommen und eine entsprechende Fachlichkeit für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut. Es wird anhand der Arbeitshilfe zu Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit eine Einführung in die Thematik gegeben und der Prozess der Erstellung eines Schutzkonzeptes in einem Bericht aus der Praxis sichtbar gemacht.

An der Veranstaltung wirken mit:
– Katharina Henrichs, Fachreferentin Jugend- und Kulturarbeit, Sonderprogramm Prävention sexualisierte Gewalt, Der Paritätische NRW, Paritätisches Jugendwerk NRW
– Lisa Katzensteiner, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin B.A., Bereichsleitung Jugend, Jugend- u. Kulturzentrum Druckluft, Oberhausen

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.:  030/24636-328, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-327, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Termin: 01. Dezember 2023

Veranstalter: efas – Das Ökonominnen-Netzwerk

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird neben anderen Expert*innen ebenfalls an der Podiumsdiskussion „Wie kann Angehörigenpflege ökonomisch abgesichert werden?“ teilnehmen. Wir freuen uns auf einen spannenden Fachtagung.

Sie versammelt Vorträge im Spannungsfeld von Gesundheit, Ökonomie und Geschlecht. Es werden u.a. care-ethische Theorien und alternative Praktiken im Bereich der Pflege- und Gesundheitsökonomie mit einer feministischen Ausrichtung vorgestellt, aktuelle pflegepolitische Rahmenbedingungen analysiert und die Frage nach einer gerechten Verantwortungsverteilung im Bereich der häuslichen Pflege gestellt. Im Anhang finden Sie das ausführliche Tagungsprogramm.

Sie können sich über diesen Link zur Tagung anmelden: https://htwb.de/anmeldung-efas-tagung 

Termin: 07. Dezember 2023

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass häusliche Gewalt in Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Die Umsetzung soll nun im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform erfolgen. Mit diesem Fachgespräch wollen wir als grüne Bundestagsfraktion das parlamentarische Verfahren vorbereiten. Wie kann das Kindeswohl und der Gewaltschutz für Kinder und den gewaltbetroffenen Elternteil in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren gewährleistet werden? Gibt es hier weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf und wie sieht dieser aus? Wie sind die Erfahrungen aus der Praxis? Diese Fragen wollen wir Im Rahmen des Fachgesprächs  mit Expert*innen, Fachpublikum und einer interessierten Öffentlichkeit diskutieren.

Die Veranstaltung findet auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmedldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Kinderarmut in Deutschland

Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, haben nicht die gleichen Bildungschancen, sind öfters gesundheitlich eingeschränkt und müssen materielle Entbehrungen erleiden. Rund ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland, mit wachsender Tendenz, sind davon betroffen.1 Zudem belegen Studien der OECD seit Jahren, dass in unserem Land die soziale Herkunft eines Kindes deutlich stärker über seinen Lebensweg bestimmt als in vielen anderen Ländern. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen sich Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie monetäre Leistungen an armutsbetroffene Familien gegenseitig ergänzen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in NRW kritisiert, dass im Bereich der Infrastrukturförderung viele
Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben und so finanzielle Ressourcen vergeudet werden.

Der sozialpolitische Auftrag sozialer Infrastruktur

Frühe Hilfen, Kindertagesstätten, Ganztagsangebote an Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungs- und Familienerholungsstätten sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag. Gerade für armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und Familien, darunter viele alleinerziehende und kinderreiche Familien, sind solche soziale Einrichtungen wichtige Anlaufstellen. Sie sind Begegnungs-, Bildungs-, und Erfahrungsorte, die an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anknüpfen und für viele den Stellenwert eines „zweiten“ Wohnzimmers haben. Dort, wo Familien unter Druck geraten und die Folgen der Armut spürbar werden, können diese Einrichtungen und ihre vielfältigen Angebote gezielt entlasten und durch frühzeitige Unterstützung einen wichtigen Beitrag zum präventiven Kinderschutz leisten.2

Unzweckmäßige Förderstrukturen

Darüber, dass Kinder unabhängig von ihrer familiären Herkunft die gleichen Bildungs- und Aufstiegschancen haben sollten, besteht eigentlich ein gesellschaftlicher Konsens. Auf der anderen Seite fehlt es offensichtlich noch an dem politischen Willen, die Folgen der Kinderarmut tatsächlich konsequent zu bekämpfen. Denn viele einschlägige Förderprogramme und Sozialleistungen sind strukturell so angelegt, dass sie ihre Ziele weitgehend verfehlen.

Konkret lassen sich folgende Mängel feststellen.

  • Unangemessene Befristungen: Viele Fördermaßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind zeitlich befristet. Ein gutes Verhältnis von Aufwand und Ertrag ergibt sich aber oftmals erst nach einiger Zeit, wenn sich Verfahren und Abläufe in der Praxis eingespielt haben. Gerade wenn Fördermaßnahmen anfangen, ihre größte Wirkung zu entfalten, werden sie oftmals wieder eingestellt.
  • Verspätete Bewilligungen: Aufgrund langwieriger politischer Entscheidungsprozesse erfolgen Bewilligungen innerhalb befristeter Förderprogramme oftmals so kurzfristig (teilweise sogar erst nach dem Start eines eng begrenzten Bewilligungszeitraumes), dass keine ausreichende Zeit für die Planung und Vorbereitung der Angebote bleibt. Beispielhaft für diese Problematik kann hier das „Helfer*innenprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote – Aufholen nach Corona“ des Landes NRW genannt werden.
  • Mangelnde inhaltliche Flexibilität: Die konkreten Förderbedarfe armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher sind regional und je nach Zielgruppe unterschiedlich und nicht zuletzt zeitlichen Schwankungen unterworfen. Viele Förderrichtlinien bieten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe inhaltlich zu wenig Flexibilität, um passgenau auf die jeweiligen Bedarfe ihrer Zielgruppe reagieren zu können.
  • Überbordender bürokratischer Aufwand: Der zeitliche und personelle Aufwand zur Verwaltung der Fördermittel (Antragstellung, rechnerische Verwendungsnachweise, Berichtswesen etc.) ist oftmals so umfangreich, dass dies in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag steht und darüber hinaus angesichts der Personalnot bei vielen Trägern schlicht nicht leistbar ist. Insbesondere Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind bekannt dafür, dass sie mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden sind.
  • Defizitorientierung: Ein weiteres Manko vieler Förderprogramme ist ihre Defizitorientierung. Anstatt die sozialen Folgen der Kinderarmut frühzeitig und präventiv zu bekämpfen, werden Fördermittel nur unter der Voraussetzung gewährt, dass bereits entstandene Defizite detailliert nachgewiesen werden können. Exemplarisch kann hier das Segment der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) benannt werden.
  • Wildwuchs und Parallelität verschiedener Förderstränge: Stiftungen, Ministerien und andere Geldgeber haben offensichtlich ein Interesse daran, in der Öffentlichkeit eigene Akzente zu Bekämpfung der Kinderarmut setzen. So werden ohne engere Abstimmung mit anderen Geldgebern neue Förderprogramme aufgesetzt und es entstehen fragwürdige Parallelstrukturen. Ein Beispiel hierfür sind die beiden Förderprogramme für Familiengrundschulzentren in NRW, von denen eines im Schul- (MSB)und ein zweites im Jugendministerium (MKJFGFI) verortet ist.
  • Brüche in der Bildungsbiografie: Im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule oder von der Grundschule zur weiterführenden Schule, aber auch innerhalb einzelner Lebensabschnitte, ergeben sich für armutsbetroffene Kinder häufig schädigende Brüche. Beispielhaft kann in diesem Kontext die Finanzierung sogenannter „Inklusionshelfer*innen“ für Kinder mit sozial-emotionalen Förderbedarfen an Grundschulen erwähnt werden. Während die Finanzierung der Inklusionshelfer*innen für viele Kinder im schulischen Vormittagsbetrieb gesichert ist, endet sie quasi mit dem Mittagessen und entsprechend bedürftige Kinder sind am Nachmittag auf sich allein gestellt. Auch der Übergang der Integrationshilfe von Kindern von der Kita in die Primarschulen ist nicht „anschlusssicher“ geregelt.
  • Überhöhte Trägeranteile: Die Höhe der „angemessenen Eigenleistung“, die ein Träger der Jugendhilfe nach § 74 (4) SGB VIII zu erbringen hat, variiert von Kommune zu Kommune erheblich. Finanzschwache Kommunen, in denen der Anteil armer Kinder häufig überproportional hoch ist, sind gezwungen, vergleichsweise hohe Trägeranteile einzufordern und machen damit beispielsweise den Betrieb von Kindertagesstätten ungewollt unattraktiv. Im Ergebnis ist der Mangel an Kita-Plätzen ausgerechnet in sozial besonders belasteten Kommunen am größten.
  • Chronischer Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur auf der einen, üppig ausgestattete Leuchtturmprojekte auf der anderen Seite: Einerseits gibt es in unserem Land Angebote der sozialen Infrastruktur, die in dramatischer Weise und dauerhaft unterfinanziert sind (exemplarisch kann hier die Finanzierung Offener Ganztagsschulen genannt werden). Andererseits werden immer wieder, insbesondere von Seiten privater Stiftungen, für neue „Leuchtturmprojekte“ großzügig Gelder bereitgestellt.

Zusammenfassend muss festgehalten werden: Viele Förderprogramme und -strukturen zur Bekämpfung der Kinderarmut verfehlen ihr Ziel. Halbherzig aufgelegte Förderprogramme mit zeitlichen Befristungen und einer überbordenden Bürokratie sorgen letztlich dafür, dass finanzielle Ressourcen vergeudet werden, die im Bereich der basalen Infrastruktur so dringend fehlen.

Nötig sind nachhaltige Investitionen in die soziale Infrastruktur

Um Kindern, die in Armut aufwachsen, mehr Perspektiven, Chancen und soziale Teilhabe zu ermöglichen, ist eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Kinder und Familien das A und O. Entscheidend ist eine frühzeitig und präventiv ansetzende Unterstützung und Förderung. Übergänge in der Bildungsbiografie sind stärker zu beachten. Gesetzliche Förderstrukturen und Förderprogramme, die sich speziell der Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut widmen, sind so aufzusetzen, dass sie für Träger plan- und umsetzbar sind und der zu erwartende Ertrag in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Dies beinhaltet nicht zuletzt

  • bewährte Förderstrukturen zu entfristen,
  • die Verwaltung der Fördermittel zu verschlanken,
  • parallele Förderstrukturen abzubauen
  • Förderrichtlinien und -verfahren formal so weit wie möglich zu vereinheitlichen,
  • in der Umsetzung der Fördermaßnahmen mehr inhaltliche Flexibilität zu gewähren.

Impressum

Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW (AWO NRW)
c/o Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V.
Rhonestraße 2a | 50765 Köln

Verantwortlich:
Michael Mommer | Geschäftsführer LAG AWO NRW
Dr. Michael Maas | Abteilungsleiter Jugendhilfe des AWO Bezirksverbands Niederrhein e. V.
E-Mail: michael.maas@awo-niederrhein.de

Illustration:
pixabay.com/Bru-nO & lalapronyk
Erscheinungsjahr: 2023

Das Jugendalter ist eine Phase, in der junge Menschen ihre Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung erkunden, die Gestaltung von Beziehungen austarieren und Identitätsentwürfe für sich entwickeln. Obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz für queere Identitäten wächst, erfahren viele junge queere Menschen immer noch alltäglich Herausforderungen und Diskriminierung. Denn die gesellschaftlichen Rollenvorstellungen sind oft stereotyp und führen zu sozialem Anpassungsdruck und der Angst vor Ablehnung bei queeren jungen Menschen. Insbesondere die Familie, die Schule/Ausbildungsorte und der Freundeskreis sind wichtige Orte für das Aufwachsen junger Menschen und in dieser Hinsicht genauer zu betrachten. Coming-Out-Prozesse variieren stark und finden zu verschiedenen Zeitpunkten statt. Für queere junge Menschen ist der gesamte Prozess mit vielen Verunsicherungen, Ängsten und Ungewissheiten verbunden und es braucht vorhandene Ansprechpersonen, Informationen sowie Unterstützung und Begleitung. 

Die Jugendarbeit sowie weitere Beratungsstellen können in dieser Zeit und darüber hinaus ein wichtiger Raum hierfür sein. Dabei nimmt die Jugendarbeit junge Menschen mit ihren Bedürfnissen und Interessen wahr. Die Begleitung der Entwicklung von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung ist ein integraler Bestandteil des Auftrags und Selbstverständnisses der Jugendarbeit. Dennoch fehlt es teilweise in der Jugendarbeit noch an der Auseinandersetzung mit queeren jungen Menschen und ihren spezifischen Bedarfen und Bedürfnissen und am Selbstverständnis als queer-sensibler Ort. 

Im vorliegenden Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wird die Bedeutung der Anliegen und Interessen von queeren jungen Menschen für die Praxis der Jugendarbeit betont und konkrete fachliche Erfordernisse zur Weiterentwicklung von Angeboten unter Berücksichtigung eines queer-sensiblen Ansatzes in der Jugendarbeit formuliert.
Neben den Ausführungen zu Identitätsarbeit als Entwicklungsaufgabe in der Jugendphase, beschreibt das Papier die Herausforderungen, denen queere junge Menschen in dieser Phase gegenüberstehen. Darauffolgend geht das Papier auf den Anspruch einer queer-sensiblen Jugendarbeit ein und setzt den Fokus auf eine diversitätsbewusste Haltung, queer-sensibles Handeln in der Jugendarbeit, queere junge Menschen als Zielgruppe, Räume und Angebote sowie die Beteiligung und den Schutz queerer junger Menschen. 

Abschließend formuliert die AGJ fachliche Erfordernisse an die verschiedenen Ebenen der Jugendarbeit: Die AGJ betont die Notwendigkeit, Diversität in der Jugendarbeit zu fördern und sich für queere junge Menschen zu öffnen. Dies erfordert die Entwicklung einer queer-sensiblen Haltung bei Fachkräften, die Einbindung von queeren Jugendlichen als Zielgruppe sowie die Schaffung und Weiterentwicklung von inklusiven Angeboten. Zudem ist es wichtig, tragfähige Netzwerke zu entwickeln, Diskriminierung wahrzunehmen und Schutzkonzepte zu implementieren, um queeren Jugendlichen eine sichere Umgebung zu bieten. Die Beteiligung queerer junger Menschen ist für all das die Grundlage.

Das 15-seitige Positionspapier finden Sie >> hier.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beschäftigte sich bereits in verschiedenen Kontexten mit dem Übergang von Schule zu Beruf. Die Corona-Pandemie hat dieses Thema erneut in den Fokus gerückt, da das bestehende Übergangssystem sich in der Krise fragil zeigte. Viele junge Menschen verloren den Anschluss, Übergangsprozesse funktionierten nicht wie sie sollten. In einer Zeit, in der aufgrund von Fachkräftemangel und Arbeitsmarktveränderungen, der Blick besonders auf junge Menschen gerichtet werden muss, ist dies gesamtgesellschaftlich besonders gravierend, da insbesondere benachteiligte junge Menschen mehr Unterstützung bräuchten, um ihre Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und ihre Potentiale einzubringen. Die AGJ diskutiert in diesem Positionspapier, wie Ausbildungsförderungsangebote gestaltet werden müssen, um zu einem kohärenten Übergangssystem zu kommen. Es werden konkrete Forderungen an diejenigen Akteur*innen im Übergangssystem abgeleitet, die sich mit Fragen eines verbesserten Übergangssystems beschäftigen und hier Entscheidungsträger*innen sind.

Das 16-seitige Positionspapier finden Sie >> hier

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt die Veröffentlichung des General Comment No. 26 on children’s rights and the environment with a special focus on climate change durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum Anlass, sich mit den Inhalten und den sich daraus ableitenden Verpflichtungen der Staaten sowie weiterer Akteur*innen zu beschäftigen. 
Das Positionspapier verdeutlicht zunächst die Relevanz der ökologischen Kinderrechte und macht deutlich, dass insbesondere Kinder und Jugendliche von der Klimakrise in besonderer Weise betroffen sind. Ein schnelles, entschlossenes Handeln der Weltgemeinschaft ist immens wichtig ist, um die Schäden der Klimakrise abzumildern und heutigen wie zukünftigen Generationen ein lebenswertes Leben auf der Erde zu ermöglichen. Dabei spielt die Einhaltung und Umsetzung ökologischer Kinderrechte bzw. der UN-Kinderrechtskonvention insgesamt eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung des General Comment No. 26, der als Leitlinie und Konkretisierung für ökologische Kinderrechte genutzt werden kann, wird im Papier zunächst dargestellt. Nachfolgend werden die Inhalte und die im General Comment No. 26 formulierten Verpflichtungen der Staaten erläutert. In einem abschließenden Kapitel formuliert die AGJ Empfehlungen und Forderungen an alle staatlichen Ebenen: 1) die Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt für Kinder in nationalen Gesetzen, 2) die politische Ausrichtung aller Ressorts an den Leitlinien des General Comment No. 26, 3) die Verantwortungsübernahme für vorhersehbare umweltbezogene Bedrohungen, 4) umfassende Maßnahmen um die Würde und den Schutz von jungen Menschen zu sichern, 5) die Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen sowie 6) die enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft, um für ökologische Kinderrechte zu kämpfen.
Des Weiteren formuliert die AGJ Maßnahmen und Empfehlungen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie macht deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe zur Verbreitung und Zugänglichkeit des GC 26 für junge Menschen beitragen kann. Zudem kann sie in ihren Programmen Umwelt- und Bewusstseinsbildung vorantreiben und den Blick auf globale Herausforderungen und Ungerechtigkeiten bei jungen Menschen erweitern. Des Weiteren sollte die Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Angeboten junge Menschen beteiligen, aber auch dafür einstehen, dass junge Menschen bei Fragen und Maßnahmen, die das Klima betreffen, gehört und beteiligt werden – und ihre Rechte, falls nötig, einklagen können. Abschließend gibt die AGJ Hinweise für ein Weiterdenken des General Comments und regt unter anderem an, diesen im Staatenberichtsverfahren der UN-KRK zum ständigen Gegenstand zu machen. 

Das 11-seitige Positionspapier finden Sie >> hier