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ZFF-Info

ZFF-Info 06/2026

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass unsere Kollegin Lilly Schön, Referentin im ZFF, das Frühstücks-Webinar aktiv mitgestalten wird. Sie wird ihre Erkenntnisse und Zukunftsvisionen mit den Teilnehmenden teilen und wertvolle Impulse für den gemeinsamen Austausch geben.

Donnerstag, 18. Juni 2026 | 9.00 – 10.00 Uhr
Online via Zoom

Nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren viele Mütter ihre Erwerbstätigkeit über längere Zeit oder kehren in Teilzeit in den Beruf zurück. Dadurch gehen Unternehmen wertvolle Kompetenzen verloren. Gleichzeitig wünschen sich viele Väter, mehr Sorgeverantwortung zu übernehmen.

Elterngeld und Elternzeit beeinflussen maßgeblich, wie Care-Arbeit in Familien langfristig verteilt wird. Sie sind entscheidend für die berufliche Teilhabe und wirtschaftliche Eigenständigkeit von Müttern – und damit auch für faire Karrierechancen und mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen.

Immer mehr Arbeitgeber*innen beschäftigen sich daher mit der Frage: Wie kann partnerschaftlich geteilte Kinderbetreuung konkret unterstützt werden?

In dem Frühstücks-Webinar werfen wir einen Blick auf das ElternPlus-Programm der Roche Diagnostics GmbH: Wie funktioniert das Modell, das reduzierte Arbeitszeiten von Eltern kleiner Kinder finanziell ausgleicht? Welche Erfahrungen machen Mitarbeiter*innen und Unternehmen damit? Und welchen politischen Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus bei Elternzeit und Elterngeld sowie für gute Rahmenbedingungen für die geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Darüber möchten wir mit Ihnen diskutieren. Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen und Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) laden Sie herzlich zu diesem Webinar im Rahmen der Aktionswoche „Finanziell auf eigenen Füßen stehen“ des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (15. bis 19. Juni 2026) ein.

Anna-Maria Karstens und Wolfgang Bissdorf von der Roche Diagnostics GmbH (Mitglied des Demographie Netzwerks) und Lilly Schön vom Zukunftsforum Familie (Mitglied des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen) teilen Erfahrungen, Erkenntnisse und Zukunftsvisionen.

Im Anschluss freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

ANMELDUNG (bis Mittwoch, 17. Juni 2026)

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine soziale, vielfaltsorientierte und demokratische Familienpolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V., erklärt dazu: : „Wir warnen vor einem zunehmenden Auseinanderklaffen zwischen familienpolitischer Rhetorik und politischer Realität. Während Familie öffentlich immer wieder als Fundament der Gesellschaft beschworen wird, fehlen vielerorts konkrete Unterstützung, soziale Sicherheit und eine Politik, die Familien in ihrer Vielfalt tatsächlich konsequent anerkennt, schützt und stärkt.

Gerade Familien mit Rassismus-Erfahrungen, queere Familien oder Alleinerziehende erleben derzeit nicht nur soziale Unsicherheit, sondern zunehmend auch gesellschaftliche und politische Ausgrenzung. Wenn gleichzeitig Programme gegen Diskriminierung und demokratische Teilhabe geschwächt werden, sendet das ein fatales Signal. Auch die umfassenden Kürzungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe gefährden aus unserer Sicht massiv den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Wir erleben eine Zeit multipler Krisen: steigende Lebenshaltungskosten, eine überlastete Infrastruktur, Kriege, Klimakrise, soziale Spaltung und ein Erstarken rechter und autoritärer Kräfte. Umso alarmierender ist es, wenn selbst aus der politischen Führung heraus Narrative bedient werden, die Menschen gegeneinander ausspielen und rassistische Ressentiments verstärken, statt gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Gerade jetzt braucht es eine Politik, die Familien stärkt und soziale Sicherheit schafft.
Dazu gehören eine gerechte Reform des Elterngeldes statt weiterer Kürzungen, die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, der Ausbau qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsangebote, bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, mehr bezahlbarer Wohnraum sowie die rechtliche, finanzielle und soziale Anerkennung aller Familienkonstellationen.
Auch ein Familienpflegegeld für pflegende Angehörige wäre ein wichtiger Schritt, um Sorgearbeit endlich stärker abzusichern.

Familien sind Orte von Fürsorge, Solidarität und demokratischem Lernen. Wer Familien stärkt, stärkt deshalb auch gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Resilienz und Zukunftsvertrauen. Eine menschenfreundliche und solidarische Politik ist eine der wirksamsten Antworten auf gesellschaftliche Polarisierung und rechten Populismus.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.05.2026

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern zum internationalen Tag der Familie, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Elterngeldes bald umzusetzen. Dabei bestehe vor allem die dringende Notwendigkeit, den Kaufkraftverlust der Leistung mit den Lebensrealitäten von Familien wieder in Einklang zu bringen. Zudem müsse eine Väterzeit eingeführt werden, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen zwei Wochen nach der Geburt zusteht.

Die AGF begrüßt, dass eine Reform des Elterngeldes im Koalitionsvertrag verankert ist. Entscheidend sei nun, dass eine substanzielle Erhöhung des Elterngeldes schnell umgesetzt wird. Sie betont, dass das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 ein zentrales familienpolitisches Instrument zur Unterstützung junger Familien und zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist. Jedoch sei die Höhe der Leistungen seit der Einführung mit einem Mindestbetrag von 300 Euro bzw. 1.800 Euro Höchstbetrag nicht angepasst worden, obwohl seitdem die kumulierte Inflation den ursprünglichen Kaufkraftwert deutlich reduziert hat – bis 2024 um 40,9 Prozent. Ein entsprechender Ausgleich würde die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro anheben. Ohne diese Anpassung verliere das Elterngeld angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend an Wirksamkeit.

Zudem sei es von großer Bedeutung, auch eine Väterzeit einzuführen, die Vätern bzw. zweiten Elternteilen bzw. zweiten Elternteilen sowie bei Alleinerziehenden einer Vertrauensperson zwei Wochen nach der Geburt zusteht. Damit würde dem entsprochen, dass die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht ist und dabei helfen, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Zudem würde Deutschland damit dem Europäischen Vereinbarkeitspaket gerecht.

Zum internationalen Tag der Familie betonen die Familienorganisationen, dass das Elterngeld viele Familien nicht mehr in der Weise erreicht, wie es ursprünglich intendiert war. Um Wirkung zu erzeugen und das Elterngeld weiterhin als einen zentralen Baustein für Familien zu erhalten, fordert die AGF insbesondere:

  • eine deutliche Anhebung der Elterngeld-Sätze, die mindestens die Verluste durch die Inflation ausgleicht,
  • insbesondere eine Erhöhung des Mindestbetrags, um Familien mit geringen Einkommen zu erreichen,
  • einen regelhaften Anpassungsmechanismus der Leistungen, um Kaufkraftverluste künftig zu vermeiden sowie
  • die Einführung einer 14-tägigen Familienstartzeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom 15.05.2026

                                                                      

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesbildungsministerin Prien stellt Berufsbildungsbericht 2026 im Kabinett vor

Der heute im Kabinett vorgestellte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt ein differenziertes Bild des Ausbildungsmarktes: Während sich die wirtschaftliche Lage bemerkbar macht, gibt es zugleich ermutigende Entwicklungen. Die berufliche Bildung bleibt ein zentraler Baustein für Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Zukunftsperspektiven.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Der heute vorgelegte Berufsbildungsbericht 2026 zeigt, dass eine erfolgreich absolvierte duale Ausbildung klare Vorteile bietet. Gleichzeitig wachsen die Herausforderungen für den Ausbildungsmarkt: Das Angebot geht zurück, das Interesse steigt – und dennoch bleiben viele Stellen unbesetzt, weil es an der Passung fehlt. Regionale Unterschiede und eine ungleiche Verteilung bei den ‚Ausbildungsberufen verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Während in beliebten Ausbildungsberufen viele Bewerberinnen und Bewerber unversorgt bleiben, gibt es in anderen weiterhin offene Stellen. Auch die Qualifikationen der Interessierten passen nicht immer zu den Anforderungen der Betriebe. Genau hier setzen wir mit gezielten Maßnahmen zur Stärkung von Basiskompetenzen und Berufsorientierung an. Zugleich machen wir die berufliche Bildung attraktiver – mit modernen Ausbildungsordnungen, besseren Karriereperspektiven und mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Unser Ziel ist klar: Die berufliche Bildung muss als gleichwertige und attraktive Alternative zum Studium wahrgenommen werden. Deshalb unterstützen wir auch gezielt junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, damit mehr Menschen den Weg in Ausbildung und Beschäftigung finden.“

Der Bericht macht deutlich, dass sich wieder mehr junge Menschen für eine berufliche Ausbildung interessieren. Gleichzeitig beginnen jedoch weniger von ihnen tatsächlich eine Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2024/25 wurden 476.000 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – rund 10.000 weniger als im Vorjahr.

Mit der 2026 gestarteten Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB) will das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) diesen Trend umkehren. Die Offensive setzt umfassend an: von verbesserter Berufsorientierung für unterschiedliche Schulformen über attraktivere Arbeits- und Lernbedingungen bis hin zu gleichwertigen Karrierewegen und der Weiterentwicklung von berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen. Ziel ist es darüber hinaus auch, die gesellschaftliche Wertschätzung und Wahrnehmung der beruflichen Bildung weiter zu stärken.

Die Bedeutung der beruflichen Bildung zeigt sich sowohl für die individuelle Lebensperspektive als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Eine duale Ausbildung bietet gute Chancen auf eine stabile Erwerbsbiografie: 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024 von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. Gleichzeitig besteht auf dem Arbeitsmarkt weiterhin eine hohe Nachfrage nach beruflich qualifizierten Fachkräften – eine klassische Win-Win-Situation für Wirtschaft und junge Menschen.

Ein zentrales Anliegen bleibt es, allen Interessierten den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen. Dabei richtet sich der Blick auch auf Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium abgebrochen haben, sich weiterqualifizieren möchten oder bereits berufliche Erfahrungen mitbringen. Gerade im Kontext des Strukturwandels kommt es auf jede einzelne Arbeitskraft an.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte leisten einen wichtigen Beitrag: Laut integrierter Ausbildungsberichterstattung ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bereich der Berufsbildung um 11 Prozent gestiegen.

Gemeinsam mit den Partnern der beruflichen Bildung – unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung – soll die Attraktivität der Ausbildung weiter gesteigert werden, damit mehr junge Menschen den Weg in eine Ausbildung finden und diese erfolgreich abschließen.

Hintergrund

Der Berufsbildungsbericht 2026 bildet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zum Stichtag 30. September 2025 ab. Im Berichtsjahr 2025 ist das Ausbildungsstellenangebot auf 530.300 gesunken (–25.300 bzw. –4,6 Prozent).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im dualen System lag bei 476.700 (–2,1 Prozent). Die traditionelle Ausbildungsnachfrage ging leicht auf 515.800 zurück (–0,3 Prozent), während die erweiterte Nachfrage auf 560.300 anstieg (+0,3 Prozent).

Zum Ende des Berichtszeitraums waren 84.400 Bewerberinnen und Bewerber noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (+14.000). Gleichzeitig gab es 54.400 unbesetzte Ausbildungsstellen (–15.000). Die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber stieg auf 39.900 (+28,0 Prozent).

In der integrierten Ausbildungsberichterstattung zeigt sich zudem ein Rückgang der Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung im Jahr 2025, während schulische Ausbildungsgänge – insbesondere in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen – Zuwächse verzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/berufsbildungsbericht2026

Den Datenreport des BIBB hier: www.bibb.de/datenreport-2026

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2026

Sachverständige kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Politik und Verwaltung und beziehen junge Menschen in ihre Beratungen ein

Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik. 

Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: „Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen – etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.“

Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.

Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
  • Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
  • Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences in der Kaiserswerther Diakonie
  • Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
  • Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
  • Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
  • Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
  • Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
  • Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland

Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.

Weitere Informationen: https://www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Neue Mittel unter anderem für Ausbau, Sanierung und moderne Ausstattung – gezielt für bessere Startchancen

Bund und Länder bringen gemeinsam ein milliardenschweres Investitionsprogramm für die Kindertagesbetreuung auf den Weg. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung schaffen sie die Grundlage dafür, dass Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kitas umgesetzt werden können – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die finale, gemeinsam ausgehandelte Fassung der Verwaltungsvereinbarung liegt den Ländern zur Unterzeichnung vor. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“: Insgesamt stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr Plätze, bessere Ausstattung und moderne Einrichtungen – besonders dort, wo der Bedarf am größten ist. Die Mittel sollen passgenau eingesetzt werden, damit Länder und Kommunen gezielt auf ihre jeweiligen Herausforderungen reagieren können.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die Kita ist neben dem Elternhaus der Ort, an dem sich entscheidet, ob Kinder gute Startchancen haben. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen. Der Bund ermöglicht es den Ländern gezielt dort zu investieren, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kommunen und Träger schnell und wirksam handeln können. Und genau das setzen wir mit den 4 Milliarden Euro des Bundes aus dem Sondervermögen um: Wir stellen gezielt Mittel für die frühkindliche Bildung und Betreuung bereit – etwa zur Investition in den Neu- und Ausbau von Kitas, Krippen und Kindertagespflege sowie in Sanierung, Modernisierung und eine zeitgemäße Ausstattung. So schaffen wir neue Plätze und sichern bestehende. Ich danke den Ländern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist mir, dass ein großer Teil der Mittel in finanzschwache Kommunen fließen soll – und in Einrichtungen, in denen viele Kinder betreut werden, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Zugleich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Wir wissen: Jeder Euro, den wir in die frühe Bildung investieren, zahlt sich vielfach aus.“

Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Länder setzen die Länder eigene Förderrichtlinien auf und organisieren die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Träger von Kindertageseinrichtungen und andere Antragsteller können Fördermittel für Neubau, Ausbau, Umbau, Sanierung und moderne Ausstattung beantragen – einschließlich digitaler Infrastruktur und energetischer Maßnahmen. Der Bund unterstützt damit nicht nur Ausbau und Erhalt von Betreuungseinrichtungen, sondern auch gute, gesunde Arbeitsbedingungen für die dort tätigen Fachkräfte und eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Fakten im Überblick

  • 4 Milliarden Euro stellt der Bund von 2026 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.
  • Die Mittel können ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder für Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
  • Gefördert werden u. a. Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen.
  • Ein Schwerpunkt soll auf finanzschwachen Kommunen und Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen.

Seit 2008 hat der Bund mit fünf Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuung bereits 5,4 Milliarden Euro bereitgestellt und damit mehr als 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2026

Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.  Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: 

„Die Reform des Familienverfahrensrechts ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt. Gewalt in der Familie ist kein privates Problem. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Schutz bietet und konsequent zur Seite steht. Die Familiengerichte haben hier eine Schlüsselrolle. Denn in Familiengerichten werden zentrale Entscheidungen getroffen – wie zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhalt und Scheidung. Wir wollen deshalb sicherstellen, dass der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt wird. Unsere Reform setzt an mehreren Stellen an. Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass im Gerichtsverfahren der eigene Aufenthaltsort offenbar wird. Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass Familienrichterinnen und -richter für die besonderen Dynamiken von häuslicher Gewalt sensibilisiert sind. Hinweise auf Gewalt müssen früh erkannt und ernst genommen werden. Denn häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung – oft setzt sie sich gerade im Streit um Kin-der, Unterhalt oder Umgang fort. Ein weiterer Schritt betrifft das Scheidungsrecht. Ich bin überzeugt: Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können. Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Unser Ziel ist der umfassende Schutz vor Gewalt – das verankern wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie.“

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Vorgesehen sind unter anderem die nachfolgenden Änderungen

  1. Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und Kinder im gerichtlichen Verfahren ist insbesondere die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen vorgesehen: Bislang müssen solche Verfahren zumeist am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden. Künftig sollen sie auch an einem früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können. So soll eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts des gewaltbetroffenen Elternteils ermöglicht werden.
  • Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt soll konkretisiert werden: Es soll klargestellt werden, dass das Gericht entsprechenden Anhaltspunkten frühzeitig nachgehen muss, damit gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen frühzeitig ergriffen werden können.
  • Es soll klargestellt werden, dass das Gericht in Fällen häuslicher Gewalt nicht mehr aktiv auf ein Einvernehmen hinwirken soll. Denn von einem Elternteil, der häusliche Gewalt erlitten hat, kann regelmäßig nicht erwartet werden, dass er sich auf Aushandlungsprozesse mit dem gewalttätigen Elternteil einlässt.
  • Der Informationsfluss zwischen den an Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren beteiligten Stellen soll durch neue Mitteilungspflichten verbessert werden.
  • Durch eine Ergänzung der Qualifikationsvoraussetzungen für Familienrichter soll sichergestellt werden, dass diese bessere Vorkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt haben.
  • Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass eine Scheidung in Fällen häuslicher Gewalt in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich ist.
  1. Weitere Änderungen
  • Der Gesetzesentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Stellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren zu stärken. So sollen insbesondere die Möglichkeiten für Kinder ab 14 Jahren, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, erweitert werden und die Pflegeeltern besser in das Verfahren eingebunden werden. Auch die Stellung des Verfahrensbeistands soll gestärkt werden, indem Eltern verpflichtet werden, dem Verfahrensbeistand das persönliche Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus sollen Verfahren durch Änderungen im Erkenntnis-, Beschwerde- und Nachlassverfahren beschleunigt und alle beteiligten Stellen und Personen hierdurch entlastet werden. Z.B. sollen Verfahren zur elterlichen Sorge künftig auch durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden können.
  • Weitere Änderungen betreffen u.a. die Voraussetzungen für die Beeidigung von Dolmetschern nach dem Gerichtsdolmetschergesetz und die Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht zu Forschungszwecken.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.05.2026

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Familie muss ein sicherer Ort sein – geprägt von Liebe und frei von Gewalt. Mit unserer Reform des Kindschaftsrechts werden wir endlich umfassende Regeln für den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht schaffen.

Häusliche Gewalt muss bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht künftig klar berücksichtigt werden – auch dann, wenn die Gewalt nicht direkt gegen das Kind gerichtet ist. Denn Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben. Umgangsrechte dürfen außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden.

Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können. Denn unser Ziel ist es, Kinder besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Mit der Reform stärken wir die Kinderrechte.“

Das Kindschaftsrecht regelt die rechtliche Beziehung des Kindes zu seinen Eltern. Es umfasst insbesondere das Sorge- und Umgangsrecht. Die vorgeschlagene Reform des Kindschaftsrechts enthält insbesondere folgende Änderungen:

  1. Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Der Gesetzentwurf enthält erstmals ein Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren. Schon nach geltendem Recht sind Familiengerichte verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen. Es fehlt derzeit jedoch an ausdrücklichen Regeln betreffend häusliche Gewalt. Hier sollen die neuen Regelungen Abhilfe schaffen. Das Gesamtkonzept zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht umfasst insbesondere folgende Änderungen:

  • Häusliche Gewalt soll im Sinne der Istanbul-Konvention klar definiert werden: Sie umfasst jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalt, die zwischen Elternteilen oder zwischen einem Elternteil und dem Kind oder innerhalb der Familie oder des Haushalts vorkommt.
  • Es soll im Gesetz klar benannt werden, dass zum Kindeswohl nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt.
  • Es soll erstmals gesetzlich klargestellt werden, dass der Umgang mit dem Kind für einen Elternteil bei Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung ist, dass dies geboten ist, um zu verhindern, dass körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils gefährdet ist.
  • Familiengerichte sollen in Kinderschutzverfahren soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionsberatungen anordnen können. Eine gleichlautende Regelung zum Umgangsverfahren ist bereits im Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel und zu Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz enthalten.
  • Es soll im Gesetz klargestellt werden, dass in Fällen von häuslicher Gewalt die Vermutung nicht gilt, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient.
  • Familiengerichte sollen eine Umgangspflegschaft auch zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils anordnen können, wenn der Umgang nicht ohnehin ausgeschlossen werden muss.
  • Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt und anderen Fällen von Unzumutbarkeit die Pflicht zur Rücksichtnahme nicht gilt. Die Pflicht zur Rücksichtnahme ersetzt die bislang im Gesetz enthaltene „Wohlverhaltenspflicht“ und verpflichtet jeden Elternteil, sich so zu verhalten, dass das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil nicht beeinträchtigt und die Erziehung des Kindes nicht erschwert wird.
  • Umgangsbegleiterinnen und -begleiter sollen nach ihren fachlichen Kenntnissen geeignet sein müssen, den Umgang so zu begleiten, wie es das Wohl des Kindes erfordert.
  1. Stärkung der Kinderrechte

Kinder sollen in ihrer Rechtsposition gestärkt werden. Dazu sollen neue Mitbestimmungsrechte geregelt werden. Dabei geht es um Sorgeerklärungen und bestimmte Vereinbarungen über Umgang und Sorge. Außerdem sollen die verschiedenen Aspekte des Kindeswohls klarer geregelt werden. Die dem Kindeswohl zugeordneten Aspekte orientieren sich dabei an der familiengerichtlichen Rechtsprechung und der UN-Kinderrechtskonvention.

  1. Erleichtertes gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet und erkennen übereinstimmend die Vaterschaft an, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn kein Elternteil widerspricht. Bislang müssen beide Elternteile – zusätzlich zur Anerkennung der Vaterschaft durch den Mann und der Zustimmung der Mutter hierzu – übereinstimmende Sorgeerklärungen öffentlich beurkunden lassen.

  1. Stärkung der partnerschaftlichen Kinderbetreuung nach Trennung

Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen in ihrem jeweiligen Betreuungszeitraum über Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden dürfen. Die verschiedenen möglichen Betreuungsmodelle nach Trennung sollen erstmals im Gesetz benannt werden, ohne einem Modell von Gesetzes wegen Vorrang einzuräumen. Mögliche Betreuungsmodelle sind das Residenzmodell, das asymmetrische Wechselmodell mit Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen Teilen oder das symmetrische Wechselmodell mit paritätischer, also hälftiger oder nahezu hälftiger, Betreuung. Letzteres wird oft auch nur als Wechselmodell bezeichnet

  1. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang

Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Eltern Vereinbarungen untereinander oder mit Dritten zur Sorgerechtsausübung und zum Umgang treffen können. Durch die klare Regelung im Gesetz sollen einvernehmliche Lösungen gestärkt werden. Gleichzeitig soll Rechtssicherheit unter den Eltern, aber auch bei Dritten erreicht werden, die die Sorgeberechtigten regelmäßig bei der Betreuung und Erziehung des Kindes unterstützen wollen (etwa bei der Abholung aus Kita oder Schule).

  1. Bessere Systematisierung

Das Kindschaftsrecht soll neu strukturiert und insgesamt verständlicher werden. So soll seine Anwendung in der Praxis erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein begleitendes Informationspapier und FAQ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.05.2026

Die frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Merz macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/6017) zum Thema. Darin fragt sie unter anderem, ob sich die Wahlrechtskommission bereits mit Regelungen zur Geschlechterparität im Bundestag befasst hat, ob die Bundesregierung den Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 einhalten wird und welche Schritte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes bereits unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 428 vom 26.05.2026

Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5989) auf eine Kleine Anfrage (21/5712) der Fraktion Die Linke und verweist ferner darauf, dass die neue Förderrichtlinie für das Programm noch in Arbeit sei, detaillierte Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht gemacht werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 426 vom 22.05.2026

Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag (21/6013) kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“

Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Wie das Elterngeld reformiert werden könnte, dazu macht die Bundesregierung in einer Antwort (21/5926) auf eine Kleine Anfrage (21/5072) der Fraktion Die Linke keine Angaben. Überlegungen zur „Weiterentwicklung“ des Elterngeldes, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert worden seien, seien noch nicht abgeschlossen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 420 vom 20.05.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet. Die Abgeordneten beschlossen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5441), der auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden war.

Für die nunmehr als Entwurf eines Gesetzes „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ firmierende Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD stimmte einzelnen Teilen des Gesetzentwurfes zu und enthielt sich bei anderen Teilen und dem Gesetzentwurf im Übrigen. Bei Enthaltung der AfD und Zustimmung der übrigen Fraktionen passierte auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen den Ausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestag ist für Donnerstag, 21. Mai 2026, geplant.

Ziel des Entwurfes ist vornehmlich eine Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts des Anwaltsnotariats. Zum einen sollen der Berufseinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden, indem beispielsweise die dreijährige Zulassungspflicht für die notarielle Fachprüfung gestrichen wird. Zudem wird der Umgang mit der Altersgrenze für Notare neu geregelt werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Ausschuss nahm an diesem Teil des Entwurfes noch einzelne Änderungen vor. So wurde etwa eine Ausnahmeregelung von der vorgesehenen Fortbildungsregelung eingefügt.

Die sachfremden Änderungen in dem Gesetzentwurf begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf damit, „um bei verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten zu ermöglichen“.

Angepasst wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr.

Ferner sind auf Antrag der Koalitionsfraktionen drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4782) zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen worden. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 419 vom 20.05.2026

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung beziehungsweise in der Länder- und Verbändebeteiligung. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/5886) auf eine Kleine Anfrage (21/5582) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden die Referentenentwürfe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu gegebener Zeit öffentlich zugänglich gemacht.

Seit dem 6. Mai 2025 habe das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) drei Gesetzentwürfe ins Kabinett eingebracht – den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien. Alle drei Gesetze sieien vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet worden, wie die Bundesregierung schreibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung plant keine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der Neukonzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Das schreibt sie in einer Antwort (21/5895) auf eine Kleine Anfrage (21/5471) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werde – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. „Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss und prüft aktuell deren Umsetzung. Maßgabe sei dabei, dass strukturelle Verschlechterungen vermieden werden. Änderungen des Umfangs oder der Dauer von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind nicht Gegenstand der Empfehlungen der KSR gewesen, betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/5896) auf eine Kleine Anfrage (21/5589) der Fraktion Die Linke.

„Der Vollzug des UVG und damit auch der Unterhaltsrückgriff nach dem UVG sind Aufgaben der Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe. Eine Möglichkeit, den Unterhaltsrückgriff effektiver zu machen, sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Empfehlung der KSR zur Bündelung des Unterhaltsrückgriffs für alle Sozialleistungen“, schreibt die Regierung und verweist darauf, dass sie derzeit an Maßnahmen zur Entlastung Alleinerziehender arbeite.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 406 vom 18.05.2026

Für den Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5712). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie diese mit Projekten umgehen will, denen zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Programms in Aussicht gestellt wurde und ob für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende Fördermöglichkeiten vorgesehen ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 394 vom 11.05.2026

Bafög-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In einem Antrag (21/5780) befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung.

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine umfassende Bafög-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die Bafög-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben. Außerdem solle das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Linksfraktion fordert einen umfassenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die SPV habe ein doppeltes Finanzierungsproblem: Erstens stiegen die Ausgaben schneller als die Einnahmen und zweitens seien die Leistungen unzureichend, heißt es in einem Antrag (21/5828) der Fraktion. Ohne wirkungsvolle Reformen werde es immer wieder zu Beitragssatzsteigerungen für die Versicherten kommen.

Eine Reform der Pflegeversicherung müsse eine nachhaltige Finanzierung und eine bedarfsgerechte Verbesserung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen beinhalten. Eine solidarische Lösung sei die Einführung einer Pflegebürgervollversicherung.

Die Abgeordneten fordern, dass die pflegebedingten Kosten in der stationären Langzeitpflege vollständig durch die SPV übernommen werden. Im ambulanten Bereich sollen Leistungen der SPV um die durchschnittlichen Eigenanteile erhöht werden. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sollen auf 15.000 Euro im Monat angehoben und perspektivisch abgeschafft werden, heißt es in dem Antrag.

Neben Beiträgen auf Arbeitseinkommen und Renten sollen dem Konzept zufolge künftig auch Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung für die Finanzierung der SPV erhoben werden. Die Private Pflegeversicherung (PPV) soll in die SPV integriert und abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 392 vom 11.05.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren“ (21/5783) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es demnach, Defizite im Kindschaftsrecht bei der Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren zu beseitigen. „Zwar muss das Familiengericht bereits nach derzeitiger Rechtslage häusliche Gewalt bei der Prüfung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des Sorge- und Umgangsrechts berücksichtigen. Insgesamt mangelt es dem Gesetz nach Einschätzung von Expertinnen und Experten insoweit aber an Klarheit“, führt die Fraktion zur Begründung an.

Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass eine gemeinsame elterliche Sorge „in der Regel nicht in Betracht kommt“, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil Gewalt ausgeübt hat. Zudem soll das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen können, wenn dies zum Schutz eines gewaltbetroffenen Elternteils erforderlich ist.

Darüber hinaus wollen die Abgeordneten das Kindeswohl im Bürgerlichen Gesetzbuch umfassender definieren. Dabei sollen unter anderem der Schutz vor Gewalt sowie das Miterleben von Gewalt gegen Bezugspersonen ausdrücklich berücksichtigt werden. Zur Begründung verweist die Fraktion auf steigende Zahlen häuslicher Gewalt und auf Vorgaben der Istanbul-Konvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 390 vom 11.05.2026

Soziale Unterschiede in der Arbeitsmarktbeteiligung werden oft nur einseitig entweder über den Anteil der Erwerbstätigen oder über die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden erfasst. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) hat nun erstmals mit dem Indikator „Lebensarbeitszeit“ beide Aspekte zusammen betrachtet. Das Ergebnis: Personen mit hoher Bildung, wie etwa einem Hochschulabschluss, verzeichnen in Deutschland durchschnittlich die längste Lebenszeit in Erwerbsarbeit, gefolgt von Personen mit mittleren und niedrigen Bildungsabschlüssen. Frauen holten in den letzten Jahrzehnten bei der Lebensarbeitszeit gegenüber Männern auf, liegen aber weiterhin deutlich zurück.

Aktuelle Zahlen für 2025 zeigen, dass die Lebensarbeitszeit bei Männern mit hoher Bildung bei 40,6 Jahren liegt. Damit ist sie mehr als neun Jahre länger als bei Männern mit niedriger Bildung (31,3 Jahre). Bei Frauen beträgt der Unterschied zwischen Personen mit hoher und niedriger Bildung sogar 14 Jahre (31,9 im Vergleich zu 17,9 Jahren). Insgesamt verzeichnen Männer eine Lebensarbeitszeit von 38,8 Jahren, während Frauen auf einen Wert von 28,8 Jahren kommen.

Bei der Betrachtung der Entwicklung seit 1991 wird deutlich, dass die Lebensarbeitszeit in Deutschland nach der Wiedervereinigung zunächst zurückging. Um das Jahr 2005 erreichte sie einen Tiefpunkt, bevor sie anschließend wieder relativ stetig anstieg. Dabei zeigen sich im Gesamtverlauf deutliche Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Frauen mit niedriger Bildung kamen im Jahr 2025 auf eine Lebensarbeitszeit von 17,9 Jahren und lagen damit rund zwei Jahre unter dem Niveau von 1991 (20,2 Jahre). Hoch gebildete Frauen legten dagegen zu und erreichten zuletzt 31,9 Jahre (1991: 30,8 Jahre). Die höchsten Anstiege aller Gruppen verzeichneten Frauen mit mittlerer Bildung mit einer Zunahme von 25,7 auf 29,7 Jahre. Bei Männern mit hoher Bildung lag der Wert 2025 mit 40,6 Jahren leicht über dem von 1991 (40,4 Jahre), während niedrig gebildete Männer mit 31,3 Jahren deutlich darunterblieben (1991: 36,0 Jahre). Insgesamt sind niedrig gebildete Personen bei der Lebensarbeitszeit in den letzten Jahrzehnten gegenüber Personen mit hoher und mittlerer Bildung zurückgefallen.

„Die vergleichsweise hohe Lebensarbeitszeit von Personen mit hoher Bildung lässt sich vor allem auf ihre durchgehend höheren Erwerbstätigenquote zurückführen“, analysiert der BiB-Wissenschaftler und Mitautor der Studie, Harun Sulak. „Diese gleichen zusammen mit der höheren Wochenarbeitszeit den im Durchschnitt späteren Eintritt in das Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten mehr als aus. Ein Studium führt also nicht zwangsläufig zu einer verkürzten Lebensarbeitszeit.“ Die Erwerbstätigkeit von Personen mit niedriger Bildung ist dagegen stärker von der konjunkturellen Entwicklung und der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängig, weshalb deren Erwerbsbiografien öfter unterbrochen sind.

Allgemein ist die Lebensarbeitszeit heute mit 33,8 Jahren mehr als anderthalb Jahre länger als Anfang der 1990er Jahre (1991: 32,1 Jahre). Damit werden die Beschäftigungspotenziale pro Person in einem höheren Maße ausgeschöpft, was sich fördernd auf die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme in einer alternden Bevölkerung auswirkt. Verbleibendes Potenzial sehen die Forschenden vor allem bei Frauen, bei älteren Personen und bei jüngeren und mittleren Altersgruppen mit niedriger Bildung. „Dabei ist bei Frauen und auch bei Männern weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. „Bei älteren Personen sind gesundheitlicher Arbeitsschutz und lebenslanges Lernen von hoher Bedeutung.“ Die BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass es weiterhin einen hohen Anteil von Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss gibt: „Wenn es uns gelingt, diesen Anteil zu reduzieren, könnten weitere Arbeitsmarktpotenziale erschlossen werden.“

Zur Methodik: Die Auswertungen basieren auf repräsentativen Daten des Mikrozensus. Bei diesen wurden alle Personen in Deutschland im Alter zwischen 15 und 74 Jahren und ihre Erwerbsbeteiligung in dieser Altersspanne berücksichtigt. Die obere Altersgrenze von 74 Jahren wurde gewählt, da ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig ist. Dies ist bei Personen mit hoher Bildung besonders ausgeprägt. Die geleisteten Wochenarbeitszeiten wurden auf Basis einer 40-Stunden-Woche gewichtet, wodurch Tätigkeiten in Teilzeit anteilig berücksichtigt wurden (dies wird auch als „Vollzeitäquivalent“ bezeichnet). Zeiten der Erwerbslosigkeit wurden nicht zur Lebensarbeitszeit gerechnet. Ein konkretes Berechnungsbeispiel: Wenn etwa von sämtlichen Personen in einem bestimmten Alter 80 Prozent erwerbstätig sind und durchschnittlich 40 Stunden pro Woche arbeiten, fließen für dieses Alter 0,8 Jahre an Lebenszeit in Erwerbsarbeit in die Berechnungen ein. Der Bildungsabschluss wurde nach der ISCED Klassifikation (ISCED 2011) abgegrenzt, wobei ISCED 0 bis 2 einem niedrigen (kein beruflicher Abschluss und kein Abitur), 3 bis 4 einem mittleren (Abitur oder Lehre oder vergleichbarer Abschluss) und ISCED 5 bis 8 einem hohen Bildungsabschluss ((Fach-)Hochschul- oder Meisterabschluss) entsprechen. Bei den Qualifikationsniveaus ist zu berücksichtigen: Erwerbstätigkeiten vor dem Erreichen eines bestimmten Bildungsabschlusses fließen jeweils in die Lebensarbeitszeit der nächstniedrigeren Bildungsgruppe ein, wodurch u. a. Erwerbstätigkeiten während der Ausbildung oder des Studiums nicht in die Lebensarbeitszeit der Personen mit mittlerem bzw. hohem Bildungsabschluss eingehen. Dies führt tendenziell zu einer leichten Unterschätzung der Lebensarbeitszeit von Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Sulak, Harun; Dudel, Christian; Loichinger, Elke; Klüsener, Sebastian (2026): Trends in working life expectancy and untapped employment potential in an ageing population: The case of Germany. European Journal of Population, 42/14.

https://link.springer.com/article/10.1007/s10680-026-09773-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 27.05.2026

Die Debatte über Smartphone-Nutzung sollte längst nicht nur Kinder und Jugendliche betreffen: Eine aktuelle Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass quer durch die Bevölkerung auch das Handynutzungsverhalten von Erwachsenen kritisch betrachtet wird. Zwar stimmen die Befragten mehrheitlich weniger Smartphone-Zeit für Jugendliche unter 16 Jahren zu, zugleich sprechen sie sich jedoch für einen bewussteren Umgang bei Erwachsenen und insbesondere bei Eltern in Gegenwart ihrer Kinder aus.

Demnach sind 83 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Gleichzeitig richtet sich die Kritik am digitalen Dauergebrauch nicht ausschließlich an die junge Generation: Viele Menschen sehen auch Erwachsene in der Verantwortung. So sprechen sich 73 Prozent dafür aus, dass Erwachsene ihre Smartphone-Nutzung in der Freizeit stärker begrenzen. Besonders ausgeprägt ist diese Ansicht bei Menschen mit Abitur (83 Prozent) sowie bei den über 50-Jährigen (81 Prozent).

Die größte Zustimmung erhält die Aussage, dass Eltern in Gegenwart ihrer Kinder weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Insgesamt sind 93 Prozent der Befragten dieser Ansicht – und zwar über alle Bildungs- und Altersgruppen hinweg. Unter Eltern findet diese Position eine ebenso hohe Zustimmung.

Die Ergebnisse basieren auf einer Pilotstudie und zeigen einen bemerkenswert breiten Konsens über alle untersuchten Gruppen hinweg. „Die Befunde lassen sich als Wunsch der Bevölkerung nach weniger Smartphone-Zeit interpretieren – und zwar gleichermaßen für Kinder, Erwachsene im Allgemeinen und Eltern im Speziellen“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Das ist besonders bemerkenswert, weil technologiebezogene Debatten sonst eher von Ambivalenz geprägt sind, etwa was die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz, sozialen Medien oder den Datenschutz betrifft. Bei der Smartphone-Nutzung, insbesondere von Eltern, zeigt sich stattdessen eine breite gesellschaftliche Zustimmung zu dem Wunsch einer geringeren digitalen Präsenz im Familienkontext.

Die Ergebnisse stellen zudem die Vorbildrolle von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. „Familien sind der erste Bildungsort von Kindern. Hier werden soziale Interaktionen erlernt und zwischenmenschliche Beziehungen geprägt. Die große Präsenz von Smartphones bei Eltern verändert das Zusammenleben und hat unweigerlich Vorbildwirkung auf die Kinder“, so Spieß. Ein bewussterer Medienumgang im Familienalltag könne vor allem dann glaubwürdig vermittelt werden, wenn Erwachsene ihn selbst vorlebten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 26.05.2026

Väter beteiligen sich bei der Kinderbetreuung vor allem an interaktiven und freizeitbezogenen Aufgaben wie dem Spielen mit den Kindern, die häufig zeitlich flexibel sind. Diese Aufgaben hängen zudem eher mit einer höheren Lebenszufriedenheit zusammen. Weniger flexible und stärker versorgende Tätigkeiten – etwa das Anziehen, die Essenszubereitung oder die Betreuung kranker Kinder – sind hingegen Aufgaben, die tendenziell mit einer niedrigeren Lebenszufriedenheit einhergehen und werden von Vätern seltener übernommen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Daten des Generations and Gender Survey (GGS) aus den Jahren 2020 bis 2024 zum Wohlbefinden von Vätern in neun europäischen Ländern veröffentlicht hat.

Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Aufgaben Väter ebenso häufig wie ihre Partnerinnen ausführen und sich in ähnlichem Maße an der Kinderbetreuung beteiligen. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Bei interaktiven und freizeitbezogenen Tätigkeiten wie dem gemeinsamen Spielen, dem Zu-Bett-Bringen oder dem Organisieren von Freizeitaktivitäten gibt in allen untersuchten Ländern jeweils die Mehrheit der Väter an, diese Aufgaben mindestens ebenso häufig zu übernehmen wie ihre Partnerin. Besonders ausgeprägt ist dieses Muster beim Spielen: In sieben von neun Ländern ist dies die Aufgabe, die Väter mindestens ebenso häufig wie ihre Partnerinnen erledigen. Die entsprechenden Anteile variieren zwischen 68 Prozent in Deutschland und 95 Prozent in Norwegen.

Bei der Beteiligung von Vätern an versorgenden Tätigkeiten – etwa der Betreuung kranker Kinder, dem Anziehen der Kinder oder der Zubereitung von Mahlzeiten – zeigen sich hingegen deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während in Norwegen 80 Prozent und in Finnland 67 Prozent der Väter berichten, kranke Kinder mindestens ebenso häufig zu betreuen wie ihre Partnerinnen, sind es in Tschechien nur etwa 29 Prozent und in Deutschland 42 Prozent. Auch bei anderen versorgenden Tätigkeiten liegen die Anteile in Deutschland im unteren Bereich des Ländervergleichs.

Zusammenhänge mit dem Wohlbefinden von Vätern

Die Studie untersucht zudem den Zusammenhang zwischen einzelnen Aufgaben der Kinderbetreuung und dem Wohlbefinden von Vätern: Väter, die nach eigenen Angaben mindestens so oft wie ihre Partnerinnen gemeinsam mit den Kindern spielen, berichten über eine höhere Lebenszufriedenheit. Die Betreuung kranker Kinder ist, wenn Väter diese Aufgabe mindestens ebenso häufig übernehmen wie ihre Partnerin, mit einer geringeren Lebenszufriedenheit verbunden. „Versorgende Tätigkeiten sind häufig stärker an feste Zeiten gebunden und lassen sich schwerer mit Erwerbsarbeit vereinbaren“, erklärt Dr. Stefanie Hoherz, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Interaktive und freizeitbezogene Tätigkeiten bieten dagegen größere zeitliche Flexibilität und können häufiger außerhalb von klassischen Kernarbeitszeiten übernommen werden – etwa nach Feierabend oder am Wochenende.“

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Kinderbetreuung nicht als einheitliche Tätigkeit verstanden werden kann. Vielmehr sind einzelne Aufgaben mit anderen Anforderungen verbunden und gehen – je nach Art der Tätigkeit – mit unterschiedlichen Mustern im Hinblick auf das Wohlbefinden von Vätern einher. Vor diesem Hintergrund gewinnen familienpolitische und arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen an Bedeutung: „Um eine ausgewogenere Verteilung der Kinderbetreuung zu fördern, sind insbesondere Rahmenbedingungen gefragt, die die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit zeitgebundenen oder kurzfristig anfallenden Betreuungs- und Versorgungsaufgaben verbessern, etwa durch flexiblere Arbeitszeiten für Eltern“, fasst Mitautor Dr. Claudius Garten, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB, zusammen.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Hoherz, Stefanie; Garten, Claudius (2026): Zufriedene Väter? Beteiligung an Kinderbetreuung und Wohlbefinden im europäischen Vergleich. In BiB.Aktuell 4/2026.

www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-4

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.05.2026

DIW-Wochenbericht zu sozial-ökologischer Transformation beleuchtet Nachhaltigkeit des Konsums und Klimasorgen in Deutschland – Planetare Grenzen bei Konsum dauerhaft überschritten – Besorgnis wegen Klimawandels wächst in allen Altersstufen – Breite gesellschaftliche Basis eröffnet Chancen für ambitionierte Klimapolitik

Die sozial-ökologische Transformation ist einer der Forschungsschwerpunkte des DIW Berlin. Die Arbeitsgruppe Sozial-ökologische Transformation bündelt Kompetenzen aus allen Abteilungen und untersucht die Risiken, Kosten und Chancen des Wandels für Haushalte, Unternehmen und staatliche Akteure. Im Mittelpunkt stehen drei miteinander verknüpfte Themenkomplexe: Erstens die Fragen rund um Energiewende und Ressourcenmärkte – von der Vollversorgung mit erneuerbaren Energien über die Rolle von Wasserstoff bis hin zum Umbau von Infrastrukturen. Zweites Themengebiet ist die Dekarbonisierung von Unternehmen und Haushalten. Dazu gehören die notwendige Kapitalstocktransformation in Immobilien- und Bauwirtschaft, Grundstoffindustrie und verarbeitendem Gewerbe sowie die Analyse von Wertschöpfungsketten und internationalem Handel. Als Drittes stehen die Wohlfahrtswirkungen und sozialen Implikationen der Transformation im Fokus. Untersucht wird etwa, wie sich Lasten und Gewinne des Wandels verteilen, wie Haushalte auf veränderte Preissignale und politische Anreize reagieren und welche Folgen die Transformation für individuelle Lebenslagen, gesellschaftliche Teilhabe und sozialen Zusammenhalt hat.

Der Konsum in Deutschland überschreitet seit Jahrzehnten zentrale ökologische Belastungsgrenzen. Zwar sind Produktionsprozesse hierzulande effizienter und umweltfreundlicher geworden, doch nimmt der Ressourcenverbrauch insgesamt weiter zu. Berücksichtigt man die globalen Lieferketten, zeigt sich zudem: Ein großer Teil der Umweltbelastungen entsteht heute außerhalb Deutschlands. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Unsere Analyse liefert ein ernüchterndes Bild“, so Studienautorin Kristin Trautmann aus der Abteilung Makroökonomie. „Der Konsum in Deutschland verursacht ökologische Belastungen, die langfristig nicht tragfähig sind.“

Die Studie misst die Umweltbelastungen des deutschen Konsums entlang globaler Lieferketten in sieben Kategorien und vergleicht sie mit den planetaren Grenzen – also den maximalen Belastungen, die das Erdsystem dauerhaft tolerieren kann. Die Studie zeigt, dass der Konsum in Deutschland seit 1995 in sechs Umweltkategorien die planetaren Grenzen dauerhaft überschreitet: bei Feinstaubbelastung, Klimawandel, Nutzung fossiler und mineralischer Ressourcen, Landnutzung sowie photochemischer Ozonbildung. Lediglich bei der Wassernutzung wird die Grenze bislang eingehalten – allerdings hat sich die Situation auch hier verschlechtert.

Importe sind zentraler Treiber der Umweltbelastungen

Technische Fortschritte und Effizienzgewinne bei der Produktion von Konsumgütern im Inland werden durch einen insgesamt steigenden Verbrauch wieder aufgehoben. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der ökologischen Belastungen des deutschen Konsums im Ausland entsteht – dort, wo die importierten Güter produziert werden.

Die Studienautor*innen kommen zu dem Schluss, dass technologische Neuerungen allein nicht ausreichen, um Umweltbelastungen nachhaltig zu senken. Um innerhalb ökologischer Grenzen zu bleiben, müsse Umweltpolitik stärker den Konsum insgesamt sowie internationale Lieferketten einbeziehen. Dazu zählen unter anderem transparentere Umweltindikatoren, eine konsequentere Regulierung globaler Lieferketten und Maßnahmen, die umweltfreundliche Konsum- und Produktionsweisen fördern. „Solange steigender Konsum und globale Produktionsverflechtungen nicht systematisch berücksichtigt werden, bleiben die Umweltbelastungen hoch – trotz aller Effizienzgewinne“, bilanziert Sonja Dobkowitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Makroökonomie.

Klimasorgen nicht zurückgegangen

Die DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation werden regelmäßig im DIW Wochenbericht veröffentlicht. So wurden unter anderem der CO₂-Fußabdruck deutscher Haushalte in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung sowie die Frage untersucht, wie staatliche Fördermaßnahmen nachhaltigen Konsum anreizen können, ohne einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig zu belasten. Ein weiteres Heft widmete sich der Verkehrswende als Teil der sozial-ökologischen Transformation – mit Befunden zu den gesundheitlichen Effekten von Umweltzonen sowie zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs. Zuletzt standen die Verteilungswirkungen der CO₂-Bepreisung im Fokus, einschließlich der Frage, wie ein Klimageld ausgestaltet sein müsste, um eine soziale Schieflage abzufedern, sowie die Rolle von Unternehmenslobbyismus im politischen Prozess der grünen Transformation. Das vorliegende Themenheft setzt diese Reihe fort.

Die zweite Studie im Themenheft zur sozial-ökologischen Transformation untersucht die Klimasorgen der Bevölkerung in Deutschland im Zeitraum von 2009 bis 2023 basierend auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Die Besorgnis über klimatische Veränderungen nimmt der Studie zufolge nicht nur bei jungen Menschen, sondern über alle Altersgruppen hinweg seit 2013 zu. Das Sorgenniveau bleibt auch hoch, wenn andere Krisen wie etwa die Corona-Pandemie oder der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkungen auf die Energieversorgung die öffentliche Debatte dominieren. „Unsere Befunde widersprechen dem weit verbreiteten Eindruck, der Klimawandel sei seit der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs aus dem Fokus der Bevölkerung gerückt“, erklärt Studienautorin Franziska Holz, stellvertretende Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Zwar sorgen sich später geborene Generationen im Durchschnitt stärker als frühere Kohorten, was die Studienautor*innen darauf zurückführen, dass sie mit dem Klimawandel als gesellschaftlichem Thema aufgewachsen sind. Unabhängig davon nehmen die Klimasorgen innerhalb aller Generationen mit steigendem Lebensalter zu und erreichen ihren höchsten Wert bei Menschen über 80 Jahren. Ein möglicher Grund ist, dass ältere Menschen klimatische Veränderungen und deren Folgen bereits selbst wahrgenommen haben.

Hohe Akzeptanz für Klimapolitik eröffnet Handlungsspielraum

Die Studie zeigt, dass die Klimasorgen in Phasen mit gehäuften Extremwetterereignissen und verstärkter öffentlicher Debatte über den Klimawandel wie im Jahr 2019 besonders deutlich ansteigen – und zwar in allen Altersgruppen. „Wer sich Sorgen macht, ist eher bereit, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und auch sein eigenes Verhalten zu ändern“, sagt Laura Schmitz, Wissenschaftlerin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt. „Die Ergebnisse bieten eine gute Grundlage für entschlossenes politisches Handeln.“ Allerdings garantierten Klimasorgen allein noch keine Zustimmung zu konkreten Maßnahmen. Daher müsse Klimaschutz sozial ausgewogen gestaltet und Haushalte nicht überfordert werden. Zudem empfehlen die Studienautor*innen, klimapolitische Informations- und Beteiligungsangebote nicht nur an junge Menschen zu richten, sondern auch ältere Bevölkerungsgruppen einzubeziehen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 07.05.2026

Väter waren 2024 bei Geburt eines Kindes im Schnitt 34,7 Jahre alt, Mütter 31,8 Jahre

Männer in Deutschland werden heute deutlich später Väter als vor gut drei Jahrzehnten: Im Jahr 2024 waren sie bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 3,8 Jahre älter als im Jahr 1991, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Vatertag am 14. Mai mitteilt. Väter waren 2024 bei der Geburt durchschnittlich 34,7 Jahre alt. 1991 lag das Durchschnittsalter bei 31,0 Jahren.

Väter bei Geburt im Schnitt 2,9 Jahre älter als Mütter

Väter waren bei der Geburt ihrer Kinder durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. Mütter waren 2024 bei Geburt im Schnitt 31,8 Jahre alt. Auch Frauen bekommen heutzutage deutlich später Kinder als noch 1991, als sie im Schnitt 27,9 Jahre alt waren. Mehr als drei Jahrzehnte später waren sie bei der Geburt ihrer Kinder demnach 3,9 Jahre älter.

Männer wurden durchschnittlich mit 33,3 Jahren zum ersten Mal Vater

Betrachtet man nur das erste Kind der Mutter, so waren Väter 2024 im Schnitt 33,3 Jahre alt. Beim zweiten Kind waren sie durchschnittlich 35,4 Jahre, beim dritten 36,6 Jahre. Mütter waren bei der Geburt ihres ersten Kindes 30,4 Jahre alt. Ihr Durchschnittsalter beim zweiten Kind betrug 32,5 Jahre und beim dritten Kind 33,5 Jahre.

Methodische Hinweise:

Das Durchschnittsalter von Männern und Frauen bei der Geburt ihrer Kinder wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 69-jährigen Männern und 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet. Das Alter des Vaters bei der Geburt des ersten, des zweiten und des dritten Kindes bezieht sich auf die Geburtenfolge im Leben der Mutter. Berechnungen, zum Beispiel von Veränderungen über die Zeit, werden auf Basis von ungerundeten Werten durchgeführt. Dies erklärt die Abweichung der Differenz des Durchschnittsalters von Vätern bei der Geburt eines Kindes zwischen 1991 und 2024, die sich auf Basis der dargestellten gerundeten Durchschnittswerte ergeben würde (3,8 Jahre versus 3,7 Jahre).

Weitere Informationen:

Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter des Vaters bei Geburt des Kindes sind in Tabelle 12612-0022 unserer Datenbank GENESIS-Online und Zeitreihen zum durchschnittlichen Alter der Mutter bei Geburt ihrer lebend geborenen Kinder nach Familienstand der Eltern in Tabelle 12612-10 im Statistischen Bericht „Geburten“ verfügbar.

Im Internetangebot des Statistischen Bundesamt gibt es weitere Daten für das Jahr 2024 zum durchschnittlichen Alter von Müttern und Vätern bei Geburt nach der Geburtenfolge. Weitere Ergebnisse bietet auch die Themenseite „Geburten„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • 2,1 % oder 68 000 weniger Schutzsuchende als zum Jahresende 2024
  • Zahl der ersteingereisten Schutzsuchenden sinkt fast um die Hälfte
  • Erstmals seit Kriegsbeginn mehr Männer als Frauen unter den Ersteingereisten aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen als Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 3,9 % der Bevölkerung in Deutschland. Im Vergleich zum Jahresende 2024 ging die Zahl der registrierten Schutzsuchenden um 2,1 % oder 68 000 Schutzsuchende zurück. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Anteilig an der Gesamtbevölkerung lebten Ende 2025 die meisten Schutzsuchenden in Bremen (6,6 %), im Saarland (5,3 %) und in Berlin (5,2 %). Am niedrigsten waren die Anteile in Brandenburg (3,0 %), Bayern (3,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (3,3 %). Nach der Staatsangehörigkeit betrachtet waren Ukrainerinnen und Ukrainer (1 164 000 Personen) die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden, gefolgt von syrischen (669 000) und afghanischen (321 000) Staatsangehörigen. Zusammen stellten diese drei Staatsangehörigkeiten zwei Drittel (66,5 %) aller Schutzsuchenden.

Erstmals eingereiste Schutzsuchende im Jahr 2025 mehrheitlich aus der Ukraine

Zum Jahresende 2025 waren 155 000 Schutzsuchende registriert, die im selben Jahr erstmals nach Deutschland eingereist waren. Darunter waren Ukrainerinnen und Ukrainer mit 93 000 oder 60,3 % aller Ersteingereisten die größte Gruppe, gefolgt von 13 000 Syrerinnen und Syrern (8,3 %) und 13 000 Afghaninnen und Afghanen (8,1 %).

Erstmals in den Jahren seit Beginn des russischen Angriffskriegs waren unter den Ersteingereisten aus der Ukraine mehr Jungen und Männer (51 000) als Mädchen und Frauen (43 000). Dies dürfte mit dem Ende August 2025 in der Ukraine aufgehobenen allgemeinen Ausreiseverbot für ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren zusammenhängen. Auch vorläufige Ergebnisse der Wanderungsstatistik zeigen einen deutlichen Anstieg der Zuwanderung aus der Ukraine zwischen September und November 2025.

Insgesamt war die Zahl erstmals eingereister Schutzsuchender zum Jahresende 2025 um fast die Hälfte (-46,4 % oder -134 000 Personen) niedriger als ein Jahr zuvor (Ende 2024: 289 000 Personen). Prozentual besonders stark war der Rückgang bei erstmals eingereisten Schutzsuchenden aus Syrien (-73,8 %; -36 000 auf 13 000 Personen) und der Türkei (-65,0 %; -11 000 auf 6 000 Personen). Aber auch für die größte Gruppe unter den erstmals eingereisten Schutzsuchenden, die Ukrainerinnen und Ukrainer, war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (-32,5 %; -45 000 auf 93 000 Personen).

83 % der Schutzsuchenden haben einen anerkannten Schutzstatus

Mit rund 2,7 Millionen Personen (2024: ebenfalls rund 2,7 Millionen) verfügte Ende 2025 der Großteil der Schutzsuchenden (83,4 %) über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Für die große Mehrheit war dieser Schutzstatus zeitlich befristetet (88,1 % oder 2,4 Millionen Personen), lediglich 11,9 % (321 000 Personen) besaßen einen unbefristet anerkannten Schutzstatus. Unter den Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus war vorübergehender Schutz (§ 24 AufenthG), der im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gewährt wird, der häufigste Aufenthaltstitel (1 090 000 Schutzsuchende oder 40,4 %). An zweiter Stelle folgte die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (500 000 Schutzsuchende oder 18,5 %) und an dritter Stelle subsidiärer Schutz (373 000 Schutzsuchende oder 13,8 %).

Bei 361 000 Schutzsuchenden (2024: 427 000) lag Ende 2025 ein offener Schutzstatus vor; das heißt, über ihr Schutzgesuch war noch nicht rechtskräftig entschieden worden. 178 000 Schutzsuchende waren nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig (2024: 171 000). Davon waren 140 000 Personen oder 78,8 % im Besitz einer Duldung (2024: 136 000). 14 000 Schutzsuchende (7,8 %) waren latent und 24 000 Schutzsuchende (13,4 %) vollziehbar ausreisepflichtig. Latent Ausreisepflichtige können noch Rechtsmittel gegen die Begründung ihrer Ausreisepflicht einlegen. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ist die Begründung zu ihrer Ausreisepflicht rechtskräftig.

Starker Anstieg der Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration

Den größten prozentualen Anstieg bei Aufenthaltstiteln im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (+42,5 %; +18 000 auf 60 000 Personen), den größten absoluten Anstieg beim vorübergehenden Schutz (+4,9 %; +51 000 auf 1 090 000 Personen). Der Anstieg bei den Aufenthaltsgewährungen bei nachhaltiger Integration steht in Zusammenhang mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, das von Ende 2022 bis Ende 2025 in Kraft war. Dieses 18-monatige „Aufenthaltsrecht auf Probe“ bot langjährig Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Perspektive auf eine Aufenthaltsgewährung. Insgesamt schließt die Zahl der rund 60 000 Schutzsuchenden mit einer Aufenthaltsgewährung nach § 25b AufenthG aufgrund nachhaltiger Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland auch Aufenthaltsgewährungen für Ehegattinnen und -gatten, Lebenspartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder ein.

Methodische Hinweise:

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Zu ihnen zählen Personen,

  • die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, wobei über ihr Schutzgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
  • denen ein befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
  • die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Detaillierte Informationen zur Definition der Schutzsuchenden und den verschiedenen Schutzstatus enthält ein ausführliches Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Details zur Datenqualität und zur korrekten Interpretation der Zahlen, zum Beispiel im Vergleich zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder im Vergleich zur Ausländerstatistik, bietet der Qualitätsbericht zur Statistik über Schutzsuchende.

Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht werden nicht zu den Schutzsuchenden gezählt; das Chancen-Aufenthaltsrecht ist als Übergangsregelung den sogenannten besonderen Aufenthaltsrechten zugeordnet, da sie bis Ende 2025 befristet war.

Bei der Interpretation der Entwicklung der Zahl von registrierten Schutzsuchenden ist zu berücksichtigen, dass diese sich aus mehreren Einflussfaktoren ergibt. Zu diesen Einflussfaktoren gehören neben der Einreise und der Abwanderung von Schutzsuchenden auch die Geburten von Kindern von Schutzsuchenden sowie Todesfälle. Dazu kommen Änderungen des Aufenthalts- beziehungsweise Schutzstatus und Einbürgerungen von Schutzsuchenden. Einen weiteren Einflussfaktor stellen Registerbereinigungen dar.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12531), im Statistischen Bericht „Schutzsuchende“ und auf der Themenseite „Migration und Integration“ verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 12.05.2026

  • Insgesamt fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch im Alter von 15 bis 74 Jahren und damit gut 240 000 Personen mehr als im Vorjahr
  • Ein Großteil der Erwerbslosen und der Personen in Stiller Reserve verfügt über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau
  • In der Stillen Reserve sind bei Frauen Betreuungspflichten ein Hauptgrund für Inaktivität am Arbeitsmarkt, bei Männern gesundheitliche Einschränkungen

Im Jahr 2025 wünschten sich in Deutschland fast 4,9 Millionen Nichterwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit, das waren gut 240 000 Personen oder 5,2 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, setzte sich das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei Nichterwerbstätigen aus knapp 1,7 Millionen Erwerbslosen und gut 3,2 Millionen Menschen in Stiller Reserve zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen um 170 000 (+11,3 %) und die Zahl der Personen in Stiller Reserve um 70 000 (+2,3 %).

Nichterwerbstätige mit Arbeitswunsch zählen nur dann zu den Erwerbslosen, wenn sie in den letzten vier Wochen aktiv nach einer Tätigkeit gesucht haben und eine eventuell angebotene Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufnehmen könnten. Zur Stillen Reserve zählen Personen, die kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen.

Geschlechterverteilung und Qualifikationsniveau

Die Gruppe der Erwerblosen bestand im Jahr 2025 aus 962 000 Männern und 723 000 Frauen. Der Männeranteil lag damit bei 57,1 %. Bei der Stillen Reserve überwogen dagegen Frauen mit einem Anteil von 55,2 % (knapp 1,8 Millionen Frauen zu gut 1,4 Millionen Männern).

68,3 % der Erwerbslosen und 59,5 % der Stillen Reserve hatten 2025 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 72,4 % (Erwerbslose) beziehungsweise 61,9 % (Stille Reserve) eine mittlere oder hohe Qualifikation (Männer: 65,2 % bzw. 56,5 %).

Hauptgründe für Inaktivität am Arbeitsmarkt bei der Stillen Reserve

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 30,7 % beziehungsweise 354 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 5,3 % beziehungsweise rund 40 000 Personen bestehende Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Dagegen spielen in dieser Altersgruppe gesundheitliche Einschränkungen insbesondere bei Männern eine bedeutende Rolle, werden aber auch bei Frauen häufig genannt: für 35,6 % der Männer und 23,6 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund, nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu sein.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2025 Ergebnisse zu den Erwerbslosen und zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform und Alter des jüngsten Kindes. Ergebnisse zur Stillen Reserve werden darüber hinaus nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt und nach drei Kategorien differenziert. Zur ersten Kategorie gehören dabei Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Kategorie würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Kategorie ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, des europäischen Statistikamtes Eurostat und des Statistischen Bundesamtes. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.05.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesweites Bündnis „Zusammen für Demokratie“ fordert mehr Unterstützung für das Ehrenamt. Vom 23.05. bis 07.06.2026 ruft das bundesweite Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zu den Aktionstagen „Zukunft für alle“ auf.

Rund um den Tag des Grundgesetzes am 23.05. finden über 60 Veranstaltungen für eine lebendige Zivilgesellschaft und zur Stärkung der Demokratie im gesamten Bundesgebiet statt. Ein Online-Veranstaltungskalender zum Tag des Grundgesetzes wurde vom Bündnis eingerichtet, um die zahlreichen Aktivitäten sichtbar zu machen.

„Wer unser Land nach vorne bringen will, setzt auf Respekt und Zusammenhalt – nicht auf Angst und Ausgrenzung“, kommentiert Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Teil des Bündnisses ist.

„Viele Vereine und Initiativen, die sich für ein faires Miteinander stark machen, haben es zunehmend schwer, weil Gelder gestrichen werden, während Anfeindungen und Bedarfe gleichermaßen zunehmen. Besonders dort, wo sich Engagierte für Migrant*innen, für queere Menschen oder für Menschen mit Behinderung einsetzen, versuchen rechte Hetzer, Stimmung zu machen, Teilhabe und Selbstbestimmung zu torpedieren. Die Politik ist dringend in der Pflicht, Vielfalt aktiv vor solchen Bestrebungen zu schützen.“

Auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm e.V.) ruft als Bündnismitglied zu den Aktionen auf: „Teilhabe und Mitbestimmung sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Gerade jetzt muss die Politik klar für sozialen Zusammenhalt eintreten. Sie muss Teilhabebarrieren abbauen und die Voraussetzungen für echte Inklusion schaffen. Darum fordern wir eine Politik, die Selbsthilfe und alle anderen Initiativen unterstützt, die sich jeden Tag für Demokratie, Menschenrechte und Teilhabe für alle einsetzen“, sagt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm.

Das Bündnis unterstützt lokale Initiativen vor Ort in ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte. In Sachsen-Anhalt kommen sie in dem Bündnis „Sachsen-Anhalt – Weltoffen!“ zusammen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz aus dem Grundgesetz muss sich jetzt beweisen. Weil wir sonst immer weiter nach Rechts rucken: weg von Würde, weg von Respekt, weg von Demokratie. Mit den Aktionstagen wollen wir sichtbar machen, was wir schützen müssen: unsere Würde, unser Land und unsere Demokratie. Mit dem Sommer des Engagements zeigen wir: Wir haben die Wahl. Wir sind Sachsen-Anhalt – engagiert und weltoffen“, sagt Peter Herrfurth des Bündnisses aus Sachsen-Anhalt.

Zusammen für Demokratie“ ist mit 82 Organisationen aus verschiedenen Bereichen eines der größten Bündnisse der Zivilgesellschaft. Seit März 2024 setzt sich das Bündnis für Demokratie und gegen Angriffe der extremen Rechten ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband machen sich für verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung stark.

Dafür müsse das Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickelt werden. Das Bündnis warnt davor, dass die Qualitätsfrage in den Hintergrund gedrängt werde. „Investitionen in Bildung versprechen eine hohe Rendite und bilden den Grundstein für bessere Bildungsverläufe der Kinder. Dennoch wird in der aktuellen Haushaltsdebatte auch über Einsparungen im Bildungsbereich diskutiert – darunter die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes begrüßen die Länder zwar, verbindliche Standards sollen jedoch aufgeweicht werden“, begründen die drei Organisationen ihre Position am „Tag der Kinderbetreuung“.

„Bund und Länder müssen sich gemeinsam zu verbindlichen Standards in der Kindertagesbetreuung bekennen.

Das ist in Zeiten rückläufiger Geburtenraten und Kinderzahlen in den Einrichtungen ein entscheidender Schritt mit Blick auf die Bedeutung Frühkindlicher Bildung und ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Signal. Es geht um qualitativ hochwertige Bildung, verlässliche Betreuung und zukunftsfähige Erziehung“, betont das Bündnis für Kita-Qualität. Frühkindliche Bildung sei eine zentrale Grundlage für Bildungsbiografien und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen. Sollten Standards und Qualität sinken, habe das langfristige Folgen für alle, insbesondere jedoch für die Kinder, die auf verlässliche Förderung angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis Bund und Länder auf, die aktuellen Verhandlungen und Gesetzesvorhaben zu nutzen, um Qualität verbindlich abzusichern und weiterzuentwickeln – statt diese infrage zu stellen.

Maike Finnern, GEW-Vorsitzende: „Bund und Länder sind in der gemeinsamen Verantwortung, gute Rahmenbedingungen und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Ländern zu schaffen – die Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen, die Kinder kennenlernen. Sie brauchen stabile und gute strukturelle Bedingungen, die Fachkräfte das bestmögliche Arbeitsumfeld.“

Marvin Deversi, Vorstand im AWO-Bundesverband: „Der Fokus beim Qualitätsentwicklungsgesetz wird derzeit stark auf verpflichtende Sprachstandserhebungen gelegt. Sprache ist unbenommen ein wichtiger Faktor für gelungene Bildungserfahrungen. Aber eine verpflichtende Testung der Kinder kann notwendige Verbesserungen in der Strukturqualität nicht ersetzen. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen in der alltäglichen Arbeit, damit sich Prozessqualität in der Arbeit mit den Kindern entfalten kann.“

Mirja Wolfs, Vorstandsvorsitzende des KTK-Bundesverbandes: „Deutschland braucht ein Qualitätsentwicklungsgesetz, das sich konsequent an den realen Bedarfen der Praxis orientiert. Voraussetzung dafür ist, dass Bund und Länder gemeinsam tragfähige und dauerhaft wirksame Lösungen erarbeiten. Entscheidend ist dabei ein inklusiver Ansatz: Gesetzliche Veränderungen dürfen nicht ohne die Einbindung von Eltern, freien Trägern und Gewerkschaften erfolgen. Denn im Kern geht es um nichts Geringeres als die bestmöglichen Entwicklungs- und Bildungsbedingungen für unsere Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder KTK-Bundesverband e.V. vom 11.05.2026

Der Bundesrat hat der geplanten steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorerst nicht zugestimmt. Dazu erklärt Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates zeigt deutlich: Entlastungsversprechen scheitern, wenn ihre Finanzierung nicht verbindlich geregelt ist. Für uns kommt das Aus der Prämie in der jetzigen Form daher nicht überraschend. Wir haben bereits im April darauf hingewiesen, dass eine steuerfreie Entlastungsprämie an der Realität vieler sozialer Einrichtungen vorbeigeht, solange eine vollständige und verlässliche Refinanzierung fehlt. Unsere Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert – zusätzliche Leistungen können nicht einfach aus freien Mitteln finanziert werden. Ohne klare Zusagen der Kostenträger war die Prämie für viele Beschäftigte in der Sozialwirtschaft von Beginn an kaum praktikabel umsetzbar.

Dass die Länder nun vor hohen Steuerausfällen warnen, darf nicht dazu führen, dass der Druck auf die soziale Infrastruktur weiter wächst. Viele Träger mussten bereits Angebote einschränken und stehen wirtschaftlich unter erheblichem Druck.

Wer Beschäftigte in der Sozialwirtschaft wirksam entlasten will, muss Maßnahmen so ausgestalten, dass sie in der Praxis rechtssicher, vollständig refinanziert und tatsächlich umsetzbar sind.

Die aktuelle Entwicklung wirft deshalb auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie können politische Entlastungsmaßnahmen künftig so vorbereitet werden, dass Finanzierung, praktische Umsetzbarkeit und die Belastungen für Länder, Kommunen und soziale Träger von Anfang an gemeinsam berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2026

Caritas: Solidarität der Generationen stärken – Corona-Defizit ausgleichen – Länder in die Verantwortung nehmen

Mit Blick auf den erwarteten Gesetzentwurf zur Pflegereform warnt der Deutsche Caritasverband davor, ältere Menschen und ihre Familien durch Sparvorschläge in Angst und Schrecken zu versetzen. „Die Reformagenda der Bundesregierung braucht Zuversicht und die Überzeugung der Bevölkerung, dass die Prioritäten richtig gesetzt werden. Das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit muss für ältere Menschen überschaubar bleiben und ihre Angehörigen brauchen die Sicherheit, auch morgen noch einen verlässlichen Pflegedienst und einen Altenheimplatz zu finden, wenn er gebraucht wird,“ sagte Caritaspräsidentin Eva Welskop-Deffaa am Freitag in Berlin. „Angesichts der vielen Boomer, die absehbar demnächst pflegerische Unterstützung brauchen, kommt der Pflegereform unter den Sozialstaatsreformen eine herausragende Bedeutung zu. Sie sichert den Möglichkeitsraum für die Erwerbstätigkeit der heute 40jährigen und das gute Miteinander von Jung und Alt, indem sie der Überforderung pflegender Angehöriger vorbeugt.“

Aktuell wird ein ganzes Paket von Maßnahmen diskutiert, dass die Absicherung in der Pflege verschlechtern würde. U.a. sollen die Eigenanteile für die Pflege in einer Altenhilfeeinrichtung nicht mehr, wie bisher ab dem 12. Monat aus der Pflegeversicherung spürbar bezuschusst werden, sondern erst ab dem 18. Monat; erst nach dem 54., und nicht wie bisher ab dem 36. Monat sollen Entlastungen von 75 Prozent greifen.

Eigenanteile in Höhe von mehr als 3000 Euro im Monat führen schon heute dazu, dass die Entscheidung für den Umzug in ein Pflegeheim so lange aufgeschoben wird, bis das familiäre Sorge-Netz endgültig reißt. „Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der Pflege in Deutschland. Sie kombinieren die Versorgung ihrer hochaltrigen Eltern mit eigener Berufstätigkeit und sind in größter Sorge, wenn der Hausnotruf und die ambulante Pflege nicht mehr ausreichen, um die Unterstützungsbedarfe zu sichern. Anstatt über die Stabilisierung der Pflegeinfrastruktur und eine realitätsgerechte Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu sprechen, wird über eine Halbierung der Rentenpunkte pflegender Angehöriger nachgedacht. Dies wäre eine grobe Missachtung des generativen Beitrags in der Pflege. Stattdessen muss die Reform der Rentenversicherung die Solidarität der Generationen stärken“, so Welskop-Deffaa.

Coronahilfen und Länderverantwortung

Der Deutsche Caritasverband wiederholt mit Nachdruck seine Forderung, das Sechs-Milliarden-Loch, das die Coronahilfen in die Pflegeversicherung gerissen haben, unverzüglich aus dem Bundeshaushalt zu stopfen. „Diese Entlastung der Versicherten ist zentrale Voraussetzung für eine insgesamt prioritätengerechte Sozialversicherungsreform“, so Welskop-Deffaa.

„Zusätzliche Einnahmen müssen für den Auf- und Ausbau des Pflegevorsorgefonds genutzt werden, um für die Jahre vorzusorgen, in denen die Babyboomer pflegebedürftig sein werden“, mahnt die Caritas an. Die Einbeziehung von Selbständigen und Beamten in die Verantwortungsgemeinschaft der sozialen Pflegeversicherung sollte endlich umgesetzt werden.

Besonderes Augenmerk richtet der Caritasverband auch auf die Verantwortung der Länder. „Wie bei den Krankenhäusern sind die Länder gesetzlich zur Förderung der Pflegeinfrastruktur verpflichtet. Sie kommen den Anforderungen aber seit Jahren nur völlig unzureichend nach, sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus. Wenn die von den Ländern nicht getragenen Investitionskosten nicht mehr auf die Eigenanteile umgelegt würden, könnten Pflegebedürftige auf einen Schlag um 500 Euro monatlich entlastet werden“, so Welskop-Deffaa.

Einsparungen auf der Leistungsseite können in der Pflegeversicherung keine angemessene Antwort auf die demografische Entwicklung sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 22.05.2026

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. zeigt sich zutiefst besorgt über die bekannt gewordenen Pläne von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die erhebliche Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe und bei Menschen mit Behinderungen vorsehen. Ein internes Arbeitspapier mit 70 Einsparvorschlägen in Höhe von über 8,6 Milliarden Euro sendet ein alarmierendes Signal für die Zukunft von Kindern und Familien in Deutschland.

Besonders betroffen von diesen geplanten radikalen Einschnitten in soziale Unterstützungsleistungen wären junge Kinder, denn:

  • Allein 100 Millionen Euro sollen durch einen Rückbau der Qualität früher Bildung eingespart werden (Verzicht auf ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz und Abschaffung der Betriebserlaubnispflicht für Kindertageseinrichtungen).  
  • Weitere 100 Mio. Euro sollen durch die Zurückstellung von Einzelfallhilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) gegenüber Infrastrukturleistungen (z.B. Kindertagesbetreuung) eingespart werden. Dabei bleibt offen, wie Kitas – erst recht mit abgesenkter Qualität – die Unterstützungsbedarfe von Familien in den Hilfen zur Erziehung auffangen sollen.  
  • Auch die Finanzierung von Hilfsmitteln der Eingliederungshilfe, um die Eltern mit einem von Behinderung betroffenen Kind ohnehin oft lange kämpfen müssen, soll eingeschränkt werden.  
  • Der für viele Alleinerziehende essenziell wichtige Unterhaltsvorschuss soll nur noch sechs Jahre gewährt werden. Er endet also im Zweifelsfall beim Schuleintritt der Kinder, obwohl auch das Recht auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule aufgeschoben werden soll, so dass offen bleibt, wie Alleinerziehende dann durch ihre Erwerbsarbeit den Familienunterhalt sichern sollen.

In dieser frühen Lebensphase werden zentrale Grundlagen für Entwicklung, Bildung und Gesundheit gelegt. Einschnitte in die frühe Bildung und präventive sowie unterstützende Angebote treffen Kinder und ihre Eltern in einer besonders sensiblen Phase – mit potenziell langfristigen Nachteilen für ihre Entwicklungschancen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen

riskieren nicht nur, dass Familien unzureichend unterstützt werden, sondern sie stehen auch im offenen Wiederspruch zur UN-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet staatliches Handeln dazu, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 3) und jedem Kind einen angemessenen Lebensstandard zur physischen, mentalen und sozialen Entwicklung zu sichern (Artikel 27). Auch die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern mit Behinderung müssen berücksichtigt werden (Art. 23). Kürzungen zentraler Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe gefährden diese Rechte unmittelbar.

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Kürzungspläne umgehend zurückzunehmen und stattdessen gezielt in die frühe Förderung und wirksame Prävention zu investieren. Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung. 

„Die Rechte von Kindern müssen auch in Zeiten knapper Kassen gewahrt bleiben. Familien brauchen gerade in schwierige Zeiten bedarfsgerechte Unterstützung und gesellschaftlichen Rückhalt.“ betont Sabine Walper, Präsidentin der deutschen Liga für das Kind e.V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 05.05.2026

Die langjährige Forderung des Deutschen Familienverbandes (DFV) nach einer bezahlten Freistellung für Väter nach der Geburt eines Kindes erreicht europäische Juristen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Umsetzungspflichten angerufen hat, fordert der DFV die Bundesregierung auf, die blockierte „Familienstartzeit“ endlich gesetzlich zu verankern.

Hintergrund ist die Klage eines Vaters, der unter Berufung auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) zehn Tage Sonderurlaub einforderte. Während das Verwaltungsgericht Köln bereits im September 2025 einem Bundesbeamten diesen Anspruch unmittelbar aus EU-Recht zusprach, herrscht für die Mehrheit der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft weiterhin Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Berlin wies zudem jüngst Schadensersatzklagen wegen der verzögerten Umsetzung ab. Ein Zustand, den der DFV als untragbar für die Familienplanung bezeichnet.

„Dass Väter ihre Rechte erst vor dem EuGH erstreiten müssen, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Familienpolitik“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Die EU-Richtlinie hätte bereits bis August 2022 umgesetzt sein müssen. Die Väterfreistellung – oder Familienstartzeit – ist kein Bonus, sondern eine notwendige Ergänzung zum Mutterschutz. Sie schafft den Raum, den Familien in den sensiblen ersten Tagen nach der Geburt brauchen, um als Gemeinschaft zusammenzuwachsen.“

Der DFV untermauert seine Forderung mit zentralen Argumenten:

  • Frühe Bindung stärken: Die ersten zwei Wochen sind entscheidend für die Bindung zwischen Vater und Kind. Eine Freistellung ermöglicht es Vätern, von Anfang an eine aktive Rolle in der Pflege und Erziehung einzunehmen.
  • Entlastung der Mütter: Die Freistellung des Partners ist eine Form des Gesundheitsschutzes für die Mutter, die sich so besser von der Geburt erholen kann, während der Partner die häusliche Organisation übernimmt.
  • Gleichstellung im Alltag: Nur wenn Väter von Beginn an eingebunden sind, gelingt eine dauerhaft faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit. Die EU-Vorgabe zielt genau auf diese partnerschaftliche Vereinbarkeit ab.
  • Ende der Diskriminierung: Bisher sind Väter oft auf das Wohlwollen des Arbeitgebers oder den Einsatz von Erholungsurlaub angewiesen. Ein gesetzlicher Anspruch schafft faire Bedingungen für alle Beschäftigten.
  • Finanzielle Hürden abbauen: Viele Familien können es sich schlichtweg nicht leisten, dass der besser verdienende Vater in die reguläre, geringer vergütete Elternzeit geht. Für diese Familien ist die Väterfreistellung bei voller Lohnfortzahlung oft die einzige Möglichkeit, dass der Vater überhaupt die Chance hat, sich in die frühe Care-Arbeit einzubringen und die Mutter und Partnerin so gut es geht zu unterstützen.

Keine Ausreden mehr beim Haushalt

Die Bundesregierung hatte die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag fest zugesagt, die Umsetzung jedoch immer wieder mit Verweis auf die wirtschaftliche Belastung der Arbeitgeber verschoben. „Die Kosten einer nicht stattfindenden Familienförderung sind um ein Vielfaches höher“, warnt Schmidt. „Angesichts der dramatisch niedrigen Geburtenrate kann es sich Deutschland nicht leisten, den Anschluss an europäische Standards zu verlieren. Die Väterfreistellung muss jetzt kommen – und sie darf nicht gegen andere Leistungen wie das Elterngeld ausgespielt werden.“

Der DFV appelliert an den Gesetzgeber, nicht auf das Urteil aus Luxemburg zu warten, sondern aktiv für faire Startbedingungen für alle Familien zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.05.2026

Zur anhaltenden Debatte um eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Pflege muss bezahlbar werden und darf nicht länger zu Altersarmut führen; dafür müssen Pflegebedürftige endlich von steigenden Eigenanteilen entlastet werden.

Leistungskürzungen lösen das Reformversprechen aber nicht ein. Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.

Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos. Wo Kriterien für Pflegebedürftigkeit allein aus Spargründen angeschärft werden, lässt man Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit ihren Sorgen allein.

Was gar nicht geht, ist Eigenanteile runterzufahren, indem in der Pflege gute tarifliche Bezahlung nur nach Haushaltslage stattfindet. Gute Pflege braucht anständig bezahltes Personal – als Gewerkschaften stehen wir gegen alle Kürzungsvorschläge zu Lasten der Versicherten und Beschäftigten – es braucht echte Lösungen.

Eigenanteile müssen wirksam gedeckelt werden, es braucht eine solidarischen Pflege-Vollversicherung und den längst überfälligen finanziellen Risiko-Ausgleich zwischen Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegeversicherung – Private müssen zur Kasse gebeten werden.

Auch Kinderlose zum wiederholten Male mit höheren Beiträgen dafür bestrafen zu wollen, dass sie – aus welchen Gründen auch immer – keine Kinder haben, löst die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung absehbar nicht, und kinderlose Menschen werden ohne Not diskriminiert.

Die Schulden aus der Corona-Pandemie müssen beglichen werden, nur so entsteht der Spielraum für eine gute Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.05.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem 23. Ordentlichen Bundeskongress einen umfassenden Beschluss zur Stärkung des Bildungssystems in Deutschland (A08) verabschiedet. Angesichts eines Sanierungsstaus von über 220 Milliarden Euro allein bei Schulen, Kitas und Hochschulen sowie 2,7 Millionen junger Menschen ohne Berufsabschluss fordert der DGB eine grundlegende Bildungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen.

„Das Aufstiegsversprechen durch Bildung gilt in Deutschland längst nicht für alle Menschen gleichermaßen“, kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Wir können es uns als Gesellschaft nicht länger leisten, dass Bildungschancen vom Elternhaus, vom Wohnort oder vom Einkommen abhängen. Gute Bildung ist die Grundlage für demokratische Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Wirtschaft. Deshalb brauchen wir jetzt massive Investitionen – von der Kita bis zur Weiterbildung.“

Der DGB-Beschluss umfasst konkrete Forderungen für alle Bildungsbereiche: vom Ausbau qualitativ hochwertiger Kita-Plätze und der Ganztagsplätze an Grundschulen über die Ausweitung des Startchancen-Programms an Schulen, eine umfassende BAföG-Reform, die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Ausbildungsgarantie mit Ausbildungsumlage bis hin zur Verankerung der Weiterbildung als vierter Säule des Bildungssystems. Besonderes Augenmerk legt der DGB auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Bildungssektor sowie auf die Stärkung der Demokratiebildung an allen Lernorten.

Zur Überwindung des bildungspolitischen Stillstands fordert der DGB die Abschaffung des Kooperationsverbots im Grundgesetz und eine verpflichtende Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Zudem müssen die Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für die Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Antrag zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 12.05.2026

Verbände demonstrieren für dringende Entlastungen von Pflegenden, Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen

Zum Internationalen Tag der Pflege (12.5.) wächst die Erwartung an die Bundesregierung, die Pflegereform konsequent an der Versorgungspraxis auszurichten und nicht nur kurzfristige Sparmaßnahmen umzusetzen. DEVAP und EVAP haben zur Kundgebung unter dem Motto „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“ vor dem Bundesministerium für Gesundheit aufgerufen. Über 500 Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Vertreter:innen der Sozialwirtschaft haben sich verbände- und trägerübergreifend versammelt und machen gemeinsam deutlich: Die pflegerische Versorgung in Deutschland steht unter erheblichem Druck. Politische Entscheidungen müssen diese Realität anerkennen. Stattdessen verschärfen das geplante GKV-Stabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz die Problematik für Träger, Pflegekräfte, Versicherte und pflegende Angehörige.

In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Mehr als 80 Prozent werden zu Hause versorgt. Pflege findet damit überwiegend im privaten Umfeld statt und wird wesentlich durch Angehörige, ambulante Dienste und soziale Netzwerke getragen. Gleichzeitig steigen Kosten für die Pflegeanbieter, Personalengpässe nehmen zu und regionale Versorgungsunterschiede verstärken sich. In dieser Situation entwirft die Bundesregierung mit dem Pflegeversicherungsgesetz ein Sparpaket, zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Anstatt die Pflegebedürftigen durch gedeckelte Eigenanteile zu entlasten, plant das Ministerium einen Sparplan auf dem Rücken von Betroffenen und Arbeitnehmenden. Die Kürzung der Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner wird die privaten Kosten weiter in die Höhe treiben und erhöht das Risiko für Altersarmut drastisch. Gleichzeitig versperren strengere Hürden bei den Pflegegraden vielen Menschen den frühzeitigen Zugang zu Hilfe. Dabei sind diese oft für die Stabilisierung der häuslichen Pflege und Entlastung von pflegenden Angehörigen entscheidend. 

„Die vorgesehene Streichung der Vollfinanzierung der Tariflöhne in der häuslichen Pflege ist schlichtweg unverantwortlich“, so Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer die Refinanzierung tariflicher Löhne in der Pflege streicht, gefährdet nicht nur die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern setzt auch die wirtschaftliche Existenz vieler Träger aufs Spiel – und riskiert damit die Versorgungssicherheit für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Dies ist eine Abkehr von den bisherigen politischen und gesellschaftlichen Zielen, die pflegerische Versorgung durch bessere Arbeitsbedingungen zu stärken. Pflegeeinrichtungen sollen tarifgerecht bezahlen und Versorgung sichern, doch die Mittel für Personalkosten werden begrenzt. Das wirtschaftliche Risiko wird auf die Leistungserbringer verlagert – mit negativen Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.“ 

Die bisher bekannten Inhalte des Pflegeneuordnungsgesetzes und auch der Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes stehen deutlich im Widerspruch zu den programmatischen Zusagen im Koalitionsvertrag. „Der Schwerpunkt der angestrebten einnahmenorientierten Ausgabenpolitik liegt auf einer kurzfristigen Ausgabenreduktion und Beitragsstabilisierung durch Leistungskürzungen, strengere Zugangsvoraussetzungen und Mehrbelastungen – vor allem für diejenigen, die Pflegeleistungen benötigen oder in absehbarer Zeit darauf angewiesen sein werden. Die Abkehr von der Bedarfsorientierung ist im Hinblick auf die demographisch zu erwartende Entwicklung der Boomer Generation und die Angst der Menschen vor dem Armutsrisiko Pflege ein demokratiegefährdendes Signal“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Die geplante Abkehr von der Anerkennung von Tarifzahlungen trifft die diakonischen Träger besonders hart und steht klar im Widerspruch zum Tariftreuegesetz. Dies gefährdet die pflegerische Versorgung massiv, denn bereits jetzt entscheiden sich Anbieter wegen des steigenden wirtschaftlichen Drucks vom Markt zu gehen.“ 

„Dieses Sparpaket geht zulasten der Beitragszahlenden, der pflegebedürftigen Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie den Leistungserbringern und deren Mitarbeitenden. Es löst die Vorhaben des Koalitionsvertrags nur teilweise ein und verkehrt diese zum Teil sogar in ihr Gegenteil“, so Dr. Ursula Schoen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. „Für eine nachhaltige, faire und verlässliche Pflegestruktur sind stattdessen Sofortmaßnahmen erforderlich, wie die Überführung der Kosten der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der informell Pflegenden sowie die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig gilt es das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, indem kurz-, mittel- und langfristige Schritte für eine sozial gerechte Finanz- und Strukturreform der Pflege in einer verbindlichen Roadmap, einem gemeinsamen Masterplan, definiert werden. Nur so kann die Versorgung in der Langezeitpflege wieder sichergestellt und Altersarmut vermieden werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland  vom 12.05.2026

Sehr große Teile der Bevölkerung in Deutschland fordern mehr staatliche Investitionen und umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um insbesondere von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. Dabei sprechen sich sowohl die Erwachsenen als auch die befragten Kinder und Jugendlichen für einheitliche Bildungsstandards und Bildungsbedingungen in ganz Deutschland unabhängig vom Bundesland aus, zudem sollte Bildung von der Kita bis zur Schule generell kostenfrei sein. Das sollte einhergehen mit mehr qualifiziertem Personal an Schulen und Kitas, um pädagogische Fachkräfte von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Auch die stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Jugendarbeit wird ebenso priorisiert wie die Forderung nach einem verpflichtenden und schnellen Zugang geflüchteter Kinder zur Schule.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen forsa-Umfrage unter Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2026, den die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anja Siegesmund, die Bundesbildungsministerin Karin Prien und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten. Als wichtige Maßnahmen, um Mitbestimmung, Teilhabe und demokratisches Lernen von Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule zu fördern, werden insbesondere eine verbindliche Demokratiebildung in Schulen und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bewertet. Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprechen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern. Das gilt auch für Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.

„In Deutschland hängen Bildungs- und Teilhabechancen weiterhin in hohem Maße von sozialer Herkunft, Wohnort oder Aufenthaltsstatus ab. Diese Ungleichheiten widersprechen dem Recht jedes Kindes auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und auf bestmögliche Entwicklung. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung“, betont Anja Siegesmund, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Deshalb braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Ein chancengerechtes Bildungssystem ist die Grundlage für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine demokratische und soziale Gesellschaft. Das beginnt bei der frühkindlichen Bildung und setzt sich in der Schule fort. Zukunftschancen entstehen, wo alle Kinder gefördert werden, statt soziale Ungleichheiten zu verstärken. Dafür sind im Zuge des Ganztagsausbaus massive Investitionen in Gebäude, Ausstattung und multiprofessionelle Teams notwendig. Bildung endet aber nicht am Schultor. Außerschulische Bildung und Offene Kinder- und Jugendarbeit sind unverzichtbar, um Teilhabe zu ermöglichen, soziale Benachteiligung auszugleichen und demokratische Kompetenzen zu stärken. Auch diese brauchen gute Rahmenbedingungen, eine Beteiligung in den kommunalen Bildungslandschaften auf Augenhöhe und gezielt und mehr finanzielle Mittel.“

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Bildung ist der Schlüssel zu fast allen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Deshalb ist Bildungsgerechtigkeit eine Zukunftsfrage für unser ganzes Land. Denn ob Kinder ihre Talente entfalten können, ob sie selbstbestimmt ihr Leben gestalten und ihren Weg gehen, später Verantwortung übernehmen, darf nicht von Herkunft, Einkommen oder dem sozialen Umfeld abhängen. Bildungschancen entscheiden über gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Stärke und die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft. Deshalb stellen wir Kinder und Jugendliche konsequent in den Mittelpunkt unserer Politik.

Wir investieren gezielt in frühe Bildung, weil sich gerade in der Kita entscheidet, mit welchen Chancen Kinder ins Leben starten. Mit dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir die Sprachförderung und unterstützen besonders die Kinder, die auf Hilfe und Förderung angewiesen sind. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schaffen wir mehr Teilhabe, fördern Begabungen und Talente und eröffnen Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten ab dem Grundschulalter. Und mit dem Startchancen-Programm investieren Bund und Länder gezielt dort, wo die Herausforderungen am größten sind: in Schulen in herausfordernden Lagen. Über eine Laufzeit von zehn Jahren investieren wir in moderne Lernumgebungen, in Chancenbudgets für passgenaue Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein Bildungssystem, das Talente fördert und gerade den Kindern bessere Chancen eröffnet, die auf Unterstützung angewiesen sind.“

Der Kinderreport 2026 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2026 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2026 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2026 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.05.2026, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur geplanten Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Diese Reform könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben. Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk aber Nachbesserungen am Gesetzentwurf an, damit die geplante Reform perspektivisch alle Familien und damit insbesondere alle Kinder erreicht. Zudem ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes perspektivisch notwendig, das neue Verfahren auch auf andere kindbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und die pauschalierbaren Teile des Bildungs- und Teilhabepakets auszuweiten. Langfristiges Ziel muss eine Kindergrundsicherung für alle Kinder sein, die die Zerstückelung monetärer Leistungen und die daraus folgende Ungleichbehandlung von Kindern überwindet.

„Der Verzicht auf einen Antrag entlastet Eltern mit einem neugeborenen Kind und damit in einer besonders sensiblen Phase, was der materiellen Absicherung der Kinder zugutekommt. Als problematisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Nichterwerbstätige Eltern werden so jedoch von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen, obwohl gerade sie von der Entlastung durch einen Antragsverzicht profitieren würden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Prüfung, ob beide Eltern SGB-II-Leistungen beziehen und somit auch anspruchsberechtigt wären, erscheint in der Prüfung nicht aufwendiger als die Erwerbstätigkeit eines Elternteils. Eine Differenzierung zwischen beiden Fallgruppen ist somit nicht nachvollziehbar. Zudem verlängert die Voraussetzung der Antragstellung möglicherweise den Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergeldes. Wenn Haushalte ohne Erwerbstätigkeit vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen sind, kann dies zu einer mittelbaren Benachteiligung aufgrund der sozialen Situation führen“, so Holger Hofmann.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld laut Gesetzesbegründung in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Die erste Ausbaustufe soll dabei zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, ein klarer Zeithorizont wird jedoch nicht genannt. „Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Themen Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt besondere Schwerpunkte der weiteren Arbeit der Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Jahr werden sollen. Das zeigt auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die an vielen Stellen verkürzte Diskussion um Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen.

Darüber hinaus braucht es risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in andere Verantwortungsbereiche verschieben. Denn klar ist aus pädagogischer Sicht: Ein Verbot allein schafft zwar Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir aber keine Lösungen finden, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind, und Kindern altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Lebenswelt ermöglichen, werden junge Menschen Umgehungsstrategien wählen, und Kinder und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine gelassen. Daher brauchen wir zusätzlich eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für jungen Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und vor allem wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum.

„Ausdrücklich unterstützen wir die Forderungen der Bundesländer nach kontinuierlicher Medienbildung von Anfang an sowie nach Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Beides ist in der sich rasant entwickelnden digitalen Welt unabdingbar. Denn undifferenzierte Social-Media-Verbote allein nach Alter sind als Lösung weder effektiv noch kinderrechtlich ausgewogen. Stattdessen sind aus kinderrechtlicher Sicht Anbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume anzubieten, die für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind – was die digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde. Für eine solche Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media ist bereits der bestehende Rechtsrahmen insbesondere durch den Digital Services Act aus unserer Sicht trag- und ausbaufähig, muss aber in der Rechtspraxis konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten digitalen Ökosystems.“

„Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft zu bieten, diese müssen aber altersdifferenziert vorgehalten werden. Das muss sich zum einen in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne des Kindeswohlvorrangs niederschlagen, zum anderen in einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht. Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden. Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen Menschen“, so Hanke weiter.

„Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen vermögen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, sagt Kai Hanke.

Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel „Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten – Kompetenzen stärken – Teilhabe sichern“ steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bedeutung des Ehrenamtes in Deutschland eine bessere und nachhaltige Absicherung und Förderung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. „Schon viel zu lange wird beim Thema Ehrenamt vorrangig auf das Engagement von Erwachsenen geschaut. Dabei bestehen nach wie vor grundsätzliche Bereitschaft und großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement. Das zeigen sie beispielsweise in Sportvereinen, in sozialen Projekten, beim Umwelt- und Tierschutz, in Kinder- und Jugendparlamenten, in Kinder- und Jugendverbänden oder in Kinder- und Jugendforen. Aber ihre Fähigkeiten werden leider noch immer viel zu stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass das Engagement der Kinder und Jugendlichen von Erwachsenen vielfach nicht ausreichend ernst genommen wird. Dabei ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter für den Fortbestand unserer Demokratie eine der wesentlichen Voraussetzungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Bundestagsdebatte zum Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“.

„Deshalb muss das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen attraktiv gestaltet, nachhaltig gefördert und besser als bisher abgesichert werden. Hier wird in Jugendverbänden, in den zahlreichen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendparlamenten oder in Sportvereinen wertvolle Arbeit geleistet, um nur einige Beispiele zu nennen. Attraktive Angebote werden von den Kindern und Jugendlichen schon jetzt zahlreich genutzt, und erübrigen die immer wieder aufflammende Diskussion um ein soziales Pflichtjahr für junge Menschen“, so Hofmann weiter.

Bereits vor Jahren konnte eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegte Studie zeigen, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund. Gerade die Schulen sind hier aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Pflicht, ihren Schülerinnen und Schülern beim ehrenamtlichen Engagement keine Steine in den Weg zu legen, wenn es beispielsweise um Freistellungen oder Fehlstunden geht.

„Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, sagt Holger Hofmann. Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch in diesem Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner ist der Europa-Park in Rust, die Preisverleihung findet am 22. Juni 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.05.2026

Zum heutigen Tag des Grundgesetzes fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Kinder und Jugendliche sind eine demografische Minderheit ohne Wahlrecht. Zugleich sind sie in besonderer Weise von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. Die Verbände betonen: Kinderrechte im Grundgesetz würden das Kindeswohl, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken und damit eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland schaffen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben eigene Rechte – und diese Rechte gehören endlich ins Grundgesetz. Der Tag des Grundgesetzes erinnert uns daran, dass Grundrechte wirksam geschützt werden müssen. Für Kinder und Jugendliche gilt das in besonderer Weise, denn sie können ihre Interessen politisch nicht im gleichen Maße durchsetzen wie Erwachsene. Wer Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert, stärkt das Kindeswohl, den Schutz von Kindern und die Verantwortung des Staates, gute Bedingungen für ihr Aufwachsen zu schaffen.“

Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Kinderrechte im Grundgesetz sind kein symbolischer Akt, sondern ein notwendiger Schritt für eine generationengerechte Politik. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch in politische Entscheidungen einfließen – unabhängig davon, wie groß ihr Anteil an der Bevölkerung ist oder ob sie bereits wählen dürfen. Besonders wichtig ist das Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche müssen gehört werden, wenn Entscheidungen ihr Leben und ihre Zukunft betreffen. Das stärkt nicht nur ihre Rechte, sondern auch unsere Demokratie.“

Die Verbände fordern, Kinder und Jugendliche konsequent ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken: durch starke Beteiligungsrechte, generationengerechte Gesetzgebung und die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinderrechte stärken dabei auch Familien und Eltern, denn sie richten staatliches Handeln stärker am Wohl und an den Bedürfnissen von Kindern aus.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 23.05.2026

Der Kinderschutzbund hat auf seiner heutigen Mitgliederversammlung eine Resolution beschlossen, in der geplante Kürzungen und rechtliche Verschlechterungen zulasten von Kindern und Jugendlichen entschieden zurückgewiesen werden. Unter der Überschrift „Kinder und Jugendliche sind keine Streichposten“ warnt der Verband vor einem kinder- und jugendpolitischen Rückschritt und fordert die Bundesregierung auf, geplante Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend zu überarbeiten.

„Kinder und Jugendliche dürfen nicht schon wieder die Ersten sein, die klamme Haushalte konsolidieren sollen. Wer ausgerechnet bei Schutz, Unterstützung und Teilhabe junger Menschen spart, gefährdet nicht nur ihr gutes Aufwachsen, sondern auch ihr Vertrauen in unsere Demokratie“, erklärt der Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

Die Mitgliederversammlung kritisiert insbesondere Vorschläge zur Änderung rechtlicher Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine Streichliste aus dem Bundeskanzleramt. Diese stellen das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen infrage und drohen, individuelle Rechtsansprüche, Beteiligung, Schutz und Unterstützung zu schwächen. Der Kinderschutzbund sieht darin einen verdeckten Abbau von Kinderrechten.

Der Verband fordert, dass Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin verlässliche, einklagbare und am Einzelfall orientierte Hilfen erhalten. Dazu bedarf es starker Einrichtungen. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss Vorrang vor Sparlogik haben. Jugendämter und freie Träger brauchen eine auskömmliche Ausstattung, ausreichend qualifiziertes Personal, verlässliche Strukturen und fachliche Standards. Auch die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss konsequent und verlässlich umgesetzt werden.

Zugleich weist der Kinderschutzbund geplante Einschnitte bei Leistungen für armutsbetroffene Kinder und Familien zurück. Rückschritte bei der Bekämpfung von Armut vor allem bei Kindern und Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verschärfen deren Situation. Auch Careleaver*innen sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen verlässliche Unterstützung und Schutz.

„Es soll sich niemand wundern, wenn junge Menschen das Vertrauen in Institutionen und Politik verlieren, wenn sie erleben, dass ihre Rechte, ihre Chancen und ihre Zukunft immer dann zur Disposition stehen, wenn Haushalte unter Druck geraten. Wer die Solidarität mit Kindern und Jugendlichen aufkündigt, gefährdet ihre Entwicklungsmöglichkeiten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Andresen weiter.

Der Kinderschutzbund fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesvorhaben grundlegend zu überarbeiten, Kinderrechte nicht unter Kostendruck zu stellen und die Finanzarchitektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen so auszugestalten, dass Kommunen handlungsfähig bleiben, ohne Rechtsansprüche junger Menschen einzuschränken.

Die vollständige Resolution können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.05.2026

eaf warnt anlässlich des Internationalen Tages der Familie vor Kürzungen beim Elterngeld

500 Millionen Euro soll Bundesfamilienministerin Karin Prien in ihrem Haushalt einsparen und in der Presse verdichten sich die Hinweise, dass dafür das Elterngeld zusammengekürzt werden soll. Wer jedoch den Passus zum Elterngeld im Koalitionsvertrag studiert hatte, dürfte aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) alles andere als Kürzungen erwarten: Von erhöhten Lohnersatzraten, Unterstützung von Eltern und spürbarer Erhöhung von Einkommens­grenzen, Mindest- und Höchstbeträgen ist dort zu lesen.

Wenn anstelle der Elterngeld stärkenden Vorhaben im Koalitionsvertrag Kürzungen kommen, kommt dies einem gebrochenen Versprechen der Koalitionspartner gleich.

„Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, tritt junge Eltern mit Füßen. Seit das Elterngeld vor knapp 20 Jahren eingeführt wurde, ist es nicht mehr erhöht worden. Durch die Inflation ist es heute deutlich weniger wert, was dringend ausgeglichen werden muss. Die Geburtenrate in Deutschland ist auf einem historischen Tiefstand angekommen: Die Zahl der Geburten hat den niedrigsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Die soziale Sicherung unseres Landes beruht aber auf dem Generationenvertrag. Wenn rund ein Drittel eines Jahrgangs fehlt, bedeutet das deutlich weniger Einnahmen, weniger Wachstum und weniger Wohlstand.“

Während die Geburtenrate zwischen 2021 und 2024 noch einmal deutlich von 1,58 auf 1,35 Kinder pro Frau gesunken ist, blieb die – weit darüber liegende – Anzahl der gewünschten Kinder im gleichen Zeitraum stabil. Aus Sicht der eaf benötigt Deutschland eine Familienpolitik, die jungen Menschen Mut macht, eine Vereinbarkeitsperspektive gibt und sie darin unterstützt, sich ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Das Elterngeld ist hier eine zentrale familienpolitische Leistung.

„Eine Kürzung des Elterngeldes steht in diametralem Gegensatz zu allen Erkenntnissen und Empfehlungen, die der wissenschaftliche Diskurs der letzten Jahre zum Elterngeld hervorge­bracht hat“, mahnt Bujard. „Im Gegenteil wird ganz einheitlich ein Ausbau des Elterngeldes und eine Erhöhung der Lohnersatzrate empfohlen, um das Elterngeld auch für Väter attraktiver zu machen.“

Die eaf fordert ein 18-monatiges Elterngeld, wobei sechs Monate exklusiv für die Mutter, sechs Monate exklusiv für den Vater und weitere sechs Monate zur freien Aufteilung zur Verfügung stehen. In einem 6+6+6-Modell sind 6 exklusive Vätermonate ein starkes Signal an Väter, Sorgeverantwortung zu übernehmen. Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes müssen deutlich erhöht werden.

„Von 2007 bis 2024 hat sich der ursprüngliche Kaufkraftwert um 40,9 Prozent reduziert“, erklärt Bujard. „Zu lange schon sind diese Beträge unverändert. Um die soziale Gerechtigkeit zu stärken und die Vereinbarkeitsziele der Leistung weiterhin zu erreichen, muss mindestens die Untergrenze von 300 auf 423 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 2.535 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 15.05.2026

Die Ankündigung der Bundesregierung, beim Elterngeld 500 Millionen Euro pro Jahr einsparen zu wollen, setzt ein falsches Signal und wirft grundlegende Fragen nach den politischen Prioritäten auf. Statt Familien zu stärken und dem demografischen Wandel aktiv zu begegnen, droht zusätzliche Verunsicherung für Eltern – und damit eine weitere Hürde für die Entscheidung, Kinder zu bekommen. Der Familienbund der Katholiken warnt vor den langfristigen Folgen dieser Entwicklung.

„Es ist ein fatales Signal, wenn der Staat Familien im Stich lässt, während er gleichzeitig ihre Bedeutung für unsere Gesellschaft betont“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Eltern brauchen Planungssicherheit, gerade in einer Phase, in der sie Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Steigende Mieten, fehlende Betreuungsplätze, unzuverlässige Betreuungszeiten und nun mögliche Kürzungen beim Elterngeld verschärfen die ohnehin angespannte Lage vieler Familien. Die vielzitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf kein bloßes Versprechen bleiben.“

Die aktuellen demografischen Entwicklungen unterstreichen den Handlungsbedarf. Die Geburtenrate in Deutschland liegt bei rund 1,35 Kindern pro Frau, die Zahl der Geburten hat einen historischen Tiefstand erreicht. Damit sinkt bereits die Zahl der Familien, die Elterngeld in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund erscheinen weitere Einsparungen besonders kritisch.

Des Weiteren wurde das Elterngeld seit seiner Einführung 2007 nicht an die Inflation angepasst und hat dadurch real an Wert verloren. Der entsprechende Haushaltsposten ist in den vergangenen Jahren – trotz Inflation – bereits gesunken, von 8,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf aktuell rund 7,5 Milliarden Euro. Die Ampel-Regierung hat durch die Absenkung der Einkommensgrenze schon eine Kürzung von jährlich rund 500 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt. Weitere Kürzungen von 500 Millionen Euro pro Jahr würden das Elterngeld weiter schwächen. Unklar ist, welche Familien besonders betroffen wären. Konkrete Details zur Ausgestaltung der Einsparungen liegen bislang noch nicht vor.

„Die Kürzungspläne der Bundesregierung stehen im eklatanten Widerspruch zu den Zielen, die im Koalitionsvertrag formuliert wurden“, so Hoffmann weiter. „Das Elterngeld soll Eltern Zeit für die Familie und finanzielle Stabilität geben, mindestens bis ein Betreuungsplatz verfügbar ist. Wird dieser Spielraum weiter eingeschränkt, leidet nicht nur die individuelle Planungssicherheit, sondern auch das Vertrauen in politische Verlässlichkeit. Kinder dürfen nicht als Armutsrisiko wahrgenommen werden, sondern müssen als Zukunftschance gelten. Für die Gesellschaft sind Kinder kein Kostenfaktor, sondern eine gute Investition. Genau deshalb wurde das Elterngeld geschaffen. Mit immer weniger Kindern werden wir weder unseren Lebensstandard noch das heutige Niveau des Sozialstaats halten können.“

Die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Debatten sind bereits Ausdruck des demografischen Wandels. Weniger Kinder bedeuten langfristig weniger Fachkräfte, geringere Einnahmen in den Sozialversicherungen und steigende Belastungen für kommende Generationen. „Wer heute bei Familien spart, spart an der Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann. „Der Wunsch nach Kindern ist bei vielen Paaren weiterhin vorhanden, doch die Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob er realisiert wird. Politik muss hier verlässlich unterstützen, statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen.“

Entscheidungen für ein weiteres Kind dürfen nicht an finanziellen Sorgen scheitern. Eine nachhaltige Familienpolitik braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen: bezahlbaren Wohnraum, ausreichend Betreuungsplätze, hohe Betreuungsqualität und eine stabile finanzielle Unterstützung. Nur so lässt sich echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen – und Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichern.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 12.05.2026

LSVD zum IDAHOBITA*: Keine Kürzungen in Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Am Sonntag, 17. Mai, ist der Internationale Tag gegen Homo- und Bisexuellen- sowie Trans*-, Inter-, A_sexuellen und A_romantik-Feindlichkeit (IDAHOBITA*), kurz Internationaler Tag gegen Queerfeindlichkeit. Zu diesem Anlass erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Am Tag gegen Queerfeindlichkeit richten wir unseren Blick auf die Lebensrealitäten queerer Menschen weltweit: In 65 Ländern wird einvernehmliche queere Sexualität noch immer strafrechtlich verfolgt. In vielen weiteren Ländern erleben LSBTIAQ* Ausgrenzung, Gewalt und eine massive Einschränkung ihrer persönlichen Entfaltung durch eine ablehnende Gesellschaft, politische Instrumentalisierung oder religiös geschürten Hass. An vielen Orten geraten LSBTIAQ* Menschen zunehmend gezielt unter Druck. Der Zugang zu lebenswichtiger Versorgung wird durch politische Willkür drastisch beschnitten. Die internationale Gemeinschaft darf sich von den Folgen nicht abwenden.

Wir wissen, welche Folgen staatliche Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und fehlender rechtlicher Schutz für queere Menschen haben können. Deutschland hat heute in vielen Bereichen nahezu rechtliche Gleichstellung erreicht, aber es bestehen weiterhin gravierende Lücken, beispielsweise bei der Gesundheitsversorgung für trans* Personen, den Rechten von Regenbogenfamilien und queerer Geflüchteter. Hierzulande hielten Menschenrechtsverletzungen durch §175 Strafgesetzbuch und das sogenannte „Transsexuellengesetz“ bis weit in die Geschichte der Bundesrepublik an. Deutschland und die Bundesregierung stehen in der historischen Verantwortung, sich auch in der internationalen Gemeinschaft klar gegen Queerfeindlichkeit einzusetzen.

Wenn Deutschland ausgerechnet jetzt in der Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit kürzt, wirkt sich das direkt und indirekt auf queere Menschen weitweit aus. Bereits in diesem Jahr hat Deutschland das UN-Ziel für den Entwicklungsetat nicht erreicht. Für das Jahr 2027 will die Bundesregierung den Etat für Entwicklungszusammenarbeit erneut erheblich kürzen und das Engagement in Asien und Lateinamerika zurückfahren. Gerade bei mangelnder Finanzierung durch ehemals zentrale Geberländer wie die USA sind deutsche Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe entscheidend. Die Förderung – ob von Gesundheitsversorgung, Mikrofonds oder Kulturangeboten – muss inklusiv, auf Augenhöhe mit den Partner*innen und nach den Yogyakarta-Prinzipien erfolgen. Wer heute LSBTIAQ* weltweit stärkt, schützt Menschenrechte und Demokratie für morgen.

Weiterlesen:

Petition zu Entwicklungszusammenarbeit: Solidarität nicht kaputtsparen! Internationale Hilfe stärken!

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 15.05.2026

Better Birth Control und pro familia übergeben Forderungen an die Politik

Am heutigen Mittwoch empfangen die SPD-Politiker*innen MdB Svenja Schulze und MdB Dr. Tanja Machalet Vertreter*innen von Better Birth Control e.V. und pro familia e.V. im SPD-Wahlkreisbüro in Münster. Anlass ist die Übergabe der mehr als 40.000 Unterschriften der Petition „Kostenlose und gleichberechtigte Verhütung – JETZT!“ (https://innn.it/kostenlose-verhuetung). Im vergangenen Jahr hatten Better Birth Control und pro familia die Petition gestartet und darin eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkasse gefordert – und zwar für alle, unabhängig vom Alter, dem Geschlecht oder Einkommen. Außerdem sollen verstärkte staatliche Investitionen die Entwicklung und Verbesserung von Verhütungsmitteln vorantreiben, so die Initiator*innen. Die dritte Forderung der Petition nimmt Männer* in den Blick: Es brauche mehr Aufklärung über die Rolle des Mannes* bei der Verhütung, damit Verhütung nicht mehr ausschließlich als „Frauen*thema“ angesehen werde.

Rita Maglio, Better Birth Control:

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein. Frauen tragen dabei meist die größte Last: Sie zahlen, sie leiden unter Nebenwirkungen, und sie stehen oft ohne echte Alternativen da. Das ist kein Einzelschicksal, das ist ein strukturelles Problem.“

Monika Börding, pro familia Bundesverband:

„Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und selbstbestimmte Familienplanung sind ein Menschenrecht und müssen für alle Menschen gleichermaßen möglich sein. Der Zugang zu zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und individuell passenden Verhütungsmitteln darf keine Frage finanzieller Ressourcen sein.“

Beate Martin, Vorstand pro familia Nordrhein-Westfalen:

„Gerade jetzt braucht es klare politische Entscheidungen für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung. Kostenlose Verhütung ist kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in Prävention und Gleichstellung.“

43 Verbände und 41 Personen des öffentlichen Lebens haben die Petition als Erstunterzeichner*innen unterstützt, darunter der Deutsche Frauenrat, die AWO, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Terre de Femmes, der LSVD, Ver.di, Prof. Dr. Mandy Mangler, Dr. med. Mertcan Usluer, Thelma Buabeng, Katharina Linnipe und Ninia La Grande. Sie alle fordern zusammen mit Better Birth Control und pro familia, dass Verhütung endlich sicher, zugänglich und geschlechtergerecht werden soll.

Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Frauen*, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Dabei spielen Verhütungsmittel eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle diese leisten können.

Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen* mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Darüber hinaus bleiben Mehrmonatspackungen der Pille für viele unerschwinglich. Aus Studien ist bekannt: Menschen mit wenig Geld benötigen für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme. Ohne Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht dringend eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich und sicher ist. Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen müssen Zugang zu Verhütung haben.

* Wir sprechen zwar von Frauen und Männern, sind uns jedoch der Vielfalt von Geschlechtern bewusst und fordern eine bessere Verhütung für alle Menschen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.05.2026

pro familia führt Fachdiskussion über Weiterentwicklungen in der Sexualpädagogik

Social Media und KI prägen die Lebenswelten junger Menschen, Fachkräfte sehen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt und Menschen mit Behinderung wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verwehrt. Die Sexuelle Bildung steht vor neuen und alten Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, kamen am 9. und 10. Mai 2026 in Offenbach am Main rund 140 Teilnehmende zur Fachdiskussion zusammen.

Mechthild Paul vom Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) betonte in ihrem Grußwort an die Teilnehmenden das Recht aller Menschen auf Sexuelle Bildung. Sie werde dringend gebraucht – auch aufgrund zunehmender sexualisierter Gewalt, von der insbesondere Frauen und Mädchen betroffen sind.

Micah Grzywnowicz, Regionaldirektorin der International Planned Parenthood Federation – European Network, unterstrich die Bedeutung umfassender Sexualaufklärung: Sie trage dazu bei, junge Menschen darin zu unterstützen, dem Autoritarismus zu widerstehen. Sexuelle Bildung mache sie widerstandsfähig gegen Manipulation, fähig zu Solidarität und Empathie sowie resilient gegen die verführerische Einfachheit der extremen Rechten. „Unter Beschuss von Extremist*innen zu geraten, kann sehr beängstigend sein, aber es ist ein Beweis dafür, wie wichtig eure Arbeit für den Widerstand gegen sie ist“, stellte sie klar.

In einem Salongespräch diskutierten Prof. Dr. Mart Busche von der Alice Salomon Hochschule in Berlin und Prof. Dr. Sebastian Schädler vom pro familia Bundesvorstand die aktuellen Herausforderungen in der Sexuellen Bildung. Angriffe auf Sexuelle Bildung habe es schon immer gegeben, stellten sie fest. Neu sei allerdings, dass durch Social Media in Empörungskanälen regelrechte Kampagnen befeuert würden, denen begegnet werden müsse. Sexuelle Bildung sei Teil demokratischer Bildungsprozesse und müsse sich gegenüber Angriffen immer auch in eine antifaschistische Tradition stellen, erklärte Prof. Busche. Aufgabe der Wissenschaft sei es, mit aktuellen Theorien zu Sexueller Bildung und mit Praxisforschungsprojekten in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen die Debatte zu versachlichen und neue Wege zu eröffnen.

Die Diskussion über die Diskreditierung von Fachkräften der Sexuellen Bildung durch rechte und antifeministische Akteur*innen setzte sich in einem Workshop fort. Vorfälle bei Elternabenden machen mittlerweile Schutzstrategien für Veranstaltungen und Angebote notwendig. Die Teilnehmenden berieten mögliche Handlungsoptionen, um demokratiestärkendes und geschlechtergerechtes Arbeiten weiterhin zu fördern.

Im Workshop „Sexualpädagogik zwischen Klassenchat und KI“ erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über aktuelle Trends, Dynamiken und Diskurse in Sozialen Medien. Pornografie, Sexting, Deep Nudes sowie emotionale Beziehungen zu digitalen Avataren prägen (jugendliche) Lebenswelten – darauf müssen Fachkräfte vorbereitet sein. Gleichzeitig gibt es guten Content im Netz, der Jugendlichen niedrigschwellig Antwort auf ihre Fragen liefert. Es wurde deutlich, dass in der Sexuellen Bildung heute mehr denn je digitale Realitäten berücksichtigt werden müssen, um zeitgemäße und lebensnahe Angebote zu gestalten. Dies setzt bei Fachkräften ein sehr breites Spektrum von sowohl medien- als auch sexualpädagogischen Kompetenzen voraus, was wiederum ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot erfordert.

„Nicht über uns, sondern mit uns!“ war das Motto eines weiteren Workshops, der sich mit dem Thema der Sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen auseinandersetzte. Ein sogenanntes „Tandem-Team“ von pro familia Schleswig-Holstein stellte sein Konzept der partizipativen Zusammenarbeit vor: Sexualpädagogische Angebote werden von einer*m Expert*in in eigener Sache und einer Fachkraft gemeinsam gestaltet – ein vielversprechendes Format, das sich auf weitere intersektionale Angebote übertragen lässt.

Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ lernten die Teilnehmenden der Fachtagung unterschiedliche Projekte, Materialien und Methoden der Sexuellen Bildung kennen und kamen mit Fachkräften ins Gespräch. So zeigte QUEERFORMAT von pro familia Hessen Teile aus der ausleihbaren Ausstellung „selbstbestimmt bunt“ und Sexualpädagog*innen von pro familia Baden-Württemberg stellten kreatives sexualpädagogisches Material für Menschen mit geistiger Behinderung vor. Außerdem konnten Filme für verschiedene Zielgruppen und Anlässe angeschaut und darüber diskutiert werden.

Insgesamt verdeutlichte der Fachtag, dass eine menschenrechtsbasierte Sexuelle Bildung das Selbstbewusstsein stärkt, die Übernahme von Verantwortung sowie die Fähigkeit zur Abgrenzung fördert und somit gewaltpräventiv wirkt. Sie hat stets zum Ziel, sexuell gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Das Thema Sexuelle Bildung beschäftigte am folgenden Tag auch die Bundesdelegiertenversammlung. Die Delegierten beschlossen, einen Fachaustausch zur psychosexuellen Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren innerhalb des Verbands zu organisieren. Ziel soll sein, gemeinsame fachliche Grundlagen für die Qualifizierung von Fachkräften und die Praxisarbeit zu entwickeln. „Fachkräfte sind zunehmend mit öffentlicher Kritik und politisch aufgeladenen Debatten konfrontiert. Der Verband ist in der Pflicht, ihnen Rückhalt zu geben – durch klare inhaltliche Rahmung und eine gemeinsam erarbeitete Haltung, die nach außen vertreten werden kann“, heißt es in dem Beschluss.

Der zweite beschlossene Antrag befasst sich ebenfalls mit der Zielgruppe Kinder. Eine Arbeitsgruppe soll zum Thema Sexuelle Bildung für die Altersgruppe 0 bis 12-Jährige ein Eckpunktepapier zu Qualitätsstandards der praktischen Arbeit mit der Zielgruppe erarbeiten, das für den gesamten Verband verbindlich ist. Damit soll die Expertise in den pro familia Landesverbänden und die große Zahl von Arbeitsmaterialien in einem Papier gebündelt werden – als klare Qualitätsstandards für die Arbeit von pro familia.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 12.05.2026

  • VdK fordert Schutz und Unterstützung für Familien statt weiterer Kürzungen
  • Koalitionsversprechen zum Elterngeld darf nicht gebrochen werden

Laut aktuellen Berichten prüft das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2027 Einsparungen in Höhe von rund 540 Millionen Euro. Auch familienpolitische Leistungen stehen dabei offenbar zur Disposition. Der Sozialverband VdK warnt eindringlich vor Kürzungen beim Elterngeld.

„Familiengründung darf nicht zur existentiellen Frage werden“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“

Für den VdK ist klar, welche roten Linien nicht überschritten werden dürfen: Weder darf der Bezugszeitraum von derzeit 14 Monaten verkürzt noch der Bezugssatz von 65 Prozent des Nettoeinkommens abgesenkt werden. Auch Zuschläge für Geringverdienende sowie Mehrlings- und Geschwisterboni dürfen weder gekürzt noch gestrichen werden.

Besorgniserregend ist aus Sicht des VdK, dass auch Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende diskutiert werden. Diese wichtige Leistung wurde erst 2017 allen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern zugänglich gemacht. Ein Zurückdrehen der damaligen Reform ist nicht hinnehmbar. Denn gerade Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern mit Behinderungen sowie Familien mit Frühgeborenen sind in dieser Lebensphase auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Sie würden von pauschalen Kürzungen besonders hart getroffen. 

„Die soziale Ungleichheit zwischen Familien wächst ohnehin. Sparmaßnahmen, die vor allem Kinder aus Familien mit wenig Geld treffen, sind nicht akzeptabel“, so Bentele weiter. „Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich vor, das Elterngeld zu stärken und Mindest- sowie Höchstbetrag anzuheben. Dieses Versprechen muss eingehalten werden.“

Der VdK fordert die Bundesregierung daher auf, Alleinerziehende, Familien mit Kindern mit Behinderungen und Frühgeborenen sowie Familien mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen. „Diese Menschen leisten jeden Tag Außerordentliches und verdienen solidarische Unterstützung mehr denn je“, so Bentele. „An ihnen zu sparen wäre sozialpolitisch falsch, es würde die Chancen auf Bildung und Teilhabe von Kindern noch weiter einschränken. Vielmehr müssen Familienleistungen regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, um ihren realen Wert dauerhaft zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.05.2026

  • Bundesministerin Warken verschiebt die Kosten in die Zukunft
  • YouGov-Umfrage: Klares Nein zu erschwertem Zugang zu einem Pflegegrad

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt eindringlich vor den Reformüberlegungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen Pläne, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 künftig zu erschweren, um die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Warken verweist dabei auf ein drohendes Milliarden-Defizit sowie weiter steigende Ausgaben, die die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährden könnten.

„Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft“, betont Bentele. Menschen ohne rechtzeitigen Zugang zu Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entwickelten später häufig einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf. „Die Politik spricht von Stärkung der Pflege, handelt aber in die entgegengesetzte Richtung. In der aktuellen Reformdebatte fehlt eine klare Vision für die zukünftige pflegerische Versorgung. Was wir brauchen, ist mehr Zugang zu Unterstützungen und eine echte Stärkung der Prävention – nicht deren Abbau.“

Der VdK kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgen, aber keine strukturellen Antworten darauf liefern, wie Pflege in Zukunft sichergestellt werden soll. Der Verband schlägt deshalb vor, Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um bestehenden und künftigen Versorgungslücken zu begegnen, sollten Kommunen den Bedarf vor Ort erfassen, Pflegeangebote steuern und im Fall von Unterversorgung selbst Angebote aufbauen können. Bislang sind diese Aufgaben nicht verbindlich geregelt und ohne klare Zuständigkeit. Damit die ohnehin angespannte Haushaltslage der Kommunen nicht weiter verschärft wird, müssen Bund und Länder die aus der pflegerischen Versorgung entstehenden Aufgaben vollständig und dauerhaft finanzieren.

Zugleich fordert der VdK eine grundlegende finanzpolitische Neuaufstellung der Pflegeversicherung: durch eine Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, in der alle Einkunftsarten berücksichtigt werden und bei der die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird. Darüber hinaus müssen kurzfristig die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – durch Steuermittel ausgeglichen werden. Nur so lässt sich die Pflegeversicherung nachhaltig entlasten, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des VdK zeichnet ein eindeutiges Stimmungsbild: Mehr als drei Viertel der Befragten (77 Prozent) lehnen einen erschwerten Zugang zu einem Pflegegrad, wie er derzeit diskutiert wird, ab. „Die Menschen in Deutschland wollen Sicherheit im Pflegefall – keine Sparpolitik auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“, fasst Bentele die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.05.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Juni 2026

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Hagen

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat einen umfassenden Empfehlungskatalog für einen transparenteren, einfacheren und effizienteren Sozialstaat vorgelegt. Vorgesehen sind u. a. die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, eine bessere Abstimmung von Leistungen sowie perspektivisch die Bündelung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II und XII in einer integrierten Sozialleistung.

Alleinerziehende sind überproportional häufig auf den Sozialstaat angewiesen – oft trotz Erwerbstätigkeit. Schnittstellenprobleme zwischen den unterschiedlichen Rechtsbereichen sorgen derzeit dafür, dass Leistungen nur unzureichend bei Einelternfamilien ankommen. Reformen des Sozialstaats müssen strukturelle Voraussetzungen schaffen, die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verhindern und ihnen den Übergang in die finanzielle Eigenständigkeit erleichtern.

Auf der geplanten Fachtagung wollen wir die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform aus der Perspektive von Einelternfamilien in den Blick nehmen, ihre möglichen Auswirkungen diskutieren und eigene tragfähige und armutsfeste Reformoptionen entwickeln.

Hauptvorträge:

Jörg Plewka, Leiter Referat „Wirtschaftliche und steuerliche Fragen der Familienpolitik im BMBFSFJ

Dr. Maximilian Sommer, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung

Workshops zu den Themen:

  • rechtliche Harmonisierung des Begriffs „Alleinerziehend“
  • Kein Unterhaltsvorschuss mehr bei existenzsichernden Sozialleistungen
  • Leerstelle realitätsgerechtes Existenzminimum.

Weitere Informationen zur Tagung, das Programm und die Anmeldung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Hauptvorstand

Ort: Online

Der pädagogische Alltag in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist geprägt von herausfordernden Momenten, emotionalen Dynamiken und der ständigen Balance zwischen Ansprüchen und Ressourcen. Gleichzeitig wissen wir: Feinfühligkeit, Wertschätzung und ein sicheres emotionales Klima sind die Grundpfeiler für die gesunde Entwicklung von Kindern und für ein gelingendes Miteinander im Team.

Die Pädagogische Reflexionsskala zeigt, wie feinfühliges Handeln gelingt – und wo die Übergänge zu verletzendem Verhalten liegen. Die 10 Basics aus der Broschüre bieten dabei konkrete Handlungsorientierungen: von Zugänglichkeit und Aufmerksamkeit über Emotionsregulation bis hin zu Teamarbeit und Didaktik. Sie sind eine Einladung, den eigenen pädagogischen Alltag zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Anmeldungen bitte über diesen LINK

Der Zugang wird am Tag der Veranstaltung zugesendet.

Fragen bitte gern an juhi@gew.de.

Termin: 15. und 16. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Themen und Trends der Sozialpolitik in Europa und die Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant. Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse und vielfältigen Akteure auf der europäischen Ebene zu fördern, um Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu können.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser nutzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. die EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut, die Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder (Bildung, Wohnen, Ernährung, Gesundheit), die EU-Strategie zur Generationengerechtigkeit und europäische Impulse für die Digitalisierung in der Sozialverwaltung.

Die Fachveranstaltung richtet sich an: Leitungs- und Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltung:
Mitglieder: 90,00 € / Nichtmitglieder: 113,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen  und es wird um

Anmeldung bis zum 27.05.2026 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-entwicklungen-in-der-europaeischen-sozialpolitik-1/

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Anlässlich des zweiten Bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz)

In Artikel 3, Absatz 2, Satz 2 formuliert unser Grundgesetz nicht nur die formale Gleichberechtigung von Frau und Mann, sondern verpflichtet den Staat explizit zum Abbau existierender Benachteiligung von Frauen. Gleichberechtigung auch de facto umzusetzen, ist für viele Lebensbereiche relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.

Besonders eklatant klaffen Anspruch und Wirklichkeit mit Blick auf die Politik auseinander: Zwar ist die Hälfte der Bevölkerung weiblich, in Deutschlands Parlamenten sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Im Bundestag stellten Frauen aktuell nur 32,4 % der Mandatsträger*innen und auch in den Parlamenten der Länder sowie auf kommunaler Ebene liegt der Frauenanteil ebenfalls knapp unter einem Drittel.

De facto werden in Deutschland politische Entscheidungen von einer Überzahl an Männern getroffen – und zwar auf allen Ebenen der deutschen Politik!

Die Initiative #ParitätJetzt – ein solidarischer Zusammenschluss von Menschen aus mehr als 80 verschiedenen Verbänden, Organisationen und Netzwerken – fordert daher Regeln im Wahlrecht, die eine gleichberechtigte politische Teilhabe sicherstellen! Und Veränderung ist möglich: Mit der aktuellen Wahlrechtsreformkommission hat die Bundesregierung die Chance, bei der anstehenden Überarbeitung des Wahlrechts endlich die Weichen für gleichberechtigte Teilhabe zu stellen!

Anlässlich des zweiten bundesweiten Aktionstages #ParitätJetzt lädt für das große Bündnis der Verein Parité in den Parlamenten in Kooperation mit der Bundesstiftung Gleichstellung zu einer Fachveranstaltung ein, die Wege zu einer geschlechtergerechten Repräsentation aufzeigen soll. Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft!

Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion vor Ort oder im Livestream auf paritaetjetzt.de zu verfolgen!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 24. Juni 2026

Veranstalter: EAF Berlin in Kooperation mit Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ort: Online via Zoom

Sexismus am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen. Er zeigt sich nicht nur in den großen Skandalen, sondern auch in Sprüchen, Machtspielen und Rollenbildern, die viel zu oft als normal durchgehen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und alle, die nicht ins klassische Rollenbild passen.

Gleichzeitig geht Sexismus am Arbeitsplatz noch immer besonders häufig von Männern aus. Haben wir also ein Männerproblem – oder genauer: ein Problem mit überholten Vorstellungen von Männlichkeit? Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zur Online-Diskussion ein: „Männlichkeit unter Druck – warum Sexismus am Arbeitsplatz allen schadet und wie wir das überwinden können“.

Gemeinsam mit Expert*innen und den Teilnehmenden diskutieren wir, warum sich sexistische Muster so hartnäckig halten, welche Kosten sie für Teams, Beschäftigte und Organisationen verursachen und wie wir sie überwinden können.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:

  • Warum tun sich gerade Männer oft schwer mit Gleichstellungsthemen?
  • Wie können Männer zu Verbündeten werden, statt alte Rollenbilder zu stabilisieren?
  • Inwiefern sind Männer auch von Sexismus betroffen?
  • Wie wirken sich Sexismus und männlich dominierte Arbeitskulturen auf Mitarbeitende, Teams und Organisationen aus?
  • Was braucht es, damit aus Problembeschreibung endlich Veränderung wird?

Programm:

  • Impuls von Dr. Marc Gärtner, Bundesforum Männer, Referent für internationale Gleichstellungspolitik: Lebensgefühl und Einstellungen von (jungen) Männern, Hürden und Erreichbarkeit für Gleichstellungsthemen und neue Männlichkeitsvorstellungen.
  • Impuls von Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – wie schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und was braucht es, damit es in der Praxis gut wirkt?

An der anschließenden Diskussionsrunde werden zudem teilnehmen:

  • Martin Speer, Bestsellerautor, Speaker, Berater und HeForShe-Botschafter für UN Women Deutschland mit den Schwerpunkten Male Allyship, Geschlechtergerechtigkeit, Sexismus, Feminismus und Führung
  • N.N. Referentin Projekt “make it work!“ – für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff:) (angefragt)

Moderation: Stefanie Lohaus, Mitglied der Geschäftsführung, EAF Berlin

Veranstaltungsinformationen:

Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Bei der Anmeldung erhalten Sie die Möglichkeit, Fragen zum Thema der Veranstaltung an die Referent*innen zu stellen. Ihre Fragen werden zur inhaltlichen Vorbereitung der Diskussionsrunde verwendet. Gern können Sie Ihre Fragen auch zu einem späteren Zeitpunkt über die untenstehende Mailadresse einreichen. Sollten Sie eine Gebärdendolmetschung benötigen, teilen Sie uns dies gern bei Anmeldung mit.

Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gern an goeroglu@eaf-berlin.de

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ZFF-Info

ZFF-Info 07/2025

AUS DEM ZFF

Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und den Autorinnen des Berichts zu den Analysen und Empfehlungen. Besonderer Dank gilt Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, der Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, der stellvertretenden Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, für ihre Vorträge und die anregenden Diskussionsbeiträge. Die in der AGF organisierten Familienorganisationen hatten jeweils Kommentare zum Bericht abgegeben. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, hat daher auch ihr Kommentar für die Dokumentation zusammengefasst und auf Papier gebracht.

SCHWERPUNKT I: Wohnungslosenstatistik

Die gestern vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland rund 474.700 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht – das sind 8 % mehr als im Vorjahr (2024: 439.500). Besonders alarmierend: 41 % der Betroffenen sind unter 25 Jahre alt, und Paare mit Kindern bilden mit 34 % die größte Gruppe.

„Es kann und darf nicht sein, dass in einem reichen Land wie Deutschland weiterhin so viele Menschen – darunter Familien mit Kindern, Jugendliche und alleinerziehende Frauen – ohne eigene Wohnung leben müssen. Der Wohnungsmarkt ist vielerorts überhitzt. Es ist höchste Zeit zu handeln!“, so AWO-Präsident Michael Groß. 

Die AWO begrüßt die Verlängerung der Mietpreisbremse, betont jedoch: Das alleine reicht nicht. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) – mit klaren Zielen, verbindlichen Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. 

Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter: Alleinerziehende, Jugendliche ohne familiären Rückhalt, Menschen mit Behinderung oder geflüchtete Menschen ohne Zugang zum Wohnungsmarkt. Viele Betroffene leben verdeckt – etwa bei Bekannten – und diese Anzahl ist in der vorgelegten Statistik nicht inkludiert. Das heißt die Zahlen von Menschen die keine Wohnung ist noch höher.  

Wohnungslosigkeit ist ein Ausdruck von Armut – und führt häufig zu sozialer Ausgrenzung. Menschen ohne Wohnung sind in vielerlei Hinsicht besonders verletzlich: Sie haben oft keinen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen wohnungslose Menschen. Immer häufiger werden sie Opfer von Übergriffen, Diskriminierung und Ausgrenzung – sei es auf der Straße, in Unterkünften oder im öffentlichen Raum. Diese Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und zeigt, wie dringend Schutz, Anerkennung und politische Maßnahmen notwendig sind. 

Die AWO fordert daher:

  • Die Förderung von Wohngemeinnützigkeit und Gesetzesänderungen für einen stärkeren Mieter*innenschutz
  • Mehr sozialen Wohnungsbau mit langfristiger Bindung
  • Recht auf Wohnen gesetzlich verankern
  • Prävention stärken und Angebote ausbauen, z. B. durch Mietschuldenberatung und Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust
  • Teilhabe sichern, z. B. durch niedrigschwellige Angebote in Bildung, Arbeit und Gesundheit 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2025

  • 41 % der untergebrachten wohnungslosen Personen jünger als 25 Jahre
  • 29 % kommen aus der Ukraine
  • Nach Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern mit gut 34 % die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

137 800 untergebrachte Personen kommen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 %) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137 800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136 900). Insgesamt wurden 409 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 % (2024: 86 %). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65 700 Personen (2024: 61 500) weiterhin bei rund 14 %. 

Untergebrachte Wohnungslose sind zu 41 % unter 25 Jahre alt und mehrheitlich Männer

41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Paare mit Kindern und Alleinstehende am häufigsten untergebracht

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163 400 Personen (gut 34 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159 800 oder knapp 34 %) waren alleinstehend, knapp 17 % oder 79 000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 33 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21 800 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

117 900 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117 900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94 600 Personen und Berlin mit 53 600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3 000), Sachsen-Anhalt (1 200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Am 15. Juli 2025 werden folgende Änderungen an den Webservice-Schnittstellen (API) von GENESIS-Online wirksam: Die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle ersetzen die SOAP/XML-Schnittstelle sowie GET-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle. Bitte stellen Sie Ihre bestehenden Prozesse schon jetzt um und nutzen Sie POST-Anfragen, um die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen. Eine detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung sind auf der GENESIS-OnlineWebsite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025

Nach wie vor hohe Zahlen gemeldet – Kommunen brauchen ausreichende finanzielle Ausstattung für Maßnahmen

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist weiterhin stark gestiegen und hat ein alarmierendes Ausmaß angenommen. Laut Destatis waren am Stichtag 474 700 Personen von den Kommunen als öffentlich untergebracht gemeldet worden, weil sie kein eigenes Dach über dem Kopf haben. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500).

Der Deutsche Caritasverband fordert gemeinsam mit seiner Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W), Bund sowie Länder und Kommunen müssten jetzt entschlossen handeln und den Ausbau bezahlbaren Wohnraums vorantreiben. Gemeinsam mit den sozialen Trägern seien Anstrengungen zu unternehmen, damit Menschen ihre Wohnung nicht verlieren oder bei Wohnungsverlust schnellstmöglich Unterstützung erhalten, um wieder in eigenen Wohnraum zu gelangen. Nur Hand in Hand könne es gelingen, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

Mitte der Gesellschaft erreicht
Drohende Wohnungslosigkeit hat mittlerweile die Mitte der Gesellschaft erreicht. Oft sind es Krisensituationen wie der Verlust des Partners oder der Partnerin, Verlust von Arbeit und Einkommen, Krankheit oder andere Lebenskrisen, die dazu führen, dass Menschen ihre bisherige Wohnung und damit ihr Zuhause verlieren.

Dr. Ulrike Kostka, Vorsitzende der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin: „Es müssen ausreichende Ressourcen und Angebote in den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden, damit sich die vielerorts prekäre Situation nicht weiter verschärft. Die Praxisarbeit der Caritas zeigt, dass in den letzten Jahren die Probleme von Menschen auf der Straße zugenommen haben. Der Gesundheitszustand vieler Obdachloser ist besorgniserregend. Aufgrund mangelnder Finanzen fehlen bundesweit notwendige Hilfeangebote oder sind stark gefährdet.  Das Caritas-Arztmobil oder die Caritas-Krankenwohnung für Wohnungslose in Berlin sind Beispiele innovativer, wirkungsvoller Angebote, um deren Finanzierung wir immer wieder kämpfen mussten. Hier würde eine verbesserte Situation der finanziellen Ausstattung der Kommunen und Länder die Situation wohnungsloser Menschen deutlich verbessern. Insgesamt braucht es ausreichende Mittel für flächendeckende Prävention, Nothilfe und Vermittlung in Wohnraum.“

Strukturelle Probleme verschärfen die Situation
Die weiterhin sinkende Zahl von preisgebundenen Sozialwohnungen, stark steigende Mieten und die zunehmende Schwierigkeit, bezahlbare Wohnungen zu finden, treffen besonders einkommensschwache Haushalte.

Dringender Handlungsbedarf
Deswegen braucht es dringend ein Programm mit mehr Präventionsangeboten, umfassenden Hilfen und massiven Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. 
Die hohen Zahlen machen deutlich: Wohnungslosigkeit ist längst kein rein städtisches Problem mehr und betrifft Menschen aller Altersgruppen. Ohne entschlossenes Handeln wird das EU-Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, nicht erreichbar sein.

Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit gemeinsam umsetzen
Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat Deutschland für die Erreichung des EU-Ziels 2030 eine koordinierte Strategie entwickelt, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft umgesetzt werden soll. Die Caritas fordert, den im Koalitionsvertrag angekündigten NAP W nun zügig umzusetzen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

– Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau
– Unterstützung von jungen Wohnungslosen: gesicherte Wohnverhältnisse schaffen und pädagogische Begleitung anbieten
– Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten
– Flächendeckende und umfassende Prävention von Wohnungsverlust
– Gesundheitlichen Versorgung von wohnungslosen Menschen sichern und verbessern
– Hitzeschutz ausbauen.

Für die zügige Umsetzung der Maßnahmen benötigen die Kommunen und Länder allerdings entsprechende Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 08.07.2025

Rund 475.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege (Stichtag 31. Januar 2025). Damit ist die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent gestiegen. Das geht aus den heute veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Bereits in den Vorjahren war die Zahl unter anderem aufgrund verbesserter Datenmeldungen und der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine deutlich gestiegen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit bleibt eines der drängendsten sozialpolitischen Probleme in Deutschland. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass so viele Menschen in unserem Land über keine eigene Wohnung verfügen – darunter viele Familien mit Kindern. Die eigene Wohnung ist zentral für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben. Bund und Länder müssen deshalb dafür sorgen, dass wohnungslose Menschen wieder in eigenen Wohnraum kommen – nicht nur in Notunterkünfte.“

Es sei begrüßenswert, dass mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen solle. Doch es reiche nicht aus, nur zu bauen. Es müsse sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen auch Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. „Viele Betroffene scheitern auf dem angespannten Wohnungsmarkt an strukturellen Barrieren wie Schufa-Einträgen oder an Diskriminierung. Eine soziale Wohnungspolitik muss diesen Ausschlussmechanismen aktiv entgegenwirken und gezielt Wohnungslosigkeit bekämpfen“, so Ronneberger.

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.  
Im Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfasst, war eine Gesamtzahl von rund 531.600 wohnungslosen Menschen zum Stichtag 31. Januar genannt.

Die Bundesregierung hatte zudem am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wurde das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft an konkreten Maßnahmen zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030. Am 23. Januar 2025 fand in Berlin der statt. Dort wurde auch das Jahresprogramm für das Jahr 2025 vorgelegt. 

Die Diakonie Deutschland hat gemeinsam mit dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) und der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin) am 26. Juni 2025 die neue Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen veröffentlicht. Die für die diakonischen Einrichtungen repräsentative Studie unter rund 900 wohnungslosen Erwachsenen zeigt, dass sich die Lebenslagen wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert haben. 

Pressemitteilung Statistisches Bundesamt: 474 700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2025

SCHWERPUNKT II: Pflegereform

Anlässlich der ersten Zusammenkunft der Bund-Länder-Kommission für eine große Pflegereform am kommenden Montag fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die Einbeziehung der Freien Wohlfahrtspflege:

„Die Wohlfahrtsverbände sind nicht nur maßgebliche Vertretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, sondern auch wichtige zivilgesellschaftliche und anwaltschaftliche Akteure. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Vorschläge für die anstehende große Pflegereform müssen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Wohlfahrtsverbände bringen das Wissen aus der Realität der Pflege ein, das es braucht, um eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen.“

Die Arbeiterwohlfahrt betont, dass beim Reformvorhaben die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung gesichert werden müsse.

Sonnenholzner: „Auch zukünftig muss sich jeder und jede darauf verlassen können, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Dazu muss die Pflegeversicherung finanziell auf nachhaltig sichere Füße gestellt werden. Dafür müssen alle Berufsgruppen und Einkommensarten in die Versicherung einzahlen, außerdem muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wer Erben heranziehen will, muss eine Erbschaftssteuer einführen, um die Bundeszuschüsse für Pflegeversicherung zu refinanzieren.

Bis die Kommission zum Jahresende der Bundesregierung Ihre Vorschläge vorlegt und diese über entsprechende Gesetzgebungsverfahren greifen können, benötigen die Pflegekassen dringend finanzielle Unterstützung. Daher sind über die Pflegekassen finanzierte gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die Corona-bedingten Ausgaben, den Kassen zu erstatten. Darlehen, wie jetzt im Bundeshaushalt vorgesehen, sind nicht zielführend. Sie verlagern die Problematik auf einen späteren Zeitpunkt – immer verbunden mit der Gefahr, dass die Kassendefizite in der Zwischenzeit weiter anwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.07.2025

Zum Auftakt der Pflegekommission der Bundesregierung am 7. Juli 2025 fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund schnelle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 

Anja Piel, DGB Vorstandsmitglied, sagte am Sonntag in Berlin:

„Gute Pflege muss menschenwürdig funktionieren, sich am Bedarf orientieren und sie darf nicht in Armut führen. Wir erwarten von der Kommission, dass sie schnell einen guten Plan für eine Pflegereform vorlegt. Die Kassen der Pflegeversicherung sind fast leer – und das Loch von rund zwei Milliarden Euro ist mit dem Darlehen der Bundesregierung nicht zu flicken. 

Ziel der Kommission muss sein, nicht nur eine kurze finanzielle Atempause zu erreichen, sondern eine mutige Reform einzuleiten, mit der gute Pflege finanziell sichergestellt werden kann. 

Wichtigster Baustein ist der Deckel für die Eigenanteile in der stationären Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss zur Pflege wieder eingeführt werden. Außerdem gibt es noch Schulden der Bundesregierung bei der Pflegeversicherung; nämlich 5,2 Milliarden Euro für die Auslagen in der Corona-Pandemie. Neben der Rückzahlung muss die Bundesregierung die Pflegeversicherung von Kosten für Leistungen entlasten, die nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören – dafür muss der Bund Steuermittel einsetzen.

Die beste Lösung bleibt eine Pflegebürgervollversicherung, bei der alle Pflege-Kosten von der Versicherung bezahlt werden.

Was nicht geht ist, Ausgaben und Pflegeleistungen zusammenzustreichen. Auch Karenzzeiten, in der die Versicherten die Pflegekosten selbst tragen müssen, kommen nicht in Frage. Wer bei der Pflege den Rotstift ansetzt, nimmt Verarmung der zu Pflegenden mit ihren Angehörigen billigend in Kauf und riskiert im schlimmsten Fall sogar den frühen Tod von Betroffenen.

Menschen, die in die Pflegeversicherung einzahlen, müssen auf die Kommission und die Bundesregierung vertrauen können, dass diese Reform jetzt kommt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2025

Ab heute wollen Bund und Länder die Weichen für eine umfassende Pflegereform stellen. Zum Auftakt der Bund-Länder-Kommission Pflege fordert die Diakonie Deutschland ein solides finanzielles Fundament für die Pflegeversicherung. Nur so kann die Pflegeinfrastruktur bundesweit gesichert und zukunftsfähig ausgebaut werden, um dem demografischen Wandel gerecht zu werden.

„Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder eine gemeinsame Linie finden und die Chance auf eine echte Pflegereform nicht verpassen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können. Notwendig sind auch ein Abbau von Bürokratie und mehr Transparenz darüber, welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.  

Mit Blick auf die Finanzierung spricht sich die Diakonie Deutschland für eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung aus. Die konkrete Ausgestaltung soll in der Kommission erfolgen. Versicherungsfremde Leistungen – etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – sollten kurzfristig aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem fordert die Diakonie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um die finanzielle Basis der Pflegeversicherung langfristig zu stärken. 

„Die Einbeziehung der Kommunen ist entscheidend für den Erfolg“, betont Ronneberger. „Wir wissen, dass viele Kommunen unter finanziellen Engpässen leiden. Doch Sparen an der falschen Stelle kommt langfristig teurer. Kommunen sollten daher verpflichtet werden, die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger systematisch zu ermitteln. Nur so lassen sich passgenaue Hilfen entwickeln – und zwar bevor Pflegebedürftigkeit eintritt.“ Die Diakonie schlägt beispielsweise präventive Hausbesuche für Menschen ab dem 75. Lebensjahr vor. Auch die Förderung der Nachbarschaftshilfe sei eine sinnvolle Maßnahme. „Dass Bund und Länder die Reform gemeinsam angehen, ist eine große Chance für eine nachhaltige Lösung aus einem Guss“, so Ronneberger. 

Die Diakonie ist mit 1.500 ambulanten Pflegediensten, 3.000 stationären Einrichtungen in der Pflege einer der größten Anbieter von Einrichtungen von pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Informationen

Zur Pflegekampagne der Diakonie 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2025

  • Bentele: „Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
  • VdK: Versorgung darf nicht vom Wohnort oder Einkommen abhängen

Am 7. Juli tritt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, um die Weichen für die im Koalitionsvertrag angekündigte umfassende Pflegereform zu stellen. VdK-Präsidentin Verena Bentele verlangt von den Teilnehmenden zukunftsfähige Konzepte:

„Für die Pflege der Zukunft benötigen wir große, mutige Schritte. Sie muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen und eine gerechte und flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Alle Menschen sollten unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation die Pflege erhalten, die sie benötigen und verdienen.

Die Situation in der häuslichen Pflege in Deutschland ist alarmierend. Derzeit werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, wobei Angehörige einen Großteil der Pflege übernehmen. Sie leiden unter erheblichen Belastungen: Fast die Hälfte reduziert für die Pflege ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus vernachlässigen über 50 Prozent der Pflegenden ihre eigene Gesundheit aufgrund der hohen Anforderungen.

Das erklärte Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und ihrer Finanzierung sein. Die Versorgungsstruktur muss, erst recht mit Blick auf den demografischen Wandel, dringend an die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen angepasst werden. Pflege darf in Zukunft nicht vom Wohnort abhängen. Die Sicherstellung einer gerechten Pflegeversorgung sollte als Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge etabliert werden, vollständig finanziert von Bund und Ländern. Die Kommunen sind der einzige Akteur, der familiäre, nachbarschaftliche, berufliche und professionelle Formen der Hilfe für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in die Hand nehmen und zusammenführen kann.

Ein zentrales Problem stellt die nachhaltige Finanzierung der Pflege dar. Hier müssen Bund und Länder in einem ersten Schritt ihren Verpflichtungen nachkommen und der Pflegeversicherung die Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben erstatten – etwa die Pandemiekosten, die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Investitionskosten. Aber stattdessen lässt der Bund die Pflegeversicherung am ausgestreckten Arm verhungern.

Auch für die grundlegende Reform der Finanzierung liegen mit dem Bericht der letzten Bundesregierung alle Vorschläge auf dem Tisch. Der VdK setzt sich für die Einführung einer einheitlichen Pflegeversicherung ein, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern und in die alle Einkommensarten einbezogen werden.

Ich erwarte von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform konkrete, zukunftsfähige Lösungen, die die Pflegeversicherung nachhaltig sichern und den Menschen konkret helfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.07.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz war: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): „15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“

Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
  • Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
  • Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
  • Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/UBSKMG

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages leistet seit 1988 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Da kindgerechte Lebensverhältnisse ein dauerhaftes Anliegen sind, haben die im Familienausschuss vertretenen Fraktionen in dieser Wahlperiode die Kinderkommission erneut eingesetzt.

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission der 21. Wahlperiode am 10. Juli 2025 erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Saskia Esken, MdB: „Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen haben im Parlament einen besonderen Stellenwert. Vor mehr als 35 Jahren hat der Bundestag mit der Einrichtung der Kinderkommission ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit ihrer erneuten Einsetzung bekräftigt der 21. Deutsche Bundestag, wie wichtig es ist, junge Menschen bei politischen Entscheidungen einzubeziehen, ihre Rechte zu stärken und ihren Belangen Geltung zu verschaffen.
Die Kinderkommission ist ein zentraler Ort, an dem die Belange von Kindern und Jugendliche gehört und gesehen werden. Als Stimme für junge Menschen im Parlament trägt sie dazu bei, ihre Interessen sichtbar zu machen und politisch wirksam zu vertreten. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend freut sich, den Belangen der jungen Generation mit der erneuten Einsetzung der Kinderkommission Gehör zu verschaffen.“

Mit ihrer Konstituierung kann die elfte Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament vertreten. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen.

Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt der Abgeordnete Michael Hose (CDU/CSU).

Für Informationen steht das Sekretariat zur Verfügung:
kinderkommission@bundestag.de, Telefon: +49 30 227-30551

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.07.2025

Für die Wohnkostenlücke im Bürgergeld im Jahr 2024 interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/748). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht vollständig übernommen worden sind. Diese Werte soll die Regierung für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Nach Mehrgenerationenhäusern fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/758). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele dieser Häuser derzeit in Deutschland gefördert werden (aufgeschlüsselt nach Regionen), wie viele davon noch von vorherigen Aktionsprogrammen unterstützt werden und ob in der aktuellen Förderperiode neue Mehrgenerationenhäuser dazugekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen als Unterrichtung (21/700) vorgelegt.

Darin empfehlen die Experten unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG). Es sei von grundlegender Bedeutung, bei einer möglichen Überarbeitung des ProstSchG auch an Maßnahmen zu denken, die auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Haltung gegenüber der Prostitution zielen und Prostituierte vor Benachteiligung im Alltag schützen, schreiben sie und schlagen unter anderem die finanzielle Förderung von Maßnahmen vor, die über Prostitution aufklären und deutlich machen, „dass es sich um einen verfassungsrechtlich anerkannten und daher auch gesellschaftlich anzuerkennenden Beruf handelt“. Außerdem sollten Maßnahmen geprüft werden, mit denen die Benachteiligung von Prostituierten im Alltag, etwa bei der Wohnungssuche oder dem Kontakt mit Versicherungen oder Behörden, aktiv entgegengewirkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 54 vom 04.07.2025

Einen leichten Zuwachs sieht der Einzelplan 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) des Bundeshaushalts 2025 (21/500) vor. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien (CDU) sollen dem Entwurf zufolge 14,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2024: 13,87 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten im Einzelplan 17 ist das Elterngeld. Kürzungen sind im laufenden Jahr unter anderem bei den Freiwilligendiensten geplant. Der veränderte Ressortzuschnitt mit dem neuen Bereich Bildung spiegelt sich im Haushaltsentwurf für 2025 noch nicht wider.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist (2024: 8,03 Milliarden Euro). Gestiegen sind die Ausgaben für Kindergeld und Kinderzuschlag, auf 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon entfallen allein 3,38 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro).

Ausgaben in Höhe von 427,85 Millionen Euro sind im Kapitel „Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ enthalten (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 306,4 Millionen Euro auf den Haushaltstitel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, 184,2 Millionen Euro sind dafür im laufenden Jahr veranschlagt (2024: 207,2 Millionen Euro). Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro in 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 52 vom 01.07.2025

Die Grünen-Fraktion fordert von der Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Die Finanzlage in dem Versicherungszweig sei so prekär, dass laut Kassen noch in diesem Jahr Zahlungsschwierigkeiten auftreten könnten, heißt es in einem Antrag (21/583) der Fraktion, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung steht.

Knapp 5,6 Millionen Menschen in Deutschland seien pflegebedürftig und bezögen Leistungen der Pflegeversicherung. Immer mehr pflegende An- und Zugehörige gerieten an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen warteten auf dringend benötigte Hilfe, oft vergeblich, weil Pflegedienste oder -heime die nötige professionelle Unterstützung nicht mehr bieten könnten. Zugleich gerieten Pflegeanbieter in eine finanzielle Schieflage und müssten zum Teil schließen. Somit bestehe dringender Handlungsbedarf.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Pflegeversicherung zu stabilisieren, indem die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden und darauf hinzuwirken, dass die Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen.

Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 50 vom 27.06.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/789) die Einführung eines „sozial gerechten Klimageldes“. Der Antrag soll am Donnerstag, 10. Juli 2025, ohne Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Die Abgeordneten beziehen sich auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen, weil Mieter*innen auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren können und Pendler*innen nur unzureichende Alternativen im öffentlichen Verkehr finden“, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 09.07.2025

Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2025 der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts. Laut Haushaltsentwurf 2025 (21/500) kann Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) im nächsten Jahr 190,30 Milliarden Euro ausgeben. Damit steigt der Etat deutlich gegenüber 2024 (175,68 Milliarden Euro), nämlich um 14,62 Milliarden Euro.

Der Löwenanteil entfällt dabei wie immer auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf insgesamt 134,39 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). 48,2 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,10 Milliarden Euro (2024: 30,84 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,76 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro).

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund in diesem Jahr 51,96 Milliarden Euro ausgeben (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,1 Milliarden Euro 2024 auf 13 Milliarden Euro 2025 steigen.

Deutliche Einsparungen sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro (2024: 26,5 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit sollen 4,1 Milliarden Euro kosten und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (2024: 4,15 Milliarden Euro).

Sinken werden auch die Ausgaben des Bundes für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. 389,61 Millionen Euro sind dafür 2025 eingeplant (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern (2024: 234,04 Millionen Euro). Deutlich gespart wird auch bei Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation. Hier sinken die Ausgaben auf 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 30.06.2025

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Bürgergeldes fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/552). Unter anderem interessiert die Abgeordneten die Zahl der Ablehnung von Arbeitsangeboten und der Totalsanktionen. Außerdem fragen sie noch nach der Nachhaltigkeit von Arbeitsvermittlungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) im Zeitraum von 2015 bis 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 268 vom 30.06.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden. So lautet der Titel eines entsprechenden Antrags (21/580), der heute Vormittag im Bundestag erstmals beraten wird.

Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen queerer Menschen verfolgten das Ziel, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern, schreiben die Grünen. „Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten“ fordern sie. Weiter heißt es: „Es ist daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt.“

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen. Dies soll durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten gewährleistet werden. Die Empfehlungen des Arbeitskreises zur „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz müssten umgesetzt und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt werden, um LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen, fordern die Grünen. Ferner müsse die Regierung sich dafür einsetzen, den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen. Der Antrag fordert außerdem einen Gesetzentwurf, „der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der ’sexuellen Identität‘ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 26.06.2025

Die Aufteilung der Hausarbeit gehört zu einem häufigen Konfliktthema in Partnerschaften. Frauen im erwerbsfähigen Alter bringen mit rund 13 Stunden pro Woche deutlich mehr Zeit für das Kochen, Putzen und Waschen auf als Männer, die sich meist nur die Hälfte dieser Zeit im Haushalt engagieren. Dieses Ungleichgewicht kann nicht nur das Klima in Beziehungen belasten, sondern auch das Risiko von Konflikten oder gar Trennungen erhöhen. Wie aber steht es um die Aufgabenteilung für verschiedene Haushaltstätigkeiten in deutschen Haushalten? Und welche Faktoren hemmen oder fördern eine ausgewogenere Verteilung der Hausarbeit? Der FReDA-Policy Brief „Geteilt, gerecht, zufrieden?“ des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat die Aufteilung der Hausarbeit in Partnerschaften und die Auswirkungen auf die Beziehungszufriedenheit untersucht.

Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit Unabhängig davon, welchen Anteil die Partner bei der Erwerbsarbeit übernehmen: Eine breite Mehrheit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wünscht sich eine gleiche Aufteilung zwischen Partnerin und Partner bei der Hausarbeit. Bei der Umsetzung dieses Anspruchs scheitern die Menschen jedoch sehr oft. Selbst Paare, die zu Beginn ihrer Beziehung eine symmetrische Verteilung praktizieren, verfallen häufig in eine ungleiche Aufteilung, sobald das erste Kind da ist und sich Vereinbarkeitsprobleme zeigen.

Geschlechterspezifische Zuständigkeiten Die Aufteilung der Hausarbeit zwischen Partnerin und Partner unterscheidet sich nicht nur quantitativ, sondern auch nach der Art der Tätigkeiten. Rund 80 % der zusammenlebenden Paare berichten, dass der Mann beispielsweise hauptverantwortlich für anfallende Reparaturen sei. Frauen dagegen seien häufig verantwortlich für die regelmäßig anfallenden Routinearbeiten wie Wäschewaschen (bei 71 % der Paare ist die Frau hierfür verantwortlich), Putzen (66 %) oder Kochen (58 %). Bei Paaren mit Kindern ist diese Unterscheidung bei den Tätigkeiten noch deutlich stärker ausgeprägt. 

Ungleiche Aufteilung fördert Unzufriedenheit  

Eine möglichst gleiche Aufteilung der Hausarbeit zwischen Frau und Mann wird oft von beiden Partnern als fair angesehen. Frauen in so organisierten Beziehungen sind im Durchschnitt zufriedener als jene, die in einer Partnerschaft mit ungleicher Verteilung leben. Ungleichheit bei der Aufteilung der Hausarbeit hingegen führt häufig zu einer größeren Belastung – und bei vielen Frauen zu einem starken Ungerechtigkeitsempfinden. Etwa jede fünfte Frau in Partnerschaften mit asymmetrisch aufgeteilter Hausarbeit denkt darüber nach, die Beziehung zu beenden.

Elternschaft ist die härteste Probe

Besonders der Übergang zur Elternschaft kann einen Anstoß für die ungleiche Verteilung der Hausarbeit darstellen. Sobald Kinder zum Haushalt gehören, übernehmen Frauen deutlich häufiger einen großen Teil der Routinetätigkeiten. Diese ungleiche Arbeitsteilung verfestigt sich dann oft im Laufe der Zeit.

Belastung von Frauen reduzieren, Engagement von Männern fördern Eine ungefähr gleiche Aufteilung der Hausarbeit entspricht nicht nur der Idealvorstellung der meisten Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter in Deutschland, sondern ist oft auch eine wichtige Grundlage für stabile und glückliche Partnerschaften. Für die Umsetzung wären jedoch insbesondere am Beginn der Familienphase mehr unterstützende Rahmenbedingungen wichtig. „Als Hilfestellung wäre es zentral, Elternpaare – und damit vor allem Frauen – bei der Hausarbeit zu entlasten. Dies könnte durch externe Angebote erreicht werden, etwa durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen oder das im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienbudget, mit dem zum Beispiel Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bezahlt werden könnten“, sagt Dr. Leonie Kleinschrot, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. Flexible Arbeitszeitmodelle könnten es Frau und Mann zudem ermöglichen, Erwerbs- und Familienaufgaben gleichermaßen nachzugehen: „Besonders für Väter sollte es leichter sein, sich von Anfang an und in größerem Umfang als bisher aktiv in die Familien- und Hausarbeit einzubringen“, ergänzt Mitautor Dr. Detlev Lück, ebenfalls wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB. 

Der Policy Brief steht hier zum Download bereit:

https://www.freda-panel.de/FReDA/DE/Publikationen/PolicyBrief/Downloads/down_policy-brief-hausarbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 09.07.2025

Sommerzeit, Ferienzeit, Zeugniszeit … Kurz vor den Sommerferien in Deutschland hat das Bundes­institut für Bevölkerungsforschung (BiB) eine neue Untersuchung veröffentlicht, die sich mit der Wirkung von Schulzeugnissen auf die elterliche Einschätzung und Bildungsaktivitäten mit den Kindern beschäftigt. Wie aus der Studie hervorgeht, überschätzen die meisten Eltern die schulischen Fähigkeiten ihrer Kinder. Schriftliche Bewertungen der Lehrer in den Zeugnissen ändern an dieser Fehleinschätzung nur wenig, dagegen haben Zeugnisnoten eine stärkere Wirkung auf die Erziehungsberechtigten.

Die Art und Weise, wie Schulen über den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern informieren, bestimmt maßgeblich das Einschätzungsvermögen von Eltern im Hinblick auf die Leistungsfähigkeiten ihrer Kinder – und beeinflusst somit die Unterstützung und das Engagement der Eltern. Wie die beiden Studienautorinnen darlegen, schätzen Eltern die schulischen Leistungen ihrer Kinder in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften in vielen Fällen höher ein als sie tatsächlich sind; besonders in niedriger gebildeten oder zugewanderten Familien werden die Fähigkeiten überschätzt. „Diese Fehleinschätzung kann dazu führen, dass Kinder von Eltern nicht ausreichend gefördert werden“, folgert Elena Ziege, Bildungsforscherin am BiB.

Dabei können Zeugnisnoten aus der Schule sehr wohl helfen, dieses Missverständnis zu korrigieren. Denn ein weiteres wichtiges Ergebnis der Untersuchung besagt: Das Format des Zeugnisses ist entscheidend. Weil Eltern das Geschriebene oft nicht im Sinne der Lehrkräfte verstehen, zeigen verbal formulierte Lernstandsbeschreibungen, wie sie in den ersten Klassenstufen der Grundschule in vielen Bundesländern üblich sind, kaum Wirkung oder führen sogar zur Reduktion elterlicher Aktivitäten mit den Kindern. Dagegen führen numerische Noten, Skalenbewertungen oder persönliche Gespräche mit Lehrkräften zu einer deutlichen Verhaltensänderung in Form eines größeren Engagements der Eltern. „Väter und Mütter, die präzisere Informationen zum Leistungsstand erhielten, lasen häufiger mit ihren Kindern und spielten öfter mit ihnen, insbesondere, wenn es sich um das erste Zeugnis im Schulverlauf handelte“, fasst Ziege die Ergebnisse zusammen. Das spräche für eine stärkere Fokussierung auf die erwähnten Rückmeldungen an die Eltern in den frühen Grundschuljahren anstatt verbal formulierter Zeugnisse.

Die Studie beschränkt sich in ihren Aussagen auf das erste Grundschuljahr und basiert auf bundesweiten Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS). Die Forschenden kommen zu dem Schluss: Gut verständliche, strukturierte und frühzeitige Informationen über Schülerleistungen fördern elterliche Bildungsaktivitäten. Das ist besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten ein wichtiger Hebel, damit alle Bildungspotenziale genutzt werden. „Gut informierte Eltern können besser unterstützen“, resümiert Elena Ziege.

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Ziege, Elena und Ariel Kalil (2025): How Information Affects Parents‘ Beliefs and Behavior: Evidence from First-Time Report Cards for German School Children

https://bfi.uchicago.edu/working-papers/how-information-affects-parents-beliefs-and-behavior-evidence-from-first-time-report-cards-for-german-school-children/?occurrence_id=0

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 02.07.2025

Zwei DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation beschäftigen sich mit Verteilungswirkungen des Klimagelds und der Lobbyarbeit von Unternehmen gegen Umweltschutz – Regional ausdifferenziertes Klimageld kann Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land verringern – Härtefälle auf dem Land sinken dadurch, in der Stadt nehmen sie allerdings zu – Unternehmen geben deutlich mehr Geld für Lobbyarbeit gegen Umweltschutz aus, wenn Konsument*innen grüne Produkte präferieren

Der in den nächsten Jahren deutlich steigende Preis für Kohlendioxid (CO2) wird vor allem einkommensschwache Haushalte belasten. Auch Haushalte in ländlichen Regionen sind im Schnitt um 60 Prozent stärker belastet als in urbanen Gebieten. Zur Entlastung könnte ein angemessen hohes beziehungsweise ein regional differenziertes Klimageld beitragen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat diese beide Optionen simuliert. Die Berechnungen auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass auch mit einem pauschalen Klimageld von 360 Euro pro Kopf viele einkommensschwache Haushalte übermäßig belastet blieben, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Werden diese Belastungen durch ein regional differenziertes Klimageld reduziert, nimmt jedoch der Anteil der Härtefälle im städtischen Raum zu. „Ein regionales Klimageld würde die Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land zwar deutlich reduzieren, die Verteilungswirkungen und die Zahl der Härtefälle aber nicht ändern und somit keine unmittelbaren sozialpolitischen Vorteile bieten”, so DIW-Studienautor Stefan Bach aus der Abteilung Staat.

Durch den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) im Jahr 2027 könnten sich die CO2-Preise mehr als verdoppeln. Um die relativ hohe Belastung der CO2-Bepreisung bei einkommensschwachen Haushalten abzufedern, hatte die vorherige Bundesregierung ein Klimageld auf den Weg gebracht, das aber von der neuen Bundesregierung nicht mehr vorgesehen ist. „Angesichts der steigenden CO2-Preise in den nächsten Jahren brauchen wir zügig einen sozial ausgewogenen Entlastungsmechanismus. Sonst droht politischer Widerstand, insbesondere bei dauerhaft hohen CO2-Preisen“, sagt Bach.

CO2-Bepreisung belastet Haushalte im ländlichen Raum besonders stark

In der Studie wird bei einem CO2-Preis von 160 Euro pro Tonne ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld von 360 Euro im Jahr an alle Einwohner*innen simuliert. Dieses kehrt die regressive Belastung um. Jenseits des Durchschnitts bleibt allerdings eine erhebliche Zahl an sozialen Härtefällen, also einkommensschwache Haushalte, die trotz Klimageld wegen ihres individuellen Mobilitätsverhaltens oder ihrer sehr energieineffizienten Wohnsituation stark belastet werden. Regional betrachtet zeigt sich, dass die höchsten Belastungen in ländlichen Regionen entstehen. Gründe hierfür sind die längeren Wege zum Arbeitsplatz, kaum verfügbarer öffentlicher Nahverkehr, größere Wohnflächen sowie der häufigere Einsatz von Heizöl. Die Studie simuliert daher ein regionales Klimageld, dessen Höhe nach vier Regionskategorien in städtische und ländliche Gebiete differenziert wird. Dadurch würde der Anteil der stark belasteten einkommensschwachen Haushalten auf dem Land von 15,2 auf 13,7 Prozent sinken. Da dieser Anteil in den Metropolen allerdings zugleich von 9,2 auf 11,7 Prozent steigt, ergibt sich unterm Strich kein sozialpolitischer Vorteil.

„Der Widerstand gegen klimapolitische Maßnahmen im ländlichen Raum ist häufig größer als in der Stadt. Daher könnte ein regional ausdifferenziertes Klimageld hier politisch effektiv sein”, sagt DIW-Steuerexperte Bach. Um die Zielgenauigkeit zu vergrößern, könnte das Klimageld bei höheren Einkommen reduziert werden. Das würde fiskalische Spielräume eröffnen, die beispielsweise genutzt werden könnten, um energetische Sanierungen zu fördern und damit Mieter*innen in besonders energieineffizienten Gebäuden zu entlasten.

Unternehmen reagieren auf umweltbewusste Verbraucher*innen mit mehr Lobbyarbeit

Im zweiten Bericht der Themenausgabe zur sozial-ökologischen Transformation steht die Lobbyarbeit von Unternehmen im Fokus. Anhand von Daten des Automobilsektors in den USA wird untersucht, wie sich die Lobbyausgaben entwickeln und in welche Richtung sie tendieren, wenn sich die Präferenzen der Konsument*innen hin zu grüneren Produkten verschieben.

DIW-Forschung zur sozial-ökologischen Transformation

Die sozial-ökologische Transformation stellt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte dar – sowohl für Politik und Wirtschaft als auch für die Gesellschaft insgesamt. Umso wichtiger ist es, dass sich die wirtschaftswissenschaftliche Forschung intensiv und in ihrer ganzen Breite mit den damit verbundenen Fragen beschäftigt. Das DIW Berlin hat sich dieses Ziel zu eigen gemacht und baut seine Arbeiten zur Transformation kontinuierlich und in allen Abteilungen des Instituts aus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen der Transformation auf private Haushalte und Unternehmen, auf Märkte, Investitionen und Innovationen – aber auch auf soziale Gerechtigkeit und die Verteilungswirkungen.

Demnach passen Unternehmen ihre Lobbyarbeit an, wenn Verbraucher*innen grünere Präferenzen entwickeln. Kurzfristig setzen sie ihre Lobbyaktivitäten verstärkt gegen umweltfreundliche Regulierung ein. „Firmen versuchen offensichtlich, durch Lobbyaktivitäten Profite aus umweltschädlichen Produkten zu schützen, wenn die Nachfrage grüner wird“, stellt Studienautorin Sonja Dobkowitz aus der Abteilung Makroökonomie fest. Es zeigt sich zudem, dass Firmen, deren Produktpalette auf wenig umweltfreundliche Verbrennerfahrzeuge konzentriert ist, tendenziell mehr auf solche Lobbyaktivitäten setzen. „Politische Entscheidungsträger*innen sollten die Einflussnahme durch Unternehmen transparenter gestalten, etwa durch strengere Vorgaben und weitere Offenlegungspflichten über Kontakte mit Wirtschaftsvertreter*innen“, empfiehlt Dobkowitz.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.07.2025

Freiwillige Frauenquoten verbessern nicht nur die Karrierechancen von Frauen. Sie können auch ein Umdenken in der gesamten Belegschaft bewirken, hin zu einem egalitäreren Verständnis von Geschlechterrollen. Das zeigt eine aktuelle Studie von Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und der Universität Bielefeld.*

Gleichstellung im Betrieb ist kein Selbstläufer. Zwar sind viele Unternehmen bemüht, die Karrieremöglichkeiten für Frauen zu verbessern – doch wie gut wirken solche Maßnahmen tatsächlich? Und wie beeinflussen sie das Denken der Beschäftigten über Geschlechterrollen? Dieser Frage sind die Sozialwissenschaftlerinnen Dr. Eileen Peters vom WSI und Prof. Dr. Anja-Kristin Abendroth von der Universität Bielefeld nachgegangen. Ergebnis: In Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten sind die Beschäftigten egalitärer eingestellt, was Vorstellungen über Geschlechterverhältnisse in der Arbeitswelt betrifft. Für Mentoring-Programme lässt sich ein solcher Zusammenhang nicht eindeutig nachweisen. Dies könnte auch daran liegen, wie solche Programme in der Praxis umgesetzt werden.

Für ihre Analyse haben die Wissenschaftlerinnen einen Datensatz ausgewertet, der im Rahmen eines Projekts an der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhoben wurde. Ihre Analysen enthalten Befragungsdaten von 2445 Arbeitnehmer*innen aus 82 Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Teilnehmenden wurden gefragt, wie sie zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Arbeitswelt stehen. Konkret: Ob Männer und Frauen beide zum Haushaltseinkommen beitragen sollten, ob ein Kind darunter leidet, wenn seine Mutter arbeitet, oder ob es für alle besser ist, wenn nur die Männer arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben.

Laut der Studie vertreten Beschäftigte in Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten egalitärere Ansichten als Beschäftigte an Arbeitsplätzen ohne eine solche Maßnahme. Im Durchschnitt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte in Betrieben mit Frauenquoten traditionelle geschlechtsspezifische Ideologien äußern, um 1,5 Prozentpunkte geringer. Sie stimmen mit einer um 3,8 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage zu, dass sowohl Frauen als auch Männer zum Haushaltseinkommen beitragen sollten. Außerdem widersprachen sie mit einer um 9 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage, dass nur die Männer im Erwerbsjob arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben sollten.

Zahlreiche statistische Robustheitsanalysen sowie konsistente Befunde über verschiedene Modellvarianten hinweg sprechen dafür, dass der beobachtete Zusammenhang nicht zufällig ist, betont WSI-Expertin Peters. Vieles deute darauf hin, dass die Quoten zur Herausbildung egalitärer Einstellungen beitragen können – auch wenn sich ein kausaler Effekt, also, dass Frauenquoten zu egalitären Einstellungen führen und nicht umgekehrt, mit den vorliegenden Daten nicht abschließend nachweisen lasse. Hierfür sei weitere Forschung nötig.

Eine mögliche Erklärung für den positiven Effekt ist, dass Frauen durch die Quote neue Rollen und Karrieremöglichkeiten kennenlernen, die sie zuvor für sich selbst ausgeschlossen hatten. Wenn mehr Frauen in Führungspositionen gelangen, können sie als Vorbilder dienen. Darüber hinaus signalisiert allein das Vorhandensein einer Frauenquote, dass Gleichstellung ein entscheidendes Ziel am Arbeitsplatz ist. So entsteht langfristig eine Kultur, in der Frauen eher als gleichberechtigter Teil der Belegschaft gesehen werden – sowohl von den Frauen selbst als auch von den Männern. „Mit freiwilligen Frauenquoten machen Betriebe deutlich: Frauen sollen in Führung – und zwar jetzt. Das verändert die Kultur im Unternehmen und setzt ein starkes Zeichen für Gleichstellung“, so die Forscherinnen. Je alltäglicher weibliche Führung wird, desto weniger wirken alte Klischees. So entsteht mit der Zeit eine neue betriebliche Normalität.

Die Ergebnisse für Mentoring-Programme sind weniger eindeutig. Dabei unterstützt ein*e erfahrene*r Mentor*in bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Beschäftigte in Betrieben, die Mentoring einsetzen, unterscheiden sich in ihren geschlechtsspezifischen Einstellungen nicht von Beschäftigten in Betrieben ohne solche Programme. Ein leichter Zusammenhang zeigt sich lediglich, wenn die Maßnahmen seit mindestens fünf Jahren existieren. Dies könnte darauf hindeuten, dass sie länger brauchen, bis sie wirken.

Darüber hinaus könnte die geringe Wirkung auch an der konkreten Umsetzung von Mentoring-Programmen liegen. Sie werden häufig dafür kritisiert, dass Mentor*innen Karriereratschläge geben, die vor allem auf eine Anpassung an „maskulinisierte Normen des idealen Arbeitnehmers“ abzielen – und dadurch bestehende Geschlechterbilder eher festigen, statt sie zu hinterfragen. Schließlich, so Peters und Abendroth, entfaltet Mentoring dann besonderes Potenzial, die Unternehmenskultur zu verändern, wenn es nicht auf individuelle Anpassung zielt, sondern in eine umfassende betriebliche Gleichstellungsstrategie eingebettet ist.

Gerade in Zeiten, in denen weltweit gegen Gleichstellungspolitik mobilisiert wird, bewerten die Forscherinnen die Ergebnisse als starkes Argument: Betriebliche Maßnahmen wie freiwillige Frauenquoten können mehr als nur Strukturen verändern – sie setzen Impulse für ein neues Denken und stärken egalitäre Rollenbilder im Alltag der Arbeitswelt.

Gender Ideologies and Workplace Diversity Policies: Are Voluntary Women’s Quotas and Mentoring Programmes Associated with Employees’ Gender Ideologies?, Work, Employment and Society 1–24, Mai 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.07.2025

Jede achte Mutter bezog den Höchstbetrag

Elterngeld ist aktuell für viele junge Familien ein Thema, denn gerade in den Sommermonaten werden besonders viele Kinder geboren. Knapp ein Drittel (32 %) der Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, hatten im ersten Bezugsmonat Anspruch auf den monatlichen Höchstbetrag von 1 800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. Unter den Müttern bezog jede achte (12 %) im ersten Elterngeldmonat den Elterngeld-Höchstbetrag, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Insgesamt hatten 17 % der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag. Anspruch auf den Höchstbetrag haben Personen, die vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben von mindestens 2 770 Euro hatten. Einen Elterngeldanspruch in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus wiederum erhielten 21 % der Eltern – bei Männern waren es 7 % der Empfänger und bei Müttern gut ein Viertel (26 %).

Väter erhalten im Schnitt 1 337 Euro monatlich, Mütter 830 Euro

Väter erhielten 2024 im Schnitt 1 337 Euro Elterngeld pro Monat, Mütter mit durchschnittlich 830 Euro pro Monat deutlich weniger. Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 %) als Mütter (76 %). Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngeldes diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2 344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1 789 Euro).

Geringere Bezugsdauer bei Vätern wirkt sich auf Gesamtsumme aus

Bei der Gesamthöhe ergibt sich ein umgekehrtes Bild: Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, beanspruchten insgesamt durchschnittlich 4 185 Euro Elterngeld. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter von 11 462 Euro. Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter: Die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern lag bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war mit 14,8 Monaten fast viermal länger.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Elterngeld bietet die Themenseite Eltern- und Kindergeld im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt die Seite Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025
  • Anteil der Stiefkindadoptionen mit 74 % auf neuem Höchststand, vor allem wegen mehr Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • Tiefstand bei Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern
  • Auf jedes vorgemerkte Adoptivkind kommen fünf potenzielle Adoptivfamilien

Nach dem historischen Tiefstand im Jahr 2023 hat die Zahl der Adoptionen wieder leicht zugenommen: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2024 in Deutschland 3 662 Kinder adoptiert. Das waren 1,7 % oder 61 Kinder mehr als im Jahr zuvor, als die Zahl der Adoptionen auf den tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken war. Gleichzeitig erreichte der Anteil der Stiefkindadoptionen 2024 einen neuen Höchststand: Fast drei Viertel (74 %) der Kinder wurden von ihren Stiefmüttern oder ‑vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Weitere 22 % der Adoptivkinder kamen in verschiedengeschlechtliche und 3 % in gleichgeschlechtliche Paarfamilien, bei denen die Paare das Kind gemeinsam adoptierten. In knapp 2 % der Fälle wurden die Kinder von sonstigen Einzelpersonen angenommen.

Nur knapp 2 % der Kinder aus dem Ausland adoptiert – am häufigsten aus Thailand

Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Adoption im Schnitt 5,3 Jahre alt, gut jedes zweite von ihnen (51 %) war jünger als 2 Jahre. Vor der Adoption war mit 72 % der Großteil der adoptierten Kinder bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil aufgewachsen, 10 % wurden aus einem Krankenhaus und 9 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In weiteren 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 7 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 2 % der adoptierten Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – und zwar am häufigsten aus Thailand, Südafrika oder Sri Lanka.

Bei knapp einem Viertel (23 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 wurde im Vorfeld eine Adoptionspflege durchgeführt (§ 1744 BGB). Diese Probephase ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich die Beteiligten noch nicht kennen, und dient vor allem dazu, eine Bindung zwischen dem Kind und der künftigen Adoptivfamilie aufzubauen. Bei den im Jahr 2024 adoptierten Kindern dauerte diese Phase im Schnitt 16 Monate.

Stiefkindadoptionen gewinnen langfristig an Bedeutung

43 % der Adoptivkinder im Jahr 2024 wurden von ihren Stiefmüttern und weitere 31 % von ihren Stiefvätern angenommen. Während die Kinder bei der Adoption durch eine Stiefmutter im Schnitt nur 2 Jahre alt waren, lag das Durchschnittsalter bei der Adoption durch einen Stiefvater mit 11,4 Jahren fast sechsmal so hoch.

Eine Erklärung für diesen Unterschied kann die Form der Partnerschaft der Stiefmütter geben: Bei etwa vier von fünf (79 %) Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. Dies entsprach gut einem Drittel (34 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 (2023: 31 %). Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB).

Die Zahl dieser Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ohne Angaben zum Kindsvater stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich um 10 % oder 110 Fälle auf 1 243 Adoptionen. Der Anstieg trug maßgeblich dazu bei, dass die Stiefkindadoptionen insgesamt weiter an Bedeutung gewonnen haben: Seit 2014 ist ihr Anteil an allen Adoptionen von 58 % auf den neuen Höchststand von 74 % im Jahr 2024 gewachsen, 2023 hatte er bei 73 % gelegen.   

Jedes vierte Kind gemeinsam von einem Paar adoptiert

Jedes vierte Adoptivkind (25 %) wurde 2024 gemeinsam von einem Paar angenommen. Mit durchschnittlich 3,4 Jahren waren diese Kinder etwas jünger als bei Adoptionen durch Einzelpersonen (5,9 Jahre). In 22 % der Fälle handelte es sich bei den neuen Adoptiveltern um verschieden- und in 3 % um gleichgeschlechtliche Elternpaare. Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit 74 % deutlich die rein männlichen Paare. Während sie häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 74 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 64 %).

Deutlich weniger Adoptionsbewerbungen und für eine Adoption vorgemerkte Kinder

Trotz des leichten Anstiegs im Jahr 2024 liegt die Zahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil zwischen rund 3 600 und 4 100 Fällen. Während die Adoptionen 2023 auf einen historischen Tiefstand gesunken waren, traf dies im Jahr 2024 auf die Adoptionsbewerbungen und die Zahl der zur Adoption vorgemerkten Kinder zu: Die Adoptionsbewerbungen sanken 2024 um 14 % auf 3 440 und die für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 26 % auf 665 Fälle. Rechnerisch standen im Jahr 2024 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik weist alle Adoptionen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen innerhalb eines Jahres aus. Die Dauer der Adoptionspflege wird nur bei nationalen Adoptionen mit durchgeführter Adoptionspflege (ohne zum Beispiel Stiefkind- oder Sukzessivadoptionen) erfasst. Bei den Adoptionsbewerbungen und den für eine Adoption vorgemerkten Kindern wird jeweils der Bestand am Jahresende erhoben. Die Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind bezieht sich auf nationale Adoptionen. Weitere Angaben zur Methodik und Qualität enthält der Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Tabellen 22521) bereit, darunter nach Bundesländern in der Zeitreihe ab 2010 (Tabelle 22521-0020). Einen Überblick über die neuen Daten, auch für die Bundesländer, enthält der Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen„. Weitere Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Anlässlich der heutigen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.

“Der soziale Zusammenhalt ist gefährdet, und die Demokratie sieht sich zunehmenden Anfechtungen ausgesetzt”, warnen die Unterzeichnenden des Appells. Das Sicherungsversprechen des Sozialstaats sei essenziell für die Demokratie. Doch viele Menschen fürchteten sich mit Blick auf die Sozialversicherungen vor steigenden Beiträgen und einem gleichzeitig sinkenden Leistungsniveau. Das Bündnis mahnt, die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung dürfe nicht durch Darlehen ausgeglichen werden. Sozialversicherungen übernehmen eine Vielzahl gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die sachgerecht durch Steuermittel refinanziert werden müssten. Mittel- und langfristig müssten die Sozialversicherungen solidarisch und nachhaltig erneuert werden.

Die Verbände weisen darauf hin, dass ein großer Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland durch gemeinnützige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege getragen wird. Um ihre Einrichtungen und Dienste klimafreundlich und digital aufzustellen, müssten sie konsequent in Förderprogramme aus den Sondervermögen einbezogen werden.

Das Bündnis macht dabei deutlich, dass soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit zusammengehören: “Die Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krisen unserer Zeit sowie die digitale Teilhabe bislang benachteiligter Bevölkerungsgruppen sind gemeinsame Zukunftsaufgaben”, heißt es in dem Appell. 

Die Organisationen hinter dem Aufruf vertreten gemeinsam mehrere Millionen Mitglieder, mehr als zwei Millionen hauptamtlich Beschäftigte und über drei Millionen freiwillig Engagierte.

Den Appell unterzeichnet haben:  

AWO Bundesverband   

BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland   

Der Paritätische Gesamtverband   

Deutscher Caritasverband   

DRK – Deutsches Rotes Kreuz   

Diakonie Deutschland   

Sozialverband Deutschland SoVD   

Sozialverband VdK Deutschland   

Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   

Volkssolidarität 

ZWST – Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 

Der vollständige Appell zum Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/250708_Aufruf-Bundeshaushalt-2025.pdf 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.07.2025

Für diese Woche sagen Wetterdienste Temperaturen von bis zu 40 Grad in Deutschland voraus – eine ernsthafte Gefahr für Menschen. Die Diakonie Deutschland warnt vor den lebensbedrohlichen Folgen extremer Hitze für wohnungslose Menschen und ruft Städte, Gemeinden und Bürger:innen zum Handeln auf.

„Gemeinsam können Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel bewirken, um wohnungslose Menschen vor den Gefahren extremer Hitze zu schützen. Sei es durch die Bereitstellung von kühlen Orten und Trinkwasser oder durch Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft im Alltag. Notunterkünfte müssen nicht nur in den Wintermonaten zugänglich sein, sondern ganzjährig, und sie müssen hitzegerecht ausgestattet sein“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Kommunen sind gefordert, indem sie an zentralen Orten Trinkwasserstellen und schattige Rückzugsorte schaffen. Ergänzend braucht es aufsuchende Gesundheitsangebote und eine gute Vernetzung sozialer Hilfestrukturen, um schnell und gezielt reagieren und helfen zu können.“

Extreme Hitze kann genauso tödlich sein wie extreme Kälte – insbesondere für geschwächte, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Menschen. „Gerade an heißen Tagen zählt jede kleine Geste“, so Ronneberger weiter. „Wer aufmerksam durch die Stadt geht und nicht wegsieht, kann einen wichtigen Beitrag leisten – manchmal sogar Leben retten.“ 

Die Diakonie fordert: 

  • Öffnung klimatisierter öffentlicher Räume: Klimatisierte Einrichtungen wie Bezirksämter, Bibliotheken und Museen sollten tagsüber für hitzegefährdete Menschen zugänglich gemacht werden. Zusätzlich sollten auf öffentlichen Plätzen und in Parks temporäre Schattenspender installiert werden – zum Beispiel durch große Sonnensegel oder Zelte.
  • Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung: Dazu zählen der Ausbau bestehender öffentlicher Trinkbrunnen, das Aufstellen mobiler Wasserstationen, Trinkwassertanks und Wasserwägen sowie die kostenlose Bereitstellung von Wasserflaschen in öffentlichen Gebäuden.
  • Maßnahmen zum physischen Schutz vor Hitze: Wichtig sind die Ausgabe von Sonnencreme, Sonnenhüten und leichter Kleidung, der Ausbau mobiler Erste-Hilfe-Angebote, die Verteilung leichter, nährstoffreicher Lebensmittel und ggf. Nahrungsergänzungsmittel gegen Dehydration. Ergänzend sollten mobile medizinische Teams eingesetzt werden, um frühzeitig Hitzeschäden zu erkennen und zu behandeln.

Was Sie tun können, um obdachlosen Menschen zu helfen: 

  • Wasser anbieten: Eine Flasche Wasser kann Leben retten. Fragen Sie höflich, ob jemand etwas zu trinken braucht.
  • Schattenplätze empfehlen: Weisen Sie auf schattige Orte oder kühlere öffentliche Gebäude hin, etwa Bibliotheken oder Kirchen.
  • Nicht wegsehen: Zeigen Sie Mitgefühl, sprechen Sie Menschen freundlich an – viele sind dankbar für Aufmerksamkeit und ein kurzes Gespräch.
  • Auf akute Notlagen achten: Wenn jemand desorientiert wirkt oder reglos in der Sonne liegt, rufen Sie im Zweifel den Notruf (112).

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Mit rund 800 Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe leistet die Diakonie Hilfe vor Ort. Hier finden Sie eine Einrichtung in Ihrer Nähe: Diakonie-Einrichtungssuche 

Unser Experte für Wohnungslosigkeit, Lars Schäfer, steht für Interviews zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz veröffentlicht. Mit diesen Entwürfen will die Bundesregierung das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Der djb kritisiert, dass für diese weitreichenden Gesetzesvorhaben der Verbändebeteiligung erneut nur eine extrem kurze Stellungnahmefrist von einer Woche eingeräumt wurde – ein Vorgehen, das eine fundierte rechtspolitische Debatte faktisch unmöglich macht.

„Die europäische GEAS-Reform führt auch in Deutschland dazu, dass viele Frauen, queere Personen und andere Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt keinen angemessenen Schutz finden“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Inhaltlich warnt der djb vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind äußerst kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.

„Menschenrechte dürfen im europäischen Asylsystem nicht zum Spielball politischer Abschreckungspolitik werden“, betont Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Besonders kritisch bewertet der djb außerdem die geplanten Verordnungsermächtigungen zur Festlegung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten. Solche Entscheidungen betreffen zentrale Grundrechte von Geflüchteten und gehören ins Parlament. Auch die Einführung einer Asylverfahrenshaft lehnt der djb als nicht erforderlich und unverhältnismäßig ab. Insgesamt droht der deutsche Gesetzgeber, über die europäischen Vorgaben hinaus Freiheitsrechte einzuschränken und Schutzlücken zu schaffen.

Der djb appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Umsetzung der GEAS-Reform nicht für einen Abbau von Schutzstandards zu nutzen. Geflüchtete, insbesondere Frauen, queere Personen und andere vulnerable Gruppen, müssen in Deutschland und Europa wirksamen Schutz vor Verfolgung und Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, aufs Schärfste. Der heute zur Abstimmung gestellte Gesetzesentwurf (BT-Drs. 21/321) trifft Frauen in besonderen Maßen.

Mehr als 70 Prozent der nachziehenden Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter sind Frauen und Kinder. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs wird ihnen eine der wenigen legalen und sicheren Möglichkeiten der Einreise genommen. Die anhaltende Trennung von Familienmitgliedern bedeutet eine enorme psychische Belastung. Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, konstatiert: „Die geplante Regelung begegnet erheblichen völker- und verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Recht auf Achtung der Familie nach Art. 8 EMRK droht ausgehöhlt zu werden.“ Die Begründung der Bundesregierung, die Aussetzung diene der Entlastung der „Aufnahme- und Integrationssysteme“, ist angesichts stark rückläufiger Asylantragstellungen sowie der bestehenden Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht tragfähig.

Auch während der Dauer der Aussetzung des Familiennachzugs besteht gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 6 Absatz 1 GG eine staatliche Verpflichtung, eine Einzelfallprüfung zu gewährleisten. Dabei müssen insbesondere die Rechte von Kindern gewahrt und die Dauer der Trennung sowie die fehlende Möglichkeit, das Familienleben im Herkunftsland zu führen, berücksichtigt werden. Eine solche Prüfung ist aktuell nicht sichergestellt. Zwar sieht § 22 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit einer Aufnahme von Familienangehörigen aus „dringenden humanitären Gründen“ vor – die restriktive Anwendungspraxis stellt für die Betroffenen jedoch eine kaum unüberwindbare Hürde dar. „Anstatt legale Wege zu verbauen, sollten Wartezeiten verkürzt und die Verfahren zur Familienzusammenführung beschleunigt werden,“ so Dr. Stefanie Killinger, LL.M., die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk erhofft sich von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages deutliche Impulse und wegweisende Initiativen für ein kindgerechtes und kinderfreundliches Deutschland. Dazu gehören aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein konsequentes Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Initiativen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Außerdem sollten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, die Etablierung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag, sowie die Umsetzung des in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangs des Kindeswohls für alle Kinder zu den Kernthemen der Kinderkommission gehören.

 

„Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahre 1988 hat die Kinderkommission an vielen Stellen gute Arbeit geleistet und immer wieder hilfreiche Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Anhörungen, Expertengespräche und Initiativen hat sie es geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Die Notwendigkeit einer starken Kinderkommission zeigt auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem das Wort Kinderrechte nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. Gleichzeitig wünschen wir uns eine Stärkung der Kinderkommission beispielsweise durch weitergehendere Antragsrechte, damit sie in ihrer Arbeit noch effizienter und wirksamer wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

 

„Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zudem die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention an, um die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Auch hier sollte die neue Kinderkommission entscheidende Akzente setzen. Denn es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen“, so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2025

LSVD fordert alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, Regenbogen zu bekennen!

Heute hat der Berliner Senat darüber beschlossen, die seit langem angekündigte Bundesratsinitiative zur Stärkung des Schutzes lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) im Grundgesetz zu starten. Hierzu soll Artikel 3, Absatz 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Geplant ist, dass die Ergänzung am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht wird. Damit die Verfassungsänderung gelingt, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erforderlich. Patrick Dörr kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD  – Verband Queere Vielfalt:

“LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen, ist dringender denn je! Hassrede in sozialen Medien, Beleidigungen auf der Straße und auch tätliche Angriffe auf queere Menschen nehmen in erschreckendem Maße zu. CSDs werden vermehrt zur Zielscheibe rechtsextremer Gruppierungen. Im Bundestag ist die zweitstärkste Fraktion eine, die Hass gegen alles vermeintlich Fremde und damit auch gegen LSBTIQ* schürt. Die Geschichte hat uns gezeigt, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form kein hinreichender Schutz ist: Auch in der Bundesrepublik wurden queere Menschen ausgegrenzt, systematisch verfolgt und ins Gefängnis gesteckt. Es ist Zeit, dass die Politik diese Schutzlücke endlich schließt! 
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner nun Bewegung in die Debatte bringt. Nun müssen sich zunächst die anderen Bundesländer positionieren, ob sie einen besseren Schutz von LSBTIQ* im Grundgesetz wollen, oder eben nicht. Dabei ist für uns klar: Die vorgeschobenen Argumente, dass der bisherige Schutz doch ausreiche, sind für uns nicht stichhaltig. Sie verkennen, dass sich auch die Mehrheiten in den Parlamenten, die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts und nicht zuletzt die gesamtgesellschaftliche Stimmung drehen können. Diese Legislatur ist womöglich die letzte Chance, um ein für alle Mal klarzustellen und festzuzurren: Die gesamte queere Community muss unter den expliziten Schutz des Grundgesetzes gestellt werden.
SPD, Grüne, Linke und FDP haben sich klar für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen, und auch in der Union haben sich bedeutende Stimmen wie Hendrik Wüst, Daniel Günther und Boris Rhein klar dafür positioniert. Zuletzt hat auch die saarländische CDU einen entsprechenden Antrag im Saarbrücker Landtag unterstützt. Wir fordern daher die Union auf, endlich offen in der Partei über die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes zu diskutieren. Nach Jahrzehnten queerfeindlicher Verfolgung, für die gerade auch die Union Verantwortung trägt, ist sie dies der queeren Community schuldig. Wer diese Demokratie schützen will, muss auch LSBTIQ* schützen wollen. Wir vom LSVD⁺  fordern alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, dem Beispiel der Berliner CDU zu folgen und Regenbogen zu bekennen!”

Auch der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg begrüßt die Bundesratsinitiative des Berliner Senats ausdrücklich und ruft die anderen Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. Patrick Müller-Kampa vom Landesvorstand erklärt:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Berlin als Regenbogenhauptstadt mit gutem Beispiel vorangeht. Der Vorstoß des Senats ist ein starkes Signal an den Bundesrat und ein längst überfälliger Schritt für die Grundrechte queerer Menschen. Unsere Stadt lebt von Vielfalt – dieser Realität muss auch das Grundgesetz endlich Rechnung tragen. Jetzt ist die Zeit, den Schutz von LSBTIQ* verbindlich und unmissverständlich zu verankern.“

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.07.2025

LSVD: Kampf gegen Queerfeindlichkeit ist Auftrag für alle Demokrat*innen

Heute hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag “Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von LSBTIQ-Personen beenden” in den Deutschen Bundestag eingebracht, für den sich auch SPD und Linke ausgesprochen haben. Die SPD-Fraktion sprach der Community in der Bundestagsdebatte ihre Solidarität aus. Maik Brückner von der Linken bekräftigte die diesjährige deutschlandweite CSD-Forderung “Nie wieder still!” Das kommentiert Erik Jödicke für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt wie folgt:

Dieser umfassende queerpolitische Antrag ist ein wichtiges Signal – nicht nur an die queere Community, sondern an alle, die sich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft einsetzen. Gerade jetzt steht die Community durch Angriffe auf CSDs und steigende Zahlen von Hasskriminalität besonders unter Druck. Ob in Gelsenkirchen, Regensburg, Schönebeck oder zuletzt in Bad Freienwalde – queere Sichtbarkeit wird zunehmend mit Gewalt beantwortet. Wir begrüßen diesen Antrag der Grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich und fordern alle Demokrat*innen auf, Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam und gemeinsam zu bekämpfen.

Ein zentrales Anliegen ist die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetz um den expliziten Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung . Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind. Wir begrüßen, dass auch Marco Luzcak von der CDU sich in der Bundestagsdebatte explizit für diese Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen und die Union auch gestern im Saarland einen SPD-Antrag zur Grundgesetzergänzung unterstützt hat. Diesen Versprechen müssen endlich konkrete Handlungen folgen. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder lauter werden, ist ein klarer verfassungsrechtlicher Schutz für die Zukunft unerlässlich.

Der Antrag stellt zentrale und jahrelange Forderungen nach Gleichstellung der LSBTIQ*-Community in den Fokus: Die Weiterentwicklung des Bundesaktionsplans „Queer Leben“ ist zentral, um queere Infrastruktur nachhaltig und verlässlich aufzustellen. Queere Geflüchtete müssen in der Implementierung von GEAS und den Gesetzesvorhaben im Bereich sichere Herkunftsstaaten in ihrer Vulnerabilität anerkannt und geschützt werden. Politisch Verantwortliche müssen sich unter anderem durch die Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz für ein striktes Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität einsetzen. Ein besonders dringlicher Bereich ist auch das Familien- und Abstammungsrecht: Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass Kinder in Regenbogenfamilien rechtlich benachteiligt werden. Grüne und SPD bekräftigten diese Forderung in der Debatte. Die Bundesregierung muss jetzt Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam bekämpfen!

Marco Luczak behauptete, viele der Übergriffe kämen aus dem migrantischen Milieu. Die überwiegende Bedrohung kommt aber laut der polizeilichen Kriminalstatistik von rechts. Es gibt keine gezielte muslimische Mobilisierung gegen CSDs, aber christlich-fundamentalistische und Rechtsextreme schon. Muslimisch motivierte Hasskriminalität gegen LSBTIQ* ist ein Problem, aber in einem anderen Ausmaß und in einem anderen Kontext. Carsten Müller (ebenfalls CDU) meinte, der Antrag schieße über das Ziel hinaus und würde einige Gruppen privilegieren. Für uns ist klar: Es geht nicht um Sonderrechte für manche, sondern gleiche Rechte für alle Menschen!

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 26.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 09. Oktober 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und AG Alleinerziehende der AWO NRW

Ort: Dortmund

Alleinerziehende waren und sind gefordert – in allen Lebenslagen- insbesondere bei der Arbeitsmarktbeteiligung. In Deutschland ist etwa jede vierte Familie eine Ein-Eltern-Familie. Davon sind immer noch 20 Prozent auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen. 

Die neue schwarz rote Bundesregierung will Alleinerziehende entlasten und gleichzeitig das Bürgergeld reformieren. Grund genug für die AWO genauer hinzusehen und sich auszutauschen, was wir von der neuen Bundesregierung erwarten. 

Der AWO-Bundesverband und die AG Alleinerziehende der AWO NRW, laden Kolleg*innen aus der Praxis, Vertreter*innen aus dem Bereich der Jobcenter, Politik, der Agentur für Arbeit, Gewerkschafter*innen, Bildungsträger*innen sowie gleichstellungspolitische Multiplikator*innen,  zu einem Fachtag am 9. Oktober 2025 nach Dortmund ein. 

Anmeldung über diesen LINK  (Anmeldefrist ist der 09.09.2025)

WEITERE INFORMATIONEN

Vom 25. bis 27. Juni 2025 fand im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach die jährliche Arbeitstagung des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit statt. Im Mittelpunkt stand eine intensive Auseinandersetzung mit den Folgen von 20 Jahren Hartz IV – für Erwerbslose, Beschäftigte und die Gesellschaft insgesamt.

Die Teilnehmenden zogen eine kritische Bilanz dieser tiefgreifenden „Reform“. Deutlich wurde: Hartz IV hat nicht nur individuelle Lebensrealitäten massiv beeinträchtigt, sondern auch soziale Sicherheiten untergraben und das gesellschaftliche Klima nachhaltig verändert. Auch aktuelle Entwicklungen im Bereich sozialer Sicherheit wurden im Rahmen der Tagung analysiert und diskutiert.

Gemeinsames Ergebnis der Diskussionen ist eine Abschlussresolution, die von allen Teilnehmenden einstimmig verabschiedet wurde.

Die Resolution ist zu finden unter:

👉 www.erwerbslos.de